Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer … · 2018-02-26 · Stabsstelle...
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Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer beruflicher Abschlüsse Handreichung für die Praxis
Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
1
Inhalt
1. Einleitung .................................................................................................................. 2
2. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ...................................................... 3
3. Das Anerkennungsverfahren .................................................................................... 6
3.1 Allgemeines Verfahren und Beratung Kreis Bergstraße ....................................... 6
3.2 Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung ........................................................... 7
4. Finanzierung Anerkennungsverfahren und Qualifizierung ..................................... 8
5. Reglementierte Berufe in Hessen - Beispiele ......................................................... 10
5.1 Lehramt allgemeinbildende und berufliche Schulen .......................................... 10
5.2 Sozialpädagogische Berufe mit Hochschulstudium ............................................. 11
5.3 Erzieher ................................................................................................................ 12
6. Schlussbemerkungen .............................................................................................. 14
Übersichtsverszeichnis
Übersicht 1: Kurzinformationen BQFG…….…………………………………………………………… 3
Übersicht 2: Die wichtigsten Informationsportale.….…………………………………………….. 4
Übersicht 3: KANN-MUSS-Bestimmung..……..……………………………………………………… 5
Übersicht 4: Allgemeines Anerkennungsverfahren………………………………………………… 6
Übersicht 5: Beratungsstellen Kreis Bergstraße und Kurzinformationen.………………… 7
Übersicht 6: Finanzierung und Qualifizierung – Kurzinformationen....…………………… 8
Übersicht 7: Lehramt Hessen – Kurzinformationen.…………………………………………….. 10
Übersicht 8: Sozialpädagogische Berufe (Fachhochschul-/Universitätsabschluss)
Hessen – Kurzinformationen..………………..……………………………………….. 11
Übersicht 9: Erzieher Hessen – Kurzinformationen.……………………………………………. 12
Übersicht 10: Erzieher Hessen – Qualifizierungen.………………………………………………… 13
Anhang
Angebote zur Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung
ausländischer Abschlüsse............................................................................................…… 16

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
2
1. Einleitung
In Deutschland leben rund 18,6 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, davon ca. 10 Mio. Menschen
mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit1 aus beinahe 200 verschiedenen Nationen. Sie kamen als
Gastarbeiter, Spätaussiedler, Geflüchtete oder aus anderen Gründen. Viele dieser Menschen haben in
ihren Herkunftsländern schulische oder berufliche Qualifikationen erworben, die sie nicht oder nur
eingeschränkt in ihrer in Deutschland ausgeübten Tätigkeit umsetzen können. Gleichzeitig hat
Deutschland selbst seit Jahren in zahlreichen Berufen erhöhte Fachkräftebedarfe, in einigen einen
deutlichen Fachkräftemangel.
Viele Menschen aus anderen Ländern werden von den positiven Arbeits- und Lebensbedingungen in
Deutschland angezogen, ob sie nun aus EU-Ländern, aus Drittstaaten, als Spätaussiedler oder
Geflüchtete nach Deutschland kommen. Die erfolgreiche Integration in die Gesellschaft wird dabei im
Wesentlichen davon beeinflusst, wie schnell es gelingt, die Kinder und Jugendlichen in das Bildungs- und
Ausbildungssystem zu integrieren und Erwachsenen einen Arbeitsplatz und/ oder eine Weiterbildung zu
ermöglichen.
Fest steht, dass eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache vorhanden sein muss, wenn im
Herkunftsland erworbene Qualifikationen in Deutschland zum Tragen kommen sollen. Ausnahmen stellen
lediglich eine kleinere Anzahl international agierender Unternehmen dar, in denen die englische Sprache
längst im Arbeitsalltag angekommen ist.
Menschen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss stellen ein enormes Potenzial für den
Arbeitsmarkt dar. Mit dem demographischen Wandel und gestiegenen Fachkräftebedarfen in zahlreichen
Berufen wächst die Bedeutung des Potenzials zugewanderter Menschen. Für Betroffene selbst bedeutet
die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Qualifikation eine gleiche tarifliche Bezahlung wie
deutsche Kollegen.2 Zudem ist die Anerkennung in einigen Berufen in Deutschland verpflichtend, um
überhaupt in diesem Beruf arbeiten zu dürfen (Kapitel 2).
Im Kreis Bergstraße wurde von der Stabsstelle Bildungskoordination für Neuzugewanderte festgestellt,
dass Arbeitgebern und Betroffenen grundlegende Informationen fehlen. Dadurch sehen Betroffene von
der Einleitung eines Anerkennungsverfahrens häufig ab. Demgegenüber ist Arbeitgebern oft nicht
bewusst, dass auch sie ihre Beschäftigten in vielfacher Weise unterstützen können. Hinzu kommt, dass
Akteure, die in der Beratung von Migranten tätig sind, oft nicht die Kenntnis über Details des
Anerkennungsverfahrens haben oder ihnen Ressourcen fehlen, um zu dieser Thematik „auch noch“ zu
beraten. 3
Entsprechend verfolgt vorliegende Handreichung das Ziel, grundlegende Informationen zum Verfahren
der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen zu geben. Darüber hinaus werden hiermit
Akteuren im Kreis Bergstraße Informationen von der Beratung über die Antragstellung bis hin zu
eventuell möglichen Qualifizierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten mit Kontaktdaten relevanter
1 Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Migration
Integration/MigrationIntegration.html 2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der weiblichen und
männlichen Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
3 Aus diesem Grund ist im Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) ein Beratungsanspruch festgehalten (§15a) und es wurden Beratungsangebote in allen hessischen Landkreisen etabliert.

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
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Institutionen zur Verfügung gestellt. An Beispielberufen Lehramt, (sozial)pädagogischen Berufen mit
Hochschulausbildung und Erzieher werden landesrechtliche Gegebenheiten in Hessen dargestellt.
2. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Übersicht 1: Kurzinformationen BQFG
In Deutschland wurden mit dem 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz) des Bundes
Strukturen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen ausgebaut, vereinfacht,
vereinheitlicht und für bis dahin nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen geöffnet.
Das Anerkennungsgesetz ist ein Artikelgesetz und setzt sich aus mehreren Gesetzen sowie deren
Änderungen zusammen. Im Artikel 1 findet sich das BQFG, das die Verfahren und Kriterien für die
Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf
regelt. Seither ist die Zahl der Anträge von knapp 11.000 Neuanträgen im Jahr 2012 auf knapp unter
20.000 (2016) erheblich gestiegen. 4
In den Bundesländern gibt es ergänzende Gesetze. In Hessen regelt das Hessische
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) die Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung im
Ausland erworbener Qualifikationen für die Berufe, die auf hessischem Landesrecht beruhen.
Entsprechend gelten Änderungen in den Fachgesetzen zum Beispiel für Erzieher. Darüber hinaus gibt es
in Hessen Abweichungen zum Bundesgesetz für Lehrer und Ingenieure mit EU-Qualifikationen und mit
Abschlüssen aus Drittstaaten und damit verbunden zum Teil unterschiedliche Verfahren nach
Herkunftsland.
Zwei Ziele wurden mit dem Gesetz verfolgt: Die Fachkräftesicherung und die Integration.
4 Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF 2017). Bericht zum Anerkennungsgesetz
2017.
Gesetzliche Grundlagen - Anerkennungsgesetz: Kurzform für „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, 1. April 2012. - Artikel 1 regelt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - Hessisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG): Verfahren zur
Gleichwertigkeitsüberprüfung im Ausland erworbener Qualifikationen für die Berufe, die auf hessischem Landesrecht beruhen.
Ziele: Fachkräftesicherung und Integration
Zuständige Stellen Gleichwertigkeitsprüfung: - Kammern (duales System: nicht reglementierte Berufe) - bei reglementierten Berufen z.B. Lehrer/in, Erzieher/in je nach Fachrecht und den
Bestimmungen der Bundesländer verschiedene Institutionen Prüfung der Zuständigkeit unter https://www.anerkennung-in-
deutschland.de/tools/berater/de/

