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Arbeits- und Ausbildungsstandards für den Sanitätsdienst Maßnahmenkatalog Angepasste Version für den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Herausgeber Gabriel · Koch · Emhofer · Motal · Steuer Mit Beiträgen von Michael Auer Lena Hirtler Christof Koller Michael Withofner u. a. Version 2013 (Var. 2) (R) Korrespondiert mit AASS 1.0 (Var. 2) ARGE AASS

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Arbeits- und Ausbildungsstandards

für den Sanitätsdienst

Maßnahmenkatalog

Angepasste Version für denArbeiter-Samariter-Bund

Österreichs

HerausgeberGabriel · Koch · Emhofer · Motal · Steuer

Mit Beiträgen von

Michael AuerLena HirtlerChristof KollerMichael Withofner u. a.

Version

2013 (Var. 2)

(R)

Korrespondiert mit AASS 1.0 (Var. 2)

ARGE AASS

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Covergestaltung: Sebastian Gabriel.Titelbild: Christoph Pallinger

Dieses Projekt entstand in Zusammenarbeit mit demAusbildungszentrum des ASB Floridsdorf-Donaustadt

und wurde maßgeblich von derCyberservice Internetdienstleistungsgesellschaft m.b.H.

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saluti et solatio aegrorum

Das Schöne an Standards ist, esgibt so viele, aus denen manauswählen kann.

(Andrew S. Tanenbaum(übersetzt))

„Früher war mehr Lametta.“

in memoriamVicco von Bülow (1923–2011)

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Benutzungshinweise

Der vorliegende Maßnahmenkatalog ist ein Begleitwerk zu den Arbeits- und Ausbildungs-standards für den Sanitätsdienst (AASS). Die zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses kor-respondierende Ausgabe ist die Version 1.0 (Var. 2). Alle Verweise auf die AASS beziehensich auf diese Version, und können von einer späteren Ausgabe abweichen.

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Inhaltsverzeichnis

Benutzungshinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Lizenz der AASS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

A Index

B Erste-Hilfe-MaßnahmenmB.1 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Bewusstlosigkeit . . . 9mB.2 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Atem- und Kreis-

laufstillstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9mB.3 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Starke Blutung . . . . 9mB.4 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Schockbekämpfung . 9mB.5 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Bagatellverletzungen 10mB.6 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verbrennungen . . . . 10mB.7 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Erfrierungen . . . . . . 10mB.8 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Unterkühlung . . . . . 10mB.9 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verstauchung . . . . . 11mB.10 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verrenkung . . . . . . . 11mB.11 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Knochenbrüche . . . . 11mB.12 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Vergiftungen . . . . . . 11mB.13 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verätzungen der Haut 11mB.14 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verätzungen der

Augen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12mB.15 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verätzungen des

Verdauungstraktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

C Allgemeine SanitätshilfemaßnhamenmC.1 Spezielle Maßnahmen: Sauerstoffberieselung . 13

D Allgemeines PatientenmanagementmD.1 Standardmaßnahmen: Immer durchzuführen-

de Standardmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . 15mD.2 Standardmaßnahmen: Einschätzungsblock . . . 17mD.3 Standardmaßnahmen: Standardmaßnahmen

bei vital bedrohten Patienten . . . . . . . . . . . . 19mD.4 Standardmaßnahmen: Reanimationsbereit-

schaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19mD.5 Standardmaßnahmen: Einschätzung der Indi-

kation zur Wirbelsäulenimmobilisation . . . . . . 19

E Medizinische Maßnahmenm E.1 Spezielle Maßnahmen: Bewusstseinseintrübung 21m E.2 Spezielle Maßnahmen: Bewusstlose und so-

poröse Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21m E.3 Spezielle Maßnahmen: Insuffiziente Atmung

(AF < 8 oder > 30/min, bzw. AZV zu niedrig) . . . 21m E.4 Spezielle Maßnahmen: Atemstillstand . . . . . . 22m E.5 Spezielle Maßnahmen: Schock . . . . . . . . . . . 22m E.6 Spezielle Maßnahmen: Unterlassung der Rea-

nimation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24m E.7 Spezielle Maßnahmen: Herzinsuffizienz, sym-

ptomatisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24m E.8 Spezielle Maßnahmen: Thoraxschmerzen,

jetzt beschwerdefrei . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25m E.9 Spezielle Maßnahmen: Akutes Koronarsyndrom 25m E.10 Spezielle Maßnahmen: Tachykarde Attacke . . . 26m E.11 Spezielle Maßnahmen: Kollaps/Synkope . . . . 26m E.12 Spezielle Maßnahmen: Hypertensive Krise . . . 27m E.13 Spezielle Maßnahmen: Hypertensiver Notfall . 27m E.14 Spezielle Maßnahmen: Arterieller Gefäßver-

schluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27m E.15 Spezielle Maßnahmen: Beinvenenthrombose . 27m E.16 Spezielle Maßnahmen: Mechanische Atem-

wegsverlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

m E.17 Spezielle Maßnahmen: Akuter Asthmaanfall . . 28m E.18 Spezielle Maßnahmen: COPD-Exazerbation . . 29m E.19 Spezielle Maßnahmen: Lungenembolie . . . . . 29m E.20 Spezielle Maßnahmen: Lungenödem, leicht . . 29m E.21 Spezielle Maßnahmen: Lungenödem, schwer . 30m E.22 Spezielle Maßnahmen: Hyperventilationssyn-

drom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30m E.23 Spezielle Maßnahmen: Insult . . . . . . . . . . . 31m E.24 Spezielle Maßnahmen: Krampfender Patient . . 31m E.25 Spezielle Maßnahmen: Nicht-(mehr) kramp-

fender Patient . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32m E.26 Spezielle Maßnahmen: Hypoglykämie . . . . . . 32m E.27 Spezielle Maßnahmen: Hyperglykämisches

Koma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33m E.28 AllgemeineMaßnahmen: Abdominalerkrankung 33m E.29 Spezielle Maßnahmen: Akutes Abdomen . . . . 33m E.30 Spezielle Maßnahmen: Darmverschluß . . . . . 34m E.31 Spezielle Maßnahmen: Appendizitis . . . . . . . 34m E.32 Spezielle Maßnahmen: Gallenkolik . . . . . . . . 34m E.33 Spezielle Maßnahmen: Blutungen des Ver-

dauungstrakts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34m E.34 Spezielle Maßnahmen: Gastroenteritis . . . . . . 35m E.35 Spezielle Maßnahmen: Gastritis, Duodenitis . . 35m E.36 Spezielle Maßnahmen: Akute Pankreatitis . . . 35m E.37 Spezielle Maßnahmen: Mesenterialinfarkt . . . 35m E.38 Spezielle Maßnahmen: Bauchfellentzündung . 35m E.39 Spezielle Maßnahmen: Nierenkolik . . . . . . . . 35m E.40 Spezielle Maßnahmen: Akutes Harnverhalten . 36m E.41 Spezielle Maßnahmen: MRSA-Transport . . . . . 36m E.42 Spezielle Maßnahmen: Nadelstichverletzung . 36m E.43 Spezielle Maßnahmen: Meningitis . . . . . . . . 37m E.44 Spezielle Maßnahmen: Tuberkulose . . . . . . . 37m E.45 Spezielle Maßnahmen: Pneumonie . . . . . . . . 37m E.46 Spezielle Maßnahmen: Abort . . . . . . . . . . . . 38m E.47 Spezielle Maßnahmen: Eileiterschwanger-

schaft, Verdacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38m E.48 Spezielle Maßnahmen: Eileiterschwanger-

schaft, rupturiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38m E.49 Spezielle Maßnahmen: Vorzeitige Plazentalö-

sung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38m E.50 Spezielle Maßnahmen: Vena-cava-Syndrom . . 38m E.51 Spezielle Maßnahmen: Verdacht auf Präe-

klampsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39m E.52 Spezielle Maßnahmen: Eklampsie – Eklamp-

tischer Krampfanfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39m E.53 Spezielle Maßnahmen: Vorzeitiger Frucht-

wasserabgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39m E.54 Spezielle Maßnahmen: Geburt . . . . . . . . . . . 39m E.55 Spezielle Maßnahmen: Versorgung des Neu-

geborenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39m E.56 Spezielle Maßnahmen: Basisreanimation des

Neugeborenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41m E.57 Spezielle Maßnahmen: Nabelschnurvorfall . . . 41m E.58 Spezielle Maßnahmen: Pathologische Ge-

burtslagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41m E.59 Spezielle Maßnahmen: Placenta praevia und

bevorstehende Geburt . . . . . . . . . . . . . . . . . 41m E.60 Spezielle Maßnahmen: Uterusatonie . . . . . . . 42m E.61 Spezielle Maßnahmen: Uterusruptur . . . . . . . 42m E.62 Spezielle Maßnahmen: Asphyxie des Neuge-

borenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42m E.63 Spezielle Maßnahmen: Vaginale Blutung . . . . 42

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6 | Inhaltsverzeichnis

m E.64 Spezielle Maßnahmen: Laryngitis . . . . . . . . . 42m E.65 Spezielle Maßnahmen: Epiglottitis . . . . . . . . 42m E.66 Spezielle Maßnahmen: SIDS . . . . . . . . . . . . 43m E.67 Spezielle Maßnahmen: Ertrinkungsunfall . . . . 43m E.68 Spezielle Maßnahmen: Fieberkrampf im Kin-

desalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43m E.69 Spezielle Maßnahmen: Vergewaltigung und

geschlechtliche Nötigung . . . . . . . . . . . . . . . 43m E.70 Spezielle Maßnahmen: Kindesmisshandlung . . 44m E.71 Spezielle Maßnahmen: Umgang mit Patien-

ten mit Wahnvorstellungen . . . . . . . . . . . . . . 44m E.72 Spezielle Maßnahmen: Unruhiger oder ag-

gressiver Patient . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45m E.73 Spezielle Maßnahmen: Hitzekollaps, Hitzeer-

schöpfung, Hitzschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . 45m E.74 Spezielle Maßnahmen: Sonnenstich . . . . . . . 45m E.75 Spezielle Maßnahmen: Schwere Unterküh-

lung (< 34 °C) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46m E.76 Allgemeine Maßnahmen und Herangehens-

weise: Vergiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46m E.77 Spezielle Maßnahmen: Vergiftungen mit Al-

kohol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47m E.78 Spezielle Maßnahmen: Opiatvergiftung . . . . . 47m E.79 Spezielle Maßnahmen: Vergiftung mit Uppers . 47m E.80 Allgemeine Maßnahmen: Stickgasvergiftungen 47m E.81 Spezielle Maßnahmen: Kohlenmonoxid-

Vergiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48m E.82 Spezielle Maßnahmen: Kohlendioxid-Vergiftung 48m E.83 Allgemeine Maßnahmen: Reizgasvergiftungen 48m E.84 Spezielle Maßnahmen: Einnahme von Säuren

oder Laugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

m E.85 Spezielle Maßnahmen: Einnahme vonschaumbildenden Substanzen . . . . . . . . . . . . 49

m E.86 Allgemeine Maßnahmen: Wundversorgung . . . 49m E.87 Allgemeine Maßnahmen: Unfälle . . . . . . . . . 49m E.88 Spezielle Maßnahmen: Fraktur . . . . . . . . . . 50m E.89 Spezielle Maßnahmen: Verstauchung . . . . . . 50m E.90 Spezielle Maßnahmen: Verrenkung . . . . . . . . 51m E.91 Spezielle Maßnahmen: SHT . . . . . . . . . . . . 51m E.92 Spezielle Maßnahmen: Rückenmarksverlet-

zung, Verdacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51m E.93 Spezielle Maßnahmen: Rückenmarksverlet-

zung mit Symptomen . . . . . . . . . . . . . . . . . 52m E.94 Spezielle Maßnahmen: Pneumothorax . . . . . . 52m E.95 Spezielle Maßnahmen: Bauchtrauma, offen . . 52m E.96 Spezielle Maßnahmen: Beckentrauma, instabil 53m E.97 Spezielle Maßnahmen: Polytrauma . . . . . . . . 53m E.98 Spezielle Maßnahmen: Versorgung eines Am-

putats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53m E.99 Spezielle Maßnahmen: Verbrennung, leicht . . 54m E.100 Spezielle Maßnahmen: Verbrennung, schwer . 54m E.101 Spezielle Maßnahmen: Inhalationstrauma . . . 55m E.102 Spezielle Maßnahmen: Verletzungen mit che-

mischen Substanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55m E.103 Spezielle Maßnahmen: Erfrierungen . . . . . . . 55m E.104 Spezielle Maßnahmen: Stromunfälle . . . . . . . 56

