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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 I
Anlage D
Preis
Die in dieser Zusammenschaltungsvereinbarung enthaltenen Preise und die
Preisstruktur wurden teilweise aufgrund von Regulierungsentscheidungen auf-
genommen. Ihre Höhe und ihre Struktur sind Gegenstand von verwaltungs-
gerichtlichen Klagen bzw. von Eilverfahren nach § 35 Absatz 5 TKG, welche
die Telekom gegen die Entscheidungen der BNetzA erhoben bzw. eingeleitet
hat. Die Preise und zugrunde gelegten Strukturen stehen in soweit unter dem
Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung.
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Anlage D – Preis (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 II
Die Anlage D "Preis"
gliedert sich in
Teil 1
"Preise der Telekom für die Interconnection-Anschlüsse"
Teil 2
"Preise für das Diensteportfolio der Telekom und
Preise für das Diensteportfolio von ICP"
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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 IIIa
TEIL 1
Preise der Telekom für die Interconnection-Anschlüsse
Die hier abgebildete vollständige Anlage D - Preis, Teil 1
enthält neben den gem. Punkt 29 b) Abs. 1 des Hauptteils dieser
Zusammenschaltungsvereinbarung genehmigungspflichtigen Entgelten auch
nicht genehmigungspflichtige Entgelte gem. Punkt 29 a) Abs. 2 des Hauptteils
dieser Zusammenschaltungsvereinbarung.
Letztere bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung.
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Die von der BNetzA genehmigten Entgelte sind befristet
auf das Ende der Laufzeit der jeweiligen Entgeltgenehmigung.
Aufgrund der nachfolgenden Beschlüsse zu den
Entgeltgenehmigungsanträgen ergeben sich die folgenden Befristungen:
BK 3a-15-035/E 21.09.15 vom 30.11.15
Die Entgelte für
- Bereitstellung: Infrastruktur für physische Kollokation,
Standard-Kollokationsraum
- Überlassung: Kaltmieten für die Standard-Kollokationsräume,
Raum-Luft-Technik,
Nebenkosten (Energiekosten und weitere Betriebskosten)
sind befristet vom 01.12.2015 bis zum 30.11.2017.
BK 3a-14-098/E 19.09.14 vom 26.11.14
Die Entgelte für
- Ablesung und Austausch von Stromzähler
sind befristet vom 01.12.2014 bis zum 30.11.2016.
BK 3c-15-036/E 21.09.15 vom 30.11.15
Die Entgelte für
- Kollokationsstrom
sind befristet vom 01.12.2015 bis zum 30.11.2016.
BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14
Die Entgelte für
- Konfigurationsmaßnahmen im Telefonnetz der Telekom
- Einrichtung/Änderung/Aufhebung der IN-Leitweglenkung für
Zusammenschaltungsdienste
- Einrichtung/Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für
CCBS/CCNR
- Automatisches Überlaufrouting
- Einrichtung/Aufhebung/Aktivierung/Deaktivierung des manuellen
Ausfallroutings für die Verkehrsrichtung Telekom ICP
sind befristet vom 01.02.2014 bis zum 30.11.2016.
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BK 3c-13-052/E 20.09.13 vom 29.11.13
Die Entgelte für
- ICAs – Intra- und Inter-Building-Abschnitte inkl. Umwegefaktor
- Zentraler Zeichengabekanal
- Expressentstörung
- Bearbeitungspauschale bei der Wandlung ICAs in kaskadierende ICAs
bzw. Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines kaskadierenden
ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs
- Kapazitätsupgrades bzw. Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen
eines ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs
- Wandlung eines ICAs
(ICAs ”Customer Sited” in ICAs ”Physical Co-location”, ICAs ”Physical
Co-location” in ICAs ”Customer Sited”, ICAs ”Physical Co-location” in
ICAs ”Physical Co-location”)
- Erstellung von Schaltunterlagen und Dokumentationen (Kaskadierung
von ICAs)
sind befristet vom 01.12.2013 bis zum 30.11.2016.
BK 3c-15-048/E 19.11.15 vom 26.01.16
Die Entgelte für
- Verbindungslinien zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen
- Mehrkosten für Ergänzungsanlage
- Sonderbauweise
- Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung der Anschalteeinrichtung und
Verlegung der Endleitung
sind befristet vom 01.02.2016 bis zum 30.06.2017.
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Inhaltsverzeichnis
I PREISE FÜR INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ........................................................................ 1
1 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”CUSTOMER SITED” ........................................................................... 1 2 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”PHYSICAL CO-LOCATION” .............................................................. 19 3 ICAS-RÜCKERSTATTUNG ...................................................................................................................... 49 4 PREISBLATT ”STANDARD-KOLLOKATIONSRAUM” ................................................................................. 52
II STORNIERUNG VON TESTFENSTERN ........................................................................................... 61
I PREISE FÜR INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE 1
1 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”CUSTOMER SITED” 1 1 Bereitstellung 8
2 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”PHYSICAL CO-LOCATION” 19 Lfd. Bezeichnung Preis 29 Lfd. Bezeichnung Preis 30 Lfd. Bezeichnung Preis 31 Lfd. Bezeichnung Preis 32 Lfd. Bezeichnung Preis 33 Lfd. Bezeichnung Preis 34 Lfd. Bezeichnung Preis 35 Lfd. Bezeichnung Preis 36 Lfd. Bezeichnung Preis 37 Lfd. Bezeichnung Preis 38 Lfd. Bezeichnung Preis 39 Lfd. Bezeichnung Preis 40 Lfd. Bezeichnung Betrag 46
3 ICAS-RÜCKERSTATTUNG 49 4 PREISBLATT ”STANDARD-KOLLOKATIONSRAUM” 52
II STORNIERUNG VON TESTFENSTERN 61
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I Preise für Interconnection-Anschlüsse
1 Interconnection-Anschlüsse ”Customer Sited”
Diese Preisliste umfasst die Preise für folgende Interconnection-Anschlüsse:
ICAs ”Customer Sited”
ICAs ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”
ICAs ”Customer Sited mit Doppelabstützung”
ICAs ”Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”
ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”
ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”
ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”
ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”
ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”
ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”
1.1 Preisstruktur
1.1.1 Für die Bereitstellung und die Überlassung eines ICAs ”Customer Sited” zahlt ICP
einen einmaligen Bereitstellungspreis und einen jährlichen Überlassungspreis gem.
Punkt 1.2. Der Überlassungspreis ist im Voraus zu bezahlen.
1.1.1.1 Für die Bereitstellung und die Überlassung eines ICAs ”Customer Sited” (2 Mbit/s)
zahlt ICP je Anschluss für den Intra-Buildung-Abschnitt den Bereitstellungspreis
und den Überlassungspreis.
1.1.1.2 Unter Berücksichtigung der Möglichkeit, sowohl Teil- als auch vollständige Bestel-
lungen und Bereitstellungen von ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer
Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”
vornehmen zu können, werden für den Intra-Building-Abschnitt je nach Umfang
der bereitgestellten 2 Mbit/s-Verbindungen des jeweiligen ICAs folgende Entgelte
für die Bereitstellung und Überlassung in Rechnung gestellt:
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Vollständige Bestellungen und Bereitstellungen von ICAs
Für die Bereitstellung und die Überlassung aller 2 Mbit/s-Verbindungen eines ICAs
in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited
21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” zahlt ICP für den Intra-Building-Ab-
schnitt den Bereitstellungspreis und Überlassungspreis des jeweiligen ICAs.
Teilbestellungen und -bereitstellungen von ICAs
Für ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer
Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bemisst sich der Bereitstel-
lungspreis und der Überlassungspreis für den Intra-Building-Abschnitt nach den
über diese ICAs bereitgestellten 2 Mbit/s-Verbindungen.
Werden durch Teilbestellungen von 2 Mbit/s-Verbindungen ICAs in den Ausfüh-
rungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” /
”Customer Sited 63x2 Mbit/s” vervollständigt, zahlt ICP für den Intra-Building-
Abschnitt den Bereitstellungspreis je bereitgestellter 2 Mbit/s-Verbindung und ab
dem Zeitpunkt der vollständigen Bereitstellung den Überlassungspreis für voll-
ständig bereitgestellte ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited
16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”.
Kündigung von 2 Mbit/s-Verbindungen
Bei ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer
Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bemisst sich nach Wirksam-
werden der Kündigung von 2 Mbit/s-Verbindungen der Überlassungspreis für den
Intra-Building-Abschnitt nach den über diese ICAs verbleibenden 2 Mbit/s-Verbin-
dungen.
1.1.2 Für den Inter-Building-Abschnitt, mit Ausnahme des Verbindungslinienanteils
zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen, gelten die in Punkt 1.2 aufgeführten aktuellen
Preise für Carrier-Festverbindungen (CFV) unter Berücksichtigung der folgenden
Regelungen:
Anschlusslinien zwischen der VE:N und dem ersten tarifrelevanten Messpunkt (An-
schlusslinie A) werden nicht in Rechnung gestellt.
Anschlusslinien zwischen einer Gateway (ICP) und dem nächsten tarifrelevanten
Messpunkt (Anschlusslinie B) werden nur dann berechnet, wenn der ICAs
”Customer Sited” nicht in einem SKR bzw. auf einer Kollokationsfläche endet.
Endet der ICAs ”Customer Sited” in einem SKR oder auf einer Kollokationsfläche,
wird für diesen Abschnitt statt der Anschlusslinie eine Kollokationszuführung be-
rechnet.
Wenn sich der Inter-Building-Abschnitt über mehr als einen Einzugsbereich gem.
Anlage F - Einzugsbereiche erstreckt, wird zwischen den tarifrelevanten Mess-
punkten der beiden Einzugsbereiche eine Verbindungslinie berechnet.
Sofern der Inter-Building-Abschnitt einen Verbindungslinienanteil zwischen zwei
Backbone-Ortsnetzen (Backbone-ON) enthält, gelten für diesen Anteil der jeweils
in Punkt 1.2 aufgeführte Überlassungspreis sowie die in Punkt 1.2 aufgeführten
aktuellen Pauschalen je Ende für Carrier-Festverbindungen.
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Bei der Berechnung des längenabhängigen Überlassungspreises für die Verbin-
dungslinie zwischen zwei Backbone-ON wird die Luftlinienentfernung zwischen
den von der Telekom festgelegten Entfernungsmesspunkten zu Grunde gelegt. Die
ermittelte Länge wird auf volle Kilometer gerundet. Nach einem jeweils vollen
Kilometer wird ab einer Länge von 10 Meter zum nächsten Kilometer aufgerundet.
Bei einer Länge unter 10 Meter wird abgerundet.
