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Anwendung des KKS für Gasversorgungsleitungen nach DVGW-Regelwerk 13. Praxistag Korrosionsschutz Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019

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Anwendung des KKS für Gasversorgungsleitungen nach DVGW-Regelwerk13. Praxistag KorrosionsschutzWestnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019

1Einführung

2Verbindlichkeit zur Anwendung des KKS

3Neueinrichtung und Erweiterung

4Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte

5Betrieb und Instandhaltung

6Sachkundiger / Sachverständiger

7Schlussbemerkungen

EINFÜHRUNG

Häufig gestellte Fragen

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Einführung

Vorgaben und Hinweise zum KKS sind in verschiedenen technischen Regeln verteilt.

Häufig gestellte Fragen:

− Für welche Leitungen ist der KKS verbindlich anzuwenden?

− Worin besteht der Unterschied zwischen „Neueinrichtung“ und „Erweiterung“ eines Korrosionsschutzsystems?

− Wann ist der vollständige Nachweis der Wirksamkeit des KKS erforderlich und wie kann Dieser erbracht werden?

− Wie ist der Umgang mit Referenzwerten?

− Was ist „Intensive KKS-Messtechnik“?

− Wann kommt der KKS-Sachkundige und wann der KKS-Sachverständige zum Einsatz?

GW 10 ist zentrales Element im DVGW-Regelwerk

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Einführung

DVGW GW 10 (A) Juni 2018

Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme,

Betrieb, Instandhaltung

GW 12, Oktober 2010Planung, Einrichtung

GW 10, Mai 2008Inbetriebnahme,

Überwachung

GW 16, Mai 2008Fernüberwachung

VERBINDLICHKEIT ZUR ANWENDUNG DES KKS

Verbindlichkeit ist abhängig von der Druckstufe

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Verbindlichkeit zur Anwendung des KKS

Druckstufe Maßgebliches

Regelwerk

Anwendung KKS

P > 16 bar G 463 Immer

5 bar < P ≤ 16 barG 462/II

G 462 E

Grundsätzlich mit Ausnahmen

Immer

P ≤ 5 barG 462/I

G 462 E

Keine Aussage

Bei elektrochemischer Einwirkung

NEUEINRICHTUNG UND ERWEITERUNG

Begriffe

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Neueinrichtung und Erweiterung von kathodischen Korrosionsschutzsystemen

Neueinrichtung

Planung und Einrichtung eines neuen eigenständigen Korrosionsschutzsystems

Erweiterung

Einbeziehung neuer Rohrleitungsabschnitte in ein bestehendes Korrosionsschutzsystem

Neu gebaute Leitungen oder Leitungsteile

Erstmalige Beaufschlagung von Leitungen mit KKS

Korrosionsschutzsystem

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Neueinrichtung und Erweiterung von kathodischen Korrosionsschutzsystemen

Korrosionsschutzsystem = Gesamtheit aller Einrichtungen die für den KKS erforderlich sind einschließlich der zu schützenden Rohrleitung selbst.

Mögliche Bestandteile sind z.B.:

− Schutzgleichrichter

− Anodenanlagen

− Messstellen

− Ferninspektionseinrichtungen

− Rohrumhüllung

− Elektrische Trennstellen

− Ggf. Einrichtungen zur Herabsetzung von Wechselspannungen auf der Rohrleitung

Vorgehensweise

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Neueinrichtung und Erweiterung von kathodischen Korrosionsschutzsystemen

(SK) = Sachkundiger(SV) = Sachverständiger

(X) = eingeschränkt / nach Bedarf

NeueinrichtungErweiterung

mit Neufestlegung Referenzwerte

Erweiterung ohne Neufestlegung

Referenzwerte

Planung / Planungsdokumentation (SK) X X X

Prüfung der baulichen Voraussetzungen (SV)

X

Einrichtung der Schutzmaßnahmen / QS (SK)

X X X

Fertigmeldung (SK) X

Abnahme und Übergabe (Betreiber) X

Bestandsdokumentation zusammenstellen

X X X

Inbetriebnahme KKS-Anlagen / Nachmessung (SK)

X X (X)

Bescheinigung der Wirksamkeit KKS (SV)

X X

Festlegung Referenzwerte (SK) X X (X)

Inbetriebnahmedokumentation zusammenstellen

X X X

Bei Erweiterung müssen zwei Fälle unterschieden werden

• Ohne Neufestlegung der Referenzwerte:Die Referenzwerte für den bestehenden Teil des Korrosionsschutzsystems können unverändert bleiben.

