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Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina Wiesflecker, Die Grünen 29.01.277 Frau Landesrätin Dr. Greti Schmid Landhaus 6900 Bregenz Schwarzach, 24. Jänner 2008 Qualitätssicherung in den Pflegeheimen Anfrage gem. § 54 GO Sehr geehrte Frau Landesrätin! In dem im Jahre 2001 vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Pflegeheimgesetz heißt es in §1 Allgemeines: „Dieses Gesetz schützt die Rechte und Interessen der Bewohner von Pflegeheimen. Grundsatz ist die Wahrung der Menschenwürde, der Schutz der persönlichen Freiheit, die Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner und die Sicherung der Pflegequalität.“ Damit erteilt der Gesetzgeber der Landesregierung den Auftrag, die Pflegequalität in den stationären Einrichtungen sicherzustellen. Im vergangenen Jahr sind durch Amtssachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege qualitative Mängel in zwei Heimen der St.-Anna-Stiftung im Bezirk Bludenz festgestellt worden. Für das Heim in Nüziders wurde sogar ein Aufnahmestopp ausgesprochen. Mehrere namhafte Experten artikulierten öffentlich ihre Sorge um die Qualität in den Pflegeheimen. MitarbeiterInnen der unterschiedlichsten Pflegeunternehmen und –einrichtungen berichten über die erschwerten Arbeitsbedingungen in den Pflegeheimen, von Druck, von Personalabbau, von vielen Überstunden, die jahrelang nicht abgebaut werden können, von Angst um den Arbeitsplatz, von Kündigungen. Es liegen auch Beschwerden von Angehörigen vor. Im §7 des Pflegeheimgesetzes heißt es: „Der Träger eines Pflegeheimes hat dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend geeignetes Personal für die Pflege und für den sonstigen Heimbetrieb zur Verfügung steht.“ In der Beantwortung meiner letzten Anfrage zu diesem Thema vom August 2007 meinten Sie, Frau Landesrätin, dass aufgrund der damaligen Anlassfälle überprüft werde, ob es nähere Konkretisierungen der gesetzlichen Vorgaben von „jederzeit“ und „genügend geeignetes Personal“ brauche. Sie meinten auch, dass Sie einen verpflichtend vorgeschriebenen Personalschlüssel in den Pflegeheimen nicht für notwendig halten und dass die Bestimmungen im Pflegeheimgesetz ausreichend wären, um den Trägern die notwendige Flexibilität zu ermöglichen.

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Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina Wiesflecker, Die Grünen

29.01.277 Frau Landesrätin Dr. Greti Schmid Landhaus 6900 Bregenz Schwarzach, 24. Jänner 2008 Qualitätssicherung in den Pflegeheimen Anfrage gem. § 54 GO Sehr geehrte Frau Landesrätin! In dem im Jahre 2001 vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Pflegeheimgesetz heißt es in §1 Allgemeines: „Dieses Gesetz schützt die Rechte und Interessen der Bewohner von Pflegeheimen. Grundsatz ist die Wahrung der Menschenwürde, der Schutz der persönlichen Freiheit, die Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner und die Sicherung der Pflegequalität.“ Damit erteilt der Gesetzgeber der Landesregierung den Auftrag, die Pflegequalität in den stationären Einrichtungen sicherzustellen. Im vergangenen Jahr sind durch Amtssachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege qualitative Mängel in zwei Heimen der St.-Anna-Stiftung im Bezirk Bludenz festgestellt worden. Für das Heim in Nüziders wurde sogar ein Aufnahmestopp ausgesprochen. Mehrere namhafte Experten artikulierten öffentlich ihre Sorge um die Qualität in den Pflegeheimen. MitarbeiterInnen der unterschiedlichsten Pflegeunternehmen und –einrichtungen berichten über die erschwerten Arbeitsbedingungen in den Pflegeheimen, von Druck, von Personalabbau, von vielen Überstunden, die jahrelang nicht abgebaut werden können, von Angst um den Arbeitsplatz, von Kündigungen. Es liegen auch Beschwerden von Angehörigen vor. Im §7 des Pflegeheimgesetzes heißt es: „Der Träger eines Pflegeheimes hat dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend geeignetes Personal für die Pflege und für den sonstigen Heimbetrieb zur Verfügung steht.“ In der Beantwortung meiner letzten Anfrage zu diesem Thema vom August 2007 meinten Sie, Frau Landesrätin, dass aufgrund der damaligen Anlassfälle überprüft werde, ob es nähere Konkretisierungen der gesetzlichen Vorgaben von „jederzeit“ und „genügend geeignetes Personal“ brauche. Sie meinten auch, dass Sie einen verpflichtend vorgeschriebenen Personalschlüssel in den Pflegeheimen nicht für notwendig halten und dass die Bestimmungen im Pflegeheimgesetz ausreichend wären, um den Trägern die notwendige Flexibilität zu ermöglichen.

