Analyse Siedlung Luzernerring Bungestrasse Basel

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SIEDLUNG LUZERNERRING BUNGESTRASSE BASEL

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Analye der Wohnformen

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HANDOUT SEMINAR 3WOHMBAUTEN PLANEN, BEURTEILEN UND VERGLEICHEN - NUTZUNGSQUALITÄTEN ALS ENTWURTFSRELEVANTE KRITEIREN

HOCHSCHULE LUZERN, TECHNIK+ARCHITEKTUR

DOZENTENRalph StoianSusanne Gysi

ASSISTENTDerk Thijs

STUDENTENYannick BucherYanick HöfingerMichael Weber

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INHALTSVERZEICHNIS FAKTEN 6

WAS IST DAS WOHNUNGS-BEWEHRTUNG-SYSTEM (WBS) 12

W1 WOHNUNG 13

Der Personenhaushalt 13 B1 Nettogeschossfläche 14 B2 Anzahl Zimmer 15 B3 Vielfältige Nutzbarkeit 16 B4 Möbelierbarkeit von Aufenthaltsräume 18 B5 Fenster der Aufenthaltsräume 20 B6 Platzierung des Essbereichs 21 B12 Stellmöglichkeiten 22 B13 Veränderbare Raumbeziehungen 23 B15 Wählbare Wege 24 B16 Privater Aussenbereich 25

W2 WOHNANLAGE 26

W3 WOHNSTANDORTE 28

WBS BEURTEULUNG 30

INTERVIEW BEWOHNER 32

INTERVIEW VERWALTUNG 34

THESE 36

SCHLUSSFOLGERUNG 37 NOTIZEN 40

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FAKTEN ARCHITEKT Michael Alder (1940-2000)

SIEDLUNG Die Wohnüberbauung Bungestrasse ist Teil der Gesamtüberbauung Luzernerring, zwischen Kannenfeldpark und

französischer Grenze. Das EG besteht jeweils aus einem grosszügigen Windfang- Eingangsbereich (jedem Mieter steht hier ein abschliessbarer Schrank zur Verfügung), einem Kinderwagen- und einem Gemeinschaftsraum. Ein gemeinsamer Gartenbereich sowie Veloschöpfe entlang dem inneren Wegnetz ergänzen die Erdgeschossnutzun-gen. Im EG ist jeweils eine 3-Zimmer Wohnung mit privatem Gartenanteil sowie ein Gewerberaum unterge-bracht. Ein natürlich belichtetes Treppenhaus und ein Lift erschliessen die vier Obergeschosse. Alle Wohnungen verfügen beidseitig über Balkone. Die Kernzone der Wohnung besteht aus einer Einfrontenküche mit Elektroherd, Backofen, Kühlschrank mit Tiefkühler, Dampfabzug und Anschlussmöglichkeit für eine Geschirrwaschmaschine, einem Reduit, einem separaten WC sowie einem grosszügigen Baderaum mit Tageslicht. Der Wohn-, Ess- und Küchenbereich umfasst 32m2, unterteilbar in separate Küche und Wohn- und Essraum oder Wohnküche und Wohnraum. Der eine Zimmerbereich von 30m2 ist unterteilbar in 2 Zimmer à 15m2 oder 1 Zimmer à 17m2, 1 Zimmer à 13m2. Somit werden bei den 3 1/2 Zimmer- und 4 1/2-Zimmer Wohnungen vier verschiedene Raum-aufteilungen angeboten. Die Fussböden von Küche, Bad und WC sind mit Keramikplatten belegt, alle anderen Böden sind in versiegeltem Eichenparkett ausgeführt. Als Attraktion dürfte sich die allen Bewohnern zur Verfü-gung stehende Dachterrasse mit Aussicht ins nahe gelegene Elsass erweisen. Im UG befinden sich Mieterkeller, Waschküche und Trockenräume (für je zwei Mieter ein Trockenabteil).

RAUMPROGRAMM 19 3- Zimmer Wohnungen / Gewerberäume Erdgeschoss à 70m2 + Gartenanteil 36 3 ½ Zimmer Wohnungen à 87m2 + Balkone 19m2 36 4 ½ Zimmer Wohnungen à 103m2 + Balkone 24,5m2

KONSTRUKTION Aussenwände UG bis EG: Beton; 1. bis 4. OG: Optitherm 39cm stark mit einem mineralischen Kratzputz. Woh-

nungstrennwände und Wände um Treppenhaus 20cm Beton; alle inneren Tragwände: 15cm Backstein. Konsolen, Balkonplatten und Lifttürme: Beton vorfabriziert. Flachdach, Umkehrdach: mit 12cm Foamglasisolation. Dach extensiv begrünt. Treppen Kunststein allseitig geschliffen. Fenster in Holz, Windschutzverglasung auf Wohnbal-konen feuerverzinkt. Holzschiebeläden vor den Schlafräumen, Sonnenschutzvorhänge auf den Wohnbalkonen. Nichtragende Innenwände Gipskarton- Leichbaukonstruktion. Heizung und Warmwasser mit individueller Wär-memessung.

(Werk, Bau+Wohnen, Werk-Material, 10/1995)

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ERMITTLUNG PERSONENHAUSHALT (PPH)SIEDLUNG LUZERNERRING BUNGESTRASSE BASEL

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WAS IST DAS WOHNUNGS-BEWEHRTUNGS-SYSTEM (WBS) Seit 25 Jahren dient das Wohnungs-Bewertungs-System WBS dem wohnungspolitischen Anliegen des Bundes,

die Bau- und Wohnqualität zu erhalten und zu verbessern. Das WBS hat sich in dieser Zeit als Instrument zur Beurteilung von Gesuchen bewährt, die im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzeszu bear-beiten waren. Darüber hinaus konnte es sich gegen anfänglich kritische Stimmen vonseiten des nicht geförderten Wohnungsbaus etablieren: sei es als generelles Planungswerkzeug, als Instrument zur Beurteilung baulicher Alter-nativen oder als qualitativer Massstab für die Ausschreibung und Bewertung öffentlicher und privater Architek-turwettbewerbe.

