Siedlergemeinschaft Buer-Bülse Wettbewerb bei den Strompreisen – eine Anregung zum Wechsel (?)
- Anlage zur Vorabbekanntmachung - Leistungsbeschreibung – … · 2019. 8. 7. · Bero Zentrum -...
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Gesamtleistungsangebot der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH im ÖPNV gem. Direktvergabe einschließlich bereits geplanter Änderungen des Gesamtleistungsangebots
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- Anlage zur Vorabbekanntmachung -
Leistungsbeschreibung – Gesamtleistungsangebot
der
STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
im ÖPNV gem. Direktvergabe
einschließlich bereits geplanter Änderungen
des Gesamtleistungsangebots
Gesamtleistungsangebot der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH im ÖPNV gem. Direktvergabe einschließlich bereits geplanter Änderungen des Gesamtleistungsangebots
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Inhaltsverzeichnis
- Anlage zur Vorabbekanntmachung - ................................................................................... 1
Leistungsbeschreibung – Gesamtleistungsangebot der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH im ÖPNV gem. Direktvergabe einschli eßlich bereits geplanter Änderungen des Gesamtleistungsangebots ........................................................................ 1
Anforderungen an die Leistungserbringung ........................................................................ 4
1. Einleitung ........................................................................................................................... 4
2. Beschreibung des Inhaltes und räumlichen Geltungsbe reichs des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ........................................................................................................ 4
2.1. Leistungsangebot ................................................................................................................. 4
2.2. Linienverzeichnis .................................................................................................................. 5
2.3. Erforderliche Leistungsänderungen während der Laufzeit der Direktvergabe ............ 7
2.4. Vergabe von Unteraufträgen ............................................................................................... 9
2.5. Tarifvorgaben ........................................................................................................................ 9
2.6. Allgemeine Anforderungen an das Fahrpersonal Bus und Straßenbahn sowie das Betriebspersonal der Infrastruktur ................................................................................................ 10
2.7. Weitere Leistungen im Bereich Fahrbetrieb ................................................................... 12
2.8. Qualitätskriterien und Messungen.................................................................................... 13
Anlage 1 zu den Anforderungen an die Leistungserbri ngung: Infrastrukturvorhaltung .................................................................................................................................................. 14
ÖPNV-Trasse .................................................................................................................................. 14
Ladeinfrastruktur ............................................................................................................................. 19
RBL und DFO .................................................................................................................................. 19
Haltestellen allgemein .................................................................................................................... 20
Haltestellen Busse .......................................................................................................................... 21
Haltestellen Straßenbahn .............................................................................................................. 22
Weitere Anforderungen an die Infrastrukturvorhaltung ............................................................. 23
Anlage 2 zu den Anforderungen an die Leistungserbri ngung: Regie- und Vertriebsleistungen ................................................................................................................ 25
1. Externe Regie- und Vertriebsleistungen ......................................................................... 25
2. Planung/Koordinierung ...................................................................................................... 27
3. Finanzmanagement/Marketing/Unternehmenskommunikation ................................... 31
4. Vertrieb ................................................................................................................................. 32
5. Kontrolle im Bereich veranlasster Leistungen ................................................................ 34
Anlage 3 zu den Anforderungen an die Leistungserbri ngung: Fahrzeugqualität .......... 37
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Straßenbahn .................................................................................................................................... 37
Busse ................................................................................................................................................ 38
Leistungen im Werkstatt- und Wartungsbereich ........................................................................ 41
Fremdunternehmeranteil ............................................................................................................... 41
Sonstige Funktionen....................................................................................................................... 42
Anlage 4a zu den Anforderungen an die Leistungserbr ingung: nicht lukrative Fahrten in Schwachverkehrszeiten .................................................................................................... 43
Anlage 4b zu den Anforderungen an die Leistungserbr ingung: sozialpolitische Verpflichtungen ...................................................................................................................... 45
Anlage 4c zu den Anforderungen an die Leistungserbr ingung: weitere gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Betriebsbe reich ............................................ 46
Tabelle 1: Leistungsangebot STOAG ab dem Fahrplanwechsel Januar 2018 .......................................... 6
Tabelle 2: Leistungsänderungen.............................................................................................................. 8
Tabelle 3: Übersicht über die Schwachverkehrszeiten gemäß Anlage 4a der Finanzierungsrichtlinie
des VRR .................................................................................................................................................. 43
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Anforderungen an die Leistungserbringung
1. Einleitung
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. v. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW,
zur Aufrechterhaltung des fahrplanmäßigen Verkehrsangebots sowie zur ausreichenden Be-
dienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr die
Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG; im Folgenden auch: Betreiber) mit der Erbringung
von nachfolgend beschriebenen Gesamtleistungen im ÖPNV in Abgleich mit den Vorgaben
der Finanzierungsrichtlinie des VRR (s.
https://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_vrr_2014.pdf)
und den Nahverkehrsplänen der Stadt Oberhausen, des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der
Stadt Mülheim an der Ruhr, der Stadt Bottrop, des Kreises Recklinghausen und der Stadt
Gelsenkirchen (s. https://www.oberhausen.de/direktvergabe_stoag) zu betrauen.
Die im Rahmen der beabsichtigten Betrauung konkretisierten gemeinwirtschaftlichen Ver-
pflichtungen des Unternehmens ergeben aus den Anlagen 1 bis 4c dieses Dokuments.
Im Folgenden werden der Inhalt und der räumliche Geltungsbereich des öffentlichen Dienst-
leistungsauftrags näher beschrieben. Die nachfolgenden Angaben enthalten verbindliche
Vorgaben für die Leistungserbringung, die während der gesamten Laufzeit der Betrauung –
vorbehaltlich einer Leistungsänderung nach Maßgabe der Leistungsänderungsklausel – um-
zusetzen sind.
2. Beschreibung des Inhaltes und räumlichen Geltung sbereichs des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages
2.1. Leistungsangebot
Das vorzuhaltende Leistungsangebot basiert auf den Vorgaben der Nahverkehrspläne (NVP)
der Stadt Oberhausen, des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der Stadt Mülheim an der Ruhr,
der Stadt Bottrop, des Kreises Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen und hat die
Vorgaben in die betriebliche Praxis umzusetzen. Die Linienführungen und Takte orientieren
sich am Bedarf sowie den örtlichen Verhältnissen. Dies gilt auch für die Anordnung und Lage
der Haltestellen. Über die Umlaufbildung werden die betrieblichen Vorgaben zur wirtschaftli-
chen Leistungserstellung berücksichtigt.
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Das vorzuhaltende Leistungsangebot besteht aus
- 26 Buslinien,
- 1 Straßenbahnlinie,
- 11 Nachtexpresslinien (davon 1 Straßenbahnlinie).
Hinzu kommen Einsatzwagen im Linienverkehr sowie die Vor- und Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur für den Betrieb der Straßenbahnlinie auf dem Stadtgebiet und der
Oberhausener ÖV-Trasse (vgl. Anlage 1). Das Busangebot besteht – je nach Verkehrsauf-
gabe – aus den Produkten Stadtlinie, SchnellBus und NachtExpress, Einsatzwagen (geson-
derte Linienführung für den Schülerverkehr), das Schienenangebot aus der Straßenbahn-
Linie 112. Die Tageslinien werden in der Spitzennachfrage von aktuell insgesamt 30 Ein-
satzwagen ergänzt.
Bei 17 der 26 Tageslinien und 7 Nachtexpresslinien liegt die Genehmigung ausschließlich
bei der STOAG. Für die übrigen 9 Tageslinien und 4 Nachtexpresslinien liegen Gemein-
schaftsgenehmigungen mit unterschiedlichen Verkehrsunternehmen vor. Die Einsatzwagen
unterliegen einer Sammelgenehmigung und werden je nach Bedarf eingesetzt, so dass es
auch zu unterjährigen Anpassungen kommen kann.
Die folgende Tabelle beinhaltet eine Auflistung des vorzuhaltenden Leistungsangebots inklu-
sive der Linien-km, der Genehmigungsinhaber und -laufzeit sowie der überwiegend einzu-
setzenden Fahrzeuggröße (Stand: Fahrplanjahr 2018).
2.2. Linienverzeichnis
Im Folgenden – insbesondere in den Anlagen – werden der Inhalt und der räumliche Gel-
tungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags näher beschrieben. Die nachfolgenden
Angaben enthalten verbindliche Vorgaben für die Leistungserbringung, die während der ge-
samten Laufzeit der Betrauung – vorbehaltlich einer Leistungsänderung nach Maßgabe der
Leistungsänderungsklausel – von dem Betreiber umzusetzen sind.
Die Vorgaben
• zur Infrastrukturvorhaltung sind in Anlage 1, • zu Regie- und Vertriebsleistungen in Anlage 2, • zur Fahrzeugqualität in Anlage 3, • zu nicht lukrativen Fahrten in Schwachverkehrszeiten in Anlage 4a, • zu sozialpolitischen Verpflichtungen in Anlage 4b und • zu weiteren gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Betriebsbereich in Anlage 4c
enthalten.
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Das vorzuhaltende Leistungsangebot besteht aus folgenden Linien (Stand: Fahrplanjahr
2018):
Tabelle 1: Leistungsangebot STOAG ab dem Fahrplanwechsel Januar 2018
Linie Verkehrs-unternehmen
Linienverlauf mittlere Linienlänge (m)
Gesamt-kmLinie
(Anteil STOAG)
überwiegendeFahrzeuggröße
SB90 STOAG Ruhrpark - OB Hbf - Neue Mitte - Sterkrade - Schmachtendorf - Holten 18.934 611.878 Gelenkbus
SB91 Vestische, STOAG
Bero Zentrum - OB Hbf - Neue Mitte - Osterfeld - Bottrop - BOT Eigen - Gladbeck - GE Buer
18.051 457.603 Gelenkbus
SB92 STOAG Fröbelplatz - OB Hbf - Neue Mitte - Osterfeld - Königshardt, Falkestraße 16.772 539.714 Gelenkbus
SB93 STOAG Fröbelplatz - OB Hbf - Neue Mitte - Osterfeld - Tackenberg, Taunusstraße
14.505 409.789 Gelenkbus
SB94 STOAG E Unterstraße - Hugo-Rasch-Str. - OB Hbf - Lirich - Buschhausen - Sterkrade
11.002 355.853 Solobus
SB97 STOAG Anne-Frank-Realschule - OB Hbf - Lirich - Buschhausen - Sterkrade 7.791 153.392 Solobus
SB98 STOAG Fröbelplatz - OB Hbf - Neue Mitte - Sterkrade - Schmachtendorf - Königshardt, Falkestraße
18.814 610.363 Gelenkbus
112 MVG, STOAG MH Hauptfriedhof - MH Stadtmitte - Landwehr - OB Hbf - Neue Mitte - Sterkrade, Neumarkt
15.260 403.050 Straßenbahn
122 STOAG, MVG City Forum - OB Hbf - MH Styrum - MH Speldorf - MH Stadtmitte - MH Hbf
12.626 107.396 Solobus
136 MVG, STOAG E Haarzopf Erbach - MH Heißen - MH Dümpten - OB Hbf - Anne-Frank-Realschule
17.540 43.472 Solobus
143 STOAG, EVAG E Borbeck - E Frintrop - E Bedingrade - OB Hbf - Alstaden - Fröbelplatz 13.906 270.980 Solobus(3-Türer)
185 EVAG, STOAG E Borbeck - E Dellwig - E Frintrop - OB Neue Mitte 9.657 75.805 Solobus
908 STOAG, DVG DU Bruckhausen - DU Alt-Hamborn - DU Hamborn - DU Obermarxloh - DU Neumühl - OB Buschhausen - Sterkrade
10.125 75.176 Gelenkbus
935 STOAG, DVG Anne-Frank-Realschule - OB Hbf - Lirich - DU Neumühl - DU Hamborn - Sterkrade
17.913 100.265 Solobus
939 STOAG, DVG Anne-Frank-Realschule - OB Hbf - Obermeiderich Bf - DU Duissern - DU Hbf - DU Wedau - DU Klinikum
16.204 54.154 Solobus
952 STOAG Sterkrade - Hagelkreuz - Nordfriedhof - Königshardt, Everslohstraße 6.299 197.865 Solobus
953 STOAG Dümpten, Wehrstraße - Knappenmarkt - Neue Mitte - Osterfeld - Tackenberg - Spechtstraße
14.874 187.742 Solobus
954 STOAG Marina/Sea Life - Osterfeld - Sterkrade - Holten - Schmachtendorf - Hirschkamp
23.534 520.908 Solobus
955 STOAG Anne-Frank-Realschule - OB Hbf - Lirich - Buschhausen - Sterkrade - Alsfeld - Schmachtendorf, Heinrich-Böll-GS
15.699 206.730 Solobus
956 STOAG Dümpten, Wehrstraße - OB Hbf - Schloss Oberhausen - Osterfeld - Sterkrade - Biefang, Goerdelerstraße
16.613 360.844 Solobus
957 STOAG Lirich, Tulpenstraße - OB Hbf - Borbeck - Osterfeld - Sterkrade - Weiherheide - Barmingholten, Graßhofstraße
25.303 826.088 Solobus
960 STOAG Dümpten, Wehrstraße - Schlad - OB Hbf - Neue Mitte - Sterkrade - Königshardt - Schmachtendorf - Holten
21.645 689.151 Gelenkbus
961 STOAG Dümpten, Wehrstraße - Luise-Albertz-Halle - OB Hbf - Neue Mitte - Osterfeld - Klosterhardt, Spechtstraße
17.358 221.632 Solobus
962 STOAG Sterkrade - Alsfeldstraße - Königshardt - Kleekamp 7.805 98.668 Elektro-Solobus
966 STOAG OB Hbf - Schloss Oberhausen - Sterkrade 6.880 59.632 Elektro-Solobus
976 STOAG MH Heifeskamp/Dümpten - Schlad - OB Hbf - Buschhausen - Sterkrade - Königshardt, Falkestraße
19.722 617.927 Solobus
979 STOAG, Vestische
Sterkrade - Dorstener Straße - BOT Fuhlenbrock - BOT ZOB Berliner Platz
8.766 145.267 Solobus
NE1 STOAG Fröbelplatz - OB Hbf - Neue Mitte - Sterkrade - Schmachtendorf - Hirschkamp
18.707 79.248 Gelenkbus
NE2 STOAG Dümpten - OB Hbf - Sterkrade - Königshardt - Schmachtendorf 18.705 72.838 Gelenkbus
NE3 STOAG Fröbelplatz - Alstaden - OB Hbf - Borbeck - Osterfeld - Sterkrade 17.656 67.959 Solobus
NE4 STOAG Sterkrade - Biefang - Holten - Barmingholten (nur Hinrichtung) - Schmachtendorf
11.012 42.942 Solobus
NE5 STOAG OB Hbf - Lirich - Buschhausen - Sterkrade 9.988 36.676 Solobus
NE6 STOAG Ruhrpark - Styrum - OB Hbf - Neue Mitte - Osterfeld - Tackenberg - Sterkrade
17.340 67.736 Solobus
NE7 STOAG Sterkrade - Klosterhardt - Tackenberg - Königshardt - Schmachtendorf 11.502 41.350 Solobus
NE10 STOAG, MVG MH Lindenhof - MH Stadtmitte - OB Wehrstraße - Neue Mitte - Sterkrade
19.370 29.346 Solobus
NE11 EVAG, STOAG Essen Hbf - E Altendorf - E Frintrop - OB Neue Mitte - OB Hbf 13.555 19.194 Gelenkbus
NE12 MVG, STOAG MH Kaiserplatz - OB Hbf - Neue Mitte - Olga-Park - Sterkrade, Neumarkt 10.332 20.185 Straßenbahn
NE21 Vestische, STOAG
OB Hbf - Neue Mitte - Osterfeld - BOT ZOB Berliner Platz 9.127 13.529 Gelenkbus
Einsatz-wagen
STOAG 78.188
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Auf der Linie NE12 prüfen die beteiligten Aufgabenträger Maßnahmen zur Erhöhung der Be-
triebsstabilität. Die Linie 979 wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2018 auf Elektrobusse
umgestellt.
