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Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer beruflicher Abschlüsse Handreichung für die Praxis Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße

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Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer beruflicher Abschlüsse Handreichung für die Praxis

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße

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Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

1

Inhalt

1. Einleitung .................................................................................................................. 2

2. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ...................................................... 3

3. Das Anerkennungsverfahren .................................................................................... 6

3.1 Allgemeines Verfahren und Beratung Kreis Bergstraße ....................................... 6

3.2 Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung ........................................................... 7

4. Finanzierung Anerkennungsverfahren und Qualifizierung ..................................... 8

5. Reglementierte Berufe in Hessen - Beispiele ......................................................... 10

5.1 Lehramt allgemeinbildende und berufliche Schulen .......................................... 10

5.2 Sozialpädagogische Berufe mit Hochschulstudium ............................................. 11

5.3 Erzieher ................................................................................................................ 12

6. Schlussbemerkungen .............................................................................................. 14

Übersichtsverszeichnis

Übersicht 1: Kurzinformationen BQFG…….…………………………………………………………… 3

Übersicht 2: Die wichtigsten Informationsportale.….…………………………………………….. 4

Übersicht 3: KANN-MUSS-Bestimmung..……..……………………………………………………… 5

Übersicht 4: Allgemeines Anerkennungsverfahren………………………………………………… 6

Übersicht 5: Beratungsstellen Kreis Bergstraße und Kurzinformationen.………………… 7

Übersicht 6: Finanzierung und Qualifizierung – Kurzinformationen....…………………… 8

Übersicht 7: Lehramt Hessen – Kurzinformationen.…………………………………………….. 10

Übersicht 8: Sozialpädagogische Berufe (Fachhochschul-/Universitätsabschluss)

Hessen – Kurzinformationen..………………..……………………………………….. 11

Übersicht 9: Erzieher Hessen – Kurzinformationen.……………………………………………. 12

Übersicht 10: Erzieher Hessen – Qualifizierungen.………………………………………………… 13

Anhang

Angebote zur Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung

ausländischer Abschlüsse............................................................................................…… 16

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1. Einleitung

In Deutschland leben rund 18,6 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, davon ca. 10 Mio. Menschen

mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit1 aus beinahe 200 verschiedenen Nationen. Sie kamen als

Gastarbeiter, Spätaussiedler, Geflüchtete oder aus anderen Gründen. Viele dieser Menschen haben in

ihren Herkunftsländern schulische oder berufliche Qualifikationen erworben, die sie nicht oder nur

eingeschränkt in ihrer in Deutschland ausgeübten Tätigkeit umsetzen können. Gleichzeitig hat

Deutschland selbst seit Jahren in zahlreichen Berufen erhöhte Fachkräftebedarfe, in einigen einen

deutlichen Fachkräftemangel.

Viele Menschen aus anderen Ländern werden von den positiven Arbeits- und Lebensbedingungen in

Deutschland angezogen, ob sie nun aus EU-Ländern, aus Drittstaaten, als Spätaussiedler oder

Geflüchtete nach Deutschland kommen. Die erfolgreiche Integration in die Gesellschaft wird dabei im

Wesentlichen davon beeinflusst, wie schnell es gelingt, die Kinder und Jugendlichen in das Bildungs- und

Ausbildungssystem zu integrieren und Erwachsenen einen Arbeitsplatz und/ oder eine Weiterbildung zu

ermöglichen.

Fest steht, dass eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache vorhanden sein muss, wenn im

Herkunftsland erworbene Qualifikationen in Deutschland zum Tragen kommen sollen. Ausnahmen stellen

lediglich eine kleinere Anzahl international agierender Unternehmen dar, in denen die englische Sprache

längst im Arbeitsalltag angekommen ist.

Menschen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss stellen ein enormes Potenzial für den

Arbeitsmarkt dar. Mit dem demographischen Wandel und gestiegenen Fachkräftebedarfen in zahlreichen

Berufen wächst die Bedeutung des Potenzials zugewanderter Menschen. Für Betroffene selbst bedeutet

die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Qualifikation eine gleiche tarifliche Bezahlung wie

deutsche Kollegen.2 Zudem ist die Anerkennung in einigen Berufen in Deutschland verpflichtend, um

überhaupt in diesem Beruf arbeiten zu dürfen (Kapitel 2).

Im Kreis Bergstraße wurde von der Stabsstelle Bildungskoordination für Neuzugewanderte festgestellt,

dass Arbeitgebern und Betroffenen grundlegende Informationen fehlen. Dadurch sehen Betroffene von

der Einleitung eines Anerkennungsverfahrens häufig ab. Demgegenüber ist Arbeitgebern oft nicht

bewusst, dass auch sie ihre Beschäftigten in vielfacher Weise unterstützen können. Hinzu kommt, dass

Akteure, die in der Beratung von Migranten tätig sind, oft nicht die Kenntnis über Details des

Anerkennungsverfahrens haben oder ihnen Ressourcen fehlen, um zu dieser Thematik „auch noch“ zu

beraten. 3

Entsprechend verfolgt vorliegende Handreichung das Ziel, grundlegende Informationen zum Verfahren

der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen zu geben. Darüber hinaus werden hiermit

Akteuren im Kreis Bergstraße Informationen von der Beratung über die Antragstellung bis hin zu

eventuell möglichen Qualifizierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten mit Kontaktdaten relevanter

1 Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Migration

Integration/MigrationIntegration.html 2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der weiblichen und

männlichen Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

3 Aus diesem Grund ist im Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) ein Beratungsanspruch festgehalten (§15a) und es wurden Beratungsangebote in allen hessischen Landkreisen etabliert.

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Institutionen zur Verfügung gestellt. An Beispielberufen Lehramt, (sozial)pädagogischen Berufen mit

Hochschulausbildung und Erzieher werden landesrechtliche Gegebenheiten in Hessen dargestellt.

2. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Übersicht 1: Kurzinformationen BQFG

In Deutschland wurden mit dem 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und

Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz) des Bundes

Strukturen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen ausgebaut, vereinfacht,

vereinheitlicht und für bis dahin nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen geöffnet.

Das Anerkennungsgesetz ist ein Artikelgesetz und setzt sich aus mehreren Gesetzen sowie deren

Änderungen zusammen. Im Artikel 1 findet sich das BQFG, das die Verfahren und Kriterien für die

Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf

regelt. Seither ist die Zahl der Anträge von knapp 11.000 Neuanträgen im Jahr 2012 auf knapp unter

20.000 (2016) erheblich gestiegen. 4

In den Bundesländern gibt es ergänzende Gesetze. In Hessen regelt das Hessische

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) die Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung im

Ausland erworbener Qualifikationen für die Berufe, die auf hessischem Landesrecht beruhen.

Entsprechend gelten Änderungen in den Fachgesetzen zum Beispiel für Erzieher. Darüber hinaus gibt es

in Hessen Abweichungen zum Bundesgesetz für Lehrer und Ingenieure mit EU-Qualifikationen und mit

Abschlüssen aus Drittstaaten und damit verbunden zum Teil unterschiedliche Verfahren nach

Herkunftsland.