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Wir sehen dies anders. Die Häufigkeit der Beschwerden, der zunehmende Druck, der auf den Pflegenden lastet, die Fluktuationen, die hohe Anzahl der Überstunden sprechen eine andere Sprache. Uns liegen gesicherte Informationen vor, dass vor Kurzem für ein weiteres Heim ein Aufnahmestopp ausgesprochen wurde, weil keine angemessene Pflege mehr gesichert ist. Schon im Vorfeld artikulierten Angehörige in einer Versammlung massive Kritik hinsichtlich der Pflegequalität in diesem Heim. Sie meinten in der letzten Debatte zu dem Thema im Landtag, dass es sich um „Einzelfälle“ handeln würde. Das ist mit Sicherheit nicht so. Im Verlaufe der nun 1 1⁄2 Jahre dauernden Debatte um die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist augenscheinlich geworden, dass es sich hier um strukturelle Probleme handelt und Handlungsbedarf Ihrerseits dringend gegeben ist.

Aus diesen Gründen stelle ich gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages an Sie folgende

A n f r a g e :

1. Welche Maßnahmen wurden den Betreibern der beiden Heime im Bezirk Bludenz

im letzten Jahr von der Amtssachverständigen bzw. der Bezirkshauptmannschaft vorgeschrieben und inwieweit wurden diese umgesetzt?

2. Welches Heim steht jetzt vor dem Aufnahmestopp? Zu welchen Erkenntnissen

kommt das erstellte Gutachten, welche Maßnahmen werden den Betreibern vorgeschrieben? Bis wann müssen diese umgesetzt werden?

3. Ist es notwendig, dass Pflegebedürftige in diesem Heim anderweitig

untergebracht werden müssen? 4. Sind noch in weiteren Heimen Qualitätsmängel festgestellt worden? Wenn ja, in

welchen? Was wurde kritisiert? 5. Zu welchen Erkenntnissen sind Sie bezüglich der dehnbaren Begrifflichkeiten

"jederzeit" und "genügend geeignetes Personal" im § 7 des Pflegeheimgesetzes gekommen? Werden Konkretisierungen vorgenommen?

6. In der Anfragebeantwortung vom 31.8.2007 sagten Sie mir die Erhebung der

Überstundensituation in allen Vorarlberger Pflegeheimen zu. Nach Informationen von verschiedenen Betreibern sind diese Daten im Amt der Vbg. Landesregierung abgegeben worden. Ich ersuche Sie neuerlich um Übermittlung der Aufstellungen im Sinne der Qualitätssicherung. Wie stellt sich die Überstundensituation in den Vbg. Pflegeheimen dar? Ich bitte um Aufstellung pro Pflegeheim, mit getrennter Angabe für die Bereiche diplomierte Fachkräfte und PflegehelferInnen.

7. Wenn Sie mir die Daten erneut nicht zur Verfügung stellen, auf welche

gesetzliche Grundlage beziehen Sie sich, wenn Sie von Datenschutzgründen sprechen?

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8. In der letzten Anfragebeantwortung informierten Sie, dass seit Inkrafttreten des Pflegeheimgesetzes elf Beschwerden an die Bezirkshauptmannschaften gerichtet wurden. Gibt es seither weitere Beschwerden?

9. Die geleisteten Überstunden können aufgrund der knappen Personalbesetzung

oft sehr lange nicht abgebaut werden, was zu hohen psychischen Belastungen des Pflegepersonals führt und worunter zwangsweise oft die Pflegequalität und die Betroffenen leiden. Wann können die Überstunden durchschnittlich in Form von Zeitausgleich abgebaut werden? Werden Überstunden ausbezahlt? Ich bitte wiederum um Bekanntgabe pro Heim.

10. Wie stellt sich die Fluktuation im Führungs- wie im Personalbereich dar? Ich bitte

um Angaben pro Heim in den letzten 5 Jahren, wie viele MitarbeiterInnen durchgehend beschäftigt waren, wie viele Abgänge (ohne Pensionierungen) es während dieses Zeitraums gegeben hat und wie viele Personen neu eingestellt wurden.

11. In der Berichterstattung und auch schon in früheren Anfragebeantwortungen

wurde festgehalten, dass diplomiertes Personal in Vorarlberg fehlt. In der Beantwortung meiner Anfrage vom August 2007 meinten Sie, dass die Abhaltung eines zweiten Kurses zur Weiterqualifizierung von Pflegehilfen an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Bregenz geprüft werde. Gibt es im laufenden Schuljahr nun einen zweiten Kurs? Was unternehmen Sie darüber hinaus, um die Personalsituation am Markt zu verbessern?

12. Eine weitere Frage in meiner letzten Anfrage bezog sich auf die Maßnahmen der

Qualitätssicherung beim Personal. Sie sagten mir, die Erstellung einer entsprechenden Übersicht pro Heim sei in Auftrag gegeben worden. Ich frage erneut. Welche Maßnahmen der Qualitätssicherung erfolgen beim Personal? Ich bitte um eine Übersicht pro Heim.

Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen LAbg. Katharina Wiesflecker

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B E A NTWORTUNG DURCH LANDESRÄTIN DR. GRETI SCHMID Frau LAbg Katharina Wiesflecker Grüner Landtagsklub im Hause

Bregenz, am 14. Februar 2008

Anfrage gemäß § 54 GO d LT, Zl. 29.01.277 vom 24. Jänner 2008 - „Qualitätssicherung in den Pflegeheimen“ Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Wiesflecker, Ihre o.a. Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Welche Maßnahmen wurden den Betreibern der beiden Heime im Bezirk Bludenz im letzten Jahr von der Amtssachverständigen bzw. der Bezirkshauptmannschaft vorgeschrieben und inwieweit wurden diese umgesetzt? Der St Anna-Hilfe als Betreiberin des Pflegeheimes St Vinerius in Nüziders wurde mit Bescheid vom 2. Juli 2007 aufgetragen: „Gemäß § 17 Abs 3 des Pflegeheimgesetzes, LGBl Nr 16/2002 idgF, werden der St Anna-Hilfe für ältere Menschen gGmbH, Bregenz, als Betreiberin des Pflegeheimes „St Vinerius“ in Nüziders folgende Maßnahmen aufgetragen:

1. Die Diensteinteilung ist so vorzunehmen, dass täglich in der Zeit von 07:30 Uhr bis 21:30 Uhr (Tagdienst) auf jeder der zwei Geschoßebenen (mit jeweils 2 Hausgemeinschaften) des Pflegeheimes zumindest jeweils ein Person des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ständig anwesend ist. Während den in diesem Zeitraum genommenen Pausen ist die Anwesenheit lediglich einer solchen Person ausreichend.

2. Die Diensteinteilung ist so vorzunehmen, dass täglich in der Zeit von 21:30

Uhr bis 07:30 Uhr (Nachtdienst) zumindest eine Person des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ständig im Pflegeheim anwesend ist.

3. Die in den Punkten 1. und 2. angeordneten Maßnahmen sind unverzüglich,

spätestens jedoch binnen 8 Wochen nach Erhalt dieses Bescheides umzusetzen und der Bezirkshauptmannschaft Bludenz entsprechend nachzuweisen.

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Gemäß § 17 Abs 4 des Pflegeheimgesetzes, LGBl Nr 16/2002 idgF, wird verfügt, dass in das Pflegeheim „St Vinerius“ in Nüziders, Betreiberin St Anna-Hilfe für ältere Menschen gGmbH, Bregenz, ab sofort so lange keine neuen Bewohnerinnen und Bewohner mehr aufgenommen werden dürfen, als die in den Spruchpunkten 1. und 2. angeordneten Maßnahmen nicht erfüllt sind. Gemäß § 64 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl Nr 51/1991 idgF, wird die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid ausgeschlossen.“ Die Berufung gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wurde vom UVS wie auch vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Am 8. Februar 2008 hat der UVS in seinem Erkenntnis entschieden, dass die von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Auflagen umzusetzen sind. Auf Grund der zwischenzeitlich vorgenommenen Verbesserungen wurde die Frist zur Erfüllung der Auflagen von 8 Wochen auf 3 Monate verlängert. Der Aufnahmestopp wurde für diese Zeit aufgehoben, wenn im Rahmen eines Risikomanagements im Spätdienst entschieden wird, ob zur Gewährleistung einer angemessenen Pflege der Einsatz von diplomiertem Pflegepersonal im Nachtdienst notwendig ist. Über die Durchführung des Risikomanagements sind nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen, in die der Behörde auf Verlangen Einsicht zu gewähren ist. Der St Anna-Hilfe als Betreiberin des Pflegeheimes St Josef in Schruns wurde mit Bescheid vom 29. Juni 2007 aufgetragen: „Gemäß § 17 Abs 3 des Pflegeheimgesetzes, LGBl Nr 16/2002 idgF, werden der St Anna-Hilfe für ältere Menschen gGmbH, Bregenz, als Betreiberin des Pflegeheimes „St Josef“ in Schruns folgende Maßnahmen aufgetragen:

1. Die Diensteinteilung ist so vorzunehmen, dass täglich in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Tagdienst) auf jeder der zwei Geschoßebenen (Erd- und 1. Obergeschoß) des Pflegeheimes zumindest jeweils eine Person des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ständig anwesend ist. Während den in diesem Zeitraum genommenen Pausen ist die Anwesenheit lediglich einer solchen Person ausreichend.

2. Die Diensteinteilung ist so vorzunehmen, dass täglich in der Zeit von 22:00

Uhr bis 07:00 Uhr (Nachtdienst) zumindest eine Person des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ständig im Pflegeheim anwesend ist.

