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3. BUNDESKONGRESS VEREINT FÜR GERECHTIGKEIT Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ANTRÄGE C I Sozial- und Gesundheitspolitik p Alterssicherung / Rentenpolitik p Gesundheitspolitik p Sonstiges C

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

A N T R Ä G E

C I Sozial - und Gesundheitspolit ik

p Alterssicherung / Rentenpolitikp Gesundheitspolitikp Sonstiges

C

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Antragsverzeichnis nach Sachgebieten

Adressat Bundeskongress 2011Sachgebiet C Sozial- und Gesundheitspolitik

Alterssicherung/RentenpolitikAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

I

C 001 Eine solidarische und zukunftsgerechte Alterssicherung füralle!GewerkschaftsratAnnahme

Dadurch erledigt folgende Anträge C 016, C 017, C 018, C 019, C 020,C 021, C 022, C 023, C 024, C 025, C 026, C 027, C 028, C 029, C 030,C 031, C 032, C 033

1

C 002 Reform der AltersversorgungBezirkskonferenz Herford-Minden-LippeAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

13

C 003 Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen derRentenversicherung durch den StaatLandesbezirkskonferenz Rheinland-PfalzAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Dadurch erledigt folgende Anträge C 004, C 005

15

C 004 Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen derRentenversicherung durch den StaatBezirkskonferenz Aachen/Düren/ErftErledigt durch Antrag C 003

17

C 005 Abschaffung der Finanzierung versicherungsfremderLeistungen aus der RentenversicherungBundesarbeiter/innenkonferenzErledigt durch Antrag C 003

19

C 006 Altersteilzeit und MindestnettolohnverordnungBundesfachbereichskonferenz 2Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

21

C 007 Eltern und KinderbetreuungBezirksfachbereichskonferenz 9 RosenheimAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

23

C 008 Solidarische, lebensstandardsichernde AlterssicherungBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Dadurch erledigt folgender Antrag C 009

25

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Alterssicherung/RentenpolitikAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

II

C 009 Solidarische, lebensstandardsichernde AlterssicherungLandesbezirkskonferenz Berlin-BrandenburgErledigt durch Antrag C 008

27

C 010 Erhalt/Wiedereinführung der Langjährig-Versicherten-RegelungLandesbezirkskonferenz SaarAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

29

C 011 Altersarmut von Langzeitarbeitslosen vermeiden IIBezirkskonferenz BerlinErledigt durch Antrag C 001

31

C 012 Altersarmut von Langzeitarbeitslosen vermeiden IBezirkskonferenz BerlinErledigt durch Antrag C 001

33

C 013 Neuordnung der RentenanpassungBundessenior/innenkonferenzErledigt durch Antrag C 001

35

C 014 RentenversicherungBundessenior/innenkonferenzErledigt durch Antrag C 001

37

C 015 Gegen die Streichung der Rentenbeitragszahlung beiArbeitslosigkeitBundesfachgruppenkonferenz MedienErledigt durch Antrag C 001

39

C 016 Beiträge zur RentenversicherungLandesbezirkskonferenz Nordrhein-WestfalenErledigt durch Antrag C 001

41

C 017 Erarbeitung eines neuen AltersteilzeitgesetzesBezirksfachbereichskonferenz 2 BerlinErledigt durch Antrag C 001

43

C 018 AltersteilzeitLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenErledigt durch Antrag C 001

45

C 019 Wiedereinführung der Förderung im AltersteilzeitgesetzBundesarbeiter/innenkonferenzErledigt durch Antrag C 001

47

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Alterssicherung/RentenpolitikAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

III

C 020 Wiedereinführung der Förderung im Altersteilzeitgesetz undAufnahme besonderer Förderung für langjährigeTeilzeitbeschäftigte und Niedriglöhnerinnen/NiedriglöhnerLandesbezirkskonferenz HessenErledigt durch Antrag C 001

49

C 021 Förderung der AltersteilzeitBundesfachbereichskonferenz 10Erledigt durch Antrag C 001

51

C 022 Wiedereinführung des Altersteilzeitgesetzes mit den bis 31.Dezember 2009 gültigen RegelungenLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag C 001

53

C 023 Wiedereinführung des Altersteilzeitgesetzes mit den bis 31.Dezember 2009 gültigen RegelungenBundesfachbereichskonferenz 8Erledigt durch Antrag C 001

55

C 024 Kindererziehungszeiten gerecht gestaltenBezirkskonferenz Emscher-Lippe NordErledigt durch Antrag C 001

57

C 025 Keine Nullrunden bei den AltersrentenBezirkskonferenz Herford-Minden-LippeErledigt durch Antrag C 001

59

C 026 Erhalt der erworbenen Altersbezüge für Seniorinnen/SeniorenLandesbezirkskonferenz Rheinland-PfalzErledigt durch Antrag C 001

61

C 027 Angleichung des RentenwertesBezirkskonferenz Potsdam-NordwestbrandenburgErledigt durch Antrag C 001

63

C 028 Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert WestBezirkskonferenz BerlinErledigt durch Antrag C 001

65

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Alterssicherung/RentenpolitikAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

IV

C 029 Altersarmut bekämpfenBundessenior/innenkonferenzAnnahme mit Änderungen:In den Zeilen 3 und 4 werden die Worte „den Erhalt“ ersetzt durchdie Worte „die Wiederherstellung“

Zeile 11 erhält nach dem Semikolon folgende Fassung „; jede Formder Werbung und Subventionierung für Riester-Produkte ist zuunterlassen.“

67

C 030 Die Rente war sicherLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 029

69

C 031 Die Rente war sicherBundesjugendkonferenzAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 029

71

C 032 Existenzsichernde MindestrenteLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAblehnungDadurch erledigt folgender Antrag C 033 (Zeilen 34 - 39)

73

C 033 Altersarmut von prekär Beschäftigten und Arbeitslosenvermeiden!BundeserwerbslosenausschussAnnahme mit Änderungen:Zeilen 3 bis 33 Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Zeilen 34 bis 39 erledigt durch Antrag C 032

75

C 034 Gegen Rente mit 67 - Soziale Alternativen sind möglichBezirkskonferenz Frankfurt am Main und RegionAnnahme mit Änderungen:Zeile 4 wird "2010" gestrichen

In Zeile 8 wird das Wort "verhindert" ersetzt durch die Worte"rückgängig gemacht"

Dadurch erledigt folgende Anträge C 036, C 037, C 038, C 039,C 040, C 041, C 042, C 043, C 044

79

C 035 Rücknahme des Rentenalters ab 67Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 BayernAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 034

81

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Alterssicherung/RentenpolitikAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

V

C 036 Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 undWieder-einführung des Renteneintrittsalters mit 65 -verbunden mit der Möglichkeit, nach 40 beitragspflichtigenTätigkeitsjahren in Rente zu gehenBezirkskonferenz Ostwürttemberg-UlmErledigt durch Antrag C 034

83

C 037 Rücknahme der Rente mit 67Bundesarbeiter/innenkonferenzErledigt durch Antrag C 034

85

C 038 Rücknahme der Rente mit 67Landesbezirkskonferenz HamburgErledigt durch Antrag C 034

87

C 039 Rücknahme der Rente mit 67Bezirksfachbereichskonferenz 5 Mittelbaden-NordschwarzwaldErledigt durch Antrag C 034

89

C 040 Rücknahme der Rente mit 67Bundesfachbereichskonferenz 5Erledigt durch Antrag C 034

91

C 041 Rücknahme der Anhebung der RegelaltersgrenzeBundesfachbereichskonferenz 10Erledigt durch Antrag C 034

93

C 042 Abschaffung der Rente mit 67Bezirksfachbereichskonferenz 9 RosenheimErledigt durch Antrag C 034

95

C 043 Rente mit 65Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 BayernErledigt durch Antrag C 034

97

C 044 Altersrente mit 65 JahrenLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenErledigt durch Antrag C 034

99

C 045 Rente mit 67 verhindernBundeskonferenz MTIAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag C 046

101

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Alterssicherung/RentenpolitikAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

VI

C 046 Rente mit 67 verhindernBundesfachgruppenkonferenz Industrie und industrielle DienstleistungenErledigt durch Antrag C 045

103

C 047 Senkung des RenteneintrittsaltersLandesbezirkskonferenz Nordrhein-WestfalenAnnahme

Dadurch erledigt folgender Antrag C 048

105

C 048 Rücknahme der Rente mit 67 und Absenkung desRenteneintrittsalters auf 60 JahreBundesarbeiter/innenkonferenzErledigt durch Antrag C 047

107

C 049 Weg mit der Rente ab 67Landesbezirkskonferenz HessenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

109

C 050 Teilerwerbsgemindertenrente und HinzuverdienstgrenzeBundesfachbereichskonferenz 2Annahme mit Änderungen:Die Zeilen 11 bis 17 der Begründung werden letzter Absatz desBeschlusstextes

113

C 051 Gesetzliche Regelung zur Fortführung der Altersteilzeit beiAnhebung des Aufstockungsbetrages auf 100 ProzentLandesbezirkskonferenz Berlin-BrandenburgAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag C 052

115

C 052 Gesetzliche Regelung zur Fortführung der Altersteilzeit beiAnhebung des Aufstockungsbetrages um 100 ProzentBezirksfachbereichskonferenz 3 BerlinErledigt durch Antrag C 051

117

C 053 Anrechnung von erbrachten Berufsjahren imWechselschichtdienst für vorzeitigen RuhestandLandesbezirksfachbereichskonferenz 2 BayernAblehnung

Dadurch erledigt folgender Antrag C 054

119

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Alterssicherung/RentenpolitikAntragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK Seite

VII

C 054 Anrechnung von erbrachten Beschäftigungsjahre imWechselschichtdienst auf das RenteneintrittsalterBundesfachbereichskonferenz 2Erledigt durch Antrag C 053

121

C 055 Anerkennung der besonderen Belastungen derGesundheits- und SozialberufeLandesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-WestfalenAblehnung

123

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VIII

C 056 Für mehr Solidarität und Gerechtigkeit imGesundheitswesen: Systemwechsel stoppen – Finanzierungsichern – Versorgung verbessernGewerkschaftsratAnnahme

Dadurch erledigt folgende Anträge C 062, C 063, C 064, C 065, C066, C 067, C 068, C 069, C 070, C 071, C 072, C 073, C 074, C 075, C076, C 077, C 078, C 079, C 080

125

C 057 Verabschiedung der Gesundheits"reform"Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin-BrandenburgAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

129

C 058 Protestaktionen gegen Zuzahlungen und EigenleistungenBezirkskonferenz Herford-Minden-LippeAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

131

C 059 Veränderung der sozialpolitischen Ausrichtung derBundesregierungLandesbezirkskonferenz Nordrhein-WestfalenAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

133

C 060 Veränderung der sozialpolitischen Ausrichtung derBundesregierungBezirkskonferenz Duisburg/NiederrheinAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

135

C 061 Beitrag zur Krankenversicherung für Rentnerinnen undRentnerBundessenior/innenkonferenzAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

137

C 062 GesundheitspolitikBezirkskonferenz BerlinErledigt durch Antrag C 056

139

C 063 GesundheitspolitikLandesbezirkskonferenz Berlin-BrandenburgErledigt durch Antrag C 056

141

C 064 Systemwechsel im Gesundheitswesen stoppenBundesfachbereichskonferenz 3Erledigt durch Antrag C 56

143

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IX

C 065 Für mehr Solidarität und Gerechtigkeit imGesundheitswesen: Kopfpauschale und Vorkasse stoppen –Finanzierung sichern – Versorgung verbessernBundesfachbereichsvorstand 4Erledigt durch Antrag C 056

147

C 066 Für ein solidarisches Gesundheitssystem, gegen jede Artder KopfpauschaleLandesbezirkskonferenz HessenErledigt durch Antrag C 056

151

C 067 Solidarische Finanzierung der sozialgesetzlichenKrankenversicherung stärken !BundeserwerbslosenausschussErledigt durch Antrag C 056

153

C 068 Solidarische GesundheitspolitikLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag C 056

157

C 069 Solidarisches GesundheitswesenBezirkskonferenz SüdhessenErledigt durch Antrag C 056

159

C 070 Solidarisches GesundheitswesenLandesbezirksfachbereichskonferenz 7 HessenErledigt durch Antrag C 056

161

C 071 Solidarisches GesundheitswesenBundesfachbereichskonferenz 7Erledigt durch Antrag C 056

163

C 072 Paritätische Finanzierung der SozialsystemeBezirkskonferenz Weser-EmsErledigt durch Antrag C 056

165

C 073 BürgerversicherungBezirkskonferenz NordhessenErledigt durch Antrag C 056

167

C 074 Für ein solidarisches GesundheitssystemLandesbezirksfachbereichskonferenz 13 HessenErledigt durch Antrag C 056

169

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X

C 075 Sparmaßnahmen im GesundheitswesenLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag C 056

175

C 076 Zurück zur paritätisch finanzierten gesetzlichenKrankenversicherungBezirkskonferenz BerlinErledigt durch Antrag C 056

177

C 077 Zurück zur paritätisch finanzierten gesetzlichenKrankenversicherungLandesbezirkskonferenz Berlin-BrandenburgErledigt durch Antrag C 056

181

C 078 Eine paritätisch und solidarisch finanzierte gesetzlicheKrankenversicherungBezirkskonferenz SüdwestfalenErledigt durch Antrag C 056

183

C 079 Solidarische und paritätische Finanzierung der sozialenSicherungssystemeBundesjugendkonferenzErledigt durch Antrag C 056

185

C 080 Paritätisch finanziertes SozialsystemBundesfachbereichskonferenz 9Erledigt durch Antrag C 056

187

C 081 Für ein solidarisches GesundheitssystemLandesbezirkskonferenz HessenErledigt durch Beschluss C 042 Bundeskongress 2007

189

C 082 Gesundheit ist GemeinschaftsgutLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergAnnahme

197

C 083 Erhalt der solidarischen und paritätischen Finanzierung dergesetzlichen KrankenversicherungBezirkskonferenz Herford-Minden-LippeErledigt durch Praxis/Zeitablauf

199

C 084 Fünf Punkte Plan zur Zukunft der KrankenhäuserBundesfachbereichskonferenz 3Annahme

Dadurch erledigt folgende Anträge C 085, C 086, C 087

201

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XI

C 085 Öffentliche Trägerschaft in der stationärenGesundheitsversorgungLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergErledigt durch Antrag C 084

203

C 086 Öffentliche Trägerschaft in der stationärenGesundheitsversorgungBezirkskonferenz SüdbadenErledigt durch Antrag C 084

205

C 087 Privatisierung von KrankenhäusernBezirkskonferenz SüdhessenErledigt durch Antrag C 084

207

C 088 Qualität der PflegeeinrichtungenLandesbezirkskonferenz Nordrhein-WestfalenAnnahme

209

C 089 Anerkennung psychischer Erkrankungen alsBerufskrankheitBundesfachbereichskonferenz 9Annahme

211

C 090 Anerkennung von psychischen Erkrankungen alsBerufskrankheitBezirkskonferenz SüdwestfalenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag C 091

215

C 091 Kampagne psychische ErkrankungenBezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-LippeErledigt durch Antrag C 090

219

C 092 Für eine ausreichende finanzielle Ausstattung derPsychiatrien in der Bundesrepublik Deutschland!Bezirkskonferenz SüdbadenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

221

C 093 Ärztemangel im ländlichen BereichBezirkskonferenz Herford-Minden-LippeErledigt durch Beschluss C 042 Bundeskongress 2007

223

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XII

C 094 Änderung ArbeitsstättenverordnungBezirksfachbereichskonferenz 1 Frankfurt am Main und RegionAnnahme mit Änderungen:In Zeile 3 werden die Worte „Der Gesetzgeber wird aufgefordert, indie“ ersetzt durch die Worte „Das Bundesministerium für Arbeit undSoziales wird aufgefordert, im Regelwerk der“

225

C 095 Paritätische Finanzierung der Systeme der sozialenSicherungBundessenior/innenkonferenzAnnahme

227

C 096 Erhalt des paritätisch finanziertenSozialversicherungssystemsLandesbezirkskonferenz SaarNichtbefassung

229

C 097 Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane dergesetzlichen KrankenkassenLandesbezirkskonferenz Baden-WürttembergAblehnung

231

C 098 Geplanter Umbau der PflegeversicherungBundessenior/innenkonferenzErledigt durch Praxis/Zeitablauf

233

C 099 Forderung nach bezahlter PflegezeitBundesfachbereichskonferenz 9Annahme

235

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XIII

C 100 Kommunale SozialpolitikBundesfachgruppenkonferenz Sozial-, Kinder- und JugendhilfeAnnahme

237

C 101 Zuschüsse der Dienstherren zu den Beiträgen ihrerBeamtinnen und Beamten, die Mitglied in der gesetzlichenKranken- und Pflegeversicherungen sindLandesbezirkskonferenz Berlin-BrandenburgAnnahme

239

C 102 Arbeitslosenversicherung für SelbstständigeLandesbezirkskonferenz Niedersachsen-BremenAnnahme

241

C 103 Öffnung der Arbeitslosenversicherung für SelbstständigeLandesbezirkskonferenz Niedersachsen-BremenAnnahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 102

247

C 104 Einkommensanrechnung bei Bezieherinnen/Beziehern vonElterngeld in SelbstständigkeitLandesbezirkskonferenz Niedersachsen-BremenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

249

C 105 Verfall von eingezahlten Beiträgen in dieArbeitslosenversicherungLandesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenAnnahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an denBundesvorstand

251

C 106 Erhöhung der Bemessungsgrenze für KindergeldBundesfachbereichskonferenz 9Erledigt durch Steuervereinfachungsgesetz

253

C 107 Finanzierung FrauenhäuserLandesbezirkskonferenz Nordrhein-WestfalenAnnahme

Dadurch erledigt folgender Antrag C 108

255

C 108 Finanzierung FrauenhäuserBezirkskonferenz KölnErledigt durch Antrag C 107

257

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XIV

C 109 Antrag zu den SozialwahlenBezirkskonferenz SüdholsteinErledigt durch Praxis/Zeitablauf

259

C 110 Antrag zu den SozialwahlenLandesbezirkskonferenz NordErledigt durch Praxis/Zeitablauf

261

C 111 Ergebnisse der Sozialwahlen 2011Landesbezirkskonferenz HamburgAnnahme

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C 001 Gewerkschaftsrat

Eine solidarische und zukunftsgerechte Alterssicherung für alle!

Der Bundeskongress beschließt

I. Alterssicherungspolitik ver.di tritt für die Beibehaltung und Stärkung der paritätisch finanzierten ge­setzlichen Rentenversicherung (GRV) in einem umlagefinanzierten, mit so­lidarischen Umverteilungselementen ausgestatteten System ein, das –ergänzt um eine betriebliche Altersversorgung – eine lebensstandardsi­chernde Alterssicherung gewährleistet und damit vor Altersarmut schützt.Die Vermeidung von Armut im Alter muss Vorrang vor deren Bekämpfunghaben. Deshalb muss verstärkt dort angesetzt werden, wo Armut (im Alter)entsteht – im Erwerbsleben. Denn die gesetzliche Rentenversicherungkann kein Reparaturbetrieb für eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik sein! Die Rente ist das Spiegelbild des Erwerbslebens. Aus diesem Grund sindniedrige Entgelte, unzureichende Lohnsteigerungen, geringe Tarifbindun­gen, (unfreiwillige) Teilzeitarbeit und prekäre, sozial nicht oder nur unzurei­chend abgesicherte Beschäftigungsformen – wie die geringfügig entlohnteBeschäftigung (400-Euro-Minijobs) und Scheinselbstständigkeit – dieHauptfaktoren, die Armut im Alter entstehen lassen. Deshalb müssen so­zial ungesicherte Jobs abgeschafft und die generelle Verbeitragung vonErwerbsarbeit eingeführt werden. Die seit Jahren von Arbeitgeberinnen,Arbeitgebern und der Politik verfolgte Niedriglohnstrategie trifft zwischen­zeitlich auch immer mehr Männer. Während noch vor Jahren insbesondereaufgrund eines tradierten Familienleitbildes im Wesentlichen Frauen inNiedriglohnjobs abgedrängt wurden, finden zwischenzeitlich auch immermehr Männer nur noch Beschäftigungen im unteren Einkommenssegment.Der beste Schutz vor Altersarmut ist eine sozialversicherungspflichtigeVollzeitarbeit bei angemessenen Entgelten. Ein ausreichender gesetzlicherMindestlohn, eine deutlich ansteigende Tarifbindung sowie die grundsätzli­che Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wären dazuwichtige und richtige Schritte. Armut im Alter wird aber auch durch zahlreiche Rentenreformen der letzten20 Jahre verursacht. Die Verschlechterungen bei den Bewertungen vonrentenrechtlichen Zeiten, die Einführung von Kürzungs- bzw. Dämpfungs­

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faktoren in der Rentenformel und nicht zuletzt die Anhebung des Renten­eintrittsalters durch die Reformen 1992, 2000 und 2007 – ohne dass einsozial abgesichertes, längeres Arbeiten überhaupt möglich ist – sorgendafür, dass Armut im Alter für viele Menschen bittere Realität sein wird. Der ersten Säule der Alterssicherung, der GRV, kommt weiterhin eine tra­gende Bedeutung zu. In der Solidargemeinschaft der GRV vollzieht sich einumfassenderer sozialer Ausgleich als in privaten Versicherungen: So wer­den zum Beispiel trotz unterschiedlicher Lebenserwartung Frauen undMänner gleich behandelt. Gesunde und Kranke zahlen den gleichen Bei­trag. Gute und schlechte Risiken werden mit dem gleichen Beitragssatz zueiner Solidargemeinschaft zusammengefasst. Auf diese soziale Komponente will ver.di nicht verzichten! Neben dem so­zialen Risikoausgleich gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung ei­nen sozialen Ausgleich von beträchtlichem Umfang. Dazu gehören die sogenannten versicherungsfremden Leistungen, zum Beispiel Kindererzie­hungsleistungen und sonstige Leistungen, für die keine oder geringere Bei­träge geleistet wurden. Dafür werden Bundeszuschüsse und zweckgebun­dene Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung ge­zahlt, die eine gewisse Umverteilung und Einbeziehung aller Steuerzahle­rinnen und Steuerzahler nach ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten. ver.ditritt für eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder, also nicht durch Bei­träge belegter Leistungen ein, um alle an der Finanzierung gesamtge­sellschaftlicher Aufgaben zu beteiligen. Die Absenkung bzw. Abschaffung von Witwen-/Witwerrenten lehnt ver.diab. Solange die meisten Frauen etwa zur Hälfte von Witwenrenten leben,führt dieser Vorschlag zu einem Eingriff in die Alterssicherung von Frauenund zu Frauenaltersarmut. Die Arbeits- und Lebensbedingungen sind so zuverbessern und zu gestalten, dass sich Familienarbeit und Erwerbsarbeitgut verbinden lassen und es zu keinen finanziellen Nachteilen in derErwerbs- und Nacherwerbsphase kommt. Erst wenn eine echte Ver­einbarkeit von Familie und Beruf möglich ist und sich – zumeist Frauen –vergleichbare und eigene Rentenanwartschaften aufbauen können, kannüber eine Absenkung bzw. Abschaffung von Witwen- und Witwerrentennachgedacht werden.   

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ver.di tritt weiterhin für die Abschaffung aller Dämpfungs- und Kürzungsfak­toren in der Rentenformel und für die Rückkehr zu einer Anpassung ent­sprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung, zumindest an den Inflations­ausgleich ein. Ein für ver.di sehr wichtiger Aspekt einer gerechten Alterssicherungspolitikist die Erfüllung des Versprechens aus dem Einigungsvertrag von 1990.Die so genannte Rentenangleichung Ost – West, die über 20 Jahre nachder Wiedervereinigung immer noch nicht vollendet ist, muss aus Steuermit­teln im Rentenversicherungssystem vollzogen werden. Das ver.di-Modelleines Angleichungszuschlags im Stufenmodell, das von einem Bündnis ausGewerkschaften und Sozialverbänden unterstützt und vertreten wird, mussdeshalb schnellstmöglich umgesetzt werden. Der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als zweite Säule der Alterssiche­rung kommt bei der Lebensstandardsicherung eine bedeutende Rolle zu.Die bAV ist zudem ein wichtiges Instrument betrieblicher Gestaltungspolitik.Das Statistische Bundesamt hat aktuell im Rahmen der Arbeitskostenerhe­bung, die alle vier Jahre durchgeführt wird, berechnet, dass im Jahr 2008rund sieben Milliarden Euro über eine Entgeltumwandlung in bAV investiertwurden. Damit entgehen der Sozialversicherung – unterstellt, der gesamteBetrag bleibt sozialversicherungsfrei – knapp drei Milliarden Euro, der GRVdamit rund 1,5 Milliarden Euro. Weiterhin wurde festgestellt, dass von Be­schäftigten in Branchen mit hohem Verdienstniveau höhere Beträge umge­wandelt wurden als von Beschäftigten in Niedriglohnbranchen. Um die fürdie sozialen Sicherungssysteme negativen sozial- und verteilungspoliti­schen Folgewirkungen zu mindern, sieht ver.di einen Lösungsansatz darin,dass die Sozialversicherungsfreiheit mit Ausnahme der gesetzlichen Ren­tenversicherung erhalten bleibt. Die Beiträge in der GRV tragenArbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer zugleichen Teilen. Die Anreizwirkung durch Einsparen von je über 10 ProzentSozialversicherungsbeiträge bleibt erhalten. Die insbesondere für Frauenund Geringverdienende so sinnvolle GRV mit ihren sozialen Ausgleichsele­menten nimmt keinen Schaden (ver.di-Modell zur Zukunft der Entgelt­umwandlung).

 

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II. Die Stellschrauben in der gesetzlichen Rentenversicherung Die wesentlichen Stellschrauben in der gesetzlichen Rentenversicherungsind das Renteneintrittsalter, das Rentenniveau und der Beitragssatz. Renteneintrittsalter/Rente mit 67ver.di lehnt die Anhebung des Renteneintrittsalters bei der Regelaltersrenteauf 67 Jahre ab. Denn es gibt zu wenig Arbeitsplätze und zu wenig guteArbeit für ein Arbeiten bis 67. Konkret: Die arbeitsmarktpolitischen Voraus­setzungen für die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ab 2012 liegennicht vor: Die Arbeitslosigkeit ist insgesamt viel zu hoch, die Erwerbsbetei­ligung und die Erwerbschancen Älterer sind trotz leichter Verbesserungenkatastrophal schlecht. Da Zeiten des ALG-II-Bezugs bis letztes Jahr mehrals ungenügend und ab dem Jahr 2011 gar nicht mehr rentensteigernd be­rücksichtigt werden, bedeutet für sehr viele Menschen die Rente mit 67schlicht eine Rentenkürzung. Deshalb muss die mit dem RV-Altersrenten­anpassungsgesetz 2007 beschlossene Anhebung des Renteneintrittsaltersfür die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre ebenso rückgängig gemachtwerden wie die Anhebung des Eintrittsalters in eine vorzeitige Altersrentefür langjährig Versicherte auf das 63. Lebensjahr für Geburtsjahrgänge ab1949 und das Eintrittsalter in eine vorzeitige Altersrente für schwerbe­hinderte Menschen für Geburtsjahrgänge ab 1952 auf das 62. Lebensjahr.Die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente für langjährig Versi­cherte muss künftig wieder mit dem vollendeten 62. Lebensjahr und einevorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen wieder mit dem voll­endeten 60. Lebensjahr möglich sein. RentenniveauDas Rentenniveau ist ein wesentlicher Indikator für die Akzeptanz der ge­setzlichen Rentenversicherung in der Bevölkerung. Die Reformen der letz­ten Jahre haben dafür gesorgt, dass das Rentenniveau langfristig absinkenwird. ver.di fordert ein gesetzlich definiertes Sicherungsziel, auf das sichdie Versicherten verlassen können, das ihnen eine Planungsgrundlage bie­tet und das auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Lebensstan­dardsicherung leistet. Das Rentenniveau darf keinesfalls weiter abgesenkt,sondern muss vielmehr wieder deutlich angehoben werden.  

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BeitragssatzDie 20- bis 22-Prozent-Grenze nach den Grundsätzen der so genanntenBeitragssatzstabilität muss flexibler werden. So dürfen die Beitragssätze,wie für die nächsten Jahre prognostiziert, keinesfalls abgesenkt werden.Vielmehr muss über eine angemessene Anhebung der Beitragssätze dasLeistungsniveau in der GRV wieder angehoben werden. III. Maßnahmen im Erwerbsleben zur Vermeidung von Armut im Alter,bei Erwerbsminderung, im Rahmen von Familien- und Pflegearbeitund bei langen Zeiten von Arbeitslosigkeit Die Erwerbstätigenversicherung ver.di setzt sich aus Schutz- und Solidaritätsgesichtspunkten für die Forten­twicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenver­sicherung ein. Ihr Kern soll beitragsfinanziert sein. Hierzu liegen durch­dachte Konzepte, wie das der Gewerkschaften und Sozialverbände vor. Eine für alle gleiche Grundrente lehnt ver.di ab. Die rentenrechtliche Bewertung von Ausbildungs- und Studienzeiten ver.di fordert die Rücknahme der Verschlechterungen der rentenrechtlichenAnerkennung von Ausbildungs- und Studienzeiten. ErwerbsminderungFür Menschen, die aus physischen oder psychischen Gründen nicht mehrerwerbstätig sein können, nimmt die Erwerbsminderungsrente einen exis­tenziellen Platz ein. Die Reform von 1999/2000 hat die Rahmenbedingun­gen für viele Versicherte verschlechtert. ver.di fordert, die Rente wegenErwerbsminderung so zu gestalten, dass sie insbesondere auch für ältereBeschäftigte erleichtert in Anspruch genommen werden kann. Deshalb sindfolgende Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung dringenderforderlich: • Die Abschaffung der max. Zwangsabschläge von 10,8 Prozent und An­

hebung der Zurechnungszeit um mindestens zwei Jahre sowie 

• die Abschaffung der drei bis sechs-Stunden-Regeln und Wiedereinfüh­rung der Abgrenzungskriterien für volle und teilweise Erwerbsminde­

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rungsrenten (EM-Renten) „Voll- und Halbschichtigkeit“. Werden – wie gefordert – die Verschlechterungen bei der rentenrechtlichenBewertung von Schul- und Ausbildungszeiten rückgängig gemacht, kommtdiese Maßnahme auch den EM-Rentnerinnen und -Rentnern zugute. Damiteine Erwerbsminderung aber gar nicht erst entsteht, sind insbesonderestärkere präventive Anstrengungen erforderlich. Bewertung von Familien- und Pflegearbeitver.di fordert eine grundsätzliche Verbesserung der rentenrechtlichen An­erkennung von Familienleistungen unabhängig vom Bestehen einer Ehe,wie die rentenrechtliche Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für Kin­der, die vor und nach 1992 geboren wurden. Die Höherbewertung derKinderberücksichtigungszeiten darf nicht auf den Durchschnittsverdienstbegrenzt bleiben, sondern muss sich an der Beitragsbemessungsgrenzeorientieren. Hinzu kommt, dass die rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Män­nern und Frauen höchst ungenügend ist. Eine deutliche Verbesserung istdringend erforderlich. Zudem muss die schlechtere rentenrechtliche Bewer­tung in den neuen Bundesländern abgeschafft werden. ver.di fordert des­halb folgende Verbesserungen der rentenrechtlichen Berücksichtigung vonPflegezeiten: Pflegestufe I:Derzeit werden unter Berücksichtigung der ab 1. Juli 2011 geltendenaktuellen Rentenwerte für ein Jahr Pflege Rentenanwartschaften in den al­ten Bundesländern von 7,40 Euro und in den neuen Bundesländern von6,00 Euro erworben (Bemessungsgrundlage ist 26,66 Prozent der jewei­ligen Bezugsgröße). ver.di fordert eine deutliche Verbesserung unter Zu­grundelegung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage von 75 Prozentder Bezugsgröße West. Dies würde zu einer Rentenanwartschaftfür ein Jahr Pflege (West und Ost) von rd. 21,00 Euro führen. Pflegestufe II:Wer nach geltendem Recht mindestens 14 Stunden in der Pflegestufe IIpflegt, erhält eine Rentenanwartschaft für je ein Jahr Pflege von rund 9,90Euro (West) und 7,70 Euro (Ost). Zugrundegelegt werden hierbei 35,55Prozent der jeweiligen Bezugsgröße. ver.di fordert, unter Anwendung von

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85 Prozent der Bezugsgröße (West) eine jährliche Rentenanwartschaft fürje 1 Jahr Pflege (West und Ost) von rund 23,60 Euro. Wer nach geltendem Recht mindestens 21 Stunden in der Pflegestufe IIpflegt, erhält eine Rentenanwartschaft für je ein Jahr Pflege von rund 14,80Euro (West) und 11,50 Euro (Ost). Zugrundegelegt werden hierbei 53,33Prozent der jeweiligen Bezugsgröße. ver.di fordert, unter Anwendung von90 Prozent der Bezugsgröße (West) eine jährliche Rentenanwartschaft fürje ein Jahr Pflege (West und Ost) von rund 25,00 Euro. Pflegestufe III:Wer nach geltendem Recht mindestens 14 Stunden in der Pflegestufe IIIpflegt, erhält eine Rentenanwartschaft für je ein Jahr Pflege von rund 11,10Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Zugrundegelegt werden 40 Prozent derjeweiligen Bezugsgröße. Wer nach geltendem Recht mindestens 21 Stunden in der Pflegestufe IIIpflegt, erhält eine Rentenanwartschaft für je ein Jahr Pflege von rund 16,70Euro (West) und 13,00 Euro (Ost). Zugrundegelegt werden 60 Prozent derjeweiligen Bezugsgröße. Wer nach geltendem Recht mindestens 28 Stunden in der Pflegestufe IIIpflegt, erhält eine Rentenanwartschaft für je ein Jahr Pflege von rund 22,20Euro (West) und 17,30 Euro (Ost). Zugrundegelegt werden 80 Prozent derjeweiligen Bezugsgröße. ver.di fordert einheitlich für Pflege in der Pflegestufe III als Bemessungs­grundlage einen Entgeltpunkt (West). Daraus ergibt sich unter Zugrundele­gung der aktuellen Werte für je ein Jahr Pflege West und Ost eine Renten­anwartschaft von 27,47 Euro. Pflegezeiten müssen – wie Kindererziehungszeiten – additiv zu Beitrags­zeiten aus Erwerbsarbeit begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze vonder Pflegekasse finanziert direkt an die Rentenversicherung gezahlt un­d dem individuellen Versicherungskonto der Pflegeperson als Pflichtbei­tragszeiten gutgeschrieben werden. Der Anspruch soll ab dem tatsächli­chen Beginn der Pflege bestehen, auch wenn die Geltendmachung danacherfolgt.