Zwei Ziele wurden mit dem Gesetz verfolgt: Die Fachkräftesicherung und die Integration.

4 Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF 2017). Bericht zum Anerkennungsgesetz

2017.

Gesetzliche Grundlagen - Anerkennungsgesetz: Kurzform für „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und

Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, 1. April 2012. - Artikel 1 regelt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - Hessisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG): Verfahren zur

Gleichwertigkeitsüberprüfung im Ausland erworbener Qualifikationen für die Berufe, die auf hessischem Landesrecht beruhen.

Ziele: Fachkräftesicherung und Integration

Zuständige Stellen Gleichwertigkeitsprüfung: - Kammern (duales System: nicht reglementierte Berufe) - bei reglementierten Berufen z.B. Lehrer/in, Erzieher/in je nach Fachrecht und den

Bestimmungen der Bundesländer verschiedene Institutionen Prüfung der Zuständigkeit unter https://www.anerkennung-in-

deutschland.de/tools/berater/de/

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Das Gesetz soll Fachkräften aus dem Ausland einen erhöhten Anreiz bieten, nach Deutschland zu

kommen und die Anerkennung der beruflichen Qualifikation erleichtern, um sie entsprechend auf dem

deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt

wird gefördert und die Potenziale der Menschen können einerseits für den Arbeitsmarkt besser genutzt

werden, andererseits wird die Leistung der Betroffenen deutlich wertgeschätzt.

Selbst wenn keine Gleichwertigkeit festgestellt wird, gibt der Bescheid (Kapitel 3) die wesentlichen

Unterschiede der ausländischen Ausbildung im Vergleich zum deutschen Referenzabschluss an. Auf

mögliche Weiterbildungen oder Anpassungsqualifizierungen wird in der Regel im Bescheid verwiesen.

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit müssen sich die Antragstellenden an die jeweils für ihren Beruf

zuständigen Stellen wenden. Ausbildungsberufe im dualen System werden üblicherweise von den

Kammern anerkannt. Bei reglementierten (= staatlich geregelten Berufen; siehe weiter unten) wie zum

Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Ingenieur, sind die Zuständigkeiten nach jeweiligen Fachrecht und nach

den Bestimmungen der Bundesländer geregelt.

Übersicht 2: Die wichtigsten Informationsportale

Wie oben bereits erwähnt, gibt es Berufe, die anerkannt werden müssen, um sie in Deutschland ausüben

zu dürfen. Diese Berufe sind reglementiert. Dies sind zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt,

Lehrer, Erzieher und Ingenieur.5 Die Anerkennung für diese Berufe ist also ein „Muss“, wenn man in

diesen Berufen in Deutschland arbeiten will.

Eine Anerkennung für die Berufsausübung ist keine zwingende Voraussetzung für sogenannte nicht

reglementierte Berufe. In diesen Berufen darf man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und

„kann“ sofort arbeiten. Dennoch ist eine Anerkennung oft hilfreich: Unternehmen können die

ausländische Qualifikation einfacher zuordnen und der Zugang zu beruflichen Fortbildungen für den Beruf

5 Eine Liste aller reglementierten Berufe findet sich unter http://ec.europa.eu/growth/tools-

databases/regprof/index.cfm?action=homepage.

Anabin:

Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise; Unterstützung von Behörden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Privatpersonen bzgl. Einstufung einer ausländischen Qualifikation. http://anabin.kmk.org/anabin.html

Anerkennung in Deutschland:

Anerkennungsfinder; Eigenrecherche, ob ein offizieller „Anerkennungsbescheid“ notwendig ist, um im Beruf (aus Herkunftsland) in Deutschland arbeiten zu dürfen. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

BQ-Portal:

Umfassende online Wissens- und Arbeitsplattform zur Einschätzung ausländischer Berufsqualifikationen für Kammern, Unternehmen und Behörden. https://www.bq-portal.de/

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ist einfacher möglich. Nicht reglementiert sind alle Ausbildungsberufe des dualen Systems.6 Ausländische

Studienabschlüsse, die zu einem nicht-reglementierten Beruf – beispielsweise Informatiker, Ökonom –

führen, werden durch das Anerkennungsgesetz des Bundes nicht geregelt. Es besteht aber die

Möglichkeit, den Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

bewerten zu lassen.7

Übersicht 3: KANN-MUSS-Bestimmung

MUSS für … KANN für …

Zugang zu reglementierten Berufen z.B. Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/in, Erzieher/in (Prüfung EU-weit unter http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/index.cfm?action=homepage)

Ausübung nicht reglementierter Berufe (Deutschland: Ausbildungsberufe dual)

Selbstständigkeit im zulassungspflichtigem Handwerk

Gleichwertigkeitsbescheid: Gleiche Rechtsfolgen wie deutscher Abschluss (z.B. Hochschulzugang)

Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen

Titelführung (z.B. Ingenieur) Teilgleichwertigkeitsbescheid: Transparenzinstrument = bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/berufliche_anerkennung.php

Wenn keine Dokumente aus dem Herkunftsland vorliegen, ist eine Antragstellung zur Gleichwertigkeitsfeststellung in der Regel nicht möglich. Jedoch kann bei fehlenden oder unvollständigen Dokumenten eine Qualifikationsanalyse vorgenommen werden. Sie ist vor allem für nicht reglementierte Berufe hilfreich.

8 In jedem Fall sollte eine Anerkennungsberatung durch das im Bundesland zuständige

IQ-Netzwerk (Netzwerk Integration durch Qualifizierung, Kontakte Übersicht 5) in Anspruch genommen werden. Für Beratende werden folgende Dokumente empfohlen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/infografik-qualifikationsanalyse.pdf sowie https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/2012.php.

6 Eine Liste aller Ausbildungsberufe in Deutschland findet sich unter https://www.anerkennung-in-

deutschland.de/media/2017_Liste_Ausbildungsberufe_DE.pdf. 7 Quelle: https://www.anerkennung-in-

deutschland.de/html/de/zeugnisbewertung_von_hochschulabschluessen.php. 8 Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/qualifikationsanalyse.php.

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3. Das Anerkennungsverfahren

3.1 Allgemeines Verfahren und Beratung Kreis Bergstraße

Übersicht 4: Allgemeines Anerkennungsverfahren9

Quelle: https://www.bq-portal.de/sites/default/files/darstellung_unterstuetzung_antragssteller.pdf

9 Übersicht für nicht reglementierte Berufe, die vom Ablauf (Schritt 1-4) auch für reglementierte Berufe

für die antragstellende Person zutrifft. Aber: Eine teilweise Gleichwertigkeit kann juristisch nur bei den nicht reglementierten Berufen bescheinigt werden. Bei reglementierten Berufen gibt es einen Brief, sofern dort eine unvollständige Gleichwertigkeit festgestellt ist, werden Auflagen (zum Beispiel Anpassungsqualifizierungen) genannt bis zu deren Erfüllung man keine Berufszulassung hat und entsprechend nicht als Fachkraft in diesem Beruf arbeiten darf.