F Kommentare

G Literatur

H Übersichten und Tabellen

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A Index

A, 17Abdominalerkrankung, 33Abort, 38Advanced Life Support, 65Akute Pankreatitis, 35Akuter Asthmaanfall, 28Akutes Abdomen, 33Akutes Harnverhalten, 36Akutes Koronarsyndrom, 25ALS, siehe Advanced Life SupportAppendizitis, 34Arterieller Gefäßverschluss, 27Asphyxie des Neugeborenen, 42Atem- und Kreislaufstillstand, 9Atemstillstand, 22

B, 17Bagatellverletzungen, 10Basic Life Support, 64Basisreanimation des Neugeborenen, 41Bauchfellentzündung, 35Bauchtrauma, offen, 52Beckengurt, 53Beckentrauma, instabil, 53Beinvenenthrombose, 27Belassung, 15Bewusstlose und soporöse Patienten, 21Bewusstlosigkeit, 9Bewusstseinseintrübung, 21BLS, siehe Basic Life SupportBlutungen des Verdauungstrakts, 34

C, 17CC-BY-ND/3.0/at, 4COPD-Exazerbation, 29

D, 17Darmverschluß, 34

E, 17Eileiterschwangerschaft, rupturiert, 38Eileiterschwangerschaft, Verdacht, 38Einnahme von Säuren oder Laugen, 48Einnahme von schaumbildenden Substanzen, 49Einschätzung der Indikation zur Wirbelsäulenim-

mobilisation, 19Einschätzungsblock, 17

Eklampsie – Eklamptischer Krampfanfall, 39Epiglottitis, 42Erfrierungen, 10, 55Ertrinkungsunfall, 43

Fieberkrampf im Kindesalter, 43Fraktur, 50

Gallenkolik, 34Gastritis, Duodenitis, 35Gastroenteritis, 35Geburt, 39

Herzinsuffizienz, symptomatisch, 24Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, 45Hyperglykämisches Koma, 33Hypertensive Krise, 27Hypertensiver Notfall, 27Hyperventilationssyndrom, 30Hypoglykämie, 32

Immer durchzuführende Standardmaßnahmen,15

Inhalationstrauma, 55Insuffiziente Atmung (AF < 8 oder > 30/min, bzw.

AZV zu niedrig), 21Insult, 31

Kemler-Nummer, 61Kindesmisshandlung, 44Knochenbrüche, 11Kochsalzlösung

pyhsiologische, 49Kohlendioxid-Vergiftung, 48Kohlenmonoxid-Vergiftung, 48Kollaps/Synkope, 26Krampfender Patient, 31

Laryngitis, 42Leitungswasser, 49Lippenbremse, 29Lungenödem, leicht, 29Lungenödem, schwer, 30Lungenembolie, 29

Mechanische Atemwegsverlegung, 28Meningitis, 37Mesenterialinfarkt, 35MRSA-Transport, 36

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8 | Index

Nabelschnurvorfall, 41Nadelstichverletzung, 36Nicht-(mehr) krampfender Patient, 32Nierenkolik, 35Nitro-Spray, 25

Opiatvergiftung, 47OpSite, 50

Pathologische Geburtslagen, 41Patientenverfügung

Unterlassung der Reanimation, 24Pediatric Life Support, 66Placenta praevia und bevorstehende Geburt, 41PLS, siehe Pediatric Life SupportPneumonie, 37Pneumothorax, 52Polytrauma, 53

Rückenmarksverletzung mit Symptomen, 52Rückenmarksverletzung, Verdacht, 51Reanimation

Unterlassung der, 24Reanimationsbereitschaft, 19Reizgasvergiftungen, 48

Sauerstoffberieselung, 13Schock, 22Schockbekämpfung, 9Schwere Unterkühlung (< 34 °C), 46SHT, 51SIDS, 43Sonnenstich, 45Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patien-

ten, 19Starke Blutung, 9Stickgasvergiftungen, 47Stroke Unit, 31Stromunfälle, 56

Tachykarde Attacke, 26Thoraxschmerzen, jetzt beschwerdefrei, 25Tuberkulose, 37

Umgang mit Patienten mit Wahnvorstellungen,44

UN-Nummer, 61Unfälle, 49Unruhiger oder aggressiver Patient, 45Unterkühlung, 10Unterlassung der Reanimation, 24Uterusatonie, 42Uterusruptur, 42

Vaginale Blutung, 42Vena-cava-Syndrom, 38Verätzungen der Augen, 12Verätzungen der Haut, 11Verätzungen des Verdauungstraktes, 12Verbrennung, leicht, 54Verbrennung, schwer, 54Verbrennungen, 10Verdacht auf Präeklampsie, 39Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung,

43Vergiftung mit Uppers, 47Vergiftungen, 11, 46Vergiftungen mit Alkohol, 47Verletzungen mit chemischen Substanzen, 55Verrenkung, 11, 51Versorgung des Neugeborenen, 39Versorgung eines Amputats, 53Verstauchung, 11, 50Vorzeitige Plazentalösung, 38Vorzeitiger Fruchtwasserabgang, 39

Wiederbelebung, siehe ReanimationWundversorgung, 49

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B Erste-Hilfe-Maßnahmen

mB.1 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Bewusstlosigkeit

� Stabile Seitenlage

mB.2 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Atem- und Kreislaufstillstand

� Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanim-ation)

t Herzdruckmassage

t Beatmung

mB.3 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Starke Blutung

� Blutstillung

t Hochhalten der betroffenen Gliedma-ße

t Zudrücken,

t Abdrücken einer blutzuführenden Ar-terie,

t Druckverband,

t Abbindung.

mB.4 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Schockbekämpfung

� Ursache beseitigen (wenn möglich), ggfs.Blutstillung

� Beengende Kleidungsstücke öffnen

� Situationsgerechte Lagerung

� Wärmeerhalt

� Beruhigender Zuspruch

� Beobachtung

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10 | Erste-Hilfe-Maßnahmen

mB.5 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Bagatellverletzungen

� Wunde reinigen

� Evtl. steriler Wundverband

� Auf den Tetanusschutz achten

mB.6 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verbrennungen

� Hitzeeinwirkung sofort stoppen.

� Wenn

t innerhalb von 2 Minuten möglich,

t Ausdehnung < 20% (Kinder < 10%,Säuglinge < 10%)

für maximal 10min mit mit handwarmenWasser kühlen (Richtwert 20 °C);

andernfalls ist keine Kühlung durchzu-führen [1, 2].

Achtung: Gefahr der Unterkühlung!

� Wärmeerhalt ist besonders wichtig!

� Keimfreier Wundverband

� Schockbekämpfung

� Keine Salben oder Puder etc. verwenden

mB.7 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Erfrierungen

� Keimfreier Wundverband

� Restlichen Körper aufwärmen

� Warme, gezuckerte Getränke verabrei-

chen

� Keinen Alkohol zu trinken geben!

� Nicht frottieren!

mB.8 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Unterkühlung

� Aufwecken und wach halten

� Vorsichtig in Decken oder Kleidungs-stücke einwickeln

� Rettungsdienst verständigen

� Warme Getränke verabreichen, wenn Pa-tient bewusstseinsklar ist

� Keinen Alkohol zu trinken geben!

� Keinesfalls bewegen oder frottieren: sog.Bergungstod!1

1 Unter dem Begriff Bergungstod versteht man das Versterben des Patienten während der Rettung in Folge einesBlutrückflusses aus der kalten Körperschale in den wärmeren Körperkern, welcher durch die Bewegung desPatienten während der Rettung ausgelöst wird.

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mB.9. Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verstauchung | 11

mB.9 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verstauchung

� Ruhigstellung

� Kalte Umschläge

� Unfallabteilung aufsuchen

� Hochlagern

mB.10 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verrenkung

� Vorgefundene Stellung beibehalten

� Ruhigstellung

� Rettungsdienst verständigen

� Keine Einrenkversuche!

mB.11 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Knochenbrüche

� Ruhig liegen lassen

� Wundversorgung bei offenen Knochen-brüchen

� Beengende Kleidungsstücke lockern

� Schuhe öffnen, nicht ausziehen

� Ruhigstellung durch unterstützte Lage-rung

� Schockbekämpfung

mB.12 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Vergiftungen

� Patient nicht ansprechbar:

t Retten aus der Gefahr (Selbstschutz!)

t Lebensrettende Sofortmaßnahmen

� Patient ansprechbar:

t Wenn das Gift bekannt ist, Vergiftungs-

informationszentrale (01/4064343)anrufen und Expertenrat einholen.

t Wenn Gift unbekannt: Betreuen undNotruf/Krankenhaus.

t Selbstschutz!

t Giftstoffe sichern und mitnehmen.

mB.13 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verätzungen der Haut

� Selbstschutz beachten!

� Mit ätzender Substanz getränkte Klei-dung entfernen

� Haut mit reinem Wasser abspülen

� Keimfreier Wundverband

� Evtl. Schockbekämpfung

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12 | Erste-Hilfe-Maßnahmen

mB.14 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verätzungen der Augen

� Auge mit reinem Wasser von innen nachaußen ausspülen. Abwasser nicht überdas gesunde Auge abrinnen lassen

� Auge mit keimfreiem Wundverband be-

decken; zum Ruhigstellen beide Augenbedecken

� Selbstschutz beachten!

mB.15 Erste-Hilfe-Maßnahmen: Verätzungen des Verdauungstraktes

� Mund mit Wasser ausspülen

� Nicht erbrechen lassen!

� Substanz bekannt Vergiftungsinformati-

onszentrale anrufen

� evtl. Schockbekämpfung

� Selbstschutz beachten!

AASS | ASBÖ 2013 (Var. 2) R | 0b9e94a34d4f909f0651e57eacdfd2475404b579 http://www.aass.at | http://www.samariterbund.net

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C Allgemeine Sanitätshilfemaßnhamen

mC.1 Spezielle Maßnahmen: Sauerstoffberieselung

Bei jedem Patienten, bei dem eine lebens-bedrohliche Störung einer vitalen Funkti-on eingetreten ist oder einzutreten droht(»Notfallpatient«), soll, sofern keine Kon-traindiktaionen vorliegen, soviel Sauerstoffverabreicht werden, sodass die Sauerstoff-sättigung (SpO2) im Bereich von 94–98%erreicht wird.

1. Kontraindikationen und Gegenanzeigenprüfen:

� COPD (AASS 37.3, Seite 382)� Hyperventilationssyndrom, Hyper-ventilationstetanie (AASS 37.6, Seite386)

2. Situationsgerechte Dosierung je nachzugrundeliegender Erkrankung. Grund-sätzlich soll ein SpO2 von 94–98% er-reicht werden. Steht keine Pulsoxyme-trie zur Verfügung, ist als Richtwert von

einer Dosis von 8 L/min auszugehen, wel-che dem klinischen Zustand des Patien-ten angepasst werden muss.

