ANMELDUNG TAGUNG - heuking.de · Prof. Dr. Thomas Fischer Stellv. Vorsitzender des 2. Strafsenats,...

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I TERMIN I ORT 15./16. Oktober 2010 – München München Marriott Hotel Berliner Straße 93 80805 München Tel. (0 89) 36 0 02 – 0 Fax (0 89) 36 0 02 – 200 www.marriott.de TAGUNGSZEITEN 1. Tag: 09:30 – 18:00 Uhr 2. Tag: 09:00 – 13:15 Uhr 10 Zeitstunden nach § 15 FAO ANMELDE-INFORMATIONEN BECKAKADEMIE SEMINARE Verlag C.H.Beck oHG Wilhelmstraße 9 80801 München Tel. (0 89) 3 81 89 – 503 Fax: (0 89) 3 81 89 – 547 [email protected] www.beck-seminare.de LEITUNG UND MODERATION Prof. Dr. Wulf Goette Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe REFERENTEN Dr. Roland Bömer Director Legal, Sun Microsystems GmbH, Kirchheim-Heimstetten Prof. Dr. Gerhard Dannecker Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg Prof. Dr. Thomas Fischer Stellv. Vorsitzender des 2. Strafsenats, Bundesgerichtshof, Karlsruhe Dr. Stefan Fuhrmann Leiter Rechtsamt, Stadt Frankfurt/Main (angefragt) Dr. Thomas Lösler Head of Group Compliance, Allianz SE, München Dr. Birte Mössner Leiterin Corporate Compliance, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe Prof. Dr. Uwe H. Schneider TU Darmstadt Bernd Weller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frankfurt PREIS 1.099,– zzgl. gesetzl. MwSt. 999,– zzgl. gesetzl. MwSt. Sonderpreis für CCZ-Abonnenten Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und ein gemeinsames Mittagessen. ANMELDUNGEN/RÜCKTRITT Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der An- meldende unverzüglich informiert. Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Ta- gungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Tagungspreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben. Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen. Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Referenten) wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Verlag C.H. Beck behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungspro- gramm vor. Unsere vollständigen AGBs finden Sie unter www.beck-seminare.de! Teilnehmer (Vor-, Zuname) Firma (Rechnungsadresse) Firma (Rechnungsadresse) Straße PLZ / Ort Position / Beruf Telefon / Fax E-Mail Datum / Unterschrift Ja, ich nehme teil am 3. Münchener Compliance- Symposion 2010 am 15./16. Oktober 2010 in München. Ich bin CCZ-Abonnent und erhalte den Sonderpreis (Abo-Nr. ________________ ) ANMELDUNG THEMEN Implementierung eines Compliance-Management- Systems Compliance im Versicherungs- konzern Investigative Maßnahmen und Informationsweitergabe im Konzern Strafvereitelung und Geld- wäsche durch Nichtanzeige von Straftaten Anti-Korruptions Compliance Neuere strafrechtliche Rechtsprechung des BGH zu Compliance und Korruption Compliancegerechte Klauselgestaltung in Arbeitsverträgen Arbeitsrechtliche Umsetzung Compliance in der öffentlichen Verwaltung 3. Münchener Compliance-Symposion 2010 Dr. Thomas Lösler ist Rechtsanwalt und als Head of Group Compliance für die Allianz SE in München tätig. Der Referent begann seine Laufbahn im Be- reich Compliance der Deutschen Bank im Jahre 2003. Er bekleidete bei der Deutschen Bank unter anderen die Positionen des Chief Compliance Officer Corporate Center sowie des Deputy Head of Global Markets Compliance Germany. Von 2007 bis 2009 war Herr Dr. Lösler als Global Compliance Advisor für die Deutsche Bank von New York aus tätig. Im Frühjahr 2009 wechselte Herr Dr. Lösler zur Allianz SE. Er ist Autor und Co-Autor von Auf- sätzen und Beiträgen und regelmäßiger Referent zu Compliance-Themen sowie Mitherausgeber der CCZ. Dr. Birte Mössner ist seit Februar 2009 Leiterin des Bereiches Corporate Compliance bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe, wo sie eine konzernweite Compliance-Organisation aufgebaut hat. Sie trat im Jahr 2001 in die EnBW ein. Dort war sie zunächst als Leiterin des Bereichs Konzerngremien für die Organisation der Gremien- arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie für die Projektleitung der Hauptversammlung verantwort- lich. Im Jahr 2008 kam die Zuständigkeit für den Bereich Aktionärsbeziehungen hinzu. Prof. Dr. Uwe H. Schneider ist ord. Prof. für Zivil- recht sowie deutsches und internationales Wirt- schaftsrecht an der TU Darmstadt und Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er ist Mitglied des Übernahmerats bei der BaFin, Mitglied des Wiss. Beirats des Deutschen Aktieninstituts sowie Mit- glied mehrerer Aufsichtsräte. Rund 300 wissen- schaftliche Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Gesellschafts-, Konzern-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie mehrere Gastprofes- suren zeichnen ihn aus. Bernd Weller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; er leitet den arbeitsrechtlichen Bereich im Frankfurter Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Herr Weller referiert seit Jahren bei nam- haften Seminaranbietern zu betriebsverfassungs- rechtlichen Themen und ist u.a. Co-Autor des Beck’schen Formularbuchs Arbeitsrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung von deutschen wie internationalen Unternehmen in allen kollektivarbeitsrechtlichen Fragen, also ins- besondere beim Umgang mit dem Betriebsrat. Ne- ben der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Vorgaben begleitet Bernd Weller meh- rere Unternehmen – und einige Führungskräfte – in aktuellen und vergangenen Compliance-Fällen. REFERENTEN Post: Verlag C.H.Beck / BECKAKADEMIE SEMINARE, 80791 München Fax: (089) 38189 – 547 TAGUNG 15./16. Oktober 2010 München München Marriott Hotel In Zusammen- arbeit mit der CCZ

