ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei ....

34
Angebot ZAK Abfallwirtschaft GmbH Zimmer 0.19 Dieselstr. 9 D-87437Kempten Name und Anschrift des Bieters (bitte ausfüllen / Stempel) Datum der Versendung: Vergabeart: Offenes Verfahren Zuschlagsfrist endet am: 31.10.2016 ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten 1 Mein / Unser Angebot umfasst: 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebot als Anlagen 1 beige- fügt sind: Vertragsunterlagen Erklärung der Bietergemeinschaft Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen 1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 2 An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 3 Meinem Angebot sind beigefügt: Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Arbeitnehmer- Entsendegesetz oder das Mindestlohngesetz Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB die weiteren Unterlagen gem. Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Aus- schluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 4 Ich bin/wir sind mit der Bekanntgabe/Bekanntmachung meines/unseres Preises nach VgV § 39 Abs. 6 nicht einverstanden, da berechtigte Geschäftsinteressen dagegen stehen. 2 Ort, Datum, Stempel und Unterschrift: __________________________ 1 Die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebots immer zurück zu geben. Von der Vergabestelle noch nicht angekreuzte Anlagen sind soweit einschlägig - vom Bieter beizufügen. 2 Ggfs. vom Bieter anzukreuzen (siehe Ziffer 10 der Aufforderung zu Abgabe eines Angebots).

Transcript of ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei ....

Page 1: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Angebot

ZAK Abfallwirtschaft GmbH Zimmer 0.19 Dieselstr. 9

D-87437Kempten

Name und Anschrift des Bieters (bitte ausfüllen / Stempel)

Datum der Versendung:

Vergabeart:

Offenes Verfahren

Zuschlagsfrist endet am: 31.10.2016

ANGEBOT

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

1 Mein / Unser Angebot umfasst: 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebot als Anlagen1 beige-

fügt sind:

Vertragsunterlagen

Erklärung der Bietergemeinschaft

Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen

Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern

Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen

1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003

2 An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 3 Meinem Angebot sind beigefügt:

Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Arbeitnehmer-

Entsendegesetz oder das Mindestlohngesetz

Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB

Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB

die weiteren Unterlagen gem. Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Aus-schluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

4 Ich bin/wir sind mit der Bekanntgabe/Bekanntmachung meines/unseres Preises nach VgV § 39 Abs.

6 nicht einverstanden, da berechtigte Geschäftsinteressen dagegen stehen. 2

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:

__________________________ 1 Die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebots immer zurück zu geben. Von der Vergabestelle

noch nicht angekreuzte Anlagen sind – soweit einschlägig - vom Bieter beizufügen. 2 Ggfs. vom Bieter anzukreuzen (siehe Ziffer 10 der Aufforderung zu Abgabe eines Angebots).

Page 2: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Unterauftragnehmer

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen

Zur Ausführung der nachfolgend genannten Teilleistungen sind Unterauftragnehmer vorgesehen (Auf Ziff. 8 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots wird hingewiesen.): Unterauftragnehmer Nr. ____

Beschreibung der Teilleistungen

Unterauftragnehmer Nr. ____

Beschreibung der Teilleistungen

Unterauftragnehmer Nr. ____

Beschreibung der Teilleistungen

Unterauftragnehmer Nr. ____

Beschreibung der Teilleistungen

Unterauftragnehmer Nr. ____

Beschreibung der Teilleistungen

(Blatt bei weiteren Unterauftragnehmern ggf. kopieren)

Page 3: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Teilleistungen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern

Name des Bieters

Nr. des Unterauftragnehmers gem. Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen: _______

Name des sich verpflichtenden Unternehmens

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe dem o. g. Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Ka-pazitäten) meines/unseres Unternehmens für die nachstehend genannten Teilleistungen zur Verfügung zu stehen.

Beschreibung der Teilleistungen

…………………………………….., den ……………………….

(Stempel und Unterschrift) (Blatt bei weiteren Unterauftragnehmern ggf. kopieren)

Page 4: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Bietergemeinschaft

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Erklärung der Bietergemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft, geschäftsführendes Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ erklären hiermit verbindlich, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzu-schließen. Wir erklären, dass

das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemein-schaft alle Mitglieder sowohl der Bieter- als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärun-gen entgegen- und Zahlungen anzunehmen und

alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. _________________________________________ _______________________________________

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) _________________________________________ _______________________________________

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) _________________________________________ _______________________________________

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) _________________________________________ _______________________________________

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Hinweis: Wenn ein Mitglied einer Bietergemeinschaft selbst auch ein eigenes Angebot abgibt, bedingt dies regelmäßig den Ausschluss beider Angebote (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - VII-Verg 52/03).

(Blatt ggf. kopieren)

Page 5: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Mittel anderer Unternehmen

(Blatt ggf. kopieren)

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen

(ggf. von anderen Unternehmen (keine Unterauftragnehmer) auszufüllen und zu unterschreiben)

Name des Unternehmens: _____________________________________________________________________

Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters dieses Angebots (gem. § 47 Abs. 1 VgV) erklären wir Folgendes: Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter dieses Angebots diesem die nachstehend benannten Mittel (Einrichtungen, Know-how usw.) zur Verfügung zu stellen: ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________

…………………………………….., den ……………………….

(Stempel und Unterschrift) Hinweis: Siehe zu dieser Erklärung Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Page 6: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Schwarzarbeit / Mindestlohn

(Blatt ggf. kopieren)

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Erklärung

zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz,

das Aufenthaltsgesetz oder das Mindestlohngesetz

Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften, nach § 98c des Auf-enthaltsgesetzes oder gemäß § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten o-der einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt wor-den sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig. Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung mei-nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. …………………………………….., den ……………………….

(Stempel und Unterschrift)

Page 7: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

§ 123 Abs. 1 bis 4 GWB

(Blatt ggf. kopieren)

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Erklärung

zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB Wir erklären (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ord-nungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziel-len Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europä-ischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwal-tet werden,

6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbin-dung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abge-ordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förde-rung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (Absatz 2)

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Per-son als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (Absatz 3) Wir erklären ferner (§ 123 Abs. 4 VgV), dass

1) unser Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozial-versicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- und bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise keine Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen mei-nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. …………………………………….., den ……………………….

(Stempel und Unterschrift)

Page 8: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

§ 124 Abs. 1 GWB

(Blatt ggf. kopieren)

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Erklärung

zu § 124 Abs. 1 GWB Wir erklären (§ 123 Abs. 1 GWB), dass folgende fakultativen Ausschlussgründe gegen uns nicht vorliegen:

Keiner der nachstehend benannten Sachverhalte trifft auf unser Unternehmen zu. (ankreuzen falls zutreffend)

Sofern von folgenden Sachverhalten einzelne zutreffen, sind diese nachstehend anzukreuzen:

Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.

Das Unternahmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzver-fahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich in einem Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeiten eingestellt.

Das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen mei-nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. …………………………………….., den ……………………….

(Stempel und Unterschrift)

Der öffentliche Auftraggeber wird prüfen, ob unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, fakultative Ausschlussgründe gegen den Auftragnehmer vorliegen. Anmerkung: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt (vgl. § 124 Abs. 2 GWB).