Die Wohnformen verändern sich und die damit verbundenen Wertvorstellungen unterliegen einem ständigen Wandel. Darum muss ein System zur Bewertung der Wohnungen periodisch an sich ändernde Bedingungen angepasst werden. Die nun abgeschlossene, jüngste Revision des WBS orientierte sich an drei Hauptzielen: Ver-einfachung von Handhabung und Messweisen, konsequenter Einbezug der Anliegen behinderter Personen, stär-kere Berücksichtigung von neuen Formen des Zusammenlebens und von Ansprüchen, die Bewohnerinnen an die Wohnungen stellen. Diesen Postulaten wird mit der Reduktion der Beurteilungskriterien von 66 auf 39, mit der unmissverständlichen Formulierung der Behindertennormen und ihrer Berücksichtigung in den neuen Rahmen-bedingungen sowie mit einer stärkeren Gewichtung der Nutzungsneutralität der Räume und der Standortqualitä-ten der Wohnanlage entsprochen.

Auch das neue WBS wird für die Gesuchsprüfung im Rahmen der Wohnbauförderung eingesetzt werden. Un-abhängig davon steht nun aber ein Instrument zur Verfügung, mit dem sich leichter und schneller als mit seinem Vorgänger der Gebrauchswert als Qualitätsmassstab für den vielfältigen Nutzen eines Wohnbauprojekts ermitteln lässt. Es erlaubt den Investoren und Planenden, ihr Bauvorhaben mit bereits bestehenden Wohnbauten zu ver-gleichen, im Markt zu positionieren und allenfalls abzuändern. Dabei kommt man aber auch beim neuen WBS um detaillierte Bedarfsanalysen nicht herum. Und für einen zukunftsgerechten, nachhaltigen Wohnungsbau ist es zudem unerlässlich, die von anderen Stellen bereitgestellten energetischen und ökologischen Standards und Beur-teilungsunterlagen ergänzend heranzuziehen.

Es ist zu hoffen, dass das WBS zum Planen, Beurteilen und Vergleichen von Wohnbauten weite Verbreitung fin-det und zu einer Wohnqualität beitragen kann, die sich sowohl durch die Zufriedenheit der Wohnenden wie auch durch gestalterische und konstruktive Vielfalt auszeichnet.

(Grenchen, im Februar 2000, Bundesamt für Wohnungswesen)

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10.30m2

7.00 m2 2.80m2

15.40m2

8.00m2

8.00m2

8.00m2

Essbereich210 x 240cm

7 Küchenmodule

5 Schrankmodule

ERMITTLUNG PERSONENHAUSHALT (PPH)

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W1 WOHNUNG

DER PERSONENHAUSHALT MESSWEISE Zur vergleichenden Beurteilung unterschiedlicher Wohnungen erfolgt eine Einstufung nach der Grösse. Dabei

wird die maximale Anzahl Personen bestimmt, die unter angemessenen Bedingungen eine Wohnung als Per-sonen-Haushalt (PHH) bewohnen kann. Die effektive Belegung der Wohnung ist jedoch nicht von der PHH-Einstufung abhängig. Zur Bestimmung der PHH-Grösse sind die Nettowohnfläche und die Grundausstattung der Wohnung sowie die Fläche und die Möblierbarkeit der Nutzungsbereiche massgebend. Wenn eine Wohnung Teilbereiche nicht erfüllt, muss die PHH-Grösse entsprechend zurückgestuft werden, bis sie der vorhandenen Grundausstattung entspricht.

MESSERGEBNISSE Gemäss den Ergebnissen der Analyse handelt sich diese Wohnung um eine 5-PPH. Dies lässt so folgendermassen

festlegen. Die Nettogeschossfläche beträgt 99.9m2. Es lässt sich ein Essbereich von 240 x 240 cm platzieren. In der Küche befinden sich sieben Module. Alle Kriterien einer 6- PPH sind soweit erfüllt. Die sechs Abstellmodule werden nicht erfüllt und daher wird die Wohnung auf 5-PPH zurückgestuft. Alle weiteren Kriterien einer 5-PPH werden erfüllt.

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5.60m2

17.80m2 11.80m215.50 m2

12.90m217.90m2

1.60m2

1.10m2

15.50m2

6.10m2 2.50m2

14.60m2

Nettowohnflächefläche: 99.9m2

Aussenfläche: 23.2m2

NETTOGESCHOSSFLÄCHE

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B1 NETTOGESCHOSSFLÄCHE MESSWEISE Beurteilt wird die Nettowohnfläche der Wohnung. Die Nettowohnfläche entspricht grundsätzlich der Hauptnutz-

fläche nach SIA 416 und ist die Summe sämtlicher begeh- und belegbarer Bodenflächen innerhalb der Wohnung. Eingeschlossen sind die Grundflächen von Einbauschränken und Küchenelementen. Nicht eingeschlossen sind Wandquerschnitte, Schächte, Kamine, Tür- und Fensternischen sowie Aussenbereiche wie Balkone, Loggien, Ter-rassen. Die Grundflächen wohnungsinterner Treppen werden dazugerechnet. Die Ausnahmen gegenüber SIA 416 sind: Abstellräume werden eingerechnet und Flächen unter Dachschrägen werden ab einer Raumhöhe von 150 cm gemessen, sofern der Dachneigungswinkel minimal 15 Grad beträgt.

MESSERGEBNISSE Die Nettogeschossfläche einer 5-PPH müsste gemäss WBS mindestens 80m2 betragen. Gemessen wurden

99.9m2. Daher erhält dieses Kriterium drei Punkte.

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8.00m2

8.00m2

8.00m2

8.00m2

5.00m2

1 Zimmer

2 Zimmer 3 Zimmer

4 Zimmer

1/2 Zimmer

ANZAHL ZIMMER

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B2 ANZAHL ZIMMER MESSWEISE Gezählt werden die vom Erschliessungsbereich zugänglichen Zimmer mit einer Fläche von mindestens 8 m2. Wohnküchen, die zusätzlich zum Kochbereich (gemäss Grundausstattung) noch eine Fläche von mindestens 8 m2

aufweisen, werden dazu gezählt. Natürlich belichtete Räume, Nischen oder Galerien, die mindestens 5 m2 gross sind und nicht der Erschliessung dienen, werden halb gezählt.

MESSERGEBNISSE Die Mindestanforderung an Zimmern, einer 5-PPH beträgt drei Stück. Gemessen wurden viereinhalb Zimmer.

