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Anschluss an das Netz der ÖBB 1 GB. Basisinvestitionen Anschlussbahnen, Anschlussstelle Anschluss an das Netz der ÖBB Vom Baubescheid bis zur Inbetriebnahme

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GB. Basisinvestitionen

Anschlussbahnen,Anschlussstelle

Anschluss an das Netz der ÖBB

Vom Baubescheid bis zur Inbetriebnahme

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Übersicht

• Ihre Ansprechpartner

• Definition Anschlussstelle

• Voraussetzungen

• Startsitzung

• Vorlaufzeiten

• Bauabwicklung

• Abnahme, Inbetriebnahme

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Regionen und Ansprechpartner

Regionale Ansprechpartner in vier RegionenAnsprechpartner - Regionen

Programmleiter und Bereich Süd (Steiermark, Kärnten, Osttirol):Marginter Wolfgang, Mobiltel. (0664) 6176382, e-mail: [email protected].

Bereich Mitte / Nord (Salzburg, Oberösterreich):Kloihofer Johann, Mobiltel. (0664) 6176331, e-mail: [email protected].

Bereich Ost (Wien, Niederösterreich, Burgenland):Hofstädter Johannes, Mobiltel. (0664) 8263030, e-mail: [email protected] Othmar, Mobiltel.(0664) 6170868, e-mail: [email protected]

Bereich West (Tirol, Vorarlberg):Cottogni Werner, Mobiltel. (0664) 6176351, e-mail: [email protected].

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Umfang der Anschlussstelle(Herstellung durch die ÖBB Infrastruktur Bau AG.)

1. GleisbauWeiche bzw. Gleis bis zur Grenzmarke Grenzmarke

2. Leit-und SicherungstechnikGesamte Sicherung der Anschlussstelle, incl. Stellwerksumbau und Sicherungvor Ort inklusive Sperrrschuh bzw. Riegelschloss Schutzweiche Sperrschuh

3. OberleitungOberleitungsumbau bis zur Trennung der Oberleitung zwischen ÖBB und AB Oberleitungstrenner

4. TelekomDie gesamte Fernsprecheinrichtung im Bereich der Anschlussstelle.

5. BeleuchtungDie gesamte Beleuchtung von Weiche und Sperrschuh (Sicherung).Der Anschluss an das Netz des örtlichen Stromversorgers ist durch den AB Werber herzustellen.

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Voraussetzungen

• Rechtskräftiger Baubescheid oder § 40 Erklärung laut EisbG 57 iddgF.

• Firmenmäßige Fertigung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“,Anlage 2 zum Infrastrukturanschlussbahnvertrag mit derÖBB Infrastruktur Betrieb AG, Legal Department.

• Auftragserteilung für die Errichtung der Anschlussstelle durch den AB Werber.

• Zentraler Ansprechpartner in beiden Fällen istdie ÖBB Infrastruktur Betrieb AG, GB. Netzzugang Wien.

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Startsitzung

In Absprache mit dem AB Werber bzw. den beteiligten ÖBB Fachdienstenerfolgt die erste Besprechung.

Ziel der Besprechung:

• Kostenermittlung nach Vorlage der Einreichunterlagen.

• Erste terminliche Fixierung des Bauablaufes unter Berücksichtigungdes Kundenwunsches, der Vorlaufzeiten bzw. der erforderlichen Streckensperren.

• Bekanntgabe des zuständigen Baumanagers, Nominierung Projektteam.

• Wenn bereits möglich, Bekanntgabe der bauausführenden Firma nach derAnschlussstelle.

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Vorlaufzeiten

Nach erfolgter Startsitzung und Übergabe der Unterlagen an den Baumanager

sind nachfolgende Vorlaufzeiten zu beachten.

1. Kostenermittlung Anschlussstelle – ca. drei Wochen.

2. ÖBB Infrastruktur Bau AG internes Genehmigungsverfahren und Eingabe

in die „interne Steuerungsplattform“ – im Regelfall ca. vier Wochen.

3. Mitteleinstellung für alle beteiligten Fachdienste – ca. eine Woche.

4. Materialbestellung

Gleisbau und Oberleitung – im Regelfall drei Monate.

Leit- und Sicherungstechnik – im Regelfall drei Monate, in Ausnahmefällen

(Softwaretausch und Umbau ESTW) – bis zu acht Monaten.

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Bauabwicklung

Nach erfolgter „Startsitzung“ übernimmt der Baumanager der ÖBB Infrastruktur Bau AG

die Rolle des zentralen Ansprechpartners für den AB - Werber.

• In Absprache mit dem AB Werber und der bausausführenden Firma (Bereich

nach der Anschlussstelle) werden Bauzeitintervalle und Termine festgelegt.

• Die Durchführung der Bauarbeiten zur Errichtung der Anschlussstelle

wird zur Gänze durch die ÖBB Infrastruktur Bau AG abgewickelt.

• Die Bestellung z.b. von Gleisbaumaschinen (Stopfung) soll im Einvernehmen zwischen Baumanager und dem AB Werber erfolgen (notwendige Sperren, Kostenreduktion).

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Abnahme und Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung der Anschlussstelle erfolgt die Abnahme

durch die federführende § 40 Person im Sinne des EisbG 57 iddgF.

§ 40 Abnahme

Die Abnahme der Anschlussbahn hinter der Anschlussstelle wird durch

den AB Werber veranlasst.

Die Beauftragung erfolgt durch den AB Werber, die zeitliche Koordination

gemeinsam mit dem ÖBB Baumanager.

Beide Abnahmen sind Voraussetzung für eine „Betriebsaufnahme“ durch ein, vom

AB Werber bestelltes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).

Die für die Güterwagenbeistellung notwendige Bedienungsanweisung wird im

Regelfall einvernehmlich zwischen AB Werber und EVU erstellt.

Auszug Bedienungsanweisung

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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Ergänzende Unterlagen

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Ansprech-partner Regionenzurück zum Vortrag

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Grenzmarke zurück zum Vortrag

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Sperrschuh zurück zum Vortrag

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Oberleitungstrenner zurück zum Vortrag

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§40 - Abnahme

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Bedienungsanweisung

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