Page 9: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 1

Vertragsunterlagen

INHALTSVERZEICHNIS DIESER VERTRAGSUNTERLAGEN

1 Leistungsbeschreibung ............................................................................................................. 3

1.1 Allgemein ............................................................................................................................ 3

1.2 Leistungsgegenstand – Überblick ........................................................................................ 3

1.3 Leistungen des Auftraggebers ............................................................................................. 3

1.4 Anmerkungen zum Verpackungsanteil im Altpapier ............................................................ 3

1.5 Leistungen des Auftragnehmers .......................................................................................... 4 1.5.1 Allgemeine Anforderungen ......................................................................................................... 4 1.5.2 Leistungsstörungen und Informationspflicht ............................................................................... 4 1.5.3 Kontrollrecht ................................................................................................................................ 4 1.5.4 Qualität und Verbesserungen ..................................................................................................... 5 1.5.5 Hinweis zur Angebotswertung .................................................................................................... 5 1.5.6 Einrichtung und Betrieb der Übernahmestellen, Übernahme des Altpapiers ............................. 5 1.5.7 Transport ..................................................................................................................................... 6 1.5.8 Altpapier - Vermarktung .............................................................................................................. 6

2 Besondere Vertragsbedingungen ............................................................................................. 7

2.1 Präambel ............................................................................................................................. 7

2.2 Vertrag ................................................................................................................................ 7

2.3 Einschlägige Normen .......................................................................................................... 7

2.4 Kontroll- /Weisungsrecht ..................................................................................................... 8

2.5 Informationspflicht ............................................................................................................... 8

2.6 Loyalitäts- und Meldepflichten ............................................................................................. 8

2.7 Unterauftragnehmer ............................................................................................................ 9

2.8 Verantwortungsbereich ....................................................................................................... 9

2.9 Haftung / Versicherung ........................................................................................................ 9

2.10 Sicherheitsleistung ............................................................................................................ 10

2.11 Änderung der Leistung ...................................................................................................... 10

2.12 Kündigung aus wichtigem Grund ....................................................................................... 11

2.13 Vertragsstrafen / Ersatzvornahme ..................................................................................... 12 2.13.1 Verspätete Vorlage geforderter Unterlagen .............................................................................. 12 2.13.2 Sonstige Vertrags- und Leistungspflichtverletzungen............................................................... 12 2.13.3 Wettbewerbsbeschränkende Abrede ........................................................................................ 13 2.13.4 Begrenzung des Vertragsstrafensumme .................................................................................. 13 2.13.5 Sonstiges .................................................................................................................................. 13

2.14 Preise und Preisanpassung ............................................................................................... 13 2.14.1 Entgelt für Betrieb der Übernahmestelle, Übernahme- und Verwertungslogistik ..................... 14 2.14.2 Erlös für die Vermarktung/Verwertung des Altpapiers .............................................................. 14

2.15 Abrechnung und Rückforderungen .................................................................................... 15

2.16 Urkalkulation ..................................................................................................................... 16

2.17 Vertragsdauer ................................................................................................................... 16

2.18 Abtretungsverbot / Aufrechnung ........................................................................................ 16

2.19 Schriftform ......................................................................................................................... 16

2.20 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 16

2.21 Gerichtsstand .................................................................................................................... 17

3 Vertrags- und Abrechnungspreise .......................................................................................... 18

3.1 Angaben zur Angebotswertung – Preis ............................................................................. 19

3.2 Angaben zur Angebotswertung – Transportentfernung ..................................................... 20

4 Erklärung des Auftragnehmers ............................................................................................... 22

Page 10: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 2

Anlage A Übersichtskarte Übernahmestelle

Anlage B Format der Importdatei

Page 11: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 3

1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1.1 ALLGEMEIN

(1) Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) ist öffentlicher Entsorgungsträger der

Stadt Kempten (Allgäu) sowie der Landkreise Lindau (Bodensee) und Oberallgäu. Der ZAK

umfasst die Städte Kempten, Lindau, Lindenberg, Immenstadt und Sonthofen sowie 13 Märkte

und 30 Gemeinde mit derzeit ca. 297.745 Einwohnern auf einer Fläche von 1913 km². Weitere

Informationen zum ZAK und zur abfallwirtschaftlichen Situation sind unter http://www.zak-

kempten.de zu finden.

(2) Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) hat die ZAK Abfallwirtschaft GmbH mit

der Durchführung seiner Aufgaben beauftragt. Die ZAK Abfallwirtschaft GmbH ist Vergabestel-

le und Auftraggeber.

(3) Im Zweckverbandsgebiet erfolgt die Erfassung von Altpapier im Holsystem über die Papier-

tonne (blaue Tonne) und im Bringsystem über frei zugängliche Wertstoffinseln sowie personell

betreute Wertstoffhöfe. Ferner finden auch Vereinssammlungen im Zweckverbandsgebiet

statt. Der Zweckverband beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG mit der Übernahme und

der Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten zu beauftragen.

(4) Altpapier im Sinne der Leistungsbeschreibung sind dabei Papier, Pappe und Kartonagen.

1.2 LEISTUNGSGEGENSTAND – ÜBERBLICK

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:

Einrichtung und Betrieb von Übernahmestellen für Altpapier im Verbandsgebiet des ZAK

Kempten

Übernahme des erfassten Altpapiers aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten an der

Übernahmestelle des Auftragnehmers

Vermarktung des übernommenen Altpapiers aus dem Verbandsgebiet zur ordnungsgemä-

ßen Verwertung

Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste und Störstoffe

Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die nachfolgende Leistungsbeschreibung.

1.3 LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

(1) Der Auftraggeber benennt für die Laufzeit des Vertrages einen verantwortlichen Ansprech-

partner.

(2) Der Auftraggeber trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, dass die zu übernehmen-

den Abfälle möglichst satzungsgemäß und sortenrein, d.h. möglichst ohne Störstoffe bereitge-

stellt werden. Eine Garantie für eine vollständig satzungsgemäße und sortenreine Bereitstel-

lung kann vom Auftraggeber nicht übernommen werden. Er wird allerdings hierzu im Rahmen

seiner bisherigen Tätigkeit und ggf. durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit beitragen.

1.4 ANMERKUNGEN ZUM VERPACKUNGSANTEIL IM ALTPAPIER

(1) Die mit der Sammlung des Altpapiers aus dem Holsystem (Papiertonne) und den Container-

standorten beauftragten Dritten des Auftraggebers sind als operativ Tätige Inhaber der Leis-

tungsverträge mit dualen Systemen über den Anteil der Verkaufsverpackungen im Altpapier.

Page 12: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 4

Als operativ Tätige behalten diese beauftragten Dritten den Verpackungsanteil zur weiteren

Verwertung bzw. Überlassung an die dualen Systeme ein. Die mit der Sammlung des Altpa-

piers aus den übrigen Sammelsystemen beauftragten Dritten des Auftraggebers werden das

über diese Systeme erfasste gesamte Altpapier zur weiteren Vermarktung zur Verwertung

beim Auftragnehmer anliefern. Der Auftragnehmer rechnet 100 % der Leistungen mit dem Auf-

traggeber ab und wird alle für die Nachweisführung gegenüber den dualen Systemen erforder-

lichen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.

(2) Der Verpackungsanteil ist derzeit für das Verbandsgebiet festgelegt mit 14,4 M.-%.

(3) Treten duale Systeme mit dem Auftragnehmer bzgl. Vertragsverhandlungen über die Bereit-

stellung bzw. Verwertung von Altpapiermengen oder Altpapieranteilströmen aus dem Gebiet

des ZAK Kempten in Kontakt, verweist der Auftragnehmer diese an den Auftraggeber.

(4) Wie sich die Vertragssituation mit den dualen Systemen während der Vertragslaufzeit darstel-

len wird, ist derzeit nicht absehbar. Bezüglich einer Änderung der einschlägigen Rechtsgrund-

lagen wird auf Ziff. 2.11 verwiesen.

