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Antraghandreichungen

Demokratie Leben- Würzburg 2015-2019 Nachfolgeprogramm des Lokalen Aktionsplans Würzburg

1. Zielsetzungen des Bundesprogramms

2. Förderrichtlinien und Bewertungskriterien

3. Gremien des Programms Demokratie leben Würzburg

4. Geschäftsordnung des Begleitausschusses und des Jugendforums

Impressum – Ihre AnsprechpartnerInnen

Bundesprogramm Demokratie Leben Würzburg Nachfolgeprogramm des Lokalen Aktionsplans Würzburg Koordinierungs- und Fachstelle Sozialreferat Stadt Würzburg Karmelitenstr.43, 97070 Würzburg Christine Blum-Köhler fon: 0931 37 3393 [email protected] Lucas Wejda [email protected] Externe Koordinierungs- und Fachstelle Stefanie Köster fon: 0931 40 63 35 81 [email protected] Im Internet unter: www.dl-wuerzburg.de

Stand 13-5-15

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1 Inhaltsverzeichnis

1 Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 3

2 Antragsstellung -Und so geht’s ................................................................................................. 4 Antrag „Demokratie leben - Würzburg“ Anlage I - Detailbudgetentwurf ........................................... 5

3 Zielsetzung und Ausgangssituation des Bundesprogramms ...................................................... 6 3.1 Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ ............................................... 6 3.2 Zielsetzung des Bundesprogramms allgemein ........................................................................ 6 3.3 Strategische Schwerpunkte des Bundesprogramms lokal – für Würzburg ............................ 7 3.4 Leit- und Handlungsziele des Programms Demokratie Leben für Würzburg .......................... 9 3.5 Koordinierungs- und Fachstelle ............................................................................................. 10

4 Förderrichtlinien und Bewertungskriterien für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie Leben Würzburg ................................................................................................. 12

4.1 Hinweise zur Antragstellung .................................................................................................. 12 4.2 Welche Projekte können gefördert werden? ....................................................................... 12 4.3 Zielgruppen des Programms.................................................................................................. 13 4.4 Förderhöhe und -gegenstand ................................................................................................ 13 4.5 Förderdauer ........................................................................................................................... 15 4.6 Antragsprozedere .................................................................................................................. 15 4.7 Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................ 16 4.8 Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als Leitprinzipien .................................... 17 4.9 Qualitätssicherung ................................................................................................................. 18 4.10 Bundesdatenschutzgesetz ..................................................................................................... 18 4.11 Verwendungsnachweis.......................................................................................................... 18 4.12 Rückzahlung von Fördermitteln ............................................................................................... 19 4.13 Widerruf des Zuwendungsbescheides .................................................................................. 19

5 Gremien des Bundesprogramms „Demokratie leben“ Würzburg ............................................ 20 5.1 Begleit- und Vernetzungsausschuss ...................................................................................... 20 5.2 Jugendforum ......................................................................................................................... 20 5.3 Lenkungsgruppe .................................................................................................................... 21

6 Geschäftsordnung des Begleit- und Vernetzungsausschusses für das Programm „Demokratie Leben Würzburg“ ............................................................................. 22

7 Geschäftsordnung des Jugendforums für das Programm Demokratie Leben Würzburg .......... 26

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2 Antragsstellung -Und so geht’s

Achtung dieses Heft dient nur der Anschauung und Erläuterung.

Alle Antragsunterlagen, d.h.

1. den Projektantrag im PDF Format und das 2. Formular für den Budgetentwurf (Worddatei),

laden Sie bitte digital herunter unter

www.dl-wuerzburg.de

und reichen diese auch digital ein unter:

[email protected]

Falls Sie bei der Antragsstellung inhaltliche oder technische Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an Ihre Lokale Koordinierungs- und Fachstelle s. Impressum.

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Antrag „Demokratie leben - Würzburg“ Anlage I - Detailbudgetentwurf

Name Ihres Projekts: ……………………………………………………………………………..

Ausgaben*° Einzelposten*° In Euro

1.

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Ggf. Extra Blatt benutzten oder weitere Zeilen einfü-

gen

Kosten Projekt Gesamt*°

Einnahmen 1. Über „Demokratie leben“ Würzburg bean-

tragte Fördermittel

2. Eigenmittel

3. Öffentliche Zuschüsse

4. Sonstige Einnahmen oder Erlöse

5. Andere Drittmittel z.B. Spenden

6. Sonstige Einnahmen

Einnahmen Gesamt

Differenz Einnahmen minus Ausgaben

*Achtung Pkw –Fahrtkosten sind nur mit 0,2 €/km förderfähig.

°Für Honorare und Personalkosten bitte die geplante Stundenzahl und den Stundensatz angeben.

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3 Zielsetzung und Ausgangssituation des Bundesprogramms

3.1 Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“

Das Bundesministerium für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN (2011-2014) die Entwicklung von Lokalen Aktions-plänen (LAP) gefördert.

Die Entwicklung lokaler Strategien hat sich als ein Erfolg versprechender Ansatz zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der För-derung von Prozessen zur Demokratieent-wicklung vor Ort erwiesen.

Außerdem wurde so die nachhaltige Ent-wicklung lokaler Bündnisse gegen Rechts-extremismus, Fremden-feindlichkeit und Antisemitismus gefördert.

Die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktions-pläne soll nun in Form von lokalen „Partner-schaften für Demokratie“ konzeptionell fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

In den lokalen „Partnerschaften für Demo-kratie“ gilt es insbesondere die bereits in den Vorgängerprogrammen formulierten Zielstellungen:

• Knüpfung und Mobilisierung von loka-len Netzwerken

• Entwicklung von Fachlichkeit und Stär-kung von Kompetenzen

• Gewinnung öffentlicher Unterstützung

weiter und nachhaltig auszubauen.

Als Herausforderung wird hier die Breiten-wirksamkeit der Arbeit der gesellschaftli-chen Akteure vor Ort und der damit ver-bundenen Sensibilisierung der Öffentlichkeit gesehen.

Die Projekte dienen der präventiven Ausei-nandersetzung mit Rechtsextremismus und verwandten Problemlagen.

3.2 Zielsetzung des Bundes-programms allgemein

Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlich-keit sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie z.B. Rassismus und Antisemitismus sind eine dauerhafte Heraus-forderung für die gesamte Gesellschaft. Die Aufdeckung der NSU-Morde hat insbesondere die Gefahren des Rechtsextremis-mus/Rechtsterrorismus noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Po-larisierung werden auch weiterhin Anknüp-fungsmöglichkeiten für menschenverachten-de Ideologien und Ideologiefragmente bieten und zur vermeintlichen Rechtfertigung von Gewalt und in undemokratischer Form ausge-tragenen politisierten Konflikten missbraucht werden. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zu-sammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirk-same Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ will ziviles Engage-ment und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Vereine, Projekte und Initiati-ven werden unterstützt, die sich der Förde-rung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschen-feindlichkeit wie z.B. Rassismus und Antisemi-tismus arbeiten.

Darüber hinaus können auch andere For-men von Demokratie- und gruppenbezoge-ner Menschenfeindlichkeit, von politisierter oder vorgeblich politisch bzw. vorgeblich re-ligiös legitimierter Gewalt, von Hass und po-litischer Radikalisierung Gegenstand präven-

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tiver Arbeit und damit Gegenstand der För-derung durch das Bundesprogramm sein.

Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen:

die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure für Aktivitäten ge-gen Rechtsextremismus, Gewalt und Men-schenfeindlichkeit

sowie für die Entwicklung eines demokrati-schen Gemeinwesens unterstützen

und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themen-feldern beitragen.

Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie ei-ne Kultur der Kooperation, des respektvol-len Miteinanders, der gegenseitigen Aner-kennung und Unterstützung weiter entwi-ckelt.

Durch „Partnerschaft für Demokratie“ wer-den Problemlagen und Bedarfe in der Aus-einandersetzung mit Demokratie-, Rechts-staats- und (gruppenbezogener) Menschen-feindlichkeit im Gemeinwesen erkannt, themenspezifische Aktivitäten entwickelt und demokratische Entwicklungsprozesse angestoßen.

So werden Strategien und Konzepten der Förderung von Demokratie und Vielfalt vor Ort durch die Teilhabe aller stetig weiter-entwickelt. Auftrag ist es hierzu ein nachhal-tig lokales Bündnis zu entwickeln.

3.3 Strategische Schwerpunkte des Bundesprogramms lokal – für Würzburg

3.3.1 Förderung und Stärkung des programmrelevanten Engagements

Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort;

Etablierung und Weiterentwicklung innova-tiver demokratischer Beteiligungsansätze;

Stärkung des öffentlichen Engagements gegen und der gesellschaftlichen Sensibili-sierung für rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene;

Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Themenfeld;

Entwicklung einer Kultur der Unterstüt-zung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements

3.3.2 Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zu-sammenlebens

Förderung des interkulturellen und inter-religiösen Zusammenlebens;

Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity -Orientierung).

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3.3.3 Förderung der Bearbeitung lokaler Problemlagen

Förderung der Reaktionsfähigkeit auf Kon-fliktlagen im Sozialraum;

Verbesserung der soziokulturellen Integra-tion.

Die Akteure analysieren und widmen sich lokalen Konflikten und Problemen.

