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ANGEBOTE FÜR: • SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNGEN • BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE • ARBEITGEBER UND IHRE INKLUSIONSBEAUFTRAGTEN FORTBILDUNG 2021

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ANGEBOTE FÜR:

• SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNGEN

• BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE

• ARBEITGEBER UND IHRE INKLUSIONSBEAUFTRAGTEN

FORTBILDUNG 2021

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Liebe Leserinnen und Leser,

Vorwort

die Corona-Pandemie hat unseren Arbeitsalltag komplett auf den Kopf gestellt. Diese Heraus-forderungen zu meistern war und ist für uns alle nicht leicht. Leider mussten im Zuge der Kon-taktbeschränkungen viele Schulungen des Integrationsamtes im letzten Jahr ausfallen, ohne Chance, sie später nachholen zu können. Dabei ist gerade in Krisenzeiten die Unterstützung der schwerbehinderten Menschen in den Betrieben besonders wichtig, zumal viele Menschen mit Behinderung zur Risiko-Gruppe zählen, für die das Coronavirus schnell zur Bedrohung werden kann. Nicht zuletzt werfen Quarantäne-Maßnahmen gelegentlich arbeitsrechtliche Fragen auf, die einer kompetenten Antwort bedürfen.

Für das Fortbildungsjahr 2021 bietet das Integrationsamt weiterhin Präsenzveranstaltungen an. Die Veranstaltungen finden allerdings mit reduzierter Teilnehmerzahl in Tagungsstätten statt, in denen die gebotenen Hygiene-Maßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden können. Wir mieten große Räume für wenig Teilnehmer, um sicherzustellen, dass die Abstände eingehalten werden können – sowohl im Unterricht, als auch in den Pausen. So kann auch der wichtige Erfahrungsaustausch untereinander stattfinden.

Nutzen Sie auch in diesem Jahr das Fortbildungsangebot des Integrationsamtes und stellen Sie vor Ort Fragen zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie unter arbeitsrechtlichen Ge-sichtspunkten. Unsere kompetenten Referenten unterstützen Sie gern mit ihrem fundierten Wissen.

Ich wünsche Ihnen spannende Vorträge und einen informativen Austausch. Für Ihre wichtige Arbeit wünsche ich Ihnen auch in den kommenden Monaten viel Erfolg.

Ihre

Melanie LeonhardSenatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

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n Allgemeine Information zu den Seminaren

Alle Seminare 2021 auf einen Blick 4

Ziele der Schulung / Rechtliche Grundlagen

Örtliche Zuständigkeiten der Integrationsämter 6

Empfehlungen zur Auswahl der Seminare

Anmeldeverfahren / Warteliste / Absage / Datenschutz 7

Seminarkosten / Sonstiges / Online-Seminare 8

Betrieblicher Nutzen für den Arbeitgeber

Ansprechpartner für die Fortbildungen im Integrationsamt Hamburg 9

Einwilligungserklärung und Hinweise zum Datenschutz 10

n Seminarthemen

Grundseminar - Basiswissen 12

Aufbauseminar - Basiswissen 13

Intensives Eingangsseminar - Basiswissen 14

Inklusion im Betrieb - Die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX 15

Inklusion und Barrierefreiheit - Strategiekonzept mit Weitblick 16

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Benachteiligungsschutz für behinderte Menschen 17

Kooperationspartner stellen sich vor - der Integrationsfachdienst Hamburg 18

Kooperationspartner stellen sich vor - Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg 19

Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar 20

Aus der Praxis der Gerichte - Das Arbeitsgericht 21

Aus der Praxis der Gerichte - Das Sozialgericht 22

Beschäftigte mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung 23

Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung 24

Nach der Reform des SGB IX - Rechte und Pflichten für Schwerbehindertenvertretungen

und ihre Stellvertretenden Mitglieder 25

Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung /

Personalvertretung - Umsetzung der neuen DSGVO 26

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Rechtliche Grundlagen 27

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 1 28

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 2 29

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM-Gespräche professionell führen 30

Inhalt

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Inklusionsvereinbarungen - ein Weg zur Inklusion 31

Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz 32

Resilienz für betriebliche Interessenvertreter 33

Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen möchtest! 34

Besuch der Fachmesse IRMA - der Internationalen Reha-Messe für Alle 35

Gesprächskreis „Hafen und Werften“ 36

Starke Schwerbehindertenvertretungen: Die Zusammenarbeit mit Betriebs-/ Personalräten 37

Inhouse - Seminare / maßgeschneidert für Ihren Betrieb 38

n Weitere Informationen

Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg 39

Der Integrationsfachdienst Hamburg (IFD HH) 40

Die Beratungsprojekte des Integrationsamtes 41

n Organisatorisches

Anmeldeformular für die Seminare des Integrationsamtes 2021 42

Kostenübernahmeerklärung 43

Antrag auf Freistellung 44

Unsere Referenten 45

Informationen zum Disability Management 46

Schulungsstätten 47

Impressum/ Nutzungshinweis/ Schulferien 2021 Cover

Standortplan für das Integrationsamt Hamburg Cover

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03. Februar 2021Aus der Praxis der Gerichte - Das Sozialgericht | SG1

19. Februar 2021Inklusion im Betrieb – die Aufgaben des Inklusions-beauftragten nach § 181 SGB IX | AGT

22. bis 23. Februar 2021Grundseminar – Basiswissen | G1

24. Februar 2021Kooperationspartner stellen sich vor – Integrationsfachdienst Hamburg | IFD | IFD Online

05. März 2021Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW1

15. bis 19. März 2021Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE1

24. März 2021Kooperationspartner stellen sich vor – Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg | VAA1

07. bis 08. April 2021Grundseminar – Basiswissen | G2

14. bis 15. April 2021Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtliche Grundlagen | BEM

21. bis 22. April 2021Inklusionsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion | IV

26. bis 27. April 2021Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/ seelischer Behinderung | P1

29. April 2021Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung/ Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO | DSGVO1

Alle Seminare 2021 auf einen Blick 1. Halbjahr 2021

07. Mai 2021Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW2

20. Mai 2021Besuch der Fachmesse IRMA – der Internationalen Reha-Messe für Alle | IRMA1

21. Mai 2021Besuch der Fachmesse IRMA – der Internationalen Reha-Messe für Alle | IRMA2

26. Mai 2021Nach der Reform des SGB IX – Rechte und Pflich-ten für Schwerbehindertenvertretungen und ihre Stellvertretenden Mitglieder | REF

01. bis 02. Juni 2021Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – Teil 1 | BEM1

07. bis 11. Juni 2021Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE2

16. bis 18. Juni 2021Aufbauseminar – Basiswissen | A1

22. Juni 2021Aus der Praxis der Gerichte - Das Arbeitsgericht | AG1 28. Juni bis 02. Juli 2021Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar | GAK1

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09. bis 13. August 2021Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE3

18. August 2021Kooperationspartner stellen sich vor – Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg | VAA2

27. August 2021Inklusion und Barrierefreiheit - Strategiekonzept mit Weitblick | IB

01. bis 03. September 2021Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungsschutz für behinderte Menschen | AGG

06. bis 08. September 2021Aufbauseminar – Basiswissen | A2

13. und 14. September 2021Resilienz für betriebliche Interessenvertreter | RES

15. bis 17. September 2021Starke Schwerbehindertenvertretungen:Die Zusammenarbeit mit Betriebs-/ Personalräten | ZA

22. bis 23. September 2021Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 2 | BEM 2

27. bis 29. September 2021Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz | MD

30. September 2021Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung | P2

Alle Seminare 2020 auf einen Blick 2. Halbjahr 2020

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13. bis 15. Oktober 20201Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM – Gespräche professionell führen | BEMG

18. und 22. Oktober 2021 Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar | GAK2

22. Oktober 2021Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW3 25. und 26. Oktober 2021Grundseminar – Basiswissen | G3

02. November 20211 Tag in einer Therapieeinrichtung | MD Therapie

Genauer Termin im November 2021 wird noch benanntAus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht | SG2

09. November 2021Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht | AG2

16. November 2021Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertre-tung/Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO | DSGVO 2

22. und 23. November 2021Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen möchtest! | JA- NEIN

Bitte beachten Sie auch unsere Inhouse-Seminare für Arbeitgeber/Betriebe, für die wir individuelle Termine vor Ort anbieten. Mehr dazu auf Seite 38.

2. Halbjahr 2021

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n Ziele der Schulungen

Nur gut informierte Schwerbehindertenvertre-tungen, Betriebs- und Personalräte und Inklu-sionsbeauftragte sind in der Lage, ihre Aufga-ben optimal zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie im Einzelfall die erforderlichen Unterstützungs-möglichkeiten des Integrationsamtes und der Reha-Träger für den Betrieb kennen und nutzen. Ebenso wichtig ist, dass sie in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit den Mitarbeitern des Integrationsamtes und der Reha-Träger vertrauensvoll zusammenarbeiten können.

Mit seinen Fortbildungsveranstaltungen will das Integrationsamt die Schulungsteilnehmer be-fähigen, insbesondere ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Teil 3 (SGB IX) und nach anderen Gesetzen zu erfüllen.Die Vermittlung von Kenntnissen im Sozial-, Ar-beits-, Personal- und Betriebsverfassungsrecht soll den Teilnehmern helfen, eventuelle Schwie-rigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinder-ter Menschen besser zu erkennen und zu lösen. Ein Ziel der Schulungen ist es auch, erste per-sönliche Kontakte zu den Mitarbeitern von Ein-richtungen herzustellen, die die Teilhabe am Ar-beitsleben fördern können. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitsagentur, das Versorgungs-amt, die Rentenversicherung und die Integrati-onsfachdienste.

Darüber hinaus ist der fachliche Austausch der Teilnehmer untereinander ein wertvoller und nicht zu unterschätzender Nebeneffekt der Schulungsveranstaltungen. Oft ergeben sich aus dem Austausch der unterschiedlichen Erfahrun-gen gute und praktikable Lösungsansätze für den eigenen Arbeitsbereich.

n Rechtliche Grundlagen

Die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen führt das Integrationsamt auf der Grundlage des § 185 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) durch.

Damit die Schwerbehindertenvertretung an den Fortbildungsveranstaltungen des Integrations-amtes teilnehmen kann, ist in § 179 Abs. 4 SGB IX ausdrücklich eine Freistellung vorgesehen. Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1, 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsge-setz und analoge Regelungen nach den Perso-nalvertretungsgesetzen).

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des In-tegrationsamtes führt nicht zur Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge.

n Örtliche Zuständigkeiten der Integrationsämter

Die Schulungsveranstaltungen des Integrations-amtes Hamburg richten sich in erster Linie an In-teressenvertretungen und Inklusionsbeauftragte in Hamburger Betrieben. Nur für den Fall, dass freie Plätze vorhanden sind, können auch aus-wärtige Interessenten an den Seminaren teilneh-men. Ansonsten erkundigen Sie sich bitte nach den Fortbildungsangeboten Ihres örtlich zustän-digen Integrationsamtes.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Verwendung männlicher und weiblicher Wortformen verzichtet. Gleichwohl sind, wenn nicht anders ausgewiesen, alle Geschlechter ge-meint.