In den einzelnen Fahrplänen der o. a. Linien (s.
https://www.oberhausen.de/direktvergabe_stoag) sind das Leistungsangebot und damit die
Vorgaben hinsichtlich Haltestellen, Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum im Detail
beschrieben. Dies gilt auch für die garantierten Anschlüsse in den Schwachverkehrszeiten.
Diese sind im Fahrplan gekennzeichnet. Die konkreten Linienführungen und die Verknüp-
fungshaltepunkte sind aus den Liniennetzplänen (s.
https://www.oberhausen.de/direktvergabe_stoag) zu entnehmen. Beides kann auch im Inter-
net über die elektronische Fahrplanauskunft (EFA; https://efa.vrr.de) abgerufen werden. Be-
sonders zu beachten sind Streckenabschnitte, auf denen mehrere Linien im Takt aufeinan-
der abgestimmt sind und sich somit z. B. zwei 20‘-Takt-Linen zum 10‘-Takt ergänzen.
Neben dem Leistungsangebot, das sich aus den genannten Genehmigungen und den aktu-
ellen Fahrplänen ergibt, hat der Betreiber Mehrleistungen aufgrund von Umleitungen, Son-
derverkehren (z. B. im Rahmen von Schulveranstaltungen) und Taktverdichtungen bei Ver-
anstaltungen (z. B. Kirmes, Volksfesten, Sportveranstaltungen) zu erbringen.
Durch die Umsetzung des S-Bahn-Konzeptes im VRR im Dezember 2019 kann es insbe-
sondere in den Städten Bottrop und Gelsenkirchen zu nennenswerten Leistungsveränderun-
gen kommen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Ausweitung des Leistungsangebotes
im Stadtgrenzen überschreitenden ÖSPV, das durch die STOAG erbracht wird, nicht auszu-
schließen.
2.3. Erforderliche Leistungsänderungen während der Laufzeit der Direktvergabe
Entsprechend dem NVP und den Vorgaben der Stadt Oberhausen sind darüber hinaus fol-
gende Maßnahmen vorgesehen, die das bestehende Leistungsangebot gem. Ziffer 2.2 er-
weitern:
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Tabelle 2: Leistungsänderungen
Maßnahmejährliche
Mehrleistung in km
Erläuterung
Umsetzung bis 2029
Linie SB94 Schemannsfeld 23.000
Linie 976 bis Lebenshilfe Königshardt 2.000
10-Min-Takt Vestische Str 1.500
Erschließung Brammenring 140.000
Konzept NVP Duisburg 120.000
Linie 959 80.000
Schließung Bahnübergang DIN Jägerstraße 21.000
Schließung Bahnübergang OBWeseler Straße
7.500
Umsetzung noch offen
Linie 105 325.000
Linie SB90 bis Styrum Bahnhof 195.000
Die Linie SB90 soll von ihrem bisherigen Endpunkt am Ruhrpark weiter bis zum Bahnhof Mülheim-Styrum fahren und dort einen
Anschluss an die S-Bahn bieten. Diese Maßnahme beinhaltet auch die Weiterführung der Nachtexpress-Linien. Die Leistung wird teilweiser außerhalb von Oberhausen erbracht, der Umfang ist
abhängig vom genauen Linienweg.
Die Linie SB94 wird ab der (H) Stadtgrenze Essen einen Ring über die Essener Straße, Schemannsfeld, Hausmannsfeld fahren und
einen Anschluss an die Linie 105 sicherstellen. Die Betriebsleistung wird teilweise im Stadtgebiet Essen erbracht.
Die Linie 976 wird zu den Schichtzeiten der Lebenshilfewerkstatt in Königshardt die Fahrten zur Erschließung der Werkstatt anbieten.
Die Linie 954 und 956, die bislang zusammen einen 15-Min-Takt anbinden, werden zu neuen Endhaltestellen gelegt und mit Linien im
20-Min-Takt getauscht. Dadurch soll ein 10-Min-Takt auf der Vestischen Straße entstehen.
Der Brammenring im Stahlwerksgelände als neues Gewerbe- und Einzelhandelsgebiet soll durch die Linien 957 und 961 erschlossen werden. Diese Buserschließung wird bei Realisierung der Linie 105
über das Stahlwerksgelände zurückgenommen.
Der Nahverkehrsplan Duisburg sieht Änderungen im Bereich der Stadtgrenze vor. Wichtigster Baustein und für die STOAG relevant ist
eine Linie von Holten bis zum Bahnhof Oberhausen Sterkrade.
Die Ansiedlung des EDEKA-Zentrallagers bedeutet einen Zuwachs von ca. 1.000 Arbeitsplätzen im Bereich des Waldteichgeländes. Daher soll zu den Schichtzeiten eine Linie 959 als Verstärkerlinie
eingeführt werden, um das Gebiet für die Arbeitskräfte zu erschließen. Da die Entscheidung über die Ansiedlung erst nach
Verabschiedung des Nahverkehrsplans getroffen wurde, findet sich zu dieser Maßnahme kein konkreter Hinweis im aktuellen
Nahverkehrsplan.
Die Strecke der Straßenbahnlinie 105 soll von der Endhaltestelle Essen, Unterstraße bis zur ÖPNV-Trasse neu gebaut werden. Die
Linie 105 soll anschließend weiter bis Sterkrade oder Hauptbahnhof fahren. Mit dieser Planung wird die Leistungsausweitung
Erschließung Brammenring zurückgenommen. Die Maßnahme hat eine Betriebsleistung von 465.000 km/Jahr, die komplett durch die
Straßenbahn zu erbringen ist. Der Wert von 325.000km/Jahr beinhaltet bereits die Leistungsrücknahme der 140.000km/Jahr (Bus)
im Zuge der Rücknahme der Erschließung Brammenring.
Im Zuge des dreigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich wird der Bahnübergang Jägerstraße in Dinslaken dauerhaft geschlossen. Davon sind die Linie 954, E404 und NE4 betroffen, die künftig über eine neu zu bauende Straße fahren müssen. Die Länge der neuen Streckenführung kann noch nicht genau beziffert werden.
Es sind ca. 850 m mehr zu fahren.
Der Bahnübergang Weseler Straße wird ebenfalls im Zuge des dreigleisiegn Ausbaus dauerhaft geschlossen und der Verkehr über
die neue L215n geführt. Die Linien 955 und die E-Wagen 403 und 423 müssen daher überplant werden. Während der Baumaßnahmen sind auf den Linie 955 und den E-Wagen 403, 415 und 423 weiträumige
Umleitungen zu fahren.
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Die o. g. Maßnahmen „Umsetzung bis 2029“ sind verbindlich umzusetzen.
Der Betreiber ist über die bereits oben beschriebenen Änderungen verpflichtet, alle weiteren
Verkehrsleistungen zu erbringen, welche entsprechend dem Ziel der Stadt Oberhausen aus
verkehrlichen Gründen, z. B. einer geänderten Verkehrsnachfrage, erforderlich werden, um
einen funktionierenden ÖPNV im Stadtgebiet Oberhausen sicherzustellen.
Aus denselben Gründen können die Verkehrsdienstleistungen auch reduziert werden.
Die Finanzierung der Aufwendungen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des öffentli-
chen Dienstleistungsauftrags ist – unter Berücksichtigung der entsprechenden Erlöse – be-
grenzt auf Ausgleichsleistungen, die eine Kostenentwicklung berücksichtigt, die wirtschaftlich
vergleichbar ist mit der Kostenentwicklung des (privaten) ÖPNV-Sektors. Es ist auf eine
sparsame Verwendung der Finanzierungsmittel zu achten. Die VRR-Regularien im Zusam-
menhang mit dem Anreizsystem sind anzuwenden.
Ist eine Aufrechterhaltung des in dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag festgelegten Leis-
tungsangebots durch Veränderungen der Aufwendungen bzw. Erlöse wirtschaftlich in Frage
gestellt bzw. nicht mehr möglich, so sind mit dem Aufgabenträger Modelle zur Leistungsab-
bestellung bzw. zur Restrukturierung im Rahmen der Leistungsänderungsklausel abzustim-
men.
2.4. Vergabe von Unteraufträgen
Die Vergabe von Unteraufträgen ist auf den gesetzlich maximal möglichen Anteil der betrau-
ten öffentlichen Verkehrsleistungen, gemessen an der Zahl der Nutzwagenkilometer
(NWkm), zu beschränken.
2.5. Tarifvorgaben
Die STOAG hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbe-
zogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife des VRR nebst den Übergangstarifen und
Sondertarifen (z. B. NRW-Tarif) anzuwenden. Des Weiteren sind auf dem Stadtgebiet der
Stadt Oberhausen die jeweils geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen, Qualitäts-
standards und Richtlinien des VRR zu beachten und den in den Anlagen 1 bis 4c dargestell-
ten Qualitätsstandards vollumfänglich einzuhalten. Darüber hinaus ist bei Umsetzung die
künftige Richtlinie zur Datenpflege und Qualität im Fahrplanauskunftssystem des VRR zu
beachten.
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Notwendig sind in diesem Zusammenhang eine Unterzeichnung des VRR-Grundvertrags
sowie eine Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im VRR.