Soweit für die Bereitstellung und Überlassung eines ICAs ”Customer Sited” zu-
sätzliche Infrastruktur im Ortsnetz erforderlich ist, hat ICP die Kosten für die zu-
sätzliche Infrastruktur zu zahlen. Zusätzliche Infrastruktur ist z.B. dann erforderlich,
wenn die für den Inter-Building-Abschnitt notwendige Verbindung zwischen dem
Standort der Telekom und dem Standort von ICP noch nicht vorliegt.
1.1.3 Für die Überlassung der Zentralen Zeichengabekanäle (ZZK) ist ein Überlassungs-
preis je ZZK gem. Punkt 1.2 zu zahlen. Für ICAs in den Ausführungsvarianten
”Customer Sited mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s
mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit
Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zwei-
wegeführung” ist zusätzlich ein weiterer ZZK gem. Punkt 1.2 zu zahlen.
1.1.4 Ist für ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited
16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelab-
stützung und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwege-
führung”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwege-
führung”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited
63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung” für die Realisierung des
Zweitweges der Bau einer Ergänzungsanlage notwendig, stellt die Telekom ICP die
durch den Bau der Ergänzungsanlage entstehenden Mehrkosten gem. Punkt 1.2 in
Rechnung.
1.1.5 Wird von ICP eine von der Standardinstallation abweichende Sonderbauweise eines
ICAs ”Customer Sited” gewünscht, stellt die Telekom den für die Sonderbauweise
notwendigen Mehraufwand gem. Punkt 1.3 gesondert in Rechnung.
1.1.6 Die Kosten für die von ICP gewünschte Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung
der Anschalteeinrichtung und Verlegung der Endleitung werden ICP gem.
Punkt 1.3 in Rechnung gestellt.
1.1.7 Für Maßnahmen im Telefonnetz der Telekom zur Realisierung der Erstzusammen-
schaltung und/oder Änderung der Zusammenschaltung werden die hierdurch ent-
stehenden Kosten ICP gem. Punkt 1.2 und 1.3 in Rechnung gestellt.
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1.1.8 Für ein Kapazitätsupgrade zu einem ICAs
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”,
stellt die Telekom ICP ein Entgelt gem. Punkt 1.3 in Rechnung.
Beim Kapazitätsupgrade zu einem ICAs
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”,
werden bei der Berechnung der Überlassungsentgelte die anteilig für den restlichen
Überlassungszeitraum geleisteten Überlassungsentgelte der vom Kapazitätsupgrade
betroffenen ICAs ”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s” ange-
rechnet. Etwaiger Differenzbetrag zu Gunsten von ICP wird durch die Telekom
nicht erstattet.
Bei der Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines bestehenden ICAs
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”,
mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zwei-
wegeführung”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-
abstützung”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-
abstützung und Zweiwegeführung”,
stellt die Telekom ICP ein Entgelt gem. Punkt 1.3 in Rechnung.
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1.1.9 Für die Kaskadierung von ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”, ”Customer Sited
63x2 Mbit/s” stellt die Telekom ICP die folgenden Entgelte für die Erstellung von
Schaltunterlagen und Dokumentationen gem. Punkt 1.3 in Rechnung:
Bei der erstmaligen Bereitstellung von kaskadierten ICAs in den Ausführungs-
varianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 63x2 Mbit/s” zahlt ICP für die Erstellung von Schaltunterlagen
und Dokumentationen das Entgelt für den jeweiligen Kaskadierungsweg in den
Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited
21x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”.
Werden durch Teilbestellungen von 2 Mbit/s-Verbindungen kaskadierte ICAs in
den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited
21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” vervollständigt, zahlt ICP für die Er-
stellung von Schaltunterlagen und Dokumentationen kein Entgelt.
Bei Änderung eines Kaskadierungsweges z.B. in eine andere Ausführungsvariante
oder Änderung eines Standortes zahlt ICP für die Erstellung von Schaltunterlagen
und Dokumentationen das Entgelt für den jeweiligen Kaskadierungsweg in den
Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited
21x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”.
1.1.10 Bei der Wandlung bestehender ICAs ”Customer Sited” bzw. ICAs ”Customer Sited
16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” in kaskadierende ICAs ”Customer Sited”
bzw. ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” unter Bei-
behaltung der Anbindung an die VE:N (Ports) gem. Anlage B - Interconnection-An-
schluss werden bei der Berechnung der Bereitstellungs- und Überlassungsentgelte
der Intra-Building-Abschnitte die bereits geleisteten Bereitstellungsentgelte sowie
die anteilig für den restlichen Überlassungszeitraum geleisteten Überlassungs-
entgelte der von der Wandlung betroffenen ICAs angerechnet. Soweit Inter-Buil-
ding-Abschnitte unverändert bestehen bleiben, werden bei der Berechnung der
Bereitstellungs- und Überlassungsentgelte der Inter-Building-Abschnitte die bereits
geleisteten Bereitstellungsentgelte sowie die anteilig für den restlichen Überlas-
sungszeitraum geleisteten Überlassungsentgelte angerechnet. Sollte sich aufgrund
der Anrechnung der bereits geleisteten Bereitstellungsentgelte ein Differenzbetrag
zu Gunsten von ICP ergeben, wird dieser durch die Telekom nicht erstattet.
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Bei der Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines bestehenden kaskadie-
renden ICAs
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zwei-
wegeführung”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-
abstützung”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-
abstützung und Zweiwegeführung”,
mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zwei-
wegeführung”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-
abstützung”,
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-
abstützung und Zweiwegeführung”,
werden unter Beibehaltung der Anbindung an die VE:N (Ports) bei der Berechnung
der Bereitstellungsentgelte der Intra-Building-Abschnitte der bestellten ICAs
”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” die für die ge-
kündigten 2 Mbit/s-Verbindungen bereits geleisteten Bereitstellungsentgelte ange-
rechnet. Etwaiger Differenzbetrag zu Gunsten von ICP wird durch die Telekom
nicht erstattet.
Für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen einer Wandlung be-
stehender ICAs in kaskadierende ICAs bzw. im Rahmen einer Kündigung einzelner
2 Mbit/s-Verbindungen eines bestehenden kaskadierenden ICAs mit gleichzeitiger
Bestellung eines ICAs zahlt ICP eine Bearbeitungspauschale je 2 Mbit/s-Verbin-
dung gem. Punkt 1.3.
1.1.11 Für die Wandlung eines ICAs ”Customer Sited” in ICAs ”Physical Co-location”
unter Beibehaltung der Anbindung an die VE:N (Ports) gem. Anhang B - Bestel-
lung/Bereitstellung, Teil 2 zahlt ICP ein Entgelt je 2 Mbit/s-Verbindung gem.
Punkt 1.3.
1.1.12 Die Standardentstörung ist mit dem Überlassungspreis für ICAs ”Customer Sited”
abgegolten.
Für die Expressentstörung wird je 2 Mbit/s-Verbindung ein Jahresentgelt gem.
Punkt 1.3 in Rechnung gestellt.
1.1.13 Stellt die Telekom fest, dass die von ICP gemeldete Störung nicht in ihrem Verant-
wortungsbereich liegt, stellt sie den ihr entstandenen Aufwand ICP gem. Punkt 1.3
in Rechnung.
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1.1.14 Hält die Telekom den zugesagten Bereitstellungstermin oder die zugesagte Bereit-
stellungsfrist nicht ein, so zahlt sie einen pauschalierten Schadensersatz gem.
Punkt 1.4, es sei denn, ICP hat die verzögerte Bereitstellung zu vertreten.
1.1.15 Stornierungsentgelte werden gem. Punkt 1.5 in Rechnung gestellt.
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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 8
1.2 Preisliste
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
1 Bereitstellung
1.1 Intra-Building-Abschnitt, einmalig,
1.1.1 Vollständige Bereitstellung
2 Mbit/s 434,63/ICAs
16x2 Mbit/s 5.036,03/ICAs
21x2 Mbit/s 6.575,90/ICAs
63x2 Mbit/s 19.510,80/ICAs
1.1.2 Teilbereitstellung
je 2 Mbit/s-Verbindung 434,63
1.2 Inter-Building-Abschnitt, einmalig,
je ICAs Bereitstellungspreis für CFV
2 Mbit/s 2MS
16x2 Mbit/s 16xT2MS
21x2 Mbit/s 21xT2MS
63x2 Mbit/s 63xT2MS
1.3 Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.
Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB
1.3.1 Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl 24,66/betroffener VE
bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl
für die betroffenen EZB 30,69/betroffener VE
1.3.2 Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl
für die betroffenen EZB 48,06/betroffener VE
1.3.3 Einrichtung der Leitweglenkung zu einer
Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE
1.3.4 Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungs-
dienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13, -Z.10, -Z.16, -Z.19,
ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 20,10/betroffener VE
1.3.5 Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen
von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz
(z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 24,79/betroffener VE
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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 9
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
1.3.6 Einrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen
für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz
(z.B. ICP-B.32, etc.) 25,39/betroffener VE 1)
1.3.7 Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen
von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen
Zusammenschaltungsdiensten 1,13/betroffener VE
Lfd.Nr. 1.3.8 und 1.3.9 kommen nur für die Realisierung der Erstzusammenschaltung zur
Anwendung.