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Übersicht 3 und 4 geben wesentliche Informationen für Personen, die sich einen ersten Überblick

verschaffen wollen. Übersicht 5 ergänzt dies um die wichtigsten Beratungsstellen im Kreis Bergstraße

unter Nennung der Unterlagen, die im Laufe des Verfahrens - spätestens zur Antragstellung - der

Prüfstelle zur Verfügung gestellt werden müssen.

Übersicht 5: Beratungsstellen Kreis Bergstraße und Kurzinformationen

3.2 Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung

Ein Antragstellender erhält in der Regel innerhalb von drei Monaten einen Bescheid, der mit drei

unterschiedlichen Ergebnissen versehen sein kann: keine, volle, teilweise Gleichwertigkeit.

Eindeutig ist ein Bescheid mit der Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit. In diesem Fall kann der

Beschäftigte als Fachkraft im anerkannten Beruf arbeiten.

Wurde lediglich eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt, kann der Beschäftigte in den Bereichen

arbeiten, für die er qualifiziert ist. Er kann zudem an Nach- oder Anpassungsqualifizierungen teilnehmen,

um die volle Gleichwertigkeit zu erlangen. Selbst wenn keine Gleichwertigkeit besteht, bleibt für

Betroffene die Möglichkeit einer Externenprüfung im jeweiligen Beruf.

Je nach Fachrecht und Bundesland bestehen andere Begriffe für die Ergebnisse der

Gleichwertigkeitsfeststellung. So wird in Hessen zum Beispiel für Lehrer eine vollständige oder

unvollständige Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgen. Im Falle der Unvollständigkeit werden dem

Betroffenen Informationen über Anpassungsqualifizierungen im Bescheid mitgeteilt. Auf die Folgen einer

„teilweisen“ oder „unvollständigen“ Gleichwertigkeitsfeststellung wird im Kapitel 5 anhand von

Beispielberufen näher eingegangen. Vorgeschaltet werden in Kapitel 4 grundlegende Informationen zur

Beratungsstellen Kreis Bergstraße (kostenlos für alle Berufe)

- Anerkennungsberatung = Integration durch Qualifizierung (IQ Hessen): Cafer Sayan, [email protected], Termin in der Agentur für Arbeit Bensheim

- Qualifizierungsberatung (IQ Hessen) beramí e.V., [email protected], Termin in der Agentur für Arbeit Darmstadt

- Sofern Verfahren und zuständige Stelle zur Feststellung der Gleichwertigkeit bekannt, beraten i.d.R. die zuständigen Stellen

Antragsunterlagen

- Checkliste zum Download unter https://www.bq-portal.de/sites/default/files/checkliste_antragsstellung_aktuell.pdf

Beglaubigungen und Übersetzungen

- Beglaubigungen werden in öffentlichen Einrichtungen z.B. Stadtverwaltungen, Kammern, Hochschulen, Gerichten, Notaren vorgenommen

- Was muss übersetzt werden? siehe https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/dokumente_fuer_antragstellung.php

- Übersetzersuche http://he-suche.bdue.de/

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Finanzierung des Anerkennungsverfahrens und eventuell notwendigen Anpassungsqualifizierungen

vorgestellt.

4. Finanzierung Anerkennungsverfahren und Qualifizierung

Übersicht 6: Finanzierung und Qualifizierung - Kurzinformationen

Ein Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und muss von den Antragstellenden selbst bezahlt werden.

Die Höhe der Kosten unterscheidet sich erheblich nach landes- und fachrechtlichen Regelungen, nach

Zuständigkeiten und Berufen sowie individuell nach Arbeitsaufwand der anerkennenden Stelle. Hinzu

kommen Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen sowie eventuell notwendige

Anpassungsqualifizierungen oder Weiterbildungen. Betroffene werden häufig dadurch abgeschreckt,

leiten kein oder zeitlich stark verzögert ein Verfahren ein. Dabei sind die Chancen auf

Unterstützungsleistungen – insbesondere bei reglementierten Berufen – erfolgversprechend. Allerdings

muss vor Einleitung eines Anerkennungsverfahrens sowie vor Anmeldung für eine Weiterbildung ein

Antrag eingereicht beziehungsweise eine Abstimmung zur Förderfähigkeit mit dem jeweiligen

Fördergeber erfolgt sein. Dies können zum Beispiel das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit sein.

SGB II und SGB III:10

Vor einer Antragstellung auf Berufsanerkennung sollte mit der zuständigen

Agentur für Arbeit beziehungsweise mit dem Jobcenter geklärt werden, ob Kosten übernommen werden

können. Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob die Anerkennung des Abschlusses für die

Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist (SGB II) oder für den Erhalt einer bereits bestehenden

Tätigkeit erwartet wird (SGB III). Unter bestimmten Voraussetzungen können auch notwendige

Weiterbildungen oder Anpassungsqualifizierungen für Arbeitslose, Arbeitssuchende und Beschäftigte

10 Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/foerderung_nach_sgb_II_sgb_III.php

Für Unterstützungsleistungen dringend beachten: Vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens und vor Anmeldung einer Qualifizierung muss eine Absprache mit dem möglichen Geldgeber erfolgt sein.

Finanzierung - Förderung nach SGB II und SGB III (siehe unten) - Anerkennungszuschuss über das Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Anerkennungsberatung IQ-Netzwerk dringend empfohlen - Förderung der Weiterbildung - Erläuterungen und weiterführende Links unter https://www.anerkennung-in-

deutschland.de/html/de/finanzielle_hilfen.php/ - ProAbschluss: Förderprogramm Land Hessen und Europäischer Sozialfonds

http://www.proabschluss.de/startseite/. Beratung in Agentur für Arbeit Darmstadt unter

[email protected] anfragen.

Qualifizierung - https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/qualifizierungsangebote.php - KURSNET unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ - www.hessen.netzwerk-iq.de/qualifizierung

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finanziert werden. Das Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer. Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit“ enthält weitere Informationen (Kapitel 1.1-

1.4 unter

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l601

9022dstbai378487.pdf).

Anerkennungszuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Dieser Zuschuss

ist für Betroffene mit fehlenden finanziellen Mitteln und besonders Beschäftigte vorgesehen, die unterhalb

ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten. Der Hauptwohnsitz muss mindestens seit drei Monaten in

Deutschland liegen. Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit sind davon unabhängig. Das zu

versteuernde Jahreseinkommen darf nicht höher als 26.000 € liegen (bei gemeinsam veranlagten

Partnerschaften 40.000 €). Es wird empfohlen, die Förderfähigkeit im Rahmen einer

Anerkennungsberatung mit dem IQ-Netzwerk (siehe Übersicht 5) zu klären. Der Antrag kann nicht

persönlich, sondern lediglich über eine zuleitende Stelle (beispielsweise IQ-Beratung) eingereicht

werden. Antrag unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/170303_

Anerkennungszuschuss_Formular_Mantelbogen.pdf.