4. Die in den Punkten 1. und 2. angeordneten Maßnahmen sind unverzüglich,

spätestens jedoch binnen 8 Wochen nach Erhalt dieses Bescheides umzusetzen und der Bezirkshauptmannschaft Bludenz entsprechend nachzuweisen.

Gemäß § 64 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl Nr 51/1991 idgF, wird die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid ausgeschlossen.“

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Der Berufung gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wurde vom UVS stattgegeben, in der Sache selbst steht die Entscheidung des UVS noch aus. Zu 2.: Welches Heim steht jetzt vor dem Aufnahmestopp? Zu welchen Erkenntnissen kommt das erstellte Gutachten, welche Maßnahmen werden den Betreibern vorgeschrieben? Bis wann müssen diese umgesetzt werden? Der Benevit Pflegemanagement gGmbH als Betreiberin des Herz-Jesu-Heimes in Rankweil wurde mit Bescheid vom 11. Februar 2008 aufgetragen: „Gemäß § 17 Abs 3 des Pflegeheimgesetzes, LGBl Nr 16/2002 idgF, werden der Benevit Vorarlberger Pflegemanagement gGmbH, Dornbirn, als Betreiberin des Herz-Jesu-Heim Rankweil folgende Maßnahmen aufgetragen:

1. Absoluter Aufnahmestopp auf unbefristete Zeit. 2. Pro Tag, pro Geschossebene und in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr eine

Tagesarbeitszeit bei den Pflegepersonen mit Berufsberechtigung nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetz mit mindestens 40 Stunden. Hinsichtlich der Qualifikation muss in dieser Zeit eine durchgehende Anwesenheit einer Person des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorhanden sein.

3. Vorläufig keine Reduktion der Nachtdienstbesetzung von zwei auf eine Person 4. Eine Person mit der Qualifikation zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und

Krankenpflege im Nachtdienst 5. Vorlage eines Konzeptes zur Methoden- und Kompetenzschulung der

Mitarbeitenden, das das Erreichen einer sicheren Pflege beinhaltet und sicherstellt.

6. Die Personalrekrutierung darf nicht zu Lasten anderer Pflegeheime, die von der Benevit Vorarlberger Pflegemanagement gGmbH betrieben werden, erfolgen.

Die angeordneten Maßnahmen sind unverzüglich nach Erhalt dieses Bescheides umzusetzen und der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ist monatlich ein Nachweis über die Einhaltung zu erbringen. Gemäß § 17 Abs 4 des Pflegeheimgesetzes, LGBl Nr 16/2002 idgF, wird verfügt, dass in das Herz-Jesu-Heim in Rankweil, Betreiber Benevit Vorarlberger Pflegemanagement gGmbH, Dornbirn, ab sofort so lange keine neuen Bewohnerinnen und Bewohner mehr aufgenommen werden dürfen, als die angeordneten Maßnahmen nicht erfüllt sind. Gemäß § 64 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl Nr 51/1991 idgF, wird die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid ausgeschlossen.“ Zu 3.: Ist es notwendig, dass Pflegebedürftige in diesem Heim anderweitig untergebracht werden müssen?

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Im Bescheid wurde festgehalten, dass „im Falle von Verzögerungen bei der personellen Nachbesetzung oder bei anhaltender Personalfluktuation eine Verlegung von Pflegeheimbewohnenden weiter in Betracht gezogen werden muss.“ Bei der letzten Kontrolle am 12. Februar 2008 konnte der Amtsarzt Dr. Bernhard Verbesserungen erheben und keine Gefährdungen der Bewohnerinnen und Bewohner feststellen. Zu 4.: Sind noch in weiteren Heimen Qualitätsmängel festgestellt worden? Wenn ja, in welchen? Was wurde kritisiert? Die Aufsicht nach Pflegeheimgesetz zielt darauf ab, Verbesserungspotentiale in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität aufzuzeigen. Beim Vorliegen von erheblichen Mängeln in der Ergebnisqualität, die zu einer Gefährdung von BewohnerInnen führen, müssen aufsichtbehördliche Maßnahmen gesetzt werden. Neben den bereits erwähnten Einrichtungen ist derzeit ein Behördenverfahren beim Pflegeheim Innerbraz anhängig. Generell ist festzustellen, dass Verbesserungspotentiale in der Strukturqualität (Fachpersonal, Dienstplangestaltung …) und der Prozessqualität (Pflegeplanung, Pflegeprozess, Pflegedokumentation …) geortet werden. Weiters in der Qualifikation des Personals in Bezug auf die angemessene Pflege dementiell erkrankter BewohnerInnen. Zu 5.: Zu welchen Erkenntnissen sind Sie bezüglich der dehnbaren Begrifflichkeiten "jederzeit" und "genügend geeignetes Personal" im § 7 des Pflegeheimgesetzes gekommen? Werden Konkretisierungen vorgenommen? Im Rahmen der Aufsicht nach § 17 Pflegeheimgesetz wird von den Bezirkshauptmannschaften bzw der Amtssachverständigen für Gesundheits- und Krankenpflege ua die Erfüllung eines Mindest-Personalbedarfs-Schlüssels verlangt. Diese Vorgaben sind den Verantwortlichen in den Pflegeheimen seit Juli 2002 bekannt. Neben der Anzahl und Qualifikation des Personals sind Pflege- und Betreuungskonzepte, die Größe eines Pflegeheimes, die baulichen Strukturen, der Anteil an „Stammpersonal“, Führungsstrukturen und andere Rahmenbedingungen wesentlich mitentscheidend in der Bewertung, ob der gesetzlich normierte Qualitätsstandard der angemessenen Pflege erreicht wird. Die bestehenden Vorgaben werden derzeit erweitert und präzisiert. Auch soll das vor kurzem ergangene Erkenntnis des UVS (betreffend das Sozialzentrum St Vinerius in Nüziders) Berücksichtigung finden. Zu 6.: In der Anfragebeantwortung vom 31.8.2007 sagten Sie mir die Erhebung der Überstundensituation in allen Vorarlberger Pflegeheimen zu. Nach Informationen von verschiedenen Betreibern sind diese Daten im Amt der Vbg. Landesregierung abgegeben worden. Ich ersuche Sie neuerlich um Übermittlung der Aufstellungen im Sinne der Qualitätssicherung. Wie stellt sich die Überstundensituation in den Vbg. Pflegeheimen dar? Ich bitte um Aufstellung pro Pflegeheim, mit getrennter Angabe für die Bereiche diplomierte Fachkräfte und PflegehelferInnen.

