Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der...

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Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der EU-Agrarreform

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Antrag auf Agrarförderung 2009

für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien

in Umsetzung der EU-Agrarreform

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Antrag auf Agrarförderung 2009

• VO (EG) Nr. 1782/2003 vom 29.09.2003

ersetzt durch VO (EG) Nr. 73/2009 vom 19.01.2009

Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 73/2009

a) Modulation der Direktzahlung ab

5.000 € bis 300.000 € = 7%

b) Zahlungen über 300.000 € zusätzlich

um weitere 4 %

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Antrag auf Agrarförderung 2009

• Art. 28 VO (EG) 73/2009 Mindestanforderung 1 ha beihilfefähige Fläche des Betriebes ab 2010

• Art. 34 (2) a VO (EG) 73/2009 Bedingung 1: Beihilfefähige Fläche: jeder ha LF Bedingung 2: Nutzung landw. Tätigkeit

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Antrag auf Agrarförderung 2009

• Flächen müssen die Beihilfebe-dingungen während des gesamten Kalenderjahres erfüllen

• Achtung bei Flächenübergaben

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Antrag auf Agrarförderung 2009

• Art. 42 VO (EG) 73/2009 :

Einzug nicht genutzter ZA nach 2 Jahren in die Nationale Reserve (gilt vollständig für ZA, die 2009/2010 nicht aktiviert werden, zuvor 3 Jahre Übergangsregelung für ZA 2007/8 und 2008/9)

• Abschaffung Flächenstilllegung bereits 2009• Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010

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Aktivierung von Zahlungsansprüchen

• Grundsatz: Ein Zahlungsanspruch kann nur mit einer entsprechenden beihilfe-fähigen Fläche und in der Region in der er entstanden ist aktiviert werden

• Stilllegungszahlungsansprüche:

werden wie normale Zahlungsansprüche behandelt

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• Standardreihenfolge: auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche

• Eigene Rangfolge: Basis ZA-Konto der ZID (muss eigenständig eingetragen und abge- rufen und dem Antrag beigefügt werden)

• Aktivierung besonderer Zahlungsansprüche Beibehaltung von mindestens 50% der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgedrückt in GVE

• Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche möglich (s. Anlage 6 des Antrages). Beachten ZA = Fläche

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Parzellenbildung

• bindungsreine Schläge (z. B. Energiepflanzenvertrag)

• Mindestgröße 0,3 ha

• Beim KULAP ist bei der Beantragung auf die Beibehaltung der Schlagbe-zeichnung und - größe sowie der Lage der Schläge (Lagestabilität) innerhalb

5-jährige Bindungspflicht zu achten

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Verfahrensänderungen bei Energiepflanzen(BGBl.I Nr. 5 S.149 vom 14.02.2008)

• Verträge und Anbauerklärungen sind nur noch der zuständigen Landesbehörde (AfL) mit dem Antrag auf Agrarförderung zum 15.5. vorzulegen

• Vertragsänderungen sind bis zum 31. Mai dem zuständigen AfL mitzuteilen

• Sicherheitshöhe beträgt unverändert

60 € pro Hektar

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• Betriebseigene Biogasanlagen müssen für eigene Flächen keine Sicherheit bei der BLE hinterlegen

• Antragsteller müssen eine dem festge- setzten Repräsentativertrag ent- sprechende Menge an Rohstoffen ab- liefern bzw. bei Selbstverarbeitung diese verarbeiten

• Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010 Vertragsmuster unter www.BLE.de

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Eiweißpflanzenprämie

• Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg dem Antrag beigefügt werden

• Beim einmaligen Nachbau gilt der Sorten-beleg vom Vorjahr

• Bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkorn-anteil des verwendeten Saatgutes beizufügen

• Ernte erst nach der Milchreife

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Ausgleichszahlungen 2008

Antrag 2.7 - Antrag 33 – AGZ für benachteiligteGebiete

a) Tierbesatz: 0.3 GVE/ha LN b) Aktueller Grundsteuermessbescheid (auf

Antragsfläche bezogen) beifügen c) AK-Nachweis ab 12.000 € je Betrieb d) Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Attribut am Feldblock, Anwendung der Sanktions- vorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebiets- kulisse )