Förderung der Beruflichen Weiterbildung: Für Betroffene kann eine berufliche Weiterbildung ein

wesentlicher Schritt zur vollen Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses sein. Zu

beachten ist, dass die Förderung in der Regel ein gewisses zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht

übersteigen darf. Zudem ist eine Förderung in der Regel von einer langfristigen Aufenthaltsgestattung

oder einer dauerhaften Bleibeperspektive abhängig. Fördermöglichkeiten sind die

- Bildungsprämie,

- das Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz),

- BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz),

- der Bildungskredit sowie Förderprogramme der Bundesländer.

Übersicht unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/foerderung_der_weiterbildung.php.

ProAbschluss Hessen: Gefördert werden Maßnahmen, die von einem zertifizierten

Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem deutschen

Berufsabschluss hinführen. Förderberechtigt sind Personen über 27 Jahre, die

sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt sind, bei denen kein Berufsabschluss vorliegt

oder die eine Tätigkeit ausüben, für die kein Abschluss vorliegt. Die Förderung beträgt bis zu 4.000 €.

Eine kostenlose persönliche Beratung kann in sogenannten Bildungspoints erfolgen. Für den Kreis

Bergstraße wird die Beratung in der Agentur für Arbeit Darmstadt durch beramí e.V. vorgenommen,

Termine unter http://www.proabschluss.de/die-initiative/beratungsangebot/bildungspoints-liste/#c6331.

Qualifizierungsangebote gibt es in Deutschland und auch in Hessen in nahezu unüberschaubarer Zahl. Weiterbildungen werden in der Regel nur gefördert, wenn es sich um „zertifizierte“ Anbieter handelt. Aus diesem Grund werden bei der Kurssuche lediglich folgende Seiten empfohlen:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/qualifizierungsangebote.php, www.hessen.netzwerk-iq.de/qualifizierung sowie KURSNET unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/. Werden andere Seiten gesichtet, sollte immer auf die Zertifizierung des Anbieters geachtet werden.

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5. Reglementierte Berufe in Hessen - Beispiele

Reglementierte Berufe (siehe Seite 4-5) setzen eine Anerkennung voraus, wenn man in Deutschland

arbeiten will. Sie unterliegen zudem viel stärker als nicht-reglementierte Berufe landes- und

fachrechtlichen gesetzlichen Grundlagen bei der Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung.

Beispielhaft werden Besonderheiten für die Berufe Lehramt, (sozial)pädagogische Berufe und

Erzieher in Hessen in diesem Kapitel vorgestellt.11

Die Entscheidung für diese Beispiele ist dem Umstand

geschuldet, dass verschiedene Akteure im Kreis Bergstraße Beispielfälle von Personen mit diesen

Herkunftsqualifikationen aus dem Ausland an die Stabsstelle Bildungskoordination gemeldet haben.

Die hier beispielgebend ausgewählten Berufe unterliegen dem Hessischen

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) sowie dem jeweiligen Fachrecht wie dem

Lehrerbildungsgesetz, dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sowie dem

Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG). Zudem wird zum Beispiel ein Sprachniveau von C2 für

Lehrer in Deutsch vorgeschrieben. Die Anerkennung und Prüfung der Gleichwertigkeit in diesen drei

Berufsgruppen unterliegt in Hessen verschiedenen Zuständigkeiten.

5.1 Lehramt allgemeinbildende und berufliche Schulen

Übersicht 7: Lehramt Hessen - Kurzinformationen

In Hessen ist für das Anerkennungsverfahren im Lehramt die Lehrkräfteakademie in Fuldatal zuständig.

Für den Erstkontakt und die Antragstellung ist obige E-Mail zu verwenden. Zudem besteht die

Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Einige relevante Unterschiede zwischen EU-Ausländern und

Drittstaatsangehörigen sind zu beachten, so dass die Informationen getrennt bereitstehen. Dies betrifft

unter anderem auch die Kosten des Anerkennungsverfahrens.

11 Weitere Beispiele zu Besonderheiten in reglementierten Berufen nach Landes- oder Fachrecht in

Hessen werden in der Broschüre „IQ-Netzwerk Hessen (2013). Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen in Hessen. Ein Leitfaden für die Praxis.“ vorgestellt.

- Zuständig Hessische Lehrkräfteakademie Fuldatal - Gesetzliche Grundlagen: EU sowie Hessisches Lehrerbildungsgesetz - Sprachniveau Deutsch C2 - Informationen für EU-Ausländer unter

https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?uid=9634f9c0-9a51-0417-9cda-a2b417c0cf46

- Informationen für Nicht-EU-Ausländer unter https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid=9878e5ad9bdaa8a3a768c1de1887c247

- Unterlagen in Papierform per Post einreichen: Hessische Lehrkräfteakademie Fuldatal, Rothwestener Str.2-4, 34233 Fuldatal

- Kontakt: [email protected]

- Für EU-Ausländer mit Lehramtsabschluss im Heimatland kostenlos, sonst Kosten bis 250€ (ohne Gewähr; ohne Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen)

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Antragstellende sollten sich darauf einstellen, dass für die Anerkennung im Lehramt – in Hessen wie in

ganz Deutschland – in der Regel ein zweites Fach studiert sowie das Referendariat absolviert werden

muss.

Bei unvollständiger Gleichwertigkeit steht auf der Homepage der Lehrkräfteakademie eine Liste der

hessischen Studienseminare zur Verfügung, die Anpassungslehrgänge je nach Schulform anbieten. Mit

dem Bescheid wird auf notwendige Anpassungslehrgänge hingewiesen. Unter

https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid=262fbd01ce09b67bfdac7ca2e00c075e findet sich ein Formular

zur Anmeldung zum Anpassungslehrgang und ein Merkblatt für Personen mit Lehramtsabschlüssen aus

der EU.

Das vorausgesetzte Sprachniveau in Deutsch mit C2 kann durch ein entsprechendes Zertifikat C2 (zum

Beispiel Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts) oder durch eine schulbezogene

Deutschprüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie in Gießen nachgewiesen werden

(https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?uid=73310b8b-48e5-a041-f012-f312b417c0cf).

5.2 Sozialpädagogische Berufe mit Hochschulstudium

Übersicht 8: Sozialpädagogische Berufe (Fachhochschul-/Universitätsabschluss) Hessen –

Kurzinformationen

Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen (sozial)pädagogischen

Qualifikationen auf Hochschulebene werden im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft

und Kunst (HMWK) durch die Frankfurt University of Applied Sciences bearbeitet. Dies betrifft

- zum einen die Tätigkeit in Tageseinrichtungen für Kinder nach §25b Hessisches Kinder- und

Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) für Personen mit einer ausländischen Hochschulausbildung im

Bereich der Sozialen Arbeit oder Pädagogik und

- zum anderen die Verleihung der „Staatlichen Anerkennung“ für Soziale Arbeit, Heilpädagogik

oder Kindheitspädagogik.