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Da hinsichtlich der Überstundensituation mit Stichtag 31.12.2007 noch Daten fehlen, wird nach Rücksprache mit der Anfragenden Landtagsabgeordneten Wiesflecker die Liste bis zum 22. Februar 2008 nachgereicht. Zu 7.: Wenn Sie mir die Daten erneut nicht zur Verfügung stellen, auf welche gesetzliche Grundlage beziehen Sie sich, wenn Sie von Datenschutzgründen sprechen? Siehe dazu die Ausführungen zu Frage 10. Zu 8.: In der letzten Anfragebeantwortung informierten Sie, dass seit Inkrafttreten des Pflegeheimgesetzes elf Beschwerden an die Bezirkshauptmannschaften gerichtet wurden. Gibt es seither weitere Beschwerden? Im Jänner 2008 sind 5 Beschwerden (4 davon anonym) bei den Bezirkshaupt-mannschaften eingelangt. Zu 9.: Die geleisteten Überstunden können aufgrund der knappen Personalbesetzung oft sehr lange nicht abgebaut werden, was zu hohen psychischen Belastungen des Pflegepersonals führt und worunter zwangsweise oft die Pflegequalität und die Betroffenen leiden. Wann können die Überstunden durchschnittlich in Form von Zeitausgleich abgebaut werden? Werden Überstunden ausbezahlt? Ich bitte wiederum um Bekanntgabe pro Heim. In der Anlage 2 sind die uns übermittelten Angaben dargestellt. Zu 10.: Wie stellt sich die Fluktuation im Führungs- wie im Personalbereich dar? Ich bitte um Angaben pro Heim in den letzten 5 Jahren, wie viele MitarbeiterInnen durchgehend beschäftigt waren, wie viele Abgänge (ohne Pensionierungen) es während dieses Zeitraums gegeben hat und wie viele Personen neu eingestellt wurden. Wenn aus der Darstellung von Zahlen ein Rückschluss gezogen werden kann auf konkrete Personen bestehen gravierende datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung dieser Daten. Nach übereinstimmender Aussage von Datenschutzexperten kann bei einer Zahlenmenge von 1 bis weniger 4 ein solcher Rückschluss möglich sein. Insbesondere beim Führungspersonal (Pflegedienstleitungen, Stationsleitungen) kann auf Grund der geringen Personenanzahl pro Pflegeheim aus der Veröffentlichung von Personalwechseln ein Rückschluss auf konkrete Personen gezogen werden. In der Anlage 3 sind die uns übermittelten Angaben dargestellt. Auf Grund des dargelegten Schutzinteresses der betroffenen Personen erfolgt die Darstellung ohne Differenzierung beim Führungspersonal, ebenso sind Karenzierungen und Pensionierungen miterfasst. Zu 11.: In der Berichterstattung und auch schon in früheren Anfragebeantwortungen wurde festgehalten, dass diplomiertes Personal in Vorarlberg fehlt. In der Beantwortung meiner Anfrage vom August 2007 meinten Sie, dass die Abhaltung eines zweiten Kurses zur Weiterqualifizierung von Pflegehilfen an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege in Bregenz