3. Auswahl des Hilfsmittels:

� Sauerstoffbrille O2-Flow bis 5 L/min,

� Sauerstoffmaske O2-Flow ab 5 L/min,

� Sauerstoffmaske mit Reservoir O2-Flowab 5 L/min,

4. Patientenaufklärung

5. Sauerstoffgerät einschalten und Durch-flußrate einstellen

6. Bei Verwendung einer Sauerstoffmaskemit Reservoir: Reservoir füllen

7. Sauerstoffbrille/-maske positionieren

[3]

0b9e94a34d4f909f0651e57eacdfd2475404b579

R | 0b9e94a34d4f909f0651e57eacdfd2475404b579http://www.aass.at | 2013 (Var. 2) AASS

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14 | Allgemeine Sanitätshilfemaßnhamen

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D Allgemeines Patientenmanagement

mD.1 Standardmaßnahmen: Immer durchzuführendeStandardmaßnahmen

Die folgenden Maßnahmen sind grundsätz-lich immer in einer der Situation angemes-senen Art und Weise durchzuführen. Im be-gründeten Ausnahmefall kann es allerdingsnotwendig oder sinnvoll sein, dass mancheMaßnahmen unterbleiben oder aufgescho-ben werden (Auf Grund des Selbstschutzes,»Aufklärung« eines bewusstlosen Patienten,. . . ) oder angepasst werden müssen.

(Die Reihenfolge ist der jeweiligen Situation anzupassen!)

� Einschätzungsblock (mD.2?

� Beengende oder behindernde Kleidungentfernen bzw. öffnen

� Situationsgerechte Lagerung

� Wärmeerhalt oder Kühlung

� Angemessene Erhebung der Anamnese

� Angemessene Untersuchung

� Spezielle Maßnahmen gemäß Verdachts-diagnose(n)

� Patientenidentifkation

� Dokumentation, Aufklärung

� Psychischer Beistand

� Verlaufskontrolle, Patientenbeobach-tung, Monitoring

� Weiteres Vorgehen, je nach Bedarf undSituation:

t Transportentscheidung und ggfs.Transport an eine geeignete Einrich-tung (Krankenanstalt).

t Notarzt-Nachforderung (bei Bedarf,z. B. Schmerztherapie, Aufklärungzwecks Belassung auf Patienten-wunsch trotz Behandlungsnotwendig-keit, . . . ) Rechtliche Hinweise beach-ten!

t Patient begibt sich selbstständig inweitere Behandlung. Z. B. Bagatellver-letzungen (z. B. oberflächliche Schürf-wunde) ist es zulässig, dass sich derPatient selbständig in ärztliche Be-handlung begibt. Das Anraten, eineärztliche Behandlung aufzusuchen, istzu dokumentieren und ggfs. vom Pati-enten per Unterschrift bestätigen zulassen (Revers). Über Risiken muss auf-geklärt (und diese Aufklärung eben-falls dokumentiert) werden.

� Ggfs. Übergabe an weiterbehandelndesPersonal�� ��Kommentar 1

0b9e94a34d4f909f0651e57eacdfd2475404b579

R | 0b9e94a34d4f909f0651e57eacdfd2475404b579http://www.aass.at | 2013 (Var. 2) AASS

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Tab. D.1 – Graphische Übersicht: Standardisierte Patientenversorgung

Sind wir in Sicherheit?Ist der Patient sicher?

Was sind die Beschwerden des Patienten?

Gibt es Alarmzeichen?

Ist der Patient vital bedroht (kritisch)?

Was kann ich sofort gegen eine vitale Bedrohung tun?

Wir sind in Sicherheit! Der Patient ist sicher!

Ich habe eine Strategie!

Der Patient ist optimal versorgt!

Sofo

rtm

aßnahm

en

Einschätzungsblock

Szeneüberblickmit (Selbst-)Schutz

ca. 10-30 s

Beurteilung des Patienten

Eindruck

Bewusstsein

Hauptbeschwerde

A - Atemwege

B - Atmung

C - Kreislauf *STU

D - Schnelle Untersuchung

E - Erweitert: - fokussierte Untersuchung - fokussierte Anamnese

Der Patient wirkt...

Die Bewusstseinslage ist...

Hauptbeschwerde ist... Alarmzeichen sind...

Die Atemwege sind frei!

Die Atmung ist...

Der Kreislauf ist...

Die schnelle Untersuchung zeigt... Die Vitalwerte sind...Die erweiterte Untersuchung zeigt...

Der Patient ist vital bedroht (kritisch)! oderDer Patient ist nicht vital bedroht (nicht kritisch)! Es sind alle Sofortmaßnahmen gesetzt!

TransportÜbergabe

Der Patient wurde schonend zum best-möglichen Ziel transportiert und dem Fachpersonal professionell übergeben!

Strategie zurechtlegen

Spezielle M

aßnahm

en

- ausführliche Untersuchung- ausführliche Anamnese

Wie kann ich dem Patientmöglichst effizient und umfassend helfen?

Imm

er

durc

hzu

führe

nde S

tandar

dm

aßnahm

en

keineTransportprioritätTransportpriorität

Tab. D.2 –� Alarmzeichen: Wann ist eine vitale Bedrohung wahrscheinlich? Eine Übersicht.

Massive Störung Alarm-Symptome Alarm-Diagnosen

BewusstseinAtemweg / AtmungKreislauf(BeABC)

Atemnot, die sich nicht bessertBrodelndes AtemgeräuschThoraxschmerzSchocksymptomeentgleiste Vitalwerteschwere VerletzungenHirndruckzeichen. . .

HerzinfarktKardiales LungenödemStatus EpilepticusBeckenfrakturRückenmarksverletzung. . .

© 1. Januar 2013 ARGE AASS http://www.aass.at

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mD.2 Standardmaßnahmen: EinschätzungsblockBeurteilung / Untersuchung Typische Sofortmaßnahmen

Szeneüberblickm. Schutz

� Sicherheit, Selbstschutz; Patientenanzahl;

� Umgebung, Ort, Zeit, Gefahrenzonen, Umstände,

� Weitere Resourcen erforderlich? Unfallmechanis-mus, Großschaden

� Lagemedlung erforderlich

� Trauma? Mechanismus?

� GAS-Maßnahmen

� Lagemeldung

� Schutzausrüstung

� Nachforderung weiterer Kräfte

Eindruck � Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Gesichtsausdruck,Haltung, spontane Bewegungen, Sprache

� Offensichtliche Verletzungen, Blutungen

� Sonstige Auffälligkeiten

� Manuelle HWS-Fixierung

� Stillung von starken Blutungen

� Bewegungsverbot

Bewusstsein � Bewusstseinsgrad (WASB) � NA-Nachforderung

Hauptbeschwerde � Berufungsgrund und Leitsymptome

AAtemweg

� *Inspektion der Atemwege (Mund, Nase)

� Atemgeräusche

� Absaugung, Fremdkörper entfernen

� Kopf überstrecken, Esmarch-Handgriff

� HWS-Immobilisation manuell oder mit Schiene

� Erweiterte Maßnahmen

BAtmung

� Schätzen: Atemfrequenz, -tiefe

� *SpO2

� Atemgeräusche

� Inspektion der Thorax-Atembewegungen, ggfs.Atemprobe

� Zeichen der Atemnot: Hautfarbe, Bauch-/Thorax-bewegungen, Anstrengung beim Atmen, Atem-hilfsmuskulatur, . . .

� (Auskultation: Seitenvergleich, Lungenbasen)

� Reanimation

� Assistierte Beatmung (bei AF < 8 oder > 30/min)

� O2-Gabe

� Situationsgerechte Lagerung

� Erweiterte Maßnahmen(Entlastung Spannungspneumothorax, . . . )

CKreislauf

� Hautfarbe, -temperatur

� Schweiß

� Rekap-Zeit

� Radialispuls: Stärke, Rhythmus, Abschätzen derFrequenz

� Blutstillung

� Situationsgerechte Lagerung

*STU � Inspektion und Abtasten von 1. Kopf inkl. Oh-ren, 2. Hals, 3. Thorax, 4. Bauch, 5. Becken und6. Oberschenkel

� Blutstillung

� Situationsgerechte Lagerung

DSchnelleUntersuchung

� Vitalwerte (HF, RR)

� Neurologisch:t Orientierung oder *GCSt Pu-

pillent Kraftprobe OE, *UEt *Kann der Pati-ent Hände und Füße spüren und aktiv bewegen?

� *Blutzuckermessung

� Transportentscheidung (eilig, Rendez-vous, . . . )

EErweiterteUntersuchung

� (Fremd-) Anamnese (SAMPLE, OPQRST)

� Einschätzen der Umgebung

� Weitere relevante Untersuchungen

� Arbeitsdiagnose erstellen und Differentialdiagno-sen ausschließen

� Transportentscheidung

� Spezielle Maßnahmen gemäß Verdachtsdiagnose

Der Einschätzungsblock muss in regelmäßigen Abständen in angemessenem Umfang wiederholt werden (Verlaufskontrolle)!Mit einem * versehene Punkte werden nur durchgeführt, wenn sie situationsentsprechend sind. »Typische Sofortmaßnahmen« sind als Beispiele zu verstehen. Bei

absolut zeitkritischen Patienten, bei denen bereits die ABC-Einschätzung ergibt dass ein Transport nicht aufschiebbar ist, kann u. U. schon nach C einevorgezogene Strategie- und Transportentscheidung getroffen werden. D und E sollen dann, sofern möglich, während des Transportes erfolgen.

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18 | Allgemeines Patientenmanagement

Tab. D.3 – Kurzübersicht: Weiterführende Untersuchungen und Anamnese. Die Reihenfolge ist je nachPatient unterschiedlich!.

Anamnese

S Symptome & Schmerzen: OPQRST(Lokalisation, Stärke, Qualität, Zeit/Verlauf, Ausstrahlung, Linderung/Verstärkung)

A Allergien/Allergische Reaktion (auch Allergien auf Medikamente)

M Medikamente (Nimmt Patient Medikamente? Wogegen sind diese?)

P Patientengeschichte: Krankheiten (chronische, frühere K.), Operationen, . . .

L Letzte ... (zB letzte Mahlzeit, letzte Regelblutung, letzter Spitalsaufenthalt)

E Ereignisse vor Notfalleintritt (zB Anstrengung vor Brustschmerz, Sturz, ...)

Diagnostik

AF Atemfrequenz auszählen

(SpO2) Sauerstoffsättigung im Blut, Monitoring

BZ Blutzucker (Wann war die letzte Mahlzeit/Insulinspritze? Diabetes bekannt?)

Temp. Körpertemperatur/Fieber

Neuro-status

(Bewusstseinsgrad), Orientierung, Pupillen, Halbseitenzeichen, Herdblick,Meningismus, retrograde Amnesie

Trauma-check

Abnorme Beweglichkeit, DMS an allen Extremitäten (Nagelbettprobe),Wunden, paradoxe Atmung, Abwehrspannung des Bauches, ...

Körp.Unt.

Sonstige körperliche Untersuchungen: Abdomen abtasten, Körperstelleninspizieren, . . .

. . . EKG, Kapnometrie, . . .

Maßnahmen

� (Lagerung)� Verband, Blutstillung� Schienung� psychischer Beistand� Wärmeerhaltung / Kühlung� Entscheidung Notarzt-Nachforderung wegen Schmerztherapie oder Auf-klärung/Belassung

� Sauerstoffgabe (mC.1)� RegelmäßigeWiederholung des Einschätzungsblockes (in angemessenem Um-

fang)

� Immer durchzuführende Standardmaßnahmen (mD.1)� . . .

Assistenz

� EKG anlegen� Infusion/periphervenösen Zugang vorbereiten� Intubation vorbereiten� Medikamente vorbereiten� . . .

Transport

� Welches Spital/Bett buche ich ab? (Arbeitsunfall? Welche Abteilung fahre ich an? Ist derPatient bereits in einem Spital in Behandlung? Spitalsbehandlung vor kurzer Zeit (»Reklamation«)?)

Brauche ich eine Spezialabteilung? (Schockraum, Stroke Unit, PTCA, Verbrennungssta-tion)

� Übergabe (Anamnese, Befunde, Maßnahmen, Hinweise)

Fett gedruckte Punkte haben eine besonders hohe Priorität, (eingeklammerte) Punkte sollten schon als Teil des Einschätzungsblockesabgehandelt worden sein.