Daher gibt es dafür zweieinhalb Punkte. Die Zimmer müssen mindestens 8m2 aufweisen. Alle Zimmer weisen fast das Doppelte auf.

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VIELFÄLTIGE NUTZBARKEIT

MÖBLIERUNGSVARIANTE 1

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B3 VIELFÄLTIGE NUTZBARKEIT MESSWEISE Beurteilt wird, in welchen Aufenthaltsräumen ein mit Grundnutzungen definiertes Flächenmodul Platz findet. Das Flächenmodul ist 14 m2 gross (Länge reite von 300x467 cm bis 380x368 cm, siehe Schablone im Deckel

hinten) und lässt verschiedene Grundnutzungen zu, d.h. es kann mindestens entweder mit einem Doppelbett, mit zwei Einzelbetten oder mit einer Sitzgruppe für vier Personen möbliert werden. Weist ein Aufenthaltsraum einen unregelmässigen Grundriss auf, muss das Flächenmodul mit seiner gesamten rechteckigen Grundfläche platziert werden können.

MESSERGEBNISSE Die Wohnung lässt sich sehr vielfältig nutzen. In drei von vier Räumen lassen sich die Flächenmodule einsetzen.

Daher bekommt der Grundriss drei Punkte.

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VIELFÄLTIGE NUTZBARKEIT

MÖBLIERUNGSVARIANTE 2

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VIELFÄLTIGE NUTZBARKEIT

MÖBLIERUNGSVARIANTE 3

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B3 VIELFÄLTIGE NUTZBARKEIT

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MÖBLIERBARKEIT VON AUFENTHALTSRÄUMENMÖBLIERUNGSVARIANTE 1

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B4 MÖBLIERBARKEIT VON AUFENTHALTSRÄUMEN MESSWEISE Als Mass für die Möblierbarkeit und stellvertretend für andere Möbel dient exemplarisch ein Bettmodul (siehe

Schablone im Deckel hinten). Die Stellfläche des Bettes beträgt 210 100 cm, die vorgelagerte Bedienungs- und Bewegungsfläche 90 cm. Beurteilt wird die Anzahl der Bettstellungen, die pro Zimmer möglich sind. Dabei soll das Bettmodul jeweils mindestens einseitig eine Wand berühren.

Bei Räumen ab 12 m2 Nettowohnfläche wird die Anzahl der Bettstellungen eines Doppelbetts oder zweier Ein-zelbetten gemessen. Bei Räumen ab 8 m2 ist es die Anzahl der Einzelbettstellungen.

Tür- und Fensterflügel dürfen 90° geöffnet nicht in die Bettfläche hineinragen. Jeder Aufenthaltsraum wird einzeln beurteilt. Anschliessend wird der Durchschnitt gebildet. Liegt der gemeinsame Aufenthaltsbereich zusammen mit dem Ess- und/oder Kochbereich im gleichen Raum, wird die Möblierbarkeit dieses Raumes nicht beurteilt.

MESSERGEBNISSE In drei von vier Räume lässt sich das Flächenmodul der Möblierbarkeit von Aufenthaltsräumen einsetzen. Gerech-

net werden die Zimmer als zwei Bett Zimmer, da die Grundfläche mehr als 8m2 beträgt.

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MÖBLIERBARKEIT VON AUFENTHALTSRÄUMENMÖBLIERUNGSVARIANTE 2

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MÖBLIERBARKEIT VON AUFENTHALTSRÄUMENMÖBLIERUNGSVARIANTE 3

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MÖBLIERBARKEIT VON AUFENTHALTSRÄUMENMÖBLIERUNGSVARIANTE 4

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MÖBLIERBARKEIT VON AUFENTHALTSRÄUMENMÖBLIERUNGSVARIANTE 5

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B4 MÖBLIERBARKEIT VON AUFENTHALTSRÄUMEN

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Aussicht

Aussicht Aussicht

Aussicht AussichtAussicht

FENSTER DER AUFENTHALTSRÄUME

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B5 FENSTER DER AUFENTHALTSRÄUME MESSWEISE Beurteilt wird die Anzahl der Orientierungsrichtungen aller Fenster in den Aufenthaltsräumen, die 90° oder mehr

voneinander abweichen. Bei Ausblicken durch Fenster gegen Laubengänge, durch Fenster mit einer Brüstungshöhe von mehr als 140 cm

und durch Dachflächenfenster wird die mögliche Punktzahl um 1/2 Punkt reduziert. Bietet der Erschliessungsbe-reich einen vollwertigen Ausblick in eine zusätzliche Richtung, ergibt dies 1/2 Punkt Zuschlag.

Die Besonnung der Aufenthaltsräume wird durch Punkteabzüge bei Nordorientierungen berücksichtigt: Bei einer Orientierungsrichtung zwischen 60° gegen Norden wird 1 Punkt abgezogen.

MESSERGEBNISSE Die Befensterung der Wohnung ist nur auf zwei Seiten orientiert. Daher gibt es für einen 5-PPH nur zwei Punkte.

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MÖBLIERBARKEIT DES ESSBEREICHS

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B6 PLATZIERUNG DES ESSBEREICHS MESSWEISE Beurteilt wird, an wie vielen Orten in der Wohnung ein der PHH-Grösse entsprechender Tisch platziert werden

kann. Möglich ist dies in der Küche, im Aufenthaltsbereich, in einem Zimmer von weniger als 8 m2 oder in einem natürlich belichteten und belüfteten Raum, z.B. in einer Nische im Erschliessungsbereich. In einem Zimmer, das zur Bestimmung des PHH-Wertes mitzählt, kann der Essbereich nicht angeordnet werden. Wenn der Esstisch im selben Raum wie der gemeinsame Aufenthaltsbereich liegt, muss zusätzlich zum Tisch ein Flächenmodul

siehe B 3) Platz haben. Die dargestellten Tischformen (siehe B 7 und Schablone im Deckel hinten) stehen stell-vertretend für den Platzbedarf der jeweiligen PHH-Grösse. Andere Tischformen oder Tischanordnungen können zu unterschiedlichen Proportionen führen.

MESSERGEBNISSE Der Essbereich lässt sich in allen vier Räume platzieren. Es werden drei Punkte vergeben, da dieser direkt neben

dem Kochbereich platziert werden kann.