1.3.8 Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR
für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1 175,28/betroffener
zentraler Netzknoten
1.3.9 Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammen-
schaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel
(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,54/Bestandsrufnummer*
zuzüglich
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung
und Fakturierung 66,33/Bestellung
* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-
schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP
1) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom
31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr
genehmigungspflichtig.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 10
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
2 Überlassung
2.1 Intra-Building-Abschnitt, jährlich,
2.1.1 Vollständige Überlassung
2 Mbit/s 448,19/ICAs
16x2 Mbit/s 6.413,01/ICAs
21x2 Mbit/s 8.401,28/ICAs
63x2 Mbit/s 25.102,77/ICAs
2.1.2 Teilüberlassung
je 2 Mbit/s-Verbindung 448,19
2.2 Inter-Building-Abschnitt, jährlich,
je ICAs Überlassungspreis für CFV
(mit Ausnahme des Überlassungs-
preises für die Verbindungslinie
zwischen zwei Backbone-ON)
für ”Customer Sited”,
”Customer Sited mit Doppelabstützung” 2MS
für ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited mit Doppelabstützung und
Zweiwegeführung” 2MS x 1,01
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung” 16xT2MS
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung” 16xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung” 21xT2MS
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung” 21xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung” 63xT2MS
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung” 63xT2MS x 1,01
zuzüglich
Überlassungspreis für die Verbindungslinie
zwischen zwei Backbone-ON, jährlich,
für ”Customer Sited”,
”Customer Sited mit Doppelabstützung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 440,00/ICAs
ab 51 km bis 100 km 880,00/ICAs
ab 101 km 1.500,00/ICAs
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 2MS
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 11
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
für ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited mit Doppelabstützung und
Zweiwegeführung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 440,00/ICAs x 1,01
ab 51 km bis 100 km 880,00/ICAs x 1,01
ab 101 km 1.500,00/ICAs x 1,01
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 2MS x 1,01
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 5.500,00/ICAs
ab 51 km bis 100 km 7.990,00/ICAs
ab 101 km 12.420,00/ICAs
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 16xT2MS
für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 5.500,00/ICAs x 1,01
ab 51 km bis 100 km 7.990,00/ICAs x 1,01
ab 101 km 12.420,00/ICAs x 1,01
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 16xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 7.350,00/ICAs
ab 51 km bis 100 km 11.160,00/ICAs
ab 101 km 15.120,00/ICAs
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 21xT2MS
für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 7.350,00/ICAs x 1,01
ab 51 km bis 100 km 11.160,00/ICAs x 1,01
ab 101 km 15.120,00/ICAs x 1,01
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 21xT2MS x 1,01
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”,
”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 8.170,00/ICAs
ab 51 km bis 100 km 12.410,00/ICAs
ab 101 km 16.800,00/ICAs
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 63xT2MS
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 12
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,
”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung
und Zweiwegeführung”
Länge Verbindungslinie bis 50 km 8.170,00/ICAs x 1,01
ab 51 km bis 100 km 12.410,00/ICAs x 1,01
ab 101 km 16.800,00/ICAs x 1,01
zuzüglich Pauschale je Ende für
CFV 63xT2MS x 1,01
2.3 Zentraler Zeichengabekanal, jährlich 208,54/ZZK
2.4 Mehrkosten für Ergänzungsanlage nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach
Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 13
1.3 Zusätzliche Preise
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
1 Sonderbauweise Mehrkosten gegenüber
der Standardinstallation
nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach
Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
2 Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung der
Anschalteeinrichtung und Verlegung der Endleitung
Preis für Fahrt- und Arbeitsleistungen, die für die Verlegung,
Auswechslung bzw. Änderung der Abschlusseinrichtung des
Inter-Building-Abschnitts erbracht werden,
je 2 Mbit/s-Verbindung nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach
Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
3 Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB
3.1 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die
VNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,24/betroffener VE
3.2 Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer
Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE
3.3 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die
TNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,62/betroffener VE
3.4 Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungs-
dienste bzw. von Dienstekennzahlen am Netzübergang 12,45/Netzübergang
3.5 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für
Zusammenschaltungsdienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13,
-Z.10, -Z.16, -Z.19, ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 19,86/betroffener VE
3.6 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für
Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten
im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 26,17/betroffener VE
3.7 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von
Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste
im Basisnetz (z.B. ICP-B.32, etc.) 22,93/betroffener VE 1)
3.8 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für
Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder
innovativen Zusammenschaltungsdiensten 29,16/betroffener VE 1)
1) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom
31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr
genehmigungspflichtig.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 14
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
3.9 Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für
CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2
und ICP-B.1 168,79/betroffener
zentraler Netzknoten
3.10 Änderung/Aufhebung der IN-Leitweglenkung für Zusam-
menschaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel
(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,53/Bestandsrufnummer*
zuzüglich
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung
und Fakturierung 66,33/Bestellung
* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-
schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP
3.11 Änderung der Bündelaufteilung 84,98/ICAs
3.12 Änderung der Zeichengabekanäle 30,40/ICAs
4 Automatisches Überlaufrouting
4.1 Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlaufroutings
von LEZB in zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE
von LEZB in zugehörigen GEZB
ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE
von SEZB in zugehörigen GEZB 29,99/betroffener VE
von GEZB in anderen GEZB 28,60/betroffener VE
4.2 Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings
von LEZB in zugehörigen GEZB
ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 93,95/betroffener VE
von SEZB in zugehörigen GEZB 93,95/betroffener VE
von GEZB in anderen GEZB 77,88/betroffener VE
4.3 Überlaufkapazitäten, jährlich,
je 64 kbit/s
von LEZB in zugehörigen GEZB
ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 48,15
von SEZB in zugehörigen GEZB 48,15
von GEZB in anderen GEZB 51,67
5 Manuelles Ausfallrouting für die Verkehrsrichtung Telekom ICP
5.1 Einrichtung 88,34/betroffener VE
5.2 Aufhebung 76,06/betroffener VE
5.3 Aktivierung 112,76/betroffener VE
5.4 Deaktivierung 86,55/betroffener VE
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 15
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
6 Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung
bei der Bestellung von folgenden Konfigurationsmaßnahmen im Telefonnetz
der Telekom
Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.
Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB
für Punkt 1.2 Lfd.Nr. 1.3.1 – 1.3.8 und
für Punkt 1.3 Lfd.Nr. 4.1, 4.3 232,95/Bestellung
Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB
für Punkt 1.3 Lfd.Nr. 3.1 – 3.9, 3.11, 3.12, 4.1, 4.3 373,39/Bestellung
7 Erstellung von Schaltunterlagen und Dokumentationen,
je Kaskadierungsweg
16x2 Mbit/s 624,84
21x2 Mbit/s 811,25
63x2 Mbit/s 2.377,04
8 Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung
bei der Wandlung ICAs in kaskadierende ICAs bzw.
Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines kaskadierenden
ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs,
je 2 Mbit/s-Verbindung 19,63
9 Kapazitätsupgrade bzw. Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen
eines ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs,
je 2 Mbit/s-Verbindung 354,40
10 Wandlung eines ICAs
(ICAs ”Customer Sited” in ICAs ”Physical Co-location”),
je 2 Mbit/s-Verbindung 397,89
11 Expressentstörung, jährlich,
je 2 Mbit/s-Verbindung 50,45
12 Entstörung mit Störungsursache außerhalb des
Verantwortungsbereiches der Telekom, je Einsatz,
je 2 Mbit/s-Verbindung nach Aufwand 1)
Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach
Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
1) Dieses Entgelt ist bis zum 30.11.2013 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-11-020/E 21.09.11 vom
30.11.11). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-15-007/E 21.04.15 vom 30.06.15) ist dieses Entgelt nicht mehr
genehmigungspflichtig.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 16
1.4 Pauschalierter Schadensersatz
Lfd. Bezeichnung Betrag
Nr.
1 Nichteinhaltung eines zugesagten Bereitstellungstermins oder einer zugesagten
Bereitstellungsfrist,
je 2 Mbit/s-Verbindung
> bei einer Verspätung von 6 bis zu 10 Kalendertagen 10 % des Teilüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 10 bis 15 Kalendertagen 25 % des Teilüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 15 bis 20 Kalendertagen
50 % des Teilüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 20 Kalendertagen 100 % des Teilüberlassungspreises 1)
2 Überschreitung der zugesagten Entstörungsfrist
2.1 Standardentstörung, je Störungsvorgang,
je 2 Mbit/s-Verbindung
> bei einer Verspätung von bis zu 2 Kalendertagen 10 % des Teilüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 2 bis 4 Kalendertagen
25 % des Teilüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 4 bis 8 Kalendertagen
50 % des Teilüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 8 Kalendertagen 100 % des Teilüberlassungspreises 1)
2.2 Expressentstörung, je Störungsvorgang,
je 2 Mbit/s-Verbindung
> bei einer Verspätung von bis zu 2 Stunden 30 % des Preises für Expressentstörung
> bei einer Verspätung
von mehr als 2 bis 4 Stunden 50 % des Preises für Expressentstörung
> bei einer Verspätung
von mehr als 4 bis 8 Stunden 75 % des Preises für Expressentstörung
> bei einer Verspätung
von mehr als 8 Stunden 100 % des Preises für Expressentstörung
1)
Teilüberlassungspreis = Überlassungspreis einer 2 Mbit/s-Verbindung eines ICAs ”Customer
Sited” innerhalb des SEZB mit einer Länge von 11 km (Intra-Building-Abschnitt je 2 Mbit/s-
Verbindung, 1/1 / 1/16 / 1/21 / 1/63 des Inter-Building-Abschnitts (ausschließlich bestehend
aus einer Anschlusslinie) und 1/1 / 1/16 / 1/21 / 1/63 des Überlassungspreises eines ZZK;
siehe Punkt 1.2 Lfd. Nr. 2.1, 2.2, 2.3)
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 17
1.5 Stornierungsentgelte gem. Anhang B - Bestellung/Bereitstellung.
1.5.1 Bei Stornierung von ICAs vor dem Zustandekommen eines verbindlichen Bereit-
stellungstermins zahlt ICP ein Pauschalentgelt in Höhe von 409,04 EUR je stor-
nierter 2 Mbit/s-Verbindung eines ICAs ”Customer Sited”, sofern keine Voraus-
setzungen für eine kostenfreie Stornierung vorliegen.
1.5.2 In Abhängigkeit von den in Anhang B - Bestellung/Bereitstellung aufgeführten
Bereitstellungsfristen gelten die im Folgenden genannten Stornierungsentgelte.
ICP hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden im konkreten Einzelfall über-
haupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als das festge-
setzte Stornierungsentgelt.
Fall A): Bereitstellungsfrist von 12 Monaten
Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor
dem verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierter 2 Mbit/s-Ver-
bindung eines ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”
/ ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bzw. zahlt ICP je vollständig stornierten ICAs
”Customer Sited” folgende Stornierungsentgelte:
Zeitfenster
Zeitpunkt vor
verbindlicher
Bereitstellung
(Kalendertage)
Stornierungsentgelt von
Bereitstellungspreis Überlassungspreis
A 360 – 240 10 % 5 %
B 239 – 120 25 % 12,5 %
C 119 – 60 50 % 25 %
D 59 – 0 80 % 40 %
Fall B): Bereitstellungsfrist von 6 Monaten
Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem
verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierter 2 Mbit/s-Verbindung
eines ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” /
”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bzw. zahlt ICP je vollständig stornierten ICAs
”Customer Sited” folgende Stornierungsentgelte:
Zeitfenster
Zeitpunkt vor
verbindlicher
Bereitstellung
(Kalendertage)
Stornierungsentgelt von
Bereitstellungspreis Überlassungspreis
A 180 – 120 10 % 5 %
B 119 – 90 25 % 12,5 %
C 89 – 30 50 % 25 %
D 29 – 0 80 % 40 %
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 18
Fall C): Bereitstellungsfrist von 3 Monaten
Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten vor dem
verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierter 2 Mbit/s-Verbindung
eines ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” /
”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bzw. zahlt ICP je vollständig stornierten ICAs
”Customer Sited” folgende Stornierungsentgelte:
Zeitfenster
Zeitpunkt vor
verbindlicher
Bereitstellung
(Kalendertage)
Stornierungsentgelt von
Bereitstellungspreis Überlassungspreis
A 90 – 60 10 % 5 %
B 59 – 45 25 % 10 %
C 44 – 15 50 % 20 %
D 14 – 0 80 % 30 %
1.5.3 Erfolgt die Stornierung eines bestellten ICAs ”Customer Sited” aufgrund eines von
der Telekom zu vertretenden Umstandes, z.B. aufgrund von der Telekom geänder-
ten Planungsabsprachen, entfällt das Stornierungsentgelt.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 19
2 Interconnection-Anschlüsse ”Physical Co-location”
Diese Preisliste umfasst die Preise für folgende Interconnection-Anschlüsse:
ICAs ”Physical Co-location”
ICAs ”Physical Co-location mit Doppelabstützung”
2.1 Preisstruktur
2.1.1 Bei der Bereitstellung eines ICAs ”Physical Co-location” wird zwischen der Erst-
bestellung mit Infrastruktur, der Nachbestellung von ICAs ”Physical Co-location”,
der Bestellung einer GEV und der Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistun-
gen unterschieden.