• Mit Neufestlegung der Referenzwerte:Die Verhältnisse haben sich so stark verändert dass die Referenzwerte insgesamt neu festgelegt werden müssen.

Die Anpassung des Wertebe-reiches von Referenzwerten ist keine Neufestlegung.

NACHWEIS DER WIRKSAMKEIT UND REFERENZWERTE

Nachweis der Wirksamkeit des KKS

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Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte

Nachweis der Wirksamkeit des KKS = Messtechnische Feststellung des Zustandes eines Korrosionsschutzsystems in dem jede Umhüllungsfehlstelle der zu schützenden Rohrleitungen ausreichend gegen Korrosion geschützt ist.

Nachweisverfahren sind abhängig von vorhandenen

Strömen

GW 10, Anhang C / GW 27Kriterien

ISO 15589-1, Tab. 1

Erfordernis zum Nachweis der Wirksamkeit

Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 14

Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte

• Erstmaliger Nachweis der Wirksamkeit: ➨ Inbetriebnahme / Nachmessung bei Neueinrichtung und Erweiterung von Korrosionsschutzsystemen.

• Erneuter Nachweis der Wirksamkeit: ➨ wesentliche Änderungen im Korrsionsschutz-system im Rahmen der Instandhaltung. − eher selten

− Abgrenzung gegenüber Anpassung des Wertekorridors von Referenzwerten

• Erstmaliger Nachweis der Wirksamkeit: ➨ Bestandssysteme für die keine Referenzwerte vorliegen.− Vorgehensweise nach DVGW Information

Gas/Wasser Nr. 19 möglich

Vorgehen zum Nachweis der Wirksamkeit

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Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte

Nachweis der Wirksamkeit des

KKS

Erhebung und Auswertung von Messwerten

(Sachkundiger)

Beurteilung der Wirksamkeit und Bescheinigung

(Sachverständiger)

Referenzwerte

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Nachweis der Wirksamkeit und Referenzwerte

Festlegung von Referenzwerten

(Sachkundiger)

Referenz-messstellen

Referenz-messgrößen

Zulässige Abweichungen

Allgemeines Inspektionsziel:

• Globale Abweichungen vom nachgewiesenen Schutzzustand müssen erkannt werden.

• Einzelne neue, nicht geschützte Fehlstellen müssen nicht erkannt werden

• Referenzwerte sollen den Zustand repräsentieren wie er zum Zeitpunkt des Nachweises der Wirksamkeit des KKS bestand.

• Grundsätzlich sind alle Messwerte verwendbar, die bei der Nachweisführung ermittelt wurden.

• Die Auswahl erfolgt nach vorhandenen Einwirkungen und Inspektionszielen.

BETRIEB UND INSTANDHALTUNG

Betrieb des KKS

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Betrieb und Instandhaltung

Bestandteile des KKS-Betriebs:

− Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

− Steuern und Regeln von Betriebsabläufen

− Festlegung von Qualifikationsvoraussetzungen

− Festlegung von Zuständigkeiten

− Veranlassung der Wartung und Inspektion des KKS

− Störungsbeseitigung

− Führen der Dokumentation

Eine vollständige Liste der betrieblichen Maßnahmen findet sich in GW 10.

Instandhaltung

Instandhaltung des KKS

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Betrieb und Instandhaltung

Inspektion WartungInstand-setzung

(Nach DIN 31051)

Inspektion des KKS

Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 20

Betrieb und Instandhaltung

• Alternativen sind gleichwertig.

• Messung vor Ort und Ferninspektion können gemischt eingesetzt werden.

• Mit Ferninspektion können zusätzliche Vorteile genutzt werden.

Inspektion des KKS

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Betrieb und Instandhaltung

Messergebnisse bewerten und

beurteilen

(Sachkundiger)

Schutzziele erfüllt

?

Störung

untersuchen und beseitigen

Referenzwerte noch passend

?

