Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

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portrait Lothar Determann report Einstiegsgehälter überblick Referendariat 1/ 2013 sonderausgabe Mit Stellenmarkt für Anwalts-, Stations- und Praktikastellen

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Sommersemester 2013

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Lothar Determannreport

Einstiegsgehälterüberblick

Referendariat

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Mit Stellenmarkt für Anwalts-, Stations- und Praktikastellen

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Liebe junge Kolleginnen und Kollegen,

für viele Anwältinnen und Anwälte liegt das Jahr 2030 in weiterFerne. Für Sie auch. Doch während viele der heutigen Anwäl-tinnen und Anwälte sich in 17 Jahren auf den Ruhestand vor-bereiten werden (oder dort längst angekommen sind), steht fürSie fest: Sie werden in der Mitte Ihres Berufslebens stehen.Was in den nächsten Jahrzehnten auf die Anwaltschaft (undSie) zukommen wird, untersucht der Deutsche Anwaltvereinzurzeit. Auf dem 64. Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf vom6. bis 8. Juni 2013 wird unter dem Motto „Anwaltsmarkt 2030 –Zukunft jetzt gestalten“ die Zukunftsstudie des DAV vorgestelltwerden. Zusammen mit der Prognos AG entwickeln wir Szena-rien, wie sich das Recht und der Rechtsdienstleistungsmarkt ver-ändern werden. Denn eines ist heute sicher: Genauso wie sichin den vergangenen zwei Jahrzehnten die Anwaltschaft verän-dert hat, Spezialisierung und Internationalisierung zugenom-men haben, wird der Wandel anhalten. Mit der Zukunftsstudiewird jede Anwältin, jeder Anwalt die Chance bekommen, dieZukunft heute schon zu gestalten. Und der Nachwuchs wirdwissen, wo in den nächsten Jahren besondere Berufschancenfür engagierte Anwältinnen und Anwälte liegen.

Sie als professionell, international und modern ausgebilde-te Juristinnen und Juristen werden auf den technologischenund ökonomischen Wandel viel besser vorbereitet sein als dieheutigen Anwältinnen und Anwälte. Außerdem werden Sie –darauf deutet vieles hin – von der demografischen Entwicklungprofitieren können. Allen voran gilt das für junge Juristinnen:

Die Sozietäten haben erkannt, dass gute Anwältinnen ge-fördert werden müssen und eine gute Work-Life-Balance zumBerufsleben gehört. Hier zeichnet sich ein Wandel ab, von demauch Anwälte profitieren werden. Denn eines ist klar: Diealten Rollenklischees werden in der Zukunft ausgedienthaben. Alles in allem gilt daher: Die Veränderungen im An-waltsmarkt, die heute alle Anwältinnen und Anwälte spüren,egal ob jung, ob alt, egal in welchem Marktsegment, werdenfür Sie Chancen sein – und keine Bedrohung.

Welche Möglichkeiten Sie heute schon haben, um IhrerAusbildung den richtigen Schub zu geben, belegt wieder die-ses Heft von Anwaltsblatt Karriere. Wer Studium und Referen-dariat für Blicke in die (Anwalts-)Praxis nutzt, macht nichtsverkehrt. Wer sich mit Leidenschaft für Menschen einsetzt,wer sich mit Hingabe für Rechtsfragen interessiert und dabeiauch noch unternehmerisch denkt, zeigt Engagement, dasihm mit Freude und Erfolg durchs Berufsleben tragen wird.Berichte, Reportagen, Portraits und Interviews in diesem Heftsollten Lust auf den Beruf Anwalt machen. Der Stellenmarktdes DAV bietet wieder ganz konkrete Hilfe, genauso wie derEinstellungs- und Gehälterreport.

Mit besten GrüßenIhr Prof. Dr. Wolfgang EwerPräsident des Deutschen Anwaltvereins

editorial

Morgen Übermorgen

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inhalt

„Als Anwalt ist man in den USAviel eher Berater und Manager,und auf diese Rolle muss ichmeine Studenten vorbereiten.“ S. 16,„Wer jemals die Staatsgewaltgespürt hat, weiß die Anwältezu schätzen, die an seiner Seitestehen.“ S. 40, Der SyndikusS. 50,Kopenhagen, Oslo, Stockholm S. 76,Stellenmarkt S. 90, …

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inhalt

anwaltsköpfe

16 portrait Lothar Determann – Der Einwanderer40 interview Gül Pinar – Jura ist Handwerk. Die Kunst fängt dann erst an …

anwaltszukunft

14 kommentar The end of lawyers? Really?, Herbert P. Schons, Duisburg

22 report Immobilienrecht – Einstiegsgehälter, Einstellungschancen37 trends Zukunft > Planungsrecht38 Zukunft > Mietrecht39 Zukunft > Baurecht46 gastkommentar Richter und Anwälte: Mehr Gemeinsames als Trennendes,

Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des BVerwG

50 reportage Zwischen Krisen, Kapital und kurzer Weile – der Syndikus66 existenzgründung Fachwerk aus Westfalen75 mandantenfragebogen Der Mandant: Konzertveranstalter und Kulturmanager Prof. Peter L. Schwenkow

anwaltsausbildung

32 anwaltsstation Hamburg und Berlin48 haftungsfallen Die „All-in-one-Kanzlei“58 rechtsprechung Anwaltsrecht64 kommentar Der Schein der Scheinsozietät trügt, Prof. Dr. Volker Römermann, Hamburg/Hannover

68 examen Zivilrecht: Original-Aktenvortrag und Lösungsskizze76 report Skandinavien: Internationales Umfeld für Studierende, Referendare und junge Anwälte82 referendariat Einstellungstermine, Wartezeiten, Adressen, Durchfallquoten

anwaltsstellen

86 bewerbungstipps Kanzleigründung: Wer sich beraten lässt, bekommt leichter Fördergeld90 stellenmarkt Anwaltsstellen93 Anwaltsstationen94 Anwaltspraktika

3 editorial Morgen + Übermorgen, Prof. Dr. Wolfgang Ewer

6 nachrichten England modernisiert Anwaltswelt8 Kurzmeldungen95 rätsel, leserbriefe

96 autoren, impressum

98 schlussplädoyer Norman Noczinski ist Rechtsanwalt – und DJ Norman Nodge.

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„Die Financial Times und ein Schei-dungsverfahren, bitte!“ Diese neue Super-markt-Welt auf der britischen Insel istdas Schreckensszenario für Anwälte aufdem europäischen Kontinent. AlternativeBusiness Structures (so genannte ABS) inEngland und Wales sollen es möglichmachen – und den traditionell zugangs-beschränkten Rechtsberatungsmarkt nunauch für Nicht-Solicitors öffnen.

Getrieben von der Idee, Rechts-dienstleistungsunternehmen zu profes-sionalisieren, brachte der Gesetzgeberdieses Konzept als größte Neuerung imRahmen der Reform des Berufsrechtsbereits vor mehr als fünf Jahren auf denWeg. Der Legal Services Act 2007 ermög-licht es seit 2012, dass sich im Gewandklassischer Rechtsformen Solicitors inAlternative Business Structures auch mitNicht-Solicitors zu einer Sozietät zu-sammenschließen dürfen und diese ander Geschäftsführung oder gar bis zu100 Prozent am Eigenkapital beteiligtsein können. Wie bereits der Solicitorwerden auch solche ABS zukünftig vonder anwaltlichen Aufsichtsbehörde, derSolicitors Regulation Authority (SRA), re-guliert und bedürfen daher, ähnlich wieKreditinstitute, einer Erlaubnis. In denvergangenen Jahren hat die SRA dieVoraussetzungen für deren Erteilung imEinzelnen festgelegt. Dabei handelt essich im Wesentlichen um Anforderun-gen organisatorischer Art, die die Wah-rung des Berufsrechts auf Ebene des Ge-samtunternehmens sicherstellen sollen.Schließlich wurden im April vergange-nen Jahres unter großem öffentlichemInteresse die ersten Lizenzen erteilt, un-

ter anderem an den Konzern „the Co-operative“, vielen bekannt als Super-marktkette, aber auch tätig als Bank, Ver-sicherung, Stromanbieter, Bestattungsun-ternehmen, Apotheke, Reisebüro – undnun auch als Anbieter von Rechtsdienst-leistungen. Der Rundum-sorglos-Servicefür den Kunden. Die Rechtsdienstleis-tung als ein Produkt von vielen, mit ei-nem Preisetikett versehen und dem ste-tigen Preiskampf ausgesetzt. Sieht so dieZukunft der Rechtsberatungaus?

Die Sorgen undÄngste der englischen Solicitors jeden-falls sind unüberhörbar: Wie viele vonihnen werden in dem neuen Wettbe-werb mit finanzstarken Großunterneh-men wie „the Co-operative“ oder „BritishTelecom“ mithalten können? Wird dieAuswahl des Rechtsberaters nur nochpreisgetrieben sein? Welche Rolle wirdder persönlichen Anwalt-Mandant-Be-ziehung noch zukommen? Und wiewird sich all dies auf die Qualität der Be-ratung auswirken? Fragen, auf die erstdie nächsten Jahre eine endgültige Ant-wort geben können.

Fakt ist jedoch, dass die Solicitorssich auf die neue Situation einstellenund umdenken müssen. Die Einfüh-rung der ABS bietet auch Solicitors, dieihren Beruf in Einzel- oder kleinerenPraxen ausüben, Chancen, die es nun zu

nutzen gilt. Einmal als ABS zugelassen,wird die Anwaltsfirma, deren Finanzie-rung und Risiko der Solicitor zuvorallein zu tragen hatte, zum Investitions-objekt, an dem sich Nicht-Solicitors –vom Ehepartner bis hin zu professionel-len Investoren – durch Kapitaleinlagenbeteiligen können. Ein weiterer Vorteil,insbesondere für etwas größere Praxen,kann es sein, dass die Geschäftsführungeiner ABS-Anwaltsfirma nicht aus-schließlich durch Solicitors erfolgenmuss. So besteht die Möglichkeit, auchden langjährigen Büroleiter zum voll-wertigen Partner zu machen oder ganzgrundsätzlich auch nicht-juristischenMitarbeitern die Partnerschaft in Aus-sicht zu stellen, um auf diese Weisehochqualifiziertes Personal anzuwerbenund langfristig zu halten. Doch auch oh-ne selbst eine ABS zu gründen, kannpunkten, wer seine Felder abseits dergroßen Wiese beackert, denn Großanbie-ter werden sich zunächst auf die Gebietestürzen, die eine breite Masse anspre-chen, wie beispielsweise die Beratung inTestaments- oder Scheidungsfragen.

Dass an dem neuen Konzept etwasdran ist, belegen die Zahlen: Bereitsüber 120 ABS-Lizenzen wurden bislangvergeben, Tendenz steigend – und nurdie wenigsten von ihnen sind branchen-fremde Großunternehmen. Sollten ABSähnlichen Zuspruch finden wie vor etwazehn Jahren die englische RechtsformLLP (limited liability partnership), könnteauch diese Neuerung bald den Konti-nent erreichen – und der Blick auf dieInsel zugleich ein Blick in die Zukunftder deutschen Anwaltschaft sein. //

nachrichten

England modernisiert AnwaltsweltLLP plus ABS: Nicht-Anwälte und Fremdkapital in Sozietäten

Text: Jördis Harbeck, Frankfurt am Main

Rechtsdienst-

leistung

im Angebot!

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nachrichten

Um die Juristenausbildung war es in denvergangenen Jahren ruhig geworden.Doch nun hat der Wissenschaftsrat einenVersuch unternommen, die Sonderrolleder Jura-Fakultäten im Universitätsbe-trieb auf den Prüfstand zu stellen. In derim November 2012 vorgestellten Studie„Perspektiven der Rechtswissenschaft inDeutschland. Situation, Analysen, Emp-fehlungen“ stellen die 32 Mitglieder desWissenschaftsrats den Juristen ein denk-bar schlechtes Zeugnis aus. Die Rechts-wissenschaft müsse sich für die interna-tionale Dimension des Rechts öffnen,internationaler werden und sich fürNachbardisziplinen interessieren. For-schungsqualität und -leistung seien nichttransparent, so fehle es unter andereman einer qualitätssichernden Rezensions-kultur. Bei der Lehre wird angemahnt,dass ein erfolgreicher Studienabschlussauch ohne den Besuch privatwirtschaft-licher Repetitorien möglich sein solle.Das Studium müsse wissenschaftlicher

werden. Für das Leitbild einer breiten„Juristischen Bildung“ wird geworben.Ein weiteres Manko der Juristen: In For-schung und Lehre fehlten Frauen.

In dem Gutachten werden Jura-Fakultäten als Professionsfakultäten be-zeichnet, die weniger der Wissenschaftals der Berufsausbildung verpflichtetseien. Daher kämen wissenschaftlich-reflexive Elemente im Jura-Studium zukurz. Am ersten Staatsexamen will derWissenschaftsrat aber nicht rütteln,wenn auch an vielen Stellen deutlichwird, dass es Vorbehalte gibt. Das Refe-rendariat und dessen Auswirkungen aufdas Studium hat der Wissenschaftsratausdrücklich aus dem Gutachten ausge-klammert. Dass weniger eine Verbesse-rung der Juristenausbildung als die Kritikan den Jura-Fakultäten Hauptstoßrich-tung des Gutachtens ist, wird vor alleman dem Lob für die Fachhochschulenund für Bachelor- und Masterstudien-gänge bei Juristen deutlich. Der Wissen-

schaftsrat begrüßt diese Diversifizie-rung des Jura-Studiums. Er fordert dieJura-Fakultäten auf, weitere Studien-gänge zu entwickeln und so auf dasschwindende einheitliche Leitbild des(Voll-)Juristen zu reagieren. Interessant:Schon 1970 hatte der Wissenschaftsratim Zuge der Diskussion über eine ein-stufige Juristenausbildung Vorschlägeentwickelt, die bei Umsetzung den Ein-heitsjuristen in Frage gestellt hätten.

Der Wissenschaftsrat berät die Bun-desregierung und die Landesregierun-gen. Ihm gehören 24 Wissenschaftlerund Wissenschaftlerinnen (darunter alseinzige Jura-Vertreterin Prof. Dr. BarbaraGrunewald von der Universität Köln)und acht Persönlichkeiten des öffent-lichen Lebens (darunter HildegundHolzheid, Präsidentin a.D. des Bayeri-schen Verfassungsgerichtshofes und desOberlandesgerichts München) an. //

Wissenschaftsrat kritisiert Jura-Fakultäten

Hamburg gibt sich international undstudentenfreundlich. Den dortigen Jura-studenten wird in Zukunft die Teilnah-me an einem internationalen „MootCourt“ erleichtert. So können andereStudienleistungen durch ihn ersetztwerden. Bei einem „Moot Court“ mes-sen sich Studenten aus aller Welt aneinem fiktiven Rechtsfall. „Im Rahmender Gerichtsverhandlungen schulendie Studentinnen und Studenten ihreRhetorik, anwaltliches Arbeiten undnicht zuletzt ihre Fremdsprachenkennt-nisse. Durch die Gesetzesänderung wirdeine Teilnahme an Moot Courts nochattraktiver“, so die Justizsenatorin JanaSchiedek. Studentenfreundlich gibt sichHamburg beim Notenverbesserungsver-

such. Dabei können Studenten in Zu-kunft bis zu vier Monate ihrer Ausbil-dungszeit sparen. Bisher mussten siemit dem Antritt des Referendariats biszum Abschluss des Verbesserungsver-suches warten. Nun gilt ein Verbesse-rungsversuch auch dann als abgeschlos-sen, wenn mit Beginn des Referendari-ats die Aufsichtsarbeiten absolviert sind.Die Justizsenatorin betont: „Viele Stu-dentinnen und Studenten nutzen dieWartezeit fürs Referendariat, um ihreNote in der ersten juristischen Staats-prüfung zu verbessern. Durch die Neu-regelung können sie früher als bisherins Referendariat übernommen werden.Das macht den Verbesserungsversuchnoch attraktiver.“ //

Hamburg auf der Überholspur

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Dass die Universität Göttingen privatenjuristischen Repetitorien Hausverbot er-teilt, hält das dortige Verwaltungsgerichtin einem zweiten Anlauf für rechtmäßig(Urt. v. 20.09.2012, Az. 4 A 258 und259/09). Die Universität hatte den Repe-titorien untersagt, in ihren Räumen zuwerben. Sie erteilte ihnen Hausverbot,soweit sie die Räume zu Werbezweckenbetreten würden. Ein erfolgreicher Stu-dienabschluss sei für die Studenten auchohne privates Repetitorium möglich.Dazu biete ihnen die Hochschule Vor-lesungen, Klausurenkurse, Seminare,Übungen und Universitäts-Repetitoriensowie Wiederholungs- und Vertiefungs-kurse. Das Verwaltungsgericht schlosssich der Argumentation der Universitätan. Mit der Werbung der privaten Repe-

titorien werde der Eindruck erweckt, dasLehrangebot der Universität sei nichtausreichend, um einen erfolgreichenAbschluss zu erzielen. Das stelle eineStörung der Zweckbestimmung derHochschule dar. Insbesondere sei diesder Fall, wenn öffentliche Mitteilungendurch private Plakate überklebt würden.Die Zweckbestimmung der Universitätals Lern- und Lehrstätte sei mit einemrein kommerziellen Leistungsangebotnicht vereinbar, weshalb dem Repetito-rium auch keine Räume der Universitätzur Verfügung stünden. 2010 hatte dasVerwaltungsgericht noch ein Verbot derUniversität aufgehoben, weil die Uni-versität nicht gegen alle Repetitorienvorgegangen war (siehe AnwaltsblattKarriere Heft 1/2010, S. 9). //

Göttingen: Hausverbot fürs Repetitorium

Der Studentenjahrgang 2012 ist derbisher weiblichste in der Geschichte derBucerius Law School. Ganze 44 Prozentwaren im Herbst 2012 Frauen. Von deninsgesamt 116 Studenten kommen diemeisten aus Nordrhein-Westfalen (25 Pro-zent). Es folgen Hamburg (15 Prozent)und Niedersachsen (12 Prozent). NeunProzent der Studierenden kommen aus

Schleswig-Holstein und Baden-Württem-berg, acht Prozent aus Bayern, siebenProzent aus Berlin, vier Prozent ausdem Ausland, drei Prozent und wenigeraus Mecklenburg-Vorpommern, Hessen,Rheinland-Pfalz, Bremen, Thüringenund Sachsen-Anhalt. Am schriftlichenAuswahlverfahren hatten 498 Bewerberaus ganz Deutschland teilgenommen. //

Berlin: Gebührenfür Jurastudentenverfassungswidrig

Ehemalige Berliner Jurastudenten kön-nen sich freuen. Die im Zeitraum von1996 bis 2004 zu zahlenden Rückmelde-gebühren wurden vom Bundesverfas-sungsgericht für verfassungswidrigerklärt. Sie beliefen sich nach dem da-maligem Berliner Hochschulgesetz ur-sprünglich auf eine Höhe von 100 DM.Das BVerfG erklärte die Höhe der Rück-meldegebühren in seinem Beschlussvom 6. November 2012 (Az. 2 BvL 51/06)für unvereinbar mit der Begrenzungs-und Schutzfunktion der Finanzverfas-sung und dem Ziel der Wahrung der Be-lastungsgleichheit der Abgabepflichti-gen. Die Rückmeldegebühr könne alleindazu dienen, die Kosten der Rückmel-dung zu decken. Diese hätten sich je-doch ursprünglich auf nur 22,41 DM be-laufen. Die Gebühr dürfe nicht für son-stige Aufwendungen der Hochschuleoder Vorteile der Studierenden aus derInanspruchnahme der Universität gel-ten. Vielmehr müssten die Kosten derImmatrikulation strikt von den Kostenfür die Rückmeldung abgegrenzt wer-den. Bei der Entrichtung von Gebührensei jedoch stets nur auf die jeweiligenVerwaltungsvorgänge abzustellen. Da dieGebühr aufgrund eines Versehens zuzahlen war, soll eine Rückforderungmöglich sein. Im Februar hat der Ber-liner Senat entschieden, dass allenBerliner Studierenden die Rückmelde-gebühren erstattet werden sollen. //

Bucerius Law School: Anteil der Frauen steigt

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nachrichten

Nicht selten kommt es vor, dass Rechts-referendare in der Anwaltsstation „ab-tauchen“. Statt in der Kanzlei zu arbei-ten, bereiten sie sich lieber auf die Klau-suren des zweiten Staatsexamens vor.Nachvollziehbar – liegt doch die An-waltsstation zeitlich gesehen unmittel-bar vor den Prüfungen. Daran hat auchdie 2003 in Kraft getretene Reform desDeutschen Richtergesetztes nichts ge-ändert. Sie hatte die Dauer der Anwalts-station auf neun Monate verlängert, umdie Anwaltschaft stärker in die Referen-darausbildung einzubinden – denn dasAusbildungsziel der „Befähigung zumRichteramt“ ist angesichts der Realitätauf dem Arbeitsmarkt längst überholt.Den rund 20.000 Richtern stehen mitt-lerweile mehr als 160.000 Anwälte ge-genüber. Seit 1995 ist die Zahl der Rich-ter um zehn Prozent zurückgegangen,während sich die Zahl der Anwältemehr als verdoppelt hat.Die Einbindung in die tägliche Mandats-

praxis ist somit für viele Referendare es-sentiell, ihr Fehlen ein Defizit in derAusbildung. Nach wie vor zählt jedochdie im Examen erzielte Note in vielen Be-reichen mehr als die Qualität der Praxis-ausbildung und entscheidet somit überkünftige Berufschancen. Die Verlänge-rung der Anwaltsstation auf neun Mo-nate kann somit nur die negativen Aus-wirkungen des „Tauchens“ verringern,diesen Effekt jedoch nicht beseitigen.Doch wie ernst nehmen es die Referen-dare wirklich mit ihrer Praxisausbildung?Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers2011 des Soldan-Instituts wurden Rechts-anwälte aus Ausbildungskanzleien überdie Erwartungshaltung der Referendarebefragt, im Umfang von drei Monatenoder mehr „tauchen“ zu dürfen. So sind45 Prozent der Anwälte häufig oder im-mer mit den Erwartungen der Referen-dare konfrontiert, 36 Prozent gelegent-lich und 19 Prozent selten oder nie. BeiFachanwälten waren es ganze 51 Pro-

zent, bei Anwälten ohne Fachanwalts-titel nur 39 Prozent. Das könnte vorallem daran liegen, dass bei einer spezi-alisierten Praxisausbildung verstärktdie Notwendigkeit gesehen wird, sichbreitere, examensrelevante Kenntnisseselbst anzueignen. Keinen Einfluss hathingegen die Größe oder der Bekannt-heitsgrad der Kanzlei. So wird in einerinternationalen Sozietät der Wunschfreigestellt zu werden nicht etwa zurück-haltender geäußert als in einer kleinenKanzlei. Die Anwaltschaft ist durch das„Tauchen“ nach wie vor mit einer fakti-schen Verkürzung ihrer Ausbildungkonfrontiert. Das Anliegen eines an-waltsorientierten Referendariats wirdsomit nicht erfüllt. //

Der vollständige Artikel von RechtsanwaltDr. Matthias Kilian „Stärkung der Anwalts-station – nur in der Theorie oder auch inder Praxis?“ ist im April-Heft des Anwalts-blatts erschienen (AnwBl 2013, 258).

Referendare auf „Tauchstation“ – ein Defizit in der Ausbildung

Wie steht es um die deutsche Juristen-ausbildung? Und noch wichtiger: Wiesteht es um die Ausbildung des anwalt-lichen Nachwuchses? Gut ausgebildetund mit zwei Staatsexamina in der Ta-sche strömen gut vorbereitete und prak-tisch versierte junge Juristen in den An-waltsberuf. Das ist eine schöne Vorstel-lung. Die Realität sieht oft anders aus.Regelmäßig wird an vielerlei Stelle überdie Diskrepanz zwischen der theoreti-schen Ausbildung und den späterenAnforderungen in der Praxis diskutiert(siehe dazu etwa die obenstehende Mel-dung). Das Berufsspektrum junger Ju-risten und auch die Anforderungen an

juristische Berufseinsteiger haben sichstetig gewandelt. Kommunikationsfä-higkeit und Praxiserfahrung sind vielenArbeitgebern auf dem Anwaltsmarktheute genauso wichtig (wenn nicht zu-nehmend wichtiger) wie schlicht glän-zende Examina.Das Know-how der Anwaltspraxis mussgerade für die ersten Berufsjahre alsowoanders erlangt werden. Mit der Eta-blierung eines LL.M.-Masterstudien-gangs „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“hat der Deutsche Anwaltverein gemein-sam mit der Fernuniversität Hagen eineMöglichkeit geschaffen, die notwendigeVerbindung zwischen Theorie und Pra-

xis zu ziehen. Im Vollzeitstudium oderberufsbegleitend können Anwältinnenund Anwälte, Assessoren und Referen-dare im Fernstudium vertiefte Kennt-nisse in anwaltlichen, rechtlichen undunternehmerischen Fragestellungen er-werben und diese Kompetenzen durcheinen LL.M.-Titel nach außen dokumen-tieren. Die Ausbildungsinhalte sindgezielt auf die anwaltliche Praxis aus-gerichtet um gerade die Kenntnisse zuvermitteln, die in der klassischen Juris-tenausbildung fast immer zu kurzkommen. //

Weitere Infos unter www.dav-master.de.

Vom Juristen zum Anwalt mit einem praxisnahen LL.M.

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nachrichten

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Mehr Transparenzund Rechtsschutzim Zivilprozess

Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozesswird Pflicht. Ein entsprechendes Gesetzhat der Deutsche Bundestag am 8. No-vember 2012 verabschiedet. Der imRechtsausschuss zuständige CDU-Bun-destagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczaksieht das als eine Entlastung für die Ge-richte und Erleichterung für die Bürger:„Wir verbessern den Rechtsschutz desEinzelnen bei bürgerlichen Rechtsstrei-tigkeiten und stärken damit das Vertrau-en der Menschen in die Justiz und denRechtsstaat insgesamt.“ Werde die Be-lehrung versäumt oder sei sie fehlerhaft,werde dies bei einem Wiedereinset-zungsantrag berücksichtigt. Nach demGesetz müssen Gerichte bei anfecht-baren Urteilen über Form, Frist und daszuständige Gericht belehren – jedochnur, wenn keine Vertretung durch denRechtsanwalt vorgeschrieben ist. Bereitsim Jahre 2010 hatte die Justizminis-terkonferenz einstimmig beschlossen,dass die Rechtsbehelfsbelehrung imZivilprozess eingeführt werden soll. //

Master statt zweitem Staatsexamen?Hier ist Vorsicht geboten, zumindestwenn man eine Stelle im höherenDienst anstrebt. Zwar verlangt das Be-amtenrecht für eine solche Laufbahnnur ein mit einem Master abgeschlosse-nes Studium. Das VG Aachen hat je-doch im Fall des Bundeszentralamtesfür Steuern entschieden, dass weitereAnforderungen gestellt werden können,wenn der konkrete Dienstposten eserfordere (Beschluss vom 11.10.2012,

Az. 1 L 462/12). Das Bundeszentralamthatte in der Stellenausschreibung einzweites juristisches Examen verlangtund einen Bewerber mit dem Abschlusseines Masters abgelehnt. Das Gerichtbetont, es stehe dem auch nicht ent-gegen, dass das Beamtenrecht ein miteinem Master abgeschlossenes Hoch-schulstudium ausreichen lasse. DerDienstherr habe hier ein weitläufigesOrganisationsermessen, welches errechtmäßig ausgeübt habe. //

Jurist im höheren Dienst – Master reicht nicht aus

Deutscher Anwaltstag:Anwaltschaft zummitmachen

Was treibt den Anwalt und die Anwältinum? Was sind aktuell die spannendenThemen und Veränderungen in der an-waltlichen Praxis? Wie sieht der An-waltsmarkt im Jahr 2030 aus? Der Deut-sche Anwaltstag (DAT) ist die rechts-und gesellschaftspolitische Plattformder Deutschen Anwaltschaft. In diesemJahr (6. – 8. Juni 2013, Düsseldorf) wirdsich alles um die Frage der Zukunft derAnwaltschaft drehen. Hier kann mansich über die Trends im Anwaltsberufinformieren. Gerade für Berufseinstei-ger oder diejenigen, die es werden wol-len, ist der Deutsche Anwaltstag auch ei-ne ideale Möglichkeit, die Anwaltschafthautnah zu erleben und wertvolle Kon-takte zu knüpfen. Eine neue Veranstal-tung, der „Deutsche Anwaltstag für Ein-steiger“, leitet am Mittwoch, den 05. Ju-ni 2013, den jährlichen Kongress bereitseinen Tag vor dessen offiziellen Beginnein und richtet sich speziell anStudierende, Referendare, Berufsein-steiger und Young Professionals zumungezwungenen Kennenlernen desDeutschen Anwaltstages.In einer kurzen Begrüßung erfahren dieTeilnehmer mehr über den DeutschenAnwaltstag und die verschiedenen Ver-anstaltungen. Anschließend geben dreihochkarätige Referenten wertvolle Pra-xistipps zur Mandantenakquise undzum Verhandlungsmanagement. Nebendem „DAT für Einsteiger“ eignen sichzahlreiche weitere Veranstaltungendes Deutschen Anwaltstages, etwa derDAV-Redewettstreit für das jungePublikum. //

Programm unter www.anwaltstag.de.Die kostenlose DAT-App ist abrufbarunter www.anwaltverein.de

Der DAT 2013 findet im Congress Center Düsseldorf statt.

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nachrichten

Rund 130 private Sicherheitsfachkräftesorgen an Bayerns Gerichten für mehrSicherheit. Dafür hat die Justizministe-rin Dr. Beate Merk laut einer Pressemit-teilung des Bayerischen Staatsministeri-ums der Justiz und für Verbraucher-schutz vom 5. September 2012 gesorgt.Auch werden Einlasskontrollen in den

Gerichtsgebäuden durchgeführt. Seitdem ersten Oktober 2012 können Besu-cher und Prozessbeteiligte das Gebäudenur noch nach einer solchen Kontrollebetreten. Die Maßnahmen zur verstärk-ten Sicherheit waren als Konsequenzauf den Mord an einem StaatsanwaltAnfang 2012 ergriffen worden. //

Eine neue Initiative soll in Großbritan-nien für mehr weibliche Partner in So-zietäten sorgen. So will man herausfin-den, warum der Anteil an Frauen unterden Seniorpartnern immer noch stag-niert. Die Gründe dafür ermittelte dersogenannte „30 % Club“ kürzlich inner-halb eines über zwei Monate dauerndenForschungsprojekts. Daran nahmenzehn große Sozietäten teil (unter ande-rem Allen & Overy, Freshfields Bruck-haus Deringer, Linklaters und CMS Ca-meron McKenna). Das Problem seienunzureichendes Engagement der Ver-

antwortlichen, sowie die unterschied-lichen Vorstellungen von Männern undFrauen über eine berufliche Partner-schaft. Doch wie kann man die Anzahlder Frauen unter den Partnern effektiverhöhen? Wichtig seien ein größeresVerantwortungsbewusstsein bei deneinflussnehmenden Beteiligten, sowieeine Strategie, bei der das Talent desEinzelnen im Mittelpunkt stehe. Kanz-leien sollten ihr Verfahren bei der Ein-stellung, Bewertung und Beförderungvon Anwältinnen und Anwälten selbstkritisch überprüfen. //

In Zukunft wird die Berufsbetreuerver-gütung umsatzsteuerfrei. Auf Drängender Bundesjustizministerin konnte eineentsprechende Einigung im Rahmen derVerhandlungen zum Jahressteuergesetz2013 erzielt werden. Berufsbetreuer sindPersonen, die rechtliche Betreuungen imRahmen eines entgeltlichen Gewerbesvornehmen. Dies waren früher vor allemRechtsanwälte. In jüngerer Zeit betätigensich in diesem Beruf jedoch immer mehrMenschen verschiedenster Berufsgrup-pen wie Sozialpädagogen, Erzieher oderPfleger. Bundesjustizministerin SabineLeutheusser-Schnarrenberger betonte,dass die Befreiung von der Umsatzsteu-er eine verdiente Anerkennung für eine

solch schwierige Arbeit sei. Berufsbe-treuer seien eine wichtige Stütze des Be-treuungswesens. Sie erhalten eine Ver-gütung nach dem Gesetz über die Ver-gütung von Vormündern und Betreuern.Bislang unterliegt diese Vergütung derUmsatzsteuerpflicht. Ab dem Jahr 2013sollen nun alle Berufsbetreuungsleistun-gen außerhalb des sonstigen Berufs oderGewerbes (so zum Beispiel als Rechts-anwalt oder Steuerberater für den Be-treuten) von der Umsatzsteuer frei wer-den. Damit erhöht sich die Vergütungder Berufsbetreuer. Der Zuwachs anEinkommen beträgt bei einem Stunden-satz von 44 Euro in der höchsten Vergü-tungsstufe 7,02 Euro pro Stunde. //

Berufsbetreuervergütung wird umsatzsteuerfrei

Großbritannien: Mehr Frauen als Partner

Hamburger Referen-dare sind arm dran

Das sozialdemokratisch regierte Ham-burg macht es Referendaren schwer, oh-ne finanzielle Hilfe der Eltern zum zwei-ten Staatsexamen zu kommen. Daraufhat der Personalrat der Referendarinnenund Referendare am HanseatischenOberlandesgericht hingewiesen. DieBrutto-Vergütung gehöre mit 900 Euroim Monat zu den niedrigsten inDeutschland. Auch die in den meistenLändern gewährten Zuschläge für Fami-lie oder ähnliches gebe es nicht. Zumanderen erschwere Hamburg Referen-daren Nebenjobs, was gerade die treffe,die darauf angewiesen seien. Neben derAusbildung seien wöchentlich nur maxi-mal acht Stunden Tätigkeit erlaubt undab 500 Euro im Monat werde 50 Prozentdes Entgelts von der Unterhaltsbeihilfeabgezogen. Diese Anrechnungsregelungsei deutschlandweit die ungünstigste, invielen Ländern sei ein Zuverdienst vonbis zu 150 Prozent der Referendarvergü-tung anrechnungsfrei.Der Personalrat für Referendare sieht dieChancengleichheit bei der Ausbildungzum Volljuristen beeinträchtigt. Wegender Examensvorbereitung schafften esReferendare kaum, über mehr als dieHälfte der 24 Monate Ausbildungszeitregelmäßig einer Nebentätigkeit nachzu-gehen. In dieser Zeit müsste aber dasGeld angespart werden, dass im zweitenAusbildungsjahr den Lebensunterhaltsichere.Die Anhebung der Unterhaltsbeihilfeoder der Anrechnungsgrenze sei, so derPersonalrat, bisher ebenso parteiüber-greifend in Hamburg abgelehnt wordenwie die Möglichkeit, den anrechnungs-freien Höchstbetrag für den Zuverdienstzumindest über das Jahr zu „strecken“.Zur Begründung wurde angeführt, dassim Justizhaushalt kein weiteres Geld zurVerfügung stehe. //

Mehr Sicherheit an bayerischen Gerichten

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14 / anwaltsblatt karriere

kommentar

Der Deutsche Anwaltverein wird auf dem 64. Deutschen An-waltstag vom 6. bis 8. Juni 2013 seine Zukunftsstudie zumRechtsdienstleistungsmarkt 2030 vorstellen. Die Prognos AGuntersucht zurzeit, wie sich angesichts von Demografie, Tech-nologie, Globalisierung und Ökonomisierungstendenzen imRecht das Geschäft von Anwälten in den nächsten Jahren ver-ändern wird. Für Studierende und Referendare bedeutet das:Der Wandel kann Chancen bieten, wenn die heutigen Platzhir-sche im Anwaltsmarkt zu spät erwachen.

„The end of lawyers?“. So heißt ein bereits 2008 erschiene-nes Buch des britischen Professors Richard Susskind. Seineseitdem immer wieder gerne wiederholte These: Der Anwalt-schaft stehe weltweit ein radikaler Wandel bevor – wenn ernicht bereits eingetreten und von vielen Anwälten ignoriertwerde. Heutige anwaltliche Dienstleistungen entsprächennicht den Herausforderungen der neuen Marktsituation. An-wälte hätten sich darauf einzustellen, dass ihr Rat einen höhe-ren Nutzwert für den Mandanten bei deutlich günstigeren Ho-noraren haben müsse. Der technologische Wandel werde on-line gestützte Rechtsdienstleistungstools ermöglichen, mitdenen standardisierter Rechtsrat schneller, billiger und profes-sioneller als jemals zuvor erbracht werden könne. Internatio-nalen Großkanzleien empfiehlt der Professor das Outsourcingins billigere Indien. Dem nicht unerheblichen Rest der Anwalt-schaft sagt er – auf den Punkt gebracht – eine Zukunft als an-gestellter Anwalt in einer Rechtschutzversicherung oder gar ineiner Supermarktkette voraus.

Die Sat.1-Fernsehanwältin Danni Lowinski soll also Wirk-lichkeit werden, allerdings mit der Variante, dass sie direkt zurAngestellten des Kaufhauses mutiert. Ein unrealistisches Hor-rorszenario? Nightmare in lawyer’s life? Darüber lässt sich si-cherlich streiten. Anlass zum Nachdenken gibt die provokanteFrage des Buches allemal und sie macht deutlich, dass sich dieAnwaltschaft strategisch mit der Zukunft des Anwaltsmarktsbeschäftigen muss. In der Tat: Dass sich der Markt für den frei-beruflich tätigen Anwalt spürbar geändert hat, leugnen Beob-achter jedenfalls nicht mehr. Allein zwischen 2004 und 2009ging die Anzahl der Gerichtsverfahren im deutlich zweistelli-gen Bereich zurück. Das ist weniger auf das Harmoniebedürf-nis der deutschen Bevölkerung als auf die wirtschaftliche Situ-

ation zurückzuführen. Immer weniger Bürger können oderwollen sich ein teures Gerichtsverfahren leisten. Der traditio-nell geführten Anwaltskanzlei bricht ihr Tätigkeitsfeld weg. ImVerbraucherbereich kann das mit konventionellen Beratungs-leistungen kaum kompensiert werden. Welcher „Privatman-dant“ wird einen Gebrauchtwagenkaufvertrag vorab anwaltlichprüfen lassen? „Zu umständlich und zu teuer“ würde Susskinddiagnostizieren.

