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Anträge zur außerordentliche Vertreterversammlung, 21. April 2016 Seite 1 von 12 Antrag I: 1 2 Aufsichtsrat und Vorstand beantragen: 3 4 Die Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG schließt sich der Entscheidung von Vorstand 5 und Aufsichtsrat an, die Dreiecksfläche (Berner Heerweg / Meiendorfer Stieg) gemäß den 6 nachfolgenden Grundsätzen unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der betroffenen 7 Mitglieder langfristig zu entwickeln. 8 I. Grundsätze für die Vermietung der jetzigen Siedlungshäuser auf der Dreiecksfläche - 9 Berner Heerweg Meiendorfer Stieg 10 1. In dem Bereich Berner Heerweg Meiendorfer Stieg (Dreiecksfläche) verliert kein Mitglied 11 (einschließlich Ehepartner und in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder) durch Verwertungs- 12 kündigung seitens der Gartenstadt sein Siedlungshaus. Die §§ 563 ff. BGB (Eintrittsrecht bei Tod 13 des Mieters) gelten natürlich unverändert. 14 2. Eine Weitergabe des Siedlungshauses an die Kinder und Enkelkinder ist ausgeschlossen. 15 3. Bei einem Umzugswunsch des Mitgliedes erfolgt eine bevorzugte Vergabe eines anderen 16 Siedlungshauses oder einer Genossenschaftswohnung. 17 4. Die bisher erfolgten Investitionen werden bei Auszug durch die Genossenschaft in der Regel 18 mindestens zum Zeitwert entschädigt. Investitionen, die nach dem 01.02.2013 erfolgten, waren 19 bzw. sind vorher durch die Genossenschaft zu genehmigen. 20 5. Die Kinder und ggfs. Enkelkinder (eins pro Siedlungshaus) können vom Nutzer bei Aufgabe des 21 Siedlungshauses ersatzweise für andere Siedlungshäuser als bevorzugte Bewerber angemeldet 22 werden. 23 II. Grundsätze für die Entwicklungsplanung der Dreiecksfläche 24 1. Bewohnte Wohneinheiten sind so zu erhalten, dass die Bewohner ihre Wohnnutzung 25 wunschgemäß beenden können, es sei denn, außergewöhnliche Umstände machen eine 26 Weiternutzung wirtschaftlich völlig unzumutbar. 27 Die einzelnen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wohnnutzung für die Bewohner erfolgen in 28 enger Abstimmung von Vorstand und den Bewohnern sowie unter Berücksichtigung deren 29 Wünsche zur Nutzung und Nutzungsdauer. 30 2. Die Dreiecksfläche wird in vier verschiedenen Planflächen entwickelt. Diese vier 31 Entwicklungsplanflächen sind: 32 A Bereich Berner Brücke zuzüglich Meiendorfer Stieg Nr.5/6 33 B Bereich Berner Heerweg 34 C Bereich Saseler Str. 35 D Bereich Meiendorfer Stieg 36 Diese Planflächen sind flächenmäßig noch genauer zu bestimmen. Insbesondere die jeweilige 37 Tiefe dieser Flächen, die sich an einzelnen Straßen orientiert, wird unter Beratung professioneller 38 Planer festzulegen sein. Die jetzt dargelegten ersten Beschreibungen sind demgemäß vorläufiger 39 Natur. 40 3. Die Entwicklung dieser Planflächen erfolgt nicht zeitgleich. 41 Die Abfolge der professionellen Überplanung dieser Flächen ist aus heutiger Sicht folgende: 42 Begonnen wird mit einem Raumplanungskonzept für die gesamte Fläche und der detaillierten 43 Planung für die Bereiche A und B. 44 Es folgt die Detailplanung der Bereiche C und abschließend der Planungsbereich D. 45 Der Beginn der detaillierten Planungen für die Bereiche C und D sowie die möglichen Zeitpunkte 46 einer Realisierung der einzelnen Planungen sind noch nicht fest gelegt. 47 Die tatsächlichen Zeiten werden abhängig sein von 48

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Anträge zur außerordentliche Vertreterversammlung, 21. April 2016

Seite 1 von 12

Antrag I: 1

2

Aufsichtsrat und Vorstand beantragen: 3

4

Die Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG schließt sich der Entscheidung von Vorstand 5

und Aufsichtsrat an, die Dreiecksfläche (Berner Heerweg / Meiendorfer Stieg) gemäß den 6

nachfolgenden Grundsätzen unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der betroffenen 7