Sie erarbeiten partizipativ Konzepte für eine lebendige, demokratische Gesellschaft und zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort. Einbezogen werden alle relevanten staatli-chen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen (Verwal-tung, Politik, Kirchen und Religionsgemein-schaften, Vereine, Verbände, Initiativen, Poli-zei, Migrantenorganisationen, Jugendarbeit, Schulen, Wirtschaft, etc.).

Die „Partnerschaft für Demokratie“ ist parti-zipativ, paritätisch und Gemeinwesen orien-tiert aufgebaut. Der strukturelle Kern dieses lokalen bzw. regionalen Bündnisses wird durch

die lokale Koordinations- und Fachstelle,

einen Begleit- und Vernetzungsausschuss und ein

Jugendforum gebildet.

Es wird ein:

Aktions- und Initiativfonds sowie ein

Jugendfonds für Einzelmaßnahmen einge-richtet und die

Partizipation, Vernetzung und Öffentlich-keitsarbeit gefördert.

Ein Konzept für eine „Partnerschaft für Demokratie“ muss konkrete Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

Darstellung bisheriger Analysen vorhan-dener Problemlagen sowie Aussagen zu Entwicklungen im Themenfeld;

Erarbeitung konkreter Schritte zur Umset-zung einer lokalen, integrierten Hand-lungsstrategie, entsprechender Teilkon-zepte und der dazu erforderlichen konkre-

ten Prozesse durch den Begleit- und Ver-netzungsausschuss und das Jugendforum.

Beschreibung bereits vorhandener Netz-werke und zivilgesellschaftlichen Initiati-ven sowie weiterer möglicher Partner und Ressourcen;

Darstellung wichtiger bisheriger Maßnah-men und Aktivitäten gegen Rechtsextre-mismus, Gewalt und Menschenfeindlich-keit sowie für die lokale bzw. regionale Demokratieentwicklung und deren fachli-che Einschätzung;

Aussagen zur Einbindung der Partner-schaft für Demokratie in bestehende oder geplante kommunale Entwicklungskonzep-te und Bündnisse;

Beschreibung der Zielgruppen;

Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren;

Nennung zivilgesellschaftlicher Partner, die in die Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“ einbezogen werden;

Nennung der Koordinierungs- und Fachstel-le und Aussagen zu Konzept, Entwicklung und Einbindung in die Steuerungsebene der „Partnerschaft für Demokratie“;

Nennung des kommunalen Ansprechpart-ners im federführenden Amt und Aussa-gen zu seiner Koordinierungsfunktion in Bezug auf die Umsetzung der „Partner-schaft für Demokratie“ und innerhalb der kommunalen Verwaltung;

Aussagen zur Besetzung und zur Arbeits-weise des Begleitausschusses;

Aussagen zu Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion,

Controlling der Entwicklung und Umset-zung der „Partnerschaft für Demokratie sowie zur Selbstevaluation und Qualitätssi-cherung der Einzelmaßnahmen durch die jährlich stattfindende Begleitausschusssit-zung zur Entwicklung und Anpassung der Strategie (Demokratiekonferenz).

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3.4 Leit- und Handlungsziele des Programms Demokratie Leben für Würzburg

LZ 1. Förderung von zivilem Engagement und demokratischem Verhalten

MZ 1.1. Öffentlichkeitsarbeit zur Bekannt-machung der Ziele von Demokratie leben. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit wird eine breite Beteiligung der Bevölkerung an den Aktivitäten des Programms DL erreicht.

Im 1. Halbjahr 2015 werden folgende Pro-jekte realisiert

HZ 1.1.1: eine eigene Projekthomepage mit Informationen zur Zielsetzung des Pro-gramms, Projekten, Förderrichtlinien, Zu-sammensetzung des Begleitausschusses und des Jugendforums, Antragstellung

HZ 1.1.2: Infobroschüre mit Informationen zur Zielsetzung des Programms, Projekten, Förderrichtlinien, Zusammensetzung des Begleitausschusses und des Jugendforums, Antragstellung

HZ 1.1.3: Entwicklung eines eigenen Logos, basierend auf dem LAP-Logo / Jugendge-rechte Darstellung des Jugendfonds - eige-nes Informationsmaterial

MZ 1.2. Durchführung von zwei Demokratie-konferenzen zur Einbindung der zivilgesell-schaftlichen Akteure zur Weiterentwicklung des Programms Demokratie leben

HZ 1.2.1 Alle Projektträger des bisherigen Lokalen Aktionsplans werden zu einem Fachtag zur Vorstellung und Weiterentwick-lung ihrer Projekte eingeladen.

HZ 1.2.2. Die Bürgerwerkstatt "Notfallplan gegen Rechts" wird mind. einmal jährlich durchgeführt um Handlungskonzepte mit al-len Akteuren zu erarbeiten und abzustim-men.

MZ 1.3: Netzwerkbildung, Information und Weiterbildung zur Bekämpfung von

Rechtsextremismus, gruppenbezogener Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Antisemitismus

HZ 1.3.1 Fachtag zum Thema Rechtsradika-lismus sowie gruppenbezogene Menschen-feindlichkeit

LZ 2 Unterstützung von Vereinen und Initia-tiven bei der und für die Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlich-keit - insbesondere Rechtsextremismus, An-tisemitismus und Diskriminierung aufgrund sozialer Mehrfachbelastung - zur Förderung von Demokratie und Vielfalt.

MZ 2.1 Einrichtung eine Aktions- und Initia-tivfonds zur Förderung von Projekten und Aktionen von Vereinen und Initiativen nach der Zielsetzung von Demokratie leben

HZ 2.1.1 Erarbeitung der Antragsunterlagen und Programminformationen, Versand an 650 Vereine und Institutionen

HZ 2.1.2.Einladung zur Auftaktveranstaltung - 1. Demokratiekonferenz - sowie Informa-tionen zum Programm DL werden an alle bisherigen Akteure des LAP sowie an alle Würzburger Vereine und Institutionen ver-schickt (ca. 650 Adressen).

HZ 2.1.3. Unterstützung und Durchführung von mindestens 5 Projekten im Rahmen des Aktionsfonds.

MZ 2.2. Schaffung eines Jugendgremiums und Einrichtung eines Jugendfonds im Sinne von Demokratie leben

HZ 2.2.1 Der aus dem LAP Projekt Würzburg macht Schule - ohne Rassismus mit Coura-ge! 2014 hervorgegangene "bunte Tisch", an denen Schüler*innen aus unterschiedli-chen Würzburger Schulen zusammen ka-men, um an ihren Ideen gegen Rechtsext-remismus und Diskriminierung zu arbeiten wird als Jugendgremium für DL eingesetzt.

HZ 2.2.2. Über den Jugendfond werden mindestens fünf Projekte nach den Förder-

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richtlinien des Programms Demokratie le-ben gefördert.

MZ 2.3. Durch die Kooperation mit dem Quartiersmanagement der Stadtteile sowie dem Ausländer- und Integrationsbeirat par-tizipieren weitere Bevölkerungskreise. Durch diese Zusammenarbeit werden sozialraum-orientierte Projekte erarbeitet, besonders in

den durch die Ressourcenanalyse des LAP identifizierten Stadtbezirken, mit Hand-lungsbedarf im interkulturellen und interso-zialen Bereich.

HZ 2.3.1. Durchführung eines Modellprojek-tes im Jahr 2015 in einem Stadtteil mit in-tensiver sozialer Benachteiligung

3.5 Koordinierungs- und Fachstelle

Die Kommune trägt die Verantwortung für die lokale „Partnerschaft für Demokratie“. Sie bestimmt ein federführendes Amt und eine/n konkrete/n AnsprechpartnerIn sowie eine Koordinierungs- und Fachstelle. Sie richtet einen Begleit- und Vernetzungsaus-schuss und ein Jugendforum ein.

Das federführende Amt in der kommunalen Verwaltung ist Antragssteller und Zuwen-dungsemp-fänger der Förderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“.

Es ist gemeinsam mit der Externen Koordi-nation Ansprechpartner für die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesell-schaftliche Aufgaben

Das federführende Amt ist insbesondere zuständig für:

die rechtsverbindliche Antragstellung für die „Partnerschaft für Demokratie“ auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Programm;

die rechtliche Verantwortung der Umset-zung der „Partnerschaften für Demokratie“;

für die ordnungsgemäße Mittelverwen-dung und die Weiterleitung der zugewen-deten Bundesmittel an Dritte (u. a. die Auszahlung der Mittel für die Fonds);

die rechtsverbindliche Mittelanforderung bei der Regiestelle;

die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle (Verwendungsnachweis) und

die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel – entsprechend der Regelun-gen nach Nr. 7.2 der Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-Gk).

die Organisation, Berufung bzw. Bereitstel-lung einer Koordinierungs- und Fachstelle und des Begleitausschusses.