Hält diese Entwicklung an, so ist eine radikale Marktverän-derung, verbunden mit einem heute noch unvorstellbarenKanzleisterben, nicht auszuschließen – am Ende könnte eineflächendeckende Rechtsversorgung nicht mehr gewährleistetsein. Das klingt unvorstellbar, ist bei Ärzten aber schon Rea-lität. Und damit schuldet es die Anwaltschaft nicht nur sichund dem anwaltlichen Nachwuchs, sondern insbesondere demrechtssuchenden Publikum, dass eine solche Entwicklung ver-hindert wird.

Das kann gelingen und wird gelingen, wenn die Anwalt-schaft sich in Zukunft weniger an dem Bild orientiert, das An-wälte und Anwältinnen von sich selbst haben, sondern daran,was die Klientel von Anwältinnen und Anwälten erwartet.Nicht die Rechtsformen (Stichwort: Anwalts-GmbH & Co. KG)muss die Anwaltschaft von den Gewerbetreibenden „abgu-cken“, sondern deren Streben nach Kundenzufriedenheit. Einsich ständig verbesserndes Leistungsangebot, die Sensibilisie-rung der Bevölkerung auch für alltägliche Rechtsprobleme undder schnelle, ja pragmatische Lösungstransfer über die neuenKommunikationsmittel dürfte eine Antwort für viele Heraus-forderungen sein. Ich befürchte (und hoffe das zugleich), dassrechtlich fundiert ausgebildeter, unternehmerisch denkenderund motivierter Nachwuchs für diesen Wandel besser gerüstetist. Die Chance der Anwaltschaft liegt im guten Nachwuchs. //

Der Autor ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Notar.Er ist Mitherausgeber des Anwaltsblatts.

The end of lawyers? Really?Die Chance der Anwaltschaft liegt im guten Nachwuchs

Text: Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Duisburg

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RechtsanwaltProf. Dr. Lothar Determann,San Francisco

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pStudium, Doktorarbeit, Referendariat, Habilitation, San Francisco: LotharDetermanns Juristenkarriere nimmt auf dem Weg zum ordentlichen Professoreine ungewöhnliche Abzweigung. Als Anwalt berät der IT-Rechtsexperte imSilicon Valley jetzt Unternehmen wie Facebook, Groupon, Airbnb und Workdayin der Frage, was Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden anstellen dürfen.In Stanford und Berkeley erklärt er Studenten, wie sie Internet-Riesen beraten,verteidigen und auf die Finger sehen können.Er ist dann doch noch Professor geworden, unterrichtet an den wichtigsten Univer-sitäten, gilt als einer der zehn renommiertesten Urheberrechts-Experten des Landes.Am Ende war es eben nur nicht Berlin, Hamburg oder Passau. Sondern Berkeley,Stanford und San Francisco. Nicht Deutschland, sondern Kalifornien. Hier lehrtLothar Determann IT-Recht. Und er ist Anwalt, Partner in der internationalenGroßkanzlei Baker & McKenzie.

Wer ihn im Hörsaal am Hastings College of the Law im Zentrum von SanFrancisco erlebt, lernt einen leidenschaftlichen Lehrer kennen. Anfangs wirkt es,als versteckten sich die knapp zwanzig Studenten hinter ihren geöffneten Laptopsvor ihrem Professor. Aber nach ein paar Minuten taut das Eis. „Schau mich nicht soängstlich an, Joanna“, sagt Determann, „die Frage kommt nicht in der Prüfung dran.“Er kennt jeden Studenten mit Namen, moderiert mehr, als dass er unterrichtet. Mitseinem Tweed-Jackett, dem blauen Hemd und der schwarzen Hornbrille wirkt er,als sei er dem Set eines College-Films entsprungen.

Determann hat seinen Studenten einen Fall mitgebracht, an dem er ihr Wissenüber das Persönlichkeitsrecht prüfen will. Die weibliche Figur nennt er darin Katha-rina Blum, die männliche Blackharrow, eine wörtliche Rückübersetzung des NamensSchwarzenegger. Die amerikanischen Studenten können mit den Namen nichts an-fangen, Determann erlaubt sich manchmal kleine Anspielungen dieser Art in seinenFällen. „Was könnte einschlägig sein“, ruft er in den fensterlosen Raum hinein.Zögerlich gehen die Arme nach oben.

Begonnen hat er die Stunde mit einem aktuellen Fall, holt die Studenten miteinem Thema ab, das sie aus den Nachrichten kennen. Es geht um Mitt Romney unddie Frage, ob das Magazin „Mother Jones“ aus San Francisco rechtlich einwandfreihandelte, als es ein heimlich gefilmtes Video des damaligen Präsidentschaftsbewer-bers auf seiner Homepage zeigte. In dem Film redete sich Romney ums Amt desUS-Präsidenten, als er 47 Prozent der Amerikaner als „selbsternannte Opfer“ bezeich-nete. „Es kommt darauf an, wo das Video aufgenommen wurde“, sagt ein Studentund beschreibt damit einen wesentlichen Unterschied zwischen dem amerikanischenund dem deutschen Recht: Es kommt eigentlich immer auf kleinste Sachverhalts-details an. In Florida ginge ein Verfahren wohl anders aus als in Kalifornien.

In einem kurzen Exkurs schwenkt Determann ins deutsche Recht, erzählt vonden persönlichkeitsrechtlichen Ableitungen aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzesund diskutiert mit seinen Studenten schließlich den für die Beurteilung des Sach-

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Der EinwandererText: Jochen BrennerFotos: Ina Schoof

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verhalts einschlägigen amerikanischen Fall. Er trägt, wie so oft im amerikanischenRecht, die Namen der Verfahrensgegner. Das Case Law orientiert sich an den Leitent-scheidungen oberster Gerichte. Die Stimmung unter den Studenten ist konzentriert,sie folgen Determann aufmerksam, machen Notizen, reden wenig miteinander,wirken fokussiert. „Die jungen Leute erwarten viel von mir“, sagt Determann,„sie zahlen sehr viel für das Studium, viele von ihnen haben nach der Law Schoolüber 100.000 Dollar Schulden.“ Viele seien deswegen sehr motiviert, die Zeit ander Uni bestmöglich zu nutzen. „Wir haben ein Lehrer-Schüler-Verhältnis“, sagtDetermann, „wer nicht in die Vorlesung kommen kann, entschuldigt sich bei mir perMail.“ Und was der Professor aus Deutschland seinen Studenten als Hausaufgabeaufgibt, erledigen sie auch, die Artikel, die er ihnen nennt, kennen sie in der näch-sten Vorlesung. „Die Juristenausbildung in den USA ist mit dem deutschen Wegzum Staatsexamen und der Vorbereitung aufs Richteramt kaum vergleichbar“, sagtDetermann. „Als Anwalt ist man in den USA viel eher Berater und Manager, undauf diese Rolle muss ich meine Studenten vorbereiten.“ Deutschen Studenten rät erdeshalb, auf das Auslandssemester in den USA zu verzichten. „Das amerikanischeRecht müssen sie nicht lernen, lieber sollten sie schnell mit dem Studium fertig seinund dann als Praktikant, Referendar oder junger Anwalt in einer internationalenKanzlei erste praktische Erfahrungen sammeln.“

Den LL.M. hält Determann „in der Regel für eine gute Erfahrung“, der Abschlussgehöre im titelvernarrten Deutschland inzwischen zum guten Ton. „In den USAbrauchen Absolventen solche Grade nicht“, sagt er und erzählt, wie er 2000 Professorin San Francisco wurde, 2004 in Berkeley zu lehren begann und 2011 schließlichauch noch in Stanford. „Ich habe die Dekane angeschrieben“, sagt Determann, „undihnen dargelegt, dass das IT-Recht gut in ihren Lehrplan passen würde. Dann stelltman sich vor und erzählt, wer man ist und was man macht. Niemand fragte nachmeinem Doktortitel, keiner wusste, was eine Habilitation genau ist.“

Determann gefällt diese unakademische Haltung am vielleicht akademischstenOrt der Welt. Stanford ist die Uni mit den zufriedensten Studenten, auf einenProfessor kommen nur eine Handvoll Studenten, nirgendwo ist die Jobgarantie imAnschluss größer. Und Silicon Valley, immer noch die Wiege weltweit erfolgreicherGeschäftsideen, liegt in der Nachbarschaft. „Man ist hier, was man kann“, sagtDetermann, „das ist im Uni-Betrieb keine Selbstverständlichkeit.“ Dabei hätte er mitdem deutschen Teil seiner Karriere die akademischen Anforderungen an einen or-dentlichen Professor erfüllt – auch wenn, wie er selbst mit einem Lachen sagt, „zuBeginn nicht viel dafür sprach.“ Als Abiturient in Wetzlar trug Determann die Haarelang und wollte Gitarrist werden. Ein Freund überredete ihn in einer durchzechtenNacht zu einer Lehre bei der Deutschen Bank in München, nach der er auf demSprung in den Beruf war, als ihm Kollegen bei der National Westminster Bankin London zu einem Studium rieten. Er schrieb sich in Passau für Rechtswissen-schaften ein und bestand den großen BGB-Schein im dritten Semester. Jura undDetermann, das waren fortan zwei, die sich gefunden hatten.

Nach drei Jahren ist er mit dem Studium durch, sein Professor behält ihn zurPromotion am Lehrstuhl. Dann geht er ins Referendariat, lässt den Kontakt zur Uninicht abreißen und habilitiert sich. Determann erzählt das als eine logische Folgeselbstverständlicher Karriereschritte. „Ich habe immer nur so viel gemacht, wie ichgerade musste, in der Schule und im Studium“, sagt er, „das ist kein Ideal, im Nach-hinein würde ich das anders machen, aber es hat funktioniert.“

Während einer Auslandsstation als Referendar lernt Determann die weltweit

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1988Abitur an der Goetheschule Wetzlar

1988 bis 1990Banklehre, Deutsche Bank München

1990Analyst bei der National Westminster Bank,London

1990 bis 1992Jura-Studium in Passau, deutsches,französisches und englisches Recht,alle Scheine in vier Semestern

1994Erstes Staatsexamen in Berlin

1994 bis 1999Wissenschaftlicher Mitarbeiter an derFU Berlin

1994 bis 1998Partner im Repetitorium Hemmer, Berlinund Brandenburg

1996Promotion Freie Universität

1997Zweites Staatsexamen in Berlin

1999Habilitation, Freie Universität Berlin

1999Umzug von Berlin nach San Francisco

2000Zulassung in Kalifornien

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aktive Sozietät Baker & McKenzie kennen, in deren Büro in San Francisco er seineerste Stelle antritt. Bis heute arbeitet er dort, ist inzwischen zum Partner aufgestiegen.Die Hälfte seiner Zeit verbringt er in der Kanzlei im alten Hafenbezirk, die andereHälfte am Ort des Geschehens, dem Herzen des Silicon Valleys. Baker & McKenzieunterhält in Palo Alto eines seiner wohl wichtigsten Büros. Dort haben jene IT-Unternehmen ihren Sitz, deren Umgang mit Datenschutz, geistigem Eigentum unddem Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen am Markt richtungsweisend fürdie ganze Branche wird. Auf unternehmensspezifische Fragen antwortet Determannnicht. Facebook, Yelp und Twitter sind Klienten, nein, mehr gibt es dazu nicht zusagen. Verschwiegenheit gehört zur Berufspflicht.

In den 14 Jahren bei Baker & McKenzie hat sich Determann zum Technologie-und Wirtschaftsrechtsexperten entwickelt, der Umgang mit Kundendaten ist einesseiner Spezialgebiete, auch der Schutz des geistigen Eigentums gehört dazu. Wannimmer ein Unternehmen seine Produkte oder Erfindungen auf dem internationalenMarkt vertreiben will, ist Determann gefragt. Facebook ist dafür nur der prominen-teste Kunde, tausende andere stehen vor ähnlichen Problemen. Mit dem Cloud Com-puting und den geradezu explodierten Datenmengen geraten viele Unternehmen inRechtsbereiche, die relativ neu und unerschlossen sind. Das Sicherheitsbedürfnisder Nutzer wächst, Datenschutz wird eine Art Bürgerrecht, dessen Durchsetzung dieobersten Gerichte überwachen. Gehen Firmen zu lax mit dem Thema um, landen sieschnell vor Gericht oder auf den Titelseiten der Wirtschaftszeitungen.

Von der Verunsicherung in diesem Bereich profitieren Experten wie Determann,der mit „Determann’s Field Guide to International Data Privacy Law Compliance“Ende vergangenen Jahres überdies eine Art Bedienungsanleitung für internationaltätige Unternehmen herausgebracht hat, deren Geschäftsmodelle den Umgang mitKundendaten beinhalten. „Compliance war früher kein allzu wichtiges Thema“, sagt

Rechtsanwalt Lothar Determann: „Als Anwalt ist man in denUSA viel eher Berater und Manager, und auf diese Rollemuss ich meine Studenten vorbereiten.“

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Determann, „inzwischen gehört sie zu unserem Kerngeschäft, erst recht, wenn dieExpansion in fremde Länder bevorsteht.” Wenn ein amerikanisches Unternehmenetwa nach Deutschland expandiert, ist das ohne Expertenrat heute nicht mehr möglich.„Etwas vereinfacht lautet die Frage bei solchen Geschäften, was die deutsche von deramerikanischen Website unterscheiden muss“, sagt Determann. Wie streng ist derdeutsche Datenschutz im Vergleich zum amerikanischen? Nach welchem Systemmüssen die Betreiber solcher Websites ihre Nutzer über das Akzeptieren von Cookiesinformieren? Genügt dafür eine Checkbox – oder brauche ich ein Pop-Up-Window?Und welche Cookies sind überhaupt erlaubt? „Natürlich kann ich nicht über die da-tenschutzrechtlichen Eigenheiten jedes einzelnen Landes Bescheid wissen, in demein Unternehmen tätig sein möchte“, sagt Determann, „da profitieren wir von Baker& McKenzies Netzwerk.“ Über 4000 Anwälte sind in 71 Büros in 44 Ländern tätig.Gemessen an der Zahl der Anwälte ist Baker & McKenzie damit eine der größtenSozietäten der Welt. „Wenn ich etwas nicht weiß, rufe ich einen Kollegen an.“

Zu Determanns Job in San Francisco und Palo Alto gehört es, der Kanzlei neueMandanten zu verschaffen. Deshalb veröffentlicht er viel, hält Vorträge an Orten, andenen ihn auch die Konkurrenz nicht überhören kann. „Das Unterrichten in Berkeley,Stanford und San Francisco hilft natürlich auch“, sagt er – fachlich muss er dafürfrisch bleiben, aber die berühmten Namen nutzen auch. „Zumal viele CEOs an denUnis studiert haben.“

Obwohl man Determann auch nach 13 Jahren Kalifornien den deutschen Zungen-schlag im Amerikanischen noch anmerkt, hat er wegen seiner Herkunft nie Wider-stände erfahren, im Gegenteil. „Die Amerikaner im Silicon Valley unterscheiden nicht,ob Du Landsmann, Chinese, Inder oder eben Deutscher bist“, sagt er. „Die Regionsteht auch deshalb technologisch an der Spitze, weil jeder, der hier ankommt, vor-urteilsfrei angenommen wird, wenn er etwas leisten will.“ Akzent oder die eineoder andere fehlende Vokabel fallen nicht weiter auf. Auch Deutsche zählen zuDetermanns Mandanten, „die habe ich aber nicht, weil ich Deutscher bin“, sagt er,„sondern trotzdem. Meine Landsleute neigen nicht zum Kungeln.“

Einmal im Jahr reist Determann nach Berlin, um eine Lehrveranstaltung an derFreien Universität zum Internet-Recht abzuhalten, den Rest des Seminars könnendie Studenten im Internet verfolgen, ihre Arbeiten reichen sie per E-Mail ein. Aufdiese Art betreut Determann sogar noch drei deutsche Doktoranden.

„Physische Anwesenheit wird in meiner Disziplin immer weniger wichtig“, sagter. Seine Familie in Deutschland mag das manchmal anders sehen, Determann weißdas. „Ich bin – seit ich 18 bin – immer weg gewesen“, sagt er, „meine Eltern kennenes nicht anders und haben mich immer ermutigt, das zu tun, was ich mir vorstellte.“Zwei oder drei Mal im Jahr besuchen sie Sohn und Enkel in San Francisco, mindes-tens einmal im Jahr reist Determann in die alte Heimat. Dann treffen sich Freundeund Familie in einem Haus in Tirol, eineinhalb Stunden von München entfernt,zum Bergwandern. „Ich habe ein intensiveres Verhältnis mit meinen Eltern überdie Distanz als manche meiner Freunde, die in der gleichen Stadt wohnen.“

Wegziehen kommt zumindest in den nächsten Jahren sowieso nicht in Frage.Determanns Kinder haben eine amerikanische Mutter und um San Francisco herumzeigt sich Kalifornien von seiner besten Seite. Ohne die Skiausflüge im Winterund die Sommertouren an den Lake Tahoe will sich Determann den Alltag garnicht mehr vorstellen, und trotzdem – ganz will er die Verbindung nicht kappen.„Vielleicht machen mir es meine Kinder eines Tages nach und wandern aus“, sagtDetermann, „nach Deutschland“.

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Publizieren gehört auch zum Anwaltsgeschäft.

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Ehrgeiz

Ehre, wem Ehre gebührt. Nurnicht zu geizig sein, schon garnicht im Team.

Lehne ich entschieden ab. Jeder Mitarbeiter, Student, Mandantoder Widersacher ist anders moti-viert. Manchen geht es hauptsächlichums Geld, anderen um soziales An-sehen, berufliche Sicherheit, Selbst-verwirklichung. Wieder andere strei-ten ums Prinzip. Ich bemühe mich,die jeweilige Motivation zu verstehenund zu berücksichtigen. Mich selbstmotiviert besonders die Freiheit alsProfessor und Freiberufler (auch inder Großkanzlei), meine Schwer-punkte selbst setzen zu können.

Ernüchterung Motivation

Jeden Tag. Schwarztee mit Milchzum Frühstück. Den Kindern beimKlavierüben helfen und sie dannin die Schule bringen. Der Sonnen-aufgang über dem Silicon Valley,mittäglicher Nebel über der GoldenGate Bridge. Heimfahrt mit Sonnen-untergang am Pazifischen Ozean.Dann ein gutes Bier, am liebstenein Pfungstädter Pils.

Erst die Arbeit. Über Rechts- und Sachfragen hinausbespreche ich mit Mandanten oftunternehmerische Ziele und Möglich-keiten, zweitbeste Alternativen, Kos-ten-Nutzen-Verhältnisse, praktischeVerfahrensweisen und wie man vonA nach B kommen kann. Selten kom-men amerikanische Mandanten undfragen: Wie ist die Rechtslage? Eherüblich sind Fragen wie: Was ist zu tun?Wie lässt sich das Problem lösen?

Spiel TaktikGenuss

Page 22: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

{Vergaberecht}

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

Die besten Gehälter im Immobilienrecht werden von Vergaberechtlern ge-zahlt. Doch wer hier anfängt, muss auch entsprechende Kenntnisse undQualifikationen vorweisen können. Die Ansprüche der vergaberechtlichausgerichteten Kanzleien stehen denen der Großkanzleien meist in nichtsnach – gleiches gilt aber auch für die Gehälter. Um mit den Großkanzleienum die bestausgebildetsten Bewerber konkurrieren zu können, wurdendie Einstiegsgehälter im Vergaberecht in den letzten fünf Jahren weiterangehoben. Dies wird besonders in den Anwaltshauptstädten deutlich.Da das Vergaberecht während der universitären Ausbildung jedoch kaumbehandelt wird, ist der direkte Einstieg schwierig und erfolgt oft erst überdie Arbeit im Baurecht oder im öffentlichen Planungsrecht.

OstenØ 40.000 Euro(35.000 bis 45.000)

NordenØ 55.000 Euro(40.000 bis 70.000)

WestenØ 58.000 Euro(40.000 bis 65.000)

SüdenØ 48.000 Euro(40.000 bis 68.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln, München, StuttgartØ 70.000 Euro(50.000 bis 85.000)

Page 23: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

anwaltsblatt karriere / 23

reportr

Es beginnt mit der Frage, wo ein neues Gebäude errichtet werden darf und istmit einem Streit über die Betriebskostenabrechnung des letzten Mieters nochlängst nicht am Ende: Das Immobilienrecht bietet eine ganze Bandbreite anrechtlichen Fragen – und an Kanzleien, die nach junger anwaltlicher Unterstüt-zung suchen, um diese zu beantworten. Was für einen Berufseinsteiger dabeiherausspringt, richtet sich ganz danach, für wen er arbeitet. Für welchen Man-dantenkreis? Oder in welcher Kanzlei? Mehr als 100.000 Euro als Associate fürden immobilienrechtlichen Bereich in einer Großkanzlei sind ebenso möglichwie 35.000 Euro für mietrechtliche Beratung in Düsseldorf – oder 70.000 Eurobei vergaberechtlicher Spezialisierung auf die öffentliche Hand in einem9-Personenteam in einer norddeutschen Kleinstadt.

Doch welche Voraussetzungen verschaffen dem Bewerber den Zuschlag für diegewünschte Stelle? Sie sind heute so verschieden wie die späteren Tätigkeitsgebieteselbst. Für die jungen Anwälte heißt das konkret: Die Entscheidung für die spätereSpezialisierung sollte so früh wie möglich fallen, ein bloßes Interesse am Immobi-lienrecht reicht jedenfalls nicht aus.

Die Faktoren für eine erfolgreiche Bewerbung werden von Umfrage zu Umfragevielfältiger. Bewerber müssen sympathisch sein, ein gepflegtes Äußeres haben, sichgut verkaufen können – sind die formalen Kriterien unwichtig geworden? Nein, imGegenteil: In fast allen Großkanzleien sind zwei Prädikatsexamen Voraussetzungund Promotion oder LL.M. zumindest wünschenswert. Doch auch 50 Prozent derkleinen und mittelständischen Kanzleien im Bau- und Vergaberecht halten zweimindestens vollbefriedigende Examina für wichtig oder sehr wichtig. Persönlichkeit,soziale Kompetenz und Einsatzbereitschaft sind also nicht alternativ, sondern solltenvom Bewerber zusätzlich zu sicheren juristischen Kenntnissen vorgewiesen werdenkönnen. Wenn der motivierte Bewerber sich dann noch als teamfähig erweist undzu den Mandanten passt, steht einem erfolgreichen Berufseinstieg nichts mehr imWege. Denn: „Wenn die Fähigkeiten da sind und vor allem das Wollen, dann ist allesmachbar“, so denken viele Anwälte.

Intelligenz ist wieder sexy

„Gute Noten im Abitur und Examen zeigen, dass der Bewerber intelligent ist undsich einsetzt“, heißt es aus einer mittelständischen Berliner Kanzlei, welche zu den

Gehälter- undEinstellungsreportRund um die Immobilie: Vergaberecht, Baurecht, Mietrechtund Planungsrecht – was Kanzleien jeder Größe bieten

Text: Nora Zunker, Deutscher Anwaltverein, BerlinMitarbeit: Lisa Gut, Deutscher Anwaltverein, Berlin

Die Reports von Anwaltsblatt Karriere

Welche Veränderungen auf dem Anwalts-markt sind nach fünf Jahren bei Einstellungs-chancen und Gehältern für junge Anwälte zuverzeichnen? Im dreizehnten Einstellungs-und Gehälterreport geht es um das Vergabe-recht, das Baurecht, das Mietrecht undRechtsfragen rund um die Immobilie. Wowird Nachwuchs gesucht? Wer lockt mithohen Gehältern? Welche Voraussetzungenmuss ein Bewerber mitbringen? Was erwar-tet die jungen Anwältinnen und Anwälte beimEinstieg in eine Kanzlei?

Die Einstellungs- und Gehälterreports

Sommersemester 2007 / Sommersemester 2012Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie das Urheber- undMedienrechtWintersemester 2007/08 / Wintersemester 2012/13Familienrecht, Insolvenzrecht und MedizinrechtSommersemester 2008Immobilienrecht (mit Baurecht, Mietrecht und Vergaberecht)Wintersemester 2008/09Regionale Topkanzleien, Bank- und Kapitalmarktrechtund StrafrechtSommersemester 2009Syndikusanwälte und IT-RechtWintersemester 2009/10Steuerrecht, Erbrecht und SozialrechtSommersemester 2010Verwaltungsrecht, Umweltrecht, AgrarrechtWintersemester 2010/11Versicherungsrecht, Kartellrecht, SportrechtSommersemester 2011Handels- und Gesellschaftsrecht, Transport-und Speditionsrecht, EnergierechtWintersemester 2011/12Zivilprozessrecht, Patentrecht, Ausländer- und Asylrechtsowie Litigation in Großkanzleien

Alle Reports sind abrufbar unterwww.anwaltsblatt-karriere.de.

Page 24: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

24 / anwaltsblatt karriere

über 80 Prozent im Vergaberecht gehört, denen zumindest ein Prädikatsexamenwichtig, wenn nicht sogar sehr wichtig ist. So wichtig, dass die Hälfte der befragtenKanzleien im Vergaberecht hierfür und ebenso für einen Doktortitel auch ein höhe-res Einstiegsgehalt zahlen würden – und wohl auch müssen, um mit den Angebotender Großkanzleien konkurrieren zu können. Der Begriff der Intelligenz bedeutetfür diese Kanzleien aber mehr: Anwälte erwarten von den Bewerbern eine guteAllgemeinbildung, politisches Gespür, Verständnis für haushaltswirtschaftlicheZusammenhänge und eine unternehmerische Denkweise.

Im Baurecht steht hingegen für 44 Prozent der Kanzleien ein abgeschlossenerFachanwaltslehrgang – den es für das relativ junge Gebiet des Vergaberechts bishernicht gibt – hoch im Kurs. Fehlt dieser, wird zumindest die Bereitschaft ihn zu ab-solvieren erwartet. Fast ebenso gern gesehen ist technisches Verständnis. Für denUmgang mit den Mandanten sind Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögenerwünscht. Anders im Mietrecht: Hier ist Menschenkenntnis das A und O. Dieseist besonders für die Mandatsakquise erforderlich, denn das Mietrecht erreicht imImmobilienrecht das breiteste Spektrum an potentiellen Mandanten – und geradeVerbraucherkanzleien wollen über das Mietrecht auch Mandanten für andere Rechts-gebiete gewinnen. Dafür sind heutzutage sichere Deutschkenntnisse allein nichtmehr ausreichend: 77 Prozent der mietrechtlichen Kanzleien halten Fremdsprachen-kenntnisse für wichtig. Im Bau- und Vergaberecht gilt dies für immerhin 64 Prozent.

Damit haben Fremdsprachenkenntnisse im Immobilienrecht einen deutlich höhe-ren Stellenwert als beispielsweise im Medizin- oder Familienrecht – und auch als nochvor fünf Jahren. Dass die sprachlichen Fähigkeiten durch einen Auslandsaufenthaltbelegt werden, wünschen sich nur 17 Prozent der Kanzleien – und ein höheres Gehaltbringt dies höchstens noch im Vergaberecht. Auffällig: Gerade einmal 3 Prozent allerkleinen und mittelständischen Kanzleien finden einen LL.M. interessant – in denGroßkanzleien ist der englische Titel hingegen ein wichtiger Nachweis für verhand-lungssicheres Englisch und wird inzwischen als Qualifikation dem Doktortitel vorge-zogen. Letzterer ist für die Hälfte der baurechtlichen und gut ein Drittel der restlichenimmobilienrechtlichen mittelständischen Kanzleien wichtig und schlägt sich in 50 Pro-zent der Vergaberechtskanzleien auch auf das Gehalt nieder. Der Grund: Das Vergabe-recht findet kaum Beachtung in der juristischen Ausbildung, so dass die vorherigeBeschäftigung mit einem vergaberechtlichen Thema einen hohen Stellenwert hat.Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die Hälfte der Kanzleien im Vergaberecht,aber auch im Baurecht, Wert auf einschlägige Referendariatsstationen legt – im Miet-recht sind es nur 20 Prozent. Im Immobilienrecht führten die Kanzleien öfter als in

den meisten anderen Rechtsgebietenan, dass sie vor allem daran interessiertseien, ehemalige Referendare zu über-nehmen. Wer also nicht an einer Stellein einer der internationalen Topkanz-leien sondern an einer kleinen odermittelständischen Sozietät interessiertist, sollte langfristig planen und die Re-ferendariatsstation sorgfältig auswählen.Denn nicht der Schein eines auffälligenLebenslaufes ist hier von Bedeutung,sondern das Sein – das am Immobilien-recht ernsthaft interessiert Sein.

report

Die dreizehnte Umfrage:Mehr als 200 Kanzleien

Der Einstellungs- und Gehälterreport vonAnwaltsblatt Karriere in diesem Heft beruhtauf einer Umfrage bei mittelständischenKanzleien und Großkanzleien sowie Recher-chen der Redaktion. Insgesamt wurden mehrals 200 mittelständische und 30 Großkanz-leien befragt. Die Resonanz war bei derUmfrage im Sommersemester 2013 gut.Auffällig war, dass Auskünfte oft erst nachgezielten Rückfragen zur Verwendung derAngaben erteilt wurden – ein Zeichen dafür,dass auch die Anwaltschaft ein waches Augeauf den Schutz ihrer Daten hat. Anschließendfielen die Antworten dann umso offener aus.Besonders im Vergaberecht wurden umfang-reiche Auskünfte zu Einstellungsvorausset-zungen und Gehaltsbestandteilen erteilt. EinZeichen dafür, dass nicht nur Bewerber, son-dern auch Kanzleien von mehr Transparenzauf dem Markt profitieren. Gleiches gilt fürdie internationalen Sozietäten und Großkanz-leien, die sich wie immer offen zeigten.Die Großkanzleien erhielten einen Fragebogen.Mit mittelständischen Kanzleien wurden fünf-zehnminütige Telefoninterviews geführt. Ge-sprächspartner waren Rechtsanwältinnen undRechtsanwälte, die über einen örtlichen Anwalt-verein Mitglied im Deutschen Anwaltvereinoder zusätzlich noch Mitglied einer Arbeitsge-meinschaft des DAV sind (bei diesem Report„Baurecht und Immobilienrecht“ sowie „Miet-recht und Immobilien“). Es wurden nur Anwältebefragt, die nachhaltig im jeweiligen Rechtsge-biet tätig sind. Die Ergebnisse der Umfragewurden wieder durch Recherchen der Redak-tion bei Anwältinnen und Anwälten überprüft,die in örtlichen Anwaltvereinen, in den Landes-verbänden, den Arbeitsgemeinschaften oderim Vorstand des Deutschen Anwaltvereinsehrenamtlich aktiv sind.

Der Reiz am Vergaberecht? „Es ist die Schnittstelle zwischen öffentlichem Recht undPrivatrecht, und es hat einen europarechtlichen Bezug.“ „Wer im Studium Völker- undEuroparecht interessant fand, hat hier die seltene Möglichkeit, sein Verständnis von denGrundfreiheiten und der Normhierarchie praktisch anzuwenden.“

Anwaltliche Arbeit im Vergaberecht? „Man kommt mit so vielen verschiedeneninhaltlichen Fachgebieten in Berührung.“ „Das sind schnelle Verfahren und wirtschaftlicheSachverhalte. Man hat viel Gestaltungsspielraum, weil man früh im Verfahren hinzugezogenwird.“

Vergaberecht für Berufsanfänger? „Es wird in der Ausbildung kaum beachtet, esfehlen die entsprechenden Kenntnisse.“ „Noch ist es überschaubar, Vergaberecht gibt esja erst seit ein paar Jahren, es ist noch im Fluss.“

Page 25: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

{Baurecht}

Die Bandbreite der im Baurecht gezahlten Gehälter istgroß. Im Westen kann ein junger Anwalt in einer mittel-ständischen Kanzlei bis zu 60.000 Euro verdienen,muss sich in Berlin aber auch schon mal mit der Hälftebegnügen. Diese breite Spanne hat sich seit dem Ein-stellungs- und Gehälterreport 2008 nicht geändert.Allerdings hat sich der Schwerpunkt der besser zah-lenden Kanzleien vom Süden in den Westen verlagert.Die Spitzengehälter in den Anwaltshauptstädten sindzurückgegangen, ein Zeichen dafür, dass hier keineKonkurrenz zu Großkanzleien besteht. Die schwer-punktmäßige Tätigkeit im privaten oder gewerblichenBaurecht spielt beim Gehalt keine Rolle, vielmehr wirktsich eine Spezialisierung der Kanzlei positiv auf denVerdienst aus.

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

NordenØ 43.000 Euro(31.000 bis 47.000)

WestenØ 50.000 Euro(33.000 bis 60.000)

SüdenØ 43.000 Euro(31.000 bis 50.000)

OstenØ 39.000 Euro(30.000 bis 40.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln, München, StuttgartØ 50.000 Euro(30.000 bis 60.000)

{Mietrecht}

Ein Dach über dem Kopf braucht man immer, sei esnun als Wohnung oder für die Arbeit. Das Mietrechtsichert ein Grundbedürfnis – überall. In kaum einemanderen Rechtsgebiet sind die Gehälter in Deutschlandso homogen verteilt wie hier. Selbst in den Anwalts-hauptstädten wird nicht besser gezahlt. Allein im Ostengibt es etwas weniger zu verdienen, und das hat sichin den vergangenen fünf Jahren nicht gebessert. Dadie jungen Anwältinnen und Anwälte besonders in derersten Berufszeit Kleinstmandate – wie Streitigkeitenum Betriebskosten – erwarten, bewegen sich dieEinstiegsgehälter in einer vergleichsweise schmalenSpanne. Mehr können Kanzleien zahlen, die im Bereichdes Wohnungseigentumsrechts stark sind. Spitzenge-hälter erreicht man hier nur in Kombination mit demBau- oder Vergaberecht.

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

NordenØ 39.000 Euro(30.000 bis 45.000)

WestenØ 42.000 Euro(33.000 bis 50.000)

SüdenØ 41.000 Euro(30.500 bis 45.000)

OstenØ 33.000 Euro(24.000 bis 42.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln, München, StuttgartØ 41.000 Euro(30.000 bis 48.000)

Page 26: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Bitte, bleiben Sie doch!

Auch wenn die Anforderungen an junge Anwälte im Immobilienbereich hoch sind,sollten sich Bewerber keinesfalls entmutigen lassen. Zwar ist die Hälfte der vergabe-rechtlichen Kanzleien an Kandidaten mit nur ausreichenden Examen nicht interes-

siert, jedoch haben auf der anderen Seite 80 Prozent derMietrechtler kein Problem damit. Eine Bewerbung kann sichlohnen: Die kleinen und mittelständischen Kanzleien imImmobilienrecht suchen Verstärkung. Für 2013 sind 64 Pro-zent der vergaberechtlichen Kanzleien, die Hälfte der bau-rechtlichen Kanzleien und ein Viertel der im Mietrecht tätigenan Nachwuchs interessiert. Hierbei ist jeweils gut die Hälfteder Neueinstellungen für Mitarbeiter im immobilienrecht-lichen Bereich vorgesehen. Ein Stuttgarter Mietrechtsanwalterläutert: „Bei 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschlandgibt es immer ordentlich Streitpotential.“ Das bietet gute Aus-sichten für Anwälte – denn in den vergangenen beiden Jahrenstellten nur etwa 25 Prozent der Kanzleien ein.

Und suchen die Kanzleien auch die langfristige Bindung in Form der Partner-schaft? „Natürlich!“ Mehr als 90 Prozent der Sozietäten im Bau- und Vergaberecht ar-beiten auf eine Partnerschaft hin. Grund für die langfristige Planung: „Diese Rechts-gebiete sind krisensicher und die öffentliche Hand stellt einen zahlungsfähigenMandanten dar.“ Im Baurecht erreichen junge Anwälte die Partnerschaft innerhalbvon fünf bis acht Jahren, im Vergaberecht geht es etwas schneller. Im Mietrecht sindnur 72 Prozent der Kanzleien auf der Suche nach Partnern, allerdings ist dann diePartnerschaft in mehreren Kanzleien schon innerhalb von zwei Jahren möglich, da

durch die „lebensnahen Sachverhalte“ zumeist eine schnelleEinarbeitung in die Problematiken erfolgt. „Als Universitäts-abgänger braucht man im Vergaberecht jemanden, der einenbegleitet. Man muss sich schnell Neues aneignen, das Rechts-gebiet ist ja noch im Fluss“, begründet eine Rechtsanwältinden Gegensatz.

Und wie steht es um die Vereinbarkeit von Familie und Be-ruf in den kleinen und mittelständischen Kanzleien? Nur rund21 Prozent der in Sozietäten tätigen Mitglieder der Arbeitsge-meinschaft Baurecht sind Anwältinnen. Im Mietrecht sind essogar nur halb so viele. Um Kolleginnen nicht vor die Wahlzwischen der Rolle als Mutter oder Anwältin zu stellen, führenderzeit viele Kanzleien auf dem Anwaltsmarkt Teilzeitmodelleauf Partnerebene ein. Besonders im Vergaberecht wird dieserTrend deutlich. Schon 61 Prozent der Kanzleien haben feste

Teilzeitmodelle, weitere 11 Prozent würden diese gegebenenfalls für den Einzelfalleinrichten. Im Baurecht sind bereits 57 Prozent der Kanzleien auf diesen Fall einge-stellt, im Mietrecht sind es bisher erst ein Viertel der Kanzleien, weitere 22 Prozentkönnten sich Teilzeitmodelle aber für die Zukunft vorstellen. Keine Frage: Die Kanz-leien bewegen sich bei Teilzeitmodellen. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass siewirklich jungen Anwältinnen und jungen Anwälten eine Chance geben wollen –wenn sie denn die Bereitschaft haben, sich in ein komplexes, nicht nur juristischgeprägtes Rechtsgebiet einzuarbeiten. //

Der Reiz am Baurecht? „Es bietet spannende rechtlicheFragen, direkten Mandantenkontakt und hochkarätige Gegner.“„Im Bereich des Bauplanungsrechts hat man die Möglichkeit zugestalten – auch über den Bauplatz hinaus.“

Anwaltliche Arbeit im Baurecht? „Baurecht ist interdiszipli-när. Die Sachverhalte sind auch technisch und gehen über dasrein Juristische hinaus.“ „Da kann man das Rechtliche mit demPraktischen verbinden.“

Baurecht für Berufsanfänger? „Ist schwierig, weil ein Über-blick notwendig ist und es über das rein Juristische hinausgeht.“„Es stellt hohe Anforderungen, aber man kann auch sehr viel lernen.“

Der Reiz am Mietrecht? „Das ist das pralle Leben!Verschiedenste Leute treffen aufeinander, das ist Psychologieund Jura!“ „Es geht um existentielle Bedürfnisse der Menschen.“

Anwaltliche Arbeit im Mietrecht? „Es enthält viel Recht-sprechung, es ist zwar viel Arbeit, aber dafür vorstellbar und mankann auch kleinen Mietern helfen.“ „Die Fälle lassen sich oft auchaußergerichtlich lösen oder dauern nicht lange, man siehtdementsprechend viele Fälle – man sieht viele Variationen vonRecht. Und man kommt auch mal raus beim Ortstermin.“

Mietrecht für Berufsanfänger? „Man kann sich schnellhineinfinden und kommt leicht an Fälle.“ „Es geht mehr in dieTiefe als man anfänglich denkt. Man muss sich gut in die Recht-sprechung einarbeiten.“

report

26 / anwaltsblatt karriere

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28 / anwaltsblatt karriere

report

Kanzlei An welchen Standorten Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich Immobilienrecht ?Ihrer Sozietät wird inDeutschland Immobilien-recht angeboten?

