Anmeldung zur Teilnahme am Umzug des KV „Livia“ Leiwen am...

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Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. 54340 Leiwen Bankverbindung: Raiffeisenbank Leiwen eG, Konto: 103616 (BLZ 585 617 71) - Sparkasse Trier, Konto: 67 05 222 (BLZ 585 501 30) Amtsgericht Wittlich, Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Stephan Lentes, Stellvertreter: Tim Ternes Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V., Steuernummer: 42/658/1008/7 Anmeldung zur Teilnahme am Umzug des KV „Livia“ Leiwen am 03. Februar 2018 14:11 Uhr Für die Teilnahme ihres Vereines / ihrer Gruppe an unserem diesjährigen Umzug in Leiwen benötigen wir von Ihnen folgende Informationen: Gruppe: Ansprechpartner/Name: Adresse: Telefonnummer: Email: Sie nehmen mit (ca.) ______ Personen teil. Fußgruppe Fußgruppe mit kleinem Wagen Großer Wagen Musik Bitte beachten: Lautstärke darf die angrenzenden Gruppen nicht stören. Ausschluss aus dem Umzug durch den Veranstalter möglich! Ich bitte Sie, dieses Anmeldeformular auszufüllen und zusammen mit der ausgefüllten Vereinbarung unterschriebene an die oben, bereits eingetragene, Rückantwort-Adresse zurück zu senden. Ohne Vorhandensein beider, unterschriebener Formulare, ist eine Teilnahme am Umzug nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Stephan Lentes Stephanie Ludes Beethovenstraße 8 54340 Köwerich [email protected] 0171 17 53 888

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Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. 54340 Leiwen

Bankverbindung: Raiffeisenbank Leiwen eG, Konto: 103616 (BLZ 585 617 71) - Sparkasse Trier, Konto: 67 05 222 (BLZ 585 501 30)

Amtsgericht Wittlich, Vereinsregister 1699 – Vorsitzender: Stephan Lentes, Stellvertreter: Tim Ternes

Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V., Steuernummer: 42/658/1008/7

Anmeldung zur Teilnahme am Umzug

des KV „Livia“ Leiwen am 03. Februar 2018 – 14:11 Uhr

Für die Teilnahme ihres Vereines / ihrer Gruppe an unserem diesjährigen Umzug in Leiwen benötigen wir von Ihnen

folgende Informationen:

Gruppe:

Ansprechpartner/Name:

Adresse:

Telefonnummer:

Email:

Sie nehmen mit (ca.) ______ Personen teil.

Fußgruppe

Fußgruppe mit kleinem Wagen

Großer Wagen

Musik

Bitte beachten:

Lautstärke darf die angrenzenden Gruppen nicht stören. Ausschluss aus dem Umzug durch den Veranstalter

möglich!

Ich bitte Sie, dieses Anmeldeformular auszufüllen und zusammen mit der ausgefüllten Vereinbarung unterschriebene an

die oben, bereits eingetragene, Rückantwort-Adresse zurück zu senden.

Ohne Vorhandensein beider, unterschriebener Formulare, ist eine Teilnahme am Umzug nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Stephan Lentes

Stephanie Ludes

Beethovenstraße 8

54340 Köwerich

[email protected]

0171 17 53 888

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Teilnahmebedingung

Umzug KV Livia Leiwen

Aufstellung: ab 13:00 Uhr im Bereich Bahnhofstrasse / Moselstrasse

Parallelweg zu L48 entlang der Lagerhallen Fa. Reh

!! Zufahrt zum Aufstellungsbereich über L48 Abbiegung Bahnhofstrasse !!

(Einweisung durch Zugmarschall oder Helfer des KV Livia)

Start: ca. 14 Uhr

Die Aufstellung der Teilnehmer erfolgt in der Reihenfolge ihres Eintreffens am Aufstellungsort.

Die Teilnahme am Faschingszug in Leiwen ist freiwillig, selbstverantwortlich und auf eigene

Gefahr.

