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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum Das Web-Seminar beginnt um 11.00 Uhr. Wir werden heute die Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, mit einer PowerPoint-Präsentation erläutern. Sie können im Live-Chat Ihre Fragen stellen. Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten. 24. November 2020 1

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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation

WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum

➢ Das Web-Seminar beginnt um 11.00 Uhr.

➢ Wir werden heute die Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, mit einer PowerPoint-Präsentation erläutern.

➢ Sie können im Live-Chat Ihre Fragen stellen.

➢ Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten.

24. November 2020 1

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Web-Seminar

24. November 2020

Förderbekanntmachungen – Innovationsausschuss beim G-BA

Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB V:

• Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen

Krankenversicherung

• Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer

Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht

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Der Innovationsfonds

24. November 2020

2020 bis 2024: 200 Mio. € p. a.

*Zzgl. ggf. Zusatzmittel aus nichtabgerufenen oder nicht verausgabten Mitteln

VSF* Leitlinien mind. 5.000.000 €

40 Mio. € (20%)Themenspezifisch (80%) ca. 28.000.000 €

Themenoffen (20%) ca. 7.000.000 €

NVF* Themenspezifisch (80%) 128.000.000 € 160 Mio. €

(80%)

Themenoffen (20%) 32.000.000 €

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Förderbekanntmachungen vom 12. Oktober 2020

Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen

Themenspezifische FörderungNeue Versorgungsformen

Versorgungsforschung

Themenspezifische FörderungForschungsprojekte

Link zu den Förderbekanntmachungen:https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/

Themenoffene FörderungNeue Versorgungsformen

Themenoffene FörderungForschungsprojekte

Entwicklung oder Weiterentwicklungausgewählter medizinischer Leitlinien

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Förderbekanntmachungen

Versorgungsforschung

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Was sind die Ziele der Förderung?

• Die Projekte sollen durch ihren Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung der

bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

• Die Projekte sollen ein hohes Verwertungspotenzial für die Versorgungspraxis

aufweisen.

• Die Erkenntnisse der Forschungsprojekte sollten geeignet sein, um

– in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gestaltung der Versorgung

übernommen werden zu können oder

– dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens zu

dienen.

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Welche Projekte können gefördert werden?

24. November 2020

Gefördert werden Forschungsprojekte, die

• Einen Erkenntnisgewinn für die Verbesserung der bestehenden Versorgung

erkennen lassen,

• ein hohes Verwertungspotenzial aufweisen oder

• zur Weiterentwicklung der klinischen Praxis und/oder zur strukturellen und

organisatorischen Verbesserung der Versorgung genutzt werden können.

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Gegenstand der Förderung I:

Im Rahmen der aktuellen Förderbekanntmachung werden Forschungsprojekte gefördert, die die

nachfolgenden acht Themenfelder adressieren:

1. Versorgungsforschung zu Erkenntnissen im Umgang mit Pandemien

• Forschung zur Identifizierung oder (Weiter-) Entwicklung von Strategien für den Umgang mit

Ausnahmesituationen, die zu einer dauerhaften Verbesserung und Sicherstellung der Versorgung

(auch in Krisenzeiten) beitragen

• Untersuchung von Kommunikations- und Informationsprozessen

• Untersuchung von Effekten aufgrund versorgungsrelevanter Veränderungen in der

Inanspruchnahme medizinischer Leistungen

• Analyse eines vermehrten Einsatzes von digitalen Anwendungen

• Entwicklung von Konzepten zur zukünftigen Vorbereitung auf Pandemiesituationen (z.B.

situationsbezogenes Monitoring von Versorgungskapazitäten)

Themenspezifische Förderbekanntmachung

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Gegenstand der Förderung II:

2. Patient Journey in der Versorgung

• Analyse von längerfristigen sektorübergreifenden Versorgungswegen und -erfahrungen bei

chronisch Erkrankten (denkbar sind qualitative und quantitative Ansätze)

• Wie können Versorgungswege durch die Verwendung digitaler Leitlinienempfehlungen als

Entscheidungshilfe sowie die Messung von Outcomes und Leitlinien-Abweichungen unterstützt

werden?