Allen & Overy LLP

Ashurst

Baker & McKenzie

Beiten Burkhardt

Bird & Bird

Clifford Chance

CMS Hasche Sigle

DLA Piper UK LLP

Freshfields BruckhausDeringer

Gleiss Lutz

Görg Rechtsanwälte

Graf von Westphalen

GSK Stockmann +Kollegen

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg

Frankfurt a.M., München

Berlin, Düsseldorf,München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a. M., München

Frankfurt a.M., Hamburg

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., Hamburg,Köln, Leipzig, München,Stuttgart

Berlin, Frankfurt a.M.,Hamburg, Köln, München

Frankfurt a.M., Hamburg,Köln, München

Berlin, Frankfurt a.M.,Stuttgart

Berlin, Essen, Frankfurta.M., Hamburg, KölnMünchen

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., Hamburg,München

Berlin, Düsseldorf, Frankfurta.M., Hamburg, Heidelberg,München, Stuttgart

Laufende Mandatsbetreuung sowie insbesondere M&A mit immobilienrechtlichem Bezug (Portfolio Akquisitionen, Wohn- undGewerbeimmobilien, Einzelhandel, Industrie, Restrukturierungen), Mietrecht, (Erneuerbare) Energien, Öffentliches Recht mitImmobilienbezug, Asset Management, Finanzierungen und dingliche Sicherheiten

Immobilientransaktionen; Immobilienentwicklungen; Restrukturierung; Vermietung und Verpachtung; Asset Management;Immobilienfinanzierung; Immobilienfonds; Immobilien-Joint-Ventures

Erwerb von Immobilien und Immobilienportfolien; Vermietung und Verpachtung von Immobilien; gesellschaftliche und steuer-rechtliche Strukturierung von Immobilienportfolien und -transaktionen, Beratung bei der Finanzierung von Immobilientrans-aktionen sowie beim -leasing; baubegleitende Beratung und Anlagenbauverträge; öffentliches Recht rund um die Immobilieund Industrieanlage (Bau- und Planungs-, Anlagengenehmigungs-, Umwelt-, Vergaberecht); verwaltungs- und zivilrechtlicheStreitigkeiten, Schiedsverfahren und alternative Streitbeilegung rund um die Immobilie; Strukturierung von Hoteltransaktionenund -investments; rechtliche Begleitung bei Umbau, Errichtung und Renovierung von Hotels

Sämtliche Phasen der Immobilienbewirtschaftung und bei Infrastrukturvorhaben: von der Finanzierung über denGrundstückserwerb und die Projektentwicklung bis hin zur Vermietung und zum Verkauf, innovative Formen desImmobilienvertriebs und -handels und Gestaltung in- und ausländischer Immobilienfonds

Transaktionen mit Spezialimmobilien wie Rechenzentren, „Energieimmobilien“, Hotels; städtische Projektentwicklungen,Immobilienfinanzierung; Vertretung von Immobiliennutzern

Immobilientransaktionen; Immobilienfinanzierung; Infrastrukturprojekte und Privatisierung Outsourcing, Restrukturierung oderManagement von Immobilienbeständen und Portfolios Bauplanungsrecht, Bauvertragsrecht; Gewerbliche Mietverträge,Facility-Management-Verträge Projektentwicklung und -vermarktung Umweltrecht, z.B. Altlastensanierung undUmweltmanagementkonzepte; Vergaberecht

Immobilien-Projektentwicklung, große Bau- und Infrastrukturvorhaben, Immobilientransaktionen, Immobilien AssetManagement

Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, Immobilienfinanzierung, Fondsstrukturierung

M&A im Immobilienbereich, Aufsetzen von komplexen Immobilienstrukturen, steuerliche Optimierung vonImmobilienstrukturen, Immobilienfinanzierung und -restrukturierung, Immobilien-Projektentwicklung

Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, Betreuung großer Anlagenbauprojekte, Strukturierung und Betreuung vonVergabeverfahren im Immobilienbereich

Transaktionen (Asset und Share Deal) inkl. Due Diligence, Immobilienfinanzierung, gewerbliches Miet- und Pachtrecht,Projektentwicklung, Baurecht/Anlagenbaurecht, Architekten- und Ingenieursrecht, Spezialimmobilien, Notariat,Restrukturierung von Immobilieninvestments

Immobilienprojektentwicklungen, Immobilientransaktionen und Immobilienfinanzierung, Facility Managementund gewerbliches Mietrecht

Immobilienrecht erstreckt sich auf alle Bereiche der Immobilienwirtschaft, d.h. Transaktionen, Bau, Projektentwicklung,Vergabe, Finanzierung, Steuern, Miete, gesellschaftsrechtliche Strukturierung, Fondsprospekte, staatliche Regulierung,Bauplanungsrecht, etc.

Was bieten Großkanzleienim Immobilienrecht

Page 29: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im Immobilienrecht mitbringen? Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate Wie viele Neuein- Neueinstel-im Bereich Immobilienrecht in Ihrer Sozietät? stellungen sind im lungen 2012

a) zwei vollbefrie- b) Dr. oder LL.M. c) Sonstiges (Angabe des Grundgehalts mit eventuellen Boni) Immobilienrechtdigende Examina 2013 geplant ?

report

anwaltsblatt karriere / 29

ja

von Vorteil, aber nichtzwingend

ja

ja

wünschenswert (oderDr. oder LL.M.)

ja

ja, als Indiz für erst-klassiges fachlichesKönnen

Voraussetzung

ja

ja

ja

ja

ja

wünschenswert (abernicht Voraussetzung)

von Vorteil, aber nichtzwingend

wünschenswert

sind wünschenswert,jedoch keineBedingung

wünschenswert, fallsnicht zwei vollbefriedi-gende Examina

beides wünschens-wert, jedoch nichtBedingung

sehr willkommeneZusatzqualifikation,aber keineVoraussetzung

gern gesehen, aberkeine zwingendeVoraussetzung

gern gesehen, aberkeine Bedingung

keine Voraussetzungfür den Berufseinstieg

von Vorteil

sofern nur ein Examen> 8 Punkte

vorteilhaft, aber keineEinstellungsvoraus-setzung

Wünschenswert sind sehr guteEnglischkenntnisse sowie Inte-resse an und Affinität zu breitge-fächerten immobilien- undfinanzierungsrechtlichen Frage-stellungen in einem internationa-len Umfeld; außerdem sind einFachanwaltskurs und/oder eineBerufsausbildung gern geseheneZusatzqualifiktionen (jedochkeine Voraussetzung).

sehr gute Englischkenntnisse,Interesse für Wirtschafts- undImmobilienrecht, spezielle immo-bilienrechtliche Kenntnisse vonVorteil, aber nicht Voraussetzung

k. A.

Einschlägige Erfahrung im Immo-bilienrecht ist wünschenswert, bzw.das Interesse an diesem Rechts-gebiet muss deutlich erkennbarsein. Sehr gute Englischkennt-nisse und Interesse an wirt-schaftlichen Zusammenhängen.

Unabdingbare Voraussetzung istder Wunsch und die Fähigkeit,international zu arbeiten, insbeson-dere in der englischen Sprache.

hervorragende Englischkennt-nisse, Interesse an wirtschaft-lichen Zusammenhängen

sehr gute Englischkenntnisse,Teamfähigkeit, unternehmeri-sches Denken

k. A.

gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntnisse

gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntisse

gute Englischkenntnisse, wirt-schaftliches Verständnis

105.000 Euro brutto pro Jahr

93.500 Euro plus Bonus(max. 10% vom Grundgehalt)

105.000 Euro

75.000 bis 85.000 Euro + evtl. Bonus von max.15.000 Euro

bis zu 95.000 Euro

100.000 Euro p.a., Bonus: k. A.

80.000 Euro bis 100.000 Euro

85.000 Euro bis 100.000 Euro (je nach Qualifikation)plus Bonus (leistungsabhängig)

100.000 Euro plus Bonus

90.000 Euro bis 100.000 Euro (keine Boni)

80.000 Euro (plus Bonus)

je nach Standort 70.000 bis 75.000 Euro, beibesonderen Qualifikationen zzgl. max. 5.000 Euro,d.h. insg. max. 80.000 Euro

bis 80.000 Euro p.a. je nach Qualfiikationzzgl. freiwilligem Bonus

4

3

1 bis 2

Nach Bedarf

2 bis 3

k. A.

12

k. A.

Wir haben immerBedarf an gutenAbsolventen.

5 bis 7

min. 5

4 bis 6

ca. 5

4

2

2

3

3

2

10 bis 15

k. A.

k. A.

6

7 (davon 1Wechsel intern)

4

ca. 7

Page 30: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

30 / anwaltsblatt karriere

report

Kanzlei An welchen Standorten Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich Immobilienrecht ?Ihrer Sozietät wird inDeutschland Immobilien-recht angeboten?

Hengeler Mueller

Hogan LovellsInternational LLP

Heuking Kühn LüerWojtek

Latham & Watkins LLP

Linklaters LLP

Luther Rechtsanwalts-gesellschaft mbH

Mayer Brown LLP

NOERR LLP

Norton Rose

Orrick Hölters & Elsing

Oppenhoff & Partner

P+P Pöllath + Partners

Redeker Sellner Dahs

Shearman & Sterling

Taylor Wessing

Weil, Gotshal & MangesLLP

White & Case LLP

schwerpunktmäßig inBerlin, Frankfurt a.M.

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, München

Berlin, Chemnitz,Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, Köln, München

Hamburg

Frankfurt a.M.

Berlin, Düsseldorf, Essen,Frankfurt a.M., Hamburg,Köln, Stuttgart

Düsseldorf, Frankfurt a.M.

Berlin, Dresden, Düsseldorf,Frankfurt a.M., München

Frankfurt a.M., Hamburg,München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., München

k. A.

Berlin, München

Berlin, Bonn, Leipzig

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München

Berlin, Düsseldorf, Frankfurta.M., Hamburg, München

Frankfurt a.M., München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., Hamburg

Verkauf, Erwerb und (Re-)Finanzierung großvolumiger Immobilienportfolien oder herausgehobener Einzelimmobilien bzw.Entwicklungsprojekte; Verkäufer- bzw. Käuferberatung in komplexen Asset oder Share Transaktionen; Vertretung der öffent-lichen Hand und Finanzinvestoren bei Immobilientransaktionen

Gewerbliches Mietrecht; Maklerrecht; Recht des Property-, Asset- und Facility Managements; Real Estate M&A; Real EstateOutsourcing; Non-Performing Properties; Real Estate Investment Banking; Strukturierung geschlossener und offenerImmobilienfonds (Investmentrecht, Steuerrecht); Spezialimmobilien (Einkaufszentren, Logistik-Immobilien, Hotels, Multiplex-Kinos, Infrastruktur-Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Gesundheits- und Pflegeimmobilien usw.); ImmobilienbezogeneProzessführung und außergerichtliche Konfliktlösung inkl. Mediation, Schiedsverfahren

Die umfassende immobilienrechtliche Beratung bei Heuking Kühn Lüer Wojtek beinhaltet u. a. Architektenrecht, (öffentliches)Baurecht, Bauprozessrecht, Kaufrecht, Leasingrecht, Mietrecht und Vergaberecht.

Transaktionsberatung (asset und share deal), insbesondere im Bereich Retail und Office, Real Estate Private Equity,Finanzierung, Restrukturierung, öffentliches und privates Baurecht, Immobiliensteuerrecht

Cross Border Transaktionen, Erwerb und Veräußerung notleidender Portfolien, komplexe Restrukturierung (debt/equity),Vermietung und Development, steuergetriebene Investments

Begleitung von Immobilientransaktionen auf Käufer-, Verkäufer- und Finanzierungsseite; privates und öffentliches Baurecht,besonderer Schwerpunkt in der baubegleitenden Rechtsberatung, von Infrastruktur- und Großbauvorhaben inkl. ClaimManagement; Architektenrecht

Immobilientransaktionen (Asset und Share Deals mit Schwerpunkt auf Crossborder Transaktionen), Immobilien Joint Ventures,Immobilienfinanzierungen, Asset Management, Immobiliennotariat, Anlagenbau

Real Estate Investments, Planung und Projektentwicklung, Internationaler Kraftwerks- und Anlagenbau, GewerblichesMietrecht

Immobilientransaktionen, Planungsrecht, Bau- und Anlagenrecht, Umweltrecht, gewerbliches Mietrecht

Transaktionen (großflächige Gewerbeimmobilien, Business Parks, Einkaufszentren, internationale Entwicklungsvorhaben),Finanzierung, Joint Ventures, Projektentwicklung, Portfolio-Transaktionen, Asset Management

Portfolioverkäufe und -käufe, Strukturierung von Portfolios, Sale-and-Lease-Back, Auslagerung von Immobilienbeständen,Management gewerblicher Immobilienprojekte

Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, Joint Ventures

Bau- und Immobilienrecht, Anlagenbau, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht, Bauvertragsrecht,Schiedsgerichtsverfahren, immobilienrechtliche Komplementärbereiche (Erwerb, Nutzung, Verwertung von Immobilien)

Transaktionen, Finanzierung, Öffentliches Wirtschaftsrecht

Immobilientransaktionen; Asset- u. Facilitymanagement; Immobilienfinanzierung; Projektentwicklung; Privates Bau- u. Architek-tenrecht; Gewerbl. Mietrecht; Öffentl. Bau- u. Planungsrecht; Vergaberecht; Umweltrecht; Immobilienrechtliche Streitigkeiten

k. A.

Ja, die Schwerpunkte liegen im Bereich Restrukturierung, Immobilienentwicklung, Erwerbs- und Veräußerungsvorgängensowie gewerblichem Mietrecht.

Was bieten Großkanzleienim Immobilienrecht

Page 31: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im Immobilienrecht mitbringen? Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate Wie viele Neuein- Neueinstel-im Bereich Immobilienrecht in Ihrer Sozietät? stellungen sind im lungen 2012

a) zwei vollbefrie- b) Dr. oder LL.M. c) Sonstiges (Angabe des Grundgehalts mit eventuellen Boni) Immobilienrechtdigende Examina 2013 geplant ?

report

anwaltsblatt karriere / 31

Unsere Bewerber/innenhaben ihre juristischenQualifikationen in derRegel durch Prädikats-examina (mindestens2 „vollbefriedigend“)nachgewiesen. Wirnehmen diese Voraus-setzung ernst, aber be-trachten den Lebens-lauf stets als Ganzes.

ja

ja

ja

ja

ja

ja

möglichst ja

wünschenswert

wünschenswert

erwünscht

ja

gern gesehen

ja

grundsätzlich ja

ja

ja

Gern gesehen,aber nicht zwingenderforderlich. WennAssociates am Beginnihres Karrierewegseine Promotion odereinen LL.M. einschie-ben möchten, unter-stützen wir diesesVorhaben.

gerne gesehen, aberkeine Bedingung

wünschenswert,jedoch keineBedingung

LL.M. wünschenswert

keine Voraussetzung,aber wünschenswert

wünschenswert

beides erwünscht, aberkeine Voraussetzung

wünschenswert, abernicht Voraussetzung

eines von beidenwünschenswert;Präferenz LL.M.

k.A.

k. A.

k. A.

gern gesehen, abernicht zwingenderforderlich

wünschenswert

gerne

gerne zusätzlich, aberkeine Bedingung

ist hilfreich

Denjenigen unserer Associates,die noch keinen LL.M. imenglischsprachigen Auslanderworben haben, bieten wirein neun- bis zwölfmonatigesSecondment bei einer befreun-deten ausländischen Kanzlei,bei Mandanten im Ausland oderin unserem Londoner Büro.

gute Englischkenntnisse,Begeisterungsfähigkeit

sehr gute Englischkenntnisse,unternehmerisches Denken,einschlägige Erfahrungen imImmobilienrecht wünschenswert

Teamfähigkeit, wirtschaftlichesGrundverständnis

gute Englischkenntnisse,Interesse am Produkt Immobilie

k. A.

sehr gute Englischkenntnisse(bevorzugt im Ausland erworben),Teamfähigkeit und Bereitschaftzum Blick über den Tellerrand

englische Sprachkenntnisse

gute Englischkenntnisse; weitereSprachkenntnisse wünschens-wert

Auslandserfahung wird sehrgerne gesehen.

k. A.

k. A.

k. A.

k.A.

Anwaltspersönlichkeit und unter-nehmerisches Gespür

sehr gute Englischkenntnisse

gute Englischkenntnisse

100.000 Euro(105.000 Euro für Associates mit LL.M.)Dies gilt für alle Fachbereiche.

90.000 bis 100.000 Euro p.a. plus möglichem Bonus

standortabhängig bis zu 85.000 Euro p.a.zzgl. Bonus

100.000 Euro plus leistungsabhängiger Bonus(unabhängig vom Fachbereich)

100.000 Euro

k. A.

100.000 Euro

80.000 bis 95.000 Euro (Bonus ab 3. Berufsjahr)

bis 95.000 Euro p.a. (inkl. Bonus)

85.000 bis 95.000 Euro

95.000 Euro

90.000 Euro zzgl. bis zu 10.000 Euro Bonus (leis-tungsabhängig)

78.000 Euro

110.000 Euro

90.000 Euro p.a.

95.000 bis 105.000 Euro zzgl. Bonus je nachQualifikation

bis zu 100.000 Euro

Wir suchenständig qualifizierteBerufseinsteigerin allen Fachbe-reichen. Erfah-rungsgemäßstellen wir jährlichmindestens 40 bis50 Associates ein.

1 bis 2

3 bis 5

2

bis zu 4

3 bis 5

1 bis 2

3 bis 5

ca. 1 bis 2

15 bis 20

1

3

2 bis 3

k. A.

4

1 bis 2

voraussichtlich 2

ca. 40 bis 50(alle Fachbe-reiche)

1 bis 2

4

2

1

5

2

3

keine

7

1

1

3

k. A.

7

keine

3

Page 32: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

32 / anwaltsblatt karriere

anwaltsstation

Wer in Hamburg schon mal durch die Hafenanlagen vonWilhelmsburg oder Steinwerder gefahren ist, die unendlichenKolonnen von LKW im Hafen gesehen hat oder die Lagerhallenvon Großhändlern, deren Namen man nicht kennt, der weiß:das wirtschaftliche Herz der Hansestadt schlägt nach wie vorim Handel.

Oliver Korte, Partner der Rechtsanwaltskanzlei SKWSchwarz, sitzt zwar in der Nähe der eleganten Binnenalster inHamburgs Mitte, aber er ist mittendrin in den Abläufen desWarenumschlags. Handels- und Gesellschaftsrecht, da denkenviele an Unternehmenskäufe, Zusammenschlüsse, Großkanz-leien. Aber nicht in erster Linie an den Kaufmann aus demHandelsgesetzbuch. Bei dem 40-jährigen Korte, Fachanwaltfür Handels- und Gesellschaftsrecht, ist es genau umgekehrt.Er ist Spezialist für Handels- und Vertriebsrecht in einer Kanz-lei, die zu den großen Wirtschaftsrechtskanzleien in Deutsch-land gehört, die aber keine Großkanzlei ist. Seine Mandantensind der deutsche Großhändler oder der Handelsvertreter; dieVertragspartner seiner Mandanten sind der Produzent inÜbersee oder der Zulieferer in Finnland. Korte sorgt dafür,dass Waren vertragsgemäß ihren Weg von A nach B nehmen,oder auch mal zurück, etwa wenn sie mangelhaft sind.

„Im Groß- und Außenhandel kennt man unseren Namen“,sagt der Kanzleipartner. SKW Schwarz ist das Ergebnis einesKanzleizusammenschlusses. An fünf Standorten deckt dieKanzlei mit unterschiedlichen Schwerpunkten das Wirt-schaftsrecht ab und hat mehr als 100 Anwälte. In Hamburg istdie Kanzlei, die bis vor drei Jahren noch Schlutius hieß, fest

etabliert. Die Mandanten kommen seit 50 Jahren aus dem sat-ten Stamm des Mittelstandes im Handel. Erfahrung, die sichauszahlt: „Gegner, die mit dem Vertriebsrecht nicht ganz sovertraut sind, sind meist leichte Beute. Denn vieles von dem,was rechtlich gilt, steht nicht im Gesetz. In unserem Bereichläuft viel über geübte Handelspraxis.“

Auch wenn er gelegentlich zum Schiedsgericht der Han-delskammer oder zum Landgericht geht, ist Korte doch eherBerater. Er gestaltet Rahmenverträge, um die Lieferkettenrechtlich abzusichern. „Mein Gebiet ist im Grunde das Kauf-recht des BGB, ergänzt durch das UN-Kaufrecht.“ Zunehmendkommen auch M&A-Tätigkeiten dazu: „Viele Unternehmens-gründer übergeben gerade ihre Betriebe. Da wird es neue Zu-sammenschlüsse geben.“ In der Regel aber bewegt sich derVertriebsrechtler in der Spannung zwischen dem klassischstenaller Privatrechtsgebiete und der internationalen Perspektive.

So erleben es auch die Referendare wie Elina Berchtein.Korte betraute sie mit einem umfangreichen UN-Kaufrechts-fall, bei dem eine deutsche Herstellerin gegen einen spani-schen Zulieferer vorgehen wollte, der der Herstellerin Mängelvorwarf und den Vertrag kündigen wollte. Korte ist von derLeistung seiner Referendarin nachhaltig beeindruckt: „Sie hatsich in kürzester Zeit ins UN-Kaufrecht eingearbeitet und einumfangreiches Gutachten entworfen, das später die entschei-dende Grundlage für unsere Klageschrift wurde.“

Viele Mandanten des Hamburger Büros von SKW Schwarzhaben in der Regel keine eigene Rechtsabteilung. Wenn es umkomplexe Handelsverträge geht, muss man daher in der Lagesein, dem Mandanten die Verfahren verständlich zu machen.Kortes Referendarin übernahm auch die Korrespondenz mitMandant und Gegenseite. „Das war wirklich außergewöhn-lich“, sagt Korte. „Denn sie konnte das Juristische ins Ver-ständliche übersetzen. Die Korrespondenz ist ja ein wesent-licher Teil unserer Tätigkeit, aber das lernt man im Referenda-riat eigentlich gar nicht.“ Zwar wird von Ausbildern immerwieder versichert, dass man Referendare umfänglich in einen

In der Sprachedes HandelsRechtsanwalt Oliver Korte

Text: Dr. Justus von Daniels

anwaltsstation I / Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz

Page 33: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

anwaltsblatt karriere / 33

Das Spiel derArgumenteRechtsreferendarin Elina Berchtein

Wie findet man eigentlich heraus, welches Rechtsgebiet zu ei-nem passt? Das Strafrecht ist für viele faszinierend, aber mitGesellschaftsrecht verdient man doch deutlich mehr Geld. ImFamilienrecht kann man zwischenmenschliche Tragödien ver-hindern und mit Verwaltungsrecht politisch gestalten. Wähltman das, was einen thematisch packt – oder was zählt? ElinaBerchtein hat erst im Referendariat festgestellt, was sie wirk-lich interessiert – und sie war darüber durchaus überrascht.

Wie viele fand die 28-jährige während ihres Studiums ander Universität Kiel das gut, was sie am besten konnte. Staats-und Verwaltungsrecht fielen ihr leicht und machten ihr daherSpaß. Aber ein konkreter Berufswunsch? Erstmal das Studiumdurchziehen, und schnell ins Referendariat. Berchtein bewarbsich nach der Verwaltungsstation im Innenministerium vonSchleswig-Holstein für ihre Anwaltsstation bei einem anderengroßen Arbeitgeber, bei Shell in Hamburg. Weil sie prüfenwollte, ob sie sich auch vorstellen kann, in der freien Wirtschaftzu arbeiten. Sie findet das Wirtschaftsrecht schon spannend,aber von der Arbeit bei den Syndikusanwälten war sie nicht ge-rade begeistert. „Ein Unternehmen interessiert sich nur für einjuristisches Ergebnis. Dort will man wissen, ob etwas rechtlichmöglich ist oder nicht. Niemand interessiert sich aber für denWeg dorthin, für die juristische Begründung“, sagt Berchtein.Eine Art Selbsterkenntnis: Sie stellte fest, dass sie dort arbeitenmöchte, wo es auch um das Nachvollziehen einer guten Argu-mentation geht. Da mag der Arbeitgeber aufgrund seinerGröße interessant sein, aber die Arbeit selbst war es nicht.

Wahrscheinlich weiß die Referendarin nicht, was ihren

späteren Ausbilder bei der Rechtsanwaltskanzlei SKWSchwarz, Oliver Korte, besonders begeistert hat. Er schätztenicht allein ihr juristisches Können, sondern auch die Fähig-keit, der Gegenseite und der eigenen Mandantin die juristi-schen Argumente verständlich zu vermitteln. „Sie hat schnelldas richtige Fingerspitzengefühl für den Adressaten entwi-ckelt“, sagt Korte. „Das können nicht viele Referendare.“ DerAnwalt hat immer zwei Argumentationsebenen: Er muss juris-tisch sauber begründen können, um fachlich zu überzeugen.Und er muss dem Mandanten erklären können, welche juristi-schen Schritte er mit welchem Ziel verfolgt. Elina Berchteinhat sich in einen UN-Kaufrechtsfall richtig reingehängt. Als siedie Ansprüche der Mandantin gegen den spanischen Zuliefe-rer prüfen sollte, hatte sie noch keine Ahnung vom UN-Kauf-recht. Aber es hat ihr auf Anhieb Spaß gemacht. Sie hat sich indie Rechtsprechung eingelesen, Rahmenverträge und Klage-alternativen geprüft. Immer wieder berät sie sich mit ihremAusbilder. Es werden Entwürfe formuliert und verbessert, biszum Schluss ein 14-seitiges Gutachten steht. Fast größer warfür sie noch die Herausforderung, die Erwiderungsschreibenan die Gegenseite in Spanien vorzubereiten: Dafür sollte sieihre Argumente auf Englisch darlegen. Das hat sie so gut ge-macht, dass Korte sie beauftragt hat, die Schreiben gleichselbst aufzusetzen.

Einen Fall zu durchdringen, einen Lösungsweg zu finden,eine Haltung einzunehmen und die Begründung auch so auf-zuschreiben, dass sie verständlich ist: Das interessiert ElinaBerchtein am Recht. Dass sie dies nun im Handels- und Ver-triebsrecht machen möchte, ist fast Zufall. „Ich habe das Ge-biet überraschend gut gefunden. Ich komme mit den Ideen imKaufrecht und den Argumenten einfach gut zurecht“, sagt sie.Ihre Begeisterung für die Spezialisierung von SKW Schwarz inHamburg hängt aber auch mit der Arbeitsatmosphäre dort zu-sammen. „Es ist sehr persönlich hier und die Arbeitszeitensind gut geregelt. Die Anwälte haben ein Privatleben“, sagtBerchtein. „Das ist auch mir sehr wichtig. Ein Leben außerhalbvon Jura muss möglich sein.“

Berchtein hat für sich ein Rechtsgebiet gefunden, das siebis vor kurzem nur von der theoretischen Seite kannte. Her-ausgefunden hat sie vor allem, wie und wo sie am liebsten ar-beitet. Und ihr Interesse für das Verwaltungsrecht? Das istnicht geschwunden. „Es kann schon sein, dass ich noch mal ineine Behörde gehe.“ Zunächst hat sie sich aber für das Spielder Argumente in der Rolle einer Anwältin entschieden. //

aFall einbeziehen würde, aber in der Regel reicht es – auch ausGründen der Stationslänge – meist nur zu punktuellen Gut-achten oder Schriftsätzen. Korte hat das Potenzial seiner Refe-rendarin erkannt und sie kontinuierlich in den Fall eingebun-den. Offenbar mit Erfolg. „Wir wollen natürlich auch Referen-dare übernehmen“, sagt Korte. Aber er gibt zu, dass das danndoch nur selten der Fall ist. Immerhin ist ein ehemaliger Refe-rendar der Kanzlei gerade Partner geworden.

anwaltsstation

Page 34: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

34 / anwaltsblatt karriere

anwaltsstation

Starthelfer ausÜberzeugungRechtsanwalt Moritz Heusinger

Text: Katja Wilke

Rund drei Jahre hing Moritz Heusinger schon als Verteidigerin dem Strafverfahren. Immer wieder machten sich der Rechts-anwalt und seine Kollegen von der Kanzlei HDMW HeusingerDanne Müller Reimer von Berlin auf den Weg nach Münster, woihre Mandanten wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zurSteuerhinterziehung angeklagt waren. Ein komplexer Prozessum Umsatzsteuerbetrug – der schließlich mit einem Erfolgendete: Die Verfahren gegen die Angeklagten wurden einge-stellt. Heusinger erinnert sich an eine anstrengende Zeit: „DerProzess hat geschlaucht. Ich hatte Mitleid mit den Mandanten,das waren nette, anständige Menschen aus bürgerlichen, nor-malen Verhältnissen. Als Verkäufer hatten sie ihrem Chef ver-traut und gar kein Schuldbewusstsein bei dem, was sie taten.“

Die Einstellung der Verfahren war auch deshalb wichtig, weildamit die Chancen stiegen, existenzvernichtend hohe Forde-rungen des Finanzamts abzuwehren. Heusinger übertrug dieseAufgabe Thomas Flor, der kurz zuvor seine Anwaltsstation beiihm begonnen hatte. Der Referendar verfasste einen Einspruch– in einer Qualität, die Heusinger noch heute begeistert. „Er hatdarin die Rechtslage rechtlich und dogmatisch exakt dargelegt“,sagt der Anwalt. Der Einspruch hatte Erfolg. Nach langen Jahrendes Zitterns war das für die Mandanten eine große Erleichterung.

Heusinger und die drei weiteren Partner von HDMWbilden gern und regelmäßig Referendare aus. Alle vier inves-tieren viel. So müsse man etwa immer ansprechbar sein fürden Nachwuchs – auch im eigenen Interesse. Denn wenn dieKommunikation nicht funktioniere, komme es vor, dass sichReferendare an – für Praktiker – einfachen Problemen festbis-

sen. Heusinger achtet darauf, dass die Referendare nicht nurüber Schriftsätzen brüten, sondern auch miterleben, wie An-wälte im Alltag arbeiten. „Es gibt so viel, was in der Uni nichtgelehrt wird. Etwa, wo Haftungsfallen liegen, wie man ein Dik-tiergerät bedient oder wie wichtig die kaufmännische Seite ist –wie man zum Beispiel ein angemessenes Honorar kalkuliert.“,sagt Heusinger. Ein anderer wichtiger Punkt: die Etikette. DasVerhalten gegenüber allen Mitarbeitern muss stimmen, auchgegenüber den Sekretärinnen. Referendar Flor sorgte im Vor-zimmer ganz am Anfang für Irritationen, weil er sich beimVerlassen der Kanzlei nicht verabschiedete. Heusinger gabihm daraufhin dezent ein paar Hinweise, welches Verhaltenbei den Mitarbeiterinnen gut ankommt. „Das hilft später auchin anderen Kanzleien beim professionellen Auftreten“, sagt er.

Heusinger hat jahrelange Erfahrung in der Juristenausbil-dung: Lange Zeit hat der Anwalt als Repetitor Studenten aufdas erste Staatsexamen vorbereitet und wurde später zumnebenamtlichen Prüfer des Gemeinsamen Justizprüfungsam-tes der Länder Berlin und Brandenburg bestellt. Nun prüft erregelmäßig angehende Juristen im ersten und zweiten juristi-schen Staatsexamen.

Für ihre Mühe bekommen Heusinger und seine Kollegenviel zurück. Zwar klingen die Formulierungen in Schriftsätzender Anwalts-Azubis für Praktiker oft hölzern und müssen nochgeschliffen werden. Aber inhaltlich ist das, was Referendareleisten, sehr häufig auf hohem Niveau. „Zu diesem Zeitpunktder Ausbildung sind Juristen auf einem Wissenslevel, das siespäter nie wieder erreichen werden“, schwärmt Heusinger.Wenn er Vertrauen in einen Stationsreferendar oder eine Refe-rendarin hat, lässt er ihm oder ihr viel Spielraum. Flor zum Bei-spiel, schickte er allein in ein Mandantengespräch. Ein Cafébe-sitzer lag im Clinch mit der Gema. Flor entschied, wie weitervorzugehen war. „Der Mandant wusste natürlich, dass er voneinem Referendar beraten wurde, aber er hat keinen Unter-schied zu einer anwaltlichen Beratung gemerkt, wie er imNachhinein gesagt hat“, sagt Heusinger. Ihm ist wichtig, dass

anwaltsstation II / Kanzlei HDMW Heusinger Danne Müller Reimer

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Nur keineschmutzige WäscheRechtsreferendar Thomas Flor

Umsatzsteuerkarusselle kannte Thomas Flor bis zum Antrittseiner Anwaltsstation bei der Kanzlei HDMW eigentlich nur ausder Wirtschaftspresse. Derartige kriminelle Geschäfte also, beidenen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern zusam-menarbeiten, um den Staat zu prellen: Ein Unternehmen führtdie von seinem Kunden bezahlte Umsatzsteuer nicht an das Fi-nanzamt ab, der Kunde macht aber die Vorsteuer geltend und be-kommt sie vom Finanzamt ausgezahlt. Bei HDMW bekam Florgleich zu Beginn einen solchen komplexen Fall auf den Tisch.

Sein Ausbilder, der Berliner Anwalt Moritz Heusinger, derdie Mandanten im vorangegangenen strafrechtlichen Prozessverteidigt hatte, führte ihn in die – umfangreiche – Vorge-schichte des Falles ein. Obwohl die Strafverfahren eingestelltworden waren, meldete sich jetzt das Finanzamt. Es verlangtevon den Mandanten Nachzahlungen in Höhe einer sechsstelli-gen Summe. Flors Auftrag war klar: den steuerrechtlichen Haf-tungsbescheid abschmettern. Der 32-Jährige wühlte sich durchdie Akte und verfasste einen Einspruch gegen den Bescheid.Wenige Monate später, gegen Ende seiner Station bei HDMW,erlebte Flor einen Glücksmoment: Dem Einspruch wurdestattgegeben, das von ihm verfasste Schreiben war ein Erfolgauf ganzer Linie. Für den Referendar eine schöne Bestätigung:„Zu erkennen, dass man die Fähigkeit hat, in der Praxis tat-sächlich zu helfen, ist ein gutes Gefühl.“

Flor, dessen schriftliches Zweites Examen kurz bevorsteht,fühlte sich bei HDMW während seiner gesamten Station gutunterstützt. Nicht nur von Heusinger, auch von dessen Kolle-

gen wurden ihm regelmäßig Fälle übertragen. Flor bekam Ge-legenheit, Schriftsätze wie Berufungsbegründungen oder Kla-geerwiderungen zu schreiben sowie Gutachten, die entwederdirekt für die Mandanten bestimmt waren oder den Anwältenzur Vorbereitung des Falles dienten. „Jeder Einzelne der An-wälte war immer ansprechbar, wenn es Fragen gab“, sagt Flor.Für die Zeit seiner Anwesenheit hatte er ein eigenes Büro inder zentral in Berlin-Mitte gelegenen Kanzlei. Die Station beiHDMW hat Flor in dem Willen bestärkt, nach dem Examen ineiner mittelständischen Kanzlei zu arbeiten. Zuvor hatte derangehende Anwalt nur Praktika in Einzelkanzleien absolviert.Das war zwar auch lehrreich, doch häufig fielen für ihn nichtausreichend interessante Fälle an und es gab Leerlauf. Florsuchte deswegen gezielt nach einer mittelständischen Kanzlei.Er durchforstete Anwaltssuchdienste und prüfte die Kanzleienim Hinblick auf Größe und Breite des Beratungsangebotes.„Ich wollte wirklich Arbeit haben“, sagt er.

Und er schätzt den ständigen Austausch mit den Kollegen.„Es war anregend zu sehen, wie Fälle inhaltlich untereinanderbesprochen werden. Das hebt die Qualität der Arbeit.“ Dennauch nach Ende der Ausbildung muss man sein Wissen stän-dig auffrischen – das wurde Flor nicht zuletzt bei der Lektüreder Schriftsätze einiger gegnerischer Kanzleien deutlich. Somancher etablierte Anwalt schien sich da auf betagten Rechts-kenntnissen auszuruhen. „Das rückt die Perspektive gerade,wenn man das Gefühl hat, wenig zu wissen“, sagt Flor.