Allgemeine Informationen zu den Seminaren

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n Empfehlungen zur Auswahl der Seminare

Sollten Sie neu gewählt oder „nachgerückt“ sein, empfehlen wir Ihnen am Anfang Ihrer Amtszeit den Besuch des Grund- und Aufbauseminars oder eines Intensiven Eingangsseminars. Glei-ches gilt für Interessenten, die bisher noch an keiner unserer Schulungen teilgenommen haben.Weiterführende Veranstaltungen zu diversen Themen können Sie jederzeit besuchen. Einige davon setzen allerdings Grundkenntnisse im So-zialrecht bzw. Arbeitsrecht voraus, wie sie zum Beispiel in unseren Grund- und Aufbaukursen vermittelt werden.

Weitere Hinweise zu den Teilnahmevorausset-zungen finden Sie ggf. in den Beschreibungen der einzelnen Lehrgänge.

Wenn Sie an mehreren Seminarthemen interes-siert sind, können Sie sich gern für mehrere Ver-anstaltungen anmelden.

Im Heft erfahren Sie mehr über unsere Tagungs-stätten und zu unseren Referenten. Das An-meldeformular finden Sie am Ende dieses Pro-gramms und zusätzlich zum Herunterladen auf unserer Webseite www.hamburg.de/integrati-onsamt.

Eine Liste mit Ansprechpartnern zu verschie-denen Themen sowie weitere Informationen für Ihre Arbeit gibt es ebenfalls am Ende des Heftes.

n Anmeldeverfahren, Warteliste, Absage, Datenschutz

Bitte klären Sie vor der Anmeldung die Kosten-übernahme und die Arbeitsbefreiung mit Ihrem Arbeitgeber. Melden Sie sich dann möglichst schnell mit dem dafür vorgesehenen Vordruck am Heftende zu den Seminaren an. Sobald uns Ihre Anmeldung vorliegt, erhalten Sie eine An-meldebestätigung mit ihrem Anmeldestatus.

Gehen für eine Veranstaltung zu viele Anmeldun-gen ein, führen wir eine Warteliste. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, bei Teilnehmerabsagen noch einen Seminarplatz zu erhalten. Bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen bieten wir ggf. ein Zusatzseminar an.

Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung an einem Seminar nicht teilnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich ab, spätestens eine Woche vor Seminarbeginn. Andernfalls müssen Sie mit Ausfallgebühren rechnen.

Außerdem nehmen Sie damit eventuell einem anderen Interessenten die Möglichkeit, an dem Seminar teilzunehmen.

Nähere Informationen zum Seminar gehen Ihnen rechtzeitig mit der persönlichen Seminareinla-dung vor Veranstaltungsbeginn zu.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns kurz-fristige Änderungen der Seminarinhalte aus or-ganisatorischen Gründen vorbehalten müssen.

Mit ihrer Anmeldung erklären sie sich ausdrück-lich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben auf dem Anmeldungsformular speichern und an die Schulungsstätte und an den Referenten wei-tergeben dürfen. Ohne Ihr Einverständnis zur Datenspeicherung ist Ihre Teilnahme leider nicht möglich.

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n Seminarkosten

Die Seminarkosten übernimmt der jeweilige Ar-beitgeber. Die Übernahme der Kosten ist gesetz-lich geregelt.

Nach § 179 Abs. 8 SGB IX trägt der Arbeitgeber die Kosten, die der Vertrauensperson und dem mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stell-vertretenden Mitglied durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX entstehen.

Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. 6, 40 1, 80 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz und analoge Regelungen nach den Personalver-tretungsgesetzen).

Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben. Sach-kosten in Form von Schulungsmaterial und die Referentenhonorare trägt das Integrationsamt.Der Arbeitgeber übernimmt die Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten. Diese müssen zunächst von jedem Teilnehmer während der Se-minare vor Ort beglichen werden. Hierzu achten Sie bitte auf die Hinweise in Ihrer Anmeldebe-stätigung.

n Sonstiges

Alle Seminare finden in Kleingruppen statt.Sollte ein Seminar aus Gründen, die das Integra-tionsamt nicht zu vertreten hat kurzfristig aus-fallen, werden eventuell angefallene Fahrt- bzw. Lohnkosten vom Integrationsamt nicht erstattet.Für das Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar gilt eine gesonderte Regelung.

Ihre Teilnahme an den Veranstaltungen wird durch einen entsprechenden Teilnahmenachweis bestätigt.

Die Anerkennungsstunden für Disability Ma-nager finden Sie bei der jeweiligen Seminarbe-schreibung.

Falls Sie aus behinderungsbedingten Gründen auf Hilfe und Unterstützung bei der Seminar-teilnahme angewiesen sind, teilen Sie uns das bitte vor Ihrer Anmeldung mit und geben Sie uns auf dem Anmeldeformular nochmals einen Hinweis.

Das Integrationsamt kann für Allergiker keine Garantien abgeben, dass die Schulungsstätte, die Verpflegung und das Umfeld frei von Aller-genen sind, außerdem besteht die Möglichkeit, dass ein Assistenzhund im Seminarraum anwe-send sein könnte.

Online-Seminare

Online-Seminare können in diesem Jahr aus rechtlichen und organisatorischen Gründen noch nicht angeboten werden.

Allgemeine Informationen zu den Seminaren

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n Betrieblicher Nutzen für den Arbeitgeber

Bitte unterstützen auch Sie als Arbeitgeber das Bildungsinteresse der Schwerbehindertenvertre-tungen und der Betriebs- und Personalräte. Sie werden feststellen, dass sich dies vorteilhaft für Ihren Betrieb auswirkt.

Auf der einen Seite leisten gut geschulte Mitar-beitervertreter Hilfestellung und Beratung für behinderte Kollegen. Sie können der Arbeitge-berseite wichtige Anregungen, Impulse und Ent-scheidungshilfen geben. Zum Beispiel bei der Auswahl neuer schwerbehinderter Mitarbeiter oder bei der Nutzung der vielfältigen Leistungs-angebote zur Integration schwerbehinderter Menschen.

Auf der anderen Seite sind erfahrungsgemäß Schwerbehindertenvertretungen häufig die Ins-tanz der Konfliktregulierung und Konfliktbewäl-tigung bei auftretenden Problemen. Dies ermög-licht eine Lösung von Konflikten im Vorfeld mit entsprechender Entlastung des Arbeitgebers. Gerade die Arbeit der Vertrauenspersonen be-darf nachhaltiger Förderung und Aufwertung durch die Arbeitgeber.

n Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg

Wenn Sie im Zusammenhang mit den Schulungs-veranstaltungen Fragen, Anregungen oder sons-tige Hinweise haben, wenden Sie sich bitte an:

Markus DrostenTelefon: 040 / 428 63-2859E-Mail: [email protected]

Maren Schröder Telefon: 040 / 428 63-3648 E-Mail: [email protected]

Bitte benutzen Sie für die Kontaktaufnahme per E-Mail nur noch das Funktionspostfach, da nur so sichergestellt ist, dass Ihre Mail bearbei-tet wird.

Unsere Postanschrift befindet sich auf den An-meldevordrucken. Weitere Informationen über das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer Webseite unter:www.hamburg.de/integrationsamt

Allgemeine Informationen zu den Seminaren

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Für diese Informationsschrift und das Verfahren ist das Integrationsamt Hamburg verantwortlich. Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber haben sich an das Integrationsamt Hamburg unter Nennungen personenbezogener Daten gewendet.

Einwilligungserklärung und Hinweise zum Datenschutzim Integrationsamt Hamburg nach Art. 7, 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die Aufgaben des Integrationsamtes sind in § 185 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) aufgelistet. Die §§ 167-175 SGB IX regeln die Prävention und den be-sonderen Kündigungsschutz. In § 193 SGB IX wer-den die Aufgaben des Integrationsfachdienstes (IFD) beschrieben.

Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die ab 25.05.2018 gel-tende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt in Art. 13 und 14 DSGVO Informations-pflichten vor, denen wir hiermit nachkommen.

Alle Angaben, die zur Aufgabenerfüllung gegenüber den Mitarbeitern des Integrationsamtes gemacht werden, benötigen wir, um z.B.:

• einen Leistungsantrag zu bearbeiten,• ein Präventionsverfahren oder • den besonderen Kündigungsschutz für

schwerbehinderte Menschen gewährleisten zu können.

• Unterstützungsleistungen bei einem Dienstleister zu beauftragen oder

• Schulungs- und Fortbildungsangebote durchzuführen.

Die Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a und e und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a und b DSGVO, die §§ 67-69 SGB X in Verbindung mit § 35 SGB I und dem SGB IX, Teil 3.

Zu den gespeicherten Daten gehören Namen, Ad-resse, Geburtsdatum, Geschlecht, Angaben zu ih-rem Arbeitsverhältnis und zu ihrer Behinderung/Erkrankung.

Ihre Angaben sind freiwillig.

Wenn Sie keine oder unvollständige Anga-ben machen, kann dies dazu führen, dass Leistungen abgelehnt werden oder – bei Kündigungsschutzverfahren – Ihr Arbeits-verhältnis nicht erhalten werden kann. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, wenn wir gesetzlich dazu ver-pflichtet sind (z.B. bei Nichtzuständigkeit des Integrationsamtes an Rehabilitations-träger gemäß § 14 SGB IX oder im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren gemäß § 170 Abs. 2 SGB IX an die Schwerbehinder-tenvertretung und den Betriebsrat/Perso-nalrat zur Einholung einer Stellungnahme).

Bei der Beantragung von Jobcoaching, Ar-beitsassistenz oder eines Beschäftigungs-sicherungszuschusses können Ihre perso-nenbezogenen Daten an den IFD oder an die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) weiter-gegeben werden.

Bei Schulungsveranstaltungen des Integra-tionsamtes werden personenbezogene Da-ten z.B. an Hotels und Dozenten weiterge-geben.

Diese erhalten nur notwendige Unterlagen mit Ihren personenbezogenen Daten und sind ebenfalls zur Wahrung des Daten-schutzes verpflichtet.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die Daten werden 6 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht und die Papierakte vernichtet. Davon ausgenommen sind Pro-zessakten (30 Jahre).

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Sie haben folgende Rechte:

• Freiwilligkeit Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden,

Ihre Einwilligung zu erklären oder aufrecht zu erhal-ten.

• Widerrufsrecht Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer

Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattge-fundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig.

• Auskunftsrecht Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet,

so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

• Recht auf Berichtigung Sollten unrichtige personenbezogene Daten verar-

beitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verar-beitung sowie Widerspruchsrecht

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kön-nen Sie die Löschung oder Einschränkung der Ver-arbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 16 und 21 DS-GVO).

• Recht auf Datenübertragbarkeit Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben

oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Ver-fahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von den oben genannten Rechten Ge-brauch machen, prüft das Integrationsamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sie können auf den folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen:

• per Post: Behörde für Arbeit, Gesundheit,

Soziales, Familie und Integration, Integrationsamt Hamburg,

Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg

• E-Mail: [email protected]

Mit dem behördlichen Datenschutzbe-auftragten der Behörde für Arbeit, Ge-sundheit, Soziales, Familie und Integra-tion können Sie auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:

• per Post: Behörde für Arbeit, Gesundheit,

Soziales, Familie und Integration, Datenschutzbeauftragter,

Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg

• E-Mail: datenschutz@soziales. hamburg.de

Bei Beschwerden können Sie sich auch an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

• per Post: Ludwig-Erhard-Straße 22,

20459 Hamburg• E-Mail: [email protected]

burg.de

Ich bin damit einverstanden, dass das Integrationsamt Hamburg meine perso-nenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet und speichert.Der Zusendung aktueller Informationen des Integrationsamtes Hamburgs auch in elektronischer Form stimme ich bis auf Widerruf zu.

