Analyse und eigene Zeitleiste des Polizeiketten … · Diese Stunde des angebrachten und...

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15:16:00 wegen Zuschauerstau im Veranstaltungsbereich oberhalb der östlichen Rampe. 15:30:00 15:40:00 Zuständig: Veranstalter Zuständig: Veranstalter Zuständig: Veranstalter 15:45:00 3. Gestrichen. 15:50:00 beiden Ketten nicht in den Rücken läuft. 15:54:00 Zuständig: Veranstalter 15:55:00 Zuständig: Veranstalter 15:57:00 Zuständig: Veranstalter 16:01:00 Zuständig: Veranstalter 16:02:00 geöffnet werden kann. 16:05:00 Zuständig: Veranstalter B. Die Polizeiketten müssen länger halten, als vorgesehen. 16:06:00 16:16:00 16:19:00 Führungsgruppe EA Schutz fordert eine weitere BPH an um den Druck auf die Schleuse West zu nehmen, mittels einer weiteren geplanten Absperrung im Tunnel. 16:20:00 16:24:00 16:25:00 Gescheiterter Versuch aus Kräften der beiden aufgegebenen Polizeiketten 1+2 die Kette 1-West wiederherzustellen 16:30:00 16:31:00 A. Anreisenden Personen ermöglichen, über die Böschungen auf das Gelände zu gelangen. C. Optische Führung ohne Sperrwirkung als Polizeikette. Nach Meinung der Polizei verringerte sich die Personendichte ab jetzt zusehends – keine weiteren Maßnahmen erforderlich! 16:39:00 16:40:00 A. Der Druck muss genommen werden, also rigorose Schließung der Schleusen und der LOPA – niemand soll mehr aufs Gelände kommen C. Der Notausgang Nord wird für den Abreisestrom geöffnet. 16:48:00 Raumschutz Ost schließt alle Vorsperren. 16:55:00 Raumschutz West / Polizei schließen die Schleuse West. 16:58:00 17:02:00 Die ersten Toten werden gemeldet. 17:12:00 Schließung der Schleuse Ost 18:00:00 Entscheidung die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen vorerst weiterlaufen zu lassen. 23:00:00 Ende der Veranstaltung. Analyse und eigene Zeitleiste des Polizeiketten-/Maßnahmen-Gewurschtels (Subjektive Zusammenfassung des vorläufigen Abschlussberichtes der Polizei) Crowdmanager (CM) bzw. Verbindungsbeamter meldet Bitte um Unterstützung durch Polizei an den Einsatzabschnittsführer Schutz der Veranstaltung (EA/F) EA/F trifft im Vorgarten des CM ein. Beide führen ein 10 minütiges persönliches Gespräch, welches über Funk/Handy wohl nicht möglich war. Ergebnis des Gespräches bzw. sofortiges geplantes Vorgehen (1. Maßnahmekonzept): 1. Einsatz zusätzicher Ordner als Pusher am oberen Rampenkopf. 2. Schließung beider Schleusen (Ost/West) für 10 Minuten. 3. Sperrkette aus Ordnern, unterstützt durch Polizeikräfte, in der Mitte der Hauptrampe, um den Anreisestrom aufzuhalten. Die Abstimmung dieses 1. Maßnahmekonzeptes erfolgt ausschließlich mit der Feuerwehr. EA/F und Führer der 15 BPH werfen bei einer Zusammenkunft (im Vorgarten des CM) das eben abgestimmte Konzept über den Haufen. Neues 2. Maßnahmekonzept: 2. Sperrmaßnahmen in der Tunnelröhre Ost und West um den Zulauf zu verhindern mittels abgezogenen Polizeikräften (15. BPH) von den Schleusen! Der EA/F geht dabei davon aus, das beide Schleusen nach dem zuletzt gültigen Konzeptstand (15:40) geschlossen bleiben. 