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Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04, Badehilfen AC/TK xx 01 504 AOK Baden-Württemberg Seite 1 von 17 Abrechnungscode/Tarifkennzeichen: Apotheken 11 01 504 Sanitätshäuser 15 01 504 Sonstige Vertragspartner 19 01 504 Vertrag gem. § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04, Badehilfen, zwischen der AOK Baden-Württemberg sowie der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, - im folgenden „AOK Baden-Württemberg“ genannt - und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Zettachring 2 70567 Stuttgart - im Folgenden „FOS“ genannt -

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Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04, Badehilfen AC/TK xx 01 504 AOK Baden-Württemberg

Seite 1 von 17

Abrechnungscode/Tarifkennzeichen:

Apotheken 11 01 504 Sanitätshäuser 15 01 504

Sonstige Vertragspartner 19 01 504

Vertrag gem. § 127 Abs. 2 SGB V

zur Versorgung mit Hilfsmitteln der

Produktgruppe 04, Badehilfen,

zwischen

der AOK Baden-Württemberg sowie der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg,

Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart,

- im folgenden „AOK Baden-Württemberg“ genannt -

und dem

Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer

Fachhandel Südwest e.V. Zettachring 2

70567 Stuttgart

- im Folgenden „FOS“ genannt -

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INHALTSVERZEICHNIS § 1 Gegenstand des Vertrages ................................................................................. 3 § 2 Eignungsvoraussetzungen ................................................................................. 4 § 3 Grundsätze der Leistungserbringung................................................................ 4 § 4 Vertragsärztliche Verordnung ............................................................................ 6 § 5 Genehmigung ...................................................................................................... 7 § 6 Art und Umfang der Versorgung ........................................................................ 8 § 7 Reparaturen und Ersatzversorgungen .............................................................. 8 § 8 Vergütung ............................................................................................................. 9 § 9 Zuzahlungen, Aufzahlung ................................................................................... 9 § 10 Abrechnung ..................................................................................................... 10 § 11 Gewährleistung/Haftung ................................................................................. 12 § 12 Öffentlichkeitsarbeit/Werbung ....................................................................... 13 § 13 Zusammenarbeit mit Dritten ........................................................................... 13 § 14 Datenschutz/Schweigepflicht ......................................................................... 14 § 15 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen ............................................................. 15 § 16 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung und Kündigung ....................................... 16 § 17 Aufsichtsbehörde ............................................................................................ 16 § 18 Schlussbestimmungen ................................................................................... 17 ANLAGEN Anlage 1a Preisvereinbarung Kauf Anlage 1b Preisvereinbarung Neukauf und Wiedereinsatz Anlage 1c Reparaturpreisliste und Wartung Anlage 2 Versorgungsanzeige Anlage 3 Lageranfrage Anlage 4 Leihvertrag Anlage 5 Erklärung des Versicherten über eine das Maß des Notwendigen übersteigende Versorgung Anlage 6 Beitrittserklärung Anlage 7 Kostenvoranschlag Anlage 8 Ablaufplan Wiedereinsatzverfahren

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§ 1 Gegenstand des Vertrages 1. Dieser Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V regelt die qualitätsgesicherte Versor-

gung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg sowie aller durch die AOK Baden-Württemberg betreu-ten Anspruchsberechtigten (nachfolgend Versicherte genannt) gemäß § 33 SGB V mit Badehilfen der Produktgruppe 04 entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung.

2. Der Geltungsbereich dieses Vertrages umfasst alle Hilfsmittelversorgungen mit in den Anlagen 1a und 1b aufgeführten Badehilfen der Produktgruppe 04 sowie Reparaturen und Wartungen nach Anlage 1c für Versicherte im Bereich der Bun-desrepublik Deutschland.

3. Dieser Vertrag gilt für die Mitglieder des FOS, soweit sie diesem Vertrag beige-

treten sind (Anlage 6) (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt). Der Beitritt ist gegenüber der AOK Baden-Württemberg in schriftlicher Form zu erklären, nebst der Verpflichtung, die Vertragsinhalte in ihrer jeweils aktuellen Fassung uneinge-schränkt anzuerkennen. Der jeweilige Mitgliedsbetrieb des FOS sendet die Bei-trittserklärung mit den dazugehörigen Präqualifizierungszertifikaten oder mit den Nachweisen zur individuellen Eignungsfeststellung sowie Nachweisen zu den je-weiligen ggf. vertragsspezifischen Anforderungen an das zuständige CompetenceCenter Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg (siehe Abs. 6). Der jeweilige Mitgliedsbetrieb erhält von der AOK Baden-Württemberg eine Bestäti-gung über den erfolgreichen Beitritt. Der Beitritt wird erst ab Datum des Bestäti-gungsschreibens wirksam. Weitere aktuelle Hinweise und Formulare zum Beitritt sind auf der Internetseite der AOK Baden-Württemberg unter http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/hilfsmittel/beitritt/index.html erhältlich.

4. Soweit nachstehend die gesetzlichen Bestimmungen des SGB V für die Kranken-

versicherung genannt sind, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmun-gen des SGB XI für den Bereich der Pflegeversicherung analog.

5. Die Anlagen 1a – 8 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die Anlagen 2 und 7 dienen zur Erleichterung der Administration bzw. Kommunikation zwischen dem Vertragspartner und der AOK Baden-Württemberg. Sie können in ihrem Layout von der im Vertrag abgebildeten Variante abweichen. Die vorgegebenen Inhalte müssen jedoch enthalten sein.

6. Andere Leistungserbringer haben gemäß § 127 Abs. 2 a SGB V die Möglichkeit, diesem Vertrag zu gleichen Bedingungen über das jeweils zuständige CompetenceCenter Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg (CC Hilfsmittel) bei-zutreten (Anlage 6). Die jeweils zuständigen Ansprechpartner der CC Hilfsmittel können im AOK-Gesundheitspartnerportal unter: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/hilfsmittel/beitritt/ eingesehen werden.

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§ 2 Eignungsvoraussetzungen

1. Voraussetzung für die Leistungserbringung nach diesem Vertrag ist, dass der Vertragspartner die Anforderungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der in der Anlage 1a und b aufgeführten Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllt. Dabei sind die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. den Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten. Der Vertragspartner ist nach Maßgabe dieses Vertrages nur zur Abgabe derjenigen Hilfsmittel berechtigt, für welche er die Eignung nach den vorgenannten Regelungen gegenüber der AOK Baden-Württemberg nachgewiesen hat und darf Verordnungen nur für diese Produktbereiche entgegen nehmen.

2. Der Vertragspartner verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System.

Das Qualitätsmanagement-System muss durch eine akkreditierte Zertifizierungs-gesellschaft geprüft und abgenommen sein. Sollte ein Zertifikat nicht zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses vorgelegt werden können, wird eine Übergangsfrist von maximal 6 Monaten ab Vertragsschluss bzw. Beitritt zu diesem Vertrag ge-währt. Dies gilt nur, soweit der Fristbeginn nicht durch einen anderen Vertrag der AOK Baden-Württemberg bereits ausgelöst wurde. In diesen Fällen bleibt es bei der erstmalig eingeräumten Übergangsfrist. Ansonsten hat der Vertragspartner mit dem Vertragsbeitritt den Nachweis zu erbringen, dass ein Zertifizierer beauf-tragt wurde. Innerhalb der Übergangsfrist ist das Zertifikat der AOK Baden-Württemberg vorzulegen; andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Über-gangsfrist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

3. Der Vertragspartner setzt in ausreichender Anzahl qualifizierte Mitarbeiter zur direkten persönlichen produktbezogenen Einweisung und Beratung der Versi-cherten bzw. der betreuenden Personen ein. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass sich die Mitarbeiter regelmäßig fortbilden. Die Qualifikation der Mit-arbeiter ist der AOK Baden-Württemberg auf Verlangen in geeigneter Form schriftlich nachzuweisen.

4. Änderungen, welche die Eignung des Vertragspartners – insbesondere § 2 Nr. 1 und/oder 2 – berühren, hat der Vertragspartner der AOK Baden-Württemberg unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung 1. Der Vertragspartner gewährleistet die ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftli-

che sowie aufzahlungsfreie Versorgung gemäß § 33 SGB V i.V.m. § 12 SGB V. 2. Der Vertragspartner behandelt alle Versicherten nach den gleichen Grundsätzen.

Der Vertragspartner darf eine Versorgung mit Badehilfen nicht ablehnen. Ausge-nommen sind Fälle, in denen das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Versicherten durch konkrete Vorkommnisse nachhaltig gestört ist.

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3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versicherten entsprechend den gesetzli-chen Vorschriften und den Bestimmungen dieses Vertrages zu versorgen, insbe-sondere die einschlägigen rechtlichen Regelungen des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten (MPVerschrV), der Medi-zinprodukte-Verordnung (MPV), der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, der DIMDI-Vorschriften (DIMDIV), der Hygiene-Sterilvorschriften und des Arbeits-sicherheitsgesetzes sowie der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zum Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V einzuhalten.

4. Es sind nur Materialien und Artikel einwandfreier Qualität (Qualitätsstandards nach dem Hilfsmittelverzeichnis) zu verwenden und abzugeben. Nicht im Hilfsmit-telverzeichnis gelistete Produkte haben mindestens die Vorgaben des MPG und der Richtlinie 93/42/EWG (CE-Kennzeichnung) sowie die im Hilfsmittelverzeichnis festgeschriebenen Qualitätsstandards zu erfüllen. Ein geeigneter Nachweis ist zu erbringen. Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sind unge-achtet der Anlage 1 stets genehmigungspflichtig und mittels Versorgungsanzeige (Anlage 2) bei den jeweils zuständigen CC Hilfsmittel zu beantragen.

5. Zum Umfang der Leistungserbringung gehören insbesondere: 1. die Beratung des Versicherten, ggf. bei ihm vor Ort, inkl. Abklärung von Al-

lergien gegen bestimmte Materialien, die in den Hilfsmitteln vorkommen kön-nen,

2. die Ermittlung von Maßen (ggf. beim Versicherten vor Ort) zur Bestellung des Hilfsmittels und Erstellung der Lageranfrage,

3. die Lieferung des Hilfsmittels inkl. ggf. erforderlicher Montagearbeiten (ggf. inkl. Material), individueller und funktionsgerechter Anpassung - soweit erfor-derlich,

4. die umfassende Einweisung des Versicherten und/oder dessen betreuende Person(en) in den sachgerechten Gebrauch, Hinweise zur Reinigung und Pflege des Hilfsmittels sowie bei Bedarf die Nachbetreuung,

5. die Überlassung einer Gebrauchsanweisung gem. MPG, 6. die Überwachung der jeweiligen Wartungs-Intervalle nach Herstelleranga-

ben, 7. Informationen über die Ansprechpartner bzw. Verfahrensweise bei Gewähr-

leistungs- bzw. Garantieansprüchen, 8. Können Reparaturen nicht sofort ausgeführt werden, so hat der Vertrags-

partner aus seinem Bestand ein gleichwertiges Ersatzhilfsmittel (mindestens aus dem Standardbereich) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

6. Bei Badehilfen, die in der Anlage 1a aufgeführt sind, wird das Wiedereinsatzver-

fahren nicht durchgeführt. Hier wird der Versicherte bei Erhalt des Hilfsmittels Ei-gentümer desselben. Bei Versorgungen nach Anlage 1a sind in jedem Fall neue Hilfsmittel abzugeben.

7. Badehilfen, die in der Anlage 1b aufgeführt sind, stehen im Eigentum der AOK

Baden-Württemberg und werden dem Versicherten leihweise zur Verfügung ge-stellt. Das Wiedereinsatzverfahren über die HilfsmittelLogistikCenter (HLC) wird in Anlage 8 näher beschrieben.

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8. Der Vertragspartner hat sich die Auslieferung des Hilfsmittels durch den Versi-

cherten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder seinen Bevollmächtigten mit dem Empfangsdatum, Unterschrift und Angabe des Namens in Druckbuchstaben quittieren zu lassen. Sofern der Bevollmächtigte/gesetzliche Vertreter die Hilfsmit-tellieferung quittiert, ist der Status der Person nachvollziehbar zu dokumentieren. Mit dieser Unterschrift wird die Übergabe des Hilfsmittels bestätigt. Genutzt werden kann dazu: - der Lieferschein, - die Rückseite der vertragsärztlichen Verordnung oder - die Verordnung des Krankenhauses. Der Leihvertrag (Anlage 4) wird vom Versicherten bzw. dessen gesetzlichen Ver-treter unterschrieben. Mit dieser Unterschrift wird auch die Einweisung in das Hilfsmittel bestätigt.

9. Die AOK Baden-Württemberg behält sich vor, genehmigungspflichtige Hilfsmit-telversorgungen hinsichtlich der sozialmedizinischen Indikation durch den Medi-zinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen. Der Ver-tragspartner stellt dafür die seitens des MDK für notwendig erachteten Unterla-gen unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung.

10. Die AOK Baden-Württemberg ist berechtigt, die Qualität der Versorgung in der

ihr geeignet erscheinenden Form (u. a. durch Versichertenbefragung) zu über-prüfen oder überprüfen zu lassen. Insbesondere kann sie für fachliche Prüfungen nach § 275 Abs. 3 SGB V den MDK und/oder eigene Orthopädietechnik-Fachkräfte der AOK Baden-Württemberg beauftragen. Anfragen der AOK Baden-Württemberg und/oder der beauftragten Gutachter zu Versorgungsfällen bzw. zur Versorgungsqualität sind unverzüglich und kostenfrei durch den Vertragspartner zu beantworten.

§ 4 Vertragsärztliche Verordnung

1. Der Versorgung mit Hilfsmitteln nach diesem Vertrag ist die Richtlinie des Ge-meinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der ver-tragsärztlichen Versorgung gemäß § 92 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 SGB V (Hilfsmittel-Richtlinie) in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde zu legen.

2. Für die Versorgung des jeweiligen Versicherten mit einer Badehilfe zu Lasten der Krankenversicherung ist eine Verordnung (Muster 16) eines an der vertragsärztli-chen Versorgung teilnehmenden Arztes erforderlich. Neben den Verordnungen zugelassener Vertragsärzte akzeptiert die AOK Baden-Württemberg auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen durch zugelassene stationäre oder teilstatio-näre Einrichtungen, sofern das Hilfsmittel zur Krankenhausentlassung benötigt wird. In diesen Fällen kann die Form der Verordnung vom Muster 16 abweichen; es müssen jedoch mindestens dessen Inhalte vorhanden sein. Nicht zulässig sind Ankreuzformulare, vorgefertigte Vordrucke oder Musterverordnungen von Herstel-lern.

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3. Die Verordnung gilt ausschließlich für die Person, für die sie ausgestellt wurde. 4. Die vom Arzt auf der Verordnung angegebene Indikation bestimmt die Versor-

gung des Versicherten. Sofern vom Arzt keine Indikation angegeben wurde, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Arzt um Nachtrag zu bitten.

5. Änderungen oder Ergänzungen an der ausgestellten Verordnung dürfen nur durch den ausstellenden Arzt selbst oder den jeweils verantwortlichen ärztlichen Vertreter vorgenommen werden und bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.

6. Nach Eingang einer Verordnung ist je nach Badehilfe die Lageranfrage, der Kos-tenvoranschlag oder die Versorgungsanzeige unverzüglich, jedoch spätestens in-nerhalb von 3 Arbeitstagen, bei der AOK Baden-Württemberg einzureichen bzw. das Hilfsmittel an den Versicherten abzugeben. Eine ggf. erforderliche Ermittlung von Maßen beim Versicherten vor Ort muss innerhalb dieses Zeitraumes bereits stattgefunden haben. Wird die Versorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung vom Vertragspartner aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

7. Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Ver-ordnungsblättern dürfen nicht beliefert und abgerechnet werden, wenn die Fäl-schung oder der Missbrauch bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar war.

§ 5 Genehmigung 1. Die Abgabe eines Hilfsmittels nach diesem Vertrag bedarf grundsätzlich der vor-

herigen Genehmigung der AOK Baden-Württemberg. Die Versorgungsanzeige (Anlage 2) ist bei genehmigungspflichtigen Badehilfen, für die entsprechend An-lage 1a ein Preis vereinbart wurde, beim zuständigen CC Hilfsmittel einzureichen, ansonsten ist ein Kostenvoranschlag (Anlage 7) einzureichen. Für Badehilfen der Anlage 1b ist eine Lageranfrage (Anlage 3) an das zuständige CC Hilfsmittel zu richten. Die Abgabe von Hilfsmitteln ohne Genehmigung geht weder zu Lasten der AOK Baden-Württemberg noch des Versicherten.

2. Die Genehmigungspflicht für Badehilfen ist aus der Anlage 1a bzw. 1b ersichtlich. Soweit auf die Genehmigung verzichtet wird, kann der Verzicht von der AOK Ba-den-Württemberg gegenüber dem Vertragspartner einseitig widerrufen werden. Der Widerruf wird dem Vertragspartner vier Wochen vor Beginn der Genehmi-gungspflicht schriftlich angezeigt.

3. Bei Doppelversorgungen mit gleichartigen Badehilfen bzw. Hilfsmittel, welche die

gleichen Funktionseinschränkungen des Versicherten ausgleichen, ist eine Ver-sorgungsanzeige (Anlage 2), ein Kostenvoranschlag (Anlage 7) oder eine Lager-anfrage (Anlage 3) mit entsprechendem Hinweis erforderlich (z. B. Badewannen-drehsitz bei vorhandenem Duschhocker oder Doppelversorgungen mit Toiletten-sitzerhöhungen usw.).

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4. Der AOK Baden-Württemberg bleibt es aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes vorbehalten, für Hilfsmittel, die in dieser Vereinbarung nicht mit Preisen geregelt sind, Alternativangebote entsprechend § 127 Abs. 3 SGB V einzuholen. In diesen Fällen sind vereinbarte Rabattsätze jedoch verbindlich.

5. Die Vertragsparteien streben die Einführung des elektronischen Kostenvoran-schlags an. Die AOK Baden-Württemberg informiert den Vertragspartner, sobald die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung vorliegen.

§ 6 Art und Umfang der Versorgung

1. Der Vertragspartner setzt herstellerneutral die notwendigen Badehilfen bedarfsge-recht ein und trifft die individuelle Produktauswahl in Abstimmung mit dem Versi-cherten. Für die Produktauswahl gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Hilfsmittel-Richtlinie, die Ausführungen des Hilfsmittelverzeichnis sowie das MPG. Die Produktauswahl berücksichtigt jedenfalls die Indikation/Diagnose gemäß der Verordnung, die Fähigkeitsstörungen des Versicherten, das therapeutische Ziel, die Fähigkeit und den Willen des Versicherten, das Produkt zu nutzen sowie das soziale Umfeld und technische Notwendigkeiten.

2. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen, bei

Entlassversorgungen innerhalb von 48 Stunden. Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln beginnen die vorgenannten Fristen mit vorliegender Genehmigung der AOK Baden-Württemberg. Liefertermine stimmt der Vertragspartner mit dem Ver-sicherten ab. Zur Auswahl des geeigneten Hilfsmittels hält der Vertragspartner ei-ne ausreichend große Produktpalette gängiger Produkte vor.

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Versicherten bzw. dessen betreuende

Person(en) in den sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels einzuweisen sowie während der gesamten Versorgungszeit bei Bedarf umfassend zu beraten. Die Beratungsleistungen sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und der AOK Baden-Württemberg auf Verlangen nachzuweisen.

4. Ergibt sich bei der Anpassung/Abgabe des verordneten Hilfsmittels, dass mit die-sem voraussichtlich das Versorgungsziel nicht erreicht werden kann oder dass der Versicherte auf das Hilfsmittel mit Gegenanzeigen, z.B. mit Unverträglichkeit oder Nebenwirkungen, reagiert, hat der Vertragspartner unverzüglich den verord-nenden Arzt zu informieren und ggf. die Versorgung zu unterbrechen, bis dieser nach seiner Prüfung ggf. eine Änderung oder Ergänzung der Verordnung vor-nimmt.

§ 7 Reparaturen und Ersatzversorgungen 1. Vor der Durchführung einer Reparatur oder Ersatzversorgung ist der Vertrags-

partner verpflichtet, auf etwaige Garantie-/Gewährleistungsansprüche zu achten. Sofern die Kosten für die Reparatur 100,00 EUR netto übersteigen, ist mit Aus-nahme der in Anlage 1c geregelten Positionen die Genehmigung mittels Kosten-voranschlag (Anlage 7) zu beantragen. Der Kostenvoranschlag ist kostenlos zu erstellen. Die AOK Baden-Württemberg kann, soweit auf die Genehmigung ver-

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zichtet wird, den Verzicht gegenüber dem Vertragspartner einseitig widerrufen. Der Widerruf wird dem Vertragspartner vier Wochen vor Beginn der Genehmi-gungspflicht schriftlich angezeigt.

2. Bei Reparaturen, die zum Funktionserhalt des Hilfsmittels erforderlich sind, oder Ersatzversorgungen erhält die AOK Baden-Württemberg vom Vertragspartner ei-nen schriftlichen Hinweis auf dem Kostenvoranschlag (Anlage 7), wenn diese auf die unsachgemäße Behandlung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zu-rückzuführen ist.

3. Anfallende Reparaturen sind nach Genehmigung kurzfristig und sachgerecht aus-

zuführen. Hierfür sind Ersatz- und Zubehörteile in ausreichender Menge für die vom Vertragspartner gelieferten Badehilfen vorzuhalten.

4. Können Reparaturen nicht sofort ausgeführt werden, so hat der Vertragspartner

den Versicherten in der Zwischenzeit mit einem gleichwertigen Ersatzhilfsmittel kostenlos zu versorgen (inkl. aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleis-tungen, wie z.B. Abholung, Reinigung/Desinfektion).

§ 8 Vergütung

1. Die Vergütung erfolgt nach Anlage 1a bis 1c. Mit der Vergütung sind alle vertrag-lichen Leistungen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten vollständig abgegolten. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Der Vertragspartner hat einen Anspruch auf die Vergütung, wenn er die Versor-

gungsleistungen nach diesem Vertrag erbracht hat.

§ 9 Zuzahlungen, Aufzahlung 1. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit einem Hilfsmittel

versorgt werden, unterliegen der Zuzahlungspflicht, sofern sie nicht nach § 62 SGB V befreit sind.

2. Der Vertragspartner hat den Versicherten mit Überlassung des Hilfsmittels über

die gesetzlichen Zuzahlungen gemäß §§ 33 und 61 SGB V zu informieren. 3. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Vertragspartner in Höhe von jeweils 10% des

Vertragspreises, mindestens jeweils in Höhe von 5,00 EUR bis höchstens jeweils in Höhe von 10,00 EUR, einzuziehen. Die geleistete Zuzahlung ist dem Versicher-ten kostenlos zu quittieren.

4. Eine über die gesetzlichen Zuzahlungspflichten hinausgehende Forderung von

Entgelten für die Versorgung gegenüber dem Versicherten ist grundsätzlich unzu-lässig. Es sei denn, der Versicherte hat trotz ausführlicher Information des Ver-tragspartners ausdrücklich Hilfsmittel oder zusätzliche Versorgungen/Leistungen verlangt, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen (vgl. § 33

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Abs. 1 Satz 5 SGB V) und ist vom Vertragspartner vor Abgabe des Hilfsmittels schriftlich über die entstehenden Mehrkosten informiert worden. Dies beinhaltet auch die Information, dass eine Versorgung zum Vertragspreis, die der Verord-nung entspricht und ihren Zweck voll erfüllt, ohne Mehrkosten für den Versicher-ten sichergestellt ist. Die Hilfsmittelversorgung ohne Mehrkosten ist dem Versi-cherten vorzuführen. Das mit der Hilfsmittelverordnung ärztlich gewollte Thera-pieziel darf durch die vom Versicherten gewünschte und das Maß des Notwendi-gen übersteigende Versorgung nicht eingeschränkt werden. Dem Vertragspartner liegt hierüber eine schriftliche Bestätigung des Versicherten (Anlage 5) vor, die auf Verlangen der AOK Baden-Württemberg vorzulegen ist. Versorgungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, sind in jedem Fall genehmigungs-pflichtig.

§ 10 Abrechnung 1. Es dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die vom Vertragspartner selbst

unter Einhaltung der vertraglichen Vorgaben erbracht wurden.

2. Der Tag der Abgabe des Hilfsmittels an den Versicherten gilt als Tag der Leis-tungserbringung. Die Abrechnung kann frühestens nach Ablauf des Kalendermo-nats, in dem die Leistung erbracht wurde, gegenüber dem zuständigen CC Hilfs-mittel der AOK Baden-Württemberg erfolgen.

3. Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich für alle Versorgungs- und Abrech-nungsfälle in Form einer Sammelrechnung. Der Umfang der Sammelrechnung sollte nach Möglichkeit auf maximal 100 Verordnungen pro Rechnung begrenzt werden.

4. Für das Abrechnungsverfahren gelten § 302 SGB V und die Richtlinien der Spit-zenverbände der Krankenkassen nach § 302 SGB Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens in der jeweils gültigen Fassung. Die Positionen dieses Vertrages sind mit dem auf der Titelseite angegebenen, zutreffenden Ab-rechnungscode/Tarifkennzeichen /AC/TK) abzurechnen. Die Angabe der korrek-ten Kennziffer Verwendung und der jeweiligen Arztnummer ist dabei zwingend. Die Inventarnummer (ID-Nummer) ist bei Hilfsmitteln nach Anlage 1b (auch bei Reparaturen, Zubehör, Wartungen usw.) bei der elektronischen Abrechnung (s. Technische Anlage Segment EHI - Inventarnummer) an die AOK Baden-Württemberg zu übermitteln.

5. Im Fall einer Versorgung, bei der der Versicherte Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V zu tragen hat, hat der Vertragspartner bei der Abrechnung abwei-chend von dem jeweils in den Anlagen vereinbarten Kennziffer Verwendung das Kennzeichen "06" für die höherwertige Versorgung anzugeben. Im Textfeld wird, sofern keine zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer besteht, der Name des tat-sächlich abgegebenen Hilfsmittels aufgeführt. In diesem Fall ist bei der Abrech-nung die verordnete Produktuntergruppe (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur sechsten Stelle) oder die verordnete Produktart (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur siebten Stelle) anzugeben. Die insgesamt zehnstellige Hilfsmittelpositions-nummer ist mit den Ziffern "0" zu vervollständigen.

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6. Die Abrechnung soll spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistung erbracht wurde, erfolgen.

7. Die Abrechnung enthält grundsätzlich folgende Bestandteile: • Abrechnungsdaten (vgl. Anlage 1 der DTA-Richtlinien) • Gesamtaufstellung (§ 6 der DTA-Richtlinien) • Begleitzettel der Urbelege (vgl. Anlage 4 der DTA-Richtlinien) • Urbelege:

a. ärztliche Verordnung im Original, b. für genehmigungspflichtige Versorgungen nach Anlage 1a die genehmigte

Versorgungsanzeige bzw. Kostenvoranschlag, c. für Versorgungen nach Anlage 1b die Lageranfrage, ggf. das Reparatur-

bedarfsprotokoll des HLC und der unterschriebene Leihvertrag im Original, d. unterschriebene Empfangsbestätigung über den Erhalt des Hilfsmittels im

Original. 8. Die maschinellen Datensätze gemäß § 10 Nr. 7 hat der Vertragspartner an die

zentrale Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) der AOK Baden-Württemberg zu übermitteln. Die zahlungsbegründenden Unterlagen gemäß § 10 Nr. 7 (papierge-bundenen Unterlagen) sind an das zuständige CC Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg zu senden.

9. Werden die Abrechnungsdaten nicht auf elektronischem Wege übertragen bzw. nicht maschinell verwertbar übermittelt und hat dies der Vertragspartner zu vertre-ten, stellt die AOK Baden-Württemberg die mit der Nacherfassung verbundenen Kosten dem Vertragspartner durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5 v. H. des Rechnungsbetrages in Rechnung (§ 303 SGB V). Die Rechnung wird entsprechend gekürzt.

10. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Gesamtbetrag abzuziehen und gesondert aus-

zuweisen.

11. Für Anspruchsberechtigte nach den verschiedenen Versorgungsgesetzen sowie für Betreute nach dem zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrecht ist eine zusätzliche Einzelrechnung in Papierform durch den Vertragspartner zu erstellen (vgl. § 2 Abs. 2 der DTA-Richtlinien).

12. Das Zahlungsziel beträgt 28 Tage. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen Abrechnungsbestandteile. Ist die Abrechnung fehlerbehaftet oder unvollständig, behält sich die AOK Baden-Württemberg vor, diese zur Prü-fung und Überarbeitung an den Vertragspartner zurück zu senden. Der Beginn der Zahlungsfrist verschiebt sich entsprechend. Bei Rechnungsbegleichung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb der Zahlungs-frist gegenüber dem Geldinstitut erteilt wurde. Fällt das Ende der Zahlungsfrist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächstfolgenden Arbeitstag.

13. Dem Vertragspartner obliegt die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Anliefe-rung des Datenträgers (Abrechnungsdaten) und der papiergebundenen Unterla-gen.

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14. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der abschließenden Prüfung der AOK Baden-

Württemberg. Rechnungsreduzierungen durch die AOK Baden-Württemberg dür-fen vom Vertragspartner nicht dem Versicherten in Rechnung gestellt werden.

15. Überträgt der Vertragspartner die Abrechnung einer zentralen Abrechnungsstelle, so hat der Vertragspartner die AOK Baden-Württemberg unverzüglich hierüber zu informieren sowie den Beginn und das Ende des Auftragsverhältnisses, den Na-men der beauftragten Abrechnungsstelle und deren Institutionskennzeichen mit-zuteilen.

16. Zahlungen an die beauftragte Abrechnungsstelle erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für die AOK Baden-Württemberg. Die schuldbefreiende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Rechtsbeziehung zwischen der beauftragten Abrech-nungsstelle und dem Vertragspartner mit einem Rechtsmangel behaftet ist. Dies gilt so lange, bis ein schriftlicher Widerruf des Abrechnungsauftrages durch den Vertragspartner bei der AOK Baden-Württemberg eingegangen ist.

17. Forderungen des Vertragspartners gegenüber der AOK Baden-Württemberg dür-fen nicht abgetreten oder verpfändet werden. Ausgenommen davon sind Abtre-tungen an die beauftragte Abrechnungsstelle.

§ 11 Gewährleistung/Haftung 1. Der Vertragspartner übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Beschaffenheit,

insbesondere die Betriebs- und Funktionsfähigkeit, des Hilfsmittels. Mehrkosten, die der AOK Baden-Württemberg durch Beratungsfehler des Vertragspartners entstehen (z.B. zusätzliche Kosten für HLC-Anlieferung und Rückholung wegen fehlerhafter oder unterlassener Bemaßung beim Versicherten vor Ort), sind von diesem zu tragen.

2. Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Leistungserbringung aus die-sem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist die AOK Baden-Württemberg berechtigt, nach Mahnung unter Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist an-stelle des Vertragspartners die Versorgung des Versicherten sicherzustellen (Er-satzversorgung). In diesem Fall hat der Vertragspartner die entstehenden Mehr-kosten der Ersatzversorgung zu tragen.

3. Der Vertragspartner haftet für die bei der Leistungserbringung nach diesem Ver-trag entstehenden Schäden, die dem Versicherten oder Dritten dadurch entste-hen, dass das Hilfsmittel fehlerhaft ausgeliefert worden ist. Der Vertragspartner trägt die Beweislast dafür, dass ein Fehler nicht schon bei der Auslieferung vor-handen gewesen ist; dies gilt nicht für Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar gewesen sind.

4. Der Vertragspartner stellt die AOK Baden-Württemberg von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Versicherten, die in ursächlichem Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit des Vertragspartners stehen, frei.

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5. Der Vertragspartner haftet für sämtliche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen

verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Erfüllung und bei Gelegenheit der vertraglichen Leistungserbringung entstehen. Ein eventueller Un-tergang, eine Verschlechterung oder der Verlust des Hilfsmittels geht nicht zu Lasten der AOK Baden-Württemberg.

6. Die AOK Baden-Württemberg haftet nicht für Schäden und Verluste, die der Ver-tragspartner oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen erleiden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die AOK Baden-Württemberg von entsprechenden Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen jeglicher Art freizustellen.

7. Die vorstehenden Absätze gelten nicht für vorsätzliche und grobe fahrlässige Pflichtverletzungen der AOK Baden-Württemberg, ihrer Mitarbeiter oder Erfül-lungsgehilfen. Sie gelten auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtver-letzung der AOK Baden-Württemberg, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Im Übrigen haftet der Vertragspartner nach den einschlägigen gesetzlichen Vor-schriften.

9. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der AOK Baden-Württemberg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse unverzüglich anzuzeigen. Soweit es zu einer Liquidierung und/oder Rechtsnachfolge kommt, ist die AOK Baden-Württemberg auch hierüber unverzüglich zu informieren. Der Vertragspartner hat in diesen Fällen der AOK Baden-Württemberg umgehend eine Aufstellung der laufenden Versorgungen von Versicherten der AOK Baden-Württemberg zu übermitteln.

§ 12 Öffentlichkeitsarbeit/Werbung 1. Werbemaßnahmen des Vertragspartners dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht

der AOK Baden-Württemberg beziehen.

2. Eine gezielte Beeinflussung von Ärzten und/oder Versicherten durch den Ver-tragspartner, insbesondere hinsichtlich der Verordnung bzw. Beantragung be-stimmter Leistungen oder bestimmter Produkte, ist nicht zulässig.

§ 13 Zusammenarbeit mit Dritten

1. Annahmestellen für vertragsärztliche Verordnungen sowie die Annahme ärztlicher Verordnungen unter Umgehung des Versicherten (direkte Weitergabe vom Arzt an den Vertragspartner) sind unzulässig.

2. Sprechstunden von Vertragspartnern in Arztpraxen, Krankenhäuser oder sonsti-gen medizinischen Einrichtungen sind nicht zulässig.

Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04, Badehilfen AC/TK xx 01 504 AOK Baden-Württemberg

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3. Der Vertragspartner hat die Regelungen des § 128 SGB V in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten, insbesondere: a. ist die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots in Arztpraxen,

Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen unzulässig, soweit es sich nicht um Hilfsmittel handelt, die zur Versorgung in Notfällen benötigt werden.

b. darf der Vertragspartner Vertragsärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern und

anderen medizinischen Einrichtungen nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder solche Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln gewähren.

c. ist die Zahlung einer Vergütung durch den Vertragspartner für zusätzliche pri-

vatärztliche Leistungen, die im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln von Vertragsärzten erbracht werden,

d. sind auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Ma-

terialien und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die Gestellung von Räumlichkeiten oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür so-wie Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen des Vertragspartners, die Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maß-geblich beeinflussen, unzulässige Zuwendungen.

§ 14 Datenschutz/Schweigepflicht

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm im Rahmen dieses Vertrages von der AOK Baden-Württemberg übermittelten bzw. bekannt werdenden, zu schüt-zenden Daten (personenbezogene Patientendaten, Sozialdaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), insbesondere die diagnosebezogenen Daten der Versi-cherten vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Abwicklung dieses Vertrages die gem. § 9 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG), der Anlage zu § 78 a SGB X bzw. § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dessen Anlage er-forderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Insbe-sondere hat er die von ihm zur Durchführung dieses Vertrages beauftragten Drit-ten auf die Beachtung der Datenschutzvorschriften hinzuweisen, zu belehren und darauf schriftlich zu verpflichten.

3. Der Vertragspartner darf die ihm überlassenen, zu schützenden Daten nur zu dem Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dem sie an ihn übermittelt wurden. Die Daten dürfen vom Vertragspartner nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es für die Auftragserfüllung bzw. Abrechnung erforderlich ist, es sei denn, der Versicherte stimmt schriftlich zu. Die Geheimhaltungspflicht des Vertragspartners und der von ihm zur Durchführung dieses Vertrages beauf-tragen Dritten reicht über das Vertragsende hinaus.

Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04, Badehilfen AC/TK xx 01 504 AOK Baden-Württemberg

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4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit dieser Vertrag bekannt gewordenen oder noch bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Er verpflichtet sich, die ihm über-gebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff und der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.

5. Der Vertragspartner haftet gegenüber der AOK Baden-Württemberg für alle mate-riellen und immateriellen Schäden, die durch von ihm zu verantwortenden Ver-stöße gegen die datenschutzrechtlichen Anforderungen des LDSG, des BDSG oder des Sozialgesetzbuches (SGB) X entstehen.

§ 15 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen 1. Erfüllt der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder ver-

stößt er in sonstiger Weise gegen Vertragspflichten, so kann ihn die AOK Baden-Württemberg unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verwar-nen, unter den in § 15 Abs. 3 genannten Voraussetzungen eine Vertragsstrafe aussprechen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Verwarnung und Ver-tragsstrafe können auch nebeneinander verhängt werden.

2. Die AOK Baden-Württemberg gibt dem Vertragspartner vor Verhängung der in Abs. 1 benannten Maßnahmen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

3. Als Verstöße im Sinne von Abs. 1 gelten insbesondere: a) Abrechnung nicht oder nicht selbst ausgeführter Leistungen und/oder Liefe-

rungen, b) Abgabe von Hilfsmitteln, die in ihrer Ausführung nicht der Genehmigung

und/oder der Abrechnung entsprechen, c) Forderung unzulässiger Entgelte gemäß § 9 Abs. 4, d) Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten, Kran-

kenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen (vgl. § 13), e) Beteiligung von Ärzten gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger Vorteile an

der Durchführung der Versorgung von Hilfsmitteln oder Gewährung solcher Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln (vgl. § 13),

f) Nichterfüllung bzw. Wegfall der Eignungsvoraussetzungen gemäß § 2, g) Leistungserbringung mit groben Mängeln, welche die medizinische und thera-

peutische Zielsetzung gefährden, h) wiederholter oder schwerer Verstoß gegen den Datenschutz gemäß § 14.

4. Die AOK Baden-Württemberg kann bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß im Sinne des § 15 Abs. 3 nach billigem Ermessen die Zahlung einer angemesse-nen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 20.000,00 EUR je Einzelfall fordern. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen innerhalb der Vertragslaufzeit ist beschränkt auf 5 % des jährlichen Bruttorechnungsbetrages nach diesem Vertrag. Ggf. ge-mäß § 10 Abs. 9 erfolgte Kürzungen werden angerechnet.

5. Im Falle schwerwiegender und wiederholter Verstöße gegen die Regelungen des § 15 Nr. 3 d) und/oder e) kann der Vertragspartner für die Dauer von bis zu zwei

Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04, Badehilfen AC/TK xx 01 504 AOK Baden-Württemberg

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Jahren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden (vgl. § 128 Abs. 3 SGB V).

6. Unabhängig von den Maßnahmen gemäß § 15 Abs. 1 bis 5 hat der Vertragspart-ner der durch den Verstoß gegen diesen Vertrag verursachte Schaden zu erset-zen. Ggf. gemäß § 15 Abs. 4 verhängte Vertragsstrafen werden angerechnet.

§ 16 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung und Kündigung 1. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2013 in Kraft und löst alle anderen bestehenden Re-

gelungen für diesen Produktbereich ab.

2. Der Vertrag kann ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende, frühestens zum 31.12.2013 gekündigt werden.

3. Mit der Kündigung des Vertrages gelten grundsätzlich auch die Anlagen als ge-kündigt.

4. Sofern der GKV-SV nach § 36 Abs. 2 SGB V Festbeträge unterhalb der verein-barten Vertragspreise für Leistungen nach diesem Vertrag festsetzt, gelten die entsprechend vertraglich vereinbarten Preise als aufgehoben, ohne dass es hier-zu einer besonderen Kündigung bedarf, es sind zeitnah Preisverhandlungen auf-zunehmen. Der Vertrag im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Ver-tragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die AOK Baden-Württemberg insbesondere, wenn: a) ein Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 vorliegt, b) durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere

durch eine gesetzliche Änderung) oder durch eine gerichtliche oder behördli-che, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahme die Erfüllung des Vertrages untersagt oder rechtlich oder tatsächlich unmöglich wird.

6. Nach Beendigung des Vertrages ausgestellte Verordnungen hat der Vertrags-

partner, soweit sie an ihn übermittelt werden, unverzüglich an den Versicherten zurückzugeben.

§ 17 Aufsichtsbehörde Die AOK Baden-Württemberg wird diesen Vertrag gem. § 71 Abs. 4 SGB V ihrer Auf-sichtsbehörde vorlegen. Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass die Aufsichtsbehörde diesen nicht innerhalb des gesetzlich zulässigen Zeitraumes bean-standet.

Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04, Badehilfen AC/TK xx 01 504 AOK Baden-Württemberg

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§ 18 Schlussbestimmungen 1. Änderungen des Vertrages – einschließlich Änderungen dieser Klausel – bedür-

fen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

3. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch gesetzlich zulässige, dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende Re-gelungen zu ersetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass der bestehende Vertrag Lücken enthält, die der Ergänzung bedürfen.

Stuttgart, den 04.02.2012 ________________________ _________________________ Dr. Christopher Hermann Fachverband Orthopädie-Technik, Vorsitzender des Vorstandes Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Joachim Glotz, Vorstandsvorsitzender ___________________________________ Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Raymund Weber, Geschäftsführer

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Badehilfen, PG 04: Kauf Anlage 1aAC/TK 11 01 504 / 15 01 504 / 19 01 504

Abrechnungs-Positionsnummer Bezeichnung

Leistungsinhalt zzgl. zu § 3 Abs. 5

Versorgungs-bereich gem. Präqualifizierung

berufliche Anforderungen gem. PQ

Kennziffer Verwendung

Preis o. MwSt.

MwSt. e = 7% v = 19% gen.pflichtig?

04.40.02. Badewannensitze04.40.02.0xxx Badewannenbretter entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 46,00 EUR v nein

04.40.02.1xxx Badewannensitze ohne Rückenlehne entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 63,00 EUR v nein

04.40.02.2xxx Badewannensitze mit Rückenlehne entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 86,00 EUR v nein

04.40.02.3xxx Badewannensitze mit Rückenlehne, drehbar entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 135,00 EUR v nein

04.40.03. Duschhilfen04.40.03.0xxx Duschsitze, an der Wand montiert entsprechend HMV,

bei Bedarf inkl. Stützfüsse, inkl. Montage und Material 04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 140,00 EUR v nein

04.40.03.1xxx Duschhocker entsprechend HMV, Belastbarkeit bis 125 kg Patientengewicht

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 75,00 EUR v nein

04.40.03.2xxx Duschstühle entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 90,00 EUR v nein

04.40.03.3xxx Duschliegen entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 KVA v ja

04.40.03.4xxx Fahrbare Duschliegen entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 KVA v ja

04.40.03.5xxx Kinder-Duschstühle entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 KVA v ja

04.40.04. Badewanneneinsätze04.40.04.0xxx Badewannenverkürzer entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 KVA v ja

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04.40.05. Sicherheitsgriffe und Aufrichtehilfen04.40.05.0xxx Badewannengriffe, mobil entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 KVA v ja

04.40.05.1xxx Stützgriffe für Waschbecken und Toiletten entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 KVA v ja

04.40.05.2xxx Boden-Deckenstange entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 KVA v ja

OTM Orthopädietechnikermeister/inIOTR Dipl.-Ing./in für Orthopädie- und RehatechnikOT Orthopädietechniker/inIMED Dipl.-Ing./in der Fachrichtung MedizintechnikFS Fachverkäufer/in SanitätsfachhandelAPO Apotheker/in

GKAGesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in

TMED Techniker/in Fachrichtung MedizintechnikGQ Gleichwertige Qualifikation

Abkürzungsverzeichnis zu berufliche Anforderungen:

Badehilfen, PG 04: Neukauf und Wiedereinsatz Anlage 1bAC/TK 11 01 504 / 15 01 504 / 19 01 504

Abrechnungs-Positionsnummer Bezeichnung Leistungsinhalt zzgl. zu § 3 Abs. 5

Versorgungs-bereich gem. Präqualifizierung

berufliche Anforderungen gem. PQ

Kennziffer Verwendung

Preis o. MwSt.

MwSt. e = 7% v = 19% gen.pflichtig?

04.40.01. Badewannenlifter04.40.01.xxxx Badewannenlifter Ausstattung gem. HMV, zusätzlich Details:

immer inkl. mobiler Dreh-/Übersetzhilfe akkubetriebentiefe Absenkbarkeitmit absenkbarer hoher Rückenlehne,Rückenverstellung über Handschalter(keine Zwangsabsenkung)integrierte NackenstützeStrom-NotausschaltungBelastbarkeit bis 140 kg Patientengewichtergonomisch geformte, rutschfeste, leicht zu reinigende Sitzeinheit mit in der Sitzfläche integrierter Übersetzhilfe zum Badewannenrand, Höhenadapter5 Jahre Garantie auf alles (inkl. Akku) 04A

OTM, IOTR, OT, IMED, TMED, GQ 00 385,00 EUR v ja

04.40.01.xxxx Badewannenlifter04A

OTM, IOTR, OT, IMED, TMED, GQ 02 78,00 EUR v ja

04.40.04. Badewanneneinsätze04.40.04.1xxx Badeliegen Produkt entsprechend HMV

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 00 Rabatt 15% v ja

04.40.04.1xxx Badeliegen

04B

OTM, IOTR, OT, IMED, FS, APO, GKA, TMED, GQ 02 86,00 EUR v ja

OTM 00 Neukauf IOTR 02 WiedereinsatzOTIMEDFSAPOGKATMEDGQ

Abkürzungsverzeichnis Kennziffer Verwendung

Techniker/in Fachrichtung Medizintechnik

Abkürzungsverzeichnis zu berufliche Anforderungen:Orthopädietechnikermeister/in

Gleichwertige Qualifikation

Dipl.-Ing./in der Fachrichtung MedizintechnikFachverkäufer/in SanitätsfachhandelApotheker/inGesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in

Dipl.-Ing./in für Orthopädie- und RehatechnikOrthopädietechniker/in

Badehilfen, PG 04: Reparaturpreisliste, Wartung und Zubehör Anlage 1cAC/TK 11 01 504 / 15 01 504 / 19 01 504

Positions-nummer

WE Hilfsmittel Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

MwSt-Satz in %

Arbeits-minuten

Menge (DTA)

Preis nettogen.pflichtig?

04.00.01.1001 N Badewannenlifter Wartung / Funktionsprüfung - Fehleranalyse inkl. Akku + Ladegerät

01, 12, 14 Stück 19 24 1 16,80 EURnein

04.00.01.1002 N Badewannenlifter Auflagematte / Rückenbezug erneuern 01, 12 OP 19 18 1 12,60 EUR nein04.00.01.1004 Badewannenlifter Saugnäpfe/Höhenadapter komplett

erneuern01, 02, 12 Stück 19 6 1 4,20 EUR

nein04.00.01.1005 Badewannenlifter mobile Dreh-/Übersetzhilfe als Zubehör 12 Stück 19 1 80,00 EUR nein04.00.01.1006 Badewannenlifter Höhenadapter 12 Stück 19 1 4,50 EUR nein

01021214 Wartung

Zubehör

Abkürzungsverzeichnis Kennziffer Verwendung

Spalte WE: Markierung N bedeutet, dass diese Position nicht in Verbindung mit einem Wiedereinsatz abrechenbar ist. Diese Arbeiten sind bereits mit der Wiedereinsatzpauschale abgegolten.

ReparaturWiedereinsatz

Anlage 2 Versorgungsanzeige AC/TK xx 01 504 An die AOK-Bezirksdirektion:

Adresse:

Fax:

Firma: IK-Nr. des Leistungserbringers: ______________________

_________________________

_____________________________________

Datum: Ansprechpartner/-in: Telefon, Fax: Ihr Versicherter benötigt folgendes Hilfsmittel gemäß der o. g. Vereinbarung:

Bitte hier die Verordnung einfügen

Sofern bei einem Pflegehilfsmittel keine Verordnung vorliegt, stattdessen bitte angeben: Name, Vorname des Versicherten: _________________________

Versicherten-Nr. alt ______________ neu ___________________

Geburtsdatum: ________________________________________

Ansprechpartner: _______________________________________

Lieferadresse: _________________________________________ Bitte für jedes Hilfsmittel ein Formular verwenden - auch

wenn mehrere Hilfsmittel auf einer Verordnung aufgeführt sind.

__________________ ______,____ EUR

HMV-Nr. (10-Steller) Hersteller: ________________________

Modell: __________________________

Vertrag-Tarifkennzeichen: 1_ 01 504 abzüglich gesetzliche Zuzahlung: ______,____ EUR

Leistungsanteil der Krankenkasse: ______,____ EUR

Datum und Unterschrift Leistungserbringer:

Wird von der Krankenkasse ausgefüllt

Es besteht eine Leistungspflicht der Eine Leistungspflicht der AOK besteht nicht AOK - Die Gesundheitskasse AOK Pflegekasse Genehmigungsnummer.: _ _ _ _ _ _ _ _ _ Der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit

Dienstsiegel der Krankenkasse Datum und Unterschrift der Krankenkasse

Anlage 3 Lageranfrage AC/TK xx 01 504 An die AOK - Die Gesundheitskasse: Zuständiges HilfsmittelLogistikCenter:

Fax: Fax:

Leistungserbringer (LE): Name, Adresse, IK-Nummer Ansprechpartner, Telefon, Fax Lageranfrage - Wir benötigen für die Versorgung Ihrer/Ihres Versicherten

Bitte hier die Verordnung einfügen

Sofern bei einem Pflegehilfsmittel keine Verordnung vorliegt, stattdessen bitte angeben: Name, Vorname des Versicherten: _________________________

Versicherten-Nr. alt ______________ neu ___________________

Geburtsdatum: ________________________________________

Ansprechpartner: ______________________________________

Lieferadresse: _________________________________________ Bitte für jedes Hilfsmittel ein Formular verwenden - auch wenn mehrere Hilfsmittel auf einer Verordnung aufgeführt sind.

Bezeichnung des Hilfsmittels: ________________________________ HMV-Nr. (7-St.): ________________

SB: ______ SH: ______ ST:______ RH: ______ Gewicht des Patienten: _______ Körpergröße _______

dringend erforderliche Funktionsmerkmale: ________________________________________________________________________________________

Anwendung: selbst aktiv Außenbereich Behandlung

Alle zutreffenden Kriterien kennzeichnen Pflegeperson passiv Innenbereich Prophylaxe

Datum und Unterschrift LE:

Wird von der AOK ausgefüllt: Es besteht eine Leistungspflicht der Eine Leistungspflicht der AOK besteht nicht AOK - Die Gesundheitskasse AOK Pflegekasse Genehmigungsnummer.: _ _ _ _ _ _ _ _ _ Der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit

Datum und Unterschrift der AOK

Wird vom HilfsmittelLogistikCenter ausgefüllt: Im Bestand vorhanden: ID-Nr. _ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Auslief. an LE erfolgt am _________ Bezeichnung des Hilfsmittels/HMV-Nr.: ________________________________________________________________________________________ Nicht im Bestand vorhanden, Erfassung im Bestand, ID-Nr.:_ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Datum und Unterschrift HLC

Anlage 4 AC/TK xx 01 504

LEIHVERTRAG ÜBER EIN HILFSMITTEL

zwischen der AOK Baden-Württemberg und

dem/der AOK-Versicherten: Name, Vorname:_________________________ Geburtsdatum:_________________ KV-Nr. alt:_______________________________ … KV-Nr. neu:____________________

Adresse:__________________________________________________________________ 1. Die AOK Baden Württemberg stellt dem/der Versicherten als Leistung der Kranken- bzw.

Pflegeversicherung folgende Hilfsmittel leihweise zur Verfügung: _________________________________________________________________ Bezeichnung Inventarnummer: _800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 2. Der/Die Versicherte erklärt hiermit, dass das Hilfsmittel in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigen Zustand übernommen wurde. Es verbleibt ihm/ihr zur

• eigenen sachgerechten Nutzung, • sachgerechten Nutzung durch seinen/ihren Angehörigen oder Pflegedienst,

______________________________________________________________ Name, Vorname, Geburtsdatum des Angehörigen oder Pflegedienstes

solange dies medizinisch notwendig ist. 3. Der/Die Versicherte verpflichtet sich,

• das Hilfsmittel ordnungsgemäß und schonend zu behandeln bzw. für eine solche Behandlung zu sorgen, wenn es durch einen Angehörigen benutzt wird,

• Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, auf eigene Kosten beheben zu lassen,

• die AOK Baden-Württemberg von jeder Haftung freizustellen, die sich aus dem Gebrauch des Hilfsmittels ergeben kann,

• das Hilfsmittel nicht an andere Personen zu übereignen, zu verleihen oder zu verpfänden,

• das Hilfsmittel gegen Schäden durch Dritte und gegen Diebstahl hinreichend zu schützen.

4. Sobald das Hilfsmittel nicht mehr verwendet oder gebraucht wird oder ein

Krankenkassenwechsel stattfindet, ist es der AOK Baden-Württemberg zurückzugeben. Es genügt eine Meldung bei der AOK unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 265 46 59. Die Abholung des Hilfsmittels wird dann terminlich abgestimmt organisiert.

_____________________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten oder

des gesetzlichen Vertreters

Exemplar für den/die AOK-Versicherte/n Exemplar für die AOK Baden-Württemberg

Sollte das Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden, wählen Sie bitte die folgende kostenlose Servicenummer:

0800 - 265 46 59 Montag – Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr

Anlage 5 AC/TK xx 01 504

Erklärung des Versicherten über eine das Maß des Notwendigen übersteigende Versorgung mit Badehilfen Leistungserbringer Name, Adresse, IK-Nummer ___________________ Ansprechpartner, Telefon, Fax __________________ Name, Vorname des Versicherten: ________________________________ Versicherten-Nr. alt ______________ neu ___________________ Geburtsdatum: __________________________ • Die AOK Baden-Württemberg hat eine qualitativ hochwertige, aufzahlungsfreie

Versorgung mit Badehilfen für ihre Versicherten vertraglich geregelt. Ich bin über das Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung, die der ärztlichen Verordnung entspricht und ihren Zweck voll erfüllt, informiert worden. Für diese Versorgung würden mir (über die gesetzliche Zuzahlung hinaus) keine Mehrkosten entstehen. Es wurde mir folgende Badehilfe im Rahmen der aufzahlungsfreien Versorgung angeboten: Hilfsmittelnummer: ___________________________________ Hersteller: ___________________________________ Modell/Art. Nr.: ___________________________________

• Obwohl ich über die Möglichkeit einer aufzahlungsfreien Hilfsmittelversorgung

aufgeklärt worden bin, wünsche ich ausdrücklich die Versorgung mit einem auf-zahlungspflichtigen Hilfsmittel, das über das Maß der medizinisch Notwendigkeit hinausgeht. Es handelt sich dabei um: Hilfsmittelnummer: ___________________________________ Hersteller: ___________________________________ Modell/Art. Nr.: ___________________________________ anfallende Mehrkosten von : ____________ EUR Die von mir zu tragende freiwillige Aufzahlung ist durch folgenden Grund bedingt:

Ästhetik Sonstiges: ____________________________________

• Mit dem/den von mir ausgewählte(n) Hilfsmittel(n) und den/die dadurch ggf.

entstehenden Mehrkosten, auch für Reparaturen, bin ich einverstanden und trage diese selbst.

• Mir ist bekannt, dass ich für meine freiwillige Aufzahlung keinen Erstattungsan-

spruch gegen meine Krankenkasse habe. Datum: Unterschrift des Versicherten:

Anlage 6 des Vertrages gem. § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Badehilfen Erklärung zum Beitritt gemäß § 127 Abs. 2a SGB V

(Name und ggf. Rechtsform des Beitretenden) (Telefon/Fax) (Straße/Hausnummer) (E-Mail) (Postleitzahl/Ort) (Institutionskennzeichen) (Name des Geschäftsführers/Inhabers)

Allgemeine Beitrittsbedingungen § 1 Grundsätzliches Leistungserbringer können zu gleichen Bedingungen den gemäß § 127 Abs. 2 SGB V geschlossenen Verträgen der AOK Baden-Württemberg als Vertragspartner beitreten, soweit sie nicht auf Grund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. § 2 Erfüllung der Voraussetzungen für den Vertragsbeitritt Der Beitretende sichert mit der Unterzeichnung zu, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsbeitritts und während des gesamten Versorgungszeitraumes sowohl die vertraglichen als auch gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V in Verbindung mit den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die hierfür gegebenenfalls noch zu erbringenden Nachweise sind dieser Beitrittserklärung beizufü-gen. Änderungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen sind der AOK Baden-Württemberg unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 3 Nachträgliche Änderungen von Verträgen Nachträgliche Vertragsänderungen werden für Beigetretene ohne weitere Anerkennung verbindlich. Der über den Beitritt geschlossene Vertrag kann innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme fristlos schriftlich gekündigt wer-den, wenn hinsichtlich der Änderungen kein Einverständnis besteht. Dies gilt nicht für Mitglieder eines Verbandes, der den Vertrag für seine Mitglieder geschlossen hat. § 4 Kündigung von Verträgen Wird einer der u. g. Verträge gekündigt, besteht ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages auch für Beige-tretene kein Anspruch mehr auf die Abgabe von Hilfsmitteln nach diesem Vertrag. § 5 Wirksamkeit des Beitritts Der Beitritt wird wirksam, sobald die AOK Baden-Württemberg diesen nach Prüfung schriftlich bestätigt.

Vertragstitel Vertrag vom

AC/TK bzw. Vertragscode

Vertrag zur Versorgung mit Badehilfen (Produktgruppe 04) gem. § 127 Abs. 2 SGB V 1101504 1501504 1901504

Anzahl der aufgeführten Verträge: Ggf. weitere Verträge bitte auf einer weiteren Erklärung notieren.

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den Leitfaden zum Vertragsbeitritt zur Kenntnis genommen habe/n. Ich/Wir bin/sind umfassend über die Inhalte der Verträge informiert. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den aufgeführten Verträgen der AOK Baden-Württemberg beitreten möchte/n. _________________________________ Ort/Datum Stempel/ Unterschrift des Beitretenden

Anlage 7 AC/TK xx 01 504

Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag enthält mindestens folgende Angaben: - Name, Geburtsdatum, Anschrift des Versicherten aus der Hilfsmittelverordnung - Lebenslange Arztnummer aus der Hilfsmittelverordnung - Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail und IK des Leistungserbringers - Bezeichnung des Hilfsmittels, Menge, Verwendungskennzeichen - 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis oder die kas-

senspezifische Abrechnungsnummer - Hersteller - Preis je Stück (netto), mit Angabe der Einzelkomponenten/Optionen - ist kein Vertragspreis vereinbart, sind die Preise der jeweils aktuellen Preislisten der

Hersteller für alle Einzelkomponenten/Optionen anzugeben - alle für die Auswahl des Hilfsmittels erforderlichen, durch den Leistungserbringer

selbst ermittelten Versicherten- und Wohnumfeldparameter (z.B. Patientengewicht, Sitzbreite, Sitztiefe, Beschaffenheit des Bades/Toilette etc.); ggf. auf einem gesonder-ten Blatt

- bei höherwertigen Versorgungen gemäß § 9 Abs. 4 Bezeichnung des Hilfsmittels, Menge, Angabe des Gesamtabgabepreises und des Differenzbetrages (den der Versi-cherte trägt)

Für Reparaturen gilt das gleiche.

Menge Hilfsmittel Einzelbetrag (Stück) (Bezeichnung) X,XX EUR (Stück) (Bezeichnung) X,XX EUR _____________

1. Zwischensumme

+ Kalkulationsaufschlag xx % auf 1. Zwischensumme X,XX EUR _____________

2. Zwischensumme

+ Tätigkeitsbeschreibung, AZ in Min. x xx Std.-Verrechnungssatz = X,XX EUR _____________

3. Zwischensumme

+ MwSt. % von 3. Zwischensumme X,XX EUR _____________

Gesamtbetrag

- Abzüglich Zuzahlung gem. § 33 Abs. 2 SGB V X,XX EUR (Berechnung von Gesamtbetrag) _____________ Abrechnungsbetrag Genehmigungsvermerk der AOK (Genehmigungsnummer) Anlage(n) ärztliche Verordnung

Anlage 8 AC/TK xx 01 504

Ablaufplan Wiedereinsatzverfahren der AOK Baden-Württemberg mit HilfsmittelLogistikCenter (HLC)

1. Der Vertragspartner faxt die Lageranfrage (Anlage 3) mit der Bezeichnung des

erforderlichen Hilfsmittels (HMV-Nr. 7Steller) und der Angabe des für ihn zustän-digen HLC (die Belieferung erfolgt immer durch das vor Ort zuständige HLC) an das zuständige CC Hilfsmittel der AOK-Bezirksdirektion (vgl. § 1 Abs. 6).

2. Das zuständige CC Hilfsmittel stellt den Leistungsanspruch im Einzelfall fest und

faxt die Lageranfrage ausgefüllt an das für den Vertragspartner zuständige HLC. 3. Das HLC stellt fest, ob die benötigte Badehilfe in dessen Bestand ist und faxt die

ergänzte Lageranfrage an den Vertragspartner zurück: a) Ist ein Hilfsmittel im Bestand, wird es dem Vertragspartner mit Leihvertrag

(Anlage 4) in zweifacher Ausfertigung und ggf. Reparaturbedarfsprotokoll vom HLC angeliefert. Der Vertragspartner liefert das diesem Versicherten zugeordnete Hilfsmittel an diesen Versicherten aus.

b) Ist kein Hilfsmittel im Bestand, wird vom HLC ein Aufkleber mit der Inventar-nummer für die Neuanschaffung und ein Leihvertrag (Anlage 4) in zweifa-cher Ausfertigung an den Vertragspartner übergeben. Die Neuversorgung ist damit genehmigt. Der Vertragspartner bringt den Inventarisierungsaufkleber auf dem Hilfsmittel neben dem Typenschild des Hilfsmittelherstellers (und sofern vorhanden auf dem Bedienteil) am Rahmen des Hilfsmittels an.

4. Der Vertragspartner rechnet entsprechend den vertraglichen Regelungen und An-

lage 1b ab. Bei Wiedereinsätzen von Badehilfen, bei denen lediglich die Wieder-einsatzpauschale und/oder die auf dem Reparaturbedarfsprotokoll des HLC ange-gebenen Reparaturpositionen (für die eine gesonderte Preisvereinbarung zwi-schen den Vertragsparteien besteht) abgerechnet werden, ist darüber hinaus kein weiterer Kostenvoranschlag erforderlich. Sollen jedoch über das Reparaturbe-darfsprotokoll des HLC hinaus weitere Reparaturen durchgeführt werden, ist ein detaillierter Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen.

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Zwischen der

AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart (nachfolgend AOK genannt) und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V., Stuttgart - nachfolgend „FOS“ genannt - wird folgende

Vereinbarung über die Neulieferung, den Wiedereinsatz und die sicherheitstechnische

Überprüfung von Kranken- und Pflegebetten geschlossen:

§ 1

Geltungsbereich/Lieferberechtigung

(1) Diese Vereinbarung gilt für die AOK Baden-Württemberg und die Mitglieder des Fachverbandes, sowie für Nichtmitglieder, sofern sie dieser Vereinbarung durch Anerkenntniserklärung (Anlage 7) beigetreten sind.

(2) Die Lieferung und Abrechnung von Hilfsmitteln nach dieser Vereinbarung setzt die Eignung nach § 126 SGB V für die Lieferung dieser Hilfsmittel voraus. Dabei sind die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. den Empfehlun-gen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in der jeweils gülti-gen Fassung für die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten. Die Anerkenntnis die-ser Vereinbarung allein bewirkt noch keine Lieferberechtigung.

(3) Nur Leistungserbringer die mindestens nachweisen, dass ein Mitarbeiter eine Prüfung als EUP (Elektrotechnisch Unterwiesene Person) gem. den Berufsge-nossenschaftlichen Vorschriften (siehe Anlage 3) abgelegt hat, dürfen Kranken- und Pflegebetten an Versicherte der AOK abgeben und mit der AOK abrechnen.

(4) Elektrotechnische Reparaturen an Kranken- und Pflegebetten dürfen nur von Leistungserbringern abgerechnet werden, die einen Mitarbeiter beschäftigen der mindestens eine Prüfung als EffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) gem. den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (siehe Anlage 3) abgelegt hat oder nachweislich einen entsprechenden Subunternehmer beauftragen.

Abrechnungscode/Tarifkennzeichen:

Apotheken 11 01 102 Sanitätshäuser 15 01 102 Sonstige Vertragspartner 19 01 102

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§ 2

Vertragsgegenstand

(1) Diese Vereinbarung regelt die Versorgung von Versicherten der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg mit Kran-ken- und Pflegebetten sowie deren Zubehör.

(2) Bei Produkten, die in der Anlage 1 mit dem Vermerk "OHNE WIEDEREINSATZ"

markiert sind, ist kein Leihvertrag mit dem Versicherten zu schließen, da hier der Versicherte Eigentümer des Hilfsmittels wird. Bei diesen Produkten wird aus wirt-schaftlichen und/oder hygienischen Gründen das Wiedereinsatzverfahren nicht durchgeführt. Diese Regelung ist für alle Bezirksdirektionen der AOK bindend.

(3) Sofern in dieser Vereinbarung keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten

für die Versorgung mit Hilfsmitteln (z. B. Neuversorgung, Reparatur) die Verein-barungen mit der AOK Baden-Württemberg vom 21.12.2000, 01.06.1999 bzw. vom 04.04.1996 weiter.

(4) Die Mitglieder des FOS sowie Leistungserbringer, die dieser Vereinbarung durch

Abgabe einer Beitrittserklärung (Anlage 7) beigetreten sind, sind berechtigt, so-fern sie den Vorgaben dieser Vereinbarung genügen, für den Bereich der AOK Pflegeversicherung, bei Auftragserteilung durch einen AOK-Versicherten, dessen Angehörige oder Pflegepersonen, den Versicherten zu den in dieser Vereinba-rung geregelten Bedingungen mit Pflegebetten sowie Zubehör zu beliefern, den Wiedereinsatz vorzunehmen und Reparaturen auszuführen.

§ 3

Art, Umfang und Abgabe von Leistungen

(1) Zum Umfang der Leistungserbringung gehören insbesondere:

1. die Beratung des Versicherten, ggf. bei ihm vor Ort, inkl. Abklärung von Aller-gien gegen bestimmte Materialien, die in den Hilfsmitteln vorkommen können,

2. die Ermittlung von Maßen (ggf. beim Versicherten vor Ort) zur Bestellung des Hilfsmittels und Erstellung der Lageranfrage (Anlage 8),

3. die Lieferung des Hilfsmittels inkl. ggf. erforderlicher Montagearbeiten (ggf. inkl. Material), individueller und funktionsgerechter Anpassung und STK - so-weit erforderlich,

4. die umfassende Einweisung des Versicherten und/oder dessen betreuende Person(en) in den sachgerechten Gebrauch, Hinweise zur Reinigung und Pflege des Hilfsmittels sowie bei Bedarf die Nachbetreuung,

5. die Überlassung einer Gebrauchsanweisung gem. MPG, 6. die Überwachung der jeweiligen Wartungs-/STK-Intervalle nach Herstelleran-

gaben,

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7. Informationen über die Ansprechpartner bzw. Verfahrensweise bei Gewähr-leistungs- bzw. Garantieansprüchen,

8. Können Reparaturen nicht sofort ausgeführt werden, so hat der Vertragspart-ner aus seinem Bestand ein gleichwertiges Ersatzhilfsmittel (mindestens aus dem Standardbereich) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Nach Eingang einer Verordnung ist je nach Hilfsmittel die Lageranfrage (Anlage

8) oder der Kostenvoranschlag (Anlage 5) unverzüglich, jedoch spätestens in-nerhalb von 3 Arbeitstagen, bei der AOK Baden-Württemberg einzureichen bzw. das Hilfsmittel an den Versicherten abzugeben. Eine ggf. erforderliche Ermittlung von Maßen beim Versicherten vor Ort muss innerhalb dieses Zeitraumes bereits stattgefunden haben. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Arbeits-tagen, bei Entlassversorgungen innerhalb von 48 Stunden bei genehmigungs-pflichtigen Hilfsmitteln erfolgt die Lieferung nach vorliegender Genehmigung der AOK Baden-Württemberg innerhalb des genannten Zeitraumes.

(3) Die vereinbarten Preise, bzw. Rabattsätze auf die Listenpreise der Hilfsmittelher-

steller, sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Werden die vereinbarten Preise abge-rechnet, so sind sämtliche in der Anlage 1 beschriebenen technischen Optionen bzw. Zubehörteile für das jeweilige Produkt zu liefern.

(4) Bei den in dieser Vereinbarung und ihren Anlagen aufgeführten Preisen handelt

es sich um Höchstpreise. (5) Anfragen der AOK zu verordneten Leistungen sind kostenlos und unverzüglich

zu beantworten. (6) Kostenvoranschläge sind kostenlos zu erstellen. Kommen für eine Versorgung

mehrere Hilfsmittel in vergleichbaren Ausführungen in Betracht, ist die preis-günstigere Versorgung dem Kostenvoranschlag zugrunde zu legen.

(7) Nach Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung der AOK ist das Hilfsmittel un-

verzüglich auszuliefern und der Versicherte bzw. dessen Pflegeperson in die Be-nutzung und Pflege einzuweisen. Ist eine unverzügliche Belieferung nicht mög-lich, stellt der Leistungserbringer auf Wunsch des Versicherten bzw. der AOK zwischenzeitlich ein geeignetes Produkt unentgeltlich zur Verfügung. Ist dieses auch nicht möglich, muss der Versicherte durch den Leistungserbringer an einen anderen zugelassenen Betrieb verwiesen werden.

(8) Der Leistungserbringer lässt sich vom Versicherten auf dem Leihvertrag (Anlage

2) bestätigen, dass das Hilfsmittel mit Übergabe an ihn in das Eigentum der AOK übergeht bzw. verbleibt, ordnungsgemäß zu behandeln und nach Gebrauch an die AOK zurückzugeben ist.

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§ 4

Genehmigungsverfahren

Versorgungen (auch Reparaturen) mit Hilfsmitteln nach diesem Vertrag sind grund-sätzlich genehmigungspflichtig. Die Lageranfrage (Anlage 8) oder bei Bedarf Kosten-voranschläge (Muster: Anlage 5) sind bei den in Anlage 4 genannten Bearbeitungs-stellen der AOK einzureichen.

§ 5

Abrechnung

(1) Von den Versicherten darf bei der Abgabe der Produkte gemäß Anlage 1 keine Aufzahlung zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung verlangt werden.

(2) Bei der Kalkulation von Reparaturen aus dem Produktspektrum dieser Vereinba-

rung, gilt ein Arbeitsstundenverrechnungssatz von 39,50 EUR. (3) Der Abrechnung muss der vom Versicherten unterschriebene Leihvertrag (Anla-

ge 2), die Genehmigung bzw. die von der AOK genehmigte und vom Hilfsmittel-LogistikCenter mit "KEIN LAGERBESTAND" bestätigte Lageranfrage (Anlage 8) und, bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung, die ärztliche Verordnung beigefügt sein.

(4) Die Rechnungen zu Lasten der Pflegeversicherung sind getrennt von der Ab-

rechnung der Krankenversicherung an die in der Anlage 4 genannten Bearbei-tungsstellen der AOK einzureichen.

(5) Die Inventarnummer (ID-Nummer) ist (auch bei Reparaturen, Zubehör, Wartun-

gen usw.) bei der elektronischen Abrechnung (s. Technische Anlage Segment EHI - Inventarnummer) an die AOK Baden-Württemberg zu übermitteln.

§ 6

Qualität der erbrachten Leistungen

(1) Der Leistungserbringer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm abgegebenen Hilfsmittel den vereinbarten Qualitätsstandards, bzw., wo keine Qualitätsstan-dards vereinbart sind, den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses genügen.

(2) Die abgegebenen Hilfsmittel haben dem aktuellen technischen Stand und den

gesetzlichen Vorgaben (z.B. Medizinproduktegesetz) zu entsprechen.

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(3) Bei der Auswahl und Abgabe des verordneten Hilfsmittels hat der Leistungserb-ringer das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 (1) SGB V, bzw. des § 29 SGB XI, zu beachten.

(4) Sind vom Hersteller des Hilfsmittels regelmäßige sicherheitstechnische Überprü-

fungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), bzw. der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vorgesehen, so sind diese sicherheitstechni-schen Überprüfungen, ohne Aufforderung durch die AOK, in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen vom Leistungserbringer durch eine EUP durchzufüh-ren. Die durchgeführte sicherheitstechnische Überprüfung und das Datum der nächsten fälligen sicherheitstechnischen Überprüfung ist vom Leistungserbringer per Kunststoffaufkleber am Hilfsmittel zu dokumentieren. Die Vergütung dieser Leistung ist in Anlage 1 geregelt. Die Verantwortung der Überwachung der Ein-haltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

(5) Kann ein Leistungserbringer keine eigene oder von ihm beauftragte EUP nach-

weisen, so darf der Leistungserbringer Hilfsmittel, bei denen der Hersteller sicherheitstechnische Überprüfungen gem. MPG bzw. MPBetreibV vorgibt, nicht abgeben und nicht mit der AOK abrechnen.

§ 7

Werbung

Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht der AOK beziehen. Eine gezielte Beeinflussung des Versicherten durch den Leis-tungserbringer, insbesondere hinsichtlich der Beantragung bestimmter Leistungen, ist nicht zulässig.

§ 8

Datenschutz

(1) Die Versicherten- und Leistungsdaten der vertraglich erbrachten Leistungen dür-fen nur im Rahmen der in § 300 und § 302 SGB V, bzw. § 104 SGB XI genann-ten Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Der Leistungserbringer bzw. die von ihm beauftragte Abrechnungsstelle ist verpflichtet, den Schutz der Sozialdaten bzw. der personenbezogenen Daten gem. den Regelungen des §§ 35 SGB I i.V. mit § 93 SGB XI bei der Verarbeitung und Nutzung durch technische und organi-satorische Maßnahmen gem. § 78a SGB X bzw. § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen.

(2) Der Leistungserbringer sowie die von ihm beauftragte Abrechnungsstelle unter-liegen hinsichtlich der Person des Versicherten der Schweigepflicht. Zulässig ist die Übermittlung von Angaben an die AOK und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, soweit sie zur Erfüllung von deren gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der Leistungserbringer hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der

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Schweigepflicht und anhand der Sozialgeheimnis-Verpflichtung (Anlage 6 des Hilfsmittelrahmenvertrages vom 03.05.2004) auf die Wahrung des Sozialgeheim-nisses gem. § 35 SGB I i.V. mit dem Datengeheimnis gem. § 5 BDSG besonders zu verpflichten. Die Regelungen von § 37 SGB I sowie §§ 67 bis 85a SGB X in Verbindung mit § 93 SGB XI bleiben unberührt.

§ 9

Haftung

(1) Bei allen Hilfsmitteln haftet der Lieferant für die Dauer von 24 Monaten vom Tage der Lieferung an für ein zum Zeitpunkt der Erstlieferung einwandfreies Produkt. Bei Mängeln, die sich innerhalb dieser Frist herausstellen, sind alle zu ihrer Be-seitigung erforderlichen Maßnahmen kostenlos durchzuführen. Von diesem Recht können sowohl die AOK als auch unmittelbar die anspruchsberechtigten Versicherten Gebrauch machen. Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 434 ff. bzw. §§ 633 ff. BGB.

(2) Entzieht sich der Leistungserbringer der Prüfung des Vorhandenseins des Man-

gels oder der Beseitigung des Mangels, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis er das Ergebnis der Prüfung der AOK mitgeteilt oder ihr gegenüber den Man-gel für beseitigt erklärt, oder die Fortsetzung der Beseitigung verweigert hat.

(3) Diese Haftung besteht nicht, wenn nachweislich unsachgemäße Handhabung

durch den Benutzer, höhere Gewalt, körperliche Veränderungen, übermäßige starke Schweißbildung oder Verschleiß, der nicht auf einem Qualitätsmangel be-ruht, diese Mängel bedingen.

(4) Mehrkosten, die der AOK durch Beratungsfehler des Leistungserbringers entste-

hen (z.B. zusätzliche Kosten für HLC-Anlieferung und Rückholung wegen fehler-hafter oder unterlassener Bemaßung beim Versicherten vor Ort), sind von diesem zu tragen.

§ 10

Neukauf

Mit dem in der Anlage1 genannten Kaufpreis sind neben § 3 Abs. 1 folgende Leis-tungen abgedeckt:

a) Lieferung des Hilfsmittels frei Haus inkl. der nach MPG vorgeschriebenen Bedie-

nungsanleitung,

b) Beratung und Einweisung des Versicherten sowie seiner Angehörigen und Pfle-gepersonal (auch im Hause des Versicherten und in Einrichtungen),

c) sicherheitstechnische Überprüfungen gemäß Medizinproduktegesetz,

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d) technische Nachrüstungen, an den Hilfsmitteln, die durch Gesetzesänderungen

notwendig werden, sind nicht im Preis enthalten.

§ 11

Wiedereinsatz Die dieser Vereinbarung unterliegenden Leistungserbringer verpflichten sich die im Eigentum der AOK stehenden Hilfsmittel, die von dieser Vereinbarung betroffen sind, wiedereinzusetzen. Es gelten die Regelungen der mit dem FOS abgeschlossenen Vereinbarung über den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln vom 30.04.2004.

§ 12

Reparatur (1) Notwendige Reparaturen an den Hilfsmitteln können der AOK gesondert in

Rechnung gestellt werden. In Bezug auf die Notwendigkeit von Reparaturen wird ein strenger Maßstab vereinbart, d. h. ausschließlich notwendige Reparaturen können ausgeführt und abgerechnet werden. Im übrigen gelten die Regelungen der §§ 6 und 9.

(2) Es können nur die vom HilfsmittelLogistikCenter protokollierten Reparaturen ab-

gerechnet werden. Sollte in Ausnahmefällen ein darüber hinaus gehender Repa-raturaufwand anfallen, so ist dieser vorab von der zuständigen AOK Bezirksdirek-tion zu genehmigen.

§ 13

Zusammenarbeit zwischen Ärzten / Einrichtungen und Leistungserbringern (1) Eine Vergütung von Dienstleistungen oder die Gewährung anderer Vorteile an

niedergelassene Ärzte, stationäre Einrichtungen oder sonstige Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiter durch Leistungserbringer, die dieser Vereinbarung unter-liegen, ist im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unzulässig. Unzuläs-sig ist darüber hinaus die Gewährung von Vergütungen, Provisionen oder ande-rer Vorteile für die Zuweisung von Patienten oder Verordnungen an Leistungs-erbringer.

(2) Eine Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Ärzten mit dem Ziel,

eine Ausweitung des Verordnungsverhaltens bzw. der Inanspruchnahme von Hilfsmitteln zu erzielen oder dergestalt, dass die freie Wahl der Versicherten un-ter den zugelassenen Leistungserbringern beeinflusst wird, ist nicht zulässig.

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(3) Der Leistungserbringer hat die Regelungen des § 128 SGB V in der jeweils gülti-gen Fassung einzuhalten. Im Falle schwerwiegender und wiederholter Verstöße gegen diese Regelungen kann der Leistungserbringer für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden (vgl. § 128 Abs. 3 SGB V).

§ 14

Maßnahmen bei Vertragsverstößen, Wiedergutmachung des Schadens

Es finden die Regelungen des jeweils gültigen Hilfsmittelrahmenvertrages mit dem FOS Anwendung.

§ 15

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung vom01.12.2004 wurde mit Wirkung zum 01.01.2013 geändert und gilt für alle Leistungen ab 01.01.2013 (Empfangsbestätigung des Versicherten).