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Das Gesetz soll Fachkräften aus dem Ausland einen erhöhten Anreiz bieten, nach Deutschland zu
kommen und die Anerkennung der beruflichen Qualifikation erleichtern, um sie entsprechend auf dem
deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt
wird gefördert und die Potenziale der Menschen können einerseits für den Arbeitsmarkt besser genutzt
werden, andererseits wird die Leistung der Betroffenen deutlich wertgeschätzt.
Selbst wenn keine Gleichwertigkeit festgestellt wird, gibt der Bescheid (Kapitel 3) die wesentlichen
Unterschiede der ausländischen Ausbildung im Vergleich zum deutschen Referenzabschluss an. Auf
mögliche Weiterbildungen oder Anpassungsqualifizierungen wird in der Regel im Bescheid verwiesen.
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit müssen sich die Antragstellenden an die jeweils für ihren Beruf
zuständigen Stellen wenden. Ausbildungsberufe im dualen System werden üblicherweise von den
Kammern anerkannt. Bei reglementierten (= staatlich geregelten Berufen; siehe weiter unten) wie zum
Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Ingenieur, sind die Zuständigkeiten nach jeweiligen Fachrecht und nach
den Bestimmungen der Bundesländer geregelt.
Übersicht 2: Die wichtigsten Informationsportale
Wie oben bereits erwähnt, gibt es Berufe, die anerkannt werden müssen, um sie in Deutschland ausüben
zu dürfen. Diese Berufe sind reglementiert. Dies sind zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt,
Lehrer, Erzieher und Ingenieur.5 Die Anerkennung für diese Berufe ist also ein „Muss“, wenn man in
diesen Berufen in Deutschland arbeiten will.
Eine Anerkennung für die Berufsausübung ist keine zwingende Voraussetzung für sogenannte nicht
reglementierte Berufe. In diesen Berufen darf man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und
„kann“ sofort arbeiten. Dennoch ist eine Anerkennung oft hilfreich: Unternehmen können die
ausländische Qualifikation einfacher zuordnen und der Zugang zu beruflichen Fortbildungen für den Beruf
5 Eine Liste aller reglementierten Berufe findet sich unter http://ec.europa.eu/growth/tools-
databases/regprof/index.cfm?action=homepage.
Anabin:
Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise; Unterstützung von Behörden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Privatpersonen bzgl. Einstufung einer ausländischen Qualifikation. http://anabin.kmk.org/anabin.html
Anerkennung in Deutschland:
Anerkennungsfinder; Eigenrecherche, ob ein offizieller „Anerkennungsbescheid“ notwendig ist, um im Beruf (aus Herkunftsland) in Deutschland arbeiten zu dürfen. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
BQ-Portal:
Umfassende online Wissens- und Arbeitsplattform zur Einschätzung ausländischer Berufsqualifikationen für Kammern, Unternehmen und Behörden. https://www.bq-portal.de/

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ist einfacher möglich. Nicht reglementiert sind alle Ausbildungsberufe des dualen Systems.6 Ausländische
Studienabschlüsse, die zu einem nicht-reglementierten Beruf – beispielsweise Informatiker, Ökonom –
führen, werden durch das Anerkennungsgesetz des Bundes nicht geregelt. Es besteht aber die
Möglichkeit, den Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
bewerten zu lassen.7
Übersicht 3: KANN-MUSS-Bestimmung
MUSS für … KANN für …
Zugang zu reglementierten Berufen z.B. Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/in, Erzieher/in (Prüfung EU-weit unter http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/index.cfm?action=homepage)
Ausübung nicht reglementierter Berufe (Deutschland: Ausbildungsberufe dual)
Selbstständigkeit im zulassungspflichtigem Handwerk
Gleichwertigkeitsbescheid: Gleiche Rechtsfolgen wie deutscher Abschluss (z.B. Hochschulzugang)
Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen
Titelführung (z.B. Ingenieur) Teilgleichwertigkeitsbescheid: Transparenzinstrument = bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/berufliche_anerkennung.php
Wenn keine Dokumente aus dem Herkunftsland vorliegen, ist eine Antragstellung zur Gleichwertigkeitsfeststellung in der Regel nicht möglich. Jedoch kann bei fehlenden oder unvollständigen Dokumenten eine Qualifikationsanalyse vorgenommen werden. Sie ist vor allem für nicht reglementierte Berufe hilfreich.
8 In jedem Fall sollte eine Anerkennungsberatung durch das im Bundesland zuständige
IQ-Netzwerk (Netzwerk Integration durch Qualifizierung, Kontakte Übersicht 5) in Anspruch genommen werden. Für Beratende werden folgende Dokumente empfohlen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/infografik-qualifikationsanalyse.pdf sowie https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/2012.php.
6 Eine Liste aller Ausbildungsberufe in Deutschland findet sich unter https://www.anerkennung-in-
deutschland.de/media/2017_Liste_Ausbildungsberufe_DE.pdf. 7 Quelle: https://www.anerkennung-in-
deutschland.de/html/de/zeugnisbewertung_von_hochschulabschluessen.php. 8 Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/qualifikationsanalyse.php.

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3. Das Anerkennungsverfahren
3.1 Allgemeines Verfahren und Beratung Kreis Bergstraße
Übersicht 4: Allgemeines Anerkennungsverfahren9
Quelle: https://www.bq-portal.de/sites/default/files/darstellung_unterstuetzung_antragssteller.pdf
9 Übersicht für nicht reglementierte Berufe, die vom Ablauf (Schritt 1-4) auch für reglementierte Berufe
für die antragstellende Person zutrifft. Aber: Eine teilweise Gleichwertigkeit kann juristisch nur bei den nicht reglementierten Berufen bescheinigt werden. Bei reglementierten Berufen gibt es einen Brief, sofern dort eine unvollständige Gleichwertigkeit festgestellt ist, werden Auflagen (zum Beispiel Anpassungsqualifizierungen) genannt bis zu deren Erfüllung man keine Berufszulassung hat und entsprechend nicht als Fachkraft in diesem Beruf arbeiten darf.