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Die Seminare G1, G2 und G3 sind inhaltsgleich und bauen nicht aufeinander auf!

n Seminarziele

Die Teilnehmer des Grundseminars erwerben gute Organisationskenntnisse für ihre Arbeit und das Rüstzeug für folgende Aufgaben:• Beratung und Betreuung schwerbehinderter

Menschen • Beratung des Arbeitgebers• Mitwirkung bei Personalentscheidungen • Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, dem

Versorgungsamt und den Trägern der beruflichen Rehabilitation

n Seminarinhalte

Der Lehrgang vermittelt insbesondere• Grundregeln des innerbetrieblichen Verhaltens

der Schwerbehindertenvertretung• die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertre-

tung• Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei perso-

nellen Maßnahmen• das Zusammenarbeitsgebot mit dem Betriebs-/

Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenhei-ten

• das Zusammenarbeitsgebot mit dem Integrati-onsamt und der Agentur für Arbeit

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/

Checkliste• Diskussion

Grundseminar – Basiswissen

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Seminar-Nummer: G1

TerminMontag und Dienstag22. und 23. Februar 2021

Seminar-Nummer: G2

TerminMittwoch und Donnerstag07. und 08. April 2021

Ort (gilt für beide Termine)Lindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 150, 22527 Hamburg

Kosten pro Seminar124,00 €

Seminar-Nummer: G3

TerminMontag und Dienstag25. und 26. Oktober 2021

OrtElsa Brändström HausKösterbergstraße 62, 22587 Hamburg

Alle Termine sind Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung

Kosten130,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden im Elsa Brändströn Haus nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich nar-Nummer: G4 Für alle Termine gilt: Beginn: 9.00 UhrEnde: 16.30 Uhr

ReferentenMarina Marquardt, Markus Drosten

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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Die Seminare A1 und A2 sind inhaltsgleich und bauen nicht aufeinander auf!

n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen durch den Seminarbesuch• ihre Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht ver-

tiefen und diese situationsgerecht anwenden kön-nen

• Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Inte-grationsamt, der Agentur für Arbeit und dem Ver-sorgungsamt kennenlernen

• zur Schaffung und Erhaltung bestehender Ar-beitsplätze für schwerbehinderte Menschen bei-tragen können

n Seminarinhalte

• Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten im Zu-sammenhang mit der betrieblichen Interessen-wahrnehmung

• Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Ein-stellung, Umsetzung/Änderung der Arbeitsbedin-gungen und Kündigung von schwerbehinderten Menschen

• Grundkenntnisse des besonderen Kündigungs-schutzes und der begleitenden Hilfe für schwer-behinderte Menschen

• Erstellen von Stellungnahmen im Kündigungs-schutz

• Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes sowie der Reha-Träger

• Informationen zur Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

• Aufgaben des Integrationsfachdienstes Hamburg (IFD)

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferate• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, die bereits das Grundseminar besucht haben

Aufbauseminar – Basiswissen

Seminar-Nummer: A1

TerminMittwoch bis Freitag 16. bis 18. Juni 2021

Seminar-ZeitenMittwoch 09.00 Uhr bis 16.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 16.30 UhrFreitag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUS, Am Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten150,00 €

Tagesveranstaltung ohne Übernachtungen

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

Seminar-Nummer: A2

Termin Montag bis Mittwoch06. bis 08. September 2021

Seminar-ZeitenMontag 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr Dienstag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

OrtHotel Park SoltauWinsener Straße 11129614 Soltau

Kosten324,60 €

Übernachtungen enthalten

ReferentenMitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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Seminar-Nummer: IE 1

TerminMontag bis Freitag15. bis 19. März 2021

Seminar-Nummer: IE 2

Termin Montag bis Freitag07. bis 11. Juni 2021

Seminar-Nummer: IE 3 Termin Montag bis Freitag09. bis 13. August 2021

Für alle Termine gelten folgende Seminar-ZeitenMontag 09.00 Uhr bis 16.30 UhrDienstag 09.00 Uhr bis 16.30 UhrMittwoch 09.00 Uhr bis 16.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 16.30 UhrFreitag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Ort (gilt für IE1, IE2, IE3)WÄLDERHAUS, Am Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten250,00 € pro Seminar

Alle Termine sind Tagesveranstaltungen ohne Übernachtungen

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

ReferentenMarina MarquardtMitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg Zwanzig Anerkennungsstunden für Disability Manager

Die Seminare IE1, IE2 und IE3 sind inhaltsgleich und bauen nicht aufeinander auf!

n Seminarziele

Das Intensive Eingangsseminar umfasst die Inhalte des Grund- und Aufbauseminars. Die Teilnehmer sollen bei dem Seminar gute Organisa-tionskenntnisse für ihre Arbeit und Aufgaben erwer-ben. Außerdem sollen sie an Kompetenz bei der Be-ratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen sowie bei der Beratung des Arbeitgebers zu Fragen bei der Umsetzung des Schwerbehindertenrechts gewinnen. Sie bekommen mehr Sicherheit bei der Mitwirkung an Personalentscheidungen und können effektiver mit dem Integrationsamt, dem Integrati-onsfachdienst, dem Versorgungsamt und den Trägern der beruflichen Rehabilitation zusammenarbeiten.

n Seminarinhalte

Der Lehrgang vermittelt insbesondere Kenntnisse über die• Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten der

Schwerbehindertenvertretung• Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei perso-

nellen Maßnahmen • Strategien der Zusammenarbeit mit dem Be-

triebs-/ Personalrat und dem Inklusionsbeauf-tragten des Arbeitgebers

• begleitende Hilfe und den besonderen Kündi-gungsschutz für schwerbehinderte Menschen

• Erstellung von Stellungnahmen im Kündigungs-schutzverfahren

• Aufgabenstellung und Leistungen des Integrati-onsamtes und der Reha-Träger

• Informationen über Möglichkeiten zur Verwen-dung der Ausgleichsabgabe

• Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes Ham-burg (IFD)

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch • Kurzreferat • Gruppenarbeit/Fallbeispiele• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, die neu im Amt sind bzw. bisher noch kein Grund- und Aufbauseminar besucht haben

Intensives Eingangsseminar – Basiswissen

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Seminar-Nummer: AGT

TerminFreitag 19. Februar 2021

Beginn: 9.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten62,00 €

ReferentinLarissa Wocken

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

Dieses Seminar richtet sich an die Inklusionsbeauf-tragten für die Belange schwerbehinderter Menschen und an Personalverantwortliche und Führungskräfte. Es befasst sich mit der Tätigkeit und Stellung des In-klusionsbeauftragten nach § 181 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

n Seminarziele

Im Seminar werden gemeinsam erarbeitet:• die rechtlichen Grundlagen des eigenen Handelns • die Rolle gegenüber den Interessenvertretungen

und den einzelnen Beschäftigten • die Handlungsfelder des Inklusionsbeauftragten

n Seminarinhalte

• Stellung des Inklusionsbeauftragten• Rechte und Pflichten des Inklusionsbeauftragten• Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen• Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt• Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit• Betriebliches Eingliederungsmanagement• Prävention• Integrationsvereinbarung• Behinderungsgerechte Beschäftigung• Öffentlichkeitsarbeit

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/

Checkliste• Diskussion

Inklusion im Betrieb - die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX

für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Vorgesetzte, Personalverantwortliche und Führungskräfte

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n Seminarziele

Die Zahl älterer und körperlich beeinträchtigter Mit-arbeiter nimmt zu. Zukunftsfähige Unternehmen entwickeln Konzepte, damit auch diese Beschäftig-tengruppen ihre Leistungsfähigkeit voll einbringen können. Inklusion und Barrierefreiheit sind hierbei wichtige Stellschrauben.Wer Barrierefreiheit zum geeigneten Zeitpunkt be-rücksichtigt, spart Kosten und schafft Arbeitsbedin-gungen, von denen die gesamte Belegschaft profi-tiert.Das Seminar zeigt die Vorteile einer inklusiven Unter-nehmenskultur und einer barrierefreien Arbeitswelt auf. Wir vermitteln praxisnah, wie sich Veränderun-gen im eigenen Unternehmen verankern lassen. Sie erhalten Anregungen zur Umsetzung eines solchen Strategiekonzepts und lernen konkrete Maßnahmen kennen, die zum Beispiel in Aktionspläne einfließen können.

n Seminarinhalte

Die Seminarveranstaltung vermittelt Kenntnisse zu folgenden Themen:• Mit welchen altersbedingten Veränderungen und

Behinderungen sollten sich Unternehmen ausein-andersetzen?

• Was bedeutet inklusive Unternehmenskultur und wie kann sie entstehen?

• Bei welchen unternehmerischen Entscheidungen lohnt es sich, auf Barrierefreiheit zu achten, zum Beispiel bei Um- und Neubauten, beim Erwerb von Arbeitsmitteln, beim Relaunch der Internetseite?

• Wie lassen sich Inklusion und Barrierefreiheit im eigenen Unternehmen Schritt für Schritt umset-zen und welche Informationen und Leitfäden un-terstützen dabei?

Seminar-Nummer: IB

TerminFreitag27. August 2021

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr

OrtBehörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und IntegrationHamburger Str. 47Raum 913 22083 Hamburg

Kostenkeine

ReferentinSimone Lerche

Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Inklusion und Barrierefreiheit – Strategiekonzept mit Weitblick

n Lehrmethoden

• Vorstellung von Best-Practice-Beispie-len

• Selbsterfahrung von Barrieren, zum Beispiel digitale Barrieren, schlechte Akustik

• Praxisübungen zur Anwendung von Planungshilfen und Umsetzung von Aktionsplänen

• Austausch und Diskussion

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Seminar-Nummer: IB

TerminFreitag27. August 2021

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr

OrtBehörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und IntegrationHamburger Str. 47Raum 913 22083 Hamburg

Kostenkeine

ReferentinSimone Lerche

Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager

Seminar-Nummer: AGG

TerminMittwoch bis Freitag01. bis 03. September 2021

Seminar-Zeiten Mittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrFreitag 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtungen

Kosten186,00 €

ReferentinLarissa Wocken

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Be-triebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

n Seminarziele

Das Antidiskriminierungsrecht nimmt im Bereich des Rechts der Menschen mit Behinderung eine wachsen-de Rolle ein. Dabei ist besonders in der Praxis noch viel Klärungsbedarf:

• Wie erkennt man Benachteiligung im Arbeitsver-hältnis?

• Wie wirken sich die Folgen einer Verletzung der Beteiligungspflichten gegenüber der Schwerbe-hindertenvertretung (SBV) aus?

• In welchen Fällen besteht ein Schadenersatzan-spruch gegenüber dem Arbeitgeber?

• In welchen Fällen muss ein Betriebliches Einglie-derungsmanagement (BEM) vor einer Kündigung durchgeführt werden und wie?

• Was heißt Prävention und was passiert, wenn sie nicht stattfindet?

Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Se-minar unter Berücksichtigung der aktuellen Recht-sprechung und Literatur beantwortet.

n Seminarinhalte

• Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes (AGG) – insbesondere: Verbot der Benachteiligung wegen der Behinderung

• Neudefinition des Behinderungsbegriffs• Benachteiligung wegen der Behinderung bei Ein-

stellung• Benachteiligung im laufenden Arbeitsverhältnis• Betriebliches Eingliederungsmanagement und

Prävention• Behinderungsgerechte Beschäftigung• Wiedereingliederung • Kündigungsschutz und Allgemeines Gleichbe-

handlungsgesetz (AGG) • Rechtsfolgen der Benachteiligung: Schadenser-

satz und Entschädigung• Rolle der SBV

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungs-schutz für behinderte Menschen

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• Arbeitsunterlagen/Checkliste• Diskussion

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Seminar-Nummer: IFD | IFD Online

TerminMittwoch24. Februar 2021

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr

OrtHamburger ArbeitsassistenzSchulterblatt 3620357 Hamburg

Kostenkeine

ReferentenMitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg

10 Teilnehmer*innenplätze sind vor Ort vorgesehen.Weitere 10 Teilnehmer*innenplätze kön-nen über Zoom dazu geschaltet werden (für Risikogruppenteilnehmer*innenvorbehalten). Bitte bei der Anmeldung angeben!

Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Als zentraler Integrationsfachdienst (IFD) bietet der IFD-Hamburg Begleitung und Sicherung der Arbeits-verhältnisse von Beschäftigten mit Schwerbehinde-rung (oder Gleichstellung) in Hamburg.Er berät und unterstützt im Auftrag des Integrati-onsamts Beschäftigte in Hamburg mit Schwerbe-hinderung oder Gleichstellung und ihre Arbeitgeber (weitere Informationen auf Seite 43).

n Seminarziele

Die Teilnehmer lernen bei der Halbtagsveranstaltung die Akteure vor Ort kennen. Sie bekommen einen Überblick über Organisation und Aufgaben. Außer-dem erfahren sie, wer fachlich für welche Behinde-rungsgruppen zuständig ist.Das Ziel ist, dass die Teilnehmer am Ende des Semi-nars wissen, wie sie den IFD im Rahmen ihrer Aufga-ben im Betrieb nutzen können.

n Seminarinhalte

• rechtliche Grundlagen der IFD-Arbeit• das Beratungsangebot des IFD• verschiedene Formen der Arbeitsbegleitung• Begutachtungsverfahren zur Feststellung der

Höhe von Minderleistungen

n Lehrmethoden

• Vortrag• Diskussion• Vorstellung von Erfahrungsbeispielen

Kooperationspartner stellen sich vor – Integrationsfachdienst Hamburg

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Seminar-Nummer: VAA1

Termin 1Mittwoch 24. März 2021

Seminar-Nummer: VAA2

Termin 2Mittwoch 18. August 2021

Für beide Termine gilt:

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr

Ort (gilt für beide Termine)WÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten pro Seminar50,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

ReferentenMitarbeiter des Versorgungsamtes Ham-burg und der Agentur für Arbeit

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager.

Die Seminare VAA1 und VAA2 sind inhaltsgleich und bauen nicht aufeinander auf!

n Seminarziele

Die Teilnehmer lernen durch den Besuch der eintägi-gen Veranstaltung die Akteure vor Ort kennen. Das Seminar vermittelt außerdem die Grundsätze des Feststellungsverfahrens beim Versorgungsamt, die Bedeutung von besonderen Merkzeichen und infor-miert über die Parkerleichterungen. Nach dem Seminar sollen die Teilnehmer in der Lage sein, behinderte Mitarbeiter bei der Antragstellung beim Versorgungsamt zu unterstützen.Die Schulung vermittelt zudem die wesentlichen För-dermöglichkeiten der Arbeitsagentur, zum Beispiel bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen und informiert über die Möglichkeiten der Mehrfachan-rechnung.Die Teilnehmer lernen die Grundsätze des Gleichstel-lungsverfahrens kennen, um Menschen mit Behin-derung im Gleichstellungsverfahren bei der Arbeits-agentur unterstützen zu können.

n Seminarinhalte

• Das Anerkennungsverfahren beim Versorgungs-amt nach § 69 SGB IX

• Das Gleichstellungsverfahren nach § 68 SGB IX durch die Arbeitsagentur

• Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferate• Erarbeitung von Antragsunterlagen/ Checklisten• Praxisfragen/Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Kooperationspartner stellen sich vor –Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg

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Die Seminare GAK1 und GAK2 sind inhaltsgleich und bauen nicht aufeinander auf!

n Seminarziele

Die Seminarteilnehmer sollen nach dem Besuch des Seminars in der Lage sein, die Kommunikationsmög-lichkeiten mit gehörlosen Menschen besser zu nutzen. Außerdem lernen sie neue Kommunikationsmöglich-keiten kennen. Dadurch können sie Verständigungs-schwierigkeiten abbauen und mehr Selbstsicherheit gewinnen. Oft lässt sich dadurch das Arbeitsverhält-nis stabilisieren. Ein weiteres Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung von Leitlinien für den innerbetrieblichen Umgang miteinander.

n Seminarinhalte

Das Seminar vermittelt insbesondere Kenntnisse über• Verhaltenstraining • Hörtraining• Sprech- und Sprachpflege • nonverbale Kommunikation• technische Hilfen• Sozial- und Schwerbehindertenrecht

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche • Kurzreferate • Gruppenarbeit • Diskussion

Der Lehrgang wird begleitet von Gebärdensprach-dolmetschern.

FreistellungFür alle Teilnehmer der Freien und Hansestadt Ham-burg gewährt das Personalamt Sonderurlaub für Be-amte unter Fortzahlung der Bezüge nach Nr. 13 der Hamburgischen Sonderurlaubsrichtlinien. Für teilnehmende Arbeitnehmer ist das Personalamt mit der übertariflichen Genehmigung von Sonderur-laub nach §28 TV-L unter Fortzahlung der Bezüge einverstanden. Der Antrag ist bei der zuständigen Personalabteilung zu stellen.

für gehörlose Menschen nur zusammen mit hörenden Arbeitskollegen und / oder Vorgesetzten, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, die regelmäßig mit gehörlosen Menschen zusammenarbeiten

Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar

Seminar-Nummer: GAK1

TerminMontag bis Freitag 28. Juni bis 02. Juli 2021

Seminar-Nummer: GAK2

TerminMontag bis Freitag 18. bis 22. Oktober 2021

Für beide Termine gilt:

Beginn am Montag: 09.00 Uhr Ende am Freitag: 13.00 Uhr

Ort (gilt für beide Termine)Reha-Zentrum für Hörgeschädigte CampusAm Gerhardshain 4424768 Rendsburg

KostenBei dem Gehörlosen-Arbeitskollegen-Se-minar gilt eine abweichende Kostenrege-lung.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Bahnfahrt übernimmt für alle Teil-nehmer das Integrationsamt.

ReferentenMitarbeiter des Reha-Zentrums für Hörgeschädigte

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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Seminar-Nummer: AG 1

Termin Dienstag22. Juni 2021

Seminar-Nummer: AG 2

Termin Dienstag 09. November 2021

Für beide Termine gilt:

Ort und Zeit Tag 1SozialbehördeHamburger Straße 479. OG, Raum 91322083 Hamburg

Beginn: 09.30 UhrEnde: 13.00 Uhr

Ort und Zeit Tag 2Arbeitsgericht HamburgOsterbekstraße 9622083 Hamburg

Beginn: 09.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

KostenKeine

ReferentinDr. Ulrike Höppner

n Seminarziele und Seminarinhalte

Die zweitägige Veranstaltung gibt Einblicke in die Verhandlungsführung und Entscheidungsfindung des Arbeitsgerichts. Die Seminarteilnehmer können auch bei einem Güte-/Kammertermin im Arbeitsgericht dabei sein.

Am ersten Tag werden die Sachverhalte für den Güte-/ Kammertermin im Arbeitsgericht gründlich vorbe-reitet. Dazu findet eine gemeinsame Bearbeitung der wesentlichen arbeits- und kündigungsschutzrechtli-chen sowie verfahrensmäßigen Aspekte der Einzel-fälle statt.

Am zweiten Tag ist die Teilnahme an den Verhand-lungen im Arbeitsgericht vorgesehen. Im Anschluss an die Sitzung werden die Entscheidungen des Ge-richts gemeinsam nachbereitet.

Um anderen Teilnehmern die Chance auf den Erhalt eines Seminarplatzes zu ermöglichen, bitte nur für einen Termin anmelden!

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht

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Seminar-Nummer: SG 1

TerminMittwoch03. Februar 2021

Seminar-Nummer: SG 2

TerminMittwochNovember 2021 (genauer Termin wird noch mitgeteilt)

Für beide Termine gilt:

Beginn: 9.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

OrtSozialgericht HamburgDammtorstraße 7 20354 Hamburg

Kostenkeine

ReferentinKatrin Baum-Schulz

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele und Seminarinhalte

In dem Seminar geht es um Klagen gegen Entschei-dungen des Versorgungsamtes Hamburg.Die Veranstaltung soll Einblicke in Verhandlungsfüh-rung und Entscheidungsfindung des Sozialgerichts geben. Die direkte Teilnahme an einem Verhand-lungstermin im Sozialgericht ist vorgesehen. Im Anschluss an die Sitzung steht die Richterin den Seminarteilnehmern für Fragen zur Verfügung.Wünschenswert ist, dass die Teilnehmer bereits den Grund- und Aufbaukurs bzw. das Intensive Eingangs-seminar besucht haben.

Um anderen Teilnehmern die Chance auf den Erhalt eines Seminarplatzes zu ermöglichen, bitte nur für einen Termin anmelden!

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht

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Seminar-Nummer: P 1

TerminMontag und Dienstag 26. und 27. April 2021

Seminar-Zeiten Montag 09.00 Uhr bis 16.30 UhrDienstag 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

OrtHoliday Inn HamburgBillwerder Neuer Deich 1420539 Hamburg

Kosten134,00 €

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

ReferentenMitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen durch die Schulung eine hö-here Sensibilität für die Belange von Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung entwickeln und Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen gewinnen. Das Seminar vermittelt das Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unter-stützungsmöglichkeiten und will Impulse für betrieb-liches Handeln und Gesprächsführung setzen.

In diesem Seminar erhalten Sie u.a. einen Über-blick über psychische Erkrankungen und lernen, worin Ihre Rolle als Schwerbehindertenvertetung liegt.

n Seminarinhalte

· Wie zeigen sich psychische Erkrankungen im Ar-beitskontext?

• Balance-Modell und HILFE-Konzept im Umgang mit dem o.g. Personenkreis

• Gesprächsführung bei Beschäftigten mit psychi-scher Erkrankung

• Unterstützungsangebote, insbesondere durch den Integrationsfachdienst Hamburg

• Stufenweise Wiedereingliederung/Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

• Psychische Belastungen im Arbeitsleben

n Lehrmethoden

• Vortrag• Diskussion• Kleingruppenarbeit• Rollenspiel

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung

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Seminar-Nummer: P 2

TerminDonnerstag 30. September 2021

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr

OrtHoliday Inn HamburgBillwerder Neuer Deich 1420539 Hamburg

Kosten67,00 €

ReferentenMitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen durch die Schulung eine hö-here Sensibilität für die Belange von Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung entwickeln und Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen gewinnen. Das Seminar vermittelt das Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unter-stützungsmöglichkeiten und will Impulse für betrieb-liches Handeln und Gesprächsführung setzen.

Dieses Seminar ist schwerpunktmäßig auf die Be-dürfnisse der Arbeitgeber und deren Inklusionsbe-auftragte zugeschnitten. Schwerbehindertenver-tretungen, Betriebs- und Personalräte können an dieser Veranstaltung teilnehmen, sofern diese nicht mit der oben genannten Zielgruppe ausgebucht ist. Als Interessenvertretung erhalten Sie auf der An-meldebestätigung zunächst grundsätzlich den Sta-tus „Warteliste“. Sie erfahren möglicherweise erst vier Wochen vor dem Termin, ob eine Teilnahme für Sie als Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat möglich ist.

n Seminarinhalte

• Wie zeigen sich psychische Erkrankungen im Ar-beitskontext?