2.6. Allgemeine Anforderungen an das Fahrpersonal Bus und Straßenbahn sowie
das Betriebspersonal der Infrastruktur
Das Fahrpersonal muss über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sowie die zur
Erfüllung der Serviceaufgaben notwendigen Tarif-, Netz- und Ortskenntnisse verfügen. Der
Besitz des Führerscheins der Klasse D, einer gültigen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
sowie die notwendigen Nachweise nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
(BKrFQG) ist Pflicht (Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein gem. Berufs-
kraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) § 5 Abs. 2 und 4). Die Aufsichtskräfte der
STOAG sind gegenüber dem Fahrpersonal weisungsberechtigt, sofern es sich um die be-
trieblichen Belange des Fahrbetriebes handelt. Die Einhaltung der Dienstanweisungen, der
BOKraft bzw. der BOStrab und die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen sind zu do-
kumentieren. Die STOAG hält dafür Mitarbeiter vor, die alle Überwachungen durchführen
und Fehlverhalten umgehend sanktionieren.
Durch regelmäßige Fahrerschulungen ist sicherzustellen, dass sowohl die betrieblichen As-
pekte wie Kenntnis der Fahrzeug-, Betriebsanlagen- und Vertriebstechnik, Sicherheitsfragen,
Ortskenntnisse und allgemeines Verhalten im Straßenverkehr, aber auch die Belange der
Kundeninformation und das Verhalten insbesondere gegenüber schwächeren Fahrgästen
wie z. B. Kindern, behinderten und/oder mobilitätseingeschränkten Personen usw. ständig
geübt und dafür sensibilisiert wird. Die STOAG hält hierfür eigenes Schulungspersonal und
bei Bedarf ein Fahrzeug bereit. Es erfolgen z. B. Schulungen mit Rollstuhl oder Rollator oder
mit Alterssimulations-Produkten wie dem Anzug „GERT“.
Die Schulungsräume und ihre technische Ausstattung müssen den heute geltenden Anforde-
rungen an Aus- und Weiterbildungseinrichtungen entsprechen und nach dem BKrFQG zerti-
fiziert sein.
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Besondere Anforderungen an das Fahrpersonal Bus und Straßenbahn sind:
• Kenntnisse des aktuellen Liniennetzes und Leistungsangebotes
• fachliche Kenntnisse der Beförderungs- und Tarifbestimmungen sowie der Fahrprei-
se, Fahrausweisarten, deren Gültigkeit und Entwertungsmerkmale; kompetenter Ver-
kauf der richtigen Tickets
• kundenorientiertes Verhalten, welches sich durch freundliches, kompetentes und
hilfsbereites Auftreten sowie durch richtige und zielgerichtete Auskünfte gegenüber
dem Kunden bemerkbar macht
• Durchsage von Sonderinformationen im Fahrzeug (z B. bei Betriebsstörungen)
• Förderung eines geordneten Betriebsablaufes durch pünktlichen Dienstbeginn und
pünktliche Ausfahrten
• Tragen von angemessener Kleidung und gepflegtes Erscheinungsbild
• Beachtung des vorgegebenen Umlaufplans: verfrühte Abfahrten von im Fahrplan an-
gegebenen Haltestellen sind unzulässig; Anschlüsse an definierten Anschlusspunk-
ten sind einzuhalten, wobei die Mitteilung des künftigen rechnergestützten Betriebs-
leitsystems (ITCS) und die Anweisungen der Betriebsleitzentrale (BLZ) zu berück-
sichtigen sind
• die unverzügliche Weiterleitung von zur Kenntnis genommenen Störungen im Fahr-
betrieb und an Betriebsanlagen der STOAG an die BLZ sowie die unverzügliche Mit-
teilung an die BLZ, wenn aufgrund von Kapazitätsengpässen an der Haltestelle Kun-
den nicht befördert werden können
• die Mithilfe bei der Erfassung von Fahrgastzahlen
• die Unterstützung der Arbeit des Zählpersonals, der Fahrausweisprüfer sowie des
Service- und Sicherheitspersonals
• die Unterstützung sämtlicher Angebote und Aktivitäten der STOAG (wie z. B. Taxiruf,
Geldkarteneinsatz etc.)
• die Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen
• eine umweltfreundliche Fahr- und Betriebsweise der Fahrzeuge gemäß dem Luftrein-
halteplan Ruhrgebiet, Teilplan West der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.10.2011
Fahrer der zum Einsatz kommenden Auftragsunternehmen unterliegen den gleichen Pflich-
ten wie das eigene Personal der STOAG. Mögliche geringfügige Abweichungen sind vorab
mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
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Maßnahmen seitens der STOAG für das Fahrpersonal:
Ein weiterer Aspekt ist die arbeitsmedizinische Betreuung des Fahrpersonals durch eine vor-
gehaltene Betriebsarztpraxis. Angesichts der steigenden Verkehrsdichte und der Verlänge-
rung der Lebensarbeitszeit ist es unumgänglich, seitens der STOAG für eine umfassende
arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Aus Sicherheitsgründen legt die Stadt Oberhausen
großen Wert darauf, dass nur gesundes Fahrpersonal zum Einsatz kommt. Hierzu gehört
auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Für die Fahrer und Fahre-
rinnen ist für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Lenkung und Überwachung der Fahr-
zeuge und der Beobachtung des Fahrgastwechsels ein funktionsgerechter Arbeitsplatz be-
reitzustellen.
Um den Fahrerarbeitsplatz weiter optimieren zu können, fließen neben den neuesten ar-
beitsmedizinischen Erkenntnissen auch die Anregungen des Fahrpersonals ein. Diese wer-
den im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Unterweisungen abgefragt.
Im Rahmen der Dienstplangestaltung hat die STOAG dafür Sorge zu tragen, dass die ge-
setzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.
2.7. Weitere Leistungen im Bereich Fahrbetrieb
• Betriebsleiterbereitschaft während der Betriebszeiten
• Funk-Leitstelle während der Betriebszeiten
• Notrufpartner der Polizei und Feuerwehr während Betriebszeiten
• Verkehrsaufsicht zur Unterstützung des Fahrpersonals und Aktion vor Ort bei Be-
triebsstörungen
• Spezifische, teilweise hausinterne Fahrerschulungen (Dienstunterrichte) durch inhalt-
liche Mitwirkung bei üblicherweise standardisierten Schulungen gemäß BKrFQG, ins-
besondere mit den Schwerpunkten „Kundenorientierung“ sowie „Tickets und Tarife“
• Verkehrliche Organisation diverser Großveranstaltungen in Oberhausen (Olgas Rock;
Fußballspiele des Vereins Rot-Weiß Oberhausen; Ruhr in Love; Oberhausen Olé;
Karneval; Kirmes etc.)
• Gewährleistung eines für Großveranstaltung notwendigen Einsatzes zusätzlicher
Straßenbahnen und Busse sowie entsprechender Fahrer (Einsatzwagen für Groß-
veranstaltungen). Bei Veranstaltungen in der Nähe der Trasse soll vorrangig die
Straßenbahn genutzt werden, wenn die nachfragestarken Wege durch die Straßen-
bahnstrecke erschlossen werden.
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• Durchführung der Busschule in Kooperation mit der Polizei für Schülerinnen und
Schüler in Oberhausen mit dem Ziel, sie für die sichere Nutzung des ÖPNV beim
Wechsel auf die weiterführende Schule zu sensibilisieren
• Vorhaltung von Streckeneinrichtungen wie Fahrertoiletten, im Regelfall in hochwerti-
ger baulicher Ausführung und nach Möglichkeit bei Neuerrichtung „zweigeschlecht-
lich“; nur in begründeten Ausnahmen (Übergangslösung, Testbetrieb) als mobiles
WC („Dixi“)
2.8. Qualitätskriterien und Messungen
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems auf
Basis der „Empfehlung für ein Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV im Ver-
kehrsverbund Rhein-Ruhr“ (s. http://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=717). Bei Abschluss
einer entsprechenden Qualitätsvereinbarung zwischen der STOAG und der Stadt Oberhau-
sen werden die darin enthaltenen Vorgaben Teil der betrauten Leistung und sind somit von
der STOAG zu beachten.
Es ist beabsichtigt, dass die STOAG bestehende Leitstellen- und Beschwerdemanagement-
systeme und das künftige ITCS nutzt, um entsprechende auf diesen Daten basierende Quali-
täts-Reports turnusmäßig zu erstellen und dem Aufgabenträger zur Verfügung zu stellen.
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Anlage 1 zu den Anforderungen an die Leistungserbri ngung: Infrastrukturvorhaltung
Die STOAG ist mit der Vorhaltung, Wartung und Instandhaltung sowie dem Betrieb von orts-
festen Anlagen (ÖV-Trasse, Haltestellen, Fahrweganlagen, Betriebshofanlagen und Werk-
stattgebäuden sowie damit verbundenen Sicherheits- und Navigationssystemen) und dem
Betrieb der Schieneninfrastruktur der Straßenbahnlinie betraut.
Die STOAG hat zu gewährleisten, dass der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung
und Beschaffenheit der Anlagen den besonderen Anforderungen genügen muss, die sich
aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben. Die STOAG
hat die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Regelungen aus
• dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
• der BOKraft
• und der BOStrab,
einzuhalten.
Änderungen, die sich aus neuen bzw. geänderten Genehmigungen nach dem PBefG erge-
ben, sind durch diesen Betrauungsbeschluss abgedeckt.
Insgesamt beträgt die Betriebsstreckenlänge 9,06 km bei der Straßenbahn und 180,67 km
im Busbereich zum Stand 31.12.2016.
ÖPNV-Trasse
Die STOAG besitzt und betreibt seit 1996 eine separate, kombinierte Straßenbahn- (Fahrlei-
tung als Hochkette) und Busnahverkehrstrasse.
Die Gesamtstreckenlänge von der Stadtgrenze Mülheim an der Landwehr bis Oberhausen
Sterkrade am Neumarkt beträgt ca. 9 km. Die ÖPNV-Trasse gliedert sich, beginnend im Sü-
den, in die straßenbündig/besonders ausgeführte Zulaufstrecke mit einer Streckenlänge von
ca. 2 km. Die weiteren 7 Streckenkilometer in nördlichem Verlauf von Oberhausen Haupt-
bahnhof bis Sterkrade Neumarkt der ÖPNV-Trasse sind unabhängig vom Individualverkehr
trassiert und ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen.
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Die Trasse wird durch nachfolgend genannte Trassenzu- und -abfahrten erschlossen:
• Zufahrt Brandenburger Straße
• Busbahnhof Sterkrade Bahnhof
• Trassenzu- und -abfahrt von der Sterkrader Straße
• Trassenauf- und -abfahrt an der Werthfeldstraße
• Feuerwehrabfahrt Am Lipperfeld
• Trassenauf- und -abfahrt an der Brücktorstraße
• Trassenzu- und -abfahrt von der Tannenbergstraße
• Trassenabfahrt am Willy-Brandt-Platz (Oberhausen Hauptbahnhof)
• Trassenauffahrt an der Schwartzstraße
Entlang der ÖPNV-Trasse werden insgesamt 14 Personenbeförderungsanlagen (Aufzüge
und Rolltreppen), drei Kundencenter, Betriebsgebäude zur Bahnstromversorgung, das Be-
triebsgebäude der Funkleitstelle, Fahrerpavillons und kleinere Technikräume betrieben (Les-
art von unten nach oben):
• (H) Neumarkt
• Unterwerk Neumarkt
• (OSB) kombinierte Straßenbahn-/Bus-Umsteigeanlage Sterkrade Bahnhof
• Kundencenter Sterkrade Bahnhof
• Pavillon Sterkrade Bahnhof
• (H) MAN TURBO (vormals Presswerk)
• (H) Eisenheim
• (H) OLGA-Park
• Unterwerk Werthfeldstraße
• (H) Neue Mitte Oberhausen (NMO)
• Kundencenter NMO
• Betriebsgebäude NMO
• (H) Lipperfeld
• (H) Feuerwache (vormals Arbeitsamt)
• Unterwerk Feuerwache
• (H) Oberhausen Hauptbahnhof
• Kundencenter Oberhausen Hauptbahnhof
• (H) Luise-Albertz-Halle
• Unterwerk Danziger Straße
• (H) Obere Marktstraße
• (H) Blücherstraße
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• (H) Hilgenberg
• (H) Landwehr
Im Zuge der ÖPNV-Trasse werden 29 Ingenieurbauwerke unterhalten. Diese Bauwerke un-
terliegen einer stetigen Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von
Straßen und Wegen/Überwachung und Prüfung). Es handelt sich um folgende zu unterhal-
tende Ingenieurbauwerke:
1. Stützwände, Fußgängerunterführungen und Bunkerüberfahrt im Bereich Oberhausen
Hauptbahnhof
2. Fußgängerdurchlass in Höhe des Betriebsgebäudes der Deutschen Bahn AG
3. Brücke Ebertstraße
4. Trogbauwerk und Brückenbauwerk Mülheimer Straße, Brücken der Feuerwehrne-
benzufahrt und Feuerwehrhauptzufahrt im Bereich der Haltestelle Feuerwache (vor-
mals Arbeitsamt)
5. Fußgängerunterführung Brücktorstraße
6. Stützwand Am Damm
7. Trassenbrücke über die Köln-Mindener-Eisenbahn
8. Brücke Lipperfeld, Rampenstützwände, Bahnsteigstützwände und Treppenzugänge
der Haltestelle Lipperfeld
9. Stützwände Dammlage Lipperfeld
10. Siebenfeldbrücke einschließlich nördlicher Stützwand (Bereich Koehne-/ und Essener
Straße)
11. Brücke Neue Mitte
12. Brücke Serviceroad
13. Brücke über den Rhein-Herne-Kanal (Eisenbahnbrücke Nr. 319; Km 9,616) ein-
schließlich Hohlraum nördlich der Brücke
14. Emscherbrücke
15. Brücke A 42 einschließlich anschließender Stützwand und Fahrbahnplatte
16. Brücke Hoffmannstraße DB-Nr. (10) -2.062.0
17. Brücke Werthfeldstraße und Bottroper Straße/DB-Gleise, Rampenstützwände und
Treppenzugänge im Bereich Haltestelle Werthfeldstraße, Brücke Bottroper Straße
sowie Kehrgleisanlage mit Prellbrock und Trogbauwerk
18. Brücke Fahnhorststraße einschließlich anschließender Stützwände
19. Brücke Eisenheimer Straße, Treppenzugänge und Stützwände im Bereich Haltestelle
Eisenheim
20. Stützwand Kniestraße
21. Stützwand Wesselkampstraße
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22. Brücke Berliner Straße
23. Brücke A 516
24. Stützwand und Treppenzugang im Bereich Haltestelle MAN-TURBO (vormals Press-
werk)
25. Brücke Steinbrinkstraße
26. Medienkanal MAN GHH
27. Brücke MAN GHH einschließlich Stützwände Rampe DB
28. Stützmauer Timpenstraße
29. Stützmauer Grafenbusch
Entwässerungseinrichtungen (Gleis- und Straßenentwässerung, Ablaufleitungen, Schächte,
Schlitzrinnen, Kanäle, Regenrückhaltekanal, Scheiber und Messeinrichtungen) von vorge-
nannten Verkehrs- und Betriebsanlagen sowie die der Personenverkehrswege sind gemäß
Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) regelmäßig instand zu halten.
