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MK, Referat 32 LSchA, Referat 21 Anleitungsheft Erhebung zum Personaleinsatz und zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2012/13 Stichtag: 10. Oktober 2012 Öffentliche allgemein bildende Schulen

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MK, Referat 32

LSchA, Referat 21

Anleitungsheft

Erhebung zum Personaleinsatz und zur Unterrichtsversorgung

im Schuljahr 2012/13

Stichtag: 10. Oktober 2012

Öffentliche allgemein bildende Schulen

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Inhaltsverzeichnis Seite

Vorbemerkungen 10. Allgemeine Hinweise zum Formblatt PE 2

Angaben zur Person1. Laufende Nummer 72. Name, Vorname, Titel 73. Geburtsname 74. Personalnummer 75. Personalnummer neu 86. Geburtsdatum 87. Geschlecht 88. Staatsangehörigkeit 8

Angaben zur Ausbildung und Qualifikation9. 1. Ausbildung / 2. Ausbildung 9

10. Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung 1611. Unterrichtserlaubnis 1612. Zusatzqualifikation 1713. Fortbildung 19Angaben zum Einsatz an der Schule14. Rechtsverhältnis 2115. Dienstbezeichnung 2116. Zugangsart, Zugangsdatum 2217. Abgangsart, Abgangsdatum 2318. Angaben zum Altersteilzeitvertrag oder Sabbatical 2519. Status 2619.1 Einsatzart 2619.2 Beschäftigungsumfang 2719.3 Verfügbarkeit 2820. Fristdatum 3021. Weiterbildung 3122. Klassenleitertätigkeit 34Wochenstundenübersicht23. Mehr- und Minderzeiten - Schuljahresbeginn 3424. Vertragswochenstunden 3525. Abgeltung Arbeitszeitkonto 3626. Wochenstunden 3627. Verrechnete Mehr- und Minderzeiten 3728. Wochenstunden effektiv 3729. Abordnung 3830. Anrechnungsstunden gesamt 3830.1 Anrechnungen, Ermäßigungen, Beurlaubungen, Freistellung 38

und Einsätze in Behörden31. Nichtstundentafel 1 / Nichtstundentafel 2 4631.1 Einsätze im Bereich der Nichtstundentafel 4632. Nicht verfügbare Stunden 4733. Erteilte Unterrichtsstunden 4733.1 Unterrichtseinsätze 4834. Wöchentliche Mehr-/und Minderzeiten 5635. Bemerkungen zum Einsatz an der Schule 56

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Vorbemerkungen

Für das Schuljahr 2012/13 erfolgt eine veränderte Erhebung zur Unterrichtsversorgung.Entsprechend der benötigten Daten ist das bisherige Lehrkräfteverzeichnis im A3-Format,durch ein Formblatt PE aus dem Programm „Unterrichtsversorgung (UVS)“ im PapierformatA4 ersetzt worden. Die vorgehaltenen Daten wurden aus der Erhebung desvoraussichtlichen Arbeitsvermögens zum Schuljahr 2012/13 (Stichtag 29.02.2012), dieständig laufend gehalten wurden, in das Formblatt PE übernommen. Bisher lagen die Datender Erhebung zur Unterrichtsversorgung des Vorjahres zu Grunde. Bei der Übernahme indas Formblatt PE wurden alle eingetragenen Personen mit den im Landesschulamtvorliegenden Daten, unabhängig vom Status, übertragen.

Für jede Person wird ein Formblatt erzeugt. Zur Erhebung der Daten für evtl. fehlende oderneu hinzugekommene Beschäftigte wird jeder Schule ein Blanko-Blatt als Kopiervorlageübergeben.

Schulen, die das Formblatt PE über WEB erfassen, erhalten eine gesonderte Erläuterungzur Bearbeitung.

Die Schulen erhalten folgende Unterlagen:

- Formblatt PE - Angaben zum Personaleinsatz im Schuljahr 2012/13- Formblätter zur Unterrichtsversorgung

Die Beschreibung der Formblätter zur Unterrichtsversorgung und Hinweise zurweiteren Bearbeitung werden in einem gesonderten Anleitungsmaterial übergeben.

Im Formblatt PE sind vom Landesschulamt nach dem letzten Stand ausgewählteFestdaten der Lehrkräfte, der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter undder Betreuungskräfte eingedruckt. Diese sind von der Schulleiterin oder demSchulleiter zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren. Bei Korrekturen ist dereingetragene Inhalt mit Lineal zu streichen. Die Änderung kann darüber oderdaneben geschrieben werden.

Im vorliegenden Heft sind alle Ausfüllvorschriften, Hinweise und Schlüssel zurBearbeitung des Formblattes PE aufgeführt.

Schlüssel, die in diesem Schuljahr nicht mehr gültig sind, wurden durchgestrichen.Neue Schlüssel wurden mit „NEU“ gekennzeichnet. Bereits im Vorjahr nicht mehrgültige Schlüssel wurden entfernt.

Alle Angaben, die sich nicht einordnen lassen, weil entweder der passende Schlüsseloder ausreichender Platz fehlt, sind auf dem Formblatt PE in Bemerkungen derjeweiligen Person einzutragen.

Mit diesem Anleitungsheft verlieren alle vorherigen Schlüssellisten ihreGültigkeit.

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0. Allgemeine Hinweise zum Formblatt PE

Die Schulleiterin oder der Schulleiter überprüft als erstes, ob für alle Beschäftigtender Schule (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,Betreuungskräfte) ein Formblatt PE vorhanden ist. Schulsozialpädagogen, die imRahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ an der Schule tätig sind werdenim Formblatt PE nicht berücksichtigt.

Für jeden zum Stichtag an der berichtenden Schule Beschäftigten muss einFormblatt PE vorhanden sein.

Dies gilt auch für Personen die zum Stichtag beurlaubt sind, sich in derFreistellungsphase der Altersteilzeit befinden oder aus sonstigen Gründenvorübergehend abwesend sind.

Durch die veränderte Erhebung gibt es bereits auch für neu eingestelltePersonen, Versetzungen sowie Gäste, kirchliche Mitarbeiter/innen, Referendareund Lehramtsanwärter/innen, die zu Ihrer Schule gehören, das Formblatt PE.Sollte es dennoch für einen Beschäftigten fehlen, so ist unter Fortführung derlaufenden Nummer neu anzulegen. Dazu verwenden Sie bitte die Blanko-Kopiervorlage des Formblattes PE.

Bei allen Personen, die zum Schuljahr 2012/13 nicht mehr an der Schule sind(Einsatzart = „E“), sind die Merkmale Abgangsart und Abgangsdatum einzutragen.

Dabei ist aber genau zu prüfen, ob es sich beim Einsatz einer Lehrkraft an eineranderen Schule tatsächlich um einen Wechsel der Stammschule handelt oder umeine volle ggf. auch über mehrere Jahre dauernde Abordnung. Auch Lehrkräfte, diesich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, gehören bis zumendgültigen Ausscheiden aus dem Landesdienst noch zur Stammschule.

Lehrkräfte und nicht unterrichtende Beschäftigte, die nach dem Stichtag biseinschließlich 31.01.2013 endgültig aus dem Landesdienst ausscheiden, sind imFormblatt PE unbedingt noch als Stammpersonen (Einsatzart = „S“) zukennzeichnen. Ihre eingeschränkte Verfügbarkeit wird durch die Verfügbarkeit = „H“zum Ausdruck gebracht.

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Bei allen Personen, die zur Zeit nicht an der berichtenden Schule tätig sind, aberweiterhin diese Schule als Stammschule haben (Beurlaubung, Abordnung), sind dieMerkmale Anrechnungsart und - stunden bzw. Abordnung auszufüllen.

Das gilt nicht für Personen, die befristet eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen.Diese Personengruppe wird der fiktiven Schule “Landesschulamt” zugeordnet und in derberichtenden Schule als Abgang vermerkt. Dazu trägt die berichtende Schule bei derentsprechenden Person die Einsatzart „E“ und den Abgangsgrund „79“ ein.

Nach der anzahlmäßigen Überprüfung der Beschäftigten werden zu jeder einzelnenPerson die Eintragungen vorgenommen.

Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Merkmale ohne Vorliegen einer Verfügungbzw. eines Nachweises nicht eingetragen bzw. verändert werden dürfen. Wenn dieSchulleiterein oder der Schulleiter die aufgeführten Merkmale nicht in eigenerVerantwortung eintragen bzw. korrigieren kann, ist eine Kopie des Formblattes PEdem Beschäftigten mit der Bitte um Vervollständigung zu übergeben. DiesesFormblatt ist vom Beschäftigten abzuzeichnen, ggf. erforderliche Nachweise sindvorzulegen.Dem Beschäftigten ist mitzuteilen, dass diese Daten im Landesschulamt gespeichertwerden.

In der nachfolgenden Übersicht werden alle Merkmale der Erhebung aufgelistet.Zusätzlich ist bemerkt, welche neuen Eintragungen bzw. Korrekturen Nachweiseerfordern. Zu den verschlüsselten Merkmalen sind in den Erläuterungen die jeweilsmöglichen Schlüssel beschrieben.

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Gymnasium Musterstadt Muster des Formblattes PE Schulnummer: 123456Landkreis: Wittenberg

Landesschulamt Sachsen-AnhaltReferat 21

Angaben zum Personaleinsatz im Schuljahr 2012/2013 Formblatt PEStichtag 10. Oktober 2012

Lfd.-Nr.

Name, Vorname; Titel Personalnummer Personalnummer neu Geburtsdatum Geschlecht

Geburtsname Staatsangehörigkeit

Angaben zur Ausbildung und Qualifikation

1. AusbildungFach1 Fach 2 Fach 3 Fach 4 AusbildungsberufArt

2. AusbildungArt Fach1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

Teilprüfung der 1.Staatsprüfung Teilprüfung der 1.StaatsprüfungFach Lehramt Fach Lehramt

Unterrichtserlaubnis Unterrichtserlaubnis UnterrichtserlaubnisFach Stufe Schulform Jahrgang Fach Stufe Schulform Jahrgang Fach Stufe Schulform Jahrgang

Zusatzqualifikation Zusatzqualifikation Zusatzqualifikation Fortbildung Fortbildung FortbildungFach Art Fach Art Fach Art Fach Art Fach Art Fach Art

Angaben zum Einsatz an der SchuleRechtsverhältnis Dienstbezeichnung Zugangsart Zugangsdatum Abgangsart Abgangsdatum

Angaben zum Altersteilzeitvertrag oder Sabbatical

S Einsatzart Vertragsart vergütete Std. eingesetzte Std.

T

Beginn Freist. ab Ende

A Besch.Umfang Fristdatum

T

U Verfügbarkeit Teilnahme WB / Studium KlassenleiterIn

S

WochenstundenübersichtMMZ Schul-jahresbeginn

Vertrags-wochenstd.

AbgeltungAZK

Wochen-stunden

verrechn.MMZ

WoStdeffektiv

Abord-nung.

Anrech-nung

Nichtstd.tafel 1

Nichtstd.tafel 2

nichtver-fügb.Std.

erteilteStunden

wöchentl.MMZ

Einsätze im Bereich der NichtstundentafelArt Detail Stunden Art Detail Stunden

Anrechnungen/Ermäßigungen/Beurlaubungen/Freistellungen und Einsätze in BehördenArt Stunden Detail Art Stunden Detail Art Stunden Detail Art Stunden Detail

Art Stunden Detail Art Stunden Detail Art Stunden Detail Art Stunden Detail

UnterrichtseinsätzeBG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden

BG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden

BG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden

BG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden BG UArt Fach Stunden

Bemerkungen zum Einsatz an der Schule

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Übersicht der vorgehaltenen Merkmale

Nachweis bei Merkmal erläutert im

MerkmalKorrektur

erforderlichverschlüsselt Punkt

Daten, die imWeb geändert

werden können

Angaben zur Person

Lfd. Nr. 1

Name, Vorname 2

Titel x 2

Geburtsname 3

Personalnummer 4

Personalnummer neu x 5

Geburtsdatum 6

Geschlecht x 7

Staatsangehörigkeit x 8

Angaben zur Ausbildung und Qualifikation

1. Ausbildung / 2 . Ausbildung

Art x x

Fach1 bis Fach4 x x9

Ausbildungsberuf wird nicht benötigt

Teilprüfung der 1. Staatsprüfung

Fach x x

Lehramt x x10

Unterrichtserlaubnis

Fach x x

Stufe x x

Schulform x x

Jahrgang x x

11

Zusatzqualifikation

Fach x x

Art x x12

Fortbildung

Fach x x

Art x x13

Angaben zum Einsatz an der Schule

Rechtsverhältnis x x 14 x

Dienstbezeichnung x 15 x

Zugangsart x

Zugangsdatum16

Abgangsart x

Abgangsdatum17

Altersteilzeit/Sabbatical

Vertragsart x x

Beginn x

Freistellung ab x

Ende x

vergütete Stunden x

eingesetzte Stunden x

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Nachweis bei Merkmal erläutert im

MerkmalKorrektur

erforderlichverschlüsselt Punkt

Daten, die imWeb geändert

werdenkönnen

Status

Einsatzart x x 19.1

Beschäftigungsumfang x x 19.2

Verfügbarkeit x x 19.3

Fristdatum x 20 x

Teilnahme WB-/Studium x x 21 x

Klassenleiter/in 22 x

Wochenstundenübersicht

MMZ Schuljahresbeginn 23 x

Vertragswochenstunden 24

Abgeltung Arbeitszeitkonto (AZK) x 25

Wochenstunden 26

verrechnete MMZ 27

Wochenstunden effektiv 28

Abordnung x 29

Anrechnung 30

Nichtstundentafel 1 x

Nichtstundentafel 231

x

nicht verfügbare Stunden 32 x

erteilte Stunden 33

wöchentliche MMZ 34

Einsätze im Bereich der Nichtstundentafel

Art x x

Detail x x

Stunden

31.1

x

Anrechnungen, Ermäßigungen, Beurlaubungen, Freistellungen und Einsätze in Behörden

Art x x

Stunden x

Detail x

30.1

x

Unterrichtseinsätze

Bildungsgang (BG) x 33.1 x

Unterrichtsart wird nicht benötigt

Fach x x

Stunden33.1

x

Bemerkungen zum Einsatz an der Schule

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Angaben zur Person

1. Laufende Nummer

Lfd.-Nr.