1.5 LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS

1.5.1 Allgemeine Anforderungen

(1) Der Auftraggeber steht – bedingt durch den öffentlichen Auftrag „Sicherstellung der Abfallent-

sorgung“ – permanent im Lichte der Öffentlichkeit. Ziel des Auftraggebers ist es, alle Aufgaben

auf qualitativ hohem Niveau abzuwickeln. Dies gilt auch für den Auftragnehmer. In diesem

Sinne bemühen sich beide Seiten um ein gutes Gesamterscheinungsbild in der Öffentlichkeit.

Sie vertreten gemeinsam das jeweils gültige Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands und

vermeiden alles, was geeignet ist, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu

schädigen. Meinungsverschiedenheiten werden vorrangig durch interne Abstimmung beseitigt.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei allen im Zusammenhang mit diesem Vertrag durchzu-

führenden Maßnahmen die geltenden Vorschriften, insbesondere die etwaigen umweltrechtli-

chen Auflagen, zu beachten und eine geringst mögliche Beeinträchtigung der Umwelt sicher-

zustellen.

1.5.2 Leistungsstörungen und Informationspflicht

(1) Störungen, die dazu führen, dass die Leistungen durch den Auftragnehmer nicht ordnungs-

gemäß und / oder rechtzeitig erbracht werden können, sind dem Auftraggeber unabhängig von

Art und Ursache unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflich-

tet, unverzüglich und auf eigene Kosten Abhilfe zu schaffen, sofern der Grund für die Hinde-

rung in seinem Verantwortungsbereich liegt. Über die betreffenden Maßnahmen ist der Auf-

traggeber ebenfalls unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(2) Weitere Informationspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Ziff. 2.5 der Besonderen

Vertragsbedingungen.

1.5.3 Kontrollrecht

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Kontrollrecht bzgl. der ordnungsgemäßen

Leistungserbringung an den Betriebsstätten ein. Dabei ist vom Auftragnehmer Einsicht in Do-

kumente im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu gewähren.

Page 13: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 5

1.5.4 Qualität und Verbesserungen

In regelmäßig (mindestens jährlich) abzuhaltenden und zu protokollierenden Gesprächen zwi-

schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden die Probleme und Verbesserungs-

möglichkeiten bei der Leistungserbringung besprochen. Im Ergebnis werden konkrete Zielver-

einbarungen zur ständigen Verbesserung der Leistung getroffen. Die Vereinbarungen und de-

ren Durchführung werden Bestandteil des Vertrages.

1.5.5 Hinweis zur Angebotswertung

Für die Übernahme der Altpapiermenge aus dem Verbandgebiet des ZAK sind mindestens ei-

ne und höchsten drei Übernahmestellen im Verbandsgebiet einzurichten. Zur Wertung des

Angebots wird auf Ziff. 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verwiesen. In Ziff. 3.2

sind die Übernahmestellen verbindlich zu benennen und den einzelnen Gemeinden für das

Holsystem (Blaue Tonne) und das Bringsystem (alle übrigen Erfassungssysteme) verbindlich

zuzuordnen.

1.5.6 Einrichtung und Betrieb der Übernahmestellen, Übernahme des Altpapiers

(1) Der Auftragnehmer hat mindestens eine und höchstens drei genehmigte Übernahmestelle im

Verbandsgebiet zu stellen, an der die beauftragten Dritten das eingesammelte Altpapier anlie-

fern. Übernahmestellen können auch durch Unterauftragnehmer gestellt werden.

(2) Die Übernahmestelle muss stets eine ausreichend freie Kapazität zur Annahme des von den

beauftragten Dritten des Auftraggebers angelieferten Altpapiers über die gesamte Vertrags-

laufzeit haben.

(3) Die Übernahmestelle muss baulich so ausgestattet sein, dass die gängigen Anlieferfahrzeuge

(Heck-, Seiten- und Überkopfladerfahrzeuge, Abroll- und Absetzcontainerfahrzeuge und

Schubboden- bzw. Walking-Floor-Fahrzeuge) bedient werden können. Rückwärtsfahrstrecken

länger als 30 m, Engstellen und knappe Rangierflächen zum Entladen sind dem Auftraggeber

nicht zumutbar.

(4) Die Anlieferung von Altpapier muss mindestens von Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr

erfolgen können. In dringenden Fällen sollte nach Absprache eine Anlieferung von Altpapier

auch vor 7.00 Uhr möglich sein. Sofern eine Abfuhr von Altpapier durch den beauftragten Drit-

ten an Samstagen (z. B. durch Feiertagsverschiebung) erfolgt, muss eine Entladung in Ab-

sprache mit dem Auftragnehmer auch an Samstagen zu den genannten Öffnungszeiten mög-

lich sein.

(5) Der Betrieb der Übernahmestelle ist so einzurichten, dass die Sammelfahrzeuge der beauf-

tragten Dritten innerhalb von 20 Minuten nach Ankunft an der Übernahmestelle das Gelände

wieder verlassen können (in den 20 Minuten ist das Ein-/Ausgangsverwiegen und die voll-

ständig Entleerung des Fahrzeugs enthalten).

(6) Die Qualität des Altpapiers darf durch den Umschlag nicht negativ beeinflusst werden. Der

Auftragnehmer hat stets dafür zu sorgen, dass zum Entladen des Papiers ausreichend freie

Fläche vorhanden ist.

(7) Zum Betrieb der Übernahmestelle gehört auch die Verwiegung der Anlieferfahrzeuge der be-

auftragten Dritten. Die Verwiegung muss auf einer geeichten Fahrzeugwaage vor und nach

dem Entleeren der Fahrzeuge stattfinden (Voll- und Leerwiegung). Der zu erstellende Wiege-

schein muss den Vorgaben gem. Ziff. 2.15 entsprechen.

(8) Die Einrichtung und Betrieb der Übernahmestelle ist in die Einheitspreise für die Vermark-

tungslogistik (Ziff. 3.1 – Pos. I bis III) einzurechnen.

Page 14: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 6

1.5.7 Transport

Der Auftragnehmer transportiert das an der Übernahmestelle übernommene Altpapier aus

dem Verbandsgebiet zu einer Behandlungs- oder Verwertungsanlage. Transportleistungen

sind in den Einheitspreis der Logistikleistungen in Ziffer 3.1 – Pos. I bis III einzukalkulieren.

1.5.8 Altpapier - Vermarktung

(1) Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie bezüglich der Qualität des Altpapiers oder deren

Zusammensetzung aus den verschiedenen Altpapiersorten. Er wird jedoch zur Sicherung der

Qualität im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeiten und ggf. durch entsprechende Öffentlich-

keitsarbeit beitragen.

(2) Das übergebene Altpapier steht dem Auftragnehmer zur freien Vermarktung zur Verfügung.

Es ist dem Auftragnehmer freigestellt, die Vermarktung des Altpapiers über eine zusätzliche

Nachsortierung des gesamten Altpapiers oder einzelner Teilfraktionen oder unsortiert nach

den angelieferten Teilfraktionen als B10 bzw. 1.01 (Sammelware unsortiert), B12 bzw. 1.02

(Mischpapier), B19 bzw. 1.04 (Kartonagen / Kaufhausaltpapier) und D39 bzw. 1.11 (Deinking-

ware) zu leisten. Ggf. anfallende Sortierreste sind vom Auftragnehmer zu entsorgen. Zurück-

weisung und Ablehnung bezüglich der Qualität der Altpapiersorten durch den Verwerter gehen

zu Lasten des Auftragnehmers.

