„Portal Zoll“ und seine Zugangsmedien...RIN-Verwaltung im Portal Zoll 5. Services in den...
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„Portal Zoll“ und seine Zugangsmedien
Wien, 3. Oktober 2019
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Portal Zoll / Customs Decisions Austria - CDA
• Das Portal Zoll ist der Zugang zur Nutzung durch Wirtschaftsbeteiligte und
ermöglicht die vollelektronische Beantragung von Entscheidungen/Bewilligungen
und deren Verwaltung im digitalen Austausch mit dem Management System der
Zollbehörde.
• Entscheidungen werden anders als zuvor nicht mehr in Form eines
Papierbescheides zugestellt, sondern erlangen umgehend Rechtswirksamkeit
sobald sie im Portal Zoll elektronisch einseh- und abrufbar sind.
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Agenda
1. Zugangsportale für Juristische und Natürliche Personen
2. Berechtigungskonzept für Benutzer
3. Vertretungsmanagement
4. RIN-Verwaltung im Portal Zoll
5. Services in den Zugangsportalen
6. e-zoll Webservice
7. Sonstiges
8. Fragenblock
9. Informationen
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1. Zugangsportale für Juristische und Natürliche Personen
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a) Unternehmensserviceportal (USP) seit 4.9.19
• Für alle Juristischen Personen
b) Finanzonline (FON) seit 4.9.19
• Für alle Natürlichen Personen, die in Österreich
steuerpflichtig und über 18 Jahre alt sind.
c) Oesterreich.gv.at (ÖGVAT) ab Q1 2020
• Für alle Natürlichen Personen
Portal Zoll
USP
ÖGVATFON
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2. Berechtigungskonzept für Benutzer
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Voraussetzungen: Um Zugang zum Portal Zoll zu erhalten, muss sich der/die
Benutzer/in über ein Zugangsportal authentifizieren und mindestens 1 Berechtigung
besitzen.
a) USP
Berechtigungen für das Portal Zoll müssen durch den/die USP-Administrator/in
an sich oder an den/die (personifizierten) Mitarbeiter/in zugeordnet werden.
b) FON (und zukünftig ÖGVAT)
Automatische Zuordnung der Berechtigungen (kein Administrationsaufwand)
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2. Berechtigungskonzept für Benutzer
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USP
• USP-Kennung
• FON-Kennung
• Handysignatur
• Bürgerkarte
FON
• FON-Kennung
• Handysignatur
• Bürgerkarte
• Europäische eID*
ÖGVAT (ab Q1 2020)
• Handysignatur
• Europäische eID*
* Derzeit nur D und IT
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3. Vertretungsmanagement
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Das USP Vertretungsmanagement ermöglicht die elektronische
Bevollmächtigung zwischen Unternehmen für das Portal Zoll.
Erforderliche USP-Berechtigung: „USP Vertretungsmanagementadministrator“
Vertretungsarten:
− Alle 35 zollrechtlichen Entscheidungsarten können durch eine/n Vertreter/in verwaltet werden.
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3. Vertretungsmanagement
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Vertretungstypen:
− Generelle Vertretungsvollmacht
− Einzel-Vertretung pro Entscheidungsart
Voraussetzung: Beide Unternehmen müssen im USP registriert sein.
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3. Vertretungsmanagement
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Das Vertretungsmanagement regelt außerdem die Zuordnungen zwischen
Unternehmen und Ihren RIN-Personen.
− RIN-Vertretungsverhältnisse:
• Zoll-Verantwortlicher
• Zoll-Sachbearbeiter
Voraussetzung: Unternehmen ist im USP registriert und die Natürliche Person
besitzt eine RIN.