Die Formblätter PE jeder Schule beginnen mit der laufenden Nummer 1.Sie wurde der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach dem letzten Stand gegeben.

Die weitere Nummerierung wurde in alphabetischer Reihenfolge vorgenommen.

Korrekturen in der laufenden Nummer sind nicht gestattet.

Bei Hinzufügen von Formblättern PE wird die Nummerierung fortgesetzt, unabhängigdavon, ob zwischendurch bei Beschäftigten Abgänge eingetragen wurden.

2. Name ,Vorname, Titel

Name, Vorname, Titel

Die richtige Schreibweise ist zu prüfen. Bei Wechsel des Namens ist der jetzigeName anzugeben.

3. Geburtsname

Geburtsname

Dieses Feld ist für den Geburtsnamen vorgesehen. Ein derzeit nicht aufgeführterGeburtsname muss nicht nachgetragen werden.

4. Personalnummer

Personalnummer

Die Personalnummer entspricht der Personalnummer auf dem Gehaltsschein. Sie istfür jede Person eindeutig und dient deshalb der Personenidentifikation.

Nebenberuflich Beschäftigte, kirchliche Lehrkräfte und Austauschlehrkräfte ausanderen Ländern haben keine Personalnummer. Für diese Personen wurde einePseudo-PNR zur Identifikation vergeben.

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5. Personalnummer neu

Wird festgestellt, dass aus den verschiedensten Gründen die Personalnummer geändertwurde, wird die nun gültige unter „Personalnummer neu“ eingetragen.

Personalnummer neu

Für neu aufzunehmende Personen wird hier die bekannte PNR angegeben. Ist diesenicht bekannt, bleiben beide Felder für die Angabe der Personalnummer leer.

6. Geburtsdatum

Geburtsdatum

Geburtsdatum: TT.MM.JJTag, Monat, Jahr

7. Geschlecht

Geschlecht

Schlüsselliste Geschlechtm männlichw weiblich

8. Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Dieses Merkmal ist bei allen Personen, deren Staatsangehörigkeit nicht dieBundesrepublik Deutschland ist, einzutragen.

Sollte ein Schlüssel fehlen, ist das Land in Bemerkungen aufzuführen. DieVerschlüsselung erfolgt im Landesschulamt.

Schlüsselliste Staatsangehörigkeit

125 Bulgarien129 Frankreich168 Großbritannien und Nordirland139 Lettland152 Polen154 Rumänien160 Russische Förderation, Russland155 Slowakei164 Tschechische Republik166 Ukraine165 Ungarn368 USA

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Angaben zur Ausbildung und Qualifikation

Die Schulleiterin oder der Schulleiter prüft nach den nachfolgend gegebenenHinweisen die Eintragungen. Im Zweifelsfall befragt die Schulleiterin oder derSchulleiter die Lehrkraft bzw. die nicht unterrichtende Person noch einmal zurAusbildung. Korrekturen sind nur gegen Vorlage der entsprechenden Nachweisevorzunehmen.

Bei neu hinzukommenden Beschäftigten ist die Eintragung zu allen Merkmalen –die Ausbildung und sonstige pädagogische Qualifikationen betreffend -vorzunehmen.Das sind folgende Merkmale:

- 1. und 2. Ausbildung- Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung- Unterrichtserlaubnis- zusätzliche Qualifikation- Fortbildung.

Für Gastlehrkräfte sowie nicht unterrichtende Gastpersonen,in deren Stammschule ebenfalls dieses Formblatt PE ausgefüllt wird, wird dieEintragung weg gelassen.Sonstige Gastlehrkräfte, nebenberuflich Beschäftigte u.ä. werden zu ihrerAusbildung befragt.Für die Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Referendarinnen/Referendare sind die Ausbildung und Fächer so zu verschlüsseln, als wäre dieZweite Staatsprüfung bereits abgelegt.

9. 1. Ausbildung / 2. Ausbildung

Art Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

Das Merkmal 1. Ausbildung gibt die grundständige pädagogische Ausbildung an.Aus dem Merkmal geht hervor, welches Studium absolviert wurde oder wird und fürwelche Unterrichtsfächer bzw. sonderpädagogische FachrichtungenLehrbefähigungen erworben wurden bzw. werden.D.h., zu einem “Lehrerstudium” gehören in der Regel auch Unterrichtsfächer bzw.sonderpädagogische Fachrichtungen.Zu einem “Erzieherstudium” können Lehrbefähigungen erworben worden sein. Esgibt auch pädagogische Ausbildungen ohne Lehrbefähigungen für bestimmteFächer.

Das Merkmal 2. Ausbildung wird ausgefüllt, wenn tatsächlich eine weitere Ausbildungabsolviert wurde.Zu dieser Ausbildung können Unterrichtsfächer bzw. sonderpädagogischeFachrichtungen gehören.

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Für die Ausbildung “04” - Lehramt an Sonderschulen - werden in der1. Ausbildung nur die sonderpädagogischen Fachrichtungen eingetragen. DieAngabe des allgemein bildenden Faches /der Fächer erfolgt mit demdazugehörenden Lehramt in der 2. Ausbildung.

Beispiel:

Ein Lehrer mit dem Lehramt an Sonderschulen in den sonderpädagogischen FachrichtungenLernbehindertenpädagogik und Körperbehindertenpädagogik und dem allgemein bildenden Fach inDeutsch (Lehramt für die Sekundarschule) wurde zum Schuljahr neu eingestellt.

1. AusbildungArt Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 404 LB KB

2. AusbildungArt Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 402 Deu

Schlüsselliste Ausbildung - Art

Die Schlüsselnummern 01 bis 08 sind nur gültig für Lehrkräfte, die einevollständige Ausbildung nach neuem Recht - Erste und ZweiteStaatsprüfung - abgelegt haben. Sie gelten nicht für die Ausbildungen in derehemaligen DDR, auch dann nicht, wenn nach 1991 durch eineWeiterbildung in einem Fach die "Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung"erworben wurde.

01 Lehramt an Grundschulen

02 Lehramt an Sekundarschulen

03 Lehramt an Gymnasien

04 Lehramt an Sonderschulen

05 Lehramt an berufsbildenden Schulen

06 Lehramt an Grund- und Hauptschulen

07 Lehramt an Mittelschulen/Regelschulen

08 Lehramt an Realschulen

Hat eine Lehrkraft ein anderes Lehramt, weil der Abschluss in einem anderenBundesland erworben wurde, ist das Lehramt in “Bemerkungen” aufzuführen.

10 Lehrer mit Hochschulabschluss (Staatsexamen, Diplom) für zweiUnterrichtsfächer

11 Lehrer mit Hochschulabschluss (Staatsexamen, Diplom) für einUnterrichtsfach

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12 Lehrer für untere Klassen mit Lehrbefähigung für die Unterstufe (event. aucheinschl. der Befähigung zur Arbeit als Erzieher in Horten und Heimen)(Ausbildung in der ehemaligen DDR, die die Lehrbefähigung für alleWahlfächer bzw. für mehr als zwei Wahlfächer enthielt)

Beispiel:

Art Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

12 LuK

13 Lehrer für untere Klassen (event. auch einschl. der Befähigung zur Arbeit imSchulhort) mit der Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematikund ein Wahlfach/mehrere Wahlfächer

Beispiel:

Art Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

13 DMa Wer

14 Lehrer für untere Klassen (event. auch einschl. der Befähigung zur Arbeit imSchulhort) mit der Lehrbefähigung für Deutsch oder Mathematik undein/mehrere Wahlfächer

Beispiel:

Art Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

14 Deu Mus

15 Berufsschullehrer (Fachschulausbildung) ohne Folgeeintragung

16 Diplom-Ingenieur-Pädagoge ohne Folgeeintragung

17 Ingenieurpädagoge, Ökonompädagoge, Medizinpädagoge, Musikpädagoge,Ballettpädagoge (Fachschulausbildung) ohne Folgeeintragung

19 Diplomsportlehrer DHfK (ohne Methodik des Sportunterrichts; eine ggf.zusätzlich erworbene Methodikausbildung wird in “zusätzliche Qualifikation”verschlüsselt) ohne Folgeeintragung

20 Musikpädagoge für Musikschulen (Hochschulausbildung)ohne Folgeeintragung

21 Diplompädagoge (für spezielle pädagogische Teilbereiche, z.B.Erziehungswissenschaft) ohne Folgeeintragung

22 Diplomlehrer für Erwachsenenqualifizierung

23 Diplom-Korrepetitor ohne Folgeeintragung

25 Hort- und/oder Heimerzieher ohne Lehrbefähigung ohne Folgeeintragung

27 Hort- und/oder Heimerzieher mit Lehrbefähigung für ein Wahlfach(grundsätzlich nicht Deutsch oder Mathematik)

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28 Hort- und/oder Heimerzieher mit Lehrbefähigung für zwei Wahlfächer(grundsätzlich nicht Deutsch oder Mathematik)

Beispiel: Horterzieher mit Lehrbefähigung für Schulgartenund Musik

Art Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

28 Sga Mus

29 staatlich anerkannter Erzieher ohne Folgeeintragungen

33 Freundschaftspionierleiter (Fachschulausbildung!) ohne Lehrbefähigungohne Folgeeintragung

34 Freundschaftspionierleiter (Fachschulausbildung!) mit Lehrbefähigung für einWahlfach/für zwei Wahlfächer (Die Fächer sind grundsätzlich nicht Deutschoder Mathematik!)

Beispiel: Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für Musik

Art Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

34 Mus

Für die Schlüsselnummern 36 bis 46 gibt es keine Folgeeintragungen.

36 Erzieher für Jugendheime/Internatserzieher

37 Sozialpädagoge

38 Kinderpflegerin/Heilerziehungspfleger

39 Krippenerzieherin

40 Kindergärtnerin

41 Erziehungshelfer

42 Krankenschwester/Kinderkrankenschwester

43 Krankenpfleger

44 Krankengymnast/Ergotherapeut

45 Sprachtherapeut/Logopäde

46 Physiotherapeut

Die Schlüsselnummern 51 bis 63 gelten für die Ausbildungen im Förder-schulbereich.Für die Eintragungen im Kästchen Fach wird die Schlüsselliste"Fachrichtungen an Förderschulen" verwendet.

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Die Schlüsselnummern 51 bis 63 dürfen nicht für das postgraduale Studiumverwendet werden.Wurde für die sonderpädagogische Qualifizierung ein postgraduales Studiumabgeschlossen, ist das nicht unter Ausbildung anzugeben, sondern imMerkmal “Zusatzqualifikation”

Beispiel: Lehrer für untere Klassen/Deutsch,Mathematik,Musik+ postgraduales Studium in der Fachrichtung Hilfsschulen

1. Ausbildung

Art Fach 1 Fach 2 Fach 3 Fach 4

12 DMa Mus

Zusatzqualifikation

Fach Art

LB P

51 Lehrer für... (Hochschulabschluss)

53 Lehrer für... (Fachschulabschluss)

54 Erzieher für... (Hochschulabschluss)

56 Erzieher für... (Fachschulabschluss)

57 Vorschulerzieher für... (Hochschulabschluss)

59 Vorschulerzieher für... (Fachschulabschluss)

60 Diplompädagoge für ...

61 Rehabilitationspädagoge für...(Hochschulabschluss)

63 Rehabilitationspädagoge für...(Fachschulabschluss)

87 sonstiger Berufsabschluss (Facharbeiter...) nur verwenden, wenn nichtsanderes eingetragen werden kann; die Berufsbezeichnung kann in„Bemerkungen“ eingetragen werden

90 sonstiger Hochschul- bzw. universitärer Abschluss; die Bezeichnung kann in„Bemerkungen“ eingetragen werden

91 Fachhochschulabschluss, ggf. in „Bemerkungen“ näher beschreiben

92 sonstiger Fachschulabschluss (DDR-Ausbildung), ggf. in „Bemerkungen“näher beschreiben

93 sonstiger Fachschulabschluss (nach 1990), ggf. in „Bemerkungen“ näherbeschreiben

99 sonstige Ausbildung – wird verwendet für kirchliche Mitarbeiterinnen undMitarbeiter in Verbindung mit dem Fach „EvR“ bzw. „KaR“

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Schlüsselliste Ausbildung - Fach

a) Fächer aus grundständigen Ausbildungen bzw. Weiterbildungen

AG Arbeitsgemeinschaft Luk Lehrer f. untere Klassen

Ast Astronomie Mat Mathematik

Aus Deutsch für Ausländer MMw Moderne Medienwelten

Bio Biologie Mus Musik

Bul Bulgarisch Phi Philosophie

Che Chemie Phy Physik

Deu Deutsch Pol Polnisch

DMa Deutsch/Mathematik Por Portugiesisch

DSK Demokratiepädag. Schulentwick- Psy Psychologie

lungsplanung und soziale Pt Polytechnik

Kompetenzen Plk Politik und deutsche

Eng Englisch Nachkriegsgeschichte

EvR Evangelischer Religionsunterricht Rkd Rechtskunde

Eth Ethikunterricht Rus Russisch

ESP Grundlagen der Produktion Sfö Sportförderunterricht

FdS Fachdidaktik Sport (nur f.zus.Qualif.) Sga Schulgarten

Frz Französisch Slo Slowakisch

Geo Geographie Soz Sozialkunde

Ges Geschichte Spa Spanisch

Gri Griechisch Spo Sport

GSa Grundschulqualifikation (nur f. WB-Kurs Srb Sorbisch

„Unterrichtserlaubnis für die Grundschule) Tec Technik

GSN Gestalten Tex Textiles Gestalten

Hei Heimatkunde Tsc Tschechisch

HSa Heimat- und Sachkunde TZ Technisches Zeichnen

Hwi Hauswirtschaft Ung Ungarisch

Inf Informatik Wer Werken

Ita Italienisch Wil Wirtschaftslehre

KaR Katholischer Religionsunterricht Wir Wirtschaft an

Kun Kunsterziehung Sekundarschulen

KuK Kultur und Künste (nur für Unterrichtserlaubnis online)

