Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“ · Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“ am...

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Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“ am 21. Juni 2020 von 11.00 bis 19.00 Uhr Anmeldung bitte bis spätestens 8. März 2020 an die Heidelberg Marketing GmbH, Abteilung Eventmanagement Institution Ansprechpartner/in Anschrift Telefon E-Mail Aktionen die durchgeführt werden sollen: Textvorschlag für Flyer (bitte möglichst nur eine Zeile) Veranstalter Stadt Heidelberg Amt für Sport und Gesundheitsförderung Tiergartenstraße 13/1, 69121 Heidelberg Mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt Heidelberg Marketing GmbH Telefon 06221 5840-262 Abteilung Eventmanagement [email protected] Fischmarkt 3, 69117 Heidelberg

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Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“am 21. Juni 2020 von 11.00 bis 19.00 Uhr

Anmeldung bitte bis spätestens 8. März 2020 an die Heidelberg Marketing GmbH, Abteilung Eventmanagement

Institution

Ansprechpartner/in

Anschrift

Telefon

E-Mail

Aktionen die durchgeführt werden sollen:

Textvorschlag für Flyer (bitte möglichst nur eine Zeile)

Veranstalter

Stadt HeidelbergAmt für Sport und GesundheitsförderungTiergartenstraße 13/1, 69121 Heidelberg

Mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt

Heidelberg Marketing GmbH Telefon 06221 5840-262 Abteilung Eventmanagement [email protected] 3, 69117 Heidelberg

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Verpflegungsangebote (bitte genaue Benennung):

Angaben zur Herkunft der Produkte (Region / Produktions-, Herstellungsverfahren):

Auftritte, Führungen, Mitmachaktionen o. ä. sind zu folgenden Zeiten an Ihrem Stand geplant

Uhrzeit Auftritt, Vorführung, Mitmachaktion

Planen Sie einen Auftritt auf einer Bühne (die Bühneneinteilung sowie die zeitliche Abfolge der

einzelnen Programmpunkte werden von der Stadt Heidelberg festgelegt)

Titel und Art des Auftritts Dauer

Bedarfe

Größe der Standfläche (Frontlänge x Tiefe in Metern)

Standort: ja, bitte den selben Standplatz wie im letzten Jahr. Standnummer

anderer Standortwunsch:

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Wasseranschluss:

ja, es wird ein Wasseranschluss benötigt

Wenn ja, welcher?

fester Wasseranschluss (zum Anschluss eines Wasserschlauchs)

temporärer Wasser-Zugang (zum Auffüllen eines Kanisters o.Ä.)

Bitte beachten Sie, dass benötigte Wasserschläuche selbst mitgebracht werden müssen und die An-forderung „lebensmittelecht“ erfüllen müssen. Von Veranstalterseite wird ausschließlich der jeweilige Anschluss (gemäß Anmeldung) zur Verfügung gestellt.

Stromanschluss

Bei der Nutzung von Strom müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

– die Kabel müssen nach VDE 0701/0702 geprüft sein und für den Außenbereich zugelassen sein,

– der Querschnitt der Leitung 1,5 mm² je Litze darf nicht unterschritten werden,

– es dürfen möglichst nur 2,5 mm² Querschnittkabel Verwendung finden,

– es dürfen keine Kettenanschlüsse vorgenommen werden,

– bei Gebrauch muss das Kabel vollständig von der Kabeltrommel abgewickelt werden,

– Mehrfachsteckdoen dürfen nicht hintereinander gesteckt werden,

– die Kabel müssen entsprechend abgedeckt sein (wegen Unfallgefahr) und nicht in den Laufwegen liegen,

– bei Mehrfachsteckdosen muss darauf geachtet werden, dass „nicht genutzte“ Steckdosen kindersicher

sind

Bei Nichteinhaltung wird der Stromanschluss untersagt und die Stadt übernimmt keine Haftung.