- Zuständig Frankfurt University of Applied Science im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK)

- Gesetzliche Grundlagen: Anerkennung der Sozialberufe in Hessen nach §25b HKJGB sowie staatliche Anerkennung Hochschulabschluss im Ausland Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik, Weiteres siehe Merkblatt http://www.frankfurt-university.de /fileadmin/de/Fachbereiche/FB4/Ausländische_Ausbildungsnachweise/Merkblatt_Januar_2017.pdf

- Informationen https://www.frankfurt-university.de/fachbereiche/fb4/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsnachweise.html

- Unterlagen in Papierform per Post einreichen: Frankfurt University of Applied Science, Fachbereich 4, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main

- Kontakt [email protected], Tel. +49 69 1533 2653; [email protected], Tel. +49 69 1533 2610

- Kosten Anerkennungsverfahren zw. 100 und 600 € (s. Merkblatt)

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Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

12

Bei unvollständiger Gleichwertigkeitsfeststellung besteht die Möglichkeit, fehlende Qualifikationen durch

Nachholen der entsprechenden Studieninhalte zu erreichen. Betroffene mit (sozial)pädagogischem

Studium aus dem Ausland dürfen in Deutschland ein Studium aufnehmen. Das Studium kann an

Hochschulen in Voll- oder Teilzeit, als duales Studium, berufsbegleitend oder im Fernstudium

aufgenommen werden. Voraussetzung ist lediglich die entsprechende Anerkennung der

Hochschulzugangsberechtigung. Die Prüfung beziehungsweise die Anerkennung einzelner

Studieninhalte aus dem Herkunftsland obliegt dem Akademischen Auslandsamt der entsprechenden

Hochschule. Damit ist unter gewissen Umständen eine weitergehende Anerkennung und

Gleichwertigkeitsfeststellung nicht nötig, weil in diesen Fällen ein Studium aufgenommen und die

Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule abgenommen wird. Entsprechend gibt es vielfältige

Möglichkeiten für Beschäftigte mit ausländischem Hochschulstudium, weiter zu arbeiten und zugleich

fehlende Qualifikationen für die Ausübung ihrer Tätigkeit in Betreuungseinrichtungen zu erlangen. Für ein

Studium in Deutschland muss ein Sprachdiplom zum Beispiel Goethe-Zertifikat C2 oder telc Deutsch C1

Hochschule vorliegen.

5.3 Erzieher

Übersicht 9: Erzieher Hessen - Kurzinformationen

Für die Anerkennung als Erzieher ist das Staatliche Schulamt Darmstadt für ganz Hessen

verantwortlich.12

Dies gilt nur, wenn im Ausland eine entsprechende Berufsausbildung absolviert wurde.13

Zuständigkeiten für die Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung finden sich unter

https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/content-downloads/BN-Zust%C3%

A4ndigkeitsliste-L%C3%A4nder%C3%BCbersicht-2017-09.pdf. Die Ansprechpartner sind nach

Herkunftsländern und nach Anfangsbuchstaben der Familiennamen der Antragstellenden zugeordnet. Die

fachrechtlichen Grundlagen bilden das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sowie

das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG). Ein Sprachniveau von C1 (zum Beispiel

Deutschkenntnisprüfung am Goethe-Institut) wird erwartet, ist bisher (Stand Januar 2018) aber nicht

12 Unter https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bildungsnachweise/berufsausbildungen wird darauf

hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Teams für ein persönliches Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung oder innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung stehen.

13 Für Personen mit einem (sozial)pädagogischen Hochschulabschluss aus dem Ausland gelten die Informationen aus Kapitel 5.2.

- Zuständig Staatliches Schulamt Darmstadt - Gesetzliche Grundlagen: HKJGB und HessKiföG - Informationen

https://schulaemter.hessen.de/standorte/darmstadt/zustaendigkeiten/zentralstelle

- Unterlagen an https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/content-downloads/BN-Zust%C3%A4ndigkeitsliste-L%C3%A4nder%C3%BCbersicht-2017-09.pdf (verschiedene Ansprechpartner)

- Kostenpflichtiges Anerkennungsverfahren

Page 14: Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer … · 2018-02-26 · Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse 2 1.

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

13

gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebühren für das Verfahren liegen bei rund 250 € (Stand November

2013).14

Die Ausbildung zum Erzieher wird in Hessen in den Fachschulen für Sozialwesen durchgeführt. Bewerber

mit besonderen Qualifikationen wie beispielsweise einem pädagogischen Hochschulstudium oder einer

mehrjährigen, zusammenhängenden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung können die

Ausbildung unter Umständen um ein Jahr verkürzen.15

Für bereits Beschäftigte bedeutet die verkürzte

Form einen vorübergehenden Ausstieg aus der Berufstätigkeit. Selbst eine Finanzierung über BAföG wird

die Einkommensverluste nicht ausgleichen können. Eine Finanzierung einer vollzeitschulischen

Ausbildung an einer beruflichen Schule über SGB II oder SGB III besteht nicht.

Übersicht 10: Erzieher Hessen – Qualifizierungen

Die Teilzeitausbildung in Hessen kann für die fachtheoretische Fachschulausbildung auf bis zu vier

Jahre verteilt werden, damit parallel der Lebensunterhalt durch eine Berufstätigkeit finanziert werden

kann. Die Berufstätigkeit muss nicht im pädagogischen Bereich liegen.

Darüber hinaus gibt es für einen gewissen Personenkreis auch eine Ausbildung in verkürzter

Teilzeitform. In dieser - in der Regel zweijährigen Ausbildung - steigt man direkt in die einjährige

Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung ein. Teilnehmer müssen parallel einschlägig im

sozialpädagogischen Bereich tätig sein. Anschließend findet ein Berufspraktikum mit schulischer

Begleitung von bis zu einem Jahr in entsprechenden Praxiseinrichtungen statt.16

Die verkürzte

Teilzeitform kann für Personen mit einer entsprechenden ausländischen pädagogischen Qualifikation

oder mit unvollständiger Gleichwertigkeitsfeststellung in diesem Berufsbereich eine Alternative sein, wenn

sie bereits in einer Betreuungseinrichtung in Deutschland arbeiten. Ein Beratungstermin beim Staatlichen

Schulamt in Darmstadt wird empfohlen.