• Balance-Modell und HILFE-Konzept im Umgang mit dem o.g. Personenkreis

• Gesprächsführung bei Beschäftigten mit psychi-scher Erkrankung

• Unterstützungsangebote, insbesondere durch den Integrationsfachdienst Hamburg (IFD)

• Stufenweise Wiedereingliederung / Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

• Psychische Belastungen im Arbeitsleben

n Lehrmethoden

• Vortrag• Diskussion• Kleingruppenarbeit• Rollenspiel

für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderungng

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Seminar-Nummer: P 2

TerminDonnerstag 30. September 2021

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr

OrtHoliday Inn HamburgBillwerder Neuer Deich 1420539 Hamburg

Kosten67,00 €

ReferentenMitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

Seminar-Nummer: REF

TerminMittwoch 26. Mai 2021

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten50,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

ReferentenDr. Babette Tondorf

n Seminarziele

Rechte und Pflichten im Innenverhältnis (Rollen der Vertrauensperson selbst und aller stellvertretend gewählten Mitglieder) und im Verhältnis zu Arbeit-geber/Dienstherrn, Betriebsrat/Personalrat, Inklu-sionsbeauftragter/m, Integrationsamt und anderen. Klassische und neue Konfliktfelder, Lösungsmöglich-keiten.

Infolge der erweiterten Heranziehungs- und Schu-lungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen durch die jüngste SGB IX – Reform spielt der Einsatz der stellvertretend gewählten Mitglieder eine we-sentlich größere Rolle in der betrieblichen Praxis der Schwerbehindertenvertretungen als zuvor. Die Neue-rungen führen entsprechend dem Willen des Gesetz-gebers zu terminlicher Entlastung aller Beteiligten und mehr Kompetenz, wirft aber auch neue Fragen und Probleme auf.

n Seminarinhalte

• Welche rechtlichen Befugnisse hat das herange-zogene Mitglied in seinem Aufgabenbereich, kann es hier entgegen dem Willen der Vertrauensper-son entscheiden?

• Welche Abstimmungserfordernisse bestehen? • Was gilt im Außenverhältnis, was haben Arbeitge-

ber/Dienstherr, Betriebsrat/Personalrat, Inklu-sionsbeauftragte/r, Integrationsamt bei Tätig-werden eines stellvertretenden Mitglieds (z.B. im Kündigungsschutzverfahren) zu beachten?

• Was tun, wenn das stellvertretend gewählte Mitglied erklärt, vorrangig seiner Aufgaben als Betriebs- oder Personalratsmitglied nachkommen zu wollen (Doppelmandat)?

• Wer bestimmt über den Einsatz der Bürokraft? • Wie verteilt man die räumlichen und sächlichen

Mittel untereinander?• Welche Freistellungsrechte hat das stellvertre-

tend tätige Mitglied bei Stellvertretung und Her-anziehung gegenüber dem Arbeitgeber?

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Nach der Reform des SGB IX – Rechte und Pflichten für Schwer-behindertenvertretungen und ihre Stellvertretenden Mitglieder

• Darf der Arbeitgeber über das zeitliche Maß interner Abstimmungserfordernis-se mitbestimmen?

• Wer organisiert und koordiniert den Einsatz der Mitglieder bei Urlaub oder Erkrankung von in der Rangfolge vor-stehenden Mitgliedern?

• Welche rechtlichen Handlungsmög-lichkeiten bestehen bei Konflikten zwischen der Vertrauensperson und stellvertretend gewählten Mitgliedern?

Das Tagesseminar vermittelt alles Wis-senswerte aus Gesetz, Rechtsprechung und Literatur zu diesen Fragen, immer aufbereitet anhand von konkreten Praxis-fällen und passenden Lösungen.

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Seminar-Nummer: DSGVO 1

TerminDonnerstag 29. April 2021

Seminar-Nummer: DSGVO 2

TerminDienstag 16. November 2021

Für beide Termine gilt:

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten62,00 €

ReferentinInga Orlowski (mit Assistenzhund)

Sieben Anerkennungsstunden für Disability-Manager

Die Seminare DSGVO 1 und DSGVO 2 sind inhaltsgleich und bauen nicht aufeinander auf!

n Seminarziele

Die neue Datenschutz-Grundverordnung findet auch in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen und Personalvertretungen Anwendung und muss umgesetzt werden. Was ist zu beachten? Diese Frage wird in diesem Seminar beantwortet.

n Seminarinhalte

Betrachtet werden die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche/Berührungspunkte im Bereich Datenschutz:

• BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement• Kündigungsschutzverfahren• Einstellungsverfahren• Betriebsarzt• Amtsarzt• Verwahrung eigener Akten• Datenweitergabe• Einwilligungserklärung

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch• Fallbeispiele• Diskussionen

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung/Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO

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Seminar-Nummer: BEM

TerminMittwoch und Donnerstag 14. bis 15. April 2021

Seminar-ZeitenMittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten100,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

ReferentinDr. Babette Tondorf

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei längerer Arbeits-unfähigkeit - von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten - zu klären, wie Ar-beitsunfähigkeit überwunden werden kann bzw. wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Ar-beitsplatz erhalten werden kann. Dieses Seminar soll vor allem die rechtlichen Grund-lagen und grundsätzliche Kenntnisse über die be-triebliche Organisation des Betrieblichen Eingliede-rungsmanagements (BEM) vermitteln.

n Seminarinhalte

unter anderem: • Rechtspflicht des Arbeitgebers• Abgrenzung zur stufenweisen Wiedereingliede-

rung• Beteiligung der Interessenvertretungen• Formularien im Rahmen des BEM• Umgang mit mitarbeiterbezogenen Gesundheits-

daten im BEM• Negative Gesundheitsprognose im Kündigungs-

kontext• Erfolgsfaktoren im BEM• BEM und Krankenrückkehrgespräche • Kernpunkte der betrieblichen Organisation• Rolle der Vorgesetzten• Maßnahmen im BEM• Rechtsprechung zum BEM• Fälle aus der anwaltlichen Praxis

n Lehrmethoden

• Trainer-Input • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Diskussion

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte und BEM-Beauftragte

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtliche Grundlagen

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Seminar-Nummer: BEM 1

TerminDienstag und Mittwoch 01. bis 02. Juni 2021

Seminar-Zeiten Dienstag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrMittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten124,00 €

ReferentenMitarbeiterinnen der Beratungsprojekte BIHA und handicap

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei längerer Arbeits-unfähigkeit - von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten - zu klären, wie Ar-beitsunfähigkeit überwunden werden kann bzw. wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Ar-beitsplatz erhalten werden kann.

Dieses Seminar soll neben den rechtlichen Grundla-gen weitergehende Kenntnisse über die betriebliche Organisation des Betrieblichen Eingliederungsma-nagements (BEM) vermitteln.

n Seminarinhalte

unter anderem: • Rechtliche Grundlagen gem. § 84 Abs. 2 SGB IX • Abgrenzung zur stufenweisen Wiedereingliede-

rung gem. § 28 SGB IX i. V. m. § 74 SGB V• Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen

am BEM• Verfahrensablauf des BEM• Zusammenwirken der Beteiligten im BEM (Be-

troffene, BEM-Team, Führungskraft, interne und externe Akteure)

• Handlungsleitfaden erstellen • Unterstützungsstrukturen im BEM• Maßnahmen im Rahmen des BEM• BEM im Kontext der krankheitsbedingten Kündi-

gung• Datenschutz im BEM• Fallmanagement und Praxisbeispiele • Besprechung eigener Fallfragen

n Lehrmethoden

• Trainer-Input • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Diskussion

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte und BEM-Beauftragte

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 1

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Seminar-Nummer: BEM 1

TerminDienstag und Mittwoch 01. bis 02. Juni 2021

Seminar-Zeiten Dienstag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrMittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten124,00 €

ReferentenMitarbeiterinnen der Beratungsprojekte BIHA und handicap

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

Seminar-Nummer: BEM 2

TerminMittwoch und Donnerstag 22. und 23. September 2021

Seminar-Zeiten Mittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten124,00 €

ReferentMitarbeiter der Beratungsprojekte BIHA und handicap

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Ziel des Seminars ist es, juristische und praxisbezo-gene Fragen zu klären, die bei der Ein- und Durchfüh-rung des BEM aufgetreten sind. Außerdem werden anhand von Fallbesprechungen Handlungsmöglich-keiten im BEM aufgezeigt.

n Seminarinhalte

unter anderem: • neueste rechtliche Entwicklungen im BEM• Best practice für die Dokumentation und den

Datenschutz im BEM• Bildung von BEM-Teams in Unternehmen• Betriebsvereinbarungen gestalten• Unterstützungsstrukturen und Antragstellung • (Leistungsträger, Rentenarten etc.)• Möglichkeiten im BEM und gelungene Beispiele

der betrieblichen Eingliederung• Evaluierung und Ergebnismessung• Besprechung von exemplarischen und konkret

anliegenden Fällen • Klärung juristischer Fragen

n Lehrmethoden

• Trainer-Input • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Realsimulationen mit Auswertung

(Selbstreflexion und Feedback)

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte und BEM-Beauftragte, die bereits an Seminaren zum Betrieb-lichen Eingliederungsmanagement (BEM), insbesondere an BEM 1, teilgenommen haben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – Teil 2

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Seminar-Nummer: BEMG

TerminMittwoch bis Freitag 13. bis 15. Oktober 2021

Seminar-ZeitenMittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrFreitag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten186,00 €

ReferentThomas Frick

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, BEM-Gespräche noch professioneller und erfolgrei-cher zu führen.

n Seminarinhalte

• Grundlagen der Eingliederungsgespräche: Ge-sprächsmodell, innere Haltung

• Gesprächsleitfaden: ressourcen- und lösungsori-entiertes Fragen, vertieftes aktives Zuhören

• Professioneller Umgang mit schwierigen Ge-sprächssituationen

• Rollenidentität von BEM-Koordinator/in und an-deren BEM-Beauftragten (z.B. Schwerbehinder-tenvertretung, Betriebsarzt/-ärztin)

• Allparteilichkeit im BEM• Eingliederungsgespräche führen: Fallbeispiele,

Realsimulationen• Erarbeitung des Eingliederungsplans

n Lehrmethoden

• Trainerinput • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Realsimulationen mit Auswertung

(Selbstreflexion und Feedback – auf Wunsch auch mit Video-Feedback)

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, sowie für Arbeitgeber und BEM-Beauftragte, die bereits an Seminaren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilgenommen haben und die rechtlichen Grundlagen und die betriebliche Organisation kennen

Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM-Gespräche professionell führen

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Seminar-Nummer: BEMG

TerminMittwoch bis Freitag 13. bis 15. Oktober 2021

Seminar-ZeitenMittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrFreitag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten186,00 €

ReferentThomas Frick

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

Seminar-Nummer: IV

TerminMittwoch und Donnerstag 21. und 22. April 2021

Seminar-Zeiten Mittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtSCANDIC HAMBURG EMPORIODammtorwall 1920355 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten96,00 €

ReferentinLarissa Wocken

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Inklusionsvereinbarungen können helfen, konkrete Maßnahmen und Wege auf einem Weg zu einem in-klusiven Arbeitsmarkt zu finden. Eine solche Vereinbarung könnte zum Beispiel fol-gende Themen enthalten: Bewusstseinsbildung, Öf-fentlichkeitsarbeit, Arbeitsplatzgestaltung, Beschäf-tigung, Ausbildung, Bildung und Qualifizierung. Das Instrument der Inklusionsvereinbarung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsle-ben dadurch stärker unterstützen, dass die betrieb-liche Integrationsarbeit über Zielvereinbarungen ge-steuert wird. Es sollen betriebsnahe Vereinbarungen abgeschlossen werden, die geeignet sind, die Be-schäftigungssituation spürbar zu verbessern.Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenver-tretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat eine ver-bindliche Inklusionsvereinbarung. Dazu werden die Teilnehmer die Inhalte und die Struktur erarbeiten.

n Seminarinhalte

Inklusionsvereinbarungen • Wo regeln?• Warum regeln?• Wie regeln?• Wer regelt?• Was passiert, wenn niemand regelt?