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Übersicht 3 und 4 geben wesentliche Informationen für Personen, die sich einen ersten Überblick
verschaffen wollen. Übersicht 5 ergänzt dies um die wichtigsten Beratungsstellen im Kreis Bergstraße
unter Nennung der Unterlagen, die im Laufe des Verfahrens - spätestens zur Antragstellung - der
Prüfstelle zur Verfügung gestellt werden müssen.
Übersicht 5: Beratungsstellen Kreis Bergstraße und Kurzinformationen
3.2 Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung
Ein Antragstellender erhält in der Regel innerhalb von drei Monaten einen Bescheid, der mit drei
unterschiedlichen Ergebnissen versehen sein kann: keine, volle, teilweise Gleichwertigkeit.
Eindeutig ist ein Bescheid mit der Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit. In diesem Fall kann der
Beschäftigte als Fachkraft im anerkannten Beruf arbeiten.
Wurde lediglich eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt, kann der Beschäftigte in den Bereichen
arbeiten, für die er qualifiziert ist. Er kann zudem an Nach- oder Anpassungsqualifizierungen teilnehmen,
um die volle Gleichwertigkeit zu erlangen. Selbst wenn keine Gleichwertigkeit besteht, bleibt für
Betroffene die Möglichkeit einer Externenprüfung im jeweiligen Beruf.
Je nach Fachrecht und Bundesland bestehen andere Begriffe für die Ergebnisse der
Gleichwertigkeitsfeststellung. So wird in Hessen zum Beispiel für Lehrer eine vollständige oder
unvollständige Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgen. Im Falle der Unvollständigkeit werden dem
Betroffenen Informationen über Anpassungsqualifizierungen im Bescheid mitgeteilt. Auf die Folgen einer
„teilweisen“ oder „unvollständigen“ Gleichwertigkeitsfeststellung wird im Kapitel 5 anhand von
Beispielberufen näher eingegangen. Vorgeschaltet werden in Kapitel 4 grundlegende Informationen zur
Beratungsstellen Kreis Bergstraße (kostenlos für alle Berufe)
- Anerkennungsberatung = Integration durch Qualifizierung (IQ Hessen): Cafer Sayan, [email protected], Termin in der Agentur für Arbeit Bensheim
- Qualifizierungsberatung (IQ Hessen) beramí e.V., qualifiz[email protected], Termin in der Agentur für Arbeit Darmstadt
- Sofern Verfahren und zuständige Stelle zur Feststellung der Gleichwertigkeit bekannt, beraten i.d.R. die zuständigen Stellen
Antragsunterlagen
- Checkliste zum Download unter https://www.bq-portal.de/sites/default/files/checkliste_antragsstellung_aktuell.pdf
Beglaubigungen und Übersetzungen
- Beglaubigungen werden in öffentlichen Einrichtungen z.B. Stadtverwaltungen, Kammern, Hochschulen, Gerichten, Notaren vorgenommen
- Was muss übersetzt werden? siehe https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/dokumente_fuer_antragstellung.php
- Übersetzersuche http://he-suche.bdue.de/

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Finanzierung des Anerkennungsverfahrens und eventuell notwendigen Anpassungsqualifizierungen
vorgestellt.
4. Finanzierung Anerkennungsverfahren und Qualifizierung
Übersicht 6: Finanzierung und Qualifizierung - Kurzinformationen
Ein Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und muss von den Antragstellenden selbst bezahlt werden.
Die Höhe der Kosten unterscheidet sich erheblich nach landes- und fachrechtlichen Regelungen, nach
Zuständigkeiten und Berufen sowie individuell nach Arbeitsaufwand der anerkennenden Stelle. Hinzu
kommen Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen sowie eventuell notwendige
Anpassungsqualifizierungen oder Weiterbildungen. Betroffene werden häufig dadurch abgeschreckt,
leiten kein oder zeitlich stark verzögert ein Verfahren ein. Dabei sind die Chancen auf
Unterstützungsleistungen – insbesondere bei reglementierten Berufen – erfolgversprechend. Allerdings
muss vor Einleitung eines Anerkennungsverfahrens sowie vor Anmeldung für eine Weiterbildung ein
Antrag eingereicht beziehungsweise eine Abstimmung zur Förderfähigkeit mit dem jeweiligen
Fördergeber erfolgt sein. Dies können zum Beispiel das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit sein.
SGB II und SGB III:10
Vor einer Antragstellung auf Berufsanerkennung sollte mit der zuständigen
Agentur für Arbeit beziehungsweise mit dem Jobcenter geklärt werden, ob Kosten übernommen werden
können. Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob die Anerkennung des Abschlusses für die
Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist (SGB II) oder für den Erhalt einer bereits bestehenden
Tätigkeit erwartet wird (SGB III). Unter bestimmten Voraussetzungen können auch notwendige
Weiterbildungen oder Anpassungsqualifizierungen für Arbeitslose, Arbeitssuchende und Beschäftigte
10 Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/foerderung_nach_sgb_II_sgb_III.php
Für Unterstützungsleistungen dringend beachten: Vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens und vor Anmeldung einer Qualifizierung muss eine Absprache mit dem möglichen Geldgeber erfolgt sein.
Finanzierung - Förderung nach SGB II und SGB III (siehe unten) - Anerkennungszuschuss über das Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Anerkennungsberatung IQ-Netzwerk dringend empfohlen - Förderung der Weiterbildung - Erläuterungen und weiterführende Links unter https://www.anerkennung-in-
deutschland.de/html/de/finanzielle_hilfen.php/ - ProAbschluss: Förderprogramm Land Hessen und Europäischer Sozialfonds
http://www.proabschluss.de/startseite/. Beratung in Agentur für Arbeit Darmstadt unter
[email protected] anfragen.
Qualifizierung - https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/qualifizierungsangebote.php - KURSNET unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ - www.hessen.netzwerk-iq.de/qualifizierung