4. Ein Zug der 15. BPH soll zur zur Bereitschaft in den Vorgarten des CM verlegt werden. Einrichtung der Polizeikette 1 (West) durch den 3. Zug der 15. BPH Der Zugführer des verlegten Bereitschaftszuges, welcher aus Richtung Rampe nach unten kommt, stellt fest: A. Der Stau am Rampenkopf besteht immer noch. B. Eine Vielzahl von abreisewilligen Besuchern kommt die Rampe runter. Der Zugführer der 15. BPH und der Führer der 15. BPH verändern in Absprache mit dem EA/F erneut das Maßnahmekonzept: 3. Sperrkette nun im unteren Bereich der Hauptrampe, mit dem Auftrag den Abreisestrom zu sperren, damit dieser den anderen Schließung Schleuse Ost Schließung Schleuse West Einrichtung der Polizeikette 2 (Ost) durch den 1. Zug der 15. BPH Öffnung Schleuse Ost (mit weiteren minutenweisen Schließungen/Öffnungen) Der Zugführer des 2. Zuges der 15. BPH richtet die vereinbarte Polizeikette 3 etwas oberhalb der Treppe im unteren Rampenbereich ein. Öffnung Schleuse West (dauerhaft) Nach Abstimmung zwischen Einsatzleitung und Veranstalter wird die Polizeikette 1 soweit verlegt, dass die Nebenrampe als Eingang Polizei stellt fest: A. Der Veranstalter hat den Rampenkopf in den vereinbarten 10 Minuten nicht frei bekommen. Die 2. BPH erhält den Auftrag, den Rampenkopf frei zu machen und die Leute auf dem Gelände zu verteilen. Weiterhin sollten einige Kräfte der 2. BPH Hilfe bei den Kletteraktionen leisten. Östliche Polizeikette 2 muss aufgrund des Drucks aufgegeben werden. Westliche Polizeikette 1 muss aufgrund des Drucks aufgegeben werden. Trotz körperlichen Einsatz des 3. Zuges der 15. BPH und Lautsprecherdurchsagen wird die Westrampe nicht ausreichend als Zugang angenommen. Die Polizeikette 3 muss aufgrund des Drucks und der Sinnlosigkeit aufgegeben werden. Kräfte der Polizeiketten 1+2 versuchen ab jetzt (vergeblich) die Leute die Rampe rauf zu schicken. Die ehemalige Polizeikette 3 wurde eigenmächtig vom Zugführer des 2. Zuges der 15. BPH in den oberen Rampenbereich verlegt. Vorhaben: B. Abreisewillige Besucher von der Rampe weg ins südliche Gelände schicken. Lt. Polizeibericht war das Aufhalten der abreisewilligen Besucher mangels Masse sinnlos. Der erste, dritte und Teile des zweiten Zuges der 15. BPH (also die Mehrzahl der Kräfte aus den ehemaligen Polizeiketten) versuchten (weiterhin vergeblich) die Besucher per Ansprache aus dem unteren Rampenbereich hinaus zu lotsen. Feuerwehr meldet an den Führungsstab: Panikartige Bewegungen und überrannte Menschen im unteren Rampenbereich. Der Polizeiführer erteilt darauf hin den Befehl beide Schleusen mittels Fahrzeugbarrieren abzusperren. Teilnehmer der jetzt durchgeführten Telefonkonferenz entscheiden: B. Die Floats müssen weiterfahren, damit die Besucher aufs Gelände gelangen können. Nach knapp 30-minütigem Zusehen/Helfen von Polizisten direkt am Mast konnte irgendeine Polizeitruppe plötzlich den Mast erreichen und gegen weiteres Beklettern sichern.