§ 16

Kündigung

(1) Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende,

frühestens jedoch zum 31.12.2013, schriftlich gekündigt werden. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Ein wichti-

ger Grund liegt insbesondere vor, wenn gesetzliche / sonstige technische / recht-liche Vorgaben und / oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen / Vorgaben der AOK eine Fortführung der Vereinbarung unmöglich machen.

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Stuttgart, den 04.02.2012 ____________________________ ___________________________________ AOK Baden-Württemberg Fachverband Orthopädie-Technik, Dr. Christopher Hermann Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Vorsitzender des Vorstandes Südwest e.V. Joachim Glotz Vorstandsvorsitzender ___________________________________ Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Raymund Weber Geschäftsführer Anlage 1: Preisvereinbarung Anlage 2: Leihvertrag Anlage 3: Berufsgenossenschaftliche Vorschriften der fachlichen Qualifikation zur Abgabe und Wartung von Kranken- und Pflegebetten Anlage 4: Ansprechpartnerübersicht der AOK-Hilfsmittel-CompetenceCenter Anlage 5: Kostenvorschlagsmuster Anlage 6: Wartungsprotokoll Anlage 7: Beitrittserklärung Anlage 8: Lageranfrage

AOK Baden-WürttembergFachverband Orthopädie-Technik Südwest e.V.

Preisliste Betten 2004/2005 AC / Tkz: 15 01 102

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Vertrag über Kranken- und Pflegebetten AOK BaWÜ / FOS BaWÜ, gültig ab 01.12.2004, aktualisiert zum 01.01.2013 Anlage 1aAC/TK: 11 01 102 / 15 01 102 / 19 01 102Produktgruppe 19

Pos.-Nummer neu

Bezeichnung Qualität / Ausstattung zzgl. § 3 Abs. 1 Kennz. Verwend

ung

gültig ab Mengen-einheit

MwSt. e = 7% v = 19%

Preis netto Preis incl. Mwst.

Rabatt auf Herst.-

Listenpreis in %

Zuz. Abr.-betrag

Neukäufe19.40.01.0001 bis 9999

Behindertengerechte Betten

gem. HMV 00 01.01.2007 Stück 19% 15 gemäß Ber.-schema

zu errechnen

19.40.01.3100 bis 3199

Betten, motorisch verstellbar

3-Motoren-Bett, höhenverstellbar über Elektromotor, Liegefläche vierteilig, Kopf- und Fußteil unabhängig voneinander über Elektromotoren zu verstellen, Sperrbox, Gesamtliegefläche elektrisch höhenverstellbar, Holzumbau, vier Rollen diagonal verstellbar, herablaßbare Seitengitter, Aufrichter, CE-Kennzeichnung, 24 Monate Garantie, incl. Matratze Typ 1 oder Typ 2 (siehe technische Beschreibung unter 19.00.00.2001 oder 19.00.00.2002), Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermines an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

00 01.01.2013 Stück 19% 993,72 EUR 1.182,53 EUR 10,00 EUR 1.172,53 EUR

19.40.01.7xxx Betten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit

wie HMV 00 01.01.2013 Stück 19% 16

19.40.01.8xxx Betten mit Sitz- und Aufrichtfunktion

wie HMV 00 01.01.2013 Stück 19% 16

19.40.02.0001 bis 9999

Behindertengerechtes Bettenzubehör

gem. HMV 00 01.01.2007 Stück 19% 15 gemäß Ber.-schema

gemäß Ber.-schema

19.40.03.0001 bis 9999

Bettzurichtungen gem. HMV 00 01.01.2007 Stück 19% 15 gemäß Ber.-schema

gemäß Ber.-schema

AOK Baden-WürttembergFachverband Orthopädie-Technik Südwest e.V.

Preisliste Betten 2004/2005 AC / Tkz: 15 01 102

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19.40.03.0001 bis 0999

Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber

Betteinlegerahmen höhenverstellbar über Elektromotor, Liegefläche vierteilig, Kopf- und Fußteil unabhängig voneinander über Elektromotoren zu verstellen, Sperrbox, Gesamtliegefläche elektrisch höhenverstellbar, aufsteckbare Seitengitter, Aufrichter, CE-Kennzeichnung, 24 Monate Garantie, incl. Matratze Typ 1 oder Typ 2 (siehe technische Beschreibung unter 19.00.00.2001 oder 19.00.00.2002), Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermines an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

00 01.01.2013 Stück 19% 993,72 EUR 1.182,53 EUR 10,00 EUR 1.172,53 EUR

Standard Krankenbett-matratze

Es kann wahlweise die Matratze der Spezifikation Typ1 oder 2 eingesetzt werden. Im Sinne eines optimierten Versorgungsmanagements ist eine empirische Erhebung zur Dekubitusentstehung im Kontext Pflegebett mit Standardmatratzen vorgesehen. Basierend auf diesen Erkenntnissen ist eine Fortschreibung der Spezifikation durch den Kostenträger in Abstimmung mit dem FOS jederzeit möglich.

19.00.00.2001 Standard Krankenbett-matratze

Typ1: Größe: 90/100 ( +/- 3 cm ) x 200cm (+/-2cm ) x 12 cm, zweischichtiger Aufbau, Trägerschicht ca. 8 cm PU-Weichschaum RG 35 nach DIN EN ISO 845 offenporig zweischichtiger Aufbau, Stauchhärte 4,5; Oberschicht ca. 4 cm offenporiger Kaltschaum RG 40 mit Stauchhärte 2,5 nach DIN EN ISO 84548, Oberfläche in geeigneter Weise zur Scherkraftreduzierung strukturiert, Körpergewicht bis 120Kg, FCKW- und Formaldehydfrei, physiologisch unbedenklich, schwer entflammbar nach DIN En 597 Teil1, Teil2; Trikotmatratzenhülle schwer entflammbar nach DIN EN 4102, 5 Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen / Kuhlenbildung.

00 01.01.2007 Stück 19% 93,31 EUR 111,04 EUR keine keine

AOK Baden-WürttembergFachverband Orthopädie-Technik Südwest e.V.

Preisliste Betten 2004/2005 AC / Tkz: 15 01 102

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19.00.00.2002 Standard Krankenbett-matratze

Typ2: Größe: 90/100 ( +/-3cm ) x 200cm (+/- 2cm ) x 12cm, Würfelmatratze aus PU Weichschaum RG35 nach DIN EN ISO 845 offenporig, einschichtiger Aufbau, Stauchhärte 4,0 nach DIN EN ISO 3386, Basishöhe 6cm, Würfelhöhe 6cm, konisch zulaufend von Kantenlänge 10cm auf 8cm, Würfeloberfläche 8x8cm, Kanten gerundet, Würfelabstand zur Scherkraftreduzierung und Belüftung Oberkante 2cm, FCKW und Formaldehydfrei, physiologisch unbedenklich, Ökotex Standard 100 schwer entflammbar nach DIN En 597 Teil1, Teil2; DIN 7520 / MVSS302 für Körpergewicht bis 120kg, 5 Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen / Kuhlenbildung.

00 01.01.2007 Stück 19% 93,31 EUR 111,04 EUR keine keine

AOK Baden-WürttembergFachverband Orthopädie-Technik Südwest e.V.

Preisliste Betten 2004/2005 AC / Tkz: 15 01 102

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Wiedereinsätze und Rückholungen19.40.01.2000 bis 3999

Behindertengerechte Betten, motorisch verstellbar, Wiedereinsatz mit HLC

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über POS. , 19.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 175,65 EUR 209,02 EUR 10,00 EUR 199,02 EUR

19.40.01.4000 bis 5999

Stehbetten / Spezialbetten , Wiedereinsatz mit HLC

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über POS. , 19.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2007 19% 204,52 EUR 243,38 EUR 10,00 EUR 233,38 EUR

19.40.01.6000 bis 6999

Kinder- und Kleinwüchsigenbetten , Wiedereinsatz mit HLC

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 175,65 EUR 209,02 EUR 10,00 EUR 199,02 EUR

19.40.01.7xxx Betten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über POS. , 19.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 215,00 EUR 255,85 EUR 10,00 EUR 245,85 EUR

19.40.01.8xxx Betten mit Sitz- und Aufrichtfunktion

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über POS. , 19.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 325,00 EUR 386,75 EUR 10,00 EUR 376,75 EUR

AOK Baden-WürttembergFachverband Orthopädie-Technik Südwest e.V.

Preisliste Betten 2004/2005 AC / Tkz: 15 01 102

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19.40.02.0001 bis 9999

Bettenzubehör Wiedereinsatz mit HLC (Rückholung, bzw. Wiedereinsatz kann nur abgerechnet werden, wenn dies nicht in Verbindung mit der Rückholung, bzw. Wiedereinsatz eines Bettes erfolgt)

Prüfung der Funktionen des Hilfsmittels, Auslieferung und Aufstellung des Hilfsmittels, sowie Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels, Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2007 19% 28,12 EUR 33,46 EUR 5,00 EUR 28,46 EUR

19.40.03.0001 bis 0999

Betteinlegerahmen mit Bettenheber, motorisch verstellbar , Wiedereinsatz mit HLC

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über POS. , 19.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 175,65 EUR 209,02 EUR 10,00 EUR 199,02 EUR

AOK Baden-WürttembergFachverband Orthopädie-Technik Südwest e.V.

Preisliste Betten 2004/2005 AC / Tkz: 15 01 102

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Sicherheitstechnische Überprüfung19.00.14.1001 Sicherheitstechnische

Überprüfung von elektrisch betriebenen Krankenbetten im Zusammenhang mit dem Wiedereinsatz des Krankenbettes

Prüfung gemäß Prüfprotokoll des beim Versicherten aufgebauten Bettes vor der Anwendung durch den Versicherten. Zur Abrechnung ist das vollständig ausgefüllte Prüfprotokoll mit Kontrollausdruck der elektrischen Prüfung als Nachweis beizufügen. Der Hausbesuch ist mit der Wiedereinsatzpauschale für das Krankenbett abgegolten. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermines an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

14 01.01.2007 19% 10,00 EUR 11,90 EUR keine keine

19.00.14.1002 Sicherheitstechnische Überprüfung von elektrisch betriebenen Krankenbetten

Prüfung gemäß Prüfprotokoll des beim Versicherten aufgebauten Bettes. Intervall nach Herstellervorgaben. Sofern keine Herstellervorgaben verfügbar Intervall gemäß MPG. Der Versicherte ist vor der Messung aus dem Bett zu entfernen. Die Umbettung des Versicherten ist in der Pos. enthalten. Zur Abrechnung ist das vollständig ausgefüllte Prüfprotokoll mit Kontrollausdruck der elektrischen Prüfung als Nachweis beizufügen. Diese Pos. ist incl. Hausbesuch und nicht abrechnungsfähig im Verbindung mit Wiedereinsatz von Krankenbetten. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermins an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermines obliegt dem Leistungserbringer.

14 01.01.2007 19% 55,00 EUR 65,45 EUR keine keine

Die Durchführung und Abrechnung sicherheitstechnischer Überprüfungen von elektrisch betriebenen Kranken- undPflegebetten setzt eine Zulassung nach § 126 SGB V sowie die im § 1 Abs. 3 dieser Vereinbarung geregelten ergänzenden sachlichen

und fachlichen Voraussetzungen voraus.

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Vertrag über Kranken- und Pflegebetten AOK BaWÜ / FOS BaWÜ, gültig ab 01.12.2004, aktualisiert zum 01.01.2013 Anlage 1bAC/TK: 11 01 102 / 15 01 102 / 19 01 102Produktgruppe 50

Pos.-Nummer neu

Bezeichnung Qualität / Ausstattung zzgl. § 3 Abs. 1 Kennz. Verwend

ung

gültig ab Mengen-einheit

MwSt-Satz ab

01.1.2007

Preis netto Preis incl. Mwst.

Rabatt auf Herst.-

Listenpreis in %

Zuz. Abr.-betrag

Neukäufe50.45.01.1100 bis 1999

Betten, motorisch verstellbar

3-Motoren-Bett, höhenverstellbar über Elektromotor, Liegefläche vierteilig, Kopf- und Fußteil unabhängig voneinander über Elektromotoren zu verstellen, Sperrbox, Gesamtliegefläche elektrisch höhenverstellbar, Holzumbau, vier Rollen diagonal verstellbar, herablaßbare Seitengitter, Aufrichter, CE-Kennzeichnung, 24 Monate Garantie, incl. Matratze Typ 1 oder Typ 2 (siehe technische Beschreibung unter 50.00.00.2001 oder 50.00.00.2002), Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermines an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

00 01.01.2013 Stück 19% 993,72 EUR 1.182,53 EUR keine 1.182,53 EUR

50.45.01.3xxx Pflegebetten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit

wie HMV 00 01.01.2013 Stück 19% 16

50.45.01.4xxx Pflegebetten mit Sitz- und Aufrichtfunktion

wie HMV 00 01.01.2013 Stück 19% 16

50.45.02.0001 bis 9999

Behindertengerechtes Bettenzubehör

gem. HMV 00 01.01.2007 Stück 19% 15

50.45.03.0001 bis 9999

Bettzurichtungen gem. HMV 00 01.01.2007 Stück 19% 15

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50.45.03.0001 bis 0999

Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber

Betteinlegerahmen höhenverstellbar über Elektromotor, Liegefläche vierteilig, Kopf- und Fußteil unabhängig voneinander über Elektromotoren zu verstellen, Gesamtliegefläche elektrisch höhenverstellbar, aufsteckbare Seitengitter, Aufrichter, CE-Kennzeichnung, 24 Monate Garantie, incl. Matratze Typ 1 oder Typ 2 (siehe technische Beschreibung unter 50.00.00.2001 oder 50.00.00.2002) Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermines an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

00 01.01.2013 Stück 19% 993,72 EUR 1.182,53 EUR keine 1.182,53 EUR

50.45.04.0001 bis 9999

Spezielle Pflegebettische

gem. HMV 00 01.01.2007 Stück 19% 15

Standard Pflegebettmatratze

Es kann wahlweise die Matratze der Spezifikation Typ1 oder 2 eingesetzt werden. Im Sinne eines optimierten Versorgungsmanagements ist eine empirische Erhebung zur Dekubitusentstehung im Kontext Pflegebett mit Standardmatratzen vorgesehen. Basierend auf diesen Erkenntnissen ist eine Fortschreibung der Spezifikation durch den Kostenträger in Abstimmung mit dem FOS jederzeit möglich.

50.00.00.2001 Standard Pflegebettmatratze

Typ1: Größe: 90/100 ( +/- 3 cm ) x 200cm (+/-2cm ) x 12 cm, zweischichtiger Aufbau, Trägerschicht ca. 8 cm PU-Weichschaum RG 35 nach DIN EN ISO 845 offenporig zweischichtiger Aufbau, Stauchhärte 4,5; Oberschicht ca. 4 cm offenporiger Kaltschaum RG 40 mit Stauchhärte 2,5 nach DIN EN ISO 84548, Oberfläche in geeigneter Weise zur Scherkraftreduzierung strukturiert, Körpergewicht bis 120Kg, FCKW- und Formaldehydfrei, physiologisch unbedenklich, schwer entflammbar nach DIN En 597 Teil1, Teil2; Trikotmatratzenhülle schwer entflammbar nach DIN EN 4102, 5 Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen / Kuhlenbildung.

00 01.01.2007 Stück 19% 93,31 EUR 111,04 EUR keine 111,04 EUR

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50.00.00.2002 Standard Pflegebettmatratze

Typ2: Größe: 90/100 ( +/-3cm ) x 200cm (+/- 2cm ) x 12cm, Würfelmatratze aus PU Weichschaum RG35 nach DIN EN ISO 845 offenporig, einschichtiger Aufbau, Stauchhärte 4,0 nach DIN EN ISO 3386, Basishöhe 6cm, Würfelhöhe 6cm, konisch zulaufend von Kantenlänge 10cm auf 8cm, Würfeloberfläche 8x8cm, Kanten gerundet, Würfelabstand zur Scherkraftreduzierung und Belüftung Oberkante 2cm, FCKW und Formaldehydfrei, physiologisch unbedenklich, Ökotex Standard 100 schwer entflammbar nach DIN En 597 Teil1, Teil2; DIN 7520 / MVSS302 für Körpergewicht bis 120kg, 5 Jahre Garantie auf Produktionsfehler und Rückstellvermögen / Kuhlenbildung.

00 01.01.2007 Stück 19% 93,31 EUR 111,04 EUR keine 111,04 EUR

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Wiedereinsätze und Rückholungen50.45.01.1000 bis 1999

Behinderten-gerechte Pflegebetten, motorisch verstellbar, Wiedereinsatz mit HLC

Prüfung der Funktionen des Bettes , Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über Pos. 50.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 175,65 EUR 209,02 EUR keine 209,02 EUR

50.45.01.2000 bis 2999

Kinder- und Kleinwüchsigenbetten , Wiedereinsatz mit HLC

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 175,65 EUR 209,02 EUR keine 209,02 EUR

50.45.01.3xxx Pflegebetten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit

Prüfung der Funktionen des Bettes , Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über Pos. 50.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 215,00 EUR 255,85 EUR keine 255,85 EUR

50.45.01.4xxx Pflegebetten mit Sitz- und Aufrichtfunktion

Prüfung der Funktionen des Bettes , Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über Pos. 50.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 325,00 EUR 386,75 EUR keine 386,75 EUR

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50.45.02.0001 bis 9999

Bettenzubehör Wiedereinsatz mit HLC (Rückholung, bzw. Wiedereinsatz kann nur abgerechnet werden, wenn dies nicht in Verbindung mit der Rückholung, bzw. Wiedereinsatz eines Bettes erfolgt)

Prüfung der Funktionen des Hilfsmittels, Auslieferung und Aufstellung des Hilfsmittels, sowie Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels, Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2007 19% 28,12 EUR 33,46 EUR keine 33,46 EUR

50.45.03.0001 bis 0999

Betteinlegerahmen mit Bettenheber, motorisch verstellbar , Wiedereinsatz mit HLC

Prüfung der Funktionen des Bettes, Auslieferung und Aufstellung des Bettes sowie Einweisung in den Gebrauch des Bettes, Sicherheitstechnische Kontrolle des beim Versicherten aufgestellten Bettes (gesonderte Abrechnung über POS. 50.00.14.1001), Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2013 19% 175,65 EUR 209,02 EUR keine 209,02 EUR

50.45.04.0001 bis 1999

Pflegebettisch Wiedereinsatz mit HLC (der Wiedereinsatz eines Pflegebettisches kann zusätzlich zur Pflegebettenversorgung abgerechnet werden)

Prüfung der Funktionen des Hilfsmittels, Auslieferung und Aufstellung des Hilfsmittels, sowie Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels, Entsorgung von Verpackungsmaterial, 6 Monate Garantie, entsprechend MPG

02 01.01.2007 19% 28,12 EUR 33,46 EUR keine 33,46 EUR

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Sicherheitstechnische Überprüfung50.00.14.1001 Sicherheitstechnische

Überprüfung von elektrisch betriebenen Pflegebetten im Zusammenhang mit dem Wiedereinsatz des Krankenbettes

Prüfung gemäß Prüfprotokoll des beim Versicherten aufgebauten Bettes vor der Anwendung durch den Versicherten. Zur Abrechnung ist das vollständig ausgefüllte Prüfprotokoll mit Kontrollausdruck der elektrischen Prüfung als Nachweis beizufügen. Der Hausbesuch ist mit der Wiedereinsatzpauschale für das Pflegebett abgegolten. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermines an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

14 01.01.2007 19% 10,00 EUR 11,90 EUR keine 11,90 EUR

50.00.14.1002 Sicherheitstechnische Überprüfung von elektrisch betriebenen Pflegebetten

Prüfung gemäß Prüfprotokoll des beim Versicherten aufgebauten Bettes. Intervall nach Herstellervorgaben. Sofern keine Herstellervorgaben verfügbar Intervall gemäß MPG. Der Versicherte ist vor der Messung aus dem Bett zu entfernen. Die Umbettung des Versicherten ist in der Pos. enthalten. Zur Abrechnung ist das vollständig ausgefüllte Prüfprotokoll mit Kontrollausdruck der elektrischen Prüfung als Nachweis beizufügen. Diese Pos. ist incl. Hausbesuch und nicht abrechnungsfähig im Verbindung mit Wiedereinsatz von Krankenbetten. Es ist eine Kunststoffprüfplakette mit der Angabe des Datum der durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrolle und des nächsten Prüftermines an dem geprüften Bett anzubringen. Die Verantwortung der Überwachung der Einhaltung des nächsten Prüftermins obliegt dem Leistungserbringer.

14 01.01.2007 19% 55,00 EUR 65,45 EUR keine 65,45 EUR

Die Durchführung und Abrechnung sicherheitstechnischer Überprüfungen von elektrisch betriebenen Kranken- undPflegebetten setzt eine Zulassung nach § 126 SGB V sowie die im § 1 Abs. 3 dieser Vereinbarung geregelten ergänzenden sachlichen

und fachlichen Voraussetzungen voraus.

Anlage 2 AC/TK xx 01 102

LEIHVERTRAG ÜBER EIN HILFSMITTEL

zwischen der AOK Baden-Württemberg und

dem/der AOK-Versicherten: Name, Vorname:_________________________ Geburtsdatum:_________________ KV-Nr. alt:_______________________________ … KV-Nr. neu:____________________

Adresse:__________________________________________________________________ 1. Die AOK Baden Württemberg stellt dem/der Versicherten als Leistung der Kranken- bzw.

Pflegeversicherung folgende Hilfsmittel leihweise zur Verfügung: _________________________________________________________________ Bezeichnung Inventarnummer: _800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 2. Der/Die Versicherte erklärt hiermit, dass das Hilfsmittel in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigen Zustand übernommen wurde. Es verbleibt ihm/ihr zur

• eigenen sachgerechten Nutzung, • sachgerechten Nutzung durch seinen/ihren Angehörigen oder Pflegedienst,

______________________________________________________________ Name, Vorname, Geburtsdatum des Angehörigen oder Pflegedienstes

solange dies medizinisch notwendig ist. 3. Der/Die Versicherte verpflichtet sich,

• das Hilfsmittel ordnungsgemäß und schonend zu behandeln bzw. für eine solche Behandlung zu sorgen, wenn es durch einen Angehörigen benutzt wird,

• Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, auf eigene Kosten beheben zu lassen,

• die AOK Baden-Württemberg von jeder Haftung freizustellen, die sich aus dem Gebrauch des Hilfsmittels ergeben kann,

• das Hilfsmittel nicht an andere Personen zu übereignen, zu verleihen oder zu verpfänden,

• das Hilfsmittel gegen Schäden durch Dritte und gegen Diebstahl hinreichend zu schützen.

4. Sobald das Hilfsmittel nicht mehr verwendet oder gebraucht wird oder ein

Krankenkassenwechsel stattfindet, ist es der AOK Baden-Württemberg zurückzugeben. Es genügt eine Meldung bei der AOK unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 265 46 59. Die Abholung des Hilfsmittels wird dann terminlich abgestimmt organisiert.

_____________________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten oder

des gesetzlichen Vertreters

Exemplar für den/die AOK-Versicherte/n Exemplar für die AOK Baden-Württemberg

Sollte das Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden, wählen Sie bitte die folgende kostenlose Servicenummer:

0800 - 265 46 59 Montag – Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr

FOS / AOK Vereinbarung über Kranken- und Pflegebetten, 01.12.2004 Anlage 3 AC/TK xx 01 102

Fachliche Voraussetzungen für die Abgabe und Reparatur von Kranken- und Pflegebetten gem. BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) 1. Die EUP (Elektrotechnisch Unterwiesene Person)

Der elektrotechnische Laie wird in einem 2 Tagesseminar nach BGV – Richtlinien unterrichtet. - Über die Gefährlichkeit im Umgang mit Strom. - Was müssen Betreiber und vom Betreiber beauftragte Personen für die Be-

achtung und Durchführung der Betreiberverordnung bzw. Unfallverhütungs-vorschriften und zur Vermeidung von Schadensfällen tun.

- Wie kommen Sie Ihrer Verantwortung und Ihren Pflichten am besten nach. - Wie kann der Betreiber seine Haftungsrisiken mindern.

Das Fachseminar vermittelt den nach Unfallverhütungsvorschrift für el. Anlagen und Betriebsmittel BGV A2 geforderten theoretischen Fachkundennachweis und gibt Hinweise auf besondere Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung und die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen. Laut BGV A2 Erläuterungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 darf bei der Wiederholungsprü-fung elektrischer Betriebsmittel das Gehäuse nicht geöffnet werden. Es können daher auch EUP diese Betriebsmittel prüfen, wenn Prüfgeräte zur Verfügung ste-hen, an denen das Ergebnis leicht abgelesen werden kann und ein automatischer Funktionsablauf gewährleistet ist. Die EUP darf keine Reparaturen oder Klemmarbeiten an elektrischen Gerä-ten und Bauteilen ausführen. Die EUP muss im Unternehmen von einer Elektrofachkraft schriftliche be-stellt werden. Die EUP muss von einer Elektrofachkraft nach deren Ermessen kontrolliert werden. Die EUP muss jährlich an einer Unterweisung nach BGV A1 (Grundsätzliche Prävention) und dem Arbeitsschutzgesetz teilnehmen.

2. Die EffT (Elektrofachkraft für festgelegt Tätigkeiten)

Im Rahmen der EU-Harmonisierung wurde die in Deutschland geltende Hand-werksordnung geändert. § 5 lautet jetzt: "Wer ein Handwerk nach § 1 der Hand-werksordnung betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken aus-führen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Handwerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen."

FOS / AOK Vereinbarung über Kranken- und Pflegebetten, 01.12.2004 Anlage 3 AC/TK xx 01 102

Der Begriff "wirtschaftlich ergänzen" beinhaltet eine wesentliche Öffnung, da ein Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten (durch Meister- oder Gesellenbrief) im "Nachbarhandwerk" in der Handwerksordnung nicht gefordert wird. Andererseits gilt aber für alle gewerblichen Betriebe die BGV A2 und vor allem der § 3 v. g. BGV wonach elektrotechnische Arbeiten nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Unter "festgelegten Tätigkeiten" werden gleichartige, sich wiederholende Arbeiten bei der Inbetriebnahme oder Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel verstan-den. Diese so genannte "Patentlösung" schafft die Möglichkeit, auch solche Ar-beiten auszuführen, für die eine Berufsausbildung fehlt. Die Durchführungsanweisung enthält die Vorgabe, dass die Ausbildung der Elekt-rofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Theorie und Praxis so umfangreich zu sein hat, dass die betreffenden Mitarbeiter die ihnen übertragenen Arbeiten beur-teilen und mögliche Gefahren erkennen können. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach den Vorkenntnissen und dem künfti-gen Aufgabengebiet. sie muss "ausreichend bemessen sein". Wichtig ist bei einer solchen Ausbildung, dass die betriebsspezifischen elektro-technischen Anforderungen und praktischen Übungen einen genügenden Umfang erreichen. Mindestens 30 Prozent der Gesamtausbildungszeit sollten der Praxis gewidmet werden. Voraussetzung für die Ausbildung zur EffT ist eine abgeschlossene Berufsausbil-dung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Die Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elekt-ronischen Bereich ergänzbar sein. Die praktische Ausbildung muss an den infrage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und solche Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theo-retischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten si-cher angewendet werden können. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künf-tig vom Unternehmer beauftragt werden darf. Die EffT darf prüfen und Reparaturen ausführen. Die EffT muss im Unternehmen von einer leitenden Elektrofachkraft (min-destens Elektromeister) schriftlich bestellt werden. Die EffT muss von einer leitenden Elektrofachkraft nach deren Ermessen kontrolliert werden. Die EffT darf mit einer praktischen Einweisung der Hersteller alle elektri-schen Hilfsmittel, die unter DIN VDE 0701 / 0702 und 0751 geführt werden, prüfen und reparieren wenn eine ausreichende theoretische und praktische Einweisung die Eignung nachweist.

FOS / AOK Vereinbarung über Kranken- und Pflegebetten, 01.12.2004 Anlage 3 AC/TK xx 01 102

Für die bereits zur EUP ausgebildeten Personen können als Eignung (Auswahlpflicht des Unternehmers) nachstehende Kurse (Modul 1-4) zur Qualifizierung EffT führen. Qualifikation zur EffT Voraussetzung: Nachweis einer EUP-Schulung Modul 1 Fachtheorie: 2 Tage 1. Grundbegriffe der Elektrizität 2. Stromkreisgesetz 3. Arbeit und Leistung 4. Spannungserzeuger 5. Chemische Wirkung des Stroms 6. Magnetismus 7. Elektrisches Feld 8. Wechselstrom 9. Dreiphasenwechselstrom – Drehstrom 10. Transformatoren 11. Motoren 12. Lesen von Schaltplänen, Verdrahtungsplänen etc. mit Praxisübung Modul 2 Laborarbeiten: 2 Tage 1. Elektrische Messtechnik 2. Schaltungstechnik 3. Einführung in Schutzmaßnahmen, Anwendung der Schutzmaßnahmen 4. Praktische Übungen mit Messungen 5. Durchführen von Messungen nach VDE-Bestimmungen 6. Fachgerechtes Bestücken und Löten von Leiterplatten nach Unterlagen mit

Lötübungen Modul 3 Praxisunterweisung 1 Tag Work-Shop mit Herstellen von Elektrorollstühlen 1. Fehlersuche 2. Fehlerbehebung 3. Software 4. Programmieren der Fahrparameter 5. Sondersteuerungen Modul 4 Praxisunterweisung 1 Tag Messpraktikum Die geltenden Vorschriften DIN VDE 0751 / 0701 / 0702 1. Prüfgerät Praktische Übungen mit Testgerät Protokolliermöglichkeiten

Anlage 4 zum FOS Kranken- und Pflegebettenvertrag vom 01.12.2004 AC/TK xx 01 102

1

Ansprechpartnerübersicht

AOK-Hilfsmittel-CompetenceCenter

Die aktuelle Übersicht der Ansprechpartner in den AOK Hilfsmittel-CompetenceCentern der AOK Baden-Württemberg ist im Internet unter dem Link http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/hilfsmittel/beitritt/index.html als Datei „Ansprechpartner“ abrufbar.

Anlage 5 zum FOS Kranken- und Pflegebettenvertrag vom 01.12.2004 AC/TK xx 01 102

KOSTENVORANSCHLAG (Muster) bei Lieferung von einem wiedereinsetzbaren Hilfsmittel

Versicherter (Name, Vorname) __________________________ (Versicherungsnummer, Geburtsdatum) __________________________ (Straße, Postleitzahl, Wohnort) __________________________ Leistungspflichtige Krankenkasse (Bezirksdirektion) __________________________ (Straße, Postleitzahl, Ort) __________________________ Ein geeignetes Reha-Mittel aus Lagerbeständen stand

zur Versorgung nicht zur Verfügung. (Bitte nur bei Neulieferungen ankreuzen)

Art des Reha-Mittels __________________________

(z.B. Rollstuhl) Hersteller __________________________ Typ und genaue Bezeichnung __________________________ Hilfsmittelverzeichnisnummer __________________________ Brutto-Preise des Herstellers _______________________EUR abzüglich Preisnachlass von % _____________________EUR

1. Netto-Lieferpreis _______________________EUR

2

2. Zubehör (Einzelaufstellung) ____________________________ _______________________EUR ____________________________ _______________________EUR ____________________________ _______________________EUR Gesamtbetrag EUR 3. Bei handwerklichen Zurichtungen (Reparatur) Materialkosten (Einzelaufstellung) EUR 4. Arbeitszeitkosten (Einzelaufstellung) Gesamtbetrag EUR Netto-Lieferpreis (Ziff. 1) _______________________ EUR Zubehör (Ziff. 2) _______________________EUR Materialkosten (Ziff. 3) _______________________EUR Arbeitszeitkosten (Ziff. 4) EUR zuzüglich gesetzlicher MwSt. EUR Brutto-Gesamtkosten EUR alternativ: Preis nach Preisvereinbarung mit der Krankenkasse: EUR Wir bitten um Genehmigung des Kostenvoranschlages und Rückleitung an unsere

Firma. _____________________ __________________________ (Datum) (Firmenstempel, Unterschrift)

3

5. Genehmigungsvermerk der Krankenkasse Die untenstehende Krankenkasse hat den Kostenvoranschlag genehmigt. _____________________ __________________________ (Datum) (Unterschrift und Stempel)

Prüfbericht für Kranken- Pflegebetten (Muster) Anlage 6 AC/TK xx 01 102

AOK Pflegekasse / AOK Krankenkasse Versicherter Name, Vorname: ................................... KV Nr.: ................................... Geb.: ................................... Pflegebett/Krankenbett Seriennummer: ................................... Hilfsmittel-ID-Nummer : ................................... letzte Wartung Datum ................................... nächster Prüftermin im Monat/ Jahr ................................... 1. Elektronischer Prüfbericht Bitte den elektronischen Prüfbericht diesem Protokoll befügen. (zur Abrechnung unbedingt erforderlich) 2. Sichtprüfung der Kabel- und Steckverbindungen. geprüft.................................................................................... Vermerke:............................................................................... ................................................................................................ 3. Prüfung der Schraubverbindungen geprüft.................................................................................... Vermerke:............................................................................... ................................................................................................ 4. Prüfung der Seitenteile geprüft.................................................................................... Vermerke:............................................................................... ................................................................................................ Das Bett wurde gemäß MPG und Herstellervorgaben geprüft und gewartet von: Datum der Prüfung: ............................. Name des Prüfers: .............................. Unterschrift Prüfer: ..............................

Stempel Fachhandel

Eine erforderliche Reparatur kann nur mit gesondertem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse erfolgen.

Anlage 7 des Vertrages gem. § 127 Abs. 2 SGB V über die Neulieferung, den Wiedereinsatz und die sicherheitstechnische Überprüfung von Kranken- und Pflegebetten

Erklärung zum Beitritt gemäß § 127 Abs. 2a SGB V (Name und ggf. Rechtsform des Beitretenden) (Telefon/Fax) (Straße/Hausnummer) (E-Mail) (Postleitzahl/Ort) (Institutionskennzeichen) (Name des Geschäftsführers/Inhabers)

Allgemeine Beitrittsbedingungen § 1 Grundsätzliches Leistungserbringer können zu gleichen Bedingungen den gemäß § 127 Abs. 2 SGB V geschlossenen Verträgen der AOK Baden-Württemberg als Vertragspartner beitreten, soweit sie nicht auf Grund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. § 2 Erfüllung der Voraussetzungen für den Vertragsbeitritt Der Beitretende sichert mit der Unterzeichnung zu, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsbeitritts und während des gesamten Versorgungszeitraumes sowohl die vertraglichen als auch gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V in Verbindung mit den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die hierfür gegebenenfalls noch zu erbringenden Nachweise sind dieser Beitrittserklärung beizufü-gen. Änderungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen sind der AOK Baden-Württemberg unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 3 Nachträgliche Änderungen von Verträgen Nachträgliche Vertragsänderungen werden für Beigetretene ohne weitere Anerkennung verbindlich. Der über den Beitritt geschlossene Vertrag kann innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme fristlos schriftlich gekündigt wer-den, wenn hinsichtlich der Änderungen kein Einverständnis besteht. Dies gilt nicht für Mitglieder eines Verbandes, der den Vertrag für seine Mitglieder geschlossen hat. § 4 Kündigung von Verträgen Wird einer der u. g. Verträge gekündigt, besteht ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages auch für Beige-tretene kein Anspruch mehr auf die Abgabe von Hilfsmitteln nach diesem Vertrag. § 5 Wirksamkeit des Beitritts Der Beitritt wird wirksam, sobald die AOK Baden-Württemberg diesen nach Prüfung schriftlich bestätigt.

Vertragstitel Vertrag vom

AC/TK bzw. Vertragscode

Vertrag über die Neulieferung, den Wiedereinsatz und die sicherheitstechnische Überprüfung von Kranken- und Pflegebetten gem. § 127 Abs. 2 SGB V

1101102 1501102 1901102

Anzahl der aufgeführten Verträge: Ggf. weitere Verträge bitte auf einer weiteren Erklärung notieren.

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den Leitfaden zum Vertragsbeitritt zur Kenntnis genommen habe/n. Ich/Wir bin/sind umfassend über die Inhalte der Verträge informiert. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den aufgeführten Verträgen der AOK Baden-Württemberg beitreten möchte/n. _________________________________ Ort/Datum Stempel/ Unterschrift des Beitretenden

Anlage 8 Lageranfrage AC/TK xx 01 102

An die AOK - Die Gesundheitskasse: Zuständiges HilfsmittelLogistikCenter:

Fax: Fax:

Leistungserbringer (LE): Name, Adresse, IK-Nummer Ansprechpartner, Telefon, Fax Lageranfrage - Wir benötigen für die Versorgung Ihrer/Ihres Versicherten

Bitte hier die Verordnung einfügen

Sofern bei einem Pflegehilfsmittel keine Verordnung vorliegt, stattdessen bitte angeben: Name, Vorname des Versicherten: _________________________

Versicherten-Nr. alt ______________ neu ___________________

Geburtsdatum: ________________________________________

Ansprechpartner: ______________________________________

Lieferadresse: _________________________________________ Bitte für jedes Hilfsmittel ein Formular verwenden - auch wenn mehrere Hilfsmittel auf einer Verordnung aufgeführt sind.

Bezeichnung des Hilfsmittels: ________________________________ HMV-Nr. (7-St.): ________________

SB: ______ SH: ______ ST:______ RH: ______ Gewicht des Patienten: _______ Körpergröße _______

dringend erforderliche Funktionsmerkmale: ________________________________________________________________________________________

Anwendung: selbst aktiv Außenbereich Behandlung

Alle zutreffenden Kriterien kennzeichnen Pflegeperson passiv Innenbereich Prophylaxe

Datum und Unterschrift LE:

Wird von der AOK ausgefüllt: Es besteht eine Leistungspflicht der Eine Leistungspflicht der AOK besteht nicht AOK - Die Gesundheitskasse AOK Pflegekasse Genehmigungsnummer.: _ _ _ _ _ _ _ _ _ Der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit

Datum und Unterschrift der AOK

Wird vom HilfsmittelLogistikCenter ausgefüllt: Im Bestand vorhanden: ID-Nr. _ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Auslief. an LE erfolgt am _________ Bezeichnung des Hilfsmittels/HMV-Nr.: ________________________________________________________________________________________ Nicht im Bestand vorhanden, Erfassung im Bestand, ID-Nr.:_ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Datum und Unterschrift HLC

Zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart (vertreten durch den Vorstand), der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart (vertreten durch den Vorstand), - nachfolgend „AOK“ genannt - und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V., Stuttgart (vertreten durch den Vorstand), - nachfolgend „FOS“ genannt - wird folgende

Preisvereinbarung gemäß § 127 SGB V

über wiedereinsetzbare Hilfsmittel

geschlossen:

§ 1

Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

(1) Diese Vereinbarung regelt nach Maßgabe des § 127 SGB V die Vergütung für die Versorgung von Versicherten der AOK mit Rehabilitationsmitteln und anderen Hilfsmitteln, soweit sie Gegenstand dieser Vereinbarung sind.

(2) Sie gilt für die AOK und die Mitglieder des Fachverbandes, sowie für Nichtmit-glieder, sofern sie dieser Vereinbarung durch eine Beitrittserklärung (Anlage 5) beigetreten sind.

(3) Die Lieferung und Abrechnung von Hilfsmitteln nach dieser Vereinbarung setzt die Eignung nach § 126 SGB V für die Lieferung dieser Hilfsmittel voraus. Dabei sind die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. den Empfehlun-gen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in der jeweils gülti-gen Fassung für die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten. Die Anerkenntnis die-ser Vereinbarung allein bewirkt noch keine Lieferberechtigung.

Abrechnungscode/Tarifkennzeichen:

Apotheken 11 01 101 Sanitätshäuser 15 01 101 Sonstige Vertragspartner 19 01 101

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(4) Diese Vereinbarung ersetzt die Preisvereinbarung gem. § 127 SGB V über wie-dereinsetzbare Hilfsmittel vom 30.04.2004, so dass es keiner Kündigung dieser Vereinbarung bedarf.

(5) Die vereinbarten Preise, bzw. Rabattsätze auf die Listenpreise der Hilfsmittelher-steller, sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Werden die vereinbarten Preise abge-rechnet, so sind sämtliche in der Anlage 1 beschriebenen technischen Optionen bzw. Zubehörteile für das jeweilige Produkt zu liefern.

(6) Bei den in dieser Vereinbarung und ihren Anlagen aufgeführten Preisen handelt es sich um verbindliche Vertragspreise, diese sind für alle Bezirksdirektionen bzw. Geschäftsstellen der AOK bindend. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

(7) Die Belieferung der Versicherten der AOK mit Leistungen gem. dieser Vereinba-rung ist für die dieser Vereinbarung unterliegenden Leistungserbringer verpflich-tend.

(8) Bei Produkten die in der Anlage 1 mit dem Vermerk "OHNE WIEDEREINSATZ" markiert sind, ist kein Leihvertrag mit dem Versicherten zu schließen, da hier der Versicherte Eigentümer des Hilfsmittels wird. Bei diesen Produkten wird aus wirt-schaftlichen und/oder hygienischen Gründen das Wiedereinsatzverfahren nicht durchgeführt. Diese Regelung ist für alle Bezirksdirektionen der AOK bindend.

(9) Sofern in dieser Vereinbarung keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten für die Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B. Neuversorgung, Reparatur) die Vereinba-rungen mit der AOK Baden-Württemberg vom 21.12.2000, 01.06.1999 bzw. vom 04.04.1996 weiter.

(10) Die dieser Vereinbarung unterliegenden Produkte dürfen nicht auf dem Ver-sandweg und/oder durch Dritte und/oder per Internet vertrieben werden. Eine persönliche Einweisung in den Gebrauch des Produktes durch den Leistungserb-ringer bzw. dessen Mitarbeiter hat bindend zu erfolgen.

§ 1a

Art, Umfang und Abgabe der Leistung

(1) Zum Umfang der Leistungserbringung gehören insbesondere:

1. die Beratung des Versicherten, ggf. bei ihm vor Ort, inkl. Abklärung von Al-lergien gegen bestimmte Materialien, die in den Hilfsmitteln vorkommen kön-nen,

2. die Ermittlung von Maßen (ggf. beim Versicherten vor Ort) zur Bestellung des Hilfsmittels und Erstellung der Lageranfrage,

3. die Lieferung des Hilfsmittels inkl. ggf. erforderlicher Montagearbeiten (ggf. inkl. Material), individueller und funktionsgerechter Anpassung und STK - soweit erforderlich,

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4. die umfassende Einweisung des Versicherten und/oder dessen betreuende Person(en) in den sachgerechten Gebrauch, Hinweise zur Reinigung und Pflege des Hilfsmittels sowie bei Bedarf die Nachbetreuung,

5. die Überlassung einer Gebrauchsanweisung gem. MPG, 6. die Überwachung der jeweiligen Wartungs-/STK-Intervalle nach Hersteller-

angaben, 7. Informationen über die Ansprechpartner bzw. Verfahrensweise bei Gewähr-

leistungs- bzw. Garantieansprüchen, 8. Können Reparaturen nicht sofort ausgeführt werden, so hat der Vertrags-

partner aus seinem Bestand ein gleichwertiges Ersatzhilfsmittel (mindestens aus dem Standardbereich) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Nach Eingang einer Verordnung ist je nach Hilfsmittel die Lageranfrage oder der

Kostenvoranschlag unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Arbeitsta-gen, bei der AOK einzureichen bzw. das Hilfsmittel an den Versicherten abzuge-ben. Eine ggf. erforderliche Ermittlung von Maßen beim Versicherten vor Ort muss innerhalb dieses Zeitraumes bereits stattgefunden haben. Die Lieferung er-folgt in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen, bei Entlassversorgungen, Toilet-tenrollstühlen und Wechseldrucksystemen innerhalb von 48 Stunden; bei ge-nehmigungspflichtigen Hilfsmitteln erfolgt die Lieferung nach vorliegender Ge-nehmigung der AOK innerhalb des genannten Zeitraumes.

§ 2

Genehmigungsverfahren

(1) Hilfsmittel die dieser Vereinbarung unterliegen sind bei Neulieferung grundsätz-lich genehmigungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Produkte die in der An-lage 1 ausdrücklich aus dem Wiedereinsatzverfahren herausgenommen wurden oder für die eine Versorgungspauschale vereinbart ist. Die Abrechnungsmodali-täten im Bereich des Wiedereinsatzes sind in gesonderten Vereinbarungen gere-gelt (bei der AOK Baden-Württemberg, Vereinbarung über den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln vom 30.04.2004).

(2) Kostenvoranschläge für handwerkliche Leistungen, die nicht preislich geregelt sind, sind nach Arbeitszeit und Materialaufwand spezifiziert bei der AOK einzu-reichen.

§ 3

Abrechnung

(1) Sofern in dieser Vereinbarung keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten bezüglich der Leistungserbringung und Abrechnung die Regelungen der jeweili-gen Rahmenverträge. Die Rechnungen sind nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnises und innerhalb der Produktgruppen nach der Untergliede-rung „M“, „F“, „R“ zu sortieren. Für betreute Personenkreise wie z.B. Sozialhilfe-empfänger ist eine gesonderte Rechnung zu stellen.

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(2) Nach Inkraftsetzen des maschinenlesbaren Abrechnungsverfahrens gemäß §§ 302, 303 SGB V bzw. §§ 104 - 106 SGB XI sind bei der Abrechnung die hier-für gültigen Regelungen zu beachten. Die Inventarnummer (ID-Nummer) ist (auch bei Reparaturen, Zubehör, Wartungen usw.) bei der elektronischen Ab-rechnung (s. Technische Anlage Segment EHI - Inventarnummer) an die AOK Baden-Württemberg zu übermitteln.

(3) Von den Versicherten darf bei der Abgabe dieser Produkte keine Zuzahlung ver-

langt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgesehen.

(4) Bei der Kalkulation von Artikeln aus dem Produktspektrum dieser Vereinbarung, für die keine Preise vereinbart sind, werden als Arbeitsstundenverrechnungssatz 39,50 EUR zzgl. MWSt. zugrunde gelegt.

(5) Der Abrechnung muss der Leihvertrag (Anlage 3), die Genehmigung bzw. die genehmigte und vom HilfsmittelLogistikCenter negativ bestätigte Lageranfrage (Anlage 4) und, bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung, die ärztliche Verord-nung beigefügt sein. Im Leihvertrag sowie auf der Rechnung ist der Hersteller des Produktes, die Modellbezeichnung sowie, soweit vorhanden, die Serien-nummer des Produktes anzugeben. Fehlen diese Angaben, so ist die AOK be-rechtigt, die Rechnung abzuweisen.

§ 4

Versorgungspauschalen

(1) Sind für ein Hilfsmittel Versorgungspauschalen vereinbart, umfasst die Ausstat-tung neben dem erforderlichen Hilfsmittel die in der Anlage 1 aufgeführten medi-zinisch notwendigen Zubehörteile und Zurüstungen.

(2) Die im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu erbringenden Leistungen beinhalten

neben der fachgerechten Versorgung mit dem Hilfsmittel alle damit im Zusam-menhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Beratung, Anlieferung, Montage, Anpassung, Erprobung, Wartung, Reparatur und Abholung sowie eine umfassende Einweisung des Versicherten und/oder ei-ner von ihm beauftragten Betreuungsperson in den sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels.

(3) Der Leistungserbringer trifft die Entscheidung, ob die Versicherten mit einem neuen oder einen wiederaufbereiteten Hilfsmittel versorgt werden. Für die Pro-duktauswahl gelten die Bestimmungen der Hilfsmittel-Richtlinien und des Hilfs-mittelverzeichnisses sowie die aktuellen gesetzlichen oder behördlichen Normen und Bestimmungen.

(4) Die Ersatzbeschaffung mit einem gleichartigen Hilfsmittel sind während der Ver-sorgungsdauer kostenfrei sicherzustellen.

(5) Ein eventueller Untergang, Verschlechterung oder Verlust des Hilfsmittels geht

nicht zu Lasten der AOK. Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt, bei zu ver-tretendem Verlust oder Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung die

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tatsächlich angefallenen Kosten dem Versicherten in Rechnung zu stellen. Eine Haftung des Versicherten wegen entgangenem Gewinnes kann der Leistungs-erbringer nicht geltend machen.

(6) Sofern eine notwendige Reparatur oder Wartung eines Hilfsmittels nicht sofort durchgeführt werden kann, stellt der Leistungserbringer einen adäquaten Ersatz unentgeltlich zur Verfügung.

(7) Der Leistungserbringer informiert den Versicherten über sein Eigentum sowie die leistungsrechtlichen Modalitäten und lässt sich den Empfang des gebrauchs- und funktionsfähigen Hilfsmittels vom Versicherten oder einer von ihm beauftragten Person schriftlich bestätigen (Anlage 8).

(8) Vor Beginn der Versorgung hat der Leistungserbringer der AOK zur Prüfung der Leistungspflicht eine Versorgungsanzeige vorzulegen, es sei denn, dem Leis-tungserbringer liegt ein konkreter Auftrag der AOK vor oder in der Anlage 1 ist abweichendes geregelt.

(9) Der Leistungserbringer liefert das Hilfsmittel an den Versicherten aus, überlässt es ihm zur unentgeltlichen Nutzung und gewährleistet eine einwandfreie Be-schaffenheit sowie Betriebs- und Funktionsfähigkeit während der medizinisch / pflegerisch notwendigen Versorgungsdauer.

(10) Der Leistungserbringer bleibt auch während der Versorgung Eigentümer der über Versorgungspauschalen vergüteten Hilfsmittel, daher findet die Anlage 3 (AOK-Leihvertrag) keine Anwendung.

(11) Der Leistungserbringer hat die Versorgung inklusive aller Dienst- und Service-leistungen bis zum Ende der medizinisch / pflegerisch notwendigen Versor-gungsdauer sicherzustellen, auch wenn dieser Vertrag durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen endet. Dies gilt auch bei Betriebsaufgabe / -veräußerung.

(12) Der Fachverband Orthopädietechnik, Sanitäts- und Medizinischer Fachhandel, Südwest e.V. stellt sicher, dass im Insolvenzfall oder bei Betriebsaufgabe/-veräußerung eines Mitgliedsbetriebes die laufenden Versorgungen im Rahmen der Versorgungspauschalen kostenfrei bis zur nächsten Folgepauschale bzw. bis zum Nutzungswegfall gewährleistet ist.

(13) Die Nichtmitglieder des Fachverbandes übertragen für Hilfsmittel, die im Rah-men der Versorgungspauschalen von der AOK bezahlt wurden, das Eigentum auf die AOK (Anlage 5). Alternativ wird eine jährlich anzupassende Bankbürg-schaft in Höhe des Umsatzes der Fallpauschalprodukte des vergangenen Jahres mit der AOK oder eine Kollektivhaftung mehrerer Leistungserbringer akzeptiert.

(14) Der Leistungserbringer hat eine landesweite Versorgung sicherzustellen. Dies gilt auch bei einem Wohnortwechsel.

(15) Wird ein Hilfsmittel, das über eine Versorgungspauschale vergütet wurde, nicht mehr benötigt, ist der Leistungserbringer zur Rückholung berechtigt. Der Leistungserbringer hat selbst sicherzustellen, in welcher Form er die notwendige Informationen für die Rückholung erhält.

(16) Der Leistungserbringer erhält eine Mitteilung von der AOK, sofern diese Kenntnis über den Wegfall der Notwendigkeit erlangen. Die Rückholung des Hilfsmittels ist unverzüglich vorzunehmen.

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(17) Es ist unzulässig ein Hilfsmittel, das Eigentum eines anderen Leistungserbrin-gers ist, zurückzuholen und dieses wieder auszuliefern.

§ 5

Dekubitusversorgung

(1) Der Leistungserbringer wählt basierend auf dem Dekubitusstatus und der Bewer-tung des Dekubitusrisikos des Patienten das entsprechende System aus. Dies wird in einem Dekubituserfassungsbogen gem. Hilfsmittelverzeichnis (Anlage 7) dokumentiert. Die AOK prüft und genehmigt, ggf. vorab per Fax, den entspre-chenden Versorgungsvorschlag des Leistungserbringers.

(2) Die fachliche Kompetenz für die Bedarfsermittlung ist auf Anforderung der AOK

oder des FOS nachzuweisen. Vorgenannte fachliche Kompetenz sichern ge-schulte Fachkräfte mit Erfahrungen in der Wundversorgung (z. B. Kranken-schwestern, Krankenpfleger, Personal mit mind. zweijähriger Berufserfahrung in einem medizinischem Beruf mit Schulungsnachweisen).

(3) Für die Bedarfsermittlung ist ein Dekubituserhebungsbogen / Dekubitus-

erfassungsbogen (Anlage 7) zu verwenden. Dieser kann vom Arzt, Pflegekräften oder o.g. Fachkräften des Leistungserbringers ausgefüllt werden. Die Beschrei-bung des Dekubitus hat ausführlich zu erfolgen, ohne vollständig ausgefülltes Formblatt kann keine Genehmigung erteilt werden. Bei Umversorgungen ist ein neuer Dekubituserhebungsbogen zur Genehmigung erforderlich.

§ 6

Versorgung mit Fremdkraftbetriebenen Bewegungsgeräten

Vor der Beantragung der Kostenübernahme eines solchen Hilfsmittels hat eine min-destens 14-tägige Erprobung des Hilfsmittels durch den Versicherten zu erfolgen. Dies ist mit einem Erprobungsnachweis (Anlage 9) zu belegen, die bei der Beantra-gung der Kostenübernahme dem Kostenvoranschlag beizufügen ist.

§ 7

Durchführung von Reparaturen

(1) Es dürfen nur Reparaturen an Produkten durchgeführt werden, für die eine Lie-ferberechtigung besteht. Für andere Reparaturen besteht kein Vergütungsan-spruch.

(2) Vor der Durchführung einer Reparatur ist der Leistungserbringer verpflichtet, auf etwaige Garantieansprüche zu achten und diese ggf. gemäß § 12 Abs. 1 gegen-über dem Hersteller geltend zu machen.

(3) Der Leistungserbringer hat für Reparaturen fachlich qualifiziertes Personal vor-zuhalten, das sich regelmäßig fortbildet.

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(4) Der Leistungserbringer verpflichtet sich, Reparatur-, Ersatz- und Zubehörteile in ausreichender Menge für die von ihm gelieferten Hilfsmittel (gilt auch für Wieder-einsätze) vorzuhalten. Anfallende Instandsetzungen sind kurzfristig und sachge-recht auszuführen; dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V zu beach-ten (Verhältnis Wiedereinsatz zu Neuanschaffung).

(5) Notwendige Ergänzungen und Reparaturen werden nach Material und Zeitauf-wand gem. § 3 Abs. 3 mit der AOK detailliert abgerechnet. Die AOK behält sich eine sachliche und rechnerische Überprüfung auf Richtigkeit vor.

(6) Aus dem Kostenvoranschlag und aus der Rechnung muss hervorgehen, wenn die Reparatur nur von einem Hersteller durchgeführt werden darf. In diesen Fäl-len sind immer der Kostenvoranschlag bzw. eine Kopie der Originalrechnung des Herstellers beizufügen.

(7) Können Reparaturen nicht sofort ausgeführt werden, so hat der Leistungserbrin-ger aus seinem Bestand ein gleichwertiges Ersatzhilfsmittel (mindestens aus dem Standardbereich) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die chemothermische Reinigung einer ersatzweise zur Verfügung gestellten Wech-seldruckmatratze kann entsprechend Anlage 1 / PG 11 die Reinigungspauschale abgerechnet werden.

(8) Bei unaufschiebbaren Reparaturen hat der Leistungserbringer die AOK sofort telefonisch (siehe Anlage 6) zu verständigen, um die Durchführung der Reparatur zu klären.

(9) Die AOK erhält vom Leistungserbringer einen Hinweis, wenn an einem Hilfsmittel ein Schaden festgestellt oder vermutet wird, der auf unsachgemäße Behandlung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.

§ 8

Qualität der erbrachten Leistungen

(1) Der Leistungserbringer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm abgegebenen Hilfsmittel den vereinbarten Qualitätsstandards, bzw., wo keine Qualitätsstan-dards vereinbart sind, den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses genügen.

(2) Die abgegebenen Hilfsmittel haben dem aktuellen technischen Stand und den gesetzlichen Vorgaben (z.B. Medizinproduktegesetz) zu entsprechen.

(3) Bei der Auswahl und Abgabe des verordneten Hilfsmittels hat der Leistungs- erbringer das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 (1) SGB V, bzw. des § 29 SGB XI, zu beachten.

§ 9

Werbung

Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leis-tungspflicht der AOK beziehen. Eine gezielte Beeinflussung des Versicherten durch den Leistungserbringer, insbesondere hinsichtlich der Beantragung be-

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stimmter Leistungen, ist nicht zulässig. Hierzu gehört z.B. die Gewährung von Rabatten an Versicherte.

§ 10

Datenschutz

(1) Die Versicherten- und Leistungsdaten der vertraglich erbrachten Leistungen dürfen nur im Rahmen der in § 302 SGB V, bzw. § 104 SGB XI genannten Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Der Leistungserbringer bzw. die von ihm beauftragte Abrechnungsstelle sind verpflichtet, den Schutz der Sozialdaten bzw. der personenbezogenen Daten gem. den Regelungen des §§ 35 SGB I in Verbindung mit § 93 SGB XI bei der Verarbeitung und Nut-zung durch technische und organisatorische Maßnahmen gem. § 78a SGB X bzw. § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen.

(2) Der Leistungserbringer sowie die von ihm beauftragte Abrechnungsstelle

unterliegen hinsichtlich der Person des Versicherten der Schweigepflicht. Zulässig ist die Übermittlung von Angaben an die AOK und den Medizini-schen Dienst der Krankenversicherung, soweit sie zur Erfüllung von deren gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der Leistungserbringer hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht und anhand der Sozialge-heimnis-Verpflichtung (Anlage 2) auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses gem. § 35 SGB I i.V. mit dem Datengeheimnis gem. § 5 BDSG besonders zu verpflichten. Die Regelungen von § 37 SGB I sowie §§ 67 bis 85a SGB X in Verbindung mit § 93 SGB XI bleiben unberührt.

§ 11

Zusammenarbeit zwischen Ärzten / Einrichtungen und Leistungserbringern

(1) Hilfsmitteldepots in Arztpraxen oder sonstigen Einrichtungen sind nicht zulässig.

Leistungserbringer dürfen nur Leistungen abrechnen, die sie selbst erbracht ha-ben. Im Einzelfall sind in Arztpraxen und stationären Einrichtungen Einzelversor-gungen sowie Notfallversorgungen mit sonstigen Hilfsmitteln auf Anforderung zu-lässig.

(2) Eine Vergütung von Dienstleistungen oder die Gewährung anderer Vorteile an niedergelassene Ärzte, stationäre Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiter durch Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist unzuläs-sig. Unzulässig ist darüber hinaus die Gewährung von Vergütungen, Provisionen oder anderer Vorteile für die Zuweisung von Patienten oder Verordnungen an einzelne Leistungserbringer.

(3) Zulässig sind jedoch Anpassungsleistungen von individuell handwerklich gefertig-ten Hilfsmitteln in der Praxis des Arztes und stationären Einrichtungen durch Ver-

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tragspartner, nachdem das Hilfsmittel in der eigenen Werkstatt des Leistungserb-ringers gefertigt wurde.

(4) Eine Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Ärzten mit dem Ziel, eine Ausweitung der Verordnung bzw. der Inanspruchnahme von Hilfsmitteln zu erzielen oder dergestalt, dass die freie Wahl der Versicherten unter den zugelas-senen Leistungserbringern beeinflusst wird, ist nicht zulässig.

(5)Der Leistungserbringer hat die Regelungen des § 128 SGB V in der jeweils gülti-gen Fassung einzuhalten. Im Falle schwerwiegender und wiederholter Verstöße gegen diese Regelungen kann der Leistungserbringer für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden (vgl. § 128 Abs. 3 SGB V).

§ 12

Haftung

(1) Bei allen Hilfsmitteln haftet der Leistungserbringer für die Dauer von 24 Monaten, bzw. für die in Anlage 1 vereinbarte Dauer, vom Tage der Lieferung an für ein zum Zeitpunkt der Erstlieferung einwandfreies Produkt. Bei Mängeln, die sich in-nerhalb dieser Frist herausstellen, sind alle zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen kostenlos durchzuführen. Von diesem Recht können sowohl die AOK als auch unmittelbar die Anspruchsberechtigten Gebrauch machen. Im üb-rigen gelten die Vorschriften der §§ 434 ff. und §§ 633 ff. BGB.

(2) Entzieht sich der Lieferungsberechtigte der Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder der Beseitigung des Mangels, so ist die Verjährung so lange ge-hemmt, bis er das Ergebnis der Prüfung der AOK mitgeteilt oder der AOK ge-genüber den Mangel für beseitigt erklärt, dies gilt auch, wenn er die Fortsetzung der Beseitigung verweigert hat.

(3) Diese Haftung besteht nicht, wenn nachweislich unsachgemäße Handhabung durch den Benutzer, höhere Gewalt, körperliche Veränderungen, übermäßige starke Schweißbildung oder Verschleiß, der nicht auf einem Qualitätsmangel be-ruht, diese Mängel bedingen.

(4) Mehrkosten, die der AOK durch Beratungsfehler des Leistungserbringers entste-hen (z.B. zusätzliche Kosten für HLC-Anlieferung und Rückholung wegen fehler-hafter oder unterlassener Bemaßung beim Versicherten vor Ort), sind von die-sem zu tragen.

§ 13

Maßnahmen bei Vertragsverstößen, Wiedergutmachung des Schadens

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(1) Bei Verstößen gegen die aus diesem Vertrag erwachsenden Pflichten kommen als Vertragsmaßnahme, nach Anhörung des Betroffenen, eine Verwarnung, bei schweren Vertragsverstößen die Zahlung eines von dem Vertragsausschuss (§10) festgelegten Geldbuße, bis zu 36.000,- EUR und/oder fristlose Kündigung des Vertrages mit dem einzelnen Leistungserbringer, in Betracht.

(2) Unabhängig von den Maßnahmen nach Abs. 1 ist der durch die Vertragsverlet-zung verursachte Schaden zu ersetzen.

§ 14

Vertragsausschuss

(1) Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder erforderlichenfalls zur gemeinsamen Aufklärung von Vertragsverstößen ist ein Vertragsausschuss zu bilden, der paritätisch aus den Vertretern der AOK und des FOS besetzt ist.

(2) Ziel der Verhandlungen des Vertragsausschusses ist es, über Streitpunkte eine gütliche Einigung herbeizuführen.

(3) Der Vertragsausschuss ist auf Verlangen eines Vertragspartners unter Angabe einer schriftlichen Begründung einzuberufen.

§ 15

Inkrafttreten

Die Vereinbarung vom 01.02.2006 wurde mit Wirkung zum 01.01.2013 geändert und gilt für alle Leistungen ab 01.01.2013 (Empfangsbestätigung des Versicherten).

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§ 16

Kündigung

(1) Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, frühestens jedoch zum 31.12.2013, schriftlich gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Ein wichti-ger Grund liegt insbesondere vor, wenn gesetzliche / sonstige technische / rechtliche Vorgaben und / oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen / Vorgaben der AOK eine Fortführung der Vereinbarung unmöglich macht.

Stuttgart, den 04.02.2012 ____________________________ ______________________________ Dr. Christopher Hermann Joachim Glotz Vorsitzender des Vorstandes Vorstandsvorsitzender des AOK Baden-Württemberg, Stuttgart Fachverbands Orthopädie-Technik Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e. V., Stuttgart _____________________________ Raymund Weber Geschäftsführer des Fachverbandes Orthopädie-Technik Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e. V., Stuttgart

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Anlage 1: Preisvereinbarung inkl. Anhang A1, A2 und A3 Anlage 2: Sozialgeheimnis-Verpflichtung Anlage 3: Leihvertrag Anlage 4: Lageranfrage Anlage 5: Beitrittserklärung Anlage 6: Ansprechpartnerübersicht AOK-Hilfsmittel-CompetenceCenter Anlage 7: Dekubituserhebungsbogen gem. Hilfsmittelverzeichnis Anlage 8: Versichertenerklärung mit Empfangsbestätigung Anlage 9: Erprobungsnachweis

Anlage 1 / Erläuterungen 1 von 1

Rehamittel FOS / AOK BaWü (02/2006)AC/TK: 11 01 101 / 15 01 101 / 19 01 101Gültig ab: 01.02.2006, aktualisiert zum 01.01.2013

Erläuterungen zur Vereinbarung Rehamittel

Die angegebenen Preise verstehen sich ohne die gesetzliche MehrwertsteuerMehrwertsteuersatz: v = voll; e = ermäßigt;

e/v = Bei separaten Lieferungen oder Nachlieferungen voller Mehrwertsteuersatz. Bei Komplettlieferungen in Verbindung mit Rollstuhl ermäßigter Steuersatz gem. dem gelieferten Grundhilfsmittel (Rollstuhl).

Ist für eine Gruppe von Produkten ein gemeinsamer Preis bzw. Rabattsatz vereinbart und besteht gleichzeitig für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Produktart dieser Gruppe ein spezieller vereinbarter Preisbzw. Rabattsatz, so geht der spezielle Preis bzw. Rabattsatz dem allgemeineren vor.

Die Entscheidung, ob ein in Qualität und Ausstattung höherwertiges Produkt gemäß der Beschreibung in dieserVereinbarung oder ein einfaches Produkt zum Einsatz kommt, obliegt dem genehmigenden Leistungsträger.

Anlage 1 / PG 10 1 von 2

Rehamittel FOS / AOK BaWü (2006)AC/TK: 11 01 101 / 15 01 101 / 19 01 101Produktgruppe 10 - GehhilfenPos. Nr. Bezeichnung Qualität / Ausstattung Kennziffer

Verwendung gültig ab KurzbezeichnungPreis ab 01.02.2006 MwSt Bemerkungen

10.50.04.0xxx Delta-Gehrad (Dreirädrige Gehhilfe) faltbar mit Faltsicherung 08 / 09 01.01.2007 Vergütungspauschale / Versorgungspauschale: 75,00 EUR v Alu, Chrom-Molybdän, vergüteter Stahl Folgevergütungspauschale für 5 Jahre

Pulverbeschichtung / Chrom (Mehrschichtig) Die Fallpauschale deckt sämtlichen

wegen besserer Kippstabilität ist die

Belastbarkeit 120 kg Aufwand (Beratung des Patienten, Auslieferung, Reparatur, Rückholung usw.) der im Versorgungszeitraum

Versorgung mit einem Rollator zu Gesamtgewicht: max. 6 kg anfällt ab. favorisieren! geschlossene Kugellager Nach Ablauf des Versorgungszeitraums

Felgen Kunststoff kann eine Folgepauschale in pannensichere Bereifung gleicher Höhe für die gleiche Lauf-höhenverstellbare Schiebegriffe, anat. zeit mit den Leistungsträgern ab-Seilzugbremse mit Feststellung gerechnet werden.2 Jahre Garantie Im Versorgungszeitraum der Pauschale

ist eine ggf. erforderliche Umversorgungauf einen Rollator (Pauschalversorgung) mit der Pauschale bereits abgegolten.

10.50.04.1xxx Rollator (Vierrädrige Gehhilfe) Standardrollator 08 / 09 01.01.2007 Vergütungspauschale / Versorgungspauschale: 75,00 EUR vincl. Korb und Tablett Folgevergütungspauschale für 5 Jahre

max. 12 kg (gesamt, incl. Korb u. Tablett)

Alu-Legierung, Chrom-Molybdän, Stahl Die Fallpauschale deckt sämtlichen

Vorderradgabeln kugelgelagert Pulverbeschichtung od. mehrschicht. Chromatierung geschlossene Kugellager od. Gleitlager gem. DIN

Aufwand (Beratung des Patienten, Auslieferung, Reparatur, Rückholung usw.) der im Versorgungszeitraum

ohne Selbst- oder anfällt ab. Fremdgefährdung Nach Ablauf des Versorgungszeitraumspannensichere Bereifung kann eine Folgepauschale in Schiebegriffe anatomisch und höhenverstellbar gleicher Höhe für die gleiche Lauf-Bremse mit Feststellung, zeit mit den Leistungsträgern ab-Bremshebel fingerumgreifend gerechnet werden.120 kg Belastbarkeit Im Versorgungszeitraum der PauschaleSitzbreite mind. 37 cm ist eine ggf. erforderliche UmversorgungSitzmaterial geschäumter Kunststoff auf ein Delta-Gehrad (Pauschalversorgung) Garantie: Herstellergarantie, mind. 2 Jahre mit der Pauschale bereits abgegolten.

10.50.04.1xxx Rollator (Vierrädrige Gehhilfe) Kaufpreis wenn zusätzlich: 00 01.01.2007 Neukauf 180,00 EUR vfür spezielle Indikationen. Diese Rollatoren incl. Rückenbügel oder -gurtmüssen ausdrücklich in vorgenannter Gewicht gesamt max. 10 kgAusführung ärztlich mit entsprechender Ausführung Alulegierung od. Chrom-MolybdänDiagnose verordnet werden. ausschl. geschlossene Kugellager

10.50.04.1xxx10.46.02.3xxx

Kinderrollatoren (nur anzuwenden wenn der Rollator konstruktiv vom Modell für Erwachsene abweicht)

wie Hilfsmittelverzeichnis 00 01.01.2007 Neukauf

15% v

Anlage 1 / PG 10 2 von 2

10.50.04.1xxx Sonstige Rollatoren für spezielle Indikationen wie z.B. Rollatoren mit Arthritisarmauflage, Rollatoren mit Einhandbremse, Leichtgewichtsrollatoren unter 8 kg Gesamtgewicht. Diese Rollatoren müssen ausdrücklich in vorgenannter Ausführung ärztlich mit entsprechender Diagnose verordnet werden.

wie Hilfsmittelverzeichnis 00 01.01.2007 Neukauf 18% v

Oben genannte Versorgungspauschalen können ohne Kostenvoranschlag und ohne Versorgungsanzeigev = voller Mehrwertsteuersatz direkt abgerechnet werden, jedoch ist die Versichertenerklärung Anlage 8 des Vertrages vom e = ermäßigter Mehrwertsteuersatz Versicherten unterzeichnen zu lassen und diese Versichertenerklärung der Abrechnung beizufügen.

Anlage 1 / PG 11 1 von 2

Rehamittel FOS / AOK BaWü (2006)AC/TK: 11 01 101 / 15 01 101 / 19 01 101Produktgruppe 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus

Pos. Nr. Bezeichnung Indikation Qualität / Ausstattung Preis ab 01.02.2006 MwSt Bemerkungen11.39.02.xxxx Sitzkissen gegen Dekubitus s. Hilfsmittelverzeichnis gem. Hilfsmittelverzeichnis 15% v11.39.03.xxxx(alt 11.11.02.0xxx) bei einem Herstellerlistenpreis

von 400,00 € oder darüber 10% v11.29.08.xxxx Wechseldruckmatratzen vorwiegend Dekubitus Erstattungspreis richtet sich nach dem(alt 11.11.04.2xxx) hochzellige Systeme Grad 2-4 Dekubitusgrad des Patienten

s. Hilfsmittelverzeichnis Für Deku Grad 1 600,00 EUR vFür Deku Grad 2 1.120,00 EUR vFür Deku Grad 3 1.810,00 EUR v

Für Deku Grad 4 15% v

Der Leistungserbringer wählt basierend auf dem Dekubitusstatusund der Bewertung des Dekubitus-risikos des Patienten das entsprechende System aus. Dies wird in einem Dekubituserfassungsbogen gem. Hilfsmittelverzeichnis (Anlage 7)dokumentiert. Die Leistungsträger prüfen und genehmigen, ggf. vorab mit Fax, den entsprechenden Versorgungs-vorschlag des Leistungserbringers. Voraussetzungen für die Leistungserbringung: Fachliche Kompetenz für die Bedarfsermittlung, die Auswahl der geeigneten Lagerungshilfen, die Einweisung und Betreuung des Patienten bzw. des Pflegepersonals. Vorgenannte fachliche Kompetenz sichern geschulte Fachkräfte mit Erfahrungen in der Wundversorgung z. B. Krankenschwestern, Kranken-pfleger, Personal mit mind. zweijährigerBerufserfahrung in einem medizinischenBeruf mit Schulungsnachweisen - entweder eine Schulung eines unabhänigen Schulungs-anbieter oder zwei Herstellerschulungen.

Die unterschiedlichen Preise lassen sich über den Schüssel "Produktbesonderheit" abbilden:Dekugrad 1 = 0000000010Dekugrad 2 = 0000000020Dekugrad 3 = 0000000030Dekugrad 4 = 0000000040

Anlage 1 / PG 11 2 von 2

Bedarfsermittlung: Für die Bedarfsermittlung ist ein Dekubituserhebungsbogen / Dekubituserfassungsbogen zu verwenden. Die Beschreibung des Dekubitus hat ausführlich zu erfolgen, ohne vollständig ausgefülltes Formblatt kann keine Gehmigung erteilt werden. Bei Umversorgungenist ein neuer Erhebungsbogen zur Genehmigung erforderlich.

11.29.0x.xxxx Hilfsmittel gegen Dekubitus, Ganzkörper s. Hilfsmittelverzeichnis 15%(alt 11.11.04.0xxxund 11.11.04.1xxx)

11.00.99.0001 Reinigungspauschale für die chemothermische 90,00 EUR vAufbereitung von Wechseldrucksystemen

v = voller Mehrwertsteuersatze = ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Anlage 1 / PG 18 1 von 5

Rehamittel FOS / AOK BaWü (2006)AC/TK: 11 01 101 / 15 01 101 / 19 01 101Produktgruppe 18 - Krankenfahrzeuge

Pos. Nr. Bezeichnung Indikation Qualität / Ausstattung Preis ab 01.02.2006 MwSt Bemerkungen

18.46.03.xxxx Duschrollstühle Gehunfähigkeit bzw. 23% e 23% Rabatt

(Innenraum) stark eingeschränkteGehfähigkeit

Dusche muß mit Rollstuhlbefahrbar sein.siehe HMV

18.46.03.0xxx Duschrollstuhl mit Greifreifen Standard-Duschrollstuhl, Sitzbreite 43 cm, durchgehendes Fußbrett, nach hinten 750,00 EURabklappbar

18.46.03.1xxx Dusch-Schieberollstuhl 600,00 EUR18.46.04.xxxx Rollstühle mit Einarmantrieb 25% e 25% Rabatt

(Innenraum)

18.46.05.xxxx Elektrorollstühle 20% e 20% Rabatt

(Innenraum)

18.46.05.0xxx Standard-Elektro-Rollstühle Benutzung handgetriebener s. gesonderte Beschreibung in Anlage A 1 3.200,00 EUR eweiteres Zubehör 20% Rabatt

(Innenraum) Rollstühle ist aufgrund derBehinderung nicht mehr weiteres Zubehör Rabatt 20%möglich.s. Hilfsmittelverzeichnis

18.50.01.xxxx Schieberollstühle 25% e 25% Rabatt

(kleine Rollen)18.50.02.xxxx Rollstühle mit Greifreifenantrieb 25% e 25% Rabatt

Anlage 1 / PG 18 2 von 5

18.50.02.0xxx Standard-Rollstuhl, große Räder hinten Gehunfähigkeit 595,00 EUR e(= Standard-Schieberollstuhl) max. 24 kg (incl. Seitenteile, Beinstützen und Trommelbr.)

Standardversorgung Vergütetes Stahlrohr (Rahmen, Seitenteile, Radgabeln)Vorderradgabeln mit mehreren Achsaufnahmen

s. Hilfsmittelverzeichnis ...für verschiedene RadgrößenNylonbespannung, gepolstert, atmungsaktiv,

...schwer entflammbarFußplatte: Alu-Druckguß-Leg. oder vergleichbar5 Jahre Garantie auf Rahmen u. Rohrschere, sonst 1 JahrPulverbeschichtung od. mehrschichtige Chromatierungpannensichere Bereifung (wahlweise Vollgummi oder PU)Belastbarkeit bis 120 kg ohne AufpreisAchslagerung: geschlossene KugellagerAntriebsräder: 36 Edelstahlspeichen, kreuzverspeicht...Felgen AlulegierungVorderräder: Felgen Kunststoff zweigeteiltSB 38-48 cm, inkl. Trommelbremse f. Begleitperson, Kniehebelbr. für Fahrer (Bremstrommel Aluguß, überdreht)Adhäsionskraft Griffe enstprechend ISO-Norm 7176 (300kg)möglichst BaukastensystemBeinstützen aus Stahl, abschwenkbar, abnehmbar, arretierbarfaltbarSteckachsenDesk- od. Standard-Seitenteile wahlweise, ...Armauflage PU-Schaum-gepolstertKippstützeStockhalterungStandard-Sitzkissen (5 cm, Raumgewicht 40)passive Beleuchtung (je Seite 2 gelbe Reflektoren,...hinten 2 rote Reflektoren, keine Klebestreifen)SicherheitsgurtRücken mit LumbalknickSitzhöhenverstellung über versch. RadgrößenVorderradgabel: geschl. Kugellager...nach DIN/Iso (2-fach kugelgelag.)

bei Qualität gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 398,00 EUR e

der Vertragspreis beinhaltet das Grundmodell inkl. Armlehnen und Beinstützen, pannensichere Bereifung

(wahlweise Vollgummi oder PU) , ohneTrommelbremsen für Begleitperson. Der Rollstuhl ist grundsätzlich

mit Trommelbremsen für Begleitperson als Zubehör anzubieten.Zubehör kann gesondert über den empfohlenen Verkaufspreis / Listenpreis des Herstellers abzgl. 30 % Rabatt verrechnet werden.

Die unterschiedlichen Preise lassen sich über

den Schüssel "Produktbesonderheit"

abbilden:AOK-Ausstattung =

0000000050Ausstattung

Himiverzeichnis = 0000000060

Anlage 1 / PG 18 3 von 5

18.50.02.2xxx Leichtgewichtsrollstuhl Für Selbstfahrer max. 19 kg (incl. Seitenteile, Beinstützen und Trommelbr.) 899,00 EUR es. Hilfsmittelverzeichnis Material Seitenteile, Rahmen, Radgabeln: Alu-Legierung

...oder Chrom-MolybdänRadgabeln mit mehreren Achsaufnahmen für ...verschiedene RadgrößenNylonbespannung (gepolstert, atmungsaktiv, schwer...entflammbarFußplattenwinkel einstellbar, Fußplatte aus Alu-Legierung...oder glasfaserverstärktem Kunststoffpannensichere Bereifung (wahlweise Vollgummi od. PU)Garantie 5 Jahre f.Rahmen und Kreuzstrebe, sonst 1 JahrPulverbeschichtungBelastbarkeit: 120 kgAchslagerung: alle Räder geschlossene Kugellager...Steckachsen an den Antriebrädern36 Edelstahlspeichen, kreuzverspeichtSB 38-48 cm, inkl. Trommmelbremse f. Begleitperson, Kniehebelbr. fürFahrer (Bremstrommel Aluguß, überdreht)Greifreifen austauschbar ohne Demontage der ReifenAntriebsrad-Felgen: Alu-LegierungBeinstützen: Alu-Legierung, abschwenkbar, abnehmbar, ...arretierbarmöglichst BaukastensystemSitzneigungsverstellung inkl. winkelverstellbare Lenkkopfaufnahme KippstützenRücken mit Lumbalknickhöhenverstellbare Seitenteile (wahlweise Desk- od. Standard)...Armauflage PU-Schaum-gepolstertVarioblock mit SitzhöhenverstellungStockhalterungStandard-Sitzkissen (5 cm, Raumgewicht 40)passive Beleuchtung (je Seite 2 gelbe Reflektoren,...hinten 2 rote Reflektoren, keine Klebestreifen)SicherheitsgurtVorderräder: Felgen Kunststoff zweigeteilt, 2-fach kugelgelagert

bei Qualität gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 540,00 EUR eder Vertragspreis beinhaltet das Grundmodell inkl. Armlehnen und Beinstützen, pannensichere Bereifung (wahlweise Vollgummi oder PU) , ohne Trommelbremsen für Begleitperson. Der Rollstuhl ist grundsätzlich mit Trommelbremsen als Zubehör anzubieten.Zubehör kann gesondert über den empfohlenen Verkaufspreis / Listenpreis des Herstellers abzgl. 30 % Rabatt verrechnet werden.