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsunterlagen/

Checkliste• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Inklusionsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion

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Seminar-Nummer: MD

TerminMontag bis Mittwoch 27. bis 29. September 2021 und Dienstag 02. November 2021

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten150,00 €

Tagesveranstaltung ohne Übernachtungen

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

Seminar-Zeiten Montag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDienstag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrMittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

sowie 1 Tag in einer Therapieeinrichtung am Dienstag 02. November 2021

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Psychische Belastung am Arbeitsplatz und Stress machen krank. Um die Arbeit zu bewältigen, grei-fen immer mehr Beschäftigte zu Psychopharmaka wie Neuro-Enhancement (Hirndoping). Aber welche Risiken sind damit verbunden? Die Übergänge zur Abhängigkeit sind fließend, ein Missbrauch schwer zu erkennen. Mitarbeiter, die die Wahrnehmung ein-schränkende Drogen oder stark beruhigende Medika-mente „konsumieren“, bringen sich selbst und andere in Gefahr. Die Folgen einer Medikamenten- oder Drogenabhän-gigkeit münden durch psychische wie körperliche Schäden oftmals in der Schwerbehinderung. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminarbesuch in der Lage sein, Suchtprobleme im Betrieb zu erken-nen und Betroffene über Hilfsangebote zu informie-ren. Außerdem sollten sie in der Lage sein, an der Erstellung eines betrieblichen Sucht-Präventionspro-gramms mitzuwirken.

n Seminarinhalte

• Grundlagen zum Thema Medikamentenabhängig-keit (Definition, Entwicklung, Medikamentengrup-pen, Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial, Verordnungspraxis, low-dose-dependence etc.)

• Medikamentenabhängigkeit bei Frauen • die stille Sucht: Erkennen einer Medikamentenab-

hängigkeit• illegale Drogen (Stoffkunde, Merkmale einer Ab-

hängigkeit) • Intervention und Behandlung • Erweiterung der Handlungs- und Kommunikati-

onskompetenz bezüglich des Themas Sucht • Gesprächsführung bei (Sucht-) Auffälligkeit,

Co-Abhängigkeit, betriebliche Hilfsangebote • arbeitsrechtliche Aspekte (z.B. Verlust von Versi-

cherungsschutz, Kontrolle)• Betriebsvereinbarung Sucht: inhaltliche Gestal-

tung und Umsetzung

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz

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Seminar-Nummer: RES

TerminMontag und Dienstag 13. und 14. September 2021

Seminar-Zeiten Montag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDienstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten124,00 €

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Resilienz für betriebliche Interessenvertreter

n Seminarziele

In einer Arbeitswelt, in der insbesondere die psychi-sche Belastung zunimmt, ist es wichtig für die Teilneh-merinnen/Teilnehmer zu wissen, wie sie gesund durch die Amtszeit kommen und die Doppelbelastung Beruf/Nebenamt gut meistern können. Hierbei spielt die Resi-lienz, d.h. die „innere“ Widerstandsfähigkeit in Krisen-situationen, eine wichtige Rolle.Im Englischen wird das Wort „resilient“ im Sinne von Materialeigenschaften wie „elastisch“ oder „unver-wüstlich“ gebraucht. Damit wird die Fähigkeit eines Werkstoffes beschrieben, nach einer Verformung durch Druck- oder Zugwirkung wieder in seine ursprüngliche Form zurückzukehren. Ein resilientes System kann Stö-rungen von innen und außen ausgleichen oder ertra-gen, ohne langfristigen Schaden zu nehmen.Resiliente Menschen erleben nach einer krisenhaften Situation ebenso wie alle Menschen einen Leistungs-abfall. Sie kommen aber schneller aus dem Leistungs-tief heraus und sind zudem am Ende widerstandsfähi-ger als vorher.

n Seminarinhalte

Im Seminar wird vermittelt, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene Stärken für eine erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson schwerbehinderter Men-schen sowie als Personalrat- bzw. Betriebsratsmitglied erkennen und effektiv nutzen bzw. einsetzen können.

Die sieben Resilienzfaktoren werden ausführlich vorge-stellt. Sie stellen den „Schutzmantel“ dar, um schwieri-ge Zeiten schadlos zu überstehen.

Resilienz ist erlernbar! Die Teilnehmerinnen und Teil-nehmer haben in dem Seminar die Möglichkeit, sich anhand dieser Resilienzfaktoren praxisbezogen eigene Hilfestellungen zur Bewältigung des beruflichen All-tags zu erarbeiten

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n Seminarziele

Wenn Sie, ganz gleich ob im Beruf oder Privatleben, zu allen Wünschen und Forderungen Ihrer Umgebung Ja sagen, wenn Sie Ihre eigenen Bedürfnisse und In-teressen meist zurückstellen, sind Sie sicher gern ge-sehen und beliebt, aber Sie fühlen sich irgendwann benutzt und ausgebrannt. Auch im Rahmen der Ausübung Ihres Ehrenamtes z.B. als SBV kann Sie das „Helfersyndrom“ ereilen, wenn Sie nicht ein klares Rollenverständnis in Ihrer Tätigkeit als SBV entwickeln:

• Klarheit über die Aufgaben und Zuständigkeiten als SBV

• Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe leben• sich nicht funktionalisieren lassen• eine gute Vernetzung pflegen• Delegation von bestimmten Aufgaben an interne

und externe Stellen• Einbeziehung der Stellvertretungum nur einige Aspekte zu nennen.

Gerade die zunehmenden psychischen Erkrankungen erfordern neben Fachkenntnissen ein gutes Austari-eren von Nähe und Distanz, einfühlsamer Unterstüt-zung und behutsamer Konfrontation, das Wahrneh-men und Einhalten der eigenen Grenzen.

n Seminarinhalte

In diesem speziellen Kommunikationstraining lernen Sie die psychologischen Hintergründe für ein „vorei-liges“ Ja kennen und erarbeiten Tipps und Anregun-gen für Ihren Berufsalltag und Ihr Ehrenamt, um nicht voreilig Ja zu sagen, wenn Sie in Wirklichkeit NEIN sagen sollten.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen möchtest!

Seminar-Nummer: JA-NEIN

TerminMontag und Dienstag22. und 23. November 2021

Seminar-Zeiten Montag 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDienstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kosten100,00 €

Tagesveranstaltung ohne Übernachtung

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Norddeutschlands große Reha-Messe für alle Men-schen mit Behinderung öffnet im Jahr 2020 wieder in Hamburg ihre Tore. Über 130 Aussteller stellen ihre neuesten Produkte und Innovationen vor. Den Besu-cher erwarten verschiedenste Anbieter technischer Hilfsmittel, die nicht nur bei Einschränkungen im All-tag das Leben leichter machen, sondern auch am Ar-beitsplatz einsetzbar sind - dabei immer mit dem Ziel vor Augen, die Selbständigkeit im Arbeitsleben des schwerbehinderten Menschen zu erhalten.

Das Integrationsamt ist wieder mit einem Stand vor Ort vertreten, und kann über mögliche Finanzierungen und Unterstützungen am Arbeitsplatz informieren.

Die Messe findet statt von Donnerstag, den 20. Mai 2021 bis Samstag, den 22. Mai 2021.

as Integrationsamt bietet Ihnen die Möglichkeit, ent-weder am Donnerstag, den 20. Mai 2021 oder am Freitag, den 21. Mai 2021 die Messe als Informations-veranstaltung zu besuchen.

Nach dem Messerundgang erhalten Sie durch die Mit-arbeiter des Integrationsamtes Hamburg fachkundige weitere Informationen.

Eine Eintrittskarte erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung zusammen mit Ihrer Einladung.

Seminar-Nummer: IRMA 1

Messebesuch

TerminDonnerstag20. Mai 2021

Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr

Seminar-Nummer: IRMA 2

Messebesuch

TerminFreitag21. Mai 2021

Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr

Ort (für beide Termine)Hamburg Messe- und CongressHalle A3Anfahrt über Lagerstraße20357 Hamburg

KostenKeine

ReferentenMitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

Besuch der Fachmesse IRMA – der Internationalen Reha-Messe für Alle

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Seminar-Nummer: GHW 1

TerminFreitag 05. März 2021

OrtInformations- und Beratungsprojekt handicap, Besenbinderhof 59 20097 Hamburg

Seminar-Nummer: GHW 2

TerminFreitag 07. Mai 2021

OrtHHLABei St. Annen 120457 Hamburg

Seminar-Nummer: GHW 3

TerminFreitag 22. Oktober 2021

OrtEurogate CTH GmbHKurt-Eckelmann-Str. 121129 Hamburg

Für alle Termine gilt:Beginn: 9.30 UhrEnde: 15.30 Uhr

Kostenkeine

LeitungNina Dallmann + Doris Schlarp

Pro Termin vier Anerkennungsstunden für Disability Manager.

n Ziele

In den Hamburger Werft- und Hafenbetrieben wer-den an die Schwerbehindertenvertretungen beson-dere Bedingungen und Anforderungen gestellt. Diese thematisieren wir im Seminar

Die überbetriebliche Zusammenarbeit in diesem Ge-sprächskreis eröffnet den Teilnehmern innovative An-sätze für die Integration von Menschen mit Schwer-behinderung in den Werft- und Hafenbetrieben und sichert langfristig deren Arbeitsplätze.

n Themen

• Anforderungen an die Schwerbehindertenvertre-tungen unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen

• überbetriebliche Zusammenarbeit und Erfah-rungsaustausch

• Hilfe und Unterstützung bei der innerbetriebli-chen Überzeugungsarbeit

• Gesundheitsschutz und Prävention • Erweiterung von betrieblichen Schulungs- und

Qualifizierungsmaßnahmen • Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern

Das Integrationsamt Hamburg unterstützt die Zu-sammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Programm könnte demnächst auch Ihr Ar-beitskreis zu finden sein!

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder sowie Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber aus dem Bereich Hafen und Werften in Hamburg

Gesprächskreis „Hafen und Werften“

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Seminar-Nummer: GHW 1

TerminFreitag 05. März 2021

OrtInformations- und Beratungsprojekt handicap, Besenbinderhof 59 20097 Hamburg

Seminar-Nummer: GHW 2

TerminFreitag 07. Mai 2021

OrtHHLABei St. Annen 120457 Hamburg

Seminar-Nummer: GHW 3

TerminFreitag 22. Oktober 2021

OrtEurogate CTH GmbHKurt-Eckelmann-Str. 121129 Hamburg

Für alle Termine gilt:Beginn: 9.30 UhrEnde: 15.30 Uhr

Kostenkeine

LeitungNina Dallmann + Doris Schlarp

Pro Termin vier Anerkennungsstunden für Disability Manager.