Lehrreich waren für Flor auch Fälle, auf die weder Univer-sität noch Referendararbeitsgemeinschaft vorbereiten. Etwa,wenn der Mandant versucht, seinen Anwalt zu instrumentali-sieren. Flor arbeitete an einem Fall um eine Immobilienstrei-tigkeit mit. Der Mandant, Käufer einer Wohnung, wollte denVerkäufer wegen einer angeblich falschen Wohnraumgrößeverklagen. In dem Fall passte einiges nicht zusammen: DerMandant konnte sich die Wohnung eigentlich gar nicht leisten.In der Kanzlei wuchs die Vermutung, dass Mandant und Ver-käufer im Kaufvertrag die falsche Größe angegeben hatten, uman einen höheren Kredit zu kommen. Schließlich stellte sichauch noch heraus, dass der Verkäufer bereits wegen ähnlicherRochaden mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde.Flors Glauben an den Beruf hat das nicht erschüttert: „So etwaskommt vor. Die große Zahl der Mandanten ist glücklicher-weise ehrlich.“

Bei HDMW gefiel Flor die breite Palette an Fällen – die da-raus resultiert, dass die Kanzlei vorwiegend mittelständischeMandanten hat und denen eine Rundumbetreuung bietet. Ermag sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf einen bestimm-ten Tätigkeitsschwerpunkt festlegen. Nur eines ist schon jetztsicher: Familienrecht wird es nicht. „Anderer Leute schmutzigeWäsche waschen“, sagt er lächelnd, „das ist nicht so meins.“ //

Referendare Verantwortung übernehmen.Enttäuschungen hat es aber natürlich auch schon gegeben,

das streitet Heusinger nicht ab. Zum Beispiel Examenskandi-daten, die sich drei Monate krank melden. Oder solche Bewer-ber, mit denen einfach die Kommunikation nicht funktioniert.In der Regel können Heusinger und seine Kollegen so etwasaber schon im Vorfeld erfolgreich vermeiden: „Wir sitzen demReferendar in Vorstellungsgesprächen oft zu dritt gegenüber“,sagt Heusinger. „Das zahlt sich aus. Ganz überwiegend sindwir sehr zufrieden.“ Wie mit Flor. Übernehmen kann die Kanz-lei ihn zwar nicht – aber sie macht sich bei einer anderen Kanz-lei für ihn stark.

anwaltsstation

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Ohne Recht geht es nicht,ohne Service erst recht nichtMandant im Mittelpunkt

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trends

1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Planungsrechtlernin den vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

Im Vordergrund stand die umfassende rechtliche Betreuungvon Planungsverfahren aller Art, von der Bauleitplanung biszu den Planfeststellungsverfahren einschließlich etwaigerRaumordnungsverfahren. Häufig werden diese Verfahren vomVorhabenträger wegen ihrer rechtlichen Komplexität mit einerverfahrensrechtlichen Projektsteuerung durch einen Planungs-rechtler verbunden. Die frühzeitige fachliche oder gutachter-liche Klärung der wesentlichen Fragen (die erst eine möglichePrognose der Planbarkeit erlaubt) setzt schon vor der Einlei-tung der Verfahren ein, ob mit oder ohne förmlichen Scoping-Termin. Diese Schritte kann nur der Fachjurist steuern undaufeinander abstimmen.

2 Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereigniswerden?

Vor allem die noch stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeitdurch die Ergänzung des Fachplanungsrechtes. § 25 Abs. 3VwVfG (E) sieht eine „frühe“ Öffentlichkeitsbeteiligung vor,deren Durchführung dem Vorhabenträger obliegt. Der betrof-fenen Öffentlichkeit wird dabei Gelegenheit zur Äußerungund zur Erörterung gegeben. Dabei stehen die Transparenzund der Versuch der Herstellung von Akzeptanz und Kompro-misswilligkeit im Vordergrund. Dieses wichtige Vorverfahrenkann nur durch den Fachjuristen gestaltet und materiell be-wältigt werden. Ob mit oder ohne gesetzliche Änderung desVerfahrensrechtes: Die frühe Einbindung der Öffentlichkeitund ihre Beteiligung ist in allen Planungsverfahren mehr dennje erforderlich. Besonders bedeutsam wird dies bei den anste-henden zahlreichen Verfahren zum Ausbau der Energienetze.

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeits-bereich für Anwälte im öffentlichen Planungsrecht infünf Jahren aussehen?

Der Trend ist eindeutig: Neben der Beantwortung einzelnerRechtsfragen und der Betreuung punktueller Bereiche wird die(mit-)verantwortliche Verfahrenssteuerung und -begleitung stär-ker noch als bisher gefragt sein werden. Ein besonderes Gewichtliegt auf der Rechtmäßigkeitskontrolle. Durch die Ausweitung

Planungsrecht 2018Mandanten erwarten mehr als Rechtskenntnisse

Interview mit Prof. Dr. Christoph Moench, Berlin

der Verbandsklage wird faktisch alles beklagt werden. Eine un-angreifbare Planungs- und damit Abwägungsentscheidung istohne intensive Einbindung des Fachjuristen auf Seiten des Vor-habenträgers kaum denkbar. Der Aufwand hierfür macht sichmehr als bezahlt, zumal in Relation zur Größe des Projekts.

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt fürPlanungsrecht die größten Chancen?

Sie haben die größten Chancen in etablierten Anwaltskanz-leien, die auf das öffentliche Recht spezialisiert sind. Hier gibtes eine Vielzahl angesehener kleiner „Boutiquen“ und größe-rer Kanzleien. Und gute Berufschancen bestehen auch bei denwirklich großen Sozietäten, die aufgrund ihrer personellenund sachlichen Ausstattung an vielen Planungsverfahren mit-wirken. Die großen Verfahren, deren Betreuung häufig einenZeitraum von drei bis fünf Jahren oder gar mehr (zumal wennman die Gerichtsverfahren mit einbezieht) bedeutet, werdenoft in einem förmlichen Vergabeverfahren vergeben. Über denPreis können die Kanzleien dann steuern, bei welchem Verfah-ren sie (unbedingt) den Zuschlag erhalten wollen. Chancengibt es daher bei allen Kanzleien, die über entsprechende Er-fahrung und Reputation (Referenzmandate) verfügen.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, waseine junge Anwältin für Planungsrecht oder ein jungerAnwalt für Planungsrecht braucht?

Studium und Referendariat vermitteln (allenfalls) die Kenntnisdes materiellen Rechts und des Verfahrensrechts im engerenSinne. Sie vermitteln nicht die Fähigkeit, Verfahren insgesamtzu begleiten, zu gestalten, zu steuern und zu kontrollieren.Sie vermitteln nicht den Umgang mit Sachverständigen undBehörden und die Abstimmung der Gutachten auf die Anfor-derungen im jeweiligen Verfahrensabschnitt, und sie vermit-teln auch nicht die Fähigkeit zur Steuerung einer Öffentlich-keitsbeteiligung. Auch wenn die Mediation ein besonderesVerfahren ist (mit wiederum besonderen Anforderungen),braucht der Planungsrechtler doch mediative Kenntnisse beider Verfahrenssteuerung.

Der Autor ist Rechtsanwalt. Er ist Vorsitzender desVerwaltungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

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trends

1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Miet- undImmobilienrechtlern in den vergangenen Jahren ammeisten geprägt?

Nach wie vor die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ins-besondere des VIII. Zivilsenats zur Wohnraummiete. Anwäl-tinnen und Anwälte können – wie schon seit Jahren – mitdurchschnittlich zwei Entscheidungen pro Woche rechnen.Diese ausgefeilte und zwischenzeitlich auch in die Tiefe ge-hende Rechtsprechung zu überblicken und gegeneinander ab-zugrenzen hat das Mietrecht geprägt. Daneben kommen nochdie Entscheidungen, vor allem der Oberlandesgerichte, im ge-werblichen Mietrecht hinzu. Die „bloße“ Lektüre von Kom-mentaren oder Handbüchern, selbst wenn sie nur ein oderzwei Jahre alt sind, kann mithin Haftungsfallen produzieren.

2 Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereigniswerden?

Das gerade verkündete Mietrechtsänderungsgesetz. Die Ände-rungen im Zusammenhang mit der Erleichterung energeti-scher Modernisierungen, aber auch die erstmalige gesetzlicheRegelung über die Umlage sogenannter Contracting-Kostenund prozessuale Neuerungen zur leichteren Erlangung vonRäumungstiteln, werden die Praxis beschäftigen. Das gilt nichtnur bei der Wohnraummiete, sondern mit Blick auf die Neue-rungen bei Modernisierungen und beim Contracting, auch beider Gewerberaummiete.

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird derTätigkeitsbereich für Anwälte im Miet- undImmobilienrecht in fünf Jahren aussehen?

Der Trend zur Spezialisierung wird sich weiter fortsetzen. Ge-rade wohnraummietrechtliche Mandate sind oft bei geringenStreitwerten mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwandverbunden. Kostendeckend kann nur arbeiten, wer dank ver-tiefter Fachkenntnisse zügig ist. Gewerberaummietrechtlicheoder sonstige immobilienrechtliche Mandate werden nach wievor – da krisensicher – interessant und letztendlich überwie-gend auch lukrativ bleiben. Dort ist auch die Konkurrenzdurch Mietervereine und Eigentümerschutzvereine nicht sogroß, bei denen im Mitgliedsbeitrag in der Regel eine interne

Mietrecht 2018Viele mischen mit: Doch attraktive Nischen für Anwälte bleiben

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Karlsruhe

Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit mit umfasst sind.Das ist konkurrenzlos billig, wenn auch um den Preis desEindrucks einer gewissen „Fließbandarbeit“, anders als bei derindividuellen rechtlichen Betreuung durch einen Anwalt.

4 Wo haben Berufsanfänger im Bereich Mietrecht undImmobilien die größten Chancen?

Auf den ersten Blick könnten als Arbeitgeber Mieter- oder Eigen-tümerverbände attraktiv sein. Solche Rechtsberater-Stellensind aber rar. Es bleibt daher gewissermaßen die „Ochsentour“,nämlich die Übernahme weniger lukrativer Mandate, etwa imBetriebskostenrecht (nach wie vor ein Drittel aller Mietrechts-prozesse). Aus meiner Sicht unverständlicherweise vernachläs-sigt wird von Berufsanfängern das Wohnungseigentumsrecht.Das WEG mag eine zunächst unbekannte und daher vielleichtauch wenig geliebte Materie sein, die Streitwerte sind abernicht uninteressant und ein kompetenter Auftritt im Rahmenvon Eigentümerversammlungen kann weitere Mandate oderzumindest doch Empfehlungen generieren (aber Achtung: DieProblematik der Interessenkollision muss beachtet werden!).Die Befassung mit der Problematik gewerblich genutzter Ein-heiten (sogenanntes Teileigentum) erlaubt dann auch den Ein-stieg in das interessantere Gewerberaummietrecht.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, waseine junge Anwältin oder ein junger Anwalt für denBereich Mietrecht und Immobilien braucht?

Ziemlich viel. Das Recht selbst kommt ohnehin zu kurz, aberimmobilienwirtschaftliche und auch technische Zusammen-hänge fehlen gänzlich. Wer sich etwa schon einmal mit Heiz-kosten und deren Abrechnung, mit Instandhaltung und In-standsetzung von Immobilien (Stichwort: Facility-Manage-ment) beschäftigt hat, wird dies bedauern. Hat man einmal dieSpannungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaftenerlebt, lässt sich ermessen, wie wichtig Verhandlungstechni-ken und ein psychologisches Gespür sein können. Solche Ele-mente finden sich zwar inzwischen in der Ausbildung, aberhier könnte mehr geleistet werden.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Vorsitzender der ArbeitsgemeinschaftMietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.

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1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Baurechtlern inden vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

Die Frage kann nur subjektiv beantwortet werden, aber mirpersönlich ist besonders die zunehmende Stofffülle in Bau-rechtsstreitigkeiten aufgefallen. Tausendseitige Schriftsätzesind heute keine Seltenheit mehr und dabei muss es nicht ein-mal um typische Großprojekte gehen. Meine These: Als Folgeder Stofffülle entwickeln sich zwei ganz unterschiedliche An-waltstypen im Baurecht. Zum einen die Pragmatiker, derenZiel es ist, die Stofffülle systematisch auf die wesentlichenGrundfragen zu vereinfachen, um mit überschaubarem Auf-wand für alle Beteiligten ein insgesamt möglichst wirtschaft-liches Ziel zu erreichen. Auf der anderen Seite die Taktiker, diebewusst versuchen, die Stofffülle und die Schwierigkeit ihrerDetailbewältigung systematisch zum Vorteil ihrer Mandanteneinzusetzen und – bei Bedarf – auch in untergeordneten Ne-benpunkten auf kein nur denkbares Argument und keinen Be-weisantritt verzichten. Nach meiner Beobachtung hängt dieZugehörigkeit zu einem dieser Anwaltstypen in erster Linievom Naturell ab und nur zweitrangig vom Honorarsystem.

2 Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereigniswerden?

Die Internationalisierung der Baurechtsanwältinnen und -an-wälte wird nach meiner Meinung deutlich zunehmen. Ich habeden Eindruck, als würde sich insbesondere auch der Mittelstandim Planungs- und Baubereich verstärkt um ausländisches Ge-schäft bemühen; auf jeden Fall sind massive Verbands- undKammeraktivitäten von Planer- und Bauorganisationen in die-se Richtung feststellbar. Alle diese Leute brauchen bereits inDeutschland intensive rechtliche Unterstützung, damit siesich in ihren jeweiligen Zielländern zurechtfinden und die dor-tigen rechtlichen Rahmenbedingungen bereits in ihren kalku-latorischen Grundüberlegungen berücksichtigen können.

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeitsbe-reich für Anwälte im Baurecht in fünf Jahren aussehen?

Die Besinnung auf die Grundsätze der anwaltlichen Berufsethikwird eine zunehmende Rolle spielen. Das hat nicht (nur) mitZeitgeist und Compliance-Idealen zu tun, die auch in anderen

Baurecht 2018Mit den Mandanten nach Europa unterwegs

Interview mit Rechtsanwalt Peter Oppler, München

Berufszweigen zunehmend in den Vordergrund rücken. Nein,ich bin der Auffassung, dass die ethischen Grundsätze der an-waltlichen Berufsausübung und die Stellung als Organ derRechtspflege ein echter Marktvorteil sind, der uns Anwälte vonanderen Berufsgruppen am Bau deutlich unterscheidet. Ichahne auch, dass – schon allein wegen des zunehmenden Kon-kurrenzdrucks und des wachsenden Preisbewusstseins vielerpotenter Auftraggeber – in einigen Jahren auch diejenigen An-wältinnen und Anwälte in der Wertschätzung oben stehen wer-den, die die beste Leistung zu fairen Bedingungen abliefernund nicht diejenigen, denen es gelingt, die höchsten Kostenno-ten durchzusetzen (was allerdings kein Widerspruch zu exzel-lenter Leistung ist).

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für Baurecht diegrößten Chancen?

Der geborene Baurechtler – also einer, der sich aus tiefer Nei-gung dem Baurecht gleich als Berufsanfänger verschreibt –scheint mir eher die Ausnahme zu sein. Das Baurecht kommtzu einem, oft auf Umwegen und man erkennt vielfach erst aufden zweiten Blick, dass es das schönste, das beste und das über-wältigendste aller Rechtsgebiete ist. Allein aufgrund dieser An-näherung an das Baurecht lassen sich grundsätzliche Empfehlun-gen nicht geben. Es gibt allerdings auch keine Beschränkungen.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht,was eine junge Anwältin für Baurecht oder einjunger Anwalt für Baurecht braucht?

Man braucht Organisationstalent. Dies hat mit der oben erwähn-ten Stofffülle zu tun. Viele Mandanten sind oft nicht in der Lage,zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu unterscheidenund auch vielfach emotional befangen. Es ist Sache des Rechts-anwalts, den oft unendlich erscheinenden Sachverhalt nach denAspekten juristischer Relevanz zu ordnen, von dem Mandanten(oder seinen technischen Mitarbeitern) die entscheidenden Sach-verhalte beizubringen, hierzu die richtigen Fragen zu stellenund alles sachdienlich zu gewichten. Die Rechtskenntnis istnur der Ausgangspunkt der eigentlichen Arbeit.

Der Autor ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und undVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht imDeutschen Anwaltverein.

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trends

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Rechtsanwältin Gül Pinar aus Hamburg

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interview

Auf der Seite der Guten, wer möchte das nicht sein. Zu den Guten gehörenPolizisten. Jeder Tatort-Krimi lebt davon. Jura-Studenten träumen von mehr:Sie wollen Staatsanwälte oder Richter werden, um kein Leben im Falschen zuführen. Der Störenfried – wie so oft im TV-Krimi – ist der Anwalt, will er doch nurmit Tricks und Kniffen verhindern, dass die Wahrheit an den Tag kommt. Doch imwahren Leben gibt es keinen allwissenden Drehbuchautor. Für die Zweifel imStrafverfahren sind die Anwälte da. Warum Verfahrensrechte den Rechtsstaatsichern, es letzte Gerechtigkeit im Leben nicht gibt und was an der Strafverteidi-gung reizt, fragte Anwaltsblatt Karriere Rechtsanwältin Gül Pinar aus Hamburg.

Wer sind die Guten: Anwältinnen und Anwälte, Staatsanwälte und Staatsanwäl-tinnen, Richterinnen und Richter?

Das ist eine Frage des Blickwinkels. Wer jemals die Staatsgewalt gespürt hat, weißdie Anwälte zu schätzen, die an seiner Seite stehen.

Die Staatsanwaltschaft gilt als die objektivste Behörde der Welt: Und Anwälte?

Ein Anwalt hat parteiisch zu sein. Das ist unser Job. Wir haben die Rechte unsererMandanten zu wahren. Natürlich müssen wir den „objektiven“ Blick haben, denngute Anwälte verkennen Tatsachen nicht. Aber letztendlich müssen wir die Interes-sen unserer Mandanten durchsetzen.

Richter sind unabhängig – und Anwälte?

Der Anwaltsberuf ist der freieste Beruf in der Juristerei. Der Anwalt ist nur an dieInteressen des Mandanten gebunden, aber nicht um jeden Preis. Wir können „Nein“sagen. Wir können unseren Überzeugungen folgen. Wir unterliegen keiner staat-lichen Reglementierung. Richter werden überprüft – von anderen Richtern undselbst das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte noch ein Gericht über sich.

Was macht die gute Strafverteidigerin, den guten Strafverteidiger aus?

Die Fähigkeit zum Konflikt, die Liebe zum Menschen mit all seinen Schwächen unddas schnelle Denken.

Liebe zum Menschen?

Sie können sich nicht vorstellen, wie nett ein Mensch sein kann, obwohl er unterMordverdacht steht. Ich glaube heute, dass jeder ein Tötungsdelikt in einer Krisen-oder Ausnahmesituation begehen könnte. Denken sie an einen schüchternenJugendlichen, der plötzlich durchdreht, weil er Drogen genommen hat.

5High Five

Anwältin sein heißt für Sie….… dass ich den schönsten Beruf derWelt habe.

Kann Honorar auch Schmerzensgeld sein?Oh ja, Honorar ist manchmal auchSchmerzensgeld.

Wie wichtig ist Vorschuss?Vorschuss ist wichtig. Sonst laufen sieständig dem Honorar hinterher.

Wie viel Intuition braucht eineStrafverteidigerin?Eine Riesenportion, von Intuition leben wir.

Wie viel Mut braucht eine Strafverteidigerin?Mut und Demut gehören zusammen. In derTürkei brauchen sie Mut, in Deutschlandnicht unbedingt.

Jura ist Handwerk.Die Kunst fängt dann erst an …Wie sich eine Rechtsanwältin in der MännerdomäneStrafverteidigung durchsetzt

Fotos: Peter Adamik

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Schnelles Denken?

Im Strafprozess zählt Schnelligkeit. Sie müssen prozessuale Situationen erfassenund sofort bereit sein, dazwischen zu gehen. In der nächsten Sekunde kann alles zuspät sein, wenn sie den Richter oder den Staatsanwalt nicht unterbrechen.

Was ist wichtiger: Die Suche nach der Wahrheit oder die Wahrung vonVerfahrensrechten?

Es gibt keine Wahrheit im Prozess. Es gibt eine prozessuale Wahrheit. Das vorausge-schickt. Die prozessuale Wahrheit ist wiederum eine Frage der Perspektive. Geschä-digte einer Tat wollen natürlich das Warum erfahren, gerade bei schweren Deliktenwie Mord und Totschlag: Wie konnte das passieren? Gerichte suchen nach demOb und Wie, das sie zum Urteil führt. Und Anwälte wissen, dass es keine Wahrheitgeben kann, ohne die Prozessrechte zu wahren. Wahrheitssuche und Verfahrens-rechte stehen daher nicht gegeneinander. Die Wahrung der Prozessrechte sichertdie Freiheit.

Wie viel Gerechtigkeit ist im Strafverfahren?

In einem Strafverfahren geht es nicht in erster Linie um Gerechtigkeit. Es geht darumherauszufinden, wer ein strafbares Verhalten zu verantworten hat und um die Durch-setzung von Strafansprüchen der Gesellschaft. Alle anderen Gesichtspunkte, die einStrafverfahren für sich in Anspruch nimmt, halte ich für sinnlos. Niemand wirdabgeschreckt und resozialisiert, erst recht niemand im Gefängnis.

Was würden Sie sich wünschen?

Im Erwachsenenstrafrecht sollte genauso differenziert werden wie im Jugendstraf-recht. Wir müssen auch bei erwachsenen Menschen überlegen, wie wir sie wieder zueinem Teil der Gesellschaft machen.

Der Staat als Erzieher?

Dieser Eingriff in die Freiheit des Menschen wäre deutlich milder als Einsperren,wobei es nicht um Milde geht: Es ginge um Effektivität.

Können Sie uns drei Punkte sagen, in denen die Strafverteidiger-Realität von derTV-Welt abweicht?

Erstens: Das Strafverteidigerleben spielt sich viel häufiger als viele denken am Schreib-tisch ab. Sie müssen unendlich viele Akten lesen. Bei einem Betäubungsmittelverfah-ren mit Hintergrund Lateinamerika haben sie schnell sieben bis acht Umzugskistenvoller Akten. Da geht es um Telefonabhörmaßnahmen, Übersetzungen, Frachtlistenund so weiter. Das ist akribische Detailarbeit. Sie müssen sehr viel aufbereiten, bevorsie vor Gericht auftreten.

Zweitens?

Das Theatralische ist bei Gericht gar nicht gefragt. Das gibt es nur im Fernsehen.Man muss natürlich ein bisschen eloquent sein. Du darfst nicht darauf warten, dassdu drankommst. Mit Show hat das aber nichts zu tun.

Drittens?

Das Verhältnis zum Mandanten ist nicht kumpelhaft wie im Krimi. Es gibt auch imGespräch eine gewisse Distanz. Ohne sie ist professionelle Strafverteidigung gar

interview

Ich will ein gutes Buch über Strafver-teidigung lesen … eine Empfehlung?

Gleich zwei:· „Der Gefangene“ von John Grisham.Es geht um einen jungen Amerikaner, derzu Unrecht wegen Mordes verurteilt wordenist und der um die Wiederaufnahme seinesVerfahrens kämpft. Das Buch macht deutlich,wie wichtig eine engagierte Verteidigung ist,um das Freiheitsrecht des Beschuldigtenzu wahren.

· „The best defense“ von Alan M. Dershowitz,weil er Freude am Beruf des Anwalts ver-mittelt.

Ich will einen guten Film überStrafverteidigung sehen …eine Empfehlung?

· „Staatsanwälte küsst man nicht“.Ich liebe diesen Film wegen des jungenRobert Redford. Er spielt einen Staatsanwalt,dem eine Strafverteidigerin die anwaltliche„Intuition“ beibringt.

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„Das Theatralische ist bei Gericht gar nicht gefragt.Das gibt es nur im Fernsehen.“ Rechtsanwältin Gül Pinar imHamburger Hafen.

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nicht möglich. Und viertens: Wir sehen natürlich alle nicht so gut aus wie Schau-spieler im Fernsehen.

Begreifen Mandanten, dass die Wirklichkeit anders ist?

Nein. Das ist ein Riesenproblem. Sie müssen immer wieder erläutern, was sie kon-kret für ihre Mandanten leisten und warum es auf andere Punkte nicht ankommt.

Welche Mandanten brauchen den Strafverteidiger am dringendsten?Der Jugendliche, der Beschuldigte in Untersuchungshaft …

Die Frage kann ich so gar nicht beantworten. Der gut situierte Bürger, der das ersteMal mit der Staatsgewalt zu tun hat, ist am aufgeregtesten. Der schläft schon in denNächten vor dem Termin mit dem Anwalt nicht. Allein die Vorladung zur Polizei istschon ein Weltuntergang. Untersuchungsgefangene brauchen natürlich dringend ei-nen Anwalt, weil ihr Anwalt ihr Sprachrohr nach draußen und nach innen ist. Der Ju-gendliche braucht eigentlich gute Sozialpädagogen. Aber in unserem System brauchter vor allem einen Anwalt, der sich darin auskennt, wie er an gute Sozialpädagogenherankommt. Und dann gibt es natürlich auch die Abgebrühten. Eher anstrengendsind die Besserwisser-Mandanten: Sie sind einfach überzeugt von dem, was sie tun.

Warum sind Sie Anwältin geworden?

Für mich war das vom ersten Semester an klar. Ich hätte ohne diesen Berufswunschniemals das stinklangweilige Studium durchgehalten. Ich bin sehr parteiisch. Mansieht mir sofort an, ob ich Menschen mag oder nicht. Ich könnte deswegen auchkeine Richterin sein. Ich könnte noch nicht mal so tun, als ob ich nicht voreinge-nommen wäre. Ich mag den Streit. Ich wollte die Freiheit des Berufs.

interview

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Wie sind Sie zur Strafverteidigung gekommen?

Ursprünglich wollte ich Arbeitsrechtlerin werden. Im Referendariat merkte ich, dassdas Strafrecht verwandt ist: Strafverteidiger müssen auch sehr viel streiten können.Das Strafrecht ist aber viel, viel lebhafter. Sie haben mit den unterschiedlichstenMenschen, Lebenssituationen, Geschichten zu tun. Das war einfach sehr spannendund deswegen habe ich losgelegt.

Was reizt Sie besonders an Strafverteidigung?

Strafverteidigung hat sehr viel Spontanes. Sie müssen verstehen, was gerade imVerfahren gespielt wird. Das hat nichts mit Jura zu tun. Sie brauchen eine Intuitiondafür, ob sie sich gerade lieber streiten oder sie lieber mal was Charmantes in dieRunde werfen sollten, damit es wieder rund läuft.

Brauchen Strafverteidigerinnen emotionale Distanz zu den Fällen – oder kommtdas Engagement gerade aus der Einbindung in den Fall?

Sie brauchen eine emotionale Distanz, die sie aber nicht immer aufrechterhaltenkönnen. Es gibt einfach Fälle, die nehmen einen mit, gerade bei Schwurgerichtsver-fahren. Die können sie nicht abschütteln. Das gilt für Anwältinnen und Anwälte.

Wie wichtig ist gesellschaftliches Engagement für Anwälte?

Sehr wichtig. Ich bin überzeugt davon, dass das Ansehen der Anwaltschaft nur danngut ist, wenn wir auch gesellschaftlich engagiert sind. Die Anwaltschaft muss Rechts-verletzungen verfolgen und zwar jenseits von wirtschaftlichen Interessen. Nur sokönnen wir zeigen, dass wir es ernst meinen.

Strafverteidigung ist noch immer eine Männerdomäne. Richtig oder falsch?

Das ist richtig. Wir haben es mit vielen Chauvinisten zu tun. In der Mandantschaftübrigens auch: Es ist nun einmal so, dass in den Gefängnissen nicht die Männersitzen, die Gleichberechtigung von der Pike auf gelernt haben. Das macht es Anwäl-tinnen viel schwerer, sich im Markt zu behaupten. Ein türkischer Drogendealer miteiner Anwältin an seiner Seite? Und wenn bei der Anwältin dann noch Kinder insSpiel kommen, kann ihr das ganz schnell das Genick brechen. Im Gefängnis heißtes dann bei den Mandanten: „Die hat einen dicken Bauch“. Das ist ganz schlimm.Wenn sie länger als drei Monate weg sind, können sie wieder bei null anfangen.Strafverteidigung ist extrem persönlich.

Auch bei Wirtschaftsstrafsachen?

Bei Wirtschaftsstrafsachen ist es inzwischen anders. Es hat sich herumgesprochen,dass Anwältinnen „nicht ganz so doof“ sind. In der Geschäftswelt gelten andereVerhaltensregeln.

Bietet Strafverteidigung Anwältinnen die Chance, Beruf und Familie in Einklangzu bringen?

„Jein“: Ich habe Kinder geerbt und hätte niemals die Zeit gehabt, sie selbst großzu-ziehen. Als sie da waren, habe ich Verantwortung übernommen und festgestellt,dass es machbar ist. In der Berufsetablierungsphase ist es schwierig. Der Mandantruft wegen einer Hausdurchsuchung an, da müssen sie los … und es ist trotzdemalles eine Organisationssache.

interview

Zur Person

Gül Pinar (Jahrgang 1968) ist seit 1998Rechtsanwältin und seit 2000 Fachanwältinfür Strafrecht. In Istanbul aufgewachsen kamsie mit 16 Jahren nach Deutschland, lernteDeutsch und bestand drei Jahre später dasAbitur am Kreisgymnasium Bargteheide inder Nähe von Hamburg. Sie studierte alsStipendiatin der Friedrich-Ebert-StiftungRechtswissenschaften an der UniversitätHamburg (zuletzt am ehemals einstufigenFachbereich). Das Erste Staatsexamen legtesie 1993 ab, schulte in der Wartezeit auf dasReferendariat Betriebsräte im Arbeitsrechtund legte das Zweite Staatsexamen 1998ab. Danach fing sie sofort in der Kanzlei vonRechtsanwalt Manfred Getzmann imStrafrecht an. In Anwaltskreisen bundesweitbekannt wurde Pinar ab Ende 2002, als sieeinen marokkanischen Staatsbürger mitver-teidigte, dem die Bundesanwaltschaft eineBeteiligung an den Terroranschlägen vom11. September 2001 vorwarf. Das Verfahrenendete 2004 mit einem Freispruch, den derBGH 2005 bestätigte.

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Was braucht ein junger Referendar, eine junge Referendarin, damit Sie den Tippgeben: Mache Strafverteidigung?

Er oder sie darf nicht allzu zart besaitet sein, sollte mit Drucksituationen von außenumgehen können, sich nicht einschüchtern lassen und muss …

… kämpferisch sein?

Das ist das falsche Wort. Hartnäckig trifft es besser. Ein guter Strafverteidiger ver-folgt unbeirrt – von seinem inneren Kompass geleitet – seine Ziele. Dafür muss manauch kämpferisch sein, aber Kampf allein hilft wenig – es gibt viel mehr Formen derzwischenmenschlichen Kommunikation.

Was sollte solch ein Kandidat im Referendariat gemacht haben?

Wer Strafverteidigung machen möchte, sollte in der Strafstation zur Staatsanwalt-schaft gehen und – das ist mein Tipp – die Verwaltungsstation im Strafvollzug absol-vieren. Dann weiß man, was den Mandanten nach einer Verurteilung erwartet undmit welchen Stellen man sprechen muss. Wer sich im Gefängnis einen Namenmacht, bekommt Mandate.

Also das Handwerk lernen?

Ganz ketzerisch gesagt: Jura ist das Handwerk. Die Kunst der Strafverteidigung fängtda an, wo Psychologie, Gerichtsmedizin und anderes ins Spiel kommen. Das alleslernt der Jurist nicht. Das macht aber Strafverteidigung spannend.

Wo kann der Nachwuchs Strafverteidigung am besten lernen?

Viele gehen zu einem großen Namen unter den Rechtsanwälten. Das schmückt denLebenslauf, aber es fehlt der Durchlauf an Fällen. Munter in die Praxis werfen undErfahrung an vielen, auch kleineren Fällen sammeln, ist der andere Weg. Ich glaube,da kann man sehr viel lernen. Nicht den großen Meister begleiten, sondern selbstmachen – das schult.

Wie wichtig sind Zusatzqualifikationen im Strafrecht?

Für Frauen ist es sehr gut, einen Doktortitel zu haben. Im Wirtschaftsstrafrechthaben sie fast alle einen. Ich hätte das nie gedacht, aber der Titel wirkt. Für Männerist er dagegen völlig egal. Für alle wichtig sind Fremdsprachen, wenn man sich amMarkt behaupten will. Wer sogar Rumänisch, Polnisch oder Russisch spricht, kannsofort ein Schild an die Kanzleitür hängen. Für mich war es natürlich wichtig,Türkisch zu können. Und Französisch, wenn es um Afrika geht.

Wirtschaftsstrafrecht und Compliance sind lukrativ – und der Restim Strafrecht?

Strafrecht macht nicht reich, aber man lebt nicht schlecht. Allerdings: Von Pflicht-verteidigungen allein kann niemand leben, es ist immerhin zuverlässiges Geld. Siebrauchen eine Mischkalkulation. Da passt dann auch das Jugendstrafrecht hinein,das sich lohnt, wenn sie sich auskennen.

Eine Schlussfrage: Schauen Sie jeden Sonntag den Tatort?

Nein, viel lieber Rosamunde Pilcher. Überschaubare Konflikte und das Ende ist nachfünf Minuten klar. //

Das Interview führten Rechtsanwältin Nadine Ackermann und Rechtsanwalt Dr. Nicolas Lührig.

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interview

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gastkommentar

Richter und Anwälte: Das gerichtliche Verfahren ist ihre ge-meinsame Bühne. Zwei Berufe mit (noch) gleicher Ausbil-dung. Man meint, die jeweils andere Profession zu kennen,und ist einander doch mehr als einmal fremd. Der gemein-same Bezugspunkt ist indessen vorgegeben: Die Arbeit amRecht, die Durchsetzung des Rechts – der eine kann nicht ohnedie andere und umgekehrt. Auch wenn im konkreten Einzel-fall „Recht“ für beide sehr Unterschiedliches meinen kann.Und für den Mandanten noch etwas anderes.

Richterin/Richter oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt: ImJurastudium und in der nachfolgenden Referendarzeit ist sel-ten bereits ausgemacht, wohin es den einen oder die andereverschlagen wird. Nicht einmal die Interessenschwerpunkteunterscheiden sich notwendigerweise. Erst nach dem ZweitenStaatsexamen trennen sich die Wege – von den sehr wenigenabgesehen, die zunächst im Richter- oder im Anwaltsberuf ihreErfahrungen sammeln, um dann – sofern es die Umstände er-lauben – die Seite zu wechseln: Vielleicht weil man zunächstnicht im Traumberuf gelandet war und sich diesem durch denSeitenwechsel näher wähnt. Vielleicht, weil man zuvor als An-walt die Nachteile einer Rechtsfindung erlebt hat, die prägendauf Interessenvertretung beruht, oder man als Richter erlebthat, dass jedenfalls die eigene Justizverwaltung wenig Sinn da-für hat, dass gute Rechtsprechung solide Personal- und Sach-ausstattung voraussetzt – von einer Ausstattung zu schweigen,die es darüber hinaus noch erlauben würde, die angestrebteServicefunktion gegenüber Parteien und Beteiligten täglichund werbend mit neuem Leben zu erfüllen. Wie auch immer:Es gibt gegenseitige Erwartungen, die im forensischen Alltagaufeinanderprallen. Die Erwartungen an die jeweils andereSeite sind dabei allgemein recht hoch. Richter haben ihr Bildvom idealen Anwalt und was dieser von ihm, dem Richter, er-wartet, Anwälte ebenso vom idealen Richter und seinen Erwar-tungen. Es sollte dabei für beide Seiten um Messlatten gehen,die es zu überspringen, nicht zu unterlaufen gilt.

Aus der Perspektive der Richterschaft – auf die ich michhier beschränke – ist der Wunschzettel an die forensisch tätigenAnwälte im Zweifel lang. Da geht es vor allem um Wünschezum kooperativen Prozessverhalten wie etwa zum präzisenSachvortrag: Dieser sollte natürlich gegliedert, konzentriert

sein, verständlich auch für mit dem Fall (bislang) nicht Ver-traute. Er sollte in jeder Beziehung sachlich sein: also ohnePolemiken gegen den Gegner, das Gericht oder die Vorinstanz.Es wird erhofft, dass der Anwalt (selbst-)organisiert arbeitet:dass er nicht mehr Mandate annimmt, als er wirklich bewäl-tigen kann, nicht jede Frist bis zum letzten Tag ausnutzt,die zeitliche Bedrängnis der chronisch überlasteten Gerichteberücksichtigt. Der beliebte Appell eines Anwalts an die ge-richtliche Hebammenkunst „im Übrigen erbitte ich richter-lichen Hinweis“ darf sein, stößt aber auf Kopfschütteln, wennder Schriftsatz eine eigene gedankliche Durchdringung desRechtsstreits nicht erkennen lässt. Beliebter bei Gericht istnaturgemäß ein anderer Typus von Anwalt, der – meist ein-schlägig spezialisiert – nicht nur den Sachverhalt akribischschildert, sondern die aus Sicht seines Mandanten zielführen-de Rechtsauslegung unter Verwertung der Rechtsprechung desGerichts schriftsätzlich anbietet. Diese Kette von Wünschenließe sich leicht verlängern.

Letztendlich unabhängig von solchen Wünschen aus demforensischen Alltag geht es im Verhältnis Anwalt/Richter aberdoch um Tugenden, die für beide Seiten ganz gleichermaßenwichtig sind. Von beiden werden Integrität, Professionalitätund Zuverlässigkeit erwartet. Die ihnen beiden verliehene,nicht in allem deckungsgleiche Unabhängigkeit, bedarf derethischen Fundierung und stets neuer Selbstvergewisserung.Erst hieraus kann für beide Seiten die erforderliche innere Un-abhängigkeit entstehen. Allein sie ermöglicht es dem Richter,sich auf seine Bindung an Recht und Gesetz zu konzentrieren.Und hilft dem Anwalt, ungeachtet vermeintlicher finanziellerAbhängigkeiten, seine Integrität und Professionalität zu wah-ren. Ihre gemeinsame Verantwortung für den Rechtsstaat er-gänzt sich hier. Rechtlich erzwingen lässt sich da wenig. Inso-weit haben wir es auch hier mit Voraussetzungen zu tun – unddabei nicht den unwichtigsten! –, von denen der Staat unseresGrundgesetzes lebt, ohne sie selbst garantieren zu können. //

Die Autorin ist Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Richter und Anwälte: MehrGemeinsames als TrennendesText: Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

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Sie werden seltener, aber es gibt sie: Kanzleigründungennach dem zweiten Staatsexamen „von Null“ auf. Wer nichtin eine bestehende Anwaltskanzlei eintritt, wird in aller Regelerst einmal ohne Personal auskommen müssen. Aber auchin etablierten Kanzleien gehen immer mehr Anwälte dazuüber, sich umfassend selbst zu kümmern. Darüber darf je-doch die Büroorganisation nicht aus dem Blick geraten.Wichtigster Punkt: Fristenkontrolle ist nicht spießig. BeiVersäumung gerichtlicher Fristen kann Rettung möglich sein,wenn die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in denvorigen Stand vorliegen, insbesondere wenn dem Anwalt keineunzureichende Büroorganisation vorgeworfen werden kann.Die Büroorganisation dient dazu, unvermeidliches mensch-liches Fehlverhalten auf ein Minimum zu reduzieren. Auchder personallose Anwalt sollte daher – unabhängig von derMöglichkeit der Wiedereinsetzung – die Vorgaben der Recht-sprechung dazu beherzigen, was bei der Fristnotierung und-löschung, bei Versendung von Schriftsätzen per Fax, per E-Mail, per Post alles so zu beachten ist.