(3) Vom Auftragnehmer sind sämtliche mit Übernahme, Transport und Vermarktung zusammen-

hängende Leistungen zu erbringen. In das Entgelt für die Verwertungslogistik (Ziff. 3.1 – Pos. I

bis Pos. III) sind sämtliche Kosten für Leistungen zur Übernahme, Transport und Vermarktung

(z. B. Übernahmestelle, Umladung, Transport zur Papierfabrik, Vermarktungstätigkeiten, ggf.

Sortierung, Entsorgung der Sortierreste, Zwischenlagerung, etc.) zu berücksichtigen.

Page 15: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 7

2 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

2.1 PRÄAMBEL

Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens über Übernahme und Vermark-

tung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten, das dem Abschluss des Ver-

trages vorausgegangen ist, nachgewiesen, dass er über die notwendige Eignung für die Leis-

tungserbringung, einschließlich der hierfür benötigten sachlichen und personellen Ressourcen

verfügt. Er gewährleistet, die nachgewiesene Leistungsfähigkeit über die gesamte Vertrags-

laufzeit aufrecht zu erhalten, insbesondere auch die nachgewiesenen Zertifizierungen. Für den

Auftraggeber sind das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und

fachgerechte Ausführung der Leistungen als Grundlage für die Umsetzung seines Konzepts

von wesentlicher Bedeutung.

2.2 VERTRAG

Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben und das Angebot. Die Allgemeinen Vertrags-

bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a) gelten ergänzend und nachrangig zu den Regelungen

der Vertragsunterlagen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ha-

ben keine Gültigkeit.

Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts an-

zuwenden.

2.3 EINSCHLÄGIGE NORMEN

(1) Sämtliche Rechtsnormen, die auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind, insbeson-

dere auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nebst untergesetzlichem Regelwerk, das

Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) und die Abfallwirtschaftssatzung des Zweck-

verbands sind vom Auftragnehmer in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.

(2) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber in begründeten Einzelfällen befugt,

dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern ergänzende Anweisungen zu erteilen, die Priori-

tät vor den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung haben. Die Anweisungen dürfen für den

Auftragnehmer nicht unzumutbar sein.

(3) Etwaige behördliche, insbesondere umweltrechtliche Bestimmungen und Auflagen sind zu be-

achten.

(4) Ferner zu beachten sind Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie die all-

gemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln und die verbindlichen Bestimmungen zum

Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft. Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der arbeits-,

sicherheitsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinem

Personal allein verantwortlich.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Umgang mit den im Rahmen dieses Vertrags erhal-

tenen Informationen und Daten die geltenden Bestimmungen bzgl. des Datenschutzes zu be-

achten.

(6) Alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom

Auftragnehmer zu erwirken bzw. aufrecht zu erhalten.

Page 16: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 8

(7) Die Einrichtungen und technischen Mittel zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung (z.

B. Übernahmestelle, Transportfahrzeuge usw.) müssen dem jeweiligen Stand der Technik

entsprechen bzw. dem Stand der Technik entsprechend betrieben werden.

2.4 KONTROLL- /WEISUNGSRECHT

(1) Der Auftraggeber oder ein vom ihm beauftragter Dritter ist befugt, die Erfüllung der vertragli-

chen Verpflichtungen des Auftragnehmers zu überwachen. Dem Auftraggeber bzw. dem be-

auftragten Dritten ist es zu diesem Zweck gestattet, die Grundstücke und Anlagen des Auf-

tragnehmers zu betreten und zu besichtigen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor,

die Mengenaufzeichnungen stichprobenartig im Hinblick auf die abzurechnenden Mengen zu

kontrollieren. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Anfrage alle Auskünfte erteilen,

die mit der Erfüllung dieses Vertrages im Zusammenhang stehen. Dabei ist vom Auftragneh-

mer auch Einsicht in Dokumente im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu gewäh-

ren. Dazu zählen auch ggf. Nachweise, die die Einhaltung einer Bezahlung des jeweils aktuell

gültigen gesetzlichen Mindestlohns belegen.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über den Betrieb seiner Anlagen und Besonderheiten im

Zusammenhang mit dem Betrieb und der Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen

Leistungen usw. ein Betriebstagebuch zu führen und dem Auftraggeber auf Anforderung Ein-

sicht in das Betriebstagebuch zu gewähren.

(3) Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages die notwendigen

Weisungen erteilen. Die Anweisungen dürfen für den Auftragnehmer nicht unzumutbar sein.

Werden Anordnungen mit fortdauernder Wirkung getroffen, so sind diese schriftlich festzule-

gen. Bei Eilbedürftigkeit reicht zunächst eine mündliche Anordnung aus. Diese ist jedoch in-

nerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.

2.5 INFORMATIONSPFLICHT

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über alle für die Erfüllung des Vertrages

wesentlichen Umstände wie z. B. technische und sonstige Störungen, Unfälle usw. unverzüg-

lich zu informieren. Der Auftragnehmer hat insbesondere Unfälle, bei denen Personen- oder

Sachschäden entstanden sind, unverzüglich mündlich und innerhalb von zwei Werktagen

noch einmal schriftlich mitzuteilen.

2.6 LOYALITÄTS- UND MELDEPFLICHTEN

(1) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Umsetzung seines Abfallwirtschaftskonzepts

zu unterstützen. Jegliche Handlungen, die der Abfallwirtschaftssatzung des Auftraggebers wi-

dersprechen, hat der Auftragnehmer zu unterlassen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur

kooperativen Zusammenarbeit.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von ihm erkannte Verstöße gegen die Abfallwirtschaftssat-

zung oder sonstige einschlägige Rechtsnormen dem Auftraggeber unverzüglich zu melden

und entsprechende, bei ihm eingehende Informationen an den Auftraggeber weiterzuleiten

und ggf. schriftlich zu bestätigen.

(3) Veröffentlichungen in öffentlich zugänglichen Medien über die vertragsgegenständlichen Leis-

tungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.

Page 17: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 9

2.7 UNTERAUFTRAGNEHMER

(1) Mit Ausnahme der bei Angebotsabgabe angegebenen Unterauftragnehmerleistungen darf der

Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers die Verpflichtungen aus die-

sem Vertrag weder ganz noch teilweise auf Unterauftragnehmer übertragen. Die Zustimmung

ist auch erforderlich bei einer Weitervergabe von unwesentlichen Teilleistungen oder von Teil-

leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet sein sollte. Unterauftrag-

nehmer können nur mit Zustimmung des Auftraggebers gewechselt werden. Der Auftraggeber

kann Unterauftragnehmer ablehnen, wenn an deren technischer Leistungsfähigkeit oder Zu-

verlässigkeit Zweifel bestehen. Ein Unterauftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftragge-

bers ferner nicht berechtigt, Verpflichtungen aus seiner Beauftragung ganz oder teilweise an

weitere Unterauftragnehmer zu übertragen.

(2) Bei der Übertragung von Teilleistungen, der der Auftraggeber zugestimmt hat, sind die Rege-

lungen des § 97 Abs. 4 GWB, zu beachten.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer für vorgesehene sowie für bereits

eingesetzte Unterauftragnehmer geeignete Nachweise zu deren Eignung beibringen. Bringt

der Auftragnehmer diese Nachweise nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber begrün-

dete Zweifel an der Eignung des Unterauftragnehmers, so wird der Auftragnehmer den Unter-

auftragnehmer unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen.

(4) Auch im Fall der Zustimmung durch den Auftraggeber haftet der Auftragnehmer in vollem Um-

fang für die Leistung und Tätigkeit des Unterauftragnehmers und hält den Auftraggeber inso-

weit von allen Ansprüchen Dritter frei.

(5) Überträgt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen

ganz oder teilweise auf Unterauftragnehmer, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene

Frist zur Aufnahme der Leistungen im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach

ergebnislosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen werde.