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mD.3. Standardmaßnahmen: Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patienten | 19

mD.3 Standardmaßnahmen: Standardmaßnahmen bei vital bedrohtenPatienten

1. Situationsgerechte Lagerung

2. Sauerstoffgabe (mC.1): je nach Indikati-on, allgemeiner Zielwert: SpO2 von 94–98%

3. Ggfs. Notarzt-Nachforderung : mit kurz-er Begründung

Bei manchen Notfällen keine Notarzt-nachforderungwenn der Patient zeitkri-tisch ist, siehe jeweilige spezielle Maß-

nahmen!

4. Engmaschiges, bestmögliches Monito-ring: Je nach vorhandenem Material

RR, HF, Pulsoxymetrie, EKG, Sitzwa-che/Patientenbeobachtung, etc.1

5. Reanimationsbereitschaft herstellen(mD.4)

(Reihenfolge zählt!)

mD.4 Standardmaßnahmen: Reanimationsbereitschaft

1. Ggfs. Platz schaffen2

2. Geräte vorbereiten:

a. Beatmungsbeutel

b. Absaugeinheit und passenden Ka-

theter in Griffweite stellen. SterilesMaterial bleibt verpackt.

c. Defibrillator in Griffweite stellen,Elektroden und Verbrauchsmaterialbleiben verpackt.

mD.5 Standardmaßnahmen: Einschätzung der Indikation zurWirbelsäulenimmobilisation

Eine Immobilisation der Wirbelsäule ist not-wendig bei Traumapatienten, bei denen fol-gendes zutrifft:

1. Typischer Unfallmechanismus

� Hochgeschwindigkeitsunfall

� Sturz ≥ 3m oder 3fache Patienten-größe

� Penetrierende Verletzungen im Be-reich der Wirbelsäule

� Sportverletzungen im Kopf- oderNackenbereich

� Trauma nach Sprung ins Wasser

� Stauchungsverletzung der HWS (z. B.Schlag auf Kopf)

� Suizidversuch durch Erhängen

� Bewusstloser Traumapatient

2. Unklarer Unfallmechanismus, bei demeiner der folgenden Punkte zutrifft:

1 Zuerst werden die Patientenbeobachtung und – wenn vorhanden – die Pulsoxymetrie eingesetzt. Überwa-chungsgeräte, deren Anlage zeitintensiv ist (EKG, . . . ), sollen erst dann verwendet werden, wenn alle dringli-cheren Maßnahmen durchgeführt und der Einschätzungsblock beendet ist! Die Patientenbeobachtung bleibtimmer ein wesentlicher Teil des Monitorings!

2 z. B. im Wohnzimmer den Couchtisch, Hocker etc. zur Seite schieben

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20 | Allgemeines Patientenmanagement

� Spinaler Schmerz oder Druckschmerzüber der Wirbelsäule

� Auffälliger Befund bei Untersuchungvon Motorik und Sensibilität3

� Patientenangaben kann nicht ver-traut werden

t Stresssituation

t Schädel- oder zerebrale Verlet-zung

t Auffälliger Bewusstseinszustand

t Intoxikation

t Ablenkende Verletzungen

3. Verdacht

Solange es noch unklar ist, ob eine WS-Immobilisation notwendig ist, muss einemanuelle Fixierung der HWS durchgeführtwerden.[4, 5, 6]�� ��Kommentar 2

3 sofern nicht anders plausibel erklärbar

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E Medizinische Maßnahmen

m E.1 Spezielle Maßnahmen: Bewusstseinseintrübung

� Lagerung: situationsgerecht je nach Ver-dachtsdiagnose, im Zweifel stabile Sei-tenlage, bei hochschwangeren Frauenauf die linke Seite.

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3). Besonderheiten:

t Monitoring: Auf Bewußtseinsgrad be-sonders achten!

� Diagnostische Schwerpunkte:

t Ursachenforschung – Warum ist derPatient eingetrübt?

t (Fremd-)Anamnese, Umstände, Szene-rie

t Neurocheck, inkl. BZ-Messung!

t Traumacheck. Suche nach Primär- undFolgeverletzungen!

m E.2 Spezielle Maßnahmen: Bewusstlose und soporöse Patienten

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: stabile Seitenlage, beihochschwangeren Frauen auf die lin-ke Seite.

t Monitoring: Auf Bewußtseinsgrad be-sonders achten!

� Diagnostische Schwerpunkte:

t Ursachenforschung – Warum ist derPatient bewusstlos oder soporös?

t (Fremd-)Anamnese, Umstände, Szene-rie

t Neurocheck, inkl. BZ-Messung!

t Traumacheck. Suche nach Primär- undFolgeverletzungen!

m E.3 Spezielle Maßnahmen: Insuffiziente Atmung (AF < 8 oder > 30/min,bzw. AZV zu niedrig)

Vitale Bedrohung� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Assistierte Beatmung

� Ursachenforschung

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22 | Medizinische Maßnahmen

m E.4 Spezielle Maßnahmen: Atemstillstand

! Achtung: Bei einem mit Atemstillstandvorgefundenen Patienten ist grundsätz-lich von einer Reanimation auszugehen.

Nur in sehr seltenen Fällen kann primärein isolierter Atemstillstand ohne gleichzei-

tigem Kreislaufstillstand beobachtet wer-den. Auf diese Spezialfälle (z. B. Opiatinto-xikation) wird hier nicht weiter eingegan-gen. Auch der iatrogene Atemstillstand (z. B.im Rahmen einer Narkose) wird an dieserStelle nicht behandelt.

m E.5 Spezielle Maßnahmen: Schock

Allgemein1. Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

� Situationsgerechte Lagerung, je nach Diagnose und Schockart� Monitoring: Besonders auf Haut, RR und HF achten!

2. Beengende Kleidung öffnen

3. Wärmeerhalt besonders beachten!

4. Transportentscheidung: Vorankündigung (Aviso); Spezialbett, je nach Schockart/Ursache

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m E.5. Spezielle Maßnahmen: Schock | 23

Speziell

Schockart Lagerung Sonstige Maßnah-men

Transport

Volumenmangel Flachlagerung BlutstillungSchonende/schnelleBergung

Schockraum,zügiger Abtrans-port

Kardiogen Oberkörper hoch,evtl. Beine hängenlassen.

MedikamentöseTherapie durchNotarzt1

Ursachenabhängig

Anaphylaktisch Flachlagerung, beiAtemproblemenggfs. stark erhöh-ten Oberkörper

Auslösendes Anti-gen nach Möglich-keit entfernen

Intensivstation

Septisch, toxisch situationsgerecht,Beine hoch

Intensivstation

Neurogen Flachlagerung,ggfs Immobi-lisation (WS-Verletzung!)

Ursachenabhängig

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) Beim anaphylaktischen Schock ist die Gabe von Adrenalin i. m. mittels Autoinjektorsgem. Algorithmus durch NKA vorgesehen. [7].

1 (Diuretika, Katecholamine, Heparin)

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24 | Medizinische Maßnahmen

m E.6 Spezielle Maßnahmen: Unterlassung der Reanimation

Unter den folgenden Voraussetzungen darf (oder muss) eine Reanimation unterlas-sen werden:

� Verwesung

� Fäulnis

� Mumifizierung

� Skelettierung

� Verletzungen, die nicht mit dem Le-ben vereinbar sind

� Tierfraßa

� (Verbindliche) Patientenverfügungb(AASS 12.1.3.2, Seite 75; Bis zur zwei-felsfreien Klärung der Situation mussjedenfalls eine Reanimation begon-nen bzw. fortgeführt werden!)

� (Abbruch der Reanimationsmaßnah-men aufgrund von Erschöpfung)c

� Unvereinbarkeit mit Selbstschutzd

a Unter »Tierfraß« versteht man den Verzehr eines Kadavers durch Kadaverfresser. Ein frischer Hundebissoder Ähnliches fällt nicht darunter. Maden können sich im Gewebe von Lebenden einnisten und sinddaher auch kein sicheres Todeszeichen.

b Patientenverfügung: Bei Notfallversorgungen darf nicht nach einer Verfügung gesucht werden, wenndadurch das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährdet werden würde. Aber: Wennzweifelsfrei eine verbindliche Patientenverfügung vorliegt (z. B. weil eine betreuende Pflegekraft diese inder Zwischenzeit gefunden und die Verbindlichkeit bestätigt hat), muss dieser Folge geleistet werden.Liegt eine beachtliche Patientenverfügung vor, so ist im Einzelfall zu entscheiden: Das Wohl des Patientenbleibt oberstes Gebot und die Verfügung soll in die Entscheidung einfließen.

c Erschöpfung darf im professionellen Umfeld keine Rolle spielen, für eine entsprechende Ablösung ist beiBedarf zu sorgen.

d Es müssen jedoch alle Maßnahmen getroffen werden, die ohne Gefährdung des Selbstschutzes möglichsind. So wird zum Beispiel für Ersthelfer empfohlen, wenn eine Mund-zu-Mund-Beatmung nicht zumutbarist, zumindest eine Herzdruckmassage durchzuführen.

m E.7 Spezielle Maßnahmen: Herzinsuffizienz, symptomatisch

� Lagerung: Oberkörper hoch

� Beengende Kleidung öffnen

� Vitale Bedrohung beurteilen. Bei vitalerBedrohung: Standardmaßnahmen bei vi-tal bedrohten Patienten (mD.3)

� O2-Gabe gemäß mC.1

� Ursachenforschung

! Patienten mit Herzinsuffizienz und ABCD-Problem oder Lungenödem mit brodeln-dem Atemgeräusch sind grundsätzlichnotarztpflichtig.

Auch bei kurzer Transportzeit hat die Sta-bilisierung des Patienten vor Ort Vorrang.

Bereits der Transport in das Fahrzeugkann gefährlich sein!

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m E.8. Spezielle Maßnahmen: Thoraxschmerzen, jetzt beschwerdefrei | 25

m E.8 Spezielle Maßnahmen: Thoraxschmerzen, jetzt beschwerdefrei

� Lagerung: Oberkörper hoch

� Bewegungensverbot, Schonung

� Beengende Kleidung öffnen

� O2-Gabe gemäß mC.1, Seite 13

� Bestmögliches Monitoring

� Nitro-Spray: Manche Patienten habeneinen Nitroglyzerin-Spray (z. B. Nitrolin-gual™) zur Einnahme bei Symptomen ei-nes Akuten Koronarsyndroms verschrie-

ben bekommen. Der Spray soll weitervom Patienten selbstständig in der ver-schriebenen Dosierung genommen wer-den, solange der systolische BlutdurckRRsyst > 100mmHg ist. Der Helfer musssich versichern, dass das Medikament fürden jeweiligen Patienten verschriebenwurde und dass die vorgegebene Dosie-rung eingehalten wird. Eine regelmäßi-ge Blutdruckkontrolle ist notwendig.

� Transportentscheidung: Abt. f. Innere Me-dizin

m E.9 Spezielle Maßnahmen: Akutes Koronarsyndrom

NACA V: Vitale Bedrohung!

� Lagerung: Oberkörper hoch

� Striktes Bewegungsverbot!

� Beengende Kleidung öffnen

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Nitro-Spray: Manche Patienten habeneinen Nitroglyzerin-Spray (z. B. Nitrolin-gual™) zur Einnahme bei Symptomen ei-nes Akuten Koronarsyndroms verschrie-ben bekommen. Der Spray soll weitervom Patienten selbstständig in der ver-schriebenen Dosierung genommen wer-den, solange der systolische BlutdurckRRsyst > 100mmHg ist. Der Helfer musssich versichern, dass das Medikament fürden jeweiligen Patienten verschriebenwurde und dass die vorgegebene Dosie-rung eingehalten wird. Eine regelmäßi-ge Blutdruckkontrolle ist notwendig.

� Transportentscheidung: Je nach weite-

rer (ärztlicher) Diagnostik: Herzkathe-terlabor, Kardiologische Intensivstation,Chest-Pain-Unit zur Überwachung

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) Beim ACS ist die Gabe vonAspirin gem. Algorithmus durch NFS vorge-sehen. [7].

! Patienten mit einem akuten Koronarsyn-drom sind grundsätzlich notarztpflichtig.

Auch bei kurzer Transportzeit hat die Sta-bilisierung des Patienten vor Ort Vorrang.