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 Bewertung von langen Zeiten von ArbeitslosigkeitLange Zeiten von Arbeitslosigkeit dürfen nicht zu Altersarmut führen. ver.difordert deshalb die Wiedereinführung der rentenrechtlichen Absicherungvon Zeiten des ALG-II-Bezugs, mindestens in Höhe eines halben Entgelt­punktes bemessen am aktuellen Rentenwert (West) sowohl für Leistungs-wie Nichtleistungsbezieherinnen und -bezieher aufgrund der Partner­anrechnung; ver.di fordert, dass RV-Beiträge für die Absicherung von Zei­ten des ALG-II-Bezuges über die Bundeszuschüsse direkt von der Bundes­agentur für Arbeit gezahlt werden müssen.  IV. Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut In der Höherbewertung geringer RV-Beiträge auf 75 Prozent des Wertesdes Durchschnittsentgelts durch die 1972 eingeführte so genannte Rentenach Mindesteinkommen bzw. das Instrument „Mindestentgeltpunkte beigeringem Arbeitsentgelt“, das mit dem Rentenreformgesetz 1992 für Bei­tragszeiten bis zum 31. Dezember 1991 verlängert wurde, sieht ver.di –auch wenn diesem Instrument ein gewisser „Gießkanneneffekt“ inne­wohnt – einen partiellen Lösungsansatz zur Vermeidung von Altersarmut.Die Rente nach Mindesteinkommen ist ein gutes und verwaltungstechnischunproblematisch umsetzbares Instrument. Deshalb fordert ver.di diesteuerfinanzierte Fortführung der bestehenden Regelung für Beitragszeitennach 1991 mit der Modifikation, dass nicht mehr 35 Jahre, sondern 25Jahre rentenrechtliche Zeiten anspruchsbegründend sein sollen, um soauch Frauen besser einbeziehen zu können. Die Fortführung der Rente nach Mindesteinkommen löst das zentrale Pro­blem von geringen Rentenanwartschaften aufgrund niedriger Entgelte, kei­ner rentenrechtlichen Absicherung im ALG-II-Bezug, unterbrochenenErwerbsbiographien, (unfreiwilliger) Teilzeit, ungenügender Tarifbindung u.a.m. nicht und sollte deshalb auch nicht auf Dauer angelegt sein. Vielmehrmüssen Menschen mit einer langjährigen Erwerbsbiographie durch ange­messene Löhne und Gehälter auch armutsvermeidende Rentenanwart­schaften erwerben können. Dazu sind weitergehende Lösungen insbe­sondere den Niedriglohnsektor betreffend, wie zum Beispiel die Einführungeines ausreichenden gesetzlichen Mindestlohns, unverzichtbar. Die Rentenach Mindesteinkommen ist jedoch ein wichtiger Schritt innerhalb des Ren­

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tenversicherungssystems, langjährig sozialversicherungspflichtig Versi­cherte nicht in Altersarmut abrutschen zu lassen. Die in der sozialpolitischen Diskussion befindlichen Alternativmodelle, wiezum Beispiel das so genannte 30-30-Modell einer Rente nach Mindestver­sicherungszeiten sieht ver.di sehr skeptisch, denn es schafft falscheAnreizwirkungen und kann prekäre Beschäftigungsformen ausweiten. Dieim 30-30-Modell erforderlichen 30 Jahre mit Pflichtbeiträgen könnten bei­spielsweise im Bereich von 400-Euro-Minijobs durch Verzicht auf die Ren­tenversicherungsfreiheit und Aufstockung der pauschal gezahlten 15 Pro­zent RV-Beitrag auf (derzeit) 19,9 Prozent mit „kleinem Geld“ erworbenwerden. Bei einem 100-Euro-Job wären dies monatlich 7,60 Euro. Dadurchkönnten die erforderlichen Pflichtbeitragszeiten und damit eine Rente vonrund 824 Euro erreicht werden. Diese „Kombilohn-Systematik“ würde unse­res Erachtens den schlecht bezahlten Minijob-Bereich verfestigen und sofalsche Anreize schaffen. Eine diskutierte Lösung, die so erworbenenPflichtbeitragszeiten nicht zu berücksichtigen und auszuschließen, istrechtlich mehr als fragwürdig.   V. Frauen und ihre Alterssicherung  Frauen in Deutschland sind oftmals noch immer in der Rolle der Hinzuver­dienerin. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors hat diese Rolle verstärktund nutzt sie zu weitreichenden „Lohn-Einsparungen“. Damit Frauen ihrErwerbsleben nicht in unfreiwilliger Teilzeit verbringen bzw. ihre Erwerbstä­tigkeit nicht unterbrechen müssen, sind vordringlich Maßnahmen der Ver­einbarkeit von Beruf und Familie erforderlich, wie die Verbesserung der In­frastruktur für die Kinderbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Be­ruf muss verstärkt als Querschnittsthema gedacht werden und darf nichtnur auf die Förderung der Familien beschränkt sein. Vielmehr ist neben ei­ner progressiven Familienpolitik eine aktive Frauenpolitik notwendig, diesich nicht auf Mütter beschränkt, sondern Frauen in jeder Lebenssituationund ganz besonders im Hinblick auf ihre beruflichen Ambitionen fördert.Dazu sind die steuerlichen Anreize, wie das Ehegattensplitting, die tradi­tionelle Familienstrukturen fördern und die Chancen und Risiken zwischenFrauen und Männern ungleich verteilen, zu Gunsten einer Individualbe­steuerung abzuschaffen. 

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Frauen sind vielfach in Minijobs tätig. Die generelle Verbeitragung vonErwerbsarbeit würde Frauen auch in kleinen Teilzeitbeschäftigungensozialversicherungsrechtlich absichern. Wenn die 400-Euro-Obergrenzeabgeschafft und eine generelle Beitragspflicht vorhanden wäre, könnteauch der Trend zur Niedrigentlohnung in diesem Segment gebrochen wer­den (der durchschnittliche Stundenlohn bei Mini-Jobs liegt bei fünf Euro).Damit solche Jobs gar nicht erst entstehen, ist auch darüber nachzuden­ken, ob die sozialversicherungsfreie Mitversicherung in der gesetzlichenKrankenversicherung (GKV) für Ehepartnerinnen und -partner, die nichtKinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, entfällt. Solange Equal Pay in der Praxis nicht umgesetzt wird, die oft von Frauengewählten Berufe (zum Beispiel im Pflegebereich, Einzelhandel) nicht bes­ser bezahlt werden und diese Beschäftigung dann auch noch in unfreiwilli­ger Teilzeit ausgeübt werden muss, werden sich die Rentenansprüche derFrauen nicht verbessern. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf gege­ben.  VI. Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ver.di sieht in der Altersteilzeit und in dem nach wie vor geltenden Alters­teilzeitgesetz weiterhin ein wichtiges und gutes Instrument zur Gestaltungdes Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente. Die Förderung der Bunde­sagentur für Arbeit muss wieder eingeführt werden. Um zu vermeiden,dass Altersteilzeit nur zum Personalabbau eingesetzt wird, fordert ver.di,dass die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Zie­len verbunden wird: Beschäftigungswirksame Maßnahmen, beschäf­tigungssichernde Maßnahmen für Ältere und Leistungsgewandelte und einÜbergang in eine ungeminderte Altersrente. ver.di fordert, das System der Hinzuverdienstgrenzen zu vereinfachen undauf realistische Werte anzuheben, zum Beispiel durch Abschaffen der in­dividuellen und Anheben der Mindesthinzuverdienstgrenze auf einen mitder Beitragsbemessungsgrenze korrespondierenden Wert. Um eine frühzeitigere Kombination von (Alters-)Teilzeitarbeit mit einerTeilrente zu ermöglichen, sollte entsprechend zu der jeweiligen Altersrenteein "vorzeitiger Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr" ermöglicht wer­den. Die Monate zwischen der Inanspruchnahme der vorzeitigen Teilrente

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und der vorzeitigen Altersrente würden mit Abschlägen von 0,3 Prozent proMonat der vorzeitigen Inanspruchnahme belegt werden, die gesetzlich ver­pflichtend von den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern zu tragen wären, um ei­nen Druck auf Inanspruchnahme seitens der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeberzu verhindern. Keinesfalls darf ein vorzeitiger Teilrentenbezug dazu führen,dass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf Druck der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber beispielsweise mit 60 Jahren in eine halbe Teilrente mit dann25,2 Prozent Abschlag für einen um sieben Jahre früheren Rentenbezugund dann ab 63 Jahren auf die andere Hälfte der Rente einen Abschlagvon 14,4 Prozent (für einen vier Jahre vorzeitigen Bezug) in Kauf nehmenmüssen. Bei einem ohnehin sinkenden Rentenniveau würde dies in weitenFällen zu Altersarmut führen. ver.di fordert, den Ausgleich von Rentenabschlägen vor dem 54. Lebens­jahr zu ermöglichen. Er sollte einen permanenten Platz bei Tarif- und Sozi­alplanverhandlungen sowie in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen einneh­men, um so Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber verstärkt in die Finanzierung vonRentenabschlägen einzubeziehen. ver.di fordert, die Zahlung zusätzlicher, über das sozialversicherungspflich­tige Entgelt hinausgehende Rentenversicherungsbeiträge bis zur Beitrags­bemessungsgrenze zuzulassen. Die Verzahnung von reduzierter Arbeitszeit mit Teilrente, die Möglichkeit,Rentenabschläge auszugleichen bzw. zusätzliche Rentenbeiträge einzah­len zu können, können durch Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkontensinnvoll ergänzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Langzeitkontenkeine nachteiligen betrieblichen Nebenwirkungen verursachen. Dies könntedann der Fall sein, wenn zum Beispiel ein Anreiz bestünde, Überstundenzum Aufbau eines Kontos abzuleisten. Deshalb ist ein genau definierterKriterienkatalog notwendig. Weiterhin fordert ver.di die Übertragung derWertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, um einenStörfall zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel zu verhindern, zu vereinfa­chen und bereits bei einem Wert entsprechend der einfachen Bezugsgrößezu ermöglichen.

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Dadurch erledigt folgende Anträge C 016, C 017, C 018, C 019, C 020,C 021, C 022, C 023, C 024, C 025, C 026, C 027, C 028, C 029, C 030,C 031, C 032, C 033

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 002 Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe

Reform der Altersversorgung

Der Bundeskongress beschließt

In die Diskussion um eine umfassende Reform der Altersversorgung - zumBeispiel Anlehnung an das Modell der Schweiz – ist unbedingt auch eineMeinungsbildung über das Modell einer aus Steuern finanzierten Altersver­sorgung herbeizuführen.

Begründung

Die aus Steuern finanzierte Altersversorgung hat sich dem Vernehmennach in skandinavischen Ländern durchaus bewährt. Es ist also ernsthaftzu untersuchen, ob dieses Modell auch für die Bundesrepublik Deutschlandin Betracht zu ziehen ist.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 003 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz

Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen derRentenversicherung durch den Staat

Der Bundeskongress beschließt

ver.di soll alle Möglichkeiten ausnutzen, den Staat zur vollständigen Über­nahme versicherungsfremder Leistungen in der Rentenversicherung aufzu­fordern.

Begründung

Seit 1957 wird die gesetzliche Rentenversicherung durch den Staatgeplündert, zum Beispiel Zahlung der Kriegs- und Kriegshinterbliebe­nenrenten, über den Aufbau der Bundeswehr aus Mitteln der Rentenversi­cherung, die Anrechnung der Kindererziehungszeiten, die Finanzierung derSozialplankosten beim Umbau der Industrie zur Dienstleitungsgesellschaft,die Übernahme der Ostverpflichtungen bis zur Finanzierung der so ge­nannten „Ghetto-Renten“. Alle diese Kosten sind notwendige Ausgaben,die jedoch eine volkswirtschaftliche Grundlage haben und daher über diegesamte Bevölkerung und damit den Steuerzahler zu finanzieren sind.Durch die verschiedenen Rentenreformen werden diese Kosten jedocheinzig und allein den sozialversicherungspflichtigen Bürgerinnen/Bürgerauferlegt, da die berufsständischen Altersversorgungen mit diesen Kostennicht belastet werden, zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Architekten etc. DerStaat hat diese Kosten nur zum Teil auf die Volkswirtschaft umgelegt undhierdurch den Rentenversicherungsträgern bis zum heutigen Tage 700 Mil­liarden Euro vorenthalten. In verschiedenen Broschüren hat die Rentenver­sicherung darauf hingewiesen, dass der Bundeszuschuss die bei­tragsfremden Leistungen nicht abdeckt, so zum Beispiel in:

• „Rund um die Rente“, 1998, Seite 64ff; („Da diese Anpassungsmecha­nismen des Bundeszuschusses von einem Festbetrag aus dem Jahr1991 ausgehen, der trotz der pauschalen Anhebung für Kindererzie­hungszeiten nur knapp 20 Prozent der Rentenausgaben entspricht,werden damit keineswegs alle versicherungsfremden Leistungen derRentenversicherung refinanziert.“)

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• „Rente von A-Z“, 1998, Seite 38; („Der Bundeszuschuss reicht abernicht aus, um alle versicherungsfremden Leistungen auszugleichen.“)

• „Deutsche Rentenversicherung“ 6-7/1989, Seite 324; („Die Fremdlastender Rentenversicherung betragen je nach Definition dieses Begriffesein Viertel bis ein Drittel der Rentenausgaben. Sie würden durch einenBundesanteil von 20 Prozent also noch nicht einmal voll abgedeckt.“)

• „Presse-Seminar vom 21./22. November 1994“, Seite 62 ff. („Mit insge­samt 33 Milliarden DM – das sind 12,7 Prozent des Rentengesamtleis­tungsvolumens – subventioniert die Rentenversicherung den Staat beider Erfüllung seiner gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.“)

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Dadurch erledigt folgende Anträge C 004, C 005

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 004 Bezirkskonferenz Aachen/Düren/Erft

Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen derRentenversicherung durch den Staat

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszunutzen, denStaat zur vollständigen Übernahme der versicherungsfremden Leistungenin der Rentenversicherung aufzufordern.

Begründung

Seit 1957 wird die gesetzliche Rentenversicherung durch den Staatgeplündert, zum Beispiel Zahlung der Kriegs- und Kriegshinterbliebe­nenrenten, über den Aufbau der Bundeswehr aus Mitteln der Rentenversi­cherung, die Anrechnung der Kindererziehungszeiten, die Finanzierung derSozialplankosten beim Umbau der Industrie zur Dienstleistungsge­sellschaft, die Übernahme der Ostverpflichtungen bis zur Finanzierung derso genannten „Ghetto-Renten“. Alle diese Kosten sind notwendige Ausga­ben, die jedoch eine volkswirtschaftliche Grundlage haben und daher überdie gesamte Bevölkerung und damit den Steuerzahler zu finanzieren sind.Durch die verschiedenen Rentenreformen werden diese Kosten jedocheinzig und allein dem sozialversicherungspflichtigen Bürgerinnen/Bürgerauferlegt, mit der Konsequenz, dass die Rentenbeiträge steigen oder dieRenten gesenkt werden müssen.

Der Staat hat diese Kosten nur zum Teil auf die Volkswirtschaft umgelegtund hierdurch den Rentenversicherungsträgern bis zum heutigen Tage 700Milliarden Euro vorenthalten. In verschiedenen Broschüren hat die Ren­tenversicherung darauf hingewiesen, dass der Bundeszuschuss die bei­tragsfremden Leistungen nicht abdeckt, so zum Beispiel in:

• "Rund um die Rente", 1998, Seite 64ff; ("Da diese Anpassungsmecha­nismen des Bundeszuschusses von einem Festbetrag aus dem Jahr1991 ausgehen, der trotz der pauschalen Anhebung für Kindererzie­hungszeiten nur knapp 20 Prozent der Rentenausgaben entspricht,werden damit keineswegs alle versicherungsfremden Leistungen derRentenversicherung refinanziert.")

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C 004 Bezirkskonferenz Aachen/Düren/Erft

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• "Rente von A-Z", 1998, Seite 38; ("Der Bundeszuschuss reicht abernicht aus, um alle versicherungsfremden Leistungen auszugleichen.")

• "Deutsche Rentenversicherung" 6-7/1989, Seite 324; ("Die Fremdlastender Rentenversicherung betragen je nach Definition dieses Begriffesein Viertel bis ein Drittel der Rentenausgaben. Sie würden durch einenBundesanteil von 20 Prozent also noch nicht einmal voll abgedeckt.")

• "Presse-Seminar vom 21./22.11.1994", Seite 62 ff. ("Mit insgesamt 33Milliarden DM - das sind 12,7 Prozent des Rentengesamtleistungsvolu­mens - subventioniert die Rentenversicherung den Staat bei der Erfül­lung seiner gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.")

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 003

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 005 Bundesarbeiter/innenkonferenz

Abschaffung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ausder Rentenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass zukünftig jegliche Entnahme für versiche­rungsfremde Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung un­terbleibt.

Begründung

Seit 1957 wird die gesetzliche Rentenversicherung durch den Staatgeplündert, zum Beispiel durch

• Zahlung der Kriegs- und Kriegshinterbliebenenrenten,

• den Aufbau der Bundeswehr aus Mittelen der Rentenversicherung,

• die Finanzierung der Sozialplankosten beim Umbau der Industrie zurDienstleistungsgesellschaft,

• die Übernahme der Ostverpflichtungen bis zur Finanzierung der so ge­nannten „Ghettorenten“.

Alle diese Kosten sind notwendige Ausgaben, die jedoch eine volkswirt­schaftliche Grundlage haben und daher über die gesamte Bevölkerung unddamit den Steuerzahler zu finanzieren sind.

Durch die verschiedenen Rentenreformen werden diese Kosten jedocheinzig und allein dem sozialversicherungspflichtigen Bürgerinnen/Bürgerauferlegt, mit der Konsequenz, dass die Rentenbeiträge steigen oder dieRaten gesenkt werden müssen.

Der Staat hat diese Kosten nur zum Teil auf die Volkswirtschaft umgelegtund hierdurch den Rentenversicherungsträgern bis zum heutigen Tage 700Milliarden Euro vorenthalten.

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C 005 Bundesarbeiter/innenkonferenz

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In verschiedenen Broschüren hat die Rentenversicherung darauf hingewie­sen, dass der Bundeszuschuss die beitragsfremden Leistungen nicht ab­deckt.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 003

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 006 Bundesfachbereichskonferenz 2

Altersteilzeit und Mindestnettolohnverordnung

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, intensiv auf das Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales einzuwirken, damit dieses die so genannte Min­destnettolohnverordnung den tatsächlichen sozialrechtlichen Bedingungenanpasst.

Begründung

Im Altersteilzeitgesetz ist festgelegt, dass das Regelarbeitsentgelt für dieAltersteilzeitarbeit vom Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent aufzusto­cken ist. In vielen Tarifverträgen ist eine höhere Aufstockung vorgesehen.In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes wird auf den sogenanntenMindestnettolohn aufgestockt. Hierbei wird auf die Mindestnettolohnverord­nung verwiesen. Diese wurde letztmalig 2008 aktualisiert. Seit dieser Ver­ordnung 2008 sind die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt worden. Vondiesen Entlastungen profitieren die Altersteilzeitler nicht. Die vom Bundes­ministerium veröffentlichte Auffassung, dass nur 1.000 Beschäftigte be­troffen sind, ist falsch. Alle im Geltungsbereich der Tarifverträge Öffentli­cher Dienst betroffenen Beschäftigten sind auch für die nächsten Jahre vondieser Mindestnettolohnverordnung betroffen. Ein politisches Einwirken aufdas Ministerium ist daher unerlässlich.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 007 Bezirksfachbereichskonferenz 9 Rosenheim

Eltern und Kinderbetreuung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass folgende Punkte verbessert bzw. eingeführtwerden:

• Erziehungszeiten für Kinder über das dritte Lebensjahr hinaus, sollen inden Sozialversicherungen angerechnet werden.

• Anrechnung der Erziehungszeiten auf die Sozialversicherungen fürbeide Elternteile, wenn diese zur Kindererziehung in Teilzeit beschäftigtsind.

• Gesetzliche Teilzeitbeschäftigungsansprüche über das dritte Lebens­jahr des Kindes hinaus.

• Rechtlicher Anspruch auf kinderbetreuungsverträgliche Arbeitszeitenfür die Eltern.

• Freistellung von der Arbeit zur Betreuung von erkrankten Kindern unterBeibehaltung der Bezüge ohne zeitliche Begrenzung.

• Ausbau von kostenfreien Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, zum Bei­spiel nach der Schule, Kindergarten, Kinderkrippe.

Begründung

Ziel für die Gewerkschaftsbewegung war immer schon, dass sich die Situa­tion für erwerbslohnabhängige Beschäftigte verbessert, dazu gehört auchdie Familienplanung und ihre Auswirkung.

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C 007 Bezirksfachbereichskonferenz 9 Rosenheim

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 008 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg

Solidarische, lebensstandardsichernde Alterssicherung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di wird nachdrücklich aufgefordert, sich auch weiterhin konsequent füreine solidarische, lebensstandardsichernde Alterssicherung einzusetzen.Um der steigenden Tendenz von Altersarmut in der BundesrepublikDeutschland entgegenzuwirken, tritt ver.di der weiteren Absenkung desRentenniveaus entgegen und bekämpft entschieden und zielgerichtet diebereits im Arbeitsleben der Menschen begründeten Ursachen der Alters­armut, indem sie vor allem weiter für einheitliche flächendeckende Min­destlöhne, gegen die Einführung der Rente mit 67 und gegen dieAbwälzung der Folgen der Finanzkrise auf Arbeitnehmerinnen/Arbeitneh­mer und Rentnerinnen/Rentner eintritt.

Begründung

Im 3. Armuts- und Reichtums-Bericht der Bundesregierung wird darauf ver­wiesen, dass 2006 bereits 2,3 Prozent der Menschen ab 65 Jahren dieGrundsicherung in Anspruch nehmen mussten. Das sind immerhin rund460.000 Menschen, auf die das Kriterium Altersarmut zutrifft. Bereits dieseZahl liegt sehr hoch, aber die Tendenz ist steigend. Unschwer ist zu erken­nen, dass

• die von der Politik seit Jahren betriebene Absenkung des allgemeinenRentenniveaus,

• die langjährige hohe Arbeitslosenquote mit Spitzenwerten in den neuenBundesländern,

• die fortdauernde Ausweitung des Niedriglohnbereichs,

• die Zunahme der atypischen Beschäftigungsverhältnisse (von 1997 bis2008 von17,5 auf 25,5 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse),

• die anhaltende Frühverrentung (2003 lag das Renteneintrittsalter beiAltersrenten bei Männern wie Frauen bei 62,9 Jahren, was für die Be­

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C 008 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg

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troffenen Rentenabschläge bis zu 18 Prozent nach sich zieht), diedurch die Einführung der Rente mit 67 noch verschärft wird.

In den kommenden Jahren, in denen eine schwarz-gelbe Koalition unserLand regiert, verhängnisvolle Auswirkungen haben werden, wenn nicht ger­ade von Seiten der Gewerkschaft dagegen gesteuert wird. Auch davonhängt in entscheidendem Maße das Vertrauen der Mitglieder und gewisser­maßen der Bevölkerung insgesamt in die Kraft und Rolle der Gewerkschaf­ten ab.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Dadurch erledigt folgender Antrag C 009

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 009 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

Solidarische, lebensstandardsichernde Alterssicherung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich auch weiterhin konsequent für eine solidarische, lebens­standardsichernde Alterssicherung ein. Um der steigenden Tendenz vonAltersarmut in der Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken, tritt ver.di der weiteren Absenkung des Rentenniveaus entgegen und bekämpftentschieden und zielgerichtet die bereits im Arbeitsleben der Menschen be­gründeten Ursachen der Altersarmut, indem sie vor allem weiter für einheit­liche flächendeckende Mindestlöhne, gegen die Einführung der Rente mit67 und gegen die Abwälzung der Folgen der Finanzkrise auf Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer und Rentnerinen und Rentner eintritt.

Begründung

Im 3. Armuts- und Reichtums-Bericht der Bundesregierung wird darauf ver­wiesen, dass 2006 bereits 2,3 Prozent der Menschen ab 65 Jahren dieGrundsicherung in Anspruch nehmen mussten. Das sind immerhin rund460.000 Menschen, auf die das Kriterium Altersarmut zutrifft. Bereits dieseZahl liegt sehr hoch, aber die Tendenz ist steigend. Unschwer ist zu erken­nen, dass

• die von der Politik seit Jahren betriebene Absenkung des allgemeinenRentenniveaus,

• die langjährige hohe Arbeitslosenquote mit Spitzenwerten in den neuenBundesländern,

• die fortdauernde Ausweitung des Niedriglohnbereichs,

• die Zunahme der atypischen Beschäftigungsverhältnisse (von 1997 bis2008 von17,5 auf 25,5 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse),

• die anhaltende Frühverrentung (2003 lag das Renteneintrittsalter beiAltersrenten bei Männern wie Frauen bei 62,9 Jahren, was für die Be­troffenen Rentenabschläge bis zu 18 Prozent nach sich zieht), diedurch die Einführung der Rente mit 67 noch verschärft wird,

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C 009 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

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in den kommenden Jahren, in denen eine schwarz-gelbe Koalition unserLand regiert, verhängnisvolle Auswirkungen haben werden, wenn nicht ger­ade von Seiten der Gewerkschaft dagegen gesteuert wird. Auch davonhängt in entscheidendem Maße das Vertrauen der Mitglieder und gewisser­maßen der Bevölkerung insgesamt in die Kraft und Rolle der Gewerkschaf­ten ab.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 008

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 010 Landesbezirkskonferenz Saar

Erhalt/Wiedereinführung der Langjährig-Versicherten-Regelung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di lehnt die Reform der Rentenversicherung in der geplanten Form ab,deren Basis der Entwurf bzw. das Gesetz der Rente mit 67 der Bundes­regierung ist, und fordert sämtliche politisch aktiven Gewerkschafterinnen/Gewerkschafter auf, dahingehende Bestrebungen bzw. ein Festhalten andiesen Regelungen nicht zu unterstützen. Es sollte auf die Bundesregie­rung eingewirkt werden, dass die jetzt schon beschlossenen und geplantenGesetze dahingehend geändert werden, dass langjährig Versicherte nach45 Versicherungsjahren und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in be­sonders belastenden Tätigkeiten ohne Abschlag in Rente gehen können.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

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C 011 Bezirkskonferenz Berlin

Altersarmut von Langzeitarbeitslosen vermeiden II

Der Bundeskongress beschließt

ver.di wird sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach dem SGB II die abschlagsbehafteteZwangsverrentung mit Vollendung des 63. Lebensjahres (§ 5 Abs. 3 in Ver­bindung mit § 12 a SGB II) ersatzlos gestrichen wird.

Begründung

Langzeitarbeitslose, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, werdengezwungen, mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente zu gehen. Fürjeden Monat, mit dem sie vor Erreichen ihres Regelrentenbezuges (früher65. Lebensjahr, später 67. Lebensjahr) Rente beanspruchen, werden ihnenbis zum Lebensende 0,3 Prozent ihres Rentenbeitrages gekürzt. Hierdurchwird Armut im Alter vorprogrammiert und Langzeitarbeitslose werden aufdie Grundsicherung im Alter verwiesen mit der Konsequenz, dass zukünf­tige Generationen für die Fehlentscheidungen der heutigen Politik werdenzahlen müssen.

Weitere Begründung:

Die Zwangsverrentung von Erwerbslosen muss abgeschafft werden.

ver.di lehnt eine erzwungene Verrentung mit Abschlägen von älterenErwerbslosen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezie­hen, ab.

Ab dem 1. Januar 2008 werden alle, die Leistungen nach dem SGB II undSGB III beziehen, mit dem 63. Lebensjahr gezwungen in die Rente zu ge­hen, sobald sie einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Rente ha­ben.

ver.di fordert für die Kolleginnen und Kollegen, die auf Arbeitslosengeld II(ALG II) angewiesen sein werden - sei es weil sie niedrige Löhne beziehen,sei es dass sie erwerbslos sind - eine bessere Existenzsicherung im Alter,insbesondere einen abschlagsfreien Übergang in die Rente.

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C 011 Bezirkskonferenz Berlin

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Den Entzug von Arbeitslosengeld II für rentennahe Jahrgänge und denZwang eine Rente mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen zumüssen, lehnt ver.di ebenso ab wie die daraus resultierende Ausbreitungund Vertiefung von Altersarmut sowie die damit verbundene Entstellungder Arbeitsmarktstatistiken. Erwerbslose ab dem 58. Lebensjahr werdennicht mehr in der Statistik als arbeitslos erfasst.

Es geht nicht an, dass immer mehr Betroffene und ihre Partnerinnen undPartner infolge der Misere am Arbeitsmarkt in die Altersarmut und die vonden Kommunen getragene Sozialhilfe und Grundsicherung im Altergezwängt werden - sei es wegen ergänzendem ALG II bei Geringverdiene­rinnen und -verdienern, sei es wegen ergänzendem ALG II bei niedrigemArbeitslosengeld (ALG I), sei es dass das ALG I abgelaufen ist und nurnoch Anspruch auf ALG II besteht - sei dies der Fall bei den Betroffenenselbst oder bei ihren Partnerinnen und Partnern.

Wenn die durch Abschläge gekürzte Rente zum Überleben nicht reicht,müssen die Betroffenen zunächst Sozialhilfe beantragen und in dem Zu­sammenhang ihre Altersrücklagen teilweise oder vollständig auflösen. Siemüssen monate- und jahrelang zum Sozialamt gehen, da die Grundsiche­rung im Alter erst mit der Regelaltersgrenze eintritt.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

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C 012 Bezirkskonferenz Berlin

Altersarmut von Langzeitarbeitslosen vermeiden I

Der Bundeskongress beschließt

ver.di wird sich auf allen Ebenen aktiv dafür einsetzen, dass bei der Ren­tenversicherung für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach demSGB II wieder zu der alten Regelung aus der Arbeitslosenhilfe - Zahlungvon Rentenbeiträgen in Höhe von 80 Prozent des Bemessungsentgelts(letzes Bruttoeinkommen) - zurückgekehrt wird.

Begründung

Durch die Kürzung in den Rentenbeiträgen durch die Hartz-IV-Reform(SGB II) werden heute nur monatlich 40,00 Euro in die Rentenversicherungeinbezahlt. Nach den Sparbeschlüssen des Frühjahrs 2010 sollen Ren­tenbeiträge für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach dem SGB IIvollständig entfallen. Hierdurch wird Armut im Alter vorprogrammiert undLangzeitarbeitslose auf die Grundsicherung im Alter verwiesen mit derKonsequenz, dass zukünftige Generationen für die Fehlentscheidungender heutigen Politik werden zahlen müssen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 013 Bundessenior/innenkonferenz

Neuordnung der Rentenanpassung

Der Bundeskongress beschließt

Die Faktoren der Rentenanpassung sind so zu reformieren, dass sowohlein Inflationsausgleich, wie auch die Kostensteigerungen im Warenkorb be­rücksichtigt werden.

Der so genannte Nachholfaktor ist rückgängig zu machen, weil er die Ren­tengarantie aushöhlt und auf Dauer zur Abkoppelung der Renten von derallgemeinen Einkommensentwicklung führt.

Die weiteren Berechnungsfaktoren wie Riester- und Nachhaltigkeitsfakto­ren sind ebenfalls abzuschaffen oder jährlich auszusetzen, wenn ihreAnwendung zur Absenkung des Rentenniveaus führen würde.

Begründung

Die Nullrunden in den Jahren 2004 - 2006 haben bei den Rentnern um ei­nen Kaufkraftverlust von 9,95 Prozent geführt. Darin sind noch nicht einge­rechnet die zusätzlichen Belastungen durch die Verdoppelung der Kran­kenkassenbeiträge bei den Betriebskrankenkassen von 7 Prozent auf 14Prozent und die Verdoppelung des Beitrages für die Pflegeversicherungvon 0,85 Prozent auf 1,7 Prozent, die Leistungsbegrenzung der Kran­kenkassen und die Rentenbesteuerung durch das so genannte Altersein­künftegesetz.

Wirtschaftswissenschaftler sagen für das kommende Jahrzehnt erheblicheSteigerungen der Lebensmittelpreise, der Kosten für die Unterkunft und vorallem bei den Energiekosten für Heizung und Verkehr, voraus.

Diese Einflüsse bleiben bei der gegenwärtig praktizierten Renten­anpassung mit den Formeln „Riesterfaktor“ ,“Nachhaltigkeitsfaktor“ und„Nachholfaktor“ unberücksichtigt und werden durch die im Jahre 2009 be­schlossene Rentengarantie nur geringfügig zeitlich verschoben.

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C 013 Bundessenior/innenkonferenz

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Empfehlung der Antragskommission

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Entscheidung des Bundeskongresses

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C 014 Bundessenior/innenkonferenz

Rentenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für die Rücknahme der Streichung der Rentenversiche­rungsbeiträge für Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger.

Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge muss auch für Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger durch den Staat sicher gestellt werden.

Begründung

Der Fortfall der aus Steuermitteln finanzierten Rentenversicherungsbei­träge für Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger schmälert das Rentenbei­tragsaufkommen aller Versicherten und bedeutet eine Verringerung derRentenrückstellungen, was zum Absinken des Renten-Niveaus führen wird.

Die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfängerin­nen/-Empfänger bedeutet auch eine Verringerung der Rentenansprücheder Betroffenen und damit eine weitere Verschlechterung ihrer Lebens­bedingungen.

Das bedeutet eine zusätzliche Belastung der Kommunen, deren Sozial­budgets bereits jetzt nicht ausreichen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 8

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C 015 Bundesfachgruppenkonferenz Medien

Gegen die Streichung der Rentenbeitragszahlung bei Arbeitslosigkeit

Der Bundeskongress beschließt

ver.di fordert die sofortige Wiedereinführung der Rentenbeitragszahlung fürALG-II-Bezieherinnen/-Bezieher.

Begründung

Die Bundesregierung hat in ihrem Sparpaket beschlossen, den Beziehernvon ALG II die Rentenbeitragszahlungen zu streichen. Dies ist ein un­tragbarer Zustand. Es ist mehr als sicher, dass dies zu verstärkter Alters­armut führt, was wiederum die Sozialkassen in Zukunft weiter belastenwird. Der Rentenkasse werden ca. zwei Milliarden Euro pro Jahr fehlen.Die Rentenbeiträge werden steigen und die Rente durch geringereAnpassungen gekürzt werden, weil die Bundesregierung im Zuge desSparpakets die Rentenbeiträge für Hartz-IV-Bezieherinnen/-Bezieherstreicht.

ver.di wird sich dafür einsetzen, dass dieser Beschluss aus dem Sparpaketherausgenommen wird und auch weiterhin für ALG-II-Bezieherinnen/-Be­zieher Rentenbeiträge bezahlt werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 016 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

Beiträge zur Rentenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

Die Beiträge zur Rentenversicherung der ALG-II-Empfängerinnen/-Empfän­ger sollen weiterhin bestehen bleiben.

Auch Personen, die ALG II als Darlehen erhalten, sollen einen entspre­chenden Beitrag zur Rentenversicherung erhalten.

Begründung

Laut Sparpaket der Bundesregierung soll der Rentenbeitrag für ALG-II-Empfängerinnen/-Empfänger abgeschafft werden.

Dies ruft größere Altersarmut hervor, die dann über die Sozialhilfe letztlichvon den ohnehin überlasteten Kommunen zu tragen wäre.

Auch würden Ansprüche auf Kuren und Reha-Maßnahmen gefährdet, dadiese überwiegend von den Rentenversicherungsträgern gezahlt werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg,Landesbezirksfachbereichskonferenz 2 Berlin-Brandenburg

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C 017 Bezirksfachbereichskonferenz 2 Berlin

Erarbeitung eines neuen Altersteilzeitgesetzes

Der Bundeskongress beschließt

Ein neues Altersteilzeitgesetz soll auf Bundesebene erarbeitet werden, mitakzeptablen Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die ihre individuelle Lebensarbeitsleistung respektiert und absichert.

Dieses Altersteilzeitgesetz muss Tarifverträge mit Altersteilzeit undergänzenden betrieblichen Regelungsmöglichkeiten unterstützen.

Begründung

Der demografische Wandel und die Überalterung vieler Belegschaftendurch die Personaleinsparungspolitik der letzten Jahre erfordert ein weite­res Handeln.