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finanziert werden. Das Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit“ enthält weitere Informationen (Kapitel 1.1-
1.4 unter
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l601
9022dstbai378487.pdf).
Anerkennungszuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Dieser Zuschuss
ist für Betroffene mit fehlenden finanziellen Mitteln und besonders Beschäftigte vorgesehen, die unterhalb
ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten. Der Hauptwohnsitz muss mindestens seit drei Monaten in
Deutschland liegen. Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit sind davon unabhängig. Das zu
versteuernde Jahreseinkommen darf nicht höher als 26.000 € liegen (bei gemeinsam veranlagten
Partnerschaften 40.000 €). Es wird empfohlen, die Förderfähigkeit im Rahmen einer
Anerkennungsberatung mit dem IQ-Netzwerk (siehe Übersicht 5) zu klären. Der Antrag kann nicht
persönlich, sondern lediglich über eine zuleitende Stelle (beispielsweise IQ-Beratung) eingereicht
werden. Antrag unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/170303_
Anerkennungszuschuss_Formular_Mantelbogen.pdf.
Förderung der Beruflichen Weiterbildung: Für Betroffene kann eine berufliche Weiterbildung ein
wesentlicher Schritt zur vollen Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses sein. Zu
beachten ist, dass die Förderung in der Regel ein gewisses zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht
übersteigen darf. Zudem ist eine Förderung in der Regel von einer langfristigen Aufenthaltsgestattung
oder einer dauerhaften Bleibeperspektive abhängig. Fördermöglichkeiten sind die
- Bildungsprämie,
- das Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz),
- BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz),
- der Bildungskredit sowie Förderprogramme der Bundesländer.
Übersicht unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/foerderung_der_weiterbildung.php.
ProAbschluss Hessen: Gefördert werden Maßnahmen, die von einem zertifizierten
Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem deutschen
Berufsabschluss hinführen. Förderberechtigt sind Personen über 27 Jahre, die
sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt sind, bei denen kein Berufsabschluss vorliegt
oder die eine Tätigkeit ausüben, für die kein Abschluss vorliegt. Die Förderung beträgt bis zu 4.000 €.
Eine kostenlose persönliche Beratung kann in sogenannten Bildungspoints erfolgen. Für den Kreis
Bergstraße wird die Beratung in der Agentur für Arbeit Darmstadt durch beramí e.V. vorgenommen,
Termine unter http://www.proabschluss.de/die-initiative/beratungsangebot/bildungspoints-liste/#c6331.
Qualifizierungsangebote gibt es in Deutschland und auch in Hessen in nahezu unüberschaubarer Zahl. Weiterbildungen werden in der Regel nur gefördert, wenn es sich um „zertifizierte“ Anbieter handelt. Aus diesem Grund werden bei der Kurssuche lediglich folgende Seiten empfohlen:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/qualifizierungsangebote.php, www.hessen.netzwerk-iq.de/qualifizierung sowie KURSNET unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/. Werden andere Seiten gesichtet, sollte immer auf die Zertifizierung des Anbieters geachtet werden.

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5. Reglementierte Berufe in Hessen - Beispiele
Reglementierte Berufe (siehe Seite 4-5) setzen eine Anerkennung voraus, wenn man in Deutschland
arbeiten will. Sie unterliegen zudem viel stärker als nicht-reglementierte Berufe landes- und
fachrechtlichen gesetzlichen Grundlagen bei der Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung.
Beispielhaft werden Besonderheiten für die Berufe Lehramt, (sozial)pädagogische Berufe und
Erzieher in Hessen in diesem Kapitel vorgestellt.11
Die Entscheidung für diese Beispiele ist dem Umstand
geschuldet, dass verschiedene Akteure im Kreis Bergstraße Beispielfälle von Personen mit diesen
Herkunftsqualifikationen aus dem Ausland an die Stabsstelle Bildungskoordination gemeldet haben.
Die hier beispielgebend ausgewählten Berufe unterliegen dem Hessischen
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) sowie dem jeweiligen Fachrecht wie dem
Lehrerbildungsgesetz, dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sowie dem
Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG). Zudem wird zum Beispiel ein Sprachniveau von C2 für
Lehrer in Deutsch vorgeschrieben. Die Anerkennung und Prüfung der Gleichwertigkeit in diesen drei
Berufsgruppen unterliegt in Hessen verschiedenen Zuständigkeiten.
5.1 Lehramt allgemeinbildende und berufliche Schulen
Übersicht 7: Lehramt Hessen - Kurzinformationen
In Hessen ist für das Anerkennungsverfahren im Lehramt die Lehrkräfteakademie in Fuldatal zuständig.
Für den Erstkontakt und die Antragstellung ist obige E-Mail zu verwenden. Zudem besteht die
Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Einige relevante Unterschiede zwischen EU-Ausländern und
Drittstaatsangehörigen sind zu beachten, so dass die Informationen getrennt bereitstehen. Dies betrifft
unter anderem auch die Kosten des Anerkennungsverfahrens.
11 Weitere Beispiele zu Besonderheiten in reglementierten Berufen nach Landes- oder Fachrecht in
Hessen werden in der Broschüre „IQ-Netzwerk Hessen (2013). Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen in Hessen. Ein Leitfaden für die Praxis.“ vorgestellt.
- Zuständig Hessische Lehrkräfteakademie Fuldatal - Gesetzliche Grundlagen: EU sowie Hessisches Lehrerbildungsgesetz - Sprachniveau Deutsch C2 - Informationen für EU-Ausländer unter
https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?uid=9634f9c0-9a51-0417-9cda-a2b417c0cf46
- Informationen für Nicht-EU-Ausländer unter https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid=9878e5ad9bdaa8a3a768c1de1887c247
- Unterlagen in Papierform per Post einreichen: Hessische Lehrkräfteakademie Fuldatal, Rothwestener Str.2-4, 34233 Fuldatal
- Kontakt: [email protected]
- Für EU-Ausländer mit Lehramtsabschluss im Heimatland kostenlos, sonst Kosten bis 250€ (ohne Gewähr; ohne Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen)

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
11
Antragstellende sollten sich darauf einstellen, dass für die Anerkennung im Lehramt – in Hessen wie in
ganz Deutschland – in der Regel ein zweites Fach studiert sowie das Referendariat absolviert werden
muss.
Bei unvollständiger Gleichwertigkeit steht auf der Homepage der Lehrkräfteakademie eine Liste der
hessischen Studienseminare zur Verfügung, die Anpassungslehrgänge je nach Schulform anbieten. Mit
dem Bescheid wird auf notwendige Anpassungslehrgänge hingewiesen. Unter
https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid=262fbd01ce09b67bfdac7ca2e00c075e findet sich ein Formular
zur Anmeldung zum Anpassungslehrgang und ein Merkblatt für Personen mit Lehramtsabschlüssen aus
der EU.
Das vorausgesetzte Sprachniveau in Deutsch mit C2 kann durch ein entsprechendes Zertifikat C2 (zum
Beispiel Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts) oder durch eine schulbezogene
Deutschprüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie in Gießen nachgewiesen werden
(https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?uid=73310b8b-48e5-a041-f012-f312b417c0cf).
5.2 Sozialpädagogische Berufe mit Hochschulstudium
Übersicht 8: Sozialpädagogische Berufe (Fachhochschul-/Universitätsabschluss) Hessen –
Kurzinformationen
Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen (sozial)pädagogischen
Qualifikationen auf Hochschulebene werden im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft
und Kunst (HMWK) durch die Frankfurt University of Applied Sciences bearbeitet. Dies betrifft
- zum einen die Tätigkeit in Tageseinrichtungen für Kinder nach §25b Hessisches Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) für Personen mit einer ausländischen Hochschulausbildung im
Bereich der Sozialen Arbeit oder Pädagogik und
- zum anderen die Verleihung der „Staatlichen Anerkennung“ für Soziale Arbeit, Heilpädagogik
oder Kindheitspädagogik.
- Zuständig Frankfurt University of Applied Science im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK)
- Gesetzliche Grundlagen: Anerkennung der Sozialberufe in Hessen nach §25b HKJGB sowie staatliche Anerkennung Hochschulabschluss im Ausland Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik, Weiteres siehe Merkblatt http://www.frankfurt-university.de /fileadmin/de/Fachbereiche/FB4/Ausländische_Ausbildungsnachweise/Merkblatt_Januar_2017.pdf
- Informationen https://www.frankfurt-university.de/fachbereiche/fb4/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsnachweise.html
- Unterlagen in Papierform per Post einreichen: Frankfurt University of Applied Science, Fachbereich 4, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt am Main
- Kontakt [email protected], Tel. +49 69 1533 2653; [email protected], Tel. +49 69 1533 2610
- Kosten Anerkennungsverfahren zw. 100 und 600 € (s. Merkblatt)