Mitglieder langfristig zu entwickeln. 8

I. Grundsätze für die Vermietung der jetzigen Siedlungshäuser auf der Dreiecksfläche - 9

Berner Heerweg – Meiendorfer Stieg 10

1. In dem Bereich Berner Heerweg – Meiendorfer Stieg (Dreiecksfläche) verliert kein Mitglied 11

(einschließlich Ehepartner und in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder) durch Verwertungs-12

kündigung seitens der Gartenstadt sein Siedlungshaus. Die §§ 563 ff. BGB (Eintrittsrecht bei Tod 13

des Mieters) gelten natürlich unverändert. 14

2. Eine Weitergabe des Siedlungshauses an die Kinder und Enkelkinder ist ausgeschlossen. 15

3. Bei einem Umzugswunsch des Mitgliedes erfolgt eine bevorzugte Vergabe eines anderen 16

Siedlungshauses oder einer Genossenschaftswohnung. 17

4. Die bisher erfolgten Investitionen werden bei Auszug durch die Genossenschaft in der Regel 18

mindestens zum Zeitwert entschädigt. Investitionen, die nach dem 01.02.2013 erfolgten, waren 19

bzw. sind vorher durch die Genossenschaft zu genehmigen. 20

5. Die Kinder und ggfs. Enkelkinder (eins pro Siedlungshaus) können vom Nutzer bei Aufgabe des 21

Siedlungshauses ersatzweise für andere Siedlungshäuser als bevorzugte Bewerber angemeldet 22

werden. 23

II. Grundsätze für die Entwicklungsplanung der Dreiecksfläche 24

1. Bewohnte Wohneinheiten sind so zu erhalten, dass die Bewohner ihre Wohnnutzung 25

wunschgemäß beenden können, es sei denn, außergewöhnliche Umstände machen eine 26

Weiternutzung wirtschaftlich völlig unzumutbar. 27

Die einzelnen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wohnnutzung für die Bewohner erfolgen in 28

enger Abstimmung von Vorstand und den Bewohnern sowie unter Berücksichtigung deren 29

Wünsche zur Nutzung und Nutzungsdauer. 30

2. Die Dreiecksfläche wird in vier verschiedenen Planflächen entwickelt. Diese vier 31

Entwicklungsplanflächen sind: 32

A Bereich Berner Brücke zuzüglich Meiendorfer Stieg Nr.5/6 33

B Bereich Berner Heerweg 34

C Bereich Saseler Str. 35

D Bereich Meiendorfer Stieg 36

Diese Planflächen sind flächenmäßig noch genauer zu bestimmen. Insbesondere die jeweilige 37

Tiefe dieser Flächen, die sich an einzelnen Straßen orientiert, wird unter Beratung professioneller 38

Planer festzulegen sein. Die jetzt dargelegten ersten Beschreibungen sind demgemäß vorläufiger 39

Natur. 40

3. Die Entwicklung dieser Planflächen erfolgt nicht zeitgleich. 41

Die Abfolge der professionellen Überplanung dieser Flächen ist aus heutiger Sicht folgende: 42

Begonnen wird mit einem Raumplanungskonzept für die gesamte Fläche und der detaillierten 43

Planung für die Bereiche A und B. 44

Es folgt die Detailplanung der Bereiche C und abschließend der Planungsbereich D. 45

Der Beginn der detaillierten Planungen für die Bereiche C und D sowie die möglichen Zeitpunkte 46

einer Realisierung der einzelnen Planungen sind noch nicht fest gelegt. 47

Die tatsächlichen Zeiten werden abhängig sein von 48

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- der weiteren Nutzung durch die Bewohner der Dreiecksfläche 49

- von den Ergebnissen der weiteren konkretisierten Planungen der Bereiche A und B 50

- von der Finanzlage unserer Genossenschaft 51

- von der Auslastung der Genossenschaft durch andere Neubaumaßnahmen 52

- von den Planungszeiten und dem Fortschritt der vorherigen Planungsflächen. 53

Die Erstellung des Raumplanungskonzeptes und die Detailplanung für die Planungsbereiche A 54

und B sollen nach der Beschlussfassung beginnen. Die Realisierung dieser Planungen wird als 55

grobe Schätzung nicht vor 2020-25 beginnen. 56

Bezüglich des Planbereiches B ist dabei nicht von einer einheitlichen Realisierung der gesamten 57

Fläche B auszugehen. Die Planungsidee ist bewusst so angelegt, dass abschnittsweise, je nach 58

Möglichkeit infolge der Nutzung der jetzigen Bewohner, mit der Realisierung von einzelnen 59

Teilbereichen im Bereich B begonnen werden könnte. 60

Eine Realisierung des Planungsbereiches C Saseler Str. ist anschließend zu erwarten. Wiederum 61

daran anschließend ist zurzeit die Realisierung des Bereiches D geplant. Eine genauere Angabe 62

erscheint wenig sinnvoll. 63

4. Grundlage dieser Planungsideen sind folgende erste Überlegungen. 64

A Bereich Brücke: 65

Hier ist ein größeres mehrgeschossiges Gebäude vorstellbar in dem Seniorenwohnungen, 66

barrierefreie Kleinwohnungen, Kindergarten und evtl., je nach Ausgestaltung, auch gewerbliche 67

