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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf Anlage D Preis (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 I Anlage D Preis Die in dieser Zusammenschaltungsvereinbarung enthaltenen Preise und die Preisstruktur wurden teilweise aufgrund von Regulierungsentscheidungen auf- genommen. Ihre Höhe und ihre Struktur sind Gegenstand von verwaltungs- gerichtlichen Klagen bzw. von Eilverfahren nach § 35 Absatz 5 TKG, welche die Telekom gegen die Entscheidungen der BNetzA erhoben bzw. eingeleitet hat. Die Preise und zugrunde gelegten Strukturen stehen in soweit unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 I

Anlage D

Preis

Die in dieser Zusammenschaltungsvereinbarung enthaltenen Preise und die

Preisstruktur wurden teilweise aufgrund von Regulierungsentscheidungen auf-

genommen. Ihre Höhe und ihre Struktur sind Gegenstand von verwaltungs-

gerichtlichen Klagen bzw. von Eilverfahren nach § 35 Absatz 5 TKG, welche

die Telekom gegen die Entscheidungen der BNetzA erhoben bzw. eingeleitet

hat. Die Preise und zugrunde gelegten Strukturen stehen in soweit unter dem

Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung.

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Anlage D – Preis (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 II

Die Anlage D "Preis"

gliedert sich in

Teil 1

"Preise der Telekom für die Interconnection-Anschlüsse"

Teil 2

"Preise für das Diensteportfolio der Telekom und

Preise für das Diensteportfolio von ICP"

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TEIL 1

Preise der Telekom für die Interconnection-Anschlüsse

Die hier abgebildete vollständige Anlage D - Preis, Teil 1

enthält neben den gem. Punkt 29 b) Abs. 1 des Hauptteils dieser

Zusammenschaltungsvereinbarung genehmigungspflichtigen Entgelten auch

nicht genehmigungspflichtige Entgelte gem. Punkt 29 a) Abs. 2 des Hauptteils

dieser Zusammenschaltungsvereinbarung.

Letztere bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen

Vereinbarung.

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Die von der BNetzA genehmigten Entgelte sind befristet

auf das Ende der Laufzeit der jeweiligen Entgeltgenehmigung.

Aufgrund der nachfolgenden Beschlüsse zu den

Entgeltgenehmigungsanträgen ergeben sich die folgenden Befristungen:

BK 3a-15-035/E 21.09.15 vom 30.11.15

Die Entgelte für

- Bereitstellung: Infrastruktur für physische Kollokation,

Standard-Kollokationsraum

- Überlassung: Kaltmieten für die Standard-Kollokationsräume,

Raum-Luft-Technik,

Nebenkosten (Energiekosten und weitere Betriebskosten)

sind befristet vom 01.12.2015 bis zum 30.11.2017.

BK 3a-14-098/E 19.09.14 vom 26.11.14

Die Entgelte für

- Ablesung und Austausch von Stromzähler

sind befristet vom 01.12.2014 bis zum 30.11.2016.

BK 3c-15-036/E 21.09.15 vom 30.11.15

Die Entgelte für

- Kollokationsstrom

sind befristet vom 01.12.2015 bis zum 30.11.2016.

BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14

Die Entgelte für

- Konfigurationsmaßnahmen im Telefonnetz der Telekom

- Einrichtung/Änderung/Aufhebung der IN-Leitweglenkung für

Zusammenschaltungsdienste

- Einrichtung/Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für

CCBS/CCNR

- Automatisches Überlaufrouting

- Einrichtung/Aufhebung/Aktivierung/Deaktivierung des manuellen

Ausfallroutings für die Verkehrsrichtung Telekom ICP

sind befristet vom 01.02.2014 bis zum 30.11.2016.

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 IIIc

BK 3c-13-052/E 20.09.13 vom 29.11.13

Die Entgelte für

- ICAs – Intra- und Inter-Building-Abschnitte inkl. Umwegefaktor

- Zentraler Zeichengabekanal

- Expressentstörung

- Bearbeitungspauschale bei der Wandlung ICAs in kaskadierende ICAs

bzw. Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines kaskadierenden

ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs

- Kapazitätsupgrades bzw. Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen

eines ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs

- Wandlung eines ICAs

(ICAs ”Customer Sited” in ICAs ”Physical Co-location”, ICAs ”Physical

Co-location” in ICAs ”Customer Sited”, ICAs ”Physical Co-location” in

ICAs ”Physical Co-location”)

- Erstellung von Schaltunterlagen und Dokumentationen (Kaskadierung

von ICAs)

sind befristet vom 01.12.2013 bis zum 30.11.2016.

BK 3c-15-048/E 19.11.15 vom 26.01.16

Die Entgelte für

- Verbindungslinien zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen

- Mehrkosten für Ergänzungsanlage

- Sonderbauweise

- Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung der Anschalteeinrichtung und

Verlegung der Endleitung

sind befristet vom 01.02.2016 bis zum 30.06.2017.

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Inhaltsverzeichnis

I PREISE FÜR INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ........................................................................ 1

1 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”CUSTOMER SITED” ........................................................................... 1 2 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”PHYSICAL CO-LOCATION” .............................................................. 19 3 ICAS-RÜCKERSTATTUNG ...................................................................................................................... 49 4 PREISBLATT ”STANDARD-KOLLOKATIONSRAUM” ................................................................................. 52

II STORNIERUNG VON TESTFENSTERN ........................................................................................... 61

I PREISE FÜR INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE 1

1 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”CUSTOMER SITED” 1 1 Bereitstellung 8

2 INTERCONNECTION-ANSCHLÜSSE ”PHYSICAL CO-LOCATION” 19 Lfd. Bezeichnung Preis 29 Lfd. Bezeichnung Preis 30 Lfd. Bezeichnung Preis 31 Lfd. Bezeichnung Preis 32 Lfd. Bezeichnung Preis 33 Lfd. Bezeichnung Preis 34 Lfd. Bezeichnung Preis 35 Lfd. Bezeichnung Preis 36 Lfd. Bezeichnung Preis 37 Lfd. Bezeichnung Preis 38 Lfd. Bezeichnung Preis 39 Lfd. Bezeichnung Preis 40 Lfd. Bezeichnung Betrag 46

3 ICAS-RÜCKERSTATTUNG 49 4 PREISBLATT ”STANDARD-KOLLOKATIONSRAUM” 52

II STORNIERUNG VON TESTFENSTERN 61

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I Preise für Interconnection-Anschlüsse

1 Interconnection-Anschlüsse ”Customer Sited”

Diese Preisliste umfasst die Preise für folgende Interconnection-Anschlüsse:

ICAs ”Customer Sited”

ICAs ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”

ICAs ”Customer Sited mit Doppelabstützung”

ICAs ”Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”

ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”

ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”

ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”

ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”

ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”

ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”

ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”

ICAs ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”

ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”

ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”

ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”

ICAs ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”

1.1 Preisstruktur

1.1.1 Für die Bereitstellung und die Überlassung eines ICAs ”Customer Sited” zahlt ICP

einen einmaligen Bereitstellungspreis und einen jährlichen Überlassungspreis gem.

Punkt 1.2. Der Überlassungspreis ist im Voraus zu bezahlen.

1.1.1.1 Für die Bereitstellung und die Überlassung eines ICAs ”Customer Sited” (2 Mbit/s)

zahlt ICP je Anschluss für den Intra-Buildung-Abschnitt den Bereitstellungspreis

und den Überlassungspreis.

1.1.1.2 Unter Berücksichtigung der Möglichkeit, sowohl Teil- als auch vollständige Bestel-

lungen und Bereitstellungen von ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer

Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”

vornehmen zu können, werden für den Intra-Building-Abschnitt je nach Umfang

der bereitgestellten 2 Mbit/s-Verbindungen des jeweiligen ICAs folgende Entgelte

für die Bereitstellung und Überlassung in Rechnung gestellt:

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Vollständige Bestellungen und Bereitstellungen von ICAs

Für die Bereitstellung und die Überlassung aller 2 Mbit/s-Verbindungen eines ICAs

in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited

21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” zahlt ICP für den Intra-Building-Ab-

schnitt den Bereitstellungspreis und Überlassungspreis des jeweiligen ICAs.

Teilbestellungen und -bereitstellungen von ICAs

Für ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer

Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bemisst sich der Bereitstel-

lungspreis und der Überlassungspreis für den Intra-Building-Abschnitt nach den

über diese ICAs bereitgestellten 2 Mbit/s-Verbindungen.

Werden durch Teilbestellungen von 2 Mbit/s-Verbindungen ICAs in den Ausfüh-

rungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” /

”Customer Sited 63x2 Mbit/s” vervollständigt, zahlt ICP für den Intra-Building-

Abschnitt den Bereitstellungspreis je bereitgestellter 2 Mbit/s-Verbindung und ab

dem Zeitpunkt der vollständigen Bereitstellung den Überlassungspreis für voll-

ständig bereitgestellte ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited

16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”.

Kündigung von 2 Mbit/s-Verbindungen

Bei ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer

Sited 21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bemisst sich nach Wirksam-

werden der Kündigung von 2 Mbit/s-Verbindungen der Überlassungspreis für den

Intra-Building-Abschnitt nach den über diese ICAs verbleibenden 2 Mbit/s-Verbin-

dungen.

1.1.2 Für den Inter-Building-Abschnitt, mit Ausnahme des Verbindungslinienanteils

zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen, gelten die in Punkt 1.2 aufgeführten aktuellen

Preise für Carrier-Festverbindungen (CFV) unter Berücksichtigung der folgenden

Regelungen:

Anschlusslinien zwischen der VE:N und dem ersten tarifrelevanten Messpunkt (An-

schlusslinie A) werden nicht in Rechnung gestellt.

Anschlusslinien zwischen einer Gateway (ICP) und dem nächsten tarifrelevanten

Messpunkt (Anschlusslinie B) werden nur dann berechnet, wenn der ICAs

”Customer Sited” nicht in einem SKR bzw. auf einer Kollokationsfläche endet.

Endet der ICAs ”Customer Sited” in einem SKR oder auf einer Kollokationsfläche,

wird für diesen Abschnitt statt der Anschlusslinie eine Kollokationszuführung be-

rechnet.

Wenn sich der Inter-Building-Abschnitt über mehr als einen Einzugsbereich gem.

Anlage F - Einzugsbereiche erstreckt, wird zwischen den tarifrelevanten Mess-

punkten der beiden Einzugsbereiche eine Verbindungslinie berechnet.

Sofern der Inter-Building-Abschnitt einen Verbindungslinienanteil zwischen zwei

Backbone-Ortsnetzen (Backbone-ON) enthält, gelten für diesen Anteil der jeweils

in Punkt 1.2 aufgeführte Überlassungspreis sowie die in Punkt 1.2 aufgeführten

aktuellen Pauschalen je Ende für Carrier-Festverbindungen.

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Bei der Berechnung des längenabhängigen Überlassungspreises für die Verbin-

dungslinie zwischen zwei Backbone-ON wird die Luftlinienentfernung zwischen

den von der Telekom festgelegten Entfernungsmesspunkten zu Grunde gelegt. Die

ermittelte Länge wird auf volle Kilometer gerundet. Nach einem jeweils vollen

Kilometer wird ab einer Länge von 10 Meter zum nächsten Kilometer aufgerundet.