3. Sektorenübergreifende und ambulante PROMs/PREMs

• Forschung zu innovativen Formen des Einbezugs von systematisch erhobenen

patientenberichteten Ergebnis- und Erfahrungsparametern (PROMs/ PREMs)

Themenspezifische Förderbekanntmachung

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Gegenstand der Förderung III:

4. Altersmedizin

• Herausforderungen der medizinischen Versorgung älterer Menschen

• Hemmende und fördernde Faktoren für eine altersangemessene und leitliniengerechte

Versorgung

• Wie gestaltet sich eine an den demographischen Wandel angepasste Versorgung der Zukunft?

5. Komplexitätsreduktion administrativer Aufgaben in der Versorgung

6. Prävention stärken

7. Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung

• Qualitätsaspekte von Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung

• Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

• hygienezentrierte Qualitätsmanagement-Maßnahmen

Themenspezifische Förderbekanntmachung

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Gegenstand der Förderung IV:

8. Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von KI-Anwendungen in der Versorgung

• Ethische, rechtliche und soziale Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung künstlicher

Intelligenz (KI) und Entscheidungsunterstützungssystemen mit Blick auf die Verbesserung der

Patientenversorgung

• Vertrauenswürdigkeit der KI-Anwendungen im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Reproduzierbarkeit,

Robustheit, Transparenz, Erklärbarkeit und Qualität

• unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen bezgl. Datenschutz und etablierter Konzepte

der IT-Sicherheit

Details sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen:

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-

themenspezifischen-bereich.31

Themenspezifische Förderbekanntmachung

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Gegenstand der Förderung V:

• keine Themensetzung vorgegeben

Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, insbesondere Projekte zu fördern, die eine hohe Bedeutung in der

Versorgung haben, sich aber nicht in den bisherigen Förderschwerpunkten sowie den aktuellen Themensetzungen

einordnen ließen.

• begründete Relevanz des beantragten Themas

• keine Doppeleinreichung möglich

Details sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen:

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-

themenoffenen-bereich.30

Themenoffene Förderbekanntmachung

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Gegenstand der Förderung VI:

• Die beantragten Themen müssen relevant sein für die Versorgung im Rahmen der GKV.

• Dabei ist zu beachten, dass übergreifend und für alle Themenfelder besondere

Projektstrukturen und -elemente vorgesehen werden können. Hierzu zählen u. a.

Elemente der

• Digitalisierung oder

• Patient-Empowerment-Strukturen.

• Es wird eine angemessene Berücksichtigung von geschlechts- und

altersgruppenspezifischen Aspekten ebenso erwartet wie die angemessene Einbindung

von Fragestellungen zur Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie

sozial benachteiligter Gruppen.

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Gegenstand der Förderung VII:

Häufige Frage: „Neue Versorgungsform“ oder „Versorgungsforschung“?

Neue Versorgungsform Versorgungsforschung

„Für die Erprobung einer neuenVersorgungsform in der Versorgungsrealitätsollten bereits erste Erkenntnisse zurWirksamkeit der zu Grunde liegendenIntervention/Methode vorliegen und imRahmen des Antrags ausgeführt werden. Inder Regel ist für die Durchführung eineKrankenkasse zu beteiligen. Eineunabhängige Evaluation ist außerdemsicherzustellen.“

„Die Gewinnung von Erkenntnissen zurVersorgungsforschung ist auch ohneBeteiligung einer Krankenkassebeispielsweise im universitären oderklinischen Umfeld möglich. DieForschungsvorhaben müssen sich auf einefür die Versorgung in der gesetzlichenKrankenversicherung relevante Fragebeziehen.“

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Welche Projekte werden nicht gefördert?

• Projekte, deren konzeptioneller Ansatz bereits Gegenstand eines durch den Innovationsausschuss

geförderten Projekts ist

➔ Übersicht über die geförderten Projekte:

https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/

Hinweis:Derzeit sind keine Ausschreibung für den Bereich Neue Versorgungsformen veröffentlicht.

Um umgehend bei Veröffentlichung neuer Förderbekanntmachungen informiert zu werden, können

Sie sich über den G-BA-Infodienst für einen E-Mail Newsletter anmelden:

https://www.g-ba.de/service/infodienst/

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Welche Projekte werden nicht gefördert?

• Projekte, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares

wirtschaftliches Interesse haben

• klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln,

Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren

• Studien im Kontext eines Konformitätsbewertungsverfahrens für Medizinprodukte bzw. einer

Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro-Diagnostika

• Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

(AMNOG)

• Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V

• Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen

• reine Evaluationen bereits implementierter Selektivverträge

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Welche Projekte werden nicht gefördert?