Die ÖPNV-Trasse und damit einhergehend betriebene Verkehrs- und Betriebsanlagen sind
gesäumt von Vegetationsflächen und Begleitgrün mit besonderem Anspruch an den Natur-
schutz (Ausgleichspflanzungen im Zuge der Errichtung der Verkehrsanlagen).
Entlang der Trasse sowie im Liniennetz des Oberhausener Stadtgebietes betreibt und unter-
hält die STOAG derzeit 27 Sozialräume (Personalaufenthaltsräume und Personaltoiletten)
für den Fahrdienst.
Aufgrund der besonderen Eigenheit der ÖPNV-Nahverkehrstrasse mit ihren Verkehrsanla-
gen besteht hier neben dem erhöhten Abschreibungs- und Zinsaufwand auch ein erhöhter
Aufwand an Instandhaltung und Instandsetzung.
Die STOAG ist Eigentümer und Betreiber des hier beschriebenen Linienbauwerks ÖPNV-
Nahverkehrstrasse. Die Personenbeförderungsanlagen sind architektonisch durchgebildet
und als Kunstbauten ausgeführt (z. B. Haltestelle Neue Mitte Oberhausen, Obere Marktstra-
ße, Umsteigeanlage Sterkrade).
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Die spezielle Topographie und örtliche Lage der Trasse begründet zahlreiche Brücken über
Bestandsautobahnen, Bahnanlagen, Schifffahrtsstraßen und Flüsse sowie die Unterquerung
der Mülheimer Straße und anschließendes Trogbauwerk der Haltestelle an der Feuerwache
auf verhältnismäßig kurzer Streckenlänge. Für die besonderen Haltestellen in Brücken- und
Troglage werden Einrichtungen wie Personenaufzüge und Rolltreppen betrieben. Die Reini-
gung der Kunstbauten (Personenbeförderungsanlagen) ist grundsätzlich aufwendig, bedingt
gleichfalls umfangreiche Arbeitstelleneinrichtungen und kann oftmals nur während der kur-
zen nächtlichen Betriebsruhe ausgeführt werden (Hinweis: Fahrstromabschaltung erforder-
lich, kurze Arbeitszeitfenster usw.).
Die die Trasse und Zuwege zu den Haltestellen sowie die Park&Ride-Anlagen säumenden
und großflächig zusammenhängenden Begleitgrünanlagen müssen mit besonders land-
schaftspflegerischem und ökologischem Anspruch an den Naturschutz gepflegt werden. Für
alle aufgeführten Verkehrsanlagen und Bauwerke ist der Betreiber verkehrssicherungspflich-
tig. Hierzu ist ein umfangreicher Regiebetrieb (z. B. Straßen- und Wegereinigung, Winter-
dienst) zu organisieren. Besondere Prüfungen wie beispielsweise Brückenprüfungen sind
kontinuierlich durchzuführen.
Die hohe Verkehrsbelastung von ca. 1.000 Fahrzeugen pro Tag bedingt erhöhten Instand-
setzungs- und Erneuerungsaufwand von Fahrbahn und Bauwerksabdichtung (z. B. Straßen-
unterhaltung, Deckenbau- und Abdichtungsarbeiten, Verkehrssicherungsanlagen zur Be-
triebsdurchführung während der Bauarbeiten).
Für die Änderung von Anlagen, wie z. B. Rückbau oder Stilllegung, sind die vorgesehenen
Verwaltungsverfahren einzuhalten.
Änderungen, die Auswirkungen auf die betraute Qualität oder die Erfüllung von Vorgaben der
NVPs der Stadt Oberhausen, des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der Stadt Mülheim an der
Ruhr, der Stadt Bottrop, des Kreises Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen haben,
bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des jeweiligen Aufgabenträgers.
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Ladeinfrastruktur
Im Rahmen der Entwicklung der Elektromobilität werden in Oberhausen derzeit zwei La-
destationen für Busse sowie drei PKW-Schnellladesäulen betrieben, die künftig weiterhin
vom Betreiber zu unterhalten sind. Im Einzelnen ist folgende Infrastruktur vorzuhalten:
1. Lademast an der Haltestelle „Neumarkt“, versorgt durch das Unterwerk Neumarkt
2. Lademast an der Haltestelle Sterkrade Bahnhof durch Nutzung der Straßenbahn-
Fahrleitung
3. Drei PKW-Schnellladesäulen mit jeweils 50 kW an der P&R-Anlage Sterkrade Bahn-
hof unter Nutzung der Straßenbahn-Fahrleitung
Bei möglichen Ausweitungen des Einsatzes von E-Bussen (vgl. Anlage 3) sind künftig weite-
re Standorte von Ladestationen oder die Errichtung weiterer Lademasten an bestehenden
Standorten möglich.
Sofern weitere Verkehrsunternehmen an der Nutzung der Ladeinfrastruktur für E-Busse inte-
ressiert sind, ist diese vom Betreiber diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.
RBL und DFO
Die STOAG hält ein rechnergesteuertes Betriebsleitsystem (RBL) bzw. ITCS vor, wozu die
Fahrzeuge mit entsprechenden Systemen wie Bordrechnern und elektronischen Fahrschein-
druckern nebst Peripherie ausgerüstet werden. Darüber hinaus werden durch das RBL durch
aktive Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA) über Datenfunk die Standzeiten an über
200 (LSA) optimiert.
Derzeit sind am Oberhausener Hauptbahnhof acht Bussteige sowie der im Rahmen der neu-
en ÖPNV-Trasse neu gebaute Bahnsteig mit Anzeigern der Dynamischen Fahrgastinforma-
tionsanlage (DFI) ausgestattet. Hierzu zählen auch insgesamt sieben Vorwegweiser.
Insgesamt sind im Oberhausener ÖPNV-Netz 35 DFI-Anzeiger entlang der ÖPNV-Trasse,
19 Edelstahlstelen an größeren Knotenpunkten und 41 Anzeigefahnen an Haltestellen mit
höherem Fahrgastaukommen installiert. Zusätzlich wurden Vorwegweiser an den wichtigen
Knotenpunkten Neue Mitte und Sterkrade Bf. errichtet.
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Haltestellen allgemein
Bedingt durch die genehmigten Fahrpläne, hat die STOAG die vorgesehenen Haltestellen
vorzuhalten. Die ggf. darüber hinaus gehenden Vorgaben der NVPs der Stadt Oberhausen,
des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der Stadt Mülheim an der Ruhr, der Stadt Bottrop, des
Kreises Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen sind einzuhalten.
Zum 31.12.2016 werden von der STOAG 28 Straßenbahn- und 771 Bushaltestellen vorge-
halten. Von diesen Haltestellen sind 454 mit Wartehallen ausgestattet, wovon sich 262 im
Eigentum der STOAG und 192 im Eigentum der Ströer Deutsche Städte Medien (DSM) be-
finden.
Die Ausgestaltung der Haltestellen richtet sich nach der Richtlinie zur „ÖSPV-
Haltestellenausstattung im VRR“ (Stand: 10.02.2012) sowie nach den Vorgaben der NVPs
der Stadt Oberhausen, des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der Stadt Mülheim an der Ruhr,
der Stadt Bottrop, des Kreises Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen.
Zu den Aufgaben der STOAG zählt die Haltestellenplanung und -verwaltung, der barriere-
freie Ausbau der Haltestellen, Bearbeitung von Bürgeranfragen, Änderungen durch Verle-
gung oder Umgestaltung, Pflege und Instandhaltung, Abstimmung mit weiteren Beteiligten
wie DSM und der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO). Hierzu zählt auch die Ab-
stimmung von Maßnahmen wie Haltestellenausbau und Kundeninformation mit der Stadt
Oberhausen und den Behindertenverbänden.
Hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen ist pro Jahr ein Ausbau von rund
zehn Haltestellen geplant (vorbehaltlich Förderung). Die genaue Zahl ist abhängig von den
Baukosten und dem Bau- und Planungsaufwand und ist mit dem Aufgabenträger abzustim-
men.
Des Weiteren erfolgt die Vorhaltung und der Einsatz zweier mobiler Wartehallen für Ersatz-
haltestellen (bei Bedarf = in der Regel bei längerfristiger Haltestellenverlegung mit hoher
Fahrgastzahl/Umsteigehaltestelle).
Die Vermarktung von Haltestellennamen unterliegt folgenden Grundsätzen:
• Der neu vergebene Haltestellenname muss eine für den Kunden bekannte Ortsmarke
darstellen und damit eine bessere Lokalisation ermöglichen als der bisherige. Zentra-
le Punkte wie Bahnhöfe, Rathaus oder Krankenhäuser oder ähnliche Orte sind
grundsätzlich von einer Umbenennung ausgenommen. Es dürften keine Haltestellen
mit politischem oder anstößigem Hintergrund benannt werden.
• Eine Umbenennung bedarf der Zustimmung durch den Aufgabenträger.
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Die STOAG unterhält eine Datenbank aller Haltestellen mit allen notwendigen Informationen
zu Ausstattung, Reinigungsintervallen und Instandhaltungsmaßnahmen. Diese Daten sind
der Stadt Oberhausen auf Verlangen in geeigneter Form vorzulegen.
Haltestellen Busse
Je nach Funktion, Frequentierung und Platz werden verschiedene Anforderungen an die
Ausstattungselemente der Haltestellen gestellt. Die genaue Ausstattungsqualität kann dem
gültigen NVP der Stadt Oberhausen entnommen werden. Zu den Mindestanforderungen je-
der Haltestelle zählen
• Haltestellenmast mit Name und Liniennummer,
• Fahrtziel der Linie,
• Fahrplaninformationen,
• Tarifinformationen und
• barrierefreier Ausbau (Hochboard, taktile Elemente) nach Maßgabe des NPV der Stadt Oberhausen
Darüber hinaus werden an stark frequentierten Haltestellen zusätzlich
• Dynamische Fahrgastanzeigen (DFI) an Verkehrsknotenpunkten
und an verkehrswichtigen Haltestellen
• Wind- und Wetterschutzeinrichtungen,
• Beleuchtung (wenn nicht durch die allgemeine Beleuchtung hinreichend ausgeleuch-
tet),
• Sitzgelegenheiten und
• Abfallbehälter
vorgehalten. Welche Haltestellen als stark frequentiert gelten, wird im NVP geregelt.
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Die besonderen Anforderungen unterschiedlicher Kundengruppen
• Bewegungsfreiheit für Kinder,
• transparente, gut einsehbare und hell beleuchtete Gestaltung,
• blendfreie und gut lesbare Schrift für Sehbehinderte und
• Sitzgelegenheiten für Gehbehinderte und ältere Menschen
sind bei der Errichtung und Wartung bzw. Instandhaltung zu berücksichtigen. Darüber hinaus
ist die städtebauliche Gestaltung des Umfelds zu beachten.