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4. RIN-Verwaltung im Portal Zoll
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Antragstellung im Portal Zoll:
Vollelektronisch
Nur für Natürliche Personen
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5. Services in den Zugangsportalen
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USP
• Portal Zoll
• Portal für EU-Unternehmen-Verwaltungssyst. f. Zollentscheidungen
• EU Trader Portal (STPs eBTI und eAEO: Stand Oktober 2019)
FON
• Portal Zoll
ÖGVAT (ab Januar 2020)
• Portal Zoll
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5. Services in den Zugangsportalen
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a) Via USP, FON und zukünftig ÖGVAT
− „Portal Zoll“
• zur vollelektronischen Beantragung von 35 Bewilligungsarten mit EORI
• zur vollelektronischen Beantragung von 4 Bewilligungsarten ohne EORI
• zur vollelektronischen Beantragung einer RIN mit/ohne EORI*
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5. Services in den Zugangsportalen
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b) Exklusiv via USP
− „EU Trader Portal“
• zur vollelektronischen Beantragung einer vZTA mit EORI
• zur Weiterleitung zur bestehenden, österreichischen e-zoll AEO-Zertifizierung mit EORI
„Portal für EU-Unternehmen-Verwaltungssyst. f. Zollentscheidungen“
• Empfohlen wird für die Zollentscheidungen die Nutzung des Portal Zolls
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6. e-zoll Webservice
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Status:
1. Die bestehenden e-zoll Webservicekennungen behalten Ihre Gültigkeit.
2. Neues USP-Webservice wird mit Ende 2019 zur Verfügung gestellt.
3. Nach dem Start ist ein Parallelbetrieb der Webservicekennungen geplant.
Weitere Informationen zu den USP Webservicekennungen werden über die gängigen
Wege (e-zoll Forum, Newsletter etc.) bekannt gegeben.
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6. e-zoll Webservice
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Neuerungen für eine Zollanmeldung in e-zoll:
1. Vorhandensein einer RIN-Beziehung im USP Vertretungsmanagement (neu im
USP)
2. Natürliche Person besitzt eine aufrechte RIN. (Antragstellung neu im Portal Zoll)
3. Aufrechte Webservicekennung ist vorhanden. (Antragstellung wird neu im USP in
Q4 2019)
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7. Sonstiges
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Begrifflichkeiten:
Portal Zoll = Antrags- und Verwaltungssystem von zollrechtlichen
Entscheidungen
e-zoll = Österreichisches Zollabfertigungssystem
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8. Fragenblock
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1. Benötigt der Speditions-Mitarbeiter von jeder Firma eine eigene USP-Kennung
um z.B. Erstattungen oder Erlässe einzureichen? Oder wird hier an eine
administrativen Erleichterung gedacht z.B. hochladen der Vollmacht.
Fallunterscheidung ist erforderlich.
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8. Fragenblock
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2. Wie funktioniert die Freigabe im USP von Unternehmen für Speditions-
Mitarbeiter. Muss hier auch noch was vom Speditions-Administrator beachtet
werden?
Als USP Administrator des Vertreters können Sie Ihren Mitarbeitern in der USP
Administration „Zollvertreter-Berechtigungen“ vergeben, wenn ein
Vertretungsverhältnis im USP Vertretungsmanagement eingetragen ist. Die USP
Benutzerkonten der Mitarbeiter müssen personifiziert werden. Die
Wirtschaftsbeteiligten-Rollen werden vergeben, um Anträge ohne Vertretung zu
stellen.
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8. Fragenblock
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3. Wie verhält es sich mit Freigaben von Bewilligungen - sieht diese Freigaben im
USP jeder Mitarbeiter der eine USP-Kennung besitzt oder nur der, der sie
eingereicht hat.
Jeder Mitarbeiter hat mit einer identischen Berechtigung dieselben Rechte. Falls es
sich um einen Geschäftsfall in Vertretung handelt, dann kommt es darauf an, welche
Vertretungsvariante im USP Vertretungsmanagement eingerichtet wurde.
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8. Fragenblock
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4. Werden die Formulare Za283, Za284 und Za289 bei einer Warenort-Einreichung
noch benötigt. Wenn ja, müssen die Formulare im Original an das Zollamt
geschickt werden oder reicht es, wenn man die Formulare hochlädt?