Zudem wird der politische Wille, das Rentenalter für alle Richtung 67 zuverschieben, den Belastungen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernicht gerecht.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 018 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Altersteilzeit

Der Bundeskongress beschließt

ver.di sowie der DGB setzen sich gegenüber dem Gesetzgeber für dieFortführung der gesetzlichen Altersteilzeit in der Fassung des Alters­teilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom21. Dezember 2008, ein.

Begründung

Durch die gesetzlichen und die ergänzenden tariflichen Regelungen, konn­ten

• die älteren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer zu sozialverträglichenBedingungen von der für sie schwer werdenden Arbeitsbelastungenfreigestellt werden,

• den Arbeitslosen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden,

• den Auszubildenden die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis in ihremAusbildungsbetrieb ermöglicht werden.

Es ist dringend erforderlich, dass dieses gesellschafts- und sozialpolitischeInstrument erhalten bleibt.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 019 Bundesarbeiter/innenkonferenz

Wiedereinführung der Förderung im Altersteilzeitgesetz

Der Bundeskongress beschließt

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die finanzielle Förderung zumAltersteilzeitgesetz, die am 31. Dezember 2009 ausgelaufen ist, wieder imGesetz aufzunehmen und darin insbesondere langjährige Teilzeitbeschäf­tigte und Beschäftigte aus dem Niedriglohnsektor zu berücksichtigen..

Begründung

Wir lehnen das Rentenkürzungsprogramm Rente mit 67 ab. Dieüberwiegende Mehrheit der über 50-jährigen Frauen und Männer erreichtohnehin kaum diese Altersrentengrenze. Die durch das Programm freiwer­denden Erwerbsarbeitsplätze können jüngeren Menschen zur Verfügunggestellt werden. Teilzeit- und Niedriglohnbeschäftigung ist kein halber Job,sondern eine intensive und extreme Form der Ausbeutung. Altersarmut istin diesen Bereichen vorprogrammiert.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 020 Landesbezirkskonferenz Hessen

Wiedereinführung der Förderung im Altersteilzeitgesetz undAufnahme besonderer Förderung für langjährige Teilzeitbeschäftigteund Niedriglöhnerinnen/Niedriglöhner

Der Bundeskongress beschließt

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die staatlichen Leistungen, die imAltersteilzeitgesetz am 31.Dezember 2009 ausgelaufen sind, wieder im Ge­setz aufzunehmen.

Insbesondere fordern wir die Förderung für langjährig Teilzeitbeschäftigteund Niedriglöhnerinnen/Niedriglöhner.

Begründung

Wir lehnen das Rentenkürzungsprogramm „Rente mit 67“ ab. Die über-wiegende Mehrheit der über 50-jährigen Frauen und Männer erreicht ohne­hin kaum diese Altersrentengrenze. Die durch das Programm freiwerden­den Erwerbsarbeitsplätze können jüngeren Menschen zur Verfügung ge­stellt werden.

Das „normale“ Arbeitsverhältnis „Vollzeit“ war lange Zeit ein männlich domi­niertes Arbeitsverhältnis. Teilzeitbeschäftigung wurde als weibliche Rand­erscheinung auf dem Arbeitsmarkt geduldet. Heute ist Teilzeitbeschäf­tigung kein klassischer Zuverdienst-Job. Vor allem für Frauen ist dieTeilzeitbeschäftigung die einzige Möglichkeit, Beruf, Familie und Kinder zuvereinbaren.

Über 90 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen und mehr als zweiDrittel der Teilzeitbeschäftigten leben von diesem Verdienst. Eine wach­sende Zahl der Teilzeitbeschäftigten erzielt kein existenzsicherndes Ein­kommen und kann dadurch nicht privat (zum Beispiel mit der „Riester-Ren­te“) für das Alter vorsorgen und erwirbt nur unzureichende Ansprüche aufdie Rentenversicherung. Armut und „Abhängigkeit“ vom Partner oder vomStaat sind damit besonders für Frauen vorprogrammiert.

Armut trotz Arbeit im Alter muss verhindert werden.

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C 020 Landesbezirkskonferenz Hessen

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Teilzeit ist ein prekäres Arbeitsverhältnis. Durch die stetig steigende Belas­tung am Arbeitsplatz, die Doppelbelastung durch Arbeitsplatz und Familieist es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, bis zur Rentedurchzuhalten. Dies ist ein gesellschaftliches Problem und muss auf ge­sellschaftlicher Ebene gelöst werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 021 Bundesfachbereichskonferenz 10

Förderung der Altersteilzeit

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass wiedereine Förderungen zur Altersteilzeit in das Altersteilzeitgesetz aufgenom­men wird.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 022 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Wiedereinführung des Altersteilzeitgesetzes mit den bis 31. Dezember2009 gültigen Regelungen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für die Beibehaltung des Altersteilzeitgesetzes und dieWeiterführung der bis 31. Dezember 2009 gültigen Regelungen zur Zuzah­lung der Bundesagentur für Arbeit ein.

Begründung

Die „Generationenbrücke“ zwischen älteren Menschen, die im beliebtenBlockmodell früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden konnten, und jun­gen Menschen, denen somit die Möglichkeit gegeben wurde, einen Arbeits­platz zu finden, hat zu einer großen Akzeptanz des Altersteilzeitgesetzesgeführt.

Verbunden damit waren in einigen Branchen auch Tarifverträge, die zu­sätzliche gute und begehrte betriebliche Altersteilzeitregelungen ermöglich­ten. Mit dem Wegfall des Altersteilzeitgesetzes mit den bis 31. Dezember2009 gültigen Regelungen entfällt auch die Basis für solche tarifvertragli­chen Regelungen.

Bei immer größer werdenden Belastungen im Berufsleben und einer kon­stant hohen Arbeitslosigkeit ist es geradezu eine Notwendigkeit, das Alters­teilzeitgesetz zumindest im Bestand bei Auslaufen am 31. Dezember 2009wieder einzuführen.

Zusätzlich notwendig ist die Einführung einer Regelung, nach der Erwerbs­tätige nach einer Altersteilzeit, bei Erfüllung einer vierzigjährigen sozialver­sicherungspflichtigen Tätigkeit, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei inRente gehen können. Dies wird im Blick auf die „Generationenbrücke“ dazubeitragen, die Lebensqualität von jungen und älteren Menschen zu er­höhen, zu sichern und gegen Altersarmut sowie Jugendarbeitslosigkeitnachhaltig vorzugehen.

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C 022 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 023 Bundesfachbereichskonferenz 8

Wiedereinführung des Altersteilzeitgesetzes mit den bis 31. Dezember2009 gültigen Regelungen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für die Beibehaltung des Altersteilzeitgesetzes und dieWeiterführung der bis 31. Dezember 2009 gültigen Regelungen zur Zuzah­lung der Bundesagentur für Arbeit ein. Zusätzlich soll es möglich sein, nach40 sozialversicherungspflichtigen Jahren bereits mit 63 Jahren nach Alters­teilzeit abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Begründung

Die „Generationenbrücke“ zwischen älteren Menschen, die im beliebtenBlockmodell früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden konnten, und jun­gen Menschen, denen somit die Möglichkeit gegeben wurde, einen Arbeits­platz zu finden, hat zu einer großen Akzeptanz des Altersteilzeitgesetzesgeführt.

Verbunden damit waren in einigen Branchen auch Tarifverträge, die zu­sätzliche gute und begehrte betriebliche Altersteilzeitregelungen ermöglich­ten. Mit dem Wegfall des Altersteilzeitgesetzes mit den bis 31. Dezmber2009 gültigen Regelungen entfällt auch die Basis für solche tarifvertragli­chen Regelungen.

Bei immer größer werdenden Belastungen im Berufsleben und einer kon­stant hohen Arbeitslosigkeit ist es geradezu eine Notwendigkeit, das Alters­teilzeitgesetz zumindest im Bestand bei Auslaufen am 31. Dezember 2009wieder einzuführen.

Zusätzlich notwendig ist die Einführung einer Regelung, nach der Erwerbs­tätige nach einer Altersteilzeit, bei Erfüllung einer vierzigjährigen sozialver­sicherungspflichtigen Tätigkeit, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei inRente gehen können. Dies wird im Blick auf die „Generationenbrücke“ dazubeitragen, die Lebensqualität von jungen und älteren Menschen zu er­höhen, zu sichern und gegen Altersarmut sowie Jugendarbeitslosigkeitnachhaltig vorzugehen.

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C 023 Bundesfachbereichskonferenz 8

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundessenior/innenkonferenz

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C 024 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Nord

Kindererziehungszeiten gerecht gestalten

Der Bundeskongress beschließt

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Anerkennung von Kindererzie­hungszeiten für Anspruchsberechtigte nach den Vorschriften der gesetzli­chen Rentenversicherung (GRV) gemäß Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) alsGutschrift für Geburten für die Zeit vor dem 1. Januar 1992 gerechter zugestalten.

Begründung

Im SGB VI sind die Vorschriften, die gesetzliche Rentenversicherung be­treffend, enthalten. Im § 56 Abs. 1 heißt es: "Kindererziehungszeiten sindZeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren."

Für jedes lebend geborene Kind erhält die/der Erziehende demnach abdem Monat nach der Geburt 36 Monate Erziehungszeit im Rentenkontogutgeschrieben.

Für jedes vor dem 1. Januar 1992 geborene Kind erhält die/der berechtigtErziehende gemäß § 246, Abs. 1, SGB VI nur 12 Monate Erziehungszeit imRentenkonto gutgeschrieben.

Das ist eine außerordentlich gravíerende Ungerechtigkeit zum Nachteil derErziehungsberechtigten der Geburtenjahrgänge vor dem 1. Januar 1992und würde als "Bruch im System" einer verfassungsrechtlichen Über­prüfung nicht standhalten.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist hier eklatant verletzt.

Erziehungszeiten sind versicherungsfremde Leistungen, sie sind jedochvom Gesetzgeber so gewollt, den Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, famili­enpolitische Sozialpolitik.

Bei zeitbedingten Veränderungen im deutschen Rentenrecht wurden in derVergangenheit meistens Monatsschritte für einen sanften Übergang ge­wählt. So zum Beispiel für die "Abschmelzung der Anrechnungszeiten

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C 024 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Nord

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wegen schulischer Ausbildung", für die "Gesamtleistungsbewertung", fürdie "Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren bei der Altersrente fürFrauen", für die "Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeits­losigkeit oder nach der Altersteilzeit", bei der "Anhebung der Altersgrenzevon 63 Jahren für langjährig Versicherte" und für die "Anhebung derAltersgrenze für Schwerbehinderte".

Der Abbau der zu gewährenden Erziehungszeiten von 36 auf 12 Monatesollte in Monatsschritten pro Jahr, rückwärts gerechnet, von Dezember1991 beginnend bis zum Januar 1969 endend, erfolgen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

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C 025 Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe

Keine Nullrunden bei den Altersrenten

Der Bundeskongress beschließt

Nullrunden bei den Altersrenten sind nicht hinnehmbar im Hinblick auf dielaufenden Verteuerungen der Lebenshaltungskosten. Von daher sind vomGesetzgeber mit Nachdruck die unbedingt notwendigen Rentenerhöhun­gen zu verlangen.

Empfehlung der Antragskommission

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C 026 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz

Erhalt der erworbenen Altersbezüge für Seniorinnen/Senioren

Der Bundeskongress beschließt

Die ver.di-Gremien setzen sich verstärkt für die Erhaltung der erworbenenAltersbezüge und zur zukünftigen Entwicklung entsprechend den steigen­den Lebenshaltungskosten ein.

Das im Erwerbsleben erarbeitete Nettoeinkommen darf im Alter durch Ver­änderungen an der Rentenformel und Sparmaßnahmen nicht zur Alters­armut führen. Der Staat darf nicht den durch Arbeitsleistung erworbenenLebensstandard durch Manipulationen an Renten, Pensionen und Zu­satzrenten das Vertrauen in die geplante Alterssicherung zerstören.

Artfremde Leistungen dürfen nicht weiterhin aus Rentenkassen finanziertwerden und so den Anschein erwecken, dass die Kosten für die Finanzie­rung der Alterseinkommen nicht ausreichen.

Begründung

In den letzten Jahren sind durch vielerlei gesetzliche und fiskalische Maß­nahmen (zum Beispiel Nullrunden, Erhöhung der Sozialabgaben, Änderun­gen an der Rentenformel, Preissteigerungen) die Alterseinkommen negativbelastet worden. Dies führte in den letzten zehn Jahren schon zu Net­tokürzungen der Alterseinkünfte bis zu 20 Prozent. Die aktuelle Formel zurDynamisierung der Rente und weitere angekündigte Kürzungen stehenbevor (zum Beispiel Wirkung der so genannten Nachholfaktoren aus der –nur beschränkt genutzten - Riesterrente, demografischer Faktor, …). Preis­steigerungen bei angekündigten weiteren Nullrunden führen viele Rentne­rinnen/Rentner in die Altersarmut und diese sind dann auf zusätzliche Sozi­alhilfe angewiesen. Die Angst vor sozialem Abstieg steigt. Das Vertrauen inden Sozialstaat darf nicht weiter darunter leiden, dass nur noch Geld in dieRettung der finanziellen Großverdiener gesteckt wird, die die Finanzkriseherbeigeführt haben.

In der Gewerkschaft ver.di sind außer den Arbeitnehmerinnen/Arbeit­nehmern in zunehmendem Maße immer mehr Mitglieder Bezieherinnen/Bezieher von Alterseinkommen, die auf deren Sicherheit gehofft haben. Sie

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C 026 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz

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erwarten, dass sich ihre Gewerkschaft stärker als bisher auch für die Absi­cherung und soziale Weiterentwicklung Ihres Lebensstandards wie bei denLohnrunden der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einsetzt.

Empfehlung der Antragskommission

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Entscheidung des Bundeskongresses

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C 027 Bezirkskonferenz Potsdam-Nordwestbrandenburg

Angleichung des Rentenwertes

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand und die zentralen Gremien von ver.di werden nach­drücklich aufgefordert, sich konsequent für die gerechte Angleichung desaktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West einzuset­zen und einer zu befürchtenden formalen Angleichung des Rentenrechts,die die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern umeinen Teil Ihrer in harter Arbeit erworbenen Rentenansprüche bringenwürde, entgegenzuwirken.

Begründung

Im Einigungsvertrag von 1990 war die schnelle Angleichung der Lebens­verhältnisse in Ost und West, darunter vor allem die Angleichung derLöhne und Gehälter und in der Folge die Angleichung der Renten, vorgese­hen.

Seitdem sind zwei volle Jahrzehnte vergangen und noch immer hinken wirbei den Tarifen und bei den Renten den Alten Bundesländern hinterher.

ver.di hat 2006 ein Modell vorgelegt, das eine Angleichung der Renten inzehn Jahresschritten vorsah. In diesem Vorschlag wurde auch ein Verfah­ren zum Umgang mit der Höherwertung der Einkommen in den neuenBundesländern angeboten.

In einer Unterschriftensammlung haben mehr als 75.000 Menschen ihreZustimmung zu diesem Modell zum Ausdruck gebracht.

Empfehlung der Antragskommission

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Bundessenior/innenkonferenz, LandesbezirkskonferenzBerlin-Brandenburg

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C 028 Bezirkskonferenz Berlin

Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West

Der Bundeskongress beschließt

Wir fordern die unverzügliche Umsetzung des ver.di-Modells zur Anglei­chung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West.

Gleichzeitig wenden wir uns gegen weitere Nullrunden.

Begründung

Wir gehen dem 20. Jahr des Vereinigungsvertrages entgegen. Noch immergibt es zweierlei Rentenwerte in der Bundesrepublik Deutschland.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 001

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 029 Bundessenior/innenkonferenz

Altersarmut bekämpfen

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand setzt sich mit allen gewerkschaftlichen Mitteln für denErhalt einer lebensstandardsichernden Rente ein. Alle Menschen, die aufErwerbsarbeit angewiesen sind, müssen vor Armut geschützt werden. Nurwenn die gesetzliche Rentenversicherung ein Rentenniveau garantiert, dasden bisherigen Lebensstandard absichert, nur dann kann Altersarmut wirk­sam vermieden werden.

Die Riester-Rente birgt mehr Risiken als Vorteile. ver.di muss sich deutlichzur Umlagefinanzierung bekennen; jede Form der Werbung für Riester-Produkte ist zu unterlassen.

Begründung

Mit den Reformen der letzten zehn Jahre wurden der soziale Ausgleichmassiv eingeschränkt. Die persönlichen Risiken wurden privatisiert.

Der Umbau der Finanzierung mit dem Ziel die gesetzliche Rente zu senkenund im Gegenzug die private Vorsorge auszubauen, verhindert Altersarmutnicht. Im Gegenteil: Die Altersarmut wird Realität für Millionen. Der Lebens­standard bleibt nämlich nur für den erhalten, der sich die private Vorsorgeauch tatsächlich leisten kann. Das sind aber nur wenige. Nur jeder dritteArbeitnehmer zahlt in die private Vorsorge ein. Nur für jeden Dritten kanndeshalb gelten: Armut im Alter kann vermieden werden.

Für Versicherte, die über Jahrzehnte abhängig beschäftigt waren, musswieder gelten: Nicht die Fürsorge, sondern die gesetzliche Rente sichertdas Einkommen im Alter.

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C 029 Bundessenior/innenkonferenz

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme mit Änderungen:In den Zeilen 3 und 4 werden die Worte „den Erhalt“ ersetzt durch dieWorte „die Wiederherstellung“

Zeile 11 erhält nach dem Semikolon folgende Fassung „; jede Form derWerbung und Subventionierung für Riester-Produkte ist zu unterlassen.“

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 030 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Die Rente war sicher

Der Bundeskongress beschließt

ver.di bekennt sich ausdrücklich zur Umlagefinanzierung der Rente. Siestellt das einzige solidarische, vor allem aber krisensichere System zur Fi­nanzierung der Rente dar.

Eine kapitalgedeckte Rentenversicherung lehnen wir mit aller Vehemenzab. Die Höhe der zukünftigen Rentenzahlungen darf nicht von der Entwick­lung an den Finanzmärkten abhängen.

Wir fordern daher:

• Eine solidarische Finanzierung der Rentenversicherung, in der alle Ein­kommensarten bei der Finanzierung berücksichtigt werden.

• Einführung einer Höchstrente und das Aufheben der Beitragsbe­messungsgrenze.

• Gewährleistung einer lebensstandardsichernden Altersrente.

• Die Partizipation der Rentnerinnen und Rentner am gesellschaftlichenFortschritt.

• Die Einführung einer Mindestrente oberhalb des Sozialhilfesatzes zumSchutz vor Altersarmut.

• Die variable Gestaltung des Renteneintrittsalters. Beitragszahlerinnen/Beitragszahler mit 40 Beitragsjahren müssen ohne Abschläge in Rentegehen können dürfen.

• Das Ende der Subventionierung von kapitalgedeckten Rentenversiche­rungen durch die öffentliche Hand.

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C 030 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

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Begründung

Den Menschen muss bewusst gemacht werden, dass auch eine kapitalge­deckte Rentenversicherung demographieabhängig ist. Wir stellen fest:

Zinsen fallen nicht vom Himmel, Geld arbeitet nicht und Aktien kaufen sichauch in Zukunft nicht selbst!

Als ver.di-Jugend Baden-Württemberg ist es unsere Aufgabe in die Ge­sellschaft und in die Organisation hineinzuwirken.

Der neoliberale Zeitgeist liegt am Boden, nun ist es an der Zeit an derRente zu retten, was noch zu retten ist.

Blüm hatte recht, denn die Rente war sicher, allein ideologie-, und rendi­tegetriebene „Reformen" haben das umlagefinanzierte System an denAbgrund getrieben.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 029

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 031 Bundesjugendkonferenz

Die Rente war sicher

Der Bundeskongress beschließt

Die ver.di-Jugend bekennt sich ausdrücklich zur Umlagefinanzierung derRente. Sie stellt das einzige solidarische, vor allem aber krisensichere Sys­tem zur Finanzierung der Rente dar. Eine kapitalgedeckte Rentenversiche­rung lehnen wir mit aller Vehemenz ab. Die Höhe der zukünftigen Renten­zahlungen darf nicht von der Entwicklung an den Finanzmärkten abhän­gen. Den Menschen muss bewusst gemacht werden, dass auch eine kapi­talgedeckte Rentenversicherung demographieabhängig ist. Wir stellen fest:

Zinsen fallen nicht vom Himmel, Geld arbeitet nicht und Aktien kaufen sichauch in Zukunft nicht selbst!

Als ver.di-Jugend ist es unsere Aufgabe in die Gesellschaft und in die Or­ganisation hineinzuwirken.

Der neoliberale Zeitgeist liegt am Boden, nun ist es an der Zeit an derRente zu retten, was noch zu retten ist.

Blüm hatte recht, denn die Rente war sicher, allein ideologie-, und rendi­tegetriebene „Reformen" haben das umlagefinanzierte System an denAbgrund getrieben.

Wir fordern daher:

• Eine solidarische Finanzierung der Rentenversicherung, in der alle Ein­kommensarten bei der Finanzierung berücksichtigt werden.

• Einführung einer Höchstrente und das Aufheben der Beitragsbe­messungsgrenze.

• Gewährleistung lebensstandardsichernden Altersrente.

• Die Partizipation der Rentnerinnen und Rentner am gesellschaftlichenFortschritt.

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C 031 Bundesjugendkonferenz

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• Die Einführung einer Mindestrente oberhalb des Sozialhilfesatzes zumSchutz vor Altersarmut.

• Die variable Gestaltung des Renteneintrittsalters. Beitragszahler_innenmit 40 Beitragsjahren müssen ohne Abschläge in Rente gehen könnendürfen.

• Das Ende der Subventionierung von kapitalgedeckten Rentenversiche­rungen durch die öffentliche Hand.

Begründung

Erfolgt mündlich

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 029

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 032 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Existenzsichernde Mindestrente

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundeskongress wird aufgefordert, sich für die Einführung einer exis­tenzsichernden Mindestrente bei Regelaltersrenten und Renten bei vollerErwerbsminderung ohne Bedürftigkeitsprüfung auszusprechen und dieseForderung wirksam in die öffentliche Diskussion in der Gesellschafteinzubringen.

Begründung

In unserer monetär geprägten Gesellschaft ist ein Mindestrentenniveau fürjede Empfängerin/jeden Empfänger von Regelaltersrente und Rente beivoller Erwerbsminderung unabdingbar, um das Postulat des Grundgeset­zes von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen zu verwirklichenund um Altersarmut sowie Armut und Stigmatisierung chronisch krankerund behinderter Menschen zu verhindern.

Massenarbeitslosigkeit, Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärerBeschäftigungsverhältnisse sowie das Fehlen eines allgemein gültigenMindestlohns führten bei immer mehr Menschen zu einer Einkommenssi­tuation, die beträchtliche Negativwirkungen auf die künftige Rente hat. Ins­besondere der Bezug von Hartz-IV-Leistungen nach SGB II wirkt sichwegen der gesetzlich festgelegten verschwindend geringen Rentenbei­tragszahlungen verheerend auf die Rentenanwartschaften der Betroffenenaus. Das von den Behörden seit Einführung des Arbeitslosengeldes IIbisher bevorzugte Instrument der Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mitMehraufwandsentschädigung stellt wegen der Nichterhebung von Bei­trägen zur Rentenversicherung eine gravierende Ungerechtigkeit dar. Fürviele Betroffene ist damit Altersarmut und zementierte Abhängigkeit vonSozialleistungen vorprogrammiert. Vor dem Hintergrund des Mangels anexistenzsichernden Arbeitsplätzen, der Erhöhung des Renteneintrittsaltersund des weit verbreiteten Drucks, unter Inkaufnahme dauerhafter Renten­abschläge vorzeitig in Rente zu gehen, stellt eine existenzsichernde Minde­strente ohne Bedürftigkeitsprüfung eine dringliche Forderung dar, um Men­schen in höherem Lebensalter und/oder mit Behinderungen und chroni­schen Erkrankungen ein materiell ausreichend gesichertes Leben in Würde

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C 032 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

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zu garantieren. Gerade alten, behinderten und kranken Menschen solltenaufwendige Antragstellungen und Bedürftigkeitsprüfungen aus grundsätzli­cher humanitärer Erwägung und zum Abbau einer ausufernden Bürokratiegenerell erspart werden.

Empfehlung der Antragskommission

AblehnungDadurch erledigt folgender Antrag C 033 (Zeilen 34 - 39)

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 033 Bundeserwerbslosenausschuss

Altersarmut von prekär Beschäftigten und Arbeitslosen vermeiden!

Der Bundeskongress beschließt

A) Keine Zwangsrentenabschläge beim SGB II ver.di wird sich auf allen Ebenen eingehend und nachdrücklich dafür ein­setzen, dass für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach dem SGB II,die lediglich Erwerbseinkommen von weniger als 400,00 Euro haben, dieabschlagsbehaftete Zwangsverrentung mit Vollendung des 63. Lebensjah­res (§ 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 a SGB II) ersatzlos gestrichen wird.Jede/Jeder muss sich anhand der zu erwartenden Einkommensverhält­nisse selbst frei entscheiden können, ob überhaupt oder gegebenenfallswann sie/er unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen in die Altersrentegeht. Personen, deren Altersrente voraussichtlich unterhalb derAltersgrundsicherung liegen wird, müssen ganz besonders dabei unter­stützt werden, eine existenzsichernde Altersrente erreichen zu können.

Eine erzwungene Verrentung mit Abschlägen von älteren geringfügig Be­schäftigten und Erwerbslosen ist völlig unangemessen. Den Entzug vonArbeitslosengeld II für rentennahe Jahrgänge und den Zwang eine Rentemit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen zu müssen, lehnt ver.diebenso ab wie die daraus resultierende Ausbreitung und Vertiefung vonAltersarmut sowie die damit verbundene Entstellung der Arbeitsmarktstatis­tiken. ver.di fordert für die Kolleginnen und Kollegen, die auf Arbeitslo­sengeld II (ALG II) angewiesen sein werden – sei es weil sie niedrigeLöhne beziehen, sei es dass sie erwerbslos sind – eine bessere Existenzsi­cherung im Alter, insbesondere den abschlagsfreien Übergang in dieRente. Die Zwangsverrentung muss abgeschafft werden.

B) Rentenversicherungsbeiträge beim SGB II wieder einführen ver.di wird sich dafür einsetzen, dass bei der Rentenversicherung für Be­zieherinnen/Bezieher von Leistungen nach dem SGB II wieder Rentenbei­träge eingezahlt werden. Die Höhe der Beiträge soll geeignet sein, Alters­armut zu verhindern.

C) Existenzsichernde Mindestrente ver.di wird sich für die Einführung einer existenzsichernden Mindestrentefür Regelaltersrenten und Renten bei voller Erwerbsminderung ohne Be­

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C 033 Bundeserwerbslosenausschuss

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dürftigkeitsprüfung einsetzen und sich dem entsprechend in die öffentlichegesellschaftliche Debatte einbringen.

Begründung

A) Keine Zwangsrentenabschläge Seit dem 1. Januar 2008 werden alle Personen, die Leistungen nach demSGB II beziehen und Erwerbseinkommen von weniger als 400,00 Euro ha­ben, mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezwungen, unter drastischerMinderung der Rentenzahlungen in die Altersrente zu gehen. Die Erwerbs­tätigenquote der über 62-jährigen liegt nach Herausrechnung der Beamtin­nen/Beamten weit unter 33 Prozent der Bevölkerung.

Trotzdem werden geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose, die Leistungennach dem SGB II beziehen, gezwungen, mit Vollendung des 63. Lebens­jahres in Rente zu gehen. Für jeden Monat, mit dem sie vor Erreichen ihresRegelrentenbezuges (derzeit noch das 65. Lebensjahr, später das 67.Lebensjahr) Rente beanspruchen müssen, werden ihnen bis zum Lebens­ende 0,3 Prozent ihres Rentenbeitrages gekürzt. Hierdurch wird Armut imAlter vorprogrammiert und Langzeitarbeitslose werden auf die Grundsiche­rung im Alter verwiesen mit der Konsequenz, dass zukünftige Generatio­nen für die Fehlentscheidungen der heutigen Politik werden zahlen müs­sen.

Den Entzug von Arbeitslosengeld II für rentennahe Jahrgänge und denZwang eine Rente mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen zumüssen, lehnt ver.di ebenso ab wie die daraus resultierende Ausbreitungund Vertiefung von Altersarmut sowie die damit verbundene Entstellungder Arbeitsmarktstatistiken.

Erwerbslose ab dem 58. Lebensjahr werden nicht mehr in der Statistik alsarbeitslos erfasst. Es geht nicht an, dass immer mehr Betroffene und ihrePartnerinnen und Partner infolge der Misere am Arbeitsmarkt in die Alters­armut und die von den Kommunen getragene Sozialhilfe und Grundsiche­rung im Alter gezwängt werden – sei es wegen ergänzendem ALG II beiGeringverdienerinnen und -verdienern, sei es wegen ergänzendem ALG IIbei niedrigem Arbeitslosengeld (ALG I), sei es dass das ALG I abgelaufenist und nur noch Anspruch auf ALG II besteht – sei dies der Fall bei denBetroffenen selbst oder bei ihren Partnerinnen und Partnern.

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C 033 Bundeserwerbslosenausschuss

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Wenn die durch Abschläge gekürzte Rente zum Überleben nicht reicht,müssen die Betroffenen zunächst Sozialhilfe beantragen und in dem Zu­sammenhang ihre Altersrücklagen teilweise oder vollständig auflösen. Siemüssen monate- und jahrelang zum Sozialamt gehen, da die Grundsiche­rung im Alter erst mit der Regelaltersgrenze eintritt. Eine Vielzahl von über50-jährigen ist ohnehin durch die niedrigeren Rentenbeiträge beim Arbeits­losengeld (ALG I), durch die gestrichenen Rentenbeiträge beim ALG II,durch die verkürzte Einzahlungsdauer von (höheren) Rentenbeiträgen,durch den Verbrauch von Vermögen beim ALG II und durch niedrigereLöhne bei zwischenzeitlichen befristeten und subventionierten Beschäf­tigungsverhältnissen sehr benachteiligt. Ihnen wurde nun auch noch eineKürzung ihrer Altersrente um derzeit bis zu 7,2 Prozent und mit der Rentemit 67 um bis zu 14,4 Prozent aufgezwungen (falls die Rente mit 67 auf­recht erhalten wird). Das ist angesichts der Arbeitsmarktlage und der Be­schäftigungssituation für über 60-jährige eine skandalöse soziale Unge­rechtigkeit.

B) Rentenbeiträge für ErwerbsloseNach der Kürzung der Rentenbeiträge durch die Hartz-IV-Reform (SGB II)wurden die Beiträge zur Rentenversicherung schrittweise gekürzt. Nachden Sparbeschlüssen des Frühjahrs 2010 sind die Rentenbeiträge für Be­zieherinnen/Bezieher von Leistungen nach dem SGB II vollständig entfal­len. Hierdurch wird Armut im Alter vorprogrammiert und Langzeitarbeitsloseauf die Grundsicherung im Alter verwiesen mit der Konsequenz, dasszukünftige Generationen für die Fehlentscheidungen der heutigen Politikwerden zahlen müssen.

C) Existenzsichernde Mindestrente In unserer monetär geprägten Gesellschaft ist ein Mindestrentenniveau fürjede Empfängerin/jeden Empfänger von Regelaltersrente und Rente beivoller Erwerbsminderung unabdingbar, um das Postulat des Grundgeset­zes von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen zu verwirklichenund um Altersarmut sowie Armut und Stigmatisierung chronisch krankerund behinderter Menschen zu verhindern.

Massenarbeitslosigkeit, Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärerBeschäftigungsverhältnisse sowie das Fehlen eines allgemein gültigenMindestlohns führten bei immer mehr Menschen zu einer Einkommenssi­tuation, die beträchtliche Negativwirkungen auf die künftige Rente hat. Ins­

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C 033 Bundeserwerbslosenausschuss

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besondere der Bezug von Hartz-IV-Leistungen nach SGB II wirkt sichwegen der gesetzlich festgelegten verschwindend geringen Rentenbei­tragszahlungen verheerend auf die Rentenanwartschaften der Betroffenenaus. Das von den Behörden seit Einführung des Arbeitslosengeldes IIbisher bevorzugte Instrument der Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mitMehraufwandsentschädigung stellt wegen der Nichterhebung von Bei­trägen zur Rentenversicherung eine gravierende Ungerechtigkeit dar. Fürviele Betroffene ist damit Altersarmut und zementierte Abhängigkeit vonSozialleistungen vorprogrammiert.

Vor dem Hintergrund des Mangels an existenzsichernden Arbeitsplätzen,der Erhöhung des Renteneintrittsalters und des weit verbreiteten Drucks,unter Inkaufnahme dauerhafter Rentenabschläge vorzeitig in Rente zu ge­hen, stellt eine existenzsichernde Mindestrente ohne Bedürftigkeitsprüfungeine dringliche Forderung dar, um Menschen in höherem Lebensalter und/oder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein materiell aus­reichend gesichertes Leben in Würde zu garantieren. Gerade alten, be­hinderten und kranken Menschen sollten aufwändige Antragstellungen undBedürftigkeitsprüfungen aus grundsätzlicher humanitärer Erwägung undzum Abbau einer ausufernden Bürokratie generell erspart werden.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme mit Änderungen:Zeilen 3 bis 33 Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 001

Zeilen 34 bis 39 erledigt durch Antrag C 032

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 034 Bezirkskonferenz Frankfurt am Main und Region

Gegen Rente mit 67 - Soziale Alternativen sind möglich

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, die im Gesetz vorgesehene Überprüfungsklausel2010 zu nutzen, um den Rentenbeginn auf 65 zurückzusetzen.

ver.di lehnt die Rente mit 67 ab. Wir werden alles dafür tun, dass die Er­höhung des gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter ab 2012 insbesonderedurch die Wirkung der Bestandsprüfungsklausel verhindert wird. Arbeitneh­merinnen/Arbeitnehmer müssen flexibel und sozial abgesichert in denRuhestand wechseln können. Wir halten daran fest, der Gefahr wachsen­der Altersarmut wegen Rentenkürzung, prekärer Beschäftigung und in­stabiler Erwerbsverläufe lässt sich begegnen. Für ältere Arbeitnehmerin­nen/Arbeitnehmer, insbesondere erwerbsgeminderte Menschen, die esnicht bis zur Rente schaffen, muss es abgesicherte Ausstiegsmöglichkeitengeben. Vorschläge für ein Einlenken haben ver.di und DGB immer wiedergemacht und werden sie weiterhin in die Diskussion einbringen. In der Per­spektive halten wir auch zukünftig an dem schrittweisen Ausbau der ge­setzlichen Rente zur Erwerbstätigenversicherung fest.

Im Gegensatz zur derzeitigen Politik fordert der Bundeskongress:

• Beendigung der unterschiedlichen Berechnungen der Renten­ansprüche in den alten und neuen Bundesländern;

• bessere Absicherung von Langzeitarbeitslosigkeit in der Rentenversi­cherung;

• garantierte Dynamisierung der Renten zumindest in Höhe der Preisstei­gerungsrate;

• erleichterter Zugang zur Erwerbsminderungsrente für ältere Arbeitneh­merinnen/Arbeitnehmer.

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C 034 Bezirkskonferenz Frankfurt am Main und Region

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme mit Änderungen:Zeile 4 wird "2010" gestrichen

In Zeile 8 wird das Wort "verhindert" ersetzt durch die Worte "rückgängiggemacht"

Dadurch erledigt folgende Anträge C 036, C 037, C 038, C 039,C 040, C 041, C 042, C 043, C 044

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 7

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C 035 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Bayern

Rücknahme des Rentenalters ab 67

Der Bundeskongress beschließt

Wir fordern die Rücknahme der Rentenalterserhöhung bis 67!