Für die Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie“ wurde die externe Koor-dinierungs- und Fachstelle eingerichtet – Träger ist der Bezirksjugendring Unterfran-ken. Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle (intern und extern) sind:

ErstansprechpartnerIn bei Problemlagen

Steuerung der Erstellung und Fortschrei-bung der „Partnerschaft für Demokratie“, in Zusammenarbeit mit dem federführen-den Amt, dem Begleit- und Vernetzungs-ausschuss und weiteren Akteuren;

Koordinierung und inhaltlich-fachliche Be-gleitung der Projekte und deren Integrati-on in die lokale Gesamtstrategie;

Fachlich-inhaltliche und administrativ-technische Beratung der Projektträger

Koordination der Arbeit des Begleitaus-schusses;

Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Bundesprogramms und der „Partner-schaft für Demokratie“ vor Ort;

Unterstützung der Vernetzung, Bekannt-machung und Inanspruchnahme von An-geboten auf Landesebene (insb. Demokra-tiezentren);

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Förderung der Vernetzungen zwischen Zi-vilgesellschaft und Verwaltung

Förderung fachlicher Qualifizierung von Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“;

Weiterentwicklung der Arbeit in der Kommune im Themengebiet;

Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Programmevaluation/ wissenschaftli-chen Begleitung des Bundesprogramms;

Sicherstellung der Erfassung der Projekt-daten und -ergebnisse;

Teilnahme an inhaltlichen und qualifizie-renden Maßnahmen des Bundespro-gramms.

Die Koordinierungs- und Fachstelle lädt i.d.R. zweimal im Jahr relevante zivilgesell-schaftliche Akteure, entsprechende Einrich-tungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung zu einer Demokratiekonferenz ein, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der „Partnerschaft für Demokratie“ zu reflektie-ren und zu bestimmen.

Die strategisch abgestimmte Bildung von Arbeitskreisen und Fachgruppen zur Pro-zessentwicklung ist ausdrücklich gewünscht.

Lokale zivilgesellschaftliche Akteure, Einrich-tungen, Bündnisse und weitere Zusammen-schlüsse werden an der Entwicklung und Fortschreibung der „Partnerschaft für De-mokratie“ aktiv beteiligt, bringen ihre Ange-bote und Ressourcen in die Arbeit ein und können darüber hinaus selbst als Träger von Einzelmaßnahmen fungieren.

Durch geeignete Maßnahmen soll die Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden.

Im Rahmen von Auftaktkonferen-zen/konstituierenden Sitzungen der Gremi-en wird ein Konzept für die strategische Ausgestaltung der „Partnerschaft für Demo-kratie“ entwickelt. Dieses Konzept wird re-gelmäßig, mindestens jährlich fortgeschrie-ben.

Die Umsetzung des Konzepts und ggf. erfol-gende Veränderungen sollen durch im Stadtrat legitimiert werden.

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4 Förderrichtlinien und Bewertungskriterien für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie Leben Würzburg

4.1 Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind:

Eingetragene Vereine (z. B. Schulförder-vereine, Elternvereine)

juristische Personen (Kirchengemeinden, Verbände, z. B. Feuerwehr),

anerkannte Träger der kommunalen (bei-spielsweise auch Schulträger)

und freien Jugendhilfe

Schüler und Jugendinitiativen über den Ju-gendfonds

Privatpersonen oder andere Initiativen, die ein Projekt durchführen wollen, wenden sich bitte an die Lokale Koordinierungs- und Fachstelle.

4.2 Welche Projekte können gefördert werden?

Grundsätzliche Fördervoraussetzungen sind:

die Zusätzlichkeit und

der Innovationsgehalt des beantragten Projektes,

sowie eine Ausweitung bisheriger Aktivitäten,

die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.

Die beantragten Projekte müssen mindes-tens eines der unten genannten Ziele des Bundesprogramms Demokratie Leben Würzburg umsetzen.

Diese Ziele sind:

a) Menschen für Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren, diesen Angriffen zu be-gegnen und sie zu verhindern.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zeigt sich z.B. durch Rassismus, Antisemitismus, Ho-mophobie (Diskriminierung von Schwulen und Lesben), Antiziganismus (Diskriminierung von Sinti und Roma), Diskriminierung aufgrund des

Geschlechts, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, Diskriminierung von Men-schen aufgrund ihres sozialen Status oder ihrer sozialen Herkunft, Diskriminierung aufgrund der Religion, Diskriminierung aufgrund seiner politischen Anschauung, Diskriminierung auf-grund der Sprache.

b) Demokratie- und Toleranzerziehung

Kinder, Jugendliche, MigrantInnen und Multi-plikatorInnen nehmen neue Bildungsangebote wahr. Das Projekt fördert demokratisches Be-wusstsein und unterstützt die TeilnehmerInnen extremistischen, nationalistischen und frem-denfeindlichen Ideen zu wiederstehen.

c) Interkulturelles, intersoziales und interreli-giöses Lernen/Antirassistische Bildungsar-beit

BürgerInnen erhalten durch das Projekt Mög-lichkeiten der interkulturellen / intersozialen Begegnung und des interkulturellen / intersozi-alen Lernens. Ziel hierbei ist der Abbau von Vorurteilen, um sich mit Zivilcourage für ein gesellschaftliches Miteinander von Menschen verschiedenster kultureller und sozialer Her-kunft einzusetzen.

d) Kulturelle und geschichtliche Identität

Das Projekt macht Geschichte und kulturelle Vielfalt erfahrbar. Es stärkt dadurch die gesell-schaftliche und politische Verantwortung aller BürgerInnen und trägt zum Erhalt und zur Ent-wicklung unserer demokratischen Kultur und ihrer Strukturen bei.

e) Teilhabe und soziale Integration

Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle.

f) Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft

Durch die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Netzwerkbildung.

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4.3 Zielgruppen des Programms

Mädchen und Jungen, insbesondere auch aus bildungsfernem Umfeld und/oder ge-waltbereiten Milieus

Eltern und andere Erziehungsberechtigte, mit und ohne Migrationshintergrund

ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen

MultiplikatorInnen

lokal einflussreiche staatliche und zivilge-sellschaftliche AkteurInnen

AkteurInnen der lokalen Ebene aus den Verwaltungen, den Institutionen, den Trägern, den Vereinen und Verbänden, Mig-ranten-Selbstorganisationen, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, den po-litischen Parteien, den Trägern von Einrichtungen, den Beratungsnetzwerken, den Selbsthilfegruppen, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Polizei und der Justiz

4.4 Förderhöhe und -gegenstand

Jedes Projekt, das vom Begleit- und Vernet-zungsausschuss zur Realisierung ausgewählt wird, kann i.d.R. eine maximale Förderhöhe von bis zu 3.000 € erhalten. Bei besonderer Breitenwirkung können auch höhere Zu-schüsse durch den Begleit- und Vernet-zungsausschuss gewährt werden.

Baumaßnahmen werden nicht gefördert.

Es werden nur direkte Projektkosten geför-dert. Beispiele: Personal- und Honorarkos-ten, Miete, Mietnebenkosten, Verpflegung, eigens für das Projekt gekaufte Gegenstän-de bis zu 410 Euro (ohne MwSt.) in voller Höhe, Gegenstände und Anschaffungskos-ten über 410 Euro nur in Höhe der Ab-schreibungskosten für die Projektdauer, weitere Details s.u..

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

4.4.1 Finanzierungsart

Die Zuwendung ist zweckgebunden und ent-sprechend Ihrem oben aufgeführten Antrag für das Jahr beantragte Kalenderjahr zu verwen-den. Änderungen gegenüber dem der Lokalen Koordinierungs- und Fachstelle vorgelegten Budgetplan bedürfen deren Zustimmung.

Wegen der Jährlichkeit des Bundeshaushaltes sind die Bundesmittel nicht in das folgende Haushalts-jahr, das heißt nach 20XX, übertragbar.

4.4.2 Haushaltsvorbehalt

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haus-haltsmitteln in der veranschlagten Höhe. (Wi-derrufsvorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwal-tungsverfahrensgesetz). Aus der gewährten Zuwendung kann nicht auf eine künftige Förde-rung geschlossen werden.

4.4.3 Gesamtfinanzierung

Die Zuwendung wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Gesamtfinanzierung gesi-chert ist. Alle mit dem Zuwendungszweck zu-sammenhängenden Einnahmen insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter und ggf. Ihr Eigenanteil als Zuwendungsempfänger/in sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwen-dungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen.

4.4.4 Regelungen zur Weiterleitung der Mittel an Dritte

Die Auszahlung von Mitteln an Dritte müssen der Lokalen Koordinierungs- und Fachstelle mitgeteilt werden. Sie setzt voraus, dass von den Dritten das Formblatt „Demokratieerklä-rung“ unterschrieben worden ist.

4.4.5 Förderfähige Ausgaben

Die Fördermittel können für Personal- und Sachausgaben eingesetzt werden (Investitions- bzw. Ausstattungsgegenstände je Einheit nur bis 410 Euro oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes und falls einschlä-gige Abschreibungsregeln ordnungsgemäß an-

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gewendet werden). Siehe auch AFA Abschrei-bungstabelle unter www.lap-wuerzburg.de/antragstellung/ merkblätter-zur-antragsstellung/

4.4.6 Nebenbestimmungen

Falls zutreffend, beachten Sie bitte die folgen-den besonderen Nebenbestimmungen im Rahmen der Projektförderung; Sie finden sie auch auf unserer Internetseite unter:

www.dl-wuerzburg.de/antragstellung/ rechtsgrundlagen/

Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG)

Allgemeine Vorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)

Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 28.08.2009

Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A)

Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 34 BHO

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Bundesreisekostengesetz (Sondertarife sind zu nut-zen) (BRKG)

Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentli-chen Aufträgen einschließlich der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten

4.4.7 Inventarisierung

Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen Ge-genstände bleiben für die Gesamtdauer des Projektes an den Zuwendungszweck gebunden. Zum Ablauf der zeitlichen Bindung wird ent-schieden, ob Sie über die Gegenstände frei ver-fügen dürfen oder ob die für den Zuwendungs-zweck nicht mehr benötigten Gegenstände dem BMFSFJ zu übereignen bzw. zu einem Mindesterlös zu veräußern sind. Die Inventari-sierungspflicht von Anschaffungen mit einem Wert von über 410 Euro obliegt dem/ der Zu-wendungsempfängerin, die entsprechenden Listen sind der Regiestelle mit dem Verwen-dungsnachweis zu übergeben.