14 IQ-Netzwerk Hessen (2013). Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen in Hessen.

Ein Leitfaden für die Praxis. 15 Quelle: https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/ausbildung-zum-erzieher-hessen 16 Als Teilnehmer kommen zudem dreijährig einschlägig Ausgebildete und Absolventen einschlägiger

Studiengänge in Frage. Abbrecher pädagogischer Studiengänge können unter Umständen auch als Teilnehmer zugelassen werden. Quelle: http://www.chance-quereinstieg.de/ quereinstiegsmoeglichkeiten/hessen/

- Teilweise verkürzte Ausbildung oder Teilzeitausbildung an Fachschulen für Sozialwesen Kreis Bergstraße: Elisabeth-Selbert-Schule Lampertheim (siehe Text unten)

- Chance Quereinstieg für Erzieher/in Hessen http://www.chance-quereinstieg.de/quereinstiegsmoeglichkeiten/hessen/ letzter Start SJ 2017/18

- Praxis-integrierte Ausbildung nicht in Hessen, aber Helen-Keller-Schule Weinheim, 3-jährige duale Ausbildung (Berufsschule–Betreuungseinrichtung), Ausbildungsvertrag mit Einrichtung im Kreis Bergstraße möglich

- Externenprüfung = Nichtschülerprüfung = Schulfremdenprüfung - Vorbereitungslehrgänge Externenprüfung Erzieher: In der Regel ein Tag Schule,

vier Tage beim Arbeitgeber, nicht in Hessen, aber zum Beispiel: USS Heidelberg in Teilzeit, [email protected]

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Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

14

Für Betroffene aus dem Kreis Bergstraße stellt sich die Herausforderung, dass die oben verkürzte

Teilzeitform derzeit nicht an den in Frage kommenden Fachschulen für Sozialwesen Darmstadt,

Michelstadt und Lampertheim angeboten wird. Für die Fachschulen besteht die Herausforderung, dass

sich eine ausreichende Zahl an Bewerbern und Einrichtungsträgern für diese Ausbildungsvariante finden

muss.

Eine weitere Alternative stellt das ESF-Modellprogramm „Chance Quereinstieg – Männer und Frauen in

Kitas“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dar, an dem Hessen

beteiligt ist und das in Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt angeboten wird (http://www.chance-

quereinstieg.de/modellprogramm/standorte/). Der vorerst letzte Ausbildungsjahrgang wurde im Schuljahr

2017/18 gestartet.

Die letzte Alternative für Beschäftigte mit ausländischen Qualifikationen ist die Externenprüfung zur

staatlichen Anerkennung Erzieher. Die weiteren Begriffe „Nichtschülerprüfung“ oder

„Schulfremdenprüfung“ meinen das Gleiche. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die

Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen vom 23. Juli 2013, Vierter Abschnitt

Prüfungsordnung für Externe, §§30-36. Die theoretische Prüfung kann nur an einer Fachschule für

Sozialwesen abgelegt werden (§30 Allgemeines). Die Ablegung der methodischen Prüfung als Externer

ist ausgeschlossen. Besonderheiten dazu sollten mit dem Staatlichen Schulamt (zuständige Stelle)

geklärt werden. Die Zulassung als Externer ist nur „unter Würdigung des bisherigen Werdeganges und

der Berufserfahrung“ möglich. So muss beispielsweise eine mindestens siebenjährige einschlägige

Tätigkeit in einer Betreuungseinrichtung nachgewiesen werden (§31 Zulassungsvoraussetzungen).

Angebote für einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung gibt es in Hessen nicht. In der näheren

Umgebung findet sich am Standort Heidelberg die USS GmbH unter

https://uss.de/uss/standorte/heidelberg.html. Der Vorbereitungslehrgang findet bei ausreichend großer

Zahl von Anmeldungen statt. Eine Förderung durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder

des Jobcenters ist möglich. Kontaktaufnahme zur zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist

vor Anmeldung zum Lehrgang dringend erforderlich.

6. Schlussbemerkungen

Betrachtet man die Diskussion um steigende Fachkräftebedarfe, so ist das Potenzial von Menschen

nicht-deutscher Herkunft, die Qualifikationen in ihrem Herkunftsland erworben haben, sehr wertvoll. Mit

dem BQFG wurde aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Perspektive das Potenzial der

Zugewanderten erkannt und gewürdigt. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen

Wandels und der damit einhergehenden steigenden Fachkräftebedarfe in zahlreichen Berufen.

Für alle Betroffenen mit ausländischer Qualifikation, unabhängig vom Beruf, wird empfohlen, die

kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des IQ-Netzwerks Hessen wahrzunehmen. In

vielen Fällen sind das Anerkennungsverfahren und zusätzlich notwendige Qualifizierungen förderfähig.

Beispielhaft wurden für die drei reglementierten Berufe Lehramt, Hochschulstudium in sozialen Berufen

und Erzieher, die landes- und fachrechtlichen Besonderheiten in Hessen sowie Kontakte für Betroffene

im Kreis Bergstraße dargestellt.

Page 16: Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer … · 2018-02-26 · Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse 2 1.

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

15

Fazit: Die Veränderungen durch das BQFG haben Vieles vereinfacht. Verbesserungsbedürftig sind die

Verbreitung der Informationen sowie die Bereitstellung von passgenauen Qualifizierungsmaßnahmen. Mit

der Handreichung hat die Stabsstelle Bildungskoordination einen Beitrag zur Informationsbereitstellung

für die Praxis geleistet.

Impressum: ©Stabsstelle Bildungskoordination für Neuzugewanderte, Kreis Bergstraße [Februar 2018]

verantwortlich Maria Lauxen-Ulbrich

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.

Page 17: Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer … · 2018-02-26 · Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse 2 1.

16 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung

- Beratung, Angebote und Kontakte

Was? WER? * WANN? WO? Kontakt/ Anmeldung Kosten

Beratung zur Anerkennung ausländischer

QualifikationenAlle Menschen mit ausländischen Qualifikationen

Termine nach Vereinbarung; Online-

Terminanfrage auf www.hessen.netzwerk-

iq.de/anerkennungsberatung

Bensheim: Agentur für Arbeit [email protected] Kostenlos

Qualifizierungsberatung im Kontext der

Anerkennung - Beratungsangebot

Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss, der von

der Anerkennungsstelle nur teilweise anerkannt oder

abgelehnt wurden

Beratungsangebot Donnerstagvormittag;

aktuelle Terminübersicht und Online-

Terminanfrage auf www.hessen.netzwerk-

iq.de/qualifizierungsberatung; Um vorherige

Terminvereinbarung wird gebeten

Darmstadt: Agentur für [email protected], Tel. 069 -

91301014Kostenlos

Information über zuständige Stelle, Hilfe

bei Antragstellung IHK FOSAPersonen mit ausländischem Abschluss ganzjährig

Darmstadt: Industrie- und

[email protected], Tel. 06151 - 871243 Kostenlos

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

beantwortet Fragen zu folgenden Themen

auf Deutsch und Englisch:

- Anerkennung ausländischer

Berufsabschlüsse

- Jobsuche, Arbeit und Beruf

- Einreise und Aufenthalt

- Deutsch lernen

Zugewanderte

bundesweit: montags - freitags 9:00 - 15:00 Uhr

Hessen: montags, dienstags, mittwochs, freitags

9:00-12:30 Uhr, donnerstags 14:00-17:30 Uhr

nur telefonischbundesweite Tel. 030 - 1815-1111

Hessen: Tel. 0800 - 1301040Kostenlos

Institution/ Träger Straße PLZ und Ort E-Mail Tel. Nr. Internet

beramí berufliche Integration e.V. Nibelungenplatz 3 60318 Frankfurt am Main [email protected]

069 - 9130100, Anerkennungs-Hotline

montags, dienstags, mittwochs, freitags 9:00-

12:30 Uhr, donnerstags 14:00-17:30 Uhr, Tel.