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I

TERMIN I ORT15./16. Oktober 2010 – München

München Marriott Hotel

Berliner Straße 93

80805 München

Tel. (0 89) 36 0 02 – 0

Fax (0 89) 36 0 02 – 200

www.marriott.de

TAGUNGSZEITEN1. Tag: 09:30 – 18:00 Uhr

2. Tag: 09:00 – 13:15 Uhr

10 Zeitstunden nach § 15 FAO

ANMELDE-INFORMATIONENBECKAKADEMIE SEMINAREVerlag C.H.Beck oHG

Wilhelmstraße 9

80801 München

Tel. (0 89) 3 81 89 – 503

Fax: (0 89) 3 81 89 – 547

[email protected]

www.beck-seminare.de

LEITUNG UND MODERATION

Prof. Dr. Wulf Goette

Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe

REFERENTEN

Dr. Roland Bömer

Director Legal, Sun Microsystems GmbH,

Kirchheim-Heimstetten

Prof. Dr. Gerhard Dannecker

Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg

Prof. Dr. Thomas Fischer

Stellv. Vorsitzender des 2. Strafsenats,

Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Dr. Stefan Fuhrmann

Leiter Rechtsamt, Stadt Frankfurt/Main

(angefragt)

Dr. Thomas Lösler

Head of Group Compliance, Allianz SE, München

Dr. Birte Mössner

Leiterin Corporate Compliance,

EnBW Energie Baden-Württemberg AG,

Karlsruhe

Prof. Dr. Uwe H. Schneider

TU Darmstadt

Bernd Weller

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frankfurt

PREIS1.099,– € zzgl. gesetzl. MwSt.

999,– € zzgl. gesetzl. MwSt.

Sonderpreis für CCZ-Abonnenten

Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke

und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und

ein gemeinsames Mittagessen.

ANMELDUNGEN/RÜCKTRITTAnmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der An-

meldende unverzüglich informiert.

Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Ta-

gungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag

vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich

der Tagungspreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle

Preis erhoben.

Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich

von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.

Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen

Gründen oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Referenten)

wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet

der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Verlag

C.H. Beck behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungspro-

gramm vor.

Unsere vollständigen AGBs finden Sie unter www.beck-seminare.de!

Teilnehmer (Vor-, Zuname)

Firma (Rechnungsadresse)

Firma (Rechnungsadresse)

Straße

PLZ / Ort

Position / Beruf

Telefon / Fax

E-Mail

Datum / Unterschrift

Ja, ich nehme teil am

3. Münchener Compliance-Symposion 2010

am 15./16. Oktober 2010

in München.