Der Notarzt ist auch für die Transpor-tentscheidung wesentlich: Der Patientbraucht u. U. ein entsprechend ausgestat-tetes Spital mit einem dienstbereitenHerzkatheterlabor. Der Notarzt muss ent-scheiden, ob das notwendig und sinnvollist.

[8]�� ��Kommentar 1

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26 | Medizinische Maßnahmen

m E.10 Spezielle Maßnahmen: Tachykarde Attacke

Taktik: Vitale Bedrohung! Ärztliche Therapiesinnvoll.

� Lagerung: Oberkörper hoch

� Striktes Bewegungsverbot!

� Beengende Kleidung öffnen

� O2-Gabe gemäß mC.1

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3). Besonderheiten:

t Notarzt: Eine medikamentöse Thera-pie ist meistens erforderlich.

� Psychische Betreuung! Oase der Ruheschaffen.

� Wenn der Patient versorgt ist (d. h. al-le obigen Punkte erfüllt wurden) soll –wenn möglich – ein EKG (Extremitätena-bleitung, AASS 15.2.4) abgeleitet wer-den. Der Ausdruck dient v. a. der Doku-mentation und der Information für dasnachbehandelnde Personal (Notarzt, Spi-tal, Facharzt, . . . ).

m E.11 Spezielle Maßnahmen: Kollaps/Synkope

Taktik: Ausführliche Untersuchung und sym-ptomatische Behandlung Verwechslung mitlebensbedrohlichen Differentialdiagnosenmöglich!

� Vitale Bedrohung einschätzen, auf Diffe-rentialdiagnosen untersuchen, z. B.:

t Insultt Herzrhytmusstörungent Akutes Koronarsyndrom (evtl.schmerzlos!)

t Krampfanfallt Schädel-Hirn-Trauma (SHT)t Zuckerstoffwechselstörung (Hyper-,Hypoglykämie)

t Exsikkoset . . .

Es sind dabei alle zur Verfügung stehen-

den Möglichkeiten auszuschöpfen, z. B.:

t Traumacheck (Sturz?),t Neurocheck inkl. Blutzuckermessung,t Temperatur,t Ausführliche Anamnese bzw. Fremd-anamnese

t . . .

� Ursachenforschung (Begleiterkrankun-gen (Infekt, . . . ), letzte Mahlzeit, Hitze,. . . )

� Lagerung: Nach Ausschluss von Herzbe-schwerden, Atemnot und relevanten Ver-letzungen: Beine hoch

� Transportentscheidung: Hospitalisierungzur Abklärung anstrebenAbteilung: Innere Medizin

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m E.12. Spezielle Maßnahmen: Hypertensive Krise | 27

m E.12 Spezielle Maßnahmen: Hypertensive Krise

Taktik: Symptomatische Therapie

� Lagerung: Oberkörper hochBei Nasenbluten: Kopf nach vorne hal-ten.

� Beengende Kleidung öffnen

� O2-Gabe gemäß mC.1

� Transportentscheidung: Abt. f. Innere Me-dizin;

bei Nasenbluten: HNO im Hintergrund

Eine notfallmäßige Blutdrucksenkung istnicht erforderlich.

m E.13 Spezielle Maßnahmen: Hypertensiver Notfall

Taktik: Vitale Bedrohung! Rasche Blutdruck-senkung (veranlassen)

� Lagerung: Oberkörper hochBei Nasenbluten: Kopf nach vorne hal-ten.

� Beengende Kleidung öffnen

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-

ten Patienten (mD.3)

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) NFS dürfen lt. AlgorithmusNitro-Spray verabreichen. Ist die Gabe erfolg-reich, kann u. U. von der Anforderung einesNotarztes abgesehen werden.

m E.14 Spezielle Maßnahmen: Arterieller Gefäßverschluss

Taktik: Symptomatische Therapie und zügi-ger Transport an geeignete Einrichtung

� Lagerung: Extremität hängen lassen,weich und warm lagern

� Schonend transportieren

� Nüchtern

� Transportentscheidung: Abteilung fürChirurgie (Gefäßchirurgie)

m E.15 Spezielle Maßnahmen: Beinvenenthrombose

Taktik: Symptomatische Therapie

� Lagerung: liegend, betroffenes Beinhochlagern

� Bewegungsverbot (Emboliegefahr!)

� Auf Zeichen einer Lungenembolie ach-ten (AASS 37.4, Seite 384)

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28 | Medizinische Maßnahmen

m E.16 Spezielle Maßnahmen: Mechanische Atemwegsverlegung

Taktik: Schwer: Vitale Bedrohung! Zeitkritisch; wennmöglich rasche Entfernung des Fremd-körpers. Mild: Symptomatische Therapie.

� Atemwege soweit möglich freimachen

� O2-Gabe hochdosiert (10–15 L/min)

� Lagerung: Situationsgerecht, z. B. Oberkörper erhöht

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patienten (mD.3)

� Weitere Maßnahmen abhängig von der Beurteilung der Schwere der Atemwegsverle-gung:

Beurteilung der Schwere der Atemwegsverlegung

SchwerKann nicht sprechenHustet ineffektiv

MildKann sprechenHustet effektiv

Ohne Bewusstsein Bei Bewusstsein Bei Bewusstsein

5 InitialbeatmungenReanimation

5 Schläge zwischen Schul-terblätter5 Heimlich-Manöver (> 1 a)oder Thoraxkompressio-nen (< 1 a)Wiederholung

Husten lassenÜberwachung

Bei Schlägen zwischen die Schulterblätter soll der Patient nach Möglichkeit abwärtsschauen (besonders relevant bei Kindern).Durch Anwendung des Heimlich-Handgriffes kann es zu schweren inneren Verletzungen

kommen. Ein Patient ist nach Anwendung unbedingt zu hospitalisieren![9]

m E.17 Spezielle Maßnahmen: Akuter Asthmaanfall

Taktik: Linderung der Atemnot und raschemedikamentöse Therapie Vitale Bedrohungim Falle bleibender schwerer Atemnot bzw.Status asthmaticus

� Lagerung: Oberkörper hoch, abstützenlassen (Unterstützung der Atemhilfsmus-

kulatur)

� O2-Gabe gemäß mC.1

Achtung: In seltenen Fällen kann es vor-kommen, dass bei hochdosierter Sauer-stoffgabe der Patient weniger atmet undBewusstseinsstörungen auftreten (CO2-

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m E.18. Spezielle Maßnahmen: COPD-Exazerbation | 29

Narkose)! Siehe »COPD« (AASS 37.3).Bei sorgfältiger Überwachung des Pati-enten stellt die O2-Gabe in der Praxis je-doch kein Problem dar [5].

�� ��Kommentar 2

� Beruhigen, voratmen, durch fast ge-schlossene Lippen ausatmen lassen (Lip-penbremse)

� Sprays, die Patient evtl. bei sich hat,dürfen nicht mehr genommen werden.

�� ��Kommentar 3

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) Beim akuten Bronchospasmusist die Gabe von eines Beta-Mimetikums gem.Algorithmus durch NFS vorgesehen. [7].

[10]

m E.18 Spezielle Maßnahmen: COPD-Exazerbation

Taktik: Linderung der Atemnot und raschemedikamentöse Therapie Vitale Bedrohungbei anhaltender schwerer Atemnot!

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3)

� O2-Gabe: Ausnahme!

Sauerstoff vorsichtig dosieren, anfänglichnur 2–3 L/min. Wenn der Patient bereitsHeimsauerstoff benutzt, 1 – 2 L/min höher

zu dosieren. Heimsauerstoff soll jedenfallsweiter gegeben werden!

Atmung und Bewusstsein müssen beider O2-Gabe besonders sorgfältig über-wacht werden!

� Lagerung: Oberkörper hoch

� Voratmen, Lippenbremse

� Eigener Spray darf nicht mehr genom-men werden

m E.19 Spezielle Maßnahmen: Lungenembolie

Taktik: Vitale Bedrohung! Atemnot lindern,rasche medikamentöse Therapie, ärztlicheTherapie sinnvoll

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: Oberkörper hoch

� Striktes Bewegungsverbot!

� Beengende Kleidung öffnen

m E.20 Spezielle Maßnahmen: Lungenödem, leicht

Taktik: Belastung minimieren, bestmöglichesMonitoring

� Vitale Bedrohung beurteilen. Bei vitalerBedrohung: Behandlung wie schweresLungenöden (m E.21)

� Lagerung: Oberkörper hoch

� Beengende Kleidung öffnen

� Bestmögliches Monitoring

� Transportentscheidung: Abt. f. Innere Me-dizin

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30 | Medizinische Maßnahmen

m E.21 Spezielle Maßnahmen: Lungenödem, schwer

Taktik: Vitale Bedrohung Belastung minimie-ren, rasche medikamentöse Therpie (veranlas-sen); ärztliche Therapie notwendig

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

t Lagerung: Oberkörper hoch, wennmöglich Beine herabhängen lassen

Striktes Bewegungsverbot!t Notarzt!

t Reanimationsbereitschaft!

� Beengende Kleidung öffnen

� Evtl. Gabe von Nitroglycerin-Spray durcheinen Notfallsanitäter

� Transportentscheidung: Internistische

Intensiv- bzw. Überwachungstation

! Patienten mit Lungenödem und brodeln-dem Atemgeräusch oder ABCD-Problemsind grundsätzlich notarztpflichtig.

Auch bei kurzer Transportzeit hat die Sta-bilisierung des Patienten vor Ort Vorrang.

Bereits der Transport in das Fahrzeugkann gefährlich sein!

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) Beim kardialen Lungenödemist die Gabe von Nitrolingual Pumpspray gem.Algorithmus durch NFS vorgesehen. [7].

m E.22 Spezielle Maßnahmen: Hyperventilationssyndrom

Taktik: Beruhigen, Differentialdiagnosen aus-schließen, symptomatische Therapie

� Psychische Betreuung: Patient beruhi-gen, mit ruhiger, langsamer Stimme mitdem Patienten sprechen

� Kommandoatmung

� CO2-Rückatmung: In ein Plastiksackerlüber kurze Zeit ein- und ausatmen lassen.Ebenso eignet sich eine O2-Maske mit

Reservoir oder ein (puderfreier) Hand-schuh.

� Grundsätzlich sollte kein O2 verabreichtwerden. Aus psychologischen Gründenkann es jedoch sinnvoll sein O2 in ge-ringer Dosierung (1 L/min) über eine O2-Maske zu verabreichen.

� Wenn nicht erfolgreich und Krämpfe be-stehen bleiben bzw. Bewusstseinsstörun-gen auftreten: Standardmaßnahmen beivital bedrohten Patienten (mD.3)

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m E.23. Spezielle Maßnahmen: Insult | 31

m E.23 Spezielle Maßnahmen: Insult

Taktik: Vitale Bedrohung! Zeitkritisch (»Timeis brain.«): Vitalfunktionen sichern, rascherTransport an eine geeignete Abteilung.

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: leicht erhöhter Oberkörper

t Notarzt: Grundsätzlich ist einSchlaganfall-Patient aufgrund sei-ner Diagnose als vital bedroht einzu-stufen. Es gibt jedoch eine Besonder-heit: Eine definitive Therapie in einerSpezialabteilung (Stroke Unit) kannandere, noch nicht abgestorbene Tei-le des Hirns vor weiterem Schadenbewahren, d. h. es ist sehr wichtig,dass diese Therapie möglichst schnellerfolgt.

Daher soll von einer Nachberufungeines Notarztes abgesehen werden,wenn folgende Umstände gegeben sind[11]:

,→ Die Verdachtsdiagnose gilt als sehrsicher.

,→ Der Patient ist sonst als stabil ein-gestuft (mD.2) und bewusstseins-

klar2.

,→ Es gibt sonst keine anderen Umstän-de die die Berufung eines Notarzteserforderlich machen.

,→ Es muss versucht werden, eine Auf-nahme auf eine Spezialabteilungfür Schlaganfälle zu organisieren3

(Stroke Unit, Kontaktaufnahme mitder Leitstelle).