Lat Latein WTe Wirtschaft/Technik

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b) Themen aus Fortbildungen bzw. Zertifikatkursen

ATM Autismus PL Produktives Lernen oder

BLK Beratungslehrkraft praxisorientiertes Lernen

DDZ Deutsch-deutsche Zeitgeschichte (Zertifikat oder 2jährige erfolgreiche

Foe Förderstufe Teilnahme an berufsbegleitender

GeW Geowissenschaften Fortbildung)

GfÖ Gestaltung der Grundschule Sab Sozialarbeit

mit festen Öffnungszeiten SEP flexible Schuleingangsphase

GuB Gott und das Böse NEU

NEU Slg Schule leiten und gestalten/

Int Integrationspädagogik sowie Führungskräfteentwicklung

integrative Unterrichtsgestaltung SoS Arbeit von päd. MA an

luK Informations- und Kommunikations- Förderschulen

technologien TMK Themenmultiplikator

LRS Lese-Rechtsschreibschwäche Vermeidung von

Med Mediation Schulversagen

c) Schlüsselliste Fachrichtungen an Förderschulen

GB Geistigbehindertenpädagogik

Int Integrationspädagogik

KB Körperbehindertenpädagogik

LB Lernbehindertenpädagogik (einschließlich Hilfsschulen, intellektuellGeschädigte)

SH Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik (einschließlich FachrichtungHörgeschädigte)

SB Sehbehindertenpädagogik/Blindenpädagogik (einschließlich FachrichtungSehgeschädigte)

SR Sprachbehindertenpädagogik (einschließlich Fachrichtung Sprachgestörte)

VG Verhaltensgestörtenpädagogik

d) Ausbildungsinhalte in PSC-Maßnahmen

BAC Bachelorstudiengang (in Bemerkungen Studienrichtung angeben)

SOP Sozialpädagoge

RPF Rechtspfleger

AII Angestelltenlehrgang AII

JUS Soziale Arbeit im sozialen Dienst der Justiz

STV Steuerverwaltung

BBD Bibliotheksdienst

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10. Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung

Fach Lehramt

Hier sind nur Eintragungen vorzunehmen, wenn nachträglich – nach 1991 -zu einerAusbildung eine Weiterbildung mit dem Ergebnis einer Teilprüfung der ErstenStaatsprüfung bzw. eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung für ein weiteresUnterrichtsfach absolviert wurde.Im Kästchen “Fach” ist lt. Schlüsselliste Ausbildung - Fach das entsprechendeUnterrichtsfach eingetragen. Im Kästchen “Lehramt” gelten für die einzelnenSchulformen folgende Schlüssel:

Schlüsselliste Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung

I Grundschule G Grundschule, FörderschuleQ Sekundarschule S Sekundarschule, FörderschuleR GymnasiumY FörderschulenB Berufsbildende SchulenM Masterprüfung

Beispiel:

Ein Diplomlehrer für Russisch und Englisch hat die Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung für dasLehramt an Gymnasien im Fach Latein abgelegt.

Ausbildung10

Fach 1Rus

Fach 2Eng

Fach 3 Fach 4

Teilprüfung der 1. Staatsprüfung

FachLat

LehramtR

11. Unterrichtserlaubnis

Fach Stufe Schulform Jahrgang

Das Merkmal ist belegt, wenn die Lehrkraft in einem Unterrichtsfach bzw. in einersonderpädagogischen Fachrichtung eine Weiterbildung nach 1991 mit demErgebnis einer Unterrichtserlaubnis erfolgreich absolviert hat.Im Kästchen “Fach” ist lt. Schlüsselliste Ausbildung - Fach das entsprechendeUnterrichtsfach einzutragen. Im Kästchen “Stufe” wird die unbefristeteUnterrichtserlaubnis mit „E“ eingetragen.Im Kästchen “Schulform” ist vermerkt, für welche Schulform/Schulformen dieUnterrichtserlaubnis gilt (vgl. Ausschreibung zur Weiterbildungsmaßnahme).

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Schlüsselliste Unterrichtserlaubnis - Schulform

G Grundschule

S Sekundarschule

O Förderschulen

Y Gymnasium

N Grundschule/Förderschulen

C Sekundarschule/Förderschulen

E Sekundarschule/Gymnasium

B Schule für Geistigbehinderte

W Grundschule/weiterführende Schulen

T Gymnasium/Berufsbildende Schulen

A alle Schulformen

D Berufsbildende Schulen

L Schule für Lernbehinderte

P Seiteneinsteigerkurs Sekundarschule

Q Seiteneinsteigerkurs Gymnasium

R Seiteneinsteigerkurs Berufsbildende Schulen

Für die Schulform Sekundarschule ist außerdem der höchste Schuljahrgang, fürden die Unterrichtserlaubnis gilt, im Kästchen „Jahrgang“ angegeben, soweit diesenicht für alle Schuljahrgänge gilt.

für Schuljahrgänge 5 und 6: Jahrgang6

bis Schuljahrgang 8: Jahrgang8

12. Zusatzqualifikation

Fach Art

Dieses Merkmal bietet zwei Möglichkeiten, abgeschlossene Zusatzqualifikationen,soweit sie nicht in den Merkmalen Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung,Unterrichtserlaubnis oder Fortbildung verschlüsselt werden können, anzugeben.Größtenteils sind es zusätzliche Qualifikationen, die vor 1991 absolviert wurden.

- Lehrbefähigung, die im Zusammenhang mit einer grundständigen Ausbildung fürhöhere Klassenstufen erworben wurden (z. B.: Lehrer für untere Klassen undLehrbefähigung für Mathematik bis Klasse 8)

- Attestation für ein Unterrichtsfach (in der Personalakte nachweisbar)- externer Erwerb einer Lehrbefähigung vor 1991- abgeschlossene Prüfung für die Diadaktik/Methodik des Sportunterrichts

(ergänzend zum DHfK-Studium)

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- postgraduales Studium vor 1991- Sprachkundigenprüfungen (Eintragung nur notwendig, wenn die Lehrkraft diese

Fremdsprache unterrichtet und keine andere Lehrbefähigung hat)- Muttersprache (die Lehrkraft bzw. nicht unterrichtende Person ist nicht deutscher

Herkunft)- Zertifikatskurs Schulsozialarbeit u.a.

Im Kästchen “Fach” ist lt. Schlüsselliste Ausbildung - Fach das entsprechendeUnterrichtsfach eingetragen. Für “Art” gilt die folgende Schlüsselliste:

Schlüsselliste Zusatzqualifikation – Art

Abschluss vor dem 18.09.1990(Lehrbefähigung)

F bis Klassenstufe 6M bis Klassenstufe 8K Didaktik/Methodik des Sportunterrichts

Zertifikat bzw. Studienfach in der ehemaligen DDR

A AttestationB externer ErwerbP postgraduales Studium

sonstige Stufen (unabhängig vom Abschlussjahr)

S Sprachkundigenprüfung IT Sprachkundigenprüfung IIaV Sprachkundigenprüfung IIbW Sprachkundigenprüfung IIIX MutterspracheC Großes LatinumE Kleines LatinumG VolkshochschulkursH Latinum / Graecum

Zertifikatkurse nach 1990

D zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeit in einemWahlfach (Zertifikat vom LISA)(z. Bsp. Lehrer für untere Klassen mit Drittfach Musikfür die Erteilung von Musik in 5 bis 10)

N Schulsozialarbeit - Niveau A (Rd.Erl. des MK vom 1.7.1998)(Befähigungsnachweis für Schulsozialarbeit)

Z Schulsozialarbeit - Niveau B (Rd.Erl. des MK vom 1.7.1998)(Schulsozialarbeiter/in (Z))

L Zertifikatskurs „Schule leiten und gestalten“(Bek. des MK vom 10.4.2000-25-84300)

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U Zertifikatkurs für pädagogische Mitarbeiter/innen zu Aufgaben imBetreuungsbereich an Förderschulen

Q Absolvierte Qualifizierungsmaßnahme für pädagogische Mitarbeiter/innen zusonderpädagogisch therapeutischen Inhalten(Bek. des MK vom 10.09.2004-32-81027)

R Absolvierter Zertifikatkurs in Verbindung mit einem Thema/Sachverhalt ausder Schlüsselliste S. 15 „Themen aus Fortbildungen und Zertifikatkursen

J Erfolgreich abgeschlossene PSC-Maßnahme in Verbindung mit demAusbildungsinhalt (siehe S. 15 „Ausbildungsinhalte in PSC-Maßnahmen“)

13. FortbildungFach Art

Alle absolvierten Fortbildungskurse, die in der Schlüsselliste Fortbildung - Artaufgeführt sind, wurden berücksichtigt und mit dem entsprechendenUnterrichtsfach lt. Schlüsselliste Ausbildung - Fach eingetragen.

Schlüsselliste Fortbildung – Art

J Absolvierter 35-Stunden-Fortbildungskurs nach Erlass des MK vom06.02.1996 (nur in Verbindung mit dem Fach Foe)

Z Absolvierter Fortbildungskurs (150 Stunden) für Grundschullehrkräfte, diein der Förderstufe tätig waren nach RdErl. des MK vom 22.04.1998-35-84200 (nur in Verbindung mit dem Fach Foe)

L Absolvierter Fortbildungskurs für langjährig tätige Lehrkräfte inSachsen-Anhalt nach dem RdErl. des MK vom 05.09.1997-35-84201 (inVerbindung mit dem entsprechenden Fach)

E Fortbildungskurse zu Themen in Anlehnung an Unterrichtsfächer(z.B. Geowissenschaften)

D Absolvierter 40-Stunden Fortbildungskurs nach Erlass des MK vom21.1.1999-35-84201 für Lehrkräfte an Sonderschulen, die keinesonder-pädagogische Ausbildung haben (nur in Verbindung mit LBoder GB)

C Absolvierter Fortbildungskurs (30 Stunden) für Lehrkräfte, die Sportfachfremd unterrichten (RdErl. des MK vom 7.7.1994-24-84201, geändertdurch RdErl. des MK vom 14.8.1997)

G Absolvierter Fortbildungskurs für Lehrkräfte, die Werken fachfremdunterrichten (RdErl. des MK vom 18.8.1997-35-84201)

H Absolvierter Fortbildungskurs für Lehrkräfte an Sekundarschulen, die dasFach Sozialkunde unterrichten, ohne im Besitz einer Lehrbefähigungzu sein (Bek. des MK vom 19.8.1997-35-02031 sowie RdErl. des MK vom20.10.1994)

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O Absolvierter Fortbildungskurs für Lehrkräfte, die Englisch an Sekundar-schulen unterrichten, ohne im Besitz einer Lehrbefähigung zu sein(RdErl. des MK vom 19.10.1994-3.21-84201)

I Absolvierter Fortbildungskurs (40 Stunden) im Umgang mit neuenInformations- und Kommunikationstechnologien(RdErl. des MK 23.6.2000-25-84200) bzw. 60-Stunden-Kurs (RdErl. desMK 16.5.2007-84200)

P Absolvierter Fortbildungskurs (40 Stunden) flexible Schuleingangsphase(RdErl. des MK 20.1.2000-25-84200)

R Fortbildungskurs (30 Stunden) für pädagogische Mitarbeiterinnen undMitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion an Förderschulen inVerbindung mit dem „Fach“ SoS (Rd.Erl. des MK vom26.5.2000-25-84200)

A Fortbildungskurs (50 Stunden) für ehemalige Horterzieherinnen undHorterzieher, die seit 1.8.2001 als Pädagogische Mitarbeiterin oderpädagogischer Mitarbeiter an Förderschulen tätig sind – in Verbindungmit dem „Fach“ SoS (RdErl. des MK vom 22.11.2000-25-84200)

B Fortbildung zur Gestaltung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten –in Verbindung mit dem „Fach“ GfÖ(RdErl. des MK vom 24.11.2000-25-84200)

N NeigungslehrerDie Lehrkraft hat mindestens drei Schuljahre hintereinander dieses Fachunterrichtet und dabei entsprechende Fortbildungen besucht.

F Beauftragung für die Erteilung von Französischunterricht gemäß RdErl.des MK vom 13.4.2000-32-84003, Nr. 3.3 8c

S Fortbildung (mit Zertifikat) im Umgang mit LRS-Schülerinnen und Schülern

T Fortbildung Mediation „Mediation in der pädagogischen Arbeit an Schulen desLandes Sachsen-Anhalt“ (Erl. des MK vom 12.06.2001-22-82114-5)

K Absolvierte Fortbildung in Verbindung mit einem Fach aus der SchlüssellisteS. 14 „Fächer aus grundständigen Ausbildungen bzw. Weiterbildungen“ oderaus der Schlüsselliste S. 15 „Themen aus Fortbildungen bzw.Zertifikatkursen“

M Gültiger Rettungsschwimmernachweis

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Angaben zum Einsatz an der Schule

14. Rechtsverhältnis

Rechtsverhältnis

Das Rechtsverhältnis ist entsprechend der Schlüsselliste für jeden im Formblatt PEeingetragenen Beschäftigten vorgegeben.

Schlüsselliste Rechtsverhältnis

1 Beamtin/Beamter auf Lebenszeit

2 Beamtin/Beamter auf Probe

3 Austauschlehrkraft eines anderen Landes

4 Beschäftigte/Beschäftigter im Angestelltenverhältnis

5 Stundenweise Beschäftigte/Beschäftigter(nebenberuflich Beschäftigte/Beschäftigter)

6 Kirchliche Mitarbeiterin/Kirchlicher Mitarbeiter

7 Referendarin/Referendar/Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf)

15. Dienstbezeichnung

Dienstbezeichnung

In diesem Feld wird die Tätigkeit (nicht die Ausbildung) verschlüsselt, die die bzw. derBeschäftigte überwiegend ausübt.