4.4.8 Reisekosten

Bei der Berechnung von Reisekosten sind die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Zu-dem wird auf die Notwendigkeit der Führung eines Fahrtenbuches bei der Nutzung geförder-ter Fahrzeuge hingewiesen. Dienstlich erworbe-ne Meilengutschriften, Prämien oder Vergünsti-gungen dürfen nur zu dienstlichen Zwecken verwertet werden. Verrechnungen (z. B. Ände-rung der Flugklasse, sog. Up-Grading) sind nicht zulässig. Eine Verwertung zu privaten Zwecken ist in jedem Falle unzulässig, auch wenn eine rechtzeitige dienstliche Verwertung nicht mög-lich ist und daher der Verfall der Meilengut-schrift, Prämie oder Vergünstigung droht. Für die Berechnung von Fahrtkosten gilt grundsätz-lich Nr. III.3.4.2 Abs. 10 RL-KJP. Nur in begründe-ten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Nachfolgend die Passage aus dem Bun-desreisekostengesetz.

„Für Fahrten mit anderen als den in § 4 ge-nannten Beförderungsmitteln wird eine Weg-streckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bun-desbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.“ BRKG Ausfertigungsdatum: 26.05.2005

4.4.9 Personalkosten

Als Personalkosten im Sinne des Antrags und Verwendungsnachweise gelten nur Sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Honorare, Aufwandsentschädigungen, Übungs-leiterpauschalen sowie Rechnungen von selb-ständigen Personen gelten im Sinne des Pro-gramms als Sachkosten.

Werden Arbeitskosten geltend gemacht, sei es als Personal- oder Sachkosten, MUSS IN JEDEM FALL, EINE AUFLISTUNG DER GELEISTETEN

STUNDEN MIT DATUM UND STUNDENSATZ SOWIE

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NAME UND ADRESSE DES LEISTUNGSEMPFÄNGERS ER-

FOLGEN.

Bei Personalkostenförderung liegt die tarifge-rechte Einstufung auf der Grundlage des TvöD / Bund in Bezug auf die Entgeltgruppe und Stufe im Ihrem Verantwortungsbereich als Zuwen-dungsempfänger/in. Falls Sie Ihre Gesamtausgaben überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren, dürfen die Beschäftigten nicht besser gestellt werden als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer des Bundes (TvöD / Bund). Die Aus-nahme stellt eine abweichende tarifvertragli-che Regelung (Tarifbindung) dar, die gegenüber der Lokalen Koordinierungs- und Fachstelle nachzuweisen ist. Der TVöD Bund bildet auch die Obergrenze der Förderung, wenn Sie Ihre Gesamtausgaben nicht überwiegend aus öf-fentlichen Mitteln finanzieren. Bei der Finanzie-rung von Personalkosten ist darauf zu achten, dass Mehrausgaben in Auswirkung der Tarif- und Besoldungsrunde nur gegen Einsparung im Kostenplan geleistet werden dürfen.

4.4.10 Vergabe von Leistungen

Der Höchstwert für die Freihändige Vergabe von Leistungen ist auf 8.000 € (ohne MwSt) festgelegt. Bei der Vergabe von Leistungen von 500 € bis 1.000 € (ohne MwSt) ist eine nach-vollziehbare formlose Preisermittlung bei mindestens drei Unternehmen durchzuführen.

Bei Aufträgen von 1.001 € bis 8.000 € (ohne MwSt) sind mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen.

Die Ergebnisse der formlosen Preisermittlun-gen sind stets aktenkundig zu machen. Mit dem Verwendungsnachweis sind auf Anforderung die Angebote und Entscheidungsbegründungen einzureichen. Die Teilung eines Auftrages in mehrere Vergaben ist unzulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, die vorgenannten Höchstwerte zu unterschreiten.

4.4.11 Mittelauszahlung durch die lokale Koordinierungs- und Fachstelle

Die Mittelauszahlung durch ist an folgende Vo-raussetzungen gebunden:

a) Die Lokale Koordinierungs- und Fachstelle muss bei der Bearbeitung des Antrags aktiv unterstützt werden.

b) Sie können die Bestandskraft herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie bereits bei der Antragstellung er-klärt haben, dass Sie auf die Einlegung eines Widerspruchs (Klageerhebung) verzichten. Weiterhin muss einer Nutzungseinräumung unter Verwendung des dafür zur Verfügung gestellten Formulars zugestimmt werden. (Diese Unterschriften wurden von Ihnen in der Regel schon mit der Antragsstellung ge-leistet – Formular „zu unterschreibende Er-klärungen“).

c) Zuwendungen können nicht früher als 6 Wochen !!! vor Inanspruchnahme (Täti-gungen von Ausgaben zur Durchführung des Projektes) an Sie ausgezahlt / überwiesen werden und müssen innerhalb von 6 Wo-chen nach Eingang auf Ihrem Konto an den Rechnungssteller überwiesen werden.

4.5 Förderdauer

Das Bundesprojekt ist auf eine Förderdauer von 2015-2019 angelegt. Die Koordinierungs- und Fachstelle veröffentlicht jährlich die Antrags-termine und Förderphasen. Die einzelnen Pro-jekte müssen im Kalenderjahr der Beantragung, d.h. bis zum 31.12. finanziell abgeschlossen werden.

4.6 Antragsprozedere

Der Projektantrag wird bei der Koordinierungs- und Fachstelle zum Stichtag eingereicht. Der Begleit- und Vernetzungsausschuss wählt die zu fördernden Projekte aus. Die Antragssteller werden zeitnah von der Koordinierungs- und Fachstelle über die Entscheidung und die Höhe des zu bewilligenden Zuschusses benachrich-tigt.

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Die Projektanträge werden nach folgenden Kriterien geprüft:

Ist das Projekt geeignet, Angebote für Bil-dung, Information, Begegnung und/ oder Beteiligung im Sinne der Zielsetzung von Demokratie Leben zu ermöglichen?

Ermöglicht das Projekt niedrigschwellige Zu-gänge?

Werden die genannten Zielgruppen ange-sprochen?

Sind die Projekte sozialraumorientiert?

Werden die Projekte im Rahmen von Ko-operationen umgesetzt? Kooperieren Träger mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrich-tung - interdisziplinäre Vernetzung?

Wird das Verständnis für Toleranz und De-mokratie bei Kindern und Jugendlichen im Sinne des Programms angesprochen?

Werden ein oder mehrere Ziele von Demo-kratie Leben durch das Projekt umgesetzt.

Nachhaltigkeit: Ist das Projekt nachhaltig wirksam? Ist eine Fortführung nach der För-derphase geplant und realistisch?

Werden im Rahmen des Projektes Eigenmit-tel/ Eigenleistungen/ Drittmittel einge-bracht?

Gender Mainstreaming, Diversity und Inklu-sion – werden diese Prinzipien bei der Pro-jektkonzeption berücksichtigt?

4.7 Dokumentation und Öffent-lichkeitsarbeit

4.7.1 Zusammenarbeit und Berichts-pflicht gegenüber den EvaluatorInnen

Zur Sicherung der Berichts- und Evaluations-pflicht gegenüber dem BMFSFJ sind Sie als Zu-wendungsempfänger/-in zur Zusammenarbeit und Kooperation mit der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms sowie dem/der Evaluator/-in des Programmbereichs „Entwicklung, Implementierung und Umset-zung integrierter lokaler Strategien“ verpflich-

tet. Umfang und Form der Informationen und der Zusammenarbeit werden noch festgelegt.

4.7.2 Zusammenarbeit und Berichts-pflicht gegenüber BIKnetz- Präven-tionsnetz gegen Rechtsextremismus

Des Weiteren ist der/die Zuwendungsempfän-ger/in zur Zusammenarbeit und Berichtspflicht gegenüber dem "BIKnetz- Präventionsnetz ge-gen Rechtsextremismus“ verpflichtet. Umfang und Form der Informationen und der Zusam-menarbeit werden noch festgelegt.

4.7.3 Nutzungsrecht

Sie sind verpflichtet, der Stadt Würzburg und dem BMFSFJ / der Regiestelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) das einfache, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urhe-berrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen einzuräumen. Soweit Dritte mit Arbeiten be-traut werden, müssen Sie sich von den Dritten das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Das BMFSFJ / die Regiestelle beim BAFzA sind von eventuellen Ansprüchen Dritter freizu-stellen. Sie müssen die Dritten verpflichten, dem BMFSFJ die Ausübung des Erstmitteilungsrechts (§ 12 Abs. 2 UrhG) zu gestatten. Sie können die Einräumung dadurch vollziehen, indem Sie die Nutzungseinräumung (Empfangsbekenntnis / Einverständniserklärung) bei Antragstellung un-terschrieben bei der Lokalen Koordinierungs- und Fachstelle einreichen. (Erklärung liegt uns bereits vor)

4.7.4 Öffentlichkeitsarbeit

Zu jedem Projekt muss eine aussagekräfti-ge Pressemitteilung möglichst mit Foto unter Nennung der Förderung durch De-mokratie Leben erstellt werden. Bitte lei-ten Sie diese Projektankündigung oder den Projektbericht direkt an die Lokale Presse weiter. Bitte legen Sie einen Ab-druck dieser Pressemitteilung bzw. des gedruckten Artikels dem Verwendungs-nachweis bei.