,→ Regionale Bestimmungen müssenbeachtet werden!

� Neurocheck inkl. Messung des Blut-zuckers!

� Transportentscheidung: Wenn verfügbar:Stroke Unit, sonst Abklärung mit der Leit-stelle wegen Alternativen (Abt. für Neu-rologie oder Innere Medizin, mit Mög-lichkeit zur Intensivüberwachung).

� Bei Anforderung einer Stroke Unit ist an-zugeben:

t Alter

t Beginn der Symptome

t Vorherige Schlaganfälle

m E.24 Spezielle Maßnahmen: Krampfender Patient

Vitale Bedrohung!Taktik: Verletzungen vermeiden, Vitalfunk-

tionen sichern, Abklären ob Status epilepticusbesteht, Klärung des Herganges (Fremdanam-nese!), Differentialdiagnosen abklären

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-

ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: sichern. In der Nachschlaf-phase stabile Seitenlage

,→ Patient vor Verletzungen schützen,Möbel etc. entfernen oder polstern

,→ NICHT festhalten – aber sichern, Ei-2 Bei der Einschätzung des Bewusstseins darf man sich nicht durch die durch den Schlaganfall verursachten

Symptome (Sprachstörungen, Blickstarre . . . ) beirren lassen.3 Der Erfolg ist abhängig von der Verfügbarkeit eines entsprechenden freien Bettes.4 Sichern: Patient darf nicht von der Trage oder aus dem Bett fallen, der Kopf darf nicht am Boden oder Tischbein

anschlagen, etc.

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32 | Medizinische Maßnahmen

genschutz beachten!4

� Besondere Diagnostik:

t Neurocheck inkl. Messung des Blut-zuckers!

t Traumacheck

t Nach jedem Krampanfall: Einschät-zungsblock (mD.2, Seite 17) inkl.Trauma-Untersuchungen

� Reizabgeschirmter Transport

� Transportentscheidung: Abt.f. Innere Me-dizin. (evtl. auch Intensivüberwachung)

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) Beim bestehenden zerebralenKrampfanfall ist die Gabe eines Benzodiaze-pins gem. Algorithmus durch NKA vorgese-hen. [7].

m E.25 Spezielle Maßnahmen: Nicht-(mehr) krampfender Patient

Neuerlicher Krampfanfall möglich!Taktik: Abklären ob Status epilepticus be-

steht, Klärung des Herganges (Fremdanam-nese!), Differentialdiagnosen abklären

� Umstände klären und entscheiden obNotarzt notwendig ist:

t 2 oder mehr Krampfanfälle innerhalbvon 24 Stunden

t Anfälle »erheblich anders« als sonstüblich

t Erster Krampfanfall überhaupt

� Besondere Diagnostik:

t Neurocheck inkl. Messung des Blut-zuckers!

t Traumacheck

� Reizabgeschirmter Transport

� Transportentscheidung: Abt.f. Innere Me-dizin.

m E.26 Spezielle Maßnahmen: Hypoglykämie

Vitale Bedrohung je nach BewusstseinsgradTaktik: Zucker zuführen

� Vitale Bedrohung einschätzen. Bei vita-ler Bedrohung: Standardmaßnahmen beivital bedrohten Patienten (mD.3)

� BZ messen! Zur Diagnosestellung bzw.vor und nach jeder Zuckergabe

� Zucker zuführen: Wenn der Patient be-wusstseinsklar ist, Traubenzucker oderZuckerwasser geben. Danach »feste Spei-sen« nachessen lassen, da der Trauben-zucker nur eine kurze Wirkdauer hat.

Wenn der Patient nicht mehr bewusst-seinsklar ist, kann die Zuckergabe nurüber eine venöse Gabe, z. B. durch einenNotarzt oder NKV, erfolgen (getrübte Pa-tienten dürfen aufgrund der Aspirations-gefahr nichts mehr essen).

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) Bei der Hypoglykämie mit Be-wusstseinsstörung ist die Gabe von Glukosei. v. und kristalloider Infusionslösung gem. Al-gorithmus durch NKV vorgesehen. [7].

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m E.27. Spezielle Maßnahmen: Hyperglykämisches Koma | 33

m E.27 Spezielle Maßnahmen: Hyperglykämisches Koma

Taktik: Vitale Bedrohung! Sichern der Vital-funktionen

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-

ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: Stabile Seitenlage

m E.28 Allgemeine Maßnahmen: Abdominalerkrankung

� Vitale Bedrohung einschätzen. Bei vita-ler Bedrohung: Standardmaßnahmen beivital bedrohten Patienten (mD.3)

� Lagerung: grundsätzlich bauchdecken-entspannend (Knierolle, Beine angezo-gen), oder nach Wunsch des Patienten

� Nüchtern lassen (in Hinblick auf mög-licherweise bevorstehende Operation,

nichts essen oder trinken lassen)

� Transportentscheidung: Situationsge-recht, z. B. Abt. f. Chirurgie oder InnereMedizin.

Bei Kindern Abt. f. Kinderchirurgie oderAbt. f. Kinderheilkunde (je nach Ver-dachtsdiagnose und regionaler Rege-lung).

Bei weiblichen Patienten Abt. für Gynäko-logie (evtl. im »Hintergrund«) erwägen.

m E.29 Spezielle Maßnahmen: Akutes Abdomen

Taktik: Unmittelbare vitale Bedrohung ein-schätzen, sie ist abhängig von den Vitalwer-ten. Vermutliche Ursache und Differentialdia-gnosen abklären, Transport an eine geeigneteAbteilung

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Vitale Bedrohung einschätzen. Ggfs.Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Lagerung: grundsätzlich bauchdecken-entspannend (Knierolle, Beine angezo-

gen), oder nach Wunsch des Patienten

� Nüchtern lassen (in Hinblick auf mög-licherweise bevorstehende Operation,nichts essen oder trinken lassen)

� Monitoring: Der Zustand kann sich ab-rupt verschlechtern.

� Transportentscheidung: Abt. f. Chirurgie,bei Kindern → Abt. f. Kinderheilkunde,bei Frauen evtl. Gynäkologie oder Chir-urgie mit Abt. f. Gynäkologie im Hinter-grund

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34 | Medizinische Maßnahmen

m E.30 Spezielle Maßnahmen: Darmverschluß

Taktik: Unmittelbare Bedrohung je nach Vi-talwerten. Nüchtern lassen, Differentialdia-gnosen abklären, Transport an geeignete Ein-richtung

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Vitale Bedrohung einschätzen, ggfs.

Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: bauchdeckenentspannend,bzw. je nach Patientenwunsch

� Patient nüchtern lassen.

� Transportentscheidung: Abt. f. Chirurgie

m E.31 Spezielle Maßnahmen: Appendizitis

Taktik: Differntialdiagnosen abklären, Trans-port an geeignete Abteilung

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Patient nüchtern lassen.

� Transportentscheidung: Abt. f. Chirurgie,Sonderfälle (Kinder, Frauen!) beachten!

m E.32 Spezielle Maßnahmen: Gallenkolik

Taktik: Rasche Schmerztherapie (veranlassen)

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Rasche Schmerztherapie veranlassen: Je

nach Situation, Notarzt oder rascherTransport in eine geeignete Einrichtung

� Patient nüchtern lassen

� Transportentscheidung: Abt. f. Chirurgie

m E.33 Spezielle Maßnahmen: Blutungen des Verdauungstrakts

Taktik: Vitale Bedrohung bei hohem Blutver-lust! Schockbekämpfung, zügiger Transport

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Lagerung: Situationsgerecht, je nach Blu-tungsquelle und Patientenzustand

� Allgemeine Maßnahmen der Schockbe-kämpfung (m E.5)

� Ggfs. spezielle Maßnahmen bei hypo-volämischem Schock (AASS 34.5.2.1)

� Transportentscheidung: Abteilung fürChirurgie, Voranmeldung!

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m E.34. Spezielle Maßnahmen: Gastroenteritis | 35

m E.34 Spezielle Maßnahmen: Gastroenteritis

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Patient nüchtern lassen

� Transportentscheidung: Abt. f. Innere Me-dizin; bei Kindern Abt. f. Kinderheilkun-de

� Strikte Desinfektionsmaßnahmen!

m E.35 Spezielle Maßnahmen: Gastritis, Duodenitis

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Transportentscheidung: Abt. f. Chirurgie

m E.36 Spezielle Maßnahmen: Akute Pankreatitis

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Transportentscheidung: Abt. f. Chirurgie

m E.37 Spezielle Maßnahmen: Mesenterialinfarkt

� Allgemeine Maßnahmen bei Abdomina-lerkrankungen (m E.28)

� Nüchtern lassen!

� Transportentscheidung: Abt. f. Chirurgie

m E.38 Spezielle Maßnahmen: Bauchfellentzündung

� Maßnahmen wie bei akutem Abdomen(m E.29, Seite 33), und sonst abhängig

von der Ursache

m E.39 Spezielle Maßnahmen: Nierenkolik

Im Vordergrund bei der Versorgung stehtder rasche zügige Transport an eine Abteil-ung für Urologie. Wenn die Schmerzen sehrmassiv sind, muss eventuell eine Schmerz-therapie durch den Notarzt erfolgen.

� Lagerung nach Wunsch des Patienten

� Bei unerträglichen Schmerzen Notarztzur Schmerztherapie beiziehen

� Transportentscheidung: Abt. für Urologie

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36 | Medizinische Maßnahmen

m E.40 Spezielle Maßnahmen: Akutes Harnverhalten

� Zügiger Transport in eine UrologischeAmbulanz

� vorsichtig ablassen über Harnkatheteroder Blasenpunktion (Spital)

m E.41 Spezielle Maßnahmen: MRSA-Transport

� Informationen über MRSA-Trägerschaftsowie Art/Ort der MRSA-Besiedelung

� Patientenvorbereitung und Transport

t Wunden müssen verbunden und gutabgedeckt sein

t Bei Besiedelung der Atemwege trägtder Patient einenMund-/ Nasenschutz

t Vor dem Transport führt der Patienteine hygienische Händedesinfektiondurch

� Allgemeine Hygienemaßnahmen

t Einweghandschuhe und Schutzkittel

t Nach Ablegen sofortige hygienischeHändedesinfektion

,→ Nach Abschluss des Patiententrans-portes sind alle Materialien, Geräte,Instrumente und Flächen, welchedirekten Kontakt mit dem Patien-

ten hatten, gemäß Hygieneplan zudesinfizieren.

,→ Alle waagerechten Oberflächen desFahrzeuginnenraumes sind mit ei-nem Flächendesinfektionsmittel inForm einer Scheuerwischdesinfek-tion desinfizierend zu reinigen.

,→ Abschließend führt das Personal ei-ne hygienische Händedesinfektiondurch.

,→ An Keimvehikel denken (Kugel-schreiber, Haltegriffe, Stethoskop. . . )!

� Nach Abschluss der vorangegangenenHygiene- und Desinfektionsmaßnahmenist das Fahrzeug wieder einsatzbereit.

Für die anderen Problemkeime (VRSA,VRE, ESBL, . . . ) gelten sinngemäß die glei-chen Verfahrensweisen.

m E.42 Spezielle Maßnahmen: Nadelstichverletzung

Basiernd auf [12].

� Erstmaßnahmen durchführen:

t bei Stich- bzw.Schnittverletzungen:Blutung durch Kompression des umge-benden Gewebes induzieren. Danachdesinfizieren und einen in Desinfek-tionsmittel getränkten Tupfer 10minauf der Wunde belassen.

t bei Spritzern mit Blut oder Sekreten

in Auge oder Mund: Schleimhaut mitWasser u./o. Schleimhautdesinfekti-onsmittel spülen

� Leitstelle informieren

� → Umgehend in ein geeignetesKrankenhaus (Von der Leitstelle erfra-gen).