Die unterschiedlichen Preise lassen sich über

den Schüssel "Produktbesonderheit"

abbilden:AOK-Ausstattung =

0000000050Ausstattung

Himiverzeichnis = 0000000060

Anlage 1 / PG 18 4 von 5

18.50.03.0xxx Aktivrollstuhl aktive Rollstuhlfahrer nach Bedarf, Sonder- und Starrrahmenrollstühle, Kinderversorgungen bis 16 Jahre wenn Aktivrollstuhl unter der 24% ebei anderer Ausführung 24% Rabatt

(z.B. Berufstätige) PG 18.50.03.0 gelistet ist. s. Hilfsmittelverzeichnis

18.50.03.0xxx Aktivrollstuhl (Standard) aktive Rollstuhlfahrer Grundmodell inkl. Beinstützen und Armlehnen (Standard). 2.100,00 EUR (z.B. Berufstätige) Falls erforderlich (wird vom Fachhandel bestimmt): s. Hilfsmittelverzeichnis Anpassrücken, Trommelbremse, Bremshebelverlängerung, Speichenschutz,

Stützrolle, höhenverstellbare Schiebegriffe, Lenkräder-und Antriebs-Variantenweiteres Zubehör 24% Rabatt

18.50.03.1xxx Aktivrollstuhl für Kinder nach Bedarf 22% e 22% Rabatt

18.50.04.xxxx Elektrorollstühle 20% e 20% Rabatt

18.50.04.0xxx Elektrorollstuhl mit indirekter Lenkung siehe gesonderte Beschreibung in Anlage A 2, weiteres Zubehör Rabatt 20% 4.100,00 EUR eweiteres Zubehör 20% Rabatt

18.50.04.1xxx Elektro-Rollstuhl mit direkter, el.-mech. Lenkung siehe gesonderte Beschreibung in Anlage A 3, weiteres Zubehör Rabatt 20% 4.450,00 EUR eweiteres Zubehör 20% Rabatt

50.45.07.2xxx Pflegerollstuhl Geriatrische Versorgung Material von Rahmen, Seitenteilen, Radgabeln: Stahl; Vorderradgabeln 2.300,00 EUR e geriatrische Versorgung

18.50.02.5xxx Gehunfähigkeit bzw. stark mit mehreren Achsaufnahmen für verschiedene Radgrößen; Sitz - und geriatrische Versorgung

18.50.02.7xxx ausgeprägte Gehbehinderung und Rückenpolster atmungsaktiv, schwer entflammbar, anatomisch vorgeformt, Sitz- geriatrische Versorgung

mangelde Rumpfkontrolle kantelung, Rückenverstellung (30 Grad) wahlweise von Benutzer oder Begleitperson bedienbar, Sitztiefe regulierbar; Fußplatten: winkeleinstellbar, Fußplatte aus Alu-Legierung oder glas-faserverstärktem Kunststoff; Kopfstütze, höhen-, tiefen-und winkelverstellbar; Stützrollen, abnehmbar; pannensichere Bereifung (wahlweise Vollgummi o. PU); 5 Jahre Garantie auf Rahmen und Kreuz-strebe, sonstige Teile 1 Jahr; Rahmenteile mit Pulverbeschichtung oder mehrschichtiger Chromatierung; Belastbarkeit bis 120 kg Patientengewicht ohne Aufpreis; Achslagerung: alle Räder geschlossene Kugellager nach DIN/ISO; Steckachsen an den Antriebsrädern, Antriebsrad-Felgen: Alu-Legierung, 36 Edelstahlspeichen, kreuzverspeicht; Sitzbreite 40-51 cm; Trommelbremse für Begleitperson (Bremstrommel Aluguß, überdreht);Greifreifen Alulegierung, austauschbar ohne Demontage der Reifen; Sitz-und Rückenverstellung über Gasdruckfedern; Sitz- und Rückenbezug abnehmbar; winkelverstellbare Beinstützen: Stahl, abnehmbar, arretierbar, mit anatomischenLängenausgleich; höhen- und tiefenverstellbare Seitenteile, Armauflage schaumstoff-weich, gepolster: passive Beleuchtung (je 2 gelbe Reflektoren seitlich, 2 roteReflektoren hinten, keine Klebestreifen !): Vorderräder: Felgen Kunststoff, 2-fach kugelgelagert nach DIN/ISO, Therapietisch, Inkontinenzbezug, Pelotte

18.50.02.5xxx Pflegerollstuhl Neurologische Versorgung wenn aus medizinischen Gründen eine vom Vertragspreismodell abweichende höherwertige 24%neurologische Versorgung 24% Rabatt

18.50.02.7xxx Gehunfähigkeit bzw. stark aus- Ausführung begründet istneurologische Versorgung 24% Rabatt

geprägte Gehbehinderung mangelde Rumpfkontrolle

18.51.01.xxxx Rollstühle mit Hebelantrieb 25% e 25% Rabatt

18.51.02.xxxx Elektrorollstühle siehe gesonderte Beschreibung in Anlage A 3 4.450,00 EUR eweiteres Zubehör 20% Rabatt

weiteres Zubehör Rabatt 20%

18.65.01.xxxx Treppenfahrzeuge Einweisung durch autorisiertes Personal 9% v 9% Rabatt

Ausfüllen des Einweisungs-Nachweisformulars

18.99.01.xxxx Reha-Karren / Buggys wie HMV 15% e 15% Rabatt

18.99.05.xxxx Schiebehilfen + Aufsteckantriebe wie HMV 9% e/v 9% Rabatt

18.99.07.0016 i2i-Kopf- und Nackenstützsystem wie HMV 10% v 10% Rabatt

18.99.99.0003

Feste, gepolsterte Rückenlehne anstatt Rückenbespannung, kurz (z.B. The Back Systeme von Otto Bock) wie HMV 16% v 16% Rabatt

18.99.99.0099Sonstige Rückenlehnen oder -Ausstattungen (z.B. V-Trak Axxis von T-RV) wie HMV 16% v 16% Rabatt

18.99.99.0301Hochschwenkbare Fußstützen, sowohl einzeln als auch Paar wie HMV 20% v 20% Rabatt

Anlage 1 / PG 18 5 von 5

18.99.99.0xxx (alt 18.99.09.) Rollstuhlzubehör Rabatt

Rabatt wie Grundhilfsmittel

wie Grund-HiMi 18.99.99.0801 (alt 18.99.09.0001) Therapietisch Standard-Therapietisch aus bruchsicheren Thermoplsten in 110,00 EUR e

der Breite verstellbar von 38-43 cm bzw. 43-52 cm Rollstuhlsitzbreite, aufschiebbar

18.00.12.0001 (alt 18.99.09.0993)

Speichenschutz Standardausführung, transparent, Stückpreis, incl. Montage und Montagematerial (zur Nachrüstung) 45,00 EURe

RabattRabatt wie Grundhilfsmittel

18.99.99.2002 (neu) Aufpreis für übergroße Sitzbreiten belastbar bis 150 kg wiefeste Sitzplatte Grund-HiMiinkl. Verbundschaumsitzkissen (3cm)

(kann nur berechnet werden, wenn die Sitzbreite Doppelkreuzstrebeherstellerseitig als übergroß definiert ist)

v = voller Mehrwertsteuersatze = ermäßigter MehrwertsteuersatzAnmerkung Schiebehilfen + Aufsteckantriebe:e/v = Bei Komplettlieferungen in Verbindung mit Rollstuhl ermäßigter Steuersatz gem. dem gelieferten Grundhilfsmittel (Rollstuhl).

Anlage 1 / PG 22 Seite 1 von 1

Rehamittel FOS / AOK BaWü (2006)AC/TK: 11 01 101 / 15 01 101 / 19 01 101Produktgruppe 22 - Mobilitätshilfen

Pos. Nr. Bezeichnung Indikation Qualität / Ausstattung Preis ab 01.01.2013 MwSt Bemerkungen

22.29.01.1xxx Positionswechselhilfen wie HMV 15% v

22.40.02.xxxxLifter zur Fremdbedienung, wandmontiert

wie HMV 15% v

22.40.05.xxxx Klemmlifter wie HMV 15%

v = voller Mehrwertsteuersatze = ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Anlage 1 / PG 32 Seite 1 von 1

Rehamittel FOS / AOK BaWü (2006)AC/TK: 11 01 101 / 15 01 101 / 19 01 101Produktgruppe 32 - Therapeutische Bewegungsgeräte

Pos. Nr. Bezeichnung Indikation Qualität / Ausstattung Preis ab 01.02.2006 MwSt Bemerkungen

32.06.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Beintrainer

wie HMV 10% v

inkl. Erprobung mind. 14 Tage (Anlage 9)

32.10.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Armtrainer

wie HMV 10% v

inkl. Erprobung mind. 14 Tage (Anlage 9)

32.29.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für

wie HMV 10% v

Arme und Beine inkl. Erprobung mind. 14 Tage (Anlage 9)

v = voller Mehrwertsteuersatze = ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Anlage 1 / PG 33 Seite 1 von 1

Rehamittel FOS / AOK BaWü (2006)AC/TK: 11 01 101 / 15 01 101 / 19 01 101Produktgruppe 33 - Toilettenhilfen Pos. Nr. Bezeichnung Indikation Qualität / Ausstattung Preis ab 01.02.2006 MwSt Bemerkungen33.40.01.0xxx Toilettensitzerhöhungen Deutlich eingeschränkte oder wie HMV 59,00 EUR v

ohne Armlehnen vollständig aufgehobene Höhen 5 cm, 10 cm, 15 cm, Beweglichkeit der LWS, der mit oder ohne Deckel, Hüft- u. Kniegelenke. Hierdurch klemmbar, aufsteckbar eingeschränkte Fähigkeit des (Mischpreis d. h. inklusive / Hinsetzens und Aufstehens, exklusive Montage / Hausbesuch) weshalb die Benutzung ohne Wiedereinsatz konventioneller Toilettenbeckennicht möglich ist.

33.40.01.3xxx Toilettensitzerhöhungen Deutlich eingeschränkte wie HMV, 3-fach in der Höhe 160,00 EUR vmit Armlehnen oder vollständig aufgehobene einstellbar

Beweglichkeit der LWS, der inklusive Montage/Hausbesuch Hüft- und Kniegelenke. ohne Wiedereinsatz Hierdurch eingeschränkteFähigkeit des Hinsetzens ohne Montage 120,00 EUR vund Aufstehens, weshalb die ohne Wiedereinsatz Benutzung konventionellerToilettenbecken nichtmöglich ist.

33.40.04.2xxx Toilettenstühle für Kinder wie HMV 16% v

v = voller Mehrwertsteuersatze = ermäßigter Mehrwertsteuersatz

1

Anhang A 1 zur Preisvereinbarung Rehamittel, 02/2006 AC/TK xx 01 101 Produktgruppe: Elektro-Rollstuhl für Innenraum Indikation: siehe auch HMV 18.46.05.0 Ausführung: mindestens gem. HMV – Verzeichnis, CE-Kennzeichnung,

Eignung zum Transport in Kfz. Hilfsmittelverzeichnisnummer: 18.46.05.0 Belastbarkeit (Patientengewicht, max.): 120 kg Bereifung: pannensicher, wahlweise Vollgummi oder

Schaumschlauch oder pannengeschützt Sitzbreiten: Variabel durch Verstellbarkeit der Seitenteile Sitztiefe: Einstellbar Garantiezeiten: 4 Jahre auf Rahmen, 2 Jahre auf Antrieb und

Elektronik/Elektrik, ½ Jahr auf Batterien, 1 Jahr auf übrige Teile, 3 Monate nach Lieferung kostenlose Wartung

Adaptionsmöglichkeiten: Baukastensystem Beleuchtung: passiv (je Seite zwei gelbe Katzenaugen, hinten zwei rote

Katzenaugen). Bei Benutzung im Straßenverkehr aktiv elektrisch nach

STVZO, mit zwei weißen Frontscheinwerfern, zwei roten Rückleuchten und vier gelben Blinkern (je Fahrtrichtung zwei) mit Warnblinkeinrichtung gegen Aufpreis.

Beinstützen: nach außen abschwenkbar, abnehmbar, arretierbar Seitenteile: höhenverstellbar, Armauflage gepolstert, PU-Schaum,

Desk- oder Standardlänge Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h (über 6 km/h keine Kassenleistung!) im Grundpreis enthalten: Bei Bedarf Rückenrohre mit Lumbalknick Anti-Kipp-Rollen Beckengurt 3 Monate nach Lieferung kostenlose Wartung

2

Aufpreis Sonderpositionen: Aktive Beleuchtung, siehe Beschreibung Beleuchtung Sondersteuerung Sonderausführung der Baugruppen

(z. B. höhenverstellbare Beinstützen, Sonderpolster für Armlehnen, usw.)

3

Anhang A 2 zur Preisvereinbarung Rehamittel, 02/2006 Produktgruppe: Elektro-Rollstuhl für Innenraum und Straßenverkehr mit indirekter Lenkung Indikation: siehe auch HMV 18.50.04.0 Ausführung: mindestens gem. HMV - Verzeichnis, CE-Kennzeichnung,

Eignung zum Transport in Kfz. Hilfsmittelverzeichnisnummer: 18.50.04.0 Belastbarkeit (Patientengewicht, max.): 120 kg Lenkräder: Mindestradgröße: mind. 10 " Bereifung: pannengeschützt Sitzbreiten: Variabel durch Verstellbarkeit der Seitenteile Sitztiefe: Einstellbar Garantiezeiten: 4 Jahre auf Rahmen, 2 Jahre auf Antrieb und

Elektronik/Elektrik, ½ Jahr auf Batterien, 1 Jahr auf übrige Teile, 3 Monate nach Lieferung kostenlose Wartung

Adaptionsmöglichkeiten: Baukastensystem Beleuchtung: passiv (je Seite zwei gelbe Katzenaugen, hinten zwei rote

Katzenaugen),und aktiv elektrisch nach STVZO, mit zwei weißen Frontscheinwerfern, zwei roten Rückleuchten und vier gelben Blinkern (je Fahrtrichtung zwei) mit Warnblinkeinrichtung

Beinstützen: nach außen abschwenkbar, abnehmbar, arretierbar Seitenteile: höhenverstellbar, Armauflage gepolstert, PU-Schaum,

Desk- oder Standardlänge Antrieb: 2 Motoren, direkter Antrieb oder Räder durch Motor in

Verbindung mit Getriebe Einhebel-Entriegelungsmöglichkeit des Antriebssystems

(Schiebemöglichkeit) mit Sperre gegen unbeabsichtigte Betätigung

Auf Motorik des Benutzers programmierbare Elektronik Gelbatterien mind. 55 Ah (5 Std. Entladezeit), gesichert

mit Warnanzeige gegen Tiefentladung

4

Adaptierbarkeit verschiedener Steuerungskomponenten, wie z. B. Sensorsteuerung, Kinnsteuerung, Steuerung durch Begleitpersonen

Batterieladegerät: mit Überladeschutz im Grundpreis enthalten Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h (über 6 km/h keine Kassenleistung!) im Grundpreis enthalten: Anti-Kipp-Rollen Beckengurt 3 Monate nach Lieferung kostenlose Wartung Aufpreis Sonderpositionen: Elektrische Sitzhöhenverstellung Elektrische Rückenverstellung Elektrisch einstellbare Beinstützen Elektrische Sitzkantelung Sitz- und Rückenelemente mit besonderem Sitzkomfort, z. B. Recaro-Sitze Sondersteuerungen Sondersitzhöhen Sondersitzbreiten Sonderausführung der Baugruppen (z. B.

höhenverstellbare Beinstützen, Sonderpolster für Armlehnen, usw.)

Rückspiegel

5

Anhang A 3 zur Preisvereinbarung Rehamittel. 02/2006 Produktgruppe: Elektro-Rollstuhl für Straßenverkehr mit direkter

elektromechanischer Lenkung (Lenkgestänge) Indikation: siehe auch HMV 18.50.04.1 / 18.51.02.0 / 18.51.02.1 Ausführung: CE-Kennzeichnung, Eignung zumTransport in Kfz. Hilfsmittelverzeichnisnummer: 18.50.04.1 / 18.51.02.0 / 18.51.02.1 Belastbarkeit (Patientengewicht, max.): 120 kg Lenkräder: Mindestgröße: mind. 10 " Bereifung: pannengeschützt Sitzbreiten: Variabel durch Verstellbarkeit der Seitenteile Sitztiefe: Einstellbar Garantiezeiten: 4 Jahre auf Rahmen, 2 Jahre auf Antrieb und

Elektronik/Elektrik, ½ Jahr auf Batterien, 1 Jahr auf übrige Teile, 3 Monate nach Lieferung kostenlose Wartung

Adaptionsmöglichkeiten: Baukastensystem Beleuchtung: passiv nach STVZO (je Seite zwei gelbe Katzenaugen,

hinten zwei rote Katzenaugen), und aktiv elektrisch nach STVZO, mit zwei weißen Frontscheinwerfern, zwei roten Rückleuchten und vier gelben Blinkern (je Fahrtrichtung zwei) mit Warnblinkeinrichtung

Beinstützen: abnehmbar, arretierbar Seitenteile: höhenverstellbar, Armauflage gepolstert, PU-Schaum,

Desk- oder Standardlänge Antrieb: Entriegelungsmöglichkeit des Antriebssystems

(Schiebemöglichkeit) Auf Motorik des Benutzers programmierbare Elektronik Gelbatterien mind. 55 Ah (5 Std. Entladezeit), gesichert

mit Warnanzeige gegen Tiefentladung Adaptierbarkeit verschiedener Steuerungskomponenten,

wie z. B. Sensorsteuerung, Kinnsteuerung, Steuerung durch Begleitpersonen

Batterieladegerät: mit Überladeschutz im Grundpreis enthalten

6

Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h (über 6 km/h keine Kassenleistung!) im Grundpreis enthalten: Beckengurt 3 Monate nach Lieferung kostenlose Wartung Aufpreis Sonderpositionen: Elektrische Sitzhöhenverstellung Elektrische Rückenverstellung Elektrisch einstellbare Beinstützen Elektrische Sitzkantelung Sitz- und Rückenelemente mit besonderem Sitzkomfort, z. B. Recaro-Sitze Sondersteuerungen Sondersitzhöhen Sondersitzbreiten Sonderausführung der Baugruppen (z. B.

höhenverstellbare Beinstützen, Sonderpolster für Armlehnen, usw.)

Rückspiegel

Anlage 2 AC/TK xx 01 101

Bitte Ausführungen auf der Rückseite beachten

N i e d e r s c h r i f t über die Verpflichtung

auf das Sozialgeheimnis gemäß § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG

Herr/Frau _________________________________________________ Straße/ Ort _________________________________________________ wurde heute 1. darüber informiert, daß er/sie im Rahmen der durchzuführenden Aufgaben Kenntnis

von sensiblen Daten im Sinne von § 67 SGB X (Sozialdaten sowie Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnisse), §§ 93 ff SGB XI (personenbezogene Daten der Pflegeversi-cherung) bzw. § 3 BDSG (personenbezogene Daten) erhalten kann,

2. auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I sowie auf die Wahrung

des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG verpflichtet, 3. darauf hingewiesen, daß es untersagt ist, geschützte Sozialdaten, Betriebs- und Ge-

schäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, diese Daten für Unbefugte zugänglich zu machen oder sie an Unbefugte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort;

4. darüber belehrt, daß Verstöße gegen das Sozial- sowie das Datengeheimnis nach

§ 85 SGB X, § 43 BDSG sowie weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften mit Frei-heits- oder Geldstrafe geahndet werden können; eine disziplinar- oder arbeitsrecht-liche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Eine Verletzung des Sozial- bzw. des Datengeheimnisses wird in den meisten Fällen gleichzeitig eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit bzw. einen Verstoß gegen die arbeitsrechtliche Schweige-pflicht darstellen. Auch kann in ihr eine Verletzung spezieller Geheimhaltungsvor-schriften (insbesondere § 203 StGB) liegen.

Der Empfang einer Abschrift dieser Niederschrift wird bestätigt. _______________________________ (Ort, Datum) _______________________________ _____________________________ (Unterschrift des Verpflichtenden) (Unterschrift des Verpflichteten)

Zur Beachtung Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhalten Sie Kenntnis von Sozialdaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne von § 67 des Sozialgesetzbuch (SGB) X sowie von personenbezogenen Daten gemäß §§ 93 ff des SGB XI und § 3 des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG). Dementsprechend gelten für Sie die Geheimhaltungsvorschriften von § 203 des Straf-gesetzbuches (StGB) sowie die Verpflichtung zur Wahrung des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I. Ebenso gilt für Sie das Datengeheimnis nach § 5 BDSG. Nach diesen Regelungen ist es Ihnen untersagt, geschützte Sozialdaten, personenbe-zogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbei-ten und zu nutzen. Die formelle Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis sowie auf das Datengeheimnis er-folgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und besteht auch nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Sozial- und Datengeheimnis können gemäß § 85 SGB X, § 43 BDSG sowie anderer einschlägiger Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Der Schutz der genannten Daten gemäß SGB und LDSG gilt unabhängig von der Art der Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Geschützt sind demnach auch die in Ak-tenordnern aufbewahrten Unterlagen (z.B. Fragebögen, Bescheinigungen). Bei der automatisierten Verarbeitung der genannten Daten gemäß § 67 Abs. 6 SGB X bzw. § 3 Abs. 5 BDSG sind technische und organisatorische Maßnahmen insbesondere auch zur Verhinderung der Kenntnisnahme dieser Daten durch Unbefugte zu treffen. Bei der Verarbeitung von Daten der Buchhaltung und des Rechnungswesens (ein-schließlich der Personalabrechnung) sind die jeweils geltenden Grundsätze zur ord-nungsgemäßen Erledigung zu beachten. Bitte machen Sie sich auch mit den übrigen Bestimmungen zum Datenschutz im SGB und dem LDSG sowie in der Dienstanweisung zum Datenschutz vertraut. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Wir bitten Sie um sensiblen Umgang mit den Ihnen zugänglichen Daten und um Ihre ak-tive Mitarbeit.

Anlage 3 AC/TK xx 01 101

LEIHVERTRAG ÜBER EIN HILFSMITTEL

zwischen der AOK Baden-Württemberg und

dem/der AOK-Versicherten: Name, Vorname:_________________________ Geburtsdatum:_________________ KV-Nr. alt:_______________________________ … KV-Nr. neu:____________________

Adresse:__________________________________________________________________ 1. Die AOK Baden Württemberg stellt dem/der Versicherten als Leistung der Kranken- bzw.

Pflegeversicherung folgende Hilfsmittel leihweise zur Verfügung: _________________________________________________________________ Bezeichnung Inventarnummer: _800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 2. Der/Die Versicherte erklärt hiermit, dass das Hilfsmittel in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigen Zustand übernommen wurde. Es verbleibt ihm/ihr zur

• eigenen sachgerechten Nutzung, • sachgerechten Nutzung durch seinen/ihren Angehörigen oder Pflegedienst,

______________________________________________________________ Name, Vorname, Geburtsdatum des Angehörigen oder Pflegedienstes

solange dies medizinisch notwendig ist. 3. Der/Die Versicherte verpflichtet sich,

• das Hilfsmittel ordnungsgemäß und schonend zu behandeln bzw. für eine solche Behandlung zu sorgen, wenn es durch einen Angehörigen benutzt wird,

• Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, auf eigene Kosten beheben zu lassen,

• die AOK Baden-Württemberg von jeder Haftung freizustellen, die sich aus dem Gebrauch des Hilfsmittels ergeben kann,

• das Hilfsmittel nicht an andere Personen zu übereignen, zu verleihen oder zu verpfänden,

• das Hilfsmittel gegen Schäden durch Dritte und gegen Diebstahl hinreichend zu schützen.

4. Sobald das Hilfsmittel nicht mehr verwendet oder gebraucht wird oder ein

Krankenkassenwechsel stattfindet, ist es der AOK Baden-Württemberg zurückzugeben. Es genügt eine Meldung bei der AOK unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 265 46 59. Die Abholung des Hilfsmittels wird dann terminlich abgestimmt organisiert.

_____________________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten oder

des gesetzlichen Vertreters

Exemplar für den/die AOK-Versicherte/n Exemplar für die AOK Baden-Württemberg

Sollte das Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden, wählen Sie bitte die folgende kostenlose Servicenummer:

0800 - 265 46 59 Montag – Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr

Anlage 4 AC/TK xx 01 101 An die AOK - Die Gesundheitskasse: Zuständiges HilfsmittelLogistikCenter:

Fax: Fax:

Leistungserbringer (LE): Name, Adresse, IK-Nummer Ansprechpartner, Telefon, Fax Lageranfrage - Wir benötigen für die Versorgung Ihrer/Ihres Versicherten

Bitte hier die Verordnung einfügen

Sofern bei einem Pflegehilfsmittel keine Verordnung vorliegt, stattdessen bitte angeben: Name, Vorname des Versicherten: _________________________

Versicherten-Nr. alt ______________ neu ___________________

Geburtsdatum: ________________________________________

Ansprechpartner: ______________________________________

Lieferadresse: _________________________________________ Bitte für jedes Hilfsmittel ein Formular verwenden - auch wenn mehrere Hilfsmittel auf einer Verordnung aufgeführt sind.

Bezeichnung des Hilfsmittels: ________________________________ HMV-Nr. (7-St.): ________________

SB: ______ SH: ______ ST:______ RH: ______ Gewicht des Patienten: _______ Körpergröße _______

dringend erforderliche Funktionsmerkmale: ________________________________________________________________________________________

Anwendung: selbst aktiv Außenbereich Behandlung

Alle zutreffenden Kriterien kennzeichnen Pflegeperson passiv Innenbereich Prophylaxe

Datum und Unterschrift LE:

Wird von der AOK ausgefüllt: Es besteht eine Leistungspflicht der Eine Leistungspflicht der AOK besteht nicht AOK - Die Gesundheitskasse AOK Pflegekasse Genehmigungsnummer.: _ _ _ _ _ _ _ _ _ Der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit

Datum und Unterschrift der AOK

Wird vom HilfsmittelLogistikCenter ausgefüllt: Im Bestand vorhanden: ID-Nr. _ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Auslief. an LE erfolgt am _________ Bezeichnung des Hilfsmittels/HMV-Nr.: ________________________________________________________________________________________ Nicht im Bestand vorhanden, Erfassung im Bestand, ID-Nr.:_ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Datum und Unterschrift HLC

Anlage 5 des Vertrages gem. § 127 Abs. 2 SGB V über wiedereinsatzbare Hilfsmittel Erklärung zum Beitritt gemäß § 127 Abs. 2a SGB V

(Name und ggf. Rechtsform des Beitretenden) (Telefon/Fax) (Straße/Hausnummer) (E-Mail) (Postleitzahl/Ort) (Institutionskennzeichen) (Name des Geschäftsführers/Inhabers)

Allgemeine Beitrittsbedingungen § 1 Grundsätzliches Leistungserbringer können zu gleichen Bedingungen den gemäß § 127 Abs. 2 SGB V geschlossenen Verträgen der AOK Baden-Württemberg als Vertragspartner beitreten, soweit sie nicht auf Grund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. § 2 Erfüllung der Voraussetzungen für den Vertragsbeitritt Der Beitretende sichert mit der Unterzeichnung zu, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsbeitritts und während des gesamten Versorgungszeitraumes sowohl die vertraglichen als auch gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V in Verbindung mit den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die hierfür gegebenenfalls noch zu erbringenden Nachweise sind dieser Beitrittserklärung beizufü-gen. Änderungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen sind der AOK Baden-Württemberg unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 3 Nachträgliche Änderungen von Verträgen Nachträgliche Vertragsänderungen werden für Beigetretene ohne weitere Anerkennung verbindlich. Der über den Beitritt geschlossene Vertrag kann innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme fristlos schriftlich gekündigt wer-den, wenn hinsichtlich der Änderungen kein Einverständnis besteht. Dies gilt nicht für Mitglieder eines Verbandes, der den Vertrag für seine Mitglieder geschlossen hat. § 4 Kündigung von Verträgen Wird einer der u. g. Verträge gekündigt, besteht ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages auch für Beige-tretene kein Anspruch mehr auf die Abgabe von Hilfsmitteln nach diesem Vertrag. § 5 Wirksamkeit des Beitritts Der Beitritt wird wirksam, sobald die AOK Baden-Württemberg diesen nach Prüfung schriftlich bestätigt.

Vertragstitel Vertrag vom

AC/TK bzw. Vertragscode

Vertrag über wiedereinsatzbare Hilfsmittel gem. § 127 Abs. 2 SGB V 1101101 1501101 1901101

Anzahl der aufgeführten Verträge: Ggf. weitere Verträge bitte auf einer weiteren Erklärung notieren.

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den Leitfaden zum Vertragsbeitritt zur Kenntnis genommen habe/n. Ich/Wir bin/sind umfassend über die Inhalte der Verträge informiert. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den aufgeführten Verträgen der AOK Baden-Württemberg beitreten möchte/n. _________________________________ Ort/Datum Stempel/ Unterschrift des Beitretenden

Anlage 6 AC/TK xx 01 101

1

Ansprechpartnerübersicht AOK-Hilfsmittel-CompetenceCenter

Die aktuelle Übersicht der Ansprechpartner in den AOK Hilfsmittel-CompetenceCentern der AOK Baden-Württemberg ist im Internet unter dem Link http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/hilfsmittel/beitritt/index.html als Datei „Ansprechpartner“ abrufbar.

ERHEBUNGSBOGEN ZUR VERSORGUNG MIT LIEGEHILFEN ALS HILFSMITTEL GEGEN DEKUBITUS DER PRODUKTGRUPPE 11 DES HILFSMITTELVERZEICHNISSES

- ANZUWENDEN AB DER VOLLENDUNG DES FÜNFTEN LEBENSJAHRES -

1. PERSONENDATEN Vor- und Zuname des Patienten: ___________________________________________________________________________ Adresse des Patienten: Straße: _______________________________ PLZ/Ort: ______________________________

Tel.-Nr.: ______________________________ 埖"männlich 埖"weiblich Krankenversicherungs-Nr.: _____________________________________ Geburtsdatum: ___________________ ______ Hausarzt: ______________________________________ Verordner: _____________________________________________ Gewicht: __________ kg Größe: _____________cm Ggf. Betreuungspersonen: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ 2. WER FÜHRT DIE PFLEGE DURCH? (Name, Anschrift, Telefon) Angehörige / Laien: _____________________________________________________________________________________ Ambulanter Pflegedienst: _________________________________________________________________________________ Stationäre Pflege: _______________________________________________________________________________________ 3. DIAGNOSEN UND BESONDERHEITEN DER PFLEGESITUATION _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ 4. LOKALISATION BESONDERS GEFÄHRDETER KÖRPERSTELLEN BZW. BEREITS BESTEHENDER WUNDEN Liegt aktuell ein Dekubitus vor ?

埖 nein 埖 ja î Dekubitus Stadium I 埖

Dekubitus Stadium II 埖

Dekubitus Stadium III 埖

Dekubitus Stadium IV 埖

î Einteilung nach EPUAP (s. Anhang)

Lokalisation(en) in Schema einzeichnen Lag in der Vergangenheit ein Dekubitus Stadium III oder IV (EPUAP) vor?

埖 nein 埖 ja î ehem. Dekubitus Stadium III 埖

ehem. Dekubitus Stadium IV 埖

Muss der Patient auf bestehenden Wunden oder abgeheil-tem Dekubitus Stadium III oder IV gelagert werden ?

埖"nein 埖"ja, Begründung: ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________

Stand: 28.10.2005 Anlage 7 AC/TK xx 01 101

5. BRADEN-SKALA ZUR BEWERTUNG DES DEKUBITUSRISIKOS (nach B.Braden übersetzt von H.Heinhold; Heilberufe Spezial - Dekubitus 2001/2002) 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte

Sensorisches Wahrnehmungsvermögen

Fähigkeit, lagebe-dingte wie künstli-che Reize wahrzu-nehmen und adäquat zu reagie-ren

1. Vollständig ausgefallen

Keine Reaktion auf Schmerzreize (auch kein Stöhnen, Zucken, Greifen) auf Grund verminderter (nervaler) Wahnehmungsfä-higkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit oder Sedierung,

ODER Missempfindungen / Schmerzen werden über den größten Körperanteil nicht wahr-genommen

2. Stark eingeschränkt

Reaktion nur auf starke Schmerzreize, Missempfindungen können nur über Stöh-nen oder Unruhe mitgeteilt werden

ODER Sensorisches Empfinden stark herabge-setzt. Missempfindungen/Schmerzen wer-den über die Hälfte des Körpers nicht wahr-genommen.

3. Geringfügig eingeschränkt

Reaktion auf Ansprechen; Missempfindun-gen bzw. das Bedürfnis nach Lagerungs-wechsel können nicht immer vermittelt werden,

ODER sensorisches Empfinden teilweise herabge-setzt. Missempfindungen/Schmerzen wer-den in ein oder zwei Extremitäten nicht wahrgenommen.

4. Nicht eingeschränkt

Reaktion auf Ansprechen.

Missempfindungen oder Schmerzen werden wahrgenommen und können benannt wer-den.

Feuchtigkeit

Ausmaß, in dem die Haut Feuchtig-keit ausgesetzt ist.

1. Ständig feucht Die Haut ist ständig feucht durch Schweiß, Urin usw. Nässe wird bei jedem Bewegen festgestellt.

2. Oft feucht Haut ist oft, aber nicht ständig feucht. Die Wäsche muss mindestens einmal pro Schicht gewechselt werden.

3. Manchmal feucht Die Haut ist hin und wieder feucht, die Wäsche muss zusätzlich einmal täglich gewechselt werden.

4. Selten feucht Die Haut ist normalerweise trocken. Wä-schewechsel nur routinemäßig.

Aktivität

Grad der körperli-chen Aktivität

1. Bettlägerig

Das Bett kann nicht verlassen werden.

2. An den Stuhl / Rollstuhl gebunden

Gehfähigkeit ist stark eingeschränkt oder nicht vorhanden. Kann sich selbst nicht aufrecht halten und/oder braucht Unterstüt-zung beim Hinsetzen.

3. Gehen

Geht mehrmals am Tag, aber nur kurze Strecken, teils mit, teils ohne Hilfe. Verbringt die meiste Zeit im Bett / Lehnstuhl / Roll-stuhl

4. Regelmäßiges Gehen

Verlässt das Zimmer mindestens zweimal am Tag. Geht tagsüber im Zimmer etwa alle zwei Stunden auf und ab.

Mobilität

Fähigkeit, die Körperposition zu halten und zu verändern

1. Vollständige Immobilität

Selbst die geringste Lageänderung des Körpers oder Extremitäten wird nicht ohne Hilfe durchgeführt.

2. Stark eingeschränkt Eine Lageänderung des Körpers oder von Extremitäten wird hin und wieder selbstän-dig durchgeführt, aber nicht regelmäßig.

3. Geringfügig eingeschränkt

Geringfügige Lageänderungen des Körpers oder der Extremitäten werden regelmäßig und selbständig durchgeführt.

4. Nicht eingeschränkt Lageänderungen werden regelmäßig und ohne Hilfe durchgeführt.

Ernährung

Allgemeines Ernäh-rungsverhalten

1. Schlechte Ernährung Isst die Portion nie auf. Isst selten mehr als 1/3 jeder Mahlzeit. Isst zwei eiweißhaltige Portionen (Fleisch oder Milchprodukte) oder weniger täglich. Trinkt zu wenig. Trinkt keine Nahrungsergänzungskost

ODER Wird per Sonde oder seit mehr als fünf Tagen intravenös ernährt.

2. Wahrscheinlich unzureichende Ernäh-rung

Isst selten eine ganze Mahlzeit auf, in der Regel nur die Hälfte. Die Eiweißzufuhr erfolgt über nur drei Portionen (Milchproduk-te, Fleisch) täglich. Hin und wieder wird Ergänzungskost zu sich genommen

ODER Erhält weniger als die erforderliche Menge Flüssigkeit bzw. Sondenernährung.

3. Ausreichende Ernährung Isst mehr als die Hälfte der meisten Mahl-zeiten, mit insgesamt vier eiweißhaltigen Portionen (Milchprodukte, Fleisch) täglich. Lehnt hin und wieder eine Mahlzeit ab, nimmt aber Ergänzungsnahrung, wenn angeboten, an.

ODER Wird über eine Sonde ernährt und erhält so die meisten erforderlichen Nährstoffe.

4. Gute Ernährung Isst alle Mahlzeiten, weist keine zurück. Nimmt normalerweise vier eiweißhaltige Portionen (Milchprodukte, Fleisch) zu sich, manchmal auch eine Zwischenmahlzeit. Braucht keine Nahrungsergänzungskost

Reibungs- und Scherkräfte

1. Problem Mäßige bis erhebliche Unterstützung bei jedem Positionswechsel erforderlich. Anhe-ben (z.B. auch Richtung Kopfende) ist nicht möglich, ohne über die Unterlage zu schlei-fen. Rutscht im Bett oder Stuhl regelmäßig nach unten und muss wieder in die Aus-gangsposition gebracht werden. Spastik, Kontrakturen und Unruhe verursachen fast ständige Reibung.

2. Potenzielles Problem

Bewegt sich ein wenig und braucht selten Hilfe. Die Haut scheuert während der Be-wegung weniger intensiv auf der Unterlage (kann sich selbst ein wenig anheben). Ver-bleibt relativ lange in der optimalen Position im Bett (Sessel / Rollstuhl / Lehnstuhl). Rutscht nur selten nach unten.

3. Kein feststellbares Problem

Bewegt sich unabhängig und ohne Hilfe in Bett und Stuhl. Muskelkraft reicht aus, um sich ohne Reibung anzuheben. Behält optimale Position in Bett oder Stuhl aus eigener Kraft bei.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

5.1 ERHEBUNG WEITERER RISIKOFAKTOREN

Ist der Patient unterernährt (siehe auch Abschnitt 5) ? 埖"nein 埖"ja

Hat der Patient Spastiken / Kontrakturen ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Patient hochbetagt (d.h. 80 Jahre und älter) ? 埖"nein 埖"ja

Liegt ein dauerhaft niedriger Blutdruck (diastolisch <60 mmHg) vor ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Kreislauf des Patienten dauerhaft instabil ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Patient Diabetiker ? 埖"nein 埖"ja Patient muss auf bestehenden Wunden/abgeheiltem Dekubitus Stadium III / IV gelagert werden

(siehe Abschnitt 4) 埖"nein 埖"ja

Liegen weitere, bisher nicht erfasste Risiken vor ? 埖"nein 埖"ja Beschreibung der Risiken: ______________________________________________________________________

______________________________________________________________________ 5.2 AUSWERTUNG DER RISIKOERHEBUNG Gesamtsumme aller erreichten Punktwerte gemäß Braden-Skala: ________ Punkte

埖 kein Risiko (19 – 23 Punkte, Stufe 0)

埖 allgemeines Risiko (15 – 18 Punkte, Stufe 1)

埖 mittleres Risiko (13 – 14 Punkte, Stufe 2)

埖 hohes Risiko (10 – 12 Punkte, Stufe 3)

埖 sehr hohes Risiko ( 9 – 6 Punkte, Stufe 4) Es liegt mindestens ein weiteres Risiko nach 5.1 vor, so dass die ermittelte Risikostufe um eine Stufe zu erhöhen ist 埖"nein 埖"ja

Beachte:

Liegen weitere bedeutende Risikofak-toren vor (siehe Abschnitt 5.1),

die nicht durch die Braden-Skala erfasst werden, muss der Patient in die jeweils nächsthöhere Risikostufe ein-

gruppiert werden.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

6. ZUSAMMENFASSUNG ALLER ANFORDERUNGEN UND AUSWAHLHILFE FÜR HILFSMITTEL

Patientensituation zutref-fend

nicht zutref-fend

Wenn zutreffend, dann sind folgende Bedingungen an das Hilfsmittel zu stellen:

Bemerkung

Körpergewicht < 40 kg 埖 埖 Das Produkt muss auf das Gewicht ausgelegt sein. Ggf. Produkt zur Sonderversorgung verwenden. Auf Einzelproduktbeschreibung achten.

Körpergewicht > 90 kg 埖 埖 Das Produkt muss auf das Gewicht ausgelegt sein. Ggf. Produkt zur Sonderversorgung verwenden. Auf Einzelproduktbeschreibung achten.

Körpergröße > 1,90 m 埖 埖 Ggf. Produkt zur Sonderversorgung erforderlich Berechnung der erforderlichen System-länge Körpergröße m + 0,1 m = ______m

Manchmal feuchte Haut 埖 埖 Die Feuchtigkeit muss verdunsten können. Strukturierte Liegeflächen sind indiziert.

Oft feuchte Haut 埖 埖 Die Feuchtigkeit muss verdunsten können, Verwendung eines Luftstromsystems kann bereits indiziert sein.

Ständig feuchte Haut 埖 埖 Die Feuchtigkeit muss aktiv abgeführt (verdunstet) werden. Verwendung eines Luftstromsystems indiziert.

Flüssigkeitszufuhr unzureichend 埖 埖 Bei drohender bzw. vorliegender Exsikkose Luftstromsystem vermeiden

Reibungs- und Scherkräfte können auftreten

埖 埖 Reibungs- und Scherkräfte müssen weitestgehend vermieden werden. Das Material der Bezüge muss aus besonders glatten Textilien bestehen. Auf Einzelproduktbeschreibung achten.

Regelmäßige Eigenbewegungen vorhanden

埖 埖 Superweichlagerung ist zu vermeiden. Es sind Systeme zur Förderung der Eigenbewe-gung, z.B. Mikrostimulationssysteme, zu bevorzugen.

Patient häufig in sitzender Position 埖 埖

Die Auflagen-/Matratzenstärke so wählen, dass kein Durchsinken möglich ist. Das Produkt soll über eine Randverstärkung verfügen. Auf korrekte Positionierung der Knickstellen achten (siehe Einzelproduktbeschreibung). Wechseldrucksysteme geeignet, wenn automa-tische Anpassung bzw. Statikfunktion vorhanden.

Patient muss auf bestehenden Wunden

gelagert werden 埖 埖

Ein direkte Lagerung auf den Wunden ist möglichst zu vermeiden. Ggf. freilagernde Pro-dukte (Matratzen- /Auflagen mit austauschbaren Elementen) verwenden. (Cave: Fenster-ödeme, lokale Druckerhöhung!) Wechseldrucksysteme können indiziert sein.

Pulmologischer Befund erfordert eine Sekretmobilisation

埖 埖 Seitenlagerungssysteme können unterstützend wirken. Spezielle Perkussionssysteme können sinnvoll sein. Auf Einzelproduktbeschreibung achten.

Es liegen Spastiken vor 埖 埖 Statische Systeme sind zu bevorzugen. Wechseldrucksystem eher ungeeignet.

Anhaltende Schmerzen 埖 埖 Statische Systeme sind zu bevorzugen. Ggf. kann zur Unterstützung der Lagerung ein Seitenlagerungssystem sinnvoll sein.

Allgemeines Risiko (siehe 5.2) 埖 埖 Produkte verwenden die eine Mobilisation erlauben.

Mittleres Risiko (siehe 5.2) 埖 埖 Produkte verwenden die eine Mobilisation erlauben und regelmäßige Lagerung unterstüt-zen.

Hohes Risiko (siehe 5.2) 埖 埖 Ergänzend dynamische Systeme zur aktiven Lagerungsunterstützung nutzen.

Sehr hohes Risiko (siehe 5.2) 埖 埖 Ergänzend dynamische Systeme zur aktiven Lagerungsunterstützung nutzen

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

7. VERSORGUNGSEMPFEHLUNG Unter Berücksichtigung des zuvor erhobenen und dokumentierten Status wird die Versorgung mit

埖"einem Anti-Dekubitushilfsmittel der Produktart ______________________________________________ 埖"dem konkreten Hilfsmittel (Name) ________________________________________________________

und der Hilfsmittel-Positionsnummer

empfohlen. Falls ein konkretes Produkt benannt wird, bitte begründen, warum dieses erforderlich ist: ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ 8. WER FÜHRT DIE BEURTEILUNG DURCH? (Name, Anschrift, Telefon) Arzt: _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Pflegekraft: _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Sonstige (Funktion angeben): _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Datum: ___________________ Unterschrift / Stempel: __________________________ 9. ERKLÄRUNG DES VERSICHERTEN / PATIENTEN / GESETZLICHEN BETREUERS Ich bin mit der Erhebung und Weitergabe der Befunddaten an die zuständige Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einverstanden. Vor- und Zuname: _________________________________________________________________ Ort / Datum: ___________________________ Unterschrift: ______________________________

PG Ort UG Art Laufende Nr.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

ERHEBUNGSBOGEN ZUR VERSORGUNG MIT LIEGEHILFEN ALS HILFSMITTEL GEGEN DEKUBITUS DER PRODUKTGRUPPE 11 DES HILFSMITTELVERZEICHNISSES

- ANZUWENDEN BIS ZUR VOLLENDUNG DES FÜNFTEN LEBENSJAHRES -

1. PERSONENDATEN Vor- und Zuname des Patienten: ___________________________________________________________________________ Vor- und Zuname des Versicherten: ________________________________________________________________________ Adresse des Patienten: Straße: _______________________________ PLZ/Ort: ______________________________

Tel.-Nr.: ______________________________ 埖"männlich 埖"weiblich Krankenversicherungs-Nr.: _____________________________________ Geburtsdatum: ___________________ ______ Hausarzt: ______________________________________ Verordner: _____________________________________________ Gewicht: __________ kg Größe: _____________cm Ggf. Betreuungspersonen: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ 2. WER FÜHRT DIE PFLEGE DURCH? (Name, Anschrift, Telefon) Angehörige / Laien: _____________________________________________________________________________________ Ambulanter Pflegedienst: _________________________________________________________________________________ Stationäre Pflege: _______________________________________________________________________________________ 3. DIAGNOSEN UND BESONDERHEITEN DER PFLEGESITUATION _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ 4. LOKALISATION BESONDERS GEFÄHRDETER KÖRPERSTELLEN BZW. BEREITS BESTEHENDER WUNDEN Liegt aktuell ein Dekubitus vor ?

埖 nein 埖 ja î Dekubitus Stadium I 埖

Dekubitus Stadium II 埖

Dekubitus Stadium III 埖

Dekubitus Stadium IV 埖

î Einteilung nach EPUAP (s. Anhang)

Lokalisation(en) in Schema einzeichnen Lag in der Vergangenheit ein Dekubitus Stadium III oder IV (EPUAP) vor?

埖 nein 埖 ja î ehem. Dekubitus Stadium III 埖

ehem. Dekubitus Stadium IV 埖

Muss der Patient auf bestehenden Wunden oder abgeheil-tem Dekubitus Stadium III oder IV gelagert werden ?

埖"nein 埖"ja, Begründung: ___________________________________________ ___________________________________________

Stand: 28.10.2005 Anlage 7 AC/TK xx 01 101

5. BRADEN Q - SKALA ZUR BEWERTUNG DES DEKUBITUSRISIKOS

1

1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte

Sensorische Wahrnehmung Fähigkeit, Reize durch Berührung, passive Lagever-änderung, z.B. einer Gliedmaße, Vibrationen, Tem-peratur, Schmerz wahrzunehmen und zu verarbeiten

1. Vollständig ausgefallen Unfähigkeit, auf Schmerzreize zu reagieren (auch nicht durch Stöhnen, Zurückzucken, Greifen). Ursache: Herabgesetzte Wahr-nehmungsfähigkeit (bis zur Bewusstlosig-keit) oder Sedierung

ODER Fähigkeit des Schmerzempfindens über den größten Anteil der Körperoberfläche herab-gesetzt

2. Stark eingeschränkt Reagiert nur auf schmerzhafte Reize. Kann Unbehagen weder durch Stöhnen noch durch Unruhe mitteilen,

ODER

über mehr als die Hälfte des Körper liegen Störungen der sensorischen Wahrnehmung vor, die die Fähigkeit, Schmerz oder Unbehagen zu empfinden, herabsetzen.

3. Wenig eingeschränkt Reagiert auf verbale Aufforderungen, kann aber nicht immer Unbehagen oder die Not-wendigkeit des Positionswechsels mitteilen,

ODER es liegen wenige Störungen der sensori-schen Wahrnehmung vor, die die Fähigkeit, Schmerz oder Unbehagen zu empfinden, in ein oder zwei Gliedmaßen herabsetzen.

4. Nicht eingeschränkt Reagiert auf verbale Aufforderungen. Hat keine sensorischen Defizite, die die Fähig-keit, Schmerz oder Unbehagen zu empfin-den und mitzuteilen, herabsetzen.

Feuchtigkeit Ausmaß, in dem die Haut Feuchtig-keit (Schweiß, Urin) ausgesetzt ist.

1. Ständig feucht Die Haut ist ständig feucht durch Schweiß, Urin und Drainageflüssigkeit. Feuchte wird jedes Mal festgestellt, wenn der Patient bewegt oder gedreht wird.

2. Sehr feucht Die Haut ist oft, aber nicht ständig feucht. Bettlaken müssen mindestens alle 8 Stun-den gewechselt werden.

3. Gelegentlich feucht Die Haut ist gelegentlich feucht, Wäsche-wechsel ist etwa alle 12 Stunden erforder-lich.

4. Selten feucht Die Haut ist meistens trocken. Windelwech-sel routinemäßig, Lakenwechsel nur alle 24 Stunden erforderlich.

Aktivität Ausmaß der kör-perlichen Aktivität

1. Bettlägerigkeit Kann/darf das Bett nicht verlassen

2. An Lehnstuhl/Sessel/ Rollstuhl gebunden

Fähigkeit, ein wenig zu gehen, ist einge-schränkt oder nicht vorhanden. Kann das Eigengewicht nicht tragen und/oder braucht Hilfe sich in den Lehnstuhl, Sessel oder Rollstuhl zu setzen.

3. Geht gelegentlich Geht tagsüber gelegentlich, aber nur kurze sehr Strecken, mit oder ohne Hilfe. Ver-bringt die meiste Zeit im Bett oder im Stuhl.

4. Geht oft Tagsüber wenigstens zweimal außerhalb des Zimmers und wenigstens einmal alle zwei Stunden innerhalb des Zimmers.

ODER

Patient ist zu jung um laufen zu können

Mobilität Fähigkeit, die Position des Kör-pers insgesamt oder der Gliedma-ßen zu verändern.

1. Vollständige Immobilität Führt nicht die geringste Positionsänderung des Körpers oder einzelner Gliedmaßen ohne Hilfe aus.

2. Stark eingeschränkt Führt gelegentlich geringfügige Positions-änderungen des Körpers oder einzelner Gliedmaßen aus, ist aber unfähig, den Körper selbständig zu drehen.

3. Leicht eingeschränkt Führt oft, jedoch geringfügige Positionsän-derungen des Körpers oder einzelner Gliedmaßen aus.

4. Nicht eingeschränkt Führt oft große Positionsveränderungen ohne Unterstützung aus.

Gewebedurch-blutung und Sauerstoffver-sorgung

1. Extrem gefährdet Hypotonie, MAP = Mittlerer Arterieller Blut-druck < 50 mmHg, < 40 mmHg beim Neu-geborenen) ODER der Patient toleriert keinen Positionswechsel

2. Gefährdet Normotonie, Sauerstoffsättigung < 95 %, Hämoglobin bei < 10 mg/dl, kapilläre Wie-derauffüllzeit bei > 2 Sekunden, Serum pH < 7,40

3. Ausreichend Normotonie, Sauerstoffsättigung < 95 %, Hämoglobin bei < 10 mg/dl, kapilläre Wie-derauffüllzeit etwa 2 Sekunden, Serum-pH normal

4. Sehr gut Normotonie, Sauerstoffsättigung > 95 %, Hämoglobin normal, kapilläre Wiederauffüll-zeit < 2 Sekunden

Summe Übertrag

1 . Modifizierte Braden Q Scale – Vanderbilt Universitätskinderklinik Nashville, Online zu beziehen über www.mc.vanderbilt.edu/learning-center/publist.html

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

Ernährung Allgemeines Er-nährungsverhalten

1. Sehr schlecht Keine orale Ernährung und/oder nur klare Flüssigkeitszufuhr, oder intravenöse Flüs-sigzufuhr über mehr als 5 Tage ODER Eiweißzufuhr < 2,5 mg/dl ODER isst nie eine vollständige Mahlzeit. Isst selten mehr als die Hälfte der angebotenen Mahlzeit. Eiweißzufuhr beträgt nur 2 fleisch-haltige Portionen oder Milchprodukte täg-lich. Trinkt wenig Flüssigkeit. Erhält keine Ernährungsergänzungskost.

2. Nicht ausreichend Erhält flüssige Nahrung oder Sondenkost / intravenöse Ernährung, die eine für das Alter nicht ausreichende Menge an Kalorien und Mineralien enthält, ODER Eiweißzufuhr < 3 mg/dl ODER isst selten eine vollständige Mahlzeit und allgemein nur die Hälfte der jeweils angebo-tenen Portion. Eiweißzufuhr umfasst nur 3 fleischhaltige Portionen oder Milchprodukte täglich. Gelegentlich wird Nahrungsergän-zungskost zu sich genommen.

3. Ausreichend Erhält flüssige Nahrung oder Sondenkost., die eine für das Alter ausreichende Menge an Eiweiß und Mineralien enthält ODER isst mehr als die Hälfte jeder Mahlzeit. Isst insgesamt 4 oder mehr fleischhaltige und eiweißhaltige Portionen täglich. Lehnt gele-gentlich eine Mahlzeit ab, nimmt aber Er-gänzungskost zu sich, sofern sie angeboten wird.

4. Sehr gut Nimmt eine normale Ernährung ein, die genügend Kalorien für das Alter enthält. Isst beispielsweise fast jede Mahlzeit vollständig auf. Lehnt nie eine Mahlzeit ab. Isst im Allgemeinen 4 und mehr Portionen täglich, die Fleisch oder Milchprodukte enthalten. Isst gelegentlich zwischen den Mahlzeiten. Braucht keine Nahrungsergänzungskost.

Reibung und Scherkräfte Reibung entsteht, wenn die Haut über das Bettlaken schleift, Scherkräfte entstehen, wenn sich Haut und angrenzende Oberflächen der Knochen gegen-einander ver-schieben

1. Erhebliches Problem Spastik, Kontraktur, Juckreiz oder Unruhe verursachen fast ständiges Herumwerfen, um sich schlagen und Reiben

2. Bestehendes Problem Braucht mittlere bis maximale Unterstützung beim Positionswechsel. Vollständiges An-heben ohne über die Laken zu rutschen ist nicht möglich. Rutscht im Bett oder Stuhl oft nach unten und braucht oft maximale Hilfe, um in die Ausgangsposition zu gelangen.

3. Mögliches Problem Bewegt sich schwach oder benötigt geringe Hilfe. Während des Positionswechsels schleift die Haut etwas über Laken, Stuhl, Kopfstützen oder anderes Zubehör. Behält die meiste Zeit relativ gut die Position in Stuhl oder Bett, rutscht aber gelegentlich herab.

4. Kein auftretendes Problem Ist fähig, sich während des Positionswech-sels vollständig anzuheben, bewegt sich in Bett und Stuhl unabhängig und hat ausrei-chend Muskelkraft, um sich während des Positionswechsels zu heben. Erhält in Stuhl oder Bett jederzeit eine gute Position auf-recht.

Summe Übertrag

Gesamtsumme

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

5.1 ERHEBUNG WEITERER RISIKOFAKTOREN

Ist der Patient unterernährt (siehe auch Abschnitt 5) ? 埖"nein 埖"ja

Hat der Patient Spastiken / Kontrakturen ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Kreislauf des Patienten dauerhaft instabil ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Patient Diabetiker ? 埖"nein 埖"ja Patient muss auf bestehenden Wunden/abgeheiltem Dekubitus Stadium III / IV gelagert werden

(siehe Abschnitt 4) 埖"nein 埖"ja

Liegen weitere, bisher nicht erfasste Risiken vor ? 埖"nein 埖"ja Beschreibung der Risiken: ______________________________________________________________________

______________________________________________________________________ 5.2 AUSWERTUNG DER RISIKOERHEBUNG Gesamtsumme aller erreichten Punktwerte gemäß Braden Q - Skala: ________ Punkte

埖 kein Risiko (25 – 28 Punkte, Stufe 0) "埖 allgemeines Risiko (22 – 24 Punkte, Stufe 1)

埖 mittleres Risiko (14 – 23 Punkte, Stufe 2)

埖 hohes Risiko ( 7 – 13 Punkte, Stufe 3) Es liegt mindestens ein weiteres Risiko nach 5.1 vor, so dass die ermittelte Risikostufe um eine Stufe zu erhöhen ist 埖"nein 埖"ja

Beachte:

Liegen weitere bedeutende Risiko-faktoren vor (siehe Abschnitt 5.1),

die nicht durch die Braden Q - Skala erfasst werden, muss der Patient in die jeweils nächsthöhere Risikostufe ein-

gruppiert werden.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

6. ZUSAMMENFASSUNG ALLER ANFORDERUNGEN UND AUSWAHLHILFE FÜR HILFSMITTEL

Patientensituation zutref-fend

nicht zutref-fend

Wenn zutreffend, dann sind folgende Bedingungen an das Hilfsmittel zu stellen:

Bemerkung

Manchmal feuchte Haut 埖 埖 Die Feuchtigkeit muss verdunsten können. Strukturierte Liegeflächen sind indiziert.

Oft feuchte Haut 埖 埖 Die Feuchtigkeit muss verdunsten können, Verwendung eines Luftstromsystems kann bereits indiziert sein.

Ständig feuchte Haut 埖 埖 Die Feuchtigkeit muss aktiv abgeführt (verdunstet) werden. Verwendung eines Luftstromsystems indiziert.

Flüssigkeitszufuhr unzureichend 埖 埖 Bei drohender bzw. vorliegender Exsikkose Luftstromsystem vermeiden

Reibungs- und Scherkräfte können auftreten 埖 埖

Reibungs- und Scherkräfte müssen weitestgehend vermieden werden. Das Material der Bezüge muss aus besonders glatten Textilien bestehen. Auf Einzelproduktbeschreibung achten.

Regelmäßige Eigenbewegungen vorhanden 埖 埖

Superweichlagerung ist zu vermeiden. Es sind Systeme zur Förderung der Eigenbewe-gung, z.B. Mikrostimulationssysteme, zu bevorzugen.

Patient häufig in sitzender Position

埖 埖

Die Auflagen-/Matratzenstärke so wählen, dass kein Durchsinken möglich ist. Das Produkt soll über eine Randverstärkung verfügen. Auf korrekte Positionierung der Knickstellen achten (siehe Einzelproduktbeschreibung). Wechseldrucksysteme geeignet, wenn automa-tische Anpassung bzw. Statikfunktion vorhanden.

Patient muss auf bestehenden Wunden

gelagert werden 埖 埖

Ein direkte Lagerung auf den Wunden ist möglichst zu vermeiden. Ggf. freilagernde Pro-dukte (Matratzen- /Auflagen mit austauschbaren Elementen) verwenden. (Cave: Fenster-ödeme, lokale Druckerhöhung!) Wechseldrucksysteme können indiziert sein.

Pulmologischer Befund erfordert eine Sekretmobilisation

埖 埖 Seitenlagerungssysteme können unterstützend wirken. Spezielle Perkussionssysteme können sinnvoll sein. Auf Einzelproduktbeschreibung achten.

Es liegen Spastiken vor 埖 埖 Statische Systeme sind zu bevorzugen. Wechseldrucksystem eher ungeeignet.

Anhaltende Schmerzen 埖 埖 Statische Systeme sind zu bevorzugen. Ggf. kann zur Unterstützung der Lagerung ein Seitenlagerungssystem sinnvoll sein.

Allgemeines Risiko (siehe 5.2) 埖 埖 Produkte verwenden die eine Mobilisation erlauben.

Mittleres Risiko (siehe 5.2) 埖 埖 Produkte verwenden die eine Mobilisation erlauben und regelmäßige Lagerung unterstüt-zen.

Hohes Risiko (siehe 5.2) 埖 埖 Ergänzend dynamische Systeme zur aktiven Lagerungsunterstützung nutzen.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

7. VERSORGUNGSEMPFEHLUNG Unter Berücksichtigung des zuvor erhobenen und dokumentierten Status wird die Versorgung mit

埖"einem Anti-Dekubitushilfsmittel der Produktart ______________________________________________ 埖"dem konkreten Hilfsmittel (Name) ________________________________________________________

und der Hilfsmittel-Positionsnummer

empfohlen. Falls ein konkretes Produkt benannt wird, bitte begründen, warum dieses erforderlich ist: ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ 8. WER FÜHRT DIE BEURTEILUNG DURCH? (Name, Anschrift, Telefon) Arzt: _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Pflegekraft: _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Sonstige (Funktion angeben): _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Datum: ___________________ Unterschrift / Stempel: __________________________ 9. ERKLÄRUNG DES VERSICHERTEN / PATIENTEN / GESETZLICHEN BETREUERS Ich bin mit der Erhebung und Weitergabe der Befunddaten an die zuständige Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einverstanden. Vor- und Zuname: _________________________________________________________________ Ort / Datum: ___________________________ Unterschrift: ______________________________

PG Ort UG Art Laufende Nr.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

ERHEBUNGSBOGEN ZUR VERSORGUNG MIT SITZHILFEN ALS HILFSMITTEL GEGEN DEKUBITUS DER PRODUKTGRUPPE 11 DES HILFSMITTELVERZEICHNISSES

1. PERSONENDATEN Vor- und Zuname des Patienten: ___________________________________________________________________________ Adresse des Patienten: Straße: _______________________________ PLZ/Ort: ______________________________

Tel.-Nr.: ______________________________ 埖"männlich 埖"weiblich Krankenversicherungs-Nr.: _____________________________________ Geburtsdatum: ___________________ ______ Hausarzt: ______________________________________ Verordner: _____________________________________________ Gewicht: __________ kg Größe: _____________cm Ggf. Betreuungspersonen: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ 2. WER FÜHRT DIE PFLEGE DURCH? (Name, Anschrift, Telefon) Angehörige / Laien: _____________________________________________________________________________________ Ambulanter Pflegedienst: _________________________________________________________________________________ Stationäre Pflege: _______________________________________________________________________________________ 3. DIAGNOSEN UND BESONDERHEITEN DER PFLEGESITUATION _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ 4. LOKALISATION BESONDERS GEFÄHRDETER KÖRPERSTELLEN BZW. BEREITS BESTEHENDER WUNDEN Liegt aktuell ein Dekubitus vor ?

埖 nein 埖 ja î Dekubitus Stadium I 埖

Dekubitus Stadium II 埖

Dekubitus Stadium III 埖

Dekubitus Stadium IV 埖

î Einteilung nach EPUAP (s. Anhang)

Lokalisation(en) in Schema einzeichnen Lag in der Vergangenheit ein Dekubitus Stadium III oder IV (EPUAP) vor?

埖 nein 埖 ja î ehem. Dekubitus Stadium III 埖

ehem. Dekubitus Stadium IV 埖

Muss der Patient auf bestehenden Wunden oder abgeheil-tem Dekubitus Stadium III oder IV gelagert werden ?

埖"nein 埖"ja, Begründung: ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________

Stand: 01.12.2005 Anlage 7 AC/TK xx 01 101

5. BRADEN-SKALA ZUR BEWERTUNG DES DEKUBITUSRISIKOS (nach B.Braden übersetzt von H.Heinhold; Heilberufe Spezial - Dekubitus 2001/2002) 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte

Sensorisches Wahrnehmungs-vermögen

Fähigkeit, lagebe-dingte wie künstli-che Reize wahrzu-nehmen und adäquat zu reagie-ren

1. Vollständig ausgefallen

Keine Reaktion auf Schmerzreize (auch kein Stöhnen, Zucken, Greifen) auf Grund verminderter (nervaler) Wahnehmungsfä-higkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit oder Sedierung,

ODER Missempfindungen / Schmerzen werden über den größten Körperanteil nicht wahr-genommen

2. Stark eingeschränkt

Reaktion nur auf starke Schmerzreize, Missempfindungen können nur über Stöh-nen oder Unruhe mitgeteilt werden

ODER Sensorisches Empfinden stark herabge-setzt. Missempfindungen/Schmerzen wer-den über die Hälfte des Körpers nicht wahr-genommen.

3. Geringfügig eingeschränkt

Reaktion auf Ansprechen; Missempfindun-gen bzw. das Bedürfnis nach Lagerungs-wechsel können nicht immer vermittelt werden,

ODER sensorisches Empfinden teilweise herabge-setzt. Missempfindungen/Schmerzen wer-den in ein oder zwei Extremitäten nicht wahrgenommen.

4. Nicht eingeschränkt

Reaktion auf Ansprechen.

Missempfindungen oder Schmerzen werden wahrgenommen und können benannt wer-den.

Feuchtigkeit

Ausmaß, in dem die Haut Feuchtig-keit ausgesetzt ist.

1. Ständig feucht Die Haut ist ständig feucht durch Schweiß, Urin usw. Nässe wird bei jedem Bewegen festgestellt.

2. Oft feucht Haut ist oft, aber nicht ständig feucht. Die Wäsche muss mindestens einmal pro Schicht gewechselt werden.

3. Manchmal feucht Die Haut ist hin und wieder feucht, die Wäsche muss zusätzlich einmal täglich gewechselt werden.

4. Selten feucht Die Haut ist normalerweise trocken. Wä-schewechsel nur routinemäßig.

Aktivität

Grad der körperli-chen Aktivität

1. Bettlägerig

Das Bett kann nicht verlassen werden.

2. An den Stuhl / Rollstuhl gebunden

Gehfähigkeit ist stark eingeschränkt oder nicht vorhanden. Kann sich selbst nicht aufrecht halten und/oder braucht Unterstüt-zung beim Hinsetzen.

3. Gehen

Geht mehrmals am Tag, aber nur kurze Strecken, teils mit, teils ohne Hilfe. Verbringt die meiste Zeit im Bett / Lehnstuhl / Roll-stuhl

4. Regelmäßiges Gehen

Verlässt das Zimmer mindestens zweimal am Tag. Geht tagsüber im Zimmer etwa alle zwei Stunden auf und ab.

Mobilität

Fähigkeit, die Körperposition zu halten und zu verändern

1. Vollständige Immobilität

Selbst die geringste Lageänderung des Körpers oder Extremitäten wird nicht ohne Hilfe durchgeführt.

2. Stark eingeschränkt Eine Lageänderung des Körpers oder von Extremitäten wird hin und wieder selbstän-dig durchgeführt, aber nicht regelmäßig.

3. Geringfügig eingeschränkt

Geringfügige Lageänderungen des Körpers oder der Extremitäten werden regelmäßig und selbständig durchgeführt.

4. Nicht eingeschränkt Lageänderungen werden regelmäßig und ohne Hilfe durchgeführt.

Ernährung

Allgemeines Ernäh-rungsverhalten

1. Schlechte Ernährung Isst die Portion nie auf. Isst selten mehr als 1/3 jeder Mahlzeit. Isst zwei eiweißhaltige Portionen (Fleisch oder Milchprodukte) oder weniger täglich. Trinkt zu wenig. Trinkt keine Nahrungsergänzungskost

ODER Wird per Sonde oder seit mehr als fünf Tagen intravenös ernährt.

2. Wahrscheinlich unzureichende Ernäh-rung

Isst selten eine ganze Mahlzeit auf, in der Regel nur die Hälfte. Die Eiweißzufuhr erfolgt über nur drei Portionen (Milchproduk-te, Fleisch) täglich. Hin und wieder wird Ergänzungskost zu sich genommen

ODER Erhält weniger als die erforderliche Menge Flüssigkeit bzw. Sondenernährung.

3. Ausreichende Ernährung Isst mehr als die Hälfte der meisten Mahl-zeiten, mit insgesamt vier eiweißhaltigen Portionen (Milchprodukte, Fleisch) täglich. Lehnt hin und wieder eine Mahlzeit ab, nimmt aber Ergänzungsnahrung, wenn angeboten, an.

ODER Wird über eine Sonde ernährt und erhält so die meisten erforderlichen Nährstoffe.

4. Gute Ernährung Isst alle Mahlzeiten, weist keine zurück. Nimmt normalerweise vier eiweißhaltige Portionen (Milchprodukte, Fleisch) zu sich, manchmal auch eine Zwischenmahlzeit. Braucht keine Nahrungsergänzungskost

Reibungs- und Scherkräfte

1. Problem Mäßige bis erhebliche Unterstützung bei jedem Positionswechsel erforderlich. Anhe-ben (z.B. auch Richtung Kopfende) ist nicht möglich, ohne über die Unterlage zu schlei-fen. Rutscht im Bett oder Stuhl regelmäßig nach unten und muss wieder in die Aus-gangsposition gebracht werden. Spastik, Kontrakturen und Unruhe verursachen fast ständige Reibung.

2. Potenzielles Problem

Bewegt sich ein wenig und braucht selten Hilfe. Die Haut scheuert während der Be-wegung weniger intensiv auf der Unterlage (kann sich selbst ein wenig anheben). Ver-bleibt relativ lange in der optimalen Position im Bett (Sessel / Rollstuhl / Lehnstuhl). Rutscht nur selten nach unten.

3. Kein feststellbares Problem

Bewegt sich unabhängig und ohne Hilfe in Bett und Stuhl. Muskelkraft reicht aus, um sich ohne Reibung anzuheben. Behält optimale Position in Bett oder Stuhl aus eigener Kraft bei.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

5.1 ERHEBUNG WEITERER RISIKOFAKTOREN

Kann der Patient sensitive Reize im Sitzbereich nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen ? 埖"nein 埖"ja

Entlastet der Patient bewusst den Sitzbereich ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Patient unterernährt (siehe auch Abschnitt 5) ? 埖"nein 埖"ja

Hat der Patient Spastiken / Kontrakturen ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Patient hochbetagt (d.h. 80 Jahre und älter) ? 埖"nein 埖"ja

Liegt ein dauerhaft niedriger Blutdruck (diastolisch <60 mmHg) vor ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Kreislauf des Patienten dauerhaft instabil ? 埖"nein 埖"ja

Ist der Patient Diabetiker ? 埖"nein 埖"ja

Patient sitzt auf bestehenden Wunden/abgeheiltem Dekubitus Stadium III / IV (siehe Abschnitt 4) ? 埖"nein 埖"ja

Liegen weitere, bisher nicht erfasste Risiken vor ? 埖"nein 埖"ja Beschreibung der Risiken: ______________________________________________________________________

______________________________________________________________________ 5.2 AUSWERTUNG DER RISIKOERHEBUNG Gesamtsumme aller erreichten Punktwerte gemäß Braden-Skala: ________ Punkte

埖 kein Risiko (19 – 23 Punkte, Stufe 0)

埖 allgemeines Risiko (15 – 18 Punkte, Stufe 1)

埖 mittleres Risiko (13 – 14 Punkte, Stufe 2)

埖 hohes Risiko (10 – 12 Punkte, Stufe 3)

埖 sehr hohes Risiko ( 9 – 6 Punkte, Stufe 4) Es liegt mindestens ein weiteres Risiko nach 5.1 vor, so dass die ermittelte Risikostufe um eine Stufe zu erhöhen ist 埖"nein 埖"ja

Beachte:

Liegen weitere bedeutende Risikofak-toren vor (siehe Abschnitt 5.1),

die nicht durch die Braden-Skala erfasst werden, muss der Patient in die jeweils nächsthöhere Risikostufe ein-

gruppiert werden.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

6. Spezielle Anforderungen Wie lange wird der Patient durchschnittlich auf der Sitzhilfe verweilen

1. ununterbrochen am Stück ____ h

2. insgesamt pro Tag ____ h Besteht Sitzstabilität oder ist z.B. das Gleichgewicht des

Benutzers eingeschränkt ? 埖"nein 埖"ja Kann der Benutzer die Sitzposition passiv oder aktiv

adäquat verändern ? 埖"nein 埖"ja Sitzt der Benutzer asymmetrisch, z.B. wegen Becken-

schiefstand, Amputation, Skoliose, Hemiplegie ? 埖"nein 埖"ja

Besteht eine Gelenkeinsteifung der Hüfte ? 埖"nein 埖"ja

Ist die Adduktion / Abduktion beeinträchtigt ? 埖"nein 埖"ja

Liegt ein progressiver Krankheitsverlauf vor (z.B. Multiple

Sklerose - MS, Amyotrophe Lateralsklerose – ALS), der

Einfluss auf die Sitzposition nehmen kann ? 埖"nein 埖"ja

Wird das Kissen auf verschiedenen Sitzgelegenheiten genutzt ? 埖"nein 埖"ja

Beachte:

Die Eigenschaften des Kissens können sich mit zunehmender

Nutzungsdauer verändern.

Beachte:

Wenn „Nein“ muss eine Unterstüt-zung durch z.B. Pelotten, Rü-

ckensysteme, Kissen mit Positio-nierungshilfen gewährleistet sein.

Beachte:

Wenn „ja“ und bei fixierter Asym-metrie muss das Kissen unterstüt-zend wirken. Wenn „ja“ und bei flexibler Asym-metrie muss das Kissen anpass-bar sein.

Beachte:

Wenn „ja“, muss das Kissen in Richtung der Längsachse, d.h.

nach anterior bzw. posterior ein-stellbar sein.

Beachte:

Wenn „ja“, muss ein entsprechend vorgeformtes oder ein anpassba-

res Kissen genutzt werden.

Beachte:

Wenn „ja“, muss ein entsprechend anpassbares Kissen genutzt wer-

den.

Beachte:

Wenn „ja“ beachte, dass der je-weilige Untergrund die Eigen-

schaften des Kissens beeinflus-sen kann und das Kissen entspre-

chend gewählt werden muss.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

7. VERSORGUNGSEMPFEHLUNG Unter Berücksichtigung des zuvor erhobenen und dokumentierten Status wird die Versorgung mit

埖"einem Anti-Dekubitushilfsmittel der Produktart ______________________________________________ 埖"dem konkreten Hilfsmittel (Name) ________________________________________________________

und der Hilfsmittel-Positionsnummer

empfohlen. Falls ein konkretes Produkt benannt wird, bitte begründen, warum dieses erforderlich ist: ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ 8. WER FÜHRT DIE BEURTEILUNG DURCH? (Name, Anschrift, Telefon) Arzt: _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Pflegekraft: _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Sonstige (Funktion angeben): _________________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Datum: ___________________ Unterschrift / Stempel: __________________________ 9. ERKLÄRUNG DES VERSICHERTEN / PATIENTEN / GESETZLICHEN BETREUERS Ich bin mit der Erhebung und Weitergabe der Befunddaten an die zuständige Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einverstanden. Vor- und Zuname: _________________________________________________________________ Ort / Datum: ___________________________ Unterschrift: ______________________________

PG Ort UG Art Laufende Nr.

Anlage 7 AC/TK xx 01 101

Anlage 8 AC/TK xx 01 101

LEIHVERTRAG ÜBER EIN HILFSMITTEL (Muster) (bei Versorgungspauschalen) zwischen dem Sanitätshaus: und der/dem AOK-Versicherten: Name, Vorname:__________________________ KV-Nr.:__________________

Adresse:_________________________________ Geburtsdatum:___________ 1. Der Vertragspartner der AOK Baden Württemberg (Sanitätshaus) stellt der/dem

Versicherten als Leistung der Krankenversicherung folgende Hilfsmittel für maximal 5 Jahre leihweise zur Verfügung:

� Rollator

� Delta-Gehrad Hersteller: ________________________________________________________ Artikel-Nr.:________________________________________________________ Rahmen- / Seriennummer:_____________________________________________________

oben genanntes Hilfsmittel ist Eigentum des Sanitätshauses. Die im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu erbringenden Leistungen beinhalten neben der fachgerechten Versorgung mit dem Hilfsmittel alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Beratung, Anlieferung, Montage, Anpassung, Erprobung, Wartung, Reparatur und Abholung sowie eine umfassende Einweisung der/des Versicherten in den sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels. Die Kosten für die leihweise Überlassung des Hilfsmittels an die/den Versicherten trägt die AOK Baden-Württemberg. 2. Die/Der Unterzeichnende erklärt hiermit, dass das Hilfsmittel in

ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigen Zustand übernommen wurde. Es verbleibt ihr/ihm zur eigenen sachgerechten Nutzung solange dies medizinisch notwendig ist.

3. Die/Der Unterzeichnende verpflichtet sich,

• das Hilfsmittel ordnungsgemäß und schonend zu behandeln, • Beschädigungen die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit

entstehen, auf eigene Kosten beheben zu lassen, • die AOK Baden-Württemberg von jeder Haftung freizustellen, die sich aus dem

Gebrauch des Hilfsmittels ergeben kann,

Anlage 8 AC/TK xx 01 101

• das Hilfsmittel nicht an andere Personen zu übereignen, zu verleihen oder zu verpfänden,

• das Hilfsmittel gegen Schäden durch Dritte und gegen Diebstahl hinreichend zu schützen.

• Sobald das Hilfsmittel nicht mehr verwendet oder gebraucht wird, ist es dem oben genannten Sanitätshaus zurückzugeben.

4. Die/Der Unterzeichnende bestätigt das die/der Versicherte noch nicht mit einem

gleichartigen Hilfsmittel versorgt wurde. Sollte sich nach der Versorgung mit dem Hilfsmittel herausstellen, dass dennoch eine Doppelversorgung vorliegt, trägt der Unterzeichnende die durch diese Doppelversorgung entstandenen Kosten.

________________________________ Ort, Datum

________________________________________________ Unterschrift des AOK-Versicherten oder des gesetzlichen Vertreters Formular ist in dreifacher Ausfertigung zu unterschreiben. 1 Exemplar verbleibt beim Sanitätshaus, 1 Exemplar erhält der AOK-Versicherte, 1 Exemplar erhält die AOK.

Anlage 9 AC/TK xx 01 101

Nachweis über die Durchführung einer mindestens 14-tägigen Erprobung eines

� Fremdkraftbetriebenen Beintrainer, Pos. Nr. 32.06.01

� Fremdkraftbetriebenen Armtrainer, Pos. Nr. 32.10.01

� Fremdkraftbetriebenen Kombinationstrainer für Arme und Beine, Pos. Nr. 32.29.01 Das oben gekennzeichnete Hilfsmittel wurde von mir mindestens 14 Tage erprobt. Ich wurde in den Gebrauch durch die Firma _____________________________________________________________

Firmenstempel

eingewiesen. Eine Bedienungsanleitung wurde mir ausgehändigt. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass ich nach erfolgreicher Erprobung für die leihweise Überlassung des Hilfsmittels einen gesetzlichen Zuzahlung von 10,- EUR zu entrichten habe. Ich komme mit der Nutzung des Hilfsmittels zurecht. Name des Versicherten:______________________________________________ Geb. Datum des Versicherten:_________________________________________ Anschrift des Versicherten:____________________________________________ Krankenkasse des Versicherten:________________________________________ KV-Nr. des Versicherten:______________________________________________ Datum / Unterschrift des Versicherten:___________________________________

Zwischen der

AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg Heilbronner Straße 184 70191 Stuttgart (nachfolgend AOK genannt) und dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Zettachring 2 70567 Stuttgart (nachfolgend FOS genannt) wird folgende

Vereinbarung gemäß § 127 SGB V

über den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln geschlossen:

§1

Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

(1) Diese Vereinbarung regelt die Versorgung von Versicherten der AOK Baden-

Württemberg und deren Pflegekasse mit Hilfsmitteln im Wiedereinsatz. Sofern in dieser Vereinbarung keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten für die Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B. Neuversorgung, Reparatur) die Vereinbarungen vom 21.12.2000, 01.06.1999 bzw. vom 04.04.1996 weiter.