Das Za283 (Stammdatenblatt für Warenorte) bei benötigter Zustimmungserklärung
des Warenortinhabers ist im Antragsverfahren hochzuladen. Das Original ist nur auf
Verlangen des Zollamtes zu übersenden. Die Formulare Za 284 und 289 werden für
die in CDA abgebildeten Entscheidungen nicht benötigt.
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8. Fragenblock
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5. Müssen RIN/Access Code für neue Mitarbeiter auch über das USP beantragt
werden?
Die Beantragung einer RIN erfolgt nunmehr elektronisch im Portal Zoll, egal über
welches Portal.
Die Access Codes werden im Zuge der Erteilung einer CGT-Entscheidung vom
System generiert.
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8. Fragenblock
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6. Wie sieht es aus für Mitarbeiter, die schon eine RIN besitzen, aber das
Unternehmen wechseln?
Die RIN behält Ihre Gültigkeit und kann auch gleichzeitig wiederverwendet werden.
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8. Fragenblock
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7. Welche Berechtigungen benötigt ein Zollverantwortlicher oder externer
Zolldienstleister im Portal Zoll und wer kann und muss diese erteilen?
Zunächst muss das Unternehmen als Klient/in im USP Vertretungsmanagement ein
Vertretungsverhältnis zu einem Vertreter-Unternehmen einrichten. Anschließend
kann der/die USP-Administrator/in des Vertreter-Unternehmens einen oder mehrere
USP-Benutzerkonten bzw. Mitarbeiter entsprechende Vertreter-Rollen
(Zollvertreter: (…)) zuordnen.
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8. Fragenblock
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8. Welche Berechtigungen benötigt ein Zollverantwortlicher der die RINs für das
gesamte Unternehmen verwalten soll/muss?
Die Verwaltung der RIN-Beziehungen erfolgt im USP Vertretungsmanagement. Um
diesen Service im USP zu nutzen, wird die Rolle „USP
Vertretungsmanagementadministrator“ benötigt. RIN können nicht verwaltet
werden, sondern nur die RIN-Beziehungen.
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8. Fragenblock
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9. Muss ich alle Bewilligungen und Vertreter nochmals neu im Portal Zoll anlegen
und beantragen?
Die bestehenden Bewilligungen müssen nicht neu beantragt werden. Nach einer
Anmeldung am Portal Zoll sollten alle Ihre Bewilligungen in der Geschäftsfallliste
enthalten sein.
Die Vertretungsverhältnisse (bis auf RIN-Beziehungen) hingegen müssen alle im USP
Vertretungsmanagement elektronisch nacherfasst werden.
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8. Fragenblock
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10. Muss jetzt jeder so einen e-zoll Webservice Benutzer anlegen?
Nein. Ein USP Webservicekonto mit einer e-zoll Berechtigung wird für e-zoll
Anmeldungen schlagend und wird die bisherige Webservicekennung ablösen. Die
Freischaltung und die Vorgehensweise zum Umstieg sowie zum Parallelbetrieb
werden noch veröffentlicht.
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8. Fragenblock
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11. Vorgehensweise zu Erstattung/Erlass
Anträge zu Erstattung und Erlass sind elektronisch im Portal Zoll zu beantragen.
Ausnahmen gibt es für Natürliche Personen, auch wenn diese vertreten werden.
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12. Vorgangsweise zu Warenorten
Bestehende Warenorte wurden migriert. Neue sind über das Portal Zoll zu
beantragen im Rahmen einer Warenort-Bewilligung (ALG).
Bei dringend benötigten Warenorten wird empfohlen mit dem zuständigen Zollamt
Kontakt aufzunehmen.
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13. Welche Bedeutung haben die persönlichen Identifikationsmittel?
Diese Identifikationsmerkmale dienen dem Zoll zur Kontaktaufnahme.
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14. In einer Nachricht an den MeinPostkorb – MPK ist im Anhang nur das BMF-
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Die Mitteilung in MeinPostkorb informiert stets nur darüber, dass im Portal Zoll eine
neue Nachricht vorhanden ist. Es werden keine Bescheide an MeinPostkorb
übersendet. Der Anhang ist technisch bedingt.
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Aufmerksamkeit!
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