Nutzung sinnvoll erscheinen 68

B Bereich Berner Heerweg 69

Planungsidee ist für diesen Bereich die „Spiegelung“ der Mehrspänner auf der anderen Seite des 70

Berner Heerweges mit angepassten Vierspännern in entsprechender Höhe und Ausgestaltung 71

(Gebäudebreite ca. 35- 40 m, Tiefe ca.10m). 72

Diese modern gebauten Gebäude wären als Vierer-Reihenhäuser oder als zwei Reihenhäuser 73

und mittig vier Kleinwohnungen denkbar. Zu den Wohneinheiten gehören jeweils kleine 74

Gartengrundstücke. 75

Die Gebäudeerrichtung kann und soll zeitlich gestaffelt, je nach Möglichkeit und Notwendigkeit, 76

erfolgen. In der Planung wird zu prüfen sein, ob nicht die Erreichbarkeit dieser Neubauten besser 77

über eine Zuwegung aus der Mitte der Dreiecksfläche, statt wie bisher über den Berner Heerweg 78

erfolgen sollte. 79

C Bereich Saseler Str.: mehrgeschossige Bebauung entsprechend der bereits an der Saseler 80

Str. stehenden Genossenschaftshäuser entlang der Straße. Die Bebauung erfolgt in mehreren 81

Blöcken, zeitlich gestreckt. 82

D Bereich Meiendorfer Stieg: Festlegungen zu diesem Bereich erfolgen nach der Grobplanung. 83

(Vorstellbar: Mehrspänner/ 2-4 Reihenhäuser ähnlich der Gebäude im Bereich B mit einer 84

verdichteten Nutzung bei Erhalt des Siedlungscharakters. Je nach Planungsergebnis in Längs- 85

oder Querausrichtung zur Straße.) 86

5. Diese ersten Planungsideen werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den ersten 87

Umsetzungen und den jeweils aktuellen Bedürfnissen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder 88

kontinuierlich weiterentwickelt. 89

Mit der weiteren Planung und den Bauentscheidungen wird die Vertreterversammlung wie in der 90

Vergangenheit befasst werden. 91

6. Für die Umsetzung dieser Entwicklung der Dreiecksfläche wären vollständig leerstehende 92

Gebäude abzureißen. Zu planen wäre zudem, wie Leerflächen in Abstimmung mit den Nachbarn 93

einer sinnvollen Zwischennutzung zugeführt werden können. Vorstand und Aufsichtsrat haben 94

sich mit Konzepten, wie regelhaft mit entstehendem Leerstand umgegangen werden kann, 95

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beschäftigt. Ein regelhaftes Vorgehen im Sinne einer befristeten Zwischenvermietung ist in der 96

Regel mietrechtlich nicht umsetzbar und/oder stellt sich als unwirtschaftlich dar. Der Vorstand 97

strebt individuelle Lösungen je nach Gegebenheit in Abstimmung mit den Nutzern der anderen 98

Haushälfte an. 99

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III. Grundsätze zum Erhalt der Gartenstadtsiedlung Berne – denkmalgeschützter Bereich 101

Ziel ist der langfristige Erhalt der denkmalgeschützten Gartenstadtsiedlung Berne. 102

Bei allem Bestreben dafür muss aber in Betracht gezogen werden, dass einzelne Siedlungshäuser 103

nach gemeinsamer Einschätzung mit dem Denkmalschutzamt wirtschaftlich nicht erhalten werden 104

können. In diesen Fällen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer Sanierung erfolgt ein Ersatzbau in 105

einem vergleichbaren Stil des betroffenen Hauses. 106

Eine Verdichtung der Siedlung ist nicht geplant. 107

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Begründung: 110

Mit dem langfristigen Ansatz die Dreiecksfläche unter klar vorgegebenen Regelungen für die Zukunft 111

zu entwickeln, wird ein Weg aufgezeigt, der in der Gesamtabwägung sowohl die besonderen 112

genossenschaftlichen Schutzinteressen der betroffenen Bewohner, als auch die Interessenlage der 113

Mitgliedergemeinschaft aufnimmt und ermöglicht. 114

Nach den diversen Gesprächs- und Diskussionsrunden kam es im letzten Jahr, mit der Ausnahme 115

eines Gebäudes, zu einer systematischen Volluntersuchung aller Häuser auf der Dreiecksfläche. Ein 116

in Altbausanierung erfahrenes und auch beim Hamburger Denkmalschutzamt gelistetes 117