Schlüsselliste Dienstbezeichnung

20 Lehrkraft (unterrichtende Person) *

22 Fachbetreuerin/Fachbetreuer **

28 Fachseminarleiterin/Fachseminarleiter an einem Staatlichen Seminar **

38 pädagogische Mitarbeiterin/pädagogischer Mitarbeiter

41 pädagogische Mitarbeiterin/pädagogischer Mitarbeiter in therapeutischerFunktion

45 Spezialkraft an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt(z. B. Trainer, Musikpädagoge)

50 Betreuungskraft

80 Schulleiterin/Schulleiter **

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81 Stellvertreterin/Stellvertreter **

82 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter **

83 didaktische Leiterin/didaktischer Leiter einer Gesamtschule **

84 Koordinatorin/Koordinator an einem Gymnasium/einer Gesamtschule **

85 kommissarische Schulleiterin/kommissarischer Schulleiter

86 kommissarische Stellvertreterin/kommissarischer Stellvertreter

87 beauftragter Fachseminarleiter

88 beauftragter Fachbetreuer

* Die Dienstbezeichnung "Lehrerin/Lehrer" erhalten auch Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Referendarinnen/Referendare, kirchliche Mitarbeiterinnen/kirchliche Mitarbeiter und nebenberuflich Beschäftigte, sofern sie Unterricht nachStundentafel erteilen.

** Die Dienstbezeichnungen Schulleiterin/ Schulleiter, Stellvertreterin oder Stellvertreter,2. Stellvertreterin oder 2. Stellvertreter, Fachbetreuerin oder Fachbetreuer,Fachseminarleiterin oder Fachseminarleiter, didaktische Leiterin oder didaktischerLeiter, Koordinatorin oder Koordinator (80, 81, 82, 22, 28, 83, 84) sind nur zuverwenden, wenn die/der Beschäftigte für diese Funktion bestellt ist.

16. Zugangsart, Zugangsdatum

Zugangsart Zugangsdatum

Alle Beschäftigten, die im Lehrkräfteverzeichnis des Schuljahres 2011/12 nichtaufgeführt waren, erhalten eine Zugangsart und ein Zugangsdatum.

Schlüsselliste Zugangsart

01 Unbefristete Einstellung in den Schuldienst durch Übernahmenach der 2. Staatsprüfung!(Die Lehrkraft hat ihren Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhaltabsolviert und wird anschließend aufgrund einer Stellenausschreibungunbefristet eingestellt.)

04 Übernahme einer vorher im Schuldienst eines anderen Bundes-landes beschäftigten Lehrkraft- Lehrertausch

06 Unbefristete Einstellung!(Die Lehrkraft bzw. nicht unterrichtende Person wurde unbefristeteingestellt. - Stellenausschreibung)

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07 befristete Einstellung!(Mit der Lehrkraft bzw. nicht unterrichtenden Person wurde einbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen:- Vertretung für Elternzeit o. ä., nebenberuflich Beschäftigte,

kirchliche Mitarbeiter ...)

17 Wiederaufnahme der Tätigkeit- nach zurückgenommener Kündigung

NEU19 Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einer befristeten

Erwerbs-/Berufsunfähigkeit (im Ausnahmefall auch während derErwerbs-/Berufsunfähigkeit - geringfügige Tätigkeit) bzw. Zugang in derfiktiven Schule Landesschulamt bei Beginn einer befristetenErwerbs-/Berufsunfähigkeit

24 Versetzung von einer Behörde an die berichtende Schule! (Die Lehrkraft war vorher an keiner Schule tätig.)

27 Versetzung von einer anderen Schule Sachsen-Anhalts! (Die vorherige Stammschule war eine öffentliche allgemein bildendeoder eine öffentliche berufsbildende Schule Sachsen-Anhalts.)

33 Abordnung mit einem Teil/mit allen Stunden von einer anderen SchuleSachsen-Anhalts

35 Abordnung mit einem Teil der Stunden von einem Staatlichen Seminar! (Gastlehrertätigkeit; Stammeinrichtung ist ein Staatliches Seminar)

37 Lehreraustausch mit einem anderen Land! (Die Lehrkraft kommt aus einem anderen Land - z.B. USA -und unterrichtet im Austausch mit einer sachsen-anhaltischenLehrkraft für einen befristeten Zeitraum an der berichtendenSchule.)

NEU99 Anmeldung als Korrektur, weil die Person auf dem Lehrkräfteverzeichnis

zum Stichtag 5. Oktober 2011 von der berichtenden Schule alsStammperson aufgeführt wurde, aber zur jetzigen Erhebung keinFormblatt PE vorgehalten wird.!(Eine Korrekturanmeldung ist nur für Stammpersonen möglich.)

17. Abgangsart, Abgangsdatum

Abgangsart Abgangsdatum

Die Merkmale Abgangsart und Abgangsdatum sind auszufüllen, wenn die Lehrkraftbzw. die nicht unterrichtende Person die Schule endgültig bis einschließlich Stichtagverlassen hat (Einsatzart = E):

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- sie ist aus dem Landesdienst ausgeschieden- sie wurde an eine andere Schule versetzt und- sie wird auf Grund einer befristeten Erwerbs-/Berufsunfähigkeit imLandesschulamt geführt.

Zusätzlich erhalten Stammpersonen (Einsatzart = „S“) eine Abgangsart mitAbgangsdatum, wenn sie im Laufe des ersten Schulhalbjahres (also nach demStichtag bis einschließlich 31.01.2013) endgültig aus dem Landesdienstausscheiden. Diese Personen werden mit der Verfügbarkeit „H“ gekennzeichnet.Die Verfügbarkeit „A“ wird bei Beschäftigten eingetragen, die mit Beendigung derFreistellungsphase der Altersteilzeit ausscheiden.

Lehrkräfte und nicht unterrichtende Personen, die zwar momentan der Schule nichtzur Verfügung stehen, aber weiterhin Stammpersonal an der Schule bleiben,behalten die Einsatzart S und bekommen keine Abgangsart/Abgangsdatumeingetragen. Das sind

z. B.: - beurlaubte Lehrkräfte- voll abgeordnete Lehrkräfte- langfristig erkrankte Lehrkräfte- Freistellungsphase einer Altersteilzeit/Sabbatical.

Schlüsselliste Abgangsart

51 Erreichen der Altersgrenze bzw. Ausscheiden mit Beendigung derFreistellungsphase der Altersteilzeit (Abgangsdatum =Ausscheidungsdatum ATZ)

52 Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses im gegenseitigenEinvernehmen(einschließlich Ausscheiden vor Erreichen der Altersgrenze)

53 Kündigung durch den Arbeitgeber

54 Kündigung durch den Arbeitnehmer

55 Versetzung an eine Behörde

56 Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

57 Abgang in ein anderes Bundesland! (Die Lehrkraft nimmt ihre Tätigkeit in einem anderen Bundesland auf.)

58 Dienst- bzw. Erwerbs-/Berufsunfähigkeit! (endgültiges Ausscheiden aus dem Schuldienst Sachsen-Anhalts)

59 verstorben

60 Beendigung der Abordnung! (Die Person - Lehrkraft oder nicht unterrichtende Person - ist an die Schulezurückgekehrt, von der sie abgeordnet wurde.)

76 Versetzung von der berichtenden Schule an eine andere SchuleSachsen-Anhalts! (Wechsel der Stammschule)

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Neu79 Versetzung vom Landesschulamt an eine Stammschule nach

befristeter Dienst- bzw. Erwerbs-/Berufsunfähigkeit bzw. Versetzung voneiner Schule an das Landesschulamt aufgrund einer eingetretenenbefristeten Erwerbs-/Berufsunfähigkeit

98 Inanspruchnahme eines Abfindungsangebotes nach Richtlinie

Neu99 Abmeldung als Korrektur

! (Die Lehrkraft erscheint auf dem Formblatt PE, obwohl sie zum Stichtag 5.Oktober 2011 nicht eingetragen wurde und tatsächlich nicht an der Schulegearbeitet hat.)

18. Angaben zum Altersteilzeitvertrag oder Sabbatical

Vertragsart Beginn Freist. ab Ende vergütete Std. eingesetzte Std.

Für alle Personen, die einen entsprechenden Vertrag vereinbart haben, sind diebekannten Daten eingedruckt.

Für die Vertragsart gilt nachfolgende Schlüsselliste.

Schlüsselliste Altersteilzeit - VertragsartH modifizierte Altersteilzeit (LSA)

L Altersteilzeit Blockmodell (LSA)

M lineare Altersteilzeit (LSA)

X lineare Altersteilzeit (Bund)

Z Altersteilzeit Blockmodell (Bund)

Schlüssel Sabbatical

S Sabbatical

Die Angabe “Beginn” nennt den Vertragsbeginn Altersteilzeit oder Sabbatical.

“Freist. ab” gibt an, von welchem Zeitpunkt der Beschäftigte im Blockmodell odermodifiziertem Modell der Altersteilzeit oder Inanspruchnahme eines Sabbaticalsfreigestellt ist.

Das „Ende“ einer Altersteilzeit bedeutet das endgültige Ausscheiden aus demLandesdienst. Für das Sabbatical ist es das Ende der Freistellungsphase, imAnschluss steht der Beschäftigte der Schule wieder voll zur Verfügung.

Die Eintragungen der vergüteten und eingesetzten Stunden werden nur für diemodifizierte Altersteilzeit vorgenommen.

Die vergüteten Stunden zeigen das berechnete Bruttoteilzeitentgelt incl. desAufstockungsbetrages in Stunden an, für die der Beschäftigte während der gesamtenLaufzeit des Teilzeitvertrages vergütet wird. Die eingesetzten Stunden belegen denEinsatz über die gesamte Arbeitsphase der Altersteilzeit.

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Die berichtende Schule prüft die Eintragungen. Sofern in der Schule abweichendeAngaben bekannt sind, werden diese korrigiert. Eine Überprüfung der vergütetenStunden ist nicht erforderlich.

19. StatusDas Merkmal Status setzt sich aus drei Feldern zusammen.

Einsatzart1. Feld

Besch.Umfang2. Feld

Verfügbarkeit3. Feld

19.1 Einsatzart

Dieses Feld muss bei jeder in das Formblatt PE eingetragenen Person ausgefüllt sein.

Schlüsselliste Status - Einsatzart

S Stammperson Die berichtende Schule ist die Stammschule.

G

H

K

Gastperson

stundenweiseBeschäftigte/r

kirchliche/rMitarbeiter/in

Die Lehrkraft oder nicht unterrichtende Personwurde von einer anderen Schule oder einemStaatlichen Seminar Sachsen-Anhalts mit allen odermit einem Teil der Stunden an die berichtendeSchule abgeordnet.

Die Person ist eine nebenberuflichBeschäftigte/ein nebenberuflich Beschäftigter.

Die Lehrkraft ist eine kirchliche Mitarbeiterin/einkirchlicher Mitarbeiter.

B befristeteEinstellung

Die Person wurde auf der Grundlage einesbefristeten Arbeitsvertrages an der berichtendenSchule eingestellt.

A Austauschlehrkraft Die Lehrkraft ist für einen bestimmten Zeitraum auseinem anderen Land (z.B. USA) im Austausch miteiner sachsen-anhaltischen Lehrkraft an derberichtenden Schule tätig.

C Referendarin/Referendar/Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärter in derflexible Einführungsphase

D Referendarin/Referendar/Lehramtanwärterin/Lehramtsanwärter in derQualifikationsphase bzw. in der Prüfungsphase

U befristete Erwerbs-/Berufsunfähigkeit

Die Beschäftigte/der Beschäftigte ist gegenwärtigaufgrund einer befristeten Erwerbs-/Berufsunfähig-keitsrente nicht im Schuldienst tätiggilt nur für fiktive Schule Landesschulamt!

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E Abgang von derSchule

Die Person befindet sich zum Stichtag nicht mehr ander berichtenden Schule (eine EintragungAbgangsart/Abgangsdatum ist erforderlich).

19.2 Beschäftigungsumfang

Dieses Feld wird nur bei Stammpersonen ausgefüllt!

Grundsätzlich gilt:Wenn die Vertragsstundenzahl bei Lehrkräften von der Regelstundenzahl derSchulform bzw. bei nicht unterrichtendem Personal von 40 Stunden abweicht, istdieses Feld belegt.

Ist die Lehrkraft bzw. die nicht unterrichtende Person vollbeschäftigt, ist dieses Feldleer.

Schlüsselliste Status - Beschäftigungsumfang

D Tarifvertrag Die Lehrkraft ist vom Tarifvertrag zurArbeitsplatzsicherung betroffen; dieVertragsstundenzahl ist die festgelegtebedarfsbedingte Arbeitszeit

A Altersteilzeit Die/der Beschäftigte hat einen Altersteilzeit-vertrag geschlossen, der zum Stichtag10.10.2012 wirksam ist (unabhängig davon, umwelche Altersteilzeit es sich handelt und ob zumStichtag die Arbeits- oder Freistellungsphasezutrifft)

NEUP Tarifvertrag für

PädagogischeMitarbeiterinnen undMitarbeiter 2012

Für pädagogische Mitarbeiter/innen die vomTarifvertrag betroffen sind beträgt dieVertragsstundenzahl für das Schuljahr 2012/13

- an Grundschulen 34 Stunden- an Förderschulen 35 Stunden- an Ganztagsschulen 35 Stunden

(Festlegung MK beachten!).

M Teilzeitbeschäftigungauf der Grundlage desTarifvertrages vom(TV Schulen-LSA)

Die Lehrkraft hat einen Teilzeitvertrag auf derGrundlage des Tarifvertrages (Teilzeit-TVSchulen LSA).

W andere Teilzeit-beschäftigung- unbefristet -

Die Lehrkraft oder nicht unterrichtende Personhat eine unbefristete Teilzeitvereinbarunggeschlossen bzw. wurde bereits mit einem vonder Regelstundenzahl abweichendenBeschäftigungsumfang eingestellt.

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B andere Teilzeit-beschäftigung- befristet -

Die Lehrkraft hat im Schuljahr 2012/13 eineTeilzeitbeschäftigung (außer M) für einenbefristeten Zeitraum arbeitsvertraglich vereinbart.

S Sabbatical Die Lehrkraft hat eine Teilzeitvereinbarung“Sabbatical” geschlossen.

X

U

Wiedereingliederungs-maßnahme

Beschäftigung währendeiner Berufsunfähigkeit

Die Lehrkraft bzw. nicht unterrichtende Personsteht nach längerer Krankheit zunächst miteinem Teil der Stunden zur Verfügung

Die Lehrkraft bzw. nicht unterrichtende Personbezieht eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenteund ist mit wenigen Stunden an der Schule tätig.