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Sie sind aufgefordert, alle Öffentlichkeitsmaß-nahmen (Mitteilungen an die Presse oder an die Öffentlichkeit, werbliche Maßnahmen, etc.) mit der Lokalen Koordinierungs- und Fachstelle zur Kenntnis zu geben.

Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikatio-nen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündi-gungen, Einladungen) ist auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme im Rahmen des Pro-gramms „Demokratie Leben“ wie folgt hinzu-weisen:

a) Verwendung des Logos und des För-derhinweises:

Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“- Würzburg:

Logodateien in verschieden Formaten erhalten Sie von Ihrer Lokalen Koordi-nierungs- und Fachstelle:

[email protected]

b) Verwendung der Fahnen/ der Rollups des Programms Demokratie Leben für öffentli-che Veranstaltungen – diese können Sie ausleihen im Sozialreferat der Stadt Würz-burg, Büro Christine Blum-Köhler, Karmelitenstr.43.

4.8 Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als Leitprinzipien

Gender Mainstreaming ist eine politische Stra-tegie, die die Anliegen und Erfahrungen von Frauen und Mädchen ebenso wie die von Män-nern und Jungen in die Planung, Durchführung, Überwachung und Auswertung der Maßnah-men selbstverständlich einbezieht. Dazu ist Diversity als Menschenrechtsansatz zu beach-ten, der vielfältige, komplexe Lebenslagen und Erfahrungen anerkennt und auf gleiche Teilha-bechancen und Rechte abzielt. Ansätze zur Förderung von Inklusion als Voraussetzung für Diversity Mainstreaming sollen jedem Men-schen die Möglichkeit geben, sich an allen rele-vanten gesellschaftlichen Prozessen zu beteili-gen – und zwar unabhängig von individuellen Fähigkeiten, kultureller, ethnischer wie sozialer Herkunft, Religion, Geschlecht oder Alter.

Für die zu fördernden Projekte bedeutet dies, die Entwicklung, Organisation, Implementie-rung und Evaluierung von Entscheidungspro-zessen, Beteiligungsformen und Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Bereich und auf allen Ebenen die Ausgangsbedingungen und deren Auswirkungen für jede und jeden Einzel-nen berücksichtigt werden.

Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusi-on sind als leitende Prinzipien grundlegend für die Umsetzung des Programms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ und somit auch Bestandteil der Programmevaluation und wis-senschaftlichen Auswertung.

Projekte im Rahmen des Programms Demokra-tie Leben berücksichtigen diese Leitprinzipien und entwickeln gegebenenfalls Angebote, die auf die Beseitigung von Ungleichheiten und Diskriminierungen ausgerichtet sind.

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4.9 Qualitätssicherung

Die in den Leitlinien zum Programmbereich „Entwicklung, Implementierung und Umset-zung integrierter lokaler Strategien“ festgeleg-ten Standards zur Sicherung der Qualität bei der Umsetzung des Programms Demokratie Leben sind verbindlich.

4.10 Bundesdatenschutzgesetz

Als Zuwendungsempfänger/-in müssen Sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beach-ten, insbesondere wird auf den Zweiten und Dritten Abschnitt des Bundesdatenschutzge-setzes (BDSG) hingewiesen. Erhobene perso-nenbezogene Daten sind zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu anonymisieren.

4.11 Verwendungsnachweis

Abweichend von den in der Anlage zum Ver-wendungsbescheid ANBest-Gk unter Nr. 6 ge-nannten Fristen ist ein Endverwendungsnach-weis bis vier Wochen nach Tätigung der letz-ten Zahlung im Rahmen des geförderten Ein-zelprojektes, jedoch bis spätestens vier Wo-chen nach Ende des im Förderbescheid aus-gewiesenen Projektzeitraums, für Projekte die bis zum 31.12.2015 laufen bis zum 31.01.2016 bei der Lokalen Koordinierungs- und Fachstelle der Stadt Würzburg einzureichen.

Der Verwendungsnachweis (nach Maßgabe der Nr. 6 ANBest-Gk) besteht aus einem zahlenmä-ßigen Nachweis (Belegliste sowie geordnete, nummerierte Originalbelege), dem ausgefüllten Verwendungsnachweisformular, fünf Exempla-re/Kopien etwaiger Veröffentlichungen und Presseberichten, die von Ihnen verfasste Pressmitteilung zum Projekt sowie 3 digitale aussagekräftige Bilder mit Bildunterschriften.

Digital benötigen wir für den Verwendungs-nachweis per Mail an [email protected]:

1. das Verwendungsnachweisformular (PDF-Datei),

2. die Belegliste (als Excel Tabelle) 3. die Pressemitteilung zum Projekt digital 4. drei aussagekräftige Bilder mit Bildunter-

schriften

In Papierform benötigen wir für den Verwen-dungsnachweis:

5. die unterschriebene Belegliste (Excel Tabelle) 6. geordnete, nummerierte Originalbelege 7. fünf Exemplare/Kopien etwaiger Veröffent-

lichungen und Presseberichte 8. Werden Arbeitskosten geltend gemacht, sei

es als Personal- oder Sachkosten, MUSS IN JE-

DEM FALL, EINE AUFLISTUNG DER GELEISTETEN

STUNDEN MIT DATUM UND STUNDENSATZ SOWIE

NAME UND ADRESSE DES LEISTUNGSEMPFÄNGERS

ERFOLGEN. Das Verwendungsnachweisformular sowie die Excel Tabelle für die Belegliste übermitteln wir Ihnen rechtzeitig vor Abgabe des Verwen-dungsnachweises

Die Belegliste muss sowohl Ein- als auch Aus-gaben enthalten, d.h. auch den Zahlungsein-gang der Fördermittel auf Ihrem Konto sowie etwaige Rückzahlungen in der Reihenfolge der Buchung mit Buchungsdatum. Bitte reichen Sie die Belegliste sowohl digital als auch in Papier-form mit Originalunterschrift ein.

Die Regiestelle beim BAFzA, das Bundesminis-terium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend oder seine Beauftragten sowie der Bun-desrechnungshof (gesetzliches Prüfungsrecht nach §§91, 100 BHO) sind berechtigt, die Ver-wendung der Mittel bei Ihnen als Zuwendungs-empfänger/in zu prüfen.

Liegt der Verwendungsnachweis - unter Be-rücksichtigung der oben genannten Abrech-nungsbestandteile - zum Stichtag nicht voll-ständig vor, müssen die Fördermittel in voller Höhe zurückgezahlt werden.

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4.12 Rückzahlung von Fördermitteln

Nicht verbrauchte oder zu erstattende Mittel sind unverzüglich und unabhängig von der Vorlage des Verwendungsnachweises unter Angabe des Verwendungszweckes und der Do-kumentationsnummer dieses Bescheides auf das Konto der Stadt Würzburg zu überweisen:

Für nicht rechtzeitig verwendete Mittel (Mittel, die nicht innerhalb von 6 Wochen nach Auszah-lung verwendet worden sind) sowie für zweck-widrig verwendete Mittel können Zinsen gem. § 49 a Abs.3 VwVfG erhoben werden. Rückzah-lungsansprüche werden gemäß § 49 Verwal-tungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.

4.13 Widerruf des Zuwendungs-bescheides

Die Lokale Koordinierungs- und Fachstelle der Stadt Würzburg behält sich den vollständigen oder teilweisen Widerruf des Bescheides ge-mäß §§ 49, 49a VwVfg, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, vor, wenn:

a) die Mittel vom Bund aufgrund der für den Bund geltenden haushaltswirtschaftlichen

Vorgaben nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen,

b) Ihnen als Zuwendungsempfänger/in haus-halts- und personalwirtschaftliche Be-schränkungen nach dem Haushaltsstruktur-gesetz (HSTrG) auferlegt werden,

c) die Bedingungen des Bescheides zur Bewilli-gung von Zuwendungen oder/ und Auflagen dieses Bescheides nicht oder teilweise er-füllt werden,

d) der Bescheid durch unrichtige oder unvoll-ständige Angaben erwirkt worden ist,

e) die Zuwendung nicht zweckentsprechend verwendet worden ist,

f) aus Zuwendungen angeschaffte Gegenstän-de nicht zweckentsprechend eingesetzt worden sind,

g) der Zuwendungszweck nicht mehr erreicht werden kann,

h) der Verwendungsnachweis für diese oder eine andere Maßnahme nicht ordnungsge-mäß oder fristgemäß vorgelegt wird,

i) die Buchführung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

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5 Gremien des Bundesprogramms „Demokratie leben“ Würzburg

In den Förderrichtlinien des Bundesprogra-mes wird zur Umsetzung der Projektziele des Bundesprogramms sowohl die Bildung von zwei Gremien - Begleit- und Vernetzungs-ausschuss und Jugendforum - als auch deren Zusammensetzung festgelegt.

Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Programm Lokaler Aktionsplan Würzburg, werden die Sitzungen des Begleitausschus-ses durch den kleinen Begleit- und Vernet-zungsausschuss – die Lenkungsgruppe vor-beraten.