Die Haltestellen und Wartehallen sind regelmäßig, grundsätzlich jedoch mindestens einmal
pro Jahr zu inspizieren – abhängig von Aspekten wie Fahrgastwechsel und Schadenshäufig-
keit bzw. Auffälligkeiten in der Vergangenheit. Schäden, die die Sicherheit gefährden (auch
Beleuchtung) sowie grobe Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen, im Regelfall in-
nerhalb von 24 Stunden (am Wochenende sichert die Aufsicht beschädigte Haltestellen und
die Reparatur erfolgt am nächsten Werktag). Die Reinigung erfolgt derzeit 14-tägig (gesamte
Haltestelle). Einmal im Jahr werden zusätzlich die Dächer gereinigt.
Haltestellen Straßenbahn
Ergänzend zu den Anforderungen der Bus-Haltestellen verfügen die Straßenbahn-
Haltestellen immer über:
• Fahrausweisautomaten (Änderungen sind aufgrund der engen Verflechtung nur in
Abstimmung mit der Stadt Mülheim und dem Betreiber des ÖPNV in Mülheim mög-
lich)
• DFI
• Elektronische Lautsprecheransagen (nur bei Haltestellen auf der ÖV-Trasse)
• Notruf auf Trasse (in Zukunft ggf. entfallend aufgrund Smartphone-Verfügbarkeit und
Missbrauch/Vandalismus, keine gesetzliche Notwendigkeit)
• gesonderte Beleuchtung (auf der ÖV-Trasse)
• Kameraüberwachung (auf der ÖV-Trasse)
• barrierefreier Ausbau
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Weitere Anforderungen an die Infrastrukturvorhaltun g
Ferner hat die STOAG die Einhaltung der Anforderungen, die sich aus dem Vertrauen in eine
sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben, einzuhalten. Hierzu sind, in Ergänzung
zu den bereits beschriebenen Anforderungen, folgende Leistungen zu erbringen bzw. vorzu-
halten:
• Vorhaltung von Streckeneinrichtungen, z. B. ausreichende, den arbeitsrechtlichen
Vorgaben entsprechende und ausreichende Streckentoiletten an allen Endhaltestel-
len
• eine hinsichtlich Lage, Ausstattung und personeller Besetzung angemessene Be-
triebsleitstelle (für Bus- und Schieneninfrastruktur)
• weitere, den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens unterstützende Gegen-
stände
• Leistungen betreffend die Erneuerung und Instandhaltung der Ausrüstungsgegen-
stände
• Liegenschaftsverwaltung Infrastruktur (z. B. Baumkataster, Baumprüfung, Jäger)
• drei P+R-Parkplätze samt B+R-Anlagen, zukünftig z. T. Bike-Boxen; Die Öffnung und
Bezahlung einiger Boxen erfolgt digital. Die STOAG übernimmt die Öffentlichkeitsar-
beit für alle P+R/B+R-Anlagen in Oberhausen, aktuell also auch für die Standorte am
Hauptbahnhof und am Bahnhof Holten.
• Anti-Graffiti-Maßnahmen (aktuell wird ein Null-Toleranz-Prinzip verfolgt)
• Engagement im Bereich innovativer Projekte wie z. B. Regenwasseraufbereitung,
Photovoltaik, Elektromobilität (auch Ladestationen für PKW)
• Einrichtung einer Infrastrukturwerkstatt lokal vor Ort, damit kurze Wege und kurze
Reaktionszeiten ermöglicht werden und schnelle Lösungen von technischen Proble-
men (z. B. bei LSA-Ansteuerung) ohne Umweg über externe Firmen erzielt werden
können.
• Einrichtung eines Haltestellenservice um kurze Reaktionszeiten zu ermöglichen.
Hierbei sind Ersatzhaltestellen kurzfristig einzurichten bzw. Aushänge (Fahrplan,
Netzplan, Infoplakate etc.) kurzfristig auszuhängen, z. B. bei plötzlichen Umleitungen.
• Einrichtung von WLAN in Bussen, sobald dies wirtschaftlich tragbar ist
Um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, hat die STOAG Betriebshöfe und
Werkstätten in angemessener Größe und mit angemessener Ausstattung vorzuhalten. Die
Betriebshöfe müssen mindestens so dimensioniert sein, dass sie eine ausreichende Fahr-
zeugreserve ermöglichen, abhängig von Schadenshäufigkeit des Fuhrparks und der Leis-
tungsfähigkeit von Werkstatt und Betriebshofmanagement. Bemessen nach dem aktuellen
Leistungsangebot hält die STOAG derzeit einen Betriebshof mit entsprechenden Abstellhal-
Gesamtleistungsangebot der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH im ÖPNV gem. Direktvergabe einschließlich bereits geplanter Änderungen des Gesamtleistungsangebots
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len mit Werkstätten zur Wartung und Instandhaltung vor. Vorgaben zur Lage des Betriebsho-
fes im Stadtgebiet sind im NVP beschrieben.
Die STOAG ist ferner mit der Vorhaltung von angemessenen Sicherheits- und Navigations-
systemen betraut.
Sämtliche Wirtschaftsgüter und Leistungen sind in mittlerer Art und Güte vorzuhalten bzw. zu
erbringen.
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Anlage 2 zu den Anforderungen an die Leistungserbri ngung: Regie- und Vertriebsleis-
tungen
Die STOAG ist mit der Erbringung von Regie- und Vertriebsmehrleistungen betraut, soweit
diese den ordnungsgemäßen Betrieb der STOAG bedingen und soweit diese verbund- bzw.
aufgabenträgerbedingt anfallen.
Die diesbezüglichen Leistungen betreffen Planung und Koordination, Marketing und Finanz-
management sowie Vertrieb zur Erfüllung verbundrelevanter Standards, zu deren Einhaltung
die STOAG aufgrund des Einnahmenaufteilungsvertrages und des Kooperationsvertrages,
einschließlich der zur Durchführung des Kooperationsvertrages ergangenen Richtlinien des
VRR und der NVPs der Stadt Oberhausen, des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der Stadt
Mülheim an der Ruhr, der Stadt Bottrop, des Kreises Recklinghausen und der Stadt Gelsen-
kirchen verpflichtet ist. Dies gilt ebenfalls bezüglich der künftigen "Richtlinie zur Datenpflege
und Qualität im Fahrplanauskunftssystem" des VRR.
Im Einzelnen umfassen die verbund- bzw. aufgabenträgerbedingten Regie- und Vertriebs-
mehrleistungen, die sich aus der Anlage 2/2 der Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im
VRR des VRR ergeben, insbesondere:
• Externe Regie- und Vertriebsleistungen
• Planung/Koordinierung
• Marketing/Finanzmanagement
• Vertrieb
• Kontrolle im Bereich veranlasster Leistungen
1. Externe Regie- und Vertriebsleistungen
Der Betreiber stellt durch die Mitarbeit in den Gremien des VRR für Verbundverkehrsunter-
nehmen die Verbundintegration sicher. Dabei werden insbesondere Aufgaben in den folgen-
den Themengebieten erfüllt:
• Tarif: Weiterentwicklung und Abstimmung des gemeinsamen Verbundtarifs.
• Vertrieb: Sicherstellung des Vertriebs von Fahrausweisen des VRR und VRS-
Übergangstarifs sowie bestimmter Angebote aus dem NRW-Tarif und der DB. Derzeit
basiert der Vertrieb neben den derzeit drei eigenen auf dem Verkauf in den Bussen
durch die Fahrer, bei privaten Vertriebspartnern (aktuell 38 Verkaufsstellen), dem
Verkauf über Automaten und elektronischen Verkaufswegen, z. B. über das Internet
oder über das Smartphone, der STOAG-App sowie im Abonnement.
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• Vertrieb: Der Betreiber wirkt an einer Weiterentwicklung des Vertriebs im Einklang mit
den VRR-Richtlinien sowie einer Ausweitung des Vertriebs auf neue Nutzermedien
mit.
• Produktstandards: Der Betreiber wirkt an der Erstellung und Weiterentwicklung der
Produktstandards und an einer Harmonisierung innerhalb des Verbundes mit.
• Kundeninformation: Durch aktive Mitarbeit in den VRR-Gremien trägt der Betreiber
zur Festlegung und Weiterentwicklung einer einheitlichen Kundeninformation bei.
• Einnahmesicherung und -aufteilung: Der Betreiber übernimmt für den eigenen oder in
seinem Auftrag erbrachten Busverkehr sowie die übrigen Vertriebswege die Abrech-
nung und Koordination der durchgeführten Fahrausweisverkäufe, die Kontrolle aller
Fahrgeldeinahmen und die Meldung an den Verbund. Darüber hinaus werden durch
das Fahr- und Prüfpersonal Fahrausweisprüfungen durchgeführt und in Abstimmung
mit dem Verbund die Sicherheits- und Prüfmerkmale der Fahrtberechtigungen festge-
legt und weiterentwickelt. Der Betreiber hält in seinen Bussen ein elektronisches Kon-
trollsystem gemäß den Vorgaben des VRR vor.
Im Rahmen der Einnahmeaufteilung beteiligt sich der Betreiber an der Entwicklung des Auf-
teilungssystems, der Durchführung der notwendigen Erhebungen zu Fremdnutzern und
Schwerbehinderten sowie an der Überprüfung der von anderen Unternehmen und dem Ver-
bund vorgelegten Daten.
Die Informationen über die Ergebnisse werden die Aufgabenträger im Rahmen der VRR-
Ergebnisrechnung gemäß der dortigen Anlage 2, wie sie jährlich im Dezember zur Verfügung
gestellt werden, mitgeteilt.
Weitere Leistungen im Bereich Marketing/Vertrieb:
• Betrieb von Kundencentern gemäß den Vorgaben des NVPs
• digitale Vertriebswege: Ticketshop / Abo-Online Aboverwaltung
• Fahrausweis-Kontrolleure/Prüfdienst
• Verkauf von SPNV-Fahrscheinen im Kundencenter; grundsätzliche Bereitschaft zur
Übernahme weiterer Leistungen im Sinne von Mobilitätszentralen
• 27 Fahrkartenautomaten mit Bar- und Zeitkartenverkauf, Akzeptanz gängiger elektro-
nischer Zahlungsarten, aktuell Kreditkartenakzeptanz und „Girogo“-Funktion
• Alle Straßenbahn-Haltestellen müssen mit Fahrausweis-Automaten ausgestattet wer-
den (kein Fahrausweis-Verkauf in der Straßenbahn möglich/einrichtbar)
• Infomobil an Schulen (Vorlauftage, Frühbucher-Aktion)
• Neubürger-Kampagne
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• Erstellung von Informationsmedien (Pocketfolder, Sonderinformationen etc.) und de-
ren Vertrieb
• Entwicklung und Durchführung von Tarif- und Marketing-Kampagnen
• Serviceleistungen (Pünktlichkeitsversprechen, Halten auf Wunsch)
• Aktuell ist die Veröffentlichung mind. eines Fahrplanbuches pro Jahr, ggf. ergänzt
durch Änderungshefte, Pocketfolder und Sondermedien vorgesehen. Aufgrund der
Abnahme der Bedeutung von Printmedien sind Abweichungen in Abstimmung mit
dem Aufgabenträger möglich.
2. Planung/Koordinierung
Oberhausen ist eine deutsche Großstadt, welche keine besonderen topografischen Beson-
derheiten aufweist. Charakteristisch ist die polyzentrische Struktur mit den Zentren Alt-
Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld und der Neuen Mitte. Dies spiegelt sich in der Angebots-
struktur im ÖPNV wieder.
Die Stadtbezirke haben jeweils eine eigene Struktur und bedingen eine Vielzahl von verkehr-
lichen Verflechtungen bei der Angebotskonzeption in Form von definierten Anschlussbezie-
hungen.
Darüber hinaus sind Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten und/oder behinderten Men-
schen und Familien in besonderem Maße zu berücksichtigen. Ein weiterer Faktor ist die de-
mographische Entwicklung der Bevölkerung, die aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung
und der Geburtenrückgänge immer älter wird, bei einem gestiegenen Anspruch an die indivi-
duellen Mobilitätsbedürfnisse. Hierdurch entstehen besondere Anforderungen an den ÖPNV
hinsichtlich des Einsatzes von Niederfluromnibussen mit Rampen, ein geringer Haltestellen-
abstand sowie eine besondere Komplexität bei der Fahrzeuglogistik.
Eine wesentliche Vorgabe bei der Angebotsplanung ist die Umsetzung eines hochwertigen
ÖPNV-Angebotes bei maximaler Betriebswirtschaftlichkeit, um die vorgenannten Bedürfnisse
der Bevölkerung zu erfüllen. Weitere Einzelheiten hierzu regelt der NVP der Stadt Oberhau-
sen.