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
12
Bei unvollständiger Gleichwertigkeitsfeststellung besteht die Möglichkeit, fehlende Qualifikationen durch
Nachholen der entsprechenden Studieninhalte zu erreichen. Betroffene mit (sozial)pädagogischem
Studium aus dem Ausland dürfen in Deutschland ein Studium aufnehmen. Das Studium kann an
Hochschulen in Voll- oder Teilzeit, als duales Studium, berufsbegleitend oder im Fernstudium
aufgenommen werden. Voraussetzung ist lediglich die entsprechende Anerkennung der
Hochschulzugangsberechtigung. Die Prüfung beziehungsweise die Anerkennung einzelner
Studieninhalte aus dem Herkunftsland obliegt dem Akademischen Auslandsamt der entsprechenden
Hochschule. Damit ist unter gewissen Umständen eine weitergehende Anerkennung und
Gleichwertigkeitsfeststellung nicht nötig, weil in diesen Fällen ein Studium aufgenommen und die
Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule abgenommen wird. Entsprechend gibt es vielfältige
Möglichkeiten für Beschäftigte mit ausländischem Hochschulstudium, weiter zu arbeiten und zugleich
fehlende Qualifikationen für die Ausübung ihrer Tätigkeit in Betreuungseinrichtungen zu erlangen. Für ein
Studium in Deutschland muss ein Sprachdiplom zum Beispiel Goethe-Zertifikat C2 oder telc Deutsch C1
Hochschule vorliegen.
5.3 Erzieher
Übersicht 9: Erzieher Hessen - Kurzinformationen
Für die Anerkennung als Erzieher ist das Staatliche Schulamt Darmstadt für ganz Hessen
verantwortlich.12
Dies gilt nur, wenn im Ausland eine entsprechende Berufsausbildung absolviert wurde.13
Zuständigkeiten für die Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung finden sich unter
https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/content-downloads/BN-Zust%C3%
A4ndigkeitsliste-L%C3%A4nder%C3%BCbersicht-2017-09.pdf. Die Ansprechpartner sind nach
Herkunftsländern und nach Anfangsbuchstaben der Familiennamen der Antragstellenden zugeordnet. Die
fachrechtlichen Grundlagen bilden das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sowie
das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG). Ein Sprachniveau von C1 (zum Beispiel
Deutschkenntnisprüfung am Goethe-Institut) wird erwartet, ist bisher (Stand Januar 2018) aber nicht
12 Unter https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bildungsnachweise/berufsausbildungen wird darauf
hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Teams für ein persönliches Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung oder innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung stehen.
13 Für Personen mit einem (sozial)pädagogischen Hochschulabschluss aus dem Ausland gelten die Informationen aus Kapitel 5.2.
- Zuständig Staatliches Schulamt Darmstadt - Gesetzliche Grundlagen: HKJGB und HessKiföG - Informationen
https://schulaemter.hessen.de/standorte/darmstadt/zustaendigkeiten/zentralstelle
- Unterlagen an https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/content-downloads/BN-Zust%C3%A4ndigkeitsliste-L%C3%A4nder%C3%BCbersicht-2017-09.pdf (verschiedene Ansprechpartner)
- Kostenpflichtiges Anerkennungsverfahren

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
13
gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebühren für das Verfahren liegen bei rund 250 € (Stand November
2013).14
Die Ausbildung zum Erzieher wird in Hessen in den Fachschulen für Sozialwesen durchgeführt. Bewerber
mit besonderen Qualifikationen wie beispielsweise einem pädagogischen Hochschulstudium oder einer
mehrjährigen, zusammenhängenden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung können die
Ausbildung unter Umständen um ein Jahr verkürzen.15
Für bereits Beschäftigte bedeutet die verkürzte
Form einen vorübergehenden Ausstieg aus der Berufstätigkeit. Selbst eine Finanzierung über BAföG wird
die Einkommensverluste nicht ausgleichen können. Eine Finanzierung einer vollzeitschulischen
Ausbildung an einer beruflichen Schule über SGB II oder SGB III besteht nicht.
Übersicht 10: Erzieher Hessen – Qualifizierungen
Die Teilzeitausbildung in Hessen kann für die fachtheoretische Fachschulausbildung auf bis zu vier
Jahre verteilt werden, damit parallel der Lebensunterhalt durch eine Berufstätigkeit finanziert werden
kann. Die Berufstätigkeit muss nicht im pädagogischen Bereich liegen.
Darüber hinaus gibt es für einen gewissen Personenkreis auch eine Ausbildung in verkürzter
Teilzeitform. In dieser - in der Regel zweijährigen Ausbildung - steigt man direkt in die einjährige
Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung ein. Teilnehmer müssen parallel einschlägig im
sozialpädagogischen Bereich tätig sein. Anschließend findet ein Berufspraktikum mit schulischer
Begleitung von bis zu einem Jahr in entsprechenden Praxiseinrichtungen statt.16
Die verkürzte
Teilzeitform kann für Personen mit einer entsprechenden ausländischen pädagogischen Qualifikation
oder mit unvollständiger Gleichwertigkeitsfeststellung in diesem Berufsbereich eine Alternative sein, wenn
sie bereits in einer Betreuungseinrichtung in Deutschland arbeiten. Ein Beratungstermin beim Staatlichen
Schulamt in Darmstadt wird empfohlen.
14 IQ-Netzwerk Hessen (2013). Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen in Hessen.
Ein Leitfaden für die Praxis. 15 Quelle: https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/ausbildung-zum-erzieher-hessen 16 Als Teilnehmer kommen zudem dreijährig einschlägig Ausgebildete und Absolventen einschlägiger
Studiengänge in Frage. Abbrecher pädagogischer Studiengänge können unter Umständen auch als Teilnehmer zugelassen werden. Quelle: http://www.chance-quereinstieg.de/ quereinstiegsmoeglichkeiten/hessen/
- Teilweise verkürzte Ausbildung oder Teilzeitausbildung an Fachschulen für Sozialwesen Kreis Bergstraße: Elisabeth-Selbert-Schule Lampertheim (siehe Text unten)
- Chance Quereinstieg für Erzieher/in Hessen http://www.chance-quereinstieg.de/quereinstiegsmoeglichkeiten/hessen/ letzter Start SJ 2017/18
- Praxis-integrierte Ausbildung nicht in Hessen, aber Helen-Keller-Schule Weinheim, 3-jährige duale Ausbildung (Berufsschule–Betreuungseinrichtung), Ausbildungsvertrag mit Einrichtung im Kreis Bergstraße möglich
- Externenprüfung = Nichtschülerprüfung = Schulfremdenprüfung - Vorbereitungslehrgänge Externenprüfung Erzieher: In der Regel ein Tag Schule,
vier Tage beim Arbeitgeber, nicht in Hessen, aber zum Beispiel: USS Heidelberg in Teilzeit, [email protected]