Wir fordern deshalb:

• ver.di muss auf allen Ebenen dieses Thema forciert angehen durchKampagnen, zentrale Veranstaltungen, Demonstrationen und Öffent­lichkeitsarbeit,

• gemeinsame Stärke aller Gewerkschaften im DGB und die

• Zusammenarbeit mit Bündnispartnern auf allen Ebenen nutzen.

Wir fordern die Wiedereinführung der umlagefinanzierten solidarischenRentenversicherung!

Wir fordern eine Rentenerhöhung für sozial Schwache und eine Mindest­rente für ein armutssicheres Auskommen!

Begründung

Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern wird dieses exorbitanthohe Rentenalter für viele nicht gesund und gesichert erreichbar sein!

Vor 13 Jahren betrug das Rentenalter für Frauen 60 Jahre - das muss un­ser Ziel sein!

Schon jetzt schafft es nur jeder zehnte sozialversicherungspflichtige Arbeit­nehmer bis in die Altersrente.

Eine Arbeiterin/ein Arbeiter werden nach einer Prognose bei einer Rentemit 67 Jahren den 75. Geburtstag nicht mehr erleben. Bei höheren Ange­stellten werden immerhin 14 Jahre längere Rentenzahlungen prognosti­ziert.

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C 035 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Bayern

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Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Teilzeit und niedrige Löhne werden in millio­nenfache Altersarmut führen. Arbeitnehmerfinanzierte Arbeitszeitver­kürzungen, wie Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeit, werden sich nurprivilegierte Beschäftigte leisten können bzw. Arbeitnehmerinnen/Arbeit­nehmer, die enorme finanzielle Abstriche machen müssen, die ihrenLebensstandard weiter absenken!

Durch die so genannte Riesterrente haben die Versicherungen und Bankengewaltige Gewinne gemacht, für die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind die Lasten weiter gestiegen und ist die Riesterrentemeist nicht rentabel oder zu teuer, da die Lebenshaltungskosten weitersteigen.

Gerade in unserem Bereich sind die Arbeitsbelastungen weiter gestiegen,es ist kein Arbeitsplatz verzichtbar, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerhaben aber auch Anspruch auf ihre Gesundheit.

Der Solidarpakt muss weiter erhalten bleiben und Verschlechterungenzurückgenommen werden.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Bundesfachbereichskonferenz 8, LandesbezirkskonferenzBaden-Württemberg

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C 036 Bezirkskonferenz Ostwürttemberg-Ulm

Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und Wieder-einführung des Renteneintrittsalters mit 65 - verbunden mit derMöglichkeit, nach 40 beitragspflichtigen Tätigkeitsjahren in Rente zugehen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich weiterhin für die Rücknahme des Gesetzes zum Renten­eintritt mit 67 Jahren und die Wiedereinführung des gesetzlichen Renten­eintrittsalters mit 65 Jahren ein.

Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, nach 40 sozialversi­cherungspflichtigen Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Begründung

Viele Menschen arbeiten in Berufen mit schwerer körperlicher und/odergeistiger Belastung. In der Vergangenheit konnten diese Menschen auf­grund ihrer Belastungen oftmals noch nicht einmal bis zum Renteneintritts­alter von 65 Jahren berufstätig bleiben, sondern mussten früher in Rentegehen.

Die jetzige gesetzliche Regelung "Renteneintrittsalter mit 67 Jahren" hatdeshalb für diejenigen, die früher in Rente gehen müssen, durch die damitverbundene Abschlagsregelung vor allem zu Folge, dass ihre Rentegekürzt wird.

Deshalb muss das gesetzliche Renteneintrittsalter wieder auf "65 Jahre"festgelegt werden.

Die Erwerbsbiografien von heute verdeutlichen, dass eine kontinuierlicheLebensarbeitszeit vom 14. bis zum 65. Lebensjahr kaum mehr möglich ist,weil Erziehungszeiten, Arbeitslosigkeit und andere Zeiten der Unterbre­chung zum Lebensalltag gehören.

Wenn Teile der Bevölkerung dennoch jahrzehntelang dazu beitragen, dassbundesdeutsche Sozialversicherungssystem aufrecht zu erhalten, dannmüssen ihre Beiträge dazu entsprechend gewürdigt werden.

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C 036 Bezirkskonferenz Ostwürttemberg-Ulm

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Wie - zumindest derzeit noch in vielen anderen Ländern Europas und dar­über hinaus - müssen deshalb alternativ auch 40 sozialversicherungspflich­tige Erwerbsjahre ausreichen, um in Rente gehen zu können.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 037 Bundesarbeiter/innenkonferenz

Rücknahme der Rente mit 67

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand setzt sich weiterhin mit aller Kraft für die Rücknahmeder Rente mit 67 und aller Maßnahmen zur Rentenkürzung ein. Er verstärktbestehende Initiativen zur Durchsetzung einer gerechten und sozial ausge­wogenen Alterssicherung.

Begründung

Die Rente mit 67 trifft besonders Arbeiterinnen und Arbeiter, die hauptsäch­lich harte körperliche Arbeit verrichten und häufig zu den Geringverdiene­rinnen/Geringverdienern gehören. Schon heute scheiden mehr als 50 Pro­zent der Arbeiterinnen/Arbeiter vor dem Erreichen des regulären Renten­eintrittsalters aus dem Berufsleben aus und müssen erhebliche Renten­kürzungen aufgrund von Abschlagszahlungen hinnehmen. Bis zu 25 Pro­zent der Arbeiterinnen und Arbeiter sterben, bevor sie in Rente gehen kön­nen. Bei den oftmals niedrigen Renten, die Arbeiterinnen und Arbeiter be­kommen, bedeutet dies – insbesondere bei „Mindestlöhnern“ oder bei Un­terbrechungen der Beschäftigungszeiten durch Arbeitslosigkeit oderKindererziehungszeiten - selbst nach über 40 Jahren Erwerbstätigkeit einLeben in Altersarmut.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 038 Landesbezirkskonferenz Hamburg

Rücknahme der Rente mit 67

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand setzt sich weiterhin mit aller Kraft für die Rücknahmeder Rente mit 67 und aller Maßnahmen zur Rentenkürzung ein. Er verstärktbestehende Initiativen zur Durchsetzung einer gerechten und sozial ausge­wogenen Alterssicherung, wie sie mit dem Antrag C 001 auf dem letztenBundeskongress skizziert wurde.

Begründung

Die Rente mit 67 trifft besonders Arbeiterinnen und Arbeiter, die hauptsäch­lich harte körperliche Arbeit verrichten und häufig zu den Geringverdienerngehören. Schon heute scheiden mehr als 50 Prozent der Arbeiterinnen undArbeiter vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters aus demBerufsleben aus und müssen erhebliche Rentenkürzungen aufgrund vonAbschlagszahlungen hinnehmen. Bis zu 25 Prozent der Arbeiterinnen undArbeiter sterben, bevor sie in Rente gehen können. Bei den oftmals nied­rigen Renten, die Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen, bedeutet dies –insbesondere bei „Mindestlöhnern“ oder bei Unterbrechungen der Beschäf­tigungszeiten durch Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeiten - selbstnach über 40 Jahren Erwerbstätigkeit ein Leben in Altersarmut.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 039 Bezirksfachbereichskonferenz 5 Mittelbaden-Nordschwarzwald

Rücknahme der Rente mit 67

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für die Rücknahme der Erhöhung des Renteneintrittsaltersauf 67 Jahre ein.

Begründung

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist im Zusammenhang mit den ho­hen Arbeitslosenzahlen, insbesondere der hohen Jugendarbeitslosigkeit,falsch. Um die Arbeitslosigkeit zu senken, ist eine Reduzierung des Ren­teneintrittsalters, auch unterhalb 65 Jahre, erforderlich.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 040 Bundesfachbereichskonferenz 5

Rücknahme der Rente mit 67

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für die Rücknahme der Erhöhung des Renteneintrittsaltersauf 67 Jahre ein.

Begründung

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist im Zusammenhang mit den ho­hen Arbeitslosenzahlen, insbesondere der hohen Jugendarbeitslosigkeit,falsch. Um die Arbeitslosigkeit zu senken, ist eine Reduzierung des Ren­teneintrittsalters, auch unterhalb 65 Jahre, erforderlich.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 041 Bundesfachbereichskonferenz 10

Rücknahme der Anhebung der Regelaltersgrenze

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Bundesregierung und derBundestag die im März 2007 beschlossene schrittweise Anhebung derRegelaltersgrenze über das 65. Lebensjahr hinaus, zurücknimmt.

Begründung

Die Verabschiedung der "Rente mit 67" durch den Bundestag war ein ent­scheidender Fehler in der Politik.

Nicht nur die physischen Belastungen am Arbeitsplatz schränken die Leis­tungsfähigkeit über dem 65. Lebensjahr ein, sondern auch die seit Jahrensteigenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen als Dauerbe­lastung zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 führt zur vorzeitigenInanspruchnahme der Altersrente mit Rentenabschlägen und somit zu ei­ner Rentenkürzung und Altersarmut.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 042 Bezirksfachbereichskonferenz 9 Rosenheim

Abschaffung der Rente mit 67

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dasRenteneintrittsalter wieder auf 65 Jahre gesenkt wird.

Begründung

Altersarmut durch Frühverrentung muss verhindert werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 11

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C 043 Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Bayern

Rente mit 65

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für das politische Ziel ein, die gesetzliche Regel­altersgrenze von höchstens 65 Jahren erneut einzuführen, bekämpft als ei­nen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt alle dabei gegen die Arbeitnehmerin­nen/Arbeitnehmer wirkenden Regelungen und wirbt für die Schaffung einesgesetzlichen Rahmens, der tätigkeits- und belastungsabhängig auchfrühere Renteneintritte ohne Rentenabzug ermöglicht.

Begründung

Nach wie vor ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter wesentlich unter­halb der früheren Grenze von 65 Jahren, da zum ersten die dazu nötigenArbeitsplätze für ältere Beschäftigte fehlen und zweitens viele Beschäftigteaus gesundheitlichen Gründen die Regelaltersgrenze nicht erreichen kön­nen. In Folge dieser vorhersehbaren Entwicklung gestaltet sich die Anhe­bung des Renteneintrittsalters für eine zunehmende Zahl von Arbeitnehme­rinnen/Arbeitnehmern als Rentenkürzung und führt immer häufiger zuAltersarmut. In Anbetracht zunehmender Leistungsverdichtung, steigenderArbeitszeiten und gesundheitsgefährdender Flexibilisierung der Arbeitsweltist wegen der gewachsenen Belastungen eher ein früherer Renteneintrittnötig, statt langjährig Beschäftigte eine absehbare Rentenkürzung zuzumu­ten.

Insbesondere im Verkehrsbereich, im Nahverkehr ebenso wie an denFlughäfen, sind die Beschäftigten weitgehend in Schicht- und Wechsel­schicht eingesetzt und außergewöhnlich, auch körperlich belastendeArbeitsbedingungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Der bayerischeLandesbezirksfachbereichsvorstand Verkehr (FB 11) sieht es daher als un­abdingbar an, dass ver.di entschieden für eine Abwendung der sehrweitgehend drohenden Altersarmut eintritt.

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C 043 Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Bayern

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 044 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Altersrente mit 65 Jahren

Der Bundeskongress beschließt

ver.di sowie der DGB setzen sich gegenüber dem Gesetzgeber für dieWiedereinführung der gesetzlichen Altersrente mit 65 Jahren ein. DesWeitern ist den sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmern nach 40 Versicherungsjahren und der Vollendungdes 60 Lebensjahres ein Ausscheiden aus dem Berufsleben zu ermögli­chen, ohne das versicherungsmathematische Abschläge vorgenommenwerden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 034

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 045 Bundeskonferenz MTI

Rente mit 67 verhindern

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich weiterhin gegen die Rente mit 67 ein. In künftigen Ta­rifforderungen sind Regelungen zum vorzeitigen Ausstieg aus demErwerbsleben zu vereinbaren.

Begründung

In ver.di-Publikationen wipo aktuell und sopo sind Lösungen zur Verhinde­rung der Rente mit 67 beschrieben. So ist eine Erhöhung der Rentenbei­träge um 0,5 Prozent ein guter Weg, um das Rentenalter bei 65 Jahren zubelassen.

Weitere Wege hierzu können sein: Langzeitkonten, Altersteilzeitverträge,gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben etc.

Wir stellen uns hierbei ein so genanntes Cafeteriamodell im Hinblick aufden demografischen Wandel vor. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeit­nehmer soll sich aus einer Vielzahl von Möglichkeiten zum Ende seinerErwerbsphase sein Ausstiegsmodell unter tarifvertraglicher Grundlageselbst aussuchen können. Der Überforderungsschutz, der bei Altersteilzeit­modellen nur einen bestimmten Prozentsatz im Betrieb zulässt, muss deut­lich erweitert werden, sodass jede/jeder die/der möchte, auch in Alters­teilzeit gehen kann. Renteneinbußen für besonders belastete Berufs­gruppen sollen über tarifvertragliche Regelungen solidarisch abgefedertwerden.

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C 045 Bundeskonferenz MTI

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag C 046

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 046 Bundesfachgruppenkonferenz Industrie und industrielle Dienstleistungen

Rente mit 67 verhindern

Der Bundeskongress beschließt

Sollte es auf politischem Weg nicht durchsetzbar sein, die Rente mit 67 zuverhindern, muss ver.di in den künftigen Tarifverträgen einen Ausstieg mit65 Jahren aus dem Erwerbsleben fordern und durchsetzen.

Begründung

In ver.di-Publikationen wipo aktuell und sopo sind Lösungen zur Verhinde­rung der Rente mit 67 beschrieben. Wege hierzu können sein:Langzeitkonten, Altersteilzeitverträge, gleitender Ausstieg aus demErwerbsleben etc.

Wir stellen uns hierbei ein so genanntes Cafeteriamodell im Hinblick aufden demografischen Wandel vor. Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmersoll sich aus einer Vielzahl von Möglichkeiten zum Ende seinerErwerbsphase sein Ausstiegsmodell unter tarifvertraglicher Grundlageselbst aussuchen können. Der Überforderungsschutz, der bei ATZ-Model­len nur einen bestimmten Prozentsatz im Betrieb zulässt, muss deutlicherweitert werden, so dass Jede/Jeder die/der möchte, auch in ATZ gehenkann.

Renteneinbußen für besonders belastete Berufsgruppen sollen über ta­rifvertragliche Regelungen solidarisch abgefedert werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 045

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 047 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

Senkung des Renteneintrittsalters

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenendafür einzusetzen, dass eine Gesetzesänderung zur Senkung des Renten­eintrittsalters ohne Kürzungen erreicht wird.

Ziel ist die Rente mit 60 Jahren.

Begründung

Die Realität zeigt, dass in vielen Berufsbranchen das Erreichen des Rente­nalters mit 67 Jahren unrealistisch ist. Berufsbelastungen und -krankheitenzwingen eine Mehrzahl von Beschäftigten vorzeitig und damit mit erhebli­chen finanziellen Einbußen in Rente zu gehen.

Ansprüche auf Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente müssen durch langandauernde Gerichtsverfahren durchgesetzt werden.

Durch eine radikale Kürzung des Renteneintrittsalters haben mehr jungeMenschen Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Dadurch erledigt folgender Antrag C 048

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 048 Bundesarbeiter/innenkonferenz

Rücknahme der Rente mit 67 und Absenkung desRenteneintrittsalters auf 60 Jahre

Der Bundeskongress beschließt

ver.di fordert die Rücknahme der Rente mit 67 und eine Absenkung desRenteneintrittsalters auf 60 Jahre.

Begründung

Wer im Arbeitsleben steht, kennt kaum Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,die älter sind als 60 Jahre. Es gibt darüber genug statistisches Material,das diesen Erfahrungsansatz bestätigt.

Warum führt nun die Bundesregierung die Rente mit 67 Jahren ein? Siebegründet diese Einführung mit einer älter werdenden Gesellschaft. Dabeiblendet sie vollkommen aus, dass diese Entwicklung keine neue Erschei­nung ist. Seit Bestehen des solidarisch finanzierten Rentensystems, müs­sen immer weniger Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer immer mehr Rentne­rinnen/Rentner bezahlen. Dies funktionierte so lange, wie die Lohnkostensanken und die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einen gerechten Anteil anden damit gesteigerten Gewinnen erhielten.

Dass die Arbeitgeber solidarisch den gleichen Anteil wie die Arbeitnehme­rinnen/Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlten, war für das Renten­system lebenswichtig. In den letzten Jahren wurde von diesem solidarischfinanzierten Rentensystem abgewichen. Arbeitgeberanteile wurden festge­schrieben, Niedriglöhne eingeführt und die Arbeitnehmerinnen/Arbeitneh­mer wurden nicht mehr an den steigenden Gewinnen der Unternehmen be­teiligt.

Ein Geschenk an die Versicherungsunternehmen des Landes war dieRiesterrente. Die Menschen sollten sich privat versichern und bekamendafür staatliche Unterstützung, die sie wiederum über die Steuern selberbezahlten. Versicherungunternehmen machen damit Riesengewinne, die ineinem staatlichen Rentensystem wohl besser aufgehoben wären.

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C 048 Bundesarbeiter/innenkonferenz

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Außerdem wurde den Arbeitgebern über Jahre hinweg ermöglicht, ihre äl­ter werdenden Beschäftigten zu Lasten der Rentenkasse über Vorruhe­standsregelungen abzubauen.

Dies sind nur Eckpunkte, die das vorhandene Loch in der Rentenkasseerklären. Es ist wenig einsichtig, warum wir über Rentenkürzungen dieseEntwicklung sponsern sollen. Wer glaubt schon, dass er bis zum 67Lebensjahr in Arbeit stehen wird? Armut im Alter wird für viele von unsRealität, wenn wir dieses Gesetz nicht mit unserer ganzen Kraft verhindern.Darum lasst uns aktiv werden. Ein erster Schritt dahin wäre, diesen Antraganzunehmen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 047

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 049 Landesbezirkskonferenz Hessen

Weg mit der Rente ab 67

Der Bundeskongress beschließt

ver.di lehnt die 2007 von der Koalition aus SPD und CDU/CSU beschlos­sene Erhöhung des Renteneintrittsalters ab. Wir fordern den Bundesvor­stand sowie alle ver.di-Gliederungen auf, sich aktiv für eine Absenkung desRenteneintrittsalters einzusetzen. In Tarifverträgen darf künftig keine Mög­lichkeit zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit vereinbart werden. In denBetrieben und Dienststellen ist intensiv zu diskutieren und Widerstandgegen die Rente mit 67 zu organisieren mit dem Ziel, eine Absenkung desRenteneintrittsalters in einem ersten Schritt auf 65 zu erreichen.

Begründung

Die von den Banken ausgelöste und durch Gesetze und wegschauendeRegierungen begünstigte Wirtschaftskrise hat die Chancen der „Älte-ren“ auf dem Arbeitsmarkt erneut verschlechtert. Aber selbst ohne die Wirt­schaftskrise, war, ist es und wäre es künftig in vielen Berufen nicht möglichgewesen, bis 67 zu arbeiten. Folglich ist die Rente mit 67 nichts anderesals ein Sparpaket zu Lasten der Älteren. Aber nicht nur das - folgt man derLogik der Anhebung des Renteneintrittsalters, wird die Rente mit 67zwangsläufig durch die Rente mit 69, 71, 73 usw. ersetzt. Die DeutscheBank hat die Rente mit 69 ja bereits gefordert.

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird begründet mit der längerenLebenserwartung der Menschen, die ja dann zwangsläufig länger Rentebeziehen, und der immer kleiner werdenden Zahl von Rentenbeitragszah­lern, durch den Rückgang des Anteils der Bevölkerung im „arbeitsfähi-gen“ Alter in der Bundesrepublik Deutschland.

Statistisch betrachtet wird sich dieses Verhältnis weiter verschlechtern. DieLösung des Problems der Finanzierung der Rente kann daher nicht durcheine Anhebung des Renteneinrittsalters gelöst werden, das Problem wirdlediglich zu Lasten der Älteren nach hinten verschoben und trifft dann auchdie, die sich heute als die Jungen bezeichnen und mit Blick auf die Höheder Rentenbeitragszahlung eine Anhebung des Renteneintrittsalters be­grüßen.

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C 049 Landesbezirkskonferenz Hessen

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Wir müssen endlich zur Kenntnis nehmen, die Bundesrepublik Deutsch­land, Europa, wird alt, die Welt wird jung und die Zahl der Menschenwächst. Arbeitskräfte wird es in einer globalen Welt daher künftig nicht we­niger, sondern deutlich mehr geben. Die entscheidende Frage ist, wird esauch mehr Arbeitsplätze geben und werden die Menschen auf diesenArbeitsplätzen so bezahlt, dass sie einerseits davon gut leben und anderer­seits den Generationenvertrag einhalten können. Die Menschen sind dannwohl eher nicht Deutsche, sondern Inder, Pakistani oder Menschen ausAfrika. Abgesehen davon gibt es zurzeit aber in der BundesrepublikDeutschland selbst genug Menschen, die gerne arbeiten würden und kei­nen Arbeitsplatz bekommen.

Es gilt, die Krankheit zu heilen und nicht an den Symptomen zu doktern.Der Erhalt des Rentensystems hat ja keinen Selbstzweck. Es dient dazu,denjenigen, die den Großteil ihres Lebens mit ihrer Arbeitsleistung dazubeigetragen haben, die Lebensbedingungen insgesamt zu verbessern, einLeben im Alter unter menschenwürdigen Umständen zu ermöglichen. Ander Finanzierung sollen sich Arbeitnehmen und Arbeitgeber gleichermaßenbeteiligen.

Wenn nun dieser Zweck der Rente weiter ausgehöhlt wird, um das Systemzu sichern, ist das absurd und führt im Ergebnis zur Abschaffung der soli­darisch und paritätisch finanzierten Altersrente. Das wiederum kann nur imInteresse der Arbeitgeber sein, die so ihren Teil an der Finanzierung derAlterssicherung einsparen können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerwären dann zur Sicherung ihres Alters auf den Kapitalmarkt angewiesen,wozu das führen kann haben wir erlebt.

Der Erhalt eines solidarisch und paritätisch finanzierten Rentensystems istdaher auch und gerade im Interesse der jungen Menschen. Das wird nichtgesichert durch die Anhebung der Lebensarbeitszeit, sondern bedroht.

Auch wenn der erste Aufruf von ver.di, Aktionen gegen die Einführung derRente mit 67 durchzuführen, gescheitert ist, sollten wir den Kampf nichtaufgeben.

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C 049 Landesbezirkskonferenz Hessen

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 050 Bundesfachbereichskonferenz 2

Teilerwerbsgemindertenrente und Hinzuverdienstgrenze

Der Bundeskongress beschließt

ver.di wird aufgefordert, intensiv auf das Bundesministerium für Arbeit undSoziales einzuwirken, damit zukünftig folgendes gilt:

Die tariflichen Sonderzahlungen werden bei der Anzahl der Überschreitun­gen der Hinzuverdienstgrenze nicht berücksichtigt.

Begründung

Eine Beschäftigte/ein Beschäftiger der eine Teilerwerbsunfähigkeitsrenteerhält, darf bis zu einer bestimmten Grenze im Monat hinzuverdienen. Die­sen Hinzuverdienstgrenzbetrag darf er zweimal im Jahr bis zum doppeltenGrenzbetrag überschreiten. Überschreitet er ihn jedoch mehr als zweimal,erfolgt eine Rentenkürzung. Einmalzahlungen, Sonderzuwendungen, Leis­tungsprämien und sonstige Sonderzahlungen führen dazu, dass Beziehe­rinnen/Bezieher von teilerwerbsgeminderten Renten Kürzungen erhalten.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme mit Änderungen:Die Zeilen 11 bis 17 der Begründung werden letzter Absatz desBeschlusstextes

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Berlin

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C 051 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

Gesetzliche Regelung zur Fortführung der Altersteilzeit bei Anhebungdes Aufstockungsbetrages auf 100 Prozent

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für gesetzliche Regelungen zur unbefristeten Fortführungder Altersteilzeit bei Anhebung des Aufstockungsbetrages auf 100 Prozentanalog BMW, Daimler, Siemens ein.

Parallel dazu nimmt ver.di auf die von ihr geführten Tarifverhandlungen da­hingehend Einfluss, dass Regelungen zur Altersteilzeit oder andere Vor­ruhestandsregelungen in Tarifverträge aufgenommen oder in ihnen festge­schrieben werden.

Begründung

Im Gesundheitswesen wie in vielen anderen Branchen auch steigt diekörperliche und psychische Belastung der Kolleginne und Kollegen steil an.Es ist nur schwer vorstellbar, dass diese Kolleginne und Kollegen ihre Tä­tigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit jetzt 65 und bald 67Jahren ausführen können. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsle­ben wird mit schmerzhaften Abschlägen bei den Rentenzahlungen bestraftund führt im Ergebnis zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Dies kannund muss durch die Wiedereinführung der im Antrag genannten Regelungabgemildert, womöglich aufgefangen werden. Auch für Arbeitgeber wirdsich diese Regelung rechnen: Mitarbeiterinnen und MItarbeiter in derhöchsten Alters- oder Erfahrungsstufe machen den Platz frühzeitiger freifür junge Mitarbeiterinnen und MItarbeiter.

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C 051 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag C 052

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 3

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C 052 Bezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin

Gesetzliche Regelung zur Fortführung der Altersteilzeit bei Anhebungdes Aufstockungsbetrages um 100 Prozent

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für gesetzliche Regelungen zur unbefristeten Fortführungder Altersteilzeit, bei Anhebung des Aufstockungsbetrages auf 100 Prozentanalog BMW, Daimler, Siemens ein.

Parallel dazu nimmt ver.di auf die von ihr geführten Tarifverhandlungen da­hingehend Einfluss, dass Regelungen zur Altersteilzeit oder andere Vor­ruhestandsregelungen in Tarifverträge aufgenommen oder in ihnen festge­schrieben werden.

Begründung

Im Gesundheitswesen wie in vielen anderen Branchen auch steigt diekörperliche und psychische Belastung der Kolleginnen/Kollegen steil an. Esist nur schwer vorstellbar, dass diese Kolleginnen/Kollegen ihre Tätigkeitbis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit jetzt 65 und bald 67 Jahrenausführen können. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben wirdmit schmerzhaften Abschlägen bei den Rentenzahlungen bestraft und führtim Ergebnis zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Dies kann und mussdurch die Wiedereinführung der im Antrag genannten Regelung abge­mildert, womöglich aufgefangen werden. Auch für Arbeitgeber wird sichdiese Regelung rechnen: Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der höchstenAlters- oder Erfahrungsstufe machen den Platz frühzeitiger frei für jungeMitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 051

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 053 Landesbezirksfachbereichskonferenz 2 Bayern

Anrechnung von erbrachten Berufsjahren im Wechselschichtdienstfür vorzeitigen Ruhestand

Der Bundeskongress beschließt

Um den Kolleginnen/Kollegen, die teils im jahrzehntelangen Wechsel­schichtdienst tätig sind, einen Ausgleich für die erhöhte körperliche Belas­tung zu bieten, soll eine zeitabhängige Anrechnung zum Vorruhestand ein­geführt werden.

Vorschlag: Pro erbrachtem Jahr im Wechselschichtdienst sollte dasnotwendige Renteneintrittsalter (abschlagsfrei) um einen Monat sinken.Also bei 24 Jahren -> zwei Jahre früheres Renteneintrittsalter.

Begründung

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die besonderen körperlichen Belas­tungen bei länger andauerndem Wechselschichtdienst zu einem vorzei­tigem Renteneinstieg führen.

Nach den derzeitigen Regelungen werden dabei die Kolleginnen/Kollegenin ihren Rentenansprüchen benachteiligt.

Dies gilt es auszugleichen.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Dadurch erledigt folgender Antrag C 054

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 054 Bundesfachbereichskonferenz 2

Anrechnung von erbrachten Beschäftigungsjahre imWechselschichtdienst auf das Renteneintrittsalter

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass im Wechselschichtdienst das notwendigeRenteneintrittsalter pro erbrachtem Beschäftigungsjahr abschlagsfrei umeinen Monat sinkt. (Bei 24 Jahren tritt beispielweise in diesem Fall dasRentalter zwei Jahre früher ein).

Begründung

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die besonderen körperlichen Belas­tungen bei länger andauerndem Wechselschichtdienst zu einem vorzei­tigem Renteneinstieg führen.

Nach den derzeitigen Regelungen werden dabei die KollegenInnen in IhrenRentenansprüchen benachteiligt.

Dies gilt es auszugleichen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 053

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Bundesfachbereichskonferenz 3, LandesbezirkskonferenzNordrhein-Westfalen

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C 055 Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Nordrhein-Westfalen

Anerkennung der besonderen Belastungen der Gesundheits- undSozialberufe

Der Bundeskongress beschließt

Die Anerkennung der besonderen Belastung der Gesundheits- und Sozial­berufe wird in Zukunft beim Eintritt ins Rentenalter berücksichtigt.

Diese Forderung wird von ver.di in die Debatte gegen die Rente mit 67 undum die zukünftige Gestaltung der Rentengesetzgebung in den DGB einge­bracht.

Begründung

Die detaillierte Begründung und Beschreibung der Belastungen sind inzahlreichen Publikationen und wissenschaftlichen Untersuchungen sowohlder Gewerkschaften, als auch der Krankenkassen und demBundesgesundheitsministerium bekannt. Wir geben dabei zu bedenken,dass zwei Drittel der Beschäftigten im Bereich der Pflege Frauen sind unddamit einer gesellschaftlichen Vielfachbelastung ausgesetzt sind. Diesearbeiten in einem Lohnsektor, der nicht nur der fachlichen Qualifikation,sondern auch nicht der Arbeitsleistung entsprechend entlohnt wird.

Deshalb gehen wir davon aus, dass es bei einer Neuordnung der Lebens­arbeitszeit nicht zu finanziellen Einbußen kommen darf.

Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 056 Gewerkschaftsrat

Für mehr Solidarität und Gerechtigkeit im Gesundheitswesen:Systemwechsel stoppen – Finanzierung sichern – Versorgungverbessern

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für eine gerechte und solidarisch finanzierte Gesundheits­versorgung ein. Den von der schwarz/gelben Bundesregierung vorange­triebenen und vom Bundestag beschlossenen Systemwechsel hin zu Kopf­pauschale und Vorkasse, Privatisierung bei Kassen und Leistungser­bringern, lehnen wir ab.

Deshalb wird sich ver.di mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln undgemeinsam mit allen uns verbundenen Organisationen, Sozial- und Wohl­fahrtsverbänden, Gewerkschaften und Parteien, die ein gerecht finanzier­tes und bedarfsgerechtes Gesundheitswesen wollen, für den Erhalt und dieFortentwicklung unserer gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen.

ver.di stellt dem schwarz/gelben Systemwechsel die Weiterentwicklung dersolidarischen Krankenversicherung zu einem Versicherungssystem für alleBürgerinnen und Bürger entgegen. ver.di will in einem Bürgerversiche­rungssystem ein geregeltes Nebeneinander von gesetzlicher und privaterKranken- und Pflegeversicherung auf der Basis gleicher gesetzlicher Vor­schriften und Versicherungsbedingungen für künftig Versicherte. Grundlageist das mit der Kommission für ein solidarisches Gesundheitssystem derZukunft entwickelte Konzept „Bürgerversicherung statt Kopfpauschale“.Handlungsleitend ist der Bedarf der Versicherten und Patientinnen/Patien­ten. Wir wollen

• die nachhaltige Stärkung der solidarischen Finanzierung der selbstver­walteten Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einbeziehungweiterer Einkommen und den Ausbau sozialversicherungspflichtigerBeschäftigung;

• die Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung in einemeinheitlichen und öffentlichen Krankenversicherungssystem;

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C 056 Gewerkschaftsrat

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• die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit allen notwen­digen Gesundheitsleistungen im Rahmen des Sachleistungsprinzips;

• gute Arbeit in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens und derKrankenversicherung ermöglichen. Alle Veränderungen sind daher sozu gestalten, dass sie nicht zu Lasten der Beschäftigten erfolgen,sondern zukunftsfeste Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden;

• die schnelle Auflösung des Investitionsstaus in der Krankenhausfinan­zierung durch die Bundesländer;

• die Aufhebung der Deckelung der laufenden Kosten der Krankenhäuserdurch Bindung der Kostenentwicklung an die Bruttolohnsumme;

• die Zurückdrängung des Wettbewerbsprinzips im Gesundheitswesen,Gesundheit darf keine Ware sein.

Nur dann sind wir in der Lage, eine bedarfsgerechte Gesundheitsver­sorgung ohne finanzielle Überforderung des Einzelnen für alle Menschenauch zukünftig zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist, es eine Mehrheit imBundestag und in der Länderkammer bis zum Jahre 2014 für diese Forde­rungen zu erreichen.

Der ver.di-Bundesvorstand wird daher beauftragt

• die dazu notwendigen Informationen für die gesamte Mitgliedschaft unddie Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen,

• die Arbeit der „Kommission für ein solidarisches Gesundheitssystemder Zukunft“ mit Blick auf unser Ziel bis zur Bundestagswahl 2013weiterzuführen,

• Aktionen im Rahmen des vom DGB getragenen Bündnisses „Köpfegegen Kopfpauschale“ und der Fortsetzung der ver.di-Kampagne „Ge­recht geht anders“ zu planen, vorzubereiten und deren Umsetzung si­cherzustellen.

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C 056 Gewerkschaftsrat

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Begründung

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und dem Arzneimittelmarktneu­ordnungsgesetz, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, hat dieBundesregierung einen kräftigen Schritt in Richtung Privatisierung und Sys­temwechsel im Gesundheitswesen gemacht:

• Sie will sich von fast 130 Jahren Solidarität verabschieden und hat denZusatzbeitrag zur schnell anwachsenden Kopfpauschale umgebaut.Den Solidarausgleich aus Steuermitteln gibt es nicht. DerArbeitgeberbeitrag wurde eingefroren. Erstmals seit Bestehen der ge­setzlichen Krankenversicherung nehmen Arbeitgeber nicht mehr an derKostenentwicklung teil.

• Die Sachleistung in der GKV soll zum Auslaufmodell werden. Für Ärztegibt es attraktive Optionen ihre Patienten nur noch auf Vorkasse zu be­handeln. Durch scheinbare Wahlfreiheit bei Medikamenten gibt es stattmehr Transparenz für die Patienten eine Kostenfalle mit hohem Risiko.

• Die Unterstellung der Krankenkassen unter das Kartellrecht schwächtderen Verhandlungsmacht gegenüber der Pharmaindustrie und er­schwert gemeinsam neue bedarfsgerechte Versorgungsformen für dieBevölkerung zu entwickeln. Das Handeln der gesetzlichen Krankenkas­sen wird künftig nicht mehr nur von den Sozialgerichten, sondern zu­sätzlich von den Zivilgerichten überprüft. Das heißt mehr Unsicherheit,längere Verfahren und unnötige Bürokratie.

• Versicherte können schneller von der GKV in die Private Krankenversi­cherung (PKV) wechseln. Wer mit seinem Arbeitsentgelt über der Ver­sicherungspflichtgrenze liegt kann bereits nach einem Jahr in die PKVwechseln. Bisher betrug die Wartezeit drei Jahre. Damit können sichgut Verdienende schneller als bisher aus der GKV verabschieden.

• Damit der Systemwechsel beschleunigt wird, werden Nullrunden beiKrankenkassen und weitere Budgetdeckelungen bei Krankenhäuserneingeführt. Den Nachteil davon haben Versicherte und Patienten. Sieerhalten dann weniger Beratung von ihrer Kasse und eine schlechtereVersorgung im Krankenhaus.