5.1 Begleit- und Vernetzungsausschuss

Der Begleit- und Vernetzungsausschuss setzt sich zusammen aus:

VertreterInnen relevanter Ressorts der kommunalen Verwaltung,

anderer staatlicher Organisationen

sowie mehrheitlich aus HandlungsträgerInnen aus der Zivilgesellschaft.

Aufgaben:

Er unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftli-chen Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“;

legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest; analy-siert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung;

berät in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Um-setzung und Fortschreibung sowie der nachhaltige Verankerung und

entscheidet über die Einzelmaßnahmen, die zur Umsetzung der Zielstellungen der „Partner-schaft für Demokratie“ durchgeführt werden sollen und begleitet diese.

Der Begleit- und Vernetzungsausschuss nimmt diese Aufgaben als strategisch handelndes und re-gelmäßig tagendes Gremium zur Entwicklung, Implementierung und Umsetzung sowie nachhaltigen Verankerung der „Partnerschaft für Demokratie“ wahr und handelt ihm Rahmen seiner Geschäfts-ordnung.

5.2 Jugendforum

Das Jugendforum dient der Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der „Partnerschaft für Demokratie“ und wird von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet. Dabei müssen – soweit vorhanden – unterschiedliche lokale Jugendszenen, die den zivilgesellschaftlichen Normen (Demo-kratie, Gewaltfreiheit, Respekt,…) verpflichtet sind, repräsentativ vertreten sein.

Das Jugendforum ist im Begleit- und Vernetzungsausschuss mit zwei Personen vertreten und liefert eigene Beiträge zur Ausgestaltung „der Partnerschaft für Demokratie“.

Der Träger des Jugendforums verantwortet die Verwendung der bereitgestellten Mittel des Jugendfonds.

Der aus dem LAP Projekt Würzburg macht Schule - ohne Rassismus mit Courage! 2014 hervorge-gangene "bunte Tisch" setzt sich aus SchülerInnen unterschiedlicher Würzburger Schulen zusam-men und wird als Jugendgremium Würzburg für DL eingesetzt.

So ist gewährleistet, dass SchülerInnen aller Schularten im Jugendgremium vertreten sind.

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Außerdem werden angesprochen: die SprecherInnen der Jugendzentren und Vertreterinnen der kirchlichen Jugendarbeit.

Unterstützt durch die koordinierenden Stellen entscheidet das Jugendgremium selbst über die Vergabe der Mittel aus dem Jugendfonds.

Das Jugendgremium bringt außerdem Vorschläge in den Begleit- und Vernetzungsausschuss ein und ist mit 2 Personen im Begleit- und Vernetzungsausschuss vertreten.

Die Mittel des Jugendfonds werden über die Jugendbildungsstätte Unterfranken beantragt und verantwortlich mit Unterstützung der Koordinierungs- und Fachstellen abgerechnet.

5.3 Lenkungsgruppe

Zur Vorberatung und Steuerung beider Gremien dient die Lenkungsgruppe. Aufgrund der guten Er-fahrungen wurde die Zusammensetzung aus dem Vorgängerprojekt „lokaler aktionsplan würzburg “ beibehalten:

Projektverantwortliche Behörde - Familien- und Sozialreferat der Stadt Würzburg

Dr. Hülya Düber Leiterin des Jugend-, Familien- und Sozialreferats Stadt Würzburg

Sigfried Scheidereiter Koordinator im Sozialreferat

Naoufel Hafsa Ausländer- und Integrationsbeirat

Christine Blum-Köhler Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie Leben - Intern

Lucas Wejda Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie Leben - Intern

Zivilgesellschaftlicher Partner - das Würzburger Bündnis für Zivilcourage

Stefan Lutz Simon Würzburger Bündnis für Zivilcourage/ Bezirksjugendring Unterfranken

Dr. Harald Ebert Würzburger Bündnis für Zivilcourage/ Förderkreis Berufsschule Don Bosco

Natali Soldo-Bilac Würzburger Bündnis für Zivilcourage

Stefanie Köster Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie Leben - Extern

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6 Geschäftsordnung des Begleit- und Vernetzungsausschusses für das Programm „Demokratie Leben Würzburg“

6.1 Präambel

Mit der Aufnahme der Stadt Würzburg in das Förderprogramm Demokratie Leben besteht die Notwendigkeit, einen Begleit- und Vernetzungsausschuss und eine Jugendforum einzurichten.

Der Begleit- und Vernetzungsausschuss und das Jugendforum werden in Kooperation mit der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle des Sozialreferats der Stadt Würzburg sowie der externen Koordinie-rungs- und Fachstelle des Projektes:

• die eingereichten Projekte bewerten, deren Förderfähigkeit prüfen und über die Projekt-förderung entscheiden

• die Anregungen und Positionen der Beteiligten bündeln und einbringen

• den Transfer der Zielsetzung des Bundesprojektes Demokratie Leben in die Arbeitsbereiche der Beteiligten gewährleisten sowie

• an der Weiterentwicklung der Lokalen Partnerschaften für Demokratie mitwirken.

Hierzu werden die nachfolgend dargestellten inhaltlichen Anforderungen und die damit verbundene Vorgehensweise festgelegt.

6.2 Berufung und Arbeitsmodalitäten des Begleit- und Vernetzungsausschusses

1. Der Begleit- und Vernetzungsausschuss setzt sich aus VertreterInnen verschiede-ner Netzwerke und zivilgesellschaftlicher Akteure zusammen. Die Zahl der stimm-berechtigten Mitglieder des Begleitaus-schusses wird auf 23 begrenzt.

2. Die Mitglieder des Begleitausschusses werden vor der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses durch die Leiterin des Jugend-, Familien- und Sozialreferats der Stadt Würzburg für den Zeitraum von fünf Jahren berufen.

3. Muss ein Mitglied des Begleitausschusses die Mitarbeit im Begleit- und Vernet-zungsausschuss vorzeitig beenden, erfolgt die Nachberufung eines neuen Mitgliedes durch die Leiterin des Sozialreferats und die Lenkungsgruppe.

4. Innerhalb des Begleitausschusses sind alle Mitglieder gleichberechtigt, eine Stimm-übertragung zwischen Mitgliedern ist nicht möglich. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und kooperati-

ven Zusammenarbeit. Die Mitwirkung im Ausschuss ist unentgeltlich.

5. Der Begleit- und Vernetzungsausschuss ist mit seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Der Begleit- und Vernet-zungsausschuss wirkt während des ge-samten Förderzeitraums (voraussichtlich bis 31. Dezember 2019).

6. Die Organisation der Ausschusstreffen, einschließlich Einladung, Moderation, Sit-zungsleitung und Nachbereitung (Ergeb-nisprotokolle), obliegt der Koordinie-rungs- und Fachstelle.

7. Der Begleit- und Vernetzungsausschuss trifft sich regelmäßig nach Vereinbarung. Er ist beschlussfähig mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Die Abstimmung über die Projektbewilligung erfolgt nicht öffentlich.

8. Alle Entscheidungen des Begleitausschus-ses sind nach Möglichkeit im Konsens zu treffen. Kann in strittigen Ausnahmefällen kein Konsens hergestellt werden, ent-

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scheidet der Begleit- und Vernetzungs-ausschuss mit einer Mehrheit von min-destens ¾ der anwesenden Ausschuss-mitglieder. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Würzburg als Zuwendungsemp-fänger berechtigt ist, die bewilligten Mit-tel aus dem Zuwendungsbescheid an Pro-jekte entsprechend den Bestimmungen und Vorgaben des Bescheides weiterzu-leiten. Die Stadt Würzburg bleibt gegen-über dem Zuwendungsgeber allein ver-antwortlicher Zuwendungsempfänger.

9. Bestehen im Rahmen der Förderent-scheidungen bei Mitgliedern Zuständig-keits- und/ oder Interessenskonflikte, enthalten sich diese Mitglieder der Stim-me.

10. Sitzungstermine werden in der Regel in der vorhergehenden Sitzung abgestimmt. Das Protokoll der letzten Sitzung und die Terminbestätigung für die nächste Sit-zung werden innerhalb von vier Wochen nach der letzten Sitzung versandt. Die Ta-gesordnung geht allen Mitgliedern des Begleitausschusses in der Regel eine Wo-che, spätestens aber zwei Tage vor der Sitzung zu. Nachträge sind möglich.

11. Die Mitglieder verpflichten sich in der An-tragsphase über Projektinhalte zur Ver-schwiegenheit gegenüber Dritten. Glei-ches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Pro-jekt- /Maßnahmeträgern zur Kenntnis er-halten.

12. Über die Sitzung bzw. die Beratungser-gebnisse informiert die Koordinierungs- und Fachstelle.

13. Aktuelle Informationen werden per E-Mail an die Mitglieder des Begleitaus-schusses weitergeleitet.

14. Der Begleit- und Vernetzungsausschuss ist gegenüber der Stadt Würzburg regel-mäßig rechenschaftspflichtig.

15. In Ausnahmefällen können Anträge au-ßerhalb des regulären Antragszeitraums, bis zu einer Antragshöhe von 2000 Euro, die durch die Koordinationsstelle für för-derfähig gemäß der im Begleit- und Ver-netzungsausschuss beschlossenen För-derrichtlinien eingestuft werden, den Mitgliedern des Begleitausschusses zur Abstimmung per E-Mail zugeschickt wer-den. Nach einer dreitägigen Einspruchs-frist von Seiten der Mitglieder des Be-gleitausschusses haben diese Projekte den Status „genehmigt“ und werden von Seiten der Koordinationsstelle bewilligt und ausgezahlt.