Ich bin CCZ-Abonnent und

erhalte den Sonderpreis

(Abo-Nr. ________________ )

ANMELDUNG

THEMEN

Implementierung eines Compliance-Management-Systems

Compliance im Versicherungs- konzern

Investigative Maßnahmen und Informationsweitergabe im Konzern

Strafvereitelung und Geld- wäsche durch Nichtanzeige von Straftaten

Anti-Korruptions Compliance

Neuere strafrechtliche Recht sprechung des BGH zu Compliance und Korruption

Compliancegerechte Klauselgestaltung in Arbeitsverträgen

Arbeitsrechtliche Umsetzung

Compliance in der öffentlichen Verwaltung

3. Münchener Compliance-Symposion 2010

Dr. Thomas Lösler ist Rechtsanwalt und als Head of Group Compliance für die Allianz SE in München tätig. Der Referent begann seine Laufbahn im Be-reich Compliance der Deutschen Bank im Jahre 2003. Er bekleidete bei der Deutschen Bank unter anderen die Positionen des Chief Compliance Officer Corporate Center sowie des Deputy Head of Global Markets Compliance Germany. Von 2007 bis 2009 war Herr Dr. Lösler als Global Compliance Advisor für die Deutsche Bank von New York aus tätig. Im Frühjahr 2009 wechselte Herr Dr. Lösler zur Allianz SE. Er ist Autor und Co-Autor von Auf-sätzen und Beiträgen und regelmäßiger Referent zu Compliance-Themen sowie Mitherausgeber der CCZ.

Dr. Birte Mössner ist seit Februar 2009 Leiterin des Bereiches Corporate Compliance bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe, wo sie eine konzernweite Compliance-Organisation aufgebaut hat. Sie trat im Jahr 2001 in die EnBW ein. Dort war sie zunächst als Leiterin des Bereichs Konzerngremien für die Organisation der Gremien-arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie für die Projektleitung der Hauptversammlung verantwort-lich. Im Jahr 2008 kam die Zuständigkeit für den Bereich Aktionärsbeziehungen hinzu.

Prof. Dr. Uwe H. Schneider ist ord. Prof. für Zivil-recht sowie deutsches und internationales Wirt-schaftsrecht an der TU Darmstadt und Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er ist Mitglied des Übernahmerats bei der BaFin, Mitglied des Wiss. Beirats des Deutschen Aktieninstituts sowie Mit-glied mehrerer Aufsichtsräte. Rund 300 wissen-schaftliche Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Gesellschafts-, Konzern-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie mehrere Gastprofes-suren zeichnen ihn aus.

Bernd Weller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht; er leitet den arbeitsrechtlichen Bereich im Frankfurter Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Herr Weller referiert seit Jahren bei nam-haften Seminaranbietern zu betriebsverfassungs-rechtlichen Themen und ist u.a. Co-Autor des Beck’schen Formularbuchs Arbeitsrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung von deutschen wie internationalen Unternehmen in allen kollektivarbeitsrechtlichen Fragen, also ins-besondere beim Umgang mit dem Betriebsrat. Ne-ben der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Vorgaben begleitet Bernd Weller meh-rere Unternehmen – und einige Führungskräfte – in aktuellen und vergangenen Compliance-Fällen.

REFERENTEN

Post: Verlag C.H.Beck / BECKAKADEMIE SEMINARE, 80791 München

Fax: (089) 38189 – 547 TAGUNG

15./16. Oktober 2010MünchenMünchen Marriott Hotel

In Zusammen-

arbeit mit

der CCZ

Page 2: ANMELDUNG TAGUNG - heuking.de · Prof. Dr. Thomas Fischer Stellv. Vorsitzender des 2. Strafsenats, BundesgerichtshofKarlsruhe Dr. Stefan Fuhrmann ... er als Richter zum Arbeitsgericht

9:30 Begrüßung der Teilnehmer und Einführung in die TagungProf. Dr. Wulf Goette

9:45 Implementierung eines Compliance-Management-Systems im Energie-versorgunsunternehmenDr. Birte Mössner

Bündelung sämtlicher Compliance-Novitäten ·in einer neuen OrganisationKommunikation des Verhaltenskodex, Training und ·BeratungKorruptionsprävention: Umgang mit Geschäfts- ·partnern und AmtsträgernBehandlung von Compliance-Vorfällen ·

Diskussion

11:00 Kaffeepause

11:15 Investigative Maßnahmen und Informationsweitergabe im konzernfreien Unternehmen und im KonzernProf. Dr. Uwe H. Schneider