Architekturbüro erstellte ein Sanierungskonzept mit Kostenschätzung unter der Maßgabe einer 118

mindestens fünfzigjährigen Weiternutzung der Gebäude. Die Kostenschätzungen der Untersuchung 119

wurden in kurzfristig (1-5 Jahre) und mittelfristig (5-15 Jahre) notwendige Maßnahmen untergliedert 120

und zusammengestellt. Schon bei dieser ersten Kostenaufstellung lagen bei knapp zwei Drittel der 121

Wohneinheiten die Sanierungskosten über 50 Prozent der vergleichbaren Neubaukosten (Stand 122

2015). Aus den Untersuchungsberichten wird deutlich, dass, wie es der Sachverständige auch stets 123

offengelegt hat, nicht alle Kosten in der Aufstellung enthalten sind. So weist das Gutachten auf die 124

optionale Abdichtung der Keller hin (Ø 3.600 € / VE) und geht grundsätzlich von unbewohnten 125

Einheiten aus. Weiter wurde in den Gutachten dargelegt, dass bei den eigenen Berechnungen die 126

Kosten für Planung, Ausschreibung, Bauleitung und verständlicher Weise Preissteigerungen nicht 127

enthalten sind. Zwar wurde ein Aufschlag von 5 Prozent für nicht einzeln kalkulierte Kleinleistungen in 128

Ansatz gebracht, die üblicherweise vorhandene Position für „Unvorhergesehenes“ (10-15%) fehlt 129

jedoch. 130

Zusätzlich wiesen die Gutachter darauf hin, dass man in den bewohnten Einheiten bei deren 131

Untersuchung aus Rücksicht auf die Bewohner der untersuchten Häuser auf weitere Bauteilöffnungen 132

verzichtet hatte und somit eher mehr als weniger Sanierungsbedarf zu erwarten ist, da weitere 133

vorhandene Schäden nicht entdeckt werden konnten. Dementsprechend sind also zu den in den 134

tabellarisch erfolgten Kostenaufstellungen vom Sachverständigen zusätzlich die nur textlich 135

erwähnten Kosten (Kellerabdichtung, Unvorhergesehenes, Planung/Bauleitung, Zusatzkosten für 136

bewohnte Einheiten) hinzurechnen. Abgezogen wurden die in den Gutachten aufgeführten Kosten für 137

Heizung und Sanitär, um das sogenannte „Dach-und Fachprinzip“ zu berücksichtigen. Dies 138

umgesetzt ergibt, dass bis auf eine Wohneinheit alle über 50 Prozent der Kosten eines 139

vollausgestatteten Neubaus und 29 der 35 Einheiten sogar über 75 Prozent der Neubaukosten liegen. 140

Das wäre der reine Kostenvergleich. Hinzu käme, dass die Neubauten qualitativ weit besser wären 141

als die sanierten Häuser, da die Neubauten dem aktuellem Energiestandard (kfw55) entsprechen und 142

eine Vollausstattung (Küche, Bad, Heizung) enthalten ist. Zudem sind die in Ansatz gebrachten 143

Sanierungskosten für eine weitere Standzeit von rund 50 Jahren berechnet. Bei Neubauten wäre von 144

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der doppelten Nutzungsdauer von rund 100 Jahren auszugehen. Würden bei den Neubauten die 145

zusätzlichen Kosten einer Vollausstattung heraus gerechnet, so lägen die durchschnittlichen 146

Sanierungskosten von mindestens 2.000 € / m² sogar über den vergleichbaren Neubaukosten. 147

Nach wirtschaftlichen Grundsätzen, zu deren Beachtung die Gremien der Genossenschaft gesetzlich 148

verpflichtet sind, scheidet ein groß angelegtes Sanierungskonzept somit aus. 149

Durch die Langfristigkeit der Planung und die aufgestellten Vermietungsgrundsätze wird dem 150

Schutzgedanken für die heutigen Bewohner Rechnung getragen und die Belastungen 151

(Einschränkungen) für die Bewohner auf ein erträgliches (zu vertretendes) Maß reduziert. Kein 152

Bewohner der Dreiecksfläche soll sein Haus durch eine Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 153

BGB) verlieren. Alle Nutzer, sowie die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner/innen 154

und Angehörige, können so lange in ihren Siedlungshäusern wohnen wie sie möchten. Für die 155

Aufhebung der Weitergabemöglichkeit des Siedlungshauses zu Lebzeiten an Kinder oder Enkel gibt 156

es zum Ausgleich eine bevorzugte Vergabemöglichkeit im denkmalgeschützten Bereich der Siedlung. 157

Die beabsichtigte Entscheidung hätte auch positive Effekte auf den denkmalgeschützten Bereich und 158

die gesamte Genossenschaft. Mit dem Eintritt in eine Entwicklung der Dreiecksfläche unterbleibt die 159

oben beschriebene unwirtschaftliche Gesamtsanierung und die Mittel der Genossenschaft stehen für 160

die steigenden Aufgaben zum Denkmalschutz und die Ergänzung des genossenschaftlichen 161