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5 Schrankmodule

STELLMÖGLICHKEITEN

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B12 STELLMÖGLICHKEITEN MESSWEISE Als Mass für die Stellmöglichkeiten von Möbeln, Küchenelementen und Sanitärapparaten dient ein Schrankmo-

dul. Die Grösse beträgt 60 60 cm mit einer Bedienungs- und Bewegungsfläche von 120 cm für den Kochbereich resp. 90 cm für den Sanitärbereich, Abstellraum und Korridor.

Gemessen wird die Anzahl der Module, die zusätzlich zur Grundausstattung vorhanden sind und/oder angeordnet werden können. Zusätzliche Module in einem Abstellraum zählen doppelt. Module mit einer Breite/Tiefe zwi-schen 30 und 60 cm werden halb gerechnet. Als halbes Modul gelten auch 60 cm breite Elemente von 90 bis 150 cm Höhe resp. Module, über denen kein Oberschrank angebracht werden kann (z.B. bei Dachschräge oder hoch liegenden Fenstern). Im Kochbereich dürfen die Module auch eine Breite von 55 bzw. 27.5 cm aufweisen.

MESSERGEBNISSE Im ganzen können vier zusätzliche Module platziert werden. Da es in der Wohnung einen Abstellraum gibt, zählt

dieses Modul zweimal. Im ganzen sind es daher dann fünf zusätzliche Module. Daher werden drei Punkte verge-ben.

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Trennbar durchSchiebetüren

Wechselbeziehung Wechselbeziehung

Wech

selbe

ziehu

ngW

echsel

bezie

hung

Tren

nbar

durch

Türen

VERÄNDERBARE RAUMBEZIEHUNGEN

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B13 VERÄNDERBARE RAUMBEZIEHUNGEN MESSWEISE Beurteilt wird die Anzahl der beweglichen Raumteiler von mindestens 120 cm Breite, wie z.B. Schiebe-, Falt- oder

Doppeltüren. Vorhandene Öffnungen von mindestens 120 cm und maximal 250 cm Breite, bei denen der Einbau eines Raumteilers möglich ist, werden halb angerechnet. Zusätzliche Raumverbindungen von weniger als 120 cm Breite werden mit B15 beurteilt.

Der abgetrennte Raumteil muss selbstständig erschlossen sein, 8 m2 Mindestfläche aufweisen und natürlich be-lichtet und belüftet sein. Führt die Erschliessung des abgetrennten Raumteils durch den Kochbereich, kann die Möglichkeit nur halb angerechnet werden.

MESSERGEBNISSE In der Wohnung gibt es zwei Möglichkeiten Raumbeziehungen zu verändern. Zum einen kann dies mit einer

Schiebewand geschehen und zum anderen kann dies mit einer Doppeltür gemacht werden. Für die beiden Wech-selbeziehungen werden zwei Punkte vergeben.

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Primäre Erschliessung

WÄHLBARE WEGE

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B15 WÄHLBARE WEGE MESSWEISE Beurteilt wird die Anzahl der Sekundärerschliessungen, d.h. einerseits die Anzahl der Zugänge zur Wohnung und

Verbindungen zum Aussenbereich und andererseits die wohnungsinterne Erschliessung der einzelnen Räume. Als Primärerschliessung werden der Hauptwohnungszugang, die direkten Verbindungen vom Erschliessungsbereich in die Räume und die erste Tür zum Aussenbereich bezeichnet.

Sekundärerschliessungen sind alle zusätzlichen Verbindungstüren, Öffnungen von weniger als 120 cm Breite zwi-schen Zimmern und Räumen sowie die weiteren Ausgänge zum gleichen Aussenraum. An die Sekundärerschlies-sungen muss kein Erschliessungsstreifen geführt werden. Wenn verschiedene Bereiche im selben Raum liegen (z.B. Wohn- und Essbereich), wird die mögliche Anzahl Sekundärerschliessungen um eine reduziert. Ein franzö-sischer Balkon zählt als halbe Verbindung zum Aussenraum. Eine Durchreiche zwischen Zimmern und Räumen zählt als halbe Verbindung.

MESSERGEBNISSE In die Wohnung führt nur eine Erschliessung. Vom Entree werden alle Zimmer erschlossen. Hierfür wird einen

Punkt vergeben.

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7.00 m2 2.80m2

15.40m2

PRIVATER AUSSENBEREICH

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B16 PRIVATER AUSSENBEREICH MESSWEISE Beurteilt wird die begeh- oder bepflanzbare Fläche aller eindeutig zur Wohnung gehörenden Aussenbereiche.

Mindestens ein Aussenbereich soll direkt aus der Wohnung zugänglich sein. Direkt angrenzende Flächen werden ganz gerechnet: Balkone, Terrassen, Loggien, Gärten. Halb angerechnet werden nicht direkt angrenzende, aber bequem erreichbare Aussenbereiche, wie z.B. Nutzgärten oder Dachgärten.

Mindestens ein Aussenbereich soll so dimensioniert sein, dass ein der PHHGrösse entsprechender Tisch platziert werden kann. Ist dies nicht möglich, wird die mögliche Punktzahl um einen halben Punkt reduziert. Falls die Ori-entierung des Hauptaussenraums einer Wohnung mit ± 30° gegen Norden weist und/oder in exponierten Lagen kein ausreichender Sicht- respektive baulicher Wetterschutz vorhanden ist, wird die mögliche Punktzahl um einen Punkt reduziert.

Bei bestehenden Bauten ohne Aussenbereich oder Neubauten, wo ein Aussenbereich aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, wird das Kriterium neutralisiert und erhält 1 Punkt.

MESSERGEBNISSE Der private Aussenbereich gestaltet sich sehr grosszügig. In einer 5-PPH Wohnung werden für 15m2 Aussenbe-

reich drei Punkte vergeben. In diesem Fall sind es rund 25m2. Somit wird der Aussenbereich mit drei Punkten bewertet.

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W2 WOHNANLAGE MESSWEISE In diesem Abschnitt werden alle Parameter unter dem W2 Wohnalage erarbeitet.