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geprüft werde. Gibt es im laufenden Schuljahr nun einen zweiten Kurs? Was unternehmen Sie darüber hinaus, um die Personalsituation am Markt zu verbessern? Der Kurs, der Ende Februar abgeschlossen wird, wird evaluiert. Grundsätzlich sind wir bereit, einen weiteren Aufschulungskurs von Pflegehilfen nach GuKG auf das Niveau von Dipl. Fachkräften nach GuKG zu unterstützen. Zu beachten ist dabei, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, die AbsolventInnen zu verpflichten, nach dem Abschluss in der stationären Langzeitpflege tätig zu sein. Zu 12.: Eine weitere Frage in meiner letzten Anfrage bezog sich auf die Maßnahmen der Qualitätssicherung beim Personal. Sie sagten mir, die Erstellung einer entsprechenden Übersicht pro Heim sei in Auftrag gegeben worden. Ich frage erneut. Welche Maßnahmen der Qualitätssicherung erfolgen beim Personal? Ich bitte um eine Übersicht pro Heim. In der Anlage 4 sind die uns übermittelten Angaben dargestellt. Die angegebenen Qualitätsmanagementsysteme QAP (Qualität als Prozess), ISO und E-Qualin sind etablierte QM-Systeme, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf den Ebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität arbeiten. WUK (Wahrnehmende Unternehmenskultur) ist ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept, ebenso BOA (Bewohnerorientiertes Arbeiten). Mit freundlichen Grüßen Landesrätin Dr. Greti Schmid

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Anlage 2: Zeitausgleich und Überstundenabgeltung

Bezeichnung Ort Zeitausgleich Abgeltung

Benevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Sozialzentrum Alberschwende Alberschwende im Kalenderjahr neinSozialzentrum Altach gGmbH Altach im Halbjahr neinVinzenzheim Andelsbuch Andelsbuch im Halbjahr zum TeilKrankenhaus und Altersheim Au Haus St. Josef Au es fallen keine an neinSt. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Seniorenheim Bartholomäberg Bartholomäberg im Kalenderjahr neinSozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe gGmbH Bezau im Quartal neinJosefsheim der Fechtig Stiftung Bizau Bizau im Kalenderjahr neinSeneCura Sozialzentrum Haus Bludenz Bludenz im Halbjahr jaSeneCura Sozialzentrum Haus Bludenz Bludenz im Halbjahr jaSt Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Seniorenheim Tschermakgarten Bregenz im Quartal neinBenevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Seniorenheim Kronhalde Bregenz im Kalenderjahr neinSt. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Sozialzentrum Mariahilf Bregenz im Halbjahr neinSozialzentrum Bürs Bürs im Quartal neinPflegeheim - Höchsterstraße der Stadt Dornbirn Dornbirn im Kalenderjahr zum TeilPflegeheim - Lustenauerstraße der Stadt Dornbirn Dornbirn im Kalenderjahr zum TeilSeniorenresidenz Martinsbrunnen Dornbirn Humanocare gGmbH Dornbirn im Kalenderjahr zum TeilVinzenzheim Egg Egg im Halbjahr zum TeilSenioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Schillerstraße Feldkirch im Kalenderjahr zum TeilSenioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Nofels Feldkirch-Nofels im Kalenderjahr zum TeilAntoniushaus der Kreuzschwestern Alters- und Pflegeheim Feldkirch im Quartal neinSenioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Gisingen Feldkirch-Gisingen im Kalenderjahr zum TeilSenioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Tosters Feldkirch-Tosters im Kalenderjahr zum TeilSozialzentrum Frastanz Betriebs-BmbH Frastanz im Halbjahr ja, wenn jemand austrittSt Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Gaißau im Kalenderjahr zum TeilSozialdienste Götzis GmbH Götzis im Kalenderjahr neinSeniorenhaus am See Hard im Quartal neinSozialzentren Vorderwald gBetriebsGmbH Pflegeheim Hittisau Hittisau im Kalenderjahr neinBenevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Altenwohnheim der Gemeinde Höchst Höchst im Halbjahr neinSozialzentrum Josefsheim Hörbranz Betriebs-GmbH. Hörbranz im Quartal neinSeneCura Sozialzentrum-Hohenems gGmbH Hohenems im Halbjahr neinSeneCura Sozialzentrum-Herrenried gGmbH Hohenems im Halbjahr nein