Wohnungsbestandes zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Wohnungen an der Ole Wisch in einigen 162

Jahren sichert diese Entwicklungsmaßnahme die weiter notwendige Mischung und Ergänzung des 163

Wohnraumbestandes der Genossenschaft. Zudem ist die Dreiecksfläche auf Grund ihrer Lage 164

(Bahnhofnähe, abgegrenztes Gebiet durch den Berner Heerweg) für eine eigenständige Entwicklung 165

und Neugestaltung geeignet. 166

Die aufgestellten Grundsätze für die Entwicklungsplanung binden die Bewohner in die Planung ein 167

und verhindern eine rein an wirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtete Verdichtung. Vielmehr 168

verdeutlichen die vorgeschlagenen Elemente, wie Spiegelungen der Bebauung am Berner Heerweg 169

und Reihenhäuser, den Grundgedanken eines Ausgleiches zwischen behutsamer Verdichtung und 170

siedlungsnahem Charakter für die Neubebauung. Der Bau, auch von zusätzlichen kleineren und 171

seniorengerechten Wohnungen, auf eigenem Grund ermöglicht es uns dann unseren Mitgliedern 172

weiterhin ortsnah interessanten und günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wie unser 173

Neubauvorhaben Ole Wisch zeigt. 174

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Erläuterung zu der Tabelle (Sanierungskosten) 223

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Spalte Spaltentitel Inhalt / Bemerkung

G Kellerdecke kurzfristig

In den mit D gekennzeichneten Siedlungshaushälften sollte nach

Empfehlung des Berichtes die Kellerdecke innerhalb der

kommenden 5 Jahre ausgetauscht werden

H Typ Haustyp

I WFl - GSH [m²] Vermietete Wohnfläche

J Wohnfläche Neu [m²]

Neue Wohnfläche, wenn die Stallfläche mit zur Wohnfläche

gerechnet wird

K Kurzfristig brutto Kosten für die kurzfristig durchzuführenden Maßnahmen

L Mittelfristig brutto Kosten für die mittelfristig durchzuführenden Maßnahmen

M Gesamt brutto Summe der durchzuführenden Maßnahmen

N optional Kellerabdichtung

Kostenschätzung gem. Bericht für eine Kellerabdichtung

(„schwarzmachen“ des Außenmauerwerks) – für eine in 2015

tatsächlich durchgeführte Abdichtung betrugen die Kosten gut

5.000 €.

O Zuschlag Sanierung bewohnt

Die Gutachten gehen von der Sanierung unbewohnter Einheiten

aus. Ist eine Wohneinheit bewohnt entstehen zusätzliche Kosten

für Demontage von Nutzerinstallationen, Ersatzquartier,

Einlagerung von Möbeln, Wiederherstellung der

Nutzerinstallationen, etc.. Der angesetzte Wert ergibt sich aus den

Erfahrungen bereits durchgeführter Ausquartierungen.

P Abzug für Heizung und Sanitär

Abzug der in den Gutachten ausgewiesenen Kosten für Heizung

und Sanitär

Q pauschaler Zuschlag Für die nicht in den Gutachten ausgewiesenen Kosten für

Unvorhergesehenes, Planung und Bauleitung wurde ein

pauschaler Zuschlag von 25 % angesetzt.

R GSH Gesamtkosten brutto

Die sich aus der Aufstellung der Kosten, Abzüge und Zuschlägen

ergebenen Gesamtkosten.

S €/m2 WF alt brutto Kosten pro m² Wohnfläche je Wohneinheit

T €/m2 WF alt brutto [Gebäude]

Kosten pro m² Wohnfläche je Gebäude

U €/m2 WF neu brutto [Wohneinheit]

Kosten pro m² Wohnfläche(inkl. Stallfläche) je Wohneinheit

V €/m2 WF neu brutto [Gebäude]

Kosten pro m² Wohnfläche (inkl. Stallfläche) je Gebäude

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Antrag II 228

229

Herr Klaus Oberdick beantragt: 230

231

Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand und den Aufsichtsrat auf zu beschließen: 232

Um die Gleichheit innerhalb der Siedlerschaft wieder herzustellen wird bzgl. der Dreiecksfläche 233

die Aussetzung der Möglichkeit die Siedlungshäuser zu Lebzeiten an die Erben weiterzugeben 234

mit sofortiger Wirkung zurückgenommen. 235

236

Antrag III (Hilfsantrag) 237

Sollte Antrag II keine Mehrheit erhalten, so beantragt Klaus Oberdick hilfsweise: 238

239

Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand und den Aufsichtsrat auf zu beschließen: 240

Um die Gleichheit innerhalb der Siedlerschaft wieder herzustellen, soll die Möglichkeit die Häuser zu 241