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C 056 Gewerkschaftsrat

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Insgesamt leistet dies alles einer stärkeren Privatisierung Vorschub. DieBundesregierung bedient einseitig ihre Klientel zu lasten der Versicherten.Innovative und integrierte Versorgung, bei der der Bedarf des Patientenund nicht in erster Linie der Gesundheitsdienstleister, Industrie und Versi­cherungswirtschaft im Vordergrund steht, werden sträflich vernachlässigt.Dazu sagen wir Nein. Für diese Politik der Bundesregierung gibt es keineAkzeptanz. Wir wollen den Systemwechsel in die Privatisierung stoppen.

ver.di hat in ihrem Beschluss C 042 auf dem 2. ordentlichen ver.di-Bundes­kongress festgestellt, dass die Bürgerinnen-/Bürgerversicherung unser Zielbleibt. Dabei wird die Position eines geregelten Nebeneinanders von ge­setzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung respektiert unddafür Kriterien benannt.

Die "Reformkommission für ein solidarisches Gesundheitssystem der Zu­kunft", hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedwede Veränderungder sozialen Sicherungssysteme nicht zu Lasten einer betroffenen Be­schäftigungsgruppe erfolgt. Sollte sich die Geschäftstätigkeit der privatenKrankenversicherung durch politische Entscheidungen verändern, ist eineBeschäftigungsgarantie für die hiervon betroffenen Beschäftigten in einemintegrierten Krankenversicherungssystem notwendig.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Dadurch erledigt folgende Anträge C 062, C 063, C 064, C 065, C 066, C067, C 068, C 069, C 070, C 071, C 072, C 073, C 074, C 075, C 076, C077, C 078, C 079, C 080

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

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C 057 Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin-Brandenburg

Verabschiedung der Gesundheits"reform"

Der Bundeskongress beschließt

Wir fordern eine echte Gesundheitsreform, mit einer Bürgerversicherung,wie sie von ver.di schon seit Jahren vorgeschlagen und gefordert wird. Wirfordern die Abschaffung der Deckelung und eine ausreichende Finanzie­rung und damit Personalausstattung des Gesundheitswesens sowie dierigorose Eingrenzung der Preispolitik der Pharmaindustrie.

Begründung

Den gefassten Beschlüssen der Bundesregierung setzen wir uns mit unse­rer ganzen Kraft entgegen. Dieses Gesetz stellt einen erheblichen Eingriffin das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung dar!Natürlich sehen wir den Bedarf, dass die Einnahmesituation der gesetzli­chen Krankenversicherung nachhaltig stabilisiert werden muss. Außerdemmuss es durch strukturelle Veränderungen eine Verbesserung der Ver­sorgung der Patientinnen und Patienten und einen wirtschaftlichen Einsatzder Beiträge der Versicherten geben. Dies aber wird mit dem am 12. Nov-ember 2010 beschlossenen Gesetz in keiner Weise erreicht! Das pro­gnostizierte Defizit wird so nicht behoben!!

Wir wehren uns dagegen, dass künftig die Arbeitnehmerinnen/Arbeitneh­mer den Anstieg der Gesundheitsausgaben alleine tragen müssen, wäh­rend der Arbeitgeberbeitrag eingefroren wird. Wir wehren uns dagegen,dass die Zusatzbeiträge für die Versicherten nach oben geöffnet werdenund die Obergrenze von einem Prozent des Einkommens entfällt. Wir weh­ren uns dagegen, dass nun auch Rentnerinnen/Rentner und Bezieherin­nen/Bezieher von Arbeitslosengeld I den Extrabeitrag bezahlen müssen.Wir wehren uns dagegen, dass es in einigen Jahren für GKV-Mitglieder er­heblich teurer werden soll.

Wir wehren uns dagegen, dass für die Jahre 2011 und 2012 dieObergrenze für die Veränderung des Basisfallwerts jeweils auf die halbeVeränderungsrate begrenzt wird. Mit dieser Regelung wird die seit 18 Jah­ren bestehende Deckelung der Krankenhausentgelte nochmals verschärft.

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C 057 Landesbezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin-Brandenburg

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Diese Lasten, die sich nach ver.di-Berechnungen auf rund 2,5 MilliardenEuro summieren, stellen neuerlich die Gefahr von Personalabbau in patien­tennnahen Bereichen dar. Dadurch wird die Arbeitsbelastung der Beschäf­tigten im Krankenhaus in unzumutbarer Weise erhöht.

Dies kann nicht hingenommen werden!

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 058 Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe

Protestaktionen gegen Zuzahlungen und Eigenleistungen

Der Bundeskongress beschließt

Zuzahlungen und weitere Eigenleistungen bei Behandlungen, Untersu­chungen, Medikamenten und Hilfsmitteln sind zu hohe Belastungen für Ge­ringverdienerinnen/-verdiener und Rentenempfängerinnen/-empfänger undvon daher unzumutbar.

Protestaktionen können dazu führen, dass diese Ungerechtigkeiten besei­tigt werden.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 059 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

Veränderung der sozialpolitischen Ausrichtung der Bundesregierung

Der Bundeskongress beschließt

Alle ver.di-Gremien werden aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen, dassdie sozialpolitische Ausrichtung der Bundesregierung sich wie folgt ver­ändert.

1. Wiederherstellung der solidarischen Krankenversicherung mit einer pa­ritätischen Finanzierung der Versicherten und der Arbeitgeber zu glei­chen Teilen; einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge sindabzulehnen, denn sie bedeuten das Ende der Solidarität im System.Die Kampagne StoppPauschale ist flächendeckend in ver.di und in derBevölkerung voranzutreiben.

2. Schaffen einer solidarischen Pflegeversicherung mit einer paritätischenFinanzierung. Eine weitere Privatisierung des Pflegerisikos, einseitig zuLasten der Beschäftigten ist abzulehnen.

3. Das Problem einer drohenden zukünftigen Altersarmut wird an keinerStelle ernsthaft im Koalitionsvertrag bearbeitet. Wir fordern die Bundes­regierung auf, unsere Forderung nach einer „Rente nach Mindestein­kommen“ vehement voranzutreiben, um denen, die lange Jahre zuniedrigen Löhnen beschäftigt waren, eine Rente oberhalb der Grundsi­cherung zu ermöglichen und damit die zunehmende Altersarmut im Be­reich der Geringverdiener abzuwenden.

Begründung

Antragstext ist selbsterklärend

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C 059 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 060 Bezirkskonferenz Duisburg/Niederrhein

Veränderung der sozialpolitischen Ausrichtung der Bundesregierung

Der Bundeskongress beschließt

Alle Gremien in ver.di werden aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen,dass die sozialpolitische Ausrichtung der Bundesregierung sich wie folgtverändert.

1. Erhalt der solidarischen Krankenversicherung mit einer paritätischen Fi­nanzierung der Versicherten und der Arbeitgeber zu gleichen Teilen,Einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge sind abzulehnen,denn sie bedeuten das Ende der Solidarität im System. Die KampagneStoppPauschale ist flächendeckend in ver.di und in der Bevölkerungvoranzutreiben.

2. Erhalt der solidarischen Pflegeversicherung mit einer paritätischen Fi­nanzierung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei derEinführung der Pflegeversicherung mit dem Verzicht auf einen gesetzli­chen Feiertag (Buß- und Bettag) ihren Beitrag geleistet. Eine weiterePrivatisierung des Pflegerisikos, einseitig zu Lasten der Beschäftigtenist abzulehnen.

3. Das Problem einer drohenden zukünftigen Altersarmut wird an keinerStelle ernsthaft im Koalitionsvertrag bearbeitet. Wir fordern die Bundes­regierung auf, unsere Forderung nach einer „Rente nach Mindestein­kommen“ vehement voranzutreiben, um denen, die lange Jahre zuniedrigen Löhnen beschäftigt waren, eine Rente oberhalb der Grundsi­cherung zu ermöglichen und damit die zunehmende Altersarmut im Be­reich der Geringverdiener abzuwenden.

4. Keine Ausweitung des Niedriglohnsektors. ver.di hat immer verhindert,dass die Politik sich mit der Ausweitung der 400-Euro-Jobs durchset­zen konnte. Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürgerauch zukünftig für anständige Arbeit auch anständige Löhne erhalten.Niedriglöhne führen im Alter zu Mini-Renten und schützen an keinerStelle vor Armut und Altersarmut. Ergänzende Leistungen hat dann derSteuerzahler zu tragen und nicht diejenigen, die am Niedriglohn ver-

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C 060 Bezirkskonferenz Duisburg/Niederrhein

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dient haben. Deshalb muss sich ver.di deutlich für anständige Löhneund sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze positionieren.

Begründung

Antragstext ist selbsterklärend

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 061 Bundessenior/innenkonferenz

Beitrag zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand setzt sich mit allen gewerkschaftlichen Mitteln dafürein, dass es zu keinen weiteren zusätzlichen Belastungen für Bezieherin­nen/Bezieher von Alterseinkünften kommt. Der Beitrag der älteren Genera­tion zur Kranken- und Pflegeversicherung wurde in den letzten Jahrenmassiv angehoben.

Begründung

48 Prozent der Ausgaben für die Krankenversicherung entfallen auf dieGruppe der Rentnerinnen und Rentner. Der Beitragsanteil liegt bei 22 Pro­zent.

Die Ursache der viel zu niedrigen Beitragseinnahmen ist die viel zu nied­rige Rente. Selbst im Idealfall beträgt die Altersrente nur die Hälfte des letz­ten Bruttoeinkommens. Und mit dem Rentenbeginn halbiert sich somitauch der Beitrag zur Krankenversicherung. In einer vergleichbaren Situa­tion befinden sich auch Teilzeitkräfte.

Mit den Reformen im Beitragsrecht von Kranken- und Pflegeversicherunghat sich in den letzten Jahren die Beitragslast der Rentnerinnen undRentnern massiv erhöht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde verdop­pelt, ebenso der Beitrag zur Krankenversicherung für Betriebsrenten. Dieshat dazu geführt, dass die Beitragslast in der Krankenversicherung nicht8,2 Prozent beträgt, sondern zwischen 9,16 und 11,46 Prozent erreicht.Hierbei sind Zuzahlungen und Leistungsausgrenzungen noch nicht berück­sichtigt.

Eine weitere zusätzliche Belastung muss verhindert werden. DerBundesvorstand setzt sich mit allen gewerkschaftlichen Mitteln für den Er­halt der paritätischen und sozialen Finanzierung aller Sozialsysteme ein.

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C 061 Bundessenior/innenkonferenz

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 062 Bezirkskonferenz Berlin

Gesundheitspolitik

Der Bundeskongress beschließt

Die von der schwarz-gelben Regierung geplanten und vom Gesundheitsmi­nister Philipp Rösler anvisierten Reformen des Gesundheitswesens erfüllenuns mit großer Besorgnis. Wir befürchten einen schrittweisen Umbau dergesetzlichen Krankenversicherung, die zunehmende Einführung von Ele­menten aus der privaten Krankenversicherung und damit verbundene stei­gende finanzielle Belastungen, die Verschärfung bereits vorhandener Ten­denzen einer Zwei-Klassen-Medizin.

Deshalb wenden wir uns entschieden:

• gegen die Einführung der Kopfpauschale, bei der alle Versicherten un­abhängig von ihrem Einkommen den gleichen Beitrag zahlen sollen.Der in diesem Zusammenhang angekündigte so genannte automati­sche soziale Ausgleich aus Steuermitteln macht Millionen Menschen zuBittstellern. Darüber hinaus erscheint es uns äußerst fragwürdig, dassangesichts der angespannten finanziellen Situation eine solche Unter­stützung dauerhaft zugesichert werden kann.

• gegen ein dauerhaftes Einfrieren des Arbeitgeberanteils in der gesetzli­chen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass alle Ausgabensteige­rungen automatisch nur auf die Versicherten abgewälzt werden. Dieehemals praktizierte paritätische Finanzierung als Grundlage eines so­liden Systems hat sich bewährt und darf nicht aufgegeben werden.

• gegen die Erhebung von Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Kran­kenkassen. Sie stellen für viele Menschen mit geringem Einkommeneine enorme Belastung dar.

• gegen die Pläne zur Einführung einer privaten Zusatzvorsorge in derPflegeversicherung. Künftig soll jeder Versicherte verpflichtet werden,ergänzend zu seinem bisherigen Beitrag monatlich und individuell einezusätzliche Summe zu zahlen. Eine Beteiligung des Arbeitgebers (Ren­tenversicherung) ist nicht vorgesehen. Für die Mehrzahl der Rentnerin­

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C 062 Bezirkskonferenz Berlin

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nen und Rentner, die bereits jetzt den vollen Beitrag zur Pflegeversi­cherung zahlen müssen, ist das finanziell nicht zu schultern.

ver.di wird sich mit ganzer Kraft gegen diese Vorhaben der Bundesregie­rung wenden und dafür alle im DGB zusammengeschlossenenGewerkschaften mobilisieren.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

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C 063 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

Gesundheitspolitik

Der Bundeskongress beschließt

Wir fordern, dass sich Gewerkschaftsrat, Bundesvorstand und Bundes­kongress der Gewerkschaft ver.di mit ganzer Kraft gegen die Gesundheits­politik der Bundesregierung wenden und dafür alle im DGB zusammenge­schlossenen Gewerkschaften mobilisieren.

Die von der schwarz-gelben Regierung und vom Gesundheitsminister Phil­ipp Rösler avisierten Reformen des Gesundheitswesens erfüllen uns mitgroßer Besorgnis. Wir befürchten einen schrittweisen Umbau der gesetzli­chen Krankenversicherung, die zunehmende Einführung von Elementenaus der privaten Krankenversicherung und damit verbundene steigende fi­nanzielle Belastungen, die Verschärfung bereits vorhandener Tendenzeneiner Drei-Klassen-Medizin.

Deshalb wenden wir uns entschieden:

• gegen die Einführung der Kopfpauschale, bei der alle Versicherten un­abhängig von ihrem Einkommen den gleichen Beitrag zahlen sollen.Der in diesem Zusammenhang angekündigte so genannte automati­sche soziale Ausgleich aus Steuermitteln macht Millionen Menschen zuBittstellern. Darüber hinaus erscheint es uns äußerst fragwürdig, dassangesichts der angespannten finanziellen Situation eine solche Unter­stützung dauerhaft zugesichert werden kann.

• gegen ein dauerhaftes Einfrieren des Arbeitgeberanteils in der gesetzli­chen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass alle Ausgabensteige­rungen automatisch nur auf die Versicherten abgewälzt werden. Dieehemals praktizierte paritätische Finanzierung als Grundlage eines so­liden Systems hat sich bewährt und darf nicht aufgegeben werden.

• gegen die Erhebung von Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Kran­kenkassen. Sie stellen für viele Menschen mit geringem Einkommeneine enorme Belastung dar.

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• gegen die Pläne zur Einführung einer privaten Zusatzvorsorge in derPflegeversicherung. Künftig soll jeder Versicherte verpflichtet werden,ergänzend zu seinem bisherigen Beitrag monatlich und individuell einezusätzliche Summe zu zahlen. Eine Beteiligung des Arbeitgebers (Ren­tenversicherung) ist nicht vorgesehen. Für die Mehrzahl der Rentnerin­nen und Rentner, die bereits jetzt den vollen Beitrag zur Pflegeversi­cherung zahlen müssen, ist das finanziell nicht zu schultern.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 064 Bundesfachbereichskonferenz 3

Systemwechsel im Gesundheitswesen stoppen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für eine gerechte und solidarisch finanzierte Gesundheits­versorgung ein. Den von der schwarz/gelben Bundesregierung vorange­triebenen Systemwechsel hin zu Kopfpauschale und Vorkasse, Privatisie­rung bei Kassen und Leistungserbringern, lehnen wir ab.

Deshalb wird sich ver.di mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln undgemeinsam mit allen uns verbundenen Organisationen, Gewerkschaftenund Parteien, die ein gerecht finanziertes und bedarfsgerechtesGesundheitswesen wollen, für den Erhalt und die Fortentwicklung unserergesetzlichen Krankenversicherung einsetzen.

Grundlage ist das von ver.di mit dem DGB und der Kommission für ein soli­darisches Gesundheitssystem der Zukunft entwickelte Konzept. Wir wollen

• die nachhaltige Stärkung der solidarischen Finanzierung der selbstver­walteten gesetzlichen Krankenversicherung,

• eine Ausweitung der paritätischen Beitragsfinanzierung in einem ein­heitlichen und öffentlichen Krankenversicherungssystem,

• die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit allen notwen­digen Gesundheitsleistungen im Rahmen des Sachleistungsprinzips.

Nur dann sind wir in der Lage eine bedarfsgerechte Gesundheitsver­sorgung ohne finanzielle Überforderung des Einzelnen für alle Menschenauch zukünftig zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und dem Arzneimittelmarktneu­ordnungsgesetz, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, hat dieBundesregierung einen kräftigen Schritt in Richtung Privatisierung und Sys­temwechsel im Gesundheitswesen gemacht:

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• Sie will sich von fast 130 Jahren Solidarität verabschieden und hat denZusatzbeitrag zur schnell anwachsenden Kopfpauschale umgebaut.Den Solidarausgleich aus Steuermitteln gibt es nicht. DerArbeitgeberbeitrag wurde eingefroren. Erstmals seit Bestehen der ge­setzlichen Krankenversicherung nehmen Arbeitgeber nicht mehr an derKostenentwicklung teil.

• Die Sachleistung in der GKV soll zum Auslaufmodell werden. Für Ärztegibt es attraktive Optionen ihre Patienten nur noch auf Vorkasse zu be­handeln. Durch scheinbare Wahlfreiheit bei Medikamenten gibt es stattmehr Transparenz für die Patienten eine Kostenfalle mit hohem Risiko.

• Die Unterstellung der Krankenkassen unter das Kartellrecht schwächtderen Verhandlungsmacht gegenüber der Pharmaindustrie und er­schwert gemeinsame Modellvorhaben. Ihr Handeln wird künftig nichtmehr nur von den Sozialgerichten sondern zusätzlich von den Zivilge­richten überprüft. Das heißt mehr Unsicherheit, längere Verfahren undunnötige Bürokratie.

• Versicherte können schneller von der GKV in die Private Krankenversi­cherung (PKV) wechseln. Wer mit seinem Arbeitsentgelt über der Ver­sicherungspflichtgrenze liegt kann bereits nach einem Jahr in die PKVwechseln. Bisher betrug die Wartezeit 3 Jahre. Damit können sich gutVerdienende schneller als bisher aus der GKV verabschieden.

• Damit der Systemwechsel beschleunigt wird, werden Nullrunden beiKrankenkassen und weitere Budgetdeckelungen bei Krankenhäuserneingeführt. Den Nachteil davon haben Versicherte und Patienten. Sieerhalten dann weniger Beratung von ihrer Kasse und eine schlechtereVersorgung im Krankenhaus.

Insgesamt leistet dies alles einer stärkeren Privatisierung Vorschub. DieBundesregierung bedient einseitig ihre Klientel zu Lasten der Versicherten.Innovative und integrierte Versorgung, bei der der Bedarf des Patientenund nicht in erster Linie der Gesundheitsdienstleister, Industrie und Versi­cherungswirtschaft im Vordergrund steht, werden sträflich vernachlässigt.Dazu sagen wir Nein. Für diese Politik der Bundesregierung gibt es keineAkzeptanz. Wir wollen den Systemwechsel und die Privatisierung stoppen.

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 56

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 065 Bundesfachbereichsvorstand 4

Für mehr Solidarität und Gerechtigkeit im Gesundheitswesen:Kopfpauschale und Vorkasse stoppen – Finanzierung sichern –Versorgung verbessern

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich für eine gerechte und solidarisch, gute finanzierteGesundheitsversorgung ein. Den von der schwarz/gelben Bundesregierungvorangetriebenen und vom Bundestag beschlossenen Systemwechsel hinzu Kopfpauschale und Vorkasse, Privatisierung bei Kassen und Leistungs­erbringern, lehnen wir ab.

Deshalb wird sich ver.di mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln undgemeinsam mit allen uns verbundenen Organisationen, Sozial- und Wohl­fahrtsverbänden, Gewerkschaften und Parteien, die ein gerecht finanzier­tes und bedarfsgerechtes Gesundheitswesen wollen, für den Erhalt und dieFortentwicklung unserer gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen.

ver.di stellt dem schwarz/gelben Systemwechsel die Weiterentwicklung dersolidarischen Krankenversicherung zu einem Versicherungssystem für alleBürgerinnen und Bürger entgegen. ver.di will in einem Bürgerversiche­rungssystem ein geregeltes Nebeneinander von gesetzlicher und privaterKranken- und Pflegeversicherung. Grundlage ist das mit der Kommissionfür ein solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft entwickelte Konzept„Bürgerversicherung statt Kopfpauschale“. Handlungsleitend ist der Bedarfder Versicherten und Patientinnen/Patienten. Wir wollen

• die nachhaltige Stärkung der solidarischen Finanzierung der selbstver­walteten Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einbeziehungweiterer Einkommen und den Ausbau sozialversicherungspflichtigerBeschäftigung,

• die Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung in einemeinheitlichen und öffentlichen Krankenversicherungssystem,

• die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit allen notwen­digen Gesundheitsleistungen im Rahmen des Sachleistungsprinzips,

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• gute Arbeit in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens und derKrankenversicherung sowie eine gute Versorgung der Patientinnen/Pa­tienten und der Versicherten ermöglichen. Alle Veränderungen sind da­her so zu gestalten, dass sie nicht zu Lasten der Beschäftigten und derPatientinnen/Patienten erfolgen, sondern zukunftsfeste Arbeitsplätzeerhalten oder geschaffen werden.

Nur dann sind wir in der Lage eine bedarfsgerechte Gesundheitsver­sorgung ohne finanzielle Überforderung des Einzelnen für alle Menschenauch zukünftig zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist es, bis zur nächstenBundestagswahl eine Mehrheit im Bundestag und in der Länderkammer fürdiese Forderungen zu erreichen.

Der Bundesvorstand wird daher beauftragt

• die dazu notwendigen Informationen für die gesamte Mitgliedschaft unddie Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen,

• die Arbeit der „Kommission für ein solidarisches Gesundheitssystemder Zukunft“ mit Blick auf unser Ziel bis zur Bundestagswahl 2013weiterzuführen,

• Aktionen im Rahmen des vom DGB getragenen Bündnisses „Köpfegegen Kopfpauschale“ und der Fortsetzung der ver.di Kampagne „Ge­recht geht anders“ zu planen, vorzubereiten und deren Umsetzung si­cherzustellen.

Begründung

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und dem Arzneimittelmarktneu­ordnungsgesetz, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, hat dieBundesregierung einen kräftigen Schritt in Richtung Privatisierung und Sys­temwechsel im Gesundheitswesen gemacht:

• Sie will sich von fast 130 Jahren Solidarität verabschieden und hat denZusatzbeitrag zur schnell anwachsenden Kopfpauschale umgebaut.Den Solidarausgleich aus Steuermitteln gibt es nicht. DerArbeitgeberbeitrag wurde eingefroren. Erstmals seit Bestehen der ge­

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setzlichen Krankenversicherung nehmen Arbeitgeber nicht mehr an derKostenentwicklung teil.

• Die Sachleistung in der GKV soll zum Auslaufmodell werden. Für Ärztegibt es attraktive Optionen ihre Patienten nur noch auf Vorkasse zu be­handeln. Durch scheinbare Wahlfreiheit bei Medikamenten gibt es stattmehr Transparenz für die Patienten eine Kostenfalle mit hohem Risiko.

• Die Unterstellung der Krankenkassen unter das Kartellrecht schwächtderen Verhandlungsmacht gegenüber der Pharmaindustrie und er­schwert gemeinsam neue bedarfsgerechte Versorgungsformen für dieBevölkerung zu entwickeln. Das Handeln der gesetzlichen Krankenkas­sen wird künftig nicht mehr nur von den Sozialgerichten sondern zu­sätzlich von den Zivilgerichten überprüft. Das heißt mehr Unsicherheit,längere Verfahren und unnötige Bürokratie.

• Versicherte können schneller von der GKV in die Private Krankenversi­cherung (PKV) wechseln. Wer mit seinem Arbeitsentgelt über der Ver­sicherungspflichtgrenze liegt kann bereits nach einem Jahr in die PKVwechseln. Bisher betrug die Wartezeit drei Jahre. Damit können sichgut Verdienende schneller als bisher aus der GKV verabschieden.

• Damit der Systemwechsel beschleunigt wird, werden Nullrunden beiKrankenkassen und weitere Budgetdeckelungen bei Krankenhäuserneingeführt. Den Nachteil davon haben Versicherte und Patienten. Sieerhalten dann weniger Beratung von ihrer Kasse und eine schlechtereVersorgung im Krankenhaus.

Insgesamt leistet dies alles einer stärkeren Privatisierung Vorschub. DieBundesregierung bedient einseitig ihre Klientel zu Lasten der Versicherten.Innovative und integrierte Versorgung, bei der der Bedarf des Patientenund nicht in erster Linie der Gesundheitsdienstleister, Industrie und Versi­cherungswirtschaft im Vordergrund steht, werden sträflich vernachlässigt.Dazu sagen wir Nein. Für diese Politik der Bundesregierung gibt es keineAkzeptanz. Wir wollen den Systemwechsel und die Privatisierung stoppen.

ver.di hat in ihrem Beschluss C 042 auf dem Bundeskongress festgestellt,dass die Bürgerinnen-/Bürgerversicherung unser Ziel bleibt. Dabei wird die

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Position eines geregelten Nebeneinanders von gesetzlicher und privaterKranken- und Pflegeversicherung respektiert und dafür Kriterien benannt.

Die „Reformkommission für ein solidarisches Gesundheitssystem der Zu­kunft“, hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedwede Veränderungder sozialen Sicherungssysteme nicht zu Lasten einer betroffenen Be­schäftigungsgruppe erfolgt. Sollte sich die Geschäftstätigkeit der privatenKrankenversicherung durch politische Entscheidungen verändern, ist eineBeschäftigungsgarantie für die hiervon betroffenen Beschäftigten in einemintegrierten Krankenversicherungssystem notwendig.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 066 Landesbezirkskonferenz Hessen

Für ein solidarisches Gesundheitssystem, gegen jede Art derKopfpauschale

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, sich gegen die von der Regierunggeplanten negativen Veränderungen im Gesundheitssystem, wie dieEinführung einer Kopfpauschale, zu wehren und sich für die Verwirkli­chung der solidarischen Bürgerversicherung einzusetzen.

Hierzu gehört auch die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung, das heißtdie Abschaffung der Sonderbeiträge der Versicherten wie auch der Zu­satzbeitrag von 8,00 Euro.

Es muss eine bundesweite Kampagne mit Demos, Aktionen jeglicher Artgestartet werden

• zur Aufklärung der Bevölkerung über die Ziele der Regierung für dasGesundheitssystem und die Folgen

• öffentlich wirksame Aktionen für die Forderung einer Bürgerversiche­rung, gegen die einseitigen Belastungen der Versicherten.

• Druck auf die politischen Parteien, um eine positive Veränderung zurBürgerversicherung zu erreichen.

• usw.

Begründung

Die Pläne der Bundesregierung und damit wohl auch die der eingesetztenKommission zur Gesundheitsreform untergraben die Solidarität imGesundheitssystem. Die Einführung einer Kopfpauschale (neu Einheitsbe­trag) und Rationierung der Leistungen verstärkt die Ungerechtigkeiten unddie Kluft zwischen Arm und Reich. Auch den angedachten Ausgleich ausSteuergeldern bezahlen letztendlich die Geringverdienenden und Armenselber durch die dafür notwendigen Steuererhöhungen. Entlastung derReichen auf dem Rücken der Armen ist zutiefst unsozial und muss ver­

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C 066 Landesbezirkskonferenz Hessen

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hindert werden. Wenn alle Bürgerinnen/Bürger aus allen Einkünften ihrenBeitrag in die solidarische Finanzierung leisten, ist für alle ein gutesGesundheitssystem bezahlbar.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 067 Bundeserwerbslosenausschuss

Solidarische Finanzierung der sozialgesetzlichenKrankenversicherung stärken !

Der Bundeskongress beschließt

ver.di soll auch weiterhin umfangreiche Aktivitäten ergreifen, um den Aus­bau der Kopfpauschale zu verhindern bzw. um die Zusatzbeitrags-Kopf­pauschale wieder rückgängig zu machen.

ver.di wird sich nachdrücklich dagegen stellen, dass mehr und mehrErwerbstätige und ihre Familien in die Hilfebedürftigkeit wegen Krankenver­sicherungsbeiträgen bzw. wegen der „Zusatzbeitrags-Kopfpauschale“ hin­eingezogen werden.

Die solidarische und paritätische Finanzierung der gesetzlichen Kran­kenversicherung muss erhalten bleiben bzw. wieder hergestellt werden. ImZentrum einer Weiterentwicklung muss das Konzept einer solidarischen,umfassenden Bürgerversicherung stehen.

In diesem Zusammenhang wird sich ver.di dafür einsetzen, dass Erwerbs­lose im Bezug von ALG II die seit März 2011 erhobenen Zusatzbeiträge,die einige Versicherungen erheben, nicht zahlen müssen. Ziel muss eineRegelung sein, der zu Folge nicht nur die Versicherungsbeiträge zur Kran­kenversicherung, sondern auch die Zusatzbeiträge vom Job-Centerübernommen werden. Gleiches soll auch für ALG-I-Empfängerin/-Empfän­ger gelten.

Ferner soll ver.di sich dafür einsetzen, dass prekär Beschäftigte undErwerbslose im Bezug von ALG II von den vielfältigen Zuzahlungen befreitwerden und alle notwendigen Medikamente und medizinischen Leistungenkostenfrei erhalten können.

Begründung

Die Einführung einkommensunabhängiger Pauschalen und das Einfrierender Arbeitgeberbeiträge sind ungerecht, weil sie dem Prinzip der Leistungs­fähigkeit widersprechen und zu einer Verschärfung der Finanzierungs­probleme führen. Die Versicherten müssten alle Kostensteigerungen allein

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C 067 Bundeserwerbslosenausschuss

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tragen. Zusätzliche Steuerzuschüsse sind nicht zu erwarten, weil die öffent­lichen Kassen leer sind.

Geringverdienerinnen/Geringverdiener werden übermäßig belastet. Werdie Kopfpauschale nicht bezahlen kann, wird als Bittstellerin/Bittstellerabhängig von staatlichen Zuschüssen, die auch zu einer umfassenden Be­dürftigkeitsprüfung führen und Millionen von Menschen schrittweise in dasHartz-IV-System hinein bugsieren werden.

Die Kopfpauschale entzieht den sozialgesetzlichen Krankenkassen vielGeld. Die medizinische Versorgung großer Teile der Gesellschaft wärenoch stärker in Gefahr als jetzt schon. Eine weitere Privatisierung und Ein­schränkung von Gesundheitsleistungen droht.

Seit März diesen Jahres dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben,die inzwischen bei manchen Kassen bis zu 37,50 Euro betragen können.Bis zu 8,00 Euro kann der Betrag ohne Einkommensüberprüfung verlangtwerden. Inzwischen ist aber klar, dass selbst diese Beiträge nicht reichen,das finanzielle Defizit der Krankenkassen auszugleichen. Mit höheren Bei­trägen ist also zu rechnen. Mit ihrer Presse-Info 015 vom 10. März 2010hat die Bundesagentur für Arbeit klar gemacht, dass auch Bezieherinnen/Bezieher von ALG II diese Beträge zahlen müssen, von wenigen Ausnah­men abgesehen. Verschiedene Arbeitsagenturen zahlen inzwischen aberohne weitere Prüfung die Zusatzbeiträge für ALG-II-Empfängerinnen/-Empfänger, nicht so in Köln. Versicherte, die Sozialhilfe oder Grundsiche­rung erhalten, weil ihre Rente zu gering ist, zahlen den Zusatzbeitrag nichtselbst, während Empfängerinnen/Empfänger von ALG II die Zusatzbeiträgezahlen müssen. Wie bei der Sozialhilfe handelt es sich beim ALG II aberum eine Grundsicherung, die gerade das zum Leben Unerlässliche sicherstellt. Zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung bringen Erwerbslosenoch mehr in Existenznot, so dass von einer Grundsicherung nicht mehrdie Rede sein kann.

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Empfehlung der Antragskommission

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C 068 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Solidarische Gesundheitspolitik

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich auch weiterhin für eine solidarische Gesundheitspolitik einund versucht mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln die geplanteKopfpauschale zu verhindern. Wir werden uns als ver.di weiterhin für einenam Einkommen orientierten Krankenkassenbeitrag einsetzen. Eine paritäti­sche Finanzierung der Sozialversicherungssysteme muss sichergestelltwerden.

Begründung

Gesundheit wird immer mehr zur Ware. Die Kopfpauschale ist entgegenjedem sozialen und paritätischen Prinzip. Ein System, in dem die Verwal­tungsangestellte im Krankenhaus gleich viel bezahlen muss wie der Chef­arzt, ist ein ungerechtes und unsolidarisches System und muss von unsverhindert werden.

Empfehlung der Antragskommission

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C 069 Bezirkskonferenz Südhessen

Solidarisches Gesundheitswesen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di lehnt die im Koalitionsvertrag festgelegten gesundheitspolitischenPläne der FDP-CDU-Regierung ab, denn sie führen zu einer Zerstörungder solidarischen und paritätisch finanzierten Krankenversicherung.

Der Bundesvorstand sowie alle ver.di-Gliederungen werden aufgefordert,sich aktiv für eine solidarische und paritätisch finanzierte Krankenversiche­rung unter Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten einzusetzen. In den Be­trieben und Dienststellen ist intensiv zu diskutieren und Widerstand gegendie Pläne der Bundesregierung zu organisieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist abzuschaffen.

Begründung

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Kopfpauschaleentlastet Gutverdienende und belastet niedrige Einkommen. Ein Sozialaus­gleich über Steuern ist keine Ersatz für das Solidarsystem einer paritätischfinanzierten Krankenversicherung und wäre ein weiterer Schritt zur Be­strafung derer, die regelmäßig und ehrlich Steuern zahlen - nämlich unsArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht eingefroren werden. DasGesundheitssystem darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer wirtschaftspolitischen Zwecken, wie der Senkung derLohnnebenkosten, geopfert werden. Die Gesundheit der Menschen darfnicht zu einem noch größeren Wachtstumsmarkt werden. Wir braucheneine demokratische Kontrolle und eine öffentliche Planung desGesundheitssystems nach sozialen und medizinischen Kriterien.

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Empfehlung der Antragskommission

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C 070 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hessen

Solidarisches Gesundheitswesen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di lehnt die im Koalitionsvertrag festgelegten gesundheitspolitischenPläne der FDP-CDU-Regierung ab, denn sie führen zu einer Zerstörungder solidarischen und paritätisch finanzierten Krankenversicherung.

Der Bundesvorstand sowie alle ver.di-Gliederungen werden aufgefordert,sich aktiv für eine solidarische und paritätisch finanzierte Krankenversiche­rung unter Einbeziehung sämtlicher Einkunfsarten einzusetzen. In den Be­trieben und Dienststellen ist intensiv zu diskutieren und Widerstand gegendie Pläne der Bundesregierung zu organisieren.