Im Übrigen sind die Vorgaben und die NVPs des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der Stadt
Mülheim an der Ruhr, der Stadt Bottrop, des Kreises Recklinghausen und der Stadt Gelsen-
kirchen zu beachten. In Einzelfällen kann aufgrund verkehrlicher oder baulicher Einschrän-
kungen hiervon abgewichen werden.
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Das Angebotskonzept des Betreibers hat sich an folgenden Kriterien zu orientieren:
• Einsatz von Schnellbus-Linien zur Verbindung der Stadtteile und der Nachbarstädte
• Stadtliniennetz zur Erschließung der Stadt Oberhausen (Flächenerschließung)
• Straßenbahn als „Rückgrat des ÖPNV“ auf der Hauptachse im Oberhausener Netz
• Bereitstellung von Einsatzwagen im Linienverkehr für erhöhten Bedarf wie z. B.
Stadtfeste
• Bereitstellung von Einsatzwagen im Linienverkehr als Verstärkung zu den Hauptver-
kehrszeiten mit speziell auf den Ausbildungsverkehr ausgerichteter Linienführung
• Einsatz von NachtExpress-Linien an den Wochenenden und vor Feiertagen
• bedarfsorientierter Mehreinsatz bei Großveranstaltungen (Gefäßgröße, Zusatzleis-
tung, Servicekräfte)
• Begleitung städtebaulicher Weiterentwicklungen sowie ÖPNV-Erschließung neuer
Wohn-/Gewerbegebiete
• Die Stadt Oberhausen bereitet zurzeit ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept vor.
Die STOAG wird hieran mitwirken und ggf. Aufgaben aus diesem Prozess überneh-
men.
Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sind hierbei die Grundsätze angebotsorientiert für
eine hohe Angebotsqualität im Liniennetz und bedarfsorientiert z. B. bei Schüler-E-Wagen
und Großveranstaltungen zu beachten.
Zudem ist der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan West der Bezirksregierung Düsseldorf
vom 15.10.2011 zu beachten.
Besondere Anforderungen von Menschen mit Mobilitäts einschränkungen
Das ÖPNV-Angebot muss den besonderen Anforderungen behinderter und/oder mobilitäts-
eingeschränkten Bürger entsprechen. Hierzu gehören u. a.:
• kurze Wege zu den Haltestellen
• ausschließlicher Einsatz von Niederflurbussen mit Rampen
• Ausstattung der Fahrzeuge mit automatischer Ansagen, bei dessen Ausfall ersatz-
weise eine deutliche Haltestellenansage durch das Fahrpersonal
• gut lesbare Beschilderung der Liniennummer zu allen Seiten und gut lesbare Zielbe-
schilderung an den Bussen vorne und seitlich
• optische Haltestellenanzeige in den Fahrzeugen
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• Ziel: 2-Sinne-Prinzip (zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ müssen ange-
sprochen werden)
• Schulung der Fahrgäste zur sicheren Nutzung ihres Rollators oder Rollstuhls
Angebotsplanung (Netzanalyse und Optimierung)
• Liniennetzplanung des Gesamtnetzes einschließlich der Feinplanung, der Verknüp-
fungspunkte und bei Bedarf der Erschließung neuer Gebiete
• Weiterentwicklung des Angebotes der Gesamtleistung Stadtverkehr Oberhausen
gemäß dem gültigen NVP der Stadt Oberhausen
• Abstimmung des Streckennetzes, aus dem sich dann der Investitionsbedarf für Hal-
testellen und Einrichtungen der Verkehrstechnik ableitet
• Konkretisierung des betrieblichen Leistungsangebotes und Erstellung des Fahrplans
unter Berücksichtigung der Koordination und Anschlusssicherung mit dem regionalen
Bus- und Schienenverkehr
• Erstellen des jährlichen Fahrplans, des Wirtschaftsplans und Bereitstellung der Daten
für das VRR-Finanzierungssystem
• Erstellung der Fahrgastinformationen in schriftlicher und elektronischer Version ein-
schließlich Sonderinformationen und der Bearbeitung digitaler Karten
• Koordination und Überwachung des Ausbildungsverkehrs, Abstimmung mit den
Schulen. Organisation von Veranstaltungsverkehren
• Organisation von möglichen Sonder-, Großveranstaltungen und großen Umleitungen,
• Durchführung der Umlaufplanung und weitere betriebliche Planungen
• Betriebliche EDV-gestützte Optimierungen (Umlaufplan, Dienstplan) zur Erhöhung
der Wirtschaftlichkeit bei identischer Verkehrsleistung
Der einzusetzende Fahrzeugtyp richtet sich grundsätzlich nach dem gültigen NPV. Abwei-
chungen sind möglich, um die Fahrzeuggröße dem Tagesgang der Nachfrage anzupassen
oder um betriebliche Optimierungen vornehmen zu können. In allen Fällen muss sicherge-
stellt sein, dass der Fahrgastnachfrage entsprochen wird.
Bei begründeter verkehrlicher Notwendigkeit sind größere Fahrzeuge als im NPV vorgege-
ben einzusetzen. Dies betrifft insbesondere Sonderverkehre, beispielsweise bei Großveran-
staltungen.
Sollte die Fahrgastnachfrage auf einer Linie auf unbestimmte Zeit und ohne konkreten An-
lass (und nicht nur in einem abgegrenzten Zeitbereich) den grundsätzlichen Einsatz eines
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veränderten Fahrzeugtyps erforderlich machen, kann dies in Abstimmung mit dem Aufga-
benträger erfolgen.
Hinsichtlich der Fahrgastkapazitäten der Fahrzeugtypen wird planerisch nicht die lt. Straßen-
verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zulässige Fahrgastzahl angesetzt, sondern folgende
Erfahrungswerte angenommen (die zusätzlich noch einen Puffer beinhalten):
NL = Niederflur-Standardlinienbus (Zweiachser): 70 Personen Gesamtkapazität
GL = Niederflur-Gelenkbus (Dreiachser): 100 Personen Gesamtkapazität
Beim Niederflur-Standardlinienbus (Zweiachser) wird zwischen Zwei- und Dreitürer nicht dif-
ferenziert, in beiden Fällen wird mit einer Kapazität von 70 Personen gerechnet. Der dreitüri-
ge Fahrzeugtyp soll jedoch verstärkt auf stärker ausgelasteten NL-Linien eingesetzt werden.
Eine Anpassung der Werte kann durch den Nahverkehrsplan erfolgen.
Strukturplanung
• Lieferung von Nachfragedaten für den Teilbereich ÖPNV an die Aufgabenträger (auf
Anfrage)
• Pflege eines Verkehrsmodells
• Durchführung von Fahrgasterhebungen, Fahrtzeitanalysen, Schwerbehinderten- und
Fremdnutzererhebungen
• Abstimmung und Kommunikation mit Dritten (z. B. ProBahn, Jugendparlament),
• Abstimmung der Schülerverkehre mit den Schulen, hierzu u. a. jährliche Abfrage der
geänderten Schulzeiten
• Durchführung eines Kundenbarometers
• Einsatz von Mystery Shopper
• ÖPNV-Netzplanung und Weiterentwicklung einschließlich einer wirtschaftlichen und
betrieblichen Beurteilung
• Nutzung planungsrelevanter Daten, wie z. B. Struktur-, Preis- und Prognosedaten
sowie Informationen zur Stadtentwicklungsplanung, die von den Aufgabenträgern be-
reitgestellt werden
• Lieferung von Daten der kontinuierlichen Nachfrageerhebung mittels automatischer
Fahrgastzählgeräte
• Erarbeitung eigener Ideen und Konzepte zur ÖPNV-Entwicklung, die vom zuständi-
gen Aufgabenträger geprüft werden
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• Lieferung von Daten zur Unterstützung des Aufgabenträgers sowie Mitwirkung an der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans
• Beschleunigungssysteme (z. B. LSA-Beschleunigung), Haltestellenmanagement für
die gesamte Haltestellenausrüstung, Bewertung der infrastrukturellen Voraussetzun-
gen für neue Linienwege und Umleitungsstrecken, Stellungnahmen zu städtischen,
Landes-, Bundes- und Investoren-Planungen, Begutachtung und Betreuung von Bau-
leistungen vom Entwurf bis zur Umsetzung (eigene und fremde), Planung/Umsetzung
Kundeninformationssysteme, Administrative Bauunterhaltung, Konzessionierung
• Kontrolle und Prüfung von Dritt-Verkehrsunternehmen an den Aufgabenträger ge-
meldeter Leistungen (Kilometer)
3. Finanzmanagement/Marketing/Unternehmenskommunik ation
Im Rahmen des Finanzmanagements werden alle im Zusammenhang mit der Betrauung
benötigten finanziellen Daten aufbereitet und, sofern notwendig, von unabhängigen Dritten
geprüft und testiert. Des Weiteren erfolgen dort die zentrale Bearbeitung der Einnahmenauf-
teilung im Rahmen des VRR sowie die Durchführung des Betriebsleistungscontrollings. Fer-
ner erfolgt in diesem Bereich die Ermittlung von Finanzierungsbeiträgen.
Die STOAG ist durch einen Kooperations- und einen Einnahmenaufteilungsvertrag Partner
im VRR. Eine Kündigung dieser Verträge ist nur möglich, wenn die Stadt Oberhausen aus
dem Zweckverband VRR austritt. Dem entsprechend ist das Unternehmen verpflichtet, den
Verbundtarif flächendeckend anzubieten. Die in der Richtlinie Vertrieb (Stand März 2014)
nebst Anlagen des VRR geregelten Bestimmungen stellen hierbei den qualitativen Mindest-
standard für das Unternehmen dar.
Die Aufgaben des Marketings liegen in den Bereichen Produktpolitik, Serviceleistungen,
Kundenbetreuung, Kommunikation, Information sowie Tarifgestaltung. Hierzu zählen ergän-
zende Serviceleistungen, Sonderverkehre (Werk-, Schul- und Veranstaltungsverkehre), Pro-
gramme für Junioren, Senioren und Mobilitätseingeschränkte, Projekte, neue Medien, Leis-
tungen 3-S (Sicherheit, Service, Sauberkeit), Werbung und Absatzförderung für den ÖPNV,
Erscheinungsbild, Marktforschung (Verkehrsanalysen, Marktsegmentierung, Aufwandspla-
nung, Absatzplanung, Marktcontrolling, Kundenmonitoring), Imageförderung und Information.
Als weitere Bausteine des Marketings werden Mobilitätsberatung und Fahrplanauskunft,
Kundeninformation (Print und elektronisch), Haltestelleninformation und Wegeleitsystem an-
geboten. Weiterhin sind die Themenfelder Tarifstruktur, Tarifhöhe/-niveau, Tarifkooperatio-
nen (außerhalb des Verbundes) mit anderen Verkehrsunternehmern und Veranstaltern Teil
des Tätigkeitsbereichs Marketing.
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Im Bereich der Pressearbeit/Unternehmenskommunikation ist eine qualifizierte, fachlich fun-
dierte Pressearbeit zu leisten. Hierzu steht Personal lokal vor Ort zur Verfügung. Ein direkter
und persönlicher Kontakt zu Pressevertretern sollte aufgebaut werden. Zu den weiteren Auf-
gaben gehören u. a. die Pflege der Homepage sowie die Information über baustellenbeding-
te Umleitungen und längerfristige Störungen.
4. Vertrieb
Der Ticketvertrieb erfolgt über eigene Kundencenter der STOAG gemäß den Vorgaben des
Nahverkehrsplans der Stadt Oberhausen). Weiterhin hält die STOAG aktuell 38 private Ver-
triebsstellen (Agenturen) in den jeweiligen Stadtteilen vor, die mit Fahrschein-Druckern aus-
gestattet und mit Marketing-Material und Fahrplänen ausgestattet werden. Die aktuelle Liste
der Vertriebsstellen erscheint auf der Internetseite der STOAG (s.
https://www.oberhausen.de/direktvergabe_stoag). Die STOAG ist bestrebt, in allen Stadttei-
len ohne Kundencenter Partner für Verkaufsstellen zu finden. Darüber hinaus erfolgt in Bus-
sen der Verkauf von Fahrausweisen des Bartarifs auch durch das Fahrpersonal der Fahr-
zeuge.
Darüber hinaus werden insgesamt 27 stationäre Fahrausweisautomaten mit Kreditkartenak-
zeptanz und Girogo-Funktion an den Haltestellen der ÖV-Trasse vorgehalten. Handyticket
und Internettickets sowie die online Aboverwaltung ergänzen das Vertriebsangebot. Telefo-
nische Anfragen sind rund um die Uhr bei der STOAG möglich. Dazu kann sich der Betreiber
zur Unterstützung eines Call-Centers bedienen.
Es wird ein Abrechnungssystem eingesetzt das sicherstellt, dass bei Systemupdates oder
-wechsel sowohl die Belange des VRR als auch der Kunden gewährleistet sind.