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
14
Für Betroffene aus dem Kreis Bergstraße stellt sich die Herausforderung, dass die oben verkürzte
Teilzeitform derzeit nicht an den in Frage kommenden Fachschulen für Sozialwesen Darmstadt,
Michelstadt und Lampertheim angeboten wird. Für die Fachschulen besteht die Herausforderung, dass
sich eine ausreichende Zahl an Bewerbern und Einrichtungsträgern für diese Ausbildungsvariante finden
muss.
Eine weitere Alternative stellt das ESF-Modellprogramm „Chance Quereinstieg – Männer und Frauen in
Kitas“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dar, an dem Hessen
beteiligt ist und das in Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt angeboten wird (http://www.chance-
quereinstieg.de/modellprogramm/standorte/). Der vorerst letzte Ausbildungsjahrgang wurde im Schuljahr
2017/18 gestartet.
Die letzte Alternative für Beschäftigte mit ausländischen Qualifikationen ist die Externenprüfung zur
staatlichen Anerkennung Erzieher. Die weiteren Begriffe „Nichtschülerprüfung“ oder
„Schulfremdenprüfung“ meinen das Gleiche. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die
Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen vom 23. Juli 2013, Vierter Abschnitt
Prüfungsordnung für Externe, §§30-36. Die theoretische Prüfung kann nur an einer Fachschule für
Sozialwesen abgelegt werden (§30 Allgemeines). Die Ablegung der methodischen Prüfung als Externer
ist ausgeschlossen. Besonderheiten dazu sollten mit dem Staatlichen Schulamt (zuständige Stelle)
geklärt werden. Die Zulassung als Externer ist nur „unter Würdigung des bisherigen Werdeganges und
der Berufserfahrung“ möglich. So muss beispielsweise eine mindestens siebenjährige einschlägige
Tätigkeit in einer Betreuungseinrichtung nachgewiesen werden (§31 Zulassungsvoraussetzungen).
Angebote für einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung gibt es in Hessen nicht. In der näheren
Umgebung findet sich am Standort Heidelberg die USS GmbH unter
https://uss.de/uss/standorte/heidelberg.html. Der Vorbereitungslehrgang findet bei ausreichend großer
Zahl von Anmeldungen statt. Eine Förderung durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder
des Jobcenters ist möglich. Kontaktaufnahme zur zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist
vor Anmeldung zum Lehrgang dringend erforderlich.
6. Schlussbemerkungen
Betrachtet man die Diskussion um steigende Fachkräftebedarfe, so ist das Potenzial von Menschen
nicht-deutscher Herkunft, die Qualifikationen in ihrem Herkunftsland erworben haben, sehr wertvoll. Mit
dem BQFG wurde aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Perspektive das Potenzial der
Zugewanderten erkannt und gewürdigt. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels und der damit einhergehenden steigenden Fachkräftebedarfe in zahlreichen Berufen.
Für alle Betroffenen mit ausländischer Qualifikation, unabhängig vom Beruf, wird empfohlen, die
kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des IQ-Netzwerks Hessen wahrzunehmen. In
vielen Fällen sind das Anerkennungsverfahren und zusätzlich notwendige Qualifizierungen förderfähig.
Beispielhaft wurden für die drei reglementierten Berufe Lehramt, Hochschulstudium in sozialen Berufen
und Erzieher, die landes- und fachrechtlichen Besonderheiten in Hessen sowie Kontakte für Betroffene
im Kreis Bergstraße dargestellt.

Stabsstelle Bildungskoordination Kreis Bergstraße: Anerkennung ausländischer Abschlüsse
15
Fazit: Die Veränderungen durch das BQFG haben Vieles vereinfacht. Verbesserungsbedürftig sind die
Verbreitung der Informationen sowie die Bereitstellung von passgenauen Qualifizierungsmaßnahmen. Mit
der Handreichung hat die Stabsstelle Bildungskoordination einen Beitrag zur Informationsbereitstellung
für die Praxis geleistet.
Impressum: ©Stabsstelle Bildungskoordination für Neuzugewanderte, Kreis Bergstraße [Februar 2018]
verantwortlich Maria Lauxen-Ulbrich
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.