Die Überwachung der Mitarbeiter als Heraus- ·forderung für gute und verantwortungsvolle Compliance Rechtliche Grenzen für investigative Maß nahmen ·im Unternehmen z.B. Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers; Datenschutz und Compliance; Kapitalmarktrecht und Compliance; Rechtliche Grenzen für investigative Maß nahmen ·im Konzern; Folgen für die Organisation konzern-weiter Compliance

Diskussion

12:15 Gemeinsames Mittagessen

13:45 Strafvereitelung und Geldwäsche durch Nichtanzeige von StraftatenProf. Dr. Gerhard Dannecker

Privatisierung der Gefahrenabwehr und der · Strafverfolgung:Strafbewehrte Compliance-Pflichten und ihre · Grenzen Einbindung der rechts- und steuerberatenden · Berufe in die Geldwäschebekämpfung

ZIELImmer wieder gibt es neue Vor fälle in Unternehmen: Korrup-

tion, Untreue, Datenschutz, Insider verstöße. Verstöße gegen

Rechtsvorschriften stellen Problemfelder dar, denen sich Unter-

nehmen ausgesetzt sehen.

Die Tagung greift die derzeit brennenden Probleme aus dem

großen Themenkomplex Compliance auf und stellt Lösungs-

möglichkeiten für die Praxis vor. Die zugrundeliegenden Rechts-

fragen werden ausgehend von Praxisbeispielen von Unter-

nehmen aufgezeigt und ihrer praktischen Relevanz erörtert.

Diskutieren Sie mit unseren erfahrenen Experten aus der

Beratungs-, Unternehmens- und Lehrpraxis.

TEILNEHMERRechtsanwälte, Justiziare, Vorstände und Geschäftsführer,

Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Compliance- und

Rechtsabteilungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

SYMPOSIONDer altgriechische Ausdruck Symposion steht sinngemäß für

„gemeinsames, geselliges Trinken“. Für die Griechen der Antike

stand aber die gemeinsame gottverbundene und entsprechend

ritualisierte Geselligkeit im Mittelpunkt.

Setzen Sie die Gespräche mit Ihren Kollegen also beim geselli-

gen Beisammensein fort. Gern organisieren wir unseren Teil-

nehmern Ort und Treffpunkt für ein gemeinsames Abendessen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Registrierung im

Tagungs büro.

ZEITFreitag, 15.10.2010

09:30 Beginn der Tagung

11:00 Kaffeepause

12:15 Mittagessen/Mittagspause

15:00 Kaffeepause

18:00 Ende der Vorträge

ab ca. 19:00 Abendessen

Samstag, 16.10.2010

09:00 Beginn der Vorträge

10:15 Kaffeepause mit Imbiss

13:15 Ende der Tagung

FREITAG, 15. OKTOBER 2010

Keine privaten Ermittlungspflichten im Dienst ·der StrafverfolgungAnzeigenpflichten im Dienst der Strafverfolgung ·Risiken der Geldwäschestrafbarkeit auf einzelnen ·Betätigungsfeldern des BeratersGesetzliche Compliancebeauftragte bei Kranken- ·kassen und kassenärztlichen Vereinigungen als Täter der Strafvereitelung?

Diskussion

15:00 Kaffeepause

15:30 Anti-Korruptions Compliance – Zugeständnis-se und kulantes Verhalten als ProblemDr. Roland Bömer

Neue Bestechungs- und Vorteilsgewährungs regeln ·gegenüber öffentlichen Amtsträgern und im · privaten Geschäftsverkehrfür Taten im In- und Ausland ·

Was ist bei geschäftlichen Einladungen und ·Incentive-Programmen zu beachten?Praxisbeispiele – Red Flags ·

16:45 Neuere strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Compliance und KorruptionProf. Dr. Thomas Fischer

Amtsträger-Eigenschaft ·Probleme der Zurechnung: ·

Beteiligung, insbesondere Mittäterschaft ·Pflichtenstellungen von Vorständen / ·Geschäftsführern und Aufsichtsräten

Garantenstellungen gegenüber außen stehenden ·DrittenReichweite des § 299 StGB ·Anwendung der §§ 331 ff. StGB bei privat- ·rechtlicher OrganisationKorruptionsbekämpfung mit Hilfe des § 266 StGB? ·Verfahrensfragen, insbesondere Probleme der · Beweisgewinnung und Beweisverwertung

Diskussion

ca.18:00 Ende des ersten Veranstaltungstages

Dr. Roland Bömer, Rechtsanwalt, ist Leiter der Rechtsabteilung von Sun Microsystems für Zentral-europa. Zuvor hat er langjährige Erfah rungen in Rechts- und Complianceabteilungen verschiedener Unternehmen der IT-Industrie gesammelt. Herr Dr. Bömer ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator.