Lebzeiten an die Erben weiterzugeben für die ganze Siedlung mit sofortiger Wirkung ausgesetzt 242

werden. 243

244

245

Antrag IV 246

247

Herr Wolfgang Manneck beantragt: 248

Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand und Aussichtsrat auf zu beschießen : 249

Die Richtlinie für die Vergabe von Siedlungshäusern im denkmalgeschützten Bereich wird 250

aufgehoben. Vorstand und Aufsichtsrat werden weiter aufgefordert eine allgemeingültige und 251

einheitliche Vergaberichtlinie für alle Wohnungen sowie für die Siedlungshäuser ohne Bevorzugung 252

oder Benachteiligung einzelner Genossen zu beschließen. 253

254

255

Antrag V 256

257

Herr Ralf Niemeyer beantragt: 258

Die Vertreterversammlung der Gartenstadt Hamburg eG schließt sich heute keiner Entscheidung des 259

Aufsichtsrates und/oder des Vorstandes an und fasst auch sonst keine Beschlüsse oder 260

Entscheidungen zur Zukunft der Dreiecksfläche. 261

262

Begründung: 263

Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, so bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass die 264

Vertreterversammlung sich damit dem bisher bis zum 11.04.16 vor 12:00 Uhr bekannten Antrag des 265

Vorstandes und Aufsichtsrats (veröffentlicht mit Datum 15.03.16) anschließt. Auch ist damit nicht 266

ausgeschlossen, dass zumindest Teile des vorgenannten, bis zum 11.04.16 vor 12:00 Uhr bekannten 267

Antrag des Vorstandes und Aufsichtsrats von einem/r Beschluss oder Entscheidung ausgenommen 268

werden können. 269

Zum Zeitpunkt dieser Antragstellung ist unklar, ob der von Aufsichtsrat und Vorstandmit Datum vom 270

15.03.16 veröffentlichte Antrag unverändert bleibt. Andere Anträge zur außerordentlichen 271

Vertreterversammlung außer dem von Herrn Oberdick sind dem Antragsteller bisher nicht bekannt. 272

Offene Fragen, die auch aus der Mitgliederbeteiligung am 05.04.16 entstanden sind, sind 273

unbeantwortet. Die Zeit zur vollständigen und eingehenden Prüfung aller Anträge ist zu kurz. Zu viele 274

zur Entscheidungsfindung notwendige Punkte sind noch offen. Eine offizielle Beteiligung der 275

Vertreterversammlung zu diesem Thema ist bis heute unklar. Eine lediglich „moralische“ Zustimmung 276

der Vertreterversammlung zu den von Vorstand und Aufsichtsrat getroffenen Entscheidungen 277

entbindet Vorstand und Aufsichtsrat nicht aus der Haftung. 278

279

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Antrag VI 280

281

Herr Stephan Rätsch beantragt: 282

283

Die außerordentliche Vertreterversammlung möge beschließen: 284

Über den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Entwicklung der Dreiecksfläche kann und soll 285

nicht am 21.04.2016 abgestimmt werden. 286

287

Begründung: 288

Die im o.a. Antrag genannten Zahlen sind als Grundlage und Basis für das Neubaukonzept nicht 289

vollständig; die Grundsätze einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind nicht vollständig berücksichtigt 290

und daher nicht nachvollziehbar dargestellt. Dadurch ist das mit dem Antrag verbundene finanzielle 291

Risiko für die Genossenschaft nicht vorhersehbar. 292

293

1.1 Den Vollkosten der Sanierung wurden Katalogkosten eines Neubaus gegenüber gestellt 294

Nicht berücksichtigt wurden: 295

- Abrisskosten, - Entsorgungskosten, - Erschließungskosten, - Anschlüsse für Wasser, Gas, 296

Strom, Telefon, - Herrichtung der Grundstücksüberfahrten, - Planungskosten, - 297

Wiederherstellungskosten der Flächen 298

- Mieterentschädigungen, - Mietausfall und Gartenpflegekosten bei Leerstand 299

- Nutzungsdauer mit 100 Jahren angegeben gegenüber den heute üblichen 60 Jahren 300

301

Dieses ergibt pro Haus zusätzliche Kosten von ca. 72.ooo,- € in Summe bei 17 Häusern 1,2 Mio. € 302