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Benevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Sozialzentrum "Haus Klostertal" Innerbraz im Halbjahr neinStiftung Abt Franz Pfanner Haus Altersheim und Pflegestation Langen b/B im Quartal zum TeilSozialzentren Vorderwald gBetriebsGmbH Johann Georg Fuchs-Haus Langenegg Langenegg keine Angabe neinSeneCura Sozialzentrum Haus Lauterach Lauterach im Halbjahr neinSoz.Einrichtg.d.Barmh.Schwestern Zams Betriebs-GmbH Betr. Jesuheim Lochau im Quartal zum TeilIAP Sozialzentrum Ludesch Ludesch im Quartal neinSeniorenhaus Hasenfeld der Marktgemeinde Lustenau Lustenau im Kalenderjahr NeinSeniorenhaus Schützengarten der Marktgemeinde Lustenau Lustenau im Kalenderjahr NeinSozialzentrum Kleinwalsertal Riezlern so bald wie möglich neinSenioren-Betreuung Nenzing gGmbH Nenzing monatlich zum TeilSt. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Sozialzentrum St. Vinerius Nüziders im Halbjahr neinBenevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Herz-Jesu-Heim Rankweil Rankweil im Kalenderjahr neinSozialzentrum-Lebensraum Vorderland gem. Betriebs-GmbH Röthis im Halbjahr neinPflegeheim der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn St. Gallenkirch im Kalenderjahr neinSozialzentrum Satteins Jagdberg gGmbH Satteins im Halbjahr neinSt. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Gesundheits- und Sozialzentrum Montafon Schruns im Kalenderjahr neinBürgerheim der Gemeinde Schwarzenberg Schwarzenberg im Halbjahr neinAltenwohnheim Sulzberg Sulzberg im Halbjahr neinPrivates Seniorenheim Schmidt GmbH Vandans im Halbjahr neinSozialdienste Wolfurt gGmbH Seniorenheim Wolfurt sobald wie möglich zum Teil

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Anlage 3: Fluktuation im Personalbereich in den letzten 5 Jahren

Bezeichnung Ort Anzahl der Betreuungs- und Pflegekräfte

Benevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Sozialzentrum Alberschwende Alberschwende 8Sozialzentrum Altach gGmbH Altach 11Krankenhaus und Altersheim Au Haus St. Josef Au 7Sozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe gGmbH Bezau 17Josefsheim der Fechtig Stiftung Bizau Bizau 12SeneCura Sozialzentrum Haus Bludenz Bludenz 20St Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Seniorenheim Tschermakgarten Bregenz 54St. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Sozialzentrum Mariahilf Bregenz 16Sozialzentrum Bürs Bürs 10Pflegeheim - Höchsterstraße der Stadt Dornbirn Dornbirn 15Pflegeheim - Lustenauerstraße der Stadt Dornbirn Dornbirn 23Seniorenresidenz Martinsbrunnen Dornbirn Humanocare gGmbH Dornbirn 42Vinzenzheim Egg Egg 8Senioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Schillerstraße Feldkirch 19Senioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Nofels Feldkirch-Nofels 7Senioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Gisingen Feldkirch-Gisingen 8Senioren-Betreuung Feldkirch GmbH Haus Tosters Feldkirch-Tosters 5Sozialzentrum Frastanz Betriebs-BmbH Frastanz 14St Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Gaißau 19Sozialdienste Götzis GmbH Götzis 15Seniorenhaus am See Hard 26Sozialzentren Vorderwald gBetriebsGmbH Pflegeheim Hittisau Hittisau 4Benevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Altenwohnheim der Gemeinde Höchst Höchst 8Sozialzentrum Josefsheim Hörbranz Betriebs-GmbH. Hörbranz 32SeneCura Sozialzentrum-Hohenems gGmbH Hohenems 5SeneCura Sozialzentrum-Herrenried gGmbH Hohenems 12Stiftung Abt Franz Pfanner Haus Altersheim und Pflegestation Langen b/B 19Sozialzentren Vorderwald gBetriebsGmbH Johann Georg Fuchs-Haus Langenegg Langenegg 4SeneCura Sozialzentrum Haus Lauterach Lauterach 9Soz.Einrichtg.d.Barmh.Schwestern Zams Betriebs-GmbH Betr. Jesuheim Lochau 126Seniorenhaus Hasenfeld der Marktgemeinde Lustenau Lustenau 22Seniorenhaus Schützengarten der Marktgemeinde Lustenau Lustenau 9

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Sozialzentrum Kleinwalsertal Riezlern 13Senioren-Betreuung Nenzing gGmbH Nenzing 7St. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Sozialzentrum St. Vinerius Nüziders 11Benevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Herz-Jesu-Heim Rankweil Rankweil 21Sozialzentrum-Lebensraum Vorderland gem. Betriebs-GmbH Röthis 12Sozialzentrum Satteins Jagdberg gGmbH Satteins 15St. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Gesundheits- und Sozialzentrum Montafon Schruns 8Bürgerheim der Gemeinde Schwarzenberg Schwarzenberg 5Altenwohnheim Sulzberg Sulzberg 4Privates Seniorenheim Schmidt GmbH Vandans 34Sozialdienste Wolfurt gGmbH Seniorenheim Wolfurt 33Vinzenzheim Andelsbuch AndelsbuchSt. Anna Hilfe für ältere Menschen gGmbH Seniorenheim Bartholomäberg Bartholomäberg gesamt 17 (sind jeweils unter 4 Pers.Benevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Seniorenheim Kronhalde Bregenz siehe Anfragebeantwortung zur Frage 10)Antoniushaus der Kreuzschwestern Alters- und Pflegeheim FeldkirchBenevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Sozialzentrum "Haus Klostertal" InnerbrazIAP Sozialzentrum Ludesch LudeschPflegeheim der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn St. Gallenkirch