Die Frist endet um Mitternacht und wird daher gern biszum Ende ausgenutzt. Müdigkeit und Hektik angesichts desdrohenden Fristablaufs führen dann nicht selten dazu, dassnichts mehr klappt. Der Computer stürzt ab, die aktuelle Ver-sion der Datei ist nicht gespeichert, der Drucker funktioniertnicht, das Fax geht aus unerklärlichen Gründen nicht durch.Ein kühler Kopf ist nun gefragt, um auf die Schnelle zu analy-sieren, was noch zur Rettung getan werden kann bzw. was dieWiedereinsetzungsrechtsprechung verlangt. Entspannter ist esallerdings, den Schriftsatz schon einige Stunden oder sogar ei-nige Tage vor Fristablauf zu übermitteln.

Hoffnung Multitasking? Aber bitte nicht immer! Auch dermultitasking-fähige Anwalt benötigt eine gute Logistik. Wer te-lefoniert, während er den Posteingang oder die E-Mails durch-sieht, läuft Gefahr, dass die Fristnotierung mangels Konzentra-tion unterbleibt oder zum falschen Datum erfolgt. Hier sollteman die Aktivierung der Mailbox erwägen, um die Konzentra-tion ausschließlich auf die eine Aufgabe richten zu können.Ein Entschuldigungsgrund ist das ablenkende Telefonat nicht.

Zweite Hoffnung: Das Genie beherrscht das Chaos?! Man-cher lebt erfolgreich nach diesem Motto. Wenn aber neben dengerade in Bearbeitung befindlichen Akten auch noch Fristen-

kalender, ungeöffneter Posteingang und Postausgangskorb aufdem Schreibtisch platziert sind, wird es eng, und die Gefahr,dass Schriftstücke in der falschen Akte landen, aus dem Post-ausgangskorb wieder herausgelangen oder ähnliches, steigtnicht unerheblich. Abhilfe kann hier ein zweiter, für Verwal-tungsaufgaben reservierter Schreibtisch schaffen.

Auf den Inhalt kommt es an … aber eben nicht nur: Dennnur ein den Formvorschriften entsprechender Schriftsatz, derrechtzeitig bei Gericht eingeht, wird überhaupt gelesen. DieKontrolle der Formalien, zum Beispiel zutreffendes Gericht,Rubrum und Unterschrift, ist essentiell. Gerade wenn vielEnergie in den Inhalt des Schriftsatzes geflossen ist und mandas zufriedene Gefühl hat, überzeugend argumentiert zu ha-ben, besteht die Gefahr, dass die formale Kontrolle unterbleibt.

Natürlich: Mobilität ist gefragt. Kein Anwalt sitzt den gan-zen Tag in seinem Büro. Zu den üblichen oder angegebenenÖffnungszeiten sollte die Kanzlei aber irgendwie – wenn auchunter Umständen nur virtuell – besetzt sein, zum Beispielmittels Telefonumleitung, E-Mail-Verbindung etc.. Eine Anruf-beantworterfunktion mit Rückrufzusage (die dann auch einzu-halten ist) ist hilfreich, da man während eines Mandantenge-sprächs, in der Gerichtsverhandlung etc., nicht gleichzeitig te-lefonieren kann. Auskünfte zwischen Tür und Angel sindfehleranfällig (und verstoßen oft auch gegen die Verschwiegen-heitspflicht), eine etwa erforderliche Termin- oder Fristnotie-rung kann leichter vergessen werden.

Bleibt ein Angstthema: Krank werden zählt nicht? Nie-mand ist davor gefeit, dass er plötzlich krank wird, einen Un-fall hat oder ähnliches. Die Rechtsprechung verlangt, dassfür solche Fälle Vorsorge getroffen ist. Ein vorher bestimmterAnwaltskollege muss informiert werden und sich kurzfristigum das Notwendigste, also insbesondere die Einhaltung ablau-fender Fristen, kümmern.

Die „All-in-one-Kanzlei“ ist machbar. Wer sich allerdingsnicht perfekt organisieren kann, sich leicht ablenken lässtoder allzu leicht in Hektik verfällt, sollte das Wagnis nicht ein-gehen. //

Die Autorin ist bei der Allianz Versicherungs AG tätig. Der Beitrag gibtihre persönliche Auffassung wieder.

Die „All-in-one-Kanzlei“Die Kanzlei ohne Helfer – wie geht das?

Text: Rechtsanwältin Antje Jungk, München

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Zwischen …

… Krisen, Kapital

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… der SyndikusArbeiten als Anwalt in der Commerzbank

Text: Frank ChristiansenFotos: Franz Brück

und kurzer Weile …

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Lehman-Schock, Bankenkrise, Eurokrise, Bankenregulierung – dazu dieÜbernahme der Dresdner Bank. Wer meint, die Arbeit als Syndikusanwalt inder Rechtsabteilung eines Großunternehmens sei eher beschaulich undnicht besonders aufregend, hat die vergangenen fünf Jahre nicht bei derCommerzbank verbracht.

Frankfurt/Main, Kaiserplatz. 300 Meter hoch ist der Commerzbank-Tower von Archi-tekt Sir Norman Foster mitsamt seiner Antenne. Das imposante Gebäude war sechsJahre lang der höchste Wolkenkratzer Europas und ist immer noch der höchsteDeutschlands. Arbeitsplatz für 2.800 Mitarbeiter (von 58.000) der Commerzbank,Deutschlands zweitgrößtem Bankhaus. Die Rechtsabteilung belegt die gläsernenBüros der Etagen 33 bis 35. Es ist erstaunlich still. Der Blick geht über das deutscheZentrum der Hochfinanz. Weit unten an einem kleinen Nachbarhochhaus prangtder Schriftzug der Deutschen Bank.

„Seit 2008 gab es wenig Routine und langweilig war es auch nicht“, sagt GünterHugger (55), Chef-Syndikus der Commerzbank. 175 Juristen arbeiten in der Rechts-abteilung der Bank, 140 davon in Frankfurt/Main in 16 verschiedenen Teams. DieBandbreite reicht vom Arbeitsrecht bis zur juristischen Konstruktion von Invest-mentbanking-Produkten. Die übrigen Juristen-Kollegen der Bank sitzen in NewYork, London, Prag, Singapur und Schanghai. Das Dasein als Syndikusanwalt imUnternehmen gilt im Allgemeinen als wenig zupackend, aber dafür „9 to 5“. PerfekteWork-Life-Balance, familienfreundlich. Oder doch nicht? „Es gibt Projekte, etwa imM&A-Bereich, bei denen sich die Arbeitsbelastung nicht wesentlich von der in Groß-kanzleien unterscheidet“, sagt Hugger. „Aber bei uns sind das Spitzen, es gibt auchandere Phasen. Bei der Großkanzlei kommen sie nach dem Abschluss gleich mitzwei Tagen Verspätung ins nächste Projekt rein.“

65.000 bis 70.000 Euro Einstiegsgehalt sind realistisch, das ist deutlich unter densechsstelligen Beträgen der Großkanzleien. „Viele, die in den Großkanzleien anfangen,sehen wir dafür drei Jahre später wieder“, sagt Hugger. Nicht nur die Work-Life-Balance spreche für die Bank: „Die Phase, bis sie bei spannenden Fällen mit am Tisch

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Günter Hugger, Chefsyndikus der Commerzbank AG

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Rechtsanwalt Benedikt Leffers aus derRechtsabteilung der Commerzbank

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sitzen, ist bei uns deutlich kürzer. Wir sind sehr nah an der Entwicklung des Unter-nehmens. Wenn es sie interessiert, können sie hier extrem viel ausprobieren.“ Unddie Akzeptanz der Großkanzlei-Doktrin „Ich arbeite – nur noch“ schwinde spürbar.

Die Bank bietet mehrere Modelle für den Einstieg: Vom Studienkreis für Studen-ten über das Referendariat, Traineeprogramme, Bewerbermessen wie der Juracon,bis zum Quereinstieg von der Großkanzlei. Vier von zehn Mitarbeitern des juristi-schen Inhouse-Teams der Commerzbank in Frankfurt sind Frauen, knapp die Hälftevon ihnen arbeitet Teilzeit.

Zum muffigen Klischee vom Syndikus gesellen sich neuerdings auch Vorbehaltegegenüber der Finanzindustrie. „Die Skandale, die sich aneinander reihen, helfensicher nicht“, sagt Hugger. Dafür: „Die Chancen, bei uns einzusteigen, sind besser,als viele angehende Juristen meinen. Die glauben, bei den großen Firmen sei alleszu. Aber so ist es nicht.“ Die Bewerberzahlen decken zwar den Bedarf, aber „es istnicht so, dass wir mit attraktiven Bewerbern x-fach überzeichnet sind.“

Ein überdurchschnittliches Examen sollte es schon sein, aber ein Prädikatsexa-men ist kein Muss. „Wir suchen Leute mit Auslandserfahrung – das kann auch einFreiwilliges Soziales Jahr in Afrika sein“, sagt Hugger. „Wir suchen Leute, die sichakribisch und genau einarbeiten, ihre Botschaft auf den Punkt bringen und vertretenkönnen. Die müssen auch eine rustikalere Diskussion aushalten können. Dafürbekommen sie eine breitere Perspektive.“ Leute, die lieber rein wissenschaftlich ar-beiten und „keinen Satz unter sechs Zeilen bilden können“, seien eher fehl am Platz.Geliefert werden muss pünktlich. „Introvertiert und nerdig“ sollte die Beratung desVorstands auch nicht ausfallen. Schließlich verschafft der wirtschaftliche Druck denHausjuristen zwar Stress, aber auch eine starke Stellung: „Was niemand will, ist, einunkontrollierbares Risiko einzugehen. In dem Fall wird auch von ihnen erwartet,dass sie hart bleiben.“

Im Commerzbank-Tower jagt derweil eine Herausforderung die nächste: Mit 11Milliarden Euro hat die Bank das Projekt „Clarissa“ nahezu geräuschlos abgewickelt:die größte Kapitalerhöhung, die es je in Deutschland gab. Nun steht ein großer Per-sonalabbau an. Es gehe um 4.000 bis 6.000 Arbeitsplätze, berichten diverse Medien.Außerdem stemmt die Rechtsabteilung immer einen integralen Teil der Produktent-wicklung: „Die Produkte der Bank sind Verträge. Damit ist alles rechtlich. Sie sindim Gegensatz zum Automobilkonzern überall dabei. Da stehen wir immer mit denGeschäftsbereichen im Spannungsfeld bei der Frage: Was geht und was geht nicht?“,sagt Hugger. Die Juristen liefern ihrer Bank Worst-Case-Szenarien, Optionskorridorebis hin zu stark operationalisierten Lösungsansätzen – wie einem kleinen Formulie-rungshinweis für einen neuen Produktprospekt.

Benedikt Leffers (34) gehört seit eineinhalb Jahren dazu. Nach dem Abitur undeiner Banklehre studierte er Jura in Bayreuth, machte seinen Master in Spanienund nach dem Referendariat noch eine Promotion. Dann sah er die Stellenausschrei-bung, die seine Schwerpunkte „zu 90 Prozent“ abdeckte. Seine Erwartungen seienweitgehend erfüllt worden, sagt er nun. „Das ist das, was mir Spaß macht und michinteressiert.“ Was ihn überrascht hat: „Es ist halt doch ein ziemlich großer Apparat,in den man sich reinfinden muss. Das kostet anfangs durchaus auch Zeit undNerven. Das hat man in einer Kanzlei nicht.“

Dass sein Berufseinstieg in einer unruhigen Zeit stattfand, war schon auf demWeg zur Arbeit nicht zu übersehen. Im Bankenviertel campierte die „Occupy-Bewe-gung“ und Demonstranten zogen durch die Straßen. Unterdessen hat Leffers schonan der größten Kapitalerhöhung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte mitgewirkt.

Commerzbank

· Zweitgrößte Bank Deutschlands,gegründet 1870

· Bilanzsumme 662 Mrd Euro (2011)· Gut 58 000 Mitarbeiter (2011)· Knapp 15 Millionen Privat- und eine Million

Firmenkunden weltweit· Vorstandsvorsitzender: Martin Blessing· Staatsbeteiligung 25 Prozent plus 1 Aktie

Bereiche und Teams derRechtsabteilung

· Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht,Aufsichtsrecht, Gewerbeimmobilienrecht,Schiffsfinanzierungen, Arbeitsrecht)

· Finanzinstrumente (OTC Derivate,Strukturierte Wertpapiere/ Investment-fonds, Börse, Märkte & Vertrieb, Anleihen)

· Unternehmensfinanzierung (Firmenkunden-Kreditgeschäft, Kreditsicherheiten, Re-strukturierungen, Insolvenzen, strukturierteFinanzierungen)

· Privatkunden/Infrastruktur (Privatkunden-Kredite, -Anlagen, Zahlungsverkehr/Konto-führung, IT-Recht, Infrastruktur)

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„Langweilig wird es nicht, auch wenn man es manchmal gerne hätte. Als Neulingkann man unheimlich viel lernen.“ Er arbeite zwar nicht wenig, aber im Vergleichzu Freunden in Großkanzleien bestehe schon noch ein deutlicher Unterschied. Obdie Vor- und Nachbereitung der Hauptversammlung, oder der Verkauf von Unter-nehmensbeteiligungen, „man kommt viel herum hier im Gebäude und das machtes spannend. Mein positives Bild vom Unternehmensjuristen hat sich bestätigt.“Und der atemberaubende Ausblick über die Finanzmetropole? „Das hat mich an-fangs sehr beeindruckt, aber das verliert sich.“ Spätestens bei der regelmäßigenFeuerübung verflucht mancher Kollege den hoch gelegenen Arbeitsplatz: „Dannmüssen sie alle Stockwerke die Treppe runter.“

Julia Heise (50) hat in Bielefeld und Frankfurt studiert, den Master und Solicitorin London erworben und knapp fünf Jahre in Kanzleien gearbeitet. Eines Tages wirdsie von einem Kollegen angesprochen („Bewirb dich doch mal.“). „Sechs Monate spä-ter hatte ich den Vertrag.“ Das war 1999. Ihre Kenntnisse im internationalen Rechtkönnten den Ausschlag gegeben haben. „Aber vom Vertragsrecht bankspezifischerProdukte hatte ich damals, ehrlich gesagt, keine Ahnung.“ Heute, 14 Jahre später,sagt sie: „Es ist spannender und interessanter, als ich es mir vorgestellt habe – sonstwäre ich auch nicht so lange geblieben.“ Sie hat in den Büros der Bank in Londonund Warschau reingeschnuppert. Vom Arbeiten im „klassischen Arbeitsrecht“ biszum „ sehr schnellen, transaktionsbezogenen Arbeiten“ im Investmentbanking bietedie Rechtsabteilung die volle Bandbreite.

Da geht es einmal um die wirtschaftlichen Folgen einer winzigen Klauseländerung,ein anderes Mal um Vertragsverhandlungen, die „wie auf einem Basar“ ablaufen oder,wieder ganz anders, um die vorsichtige Annäherung an die Befindlichkeiten anspruchs-voller Kunden, ohne die eigene Schmerzgrenze aus den Augen zu verlieren. „Sie be-wegen sich immer entlang von Risiko-Analyse und Markt-Usancen“. Inzwischen stelltHeise als „Überzeugungstäterin“ das Berufsbild des Syndikusanwalts auch außerhalbder Bank vor. Denn der Syndikusanwalt ist ein Anwalt wie jeder andere Anwalt auch. //

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Rechtsanwältin Julia Heise

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aktuell

RechtsprechungTexte: Dr. Anja Pitzal

Treppenaufgang im Foyer des ehemaligenErbgroßherzoglichen Palais, heute Sitz desBundesgerichtshofs, Karlsruhe

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r rechtsprechung

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BGH: Mehr Schein als Sein gehtin Ordnung

Das Problem

Wie viel mehr Schein als Sein darf sein? Der Versuchung,bei der Selbstdarstellung ein bisschen mehr drauf zu schlagen,erliegt so mancher. Davor sind auch Anwälte nicht gefeit.Gerne wird etwas mehr personelles Substrat dargeboten, als tat-sächlich vorhanden ist. So werden angestellte Anwälte in denBriefkopf aufgenommen, obwohl sie nach innen keine echtenSozien sind. Manche Kanzlei macht das in einer Fußnotekenntlich, andere tun es nicht. Beides ist in Ordnung. Das hatder BGH bereits mehrfach entschieden: Dem Rechtssuchen-den entsteht kein Nachteil. Das angenommene Haftungssub-strat gibt es wirklich oder es wird geschaffen: Der Scheinsoziushaftet einem Mandanten wie ein Sozius – nach Rechtsscheins-gesichtspunkten. Jetzt geht sogar noch ein bisschen mehr.Der Anwaltssenat des BGH hatte folgenden Fall zu entschei-den: Zwei örtliche Sozietäten in Westfalen schließen sich nachaußen zusammen. Die Sozietät „Dr. St. und Partner“ und dieSozietät „R. & S.“ firmieren als Außensozietät unter der Kurz-bezeichnung „St. S.“ Sie verwenden einen einheitlichen Brief-kopf mit Hinweis auf den Zusammenschluss der Sozietäten,im Internet heißt es auf der Seite www.st.-s.de unter anderem:„Die Anwaltssozietät St. S. entstand aus einem Zusammen-schluss der Wirtschaftskanzleien St. [...] und R. [...].“Nach innen gingen die gemeinsamen Interessen der beidenKanzleien nicht ganz so weit. In einem Vertragsentwurf (derzwar nicht unterzeichnet, aber dann doch „gelebt“ wurde) istfestgehalten, dass jede Kanzlei weiter auf eigene Rechnungund Verantwortung handelt, dass kein Gesamthandsvermögengebildet wird und dass für Verbindlichkeiten und Regressan-sprüche nur diejenige Sozietät haftet, aus deren Verhalten dieVerbindlichkeit resultiert.

Die Leitsätze

Die Verwendung der Bezeichnung „Sozietät“ durch einen Zu-sammenschluss von Rechtsanwälten, die keine Sozietät in derForm einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, ist keineunzulässige Irreführung der Rechtsuchenden im Sinne des§ 43b BRAO, wenn die Beauftragung der zusammengeschlos-senen Rechtsanwälte dem Rechtsverkehr im Wesentlichen diegleichen Vorteile bietet wie die Mandatierung einer Anwaltsso-zietät (Abkehr von Senatsurteil vom 29. Oktober 1990 – AnwSt(R) 11/90, BGHSt 37, 220, 223 ff.).Die § 43b BRAO konkretisierende Bestimmung des § 8 BORAa.F. erfasst als Zusammenarbeit „in sonstiger Weise“ nicht nurdie im Klammerzusatz genannten klassischen Fallgestaltun-

gen einer Außen(=Schein-)Sozietät (Anstellungsverhältnis,freie Mitarbeit), sondern auch solche Formen der Zusammen-arbeit, in denen sich selbständige Rechtsanwälte oder rechtsfä-hige Sozietäten als Mitglieder einer Außen(=Schein-)Sozietätgerieren.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Die Frage, wie sich die beiden örtlichen Sozietäten demMarkt der Rechtssuchenden in ihrer Außendarstellung prä-sentieren (Internetauftritt und Briefkopf) sei als werbendesVerhalten von der Berufsausübungsfreiheit geschützt. Nichtdie Gestattung, sondern die Einschränkung der Werbungbedürfe der Rechtfertigung, so der BGH.

• Der BGH arbeitet sorgfältig heraus, dass es sich bei der ge-meinsamen Tätigkeit der beiden örtlichen Sozietäten um eineAußenscheinsozietät handelt. Diese Außenscheinsozietät imBriefkopf als „Zusammenschluss“ der örtlichen Sozietätenzu bezeichnen sei zulässig, nämlich bereits nicht irreführendgemäß § 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung („BRAO“)und § 8 Satz 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte („BORA“,a.F.). Der Begriff des Zusammenschlusses sei hinreichendvage und setze weder nach allgemeinem noch nach juristi-schem Sprachgebrauch eine bestimmte Gesellschaftsformvoraus.

• Im gemeinsamen Internetauftritt würden sich die örtlichenSozietäten in ihrer neuen Verbindung als „AnwaltssozietätSt. S.“ bezeichnen. Das sei nun zwar juristisch nicht korrekt,weil keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliege, aberdennoch nicht irreführend im Sinne des Werberechts. DerBegriff der Sozietät habe durch neue Formen anwaltlicherZusammenarbeit an Kontur verloren. Die Vorteile, die eineSozietät biete, nämlich die Spezialisierung der Anwälte, ihregegenseitige Vertretung und die interne Abstimmung und Be-ratung, biete auch die hier angetroffene Außenscheinsozietät.

• Einziger Nachteil: Ein (unzufriedener) Rechtssuchenderkönnte auf die Idee kommen, als Haftungssubjekt neben denScheinsozien (die ihm nach Rechtsscheinsgesichtspunktenhaften) die Außensozietät selbst in Anspruch zu nehmen.Damit würde er nichts erreichen, weil diese Gesellschaftrechtlich nicht existent ist. Für etwaige Kostennachteile müs-sten ihm dann die Scheinsozien aufkommen.

Die Entscheidung vom 12.07.2012 (AnwZ (Brfg) 37/11) ist in AnwBl 2012, 840 ff. mitAnm. der Redaktion abgedruckt und wird von Römermann in AnwBl. 2012, 885 ff.besprochen.

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60 / anwaltsblatt karriere

rechtsprechung

BGH: Bei nur latentemInteressenkonflikt kein Rüffel

Das Problem

Eine Rechtsanwältin war rege im Geschäft und zwar innerhalbeiner Familie. Die Eltern trennten sich und die Rechtsanwältinvertrat den Vater im Scheidungsverfahren und gegen Ansprü-che seiner (Ex-)Ehefrau auf Zugewinnausgleich. Außerdem ver-trat sie den (volljährigen) Sohn. Der Vater hatte bisher alleineden Unterhalt für den gemeinsamen Sohn gezahlt und wardazu – notfalls – auch weiterhin bereit. Um seinen Vater finan-ziell zu entlasten, verlangte der Sohn nunmehr von seinerMutter Kindesunterhalt und beauftragte dieselbe Rechtsan-wältin wie sein Vater. Der Vater zahlte der Rechtsanwältin denGebührenvorschuss für das Verfahren. Vater und Sohn fandendas völlig in Ordnung. Beide hatten ihrer Rechtsanwältin Er-klärungen unterschrieben, dass sie damit einverstanden seien,dass die Anwältin beide vertrete. Die Rechtsanwaltskammerder Anwältin sah dennoch eine Interessenkollision. Objektivbestünden zwischen den Mandanten widerstreitende Interes-sen. Verkürzt: Der Vater werde sich für den Zugewinnausgleicharm rechnen wollen, der Sohn hingegen habe für eigene Unter-haltsansprüche, die materiell-rechtlich erst einmal gegenüberbeiden Elternteilen bestünden, ein Interesse an einer hohenVermögenslage beider Elternteile. Zum Verfahren: Die Rechts-anwaltskammer erteilte der Rechtsanwältin einen belehrendenHinweis und schloss damit, dass die Anwältin verpflichtet sei,sowohl die Mandate des Vaters als auch das Mandat des Sohnesniederzulegen. Dagegen klagte die Anwältin. Der Anwaltsge-richtshof gab ihr Recht. Die Kammer legte Berufung ein undder Anwaltssenat des BGH bestätigte dem Anwaltsgerichtshofund der Rechtsanwältin: Der belehrende Hinweis war rechts-widrig.

Der (redaktionelle) Leitsatz

Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen verlangtim Interesse der Rechtspflege sowie eindeutiger und gerad-liniger Rechtsbesorgung lediglich, dass im konkreten Fall dieVertretung widerstreitender Interessen vermieden wird. DasAnknüpfen an einen möglichen, tatsächlich aber nicht beste-henden (latenten), Interessenkonflikt verstößt gegen das Über-maßverbot und ist verfassungsrechtlich unzulässig.Was den Interessen des Mandanten und damit zugleich derRechtspflege dient, kann nicht ohne Rücksicht auf die konkre-te Einschätzung der hiervon betroffenen Mandanten abstraktund verbindlich von Rechtsanwaltskammern oder Gerichtenfestgelegt werden.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Der Anwaltssenat stellte zunächst klar, dass es sich bei denMandaten von Vater und Sohn sehr wohl um dieselbe Rechts-sache handelt, bei welcher dem Rechtsanwalt eine Vertretungwiderstreitender Interessen untersagt ist. Bei verheiratetenEltern betreffe der Unterhaltsanspruch des Kindes denselbenSachverhalt wie die Ehe (und ihre Abwicklung).

• Weiter sei objektiv ein Interessenwiderspruch zwischen Va-ter und Sohn vorhanden, der nicht alleine dadurch entkräftetwürde, dass beide mit der „Doppelvertretung“ einverstandengewesen seien und der Sohn nur seine Mutter habe in An-spruch nehmen wollen. Bei einem eingeschränkten Mandat,Unterhalt nur von einem Elternteil zu verlangen, müsse derRechtsanwalt seinen Mandanten umfassend beraten unddarauf hinweisen, dass ein Unterhaltsanspruch gegen beideEltern bestehe. Bereits dieser Hinweis widerspreche denInteressen des Elternteils, das bereits von demselben Rechts-anwalt in einer ehegüterrechtlichen Auseinandersetzungvertreten werde.

• Es komme aber darauf an, ob der typisierte Interessenkon-flikt im konkreten Fall auch tatsächlich auftrete. Eine Einzel-fallprüfung, so der BGH, sei verfassungsrechtlich geboten.Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessenschränke den Rechtsanwalt in seiner Berufsfreiheit ein.Damit dürfe das Verbot nur so weit reichen, wie es geeignetund erforderlich sei, die geschützten Gemeinwohlinteressen(= die Rechtspflege und die eindeutige und gradlinigeRechtsbesorgung durch die Anwaltschaft) durchzusetzenund die Intensität des Eingriffs nicht außer Verhältnis zumZweck stehe. Mit Blick auf den konkreten Fall bestehe keinInteressenkonflikt: Alle hätten Bescheid gewusst und dieFrage des Unterhaltsanspruchs gegen beide Eltern habe sichnicht gestellt. Der Vater würde bereits Unterhalt zahlen undwäre dazu auch weiter bereit.

Die Entscheidung vom 23.04.2012 (AnwZ (Brfg) 35/11) ist in AnwBl 2012, 769 ff. mitAnm. der Red. abgedruckt.

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anwaltsblatt karriere / 61

rechtsprechung

BGH: Kein gläserner Rechtsanwalt

Das Problem

Freiheit mag nicht jeder. Als 2007 das Zweigstellenverbot fürAnwälte fiel, begrüßten das nicht alle Anwaltsvertreter. Mit Bil-ligung des Anwaltssenats des BGH wurde von der Satzungs-versammlung die Zweigstelle einer Kanzlei gleichgestellt – da-mit nicht jeder Arbeitsplatz des Anwalts gleich Zweigstellesein könne (BGH AnwBl 2010, 873). Wie auch immer: Anwältenutzen die neuen Möglichkeiten, wie dieser Fall zeigt: EinRechtsanwalt hatte seine Kanzlei in Mainz und unterhieltZweigstellen in Erfurt und Karlsruhe. Für Erfurt – daranentzündeten sich die Beanstandungen seiner für Mainz zu-ständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz – verwendete erBriefbögen, auf deren Vorderseite er allein die ErfurterAnschrift aufführte. Erst bei einem Blick auf die Rückseiteder Briefbögen erschloss sich, dass besagter Rechtsanwalt andrei Orten tätig war. Die Rechtsanwaltskammer beanstandetediesen Briefbogen als wettbewerbswidrig. Er verstoße gegen§ 10 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte („BORA“)sowie §§ 4 Nr. 11, 5a Abs. 2 UWG. Alle Standorte müssten aufder Vorderseite des Briefbogens stehen. Außerdem habe einRechtsanwalt anzugeben, an welchem Standort er seine Kanz-lei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO unterhalte und welcheStandorte „nur“ Zweigstellen seien. Der für das Wettbewerbs-recht zuständige I. Zivilsenat des BGH folgte dem Anwalts-senat des BGH und urteilte: Jede Zweigstelle ist auch eineKanzlei. Eine Irreführung der Rechtssuchenden scheide aus.

Die Leitsätze

Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine gene-relle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlichallein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die ge-schäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und de-ren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interes-sen vom Unternehmer erwartet werden kann.Ein Rechtsanwalt ist weder nach § 10 Abs. 1 BORA noch nach § 5aAbs. 2 UWG verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeitverwendeten Briefbögen sämtliche Standorte seiner Niederlas-sungen zu nennen oder durch Verwendung der Begriffe „Kanz-lei“ und „Zweigstelle“ kenntlich zu machen, wo er seine Kanzleiim Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhält.Ein Rechtsanwalt ist nach § 10 Abs. 1 BORA nicht verpflichtet,auf den für seine anwaltliche Tätigkeit in einer Zweigstelle ver-wendeten Briefbögen den Standort der Kanzlei im Sinne von§ 27 Abs. 1 BRAO anzugeben. Er hat nach dieser Bestimmungauf solchen Briefbögen nur die Anschrift der Zweigstelle undnicht auch die Anschrift der (Haupt-)Kanzlei anzugeben.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Nach § 10 Abs. 1 BORA sei jeder Rechtsanwalt verpflichtet,„seine Kanzleianschrift“ zu nennen. Bereits dem Wortlautnach genüge die Angabe einer Anschrift im Sinne einerAdresse und eine Anschrift sei unstreitig genannt. § 10 BORAnehme nicht auf den Standort Bezug und könne bereits des-halb keine Verpflichtung zur Angabe mehrerer oder allerStandorte begründen.

• Weiter gehe auch § 5a Abs. 2 UWG nicht. Danach handeleunlauter, wer die Entscheidungsfreiheit von Verbraucherndadurch beeinflusse, dass er wesentliche Informationen vor-enthalte. Das Bestehen weiterer Niederlassungen sei bereitskeine wesentliche Information. Die Präsenz eines Rechtsan-walts in seinem Büro, die bei mehreren Standorten geringerausfallen dürfte, möge zwar für einen Durchschnittsverbrau-cher bei der Anwaltswahl von Bedeutung sein. Allein dasInteresse des Durchschnittsverbrauchers an einer Informa-tion begründe aber keine Offenbarungspflicht. Einen Durch-schnittsverbraucher könne viel interessieren, zum Beispielauch die Examensnoten des Rechtsanwalts, welche dieserauch nicht ausweisen müsse. Außerdem gebe es zahlreicheGründe für eine eingeschränkte Anwesenheit des Rechtsan-walts vor Ort, wie etwa eine Teilzeittätigkeit, die alle ebenfallsnicht mitgeteilt werden müssten.

• Im Übrigen habe der Rechtsanwalt – überobligatorisch – alleStandorte angegeben. Die Rückseite werde auch beachtet.

• Die Standorte müssten auf dem Briefkopf nicht nach ihrerFunktion im Sinne der BORA unterschieden werden. Fürden Verbraucher enthalte der Umstand, welcher StandortKanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BORA und welcher Zweig-stelle sei, keinen relevanten Informationsgehalt. Für die tech-nische Einstufung einer Niederlassung als Kanzlei sei nichteinmal erforderlich, dass der Rechtsanwalt dort schwer-punktmäßig tätig sei.

Die Leitsätze der Entscheidung vom 16.05.2012 (I ZR 74/11) sind in AnwBl 2012, 69.abgedruckt. Die Entscheidung ist im Volltext im Internet unter www.anwaltsblatt.de(AnwBl Online 2012, 333) abrufbar und wird in AnwBl 2013, 8 ff. von Deckenbrockbesprochen.

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rechtsprechung

62 / anwaltsblatt karriere

AGH Hamm: Kurz vorgestellt –der „Vorsorgeanwalt“

Das Problem

Die private Vorsorge ist heute in aller Munde. Und es gibt so-gar Rechtsanwälte, die sich dem rechtssuchenden Publikumals Vorsorgeanwalt vorstellen. So ein Rechtsanwalt auf seinemBriefkopf: Zu seiner Person heißt es unter seiner Berufsbe-zeichnung „Rechtsanwalt und Notar“, weiter „VorsorgeAnwalt“.Man mag sich fragen, wie dort vorgesorgt wird und was dieserMensch tut. Zulässig ist es aber. Auch einem Rechtsanwalt darfnicht untersagt werden, nichtssagend für sich zu werben. Ge-meint ist übrigens, dass der Rechtsanwalt auf Vorsorgevoll-machten, Patienten- und Betreuungsverfügungen spezialisiertist. Und da verfügte dieser Rechtsanwalt in der Tat über Exper-tise. Die Rechtsanwaltskammer griff auch keineswegs seineFachkompetenz an, als sie ihm einen belehrenden Hinweis er-teilte, weil sie die Führung der Bezeichnung „VorsorgeAnwalt“für irreführend hielt. Die Kammer hätte keine Bedenken gegendie Verwendung der Bezeichnung „VorsorgeAnwalt“ gehabt,wenn der Anwalt den Begriff dem Rechtssuchenden kurzerläutert hätte. Einfach nackt „VorsorgeAnwalt“ hielt sie aberfür unzulässig. Das sah der Anwaltsgerichtshof Hamm, derdie Bezeichnung im Jahre 2011 noch für unzulässig gehaltenhatte, inzwischen anders. So gesehen ist dem Rechtsanwalt zu-zugestehen, dass der Begriff an Kontur gewinnt. Das eigentlichBesondere an der Entscheidung? Das anwaltliche Werberechtwar lange umkämpft. Das hängt mit dem Nimbus des Rechts-anwalts als Träger eines freien Berufs zusammen. Früher gabes Standesrichtlinien, welche die Werbung verboten haben.Das sollte das Ansehen der Anwaltschaft bewahren. Heute gilt,und das vollzieht der AGH nach, ein Rechtsanwalt darf imPrinzip so werben wie jeder andere auch.

Der (redaktionelle) Leitsatz

Die Bezeichnung „VorsorgeAnwalt“ oder „Vorsorgeanwalt“ aufdem Briefpapier eines Rechtsanwalts ist zulässig, denn aucheine – nach Art und Ton sachlich gehaltene – Bezeichnung ohneausreichenden eigenen Informationswert ist nicht berufswid-rig, solange sie nicht den rechtssuchenden Bürger gefährdet,täuscht oder etwas vorspiegelt, was der betreffende Rechtsan-walt nicht bietet.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Der AGH Hamm steckt den rechtlichen Rahmen ab: Gemäߧ 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung („BRAO“) in Verbin-dung mit § 6 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte(„BORA“) dürfe der Rechtsanwalt über seine Dienstleistungund Person informieren. Das müsse sachlich und berufsbe-zogen erfolgen. Gemäß § 7 Abs. 1 BORA dürfe der Rechtsan-walt Teilbereiche seiner Berufstätigkeit benennen, so er dortSpezialkenntnisse erworben habe und nachweisen könne.Nach § 7 Abs. 2 BORA seien jedoch Benennungen unzu-lässig, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Fach-anwaltschaft bestehe oder sie sonst irreführend seien.

• Die Werbung sei als Form der Berufsausübung von demSchutz des Art. 12 GG gedeckt. Im Lichte dieses Grundrechtsseien die berufsrechtlichen Vorschriften so auszulegen undanzuwenden, dass die Einschränkung der Anwaltswerbungin jedem Einzelfall einer besonderen Rechtfertigung bedür-fe. Erst hinreichende Gründe des Gemeinwohls könnten dasVerbot bestimmter Briefkopfgestaltungen eines Rechts-anwalts rechtfertigen. Solche Gründe lägen noch nicht inder Unklarheit oder fehlenden Aussagekraft der von demRechtsanwalt im Briefkopf genutzten Bezeichnung „Vorsorge-Anwalt“.

• Eine Irreführung der Rechtssuchenden, die ein Verbot derWerbung rechtfertigen würde, sei nicht zu befürchten. EinTeil des rechtssuchenden Publikums werde eine vage Vor-stellung von dem haben, was mit „‘Vorsorge‘ im Zusammen-hang mit anwaltlicher Beratung und Tätigkeit gemeint seinkönnte“. Selbst wer den Begriff aus sich heraus nicht verste-he, werde aber nicht getäuscht. Der Begriff beschreibe –möglicherweise nicht für sich genommen und selbsterklä-rend – aber in der Sache dennoch zutreffend und inhaltlichrichtig den Bereich des Vorsorgerechts (darunter Vorsorge-vollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsrecht unddamit im Zusammenhang stehende Themen des Pflege-,Patienten-, und Heimrechts).

Die Entscheidung vom 02.10.2012 (2 AGH 29/11) ist mit Leitsatz, Gründen undAnmerkung der Redaktion in AnwBl 2012, 1005 abgedruckt und im Volltext im Internetunter www.anwaltsblatt.de (AnwBl Online 2012, 304) abrufbar.

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EuGH: Die Grenzen desSyndikusanwalts in Europa

Das Problem

Der Präsident des polnischen Amtes für elektronische Kom-munikation klagte vor dem Gericht der Europäischen Union inerster Instanz auf Nichtigerklärung eines Beschlusses undwurde in der Sache nicht einmal gehört. Wie kann das sein?Was war passiert? Für den Präsidenten reichten zwei „Rechts-beraterinnen“ die Klage ein, die bei dem Amt beschäftigt wa-ren und vor nationalen polnischen Gerichten hätten klagendürfen. Diese polnischen Syndikusanwälte genügten demEuGH (in zweiter Instanz) aber nicht. Die Klage wurde als un-zulässig abgewiesen. Nach Art. 19 Abs. 1, 3 und 4 der Satzungdes Gerichtshofs der Europäischen Union, die auch für dasGericht erster Instanz gilt, werden die Mitgliedstaaten und dieUnionsorgane vor dem Gerichtshof durch einen Bevollmäch-tigten vertreten und dieser kann sich der Hilfe eines Beistandsoder Anwalts bedienen. Für alle anderen (nicht privilegierten)Parteien gilt: Sie müssen durch einen Anwalt vertreten sein.Und weiter: „Nur ein Anwalt, der berechtigt ist, vor einemGericht eines Mitgliedstaats [...] aufzutreten, kann vor dem Ge-richtshof als Vertreter oder Beistand einer Partei auftreten.“Wie der EuGH im Anschluss an das Gericht erster Instanz nunklarstellte, ist die Postulationsfähigkeit vor den nationalen Ge-richten eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung,um in Europa gehört zu werden. Denn nichtsdestotrotz: Manmuss unabhängiger (Rechts-)Anwalt sein.