Damit liegen dann die Neubaukosten pro m² bei ca. 3000 € statt wir angegeben 2400 €. plus 303

weitere 1,5 Mio. € für Entschädigungen, Bauvorbereitung, Bauplanung und Durchführung( Kalkulation 304

eines erfahrenen Bauexperten 305

306

Der Vorstand will ca. 50% der Sanierungskosten für die Vorbereitung von Neubauten 307

ausgeben, bevor überhaupt nur 1 m² Wohnfläche gebaut wird ! 308

309

Durch die zusätzlich weiteren Kosten von 1.5 Mio übersteigen die Neubaukosten sogar die Kosten 310

der Ole-Wisch Bebauung ( soweit bekannt ) 311

312

1.2 Es fehlen Angaben zu dem Verhältnis der frei-finanzierten zu den geförderten Wohneinheiten 313

Ole Wisch: der Großteil der frei finanzierten Wohnungen muss jetzt auf dem freien Markt 314

ausgeschrieben werden, da so gut wie keine Genossen diese Wohnungen mieten. 315

316

Der Vorstand hat also das Ziel einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren 317

Wohnungsversorgung für die Mitglieder unserer Genossenschaft bisher nicht erreicht. Siehe 318

§2 (1) 319

320

1.3 Es fehlen Angaben zu den Zielmieten 321

wie Ole Wisch zeigt, sind Mieten von über 10,50 € von den Mitgliedern nicht bezahlbar 322

323

1.4 Die Anzahl geplanter Wohneinheiten ist nicht angegeben 324

( 330 WE würden eine Verdichtung von ca. 1:10 ergeben ) 325

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also kein „siedlungsnaher Charakter“ mehr so wie beschrieben 326

327

1.5 Abriss und Neubau sind nicht nachhaltig und wie Forschungsergebnisse zeigen stark 328

umweltbelastend; die Öko-Bilanz ist negativ. 329

330

331

332

Übersicht der fehlenden Kosten im Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat 333

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338

Grobkalkulation:

Kosten pro Haus

Abriss des Gebäudes mit Fundament und Keller 20.000

Verfüllen mit Grubensand und lageweise verdichten 10.000

Bäume fällen, roden und Grundstücksräumung 5.000

Anschlussgebühren sowie Leitungen bis zum

Grundstück

Wasser 5.000

Abwasser 5.000

Anschlussgebühren bis zum Gebäude

Gas 6.000

Strom/ Baustrom 4.000

TV 1.000

Gehwegüberfahrt 10.000

Rückbau vorhandener Gehwegüberfahrten 6.000

Summe 72.000

Kosten für das Vorhaben

Bauvorbereitungskosten 300.000

entstanden aus jahrelangem Leerstand durch

Mietausfall, sachgemäßem Unterhalt

der leerstehenden Häuser und Gartenpflege

Ablösesumme für ausziehende Mieter 300.000

Sonstige Kosten 900.000

Baugenehmigung, Vermessung,Gutachten,

Prüfstatiker Planung und Bauleitung

Summe 1.500.000

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Anträge zur außerordentliche Vertreterversammlung, 21. April 2016

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Antrag VII (Hilfsantrag) 339

340

Herr Stephan Rätsch beantragt: 341

342

Die außerordentliche Vertreterversammlung möge sich für Folgendes aussprechen: 343

Statt Neubau wird ein Konzept zur Sanierung der Dreiecksfläche bevorzugt welches, um wirtschaftlich 344

durchführbar zu sein, durch das Prinzip eines Solidaritäts-Darlehens finanziell mit ca. 50% der 345

Sanierungskosten gestützt wird. 346

347

Begründung : 348

Grundlage dieses Vorschlages ist das beauftragte Architekten-Gutachten, in dem bestätigt wurde, 349

dass die Häuser auf der Dreiecksfläche erhaltensfähig und erhaltenswert sind. 350

Leitsatz dieses Antrages: 351

Die Finanzierung der Sanierung ist bei Verwendung der Nutzungsgebühren des Quartiers "Siedlung 352

Berne" und eines zeitlich begrenzten "Solidaritätsdarlehen" der Siedler wirtschaftlich darstellbar. Die 353

vorhersehbaren Erfordernisse für die Instandhaltungs- und Sanierungsaufgaben des 354

denkmalgeschützten Bereichs der Siedlung in den kommenden Jahrzehnten sind in die 355

Überlegungen eingeflossen. 356

357

Vorteile des Solidardarlehens zur Finanzierung der Haussanierung: 358

2.1 Finanzierungen von ca. 50 % der Sanierungskosten der Dreiecksfläche 359

2.2 Solidardarlehen ( unverzinst ) pro Siedlungs-Wohneinheit nur 0,26 € pro m² pro Monat, 360

die Laufzeit ist zeitlich begrenzt. Der Solidarbeitrag wird rückerstattet 361

2.3 Rückkehr zur den Vergaberichtlinien für die gesamte Siedlung 362

2.4 Erhalt der geschlossenen historischen Siedlungsstruktur 363

2.5 Keine besondere Belastung der Mieter auf der Dreiecksfläche durch Neubauaktivitäten 364

2.6 Kosten der Sanierung verteilen sich über einen längeren Zeitraum 365

2.7 Sanierungen sind ökologisch und in der Gesamt-Energiebilanz positiv. 366

D.h. Unsere Genossenschaft wäre Vorreiter im Bereich Umweltschutz und 367

Nachhaltigkeit 368

369

Das Prinzip des Solidardarlehens könnte sinngemäß auch für den denkmalgeschützten Bereich 370

gelten. 371

Weiterhin ist zu bedenken, dass schon heute für ein saniertes Haus bei Nutzerwechsel höhere 372