Bei einer Länge unter 10 Meter wird abgerundet.

Soweit für die Bereitstellung und Überlassung eines ICAs ”Customer Sited” zu-

sätzliche Infrastruktur im Ortsnetz erforderlich ist, hat ICP die Kosten für die zu-

sätzliche Infrastruktur zu zahlen. Zusätzliche Infrastruktur ist z.B. dann erforderlich,

wenn die für den Inter-Building-Abschnitt notwendige Verbindung zwischen dem

Standort der Telekom und dem Standort von ICP noch nicht vorliegt.

1.1.3 Für die Überlassung der Zentralen Zeichengabekanäle (ZZK) ist ein Überlassungs-

preis je ZZK gem. Punkt 1.2 zu zahlen. Für ICAs in den Ausführungsvarianten

”Customer Sited mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s

mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit

Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zwei-

wegeführung” ist zusätzlich ein weiterer ZZK gem. Punkt 1.2 zu zahlen.

1.1.4 Ist für ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited

16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelab-

stützung und Zweiwegeführung”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwege-

führung”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwege-

führung”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”, ”Customer Sited

63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung” für die Realisierung des

Zweitweges der Bau einer Ergänzungsanlage notwendig, stellt die Telekom ICP die

durch den Bau der Ergänzungsanlage entstehenden Mehrkosten gem. Punkt 1.2 in

Rechnung.

1.1.5 Wird von ICP eine von der Standardinstallation abweichende Sonderbauweise eines

ICAs ”Customer Sited” gewünscht, stellt die Telekom den für die Sonderbauweise

notwendigen Mehraufwand gem. Punkt 1.3 gesondert in Rechnung.

1.1.6 Die Kosten für die von ICP gewünschte Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung

der Anschalteeinrichtung und Verlegung der Endleitung werden ICP gem.

Punkt 1.3 in Rechnung gestellt.

1.1.7 Für Maßnahmen im Telefonnetz der Telekom zur Realisierung der Erstzusammen-

schaltung und/oder Änderung der Zusammenschaltung werden die hierdurch ent-

stehenden Kosten ICP gem. Punkt 1.2 und 1.3 in Rechnung gestellt.

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1.1.8 Für ein Kapazitätsupgrade zu einem ICAs

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung”,

stellt die Telekom ICP ein Entgelt gem. Punkt 1.3 in Rechnung.

Beim Kapazitätsupgrade zu einem ICAs

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung”,

werden bei der Berechnung der Überlassungsentgelte die anteilig für den restlichen

Überlassungszeitraum geleisteten Überlassungsentgelte der vom Kapazitätsupgrade

betroffenen ICAs ”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s” ange-

rechnet. Etwaiger Differenzbetrag zu Gunsten von ICP wird durch die Telekom

nicht erstattet.

Bei der Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines bestehenden ICAs

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung”,

mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zwei-

wegeführung”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-

abstützung”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-

abstützung und Zweiwegeführung”,

stellt die Telekom ICP ein Entgelt gem. Punkt 1.3 in Rechnung.

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1.1.9 Für die Kaskadierung von ICAs in den Ausführungsvarianten ”Customer Sited”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”, ”Customer Sited

63x2 Mbit/s” stellt die Telekom ICP die folgenden Entgelte für die Erstellung von

Schaltunterlagen und Dokumentationen gem. Punkt 1.3 in Rechnung:

Bei der erstmaligen Bereitstellung von kaskadierten ICAs in den Ausführungs-

varianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 63x2 Mbit/s” zahlt ICP für die Erstellung von Schaltunterlagen

und Dokumentationen das Entgelt für den jeweiligen Kaskadierungsweg in den

Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited

21x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”.

Werden durch Teilbestellungen von 2 Mbit/s-Verbindungen kaskadierte ICAs in

den Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited

21x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” vervollständigt, zahlt ICP für die Er-

stellung von Schaltunterlagen und Dokumentationen kein Entgelt.

Bei Änderung eines Kaskadierungsweges z.B. in eine andere Ausführungsvariante

oder Änderung eines Standortes zahlt ICP für die Erstellung von Schaltunterlagen

und Dokumentationen das Entgelt für den jeweiligen Kaskadierungsweg in den

Ausführungsvarianten ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”, ”Customer Sited

21x2 Mbit/s”, ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”.

1.1.10 Bei der Wandlung bestehender ICAs ”Customer Sited” bzw. ICAs ”Customer Sited

16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” in kaskadierende ICAs ”Customer Sited”

bzw. ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” unter Bei-

behaltung der Anbindung an die VE:N (Ports) gem. Anlage B - Interconnection-An-

schluss werden bei der Berechnung der Bereitstellungs- und Überlassungsentgelte

der Intra-Building-Abschnitte die bereits geleisteten Bereitstellungsentgelte sowie

die anteilig für den restlichen Überlassungszeitraum geleisteten Überlassungs-

entgelte der von der Wandlung betroffenen ICAs angerechnet. Soweit Inter-Buil-

ding-Abschnitte unverändert bestehen bleiben, werden bei der Berechnung der

Bereitstellungs- und Überlassungsentgelte der Inter-Building-Abschnitte die bereits

geleisteten Bereitstellungsentgelte sowie die anteilig für den restlichen Überlas-

sungszeitraum geleisteten Überlassungsentgelte angerechnet. Sollte sich aufgrund

der Anrechnung der bereits geleisteten Bereitstellungsentgelte ein Differenzbetrag

zu Gunsten von ICP ergeben, wird dieser durch die Telekom nicht erstattet.

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Bei der Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines bestehenden kaskadie-

renden ICAs

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zwei-

wegeführung”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-

abstützung”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-

abstützung und Zweiwegeführung”,

mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Zwei-

wegeführung”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-

abstützung”,

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s mit Doppel-

abstützung und Zweiwegeführung”,

werden unter Beibehaltung der Anbindung an die VE:N (Ports) bei der Berechnung

der Bereitstellungsentgelte der Intra-Building-Abschnitte der bestellten ICAs

”Customer Sited 2 Mbit/s / 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” die für die ge-

kündigten 2 Mbit/s-Verbindungen bereits geleisteten Bereitstellungsentgelte ange-

rechnet. Etwaiger Differenzbetrag zu Gunsten von ICP wird durch die Telekom

nicht erstattet.

Für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen einer Wandlung be-

stehender ICAs in kaskadierende ICAs bzw. im Rahmen einer Kündigung einzelner

2 Mbit/s-Verbindungen eines bestehenden kaskadierenden ICAs mit gleichzeitiger

Bestellung eines ICAs zahlt ICP eine Bearbeitungspauschale je 2 Mbit/s-Verbin-

dung gem. Punkt 1.3.

1.1.11 Für die Wandlung eines ICAs ”Customer Sited” in ICAs ”Physical Co-location”

unter Beibehaltung der Anbindung an die VE:N (Ports) gem. Anhang B - Bestel-

lung/Bereitstellung, Teil 2 zahlt ICP ein Entgelt je 2 Mbit/s-Verbindung gem.

Punkt 1.3.

1.1.12 Die Standardentstörung ist mit dem Überlassungspreis für ICAs ”Customer Sited”

abgegolten.

Für die Expressentstörung wird je 2 Mbit/s-Verbindung ein Jahresentgelt gem.

Punkt 1.3 in Rechnung gestellt.

1.1.13 Stellt die Telekom fest, dass die von ICP gemeldete Störung nicht in ihrem Verant-

wortungsbereich liegt, stellt sie den ihr entstandenen Aufwand ICP gem. Punkt 1.3

in Rechnung.

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1.1.14 Hält die Telekom den zugesagten Bereitstellungstermin oder die zugesagte Bereit-

stellungsfrist nicht ein, so zahlt sie einen pauschalierten Schadensersatz gem.

Punkt 1.4, es sei denn, ICP hat die verzögerte Bereitstellung zu vertreten.

1.1.15 Stornierungsentgelte werden gem. Punkt 1.5 in Rechnung gestellt.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 8

1.2 Preisliste

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

1 Bereitstellung

1.1 Intra-Building-Abschnitt, einmalig,

1.1.1 Vollständige Bereitstellung

2 Mbit/s 434,63/ICAs

16x2 Mbit/s 5.036,03/ICAs

21x2 Mbit/s 6.575,90/ICAs

63x2 Mbit/s 19.510,80/ICAs

1.1.2 Teilbereitstellung

je 2 Mbit/s-Verbindung 434,63

1.2 Inter-Building-Abschnitt, einmalig,

je ICAs Bereitstellungspreis für CFV

2 Mbit/s 2MS

16x2 Mbit/s 16xT2MS

21x2 Mbit/s 21xT2MS

63x2 Mbit/s 63xT2MS

1.3 Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.

Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB

1.3.1 Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl 24,66/betroffener VE

bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl

für die betroffenen EZB 30,69/betroffener VE

1.3.2 Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl

für die betroffenen EZB 48,06/betroffener VE

1.3.3 Einrichtung der Leitweglenkung zu einer

Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE

1.3.4 Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungs-

dienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13, -Z.10, -Z.16, -Z.19,

ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 20,10/betroffener VE

1.3.5 Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen

von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz

(z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 24,79/betroffener VE

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 9

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

1.3.6 Einrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen

für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz

(z.B. ICP-B.32, etc.) 25,39/betroffener VE 1)

1.3.7 Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen

von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen

Zusammenschaltungsdiensten 1,13/betroffener VE

Lfd.Nr. 1.3.8 und 1.3.9 kommen nur für die Realisierung der Erstzusammenschaltung zur

Anwendung.