(2) Die Lieferung und Abrechnung von Hilfsmitteln nach dieser Vereinbarung setzt die Eignung nach § 126 SGB V für die Lieferung dieser Hilfsmittel der Kranken-versicherung voraus. Dabei sind die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. den Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Vertragslaufzeit einzu-halten. Die Anerkenntnis dieser Vereinbarung allein bewirkt noch keine Lieferbe-rechtigung.

Abrechnungscode/Tarifkennzeichen:

Apotheken 11 01 104 Sanitätshäuser 15 01 104 Sonstige Vertragspartner 19 01 104

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(3) Leistungserbringer, die dem FOS nicht angehören können dieser Vereinbarung durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Anlage 6) beitreten.

(4) Die Mitglieder des FOS sowie Leistungserbringer, die dieser Vereinbarung durch Abgabe einer Beitrittserklärung beigetreten sind, sind berechtigt für den Bereich der Pflegeversicherung, bei Auftragserteilung durch einen AOK-Versicherten, dessen Angehörige oder Pflegepersonen, bei dem Versicherten zu den in dieser Vereinbarung geregelten Bedingungen den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln vor-zunehmen und Reparaturen auszuführen.

(5) Die in dieser Vereinbarung genannten Preise sind Höchstpreise. Für die Versor-

gung der AOK-Versicherten unter Einbezug eines HilfsmittelLogistikCenters gel-ten die in der Anlage 1 aufgeführten Wiedereinsatzpauschalen.

§ 1a

Art, Umfang und Abgabe der Leistung

(1) Zum Umfang der Leistungserbringung gehören insbesondere:

1. die Beratung des Versicherten, ggf. bei ihm vor Ort, inkl. Abklärung von Aller-gien gegen bestimmte Materialien, die in den Hilfsmitteln vorkommen können,

2. die Ermittlung von Maßen (ggf. beim Versicherten vor Ort) zur Bestellung des Hilfsmittels und Erstellung der Lageranfrage,

3. die Lieferung des Hilfsmittels inkl. ggf. erforderlicher Montagearbeiten (ggf. inkl. Material), individueller und funktionsgerechter Anpassung und STK - so-weit erforderlich,

4. die umfassende Einweisung des Versicherten und/oder dessen betreuende Person(en) in den sachgerechten Gebrauch, Hinweise zur Reinigung und Pflege des Hilfsmittels sowie bei Bedarf die Nachbetreuung,

5. die Überlassung einer Gebrauchsanweisung gem. MPG, 6. die Überwachung der jeweiligen Wartungs-/STK-Intervalle nach Herstelleran-

gaben, 7. Informationen über die Ansprechpartner bzw. Verfahrensweise bei Gewähr-

leistungs- bzw. Garantieansprüchen, 8. Können Reparaturen nicht sofort ausgeführt werden, so hat der Vertragspart-

ner aus seinem Bestand ein gleichwertiges Ersatzhilfsmittel (mindestens aus dem Standardbereich) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Nach Eingang einer Verordnung ist je nach Hilfsmittel die Lageranfrage oder der Kostenvoranschlag unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen, bei der AOK einzureichen bzw. das Hilfsmittel an den Versicherten abzugeben. Eine ggf. erforderliche Ermittlung von Maßen beim Versicherten vor Ort muss in-nerhalb dieses Zeitraumes bereits stattgefunden haben. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen, bei Entlassversorgungen, Toilettenroll-stühlen und Wechseldrucksystemen innerhalb von 48 Stunden; bei genehmi-gungspflichtigen Hilfsmitteln erfolgt die Lieferung nach vorliegender Genehmigung der AOK innerhalb des genannten Zeitraumes.

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§ 2

Genehmigungsverfahren

(1) Versorgungen mit Hilfsmitteln nach diesem Vertrag sind grundsätzlich genehmi-

gungspflichtig.

Die Genehmigungsfreigrenzen gelten nicht für wiedereinsetzbare Hilfsmit-tel (Neukauf, Wiedereinsatz und Reparatur) !!!

(2) Bei Hilfsmittelwiedereinsätzen bei denen nur die vereinbarte Wiedereinsetzungs-pauschale (Anlage 1), oder die vereinbarte Wiedereinsatzpauschale (Anlage 1) und die auf einem Reparaturprotokoll des HilfsmittelLogistikCenters angegebe-nen Reparaturpositionen abgerechnet werden, muss kein Kostenvoranschlag er-stellt werden. Der Abrechnung muss in diesem Fall das Reparaturprotokoll des HilfsmittelLogistikCenters, der AOK-Leihvertrag (Anlage 3), die von der AOK ge-nehmigte und vom HilfsmittelLogistikCenter bestätigte Lageranfrage (Anlage 4) und, bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung, die ärztliche Verordnung beigefügt sein (siehe Ablaufplan Anlage 5).

§ 3

Abrechnung

(1) Sofern in dieser Vereinbarung keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten

bezüglich der Leistungserbringung und Abrechnung die Regelungen des aktuel-len Rahmenvertrages mit dem FOS. Die Rechnungen sind nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses und innerhalb der Produktgruppen nach der Unter-gliederung „M“, „F“, „R“ zu sortieren. Für betreute Personenkreise wie z.B. So-zialhilfeempfänger ist eine gesonderte Rechnung zu stellen.

(2) Nach Inkraftsetzen des maschinenlesbaren Abrechnungsverfahrens gemäß §§ 302, 303 SGB V bzw. §§ 104 - 106 SGB XI sind bei der Abrechnung die hierfür gültigen Regelungen zu beachten. Die Inventarnummer (ID-Nummer) ist (auch bei Reparaturen, Zubehör, Wartungen usw.) bei der elektronischen Ab-rechnung (s. Technische Anlage Segment EHI - Inventarnummer) an die AOK Baden-Württemberg zu übermitteln.

(3) Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise und verstehen sich zzgl. MwSt.

§ 4

Werbung

Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leis-tungspflicht der AOK beziehen. Eine gezielte Beeinflussung des Versicher-

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ten durch den Leistungserbringer, insbesondere hinsichtlich der Beantra-gung bestimmter Leistungen, ist nicht zulässig.

§ 5

Datenschutz

(1) Die Versicherten- und Leistungsdaten der vertraglich erbrachten Leistungen dürfen nur im Rahmen der in § 302 SGB V, bzw. § 104 SGB XI genannten Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Der Leistungserbringer bzw. die von ihm beauftragte Abrechnungsstelle sind verpflichtet, den Schutz der Sozialdaten bzw. der personenbezogenen Daten gem. den Regelungen des §§ 35 SGB I i.V. mit § 93 SGB XI bei der Verarbeitung und Nutzung durch technische und organisatorische Maßnahmen gem. § 78a SGB X bzw. § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen.

(2) Der Leistungserbringer sowie die von ihm beauftragte Abrechnungsstelle

unterliegen hinsichtlich der Person des Versicherten der Schweigepflicht. Zulässig ist die Übermittlung von Angaben an die AOK und den Medizini-schen Dienst der Krankenversicherung, soweit sie zur Erfüllung von deren gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der Leistungserbringer hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht und anhand der Sozialge-heimnis-Verpflichtung (Anlage 2) auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses gem. § 35 SGB I i.V. mit dem Datengeheimnis gem. § 5 BDSG besonders zu verpflichten. Die Regelungen von § 37 SGB I sowie §§ 67 bis 85a SGB X in Verbindung mit § 93 SGB XI bleiben unberührt.

§ 6

Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen

(1) Der Leistungserbringer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm abgegebenen

Hilfsmittel den vereinbarten Qualitätsstandards, bzw., wo keine Qualitäts-standards vereinbart sind, den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses ge-nügen.

(2) Die abgegebenen Hilfsmittel haben den gesetzlichen Vorgaben (z.B. Medizinproduktegesetz) zu entsprechen.

(3) Bei der Auswahl und Abgabe des verordneten Hilfsmittels hat der Leistungs- erbringer das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 (1) SGB V, bzw. des § 29 SGB XI, zu beachten.

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§ 7

Leihvertrag

Grundsätzlich muss bei der Auslieferung an Versicherte ein Leihvertrag vom Versicherten unterschrieben werden und dem Versicherten ein Durchschlag vom Leistungserbringer ausgehändigt werden. Vom HilfsmittelLogistikCenter wird der vorbereitete Leihvertrag mit dem Hilfsmittel dem Leistungserbringer mitgeliefert (Anlage 3).

§ 8

Reparatur (1) Notwendige Reparaturen an den Hilfsmitteln können gesondert der AOK in

Rechnung gestellt werden. In Bezug auf die Notwendigkeit von Reparaturen wird ein strenger Maßstab vereinbart, d. h. ausschließlich notwendige Reparaturen können ausgeführt und abgerechnet werden. Im übrigen gelten die Regelungen des § 6.

(2) Ist in den Wiedereinsatzvorgang ein HilfsmittelLogistikCenter eingebunden, so

können nur die vom HilfsmittelLogistikCenter protokollierten Reparaturen abge-rechnet werden. Sollte in Ausnahmefällen ein darüber hinaus gehender Repara-turaufwand anfallen, so ist dieser vorab von der AOK zu genehmigen.

§ 9

Zusammenarbeit zwischen Ärzten / Einrichtungen und Leistungserbringern

(1) Eine Vergütung von Dienstleistungen oder die Gewährung anderer Vorteile an

niedergelassene Ärzte, stationäre Einrichtungen oder sonstige Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiter durch Leistungserbringer, die dieser Vereinbarung unter-liegen, ist im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unzulässig. Unzuläs-sig ist darüber hinaus die Gewährung von Vergütungen, Provisionen oder ande-rer Vorteile für die Zuweisung von Patienten oder Verordnungen an einzelne Leistungserbringer.

(2) Eine Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Ärzten mit dem Ziel, eine Ausweitung der Verordnung bzw. der Inanspruchnahme von Hilfsmitteln zu erzielen oder dergestalt, dass die freie Wahl der Versicherten unter den zugelas-senen Leistungserbringern beeinflusst wird, ist nicht zulässig.

(3) Der Leistungserbringer hat die Regelungen des § 128 SGB V in der jeweils gülti-gen Fassung einzuhalten. Im Falle schwerwiegender und wiederholter Verstöße gegen diese Regelungen kann der Leistungserbringer für die Dauer von bis zu

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zwei Jahren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden (vgl. § 128 Abs. 3 SGB V).

§ 10

Maßnahmen bei Vertragsverstößen, Wiedergutmachung des Schadens

(1) Bei Verstößen gegen die aus diesem Vertrag erwachsenden Pflichten kommen

als Vertragsmaßnahme, nach Anhörung des Betroffenen, eine Verwarnung, bei schweren Vertragsverstößen die Zahlung einer von dem Vertragsausschuss (§ 11) festgelegten Vertragsstrafe, bis zu 36.000,- EUR und/oder fristlose Kündi-gung des Vertrages mit dem einzelnen Leistungserbringer, in Betracht.

(2) Mehrkosten, die der AOK durch Beratungsfehler des Leistungserbringers entste-hen (z.B. zusätzliche Kosten für HLC-Anlieferung und Rückholung wegen fehler-hafter oder unterlassener Bemaßung beim Versicherten vor Ort), sind von diesem zu tragen.

(3) Unabhängig von den Maßnahmen nach Abs. 1 ist der durch die Vertragsverlet-zung verursachte Schaden zu ersetzen.

§ 11

Vertragsausschuss

(1) Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten von grundsätzlicher Bedeutung

oder erforderlichenfalls zur gemeinsamen Aufklärung von Vertragsverstößen ist ein Vertragsausschuss zu bilden, der paritätisch aus den Vertretern der AOK und des FOS besetzt ist.

(2) Ziel der Verhandlungen des Vertragsausschusses ist es, über Streitpunkte eine gütliche Einigung herbeizuführen.

(3) Der Vertragsausschuss ist auf Verlangen eines Vertragspartners unter Angabe einer schriftlichen Begründung einzuberufen.

§ 12

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung vom 01.05.2004 wurde mit Wirkung zum 01.01.2013 geändert und gilt für alle Leistungen ab 01.01.2013 (Empfangsbestätigung des Versicherten).

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§ 13

Kündigung

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Jahres-ende, frühestens jedoch zum 31.12.2013 schriftlich, ganz oder teilweise, gekün-digt werden.

(2) Eine Kündigung der vereinbarten Preise (Anlage 1) kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31.12.2013, schriftlich erfol-gen. Bis zur Vereinbarung neuer Preise gelten die alten Preise weiter, dies längs-tens jedoch für sechs Monate nach Wirksamwerden der Kündigung.

(3) Sollte eine Vertragspartei die Vereinbarung nur teilweise kündigen, ist die andere Vertragspartei berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung ebenfalls Teile der Vereinbarung bzw. die gesamte Vereinbarung aufzukündigen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig sein oder durch ge-setzliche Neuregelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hier-durch die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertragspartner unverzüglich über die notwendi-gen Neuregelungen.

Stuttgart, den 04.02.2012

____________________________ ______________________________ Dr. Christopher Hermann Joachim Glotz Vorsitzender des Vorstandes Vorstandsvorsitzender des AOK Baden-Württemberg, Stuttgart Fachverbands Orthopädie-Technik Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e. V., Stuttgart _____________________________ Raymund Weber Geschäftsführer des Fachverbandes Orthopädie-Technik Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e. V., Stuttgart

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Anlage 1: Wiedereinsatzpauschalen Anlage 2: Sozialgeheimnis-Verpflichtung Anlage 3: Leihvertrag Anlage 4: Lageranfrage Anlage 5: Ablaufplan Wiedereinsatzverfahren Anlage 6: Beitrittserklärung Anlage 7: Protokollnotiz Anlage 8: Reha-Reparaturpreisliste

1501104 AOK Baden-Württemberg Anlage 1

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Vertrag: FOS WiedereinsatzAC/TK: 11 01 104 / 15 01 104 / 19 01 104Vertragspartner: FOS und AOK Baden-Württemberggültig ab: 01.01.2007

Stand 04/2009, aktualisiert zum 01.01.2013

Positionsnummer Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen

Wiedereinsatzpauschale bei Zwischenschaltung eines

HilfsmittelLogistikCenters in EURO, ohne MwSt.

Mwst-Satz in %

Preis incl. 19% MwSt.

ab 01.01.2007

Gesetzliche Zuzahlung ab

01.01.2004

Abrechnungs-betrag

ab 01.01.2007

Bemerkungen

PG 10 Gehhilfen10.50.04.1xxx Sonder-Rollatoren ja Wiedereinsatz 02 35,00 19 41,65 EUR 5,00 EUR 36,65 EUR

PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus

11.11.04.0xxx Matratzen zur Entlastung des Sakralbereiches ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.1xxx Matratzen ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.2xxx Wechseldruckmatratzen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.3xxx Thevo-Adapt Matratzen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.29.05.xxxx Matratzen aus Weichlagerungsmaterialien ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.0xxx Luftgefüllte Matratzen, nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.1xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.2xxx Luftgefüllte Matratzen,motorisiert mit Luftstrom, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.3xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.4xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert mit Luftstrom, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.07.0xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.07.1xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

11.29.07.2xxxLuftgefüllte Matratzen (Sondergrösse) (Sondergrösse),motorisiert mit Luftstrom, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

11.29.07.3xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

11.29.07.4xxxLuftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert mit Luftstrom, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

11.29.08.xxxx Matratzen zu intermettierenden Entlastung ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.0xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.1xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.2xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.3xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratze (Sondergrößen), nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.4xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen (Sondergr.), motorisiert, manuell ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.5xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen (Sondergr.), motorisiert, autom. ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.6xxx NN ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.11.0xxx Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.11.1xxx Aktive Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

PG 18 Krankenfahrzeuge18.46.02.xxxx Toilettenrollstühle im Sonderbau ja Wiedereinsatz 02 48,57 19 57,80 EUR 5,78 EUR 52,02 EUR18.46.03.xxxx Duschrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 48,57 19 57,80 EUR 5,78 EUR 52,02 EUR18.50.01.1xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.2xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.5xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.6xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.7xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.8xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.02.xxxx Leichtgewichtrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR18.50.02.0xxx Standardrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR18.50.03.xxxx Aktivrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 112,56 19 133,94 EUR 10,00 EUR 123,94 EUR18.46.05.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 19 136,90 EUR 10,00 EUR 126,90 EUR18.50.04.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 19 136,90 EUR 10,00 EUR 126,90 EUR18.51.02.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 19 136,90 EUR 10,00 EUR 126,90 EUR18.65.01.xxxx Treppensteiggerät/ WE mit Hersteller ja Wiedereinsatz 02 123,81 19 147,33 EUR 10,00 EUR 137,33 EUR18.00.02.0001 (neu) Aufschlag bei WE des Treppensteiggerätes komplett durch Sanitätshaus ja Wiedereinsatz 02 146,33 19 nur zusammen abrechenbar mit Pos. 18.65.01.18.99.01.xxxx Reha-Buggy ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR18.99.04.xxxx Rollstuhl-El.-Zusatzantrieb ja Wiedereinsatz 02 168,83 19 200,91 EUR 10,00 EUR 190,91 EUR18.99.05.xxxx Rollstuhl-El.-Zusatzantrieb ja Wiedereinsatz 02 168,83 19 200,91 EUR 10,00 EUR 190,91 EUR18.99.07.0016 i2i-Kopf- und Nackenstützsystem ja Wiedereinsatz 02 KVA 19 nur abrechenbar bei nachträglichem Einbau

18.99.99.0003 Feste, gepolsterte Rückenlehne anstatt Rückenbespannung, kurz (z.B. The Back Systeme von Otto Bock) ja Wiedereinsatz 02 KVA 19 nur abrechenbar bei nachträglichem Einbau

18.99.99.0099 Sonstige Rückenlehnen oder -Ausstattungen (z.B. V-Trak Axxis von T-RV) ja Wiedereinsatz 02 KVA 19 nur abrechenbar bei nachträglichem Einbau

18.99.99.0301 Hochschwenkbare Fußstützen, sowohl einzeln als auch Paar ja Wiedereinsatz 02 35,00 19 41,65 EUR 5,00 EUR 36,65 EURnur abrechenbar bei nachträglichem Einbau, sowohl einzeln als auch Paar

18.99.99.0xxx (alt 18.99.09.xxxx) Zubehör ja 01/02/12 KVA 19

PG 22 Mobilitätshilfen22.29.01.1xxx Positionswechselhilfen ja Wiedereinsatz 02 105,00 19 124,95 EUR 10,00 EUR 114,95 EUR22.40.01.xxxx Patientenlifter fahrbar ja Wiedereinsatz 02 101,30 19 120,55 EUR 10,00 EUR 110,55 EUR22.40.02.xxxx Lifter zur Fremdbedienung, wandmontiert ja Wiedereinsatz 02 105,00 19 124,95 EUR 10,00 EUR 114,95 EUR zzgl. Montage + Material -> KVA22.40.05.xxxx Klemmlifter ja Wiedereinsatz 02 105,00 19 124,95 EUR 10,00 EUR 114,95 EUR22.51.xx.xxxx Behindertenfahrrad ja Wiedereinsatz 02 146,32 19 174,12 EUR 10,00 EUR 164,12 EUR

1501104 AOK Baden-Württemberg Anlage 1

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PG 26 Sitzhilfen26.11.01.xxxx Sitzschalen, konfektioniert ja Wiedereinsatz 02 100,00 19 119,00 EUR 10,00 EUR 109,00 EUR ohne Auf-/Zurüstung (Polsterung, Bezug)26.11.04.xxxx Kinder-Sitzsysteme, modular, für Fahrgestelle (Sitzorthesen) ja Wiedereinsatz 02 100,00 19 119,00 EUR 10,00 EUR 109,00 EUR ohne Auf-/Zurüstung (Polsterung, Bezug)26.99.01.xxxx Sitzschalenuntergestell ja Wiedereinsatz 02 86,29 19 102,69 EUR 10,00 EUR 92,69 EUR

PG 28 Stehhilfen28.29.xx.xxxx Stehhilfen Ganzkörper (Stehgeräte, Stehbarren) ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR

PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte32.06.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Beintrainer ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR32.10.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Armtrainer ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR32.29.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR

PG 33 Toilettenhilfen33.40.04.2xxx Toilettenstühle für Kinder ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR

PG 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege50.45.07.0xxx Schieberollstühle mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR50.45.07.2xxx Greifreifenrollstühle mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR

Weitere Abrechnungspositionen vgl. auch Anlage

xx.00.99.0001 Arbeitszeit (sofern nicht im Reparaturpreisanhang geregelt) ja 01/02/12 0,66 19

xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.1 Arbeitseinheit beträgt 1 Minute (bei Abrechnung Anzahl der Minuten angeben).

xx.00.99.3000 Material ja 01/02/12 KVA 19

xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.bei PG 18 Zubehör über 18.99.99.0xxx abrechnen

xx.00.99.1000 (alt Pos. 180) Hausbesuch ja 01/12 23,01 19xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.

Weitere Hinweise zur Abrechnung:Alle nicht vertraglich geregelten Positionen können mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 angeliefert werden

Alle abgerechneten Positionen sind mit der 10-stelligen Positionsnummer anzuliefern

KVA = Kostenvoranschlag

Anlage 2 AC/TK xx 01 104

Bitte Ausführungen auf der Rückseite beachten

N i e d e r s c h r i f t über die Verpflichtung

auf das Sozialgeheimnis gemäß § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG

Herr/Frau _________________________________________________ Straße/ Ort _________________________________________________ wurde heute 1. darüber informiert, daß er/sie im Rahmen der durchzuführenden Aufgaben Kenntnis

von sensiblen Daten im Sinne von § 67 SGB X (Sozialdaten sowie Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnisse), §§ 93 ff SGB XI (personenbezogene Daten der Pflegeversi-cherung) bzw. § 3 BDSG (personenbezogene Daten) erhalten kann,

2. auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I sowie auf die Wahrung

des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG verpflichtet, 3. darauf hingewiesen, daß es untersagt ist, geschützte Sozialdaten, Betriebs- und Ge-

schäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, diese Daten für Unbefugte zugänglich zu machen oder sie an Unbefugte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort;

4. darüber belehrt, daß Verstöße gegen das Sozial- sowie das Datengeheimnis nach

§ 85 SGB X, § 43 BDSG sowie weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften mit Frei-heits- oder Geldstrafe geahndet werden können; eine disziplinar- oder arbeitsrecht-liche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Eine Verletzung des Sozial- bzw. des Datengeheimnisses wird in den meisten Fällen gleichzeitig eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit bzw. einen Verstoß gegen die arbeitsrechtliche Schweige-pflicht darstellen. Auch kann in ihr eine Verletzung spezieller Geheimhaltungsvor-schriften (insbesondere § 203 StGB) liegen.

Der Empfang einer Abschrift dieser Niederschrift wird bestätigt. _______________________________ (Ort, Datum) _______________________________ _____________________________ (Unterschrift des Verpflichtenden) (Unterschrift des Verpflichteten)

Zur Beachtung Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhalten Sie Kenntnis von Sozialdaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne von § 67 des Sozialgesetzbuch (SGB) X sowie von personenbezogenen Daten gemäß §§ 93 ff des SGB XI und § 3 des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG). Dementsprechend gelten für Sie die Geheimhaltungsvorschriften von § 203 des Straf-gesetzbuches (StGB) sowie die Verpflichtung zur Wahrung des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I. Ebenso gilt für Sie das Datengeheimnis nach § 5 BDSG. Nach diesen Regelungen ist es Ihnen untersagt, geschützte Sozialdaten, personenbe-zogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbei-ten und zu nutzen. Die formelle Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis sowie auf das Datengeheimnis er-folgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und besteht auch nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Sozial- und Datengeheimnis können gemäß § 85 SGB X, § 43 BDSG sowie anderer einschlägiger Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Der Schutz der genannten Daten gemäß SGB und LDSG gilt unabhängig von der Art der Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Geschützt sind demnach auch die in Ak-tenordnern aufbewahrten Unterlagen (z.B. Fragebögen, Bescheinigungen). Bei der automatisierten Verarbeitung der genannten Daten gemäß § 67 Abs. 6 SGB X bzw. § 3 Abs. 5 BDSG sind technische und organisatorische Maßnahmen insbesondere auch zur Verhinderung der Kenntnisnahme dieser Daten durch Unbefugte zu treffen. Bei der Verarbeitung von Daten der Buchhaltung und des Rechnungswesens (ein-schließlich der Personalabrechnung) sind die jeweils geltenden Grundsätze zur ord-nungsgemäßen Erledigung zu beachten. Bitte machen Sie sich auch mit den übrigen Bestimmungen zum Datenschutz im SGB und dem LDSG sowie in der Dienstanweisung zum Datenschutz vertraut. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Wir bitten Sie um sensiblen Umgang mit den Ihnen zugänglichen Daten und um Ihre ak-tive Mitarbeit.

Anlage 3 AC/TK xx 01 104

LEIHVERTRAG ÜBER EIN HILFSMITTEL

zwischen der AOK Baden-Württemberg und

dem/der AOK-Versicherten: Name, Vorname:_________________________ Geburtsdatum:_________________ KV-Nr. alt:_______________________________ … KV-Nr. neu:____________________

Adresse:__________________________________________________________________ 1. Die AOK Baden Württemberg stellt dem/der Versicherten als Leistung der Kranken- bzw.

Pflegeversicherung folgende Hilfsmittel leihweise zur Verfügung: _________________________________________________________________ Bezeichnung Inventarnummer: _800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 2. Der/Die Versicherte erklärt hiermit, dass das Hilfsmittel in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigen Zustand übernommen wurde. Es verbleibt ihm/ihr zur

• eigenen sachgerechten Nutzung, • sachgerechten Nutzung durch seinen/ihren Angehörigen oder Pflegedienst,

______________________________________________________________ Name, Vorname, Geburtsdatum des Angehörigen oder Pflegedienstes

solange dies medizinisch notwendig ist. 3. Der/Die Versicherte verpflichtet sich,

• das Hilfsmittel ordnungsgemäß und schonend zu behandeln bzw. für eine solche Behandlung zu sorgen, wenn es durch einen Angehörigen benutzt wird,

• Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, auf eigene Kosten beheben zu lassen,

• die AOK Baden-Württemberg von jeder Haftung freizustellen, die sich aus dem Gebrauch des Hilfsmittels ergeben kann,

• das Hilfsmittel nicht an andere Personen zu übereignen, zu verleihen oder zu verpfänden,

• das Hilfsmittel gegen Schäden durch Dritte und gegen Diebstahl hinreichend zu schützen.

4. Sobald das Hilfsmittel nicht mehr verwendet oder gebraucht wird oder ein

Krankenkassenwechsel stattfindet, ist es der AOK Baden-Württemberg zurückzugeben. Es genügt eine Meldung bei der AOK unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 265 46 59. Die Abholung des Hilfsmittels wird dann terminlich abgestimmt organisiert.

_____________________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten oder

des gesetzlichen Vertreters

Exemplar für den/die AOK-Versicherte/n Exemplar für die AOK Baden-Württemberg

Sollte das Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden, wählen Sie bitte die folgende kostenlose Servicenummer:

0800 - 265 46 59 Montag – Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr

Anlage 4 AC/TK xx 01 104 An die AOK - Die Gesundheitskasse: Zuständiges HilfsmittelLogistikCenter:

Fax: Fax:

Leistungserbringer (LE): Name, Adresse, IK-Nummer Ansprechpartner, Telefon, Fax Lageranfrage - Wir benötigen für die Versorgung Ihrer/Ihres Versicherten

Bitte hier die Verordnung einfügen

Sofern bei einem Pflegehilfsmittel keine Verordnung vorliegt, stattdessen bitte angeben: Name, Vorname des Versicherten: _________________________

Versicherten-Nr. alt ______________ neu ___________________

Geburtsdatum: ________________________________________

Ansprechpartner: ______________________________________

Lieferadresse: _________________________________________ Bitte für jedes Hilfsmittel ein Formular verwenden - auch wenn mehrere Hilfsmittel auf einer Verordnung aufgeführt sind.

Bezeichnung des Hilfsmittels: ________________________________ HMV-Nr. (7-St.): ________________

SB: ______ SH: ______ ST:______ RH: ______ Gewicht des Patienten: _______ Körpergröße _______

dringend erforderliche Funktionsmerkmale: ________________________________________________________________________________________

Anwendung: selbst aktiv Außenbereich Behandlung

Alle zutreffenden Kriterien kennzeichnen Pflegeperson passiv Innenbereich Prophylaxe

Datum und Unterschrift LE:

Wird von der AOK ausgefüllt: Es besteht eine Leistungspflicht der Eine Leistungspflicht der AOK besteht nicht AOK - Die Gesundheitskasse AOK Pflegekasse Genehmigungsnummer.: _ _ _ _ _ _ _ _ _ Der Versicherte ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit

Datum und Unterschrift der AOK

Wird vom HilfsmittelLogistikCenter ausgefüllt: Im Bestand vorhanden: ID-Nr. _ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Auslief. an LE erfolgt am _________ Bezeichnung des Hilfsmittels/HMV-Nr.: ________________________________________________________________________________________ Nicht im Bestand vorhanden, Erfassung im Bestand, ID-Nr.:_ 800 E _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Datum und Unterschrift HLC

Anlage 5 AC/TK xx 01 104

Ablaufplan Wiedereinsatzverfahren der AOK Baden-Württemberg mit HilfsmittelLogistikCenter (HLC)

1. Der Vertragspartner faxt die Lageranfrage (Anlage 4) mit der Bezeichnung des

erforderlichen Hilfsmittels (HMV-Nr. 7Steller) und der Angabe des für ihn zuständigen HLC (die Belieferung erfolgt immer durch das vor Ort zuständige HLC) an das zuständige CC Hilfsmittel der AOK-Bezirksdirektion.

2. Das zuständige CC Hilfsmittel stellt den Leistungsanspruch im Einzelfall fest und

faxt die Lageranfrage ausgefüllt an das für den Vertragspartner zuständige HLC. 3. Das HLC stellt fest, ob das benötigte Hilfsmittel in dessen Bestand ist und faxt die

ergänzte Lageranfrage an den Vertragspartner zurück: a) Ist ein Hilfsmittel im Bestand, wird es dem Vertragspartner mit Leihvertrag

(Anlage 4) in zweifacher Ausfertigung und ggf. Reparaturbedarfsprotokoll vom HLC angeliefert. Der Vertragspartner liefert das diesem Versicherten zugeordnete Hilfsmittel an diesen Versicherten aus.

b) Ist kein Hilfsmittel im Bestand, wird vom HLC ein Aufkleber mit der Inventarnummer für die Neuanschaffung und ein Leihvertrag (Anlage 4) in zweifacher Ausfertigung an den Vertragspartner übergeben. Die Neuversorgung ist damit genehmigt. Der Vertragspartner bringt den Inventarisierungsaufkleber auf dem Hilfsmittel bzw. den vereinbarten Baukastensystem- bzw. Zubehörteilen neben dem Typenschild des Hilfsmittelherstellers (und sofern vorhanden auf dem Bedienteil) am Rahmen des Hilfsmittels an. Höhenverstellbare Beinstützen (Positionsnummer 18.99.99.0301) erhalten paarweise eine ID-Nummer.

4. Der Vertragspartner rechnet entsprechend den vertraglichen Regelungen ab. Bei

Wiedereinsätzen von Hilfsmitteln, bei denen lediglich die Wiedereinsatzpauschale und/oder die auf dem Reparaturbedarfsprotokoll des HLC angegebenen Reparaturpositionen (für die eine gesonderte Preisvereinbarung zwischen den Vertragsparteien besteht) abgerechnet werden, ist darüber hinaus kein weiterer Kostenvoranschlag erforderlich. Sollen jedoch über das Reparaturbedarfsprotokoll des HLC hinaus weitere Reparaturen durchgeführt werden, ist ein detaillierter Kostenvoranschlag zur Genehmigung einzureichen.

Anlage 6 des Vertrages gem. § 127 Abs. 2 SGB V über den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln Erklärung zum Beitritt gemäß § 127 Abs. 2a SGB V

(Name und ggf. Rechtsform des Beitretenden) (Telefon/Fax) (Straße/Hausnummer) (E-Mail) (Postleitzahl/Ort) (Institutionskennzeichen) (Name des Geschäftsführers/Inhabers)

Allgemeine Beitrittsbedingungen § 1 Grundsätzliches Leistungserbringer können zu gleichen Bedingungen den gemäß § 127 Abs. 2 SGB V geschlossenen Verträgen der AOK Baden-Württemberg als Vertragspartner beitreten, soweit sie nicht auf Grund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. § 2 Erfüllung der Voraussetzungen für den Vertragsbeitritt Der Beitretende sichert mit der Unterzeichnung zu, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsbeitritts und während des gesamten Versorgungszeitraumes sowohl die vertraglichen als auch gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V in Verbindung mit den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die hierfür gegebenenfalls noch zu erbringenden Nachweise sind dieser Beitrittserklärung beizufü-gen. Änderungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen sind der AOK Baden-Württemberg unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 3 Nachträgliche Änderungen von Verträgen Nachträgliche Vertragsänderungen werden für Beigetretene ohne weitere Anerkennung verbindlich. Der über den Beitritt geschlossene Vertrag kann innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme fristlos schriftlich gekündigt wer-den, wenn hinsichtlich der Änderungen kein Einverständnis besteht. Dies gilt nicht für Mitglieder eines Verbandes, der den Vertrag für seine Mitglieder geschlossen hat. § 4 Kündigung von Verträgen Wird einer der u. g. Verträge gekündigt, besteht ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages auch für Beige-tretene kein Anspruch mehr auf die Abgabe von Hilfsmitteln nach diesem Vertrag. § 5 Wirksamkeit des Beitritts Der Beitritt wird wirksam, sobald die AOK Baden-Württemberg diesen nach Prüfung schriftlich bestätigt.

Vertragstitel Vertrag vom

AC/TK bzw. Vertragscode

Vertrag über den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln gem. § 127 Abs. 2 SGB V 1101104 1501104 1901104

Anzahl der aufgeführten Verträge: Ggf. weitere Verträge bitte auf einer weiteren Erklärung notieren.

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den Leitfaden zum Vertragsbeitritt zur Kenntnis genommen habe/n. Ich/Wir bin/sind umfassend über die Inhalte der Verträge informiert. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den aufgeführten Verträgen der AOK Baden-Württemberg beitreten möchte/n. _________________________________ Ort/Datum Stempel/ Unterschrift des Beitretenden

Anlage 7 zur Vereinbarung AOK Baden-Württemberg/FOS über "den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln", gültig ab 01.05.2004 AC/TK xx 01 104

Protokollnotiz

Vor dem Hintergrund der Einführung des Elektronischen Datenträgeraustausch-verfahrens (DTA) gem. § 302 SGB V zum 01.05.2008, für den Hilfsmittelbereich, wurde der Bedarf erkennbar bisher angewendete Arbeitszeiten für Reparaturen mit Positionsnummern zu versehen, um eine elektronische Abrechnung dieser Arbeitszeitpositionen zu ermöglichen. Die Vertragsparteien vereinbaren die im Anhang gelisteten Reparaturpositionen für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen zu verwenden bzw. gegen sich gelten zu lassen. Diese Zusatzvereinbarung, zur Vereinbarung über „den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln“ vom 01.05.2004, tritt zum 01.05.2008 in Kraft. Stuttgart, den 21.04.2008 ____________________________ ______________________________ Dr. Christopher Hermann Joachim Glotz Stv. Vorstandsvorsitzender Vorstandsvorsitzender des AOK Baden-Württemberg, Stuttgart Fachverbands Orthopädie-Technik Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e. V., Stuttgart

______________________________ Raymund Weber Geschäftsführer des Fachverbandes

Orthopädie-Technik Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e. V., Stuttgart Anhang: Arbeitszeitpositionsliste

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AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

Reparaturpreisliste Rehabilitationsmittel zur FOS Vereinbarung 05-2008 3,95 EUR

Anlage 8 zu Vertrag 15 01 104(der MwSt-Satz wurde aktualisiert)

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis brutto

Produktgruppenübergreifende Regelungxx 00 99 0 001 Arbeitsminute mech./elektr. Arbeiten 01,02,12 Stück 19 1 Anzahl 0,66 EUR 0,78 EURxx 00 99 1 000 Allgemein An - und Abfahrt Pauschale (nur einmal verrechenbar! ) 01,02,12 OP 19 4,37 € 1 23,01 EUR 27,38 EUR00 00 00 0 000 Allgemein Luft aufpumpen 01,02,12 OP 19 0,00 € 0,00 EUR 0,00 EUR00 00 00 0 000 Allgemein Hilfsmittel säubern (Verantwortung des Versicherten) 01,02,12 Stück 19 0,00 € 0,00 EUR 0,00 EUR

Rabattsatz für Zubehör-/Ersatzteile 12 8,5%

Produktgruppe 10 01,02,12 0 110 00 01 1 001 Gehhilfen Gummistopfen wechseln pro Stück 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR10 00 01 1 002 Gehhilfen Rad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR10 00 01 1 003 Gehhilfen Schiebegriff erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR10 00 01 1 004 Gehhilfen Bremse einstellen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR10 00 01 1 005 Gehhilfen Bowdenzug erneuern incl. einstellen 01,02,12 Stück 19 4,50 € 36 1 23,70 EUR 28,20 EUR

Produktgruppe 14 für Bestandsgeräte, solange keine Umstellung auf Versorgungspauschale erfolgt ist 0 114 00 01 4 001 N O²-Konzentrator Sauerstoff Flow und Konzentration prüfen 01,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR14 00 01 4 002 O²-Konzentrator Filter Luftausgang (Bakterienfilter) erneuern 01,02,12 OP 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR14 00 01 4 003 O²-Konzentrator Filter Lufteingang erneuern 01,02,12 OP 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

01,02,12 114 00 01 5 001 N O²-Flaschengerät Funktion Armatur prüfen 01,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR14 00 01 5 002 O²-Flaschengerät Dichtung (O-Ring) erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

Produktgruppe 1818 00 99 0 001 Arbeitsminute mech./elektr. Arbeiten 01,02,12 Stück 19 1 Anzahl 0,66 EUR 0,78 EUR18 00 01 1 001 Faltrollstuhl Lenkrad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 002 Faltrollstuhl Decke/Schlauch wechseln (vorne/hinten) je Rad 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 1 003 Faltrollstuhl Antriebsrad aus- und einbauen (nicht bei Steckachsen) 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 1 004 Faltrollstuhl Decke pannensicher wechseln 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 1 005 Faltrollstuhl Kugellager erneuern Antriebsrad 01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 006 Faltrollstuhl Lenkradgabel aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 007 Faltrollstuhl Kugellager Lenkradgabel wechseln 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 008 Faltrollstuhl Achsblock aus und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 1 009 Faltrollstuhl Greifreifen aus- und einbauen (excl.Mont. Bereifung) 01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 010 Faltrollstuhl Druckbremse aus- und einbauen, incl. Einstellen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 011 Faltrollstuhl Bremsbelag (Druckbremse) aus- und einbauen incl.

einstellen01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 1 012 Faltrollstuhl Bremshebelgriff (Gummi) erneuern, ohne Bremse einstellen

01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR

Positions-nummer

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AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

Reparaturpreisliste Rehabilitationsmittel zur FOS Vereinbarung 05-2008 3,95 EUR

Anlage 8 zu Vertrag 15 01 104(der MwSt-Satz wurde aktualisiert)

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis bruttoPositions-nummer

18 00 01 1 013 N Faltrollstuhl Druckbremse einstellen 01,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 014 Faltrollstuhl Bowdenzug/Zugstange TB aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 015 N Faltrollstuhl Trommelbremse (Begleitbedien.) einstellen 01,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 016 Faltrollstuhl Sitzgurt aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,75 € 22 1 14,48 EUR 17,23 EUR18 00 01 1 017 Faltrollstuhl Rückengurt aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,75 € 22 1 14,48 EUR 17,23 EUR18 00 01 1 018 Faltrollstuhl Seitenrahmen aus- und einbauen incl Sitz- und Rücken

De- und montage 01,02,12 Stück 19 7,51 € 60 1 39,50 EUR 47,01 EUR

18 00 01 1 019 Faltrollstuhl Kreuzstrebe aus- und einbauen incl Sitz- u. Rücken De- und montage

01,02,12 Stück 19 6,75 € 54 1 35,55 EUR 42,30 EUR

18 00 01 1 020 Faltrollstuhl Seitenteilverriegelung erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen

01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 1 021 Faltrollstuhl Seitenblech erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 1 022 Faltrollstuhl Armlehnenpolster erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 023 Faltrollstuhl Beinstützen Ober-/ Unterteil erneuern incl. aus- und

einbauen01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 1 024 Faltrollstuhl Beinstützenverriegelung erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR

18 00 01 1 025 Faltrollstuhl Fußplatte erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 026 Faltrollstuhl Fersenhalter-/Fußbefestigungs- riemen de- und montage 01,02,12 OP 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 1 027 Faltrollstuhl Wadenplatte erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 028 Faltrollstuhl Schiebegriffe o. Auftritt-/ Abdeckkappen erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 030 Faltrollstuhl Stockhalter de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 031 Faltrollstuhl Sicherheitsgurt de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 032 Faltrollstuhl Kippschutz verschraubt de- und montieren (nicht bei

steckbaren verrechenbar)01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 1 033 Faltrollstuhl Passive Beleuchtung de- und montieren 01,02,12 OP 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 034 Faltrollstuhl Radstandverlängerung Paar de- und montieren 01,02,12 Paar 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 035 Faltrollstuhl Scalamobiladapter de- und montage komplett 01,02,12 OP 19 9,01 € 72 1 47,40 EUR 56,41 EUR18 00 01 1 036 N Faltrollstuhl Allgemeine Durchsicht / Wartung / Befestigung loser Teile

und fetten beweglicher Teile01,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 001 E-Rollstuhl Lenkrad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 002 E-Rollstuhl Decke und Schlauch Lenkrad de- und montage 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 003 E-Rollstuhl Lenkradgabel aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 004 E-Rollstuhl Kugellager Lenkradgabel wechseln (je Seite) 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 005 E-Rollstuhl Antriebsrad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 006 E-Rollstuhl Decke und Schlauch Antriebsrad de- und montage 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 007 E-Rollstuhl Lenk- bzw. Spurstange aus- und einbauen je Stück 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 008 E-Rollstuhl Lenkung bzw. Spur einstellen 01,02,12 OP 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 2 009 E-Rollstuhl Druckbremse aus- und einbauen incl einstellen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

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AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

Reparaturpreisliste Rehabilitationsmittel zur FOS Vereinbarung 05-2008 3,95 EUR

Anlage 8 zu Vertrag 15 01 104(der MwSt-Satz wurde aktualisiert)

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis bruttoPositions-nummer

18 00 01 2 010 E-Rollstuhl Bremshebelgriff (Gummi) erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 012 E-Rollstuhl Sitzgurt aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 013 E-Rollstuhl Rücken aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 014 E-Rollstuhl Seitenrahmen aus- und einbauen incl. Sitz- u. Rücken de-

und montage 01,02,12 Stück 19 22,52 € 180 1 118,50 EUR 141,02 EUR

18 00 01 2 015 E-Rollstuhl Seitenteil (Armlehne) aus- und einbauen incl. Anbauteile 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 016 E-Rollstuhl Seitenteilverriegelung erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen

01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 2 017 E-Rollstuhl Seitenblech erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR

18 00 01 2 018 E-Rollstuhl Armlehnenpolster erneuern incl Seitenteil aus- und einbauen

01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 019 E-Rollstuhl Beinstütze aus- und einbauen incl. einstellen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 020 E-Rollstuhl Beinstützen Ober-/ Unterteil erneuern incl. aus- und

einbauen01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 021 E-Rollstuhl Beinstützenverriegelung erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 022 E-Rollstuhl Fersenhalter-/Fußbefestigungsriemen de- und montage je Seite

01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 2 023 E-Rollstuhl Wadenplatte erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 024 E-Rollstuhl Schiebegriffe o. Auftritt-/Abdeckkappen erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 025 E-Rollstuhl Stockhalter de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 026 E-Rollstuhl Sicherheitsgurt de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 027 E-Rollstuhl Passive Beleuchtung de- und montieren 01,02,12 OP 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 028 E-Rollstuhl Scheinwerfer erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 029 E-Rollstuhl Rück- bzw. Positionsleuchten erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 030 E-Rollstuhl Birne erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 031 E-Rollstuhl Rückspiegel de- und montieren 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 034 E-Rollstuhl Batteriewasser in eine Batterie füllen 01,02 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 036 E-Rollstuhl Batterie aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 037 E-Rollstuhl Batterien 1-2 Stück prüfen, warten, laden 01,02,12 Paar 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 2 038 E-Rollstuhl Batterietasche erneuern pro St. 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 039 E-Rollstuhl Faltenbalg erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 040 N E-Rollstuhl Allgemeine Durchsicht / Wartung / Befestigung loser Teile

und fetten beweglicher Teile incl. Hilfsstoffe01,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR

18 00 01 2 041 N E-Rollstuhl Allgemeine Durchsicht / Wartung / elektrische Funktion prüfen gemäß Herstellervorgaben.

01,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

18 00 01 2 042 E-Rollstuhl Tiefentladene Batterien mit Spezialladegerät aufladen (bei Austausch der Batterien nicht verrechenbar)

01,02,12 Paar 19 4,50 € 36 1 23,70 EUR 28,20 EUR

18 00 01 2 043 E-Rollstuhl Ladestecker erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 044 E-Rollstuhl Bediengerät de- und montieren 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 045 E-Rollstuhl Stecker/Kupplung bis 7-polig erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

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AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

Reparaturpreisliste Rehabilitationsmittel zur FOS Vereinbarung 05-2008 3,95 EUR

Anlage 8 zu Vertrag 15 01 104(der MwSt-Satz wurde aktualisiert)

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis bruttoPositions-nummer

18 00 01 2 046 E-Rollstuhl Stecker/Kupplung über 7-polig erneuern 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 048 E-Rollstuhl Klinkeneinbaubuchse erneuern 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 049 E-Rollstuhl Feinsicherung auf Platine erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

01,02,12 0 1 0,00 EUR18 00 01 3 001 Toil.-Rollst. Toiletteneinrichtung Brille erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 3 002 Toil.-Rollst. Rückengurt erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 3 003 Toil.-Rollst. Armlehnenverriegelung erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 3 004 Toil.-Rollst. Armlehnenpolster erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 3 005 Toil.-Rollst. Fußplatte erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 3 006 Toil.-Rollst. Zentralfeststeller aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

18 00 01 4 001 N Mobile Treppensteiggeräte

Funktionsprüfung - Fehleranalyse incl. Akku + Ladegerät 01,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

18 00 01 4 002 Mobile Treppensteiggeräte

Rolle für Bremsfühler wechseln (je Stück) 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 4 003 Mobile Treppensteiggeräte

Bremsfühler wechseln (inkl. Rolle) 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 4 004 Mobile Treppensteiggeräte

Batterie prüfen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 4 005 Mobile Treppensteiggeräte

Batterie ersetzen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

Produktgruppe 2222 00 01 6 001 N Mobilitätshilfen Wartung / Funktionsprüfung - Fehleranalyse bei Akku,

Ladegerät und Hebetuch01,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

22 00 01 6 002 Mobilitätshilfen Hubzylinder / Motor erneuern 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR22 00 01 6 003 Mobilitätshilfen Lenkrolle erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR22 00 01 6 004 Mobilitätshilfen Sicherheitstechnische Kontrolle inkl. Dokumentation gem.

Herstellervorgabe01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR

Alle Positionen sind Einzelarbeitsschritte d.h. Positionen können kumulativ abgerechnet werden. Beispiel Pos. 18 00 01 1 002 kann zuzüglich der Pos. 18 00 01 001 verrechnet werden !

STP = Sicherheitstechnische Prüfung

XX bitte durch die jeweilige Produktgruppe ersetzen

Spalte WE: Markierung N bedeutet, dass diese Position nicht in Verbindung mit einem

1501104 AOK Baden-Württemberg

Vertrag: FOS WiedereinsatzAC/TK: 11 01 104 / 15 01 104 / 19 01 104Vertragspartner: FOS und AOK Baden-Württemberggültig ab: 01.01.2007

Stand 04/2009, aktualisiert zum 01.01.2013

Positionsnummer Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen

Wiedereinsatzpauschale bei Zwischenschaltung eines

HilfsmittelLogistikCenters in EURO, ohne MwSt.

Mwst-Satz in %

Preis incl. 19% MwSt.

ab 01.01.2007

Gesetzliche Zuzahlung ab

01.01.2004

Abrechnungs-betrag

ab 01.01.2007

Bemerkungen

PG 10 Gehhilfen10.50.04.1xxx Sonder-Rollatoren ja Wiedereinsatz 02 35,00 19 41,65 EUR 5,00 EUR 36,65 EUR

PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus

11.11.04.0xxx Matratzen zur Entlastung des Sakralbereiches ja Wiedereinsatz 02 64,42 1976,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR

Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.1xxx Matratzen ja Wiedereinsatz 02 64,42 1976,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR

Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.2xxx Wechseldruckmatratzen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR

Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.3xxx Thevo-Adapt Matratzen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR

Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.29.05.xxxx Matratzen aus Weichlagerungsmaterialien ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.0xxx Luftgefüllte Matratzen, nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.1xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.2xxx Luftgefüllte Matratzen,motorisiert mit Luftstrom, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.3xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.06.4xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert mit Luftstrom, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.07.0xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.07.1xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

11.29.07.2xxxLuftgefüllte Matratzen (Sondergrösse) (Sondergrösse),motorisiert mit Luftstrom, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19

101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EURfrüher PG 11.11.04.

11.29.07.3xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

11.29.07.4xxxLuftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert mit Luftstrom, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19

101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EURfrüher PG 11.11.04.

11.29.08.xxxx Matratzen zu intermettierenden Entlastung ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.0xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.1xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.2xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.3xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratze (Sondergrößen), nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.4xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen (Sondergr.), motorisiert, manuell ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.5xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen (Sondergr.), motorisiert, autom. ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.09.6xxx NN ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 76,66 EUR 7,67 EUR 69,00 EUR früher PG 11.11.04.11.29.11.0xxx Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.11.29.11.1xxx Aktive Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 101,61 EUR 10,00 EUR 91,61 EUR früher PG 11.11.04.

PG 18 Krankenfahrzeuge18.46.02.xxxx Toilettenrollstühle im Sonderbau ja Wiedereinsatz 02 48,57 19 57,80 EUR 5,78 EUR 52,02 EUR18.46.03.xxxx Duschrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 48,57 19 57,80 EUR 5,78 EUR 52,02 EUR18.50.01.1xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.2xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.5xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.6xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.7xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.01.8xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR18.50.02.xxxx Leichtgewichtrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR18.50.02.0xxx Standardrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR18.50.03.xxxx Aktivrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 112,56 19 133,94 EUR 10,00 EUR 123,94 EUR18.46.05.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 19 136,90 EUR 10,00 EUR 126,90 EUR18.50.04.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 19 136,90 EUR 10,00 EUR 126,90 EUR18.51.02.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 19 136,90 EUR 10,00 EUR 126,90 EUR18.65.01.xxxx Treppensteiggerät/ WE mit Hersteller ja Wiedereinsatz 02 123,81 19 147,33 EUR 10,00 EUR 137,33 EUR18.00.02.0001 (neu) Aufschlag bei WE des Treppensteiggerätes komplett durch Sanitätshaus ja Wiedereinsatz 02 146,33 19 nur zusammen abrechenbar mit Pos. 18.65.01.18.99.01.xxxx Reha-Buggy ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR18.99.04.xxxx Rollstuhl-El.-Zusatzantrieb ja Wiedereinsatz 02 168,83 19 200,91 EUR 10,00 EUR 190,91 EUR18.99.05.xxxx Rollstuhl-El.-Zusatzantrieb ja Wiedereinsatz 02 168,83 19 200,91 EUR 10,00 EUR 190,91 EUR18.99.07.0016 i2i-Kopf- und Nackenstützsystem ja Wiedereinsatz 02 KVA 19 nur abrechenbar bei nachträglichem Einbau

18.99.99.0003Feste, gepolsterte Rückenlehne anstatt Rückenbespannung, kurz (z.B. The Back Systeme von Otto Bock) ja Wiedereinsatz 02 KVA 19 nur abrechenbar bei nachträglichem Einbau

18.99.99.0099 Sonstige Rückenlehnen oder -Ausstattungen (z.B. V-Trak Axxis von T-RV) ja Wiedereinsatz 02 KVA 19 nur abrechenbar bei nachträglichem Einbau

18.99.99.0301Hochschwenkbare Fußstützen, sowohl einzeln als auch Paar ja Wiedereinsatz 02 35,00 19 41,65 EUR 5,00 EUR 36,65 EUR

nur abrechenbar bei nachträglichem Einbau, sowohl einzeln als auch Paar

18.99.99.0xxx (alt 18.99.09.xxxx) Zubehör ja 01/02/12 KVA 19

PG 22 Mobilitätshilfen22.29.01.1xxx Positionswechselhilfen ja Wiedereinsatz 02 105,00 19 124,95 EUR 10,00 EUR 114,95 EUR22.40.01.xxxx Patientenlifter fahrbar ja Wiedereinsatz 02 101,30 19 120,55 EUR 10,00 EUR 110,55 EUR22.40.02.xxxx Lifter zur Fremdbedienung, wandmontiert ja Wiedereinsatz 02 105,00 19 124,95 EUR 10,00 EUR 114,95 EUR zzgl. Montage + Material -> KVA22.40.05.xxxx Klemmlifter ja Wiedereinsatz 02 105,00 19 124,95 EUR 10,00 EUR 114,95 EUR22.51.xx.xxxx Behindertenfahrrad ja Wiedereinsatz 02 146,32 19 174,12 EUR 10,00 EUR 164,12 EUR

Anlage 1_neu_1501104.xlsx 1 von 2

1501104 AOK Baden-Württemberg

Positionsnummer Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen

Wiedereinsatzpauschale bei Zwischenschaltung eines

HilfsmittelLogistikCenters in EURO, ohne MwSt.

Mwst-Satz in %

Preis incl. 19% MwSt.

ab 01.01.2007

Gesetzliche Zuzahlung ab

01.01.2004

Abrechnungs-betrag

ab 01.01.2007

Bemerkungen

PG 26 Sitzhilfen26.11.01.xxxx Sitzschalen, konfektioniert ja Wiedereinsatz 02 100,00 19 119,00 EUR 10,00 EUR 109,00 EUR ohne Auf-/Zurüstung (Polsterung, Bezug)26.11.04.xxxx Kinder-Sitzsysteme, modular, für Fahrgestelle (Sitzorthesen) ja Wiedereinsatz 02 100,00 19 119,00 EUR 10,00 EUR 109,00 EUR ohne Auf-/Zurüstung (Polsterung, Bezug)26.99.01.xxxx Sitzschalenuntergestell ja Wiedereinsatz 02 86,29 19 102,69 EUR 10,00 EUR 92,69 EUR

PG 28 Stehhilfen28.29.xx.xxxx Stehhilfen Ganzkörper (Stehgeräte, Stehbarren) ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR

PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte32.06.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Beintrainer ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR32.10.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Armtrainer ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR32.29.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine ja Wiedereinsatz 02 127,56 19 151,80 EUR 10,00 EUR 141,80 EUR

PG 33 Toilettenhilfen33.40.04.2xxx Toilettenstühle für Kinder ja Wiedereinsatz 02 120,06 19 142,87 EUR 10,00 EUR 132,87 EUR

PG 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pfleg e50.45.07.0xxx Schieberollstühle mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR50.45.07.2xxx Greifreifenrollstühle mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung ja Wiedereinsatz 02 66,47 19 79,10 EUR 7,91 EUR 71,19 EUR

Weitere Abrechnungspositionen vgl. auch Anlage

xx.00.99.0001 Arbeitszeit (sofern nicht im Reparatur preisanhang geregelt) ja 01/02/12 0,66 19

xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.1 Arbeitseinheit beträgt 1 Minute (bei Abrechnung Anzahl der Minuten angeben).

xx.00.99.3000 Material ja 01/02/12 KVA 19

xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.bei PG 18 Zubehör über 18.99.99.0xxx abrechnen

xx.00.99.1000 (alt Pos. 180) Hausbesuch ja 01/12 23,01 19xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.

Weitere Hinweise zur Abrechnung:Alle nicht vertraglich geregelten Positionen können mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 angeliefert werden

Alle abgerechneten Positionen sind mit der 10-stelligen Positionsnummer anzuliefern

KVA = Kostenvoranschlag

Anlage 1_neu_1501104.xlsx 2 von 2

AC/TK 15 01 100

hspschk
Rechteck

1501100 AOK Baden-Württemberg

Vertrag: FOS KleinorthopädieVertragschlüssel: 15 01 100Vertragspartner: FOS und AOK BW/LKKgültig ab: 01.01.2007

Positionsnummer * Bezeichnung Genehmigungspflicht** Verwendung Kennzeichen Preis (brutto) Mwst BemerkungenPG 05 BandagenPG 05 Bandagen siehe Anlage! nein

PG 10 Gehhilfen10.46.01.0xxx Gehgestelle nein Neukauf 00 75,82 EUR 7%10.46.01.1xxx reziproke Gehgestelle nein Neukauf 00 86,66 EUR 7%10.50.01.0xxx Handstöcke Holz nein Neukauf 00 7,72 EUR 19%10.50.01.1xxx Gehstöcke Metall nein Neukauf 00 15,34 EUR 19%10.50.01.2xxx Gehstöcke mit anatomischen Handgriff Metall nein Neukauf 00 19,17 EUR 19%10.50.01.3xxx Mehrfußgehhilfen nein Neukauf 00 96,63 EUR 19%10.50.02.0xxx Unterarmgehstützen nein Neukauf 00 9,64 EUR 7%10.50.02.2xxx Arthritisstützen nein Neukauf 00 92,03 EUR 7%10.50.03.0001 Achselstützen Holz nein Neukauf 00 24,44 EUR 7%10.50.03.0002 Achselstützen Leichtmetall nein Neukauf 00 38,50 EUR 7%10.99.01.0001 Stockpuffer für Hand- und Gehstützen als Ersatz nein Reparatur 01 1,07 EUR 19%10.00.99.3001 (alt 10.99.01.0002) Stockpuffer für Unterarmgehstützen und Achselstützen als Ersatz nein Reparatur 01 1,89 EUR 19%

PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus11.39.01.0xxx Weichpolstersitzkissen nein Neukauf 00 42,18 EUR 19%

PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte14.24.01.0008 Pari-Walkboy Ritzau ja Neukauf 00 KV 19%14.24.01.0009 Pari-Universal Ritzau ja Neukauf 00 KV 19%14.24.01.0010 Pari-Juniorboy Ritzau nein Neukauf 00 153,39 EUR 19%14.24.01.0012 Pari-Boy Ritzau nein Neukauf 00 166,17 EUR 19%14.24.01.0013 Arosa Wenger nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0014 Davos Wenger ja Neukauf 00 KV 19%14.24.01.0015 Inhamat WM 21010 Weinmann nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0018 Pari-Master Ritzau ja Neukauf 00 KV 19%14.24.01.0020 Respijet Kendal nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0021 Pari-Turboboy Ritzau nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0025 Respijet Junior Kendal nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0031 Omron C 1 Omron nein Neukauf 00 132,42 EUR 19%14.24.01.0042 Envoy-Typ IRC 1193 Invacare nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0043 Microdrop Calimero M 51500 MPV nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0044 Microdrop Master-Jet M 51400 MPV nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0060 Pari-Boy N nein Neukauf 00 166,17 EUR 19%14.24.01.0061 Pari-Turboboy N nein Neukauf 00 140,61 EUR 19%14.24.01.0062 Pari-Juniorboy N nein Neukauf 00 153,39 EUR 19%14.24.01.0063 Pari-Boy N Senior nein Neukauf 00 166,17 EUR 19%14.24.02.0xxx Vernebler für obere Atemwege ja Neukauf 00 KV 19%14.24.02.0003 (alt 14.24.02.2001) Saluta Picolette Hilzinger ja Neukauf 00 KV 19%14.24.02.0006 (alt 14.24.02.2004) Saluta-Standard-Inhalator ja Neukauf 00 KV 19%

PG 19 Krankenpflegeartikel19.40.04.0001 Stechbecken Plastik nein Neukauf 00 12,58 EUR 19%19.40.04.0002 Steckbecken Edelstahl nein Neukauf 00 35,53 EUR 19%

19.40.05.3xxxKrankenunterlagen Einmalartikel ( 0,4 x 0,6m ) Packung 100 Stück, 12-lagig nein Neukauf 00 29,50 EUR 19%

Packungspreis, zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel, bitte Verbrauchsmonat angeben

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 1 von 3

1501100 AOK Baden-Württemberg

Positionsnummer * Bezeichnung Genehmigungspflicht** Verwendung Kennzeichen Preis (brutto) Mwst Bemerkungen

19.40.05.4xxxKrankenunterlagen Einmalartikel ( 0,6 x 0,6m ) Packung 50 Stück,12-lagig nein Neukauf 00 29,50 EUR 19%

Packungspreis, zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel, bitte Verbrauchsmonat angeben

19.40.05.5xxxKrankenunterlagen Einmalartikel ( 0,6 x 0,9m ) Packung 50 Stück, 12-lagig nein Neukauf 00 29,50 EUR 19%

Packungspreis, zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel, bitte Verbrauchsmonat angeben

PG 23 Orthesen23.00.00.0401 ( alt 23.04.01. ) CTI 2 Knieorthese standard ja Neukauf 00 1.325,43 EUR 7%23.00.00.0402 ( alt 23.04.02. ) Donjoy Knieorthese Goldpoint oder Legend ja Neukauf 00 818,55 EUR 7%23.00.00.0403 ( alt 23.04.03. ) MOS Genu Knieorthese - kurze Ausführung ja Neukauf 00 778,12 EUR 7%

23.00.00.0404 ( alt 23.04.04. )Knieorthese Softec mit Gelenkschienen, Patellakorrekturzug, Silikonring und Flexions- und Extensionsbegrenzung ja Neukauf 00 615,37 EUR 7%

23.00.00.0601 ( alt 23.06.01. )

Orthese für das ganze Bein mit Fussteil, in Carbon-Faser-Giessharz-Technik mit Testorthese, nach Gipsabdruck, mit beweglichen Knie- und Knöchelgelenken mit Peronäusfeder ja Neukauf 00 3.309,72 EUR 7%

23.00.00.0602 ( alt 23.06.02. )

Orthese für das ganze Bein mit Fussteil, in Carbon-Faser-Giessharz-Technik mit Testorthese, nach Gipsabdruck, mit Kniefeststellung und Knöchelgelenken mit Peronäusfeder ja Neukauf 00 3.558,03 EUR 7%

23.00.00.0603 ( alt 23.06.03. )

Orthese für den Unterschenkel mit Fussteil in Carbon-Faser-Giessharztechnik, nach Gipsabdruck, mit Knöchelgelenken, mit Peronäusfeder ja Neukauf 00 1.831,82 EUR 7%

23.00.00.0604 ( alt 23.06.04. )

Orthese für den Unterschenkel mit Fussteil in Carbon-Faser-Giessharztechnik, nach Gipsabdruck, mit Knöchelgelenken, ohne Peronäusfeder ja Neukauf 00 1.789,85 EUR 7%

23.00.00.0605 ( alt 23.06.05. )Orthese für den Unterschenkel mit Fussteil in Carbon-Faser-Giessharztechnik, nach Gipsabdruck, ohne Knöchelgelenke ja Neukauf 00 1.458,19 EUR 7%

23.00.05.0010 Spitz- oder Hakenfußorthese, nicht verstellbar ja Neukauf 00 273,87 EUR 7%23.00.05.0020 Klump- oder Sichelfußlagerungsorthese ja Neukauf 00 275,47 EUR 7%23.00.05.0030 Klumpfuß- oder Sichelfußorthese mit verstellbaren Vorfußteil ja Neukauf 00 421,85 EUR 7%23.00.05.0040 Klumpfußorthese, mehrfach verstellbar ja Neukauf 00 KV 7%23.00.05.0050 Peroneusorthese aus Ortholen nach Gipsmodell ja Neukauf 00 356,57 EUR 7%23.00.05.0210 X- oder O-Beinorthese mit Korrekturzügen ja Neukauf 00 449,62 EUR 7%23.00.05.1010 Unterschenkel-Fuß ja Neukauf 00 182,22 EUR 7%23.00.05.1020 Oberschenkel-Fuß ja Neukauf 00 213,77 EUR 7%23.00.05.1030 Beckenteil ja Neukauf 00 165,20 EUR 7%23.00.05.3010 Unterarm-Hand ja Neukauf 00 239,47 EUR 7%23.00.05.3020 Unterarm-Hand bei spastischer Lähmung ja Neukauf 00 KV 7%23.00.05.3030 Oberarm-Hand ja Neukauf 00 334,54 EUR 7%23.00.05.3040 Oberarm-Hand bei spastischer Lähmung ja Neukauf 00 KV 7%23.00.05.3050 Mehrpreis für Einzelfingerfassung (pro Finger) ja Zurichtung 05 20,74 EUR 7%23.00.06.1010 Torsionsschiene beidseitig ja Neukauf 00 591,19 EUR 7%23.00.06.1020 Becken- und Kreuzbeinspange ja Neukauf 00 131,63 EUR 7%23.00.06.1030 Symphysenorthese ja Neukauf 00 96,57 EUR 7%23.00.06.1040 Symphysenspange ja Neukauf 00 301,64 EUR 7%23.00.07.0010 Stützmieder nach Lindemann ja Neukauf 00 394,07 EUR 7%23.00.07.0020 Lendenkreuzstützmieder ja Neukauf 00 KV 7%23.00.07.0030 Stützgürtel zusätzlich zu Pos. 23.00.07.0010 und 23.00.07.0020 ja Zubehör 12 27,83 EUR 7%23.00.07.1010 Überbrückungsmieder (alte Beschreibung) ja Neukauf 00 KV 7%23.00.07.1020 Überbrückungsmieder mit Pelotte (neue Beschreibung) ja Neukauf 00 KV 7%23.00.07.1030 Rahmenstützkorsett ja Neukauf 00 KV 7%23.00.07.1040 Stangnara-Korsett ja Neukauf 00 1.958,41 EUR 7%23.00.07.1050 Milwaukee-Korsett ja Neukauf 00 2.397,43 EUR 7%23.00.07.1060 Dreipunktkorsett nach Bähler ja Neukauf 00 478,12 EUR 7%23.00.07.1070 Dreipunktkorsett mit Thoraxstäben ja Neukauf 00 664,27 EUR 7%23.00.07.2010 Rumpfschale mit Gurten ja Neukauf 00 292,39 EUR 7%23.00.07.2020 Rumpfschale mit Kopfteil (Mehrpreis zu Pos. 23.00.07.2010) ja Zubehör 12 99,41 EUR 7%23.00.07.2030 Rumpfschale mit kurzem Bein- oder Armteil (Mehrpreis zu Pos. 23.00. ja Zubehör 12 92,22 EUR 7%23.00.07.3010 Rumpfschale ja Neukauf 00 288,82 EUR 7%23.00.07.3020 Kopfteil (Mehrpreis zu Pos. 23.00.07.3010) ja Zubehör 12 129,36 EUR 7%

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 2 von 3

1501100 AOK Baden-Württemberg

Positionsnummer * Bezeichnung Genehmigungspflicht** Verwendung Kennzeichen Preis (brutto) Mwst Bemerkungen23.00.07.3030 Kurzes Bein- oder Armteil ( Mehrpreis zu Pos. 23.00.07.3010) ja Zubehör 12 125,12 EUR 7%23.00.07.3110 Leib- oder Beckengurt ja Zubehör 12 50,74 EUR 7%23.00.07.3120 Bein- oder Armgurt ja Zubehör 12 35,07 EUR 7%23.00.07.3130 Bein- oder Armgurt weich gepolstert ja Zubehör 12 57,20 EUR 7%23.00.07.3140 Leibmieder aus Drell ja Zubehör 12 98,58 EUR 7%23.00.07.3150 Druckpelotte aus Filz (zusätzlich) ja Zubehör 12 29,27 EUR 7%23.00.07.3160 Druckpelotte aus Filz (zusätzlich) nachträgl. Einbau ja Zubehör 12 31,19 EUR 19%23.00.07.3170 Stabilisierungssteg aus Kunststoff ja Zubehör 12 38,64 EUR 7%23.00.08.0010 Brustkorb-Pelottenorthese ja Neukauf 00 418,95 EUR 7%23.00.08.0020 Cervikal-Fixationsorthese ja Neukauf 00 408,09 EUR 7%

PG 24 Prothesen

24.00.04.0510Silikon-Brustprothese einschließlich Einarbeiten einer Prothesentasche in einen BH ja Neukauf 00 210,46 EUR 7%

24.00.04.0520 Einarbeiten einer Prothesentasche in einen weiteren BH ja Zurichtung 05 26,18 EUR 19%

24.00.04.0530 Einarbeiten einer Prothesentasche in einen geeigneten Badeanzug ja Zurichtung 05 27,66 EUR 19%

24.00.04.0540Abschlag, wenn einarbeiten einer Prothesentasche in einen BH entfällt ja Abschlag 00 -18,00 EUR 7% wird bei Pos. 24.00.04.05.10 in Abzug gebracht

24.99.80.0001 Zuschuß zur BrustprothesenFixierung ja Neukauf 00 KV 19% Zuschuß24.99.80.1000 Zuschuß zu speziellen Prothesenbadeanzügen ja Neukauf 00 KV 19% ZuschußWeitere Abrechnungspositionen

xx.00.99.1000 Pauschalzuschlag für Hausbesuche (PG 05, 08, 17, 23 und 24) 00/01/12 11,50 EUR 19%xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.

xx.00.99.2000 Pauschalzuschlag für Klinikbesuche (PG 05, 08, 17, 23 und 24) 00/01/12 11,50 EUR 19%xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.

xx.00.99.3000 Material

Reparaturen sind bis zu einem Gesamtbetrag von 260,00 Euro

inkl. Mwst. genehmigungsfrei 01/12 KV 19%xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.

xx.00.99.0001 Arbeitszeit

Reparaturen sind bis zu einem Gesamtbetrag von 260,00 Euro

inkl. Mwst. genehmigungsfrei 01/12 KV 19%xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.

* zu Positionsnummern: x ist ein Platzhalter und muss durch die jeweils passende Ziffer ersetzt werden** zu Genehmigungspflicht: Ab 260,00 Euro inkl. Mwst. je Hilfsmittel besteht Genehmigungspflicht.