� Patient: Zielspital informieren:

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m E.43. Spezielle Maßnahmen: Meningitis | 37

t Blut sichern für HIV- und Hepatitis-Serologie

� Unfallmeldung (wichtig!), Blutabnahme

� ggf. HIV-Postexpositionsprohylaxe (PEP)

t kurzfristige Therapie (4 Wochen)

t Einzelfall muss immer individuell be-urteilt werden (Nutzen/Risiko), starkeNebenwirkungen.

t Muss innerhalb von 2 h begonnen wer-

den→ daher sofort in ein geeignetesKrankenhaus!

� Meldung an Betriebsleitung

� Unfallmeldung (wichtig!) an die AUVA

! Unfallmeldung nicht vergessen!

Sofort in ein geeignetes Krankenhaus! (inWien AKH od. OWS)

m E.43 Spezielle Maßnahmen: Meningitis

� Schutzmaske für Personal und Patient(wenn zumutbar)

� Rückmeldung an Leitstelle vor Transport,Voranmeldung im Krankenhaus

� Patient erst in das Spitalsgebäude brin-gen, wenn Ziel und Weg dorthin klar ist

� Desinfektionsmaßnhamen gem. Hygie-neplan

� Personal bekommt im Spital evtl. eineAntibiotika-Prophylaxe

� Wechsel der Dienstkleidung

m E.44 Spezielle Maßnahmen: Tuberkulose

� Bei Verdacht auf eine offene TuberkuloseSchutzmasken verwenden: FFP 3 für dasPersonal, »OP-Maske« für den Patienten,wenn zumutbar

� Meldung an Leitstelle & Betriebslei-tung!

� Desinfektion laut Hygieneplan

m E.45 Spezielle Maßnahmen: Pneumonie

� Symptomatisch

� Wärmeerhalt

� Bei Fieber Meningismus-Zeichen prüfen!

� Transportentscheidung: Abt. f. Innere Me-dizin

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38 | Medizinische Maßnahmen

m E.46 Spezielle Maßnahmen: Abort

� Lagerung: sterile Vorlage und Lagerungnach Fritsch

� Bei vitaler Bedrohung: : Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: Situationsgerecht

� Abgegangene Gewebeteile sammeln

� Transportentscheidung: Abt. f. Gynäkolo-gie und Geburtshilfe

m E.47 Spezielle Maßnahmen: Eileiterschwangerschaft, Verdacht

� Transportentscheidung: Abt. f. Gynäkolo-gie

m E.48 Spezielle Maßnahmen: Eileiterschwangerschaft, rupturiert

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: Bauchdeckenentspannend.

t Schockbekämpfung

m E.49 Spezielle Maßnahmen: Vorzeitige Plazentalösung

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: sterile Vorlage und Lage-rung nach Fritsch.

t Schockbekämpfung

� Keine vaginale Untersuchung oder Schei-dentamponade

� Zügiger Transport mit Voranmeldung

m E.50 Spezielle Maßnahmen: Vena-cava-Syndrom

� Linksseitenlage, grundsätzlich immerbei hochschwangeren Patientinnen.

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m E.51. Spezielle Maßnahmen: Verdacht auf Präeklampsie | 39

m E.51 Spezielle Maßnahmen: Verdacht auf Präeklampsie

� schonender Transport

� Überwachung, evtl. O2

� Reizabschirmung

m E.52 Spezielle Maßnahmen: Eklampsie – Eklamptischer Krampfanfall

Grundsätzlich ist so wie bei jedem anderenKrampfanfall zu verfahren , vgl. Kap. 38.2.

Bedenke: Der eklamptische Krampfanfallist für Mutter und Kind lebensgefährlich!

m E.53 Spezielle Maßnahmen: Vorzeitiger Fruchtwasserabgang

� Lagerung: Linksseitenlagerung, Beckenerhöht (Schwerkraft verzögert Geburt),Lagerung nach Fritsch

� Nicht mehr aufstehen lassen! Liegender

Transport!

� Transportentscheidung: Abteilung für Gy-näkologie und Geburtshilfe, Kreißsaal

m E.54 Spezielle Maßnahmen: Geburt

Vorbereitung:

� (Not-)Arzt hinzuziehen

� Fahrzeug/Umgebung einheizen

� Vorbereiten des Geburtenset

� Lagerung: Z. B. erhöhter Oberkörper, an-gewinkelte Beine; Wunsch der Mutter be-rücksichtigen!

Geburt:

� Stuhlschutz

� Versorgung des Neugeborenen (m E.55)

� Nachdem die Nabelschnur durchge-schnitten wurde, mütterliche Seite anOberschenkel fixieren und vor Zug schüt-zen

� Dokumentation von Geburtszeit und Ge-burtsort

m E.55 Spezielle Maßnahmen: Versorgung des Neugeborenen

� Neugeborenes abrubbeln

� Erstbeurteilung:

t Muskeltonus

t Atemweg

,→ Bei Atemwegsverlegung: Mittels Oro-Sauger absaugen�� ��Kommentar 4

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40 | Medizinische Maßnahmen

t Atmung

Bei Schnappatmung oder fehlender Atmung: Atemwege öffnen 5 initiale Beatmungen

t Kreislauf: HF messen (durch Auskultation an der Herzspitze (nur geübtes Personal)oder an Oberarmarterie). Wenn ein geeignetes Pulsoxymeter vorhanden ist, kann auchdieses verwendet werden.

�� ��Kommentar 5

Kräftiges Schreien/suffiziente Atmung Insuffiziente Spontanatmung, Atemstillstandoder Bradykardie

E Guter Muskeltonus,

E Herzfrequenz > 100/min

E Normaler, reduzierter Muskeltonus, oder so-gar schlaffer Muskeltonus (»floppy«)

E Herzfrequenz < 100/min; Bradykarde odernichtnachweisbare Herzfrequenz,

E Oft mit ausgeprägter Blässe als Zeichen ei-ner schlechten Perfusion.

� Abtrocknen und Einwickeln in warme Tü-cher:Warm einpacken (nur das Gesicht darffrei bleiben) und der Mutter überreichen.

� Abnabeln, frühestens nach 1min:1. Erst wird eine Handbreite vom Kind ent-fernt die erste Nabelklemme gesetzt.

2. Dannwird die Nabelschnur RichtungMut-ter ausgestreift und wieder eine Hand-breit entfernt die zweite Klemme gesetzt.

3. Zwischen den beiden Klemmen wird dieNabelschnur durchtrennt.

� Das Neugeborene kann der Mutter auf denBauch gelegt werden. Durch den Kontakt zurHaut der zugedeckten Mutter wird das Babygewärmt.

� Es kann zu diesem Zeitpunkt bereits an dieBrust angelegt werden.

� Atemwege freimachen, absaugen

� 5 Beatmungen

� Wenn keine Steigerung der Herzfrequenz:

t Lagerung und Atemwege überprüfen

t 5 Beatmungen wiederholen

� Wenn weiterhin keine ausreichende Atmungoder Herzfrequenz < 60/min:t Reanimation des Neugeborenenm E.56, Seite 41

[13, 14, 15]

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m E.56. Spezielle Maßnahmen: Basisreanimation des Neugeborenen | 41

m E.56 Spezielle Maßnahmen: Basisreanimation des Neugeborenen

� 2 Daumen nebeneinander über dem un-teren Drittel des Brustbeins, direkt un-ter einer gedachten Linie zwischen denBrustwarzen

� Umgreifen des gesamten Brustkorbs undUnterstützung des Rückens des Kindes.

� Thoraxkompressionen und Beatmungenim Verhältnis von 3 : 1

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

[13]

m E.57 Spezielle Maßnahmen: Nabelschnurvorfall

� Zeitkritisch!

� Notarztnachforderung nur wenn Stabili-sierung notwendig

� Beckenhochlagerung

� Mutter soll nicht pressen (wenn möglich

Geburt erst im Krankenhaus)

� Wehenhemmung (hecheln; medikamen-tös durch Notarzt)

� Nabelschnurumschlingung des kindli-chen Halses während der Geburt sofortlösen

m E.58 Spezielle Maßnahmen: Pathologische Geburtslagen

� Bei Geburtsunmöglichen Lagen:

t Zeitkritisch!

t Notarztnachforderung nur wenn Sta-bilisierung notwendig

t Voranmeldung!

� Beckenhochlagerung

� Mutter soll nicht pressen (wenn möglichGeburt erst im Krankenhaus)

� Wehenhemmung (hecheln; medikamen-tös durch Notarzt)

m E.59 Spezielle Maßnahmen: Placenta praevia und bevorstehendeGeburt

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Zeitkritisch!t Notarztnachforderung nur wenn Sta-bilisierung notwendig

t Lagerung: Sterile Vorlage und Lage-rung nach Fritsch.

t Ggfs. Schockbekämpfung

[11]

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42 | Medizinische Maßnahmen

m E.60 Spezielle Maßnahmen: Uterusatonie

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Schockbekämpfung

t Lagerung: Fritsch, Beine hoch

m E.61 Spezielle Maßnahmen: Uterusruptur

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Schockbekämpfung

� Lagerung: Fritsch, Beine hoch

m E.62 Spezielle Maßnahmen: Asphyxie des Neugeborenen

Die Behandlung der Asphyxie erfolgt imRahmen der Versorgung des Neugeborenen

(m E.55, Seite 39).

m E.63 Spezielle Maßnahmen: Vaginale Blutung

� Lagerung nach Fritsch � Transportentscheidung: Abteilung für Gy-näkologie, bei Wehen Kreißsaal

m E.64 Spezielle Maßnahmen: Laryngitis

� Eltern und Kind beruhigen.

� Feuchte Luft einatmen lassen (evtl. Fen-

ster öffnen; feuchte Tücher im Raum auf-hängen; Dusche im Badezimmer aufdre-hen)

m E.65 Spezielle Maßnahmen: Epiglottitis

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Luftbefeuchtung

� Kinder sitzen lassen!

� Keine Manipulation im Mundraum (Spa-tel)!

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m E.66. Spezielle Maßnahmen: SIDS | 43

m E.66 Spezielle Maßnahmen: SIDS

� Reanimation.

� Betreuung der Angehörigen. Den Elternmuss das Gefühl gegeben werden, dasssie alles für ihr Kind getan haben. Einsolcher Unglücksfall tritt schicksalshaftauf und wäre nicht abwendbar gewesen.

� In jedem Fall nimmt die KriminalpolizeiErmittlungen auf. Darauf müssen die El-tern vorbereitet werden.

� Betreuung für die Angehörigen organi-

sieren (Kriseninterventionsdienst5)

� Zwillingsgeschwister unbedingt hospita-lisieren.

� Einsatznachbesprechung und eigene Psy-chohygiene. Derartige Einsätze können –auch für erfahrenes Fachpersonal – sehrbelastend sein.

Meldung an Gesamteinsatzleiter, dienst-führenden Offizier o. ä., Erkundigungnach Verfügbarkeit von Peers (auch wennPeer-Angebot nicht angenommen wird!).

m E.67 Spezielle Maßnahmen: Ertrinkungsunfall

� Wenn erforderlich Reanimation mitfünf Initialbeatmungen. Die Reanimat-ion kann auch nach länger andauerndemKreislaufstillstand erfolgreich sein, dabei einer Unterkühlung der Stoffwech-sel verlangsamt wird.

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3)

� Bei Aspiration: Wenn der Verdacht auf ei-ne Aspiration besteht, ist der Patient zurBeobachtung zu hospitalisieren.

m E.68 Spezielle Maßnahmen: Fieberkrampf im Kindesalter

Die Behandlung erfolgt grundsätzlich wiebeim Erwachsenen (m E.24, Seite 31). Die

Körpertemperatur ist immer zu messen!

m E.69 Spezielle Maßnahmen: Vergewaltigung und geschlechtlicheNötigung

� Ruhig und sachlich bleiben

� Polizei verständigen

� Ermöglichung von polizeilichen Ermitt-lungen unter Schonung des Opfers (»ver-

mitteln«)

� Besonders wichtig: Ausführliche sachli-che Erklärung aller durchzuführendenMaßnahmen

5 In Wien ist die Akutbetreuung Wien der Stadt Wien zuständig. Sie kann über die Leitstelle angefordert werden.

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44 | Medizinische Maßnahmen

� Symptomatische Betreuung von Begleit-verletzungen

� Keine übertriebenen Untersuchungen

� Keine gynäkologischen Untersuchungen

� Transportentscheidung: Abt. f. Gynäkolo-gie

m E.70 Spezielle Maßnahmen: Kindesmisshandlung

Die Aufgaben des Rettungsdienstes bei Ver-dacht auf Kindesmisshandlung besteht in:

1. Daran denken!

2. Umstände und Umfeld abklären

3. Unstimmigkeiten und Auffälligkeitenauf eine neutrale Weise dokumentieren

4. Obiges verlässlich bei der Übergabe andie nachbetreuende Einrichtung weiter-leiten. Evtl. Name des Gesprächpartnersbei der Übergabe dokumentieren.