Referenzwerte anpassen oder neu festlegen*

(Sachkundiger)

KKS entspricht dem letztmalig

nachgewiesenen geschützten

Zustand

* Bei Neufestlegung: Nachweis der Wirksamkeit unter Beteiligung Sachverständiger

Ja Ja

Nein Nein

Zusätzliche Inspektionen nach G 466-1

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Betrieb und Instandhaltung

• Gebiete mit erhöhtem Schutzbedürfnis:

− Wiederkehrender Nachweis der Wirksamkeit des KKS

• Zustandsanalyse:

− Inspektionsmolchungen

− Intensive KKS-Messtechnik

• Nach Instandsetzungsarbeiten mit Auswirkung auf den KKS:

− Zusätzliche Überprüfung der Wirksamkeit des KKS

Alle 10 bis 25 Jahre

Möglicherweise künftig auch für den Druckbereich 5 bis 16 bar

Intensive KKS-Messtechnik

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Betrieb und Instandhaltung

Kombination von Messtechniken die geeignet sind Bereiche von Rohrleitungen zu identifizieren, in denen der Korrosionsschutz nicht vollständig wirksam ist, bzw. in der Vergangenheit ggf. nicht vollständig wirksam war.

• Intensivmessung (IM)

• Intensive Fehlstellenortung (IFO)

• Mantelrohrbewertungen gem. GW 27

• KKS Inspektionsmessungen der zurückliegenden Jahre

• Untersuchungen zu Streustrom- und Hochspannungsbeeinflussungen

SACHKUNDIGER / SACHVERSTÄNDIGER

KKS-Sachkundige

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Sachkundiger / Sachverständiger

Definition und Anforderungenin GW 11

Anforderungen angelehnt an DIN EN ISO 15257 Grad 3+ Kenntnis nationaler Regeln

Sachkundige müssen von Netzbetreibern oder von nach GW 11 zertifizierten Fachunternehmen

schriftlich benannt werden

Korrosionsschutz-Sachverständige

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Sachkundiger / Sachverständiger

Qualifikationsanforderungen nach• G 100 Fachgebiet IX• GW 101

Zertifizierung

möglichst im akkreditierten Verfahren

Im Geltungsbereich GasHDrLtgV (> 16 bar)Anerkennung durch Aufsichtsbehörde

erforderlich

Aufgabenbereich KKS-Sachkundige

Westnetz GmbH · Thomas Laier · 5. Juni 2019 27

Sachkundiger / Sachverständiger

Aufgabenbereich Aufgabe des Sachkundigen Aufgabenbereich2 Aufgabe des Sachkundigen2

Planen Wirksamkeit des KKS überprüfen und beurteilen

Einrichtung anleiten Messdaten der Ferninspektion beurteilen

Neueinrichtung /

ErweiterungFertigmeldung abgeben Instandhaltung Referenzwerte anpassen

Inbetriebnahme durchführen Nachmessung bewerten1)

Nachmessung bewerten Referenzwerte festlegen1)

Referenzwerte festlegen 1)

bei wiederholtem vollständigen Nachweis der Wirksamkeit des KKS

Aufgabenbereich Korrosionsschutz-Sachverständige

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Sachkundiger / Sachverständiger

Aufgabenbereich Aufgabe des Sachverständigen

Neueinrichtung /

ErweiterungBauliche Voraussetzungen prüfen

Wirksamkeit des KKS bescheinigen

Instandhaltung Wirksamkeit des KKS bescheinigen1)

1)bei wiederholtem vollständigen Nachweis der Wirksamkeit des KKS

SCHLUSS-BEMERKUNGEN

Schlussbemerkungen

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Anwendung des KKS für Gasversorgungsleitungen nach DVGW-Regelwerk

Die Ausführungen sind nicht vollständig!

− Nur durch das technische Regelwerk zwingend erforderliche Aspekte vorgestellt.

− Aber: Nicht alle Aspekte angesprochen.

KKS kann mehr!

Über den Funktions- und Werterhalt der Rohrleitungen hinaus mögliche Zusatznutzen:

− Messwertbasierte Zustandsbewertung der Rohrleitungen (GW 18)

− Überwachung der Umhüllungsintegrität

− Detektion von Fremdeingriffen

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Thomas Laier

Fachreferent Kathodischer Korrosionsschutz

T +49 231 438-6247

[email protected]

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