Weitere Hinweise zur Abrechnung:Alle nicht vertraglich geregelten Positionen können mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 angeliefert werden

Alle abgerechneten Positionen sind mit der 10-stelligen Positionsnummer anzuliefern

KV = Kostenvoranschlag

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 3 von 3

1501100 AOK Baden-Württemberg

Produktgruppe 05 - Bandagen: abrechenbar unter Vertragsschlüssel 15 01 100 Mwst 7%= e

Bitte rechnen Sie alle Positionen der Produktgruppe 05 unabhängig ihrer Auflistungen unter dieser Vertragsnummer abMwst 19%= v

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.01.01.0 Elastische Mittelfußbandagen mit Pelotte 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf05.01.01.0001 Metatarsalbandage BORT 112070 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 16,18 EUR 5,00 EUR 11,18 EUR e05.01.01.0002 Spreizfußbandage SCHEIN ORT 31320 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 15,35 EUR 5,00 EUR 10,35 EUR e05.01.01.0004 Hallux-Valgus-Bandage RATHGEBER 132 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 15,22 EUR 5,00 EUR 10,22 EUR e05.01.01.0006 Spreizfußbandage BERKEMANN 6002 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 16,42 EUR 5,00 EUR 11,42 EUR e05.01.01.0007 Spreizfußbandage GLOBUS KREMENDAHL 27010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 15,01 EUR 5,00 EUR 10,01 EUR e05.01.01.0008 Spreizfußbandage GLOBUS KREMENDAHL 27050 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 20,07 EUR 5,00 EUR 15,07 EUR e05.01.01.0009 Spreizfußbandage SPORFLEX 7079 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 22,81 EUR 5,00 EUR 17,81 EUR e05.01.01.0010 Spreizfußbandage OHRSANA 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 15,05 EUR 5,00 EUR 10,05 EUR e05.01.01.0011 Mittelfußbandage RATHGEBER 104 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 15,35 EUR 5,00 EUR 10,35 EUR e05.01.01.1 Unelastische Mittelfußbandagen ohne Pelotte 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.01.01.1000 Metatarsalbandage PERPEDES BA 11 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 17,15 EUR 5,00 EUR 12,15 EUR e05.01.01.2 Unelastische Mittelfußbandagen mit Pelotte 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.01.01.2000 Metatarsalbandage PERPEDES BA 21 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 18,13 EUR 5,00 EUR 13,13 EUR e05.01.01.2001 Metatarsalbandage PERPEDES BA 41 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 20,31 EUR 5,00 EUR 15,31 EUR e05.02.01.0 Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.02.01.0001 Malleotrain-Sprunggelenk- BAUERFEIND 20 3151 106- 807 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,95 EUR 6,40 EUR 57,55 EUR e05.02.01.0002 Levamed-Sprunggelenk- MEDI 6571-/2 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,66 EUR 5,67 EUR 50,99 EUR e05.02.01.0003 Tigges-Malleobandage OZO-ZOURS 31.102-31.116 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,22 EUR 6,32 EUR 56,90 EUR e05.02.01.0004 Para-Malleolus-Bandage SCHIEBLER 172804- 172813 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,11 EUR 6,51 EUR 58,60 EUR e05.02.01.0005 Sprunggelenkbandage JUZO 3082 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,63 EUR 5,46 EUR 49,17 EUR e05.02.01.0006 Knöchelbandage (Maß) HAMMERER 300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,87 EUR 7,79 EUR 70,08 EUR e05.02.01.0007 Knöchelstütze BORT 54600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,15 EUR 5,00 EUR 43,15 EUR e05.02.01.0008 Knöchelstütze BORT 54700 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 57,84 EUR 5,78 EUR 52,06 EUR e05.02.01.0010 Fibulo-Tape-Knöchelstütze SPORFLEX 7073 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 72,45 EUR 7,25 EUR 65,20 EUR e05.02.01.0011 Sigvaris 565 Ligo-Bandage GANZONI 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 57,02 EUR 5,70 EUR 51,32 EUR e05.02.01.0014 Tricodur Talus BEIERSDORF 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 68,47 EUR 6,85 EUR 61,62 EUR e05.02.01.0015 Para-Malleoulus-Bandage OHRSANA 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,06 EUR 6,01 EUR 54,05 EUR e05.02.01.0016 Calofa OFA 48010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 58,44 EUR 5,84 EUR 52,60 EUR e05.02.01.0018 Spiralbandage mit Pelotten JUZO 3072 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,70 EUR 6,27 EUR 56,43 EUR e05.02.01.0019 Distorsionsband o. Polster JUZO 3012 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 85,11 EUR 8,51 EUR 76,60 EUR e05.02.01.0020 Silkley Sprunggelenkbandage KUNDT 510 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,28 EUR 6,13 EUR 55,15 EUR e05.02.01.0021 Malleoaktiv MEDISAN 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,56 EUR 5,56 EUR 50,00 EUR e05.02.01.0024 Arthrose-Knöchelsütze Sporlastic 7074 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,66 EUR 5,97 EUR 53,69 EUR e05.02.01.0025 Diag.-Sprunggelenksbandage Juzo 3092 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,91 EUR 6,19 EUR 55,72 EUR e05.02.01.0026 Comprifix- Sprunggelenksbandage BAUERFEIND 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,34 EUR 5,63 EUR 50,71 EUR e05.02.01.0027 Sprunggelenkbandage VENOCARE MED MC 232 E 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,18 EUR 5,62 EUR 50,56 EUR e05.02.01.0027 Sprunggelenkbandage VENOCARE MED MC 232 Z 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,90 EUR 5,69 EUR 51,21 EUR e05.02.01.0028 Sprungelenkbandage BOCK 00505- 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 58,65 EUR 5,87 EUR 52,78 EUR e05.02.01.0029 Florex Color KUNDT 123 D191 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,80 EUR 5,48 EUR 49,32 EUR e05.02.01.0030 AchilloStabil BORT 054 900 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,86 EUR 6,99 EUR 62,87 EUR e05.02.01.0031 Knöchelbandage Spring 23195 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,27 EUR 6,03 EUR 54,24 EUR e05.02.01.0032 Knöchelbänderbandage Gibaud 6366 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,68 EUR 6,17 EUR 55,51 EUR e05.02.01.0033 Knöchelbandage Link & Co 18-5450/02+D103- /05 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 91,56 EUR 9,16 EUR 82,40 EUR e05.02.01.0034 Sprunggelenkbandage VENOSAN 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,49 EUR 6,25 EUR 56,24 EUR e05.02.01.0035 Cellacare Malleo Lohmann 22460 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,53 EUR 6,55 EUR 58,98 EUR e05.02.01.0036 Silistab Malleo Thuasne 2365 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,93 EUR 5,59 EUR 50,34 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 1 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.02.01.0037 Talo-Bandage GANZONI 16313-16320 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,10 EUR 6,01 EUR 54,09 EUR e05.02.01.0038 epX Ankle Dynamic Lohmann 22720-22729 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 74,39 EUR 7,44 EUR 66,95 EUR e05.02.01.0038 epX Ankle Dynamic Classic Lohmann 22781- 22790 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 74,39 EUR 7,44 EUR 66,95 EUR e05.02.01.0039 Artroskin SP- plus ORMED 88.053.400/405 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,85 EUR 6,79 EUR 61,06 EUR e05.02.01.0040 Fußbandage mit Silikonpel. WARNCKE 171 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,30 EUR 6,33 EUR 56,97 EUR e05.02.01.1 Bandagen zur Achillessehnenkompression 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.02.01.1000 Achimed-Sprunggelenk- Medi 6501-/3 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,24 EUR 7,12 EUR 64,12 EUR e05.02.01.1001 Sigvaris 565 GANZONI Achillo-Bandage 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,03 EUR 6,70 EUR 60,33 EUR e05.02.01.1002 Achillodyn SPORFLEX 7071 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,93 EUR 7,89 EUR 71,04 EUR e05.02.01.1003 Achillotrain BAUERFEIND 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,93 EUR 7,59 EUR 68,34 EUR e05.02.01.1004 Silistab Achillo Thuasne 2355 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,60 EUR 7,06 EUR 63,54 EUR e05.02.02.0 Funktionssicherungsbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.02.02.0001 Fuß-Gelenk-Fix-Bandage SCHIEBLER 248601- 248606 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 68,02 EUR 6,80 EUR 61,22 EUR e05.02.02.0002 Sprunggelenksbandage LINK & CO. 18-1720/01- 06 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 102,17 EUR 10,00 EUR 92,17 EUR e05.02.02.0003 Fuß-Mikros WARNCKE KV 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,47 EUR 6,95 EUR 62,52 EUR e05.02.02.0005 Fuß-Mikros WARNCKE NV 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 85,37 EUR 8,54 EUR 76,83 EUR e05.02.02.0006 Fuß-Mikros WARNCKE NT 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,68 EUR 7,87 EUR 70,81 EUR e05.02.02.0007 Fuß-Mikros WARNCKE NVP 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,68 EUR 7,87 EUR 70,81 EUR e05.02.02.0008 Fuß-Mikros WARNCKE OV 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,68 EUR 7,87 EUR 70,81 EUR e05.02.02.0011 Push Knöchelbandage OFA 9021920 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 110,10 EUR 10,00 EUR 100,10 EUR e05.02.02.0012 Push Knöchelbandage heavy OFA 9023 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,86 EUR 10,00 EUR 110,86 EUR e05.02.02.0013 Swede-O-Universal SPORFLEX 7072 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,52 EUR 8,05 EUR 72,47 EUR e05.02.02.0014 Stabilo-Knöchelstütze BORT 114100 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 81,30 EUR 8,13 EUR 73,17 EUR e05.02.02.0015 Dynastab Knöchelbandage THUASNE 2350 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,41 EUR 8,04 EUR 72,37 EUR e05.02.02.0016 Knöchelbandage CAMP 8631 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 145,27 EUR 10,00 EUR 135,27 EUR e05.02.02.0017 Fußknöchel-Stütze HAKUPA 3900 + 3901+D906 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,31 EUR 9,03 EUR 81,28 EUR e05.02.02.0018 prothos Fußgelenkstütze AAP 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 87,59 EUR 8,76 EUR 78,83 EUR e05.02.02.0023 Kallassy Sprunggelenksb. NEATEC 02K001-02K008 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,95 EUR 8,10 EUR 72,85 EUR e05.02.02.0024 RocketSoc Drytex Medi 5.683.001-/6 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 94,88 EUR 9,49 EUR 85,39 EUR e05.02.02.0027 epx Ankle Control LOHMANN 22759- 22764 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 107,02 EUR 10,00 EUR 97,02 EUR e05.02.03.0 Stabilisierungsbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.02.03.0001 Saftey-Fußgelenk-Stütze BRUNNER 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 86,21 EUR 8,62 EUR 77,59 EUR e05.02.03.0002 Arthrofix- SPORFLEX 7075 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 113,40 EUR 10,00 EUR 103,40 EUR e05.02.03.0003 Vario-Sprunggelenkmansch THANNER Schnürung 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 103,27 EUR 10,00 EUR 93,27 EUR e05.02.03.0003 Vario-Sprunggelenkmansch THANNER Klettverschluß 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 103,27 EUR 10,00 EUR 93,27 EUR e05.02.03.0005 Caligamed BAUERFEIND 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 140,12 EUR 10,00 EUR 130,12 EUR e05.02.03.0007 Fuß-Mikros WARNCKE 130-D87FT 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,44 EUR 10,00 EUR 90,44 EUR e05.02.03.0008 Fußgelenkstütze ORTHOMED OU-401 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 152,41 EUR 10,00 EUR 142,41 EUR e05.02.03.0011 Malleoloc BAUERFEIND 25 4141 806- /807 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 110,35 EUR 10,00 EUR 100,35 EUR e05.02.03.0012 O.S.G. BASKO 8632 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 206,12 EUR 10,00 EUR 196,12 EUR e05.02.03.0013 Aircast-Sprunggelenkschiene AIRCAST 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 101,66 EUR 10,00 EUR 91,66 EUR e05.02.03.0015 Malleomed-Sprunggelenk- THÄMERT 47/972 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 101,24 EUR 10,00 EUR 91,24 EUR e05.02.03.0016 Gel Knöchelstütze BORT 100 500 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,93 EUR 10,00 EUR 90,93 EUR e05.02.03.0018 Knöchelschiene MFK 97530 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 94,78 EUR 9,48 EUR 85,30 EUR e05.02.03.0020 Ligafix- HEFELE Sprunggel.orth. 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 141,46 EUR 10,00 EUR 131,46 EUR e05.02.03.0021 Vario-Therapiekappe Grande SOLOR TK1 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 76,13 EUR 7,61 EUR 68,52 EUR e05.02.03.0022 Malleo-Stirrup THÄMERT 47/971 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 108,21 EUR 10,00 EUR 98,21 EUR e05.02.03.0023 Medisa-cast MEDISAN 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 99,32 EUR 9,93 EUR 89,39 EUR e05.02.03.0026 Malleo-San stabil AET 3581 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 95,99 EUR 9,60 EUR 86,39 EUR e05.02.03.0027 Fibutal-Orthese Kraemer 1/8060 Gr. 1-6 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 140,04 EUR 10,00 EUR 130,04 EUR e05.02.03.0028 Mikros Astro WARNCKE 140-A + D 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 101,66 EUR 10,00 EUR 91,66 EUR e05.02.03.0028 Mikros Astro WARNCKE 140-S 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 103,68 EUR 10,00 EUR 93,68 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 2 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.02.03.0030 Ligafix air HEFELE 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 114,21 EUR 10,00 EUR 104,21 EUR e05.02.03.0031 medi mac MEDI BAYREUTH 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 93,29 EUR 9,33 EUR 83,96 EUR e05.02.03.0032 Excelerator Sprungelenkschiene MFK 975400/1 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 99,63 EUR 9,96 EUR 89,67 EUR e05.02.03.0033 OFA support Knöchelstütze OFA 9137 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,04 EUR 9,80 EUR 88,24 EUR e05.02.03.0035 Malleo Top ADEV 35060- 35067 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 93,58 EUR 9,36 EUR 84,22 EUR e05.02.03.0036 Stabilisierungsgurt u. AET 3181 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 137,77 EUR 10,00 EUR 127,77 EUR e05.02.03.0037 Sprunggelenksschiene Rathgeber 8438 L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 97,94 EUR 9,79 EUR 88,15 EUR e05.02.03.0038 Tricodur Tarso Beiersdorf 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 131,50 EUR 10,00 EUR 121,50 EUR e05.02.03.0040 medi Step MEDI 5550201 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 93,29 EUR 9,33 EUR 83,96 EUR e05.02.03.0041 Air-Brace Knöchelorthese RUTHNER 2901 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 94,70 EUR 9,47 EUR 85,23 EUR e05.02.03.0042 Darco Gel Sprunggelenksb. DARCO Nr. ABO 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 95,59 EUR 9,56 EUR 86,03 EUR e05.02.03.0043 Ligacast Anatomic THUASNE 2315 + 2316 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 96,83 EUR 9,68 EUR 87,15 EUR e05.02.03.0044 Sprunggelenksorthese LOHMANN 22464- 22465 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 102,06 EUR 10,00 EUR 92,06 EUR e05.02.03.0045 Dynacast AS Smith&Neph 270/271 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 113,56 EUR 10,00 EUR 103,56 EUR e

05.03.01.0 Spitzfußbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.03.01.0001 Spitzfuß-Redressionsstrumpf SCHEIN ORT 30800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 162,26 EUR 10,00 EUR 152,26 EUR e05.03.01.0002 Neurodyn-Fußhebeorthese Sporflex 7077 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 88,50 EUR 8,85 EUR 79,65 EUR e05.04.01.0 Patellabandagen mit Pelotte 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.04.01.0001 BORT StabiloGen BORT 114520 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,35 EUR 5,44 EUR 48,91 EUR e05.04.01.0001 BORT StabiloGen BORT 114420 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 57,23 EUR 5,72 EUR 51,51 EUR e05.04.01.0002 Patellaligner-Bandage JUZO 1802 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,89 EUR 7,19 EUR 64,70 EUR e05.04.01.0003 Patella-Führungsbandage JUZO 3922 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,87 EUR 6,59 EUR 59,28 EUR e05.04.01.0004 Para-Patella-Bandage SCHIEBLER 171701- 171720 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,11 EUR 6,51 EUR 58,60 EUR e05.04.01.0005 Arcus-Patella-Bandage OFA 4368 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,95 EUR 7,00 EUR 62,95 EUR e05.04.01.0006 Genutrain-Patella-Bandage BAUERFEIND 20 3453 100-800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,95 EUR 6,40 EUR 57,55 EUR e05.04.01.0007 Tigges-Patella-Bandage OZO-ZOURS 11.102/106/108 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,22 EUR 6,32 EUR 56,90 EUR e05.04.01.0009 Genumedi-Patella-Bandage MEDI 6531/-2 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,59 EUR 6,56 EUR 59,03 EUR e05.04.01.0011 Sigvaris 565 GANZONI Patelfix-Bandage 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,10 EUR 7,01 EUR 63,09 EUR e05.04.01.0013 Patellamed-Kniebandage THÄMERT 46/708 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 66,54 EUR 6,65 EUR 59,89 EUR e05.04.01.0014 Kniebandage SPORFLEX 7082 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,79 EUR 6,08 EUR 54,71 EUR e05.04.01.0015 Patelladyn Kniebandage SPORFLEX 7085 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 82,57 EUR 8,26 EUR 74,31 EUR e05.04.01.0016 Kniebdg. Mit Patt. Aussp. BORT 114150 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,05 EUR 7,01 EUR 63,04 EUR e05.04.01.0017 Kniebdg. Mit Polyethylenring BORT 114250 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,10 EUR 9,01 EUR 81,09 EUR e05.04.01.0018 Patellabandage CAMP 8371-8372 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 99,18 EUR 9,92 EUR 89,26 EUR e05.04.01.0021 Fillawant mit Silikonring BORT 210 160+210 170+D274 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 73,91 EUR 7,39 EUR 66,52 EUR e05.04.01.0022 Stabilo Kniebandage BORT 114 490 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,77 EUR 9,08 EUR 81,69 EUR e05.04.01.0024 Para-Patella-Bandage OHRSANA 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,89 EUR 7,19 EUR 64,70 EUR e05.04.01.0027 Silkley Patellabandage KUNDT 510 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,28 EUR 6,13 EUR 55,15 EUR e05.04.01.0028 Florex Patellabandage KUNDT 123 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 64,82 EUR 6,48 EUR 58,34 EUR e05.04.01.0029 Juzo Genuaktiv JUZO 3242 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,70 EUR 6,27 EUR 56,43 EUR e05.04.01.0031 Juzo Helastic JUZO 3212 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,46 EUR 7,15 EUR 64,31 EUR e05.04.01.0032 Juzo Patellux JUZO 3822 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,39 EUR 6,24 EUR 56,15 EUR e05.04.01.0033 Arcus T OFA 48120 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,95 EUR 7,00 EUR 62,95 EUR e05.04.01.0034 Arcus C OFA 48220 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,95 EUR 7,00 EUR 62,95 EUR e05.04.01.0035 Genutrain P3 BAUERFEIND 20 3431 106-807 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,62 EUR 9,06 EUR 81,56 EUR e05.04.01.0037 Comprifix BAUERFEIND 20 3461 300+200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,44 EUR 6,74 EUR 60,70 EUR e05.04.01.0038 Genuaktiv MEDISAN 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 66,50 EUR 6,65 EUR 59,85 EUR e05.04.01.0040 Genuine Silco Kniebandage BOCK 00212- 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,54 EUR 7,05 EUR 63,49 EUR e05.04.01.0041 Tricodur Genu BEIERSDORF Kniegelenkbandage 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,57 EUR 6,96 EUR 62,61 EUR e05.04.01.0043 Kniebandage Genuplus Sporlastic 7088 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,79 EUR 6,08 EUR 54,71 EUR e05.04.01.0044 Genucare-Patella-Bandage VENOCARE-MED GC 232 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 58,12 EUR 5,81 EUR 52,31 EUR e05.04.01.0045 Bio Skin/Artroskin Knie ORMED mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,71 EUR 8,07 EUR 72,64 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 3 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.04.01.0046 Sporlastic-Super Genu SPORFLEX 7097 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 68,32 EUR 6,83 EUR 61,49 EUR e05.04.01.0047 Gibortho-Kniebndage GIBAUD 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,93 EUR 7,09 EUR 63,84 EUR e05.04.01.0048 Florex Color KUNDT 123 D-F 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,47 EUR 6,95 EUR 62,52 EUR e05.04.01.0049 Kniebandage Genucare VENOCARE-MED GC 228 N 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,20 EUR 7,02 EUR 63,18 EUR e05.04.01.0049 Kniebandage Genucare VENOCARE-MED GC 200 N 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 68,16 EUR 6,82 EUR 61,34 EUR e05.04.01.0050 Artroskin K, Version 3 Ormed 88051600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,68 EUR 7,87 EUR 70,81 EUR e05.04.01.0051 Artroskin K, Version 1 ORMED 88051700 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,49 EUR 6,25 EUR 56,24 EUR e05.04.01.0052 Kniebandage Dynamic Spring 23225 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,27 EUR 6,03 EUR 54,24 EUR e05.04.01.0053 Aktiv-Kniebandage Link & Co 18-1770/02-/05 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 89,22 EUR 8,92 EUR 80,30 EUR e05.04.01.0054 Patellabandage Genu-Hit Sporlastic 7081 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,79 EUR 6,08 EUR 54,71 EUR e05.04.01.0055 Arthrosan Kniebandage VENOSAN 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 66,54 EUR 6,65 EUR 59,89 EUR e05.04.01.0056 Arthrosan Kniebandage VENOSAN 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,49 EUR 6,25 EUR 56,24 EUR e05.04.01.0057 Cellacare Genu Lohmann 22450 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,94 EUR 6,29 EUR 56,65 EUR e05.04.01.0058 Silistab Genu THUASNE 2345 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,89 EUR 6,59 EUR 59,30 EUR e05.04.01.0059 EpX-Knee Active Lohmann 22610- 22615 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 73,99 EUR 7,40 EUR 66,59 EUR e05.04.01.0059 EpX-Knee Active Classic Lohmann 22791- 22796 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 73,99 EUR 7,40 EUR 66,59 EUR e05.04.01.0060 EpX-Knee Dynamic Lohmann 22620- 22625 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 95,86 EUR 9,59 EUR 86,27 EUR e05.04.01.0061 EpX-Knee J Patella Lohmann 22630- 22639 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 104,13 EUR 10,00 EUR 94,13 EUR e05.04.01.0062 Meniskus Kniebandage Sporlastic 7730 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 72,45 EUR 7,25 EUR 65,20 EUR e05.04.01.0063 Morbus-Schl. Kniebandage Sporlastic 7084 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 83,38 EUR 8,34 EUR 75,04 EUR e05.04.01.0064 Florex color Genu KUNDT 124 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,66 EUR 5,97 EUR 53,69 EUR e05.04.01.0065 BORT Asymetric BORT 114 700 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,20 EUR 7,52 EUR 67,68 EUR e05.04.01.0066 Kniebandage mit Silikonring WARNCKE 270 + 271 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,30 EUR 6,33 EUR 56,97 EUR e05.04.01.0067 Kniebandage mit Silikonring WARNCKE 275 + 276 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,30 EUR 6,33 EUR 56,97 EUR e05.04.01.1 Patellarsehnenbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.04.01.1000 Hamburger-Patella-Bandage JUZO 3722 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,85 EUR 7,89 EUR 70,96 EUR e05.04.01.1000 Hamburger-Patella-Bandage JUZO Comfort 3722 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 87,86 EUR 8,79 EUR 79,07 EUR e05.04.01.1001 Kasseler-Patellar- SPORFLEX 7228 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,29 EUR 5,63 EUR 50,66 EUR e05.04.01.1002 Patella Fixations-Ring BORT 114580 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,88 EUR 7,19 EUR 64,69 EUR e05.04.01.1003 Dynamisches Patellaband BORT 114610 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,28 EUR 6,13 EUR 55,15 EUR e05.04.01.1005 Patella Sehnenband BORT 114010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 41,17 EUR 5,00 EUR 36,17 EUR e05.04.01.1006 Patella Sehnenband BORT 114510 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,98 EUR 6,00 EUR 53,98 EUR e05.04.01.1007 Subluxationsorthese BOCK 208 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,51 EUR 10,00 EUR 123,51 EUR e05.04.01.1008 Push Patellabandage OFA 49023 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,66 EUR 5,00 EUR 39,66 EUR e05.04.01.1009 Knieorthese BOCK 7155 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,71 EUR 5,37 EUR 48,34 EUR e05.04.01.1011 Patellarband Aircast 08A 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,64 EUR 5,46 EUR 49,18 EUR e05.04.02.0 Knieführungsbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf

einfache Schiene, ohne Gelenkanschläge, kurze Ausführung, elastisches Material 05.04.02.0002 Stabilo Kniebandage Bort 114 480 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 149,97 EUR 10,00 EUR 139,97 EUR e05.04.02.0003 Stabilo Kniebandage BORT 150 140 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 111,51 EUR 10,00 EUR 101,51 EUR e05.04.02.0009 Juzo Lastic Stahlgelenk Juzo 1302 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 169,70 EUR 10,00 EUR 159,70 EUR e05.04.02.0014 Syncro 600 Kniebandage Globus 66600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 155,72 EUR 10,00 EUR 145,72 EUR e05.04.02.0015 Syncro 670 Kniebandage Globus 66670 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 171,91 EUR 10,00 EUR 161,91 EUR e05.04.02.0021 Tigges-Genu 2 OZO-ZOURS 41.126-41.138 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 135,07 EUR 10,00 EUR 125,07 EUR e05.04.02.0021 Tigges-Genu N OZO-ZOURS mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 161,68 EUR 10,00 EUR 151,68 EUR e05.04.02.0023 StabiloPren Kniebandage Bort 182150 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 154,58 EUR 10,00 EUR 144,58 EUR e05.04.02.0024 Kniebandage mit Gelenken BORT 114 460 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 129,31 EUR 10,00 EUR 119,31 EUR e05.04.02.0025 Kniebandage SPORFLEX 7014 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 136,00 EUR 10,00 EUR 126,00 EUR e05.04.02.0027 Stabilo Schnürkappe Bort 113 060 nur Maß 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 214,74 EUR 10,00 EUR 204,74 EUR e05.04.02.0028 Ligaflex Knieorthese THUASNE 2370 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 107,88 EUR 10,00 EUR 97,88 EUR e05.04.02.0031 Elast. Knieorthese BOCK 8056 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 197,54 EUR 10,00 EUR 187,54 EUR e05.04.02.0032 Elast. Knieorthese BOCK 2262 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 216,45 EUR 10,00 EUR 206,45 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 4 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.04.02.0035 Kniebandage BS-MEDICAL NK 533 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 105,85 EUR 10,00 EUR 95,85 EUR e05.04.02.0036 Genu Combi Stable BOCK 08156- 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 197,54 EUR 10,00 EUR 187,54 EUR e05.04.02.0039 Para Knieorthese SCHIEBLER 249601- 249606+D598 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 111,76 EUR 10,00 EUR 101,76 EUR e05.04.02.0040 Ligaflex Evolution THUASNE 2375 + 2385 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 151,50 EUR 10,00 EUR 141,50 EUR e05.04.02.0041 Genutrain S Aktiv-Knieführungsb. BAUERFEIND 20 3421 200- 300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 117,82 EUR 10,00 EUR 107,82 EUR e05.04.02.0042 Kniestütze SCHMIDT, KARL K 1 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 106,44 EUR 10,00 EUR 96,44 EUR e05.04.02.0043 Genu-Syncro 700 Knieb. Globus 66700107 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 183,25 EUR 10,00 EUR 173,25 EUR e05.04.02.0044 TSM Genu-San Kniebandage AET 3208 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 140,35 EUR 10,00 EUR 130,35 EUR e05.04.02.0045 TSM Genu-San plus Knieband. AET 3209 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 141,81 EUR 10,00 EUR 131,81 EUR e05.04.02.0046 TSM Genu-San plus Knieband. AET 3262-1 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 151,50 EUR 10,00 EUR 141,50 EUR e05.04.02.0047 TSM Genu-San plus Knieband. AET 3262-2 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 160,22 EUR 10,00 EUR 150,22 EUR e05.04.02.0048 TSM Genu-San plus Knieband. AET 3262-3 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 156,35 EUR 10,00 EUR 146,35 EUR e05.04.02.0049 TSM Genu-San plus Knieband. AET 3264 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 146,81 EUR 10,00 EUR 136,81 EUR e05.04.02.0050 TSM Genu-San plus Knieband. AET 3171 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 163,41 EUR 10,00 EUR 153,41 EUR e05.04.02.0051 TSM Genu-San plus Knieband. AET 3271 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 163,41 EUR 10,00 EUR 153,41 EUR e05.04.02.0052 TSM Genu-San stab. plus AET 3173-4 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 219,68 EUR 10,00 EUR 209,68 EUR e05.04.02.0053 TSM Genu-San stab. Plus AET 3173-5 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 219,68 EUR 10,00 EUR 209,68 EUR e05.04.02.0054 TSM Genu-San reha Knieb. AET 3174 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 179,93 EUR 10,00 EUR 169,93 EUR e05.04.02.0055 TSM Genu-San reha Knieb. AET 3374 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 179,93 EUR 10,00 EUR 169,93 EUR e05.04.02.0056 TSM Genu-San reha AET 3170-2 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 263,17 EUR 10,00 EUR 253,17 EUR e05.04.02.0057 TSM Genu-San reha AET 3170-3 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 263,17 EUR 10,00 EUR 253,17 EUR e05.04.02.0058 TSM Genu-San reha AET 3270-2 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 294,42 EUR 10,00 EUR 284,42 EUR e05.04.02.0059 TSM Genu-San reha AET 3270-3 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 294,42 EUR 10,00 EUR 284,42 EUR e05.04.02.0060 Cellacare Genu S Lohmann 22455 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,76 EUR 10,00 EUR 123,76 EUR e05.04.02.0070 Stabimed Pro Drytex Medi 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 173,79 EUR 10,00 EUR 163,79 EUR e05.04.02.0072 Tigges- Genu N Kunstst. Sch OZO-ZOURS 41.209 - 219 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 187,37 EUR 10,00 EUR 177,37 EUR e05.04.02.0073 Tigges- Genu N Aluschienen OZO-ZOURS 41.209 - 219 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 228,63 EUR 10,00 EUR 218,63 EUR e05.05.01.0 Spreizhosen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.05.01.0002 Spreizhose Alexandra SCHEIN ORT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 58,56 EUR 5,86 EUR 52,70 EUR e05.05.01.0003 Spreizhose Robert SCHEIN ORT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,10 EUR 6,21 EUR 55,89 EUR e05.05.01.0004 Mignon-Spreizhose verstellbar TEUFEL 20525/-23 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,78 EUR 7,78 EUR 70,00 EUR e05.05.01.0004 Mignon-Spreizhose TEUFEL 20524/-22 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,12 EUR 6,71 EUR 60,41 EUR e05.05.01.0005 Ideal-Spreizhöschen GLOBUS KREMENDAHL mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 166,10 EUR 10,00 EUR 156,10 EUR e05.05.01.0007 Spreizhose Kai GLOBUS KREMENDAHL 66100/012036 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,78 EUR 6,18 EUR 55,60 EUR e05.05.01.0008 Spreizhose Katja GLOBUS KREMENDAHL 66105/012-036 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 64,69 EUR 6,47 EUR 58,22 EUR e05.05.01.0011 Listra-Spreizhose STREIFENEDER 130 T 4 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,98 EUR 6,20 EUR 55,78 EUR e05.05.01.0013 Spreizwindelhose stufenlos STREIFENEDER 130 T 24/i 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 126,15 EUR 10,00 EUR 116,15 EUR e05.05.01.0014 Ideal-Spreizhöschen HAKUPA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,91 EUR 10,00 EUR 110,91 EUR e05.05.01.0015 Spreizhose Mignon Globus 2661100 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,09 EUR 7,81 EUR 70,28 EUR e05.05.01.1 Spreizbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.05.01.1000 Pavlik-Bandage TEUFEL 21009 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 117,09 EUR 10,00 EUR 107,09 EUR e05.05.01.1002 Hoffmann-Daimler-Bandage TEUFEL 20520 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 122,44 EUR 10,00 EUR 112,44 EUR e05.05.01.1005 Pavlik-Bandage CAMP 2970-74 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 151,26 EUR 10,00 EUR 141,26 EUR e05.05.01.1006 Pavlik-Bandage SCHEIN ORT 31200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,19 EUR 10,00 EUR 110,19 EUR e05.05.01.2 Spreizbandagen mit Bügel 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.05.01.2000 Correctio-Spreizbandage TEUFEL 20519 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 96,99 EUR 9,70 EUR 87,29 EUR e05.05.01.2001 Hüftabduktionsorthese Basko 2901 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 146,90 EUR 10,00 EUR 136,90 EUR e05.05.01.2002 Dyn. Hüftabduktionsorthese Basko 2990 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 179,20 EUR 10,00 EUR 169,20 EUR e05.05.01.2003 Tübinger Hüftbeugeschiene Otto Bock 28L10 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 207,13 EUR 10,00 EUR 197,13 EUR e05.05.01.2004 Coxaflex Thämert 51/550 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 189,30 EUR 10,00 EUR 179,30 EUR e05.05.01.2005 Düsseld. Spreizschiene Teufel 20878000-50 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 475,93 EUR 10,00 EUR 465,93 EUR e05.05.01.2005 Spreizschiene HD Teufel mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 185,63 EUR 10,00 EUR 175,63 EUR e05.05.01.2006 Hüftluxations-Spreizschiene Teufel 20521/900 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 185,84 EUR 10,00 EUR 175,84 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 5 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.05.01.3 Aktivspreizschalen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.05.01.3005 Optimal-Spreizschale GLOBUS KREMENDAHL 66130/014-024 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 138,20 EUR 10,00 EUR 128,20 EUR e05.05.01.3 Aktivspreizhosen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.05.01.3000 Aktiv-Spreizhose SCHEIN ORT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 89,07 EUR 8,91 EUR 80,16 EUR e05.05.01.3007 Spreizhose Optimal STREIFENEDER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 145,51 EUR 10,00 EUR 135,51 EUR e05.05.01.3008 Aktiv-Spreizhose Karin STREIFENEDER 130 T9/ 0-3+D512 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 96,23 EUR 9,62 EUR 86,61 EUR e05.05.01.3009 Aktiv-Spreizhose STREIFENEDER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,15 EUR 9,02 EUR 81,13 EUR e05.05.01.3010 Aktiv-Spreizhose mit V- Keil STREIFENEDER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 92,02 EUR 9,20 EUR 82,82 EUR e05.05.01.3011 Aktiv-Spreizhöschen POPP mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 89,06 EUR 8,91 EUR 80,15 EUR e05.05.01.3011 Aktiv-Spreizhöschen m. Keil POPP mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,95 EUR 9,10 EUR 81,85 EUR e05.05.01.3012 Aktiv-Spreizhöschen m. Keil SCHEIN ORT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,95 EUR 9,10 EUR 81,85 EUR e05.05.01.3013 OPTIMAL- Spreizschale HAKUPA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,37 EUR 10,00 EUR 123,37 EUR e05.05.01.3014 Aktiv-Spreizhose GLOBUS KREMENDAHL 66120/012-040 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 85,23 EUR 8,52 EUR 76,71 EUR e05.05.01.3015 Aktiv-Spreizhose m. Keil GLOBUS KREMENDAHL 66125/012-036 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,01 EUR 10,00 EUR 90,01 EUR e05.07.01.0 Daumensattelgelenkbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.07.01.0001 Flexible Daumenstütze SPORFLEX 7053 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,05 EUR 5,51 EUR 49,54 EUR e05.07.01.0003 Handgelenkorthese BOCK 4046 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,87 EUR 6,99 EUR 62,88 EUR e05.07.01.0006 Handgelenkmanschette REHA-Forum NC 73673-0 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,05 EUR 5,41 EUR 48,64 EUR e05.07.01.0007 Bort soft Daumenschiene,kurz BORT 112 710 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 50,68 EUR 5,07 EUR 45,61 EUR e05.07.01.0008 Bort soft Daumenschiene,lang BORT 112 720 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,17 EUR 6,02 EUR 54,15 EUR e05.07.01.0009 Diagonal, kurz BOCK 4074 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 35,76 EUR 5,00 EUR 30,76 EUR e05.07.01.0011 Thumboform, lang BOCK 4085 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 43,66 EUR 5,00 EUR 38,66 EUR e05.07.01.0012 TSM Daumensattelg.-Band. AET GmbH 3127 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 50,93 EUR 5,09 EUR 45,84 EUR e05.07.01.0013 Rhizarthrose Handgelenksb. Gibaud 6302 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,40 EUR 5,34 EUR 48,06 EUR e05.07.01.0014 Rolyan Daumenlagerungss. Smith & Nephew A 599001-010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,71 EUR 6,37 EUR 57,34 EUR e05.07.01.0018 Rhicoloc Daumenbandage BAUERFEIND 25 4300 800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 50,85 EUR 5,09 EUR 45,76 EUR e05.07.02.0 Handgelenkbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.07.02.0001 Handgelenkstütze SPORFLEX mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 47,62 EUR 5,00 EUR 42,62 EUR e05.07.02.0002 Handgelenkstütze m. BORT 112320 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,27 EUR 6,33 EUR 56,94 EUR e05.07.02.0003 Arm- und Handgelenkstütze BORT 103360 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,35 EUR 5,00 EUR 39,35 EUR e05.07.02.0004 Handgelenkst.m.volarer BORT 112220 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,27 EUR 6,33 EUR 56,94 EUR e05.07.02.0006 Manu Basic Handgelenksb. BOCK mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,97 EUR 5,00 EUR 41,97 EUR e05.07.02.0007 Handgel.Band. Mit Schiene BOCK mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 43,71 EUR 5,00 EUR 38,71 EUR e05.07.02.0008 Handgelenkorthese BOCK 4045 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 58,89 EUR 5,89 EUR 53,00 EUR e05.07.02.0009 Handgelenkschiene MFK 92505 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 64,99 EUR 6,50 EUR 58,49 EUR e05.07.02.0015 Handgelenkbandage LINK & CO. 18-1900/-10 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 79,77 EUR 7,98 EUR 71,79 EUR e05.07.02.0016 Vinyl-Handgelenkbandage LINK & CO. 18-1933/02-16 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,47 EUR 9,85 EUR 88,62 EUR e05.07.02.0017 Vinyl-Handgelenkbandage LINK & CO. 18-1934/02-16 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 113,25 EUR 10,00 EUR 103,25 EUR e05.07.02.0019 Push-Handgelenkbandage OFA 9011 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 68,20 EUR 6,82 EUR 61,38 EUR e05.07.02.0020 Orthoflex-Handgelenkstütze THÄMERT 49/300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,47 EUR 5,00 EUR 39,47 EUR e05.07.02.0021 Orthoflex-Handgelenkstütze THÄMERT 49/320 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,27 EUR 5,00 EUR 39,27 EUR e05.07.02.0022 Mikros-Gelenkverstärkung WARNCKE NE 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,13 EUR 5,00 EUR 44,13 EUR e05.07.02.0023 Mikros-Gelenkverstärkung WARNCKE OE 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 57,63 EUR 5,76 EUR 51,87 EUR e05.07.02.0024 Mikros-Gelenkverstärkung WARNCKE FE 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,04 EUR 6,30 EUR 56,74 EUR e05.07.02.0026 Handgelenkstütze BORT 103300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,08 EUR 5,00 EUR 39,08 EUR e05.07.02.0027 Handgelenkstütze THUASNE 7040- 7041+E1285 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,75 EUR 5,00 EUR 43,75 EUR e05.07.02.0028 Handgelenkstütze SPORFLEX 7057 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,98 EUR 5,00 EUR 37,98 EUR e05.07.02.0029 Handgelenkstütze SPORFLEX mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 45,53 EUR 5,00 EUR 40,53 EUR e05.07.02.0030 Handgelenkstütze SPORFLEX 7211 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,73 EUR 6,27 EUR 56,46 EUR e05.07.02.0032 Handgelenkstütze mit SPORFLEX mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,25 EUR 6,23 EUR 56,02 EUR e05.07.02.0033 Handgelenkstütze SPORFLEX mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 43,99 EUR 5,00 EUR 38,99 EUR e05.07.02.0034 Handgelenkstütze mit HAKUPA 2604+D83 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,27 EUR 5,00 EUR 39,27 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 6 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.07.02.0035 Manutrain BAUERFEIND 20 3552 106- 807 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,67 EUR 7,57 EUR 68,10 EUR e05.07.02.0036 Dynastab Handgelenkstütze, lang THUASNE 7050/ 7051 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,75 EUR 5,00 EUR 43,75 EUR e05.07.02.0037 Ligaflex Handgelenkorthese THUASNE 7080,7081 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,01 EUR 7,70 EUR 69,31 EUR e05.07.02.0038 Elast. Mittelhandbandage SCHIEBLER 343101 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,82 EUR 5,00 EUR 37,82 EUR e05.07.02.0039 Push Rheumahandgelenks- OFA 9015 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,70 EUR 7,77 EUR 69,93 EUR e05.07.02.0040 prothos Handgelenkschiene AAP 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,68 EUR 6,17 EUR 55,51 EUR e05.07.02.0041 Thämert Orthoflex THÄMERT 49/301 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,04 EUR 5,20 EUR 46,84 EUR e05.07.02.0042 Thämert Orthoflex THÄMERT 49/311 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,61 EUR 5,56 EUR 50,05 EUR e05.07.02.0043 Reuma Manuell BOCK 4063 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,04 EUR 5,20 EUR 46,84 EUR e05.07.02.0044 Suport Handgelenkstütze OFA 9133 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,61 EUR 5,56 EUR 50,05 EUR e05.07.02.0046 Arbeitshandgelenkorthese BOCK 4062 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,56 EUR 5,00 EUR 43,56 EUR e05.07.02.0047 Eclipse Handgelenksman. REHAFORUM E217075 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 45,43 EUR 5,00 EUR 40,43 EUR e05.07.02.0049 Handgelenksban. m. Schnürung NEATEC 02H 001-010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,52 EUR 5,00 EUR 39,52 EUR e05.07.02.0050 Karpaltunnelsyndrom-Handgelenk SPORFLEX 7233 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 74,21 EUR 7,42 EUR 66,79 EUR e05.07.02.0052 Bio Skin/Artroskin H ORMED 88054201 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,43 EUR 6,34 EUR 57,09 EUR e05.07.02.0053 Liberty D-Ring Manschette REHAFORUM NC15970-0/-9 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 45,09 EUR 5,00 EUR 40,09 EUR e05.07.02.0054 Liberty elastische Handschiene REHAFORUM NC15871 - 15880 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 41,85 EUR 5,00 EUR 36,85 EUR e05.07.02.0055 Bort Soft dorsale Spezialschiene BORT 112 740 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,05 EUR 10,01 EUR 90,05 EUR e05.07.02.0056 Bort Soft volare Handgelenkschiene BORT 112 750 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 87,05 EUR 8,71 EUR 78,34 EUR e05.07.02.0057 Bort Soft dorsale Handgelenkschiene BORT 112 760 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,73 EUR 10,00 EUR 110,73 EUR e05.07.02.0058 Handgelenksstabilisierungsschiene AGILIS 7302 R und L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,13 EUR 5,21 EUR 46,92 EUR e05.07.02.0059 Manu Otto Bock 4042 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 47,11 EUR 5,00 EUR 42,11 EUR e05.07.02.0060 Kindergelenksbandage BOCK 04067-D1730 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 45,68 EUR 5,00 EUR 40,68 EUR e05.07.02.0062 Manu Basis Bock 4043 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,56 EUR 5,00 EUR 43,56 EUR e05.07.02.0063 Handgelenk-Manschette AET 3175 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,48 EUR 6,15 EUR 55,33 EUR e05.07.02.0064 Handgelenkstütze Gibaud 6123 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,12 EUR 5,00 EUR 44,12 EUR e05.07.02.0065 Handgelenkstütze Gibaud 6124 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,12 EUR 5,00 EUR 44,12 EUR e05.07.02.0066 Rolyan Align Rite Schiene Smith & Nephew A 6190001-040 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,21 EUR 5,00 EUR 44,21 EUR e05.07.02.0067 Rolyan Thermal Handgel. Smith & Nephew A 615-31-40 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,45 EUR 5,25 EUR 47,20 EUR e05.07.02.0068 Rolyan Thermal Handgel. Smith & Nephew A 615-11-20 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,49 EUR 6,75 EUR 60,74 EUR e05.07.02.0069 Rolyan Thermal Handgel. Smith & Nephew A 383-11-52 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 86,46 EUR 8,65 EUR 77,81 EUR e05.07.02.0070 Rolyan D-Ring Handgel. Smith & Nephew A 615-1-10 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,87 EUR 6,19 EUR 55,68 EUR e05.07.02.0071 Rolyan D-Ring Handgel. Smith & Nephew A 915 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 51,89 EUR 5,19 EUR 46,70 EUR e05.07.02.0072 EpX Wrist Dynamic Lohmann 22660- 22665 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,84 EUR 5,98 EUR 53,86 EUR e05.07.02.0073 Arm- und Handgelenkstütze Schiebler 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 43,06 EUR 5,00 EUR 38,06 EUR e05.07.02.0074 Arm- und Handgelenkstütze Bort GmbH 103580 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,32 EUR 5,00 EUR 43,32 EUR e05.07.02.1 Handgelenksbandagen mit Fingerauflage 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.07.02.1000 Fingergelenkstütze SPORFLEX 7333 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 64,72 EUR 6,47 EUR 58,25 EUR e05.07.02.1001 Fingergelenkstütze BORT 133300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,14 EUR 6,01 EUR 54,13 EUR e05.07.02.1002 Tricodur Carpal BEIERSDORF 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 141,72 EUR 10,00 EUR 131,72 EUR e05.07.02.2 Stabilisierungsbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.07.02.2000 Handgelenkstütze SPORFLEX 7031 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 72,13 EUR 7,21 EUR 64,92 EUR e05.07.02.2001 Handgelenk+Unterarmstütz SPORFLEX 7032 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 74,96 EUR 7,50 EUR 67,46 EUR e05.07.02.2002 Push-Handgelenkbandage OFA 9012 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,61 EUR 7,86 EUR 70,75 EUR e05.07.02.2003 Push-Handgelenkbandage OFA 9013 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 84,19 EUR 8,42 EUR 75,77 EUR e05.07.02.2006 Handgelenst. m. dorsaler SPORFLEX 7205 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 84,49 EUR 8,45 EUR 76,04 EUR e05.07.02.2008 Handgelenk-Unterarmschiene BIOMET MERCK 38-OS 2311-42 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,25 EUR 5,93 EUR 53,32 EUR e05.07.02.2009 Handgelenksstütze BS-MEDICAL NK 109 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,32 EUR 5,53 EUR 49,79 EUR e05.07.02.2010 Bort StabiloPren BORT 182 500 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 57,71 EUR 5,77 EUR 51,94 EUR e05.07.02.2011 Bort ManuCarpal BORT 103 200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,40 EUR 9,04 EUR 81,36 EUR e05.07.02.2013 Handgelenksorthese Rathgeber 8478 R 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 83,61 EUR 8,36 EUR 75,25 EUR e05.07.02.2015 Manuloc Handgelenkorthese BAUERFEIND 25 4500 806- /807 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 72,05 EUR 7,21 EUR 64,84 EUR e05.07.02.2016 Ligaflex Manu THUASNE 2430 + 2431 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 79,89 EUR 7,99 EUR 71,90 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 7 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.08.01.0 Ellenbogenkompressionsbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.08.01.0002 Ellenbogenbandage BORT 55200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,35 EUR 5,00 EUR 37,35 EUR v05.08.01.0005 Ellenbogenbandage JUZO 3022 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 26,71 EUR 5,00 EUR 21,71 EUR v05.08.01.0006 Ellenbogenstütze BORT 54200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 24,68 EUR 5,00 EUR 19,68 EUR v05.08.01.0007 Ellenbogenbandage BORT 104200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 24,68 EUR 5,00 EUR 19,68 EUR v05.08.01.0010 Ellenbogenbandage SPORFLEX 7042 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 28,37 EUR 5,00 EUR 23,37 EUR v05.08.01.0012 Ellenbogen-Bandage OHRSANA 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 23,72 EUR 5,00 EUR 18,72 EUR v05.08.01.1 Ellenbogenkompressionsbandagen mit Pelotten 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.08.01.1000 Epitrainbandage BAUERFEIND 20 3652 100 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,61 EUR 6,26 EUR 56,35 EUR e05.08.01.1001 Epicomed-Spezialbandage MEDI 6511/-2 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,34 EUR 6,33 EUR 57,01 EUR e05.08.01.1002 Tricodur epi BEIERSDORF 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,28 EUR 6,93 EUR 62,35 EUR e05.08.01.1003 Para Epicondylitis-Bandage SCHIEBLER 182001-182004 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,51 EUR 6,35 EUR 57,16 EUR e05.08.01.1004 Olecranonbandage SPORFLEX 7235 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 66,98 EUR 6,70 EUR 60,28 EUR e05.08.01.1005 Silkley KUNDT 510 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,94 EUR 5,99 EUR 53,95 EUR e05.08.01.1007 Arthrose-Ellenbogenbandage SPORFLEX 7237 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 57,91 EUR 5,79 EUR 52,12 EUR e05.08.01.1008 Comprifix Aktiv-Ellenbogenban BAUERFEIND 20 3660 200- 300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,00 EUR 5,50 EUR 49,50 EUR e05.08.01.1009 Bio Skin/Artroskin E ORMED 88042200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,53 EUR 5,95 EUR 53,58 EUR e05.08.01.1010 Ellenbogenbandage m. Pel. KUNDT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,12 EUR 5,51 EUR 49,61 EUR e05.08.01.1011 Epicare Bandage Venocare-Med 220 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,51 EUR 6,35 EUR 57,16 EUR e05.08.01.1012 Ellenbogenbandage Link 18-1940/02 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 81,67 EUR 8,17 EUR 73,50 EUR e05.08.01.1013 Active 565 Epi-Bandage Ganzoni 13355-13359 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,15 EUR 6,12 EUR 55,03 EUR e05.08.01.1014 epX Elbow Dynamic Lohmann 22700- 22704 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 72,25 EUR 7,23 EUR 65,02 EUR e05.08.01.1015 SILISTAB Epi THUASNE 2305 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,85 EUR 5,49 EUR 49,36 EUR e05.08.01.1017 Epi Ulna BOCK 7122 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,96 EUR 6,20 EUR 55,76 EUR e05.08.01.1018 Epi Ulna BOCK 7123 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,55 EUR 5,00 EUR 41,55 EUR e05.08.02.0 Epicondylitisbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.08.02.0002 Epicondylitisbandage MFK 92575 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 28,81 EUR 5,00 EUR 23,81 EUR e05.08.02.0005 Epicondylitis-Bandage SPORFLEX 7224 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 37,04 EUR 5,00 EUR 32,04 EUR e05.08.02.0007 Support Epicondylitisbandage OFA 46070 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 33,08 EUR 5,00 EUR 28,08 EUR e05.08.02.0008 Epi Top ADEV 35020-35029 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,94 EUR 5,99 EUR 53,95 EUR e05.08.02.0009 TSM Epi-San Ellenbogenb. AET 3117 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,00 EUR 5,20 EUR 46,80 EUR e05.08.02.0010 Epicondylitis-Bandage Temova 4450 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,10 EUR 5,41 EUR 48,69 EUR e05.08.02.1 Epicondylitisbandagen mit Pelotten 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.08.02.1000 Epicondylitis-Bandage SPORFLEX 7225 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 43,50 EUR 5,00 EUR 38,50 EUR e05.08.02.1009 Epi-Bandage GANZONI 565 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,90 EUR 6,29 EUR 56,61 EUR e05.08.02.1010 Multi-Epicondylitis-Bandage CAMP 8716 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,30 EUR 6,33 EUR 56,97 EUR e05.08.02.1011 Epicondylitis-Bandage BORT 122600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 51,83 EUR 5,18 EUR 46,65 EUR e05.08.02.1012 Push Ellenbogenbandage OFA 9051 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 104,06 EUR 10,00 EUR 94,06 EUR e05.08.02.1013 Mikros Epicondylitis WARNCKE NP 516 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,12 EUR 5,00 EUR 44,12 EUR e05.08.02.1014 aircast,pneumatisches Armband AIRCAST O5 A 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 51,54 EUR 5,15 EUR 46,39 EUR e05.08.02.1016 Epicondylitisbandage WARNCKE NP 516 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,12 EUR 5,00 EUR 44,12 EUR e05.08.02.1017 Epicondylitisbandage Bock 7122 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,30 EUR 6,33 EUR 56,97 EUR e05.08.02.1018 Epicondylitisban.m.justierbarer Prlotte BOCK 7123 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,15 EUR 5,00 EUR 43,15 EUR e05.08.02.1020 Epi-San Ellenbogenband. AET GmbH 3117-1 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,06 EUR 6,01 EUR 54,05 EUR e05.08.02.1021 Epi-San Ellenbogenband. AET GmbH 3117-2 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,49 EUR 6,25 EUR 56,24 EUR e05.08.02.1022 Epicondylitisbandage OFA 47070 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,38 EUR 7,04 EUR 63,34 EUR e05.08.02.1023 Anti-Epicondylitis-Bandage Gibaud 6298 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 45,24 EUR 5,00 EUR 40,24 EUR e05.08.02.1024 Tennisellbogenmanschette Smith & Nephow A 823-100/101 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 48,93 EUR 5,00 EUR 43,93 EUR e05.08.02.1025 Epibandage VENOSAN 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,90 EUR 5,59 EUR 50,31 EUR e05.08.02.1026 epX Elbow Basic Lohmann 22690- 22694 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 50,35 EUR 5,04 EUR 45,31 EUR e05.08.02.2 Epicondylitisspangen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.08.02.2000 Kasseler-Epicondylitis- SPORFLEX 7226 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,03 EUR 5,30 EUR 47,73 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 8 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.08.02.2001 Epicondylitisspange THÄMERT 48/001,002 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,95 EUR 5,00 EUR 44,95 EUR e05.08.02.2002 Epicondylitisspange BORT 122500 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 47,52 EUR 5,00 EUR 42,52 EUR e05.08.02.2003 Epicondylitisspange BORT 22500 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,32 EUR 5,00 EUR 44,32 EUR e05.08.02.2004 Cubidyn-Epicondylitis- SPORFLEX 7236 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,43 EUR 5,64 EUR 50,79 EUR e05.08.02.2005 Bort Stabilo Epicondylitis-Spange BORT 122 580 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,68 EUR 5,47 EUR 49,21 EUR e05.08.02.2006 EpiPoint Bauerfeind 25 4601 8000 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,00 EUR 5,40 EUR 48,60 EUR e05.09.01.0 Schultergelenk-Kompressionsbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.09.01.0001 Omotrain BAUERFEIND 20 3710 310 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 107,41 EUR 10,00 EUR 97,41 EUR e05.09.01.1 Schultergelenksbandagen zur Ruhigstellung 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.09.01.1000 Tricodur-Gilchrist-Bandage BEIERSDORF 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 118,71 EUR 10,00 EUR 108,71 EUR e05.09.01.1001 Mikros-Schulterbandage WARNCKE 800 NE 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 113,51 EUR 10,00 EUR 103,51 EUR e05.09.01.1003 Schulterschiene ORTHOMED OU-MS/781-/789 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 194,29 EUR 10,00 EUR 184,29 EUR e05.09.01.1004 Armschlinge LINK & CO. 18-1606 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 108,65 EUR 10,00 EUR 98,65 EUR e05.09.01.1005 Drillich-Armschlinge LINK & CO. 18-1602-05 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 81,59 EUR 8,16 EUR 73,43 EUR e05.09.01.1006 Hemi-Schlinge LINK & CO. 18-1608 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 102,98 EUR 10,00 EUR 92,98 EUR e05.09.01.1007 Acromio-Schultergelenk- LINK & CO. 18-1472+ 1475+D791 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,12 EUR 9,81 EUR 88,31 EUR e05.09.01.1009 Orthopädische Weste POLYTECH 51001-51005 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 149,38 EUR 10,00 EUR 139,38 EUR e05.09.01.1010 Helios-Gilchrist-Verband SCHUMACHER 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 106,22 EUR 10,00 EUR 96,22 EUR e05.09.01.1012 Universal-Schulterstütz Kind/Erw MFK 920050 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 107,03 EUR 10,00 EUR 97,03 EUR e05.09.01.1013 Schulterbandage/Gilchrist LOHMANN 22401- 22404 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 107,03 EUR 10,00 EUR 97,03 EUR e05.09.01.1014 Armtragevorrichtung Lübeck ADEV 20101 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 86,24 EUR 8,62 EUR 77,62 EUR e05.09.01.1016 Schulterbandage Biomet Merck Gr. S 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,72 EUR 9,87 EUR 88,85 EUR e05.09.01.1016 Schulterbandage Biomet Merck Gr. M 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 101,94 EUR 10,00 EUR 91,94 EUR e05.09.01.1020 Schulterbandage NOBA 370 190-325 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,31 EUR 9,03 EUR 81,28 EUR e05.09.01.1021 Gilchrist-Bandage NOBA 375 190-335 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 116,74 EUR 10,00 EUR 106,74 EUR e05.09.01.1022 KREWI Gilchrist KREWI 350001-4 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 107,76 EUR 10,00 EUR 97,76 EUR e05.09.01.1023 Arm - Tragegurt THÄMERT 48/030 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 26,82 EUR 5,00 EUR 21,82 EUR e05.09.01.1024 Raucofix Bandage LOHMANN 20197- 20202 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 122,41 EUR 10,00 EUR 112,41 EUR e05.09.01.1026 Schulterbefest. Gilet Gibaud 6211 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,55 EUR 10,00 EUR 90,55 EUR e05.09.01.1027 Armschlinge Medi 5574003 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 147,82 EUR 10,00 EUR 137,82 EUR e05.09.01.1029 Schultergelenk-Fixationsw. Orbamed 07- 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 106,38 EUR 10,00 EUR 96,38 EUR e05.09.01.1030 Push Schulterfixationsband. OFA 049053 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 102,14 EUR 10,00 EUR 92,14 EUR e05.09.01.1032 Tricodur Gilchrist Beiersdorf 76759 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 118,71 EUR 10,00 EUR 108,71 EUR e05.09.01.1033 BORT OmnoStabil BORT 121200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,87 EUR 10,00 EUR 90,87 EUR e05.09.01.1034 Premium Schoulder Immob ORMED OX 380 + OX 381 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 110,27 EUR 10,00 EUR 100,27 EUR e05.09.01.2 Schultergelenkbandagen zur Führung 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.09.01.2000 Schulter-Luxationsorthese SPORFLEX 7245 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 270,14 EUR 10,00 EUR 260,14 EUR e05.09.02.0 Claviculabandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.09.02.0001 Clavicula-Bdg.n. Berrehail POLYTECH 52201-52205 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 101,15 EUR 10,00 EUR 91,15 EUR e05.09.02.0002 Clavicula-Bandage CAMP 54 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 82,55 EUR 8,26 EUR 74,29 EUR e05.09.02.0004 Clavicula-Stütze Spezial LINK & CO. 18-1461-66 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 82,52 EUR 8,25 EUR 74,27 EUR e05.09.02.0005 Clavicula-Stütze LINK & CO. 18-1407-06 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,91 EUR 8,09 EUR 72,82 EUR e05.09.02.0005 Clavicula-Stütze LINK & CO. 18-1401+D966 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 74,55 EUR 7,46 EUR 67,09 EUR e05.09.02.0006 Tricodur Clavicula BEIERSDORF 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 81,12 EUR 8,11 EUR 73,01 EUR e05.09.02.0007 Helios-Rucksackverband SCHUMACHER 2507711-41+E884 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,18 EUR 7,72 EUR 69,46 EUR e05.09.02.0008 Clavicula-Bandage Lübeck ADEV 20001 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,38 EUR 7,04 EUR 63,34 EUR e05.09.02.0009 Claviculastütze MFK 915052-915055 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,83 EUR 6,58 EUR 59,25 EUR e05.09.02.0009 Claviculastütze MFK 915057-915058 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,52 EUR 7,55 EUR 67,97 EUR e05.09.02.0010 Clavikula-Stützverband ORTHOMED OU-AG 240-247 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 89,00 EUR 8,90 EUR 80,10 EUR e05.09.02.0011 Claviculabandage NOBA 372 035-100 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 89,77 EUR 8,98 EUR 80,79 EUR e05.09.02.0014 KREWI Rucksackfertigverband KREWI 310101-4 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 76,78 EUR 7,68 EUR 69,10 EUR e05.09.02.0016 Raucofix Claviculabandage Rauscher & Co. 7473517 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,45 EUR 6,95 EUR 62,50 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 9 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.09.02.0017 Clavikula-Stützverband LOHMANN 22420- 22424 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 81,88 EUR 8,19 EUR 73,69 EUR e05.11.01.0 Rippenbruchbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.11.01.0001 TLS-Rippenbandage THÄMERT 49/580 + 590+E899 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 51,21 EUR 5,12 EUR 46,09 EUR e05.11.01.0002 Universal-Rippengurt MFK 940040 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,86 EUR 5,00 EUR 44,86 EUR e05.11.01.0003 Rippengürtel für Herren BORT 102800+102+D1185900 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,72 EUR 5,37 EUR 48,35 EUR e05.11.01.0005 Rippenbruchgürtel SPORFLEX 07028+ 07029 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,75 EUR 5,28 EUR 47,47 EUR e05.11.01.0006 Universal-Rippenbruch- LINK & CO. 18-1500 + D12881510 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,23 EUR 5,62 EUR 50,61 EUR e05.11.01.0007 Rippengürtel Modell D CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,57 EUR 5,46 EUR 49,11 EUR e05.11.01.0008 Rippenbandage WERKMEISTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,48 EUR 5,55 EUR 49,93 EUR e05.11.01.0009 Rippenbruchbandage HAKUPA 6061-6064 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,54 EUR 5,65 EUR 50,89 EUR e05.11.01.0009 Rippenbruchbandage HAKUPA 6071-6074 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,54 EUR 5,65 EUR 50,89 EUR e05.11.01.0010 Cemen THUASNE 2900 + 2901 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,96 EUR 7,10 EUR 63,86 EUR e05.11.01.0012 Rippenbandage MITTER 1500 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,70 EUR 5,47 EUR 49,23 EUR e05.11.01.0013 Rippenbandage MITTER 1502 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,64 EUR 5,66 EUR 50,98 EUR e05.11.01.0014 Rippenstützbandage STREIFENEDER 133 T 3 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 58,10 EUR 5,81 EUR 52,29 EUR e05.11.01.0015 Helios-Leibbandage SCHUMACHER 250 50 10/-50 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,04 EUR 7,50 EUR 67,54 EUR e05.11.01.0016 Rippenbruchbandage MITTER 1503 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,64 EUR 5,66 EUR 50,98 EUR e05.11.01.0017 prothos Thoraxbandage AAP 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 65,13 EUR 6,51 EUR 58,62 EUR e05.11.01.0018 Universelle Rippenbandage RUTHNER 10425 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,38 EUR 5,00 EUR 44,38 EUR e05.11.01.0019 Individuelle Rippenbandage RUTHNER 1021 - 24 Herren 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,67 EUR 5,27 EUR 47,40 EUR e05.11.01.0019 Individuelle Rippenbandage RUTHNER 1031 - 34 Damen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,61 EUR 5,46 EUR 49,15 EUR e05.11.01.0020 Thoraxbandage für Frauen EFFNER 38-7520/7620 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,64 EUR 5,66 EUR 50,98 EUR e05.11.01.0022 Elastoband BASKO 314 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,60 EUR 5,36 EUR 48,24 EUR e05.11.01.0023 KREWI-Leibbandage/grip KREWI 402101 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,28 EUR 6,03 EUR 54,25 EUR e05.11.01.0023 KREWI-Leibbandage/grip KREWI 402102 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,97 EUR 6,80 EUR 61,17 EUR e05.11.01.0023 KREWI-Leibbandage/grip KREWI 402103 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,80 EUR 7,08 EUR 63,72 EUR e05.11.01.0023 KREWI-Leibbandage/grip KREWI 402104 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,31 EUR 7,73 EUR 69,58 EUR e05.11.01.0023 KREWI-Leibbandage/grip KREWI 402001-6 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,00 EUR 7,70 EUR 69,30 EUR e05.11.01.0024 TLS-Rippenbruch-u.leibumfassende THÄMERT 49/600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,79 EUR 5,68 EUR 51,11 EUR e05.11.01.0024 TLS-Rippenbruch-u.leibumfassende THÄMERT 49/610 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,96 EUR 5,40 EUR 48,56 EUR e05.11.01.0025 Rippenbruchbandage Agilis ag-rb 89050/60 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,51 EUR 5,00 EUR 44,51 EUR e05.11.01.0026 Rippenbruchbandage Agilis ag-rb 89063 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,51 EUR 5,00 EUR 44,51 EUR e05.11.01.0027 Rippenbruchbandage Agilis ag-rb 89073 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,51 EUR 5,00 EUR 44,51 EUR e05.11.01.0028 Rippenbruchbandage Lohmann 22470- 22471 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,42 EUR 5,54 EUR 49,88 EUR e05.11.01.0029 Rippenbruchbandage Lohmann 22475- 22476 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,63 EUR 5,66 EUR 50,97 EUR e05.11.01.0030 Rippengürtel Caroli mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,95 EUR 5,50 EUR 49,45 EUR e05.11.01.0031 Abdominalbandage SCHIEBLER 392701 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 57,13 EUR 5,71 EUR 51,42 EUR e05.11.01.0032 Rippenbruchbandage SCHIEBLER 122701- 1227 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,74 EUR 5,37 EUR 48,37 EUR e05.11.01.0033 Abdominal-Rippenbruchbandage RUTHNER 1011 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 58,19 EUR 5,82 EUR 52,37 EUR e05.11.02.0 Symphysenbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.11.02.0001 Trochantergürtel BOCK 1042 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 95,49 EUR 9,55 EUR 85,94 EUR e05.11.02.0003 Becken-/Symphysengürtel Caroli 700 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 113,10 EUR 10,00 EUR 103,10 EUR e05.11.03.0 Konfektionierte Damenleibbinden 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.11.03.0001 Bandana 9 CAROLI 9 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 125,57 EUR 10,00 EUR 115,57 EUR e05.11.03.0002 Bandana 10 CAROLI 10 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 119,09 EUR 10,00 EUR 109,09 EUR e05.11.03.0003 Bandana 12 Damenleibbinde CAROLI 12 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,71 EUR 10,00 EUR 110,71 EUR e05.11.03.0004 Bandana 13 Damenleibbinde CAROLI 13 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 115,85 EUR 10,00 EUR 105,85 EUR e05.11.03.0006 Damen-Umstandsleibbinde WERKMEISTER BA/10 zw 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 118,68 EUR 10,00 EUR 108,68 EUR e05.11.03.0007 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/13 kz + lg 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 115,45 EUR 10,00 EUR 105,45 EUR e05.11.03.0008 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/13a kz + lg 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 113,18 EUR 10,00 EUR 103,18 EUR e05.11.03.0009 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/13a zw kz + lg 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 113,18 EUR 10,00 EUR 103,18 EUR e05.11.03.0010 Damenleibbinde Nr. 4 CAROLI 4 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 130,92 EUR 10,00 EUR 120,92 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 10 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.11.03.0011 Damenleibbinde Nr. 5 CAROLI 5 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 115,04 EUR 10,00 EUR 105,04 EUR e05.11.03.0012 Schwangerschaftsleibbinde CAROLI 8a 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 111,80 EUR 10,00 EUR 101,80 EUR e05.11.03.0013 Bandana 14 Damenleibbinde CAROLI 14 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,71 EUR 10,00 EUR 110,71 EUR e05.11.03.0014 Bandana 15 Damenleibbinde CAROLI 15 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 118,28 EUR 10,00 EUR 108,28 EUR e05.11.03.0015 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/4/kz 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 119,97 EUR 10,00 EUR 109,97 EUR e05.11.03.0016 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/4 gw kz 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 119,97 EUR 10,00 EUR 109,97 EUR e05.11.03.0018 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/14/kz + lg 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 116,74 EUR 10,00 EUR 106,74 EUR e05.11.03.0019 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/15/kz + lg 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 115,20 EUR 10,00 EUR 105,20 EUR e05.11.03.0019 Damenleibbinde WERKMEISTER BA/15/ ZWkz + lg 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 115,20 EUR 10,00 EUR 105,20 EUR e05.11.03.0023 Bandana 14 Damenleibbinde THÄMERT 56/140-145 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 117,15 EUR 10,00 EUR 107,15 EUR e05.11.03.0024 Bandana 15 Damenleibbinde THÄMERT 56/150 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 115,36 EUR 10,00 EUR 105,36 EUR e05.11.03.0025 Bandana 10 THÄMERT 56/010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 125,97 EUR 10,00 EUR 115,97 EUR e05.11.03.0027 Damen-Stützkorsett CAMP mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 188,67 EUR 10,00 EUR 178,67 EUR e05.11.03.0028 Damenleibbinde MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 112,29 EUR 10,00 EUR 102,29 EUR e05.11.03.0029 Damenleibbinde MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 123,63 EUR 10,00 EUR 113,63 EUR e05.11.03.0031 Damenleibbinde MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 124,89 EUR 10,00 EUR 114,89 EUR e05.11.03.0032 Leibbinde f werdende Mütter MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 131,40 EUR 10,00 EUR 121,40 EUR e05.11.03.0033 Bandana Nr. 10 ANITA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 129,15 EUR 10,00 EUR 119,15 EUR e05.11.03.0034 Bandana 13 Damenleibbinde ANITA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,26 EUR 10,00 EUR 110,26 EUR e05.11.03.0035 Bort Damen-Leibbinde BORT 104 160 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 141,44 EUR 10,00 EUR 131,44 EUR e05.11.03.0037 Stützmieder BASKO mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 154,82 EUR 10,00 EUR 144,82 EUR e05.11.03.0038 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 140,63 EUR 10,00 EUR 130,63 EUR e05.11.03.0039 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 124,89 EUR 10,00 EUR 114,89 EUR e05.11.03.0040 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 130,30 EUR 10,00 EUR 120,30 EUR e05.11.03.0041 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 121,38 EUR 10,00 EUR 111,38 EUR e05.11.03.0042 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 114,09 EUR 10,00 EUR 104,09 EUR e05.11.03.0043 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 120,41 EUR 10,00 EUR 110,41 EUR e05.11.03.0044 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 116,42 EUR 10,00 EUR 106,42 EUR e05.11.03.0045 Bandana Leibbinde Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 126,59 EUR 10,00 EUR 116,59 EUR e05.11.03.0046 Leibbinde Damen Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 123,65 EUR 10,00 EUR 113,65 EUR e05.11.03.1 Konfektionierte Herrenleibbinden 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.11.03.1002 Herrengürtel CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 115,10 EUR 10,00 EUR 105,10 EUR e05.11.03.1003 Herrenleibbinde Nr.4 CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 91,49 EUR 9,15 EUR 82,34 EUR e05.11.03.1004 Herrenleibbinde Nr.7 CAROLI 7 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,74 EUR 10,00 EUR 90,74 EUR e05.11.03.1005 Herrenleibbinde WERKMEISTER BA/3 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 87,65 EUR 8,77 EUR 78,88 EUR e05.11.03.1006 Herrenleibbinde WERKMEISTER BA/ 3 a 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 86,27 EUR 8,63 EUR 77,64 EUR e05.11.03.1007 Herrenleibbinde WERKMEISTER BA/7 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 88,05 EUR 8,81 EUR 79,24 EUR e05.11.03.1008 Bandana Herrenleibbinde THÄMERT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 86,47 EUR 8,65 EUR 77,82 EUR e05.11.03.1010 Herrenleibbinde MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 91,13 EUR 9,11 EUR 82,02 EUR e05.11.03.1012 Bort Herren-Leibbinde BORT 104 170 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,26 EUR 10,00 EUR 123,26 EUR e05.11.03.1014 Leibbinde Herren Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 91,45 EUR 9,15 EUR 82,30 EUR e05.11.03.1015 Leibbinde Herren Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,76 EUR 9,88 EUR 88,88 EUR e05.11.03.1016 Leibbinde Herren Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 87,22 EUR 8,72 EUR 78,50 EUR e05.11.03.2 Sonstige Leibbinden 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.11.03.2000 Stoma-Bandage SPORFLEX 7022 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 223,33 EUR 10,00 EUR 213,33 EUR e05.11.03.2001 Stomex THUASNE 2700 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 241,55 EUR 10,00 EUR 231,55 EUR e05.11.03.2004 Kreuz- und Rückenstütz,halbfertig MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 234,44 EUR 10,00 EUR 224,44 EUR e05.11.03.2005 Kreuz-und Rückenstütz,halbfertig MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 262,90 EUR 10,00 EUR 252,90 EUR e05.11.03.2007 Spezialbandage aus Stoff MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 235,90 EUR 10,00 EUR 225,90 EUR e05.11.03.3 Maßgefertigte Leibbinden 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.11.03.3000 Damenleibbinde nach Maß ORTH.TECHN.B 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 347,00 EUR 10,00 EUR 337,00 EUR e05.11.03.3001 Herrenleibbinde nach Maß ORTH.TECHN.B 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 347,00 EUR 10,00 EUR 337,00 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 11 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.11.03.4 Zusätze für Leibbinden 15 01 100 05 01.01.2007 Neukauf Zuzahlung mit Grundhilfsmittel zu berechnen!05.11.03.4000 Strumpfhalter mit Anbring. ORTH.TECHN.B 15 01 100 05 01.01.2007 Zurichtung 3,33 EUR 3,33 EUR 0,00 EUR e05.11.03.4001 Schenkelriemen ORTH.TECHN.B 15 01 100 05 01.01.2007 Zurichtung 10,43 EUR 5,00 EUR 5,43 EUR e05.11.03.4002 Pelotte nach Maß 30 x 15 ORTH.TECHN.B 15 01 100 05 01.01.2007 Zurichtung 52,66 EUR 5,27 EUR 47,39 EUR e05.11.03.4003 Stomaöffnung ORTH.TECHN.B 15 01 100 05 01.01.2007 Zurichtung 115,25 EUR 10,00 EUR 105,25 EUR e05.11.04.0 Brustgürtel 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.11.04.0001 Stuttgarter Brustgürtel SPORFLEX 7039 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 64,53 EUR 6,45 EUR 58,08 EUR e05.11.04.0002 Fredricks Brusthalter POLYTECH 2110- 2121 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 164,23 EUR 10,00 EUR 154,23 EUR e05.11.04.0003 Postop - BH ANITA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 129,15 EUR 10,00 EUR 119,15 EUR e05.11.04.0003 Postop - BH mit Gurt ANITA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 162,78 EUR 10,00 EUR 152,78 EUR e05.11.04.0003 POSTOP BELT ANITA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 66,80 EUR 6,68 EUR 60,12 EUR e05.11.04.1 Brustkorbbandagen mit Pelotten keine Produkte gelistet 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.12.01.0 Anatomische Cervicalstützen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.12.01.0002 Anatomische Cervicalstütze TEUFEL 21034006-010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,01 EUR 5,00 EUR 44,01 EUR e05.12.01.0003 Anatomische Cervicalstütze MFK 905000-/300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 36,37 EUR 5,00 EUR 31,37 EUR e05.12.01.0005 Cervicalstütze CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 38,99 EUR 5,00 EUR 33,99 EUR e05.12.01.0006 Extensionskrawatte nach CAROLI Eichler 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,61 EUR 6,76 EUR 60,85 EUR e05.12.01.0007 Anatomische Cervicalstütze CAMP 5620 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,13 EUR 5,00 EUR 37,13 EUR e05.12.01.0008 Cervicalstütze Sporflex 02734-38 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 41,51 EUR 5,00 EUR 36,51 EUR e05.12.01.0009 StabiloCervicalstütze Bort 127160 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 52,33 EUR 5,23 EUR 47,10 EUR e05.12.01.0010 Cervicalstütze Bort mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 39,52 EUR 5,00 EUR 34,52 EUR e05.12.01.0011 Cervicalstütze Sporflex 2730 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,13 EUR 5,00 EUR 37,13 EUR e05.12.01.0012 Necky Color BOCK 103A - 105R 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,96 EUR 5,00 EUR 37,96 EUR e05.12.01.0013 Elastischer anatom. TEMOVA 4408 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,19 EUR 5,42 EUR 48,77 EUR e05.12.01.0015 Cervimed-Cervicalstütze THÄMERT 49/200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 59,80 EUR 5,98 EUR 53,82 EUR e05.12.01.0016 Standard-Cervicalstütze THÄMERT 49/190 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 40,83 EUR 5,00 EUR 35,83 EUR e05.12.01.0017 Cervidyn Cervical-Stütze SPORFLEX 07270-07281 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 51,92 EUR 5,19 EUR 46,73 EUR e05.12.01.0018 Para-Cervicalstütze SCHIEBLER 143801- 143803 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 40,25 EUR 5,00 EUR 35,25 EUR e05.12.01.0019 Tricodur anatomische Beiersdorf 47286/-96 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,07 EUR 6,71 EUR 60,36 EUR e05.12.01.0020 Anatomischer Cervicalkragen TEMOVA 4608/-13 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 47,71 EUR 5,00 EUR 42,71 EUR e05.12.01.0021 Cellacare anat. Cervicalst. LOHMANN 22490- 22492 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 41,12 EUR 5,00 EUR 36,12 EUR e05.12.01.0023 Anatomische Cervicalstütze ADEV 10542- 10552 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 56,29 EUR 5,63 EUR 50,66 EUR e05.12.01.0026 Anatomische Halskrawatte RUTHNER 6906,-08,-10,-12 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,09 EUR 5,00 EUR 37,09 EUR e05.12.01.0027 Anatomische Halskrawatte RUTHNER 6006,-08,-10,-12 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 34,72 EUR 5,00 EUR 29,72 EUR e05.12.01.0028 Anatomische Cervical-Stütze TEUFEL 21 193 002,-003,-004 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 39,23 EUR 5,00 EUR 34,23 EUR e05.12.01.0029 Anatomische Cervical-Stütze ADEV 13642-13651 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 35,89 EUR 5,00 EUR 30,89 EUR e05.12.01.0030 Anatomische Cervical-Stütze ADEV Cervi 1 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,82 EUR 5,00 EUR 44,82 EUR e05.12.01.0031 Cervicalstütze ORTHOMED OU-HS 1551-1555 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 86,75 EUR 8,68 EUR 78,07 EUR e05.12.01.0032 Cervicalstütze ORTHOMED OU-R 131-135 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,17 EUR 5,00 EUR 41,17 EUR e05.12.01.0035 Halskrawatte NOBA 373 108/-110/-113 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 62,14 EUR 6,21 EUR 55,93 EUR e05.12.01.0036 Bort Block-Cervikalstütze BORT 127 660 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,78 EUR 5,38 EUR 48,40 EUR e05.12.01.0037 Anatomische Cervikalstütze,weich KREWI 380000-0003 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,61 EUR 5,00 EUR 39,61 EUR e05.12.01.0040 anat. Cervikalstütze AGILIS mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,71 EUR 5,00 EUR 39,71 EUR e05.12.01.0041 Schaustoff-Cervikalstütze AGILIS agcu 83500/83510 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 34,43 EUR 5,00 EUR 29,43 EUR e05.12.01.0042 anat. Cervikalstütze"Plus" ADEV 11142- 11152 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,34 EUR 6,03 EUR 54,31 EUR e05.12.01.0043 ORTEL C1 Classic THUASNE 2393 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 30,98 EUR 5,00 EUR 25,98 EUR e05.12.01.0044 Necky Color Bock 103S-105B 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,96 EUR 5,00 EUR 37,96 EUR e05.12.01.0048 anat. Halskrawatte Koch Dr. Paul 2626000 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 43,64 EUR 5,00 EUR 38,64 EUR e05.12.01.0049 Halskrawatte Koch Dr. Paul 2626100 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 44,90 EUR 5,00 EUR 39,90 EUR e05.12.01.0051 Cervicalstütze Schumacher 2508011 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 33,85 EUR 5,00 EUR 28,85 EUR e05.12.01.0052 Para-Block Cervicalstütze SCHIEBLER 149701-04 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,91 EUR 6,39 EUR 57,52 EUR e05.12.01.0053 Cervicalstütze SCHEIN 030500/030515 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 50,63 EUR 5,06 EUR 45,57 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 12 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.12.01.1 Anatomische Cervicalstützen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.12.01.1000 Halskrawatte n. Berrehail Polytech 51201- 51203 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,34 EUR 6,03 EUR 54,31 EUR e05.12.01.1001 Necky.Cervicalstütze Bock Otto 103V-105V+E1365 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,46 EUR 5,00 EUR 44,46 EUR e05.12.01.1002 Collafoam Halskrawatte Schumacher 19549 61/-91 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,74 EUR 6,97 EUR 62,77 EUR e05.12.01.1004 Vibrostatik Schaumstoffkr. Temova 4518 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,02 EUR 7,70 EUR 69,32 EUR e05.12.01.1005 PDC Cervicalstütze Thämert 49/211 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 64,96 EUR 6,50 EUR 58,46 EUR e05.12.01.1006 Push Nackenstütze OFA 9048 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,27 EUR 7,13 EUR 64,14 EUR e05.12.01.1007 Anatomische Cervicalstütze ADEV 12642- 12652 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,15 EUR 6,12 EUR 55,03 EUR e05.12.01.1008 Cervimed-E-Spor Thämert 49/215 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 223,87 EUR 10,00 EUR 213,87 EUR e05.12.01.1009 Gibortho-Cervicalstütze Gibaud 6355,6356,6357 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 50,91 EUR 5,09 EUR 45,82 EUR e05.12.01.1010 Philadelphia Cervicalstütze AGILIS ag-pc611-635-t 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 64,38 EUR 6,44 EUR 57,94 EUR e05.12.01.1011 Krewi anat. Cervicalsütze Krewi 390001- 39004 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 69,49 EUR 6,95 EUR 62,54 EUR e05.12.01.1012 Cervicalstützen m. Verst. Caroli mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,84 EUR 6,08 EUR 54,76 EUR e05.12.01.1013 Cervi-Hit Sporlastic 02716- 02718 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,10 EUR 5,41 EUR 48,69 EUR e05.12.01.1014 Para HWS Cervicalstütze Schiebler 14.38.01-03 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 40,25 EUR 5,00 EUR 35,25 EUR e05.12.01.1015 Para-Block Cervicalstütze Schiebler mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,63 EUR 6,76 EUR 60,87 EUR e05.12.01.1016 Tricodur Cerviforte Cerv. Beiersdorf 77860-870 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 67,07 EUR 6,71 EUR 60,36 EUR e05.12.01.1018 Philadelphia Cervicalstütze Basko 6201- 6502 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 55,51 EUR 5,55 EUR 49,96 EUR e05.12.01.1019 Cervi-med forte Thämert 49209 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 63,58 EUR 6,36 EUR 57,22 EUR e05.12.01.1020 Philadelphia Cervicalstütze NEATEC 01C00- 02C012 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 53,82 EUR 5,38 EUR 48,44 EUR e05.12.01.1021 Cervi HL forte ADEV 10642- 10652 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,15 EUR 6,12 EUR 55,03 EUR e05.12.01.1022 Bort Stabilo Nec BORT 127560 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 54,69 EUR 5,47 EUR 49,22 EUR e05.12.01.1024 Global S GLOBUS Berkem 56800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,19 EUR 5,00 EUR 37,19 EUR e05.12.01.1025 anat Cervicalst. m. Verstärk. LOHMANN 22495- 22497 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 60,89 EUR 6,09 EUR 54,80 EUR e05.12.02.0 Anatomische Kunststoffcervicalstützen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.12.02.0001 Cervicalstütze SPORFLEX mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 94,16 EUR 9,42 EUR 84,74 EUR e05.12.02.0002 Verstellbare Halskrawatte BIOMET MERCK 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 117,23 EUR 10,00 EUR 107,23 EUR e05.12.02.0003 Bort Cervicalstütze BORT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,45 EUR 9,85 EUR 88,60 EUR e05.12.02.1 Einstellbare anatomische Kunststoffcervicalstützen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.12.02.1001 Kunststoffcervicalstütze LINK & CO. 18-1002-1005 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 99,63 EUR 9,96 EUR 89,67 EUR e05.12.02.1003 Cervicalstütze für den Tag BORT 127060 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,42 EUR 9,84 EUR 88,58 EUR e05.12.02.1003 Cervicalstütze m. Kinnauflage BORT 127060+027160 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 111,86 EUR 10,00 EUR 101,86 EUR e05.12.02.1008 Exo-Static Cervical-Stütze MFK 905603,-05,-07 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,02 EUR 9,80 EUR 88,22 EUR e05.12.02.1009 Polyäthylen Cervikalstütze BASKO 5600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 87,76 EUR 8,78 EUR 78,98 EUR e05.12.02.1011 Cervicalstütze m. Kinnaufl. Gibaud 6385 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 90,40 EUR 9,04 EUR 81,36 EUR e05.12.02.1012 Cervi Hit mit Verstärkung SPORLASTIC 02716-02718 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,12 EUR 7,01 EUR 63,11 EUR e05.13.01.0 BWS-Mahnbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.13.01.0001 DOSI Haltungsbandage BOCK OTTO 1038 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 61,64 EUR 6,16 EUR 55,48 EUR e05.13.01.0002 Gerzer-Geradehalter TEUFEL mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,54 EUR 5,00 EUR 41,54 EUR e05.13.01.0004 Carolus-Geradehalter CAROLI 16000 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,99 EUR 5,00 EUR 41,99 EUR e05.13.01.0005 Gerzer-Geradehalter TEUFEL mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,38 EUR 5,00 EUR 41,38 EUR e05.13.01.0020 Mecron Thoraxbandage BIOMET MERCK 38-7320- 7640 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 43,31 EUR 5,00 EUR 38,31 EUR e05.13.01.1 BWS-Geradehalter 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.13.01.1000 Geradehalter BORT 104600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,97 EUR 7,60 EUR 68,37 EUR e05.13.01.1002 Juno-Geradehalter CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 108,05 EUR 10,00 EUR 98,05 EUR e05.13.01.1003 Geradehalter SPORFLEX 7036 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 95,84 EUR 9,58 EUR 86,26 EUR e05.13.01.1006 Carola-Geradehalter CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 141,48 EUR 10,00 EUR 131,48 EUR e05.13.01.1009 Carola-Geradehalter CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 143,71 EUR 10,00 EUR 133,71 EUR e05.13.01.1011 Schulterzügel f. Frauen Temova 4260 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 259,32 EUR 10,00 EUR 249,32 EUR e05.13.01.1012 Reklinationskorsett Basko 8166 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 338,11 EUR 10,00 EUR 328,11 EUR e05.13.01.1013 Vibrostatic Geradehalter Temova 441 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 127,43 EUR 10,00 EUR 117,43 EUR e05.14.01.0 Lumbalbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 13 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.14.01.0001 Dosi X-Gürtel OTTO BOCK 1039 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 127,65 EUR 10,00 EUR 117,65 EUR e05.14.01.0003 CAMP CRISS CROSS CAMP mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 135,52 EUR 10,00 EUR 125,52 EUR e05.14.01.0004 CAMP CRISS CROSS CAMP mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 121,82 EUR 10,00 EUR 111,82 EUR e05.14.01.0005 Mikros-LWS- WARNCKE 600- OE 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 128,86 EUR 10,00 EUR 118,86 EUR e05.14.01.0006 Criss-Cross- MFK 955153-58 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 119,39 EUR 10,00 EUR 109,39 EUR e05.14.01.0009 Herren-Gummistützmieder CAMP D 363 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 198,62 EUR 10,00 EUR 188,62 EUR e05.14.01.0011 Kreuzstützmieder n.Harms THÄMERT 55/620,625 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 145,62 EUR 10,00 EUR 135,62 EUR e05.14.01.0013 Rückenstütze SPORFLEX 7040 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 141,65 EUR 10,00 EUR 131,65 EUR e05.14.01.0014 Mikros-Rückengurt WARNCKE mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,49 EUR 7,75 EUR 69,74 EUR e05.14.01.0015 Leichte Rückenstützbandage SCHIEBLER 212701- 212705 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 129,10 EUR 10,00 EUR 119,10 EUR e05.14.01.0016 Elastische Rumpforthese TEMOVA 410 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 125,14 EUR 10,00 EUR 115,14 EUR e05.14.01.0017 Elastische Rumpforthese TEMOVA 415/425 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 135,70 EUR 10,00 EUR 125,70 EUR e05.14.01.0018 Elastische Rumpforthese TEMOVA 418 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 155,62 EUR 10,00 EUR 145,62 EUR e05.14.01.0020 Elastische Rumpforthese TEMOVA =F126140 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 187,83 EUR 10,00 EUR 177,83 EUR e05.14.01.0021 Vario-Rückenbandage BORT 112 650 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 116,84 EUR 10,00 EUR 106,84 EUR e05.14.01.0022 Stabilo-Rückenstütze BORT 104 700 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 123,60 EUR 10,00 EUR 113,60 EUR e05.14.01.0024 Dynacross Stützgurt THUASNE 7680 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 121,49 EUR 10,00 EUR 111,49 EUR e05.14.01.0027 Dosi stabil OTTO BOCK 1048 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 159,95 EUR 10,00 EUR 149,95 EUR e05.14.01.0028 Lombacross THUASNE 830 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 138,60 EUR 10,00 EUR 128,60 EUR e05.14.01.0028 Lombacross Activity THUASNE 835 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 136,68 EUR 10,00 EUR 126,68 EUR e05.14.01.0029 Qiuck-Mold Lumbosakralorthese ORMED 81. LS-S 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 187,09 EUR 10,00 EUR 177,09 EUR e05.14.01.0030 Lombax THUASNE 822 + 821 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 130,83 EUR 10,00 EUR 120,83 EUR e05.14.01.0031 Dosi X Stabil BOCK 7134 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 170,53 EUR 10,00 EUR 160,53 EUR e05.14.01.0034 Elcross-Rückenstützbandage BASKO 131 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,46 EUR 10,00 EUR 123,46 EUR e05.14.01.0035 Elcross-Rückenstützbandage BASKO 132 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 123,44 EUR 10,00 EUR 113,44 EUR e05.14.01.0035 Elcross-Rückenstützbandage BASKO 317 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 123,52 EUR 10,00 EUR 113,52 EUR e05.14.01.0036 Elcross-Rückenstützbandage BASKO 133 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 123,44 EUR 10,00 EUR 113,44 EUR e05.14.01.0037 Gibortho Lendenstützgürtel GIBAUD 6352 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,21 EUR 10,00 EUR 123,21 EUR e05.14.01.0038 Gibortho Lendenstützgürtel GIBAUD 6337 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 132,25 EUR 10,00 EUR 122,25 EUR e05.14.01.0039 Gibortho Lendenstützgürtel GIBAUD 6261 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 126,82 EUR 10,00 EUR 116,82 EUR e05.14.01.0040 Lombax THUASNE 843 / 84+E1044 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 169,29 EUR 10,00 EUR 159,29 EUR e05.14.01.0041 Lumboloc Herren BAUERFEIND 30 3803 800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 119,39 EUR 10,00 EUR 109,39 EUR e05.14.01.0042 Lumboloc Damen BAUERFEIND 31 3803 800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 119,39 EUR 10,00 EUR 109,39 EUR e05.14.01.0043 Leibbinde f.Damen AGILIS ag 266-38-64 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 183,97 EUR 10,00 EUR 173,97 EUR e05.14.01.0044 Leibbinde f.Herren AGILIS ag 555-38-46 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 183,97 EUR 10,00 EUR 173,97 EUR e05.14.01.0049 Rückenbandage BOCK 07032-D1263 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 107,92 EUR 10,00 EUR 97,92 EUR e05.14.01.0050 San Belt Rückenstützsystem OHRSANA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 128,75 EUR 10,00 EUR 118,75 EUR e05.14.01.0051 TSM Rückenstützbandage AET 3177 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 165,94 EUR 10,00 EUR 155,94 EUR e05.14.01.0052 TSM Rückenstützbandage AET 3277 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 149,75 EUR 10,00 EUR 139,75 EUR e05.14.01.0053 Lendenstützgürtel Gibaud 6333 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 121,59 EUR 10,00 EUR 111,59 EUR e05.14.01.0054 Abdominaler Leibstützgürtel Gibaud 6300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 139,52 EUR 10,00 EUR 129,52 EUR e05.14.01.0059 Lumbalbandagen OZO-Zours mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 124,01 EUR 10,00 EUR 114,01 EUR e05.14.01.0060 Rückenstützbandage AET 3377 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 174,04 EUR 10,00 EUR 164,04 EUR e05.14.01.0061 Herren-Rückenstützbandage Caroli HA/RV/K 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 135,18 EUR 10,00 EUR 125,18 EUR e05.14.01.0061 Herren-Rückenstützbandage Caroli HA/RV107 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 125,86 EUR 10,00 EUR 115,86 EUR e05.14.01.0062 Herren-Rückenstützbandage Caroli HV 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 130,72 EUR 10,00 EUR 120,72 EUR e05.14.01.0063 Lumbamed-Lumbalbandage MEDI 6700203 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 131,28 EUR 10,00 EUR 121,28 EUR e05.14.01.0064 Para Vertebral light SCHIEBLER 709801- 806 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 93,48 EUR 9,35 EUR 84,13 EUR e05.14.01.1 Lumbalbandagen mit Pelotten 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.14.01.1000 Nonatrophic- m. Pel. Herren BAUERFEIND 31 6106 2100/200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 249,81 EUR 10,00 EUR 239,81 EUR v05.14.01.1001 Lumbotrain BAUERFEIND 30 6053 700- 800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 169,86 EUR 10,00 EUR 159,86 EUR v05.14.01.1005 Elast. Herrenbandage,m.Pelotte WERKMEISTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 153,60 EUR 10,00 EUR 143,60 EUR v05.14.01.1006 Reversa-Herrenbandage THÄMERT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 182,46 EUR 10,00 EUR 172,46 EUR v