Seminar-Nummer: ZA

TerminMittwoch bis Freitag 15. bis 17. September 2021

Seminar-ZeitenMittwoch 09.00 Uhr bis 15.30 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten150,00 €

Tagesveranstaltung ohne Übernachtungen

Kostenübernahmeerklärungen werden im WÄLDERHAUS nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkartenzahlung möglich

ReferentAchim Toennes

Zwanzig Anerkennungsstunden für Disability Manager

Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertre-tungsgesetz sowie das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) schreiben die Zusammenarbeit von Schwerbehinder-tenvertretungen und Betriebs- und Personalräten in einzelnen Bereichen vor. Das Kennen der eigenen Stärken und Potentiale ist die Grundlage dafür, um als Schwerbehindertenver-tretung auf Augenhöhe mit den Betriebs-/Personal-räten zusammenzuarbeiten. Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenver-treter (SBV) und Betriebs- und Personalräte (BR/PR), die gemeinsam die Situation von Arbeitnehmern mit und ohne Behinderung verbessern wollen. Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats sind deshalb aus-drücklich eingeladen, mit ihrer Schwerbehinderten-vertretung an diesem Seminar teilzunehmen.

n Seminarziele

Die Seminarteilnehmer sollen nach dem Besuch des Lehrgangs: • die rechtlichen Grundlagen des Zusammenar-

beitsgebots von SBV und BR/PR kennen • die Fallstricke der Kooperation kennen und kom-

petent überwinden können • die eigene Persönlichkeit gut einschätzen können

und so die Wirksamkeit des eigenen Handelns erhöhen

n Seminarinhalte

• Rechtliche Dimensionen - was dürfen, was müssen SBV und BR/PR gemeinsam tun?

• Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Zusammenarbeit durch die SBV und BR/PR

• Selbst- & Fremdwahrnehmung - eigene Wahrnehmungsmuster erkennen

• Persönlichkeit erkennen – MBTI• Wirkungsvoll kommunizieren• Konfliktmodelle - konstruktives Handeln im

Konfliktfall

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder sowie Betriebs- und Personalräte aus jeweils einem Betrieb/Dienststelle

Starke Schwerbehindertenvertretungen: Die Zusammenarbeit mit Betriebs-/Personalräten

n Lehrmethoden

• Trainer-Input • Systematische Fallbesprechung/ kol-

legiale Beratung • Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit • Simulationen mit Auswertung • Selbstreflexion• Videofeedback

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Markus DrostenTel.: 040 / 428 63-2859E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen über das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer Webseite unter:

www.hamburg.de/integrationsamt

Das Integrationsamt Hamburg stellt erfreut fest, dass sich viele Betriebe aus den unterschiedlichsten Grün-den zunehmend mit den Themen Inklusion, Beschäf-tigung von behinderten Menschen, Betriebliches Ein-gliederungsmanagement, Gesundheitsförderung und ähnlichen Fragestellungen beschäftigen.

Der Besuch von Seminaren und Fortbildungen außer Haus zu diesen Themen ist aus Zeitgründen für Ar-beitgeber und Führungskräfte häufig nicht möglich. Das Integrationsamt Hamburg bietet Ihnen deshalb an, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen in Ihrem Betrieb durchzuführen.

Abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre betriebliche Situation konzipiert das Integrationsamt gemeinsam mit Ihnen Seminare und Informationsveranstaltungen rund um das Thema schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Einen Überblick über die möglichen Themen verschafft Ihnen dieses Fortbildungspro-gramm, darüber hinaus sind aber auch andere The-men möglich.

Vorab klären wir mit Ihnen den von Ihnen gewünsch-ten Teilnehmerkreis sowie die individuellen betrieb-lichen Fragestellungen und richten danach die Ver-anstaltungsstruktur aus. Außerdem stellen wir Ihnen die erforderlichen Referenten zur Verfügung.

Die Beteiligung der Mitarbeitervertreter ist möglich und wird vom Integrationsamt ausdrücklich begrüßt.Sie legen mit uns den Termin und den Ort der Ver-anstaltung fest und laden den Teilnehmerkreis ein. Unsere erfahrenen und kompetenten Referenten aus dem Integrationsamt stehen Ihnen kostenlos zur Ver-fügung. Für unsere externen Referenten zahlt das In-tegrationsamt das Honorar.

Ihnen entstehen somit keine Kosten.

für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Inhouse-Seminare – maßgeschneidert für Ihren Betrieb

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Markus DrostenTel.: 040 / 428 63-2859E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen über das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer Webseite unter:

www.hamburg.de/integrationsamt

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration– Integrationsamt – Hamburger Straße 47 • 22083 HamburgTelefon: (040) 428 63-3953 • E-Fax: (040) 4279-63142E-Mail: [email protected]/integrationsamt

Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg

TätigkeitsbereichFunktion

Name Telefon-durchwahl428 63 -

Anmerkungen Zuständigkeit

Referatsleitung ab 01.02.21 Frau Hüchtebrock 2832Information und BildungSachgebietsleitung Herr Drosten 2859 Information und Bildung,

Stellv. Referatsleitung

Frau Schröder 3648 Information und Bildung Herr Schütt 2865 VersandVerwaltung Sondervermögen, Projektförderung, Erhebung Ausgleichsabgabe, ServiceSachgebietsleitung Herr Welz 2858Stellv. Sachgebietsleitung Herr Rothe 4213 Sachgebietsleitung Erhebung der Ausgleichsabgabe Herr Deinert 3736 Allgemeine Auskünfte Herr Hagemann 3953 Herr Uzun 3535 Kündigungsschutz/ begleitende Hilfen, WiderspruchsverfahrenSachgebietsleitung Herr Hansen 4069 Stellv. Sachgebietsleitung Frau Frank 3619 Verwendung der Ausgleichsabgabe, Individuelle Förderung, FachdiensteSachgebietsleitung Herr Bruns 2810 Psychosozialer Fachdienst Frau Schneider 2857 PLZ 20097-99, 201-203, 205, 211, 220-223 Frau Hohendorff 3772 PLZ 20001-95, 204, 210, 224-227 Technischer Fachdienst Frau Heess 4810 PLZ 200-203, 227, BASFI, Project Alliance Frau Burmeister 2850 PLZ 204, 205, 210, 211, 220-226,

Asklepios, P&W, Uni, UKE, HAW, HCU

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Der Integrationsfachdienst Hamburg (IFD HH)

Integrationsfachdienst Hamburg

Der Integrationsfachdienst (IFD) ist der Inte-grationsfachdienst für Hamburg. Die Aufgaben, Zielgruppen und Anforderungen des Inte- grationsfachdienstes sind in den §§ 192 ff Sozialgesetzbuch IX beschrieben.

Er berät im Auftrag des Integrationsamtes Ham-burg schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Ein zentrales Ziel des IFD ist es, Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zu unterstützen und ihre Beschäftigungsverhältnisse zu sichern.

Er wird darüber hinaus durch das Integrations-amt Hamburg mit der Berufsbegleitung von schwerbehinderten Menschen beauftragt, die einen besonderen Bedarf an Arbeitsbegleitung haben.

Ein besonderer Bedarf an Arbeitsbegleitung ist insbesondere gegeben bei schwerbehinderten Menschen mit geistiger oder seelischer Behin-derung oder mit einer schweren Körper-, Sin-nes-, oder Mehrfachbehinderung die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren Umständen (z.B. Alter, Leistungsminderung etc.) die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeits-markt erschwert.

Der IFD berät und unterstützt die o.g. schwer-behinderten Menschen und ihre Arbeitgeber – sofern sie einen Arbeitsplatz und ihren Wohn-, bzw. Betriebssitz in Hamburg haben, umfassend um eine möglichst dauerhafte Teilhabe dieses Personenkreises am Arbeitsleben zu sichern.

Neben der Beratung führt der IFD mit Einzelbe-auftragung durch das Integrationsamt Arbeits-begleitungen für den genannten Personenkreis über einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten, bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum durch.

Daneben kann der IFD für andere Träger der be-ruflichen Rehabilitation auf deren Kosten weitere Aufgaben, wie z. B. die Arbeitsvermittlung oder die Berufsbegleitung von Personen die nicht schwerbehindert sind, übernehmen.

Der Träger des IFD ist ARINET, der bereits seit mehr als 30 Jahren als Integrationsfachdienst für Menschen mit neurologischen und psychi-schen Problemen für das Integrationsamt Ham-burg tätig ist.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geis-tiger Behinderung arbeitet der IFD HH mit der Hamburger Arbeitsassistenz und für Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen mit aus-blick hamburg zusammen.

Integrationsfachdienst HamburgSachsenfeld 220097 HamburgTelefon: 040 / 38 90 45 – 20Fax: 040 / 38 90 45 - 45E-Mail: [email protected]: www.ifd-hamburg.de

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Die Beratungsprojekte des Integrationsamtes

Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern

n BIHA Hamburg – Consulting für Prävention, Inklusion, Rehabilitation

Das Beratungsprojekt BIHA Hamburg berät und unterstützt im Auftrag des Integrationsamtes Arbeitgeber zu allen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Arbeitnehmer. BIHA ist unter dem Dach der Fortbildungsakademie der Wirt-schaft (FAW) gGmbH angesiedelt.

Fortbildungsakademie der Wirtschaft BIHA Hamburg - Consulting für Prävention, In-klusion, Rehabilitation Spohrstraße 622083 Hamburg

Tel. 040/63 64 62-72Fax 040/63 64 [email protected]

Beratung und Unterstützung im Handwerk

n Inklusionslotse im Handwerk

Das Beratungsprojekt „Inklusionslotse im Hand-werk“ unterstützt im Auftrag des Integrations-amtes Arbeitgeber des Handwerks bei Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeit-nehmer. Das Projekt ist direkt bei der Hand-werkskammer Hamburg angesiedelt.

Handwerkskammer Hamburg InklusionslotseHolstenwall 12 20355 Hamburg

Tel. 040 35905-764Fax: 040 35905-44764 [email protected] www.hwk-hamburg.de

Beratung und Unterstützung von betrieblichen Interessenvertretungen

n Beratungsstelle handicap

Das Beratungsprojekt handicap – unter dem Dach von Arbeit und Leben Hamburg – berät und unterstützt im Auftrag des Integrationsam-tes betriebliche Interessenvertretungen zu allen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Arbeit und Leben Hamburg Beratungsstelle handicap Besenbinderhof 6020097 Hamburg

Tel. 040/28 40 16-50 [email protected]

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Name:

Vorname:

Firma/Dienststelle:

Dienststelle:

Straße:

PLZ/Ort:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Privat:

Straße:

PLZ/Ort:

Angaben des Seminarteilnehmers /der Seminarteilnehmerin Funktion (bitte ankreuzen)

Vertrauensperson

Stellvertreter

Inklusionsbeauftrager

Betriebs-/Personalrat

Sonstige:

darin tätig seit:

Die Anmeldung setzt voraus, dass der Arbeitgeber Sie für die Seminarteilnahme freigestellt hat. Mit der Unterschrift erklären Sie auch, dass Ihnen die im Programm aufgeführten Rechtsgrundlagen bekannt und Sie mit der Speicherung dieser Daten an Dozenten und Tagungsstätten per Mail zur Durchführung der Fortbildungsveranstaltung einverstanden sind und die Datenschutzrichtlinien auf Seite 12/13 gelesen haben.