1.3.8 Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR

für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1 175,28/betroffener

zentraler Netzknoten

1.3.9 Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammen-

schaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie

zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel

(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,54/Bestandsrufnummer*

zuzüglich

Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung

und Fakturierung 66,33/Bestellung

* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-

schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP

1) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom

31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr

genehmigungspflichtig.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 10

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

2 Überlassung

2.1 Intra-Building-Abschnitt, jährlich,

2.1.1 Vollständige Überlassung

2 Mbit/s 448,19/ICAs

16x2 Mbit/s 6.413,01/ICAs

21x2 Mbit/s 8.401,28/ICAs

63x2 Mbit/s 25.102,77/ICAs

2.1.2 Teilüberlassung

je 2 Mbit/s-Verbindung 448,19

2.2 Inter-Building-Abschnitt, jährlich,

je ICAs Überlassungspreis für CFV

(mit Ausnahme des Überlassungs-

preises für die Verbindungslinie

zwischen zwei Backbone-ON)

für ”Customer Sited”,

”Customer Sited mit Doppelabstützung” 2MS

für ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited mit Doppelabstützung und

Zweiwegeführung” 2MS x 1,01

für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung” 16xT2MS

für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung” 16xT2MS x 1,01

für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung” 21xT2MS

für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung” 21xT2MS x 1,01

für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung” 63xT2MS

für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung” 63xT2MS x 1,01

zuzüglich

Überlassungspreis für die Verbindungslinie

zwischen zwei Backbone-ON, jährlich,

für ”Customer Sited”,

”Customer Sited mit Doppelabstützung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 440,00/ICAs

ab 51 km bis 100 km 880,00/ICAs

ab 101 km 1.500,00/ICAs

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 2MS

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 11

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

für ”Customer Sited mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited mit Doppelabstützung und

Zweiwegeführung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 440,00/ICAs x 1,01

ab 51 km bis 100 km 880,00/ICAs x 1,01

ab 101 km 1.500,00/ICAs x 1,01

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 2MS x 1,01

für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 5.500,00/ICAs

ab 51 km bis 100 km 7.990,00/ICAs

ab 101 km 12.420,00/ICAs

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 16xT2MS

für ”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 5.500,00/ICAs x 1,01

ab 51 km bis 100 km 7.990,00/ICAs x 1,01

ab 101 km 12.420,00/ICAs x 1,01

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 16xT2MS x 1,01

für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 7.350,00/ICAs

ab 51 km bis 100 km 11.160,00/ICAs

ab 101 km 15.120,00/ICAs

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 21xT2MS

für ”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 7.350,00/ICAs x 1,01

ab 51 km bis 100 km 11.160,00/ICAs x 1,01

ab 101 km 15.120,00/ICAs x 1,01

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 21xT2MS x 1,01

für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s”,

”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 8.170,00/ICAs

ab 51 km bis 100 km 12.410,00/ICAs

ab 101 km 16.800,00/ICAs

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 63xT2MS

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 12

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

für ”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung”,

”Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung

und Zweiwegeführung”

Länge Verbindungslinie bis 50 km 8.170,00/ICAs x 1,01

ab 51 km bis 100 km 12.410,00/ICAs x 1,01

ab 101 km 16.800,00/ICAs x 1,01

zuzüglich Pauschale je Ende für

CFV 63xT2MS x 1,01

2.3 Zentraler Zeichengabekanal, jährlich 208,54/ZZK

2.4 Mehrkosten für Ergänzungsanlage nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach

Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 13

1.3 Zusätzliche Preise

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

1 Sonderbauweise Mehrkosten gegenüber

der Standardinstallation

nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach

Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

2 Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung der

Anschalteeinrichtung und Verlegung der Endleitung

Preis für Fahrt- und Arbeitsleistungen, die für die Verlegung,

Auswechslung bzw. Änderung der Abschlusseinrichtung des

Inter-Building-Abschnitts erbracht werden,

je 2 Mbit/s-Verbindung nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach

Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

3 Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB

3.1 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die

VNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,24/betroffener VE

3.2 Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer

Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE

3.3 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die

TNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,62/betroffener VE

3.4 Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungs-

dienste bzw. von Dienstekennzahlen am Netzübergang 12,45/Netzübergang

3.5 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für

Zusammenschaltungsdienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13,

-Z.10, -Z.16, -Z.19, ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 19,86/betroffener VE

3.6 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für

Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten

im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 26,17/betroffener VE

3.7 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von

Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste

im Basisnetz (z.B. ICP-B.32, etc.) 22,93/betroffener VE 1)

3.8 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für

Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder

innovativen Zusammenschaltungsdiensten 29,16/betroffener VE 1)

1) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom

31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr

genehmigungspflichtig.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 14

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

3.9 Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für

CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2

und ICP-B.1 168,79/betroffener

zentraler Netzknoten

3.10 Änderung/Aufhebung der IN-Leitweglenkung für Zusam-

menschaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie

zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel

(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,53/Bestandsrufnummer*

zuzüglich

Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung

und Fakturierung 66,33/Bestellung

* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-

schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP

3.11 Änderung der Bündelaufteilung 84,98/ICAs

3.12 Änderung der Zeichengabekanäle 30,40/ICAs

4 Automatisches Überlaufrouting

4.1 Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlaufroutings

von LEZB in zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE

von LEZB in zugehörigen GEZB

ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE

von SEZB in zugehörigen GEZB 29,99/betroffener VE

von GEZB in anderen GEZB 28,60/betroffener VE

4.2 Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings

von LEZB in zugehörigen GEZB

ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 93,95/betroffener VE

von SEZB in zugehörigen GEZB 93,95/betroffener VE

von GEZB in anderen GEZB 77,88/betroffener VE

4.3 Überlaufkapazitäten, jährlich,

je 64 kbit/s

von LEZB in zugehörigen GEZB

ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 48,15

von SEZB in zugehörigen GEZB 48,15

von GEZB in anderen GEZB 51,67

5 Manuelles Ausfallrouting für die Verkehrsrichtung Telekom ICP

5.1 Einrichtung 88,34/betroffener VE

5.2 Aufhebung 76,06/betroffener VE

5.3 Aktivierung 112,76/betroffener VE

5.4 Deaktivierung 86,55/betroffener VE

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 15

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

6 Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung

bei der Bestellung von folgenden Konfigurationsmaßnahmen im Telefonnetz

der Telekom

Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.

Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB

für Punkt 1.2 Lfd.Nr. 1.3.1 – 1.3.8 und

für Punkt 1.3 Lfd.Nr. 4.1, 4.3 232,95/Bestellung

Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB

für Punkt 1.3 Lfd.Nr. 3.1 – 3.9, 3.11, 3.12, 4.1, 4.3 373,39/Bestellung

7 Erstellung von Schaltunterlagen und Dokumentationen,

je Kaskadierungsweg

16x2 Mbit/s 624,84

21x2 Mbit/s 811,25

63x2 Mbit/s 2.377,04

8 Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung

bei der Wandlung ICAs in kaskadierende ICAs bzw.

Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen eines kaskadierenden

ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs,

je 2 Mbit/s-Verbindung 19,63

9 Kapazitätsupgrade bzw. Kündigung einzelner 2 Mbit/s-Verbindungen

eines ICAs mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs,

je 2 Mbit/s-Verbindung 354,40

10 Wandlung eines ICAs

(ICAs ”Customer Sited” in ICAs ”Physical Co-location”),

je 2 Mbit/s-Verbindung 397,89

11 Expressentstörung, jährlich,

je 2 Mbit/s-Verbindung 50,45

12 Entstörung mit Störungsursache außerhalb des

Verantwortungsbereiches der Telekom, je Einsatz,

je 2 Mbit/s-Verbindung nach Aufwand 1)

Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach

Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

1) Dieses Entgelt ist bis zum 30.11.2013 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-11-020/E 21.09.11 vom

30.11.11). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-15-007/E 21.04.15 vom 30.06.15) ist dieses Entgelt nicht mehr

genehmigungspflichtig.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 16

1.4 Pauschalierter Schadensersatz

Lfd. Bezeichnung Betrag

Nr.

1 Nichteinhaltung eines zugesagten Bereitstellungstermins oder einer zugesagten

Bereitstellungsfrist,

je 2 Mbit/s-Verbindung

> bei einer Verspätung von 6 bis zu 10 Kalendertagen 10 % des Teilüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 10 bis 15 Kalendertagen 25 % des Teilüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 15 bis 20 Kalendertagen

50 % des Teilüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 20 Kalendertagen 100 % des Teilüberlassungspreises 1)

2 Überschreitung der zugesagten Entstörungsfrist

2.1 Standardentstörung, je Störungsvorgang,

je 2 Mbit/s-Verbindung

> bei einer Verspätung von bis zu 2 Kalendertagen 10 % des Teilüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 2 bis 4 Kalendertagen

25 % des Teilüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 4 bis 8 Kalendertagen

50 % des Teilüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 8 Kalendertagen 100 % des Teilüberlassungspreises 1)

2.2 Expressentstörung, je Störungsvorgang,

je 2 Mbit/s-Verbindung

> bei einer Verspätung von bis zu 2 Stunden 30 % des Preises für Expressentstörung

> bei einer Verspätung

von mehr als 2 bis 4 Stunden 50 % des Preises für Expressentstörung

> bei einer Verspätung

von mehr als 4 bis 8 Stunden 75 % des Preises für Expressentstörung

> bei einer Verspätung

von mehr als 8 Stunden 100 % des Preises für Expressentstörung

1)

Teilüberlassungspreis = Überlassungspreis einer 2 Mbit/s-Verbindung eines ICAs ”Customer

Sited” innerhalb des SEZB mit einer Länge von 11 km (Intra-Building-Abschnitt je 2 Mbit/s-

Verbindung, 1/1 / 1/16 / 1/21 / 1/63 des Inter-Building-Abschnitts (ausschließlich bestehend

aus einer Anschlusslinie) und 1/1 / 1/16 / 1/21 / 1/63 des Überlassungspreises eines ZZK;

siehe Punkt 1.2 Lfd. Nr. 2.1, 2.2, 2.3)

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 17

1.5 Stornierungsentgelte gem. Anhang B - Bestellung/Bereitstellung.

1.5.1 Bei Stornierung von ICAs vor dem Zustandekommen eines verbindlichen Bereit-

stellungstermins zahlt ICP ein Pauschalentgelt in Höhe von 409,04 EUR je stor-

nierter 2 Mbit/s-Verbindung eines ICAs ”Customer Sited”, sofern keine Voraus-

setzungen für eine kostenfreie Stornierung vorliegen.

1.5.2 In Abhängigkeit von den in Anhang B - Bestellung/Bereitstellung aufgeführten

Bereitstellungsfristen gelten die im Folgenden genannten Stornierungsentgelte.

ICP hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden im konkreten Einzelfall über-

haupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als das festge-

setzte Stornierungsentgelt.

Fall A): Bereitstellungsfrist von 12 Monaten

Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor

dem verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierter 2 Mbit/s-Ver-

bindung eines ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s”

/ ”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bzw. zahlt ICP je vollständig stornierten ICAs

”Customer Sited” folgende Stornierungsentgelte:

Zeitfenster

Zeitpunkt vor

verbindlicher

Bereitstellung

(Kalendertage)

Stornierungsentgelt von

Bereitstellungspreis Überlassungspreis

A 360 – 240 10 % 5 %

B 239 – 120 25 % 12,5 %

C 119 – 60 50 % 25 %

D 59 – 0 80 % 40 %

Fall B): Bereitstellungsfrist von 6 Monaten

Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem

verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierter 2 Mbit/s-Verbindung

eines ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” /

”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bzw. zahlt ICP je vollständig stornierten ICAs

”Customer Sited” folgende Stornierungsentgelte:

Zeitfenster

Zeitpunkt vor

verbindlicher

Bereitstellung

(Kalendertage)

Stornierungsentgelt von

Bereitstellungspreis Überlassungspreis

A 180 – 120 10 % 5 %

B 119 – 90 25 % 12,5 %

C 89 – 30 50 % 25 %

D 29 – 0 80 % 40 %

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 18

Fall C): Bereitstellungsfrist von 3 Monaten

Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten vor dem

verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierter 2 Mbit/s-Verbindung

eines ICAs ”Customer Sited 16x2 Mbit/s” / ”Customer Sited 21x2 Mbit/s” /

”Customer Sited 63x2 Mbit/s” bzw. zahlt ICP je vollständig stornierten ICAs

”Customer Sited” folgende Stornierungsentgelte:

Zeitfenster

Zeitpunkt vor

verbindlicher

Bereitstellung

(Kalendertage)

Stornierungsentgelt von

Bereitstellungspreis Überlassungspreis

A 90 – 60 10 % 5 %

B 59 – 45 25 % 10 %

C 44 – 15 50 % 20 %

D 14 – 0 80 % 30 %

1.5.3 Erfolgt die Stornierung eines bestellten ICAs ”Customer Sited” aufgrund eines von

der Telekom zu vertretenden Umstandes, z.B. aufgrund von der Telekom geänder-

ten Planungsabsprachen, entfällt das Stornierungsentgelt.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 19

2 Interconnection-Anschlüsse ”Physical Co-location”

Diese Preisliste umfasst die Preise für folgende Interconnection-Anschlüsse:

ICAs ”Physical Co-location”

ICAs ”Physical Co-location mit Doppelabstützung”

2.1 Preisstruktur

2.1.1 Bei der Bereitstellung eines ICAs ”Physical Co-location” wird zwischen der Erst-

bestellung mit Infrastruktur, der Nachbestellung von ICAs ”Physical Co-location”,

der Bestellung einer GEV und der Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistun-

gen unterschieden.