Der (redaktionelle) Leitsatz

Ein vor den nationalen polnischen Gerichten postulationsfähi-ger Rechtsberater ist als angestellter Rechtsanwalt nach derSatzung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht vorden Unionsgerichten postulationsfähig. Im Übrigen wirkt sichdie Auslegung des Anwaltsbegriffs im Zusammenhang mitder Satzung nicht auf die Vertretung der Parteien vor denGerichten eines Mitgliedstaats aus und kann daher wederden Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung noch denSubsidiaritätsgrundsatz verletzen.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Von den „privilegierten“ Parteien abgesehen dürfe keine Par-tei vor dem Gericht Klage in eigener Sache erheben, sondernsie müsse sich eines Dritten bedienen.

• Das Erfordernis, sich eines Dritten zu bedienen, entsprecheFunktion und Stellung des Rechtsanwalts, welcher als Organder Rechtspflege im Interesse eben dieser und in völligerUnabhängigkeit seinen Mandanten vertrete.

• Dieses Verständnis der Rolle des Rechtsanwalts entsprecheder Rechtsordnung der Union und speise sich aus der ge-meinsamen Tradition der Mitgliedstaaten. Entsprechendwerde nach Unionsrecht nicht jeder als Rechtsanwalt behan-delt, der nach dem nationalem Recht eines Mitgliedstaatszur Anwaltschaft zähle oder ihr vor den Gerichten gleich-gestellt werde.

• Der Begriff des Anwalts sei vielmehr autonom auszulegenund enthalte neben der positiven Definition über berufs-ständische Pflichten auch das Negativmerkmal, dass zu demvon ihm Vertretenen keine arbeitsvertragliche Beziehungbestehen dürfe. Selbst wenn (wie hier) streng formal keinBeschäftigungsverhältnis vorliege, bestehe dennoch ein (dieVertretung vor den Unionsgerichten ausschließendes) Ab-hängigkeitsverhältnis: Eine Einflussnahme aus dem beruf-lichen Umfeld sei nicht auszuschließen, schließe damit aberdie Vertretungsbefugnis aus. Der Grad der Unabhängigkeitbleibe hinter dem eines Anwaltes zurück, der seine Tätigkeitin einer externen Kanzlei ausübe.

• Eine Verletzung des Grundsatzes der beschränkten Einzeler-mächtigung liege mit dieser Auslegung der Verfahrensord-nung nicht vor. Das Gericht erster Instanz habe Zuständig-keiten der Mitgliedstaaten, nämlich zu bestimmen, wer alsAnwalt angesehen werde, nicht angetastet. Daher sei auchder Subsidiaritätsgrundsatz nicht berührt.

• Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht verletzt. Essei nicht ersichtlich, dass die nationalen Bestimmungen,welche die Rechtsmittelführer bemüht hätten, die Unabhän-gigkeit des Anwalts in dem gleichen Maße gewährleistenwürden wie das Fehlen jedes Beschäftigungsverhältnisseszwischen dem Anwalt und seinem Mandanten.

Die Entscheidung vom 06.09.2012 (C-422/11 P und C-423/11 P) ist mit Leitsatz undAuszügen aus den Gründen in AnwBl 2012, 1003 f. abgedruckt, im Volltext im Internetunter www.anwaltsblatt.de (AnwBl Online 2012, 299) abrufbar und wird in AnwBl 2012,956 f. von Marx besprochen.

anwaltsblatt karriere / 63

rechtsprechung

Page 64: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

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kommentar

Als junger Rechtsanwalt wird man oft sofort auf den Brief-bogen der Kanzlei aufgenommen, auch wenn nur einAnstellungsverhältnis eingegangen wird. Das geschiehttypischerweise ohne Kennzeichnung wie „AngestellterRechtsanwalt“. Damit ist man – häufig, ohne weiter darübernachzudenken – zum Teil einer Schein- oder Außensozietätgeworden. Das hat schwerwiegende Rechtsfolgen (unteranderem in puncto Haftung). Und einige berufsrechtlicheFacetten. Was hat es mit dem Phänomen der Scheinsozie-tät auf sich?

Um diese Frage zu beantworten, gilt es zunächst zu klären:Was ist überhaupt eine Sozietät? Schon fangen die Schwierig-keiten an. Sicher haben die meisten Rechtsanwälte und Refe-rendare ein Bauchgefühl, was sich hinter dem Begriff der So-zietät verbergen könnte: Eine Gesellschaft, bei der alle Partnerin einen Topf wirtschaften, Mandate gemeinsam annehmen,die Haftung gemeinsam tragen. Wer näher hinsieht, dem wirdauffallen, wie unbestimmt der Begriff der Sozietät tatsächlichist. Im anwaltlichen Berufsrecht fehlt ebenso wie im allgemei-nen Berufsrecht jede Norm dazu. Die „Sozietät“ verstehendaher einige als Personengesellschaft von Rechtsanwälten,Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern (zum Beispiel Römer-mann, in: Hartung/Römermann, Berufs- und Fachanwalts-ordnung, 4. Aufl. 2008, § 59a BRAO Rdn. 4 f.), andere als Zu-sammenschluss dieser Berufsangehörigen gleich in welcherRechtsform (so zum Beispiel Deckenbrock, in: Henssler/Streck,Handbuch Sozietätsrecht, 2. Aufl. 2011, M Rn. 5 m.w.N.). Kenn-zeichen sind: Gemeinsames Auftreten, Beteiligung an gemein-samem Gesellschaftsvermögen, am gemeinschaftlichen Gewinn,an der Meinungsbildung (Stimmrecht), an der Haftung.

Eine Scheinsozietät ist nun ein Gebilde, das so aussieht,als wäre es eine Sozietät, ohne es aber in Wirklichkeit zu sein.Wozu braucht man so etwas? Zunächst aus Haftungsgründen.Angenommen, eine Anwaltskanzlei benutzt einen Briefbogenmit mehreren Anwaltsnamen darauf, ohne irgendeine Rechts-form oder eine Kennzeichnung wie „Angestellter“ anzugeben.Diese Kanzlei macht einen Fehler, eine Frist wird versäumt.Wen soll der Mandant jetzt verklagen? Sein Vertragspartner istja eigentlich der Inhaber der Kanzlei. Der Mandant kann abernicht erkennen, wer Inhaber ist. Er liefe Gefahr, die Falschenzu verklagen und damit zu unterliegen. Der BGH hat sich die-

ses Problems frühzeitig angenommen und es im Sinne von –so würde man heute sagen – Verbraucherschutz wie folgt ge-löst: Alle, die auf dem Briefbogen stehen, werden, als Partnereiner Außen- oder Scheinsozietät behandelt und haften, als wä-ren sie Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts,also unbeschränkt und gesamtschuldnerisch (siehe eingehend:BGH, Urt. v. 17.11.2011 - IX ZR 161/09, AnwBl 2012, 281).Auch für „Altschulden“, also solche, die es vor Eintritt desbetroffenen Anwalts schon gab! Deswegen prüfe jeder genau,bevor er in die Aufnahme seines Namens in die Außendarstel-lung einer Kanzlei (Briefbogen, Internet etc.) einwilligt!

Die berufsrechtliche Seite der Scheinsozietät hat den BGHim vergangenen Jahr intensiv beschäftigt. Ein Zusammen-schluss zweier Sozietäten firmierte nach außen hin „untereinem Dach“. Intern blieb es bei der Unterteilung in zweiGesellschaften. Die zuständige Rechtsanwaltskammer sah indieser Außendarstellung eine Irreführung: Die Anwältetäuschten eine größere Gesellschaft vor, seien aber in Wahrheitorganisatorisch getrennt. Das stellt, wenn es denn zutrifft,gleich zwei Rechtsverstöße dar: Einerseits eine wettbewerbs-rechtliche Irreführung (UWG), andererseits eine „unsach-liche“ Werbung (§ 43b BRAO, § 6 BerufsO). Der BGH (Urt. v.12.7.2012 – AnwZ (Brfg) 37/11, AnwBl. 2012, 840 mit Bespre-chung Römermann, S. 885) sah den Fall entspannt: „Moderne“Formen der Zusammenarbeit seien auch Anwälten nicht ver-schlossen und „irreführend“ sei der Außenauftritt nicht, dennes finde schließlich ein engeres Zusammenwirken statt.

Im Ergebnis: Zusammenarbeit von Anwälten ist nicht aufwenige „klassische“ Arten beschränkt. Auch bei sonstigen Zu-sammenschlüssen darf man gemeinsam – wie eine „Sozietät“– auftreten. Bedenkenlos sollte man diese Freiheiten aber nichtumsetzen, denn es drohen erhebliche Haftungsfolgen. //

Der Autor ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität Berlin.

Der Schein der Scheinsozietät trügtText: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Hamburg/Hannover

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existenzgründung

Fachwerk aus WestfalenText: Martin Dommer

Als Berufseinsteiger in die Provinz zu gehen, um ausdem Nichts eine erfolgreiche Kanzlei zu gründen, klingtnach Wahnsinn. Doch ohne den gehe es eben nicht,sagen Nikolaos Penteridis und Marc-Oliver Melzer ausBad Lippspringe.

Wer hierher findet, weiß, was er sucht: Weezen, Holtensen,Springe, Altenbeken.... Die vorbeigleitenden Bahnhofsschildertragen für den Nicht-Westfalen wenig zur Orientierung bei. Pa-derborn liefert einen ersten bekannten Navigationspunkt.Knapp zehn Taxi-Kilometer weiter liegt das Reiseziel: Bad Lipp-springe. Kurort, sechs Kliniken, 15.000 Einwohner.

„Ursprünglich wollten wir mit unserer Kanzlei in eine derMetropolen in Westfalen-Lippe“, sagt Nikolaos Penteridis,„Bielefeld oder Paderborn. Aber dann haben wir das hier ge-funden.“ Das hier, das ist ein altes, liebevoll restauriertes Bau-ernhaus im Fachwerk-Stil. Mit seinem rustikal-romantischenCharme zieht es den Besucher schnell in seinen Bann. DerKonferenzraum mit offenem Kamin, holzverstärkten Back-steinwänden, angrenzender kleiner Teeküche und Glasfrontzur Außenterrasse wirkt fast wie ein Wohnzimmer; wäre danicht die Regalwand mit juristischen Fachzeitschriften unddem „Psychrembel“, der Mutter des klinischen Wörterbuchs.

66 / anwaltsblatt karriere

A

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Davor auf dem Tisch, ein Tablett mit Mineralwasser, Visiten-karten und ein Aufsteller mit der neuesten Ausgabe der Zeit-schrift „Verbraucher und Recht“.

„Das Ambiente fällt jedem als erstes auf“, sagt NikolaosPenteridis. „Gerade am Anfang war dieser eye catcher bei Man-danten oft sehr hilfreich.“ Der junge Anwalt lächelt augen-zwinkernd, während er in einem der dunklen Ledersessel Platznimmt. Es sei ihm „durchaus mulmig“ gewesen bei demGedanken, einen Standort mitten auf dem Land zu wählen,„allein schon wegen der nicht unerheblichen Kosten für Miete,Makler und Büroeinrichtung.“

Das Schild in der Einfahrt weist die Partnerschaftsgesell-schaft von Nikolaos Penteridis und Marc-Oliver Melzer als Kanz-lei für Medizinrecht aus. Das sei aber längst nur noch ein Teil desGeschäftsmodells, erklärt der Fachanwalt für Medizin-, Sozial-und Versicherungsrecht. Seinen Partner Marc-Oliver Melzer,ebenfalls Fachanwalt für die drei Rechtsgebiete, kennt er schonviele Jahre – aus gemeinsamen WG- und Studentenzeiten. DieIdee, mit Medizinrecht in die anwaltliche Selbständigkeit zustarten, sei mehr zufällig entstanden: „Es war ein Dienstag, wirhatten telefoniert und diskutiert, dass es doch toll wäre, selb-ständig etwas aufzuziehen“, erinnert sich Penteridis. Kurz dar-auf sei er bei einer Folge der RTL-Serie „Dr. House“ hängenge-blieben. „Da hab‘ ich mit dem Gedanken gespielt: ,Ist das ei-gentlich alles richtig, was die machen, aus juristischer Sicht?‘“

Der fixen Idee folgte eine intensive Internet-Recherchezum medizinrechtlichen Markt: „Wir haben uns gefragt, ,Wogibt es Nischen?‘,Sind Kanzleien aus der Region auf dem Ge-biet aktiv?‘“, erzählt Penteridis. Und: „Sind es Spezialisten mitFachanwälten oder Gemischtwarenläden von A wie Abfallrechtbis W wie Wasserrecht?“ Die Freunde kamen zu dem Schluss,es zu wagen und überzeugten mit ihrem Businessplan auchden Bankberater. „Wir brauchten ja einen Kredit für das alleshier.“ Im November 2007 startete die Kanzlei. Mit Zuschüssenfür Existenzgründer von der Agentur für Arbeit. Ursprünglichhätten sie ausschließlich Medizinrecht anbieten wollen, „so-wohl für die Patienten, als auch für Kliniken und Ärzte“, sagtder Kanzleigründer. „Das ging schief. “

Warum? „Die wenigen Mandate auf diesem Gebiet werdennach unserem Eindruck unter einigen big playern verteilt underfordern viel arztrechtliche Praxis“, sagt Penteridis. „Als An-fänger kommt man da kaum rein, der Aufwand rechnet sichnicht.“ Zudem stünden Anwälte, die für beide Seiten des OP-oder Behandlungstisches stritten, schnell vor einem Vertrau-ens- und Glaubwürdigkeitsproblem bei den Mandanten.

Aufgegeben haben die Kanzleigründer deshalb nicht – imGegenteil: „Wir haben bald gemerkt, dass wir mehr Mandateaus dem Sozial- und Versicherungsrecht bekommen als ur-sprünglich prognostiziert“, erzählt Nikolaos Penteridis. Ent-

sprechend hätten sie ihr Portfolio verändert und das Geschäfts-modell „modifiziert.“ Melzer und Penteridis beraten heute nurnoch die Patientenseite. Und sie streiten auch für sie: GegenVersicherer. Gegen Kliniken. Gegen Ärzte.

Mehr als die Hälfte ihrer Mandate generiert die Kanzleiüber das Internet. Die Website wird täglich auf den neuestenStand gebracht. „Es gilt: Inhalt statt Verpackung“, wirbt Marc-Oliver Melzer, der regelmäßig alle relevanten Urteile, Facharti-kel und auch eigene Aufsätze der beiden Spezialisten ins Netzstellt. Im realen Kanzleialltag gehe es meist um „existentielleFragen“ bei den Mandaten – und oft hohe Streitwerte, erzähltsein Partner: Opfer von Arbeitsunfällen, die berufsunfähig ge-worden sind und deren private Versicherung nicht zahlen will.Eltern, deren Nachkommen durch Behandlungsfehler odertechnische Pannen missgebildet zur Welt gekommen sind unddie für eine finanzielle Entschädigung über den eigenen Todhinaus streiten, um ihre Kinder sicher versorgt zu wissen.Hausfrauen und Witwen, bei denen der Ehemann nach der OPnicht aus dem künstlichen Koma erwacht ist und deren einzigeHoffnung jetzt auf dem Geld einer privaten Rentenversiche-rung ruht. Das Leben kennt viele solcher Geschichten. Emotio-nal dürfe man sie als Profi nur sehr bedingt an sich heranlas-sen, sagt Nikolaos Penteridis, der vor dem Jura-Studium langemit Soziologie liebäugelte.

„Eigentlich wollte mein Vater, dass ich Medizin studiere“,erzählt er auf dem Weg zum Mittagessen in seinem Lieblings-Burger-Lokal in Paderborn. Seine Eltern, die aus Griechenlandstammen, betrieben mehr als 25 Jahre eine Taverne in BadSalzuflen. Die Kinder sollten es einmal besser haben – fern deraufreibenden Gastronomie. Ihr Vorbild, sagt der junge Anwaltheute, habe ihm den Schritt in die eigene Selbständigkeiterleichtert. „Den Gefallen Arzt zu werden, habe ich meinemPapa zwar nicht getan, aber Anwalt findet er auch ganz in Ord-nung.“ Der 33-Jährige mit dem kahl rasierten Schädel unddem stoppelkurzen, dunklen Vollbart lacht fröhlich. Es ist einansteckendes Lachen.

Die Zufriedenheit ihrer Mandanten überprüfen Melzer undPenteridis regelmäßig mit Feedback-Bögen an ihre Klienten.Der größte Fehler eines Anwalts, sagt Nikolaos Penteridis, beste-he darin, „Dinge zu versprechen, die nicht realistisch sind, oderjuristische Prognosen abzugeben, ohne bis ins Detail geprüftund analysiert zu haben.“ Laufe dann etwas schief, seien die Ent-täuschung und der Vertrauensverlust nie wieder wettzumachen.Der gute Ruf wäre dahin. Marc-Oliver Melzer sieht das ähnlich:„Hier wird keiner vom Hof fahren“, sagt er, „der keine realisti-sche Erfolgseinschätzung für seinen Fall bekommen hat.“ Bis-lang hat sich dieses Berufsethos ausgezahlt. Marc-Oliver Melzerund Nikolaos Penteridis bekommen mittlerweile Mandate ausdem gesamten Bundesgebiet. Bauernhaus hin, Provinz her. //

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Viel Lärm um nichts?

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eein Freund dazu geraten habe. Die Belieferungen seien zuunterschiedlichsten Zeiten zwischen 22.00 Uhr abends und6.00 Uhr morgens erfolgt. Dabei seien nicht nur die Motoren-geräusche und das Auf- und Zuklappen der Fahrzeugtüren stö-rend, sondern insbesondere der eigentliche Entladevorgang:zunächst würden hydraulische Rampen betätigt, anschließendseien zur Entladung beräderte Gitterboxen verwendet worden,welche ein lautes, metallisches Klappern verursachten. Jeweilsdonnerstags sei die Belieferung durch ein Fahrzeug mit einerKühlanlage erfolgt, welche auch während der Be- und Entlade-tätigkeit in Betrieb gewesen sei und ein lautes Geräusch verur-sacht habe.

Durch die Ruhestörungen sei er regelmäßig aufgewacht,weshalb er häufig unter erheblicher Tagesmüdigkeit und Kon-zentrationsstörungen leide. Rückführbar auf diese Umständekomme es bei ihm auch tagsüber immer wieder zu innererUnruhe, Nervosität und er erleide hierauf rückführbar auch re-gelmäßig Schweißausbrüche. Die Symptome sowie die Rück-führbarkeit der Symptome auf die Ruhestörung ergeben sichauch aus dem in der Anlage 4 (*) beigefügten ärztlichen Attest.Durch seinen Alltag als alleinerziehender Vater sei er aber aufruhigen Schlaf und seine Gesundheit angewiesen. Deshalb seier langsam am Ende seiner Kräfte. Es müsse daher dringendetwas geschehen. Mit Schreiben vom 11. August 2011 habe erder N-Warenhandelsgesellschaft mbH bereits selbst die Ruhe-störungen angezeigt und um sofortige Abhilfe gebeten (*). DasAntwortschreiben der N-GmbH vom 21. September 2011 liegevor (Anlage 5).

Er habe auch schon darüber nachgedacht, dass er bei Ver-kauf des Hauses mittlerweile gehalten sei, auf die nächtlichenRuhestörungen durch die Liefertätigkeiten auf dem Nachbar-grundstück hinzuweisen, was dazu führen würde, dass er vor-aussichtlich mindestens 5 % als Preisabschlag hinnehmenmüsste. Derzeit stehe ein Verkauf des Hauses allerdings nichtan. Es gehe ihm momentan ausschließlich darum, wieder inRuhe schlafen zu können und möglicherweise auch für den ge-raubten Schlaf und dessen Folgen „entschädigt“ zu werden. Soum die 1.000,00 € seien aus seiner Sicht angemessen.

examen

Anwältinnen und Anwälte arbeiten anders als Richterinnen oder Richter. Sie müssennicht nur das Recht kennen, sondern auch das Beste für ihre Mandanten herausholen.Gerade im Zivilprozess kommt es dafür nicht nur auf die richtige Beurteilung dermateriellen Rechtslage an, sondern auf eine sorgfältige Würdigung des Sachverhaltsund Erfahrung mit den Möglichkeiten des Prozessrechts. Gerade deswegen ist derAktenvortrag aus Anwaltssicht im Zweiten Staatsexamen so anspruchsvoll – undzahlt sich gute Vorbereitung aus. Den nachfolgenden Original-Aktenvortrag aus demBereich „Zivilrecht aus anwaltlicher Sicht“ hat das Gemeinsame Justizprüfungsamtder Länder Berlin und Brandenburg zur Verfügung gestellt.

Rechtsanwalt Dr. Klaus Möller, Grüner Weg 1, 12359 Berlin

Dr. Klaus MöllerFachanwalt für StrafrechtDr. Juliane Woitaski*Fachanwältin für Steuerrecht* angestellte Rechtsanwältin

Berlin, den 28. Oktober 20111. Aktenvermerk:

Es erscheint Herr Karsten Brückner, wohnhaft WismarerStraße 45, 12207 Berlin, und überreicht folgende Unterlagen:

· Grundstückskaufvertrag vom 9. Oktober 2006 als Anlage 1 (*);· Bauerrichtungsvertrag vom 7. Oktober 2006 als Anlage 2 (*);· Selbst verfasstes Lärmprotokoll als Anlage 3;· Ärztliches Attest vom 10. Oktober 2011 als Anlage 4 (*);· Schreiben der N-Warenhandelsgesellschaft mbH vom

21. September 2011 als Anlage 5.

Herr Brückner berichtet folgenden Sachverhalt:Er sei nach dem Tod seiner Frau alleinerziehender Vater vonzwei Töchtern im Alter von vier und sechs Jahren. Bereits imJahr 2006 habe er das Grundstück Wismarer Straße 45 zumKaufpreis von 79.000,00 € erworben und mit einem Einfami-lienhaus bebaut, für welches er auf der Grundlage des über-reichten Bauerrichtungsvertrages 116.750,00 € gezahlt habe.Unmittelbar neben seinem Grundstück befinde sich die Super-markt-Filiale „N“ mit der Anschrift Wismarer Straße 47. Diesebetreibt die N-Warenhandelsgesellschaft mbH, welche imÜbrigen auch Eigentümerin des Nachbargrundstücks sei. ImÜbrigen befänden sich im näheren Umfeld des Hauses desHerrn Brückner fast nur Wohnhäuser und gelegentlich kleineKneipen und Läden.

Etwa seit Anfang dieses Jahres gäbe es in unregelmäßigenAbständen immer wieder nächtliche Ruhestörungen, weilLieferwagen die anliegende Supermarktfiliale belieferten.Nachdem die Belästigung immer größer geworden sei, habe erab dem 21. April 2011 begonnen, Protokoll zu führen, weil ihm

ExamenAktenvortrag

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HerrnKarsten BrücknerWismarer Straße 4512207 Berlin

Berlin, den 21. September 2011

Ihr Schreiben vom 11. August 2011

Sehr geehrter Herr Brückner,

Ihr Schreiben, mit dem Sie uns für Ihren fehlenden Schlaf ver-antwortlich machen wollen, habe ich erhalten. Dazu kann ichnur Folgendes sagen:

Ob unsere Filiale in der Wismarer Straße 47 tatsächlich zuden von Ihnen genannten Zeiten beliefert worden ist, könnenwir nicht sagen. Darauf kommt es aber auch gar nicht an, weildas Ganze ja wohl kaum so laut gewesen sein kann, dass mandeswegen nicht mehr schlafen kann.

Darüber hinaus steht Ihnen als Grundstücksnachbar auchkeinerlei Rechtsgrundlage zur Seite. Und im Übrigen wärenwir auch nicht für die Anlieferungen selbständiger Unterneh-mer verantwortlich, da wir mit denen vertraglich nur regelnkönnen, was geliefert wird, aber nicht, wann geliefert werdensoll. Das entscheiden die Unternehmen ganz alleine.

Mit freundlichem Gruß

Müller-Geschäftsführer-

Herr Brückner erteilt das Mandat und bittet nunmehr um an-waltliche Beratung und ggf. Durchsetzung seiner Ansprüche.

2. Weiterer Vermerk:

Darüber hinaus habe ich Einsicht in das Grundbuch genom-men und feststellen können, dass die N-Warenhandelsgesell-schaft mbH Eigentümerin des Grundstücks Wismarer Straße47, 12207 Berlin, ist.

3. Akte mit neuem Aktenzeichen anlegen.

4. Wv.: sodann.

gez. Dr. Möller-Rechtsanwalt-

Anlage 3

Lärm wegen Belieferung des „N“-Supermarktes:

Tag Uhrzeit

21. April 2011 ca. 2.30 bis 2.50 Uhr22. April 2011 ca. 4.20 bis 4.50 Uhr23. April 2011 ca. 1.10 bis 1.40 Uhr28. April 2011 ca. 2.30 bis 2.50 Uhr30. April 2011 ca. 4.30 bis 4.55 Uhr3. Mai 2011 ca. 23.15 bis 0.20 Uhr7. Mai 2011 ca. 3.30 bis 4.00 Uhr11. Mai 2011 bis 10. Juni 2011 täglich ca. 0.15 bis 0.30 Uhr15. Juni 2011 ca. 23.30 bis 0.15 Uhr19. Juni bis 7. August 2011 täglich zwischen 3.30

und 4.15 Uhr29. August 2011 ca. 3.30 und 4.15 Uhr2. September 2011 ca. 3.30 und 4.15 Uhr5., 6. 8. und 12. September 2011 jeweils ca. 3.30 und 4.15 Uhrab 15. September 2011 bis heute fast täglich zwischen

2.30 und 3.15 Uhr

Anlage 5

N-Warenhandelsgesellschaft mbH

Goerzallee 103, 12207 BerlinGeschäftsführer: Guido Müller

examen

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anwaltsblatt karriere / 71

LösungsskizzeNachfolgend finden Sie eine Lösungsskizze, die die Schwerpunktedes Falles aufgreift. Der ausführliche originale Lösungsvermerk desGemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin undBrandenburg ist unter www.anwaltsblatt-karriere.de abrufbar. DieAufgabenstellung ist an eine Entscheidung des Landgerichts Berlinvom 1. Oktober 2010 (20 O 519/09) angelehnt.

I. Mandantenbegehren

Schnellstmögliche Unterlassung der nächtlichen Ruhestörungund Entschädigung in Form von Schmerzensgeld.

II. Anspruch des M gegen die N-GmbH auf Unterlassungkünftiger nächtlicher Ruhestörung durch Belieferung derN-Supermarktfiliale, aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 906BGB

· Eigentum des M müsste in anderer Weise als durch Entzie-hung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt wordensein und insoweit Wiederholungsgefahr bestehen.

· N-GmbH als mittelbarer Handlungsstörer im Sinne des§ 1004 BGB richtiger Anspruchsgegner, weil sie Störungendurch die selbständigen Unternehmer in adäquat zurechen-barer Weise verursachte. Kenntnis möglicher Belästigungendurch störende Dritthandlungen und deren Duldung ist da-für ausreichend.

· Nächtliche Lärmbelästigungen sind wesentliche Beeinträch-tigung des Eigentums des M. Duldungspflicht bestimmterStörungen aus nachbarrechtlichen Lebensverhältnis nach§ 906 Abs. 1 S. 1 BGB besteht nicht, weil Grenze der Zumut-barkeit überschritten.

· Beurteilung der Intensität einer Geräuscheinwirkung nach§ 3 LImschG Berlin und TA-Lärm. Verbot der Lärmverursa-chung zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Weil Geräuschimmissio-nen über Richtwerten liegen, ist Art der baulichen Nutzungam Standort des Wohnhauses nach BauNVO irrelevant.

· Die von M dargestellten Lärmbelästigungen müssten sichbeweisen lassen.

· Lärmprotokoll des M dürfte Anforderungen an substantiier-ten Sachvortrag genügen.

· Geschäftsinterne Dokumentation der N-GmbH dürfte derenBestreiten mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO ausschlie-ßen, da Kenntnis über Lieferzeiten möglich sein sollte. So-fern hinreichend qualifiziertes Bestreiten der N-HmbHdurch konkreten Vortrag, warum die Aufzeichnungen von Munzutreffend, gelingt: dann lediglich Parteivernehmung desM als Beweismittel möglich (nur mit Einverständnis derGegenseite, § 447 ZPO, oder von Amts wegen, § 448 ZPO).

examen

Vermerk für die Bearbeitung1. Begutachten Sie die Angelegenheit aus anwaltlicher Sicht unter

Berücksichtigung der Beweislage. Dabei ist – gegebenenfalls auchhilfsweise – auf alle im Sachverhalt angelegten Rechtsproblemeeinzugehen. Stellen Sie dar, welche Vorgehensweise demMandanten zu empfehlen ist, welchen Verlauf ein Verfahren ggf.nehmen würde und welche Anträge zu stellen wären.Bearbeitungszeitpunkt ist der 28. Oktober 2011.

2. Die Formalien (Unterschriften, Vollmachten, etc.) sind in Ordnung.3. Von dem Abdruck der mit einem (*) versehenen Anlagen wurde

abgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sie den vomMandanten vorgetragenen Inhalt haben.

4. Darüber hinaus ist zu unterstellen, dass sämtliche baurechtlichenVorgaben erfüllt worden sind. Baurechtliche Fragen sind dahernicht zu erörtern.

5. Es ist davon auszugehen, dass die Motorengeräusche einesLieferwagens und dessen Entladevorgang Geräuschimmissionenvon 60 bis 70 dB(A) verursachen. Weiterhin ist davon auszugehen,dass Geräuschimmissionen von 60 dB(A) etwa doppelt so starksind wie solche von 50 dB(A).

6. Die Wismarer Straße und die Goerzallee liegen im Gerichtsbezirkdes Amtsgerichts Schöneberg und des Landgerichts Berlin.

7. Die maßgeblichen Gesetze sind in der aktuellen Fassung anzuwen-den. Überleitungsvorschriften sind nicht zu prüfen.

§ 3 LImschG Berlin hat folgenden Wortlaut:Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen,durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

Auszug aus der Technischen Anleitung zum Schutz gegenLärm - TA Lärm:6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb vonGebäudenDie Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen fürImmissionsorte außerhalb von Gebäudena) in Industriegebieten 70 dB(A)b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A)

nachts 50 dB(A)c) in Kerngebieten, Dorfge- tags 60 dB(A)

bieten und Mischgebieten nachts 45 dB(A)d) in allgemeinen Wohngebieten tags 55 dB(A)

und Kleinsiedlungsgebieten nachts 40 dB(A)e) in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A)

nachts 35 dB(A)

Zugelassene Hilfsmittel:a.) Schönfelder, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung)b.) Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetzec.) Trojahn, Gesetze über die Berliner Verwaltung oder

v. Brünneck / Dombert, Nomos Texte Landesrecht Brandenburgd.) Palandt, Bürgerliches Gesetzbuche.) Thomas / Putzo, Zivilprozessordnung

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examen

72 / anwaltsblatt karriere

· Gegenseite benennt Zeugen als Beweismittel und M man-gels gleichwertiger Zeugen „beweislos“: Mögliche Anhörungdes M wegen Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit.Verwertung der Anhörung des M auch, wenn keine Beweis-würdigung durchzuführen ist, weil Gegenseite keine Zeugenbenennt? Teilweise bejaht, sonst Gebotensein der Anhörungabhängig davon, dass Gegner für „Vier-Augen-Gespräche“o.ä. Vorgänge formalen Zeugen präsentiert. Voraussetzungalso: Beweis zuvor nach den Regeln des Strengbeweises.

· Hinreichende Erfolgsaussicht der Beweisbarkeit (+), zudemungewiss, ob überhaupt qualifiziertes Bestreiten erfolgt.

Hinweis: a.A. vertretbar, Anspruch müsste dann im Rahmen derBeweisprognose scheitern.

· Wiederholungsgefahr (+), bei Bejahung wesentlicher Beein-trächtigung vermutet (s.o.), Widerlegung gelingt N-GmbHnicht.

· Keine Duldungspflicht nach § 1004 Abs. 2 BGB.· Unterlassungsanspruch des M gegen N-GmbH aus §§ 1004

Abs. 1 S. 2, 906 BGB (+).

III. Anspruch des M gegen die N-GmbH auf Zahlung einesSchmerzensgeldes in Höhe von 1.000 Euro

1. Aus § 823 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 2 BGB

Schmerzensgeldanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 253Abs. 2 BGB (+).

2. Aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB i.V.m. § 253 Abs. 2 BGB

Schmerzensgeld aus nachbarrechtlichem Ausgleichsanspruchnach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB (-) ist kein Schadensersatzanspruch.

3. Aus §§ 823 Abs. 2, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 LImschG Berlin

Anspruch auf Schmerzensgeld aus §§ 823 Abs. 2, 253 Abs. 2BGB i.V.m. § 3 LImschG Berlin (= Schutzgesetz) (+).

4. Höhe des Schmerzensgeldes

Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion:Beachtung der wiederkehrenden Ruhestörungen über siebenMonate, Intensität des Lärms und Ausmaß der körperlichenFolgen der Ruhestörung. Danach 1.000 Euro angemessen.

Hinweis: Mit entsprechender Begründung dürften hinsichtlich derHöhe des Schmerzensgeldes alle Auffassungen vertretbar sein.

IV. Weiteres Vorgehen und prozesstaktische Erwägungen

1. Vorgehen hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs

N-GmbH lehnte mit Schreiben vom 21. September 2011Einwirkung auf Lieferanten ab. Unterlassungsanspruch istnunmehr gerichtlich geltend zu machen.

Zuständigkeit für Unterlassungsklage: Landgericht Berlingem. § 24 ZPO örtlich zuständig. Streitwert: Wertminderungdes Grundstücks, hier 5% angemessen (= 9.787,50 Euro),damit gem. §§ 23, 71 GVG sachliche Zuständigkeit des Land-gerichts.

Beachte Eilbedürftigkeit: Antrag auf Erlass einer einstweili-gen Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO. Landgericht Berlin alsHauptsachegericht nach §§ 937 Abs. 1, 943 ZPO zuständig.Glaubhaftmachen von Verfügungsanspruch und -grund,§§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO erforderlich, z.B. durch eides-stattliche Versicherung des M und Lärmprotokoll. Begrün-dung besonderer Dringlichkeit durch Vorlage des Schrei-bens der N-GmbH zur Zurückweisung von Verantwortung.Rechtfertigung der Vorwegnahme der Hauptsache nach§ 940 ZPO, weil M erneut nächtliche Ruhestörungen drohen.

Bei Formulierung des Antrags Berücksichtigung der An-drohung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 2 ZPO.

2. Vorgehen hinsichtlich des Anspruchs auf Schmerzensgeld

Vermeidung des Kostenrisikos aus § 93 ZPO bei sofortigemAnerkenntnis durch außergerichtliche Geltendmachungdes Anspruchs. Nach erfolglosem Fristablauf: gerichtlicheGeltendmachung im Klageweg (Zahlungsklage!) beimAmtsgericht Schöneberg.

Beachte: unbezifferter Klageantrag unter Angabe eines Min-destbetrages.

Zinsanspruch aus §§ 286, 288 Abs. 1 BGB.

Hinweis: Auch vertretbar: Nach Rücksprache mit MandantenUnterlassungs- und den Schmerzensgeldanspruch in einer Klagezu verbinden.

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mandantenfragebogenm

Alles hängt mit allem zusammenProf. Peter L. Schwenkow ist Konzertveranstalter, Kulturmanager, Politiker und auchHochschullehrer. Vor allem ist er aber Vorstandsvorsitzender der DEAG DeutscheEntertainment AG, die aus einem von ihm 1978 gegründeten Konzertveranstalterhervorgegangen ist. Im Laufe der Jahre entstand ein Konzern, der im Bereich Live-Entertainment und Entertainment-Services international aktiv ist und alles bietetvon Klassik über Show, Musical, Varieté, Rock, Pop, Schlager bis hin zu Volksmusik.Von 2006 bis 2011 war Schwenkow Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus. Seit2009 ist er Professor für Veranstaltungswesen an der Hochschule für Musik undTheater Hamburg. Natürlich braucht ein Vorstandsvorsitzender immer wiederRechtsrat – ohne Anwälte geht es nicht.

Wer muss kämpferischer sein: Im Idealfall kämpfen Mandant und Anwalt mit gleicher Kraft und gleicherMandant oder Anwalt? Geschwindigkeit, aber es ist sicherlich hilfreich, wenn der Anwalt die kämpferischen

Qualitäten des Mandanten kanalisiert.

Wenn Sie einen Anwalt auswählen: In der heutigen Zeit vordringlich auf die Kompetenz und Expertise. Gesellschafts-Worauf achten Sie? rechtler brauchen eine andere Qualifikation als Prozessanwälte, Juristen im Immobi-

lienrecht haben eine völlig andere Qualifikation als Spezialisten für börsennotierteUnternehmen.

Was schätzen Sie an Ihrem Anwalt Kompetenz, Ruhe, Übersicht und das Vermögen, jederzeit aus ähnlich gelagertenam meisten? Fällen Vergleichsbeispiele heranziehen zu können.

Gibt es einen Punkt, der Sie bei Man sagt ja, dass Anwälte nicht rechnen können, was häufig stimmt – aber störenAnwälten so richtig stört? tut mich, wenn der Anwalt versucht, Unternehmer zu spielen.

Was darf ein Anwalt bei Ihnen kosten? Wir haben zwei konzerneigene Juristen und deshalb sind externe Anwälte meistensSpezialisten. Ein guter Stundensatz ist okay. Es gibt eine Schmerzgrenze, da fängt esan weh zu tun.

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Lang Lang, Peter Schwenkow und David Garrettbei der Verleihung der Goldenen Kamera 2013.