Begründung

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Kopfpauschaleentlastet Gutverdienende und belastet niedrige Einkommen. Ein Sozialaus­gleich über Steuern ist keine Ersatz für das Solidarsystem einer paritätischfinanzierten Krankenversicherung und wäre ein weiterer Schritt zur Be­strafung derer, die regelmäßig und ehrlich Steuern zahlen - nämlich unsArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht eingefroren werden. DasGesundheitssystem darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer wirtschaftspolitischen Zwecken, wie der Senkung derLohnnebenkosten, geopfert werden. Die Gesundheit der Menschen darfnicht zu einem noch größeren Wachtstumsmarkt werden. Wir braucheneine demokratische Kontrolle und eine öffentliche Planung desGesundheitssystems nach sozialen und medizinischen Kriterien.

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C 070 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Hessen

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Empfehlung der Antragskommission

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C 071 Bundesfachbereichskonferenz 7

Solidarisches Gesundheitswesen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di lehnt die im Koalitionsvertrag festgelegten gesundheitspolitischenPläne der FDP-CDU-Regierung ab, denn sie führen zu einer Zerstörungder solidarischen und paritätisch finanzierten Krankenversicherung.

Wir fordern den Bundesvorstand sowie alle ver.di-Gliederungen auf, sichaktiv für eine solidarische und paritätisch finanzierte Krankenversicherungunter Einbeziehung sämtlicher Einkunfsarten einzusetzen. In den Betriebenund Dienststellen ist intensiv zu diskutieren und Widerstand gegen diePläne der Bundesregierung zu organisieren.

Begründung

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Kopfpauschaleentlastet Gutverdienende und belastet niedrige Einkommen. Ein Sozialaus­gleich über Steuern ist kein Ersatz für das Solidarsystem einer paritätischfinanzierten Krankenversicherung und wäre ein weiterer Schritt zur Be­strafung derer, die regelmäßig und ehrlich Steuern zahlen - nämlich unsArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht eingefroren werden. DasGesundheitssystem darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer wirtschaftspolitischen Zwecken, wie der Senkung derLohnnebenkosten, geopfert werden. Die Gesundheit der Menschen darfnicht zu einem noch größeren Wachtstumsmarkt werden. Wir braucheneine demokratische Kontrolle und eine öffentliche Planung desGesundheitssystems nach sozialen und medizinischen Kriterien.

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C 071 Bundesfachbereichskonferenz 7

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 072 Bezirkskonferenz Weser-Ems

Paritätische Finanzierung der Sozialsysteme

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird beauftragt Verhandlungen dahingehend zu füh­ren, dass unsere Sozialsysteme weiter paritätisch von Arbeitgebern undArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern finanziert werden.

Begründung

Die derzeitige Planung zur Finanzierung des Gesundheitssystems siehtaktuell eine weitere Belastung des AN-Anteils von 7,9 Prozent zu Gunstendes AG-Anteils (bisher sieben Prozent) vor. Das kommt einer gesetzlichverordneten Gehaltskürzung nahe! Die schleichende Amputation unsererbisherigen paritätischen Finanzierung der Sozialsysteme muss unterbun­den werden. Die Einführung einer Kopfpauschale bedeutet eine radikaleAbkehr vom Solidarprinzip.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 073 Bezirkskonferenz Nordhessen

Bürgerversicherung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di wird aufgefordert, sich für eine paritätisch zwischen Arbeitnehmerin­nen/Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Bürgerversicherung einzu­setzen. Alle ver.di-Gliederungen setzen sich mit allen demokratischen Mit­teln für die Einführung einer Krankenversicherung ein, die für alle zugäng­lich und verpflichtend ist und gegen die Einführung einer Kopfpauschale.

Begründung

Mit den derzeit von der Bundesregierung und den von ihr tragenden Par­teien (derzeit noch mit Ausnahme der CSU) vorgeschlagenen Änderungenzur Finanzierung des Gesundheitswesens, wird die Solidarität aller inDeutschland lebenden Menschen in Gesundheitsfragen untergraben. Da­her ist es notwendig eindeutig die Einführung einer Bürgerversicherung zufordern.

Material:Solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems - Gegen Einführung ei­ner Kopfpauschale

ver.di setzt sich weiterhin für eine solidarische Finanzierung desGesundheitssystems und gegen die Einführung einer Kopfpauschale ein.

Die solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens wird von Seiten derBundesregierung immer mehr untergraben. Letztes Beispiel sind die nurvon den Versicherten zu erbringenden Zusatzbeiträge in der gesetzlichenKrankenversicherung.

Die Einführung einer Kopfpauschale widerspricht substantiell der solidari­schen Finanzierung des Gesundheitssystems und belastet die Bezieherkleinerer und mittlerer Einkommen überdurchschnittlich.

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C 073 Bezirkskonferenz Nordhessen

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 13

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C 074 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Hessen

Für ein solidarisches Gesundheitssystem

Der Bundeskongress beschließt

Die gesetzliche Krankenversicherung muss solidarisch und paritä­tisch finanziert und unter Einbeziehung aller Einkommen zu einer soli­darischen Bürgerversicherung weiterentwickelt werden. Die Beitrags­bemessungsgrenze ist abzuschaffen. Sie soll dauerhaft allen Menschen eine gesicherte medizinische Ver­sorgung hoher Qualität garantieren - unabhängig von Einkommen und Al­ter.

Dazu gehört zwingend,

• dass sich zukünftig alle Bürgerinnen/Bürger mit allen Einkommensartenan der Finanzierung beteiligen und dass Besserverdienende aufgrundihrer finanziellen Stärke dazu mehr beitragen als Menschen mit ge­ringem Einkommen.

• dass die paritätische Finanzierung (Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber undArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer) in vollem Umfang erhalten bleibt unddie seit 2005 eingeführten Einschränkungen zurückgenommen werden.

Begründung

Die Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform untergraben dieSolidarität im Gesundheitswesen. Ihre Umsetzung wird auf dem Rückenvon Patientinnen/Patienten, Geringverdienenden und sozial Benachteilig­ten ausgetragen.

• Mit der Kopfpauschale zahlen alle einen Einheitsbeitrag - egal, wie vielsie verdienen. Damit stemmen Menschen mit niedrigem Einkommendie Entlastung der Besserverdienenden. Den angekündigten Steuer­ausgleich müssten Millionen in Anspruch nehmen, was angesichts ge­planter Steuersenkungen und leerer Kassen nicht finanzierbar seinwird.

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C 074 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Hessen

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• Mit eingefrorenem Arbeitgeberanteil werden Kostensteigerungen in derGesundheitsversorgung allein den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmernaufgebürdet. Das hat eine kontinuierliche Kürzung des Nettolohns zurFolge, denn die Beitragssteigerungen werden sich nicht immer durchhöhere Lohnabschlüsse ausgleichen lassen.

• Zusatzversicherungen sollen ausgebaut und der Wechsel zu privatenKassen erleichtert werden. Damit verstärkt sich der Wettbewerb umGesunde und Gutverdienende, der das öffentliche Gesundheitswesenruiniert. Medizinische Versorgung wird in einem bisher nicht gekanntenAusmaß vom Geldbeutel abhängen.

Und in welcher K(l)asse sind Sie versichert?

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) plant nach eigenemBekunden einen radikalen Umbau des Gesundheitswesens. Die Vor­schläge, die er präsentiert, sind weder neu noch werden sie Anforderungenan eine öffentliche, solidarische Gesundheitsversorgung gerecht. Nach die­sen Plänen wird das Ziel einer qualitativ guten Versorgung für alle Bürge­rinnen/Bürger der Vergangenheit angehören und die Zwei-Klassen-Medizinendgültig zementiert.

Die Kopfpauschale entkoppelt die Gesundheit von der Solidarität

Kopfpauschale heißt: Alle zahlen dasselbe.

Egal ob sie 900,00 Euro oder 9.000,00 Euro im Monat verdienen.

Das bedeutet im Klartext:

Die Putzfrau im Krankenhaus zahlt soviel wie die Oberärztin, der Fenster­putzer soviel wie der Chef der Deutschen Bank. Und GesundheitsministerRösler soviel wie sein Fahrer.

Wer von der Kopfpauschale profitieren würde, hat die Rürup - Kommissionschon 2003 vorgerechnet: Wer viel Geld hat, wird in Zukunft durch dieKopfpauschale finanziell entlastet.

Wer wenig Geld hat, zahlt mit der Kopfpauschale kräftig drauf.

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C 074 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Hessen

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Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem rechnet vor: "Das ist eine massiveUmverteilung. Nehmen Sie jemanden, der dreieinhalbtausend Euro ver-dient, der würde nach dem Modell, was im Koalitionsvertrag steht, künftigso 140,00, 150,00 Euro im Monat zahlen, während der heute 280,00 Eurozahlt." Geringverdienende, die derzeit mit einem Einkommen von beispiels­weise 800,00 Euro nur etwa 60,00 Euro bezahlen, würden hingegen mehrals doppelt soviel zahlen. Dass sich die Kopfpauschale ohne irgendeinensozialen Ausgleich nicht durchsetzen lässt, ist mittlerweile selbst der FDPklar geworden. Dies soll über steuerliche Ausgleichszahlungen und Entlas­tungen geschehen.

Dagegen sprechen gleich mehrere Gründe:

• Fehlende Finanzierbarkeit: Die Ausgleichszahlungen belasten denStaatshaushalt und sind in der aktuellen wirtschaftlichen Situation un­bezahlbar, bemängeln auch große Teile der Regierungsbank. DerSPD-Gesundheitsexperte Lauterbach rechnet vor, dass Röslers Plänejährlich 36 Milliarden Euro Mehrbelastung bedeuten. Auch die ge­setzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Barmer-Chefin Fischer gehtdavon aus, dass 60 Prozent der Beitragszahlerinnen/-zahler einenAusgleich benötigten und nur wenige gesetzliche Krankenkassenüberleben können.

Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass sich die Kopfpauschale dort nichtbezahlt gemacht hat: Ein Drittel der Versicherten können sich denpauschalen Beitrag nicht mehr leisten.

• Mögliche Kürzung: Die Höhe des Sozialausgleichs würde in jederneuen Legislaturperiode neu verhandelt. Parallel zu Röslers Steuerzu­schuss-Plänen denkt Finanzminister Schäuble zurzeit darüber nach,die aktuellen, vergleichsweise geringen Steuerzuschüsse für die Sozial­kassen zu kürzen. Massive Kürzungen auf dem Rücken von Geringver­dienenden sind wahrscheinlich. Die Staatskassen sind leer, die Bevöl­kerung altert im Laufe der nächsten Jahre weiter und der Zu­schussbedarf steigt - heftige Auseinandersetzungen um die Höhe desSozialausgleichs in der Krankenversicherung sind vorprogrammiert.

• Bürokratischer Mehraufwand: Die Umwandlung von Millionen An­spruchsinhaberinnen/-inhaber in Bittstellerinnen/Bittsteller führt zu mehr

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C 074 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Hessen

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Bürokratie, die das ohnehin schon teure und hoch regulierteGesundheitssystem zusätzlich belastet. Zwar soll der Steuerausgleichlaut Rösler zunächst automatisch und ohne Antrag vonstatten gehen.Doch es ist absehbar, dass es mittelfristig zu einer umfassendenOffenlegung und Bewertung der finanziellen Vermögensverhältnissevon Geringverdienenden kommen wird, um die Anspruchsberechtigungzu prüfen.

Ende der Parität bürdet Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einseitig dieKostensteigerung auf Die Regierung sägt auch am zweiten Grundpfeiler unseresGesundheitssystems: der paritätischen Finanzierung.

Der Beitragsanteil der Arbeitgeberseite soll bei sieben Prozent eingefrorenwerden - und damit dauerhaft von den Kostensteigerungen des Systemsausgenommen werden.

Bisher teilten sich Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Beiträge zur GKV - allerdings nur bis 2005 zu gleichenTeilen. Schon seit dieser Einschränkung wird ein Zusatzbeitrag von 0,9Prozent allein von den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer getragen.

Die Folge: Der allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent der Beitragspf­licht wird jetzt von Arbeitnehmerseite mit 7,9 Prozent und von Arbeitgeber­seite in Höhe von 7,0 Prozent finanziert.

Trotzdem: Das schwarz-gelbe Vorhaben, den Arbeitgeberanteil auf siebenProzent einzufrieren und jede weitere Teuerung den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aufzubürden, bedeutet letztlich eine massive Lohnkürzungper Gesetz. Der Arbeitgeberanteil der paritätischen Finanzierung istschließlich Teil der Lohnkosten. Die erwarteten immensen Kostensteige­rungen im Gesundheitswesen werden sich aber in Tarifverhandlungennicht in gleicher Höhe als Lohnerhöhungen aushandeln lassen.

Zwei-Klassen-Medizin macht Armut zum Gesundheitsrisiko

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C 074 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Hessen

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Schon jetzt ist in der Bundesrepublik Deutschland die Lebensdauer jeder/jedes Einzelnen stark vom Einkommen abhängig - Untersuchungen zeigen,dass Menschen aus dem oberen Einkommensviertel im Schnitt zehn Jahrelänger leben als Menschen aus dem unteren Einkommensviertel.

Anstatt dieses Ungleichgewicht zu entschärfen, verschärfen die Pläne derKoalition das Problem. Die schwarz-gelbe Regierung will den Wettbewerbder Krankenkassen um Versicherte mit niedrigen Gesundheitsrisikenwiederbeleben und private Krankenversicherungen stärken.

Die Zwei-Klassen-Medizin wird so zementiert und nicht bekämpft.

• Gesetzliche Krankenversicherungen werden geschwächt: DerWechsel zu privaten Krankenversicherungen soll erleichtert werden.Bislang war die Voraussetzung für den Wechsel ein Einkommen, dasdrei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze lag. Jetzt soll be­reits eine einjährige Überschreitung ausreichen. Es ist zu befürchten,dass besonders gesunde, junge und gut verdienende Menschen zurPKV wechseln und damit aus der solidarischen Unterstützung ausstei­gen. Sollten die Beiträge zur GKV steigen, wird dieser Anreiz sogarnoch größer. Unter solchen Voraussetzungen verbleiben vorrangig Ver­sicherte mit niedrigen Einkommen und chronisch Kranke, die von derPKV abgelehnt werden, im System der GKV.

• Krankheit wird zum Privatrisiko: Langfristig will schwarz-gelb einSystem aus privaten Zusatzversicherungen und Wahltarifen ausbauen.Zwar versichert der Minister, der Leistungskatalog bleibe auf demaktuellen Stand erhalten. Diese Zusage gilt aber vorerst nur für eineLegislaturperiode. Ein Zusammenstreichen des Leistungskatalogs istfür die kommenden Jahre schrittweise zu befürchten. Wer es sich leis­ten kann, wird dann Zusatzversicherungen abschließen. Wer es sichnicht leisten kann, muss sich mit dem Leistungskatalog zufrieden ge­ben, den die GKV dann noch anbietet.

Und was stattdessen?

Auch im gegenwärtigen Gesundheitssystem kommt es zu enormenVerwerfungen, und für viele Patientinnen/Patienten ist die Zwei-Klas­sen-Medizin schon jetzt Realität.

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C 074 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Hessen

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Aufgabe von Politik muss es aber sein, diese Probleme zu lösen odereinzudämmen.

Die Pläne der Regierung verschärfen dagegen die Zwei-Klassen-Medi­zin.

Deswegen muss genau das Gegenteil von dem passieren, was unsdie Regierung vorschlägt:

Eine sinnvolle Reform muss eine solidarische Perspektive ermögli­chen.

Dazu gehört zwingend, die Erhaltung/Wiedereinführung der paritäti­schen Finanzierung, die Beteiligung aller Bürgerinnen/Bürger mit al­len Einkommensarten an der Finanzierung und dass Besserverdie­nende aufgrund ihrer finanziellen Stärke dazu mehr beitragen alsMenschen mit geringem Einkommen.

Nur so lässt sich Gesundheitsversorgung für alle aufrecht erhalten.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 075 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen

Der Bundeskongress beschließt

Die von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossenen Sparmaß­nahmen im Gesundheitswesen gehen zu Lasten der Pflichtversicherten inden gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die gesetzlich versicherten Mitglieder werden gleich zweifach durch erheb­liche Erhöhungen zur Kasse gebeten. Dies ist nicht hinnehmbar!

Wir protestieren schärfstens gegen diese Einkommenskürzungen. ver.diwird aufgefordert, sich gegen diese unsozialen Maßnahmen einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 076 Bezirkskonferenz Berlin

Zurück zur paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

1. Es wird zurückgekehrt zu paritätisch finanzierten Beitragssätzen – wegmit den 0,9 Prozent nur für die Versicherten!

Die entsprechenden Sätze in § 249 ff. SGB V werden ersatzlos gestri­chen.

2. Durch gesetzliche Regelungen wird darauf hingewirkt, dass alle kurz­fristig zu erschließenden Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsreserven inder Gesundheitsversorgung erschlossen werden bzw. es wird daraufhingewirkt, dass diese durch vertragliche Maßnahmen der Selbstver­waltung erschlossen werden. Dabei muss ein Wettbewerb um billigeLeistungserbringung zu Lasten der Versorgungsqualität und der Be­schäftigten („Gute Arbeit muss sich lohnen!“) verhindert werden.

3. Der § 242 SGB V (Kassenindividuelle Zusatzbeiträge) wird gestrichen.

4. Wir fordern den Bundesvorstand darüber hinaus auf, im Vorfeld des3. Bundeskongresses ein Konzept zur Einführung einer solidarischenBürgerversicherung vorzulegen.

5. Die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen sowie Zusatz- oderSonderbeiträge müssen abgeschafft werden.

Begründung

Dies soll allen Menschen eine umfassende, zuzahlungsfreie Gesundheits­versorgung unabhängig vom Wohnort, Einkommen, Alter, Geschlecht oderAufenthaltsstatus garantieren.

Wenn der zukünftige tatsächliche Finanzbedarf der Krankenkassen aus­schließlich durch Zusatzbeiträge gedeckt werden muss, so entspricht diesfaktisch einer Festschreibung des Arbeitgeberanteils und einer gänzlichenAufhebung der paritätischen Finanzierung.

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C 076 Bezirkskonferenz Berlin

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Zusatzbeiträge müssen von den Mitgliedern allein bezahlt werden. DieArbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind daran nicht beteiligt. Ein Finanzkraf­tausgleich zwischen den Krankenkassen findet nicht statt.

Somit würden im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Folgender Wirtschaftskrise allein durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerfinanziert, während die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschont wür­den.

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben unter diesen Bedingungenzudem kein unmittelbares Interesse mehr an der finanziellen Entwicklungder gesetzlichen Krankenversicherung.

Ihr bisheriges Mitwirken in den Selbstverwaltungsgremien der Krankenkas­sen und der Verbände stünde dann jedoch ebenfalls zur Disposition.

Aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit müssen die Zusatzbeiträgeabgeschafft werden.

ver.di muss sich dafür einsetzen, dass der Gesundheitsfonds zu 100 Pro­zent aus Beitragseinnahmen und sonstigen Einnahmen sowie Steuerzu­schüssen des Bundes gedeckt ist und dass es eine Rückkehr zur paritäti­schen Finanzierung geben muss.

Der Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten, der von den Mitgliedernallein zu tragen ist, muss daher gestrichen werden.

Stattdessen sollen die Kassen in Zukunft wieder paritätisch je zur Hälftevon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen undArbeitgebern getragene Beiträge erhalten, über deren Höhe sie selber ent­scheiden können.

Wir fordern, dass alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland le­ben, Mitglieder in der gesetzlichen Pflichtversicherung werden – auchbisher privat Versicherte wie Politiker, Selbstständige und Beamte.

Die Pflichtversicherungsgrenze sollte abgeschafft werden.

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C 076 Bezirkskonferenz Berlin

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

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C 077 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

Zurück zur paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

1. Es wird zurückgekehrt zu paritätisch finanzierten Beitragssätzen – wegmit den 0,9 Prozent nur für die Versicherten!

Die entsprechenden Sätze in § 249 ff. SGB V werden ersatzlos gestri­chen.

2. Der § 242 SGB V (kassenindividuelle Zusatzbeiträge) wird gestrichen.

3. Wir fordern den Bundesvorstand darüber hinaus auf, ein Konzept zurEinführung einer solidarischen Bürgerversicherung vorzulegen.

4. Die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen sowie Zusatz- oderSonderbeiträge müssen abgeschafft werden.

Begründung

Dies soll allen Menschen eine umfassende, zuzahlungsfreie Gesundheits­versorgung unabhängig vom Wohnort, Einkommen, Alter, Geschlecht oderAufenthaltsstatus garantieren.

Wenn der zukünftige tatsächliche Finanzbedarf der Krankenkassen aus­schließlich durch Zusatzbeiträge gedeckt werden muss, so entspricht diesfaktisch einer Festschreibung des Arbeitgeberanteils und einer gänzlichenAufhebung der paritätischen Finanzierung.

Zusatzbeiträge müssen von den Mitgliedern allein bezahlt werden. DieArbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind daran nicht beteiligt. Ein Finanzkraf­tausgleich zwischen den Krankenkassen findet nicht statt.

Somit werden im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Folgender Wirtschaftskrise allein durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerfinanziert, während die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ungerechtfertigtgeschont werden.

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C 077 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

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Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben unter diesen Bedingungenzudem kein unmittelbares Interesse mehr an der finanziellen Entwicklungder gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr bisheriges Mitwirken in denSelbstverwaltungsgremien der Krankenkassen und der Verbände stehtdann jedoch ebenfalls zur Disposition.

Aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit müssen die Zusatzbeiträgeabgeschafft werden. ver.di muss sich dafür einsetzen, dass derGesundheitsfonds zu 100 Prozent aus Beitragseinnahmen und sonstigenEinnahmen sowie Steuerzuschüssen des Bundes gedeckt wird und eineRückkehr zur paritätischen Finanzierung fordern.

Der Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten, der von den Mitgliedernallein zu tragen ist, muss daher gestrichen werden.

Stattdessen sollen die Kassen in Zukunft wieder paritätisch von Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ge­tragene Beiträge erhalten, über deren Höhe sie selber entscheiden können.

Wir fordern, dass alle Menschen, die in Deutschland leben, Mitglieder inder gesetzlichen Pflichtversicherung werden – auch bisher privat Versi­cherte wie Politiker, Selbstständige und Beamte.

Die Pflichtversicherungsgrenze muss abgeschafft werden.

Empfehlung der Antragskommission

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C 078 Bezirkskonferenz Südwestfalen

Eine paritätisch und solidarisch finanzierte gesetzlicheKrankenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich nach wie vor für eine paritätisch und solidarisch finanziertegesetzliche Krankenversicherung ein und für deren Stärkung.

Begründung

Die Beiträge müssen weiterhin in Abhängigkeit vom Einkommen erhobenwerden.

Die Familienversicherung für Kinder und Ehepartnerinnen/Ehepartner musserhalten bleiben.

Alle Tendenzen zu einer Zweiklassen-Medizin muss entschieden ent­gegengesteuert werden. Der Zugang zu einer hochwertigen medizinischenVersorgung und zu einem entsprechenden Krankenversicherungsschutzmuss für die Bevölkerung gewährleistet sein.

Unabhängig vom Alter vom Einkommen und vom persönlichen Risiko.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

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C 079 Bundesjugendkonferenz

Solidarische und paritätische Finanzierung der sozialenSicherungssysteme

Der Bundeskongress beschließt

Folgende sozialpolitische Schwerpunkte haben in der nächsten Wahlpe­riode ein besonderes Gewicht: 1. Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung paritätischer Finanzierung

der sozialen Sicherungssysteme;

2. Rücknahme der Gesundheitsreform;

3. Keine zusätzlich kapitalgedeckte Zusatzpflichtversicherung in derPflegeversicherung;

4. Einführung einer Bürgerinnen-/Bürgerversicherung;

5. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und der Pflichtversicher­tengrenze

Begründung

Von Anbeginn der Arbeiterinnen-/Arbeiterbewegung war die Krankenver­sorgung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber eine unserer zentralenForderungen. Arbeit ist auch heute noch in allen Bereichen mit von ihr aus­gehenden Krankheiten, sei es durch physische oder psychische Belastun­gen, verbunden. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sollen sich auf Sozi­alleistungen verlassen können. Darauf hat ver.di den Schwerpunkt seinerKampagnen und Aktivitäten auszurichten. Die gesetzliche Krankenversi­cherung muss zu einhundert Prozent solidarisch und paritätisch finanziertund mittel- und langfristig zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeltwerden. Wir verstehen, dass das Finanzierungsdefizit der gesetzlichenKrankenversicherungen endlich ein Ende haben muss. Gerade weil wir sieals essentielle Stütze unseres Sozialsystems sehen, halten auch wir alleMaßnahmen mit der Zielsetzung ihres Erhalts für notwendig und grundsätz­lich begrüßenswert. Deshalb ist eine Ausweitung auf Miet- und Pachtein­nahmen, auf besserverdienende Personengruppen und Beamtinnen/Be­

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C 079 Bundesjugendkonferenz

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amte für unumgänglich. An diesem Ziel halten wir fest. In der vomGesundheitsminister eingebrachten Reform wird die, ehemals paritätischverteilte, Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für künftige Erhöhungender Beiträge einseitig zu Lasten der lohnabhängig Beschäftigten umge­wandelt.

Auch in Zukunft gilt für die Pflegeversicherung das Leistungs- und Solidar­prinzip. Deshalb muss sie mit in das Konzept für eine Bürgerversicherungeingebunden werden. Einer weitergehenden Privatisierung durch eine zu­sätzliche kapitalgedeckte Zusatzpflichtversicherung, wie von der FDP vor­angetrieben, werden wir entschieden entgegentreten.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 080 Bundesfachbereichskonferenz 9

Paritätisch finanziertes Sozialsystem

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass unsere Sozialsysteme wieder paritätischvon Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziertwerden.

Begründung

Die derzeitige Planung zur Finanzierung des Gesundheitssystems siehtaktuell eine weitere Belastung des Arbeitnehmeranteils von 7,9 Prozent zuGunsten des Arbeitgeberanteils (bisher 7 Prozent) vor. Das kommt einergesetzlich verordneten Gehaltskürzung nahe! Die schleichende Amputationunserer bisherigen paritätischen Finanzierung der Sozialsysteme muss un­terbunden werden. Die Einführung einer Kopfpauschale bedeutet eine ra­dikale Abkehr vom Solidarprinzip.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 056

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 081 Landesbezirkskonferenz Hessen

Für ein solidarisches Gesundheitssystem

Der Bundeskongress beschließt

Die gesetzliche Krankenversicherung muss solidarisch und paritätisch fi­nanziert und unter Einbeziehung aller Einkommen weiterentwickelt werden.

Sie soll dauerhaft allen Menschen eine gesicherte medizinische Ver­sorgung hoher Qualität garantieren - unabhängig von Einkommen und Al­ter.

Dazu gehört zwingend,

• dass sich zukünftig all Bürgerinnen/Bürger mit allen Einkommensartenan der Finanzierung beteiligen und dass Besserverdienende aufgrundihrer finanziellen Stärke dazu mehr beitragen als Menschen mit ge­ringem Einkommen.

• dass die paritätische Finanzierung (Arbeitgeber/-nehmer) in vollem Um­fang erhalten bleibt und die seit 2005 eingeführten Einschränkungenzurückgenommen werden.

Begründung

Die Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform untergraben dieSolidarität im Gesundheitswesen. Ihre Umsetzung wird auf dem Rückenvon Patientinnen/Patienten, Geringverdienenden und sozial Benachteilig­ten ausgetragen.

• Mit der Kopfpauschale zahlen alle einen Einheitsbeitrag - egal, wie vielsie verdienen. Damit stemmen Menschen mit niedrigem Einkommendie Entlastung der Besserverdienenden. Den angekündigten Steuer­ausgleich müssten Millionen in Anspruch nehmen, was angesichts ge­planter Steuersenkungen und leerer Kassen nicht finanzierbar seinwird.

• Mit eingefrorenem Arbeitgeberanteil werden Kostensteigerungen in derGesundheitsversorgung allein den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

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aufgebürdet. Das hat eine kontinuierliche Kürzung des Nettolohns zurFolge, denn die Beitragssteigerungen werden sich nicht immer durchhöhere Lohnabschlüsse ausgleichen lassen.

• Zusatzversicherungen sollen ausgebaut und der Wechsel zu privatenKassen erleichtert werden. Damit verstärkt sich der Wettbewerb umGesunde und Gutverdienende, der das öffentliche Gesundheitswesenruiniert. Medizinische Versorgung wird in einem bisher nicht gekanntenAusmaß vom Geldbeutel abhängen.

Und in welcher K(l)asse sind Sie versichert? Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) plant nach eigenemBekunden einen radikalen Umbau des Gesundheitswesens. Die Vor­schläge, die er präsentiert, sind weder neu noch werden sie Anforderungenan eine öffentliche, solidarische Gesundheitsversorgung gerecht. Nach die­sen Plänen wird das Ziel einer qualitativ guten Versorgung für alle Bürge­rinnen/Bürger der Vergangenheit angehören und die Zwei-Klassen-Medizinendgültig zementiert.

Die Kopfpauschale entkoppelt die Gesundheit von der Solidarität

Kopfpauschale heißt: Alle zahlen dasselbe.

Egal ob sie 900,00 Euro oder 9.000,00 Euro im Monat verdienen. Dasbedeutet im Klartext: Die Putzfrau im Krankenhaus zahlt soviel wie dieOberärztin, der Fensterputzer soviel wie der Chef der Deutschen Bank.Und Gesundheitsminister Rösler soviel wie sein Fahrer.

Wer von der Kopfpauschale profitieren würde, hat die Rürup-Kommissionschon 2003 vorgerechnet: Wer viel Geld hat, wird in Zukunft durch dieKopfpauschale finanziell entlastet.Wer wenig Geld hat, zahlt mit der Kopfpauschale kräftig drauf. Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem rechnet vor: "Das ist eine massiveUmverteilung. Nehmen Sie jemanden, der dreieinhalbtausend Euroverdient, der würde nach dem Modell, was im Koalitionsvertrag steht, künf­tig so 140,00, 150,00 Euro im Monat zahlen, während der heute 280,00Euro zahlt." Geringverdienende, die derzeit mit einem Einkommen von bei­

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spielsweise 800,00 Euro nur etwa 60,00 Euro bezahlen, würden hingegenmehr als doppelt soviel zahlen. Dass sich die Kopfpauschale ohne irgend­einen sozialen Ausgleich nicht durchsetzen lässt, ist mittlerweile selbst derFDP klar geworden. Dies soll über steuerliche Ausgleichszahlungen undEntlastungen geschehen.

Dagegen sprechen gleich mehrere Gründe:

• Fehlende Finanzierbarkeit: Die Ausgleichszahlungen belasten denStaatshaushalt und sind in der aktuellen wirtschaftlichen Situation un­bezahlbar, bemängeln auch große Teile der Regierungsbank. DerSPD-Gesundheitsexperte Lauterbach rechnet vor, dass Röslers Plänejährlich 36 Milliarden Euro Mehrbelastung bedeuten. Auch die ge­setzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Barmer-Chefin Fischer gehtdavon aus, dass 60 Prozent der Beitragszahlerinnen/Beitragszahlereinen Ausgleich benötigten und nur wenige gesetzliche Krankenkas­sen überleben können.

Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass sich die Kopfpauschale dort nichtbezahlt gemacht hat: Ein Drittel der Versicherten können sich denpauschalen Beitrag nicht mehr leisten.

• Mögliche Kürzung: Die Höhe des Sozialausgleichs würde in jederneuen Legislaturperiode neu verhandelt. Parallel zu Röslers Steuerzu­schuss-Plänen denkt Finanzminister Schäuble zurzeit darüber nach,die aktuellen, vergleichsweise geringen Steuerzuschüsse für die Sozial­kassen zu kürzen. Massive Kürzungen auf dem Rücken von Geringver­dienenden sind wahrscheinlich. Die Staatskassen sind leer, die Bevöl­kerung altert im Laufe der nächsten Jahre weiter und der Zu­schussbedarf steigt - heftige Auseinandersetzungen um die Höhe desSozialausgleichs in der Krankenversicherung sind vorprogrammiert.

• Bürokratischer Mehraufwand: Die Umwandlung von Millionen An­spruchsinhaberinnen/Anspruchsinhaber in Bittstellerinnen/Bittstellerführt zu mehr Bürokratie, die das ohnehin schon teure und hoch re­gulierte Gesundheitssystem zusätzlich belastet. Zwar soll der Steuer­ausgleich laut Rösler zunächst automatisch und ohne Antrag vonstat­ten gehen. Doch es ist absehbar, dass es mittelfristig zu einer umfas­senden Offenlegung und Bewertung der finanziellen Vermögensverhält­

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nisse von Geringverdienenden kommen wird, um die Anspruchsberech­tigung zu prüfen.

Ende der Parität bürdet Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einseitig dieKostensteigerung auf Die Regierung sägt auch am zweiten Grundpfeiler unseres Gesundheits­systems: der paritätischen Finanzierung.

Der Beitragsanteil der Arbeitgeberseite soll bei sieben Prozent eingefrorenwerden - und damit dauerhaft von den Kostensteigerungen des Systemsausgenommen werden.Bisher teilten sich Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Beiträge zur GKV - allerdings nur bis 2005 zu gleichenTeilen. Schon seit dieser Einschränkung wird ein Zusatzbeitrag von 0,9Prozent allein von den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern getragen.Die Folge: Der allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent der Beitragspf­licht wird jetzt von Arbeitnehmerseite mit 7,9 Prozent und von Arbeitgeber­seite in Höhe von 7,0 Prozent finanziert.

Trotzdem: Das schwarz-gelbe Vorhaben, den Arbeitgeberanteil auf siebenProzent einzufrieren und jede weitere Teuerung den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern aufzubürden, bedeutet letztlich eine massiveLohnkürzung per Gesetz. Der Arbeitgeberanteil der paritätischen Finan­zierung ist schließlich Teil der Lohnkosten. Die erwarteten immensen Kos­tensteigerungen im Gesundheitswesen werden sich aber in Tarifverhand­lungen nicht in gleicher Höhe als Lohnerhöhungen aushandeln lassen.

Zwei-Klassen-Medizin macht Armut zum Gesundheitsrisiko Schon jetzt ist in Deutschland die Lebensdauer jeder/jedes Einzelnen starkvom Einkommen abhängig - Untersuchungen zeigen, dass Menschen ausdem oberen Einkommensviertel im Schnitt zehn Jahre länger leben alsMenschen aus dem unteren Einkommensviertel.

Anstatt dieses Ungleichgewicht zu entschärfen, verschärfen die Pläne derKoalition das Problem. Die schwarz-gelbe Regierung will den Wettbewerbder Krankenkassen um Versicherte mit niedrigen Gesundheitsrisiken

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wiederbeleben und private Krankenversicherungen stärken.

Die Zwei-Klassen-Medizin wird so zementiert und nicht bekämpft.

• Gesetzliche Krankenversicherungen werden geschwächt: DerWechsel zu privaten Krankenversicherungen soll erleichtert werden.Bislang war die Voraussetzung für den Wechsel ein Einkommen, dasdrei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze lag. Jetzt soll be­reits eine einjährige Überschreitung ausreichen. Es ist zu befürchten,dass besonders gesunde, junge und gut verdienende Menschen zurPKV wechseln und damit aus der solidarischen Unterstützung ausstei­gen. Sollten die Beiträge zur GKV steigen, wird dieser Anreiz sogarnoch größer. Unter solchen Voraussetzungen verbleiben vorrangig Ver­sicherte mit niedrigen Einkommen und chronisch Kranke, die von derPKV abgelehnt werden, im System der GKV.