Bei der Erstbestellung mit Infrastruktur zahlt ICP einen Bereitstellungspreis eines

(bei ICAs ”Physical Co-location mit Doppelabstützung” eines oder zweier) SKR

und einen Bereitstellungspreis für einen oder mehrere ICAs ”Physical Co-location”

- Intra-Building-Abschnitt - gem. Punkt 2.2. Ferner ist von ICP ein Bereitstellungs-

preis für die Infrastruktur für physische Kollokation am Kollokationsstandort gem.

Punkt 2.1.15, Abs. 1 und 2.1.16 zu zahlen.

Bei der Erstbestellung von ICAs ”Physical Co-location” auf Kollokationsfläche

zahlt ICP einen Bereitstellungspreis für einen oder mehrere ICAs ”Physical Co-

location” - Intra-Building-Abschnitt - gem. Punkt 2.2.

Bei der Nachbestellung von ICAs ”Physical Co-location” in SKR bzw. auf Kolloka-

tionsfläche wird ICP nur der entsprechende Bereitstellungspreis für eine Nach-

bestellung für den Intra-Building-Abschnitt je ICAs in Rechnung gestellt.

Bei der Nachbestellung von ICAs ”Physical Co-location” mit einer Erweiterungs-

bestellung von Infrastrukturleistungen wird ICP der entsprechende Bereitstellungs-

preis für eine Nachbestellung für den Intra-Building-Abschnitt je ICAs sowie die

entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen in Rechnung gestellt.

Bei der Bestellung einer GEV werden ICP die Kosten für den Auf- bzw. Umbau

einer Anlage zur GEV in Rechnung gestellt.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 20

Bei einer Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen werden ICP die ent-

sprechenden Infrastrukturmaßnahmen in Rechnung gestellt.

Bei der Kündigung des letzten ICAs ”Physical Co-location” im SKR werden ICP

die Kosten für den Rückbau in Rechnung gestellt soweit eine Sonderbauweise bzw.

nachträgliche Änderungen des SKR gem. Punkt 2.1.4 bzw. 2.1.5, eine GEV, eine

Erweiterung von Infrastrukturleistungen bzw. eine Erweiterung des DS2-Vt bei

gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR durchgeführt wurden.

2.1.2 Für die Überlassung eines oder mehrerer ICAs Ausführung ”Physical Co-location”

in SKR bzw. auf Kollokationsfläche zahlt ICP jährlich im Voraus einen Überlas-

sungspreis - Intra-Building-Abschnitt - gem. Punkt 2.2.

Für die Überlassung eines (bei ICAs ”Physical Co-location mit Doppelabstützung”

eines oder zweier) SKR ist ein jährlicher, standortabhängiger Preis (inkl. Neben-

kosten) sowie eine Bearbeitungspauschale je SKR gem. Punkt 2.2 im Voraus zu

zahlen.

Die Nebenkosten sind standortunabhängig und setzen sich aus den Kosten für die

Niederspannungsversorgung und weiteren Betriebskosten zusammen. ICP zahlt auf

die Kosten für die Niederspannungsversorgung jährlich im Voraus einen Abschlag

gem. Punkt 2.2. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird der tatsächliche Verbrauch

mittels Ablesung der im SKR installierten Stromzähler ermittelt und abgerechnet.

Für die Stromzählerablesung zahlt ICP ein Entgelt gem. Punkt 2.2.

Für den im Rahmen einer Zählereichung vorzunehmenden Stromzähleraustausch

wird ein Entgelt gem. Punkt 2.3 erhoben.

Für die Auftragsabwicklung und Fakturierung des Stromzähleraustausches zahlt

ICP eine Bearbeitungspauschale gem. Punkt 2.3.

2.1.3 Für die Überlassung der Zentralen Zeichengabekanäle (ZZK) ist ein Überlassungs-

preis je ZZK gem. Punkt 2.2 zu zahlen.

2.1.4 Wird von ICP eine vom SKR gem. Anhang E - Kollokation abweichende Sonder-

bauweise des SKR gewünscht, stellt die Telekom den für die Sonderbauweise not-

wendigen Mehraufwand gem. Punkt 2.3 gesondert in Rechnung.

2.1.5 Nachträgliche Änderungen am SKR gem. Anhang E - Kollokation, die von ICP

gewünscht werden, werden ICP gem. Punkt 2.3 in Rechnung gestellt.

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 21

2.1.6 Für die Wandlung eines ICAs ”Physical Co-location” in ICAs ”Customer Sited”

oder eines ICAs ”Physical Co-location” in einen ICAs ”Physical Co-location” in

einen anderen SKR oder auf eine andere Kollokationsfläche von ICP desselben

EZB mit derselben Adresse unter Beibehaltung der Anbindung an die VE:N (Ports)

gem. Anhang B - Bestellung/Bereitstellung, Teil 2 zahlt ICP ein Entgelt je 2 Mbit/s-

Verbindung gem. Punkt 2.3.

2.1.7 Die Standardentstörung für ICAs ist mit dem Überlassungspreis für ICAs ”Physical

Co-location” abgegolten.

2.1.8 Die Aufwendungen für die Entstörung des letzten Teils des Inter-Building-

Abschnitts von der Hauseinführung (Kabelschacht der Telekom) bis zum SKR

(Weiterführungskabel) bzw. des Verbindungskabels zwischen SKR werden nach

Aufwand abgerechnet.

2.1.9 Die Aufwendungen für die Verlegung des Weiterführungskabels inklusive Hausein-

führung bzw. die Aufwendungen für die Verlegung des Verbindungskabels

zwischen SKR im Gebäude der Telekom werden ICP gem. Punkt 2.2 in Rechnung

gestellt.

2.1.10 Die Aufwendungen für die Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung

eines vorhandenen SKR werden ICP gem. Punkt 2.2 in Rechnung gestellt.

2.1.11 Für Maßnahmen im Telefonnetz der Telekom zur Realisierung der Erstzusammen-

schaltung und/oder Änderung der Zusammenschaltung werden die hierdurch ent-

stehenden Kosten ICP gem. Punkt 2.2 und 2.3 in Rechnung gestellt.

2.1.12 Hält die Telekom den zugesagten Bereitstellungstermin oder die zugesagte Bereit-

stellungsfrist nicht ein, so zahlt sie einen pauschalierten Schadensersatz gem.

Punkt 2.4, es sei denn, ICP hat die verzögerte Bereitstellung zu vertreten.

2.1.13 Stellt die Telekom fest, dass die von ICP gemeldete Störung am ICAs ”Physical

Co-location” nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt, stellt sie den ihr entstan-

denen Aufwand ICP gem. Punkt 2.3 in Rechnung.

2.1.14 Stornierungsentgelte werden gem. Punkt 2.5 in Rechnung gestellt.

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 22

2.1.15 Dem Interconnection-Partner, für den die Telekom an einem Kollokationsstandort

den ersten SKR einrichtet, werden zunächst die gesamten Kosten für die Aufwen-

dungen der Telekom bei der Bereitstellung der Infrastruktur für physische Kollo-

kation an diesem Kollokationsstandort gem. Punkt 2.2 (Nr. 1.1.1) in Rechnung ge-

stellt.

Diese Entgeltforderungen werden sechs Monate nach Bereitstellung des SKR fällig.

Bei mehreren Interconnection-Partnern werden die Entgelte für die Bereitstellung

der Infrastruktur für physische Kollokation anteilig in Rechnung gestellt.

2.1.16 Wird durch die Realisierung der physischen Kollokation gem. Anhang E - Kollo-

kation der Auf- bzw. Umbau der Anlage zur gesicherten Energieversorgung not-

wendig, so trägt der Interconnection-Partner, für den die Telekom an einem Kollo-

kationsstandort den ersten SKR einrichtet, zunächst die Gesamtkosten für den Um-

bzw. Aufbau. Bei mehreren Interconnection-Partnern werden die Entgelte für die

Bereitstellung der Infrastruktur für physische Kollokation anteilig nach dem

gleichen Aufteilungsmodus (s. Punkt 2.1.17) in Rechnung gestellt. Der Betrach-

tungszeitraum beträgt hierbei 60 Monate.

2.1.17 Werden am gleichen Kollokationsstandort innerhalb von 60 Monaten für andere

Interconnection-Partner weitere SKR gem. Anhang E - Kollokation eingerichtet, so

tragen diese anteilig die Aufwendungen der Telekom für die Bereitstellung der

Infrastruktur für physische Kollokation an diesem Kollokationsstandort. Die

Telekom erstattet dann dem betroffenen Interconnection-Partner den zu viel ge-

zahlten Teil des Bereitstellungspreises, den er an die Telekom entrichtet hat, wie

folgt:

IC-Partner Bereitstellungspreis Erstattung an IC-Partner

der Infrastruktur für

physische Kollokation

1. 100 % -

2. 50 % 50 %

3. 331/3 % 16

2/3 %

4. 25 % 81/3 %

5. 20 % 5 %

6. 162/3 % 3

1/3 %

7. 142/7 % 2

8/21 %

8. 121/2 % 1

11/14 %

9. 111/9 % 1

7/18 %

10. 10 % 11/9 %

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 23

2.2 Preisliste

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

1 Bereitstellung

1.1 Erstbestellung mit Infrastruktur (SKR) bzw.

Erstbestellung auf bereitgestellter Kollokationsfläche

1.1.1 Infrastruktur für physische Kollokation,

je bereitgestellter Infrastruktur SKR 53.133,37 1)

1.1.2 Standard-Kollokationsraum, je Raum 4.388,79

1.1.3 Intra-Building-Abschnitt 483,55/ICAs

1.1.4 Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.

Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB

1.1.4.1 Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl 24,66/betroffener VE

bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl

für die betroffenen EZB 30,69/betroffener VE

1.1.4.2 Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl

für die betroffenen EZB 48,06/betroffener VE

1.1.4.3 Einrichtung der Leitweglenkung zu einer

Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE

1.1.4.4 Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungs-

dienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13, -Z.10, -Z.16, -Z.19,

ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 20,10/betroffener VE

1.1.4.5 Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen

von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz

(z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 24,79/betroffener VE

1.1.4.6 Einrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen

für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz

(z.B. ICP-B.32, etc.) 25,39/betroffener VE 2)

1.1.4.7 Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen

von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen

Zusammenschaltungsdiensten 1,13/betroffener VE

1) Dieser Preis ist von allen IC-Partnern gem. Punkt 2.1.16 und 2.1.17 anteilig zu zahlen. 2) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom

31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr

genehmigungspflichtig.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 24

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

Lfd.Nr. 1.1.4.8 und 1.1.4.9 kommen nur für die Realisierung der Erstzusammenschaltung zur

Anwendung.

1.1.4.8 Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR

für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1 175,28/betroffener

zentraler Netzknoten

1.1.4.9 Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammen-

schaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie

zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel

(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,54/Bestandsrufnummer*

zuzüglich

Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung

und Fakturierung 66,33/Bestellung

* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-

schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP

1.2 Nachbestellung von ICAs

Intra-Building-Abschnitt 483,55/ICAs

1.3 Auf- bzw. Umbau einer Anlage zur gesicherten Energieversorgung,

60V (GEV) im SKR

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG

angefordert wird) 298,78

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit

Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 25

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

1.4 Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen

1.4.1 GEV

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG

angefordert wird) 298,78

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit

Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3

1.4.2 Niederspannungsversorgung

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG

angefordert wird) 298,78

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit

Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3

1.4.3 RLT

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG

angefordert wird) 269,22

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 26

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit

Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 187,39

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme

je Erweiterung 226,75

je Erweiterung von RLT-Entwärmungsleistung, soweit

keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind 154,45

f Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3

1.5 Verlegung eines Weiterführungskabels

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung 171,64

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase 381,05

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.2

g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3

1.6 Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung 171,64

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 27

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase 382,40

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.2

g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3

1.7 Erweiterung des DS2-Vt

bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG

angefordert wird) 298,78

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit

Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.2

g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe Punkt 2.3, lfd.Nr. 14.3

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 28

Lfd. Leistung Preis

Nr. in EUR

2 Überlassung

2.1 Standard-Kollokationsraum,

(Kaltmiete ohne GEV / RLT), jährlich s. Preisblatt ”Standard-Kollokationsraum”

zzgl. gesicherte Energieversorgung, je kW, jährlich 2.161,65 (gültig ab 01.01.08)

zzgl. Raum-Luft-Technik, je kW Abwärmungsleistung,

mindestens jedoch für 1 kW, jährlich 621,92

zzgl. standortunabhängige Nebenkosten

Niederspannungsversorgung

(individueller Stromverbrauch), je kWh 0,2004

dafür Abschlag auf die Niederspannungsversorgung, jährlich 920,33

weitere Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung,

jährlich 281,61

Ablesung von Stromzähler, jährlich, je Zähler 11,53

Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und

Fakturierung, jährlich 30,05/SKR

2.2 Intra-Building-Abschnitt, jährlich 621,92/ICAs

2.3 Zentraler Zeichengabekanal, jährlich 208,54/ZZK

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 29

2.3 Zusätzliche Preise

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

1 Sonderbauweise Standard-Kollokationsräume

(abweichend vom SKR)

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG

angefordert wird) 298,78

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit

Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe lfd.Nr. 14.2

g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe lfd.Nr. 14.3

2 Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums

a Bearbeitungspauschale für Projektierung im Rahmen der

Angebotserstellung (soweit Angebot bei der STRABAG

angefordert wird) 298,78

b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung des Angebotes 114,92

c Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase siehe lfd.Nr. 14.1

d Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme im Rahmen der Bauphase (soweit

Angebot bei der STRABAG angefordert wird) 305,48

e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung der Baumaßnahme 124,96

f Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe lfd.Nr. 14.2

g Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe lfd.Nr. 14.3

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 30

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

3 Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB

3.1 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die

VNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,24/betroffener VE

3.2 Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer

Sonderhinweisansage 18,91/betroffener VE

3.3 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die

TNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 49,62/betroffener VE

3.4 Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungs-

dienste bzw. von Dienstekennzahlen am Netzübergang 12,45/Netzübergang

3.5 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für

Zusammenschaltungsdienste im IN (z.B. Telekom-O.5, -O.13,

-Z.10, -Z.16, -Z.19, ICP-O.6, -O.7, -O.8, -O.11, -Z.13, -Z.18, etc.) 19,86/betroffener VE

3.6 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für

Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten

im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, -Z.7, ICP-Z.11, etc.) 26,17/betroffener VE

3.7 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von

Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste

im Basisnetz (z.B. ICP-B.32, etc.) 22,93/betroffener VE 1)

3.8 Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für

Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder

innovativen Zusammenschaltungsdiensten 29,16/betroffener VE 1)

3.9 Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für

CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2

und ICP-B.1 168,79/betroffener

zentraler Netzknoten

1) Dieses Entgelt ist bis zum 31.01.2014 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-11-027/E 20.11.11 vom

31.01.12). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3f-13-061/E 21.11.13 vom 31.01.14) ist dieses Entgelt nicht mehr

genehmigungspflichtig.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 31

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

3.10 Änderung/Aufhebung der IN-Leitweglenkung für Zusam-

menschaltungsdienste zur Auswahl nach Ursprüngen sowie

zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel

(z.B. ICP-O.6-I, -Z.13, Telekom-O.5, -O.13, -Z.19, etc.) 0,53/Bestandsrufnummer*

zuzüglich

Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung

und Fakturierung 66,33/Bestellung

* Bestandsrufnummer: Zum Zeitpunkt der Maßnahme für den entsprechenden Zusammen-

schaltungsdienst im IN gespeicherte Einzelrufnummer von ICP

3.11 Änderung der Bündelaufteilung 84,98/ICAs

3.12 Änderung der Zeichengabekanäle 30,40/ICAs

4 Automatisches Überlaufrouting

4.1 Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlaufroutings

von LEZB in zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE

von LEZB in zugehörigen GEZB

ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 29,99/betroffener VE

von SEZB in zugehörigen GEZB 29,99/betroffener VE

von GEZB in anderen GEZB 28,60/betroffener VE

4.2 Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings

von LEZB in zugehörigen GEZB

ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 93,95/betroffener VE

von SEZB in zugehörigen GEZB 93,95/betroffener VE

von GEZB in anderen GEZB 77,88/betroffener VE

4.3 Überlaufkapazitäten, jährlich,

je 64 kbit/s

von LEZB in zugehörigen GEZB

ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 48,15

von SEZB in zugehörigen GEZB 48,15

von GEZB in anderen GEZB 51,67

5 Manuelles Ausfallrouting für die Verkehrsrichtung Telekom ICP

5.1 Einrichtung 88,34/betroffener VE

5.2 Aufhebung 76,06/betroffener VE

5.3 Aktivierung 112,76/betroffener VE

5.4 Deaktivierung 86,55/betroffener VE

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 32

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

6 Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung

bei der Bestellung von folgenden Konfigurationsmaßnahmen im Telefonnetz

der Telekom

Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.

Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB

für Punkt 2.2 Lfd.Nr. 1.1.4.1 – 1.1.4.8 und

für Punkt 2.3 Lfd.Nr. 4.1, 4.3 232,95/Bestellung

Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB

für Punkt 2.3 Lfd.Nr. 3.1 – 3.9, 3.11, 3.12, 4.1, 4.3 373,39/Bestellung

7 Wandlung eines ICAs

(ICAs ”Physical Co-location” in ICAs ”Customer Sited” oder

ICAs ”Physical Co-location” in ICAs ”Physical Co-location”),

je 2 Mbit/s-Verbindung 397,89

8 Entstörung mit Störungsursache außerhalb des

Verantwortungsbereiches der Telekom, je Einsatz,

je 2 Mbit/s-Verbindung nach Aufwand 1)

Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach

Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

9 Entstörungsarbeiten am Übertragungsweg von ICP

innerhalb des Gebäudes der Telekom nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach

Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

10 Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel/ Verbindungskabel zwischen SKR

Hauseinführung und Führung der Kabel von ICP

im Gebäude der Telekom nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand gem. der Preisliste "Installation und Instandsetzung nach

Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

11 Ungerechtfertigte Störungsmeldung

an der RLT/Niederspannungsversorgung bzw.

am Weiterführungskabel/Verbindungskabel zwischen SKR 52,50 (gültig ab 01.01.12)

1) Dieses Entgelt ist bis zum 30.11.2013 genehmigt gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-11-020/E 21.09.11 vom

30.11.11). Gem. Beschluss der BNetzA (BK 3c-15-007/E 21.04.15 vom 30.06.15) ist dieses Entgelt nicht mehr

genehmigungspflichtig.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 33

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

12 Rückbau

Sonderbauweise, nachträgliche Änderungen des SKR,

GEV bzw. Erweiterung von Infrastrukturleistungen

Erweiterung des DS2-Vt

bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR

Weiterführungskabel

bzw. Verbindungskabel zwischen SKR

a Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung

je Rückbau von Kollokation 124,96

je Rückbau von Raumlufttechnik 226,75

je Rückbau von Weiterführungskabel bzw.

Verbindungskabel zwischen SKR 124,96

b Bearbeitungspauschale für Feinprojektierung, Baube-

gleitung und Abnahme

je Rückbau von Kollokation 290,63

je Rückbau von Raumlufttechnik 177,77

je Rückbau von Weiterführungskabel bzw.

Verbindungskabel zwischen SKR 261,73

c Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau in der Bauphase siehe lfd.Nr. 14.2

d Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase siehe lfd.Nr. 14.3

[mit Ausnahme von lfd.Nr. 14.3.5]

13 Austausch von Stromzähler

je Zähler 181,32

zzgl. Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und

Fakturierung, je Zähler 100,54

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 34

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

14 Preise für Leistungen der Telekom sowie für

Leistungen von Auftragnehmer der Telekom in der

Angebots- und Bauphase

14.1 Leistungen im Zusammenhang mit hoch-/ tiefbaulichen

und gebäudetechnischen Gewerken in der Angebots-

phase

14.1.1 Projektierung von hoch-/ tiefbaulichen und gebäude-

technischen Gewerken durch Auftragnehmer der

Telekom

Die pauschalierten Entgelte unter den lfd.Nr. a1, a2, b3, c3 und d4 fallen nur bei

Nichtannahme des Angebotes an.

a Auftragsvolumen bis 2.000 EUR

a1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen 135,00

a2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 235,00

b Auftragsvolumen > 2.000 EUR und < Auftragsvolumen

der Honorartafeln der HOAI

b1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Auslagenerstattung

Erstattung der Auslagen der Telekom gegenüber dem

Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer

Abrechnung nach Aufwand:

Stundensatz Ingenieur 85,00

Stundensatz Architekt 85,00

b2 Nebenkostenpauschale 6,00 %

des Honorars nach lfd.Nr. b1

b3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 352,50

c Auftragsvolumen, für welche die HOAI die Anwendung

der Honorartafeln vorsieht

c1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Honorar nach HOAI

c2 Nebenkostenpauschale 6,00 %

des Honorars nach lfd.Nr. c1

c3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 352,50

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 35

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

d Erweiterung von RLT-Anlagen

[abweichend von den lfd.Nr. a, b und c]

d1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen

Splitanlagen Basisvergütung in %

Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten

bis 10.000 EUR 26,50

10.000 EUR bis 25.000 EUR 25,70

25.000 EUR bis 30.000 EUR 24,30

30.000 EUR bis 40.000 EUR 23,10

40.000 EUR bis 50.000 EUR 22,90

50.000 EUR bis 100.000 EUR 22,00

100.000 EUR bis 150.000 EUR 21,00

150.000 EUR bis 200.000 EUR 20,00

200.000 EUR bis 250.000 EUR 19,00

Lüftungsanlagen Basisvergütung in %

Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten

bis 5.000 EUR 27,00

5.000 EUR bis 10.000 EUR 23,00

10.000 EUR bis 25.000 EUR 22,00

25.000 EUR bis 30.000 EUR 20,80

30.000 EUR bis 40.000 EUR 19,30

40.000 EUR bis 50.000 EUR 17,50

50.000 EUR bis 100.000 EUR 16,30

100.000 EUR bis 150.000 EUR 15,10

150.000 EUR bis 200.000 EUR 14,10

200.000 EUR bis 250.000 EUR 13,10

250.000 EUR bis 300.000 EUR 12,10

300.000 EUR bis 400.000 EUR 11,10

400.000 EUR bis 500.000 EUR 10,10

d2 Zusatzvergütung 4,10 %

der anrechenbaren Kosten

nach lfd.Nr. d1

d3 Honorar bei Nichtannahme des Angebotes 15,00 %

der Basisvergütung

nach lfd.Nr. d1

d4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 352,50

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 36

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

14.1.2 Projektierung von hoch-/ tiefbaulichen und gebäude-

technischen Gewerken durch Subunternehmer der

Auftragnehmer der Telekom oder durch Auftragnehmer

der Telekom

a Projektierungsleistungen durch Subunternehmer der

Auftragnehmer der Telekom

Die jeweils gültigen Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge zwischen dem Auftrag¬

nehmer der Telekom (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmen sind im Extranet

veröffentlicht und können unter http://www.telekom.de/wholesale, "Extranet", "Login" und

"Zugang zur TAL" eingesehen werden.

a1 Energieanalyse für Leistungsreserve

(Leistungsverzeichnis 0010 - 00010) 943,91

a2 Kühllastberechnung

(Leistungsverzeichnis 0010 - 00020) 221,25

a3 Leistungsaufnahme Carrier

(Leistungsverzeichnis 0010 - 00030) 289,83

a4 Fahrtkostenpauschale Kollokation

Fahrten bis 60 km 178,94

größer 60 km, je km 3,06

ab dem ersten km

Fahrtkosten (maximal) bei Nichtannahme des

Angebotes 300,00

b Projektierungsleistungen durch Auftragnehmer der

Telekom (derzeit STRABAG)

b1 Energieanalyse für Leistungsreserve 943,91

b2 Kühllastberechnung 221,25

b3 Leistungsaufnahme Carrier 289,83

b4 Fahrtkostenpauschale Kollokation

Fahrten bis 60 km 178,94

größer 60 km, je km 3,06

ab dem ersten km

Fahrtkosten (maximal) bei Nichtannahme des

Angebotes 300,00

14.1.3 Behördliche Genehmigungen und Gutachten

(z.B. Schallgutachten, Statikgutachten) Auslagenerstattung

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 37

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

14.2 Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau in der Bauphase

a Aufwände von Subunternehmen, die unmittelbar von der

Telekom beauftragt werden siehe Preisliste "Montage"

b Leistungen im Zusammenhang mit fernmeldetechnischen

Gewerken und Tiefbau siehe Preisliste "Montage"

c Sonstige Montageleistungen, soweit sie nicht in der

Preisliste "Montage" enthalten sind nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand gem. den Ziffern 1.2, 1.3, 1.6 und 2 der Preisliste "Installation

und Instandsetzung nach Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

d Aufwendungen für Materialien siehe Preisliste "Material"

e Aufwendungen für sonstige Materialien, soweit sie nicht

in der Preisliste "Material" enthalten sind nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand gem. der Ziffer 3 der Preisliste "Installation und Instand-

setzung nach Aufwand" der AGB der Telekom, Stand 25. Oktober 2012.

14.3 Leistungen im Zusammenhang mit anderen als fern-

meldetechnischen Gewerken und Tiefbau in der Bau-

phase

14.3.1 Projektplanung und Überwachung von hoch-/ tiefbau-

lichen und gebäudetechnischen Gewerken durch

Auftragnehmer der Telekom

In den pauschalierten Entgelten unter den lfd.Nr. a1, a2, b3, c3 und d4 sind die

Angebotserstellungskosten enthalten.

a Auftragsvolumen bis 2.000 EUR

a1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen 500,00

a2 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 235,00

b Auftragsvolumen > 2.000 EUR und < Auftragsvolumen

der Honorartafeln der HOAI

b1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Auslagenerstattung

Erstattung der Auslagen der Telekom gegenüber dem

Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer

Abrechnung nach Aufwand:

Stundensatz Ingenieur 85,00

Stundensatz Architekt 85,00

b2 Nebenkostenpauschale 6,00 %

des Honorars nach lfd.Nr. b1

b3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 352,50

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 38

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

c Auftragsvolumen, für welche die HOAI die Anwendung

der Honorartafeln vorsieht

c1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen Honorar nach HOAI

c2 Nebenkostenpauschale 6,00 %

des Honorars nach lfd.Nr. c1

c3 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 352,50

d Erweiterung von RLT-Anlagen

[abweichend von den lfd.Nr. a, b und c]

d1 Tätigkeiten, die dem HOAI-Leistungsbild entsprechen

Splitanlagen Basisvergütung in %

Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten

bis 10.000 EUR 26,50

10.000 EUR bis 25.000 EUR 25,70

25.000 EUR bis 30.000 EUR 24,30

30.000 EUR bis 40.000 EUR 23,10

40.000 EUR bis 50.000 EUR 22,90

50.000 EUR bis 100.000 EUR 22,00

100.000 EUR bis 150.000 EUR 21,00

150.000 EUR bis 200.000 EUR 20,00

200.000 EUR bis 250.000 EUR 19,00

Lüftungsanlagen Basisvergütung in %

Anrechenbare Kosten der anrechenbaren Kosten

bis 5.000 EUR 27,00

5.000 EUR bis 10.000 EUR 23,00

10.000 EUR bis 25.000 EUR 22,00

25.000 EUR bis 30.000 EUR 20,80

30.000 EUR bis 40.000 EUR 19,30

40.000 EUR bis 50.000 EUR 17,50

50.000 EUR bis 100.000 EUR 16,30

100.000 EUR bis 150.000 EUR 15,10

150.000 EUR bis 200.000 EUR 14,10

200.000 EUR bis 250.000 EUR 13,10

250.000 EUR bis 300.000 EUR 12,10

300.000 EUR bis 400.000 EUR 11,10

400.000 EUR bis 500.000 EUR 10,10

d2 Zusatzvergütung 4,10 %

der anrechenbaren Kosten

nach lfd.Nr. d1

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 39

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

d3 Vergütung bei Abbruch einer beauftragten Maß-

nahme Vergütung in %

der Basisvergütung

nach der Genehmigungsplanung 27,00

nach der Ausführungsplanung 52,00

nach der Vorbereitung der Vergabe 62,00

nach der Mitwirkung bei der Vergabe 66,00

nach der Objektüberwachung 97,00

[Soweit ein Abbruch einer beauftragten

Maßnahme während der Objektüber-

wachung erfolgt, erhält der Auftrag-

nehmer eine Vergütung der Basis-

vergütung für die Objektüberwachung

im Verhältnis der bis dahin tatsächlich

begleiteten Bauzeit zur geplanten

Gesamtbauzeit.]

d4 Zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des HOAI-

Leistungsbildes 352,50

14.3.2 Hoch-/ tiefbauliche und gebäudetechnische Gewerke

a Baumaßnahmen durch Auftragnehmer der Telekom Auslagenerstattung

Erstattung der Auslagen gem. den jeweils gültigen im Extranet veröffentlichten

Leistungsverzeichnissen der Rahmenverträge zwischen dem Auftragnehmer der

Telekom (derzeit STRABAG) und dessen Subunternehmen.

Die Leistungsverzeichnisse der Rahmenverträge können unter

http://www.telekom.de/wholesale, "Extranet", "Login" und "Zugang zur TAL"

eingesehen werden.

b Baumaßnahmen außerhalb der Rahmenverträge

zwischen dem Auftragnehmer der Telekom (derzeit

STRABAG) und dessen Subunternehmen Auslagenerstattung

c Errichtung und Erweiterung von Lüftungsanlagen Auslagenerstattung

Erstattung der Auslagen gem. den jeweils gültigen Rahmenverträgen zwischen der

Telekom und ihren Subunternehmen.

d Leistungen durch Auftragnehmer der Telekom (derzeit

STRABAG)

d1 Energieanalyse für Leistungsreserve 943,91

d2 Kühllastberechnung 221,25

d3 Leistungsaufnahme Carrier 289,83

d4 Fahrtkostenpauschale Kollokation

Fahrten bis 60 km 178,94

größer 60 km, je km 3,06

ab dem ersten km

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 40

Lfd. Bezeichnung Preis

Nr. in EUR

14.3.3 Serviceleistungen durch Auftragnehmer der Telekom Auslagenerstattung

Erstattung der Auslagen der Telekom gegenüber dem

Auftragnehmer (derzeit STRABAG) auf Basis einer

Abrechnung nach Aufwand:

Stundensatz Techniker 75,00

Stundensatz Servicekraft 42,70

14.3.4 Materialbeistellung für Flächenrost Auslagenerstattung

14.3.5 Behördliche Genehmigungen und Gutachten

(z.B. Schallgutachten, Statikgutachten) Auslagenerstattung

2.3.1 Preisliste "Montage"

Montageleistung Einheit Preis

in EUR

Stopfstellen herstellen Stück 121,80

Schrumpfmuffen herstellen Stück 50,14

Sonstige Muffen herstellen Stück 109,15

Schließsysteme einbauen Stück 11,12

Außenkabel befestigen m 4,10

Bündel in Schutzschläuchen verlegen m 4,24

ungeschnittene Bündelader öffnen (je Bündelader) Stück 17,26

Glasfaser in E&MMS-Kassetten ablegen Stück 4,40

Glasfaser vorbereiten und verbinden (Indoor, je Faser) Stück 9,82

Glasfaser vorbereiten und verbinden (Outdoor, je Faser) Stück 9,39

Glasfaser-Muffe herstellen (je Muffe) Stück 123,31

Rohrvortrieb (110 mm) m 54,26

Start- oder Zielgrube herstellen Stück 96,25

Kabel ausziehen und zerlegen m 1,21

Zulage beim Einbringen von Kabeln Stück 33,88

Kabel auslegen (bis 30 mm) m 2,18

Kabel auslegen (größer 30 mm) m 2,69

Kabelrohre auslegen (bis 50 mm) m 1,80

Kabelverzweiger aufbauen Stück 258,83

Kabelverzweiger abbauen Stück 133,19

Gehäusesockel für Multifunktionsgehäuse aufstellen Stück 133,19

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 41

Montageleistung Einheit Preis

in EUR

Multifunktionsgehäuse aufbauen Stück 392,48

Kunststoffrohr auslegen (bis 110 mm) m 3,73

Rohrabzüge abdichten Stück 4,45

Zulage unbelegte Rohre instandsetzen (je Verbindungsstelle) Stück 18,84

Gräben für den gebundenen Oberbau m 21,54

Gruben für den gebundenen Oberbau Stück 201,14

Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Pflaster/

Platten

m

32,58

Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Pflaster/

Platten

Stück

86,10

Zulage bei Bodenklasse 7 oder Frost m 15,11

Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Groß-/Natur-

steinpflaster

m

41,58

Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Groß-/Natur-

steinpflaster

Stück

133,52

Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Klein-/

Mosaikpflaster

m

47,87

Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Klein-/

Mosaikpflaster

Stück

118,06

Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Beton-

oberflächen

m

44,64

Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Beton-

oberflächen

Stück

130,99

Zulage Gräben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Asphalt-

oberflächen

m

63,59

Zulage Gruben: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Asphalt-

oberflächen

Stück

185,84

Zulage: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Asphalt für jede

weitere 6 cm Einbaudicke

19,51

Zulage: Aufnehmen & Wiederherstellen v. Gussasphalt m² 76,06

Zulage: Aufnehmen & Wiederherstellen von Platten/Pflaster im

Zementmörtelbett

11,34

Einbringen von Kabel/Rohren in unbelegte Rohrzüge m 1,68

Ein-/Ausbringen von Kabel/Rohren in belegte Rohrzüge m 1,68

Potentialausgleich vorbereiten/herstellen Stück 4,96

Rund- oder Bandstahlerder befestigen m 1,99

Tiefenerder/Flächenerder einbringen Stück 9,66

Motorpumpe einsetzen Stunden 22,70

Besondere Leistungen Glasfaser-Montage Leistungs-

einheit

nach Aufwand

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 42

Montageleistung Einheit Preis

in EUR

Beseitigung von Engpässen bei HVt-Kollokation Stunden nach Aufwand

Abrechnung Gebührenbescheide Leistungs-

einheit

nach Aufwand

Wartezeiten Tiefbau Stunden nach Aufwand

Wartezeiten Kabelziehtrupp Stunden nach Aufwand

Besondere Leistungen Tiefbau ausführen Leistungs-

einheit

nach Aufwand

HVt-Winkelschienen austauschen Stück 11,81

Komponenten (Zubehör) ein-/ausbauen Stück 3,31

Kabel ausbauen (je m) m 0,67

Kabel ab 48-200 DA/-Gf ab 48Fs verlegen m 1,19

Kabel bis 48 DA/-Gf 48Fs verlegen m 0,85

Kanäle/Doppelböden öffnen und schließen (je m) m 2,02

Brandschottsysteme öffnen und schließen (je öffnen und

schließen)

Stück

38,97

Kabel zum Beschalten vorbereiten (je Kabelende) Stück 1,92

Schneidklemmen beschalten (je Kabelader) Stück 0,45

Kabelverbinden (Cu-DA bis 0,8 mm) Stück 1,08

Übergabeverteilerschrank 98 aufstellen (je Schrank) Stück 86,60

Wandverteilergehäuse WVt 95/4 befestigen (je Gehäuse) Stück 50,70

Rückbau (HVt): Übergabeverteilerschrank 98 abbauen Stück 68,45

Rückbau (HVt): Wandverteilergehäuse WVt 95/4 entfernen Stück 41,33

Wrapplatten beschalten (je Kabelader) Stück 1,05

2.3.2 Preisliste "Material"

Material Einheit Preis

in EUR

Wrapplatte Stück 7,47

Erdungsseil für Kabelaufteilungsgestell (16 x 1300 mm) Stück 12,72

Kabelgleitmittel (20 l) Stück 2,58

Gießharz (300 g) Stück 48,82

Klappe für KVz Typ 82A Stück 16,70

Mauerdurchführungsbauteil (für Kabel von 8 bis 16 mm) Stück 13,91

Einzelzugabdichtung (Stecktechnik) Stück 13,41

Materialsatz für Sperrstopfen (30 - 38 mm) Stück 66,92

Materialsatz für Sperrstopfen (38 - 60 mm) Stück 72,32

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 43

Material Einheit Preis

in EUR

Materialsatz für Sperrstopfen (60 - 90 mm) Stück 75,02

Materialsatz für Druckluft (60 - 90 mm) Stück 55,00

Bausatz für Korrosionsschutz bei Erdverbindungen m 109,67

Verteilerleiste für HVt Typ 71 Stück 179,49

Trennleiste für HVt Typ 71 Stück 101,83

KVz-Gehäuse Typ 82A Stück 299,00

Sockel inkl. Klappe für KVz Typ 83B Stück 434,54

Sockel für KVz Typ 82A Stück 188,43

Abdicht- & Fixierscheibe für Kabelkanalrohr (teilbar, 110 mm) Stück 15,63

Kabelkanalrohr (6 m x 50 mm) Stück 5,77

Kabelkanalrohr (6 m x 110 mm) Stück 15,76

Kabelkanalrohrbogen (110 mm, 45 Grad) Stück 12,54

Schutzschlauch (20 mm) m 0,88

Schutzschlauch (25 mm) m 1,07

Abdichtelement für Kabelrohr (110 mm) Stück 15,99

Klemmbohrmuffe (druckdicht, 300 - 600 DA) Stück 114,80

Klemmbohrmuffe (druckdicht, 800 - 2000 DA) Stück 332,85

Schrumpfmuffe (druckdicht, 300 - 600 DA) Stück 64,60

KVz-Gehäuse Typ 83B Stück 677,82

Kabelkanalgelenkbogen (110 mm, 90 Grad) Stück 59,92

Kupferkabel 200 DA (druckluftüberwacht) m 7,29

Kupferkabel 200 DA (petrolatgefüllt) m 9,15

Kupferkabel 300 DA m 10,65

Kupferkabel 400 DA m 13,85

Kupferkabel 1200 DA m 40,73

Mehrfachrohr für ein Kabelkanalrohr m 2,37

Kabelkanalrohrbogen (110 mm, 90 Grad) Stück 8,65

Endverschluss Typ 80Q (100 DA) Stück 43,67

Trennblock Typ 95S/200 (100 DA, 10-paarig) Stück 106,69

Endverschluss mit Trennleiste Typ 80Q (100 DA) Stück 45,36

Trennblock Typ 95Q mit Wanne Stück 92,76

Gestellschiene mit Gerüst für Gehäuse Typ 83B Stück 21,54

Übergabeverteilerschrank Typ Q Stück 908,39

Anreihsatz für Übergabeverteilerschrank Typ Q Stück 43,89

Schaltblock Typ 95S/48-DS für HVt Typ 71 Stück 149,50

Schaltblock Typ 95Q/64-DS für HVt Typ 71 Stück 140,76

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 44

Material Einheit Preis

in EUR

Kabelschutzverbundrohr (6 m x 120 mm) Stück 8,50

Abdicht- & Fixierscheibe für Stahlrohr & Mehrfachrohr (teilbar,

110 mm)

Stück

23,19

Erdungssatz für HVt Typ 71 Stück 15,40

Erdungssatz für HVt Typ 95 Stück 20,03

Druckluftsperrstopfen Manschette (18 - 24 mm) Stück 37,09

Druckluftsperrstopfen Manschette (22 - 30 mm) Stück 39,28

Druckluftsperrstopfen Manschette (40 - 45 mm) Stück 47,49

Abdicht- & Fixierscheibe für Mehrfachrohr (teilbar, 110 mm) Stück 23,19

Einzelzugabdichtung für 5 Mikrorohre (geteilt, 40 mm) Stück 12,86

Doppelsteckmuffe (120 mm) Stück 1,32

Rohr-Tiefenerder feuerverzinkt Stück 7,00

Stahldraht (8 mm) für Blitzschutz mit Ring (24 m) Stück 0,60

Flexbogen (druckdicht, 110 mm) Stück 61,36

Klettband für E&MMS Stück 41,97

Übergabeverteilerschrank Typ K Stück 1.252,00

Endverschluss mit Trennleiste Typ 80Q für Übergabeverteiler

(80 DA), nicht vorkonfektioniert

Stück

74,35

Kupfer-Aufteilungskabel 100 DA m 4,47

Kupfer-Aufteilungskabel 200 DA m 8,18

Schließmittel Stück 8,96

Tiefenerder Typ S (1,5 m x 20 mm) Stück 11,57

Schlagspitze für Tiefenerder (20 mm) Stück 1,75

Anschlussschelle für Tiefenerder (20 mm) Stück 2,99

Erdungsplatte für KVz-Gehäuse Stück 44,34

Endverschluss mit Trennleiste Typ 80K für Übergabeverteiler

(8-32 DA), nicht vorkonfektioniert

Stück

59,04

Kupferkabel 16 DA m 1,46

Kupferkabel 24 DA m 2,31

Kupferkabel 32 DA m 2,77

Kupferkabel 48 DA m 4,33

Kupferkabel 8 DA m 1,03

Brandschutzbeschichtung CP 673 310 ml Stück 8,68

Brandschutzfüllmasse CFS-FIL 310 ml Stück 12,37

Brandschutzbeschichtung CP 673 HILTI 6 kg streich Stück 75,06

Brandschutzbeschichtung CP 673 HILTI 6 kg spachtel Stück 85,19

Brandschutzkitt 5 kg PAK 85,20

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 45

Material Einheit Preis

in EUR

Brandschutzstopfen CP 658-202 Stück 15,29

E&MMS Spleiß-BG-96SC Stück 417,33

E&MMS Patch-BG Stück 183,56

E&MMS Patch-Kassette SC-APC9 links 8 m Stück 263,10

Glasfaser-Steckpanel für Spleißkassette Stück 470,70

E&MMS Patch-BG-72SC-APC Stück 432,28

E&MMS Glasfaser-Ak-b 8 m gelb SC-APC/9E/t Stück 3,19

GIasfaserkabel I-DH 1x12E9/125 0,45F5/0,38H21 halogenfrei m 0,38

Wandverteiler 95/4 4buchtig Stück 591,94

Erdungsseil 16 x 200 mm für Kabelaufteilungsgestell Stück 6,78

Winkelschiene 1799 mm rechts für HVt 55 Stück 41,47

Winkelschiene 899 mm rechts für HVt 55 Stück 34,24

Kleinmaterialpauschale Stück 35,00

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 46

2.4 Pauschalierter Schadensersatz

Lfd. Bezeichnung Betrag

Nr.