19.3 Verfügbarkeit

Dieses Feld kennzeichnet die Verfügbarkeit der Stunden ander berichtenden Schule.Es kann für Personen mit der Einsatzart S, G, B, C und D belegt werden.

Schlüsselliste Status - Verfügbarkeit

A Freistellungsphaseeiner Altersteilzeitbzw. Sabbatical

Die Wochenstundenzahl ist Null, die einge-tragenen Vertragsstunden gehen nicht in dieUnterrichtsversorgung ein.

B Lehrkräfteaustausch Die eingetragenen Wochenstunden stehen derSchule nicht zur Verfügung, weil die Lehrkraftbefristet in einem anderen Land tätig ist.

L Längere Krankheit Die eingetragenen Wochenstunden stehen aufGrund von längerer Krankheit mittelfristig nichtzur Verfügung.

U Beurlaubung (voll) Die eingetragenen Wochenstunden stehen derSchule nicht zur Verfügung, weil die Lehrkraftbzw. die nicht unterrichtende Person vollbeurlaubt ist.

P Beurlaubung (teilweiseTätigkeit)

Die eingetragenen Wochenstunden stehen derSchule nicht vollständig zur Verfügung: dieLehrkraft bzw. die nicht unterrichtende Person istbeurlaubt und arbeitet mit wenigen Stunden.

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O volle Abordnung(allgemein bildendeSchulen)

Für Status (1. Feld) S, B, C, D:Die eingetragenen Wochenstunden stehen derSchule nicht zur Verfügung, weil die Lehrkraftbzw. die nicht unterrichtende Person mit allenStunden an eine andere allgemein bildendeSchule/an andere Schulen abgeordnet ist.

Für Status (1. Feld) G:Die eingetragenen Wochenstunden kommendurch Abordnung mit allen Stunden von eineranderen Stammschule.

I teilweise Abordnung(allgemein bildendeSchulen)

Für Status (1. Feld) S, B, C, D:Die eingetragenen Wochenstunden stehen derSchule nicht vollständig zur Verfügung, weil dieLehrkraft bzw. die nicht unterrichtende Personmit einem Teil der Stunden an eine andereallgemein bildende Schule/andere Schulenabgeordnet wurde.

Für Status (1. Feld) G:Die eingetragenen Wochenstunden kommendurch Abordnung mit einem Teil der Stundenvon einer anderen Stammschule.

F Abordnung(berufsbildende Schulen)

Für Status (1. Feld) S:Die eingetragenen Wochenstunden stehen derSchule nicht bzw. teilweise nicht zur Verfügung,weil Unterricht an einer berufsbildenden Schuleerteilt wird.

Für Status (1. Feld) G:Die eingetragenen Wochenstunden kommendurch Abordnung von einer BerufsbildendenSchule.

R volle Tätigkeit in einerBehörde

Die Lehrkraft ist im Schuljahr 2012/13 mit allenStunden in einer Behörde (Landesschulamt,Kultusministerium, LISA o. a.) tätig.

T teilweise Tätigkeit ineiner Behörde

Die Lehrkraft ist im Schuljahr 2012/13 mit einemTeil der Stunden in einer Behörde(Landesschulamt, Kultusministerium, LISA o.a.)tätig.

H Ausscheiden im1. Halbjahr

Ausscheiden nach dem Stichtag biseinschließlich 31.01.2013Die Lehrkraft oder nicht unterrichtende Personscheidet im o.g. Zeitraum endgültig aus demLandesdienst aus.

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20. Fristdatum

Fristdatum

In das Merkmal „Fristdatum“ wird ein Datum im Zusammenhang mit dem Statusangegeben. Das Fristdatum gibt an, wie lange der eingetragene Status zutrifft.

Bei folgenden Statuseintragungen muss das Fristdatum angegeben werden:

Status Fristdatum

Einsatzart S

Besch.Umfang B

Verfügbarkeit *

Ende der befristeten Teilzeitbeschäftigung

Einsatzart S

Besch.Umfang *

Verfügbarkeit U

Ende der Beurlaubung

Einsatzart U

Besch.Umfang

Verfügbarkeit

Nur für die fiktive Schule LandesschulamtBefristung (Ende) für den Erhalt einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente; ggf. Erreichen desRentenalters

Einsatzart A

Besch.Umfang

Verfügbarkeit

Ende des Lehrkräfteaustausches

Einsatzart B

Besch.Umfang

Verfügbarkeit

Ende des befristeten Arbeitsvertrages

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21. Weiterbildung

Teilnahme WB/Studium

Hier sind für alle Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt an einer für den Unterrichtrelevanten Weiterbildungsmaßnahme bzw. anrechnungsstundenrelevantenFortbildung teilnehmen, Eintragungen vorzunehmen.

Handelt es sich um einen vom MK genehmigten Studiengang, Kurs oder einergenehmigten Fortbildung, ist die Studiengangsnummer bzw. Kursnummereinzutragen!

Weiterbildungsmaßnahmen, die bereits im Schuljahr 2011/12 oder vorher von derSchule mitgeteilt wurden, sind in diesem Formblatt PE eingedruckt.Ist eine Weiterbildung inzwischen abgeschlossen, so ist die Eintragung zu streichenund der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung in den Merkmalen “Teilprüfung derErsten Staatsprüfung” oder “Unterrichtserlaubnis” bzw. „Fortbildung“ einzutragen.

Alle Weiterbildungs- und Fortbildungskurse, für die Anrechnungsstunden in Anspruchgenommen werden können und die nach der letzten Erhebung ausgeschriebenwurden, sind in nachfolgender Übersicht aufgeführt. Die dafür in Anspruchgenommenen Anrechnungsstunden sind mit Anrechnungsart „14“ einzutragen. FürFortbildungskurse ist die Schlüsselnummer „33“ zu verwenden. Wenn in dieserÜbersicht ein Kurs fehlt, muss umgehend das Landesschulamt(0391/567 5889) informiert werden.

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32

Übersicht über die Weiterbildungskurse und anrechnungsrelevantenFortbildungskurse, die nach dem 1. August 2011 ausgeschrieben wurden

Eintragung nach Abschluss desKurses

Kurs-Nummer**

veröffentlichtin SVBl.Nr.

Kurs-bezeichnung

Anzahl derAnrechng.-std. Art „14“beiFortbildungArt „33“

Eintragungbei

Fach Stufe/Art/Lehr-amt

Typ Jahr-gang

11E610333

8/2011

TrainingkommunikativerKompetenzen – fürEnglisch unterrichtendeLehrkräfte

Freistellung an denPräsenztagen

Fortbildung Eng K

11E 6600101

9/2011

Führungskräfteentwick-lung für Schulen inSachsen-Anhalt

keine *** *** ***

11 W 160 001

13/2011

Englisch an Grund- undFörderschulen * Unterrichts-

erlaubnisEngEng

EE

GO

12 E 650 100

1/2012

Integrative Unterrichts-gestaltung inGrundschulen

1 hFortbildung Int K

12 E 650 200

1/2012

Gestaltung desgemeinsamenUnterrichts in derSekundarschule

1 h FortbildungInt K

12W261001

2/2012

Musik an Grundschulen/Förderschulen undberufsbildendenSchulen

*Unterrichts-erlaubnis Mus

MusMus

EEE

GOD

12W260001

2/2012

Kunsterziehung anSekundarchulen/Förderschulen/berufsbildendenSchulen

* Unterrichts-erlaubnis

KunKunKun

EEE

SOD

12W142001

2/2012

Ökonomische BildungOnlineWirtschaft an Sek.Wirtschaftslehre anGym.

* Unterrichts-erlaubnis

WirWil

EE

SY

12W151001

2/2012

Astronomie anSekundarschulenAstronomie anGymnasien *

Unterrichts-erlaubnis

AstAst

EE

SY

12W170001

2/2012

Sport an GrundschulenSport an Förderschulen *

Unterrichts-erlaubnis

SpoSpo

EE

GO

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33

Eintragung nach Abschluss desKurses

Kurs-Nummer**

veröffentl.in SVBl.Nr.

Kurs-bezeichnung

Anzahl derAnrechng.-std. Art „14“beiFortbildungArt „33“

Eintragungbei

Fach Stufe/Art/Lehr-amt

Typ Jahr-gang

12W023001

2/2012

Förderschwerpunktemotionale u. sozialeEntwicklung *

Unterrichts-erlaubnis

VG E O

12W620300

2/2012

Förderschwerpunktkörperliche undmotorische Entwicklung *

Unterrichts-erlaubnis

KB E O

12S 01/12

2/2012

Blinden- und Seh-behindertenpädagogik *

Erweiterungs-prüfung =TeilprüfungErste Staats-prüfung

SB Y

12S 02/12

2/2012

Lenbehinderten-pädagogik *

Erweiterungs-prüfung =TeilprüfungErste Staats-prüfung

LB Y

12S 03/12

2/2012

Geistigbehinderten-pädagogik *

Erweiterungs-prüfung =TeilprüfungErste Staats-prüfung

GB Y

12S 04/12

2/2012

Sprachbehunderten-pädagogik *

Erweiterungs-prüfung =TeilprüfungErste Staats-prüfung

SR Y

12L341002

8/2012

Informatische Bildung,digitaleUnterrichtsmedien

3 hFortbildung Inf K

*** bei Abschluss mit Zertifikat – Eintragung: Fortbildung Slg K

** Eintragung im Feld „Teilnahme WB/Studium“

* 1/3 der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung pro Woche (abgerundet auf ganze

Stunden) Lt. RdErl. des MK vom 23.07.2007 (SVBl. LSA S.269), geändert durch RdErl.vom 6.08.2010 (SVBl. LSA S.241)

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22. Klassenleitertätigkeit

KlassenleiterIn

Das Merkmal wird belegt, wenn die Lehrkraft im Schuljahr 2012/13 eineKlassenleiterfunktion ausübt. (Die Anzahl der belegten Felder stimmt in der Regel mitder Anzahl der gebildeten Klassen überein).Es wird der Schuljahrgang bzw. die Schulstufe und bei den Gesamtschulen sowie denSportschulen Halle zusätzlich der Schulzweig eingetragen. Im 7., 8. und 9.Schuljahrgang der Sekundarschule wird zudem nach Hauptschul-, Realschul- oderkombinierte Klasse bzw. Klasse im Produktiven Lernen unterschieden. Für dieKursstufe erfolgt keine Eintragung.

Für die Klassenleiterinnen und Klassenleiter von jahrgangsübergreifenden Klassenwird der kleinste Schuljahrgang mit einem „ü“ angegeben.

Beispiel:

Jahrgangsübergreifende Klasse 3/4 - Eintragung 3ü

Mögliche Eintragungen in den Schulformen

Grundschule: EP,3,4,

Sekundarschule: 5,6,7H,7R,7K,

8H,8R,8K,PL8,9H,9R,9K,

PL9,10, AV,A1,A2

Gymnasium: 5,6,7,8,9,10

IGS: 5,6,7,8,9I,9G,0I, 0G,11

KGS, Sportschulen Halle 5G,5S,6G,6S,7G,7H,7R,7K,8G,8H,8R,8K,

9G,9H,9R,9K,0G,0S

LB-Schule: 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10

sonstige Förderschulen; GB-Schule 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,U,M,O,W

Schule des Zweiten Bildungsweges: keine Eintragung

Wochenstundenübersicht

23. Mehr- und Minderzeiten - Schuljahresbeginn

MMZ Schul-jahresbeginn

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Das Merkmal gilt für alle Lehrkräfte! Hier sind die Mehr- oder Minderzeiten, die sichbis zum Ende des Schuljahres 2011/12 angesammelt haben und in das Schuljahr2012/13 übertragen wurden, als Gesamtzahl einzutragen.Stundenbruchteile sind auf ganze Stunden zu runden.

Ausnahme:Für Lehrkräfte mit der Verfügbarkeit „L“ werden keine Stunden eingetragen.

Beispiel 1:Eine Lehrkraft hatte im Schuljahr 2011/12 zwei planmäßige wöchentliche Reservestunden(=Minderstunden). Obwohl sie auf der Grundlage des „Flexierlasses“ für Unterrichtsvertretungenmehrfach eingesetzt wurde, verblieben am letzten Schultag insgesamt 16 Minderstunden. In diesemFall ist –16 einzutragen.

Beispiel 2:Auf der Grundlage des „Flexierlasses“ leistete eine Lehrkraft im Schuljahr 2011/12 11 Wochen jezwei Unterrichtsstunden mehr gegenüber ihrer eigentlichen Unterrichtsverpflichtung. Diese Stunden

konnten nicht ausgeglichen werden. Somit ist hier +22 einzutragen.

!Die Summe der Eintragungen aller Lehrkräfte in diesem Merkmal -dividiert durch 40 - muss stimmig sein mit der Angabe im Formblatt K,Punkt 4.

24. Vertragswochenstunden

Vertragswochenstd.

Dieses Merkmal wird nur für Stammlehrkräfte bzw. nicht unterrichtendeStammpersonen sowie für befristet Eingestellte mit der Einsatzart „B“ ausgefüllt.

Hier werden die vertraglich vereinbarten Wochenstunden eingetragen. Dasbedeutet:

1. Für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte ist die für die Schulform geltendeRegelstundenzahl eingetragen.

2. Die wöchentliche Arbeitszeit für nicht unterrichtende Personen beträgt beiVollbeschäftigung 40 Stunden (i.d.R. pädagogische Mitarbeiterinnen undMitarbeiter in therapeutischer Funktion sowie Betreuungskräfte).

3. Für teilzeitbeschäftigte Personen wird die im Arbeits- bzw. Änderungsvertragvereinbarte wöchentliche Arbeitszeit angegeben.

4. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Tarifvertrag fürpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen (Beschäftigungsumfang„P“), wird die entsprechende Stundenzahl eingetragen.

5. Für Beschäftigte, die ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vereinbart haben, daszum Stichtag 10. Oktober 2012 wirksam ist, gilt:

a) Für Beschäftigte im Blockmodell (Vertragsart L oder Z) wird grundsätzlich dieHälfte der Arbeitszeit eingetragen.

b) Für Beschäftigte im linearen Altersteilzeitmodell (Vertragsart M oder X)entspricht die Vertragsstundenzahl der vereinbarten wöchentlichenArbeitszeit über die gesamte Laufzeit des Alterteilzeitvertrages.