2.8 VERANTWORTUNGSBEREICH

(1) Der Auftragnehmer hat die vertraglich geschuldeten Leistungen in eigener Verantwortung zu

erbringen. Dabei hat er die anerkannten Regeln eines ordnungsgemäßen Betriebs und Kraft-

verkehrs zu beachten und insbesondere stets für Ordnung in der Betriebsführung zu sorgen.

(2) Die vom Auftragnehmer übernommenen Abfälle gehen mit Beginn des Leerungsvorgangs aus

den Fahrzeugen an der Übernahmestelle des Auftragnehmers in den Verantwortungsbereich

des Auftragnehmers über. Damit geht auch die Gefahr mit Beginn des Entleerungs- bzw. La-

devorgangs auf den Auftragnehmer über.

(3) Die Nutzung von Straßen, Wegen, Zufahrten usw. sowie der Transport der Abfälle auf öffentli-

chen Straßen und innerhalb von Entsorgungs- oder Verwertungsanlagen erfolgt in eigener

Verantwortung und auf eigene Gefahr des Auftragnehmers.

(4) Im Abfall gefundene Wertgegenstände sind dem Auftraggeber zu überlassen.

2.9 HAFTUNG / VERSICHERUNG

(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden des Auf-

traggebers, dessen Bediensteten oder Dritten, die der Auftragnehmer im Vollzug dieses Ver-

trages verursacht. Er stellt den Auftraggeber oder dessen Bedienstete von allen Ansprüchen

Page 18: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 10

frei, die Dritte wegen eines schuldhaften oder grob fahrlässigen Verhaltens des Auftragneh-

mers geltend machen.

(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn eine

Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe und eine Kfz-

Haftpflichtversicherung (sofern zutreffend) über 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach-

und Vermögensschäden durch Vorlage der entsprechenden Policen oder einer schriftlichen

Bestätigung der Versicherung(en) nachzuweisen. Erfassen die vorgelegten Nachweise nur ei-

nen Teil der Laufzeit des Vertrags, hat der Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der

Zeitspanne, für die der Versicherungsschutz nachgewiesen ist, einen neuen Nachweis für die

Folgezeit vorzulegen. Der Auftragnehmer darf den Versicherungsschutz während der Dauer

dieses Vertrages nicht ohne Einverständnis des Auftraggebers einschränken.

(3) Der vertragliche oder gesetzliche Umfang der Haftung des Auftragnehmers wird durch dessen

Versicherungen weder im Umfang eingeschränkt noch auf die Versicherungssumme be-

schränkt.

(4) Der Auftraggeber haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Auftragneh-

mers oder seiner Beauftragten, die im Zuge der Leistungserbringung des Auftragnehmers, et-

wa durch erfasste Abfälle, beschädigte Behälter, etc. entstehen.

2.10 SICHERHEITSLEISTUNG

(1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die

Sicherheit hat sich auf sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Ver-

tragserfüllung zu erstrecken, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem

Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf An-

sprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen.

(2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefriste-

ten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelas-

senen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechen-

barkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der

Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenfor-

derung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der

Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht unterliegen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkei-

ten aus dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben.

(3) Die Sicherheit muss sich auf einen Betrag in Höhe des Wertes von 5 % des jährlichen Auf-

tragswertes multipliziert mit 3 (Auftragswert über Mindestvertragslaufzeit) belaufen. Der jähr-

liche Auftragswert ergibt sich aus Ziff. 3 (Gesamtpreis pro Jahr brutto - als positiver Betrag).

(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leis-

tungsbeginn zu übergeben.

2.11 ÄNDERUNG DER LEISTUNG

(1) Im Rahmen dieses Vertrages kann der Auftraggeber Änderungen der Leistung unter nachste-

henden Bedingungen verlangen, sofern diese Änderung keine wesentliche Auftragsänderung

im Sinne § 132 Abs. 1 darstellt.

(2) Es gilt § 2 VOL/B mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber unter den dort genannten Voraus-

setzungen auch solche Leistungsänderungen verlangen kann, die sich nicht auf die Beschaf-

Page 19: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 11

fenheit der Leistung beziehen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die einschlägigen

abfallrechtlichen Bestimmungen und Gesetze oder das Abfallwirtschaftskonzept bzw. die Ab-

fallwirtschaftssatzung des Auftraggebers wesentlich ändern. Der Auftraggeber wird den Auf-

tragnehmer so bald als möglich auf geplante Änderungen hinweisen.

(3) Werden durch vom Auftraggeber geforderte Leistungsänderungen die Grundlagen des Preises

für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichti-

gung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren; diese Vereinbarung ist unverzüglich zu tref-

fen (§ 2 Nr. 3 VOL/B).

(4) Können sich die Parteien nicht auf eine nach den vorstehenden Bestimmungen vorzuneh-

mende Anpassung der Vergütung einigen, kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten ge-

kündigt werden. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann nicht auf eine noch nicht erfolgte Eini-

gung gestützt werden.

2.12 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs-

frist oder nach Wahl des Kündigungsberechtigten mit einer Auslauffrist von bis zu 6 Monaten

gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt in den Fällen gem. § 133 Abs. 1 GWB vor

oder wenn z. B. die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Genehmigungen wi-

derrufen oder zurückgenommen werden oder sonst entfallen. Der Auftraggeber ist außerdem

berechtigt, fristlos oder nach seiner Wahl mit einer Auslauffrist von bis zu 6 Monaten zu kündi-

gen, wenn

der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt (zahlungsunfähig ist) oder das Insolvenzver-

fahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse

abgelehnt wird,

der Auftragnehmer eine Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher

Abmahnung nicht erfüllt,

dem Auftragnehmer die Verletzung von wesentlichen behördlichen Auflagen, Genehmi-

gungen oder gesetzlichen Vorschriften oder eine illegale Abfallentsorgung nachgewiesen

wird,

der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen ganz o-

der teilweise auf Unterauftragnehmer übertragen hat und trotz einer unter Androhung der

Auftragsentziehung gesetzten Frist, die Leistungen nicht wieder im eigenen Betrieb auf-

genommen hat,

der Auftragnehmer nachweislich unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen ge-

troffen hat, insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit an-

deren Bietern über

- Preise

- Gewinnaufschläge

- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten

- Gewinnbeteiligung oder andere Angaben,

es sei denn, dass sie nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu-

lässig sind,

der Auftragnehmer Personen, die seitens des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem

Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden

Personen Vorteile (vgl. §§ 331 ff. StGB) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Hand-

Page 20: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 12

lungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Sei-

ten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des

Vertrages befasst sind.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, in den vorgenannten und in anderen Fällen der vom Auftrag-

nehmer schuldhaft herbeigeführten, fristlosen Kündigung die noch nicht erbrachten Leistungen

zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten durchführen zu lassen. Den hieraus ent-

stehenden Schaden hat der Auftragnehmer zu ersetzen, sofern ihm der Grund für die außer-

ordentliche Kündigung zuzurechnen ist. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden

gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet und bezahlt.

(3) Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn sich die Rechtsgrundlagen der zu erbringen-

den Leistungen soweit ändern, dass ein Fortsetzen des Vertrages unzumutbar oder rechtswid-

rig wäre. Darunter fällt auch, wenn wegen etwaiger Europarechtswidrigkeit dieses Vertrages

ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschlang eingeleitet oder an-

gedroht wird und der Auftraggeber deswegen vom Bund oder durch eine Entscheidung des

EuGH angehalten wird, den Vertrag zu beenden.