MESSERGEBNISSE In der Wohnüberbauung gibt es 96 Wohneinheiten. Von denen sind 19 drei Zimmer Wohnungen, 36 dreieinhalb

Zimmer Wohnungen und 36 viereinhalb Zimmer Wohnungen. In der Überbauung gibt es keine zusätzlichen Räu-me welche zur eigentlichen Wohnung hinzugemietet werden können. Die Wohnungen können in deren Grösse nicht verändert werden. Beim betreten des Gebäudes präsentiert sich ein grosszügig gestalteter Eingangsbereich. Dieser ist mit einem abschliessbaren Kästchen für jede Wohneinheit ausgestattet. Im Untergeschoss befinden sich die Waschküchen. Jede Waschküche ist mit zwei Waschmaschinen und zwei Wäschetrocknern ausgestattet. Das ermöglicht den Bewohnern einen hohen Komfort. Weiter befinden sich die privaten Abstellräume im Unterge-schoss. Gemeinsame Abstellräume befinden sich im Hinterhof des Riegelbaus. Diese beinhalten Velounterstände und Kehrichtdeponien. Verschiedene Gemeinschaftsräume befinden sich im Erdgeschoss. Der gemeinsame Aus-senbereich erstreckt sich über die gesamte Länge des Dachs der Überbauung. Diese kann sehr vielfältig genutzt werden. Für Autoabstellplätze gibt es vor dem Haus eine grosse Anzahl an Parkplätzen. Zudem gibt es auch eine Autoeinstellhalle. Die Lärmbelastung der Überbauung ist relativ hoch. Der im Westen gelegene Flughafen und die im Osten gelegene Strasse sind sehr gut zu hören.

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W3 WOHNSTANDORT MESSWEISE In diesem Abschnitt werden alle Parameter unter dem W2 Wohnalage erarbeitet.

MESSERGEBNISSE 1. Schrebergarten 2. Siedlung Luzernerring 3. Tankstelle / Shop 4. Bus- / Tramhaltestelle 5. Kirche 6. Autobahnzubringer 7. Einkaufsmöglichkeiten 8. Kannenfeldpark 9. Schule 10. Einkaufsmöglichkeiten

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WBS BEURTEILUNG BAUOBJEKT Siedlung Luzernerring Bungenstrasse, Basel

WOHNUNG 3. Obergeschoss, 4 ½ Zimmer Wohnungen, 99.9m2 NWF, 5 PPH

Beurteilungskriterien Punkte Gewichte Gewichtete Punkte Messwerte

W1 Wohnung B 1 Nettowohnfläche 3.0 3 9.0 99.9 m2

B 2 Anzahl Zimmer 2.5 3 7.5 4.5 Zimmer B 3 Vielfältige Nutzbarkeit 3.0 3 9.0 4x Flächenmodul B 4 Möblierbarkeit von Aufenthaltsräumen 2.5 3 7.5 4 Bettstellungen B 5 Fenster der Aufenthaltsräume 2.0 2 4.0 Fenster nur in zwei Richtungen B 6 Platzierung des Essbereichs 3.0 2 6.0 Essbereich direkt neben Kochen B 7 Möblierbarkeit des Essbereich 3.0 2 6.0 Essbereich mit 4 Besuchern B 8 Verbindung zum Kochbereich 3.0 2 6.0 Direkte Verbindung B 9 Fenster im Kochbereich 3.0 1 3.0 Kochbereich direkt an Aussenfassade B 10 Ausstattung im Sanitärbereich 1.0 1 1.0 Zusätzlich nur WC und Lavabo B 11 Fenster im Sanitärbereich 3.0 1 3.0 Sanitärbereich liegt an Aussenfassade B 12 Stellmöglichkeiten 3.0 4 12.0 Zusätzlich vier Schrankmodule möglich B 13 Veränderbare Raumbeziehungen 2.0 2 4.0 Zwei veränderbare Raumbeziehungen B 14 Veränderbare Raumaufteilung 2.0 2 4.0 Zwei veränderbare Raumaufteilungen B 15 Wählbare Wege 1.0 2 2.0 Keine Sekundärerschliessung B 16 Privater Aussenbereich 3.0 3 9.0 Grosser privater Aussenbereich > 20m2

W1 Gesamtgewicht 36 93.0Gebrauchswert W1 2.58 = å gewichtete Punkte W1 / 36

W2 Wohnanlage B 17 Wohnungsangebot 2.0 2 4.0 werden nur 3- Zi, 3.5 Zi und 4.5 Zi angeboten B 18 Hinzumietbare Wohn- und Arbeitsräume 0.0 3 0.0 können keine Räume dazugemietet werden B 19 Veränderbare Wohnungsgrössen 1.0 2 2.0 Wohnungen können minimal zusammengelegt werden B 20 Wohnungszugänge 3.0 2 6.0 > 1.2m2

B 21 Hauseingangszone 2.0 2 4.0 ca. 0.35 m2/ Person B 22 Wasch- und Trocknungsräume 3.0 3 9.0 > 1.0m2/ Person, sehr grosszügig, jeweils 2 Maschinen B 23 Private Abstellräume 2.0 2 4.0 mittelgrosse Abstellräume B 24 Gemeinsame Abstellräume 2.5 1 2.5 Abstellplätze sind weiter entfernt als 25m B 25 Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume 2.0 1 2.0 grosszügige Mehrzweckräume B 26 Gemeinsamer Aussenbereich 2.5 4 10.0 grosszügige Spielbereiche B 27 Fuss- und Velowegerschliessung 3.0 2 6.0 sehr gut erreichbar B 28 Autoabstellplätze 3.0 1 3.0 keine beeinträchtigung B 29 Abgestufte Öffentlichkeitsgrade 3.0 1 3.0 gute Gliederung und abstufung B 30 Lärmbelastung und Schallschutz 2.0 2 4.0 Fluglärm, Strassenlärm

W2 Gesamtgewicht 28 59.5Gebrauchswert W2 2.13 = å gewichtete Punkte W2 / 28

W3 Wohnstandort B 31 Quartierspielplatz 3.0 3 9.0 < 200m B 32 Parkanlage oder Wald 1.0 2 2.0 ca. 1000m B 33 Haltestelle des öffentlichen Verkehrs 2.5 8 20.0 ca. 350m B 34 Ortszentrum 3.0 8 24.0 ca. 500m B 35 Kindergarten und Primarschule 3.0 3 9.0 ca. 400m B 36 Untere Stufe der Mittelschule 3.0 1 3.0 ca. 800m B 37 Soziale Einrichtungen 2.0 1 2.0 ca. 800m B 38 Naherholungsgebiet 0.0 3 0.0 > 2000m B 39 Regionalzentrum 3.0 7 21.0 weniger als 5min

W3 Gesamtgewicht 36 90.0Gebrauchswert W3 2.50 = å gewichtete Punkte W3 / 36

Gebrauchswert W1 + W2 2.38 = å gewichtete Punkte W1 + W2 / 64

Gebrauchswert W1 + W2 + W3 2.43 = å gewichtete Punkte W1 + W2 + W3 / 100

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INTERVIEW BEWOHNERMaya Küenzler (45)Bungestrasse 22Ethnologie Studium ETH Zürich Freischaffende Journalistin Wohnt mit Ihrem Lebenspartner in der Wohnung zusammen.