• Krankheit wird zum Privatrisiko: Langfristig will schwarz-gelb einSystem aus privaten Zusatzversicherungen und Wahltarifen ausbauen.Zwar versichert der Minister, der Leistungskatalog bleibe auf demaktuellen Stand erhalten. Diese Zusage gilt aber vorerst nur für eineLegislaturperiode. Ein Zusammenstreichen des Leistungskatalogs istfür die kommenden Jahre schrittweise zu befürchten. Wer es sich leis­ten kann, wird dann Zusatzversicherungen abschließen. Wer es sichnicht leisten kann, muss sich mit dem Leistungskatalog zufrieden ge­ben, den die GKV dann noch anbietet.

Und was stattdessen?

Auch im gegenwärtigen Gesundheitssystem kommt es zu enormenVerwerfungen, und für viele Patientinnen/Patienten ist die Zwei-Klas­sen-Medizin schon jetzt Realität.

Aufgabe von Politik muss es aber sein, diese Probleme zu lösen odereinzudämmen.

Die Pläne der Regierung verschärfen dagegen die Zwei-Klassen-Medi­zin.

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Deswegen muss genau das Gegenteil von dem passieren, was unsdie Regierung vorschlägt:

Eine sinnvolle Reform muss eine solidarische Perspektive ermögli­chen.

Dazu gehört zwingend, die Erhaltung/Wiedereinführung der paritäti­schen Finanzierung, die Beteiligung aller Bürgerinnen/Bürger mit al­len Einkommensarten an der Finanzierung und dass Besserverdie­nende aufgrund ihrer finanziellen Stärke dazu mehr beitragen alsMenschen mit geringem Einkommen.

Nur so lässt sich Gesundheitsversorgung für alle aufrecht erhalten. Arbeitsmaterial zu Antrag „Für ein solidarisches Gesundheitssystem“

Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung paritätische Finanzierungdes Gesundheitssystems

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sollen sich auf die Gesundheitsver­sorgung verlassen können. Darauf hat ver.di einen Schwerpunkt seinerKampagnen und Aktivitäten auszurichten.

Die gesetzliche Krankenversicherung muss zu einhundert Prozent solida­risch und paritätisch finanziert und mittel- und langfristig zu einerBürgerversicherung weiterentwickelt werden. An diesem Ziel halten wirfest. Auch in Zukunft gilt für die Pflegeversicherung das Leistungs- und So­lidarprinzip. Deshalb muss sie mit in das Konzept für eine Bürgerversiche­rung eingebunden werden. Einer weitergehenden Privatisierung durch einezusätzliche Kapital gedeckte Zusatzpflichtversicherung in diesem Versiche­rungszweig werden wir entschieden entgegentreten.

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C 081 Landesbezirkskonferenz Hessen

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Beschluss C 042 Bundeskongress 2007

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 082 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Gesundheit ist Gemeinschaftsgut

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich ein für eine an den Menschen ausgerichtete Vorsorge, Hei­lung, palliative Versorgung und Nachsorge in öffentlicher Verantwortungund in öffentlicher Trägerschaft.

Begründung

Gesundheit ist Menschenrecht. Sie ist Teil der Würde des Menschen. Siezu schützen, wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern ist als Teil derDaseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe.

Niemand darf auf Grund seiner sozialen Herkunft, seines Einkommens,Vermögens oder sonstiger sozialer oder persönlicher Merkmale vonGesundheitsleistungen ausgeschlossen werden. Eine Mehr-Klassen-Medi­zin darf es nicht geben. Jeder Mensch muss Zugang haben zu einer quali­tativ hochwertigen, auf dem neuesten Stand der medizinischen Kenntnisseberuhenden und zudem bezahlbaren Gesundheitsversorgung. Das bedeu­tet die Ausgestaltung des Gesundheitssystems als Solidarsystem, in dasalle nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einzahlen und in dem Jedeund Jeder nach seinem gesundheitlichen Bedarf Leistungen erhält.

Gesundheit ist keine Ware. Eine Gesundheitsversorgung, die Gesundheitals Sphäre privater Kapitalanlage organisiert, lehnt ver.di ab. Aus Krankheitund Not von Menschen Profit zu schlagen, widerspricht dem Grundver­ständnis gewerkschaftlicher Politik. Die Gesundheitsleistungen sind amBedarf der Menschen auszurichten und nicht einer marktgesteuertenPreisbildung zu unterwerfen.

Gute Arbeit im Krankenhaus, in der ambulanten Versorgung und im Reha-Bereich setzt am Zusammenhang von Arbeitsbedingungen und Qualität an:Nur mit genügend Personal zu anforderungs- und qualifikationsgerechtenEinkommen, Wertschätzung der Arbeit, geregelten und planbaren Arbeits­zeiten und mit menschengerechten Arbeitsbedingungen kann eine patien­tenorientierte Arbeit gelebt und die Qualität gesundheitsbezogener Leistun­gen gesteigert werden.

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C 082 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

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Wer die Höhe der Lohnnebenkosten oder gar den von den Arbeitgebern zutragenden Beitragsanteil zum vorherrschenden Moment der Leistungser­bringung macht, nimmt bewusst eine sinkenden Qualität gesundheitlicherDienstleistungen in Kauf und befördert den Einstieg in die Zwei-Klassen-Medizin.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 083 Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe

Erhalt der solidarischen und paritätischen Finanzierung dergesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

Die Bundesregierung plant eine Änderung der Beitragszahlung von Kran­kenkassenbeiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Höhe die­ses Krankenkassenbeitrages soll für alle gesetzlich Versicherten in gleicherHöhe gezahlt werden. Angedacht von der jetzigen Bundesregierung isteine – Kopfpauschale – in Höhe von 145,00 Euro.

Diesen Gesetzentwurf lehnen wir entschieden ab. Wir fordern den Erhaltder solidarischen und paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Kran­kenversicherung!

Begründung

Die Beitragszahlung der Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Arbeitgeber ist ohnehin schon nicht mehr solidarisch.Während der Beitrag der Arbeitgeber von der Bundesregierung bei siebenProzent eingefroren wurde, müssen die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerzu ihrem Beitrag von sieben Prozent einen zusätzlichen Betrag von 0,9Prozent ihres Einkommens leisten. Außerdem können die Krankenkas­sen – je nach ihrer internen Haushaltslage – eine zusätzliche Zahlung vonihren Mitgliedern einfordern, ohne dass die Arbeitgeber sich daran betei­ligen.

Nun will die Bundesregierung einen pauschalen Beitrag für alle gesetzlichKrankenversicherte einführen. Das läuft darauf hinaus, dass Bezieherin­nen/Bezieher eines hohen Einkommens den gleichen Krankenkassenbei­trag zahlen wie Rentnerinnen/Rentner, Geringverdienerinnen/-verdiener,Alleinerziehende und Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger. Damit wirddas solidarische Prinzip der Beitragszahler völlig zerschlagen. Es ist vor­auszusehen, dass bei der jetzigen Entwicklung der Gesundheitskosten dieKrankenkassenbeiträge ständig steigen und somit auch die dann ein­geführte Kopfpauschale.

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C 083 Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe

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Diese Kopfpauschale wird Leute mit geringem Einkommen übermäßig be­lasten und in eine Notlage bringen.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Praxis/Zeitablauf

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 084 Bundesfachbereichskonferenz 3

Fünf Punkte Plan zur Zukunft der Krankenhäuser

Der Bundeskongress beschließt

Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigenKrankenhäusern ist zu gewährleisten. Die Krankenhausplanung ist Teil ei­ner integrierten bevölkerungsbezogenen medizinischen und pflegerischenVersorgungsplanung. Für die Steuerung dieser Versorgung ist ein hoherAnteil von Häusern in öffentlicher Trägerschaft erforderlich. Erst dadurchkann eine funktionierende Notfallversorgung eine Flächendeckung und dieBereitstellung ausreichender Ausbildungskapazitäten für die Gesundheits­berufe garantiert werden.

ver.di fordert daher einen fünf Punkte Plan zur Zukunft der Krankenhäuser:

1. Die Krankenhausplanung der Länder ist zu stärken und mit einer regio­nalen Versorgungsplanung zu verknüpfen. Daran sind Gesundheitsäm­ter, Krankenkassen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaftenund Dienstleister im Gesundheitswesen neben den Gebietskörper­schaften zu beteiligen.

2. Städte und Landkreise sind durch eine angemessene kommunale Fi­nanzausstattung in die Lage zu versetzen die Krankenhausversorgungin ihrem Gebiet sicherzustellen. Verkäufe an private Träger – oft unterdem Wert der Häuser und mit unabsehbaren Folgen für die Versorgungund die Arbeitsplätze sowie finanzielle Lasten in der Zukunft – müssenverhindert werden.

3. Die duale Finanzierung der Krankenhäuser ist zu gewährleisten. Die In­vestitionsförderung muss wieder vollständig aus Landesmittelnerfolgen. Nach Expertenansicht müssen diese mindestens 9 Prozentdes Umsatzes der Krankenhäuser des Landes betragen.

4. Die Krankenhausfinanzierung ist so weiter zu entwickeln, dass Qualitätund Sicherheit in der Patientenversorgung und gute Arbeit für die Be­schäftigten gewährleistet werden. Dazu müssen die einnahmeorientier­ten Budgets auf den bereits im KHRG 2009 beschlossenen Orientie­rungswert, der die tatsächlichen Ausgaben besser abbildet, umgestellt

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C 084 Bundesfachbereichskonferenz 3

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werden. Ausschüttungen an Aktionäre oder Krankenhausbau dürfennicht aus Betriebsmitteln finanziert werden, weil dies zu Lasten derQualität in der Patientenversorgung geht und bedarfsnotwendigeArbeitsplätze im Krankenhaus vernichtet. Sie müssen bedarfsgerechteingesetzt und unnötige Belastungen der Versichertengemeinschaftvermieden werden. Eine gute Patientenversorgung ist durch Maßnah­men zur Qualitätssicherung und bedarfsgerechte Personalzahlen zu si­chern.

5. Krankenhäuser müssen auch in der Zukunft ihre Aufgaben erfüllen kön­nen. Ein sich verändernder Versorgungsbedarf, medizinischer Fort­schritt und neue Anforderungen an Wissen und Können erfordern Ver­änderungen. So ist die regionale Zusammenarbeit zwischen öffentli­chen Krankenhäusern und weiteren Gesundheits- und Pflegeeinrichtun­gen wünschenswert, um die Versorgung der Bevölkerung zu verbes­sern, um zielgerichtete aufeinander abgestimmte Angebote zu entwi­ckeln und diese wirtschaftlich zu erbringen. Eine solche Entwicklung istim Sinne sozialstaatlicher Daseinsvorsorge. Sie darf nicht durch die zu­nehmende Anwendung von Kartellrecht auf öffentliche Trägerschaftenbehindert werden.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Dadurch erledigt folgende Anträge C 085, C 086, C 087

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 085 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Öffentliche Trägerschaft in der stationären Gesundheitsversorgung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass Städte, Gemeinden, Landkreise und Länderdie öffentliche Trägerschaft in der stationären Gesundheitsversorgung si­cherstellen.

Begründung

Der Anteil privater Betreiber von Gesundheitseinrichtungen hat sich in denvergangenen Jahren fast verdoppelt. Die öffentliche Trägerschaft tritt im­mer mehr aus ihrer politischen Verantwortung. Damit wurden zum Teilregionale private Monopole gebildet, die einer guten Gesundheitsver­sorgung entgegenstehen. Teuere Akutversorgung wird durch kostengüns­tigere Spezialisierung ersetzt.

Eine flächendeckende Gesundheitsversorgung hat keine Priorität bei priva­ten Anbietern, da diese lediglich betriebswirtschaftliche Entscheidungenauch gegen Patienteninteressen treffen. So wurde nach wenigen Jahrennach Übernahme des städtischen Krankenhauses Herbolzheim der Betriebdurch den privaten Betreiber Helios eingestellt, da die wirtschaftlichen Zah­len den Gewinnerwartungen nicht entsprachen. Folge sind weitere Wegefür Patienten in die nächsten Krankenhäuser.

Der Umfang von Ausbildung für Gesundheitsberufe ist bei öffentlichenTrägern größer als bei privaten Trägern. Damit wirkt die öffentliche Träger­schaft einem drohenden Fachkräftemangel entgegen.

Öffentliche Trägerschaft muss neben der freigemeinnützigen und privatenTrägerschaft gestärkt werden, um den Ausverkauf des stationärenGesundheitswesens zu stoppen.

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 084

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C 086 Bezirkskonferenz Südbaden

Öffentliche Trägerschaft in der stationären Gesundheitsversorgung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass Städte, Gemeinden, Landkreise und Länderdie öffentliche Trägerschaft in der stationären Gesundheitsversorgung si­cherstellen.

Der Anteil privater Betreiber von Gesundheitseinrichtungen hat sich in denvergangenen Jahren fast verdoppelt. Die öffentliche Trägerschaft tritt im­mer mehr aus ihrer politischen Verantwortung. Damit wurden zum Teilregionale private Monopole gebildet, die einer guten Gesundheitsver­sorgung entgegenstehen. Teuere Akutversorgung wird durch kostengüns­tigere Spezialisierung ersetzt.

Eine flächendeckende Gesundheitsversorgung hat keine Priorität bei priva­ten Anbietern, da diese lediglich betriebswirtschaftliche Entscheidungenauch gegen Patienteninteressen treffen. So wurde nach wenigen Jahrennach Übernahme des städtischen Krankenhauses Herbolzheim der Betriebdurch den privaten Betreiber Helios eingestellt, da die wirtschaftlichen Zah­len den Gewinnerwartungen nicht entsprachen. Folge sind weitere Wegefür Patienten in die nächsten Krankenhäuser.

Der Umfang von Ausbildung für Gesundheitsberufe ist bei öffentlichenTrägern größer als bei privaten Trägern. Damit wirkt die öffentliche Träger­schaft einem drohenden Fachkräftemangel entgegen.

Öffentliche Trägerschaft muss neben der freigemeinnützigen und privatenTrägerschaft gestärkt werden, um den Ausverkauf des stationärenGesundheitswesens zu stoppen.

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C 086 Bezirkskonferenz Südbaden

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 084

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Hessen

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C 087 Bezirkskonferenz Südhessen

Privatisierung von Krankenhäusern

Der Bundeskongress beschließt

ver.di muss alle verfügbaren Mittel aufwenden, um einen Stopp der weite­ren Privatisierung von Krankenhäusern zu erreichen und sich für eine Re­kommunalisierung privatisierter Krankenhäuser einsetzen.

Begründung

Durch die Gesundheitsreform ist in der Bevölkerung der Eindruck entstan­den, dass auch in Krankenhäusern nur noch über den Faktor Wirtschaft­lichkeit gehandelt wird. Jedoch ist die Patientin/der Patient kein Kunde unddie Gesundheit oder Krankheit keine Ware. Das Spardiktat der Politik hatden Konkurrenzkampf zwischen den Kliniken eröffnet. Durch weitere Priva­tisierungen von Kliniken werden auf die Patienten sowie auf das Personalerhebliche Einschränkungen zukommen. Dies kann aber nicht das Ergeb­nis einer so genannten Gesundheitsreform sein. Im Mittelpunkt eines funk­tionierenden Gesundheitswesens muss wieder der kranke Mensch stehen,der ein Anrecht auf optimale medizinische Versorgung und eine men­schenwürdige Behandlung hat. Deshalb muss eine weitere Privatisierungvon Krankenhäusern gestoppt werden. Zur Erhaltung der Solidargemein-schaft müssen Profite der privaten Konzerne in das System zurückfließenoder die Trägerschaft in die öffentliche Hand zurückgegeben werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 084

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 088 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

Qualität der Pflegeeinrichtungen

Der Bundeskongress beschließt

Die Darstellung und Benotung der Qualität für Pflegeeinrichtungen gemäß„SGB XI § 114 ff“ ist anders auszurichten. Ziel muss eine möglichst hoheLebensqualität unterstützt durch Dokumentation, sein.

Qualität in der Pflege bedeutet für uns Qualität mit direkter Auswirkung aufden zu betreuenden Menschen und nicht eine Erhöhung der Qualität undQuantität der Dokumentationspflichten. Wir fordern:

• Qualitätskriterien, die an Menschenwürde und Lebensqualität ausge­richtet sind;

• Transparenz auf Grundlage dieser Kriterien;

• Wir brauchen einheitliche Richtlinien und Diskussionen darüber, dassalles medizinisch mögliche ausgerichtet wird an „im Sinne dieses Men­schen“ - vorteilhaft oder belastend;

• unser Handeln darf nicht ausschließlich bestimmt werden von dem Ge­danken „bin ich dann rechtlich abgesichert“.

Begründung

Im Bereich Altenpflege erhöhen die Kostenträger den Druck auf die Heimeund ambulanten Pflegedienste durch das neue Notensystem.

Diese Noten sind nicht dazu geeignet qualitative Aussagen zu einemAnbieter zu treffen.

Kontrolle in den diesen Menschen betreuenden Bereichen ist gut und wich­tig. Die Kriterien der Medizinischen Dienste und Heimaufsichten sind fastall festgemacht an: Nachvollziehbar dokumentiert.

Die Kernaussage ist: was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht geleistet undkann zu Minderung der Zahlungsverpflichtungen führen.

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C 088 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

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Hier stellt sich laut und deutlich die Frage was ist Qualität? Was will ichfür meinen Vater, meine Mutter?

• In den Akten nachvollziehbar aufgeschrieben: ich habe gesehen es gibtein Dekubitusrisiko, ich habe dies alle vier Wochen wieder gesehenund das bei allen Bewohnern. Oder ist es nicht viel mehr: da wo Bedarfwar wurde etwas getan und es gibt nur ganz wenige Dekubiti.

• In den Akten verzeichnete Einfuhr- und Ausfuhrmengen (Einfuhrpro­tokolle, Miktionsprotokolle) oder möglichst wenige PEG (Ernährungs­sonden) sondern das Pflegepersonal nimmt sich die Zeit Essenanzubieten, anzureichen immer wieder - mit der Gefahr, dass der alteMensch sein Gewicht reduziert.

Wie sollen wir mit alten Menschen umgehen? Sollen sie rechtlich gut abge­sichert verwaltet werden oder wollen wir sie menschenwürdig, mit so vielLebensqualität wie möglich, an ihr Ende begleiten.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 089 Bundesfachbereichskonferenz 9

Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass psychische Erkrankungen, die zur Erwerbs­unfähigkeit führen und deren Erkrankungsursachen auf Fehlbelastungenund Überlastungen im Berufsleben zurückzuführen sind, als Berufs­krankheit anerkannt werden und zu entsprechenden Ansprüchengegenüber den Berufsgenossenschaften führen.

Begründung

In den letzten Jahren sind die Anforderungen und Belastungen für die Be­schäftigten vieler Branchen kontinuierlich, teilweise sogar rapide ange­wachsen.

Die Ursachen dafür sind vielfältig: ständige Neuorganisationen in den Be­trieben, ständig fortgeführter Personalabbau, ständig wachsender Arbeits-und Zeitdruck, immer weniger Entscheidungsfreiräume im Arbeitsprozess,immer höherer Ergebnis- und Erfolgsdruck auf die Einzelne/den Einzelnen,wachsende Perspektivlosigkeit im Bezug auf Arbeitsplatzsicherheit. Damitwird die tägliche Existenzangst ein ständiger Angstbegleiter, maßlose An­forderungen in den Unternehmen an die Flexibilität und zeitliche Ver­fügbarkeit kommen hinzu.

Diese nicht abschließende Auflistung von Belastungsfaktoren greift beilängerer Zeitdauer bei den Menschen, die dieser Situation ausgesetzt sind,in vielen Fällen die psychische Gesundheit an und macht Menschen krank.

Dieser Zusammenhang kann nicht geleugnet werden. Dieses beweisen un­ter anderem die seit Jahren anwachsenden Werte der psychischenErkrankungen als Ursachen für Krankschreibungen und das vorzeitige Aus­scheiden aus dem Berufsleben.

In vielen Betrieben und Verwaltungen werden diese Zusammenhänge vonBetriebs- und Personalräten schon seit längerer Zeit aufgegriffen. Viele Be­triebs- und Personalräte nutzen die Möglichkeiten, die ihnen die Gesetzegeben (Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz, Arbeits­

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C 089 Bundesfachbereichskonferenz 9

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schutzgesetze, wissenschaftliche Unterstützung, Berufsgenossenschaftenusw.), um für und mit ihren Belegschaften für Verbesserungen zu arbeiten.Einzelne erfreuliche positive Entwicklungen und Erfolge können nicht dar­über hinwegtäuschen, dass die Arbeit der betrieblichen Interessenvertre­tungen eher auf der Stelle tritt.

Ursachen:In der großen Mehrheit der praktischen betrieblichen Beispiele ist festzu­stellen, dass die Kapitalvertreter in den Betrieben und Verwaltungen nurwenig bis überhaupt kein Interesse an den Tag legen, um die Ursachen derpsychischen Belastungen zu ermitteln. Das kapitalseitige Engagementgeht überwiegend dann gegen Null, wenn sich in den Ursachenanalysenherausstellt, dass größere Veränderungen an den Arbeitsbedingungen inden Betrieben und Verwaltungen vorgenommen werden müssen (Verände­rungen der Arbeitsabläufe und -inhalte, Prozessveränderungen, Einstellun­gen von Beschäftigten etc.).

Fazit:Solange die Unternehmen nicht zahlen müssen für die arbeitsbedingt ver­ursachten psychischen Erkrankungen, solange werden sie wenig Interessean einer Humanisierung der Arbeitsbedingungen haben.

ver.di muss erkennen, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.Die Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben und Verwaltungen haben sichin den letzten Jahren durch die in Deutschland sozial ungebremste Globali­sierung nachhaltig verändert. Profitmaximierung durch rigorosen Arbeits­platzabbau, Abbau von Arbeitnehmer- und Arbeitsschutzrechten und Lohn­dumping sowie die Expansion unsicherer Beschäftigtenverhältnisse sinddieselbe Seite dieser Entwicklung.

Zum Schutz der Beschäftigten im Sinne von der Wiederherstellunghumaner Arbeitsbedingungen ist eine breit angelegte Kampagne erforder­lich.

Krankheit hat Ursachen, die wir kennen.

Arbeitgeber sind nach den Gesetzen verpflichtet, Arbeitsbedingungen nachdem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu gestalten. Wer sichdaran nicht hält, muss an die Geschädigten zahlen.

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C 089 Bundesfachbereichskonferenz 9

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Was in der Industrie in der Produktion seit Jahrzehnten selbstverständlichist, muss auch in unseren Organisationsbereichen selbstverständlich wer­den.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Nord,Bezirksfachbereichskonferenz 3 Emscher-Lippe Nord

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C 090 Bezirkskonferenz Südwestfalen

Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheit

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird beauftragt eine Kampagne durchzuführen, diezum Ziel hat, dass psychische Erkrankungen, die zur Berufs- oderErwerbsunfähigkeit führen und deren Erkrankungsursachen auf Fehlbelas­tungen und Überlastungen im Berufsleben zurückzuführen sind, als Berufs­krankheit anerkannt werden und zu entsprechenden Ansprüchengegenüber den Berufsgenossenschaften führen.

Begründung

In den letzten Jahren sind die Anforderungen und Belastungen für die Be­schäftigten vieler Branchen kontinuierlich – und teilweise sogar rapideangewachsen.

Die Ursachen dafür sind vielfältig: ständige Neuorganisationen in den Be­trieben, ständig fortgeführter Personalabbau, ständig wachsender Arbeits-und Zeitdruck, immer weniger Entscheidungsfreiräume im Arbeitsprozess,immer höherer Ergebnis- und Erfolgsdruck auf den/die Einzelnen, wach­sende Perspektivlosigkeit im Bezug auf Arbeitsplatzsicherheit und damitwird die tägliche Existenzangst ein ständiger Angstbegleiter, maßlose An­forderungen in den Unternehmen an die Flexibilität und zeitliche Ver­fügbarkeit. Diese nicht abschließende Auflistung von Belastungsfaktorengreift bei längerer Zeitdauer bei den Menschen, die dieser Situation ausge­setzt sind, in vielen Fällen die psychische Gesundheit an und macht Men­schen krank.

Dieser Zusammenhang kann nicht geleugnet werden. Dieses beweisen un­ter anderem die seit Jahren anwachsenden Werte der psychischenErkrankungen als Ursachen für Krankschreibungen und dem vorzeitigenAusscheiden aus dem Berufsleben.

In vielen Betrieben und Verwaltungen werden diese Zusammenhänge vonBetriebs- und Personalräten schon seit längerer Zeit aufgegriffen. Viele Be­triebs- und Personalräte nutzen die Möglichkeiten, die ihnen die Gesetze

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C 090 Bezirkskonferenz Südwestfalen

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geben (BetrVG, PersVG, Arbeitsschutzgesetze, wissenschaftliche Unter­stützung, Berufsgenossenschaften usw.), um für und mit ihren Belegschaf­ten für Verbesserungen zu arbeiten. Einzelne erfreuliche positive Entwick­lungen und Erfolge können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Arbeitder betrieblichen Interessenvertretungen eher auf der Stelle tritt.

Ursachen: In der großen Mehrheit der praktischen betrieblichen Beispiele ist festzu­stellen, dass die Kapitalvertreter in den Betrieben und Verwaltungen nurwenig bis überhaupt kein Interesse an den Tag legen, um die Ursachen derpsychischen Belastungen zu ermitteln. Das kapitalseitige Engagement gehtüberwiegend dann gegen Null, wenn sich in den Ursachenanalysen her­ausstellt, dass größere Veränderungen an den Arbeitsbedingungen in denBetrieben und Verwaltungen vorgenommen werden müssen (Veränderun­gen der Arbeitsabläufe und -inhalte, Prozessveränderungen, Einstellungenvon Beschäftigten etc.).

Fazit: Solange die Unternehmen nicht zahlen müssen für die arbeitsbedingt ver­ursachten psychischen Erkrankungen, solange werden sie wenig Interessean einer Humanisierung der Arbeitsbedingungen haben.

ver.di muss erkennen, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.Die Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben und Verwaltungen haben sichin den letzten Jahren durch die in Deutschland sozial ungebremste Globali­sierung nachhaltig verändert. Profitmaximierung durch rigorosen Arbeits­platzabbau, Abbau von Arbeitnehmer- und Arbeitsschutzrechten und Lohn­dumping, sowie die Expansion unsicherer Beschäftigtenverhältnisse sinddieselbe Seite dieser Entwicklung.

Zum Schutz der Beschäftigten im Sinne von der Wiederherstellunghumaner Arbeitsbedingungen ist eine breit angelegte Kampagne erforder­lich.

Krankheit hat Ursachen, die wir kennen.

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C 090 Bezirkskonferenz Südwestfalen

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Arbeitgeber sind nach den Gesetzen verpflichtet, Arbeitsbedingungen nachdem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu gestalten. Wer sichdaran nicht hält, muss an die Geschädigten zahlen.

Was in der Industrie in der Produktion seit Jahrzehnten selbstverständlichist, muss auch in unseren Organisationsbereichen selbstverständlich wer­den.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Dadurch erledigt folgender Antrag C 091

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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Wortgleiche Anträge liegen vor von: Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen,Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Nordrhein-Westfalen, Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe, Bezirksfachbereichskonferenz 7 Herford-Minden-Lippe

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C 091 Bezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-Lippe

Kampagne psychische Erkrankungen

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird beauftragt eine Kampagne durchzuführen, diezum Ziel hat, dass psychische Erkrankungen, die zur Erwerbsunfähigkeitführen und deren Erkrankungsursachen auf Fehlbelastungen und Überlas­tungen im Berufsleben zurückzuführen sind, als Berufskrankheit anerkanntwerden und zu entsprechenden Ansprüchen gegenüber den Berufsgenos­senschaften führen.

Begründung

In den letzten Jahren sind die Anforderungen und Belastungen für die Be­schäftigten vieler Branchen kontinuierlich – und teilweise sogar rapideangewachsen.

Die Ursachen dafür sind vielfältig: Ständige Neuorganisationen in den Be­trieben, ständig fortgeführter Personalabbau, ständig wachsender Arbeits-und Zeitdruck, immer weniger Entscheidungsfreiräume im Arbeitsprozess,immer höherer Ergebnis- und Erfolgsdruck auf den/die Einzelnen, wach­sende Perspektivlosigkeit im Bezug auf Arbeitsplatzsicherheit und damitwird die tägliche Existenzangst ein ständiger Angstbegleiter, maßlose An­forderungen in den Unternehmen an die Flexibilität und zeitliche Ver­fügbarkeit. Diese nicht abschließende Auflistung von Belastungsfaktorengreift bei längerer Zeitdauer bei den Menschen, die dieser Situation ausge­setzt sind, in vielen Fällen die psychische Gesundheit an und macht Men­schen krank.

Ursachen:In der großen Mehrheit der praktischen betrieblichen Beispiele ist festzu­stellen, dass die Kapitalvertreter in den Betrieben und Verwaltungen nurwenig Interesse an den Tag legen, um die Ursachen der psychischen Be­lastungen zu ermitteln. Das kapitalseitige Engagement geht überwiegenddann gegen Null, wenn sich in den Ursachenanalysen herausstellt, dassgrößere Veränderungen an den Arbeitsbedingungen in den Betrieben undVerwaltungen vorgenommen werden müssen (Veränderungen der Arbeits­

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C 091 Bezirksfachbereichskonferenz 6 Herford-Minden-Lippe

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abläufe und -inhalte, Prozessveränderungen, Einstellungen von Beschäftig­ten etc.).

Fazit:Solange die Unternehmen für die arbeitsbedingt verursachten psychischenErkrankungen nicht zahlen müssen, solange werden sie wenig Interessean einer Humanisierung der Arbeitsbedingungen haben.

Arbeitgeber sind nach den Gesetzen verpflichtet, Arbeitsbedingungen nachdem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu gestalten. Wer sichdaran nicht hält, muss an die Geschädigten zahlen.

Was in der Industrie in der Produktion seit Jahrzehnten selbstverständlichist, muss auch in unseren Organisationsbereichen selbstverständlich wer­den.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 090

Entscheidung des Bundeskongresses

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Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

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C 092 Bezirkskonferenz Südbaden

Für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Psychiatrien in derBundesrepublik Deutschland!

Der Bundeskongress beschließt

Wir fordern eine Kampagne für die psychiatrischen und psychosomati­schen Einrichtungen damit der Gesetzgeber und die Kostenträger ausrei­chende Finanzmittel für die stationäre Versorgung psychisch kranker Men­schen in der Bundesrepublik Deutschland bereitstellen.

Hierzu notwendig ist:

• die Wiederherstellung der 100 Prozent Umsetzung der Psychiatrieper­sonalverordnung;

• bei der aktuellen Neufassung von Fallpauschalen in Form von tages­bezogenen Entgelten für die Psychiatrien muss auf dieser Grundlagedarauf geachtet werden, dass eine Verbesserung der Therapieange­bote für die Patienten und Verbesserung der Arbeitsbedingungen fürdie Beschäftigte erreicht wird;

• Einrichtung einer Begleitforschung, damit auf Schwachstellen desneuen Systems von Beginn an reagiert werden kann;

• die Beteiligung der Beschäftigten bei Einführung und Umsetzung.

Die Umsetzung des neuen Berechnungssystems hat bereits begonnen undsoll bis 2013 erstmals bundesweit umgesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 093 Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe

Ärztemangel im ländlichen Bereich

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand fordert die Bundesregierung und die Ärztekammernauf, die Versorgung des ländlichen Raumes mit niedergelassen Ärzten si­cherzustellen sowie einen Ausbau der Versorgung mit Fachleuten dernichtärztlichen Heilberufe Gesundheit- und Krankenpflege vorzunehmen.

Begründung

Der demografische Wandel führt uns eindrucksvoll vor Augen:Die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland wird immer älter.

Die überwiegende Anzahl der älteren Menschen möchten bis zu ihremLebensende in der eigenen Wohnung/dem eigenen Haus verblieben. Somitist zu vermuten, dass die häusliche Pflege einen hohen Stellenwert einneh­men wird.

Um diese zu gewährleisten, ist eine angemessene Versorgung mit Haus-bzw. Landärzten unerlässlich. Dennoch fehlen aber schon jetzt inOstwestfalen-Lippe viele Haus- und Landärzte. Da junge Ärzte fehlen,praktizieren die niedergelassenen Medizinerinnen/Mediziner oft über ihre68 Lebensjahre hinaus. Viele Praxen bleiben dennoch ohne Nachfolger.Das erklärt sich unter anderem damit, dass die Hausärzte in Nordrhein-Westfalen im Bundesvergleich geringe Vergütungen bekommen. Deshalbist eine Umverteilung von Aufgaben sinnvoll.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Beschluss C 042 Bundeskongress 2007

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 094 Bezirksfachbereichskonferenz 1 Frankfurt am Main und Region

Änderung Arbeitsstättenverordnung

Der Bundeskongress beschließt

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, in die Arbeitsstättenverordnungfolgende Mindestflächen pro Büroarbeitsplatz aufzunehmen:

• Büroarbeitsplatz : 8 qm

• Büroarbeitsplatz mit Bildschirmgeräten: 10 qm

• Büroarbeitsplatz mit Bildschirmgeräten in Gruppenbüros (ab vierArbeitsplätze): 12 qm

• Büroarbeitsplatz mit Bildschirmgeräten in Großraumbüros (ab 20Arbeitsplätzen): 15 qm

Empfehlung der Antragskommission

Annahme mit Änderungen:In Zeile 3 werden die Worte „Der Gesetzgeber wird aufgefordert, in die“ ersetzt durch die Worte „Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialeswird aufgefordert, im Regelwerk der“

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 095 Bundessenior/innenkonferenz

Paritätische Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherung

Der Bundeskongress beschließt

Die paritätische Beitragsfinanzierung der Renten-, Kranken- und Arbeitslo­senversicherung ist unverzüglich wieder herzustellen.

Begründung

Durch die Abkoppelung werden die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, ins­besondere im Gesundheitssystem die Rentenempfängerinnen/-empfängerüberproportional belastet. Damit werden sie in der Tendenz auch mit denKosten der versicherungsfremden Leistungen stärker beansprucht, als dieArbeitgeberseite.

Das Argument der Stabilisierung bzw. Senkung der Arbeitskosten ist un­angemessen und falsch. Untersuchungen der OECD weisen nach, das dieBundesrepublik Deutschland beim Anteil der Sozialkosten bei den Löhnenim europäischen Mittelfeld, bei der Produktivität bei der Spitze und denLohnstückkosten am Schluss liegt. Damit entsteht für den StandortBundesrepublik Deutschland ein ungerechtfertigter Vorteil, der beinahe soschwer wiegt, wie die Unterdrückung des gesetzlichen Mindeslohnes.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 096 Landesbezirkskonferenz Saar

Erhalt des paritätisch finanzierten Sozialversicherungssystems

Der Bundeskongress beschließt

ver.di soll sich für den Erhalt des paritätisch finanzierten Sozialstaates ein­setzen und dafür sorgen, dass dieser sich weiterentwickelt insbesonderedie Förderung der gesetzlichen Versicherungen.

ver.di lehnt die Reform aller gesetzlichen Versicherungen ab, wenn damitein weiterer Ausstieg aus dem paritätischen Sozialsystem verbundenen istund fordert sämtliche politisch aktiven Gewerkschafterinnen/Gewerkschaf­ter auf, dahingehende Bestrebungen abzulehnen.