Da die Einnahmen aus den Ticketverkäufen bei dem Betreiber verbleiben und somit den
notwendigen Ausgleichsbetrag zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
verringern, wird seitens der Aufgabenträger der Einnahmensicherung und einer intensiven
ÖPNV-Nutzung ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt.
Die STOAG setzt aktuell zusätzlich Mitarbeiter mit einem Infomobil ein, um auch außerhalb
der Kundencenter den Bürgern Informationen, Beratung und Service anbieten zu können,
beispielsweise auf zentralen Stadtplätzen, bei Stadtfesten, in Unternehmen, Behörden und in
Schulen.
Zu den begleitenden Servicemaßnahmen gehören aktuell außerdem:
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• Herausgabe des Fahrplanbuches, welches aktuell kostenlos vertrieben wird (künftige
Abweichungen hiervon sind mit dem Aufgabenträger und dem VRR abzustimmen)
• Erstellung von Stadtteil- und Produktfahrplänen
• Verteilung standortbezogener Fahrpläne (z. B. für Schulen)
• Fahrgast-Informationen (zu Störungen, Umleitungen, Fahrplanänderungen) auf sto-
ag.de und in der Fahrplanauskunft EFA (und ggf. weiterer Kanäle); der VRR erstellt
momentan eine Richtlinie zur Datenqualität
• Pflege der digitalen Karte (Open Street Maps), Kontakt und Betreuung der ehrenamt-
lichen OSM-Mapper
• engagierte und qualifizierte Teilnahme an Projekten (Beteiligung an Studien-/ Schul-
und Forschungsprojekten), Vertretung der Belange des Oberhausener Nahverkehrs
in den Gremien des VRR
• Taxi-Ruf-Service
• Ausstieg zwischen den Haltestellen in den Abendstunden
• Einsatz von Sicherheits- und Servicekräften an bestimmten Veranstaltungen
Der Erfolg dieser Maßnahmen wird durch die monatlich zu erstellende Verkaufsstatistik so-
wie durch die regelmäßige Teilnahme an einem durch ein externes und unabhängiges Insti-
tut durchgeführten Kundenbarometer überprüft (bislang eigene Erhebung im Sinne einer Pa-
nel-Studie, künftig ein externes Institut mit bundesweiten ÖV-Kunden zur Vergleichbarkeit).
Die Ergebnisse sind dem Aufgabenträger auf Verlangen in geeigneter Form vorzulegen.
Zur Erfassung der Servicequalität ist der Einsatz von Mystery Shopper vorgesehen.
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5. Kontrolle im Bereich veranlasster Leistungen
Zur Überwachung des Betriebsablaufs unterhält die STOAG eine rechnergesteuerte Be-
triebsleitzentrale (BLZ). Von dort wird das gesamte Busnetz kontinuierlich überwacht. Im
Störungsfall entscheiden die Leitstellen-Mitarbeiter über geeignete Maßnahmen, um die
Nachteile für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Kernstück der BLZ ist künftig
das rechnergesteuerte Betriebs-Leitsystem (ITCS). Zum ITCS gehört auch die technische
Ausstattung der Fahrzeuge mit entsprechenden Bordrechnern, damit diese über das GPS-
System im Streckennetz jederzeit ihre Position an den Zentralrechner melden können. Beim
Einsatz von Subunternehmern ist sicherzustellen, dass diese ebenfalls in geeigneter Weise
mit der Leitstelle kommunizieren können. Die Disponenten entscheiden auch in Fragen der
Anschlusssicherung − wenn nicht eine automatische Anschlusssicherung greift. Die Planung,
Pflege und Verwaltung der automatischen Anschlusssicherungen ist Aufgabe des Betreibers.
Das ITCS liefert ferner Basisdaten für die Angebots- und Fahrplanung (Fahrzeiten, An-
schlüsse, Fahrgastzahlen) sowie Qualitätskontrollen (Pünktlichkeit, Ausfälle, Anschlusssiche-
rung).
Zudem werden durch Fahrgastzählgeräte Daten erfasst und übertragen (aktuell 29 Zählfahr-
zeuge bei der STOAG und zwei Zählfahrzeuge bei eingesetzten Subunternehmern sowie
stationäre Zählgeräte im Zugang der Haltestelle Oberhausen Neue Mitte).
Neben der stationären Betriebslenkung wird auch eine mobile Betriebslenkung vorgehalten,
die im größeren Störungsfall vor Ort lenkend in das Verkehrsgeschehen eingreifen kann und
auch im Rahmen der Unfallaufnahme tätig wird (aktuell mittels Funk und Telefon, bei Umset-
zung ITCS ggf. auch direkt mittels Tablet).
Bei Bedarf wird ein Reservefahrzeug vom zentralen Betriebshof aus eingesetzt, um Störun-
gen zu überbrücken und die Einhaltung der Fahrpläne zu gewährleisten. Bei Fahrten mit
sehr geringen Fahrgastzahlen (Tagesrandzeiten) kann in solchen Notfällen auch im Rahmen
der sogenannten „vorweggenommenen Mobilitätsgarantie“ ein Taxi den Linienweg abfahren
und die Fahrgäste befördern.
Der Ausbau des Dynamischen Fahrgastinformationssystems ist mit aktuell insgesamt 109
DFI an 40 Standorten quasi abgeschlossen, ein Ausbau einzelner weiterer Standorte bei
Bedarf ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Die BLZ ist während der Betriebszeiten besetzt und insbesondere in Notsituationen zentrale
Ansprechstelle der Kunden und der Fahrer.
Im Rahmen der Qualitätssicherung überwacht die BLZ insbesondere
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• die Einhaltung des Fahrplans,
• die Anschlusssicherung sowie
• ergreift Maßnahmen zur Minimierung von Ausfallzeiten.
Darüber hinaus wird von der STOAG zusätzlich ein zentrales Beschwerdemanagement zur
Bearbeitung der Kundenreaktionen (telefonisch, schriftlich und per E-Mail) vorgehalten. Die
Kunden erhalten, so schnell es die betrieblichen Abläufe gestatten, eine entsprechende und
ggf. mit den Fachabteilungen abgestimmte Antwort. Über die Zahl und die Art der Kundenre-
sonanzen wird eine regelmäßige Statistik erstellt.
Zur Minimierung der Antwortfrist, zur Sicherstellung inhaltlich fachlich qualifizierter Antworten
und nicht zuletzt für eine direkte Kopplung von Angebotsgestaltung und im Beschwerdema-
nagement zur Umsetzung von Kundenwünschen sind Mitarbeiter des Beschwerdemanage-
ments in der Abteilung Verkehrsmanagement der Verkehrsplanung angegliedert.
Die Höhe der Prüfleistung beträgt für den Betriebsbereich Bus 2,0 % (gemäß Vorgabe VRR)
bezogen auf die Anzahl der Fahrgäste und wird nach Berechnung der jeweilig festgelegten
Jahresfahrgastzahlen jährlich überprüft. Damit wird die Vorgabe des VRR erfüllt.
Die Prüfungen erfolgen im gesamten Stadtgebiet auf allen Linien, auch in den Randgebieten.
Sie finden im Verhältnis zu Angebot und Fahrgastzahlen während der gesamten Betriebszeit
statt mit Ausnahme des Zeitbereichs von ca. 1 bis 7 Uhr. Mit Ausnahme der Straßenbahn gilt
zudem auf allen Linien während des gesamten Tages der kontrollierte Vordereinstieg.
Ticketprüfer werden von dem Betreiber eingewiesen und müssen mindestens die folgenden
fachlichen Qualifikationen:
• fundierte Tarifkenntnisse,
• fundierte Orts- und Linienkenntnisse in Oberhausen und Umgebung;
sowie mindestens die folgenden persönlichen Qualifikationen erfüllen:
• Kundenorientierung,
• Bereitschaft zur erfolgsorientierten Konfliktlösung,
• gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift in deutscher Sprache,
• neutrales und vorurteilsfreies Auftreten und
• gepflegtes Erscheinungsbild.
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Der Betreiber erstellt über die erfolgten Ticketprüfungen monatlich eine Statistik, die beinhal-
tet:
• Prüfleistung im Monat,
• geprüfte Fahrgäste,
• geprüfte Fahrgäste ohne oder ohne gültiges Ticket sowie
• Brutto-/Netto-Prüfstunden/Monat.
Die Betrauung erstreckt sich auch auf die Vorhaltung der zur Aufgabenerledigung nötigen
Betriebsmittel.
Sämtliche Wirtschaftsgüter und Leistungen sind in mittlerer Art und Güte vorzuhalten bzw. zu
erbringen.
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Anlage 3 zu den Anforderungen an die Leistungserbri ngung: Fahrzeugqualität
Die STOAG ist mit der Vorhaltung von Fahrzeugen mit aufgabenträger- bzw. verbundbeding-
ten Qualitätsstandards betraut. Diese Qualitätsstandards gehen deutlich über die gesetzlich
vorgegebenen Fahrzeugqualitäten hinaus.
Für die von der STOAG vorzuhaltenden Fahrzeuge wurden im Einzelnen folgende Zielvor-
gaben vereinbart:
Straßenbahn
Mindestanforderung an aktuelle Fahrzeuge:
• Niederflurtechnik an allen Türen
• Mind. 3 Türen je Richtung
• Vollständig kompatibel mit den Straßenbahnnetzen in Oberhausen, Mülheim a. d. R
und Essen in Bezug auf technische Parameter (750 V Gleichstrom, Meterspur, Zwei-
richtungsfahrzeug etc.). Der Aufgabenträger lehnt eine Anpassung des Netzes zur
Anpassung der Infrastruktur auf die eingesetzten Fahrzeuge grundsätzlich ab. Aus-
nahmen sind nur mit Zustimmung des Aufgabenträgers möglich.
• Optische oder akustische Warnsignale beim Schließen der Türen
Darüberhinausgehende Mindestanforderung für Neufahrzeuge:
• Fahrgastzählgeräte
• Vollklimatisierung
• WLAN, sofern wirtschaftlich darstellbar (eine flächendeckende Ausrüstung steht unter
dem Vorbehalt der Finanzierung)
• Optische und akustische Warnsignale beim Schließen der Türen
• Fahrgastsprechstelle in jedem Wagenteil
• Rampen in Fahrtrichtung vorne an beiden Türen, also mind. 4 Türen
• Klapprampe inkl. Taster innen und außen zur Anforderung einer Hilfe durch das
Fahrpersonal etc. zum Auslegen der Rampe
• Bei Realisierung der Linie 105: Tunneltaugliche Fahrzeuge inkl. der Kompatibilität zur
Zugsicherung der Essener Tunnelstrecken
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Fahrzeugkapazität bei Bestands- und Neufahrzeugen Straßenbahn:
• Fahrzeuglänge bei rund 30 Metern, angepasst auf das Streckennetz, das Verhältnis
von Steh- und Sitzplätzen sowie Sondernutzungsflächen ist bei Neufahrzeugen mit
dem Aufgabenträger abzustimmen; die Fahrzeuge vom Typ Siemens-DUEWAG
NF6D verfügen über 72 Sitzplätze und 100 Stehplätze
• Ähnliche Kapazität wie die Bahnen in Mülheim und ggf. Essen; der neueste Straßen-
bahntyp der Ruhrbahn (Flexity classic) verfügt aktuell über 68 Sitzplätze, 2 Klappsitze
und 91 Stehplätze (bei 4 Personen pro m²)
Mit Stand 31.12.2016 befinden sich 7 Fahrzeuge im Bestand der STOAG. Hierzu zählen
6 Straßenbahnen vom Typ Siemens-DUEWAG NF6D sowie der historische Triebwagen
„TW25“ Herbrand 14-31 aus dem Jahre 1899.
Die Fahrzeuge des Typs NF6D sind in den Jahren 2015 und 2016 saniert und einer Haupt-
untersuchung (HU) unterzogen worden. Ziel ist es, diese Fahrzeuge bis mindestens zum
Ende der HU-Periode einzusetzen. Die STOAG hat eine ausreichende Betriebsreserve vor-
zuhalten. Der Einsatz eines Busses anstelle einer Straßenbahn ist zu vermeiden, da die
Bushaltestellen zum Teil nicht barrierefrei ausgebaut sind, der Bus bei Mittelbahnsteigen an
einer anderen Position halten muss und die Haltestelle „Neumarkt“ nicht bedient werden
kann.