Bei der Erstbestellung mit Infrastruktur zahlt ICP einen Bereitstellungspreis eines
(bei ICAs ”Physical Co-location mit Doppelabstützung” eines oder zweier) SKR
und einen Bereitstellungspreis für einen oder mehrere ICAs ”Physical Co-location”
- Intra-Building-Abschnitt - gem. Punkt 2.2. Ferner ist von ICP ein Bereitstellungs-
preis für die Infrastruktur für physische Kollokation am Kollokationsstandort gem.
Punkt 2.1.15, Abs. 1 und 2.1.16 zu zahlen.
Bei der Erstbestellung von ICAs ”Physical Co-location” auf Kollokationsfläche
zahlt ICP einen Bereitstellungspreis für einen oder mehrere ICAs ”Physical Co-
location” - Intra-Building-Abschnitt - gem. Punkt 2.2.
Bei der Nachbestellung von ICAs ”Physical Co-location” in SKR bzw. auf Kolloka-
tionsfläche wird ICP nur der entsprechende Bereitstellungspreis für eine Nach-
bestellung für den Intra-Building-Abschnitt je ICAs in Rechnung gestellt.
Bei der Nachbestellung von ICAs ”Physical Co-location” mit einer Erweiterungs-
bestellung von Infrastrukturleistungen wird ICP der entsprechende Bereitstellungs-
preis für eine Nachbestellung für den Intra-Building-Abschnitt je ICAs sowie die
entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen in Rechnung gestellt.
Bei der Bestellung einer GEV werden ICP die Kosten für den Auf- bzw. Umbau
einer Anlage zur GEV in Rechnung gestellt.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 20
Bei einer Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen werden ICP die ent-
sprechenden Infrastrukturmaßnahmen in Rechnung gestellt.
Bei der Kündigung des letzten ICAs ”Physical Co-location” im SKR werden ICP
die Kosten für den Rückbau in Rechnung gestellt soweit eine Sonderbauweise bzw.
nachträgliche Änderungen des SKR gem. Punkt 2.1.4 bzw. 2.1.5, eine GEV, eine
Erweiterung von Infrastrukturleistungen bzw. eine Erweiterung des DS2-Vt bei
gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR durchgeführt wurden.
2.1.2 Für die Überlassung eines oder mehrerer ICAs Ausführung ”Physical Co-location”
in SKR bzw. auf Kollokationsfläche zahlt ICP jährlich im Voraus einen Überlas-
sungspreis - Intra-Building-Abschnitt - gem. Punkt 2.2.
Für die Überlassung eines (bei ICAs ”Physical Co-location mit Doppelabstützung”
eines oder zweier) SKR ist ein jährlicher, standortabhängiger Preis (inkl. Neben-
kosten) sowie eine Bearbeitungspauschale je SKR gem. Punkt 2.2 im Voraus zu
zahlen.
Die Nebenkosten sind standortunabhängig und setzen sich aus den Kosten für die
Niederspannungsversorgung und weiteren Betriebskosten zusammen. ICP zahlt auf
die Kosten für die Niederspannungsversorgung jährlich im Voraus einen Abschlag
gem. Punkt 2.2. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird der tatsächliche Verbrauch
mittels Ablesung der im SKR installierten Stromzähler ermittelt und abgerechnet.
Für die Stromzählerablesung zahlt ICP ein Entgelt gem. Punkt 2.2.
Für den im Rahmen einer Zählereichung vorzunehmenden Stromzähleraustausch
wird ein Entgelt gem. Punkt 2.3 erhoben.
Für die Auftragsabwicklung und Fakturierung des Stromzähleraustausches zahlt
ICP eine Bearbeitungspauschale gem. Punkt 2.3.
2.1.3 Für die Überlassung der Zentralen Zeichengabekanäle (ZZK) ist ein Überlassungs-
preis je ZZK gem. Punkt 2.2 zu zahlen.
2.1.4 Wird von ICP eine vom SKR gem. Anhang E - Kollokation abweichende Sonder-
bauweise des SKR gewünscht, stellt die Telekom den für die Sonderbauweise not-
wendigen Mehraufwand gem. Punkt 2.3 gesondert in Rechnung.
2.1.5 Nachträgliche Änderungen am SKR gem. Anhang E - Kollokation, die von ICP
gewünscht werden, werden ICP gem. Punkt 2.3 in Rechnung gestellt.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 21
2.1.6 Für die Wandlung eines ICAs ”Physical Co-location” in ICAs ”Customer Sited”
oder eines ICAs ”Physical Co-location” in einen ICAs ”Physical Co-location” in
einen anderen SKR oder auf eine andere Kollokationsfläche von ICP desselben
EZB mit derselben Adresse unter Beibehaltung der Anbindung an die VE:N (Ports)
gem. Anhang B - Bestellung/Bereitstellung, Teil 2 zahlt ICP ein Entgelt je 2 Mbit/s-
Verbindung gem. Punkt 2.3.
2.1.7 Die Standardentstörung für ICAs ist mit dem Überlassungspreis für ICAs ”Physical
Co-location” abgegolten.
2.1.8 Die Aufwendungen für die Entstörung des letzten Teils des Inter-Building-
Abschnitts von der Hauseinführung (Kabelschacht der Telekom) bis zum SKR
(Weiterführungskabel) bzw. des Verbindungskabels zwischen SKR werden nach
Aufwand abgerechnet.
2.1.9 Die Aufwendungen für die Verlegung des Weiterführungskabels inklusive Hausein-
führung bzw. die Aufwendungen für die Verlegung des Verbindungskabels
zwischen SKR im Gebäude der Telekom werden ICP gem. Punkt 2.2 in Rechnung
gestellt.
2.1.10 Die Aufwendungen für die Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung
eines vorhandenen SKR werden ICP gem. Punkt 2.2 in Rechnung gestellt.
2.1.11 Für Maßnahmen im Telefonnetz der Telekom zur Realisierung der Erstzusammen-
schaltung und/oder Änderung der Zusammenschaltung werden die hierdurch ent-
stehenden Kosten ICP gem. Punkt 2.2 und 2.3 in Rechnung gestellt.
2.1.12 Hält die Telekom den zugesagten Bereitstellungstermin oder die zugesagte Bereit-
stellungsfrist nicht ein, so zahlt sie einen pauschalierten Schadensersatz gem.
Punkt 2.4, es sei denn, ICP hat die verzögerte Bereitstellung zu vertreten.
2.1.13 Stellt die Telekom fest, dass die von ICP gemeldete Störung am ICAs ”Physical
Co-location” nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt, stellt sie den ihr entstan-
denen Aufwand ICP gem. Punkt 2.3 in Rechnung.
2.1.14 Stornierungsentgelte werden gem. Punkt 2.5 in Rechnung gestellt.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 22
2.1.15 Dem Interconnection-Partner, für den die Telekom an einem Kollokationsstandort
den ersten SKR einrichtet, werden zunächst die gesamten Kosten für die Aufwen-
dungen der Telekom bei der Bereitstellung der Infrastruktur für physische Kollo-
kation an diesem Kollokationsstandort gem. Punkt 2.2 (Nr. 1.1.1) in Rechnung ge-
stellt.
Diese Entgeltforderungen werden sechs Monate nach Bereitstellung des SKR fällig.
Bei mehreren Interconnection-Partnern werden die Entgelte für die Bereitstellung
der Infrastruktur für physische Kollokation anteilig in Rechnung gestellt.
2.1.16 Wird durch die Realisierung der physischen Kollokation gem. Anhang E - Kollo-
kation der Auf- bzw. Umbau der Anlage zur gesicherten Energieversorgung not-
wendig, so trägt der Interconnection-Partner, für den die Telekom an einem Kollo-
kationsstandort den ersten SKR einrichtet, zunächst die Gesamtkosten für den Um-
bzw. Aufbau. Bei mehreren Interconnection-Partnern werden die Entgelte für die
Bereitstellung der Infrastruktur für physische Kollokation anteilig nach dem
gleichen Aufteilungsmodus (s. Punkt 2.1.17) in Rechnung gestellt. Der Betrach-
tungszeitraum beträgt hierbei 60 Monate.
2.1.17 Werden am gleichen Kollokationsstandort innerhalb von 60 Monaten für andere
Interconnection-Partner weitere SKR gem. Anhang E - Kollokation eingerichtet, so
tragen diese anteilig die Aufwendungen der Telekom für die Bereitstellung der
Infrastruktur für physische Kollokation an diesem Kollokationsstandort. Die
Telekom erstattet dann dem betroffenen Interconnection-Partner den zu viel ge-
zahlten Teil des Bereitstellungspreises, den er an die Telekom entrichtet hat, wie
folgt:
IC-Partner Bereitstellungspreis Erstattung an IC-Partner
der Infrastruktur für
physische Kollokation
1. 100 % -
2. 50 % 50 %
3. 331/3 % 16
2/3 %
4. 25 % 81/3 %
5. 20 % 5 %
6. 162/3 % 3
1/3 %
7. 142/7 % 2
8/21 %
8. 121/2 % 1
11/14 %
9. 111/9 % 1
7/18 %
10. 10 % 11/9 %
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 23
2.2 Preisliste
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
1 Bereitstellung
1.1 Erstbestellung mit Infrastruktur (SKR) bzw.
Erstbestellung auf bereitgestellter Kollokationsfläche
1.1.1 Infrastruktur für physische Kollokation,
je bereitgestellter Infrastruktur SKR 53.133,37 1)
1.1.2 Standard-Kollokationsraum, je Raum 4.388,79
1.1.3 Intra-Building-Abschnitt 483,55/ICAs
1.1.4 Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.
Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB
1.1.4.1 Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl 24,66/betroffener VE
bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl
für die betroffenen EZB 30,69/betroffener VE
1.1.4.2 Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl
für die betroffenen EZB 48,06/betroffener VE
1.1.4.3 Einrichtung der Leitweglenkung zu einer
Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE
1.1.4.4 Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungs-
dienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13, -Z.10, -Z.16, -Z.19,
ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 20,10/betroffener VE
1.1.4.5 Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen
von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz
(z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 24,79/betroffener VE
1.1.4.6 Einrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen
für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz
(z.B. ICP-B.32, etc.) 25,39/betroffener VE 2)
1.1.4.7 Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen
von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen
Zusammenschaltungsdiensten 1,13/betroffener VE
1) Dieser Preis ist von allen IC-Partnern gem. Punkt 2.1.16 und 2.1.17 anteilig zu zahlen. 2) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom
31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr
genehmigungspflichtig.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 24
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
Lfd.Nr. 1.1.4.8 und 1.1.4.9 kommen nur für die Realisierung der Erstzusammenschaltung zur
Anwendung.
1.1.4.8 Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR
für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1 175,28/betroffener
zentraler Netzknoten
1.1.4.9 Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammen-
schaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel
(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,54/Bestandsrufnummer*
zuzüglich
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung
und Fakturierung 66,33/Bestellung
* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-
schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP
1.2 Nachbestellung von ICAs
Intra-Building-Abschnitt 483,55/ICAs
1.3 Auf- bzw. Umbau einer Anlage zur gesicherten Energieversorgung,
60V (GEV) im SKR
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG
angefordert wird) 298,78
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit
Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 25
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
1.4 Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen
1.4.1 GEV
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG
angefordert wird) 298,78
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit
Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3
1.4.2 Niederspannungsversorgung
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG
angefordert wird) 298,78
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit
Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3
1.4.3 RLT
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG
angefordert wird) 269,22
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 26
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit
Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 187,39
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme
je Erweiterung 226,75
je Erweiterung von RLT-Entwärmungsleistung, soweit
keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind 154,45
f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3
1.5 Verlegung eines Weiterführungskabels
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung 171,64
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase 381,05
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3
1.6 Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung 171,64
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1
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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 27
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase 382,40
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3
1.7 Erweiterung des DS2-Vt
bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG
angefordert wird) 298,78
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit
Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 28
Lfd. Leistung Preis
Nr. in EUR
2 Überlassung
2.1 Standard-Kollokationsraum,
(Kaltmiete ohne GEV / RLT), jährlich s. Preisblatt ”Standard-Kollokationsraum”
zzgl. gesicherte Energieversorgung, je kW, jährlich 2.161,65 (gültig ab 01.01.08)
zzgl. Raum-Luft-Technik, je kW Abwärmungsleistung,
mindestens jedoch für 1 kW, jährlich 621,92
zzgl. standortunabhängige Nebenkosten
Niederspannungsversorgung
(individueller Stromverbrauch), je kWh 0,2004
dafür Abschlag auf die Niederspannungsversorgung, jährlich 920,33
weitere Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung,
jährlich 281,61
Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler 11,53
Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und
Fakturierung, jährlich 30,05/SKR
2.2 Intra-Building-Abschnitt, jährlich 621,92/ICAs
2.3 Zentraler Zeichengabekanal, jährlich 208,54/ZZK
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 29
2.3 Zusätzliche Preise
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
1 Sonderbauweise Standard-Kollokationsräume
(abweichend vom SKR)
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG
angefordert wird) 298,78
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit
Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe lfd.Nr. 14.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe lfd.Nr. 14.3
2 Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums
a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der
Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG
angefordert wird) 298,78
b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung des Angebotes 114,92
c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase siehe lfd.Nr. 14.1
d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit
Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48
e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung der Baumaßnahme 124,96
f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe lfd.Nr. 14.2
g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe lfd.Nr. 14.3
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 30
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
3 Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB
3.1 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die
VNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,24/betroffener VE
3.2 Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer
Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE
3.3 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die
TNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,62/betroffener VE
3.4 Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungs-
dienste bzw. von Dienstekennzahlen am Netzübergang 12,45/Netzübergang
3.5 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für
Zusammenschaltungsdienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13,
-Z.10, -Z.16, -Z.19, ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 19,86/betroffener VE
3.6 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für
Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten
im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 26,17/betroffener VE
3.7 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von
Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste
im Basisnetz (z.B. ICP-B.32, etc.) 22,93/betroffener VE 1)
3.8 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für
Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder
innovativen Zusammenschaltungsdiensten 29,16/betroffener VE 1)
3.9 Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für
CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2
und ICP-B.1 168,79/betroffener
zentraler Netzknoten
1) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom
31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr
genehmigungspflichtig.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 31
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
3.10 Änderung/Aufhebung der IN-Leitweglenkung für Zusam-
menschaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel
(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,53/Bestandsrufnummer*
zuzüglich
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung
und Fakturierung 66,33/Bestellung
* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-
schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP
3.11 Änderung der Bündelaufteilung 84,98/ICAs
3.12 Änderung der Zeichengabekanäle 30,40/ICAs
4 Automatisches Überlaufrouting
4.1 Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlaufroutings
von LEZB in zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE
von LEZB in zugehörigen GEZB
ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE
von SEZB in zugehörigen GEZB 29,99/betroffener VE
von GEZB in anderen GEZB 28,60/betroffener VE
4.2 Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings
von LEZB in zugehörigen GEZB
ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 93,95/betroffener VE
von SEZB in zugehörigen GEZB 93,95/betroffener VE
von GEZB in anderen GEZB 77,88/betroffener VE
4.3 Überlaufkapazitäten, jährlich,
je 64 kbit/s
von LEZB in zugehörigen GEZB
ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 48,15
von SEZB in zugehörigen GEZB 48,15
von GEZB in anderen GEZB 51,67
5 Manuelles Ausfallrouting für die Verkehrsrichtung Telekom ICP
5.1 Einrichtung 88,34/betroffener VE
5.2 Aufhebung 76,06/betroffener VE
5.3 Aktivierung 112,76/betroffener VE
5.4 Deaktivierung 86,55/betroffener VE
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 32
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
6 Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung
bei der Bestellung von folgenden Konfigurationsmaßnahmen im Telefonnetz
der Telekom
Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.
Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB
für Punkt 2.2 Lfd.Nr. 1.1.4.1 – 1.1.4.8 und
für Punkt 2.3 Lfd.Nr. 4.1, 4.3 232,95/Bestellung
Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB
für Punkt 2.3 Lfd.Nr. 3.1 – 3.9, 3.11, 3.12, 4.1, 4.3 373,39/Bestellung
7 Wandlung eines ICAs
(ICAs ”Physical Co-location” in ICAs ”Customer Sited” oder
ICAs ”Physical Co-location” in ICAs ”Physical Co-location”),
je 2 Mbit/s-Verbindung 397,89
8 Entstörung mit Störungsursache außerhalb des
Verantwortungsbereiches der Telekom, je Einsatz,
je 2 Mbit/s-Verbindung nach Aufwand 1)
Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach
Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
9 Entstörungsarbeiten am Übertragungsweg von ICP
innerhalb des Gebäudes der Telekom nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach
Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
10 Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel/ Verbindungskabel zwischen SKR
Hauseinführung und Führung der Kabel von ICP
im Gebäude der Telekom nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach
Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
11 Ungerechtfertigte Störungsmeldung
an der RLT/Niederspannungsversorgung bzw.
am Weiterführungskabel/Verbindungskabel zwischen SKR 52,50 (gültig ab 01.01.12)
1) Dieses Entgelt ist bis zum 30.11.2013 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-11-020/E 21.09.11 vom
30.11.11). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-15-007/E 21.04.15 vom 30.06.15) ist dieses Entgelt nicht mehr
genehmigungspflichtig.
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 33
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
12 Rückbau
Sonderbauweise, nachträgliche Änderungen des SKR,
GEV bzw. Erweiterung von Infrastrukturleistungen
Erweiterung des DS2-Vt
bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR
Weiterführungskabel
bzw. Verbindungskabel zwischen SKR
a Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung
je Rückbau von Kollokation 124,96
je Rückbau von Raumlufttechnik 226,75
je Rückbau von Weiterführungskabel bzw.
Verbindungskabel zwischen SKR 124,96
b Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-
gleitung und Abnahme
je Rückbau von Kollokation 290,63
je Rückbau von Raumlufttechnik 177,77
je Rückbau von Weiterführungskabel bzw.
Verbindungskabel zwischen SKR 261,73
c Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe lfd.Nr. 14.2
d Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase siehe lfd.Nr. 14.3
[mit Ausnahme von lfd.Nr. 14.3.5]
13 Austausch von Stromzähler
je Zähler 181,32
zzgl. Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und
Fakturierung, je Zähler 100,54
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 34
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
14 Preise für Leistungen der Telekom sowie für
Leistungen von Auftragnehmer der Telekom in der
Angebots- und Bauphase
14.1 Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen
und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-
phase
14.1.1 Projektierung von hoch-/ tiefbaulichen und gebäude-
technischen Gewerken durch Auftragnehmer der
Telekom
Die pauschalierten Entgelte unter den lfd.Nr. a1, a2, b3, c3 und d4 fallen nur bei
Nichtannahme des Angebotes an.