16. Die Geschäftsordnung des Begleitaus-schusses kann mit einer ¾ Mehrheit der Ausschussmitglieder geändert werden.

17. Die Mitglieder bestätigen mit Ihrer Unter-schrift die Zustimmung zur Geschäftsord-nung.

6.3 Bewertung der eingehenden Projekte

Grundlage der Bewertung ist die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbe-reich „Demokratie Leben“ und die damit verbundenen Zielsetzungen:

Davon ausgehend sind die eingehenden Projekte an den Leitlinien des im Bundes-projekt Demokratie leben formulierten Zielen zu messen:

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Aufbauend auf diesen Grundsatz werden folgende Leitziele verfolgt:

1. Entwicklung einer Anerkennungskultur zwischen allen Bürger/innen, Förderung der Vielfalt des Zusammenlebens und Ermöglichung von Partizipation,

2. Aktive Demokratieerziehung in Schule und beruflicher Bildung, Förderung des Bürgerengagements,

3. Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung gegenüber rechtsextremer Gewalt, sozialer und kultureller Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ideologie.

Zur Erfüllung dieser Zielstellungen werden Projekte im Rahmen der Kooperation verschiedener Partner und Netzwerke (mit einem Förderumfang bis i.d. Regel max. 3.000,00 Euro) durch den Be-gleit- und Vernetzungsausschuss ausgewählt. In Ausnahmefällen kann der Begleit- und Vernet-zungsausschuss bei großer Breitenwirkung des Projekts auch höhere Zuschüsse genehmigen.

Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte müssen folgende Fragen unter den oben ge-nannten Zielen mehrheitlich positiv beantwortet werden:

Ist das Projekt geeignet, Angebote für Bil-dung, Information, Begegnung und/ oder Beteiligung im Sinne der Zielsetzung von Demokratie Leben zu ermöglichen?

Ermöglicht das Projekt niedrigschwellige Zugänge?

Werden die genannten Zielgruppen ange-sprochen?

Sind die Projekte sozialraumorientiert?

Werden die Projekte im Rahmen von Ko-operationen umgesetzt? Kooperieren Trä-ger mit unterschiedlicher inhaltlicher Aus-richtung - interdisziplinäre Vernetzung?

Wird das Verständnis für Toleranz und Demokratie bei Kindern und Jugendlichen im Sinne des Programms angesprochen?

Werden ein oder mehrere Ziele von De-mokratie Leben durch das Projekt umge-setzt.

Nachhaltigkeit: Ist das Projekt nachhaltig wirksam? Ist eine Fortführung nach der Förderphase geplant und realistisch?

Werden im Rahmen des Projektes Eigen-mittel/ Eigenleistungen/ Drittmittel einge-bracht?

Gender Mainstreaming, Diversity und In-klusion – werden diese Prinzipien bei der Projektkonzeption berücksichtigt?

Entsprechen die Ziele des Projektantrages den aktuellen, jährlich weiterentwickelten Zielen des Antrags für Demokratie Leben Würzburg?

6.4 III. Bewertungsablauf

Die Anträge werden gemäß der festgesetz-ten Terminkette bei der lokalen Koordinie-rungs- und Fachstelle eingereicht.

Die lokale Koordinierungs- und Fachstelle sichtet die Unterlagen und stellt sie im Be-gleit- und Vernetzungsausschuss vor.

Die Anträge werden durch den Begleit- und Vernetzungsausschuss geprüft und entschieden.

Im Rahmen der Antragstellung können die Antragsteller zu einer Präsentation ihres Projektes eingeladen werden.

Die Erstellung der Zuwendungsbescheide für die zu fördernden Projekte obliegt der Stadt Würzburg auf der Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitaus-schusses.

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6.5 IV. Begleitung und Projektrealisierung

Die Mitglieder des Begleit- und Vernet-zungsausschusses informieren sich regel-mäßig über den Projektstand der bewillig-ten Projekte und überzeugen sich im Rah-men vereinbarter Vor-Ort-Termine von der Umsetzung der Projekte.

Die Koordinierungs- und Fachstelle über-nimmt beratende Tätigkeiten für die An-tragstellung der finanziellen Unterstützung.

Im Falle einer Antragstellung durch ein Mit-glied des Begleit- und Vernetzungsausschus-ses enthält sich der Antragsteller. Falls es bei einer Abstimmung zu einem Stimmen-gleichstand kommt erhält die Koordinie-rungs- und Fachstelle eine Stimme.

Für jedes Projekt können aus der Runde des Begleit- und Vernetzungsausschusses Men-tor/innen benannt werden, die sich ein um-fassendes Bild über die Projektarbeit ver-schaffen, zudem aber auch Anregungen für Verbesserungen und weitere Vernetzungen geben.

Die Träger der Projekte sind zur Dokumen-tation ihre Arbeit entsprechend den Förder-richtlinien des Begleitausschusses verpflich-tet.

Die Zusammenstellung aller geförderten Projekte zur Erstellung einer gesamten Pro-jektdokumentation liegt in den Händen der Verantwortlichen der Koordinierungs- und Fachstellen.

6.6 Mitglieder des Begleitausschusses

Die Mitglieder des Begleit- und Vernetzungsausschusses für das Förderprogramm Demokratie Le-ben werden durch die Stadt Würzburg und die Lenkungsgruppe vorgeschlagen.

Die aktuelle Mitgliederliste finden Sie im Internet unter:

http://www.lap-wuerzburg.de/gremien/begleit-und-vernetzungsausschuss/

Zudem gehören dem Begleit- und Vernetzungsausschuss die Verantwortlichen der Lokalen wie auch der Externen Koordinierungs- und Fachstelle „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ als beratende Mitglieder an.

Entwurf der Satzung abgestimmt in der Lenkungsgruppe Demokratie Leben Würzburg vom 26.3.2015 zur Abstimmung durch den Begleit- und Vernetzungsausschuss im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 21.05.2015 im Felix-Fechenbach-Haus Würzburg.

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7 Geschäftsordnung des Jugendforums für das Programm Demokratie Leben Würzburg

7.1 Präambel

Mit der Aufnahme der Stadt Würzburg in das Förderprogramm Demokratie Leben besteht die Notwendigkeit, ein Jugendforum einzurich-ten. Das Jugendforum dient der Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der „Partnerschaft für Demokratie und wird von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet. Dabei müssen – soweit vorhanden – unter-schiedliche lokale Jugendszenen, die den zivil-gesellschaftlichen Normen (Demokratie, Ge-waltfreiheit, Respekt,…) verpflichtet sind, re-präsentativ vertreten sein.

Das Jugendforum ist im Begleit- und Vernet-zungsausschuss angemessen personell vertre-ten und liefert eigene Beiträge zur Ausgestal-tung „der Partnerschaft für Demokratie“.

Der Träger des Jugendforums, der Bezirksju-gendring Unterfranken – Jugendbildungsstätte Unterfranken verantwortet die Verwendung der bereitgestellten Mittel des Jugendfonds.

Der aus dem LAP Projekt Würzburg macht Schule - ohne Rassismus mit Courage! 2014 hervorgegangene "bunte Tisch" setzt sich aus SchülerInnen unterschiedlicher Würzburger Schulen zusammen und wird als Jugendgremi-um Würzburg für DL eingesetzt.

So ist gewährleistet, dass SchülerInnen al-ler Schularten im Jugendgremium vertre-ten sind.

Außerdem werden angesprochen: die Spre-cherInnen der Jugendzentren und Vertrete-rinnen der kirchlichen Jugendarbeit.

Unterstützt durch die koordinierenden Stellen entscheidet das Jugendgremium selbst über die Vergabe der Mittel aus dem Jugendfonds.

Das Jugendgremium bringt außerdem Vor-schläge in den Begleit- und Vernetzungs-ausschuss ein und ist mit 2 Personen im Begleit- und Vernetzungsausschuss vertre-ten.

Die Mittel des Jugendfonds werden über die Jugendbildungsstätte Unterfranken beantragt und verantwortlich mit Unter-stützung der Koordinierungs- und Fach-stellen abgerechnet.

Das Jugendforum wird in Kooperation mit der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle des So-zialreferats der Stadt Würzburg sowie der ex-ternen Koordinierungs- und Fachstelle des Pro-jektes:

die eingereichten Projekte bewerten, de-ren Förderfähigkeit prüfen und über die Projektförderung entscheiden

die Anregungen und Positionen der Betei-ligten bündeln und einbringen

an der Weiterentwicklung der Lokalen Partnerschaften für Demokratie mitwir-ken.

Hierzu werden die nachfolgend dargestell-ten inhaltlichen Anforderungen und die da-mit verbundene Vorgehensweise festgelegt.

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7.3 Berufung und Arbeitsmodalitäten des Jugendforums

1. Das Jugendforum setzt sich aus Vertrete-rInnen verschiedener Netzwerke und zi-vilgesellschaftlicher Akteure zusammen. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglie-der des Jugendforums wird auf 15 be-grenzt.

2. Die Mitglieder des Jugendforums werden vor der konstituierenden Sitzung des Ju-gendforums durch die Lenkungsgruppe berufen.