Stromanschluss: ja, es wird ein Stromanschluss benötigt

Wenn ja, welcher?

230 V – Steckdosen max. 2.500 W Anzahl

CEE 400 V 16 A Anzahl

Welche Geräte mit Strombedarf werden verwendet:

Bitte beachten Sie, dass benötigte Stromkabel selbst mitgebracht werden müssen. Von Veranstalterseite wird ausschließlich der jeweilige Anschluss (gemäß Anmeldung) zur Verfügung gestellt.

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Öffentlichkeitsarbeit

Wenn Sie mit Flyern und Plakaten (kostenfrei) selbst werben möchten, können Sie Ihre gewünschte Anzahl

in die dafür vorgesehene Zeile eintragen:

Flyer

Plakate DIN A3

Plakate DIN A1

Einfahrtsgenehmigungen für den Veranstaltungstag Anzahl

Bitte beachten Sie, dass die Einfahrtsgenehmigungen nicht digital verschickt werden können.

Sonstiges und Anmerkungen

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Erklärung zur verbindlichen Anmeldung

Mit dieser Unterschrift wird die Anmeldung zum Aktionstag Lebendiger Neckar 2020 verbindlich.

Mit der Unterschrift wird die Akzeptanz und Einhaltung der Teilnahmekriterien für den Aktionstag„Lebendiger

Neckar“ 2020 (Anlage 1 zum Anmeldebogen), der Hygienevorschriften (Anlage 2 zum Anmeldebogen), der

Regeln für die Durchführung des Aktionstages und zur Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Anlage 3 zum

Anmeldebogen) sowie der Brandschutzinfo Gasanlagen (Anlage 4 zum Anmeldebogen) erklärt.

Bei unzulässigen Bewerbungen oder Aktionen, setzt sich die Heidelberg Marketing GmbH, Abteilung

Eventmanagement mit den Bewerbern in Verbindung.

Der/Die (Verein/Institution etc.),

vertreten durch

erkennt den Charakter des Aktionstages als ein Fest des bürgerschaftlichen Engagements an. Die Heidel-

berg Marketing GmbH, Abteilung Eventmanagement behält sich vor, Aktionen, die gegen diesen Charakter

verstoßen und/oder nicht angemeldet sind, vorab und am Tag der Veranstaltung, zu untersagen und ggf.

erforderliche Anweisungen zu treffen.

Die angegebenen personenbezogenen Daten, Name, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, die allein zum Zwecke

der Information und Anmeldung zum Aktionstag „Lebendiger Neckar“ der Heidelberg Marketing GmbH

notwendig und erforderlich sind, werden auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 a DS-GVO erhoben. Bei Fra-

gen zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Heidelberg

Marketing GmbH, Herr Jan Löschmann (E-Mail: [email protected]) gerne

behilflich.

Ich willige ein, dass mir die Heidelberg Marketing GmbH postalisch bzw. per E-Mail Informationen, An-

meldeformulare und Einladungen zu Informationsveranstaltungen rund um den Aktionstag „Lebendiger

Neckar“ übersendet.

Heidelberg, den (Unterschrift Verein, Institution)

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Teilnahmekriterien für den Aktionstag „Lebendiger Neckar“ in Heidelberg1. Charakter des Aktionstages

Der Aktionstag „Lebendiger Neckar“ ist ein Fest des bürgerschaftlichen Engagements in Heidelberg ohne Volksfest- oder politischen Charakter. Er zeichnet sich aus durch ein vielfältiges Mitmach- und Veranstaltungsprogramm für Kin-der und Erwachsene, insbesondere Show-, Tanz-, Theater- und Sporteinlagen und Live-Bands. Dieses Programm wird von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Institutionen und Organisationen sowie von allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und ähnlichen Bildungseinrichtungen sowie Ämtern der Stadt Heidelberg gestellt.

2. Formelle Voraussetzungen für die Teilnahme

– Voraussetzung für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung zum jeweils stattfindenden Aktionstag mit dem dafür vorgesehenen detaillierten Anmeldebogen.