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Artikel 38 RiLi Flächen im Natura 2000 Gebiet mit Naturschutzauflagen

• Antrag 2.8 Antrag 650 - Natura 2000 (Art. 38 –Richtlinie)

• Zugangsvoraussetzung a) Flächen liegen im NATURA 2000 Gebiet und b) Gebiet mit Bewirtschaftungsauflagen

• Erforderlich Bestätigungsvermerk der UNB

• Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Hinweis Attribut am Feldblock, Gemarkung muss in der Kulisse liegen

Anwendung der Sanktionsvorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebietskulisse)

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Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm

Umstellung des Antragsverfahrens

KULAP 2007

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Agrarumweltmaßnahmen

• Antrag 2.9 Antrag 656 – Spreewaldwiesen

nur Spreewaldkulisse

• Antrag 2.10 Auszahlung KULAP 2000

• Antrag 2.11 Auszahlung KULAP 2007 VJ 08/09

• Antrag 2.12 Auszahlung KULAP 2007 VJ 09/10• Antrag 2.13 Neu- und Erweiterungsantrag

KULAP 2007

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Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm

• Allgemeine Zugangsvoraussetzung

a) Tierbesatz im Unternehmen unter

2 GVE je ha LF

b) für flächenbezogene Maßnahmen gilt:

keine Verringerung des Grünlandanteils

c) Landwirt im Sinne des Alterssicherungsgesetz

d) Bagatellgrenze: 150 Euro je Unternehmen

und Jahr

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Neu- und Erweiterungsantrag KULAP 2007

• Erweiterung der eingegangenen fünfjährigen Verpflichtung bis höchsten 2 Jahre vor Ende des Verpflichtungszeitraumes

(Beginn des Verpflichtungsjahr jeweils am 01.07. Ende des Verpflichtungsjahr jeweils am 30.06. des folgenden Kalenderjahres)

• Erweiterungsantrag bis 80 % der Erstbewilligung laut Ziffer 1.5.1 der Richtlinie

• Bei Erweiterungsantrag über 80 % der Erstbe-willigung ▬►Neuantrag

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Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm

• Antragsverfahren für alle noch be-stehenden KULAP 2000-Verpflichtungen (KULAP- Alt) Keine Änderung

• für alle bestehenden KULAP 2007-Ver-pflichtungen (KULAP- Neu) werden einmalig im Antragsjahr 2009 zwei Auszahlungsanträge gestellt

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Ziel des Antragsverfahrensfür KULAP 2007 - Verpflichtungen

• zeitkonforme Kontrolle aller im Sammel-antrag gestellten Beihilfeanträge

• zeitliche Korrespondenz mit Referenz-flächenabgleich

• Zuordnung von VOK-Ergebnissen• Entzerrung der Zahlungstermine

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Prinzip des Antragsverfahrensfür KULAP 2007 - Verpflichtungen

• Beantragung der Auszahlung unmittelbar

vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungs-

jahres

• bei Neuanträgen gleichzeitig 1. Aus-

zahlungsantrag

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Antragstellung 2009 bei laufender Verpflichtung

• Auszahlungsantrag

für KULAP 2007 – Verpflichtungen

Antrag 2.11

und

Antrag 2.12

• Zeitraum01.07.2008 bis 30.06.2009

Kennzeichnung mit 5xx

gleichzeitig

• Zeitraum01.07.2009 bis 30.06.2010

Kennzeichnung mit 6xx

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Antragstellung 2009 bei Maßnahmebeginn

• Neuantrag/Erweiterung für KULAP 2007 –

Verpflichtungen

Antrag 2.12

und

Antrag 2.13

• Zeitraum

01.07.2009 bis 30.06.2010

Kennzeichnung mit 4xx

gleichzeitig

Kennzeichnung mit 6xx

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Antragstellung 2009 bei auslaufender Verpflichtung und bei Maßnahmebeginn