1. Fragen zur Wohnbiographie

Wo und wie haben Sie gewohnt, bevor Sie hier eingezogen sind? (Ort, Lage, Haushaltzusammensetzung) Früher wohnte ich mit meinem Lebenspartner in einer Altbausiedlung im Zentrum von Basel. Seit wann wohnen Sie hier? Ich wohne mit meinem Lebenspartner seit 6 Jahren in der Siedlung Luzernerring.

2. Fragen zur Wohnungswahl

Was waren die Gründe, in diese Siedlung einzuziehen? In der alten Wohnung war die Bausubstanz nicht gut, es zog in der ganzen Wohnung. Zudem war die Wohnung sehr klein

für 2 Personen.

Was waren die Gründe, diese Wohnung zu wählen? Die Gründe für diese Wohnung an der Bungestrasse war die Offenheit der Wohnung, die schöne Siedlung, eine gute Bau-

substanz und der Blick nach Frankreich trotz Zentrumsnähe.

Was sind die Vorteile gegenüber der letzten Wohnung, in der Sie lebten? (Lage, Relation Kosten zu Wohnqualität) Die Kosten sind leider höher, dafür haben sie grosszügige Zimmer und eine gute Bausubstanz.

Was sind die Nachteile? Es hat kein Café in der Umgebung. Der Fluglärm vom Flughafen Mullhouse. Das Quartier liegt am Rande der Industrie und ist sehr unpersönlich. Das Quartier hat keine Gemeinschaft, man findet sie nur in der Siedlung selber.

Worauf würden Sie besonders achten, wenn Sie nochmals umziehen würden? Ich würde auf Licht, Offenheit und Lärm achten. Ich bin sehr Lärmempfindlich.

3. Fragen zu funktionalen Aspekten der Wohnqualität

Wie nutzen Sie Ihre Wohnung? Wir nutzen die Wohnung als Wohnatelier. Ich bin freischaffende Journalistin und arbeite zuhause. Mein Lebenspartner

arbeitet beim Theater und zuhause komponiert er eigene Lieder in seinem Zimmer.

Warum? Das wir dafür Platz haben und ich das schon immer wollte.

Welche praktischen Seiten schätzen Sie besonders an Ihrer Wohnung? In unserer Wohnung schätze ich die Doppeltüren zu meinem Büro und die grosszügigen Schiebetüren zur Küche. Sehr zum Vorteil ist auch das grosszügige Entree. Nicht so gut finde ich die länglichen Zimmer. Diese sind schwierig zum

Möblieren.

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Welche an Ihrer Siedlung? Am meisten zu schätzen finden wir den Bezug zu den Schrebergärten, da wir seit ein paar Monaten selber einen betreiben.

Zudem sind wir sehr froh über den Zusammenhalt der Siedlungsbewohner. Wir sind eine grosse Gemeinschaft was mir sehr wichtig ist.

4. Fragen zu atmosphärischen Aspekten der Wohnqualität

Was gefällt Ihnen am meisten an Ihrer Wohnung? Am meisten an unserer Wohnung gefällt uns der Weitblick und die Offenheit der Wohnung. Positiv ist auch die Wandelbar-

keit der Wohnung.

Was am wenigsten? Negativ an unserer Wohnung ist die nähe zum dichtbefahrenen Luzernerring. Durch diese Strasse können wir im Sommer

in der Nacht das Fenster nicht offen lassen was für uns ein grosser Minderwert ist.

Was möchten Sie am liebsten ändern? Ein bisschen Farbe in die Wohnung bringen. Momentan wirkt sie sehr steril.

5. Fragen zum Thema „WohnWandel“

Was ist Ihnen heute wichtiger als früher beim Wohnen? Heute ist mir eine gute Atmosphäre in der Wohnung wichtig und das man sich in der Wohnung wie auch in der Siedlung

zuhause fühlt. Sehr wichtig ist mir der Kontakt zu den Mitbewohnern. Zudem könnte ich mir eine Wohnung ohne Bade-wanne nicht mehr vorstellen.

Was haben Sie seit Ihrem Einzug in diese Wohnung verändert? Wir haben seit dem Einzug nichts verändert. Die Pflanzen wechseln ab und an. Worin sehen Sie die Vorteile Ihres Wohnens und Lebens in dieser Wohnsiedlung? Das gemeinschaftliche Wohnen sehen wir als grossen Vorteil. Da es viele Möglichkeiten bietet. Welche Wünsche möchten Sie sich mit Ihrem nächsten Umzug erfüllen? Eine sehr lärm arme Wohnung.

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INTERVIEW VERWALTUNGNenad Gregorovic (38)Bungestrasse 22KrankenpflegerMaschinenführer bei der Basler VerkehrsbetriebeNebenamtlich Verwalter der Siedlung Luzernerring Wohnt mit seiner Frau und Kinder zusammen und wohnt selber in der Siedlung Luzernerring.

1. Fragen zur Geschichte der Wohnsiedlung

Wie kam es zum Bau dieser Siedlung? Kostengünstiger Wohnraum schaffen.

Welchen Stellenwert hat die Siedlung im Portfolio Ihrer Organisation? Die Genossenschaft hat vier Siedlungen. Die Siedlung Luzernerring ist die jüngste und bekannteste.

2. Fragen zu den spezifischen Eigenschaften der Wohnsiedlung

Was schätzen Sie besonders an dieser Siedlung? Ich wohne selber in der Siedlung wohnt schätze die Mitbewohner und der gute Umgang miteinander.

Worin liegen ihre Vorteile? Vorteil der Wohnsiedlung ist sicher die gute Lage. Die Nähe zum Zentrum.