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c) Für Beschäftigte mit modifiziertem Altersteilzeitmodell (Vertragsart H) erfolgthier die Angabe der vergüteten Stundenzahl.

6. Für Lehrkräfte, die einen Teilzeitvertrag „Sabbatical“ vereinbart haben, gilt derStundenumfang, der für die gesamte Laufzeit zugrunde gelegt wird.

25. Abgeltung Arbeitszeitkonto

AbgeltungAZK

Es erfolgt eine Eintragung für den Fall, dass eine Lehrkraft im Schuljahr 2012/13aus dem bestehenden Arbeitszeitkonto des Tarifvertrages ihre wöchentlicheStundenzahl um eine mit dem Landesschulamt vereinbarte Stundenzahlreduziert.

26. Wochenstunden

Wochen-stunden

Die Wochenstunden sind die Stunden, die für die Schule für den Einsatz zurVerfügung stehen. Stunden aus einem bestehenden Arbeitszeitkonto desTarifvertrages (Punkt 25) sind hier berücksichtigt.

Beispiel:Eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft baut ihr bestehendes Arbeitszeitkonto im Schuljahr 2012/13um 1 Wochenstunde ab.

Vertrags-wochenstd.

AbgeltungAZK

Wochen-stunden

25 1 24

Die übertragenen Mehr-/Minderstunden aus dem Vorjahr werden hier noch nichtverrechnet.

Dieses Merkmal ist für alle aufgeführten Personen - außer Status E und U –auszufüllen.

1. Bei voll- und teilzeitbeschäftigten sowie unter Tarifvertrag fallendeStammpersonen ist es die Vertragsstundenzahl.

2. Bei Personen mit Altersteilzeitvertrag ist in Wochenstunden die Stundenzahleingetragen, die für die Unterrichtsversorgung zur Verfügung steht; in derFreistellungsphase sind es NULL Stunden.

3. Für Lehrkräfte, die eine Teilzeitvereinbarung „Sabbatical“ abgeschlossenhaben, wurde in der Arbeitsphase die Stundenzahl, die für dieUnterrichtsversorgung zur Verfügung steht, in dem Freistellungsjahr NULLStunden, angegeben.

4. Für Lehrkräfte, die wöchentlich Stunden aus ihrem Arbeitszeitkonto abgelten,sind es die „Vertragswochenstd.“ minus „Abgeltung AZK“.

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5. Für Beschäftigte, die nur stundenweise tätig sind (nebenberuflichBeschäftigte, kirchliche Mitarbeiter u. ä.), ist die für diese Schule vertraglichvereinbarte Wochenstundenzahl eingetragen.

6. Für Gastlehrkräfte bzw. nicht unterrichtende Gastpersonen werden nur dieStunden eingetragen, die an der Gastschule - einschließlich der dortgewährten Anrechnungsstunden - geleistet werden.

7. Für Lehramtsanwärter und Referendare werden die Wochenstunden deseigenverantwortlichen Unterrichts eingetragen. Für Lehramtsanwärter undReferendare in der Qualifikations- und Prüfungsphase sind das mindestensvier Wochenstunden.

!Die Summe der Eintragungen aller Lehrkräfte in diesem Merkmal mussstimmig sein mit der Angabe im Formblatt K, Punkt 3.

27. Verrechnete Mehr- und Minderzeiten

verrechn.MMZ

Die im Pkt. 23 eingetragene mmz EINES lEHRKRAFT geteilt durch 40(pauschale Anzahl der Unterrichtswqochen im Schuljahr) ergibt dieverrechnete MMZ..

Beispiel: Die Mehr- oder Minderzeit zum Schuljahresbeginn beträgt 43 Stunden insgesamt.D.h., der Beschäftigte hat im letzten Schuljahr 43 Stunden mehr gearbeitet.Die verrechnete Mehr-/Minderzeit beträgt 1,08 Stunden (43/40=1,075; mathematisch gerundetauf zwei Kommastellen ergibt 1,08).Minderstunden, die im letzten Schuljahr zu wenig geleistet worden, werden negativ dargestellt.

Hier ist keine Eintragung notwendig.Diese Werte werden programmtechnisch ermittelt.

28. Wochenstunden effektiv

WoStd.effektiv

Die „Wochenstunden effektiv“ ergeben sich aus den Wochenstunden reduziert umdie verrechneten Mehr- oder Minderzeiten aus dem vergangenen Schuljahr(Punkt 27).

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Beispiel: MMZ Schuljahresbeginn 43 StundenWochenstunden: 25 Stundenverrechnete MMZ: 1,08 StundenWochenstunden effektiv: 23,92 Stunden

Beispiel: MMZ Schuljahresbeginn - 43 StundenWochenstunden: 25 Stundenverrechnete MMZ: -1,08 StundenWochenstunden effektiv: 26,08 Stunden

Hier ist keine Eintragung notwendig.Diese Werte werden programmtechnisch ermittelt.

29. Abordnung

Abord-nung

Das Kästchen Abordnung kann nur für Stammlehrkräfte bzw. nicht unterrichtendeStammpersonen, befristet Eingestellte sowie Lehramtsanwärter und Referendareausgefüllt werden. Eine Eintragung von Stunden, die außerhalb derberichtenden Stammschule geleistet werden, erfolgt aber nur dann, wenndie “Gastschule” eine öffentliche allgemein bildende oder berufsbildendeSchule ist.

Alle anderen Tätigkeiten außerhalb der berichtenden Schule sind mit denMerkmalen “Anrechnungen” oder “Nichtstundentafel” zu beschreiben.

!Die Summe der Eintragungen aller Lehrkräfte in diesem Merkmalmuss stimmig sein mit der Angabe im Formblatt K, Punkt 6.

30. Anrechungsstunden gesamt

Anrech-nung

In dieses Merkmal wird die Summe aller in Anspruch genommenenAnrechnungs-, Ermäßigungs-, Beurlaubungs- und Freistellungsstunden sowie derEinsatz in Behörden, die detailliert unter Punkt 30.1 dargestellt werden,eingetragen.

!Die Summe der Eintragungen aller Lehrkräfte in diesem Merkmal mussstimmig sein mit der Angabe im Formblatt K, Punkt 7 sowie mit derSumme der Stunden aus den einzelnen Anrechnungsarten.

30.1 Anrechnungen, Ermäßigungen, Beurlaubungen, Freistellungen undEinsätze in Behörden

Art Stunden Detail

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Insgesamt sind acht Möglichkeiten für diese Eintragung und der ggf. dazugehörenden Details der in Anspruch genommenen Stunden vorgesehen.

Bei Unterrichtseinsatz an mehreren Schulen werden die Anrechnungsstunden inden jeweiligen Schulen vergeben. Bei Vollabordnung werden alleAnrechnungsstunden in der Gastschule eingetragen.

Für alle in der Schlüsselliste mit * gekennzeichneten Tatbestände muss dieLehrkraft über eine Genehmigungsverfügung des Landesschulamtes oder desKultusministeriums verfügen.Für Anrechnungsarten, die umrahmt sind (z.B. 09* ), muss zusätzlich einEintrag in „Detail“ entsprechend der Schlüsselliste „Anrechnung… - Detail“erfolgen.

Anrechnungsstunden der Art 14 und der Art 33 (Weiterbildungs- undFortbildungsmaßnahmen) sind im Formblatt PE bei der betreffenden Lehrkraftzusätzlich durch die Angabe der Studiengangs- bzw. Fortbildungsnummer zubegründen (siehe Punkt 21).

Schlüsselliste Anrechnungen, Ermäßigungen, Beurlaubungen, Freistellungenund Einsätze in Behörden - Art

Ermäßigungen

01 Altersermäßigung (§ 5 ArbZVO-Lehr)

02 Ermäßigungsstunden für Schwerbehinderung (§ 6 ArbZVO-Lehr)

GD Ermäßigungsstunden bei vorübergehender geminderter Dienstfähigkeit(§ 7 ArbZVO-Lehr)

Anrechnungen

SL Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben (§ 8 ArbZVO-Lehr)

MF Managementstunden für Förderzentren und Kontingent beauftragteFörderschulen (Erl. des MK vom 13.06.2012, Ref. 32, n.v.)

05 Anrechnungsstunden für besondere Belastungen (§ 10 ArbZVO-Lehr)

06 Anrechnungsstunden für Lehrkräfte an Abendsekundarschulen undAbendgymnasien (§ 11 ArbZVO-Lehr)

07* Anrechnungsstunden für Fachseminarleitertätigkeit zur Ausbildung vonAnwärtern/Referendaren während des Vorbereitungsdienstes(VO über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramtim Land Sachsen-Anhalt (LVO-Lehramt)) sowie Erl. des MK, Ref. 22 vom25. Juni 2008 „Erhöhung der Anrechnungsstunden für Fachseminarleiterinnenund Fachseminarleiter ab dem Schuljahr 2008/09, n.v.)

08* Medienpädagogischer BeraterRdErl. des MK vom 31.7.2012-34-82251 „Unterstützung der Medienbildung anden Schulen in Sachsen-Anhalt durch medienpädagogische Beraterinnen undBerater

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09* - Anrechnungsstunden für die Arbeit an den RRL, Lehrplänen, EPA sowie RGAgem. RdErl. des MK vom 29.7.2009-22-8215 „Erarbeitung und Überarbeitungvon Rahmenrichtlinien, Lehrplänen und von Broschüren der Reihe - Richtlinien,Grundsätze und Anregungen - für den Unterricht und außerunterrichtlicheAngebote“; Implementationsfachgruppen Sekundarschule (SVB. LSA S. 177ff),außerdem- Anrechnungsstunden für die Aufgabenentwicklung KMK-Bildungsstandards- Erarbeitung von Unterrichtsmaterial für das Jubiläum „Anhalt 800“ (letztmaligim Schuljahr 2011/12)

14* Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die an vom Kultusministeriumgenehmigten Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Tabelle S. 19 teilnehmenRdErl. des MK vom 23.07.2007-22-84301 (SVBl. LSA S. 269) geändert durchRdErl. vom 06.08.2010 (SVBl. LSA S. 241)"Vergünstigungen für Lehrkräfte, die berufsbegleitend an einemWeiterbildungskurs oder an einem Studiengang teilnehmen“

15* Anrechnungsstunden für - Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren(berufen und auch ohne Berufung - siehe Anrechnungsdetails)RdErl. des MK vom 26.07.2006-25.84201 (SVBl. LSA S. 214) geändert durchRdErl. des MK vom 31.05.2011-22-84201 (SVBl. LSA S. 187)“Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren sowie Fachgruppen fürGrundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen außerdem- Multiplikatoren zur Gewaltprävention durch Mediation- Beratungslehrkraft zur schulischen Förderung von Kindern und

Jugendlichen mit Autismus (Erl. des MK, Ref. 23, vom 13. Juni 2007, n.v.)- Beratungslehrkraft für unterstützende Kommunikation an der MLU

NEU- Schulentwicklungsberater

FT Anrechnungsstunden für Lehrkräfte in Fortbildungstandems zur Einführung desneuen Lehrplans für die Sekundarschule (Erl. des MK 5.6.2009; SVBl. LSA S.111)

19* Anrechnungsstunden für Fachbetreuer an GymnasienRdErl. des MK vom 04.03.2005-31-84201 (SVBl. LSA S. 144)"Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer für Gymnasien, Gesamtschulen undSchulen des zweiten Bildungsweges”, zuletzt geändert durch RdErl. des MKvom 28.06.2010, SVBl. LSA S. 237

25 Besondere pädagogische Aufgaben in Abendklassen an SekundarschulenRdErl. des MK „Die Arbeit und Unterrichtsorganisation in der Sekundarschule“vom 10.05.2010, Pkt. 14.4

26 Betreuungslehrer für die Betreuung der Auszubildenden im Vorbereitungsdienstan der Schule

33* Anrechnungsstunden für Teilnehmende an Fortbildungskursen, für dieAnrechnungsstunden gewährt werden

35* Anrechnungsstunden für die Erstellung von Prüfungsaufgaben,niveaubestimmender Aufgaben, Aufgaben zur Leistungsfeststellung u.ä. auf der

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Grundlage einer Beauftragung durch das MK- Kommissionen Deutsch, Mathematik, Biologie, Geschichte,Chemie, Physik, Russisch, Englisch, Französisch zur Erstellung derAbiturprüfungsaufgaben- Zentrale Leistungserhebungen in der Sekundarstufe I(Kommissionen Deutsch und Mathematik zur Erstellung derPrüfungsaufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung in der Sekundar-stufe I, zur Erarbeitung zentraler Leistungserhebungen - Vergleichsarbeiten,zentralen Klassenarbeiten u.ä.)

40 Anrechnungsstunden für den Unterricht (mindestens 8 Stunden bzw.mindestens 16 Stunden) in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe(§ 9 ArbZVO-Lehr)

42* Anrechnungsstunden für Koordinatorentätigkeit im Schulschwimmen beiBestätigung durch das LandesschulamtErl. des MK vom 31.07.2007-26-5210 (SVBl. LSA S. 279)

44* Anrechnungsstunden für die Koordination der Schülerbetriebspraktika(Praktikumskoordinatorinnen und Praktikumskoordinatoren)RdErl. des MK "Praxisorientierte Unterrichtsformen in der Sekundarschule,Gesamtschule und Förderschule“ vom 09.06.2009 (SVBl. LSA. S. 158 ff);RdErl. des MK ”Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe I” vom18.07.2001 (SVBl. LSA S. 271), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom21.12.2006 (SVBl. LSA S. 6)

73* Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die als Referenten in der Lehrerfort- oder-weiterbildung tätig sind (konkreter Kurs über Anrechnungsdetails erfassen).

74* Anrechnungsstunden für Landesbeauftragte/Landeskoordinatoren/Koordinatoren - schulübergreifende AufgabenDiese Anrechnungsstunden werden von Lehrkräften in Anspruch genommen,die landesweit oder regional schulübergreifend Aufgaben erfüllen bzw. Projektekoordinieren. Die konkrete Aufgabe/das konkrete Projekt wird inAnrechnungsdetails eingetragen. Für den Fall, dass eine Lehrkraft für mehr alsein Projekt/eine Aufgabe Anrechnungsstunden erhält, sind anstelle derAnrechnungsart 74 die Anrechnungsarten 7A, 7B … zu wählen.