16 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung
- Beratung, Angebote und Kontakte
Was? WER? * WANN? WO? Kontakt/ Anmeldung Kosten
Beratung zur Anerkennung ausländischer
QualifikationenAlle Menschen mit ausländischen Qualifikationen
Termine nach Vereinbarung; Online-
Terminanfrage auf www.hessen.netzwerk-
iq.de/anerkennungsberatung
Bensheim: Agentur für Arbeit [email protected] Kostenlos
Qualifizierungsberatung im Kontext der
Anerkennung - Beratungsangebot
Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss, der von
der Anerkennungsstelle nur teilweise anerkannt oder
abgelehnt wurden
Beratungsangebot Donnerstagvormittag;
aktuelle Terminübersicht und Online-
Terminanfrage auf www.hessen.netzwerk-
iq.de/qualifizierungsberatung; Um vorherige
Terminvereinbarung wird gebeten
Darmstadt: Agentur für [email protected], Tel. 069 -
91301014Kostenlos
Information über zuständige Stelle, Hilfe
bei Antragstellung IHK FOSAPersonen mit ausländischem Abschluss ganzjährig
Darmstadt: Industrie- und
Han[email protected], Tel. 06151 - 871243 Kostenlos
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
beantwortet Fragen zu folgenden Themen
auf Deutsch und Englisch:
- Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse
- Jobsuche, Arbeit und Beruf
- Einreise und Aufenthalt
- Deutsch lernen
Zugewanderte
bundesweit: montags - freitags 9:00 - 15:00 Uhr
Hessen: montags, dienstags, mittwochs, freitags
9:00-12:30 Uhr, donnerstags 14:00-17:30 Uhr
nur telefonischbundesweite Tel. 030 - 1815-1111
Hessen: Tel. 0800 - 1301040Kostenlos
Institution/ Träger Straße PLZ und Ort E-Mail Tel. Nr. Internet
beramí berufliche Integration e.V. Nibelungenplatz 3 60318 Frankfurt am Main [email protected]
069 - 9130100, Anerkennungs-Hotline
montags, dienstags, mittwochs, freitags 9:00-
12:30 Uhr, donnerstags 14:00-17:30 Uhr, Tel.
0800 - 1301040
http://www.berami.de/
Caritasverband Darmstadt e.V. Heinrichstraße 32 A 64283 Darmstadt [email protected] 06151 - 9990
https://www.caritas-
darmstadt.de/caritasvorort/bergstrasse/b
ergstrasse
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Darmstadt Rhein-Main-NeckarRheinstr. 89 64295 Darmstadt [email protected] 06151 - 8710 www.darmstadt.ihk.de
Hessisches Landesnetzwerk "Integration
durch Qualifizierung (IQ)" / Institut für
berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik
Herrnstraße 53 63065 Offenbach [email protected] 069 - 272240https://www.hessen.netzwerk-
iq.de/angebote
Agentur für Arbeit Darmstadt (Kreis
Bergstraße Geschäftsstellen: Bensheim,
Lampertheim, Mörlenbach)
Groß-Gerauer Weg 7 64295 Darmstadt
Darmstadt.Arbeitgeber@arbeitsa
gentur.de (Arbeitgeber)
BIZ DA
0800 - 4555500 (Arbeitnehmer);
0800 - 4555520 (Arbeitgeber);
Berufsinformationszentrum (BIZ) DA 06251-
304376
https://www3.arbeitsagentur.de/web/co
ntent/DE/dienststellen/rdh/darmstadt/Ag
entur/index.htm
Neue Wege Kreis Bergstraße:
Geschäftsstellen Bürstadt, Heppenheim,
Mörlenbach, Viernheim
Walther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim [email protected] 06252 - 156500 https://www.neue-wege.org/
Kontakte relevanter Akteure
Information
Finanzierungsmöglichkeiten **
Angebote zur Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Abschlüsse
Beratungsangebote zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Stand: Februar 2018

17 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung
- Beratung, Angebote und Kontakte
Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer
ProAbschluss: Job|Qualifikation | Zukunft
Gefördert werden Maßnahmen die von einem zertifizierten
Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über
Nachqualifizierungen zu einem anerkannten Berufsabschluss
hinführen. Beratung in Agentur für Arbeit Darmstadt unter
[email protected] anfragen oder Termine unter
http://www.proabschluss.de/die-
initiative/beratungsangebot/bildungspoints-liste/#c6331.
Mind. 27 Jahre, sozialversicherungspflichtig oder
geringfügig beschäftigt, es liegt kein
Berufsabschluss vor oder Ausübung einer
Tätigkeit, für die kein Abschluss vorliegt.
Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung; Europäischer
Sozialfonds
http://www.proabschluss.de/startseite/Höchstfördersumme 4.000 € bzw. 50%
der Teilnahme- und Prüfungsgebühren
WAS? WER? * WANN? WO? Kontakt/ Anmeldung Kosten für Teilnehmende
Brückenmaßnahme für ausländische
Wirtschaftswissenschaftler/-innen sowie
Wirtschaftsjuristen: Ready-Steady-Go!
Personen mit einem abgeschlossenen
wirtschaftswissenschaftlichen Studium aus dem Ausland und
Deutschkenntnissen auf B2-Niveau
4 Monate: Start März 2018, Juli 2018 Frankfurt am Main: beramí
berufliche Integration [email protected], Tel. 069 - 91301031
Kostenlos, ggf. Fahrtkosten nach
Frankfurt am Main
Internationale Akademikerinnen und
Akademiker qualifizieren sich für den
Arbeitsmarkt (InAquA). Die
Brückenmaßnahme des IQ Netzwerks
Hessen unterstützt Akademiker im nicht
reglementierten Bereich mit einem
Studienabschluss aus dem Ausland dabei,
ihre Chancen am deutschen Arbeitsmarkt
zu verbessern. Weitere Informationen
unter www.hessen.netzwerk-
iq.de/angebote-inaqua.
Ingenieure und Akademiker im nicht reglementierten Bereich
mit einem Studienabschluss aus dem Ausland. Gute
Sprachkenntnisse (ca. B2 Deutsch-Niveau), akademischer
Abschluss aus dem Ausland, letzte berufsadäquate
Beschäftigung bzw. Studienabschluss liegen nicht länger als 5
Jahre zurück
6 Monate, davon 3 Monate PräsenzphaseDarmstadt: Internationaler Bund
Südwest gGmbH
anastasia.andreeva@internationaler-
bund.de, Tel. 06151 - 9715422;
[email protected], Tel.
06151 - 9715423
Kostenlos
InterPäd - Internationale pädagogische
Fachkräfte in die KiTas: Berufsbegleitende
Qualifizierung für Migrantinnen und
Migranten mit einem abgeschlossenen
ausländischen Hochschulstudium im
pädagogischen Bereich (Frühkindliche
Personen mit akademischen Abschlüssen aus dem Ausland
z.B. im Bereich Allgemeinpädagogik, Frühkindliche Pädagogik,
Soziale Arbeit, die eine Berufsanerkennung als pädagogische
Fachkraft anstreben und über Deutschkenntnisse auf Niveau
B2 verfügen
je 1 Tag pro Woche Fachunterricht und
Lerngruppe in Frankfurt, Laufzeit: 10 Monate lang
Frankfurt am Main: beramí
berufliche Integration [email protected], Tel. 069 - 91301025
Kostenlos, ggf. Fahrtkosten nach
Frankfurt am Main
Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für
Humanmediziner
Personen mit humanmedizinischen Studienabschluss aus
dem Ausland (Voraussetzung B1 oder B2-Sprachniveau)
montags - freitags 9:00 - 16:00 Uhr (Dauer
jeweils 9 bis 11 Monate)
Frankfurt am Main: beramí
berufliche Integration e.V.
[email protected], Tel. 069 - 91301052 (ab
dem 01.12.17 neue E-Mail und
Telefonnummern!!)
Für ALG I und II Empfänger finanzierbar
nach vorheriger Absprache mit der
zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem
Jobcenter. Oder Selbstzahler (Kosten
variieren; da modulare Buchung möglich).
Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für
Zahnmediziner
Personen mit zahnmedizinischen Studienabschluss aus dem
Ausland (Voraussetzung B1 oder B2-Sprachniveau)
montags - freitags 9:00 - 16:00 Uhr (Dauer
jeweils 9 bis 11 Monate)
Frankfurt am Main: beramí
berufliche Integration e.V.
[email protected], Tel. 069 - 91301052 (ab
dem 01.12.17 neue E-Mail und
Telefonnummern!!)
Für ALG I und II Empfänger finanzierbar
nach vorheriger Absprache mit der
zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem
Jobcenter. Oder Selbstzahler (Kosten
variieren; da modulare Buchung möglich).
Abnahme der Fachsprachprüfungen nach
den Vorgaben der 87.
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) C1
Medizin, C1 Zahnmedizin, C1 Pharmazie mit
und ohne Vorbereitung.
Personen mit ausländischen Studienabschluss in
Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie mit mindestens B2-
Sprachniveau
montags - freitags 9:00 - 16:00 Uhr (7-14 Tage
mit Vorbereitungskurs)
Frankfurt am Main: beramí
berufliche Integration e.V.
[email protected], Tel. 069 - 91301052 (ab
dem 01.12.17 neue E-Mail und
Telefonnummern!!)
Für ALG I und II Empfänger finanzierbar
nach vorheriger Absprache mit der
zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem
Jobcenter. Oder Selbstzahler (Kosten
variieren; da modulare Buchung möglich).
Qualifizierungsangebote zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Förderprogramm Hessen
Stand: Februar 2018