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 14 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.14.01.1009 Lumbosacralstütze LINK & CO. 18-1522/01-07 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 214,81 EUR 10,00 EUR 204,81 EUR v05.14.01.1010 Rückenstützbandage f. CAROLI 4020, 4025 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 181,01 EUR 10,00 EUR 171,01 EUR v05.14.01.1013 Tigges-Bandage f. Herren OZO-ZOURS 01.112- 01.116 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 177,50 EUR 10,00 EUR 167,50 EUR v05.14.01.1013 Tigges-Bandage f. Herren OZO-ZOURS 01.212- 01.226 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 194,53 EUR 10,00 EUR 184,53 EUR v05.14.01.1016 G.u.H. Rückenstützgürtel GENZ & HOFMANN mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 199,88 EUR 10,00 EUR 189,88 EUR v05.14.01.1017 Kreuzbeinstütze SPORFLEX 7047 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 121,69 EUR 10,00 EUR 111,69 EUR v05.14.01.1018 Stabilo Rückenstütze mit BORT 104 710 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 173,29 EUR 10,00 EUR 163,29 EUR v05.14.01.1019 Sigvaris 565 Lumbo-Bandage GANZONI mit Pelotten 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 175,22 EUR 10,00 EUR 165,22 EUR v05.14.01.1021 Vertebradyn SPORFLEX 7145 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 192,50 EUR 10,00 EUR 182,50 EUR v05.14.01.1024 Push Rückenstützbandage OFA 9045 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 230,17 EUR 10,00 EUR 220,17 EUR v05.14.01.1025 Reversa Herren Stützbandage THÄMERT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 182,46 EUR 10,00 EUR 172,46 EUR v05.14.01.1026 Dosi X Thermo Bock Otto 7139+1030 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 178,95 EUR 10,00 EUR 168,95 EUR v05.14.01.1027 Dynamisches Rumpfstützmieder FIGESTA mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 417,36 EUR 10,00 EUR 407,36 EUR v05.14.01.1028 Lombafix mit Pelotte 5 THUASNE mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 182,98 EUR 10,00 EUR 172,98 EUR v05.14.01.1029 Para-Vertebral SCHIEBLER 709501 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 187,78 EUR 10,00 EUR 177,78 EUR v05.14.01.1030 Wirbelsäulenstützbandage OZO-ZOURS 01.122- 01.129 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 177,50 EUR 10,00 EUR 167,50 EUR v05.14.01.1031 Rückenstütz-Bandage m. Pel. AET 3178,4078 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 192,42 EUR 10,00 EUR 182,42 EUR v05.14.01.1032 Rückenstützbandage AET 3160 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 195,93 EUR 10,00 EUR 185,93 EUR v05.14.01.1033 Rückenstützbandage AET 3260 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 178,38 EUR 10,00 EUR 168,38 EUR v05.14.01.1034 Artroskin LWS-Band. M Pelot Ormed 88.047.340-355 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 187,78 EUR 10,00 EUR 177,78 EUR v05.14.01.1035 Elast. Rückenstützbandage WARNCKE 608- Dorso 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 178,20 EUR 10,00 EUR 168,20 EUR v05.14.01.1037 Rückenstützbandage THÄMERT 54/750 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 182,15 EUR 10,00 EUR 172,15 EUR v05.14.01.1038 Rückenstützbandage Caroli 4215 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 172,67 EUR 10,00 EUR 162,67 EUR v05.14.01.1039 Rückenstützbandage Caroli 4220 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 177,06 EUR 10,00 EUR 167,06 EUR v05.14.01.1040 Push Rückenstützbandage OFA 49041 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 182,77 EUR 10,00 EUR 172,77 EUR v05.14.01.1041 Lumbamed f. Herren Medi 6700101 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 184,10 EUR 10,00 EUR 174,10 EUR v05.14.01.1042 Lumbo-San Rückenstützd. AET 3360 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 204,71 EUR 10,00 EUR 194,71 EUR v05.14.01.1043 epX Back Basic mit Pelotte Lohmann mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 191,46 EUR 10,00 EUR 181,46 EUR v05.14.01.1044 Wirbelsäulenstützbandage OZO-ZOURS 01.222-01.229+E294 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 194,53 EUR 10,00 EUR 184,53 EUR v05.14.01.1045 Rückenstützbandage CAROLI 4225 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 186,72 EUR 10,00 EUR 176,72 EUR v05.14.01.1046 Lumbo-Aktiv Sporlastic 7401 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 216,39 EUR 10,00 EUR 206,39 EUR v05.14.01.1051 Artroskin R-Plus LWS-Bandage ORMED 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 192,06 EUR 10,00 EUR 182,06 EUR v05.14.01.1052 Para-Vertebral light m Pelotte SCHIEBLER 709901- 709906 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 125,78 EUR 10,00 EUR 115,78 EUR v05.14.01.2 Lumbalstützbandagen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.14.01.2000 Lumboflex-Felxionsorthese BAUERFEIND 30 4801 2000 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 505,22 EUR 10,00 EUR 495,22 EUR e05.14.01.2001 Discoflex BASKO 9320 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 387,40 EUR 10,00 EUR 377,40 EUR e05.14.01.2002 Quick-Mold ORMED 81 TL 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 371,76 EUR 10,00 EUR 361,76 EUR e05.14.01.2002 Quick-Mold ORMED 81. TLR 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 450,30 EUR 10,00 EUR 440,30 EUR e05.14.01.2003 Lumbo Top Dynamisches ADEV 35000-35009 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 314,22 EUR 10,00 EUR 304,22 EUR e05.14.01.2004 Lumbamed Überbrückungsb. Medi 6700.301-315 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 339,43 EUR 10,00 EUR 329,43 EUR e05.14.01.3 Lumbalbandagen mit Pelotten für Damen 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.14.01.3000 Nonatrophic- m. Pel. Damen BAUERFEIND 31 6107 2100/200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 245,35 EUR 10,00 EUR 235,35 EUR v05.14.01.3002 LWS- Bandage mit Pelotte WERKMEISTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 193,85 EUR 10,00 EUR 183,85 EUR v05.14.01.3003 Reversa-Damenbandage THÄMERT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 186,23 EUR 10,00 EUR 176,23 EUR v05.14.01.3004 Reversa-Damenbandage THÄMERT mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 188,52 EUR 10,00 EUR 178,52 EUR v05.14.01.3006 Damenhose OZO-ZOURS mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 192,16 EUR 10,00 EUR 182,16 EUR v05.14.01.3007 Tigges-Bandagen f. Damen OZO-ZOURS 01.609- 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 194,53 EUR 10,00 EUR 184,53 EUR v05.14.01.3008 Tigges-Bandagen f. Damen OZO-ZOURS 01.509-01.519 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 222,66 EUR 10,00 EUR 212,66 EUR v05.14.01.3009 Tigges-S-Damenbandagen OZO-ZOURS 01.709- 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 180,40 EUR 10,00 EUR 170,40 EUR v05.14.01.3010 G.u.H. Rückenstützgürtel GENZ & HOFMANN 375 D/23 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 212,17 EUR 10,00 EUR 202,17 EUR v05.14.01.3011 G.u.H. Rückenstützgürtel GENZ & HOFMANN 380 D1527 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 231,48 EUR 10,00 EUR 221,48 EUR v05.14.01.3012 Rückenstützbandage f. Damen CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 189,79 EUR 10,00 EUR 179,79 EUR v05.14.01.3013 Lumbotrain Lady Aktiv-Kreuzban. BAUERFEIND 30 6043 700-800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 173,84 EUR 10,00 EUR 163,84 EUR v

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 15 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.14.01.3014 Damen-Rückenstützban.Hosenform CAROLI 5125 H 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 199,44 EUR 10,00 EUR 189,44 EUR v05.14.01.3016 Tigges-S-Damenbandage OZO-ZOURS 01.705-01.708 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 199,18 EUR 10,00 EUR 189,18 EUR e05.14.01.3017 Damen-Rückenstützbandage Caroli 4315 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 191,11 EUR 10,00 EUR 181,11 EUR v05.14.01.3018 Damen-Rückenstützbandage Caroli 4320 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 195,49 EUR 10,00 EUR 185,49 EUR v05.14.01.3019 Damen-Rückenstützbandage Caroli 5315 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 199,44 EUR 10,00 EUR 189,44 EUR v05.14.01.3020 Damen-Rückenstützbandage Caroli 5320 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 203,83 EUR 10,00 EUR 193,83 EUR v05.14.01.3021 Rumpfstützmieder MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 241,73 EUR 10,00 EUR 231,73 EUR v05.14.01.3022 Lumbamed Plus f. Damen Medi 6700111 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 184,10 EUR 10,00 EUR 174,10 EUR v05.14.01.3023 Lumbo-Aktiv Sporlastic 7402 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 216,39 EUR 10,00 EUR 206,39 EUR v05.16.01.0 Einseitige Bruchbänder 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.01.0001 Bruchband,Leistenpelotte CAROLI 451/71 K 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,46 EUR 8,05 EUR 72,41 EUR e05.16.01.0001 Bruchband,anatomischer Pelotte CAROLI 451/80 L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 79,52 EUR 7,95 EUR 71,57 EUR e05.16.01.0002 leichtes Federbruchband GENZ & HOFMANN 104 A+H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 84,60 EUR 8,46 EUR 76,14 EUR e05.16.01.0002 leichtes Federbruchband GENZ & HOFMANN 104AKB, 150A+H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 99,97 EUR 10,00 EUR 89,97 EUR e05.16.01.0002 leichtes Federbruchband GENZ & HOFMANN 190A+H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 82,71 EUR 8,27 EUR 74,44 EUR e05.16.01.0003 Bruchband m. elastischem CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 73,76 EUR 7,38 EUR 66,38 EUR e05.16.01.0004 Bruchband m. elastischem CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,01 EUR 8,00 EUR 72,01 EUR e05.16.01.0005 Bruchband m. elastischem GENZ & HOFMANN mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,93 EUR 7,79 EUR 70,14 EUR e05.16.01.0006 Bruchband m. elastischem GENZ & HOFMANN mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 80,36 EUR 8,04 EUR 72,32 EUR e05.16.01.0007 Schenkelbruchband CAROLI 451/63J 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 70,78 EUR 7,08 EUR 63,70 EUR e05.16.01.0008 Badebruchband,einseitig CAROLI 2501 K mit 71K 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 96,20 EUR 9,62 EUR 86,58 EUR e05.16.01.0009 Badebruchband,einseitig CAROLI 2531 K mit 82 L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 105,73 EUR 10,00 EUR 95,73 EUR e05.16.01.0010 Bruchband, einseitig CAROLI BO/11351 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 95,72 EUR 9,57 EUR 86,15 EUR e05.16.01.0011 Bruchband, einseitig CAROLI BO/14351 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 93,13 EUR 9,31 EUR 83,82 EUR e05.16.01.0012 Spezialbruchband KÖNIG med. Ban. 7011 r/l 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 76,53 EUR 7,65 EUR 68,88 EUR e05.16.01.0013 Spezialbruchband KÖNIG med. Ban. 7021 r/l 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,75 EUR 7,18 EUR 64,57 EUR e05.16.01.0014 Federbruchband KÖNIG med. Ban. 7051 r/l 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 71,59 EUR 7,16 EUR 64,43 EUR e05.16.01.0015 Federbruchband KÖNIG med. Ban. 7041 r/l 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 76,48 EUR 7,65 EUR 68,83 EUR e05.16.01.0016 Gummigurtband KÖNIG med. Ban. 7001 r/l 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 76,45 EUR 7,65 EUR 68,80 EUR e05.16.01.0017 Gummigurtband KÖNIG med. Ban. 7005 r/l 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 81,81 EUR 8,18 EUR 73,63 EUR e05.16.01.0018 Bort Herniafix BORT 109 100 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 78,42 EUR 7,84 EUR 70,58 EUR e05.16.01.0019 Bort Herniafix BORT 109 200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,31 EUR 7,53 EUR 67,78 EUR e05.16.01.0020 Bort Herniafix BORT 109 300 + 109 400 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 81,14 EUR 8,11 EUR 73,03 EUR e05.16.01.0021 Bort Herniafix BORT 109 600 + 109 600 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,66 EUR 7,77 EUR 69,89 EUR e05.16.01.0022 Bort Herniafix BORT 110 100 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 75,88 EUR 7,59 EUR 68,29 EUR e05.16.01.0023 Bort Herniafix BORT 110 300 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 88,19 EUR 8,82 EUR 79,37 EUR e05.16.01.0024 Leistenbruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 72,64 EUR 7,26 EUR 65,38 EUR e05.16.01.0025 Leistenbruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 79,88 EUR 7,99 EUR 71,89 EUR e05.16.01.0026 Anat. Bruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 77,22 EUR 7,72 EUR 69,50 EUR e05.16.01.0027 Anat. Bruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 79,61 EUR 7,96 EUR 71,65 EUR e05.16.01.1 Doppelseitige Bruchbänder 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.01.1000 Bruchband, doppelseitig CAROLI 451/71K+451/80L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 138,99 EUR 10,00 EUR 128,99 EUR e05.16.01.1000 Bruchband, doppelseitig CAROLI 471/82L+471/83L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 140,73 EUR 10,00 EUR 130,73 EUR e05.16.01.1001 Bruchband doppels. GENZ & HOFMANN 104A+H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 123,59 EUR 10,00 EUR 113,59 EUR e05.16.01.1001 Bruchband doppels. GENZ & HOFMANN 104AKB+150A+H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 184,52 EUR 10,00 EUR 174,52 EUR e05.16.01.1001 Bruchband doppels. GENZ & HOFMANN 14351+14371 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 149,05 EUR 10,00 EUR 139,05 EUR e05.16.01.1002 Bruchband m. elast.doppels. CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 130,24 EUR 10,00 EUR 120,24 EUR e05.16.01.1003 Bruchband m. elast.doppels. CAROLI 11351 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 129,40 EUR 10,00 EUR 119,40 EUR e05.16.01.1003 Bruchband m. elast.doppels. CAROLI 11371 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 154,01 EUR 10,00 EUR 144,01 EUR e05.16.01.1004 Bruchband m. elast. Doppels. GENZ & HOFMANN 522H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 143,55 EUR 10,00 EUR 133,55 EUR e05.16.01.1004 Bruchband m. elast. Doppels. GENZ & HOFMANN 522A+AKB 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 144,94 EUR 10,00 EUR 134,94 EUR e05.16.01.1005 Bruchband m. elast. Doppels. GENZ & HOFMANN 523H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 130,77 EUR 10,00 EUR 120,77 EUR e05.16.01.1005 Bruchband m. elast. Doppels. GENZ & HOFMANN 523A+AKB 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 155,79 EUR 10,00 EUR 145,79 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 16 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.16.01.1005 Bruchband m. elast. Doppels. GENZ & HOFMANN 527H+L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 124,46 EUR 10,00 EUR 114,46 EUR e05.16.01.1005 Bruchband m. elast. Doppels. GENZ & HOFMANN 527A+AKB 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 149,48 EUR 10,00 EUR 139,48 EUR e05.16.01.1006 Schenkelbruchband CAROLI 351/451 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 147,52 EUR 10,00 EUR 137,52 EUR e05.16.01.1007 Badebruchband,doppelseitig CAROLI 2501 K /71K 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 178,70 EUR 10,00 EUR 168,70 EUR e05.16.01.1008 Badebruchband,doppelseitig CAROLI 2531 K/82 L 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 188,86 EUR 10,00 EUR 178,86 EUR e05.16.01.1009 Bruchband, doppelseitig CAROLI BO/11351 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 173,12 EUR 10,00 EUR 163,12 EUR e05.16.01.1010 Bruchband, doppelseitig CAROLI BO/14351 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 162,84 EUR 10,00 EUR 152,84 EUR e05.16.01.1011 Spezialbruchband KÖNIG med. Ba. 7011 d 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 127,21 EUR 10,00 EUR 117,21 EUR e05.16.01.1012 Spezialbruchband KÖNIG med. Ba. 7021 d 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 129,30 EUR 10,00 EUR 119,30 EUR e05.16.01.1013 Federbruchband KÖNIG med. Ba. 7051 d 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 147,13 EUR 10,00 EUR 137,13 EUR e05.16.01.1014 Federbruchband KÖNIG med. Ba. 7041 d 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 128,24 EUR 10,00 EUR 118,24 EUR e05.16.01.1015 Gummigurtband KÖNIG med. Ba. 7001 d 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 124,46 EUR 10,00 EUR 114,46 EUR e05.16.01.1017 Bort Herniafix BORT 109 500 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 136,47 EUR 10,00 EUR 126,47 EUR e05.16.01.1018 Bort Herniafix BORT 109 800 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,53 EUR 10,00 EUR 123,53 EUR e05.16.01.1019 Bort Herniafix BORT 110 200 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 146,17 EUR 10,00 EUR 136,17 EUR e05.16.01.1020 Spezialbruchband BORT 110400 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 144,13 EUR 10,00 EUR 134,13 EUR e05.16.01.1021 Leistenbruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 124,42 EUR 10,00 EUR 114,42 EUR e05.16.01.1022 Leistenbruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 137,88 EUR 10,00 EUR 127,88 EUR e05.16.01.1023 Anat. Bruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 136,28 EUR 10,00 EUR 126,28 EUR e05.16.01.1024 Anat. Bruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 137,74 EUR 10,00 EUR 127,74 EUR e05.16.01.2 Bruchbänder für Kinder, einseitig 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.01.2000 Kinderbruchband CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 34,04 EUR 5,00 EUR 29,04 EUR e05.16.01.3 Doppelseitige Bruchbänder für Kinder 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.01.3000 Kinderbruchband doppels. CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,34 EUR 5,00 EUR 41,34 EUR e05.16.01.4 Bruchbänder nach Maß, einseitige Ausführung 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.01.4000 Einseitiges Bruchband nach ORTH.TECHN.B Maß 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf05.16.01.5 Doppelseitige Bruchbänder nach Maß 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.01.5000 Doppelseitiges Bruchband ORTH.TECHN.B nach Maß 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf05.16.01.6 Zusätze für Bruchbänder 15 01 100 05 01.01.2007 Neukauf 05.16.01.6000 Pelotte nach Maß ORTH.TECHN.B 15 01 100 05 01.01.2007 Zurichtung05.16.01.6001 Schenkelriemen nach Maß ORTH.TECHN.B 15 01 100 05 01.01.2007 Zurichtung05.16.02.0 Nabelbruchbänder 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.02.0001 Nabelbruchband CAROLI 829/11351 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 91,19 EUR 9,12 EUR 82,07 EUR v05.16.02.0001 Nabelbruchband CAROLI 829/451 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 91,19 EUR 9,12 EUR 82,07 EUR v05.16.02.0002 Nabelbruchband GENZ & HOFMANN 516 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 97,60 EUR 9,76 EUR 87,84 EUR v05.16.02.0003 Nabelbruchbandage SPORFLEX 7140 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 95,23 EUR 9,52 EUR 85,71 EUR v05.16.02.0004 Nabelbruchband CAROLI XIX/451 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 112,34 EUR 10,00 EUR 102,34 EUR v05.16.02.0005 Nabelbruchband CAROLI 834/45 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 100,01 EUR 10,00 EUR 90,01 EUR v05.16.02.0006 Nabelbruchband CAROLI X/4 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 102,86 EUR 10,00 EUR 92,86 EUR v05.16.02.0007 Nabelbruchband Streifeneder mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 133,96 EUR 10,00 EUR 123,96 EUR v05.16.02.1 Nabelbruchbänder f. Kinder 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.02.1000 Kindernabelbruchband CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 36,97 EUR 5,00 EUR 31,97 EUR v05.16.02.2 Maßgefertigte Nabelbruchbänder 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.02.2000 Nabelbruchband nach Maß ORTH.TECHN.B 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 98,26 EUR 9,83 EUR 88,43 EUR e05.16.03.0 Suspensorien 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.03.0001 Suspensorium CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 32,48 EUR 5,00 EUR 27,48 EUR e05.16.03.0003 Suspensorium CAROLI Spezial 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 35,55 EUR 5,00 EUR 30,55 EUR e05.16.03.0004 Olympia-Suspensorium TEUFEL 40188/001-008 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 39,09 EUR 5,00 EUR 34,09 EUR e05.16.03.0004 Olympia-Suspensorium TEUFEL 40188/009-010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,90 EUR 5,00 EUR 37,90 EUR e05.16.03.0006 Suspensorium Club TEUFEL 40193/009-010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 39,42 EUR 5,00 EUR 34,42 EUR e05.16.03.0007 Suspensorium TEUFEL 40198/001-010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,90 EUR 5,00 EUR 37,90 EUR e

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 17 von 18

1501100 AOK Baden-Württemberg

Hilfsmittel-Nr. Bezeichnung Hersteller Pos. + Art. Nr.Leistungs-erbringer-schlüssel

Tarif-kenn-zeichen

Kennziffer Verwendung gültig ab Kurz-

bezeichnung

Vereinbarter Höchst-

vertragspreis inkl. Mwst.

Gesetzliche Zuzahlung

ab 01.04.2004

Kassen abrechnungs-

preis

05.16.03.0009 Suspensorium TEUFEL 40202/001-010 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 46,14 EUR 5,00 EUR 41,14 EUR e05.16.03.0010 Suspensorium TEUFEL 40203/002-004 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 41,44 EUR 5,00 EUR 36,44 EUR e05.16.03.0011 Suspensorium TEUFEL mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 25,60 EUR 5,00 EUR 20,60 EUR e05.16.03.0012 Sport-Suspensorium CAROLI Modell A 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 40,49 EUR 5,00 EUR 35,49 EUR e05.16.03.0013 Sport-Suspensorium CAROLI Modell C 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 34,58 EUR 5,00 EUR 29,58 EUR e05.16.03.0014 Sport-Suspensorium CAROLI Modell E 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 42,53 EUR 5,00 EUR 37,53 EUR e05.16.03.0016 Suspensorium abknöpfbar EHINGER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 21,59 EUR 5,00 EUR 16,59 EUR e05.16.03.0017 Suspensorium MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 39,91 EUR 5,00 EUR 34,91 EUR e05.16.03.0018 Suspensorium MITTER mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 37,80 EUR 5,00 EUR 32,80 EUR e05.16.03.0019 Hodenbruchbandage m Sus BOCK 00125-D1371 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 218,91 EUR 10,00 EUR 208,91 EUR e05.16.03.0020 Suspensorium Lohmann mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 28,12 EUR 5,00 EUR 23,12 EUR e05.16.03.0024 Suspensorium Dr. Junghans mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 23,53 EUR 5,00 EUR 18,53 EUR e05.16.03.0025 Suspensorium Dr. Junghans mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 23,53 EUR 5,00 EUR 18,53 EUR e05.16.03.0026 Suspensorium BEHREND Nr.6 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 24,40 EUR 5,00 EUR 19,40 EUR e05.16.03.1 Wasserbruchsuspensorien 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 05.16.03.1002 Wasserbruch-Suspensorium CAROLI mittlerer Preis 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 41,37 EUR 5,00 EUR 36,37 EUR e05.16.03.1003 Suspensorium TEUFEL H II 40189 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 49,99 EUR 5,00 EUR 44,99 EUR e05.16.03.1004 Suspensorium CAROLI Cavalier 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 39,22 EUR 5,00 EUR 34,22 EUR e05.16.03.1005 Suspensorium CAROLI Normal 15 01 100 00 01.01.2007 Neukauf 38,41 EUR 5,00 EUR 33,41 EUR e05.99.99.0 Zusätze 15 01 100 05 01.01.2007 Neukauf 05.99.99.0001 individuelle Maße 15 01 100 05 01.01.2007 Zurichtung

1501100_FOS_Kleinorthopädie-Änderung 08-2008.xls 18 von 18

Umgang mit der Anlieferung von 10-stelligen Produktgruppenschlüsseln sowie DTA-Kennzeichen im Zusammenhang mit Zubehör und Reparaturen Position Positionsnummer Bezeichnung Kennzeichen Preis Bemerkung Arbeitszeit xx.00.99.0001 Reparatur

Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

Hausbesuch xx.00.99.1000

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

Klinikbesuch xx.00.99.2000

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

Material xx.00.99.3000 Reparatur Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

Anmerkung: xx am Anfang einer Positionsnummer muss durch die jeweilige Produktgruppennummer ersetzt werden Alle Positionen sind - nach Kostenvoranschlag - mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem entsprechenden Kennzeichen anzuliefern, sofern es keine anderweitigen vertraglichen Regelungen gibt.

Umgang mit der Anlieferung von 10-stelligen Produktgruppenschlüsseln sowie DTA-Kennzeichen im Zusammenhang mit Zubehör und Reparaturen (KZ 01, 02 und 12) bei den FOS-Verträgen Position Positionsnummer* Bezeichnung Kennzeichen Preis Bemerkung Arbeitszeit xx.00.99.0001 Reparatur

Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

0,66 (netto)

eine Arbeitszeiteinheit beträgt 1 Minute

Hausbesuch Rehabilitations-hilfsmittel (PG 01, 03, 04, 10, 11, 14, 18, 19, 22, 26, 28, 32, 33, 50)

xx.00.99.1000 (alt Pos. 180)

Reparatur Zubehörlieferung

01 12

23,01 (netto)

Die Hausbesuche müssen verordnet sein und dürfen die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen

Hausbesuch aus den Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24

xx.00.99.1000 (alt 99.99.99.0001)

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

11,50 (brutto)

Die Hausbesuche müssen verordnet sein und dürfen die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen

Klinikbesuch aus den Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24

xx.00.99.2000 (alt 99.99.99.0002)

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

11,50 (brutto)

Voraussetzung: Hilfsmittelverordnung aus Klinik liegt vor.

Material xx.00.99.3000 Reparatur Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

5% Rabatt bei Rehahilfsmitteln (PG 01, 03, 04, 10, 11, 14, 18, 19, 22, 26, 28, 32, 33, 50)

Zubehör bei Rollstuhlneukauf

18.99.99.0xxx (alt 18.99 09.xxxx)

Zubehörlieferung 12 Wird bei Rollstuhlneukauf Zubehör zusätzlich zu den im Festbetrag enthaltenen Positionen benötigt, gilt der Rabatt wie bei dem Grundhilfsmittel

*Anmerkung: xx am Anfang einer Positionsnummer muss durch die jeweilige Produktgruppennummer ersetzt werden. Beispiel: Abrechnung einer Arbeitszeit in der PG 04 erfolgt über die Nummer 04.00.99.0001

Beispiele zur Anwendung: Abgabeart Positionsnummer (10-stellig) Kennzeichen Vertragsschlüssel Zuzahlung

Neukauf Rehahilfsmittel -Positionsnummer des Grundhilfsmittels 00 15 01 101 FOS-Reha-Vertrag 15 01 102 FOS-Bettenvertrag

ja

Neukauf Rehahilfsmittel mit Zubehör (nicht in Festpreisen beinhaltet)

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Zubehör xx.00.99.3000 (18.99.99.0xxx bei Rollstühlen)

00 12

15 01 101 FOS-Reha-Vertrag 15 01 102 FOS-Bettenvertrag

ja

Wiedereinsatz

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels 02 15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Wiedereinsatz mit Reparatur -Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Reparatur (Arbeitszeit) aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001, wenn nichts vereinbart -Reparatur (Material) xx.00.99.3000

02 02 02

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Wiedereinsatz mit behindertemgerechten Zubehör

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Arbeitszeitpreise aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material)

02 02 02

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Reparatur -Reparaturpreise aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material) -xx.00.99.1000 (Hausbesuch)

01 01 01

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz nein

Nachlieferung behindertengerechtes Zubehör

-Arbeitszeitpreise aus Preisliste15 011 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material) -xx.00.99.1000 (Hausbesuch)

12 12 12

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Abgabeart Positionsnummer (10-stellig) Kennzeichen Vertragsschlüssel Zuzahlung

Neukauf Hilfsmittel aus Produktspektrum der Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24 mit verordnetem Hausbesuch/Klinikbesuch

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels - xx.00.99.1000 bzw. xx.00.99.2000 Hausbesuch

00 00

15 01 100 FOS-Kleinorthopädie

ja

Reparatur Hilfsmittel aus Produktspektrum der Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24* mit verordnetem Hausbesuch/Klinikbesuch * außerhalb des Beinprothesenvertrags

- xx.00.99.0001 (Arbeitszeit) - xx.00.99.3000 (Material) - xx.00.99.1000 (Hausbesuch) bzw. xx.00.99.2000 (Klinikbesuch)

01 01 01

15 01 100 FOS-Kleinorthopädie

nein

Wartungen sind nach Kostenvoranschlag mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem Kennzeichen 14 anzuliefern. Alle ungeregelte Positionen sind mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem entsprechenden Kennzeichen anzuliefern. Das Kennzeichen Ersatzbeschaffung KZ 11 kann nur im Zusammenhang mit einem Verlust des Hilfsmittels angeliefert werden.

Wichtiger Hinweis zu Vertrag 15 01 100 Der Beitritt zu diesem Vertrag ist auch Grundvoraussetzung zur Abgabe und Abrech-nung von Hilfsmitteln, für die Festbeträge nach § 36 Abs.1 SGB V gelten. Dies betrifft folgende Produktgruppen, die durch Festbeträge geregelt sind:

- Produktgruppe 08 (Einlagen) - Produktgruppe 15 (Inkontinenzhilfen) - Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) - Produktgruppe 29 (Festbeträge für Stomaartikel)

Die Festbeträge können soweit und solange abgerechnet werden, bis die AOK Ba-den-Württemberg eigene Verträge für diese Produktgruppen schließt oder der oben-genannte Vertrag gekündigt wird. Es ist zu beachten, dass bei Genehmigung und Abrechnung von Hilfsmitteln nach Festbeträgen nicht die Vertragsnummer 15 01 100, sondern spezielle Leistungserb-ringergruppenschlüssel (AC/TK) verwendet werden müssen. Weitere Informationen zu den Festbeträgen und den Leistungserbringergruppenschlüsseln erhalten Sie Im Internet unter http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/hilfsmittel/festbetraege. Bitte vermerken Sie das AC/TK für die Festbeträge zusätzlich auf Ihrer Beitrittserklä-rung, wenn Sie Produkte aus diesem Spektrum abgeben.

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

AC/TK 15 01 101

1501101 AOK Baden-Württemberg

Vertrag: FOS Rehamittel NeukaufVertragschlüssel: 15 01 101Vertragspartner: FOS und AOK BW/LKKgültig ab: 01.01.2007Stand 15.04.2009

Positionsnummer* Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen Preis (netto) Mwst BemerkungenPG 04 Badehilfen04.40.01.0xxx Badewannenlifter ja Neukauf 00 495,00 EUR 1904.40.02.1xxx Badewannensitz ja Neukauf 00 98,00 EUR 1904.40.02.2xxx Badewannensitz ja Neukauf 00 98,00 EUR 1904.40.03.0xxx Duschklappsitz ja Neukauf 00 225,00 EUR 1904.40.03.1xxx Duschhocker ja Neukauf 00 98,00 EUR 1904.40.03.2xxx Duschstuhl ja Neukauf 00 145,00 EUR 19

PG 10 Gehhilfen10.46.02.3xxx Kinderrollatoren ja Neukauf 00 KV 1910.50.04.0xxx Delta-Gehrad nein Versorgungspauschale 08 75,00 EUR 1910.50.04.0xxx Delta-Gehrad nein Folgepauschale 09 75,00 EUR 1910.50.04.1xxx Rollator ja Neukauf 00 KV 1910.50.04.1xxx Rollator nein Versorgungspauschale 08 75,00 EUR 1910.50.04.1xxx Rollator nein Folgepauschale 09 75,00 EUR 19

PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus

11.29.08.xxxx (früher 11.11.04.2xxx) Wechseldruckmatratzen hochzellige Systeme ja Neukauf 00

600,00 Dekugrad 1 1.120,00 Dekugrad 2

1.810,00 Dekugrad 3 KV bei Dekugrad 4 19

Die unterschiedlichen Preise lassen sich über den Schüssel "Produktbesonderheit" abbilden:Dekugrad 1 = 0000000010Dekugrad 2 = 0000000020Dekugrad 3 = 0000000030Dekugrad 4 = 0000000040

11.29.xx.xxxx (früher 11.11.04.0xxx ,11.11.04.1xxx oder 11.11.04.3xxx) Hilfsmittel gegen Dekubitus, Ganzkörper ja Neukauf 00 KV 1911.39.02.xxxx (früher 11.11.02.0xxx) Sitzkissen gegen Dekubitus ja Neukauf 00 KV 1911.39.03.xxxx (früher 11.11.02.0xxx) Sitzkissen gegen Dekubitus ja Neukauf 00 KV 19

11.00.99.0002 (wie bisher)

Reinigungspauschale für Antidekubitusmatratzen bei Reinigung durch den Hersteller (incl. aller damit verbundenen Aufwendungen, mit gereinigtem Bezug (ohne Zuzahlung) ja

Reinigungspauschale im Zusammenhang mit

Rückholung 18 185,00 EUR 19

11.00.99.0003 (alt 11.00.99.0002)

Reinigungspauschale für Antidekubitusmatratzen bei Reinigung durch den Hersteller (incl. aller damit verbundenen Aufwendungen, mit neuem Bezug (ohne Zuzahlung) ja

Reinigungspauschale im Zusammenhang mit

Rückholung 18 236,00 EUR 19

11.00.99.0004 (alt 11.00.99.0001)

Reinigungspauschale für chemothermische Aufbereitung von Wechseldrucksystemen, incl. aller logistischer Aufwendungen Bereiche ohne Hilfsmittel-Logistik-Center (ohne Zuzahlung) ja

Reinigungspauschale im Zusammenhang mit

Rückholung 18 90,00 EUR 19

PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte14.24.01.0xxx Druckluftgetriebene Düsenvernebler Abrechnung über Vertrag 15 01 10014.24.02.2xxx Dampfgetriebene Düsenvernebler Abrechnung über Vertrag 15 01 10014.24.04.0xxx O2-Konzentratoren ja Neukauf 00 1.050,00 EUR 1914.24.05.0xxx O2-Flaschensysteme, stationär, ohne Atemtriggerung ja Neukauf 00 KV 1914.24.05.1xxx O2-Flaschensysteme, stationär, mit Atemtriggerung ja Neukauf 00 KV 1914.24.05.2xxx O2-Flaschensysteme, mobil, ohne Atemtriggerung ja Neukauf 00 KV 1914.24.05.3xxx O2-Flaschensysteme, mobil, mit Atemtriggerung ja Neukauf 00 KV 1914.24.05.xxxx Sauerstofftherapiegeräte, Druckgas ja Neukauf 00 KV 1914.00.08.2499 (alt 14.24.99.0001) Füllpauschale Sauerstoff-Druckgas ja Neukauf 00 50,00 EUR 19

1501101_FOS_RehaNeukauf_Änd.15-04-2009.xls 1 von 3

1501101 AOK Baden-Württemberg

Positionsnummer* Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen Preis (netto) Mwst BemerkungenPG 18 Krankenfahrzeuge18.46.02.0xxx Toilettenrollstühle ja Neukauf 00 125,00 EUR 718.46.02.xxxx Toilettenrollstühle ja Neukauf 00 KV 7 25% Rabatt18.46.03.0xxx Duschrollstühle mit Greifreifen ja Neukauf 00 750,00 EUR 718.46.03.1xxx Dusch-Schieberollstühle ja Neukauf 00 600,00 EUR 718.46.03.xxxx Duschrollstühle Innenraum ja Neukauf 00 KV 7 23% Rabatt18.46.04.xxxx Rollstühle mit Einarmantrieb ja Neukauf 00 KV 7 25% Rabatt18.46.05.0xxx Standard-Elektrorollstühle ja Neukauf 00 3.200,00 EUR 7 weiteres Zubehör 20% Rabatt18.46.05.xxxx Elektrorollstühle für den Innenraum ja Neukauf 00 KV 7 20% Rabatt18.50.01.xxxx Schieberollstühle (kleine Rollen) ja Neukauf 00 KV 7 25% Rabatt

18.50.02.0xxxStandard-Rollstuhl, große Räder hinten (= Standard-Schieberollstuhl ja Neukauf 00

595,00 EUR oder 398,00 EUR 7

Die unterschiedlichen Preise lassen sich über den Schüssel "Produktbesonderheit" abbilden:AOK-Ausstattung = 0000000050Ausstattung Himiverzeichnis = 0000000060

18.50.02.2xxx Leichtgewichtrollstuhl ja Neukauf 00899,00 EUR oder 540,00

EUR 7

Die unterschiedlichen Preise lassen sich über den Schüssel "Produktbesonderheit" abbilden:AOK-Ausstattung = 0000000050Ausstattung Himiverzeichnis = 0000000060

18.50.02.5xxx Pflegerollstuhl ja Neukauf 00 2.300,00 EUR 7 geriatrische Versorgung18.50.02.5xxx Pflegerollstuhl ja Neukauf 00 KV 7 neurologische Versorgung 24% Rabatt18.50.02.7xxx Pflegerollstuhl ja Neukauf 00 2.300,00 EUR 7 geriatrische Versorgung18.50.02.7xxx Pflegerollstuhl ja Neukauf 00 KV 7 neurologische Versorgung 24% Rabatt18.50.02.xxxx Rollstühle mit Greifreifenantrieb ja Neukauf 00 KV 7 25% Rabatt18.50.03.0xxx Aktivrollstuhl ja Neukauf 00 2.100,00 EUR 7 bei anderer Ausführung 24% Rabatt18.50.03.1xxx Aktivrollstuhl für Kinder ja Neukauf 00 KV 7 22% Rabatt18.50.04.0xxx Elektrorollstühle mit indirekter Lenkung ja Neukauf 00 4.100,00 EUR 7 weiteres Zubehör 20% Rabatt18.50.04.1xxx Elektrorollstühle mit direkter Lenkung ja Neukauf 00 4.450,00 EUR 7 weiteres Zubehör 20% Rabatt18.50.04.xxxx Elektrorollstühle ja Neukauf 00 KV 7 20% Rabatt18.51.01.xxxx Rollstühle mit Hebelantrieb ja Neukauf 00 KV 7 25% Rabatt18.51.02.xxxx Elektrorollstühle ja Neukauf 00 4.450,00 EUR 7 weiteres Zubehör 20% Rabatt18.65.01.xxxx Treppenfahrzeuge ja Neukauf 00 KV 19 9% Rabatt18.99.01.xxxx Rehakarren/Buggys ja Neukauf 00 KV 7 15% Rabatt18.99.05.xxxx Schiebehilfen und Aufsteckantriebe ja Neukauf 00 KV 7 bzw. 19 9% Rabatt 18.99.99.0xxx (alt 18.99.09.) Rollstuhlzubehör ja Neukauf 12 KV 7 Rabatt wie Grundhilfsmittel18.99.99.0801 (alt 18.99.09.0001) Therapietisch ja Neukauf 12 110,00 EUR 718.00.12.0001 (alt 18.99.09.0993) Speichenschutz ja Neukauf 12 45,00 EUR 718.99.99.2002 (neu) Aufpreis für übergroße Sitzbreiten ja Neukauf 12 KV 7 Rabatt wie Grundhilfsmittel

PG 19 Krankenpflegeartikel19.40.01.xxxx Behindertengerechte Betten vgl. Vertrag 15 01 102 Vertrag 15 01 10219.40.02.xxxx Behindertengerechte Betten vgl. Vertrag 15 01 102 Vertrag 15 01 102

PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte32.06.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Beintrainer ja Neukauf 00 KV 1932.10.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Armtrainer ja Neukauf 00 KV 19

32.29.01.xxxxFremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine ja Neukauf 00 KV 19

PG 33 Toilettenhilfen33.40.01.0xxx Toilettensitzerhöhung ohne Armlehnen ja Neukauf 00 59,00 EUR 1933.40.01.3.xxx Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen ja Neukauf 00 120,00 EUR 19

33.40.01.3.xxxMontage/Hausbesuch für Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen

ja, nur abrechenbar im Zusammenhang mit dem

Neukauf von 33.40.01.3xxxgesonderte Vergütung

der Auslieferung 16 40,00 EUR 19

PG 50 Pflegehilfsmittel50.45.07.2xxx Pflegerollstuhl ja Neukauf 00 2.300,00 EUR 7 geriatrische Versorgung

* zu Positionsnummern: x ist ein Platzhalter und muss durch die jeweils passende Ziffer ersetzt werden

1501101_FOS_RehaNeukauf_Änd.15-04-2009.xls 2 von 3

1501101 AOK Baden-Württemberg

Positionsnummer* Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen Preis (netto) Mwst BemerkungenWeitere Hinweise zur Abrechnung:Alle nicht vertraglich geregelten Positionen können mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 angeliefert werden

Alle abgerechneten Positionen sind mit der 10-stelligen Positionsnummer anzuliefernReparaturen und damit verbundene Hausbesuche sind über den Vertragsschlüssel 15 01 104 anzuliefern - siehe dort

KV = Kostenvoranschlag

1501101_FOS_RehaNeukauf_Änd.15-04-2009.xls 3 von 3

Umgang mit der Anlieferung von 10-stelligen Produktgruppenschlüsseln sowie DTA-Kennzeichen im Zusammenhang mit Zubehör und Reparaturen (KZ 01, 02 und 12) bei den FOS-Verträgen Position Positionsnummer* Bezeichnung Kennzeichen Preis Bemerkung Arbeitszeit xx.00.99.0001 Reparatur

Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

0,66 (netto)

eine Arbeitszeiteinheit beträgt 1 Minute

Hausbesuch Rehabilitations-hilfsmittel (PG 01, 03, 04, 10, 11, 14, 18, 19, 22, 26, 28, 32, 33, 50)

xx.00.99.1000 (alt Pos. 180)

Reparatur Zubehörlieferung

01 12

23,01 (netto)

Die Hausbesuche müssen verordnet sein und dürfen die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen

Hausbesuch aus den Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24

xx.00.99.1000 (alt 99.99.99.0001)

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

11,50 (brutto)

Die Hausbesuche müssen verordnet sein und dürfen die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen

Klinikbesuch aus den Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24

xx.00.99.2000 (alt 99.99.99.0002)

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

11,50 (brutto)

Voraussetzung: Hilfsmittelverordnung aus Klinik liegt vor.

Material xx.00.99.3000 Reparatur Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

5% Rabatt bei Rehahilfsmitteln (PG 01, 03, 04, 10, 11, 14, 18, 19, 22, 26, 28, 32, 33, 50)

Zubehör bei Rollstuhlneukauf

18.99.99.0xxx (alt 18.99 09.xxxx)

Zubehörlieferung 12 Wird bei Rollstuhlneukauf Zubehör zusätzlich zu den im Festbetrag enthaltenen Positionen benötigt, gilt der Rabatt wie bei dem Grundhilfsmittel

*Anmerkung: xx am Anfang einer Positionsnummer muss durch die jeweilige Produktgruppennummer ersetzt werden. Beispiel: Abrechnung einer Arbeitszeit in der PG 04 erfolgt über die Nummer 04.00.99.0001

Beispiele zur Anwendung: Abgabeart Positionsnummer (10-stellig) Kennzeichen Vertragsschlüssel Zuzahlung

Neukauf Rehahilfsmittel -Positionsnummer des Grundhilfsmittels 00 15 01 101 FOS-Reha-Vertrag 15 01 102 FOS-Bettenvertrag

ja

Neukauf Rehahilfsmittel mit Zubehör (nicht in Festpreisen beinhaltet)

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Zubehör xx.00.99.3000 (18.99.99.0xxx bei Rollstühlen)

00 12

15 01 101 FOS-Reha-Vertrag 15 01 102 FOS-Bettenvertrag

ja

Wiedereinsatz

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels 02 15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Wiedereinsatz mit Reparatur -Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Reparatur (Arbeitszeit) aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001, wenn nichts vereinbart -Reparatur (Material) xx.00.99.3000

02 02 02

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Wiedereinsatz mit behindertemgerechten Zubehör

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Arbeitszeitpreise aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material)

02 02 02

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Reparatur -Reparaturpreise aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material) -xx.00.99.1000 (Hausbesuch)

01 01 01

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz nein

Nachlieferung behindertengerechtes Zubehör

-Arbeitszeitpreise aus Preisliste15 011 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material) -xx.00.99.1000 (Hausbesuch)

12 12 12

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Abgabeart Positionsnummer (10-stellig) Kennzeichen Vertragsschlüssel Zuzahlung

Neukauf Hilfsmittel aus Produktspektrum der Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24 mit verordnetem Hausbesuch/Klinikbesuch

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels - xx.00.99.1000 bzw. xx.00.99.2000 Hausbesuch

00 00

15 01 100 FOS-Kleinorthopädie

ja

Reparatur Hilfsmittel aus Produktspektrum der Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24* mit verordnetem Hausbesuch/Klinikbesuch * außerhalb des Beinprothesenvertrags

- xx.00.99.0001 (Arbeitszeit) - xx.00.99.3000 (Material) - xx.00.99.1000 (Hausbesuch) bzw. xx.00.99.2000 (Klinikbesuch)

01 01 01

15 01 100 FOS-Kleinorthopädie

nein

Wartungen sind nach Kostenvoranschlag mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem Kennzeichen 14 anzuliefern. Alle ungeregelte Positionen sind mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem entsprechenden Kennzeichen anzuliefern. Das Kennzeichen Ersatzbeschaffung KZ 11 kann nur im Zusammenhang mit einem Verlust des Hilfsmittels angeliefert werden.

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AOK Baden-Württemberg 1501104

Vertrag: FOS WiedereinsatzVertragschlüssel: 15 01 104Vertragspartner: FOS und AOK BW/LKKgültig ab: 01.01.2007

Stand 02/2012

Positionsnummer Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen Preis (netto) Mwst BemerkungenPG 01 Absauggeräte01.24.xx.xxxx Sekret- Absauggerät ja Wiedereinsatz 02 90,04 19

PG 03 Applikationshilfen03.99.04.xxxx03.99.05.xxxx Infusionspumpen ja Wiedereinsatz 02 90,04 19

03.99.06.xxxx ErnährungspumpenVersorgung über Monatpauschalen, vgl.Vertrag 15 01 103

03.99.09.xxxx Infusionsständer ja Wiedereinsatz 02 45,02 19

PG 04 Badehilfen04.40.01.0xxx Badewannenlifter ja Wiedereinsatz 02 74,14 1904.40.01.1xxx Badewannenlifter ja Wiedereinsatz 02 74,14 1904.40.01.2xxx Badewannenlifter ja Wiedereinsatz 02 74,14 1904.40.01.3xxx Badewannenlifter ja Wiedereinsatz 02 74,14 1904.40.03.0xxx Duschklappsitz ja Wiedereinsatz 02 93,80 1904.40.05.1xxx Stützgriffe wandmontiert ja Wiedereinsatz 02 93,80 1904.40.05.2xxx Boden-Deckenstange ja Wiedereinsatz 02 93,80 19

PG 10 Gehhilfen10.50.04.0xxx Deltagehrad ja Wiedereinsatz 02 35,00 1910.50.04.1xxx Rollator ja Wiedereinsatz 02 35,00 19

PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus

11.11.04.0xxx Matratzen zur Entlastung des Sakralbereiches ja Wiedereinsatz 02 64,42 19Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.1xxx Matratzen ja Wiedereinsatz 02 64,42 19Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.2xxx Wechseldruckmatratzen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.11.04.3xxx Thevo-Adapt Matratzen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19Bitte neue Hilfsmittelnummer nutzen, sofern bereits umgruppiert !

11.29.04.xxxx Auflagen zur intermittierenden Entlastung ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.05.xxxx Matratzen aus Weichlagerungsmaterialien ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 früher PG 11.11.04.11.29.06.0xxx Luftgefüllte Matratzen, nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 früher PG 11.11.04.11.29.06.1xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.06.2xxx Luftgefüllte Matratzen,motorisiert mit Luftstrom, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.06.3xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.06.4xxx Luftgefüllte Matratzen, motorisiert mit Luftstrom, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.07.0xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 früher PG 11.11.04.11.29.07.1xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.

11.29.07.2xxxLuftgefüllte Matratzen (Sondergrösse) (Sondergrösse),motorisiert mit Luftstrom, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.

11.29.07.3xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.

11.29.07.4xxx Luftgefüllte Matratzen (Sondergrösse), motorisiert mit Luftstrom, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.08.xxxx Matratzen zu intermettierenden Entlastung ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.09.0xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 früher PG 11.11.04.11.29.09.1xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, motorisiert, manuell geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.09.2xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen, motorisiert, automatisch geregelt ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.09.3xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratze (Sondergrößen), nicht motorisiert ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 früher PG 11.11.04.11.29.09.4xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen (Sondergr.), motorisiert, manuell ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.09.5xxx Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen (Sondergr.), motorisiert, autom. ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.09.6xxx NN ja Wiedereinsatz 02 64,42 19 früher PG 11.11.04.11.29.11.0xxx Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.11.29.11.1xxx Aktive Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen ja Wiedereinsatz 02 85,39 19 früher PG 11.11.04.

1501104_FOS_WE_Änd 02-2012.xls 1 von 2

AOK Baden-Württemberg 1501104

Positionsnummer Bezeichnung Genehmigungspflicht Verwendung Kennzeichen Preis (netto) Mwst BemerkungenPG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte14.24.04.xxxx Sauerstoffkonzentrator ja Wiedereinsatz 02 138,82 1914.24.05.xxxx Sauerstoffflaschengerät ja Wiedereinsatz 02 105,05 19

14.24.07.xxxx Apnoe-GeräteKein Neukauf mehr, daher kein Wiedereinsatz ( vgl. Vertrag 15 01 400 )

PG 18 Krankenfahrzeuge

18.46.02.xxxx Toilettenrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 48,57 19Versorgungspauschale für Toilettenstühle, nur ggf. bei Spezialversorgungen im WE möglich

18.46.03.xxxx Duschrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 48,57 1918.50.01.1xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 1918.50.01.2xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 1918.50.01.5xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 1918.50.01.6xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 1918.50.01.7xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 1918.50.01.8xxx Lagerungs-/ Multifunktionsrollstühle ja Wiedereinsatz 02 120,06 1918.50.02.xxxx Leichtgewichtrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 66,47 1918.50.02.0xxx Standardrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 66,47 1918.50.03.xxxx Aktivrollstuhl ja Wiedereinsatz 02 112,56 1918.46.05.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 1918.50.04.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 1918.51.02.xxxx El.-Rollstuhl/Spezialfahrzeuge/Elektromobile ja Wiedereinsatz 02 115,04 1918.65.01.xxxx Treppensteiggerät/ WE mit Hersteller ja Wiedereinsatz 02 123,81 1918.00.02.0001 (neu) Aufschlag bei WE des Treppensteiggerätes komplett durch Sanitätshaus ja Wiedereinsatz 02 146,33 19 nur zusammen abrechenbar mit Pos. 18.65.01.18.99.01.xxxx Reha-Buggy ja Wiedereinsatz 02 127,56 1918.99.04.xxxx Rollstuhl-El.-Zusatzantrieb ja Wiedereinsatz 02 168,83 1918.99.05.xxxx Rollstuhl-El.-Zusatzantrieb ja Wiedereinsatz 02 168,83 1918.99.99.0xxx (alt 18.99.09.xxxx) Zubehör ja 01/02/12 KV 19

PG 19 KrankenpflegeartikelPG 19 Vgl. Bettenvertrag 15 01 102 ja Wiedereinsatz 02 über Vertrag 15 01 102 abzurechnen

PG 22 Mobilitätshilfen22.40.01.xxxx Patientenlifter fahrbar ja Wiedereinsatz 02 101,30 1922.51.xx.xxxx Behindertenfahrrad ja Wiedereinsatz 02 146,32 19

PG 26 Sitzhilfen26.99.01.xxxx Sitzschalenuntergestell ja Wiedereinsatz 02 86,29 19

PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte32.06.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Beintrainer ja Wiedereinsatz 02 127,56 1932.10.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Armtrainer ja Wiedereinsatz 02 127,56 1932.29.01.xxxx Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine ja Wiedereinsatz 02 127,56 19

Weitere Abrechnungspositionen vgl. auch Anlage

xx.00.99.0001 Arbeitszeit (sofern nicht im Reparaturpreisanhang geregelt) ja 01/02/12 0,66 19

xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.1 Arbeitseinheit beträgt 1 Minute (bei Abrechnung Anzahl der Minuten angeben).

xx.00.99.3000 Material ja 01/02/12 KV 19

xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.bei PG 18 Zubehör über 18.99.99.0xxx abrechnen

xx.00.99.1000 (alt Pos. 180) Hausbesuch ja 01/12 23,01 19xx durch die ersten beiden Ziffern der jeweiligen Produktgruppe ersetzen.

Weitere Hinweise zur Abrechnung:Alle nicht vertraglich geregelten Positionen können mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 angeliefert werden

Alle abgerechneten Positionen sind mit der 10-stelligen Positionsnummer anzuliefern

KV = Kostenvoranschlag

1501104_FOS_WE_Änd 02-2012.xls 2 von 2

AC/TK 15 01 104

Seite 1 von 5

Reparaturpreisliste Rehabilitationsmittel zur FOS Vereinbarung 3,95 EUR

Anhang zu Vertrag 15 01 104

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis brutto

Produktgruppenübergreifende Regelungxx 00 99 0 001 Arbeitsminute mech./elektr. Arbeiten 01,02,12 Stück 19 1 Anzahl

0,66 EUR0,78 EUR

xx 00 99 1 000 Allgemein An - und Abfahrt Pauschale (nur einmal verrechenbar! ) 01,02,12 OP 19 4,37 € 1 23,01 EUR 27,38 EURProduktgruppe 1818 00 99 0 001 Arbeitsminute mech./elektr. Arbeiten 01,02,12 Stück 19 1 Anzahl

0,66 EUR0,78 EUR

18 00 01 1 001 Faltrollstuhl Lenkrad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 002 Faltrollstuhl Decke/Schlauch wechseln (vorne/hinten) je Rad 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 1 003 Faltrollstuhl Antriebsrad aus- und einbauen (nicht bei Steckachsen) 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 1 004 Faltrollstuhl Decke pannensicher wechseln 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 1 005 Faltrollstuhl Kugellager erneuern Antriebsrad 01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 006 Faltrollstuhl Lenkradgabel aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 007 Faltrollstuhl Kugellager Lenkradgabel wechseln 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 008 Faltrollstuhl Achsblock aus und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 1 009 Faltrollstuhl Greifreifen aus- und einbauen (excl.Mont. Bereifung) 01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 010 Faltrollstuhl Druckbremse aus- und einbauen, incl. Einstellen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 011 Faltrollstuhl Bremsbelag (Druckbremse) aus- und einbauen incl.

einstellen01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 1 012 Faltrollstuhl Bremshebelgriff (Gummi) erneuern, ohne Bremse einstellen

01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR

18 00 01 1 013 N Faltrollstuhl Druckbremse einstellen 01,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 014 Faltrollstuhl Bowdenzug/Zugstange TB aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 015 N Faltrollstuhl Trommelbremse (Begleitbedien.) einstellen 01,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 016 Faltrollstuhl Sitzgurt aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,75 € 22 1 14,48 EUR 17,23 EUR18 00 01 1 017 Faltrollstuhl Rückengurt aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,75 € 22 1 14,48 EUR 17,23 EUR18 00 01 1 018 Faltrollstuhl Seitenrahmen aus- und einbauen incl Sitz- und Rücken

De- und montage 01,02,12 Stück 19 7,51 € 60 1 39,50 EUR 47,01 EUR

18 00 01 1 019 Faltrollstuhl Kreuzstrebe aus- und einbauen incl Sitz- u. Rücken De- und montage

01,02,12 Stück 19 6,75 € 54 1 35,55 EUR 42,30 EUR

18 00 01 1 020 Faltrollstuhl Seitenteilverriegelung erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen

01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 1 021 Faltrollstuhl Seitenblech erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 1 022 Faltrollstuhl Armlehnenpolster erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 023 Faltrollstuhl Beinstützen Ober-/ Unterteil erneuern incl. aus- und

einbauen01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

Positions-nummer

AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

AC/TK 15 01 104

Seite 2 von 5

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis bruttoPositions-nummer

18 00 01 1 024 Faltrollstuhl Beinstützenverriegelung erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR

18 00 01 1 025 Faltrollstuhl Fußplatte erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 026 Faltrollstuhl Fersenhalter-/Fußbefestigungs- riemen de- und montage 01,02,12 OP 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 1 027 Faltrollstuhl Wadenplatte erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 028 Faltrollstuhl Schiebegriffe o. Auftritt-/ Abdeckkappen erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 1 030 Faltrollstuhl Stockhalter de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 031 Faltrollstuhl Sicherheitsgurt de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 032 Faltrollstuhl Kippschutz verschraubt de- und montieren (nicht bei

steckbaren verrechenbar)01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 1 033 Faltrollstuhl Passive Beleuchtung de- und montieren 01,02,12 OP 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 1 034 Faltrollstuhl Radstandverlängerung Paar de- und montieren 01,02,12 Paar 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 1 035 Faltrollstuhl Scalamobiladapter de- und montage komplett 01,02,12 OP 19 9,01 € 72 1 47,40 EUR 56,41 EUR18 00 01 1 036 N Faltrollstuhl Allgemeine Durchsicht / Wartung / Befestigung loser Teile

und fetten beweglicher Teile01,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 001 E-Rollstuhl Lenkrad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 002 E-Rollstuhl Decke und Schlauch Lenkrad de- und montage 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 003 E-Rollstuhl Lenkradgabel aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 004 E-Rollstuhl Kugellager Lenkradgabel wechseln (je Seite) 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 005 E-Rollstuhl Antriebsrad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 006 E-Rollstuhl Decke und Schlauch Antriebsrad de- und montage 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 007 E-Rollstuhl Lenk- bzw. Spurstange aus- und einbauen je Stück 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 008 E-Rollstuhl Lenkung bzw. Spur einstellen 01,02,12 OP 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR18 00 01 2 009 E-Rollstuhl Druckbremse aus- und einbauen incl einstellen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 010 E-Rollstuhl Bremshebelgriff (Gummi) erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 012 E-Rollstuhl Sitzgurt aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 013 E-Rollstuhl Rücken aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 014 E-Rollstuhl Seitenrahmen aus- und einbauen incl. Sitz- u. Rücken de-

und montage 01,02,12 Stück 19 22,52 € 180 1 118,50 EUR 141,02 EUR

18 00 01 2 015 E-Rollstuhl Seitenteil (Armlehne) aus- und einbauen incl. Anbauteile 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 016 E-Rollstuhl Seitenteilverriegelung erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen

01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 2 017 E-Rollstuhl Seitenblech erneuern incl. Seitenteil aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR

18 00 01 2 018 E-Rollstuhl Armlehnenpolster erneuern incl Seitenteil aus- und einbauen

01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 2 019 E-Rollstuhl Beinstütze aus- und einbauen incl. einstellen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 020 E-Rollstuhl Beinstützen Ober-/ Unterteil erneuern incl. aus- und

einbauen01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

AC/TK 15 01 104

Seite 3 von 5

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis bruttoPositions-nummer

,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 024 E-Rollstuhl Schiebegriffe o. Auftritt-/Abdeckkappen erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 025 E-Rollstuhl Stockhalter de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 026 E-Rollstuhl Sicherheitsgurt de- und montieren 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 027 E-Rollstuhl Passive Beleuchtung de- und montieren 01,02,12 OP 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 028 E-Rollstuhl Scheinwerfer erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 029 E-Rollstuhl Rück- bzw. Positionsleuchten erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 030 E-Rollstuhl Birne erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 031 E-Rollstuhl Rückspiegel de- und montieren 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 2 034 E-Rollstuhl Batteriewasser in eine Batterie füllen 01,02 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 036 E-Rollstuhl Batterie aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 037 E-Rollstuhl Batterien 1-2 Stück prüfen, warten, laden 01,02,12 Paar 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR

18 00 01 2 038 E-Rollstuhl Batterietasche erneuern pro St. 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 039 E-Rollstuhl Faltenbalg erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 2 040 N E-Rollstuhl Allgemeine Durchsicht / Wartung / Befestigung loser Teile

und fetten beweglicher Teile incl. Hilfsstoffe01,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR

18 00 01 2 041 N E-Rollstuhl Allgemeine Durchsicht / Wartung / elektrische Funktion prüfen gemäß Herstellervorgaben.

01,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

18 00 01 2 042 E-Rollstuhl Tiefentladene Batterien mit Spezialladegerät aufladen (bei Austausch der Batterien nicht verrechenbar)

01,02,12 Paar 19 4,50 € 36 1 23,70 EUR 28,20 EUR

18 00 01 2 043 E-Rollstuhl Ladestecker erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 044 E-Rollstuhl Bediengerät de- und montieren 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 045 E-Rollstuhl Stecker/Kupplung bis 7-polig erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 2 046 E-Rollstuhl Stecker/Kupplung über 7-polig erneuern 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 048 E-Rollstuhl Klinkeneinbaubuchse erneuern 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR18 00 01 2 049 E-Rollstuhl Feinsicherung auf Platine erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

01,02,12 0 1 0,00 EUR18 00 01 3 001 Toil.-Rollst. Toiletteneinrichtung Brille erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 3 002 Toil.-Rollst. Rückengurt erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR18 00 01 3 003 Toil.-Rollst. Armlehnenverriegelung erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 3 004 Toil.-Rollst. Armlehnenpolster erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR18 00 01 3 005 Toil.-Rollst. Fußplatte erneuern incl. aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR18 00 01 3 006 Toil.-Rollst. Zentralfeststeller aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

AC/TK 15 01 104

Seite 4 von 5

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis bruttoPositions-nummer

Produktgruppe 14 0 114 00 01 4 001 N O²-Konzentrator Sauerstoff Flow und Konzentration prüfen 01,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR14 00 01 4 002 O²-Konzentrator Filter Luftausgang (Bakterienfilter) erneuern 01,02,12 OP 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR14 00 01 4 003 O²-Konzentrator Filter Lufteingang erneuern 01,02,12 OP 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

01,02,12 1

14 00 01 5 001 N O²-Flaschengerät

Funktion Armatur prüfen 01,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

14 00 01 5 002 O²-Flaschengerät

Dichtung (O-Ring) erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

Produktgruppe 22

22 00 01 6 001 N Patienten Hebegeräte

Wartung / Funktionsprüfung - Fehleranalyse bei Akku, Ladegerät und Hebetuch

01,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

22 00 01 6 002 Patienten Hebegeräte

Hubzylinder / Motor erneuern 01,02,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR

22 00 01 6 003 Patienten Hebegeräte

Lenkrolle erneuern 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

22 00 01 6 004 Patienten Hebegeräte

Sicherheitstechnische Kontrolle inkl. Dokumentation gem. Herstellervorgabe

01,02,12 Stück 19 3,75 € 30 1 19,75 EUR 23,50 EUR

Produktgruppe 18.00 118 00 01 4 001 N Mobile

Treppensteiggeräte

Funktionsprüfung - Fehleranalyse incl. Akku + Ladegerät 01,12 Stück 19 6,00 € 48 1 31,60 EUR 37,60 EUR

18 00 01 4 002 Mobile Treppensteigger

äte

Rolle für Bremsfühler wechseln (je Stück) 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 4 003 Mobile Treppensteigger

äte

Bremsfühler wechseln (inkl. Rolle) 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

18 00 01 4 004 Mobile Treppensteigger

äte

Batterie prüfen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR

18 00 01 4 005 Mobile Treppensteigger

äte

Batterie ersetzen 01,02,12 Stück 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR

Produktgruppe 0404 00 01 1 001 N Badewannenlifter Wartung / Funktionsprüfung - Fehleranalyse incl. Akku +

Ladegerät01,12 Stück 19 3,00 € 24 1 15,80 EUR 18,80 EUR

04 00 01 1 002 N Badewannenlifter Auflagematte / Rückenbezug erneuern 01,12 OP 19 2,25 € 18 1 11,85 EUR 14,10 EUR04 00 01 1 003 Badewannenlifter Umschaltweiche erneuern 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR04 00 01 1 004 Badewannenlifter Saugnäpfe komplett erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR

AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

AC/TK 15 01 104

Seite 5 von 5

V WE Bezeichnung Kennz. Verwendung

Mengen-einheit

korrekter MwSt-Satz

MwSt Arbeits-minuten

Menge (DTA) Preis netto Preis bruttoPositions-nummer

Produktgruppe 10 01,02,12 0 110 00 01 1 001 Gehhilfen Gummistopfen wechseln pro Stück 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR10 00 01 1 002 Gehhilfen Rad aus- und einbauen 01,02,12 Stück 19 1,50 € 12 1 7,90 EUR 9,40 EUR10 00 01 1 003 Gehhilfen Schiebegriff erneuern 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR10 00 01 1 004 Gehhilfen Bremse einstellen 01,02,12 Stück 19 0,75 € 6 1 3,95 EUR 4,70 EUR10 00 01 1 005 Gehhilfen Bowdenzug erneuern incl. einstellen 01,02,12 Stück 19 4,50 € 36 1 23,70 EUR 28,20 EURProduktgruppe 00

00 00 00 0 000 Allgemein Luft aufpumpen 01,02,12 OP 19 0,00 € 0,00 EUR 0,00 EUR00 00 00 0 000 Allgemein Hilfsmittel säubern (Verantwortung des Versicherten) 01,02,12 Stück 19 0,00 € 0,00 EUR 0,00 EUR

Alle Positionen sind Einzelarbeitsschritte d.h. Positionen können kumulativ abgerechnet werden. Beispiel Pos. 18 00 01 1 002 kann zuzüglich der Pos. 18 00 01 1 001 verrechnet werden !

STP = Sicherheitstechnische Prüfung

XX bitte durch die jeweilige Produktgruppe ersetzen

Spalte WE: Markierung N bedeutet, dass diese Position nicht in Verbindung mit einem Wiedereinsatz verrechenbar ist. Diese Arbeiten sind bereits mit den gültigen Wiedereinsatzpauschalen abgegolten.

AOK/FOS-Rehareparaturliste 01-2005

AC/TK 15 01 104

Umgang mit der Anlieferung von 10-stelligen Produktgruppenschlüsseln sowie DTA-Kennzeichen im Zusammenhang mit Zubehör und Reparaturen Position Positionsnummer Bezeichnung Kennzeichen Preis Bemerkung Arbeitszeit xx.00.99.0001 Reparatur

Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

Hausbesuch xx.00.99.1000

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

Klinikbesuch xx.00.99.2000

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

Material xx.00.99.3000 Reparatur Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

Anmerkung: xx am Anfang einer Positionsnummer muss durch die jeweilige Produktgruppennummer ersetzt werden Alle Positionen sind - nach Kostenvoranschlag - mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem entsprechenden Kennzeichen anzuliefern, sofern es keine anderweitigen vertraglichen Regelungen gibt.

AC/TK 15 01 104

Umgang mit der Anlieferung von 10-stelligen Produktgruppenschlüsseln sowie DTA-Kennzeichen im Zusammenhang mit Zubehör und Reparaturen (KZ 01, 02 und 12) bei den FOS-Verträgen Position Positionsnummer* Bezeichnung Kennzeichen Preis Bemerkung Arbeitszeit xx.00.99.0001 Reparatur

Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

0,66 (netto)

eine Arbeitszeiteinheit beträgt 1 Minute

Hausbesuch Rehabilitations-hilfsmittel (PG 01, 03, 04, 10, 11, 14, 18, 19, 22, 26, 28, 32, 33, 50)

xx.00.99.1000 (alt Pos. 180)

Reparatur Zubehörlieferung

01 12

23,01 (netto)

Die Hausbesuche müssen verordnet sein und dürfen die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen

Hausbesuch aus den Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24

xx.00.99.1000 (alt 99.99.99.0001)

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

11,50 (brutto)

Die Hausbesuche müssen verordnet sein und dürfen die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen

Klinikbesuch aus den Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24

xx.00.99.2000 (alt 99.99.99.0002)

Neukauf Reparatur Zubehörlieferung

00 01 12

11,50 (brutto)

Voraussetzung: Hilfsmittelverordnung aus Klinik liegt vor.

Material xx.00.99.3000 Reparatur Wiedereinsatz Zubehörlieferung

01 02 12

5% Rabatt bei Rehahilfsmitteln (PG 01, 03, 04, 10, 11, 14, 18, 19, 22, 26, 28, 32, 33, 50)

Zubehör bei Rollstuhlneukauf

18.99.99.0xxx (alt 18.99 09.xxxx)

Zubehörlieferung 12 Wird bei Rollstuhlneukauf Zubehör zusätzlich zu den im Festbetrag enthaltenen Positionen benötigt, gilt der Rabatt wie bei dem Grundhilfsmittel

*Anmerkung: xx am Anfang einer Positionsnummer muss durch die jeweilige Produktgruppennummer ersetzt werden. Beispiel: Abrechnung einer Arbeitszeit in der PG 04 erfolgt über die Nummer 04.00.99.0001

AC/TK 15 01 104

Beispiele zur Anwendung: Abgabeart Positionsnummer (10-stellig) Kennzeichen Vertragsschlüssel Zuzahlung

Neukauf Rehahilfsmittel -Positionsnummer des Grundhilfsmittels 00 15 01 101 FOS-Reha-Vertrag 15 01 102 FOS-Bettenvertrag

ja

Neukauf Rehahilfsmittel mit Zubehör (nicht in Festpreisen beinhaltet)

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Zubehör xx.00.99.3000 (18.99.99.0xxx bei Rollstühlen)

00 12

15 01 101 FOS-Reha-Vertrag 15 01 102 FOS-Bettenvertrag

ja

Wiedereinsatz

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels 02 15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Wiedereinsatz mit Reparatur -Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Reparatur (Arbeitszeit) aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001, wenn nichts vereinbart -Reparatur (Material) xx.00.99.3000

02 02 02

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Wiedereinsatz mit behindertemgerechten Zubehör

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels -Arbeitszeitpreise aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material)

02 02 02

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

Reparatur -Reparaturpreise aus Preisliste15 01 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material) -xx.00.99.1000 (Hausbesuch)

01 01 01

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz nein

Nachlieferung behindertengerechtes Zubehör

-Arbeitszeitpreise aus Preisliste15 011 104 oder xx.00.99.0001 (Arbeitszeit), wenn nichts vereinbart -xx.00.99.3000 (Material) -xx.00.99.1000 (Hausbesuch)

12 12 12

15 01 104 FOS-Wiedereinsatz ja

AC/TK 15 01 104

Positionsnummer (10-stellig) Kennzeichen Vertragsschlüssel Zuzahlung

Neukauf Hilfsmittel aus Produktspektrum der Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24 mit verordnetem Hausbesuch/Klinikbesuch

-Positionsnummer des Grundhilfsmittels - xx.00.99.1000 bzw. xx.00.99.2000 Hausbesuch

00 00

15 01 100 FOS-Kleinorthopädie

ja

Reparatur Hilfsmittel aus Produktspektrum der Produktgruppen 05, 08, 17, 23 und 24* mit verordnetem Hausbesuch/Klinikbesuch * außerhalb des Beinprothesenvertrags

- xx.00.99.0001 (Arbeitszeit) - xx.00.99.3000 (Material) - xx.00.99.1000 (Hausbesuch) bzw. xx.00.99.2000 (Klinikbesuch)

01 01 01

15 01 100 FOS-Kleinorthopädie

nein

Wartungen sind nach Kostenvoranschlag mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem Kennzeichen 14 anzuliefern. Alle ungeregelte Positionen sind mit dem Vertragsschlüssel 15 01 099 und dem entsprechenden Kennzeichen anzuliefern. Das Kennzeichen Ersatzbeschaffung KZ 11 kann nur im Zusammenhang mit einem Verlust des Hilfsmittels angeliefert werden.

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

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AC/TK 15 01 104

AC/TK 15 01 104

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FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

FOS/FREP/2005

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Vertragspartnergruppenschlüssel AC/TK

Apotheken 11 01 505 Orthopädietechnik 15 01 505 Orthopädieschuhtechnik 16 01 505

Sonstige Vertragspartner 19 01 505

Vertrag

über die Abgabe von Hilfsmitteln

gem. § 127 Abs. 2 SGB V,

Produktgruppe 05, Bandagen,

zwischen

der AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart,

- im Folgenden „AOK Baden-Württemberg“ genannt -

und

Fachverband Orthopädie-Technik,

Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V.

Zettachring 2 70567 Stuttgart

- im Folgenden „FOS“ genannt -

- beide gemeinsam im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt -

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INHALTSVERZEICHNIS § 1 Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrages .......................................................... 3 § 2 Eignungsvoraussetzungen .............................................................................................. 3 § 3 Grundsätze der Leistungserbringung ............................................................................. 4 § 4 Vertragsärztliche Verordnung ......................................................................................... 5

§ 5 Genehmigung .................................................................................................................... 6 § 6 Art und Umfang der Versorgung ..................................................................................... 6 § 7 Vergütung .......................................................................................................................... 8 § 8 Zuzahlung .......................................................................................................................... 9 § 9 Abrechnung ....................................................................................................................... 9

§ 10 Gewährleistung, Haftung, Insolvenz ........................................................................... 12

§ 11 Öffentlichkeitsarbeit/Werbung ..................................................................................... 13

§ 12 Zusammenarbeit mit Dritten ........................................................................................ 13 § 13 Datenschutz/Schweigepflicht ...................................................................................... 13 § 14 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen ........................................................................... 14 § 15 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung und Kündigung ..................................................... 15

§ 16 Schlussbestimmungen ................................................................................................. 16

ANLAGEN Anlage 1 Preisvereinbarung Anlage 2 Kostenvoranschlag Anlage 3 Erklärung des Versicherten über eine das Maß des Notwendigen über-

steigende Versorgung

Anlage 4 Beitrittserklärung

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§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrages

1. Dieser Vertrag regelt die qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten der AOK Ba-den-Württemberg gemäß § 33 SGB V mit Bandagen der Produktgruppe 05 entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung.

2. Der Geltungsbereich dieses Vertrages umfasst alle Hilfsmittelversorgungen mit den in der Anlage 1 aufgeführten Bandagen der Produktgruppe 05 für Versicherte der AOK Baden-Württemberg im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.