Beispiel:Eine Lehrkraft erhält 5 Anrechnungsstunden für Begabtenförderung und weitere4 Anrechnungsstunden für Schülerwettbewerbe.Es erfolgen zwei Eintragungen.

Art Stunden Detail Art Stunden Detail

7A 5 BFÖ 7B 4 SWB

81 Schulerfolg durch praxisorientiertes Lernen (Anrechnungsstunden für dieorganisatorische Umsetzung innerhalb der Schule)

KA KALSA-Lernplattformen - Anrechnungsstunden für Pilot- und Projektschulen

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Einsatz in einer Behörde

52* Einsatz in einer in den Details aufgeführten Behörde oder Einrichtung

5V* Einsatz im LandesverwaltungsamtDie Eintragung der Anrechnungsdetails wird im LSchA vorgenommen.

5M* Einsatz im KultusministeriumDie Eintragung der Anrechnungsdetails wird im LSchA vorgenommen.

5L* Einsatz im LISADie Eintragung der Anrechnungsdetails wird im LSchA vorgenommen.

NEU5S* Einsatz im Landesschulamt

Die Eintragung der Anrechnungsdetails wird im LSchA vorgenommen.

Freistellungen

61 Freistellungsstunden für die Arbeit im SchulpersonalratPersonalvertretungsgesetz § 89

62 Freistellungsstunden für die Arbeit im LehrerbezirkspersonalratPersonalvertretungsgesetz § 89

63 Freistellungsstunden für die Arbeit im LehrerhauptpersonalratPersonalvertretungsgesetz § 89

64 Freistellungsstunden für die Arbeit in der örtlichen Schwerbehinder-tenvertretung Freistellungsregelung des MK vom 24.9.1997

65 Freistellungsstunden für die Arbeit in der Hauptschwerbe-hindertenvertretung Freistellungsregelung des MK vom 24.9.1997

66 Freistellungsstunden für die Arbeit in der Schwerbehinderten-vertretung auf der Ebene des LandesschulamtesFreistellungsregelung des MK vom 24.9.1997

Beurlaubungen

50* Beurlaubung zum Studium einschl. Freistellung zur Promotion

51 Elternzeit

53 Mutterschutzfrist

54 Auslandsschuldienst

55 Beurlaubung für eine Tätigkeit an einer Ersatzschule

56* andere Beurlaubungen

57 Beurlaubung zur Kinderbetreuung gemäß § 79a BG LSA, § 50 Abs. 1BAT-O

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58 PSC-MaßnahmeDie Lehrkraft nimmt an einem Lehrgang zur Umqualifizierung teil:Sozialpädagoge, Rechtspfleger, Angestelltenlehrgang II, Soziale Arbeit imsozialen Dienst der Justiz; Steuerverwaltung; Bibliotheksdienst;Bachelorstudiengang.Wenn die Qualifizierung beendet ist muss im eine Eintragung im Merkmal„Zusätzliche Qualifikation“ erfolgen.

59 Lehrkräfteaustausch

Schlüsselliste Anrechnungen, Ermäßigungen, Beurlaubungen,Freistellungen und Einsätze in Behörden - Detail

mögliche EintragungenAnr.art

Kurzbezeichnung zusätzlicheAngabe für … Eintrag Erläuterung

09 RRL/EPA/Bildungsstandards

konkreteAufgabe/Schul-form

ANH

KMK

NEURRL

Jubiläum Anhalt 800

KMK-Bildungsstandards

Arbeit an RRL usw.

Sek Sekundarschule(Implementationsfach-gruppen)

15 Fachmoderatoren konkreteTätigkeit

ATM

BUK

FMb

FMK

GPM

NEUSEB

Beratungslehrkraft fürautistische Kinder

Beratungslehrkraft fürunterstützendeKommunikation (MLU)

Fachmoderator/in berufen

Fachmoderatorentätigkeitohne Berufung

Gewaltprävention durchMediation

Schulentwicklungs-berater

35 Prüfungsaufgabenetc.

konkreteTätigkeit

Abi Abituraufgaben

ZLE zentraleLeistungserhebungen inder Primarstufe und derSekundarstufe I

52 Einsatz in einerBehörde

Behörde EU Europäische Union

GTL Ganztägig lernen(Service-agentur)

HH Hochschule Harz,Hochschule Merseburg

LPB Landeszentrale PolitischeBildung

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52 Einsatz in einerBehörde

Behörde MLU

MS

MW

OVG

SRP

Martin-Luther-Universität

Ministerium für Soziales

Ministerium für Wirtschaftund Arbeit

Otto-von-Guericke-Universität

Stiftungsrat Pforta5V* Einsatz im

Landesver-waltungsamt

nb Die konkretenEintragungen werden imLSchA vorgenommen.

5M* Einsatz imKultusministerium

nb Die konkretenEintragungen werden imLSchA vorgenommen.

5L* Einsatz im LISA nb Die konkretenEintragungen werden imLSchA vorgenommen.

5S* Einsatz imLandesschulamt

nb Die konkretenEintragungen werden imLSchA vorgenommen.

56 andereBeurlaubungen

konkreteBeurlaubung

FAG

POL

familiäre Gründe

politisches Amt

58 PSC-Maßnahme konkreteMaßnahme

ANG Angestelltenlehrgang II

BAC Bachelorstudiengänge

BIB Bibliotheksdienst

JUS Justiz

RPF Rechtspfleger

SOZ Sozialpädagoge

STE Steuerverwaltung

73 Referenten in derLehrerfort- undweiterbildung

konkreter Kurs FEP FlexibleSchuleingangsphase

FeS Koordinierungsstelle fürdie Führungskräfte-entwicklung (FeSA)

IBG Integrative Beschulung fürGrundschullehrkräfte

IBS Integrative Beschulung fürSekundarschullehrkräfte

74 Landesbeauftragte/ -koordinatoren

konkreteAufgabe

ASW

BFÖ

ArbeitsgemeinschaftSchule - Wirtschaft

Begabtenförderung

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74 Landesbeauftragte/ -koordinatoren

konkreteAufgabe

BNE Bildung für nachhaltigeEntwicklung

DLF DELF scolaire

EmS JugendengagementBertelsmannstift.)Engagement machtSchule

EUR KoordinierungEuropabildung in derSchule

GQM Qualitätsmanagement

JOL

KUL

MAB

Jugend trainiert fürOlympia oderSportkoordinator

Kulturelle Bildung/LernorteMuseen

MusikalischeAllgemeinbildung

MDE

Ma4

Medieneinsatz(Einführung vonLernplattformen)

Mathe hoch 4

PDH Projekt „Demokratischhandeln“

PLP Produktives Lernen oderSchulerfolg durchpraxisorientiertes Lernen

SEI schulinterne EvaluationSEIS

SNT KMK-Projekt „SINUS anGrundschulen“

SWB

TSV

Schülerwettbewerbe

Themenmultiplikatorenzur Vermeidung vonSchulversagen

UNP

UDK

VSS

Unesco-Projekt Schulen

UDIKOM(Unterrichtsdiagnose)

VernetzungsstelleSchulspeisung

WPF Workingpartner in derEuropäischen Agentur dersonderpäd. Förderung

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31. Nichtstundentafel 1 / Nichtstundentafel 2

Nichtstd.tafel 1

Nichtstd.tafel 2

Für Stunden, die außerhalb der Stundentafel geleistet werden, stehen zur Eintragungzwei Felder zur Verfügung. Hier sind nur jeweils die Stundenumfänge, die dieLehrkraft für den jeweiligen Sachverhalt eingesetzt ist, einzutragen. Eine detaillierteBeschreibung dieser Einsätze erfolgt unter „Einsätze im Bereich derNichtstundentafel“ (Punkt 31.1).

31.1 Einsätze im Bereich der Nichtstundentafel

Art Detail Stunden

In das Merkmal werden sind die Stunden einzutragen, die die Lehrkraft für Sachverhaltegemäß nachstehender Schlüsselliste in Anspruch nimmt. In das Kästchen "Art" ist derzutreffende Schlüssel einzutragen, in das Kästchen "Stunden" die dafür geleistetenStunden. Sachverhalte, die näher zu erläutern sind, sind umrahmt. Hier ist dasentsprechende Detail aus der Schlüsselliste einzutragen.

Schlüsselliste Einsätze im Bereich Nichtstundentafel - Art

apM Lehrerwochenstunden anstelle von pädagogischen Mitarbeiter/innen (Stunden können nur inAnspruch genommen werden, wenn die Unterrichtsversorgung entsprechend der Erlasse vom22.6.2011 (Grundschule und Ganztagsschulen) sicher gestellt ist.)

BLk Wahrnehmung der Aufgaben einer BereichslehrkraftKoE Personalhilfe in kommunalen EinrichtungenMSD Landesweiter mobiler sonderpädagogischer Dienst (nur für LBZ Tangerhütte, Halberstadt, Halle)

PgS Projekte gegen SchulversagenSfö SportförderunterrichtSSp Spezialsport an den Sportschulen

Schlüsselliste Einsätze im Bereich der Nichtstundentafel - Detailmögliche Eintragungen

Art Eintrag ErläuterungKoE BOS Botanikschule

CHE „Chemie zum Anfassen“COR Stadtsingechor Halle, Kinder- und Jugendchor Magdeburg bzw. EislebenGLA Grünes LaborKUN Kunstwerkstätten, MalschuleLWS LernwerkstattMED MedienkompetenzzentrumMUGÖKS

Museen, GedenkstättenÖkoschulen Fanzigmark, Kunrau, Magdeburg, Ronney, Bobbe

PLT Planetarium, Astronomisches Zentrum o.ä.UWÖ andere Zentren für Ökologie und UmweltschutzVKE Verkehrserziehungszentrum, Verkehrsschule o.ä.ZOO Zooschule

PgS AWO „Die 2. Chance“, AWO HalleBah „Die 2. Chance“, am Bauhof HalleBeu „Die 2. Chance“, an der Beuditz-Sekundarschule WeißenfelsRIK ReintegrationsklassenRue „Die 2. Chance“, Rückenwind SchönebeckSMA SMAK HalleWSB Werk-statt-Schule am Bauhof HalleWSG Werk-statt-Schule an einer Sekundarschule in Magdeburg

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Beispiel:Eine Sekundarschullehrkraft arbeitet sechs Wochenstunden in einer Ökoschule.

Art Detail Stunden

KoE ÖKS 6

!Die Summe der Eintragungen aller Lehrkräfte muss stimmig sein mitder Angabe auf dem Formblatt K, Punkt 8.

32. Nicht verfügbare Stunden

nicht ver-fügb.Std.

Für nichtlehrendes Personal bleibt dieses Feld leer.Hier ist nur eine Eintragung vorzunehmen, wenn die Wochenstunden einer Lehrkraftaufgrund längerfristiger Krankheit nicht genutzt werden können oder wenn dieLehrkraft spätestens am Ende des ersten Halbjahres aus dem Schuldienstausscheidet. D.h., eine Eintragung steht immer im Zusammenhang mit derVerfügbarkeit „L“ oder „H“.

Grundsätzlich gilt für:L: nicht verfügbare Stunden = Wochenstunden der Schule

(Punkt 26)H: nicht verfügbare Stunden = Stunden, welche nicht für die

Unterrichtsversorgung genutzt werden

!Die Summe der Eintragungen aller Lehrkräfte muss stimmig sein mitder Angabe auf dem Formblatt K, Punkt 9.

33. Erteilte Unterrichtsstunden

erteilteStunden

In diesem Kästchen ist die Gesamtanzahl der wöchentlichen Unterrichtsstundeneinzutragen, die jede unterrichtende Person tatsächlich an dieser Schule erteilt.

Für die nicht unterrichtenden Personen bleibt dieses Feld leer.

Die eingetragene Stundenzahl muss sich als Summe der Stunden inUnterrichtseinsätze ergeben.

!Die Summe der Eintragungen aller Lehrkräfte in diesem Merkmal mussstimmig sein mit der Angabe auf dem Formblatt K, Punkt 12.

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33.1 Unterrichtseinsätze

BG UArt Fach Stunden

Insgesamt sind zwölf Möglichkeiten zur Eintragung der Unterrichtseinsätzevorgesehen. Sollten diese zwölf Möglichkeiten nicht ausreichend sein, wird dieAufteilung der Stunden in “Bemerkungen zum Einsatz an der Schule” fortgesetzt.

Bei jeder Angabe der Stundenaufteilung sind nachfolgende Informationen notwendig:

1. Für die Eintragung in BG (Bildungsgang) ist der Schlüssel aus derSchlüsselliste Bildungsgänge zu verwenden, wo der jeweilige Unterricht erfolgt.Bei Stunden, die bildungsgangsübergreifend unterrichtet werden (z. B.Arbeitsgemeinschaften, Ganztagsbetreuung sowie für den Krankenhaus-unterricht und den Gemeinsamen Unterricht), bleibt der Bildungsgang leer.

2. Die Unterrichtsart (UArt) gilt nur für berufsbildende Schulen - dieses Feld bleibtleer!

3. Bei Fach ist aus der Schlüsselliste Unterrichtseinsätze - Fach dasUnterrichtsfach bzw. eine analoge Tätigkeit einzutragen.

4. Die Anzahl der Stunden (Stunden) beziehen auf das im angegebenenBildungsgang erteilte Unterrichtsfach bzw. die analoge Tätigkeit.

Es ist zu beachten, dass die Gesamtanzahl der erteilten Unterrichtsstundenaller Lehrkräfte in der Regel identisch sein muss mit dem für die Schulezugewiesenen Grundbedarf plus dem ggf. zugewiesenen Zusatzbedarf.