Ort, Datum Unterschrift Seminarteilnehmer

Bitte die gewünschte Veranstaltung ankreuzen (Mehrfachnennungen möglich!)

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und IntegrationHamburger Straße 47, 22083 Hamburg

Per Fax 040 / 4279 – 631 42

Anmeldeformular Für die Seminare des Integrationsamtes Hamburg 2021Dieses Formular kann auch online ausgefüllt werden unter www.hamburg.de/sozialbehoerde/fortbildung

G1 AGT GAK2 DSGVO 1 RES G2 IB AG 1 DSGVO 2 JA-NEIN G3 AGG AG 2 BEM IRMA 1 A 1 IFD SG 1 BEM 1 IRMA 2 A 2 IFD online SG 2 BEM 2 GHW 1 IE1 VAA1 P1 BEM G GHW 2 IE2 VAA2 P2 IV GHW 3 IE3 GAK1 REF MD ZA

1. 2. 3.(bitte ankreuzen)

Sind Sie auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen?

ja nein

Bitte für jeden Teilnehmer einen gesonderten Vordruck verwenden und in Druckschrift ausfüllen. Auf einem Formular können mehrere Seminare angekreuzt werden.

Freistellung und Kostenübernahme genehmigt durch:

Unterschrift

Position (z.B. Personalleitung)

Firmenstempel

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Funktion (bitte ankreuzen)

Per Fax 040 / 4279 – 631 42

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Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Anreise im Seminarhotel/Veranstaltungsort vorlegen. Die Rechnung wird dann direkt an Ihren Arbeitgeber gesendet. Es besteht auch die Möglichkeit, die Rech-nung bei Abreise direkt im Hotel/ Veranstaltungsort zu bezahlen.

Kostenübernahmeerklärung

Firmenadresse:

Unser Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin

nimmt an folgender Fortbildungsveranstaltung des Integrationsamtes Hamburg teil:

Rechnungsadresse (falls abweichend):Firma

Straße

PLZ, Ort

Telefon-Nummer mit Durchwahl

Firma

Straße

PLZ, Ort

Telefon-Nummer mit Durchwahl

Vorname, Nachname

Seminarnummer Datum

Datum Unterschrift des Arbeitgebers

Firmenstempel (mit Anschrift) Name des Unterzeichners in Blockschrift

Seminarhotel/Veranstaltungsort (Anschrift)

Wir übernehmen für unseren Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin für die Dauer der Teilnahme an genannter Fortbildungsveranstaltung die Übernachtungs- und Verpflegungspauschale bzw. die Tagungspauschale, falls keine Übernachtung vorgesehen ist.

BITTE IN DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN

zur Vorlage in der Tagungsstätte

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Antrag auf Freistellung

Name, Vorname

Betrieb/Dienststelle/Abteilung

Telefon

Ort, Datum Unterschrift

Als

Vertrauensperson

Inklusionsbeauftrager

Betriebs-/Personalrat

bitte ich um Freistellung und Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten

zur Teilnahme am Kurs des Integrationsamtes Hamburg.

Kurs-Nr.:

Kurs-Titel:

vom bis in

Das Kursangebot des Integrationsamtes entspricht den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, wie sie der Gesetzgeber im §185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX vorsieht.

Die Vertrauenspersonen und ggf. deren Vertretungen werden nach §179 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit.

Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§37 Abs. 6, 40 Abs. 1, 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz und analoge Regelungen nach dem Personalvertretungsgesetz).

Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber

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Unsere Referenten – hohe Kompetenz und viel Erfahrung

Referenten

Baum-Schulz, Katrin Richterin Sozialgericht

Bruns, Gerrit Integrationsamt Hamburg, Sachgebietsleiter Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Burmeister, Heidi Integrationsamt Hamburg, Technische Beraterin

N. N. Versorgungsamt Hamburg

Dallmann, Nina Schwerbehindertenvertretung HHLA

Drosten, Markus Integrationsamt Hamburg, Sachgebietsleiter Information und Bildung

Faedtke, Marlies Beratungsinitiative Hamburg (BIHA), Projektleitung

Frick, Thomas Kommunikationstrainer

Jakubczak, Ewa Beratungsinitiative Hamburg (BIHA)

Husmann, Irene Beratungsprojekt handicap

Kamrath, Iris Beratungsprojekt handicap, Projektleitung

Heess, Christine Integrationsamt Hamburg, Technische Beraterin

Hiller, Madlen Integrationsfachdienst

Dr. Höppner, Ulrike Arbeitsrichterin

Lerche, Simone DIAS GmbH Hamburg

Magdalinski, Nikolai Integrationsfachdienst

Marks, Thomas Agentur für Arbeit Hamburg

Marquardt, Marina Moderatorin

Orlowski, Inga Diplom Rechtspflegerin

Sedlack, Rainer Agentur für Arbeit Hamburg

Schierbeck, Birgit Integrationsfachdienst

Sievert, Hans Diplom-Pädagoge, Kommunikationstrainer, Supervisor

Schlarp, Doris Schwerbehindertenvertretung Hamburg Port Authority HPA

Dr. Tondorf, Babette Rechtsanwältin, Kanzlei Menschen und Rechte

Toennes, Achim Organisations- und Personalentwickler

Wocken, Larissa Rechtsanwältin, Kanzlei Dornheim Rechtsanwälte & Steuerberater

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Informationen zum Disability Management

n Was ist Disability Management?

Nach längerer Krankheit oder nach einem Unfall müssen Betriebe für die Wiedereinglie-derung ihrer Arbeitnehmer selbst sorgen. Di-sability Management ist ein modernes, inter-national standardisiertes Angebot dafür.

Wenn ein Arbeitnehmer häufig oder längere Zeit am Stück wegen Krankheit ausfällt, so muss der Arbeitgeber dazu beitragen, dass seine Arbeitskraft erhalten bleibt und er nicht dauerhaft arbeitsunfähig wird. Dies geschieht gemeinsam mit dem Betroffenen, der Arbeit-nehmervertretung und anderen Beteiligten, im Rahmen eines Betrieblichen Eingliede-rungsmanagements (BEM). Dabei werden alle Möglichkeiten recherchiert und ausgeschöpft, die den Betroffenen weiterhelfen können: zum Beispiel Unterstützung und Angebote der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, der Integrationsämter und anderer Dienst-leister in diesem Bereich. Der Arbeitgeber ist seit dem Jahr 2004 nach Sozialgesetzbuch IX zu einem BEM verpflichtet. Wie er es im Ein-zelnen gestaltet, bleibt ihm überlassen. Daher gibt es hier inzwischen verschiedene Dienst-leistungen, deren Qualität nicht immer nach-prüfbar ist.

n Worin unterscheidet sich Disability Management vom BEM?

Disability Management sorgt in optimaler Weise für die Wiedereingliederung eines Ar-beitnehmers, der aus gesundheitlichen Grün-den von längerer Arbeitsunfähigkeit bedroht ist, ins Berufsleben. Es tritt allerdings nicht erst nach einem Unfall oder nach einer Er-krankung rehabilitativ in Aktion, sondern be-reits präventiv, um solche Entwicklung früh zu erkennen.

Disability Management ist international ver-breitet; in Europa nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Hier ist die Deutsche Ge-setzliche Unfallversicherung (DGUV) in Sankt Augustin bei Bonn die führende Institution. Sie hilft Unternehmen, ein Disability Manage-ment einzuführen und bildet Disability Ma-nager nach international festgelegten Regeln aus und weiter.

In Hamburg findet die Qualifizierung zum Disability Manager statt durch die

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH Spohrstraße 622083 HamburgTel. 040 - 28 00 66 – 40

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4747

WÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

www.waelderhaus.de

Holiday Inn HamburgBillwerder Neuer Deich 1420539 Hamburgwww.hi-hamburg.de

Lindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße15022527 Hamburgwww.lindner.de

SCANDIC HAMBURG EMPORIODammtorwall 1920355 Hamburgwww.scandichotels.de/hamburgemporio

Elsa Brändström HausKösterbergstraße 6222587 Hamburgwww.ebh-hamburg.de

Hotel Park SoltauWinsener Straße 11129614 Soltauwww.hotel-park-soltau.de

Schulungsstätten

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484848

Notizen

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Land Winter Ostern Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten

Baden-Württem. - 6.4.-10.4. 25.5.-5.6. 29.7.-11.9. 2.11.-6.11. 23.12.-8.1.Bayern 15.2.-19.2. 29.3.-10.4. 25.5.-4.6. 30.7.-13.9. 2.-5.11./17.11. 24.12.-8.1.Berlin 1.2.-6.2. 29.3.-10.4. 14.5. 24.6.-6.8. 11.10.-23.10. 23.12.-31.12.Brandenburg 1.2.-6.2. 29.3.-9.4. 14.5. 24.6.-7.8. 11.10.-23.10. 23.12.-31.12.Bremen 1./2.2. 27.3.-10.4. 14./25.5. 22.7.-1.9. 18.10.-30.10. 23.12.-8.1.Hamburg 29.1. 1.3.-12.3. 10.5.-14.5. 24.6.-4.8. 4.10.-15.10. 23.12.-4.1.Hessen - 6.4.-16.4. - 19.7.-27.8. 11.10.-23.10. 23.12.-8.1.Mecklenb.-Vorp. 6.2.-19.2. 29.3.-7.4. 14.5./21.-25.5. 21.6.-31.7. 2.-9.10./1., 2.11. 22.12.-31.12.Niedersachsen 1./2.2. 29.3.-9.4. 14.5./25.5. 22.7.-1.9. 18.10.-29.10. 23.12.-7.1.NRW - 29.3.-10.4. 25.5. 5.7.-17.8. 11.10.-23.10. 24.12.-8.1.Rheinland-Pfalz - 29.3.-6.4. 25.5.-2.6. 19.7.-27.8. 11.10.-22.10. 23.12.-31.12.Saarland 15.2.-19.2. 29.3.-7.4. 25.5.-28.5. 19.7.-27.8. 18.10.-29.10. 23.12.-3.1.Sachsen 8.2.-20.2. 2.4.-10.4. 14.5. 26.7.-3.9. 18.10.-30.10. 23.12.-1.1.Sachsen-Anhalt 8.2.-13.2. 29.3.-3.4. 10.5.-22.5. 22.7.-1.9. 25.10.-30.10. 22.12.-8.1.Schleswig-Holst. - 1.4.-16.4. 14./15.5. 21.6.-31.7. 4.10.-16.10. 23.12.-8.1.Thüringen 8.2.-13.2. 29.3.-10.4. 14.5. 26.7.-4.9. 25.10.-6.11. 23.12.-31.12.

NUTZUNGSHINWEIS

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlich-keitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben.

Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawah-len sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung.

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Auf-kleben parteipolitischer Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher An-zahl die Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druck-schrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

HERAUSGEBER

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – Integrationsamt – Hamburger Straße 47 22083 Hamburg

Tel.: 040/428 63-2859 / 3648 Fax: 040/4279 – 63 142

E-Mail: [email protected] www.hamburg.de/integrationsamt

Gestaltung: www.kwh-design.de

Titelfotos: Colourbox

Gesamtherstellung: alsterpaper

FERIENKALENDER 2021

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Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)– Integrationsamt –Hamburger Straße 4722083 HamburgTel.: 040/428 63-2859 / 3648Fax: 040/4279 – 63 142E-Mail: [email protected]/integrationsamt