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15:16:00wegen Zuschauerstau im Veranstaltungsbereich oberhalb der östlichen Rampe.

15:30:00

15:40:00Zuständig: VeranstalterZuständig: Veranstalter

Zuständig: Veranstalter

15:45:00

3. Gestrichen.

15:50:00

beiden Ketten nicht in den Rücken läuft.

15:54:00 Zuständig: Veranstalter

15:55:00 Zuständig: Veranstalter

15:57:00Zuständig: Veranstalter

16:01:00Zuständig: Veranstalter

16:02:00geöffnet werden kann.

16:05:00Zuständig: Veranstalter

B. Die Polizeiketten müssen länger halten, als vorgesehen.

16:06:00

16:16:00

16:19:00 Führungsgruppe EA Schutz fordert eine weitere BPH an um den Druck auf die Schleuse West zu nehmen, mittels einer weiteren geplanten Absperrung im Tunnel.

16:20:00

16:24:00

16:25:00 Gescheiterter Versuch aus Kräften der beiden aufgegebenen Polizeiketten 1+2 die Kette 1-West wiederherzustellen

16:30:00

16:31:00A. Anreisenden Personen ermöglichen, über die Böschungen auf das Gelände zu gelangen.

C. Optische Führung ohne Sperrwirkung als Polizeikette.

Nach Meinung der Polizei verringerte sich die Personendichte ab jetzt zusehends – keine weiteren Maßnahmen erforderlich!

16:39:00

16:40:00A. Der Druck muss genommen werden, also rigorose Schließung der Schleusen und der LOPA – niemand soll mehr aufs Gelände kommen

C. Der Notausgang Nord wird für den Abreisestrom geöffnet.

16:48:00 Raumschutz Ost schließt alle Vorsperren.

16:55:00 Raumschutz West / Polizei schließen die Schleuse West.

16:58:00

17:02:00 Die ersten Toten werden gemeldet.

17:12:00 Schließung der Schleuse Ost

18:00:00 Entscheidung die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen vorerst weiterlaufen zu lassen.

23:00:00 Ende der Veranstaltung.

Analyse und eigene Zeitleiste des Polizeiketten-/Maßnahmen-Gewurschtels (Subjektive Zusammenfassung des vorläufigen Abschlussberichtes der Polizei)

Crowdmanager (CM) bzw. Verbindungsbeamter meldet Bitte um Unterstützung durch Polizei an den Einsatzabschnittsführer Schutz der Veranstaltung (EA/F)

EA/F trifft im Vorgarten des CM ein. Beide führen ein 10 minütiges persönliches Gespräch, welches über Funk/Handy wohl nicht möglich war.

Ergebnis des Gespräches bzw. sofortiges geplantes Vorgehen (1. Maßnahmekonzept):1. Einsatz zusätzicher Ordner als Pusher am oberen Rampenkopf.2. Schließung beider Schleusen (Ost/West) für 10 Minuten.3. Sperrkette aus Ordnern, unterstützt durch Polizeikräfte, in der Mitte der Hauptrampe, um den Anreisestrom aufzuhalten.

Die Abstimmung dieses 1. Maßnahmekonzeptes erfolgt ausschließlich mit der Feuerwehr.

EA/F und Führer der 15 BPH werfen bei einer Zusammenkunft (im Vorgarten des CM) das eben abgestimmte Konzept über den Haufen.Neues 2. Maßnahmekonzept:2. Sperrmaßnahmen in der Tunnelröhre Ost und West um den Zulauf zu verhindern mittels abgezogenen Polizeikräften (15. BPH) von den Schleusen!Der EA/F geht dabei davon aus, das beide Schleusen nach dem zuletzt gültigen Konzeptstand (15:40) geschlossen bleiben.

4. Ein Zug der 15. BPH soll zur zur Bereitschaft in den Vorgarten des CM verlegt werden.

Einrichtung der Polizeikette 1 (West) durch den 3. Zug der 15. BPHDer Zugführer des verlegten Bereitschaftszuges, welcher aus Richtung Rampe nach unten kommt, stellt fest:A. Der Stau am Rampenkopf besteht immer noch.B. Eine Vielzahl von abreisewilligen Besuchern kommt die Rampe runter.

Der Zugführer der 15. BPH und der Führer der 15. BPH verändern in Absprache mit dem EA/F erneut das Maßnahmekonzept:3. Sperrkette nun im unteren Bereich der Hauptrampe, mit dem Auftrag den Abreisestrom zu sperren, damit dieser den anderen

Schließung Schleuse Ost

Schließung Schleuse West

Einrichtung der Polizeikette 2 (Ost) durch den 1. Zug der 15. BPH

Öffnung Schleuse Ost (mit weiteren minutenweisen Schließungen/Öffnungen)

Der Zugführer des 2. Zuges der 15. BPH richtet die vereinbarte Polizeikette 3 etwas oberhalb der Treppe im unteren Rampenbereich ein.