2.13 VERTRAGSSTRAFEN / ERSATZVORNAHME

Vertragsstrafen haben den Zweck, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auf-

tragnehmers zu sichern. Vertragsstrafenansprüche können gegen Vergütungsansprüche des

Auftragnehmers aufgerechnet werden.

2.13.1 Verspätete Vorlage geforderter Unterlagen

Legt der Auftragnehmer die geforderte Sicherheitsleistung (vgl. Ziff. 2.10), Urkalkulation (vgl.

Ziff. 2.16) oder Versicherungsbescheinigung (vgl. Ziff. 2.9) nicht vollständig zum jeweils ver-

einbarten Zeitpunkt vor, so ist der Auftraggeber jeweils berechtigt, dem Auftragnehmer eine

Vertragsstrafe in Höhe von jeweils 100,00 EUR für jeden Tag der Verspätung aufzuerlegen, es

sei denn, dass der Auftragnehmer nachweisen kann, dass der Verstoß nicht auf sein Ver-

schulden zurückzuführen ist.

2.13.2 Sonstige Vertrags- und Leistungspflichtverletzungen

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer im Falle einer der nachfolgend aufgeführ-

ten Vertragspflichtverletzungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR je festgestell-

tem Vorgang der Vertragspflichtverletzung aufzuerlegen, es sei denn, dass der Auftragnehmer

nachweisen kann, dass dieser/diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist:

Verletzung einer Pflicht zu Einrichtung und Betrieb der Übernahmestelle bzw. zur Über-

nahme des Altpapiers gem. Ziff. 1.5.5

Verletzung der Pflichten zur ordnungsgemäßen Vermarktung gem. Ziff. 1.5.8

Verletzung der Pflicht zur vertragsgemäßen Rechnungs- bzw. Gutschriftstellung gem. Ziff.

2.15

(2) Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, dem Auftragnehmer im Falle einer der nachfolgend auf-

geführten Vertragspflichtverletzungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,00 EUR je Kalen-

dertags der Fortdauer der Vertragspflichtverletzung aufzuerlegen, es sei denn, dass der Auf-

tragnehmer nachweisen kann, dass dieser/diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen

ist:

Page 21: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 13

Verletzung der Pflicht zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Versicherungsschutzes

gem. Ziff. 2.9 und des Nachweises des Fortbestandes des Versicherungsschutzes auf Ver-

langen des Auftraggebers

Beauftragung von Unterauftragnehmern ohne Genehmigung des Auftraggebers oder trotz

Untersagung

(3) Wird eine der o. g. Vertragspflichtverletzungen oder eine andere Leistungspflichtverletzung

trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung des Auftraggebers nicht frist-

gemäß beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer ab Fristablauf für jeden

weiteren Werktag, an dem die Pflichtverletzung fortbesteht, eine Vertragsstrafe in Höhe von

zusätzlich 1.000,00 EUR je Vorfall im Falle einer Pflichtverletzung gem. Abs. (1) bzw. 40,00

EUR je Tag im Falle einer Pflichtverletzung gem. Abs. (2) aufzuerlegen, es sei denn, dass der

Auftragnehmer nachweisen kann, dass diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist.

2.13.3 Wettbewerbsbeschränkende Abrede

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe der ausschreibungsgegenständlichen Leis-

tungen nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschrän-

kung darstellt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe

von 3 % des Nettoauftragswertes aufzuerlegen.

2.13.4 Begrenzung des Vertragsstrafensumme

Der Gesamtbetrag aller Vertragsstrafen aus diesem Vertrag ist pro Jahr der Laufzeit dieses

Vertrags begrenzt auf 5 % der Nettoabrechnungssumme des betreffenden Jahres. Insgesamt,

also bezogen auf die gesamte Laufzeit des Vertrags, ist der Gesamtbetrag aller Vertragsstra-

fen begrenzt auf 5 % der gesamten Nettoabrechnungssumme.

2.13.5 Sonstiges

Der Auftraggeber kann eine verwirkte Vertragsstrafe bis zum Ende des zweiten Monats, der

dem Monat folgt, in dem der zu einer Vertragsstrafe führende Verstoß begangen wurde, gel-

tend machen.

Steht dem Auftraggeber aus demselben Grund neben dem Anspruch auf Vertragsstrafe ein

Schadensersatzanspruch zu, wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch ange-

rechnet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bleibt unberührt.

Unberührt bleibt das Recht, fällige Leistungen, die vom Auftragnehmer schuldhaft auch nach

angemessener Fristsetzung nicht erbracht werden, auf Kosten des Auftragnehmers durch Drit-

te erbringen zu lassen. Auch Ansprüche auf Ersatz von Ersatzvornahmekosten können gegen

Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aufgerechnet werden.

2.14 PREISE UND PREISANPASSUNG

(1) Für die Berechnung der Vergütung sind allein die Einheitspreise maßgeblich. Darin sind sämt-

liche Leistungen, Nebenleistungen, Kosten und Nebenkosten enthalten, die zur ordnungsge-

mäßen Vertragserfüllung erforderlich sind. Dem Auftraggeber dürfen darüber hinaus keine

weiteren Kosten entstehen. Der Auftragnehmer wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens da-

rauf hingewiesen, dass er sich über die Rahmenbedingungen zu informieren hat, die nach

seiner Ansicht für eine eindeutige Preisermittlung relevant sind.

Page 22: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 14

(2) Sollte sich der in den nachfolgenden Regelungen zur Preisanpassung herangezogene Index

ändern, so ist anstelle der vereinbarten Grundlage eine vergleichbare andere Indexnotierung

anzuwenden. Soweit dies nicht möglich ist oder zwischen den Parteien keine Einigkeit über

die anzuwendende Indexnotierung erzielt werden kann, verpflichten sich die Parteien zu Ver-

handlung über die Anpassung der Preise auf Basis der vorliegenden Urkalkulation. Kommt

keine Einigung zustande, kann jede Partei eine Klärung durch das zuständige Gericht herbei-

führen lassen. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann nicht auf eine noch nicht erfolgte Eini-

gung gestützt werden.

(3) Kommt keine Einigung zustande, können der Vertrag oder Teile des Vertrages vom Auftrag-

geber mit einer Frist von 9 Monaten gekündigt werden.

2.14.1 Entgelt für Betrieb der Übernahmestelle, Übernahme- und Verwertungslogistik

In das Entgelt für die Übernahme- und Verwertungslogistikleistungen (Ziff. 3.1 – Pos. I bis III)

sind alle Leistungen zur Übernahme, Betrieb der Übernahmestelle, Transport und Vermark-

tung (z.B. Zwischenlagerung, Beladung und Transport zur Papierfabrik, Vermarktungstätigkei-

ten, ggf. Sortierung und Verpressung, ggf. Entsorgung der Sortierreste, etc.) sowie die Auf-

wendungen zur Ausstellung der Nachweise für die Dualen Systeme einzurechnen und ver-

steht sich als Festpreis über die Vertragslaufzeit.

2.14.2 Erlös für die Vermarktung/Verwertung des Altpapiers

(1) Für die monatlich übernommene Menge des Mischpapiers aus den Wertstoffhöfen aus dem

Verbandsgebiet des ZAK Kempten vergütet der Auftragnehmer je Gewichtstonne den hierfür

angebotenen Marktpreis. Der angebotene Marktpreis (siehe Ziff. 3.1 – Pos. IV) wird gemäß

den im EUWID (Europäische Wirtschaftsdienst – Recycling und Entsorgung) veröffentlichten

Preisänderungen für den Altpapiermarkt Deutschland angepasst. Dabei ist jeweils die Summe

aller Preisveränderungen für gemischte Ballen (1.02) bis einschließlich des Abrechnungsmo-

nats zu berücksichtigen. Positive Preisveränderungen erhöhen die Vergütung an den Auftrag-

geber, negative Veränderungen reduzieren die Vergütung an den Auftraggeber.