– Jeder Teilnehmende muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen, die Stadt Heidelberg und die Heidelberg Marketing GmbH übernehmen keinerlei aktionsbezogene Haftung.

3. Standortfestlegung, Kapazitätserschöpfung

– Die Heidelberg Marketing GmbH, Abteilung Eventmanagement, erstellt anhand der eingegangenen Anmeldeun-terlagen einen Belegungsplan.

– Im Falle der Kapazitätserschöpfung trifft die Heidelberg Marketing GmbH, Abteilung Eventmanagement, unter Beachtung des Eingangs der Anmeldeunterlagen und des bereits vorhandenen Angebots eine Auswahlentschei-dung; dabei wird berücksichtigt, dass eine möglichst unterschiedliche Bandbreite an Aktionen und Teilnehmenden erreicht werden soll.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind: – gemeinnützige Vereine, Verbände, Institutionen und Organisationen mit Sitz in Heidelberg, – Heidelberger allgemeinbildende Schulen, – Heidelberger Kindergärten und ähnliche pädagogische Einrichtungen/Bildungseinrichtungen – Teilnehmer/-innen mit ähnlicher Ausrichtung mit Sitz in Heidelberg – politischen Parteien, Wählervereinigungen und -gemeinschaften, sonstige Wählergruppen und ihnen nahestehende

Organisationen. – die Ämter der Stadt Heidelberg

Nicht teilnahmeberechtigt sind insbesondere: – gewerbliche / professionelle Anbieter/-innen und Schausteller/-innen

5. Zulässige Aktionen

Zulässig sind alle Aktionen, die dem Charakter des „Lebendigen Neckars“ als Fest desbürgerschaftlichen Engagements entsprechen. Dazu gehören insbesondere: – Show-, Tanz-, Theater- und Sporteinlagen – Präsentation der Teilnehmenden und ihrer Aktivitäten

6. Unzulässige Aktionen

Unzulässig sind alle Aktionen, die dem Charakter des „Lebendigen Neckars“ als Fest des bürgerschaftlichen Engage-ments widersprechen. Dazu gehören insbesondere: – politische Aktionen und Bürgerbeteiligungsaktionen, – das Sammeln von Unterschriften zu jeglichen Themen.

Unzulässige Aktionen werden von der Anmeldung ausgeschlossen. Sollten am Aktionstag unzulässige Aktionen durchgeführt werden, hat die Stadt Heidelberg / die Heidelberg Marketing GmbH das Recht, diese zu untersagen.

7. Bekanntmachung im Stadtblatt

Die Möglichkeit zur Anmeldung zum Aktionstag wird im Heidelberger Stadtblatt bekannt gemacht.

Anlage 1 zum Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“

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Information für die Teilnehmeran der Veranstaltung „Lebendiger Neckar“ rund um die Lebensmittelhygiene

Jede Abgabe von Lebensmitteln an andere Personen außerhalb von Privathaushalten fällt unter das Lebensmittelrecht und seine Anforderungen. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Lebensmittel verkauft oder kostenlos abgegeben wer-den und ob die Abgabe durch Gewerbetreibende oder Ehrenamtliche erfolgt. Die lebensmittelhygienischen Auflagen sind also auch bei der Herstellung und Abgabe von Getränken, wie z. B. Cocktails, zu beachten.

Alle Beteiligten sind für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich.

Um sowohl die Gäste der Straßenfeste als auch die Teilnehmer zu schützen, möchten wir in diesem Schreiben auf die wichtigsten Auflagen hinweisen und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie sie sich im Vorfeld informieren und beraten lassen können.