Worin liegen ihre Nachteile? Die Lärmbelastung vom Luzernerring.

3. Fragen zu funktionalen Aspekten der Wohnsiedlung

Welche praktischen Seiten schätzen Sie besonders an den Wohnungen? Die flexible Einrichtungsmöglichkeit.

Welche an der Wohnsiedlung? Der Anschluss an die Autobahn und die nähe zum Zentrum. Die Genossenschaft steht im Vordergrund.

4. Fragen zu atmosphärischen Aspekten der Wohnqualität

Was gefällt Ihnen am meisten an dieser Wohnsiedlung? Das genossenschaftliche unter den Bewohnern.

Was an ihrem Standort? Die nähe zum Stadtzentrum und noch ein bisschen auf dem Land.

Was möchten Sie am liebsten ändern? Die Velounterstände sind überfüllt. Dort könnte sich etwas ändern.

5. Fragen zum Thema „WohnWandel“

Was hat sich seit dem Bezug dieser Wohnsiedlung verändert? Seit einiger Zeit haben zwei Familien zusammen eine Wohnung für Ihre Kinder dazu gemietet. Dort sind wir sehr gross-

zügig.

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Wo stossen allfällige Veränderungswünsche der Bewohnerschaft an Grenzen? Es können keine Zimmer dazu geschaltet werden. Auch können keine baulichen Veränderungen gemacht werden.

Welches Potential sehen Sie in dieser Siedlung, künftigen Wünschen der heutigen und zukünftigen Bewohner-schaft gerecht zu werden?

Die Nachfrage der Wohnungsgrössen. 3½ – und 4 ½ Zimmerwohnungen sind in der heutigen Zeit sehr gefragt. Und ich denke es wird auch zukünftig eine Nachfragen zu diesen Wohnungsgrössen bestehen. Das die Siedlung Luzernerring nur solche Wohnungen verfügt ist sie für die Zukunft gewappnet.

Welche Schlüsse ziehen Sie (haben Sie gezogen) aus den Erfahrungen mit dieser Siedlung für die Planung wei-terer Siedlungen?

Der Wohnungsmix dieser Siedlung ist für mich sehr ansprechend. Für weiter Siedlungen finde ich das genossenschaftliche Wohnen ein wichtiger Bestandteil der Zukunft.

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THESE «DAS GENOSSENSCHAFTLICHE WOHNEN IST NICHT ZUKUNFTSORIENTIERT»

GENOSSENSCHAFTSBESTAND IN DER REGION BASEL In den letzten Jahren nahm der Bestand von 25 auf insgesamt 172 Mitgliedsgenossenschaften zu. Dabei handelt

es sich jedoch zum grössten Teil um bereits länger bestehende Genossenschaften, die erst jetzt dem Verband bei-traten. In den vergangenen Jahren kam es in der Region Basel nur zu einer Handvoll Neugründungen, vorwiegend in den Agglomerationsgemeinden.

Insgesamt verfügen die Genossenschaften in der Region Basel (Kantone BL und BS) immer noch über etwa 3000 Liegenschaften mit rund 14 000 Wohnungen. Der Gebäude- und Wohnungsbestand der Genossenschaften konnte aber dank der Tätigkeit einzelner aktiver Mitglieder in den letzten Jahren erweitert werden, sei es durch Neubauprojekte, sei es durch den Kauf bestehender Liegenschaften.

In den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat die Erstellung von Alterswohnungen, teils durch bestehende Genossenschaften, teils durch neue Genossenschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand.

In einer Mitgliederbefragungen wurden die Genossenschaften jeweils über ihre Absichten, neue Wohnungen zu erstellen, befragt. Während 1994 der Anteil der bauwilligen Genossenschaften noch 16% betrug, ist er 2009 auf 12% gesunken. Gar nicht mehr vorhanden ist die Bereitschaft oder Möglichkeit, bauliche Verdichtungen vorzu-nehmen. Einzelne Genossenschaften planen immerhin eine Zusammenlegung bestehender Wohnungen, um ihre Wohnungsstruktur zu verbessern.

Die Wohnungsstruktur der rund 14000 Genossenschaftswohnungen weist in der Tat Verbesserungspotenzial auf. Die Aufteilung nach Wohnungsgrössen ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Aus dieser wird ersicht-lich, dass weiterhin die Hälfte des genossenschaftlichen Wohnungsbestands aus 3-Zimmer-Wohnungen besteht. Der Anteil der Kleinwohnungen ist 1994–2009 in etwa konstant geblieben, der Anteil der grossen Wohnungen (5–5.5-Zimmer) hat sich hingegen verdoppelt. Dies ist hauptsächlich auf die neu erstellten Siedlungen, aber auch auf Zusammenlegungen im Verlauf von Renovationsarbeiten zurückzuführen.

BEWOHNER DER GENOSSENSCHAFTEN IN DER REGION BASEL Von Interesse für das städtische Leben ist natürlich nicht nur der genossenschaftliche Wohnungsbestand, sondern

auch die Menschen, die in diesen Wohnungen leben. Heute leben gemäss Befragungsergebnissen rund 22 000 Personen in den Genossenschaftswohnungen der Region Basel, 1994 waren es ca. 20000.

Der bereits 1994 festgestellte überdurchschnittliche hohe Anteil von Senioren (27%) stieg in den letzten 15 Jahren auf 31%. Gleichzeitig ist aber auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 19% auf 23% gestiegen. Inner-halb der einzelnen Genossenschaften hat sich aber hinsichtlich ‹Überalterung› eine Polarisierung ergeben. So gibt es heute verglichen mit der Situation im Jahre 1994 mehr Genossenschaften mit weniger als 20% Senioren sowie mehr Genossenschaften mit einem Seniorenanteil von über 40%. Abgenommen hat hingegen die Zahl der Genossenschaften mit einem Seniorenanteil von 20 bis 40%. Dies deutet darauf hin, dass in einem Teil der Genossenschaften der erwartete Generationenwechsel stattgefunden hat und in verschiedenen Genossenschaften wieder vermehrt Familien mit Kindern leben, die Zahlen zeigen aber auch, dass bei einem nicht unbedeutenden Teil der Genossenschaften dieser Wechsel noch bevorsteht. Zudem darf nicht vergessen werden, dass ein Teil der Genossenschaften ihre Vermietung explizit auf Senioren ausrichtet (Wohnen im Alter) und ein hoher Anteil bei diesen Genossenschaften explizit vorgesehen ist.