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Bezeichnung

Benevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Sozialzentrum AlberschwendeSozialzentrum Altach gGmbH QAPVinzenzheim AndelsbuchKrankenhaus und Altersheim Au Haus St. JosefSt. Anna-Hilfe für älterere Menschen gGmbH Seniorenheim Bartholomäberg QM St.Anna-HilfeSozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe gGmbHJosefsheim der Fechtig Stiftung BizauAltenheim der Stadt Bludenz QAPPflegeheim der Stadt Bludenz QAPSt. Anna-Hilfe für älterere Menschen gGmbH Seniorenheim Tschermakgarten QM St.Anna-HilfeBenevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Seniorenheim KronhaldeSt. Anna-Hilfe für älterere Menschen gGmbH Sozialzentrum Mariahilf QM St.Anna-HilfeSozialzentrum Bürs QAPPflegeheim - Höchsterstraße der Stadt Dornbirn QAPPflegeheim - Lustenauerstraße der Stadt Dornbirn QAPSenioren Residenz Martinsbrunnen Dornbirn Humanocare gGmbH ISOSeniorenbetreuung Feldkirch GmbH Haus Schillerstraße QAPSeniorenbetreuung Feldkirch GmbH Haus Nofels QAPAntoniushaus der Kreuzschwestern Alters- u. PflegeheimSeniorenbetreuung Feldkirch GmbH Haus Gisingen QAPSeniorenbetreuung Feldkirch GmbH Haus TostersSozialzentrum Frastanz Betriebs-GmbH QAPSt. Anna-Hilfe für ältere Menschen gGmbH St. Josefshaus Alters-und Pflegeheim QM St.Anna-HilfeSozialdienste Götzis GmbH QAPSeniorenhaus am See QAPSozialzentren Vorderwald gBetriebsGmbH Pflegeheim Hittisau QAPAltenwohnheim der Gemeinde HöchstSozialzentrum Josefsheim Hörbranz Betriebs-GmbHSeneCura Sozialzentrum Hohenems gGmbHSeneCura Sozialzentrum Herrenried gGmbHBenevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Sozialzentrum "Haus Klostertal"Stiftung Abt Franz Pfanner Haus Altersheim und Pflegestation QAP

Anlage 4: Qualitätssicherungs- und Entwicklungssysteme

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Sozialzentren Vorderwald gBetriebsGmbH Johann Georg Fuchs-Haus Langenegg QAPSeniorenheim der Marktgemeinde Lauterach QAPSoziale Einrichtungen der Barmh. Schwestern Zams Betriebs-GmbH Betr. Jesuheim E-QalinIAP Sozialzentrum Ludesch ISO, QAPSeniorenhaus Hasenfeld der Marktgemeinde Lustenau QAP, WUKSeniorenhaus Schützengarten der Marktgemeinde Lustenau QAP, WUKSozialzentrum Kleinwalsertal WUKSenioren- und Pflegeheim Nenzing QAP, WUKSt. Anna-Hilfe für älterere Menschen gGmbH Sozialzentrum St. Vinerius QM St.Anna-Hilfe, BOABenevit-Vlbg. Pflegemanagement gGmbH Herz-Jesu-Heim RankweilSozialzentrum - Lebensraum Vorderland gem. Betriebs-GmbH QAPPflegeheim der Gemeinden St. Gallenkirch u. GaschurnSozialzentrum Satteins Jagdberg gGmbH QAPSt. Anna-Hilfe für älterere Menschen gGmbH Gesundheits- und Sozialzentrum Montafon QM St.Anna-Hilfe, BOABürgerheim der Gemeinde SchwarzenbergAltenwohnheim SulzbergPrivates Seniorenheim Schmidt GmbH QAPSozialdienste Wolfurt gGmbH Seniorenheim QAP, Pflegemodell nach Prof. Böhm

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Ergänzung der Beantwortung der Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina Wiesflecker, Die Grünen, durch Landesrätin Dr. Greti Schmid

29.01.277

Frau LAbg Katharina Wiesflecker Grüner Landtagsklub im Hause

Bregenz, am 22. Februar 2008

Anfragebeantwortung, Zl. 29.01.277 vom 14. Februar 2008 - „Qualitätssicherung in den Pflegeheimen“ Nachreichung der Überstundensituation in den Pflegeheimen Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Wiesflecker, bezugnehmend auf meine o.a. Beantwortung der Landtagsanfrage überlasse ich Ihnen in der Anlage die Auflistung der Überstundensituation mit Stichtag 31.12.2007 pro Pflegeheim. Mit freundlichen Grüßen Landesrätin Dr. Greti Schmid

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