1 Nichteinhaltung eines zugesagten Bereitstellungstermins oder einer zugesagten

Bereitstellungsfrist ICAs

je Intra-Building-Abschnitt

> bei einer Verspätung von 6 bis zu 10 Kalendertagen 10 % des Regelüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 10 bis 15 Kalendertagen 25 % des Regelüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 15 bis 20 Kalendertagen 50 % des Regelüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 20 Kalendertagen 100 % des Regelüberlassungspreises 1)

2 Überschreitung der zugesagten Entstörungsfrist ICAs

je Störungsvorgang

> bei einer Verspätung von bis zu 2 Kalendertagen 10 % des Regelüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 2 bis 4 Kalendertagen

25 % des Regelüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 4 bis 8 Kalendertagen

50 % des Regelüberlassungspreises 1)

> bei einer Verspätung

von mehr als 8 Kalendertagen 100 % des Regelüberlassungspreises 1)

1)

Regelüberlassungspreis = Überlassungspreis eines ICAs ”Customer Sited 2 Mbit/s” innerhalb

des SEZB mit einer Länge von 11 km (Intra-Building-Abschnitt, Inter-Building-Abschnitt

(ausschließlich bestehend aus einer Anschlusslinie) und eines ZZK; siehe Punkt 1.2 Lfd.

Nr. 2.1, 2.2, 2.3)

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 47

2.5 Stornierungsentgelte gem. Anhang B - Bestellung/Bereitstellung.

2.5.1 Bei Stornierung von ICAs vor dem Zustandekommen eines verbindlichen Bereit-

stellungstermins zahlt ICP ein Pauschalentgelt in Höhe von 409,04 EUR je stor-

nierten ICAs ”Physical Co-location”, sofern keine Voraussetzungen für eine kosten-

freie Stornierung vorliegen.

2.5.2 Bei Stornierung einer Erstbestellung mit Infrastruktur innerhalb eines Zeitraums

von 12 Monaten (Fall A) bzw. innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten (Fall B)

vor dem verbindlichen Bereitstellungstermin (Ende der Kalenderwoche) zahlt ICP

den gesamten Bereitstellungs- und Überlassungspreis für den SKR sowie anteilig

den Bereitstellungs- und Überlassungspreis für den Intra-Building-Abschnitt gem.

Punkt 2.5.3 Fall A und Fall B.

Soweit die Telekom den SKR einem anderen Interconnection-Partner aufgrund

einer Neubestellung zur Verfügung stellen kann, entfällt der Bereitstellungs- und

Überlassungspreis für den SKR.

2.5.3 In Abhängigkeit von den in Anhang B - Bestellung/Bereitstellung aufgeführten

Bereitstellungsfristen gelten die im Folgenden genannten Stornierungsentgelte.

ICP hat das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden im konkreten Einzelfall über-

haupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als das festge-

setzte Stornierungsentgelt.

Fall A): Bereitstellungsfrist von 12 Monaten für ICAs

Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor

dem verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierten ICAs ”Physical

Co-location” folgende Stornierungsentgelte:

Zeitfenster

Zeitpunkt vor

verbindlicher

Bereitstellung

(Kalendertage)

Stornierungsentgelt von

Bereitstellungspreis Überlassungspreis

A 360 - 240 10 % 5 %

B 239 - 120 25 % 12,5 %

C 119 - 60 50 % 25 %

D 59 - 0 80 % 40 %

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Fall B): Bereitstellungsfrist von 6 Monaten für ICAs

Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem

verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierten ICAs ”Physical Co-

location” folgende Stornierungsentgelte:

Zeitfenster

Zeitpunkt vor

verbindlicher

Bereitstellung

(Kalendertage)

Stornierungsentgelt von

Bereitstellungspreis Überlassungspreis

A 180 - 120 10 % 5 %

B 119 - 90 25 % 12,5 %

C 89 - 30 50 % 25 %

D 29 - 0 80 % 40 %

Fall C): Bereitstellungsfrist von 3 Monaten für ICAs

Bei Stornierung einer Bestellung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten vor dem

verbindlichen Bereitstellungstermin zahlt ICP je stornierten ICAs ”Physical Co-

location” folgende Stornierungsentgelte:

Zeitfenster

Zeitpunkt vor

verbindlicher

Bereitstellung

(Kalendertage)

Stornierungsentgelt von

Bereitstellungspreis Überlassungspreis

A 90 - 60 10 % 5 %

B 59 - 45 25 % 10 %

C 44 - 15 50 % 20 %

D 14 - 0 80 % 30 %

2.5.4 Erfolgt die Stornierung eines ICAs ”Physical Co-location” aufgrund eines von der

Telekom zu vertretenden Umstandes, z.B. aufgrund von der Telekom geänderter

Planungsabsprachen, entfällt das Stornierungsentgelt.

2.5.5 Für Stornierungen der Bestellung einer GEV und der Erweiterungsbestellung von

Infrastrukturleistungen und für Stornierungen der Verlegung eines Weiterführungs-

kabels bzw. eines Verbindungskabels zwischen SKR sowie für Stornierungen der

Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR zahlt

ICP alle bis zum Stornierungszeitpunkt aufgekommenen tatsächlichen Aufwendun-

gen.

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Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 49

3 ICAs-Rückerstattung

3.1 Allgemeine Regelungen

Nach Ablauf des Kalenderjahres erstattet die Telekom nach Rechnungsstellung

durch ICP

für ICAs ”Customer Sited”:

• einen Anteil des Bereitstellungspreises (Intra-Building-Abschnitt, Inter-Buil-

ding-Abschnitt) und

• einen Anteil des Überlassungspreises (Intra-Building-Abschnitt, Inter-Buil-

ding-Abschnitt (2 Mbit/s, 16x2 Mbit/s, 21x2 Mbit/s, 63x2 Mbit/s) und ZZK)

für ICAs ”Physical Co-location”:

• einen Anteil des Überlassungspreises (Intra-Building-Abschnitt und ZZK)

entsprechend dem Verhältnis der jeweils von den Vertragspartnern aufgrund des im

Anhang G - Gegenseitige Leistungsbeziehungen vereinbarten Diensteportfolios im

Zeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres zu zahlenden generierten Verbin-

dungsminuten.

Generell ausgeschlossen von der Erstattung sind

• sogenannte ”Online-ICAs”, d.h. ICAs, über die ausschließlich der Zusammen-

schaltungsdienst Telekom-O.12 oder die Zusammenschaltungsdienste

Telekom-O.12 und Telekom-O.14 geführt werden.

• Entgelte für die Expressentstörung.

Grundlage für die Erstattung ist der Zeitraum, in dem sich der jeweilige ICAs im

vorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich in Betrieb befand (maßgebend für die In-

betriebnahme des ICAs ist das Datum im Inbetriebnahmeprotokoll).

3.2 Minutenverhältnis

Die Ermittlung des Verhältnisses der durch den jeweiligen Vertragspartner zu

zahlenden generierten Verbindungsminuten erfolgt netzbezogen, d.h. es wird die

Summe der im vorangegangenen Kalenderjahr über alle ICAs von ICP, die gem.

Punkt 3.1 erstattungsfähig sind, erbrachten Verbindungsminuten bestimmt (ausge-

nommen sind die Minuten, die ausschließlich über ”Online-ICAs” erbracht wer-

den). Dabei werden die im vorangegangenen Kalenderjahr durch die Telekom bzw.

ICP jeweils zu zahlenden generierten Verbindungsminuten gegenübergestellt.

Ungeachtet der Verkehrsrichtung sind von ICP alle Verbindungsminuten aus Zu-

sammenschaltungsdiensten der Telekom gem. Teil 2 der Anlage C – Diensteport-

folio und von der Telekom alle Verbindungsminuten aus Zusammenschaltungs-

diensten von ICP gem. Teil 3 der Anlage C - Diensteportfolio zu zahlen.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 50

3.3 Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Customer Sited”

3.3.1 Für den Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Customer Sited” erfolgt die anteilige

Erstattung durch die Telekom (entsprechend dem gem. Punkt 3.2 bestimmten

Minutenverhältnis) nur für die in Rechnung gestellte Länge und maximal für eine

Länge von 20 km.

3.3.2 Bei einer Länge von über 20 km werden bei der Erstattung die Anschlusslinien voll

berücksichtigt, sofern ihre Summe 20 km nicht überschreitet. Der Anteil der Ver-

bindungslinie an der Gesamtlänge ist so lange zu kürzen, bis die Summe aus An-

schluss- und Verbindungslinien 20 km nicht überschreitet.

3.3.3 Sofern der Inter-Building-Abschnitt eine Länge von 20 km überschreitet und län-

genunabhängige oder solche Entgelte beinhaltet, die in Längenklassen aufgeteilt

sind, werden für die Längenkürzung die Anschlusslinien mit insgesamt 1 km ange-

setzt. Die Verbindungslinie ist beginnend an dem ICP-näheren Ende so lange zu

kürzen, bis die Verbindungslinie 19 km nicht überschreitet.

Folgende Entgelte werden der anteiligen Erstattung zugrunde gelegt:

A. Sofern das Entgelt für eine Anschlusslinie längenunabhängig ist, wird dieses

Entgelt für die Anschlusslinie vollständig berücksichtigt.

B. Sofern das Entgelt für einen Verbindungslinienanteil längenunabhängig ist,

wird das jeweilige Entgelt vollständig berücksichtigt.

C. Sofern das Entgelt für einen Verbindungslinienanteil in Längenklassen auf-

geteilt ist, wird der Preis der Längenklasse berücksichtigt, in den die gem. Ab-

satz 1 anzusetzende Länge des Verbindungslinienanteils fällt.

3.3.4 Im Fall der Zweiwegeführung wird der für die Überlassung des Inter-Building-Ab-

schnitts berechnete Betrag mit dem jeweils aktuellen Umwegefaktor multipliziert.

Die von ICP für eine Ergänzungsanlage gezahlten Entgelte werden nicht berück-

sichtigt.

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Zusammenschaltungsvereinbarung mit ICP / Entwurf

Anlage D – Preis, Teil 1 (ALDStA(Teil1)_EN31.doc) Stand: 16.03.2016 51

3.4 Von ICP selbst realisierter Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Physical Co-

location”

Für den von ICP selbst realisierten Inter-Building-Abschnitt des ICAs ”Physical

Co-location” wird anteilig (entsprechend dem gem. Punkt 3.2 bestimmten Minuten-

verhältnis) der Betrag erstattet, den die Telekom als niedrigsten Preis für die Über-

lassung des Inter-Building-Abschnitts eines ICAs ”Customer Sited” in Einwege-

führung mit Standardentstörung innerhalb von 24 Stunden für die entsprechende

Verkehrsbeziehung unter Berücksichtigung der Ausführungsvarianten ICAs

”Customer Sited 16x2 Mbit/s / 21x2 Mbit/s / 63x2 Mbit/s” in Rechnung stellen

würde.

Die Erstattung durch die Telekom erfolgt nur für die in Rechnung gestellte Länge

und maximal für eine Länge von 20 km beginnend am Standort der VE:N der

Telekom.

Soweit der Inter-Building-Abschnitt eine Verbindungslinie mit Backbonenetz-An-

teil enthält, wird für den Backbonenetz-Anteil folgender Preis je km erstattet:

[Jeweils gültiges Entgelt für eine CFV-Verbindungslinie zwischen

den Backbone-Ortsnetzen Köln und Dortmund] / 72

ICP stellt der Telekom folgende Angaben zur Verfügung:

Adresse inkl. der Hoch- und Rechtswerte für den Standort der Gateway (ICP)

und

Länge des von ICP selbst realisierten Inter-Building-Abschnitts.

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