• separate Metaanalysen und Reviews, die nicht Teil eines darauf aufbauenden Forschungsprojekts

sind

• Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden

• Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte bei digitalen Gesundheitsanwendungen

i. S. v. § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V

• Projekte zu Fragestellungen für die bereits Evaluationen durch Gesetz oder durch Richtlinien des

G-BA geplant oder verankert sind.

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Antragsteller/Förderempfänger

Antragsberechtigt sind insbesondere staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

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Einzelprojekt Konsortialprojekt

Ggf.

Kooperationspartner

ohne Förderung

Ggf.

Kooperationspartner

ohne Förderung

Beispiel:

KonsortialpartnerKonsortialführungKonsortialführung

Konsortialpartner

Ggf. Unterauftrag Ggf. Unterauftrag

Antragsteller/Förderempfänger

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Förderkriterien

• Relevanz

• Verbesserung der Versorgung

• konkrete Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Versorgungseffizienz,

• Behebung von Versorgungsdefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung,

• besondere Nähe zur praktischen Patientenversorgung.

• Qualifikation und Vorerfahrung der Antragsteller

• methodische und wissenschaftliche Qualität

• Verwertungspotenzial

• Machbarkeit des Projekts in der Laufzeit

• Angemessenheit der Ressourcen- und Finanzplanung

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Fördervoraussetzungen

• Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen

• Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards

• umfassende Transparenz in der Berichterstattung, insbesondere ergebnisunabhängige

Publikation der Forschungsergebnisse (Bereitstellung möglichst langfristig und als Open-

Access-Veröffentlichung bzw. Publikation im AWMF-Register bei den Medizin. Leitlinien)

• Beteiligung an übergreifenden evaluierenden Maßnahmen gemäß § 92a Abs. 5 SGB V für

die Bewertung des Erfolgs der Förderung im Rahmen des Innovationsfonds

• Gewährleistung von Interoperabilität und offenen Schnittstellen, insb.:

• Berücksichtigung der Regelungen zur Interoperabilität (§§ 386 ff. SBG V) sowie relevante

Regelungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische

Systeme nach §§ 371 ff SGB V.

• Kompatibilität mit der Telematikinfrastruktur

• Einsatz anwendungsbezogener offener Schnittstellen

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Was ist förderfähig?

Förderfähig ist der projektbedingte Mehraufwand. Dies sind insbesondere:

• Aufwendungen für:

• projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel

• projektbezogene Investitionen

• patientenbezogene Fallpauschalen

• Ausgaben für die Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechts

• Infrastrukturpauschale: bis zu 25 % der beantragten Personalausgaben

Projekte sollen einen Förderzeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.

Es muss sich um projektbezogene Ausgaben handeln, die innerhalb des vorgesehenen

Förderzeitraums und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden.

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Was ist nicht förderfähig?

• Ausgaben für Leistungen, die außerhalb des Förderzeitraumes entstanden sind

• Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht

projektbezogen eingesetzt werdenGrundausstattung sind dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen

regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind.

• Abschreibungen für Gegenstände

• Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus den

Fördermitteln beschafft wurden

• Ausgaben, die bereits durch die Infrastrukturpauschale abgedeckt sind

• erstattungsfähige Umsatzsteuer

• nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte

• Ethikvoten der eigenen Universität

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Link zur VerfO IA: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/196/Verfahrensordnung_Innovationsausschuss_2020-04-08.pdf

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Auswahlprozess

Verfahren:

• Die Förderanträge müssen die formalen Anforderungen und den Gegenstand der

Förderung erfüllen.

• Die Förderanträge müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen.

• Die Bewertung erfolgt entsprechend der o. g. Förderkriterien.

Entscheidung:

• Die Mitglieder des Expertenpools bewerten die Anträge und geben eine Empfehlung zur

Förderentscheidung ab.

• Der Innovationsausschuss entscheidet über die Förderung.

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Wo finde ich alle wichtigen Informationen?

• Förderbekanntmachungen inkl. Begleitdokumente:themenspezifisch: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-

versorgungsforschung-zum-themenspezifischen-bereich.31

themenoffen: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-

versorgungsforschung-zum-themenoffenen-bereich.30

• Begleitdokumente: insbesondere

• verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Anträgen

• Word-Vorlage zur Erstellung von Anträgen

• Formblätter

• Personalmittelsätze

• Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-IF)

• FAQ-Liste zur Antragstellung

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Wo finde ich alle wichtigen Informationen?