Der Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. als Veranstalter, vertreten durch seinen ersten

Vorsitzenden Stephan Lentes und den Zugmarschall Axel Spieles (nachfolgend Zugleitung

genannt), sowie die teilnehmenden Vereine/Gruppen schließen folgende Vereinbarungen:

1.) Den Anordnungen der Zugleitung sind Folge zu leisten

2.) Während des Umzuges ist das Fahrzeug links und rechts mit je 2 Aufsichtspersonen

mit getragener Warnweste abzusichern (bitte namentlich mitteilen)

3.) Alkoholkonsum während des Umzuges / der Veranstaltung:

Wir bitten alle Teilnehmer den Alkoholkonsum in Grenzen zu halten, es sollte

nicht der Eindruck einer Sauf – Parade entstehen!

4.) Alle Fahrzeuge und Geräte müssen so ausgestattet sein, dass niemand verletzt

werden kann.

5.) Alle Fahrzeuge und Geräte müssen so geführt bzw. so gehandhabt werden, dass

niemand gefährdet werden kann.

6.) Die Aufsichtspflicht über die Fahrzeuge und die mitgeführten Geräten obliegt allein

den jeweiligen Teilnehmern.

7.) An-/Aufbauten dürfen für eine Brauchtumsveranstaltung vorgenommen werden.

Diese dürfen aber nicht die Verkehrssicherheit verletzen. Sie müssen mit dem

Fahrzeug fest verbunden sein. Außerdem dürfen die am Fahrzeug angebrachten

Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit des

Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.

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8.) Bei Personenförderung müssen auf dem Faschingswagen eine rutschfeste und

sichere Stehfläche, Haltevorrichtungen, Geländer oder Brüstungen mit einer Höhe

von 1 m sowie ein gesicherter Ein-/Ausstieg hinten (nicht zwischen zwei gekoppelten

Faschingswägen) vorhanden sein.

9.) Der Fahrer des Fahrzeugs muss besondere Vorsicht und Rücksichtnahme während

des Umzuges walten lassen. Die Fahrzeugführer werden ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass Sie auf Ihre Fahrtüchtigkeit zu achten haben. Für den Fahrer gilt

striktes Alkoholverbot.

10.) Nach Beendigung des Faschingstreibens müssen alle Fahrzeuge und Geräte von den

Straßen und öffentlichen Parkplätzen entfernt werden. Bei Zuwiderhandlungen

entfernt der Veranstalter die Fahrzeuge bzw. Geräte und stellt dem Teilnehmer die

Kosten in Rechnung.

11.) Des Weiteren ist das beigefügte Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von

Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtums-

Veranstaltungen zu beachten.

Haftungsregeln

1.) Der KV „Livia“ Leiwen e.V., deren Vorsitzender und andere Repräsentanten, sowie

alle vom KV „Livia“ zur Aufgabenerfüllung beim Umzug herangezogenen Personen

haften nicht für die Schäden, die durch leichte bis mittlere Fahrlässigkeiten der

Teilnehmer entstanden sind. Dies tritt grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit

zu.

2.) Diese Haftungsbeschränkung gilt für Vertragliche Ansprüche und Ansprüche aus

unerlaubter Handlung.

3.) Für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters und seiner Repräsentanten wird auch bei

vorsätzlichem Handeln nicht gehaftet.

4.) Soweit an einem Schadensfall neben dem Umzugsteilnehmer auch den Veranstalter,

dessen gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft,

stellt der Umzugsteilnehmer den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter und die

Erfüllungsgehilfen des Veranstalters von Ansprüchen Dritter (insbesondere von

Zuschaueransprüchen) und Folgeschäden frei und haftet im Innenverhältnis allein.

5.) Jeder Gruppenleiter ist für seine teilnehmenden Personen verantwortlich.

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Vereinbarung

Die Teilnahmebedingungen und Haftungsregeln werden von mir akzeptiert und an

die anderen Gruppenteilnehmer weitergegeben.

Gruppe: ______________________________________________

Ansprechpartner/Name: ______________________________________________

Adresse: ______________________________________________

Tel-Nr.: ______________________________________________

4 Aufsichtspersonen: ______________________________________________

(namentlich aufführen)

______________________________________________

Fahrzeugführer/Name: ______________________________________________

Adresse: ______________________________________________

Kennzeichen: ______________________________________________

Der Veranstalter ist verpflichtet, von den Zuschauern vermeidbare Gefahren nach

Möglichkeit fernzuhalten. Deshalb muss er für alle Umzugsteilnehmer

Verhaltensmaßregeln aufstellen und für deren Beachtung und Durchsetzung Sorge

tragen.

( Ort, Datum ) (Unterschrift Ansprechpartner/Gruppenleiter)

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