a Auftragsvolumen bis 2.000 EUR
a1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen 135,00
a2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 235,00
b Auftragsvolumen > 2.000 EUR und < Auftragsvolumen
der Honorartafeln der HOAI
b1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Auslagenerstattung
Erstattung der Auslagen der Telekom gegenüber dem
Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer
Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz Ingenieur 85,00
Stundensatz Architekt 85,00
b2 Nebenkostenpauschale 6,00 %
des Honorars nach lfd.Nr. b1
b3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 352,50
c Auftragsvolumen, für welche die HOAI die Anwendung
der Honorartafeln vorsieht
c1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Honorar nach HOAI
c2 Nebenkostenpauschale 6,00 %
des Honorars nach lfd.Nr. c1
c3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 352,50
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 35
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
d Erweiterung von RLT-Anlagen
[abweichend von den lfd.Nr. a, b und c]
d1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
Splitanlagen Basisvergütung in %
Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten
bis 10.000 EUR 26,50
10.000 EUR bis 25.000 EUR 25,70
25.000 EUR bis 30.000 EUR 24,30
30.000 EUR bis 40.000 EUR 23,10
40.000 EUR bis 50.000 EUR 22,90
50.000 EUR bis 100.000 EUR 22,00
100.000 EUR bis 150.000 EUR 21,00
150.000 EUR bis 200.000 EUR 20,00
200.000 EUR bis 250.000 EUR 19,00
Lüftungsanlagen Basisvergütung in %
Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten
bis 5.000 EUR 27,00
5.000 EUR bis 10.000 EUR 23,00
10.000 EUR bis 25.000 EUR 22,00
25.000 EUR bis 30.000 EUR 20,80
30.000 EUR bis 40.000 EUR 19,30
40.000 EUR bis 50.000 EUR 17,50
50.000 EUR bis 100.000 EUR 16,30
100.000 EUR bis 150.000 EUR 15,10
150.000 EUR bis 200.000 EUR 14,10
200.000 EUR bis 250.000 EUR 13,10
250.000 EUR bis 300.000 EUR 12,10
300.000 EUR bis 400.000 EUR 11,10
400.000 EUR bis 500.000 EUR 10,10
d2 Zusatzvergütung 4,10 %
der anrechenbaren Kosten
nach lfd.Nr. d1
d3 Honorar bei Nichtannahme des Angebotes 15,00 %
der Basisvergütung
nach lfd.Nr. d1
d4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 352,50
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 36
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
14.1.2 Projektierung von hoch-/ tiefbaulichen und gebäude-
technischen Gewerken durch Subunternehmer der
Auftragnehmer der Telekom oder durch Auftragnehmer
der Telekom
a Projektierungsleistungen durch Subunternehmer der
Auftragnehmer der Telekom
Die jeweils gültigen Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge zwischen dem Auftrag¬
nehmer der Telekom (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmen sind im Extranet
veröffentlicht und können unter http://www.telekom.de/wholesale, "Extranet", "Login" und
"Zugang zur TAL" eingesehen werden.
a1 Energieanalyse für Leistungsreserve
(Leistungsverzeichnis 0010 - 00010) 943,91
a2 Kühllastberechnung
(Leistungsverzeichnis 0010 - 00020) 221,25
a3 Leistungsaufnahme Carrier
(Leistungsverzeichnis 0010 - 00030) 289,83
a4 Fahrtkostenpauschale Kollokation
Fahrten bis 60 km 178,94
größer 60 km, je km 3,06
ab dem ersten km
Fahrtkosten (maximal) bei Nichtannahme des
Angebotes 300,00
b Projektierungsleistungen durch Auftragnehmer der
Telekom (derzeit STRABAG)
b1 Energieanalyse für Leistungsreserve 943,91
b2 Kühllastberechnung 221,25
b3 Leistungsaufnahme Carrier 289,83
b4 Fahrtkostenpauschale Kollokation
Fahrten bis 60 km 178,94
größer 60 km, je km 3,06
ab dem ersten km
Fahrtkosten (maximal) bei Nichtannahme des
Angebotes 300,00
14.1.3 Behördliche Genehmigungen und Gutachten
(z.B. Schallgutachten, Statikgutachten) Auslagenerstattung
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 37
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
14.2 Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau in der Bauphase
a Aufwände von Subunternehmen, die unmittelbar von der
Telekom beauftragt werden siehe Preisliste "Montage"
b Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen
Gewerken und Tiefbau siehe Preisliste "Montage"
c Sonstige Montageleistungen, soweit sie nicht in der
Preisliste "Montage" enthalten sind nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gem. den Ziffern 1.2, 1.3, 1.6 und 2 der Preisliste "Installation
und Instandsetzung nach Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
d Aufwendungen für Materialien siehe Preisliste "Material"
e Aufwendungen für sonstige Materialien, soweit sie nicht
in der Preisliste "Material" enthalten sind nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand gem. der Ziffer 3 der Preisliste "Installation und Instand-
setzung nach Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.
14.3 Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-
meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-
phase
14.3.1 Projektplanung und Überwachung von hoch-/ tiefbau-
lichen und gebäudetechnischen Gewerken durch
Auftragnehmer der Telekom
In den pauschalierten Entgelten unter den lfd.Nr. a1, a2, b3, c3 und d4 sind die
Angebotserstellungskosten enthalten.
a Auftragsvolumen bis 2.000 EUR
a1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen 500,00
a2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 235,00
b Auftragsvolumen > 2.000 EUR und < Auftragsvolumen
der Honorartafeln der HOAI
b1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Auslagenerstattung
Erstattung der Auslagen der Telekom gegenüber dem
Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer
Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz Ingenieur 85,00
Stundensatz Architekt 85,00
b2 Nebenkostenpauschale 6,00 %
des Honorars nach lfd.Nr. b1
b3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 352,50
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 38
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
c Auftragsvolumen, für welche die HOAI die Anwendung
der Honorartafeln vorsieht
c1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Honorar nach HOAI
c2 Nebenkostenpauschale 6,00 %
des Honorars nach lfd.Nr. c1
c3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 352,50
d Erweiterung von RLT-Anlagen
[abweichend von den lfd.Nr. a, b und c]
d1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen
Splitanlagen Basisvergütung in %
Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten
bis 10.000 EUR 26,50
10.000 EUR bis 25.000 EUR 25,70
25.000 EUR bis 30.000 EUR 24,30
30.000 EUR bis 40.000 EUR 23,10
40.000 EUR bis 50.000 EUR 22,90
50.000 EUR bis 100.000 EUR 22,00
100.000 EUR bis 150.000 EUR 21,00
150.000 EUR bis 200.000 EUR 20,00
200.000 EUR bis 250.000 EUR 19,00
Lüftungsanlagen Basisvergütung in %
Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten
bis 5.000 EUR 27,00
5.000 EUR bis 10.000 EUR 23,00
10.000 EUR bis 25.000 EUR 22,00
25.000 EUR bis 30.000 EUR 20,80
30.000 EUR bis 40.000 EUR 19,30
40.000 EUR bis 50.000 EUR 17,50
50.000 EUR bis 100.000 EUR 16,30
100.000 EUR bis 150.000 EUR 15,10
150.000 EUR bis 200.000 EUR 14,10
200.000 EUR bis 250.000 EUR 13,10
250.000 EUR bis 300.000 EUR 12,10
300.000 EUR bis 400.000 EUR 11,10
400.000 EUR bis 500.000 EUR 10,10
d2 Zusatzvergütung 4,10 %
der anrechenbaren Kosten
nach lfd.Nr. d1
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 39
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
d3 Vergütung bei Abbruch einer beauftragten Maß-
nahme Vergütung in %
der Basisvergütung
nach der Genehmigungsplanung 27,00
nach der Ausführungsplanung 52,00
nach der Vorbereitung der Vergabe 62,00
nach der Mitwirkung bei der Vergabe 66,00
nach der Objektüberwachung 97,00
[Soweit ein Abbruch einer beauftragten
Maßnahme während der Objektüber-
wachung erfolgt, erhält der Auftrag-
nehmer eine Vergütung der Basis-
vergütung für die Objektüberwachung
im Verhältnis der bis dahin tatsächlich
begleiteten Bauzeit zur geplanten
Gesamtbauzeit.]
d4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-
Leistungsbildes 352,50
14.3.2 Hoch-/ tiefbauliche und gebäudetechnische Gewerke
a Baumaßnahmen durch Auftragnehmer der Telekom Auslagenerstattung
Erstattung der Auslagen gem. den jeweils gültigen im Extranet veröffentlichten
Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der
Telekom (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmen.
Die Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge können unter
http://www.telekom.de/wholesale, "Extranet", "Login" und "Zugang zur TAL"
eingesehen werden.
b Baumaßnahmen außerhalb der Rahmenverträge
zwischen dem Auftragnehmer der Telekom (derzeit
STRABAG) und dessen Subunternehmen Auslagenerstattung
c Errichtung und Erweiterung von Lüftungsanlagen Auslagenerstattung
Erstattung der Auslagen gem. den jeweils gültigen Rahmenverträgen zwischen der
Telekom und ihren Subunternehmen.