Die wichtigsten Anforderungen bei der Abgabe von Lebensmitteln sind:

– Es muss ein Handwaschbecken mit fließendem warmem und kaltem Wasser sowie Seifenspender und Einweg-handtücher vorhanden sein (z. B. Glühweinkessel mit Hahn)

– Der Stand muss nach 3 Seiten (Rückwand und Seitenwände) fest umschlossen sein und ein Dach haben. Schirme sind nicht zulässig. Auf der Neckarwiese muss der Stand einen Boden haben. An der Uferstraße ist der Boden vor dem Standaufbau zu säubern.

– Durch einen Spuckschutz oder die Art des Standaufbaus muss gewährleistet sein, dass Lebensmittel nicht von Kunden berührt oder angehustet werden können.

– Alle kühlpflichtigen Lebensmittel müssen bei der vorgeschriebenen Temperatur gelagert werden. Wir empfehlen Ihnen, die Kühleinrichtungen im Vorfeld daraufhin zu überprüfen, ob sie die geforderten Temperaturen einhalten und ob sie sauber sind.

– Absolutes Verarbeitungsverbot gilt für Hackfleisch in rohem Zustand sowie ein Verkaufsverbot für zubereitetes Hackfleisch aus Geflügel- oder Wildfleisch.

– Außer der Preisangabe und der Art der Ware müssen auch alle erforderlichen Zusatzstoffe und Allergene angegeben werden.

– Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen saubere Kleidung tragen. Es besteht bei der Abgabe und Zube-reitung von Lebensmitteln absolutes Rauchverbot.

– Wasser für die Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln sowie zum Reinigen der Geräte muss Trinkwasser-qualität haben. Trinkwasserschlauchleitungen müssen DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas-und Wasserfaches e. V.) -Zertifikat besitzen und KTW (Kunststoffe-und Trinkwasser) Empfehlung und ein DVGW-Merkblatt W270 entspre-chen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf folgende Merkblätter und Leitfäden, die aus dem Internet heruntergela-den werden können:

– „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten.“ vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/bro leitfaden.pdf

– Merkblatt „Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen“ des Regierungspräsidiums Stuttgart Landesgesundheitsamt http://www.gesundheitsamtbw.de/oegd/Fachservice/Publikationen/fachpublikationen/uebersicht_fachpublikationen/Seiten/lga-fachpub-likation.aspx?itemId=144&itemList=d568bc20-905c-4395-87f6-7d23fe3f4ff9

– Verbrauchertipps zu Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion http://www.bfr.bund.de/cm/238/verbrauchertipps_zu_lebensmittelhygiene_reinigung_unddesinfektion.pdf

– Temperaturanforderungen für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs, die in Betrieben des Einzelhandels lose oder selbst verpackt abgegeben werden www.bll.de/download/themen/hygiene/leitlinie_temperaturanforderungen_2006.pdf

Seite 1

Anlage 2 zum Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“

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– Merkblatt: „Frittierfette“ www.untersuchungsaemter-bw.de/pdf/merkblatt_frittierfette.pdf

– Merkblatt „Salatbüfetts und -Theken zur Selbstbedienung“ http://www.untersuchungsaemter-bw.de/pdf/merkblatt_selbstbedienungstheken.pdf

– Merkblatt „Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis“ der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg www.untersuchungsaemter-bw.de/pdf/merkblatt_speiseeis.pdf

– Merkblatt „Kenntlichmachung von Zusatzstoffen im Gastronomiebereich“ der Chemischen und Veterinäruntersu-chungsämter Baden-Württemberg www.untersuchungsaemter-bw.de/pdf/merkblatt_zusatzstoffe.pdf

– Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen Informationen des DVGW zur Trinkwasser-Installation www.dvgw.de/pdf/twin08_03.pdf

Außerdem stehen wir jederzeit für eine kostenlose Beratung und Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zu Verfügung.