Öffnung Schleuse West (dauerhaft)

Nach Abstimmung zwischen Einsatzleitung und Veranstalter wird die Polizeikette 1 soweit verlegt, dass die Nebenrampe als Eingang

Polizei stellt fest: A. Der Veranstalter hat den Rampenkopf in den vereinbarten 10 Minuten nicht frei bekommen.

Die 2. BPH erhält den Auftrag, den Rampenkopf frei zu machen und die Leute auf dem Gelände zu verteilen.Weiterhin sollten einige Kräfte der 2. BPH Hilfe bei den Kletteraktionen leisten.

Östliche Polizeikette 2 muss aufgrund des Drucks aufgegeben werden.

Westliche Polizeikette 1 muss aufgrund des Drucks aufgegeben werden.Trotz körperlichen Einsatz des 3. Zuges der 15. BPH und Lautsprecherdurchsagen wird die Westrampe nicht ausreichend als Zugang angenommen.

Die Polizeikette 3 muss aufgrund des Drucks und der Sinnlosigkeit aufgegeben werden.

Kräfte der Polizeiketten 1+2 versuchen ab jetzt (vergeblich) die Leute die Rampe rauf zu schicken.

Die ehemalige Polizeikette 3 wurde eigenmächtig vom Zugführer des 2. Zuges der 15. BPH in den oberen Rampenbereich verlegt. Vorhaben:

B. Abreisewillige Besucher von der Rampe weg ins südliche Gelände schicken.

Lt. Polizeibericht war das Aufhalten der abreisewilligen Besucher mangels Masse sinnlos.Der erste, dritte und Teile des zweiten Zuges der 15. BPH (also die Mehrzahl der Kräfte aus den ehemaligen Polizeiketten)versuchten (weiterhin vergeblich) die Besucher per Ansprache aus dem unteren Rampenbereich hinaus zu lotsen.

Feuerwehr meldet an den Führungsstab: Panikartige Bewegungen und überrannte Menschen im unteren Rampenbereich.

Der Polizeiführer erteilt darauf hin den Befehl beide Schleusen mittels Fahrzeugbarrieren abzusperren.

Teilnehmer der jetzt durchgeführten Telefonkonferenz entscheiden:

B. Die Floats müssen weiterfahren, damit die Besucher aufs Gelände gelangen können.

Nach knapp 30-minütigem Zusehen/Helfen von Polizisten direkt am Mast konnte irgendeine Polizeitruppe plötzlich den Mast erreichen und gegen weiteres Beklettern sichern.

B l e i b t f e s t z u h a l t e n : (ohne auf die faktischen Fehler des Polizeiberichtes einzugehen)

Diese Stunde des angebrachten und notwendigen Handelns hat man ungenutzt verstreichen lassen.

ERST JETZT BEWEGT SICH DER FÜHRUNGSSTAB:- Die Schleusen wurden erst 15 Minuten später (aber immerhin) nun rigoros geschlossen.

aufgrund des untauglichen Konzeptes viel zu gering war bzw. total versiegte.

Die wichtigsten Maßnahmen aber, die hat man verpasst:

so schnell wie möglich beseitigt wird. Auf den Umstand der Lebensgefahr musste erst die Feuerwehr hinweisen, obwohl das die Führungs-

gültig gegenüber - anders ist es nicht zu erklären, dass zur Beseitigung der Lebensgefahr keine einschneidenden Maßnahmen ergriffen wurden:Eine Evakuierung und Auflösung der Verdichtung nur per Treppe, Mast, Container war grotesk. Eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zur Auflösung der lebensgefährlichen Verdichtung waren spätestens ab 16:39 Pflicht:- Nutzen des bis zu 8 Meter breiten Notausgangs auf der östlichen Seite der östlichen Rampe (abgestellte Polizeifahrzeuge). Hierzu hätte zunächsteine Hand voll Polizisten z.B. der 15. BPH ausgereicht. Möglich und sinnvoll war diese Maßnahme ab Durchbruch der Polizeikette Ost.- Rückwärtiges "Wegschicken" des angestauten Abreisestroms von oberhalb der ehemaligen Polizeikette 3.