0800 - 1301040

http://www.berami.de/

Caritasverband Darmstadt e.V. Heinrichstraße 32 A 64283 Darmstadt [email protected] 06151 - 9990

https://www.caritas-

darmstadt.de/caritasvorort/bergstrasse/b

ergstrasse

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Darmstadt Rhein-Main-NeckarRheinstr. 89 64295 Darmstadt [email protected] 06151 - 8710 www.darmstadt.ihk.de

Hessisches Landesnetzwerk "Integration

durch Qualifizierung (IQ)" / Institut für

berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und

Sozialpolitik

Herrnstraße 53 63065 Offenbach [email protected] 069 - 272240https://www.hessen.netzwerk-

iq.de/angebote

Agentur für Arbeit Darmstadt (Kreis

Bergstraße Geschäftsstellen: Bensheim,

Lampertheim, Mörlenbach)

Groß-Gerauer Weg 7 64295 Darmstadt

Darmstadt.Arbeitgeber@arbeitsa

gentur.de (Arbeitgeber)

BIZ DA

[email protected]

0800 - 4555500 (Arbeitnehmer);

0800 - 4555520 (Arbeitgeber);

Berufsinformationszentrum (BIZ) DA 06251-

304376

https://www3.arbeitsagentur.de/web/co

ntent/DE/dienststellen/rdh/darmstadt/Ag

entur/index.htm

Neue Wege Kreis Bergstraße:

Geschäftsstellen Bürstadt, Heppenheim,

Mörlenbach, Viernheim

Walther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim [email protected] 06252 - 156500 https://www.neue-wege.org/

Kontakte relevanter Akteure

Information

Finanzierungsmöglichkeiten **

Angebote zur Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Abschlüsse

Beratungsangebote zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Stand: Februar 2018

Page 18: Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer … · 2018-02-26 · Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse 2 1.

17 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung

- Beratung, Angebote und Kontakte

Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer

ProAbschluss: Job|Qualifikation | Zukunft

Gefördert werden Maßnahmen die von einem zertifizierten

Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über

Nachqualifizierungen zu einem anerkannten Berufsabschluss

hinführen. Beratung in Agentur für Arbeit Darmstadt unter

[email protected] anfragen oder Termine unter

http://www.proabschluss.de/die-

initiative/beratungsangebot/bildungspoints-liste/#c6331.

Mind. 27 Jahre, sozialversicherungspflichtig oder

geringfügig beschäftigt, es liegt kein

Berufsabschluss vor oder Ausübung einer

Tätigkeit, für die kein Abschluss vorliegt.

Hessisches Ministerium für

Wirtschaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung; Europäischer

Sozialfonds

http://www.proabschluss.de/startseite/Höchstfördersumme 4.000 € bzw. 50%

der Teilnahme- und Prüfungsgebühren

WAS? WER? * WANN? WO? Kontakt/ Anmeldung Kosten für Teilnehmende

Brückenmaßnahme für ausländische

Wirtschaftswissenschaftler/-innen sowie

Wirtschaftsjuristen: Ready-Steady-Go!

Personen mit einem abgeschlossenen

wirtschaftswissenschaftlichen Studium aus dem Ausland und

Deutschkenntnissen auf B2-Niveau

4 Monate: Start März 2018, Juli 2018 Frankfurt am Main: beramí

berufliche Integration [email protected], Tel. 069 - 91301031

Kostenlos, ggf. Fahrtkosten nach

Frankfurt am Main

Internationale Akademikerinnen und

Akademiker qualifizieren sich für den

Arbeitsmarkt (InAquA). Die

Brückenmaßnahme des IQ Netzwerks

Hessen unterstützt Akademiker im nicht

reglementierten Bereich mit einem

Studienabschluss aus dem Ausland dabei,

ihre Chancen am deutschen Arbeitsmarkt

zu verbessern. Weitere Informationen

unter www.hessen.netzwerk-

iq.de/angebote-inaqua.

Ingenieure und Akademiker im nicht reglementierten Bereich

mit einem Studienabschluss aus dem Ausland. Gute

Sprachkenntnisse (ca. B2 Deutsch-Niveau), akademischer

Abschluss aus dem Ausland, letzte berufsadäquate

Beschäftigung bzw. Studienabschluss liegen nicht länger als 5

Jahre zurück

6 Monate, davon 3 Monate PräsenzphaseDarmstadt: Internationaler Bund

Südwest gGmbH

anastasia.andreeva@internationaler-

bund.de, Tel. 06151 - 9715422;

[email protected], Tel.

06151 - 9715423

Kostenlos

InterPäd - Internationale pädagogische

Fachkräfte in die KiTas: Berufsbegleitende

Qualifizierung für Migrantinnen und

Migranten mit einem abgeschlossenen

ausländischen Hochschulstudium im

pädagogischen Bereich (Frühkindliche

Personen mit akademischen Abschlüssen aus dem Ausland

z.B. im Bereich Allgemeinpädagogik, Frühkindliche Pädagogik,

Soziale Arbeit, die eine Berufsanerkennung als pädagogische

Fachkraft anstreben und über Deutschkenntnisse auf Niveau

B2 verfügen

je 1 Tag pro Woche Fachunterricht und

Lerngruppe in Frankfurt, Laufzeit: 10 Monate lang

Frankfurt am Main: beramí

berufliche Integration [email protected], Tel. 069 - 91301025

Kostenlos, ggf. Fahrtkosten nach

Frankfurt am Main

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für

Humanmediziner

Personen mit humanmedizinischen Studienabschluss aus

dem Ausland (Voraussetzung B1 oder B2-Sprachniveau)

montags - freitags 9:00 - 16:00 Uhr (Dauer

jeweils 9 bis 11 Monate)

Frankfurt am Main: beramí

berufliche Integration e.V.

[email protected], Tel. 069 - 91301052 (ab

dem 01.12.17 neue E-Mail und

Telefonnummern!!)

Für ALG I und II Empfänger finanzierbar

nach vorheriger Absprache mit der

zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem

Jobcenter. Oder Selbstzahler (Kosten

variieren; da modulare Buchung möglich).

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für

Zahnmediziner

Personen mit zahnmedizinischen Studienabschluss aus dem

Ausland (Voraussetzung B1 oder B2-Sprachniveau)

montags - freitags 9:00 - 16:00 Uhr (Dauer

jeweils 9 bis 11 Monate)

Frankfurt am Main: beramí

berufliche Integration e.V.