Sie erreichen das Team der Lebensmittelüberwachung wie folgt:

Stadt HeidelbergBürger- und OrdnungsamtBergheimer Straße 6969115 Heidelberg

Telefon 06221 58-17000Telefax 06221 58-48320

oder

Petra Schindler Telefon 06221 58-17111 [email protected]

Andreas Maier Telefon 06221 58-17270 [email protected]

Anlage 2 zum Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“

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Regeln für die Durchführung des Aktionstages und für die Benutzung deröffentlichen GrünanlagenBenutzung der öffentlichen Grünanlagen

– Eine Verunreinigung der Standplätze sowie deren näherer Umgebung sind zu vermeiden. Die Plätze sind nach Beendigung der Veranstaltung in einen ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand zu versetzen. Entstandene Reini-gungskosten aufgrund von Verunreinigungen sind vom Veranstalter zu tragen. Das Gleiche gilt für entstandene Kosten zur Beseitigung von Schäden im Veranstaltungsbereich.

– Die Rasenflächen dürfen nicht mit dem Truck befahren werden.

– Die Rasenfläche des Neckarvorlandes darf nicht mit Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern befahren werden. Ein Abstellen von Fahrzeugen ist nicht zulässig.

Sicherheitsvorschriften / Aufbauten

– Weisungen der Mitarbeiter der Polizei, der Stadt Heidelberg und der Heidelberg Marketing GmbH sind zu beachten.

– Jeder Teilnehmende hat seinen Stand so zu errichten und zu unterhalten, dass dieser den Anforderungen der Sicher-heit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ggf. sind insbesondere während der Auf- und Abbauphase besondere Sicherheitsmaßnahmen (bspw. Absperrungen, Warnhinweise, Ausleuchtungen, Aufsichtspersonal etc.) einzusetzen. Die Stadt Heidelberg und die Heidelberg Marketing GmbH sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt.

– In allen Straßen des Veranstaltungsbereiches ist eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,50 m freizuhalten.

– Die Stände und Bühnen auf öffentlicher Verkehrsfläche sind so aufzustellen, dass die Großfahrzeuge der Feuerwehr ungehindert vorbeifahren können.

– Eine Behinderung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs darf nicht erfolgen.

– Bei Eintreten besonderer Ereignisse (Einsatz von Rettungsfahrzeugen u. Ä.) sind nach Weisung der zuständigen Organe beanspruchte Flächen sofort zu räumen.

Bewirtung / Ausschank von Getränken

– An den Bewirtungsständen ist jeweils mindestens ein Fettbrandlöscher (6 l) bereit zu halten.

– Alle Waren müssen mit einer gut lesbaren Preisauszeichnung versehen sein.

– Speisen und Getränke dürfen nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden. Einweggeschirr oder Einwegbehältnisse, wie Teller und Becher aus Kunststoff oder Pappe, Dosen, Safttüten, Kunststoffbestecke u.Ä. dürfen nicht verwendet werden. Hiervon ausgenommen sind Papier-tüten, Servietten und Trinkhalme. Ggf. kann von der Heidelberger Dienste gGmbH das „Geschirrmobil“ ausgeliehen werden. Näheres hierzu erfahren Sie unter 06221 14100.

– Alle Akteure sind berechtigt, alkoholfreie Getränke auszuschenken. Für die Abgabe von alkoholischen Getränken ist von dem Teilnehmer eine gesonderte Gestattung zu beantragen. Der Antrag muss 2 Wochen vor der Veran-staltung beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg gestellt werden.

– Auf die Bestimmungen des Gaststättengesetzes und des Jugendschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die mit Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Andere alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren, die sich nicht in Begleitung eines Personen-sorgeberechtigten befinden, weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

– Beim Ausschank von alkoholischen Getränken dürfen Mineralwasser bzw. mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer verkauft werden als die gleiche Menge des billigsten alkoholischen Getränks.

Hinweis: Weitere Anordnungen bleiben vorbehalten und können auch mündlich erteilt werden.

Anlage 3 zum Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“

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Brandschutzinfo GasanlagenVerwendung von Gasflaschen und Gas-Kochgeräten

Betrieb von Gasheiz- und Gaskochgeräten

– Gasbehälter dürfen nicht in der direkten Nähe von Licht- oder Kanalschächten, Gruben oder andere Hohlräume sowie Zündstellen befinden.