Förderbekanntmachungen inkl. Begleitdokumente:

medizinische Leitlinien: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-medizinische-

leitlinien-medll.32

Begleitdokumente: insbesondere

• verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Anträgen

• Word-Vorlage zur Erstellung von Anträgen

• Formblätter

• Personalmittelsätze

• Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-IF)

• FAQ-Liste zur Antragstellung

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Förderbekanntmachungen

Medizinische Leitlinien

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Was sind die Ziele der Förderung?

• Die Projekte sollen durch ihren Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung ausgewählter

medizinischer Leitlinien führen, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht.

• Durch die entwickelten Leitlinien sollen vor allem Bereiche unterstützt werden, in denen

aufgrund der Besonderheiten der Versorgung, der Dynamik der medizinischen

Entwicklung oder der Komplexität der Anforderungen bislang keine hochwertigen

Leitlinien erarbeitet oder überarbeitet werden konnten.

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Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden Projekte, die eine

• neu zu entwickelnde Leitlinie oder eine Weiterentwicklung zu einer Leitlinie der

Stufenklassifikation S3 zum Ziel haben.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 30 Monate.

• partielle oder komplette Aktualisierung einer bereits bestehenden Leitlinie der

Stufenklassifikation 3 („Living-Guideline“) zum Ziel haben.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

• Aktualisierung einer Leitlinie der Stufenklassifikation S3 vorsehen.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate.

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Gegenstand der Förderung I:

Im Rahmen der aktuellen Förderbekanntmachung werden Forschungsprojekte gefördert, die die

nachfolgenden drei Themenfelder adressieren:

1. Versorgung bei seltenen Krankheiten

2. Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf

3. Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten

Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen

Details sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen:

https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-medizinische-

leitlinien-medll.32

Themenspezifische Förderbekanntmachung:

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Welche Projekte werden nicht gefördert?

• Projekte, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares

wirtschaftliches Interesse haben

• Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen

• Projekte, die bereits im Rahmen eines der bereits etablierten Leitlinienprogramme gefördert werden

(Programm für nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung und der AWMF; Leitlinienprogramm Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft,

der Deutschen Krebshilfe und der AWMF)

• Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden

• Projekte, deren Inhalte sich mit einer Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit

im Gesundheitswesen zur Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten

Krankheiten (§ 139a Absatz 3 Nr. 3 SGB V i. V. m. § 139b Absatz 6 SGB V) überschneiden

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Antragsteller/Förderempfänger

Antragsberechtigt sind in der Regel wissenschaftliche Fachgesellschaften und Kooperationen von

wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften untereinander oder mit universitären und

öffentlichen nichtuniversitären Forschungseinrichtungen.

Hinweis:

• Das AWMF-Regelwerk sieht zur Aufnahme in das AWMF-Register eine nicht unwesentliche

Beteiligung einer AWMF-Mitgliedsgesellschaft vor. Bei der Antragstellung ist mindestens eine

Mitgliedsgesellschaft der AWMF zu beteiligen.

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Förderkriterien u. -voraussetzungen, Förderfähigkeit

und weitere Informationen zum Förderverfahren

Zu den Details der folgenden Punkte verweisen wir auf Folien innerhalb dieser Präsentation:

• Förderkriterien: Folie 20

• Fördervoraussetzungen: Folie 21

• Was ist förderfähig?: Folie 22

• Was ist nicht förderfähig: Folie 23

• Auswahlprozess: Folie 24

• Wo finde ich alle wichtigen Informationen?: Folie 26

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Anträge

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Anträge I: Formale Anforderungen

• Bei Einzelprojekten ist die verantwortliche Person für die Projektleitung, bei Konsortialprojekten

die verantwortliche Person für die Gesamtprojektleitung für die Einreichung und Richtigkeit

zuständig.

• Förderbekanntmachung und Leitfaden sind zu beachten, Vorlagen sind zu verwenden!

• Die Formatvorgaben sind: Schriftart Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig.

• Der Umfang beträgt max. 20 Seiten DIN A4-Format, zzgl. Anlagen und Referenzen.

• Der Antrag ist in deutscher Sprache einzureichen.

• Die Projektbeschreibung ist von der verantwortlichen Person für die

(Gesamt)Projektleitung/Konsortialführung sowie der verantwortlichen Person für die Methodik

zu unterschreiben.

• Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere

Informationen/Recherche zulassen.

• Bitte nutzen Sie die Umwandlung von Word in PDF (keine Scans).

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Begutachtungsrelevante Anlagen :

Unterschrift

Unterschrift

s. Vorlage Leitfaden

s. Vorlage Leitfaden

s. Vorlage Leitfaden

Anträge II: Formale Anforderungen

Bsp. Forschungsprojekte

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Anträge III: Formale Anforderungen

• Die Formblätter sind Teil des Antrags (beizufügende Anlagen).

• Es gibt Vorlagen für folgende Formblätter:

Einzelprojekte, Konsortialführung, Konsortialpartner.

• Es sind die beantragten Ausgaben für das Projekt aufzuführen und nachvollziehbar zu

erläutern.

• Zudem sind Eigenerklärungen und erforderliche Daten zur Projektabwicklung abzugeben.

• Benötigt werden die Unterschriften der bevollmächtigten Person sowie der Projektleitung.

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Anträge IV: Formale Anforderungen

Positionen:

• Personalausgaben

• Sachausgaben:

• Aufträge an Dritte

• Reisen

• sonstige Sachausgaben

• Infrastrukturpauschale (25 % der beantragten Personalausgaben)

• Investitionen

• nur Konsortialführung: Summe Weiterleitung an den/die Konsortialpartner

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Anträge V: Formblätter – Bsp. Personal

24. November 2020

Ad 1: Projektleitung: Planung und Koordinierung des Gesamtprojekts inkl. Meilensteinplanung,

Entwicklung von Fragebögen, Durchführung der Fragebogenerhebungen, Durchführung von

Beratungsgesprächen, Datenauswertungen [….]. Arbeitspakete 1-10. Für die Berechnung wurden die

pauschalierten Sätze des Innovationsfonds herangezogen.

Ad 2: Biometriker: Planung und Durchführung der Studie, Randomisierung, Datenkontrolle,

Datenauswertungen [….]. Arbeitspakete 1-2 und 4-7. Für die Berechnung wurden die pauschalierten

Sätze des Innovationsfonds herangezogen.

Ad 3: ….

207.600,00

51.900,00

259.500,00

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Anträge VI: Formblätter – Bsp. Sachausgaben I

24. November 2020

Ad 2.2.2: Für die Entwicklung und Betreuung des in Arbeitspaket 4 - 6 erforderlichen Beratungsinstruments

wird ein externer Dienstleister nach den geltenden Vergabevorschriften beauftragt. Die

Leistungsbeschreibung und eine Kalkulationsgrundlage sind dem Formblatt im Anhang beigefügt.

….

Ad 2.2.3: Die Fahrten zu den Studienzentren sind für deren Initiierung und Implementierung erforderlich. Es

sind für die 15 Studienzentren jeweils 2 Besuche der Study Nurse geplant (insg. 30 Fahrten). Es wird von

einer durchschnittlichen einfachen Entfernung von 50 km und einer km-Pauschale von 20 ct/km

ausgegangen.

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Anträge VII: Formblätter – Bsp. Sachausgaben II

24. November 2020

Ad 2.2.4: Zur Information der Patienten werden Flyer (1.000 Stück) und weitere

Informationsmaterialien benötigt. Des Weiteren ist der Druck von 500 Fragebögen zur Datenerhebung

erforderlich.

….

Ad 2.2.5: Die Infrastrukturpauschale wird mit 25 % der Personalausgaben (siehe 2.1) beantragt.

….

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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020

Anträge VIII: Formale Anforderungen

• Die für die Projektdurchführung erforderlichen Partner sollten möglichst bereits bei der

Antragstellung bekannt und eingebunden sein.

• Der Zeitraum für die einzelnen Arbeitspakete ist realistisch zu planen. Hierbei sind

insbesondere zu berücksichtigen:

• Erfüllung der datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen;

• Rekrutierungszeitraum zur Erreichung der geplanten Fallzahl;

• Datenbereitstellung (insbesondere bei Routinedaten) und Datenauswertung.

• Die gesetzlich maximal mögliche Projektlaufzeit beträgt 48 Monate. Eine Laufzeitverlängerung

über 48 Monate ist daher ausgeschlossen.

• Das Studiendesign muss die geplante Intervention ermöglichen. Mögliche systematische

Fehler („bias“) sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Fallzahlerreichung sind zu

berücksichtigen.