Schlüsselliste Bildungsgänge

Grundschule 01 Grundschule (einschl. Vorklasse)

Sekundarschule SF Schuljahrgänge 5 und 6

SH Hauptschulabschluss bezogene Klassen

SR Realschulabschluss bezogene Klassen

SK Kombinierte Klassen

32 Abendsekundarschule

S4 Modellversuch "Produktives Lernen"

Freie Waldorfschule 05 Freie Waldorfschule Primarbereich

06 Freie Waldorfschule Sekundarbereich I

07 Freie Waldorfschule Sekundarbereich II

Gymnasium 13 Schuljahrgänge 5-10

23 Gymnasium-Qualifikationsphase

31 Abendgymnasium

34 Kolleg

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14 Schuljahrgänge 5-10

15 gymn. Stufe Schuljahrgänge 9 und 10

EP Einführungsphase

24 Qualifikationsphase

Integrierte Gesamtschule

30 Qualifikationsphase gymn. Stufe

KF Schuljahrgänge 5 und 6

KH Hauptschulabschluss bezogene Klassen

KR Realschulabschluss bezogene Klassen

KK Kombinierte Klassen

18 Gymnasialzweig-Schuljahrgänge 5-10

KooperativeGesamtschule

28 Qualifikationsphase

KF Schuljahrgänge 5 und 6

KH Hauptschulabschluss bezogene Klassen

KR Realschulabschluss bezogene Klassen

KK Kombinierte Klassen

18 Gymnasialzweig-Schuljahrgänge 5-10

SportschulenHalle

28 Qualifikationsphase

3A AbendgymnasiumSchule desZweiten Bildungsweges

3K Kolleg

60 Schule für Lernbehinderte

40 Primarbereich För mit Ausgleichsklassen

41 Sekundarbereich I För mit Ausgleichsklassen

Schule fürLernbehinderte

50 Primarbereich För für Sprachentwicklung

65 Schule für Geistigbehinderte

40 Primarbereich För mit Ausgleichsklassen

41 Sekundarbereich I För mit Ausgleichsklassen

Schule fürGeistigbehinderte

50 Primarbereich För für Sprachentwicklung

40 Primarbereich För mit AusgleichsklassenSchule mitAusgleichsklassen

41 Sekundarbereich I För mit Ausgleichsklassen

Sprachheilschule 50 Primarbereich För für Sprachentwicklung

51 Sekundarbereich I För für Sprachentwicklung

70 Primarbereich für Schwerhörige

71 Sekundarbereich I für Schwerhörige

72 BG für lernbehinderte Schwerhörige

73 Primarbereich für Gehörlose

74 Sekundarbereich I für Gehörlose

75 BG für lernbehinderte Gehörlose

Schule fürHörgeschädigte

76 BG für Taubblinde

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80 Primarbereich

81 Sekundarbereich I

Schule fürKörperbehinderte

82 BG für lernbehinderte Schüler

90 Primarbereich für Sehbehinderte

91 Sekundarbereich I für Sehbehinderte

92 BG für lernbehinderte Sehbehinderte

93 Primarbereich für Blinde

94 Sekundarbereich I für Blinde

95 BG für lernbehinderte Blinde

Schule fürSehbehinderte

96 BG für geistigbehinderte Sehbehinderte/Blinde

80 Primarbereich - Körperbehinderte

81 Sekundarbereich I - Körperbehinderte

82 BG für lernbehinderte Schüler - Körperbehinderte

90 Primarbereich für Sehbehinderte

91 Sekundarbereich I für Sehbehinderte

92 BG für lernbehinderte Sehbehinderte

93 Primarbereich für Blinde

Schule fürKörperbehinderte undSehbehinderte

94 Sekundarbereich I für Blinde

95 BG für lernbehinderte Blinde

96 BG für geistigbehinderte Sehbehinderte/Blinde

Wurde eine Klasse für Kinder deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlersowie ausländischer Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, so ist derBildungsgangsschlüssel „S1“ zu verwenden.

Schlüsselliste Unterrichtseinsätze - Fach

AGS Stunden zur Erfüllung besondere Aufgaben in der Grundschule -Poolstunden (nur für Grundschulen)

AG Arbeitsgemeinschaft

Ast Astronomie

Aus Förderstunden für Kinder von Aussiedlern und vonAusländern einschl. der zugewiesenen Stunden für Vorbereitungsklassen

Bew Bewegungserziehung/Sport (nur für Schulen für Geistigbehinderte)

BFA Bewertungsfreie Angebote (nur für Kursstufe)

Bio Biologie

Che Chemie

Deu Deutsch

DIF Differenzierung und individuelle Förderung im Schuljahrgang 7 bis 9 derSekundarschule/Sekundarschulzweig

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Ein Einzelunterricht

Eng Englisch

EsA Ergänzende schulische Angebote

Eth Ethikunterricht

EvR Evangelischer Religionsunterricht

FAS Förderung abschlussgefährdeter Schülerinnen und Schüler

För Förderstunden, pauschalierter Zusatzbedarf, sonderpädagogischeSchwerpunktgestaltung

Frz Französisch

Geo Geographie

Ges Geschichte

GSN Gestalten

Gri Griechisch

GTB Ganztagsbetreuung (nur für Ganztagsschulen - die Stunden sind denSchulen mit der Lehrerwochenstundenzuweisung genehmigt worden)

GU Gemeinsamer Unterricht (integrative Beschulung von Schülerinnen undSchülern mit diagnostizierten sonderpädagogischem Förderbedarf)

HWi Hauswirtschaft

Inf Informatik (nur Kursstufe)

Ita Italienisch

KaR Katholischer Religionsunterricht

Kls Klassenstunde/Kontingentstunde

Krh Krankenhausunterricht (nur für Basisförderschulen)

Kun Kunsterziehung

LAB Lernbereiche Arbeit und Beruf, Leben und Wohnen ...(nur für Schulen für Geistigbehinderte, Werkstufe)

Lat Latein

LUO Lernbereiche für die Unter-, Mittel- und Oberstufe (nur für Schule fürGeistigbehinderte)

MAD Überregionale ambulante und mobile Angebote (nur für Schulen, die eineentsprechende Stundenzuweisung haben)

Mat Mathematik

Mus Musik

Phi Philosophie

Phy Physik

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POS Poolstunden (nur für IGS Stundenkontingent des Pflichtbereichs 2 für dieSchuljahrgänge 5-10)

PSF Präventive sonderpädagogische Förderung in derSchuleingangsphase

PrL Produktives Lernen und Schulerfolg durch praxisorientiertes Lernen(nur Modellversuch)

Psy Psychologie

Rkd Rechtskunde

Rus Russisch

SaU Sachunterricht

Son Sonstiges Fach (z. B. Maschineschreiben in Schule für Sehschwache)

Erläuterung in „Bemerkungen zum Einsatz in der Schule“ notwendig!

Soz Sozialkunde

Spa Spanisch

Spo Sport

ssU Schulspezifische Unterrichtsangebote (nur für Grundschule)

Swi Schwimmen (Teil des Sportunterrichts in der Primarstufe)

Tec Technik

Tsc Tschechisch

VGS Tätigkeit im Rahmen der Gestaltung des Überganges vomVorschulbereich in die Grundschule (nur für Grundschule)

Wil Wirtschaftslehre

Wir Wirtschaft

WpK Wahlpflichtkurs (Sekundarschule, Gymnasium, Gesamtschulen, sonstige Förderschulen)

Woh Arbeit von Lehrkräften im Schülerwohnheim(nur für die Landesschule Pforta)

Unterrichtsfächer der jeweiligen Schulformen

GrundschuleUnterrichtsfächer lt.Schlüsselliste

Fächer der Stundentafel im Pflichtbereich Deu, SaU, Mat, Mus, Eng,GSN, Spo, Eth, EvR, KaR, Swi

Schulspezifische Unterrichtsangebote ssUFörderstunden für Kinder von Aussiedlern undAusländern (nur bei zugewiesenemZusatzbedarf)

Aus

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Ganztagsschule (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) GTBErgänzende schulische Angebote EsAPauschalierter Zusatzbedarf FörTätigkeit im Rahmen der Gestaltung desÜberganges vom Vorschulbereich in dieGrundschule

VGS

Stunden zur Erfüllung besonderer Aufgaben inder Grundschule (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf)

AGS

Gemeinsamer Unterricht GUPräventive sonderpädagogische Förderung inder Schuleingangsphase

PSF

Einzelunterricht (nur bei zugewiesenemZusatzbedarf)

Ein

SekundarschuleUnterrichtsfächer lt.Schlüsselliste

Fächer der Stundentafel im Pflichtbereich Deu, Mat, Eng, Bio, Phy, Che,Ast, Geo, Ges, Soz, Eth, EvR,KaR, Wir, Tec, Hwi, Mus, Kun,Spo

Zweite Fremdsprache Rus, Frz

Wahlpflichtkurse - außer zweiteFremdsprache

WpK

Förderstunden oder Arbeitsgemeinschaften För, AGErgänzende schulische Angebote EsAFörderstunden für Kinder von Aussiedlern undAusländern (nur bei zugewiesenemZusatzbedarf)

Aus

Ganztagsschule (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) GTBFörderung abschlussgefährdeter Schülerinnenund Schüler

FAS

Klassenstunde/Kontingentstunde KlsModellversuch „Produktives Lernen“ oder„Schulerfolg durch praxisorientiertes Lernen“

PrL

Gemeinsamer Unterricht GUDifferenzierung und individuelle Förderung(Sjg. 7 bis Sjg. 9)! Wenn mit einigen Stunden aus diesem Poolganzjährig Klassenteilungen in bestimmtenFächern vorgenommen werden, ist derUnterrichtseinsatz in diesen Fächerneinzutragen und nicht DIF.

DIF

Einzelunterricht (nur bei zugewiesenemZusatzbedarf)

Ein

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GymnasiumUnterrichtsfächer lt.Schlüsselliste

Fächer der Stundentafel im Pflichtbereich undin der Kursstufe

Deu, Eng, Frz, Rus, Mus, Kun,Geo, Soz, Ges, Eth, KaR, EvR,Mat, Bio, Che, Phy, Spo, Ast,Lat, BFA, Tec, Wil, Inf, Phi,Psy, Rkd

Wahlpflichtbereich in den Schuljahrgängen 5-10 außer Fremdsprache

WpK

Dritte Fremdsprache und Fremdsprache in derKursstufe

Rus, Frz, Lat, Gri, Spa, Ita, Tsc

Ergänzende schulische Angebote EsAFörderstunden oder Arbeitsgemeinschaften För, AGFörderstunden für Kinder von Aussiedlern undAusländern (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf)

Aus

Ganztagsschule (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) GTBGemeinsamer Unterricht GUEinzelunterricht (nur bei zugewiesenemZusatzbedarf)

Ein

Integrierte GesamtschuleUnterrichtsfächer lt.Schlüsselliste

Fächer der Stundentafel im Pflichtbereich undin der Kursstufe

Deu, Mat, Eng, Bio, Phy, Che,Ast, Geo, Ges, Soz, Eth, EvR,KaR, Wir, Tec, HWi, Mus, Kun,Spo, BFA, Wil, Inf, Phi, Psy,Rdk

Zweite Fremdsprache Frz, RusDritte Fremdsprache und Fremdsprache in derKursstufe

Lat, Gri, Spa, Ita, Tsc, Rus,Frz

Wahlpflichtbereich (Kurse außer dritteFremdsprache)

WpK

Förderstunden oder Arbeitsgemeinschaften För, AGFörderstunden für Kinder von Aussiedlern undAusländern (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf)

Aus

Ganztagsschule (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) GTBPoolstunden POSErgänzende schulische Angebote EsAFörderung abschlussgefährdeter Schülerinnenund Schüler

FAS

Gemeinsamer Unterricht GUEinzelunterricht (nur bei zugewiesenemZusatzbedarf)

Ein

Kooperative Gesamtschule, Sportschulen HalleEs gelten die Vorgaben wie für Sekundarschulen und Gymnasien.

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Schule für LernbehinderteUnterrichtsfächer lt.Schlüsselliste

Fächer der Stundentafel im Pflichtbereich Deu, Mat, Phy, Che, Bio, Ges,Soz, Geo, HWi, Mus, Kun, Eth,EvR, KaR, Spo, Swi, SaU, Wir,Tec, GSN

Englisch EngFörderstunden für Kinder von Aussiedlern undAusländern (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf)

Aus

Förderspezifische Angebote FörEinzelunterricht (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) EinÜberregionale ambulante und mobileAngebote (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf)

MAD

Krankenhausunterricht (nur inBasisförderschule möglich)

Krh

Sonstige FörderschulenUnterrichtsfächer lt.Schlüsselliste

Fächer der Stundentafel im Pflichtbereich Es gelten die Fächer derStundentafeln im Pflichtbereichder Grundschule und derSekundarschule

Wahlpflichtkurse (außer 2. Fremdsprache) WpKZweite Fremdsprache Rus, Frz

Förderstunden für Kinder von Aussiedlern undAusländern (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf)

Aus

Sonderpädagogische Schwerpunktgestaltung FörEinzelunterricht (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) EinÜberregionale ambulante und mobileAngebote (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf)

MAD

Krankenhausunterricht (nur inBasisförderschule möglich)

Krh

Schule für GeistigbehinderteLernbereiche bzw.Unterrichtsfächer lt.Schlüsselliste

Bereiche der Stundentafel LAB, LUO, Bew, SwiEthik- und Religionsunterricht Eth, EvR, KaR

Sonderpädagogische Schwerpunktgestaltung FörEinzelunterricht (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) EinKrankenhausunterricht (nur inBasisförderschule möglich)

Krh

Überregionale ambulante und mobileAngebote (nur bei zugewiesenem Zusatzbedarf) MAD

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34. Wöchentliche Mehr- / Minderzeiten

wöchentl.MMZ

Wöchentliche Mehr- / Minderstunden sind die Stunden, die gemäß des Erlasses„Flexibler Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“ über oderunterhalb der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung liegen.

Hier ist keine Eintragung notwendig. Diese Werte werden programmtechnischermittelt.

35. Bemerkungen zum Einsatz an der Schule

Hier können Eintragungen vorgenommen werden, weil entweder der passendeSchlüssel fehlt oder der Platz auf Grund einer Vielzahl von Angaben zu einemMerkmal nicht ausreicht. Aber auch Hinweise oder Präzisierungen zum Einsatz, soweites für das Landesschulamt von Bedeutung ist, werden hier vermerkt.