– Ortbewegliche Flüssiggasbehälter müssen so aufgestellt und aufbewahrt sein, dass ihre Armaturen gegen mechanische Beschädigung und unzulässige Erwärmung geschützt (40° C oder mehr) sind.

– Flüssiggasbehälter sollten grundsätzlich in verriegelbaren Metallgehäusen untergebracht werden. – Zwischen Wärmequellen und Flüssiggasbehältern muss der Abstand mindestens 50 cm betragen. – Brennbares Material darf nicht in der Nähe von Flüssiggasbehältern gelagert werden. – Beim Betrieb von gasbetriebenen Heizgeräten ist vor der Heizluftöffnung ein Sicherheitsradius von mindestens 1 m

gegenüber brennbarem Material einzuhalten. – Sämtliche Flüssiggasbehälter müssen geprüft und mit einem Prüfsiegel versehen sein. – Die Gasanlagen müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden und eine Prüfbescheinigung aufweisen. – Es ist untersagt, Gasschlauchverlängerungen zu verwenden. – Ein Gasflaschenwechsel darf nur von geschultem Personal und nur außerhalb der Marktbetriebszeiten

vorgenommen werden (vor Standöffnung/nach Standschließung)

Lagerung von Flüssiggasbehältern

– Gebrauchsbehälter sind räumlich getrennt aufzustellen. – Es dürfen nur tatsächlich benötigte Behälter aufgestellt werden. – Der Vorrat an nicht angeschlossenen Behältern ist auf einen zu begrenzen. – Weitere Gasflaschen müssen in einem abschließbaren, separaten Metallgehäuse aufbewahrt werden.

Weitere Sicherheitsbestimmungen

– Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind geeignete Feuerlöschgeräte in ausreichender Anzahl durch den Betreiber vorzuhalten (Feuerlöscher/Löschdecken).

– Es muss mindestens ein geeigneter Feuerlöscher (Volumen: mind. 6 kg ABC Pulver oder 6 Liter Schaum an jedem Stand vorhanden sein.

– Gasgeräte, Gasflaschen sowie Feuerlöscher müssen ein gültiges TÜV-Siegel aufweisen. Die üblichen DIN-Normen/ CE-Normen/DVGW-Normen sind einzuhalten. Die Geräte müssen die entsprechenden Siegel aufweisen. Gültigkeits- dauer mind. 2 Jahre (Siehe Stempel). Hinweise siehe auch ASI 8.04/10 der BGN

– Heizschirme, Terrassenstrahler oder sogenannte Heizpilze im Bereich öffentlich zugänglicher Plätze oder Stände, werden nicht zugelassen.

– Die Betriebsanleitungen für die gasbetriebenen Geräte sind am Stand vorzuhalten und für das Personal jederzeit zugänglich aufzubewahren.

Allgemeine Brandschutzmaßnahmen

– Feuerwehrzufahrten und -stellflächen sind freizuhalten. Ggf. ist dieses mit der Feuerwehr abzustimmen. – Löschwasserentnahmestellen (Hydranten, Saugstellen etc.) sind stets frei zugänglich zu halten. – Elektrische Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. – bei technischen Fragen sind vom Betreiber der Anlage entsprechende Fachkräfte einzubeziehen. – Abfälle und Verpackungsmaterialien dürfen nicht am Stand abgelagert werden.

Bei Fragen zum Brandschutz wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr Heidelberg, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, Baumschulenweg 4, 69124 Heidelberg, Telefon 06221 58 210 -30 oder -31,Email: [email protected]

Weitere Informationen finden Sie in der Arbeits-Sicherheits-Information ASI 8.04/09 im Downloadbereich der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Mannheim.

Anlage 4 zum Anmeldebogen für den „Lebendigen Neckar“