Begründung

Im paritätisch finanzierten Sozialstaat sind alle Interessen in die gleicheRichtung gerichtet, also sowohl die der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerals auch die der Arbeitgeber, das heißt die bestmögliche Versorgung allerzum niedrigsten Preis. Wenn einer aus diesem System ausschert, zum Bei­spiel Arbeitgeber durch einen geringeren Arbeitgeberbeitrag, verlierendiese das Interesse an Effektivität und Effizienz des Versicherungssys­tems, was wiederum eine einseitige höhere Belastung der Arbeitnehmerin­nen/Arbeitnehmer bedeutet. Gleichzeitig tritt der Effekt ein, dass dieArbeitgeber an einer Kostenreduzierung des gesamten Systems nicht mehrinteressiert sind. Der oft zitierte Vorteil der privaten Versicherungen ist in­sofern nicht glaubhaft, weil beim Lesen der einschlägigen Versicherungs­bedingungen schon zwei Rechtsanwälte mindestens drei Meinungen ha­ben. Weiterhin ist anzustreben, dass das vermeintliche Ausgabenproblemdeutlich als Einnahmenproblem angeprangert wird. Das heißt wer nichtsoder wenig verdient, kann auch nichts in die Sozialkassen einzahlen.

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C 096 Landesbezirkskonferenz Saar

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Empfehlung der Antragskommission

Nichtbefassung

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 097 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichenKrankenkassen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass die Verwaltungsräte der Krankenkassen mitArbeitgeberbeteiligung künftig zu mehr als der Hälfte aus Vertreterinnenund Vertretern der Versicherten bestehen.

Begründung

Mit den von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zu denKrankenkassenbeiträgen verlässt diese Regierung das Prinzip der paritäti­schen Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse. Zum einen werden dieabhängig Beschäftigten und Rentnerinnen/Rentner ab 2011 8,2 Prozent dieArbeitgeber 7,3 Prozent des Bruttolohnes einzahlen. Zum anderen werdenkünftig die Arbeitgeberbeiträge eingefroren, sodass sich der Anteil derArbeitnehmerbeiträge immer mehr erhöhen wird. Zusätzlich müssen dieArbeiterInnen und Angestellten noch die Zusatzbeiträge der jeweiligenKrankenkasse alleine, ohne Arbeitgeberbeteiligung, finanzieren. DieObergrenze dieser Zusatzbeiträge wurde aufgehoben. Zusammen mit derPraxisgebühr und den Rezeptgebühren verschiebt sich somit die Last derBeiträge immer weiter auf die Versicherten.

Seit Erlass des „Gesetzes betreffend die Krankenversicherung derArbeiter“ im Jahre 1883 werden die Beiträge zur Krankenversicherung vonArbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam bezahlt. Dieses Prinzip wirdseit Juli 2005 aufgeweicht und durch die geplanten Neuregelungen wird derAusstieg der Arbeitgeber aus der Parität festgeschrieben und verschärft.

Nach § 44 Abs. 1 und 4 SGB IV wird die Zusammensetzung der Selbstver­waltungsorgane der Krankenkassen paritätisch festgelegt. Dies entsprichtnoch dem Prinzip der paritätischen Beitragszahlung. Da jetzt davon abge­wichen wird, ist es notwendig und logisch die Besetzung der Selbstverwal­tungsorgane entsprechend zu verändern. Entsprechend dem höheren Bei­tragsanteil müssen die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in den Selbstver­waltungsorganen mehr Einfluss und die Mehrheit der Sitze bekommen.

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C 097 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg

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Empfehlung der Antragskommission

Ablehnung

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 098 Bundessenior/innenkonferenz

Geplanter Umbau der Pflegeversicherung

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand und der DGB werden aufgefordert, sich umgehendgegen den von der Bundesregierung geplanten Umbau der Pflegeversiche­rung – weg von der solidarischen Versicherung zu einem verpflichtendenEinstieg in die kapitalgedeckte private Zusatzversicherung (siehe Koaliti­onsvertrag) - und für das ver.di Modell der Bürgerversicherung mit Kampa­gnen und Aktionen einzusetzen.

Die Bürgerversicherung könnte ohne Beitragserhöhung eine gute men­schenwürdige Versorgung auch der Pflegebedürftigen (einschließlich derDemenzerkrankten) mit Pflegefachkräften (mit anständiger Bezahlung) fi­nanzieren.

Deshalb fordern wir:

• den Erhalt der paritätischen Finanzierung

• Einbeziehung aller Personen, als erster Schritt in die Bürgerversiche­rung

• keine Einführung einer verpflichtenden kapitalisierten privaten Versi­cherung

• Keine anderen sogenannten Zusatzleistungen (wie die Kopfpauschale)

• Das Modell der Bürgerversicherung einzuführen

Der "Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes"vom 26. Januar 2009 ist bekannt zu machen und als Grundlage für einebreite Diskussion innerhalb der Mitgliedschaft von ver.di, insbesondereaber in den Gremien der Seniorinnen/Senioren, aufzubereiten und mit denForderungen nach deutlichen Verbesserungen für die Beschäftigten zuergänzen.

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C 098 Bundessenior/innenkonferenz

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Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Praxis/Zeitablauf

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 099 Bundesfachbereichskonferenz 9

Forderung nach bezahlter Pflegezeit

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass § 2 Pflegegesetz dahingehend verändertwird, dass der bestehende Anspruch auf Freistellung für maximal zehnTage bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung von einem Anspruch auf unbe­zahlte Freistellung in einen Anspruch auf bezahlte Freistellung verändertwird.

Gewünscht wird eine bezahlte Freistellung für kurzfristige Pflege gemäßdem Vorbild "bezahlte Freistellung zur Pflege des Kindes".

Begründung

2,25 Millionen Menschen beziehen derzeit Leistungen aus der Pflegeversi­cherung. Mehr als 1,5 Millionen Menschen werden zu Hause durchAngehörige und soziale Dienste versorgt.

Auch Berufstätige (65 Prozent) möchten ihre Angehörigen so weit wie mög­lich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwie­rigkeiten.

In Anbetracht des demografischen Wandels wird sich die Situation in Zu­kunft noch verschärfen.

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag desBundesfamilienministeriums belegt: Für 79 Prozent lassen sich Beruf undPflege nicht gut vereinbaren.

Es gibt zwar jetzt schon die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbesJahr aus dem Beruf auszusteigen. Aber diese Freistellung ist unbezahlt,viele Menschen fürchten deshalb gravierende finanzielle und beruflicheNachteile. (siehe hierzu Internet-Startseite BMFSFJ, Rubrik Familie).

Das Modell der Familienpflegezeit, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf

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C 099 Bundesfachbereichskonferenz 9

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bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei dann aber 75 Prozent ihresGehalts beziehen, ist noch in der Planung und der Einführungstermin unbe­stimmt.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 100 Bundesfachgruppenkonferenz Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Kommunale Sozialpolitik

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird beauftragt, eine Diskussion zur Bedeutung derKommunen zu initieren und zu begleiten. Hierbei sollte insbesondere dersozial- und bildungspolitische Auftrag der Kommunen und dessen Wirkungfür die demokratische Gesellschaft betrachtet werden.

Begründung

Den Kommunen kommt als Orte von direkt erlebbarer Demokratie in unse­rer Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Dies geschieht in zweierleiHinsicht. Zum einen können Bürgerinnen und Bürger direkt auf demokrati­sche Prozesse in ihrer Kommune bzw. ihrem Stadtteil einwirken, zum an­deren können Kommunen, insbesondere mittels kommunaler Sozialpolitik,notwendige Voraussetzungen für die Teilhabemöglichkeiten von Bürgerin­nen und Bürgern schaffen.

In diesem Kontext muss die Bewertung der Wirkung kommunaler Sozial­poltik sehr weit gefasst werden. Ihr Ziel ist es, die Teilhabe aller in derKommune zu gewährleisten. Hierzu muss sie Einfluss haben auf Fragendes Lebenstandards, des Bildungsniveaus, der Qualität und der Ver­sorgungsdichte von Leistungen der Kommunen. Der sozialen Arbeit in derKinder- und Jugendhilfe und in den Arbeitsstrukturen zum SGB II kommthierbei eine besondere Funktion zu. Sie erbringen Unterstützungsleistun­gen, die einer Segregation in unseren Städten und Gemeinden ent­gegenwirken und die Kinder, Jugendliche und Erwachsene in die Lage ver­setzen können, an demokratischen Prozessen teilzuhaben.

Eine solche Betrachtung sozialer Arbeit kann deren Charakter nachhaltigverändern. Wie eine Kommune Sozialpolitik betreibt, hat Auswirkungen aufdie sozialen Strukturen und Bedingungen des Lebens und damit auch aufdie Probleme, mit denen soziale Arbeit konfrontiert wird. Und sie hat auchWirkungen auf die Bedingungen der Sozialen Arbeit selbst.

In diesem Kontext muss daher auf die finanzielle Ausstattung der Städte,Kommunen und Landkreise verwiesen werden. Nur wenn für sozialpoliti­

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C 100 Bundesfachgruppenkonferenz Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

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sche Entscheidungen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, kön­nen diese im oben genannten Sinne gestaltet sein.

Ein flächendeckendes Angebot von guten sozialen Diensten ist ein wichti­ger Garant für die soziale und solidarische Ausgestaltung der Kommunenund damit unserer Gesellschaft. Die sozialen Dienste selbst garantieren mitihrem bürokratischen Aufbau aber nicht nur den einheitlichen Zugang zuDienstleistungen sowie deren Qualität. Sie selbst werden sich im Kontextgut funktionierender demokratischer Strukturen weiter ausgestalten undweiterentwickeln - im Sinne der in demokratische Prozesse eingebundenenBürgerinnen und Bürger.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 101 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg

Zuschüsse der Dienstherren zu den Beiträgen ihrer Beamtinnen undBeamten, die Mitglied in der gesetzlichen Kranken- undPflegeversicherungen sind

Der Bundeskongress beschließt

ver.di fordert gesetzliche Grundlagen in Bund und Ländern für die Zahlungvon Zuschüssen in der im SGB V geregelten Höhe an alle Beamtinnen undBeamten, die Mitglieder in gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherun­gen sind.

Begründung

Rund 80 vom Hundert der Beamtinnen und Beamten sind in der privatenPflege- und Krankenversicherung. Sie erhalten keine Zuschüsse zu ihrenBeiträgen, sondern eine Beihilfe ihres Dienstherrn zu den entstandenennotwendigen Kosten für Pflege- und Heilbehandlung. Einige Beamten­gruppen erhalten Heilfürsorge; bei ihnen übernimmt der Dienstherr – nachseinen Regelungen zur Behandlung und Arztwahl – die vollen Kosten.

Rund 20 vom Hundert der Beamtinnen und Beamten sind jedoch Mitgliedin einer gesetzlichen Pflege- und Krankenkasse. Diesen Beamtinnen undBeamten wird kein Zuschuss zu den Mitgliedsbeiträgen vom Dienstherrngewährt. Sie haben also die vollen Beiträge für sich und ihre Familien­angehörigen selbst zu zahlen. Für sie werden auch keine Beihilfen für ent­standene Kosten gezahlt, da Beihilfe nachrangig, also nur für nicht versi­cherte Leistungen gezahlt wird.

Es ist sachlich geboten, die betreffenden Beamtinnen und Beamten denArbeitnehmern durch entsprechende Zuschüsse analog SGB V gleichzu­stellen.

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 102 Landesbezirkskonferenz Niedersachsen-Bremen

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich innerhalb des DGB wie im politischen Raum nachdrücklichdafür ein, dass für Selbstständige

1. eine sozial gerechte, wirtschaftlich von allen Selbstständigen tragbareRegelung bezüglich der Arbeitslosenversicherung geschaffen wird,

2. der Zutritt zur Arbeitslosenversicherung auch langjährig Selbststän­digen, Berufseinsteigerinnen und -einsteigern (etwa Ausbildungs- undHochschulabsolventinnen und -absolventen), Existenzgründerinnenund -gründern aus der Grundsicherung heraus sowie Auslands-rückkehrerinnen und -rückkehrern oder aus dem Ausland Zuziehendenermöglicht wird,

3. auch nach mehrmaligem Bezug von Arbeitslosengeld das Recht zumWiedereintritt in die Arbeitslosenversicherung bestehen bleibt.

Begründung

Mit der Änderung des Sozialgesetzbuches III (§ 28 a) bekamen Selbststän­dige seit dem Jahr 2006 die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichenArbeitslosenversicherung zu versichern. Eine solche Versicherungsmög­lichkeit war von Gewerkschaften lange gefordert worden und konnte vonBetroffenen in Anspruch genommen werden, sofern sie in den zwei Jahrenvor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate alsAngestellte in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichertwaren oder unmittelbar vorher ALG I bezogen haben. Ein entsprechenderAntrag war spätestens einen Monat nach Start in die Selbstständigkeit zustellen. Diese neuen Regelungen waren zunächst bis zum 31. Dezember2010 befristet.

Mitte 2010 beschloss die Regierung – nicht zuletzt auf Druck derGewerkschaften – im Rahmen des nicht zustimmungspflichtigen „Beschäf­tigungschancengesetzes“ die Fortführung der freiwilligen Versicherungs­möglichkeit als „Pflichtversicherung auf Antrag“, allerdings zu erheblich ver­

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schlechterten, aus Gewerkschaftssicht nicht akzeptablen Bedingungen, dieam 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.

Zu 1.Die einkommens- und qualifikationsunabhängigen Beiträge werden seit2011 drastisch erhöht. Während der Beitrag sich bisher aus einem fiktivenEinkommen in Höhe eines Viertels der monatlichen Bezugsgröße errechnet(in 2010 betrug er 17,89 Euro bzw. 15,19 Euro im so genannten Bei­trittsgebiet), ist ab 2011 die Hälfte der Bezugsgröße (38,33 Euro bzw.32,60 Euro) und ab 2012 die volle Bezugsgröße (nach heutigem Stand76,65 Euro bzw. 65,20 Euro) zu bezahlen. Das entspricht einer Vervierfa­chung des Beitrages. Dadurch erwartet die Bundesregierung, wie der Be­gründung zum Gesetzentwurf zu entnehmen war, in der Arbeitslosenversi­cherung ein Beitragsplus von 11 Millionen Euro je Jahr ab 2012; demzu­folge sollen die Selbstständigen insgesamt mehr einzahlen als sie an Leis­tung herausbekommen. Der Erhöhungsbeschluss der Bundesregierung istschon insofern grob unbillig. Aber es ist aus weiteren Gründen auch inhöchstem Maß unsozial.

Denn: die derzeitige Bundesregierung hat selbst festgestellt, dass das Ein­kommen von sog. neuen Selbstständigen mit Vollzeittätigkeit, die bei ihrerExistenzgründung gefördert worden sind, zwischen 900,00 Euro und2.700,00 Euro liegt; bei denjenigen, die als Selbstständige nicht genügendAufträge zu akquirieren vermögen und deswegen formell als Teilzeit-Selb­ständige mit einer Wochenarbeitszeit zwischen 15 und 35 Stunden geführtwerden, lagen die Einkommen nach Regierungserkenntnissen sogar nurzwischen 800,00 und 1.500,00 Euro.

Der Mikrozensus 2009 registrierte knapp 2,4 Millionen Solo-Selbstständige,ihr Anteil an allen Erwerbstätigen beträgt mittlerweile sechs Prozent. DieZahl der Solo-Selbstständigen ist seit 2000 um ein Viertel gestiegen, vondenen der überwiegende Teil zu den Geringverdienern zählt, über zehnProzent sogar als armutsgefährdet gelten. Insofern bedarf ein Gros derSolo-Selbstständigen eines besonderen sozialen Schutzes, und dement­sprechend müssen deren Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung andas reale, in der Regel bescheidene Leistungsvermögen angepasst wer­den.

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Hier mag ein Verweis helfen: Wer abhängig beschäftigt ist, zahlt derzeit ei­nen Beitrag von drei Prozent seines Gehaltes in die Arbeitslosenversiche­rung, wobei die Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt werden. Daraus ergibt sichzum Beispiel bei einem Bruttoverdienst von 900,00 Euro ein Beitrag von13,50 Euro (die Hälfte des Gesamtbeitrages von 27,00 Euro) und bei ei­nem Bruttoverdienst von 2.700 Euro ein Beitrag von 40,50 Euro (die Hälftedes Gesamtbeitrages von 81,00 Euro), während Selbständige künftig un­abhängig von ihrer Einnahmesituation im 76,65 Euro bzw. 65,10 Euro zah­len sollen, und zwar allein.

Als sozialpolitisch sinnvolle Alternative zur erneuten Verdrängung vonSelbständigen aus diesem Sektor des Sozialsystems böte sich ein Modellan, das sich einerseits an der realen Leistungsfähigkeit von Selbststän­digen orientiert, andererseits aber auch Wirtschaft und Staat nicht aus ihrersozialen Verantwortung entlässt. Der Gesetzgeber hat hier die Regelungs­hoheit und könnte zum Beispiel beschließen, dass Auftraggeber vonSelbstständigen sich an deren Sozialversicherungskosten angemessen be­teiligen, so wie es im Bereich der Künstlersozialversicherung im Hinblickauf die Kranken- und Rentenversicherung im Prinzip geregelt worden ist.Im Kontext wäre zu überlegen, eine - gegebenenfalls freiwillige - Arbeitslo­senversicherung für Versicherte der Künstlersozialkasse einzuführen mitBeitragssätzen, wie sie auch für abhängig Beschäftigte erhoben werden.

Aber nicht nur das: Es gilt, allen Solo-Selbstständigen, zumindest aberdenjenigen mit geringen bis mittleren Einkommen, die Tür zu einer umfas­senden sozialen Absicherung inklusive der Arbeitslosenversicherung zuöffnen. Dafür hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleineAnfrage (vgl. BT-Drucksache 17/749 vom 18. Februar 2010 „FreiwilligeWeiterversicherung für Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung")selbst gute Argumente geliefert:

„Die Förderung und Absicherung selbständig Tätiger ist eine Aufgabe dergesamten Gesellschaft und nicht nur der Beitragszahler zur Bundesagenturfür Arbeit. Mit der Regelung ... hat der Gesetzgeber Voraussetzungen ge­schaffen, dass die Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung,also die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber, mit ihren Versicherungsbei­trägen ... einen erheblichen Beitrag zur sozialen Sicherung ... leisten kann.Sie ermöglicht Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstän­diger Tätigkeit ohne Verlust des sozialen Schutzes."

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Es gilt, die Bundesregierung an ihre eigenen Erkenntnisse zu erinnern unddie notwendigen gesetzgeberischen Schlussfolgerungen einzufordern.

Dabei sollte auch die bisherige Leistungsberechnung überprüft werden, diebisher ausschließlich auf das für die Tätigkeit erforderliche Qualifikationsni­veau abhebt und damit im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten letztlichkeinen Bezug zu gezahlten Beiträgen und realer Einkommenssituation hat.

Zu 2.Bei Einführung der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichenArbeitslosenversicherung im Jahr 2006 hatten bereits aktive Selbstständigewährend einer kurzen, elfmonatigen Übergangsfrist die Chance, der Versi­cherung beizutreten. Nach nur vier Monaten schloss der Bundestag aberjene, die länger als 29 Monate selbstständig erwerbstätig waren, in einemverfassungsrechtlich nicht unumstrittenen Verfahren von dieser Möglichkeitwieder aus.

Es gilt, die Arbeitslosenversicherung für langjährig Versicherte wieder zuöffnen. Ein wichtiges Argument ist dabei die verfassungsrechtlich geboteneGleichbehandlung.

Im Kontext ist vollkommen unverständlich, warum Berufseinsteigende, dienach einer Ausbildung oder einem Hochschulstudium in die Selbständigkeitwechseln oder mangels fester Arbeitsplätze in die Selbständigkeit wech­seln müssen, sich nicht in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung an­melden können bzw. nur dann, wenn sie zuvor ALG I oder ähnliche Leis­tungen erhalten haben. Auch hier stellt sich nicht nur die Frage nach derSinnhaftigkeit der Beschränkungen, sondern auch die nach der ver­fassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung.

Aus gleichen Gründen ist nicht nachvollziehbar, warum sich Existenzgrün­derinnen und -gründer aus der Grundsicherung heraus (ALG II oder Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger) nicht versichern können; ebenso sol­che, die zuvor im Ausland berufstätig waren, egal ob Deutsche oderNichtdeutsche. Dies stellt nicht nur eine eklatante Diskriminierung dar,sondern ist auch sozial- und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv. Odersollte bei diesen Personengruppen plötzlich nicht mehr gelten, was dieBundesregierung in ihrer Antwort zur obengenannten kleinen Anfrage aus­geführt hat:

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„Auch vor dem Hintergrund der Veränderung in den Erwerbsbiographienbeurteilt die Bundesregierung jedenfalls die bisherige Wirkung der freiwil­ligen Arbeitslosenversicherung positiv."

Auch hier gilt, die notwendigen gesetzgeberischen Schlussfolgerungeneinzufordern.

Zu 3.Die neue Gesetzesregelung schließt künftig jene Selbstständigen aus, diebereits zweimal aus der Selbstständigkeit heraus einen Anspruch aufArbeitslosengeld geltend gemacht haben. Zur Begründung wurde in demGesetzentwurf ausgeführt:

„Um zu vermeiden, dass Selbständige Zeiten der freiwilligen Versicherungwiederkehrend mit Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs verbinden, siehtSatz 2 vor, dass nach einem zweimaligen Bezug von Arbeitslosengeld dieerneute Absicherung der gleichen selbständigen Tätigkeit in der Arbeitslo­senversicherung ausgeschlossen ist. Damit wird einer zweckwidrigenNutzung der Versicherungsmöglichkeit entgegengewirkt."

Dies unterstellt einen Missbrauch und will diesem angeblichen Missbraucheinen Riegel vorschieben, ohne dass die Bundesregierung dazu belastba­res Datenmaterial vorlegt. Jedenfalls räumte die Bundesregierung bei Be­antwortung der obengenannten kleinen Anfrage ein:

„Die Gesamtausgaben für die Personenkreise der Selbständigen und Aus­landsbeschäftigten können nicht erfasst werden." Vor diesem Hintergrund scheint ebenso geboten wie berechtigt, sich füreine komplette Streichung des entsprechenden Gesetzespassus einzuset­zen, was mit guten Argumenten untermauert werden kann. Eines soll nach­folgend hervorgehoben werden:

Die meisten Selbstständigen bestimmen letztlich nicht selbst über ihre ei­gene Auftragslage, sondern sind abhängig von ihren Auftraggebern. Wennbeispielsweise Aufträge von wichtigen Hauptkunden ausbleiben oder diesein Insolvenz gehen, haben Selbstständige in aller Regel keinen oder kaumEinfluss darauf und können oftmals kaum gegensteuern, zumindest nicht

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kurzfristig. Hier mag ein Verweis auf so genannte Leiharbeitskräfte hilfreichsein: Auch diese können oftmals kaum selbst bestimmen, wann sie vonwem für diesen oder jenen Auftrag angeheuert und anschließend wiedergefeuert werden. Bisher ist noch niemand auf die Idee gekommen, so ge­nannten Leiharbeiterinnen/Leiharbeitern als oftmals stetig wiederkehrenden„Kunden“ der Arbeitsagentur einen Missbrauch von Leistungen der Arbeits­losenversicherung zu unterstellen. Wenn überhaupt von Missbrauch ge­sprochen werden kann, dann doch wohl auf Seite derjenigen, die oftmalsohne jedwede soziale Haltung mit dem Ziel der GewinnmaximierungArbeitskräfte nach Bedarf anfordern und dann wieder feuern. Insofern ist esin hohem Maße unsozial, Selbstständige nach zweimaliger Arbeitslos­meldung grundsätzlich von der Arbeitslosenversicherung ausschließen zuwollen, ohne sich auch nur im Ansatz mit den Gründen für die Arbeitslos-Meldung befasst zu haben oder befassen zu wollen.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

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C 103 Landesbezirkskonferenz Niedersachsen-Bremen

Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Der Bundeskongress beschließt

Die Gremien von ver.di und DGB werden aufgefordert, auf die politischVerantwortlichen einzuwirken, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um dierabiate Erhöhung des Beitrags zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung(um fast das 4-fache) für Solo-Selbstständige zu skandalisieren undrückgängig zu machen.

Begründung

Nach unseren Informationen haben zahlreiche Solo-Selbstständige mitBruttoeinnahmen in der Größenordnung zwischen 800,00 und 1.500,00Euro monatlich auszukommen, weshalb bei der Bemessung von Versiche­rungsbeiträgen eine pauschale Orientierung an den Durchschnittseinkom­men der Arbeitnehmer-Bevölkerung schon aus ökonomischen Gründennicht angemessen ist.

Im Grunde handelt es sich bei den angezeigten drastischen Beitragserhöh­ungen um einen faktischen Ausschluss vieler Solo-Selbstständiger aus derArbeitslosenversicherung "durch die Hintertür", da sie sich die monatlichen76,65 Euro (West; wir leben in W-E) schlicht nicht werden leisten können.

Das ist ein Skandal, und dieser Skandal ist nach unserer Auffassung auchals solcher zu kennzeichnen. Es reicht keineswegs aus, dass das ReferatSelbständige - wie geschehen - in diesem Zusammenhang "vor allem" kriti­siert, dass eine "einheitliche Bezugsgröße" bei der im Versicherungsfall zuerbringenden Leistung noch nicht entwickelt sei.

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C 103 Landesbezirkskonferenz Niedersachsen-Bremen

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Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag C 102

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 104 Landesbezirkskonferenz Niedersachsen-Bremen

Einkommensanrechnung bei Bezieherinnen/Beziehern von Elterngeldin Selbstständigkeit

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich innerhalb des DGB und im politischen Raum nachdrücklichdafür ein, dass die derzeitige Anrechnungspraxis bezüglich Einkommenvon Selbstständigen bei Elterngeldbezug wie folgt geändert wird:

1. Einbeziehung möglicherweise höherer Einkünfte von Selbstständigen inden 12 Monaten vor der Geburt des Kindes durch Streichung§ 2 Abs. 9 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bzw. Um­formulierung als eine an die Zustimmung der Antragsteller geknüpfteKann-Bestimmung.

2. Einfügen eines neuen Absatz 4 im § 8 BEEG: Einnahmen, die auf einerErwerbstätigkeit vor dem Bezug des Elterngeldes basieren, werdennicht als Einkommen während des Elterngeldbezuges berücksichtigt.

Begründung

Seit dem 1. Januar 2007 erhalten Erwerbstätige, auch Selbstständige,Elterngeld, wenn sie sich in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten einesKindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und des­halb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Allerdings werden selbstständigtätige Mütter und Väter bei der Einkommensermittlung rechtlich anders alsandere wirtschaftlich vergleichbare Erwerbstätige behandelt – und erhaltenin vielen Fällen weniger Elterngeld.

Laut einer Sonderregelung für Selbstständige in § 2 Abs. 9 BEEG wird dasElterngeld auf Grundlage des Einkommenssteuerbescheides aus demSteuerjahr vor der Geburt des Kindes berechnet. Wenn also das Kind vonSelbstständigen im Dezember 2008 geboren wird, liegt der Elterngeld-Be­rechnung das Einkommen aus dem Jahr 2007 zugrunde. Besonders be­troffen sind junge Existenzgründerinnen und -gründer, die sich in den ers­ten Jahren ihrer Selbstständigkeit – in denen üblicherweise die Einkommenkontinuierlich ansteigen – einen Kinderwunsch erfüllen. Das in der Regelhöhere Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, das für

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C 104 Landesbezirkskonferenz Niedersachsen-Bremen

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die Elterngeld-Berechnung für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer maßgeb­lich ist, bleibt für Selbstständige unberücksichtigt.

Wenn Eltern während des Bezuges von Elterngeld weiter arbeiten, wirddas Elterngeld nur vorläufig bewilligt. Nach dem Ende des Elterngeld­bezugs ist das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommens nachzuweisen. Aufdieser Grundlage wird die endgültige Höhe des Elterngeldes festgesetzt.Im Unterschied zu anderen Erwerbstätigen erhalten Selbstständige wäh­rend des Elterngeldbezuges auch Zahlungen für Leistungen, die bereits vorder Elternzeit erbracht wurden, da zwischen Auftragserledigung und Zah­lung oftmals mehrere Monate liegen. Als Einkommen angerechnet werdenhierbei auch Einmalzahlungen für zum Teil Jahre zurückliegende Leistun­gen. Betroffen sind hierbei insbesondere die Elterngeldbezieherinnen/Elterngeldbezieher, die Elterngeld über einen längeren Zeitraum bezie­hen – also in der Regel die Frauen.

Mit Einfügung eines Passuses gemäß Punkt 2 des Antrages würdenRechtsnachteile und -unsicherheiten für nicht während des Elterngeld­bezuges Erwerbstätige beseitigt sowie auch für Arbeitnehmerinnen und -nehmer, bei denen „Sonderzahlungen” ebenfalls vorkommen, zum Beispielin Form von Boni oder Jahresleistungen.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 105 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Verfall von eingezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung

Der Bundeskongress beschließt

ver.di initiiert eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen densukzessiven Verfall von eingezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversi­cherung.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Arbeitslosenversi­cherung eine Versicherung mit Anspruch auf Leistung ist, aber durch dasZahlen von ALG-Beiträgen kein Anspruch auf Auszahlung besteht, sondernim Solidaritätsprinzip lediglich eine individuelle zeitlich befristete Schutzleis­tung gewährt wird.

Das Gericht hat bisher nicht festgestellt, dass bereits eingezahlte Beiträgegänzlich verfallen können. Vor kurzem war es noch der Fall, dass die Bei­träge zumindest über einen maximalen Zeitrahmen von sieben Jahren er­halten blieben. Wer sich also zum Beispiel schon vor dem Studium einenAnspruch erarbeitet hatte, lief Gefahr, dass nach dem Studium die Regel­ansprüche wieder gänzlich verfallen waren. Dies waren jedoch Ausnah­men – kein Regelfall!

Die Regelung heute ist jedoch so, dass generell alle Beiträge bereits nach24 Monaten wieder verfallen und zwar sukzessive wie ein schmelzenderEisberg. Das führt zu einer Situation, wo man zwar ständig einzahlt, esaber immer schwieriger wird, tatsächlich Regelansprüche zu erwerbenbzw. auch zu erhalten. Wer also im ersten Jahr nur 3/4 des Jahres befristetarbeitet, danach wieder arbeitslos wird und im nächsten Jahr wieder nurbefristet arbeitet, aber nicht die Monate für den Regelanspruch zusammenbekommt, bei dem verfallen dann Anfang des Jahres danach bereitswieder die ersten Monate seiner Beiträge. Deswegen müsste man eigent­lich dann im Folgejahr arbeiten, um erstens die verfallenen Monate wiederaufzuholen und zusätzlich noch die Monate erreichen, um sich einenRegelanspruch zu erwerben.

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C 105 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

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Angesichts von Teilzeit, Befristung und freiberuflicher Arbeit wird dies je­doch immer schwieriger.

Die Frage ist daher zu klären, ob ein genereller Verfall von eingezahltenVersicherungsbeiträgen, wenn er nicht mehr nur Einzel- oder Ausnah­mefälle betrifft, sondern vom System absichtlich so gewollt wird, noch rech­tens ist.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 106 Bundesfachbereichskonferenz 9

Erhöhung der Bemessungsgrenze für Kindergeld

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich dafür ein, dass zur Aufrechterhaltung des Kindergeldan­spruchs eine Anhebung der Einkommensfreibetragsgrenze (derzeit8.004,00 Euro jährlich) erfolgt.

Begründung

Durch Tariferhöhungen können Auszubildende ihren Anspruch aufKindergeld verlieren. Dadurch können Tariferhöhungen für Auszubildendenegativ wirken, was uns im Zweifel in der Mobilisierung für Tarifrundenschwächt.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Steuervereinfachungsgesetz

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 107 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen

Finanzierung Frauenhäuser

Der Bundeskongress beschließt

ver.di setzt sich sich auf allen Ebenen für eine verlässliche und bedarfsge­rechte Finanzierung von Frauenhäusern ein.

Begründung

Frauenhäuser sind als Schutzeinrichtungen von körperlicher und/oder psy­chischer Gewalt durch Familienangehörige für Frauen und deren Kinderunverzichtbar. Finanziert werden sie anteilig durch das Land und anteiligdurch Kommunen. Die Finanzierung ist von Bundesland zu Bundeslandabweichend. Durchgängig fallen sie jedoch zu niedrig aus, um eine nach­haltige qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten, ohne dabei die vorhande­nen Mitarbeiterinnen über das erträgliche Maß hinaus zu strapazieren.

Im Haushalt Kölns ist die Förderung der beiden Kölner Frauenhäuser be­reits auf Kürzungen eingestellt.

Das muss auf jeden Fall verhindert werden.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Dadurch erledigt folgender Antrag C 108

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 108 Bezirkskonferenz Köln

Finanzierung Frauenhäuser

Der Bundeskongress beschließt

ver.di bzw. Mitglieder und Delegierte setzen sich auf allen Ebenen für eineverlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern ein.

Begründung

Frauenhäuser sind als Schutzeinrichtungen von körperlicher und/oder psy­chischer Gewalt durch Familienangehörige für Frauen und deren Kinderunverzichtbar. Finanziert werden sie anteilig durch das Land und anteiligdurch Kommunen. Die Finanzierung ist von Bundesland zu Bundeslandabweichend. Durchgängig fallen sie jedoch zu niedrig aus, um eine nach­haltige qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten, ohne dabei die vorhande­nen Mitarbeiterinnen über das erträgliche Maß hinaus zu strapazieren.Im Haushalt Kölns ist die Förderung der beiden Kölner Frauenhäuser be­reits auf Kürzungen eingestellt.

Das muss auf jeden Fall verhindert werden.

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Antrag C 107

Entscheidung des Bundeskongresses

£ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung

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C 109 Bezirkskonferenz Südholstein

Antrag zu den Sozialwahlen

Der Bundeskongress beschließt

Erwartet wird, dass die Verantwortlichen der Bundesebene keine Kandida­tinnen-/Kandidaten-Vorschläge auf die Listen für die Sozialwahlen nehmen,die nicht über Gremien (Bezirke, Landesbezirke, Fachbereiche) benanntwerden, entsprechend der Kandidatinnen-/Kandidaten-Richtlinien.

Begründung

Erfolgt mündlich

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Praxis/Zeitablauf

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 110 Landesbezirkskonferenz Nord

Antrag zu den Sozialwahlen

Der Bundeskongress beschließt

ver.di soll keine Kandidaten/innen-Vorschläge auf die Listen für die Sozial­wahlen nehmen, die nicht über Gremien (Bezirke, Landesbezirke,Fachbereiche) benannt werden, entsprechend der Kandidateninnen-/Kan­didaten-Richtlinien.

Begründung

Erfolgt mündlich

Empfehlung der Antragskommission

Erledigt durch Praxis/Zeitablauf

Entscheidung des Bundeskongresses

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C 111 Landesbezirkskonferenz Hamburg

Ergebnisse der Sozialwahlen 2011

Der Bundeskongress beschließt

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, die Ergebnisse der anstehendenSozialwahlen nach deren Abschluss auszuwerten und zu veröffentlichen.

Dargestellt soll werden:

Die Versichertenstruktur beim jeweiligen Versicherungsträger, das heißthier der prozentuale Anteil von Rentnerinnen/Rentnern, aufgeschlüsselt zu­sätzlich nach Geschlechtern, die auf ver.di Listen der entsprechenden Auf­sichtsgremien der jeweiligen Versicherungsträger gewählt wurden.

Begründung

Entsprechend einem vom letzten Bundeskongress beschlossenen Antragwurden die Richtlinien zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidatenzu Sozialwahlen geändert. Zielrichtung war, die Personengruppe der Rent­nerInnen grundsätzlich entsprechend ihrem Mitgliederanteil zu berücksich­tigen. Es soll nachgewiesen werden, dass nicht nur die Richtlinie, sondernauch die Praxis verändert wurde.

Empfehlung der Antragskommission

Annahme

Entscheidung des Bundeskongresses

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