[email protected], Tel. 069 - 91301052 (ab

dem 01.12.17 neue E-Mail und

Telefonnummern!!)

Für ALG I und II Empfänger finanzierbar

nach vorheriger Absprache mit der

zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem

Jobcenter. Oder Selbstzahler (Kosten

variieren; da modulare Buchung möglich).

Abnahme der Fachsprachprüfungen nach

den Vorgaben der 87.

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) C1

Medizin, C1 Zahnmedizin, C1 Pharmazie mit

und ohne Vorbereitung.

Personen mit ausländischen Studienabschluss in

Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie mit mindestens B2-

Sprachniveau

montags - freitags 9:00 - 16:00 Uhr (7-14 Tage

mit Vorbereitungskurs)

Frankfurt am Main: beramí

berufliche Integration e.V.

[email protected], Tel. 069 - 91301052 (ab

dem 01.12.17 neue E-Mail und

Telefonnummern!!)

Für ALG I und II Empfänger finanzierbar

nach vorheriger Absprache mit der

zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem

Jobcenter. Oder Selbstzahler (Kosten

variieren; da modulare Buchung möglich).

Qualifizierungsangebote zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Förderprogramm Hessen

Stand: Februar 2018

Page 19: Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer … · 2018-02-26 · Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse 2 1.

18 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung

- Beratung, Angebote und Kontakte

Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer

Anabin

Informationen zur Bewertung ausländischer

Bildungsnachweise; Unterstützung von Behörden,

Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Privatpersonen bzgl.

Einstufung einer ausländischen Qualifikation.

Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland;

Prüfstellen für Anerkennung bei Kammern, IQ-

Netzwerken, Verwaltung usw.

Kultusministerkonferenz http://anabin.kmk.org/anabin.html Kostenlos

Anerkennung in Deutschland

Anerkennungsfinder Eigenrecherche:

- zur Frage, ob ein offizieller „Anerkennungsbescheid“

notwendig ist, um im Beruf (aus Herkunftsland) in

Deutschland arbeiten zu dürfen,

- einschl. Kontakt der jeweils zuständigen Stelle zur

Feststellung der Gleichwertigkeit

- Informationen zu finanziellen Hilfen SGB II und SGB III,

Anerkennungszuschuss BMBF sowie Förderung der

Weiterbildung (siehe unter URL, dann Arbeit und

Unternehmen, dann finanzielle Hilfen),

- ergänzend siehe oben "Hotline Arbeiten und Leben in

Deutschland".

Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland;

Prüfstellen für Anerkennung bei Kammern, IQ-

Netzwerken, Verwaltung usw.

Bundesinstitut für berufliche

Bildung, IQ Netzwerk Integration

durch Qualifizierung

https://www.anerkennung-in-

deutschland.de/html/de/Kostenlos

Anerkennung in Deutschland: app

Die App von "Anerkennung in Deutschland" ist in Deutsch,

Englisch, Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya und Paschtu erhältlich

für Android, iOS und Windows-Phone.

Englisch: This app explains how to get your professional

qualifications recognised in Germany.

Arabisch: . تخرجك بشهادة لالعتراف الالزمة المعلومات التطبيق هذا لك يقدم

ألمانيا في

Farsi: . کمک شما به آلمان در شغلی مدارک تأييد چگونگی درباره برنامه اين

ميکند

Dari: . در که مسلکی های شايستگی آوردن بدست چگونگی درخواستنامه اين

ميدهد توضيح ميگردد شناسايی جرمنی

Paschtu: . څنګه وړتوبونه مسلکي خپل کې جرمني په چې څرګندوي کالایر دا

کړئ تصديق

Tigrinya: እዚ አፕሊኬሽን ኣብ ሃገረ ጀርመን ነቲ ክኢላዊ/ሙያዊ/ መረዳእታ

ትምህርቲ ኣፍልጦ ምርካብ ብዛዕባ ዝኽእልሉ ኩነት የብርህ፡፡

Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland

Bundesministeriums für Bildung

und Forschung (BMBF),

Bundesinstitut für Berufsbildung

(BIBB)

https://www.anerkennung-in-

deutschland.de/html/de/app.phpKostenlos

Berufsqualifizierungsfeststellung (BQ): hier

Portal

Mit dieser umfassenden online Wissens- und

Arbeitsplattform können Kammern und Unternehmen

ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser

bewerten und einschätzen.

Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland;

Prüfstellen für Anerkennung bei Kammern, IQ-

Netzwerken, Verwaltung usw.

Institut der deutschen Wirtschaft

Köln e. V.

https://www.bq-portal.de/; Übersicht

allgemeines Anerkennungsverfahren

https://www.bq-

portal.de/sites/default/files/darstellung_unte

rstuetzung_antragssteller.pdf

Kostenlos

online-Angebote

allgemeine und relevante Informationen

Stand: Februar 2018

Page 20: Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer … · 2018-02-26 · Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse 2 1.

19 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung

- Beratung, Angebote und Kontakte

Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer

Kommunikation im Krankenhaus (KiK):

Berufsbezogener Online-Sprachkurs des IQ

Netzwerk Hessen für Pflegekräfte

Der modular aufgebaute Onlinekurs unterstützt ausländische

Pflegefachkräfte, die ihre Deutschkenntnisse für eine

Berufstätigkeit im Krankenhaus verbessern wollen. Der Kurs

vermittelt allgemeinsprachliche sowie berufsbezogene und

fachspezifische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 – B2.

Zielgruppe dieses Onlinekurses sind insbesondere

Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit Berufsabschlüssen

aus dem Ausland, die in einem deutschsprachigen

Krankenhaus arbeiten oder arbeiten wollen und sich auf eine

Berufsanerkennung vorbereiten.

Ausländische Pflegekräfte IQ Netzwerk Hessen

https://www.hessen.netzwerk-

iq.de/publikationen/onlinekurse-zur-

berufsbezogenen-sprachfoerderung.html

Kostenlos

Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer

Broschüre für Ehrenamtliche zur

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

(MigraNet)

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt spielen eine

immer wichtigere Rolle im Bereich der

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Die neue IQ

Broschüre soll helfen die Zusammenarbeit von Haupt- und

Ehrenamtlichen effektiv und zielorientiert zu gestalten. Die

Broschüre gibt Ehrenamtlichen einen allgemeinen Überblick

zu arbeitsmarktrelevanten Themen, wie Anerkennung

ausländischer Qualifikationen, Arbeitsmarktzugang für

Geflüchtete, Teilnahme an Integrations- und

berufsbezogenen Deutschkursen.

EhrenamtlicheIQ Landesnetzwerk Bayern

(MigraNet)

http://www.migranet.org/images/Publikation

en/ehrenamt/Broschuere_Ehrenamt_070620

17.pdf

Kostenlos

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

** Weitere Finanzierungsmöglichkeit Anerkennungszuschuss über Bundesministerium für Bildung und Forschung siehe unter online-Angebote Anerkennung in Deutschland.

Sprachangebote

Broschüre

Stand: Februar 2018