• Es sind ggf. erforderliche Korrekturmaßnahmen einzuplanen, um die Zielerreichung auch bei

Hindernissen bzw. Problemen sicherstellen zu können.

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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020

Wo reiche ich meinen Antrag ein?

• Einreichung ausschließlich online im elektronischen Antragssystem PT-Outline:

VSF_themenspezifisch: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/vsf1_2021

VSF_themenoffen: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/vsf2_2021

• Frist für die Antragseinreichung:

9. Februar 2021 (12.00 Uhr, MEZ)

• Projektbeschreibung/Antrag als PDF-Datei zzgl. der einzeln hochzuladenden Anlagen

• Wenn eine Anlage im Einzelfall nicht zutrifft, ist eine aussagekräftige Begründung in

dem Antragssystem zu hinterlegen.

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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020

Wo reiche ich meinen Antrag ein?

• Einreichung ausschließlich online im elektronischen Antragssystem PT-Outline:

medizinische Leitlinien: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/MedLL1_2021

• Frist für die Antragseinreichung:

12. Januar 2021 (12.00 Uhr, MEZ)

• Projektbeschreibung/Antrag als PDF-Datei zzgl. der einzeln hochzuladenden Anlagen

• Wenn eine Anlage im Einzelfall nicht zutrifft, ist eine aussagekräftige Begründung in

dem Antragssystem zu hinterlegen.

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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020

PT-Outline

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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation

PT-Outline I: Registrierung und Anmeldung

24. November 2020

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die elektronische Übermittlung des

Antrags ein.

Check:

Richtiges Portal?

einmalig registrieren

Erhalt Passwort

Anmeldung

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PT-Outline II: Registrierung und Anmeldung

24. November 2020

Ansprechpersonen,

Anweisungen,

Fristen…..

Antrag anlegen

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PT-Outline III: projektbezogene Daten

24. November 2020

Bitte beachten Sie das Menü links oben.

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PT-Outline IV: projektbezogene Daten

24. November 2020

Die Felder orientieren sich

an den Angaben in der

Synopse bzw. den

Formblättern.

Bitte achten Sie darauf,

dass die Angaben in PT-

Outline nicht widersprüchlich

zu den Angaben in den

einzureichenden Dokumenten

sind.

Speichern

nicht vergessen!

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PT-Outline V: projektbezogene Daten

24. November 2020

Diese Angaben müssen mit

den eingereichten Unterlagen

identisch sein.

Diese Angaben sind bei

erneuter Einreichung

erforderlich.

Für Veröffentlichung

vorgesehen.

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PT-Outline V: projektbezogene Daten

24. November 2020

Projektbeschreibung ist als

ein Dokument und JEDE

Anlage als weiteres,

separates Dokument

hochzuladen.

Wenn eine Anlage nicht

zutrifft, ist ein Kommentar

erforderlich.

Bitte die maximale

Dateigröße (10 MB)

beachten.

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PT-Outline VI: projektbezogene Daten

24. November 2020

Projektübersicht

Nach der verbindlichen Einreichung sind keine Änderungen mehr möglich.Der Antragsteller erhält eine Bestätigung per E-Mail über die Einreichung.

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Zu guter Letzt

• Die formalen Vorgaben sind einzuhalten (insbesondere auch bei den Anlagen).

• Alle für die Projektdurchführung erforderlichen Expertisen sind frühzeitig in die Antragserstellung

einzubinden.

• Der Antrag ist so konkret wie möglich zu formulieren.

• Es besteht die Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.

→ Formblatt: Nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen und Begründungen sind beizufügen.

• Eine konkrete und realistische Arbeits- und Zeitplanung ist erforderlich, insbesondere auch

hinsichtlich der erforderlichen Datenlieferungen.

• Rekrutierungsstrategien der Interventions- und Kontrollgruppe sind zu erläutern.

→ Arbeiten außerhalb des Förderzeitraumes sind nicht förderfähig!

• FAQ für geförderte Projekte:https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/102/2020-01-31_FAQ_gefoerderte-Projekte.pdf

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Beratung für Antragstellende

Kontaktdaten:

• Telefon: +49-228-3821-1020

• E-Mail: [email protected]

FAQ für Antragstellung:

https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/226/2020-10-12_FAQ.pdf

Für Fragen bezüglich des AWMF-Regelwerks

• Telefon: +49-6421-286-2296

• E-Mail: [email protected]

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