18 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung
- Beratung, Angebote und Kontakte
Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer
Anabin
Informationen zur Bewertung ausländischer
Bildungsnachweise; Unterstützung von Behörden,
Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Privatpersonen bzgl.
Einstufung einer ausländischen Qualifikation.
Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland;
Prüfstellen für Anerkennung bei Kammern, IQ-
Netzwerken, Verwaltung usw.
Kultusministerkonferenz http://anabin.kmk.org/anabin.html Kostenlos
Anerkennung in Deutschland
Anerkennungsfinder Eigenrecherche:
- zur Frage, ob ein offizieller „Anerkennungsbescheid“
notwendig ist, um im Beruf (aus Herkunftsland) in
Deutschland arbeiten zu dürfen,
- einschl. Kontakt der jeweils zuständigen Stelle zur
Feststellung der Gleichwertigkeit
- Informationen zu finanziellen Hilfen SGB II und SGB III,
Anerkennungszuschuss BMBF sowie Förderung der
Weiterbildung (siehe unter URL, dann Arbeit und
Unternehmen, dann finanzielle Hilfen),
- ergänzend siehe oben "Hotline Arbeiten und Leben in
Deutschland".
Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland;
Prüfstellen für Anerkennung bei Kammern, IQ-
Netzwerken, Verwaltung usw.
Bundesinstitut für berufliche
Bildung, IQ Netzwerk Integration
durch Qualifizierung
https://www.anerkennung-in-
deutschland.de/html/de/Kostenlos
Anerkennung in Deutschland: app
Die App von "Anerkennung in Deutschland" ist in Deutsch,
Englisch, Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya und Paschtu erhältlich
für Android, iOS und Windows-Phone.
Englisch: This app explains how to get your professional
qualifications recognised in Germany.
Arabisch: . تخرجك بشهادة لالعتراف الالزمة المعلومات التطبيق هذا لك يقدم
ألمانيا في
Farsi: . کمک شما به آلمان در شغلی مدارک تأييد چگونگی درباره برنامه اين
ميکند
Dari: . در که مسلکی های شايستگی آوردن بدست چگونگی درخواستنامه اين
ميدهد توضيح ميگردد شناسايی جرمنی
Paschtu: . څنګه وړتوبونه مسلکي خپل کې جرمني په چې څرګندوي کالایر دا
کړئ تصديق
Tigrinya: እዚ አፕሊኬሽን ኣብ ሃገረ ጀርመን ነቲ ክኢላዊ/ሙያዊ/ መረዳእታ
ትምህርቲ ኣፍልጦ ምርካብ ብዛዕባ ዝኽእልሉ ኩነት የብርህ፡፡
Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland
Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF),
Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB)
https://www.anerkennung-in-
deutschland.de/html/de/app.phpKostenlos
Berufsqualifizierungsfeststellung (BQ): hier
Portal
Mit dieser umfassenden online Wissens- und
Arbeitsplattform können Kammern und Unternehmen
ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser
bewerten und einschätzen.
Menschen mit Qualifikationen aus dem Ausland;
Prüfstellen für Anerkennung bei Kammern, IQ-
Netzwerken, Verwaltung usw.
Institut der deutschen Wirtschaft
Köln e. V.
https://www.bq-portal.de/; Übersicht
allgemeines Anerkennungsverfahren
https://www.bq-
portal.de/sites/default/files/darstellung_unte
rstuetzung_antragssteller.pdf
Kostenlos
online-Angebote
allgemeine und relevante Informationen
Stand: Februar 2018

19 Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anlage Handreichung
- Beratung, Angebote und Kontakte
Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer
Kommunikation im Krankenhaus (KiK):
Berufsbezogener Online-Sprachkurs des IQ
Netzwerk Hessen für Pflegekräfte
Der modular aufgebaute Onlinekurs unterstützt ausländische
Pflegefachkräfte, die ihre Deutschkenntnisse für eine
Berufstätigkeit im Krankenhaus verbessern wollen. Der Kurs
vermittelt allgemeinsprachliche sowie berufsbezogene und
fachspezifische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 – B2.
Zielgruppe dieses Onlinekurses sind insbesondere
Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit Berufsabschlüssen
aus dem Ausland, die in einem deutschsprachigen
Krankenhaus arbeiten oder arbeiten wollen und sich auf eine
Berufsanerkennung vorbereiten.
Ausländische Pflegekräfte IQ Netzwerk Hessen
https://www.hessen.netzwerk-
iq.de/publikationen/onlinekurse-zur-
berufsbezogenen-sprachfoerderung.html
Kostenlos
Titel WAS? WER? * Träger/ Hrsg. URL Kosten für Nutzer
Broschüre für Ehrenamtliche zur
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
(MigraNet)
Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt spielen eine
immer wichtigere Rolle im Bereich der
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Die neue IQ
Broschüre soll helfen die Zusammenarbeit von Haupt- und
Ehrenamtlichen effektiv und zielorientiert zu gestalten. Die
Broschüre gibt Ehrenamtlichen einen allgemeinen Überblick
zu arbeitsmarktrelevanten Themen, wie Anerkennung
ausländischer Qualifikationen, Arbeitsmarktzugang für
Geflüchtete, Teilnahme an Integrations- und
berufsbezogenen Deutschkursen.
EhrenamtlicheIQ Landesnetzwerk Bayern
(MigraNet)
http://www.migranet.org/images/Publikation
en/ehrenamt/Broschuere_Ehrenamt_070620
17.pdf
Kostenlos
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
** Weitere Finanzierungsmöglichkeit Anerkennungszuschuss über Bundesministerium für Bildung und Forschung siehe unter online-Angebote Anerkennung in Deutschland.
Sprachangebote
Broschüre
Stand: Februar 2018