3. Dieser Vertrag gilt für die Mitgliedsbetriebe des FOS, soweit sie diesem Vertrag beigetre-ten sind (Anlage 4) (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt). Der Beitritt ist gegenüber der AOK Baden-Württemberg in schriftlicher Form zu erklären, nebst der Verpflichtung, die Vertragsinhalte in ihrer jeweils aktuellen Fassung uneingeschränkt anzuerkennen. Der jeweilige Mitgliedsbetrieb des FOS sendet die Beitrittserklärung mit dem dazugehörigen Präqualifizierungszertifikat oder mit den Nachweisen zur individuellen Eignungsfeststel-lung sowie Nachweisen zu den jeweiligen ggf. vertragsspezifischen Anforderungen an das zuständige CompetenceCenter Hilfsmittel (CC Hilfsmittel) der AOK Baden-Württemberg (siehe Abs. 5). Der jeweilige Mitgliedsbetrieb des FOS erhält von der AOK Baden-Württemberg eine Bestätigung über den erfolgreichen Beitritt. Der Beitritt wird erst ab Datum des Bestätigungsschreibens wirksam.

4. Die Anlagen 1-4 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die Anlagen 2 und 3 dienen

der Erleichterung der Kommunikation bzw. Administration zwischen Vertragspartner und der AOK Baden-Württemberg. Sie können in ihrem Layout von der im Vertrag abgebilde-ten Variante abweichen. Die vorgegebenen Inhalte müssen jedoch enthalten sein.

5. Andere Leistungserbringer haben gemäß § 127 Abs. 2 a SGB V die Möglichkeit, diesem

Vertrag über das jeweils zuständige CC Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg zu glei-chen Bedingungen beizutreten (Anlage 4). Die jeweils zuständigen Ansprechpartner der CC Hilfsmittel können im AOK-Gesundheitspartnerportal unter: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/hilfsmittel/beitritt/ eingesehen werden.

§ 2 Eignungsvoraussetzungen

1. Voraussetzung für die Leistungserbringung nach diesem Vertrag ist, dass der Vertrags-partner die Anforderungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der vertragsgegenständlichen Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllt. Dabei sind die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. den Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten.

2. Der Vertragspartner benennt einen fachlichen Leiter bzw. eine verantwortliche Person,

der/die die personellen Anforderungen der Empfehlungen des GKV-SV gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Der fachliche Leiter bzw. eine verantwortliche Person hat entsprechend dieser Empfehlungen die vertraglich geregelten

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Versorgungsprozesse des Vertragspartners zu leiten und zu überwachen. Dies impliziert die ständige Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten.

3. Der Vertragspartner ist nach Maßgabe dieses Vertrages nur zur Abgabe derjenigen

Hilfsmittel berechtigt, für welche er die Eignung nach den vorgenannten Regelungen ge-genüber der AOK Baden-Württemberg nachgewiesen hat und darf Verordnungen nur für diese Produktbereiche entgegen nehmen.

4. Sofern der Vertragspartner die Leistungserbringung nach diesem Vertrag über mehrere

Betriebsstätten sicherstellt, so gelten die vorgenannten Anforderungen für jede einzelne Betriebsstätte. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, der AOK Baden-Württemberg unverzüglich das Institutionskennzeichen für jede versorgende Betriebsstät-te mitzuteilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die jeweils aktuellen, einschlägigen rechtlichen Re-gelungen und Vorschriften des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten (MPVerschrV), der Medizinprodukte-Verordnung (MPV), der Medizin-produkte-Sicherheitsplanverordnung, der DIMDI-Vorschriften (DIMDIV), der Hygiene-Sterilvorschriften und des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie die Empfehlungen des GKV-SV zum Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V einzuhalten.

5. Der Vertragspartner setzt in ausreichender Anzahl Fachkräfte zur direkten persönlichen produktbezogenen Einweisung und Beratung der Versicherten bzw. der betreuenden Personen ein, die in Bezug auf den Vertragsgegenstand über eine Befähigung als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) verfügen.

6. Änderungen, welche die Eignung des Vertragspartners – insbesondere § 2 Abs. 1 und/

oder 2 – berühren, hat der Vertragspartner der AOK Baden-Württemberg unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung 1. Der Vertragspartner gewährleistet eine ausreichende, zweckmäßige sowie wirtschaftliche

Versorgung gemäß § 33 SGB V i. V. m. § 12 SGB V. Versorgungen nach diesem Vertrag erfolgen innerhalb der jeweiligen Produktart aufzahlungsfrei. Der Vertragspartner garan-tiert die aufzahlungsfreie Versorgung mit allen von ihm angebotenen Bandagen je Pro-duktart.

2. Hilfsmittel, die nach §§ 33 i. V. m. 34 Abs. 4 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen

sind, dürfen zu Lasten der AOK Baden-Württemberg nicht abgegeben werden. 3. Der Vertragspartner behandelt alle Versicherten nach den gleichen Grundsätzen; eine

Risikoselektion ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner darf eine Versorgung mit Banda-gen nicht ablehnen. Ausgenommen sind Fälle, in denen das persönliche Vertrauensver-hältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Versicherten durch konkrete Vorkomm-nisse nachhaltig gestört ist.

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4. Es sind nur Materialien und Artikel einwandfreier Qualität (Qualitätsstandards nach dem

Hilfsmittelverzeichnis) zu verwenden und abzugeben. Nicht im Hilfsmittelverzeichnis ge-listete Produkte haben mindestens die Vorgaben des MPG und der Richtlinie 93/42/EWG (CE-Kennzeichnung) sowie die im Hilfsmittelverzeichnis festgeschriebenen Qualitäts-standards zu erfüllen. Ein geeigneter Nachweis ist zu erbringen. Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sind ungeachtet der Anlage 1 stets genehmigungs-pflichtig und mittels Kostenvoranschlag (Anlage 2) bei den jeweils zuständigen CC Hilfs-mittel zu beantragen.

5. Die AOK Baden-Württemberg behält sich vor, genehmigungspflichtige Hilfsmittelversor-

gungen hinsichtlich der sozialmedizinischen Indikation durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen. Der Vertragspartner stellt dafür die sei-tens des MDK für notwendig erachteten Unterlagen unverzüglich und kostenfrei zur Ver-fügung.

6. Die AOK Baden-Württemberg ist berechtigt, die Qualität der Versorgung in der ihr geeig-

net erscheinenden Form (u. a. durch Versichertenbefragung) zu überprüfen oder überprü-fen zu lassen. Insbesondere kann sie für fachliche Prüfungen nach § 275 Abs. 3 SGB V den MDK, und/oder eigene Orthopädietechnik-Fachkräfte der AOK Baden-Württemberg beauftragen. Anfragen der AOK Baden-Württemberg und/oder der beauf-tragten Gutachter zu Versorgungsfällen bzw. zur Versorgungsqualität sind unverzüglich und kostenfrei durch den Vertragspartner zu beantworten.

§ 4 Vertragsärztliche Verordnung

1. Der Versorgung mit Hilfsmitteln nach diesem Vertrag ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Ver-sorgung gemäß § 92 Abs.1 Nr. 6 SGB V (Hilfsmittelrichtlinie) in der jeweils gültigen Fas-sung zu Grunde zu legen.

2. Für die Versorgung des jeweiligen Versicherten ist eine Verordnung (Muster 16) eines an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes erforderlich. Neben den Verord-nungen (Muster 16) zugelassener Vertragsärzte akzeptiert die AOK Baden-Württemberg auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen durch zugelassene stationäre oder teilsta-tionäre Einrichtungen, sofern das Hilfsmittel zur Krankenhausentlassung benötigt wird. In diesen Fällen kann die Form der Verordnung vom Muster 16 abweichen; es müssen je-doch mindestens alle Inhalte des Muster 16 vorhanden sein. Nicht zulässig sind Ankreuz-formulare, vorgefertigte Vordrucke oder Musterverordnungen von Herstellern.

3. Der behandelnde Arzt hat grundsätzlich nur die für die Versorgung notwendige Produktart zu verordnen. Die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel obliegt dem Vertragspartner nach Maßgabe dieses Vertrages.

4. Die vom Arzt auf der vertragsärztlichen Verordnung angegebene Indikation bestimmt die Versorgung des Versicherten. Sofern vom Arzt keine Indikation angegeben wurde, ist der Vertragspartner berechtigt, den Arzt um Nachtrag zu bitten sowie sich durch erneute Vor-

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lage einer vertragsärztlichen Verordnung die weitere medizinische Notwendigkeit der Ver-sorgung bestätigen zu lassen.

5. Die vertragsärztliche Verordnung gilt ausschließlich für die Person, für die sie ausgestellt wurde.

6. Änderungen oder Ergänzungen an der ausgestellten vertragsärztlichen Verordnung dürfen nur durch den ausstellenden Arzt selbst oder den jeweils verantwortlichen ärztlichen Ver-treter vorgenommen werden und bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsan-gabe.

7. Wird die Versorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verord-nung vom Vertragspartner aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bei ge-nehmigungspflichtigen Versorgungen gilt die Frist als gewahrt, wenn der Kostenvoran-schlag innerhalb dieses Zeitraums bei der AOK Baden-Württemberg eingeht.

8. Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verord-nungsblättern dürfen nicht beliefert und abgerechnet werden, wenn die Fälschung oder der Missbrauch bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar war.

§ 5 Genehmigung 1. Die Abgabe eines Hilfsmittels nach diesem Vertrag bedarf grundsätzlich der vorherigen

Genehmigung der AOK Baden-Württemberg. Anspruch auf eine nachträgliche Bewilligung besteht grundsätzlich nicht.

2. Der Kostenvoranschlag (Anlage 2) ist an das zuständige CC Hilfsmittel zu richten.

3. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für Bandagen sind aus der Anlage 1 ersicht-lich. Soweit auf die Genehmigung verzichtet wurde, kann der Verzicht von der AOK Ba-den-Württemberg gegenüber dem Vertragspartner einseitig widerrufen werden. Der Wi-derruf wird dem Vertragspartner vier Wochen vor Beginn der Genehmigungspflicht schrift-lich angezeigt. Im Falle eines Widerrufs gelten die Absätze 2 und 4.

4. Die Vertragsparteien streben den elektronischen Kostenvoranschlag an. Die AOK Baden-

Württemberg informiert die Vertragspartner, sobald die Voraussetzungen für die elektro-nische Übermittlung vorliegen.

§ 6 Art und Umfang der Versorgung 1. Zum Umfang der Leistungserbringung gehören insbesondere:

Abgabe des Hilfsmittels an den Versicherten,

Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache,

produktbezogene Einweisung des Versicherten und/oder dessen Betreuungsper-son(en) in den sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels,

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Anpassungen und Änderungen innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe des Hilfsmittels. Ausgenommen hiervon sind dokumentierte Volumenveränderungen, die eine andere Größe gemäß Herstellermaßtabelle begründen. Bei Kinderversorgungen ist eine "mit-wachsende" Fertigungsweise im Rahmen der technischen Möglichkeiten anzustreben.

2. Der Vertragspartner setzt herstellerneutral die notwendigen Bandagen bedarfsgerecht ein

und trifft die individuelle Produktauswahl in Abstimmung mit dem Versicherten. Für die Produktauswahl gelten die Bestimmungen der Hilfsmittel-Richtlinie, die Ausführungen des Hilfsmittelverzeichnisses sowie das MPG.

3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Hilfsmittel nach Erhalt der Verordnung bei Fer-

tigartikeln binnen 4 Werktagen, bei maßgefertigten Bandagen binnen 1 Woche zu liefern. Sofern die Versorgung genehmigungspflichtig ist, beginnt die Frist gemäß Satz 1 mit Auf-tragserteilung durch die AOK Baden-Württemberg.

4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Versicherten bzw. dessen betreuende Person(en)

in sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels einzuweisen sowie während der gesamten Versorgungszeit bei Bedarf umfassend zu beraten. Die Beratungsleistungen sind in ge-eigneter Weise zu dokumentieren und der AOK Baden-Württemberg auf Verlangen nach-zuweisen.

5. Der Vertragspartner hat sich die Auslieferung des Hilfsmittels durch den Versicherten

bzw. gesetzlichen Vertreter oder seinen Bevollmächtigten mit dem Empfangsdatum, der Unterschrift und der Angabe des Namens in Druckbuchstaben quittieren zu lassen. So-fern der Bevollmächtigte/gesetzliche Vertreter die Hilfsmittellieferung quittiert, ist der Sta-tus der Person nachvollziehbar zu dokumentieren. Mit dieser Unterschrift wird die Über-gabe und die Einweisung in das Hilfsmittels bestätigt.

Genutzt werden kann dazu: - der Lieferschein, - die Rückseite der vertragsärztlichen Verordnung oder - die Verordnung des Krankenhauses/der stationären Rehabilitationseinrichtung. 6. Änderungen und Anpassungen nach Ablauf von 6 Monaten und Reparaturen können nur

in Rechnung gestellt werden, wenn sie verordnet werden und außerhalb der Garantie- und Gewährleistungspflichten liegen. Diese bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die AOK Baden-Württemberg (Anlage 2).

7. Vor einer notwendigen Ersatzversorgung ist der Vertragspartner verpflichtet, auf etwaige

Garantie-/Gewährleistungsansprüche zu achten. Die AOK Baden-Württemberg erhält vom Vertragspartner einen schriftlichen Hinweis, wenn an einem Hilfsmittel ein Schaden festgestellt oder vermutet wird, der auf unsachgemäße Behandlung bzw. nicht bestim-mungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.

8. Ergibt sich bei der Anpassung/Abgabe des verordneten Hilfsmittels, dass mit diesem vo-

raussichtlich das Versorgungsziel nicht erreicht werden kann oder dass der Versicherte auf das Hilfsmittel mit Gegenanzeigen, z. B. mit Unverträglichkeit oder Nebenwirkungen

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reagiert, hat der Vertragspartner unverzüglich den verordnenden Arzt zu informieren und ggf. die Versorgung zu unterbrechen, bis dieser nach seiner Prüfung ggf. eine Änderung oder Ergänzung der Hilfsmittelverordnung vornimmt.

9. Maßanfertigungen dürfen nur abgegeben werden, wenn sie im Einzelfall für die Versor-

gung medizinisch notwendig und vertragsärztlich verordnet sind. Sie sind nicht zulässig, wenn die Versorgung mit Fertigartikeln (Konfektion oder Maßkonfektion) denselben Zweck erfüllt. Bei ausdrücklicher Verordnung nach Maß sind serienmäßig angefertigte Hilfsmittel abzugeben und abzurechnen, wenn mit diesen Hilfsmitteln eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung gewährleistet ist. Zur Genehmigung ist ein Kostenvoran-schlag mit einer aussagekräftigen Maßdokumentation einzureichen. Bei Maßanfertigun-gen ist der Versicherte darauf hinzuweisen, dass die Passgenauigkeit und der Sitz durch den Vertragspartner nachzukontrollieren sind. Diese Leistung ist sowohl für den Versi-cherten als auch für die AOK Baden-Württemberg kostenlos als Qualitäts- und Service-standard durch den Vertragspartner zu unterbreiten.

10. Stellt der Vertragspartner im Versorgungsverlauf fest, dass eine individuelle Maßanferti-

gung erforderlich ist, ist die Verordnung durch den Arzt entsprechend nachträglich zu än-dern und seitens des Vertragspartners ein Kostenvoranschlag mit einer aussagekräftigen Maßdokumentation einzureichen.

§ 7 Vergütung

1. Die Vergütung ist in der Anlage 1 geregelt. Mit der Vergütung nach Anlage 1 sind der in diesem Vertrag beschriebene Leistungsumfang und die damit im Zusammenhang stehen-den Kosten vollständig abgegolten. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise und verste-hen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der FOS stellt Angaben zu den Mehrwertsteuersätzen seinen Mitgliedsbetrieben, die dem Vertrag beigetreten sind, zur Verfügung. Er gibt diese Informationen, sowie Änderungsmitteilungen durch die zuständigen Finanzbehörden an die AOK Baden-Württemberg weiter.

2. Die Haus-/Klinikbesuchspauschale kann bei in Anlage 1 gekennzeichneten Bandagen

einmal je Versorgungsfall abgerechnet werden. Der Hausbesuch ist verordnungspflichtig, die Verordnungspflicht entfällt bei Versorgungen aus Krankenhäusern und stationären Rehabilitationseinrichtungen.

3. Der Vertragspartner hat einen Anspruch auf die Vergütung, wenn er die Versorgungsleis-tungen nach diesem Vertrag erbracht hat. Verstirbt der Versicherte vor Abgabe eines indi-viduell hergestellten bzw. teilkonfektionierten Hilfsmittels oder wird diese aus anderen Gründen nicht erforderlich, vergütet die AOK Baden-Württemberg den bisher angefallenen Aufwand für nicht wiederverwendbare Teile angemessen. In diesen Fällen reicht der Ver-tragspartner einen Kostenvoranschlag mit detaillierter Kalkulation der bis dahin erbrachten Leistungen zur Prüfung ein und hält das Hilfsmittel für eine etwaige Inaugenscheinnahme durch die AOK Baden-Württemberg bereit.

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4. Wünscht der Versicherte eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versor-gung, können daraus ggf. entstehende Mehrkosten dem Versicherten in Rechnung ge-stellt werden (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Das mit der Hilfsmittelverordnung ärztlich gewollte Therapieziel darf durch die vom Versicherten gewünschte und das Maß des Not-wendigen übersteigende Versorgung nicht eingeschränkt werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Mehrleistung ausdrücklich gefordert hat, dem Vertragspartner hierüber eine schriftliche Erklärung des Versicherten vorliegt und der Vertragspartner den Versi-cherten vor Abgabe des Hilfsmittels schriftlich über die entstehenden Mehrkosten infor-miert hat (Anlage 3). Dies beinhaltet auch die Information, dass eine Versorgung zum Ver-tragspreis, die der vertragsärztlichen Verordnung entspricht und ihren Zweck voll erfüllt, d. h. alle Produkte der jeweiligen Produktart, ohne Mehrkosten für den Versicherten si-chergestellt ist. Die Hilfsmittelversorgung ohne Mehrkosten ist dem Versicherten vorzuzei-gen und zur Anprobe anzubieten. Die Erklärung des Versicherten ist auf Verlangen der AOK Baden-Württemberg vorzulegen.

§ 8 Zuzahlung

1. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit einem Hilfsmittel versorgt werden, unterliegen der Zuzahlungspflicht, sofern sie nicht nach § 62 SGB V befreit sind. Der Vertragspartner hat den Versicherten mit Überlassung des Hilfsmittels über die ge-setzlichen Zuzahlungen gemäß §§ 33 und 61 SGB V zu informieren.

2. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Vertragspartner in Höhe von jeweils 10 % des Ver-

tragspreises, mindestens jeweils in Höhe von 5,00 EUR bis höchstens jeweils in Höhe von 10,00 EUR, einzuziehen. Die geleistete Zuzahlung ist dem Versicherten kostenlos zu quit-tieren.

3. Eine über die gesetzlichen Zuzahlungspflichten hinausgehende Forderung von Entgelten

für die Versorgung gegenüber dem Versicherten ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Mehrkosten gemäß § 7 Abs. 4 des Vertrages.

§ 9 Abrechnung 1. Es dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die vom Vertragspartner selbst erbracht

wurden.

2. Der Tag der Abgabe des Hilfsmittels an den Versicherten gilt als Tag der Leistungserbrin-gung. Der Vertragspartner kann seine Leistungen ab dem darauffolgenden Tag der Leis-tungserbringung gegenüber dem zuständigen CC Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg abrechnen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bereits beantragte Versor-gungen sind zu den bisherigen Preiskonditionen abzurechnen.

3. Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich für alle Versorgungs- und Abrechnungsfäl-le in Form einer Sammelrechnung. Der Umfang der Sammelrechnung ist grundsätzlich auf maximal 50 Verordnungen pro Rechnung zu begrenzen.

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4. Für das Abrechnungsverfahren gelten § 302 SGB V und die Richtlinien der Spitzenver-bände der Krankenkassen nach § 302 SGB Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Ab-rechnungsverfahrens in der jeweils gültigen Fassung. Die Positionen dieses Vertrages sind mit dem auf der Titelseite angegebenen, passenden Abrechnungscode/Tarif-kennzeichen/AC/TK) abzurechnen. Bei der Abrechnung ist die korrekte zehnstellige Hilfs-mittelpositionsnummer anzugeben. Sofern keine vorhanden ist, ist die verordnete Pro-duktart (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur siebten Stelle) anzugeben. Die insgesamt zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer ist mit den Ziffern „900“ zu vervollständigen. Der Schlüssel Spezifikation Anwendungsort ist gemäß Anlage 3 der DTA-Richtlinien bei Ab-rechnungen nach dem 01.05.2014 anzugeben, sofern das Hilfsmittel einem Anwendungs-ort zugeordnet werden kann. Im Fall einer Versorgung, bei der der Versicherte Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V zu tragen hat, hat der Vertragspartner bei der Abrechnung abweichend von dem jeweils in den Anlagen vereinbarten Verwendungskennzeichen das Kennzeichen 06 an-zugeben. In diesem Fall ist bei der Abrechnung die verordnete Produktart (Hilfsmittelposi-tionsnummer bis zur siebten Stelle) anzugeben. Die insgesamt zehnstellige Hilfsmittelpo-sitionsnummer ist mit den Ziffern „900“ zu vervollständigen. Im Textfeld wird die zehnstel-lige Hilfsmittelpositionsnummer des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels aufgeführt. Falls keine zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer vorhanden ist, ist der Name des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels anzugeben.

5. Die Abrechnung enthält grundsätzlich folgende Bestandteile:

Abrechnungsdaten (vgl. Anlage 1 der DTA-Richtlinien)

Gesamtaufstellung (§ 6 der DTA-Richtlinien)

Begleitzettel der Urbelege (vgl. Anlage 4 der DTA-Richtlinien)

Urbelege: a. vertragsärztliche Verordnung im Original, b. genehmigter Kostenvoranschlag, c. unterschriebene Empfangsbestätigung des Hilfsmittels im Original.

6. Die maschinellen Datensätze gemäß § 8 Nr. 6 hat der Vertragspartner an die zentrale Da-

tenannahme- und Verteilstelle (DAV) der AOK Baden-Württemberg zu übermitteln. Die zahlungsbegründenden Unterlagen gemäß § 8 Nr. 6 (papiergebundenen Unterlagen) sind an das zuständige CC Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg zu senden.

7. Werden die Abrechnungsdaten nicht auf elektronischem Wege übertragen bzw. nicht ma-schinell verwertbar übermittelt und hat dies der Vertragspartner zu vertreten, stellt die AOK Baden-Württemberg die mit der Nacherfassung verbundenen Kosten dem Vertrags-partner durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5 v. H. des Rech-nungsbetrages in Rechnung (§ 303 SGB V). Die Rechnung wird entsprechend gekürzt.

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8. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Gesamtbetrag abzuziehen und gesondert auszuwei-

sen.

9. Für Anspruchsberechtigte nach den verschiedenen Versorgungsgesetzen sowie für Be-treute nach dem zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrecht ist eine zusätzliche Ein-zelrechnung in Papierform durch den Vertragspartner zu erstellen (vgl. § 2 Abs. 2 der DTA-Richtlinien).

10. Das Zahlungsziel beträgt 28 Tage. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach Eingang aller erfor-derlichen Abrechnungsbestandteile. Ist die Abrechnung fehlerbehaftet oder unvollständig, behält sich die AOK Baden-Württemberg vor, diese zur Prüfung und Überarbeitung an den Vertragspartner zurück zu senden. Der Beginn der Zahlungsfrist verschiebt sich entspre-chend. Bei Rechnungsbegleichung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb der Zahlungsfrist gegenüber dem Geldinstitut erteilt wurde. Fällt das En-de der Zahlungsfrist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feier-tag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächstfolgenden Arbeitstag.

11. Dem Vertragspartner obliegt die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Anlieferung des Datenträgers (Abrechnungsdaten) und der papiergebundenen Unterlagen.

12. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung der AOK Baden-Württemberg. Rechnungsreduzierungen durch die AOK Baden-Württemberg dür-fen vom Vertragspartner nicht dem Versicherten in Rechnung gestellt werden.

13. Überträgt der Vertragspartner die Abrechnung einer zentralen Abrechnungsstelle, so hat der Vertragspartner die AOK Baden-Württemberg unverzüglich hierüber zu informieren sowie den Beginn und das Ende des Auftragsverhältnisses, den Namen der beauftragten Abrechnungsstelle und deren Institutionskennzeichen mitzuteilen.

14. Zahlungen an die beauftragte Abrechnungsstelle erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für die AOK Baden-Württemberg. Die schuldbefreiende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Rechtsbeziehung zwischen der beauftragten Abrechnungsstelle und dem Vertrags-partner mit einem Rechtsmangel behaftet ist. Dies gilt so lange, bis ein schriftlicher Wider-ruf des Abrechnungsauftrages durch den Vertragspartner bei der AOK Baden-Württemberg eingegangen ist.

15. Forderungen des Vertragspartners gegenüber der AOK Baden-Württemberg dürfen nicht abgetreten oder verpfändet werden. Ausgenommen davon sind Abtretungen an die beauf-tragte Abrechnungsstelle.

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§ 10 Gewährleistung, Haftung, Insolvenz 1. Der Vertragspartner übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Beschaffenheit, insbe-

sondere die Betriebs- und Funktionsfähigkeit, des Hilfsmittels.

2. Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Leistungserbringung aus diesem Ver-trag nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist die AOK Baden-Württemberg berechtigt, nach Mahnung unter Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist anstelle des Vertragspart-ners die Versorgung des Versicherten sicherzustellen (Ersatzversorgung). In diesem Fall hat der Vertragspartner die entstehenden Mehrkosten der Ersatzversorgung zu tragen.

3. Der Vertragspartner haftet für die bei der Leistungserbringung nach diesem Vertrag ent-stehenden Schäden, die dem Versicherten oder Dritten dadurch entstehen, dass das Hilfsmittel fehlerhaft ausgeliefert worden ist. Der Vertragspartner trägt die Beweislast da-für, dass ein Fehler nicht schon bei der Auslieferung vorhanden gewesen ist; dies gilt nicht für Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar gewesen sind.

4. Der Vertragspartner stellt die AOK Baden-Württemberg von allen Ansprüchen Dritter, ins-besondere der Versicherten, die in ursächlichem Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit des Vertragspartners stehen, frei.

5. Der Vertragspartner haftet für sämtliche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verur-sachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Erfüllung und bei Gelegenheit der vertraglichen Leistungserbringung entstehen. Ein eventueller Untergang, eine Ver-schlechterung oder der Verlust des Hilfsmittels gehen nicht zu Lasten der AOK Baden-Württemberg.

6. Die AOK Baden-Württemberg haftet nicht für Schäden und Verluste, die der Vertragspart-ner oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen erlei-den. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die AOK Baden-Württemberg von entsprechen-den Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen jeglicher Art freizustellen.

7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden für die Laufzeit des Vertrages, entsprechend den Emp-fehlungen des § 126 SGB V in der jeweils gültigen Fassung, vorzuhalten.

8. Die vorstehenden Absätze gelten nicht für vorsätzliche und grobe fahrlässige Pflichtverlet-zungen der AOK Baden-Württemberg, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung der AOK Baden-Württemberg, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Im Übrigen haftet der Vertragspartner nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

10. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der AOK Baden-Württemberg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse unverzüglich anzuzeigen. Soweit es zu einer Liquidierung und/oder Rechtsnach-folge kommt, ist die AOK Baden-Württemberg auch hierüber unverzüglich zu informieren.

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§ 11 Öffentlichkeitsarbeit/Werbung 1. Werbemaßnahmen des Vertragspartners dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht der

AOK Baden-Württemberg beziehen.

2. Eine gezielte Beeinflussung von Ärzten und/oder Versicherten durch den Vertragspartner, insbesondere hinsichtlich der Verordnung bzw. Beantragung bestimmter Leistungen oder bestimmter Produkte, ist nicht zulässig.

§ 12 Zusammenarbeit mit Dritten

1. Annahmestellen für vertragsärztliche Verordnungen sowie die Annahme vertragsärztlicher Verordnungen unter Umgehung des Versicherten (direkte Weitergabe vom Arzt an den Vertragspartner) sind unzulässig.

2. Sprechstunden von Vertragspartnern in Arztpraxen, Krankenhäuser oder sonstigen medi-zinischen Einrichtungen sind nicht zulässig.

3. Der Vertragspartner hat die Regelungen des § 128 SGB V in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten, insbesondere: a. ist die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots in Arztpraxen, Krankenhäu-

sern und anderen medizinischen Einrichtungen unzulässig, soweit es sich nicht um Hilfsmittel handelt, die zur Versorgung in Notfällen benötigt werden.

b. darf der Vertragspartner Vertragsärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern und anderen

medizinischen Einrichtungen nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaft-licher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder sol-che Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln gewähren.

c. ist die Zahlung einer Vergütung durch den Vertragspartner für zusätzliche privatärztli-

che Leistungen, die im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln von Vertragsärzten erbracht werden, unzulässig.

d. sind auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Materialien

und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die Gestellung von Räumlichkeiten oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür sowie Einkünfte aus Beteili-gungen an Unternehmen des Vertragspartners, die Vertragsärzte durch ihr Verord-nungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen, unzulässige Zu-wendungen.

§ 13 Datenschutz/Schweigepflicht

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm im Rahmen dieses Vertrages von der AOK Baden-Württemberg übermittelten bzw. bekannt werdenden, zu schützenden Daten (per-sonenbezogene Patientendaten, Sozialdaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), ins-

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besondere die diagnosebezogenen Daten der Versicherten vor dem Zugriff durch Unbe-fugte zu schützen und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Abwicklung dieses Vertrages die gem. § 9 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG), der Anlage zu § 78 a SGB X bzw. § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dessen Anlage erforderlichen techni-schen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er die von ihm zur Durchführung dieses Vertrages beauftragten Angestellten und sonstigen Dritten auf die Beachtung der Datenschutzvorschriften hinzuweisen, zu belehren und darauf schriftlich zu verpflichten.

3. Der Vertragspartner darf die ihm überlassenen, zu schützenden Daten nur zu dem Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dem sie an ihn übermittelt wurden. Die Daten dürfen vom Ver-tragspartner nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es für die Auftragserfüllung bzw. Abrechnung erforderlich ist, es sei denn, der Versicherte stimmt schriftlich zu. Die Geheimhaltungspflicht des Vertragspartners und der von ihm zur Durch-führung dieses Vertrages beauftragen Angestellten und sonstigen Dritten reicht über das Vertragsende hinaus.

4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder noch bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen An-gelegenheiten, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus, strengstes Still-schweigen zu bewahren. Er verpflichtet sich, die ihm übergebenen Geschäfts- und Be-triebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff und der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.

5. Der Vertragspartner haftet gegenüber der AOK Baden-Württemberg für alle materiellen und immateriellen Schäden, die durch von ihm zu verantwortenden Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Anforderungen des LDSG, des BDSG oder des Sozialgesetzbu-ches (SGB) entstehen.

§ 14 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen

1. Erfüllt der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder verstößt er in sonstiger Weise gegen Vertragspflichten, so kann ihn die AOK Baden-Württemberg un-ter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verwarnen, unter den in § 14 Abs. 3 genannten Voraussetzungen eine Vertragsstrafe aussprechen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Verwarnung und Vertragsstrafe können auch nebeneinander verhängt werden.

2. Die AOK Baden-Württemberg gibt dem Vertragspartner vor Verhängung der in Abs. 1 be-nannten Maßnahmen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

3. Als Verstöße im Sinne von Abs. 1 gelten insbesondere: a) Abrechnung nicht oder nicht selbst ausgeführter Leistungen und/oder Lieferungen, b) Forderung unzulässiger Entgelte gemäß § 8 Abs. 3, c) Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten, Krankenhäu-

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sern und anderen medizinischen Einrichtungen (vgl. § 12 Abs. 3), d) Beteiligung von Ärzten gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger Vorteile an der

Durchführung der Versorgung von Hilfsmitteln oder Gewährung solcher Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln (vgl. § 12 Abs. 3),

e) Nichterfüllung bzw. Wegfall der Eignungsvoraussetzungen gemäß § 2, f) Leistungserbringung mit groben Mängeln, welche die medizinische und therapeutische

Zielsetzung gefährden, g) wiederholter oder schwerer Verstoß gegen den Datenschutz gemäß § 13.

4. Die AOK Baden-Württemberg kann bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß im Sinne des § 14 Abs. 3 lit. a) bis g) nach billigem Ermessen die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR je Einzelfall fordern. Die Gesamthöhe al-ler Vertragsstrafen innerhalb der Vertragslaufzeit ist beschränkt auf 5 % des Bruttorech-nungsbetrages nach diesem Vertrag. Ggf. gemäß § 9 Abs. 8 erfolgte Kürzungen werden angerechnet.

5. Im Falle schwerwiegender und wiederholter Verstöße gegen die Regelungen des § 14 Nr. 3 c) oder d) kann der Vertragspartner für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Ver-sorgung der Versicherten ausgeschlossen werden (vgl. § 128 Abs. 3 SGB V).

6. Unabhängig von den Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 1 bis 5 hat der Vertragspartner der durch den Verstoß gegen diesen Vertrag verursachte Schaden zu ersetzen. Ggf. gemäß § 14 Abs. 4 verhängte Vertragsstrafen werden angerechnet.

§ 15 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung und Kündigung 1. Dieser Vertrag tritt am 15.03.2014 in Kraft.

2. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monats-

ende, frühestens zum 31.03.2016 gekündigt werden.

3. Sofern der GKV-SV nach § 36 Abs. 2 SGB V Festbeträge unterhalb der vereinbarten Ver-tragspreise für Leistungen nach diesem Vertrag festsetzt, gelten die entsprechend vertrag-lich vereinbarten Preise als aufgehoben, ohne dass es hierzu einer besonderen Kündi-gung bedarf. Die Festbeträge gelten ab dem Tag ihres Inkrafttretens (= Stichtag). Sie gel-ten für alle Versorgungen, bei denen die Abgabe der Leistung nach dem Stichtag erfolgt. Im Falle einer Festsetzung und/oder Änderung der Festbeträge nach § 36 Abs. 2 SGB V haben die Vertragsparteien das Recht bis 3 Monate nach deren Inkrafttreten, den Vertrag unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit in Abs. 2 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.

4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die AOK Baden-Württemberg insbesondere, wenn: a) ein Grund im Sinne des § 14 Abs. 3 vorliegt,

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b) durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch eine gesetzliche Änderung oder durch eine gerichtliche oder behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahme die Erfüllung des Vertrages untersagt oder rechtlich oder tatsächlich unmöglich wird.

5. Der Vertragspartner hat die begonnenen Versorgungen nach diesem Vertrag in vollem

Umfang sicherzustellen, auch wenn der Vertrag durch Zeitablauf, Kündigung oder aus sonstigen Gründen endet.

6. Nach Beendigung des Vertrages ausgestellte Verordnungen hat der Vertragspartner, so-weit sie an ihn übermittelt werden, unverzüglich an den Versicherten zurückzugeben.

§ 16 Schlussbestimmungen 1. Änderungen des Vertrages – einschließlich Änderungen dieser Klausel – bedürfen der

Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

3. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch gesetz-lich zulässige, dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende Regelungen zu er-setzen. Dies gilt auch für den Fall, dass der bestehende Vertrag Lücken enthält, die der Ergänzung bedürfen.

Stuttgart, den_______________ ________________________ ___________________________________ Dr. Christopher Hermann Fachverband Orthopädie-Technik, Vorsitzender des Vorstandes Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Joachim Glotz, Vorstandsvorsitzender ___________________________________ Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Raymund Weber, Geschäftsführer

AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 505

Bandagen, PG 05

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung

PQKennzeichen

Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis pro Stück

MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis pro Stück EUR

Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Genehmigungspflichtig

Ja (J)Nein (N)

05.01.01. Mittelfußbandagen05.01.01.1 Mittelfußbandagen 05A 00,06 10,00 EUR v 11,90 € 5,00 € 6,90 € a N05.01.01.1999 Maßanfertigung für Mittelfußbandage, unelastisch 05A 00,06 KV e b J05.01.01.2 Mittelfußbandagen mit Pelotte 05A 00,06 14,00 EUR v 16,66 € 5,00 € 11,66 € a N05.01.01.2999 Maßanfertigung für Mittelfußbandagen mit Pelotte, unelastisch 05A 00,06 KV e b J

05.02.01. Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression mit Pelotten

05.02.01.0 Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression 05A 00,06 51,00 EUR v 60,69 € 6,06 € 54,63 € a N05.02.01.0999 Maßanfertigung für Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression 05A 00,06 123,00 EUR e 131,61 € 10,00 € 121,61 € b J05.02.01.1 Bandagen zur Achillessehnenkompression 05A 00,06 65,00 EUR v 77,35 € 7,73 € 69,62 € a N05.02.01.1999 Maßanfertigung für Bandagen zur Achillessehnenkompression 05A 00,06 123,00 EUR e 131,61 € 10,00 € 121,61 € b J

05.02.01.2Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen

05A 00,06 68,50 EUR v 81,52 € 8,15 € 73,37 € a N

05.04.01. Kniebandage mit Pelotte(n) zur Weichteilkompression05.04.01.0 Kniebandagen zur Weichteilkompression 05A 00,06 53,00 EUR v 63,07 € 6,30 € 56,77 € a N05.04.01.0999 Maßanfertigung für Patellabandagen 05A 00,06 123,00 EUR e 131,61 € 10,00 € 121,61 € b J05.04.01.1 Patellasehnenbandagen 05A 00,06 46,00 EUR v 54,74 € 5,47 € 49,27 € a N05.04.01.1999 Maßanfertigung für Patellasehnenbandagen 05A 00,06 KV e b J

05.04.01.2Kniebandagen zur Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen

05A 00,06 81,50 EUR v 96,99 € 9,69 € 87,30 € a N

05.05.01. Hüftdysplasie-/Luxationsbandagen05.05.01.0 Spreizhosen 05B3 00,06 69,00 EUR v 82,11 € 8,21 € 73,90 € a N05.00.05.0101 Ideal-Spreizhosen nach Mittelmeier/Graf 05B3 00,06 135,00 EUR v 160,65 € 10,00 € 150,65 € a N05.05.01.0999 Maßanfertigung für Spreizhosen 05B3 00,06 KV e b J05.05.01.1 Spreizbandagen 05B3 00,06 110,00 EUR v 130,90 € 10,00 € 120,90 € a N05.05.01.1999 Maßanfertigung für Spreizbandagen 05B3 00,06 KV e b J

05.07.01. Daumensattelgelenkbandagen05.07.01.0 Daumensattelgelenkbandagen 05B3 00,06 47,00 EUR v 55,93 € 5,59 € 50,34 € a N05.07.01.0999 Maßanfertigung für Daumensattelgelenkbandagen 05B3 00,06 KV e b J

05.07.02. Handgelenkbandagen05.07.02.0 Handgelenk-Kompressionsbandagen 05B3 00,06 49,50 EUR e 52,97 € 5,29 € 47,68 € a N05.07.02.0999 Maßanfertigung für Handgelenkbandagen 05B3 00,06 KV e b J05.07.02.3 Elastische Handgelenkbandagen 05B3 00,06 41,00 EUR e 43,87 € 5,00 € 38,87 € a N

05.08.01. Ellenbogen-Kompressionsbandagen05.08.01.0 Ellenbogen-Kompressionsbandagen 05B3 00,06 25,00 EUR v 29,75 € 5,00 € 24,75 € a N05.08.01.0999 Maßanfertigung für Ellenbogenkompressionsbandagen 05B3 00,06 62,00 EUR e 66,34 € 6,63 € 59,71 € b J05.08.01.1 Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) 05B3 00,06 50,50 EUR v 60,10 € 6,01 € 54,09 € a N05.08.01.1999 Maßanfertigung für Kompressionsbandagen mit Pelotte (n) 05B3 00,06 123,00 EUR e 131,61 € 10,00 € 121,61 € b J

05.09.01. Schultergelenkbandagen05.09.01.0 Schultergelenk-Kompressionsbandagen 05B3 00,06 108,00 EUR v 128,52 € 10,00 € 118,52 € a N

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 505

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung

PQKennzeichen

Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis pro Stück

MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis pro Stück EUR

Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Genehmigungspflichtig

Ja (J)Nein (N)

05.09.01.0999 Maßanfertigung für Schulterkompressionsbandagen 05B3 00,06 KV e b J

05.09.01.3Schultergelenk-Kompressionsbandagen mit zusätzlichen Funktionselementen

05B3 00,06 130,00 EUR v 154,70 € 10,00 € 144,70 € a N

05.09.02. Claviculabandagen05.09.02.0 Claviculabandagen 05B3 00,06 66,00 EUR v 78,54 € 7,85 € 70,69 € a N05.09.02.0999 Maßanfertigung für Claviculabandagen 05B3 00,06 KV e b J

05.11.01. Rippenbruchbandagen05.11.01.0 Rippenbruchbandagen 05B3 00,06 42,00 EUR v 49,98 € 5,00 € 44,98 € a N05.11.01.0999 Maßanfertigung für Rippenbruchbandagen 05B3 00,06 KV e b J

05.11.03. Leibbinden05.11.03.0 Damenleibbinden 05B3 00,06 107,00 EUR v 127,33 € 10,00 € 117,33 € a J05.11.03.1 Herrenleibbinden 05B3 00,06 87,00 EUR v 103,53 € 10,00 € 93,53 € a J05.11.03.2 Sonstige Leibbinden 05C 00,06 130,00 EUR v 154,70 € 10,00 € 144,70 € a J05.11.03.3000 Damenleibbinde nach Maß 05E 00,06 338,00 EUR e 361,66 € 10,00 € 351,66 € b J05.11.03.3001 Herrenleibbinde nach Maß 05E 00,06 338,00 EUR e 361,66 € 10,00 € 351,66 € b J05.11.03.4 Zusätze für Leibbinden 05E 00,0605.11.03.4000 Strumpfhalter mit Anbringung 05E 00,06 3,85 EUR e 4,12 € - J05.11.03.4001 Schenkelriemen 05E 00,06 14,00 EUR e 14,98 € - J05.11.03.4002 Pelotte nach Maß 05E 00,06 54,00 EUR e 57,78 € - J05.11.03.4003 Stomaöffnung 05E 00,06 92,00 EUR e 98,44 € - J05.11.03.5 Schwangerschaftsleibbinden 05B3 00,06 115,00 EUR v 136,85 € a N

05.11.04 Brustbandagen05.00.11.0401 Brustgürtel (Belt) 05C 00,06 43,00 EUR v 51,17 € 5,11 € 46,06 € a N05.00.11.0402 Kompressions-BH 05C 00,06 92,00 EUR v 109,48 € 10,00 € 99,48 € a N05.11.04.0999 Maßanfertigung für Brustgürtel 05C 00,06 KV e b J

05.11.05 Leib-Kompressionshosen für Stomaträger05.11.05.0 Leib-Kompressionshosen für Stomaträger 05B3 00,06 KV a J

05.00.99.1001

Kennzeichen "a":Haus- / Klinikbesuchs-Pauschale für konfektionierte Bandagen, bei krankheitsbedingter Immobilität, verordnungspflichtig. Verordnungspflicht entfällt bei Klinikverordnung.

00,06 11,50 EUR a J

05.00.99.2001

Kennzeichen "b":Haus- / Klinikbesuchs-Pauschale für maßangefertigte Bandagen. Bei krankheitsbedingter Immobilität, verordnungspflichtig. Verordnungspflicht entfällt bei Klinikverordnung.

00,06 23,00 EUR b J

05.00.99.3000Material zzgl. Aufschlagsatz (Angabe der genauen Bezeichnung auf dem Kostenvoranschlag) 00,06 EK -

05.00.99.4000 Aufschlagsatz 00,06 20% - J

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 505

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung

PQKennzeichen

Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis pro Stück

MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis pro Stück EUR

Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Genehmigungspflichtig

Ja (J)Nein (N)

05.00.99.5000 Stundenverechnungssatz bis 14.03.2015 00,06 54,50 EUR - J05.00.99.5000 Stundenverrechnungssatz ab 15.03.2015 00,06 55,20 EUR - J

Bei Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, besteht grundsätzlich eine genehmigungspflicht. 00,06 J

Kostenvoranschlag:Bei den mit Kostenvoranschlag vereinbarten Positionsnummern, ist jedem Kostenvoranschlag die jeweilige Hilfsmittelpositionsnummer (Grundposition), welche die Art und den Ort der Bandage abbildet, voranzustellen. Diese Position ist mit einem Preis von 0,01 EUR zu versehen. Dies gilt auch für Reparaturen.

00, 01, 06 0,01 EUR J

Reparaturen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig 01 J

Bei der Abrechnung ist der Schlüssel Spezifikation Anwendungsort gemäß Anlage 3 der DTA-Richtlinien anzugeben, sofern das Hilfsmittel einem Anwendungsort zugeordnet werden kann. Schlüssel Anwendungsort: 0 = links 1 = rechts 2 = beidseitig

00, 01, 06

Im Fall einer Versorgung, bei der der Versicherte Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V zu tragen hat, hat der Vertragspartner bei der Abrechnung abweichend von dem in dieser Anlage vereinbarten Verwendungskennzeichen das Kennzeichen 06 für die höherwertige Versorgung anzugeben.

06

* Kennzeichen Hilfsmittel lt. Anlage 3 zum DTA: 00 = Neulieferung 06 = Abgabe eines von der Verordnung abweichenden, höherwertigen Hilfsmittels 08 = Vergütungspauschale

Anmerkung:Die in dieser Liste aufgeführten Mehrwertsteuersätze sind rein informativ und nicht rechtsverbindlich. Weder die AOK Baden-Württemberg noch der Fachverband haften für die Richtigkeit der ausgewiesenen Mehrwertsteuersätze gleich aus welchem Rechtsgrund.

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Vertragspartnergruppenschlüssel AC/TK

Apotheken 11 01 523 Orthopädietechnik 15 01 523 Orthopädieschuhtechnik 16 01 523

Sonstige Vertragspartner 19 01 523

Vertrag

über die Abgabe von Hilfsmitteln

gem. § 127 Abs. 2 SGB V,

Produktgruppe 23, Orthesen,

zwischen

der AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart,

- im Folgenden „AOK Baden-Württemberg“ genannt -

und

Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer

Fachhandel Südwest e.V. Zettachring 2

70567 Stuttgart

- im Folgenden „FOS“ genannt -

- beide gemeinsam im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt -

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INHALTSVERZEICHNIS § 1 Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrages ............................................3 § 2 Eignungsvoraussetzungen .................................................................................3 § 3 Grundsätze der Leistungserbringung................................................................4 § 4 Vertragsärztliche Verordnung ............................................................................5 § 5 Genehmigung ......................................................................................................6

§ 6 Art und Umfang der Versorgung ........................................................................6 § 7 Reparaturen .........................................................................................................8 § 8 Vergütung .............................................................................................................8 § 9 Zuzahlung .............................................................................................................9 § 10 Abrechnung ..................................................................................................... 10

§ 11 Gewährleistung, Haftung, Insolvenz .............................................................. 12

§ 12 Öffentlichkeitsarbeit/Werbung ....................................................................... 13 § 13 Zusammenarbeit mit Dritten ........................................................................... 13

§ 14 Datenschutz/Schweigepflicht ......................................................................... 14 § 15 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen.............................................................. 15 § 16 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung und Kündigung........................................ 16 § 17 Schlussbestimmungen ................................................................................... 16

ANLAGEN Anlage 1 Preisvereinbarung Anlage 2 Kostenvoranschlag Anlage 3 Erklärung des Versicherten über eine das Maß des Notwendigen übersteigende Versorgung Anlage 4 Beitrittserklärung

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§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrages 1. Dieser Vertrag regelt die qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten der

AOK Baden-Württemberg gemäß § 33 SGB V mit Orthesen der Produktgruppe 23 entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils gül-tigen Fassung.

2. Der Geltungsbereich dieses Vertrages umfasst alle Hilfsmittelversorgungen mit den in der Anlage 1 aufgeführten Orthesen der Produktgruppe 23 für Versicherte der AOK Baden-Württemberg im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.

Dieser Vertrag gilt für die Mitgliedsbetriebe des FOS, soweit sie diesem Vertrag beigetreten sind (Anlage 4) (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt). Der Beitritt ist gegenüber der AOK Baden-Württemberg in schriftlicher Form zu erklären, nebst der Verpflichtung, die Vertragsinhalte in ihrer jeweils aktuellen Fassung un-eingeschränkt anzuerkennen. Der jeweilige Mitgliedsbetrieb des FOS sendet die Beitrittserklärung mit den dazugehörigen Präqualifizierungszertifikat oder mit den Nachweisen zur individuellen Eignungsfeststellung sowie Nachweisen zu den je-weiligen ggf. vertragsspezifischen Anforderungen an das zuständige CompetenceCenter Hilfsmittel (CC Hilfsmittel) der AOK Baden-Württemberg (sie-he Abs. 5). Der jeweilige Mitgliedsbetrieb des FOS erhält von der AOK Baden-Württemberg eine Bestätigung über den erfolgreichen Beitritt. Der Beitritt wird erst ab Datum des Bestätigungsschreibens wirksam.

3. Die Anlagen 1-4 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die Anlagen 2 und 3 dienen der Erleichterung der Kommunikation bzw. Administration zwischen Ver-tragspartner und der AOK Baden-Württemberg. Sie können in ihrem Layout von der im Vertrag abgebildeten Variante abweichen. Die vorgegebenen Inhalte müs-sen jedoch enthalten sein.

4. Andere Leistungserbringer haben gemäß § 127 Abs. 2 a SGB V die Möglichkeit, diesem Vertrag über das jeweils zuständige CC Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg zu gleichen Bedingungen beizutreten (Anlage 4). Die jeweils zu-ständigen Ansprechpartner der CC Hilfsmittel können im AOK-Gesundheits-partnerportal unter: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/hilfsmittel/beitritt/ eingesehen werden.

§ 2 Eignungsvoraussetzungen

1. Voraussetzung für die Leistungserbringung nach diesem Vertrag ist, dass der

Vertragspartner die Anforderungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der vertragsgegenständli-chen Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllt. Dabei sind die Anforde-rungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. den Empfehlungen des Spitzen-verband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten.

2. Der Vertragspartner benennt einen fachlichen Leiter bzw. eine verantwortliche Person, der/die die personellen Anforderungen der Empfehlungen des GKV-SV gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Der

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fachliche Leiter bzw. eine verantwortliche Person hat entsprechend dieser Emp-fehlungen die vertraglich geregelten Versorgungsprozesse des Vertragspartners zu leiten und zu überwachen. Dies impliziert die ständige Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten.

3. Der Vertragspartner ist nach Maßgabe dieses Vertrages nur zur Abgabe derjeni-

gen Hilfsmittel berechtigt, für welche er die Eignung nach den vorgenannten Re-gelungen gegenüber der AOK Baden-Württemberg nachgewiesen hat und darf Verordnungen nur für diese Produktbereiche entgegen nehmen.

4. Sofern der Vertragspartner die Leistungserbringung nach diesem Vertrag über

mehrere Betriebsstätten sicherstellt, so gelten die vorgenannten Anforderungen für jede einzelne Betriebsstätte. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflich-tet, der AOK Baden-Württemberg unverzüglich das Institutionskennzeichen für jede versorgende Betriebsstätte mitzuteilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die jeweils aktuellen einschlägigen rechtlichen Regelungen und Vorschriften des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinproduk-ten (MPVerschrV), der Medizinprodukte-Verordnung (MPV), der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, der DIMDI-Vorschriften (DIMDIV), der Hygiene-Sterilvorschriften und des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie die Empfehlungen des GKV-SV zum Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V einzuhalten.

5. Der Vertragspartner setzt in ausreichender Anzahl Fachkräfte zur direkten per-sönlichen produktbezogenen Einweisung und Beratung der Versicherten bzw. der betreuenden Personen ein, die in Bezug auf den Vertragsgegenstand über eine Befähigung als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) verfügen.

6. Änderungen, welche die Eignung des Vertragspartners – insbesondere § 2 Abs. 1 und/ oder 2 – berühren, hat der Vertragspartner der AOK Baden-Württemberg unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung 1. Der Vertragspartner gewährleistet eine ausreichende, zweckmäßige sowie wirt-

schaftliche Versorgung gemäß § 33 SGB V i. V. m. § 12 SGB V. Versorgungen nach diesem Vertrag erfolgen innerhalb der jeweiligen Produktart aufzahlungsfrei. Der Vertragspartner garantiert die aufzahlungsfreie Versorgung mit allen von ihm angebotenen Orthesen je Produktart.

2. Hilfsmittel, die nach §§ 33 i. V. m. 34 Abs. 4 SGB V von der Versorgung ausge-schlossen sind, dürfen zu Lasten der AOK Baden-Württemberg nicht abgegeben werden.

3. Der Vertragspartner behandelt alle Versicherten nach den gleichen Grundsätzen;

eine Risikoselektion ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner darf eine Versor-gung mit Orthesen nicht ablehnen. Ausgenommen sind Fälle, in denen das per-sönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Versicher-ten durch konkrete Vorkommnisse nachhaltig gestört ist.

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4. Es sind nur Materialien und Artikel einwandfreier Qualität (Qualitätsstandards nach dem Hilfsmittelverzeichnis) zu verwenden und abzugeben. Nicht im Hilfs-mittelverzeichnis gelistete Produkte haben mindestens die Vorgaben des MPG und der Richtlinie 93/42/EWG (CE-Kennzeichnung) sowie die im Hilfsmittelver-zeichnis festgeschriebenen Qualitätsstandards zu erfüllen. Ein geeigneter Nachweis ist zu erbringen. Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sind ungeachtet der Anlage 1 stets genehmigungspflichtig und mittels Kos-tenvoranschlag (Anlage 2) bei den jeweils zuständigen CC Hilfsmittel zu bean-tragen.

5. Die AOK Baden-Württemberg behält sich vor, genehmigungspflichtige Hilfsmit-telversorgungen hinsichtlich der sozialmedizinischen Indikation durch den Medi-zinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen. Der Ver-tragspartner stellt dafür die seitens des MDK für notwendig erachteten Unterla-gen unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung.

6. Im Fall von Versorgungspauschalen erwirbt die AOK Baden-Württemberg zu

keiner Zeit Eigentum an den nach diesem Vertrag abgegebenen Hilfsmitteln.

7. Die AOK Baden-Württemberg ist berechtigt, die Qualität der Versorgung in der ihr geeignet erscheinenden Form (u. a. durch Versichertenbefragung) zu über-prüfen oder überprüfen zu lassen. Insbesondere kann sie für fachliche Prüfun-gen nach § 275 Abs. 3 SGB V den MDK, und/oder eigene Orthopädietechnik-Fachkräfte der AOK Baden-Württemberg beauftragen. Anfragen der AOK Ba-den-Württemberg und/oder der beauftragten Gutachter zu Versorgungsfällen bzw. zur Versorgungsqualität sind unverzüglich und kostenfrei durch den Ver-tragspartner zu beantworten.

§ 4 Vertragsärztliche Verordnung

1. Der Versorgung mit Hilfsmitteln nach diesem Vertrag ist die Richtlinie des Ge-meinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der ver-tragsärztlichen Versorgung gemäß § 92 Abs.1 Nr. 6 SGB V (Hilfsmittelrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde zu legen.

2. Für die Versorgung des jeweiligen Versicherten ist eine Verordnung (Muster 16) eines an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes erforderlich. Neben den Verordnungen (Muster 16) zugelassener Vertragsärzte akzeptiert die AOK Baden-Württemberg auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen durch zugelassene stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, sofern das Hilfsmittel zur Krankenhausentlassung benötigt wird. In diesen Fällen kann die Form der Verordnung vom Muster 16 abweichen; es müssen jedoch mindestens alle Inhalte des Muster 16 vorhanden sein. Nicht zulässig sind Ankreuzformulare, vorgefertig-te Vordrucke oder Musterverordnungen von Herstellern.

3. Der behandelnde Arzt hat grundsätzlich nur die für die Versorgung notwendige Produktart zu verordnen. Die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel obliegt dem Ver-tragspartner nach Maßgabe dieses Vertrages.

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4. Die vom Arzt auf der vertragsärztlichen Verordnung angegebene Indikation be-

stimmt die Versorgung des Versicherten. Sofern vom Arzt keine Indikation ange-geben wurde, ist der Vertragspartner berechtigt, den Arzt um Nachtrag zu bitten sowie sich durch erneute Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung die weitere medizinische Notwendigkeit der Versorgung bestätigen zu lassen.

5. Die vertragsärztliche Verordnung gilt ausschließlich für die Person, für die sie ausgestellt wurde.

6. Änderungen oder Ergänzungen an der ausgestellten vertragsärztlichen Verord-nung dürfen nur durch den ausstellenden Arzt selbst oder den jeweils verantwort-lichen ärztlichen Vertreter vorgenommen werden und bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.

7. Wird die Versorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung vom Vertragspartner aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gül-tigkeit. Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen gilt die Frist als gewahrt, wenn der Kostenvoranschlag innerhalb dieses Zeitraums bei der AOK Baden-Württemberg eingeht.

8. Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Ve-rordnungsblättern dürfen nicht beliefert und abgerechnet werden, wenn die Fäl-schung oder der Missbrauch bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar war.

§ 5 Genehmigung 1. Die Abgabe eines Hilfsmittels nach diesem Vertrag bedarf grundsätzlich der vor-

herigen Genehmigung der AOK Baden-Württemberg. Anspruch auf eine nach-trägliche Bewilligung besteht grundsätzlich nicht.

2. Der Kostenvoranschlag (Anlage 2) ist an das zuständige CC Hilfsmittel zu richten. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für Orthesen sind aus der Anlage 1 er-sichtlich. Soweit auf die Genehmigung verzichtet wurde, kann der Verzicht von der AOK Baden-Württemberg gegenüber dem Vertragspartner einseitig widerru-fen werden. Der Widerruf wird dem Vertragspartner vier Wochen vor Beginn der Genehmigungspflicht schriftlich angezeigt. Im Falle eines Widerrufs gelten die Absätze 2 und 4.

3. Die Vertragsparteien streben den elektronischen Kostenvoranschlag an. Die AOK Baden-Württemberg informiert die Vertragspartner, sobald die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung vorliegen.

§ 6 Art und Umfang der Versorgung

1. Zum Umfang der Leistungserbringung gehören insbesondere:

Abgabe des Hilfsmittels an den Versicherten inkl. Erprobung,

Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache,

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produktbezogene Einweisung des Versicherten und/oder dessen Betreuungs-person(en) in den sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels,

Anpassungen und Änderungen innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe des Hilfsmittels. Ausgenommen hiervon sind dokumentierte Volumenveränderun-gen, die eine andere Größe gemäß Herstellermaßtabelle begründen. Bei Kin-derversorgungen ist eine "mitwachsende" Fertigungsweise im Rahmen der technischen Möglichkeiten anzustreben.

2. Der Vertragspartner setzt herstellerneutral die notwendigen Orthesen bedarfsge-

recht ein und trifft die individuelle Produktauswahl in Abstimmung mit dem Versi-cherten. Für die Produktauswahl gelten die Bestimmungen der Hilfsmittel-Richtlinie, die Ausführungen des Hilfsmittelverzeichnisses sowie das MPG.

3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Hilfsmittel nach Erhalt der Verordnung

bei Fertigartikeln binnen 4 Werktagen, bei handwerklich gefertigten Orthesen binnen 6 Wochen zu liefern. Sofern die Versorgung genehmigungspflichtig ist, beginnt die Frist gemäß Satz 1 mit Auftragserteilung durch die AOK Baden-Württemberg.

4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Versicherten bzw. dessen betreuende

Person(en) in sachgerechten Gebrauch des Hilfsmittels einzuweisen sowie wäh-rend der gesamten Versorgungszeit bei Bedarf umfassend zu beraten. Die Bera-tungsleistungen sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und der AOK Baden-Württemberg auf Verlangen nachzuweisen.

5. Der Vertragspartner hat sich die Auslieferung des Hilfsmittels durch den Versi-

cherten bzw. gesetzlichen Vertreter oder seinen Bevollmächtigten mit dem Emp-fangsdatum, der Unterschrift und der Angabe des Namens in Druckbuchstaben quittieren zu lassen. Sofern der Bevollmächtigte/gesetzliche Vertreter die Hilfs-mittellieferung quittiert, ist der Status der Person nachvollziehbar zu dokumentie-ren. Mit dieser Unterschrift wird die Übergabe und die Einweisung in das Hilfsmit-tels bestätigt.

Genutzt werden kann dazu: - der Lieferschein, - die Rückseite der vertragsärztlichen Verordnung oder

- die Verordnung des Krankenhauses/der stationären Rehabilitationseinrich-

tung. 6. Änderungen und Anpassungen nach Ablauf von 6 Monaten und Reparaturen

können nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie verordnet werden und außer-halb der Garantie- und Gewährleistungspflichten liegen. Diese bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die AOK Baden-Württemberg (Anlage 2).

7. Vor einer notwendigen Ersatzversorgung ist der Vertragspartner verpflichtet, auf

etwaige Garantie-/Gewährleistungsansprüche zu achten. Die AOK Baden-Württemberg erhält vom Vertragspartner einen schriftlichen Hinweis, wenn an ei-nem Hilfsmittel ein Schaden festgestellt oder vermutet wird, der auf unsachge-mäße Behandlung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.

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8. Ergibt sich bei der Anpassung/Abgabe des verordneten Hilfsmittels, dass mit die-sem voraussichtlich das Versorgungsziel nicht erreicht werden kann oder dass der Versicherte auf das Hilfsmittel mit Gegenanzeigen, z. B. mit Unverträglichkeit oder Nebenwirkungen reagiert, hat der Vertragspartner unverzüglich den verord-nenden Arzt zu informieren und ggf. die Versorgung zu unterbrechen, bis dieser nach seiner Prüfung ggf. eine Änderung oder Ergänzung der Hilfsmittelverord-nung vornimmt.

9. Maßanfertigungen dürfen nur abgegeben werden, wenn sie im Einzelfall für die

Versorgung medizinisch notwendig und vertragsärztlich verordnet sind. Sie sind nicht zulässig, wenn die Versorgung mit Fertigartikeln (Konfektion oder Maßkon-fektion) denselben Zweck erfüllt. Bei ausdrücklicher Verordnung nach Maß sind serienmäßig angefertigte Hilfsmittel abzugeben und abzurechnen, wenn mit die-

sen Hilfsmitteln eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung gewährleistet ist. Zur Genehmigung ist ein Kostenvoranschlag mit einer aussagekräftigen Maßdokumentation (Fotodokumentation auf Verlangen der AOK Baden-Württemberg) einzureichen. Bei Maßanfertigungen ist der Versicherte darauf hin-zuweisen, dass die Passgenauigkeit und der Sitz durch den Vertragspartner nachzukontrollieren sind. Diese Leistung ist sowohl für den Versicherten als auch für die AOK Baden-Württemberg kostenlos als Qualitäts- und Servicestandard durch den Vertragspartner zu unterbreiten. Handwerklich angefertigte Produkte sind sichtbar mit einem Abgabedatum (Monat/Jahr), dem Namen des Versicher-ten und dem Namen des Vertragspartners zu versehen.

10. Stellt der Vertragspartner im Versorgungsverlauf fest, dass eine individuelle

Maßanfertigung erforderlich ist, ist die Verordnung durch den Arzt entsprechend nachträglich zu ändern und seitens des Vertragspartners ein Kostenvoranschlag mit einer aussagekräftigen Maßdokumentation (Fotodokumentation auf Verlan-gen der AOK Baden-Württemberg) einzureichen.

§ 7 Reparaturen 1. Vor der Durchführung einer Reparatur ist der Vertragspartner verpflichtet, auf et-

waige Garantie-/Gewährleistungsansprüche zu achten. Reparaturen bedürfen der Genehmigung mittels Kostenvoranschlag (Anlage 2).

2. Bei Reparaturen, die zum Funktionserhalt des Hilfsmittels erforderlich sind, erhält die Krankenkasse vom Vertragspartner einen schriftlichen Hinweis auf dem Kos-tenvoranschlag (Anlage 2), wenn die Reparatur auf die unsachgemäße Behand-lung bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.

§ 8 Vergütung

1. Die Vergütung ist in der Anlage 1 geregelt. Mit der Vergütung nach Anlage 1 sind der in diesem Vertrag beschriebene Leistungsumfang und die damit im Zusam-menhang stehenden Kosten vollständig abgegolten, bei Versorgungspauscha-len/Miete für den gesamten Versorgungszeitraum entsprechend Anlage 1. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der FOS stellt Angaben zu den Mehrwertsteuersät-

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zen seinen Mitgliedsbetrieben, die dem Vertrag beigetreten sind, zur Verfügung. Er gibt diese Informationen, sowie Änderungsmitteilungen durch die zuständigen Finanzbehörden an die AOK Baden-Württemberg weiter.

2. Die Haus-/Klinikbesuchspauschale kann bei in Anlage 1 gekennzeichneten Orthesen einmal je Versorgungsfall abgerechnet werden. Der Hausbesuch ist ve-rordnungspflichtig, die Verordnungspflicht entfällt bei Versorgungen aus Kranken-häusern und stationären Rehabilitationseinrichtungen.

3. Der Vertragspartner hat einen Anspruch auf die Vergütung, wenn er die Versor-

gungsleistungen nach diesem Vertrag erbracht hat. Verstirbt der Versicherte vor Abgabe eines individuell hergestellten bzw. teilkonfektionierten Hilfsmittels oder wird diese aus anderen Gründen nicht erforderlich, vergütet die AOK Baden-Württemberg den bisher angefallenen Aufwand für nicht wiederverwendbare Teile angemessen. In diesen Fällen reicht der Vertragspartner einen Kostenvoran-schlag mit detaillierter Kalkulation der bis dahin erbrachten Leistungen zur Prü-fung ein und hält das Hilfsmittel für eine etwaige Inaugenscheinnahme durch die AOK Baden-Württemberg bereit.

4. Wünscht der Versicherte neben den von diesem Vertrag umfassten Leistungen

eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung, können daraus ggf. entstehende Mehrkosten dem Versicherten in Rechnung gestellt werden (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Das mit der Hilfsmittelverordnung ärztlich gewollte Therapieziel darf durch die vom Versicherten gewünschte und das Maß des Not-wendigen übersteigende Versorgung nicht eingeschränkt werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Mehrleistung ausdrücklich gefordert hat, dem Ver-tragspartner hierüber eine schriftliche Erklärung (Anlage 3) des Versicherten vor-liegt und der Vertragspartner den Versicherten vor Abgabe des Hilfsmittels schrift-lich über die entstehenden Mehrkosten informiert hat. Dies beinhaltet auch die In-formation, dass eine Versorgung zum Vertragspreis, die der vertragsärztlichen Verordnung entspricht und ihren Zweck voll erfüllt, d.h. alle Produkte der jeweili-gen Produktart ohne Mehrkosten für den Versicherten sichergestellt ist. Die Hilfsmittelversorgung ohne Mehrkosten ist dem Versicherten vorzuzeigen und zur Anprobe anzubieten. Die Erklärung des Versicherten (Anlage 3) ist auf Verlangen der AOK Baden-Württemberg vorzulegen.

§ 9 Zuzahlung

1. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit einem Hilfsmittel versorgt werden, unterliegen der Zuzahlungspflicht, sofern sie nicht nach § 62 SGB V befreit sind. Der Vertragspartner hat den Versicherten mit Überlassung des Hilfsmittels über die gesetzlichen Zuzahlungen gemäß §§ 33 und 61 SGB V zu informieren.

2. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Vertragspartner in Höhe von jeweils 10 % des

Vertragspreises, bei Versorgungspauschale/Miete für jeden Vergütungszeitraum, mindestens jeweils in Höhe von 5,00 EUR bis höchstens jeweils in Höhe von 10,00 EUR, einzuziehen. Die geleistete Zuzahlung ist dem Versicherten kosten-los zu quittieren.

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3. Eine über die gesetzlichen Zuzahlungspflichten hinausgehende Forderung von Entgelten für die Versorgung gegenüber dem Versicherten ist unzulässig. Aus-genommen hiervon sind Mehrkosten gemäß § 8 Abs. 4 des Vertrages.

§ 10 Abrechnung 1. Es dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die vom Vertragspartner selbst

erbracht wurden.

2. Der Tag der Abgabe des Hilfsmittels an den Versicherten gilt als Tag der Leis-tungserbringung bzw. als Beginn des Versorgungszeitraumes. Der Vertragspart-ner kann seine Leistungen ab dem darauffolgenden Tag der Leistungserbringung gegenüber dem zuständigen CC Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg ab-rechnen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bereits beantragte Versorgungen sind zu den bisherigen Preiskonditionen abzurechnen.

3. Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich für alle Versorgungs- und Ab-

rechnungsfälle in Form einer Sammelrechnung. Der Umfang der Sammelrech-nung ist grundsätzlich auf maximal 50 Verordnungen pro Rechnung zu begren-zen.

4. Für das Abrechnungsverfahren gelten § 302 SGB V und die Richtlinien der Spit-

zenverbände der Krankenkassen nach § 302 SGB Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens in der jeweils gültigen Fassung. Die Positionen dieses Vertrages sind mit dem auf der Titelseite angegebenen, passenden Ab-rechnungscode/Tarifkennzeichen/AC/TK) abzurechnen. Bei der Abrechnung ist die zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer anzugeben. Sofern keine vorhanden ist, ist die verordnete Produktart (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur siebten Stel-le) anzugeben. Die insgesamt zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer ist mit den Ziffern „900“ zu vervollständigen. Der Schlüssel Spezifikation Anwendungsort ist gemäß Anlage 3 der DTA-Richtlinien bei Abrechnungen nach dem 01.05.2014 anzugeben, sofern das Hilfsmittel einem Anwendungsort zugeordnet werden kann.

5. Im Fall einer Versorgung, bei der Versicherte Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V zu tragen hat, hat der Vertragspartner bei der Abrechnung abwei-chend von dem jeweils in den Anlagen vereinbarten Verwendungskennzeichen das Kennzeichen 06 anzugeben. In diesem Fall ist bei der Abrechnung die ver-ordnete Produktart (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur siebten Stelle) anzugeben. Die insgesamt zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer ist mit den Ziffern „900“ zu vervollständigen. Im Textfeld wird die zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels aufgeführt. Falls keine zehnstellige Hilfsmit-telpositionsnummer vorhanden ist, ist der Name des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels anzugeben.

6. Die Abrechnung enthält grundsätzlich folgende Bestandteile:

Abrechnungsdaten (vgl. Anlage 1 der DTA-Richtlinien)

Gesamtaufstellung (§ 6 der DTA-Richtlinien)

Begleitzettel der Urbelege (vgl. Anlage 4 der DTA-Richtlinien)

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Urbelege: a. vertragsärztliche Verordnung im Original, b. genehmigter Kostenvoranschlag, c. unterschriebene Empfangsbestätigung des Hilfsmittels im Original.

7. Die maschinellen Datensätze gemäß § 9 Nr. 7 hat der Vertragspartner an die

zentrale Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) der AOK Baden-Württemberg zu übermitteln. Die zahlungsbegründenden Unterlagen gemäß § 9 Nr. 7 (papierge-bundenen Unterlagen) sind an das zuständige CC Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg zu senden.

8. Werden die Abrechnungsdaten nicht auf elektronischem Wege übertragen bzw. nicht maschinell verwertbar übermittelt und hat dies der Vertragspartner zu vertre-ten, stellt die AOK Baden-Württemberg die mit der Nacherfassung verbundenen Kosten dem Vertragspartner durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5 v. H. des Rechnungsbetrages in Rechnung (§ 303 SGB V). Die Rechnung wird entsprechend gekürzt.

9. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Gesamtbetrag abzuziehen und gesondert aus-

zuweisen.

10. Für Anspruchsberechtigte nach den verschiedenen Versorgungsgesetzen sowie für Betreute nach dem zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrecht ist eine zusätzliche Einzelrechnung in Papierform durch den Vertragspartner zu erstellen (vgl. § 2 Abs. 2 der DTA-Richtlinien).

11. Das Zahlungsziel beträgt 28 Tage. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen Abrechnungsbestandteile. Ist die Abrechnung fehlerbehaftet oder unvollständig, behält sich die AOK Baden-Württemberg vor, diese zur Prü-fung und Überarbeitung an den Vertragspartner zurück zu senden. Der Beginn der Zahlungsfrist verschiebt sich entsprechend. Bei Rechnungsbegleichung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb der Zahlungs-frist gegenüber dem Geldinstitut erteilt wurde. Fällt das Ende der Zahlungsfrist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächstfolgenden Arbeitstag.

12. Dem Vertragspartner obliegt die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Anliefe-rung des Datenträgers (Abrechnungsdaten) und der papiergebundenen Unterla-gen.

13. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung der AOK Baden-Württemberg. Rechnungsreduzierungen durch die AOK Baden-Württemberg dürfen vom Vertragspartner nicht dem Versicherten in Rechnung gestellt werden.

14. Überträgt der Vertragspartner die Abrechnung einer zentralen Abrechnungsstelle, so hat der Vertragspartner die AOK Baden-Württemberg unverzüglich hierüber zu informieren sowie den Beginn und das Ende des Auftragsverhältnisses, den Na-men der beauftragten Abrechnungsstelle und deren Institutionskennzeichen mit-zuteilen.

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15. Zahlungen an die beauftragte Abrechnungsstelle erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für die AOK Baden-Württemberg. Die schuldbefreiende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Rechtsbeziehung zwischen der beauftragten Abrech-nungsstelle und dem Vertragspartner mit einem Rechtsmangel behaftet ist. Dies gilt so lange, bis ein schriftlicher Widerruf des Abrechnungsauftrages durch den Vertragspartner bei der AOK Baden-Württemberg eingegangen ist.

16. Forderungen des Vertragspartners gegenüber der AOK Baden-Württemberg dür-fen nicht abgetreten oder verpfändet werden. Ausgenommen davon sind Abtre-tungen an die beauftragte Abrechnungsstelle.

§ 11 Gewährleistung, Haftung, Insolvenz 1. Der Vertragspartner übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Beschaffenheit,

insbesondere die Betriebs- und Funktionsfähigkeit, des Hilfsmittels.

2. Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Leistungserbringung aus die-sem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist die AOK Baden-Württemberg berechtigt, nach Mahnung unter Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist an-stelle des Vertragspartners die Versorgung des Versicherten sicherzustellen (Er-satzversorgung). In diesem Fall hat der Vertragspartner die entstehenden Mehr-kosten der Ersatzversorgung zu tragen.

3. Der Vertragspartner haftet für die bei der Leistungserbringung nach diesem Ver-trag entstehenden Schäden, die dem Versicherten oder Dritten dadurch entste-hen, dass das Hilfsmittel fehlerhaft ausgeliefert worden ist. Der Vertragspartner trägt die Beweislast dafür, dass ein Fehler nicht schon bei der Auslieferung vor-handen gewesen ist; dies gilt nicht für Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar gewesen sind.

4. Der Vertragspartner stellt die AOK Baden-Württemberg von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Versicherten, die in ursächlichem Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit des Vertragspartners stehen, frei.

5. Der Vertragspartner haftet für sämtliche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Erfüllung und bei Gelegenheit der vertraglichen Leistungserbringung entstehen. Ein eventueller Un-tergang, eine Verschlechterung oder der Verlust des Hilfsmittels gehen nicht zu Lasten der AOK Baden-Württemberg.

6. Die AOK Baden-Württemberg haftet nicht für Schäden und Verluste, die der Ver-tragspartner oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen erleiden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die AOK Baden-Württemberg von entsprechenden Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen jeglicher Art freizustellen.

7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung für Per-sonen-, Sach- sowie Vermögensschäden für die Laufzeit des Vertrages, entspre-chend den Empfehlungen des § 126 SGB V in der jeweils gültigen Fassung, vor-zuhalten.

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8. Die vorstehenden Absätze gelten nicht für vorsätzliche und grobe fahrlässige

Pflichtverletzungen der AOK Baden-Württemberg, ihrer Mitarbeiter oder Erfül-lungsgehilfen. Sie gelten auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtver-letzung der AOK Baden-Württemberg, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Im Übrigen haftet der Vertragspartner nach den einschlägigen gesetzlichen Vor-schriften.

10. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der AOK Baden-Württemberg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse unverzüglich anzuzeigen. Soweit es zu einer Liquidierung und/oder Rechtsnachfolge kommt, ist die AOK Baden-Württemberg auch hierüber unverzüglich zu informieren.

§ 12 Öffentlichkeitsarbeit/Werbung 1. Werbemaßnahmen des Vertragspartners dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht

der AOK Baden-Württemberg beziehen.

2. Eine gezielte Beeinflussung von Ärzten und/oder Versicherten durch den Ver-tragspartner, insbesondere hinsichtlich der Verordnung bzw. Beantragung be-stimmter Leistungen oder bestimmter Produkte, ist nicht zulässig.

§ 13 Zusammenarbeit mit Dritten

1. Annahmestellen für vertragsärztliche Verordnungen sowie die Annahme vertrags-ärztlicher Verordnungen unter Umgehung des Versicherten (direkte Weitergabe vom Arzt an den Vertragspartner) sind unzulässig.

2. Sprechstunden von Vertragspartnern in Arztpraxen, Krankenhäuser oder sonsti-gen medizinischen Einrichtungen sind nicht zulässig.

3. Der Vertragspartner hat die Regelungen des § 128 SGB V in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten, insbesondere: a. ist die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots in Arztpraxen,

Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen unzulässig, soweit es sich nicht um Hilfsmittel handelt, die zur Versorgung in Notfällen benötigt werden.

b. darf der Vertragspartner Vertragsärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern und

anderen medizinischen Einrichtungen nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen oder solche Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln gewähren.

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c. ist die Zahlung einer Vergütung durch den Vertragspartner für zusätzliche pri-vatärztliche Leistungen, die im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln von Vertragsärzten erbracht werden, unzulässig.

d. sind auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Ma-

terialien und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die Gestellung von Räumlichkeiten oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür so-wie Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen des Vertragspartners, die Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maß-geblich beeinflussen, unzulässige Zuwendungen.

§ 14 Datenschutz/Schweigepflicht

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm im Rahmen dieses Vertrages von der AOK Baden-Württemberg übermittelten bzw. bekannt werdenden, zu schüt-zenden Daten (personenbezogene Patientendaten, Sozialdaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), insbesondere die diagnosebezogenen Daten der Versi-cherten vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Abwicklung dieses Vertrages die gem. § 9 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG), der Anlage zu § 78 a SGB X bzw. § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dessen Anlage er-forderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Insbe-sondere hat er die von ihm zur Durchführung dieses Vertrages beauftragten An-gestellten und sonstigen Dritten auf die Beachtung der Datenschutzvorschriften hinzuweisen, zu belehren und darauf schriftlich zu verpflichten.

3. Der Vertragspartner darf die ihm überlassenen, zu schützenden Daten nur zu dem Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dem sie an ihn übermittelt wurden. Die Daten dürfen vom Vertragspartner nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es für die Auftragserfüllung bzw. Abrechnung erforderlich ist, es sei denn, der Versicherte stimmt schriftlich zu. Die Geheimhaltungspflicht des Vertragspartners und der von ihm zur Durchführung dieses Vertrages beauf-tragen Angestellten und sonstigen Dritten reicht über das Vertragsende hinaus.

4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder noch bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Er verpflichtet sich, die ihm über-gebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff und der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.

5. Der Vertragspartner haftet gegenüber der AOK Baden-Württemberg für alle mate-riellen und immateriellen Schäden, die durch von ihm zu verantwortenden Ver-stöße gegen die datenschutzrechtlichen Anforderungen des LDSG, des BDSG oder des Sozialgesetzbuches (SGB) entstehen.

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§ 15 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen 1. Erfüllt der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder ver-

stößt er in sonstiger Weise gegen Vertragspflichten, so kann ihn die AOK Baden-Württemberg unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verwar-nen, unter den in § 15 Abs. 3 genannten Voraussetzungen eine Vertragsstrafe aussprechen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Verwarnung und Ver-tragsstrafe können auch nebeneinander verhängt werden.