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report

Keine Frage – ein Auslandsaufenthalt in Skandinavien ist exo-tisch. Doch wer den Sprung in den Norden gewagt hat, bereutes je kaum. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Entscheidungeher aus Verlegenheit (weil einer der wenigen Restplätze imErasmus-Programm der Heimatuni im Norden liegt) oder ausÜberzeugung (weil man sich einem der nordischen Länderdurch Urlaube oder Freunde verbundenfühlt) gefallen ist. Der Grund: In Nor-wegen, Schweden, Dänemark, Finnlandund Island locken ein internationalorientiertes Umfeld sowie gute Studien-und Lernbedingungen.

Wer ganz klassisch ein Auslandsse-mester im Jura-Studium machen möch-te, sollte sich über die Kooperationspro-gramme seiner Universität informieren.Diese bieten fast alle einige Ziele im ho-hen Norden an. Das spart nicht nursämtliche Gebühren, sondern auch eineMenge Organisationsaufwand. Auf jeden Fall ist für eine er-folgreiche Bewerbung meist ein Sprachnachweis in Englischvorzulegen. Während die Auswahl englischsprachiger Kursean kleineren Universitäten wie zum Beispiel Reykjavik in Is-land eingeschränkt ist, hat die Universität Oslo mit weit mehrals 20 Kursen ein großes Angebot. Dennoch ist die Anrechen-barkeit von Studienleistungen nach wie vor eher begrenzt undes ist empfehlenswert, sich darüber im Voraus zu informieren.Je nach Universität können ein Fremdsprachenzertifikat undunter Umständen einige Kurse für Grundlagen oder Schlüssel-qualifikationen angerechnet werden. Wer eine gewisse Min-destanzahl von Kursen belegt, sichert sich eine Freischuss-verlängerung.

An skandinavischen Universitäten können Studierende vorallem andere Arbeitsmethoden als an deutschen juristischenFakultäten erleben. Die Kurse sind mit oft nur 15 bis 20 Studen-ten sehr klein. In Schweden stehen Gruppenarbeit, Diskussio-nen und das Vorweisen einer „eigenen Meinung“ an vordersterStelle. Eigenbrötler haben keine Chance. Wer Abwechslung von

Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft zurLösung von Fällen sucht, kann sich beiGruppenreferaten und Essays auspro-bieren. Ganz nebenbei können Studie-rende in einem skandinavischen Landihr Rechtsenglisch verbessern. Und die-jenigen, die außerdem Lust auf eine eherselten gesprochene Sprache haben, kön-nen noch einen Sprachkurs belegen:Norwegisch, Schwedisch und Dänischgelten für Deutsche mit Englischkennt-nissen als relativ leicht erlernbar. Undmit den neuen Sprachkenntnissen

kommt man nicht nur besser mit einheimischen Studenten inKontakt. Für ein Praktikum oder eine Referendariatsstation ineiner Kanzlei oder Außenhandelskammer hat man wesentlichbessere Chancen. Anlaufstelle sind nicht nur die Außenhan-delskammern, sondern auch die Deutsch-Nordische Juristen-vereinigung oder das Auswärtige Amt.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Masterstudium in Skandi-navien. Doch das überschaubare Angebot sollten sich Interes-senten genau ansehen. Viele Programme sind sehr speziell. Dagibt es zum Beispiel einen LL.M. in Seerecht (Oslo), Polarrecht(Akureyri, Island), Umweltrecht oder Arbitration (Stockholm).Um einen Platz zu bekommen, muss ein Bewerber herausste-chen. Das ist gar nicht so einfach: In Schweden beispielsweise

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r report

Geheimtippim NordenSkandinavien: Internationales Umfeld für Studierende, Referendareund junge Anwälte

Text: Marieke Greif

Einen großen Trend gibt es in derJuristenausbildung: Ohne Fremdsprachengeht es nicht mehr. Anwaltsblatt Karrierestellt daher vor, welche MöglichkeitenStudierende und Referendare für einenAuslandsaufenthalt haben.

Bisher in dieser Serie:Heft 1/2011 USAHeft 2/2011 FrankreichHeft 1/2012 BeneluxHeft 2/2012 England

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report

Studien-beginn

ErstesStaats-examen

Vorab-informationWelcheAuslands-kooperationenhat meineUniversität? Be

werbung+Finanzierung

8-12Monate vorher:Bewerbungum

Auslandssemester undggf.Stipendium

Bewerbungsunterlagen

zusammentragen,insbes.Empfehlungsschreiben

Bewerbung

Ggf.Essay,Motivationsschreiben; Fristen beachten

(meist zwischen Dezember bisMitteApril)

Anreise+Unterkunft

abErhalt derZusageder Auslandsuni,

spätestens3Monate vorher

Bewerbung

min.6Monate vorher

Anreise+Unterkunft

3Monate vorher

Unterkunftundggf.

Sprachkurs

Auslandssemester Praktikum LL.M. Studium

wird weniger Wert auf Noten als auf Vielfalt bei der Auswahlder Studenten gelegt. Während an der Universität Lund ungefährein Drittel der Austauschstudenten aus Deutschland kommen,sind im diesjährigen LL.M.-Programm „European BusinessLaw“ nur drei von rund 25 ausländischen Studenten deutsch.Hat man einen Platz ergattert, kann man sich als EU-Bürgerdafür über die staatliche Finanzierung der Hochschulen freu-en: Ein LL.M. in Skandinavien kostet in der Regel nichts.

Und nicht nur das. Auch die allgemeine Organisation undBetreuung wird regelmäßig hoch gelobt. Viele skandinavischeUniversitäten garantieren ihren internationalen Gaststudenteneinen Platz in einem Studentenwohnheim und bei der Begrü-ßungsveranstaltung bekommt man auch schon mal eine Pre-paid-Karte für das Handy überreicht. Nicht übersehen werdendarf allerdings, dass die Lebenshaltungskosten in den skandi-navischen Ländern etwas höher sind als in Deutschland. Mitungefähr 1.000 Euro muss monatlich mindestens gerechnetwerden. Neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeitendurch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DA-AD), Begabtenförderungswerken oder Studienkredit, vergibtdie schwedische Kanzlei Mannheimer Swartling jährlich einStipendium für ein Auslandsstudium in Schweden.

Und was bringt einem ein Auslandsaufenthalt in Skandina-vien? Sicher ist: Die Kenntnis einer skandinavischen Spracheund Kultur ist eine sehr spezielle Nische. Doch was zählt, istdas Engagement, sich in einem internationalen Umfeld zu be-wegen, über den Tellerrand zu blicken und Neuland zu be-schreiten. Das kann ein Bonus bei Kanzleien sein. Und nichtzuletzt die auf Gruppenarbeit konzentrierte Arbeitsweise er-möglicht es, genau die Fähigkeiten zu entwickeln, die man spä-ter auch braucht. Skandinavien könnte ein Geheimtipp sein.

Hilfreiche InternetadressenAllgemein:

www.llmstudy.comwww.llm-guide.com

www.studyinfinland.fiwww.studyinnorway.nowww.studyinsweden.sewww.studyindenmark.dkwww.studyiniceland.is

Praktikum/Referendariatsstation:

www.ahk.dehttp://ahk.de/ahk-praktika/wahlstationen-fuer-rechtsrefrendarewww.dnjv.orgwww.elsa.org/traineeships.html

Stipendium der Kanzlei Mannheimer Swartlinghttp://www.mannheimerswartling.se/en/Career/As-a-lawyer/International-Opportunities/Scholarship/

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Cambridge Certificate ESOL

(English for Speakers of Other Languages)

mindestens CAE (Certificate of Advanced English)(entspricht etwa dem Niveau C1 des GemeinsamenEuropäischen Referenzrahmens)

Dauer: rund 5 Std. (5 Teile)Kosten: 160 – 220 EuroErgebnis nach zwei Wochen (computer-based)oder vier Wochen (paper-based)Längere Gültigkeit als die anderen Tests!

www.cambridgeesol.de

PTE

(für Finnland)(The Pearson Test of Academic English)

62 (entspricht etwas mehr als 90 iBT/ 6.5 IELTS)Punkteskala 0 – 90Dauer: 3 Std.Kosten: 255 US DollarOrt: Berlin, Frankfurt/M., MünchenErgebnis nach rund fünf Tagen

anwaltsblatt karriere / 79

report

ZweitesStaatsexamen

Referendariats-beginn

Bewerbung

BewerbungReferendariat

Unterschiededer Bundesländer: Welche

StationenkönnenimAuslandabgeleistet

werden?

Bewerbung

AHK/AuswärtigesAmt (zentral)

Anreise+Unterkunft

3Monate vorher

Anreise&Unterkunft

3Monate vorher

Verwaltungs-station

Wahlstation

Termin für die Prüfungzur Erlangung desSprachnachweises:i.d.R. 1 – 2 Monatevor der Bewerbung(Ergebnis kann meistnachgereicht werden)Gültigkeit: 2 Jahre

SprachnachweisIELTS

(International English Language Testing System)gefordertes Niveau für einen Master:

6.0 – 6.5 („competent user“), davon kein Teil unter 5.5Punkteskala 0 – 9Dauer: ca. 3 Std. (4 Teile)Kosten: 210 EuroOrt: in 14 Städten DeutschlandsErgebnis nach rund zwei Wochen

http://www.britishcouncil.de/ielts

TOEFL

(Test of English as a Foreign Language)

iBT: 80 – 92 (internet-based)Punkteskala 0 – 120Dauer: ca. 4,5 Std. (4 Teile)Kosten: 240 US Dollarzahlreiche Testzentren deutschlandweitErgebnis nach 10 Tagen (elektronisch)

http://www.ets.org/toeflwww.toefl-ibt.de

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report

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Masterprogramme in Skandinavien

Land Universität Programm Bewerbungsfrist Dauer Sprache Gebühren Lebens- Weitere(Programmbeginn (in ) haltungs- Informationenjährlich zum kosten (proWintersemester) Monat in )

Dänemark Universität Kopenhagen Master in Law (LL.M.) 1. April min. 2 Jahre Engl./Dänisch – ca. 800 http://jura.ku.dk/english/education/llm/

Finnland Universität Helsinki International Master in 31. Januar 2 Jahre Englisch – 700 bis 1000 http://www.helsinki.fi/llm/International Business Law andPublic International Law (MICL)

Universität Ostfinnland Master in International and 31. Oktober 1 Jahr Englisch 8.000 http://www.uef.fi/energyllm/(Joensuu) European Energy Law and Policy Programm

(LL.M.) beginnt imJanuar!

Universität Lappland Master of International and Ende Januar 1 Jahr Englisch – http://www.ulapland.fi/InEnglish/Units/Comparative Law (MICLaw) Faculty_of_Law/Studies/Degree_(Schwerpunkt „Arctic Law and Programmes/Master_of_International_Governance“ oder „Transcultural and_Comparative_Law.iw3Business Law“)

Universität Turku Master's Programme in Law and Ende Februar 2 Jahre Englisch – http://www.utu.fi/en/units/law/Information Society (LIS) studying/masters-degree-program/

Pages/home.aspx

Universität Åbo (Turku) Master's Degree Programme in 15. Februar 2 Jahre Englisch – http://www.abo.fi/institution/International Human Rigths Law en/humanrightsmaster(M.Soc.Sc.)

Island Universität Akureyri Master in Polar Law (LL.M.) 5. Juni 1 oder Englisch ca. 350 ca. 700 http://english.unak.is/law/page/polarlaw(Zulassung alle 2 Jahre) 2 Jahre Anmelde-

gebühr

Universität Island Master in Natural Resources and 1. Februar für 1 Jahr Englisch ca. 350 http://english.hi.is/school_of_social_International Environmental Law Studienbeginn Anmelde- sciences/faculty_of_law/llm_natural_(LL.M.) sowohl im Herbst gebühr resources_and_international_

desselben, als auch environmental_lawFrühjahr des darauffolgenden Jahres.

Norwegen Universität Oslo Master of Laws (LL.M.) in 15. April 1,5 Jahre Englisch – ca. 1.500 http://www.uio.no/english/studies/Maritime Law programmes/maritime-master/

Master of Laws (LL.M.) in 15. April 1,5 Jahre Englisch – http://www.uio.no/english/studies/Public International Law programmes/pubint-master/

Master of Laws (LLM) in 15. April 1,5 Jahre Englisch – http://www.uio.no/english/studies/Information and Communication programmes/ictlaw-master/index.htmlTechnology Law

Master of Philosophy in the 15. April 2 Jahre Englisch – http://www.uio.no/english/studies/Theory and Practice of Human programmes/humanrights-master/Rights index.html

Universität Tromsö Master of Laws (LL.M.) in 1. Dezember 1,5 Jahre Englisch – http://en.uit.no/study-catalogue/Law of the Sea show-program?p_document_id=271310

Schweden Universität Lund Master of Laws (LL.M.) in 15. Januar 1 oder Englisch – ca. 800 http://www.jur.lu.se/Quickplace/European Business Law 2 Jahre master_programmes/Main.nsf/h_Toc/

11d7b5aebb310b86c12577b3003451f9/?OpenDocument

Master of Laws (LL.M.) in 15. Januar 2 Jahre Englisch – s.o.International Human Rights Law

Master in European and 15. Januar 1 Jahr Englisch – http://www.busilaw.lu.se/en/International Tax Law (MSc) education/meit

Universität Stockholm Master of Laws (LL.M) in 15. Januar 1 Jahr Englisch – http://www.juridicum.su.rese/jurweb/Environmental Law utbildning/master_programmes.asp?

lang=engMaster of Laws (LL.M) in Euro-pean Intellectual Property Law 1 Jahr Englisch –

Master of Laws (LL.M) inEuropean Law 1 Jahr Englisch –

Master of Laws (LL.M) in 1 Jahr Englisch –International CommercialArbitration Law

Master of Laws (LL.M) in Law 1 Jahr Englisch –and Information Technology

Universität Uppsala Master in International Treaty 15. Januar 1 Jahr Englisch – http://www.jur.uu.se/Education/Arbitration (MSc) ProgrammeandCourses/Masterutbildning/

tabid/5726/language/en-US/Default.aspxMaster in International Tax Law 1 Jahr –and EU Tax Law (MSc)

Page 81: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Offener Norden

Dr. Max SleikRechtsanwalt und Legal Counsel bei dem e-Commerce-Unternehmen Netrada in Hamburg war während seinerDoktorarbeit Gastforscher am National Institute forWorking Life in Stockholm.

Was macht das Studieren in Schweden aus?

Das Studium ist weniger auf Frontalunterricht und individuel-les Lernen ausgerichtet, sondern stark auf Gruppenarbeit undAustausch. Man erarbeitet gemeinsam Präsentationen, Dis-kussionsbeiträge, Referate. Zum Beispiel erstellt eine Gruppeein Referat, und eine andere Gruppe bereitet zum gleichenThema Fragen vor, so dass nach dem Vortrag eine Diskussionzustande kommt.

Was bringt ein Auslandsstudium in Schweden?

Neben der berühmten „Erweiterung des Horizonts“ hat mirdas Auslandsstudium vor allem wegen des internationalenUmfelds und der Methodik etwas gebracht. Ich hatte damalsKurse, die eher abseits der Pflichtfächer liegen, wie zum Bei-spiel Europäische Rechtsgeschichte. Dort wurde der skandi-navische Rechtskulturkreis mit dem deutschen und dem descommon law verglichen. Das war einfach interessant, und ichbekam mit dem übergeordneten Verständnis auch Zugangzum schwedischen Recht. Die konkreten Inhalte wird mankaum nochmal brauchen; das ist aber meines Erachtenszweitrangig. Denn in der juristischen Ausbildung kommt esja vor allem auch darauf an, die Arbeitstechniken zu lernen.Und das kann man gerade in Schweden durch den gruppen-dynamischen Ansatz.

Braucht man das denn später?

Ja, die Fähigkeit zum Arbeiten im Team ist wichtig. Es ist jakein Geheimnis, dass man als internationale Wirtschaftskanz-lei natürlich darauf schaut, wenn man mit Bewerbern sprichtoder seine Mitarbeiter entwickelt. Heute sehe ich das aus derPerspektive eines leitenden Mitarbeiters. Im Bewerbungs-schreiben floskelhaft sagen, man interessiere sich für dieZusammenhänge des internationalen Wirtschaftsrechts, istleicht. Mit einem Auslandsstudium ist das dokumentiert. Dasheißt nicht, dass jemand, der nicht im Ausland studiert hat,völlig unglaubwürdig oder ungeeignet ist. Aber auf jeden Fallist das Auslandssemester ein Vorteil im Lebenslauf.

Teamarbeit lernen

Oliver ClebladRechtsanwalt und Local Partner im Frankfurter Büroder schwedischen Kanzlei Mannheimer Swartling hatwährend des Studiums ein Auslandssemester an derUniversität Uppsala in Schweden gemacht.

Warum eine Promotion in Schweden?

Einerseits aus persönlicher Verbundenheit mit dem Land,weil ich sehr gute Freunde dort habe, andererseits, weil nachSchweden gerade nicht so viele gehen. Die Professorin, diemeine Doktorarbeit betreut hat, habe ich während eines Semi-nars kennen gelernt. Wir entwickelten zusammen das Themader Dissertation: Einen Rechtsvergleich zwischen Deutschlandund Schweden über Arbeitnehmerbeteiligung. Und bei einemRechtsvergleich ist es nur konsequent, auch in das entspre-chende Land zu gehen.

Wie ging es weiter?

An das National Institute for Working Life in Stockholm binich durch einen Zufall gekommen. Ich hatte mich zuerst ander Universität Uppsala als Auslandsgastforscher beworben.Statt mir abzusagen, hat mich die angefragte Professorin ein-fach weitergeleitet. Das ist rückblickend ein ziemlich großesGlück gewesen. Ich bin sehr begeistert, wie die Schwedenmit ausländischen Forschern umgehen. Die skandinavischenVölker mögen vielleicht nicht so überschwänglich sein, abersie sind sehr hilfsbereit.

Wie kamen Sie mit der Sprache zurecht?

Die Sprache ist recht leicht zu erlernen, wenn man Deutscherist und Englisch spricht. Ich hatte einen Kurs gemacht unddann angefangen selbst Texte zu lesen, weil ich das für dieDoktorarbeit brauchte und wollte. Ich ging also mit einigentheoretischen Kenntnissen nach Schweden. Und am Endezählt Praxis: Ich bin ins kalte Wasser geworfen worden. Außerbei komplexeren Sachverhalten wurde nur Schwedisch mitmir gesprochen.

Wie hat die Promotion Ihre weitere Karriere beeinflusst?

Meinen ersten Job hatte ich bei einer mittelständischen Wirt-schaftskanzlei, die einen Juristen mit schwedischen Sprach-kenntnissen suchte. Dort wurde auch Wert auf einen interna-tionalen Hintergrund und den Doktortitel gelegt. Mittlerweilebin ich bei einem Unternehmen und auch da wurde es sehrpositiv aufgenommen, dass ich einen Doktortitel habe undwährend der Ausbildung im Ausland war.

anwaltsblatt karriere / 81

report

Page 82: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2013

DurchschnittlicheWartezeit

Neu-Einstellungen 2011pro Jahr 2012

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

Prüfungstermine 2013Staatsexamen

2014

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

Absolventen vollbe- 2010friedigend u. besser 2011

Durchfallquote 2010

2011(Bundesgebiet 2011=17 %)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

rreferendariatInfos zum Referendariat

Bayern

Oberlandesgericht BambergWilhelmsplatz 1, 96047 BambergT (0951) 833-1112, F [email protected]/gericht/olg/ba

Oberlandesgericht MünchenPrielmayerstraße 5, 80335 MünchenT (089) 5597 02, F [email protected]/gericht/olg/m

Oberlandesgericht NürnbergFürther Straße 110, 90429 NürnbergT (0911) 32101-2324, F [email protected]/gericht/olg/n

Anfang April und Oktober

keine

1.261

1.135

PflichtstationenZivilstation (5 Monate)Strafstation (3 Monate)Verwaltung (4 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1088,49 €

Schriftlich: 4. bis 18. Juni, 26. Nov.bis 10. Dez.; Mündlich: Mitte Okt. bisEnde Nov., Mitte April bis Ende Mai

Schriftlich: 12. bis 27. Juni, 25. Nov.bis 9. Dez.; Mündlich: siehe 2013

Landesjustizprüfungsamt BayernPrielmayerstraße 7Justizpalast80335 MünchenT (089) 5597-1987, F -1812www.justiz.bayern.de/pruefungsamt

11 Klausuren (mindestens vier Aufgabensollen Leistungen aus dem Bereich derrechtsberatenden und rechtsgestalten-den Berufe zum Gegenstand haben).

Prüfungsgespräch

211 von 1532 (= 13,77 %)

194 von 1374 (= 14,12 %)

202 von 1532 (= 13,19 %)

208 von 1374 (= 15,14 %)

Ja

Keine

Berlin

Kammergericht BerlinReferat fürReferendarangelegenheitenSalzburger Straße 21-2510825 BerlinT (030) 9013-0, F -2040www.kammergericht.de

1. Februar, 2. Mai, 1. August,1. November

Berliner Bewerber ca. 6 Monate, aus-wärtige Bewerber ca. 18 Monate, Be-werber mit mind. 10 Pkte. ca. 4 Monate

702

765

PflichtstationenZivilsachen (4 Monate)Strafsachen (3 1/2 Monate)Verwaltung (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (4 Monate)

959,69 €

Schriftlich: März, Juni, Sept., Dez.;Mündlich: Februar, Mai, August, Nov.

stehen noch nicht fest

Gemeinsames JuristischesPrüfungsamt der Länder Berlinund BrandenburgSalzburger Straße 21-25,10825 BerlinT (030) 9013-0, F (030) 9028-3784www.berlin.de/GJPA

7 Klausuren (Bis zu vier Aufgabenstammen aus der anwaltlichenBerufspraxis) .

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min.Vertiefungsgespräch), Prüfungsgespräch(ca. 30 Min.), mündl. Prüfung insgesamtsoll 45 Min. pro Prüfl. nicht überschreiten

190 von 903 (= 21,04 %)

223 von 912 (= 24,45 %)

164 von 903 (= 18,16 %)

131 von 912 (= 14,36 %)

Ja

600 €

Brandenburg

BrandenburgischesOberlandesgericht- Referendarabteilung -Gertrud-Piter-Platz 1114770 Brandenburg an der HavelT (03381) 39-90, F -93 50www.olg.brandenburg.de

1. Februar, 1. Mai, 1. August,1. November

keine

156

137

PflichtstationenZivilstation (4 Monate)Strafstation (3 1/2 Monate)Verwaltungsstation (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (4 Monate)

1088,12 €

Schriftlich: März, Juni, Sept., Dez.;Mündlich: Februar, Mai, August, Nov.

stehen noch nicht fest

Gemeinsames JuristischesPrüfungsamt der Länder Berlinund BrandenburgSalzburger Straße 21-25,10825 BerlinT (030) 9013-0, F (030) 9028-3784www.berlin.de/GJPA

7 Klausuren (Bis zu vier Aufgabenstammen aus der anwaltlichenBerufspraxis).

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min.Vertiefungsgespräch), Prüfungsgespräch(ca. 30 Min.), mündl. Prüfung insgesamtsoll 45 Min. pro Prüfl. nicht überschreiten

18 von 242 (= 7,44 %)

31 von 203 (= 15,27 %)

53 von 242 (= 21,90 %)

37 von 203 (= 18,23 %)

Ja

600 €

Baden-Württemberg

Oberlandesgericht KarlsruheHoffstraße 10, 76133 KarlsruheT (0721) 926-3488, F [email protected]

Oberlandesgericht StuttgartOlgastraße 2, 70182 StuttgartT (0711) 212-0 (Vermittlung), F [email protected]

1. April, 1. Oktober

keine

551

626

PflichtstationenZivilstation (5 Monate)Strafstation (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt I (4 1/2 Monate)Verwaltung (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt II (4 1/2 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1042,47 €

Mündlich: voraussichtlich April,Oktober; Schriftlich: 3.-14. Juni und2.-13. Dezember

Mündl.: voraussichtl. April, OktoberSchriftl.: Anfang Juni und Anfang Dez.

Justizministerium Baden-WürttembergLandesjustizprüfungsamtPostfach 10 34 61, 70029 StuttgartT (0711) 279-0, F -2377www.jum.baden-wuerttemberg.de

8 Klausuren (Die Aufgaben haben imangemessenen Umfang Rechtsge-staltung und Rechtsberatung zumGegenstand).

PrüfungsgesprächAktenvortrag

153 von 632 (= 24,2 %)

149 von 681 (= 21,9 %)

49 von 632 (= 7,8 %)

55 von 681 (= 8,1 %)

Ja

500 €

82 / anwaltsblatt karriere

Page 83: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

anwaltsblatt karriere / 83

referendariat

Wir leben im Föderalismus. Für den juristischen Vorbereitungsdienstheißt das: Die Rahmenregelungen in einem Bundesgesetz, nämlich demDeutschen Richtergesetz, werden ausgefüllt durch 16 Landesjuristen-ausbildungsgesetze und -verordnungen. Wie ist das Referendariat in

Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2013

DurchschnittlicheWartezeit

2011 Neu-Einstellungen

2012 pro Jahr

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

2013 PrüfungstermineStaatsexamen

2014

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

2010 Absolventen vollbe-

2011 friedigend u. besser

2010 Durchfallquote

2011(Bundesgebiet 2011=17%)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

Hamburg

Oberlandesgericht HamburgPersonalstelle für ReferendareDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 42843-0, F -1541www.olg-referendariat.hamburg.de

Anfang Februar, April, Juni, August,Oktober, Dezember

notenabhängig zwischen 2 und 48Monaten

299

256

PflichtstationenStrafsachen (3 Monate)Zivilsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation6 Monate (2 Stationen à 3 Monate)

900,00 €

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Gemeinsames PrüfungsamtBremen, Hamburg, Schleswig-HolsteinDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 428 43 2023, F -3883www.justiz.hamburg.de/2-examen

8 Klausuren (Bis zu vier Aufsichtsar-beiten können Fragestellungen aus demTätigkeitsbereich der rechtsberaten-den Berufe zum Gegenstand haben).

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag +5 Min. Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten(ggf. mit angemessener Pause)

162 von 376 (= 43,09 %)

165 von 388 (= 42,53 %)

31 von 376 (= 8,24 %)

45 von 388 (= 11,60 %)

Ja

600 €

Hessen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Referendarabteilung -Zeil 42, 60313 Frankfurt am MainT (069) 1367- 01 (Zentrale)T (069) 1367- 2674, F -2976www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de

Januar, März, Mai, Juli, September,November

zur Zeit keine (für EinstellungsterminMärz 2013)

739

k.A.

PflichtstationenZivilrechtspflege (4 Monate)Strafrechtspflege (4 Monate)Verwaltung (10 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

k.A.

Januar, März, Mai, Juli, September,November

Januar, März, Mai, Juli, September,November

Justizprüfungsamt Hessen- Prüfungsabteilung II -Luisenstraße 13, 65185 WiesbadenT (0611) 32-2771, F -2994www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de

8 Klausuren (Die Arbeiten berücksich-tigen die rechtsprechende, verwal-tende und rechtsberatende Praxis).

Aktenvortrag (10 bis max.12 Minuten)mündliche Prüfung

188 von 1180 (= 15,93 %)

167 von 963 (= 17,34 %)

201 von 1180 (= 17,03 %)

128 von 963 (= 13,29 %)

Ja

500 €

Meckl.-Vorpommern

Oberlandesgericht RostockWallstraße 3, 18055 RostockT (0381) 331-0, F [email protected]

1. Juni, 1. Dezember

keine

65

36

PflichtstationenZivilrechtspflege (5 Monate)Verwaltung (3 Monate)Strafrechtspflege (4 Monate)Rechtsberatung (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

950,00 €

Schriftlich: erste Januar- und ersteJulihälfte; Mündlich: jeweils im Juniund Dezember

Schriftl.: erste Januar- und erste Juli-hälfte; Münd.: jeweils im Juni und Dez.

LandesjustizprüfungsamtMecklenburg-VorpommernPuschkinstr.19-21, 19055 SchwerinT (03 85) 20 88-156, F -160www.regierung-mv.de(Justizministerium → Aufgaben)

8 Klausuren (Die Aufgaben habenim angemessenem Umfang Rechts-gestaltung und Rechtsberatungzum Gegenstand).

mündliche PrüfungAktenvortrag (10 Minuten)Prüfungsgespräch (ca. 50 Minuten)

6 von 89 (= 6,74 %)

8 von 91 (= 8,79 %)

18 von 89 (= 20,22 %)

15 von 91 (= 16,48 %)

Ja

600 €

Bremen

Oberlandesgericht BremenJustizzentrum Am Wall, Am Wall 198,28195 BremenT (0421) 361-4525/4535, F -17290office@oberlandesgericht.bremen.dewww.oberlandesgericht.bremen.de

1. Februar, 1. Juni, 1. Oktober

1 bis 2 Einstellungstermine

60

60

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Strafsachen (3 1/2 Monate)Verwaltung (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1044,32 €

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Gemeinsames PrüfungsamtBremen, Hamburg, Schleswig-HolsteinDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 428 43 2023, F -3883www.justiz.hamburg.de/2-examen

8 Klausuren (Bis zu vier Aufsichtsar-beiten können Fragestellungen aus demTätigkeitsbereich der rechtsberaten-den Berufe zum Gegenstand haben).

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag +5 Min. Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten(ggf. mit angemessener Pause)

19 von 96 (= 19,79 %)

22 von 103 (= 21,36 %)

22 von 96 (= 22,92 %)

14 von 103 (= 13, 59 %)

Ja

600 €

Bremen aufgebaut? Wie sieht die mündliche Prüfung in Bayern aus?Gibt es in Berlin eine Wartezeit? Wann kann ich mein Referendariat inNRW beginnen, wann in Thüringen? Die Übersicht auf diesen Seitenbeantwortet viele Fragen und zeigt, wo es noch mehr Informationen gibt.

Page 84: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2013

Wartezeit

Neu-Einstellungen 2011pro Jahr 2012

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

Prüfungstermine 2013Staatsexamen

2014

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

Absolventen vollbe- 2010friedigend u. besser 2011

Durchfallquote 2010

2011(Bundesgebiet 2011=17%)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

84 / anwaltsblatt karriere

referendariat

Nordrhein-Westfalen

Oberlandesgericht DüsseldorfCecilienallee 3, 40474 DüsseldorfT (0211) 4971-0, F [email protected]

Oberlandesgericht HammHeßlerstraße 53, 59065 HammT (02381) 272-0, F [email protected]

Oberlandesgericht KölnReichenspergerplatz 1, 50670 KölnT (0221) 7711-0, F [email protected]

zu jedem Monatsersten

2 bis 3 Monate

1636

1610

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Strafsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Rechtsanwalt (10 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1021,63 €

jeden Monat

stehen noch nicht fest

LandesjustizprüfungsamtNordrhein-WestfalenMartin-Luther-Platz 4040212 DüsseldorfT (0211) 8792-276, F [email protected]/JM/landesjustizpruefungsamt/index.php

8 Klausuren (Die Aufsichtsarbeiten sindjeweils dem gerichtlichen, behördl.,staatsanwaltschaftl. oder anwaltl.Tätigkeitsbereich zu entnehmen)

AktenvortragPrüfungsgespräch

572 von 3000 (= 19,07 %)

509 von 2501 (= 20,35 %)

633 von 3000 (= 21,10 %)

566 von 2501 (= 22,63 %)

Ja

600 €

Rheinland-Pfalz

Oberlandesgericht KoblenzStresemannstraße 1, 56068 KoblenzT (0261) 102-0, F [email protected]

Oberlandesgericht ZweibrückenSchloßplatz 7, 66482 ZweibrückenT (06332) 805-0, F [email protected]

jeweils der auf den 1. Mai und1. November folgende erste Arbeitstag

keine

305

313

PflichtstationenZivilrechtspflege (5 Monate)Verwaltung (4 Monate)Strafrechtspflege (3 Monate)Rechtsberatung (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1062,60 €

2.–15. April, 1.–15. Oktober

stehen noch nicht fest

Landesprüfungsamt für Juristenbeim Ministerium der Justiz und fürVerbraucherschutzErnst-Ludwig-Straße 6–8,55116 MainzT (06131) 16-4903, F [email protected]

8 Klausuren (Aufsichtsarbeiten könnenauch aus dem Tätigkeitsbereich derrechtsberatenden Berufe stammen)

AktenvortragPrüfungsgespräch (Dauer:insgesamt 1 Std. pro Referendar/-ineinschließlich Aktenvortrag)

73 von 436 (= 16,74 %)

90 von 458 (= 19,65 %)

61 von 436 (= 13,99 %)

72 von 458 (= 15,72 %)

Ja

400 €

Saarland

Saarländisches OberlandesgerichtFranz-Josef-Röder-Straße 1566119 SaarbrückenT (0681) 501-05, F [email protected]

Februar, Mai, August, November

Keine

69

57

PflichtstationenRechtsanwalt I (6 Monate)Strafsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Zivilsachen (5 Monate)Rechtsanwalt II (4 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1023,35 €

Schriftl.: Januar, April, Juli, OktoberMündl.: August, Nov., Februar, Mai

Schriftl.: Januar, April, Juli, OktoberMündl.: August, Nov., Februar, Mai

Ministerium der JustizLandesprüfungsamt für JuristenReferat PAFranz-Josef-Röder-Straße 1566119 SaarbrückenT (0681) 501-5318, F -5897www.saarland.de/1537.htm

7 Klausuren

AktenvortragPrüfungsgespräch

13 von 88 (= 14,77 %)

15 von 87 (= 17,24 %)

15 von 88 (= 17,05 %)

8 von 87 (= 9,20 %)

Ja

256 €

Niedersachsen

Oberlandesgericht BraunschweigBankplatz 6, 38100 BraunschweigT (0531) 488-0, F -2664poststelle@olg-bs.niedersachsen.dewww.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de

Oberlandesgericht CelleSchloßplatz 2, 29221 CelleT (05141) 206-0, F -208olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.dewww.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de

Oberlandesgericht OldenburgRichard-Wagner-Pl.1, 26135 Oldenburgpoststelle@olg-ol.niedersachsen.dewww.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

1. März, 1. Juni, 1. September,1. Dezember

keine

301

309

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Strafsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (4 Monate)

ca. 1015,00 €

schriftlich: Anfang Januar, April, Juli,Oktober; mündlich: März, Juni,September, Dezember

schriftlich: Anfang Januar, April, Juli,Okt.; mündlich: März, Juni, Sept., Dez.

Niedersächsisches JustizministeriumLandesjustizprüfungsamtFuhsestraße 30, 29221 CelleT (05141) 5939-211bzw. 214Landesjustizprü[email protected]

8 Klausuren

Aktenvortrag (max. 10 Minuten +10 Minuten Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch (ca. 45 Minuten)

117 von 699 (= 16,74 %)

113 von 631 (= 17,91 %)

159 von 699 (= 22,75 %)

111 von 631 (= 17,59 %)

Ja

400 €

Fortsetzung Infos zum Referendariat

Page 85: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2013

Wartezeit

2011 Neu-Einstellungen

2012 pro Jahr

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

2013 PrüfungstermineStaatsexamen

2014

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

2010 Absolventen vollbe-

2011 friedigend u. besser

2010 Durchfallquote

2011(Bundesgebiet 2011=17%)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

anwaltsblatt karriere / 85

referendariat

Quellen: Angaben der Justizprüfungsämter und OLGs.Ergänzend Ausbildungsstatistik des BMJ für das Jahr 2011(www.bundesjustizamt.de).

Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht NaumburgDomplatz 10, 06618 NaumburgT (03445) 28-0, F [email protected]/olg

01. März, 01. September

keine

72

68

PflichtstationenZivilrecht (4 Monate)Strafrecht (4 Monate)Verwaltungsstation (4 Monate)Anwaltsstation (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1000,75 €

schriftlich: April, Oktobermündlich: März, September

schriftlich: April, Oktobermündlich: März, September

Ministerium für Justiz und Gleich-stellung des Landes Sachsen-Anhalt-Landesjustizprüfungsamt-Klewitzstraße 4, 39112 MagdeburgT (0391) 567-5005, F -5024poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.dewww.mj.sachsen-anhalt.de/ljpa

8 Klausuren (zwei Aufgaben mitanwaltlicher Aufgabenstellung)

Kurzvortrag5 Prüfungsgespräche

10 von 66 (= 15,15 %)

6 von 71 (= 8,45 %)

13 von 66 (= 19,70 %)

11 von 71 (= 15,49 %)

Ja

400 €

Schleswig-Holstein

Schleswig-HolsteinischesOberlandesgerichtGottorfstraße 2, 24837 SchleswigT (04621) 86-0, F [email protected]/olg

jeweils zum 1. Werktag im Februar,April, Juni, August, Oktober, Dezember

keine

225

276

PflichtstationenStrafsachen (3 1/2 Monate)Zivilsachen (4 1/2 Monate)Verwaltung (4 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1023,13 €

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Gemeinsames PrüfungsamtBremen, Hamburg, Schleswig-HolsteinDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 428 43-2023, F -3883www.justiz.hamburg.de/2-examen

8 Klausuren (Bis zu vier Aufsichtsar-beiten können Fragestellungen aus demTätigkeitsbereich der rechtsberaten-den Berufe zum Gegenstand haben).

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag +5 Min. Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten(ggf. mit angemessener Pause)

65 von 502 (= 12,95 %)

64 von 416 (= 15,40 %)

99 von 502 (= 19,72 %)

122 von 416 (= 29,3 %)

Ja

600 €

Thüringen

Oberlandesgericht JenaRathenaustraße 13, 07745 JenaT (03641) 307-0, F [email protected]/olg

jeweils erster Werktag im Mai,November

keine

102

101

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Verwaltung (4 Monate)Strafsachen (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

ca. 1200 €

schriftlich: 3.-14. Juni,2.-13. Dezember

stehen noch nicht fest

Justizprüfungsamt ThüringenThüringer JustizministeriumWerner-Seelenbinder-Straße 599096 ErfurtT (0361) 3795-501, F -588www.thueringen.de/th4/justiz/justizpruefungsamt

8 fünfstündige Klausuren(„Zwei der Aufgaben […] sollen sichauf die Tätigkeit eines Rechtsanwaltsbeziehen“).