Prof. Dr. Gerhard Dannecker ist Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und interna-tionales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Seine For-schungs- und Publikationsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts (Steuer-, Insolvenz-, Bilanz-, Lebensmit telstrafrecht, Kartell-ordnungswidrigkeitenrecht), des Medizinstrafrechts und des EG-Strafrechts.

Prof. Dr. Thomas Fischer ist Stellvertretender Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bundesgerichts-hof in Karlsruhe. Er ist darüber hinaus Honorarpro-fessor an der Universität Würzburg und Autor des Beck’schen Kurzkommentars zum StGB, Mitautor des Karlsruher Kommentars zur StPO sowie Mit-herausgeber der NStZ.

Dr. Stefan Fuhrmann leitet seit Oktober 2009 das Rechtsamt der Stadt Frankfurt. Herr Dr. Fuhr-mann begann seine berufliche Laufbahn als Rechts-anwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, bevor er als Richter zum Arbeitsgericht Frankfurt und an-schließend in die hessische Landesverwaltung wechselte. Zuletzt war der Referent im hessischen Kultusministerium tätig. In seinen jetzigen Zustän-digkeitsbereich fallen z.B. die recht liche Beratung der städtischen Gremien, die Durchführung verga-berechtlicher Vorverfahren sowie die Stiftungs- und Standesamtsaufsicht.

Prof. Dr. Wulf Goette ist seit 1990 Mitglied und seit 2005 Vorsitzender des für das gesamte Gesell-schaftsrecht zuständigen II. ZS des BGH. Außerdem war er knapp 10 Jahre Mitglied des Kartellsenats des BGH. 1997 wurde er zum Honorarprofessor der Ruprecht-Karls-Universität ernannt. Er ist Autor und Mitherausgeber zahlreicher Veröffentlichun-gen, u.a. des Münchener Kommentars zum AktG (3. Aufl.) und des Münchener Kommentars zum GmbHG und des Werks „Die GmbH“ (2. Aufl.); er gehört dem Herausgebergremium der ZGR, der CCZ, der NZG und der GWR an.

REFERENTEN

3. Münchener Compliance-Symposion 2010

9:00 Eröffnung des zweiten TagesProf. Dr. Wulf Goette

9:05 Arbeitsrechtliche Umsetzung von Compliance-VorgabenBernd Weller

Bindung (welcher) Mitarbeitergruppen ·Compliance-Vorgaben (Whistleblowing, ·Code of Conduct, Datenverarbeitung): Was hat der Betriebsrat dazu zu sagen?Zuständigkeitsfragen im Konzern ·Vergütung und Compliance ·Arbeitsrechtlicher Schutz von Mitarbeitern der ·„Compliance-Organisation“?Arbeitsrechtliche Bedeutung des (mut maßlichen) ·Compliance-Verstoßes (Fristen, Mitbestimmung, Investigation)Das Spannungsfeld zwischen Zero tolerance ·und Generalamnestie: Aufklären, Kronzeugen-regelung oder Kündigung und Schadensersatz

Diskussion

10:15 Kaffeepause mit Imbiss

10:45 Compliance in der öffentlichen VerwaltungDr. Stefan Fuhrmann (angefragt)

Das Spannungsverhältnis öffentlich-rechtlicher und ·zivilrechtlicher VorgabenEntscheidungsabläufe und Kontroll mechanismen ·Herausforderungen an Compliance in der · öffentlichen Verwaltung bei der

Verwaltungsorganisation ·Vergabe öffentlicher Aufträge ·Korruptionsbekämpfung ·

Diskussion

12:00 Compliance im globalen Versicherungs-konzernDr. Thomas Lösler

Compliance in dezentralen Konzernstrikturen ·Globale Compliance Standards versus lokale · regulatorische AnforderungenKonzerndimensionale Compliance-Organisation ·

Diskussion

ca.13:15 Verabschiedung der Teilnehmer und Ende der

Veranstaltung

SAMSTAG, 16. OKTOBER 2010