3. Muss ein Mitglied des Jugendforums die Mitarbeit im Jugendforum vorzeitig be-enden, erfolgt die Nachberufung eines neuen Mitgliedes durch die Lenkungs-gruppe

4. Innerhalb des Jugendforums sind alle Mitglieder gleichberechtigt, eine Stimm-übertragung zwischen Mitgliedern ist nicht möglich. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und koope-rativen Zusammenarbeit. Die Mitwirkung im Ausschuss ist unentgeltlich.

5. Das Jugendforum ist mit seiner Konstitu-ierung arbeits- und beschlussfähig. Das Jugendforum wirkt während des gesam-ten Förderzeitraums (voraussichtlicher Förderzeitraum bis 31. Dezember 2019).

6. Die Organisation der Ausschusstreffen, einschließlich Einladung, Moderation, Sit-zungsleitung und Nachbereitung (Ergeb-nisprotokolle), obliegt der Fach und Koor-dinierungsstelle in Zusammenarbeit mit der KoordinatorIn der Jugendbildungs-stätte Unterfranken.

7. Das Jugendforum trifft sich mindestens 3-mal pro Jahr (2015 mind. 2-mal). Er ist beschlussfähig mit der Anzahl der anwe-senden Mitglieder. Die Abstimmung über die Projektbewilligung erfolgt nicht öf-fentlich.

8. Alle Entscheidungen des Jugendforums sind nach Möglichkeit im Konsens zu tref-fen. Kann in strittigen Ausnahmefällen kein Konsens hergestellt werden, entscheidet

das Jugendforum mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Aus-schussmitglieder. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Würzburg als Zuwendungs-empfänger berechtigt ist, die bewilligten Mittel aus dem Zuwendungsbescheid an Projekte entsprechend den Bestimmungen und Vorgaben des Bescheides weiterzulei-ten. Die Stadt Würzburg bleibt gegenüber dem Zuwendungsgeber allein verantwort-licher Zuwendungsempfänger.

9. Bestehen im Rahmen der Förderentschei-dungen bei Mitgliedern Zuständigkeits- und/ oder Interessenskonflikte, enthalten sich diese Mitglieder der Stimme.

10. Sitzungstermine werden in der Regel in der vorhergehenden Sitzung abgestimmt. Das Protokoll der letzten Sitzung und die Terminbestätigung für die nächste Sitzung werden innerhalb von vier Wochen nach der letzten Sitzung versandt. Die Tages-ordnung geht allen Mitgliedern des Ju-gendforums in der Regel eine Woche, spätestens aber zwei Tage vor der Sitzung zu. Nachträge sind möglich.

11. Die Mitglieder verpflichten sich in der An-tragsphase über Projektinhalte zur Ver-schwiegenheit gegenüber Dritten. Glei-ches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Pro-jekt- /Maßnahmeträgern zur Kenntnis er-halten.

12. Über die Sitzung bzw. die Beratungser-gebnisse informiert die Fach- und Koordi-nierungsstelle in Zusammenarbeit mit der KoordinatorIn der Jugendbildungsstätte Unterfranken.

13. Aktuelle Informationen werden per E-Mail an die Mitglieder des Jugendforums weitergeleitet.

14. Das Jugendforum ist gegenüber der Stadt Würzburg regelmäßig rechenschafts-pflichtig.

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15. In Ausnahmefällen können Anträge au-ßerhalb des regulären Antragszeitraums, bis zu einer Antragshöhe von 500 Euro, die durch die Koordinationsstelle für för-derfähig gemäß der im Jugendforum be-schlossenen Förderrichtlinien eingestuft werden, den Mitgliedern des Jugendfo-rums zur Abstimmung per E-Mail zuge-schickt werden. Nach einer dreitägigen Einspruchsfrist von Seiten der Mitglieder des Jugendforums haben diese Projekte

den Status „genehmigt“ und werden von Seiten der Koordinationsstelle bewilligt und ausgezahlt.

16. Die Geschäftsordnung des Jugendforums kann durch die Lenkungsgruppe geändert werden.

17. Die Mitglieder bestätigen mit Ihrer Unter-schrift die Zustimmung zur Geschäftsord-nung.

7.4 Bewertung der eingehenden Projekte

Grundlage der Bewertung ist die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbereich „Demokratie Leben“ und die damit verbunde-nen Zielsetzungen:

Davon ausgehend sind die eingehenden Pro-jekte an den Leitlinien des im Bundesprojekt Demokratie leben formulierten Zielen zu mes-sen:

Aufbauend auf diesen Grundsatz werden fol-gende Leitziele verfolgt:

1. Entwicklung einer Anerkennungskultur zwischen allen Bürger/innen, Förderung der Vielfalt des Zusammenlebens und Ermöglichung von Partizipation,

2. Aktive Demokratieerziehung in Schule und beruflicher Bildung, Förderung des Bürgerengagements,

3. Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung ge-genüber rechtsextremer Gewalt, sozialer und kultureller Diskriminierung, gruppen-bezogener Menschenfeindlichkeit und Ideologie.

Zur Erfüllung dieser Zielstellungen werden Projekte im Rahmen der Kooperation ver-schiedener Partner und Netzwerke (mit einem Förderumfang bis max. 500,00 Euro) durch das Jugendforum ausgewählt.

Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte müssen folgende Fragen unter den oben genannten Zielen mehrheitlich positiv beantwortet werden:

Ist das Projekt geeignet, Angebote für Bil-dung, Information, Begegnung und/ oder Beteiligung im Sinne der Zielsetzung von Demokratie Leben zu ermöglichen?

Ermöglicht das Projekt niedrigschwellige Zugänge?

Werden die genannten Zielgruppen angesprochen?

Sind die Projekte sozialraumorientiert?

Werden die Projekte im Rahmen von Ko-operationen umgesetzt? Kooperieren Trä-ger mit unterschiedlicher inhaltlicher Aus-richtung - interdisziplinäre Vernetzung?

Wird das Verständnis für Toleranz und De-mokratie bei Kindern und Jugendlichen im Sinne des Programms angesprochen?

Werden ein oder mehrere Ziele von Demo-kratie Leben durch das Projekt umgesetzt.

Nachhaltigkeit: Ist das Projekt nachhaltig wirksam? Ist eine Fortführung nach der Förderphase geplant und realistisch?

Werden im Rahmen des Projektes Eigen-mittel/ Eigenleistungen/ Drittmittel einge-bracht?

Gender Mainstreaming, Diversity und In-klusion – werden diese Prinzipien bei der Projektkonzeption berücksichtigt?

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7.5 Bewertungsablauf

Die Anträge werden gemäß der festgesetz-ten Terminkette bei der Fach- und Koordi-nierungsstelle eingereicht.

Die Fach- und Koordinierungsstelle sichtet gemeinsam mit der KoordinatorIn der Ju-gendbildungsstätte Unterfranken die Unter-lagen und stellt sie im Jugendforum vor.

Die Anträge werden durch das Jugendforum geprüft und entschieden.

Im Rahmen der Antragstellung können die Antragsteller zu einer Präsentation ihres Projektes eingeladen werden.

Die Erstellung der Zuwendungsbescheide für die zu fördernden Projekte obliegt der Stadt Würzburg auf der Grundlage der För-derentscheidungen des Jugendforums.

7.6 Begleitung und Projektrealisierung

Die Mitglieder des Jugendforums informie-ren sich regelmäßig über den Projektstand der bewilligten Projekte und überzeugen sich im Rahmen vereinbarter Vor-Ort-Termine von der Umsetzung der Projekte.

Die Koordinierungs- und Fachstelle über-nimmt beratende Tätigkeiten für die An-tragstellung der finanziellen Unterstützung.

Im Falle einer Antragstellung durch ein Mit-glied des Jugendforums enthält sich der An-tragsteller. Falls es bei einer Abstimmung zu einem Stimmengleichstand kommt erhält die Koordinierungs- und Fachstelle eine Stimme.

Für jedes Projekt können aus der Runde des Jugendforums Mentor/innen benannt wer-den, die sich ein umfassendes Bild über die

Projektarbeit verschaffen, zudem aber auch Anregungen für Verbesserungen und weite-re Vernetzungen geben.

Die Träger der Projekte sind zur Dokumen-tation ihre Arbeit entsprechend den Förder-richtlinien des Jugendforums verpflichtet.

Die Zusammenstellung aller geförderten Projekte zur Erstellung einer gesamten Pro-jektdokumentation liegt in den Händen der Verantwortlichen der Koordinierungs- und Fachstellen.

Die Mitglieder des Jugendforums erklären mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden Vereinbarungen zu beach-ten.

7.7 Mitglieder des Jugendforums

Das Jugendforum setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Runden Tischs „Schule ohne Rassismus Würzburg, VertreterInnen der Würzburger Jugendzentren und Jugendli-chen aus dem Bereich der verbandlichen Ju-gendarbeit.

Die aktuellen Mitglieder des Jugendforums finden Sie im Internet unter:

http://www.lap-wuerzburg.de/gremien/jugendforum/

Entwurf der Satzung abgestimmt in der Lenkungsgruppe Demokratie Leben Würzburg vom 26.3.2015 zur Ab-stimmung durch den Begleit- und Vernetzungsausschuss im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 21.05.2015 im Felix-Fechenbach-Haus Würzburg.

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