(2) Für die monatlich übernommene Menge der Kartonagen aus den Wertstoffhöfen, den Karto-

nagencontainer und den Vereinssammlungen aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

vergütet der Auftragnehmer je Gewichtstonne den hierfür angebotenen Marktpreis. Der ange-

botene Marktpreis (siehe Ziff. 3.1 – Pos. V) wird gemäß den im EUWID (Europäische Wirt-

schaftsdienst – Recycling und Entsorgung) veröffentlichten Preisänderungen für den Altpa-

piermarkt Deutschland angepasst. Dabei ist jeweils die Summe aller Preisveränderungen für

Kaufhausaltpapier (1.04) bis einschließlich des Abrechnungsmonats zu berücksichtigen. Posi-

tive Preisveränderungen erhöhen die Vergütung an den Auftraggeber, negative Veränderun-

gen reduzieren die Vergütung an den Auftraggeber.

(3) Für die monatlich übernommene Menge der Deinkingware aus den Wertstoffhöfen sowie den

Vereinssammlungen aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten vergütet der Auftragnehmer

je Gewichtstonne den hierfür angebotenen Marktpreis. Der angebotene Marktpreis (siehe Ziff.

3.1 – Pos. VI) wird gemäß den im EUWID (Europäische Wirtschaftsdienst – Recycling und

Entsorgung) veröffentlichten Preisänderungen für den Altpapiermarkt Deutschland angepasst.

Dabei ist jeweils die Summe aller Preisveränderungen für Deinkingware (1.11) bis einschließ-

lich des Abrechnungsmonats zu berücksichtigen. Positive Preisveränderungen erhöhen die

Vergütung an den Auftraggeber, negative Veränderungen reduzieren die Vergütung an den

Auftraggeber.

Page 23: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 15

(4) Für die monatlich übernommene Menge der gemischten Sammelware aus der Papiertonne

und den Containerinseln aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten vergütet der Auftrag-

nehmer je Gewichtstonne den hierfür angebotenen Marktpreis. Der angebotene Marktpreis

(siehe Ziff. 3.1 – Pos. VII) wird gemäß den im EUWID (Europäische Wirtschaftsdienst – Re-

cycling und Entsorgung) veröffentlichten Preisänderungen für den Altpapiermarkt Deutschland

angepasst. Dabei ist jeweils die Summe aller Preisveränderungen für Deinkingware (1.11) bis

einschließlich des Abrechnungsmonats zu berücksichtigen. Positive Preisveränderungen er-

höhen die Vergütung an den Auftraggeber, negative Veränderungen reduzieren die Vergütung

an den Auftraggeber.

2.15 ABRECHNUNG UND RÜCKFORDERUNGEN

(1) Die Abrechnungen durch den Auftragnehmer erfolgen monatlich.

(2) Die Rechnung des Auftragnehmers ist bis 10. des Folgemonats mit den mit Wiegescheinen

dokumentierten Sammelmengen einzureichen.

(3) Die Wiegescheine müssen mindestens nachstehende Daten enthalten:

Bezeichnung des Wägeguts

Fortlaufende Wiege- und/oder Lieferscheinnummer

Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs

Art und Gewicht des Abfalls mit Uhrzeit und Datum der Wiegung (Ein- und Ausgangsver-

wiegung)

Unterschriften des Fahrers und des Wiegers

(4) Neben den In- und Outputwiegescheinen im Original sind alle Daten über die im Abrech-

nungsmonat erbrachten Leistungen dem Auftraggeber digital zu übergeben. Die digitale Form

der Dokumentation muss kompatibel zum Format WME sowie zu internen System des Auf-

traggebers sein. Das Format der Importdatei ist Anlage B zu entnehmen. Alle für die Nach-

weisführung gegenüber den dualen Systemen erforderlichen Unterlagen und Daten sind in der

vom Auftraggeber vorgegebenen Form ebenfalls fristgerecht vorzulegen.

(5) Abrechnungsgrundlage für die Logistikleistungen bzw. die Vermarktungserlöse ist die monat-

lich übernommene Altpapiermenge aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten.

(6) Die Abrechnung der Vermarktungserlöse erfolgt mittels Gutschrift des Auftragnehmers an den

Auftraggeber. Logistikleistungen sind getrennt von den Vermarktungserlösen als gesonderte

Rechnung abzurechnen.

(7) Jährlich bis zum 31.01. ist dem Auftraggeber eine Jahresbilanz für das Vorjahr mit den monat-

lichen Mengen und der Jahresgesamtmenge unaufgefordert vorzulegen.

(8) Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zu-

gang der Rechnung fällig.

(9) Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff BGB) kann sich der

Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Fall

einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag – ohne Umsatzsteuer –

vom Empfang der Zahlung an mit 4 % p. a. zu verzinsen. § 197 BGB findet keine Anwendung.

(10) Sämtliche Rechnungen / Gutschriften des Auftragnehmers sind mit den zugehörigen Liefer-

scheinen bis zum 10. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen. Die Rechnungen /

Gutschriften sind entsprechend Ziffer 3 mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Netto-

preise) aufzustellen. Der Mehrwertsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung / Gutschrift mit

dem Steuersatz einzusetzen, der zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.

Page 24: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 16

2.16 URKALKULATION

(1) Der Auftragnehmer hat innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung in einem gesonderten

versiegelten Umschlag die Kalkulation für alle Entgelte vorzulegen (Urkalkulation). In der Kal-

kulation sind Investitionskosten, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhal-

tungskosten, Betriebskosten, Verwaltungskosten und Vertragsvereinbarungen mit Unterauf-

tragnehmern und Verwertern für das Altpapier darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wag-

nis und Gewinn aufzuführen. Der Umschlag ist mit Aufschrift „Kalkulation – Übernahme und

Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten“ und mit Namen

und Anschrift des Bieters zu versehen.

(2) Der versiegelte Umschlag mit der Kalkulation wird beim Auftraggeber verschlossen verwahrt.

Er wird im Fall von Verhandlungen zur Preisanpassung nur gemeinsam im Beisein von Auf-

traggeber und Auftragnehmer geöffnet.

(3) Alle Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt.

2.17 VERTRAGSDAUER

Leistungsbeginn ist der 01.01.2017. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2019. Sofern

der Auftraggeber nicht der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Mona-

ten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um bis zu zweimal ein weiteres Jahr bis zum

31.12. 2020 bzw. 31.12.2021. Danach verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr

sofern nicht eine Vertragspartei der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von

12 Monate widerspricht,.

Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.

2.18 ABTRETUNGSVERBOT / AUFRECHNUNG

Abtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Der Auftragnehmer ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Leistungsverweigerungs-

rechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

2.19 SCHRIFTFORM

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Für die Aufhebung

der Formabrede ist ebenfalls die Schriftform erforderlich. Mündliche Abreden sind nicht bin-

dend. In Notfällen reicht zunächst eine mündliche Vereinbarung aus. Diese ist jedoch unver-

züglich schriftlich zu bestätigen.

2.20 SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Gültigkeit des Vertrages wird durch eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbe-

stimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestim-

mung durch eine dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende wirksame Bestim-

mung zu ersetzen.

Page 25: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 17

2.21 GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertrag

selbst ist ausschließlich das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht.