2. Die AOK Baden-Württemberg gibt dem Vertragspartner vor Verhängung der in Abs. 1 benannten Maßnahmen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

3. Als Verstöße im Sinne von Abs. 1 gelten insbesondere: a) Abrechnung nicht oder nicht selbst ausgeführter Leistungen und/oder Liefe-

rungen, b) Forderung unzulässiger Entgelte gemäß § 9 Abs. 3, c) Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten, Kran-

kenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen (vgl. § 13 Abs. 3), d) Beteiligung von Ärzten gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger Vorteile an

der Durchführung der Versorgung von Hilfsmitteln oder Gewährung solcher Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln (vgl. § 13 Abs. 3),

e) Nichterfüllung bzw. Wegfall der Eignungsvoraussetzungen gemäß § 2, f) Leistungserbringung mit groben Mängeln, welche die medizinische und thera-

peutische Zielsetzung gefährden, g) wiederholter oder schwerer Verstoß gegen den Datenschutz gemäß § 14.

4. Die AOK Baden-Württemberg kann bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß im Sinne des § 15 Abs. 3 lit. a) bis g) nach billigem Ermessen die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR je Einzelfall fordern. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen innerhalb der Vertragslaufzeit ist beschränkt auf 5 % des Bruttorechnungsbetrages nach diesem Vertrag. Ggf. ge-mäß § 10 Abs. 8 erfolgte Kürzungen werden angerechnet.

5. Im Falle schwerwiegender und wiederholter Verstöße gegen die Regelungen des § 15 Nr. 3 c) oder d) kann der Vertragspartner für die Dauer von bis zu zwei Jah-ren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden (vgl. § 128 Abs. 3 SGB V).

6. Unabhängig von den Maßnahmen gemäß § 15 Abs. 1 bis 5 hat der Vertragspart-ner der durch den Verstoß gegen diesen Vertrag verursachte Schaden zu erset-zen. Ggf. gemäß § 15 Abs. 4 verhängte Vertragsstrafen werden angerechnet.

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§ 16 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung und Kündigung 1. Dieser Vertrag tritt am 15.03.2014 in Kraft.

2. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum

Monatsende, frühestens zum 31.03.2016 gekündigt werden.

3. Sofern der GKV-SV nach § 36 Abs. 2 SGB V Festbeträge unterhalb der verein-barten Vertragspreise für Leistungen nach diesem Vertrag festsetzt, gelten die entsprechend vertraglich vereinbarten Preise als aufgehoben, ohne dass es hier-zu einer besonderen Kündigung bedarf. Die Festbeträge gelten ab dem Tag ihres Inkrafttretens (= Stichtag). Sie gelten für alle Versorgungen, bei denen die Abga-be der Leistung nach dem Stichtag erfolgt. Im Falle einer Festsetzung und/oder Änderung der Festbeträge nach § 36 Abs. 2 SGB V haben die Vertragsparteien das Recht bis 3 Monate nach deren Inkrafttreten, den Vertrag unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit in Abs. 2 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monats-ende zu kündigen.

4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Ver-tragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die AOK Baden-Württemberg insbesondere, wenn: a) ein Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 vorliegt, b) durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere

durch eine gesetzliche Änderung oder durch eine gerichtliche oder behördli-che, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahme die Erfüllung des Vertrages untersagt oder rechtlich oder tatsächlich unmöglich wird.

5. Der Vertragspartner hat die begonnenen Versorgungen nach diesem Vertrag bis

zum Ende des jeweils vergüteten Versorgungszeitraumes in vollem Umfang si-cherzustellen, auch wenn der Vertrag durch Zeitablauf, Kündigung oder aus sonstigen Gründen endet.

6. Nach Beendigung des Vertrages ausgestellte Verordnungen hat der Vertrags-

partner, soweit sie an ihn übermittelt werden, unverzüglich an den Versicherten zurückzugeben.

§ 17 Schlussbestimmungen 1. Änderungen des Vertrages – einschließlich Änderungen dieser Klausel – bedür-

fen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

3. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch gesetzlich zulässige, dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende Re-

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gelungen zu ersetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass der bestehende Vertrag Lücken enthält, die der Ergänzung bedürfen.

Stuttgart, den_______________ ________________________ ___________________________________ Dr. Christopher Hermann Fachverband Orthopädie-Technik, Vorsitzender des Vorstandes Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Joachim Glotz, Vorstandsvorsitzender ___________________________________ Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. Raymund Weber, Geschäftsführer

AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Orthesen, PG 23 Stand: 03.03.2014

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.01.01. Vor- und Mittelfußkorrekturorthesen23.01.01.0 Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 23A3 00,06 22,50 EUR e 24,08 EUR 5,00 EUR 19,08 EUR N a N23.01.01.1 Großzehen-Korrekturorthese 23A3 00,06 54,00 EUR e 57,78 EUR 5,78 EUR 52,00 EUR N a N

23.02.01. Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung23.02.01.0 Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position 23A3 00,06 115,00 EUR v 136,85 EUR 10,00 EUR 126,85 EUR N a N23.02.01.1 Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in einstellbarer Position 23A3 00,06 KV v N a J

23.02.02 Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung23.02.02.0 Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene 23A3 00,06 83,00 EUR v 98,77 EUR 9,87 EUR 88,90 EUR N a N23.02.02.1 Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene, einstellbar 23A3 00,06 92,00 EUR v 109,48 EUR 10,00 EUR 99,48 EUR N a N23.02.02.2. Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mind. zwei Ebenen 23A3 00,06 82,00 EUR v 97,58 EUR 9,75 EUR 87,83 EUR N a N23.02.02.3 Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mind. zwei Ebenen, einstellbar 23A3 00,06 89,00 EUR v 105,91 EUR 10,00 EUR 95,91 EUR N a N

23.02.03. Sprunggelenkorthesen zur Redression23.02.03.0 Sprunggelenkorthesen zur dynamischen Kontrakturbehandlung 23C3 00,06 KV v N a J

23.02.04. NN (geplante Produktart: Sprunggelenkorthese n zur Mobilisierung in definierter Position, abrüstbar)

23.02.04.0 Sprunggelenkorthesen zur Mobilisierung in definierter Position, abrüstbar 23C3 00,06 172,00 EUR v 204,68 EUR 10,00 EUR 194,68 EUR N a N

23.02.30. Individuell angefertigte Sprunggelenkorthes en zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur des USG (AO)

23.02.30.0 Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke, aus FVW (AO)

Fußschaft, als seitliche Schalen (medial und lateral ), ab ca. Fußunterkante bis oberhalb des äußeren Knöchels reichend sprunggelenkübergreifend gearbeitet (Gießharz) . Die seitlichen Schalen sollen unterhalb des Fußes elastisch oder starr miteinander verbunden sein. Die Orthese reicht gegebenenfalls bis in den distalen Untersche nkelbereich . Die Dorsal- und Plantarflexion des Fußes wird mit dieser Orthese nicht beeinflusst . Alle Indikationen, bei denen eine Stabilisierung des Sprunggelenks mit Begrenzung von Pr o- und/oder Supination notwendig ist . Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 858,00 EUR e 918,06 EUR 10,00 EUR 908,06 EUR N b J

23.02.30.1 Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff (AO)

Fußschaft, als seitliche Schalen (medial und lateral ), ab ca. Fußunterkante bis oberhalb des äußeren Knöchels reichend sprunggelenkübergreifend gearbeitet (Tiefziehtechnik). Die seitlichen Schalen sollen unterhalb des Fußes elastisch oder starr miteinander verbunden sein. Die Orthese verläuft auf der medialen und lateralen Seite des Fu ßes und reicht bis in den distalen Unterschenkelbereich . Alle Indikationen, bei denen eine Stabilisierung des Sprunggelenks mit Begrenzung von Pro- und/oder Supination notwendig ist . Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 650,00 EUR e 695,50 EUR 10,00 EUR 685,50 EUR N b J

23.02.31. Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der

Sprunggelenke (AO)

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.02.31.0 Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke, aus FVW (AO)

Fußschaft, als Schale oder Stütze (medial, lateral od er dorsal), Mittelfuß und Sprunggelenk umgreifend ab ca. Fußunterkante bis oberhalb des äu ßeren Knöchels reichend ggf. auch schalenartig gearbeitet (Gießharz). Das dünnwandige Orthesensystem aus Faserverbundwerkstoff basiert auf einer dem Fuß angepassten Bettung , die in Funktionssicherung das zu versorgende OSG/USG umschließt . Stabilisierungselemente verriegeln die entsprechend betroffenen Sprunggelenkachsen , wodurch eine ungewollte Bewegung verhindert wird. Alle Indikationen, bei denen eine Stabilisierung des oberen und unteren Spru nggelenkes in mindestens zwei Ebenen notwendig ist . Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 770,00 EUR e 823,90 EUR 10,00 EUR 813,90 EUR N b J

23.00.02.3101 Ringorthese ohne Verschluss

Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke, aus FVW (AO). Fußschaft als TR-Ringorthese ohne Verschluss gearbeitet . Bei Indikationen wie korrigierbarem Knick-Plattfuß, Knick-Hackenfuß. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 610,00 EUR e 652,70 EUR 10,00 EUR 642,70 EUR N b J

23.00.02.3102 Ringorthese mit Verschluss

Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke, aus FVW (AO). Fußschaft als TR-Ringorthese mit Verschluss gearbeitet . Bei Indikationen wie korrigierbarem Knick-Plattfuß, Knick-Hackenfuß. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 650,00 EUR e 695,50 EUR 10,00 EUR 685,50 EUR N b J

23.02.31.1 Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff (AO).

Fußschaft, sprunggelenkübergreifend als Schale oder Stütze (medial, lateral oder dorsal), Mittelfuß und Sprunggelenk umgreifend ab ca. Fußunte rkante bis oberhalb des äußeren Knöchels reichend gearbeitet (Tiefziehtechnik). Das dünnwandige Orthesensystem basiert auf einer dem Fuß angepassten Bettung, die in Funktionssicher ung das zu versorgende OSG/USG umschließt . Stabilisierungselemente verriegeln die entsprechend betroffenen Sprunggelenkachsen, wodurch eine ungewollte Bewegung verhindert wird. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 650,00 EUR e 695,50 EUR 10,00 EUR 685,50 EUR N b J

23.02.32. Individuell angefertigte Sprunggelenkorthes en zur Entlastung (AO)

23.02.32.0 Sprunggelenkorthesen aus FVW (AO)

Fußschaft, Mittelfuß und Sprunggelenk sowie Teilunte rschenkel über- und umgreifend ab ca. Fußunterkante bis oberhalb des äußeren Knöchels rei chend gearbeitet (Gießharz). Ggf. Metallverstärkungen als seitliche Schienen, Wadenband und abrollunterstützende Sohle. Das Orthesensystem basiert auf einer dem Fuß angepassten Bettung, die in Funktions sicherung das zu versorgende OSG/USG/Fersenbein vollständig umschließt . Stabilisierungselemente (aus Kunststoff, Metall oder GFK) verriegeln die entspre chend betroffenen Sprunggelenkachsen . Eine notwendige Teilentlastung wird mit orthopädischen Zusatzarbeiten (wie z.B. Bügelkomponente, Abrollhilfe an der Orthese) erreicht. Indikation: Vollständige oder teilweise Entlastung d es Rückfußes, Ruhigstellung des Sprunggelenkes. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 820,00 EUR e 877,40 EUR 10,00 EUR 867,40 EUR N b J

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.02.32.1 Sprunggelenkorthesen aus thermoplastische verformbarem Kunststoff (AO)

Fußschaft, Mittelfuß und Sprunggelenk sowie Teilunte rschenkel über- und umgreifend ab ca. Fußunterkante bis oberhalb des äußeren Knöchels rei chend gearbeitet (Tiefziehtechnik). Ggf. Metallverstärkungen als seitliche Schienen, Wadenband und abrollunterstützende Sohle. Das Orthesensystem basiert auf einer dem Fuß angepassten Bettung, die in Funktions sicherung das zu versorgende OSG/USG/Fersenbein vollständig umschließt . Stabilisierungselemente (aus Kunststoff, Metall oder GFK) verriegeln die entspre chend betroffenen Sprunggelenkachsen . Eine notwendige Teilentlastung wird mit orthopädischen Zusatzarbeiten (wie z.B. Bügelkomponente, Abrollhilfe an der Orthese) erreicht. Indikation: Vollständige oder teilweise Entlastung de s Rückfußes, Ruhigstellung des Sprunggelenkes. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 700,00 EUR e 749,00 EUR 10,00 EUR 739,00 EUR N b J

23.03.01. Fußorthesen zur Immobilisierung23.03.01.0 Fußlagerungsorthesen 23C3 00,06 223,00 EUR e 238,61 EUR 10,00 EUR 228,61 EUR N a J

23.03.02. Fußorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung23.03.02.0 Fußheberorthesen mit Stabilisierungselementen auf dem Fußrücken (Dorsal) 23A3 00,06 103,00 EUR e 110,21 EUR 10,00 EUR 100,21 EUR N a N

23.03.02.1 Klumpfußkorrekturorthesen 23C3 00,06 247,00 EUR e 264,29 EUR 10,00 EUR 254,29 EUR J a N23.00.03.0211 Klumpfußkorrekturschiene wie z. B. Alfa-Flex, PEAcare Schiene; nur Nachlieferung Schuh 23C3 00,06 EK+20%+1h AZ e N a J

23.00.03.0212 Klumpfußkorrekturschiene wie z. B. Alfa-Flex, PEAcare Schiene; Schiene mit Schuh 23C3 00,06 EK+20%+1,5h AZ e N a J

23.03.02.2 Sichelfußorthesen 23C3 00,06 247,00 EUR e 264,29 EUR 10,00 EUR 254,29 EUR J a N23.03.02.3 Rückfußentlastungsorthesen 23C3 00,06 770,00 EUR e 823,90 EUR 10,00 EUR 813,90 EUR N a J23.03.02.4 Korrekturorthesen mit dreidimensionaler Einstellung 23C3 00,06 KV e N a J23.03.02.5 Peronaeusfedern, thermoplastisch verformbar 23C3 00,06 146,00 EUR e 156,22 EUR 10,00 EUR 146,22 EUR N a N23.03.02.6 Fußheberorthesen, dynamisch (dauerhaft), bei hoher Mobilität 23C3 00,06 550,00 EUR e 588,50 EUR 10,00 EUR 578,50 EUR N a J

23.03.30. Individuell angefertigte Fußgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (AFO)

23.03.30.0 Individuell angefertigte Fußgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus FVW (AFO)

Fußschaft (fußumschließend) Mittelfuß und Sprunggele nk über- und umgreifend, sowie z.T. Unterschenkel über- und umgreifend bzw. gefenstert gearbeitet (Gießharz). Das Orthesensystem basiert auf einer dem Fuß angepassten Bettung, die in Funktionssicherung das Fußgelenk entsprechend umschließt. Seitliche Schienen mit Knöchelgelenken , frei beweglich, sperrbar, einstellbar im Sinne einer Bewegungsbegrenzung, dynamisch (z.B. Federkraft) oder statisch redressierend wirkend. Stabilisierungselemente (aus Kunststoff, Metall oder GFK) dienen der zusätzlichen Verstärkung. Die Höhe dieser Orthese reicht je nach Indikation u nd Schweregrad der Funktionseinschränkung bis zum 1. Drittel des Unter schenkels, bis Mitte Unterschenkel, bis unter das Knie, ggf. mit Kondylenfassung zur Lastau fnahme am Knie. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 1.565,00 EUR e 1.674,55 EUR 10,00 EUR 1.664,55 EUR J b J

Seite 3 von 19

AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.03.30.1 Individuell angefertigte Fußgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff (AFO)

Fußschaft (fußumschließend) Mittelfuß und Sprunggele nk über- und umgreifende sowie Unterschenkel z.T. über- und umgreifende bzw. gefen stert gearbeitet (Tiefziehtechnik). Das Orthesensystem basiert auf einer dem Fuß angepassten Bettung, die in Funktionssicherung das Fußgelenk entsprechend umschließt. Seitliche Schienen mit Knöchelgelenken , frei beweglich, sperrbar, einstellbar im Sinne einer Bewegungsbegrenzung, dynamisch (z.B. Federkraft) oder statisch redressierend wirkend. Stabilisierungselemente (aus Kunststoff, Metall oder GFK) dienen der zusätzlichen Verstärkung. Die Höhe dieser Orthese reicht je nach Indikation u nd Schweregrad der Funktionseinschränkung bis zum 1. Drittel des Unter schenkels, bis Mitte Unterschenkel, bis unter das Knie, ggf. mit Kondylenfassung zur Lastau fnahme am Knie. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 1.140,00 EUR e 1.219,80 EUR 10,00 EUR 1.209,80 EUR J b J

23.03.31. Individuell angefertigte Fußorthesen zur I mmobilisierung, Lagerung oder Korrektur (AFO)

23.03.31.0 Fußorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (AFO) 23E 00,06

23.00.03.3101 Innenschuh (Arthrodesenhülse) mit Versteifungen aus FVW (AFO)Unterschenkelschaft bis oberhalb der Wade reichend. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 990,00 EUR e 1.059,30 EUR 10,00 EUR 1.049,30 EUR N b J

23.00.03.3102 Innenschuh (Arthrodesenhülse) mit Versteifungen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO)Unterschenkelschaft bis oberhalb der Wade reichend. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 930,00 EUR e 995,10 EUR 10,00 EUR 985,10 EUR N b J

23.03.31.1 Individuell angefertigte Fußgelenkorthesen zur Immobilisierung , Lagerung, Korrektur aus FVW (AFO) Diese Fuß-Unterschenkel-Schaftorthese ist eine umschließende Konstruktion aus FVW, welche mit Stabilisierungselementen (aus Thermoplast oder Metall) das obere und untere Sprunggelenk gegen Bewegung sperren . Die Höhe dieser Orthesen reicht je nach Indikation und Schweregrad der Funktionseinschränkung bis zum 1. Drittel des Unterschenkels, bis Mitte Unterschenkel, bis unter das Knie, ggf. mit Kondylenfassung zur Lastaufnahme am Knie.

23E 00,06 950,00 EUR e 1.016,50 EUR 10,00 EUR 1.006,50 EUR N b J

23.03.31.2 Fußorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO)

23E 00,06

23.00.03.3121 Individuell angefertigte Fußorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur aus thermoplastisch verformbaren Kunststoff (AFO)

Diese Fuß-Unterschenkel-Schaftorthese ist eine umschließende, Konstruktion aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen mit innenliegender Lasche sowie ggf. seitlichen Schienen ohne Gelenk. Basierend auf einer den Fuß korrigierenden Bettung, welche mit Stabilisierungselementen (aus Thermoplast oder Metall) das obere und untere Sprunggelenk gegen Bewegung sperren. Je nach Indikation und Schweregrad der Funktionseinschränkung bis zum 1. Drittel des Unterschenkels, bis Mitte Unterschenkel bis unter das Knie, mit Kondyle nfassung bei Unterschenkelpseudarthrosen. Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 670,00 EUR e 716,90 EUR 10,00 EUR 706,90 EUR N b J

23.00.03.3122 Klump-Sichelfußorthese Fußgelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO)

23E 00,06 550,00 EUR e 588,50 EUR 10,00 EUR 578,50 EUR N b J

23.00.03.3123 Klump-Sichelfußorthese verstellbarFußgelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO)

23E 00,06 650,00 EUR e 695,50 EUR 10,00 EUR 685,50 EUR N b J

23.00.03.3124 Klump-Sichelfußorthese mit OberschenkelteilFußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen mit Oberschenkelteil (AFO)

23E 00,06 770,00 EUR e 823,90 EUR 10,00 EUR 813,90 EUR N b J

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Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.00.03.3125 Klump-Sichelfußorthese verstellbar mit OberschenkelteilFußgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen mit Oberschenkelteil (AFO)

23E 00,06 870,00 EUR e 930,90 EUR 10,00 EUR 920,90 EUR N b J

23.03.32. Individuell angefertigte Dynamische Fußorthesen aus FVW (AFO)23.03.32.0 Individuell angefertigte Dynamische Fußorthesen aus FVW (AFO)

Stabilisierende Korrekturorthese, fußeinschließendes vom Vorfuß bis ca. handbreit über Knöchel reichendes, sprunggelenkübergreifendes Schaftsystem (Gießharz). Das Orthesensystem basiert auf einer dem Fuß angepassten dynamischen Bettung, die in Funktionssicherung den zu korrigierenden Fuß achsgerecht umschließt. Erkrankungen, die eine Stabilisierung des unteren Sprunggelenks bei dosierter Bewegungsfreigabe im oberen Sprunggelenk erfordern, z.B. bei ICP . Zur Sicherung einer achsengerechten Fußposition (Funktionssicherung bei intraartikulären Fehlstellungen). Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 775,00 EUR e 829,25 EUR 10,00 EUR 819,25 EUR N b J

23.03.32.1 Individuell angefertigte Dynamische Fußorthesen aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff (AFO, DAFO)

Stabilisierende Korrekturorthese, fußeinschließendes vom Vorfuß bis ca. handbreit über Knöchel reichendes, sprunggelenkübergreifendes Schaftsystem (Tiefziehtechnik). Das Orthesensystem basiert auf einer dem Fuß angepassten dynamischen B ettung, die in Funktionssicherung den zu korrigierenden Fuß achsgerecht umschließt. Erkrankungen, die eine Stabilisierung des unteren Sprunggelenks bei dosierter Bewegungsfreigabe im oberen Sprunggelenk erfordern, z.B. bei ICP . Zur Sicherung einer achsengerechten Fußposition (Funktionssicherung bei intraartikulären Fehlstellungen). Die Herstellung erfolgt nach Formabdruck/Modell.

23E 00,06 718,00 EUR e 768,26 EUR 10,00 EUR 758,26 EUR N b J

23.03.33. Individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet (AFO)

23.03.33.0 Individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, zur Befestigung am Schuh (AFO) nach Eichler

23E 00,06 330,00 EUR e 353,10 EUR 10,00 EUR 343,10 EUR N b J

23.03.33.1 Individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus Metall, mit Metall- oder Kunststoffeinlage (AFO) z.B. Heidelberger Winkel

23E 00,06 320,00 EUR e 342,40 EUR 10,00 EUR 332,40 EUR N b J

23.03.33.2 Individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus FVW (AFO) 23E 00,06 KV e N b J

23.03.33.3 Individuell angefertigte Fußheberorthesen, federnd gearbeitet, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO)

23E 00,06 550,00 EUR e 588,50 EUR 10,00 EUR 578,50 EUR N b J

23.03.34. Individuell angefertigte Fußheberorthesen, gelenkig gearbeitet (AFO)

23.03.34.0 Individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, zur Befestigung am Schuh (AFO)Mit Wadenfassung/Unterschenkelschaft und Fußschaft und Gelenksystem aus Metall, zur Befestigung am Schuh. z.B. Valenser Schiene .

23E 00,06 340,00 EUR e 363,80 EUR 10,00 EUR 353,80 EUR J b J

23.03.34.1 Individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk, aus Metall, mit Metall- oder Kunststoffeinlage (AFO) Mit Wadenfassung/Unterschenkelschaft und Fußschaft und Gelenksystem aus Metall.

23E 00,06 345,00 EUR e 369,15 EUR 10,00 EUR 359,15 EUR J b J

23.03.34.2 Individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk, aus FVW (AFO) Mit Wadenfassung/Unterschenkelschaft und Fußschaft aus FVW.

23E 00,06 1.580,00 EUR e 1.690,60 EUR 10,00 EUR 1.680,60 EUR J b J

23.03.34.3 Individuell angefertigte Fußheberorthesen mit Gelenk aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AFO)Mit Wadenfassung/Unterschenkelschaft und Fußschaft (Tiefziehtechnik)

23E 00,06 520,00 EUR e 556,40 EUR 10,00 EUR 546,40 EUR J b J

23.04.01. Knieorthesen zur Immobilisierung

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Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.04.01.0 Knieorthesen zur Immobilisierung, gerade 23A3 00,06 86,00 EUR v 102,34 EUR 10,00 EUR 92,34 EUR N a N23.04.01.1 Knieorthesen zur Immobilisierung, gebeugt 23A3 00,06 86,00 EUR v 102,34 EUR 10,00 EUR 92,34 EUR N a N23.04.01.2 Knieorthesen zur Immobilisierung, einstellbar 23A3 00,06 105,00 EUR e 112,35 EUR 10,00 EUR 102,35 EUR N a J23.04.01.3 Knieorthesen zur Immobilisierung und Entlastung (nur PCL) 23A3 00,06 210,00 EUR v 249,90 EUR 10,00 EUR 239,90 EUR N a J

23.04.02. Knieorthesen zur Mobilisierung23.04.02.0 Knieorthesen zur Mobilisierung 23C3 00,06 270,00 EUR e 288,90 EUR 10,00 EUR 278,90 EUR N a N

23.04.03. Knieorthesen zur Führung und Stabilisierung23.04.03.0 Knieführungsorthesen ohne Extensions-/Flexionsbegrenzung 23C3 00,06 119,00 EUR e 127,33 EUR 10,00 EUR 117,33 EUR N a N23.04.03.0999 Maßanfertigung für Knieführungsorthesen ohne Extensions-/Flexionsbegrenzung 23C3 00,06 KV e N a J23.04.03.1 Knieführungsorthesen mit Extensions-/Flexionsbegrenzung 23C3 00,06 222,00 EUR e 237,54 EUR 10,00 EUR 227,54 EUR N a N23.04.03.2 Knieführungsorthesen mit 4-Punkt-Prinzip und Extensions-/Flexionsbegrenzung 23C3 00,06 298,00 EUR e 318,86 EUR 10,00 EUR 308,86 EUR N a N23.04.03.3 Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenks mit Extensions-/Flexionsbegrenzung

23.00.04.0331 Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenkes mit Extensions-/Flexionsbegrenzung. Versorgungspauschale bei Nutzung bis 4 Monate. Die Versorgungspauschale beinhaltet alle für die Versorgung des Versicherten erforderlichen Leistungen im Mietzeitraum ab dem Tag der Abgabe. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht ist die postoperative Versorgung bei Bandruptur.

23C3 08 465,00 EUR e 497,55 EUR 10,00 EUR 487,55 EUR N _ J

23.00.04.0332 Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenkes mit Extensions-/Flexionsbegrenzung. Dauerversorgung / Wandlung von Versorgungspauschale zu Kauf nach Ablauf des Versorgungszeitraumes (4 Monate)

23C3 00 225,00 EUR e 240,75 EUR 10,00 EUR 230,75 EUR N _ J

23.04.04 Knieorthesen zur Entlastung und Korrektur23.04.04.0 Knieorthesen zur Entlastung 23C3 00,06 560,00 EUR e 599,20 EUR 10,00 EUR 589,20 EUR N a J23.04.04.1 Knieorthesen zur Entlastung und Führung 23C3 00,06 KV e N a J23.04.04.2 Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenks a23.00.04.0421 Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenkes.

Versorgungspauschale bei Nutzung bis 4 Monate Die Versorgungspauschale beinhaltet alle für die Versorgung des Versicherten erforderlichen Leistungen im Mietzeitraum ab dem Tag der Abgabe.

23C3 08 545,00 EUR e 583,15 EUR 10,00 EUR 573,15 EUR N _ J

23.00.04.0422 Rahmenorthesen (OA-Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenkes. Wandlung von Versorgungspauschale zu Kauf nach Ablauf des Versorgu ngszeitraumes (4 Monate)

23C3 00 220,00 EUR e 235,40 EUR 10,00 EUR 225,40 EUR N _ J

23.04.05. Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung des Femoropatellargelenks

23.04.05.0 Orthesen zur Beeinflussung des Patellagleitweges 23A3 00,06 87,00 EUR v 103,53 EUR 10,00 EUR 93,53 EUR N a N23.04.05.1 Orthesen mit Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges 23C3 00,06 210,00 EUR e 224,70 EUR 10,00 EUR 214,70 EUR N a N23.04.05.2 Orthesen mit einstellbaren Gelenken zur Korrektur und Sicherung des Patellagleitweges 23C3 00,06 310,00 EUR e 331,70 EUR 10,00 EUR 321,70 EUR N a J

23.04.06 Kniegelenkorthesen zur Redression23.04.06.0 Kniegelenkorthesen zur dynamischen Redression 23C3 00,06 KV e N a J

23.04.07. NN (geplante Produktuntergruppe Kniegelenko rthesen bei Genu recuvatum)

23.04.07.0 Kniegelenkorthesen bei Genu recuvatum 23C3 00,06 KV v N a J

23.04.30. Individuell angefertigte Kniegelenkorthese n zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung und Redression (KO)

23.04.30.0 Kniegelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus Leder (KO)

23E 00,06 KV e J b J

Seite 6 von 19

AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.04.30.1 Kniegelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus FVW (KO)

23E 00,06 1.760,00 EUR e 1.883,20 EUR 10,00 EUR 1.873,20 EUR J b J

23.00.04.3010 Testorthese zu Kniegelenksorthesen gemäß 23.04.30.1. Eine orthopädietechnische Begründung / aussagekräftige Dokumentation ist dem Kostenvoranschlag beizulegen.

23E 00,06 260,00 EUR e 278,20 EUR 10,00 EUR 268,20 EUR N - J

23.04.30.2 Kniegelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KO)

23E 00,06 1.150,00 EUR e 1.230,50 EUR 10,00 EUR 1.220,50 EUR J b J

23.04.31. Individuell angefertigte Knieorthesen zur Immobilis ierung, Lagerung oder Korrektur (KO)23.04.31.0 Knieorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (KO) 23E 00,06 KV e N b J23.04.31.1 Knieorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus FVW (KO) 23E 00,06 KV e N b J23.04.31.2 Knieorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren

Kunststoffen (KO)23E 00,06 740,00 EUR e 791,80 EUR 10,00 EUR 781,80 EUR N b J

23.04.32. Individuell angefertigte Patellaorthesen zur Stabilis ierung und Korrektur23.04.32.0 Patellaorthesen zur Stabilisierung und Korrektur 23E 00,06 KV e N b J

23.05.01 Hüftorthesen zur Mobilisierung23.05.01.0 Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in einer Bewegungsebene 23D3 00,06 KV e N a J23.05.01.1 Hüftgelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungsbegrenzung in zwei Bewegungsebenen. Von der

Genehmigungspflicht ausgenommen, wenn die Versorgung im Rahmen der stationären Behandlung bei dokumentierter H-Tep Luxation erfolgt.

23D3 00,06 935,00 EUR e 1.000,45 EUR 10,00 EUR 990,45 EUR N a J

23.05.02. Hüftorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung23.05.02.0 Spreizorthesen mit Bügel 23D3 00,06 170,00 EUR v 202,30 EUR 10,00 EUR 192,30 EUR N a N23.05.02.1 Spreizschalen 23D3 00,06 90,00 EUR v 107,10 EUR 10,00 EUR 97,10 EUR N a N

23.05.30. Individuell angefertigte Hüftgelenkorthese n zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (HO)

23.05.30.0 Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus Leder (HO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.05.30.1 Hüftgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (HO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.05.31. Individuell angefertigte Hüftgelenkorthese n zur Führung und Korrektur bei Kindern (HO)

23.05.31.0 Hüftgelenkspreizorthesen bei Kindern (HO) 23G3 00,06 KV e J b J

23.06.01. Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisier ung

23.06.01.0 Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in vorgegebener Position, inkl. 3 cm Längenausgleich, Versorgungspauschale für gesamten Versorgungszeitraum

23C3 08 225,00 EUR v 267,75 EUR 10,00 EUR 257,75 EUR N - N

23.06.01.1 Unterschenkel-Fußorthesen zur Immobilisierung in definierten, einstellbaren Positionen, inkl. 3 cm Längenausgleich, Versorgungspauschale für 4 Monate

23C3 08 240,00 EUR v 285,60 EUR 10,00 EUR 275,60 EUR N - N

23.06.02. Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierun g

23.06.02.0 Unterschenkel-Fußorthesen zur Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen, inkl. 3 cm Längenausgleich, Versorgungspauschale für 4 Monate

23C3 08 250,00 EUR e 267,50 EUR 10,00 EUR 257,50 EUR N - N

Seite 7 von 19

AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.06.03. Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung

23.06.03.0 Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenken 23C3 00,06 148,00 EUR e 158,36 EUR 10,00 EUR 148,36 EUR N a N

23.06.04. Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Führung und Stabilisierung

23.06.04.0 Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung 23C3 00,06 KV e N a J

23.06.04.1 Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Stabilisierung/Mobilisierung in einstellbaren Bewegungsumfängen 23C3 00,06 KV e N a J

23.06.04.2 Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen, mechanische Gangphasensteuerung 23C3 00,06 KV e N a J

23.06.04.3 Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen, elektronische Gangphasensteuerung 23C3 00,06 KV e N a J

23.06.05. Hüft-Knie-Unterschenkel-Fußorthesen zur Fü hrung und Stabilisierung

23.06.05.0 Hüft-Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit Gelenken 23D3 00,06 KV e N a J

23.06.05.1 Hüft-Knie-Unterschenkel-Fuß-Stabilisierungsorthesen mit einstellbaren Gelenken 23D3 00,06 KV e N a J

23.06.06. Beinorthesen zur Entlastung23.06.06.0 Unterschenkel-Fußorthesen zur Entlastung 23D3 00,06 KV e N a J

23.06.06.1 Beinorthesen zur Entlastung 23D3 00,06 KV e N a J23.00.06.0610 contralateraler Schuhausgleich zu Pos. 23.06.06.1 23D3 00,06 26,00 EUR e 27,82 EUR N - J

23.06.30. Individuell angefertigte Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (KAFO)

23.06.30.0 Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus Leder (KAFO), inkl.Testorthese (bei Bedarf)

23G3 00,06 2.720,00 EUR e 2.910,40 EUR 10,00 EUR 2.900,40 EUR J b J

23.06.30.1 Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus FVW (KAFO), inkl.Testorthese (bei Bedarf)

23G3 00,06 2.800,00 EUR e 2.996,00 EUR 10,00 EUR 2.986,00 EUR J b J

23.06.30.2 Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KAFO)

23G3 00,06 b

23.00.06.3021 Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KAFO) zur Immobilisierung, ohne Gelenke, inkl. Testorthese (bei Bedarf)

23G3 00,06 920,00 EUR e 984,40 EUR 10,00 EUR 974,40 EUR N b J

23.00.06.3022 Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KAFO) mit Quengelelenken, inkl. Testorthese (bei Bedarf)

23G3 00,06 1.200,00 EUR e 1.284,00 EUR 10,00 EUR 1.274,00 EUR J b J

23.00.06.3023 Beinorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (KAFO) mit Gelenken, als Gehorthesen, inkl. Testorthese (bei Bedarf)

23G3 00,06 1.700,00 EUR e 1.819,00 EUR 10,00 EUR 1.809,00 EUR J b J

23.06.31. Individuell angefertigte Bein-/Hüftgelenko rthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (HKAFO)

23.06.31.0 Bein-/Hüftgelenkorthesen aus Leder zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (HKAFO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.06.31.1 Bein-/Hüftgelenkorthesen aus FVW, zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (HKAFO), inkl. Testorthese (bei Bedarf)

23G3 00,06 4.400,00 EUR e 4.708,00 EUR 10,00 EUR 4.698,00 EUR J b J

23.06.31.2 Bein-/Hüftgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen, zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (HKAFO), inkl. Testorthese (bei Bedarf)

23G3 00,06 3.340,00 EUR e 3.573,80 EUR 10,00 EUR 3.563,80 EUR J b J

23.00.06.3121 Bein-/Hüftgelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen, zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung oder Stützung (HKAFO), BBF-Schale beidseitig

23G3 00,06 1.440,00 EUR e 1.540,80 EUR 10,00 EUR 1.530,80 EUR N b J

Seite 8 von 19

AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.07.01. Daumenorthesen zur Immobiliserung23.07.01.0 Daumen-/Fingerorthesen zur Immobilisierung der Interphalangealgelenke 23B3 00,06 62,00 EUR v 73,78 EUR 7,37 EUR 66,41 EUR N a N

23.07.01.1 Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel- und/oder Grundgelenks 23B3 00,06 50,00 EUR v 59,50 EUR 5,95 EUR 53,55 EUR N a N

23.07.01.2 Daumenorthesen zur Immobilisierung des Sattel-, Grund- und Endgelenkes 23B3 00,06 62,00 EUR v 73,78 EUR 7,37 EUR 66,41 EUR N a N

23.07.02. Handorthesen zur Immobilisierung23.07.02.0 Handgelenksorthesen zur Immobilisierung in eine Bewegungsrichtung 23B3 00,06 62,00 EUR e 66,34 EUR 6,63 EUR 59,71 EUR N a N

23.07.02.1 Handgelenksorthesen mit Fingerfixierung zur Immobilisierung 23B3 00,06 72,00 EUR e 77,04 EUR 7,70 EUR 69,34 EUR N a N

23.07.02.2 Handgelenkorthesen mit Daumenfixierung zur Immobilisierung 23B3 00,06 72,00 EUR e 77,04 EUR 7,70 EUR 69,34 EUR N a N

23.07.02.3 Handgelenkorthesen mit Finger- und Daumenfixierung zur Immobilisierung 23B3 00,06 120,00 EUR e 128,40 EUR 10,00 EUR 118,40 EUR N a N

23.07.02.4 Handgelenkorthesen zur Immobilisierung in mind. zwei Bewegungsrichtungen 23B3 00,06 72,00 EUR e 77,04 EUR 7,70 EUR 69,34 EUR N a N

23.07.02.5 Handgelenkorthesen in Schalenbauweisen 23B3 00,06 101,00 EUR e 108,07 EUR 10,00 EUR 98,07 EUR N a N

23.07.03. Handorthesen zur Mobilisierung23.07.03.0 Daumen-/Fingerorthesen zur Mobilisierung der Interphalangealgelenke 23D3 00,06 89,00 EUR e 95,23 EUR 9,52 EUR 85,71 EUR N a N

23.07.03.1 Handgelenkorthesen zur Mobilisierung in einer Ebene 23D3 00,06 KV e N a J

23.07.04. Handorthesen zur Redression23.07.04.0 Handgelenkorthesen zur dynamischen Redression 23D3 00,06 KV e N a J

23.07.30. Individuell angefertigte Handgelenkorthese n zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (WHO)

23.07.30.0 Handgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (WHO)

23G3 00,06 610,00 EUR e 652,70 EUR 10,00 EUR 642,70 EUR N b J

23.07.30.1 Handgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus FVW (WHO)

23G3 00,06 550,00 EUR e 588,50 EUR 10,00 EUR 578,50 EUR N b J

23.07.30.2 Handgelenkorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (WHO)

23G3 00,06 475,00 EUR e 508,25 EUR 10,00 EUR 498,25 EUR N b J

23.07.31. Individuell angefertigte Hand-/Fingerorthe sen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur mit Fingerauflage (WHFO)

23.07.31.0 Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Fingerauflage aus FVW (WHFO)

23G3 00,06 575,00 EUR e 615,25 EUR 10,00 EUR 605,25 EUR N b J

23.07.31.1 Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Fingerauflage aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (WHFO)

23G3 00,06 550,00 EUR e 588,50 EUR 10,00 EUR 578,50 EUR N b J

23.07.32. Individuell angefertigte Hand-/Daumenorthe sen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur mit Daumenführung

23.07.32.0 Hand-/Daumenorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Daumenführung aus Leder (HFO)

23G3 00,06 430,00 EUR e 460,10 EUR 10,00 EUR 450,10 EUR N b J

23.07.32.1 Hand-/Daumenorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Daumenführung aus FVW (HFO)

23G3 00,06 430,00 EUR e 460,10 EUR 10,00 EUR 450,10 EUR N b J

23.07.32.2 Hand-/Daumenorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Daumenführung aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (HFO)

23G3 00,06 380,00 EUR e 406,60 EUR 10,00 EUR 396,60 EUR N b J

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Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.07.33. Individuell angefertigte Hand-/Fingerorthe sen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur mit Fingerauflage und Daume nführung (WHFO)

23.07.33.0 Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Fingerauflage und Daumenführung aus FVW (WHFO)

23G3 00,06 575,00 EUR e 615,25 EUR 10,00 EUR 605,25 EUR N b J

23.07.33.1 Hand-/Fingerorthesen zur Funktionssicherung, Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, mit Fingerauflage und Daumenführung aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (WHFO)

23G3 00,06 550,00 EUR e 588,50 EUR 10,00 EUR 578,50 EUR N b J

23.07.34. Individuell angefertigte Daumenorthesen zu r Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung (FO)

23.07.34.0 Daumenorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung aus FVW (FO) 23G3 00,06 KV e J b J

23.07.34.1 Daumenorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (FO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.07.35. Individuell angefertigte Fingerorthesen zu r Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung (FO)

23.07.35.0 Fingerorthesen zur Immobilisierung, Stützung, Korrektur, Funktionssicherung (FO) 23G3 00,06 KV e J b J

23.07.36. Individuell angefertigte Finger-/Hand-/Han dgelenkorthesen zur Redression (WHFO)

23.07.36.0 Finger-/Hand-/Handgelenkorthesen zur Redression (WHFO) 23G3 00,06 KV e J b J

23.07.37. Individuell angefertigte Hand-/Finger-/Dau menorthesen zur Redression (HFO)

23.07.37.0 Hand-/Finger-/Daumenorthesen zur Redression (HFO) 23G3 00,06 KV e J b J

23.07.38. Individuell angefertigte Finger-/Daumenort hesen zur Redression (FO)

23.07.38.0 Finger-/Daumenorthesen zur Redression (FO) 23G3 00,06 KV e J b J

23.08.01. Ellenbogenorthese zur Immobilisierung

23.08.01.0 Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, gebeugt 23D3 00,06 KV v N a J

23.08.01.1 Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, einstellbar 23D3 00,06 KV v N a J

23.08.01.2 Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, mit Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar-Gelenks 23D3 00,06 KV v N a J

23.08.02. Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung23.08.02.0 Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung bei freier Beweglichkeit des proximalen Radius-Ulnar-Gelenks 23D3 00,06 230,00 EUR e 246,10 EUR 10,00 EUR 236,10 EUR N a N

23.08.02.1 Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar-Gelenks 23D3 00,06 230,00 EUR e 246,10 EUR 10,00 EUR 236,10 EUR N a N

23.08.02.2 Ellenbogenorthesen zur Mobilisierung mit einstellbarer Immobilisierung des proximalen Radius-Ulnar-Gelenks

23D3 00,06 295,00 EUR e 315,65 EUR 10,00 EUR 305,65 EUR N a N

23.08.03. Ellenbogenorthese zur Führung und Stabilisie rung

23.08.03.0 Ellenbogenführungsorthese mit Extensions- und/oder Flexionsbegrenzung 23D3 00,06 223,00 EUR e 238,61 EUR 10,00 EUR 228,61 EUR N a N

23.08.04. Ellenbogenorthesen zur Entlastung23.08.04.0 Epicondylitisorthesen zur Entlastung der Muskelursprünge 23B3 00,06 40,00 EUR v 47,60 EUR 5,00 EUR 42,60 EUR N a N

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möglichJa (J)

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Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

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23.08.05. Ellenbogenorthesen zur Redression23.08.05.0 Ellenbogenorthesen zur statischen Redression 23D3 00,06 KV e N a J

23.08.05.1 Ellenbogenorthesen zur dynamischen Redression 23D3 00,06 KV e N a J

23.08.30. Individuell angefertigte Ellenbogengelenkor thesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (EO)

23.08.30.0 Ellenbogengelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus Leder (EO)

23G3 00,06 1.300,00 EUR e 1.391,00 EUR 10,00 EUR 1.381,00 EUR J b J

23.08.30.1 Ellenbogengelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus FVW (EO)

23G3 00,06 1.100,00 EUR e 1.177,00 EUR 10,00 EUR 1.167,00 EUR J b J

23.08.30.2 Ellenbogengelenkorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (EO)

23G3 00,06 941,00 EUR e 1.006,87 EUR 10,00 EUR 996,87 EUR J b J

23.08.31. Individuell angefertigte Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (EO)

23.08.31.0 Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus Leder (EO) 23G3 00,06 1.100,00 EUR e 1.177,00 EUR 10,00 EUR 1.167,00 EUR J b J

23.08.31.1 Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus FVW (EO) 23G3 00,06 880,00 EUR e 941,60 EUR 10,00 EUR 931,60 EUR J b J

23.08.31.2 Ellenbogenorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur, aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (EO)

23G3 00,06 763,00 EUR e 816,41 EUR 10,00 EUR 806,41 EUR J b J

23.09.01. Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung

23.09.01.0 Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position 23B3 00,06 99,00 EUR v 117,81 EUR 10,00 EUR 107,81 EUR N a N

23.09.01.1 Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in einer Ebene 23D3 00,06 KV v N a J

23.09.01.2 Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in zwei Ebenen 23D3 00,06 KV v N a J

23.09.01.3 Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung, einstellbar in drei Ebenen 23D3 00,06 KV v N a J

23.09.02. Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung

23.09.02.0 Schultergelenkorthesen zur Mobilisierung in einer Ebene 23D3 00,06 KV v N a J

23.09.03. Schultergelenkorthesen zur Führung und Stabi lisierung

23.09.03.0 Schultergelenkorthesen mit definierbarer Bewegungsbegrenzung 23D3 00,06 230,00 EUR v 273,70 EUR 10,00 EUR 263,70 EUR N a N

23.09.04. Schultergelenkorthesen zur Entlastung und Ko rrektur

23.09.04.0 Schultergelenkorthesen zur Immobilisierung und Entlastung 23D3 00,06 164,00 EUR e 175,48 EUR 10,00 EUR 165,48 EUR N a N

23.09.30. Individuell angefertigte Schultergelenkorth esen mit Schulterkappe, zur Funktionssicherung, Fixierung (SO)

23.09.30.0 Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe zur Funktionssicherung, Fixierung (SO) 23G3 00,06 814,00 EUR e 870,98 EUR 10,00 EUR 860,98 EUR J b J

23.09.31. Individuell angefertigte Schultergelenkorth esen mit Schulterkappe und Oberarmfassung, zur Funktionssicherung, Fixierung, Immobilisierung (SO)

23.09.31.0 Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe und Oberarmfassung, zur Funktionssicherung, Fixierung, Immobilisierung (SO)

23G3 00,06 919,00 EUR e 983,33 EUR 10,00 EUR 973,33 EUR J b J

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.09.32. Individuell angefertigte Schultergelenkorth esen mit Schulterkappe, Oberarmfassung, Unterarmfassung und Rumpfabstützung, zur Immobilisi erung (SEO)

23.09.32.0 Schultergelenkorthesen mit Schulterkappe, Oberarmfassung, Unterarmfassung und Rumpfabstützung, zur Immobilisierung (SEO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.09.33. Individuell angefertigte Schultergelenkorth esen mit Armschale/Schlaufe zur Führung, Entlastung

23.09.33.0 Schultergelenkorthesen mit Armschale/Schlaufe zur Führung, Entlastung (SEO) 23G3 00,06 KV e J b J

23.10.01. Armorthesen zur Immobilisierung23.10.01.0 Armorthesen zur Immobilisierung 23D3 00,06 KV e N a J

23.10.30. Individuell angefertigte Armorthesen zur F unktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression

23.10.30.0 Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (hand-, ellenbogengelenk-, schultergelenkübergreifend, Rumpfabstützung) (SEWHO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.10.30.1 Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (hand-, ellenbogengelenk-, schultergelenkübergreifend) (SEWHO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.10.30.2 Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (hand-, ellenbogengelenkübergreifend) (EWHO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.10.31. Individuell angefertigte Armorthesen zur F unktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (SEO)

23.10.31.0 Armorthesen zur Funktionssicherung, Stabilisierung, Entlastung, Stützung oder Redression (ellenbogengelenk- und schultergelenkübergreifend) (SEO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.10.32. Individuell angefertigte Armsegmentorthese n zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm- und handgelenkübergreifend) (WHO)

23.10.32.0 Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm- und handgelenkübergreifend) (WHO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.10.33. Individuell angefertigte Armsegmentorthese n zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm-, handgelenk- und ellenbogengelenkübergre ifend) (EWO)

23.10.33.0 Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm-, handgelenk- und ellenbogengelenkübergreifend) (EWO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.10.34. Individuell angefertigte Armsegmentorthese n zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (SEO)

23.10.34.0 Armsegmentorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur (unterarm-, ellenbogen-, oberarm- und schultergelenkübergreifend) (SEO)

23G3 00,06 KV e J b J

23.11.01. Beckenorthesen zur Stabilisierung23.11.01.0 Beckenorthesen 23B3 00,06 89,00 EUR v 105,91 EUR 10,00 EUR 95,91 EUR N a N23.11.01.1 NN (geplante Produktart: Beckenorthese, elastisch) 23B3 00,06 158,00 EUR v 188,02 EUR 10,00 EUR 178,02 EUR N a N

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Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.11.30. Individuell gefertigte Beckenringorthesen zur Stabilisierung (SIO)

23.11.30.0 Beckenringorthesen zur Stabilisierung (SIO), z. B. Symphysenspange 23G3 00,06 KV e N b J

23.12.01. HWS-Orthesen zur Immobilisierung23.12.01.0 HWS-Orthesen mit Brustbeinabstützung und Hinterkopfstabilisierung, inkl. Wechselpolsterung 23D3 00,06 190,00 EUR e 203,30 EUR 10,00 EUR 193,30 EUR N a J

23.12.01.1 HWS-Orthesen mit Rumpffixierung 23D3 00,06 622,00 EUR e 665,54 EUR 10,00 EUR 655,54 EUR N a J

23.12.02. HWS-Orthesen zur Mobilisierung23.12.02.0 HWS-Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion 23D3 00,06 60,00 EUR e 64,20 EUR 6,42 EUR 57,78 EUR N a N

23.12.03. HWS-Orthesen zur Stabilisierung23.12.03.0 HWS-Stabilisierungsorthesen 23B3 00,06 40,00 EUR e 42,80 EUR 5,00 EUR 37,80 EUR N a N23.12.03.1 HWS-Stabilisierungsorthesen mit Verstärkung 23B3 00,06 53,00 EUR e 56,71 EUR 5,67 EUR 51,04 EUR N a N23.12.03.2 HWS-Stabilisierungsorthesen mit Brustbeinauflage 23B3 00,06 84,00 EUR e 89,88 EUR 8,98 EUR 80,90 EUR N a N

23.12.30. Individuell angefertigte Halswirbelsäuleno rthesen zur Immobilisierung, Fixierung, Korrektur d er HWS (CO)

23.12.30.0 Halswirbelsäulenorthesen zur Teilfixierung, aus Schaumstoff (CO) 23G3 00,06 KV e N b J23.12.30.1 Halswirbelsäulenorthesen zur Teilfixierung, aus flexiblem Kunststoff (CO) 23G3 00,06 KV e N b J23.12.30.2 Halswirbelsäulenorthesen zur Fixierung und Teilentlastung, aus thermoplastischem Kunstsstoff (CO) 23G3 00,06 KV e N b J

23.12.30.3 Halswirbelsäulenorthesen zur Immobilisierung und Korrektur, mit Schulterabstützung, aus thermoplastischem Kunststoff (CTO)

23G3 00,06 KV e N b J

23.12.30.4 Halswirbelsäulenorthesen zur Immobilisierung und Korrektur, mit Schulter- und Rumpfabstützung, aus thermoplastischem Kunststoff (CTO)

23G3 00,06 KV e N b J

23.13.01. BWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur23.13.01.0 Geradehalter 23B3 00,06 63,00 EUR v 74,97 EUR 7,49 EUR 67,48 EUR N a N23.13.01.1 BWS-Orthesen zur Aufrichtung und Entlastung 23D3 00,06 KV e N a J

23.13.30. Individuell angefertigte Brustwirbelsäulenorthesen zur Korrektur23.13.30.0 Brustwirbelsäulen-/Thorax-Orthesen bei Kielbrust/Hühnerbrust (Thoraxgibbus) 23G3 00,06 840,00 EUR e 898,80 EUR 10,00 EUR 888,80 EUR N b J23.13.30.1 Geradehalter 23G3 00,06 KV e N b J

23.14.01. LWS-Orthesen zur Immobilisierung23.14.01.0 LWS-Orthesen zur Immobilisierung 23D3 00,06 KV e N a J

23.14.02. LWS-Orthesen zur Mobilisierung23.14.02.0 Lumbalstützorthesen mit Mobilisierungsfunktion 23D3 00,06 240,00 EUR v 285,60 EUR 10,00 EUR 275,60 EUR N a J23.14.02.1 Überbrückungorthesen mit Mobilisierungsfunktion 23D3 00,06 609,00 EUR v 724,71 EUR 10,00 EUR 714,71 EUR N a J23.14.02.2 Flexionsorthesen mit Mobilisierungsfunktion 23D3 00,06 670,00 EUR e 716,90 EUR 10,00 EUR 706,90 EUR N a J

23.14.03. Individuell gefertigte LWS-Orthesen zur Korrektur un d/oder Entlastung (LSO)23.14.03.0 Stabilisierungsorthesen 23B3 00,06 115,00 EUR v 136,85 EUR 10,00 EUR 126,85 EUR N a N23.14.03.1 Stabilisierungsorthesen mit Zugelementen 23B3 00,06 116,00 EUR v 138,04 EUR 10,00 EUR 128,04 EUR N a N23.14.03.2 Stabilisierungsorthesen mit Pelotte 23B3 00,06 133,00 EUR v 158,27 EUR 10,00 EUR 148,27 EUR N a N23.14.03.3 Stabilisierungsorthesen mit Pelotte und Zugelementen 23B3 00,06 140,00 EUR v 166,60 EUR 10,00 EUR 156,60 EUR N a N23.14.03.4 Stabilisierungsorthesen, Hosenform, mit Pelotte und Zugelementen 23D3 00,06 147,00 EUR v 174,93 EUR 10,00 EUR 164,93 EUR N a N23.14.03.5 Stabilisierungsorthesen mit zusätzlicher Abdominalsuspension 23D3 00,06 KV v N a J

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.14.04. LWS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur23.14.04.0 Lumbalstützorthesen 23D3 00,06 225,00 EUR v 267,75 EUR 10,00 EUR 257,75 EUR N a N23.14.04.1 Überbrückungsorthesen 23D3 00,06 410,00 EUR e 438,70 EUR 10,00 EUR 428,70 EUR N a N23.14.04.2 Flexionsorthesen 23D3 00,06 540,00 EUR e 577,80 EUR 10,00 EUR 567,80 EUR N a N

23.14.30. Individuell gefertigte LWS-Orthesen zur Korrektur un d/oder Entlastung (LSO)23.14.30.0 LWS-Orthesen zur Korrektur und/oder Entlastung (LSO) 23G3 00,06 1.140,00 EUR e 1.219,80 EUR 10,00 EUR 1.209,80 EUR N b J

23.15.01. WS-Orthesen zur Immobilisierung23.15.01.0 WS-Orthesen zur Immobilisierung LWS/BWS 23D3 00,06 KV e N a J

23.15.02. WS-Orthesen zur Mobilisierung23.15.02.0 Immobilisierungsorthesen mit Mobilisierungsfunktion LWS/BWS 23D3 00,06 KV e N a J23.15.02.1 Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene mit Mobilisierungsfunktion 23D3 00,06 530,00 EUR e 567,10 EUR 10,00 EUR 557,10 EUR N a J

23.15.02.2 Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene mit Mobilisierungsfunktion

23D3 00,06 790,00 EUR e 845,30 EUR 10,00 EUR 835,30 EUR N a J

23.15.03. WS-Orthesen zur Stabilisierung23.15.03.0 Stabilisierungsorthesen LWS/BWS 23D3 00,06 404,00 EUR e 432,28 EUR 10,00 EUR 422,28 EUR N a J23.15.03.1 Stabilisierungsorthesen LWS/BWS mit zusätzlicher Abdominalsuspension (mit Innenbinde) 23D3 00,06 465,00 EUR e 497,55 EUR 10,00 EUR 487,55 EUR N a J

23.15.04. WS-Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur23.15.04.0 Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittalebene). Von der

Genehmigungspflicht ausgenommen, wenn die Versorgung im Rahmen der stationären Versorgung bei dokumentierter WK-Fraktur erfolgt.

23D3 00,06 410,00 EUR e 438,70 EUR 10,00 EUR 428,70 EUR N a J

23.15.04.1 Orthesen zur Entlastung der LWS/BWS (Bewegungseinschränkung in Sagittal- und Frontalebene). Von der Genehmigungspflicht ausgenommen, wenn die Versorgung im Rahmen der stationären Versorgung bei dokumentierter WK-Fraktur erfolgt.

23D3 00,06 415,00 EUR e 444,05 EUR 10,00 EUR 434,05 EUR N a J

23.15.04.2 Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene 23D3 00,06 510,00 EUR e 545,70 EUR 10,00 EUR 535,70 EUR N a J23.15.04.3 Orthesen zur Entlastung und/oder Korrektur der LWS/BWS in Sagittal- und Frontalebene 23D3 00,06 700,00 EUR e 749,00 EUR 10,00 EUR 739,00 EUR N a J23.15.04.4 Orthesen zur aktiven Entlastung und Korrektur der LWS/BWS in Sagittalebene 23D3 00,06 380,00 EUR e 406,60 EUR 10,00 EUR 396,60 EUR N a J

23.15.30. Individuell angefertigte Wirbelsäulenorthesen zur F ixierung/Teilfixierung (TLSO)23.15.30.0 Kreuzstützmieder23.15.30.0001 Kreuzstützmieder mit festen Stäben 23G3 00,06 525,00 EUR e 561,75 EUR 10,00 EUR 551,75 EUR N b J23.15.30.0002 Kreuzstützmieder mit kleinem Rahmen 23G3 00,06 495,00 EUR e 529,65 EUR 10,00 EUR 519,65 EUR N b J23.15.30.0003 Stützmieder nach Lindemann mit/ohne Pelotte 23G3 00,06 475,00 EUR e 508,25 EUR 10,00 EUR 498,25 EUR N b J23.15.30.0004 Stabgitter-Bandagen 23G3 00,06 KV e N b J23.15.30.1 Flexionskorsett 23G3 00,06 1.050,00 EUR e 1.123,50 EUR 10,00 EUR 1.113,50 EUR N b J23.15.30.2 Überbrückungsmieder 23G3 00,06 N b J23.15.30.2001 Überbrückungsmieder nach Hohmann 23G3 00,06 740,00 EUR e 791,80 EUR 10,00 EUR 781,80 EUR N b J23.15.30.2002 Überbrückungsmieder als Lumbosacralorthese aus Kunststoff, ohne Gips 23G3 00,06 650,00 EUR e 695,50 EUR 10,00 EUR 685,50 EUR N b J23.00.15.3021 Gips zum Überbrückungsmieder zu Pos. 23.15.30.2001 und 23.15.30.2002 (Begründung erforderlich) 23G3 00,06 100,00 EUR e 107,00 EUR N - J

23.15.30.3 Hyperextensionsorthesen 23G3 00,06 1.750,00 EUR e 1.872,50 EUR 10,00 EUR 1.862,50 EUR N b J23.15.30.4 Rahmenstützkorsett 23G3 00,06 1.875,00 EUR e 2.006,25 EUR 10,00 EUR 1.996,25 EUR N b J

23.15.31. Individuell angefertigte Wirbelsäulenorthesen zur K orrektur (TLSO)23.15.31.0 Reklinationsorthesen (TLSO) - z.B. Boston 23G3 00,06 1.775,00 EUR e 1.899,25 EUR 10,00 EUR 1.889,25 EUR N b J23.15.31.1 Skolioseorthesen (TLSO) (CTLSO) - z.B, Cheneau, Milwaukee, Stagnara 23G3 00,06 2.300,00 EUR e 2.461,00 EUR 10,00 EUR 2.451,00 EUR N b J23.00.15.3110 Skolioseorthesen (TLSO) (CTLSO) - TRIAC 23G3 00,06 1.465,00 EUR e 1.567,55 EUR 10,00 EUR 1.557,55 EUR N b J

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Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.16.01. Bruchbänder23.16.01.0 Bruchbänder, einseitig 23D3 00,06 92,00 EUR e 98,44 EUR 9,84 EUR 88,60 EUR N a N23.16.01.1 Bruchbänder, doppelseitig 23D3 00,06 135,00 EUR e 144,45 EUR 10,00 EUR 134,45 EUR N a N23.16.01.2 Bruchbänder für Kinder, einseitig 23D3 00,06 KV e N a J23.16.01.3 Bruchbänder für Kinder, doppelseitig 23D3 00,06 KV e N a J23.16.01.4 Maßgefertigte Bruchbänder, einseitig 23G3 00,06 KV e N a J23.16.01.5 Maßgefertigte Bruchbänder, doppelseitig 23G3 00,06 KV e N a J23.16.01.6 Zusätze für Bruchbänder 23G3 00,06 KV e N - J

23.16.02. Nabelbruchbänder23.16.02.0 Nabelbruchbänder 23B3 00,00 97,00 EUR e 103,79 EUR 10,00 EUR 93,79 EUR N a N23.16.02.1 Nabelbruchbänder für Kinder 23B3 00,00 KV e N a J23.16.02.2 Maßgefertigte Nabelbruchbänder 23G3 00,00 KV e N a J

23.16.03. Suspensorien23.16.03.0 Suspensorien 23B3 00,06 42,00 EUR v 49,98 EUR 5,00 EUR 44,98 EUR N a N23.16.03.1 Wasserbruchsuspensorien 23B3 00,06 50,00 EUR v 59,50 EUR 5,95 EUR 53,55 EUR N a N

23.29.01. Ganzkörperorthesen zur Funktionssicherung und/oder Mobilisierung23.29.01.0001 Reziproke Gehorthesen aus Kunststoff 23G3 00,06 5.500,00 EUR e 5.885,00 EUR 10,00 EUR 5.875,00 EUR J b J23.29.01.0002 Reziproke Gehorthesen aus FVW 23G3 00,06 6.800,00 EUR e 7.276,00 EUR 10,00 EUR 7.266,00 EUR J b J

23.29.01.1 Gehapparate - nicht besetzt - 23G3 00,06 KV J b J

23.99.01. Fußbügel ohne Gelenk23.99.01.0 Fußbügel gerade 00,06 EK+20% N - J23.99.01.1 Fußbügel gegabelt 00,06 EK+20% N - J23.00.99.0110 Mehraufwand für anrichten eines Fußbügel gegabelt (nur bei Lederorthesen zusätzlich möglich) 00,06 68,00 EUR N - J

23.99.02. Fußgelenkkonstruktionen Fußbügel23.99.02.0 Fußbügel mit Knöchelgelenken 00,06 EK+20% N - J

23.99.03. Fußgelenkkonstruktionen Schuhbügel23.99.03.0 Schuhbügel mit Gelenken 00,06 EK+20% N - J

23.99.04. Gehbügel23.99.04.0 Gehbügel für Entlastungsorthesen 00,06 EK+20% N - J

23.99.05. Fußbügel mit Feder23.99.05.0 Fußbügel mit Gelenken und Fußhebermechanismus 00,06 EK+20% N - J

23.99.06. Schuhbügel mit Feder23.99.06.0 Schuhbügel mit Gelenken und Fußhebermechanismus 00,06 EK+20% N - J

23.99.07. Fußbügel mit Quengeleinrichtung23.99.07.0 Fußbügel mit Quengeleinrichtung (statisch) 00,06 EK+20% N - J

23.99.11. Fußgelenkkonstruktionen Systemschuhbügel mit Telesko p23.99.11.0 Systemschuhbügel mit Teleskop und Gelenkbuchse 00,06 EK+20% N - J

23.99.12. Systemknöchelgelenke23.99.12.0 Systemknöchelgelenke 00,06 EK+20% N - J

23.99.13. Systemfußbügel

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Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.99.13.0 Systemfußbügel 00,06 EK+20% N - J

23.99.15. Systemschuhbügel23.99.15.0 Systemschuhbügel 00,06 EK+20% N - J

23.99.23. Kniegelenkkonstruktionen23.99.23.0 Knieschienen ohne Gelenk 00,06 EK+20% N - J

23.99.24. Kniegelenkkonstruktionen (monozentrisch)23.99.24.0 Kniegelenkschienen, monozentrisch, frei beweglich 00,06 EK+20% N - J23.99.24.1 Kniegelenkschienen, monozentrisch, mit Schweizer Sperre 00,06 EK+20% N - J23.00.99.2410 Mehraufwand für Einbau eines handwerklich gefertigten Sperrbügels (zu Pos. 23.99.24.1) 00,06 136,25 EUR N - J23.99.24.2 Kniegelenkschienen, monozentrisch, mit Fallschlosssperre 00,06 EK+20% N - J23.99.24.3 Kniegelenkschienen, monozentrisch, mit elektromechanischer Sperre 00,06 EK+20% N - J

23.99.26. Kniegelenkkonstruktionen (polyzentrisch)23.99.26.0 Kniegelenkschienen, polyzentrisch 00,06 EK+20% N - J23.99.26.1 Kniegelenkschienen, polyzentrisch mit Zahnsegment 00,06 EK+20% N - J23.99.26.2 Kniegelenkschienen, polyzentrisch mit Zahnsegment, einstellbar 00,06 EK+20% N - J

23.99.27. Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegele nksperre, mechanisch23.99.27.0 Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegelenksperre, mechanisch 00,06 EK+20% N - J

23.99.28. Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegelenksperre, elektromechanisch

23.99.28.0 Kniegelenkkonstruktionen mit automatischer Kniegelenksperre, elektromechanisch 00,06 EK+20% N - J

23.99.31. Kniegelenkkonstruktionen mit Quengeleinrichtung23.99.31.0 Kniegelenkschienen mit Quengeleinrichtung (statisch) 00,06 EK+20% N - J

23.99.32. Kniegelenkkonstruktionen, Systemkniegelenke (monozen trisch)23.99.32.0 Systemkniegelenke, monozentrisch, frei beweglich 00,06 EK+20% N - J23.99.32.1 Systemkniegelenke, monozentrisch, mit Schweizer Sperre 00,06 EK+20% N - J23.00.99.3210 Mehraufwand für Einbau eines handwerklich gefertigten Sperrbügels (zu Pos. 23.99.32.1) 00,06 136,25 EUR N - J23.99.32.2 Systemkniegelenke, monozentrisch, mit Fallschlosssperre 00,06 EK+20% N - J23.99.32.3 Systemkniegelenke, monozentrisch, mit elektromechanischer Sperre 00,06 EK+20% N - J

23.99.33. Kniegelenkkonstruktionen, Systemkniegelenke (polyzen trisch)23.99.33.0 Systemkniegelenke, polyzentrisch 00,06 EK+20% N - J23.99.33.1 Systemkniegelenke, polyzentrisch, mit Zahnsegment 00,06 EK+20% N - J23.99.33.2 Systemkniegelenke, polyzentrisch, mit Zahnsegment, einstellbar 00,06 EK+20% N - J

23.99.39. Hüftgelenkkonstruktionen (Gelenkschienen)23.99.39.0 Hüftgelenkschienen 00,06 EK+20% N - J23.99.39.1 Hüftgelenkschienen sperrbar 00,06 EK+20% N - J23.99.39.2 Hüftgelenkschienen mit Abduktionsgelenk 00,06 EK+20% N - J23.99.39.3 Hüftgelenkschienen sperrbar mit Abduktionsgelenk 00,06 EK+20% N - J

23.99.40. System-Hüftgelenkkonstruktionen23.99.40.0 Systemhüftgelenke 00,06 EK+20% N - J23.99.40.1 Systemhüftgelenke sperrbar 00,06 EK+20% N - J23.99.40.2 Systemhüftgelenke mit Abduktionsgelenk 00,06 EK+20% N - J23.99.40.3 Systemhüftgelenke sperrbar mit Abduktionsgelenk 00,06 EK+20% N - J

23.99.41. Hüftgelenkkonstruktionen mit Quengeleinrichtung23.99.41.0 Hüftgelenkschienen mit Quengeleinrichtung (statisch) 00,06 EK+20% N - J

23.99.44. Armgelenkkonstruktionen (monozentrisch)23.99.44.0 Ellenbogengelenkschienen, monozentrisch 00,06 EK+20% N - J23.99.44.1 Ellenbogengelenkschienen, monozentrisch, sperrbar 00,06 EK+20% N - J

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.99.44.2 Ellenbogengelenkschienen, monozentrisch, definierbar 00,06 EK+20% N - J

23.99.45. Armgelenkkonstruktionen (polyzentrisch)23.99.45.0 Ellenbogengelenkschienen, polyzentrisch 00,06 EK+20% N - J

23.99.46. Armgelenkkonstruktionen mit Quengeleinrichtung23.99.46.0 Ellenbogengelenkschienen, polyzentrisch 00,06 EK+20% N - J

23.99.47. Systemverlängerungsteile 00,0623.99.47.0 Systemverlängerungsteile 00,06 EK+20% N - J23.00.99.4700 Systemverlängerungsteile, wachstumsgerechte Anpassung. sämtliche in diesem Zusammenhang

anfallenden Arbeiten.00,06 163,50 EUR N - J

23.99.99. Abrechnungspositionen 23.99.99.0 Abrechnungspositionen für Zubehör 00,06 KV N - J

23.99.99.1 Abrechnungspositionen für Verbrauchsmaterialien 00,06 KV N - J

23.99.99.2 Abrechnungspositionen für Zusätze/Zuschläge23.99.99.2001 Extensionsgamaschen für Beinorthesen, knöchelumgreifende Bandage zur Extension des Fußes bei

Spitzfuß00,06 165,00 EUR N - J

23.99.99.2002 Tuberaufsitz am Oberschenkelschaft 00,06 109,00 EUR N - J23.99.99.2005 Oberschenkelfassung an Fußkorrekturorthesen In Grundposition

enthaltenN -

23.99.99.2006 Im Schaftsystem integriertes Gelenk ( Ferrari) In Grundposition enthalten

N -

23.99.99.2007 Fußteil als Einlage, aus Aluminium oder Stahl an der Bein- oder Fußorthese In Grundposition enthalten

N -

23.99.99.2008 Fußteil als Einlage, aus FVW an der Bein- oder Fußorthese In Grundposition enthalten

N -

23.99.99.2009 Fußteil als Einlage, aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff an der Bein- oder Fußorthese In Grundposition enthalten

N -

23.99.99.2010 Fußteil als Sandale, aus Leder an der Bein- oder Fußorthese aus FVW oder thermoplastisch verformbarem Kunststoff

00,06 295,00 EUR N - J

23.99.99.2011 Fußteil als Sandale, aus FVW an der Bein- oder Fußorthese In Grundposition enthalten

N -

23.99.99.2012 Fußteil als Sandale, aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff an der Bein- oder Fußorthese In Grundposition enthalten

N -

23.99.99.2013 Gewalkte Kniekappe mit 4 Riemen 00,06 140,00 EUR N - J23.99.99.2014 Kniegummizug 00,06 60,00 EUR N - J23.99.99.2015 Fußgummizug 00,06 30,00 EUR N - J23.99.99.2016 Getriebenes Sitzband am Beinstützapparat In Grundposition

enthaltenN -

23.99.99.2017 Hosenschutzpolster an der Oberschenkelhülse aus Leder 00,06 50,00 EUR N - J23.99.99.2101 Angewalkte Schulterwölbung zum Hülsenapparat für Ober und Unterarm 00,06 300,00 EUR N - J23.99.99.2201 Überbrückende Lumbalpelotte bei LWS Orthesen In Grundposition

enthaltenN -

23.99.99.2202 Korrekturzügel an Wirbelsäulenorthesen 00,06 40,00 EUR N - J23.99.99.2203 Thorakalbügel 00,06 100,00 EUR N - J23.99.99.2204 Thorakalspange 00,06 105,00 EUR N - J23.99.99.2205 Halsring zum Kyphosekorsett 00,06 160,00 EUR N - J23.99.99.2301 Zusätzliche Kopfabstützung für HWS Orthesen 00,06 KV N - J23.99.99.2302 Craniale Verlängerung mit Stirnband 00,06 KV N - J23.99.99.2401 Verstärkungsband zusätzlich 00,06 In Grundposition

enthaltenN -

23.99.99.2402 Einfacher Traggurt über eine Schulter mit Befestigungsteilen am Stützapparat 00,06 KV N - J23.99.99.2403 Einfacher Traggurt über beide Schulter mit Befestigungsteilen am Stützapparat 00,06 KV N - J23.99.99.2404 Einfacher Traggurt mit Trochanterriemen und Befestigungsteilen am Stützapparat 00,06 KV N - J23.99.99.2405 Gleitunterlage für eine Schulter 00,06 KV N - J

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

23.99.99.2406 Unterfütterung eines Schultergurtes 00,06 KV N - J23.99.99.2407 Eine Schiene mit Leder bekleiden In Grundposition

enthaltenN -

23.00.99.9920 Verkürzungsausgleich an der Orthese, je angefangenem cm 00,06 29,00 EUR N - J23.00.99.9921 Lange Sohle, Vorfuß rigide aus FVW hergestellt, zur Orthese aus FVW 00,06 60,00 EUR N - J23.00.99.9922 Carbonfeder (Mehraufwand für den Einbau einer vorgefertigten Carbonfeder). Nur bei Grundpositionen,

welche kein Knöchelgelenk enthalten. 00,06 163,50 EUR N - J

23.00.99.9923 Dynamische Fußbettung bei neurologischen Indikationen, wie z.B. ICP 00,06 160,00 EUR N - J

23.00.99.9924 Abrollsohle an der Orthese 00,06 40,00 EUR N - J

23.00.99.9925 Fußgelenkübergreifende Fehlstellungskorrektur, bei nicht oder nur ungenügend korrigierbarem Klumpfuß. Nur bei Position 23.03.30.0, 23.03.30.1, 23.06.30.1, 23.06.30.2, 23.00.06.3023, 23.06.31.1, 23.06.31.2 zusätzlich möglich.

00,06 110,00 EUR N - J

23.00.99.9926 Gelenkübergreifende Kondylenfassung zur Entlastung, ggf. mit Patellaeinbettung 00,06 230,00 EUR N - J

23.00.99.9927 Ventrale Unterschenkelführung, integriert 00,06 70,00 EUR N - J

23.00.99.9928 Ventrale Unterschenkelführung, zweiter Guß für Klappe oder Zweischalentechnik an AFO, KAFO, und HKFO

00,06 300,00 EUR N - J

23.00.99.9929 Hohe OS-Hülsenführung mit Beckenanlage, trochanterübergreifend gearbeitet 00,06 200,00 EUR N - J23.00.99.9930 Flexibler Hülsenrand am Fußteil, doppeltes Gießverfahren bei Randexostosen und Lipversorgungen 00,06 100,00 EUR N - J

23.00.99.9931 Flexibler Hülsenrand an der Unterschenkelhülse, doppeltes Gießverfahren bei Randexostosen und Lipversorgungen

00,06 100,00 EUR N - J

23.00.99.9932 Flexibler Hülsenrand an der Oberschenkelhülse, doppeltes Gießverfahren bei Randexostosen und Lipversorgungen.

00,06 100,00 EUR N - J

23.00.99.9933 Halbelastisches Gußverfahren, bei Randexostosen und Lipversorgungen. Nur bei Position 23.06.31.1 zusätzlich möglich

00,06 100,00 EUR N - J

23.00.99.9934 Handwerklich angefertigter limitierter Gelenkanschlag je Gelenkebene 00,06 54,50 EUR N - J23.00.99.9935 Mehraufwand für Montage und Einweisung zu Pos. 23.99.24.3, 23.99.27.0, 23.99.28.0, 23.99.32.3 00,06 KV N - J

23.00.99.9936 Mehraufwand für Einguß eines Eingußankers für Systemgelenke 00,06 22,00 EUR N - J

23.00.99.9937 Handgelenkskonstruktion mit Quengeleinrichtung 00,06 EK + 20% N - J

23.99.99.3 Abrechnungspositionen für Reparaturen 01 KV a,b J23.99.99.4 Abrechnungspositionen für Wartungen 01 KV a,b J

23.00.99.3000 Material (Angabe der genauen Bezeichnung auf dem Kostenvoranschlag) 00,06 KV - J

23.00.99.4000 Aufschlagsatz 00,06 20% - J

23.00.99.5000 Stundenverechnungssatz bis 14.03.2015 00,06 54,50 EUR J23.00.99.5000 Stundenverechnungssatz ab 15.03.2015 00,06 55,20 EUR J

23.00.99.1001 Kennzeichen "a":Haus- / Klinikbesuchs-Pauschale für konfektionierte Orthesen, bei krankheitsbedingter Immobilität, verordnungspflichtig. Verordnungspflicht entfällt bei Klinikverordnung.

00,06 11,50 EUR N a N

23.00.99.2001 Kennzeichen "b":Haus- / Klinikbesuchs-Pauschale für vollhandwerklich hergestellte Orthesen. Bei krankheitsbedingter Immobilität, verordnungspflichtig. Verordnungspflicht entfällt bei Klinikverordnung.

00,06 30,00 EUR N b N

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AOK B. W. / FOS Stand: 03.03.2014 Anlage 1 AC/TK xx 01 523

Abrechnungs-Positionsnummer

Bezeichnung PQ Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)*

Nettopreis / Stück MwSt 7% = e 19% = v

Bruttopreis / Stück Zuzahlung 10% mind. 5,-- € max. 10,-- €

Kassen-abrechnungs-

preis

Passteile/ Zusätze zzgl.

möglichJa (J)

Nein (N)

Hausbesuch, KlinikbesuchKennzeichen

a/b

Gen.pflichtigJa (J)

Nein (N)

Bei Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, besteht grundsätzlich eine genehmigungspflicht.

00,06 J

Kostenvoranschlag:Bei den mit Kostenvoranschlag vereinbarten Positionsnummern, ist jedem Kostenvoranschlag die jeweilige Hilfsmittelpositionsnummer (Grundposition), welche die Art und den Ort der Orthese abbildet, voranzustellen. Diese Position ist mit einem Preis von 0,01 EUR zu versehen. Dies gilt auch für Reparaturen.

00, 01, 06 0,01 EUR J

Reparaturen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig 01 J

Bei der Abrechnung ist der Schlüssel Spezifikation Anwendungsort gemäß Anlage 3 der DTA-Richtlinien anzugeben, sofern das Hilfsmittel einem Anwendungsort zugeordnet werden kann. Schlüssel Anwendungsort: 0 = links 1 = rechts 2 = beidseitig

00, 01, 06

Im Fall einer Versorgung, bei der der Versicherte Mehrkosten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V zu tragen hat, hat der Vertragspartner bei der Abrechnung abweichend von dem in dieser Anlage vereinbarten Verwendungskennzeichen das Kennzeichen 06 für die höherwertige Versorgung anzugeben.

06

Bei Versorgungen über Versorgungspauschale mit definiertem Zeitraum ist der gesamte Versorgungszeitraum (4 Monate, beginnend mit dem Tag der Abgabe) bei der Genehmigung/Abrechnung in den vorgesehenen Segmenten (Versorgungszeitraum von - bis) anzugeben. Bei Versorgungspauschalen ohne zeitliche Begrenzung (23.06.01.0) ist bei der Genehmigung/Abrechnung der Tag der Abgabe anzugeben.

08

* Kennzeichen Hilfsmittel lt. Anlage 3 zum DTA: 00 = Neulieferung 06 = Abgabe eines von der Verordnung abweichenden, höherwertigen Hilfsmittels 08= Vergütungspauschale

Anmerkung:Die in dieser Liste aufgeführten Mehrwertsteuersätze sind rein informativ und nicht rechtsverbindlich. Weder die AOK Baden-Württemberg noch der Fachverband haften für die Richtigkeit der ausgewiesenen Mehrwertsteuersätze gleich aus welchem Rechtsgrund.

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