Busse
Mindestanforderung an aktuelle Fahrzeuge:
• Niederflurtechnik inklusive Rampe an der zweiten Fahrzeugtür
• Sondernutzungsfläche
• Vollklimatisierung
• Abgasnorm EEV
• Betriebsfunkgerät
• LSA-Beeinflussung
• Fahrgastinformation durch mindestens einen Innen-Monitor
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Darüberhinausgehende Mindestanforderung für Neufahrzeuge:
• Niederflurtechnik mit Rampen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
• Videoschutzanlagen
• Neueste Abgasnorm (mindestens Euro VI)
• große Sondernutzungsfläche (gemäß Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission
für Europa der Vereinten Nationen)
• umfassende Fahrgastinformationseinrichtungen (vgl. auch Anlage 2)
• WLAN: Probebetrieb positiv, eine flächendeckende Ausrüstung steht unter dem Vor-
behalt der Finanzierung
• Fahrzeugausstattung und Innenraumgestaltung (in Abstimmung mit den Behinder-
tenverbänden, vgl. auch Anlage 2)
• Fahrgastzähleinrichtungen in einem Teil der Fahrzeugflotte
• Akustische Warnsignale beim Schließen der Türen 2 und 3
Mit Stand 31.12.2016 befinden sich 118 Fahrzeuge im Bestand der STOAG. Hierzu zählen
66 Solofahrzeuge und 52 Gelenkbusse. Von den 66 Solofahrzeugen wiederum sind zwei
Hybridfahrzeuge. Ein weiterer Ausbau der Hybridtechnik ist derzeit nicht geplant. Zum Solo-
busbestand der STOAG gehören aktuell zwei E-Busse. Ein weiterer Ausbau ist vorgesehen,
hierzu erfolgen – als ein andauernder Prozess – Untersuchungen des Netzes auf geeignete
Linien vor dem Hintergrund sich ändernder Anforderungen und der sich in diesem Bereich
weiter entwickelnden Fahrzeugtechnik.
Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Fahrzeuge ein Durchschnittsalter von 7 Jahren
nicht übersteigen. Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge nicht eingesetzt werden, die ein Alter
von über 14 Jahren erreicht haben. Geringfügige Abweichungen hiervon sind mit dem Auf-
gabenträger abzustimmen.
Die Stadt Oberhausen ist zur Senkung von Lärm- und Schadstoffemissionen bestrebt, künf-
tig vermehrt Fahrzeuge mit alternativen, umwelt- und ressourcenschonenden Antriebsformen
einzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf Elektrofahrzeugen. Auf der Linie 979 werden künftig
vom Betreiber Elektrobusse eingesetzt, wobei die STOAG die Ladeinfrastruktur bereitstellt.
Die Stadt Oberhausen und die STOAG werden gemeinsam eine Strategie zum weiteren Ein-
satz alternativen, umwelt- und ressourcenschonenden Antriebsformen entwickeln.
Der Mindeststandard für neu zu beschaffende Omnibusse richtet sich nach dem NVP der
Stadt Oberhausen. Zusätzlich sind die Regelungen der Richtlinie des VRR zur Fahrzeugför-
derung gemäß § 11 ÖPNVG NRW analog anzuwenden. Darüber hinaus müssen sich die
Fahrzeuge an den Belangen mobilitätseingeschränkter Personen ausrichten.
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Bei Neuanschaffungen sind grundsätzlich die geltenden höchsten Umweltstandards zu be-
rücksichtigen, soweit diese technisch ausreichend erprobt sind. Die zuletzt beschafften Fahr-
zeuge erfüllen daher die Euro VI Norm. Weiter müssen die Vorgaben gemäß Luftreinhalte-
plan Ruhrgebiet, Teilplan West der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.10.2011 beachtet
werden: Die Beschaffung von abgasarmen Fahrzeugen (Euro VI-Norm) zum Einsatz in der
Umweltzone ist einzuplanen (Maßnahme R.8). Im Übrigen sind die Luftreinhaltepläne der
Bezirksregierungen für die von der STOAG befahrenen Gebietskörperschaften und ggfs.
Fortschreibungen oder Neuaufstellungen der Luftreinhaltepläne zu beachten.
Bei der Gestaltung der Fahrzeuge sind die Kundenbelange wie beispielsweise
• die Anordnung der Sitze und Stellflächen,
• Ausrüstung der Stehplätze mit ausreichenden Haltemöglichkeiten,
• Heizung und Belüftung,
• ausreichende Beleuchtung,
• große und überwiegend werbefreie Scheiben (Traffic Boards an der Heckfläche sind
grundsätzlich möglich; sollten Fensterflächen in Anspruch genommen werden, so ist
die Verwendung von zugelassenen Folien zwingend vorzusehen),
• Sitzgestaltung (komfortabel, zugleich aber vandalismussicher und schmutzunemp-
findlich),
• Federungskomfort,
• möglichst hoher Niederflur-Anteil im Fahrgastraum sowie
• kontrastreiche Innenraumgestaltung
zu beachten.
Die Werbung im ÖPNV darf grundsätzlich keine der folgenden Inhalte aufweisen:
• politische Inhalte
• religiöse Inhalte
• diskriminierende oder anstößige Inhalte
• gewaltverherrlichende Inhalte
Als kundenorientierte Informationselemente im und am Fahrzeug sind eine Anzeige der Li-
niennummer an allen Fahrzeugseiten, die Fahrtrichtungsanzeige an der Front und die Lini-
enverlaufsanzeige an der Einstiegsseite vorzuhalten. Zur Innenausstattung der Fahrzeuge
gehören außerdem standardmäßig:
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• TFT-Monitore mit Anzeige der nächsten Haltestelle sowie der folgenden vier Halte-
stellen und der Zielhaltestelle, mit Implementierung des neuen ITCS künftig Anzeigen
von wichtigen Anschlüssen
• automatische Haltestellenansagen
• hochwertige, nicht nur funktionale Innenraumgestaltung (Aufenthaltsqualität)
• bei Neubeschaffung in der Regel Videoüberwachung zur Verbesserung der subjekti-
ven Sicherheit der Fahrgäste
Leistungen im Werkstatt- und Wartungsbereich
• Zentral im Stadtgebiet gelegene Werkstatt, folglich kurze Wege, schnelles Tauschen
von Fahrzeugen, schnelle Hilfeleistung, weniger Verkehrsbehinderung beim Ein-
schleppen
• Keine Abstellung von Bussen im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Haltestel-
len; Abstellen auch an Halterstellen und an den ZOB nur zum Verbringen der Wende-
bzw. Pausenzeiten; Ausnahmen nur möglich bei defekten Fahrzeugen (Räumung
spätestens am nächsten Tag).
• Abstimmung der Fahrzeugausstattung mit Stadt und Behindertenverbänden (mit
Fahrbetrieb und Verkehrsmanagement), unter anderem kontrastreiche Innenraumge-
staltung
• im Regelfall tägliche Businnenreinigung, jährliche Sitzreinigung (Fahrgast- und Fah-
rersitz), bei Bedarf tgl. Fahrzeugaußenwäsche
• Videoüberwachung und Aufzeichnung (bei Umsetzung der Ersatzbeschaffungspla-
nung ab 2019 Serie in allen Fahrzeugen), Notrufschaltung für den Fahrer, Notrufpart-
ner für den Kunden, ganzjährig M+S Bereifung,
Fremdunternehmeranteil
Fahrzeuge der ggf. zum Einsatz kommenden Subunternehmen unterliegen grundsätzlich
den gleichen Pflichten wie die eigenen Fahrzeuge der STOAG. Mögliche Abweichungen sind
vorab mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
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Sonstige Funktionen
Um die vorgegebenen Qualitätsziele zu gewährleisten, unterhält die STOAG Fahrzeugwerk-
stätten mit qualifiziertem Personal in angemessenem Umfang zur Wartung und Instandhal-
tung der Fahrzeuge sowie die hierfür erforderliche technische Ausstattung. Zur Einhaltung
eines ansprechenden Erscheinungsbildes der Fahrzeuge sind diese regelmäßig innen und
außen zu reinigen. Eine Liste aller vorhandenen Fahrzeuge wird der Stadt Oberhausen ein-
mal jährlich zur Verfügung gestellt.
Zu den unterstützenden Funktionen gehört die Vorhaltung einer Betriebshofadministration
zur Disposition von Fahrpersonal und Fahrzeugen. Durch den Einsatz von Subunternehmen
kommt der Disposition aus Sicht der Stadt Oberhausen eine wichtige Funktion zur Steuerung
des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs und zur Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsziele
zu.
Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen sind die o. a. Zielvorgaben zu berücksichtigen. Der
Fahrzeugbestand ist in Abhängigkeit von der betrieblichen Organisation und der Leistungs-
fähigkeit der Werkstatt hinsichtlich des Reservefahrzeugbestandes so zu bemessen, dass
die Erbringung der abgestimmten Verkehrsdienstleistung in hohem Maße sichergestellt ist.
Die Bewertung der Fahrzeugmehrqualitäten ergibt sich aus Anlage 2/3-3 der Richtlinie zur
Finanzierung des ÖSPV im VRR.
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Anlage 4a zu den Anforderungen an die Leistungserbr ingung: nicht lukrative Fahrten
in Schwachverkehrszeiten
Die STOAG ist mit der Erbringung von nachfolgenden nicht lukrativen Fahrten in Schwach-
verkehrszeiten betraut:
Tabelle 3: Übersicht über die Schwachverkehrszeiten gemäß Anlage 4a der Finanzierungsrichtlinie des VRR
Abweichungen zu der Definition der Haupt-, Neben-, und Schwachverkehrszeiten zum NVP
der Stadt Oberhausen können sich durch die vorgegebene Berechnungsmethodik gemäß
der Finanzierungsrichtlinie des VRR ergeben.
Die Bedienungshäufigkeit ergibt sich aus den Anforderungen der NVPs der Stadt Oberhau-
sen, des Kreises Wesel, der Stadt Essen, der Stadt Mülheim an der Ruhr, der Stadt Bottrop,
des Kreises Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen sowie dem daraus entwickelten
Fahrplan.
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Im Jahr 2016 entfallen auf die Schwachverkehrszeiten im Betriebszweig Bus 3,07 Mio.
NWkm und im Betriebszweig Schiene 0,12 Mio. NWkm.
Über die vorab definierten Schwachverkehrszeiten hinaus gilt die Betrauung mit der Erbrin-
gung von nicht lukrativen Fahrten grundsätzlich für alle Bedarfsverkehre.
Die Verpflichtung zur Durchführung der Fahrten ergibt sich aus den Genehmigungen (inklu-
sive Bedarfsverkehre).
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Anlage 4b zu den Anforderungen an die Leistungserbr ingung: sozialpolitische Ver-
pflichtungen
Die STOAG ist mit der Anwendung seit dem 01.01.2012 mit der Anwendung des Spartenta-
rifvertrages Nahverkehr NW (TV-N NW) sowie der Anwendung des Tarifvertrages über die
zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Altersvorsorge-TV-
Kommunal) betraut. Darüber hinaus existieren Zusatzleistungen.
Dies gilt nur für die Anwendung auf STOAG-eigenes Personal, nicht für die Fremdverga-
be/Leistungsvergabe an Subunternehmer.
Insgesamt ist die STOAG im Jahr 2016 mit 514.738 Fahrplanstunden im Betriebszweig Bus
und mit 21.725 Fahrplanstunden im Betriebszweig Schiene betraut.
Die Betrauung mit diesen sozialpolitischen Verpflichtungen erfolgt aufgrund des Beschlusses
des Rates der Stadt Oberhausen vom 25.09.2006 mit dem einem gemeinsamen Betrieb der
STOAG in der Unternehmensgruppe im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne (§ 3 BetrVG)
zugestimmt wurde. Die Berechnung des Ausgleichs für die sozialpolitischen Verpflichtungen
ergibt sich aus der Finanzierungsrichtlinie. Alle übrigen Fahrleistungen werden durch Be-
schäftigte von Tochter-, Beteiligungs- und privaten Auftragsunternehmen zu marktüblichen
Konditionen erbracht.
Gesamtleistungsangebot der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH im ÖPNV gem. Direktvergabe einschließlich bereits geplanter Änderungen des Gesamtleistungsangebots
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Anlage 4c zu den Anforderungen an die Leistungserbr ingung: weitere gemeinwirt-
schaftliche Verpflichtungen im Betriebsbereich
Die STOAG ist mit weiteren sonstigen Vorgaben im Betriebsbereich bzw. systembedingten
Vorgaben (gemäß Aufgabenträger- und/oder Verbundvorgaben) gemäß individuellem Nach-
weis, die zu wirtschaftlichen Nachteilen führen, betraut.
Die Betrauung umfasst insbesondere künftige mögliche ungedeckte Mehrkosten bedingt
durch weitere Vorgaben
• bezüglich der Bedienung auch in der Haupt- und Nebenverkehrszeit und aus den
Vorgaben zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 112 gemäß NVP,
• durch die Ausweitung des Leistungsangebotes im Stadtgrenzen überschreitenden
ÖSPV (vgl. Tabelle S. 8) sowie
• bezüglich künftiger gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen oder Veränderungen be-
stehender gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen, sofern diese Änderungen in einem
angemessenen Umfang gerechtfertigt sind, jeweils soweit sie nicht durch die Bau-
steine 1 bis 4b abgedeckt sind.