4 Prüfungsgespräche1 Aktenvortrag

14 von 133 (= 10,53 %)

22 von 126 (= 17,46 %)

20 von 133 (= 15,04 %)

17 von 126 (= 13,49 %)

Ja

500 €

Sachsen

Oberlandesgericht DresdenStändehausSchloßplatz 1, 01067 DresdenT (0351) 446-0, -1321, [email protected]://www.justiz.sachsen.de

1. Mai und 1. November

keine

149

195

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Verwaltung (4 Monate)Strafsachen (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1040,15 €

1.-17. Juni, 2.-16. Dezember

Anfang Juni und Anfang Dezember

Sächsisches Staatsministeriumder Justiz und für EuropaLandesjustizprüfungsamt SachsenHospitalstraße 7, 01097 DresdenT (0351) 564-0, F [email protected]://www.justiz.sachsen.de/content/1026.htm

9 Klausuren

mündliche Prüfung

24 von 263 (= 9,13 %)

25 von 201 (= 12,43 %)

48 von 263 (= 18,25 %)

33 von 201 (= 16, 42 %)

Ja

450 €

Page 86: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Kanzleigründung:Wer sich beraten lässt,bekommt leichter FördergeldText: Dr. Justus von Daniels

Page 87: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Immer weniger junge Anwältinnen und Anwälte nutzen Gründungszuschüsse aufdem Weg in die Selbstständigkeit. Der Hamburgische Anwaltverein hilft konkret –mit Erfolg.

Claudia Leicht würde gerne mehr jungen Rechtsanwälten den Start in die Selbst-ständigkeit erleichtern und bei der Beantragung von Gründungszuschüssen helfen.Aber es kommen kaum noch junge Juristen in das Büro des Hamburgischen Anwalt-vereins im Hamburger Ziviljustizgebäude. 2011 waren es noch mehrere Dutzend,die mit der Geschäftsführerin des Anwaltvereins zusammen ihren Businessplanaufstellten, um sich selbstständig zu machen und die Förderung der Bundesagenturfür Arbeit zu erhalten. 2012 waren es nur noch fünf Rechtsanwälte, die zu ClaudiaLeicht kamen. Und das lag nicht an einer dramatisch gesunkenen Risikobereitschaft,sondern an der Arbeitsagentur selbst, sagt Leicht: „Seit einem Jahr wimmelt dieAgentur für Arbeit Juristen, die eine eigene Kanzlei eröffnen wollen, regelrecht ab.“Dabei liegt die Bewilligungsquote der Anträge, die von Claudia Leicht betreut wer-den, nach wie vor bei 100 Prozent.

Der Gründungszuschuss war von Beginn an ein voller Erfolg. Viele, die selbstetwas unternehmen wollten, wagten oft nicht den Sprung in die Selbstständigkeit.Denn neben dem eigenen Mut braucht man gerade am Anfang eine finanzielleGrundlage zur Lebenssicherung. Das Angebot des Staates war gut konzipiert:Wer arbeitslos ist und sich selbstständig machen will, erhält für neun Monate eineGrundförderung in der Höhe seines Arbeitslosengeldes und einen pauschalenZuschuss von 300 Euro. Der pauschale Zuschuss kann noch mal um sechs Monateverlängert werden. War der Businessplan stichhaltig und lag die fachliche und per-sönliche Eignung vor, hatte der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf das Geld.Man wurde nicht reich damit, aber die Starthilfe gab einem zumindest die Chance,sich unabhängig zu machen. Noch 2011 gab es 134.000 erfolgreiche Förderungen.Das Programm der Bundesregierung war ein echter Stimulus für die beruflicheEigenständigkeit. Auch junge Anwälte nutzten diese Möglichkeit als Ausgangspunktfür die Gründung einer eigenen Kanzlei.

Sowohl die örtlichen Rechtsanwaltskammern als auch Anwaltvereine richtetenBeratungsstellen ein, um hier zielgerichtet zu unterstützen und die Qualität derBusinesspläne zu bewerten. Durch die Aussicht auf die Förderung waren viele mo-tiviert, sich beraten zu lassen und ein konkretes Konzept für die Selbstständigkeitzu entwerfen. In zwei bis drei Einzelterminen werden die Ausrichtung der Kanzlei,die notwendigen Anfangsinvestitionen und der Businessplan abgestimmt. Seit derEinführung kamen viele junge Rechtsanwälte zu der persönlichen Beratung, anderen Ende fast immer ein ordentliches Gründungskonzept steht. Und Leicht machtden Anwälten weiterhin Mut. „Der Markt ist nicht zu, wie oft behauptet wird. Mankann immer noch guten Gewissens selbstständiger Anwalt werden.“

Dem Staat wurde der Erfolg des Förderprogramms allerdings zu viel. Die Deut-schen waren deutlich selbstständiger, als sich die Regierung das vorgestellt hatte.Und das kostete Geld – zu viel Geld, entschied die Bundesregierung. Ende 2011 wur-de deshalb ein neues Gesetz erlassen, damit die Anzahl der Förderungen gedeckeltwerden konnte. Der Zeitraum für die Grundförderung wurde auf sechs Monateverkürzt. Und vor allem: Der Rechtsanspruch auf die Förderung wurde abgeschafft,die Bewilligung ins Ermessen der Behörde gestellt. Seitdem wird von der Bundes-agentur für Arbeit die Parole ausgegeben, dass der Gründungszuschuss nur noch ineng umgrenzten Fällen vergeben werden soll. Das scheint zu funktionieren. In denersten Monaten des Jahres 2012 gingen die Bewilligungen um 80 Prozent zurück.

anwaltsblatt karriere / 87

bewerbungstipps

Page 88: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Der Gründerboom ist erstmal vorbei. Aber nicht weil die Anträge zu schlecht sind,sondern weil viele durch die neue Regelung entmutigt wurden, die Anträge werdengar nicht erst gestellt. Das entspricht auch der Erfahrung im Hamburgischen Anwalt-verein und anderer Stellen, wo sich im Jahr 2012 kaum einer zur Beratung einfand.

Haben junge Kanzleigründer weniger Chancen als noch vor einem Jahr? Auseiner internen Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, wannein Antrag abgewiesen werden kann. Es gibt eine Reihe von Gründen: Defizite desBusinessplans, das Fehlen der „persönlichen Eignung“ für die geplante Tätigkeitoder die Vermittlungsmöglichkeit auf dem Arbeitsmarkt. Wer gut ausgebildet ist,soll erstmal vermittelt werden und keinen Gründungszuschuss erhalten. Die Be-hörde ist angehalten, aus dem Gesamtbild der Kriterien zu beurteilen, ob eine Förde-rung arbeitsmarkttechnisch wirklich notwendig ist. In der Praxis zeigt sich jedoch,dass ein gut konzipierter Antrag den Behörden kaum Spielraum lässt.

„Der Grund für den Rückgang liegt darin, dass vielen in den Arbeitsagenturengesagt wird, dass kaum noch Chancen auf den Gründungszuschuss bestehen“, sagtLeicht. Dabei gibt es gerade für Juristen keinen Grund zur Zurückhaltung. Nachwie vor gehen alle Anträge, die Claudia Leicht beim Hamburgischen Anwaltvereinbetreut, glatt durch. Die Beratung ist da ein wichtiger Baustein. Denn Leicht stelltbeim ersten Termin, mit den Antragstellern häufig fest, dass die angehendenKanzleigründer zwar in etwa wissen, in welchem Rechtsgebiet sie arbeiten wollen,aber keine rechte Vorstellung davon haben, was zur Selbstständigkeit dazu gehört.In den Business- und Finanzplanentwürfen fehlen nicht selten Überlegungen zurDeckung des Liquiditätsrisikos gerade am Anfang. „Wir überarbeiten das dann ge-meinsam. Es zahlt sich immer aus, wenn man schon ein wenig Berufserfahrunghat“, so Leicht. „Wer sich direkt nach dem Referendariat selbstständig machen will,ist mit den praktischen Abläufen des Kanzleimanagements kaum vertraut.“

Zur individuellen Beratung gehört auch das Thema Honorar und RVG. Oder dieEinschätzung zum Erfolg einer Wohnzimmerkanzlei: „Wer sich selbstständig machenwill, muss das auch zeigen. Dazu gehört ein eigenes Büro mit einer Minimalausstat-tung“, sagt Leicht. Viele haben zudem nur eine vage Vorstellung, wo die Mandateherkommen sollen. Nur auf Freunde zu vertrauen, die gerade eine Firma gegründethaben oder einen Verein zu beraten, den man kennt, genüge nicht, so Leicht. Die Be-ratung hilft damit dem einen oder anderen für die Vergewisserung, ob die Eigenstän-digkeit wirklich das Richtige für ihn ist. Am Ende eines zweiten Beratungstreffenssteht dann meist schon ein tragfähiger Plan, der auch zum Erfolg führt.

Wenn Rechtsanwälte andere Rechtsanwälte bei der Gründung einer Kanzlei be-raten und für die Arbeitsagentur eine Stellungnahme zum Businessplan schreibensollen, besteht natürlich die Gefahr, dass gute Ideen abgekupfert oder Mandantenlis-ten übernommen werden. Wer will schon seine Geschäftsidee vor Kollegen ausbreiten,die ja auch Konkurrenten sind? Die Beratungsstellen geben hier aber Entwarnung.Die Businesspläne werden nicht von Berufskollegen aus der Praxis beurteilt, sonderndirekt vom Anwaltverein oder den Kammern selbst. Niemand muss befürchten, dasses zum Ideenklau kommt. „Bei der Ausrichtung der Kanzlei sollte man generellnicht zu extravagant sein“, meint Leicht. „Gerade am Anfang ist man erstmal aufdas angewiesen, was reinkommt. In der frühen Phase erarbeiten wir daher keineSpezialisierungsprofile. Das entwickeln die Gründer dann meist mit der Zeit.“

Die Chancen auf den Gründungszuschuss stehen also weiterhin gut. Vielleichtauch, weil ein Rechtsanwalt, allein oder in Bürogemeinschaft, immer noch Aussichtauf Erfolg hat. //

88 / anwaltsblatt karriere

bewerbungstipps

Page 89: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Der Stellenmarkt des Deutschen AnwaltvereinsAnwaltsstellen, Anwaltsstationen, Anwaltspraktikaim Internet unter www.anwaltsblatt-karriere.de,gedruckt in Anwaltsblatt + Anwaltsblatt Karriere,der Zeitschrift für Studierende und Referendare.

wanted

Page 90: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

90 / anwaltsblatt karriere

stellenmarkt Anwaltsstellen

Der Stellenmarkt des DAV erscheint hier, im monatlich er-scheinenden Anwaltsblatt und online. An erster Stelle:Kanzleien auf der Suche nach anwaltlichem Nachwuchs.Bitte verweisen Sie bei der Bewerbung auf AnwaltsblattKarriere 1/2013. > www.anwaltsblatt-karriere.de

Wir sind eine überörtliche Sozietät mit dreiStandorten und suchen für die Standorte in denLG-Bezirken Hanau / Frankfurt eine/n Rechts-anwalt/wältin – auch Berufsanfänger – für unserVerkehrsrechtsdezernat.

Ihre Tätigkeit wird sich auf das Verkehrsrechtund die damit verbundenen Straf- bzw. Bußgeld-verfahren konzentrieren. Unabdingbare Voraus-setzungen sind daher technisches Verständnisund Begeisterung für das Verkehrsrecht. Wirsuchen Sie als Praktiker mit Freude am Um-gang mit Mandanten (Examensnoten sekundär,gerne auch Berufsanfänger). Sie erhalten vonuns eine fundierte Einarbeitung einschließlichFachanwaltsausbildung. Wir bieten eine sichereStellung mit Zukunftsperspektive.

Wir erwarten von Ihnen hohe Leistungsbereit-schaft, Eigeninitiative und Belastbarkeit.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Zeug-nissen (bitte maximal 10 MB) an Frau RechtsanwältinKerstin Martin, per Mail an: [email protected]

ID 11868

Fachanwalt Nähe Freiburg gesucht____________________________________

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eineKollegin/einen Kollegen zurAbdeckung der BereicheVerkehrsrecht sowie Arbeitsrecht. Wir beabsich-tigen,dieFachbereicheVerkehrsrechtundArbeitsrechtweiter auszubauen.

Die Position eignet sich für eine/n berufserfahrene/nRechtsanwältin/Rechtsanwalt mit hervorragen-den theoretischen und praktischen Erfahrungen mitFachanwaltsqualiUkationen im Verkehrsrecht undArbeitsrecht (Vollzeit/Teilzeit).

Im Verkehrsrecht werden wir sowohl für Geschädig-te als auch für Versicherungen tätig. Im Arbeitsrechtvertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitge-bern als auch Arbeitnehmern. Wir sind insbesonderetätig in der Beratung von Wohlfahrtsverbänden, sodass auch Erfahrungen im kollektiven Arbeitsrechtwünschenswert sind. Wünschenswert wäre dieEinbringung eigener Mandate.

Bewerbungen bitte unter Angabe der Chiffre 11862 an:Deutscher Anwaltverein, Redaktion Anwaltsblatt,

Littenstraße 11, 10179 Berlin,[email protected] ID 11862

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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin> Familienrecht / Verkehrsrecht / Arbeitsrecht / Allg. Zivilrecht <

WIR SUCHEN

Erwünschter Tätigkeits-umfang: Teilzeit / Vollzeit, Promotionsbegleitung.

IHR PARTNER FÜR DAS HEIM-, PFLEGE- UND MEDIZINRECHT.

Wir sind eine expandierende, hoch spezialisierte Kanzlei, beraten im Gesundheitsrechtmit den Schwerpunkten Kranken- und Pflegeversicherungs-, Heim- und Arztrecht sowie auf den sonstigen Gebieten des öffentlichen Medizinrechts. Unsere Mandanten sind überregional agierende Unternehmensträger sowie deren Verbände.

Zur Verstärkung unseres Büros in Hamburg suchen wir

RECHTS-REFERENDAR (IN) für Station und DAV-Ausbildung

Wir bieten einen technisch gut ausgestatteten Arbeitsplatz und die Zusammenarbeit in einem Team, das sich auf neue, menschlich sympathische Kollegen freut.Ihre Bewerbung – gern per E-Mail – richten Sie bitte an.

RA Ronald Richter · Mönckebergstr. 17 · 20095 HamburgTel. 040 / 48 06 39-81 · Fax 040 / 48 06 39-89 · E-mail: [email protected]

Page 91: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

stellenmarkt

anwaltsblatt karriere / 91

ID 11886

Wir suchen eine(n) engagierte(n)

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.

Wir betreiben eine etablierte, 1969 gegründete Kanz-lei. Wir haben Freude an juristischer Arbeit auf hohemNiveau. Unsere Mandanten sind Unternehmen undvermögende Privatpersonen, denen wir Beratung undVertretung in den wichtigen Gebieten des privatenWirtschaftsrechts bieten. Schwerpunkte haben wir imGesellschaftsrecht und im Immobilienrecht/privatenBaurecht. Weitere Informationen über uns \nden Sieunter www.wfp-rae.de.

Unsere Wunschvorstellung ist, dass Sie zwei Prädi-katsexamina und eine abgeschlossene Promotion mit-bringen. Unser Ziel ist, Sie in überschaubarer Zeit inunsere Partnerschaft aufzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:

Werner, Freund & Partner Rechtsanwältez. H. Prof. Dr. Stefan Freund

Irmgardstraße 15, 81479 Mü[email protected]

Telefon: 089/36886890Telefax: 089/3616173

ID 11920

Schütte, Richter & PartnerRechtsanwälte ● Notare

Fachanwälte für SteuerrechtBremen

Wir sind- eine Partnerschaft von 5 Rechtsanwälten undAnwaltsnotaren- schwerpunktmäßig tätig in der gestaltendengesellschafts- und steuerrechtlichen Beratung- in Bremen eine der führenden Kanzleien (vgl.JUVE HANDBUCH 2012/2013 S. 94; weitereInformationen: www.schuetterichter.de)

Wir sucheneine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt

- mit oder ohne Berufserfahrung- mit mindestens einem vollbefriedigenden Examen- möglichst mit Promotion- Interesse an einer Tätigkeit im Zivil-,Gesellschafts- und Steuerrecht

Wir bieten- eine marktübliche Vergütung- direkten Mandantenkontakt- Betreuung durch die Partner- Gelegenheit zur Einarbeitung in das Steuerrechtinkl. Steuerlehrgang in Bochum- konkrete Sozietätsaussicht nach 2-jährigerTätigkeitSprechen Sie bitte anDr. Uwe Lenz, Contrescarpe 47/48, 28195 BremenTelefon: 0421 96088 0Email:[email protected] ID 11924

Meis Pleus & PartnerRechtsanwälte

Wir sind eine Partnerschaftsgesellschaft und betrei-ben eine etablierte, modern ausgestattete Kanzlei inmodernen Räumen in bester Innenstadtlage. Zur Nach-folge eines ausscheidenden Partners bieten wir

einer Rechtsanwältin odereinem Rechtsanwalt

mit Interesse an eigenverantwortlichem Arbeiten dieZusammenarbeit in einer Bürogemeinschaft mit derMöglichkeit zur Beteiligung an der Partnerschafts-gesellschaft an. Die Einarbeitung in die beruWichenAnforderungen einschließlich direkter Kontakte zuMandanten ist längerfristig gewährleistet. Einzelheitenzu unseren Schwerpunkten sind auf unserer Homepagewww.meispleus.de zu Xnden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an RechtsanwaltMeis oder Rechtsanwalt Pleus. Wir sichern Ihnenabsolute Diskretion zu.

Meis Pleus & Partner RechtsanwälteClichystraße 4-6, 89518 [email protected] 07321-9810, Fax 07321-98123

ID 11888

Page 92: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Wir sind eine renommierte, in der Region Kaisers-lautern verankerte Kanzlei, welche im Bereich desZivilrechts tätig ist. Schwerpunktmäßig bearbeiten wirdurch unsere Fachanwälte das Insolvenzrecht mit In-solvenzverwaltung und Insolvenzberatung sowie dasFamilienrecht und Verkehrsrecht.

Zur Verstärkung unseres Teams und Ausbau unsererKanzlei suchen eine(n)

Rechtsanwältin/Rechtsanwaltim Zivilrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Inter-esse im Bereich des Wirtschaftsrecht (Insolvenzrechtgerne auch Gesellschaftsrecht oder Bankrecht). Fort-bildungsmaßnahmen und Ambitionen zur Erlangungeines Fachanwaltstitels werden gerne unterstützt.

Die Zusammenarbeit sollte zunächst in einer Büroge-meinschaft erfolgen.

Die repräsentativen Kanzleiräume beRnden sich in derStadtmitte. Wir bieten eine moderne Infrastruktur unddiverse Kommunikations- und Marketinginstrumente.Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit mitder Möglichkeit zum Aufbau einer eigenen Existenz.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an RechtsanwaltJochen Lieberich

Rechtsanwälte Lieberich und KollegenStiftsplatz 6-7, 67655 Kaiserslautern

[email protected]

0631/362350 ID 11927

Wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Anwaltsnotarin Hagen, alteingesessen, gute Lage bietet

BÜROGEMEINSCHAFT.

Ruhiger Büroraum in Büroetage, spätere So-zietät bzw. Kanzleiübernahme ab 2019 nichtausgeschlossen. Moderne Büroinfrastruktur,motiviertes Team, angenehme Arbeitsatmo-sphäre selbstverständlich.

Bewerbungen bitte unter Angabe der Chiffre 11913an: Deutscher Anwaltverein, Redaktion Anwaltsblatt,

Littenstraße 11, 10179 [email protected]

ID 11913

92 / anwaltsblatt karriere

stellenmarkt

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin imArbeits-/Betriebsverfassungsrecht in Berlin gesucht!Wir sind spezialisiert im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer undArbeitnehmervertretungen. Zur Verstärkung unseres De-zernats suchen wir ab sofort vorzugsweise Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen mit arbeitsrechtlichen Vorkenntnissen,die bestenfalls durch Fachanwaltstitel oder erfolgreiche Teil-nahme am Lehrgang, arbeitsrechtliche Ausbildungsschwer-punkte und Prädikatsexamina belegt sind. Wir freuen uns,wenn Sie kommunikative Stärken, Freude an der Beratungund einschlägige erste Berufserfahrung mitbringen. EineAnstellung in Teilzeit ist möglich. Falls wir Ihr Interesse aneiner Mitarbeit in unserem Team wecken, bitten wir um IhreBewerbung per E-Mail an: [email protected].

Homepage: bghp.de ● betriebsratsberater-berlin.de

ID 11923

NACHFOLGER für etabl. Kanzleii. d. Region Hannover gesucht.

Tätigkeitsschwerpunkte: Fam.-, Erb-, Arbeits-, Miet- undVerkehrsrecht. Zeitnahwird vonRA/Notar altersbed. ein(e)Nachfolger(in) für seine 1980 übernommene und modernausgestattete erfolgr. gef. Kanzlei gesucht. Längerfrist.Einarbeitung und kompl. Begleitung zum ‚Notar‘ ist grund-sätzlich gewährleistet durch ein Topteam: zurzeit siebenMitarbeiterinnen und eine RAin in ca. 200qm Praxis]äche(=eig.WEG-Einheit)u.eig. ‚P.‘Parkplätze–mitten imStadt-zentrum.AlleKonditionen–vollvertraulich!–verhandelbar…

Bitte kontakten unter:Telefon-Nr. 05105/9028e-mail: [email protected] ID 11855

SINGENER ANWALTSKANZLEIRechtsanwälte Fahr, Henke, Oexle und Gesell

sucht zur Verstärkung

RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTINmit hohem Qualitätsanspruch speziell in den Gebieten Familienrecht,Verkehrsrecht und Arbeitsrecht, idealerweise mit überdurchschnittlichenjuristischen Examina und 1-3-jähriger Berufserfahrung.

Wir streben langfristige Zusammenarbeit an und bieten Sozietätsaussicht.Ihre vollständige Bewerbung mit Angabe der Gehaltsvorstellung unddes frühestmöglichen Eintrittstermins richten Sie bitte an RAe Fahr undKollegen, Heinrich-Weber-Platz 1, 78224 Singen.

www.rechtsanwaelte-singen.deID 11867

Page 93: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

anwaltsblatt karriere / 93

stellenmarkt

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet Station/ IDNebentätigkeit

CMS Hasche Sigle 01097 Dresden alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

CMS Hasche Sigle 04109 Leipzig alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

GSK Stockmann & Kollegen 10117 Berlin verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

Streck Mack Schwedhelm 10707 Berlin Steuerrecht und Steuerstrafrecht Station 11897

SPS Sedlaczek Prüllage Schwinger 10783 Berlin Medizinrecht, Steuerrecht, Gesellschafts- Station 11908Partnerschaft recht

CMS Hasche Sigle 10785 Berlin alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

Linklaters 10785 Berlin verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11918

Beiten Burkhardt 10787 Berlin alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11914

Laux Rechtsanwälte 13597 Berlin Arzhaftungsrecht, Schadensrecht, Station 11896Versicherungsrecht

SchlarmannvonGeyso 20095 Hamburg Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Station 11895Medienrecht

Vahle Kühnel Becker 20354 Hamburg Arbeitsrecht Station 11904

Kiso Siefert Dropmann 20354 Hamburg Vertragsrecht Station 11910

GSK Stockmann & Kollegen 20354 Hamburg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

CMS Hasche Sigle 20355 Hamburg alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

Esche Schümann Commichau 20457 Hamburg Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuer- Station 11902recht und Vermögensnachfolge/Stiftungen

Schomerus & Partner 20459 Hamburg Gesellschaftsrecht, Miet- und Erbrecht, Station 11839Zivilrecht

Nörenberg Schröder Rechtsanwälte 22763 Hamburg Allg. Zivilrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht Station 11900und Gesellschaftsrecht

Brock Müller Ziegenbein 24103 Kiel Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Station 11912Medienrecht

Ahlers & Vogel 28203 Bremen Baurecht, Gesellschaftsrecht, Station 11894Wirtschaftsrecht

Herfurth & Partner 30159 Hannover Zivilrecht, Internationale Zivilverfahren, Station 11905Handelsrecht, Gesellschaftsrecht u.a.

GSK Stockmann & Kollegen 40211 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

Linklaters 40212 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11918

CMS Hasche Sigle 40213 Düsseldorf alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

Mayer Brown 40213 Düsseldorf alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11919

Beiten Burkhardt 40474 Düsseldorf alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11914

Meisternst Düsing Manstetten 48155 Münster Agrarrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Station 11906Verwaltungsrecht

Selting + Baldermann 50667 Köln Arbeitsrecht, gewerbl. Rechtsschutz, Station 11784Gesellschaftsrecht

Prof. Dr. Ekey & Kollegen 50668 Köln Wirschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Station 11901allg. Zivilrecht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte 50676 Köln Verwaltungsrecht, Baurecht, Station 11898Partnerschaft Architektenrecht

CMS Hasche Sigle 50678 Köln alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

Streck Mack Schwedhelm 50858 Köln Steuerrecht und Steuerstrafrecht Station 11897

Anwaltsstationen Hier finden Sie Kanzleien, die Sie im Referendariat ausbilden möchten.Alles zu den Ausbildungskanzleien erfahren Sie im Online-Stellenmarktmit der einfachen ID-Suche unter > www.anwaltsblatt-karriere.de.Dort finden Sie auch Angebote für Wahlstationen im Ausland.

Page 94: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

94 / anwaltsblatt karriere

stellenmarkt

Wenn Sie Jura studieren, dann nutzen Sie Ihre Semesterferien auch fürAnwaltspraktika. Warum? Weil Sie den Anwaltsberuf kennen lernen undwomöglich schon Kontakte knüpfen können für eine spätere Stations-ausbildung oder eine Nebentätigkeit. > www.anwaltsblatt-karriere.de

Anwaltspraktika

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet ID

Reisert & Groppler 10715 Berlin Strafrecht 11878

JGS Rechtsanwaltsgesellschaft 14169 Berlin Erbrecht, Mediation, Steuerrecht 11876

Dannheisser Poley & Carballo 20148 Hamburg Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht 11879

horak. Rechtsanwälte 30159 Hannover gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Urheber- und Medienrecht 11859

Liebelt & Koll.Notar - Rechtsanwälte 31666 Bückeburg Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht 11880

Anwaltskanzlei Barnewitz 40477 Düsseldorf Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, 11883

Schulz Tegtmeyer Sozien 47051 Duisburg Arbeitsrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht 11881

Anwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes 47802 Krefeld Arbeitsrecht, Familienrecht 11884

Rechtsanwältin Angelika Töpfer 50354 Hürth Betreuungsrecht, Erbrecht, Familienrecht 11875

Prof. Dr. Fricke & Coll - 84034 Landshut Medienrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht 11877Rechtsanwälte

Mariscal & Asociados E-28001 Madrid Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht 11882(Spanien)

KAMINSKI HARMANN FL-9490 Vaduz / gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Patentrecht 11865Patentanwälte AG Lichtenstein

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet Station/ IDNebentätigkeit

Korch Rechtsanwälte 60323 Frankfurt a.M. Gesellschaftsrecht/M&A, Litigation, Station 11907internationales Vertragsrecht

Mayer Brown 60323 Frankfurt a.M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11919

CMS Hasche Sigle 60325 Frankfurt a.M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

GSK Stockmann & Kollegen 60325 Frankfurt a.M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

Linklaters 60325 Frankfurt a.M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11918

Gleiss Lutz 60325 Frankfurt a.M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11916

Beiten Burkhardt 60327 Frankfurt a.M. alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11914

GSK Stockmann & Kollegen 69115 Heidelberg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

GSK Stockmann & Kollegen 70178 Stuttgart verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

Gleiss Lutz 70469 Stuttgart alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11916

CMS Hasche Sigle 70597 Stuttgart alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

HWP Rechtsanwälte 73433 Aalen verschiedene Rechtsgebiete Station 11842

Schotten Fridrich Bannasch 79098 Freiburg Öffentliches Recht, Zivilrecht Station 11893

Streck Mack Schwedhelm 80335 München Steuerrecht und Steuerstrafrecht Station 11897

CMS Hasche Sigle 80335 München alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11915

Beiten Burkhardt 80339 München alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11914

GSK Stockmann & Kollegen 80539 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

Gleiss Lutz 80539 München alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11916

Linklaters 81675 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11918

Beiten Burkhardt 90482 Nürnberg alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11914

CMS Hasche Sigle B-1040 Brüssel Europarecht, Beihilfenrecht, EU-Recht, Station/Nebentätigkeit 11915Kartellrecht

GSK Stockmann & Kollegen B-1050 Brüssel verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11917

Page 95: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

Juristisch für Juristen –das DAV-BilderrätselDas deutsche Recht hat seine eigeneSprache. Für ihre Mandanten sindSie nicht nur Rechtsberater, sondernauch Dolmetscher für diese exotischeFremdsprache. Wie fit sind Sie imJuristendeutsch? Testen Sie IhrWissen mit dem DAV-Bilderrätsel!Welche juristische Vokabel ver-birgt sich hinter unserem Bild?

Die Auflösung des Bilderrätsels unddie Antwort und den Gewinner der letztenPreisfrage finden Sie auf unserer Websitewww.anwaltsblatt-karriere.de.

Begriff mit 16 Buchstaben

LeserbriefeRätsel

Wir haben unsere Leser gefragt, warum sieAnwaltsblatt Karriere lesen…

… weil es hochinformativ, motivierend und karrierefördernd ist. (Student Bochum)

… weil, nur wenn man richtig einsteigt, kommt man auch richtig an, den Fahrplandazu liefert Anwaltsblatt Karriere. (Referendarin Koblenz)

… weil ich so interessante Berichte von Juristen lesen kann, die es geschafft haben,tatsächlich das zu tun, was ihnen Spaß macht. (Referendarin Celle)

… weil es interessante fachspezifische und internationale Perspektiven präsentiert.(Studentin Potsdam)

… weil es mir neben dem theoretischen Studium Einblicke in die Praxis derRechtsberatung gewährt. (Student Würzburg)

… weil es Wichtiges zum Arbeitsmarkt auf den Punkt bringt. (Student Düsseldorf)

… weil es eine schöne Auswahl der Artikel, Hochglanz, Recherchen bietet.(Referendar Hamm)

… weil mich ein Probeexemplar überzeugt hat. (Student München)

… weil eingehende Marktanalyse eine Berufsorientierung erleichtert. (Referendarin Berlin)

… weil ich so immer auf dem Laufenden bleibe, was die juristische Berufsperspektiveangeht. (Referendar Düsseldorf)

… weil es die interessanten Seiten des Anwaltsberufes aus zahlreichen Perspektivenbeleuchtet. (Studentin Berlin)

… weil es richtig Lust auf den Berufseinstieg macht! (Studentin Passau)

… weil ich gerade in der Vorbereitung des Referendariats stehe und bereits sehrwertvolle Hinweise über dieses Heft erhalten habe. (Referendar Frankfurt am Main)

… weil es mir bei der Berufswahl und Wahl der Anwaltsstation im Referendariateine wertvolle Hilfestellung gibt. (Referendarin Schleswig)

… weil ich darin immer interessante Beiträge finde, die meinen Horizont erweiternund mir helfen, über den Tellerrand hinauszuschauen. (Student Tübingen)

… weil die Berichte für die eigene Zukunftsplanung sehr wertvoll sind. (Referendar Jena)

… weil es einen umfassenden Einblick für Einsteiger bietet und sich nicht nur aufGroßkanzleien konzentriert. (Student Münster)

leserbriefe

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Page 96: Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2013

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autorena

Nadine Ackermann ist Rechtsanwältin,Mitglied der Redaktion Anwaltsblatt Karriereund Referentin im Deutschen Anwaltverein.

Franz Peter Altemeier ist Rechtsanwaltund Mitglied der Redaktion AnwaltsblattKarriere. Er ist Geschäftsführer desDeutschen Anwaltvereins.

Jochen Brenner ist Journalist in Hamburg.

Frank Christiansen ist Redakteur bei derDeutschen Presse-Agentur (dpa) inDüsseldorf.

Dr. jur. Justus von Daniels ist Autor ausBerlin und arbeitet zurzeit in Ungarn. Er veröf-fentlicht u.a. im Tagesspiegel.

Martin Dommer ist freier Journalist.

Marion Eckertz-Höfer ist Präsidentin desBundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt inKiel, ist Präsident des DeutschenAnwaltvereins.

Marieke Greif ist Autorin von Anwaltsblattund Anwaltsblatt Karriere und studiert Jura inBerlin.

Dr. Ulrike Guckes ist Rechtsanwältin undMitglied der Redaktion Anwaltsblatt Karriere.Sie ist Geschäftsführerin des DeutschenAnwaltvereins.

Thomas Hannemann ist Rechtsanwalt inKarlsruhe. Er ist Vorstandsmitglied derArbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG undMitglied Arbeitsgemeinschaft Bank- undKapitalmarktrecht beim DeutschenAnwaltverein.

Jördis Harbeck ist Associate bei LinklatersLLP Frankfurt am Main und schreibt regelmä-ßig für Anwaltsblatt Karriere.

Antje Jungk ist Rechtsanwältin undLeitende Justiziarin bei der AllianzVersicherungs-AG in München.

Dr. Nicolas Lührig ist Rechtsanwalt undleitet die Redaktion Anwaltsblatt Karriere undAnwaltsblatt. Er ist Geschäftsführer desDeutschen Anwaltvereins und Mitglied derHauptgeschäftsführung des DAV.

Prof. Dr. Christoph Moench ist Rechts-anwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.Er ist Partner bei Gleiss Lutz in Berlin undVorsitzender des Verwaltungsrechtsaus-schusses beim Deutschen Anwaltverein.Er ist Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Peter Oppler ist Rechtsanwalt und Fach-anwalt für Bau- und Architektenrecht. Er istVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft fürBau- und Architektenrecht im DeutschenAnwaltverein.

Dr. Anja Pitzal ist Richterin in Hamburg.Sie veröffentlichte seit dem Startheft im Mai2007 in Anwaltsblatt Karriere.

Prof. Dr. Volker Römermann ist Rechts-anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,Handels- und Gesellschaftsrecht undInsolvenzrecht. Er ist Honorarprofessor ander Humboldt-Universität zu Berlin.

Herbert Schons ist Rechtsanwalt undNotar. Er ist Vizepräsident des DeutschenAnwaltvereins und Mitglied im DAV-Aus-schuss RVG und Gerichtskosten.

Katja Wilke ist Rechtsanwältin undJournalistin aus Berlin.

Impressum Anwaltsblatt Karriere

Herausgeber Deutscher Anwaltverein e.V.,Littenstr. 11, 10179 Berlin (Mitte),T 030-72 61 52-0, F -191,[email protected]

Redaktion Dr. Nicolas Lührig (Leitung),Dr. Ulrike Guckes, Franz Peter Altemeier,Nadine Ackermann, RechtsanwälteRedaktionelle Mitarbeit: Sophia Katharina Zimmer,Nora Zunker, Lisa GutProduktion und Koordination Antje BusseGrafik Eggers + Diaper, Potsdam

Verlag Deutscher Anwaltverlagund Institut der Anwaltschaft GmbHWachsbleiche 7, 53111 Bonn,T 0228 / 919 11-0, F -23,[email protected]

Anzeigen ad Sales & Services,Ingrid Anna Oestreich,Pikartenkamp 14, 22587 Hamburg,T 040 / 86 62 84-67, F [email protected].

Druck L.N. Schaffrath GmbH & Co KG,Marktweg 42-50, 47608 Geldern;

Erscheinungsweise halbjährlich, Mai / November.Bezugspreis Heft 5 Euro zzgl. Versandkosten.Bestellungen Über jede Buchhandlung und beim Verlag.

FotonachweisePeter Adamik: S. 40, 43, 44Franz Brück: S. 50, 51, 52, 53, 54, 56, 57Ina Schoof: 16,19, 20, TitelSarah Schönfeld: S. 98BVerwg: S. 46Congree Center Düsseldorf: S. 11DAV: S. 95dpa Picture Alliance: S. 75Violess / photocase.com: S. 8morgenroethe / photocase.com: S. 9***jojo / photocase.com: S. 68lurp / photocase.com: S. 76kamirika / photocase.com: S. 86privat: S. 14, 32, 33, 34, 35, 64, 66, 81elektraVisions: S. 21istockphoto: S. 3, 22, 28, 29, 30, 31, 32, 34, 36, 48,

Zuschriften Für die Redaktion bestimmte Zuschriften sindnur an die Adresse des Herausgebers zu richten. Honorarewerden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gezahlt.

V.i.S.d.P. für den redaktionellen Teil: Dr. Nicolas Lührig,Anschrift des Herausgebers;für Anzeigen: Ingrid A. Oestreich, Anschrift Anzeigen.

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ISSN 1864-4236

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schlussplädoyers

Ich habe Jura studiert, weil …

… ich nach dem Abitur keine Gelegenheit hatte, in der Welt herumzureisen oderauf andere Weise Selbstfindung zu betreiben. Mein Ziel war damals ganz profan,etwas Solides zu studieren, mit dem man anschließend praktisch etwasanfangen kann.

Ich bin Anwalt geworden, weil …

… ich bereits während des Studiums in der Kanzlei des Vaters eines Freundesgearbeitet habe und mir diese Art der juristischen Arbeit am besten gefallen hat.

Ich bin in 10 Jahren noch Anwalt, weil …

… mich gerade die beiden scheinbar so gegensätzlichen Tätigkeiten als Anwalt undDJ gemeinsam am besten ausfüllen, so dass ich weder auf das eine noch auf dasandere verzichten möchte.

Mit Jura kann man …

… praktisch eine Menge anfangen, wenn man flexibel ist. Schlimm sind allerdingsJuristen, die denken, sie wüssten und könnten alles.

Ein Tipp für den Start in den Beruf …

… ist, sich rechtzeitig während des Studiums und Referendariats Gedanken zu ma-chen, wo es hingehen soll, und unvoreingenommen verschiedene Tätigkeitsbereicheeines Anwalts auszuprobieren.

Er ist Anwalt und ein gefragter DJ.Größer könnte der Gegensatz nichtsein. Tagsüber arbeitet NormanNoczinski in einer Kanzlei im beliebtenKiez Prenzlauer Berg in Berlin. Und anden Wochenenden legt er regelmäßigals DJ Norman Nodge im Berghainin Berlin oder anderen angesagtenLocations in ganz Europa auf. Seineanwaltlichen Schwerpunkte hat er aufdie eher klassischen Rechtsgebiete Ar-beitsrecht, Verkehrsrecht und Zivilrechtgelegt. Musikalisch hat er ein Faible fürelektronische Musik, insbesondere fürTechno und Housemusic. //

Norman Noczinski ist Rechtsanwalt – und DJ Norman Nodge

N.N.

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