- Auflösen der Präsenz von Polizisten an Mast, Container, Treppe um diese illegalen Wege nicht zu unterstützen. Stattdessen eine gesammelte

auch der Zugführer des 2. Zuges der 15. BPH waren selbst mitten im Gedränge und konnten gar keine Übersicht und Abstimmung derMaßnahmen gewährleisten. Zumindest der EA/F hätte dies dem obersten Führungsstab melden müssen und eine zentrale Steuerungder Maßnahmen verlangen müssen. Gleichwohl hätte der Führungsstab aufgrund der Lage von sich aus das Heft in die Hand nehmen müssen.

Punkt 3 ist für mich unterlassene Hilfeleistung (in Form einer zentralen Einsatzsteuerung) an die 15. BPH, welche als dringend notwendig erkennbar war.

Hilfeleistung trotz gemeldeter Lebensgefahr und fahrlässiges „Nichteingreifen“ verklagen.

Bilder Hauptrampe:

1. Der Führungsstab bzw. die Verantwortlichen hatten zwischen 15:35 (Platzen des Rampenkopfes) und 16:39 (gemeldete Panik) genügend Zeit,eine Schließung der Schleusen zu veranlassen, das Rampenkopfkonzept zu verändern und die umgetretenen Bauzäune zu entfernen.

2. Um 16:39 meldet die Feuerwehr Lebensgefahr aufgrund hoher Verdichtung im unteren Rampenbereich.

- Man hat bis heute nicht erkannt, dass die Floats zwar ein paar Leute mitgezogen haben, aber dass der Durchfluss am oberen Rampenkopf

- Der Notausgang Nord wurde geöffnet (Gut). Die abreisewilligen Besucher wurden von der PK4 allerdings nach Süden geschickt...?

Nämlich dafür zu sorgen, das die akute Lebensgefahr aufgrund der lebensgefährlichen Verdichtung von 10 Tsd. Eingeschlossenen Menschen

riege anhand der Kameras hätte schon selbst feststellen müssen. Offenbar trat man den sich in Lebensgefahr befindlichen Ravern gleich-

- Abschalten der Musik und Durchführung von Ansagen zur Besuchersteuerung, notfalls per Float.

Präsenz auf der östlichen Seite der östlichen Rampe, um diesen breiten Fluchtweg optisch zu markieren, welcher einen 20-fachen Durch-fluss von Treppe, Container und Mast zusammen gehabt hätte.

3. Die 15. BPH und der EA/F waren von 15:45 ab alleine für das Maßnahmen-Gewurschtel zuständig. Der EA/F, der Führer der 15. BPH und

Punkt 1 nenne ich hochfahrlässiges einstündiges „Nichthandeln“ zum Schutz der kommenden Besucher.Punkt 2 ist für mich unterlassene Hilfeleistung an die im unteren Rampenbereich eingekesselten Besucher, trotz Meldung „Lebensgefahr“.

Alle 10.000 unfreiwillig eingesperrten Raver sowie die 15. BPH sollten die Verantwortlichen und den Führungsstab der LOPA auf unterlassene

16:12, Polizeikette 3 lässt bis zu diesem Zeitpunkt entgegen der Absprache Abreisewillige durch!

16:16, kompletter östlicher bis zu 8 Meter breiter Rampenstreifen frei

16:19, Östlicher Rampenstreifen wird durch den Abreisestrom verstopft und durch die Polizeikette 3.5 angestaut. Ankommende Besucher fluten den unteren Rampenbereich nach Durchbruch der Polizeiketten 1+2.

16:24, Polizeikette 3 wird in 30 Sek. Durchbrochen sein, Polizeikettchen 3.5 in etwa 1 Minute

16:39, Feuerwehr meldet Lebensgefahr (panikartiges Bewegungen, überrannte Menschen) an den Führungsstab Die ehemalige Polizeikette 3 hat sich selbst an den Rampenkopf verlegt. Die Besucher-Gegenströme blockieren sich gegenseitig.