• Auszahlungsantrag für KULAP 2000 -

Verpflichtungen • Neuantrag für KULAP 2007 –

Verpflichtungen

Antrag 2.10Antrag 2.12 und Antrag 2.13

• Zeitraum01.07.2008 bis 30.06.2009

Kennzeichnung mit 3xx

gleichzeitig

• Zeitraum01.07.2009 bis 30.06.2010

Kennzeichnung mit 4xxKennzeichnung mit 6xx

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Weitere umstellungsbedingte Besonderheiten im Übergangsjahr

2009

• zwei Anträge auf Basis eines

Flächennutzungs- und Tierbestands-nachweises

• somit übergangsweise Verwaltungs-kontrollen ggf. einmal für 2 verschiedene Anträge

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Neue Bindungen im KULAP 2007

• FP 673• Fördergegenstand: Einführung des ökolo.

Landbaus• Zuwendungshöhe: 150 € je Hektar Ackerland 150 € je Hektar Grünland 340 € je Hektar Gemüse etc 640 € je Hektar DKBindungen: 423 AE bis DE und 623 AE bis DE

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Definition „Neueinsteiger“

Das Antrag stellende Unternehmen hat bislang weder in eineranderen Rechtsform noch unter diesem oder einem anderen Namenbzw. mit dieser oder einer anderen Bezeichnung Öko-Förderungerhalten und stellt in 2009 erstmals einen Antrag auf die diesbe-zügliche Beihilfe.

Der Anteil übernommener Flächen von Unternehmen, die in den letzten

beiden Jahren Ökoförderung erhielten, beträgt maximal 25 % derAntragsfläche. Dabei sind sowohl Flächen aus KULAP Verpflicht- ungsübernahmen, als auch solche Flächen zu berücksichtigen, die bedingt durch Betriebsinhaberwechsel, Änderung der Rechtsform sowie Betriebsteilungen oder – Zusammenschlüssen in das Antrag stellende Unternehmen übernommen wurden.

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Sonstige Änderungen in 2009

• Fernerkundung auch bei KULAP

• neue Bindungen in den FP 673 und 681• Teilschläge sind ab 2009 generell nicht mehr

zulässig.• Bitte beachten Sie, dass bei allen

vorgetragenen Schlägen nicht die aktuellen Daten übernommen wurden

• Fehlerquelle: Übernahme fehlerhafter Schlagskizzen und Daten der Vorjahre

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Beachten Sie für das Antragsjahr2009

• auf der Grundlage Ihrer aktuellen Bescheide sind die vorgetragenen Daten zu prüfen

• Nutzungsberechtigung der Flächen

• Verstöße im Fachrecht greifen in alle Auszahlungsanträge

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Termine

• 15. Mai 2009 letzter Tag zur Einreichung des Sammelantrages

• 25 Kalendertage ab 15. Mai Nachreichung möglich, mit jeweils 1% Verringerung des Anspruches auf Beihilfezahlung

• Folgende Änderungen sind bis zum 31. Mai zulässig: Änderung der Nutzung oder der Antragstellung für einzelne Schläge

• Ausschluss vom Antragsverfahren ab 10.06.2009

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Hinwiese

• Korrektur der Hinwiesbroschüre

unter H 7 Spalte 6 NC 923 und 924 (sonstige Flächen Seite 23 darf

keine 1 stehen - nicht beihilfefähig

• Antragsverfahren KULAP Seite 32

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Grünlanderhaltungsgebot• Bei Einsaat von Grünfutterpflanzen der NC

421 (Klee), 422 (Kleegras), 423 (Luzerne) und 424 (Ackergras) gelten diese Flächen als potentielles Dauergrünland, wenn sie min. 5 Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren, also ab dem 6. Antragsjahr

• bundeseinheitliche Ausgestaltung der Rahmen-regelungen zur Rückverfolgung dieser Flächen und zur Genehmigung des Umbruchs von DGL und der Wiederansaat wird auf Bund-Länder-ebene entschieden.