Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW) November 2008 Freiheit stirbt mit...

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Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW) November 2008 Freiheit stirbt mit Sicherheit Infotour Herbst / Winter 2008

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Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008

Freiheit stirbt mit Sicherheit

Infotour Herbst / Winter 2008

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Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008

Versammlungsfreiheit

Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden

keine Genehmigungspflicht

„Brokdorf-Beschluss“ 1985: Behörden müssen grundsätzlich „versammlungsfreundlich“ verfahren

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Versammlungsgesetz

1850 1900 1950 2000

1848: Teil der Deklaration der „Grundrechte des Deutschen Volkes“

Einschänkungen durch Einführung der „Sozialisten-gesetzte“ 1878 und der Weimarer Reichsverfassung 1919

1949: Aufnahme in Grundgesetz

Praxis bei Friedens-demos und Anti-Atom-Demos zu Ungunsten der Demon-strantInnen

1985: Grund-satzentschei-dung des BVG

2006: Föderalismus-reform: Ländersache

2008: neues VersG in Bayern

Verbot von Vermummung und „passiver Bewaffnung“

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Demos gestern, heute und morgen

Vermummte Demo 80er Jahre

80er 00er

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Warum ein neues Versammlungsgesetz

Innenminsterium:

Schutz des „wichtigen Bürgerrechts der Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Extremisten“

„Erleichterung für Veranstalter und für die Behörden“

Rechtskräftige Verordnung gegen Neonazi-Veranstaltungen schaffen, Bsp.: 27. Januar und 9. November

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Praxis heute

Auflagen

Transparente: Abstand, Höhe, Verbot von seitlichen Transparenten

Tempo der Demonstration

Strafbefehle in Karlsruhe und Stuttgart gegen die Anmelder linker Demos wegen angeblichen Verstößen gegen Auflagen

Demo-Gebühren in Pforzheim

Regelmäßiges Abfilmen der Demonstrationen ohne Anlass

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Inhalte des neuen Versammlungsgesetz: Versammlungsleitung

Genehmigung von AnmelderIn und OrdnerInnen

„die zuständige Behörde“ kann VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen „als ungeeignet ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die Friedlichkeit der Versammlung gefährden.“

Rolle der VersammlungsleiterInnen

Bislang: „für Ordnung [...] sorgen“

„geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere der Aufruf zu Gewaltfreiheit und die Distanzierung von gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag die Person, die die Versammlung leitet, sich nicht durchzusetzen, ist sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.“

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Inhalte des neuen VersG: Demonstrationseinschränkungen

Militanzverbot

Verbot von „gleichartigen Kleidungsstücken“, die „den Eindruck der Gewaltbereitschaft“ vermitteln

„Auftreten, [...] das eine einschüchternde Wirkung auf die Bevölkerung entfalten kann“

Stellung von Versammlungen

„Gleichrangige Rechte Dritter“

Frühere Anmeldung erforderlich

3 statt 2 Tage vor der Veranstaltung

Überwachung legalisiert

„Übersichtsaufnahmen“

verwertbar auch zur „Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit“ und „Gefahrenabwehr“

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Auswirkungen des neuen VersG

Spontaner Protest kaum mehr möglich

Frühere Anmeldung erforderlich

OrdnerInnen benennen

Neue Möglichkeiten für Willkür von Behörden und Polizei

Ablehnung von VeranstalterInnen bzw. OrdnerInnen

Weitergehende Ermächtigung zur Beendigung von Veranstaltungen

Verweilen nach Auflösung kann teuer werden

Überwachung und Einschüchterung (politischen) Engagements

Namen von VeranstalterInnen bzw. OrdnerInnen

Videoaufnahmen

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Auswirkungen des neuen VersG

Streik

Arbeitgeber bei einer Streikdemo als „beeinträchtigter Dritter“? Uniformierung?

Infoveranstaltungen

VeranstalterIn muss bei Werbung genannt werden Nazipresse muss Zugang gewährt werden

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Innere Aufrüstung

Polizeigesetz Videoüberwachung Telefonüberwachung Datenabgleich (u.a. Kfz)

Vorratsdatenspeicherung

erweiterte Datensammlung (Biometrie etc.)

Überwachung (priv. und staatl. Videoaufnahmen)

Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Aufbau innerer Sicherheit Abbau sozialer Sicherheit

Sicherung der Kapitalakkumulation

gegen soziale Kämpfe

Sozialabbau Hartz4 Ökonomisierung des

Bildungssektors

Wirtschaftspolitik Niedriglohnsektor Privatisierung

Rezessionen Sozialisierung der Verluste Sicherung kapitalistischer

Rahmenbedingungen

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Perspektiven

Linke Gruppen, BürgerechtlerInnen und Parteien haben Eilantrag gegen das neue bayrische VersG vor dem BVG eingereicht

DGB und GdP fordern bundeseinheitliches VersG

Aus linksradikaler Sicht

Demonstrationen sind eines der derzeit wenigen Mittel, um Anliegen an die Öffentlichkeit zu bringen und weitere Kreise anzusprechen

Eingehen höherer Risiken und eines größeren Aufwands bei eigenen Demos und Veranstaltungen

Mobilisierung zu Blöcken auf Großdemos

Selbstbestimmter Protest statt Akzeptanz der Staatsregeln