Page 26: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 18

3 VERTRAGS- UND ABRECHNUNGSPREISE

Die Vergütung bemisst sich ausschließlich nach den tatsächlich an den Auftragnehmer über-

gebenen Mengen und den nachfolgenden Einheitspreisen mit deren Anpassung über die Ver-

tragslaufzeit. Darin sind sämtliche Leistungen, Nebenleistungen, Kosten und Nebenkosten

enthalten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Dem Auftraggeber dürfen darüber

hinaus keine weiteren Kosten oder Abzüge an den Vergütungen entstehen. Die Angaben bzw.

Eintragungen in den Spalten „Faktor“, „Gesamtpreis pro Jahr“ und „Endpreis beim Auftragge-

ber“ dienen lediglich der Ermittlung des im Rahmen des Vergabeverfahrens in die verglei-

chende Angebotswertung einzustellenden Wertungspreises.

Es wird vom Auftraggeber nicht gewährleistet, dass die als Faktor zur Wertung angesetzte

Menge über die Vertragslaufzeit anfällt. Es muss vielmehr damit gerechnet werden, dass es

zu Mengenänderungen und -schwankungen kommen kann. Mengenänderungen berechtigen

keine Vertragspartei zur Anpassung der Einheitspreise.

Vergütungen (Zahlung an den Auftraggeber) sind negativ einzutragen, indem ein Mi-

nuszeichen (-) vorangestellt wird.

Eine evtl. während der Vertragslaufzeit in Kraft tretende Mauterhöhung oder Ausweitung der

Maut auf Bundesstraßen etc. berechtigen den Auftragnehmer nicht, eine Preisanpassung zu

verlangen. Gleiches gilt für eine evtl. Anpassung des gesetzlich verankerten Mindestlohns in

der Entsorgungsbranche.

Vereinbarungen über Preisanpassungen sind unverzüglich zu treffen. Sie gelten ab dem Ab-

rechnungsmonat in dem die Abweichung festgestellt wurde. Können sich die Parteien nicht auf

eine nach den vorstehenden Bestimmungen vorzunehmende Anpassung der Preise einigen,

kann jede Partei eine Klärung durch das zuständige Gericht herbeiführen lassen. Ein Leis-

tungsverweigerungsrecht kann nicht auf eine nicht erfolgte Einigung gestützt werden.

Bei Multiplikations-, Summierungs- und Übertragungsfehlern ist der Einheitspreis (netto)

maßgeblich.

Page 27: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 19

3.1 ANGABEN ZUR ANGEBOTSWERTUNG – PREIS

Pos. Leistung Einheitspreis

(netto) Faktor zur Wertung

Gesamtpreis pro Jahr (netto)

I

Logistikleistungen (Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Stör-stoffentsorgung sowie Vermarktungstä-tigkeit) für Altpapier aus der Stadt Kempten und dem nördlichen Land-kreis Oberallgäu incl. aller Nebenleistungen

………….…€*) pro t Altpapier

10.500

t Altpapier pro Jahr

…….………….… €/a

II

Logistikleistungen (Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Stör-stoffentsorgung sowie Vermarktungstä-tigkeit) für Altpapier aus dem südli-chen Landkreis Oberallgäu incl. aller Nebenleistungen

………….…€*) pro t Altpapier

7.200

t Altpapier pro Jahr

…….………….… €/a

III

Logistikleistungen (Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Stör-stoffentsorgung sowie Vermarktungstä-tigkeit) für Altpapier aus dem Land-kreis Lindau (Bodensee) incl. aller Nebenleistungen

………….…€*) pro t Altpapier

6.000

t Altpapier pro Jahr

…….………….… €/a

IV

Vermarktungserlös für übernommenes Mischpapier (1.02) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)

pro t Altpapier

1.900

t Altpapier pro Jahr

Erlöszahlung an AG

(-)Negativ:

…….………….… €/a

V

Vermarktungserlös für übernommene Kartonagen (1.04) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)

pro t Altpapier

3.200

t Altpapier pro Jahr

Erlöszahlung an AG

(-)Negativ:

…….………….… €/a

VI

Vermarktungserlös für übernommene Deinkingware (1.11) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)

pro t Altpapier

2.300

t Altpapier pro Jahr

Erlöszahlung an AG

(-)Negativ:

…….………….… €/a

VII

Vermarktungserlös für übernommenes gemischtes Alt-papiers (1.01) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)

pro t Altpapier

16.300

t Altpapier pro Jahr

Erlöszahlung an AG

(-)Negativ:

…….………….… €/a

Gesamtpreis pro Jahr (netto.) zur Angebotswertung …….………….… €/a

Page 28: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 20

*) Gemäß der Bestimmungen zu tauschähnlichen Umsätzen ist hier der Wert der Dienstleis-

tung entsprechend der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage – tatsächliches Kosten-

angebot für zu erbringende Logistikleistungen – einzutragen.

Spätere Nachforderungen aus der Umsatzsteuer aufgrund eines zu niedrigen Betrags (z. B.

infolge einer Umsatzsteuerprüfung) werden vom Auftraggeber nicht erstattet.

**) Der zum Preisstand Mai 2016 angebotene Marktpreis wird gemäß den im EUWID veröffent-

lichten Preisänderungen beginnend mit Juni 2016 für den Altpapiermarkt Deutschland an-

gepasst – vgl. Ziff. 2.14.2.

Kosten- und Erlöspositionen sind als getrennte Rechnungs- bzw. Gutschriftenbelege mit dem

Auftraggeber abzurechen (vgl. Ziff. 2.15).

3.2 ANGABEN ZUR ANGEBOTSWERTUNG – TRANSPORTENTFERNUNG

Ergänzende Informationen zur Wertung sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots –

Ziff. 11 zu entnehmen.

Übernahmestelle 1

Standort mit Adresse:

(Straße, PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………..

Übernahmestelle 2

Standort mit Adresse:

(Straße, PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………..

Übernahmestelle 3

Standort mit Adresse:

(Straße, PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………..

Page 29: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 21

Verbindliche Zuordnung der Gemeinden zu den Übernahmestellen

Hol-

system

Bring-

system

Hol-

system

Bring-

system

Hol-

system

Bring-

system

Kempten (Allgäu)

Bodolz

Gestratz

Grünenbach

Heimenkirch, M

Hergatz

Hergensweiler

Lindau (Bodensee), GKSt

Lindenberg i.Allgäu, St

Maierhöfen

Nonnenhorn

Oberreute

Opfenbach

Röthenbach (Allgäu)

Scheidegg, M

Sigmarszell

Stiefenhofen

Wasserburg (Bodensee)

Weiler-Simmerberg, M

Weißensberg

Altusried, M

Bad Hindelang, M

Balderschwang

Betzigau

Blaichach

Bolsterlang

Buchenberg, M

Burgberg i.Allgäu

Dietmannsried, M

Durach

Fischen i.Allgäu

Haldenwang

Immenstadt i.Allgäu, St

Lauben

Missen-Wilhams

Obermaiselstein

Oberstaufen, M

Oberstdorf, M

Ofterschwang

Oy-Mittelberg

Rettenberg

Sonthofen, St

Sulzberg, M

Waltenhofen

Weitnau, M

Wertach, M

Übergabestelle 1 Übergabestelle 2 Übergabestelle 3

Page 30: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Seite 22

4 ERKLÄRUNG DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer erklärt hiermit verbindlich,

die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung zu

erfüllen,

alle in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen anzuerkennen und zu erfüllen,

alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben,

die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes.

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort, Datum, Stempel und Unterschrift

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen

Page 31: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Anlage A

ÜBERGABESTELLEN

Page 32: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Anlage B

FORMAT IMPORTDATEI

Page 33: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Anlage B

Page 34: ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei . Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten Vertragsunterlagen

Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten

Vertragsunterlagen Anlage B