d Leistungen durch Auftragnehmer der Telekom (derzeit
STRABAG)
d1 Energieanalyse für Leistungsreserve 943,91
d2 Kühllastberechnung 221,25
d3 Leistungsaufnahme Carrier 289,83
d4 Fahrtkostenpauschale Kollokation
Fahrten bis 60 km 178,94
größer 60 km, je km 3,06
ab dem ersten km
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 40
Lfd. Bezeichnung Preis
Nr. in EUR
14.3.3 Serviceleistungen durch Auftragnehmer der Telekom Auslagenerstattung
Erstattung der Auslagen der Telekom gegenüber dem
Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer
Abrechnung nach Aufwand:
Stundensatz Techniker 75,00
Stundensatz Servicekraft 42,70
14.3.4 Materialbeistellung für Flächenrost Auslagenerstattung
14.3.5 Behördliche Genehmigungen und Gutachten
(z.B. Schallgutachten, Statikgutachten) Auslagenerstattung
2.3.1 Preisliste "Montage"
Montageleistung Einheit Preis
in EUR
Stopfstellen herstellen Stück 121,80
Schrumpfmuffen herstellen Stück 50,14
Sonstige Muffen herstellen Stück 109,15
Schließsysteme einbauen Stück 11,12
Außenkabel befestigen m 4,10
Bündel in Schutzschläuchen verlegen m 4,24
ungeschnittene Bündelader öffnen (je Bündelader) Stück 17,26
Glasfaser in E&MMS-Kassetten ablegen Stück 4,40
Glasfaser vorbereiten und verbinden (Indoor, je Faser) Stück 9,82
Glasfaser vorbereiten und verbinden (Outdoor, je Faser) Stück 9,39
Glasfaser-Muffe herstellen (je Muffe) Stück 123,31
Rohrvortrieb (110 mm) m 54,26
Start- oder Zielgrube herstellen Stück 96,25
Kabel ausziehen und zerlegen m 1,21
Zulage beim Einbringen von Kabeln Stück 33,88
Kabel auslegen (bis 30 mm) m 2,18
Kabel auslegen (größer 30 mm) m 2,69
Kabelrohre auslegen (bis 50 mm) m 1,80
Kabelverzweiger aufbauen Stück 258,83
Kabelverzweiger abbauen Stück 133,19
Gehäusesockel für Multifunktionsgehäuse aufstellen Stück 133,19
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 41
Montageleistung Einheit Preis
in EUR
Multifunktionsgehäuse aufbauen Stück 392,48
Kunststoffrohr auslegen (bis 110 mm) m 3,73
Rohrabzüge abdichten Stück 4,45
Zulage unbelegte Rohre instandsetzen (je Verbindungsstelle) Stück 18,84
Gräben für den gebundenen Oberbau m 21,54
Gruben für den gebundenen Oberbau Stück 201,14
Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Pflaster/
Platten
m
32,58
Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Pflaster/
Platten
Stück
86,10
Zulage bei Bodenklasse 7 oder Frost m 15,11
Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Groß-/Natur-
steinpflaster
m
41,58
Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Groß-/Natur-
steinpflaster
Stück
133,52
Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Klein-/
Mosaikpflaster
m
47,87
Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Klein-/
Mosaikpflaster
Stück
118,06
Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Beton-
oberflächen
m
44,64
Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Beton-
oberflächen
Stück
130,99
Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Asphalt-
oberflächen
m
63,59
Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Asphalt-
oberflächen
Stück
185,84
Zulage: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Asphalt für jede
weitere 6 cm Einbaudicke
m²
19,51
Zulage: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Gussasphalt m² 76,06
Zulage: Aufnehmen & Wiederherstellen von Platten/Pflaster im
Zementmörtelbett
m²
11,34
Einbringen von Kabel/Rohren in unbelegte Rohrzüge m 1,68
Ein-/Ausbringen von Kabel/Rohren in belegte Rohrzüge m 1,68
Potentialausgleich vorbereiten/herstellen Stück 4,96
Rund- oder Bandstahlerder befestigen m 1,99
Tiefenerder/Flächenerder einbringen Stück 9,66
Motorpumpe einsetzen Stunden 22,70
Besondere Leistungen Glasfaser-Montage Leistungs-
einheit
nach Aufwand
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 42
Montageleistung Einheit Preis
in EUR
Beseitigung von Engpässen bei HVt-Kollokation Stunden nach Aufwand
Abrechnung Gebührenbescheide Leistungs-
einheit
nach Aufwand
Wartezeiten Tiefbau Stunden nach Aufwand
Wartezeiten Kabelziehtrupp Stunden nach Aufwand
Besondere Leistungen Tiefbau ausführen Leistungs-
einheit
nach Aufwand
HVt-Winkelschienen austauschen Stück 11,81
Komponenten (Zubehör) ein-/ausbauen Stück 3,31
Kabel ausbauen (je m) m 0,67
Kabel ab 48-200 DA/-Gf ab 48Fs verlegen m 1,19
Kabel bis 48 DA/-Gf 48Fs verlegen m 0,85
Kanäle/Doppelböden öffnen und schließen (je m) m 2,02
Brandschottsysteme öffnen und schließen (je öffnen und
schließen)
Stück
38,97
Kabel zum Beschalten vorbereiten (je Kabelende) Stück 1,92
Schneidklemmen beschalten (je Kabelader) Stück 0,45
Kabelverbinden (Cu-DA bis 0,8 mm) Stück 1,08
Übergabeverteilerschrank 98 aufstellen (je Schrank) Stück 86,60
Wandverteilergehäuse WVt 95/4 befestigen (je Gehäuse) Stück 50,70
Rückbau (HVt): Übergabeverteilerschrank 98 abbauen Stück 68,45
Rückbau (HVt): Wandverteilergehäuse WVt 95/4 entfernen Stück 41,33
Wrapplatten beschalten (je Kabelader) Stück 1,05
2.3.2 Preisliste "Material"
Material Einheit Preis
in EUR
Wrapplatte Stück 7,47
Erdungsseil für Kabelaufteilungsgestell (16 x 1300 mm) Stück 12,72
Kabelgleitmittel (20 l) Stück 2,58
Gießharz (300 g) Stück 48,82
Klappe für KVz Typ 82A Stück 16,70
Mauerdurchführungsbauteil (für Kabel von 8 bis 16 mm) Stück 13,91
Einzelzugabdichtung (Stecktechnik) Stück 13,41
Materialsatz für Sperrstopfen (30 - 38 mm) Stück 66,92
Materialsatz für Sperrstopfen (38 - 60 mm) Stück 72,32
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 43
Material Einheit Preis
in EUR
Materialsatz für Sperrstopfen (60 - 90 mm) Stück 75,02
Materialsatz für Druckluft (60 - 90 mm) Stück 55,00
Bausatz für Korrosionsschutz bei Erdverbindungen m 109,67
Verteilerleiste für HVt Typ 71 Stück 179,49
Trennleiste für HVt Typ 71 Stück 101,83
KVz-Gehäuse Typ 82A Stück 299,00
Sockel inkl. Klappe für KVz Typ 83B Stück 434,54
Sockel für KVz Typ 82A Stück 188,43
Abdicht- & Fixierscheibe für Kabelkanalrohr (teilbar, 110 mm) Stück 15,63
Kabelkanalrohr (6 m x 50 mm) Stück 5,77
Kabelkanalrohr (6 m x 110 mm) Stück 15,76
Kabelkanalrohrbogen (110 mm, 45 Grad) Stück 12,54
Schutzschlauch (20 mm) m 0,88
Schutzschlauch (25 mm) m 1,07
Abdichtelement für Kabelrohr (110 mm) Stück 15,99
Klemmbohrmuffe (druckdicht, 300 - 600 DA) Stück 114,80
Klemmbohrmuffe (druckdicht, 800 - 2000 DA) Stück 332,85
Schrumpfmuffe (druckdicht, 300 - 600 DA) Stück 64,60
KVz-Gehäuse Typ 83B Stück 677,82
Kabelkanalgelenkbogen (110 mm, 90 Grad) Stück 59,92
Kupferkabel 200 DA (druckluftüberwacht) m 7,29
Kupferkabel 200 DA (petrolatgefüllt) m 9,15
Kupferkabel 300 DA m 10,65
Kupferkabel 400 DA m 13,85
Kupferkabel 1200 DA m 40,73
Mehrfachrohr für ein Kabelkanalrohr m 2,37
Kabelkanalrohrbogen (110 mm, 90 Grad) Stück 8,65
Endverschluss Typ 80Q (100 DA) Stück 43,67
Trennblock Typ 95S/200 (100 DA, 10-paarig) Stück 106,69
Endverschluss mit Trennleiste Typ 80Q (100 DA) Stück 45,36
Trennblock Typ 95Q mit Wanne Stück 92,76
Gestellschiene mit Gerüst für Gehäuse Typ 83B Stück 21,54
Übergabeverteilerschrank Typ Q Stück 908,39
Anreihsatz für Übergabeverteilerschrank Typ Q Stück 43,89
Schaltblock Typ 95S/48-DS für HVt Typ 71 Stück 149,50
Schaltblock Typ 95Q/64-DS für HVt Typ 71 Stück 140,76
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 44
Material Einheit Preis
in EUR
Kabelschutzverbundrohr (6 m x 120 mm) Stück 8,50
Abdicht- & Fixierscheibe für Stahlrohr & Mehrfachrohr (teilbar,
110 mm)
Stück
23,19
Erdungssatz für HVt Typ 71 Stück 15,40
Erdungssatz für HVt Typ 95 Stück 20,03
Druckluftsperrstopfen Manschette (18 - 24 mm) Stück 37,09
Druckluftsperrstopfen Manschette (22 - 30 mm) Stück 39,28
Druckluftsperrstopfen Manschette (40 - 45 mm) Stück 47,49
Abdicht- & Fixierscheibe für Mehrfachrohr (teilbar, 110 mm) Stück 23,19
Einzelzugabdichtung für 5 Mikrorohre (geteilt, 40 mm) Stück 12,86
Doppelsteckmuffe (120 mm) Stück 1,32
Rohr-Tiefenerder feuerverzinkt Stück 7,00
Stahldraht (8 mm) für Blitzschutz mit Ring (24 m) Stück 0,60
Flexbogen (druckdicht, 110 mm) Stück 61,36
Klettband für E&MMS Stück 41,97
Übergabeverteilerschrank Typ K Stück 1.252,00
Endverschluss mit Trennleiste Typ 80Q für Übergabeverteiler
(80 DA), nicht vorkonfektioniert
Stück
74,35
Kupfer-Aufteilungskabel 100 DA m 4,47
Kupfer-Aufteilungskabel 200 DA m 8,18
Schließmittel Stück 8,96
Tiefenerder Typ S (1,5 m x 20 mm) Stück 11,57
Schlagspitze für Tiefenerder (20 mm) Stück 1,75
Anschlussschelle für Tiefenerder (20 mm) Stück 2,99
Erdungsplatte für KVz-Gehäuse Stück 44,34
Endverschluss mit Trennleiste Typ 80K für Übergabeverteiler
(8-32 DA), nicht vorkonfektioniert
Stück
59,04
Kupferkabel 16 DA m 1,46
Kupferkabel 24 DA m 2,31
Kupferkabel 32 DA m 2,77
Kupferkabel 48 DA m 4,33
Kupferkabel 8 DA m 1,03
Brandschutzbeschichtung CP 673 310 ml Stück 8,68
Brandschutzfüllmasse CFS-FIL 310 ml Stück 12,37
Brandschutzbeschichtung CP 673 HILTI 6 kg streich Stück 75,06
Brandschutzbeschichtung CP 673 HILTI 6 kg spachtel Stück 85,19
Brandschutzkitt 5 kg PAK 85,20
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 45
Material Einheit Preis
in EUR
Brandschutzstopfen CP 658-202 Stück 15,29
E&MMS Spleiß-BG-96SC Stück 417,33
E&MMS Patch-BG Stück 183,56
E&MMS Patch-Kassette SC-APC9 links 8 m Stück 263,10
Glasfaser-Steckpanel für Spleißkassette Stück 470,70
E&MMS Patch-BG-72SC-APC Stück 432,28
E&MMS Glasfaser-Ak-b 8 m gelb SC-APC/9E/t Stück 3,19
GIasfaserkabel I-DH 1x12E9/125 0,45F5/0,38H21 halogenfrei m 0,38
Wandverteiler 95/4 4buchtig Stück 591,94
Erdungsseil 16 x 200 mm für Kabelaufteilungsgestell Stück 6,78
Winkelschiene 1799 mm rechts für HVt 55 Stück 41,47
Winkelschiene 899 mm rechts für HVt 55 Stück 34,24
Kleinmaterialpauschale Stück 35,00
Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf
Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 46
2.4 Pauschalierter Schadensersatz
Lfd. Bezeichnung Betrag
Nr.