Die Basler Wohngenossenschaften haben in den letzten 15 Jahren eine bemerkenswerte Konstanz aufgewiesen: Sie unterhalten und renovieren ihre Bausubstanz regelmässig und vermieten ihre Wohnungen immer noch zu deutlich günstigeren Mietzinsen, als im Markt üblich. Die Wohngenossenschaften erfüllen somit weiterhin eine wichtige sozial- und wohnungspolitische Aufgabe. Die Wohnungen weisen zu- dem eine konstant hohe Belegung und eine unterdurchschnittliche Häufigkeit der Bewohnerwechsel auf. Andererseits kann Konstanz aber auch Stagnation bedeuten: Der Anteil an über 65-Jährigen steigt trotz teilweise vollzogenem Generationen- wech-sel weiterhin an und die rege Renovationstätigkeit tastet nur in Ausnahmefällen die Wohnungsaufteilung und die Grundrisse an, um auf veränderte Wohnbedürfnisse und Flächenansprüche zu reagieren. Auch hinsichtlich Vermehrung des genossenschaftlichen Wohnungsbestands hat sich in den letzten 15 Jahren wenig getan. Zwar haben einzelne aktive Genossenschaften Projekte realisiert oder Liegenschaften erworben, aber Baulandmangel, Ausrichtung auf den eigenen Bestand und zögernde Unterstützung durch die öffentliche Hand haben eine breiter abgestützte Renaissance des Genossenschaftswesens, wie sie etwa in Zürich zu beobachten ist, bisher verhindert.

Es gibt aber auch interessante Veränderungen zu beobachten: Der Anteil an Kindern und Jugendlichen steigt,

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Indiz für eine stattfindende Verjüngung. Gleichzeitig ist als Reaktion auf die demografische Entwicklung ein Trend hin zum genossenschaftlichen Wohnen im Alter festzustellen; in diesem Kontext sind in den letzten Jahren die meisten Projekte entstanden. Hinsichtlich Wohnungsbestand, Mietzinsen und Vermietungskriterien ist eine Veränderung zu beobachten. So hat die Zahl der grossen Wohnungen – dank der in jüngerer Zeit realisierten Pro-jekte – zugenommen und auch das verfügbare Mietzinsspektrum vergrössert. Gleichzeitig ist – dem allgemeinen gesellschaftlichen Trend folgend – bei den Vermietungskriterien eine gewisse Öffnung, aber auch ein Rückgang des sozialen Engagements zu beobachten. Möglicherweise ist dies ein Anzeichen dafür, dass auch günstige Ge-nossenschaftswohnungen nicht mehr immer so einfach an die ursprünglich angestrebten Zielgruppen vermietet werden können.

Es ist zu hoffen, dass dank der engagierteren Aktivitäten der Verbände und der erhöhten Wahrnehmung der Ge-nossenschaften als potenzielle Bauträger durch die öffentliche Hand in Zukunft vermehrt wieder Projektinitianten aktiv werden und dass diese auch das benötigte Bauland finden. Damit auch die Zukunft des funktionierendem genossenschaftlichen Wohnens bewahrt bleibt.

SENIORENANTEIL (BEWOHNER ÄLTER ALS 65 JAHRE)

(Wohnbaugenossenschaften in der Region Basel / Analyse und Empfehlungen, Schweizerischer Verband Wohnungswesen / Basler Kantonalbank, 2008)

SCHLUSSFOLGERUNG Die Überbauung Luzernerring von Michael Alder, liegt Nord- Westlich vom Basler Stadtkern. Durch die optimal

erschlossene Lage ist das Zentrm innert wenigen Minuten erreichbar und der Autobahnanschluss lässt die um-liegende Schweiz in die nähe rücken. In unmittelbarer Nähe sind zahlreiche kleiner aber auch grössere Einkaufs-angebote vorhanden. Viele Naturnaherholungsgebiete sowie Kindergärten und Schule stärken den Standort der Bungenstrasse.

Der Regelgrundriss lässt durch seine geschickte Anordnung eine gewisse Flexibilität sowie Variabilität zu. Das grosszügig geschnittene Entrée ist der zentrale Raum der Wohnung. Von diesem werden alle Wohn- sowie Neben-räume erschlossen. Die vorgesehenen Schlafräume weisen eine angenehme und sehr gut möbellierbare Proportion auf. Bei Not können diese auch komplett zusammen gelegt werden. Die zwei Wohnräume sind dagegen eher et-was schmal und eng gehalten. Durch die Flexibilität und Offenheit der Küche erhalte diese Räume durchaus eine gewisse Gosszügigkeit. Untypisch für eine solche Art von Wohnung sind die privaten Aussenräume. Von jedem Raum der Wohnung gelangt man in eine Loggia oder Balkon. Gewisse Loggias lassen sogar eine Blickbeziehung zu. Durch die optimale Ausrichtung der Bebauung werden alle Wohnungen mit genügen Morgen- sowie Abend-sonne versorgt.

Der Wohnkomplex der Bungenstrasse bietet jedem Hausteile einen innenliegenden Gemeinschaftsraum. Die grosszügige Dachterrasse, welche über die gesamte Bebauung angelegt ist, sowie die Gartenplätze verstärken das Zusammenleben in diesem Haus und fördern somit das genossenschaftliche Wohnen an dieser Lage.

Ein sehr gut erschlossenes Grundstück bringt auch gewisse Negativpunkte mit sich. Der angrenzende Autobahn-zubringer Luzernerring fördert der Individualverkehr und lässt somit eine sehr hohen Lärmpegel zu. Unter Tags verstärkt der im Westen liegende Flughafen diese Quelle noch zusätzlich.

In der Einfachheit, wie Michael Alder ein Privatleben mit einem Gemeinschaftsleben sanft zusammenführt, kann das genossenschaftliche Wohnen positiv in die Zukunft blicken lassen.

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NOTIZEN

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HOCHSCHULE LUZERN, TECHNIK+ARCHITEKTUR

DOZENTENRalph StoianSusanne Gysi

ASSISTENTDerk Thijs

STUDENTENYannick BucherYanick HöfingerMichael Weber