Nutzungsgebühren anfallen, die ihrerseits für eine gewisse zusätzliche Finanzierung der Sanierung 373

beitragen. 374

Damit ist zu erwarten, dass der Bedarf an Solidardarlehen geringer werden könnte, wenn sanierte 375

Häuser an neue Nutzer vergeben werden. 376

377

378

379

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Anträge zur außerordentliche Vertreterversammlung, 21. April 2016

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Übersicht Finanzierung der Sanierung auf der Dreiecksfläche 380

381

382 383

Jahr 1 - 16 pro Jahr Total

Ertrag der Siedlung: 2.000.000

Kosten der Instandhaltung, Verwaltung etc. -1.200.000

Überschuss der Siedlung 800.000

Sanierungskosten nach. S. Witt 4.600.000

Sanierungskosten auf 16 Jahre verteilt -287.500

Solidaritätsdarlehen unverzinst 16 Jahre 1.976.832

0,26 € pro m² pro Monat bei 39600m² 0,26 123.552

Restfinanzierung aus dem Überschuss der

Siedlung 163.948

Jahr 17 - 32

Ertrag der Siedlung: 2.000.000

Kosten der Instandhaltung, Verwaltung etc. -1.200.000

Überschuss der Siedlung 800.000

Rückzahlung 16 Jahre

0,26 € pro m² pro Monat bei 39600m² 0,26 -123.552 1.976.832

Für die Genossenschaft

verfügbarer Überschuss incl. Rückzahlung 676.448

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Anträge zur außerordentliche Vertreterversammlung, 21. April 2016

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Antrag VIII 384

385

Herr Knud Kirchner beantragt: 386

387

Die Vertreterversammlung beschließt den Antrag der Entscheidung des Vorstandes und 388

Aufsichtsrates bis zur Klärung folgender Punkte auszusetzen. 389

390

1. Klärung und Offenlegung des Umganges mit den zu erwartenden Kosten der Instandhaltung/ 391

Sanierung der Siedlungshäuser insgesamt 392

1.1. Einschätzung der Kosten in Zahlen 393

1.2. Finanzierung der Kosten durch? 394

2. Darlegung des Umganges mit der Instandhaltung der Siedlungshäuser und der älteren 395

Wohneinheiten wie zum Beispiel Dreieckskoppel. 396

3. Offenlegung der Gründe von Leerstand von Siedlungshäusern und deren Umgang in der 397

denkmalgeschützten Fläche 398

4. Erstellung und Offenlegung eines Konzeptes der Gartenstadt Hamburg eG über einen Zeitraum 399

von 10 Jahren unter Berücksichtigung der Problematik der Siedlungshäuser, der Dreieckskoppel 400

und allen anderen Objekten der Gartenstadt Hamburg eG. 401

4.1. In Bezug auf Abriss und Neubau 402

4.2. Finanzierung 403

4.3. Berücksichtigung der verschiedenen Nutzer 404

405

406

Begründung: 407

408

Durch viele Gespräche und eigene Wahrnehmung ist die Verunsicherung der Mitglieder 409

stark angestiegen. Viele haben das Vertrauen in den Vorstand und Aufsichtsrat verloren, trotz der 410

Informationsveranstaltungen und das Bemühen um Mitsprache seitens Vorstand und Aufsichtsrat. 411

Der Umgang miteinander ist auf dem Tiefpunkt und es gibt keine wirkliche konstruktive 412

Auseinandersetzung mehr. Es überwiegen nur noch emotionale und destruktive Gespräche. Auch hat 413

sich die Verwaltung immer mehr von den Mitgliedern entfernt. Typisch dafür ist eine häufig genannte 414

Antwort von Mitgliedern in Bezug auf die Verwaltung: „ Die (Verwaltung) reagieren doch gar nicht auf 415

mein Anliegen und ich fühle mich nicht ernst genommen“! 416

Mit dem, den Anderen persönlichen zu deformieren, taktischen Spielchen und Falschmeldungen 417

muss unbedingt aufgehört werden! 418

Nur ein klares und eindeutiges Konzept für die Zukunft der nächsten Jahre der Genossenschaft und 419

die Änderung des Umgangs miteinander kann der richtige Weg sein. Ich möchte mit dem Antrag dazu 420

beitragen, dass wir wieder zu mehr Glaubwürdigkeit und einem anderem Selbstverständnis innerhalb 421

der Genossenschaft kommen. 422

423