1 Nichteinhaltung eines zugesagten Bereitstellungstermins oder einer zugesagten
Bereitstellungsfrist ICAs
je Intra-Building-Abschnitt
> bei einer Verspätung von 6 bis zu 10 Kalendertagen 10 % des Regelüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 10 bis 15 Kalendertagen 25 % des Regelüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 15 bis 20 Kalendertagen 50 % des Regelüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 20 Kalendertagen 100 % des Regelüberlassungspreises 1)
2 Überschreitung der zugesagten Entstörungsfrist ICAs
je Störungsvorgang
> bei einer Verspätung von bis zu 2 Kalendertagen 10 % des Regelüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 2 bis 4 Kalendertagen
25 % des Regelüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 4 bis 8 Kalendertagen
50 % des Regelüberlassungspreises 1)
> bei einer Verspätung
von mehr als 8 Kalendertagen 100 % des Regelüberlassungspreises 1)
1)
Regelüberlassungspreis = Überlassungspreis eines ICAs ”Customer Sited 2 Mbit/s” innerhalb
des SEZB mit einer Länge von 11 km (Intra-Building-Abschnitt, Inter-Building-Abschnitt
(ausschließlich bestehend aus einer Anschlusslinie) und eines ZZK; siehe Punkt 1.2 Lfd.
Nr. 2.1, 2.2, 2.3)
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2.5 Stornierungsentgelte gem. Anhang B - Bestellung/Bereitstellung.
2.5.1 Bei Stornierung von ICAs vor dem Zustandekommen eines verbindlichen Bereit-
stellungstermins zahlt ICP ein Pauschalentgelt in Höhe von 409,04 EUR je stor-
nierten ICAs ”Physical Co-location”, sofern keine Voraussetzungen für eine kosten-
freie Stornierung vorliegen.
2.5.2 Bei Stornierung einer Erstbestellung mit Infrastruktur innerhalb eines Zeitraums
von 12 Monaten (Fall A) bzw. innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten (Fall B)
vor dem verbindlichen Bereitstellungstermin (Ende der Kalenderwoche) zahlt ICP
den gesamten Bereitstellungs- und Überlassungspreis für den SKR sowie anteilig
den Bereitstellungs- und Überlassungspreis für den Intra-Building-Abschnitt gem.
Punkt 2.5.3 Fall A und Fall B.
Soweit die Telekom den SKR einem anderen Interconnection-Partner aufgrund
einer Neubestellung zur Verfügung stellen kann, entfällt der Bereitstellungs- und
Überlassungspreis für den SKR.
2.5.3 In Abhängigkeit von den in Anhang B - Bestellung/Bereitstellung aufgeführten
Bereitstellungsfristen gelten die im Folgenden genannten Stornierungsentgelte.
ICP hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden im konkreten Einzelfall über-
haupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als das festge-
setzte Stornierungsentgelt.
Fall A): Bereitstellungsfrist von 12 Monaten für ICAs
Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor
dem verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierten ICAs ”Physical
Co-location” folgende Stornierungsentgelte:
Zeitfenster
Zeitpunkt vor
verbindlicher
Bereitstellung
(Kalendertage)
Stornierungsentgelt von
Bereitstellungspreis Überlassungspreis
A 360 - 240 10 % 5 %
B 239 - 120 25 % 12,5 %
C 119 - 60 50 % 25 %
D 59 - 0 80 % 40 %
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Fall B): Bereitstellungsfrist von 6 Monaten für ICAs
Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem
verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierten ICAs ”Physical Co-
location” folgende Stornierungsentgelte:
Zeitfenster
Zeitpunkt vor
verbindlicher
Bereitstellung
(Kalendertage)
Stornierungsentgelt von
Bereitstellungspreis Überlassungspreis
A 180 - 120 10 % 5 %
B 119 - 90 25 % 12,5 %
C 89 - 30 50 % 25 %
D 29 - 0 80 % 40 %
Fall C): Bereitstellungsfrist von 3 Monaten für ICAs
Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten vor dem
verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierten ICAs ”Physical Co-
location” folgende Stornierungsentgelte:
Zeitfenster
Zeitpunkt vor
verbindlicher
Bereitstellung
(Kalendertage)
Stornierungsentgelt von
Bereitstellungspreis Überlassungspreis
A 90 - 60 10 % 5 %
B 59 - 45 25 % 10 %
C 44 - 15 50 % 20 %
D 14 - 0 80 % 30 %
2.5.4 Erfolgt die Stornierung eines ICAs ”Physical Co-location” aufgrund eines von der
Telekom zu vertretenden Umstandes, z.B. aufgrund von der Telekom geänderter
Planungsabsprachen, entfällt das Stornierungsentgelt.
2.5.5 Für Stornierungen der Bestellung einer GEV und der Erweiterungsbestellung von
Infrastrukturleistungen und für Stornierungen der Verlegung eines Weiterführungs-
kabels bzw. eines Verbindungskabels zwischen SKR sowie für Stornierungen der
Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR zahlt
ICP alle bis zum Stornierungszeitpunkt aufgekommenen tatsächlichen Aufwendun-
gen.
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3 ICAs-Rückerstattung
3.1 Allgemeine Regelungen
Nach Ablauf des Kalenderjahres erstattet die Telekom nach Rechnungsstellung
durch ICP
für ICAs ”Customer Sited”:
• einen Anteil des Bereitstellungspreises (Intra-Building-Abschnitt, Inter-Buil-
ding-Abschnitt) und
• einen Anteil des Überlassungspreises (Intra-Building-Abschnitt, Inter-Buil-
ding-Abschnitt (2 Mbit/s, 16x2 Mbit/s, 21x2 Mbit/s, 63x2 Mbit/s) und ZZK)
für ICAs ”Physical Co-location”:
• einen Anteil des Überlassungspreises (Intra-Building-Abschnitt und ZZK)
entsprechend dem Verhältnis der jeweils von den Vertragspartnern aufgrund des im
Anhang G - Gegenseitige Leistungsbeziehungen vereinbarten Diensteportfolios im
Zeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres zu zahlenden generierten Verbin-
dungsminuten.
Generell ausgeschlossen von der Erstattung sind
• sogenannte ”Online-ICAs”, d.h. ICAs, über die ausschließlich der Zusammen-
schaltungsdienst Telekom-O.12 oder die Zusammenschaltungsdienste
Telekom-O.12 und Telekom-O.14 geführt werden.
• Entgelte für die Expressentstörung.
Grundlage für die Erstattung ist der Zeitraum, in dem sich der jeweilige ICAs im
vorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich in Betrieb befand (maßgebend für die In-
betriebnahme des ICAs ist das Datum im Inbetriebnahmeprotokoll).
3.2 Minutenverhältnis
Die Ermittlung des Verhältnisses der durch den jeweiligen Vertragspartner zu
zahlenden generierten Verbindungsminuten erfolgt netzbezogen, d.h. es wird die
Summe der im vorangegangenen Kalenderjahr über alle ICAs von ICP, die gem.
Punkt 3.1 erstattungsfähig sind, erbrachten Verbindungsminuten bestimmt (ausge-
nommen sind die Minuten, die ausschließlich über ”Online-ICAs” erbracht wer-
den). Dabei werden die im vorangegangenen Kalenderjahr durch die Telekom bzw.
ICP jeweils zu zahlenden generierten Verbindungsminuten gegenübergestellt.
Ungeachtet der Verkehrsrichtung sind von ICP alle Verbindungsminuten aus Zu-
sammenschaltungsdiensten der Telekom gem. Teil 2 der Anlage C – Diensteport-
folio und von der Telekom alle Verbindungsminuten aus Zusammenschaltungs-
diensten von ICP gem. Teil 3 der Anlage C - Diensteportfolio zu zahlen.
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3.3 Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Customer Sited”
3.3.1 Für den Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Customer Sited” erfolgt die anteilige
Erstattung durch die Telekom (entsprechend dem gem. Punkt 3.2 bestimmten
Minutenverhältnis) nur für die in Rechnung gestellte Länge und maximal für eine
Länge von 20 km.
3.3.2 Bei einer Länge von über 20 km werden bei der Erstattung die Anschlusslinien voll
berücksichtigt, sofern ihre Summe 20 km nicht überschreitet. Der Anteil der Ver-
bindungslinie an der Gesamtlänge ist so lange zu kürzen, bis die Summe aus An-
schluss- und Verbindungslinien 20 km nicht überschreitet.
3.3.3 Sofern der Inter-Building-Abschnitt eine Länge von 20 km überschreitet und län-
genunabhängige oder solche Entgelte beinhaltet, die in Längenklassen aufgeteilt
sind, werden für die Längenkürzung die Anschlusslinien mit insgesamt 1 km ange-
setzt. Die Verbindungslinie ist beginnend an dem ICP-näheren Ende so lange zu
kürzen, bis die Verbindungslinie 19 km nicht überschreitet.
Folgende Entgelte werden der anteiligen Erstattung zugrunde gelegt:
A. Sofern das Entgelt für eine Anschlusslinie längenunabhängig ist, wird dieses
Entgelt für die Anschlusslinie vollständig berücksichtigt.
B. Sofern das Entgelt für einen Verbindungslinienanteil längenunabhängig ist,
wird das jeweilige Entgelt vollständig berücksichtigt.
C. Sofern das Entgelt für einen Verbindungslinienanteil in Längenklassen auf-
geteilt ist, wird der Preis der Längenklasse berücksichtigt, in den die gem. Ab-
satz 1 anzusetzende Länge des Verbindungslinienanteils fällt.
3.3.4 Im Fall der Zweiwegeführung wird der für die Überlassung des Inter-Building-Ab-
schnitts berechnete Betrag mit dem jeweils aktuellen Umwegefaktor multipliziert.
Die von ICP für eine Ergänzungsanlage gezahlten Entgelte werden nicht berück-
sichtigt.
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3.4 Von ICP selbst realisierter Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Physical Co-
location”
Für den von ICP selbst realisierten Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Physical
Co-location” wird anteilig (entsprechend dem gem. Punkt 3.2 bestimmten Minuten-
verhältnis) der Betrag erstattet, den die Telekom als niedrigsten Preis für die Über-
lassung des Inter-Building-Abschnitts eines ICAs ”Customer Sited” in Einwege-
führung mit Standardentstörung innerhalb von 24 Stunden für die entsprechende
Verkehrsbeziehung unter Berücksichtigung der Ausführungsvarianten ICAs
”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” in Rechnung stellen
würde.
Die Erstattung durch die Telekom erfolgt nur für die in Rechnung gestellte Länge
und maximal für eine Länge von 20 km beginnend am Standort der VE:N der
Telekom.
Soweit der Inter-Building-Abschnitt eine Verbindungslinie mit Backbonenetz-An-
teil enthält, wird für den Backbonenetz-Anteil folgender Preis je km erstattet:
[Jeweils gültiges Entgelt für eine CFV-Verbindungslinie zwischen
den Backbone-Ortsnetzen Köln und Dortmund] / 72
ICP stellt der Telekom folgende Angaben zur Verfügung:
Adresse inkl. der Hoch- und Rechtswerte für den Standort der Gateway (ICP)
und
Länge des von ICP selbst realisierten Inter-Building-Abschnitts.