5. Patienten nicht im Stich lassen: Gelin-

destes Mittel wählen, evtl. Vorwand fürdie Hospitalisierung suchen, aber wennein begründeter Verdacht auf eine Mis-shandlung besteht und die Erziehungs-berechtigten unkooperativ sind notfallsauch die Exekutive beiziehen.

Vorsicht! Jedenfalls zu unterlassen sind:

� Voreilige Verdachtsäußerungen. Nicht al-les was stinkt ist ein Fisch!

� Andeutungen gegenüber den Erzie-hungsberechtigten oder Dritten.

m E.71 Spezielle Maßnahmen: Umgang mit Patienten mitWahnvorstellungen

Die – für den Außenstehenden – wirrenVorstellungen stellen das Fachpersonal vordie Frage, wie mit diesen Patienten umzu-gehen ist. Ziel ist:

1. Abwendung von unmittelbaren Gefah-ren für den Patienten und die Umge-bung

2. Korrekte und professionelle Durchfüh-rung eines Transportes in eine geeigne-te Einrichtung.

Es gelten somit folgende Grundsätze:

1. Sofern eine Gefährdung für den Pati-enten oder für Dritte besteht, ist die-

se (wenn möglich) zu beseitigen, dazuzählt u. U. auch der Rückzug und dieHerbeiziehung der Exekutive.

2. Wahnvorstellungen sollen nicht ausge-redet werden.

3. Wahnvorstellungen sollen aber auchnicht bestätigt werden.

4. Am besten man nimmt die Schilde-rungen des Patienten interessiert, aberneutral und möglichst kommentarloszur Kenntnis (»Mhm!«, »Aha.«).

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m E.72. Spezielle Maßnahmen: Unruhiger oder aggressiver Patient | 45

m E.72 Spezielle Maßnahmen: Unruhiger oder aggressiver Patient

� Ruhe vermitteln und deeskalieren:

t Ruhig bleiben! Achtung auf eigenenTonfall!

t Nicht provozieren!

t Aufregung nicht abfärben lassen

t »Talk down«

� Selbstschutz, Fluchtweg offen halten

m E.73 Spezielle Maßnahmen: Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag

Hitzekollaps Hitzerschöpfung Hitzschlag

� Flachlagerung: → Gehirn-durchblutung wieder ↑, be-wusstseinsklar

� nach Sekunden gebessert,»regelt sich von selbst«

� Patient sitzen lassen, Flüs-sigkeit

� Kühlung, Schatten

� Flüssigkeitszufuhr, wennbewusstseinsklar

� Neurocheck inkl. BZ-Messung

� Standardmaßnahmen beivital bedrohten Patienten(mD.3)

� Beengende Kleidungs-stücke lockern

� Flachlagerung an kühlemOrt (Schatten), Beine undKopf hochlagern.

� Kühlung von außen (Fä-cher, mit Eiswürfeln abrei-ben etc.)

� Kühlung von innen: füransprechbare Patientenviel kühle (alkoholfreie)Flüssigkeit, evtl. Elektrolyt-Getränke

� Neurocheck inkl. BZ-Messung

m E.74 Spezielle Maßnahmen: Sonnenstich

� Vitale Bedrohung einschätzen Bei vitalerBedrohung: Standardmaßnahmen bei vi-tal bedrohten Patienten (mD.3)

� Flachlagerung an kühlem Ort (Schatten),Kopf hochlagern

� Beengende Kleidungsstücke lockern

� Kühlung von außen (Fächer, mit Eiswür-feln abreiben, kalte Umschläge auf dieStirn etc.)

� Kühlung von innen: für ansprechbare Pa-tienten kühle (alkoholfreie) Flüssigkeit,evtl. Elektrolyt-Getränke

� Neurocheck inkl. BZ-Messung

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46 | Medizinische Maßnahmen

m E.75 Spezielle Maßnahmen: Schwere Unterkühlung (< 34 °C)

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Den Patient so wenig als möglich (nur so-viel wie unbedingt nötig) bewegen (dro-

hender Bergungstod).

� Schutz vor weiterer Abkühlung, keineaktive Erwärmung!

t Woll- und Aludecken! Mütze!

m E.76 Allgemeine Maßnahmen und Herangehensweise: Vergiftungen

1. Selbstschutz

2. Beendigung des Giftkontaktes

3. Evtl. Dekontamination bei Gefahrstoffen6

4. Sicherung der Vitalfunktionen

5. Entscheidung, ob es sich um einen akut vital bedrohten Patienten handelt

6. Quellenforschung (Mistkübel durchsuchen)

7. Nüchtern lassen

8. NICHT absichtlich Erbrechen herbeiführen

9. Asservierung (Packungen, Erbrochenes in Nierentasse mitnehmen!)

10. Anamnese, Besonderheiten:

a. Wer? (Alter, KG, Vorerkrankungen,. . .→ Risikoabschätzung!)

b. Was? (Art des Giftes→ evt. zu erwar-tende Symptome)

c. Wann? (Zeit seit Einnahme)

d. Wie? (inhalativ, oral, perkutan, intra-venös etc.)

e. Wieviel? (Dosisabschätzung)

f. Warum? (Ursachenforschung: Selbst-mordversuch, Unfall, Fremdverschul-den, Vorsatz?)

11. Ggfs. Expertenrat einholen und Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens

6 z. B. Insektizide, Lösungsmittel in der chemischen Industrie, . . .

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m E.77. Spezielle Maßnahmen: Vergiftungen mit Alkohol | 47

a. Gegenmittel verfügbar?

b. »Normales« Spitalsbett?

c. Intensivüberwachung?

d. Intensivüberwachung mit Entgiftungs-

einheit?

e. Dialyse?

f. Druckkammer?

g. Sonstige Spezialbehandlungseinheit?

m E.77 Spezielle Maßnahmen: Vergiftungen mit Alkohol

� Allgemeine Maßnahmen bei Vergiftun-gen (m E.76)

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3)

m E.78 Spezielle Maßnahmen: Opiatvergiftung

� Allgemeine Maßnahmen bei Vergiftun-gen (m E.76)und symptomatische Thera-pie

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3)

Spezielle Lehrmeinungen

ASBÖ (Bund) Bei der Opiatintoxikation mitAtemstörung ist die Gabe von Naloxon nasaloder i. v. gem. Algorithmus durch NKA/NKVvorgesehen. [7].

m E.79 Spezielle Maßnahmen: Vergiftung mit Uppers

� Allgemeine Maßnahmen bei Vergiftun-gen (m E.76) und symptomatische Thera-pie

� Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3)

m E.80 Allgemeine Maßnahmen: Stickgasvergiftungen

1. Auf Selbstschutz achten!

2. Patienten retten, aber nur wenn es derEigenschutz zulässt.

3. O2-Berieselung mit Maske ist in keinemFall ein ausreichender Atemschutz!

4. Spezialkräfte anfordern (Schwerer Atem-schutz). I. d. R. Feuerwehr

5. Weitere Opfer ausschließen (lassen):

Nachbarwohnungen, etc.

6. Sicherung der Vitalfunktionen, Beurtei-lung ob der Patient vital bedroht ist.

7. Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3). Besonderheiten:

� O2 hochdosiert, 15 L/min

� Lagerung: situationsgerecht.

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48 | Medizinische Maßnahmen

8. Traumacheck (Folgeverletzungen)

9. Neurocheck inkl. Blutzuckerbestim-

mung (Differentialdiagnosen, Beurtei-lung der Beeinträchtigung im Verlauf)

m E.81 Spezielle Maßnahmen: Kohlenmonoxid-Vergiftung

� Allgemeine Maßnahmen bei Stickgas-Vergiftungen (m E.80)

� Hyperbare O2-Therapie in der Druckkam-mer erwägen

m E.82 Spezielle Maßnahmen: Kohlendioxid-Vergiftung

Allgemeine Maßnahmen bei Stickgas-Vergiftungen (m E.80)

m E.83 Allgemeine Maßnahmen: Reizgasvergiftungen

1. Auf Selbstschutz achten!� Patienten retten, aber nur wenn esder Eigenschutz zulässt.

� O2-Berieselung mit Maske ist in kei-nem Fall ein ausreichender Atem-schutz!

2. Gefahr erkennen: Welcher Stoff? Exper-tenrat einholen!

3. Wenn erforderlich: Absperrmaßnahmendurchführen

4. Wenn erforderlich: Spezialkräfte anfor-dern

5. Vorgehen analog zu Abschnitt »Gefah-

rengutunfall« (AASS 23)

6. Weitere Opfer ausschließen (lassen):Nachbarwohnungen, etc

7. Sicherung der Vitalfunktionen, Beurtei-lung ob der Patient vital bedroht ist.

8. Bei vitaler Bedrohung:

9. Traumacheck (Folgeverletzungen)

10. Neurocheck inkl. Blutzuckerbestim-mung (Differentialdiagnosen, Beurtei-lung der Beeinträchtigung im Verlauf)

m E.84 Spezielle Maßnahmen: Einnahme von Säuren oder Laugen

� Allgemeine Maßnahmen bei Vergiftun-gen (m E.76)

� Schluckweise Wasser zur Verdünnungtrinken lassen

� Niemals absichtlich Erbrechen herbei-führen!

� Keine Neutralisationsversuche! (Milchobsolet!)

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m E.85. Spezielle Maßnahmen: Einnahme von schaumbildenden Substanzen | 49

m E.85 Spezielle Maßnahmen: Einnahme von schaumbildendenSubstanzen

� Allgemeine Maßnahmen bei Vergiftun-gen (m E.76)

� Patienten nüchtern lassen

� Niemals absichtlich Erbrechen herbei-führen!

m E.86 Allgemeine Maßnahmen: Wundversorgung

� Wunden dürfen nicht direkt berührt wer-den, außer es ist zur raschen Blutstillungunbedingt notwendig! Es muss immermit Handschuhen und mit sterilem Ma-terial gearbeitet werden!7

� Reinigung: Oberflächliches abspülen mitsteriler physiologischer Kochsalzlösung(NaCl 0,9%) von innen nach außen. Beioberflächlichen Wunden ist auch ein Ab-spülen unter fließendem Leitungswasserzulässig [16]. Wunden, die im Spital wei-ter versorgt werden, sollen nicht über-mäßig gereinigt werden, auch soll keinewesentliche Zeitverzögerung entstehen.�� ��Kommentar 6

� Fremdkörper (Messer, Schere oder son-stige Pfählungsgegenstände) sind in derWunde zu belassen! Diese Gegenstände

sind mit geeignetem Fixationsmaterial(z. B. Mullbinden) zu stabilisieren. Lose,kleine Fremdkörper wie z. B. Glassplitterdürfen mittels steriler Instrumente (Pin-zette, . . . ) entfernt werden.

� Ausgetretene Strukturen (z. B. Gehirn,Eingeweide) dürfen nicht zurückgestopftwerden! Solche Organteile sollten mitsteriler physiologischer Kochsalzlösungfeucht gehalten und anschließend sterilabgedeckt werden!

� Ein steriler Wundverband mit der jewei-ligen Situation angemessenem Material(z. B. Pflaster, Momentverband, Kompres-se mit Mullbinde, Wundfolie, . . . ) mussangelegt oder die Wunde anderweitigsteril, aber nicht luftdicht abgedeckt wer-den (Ausnahme: Bagatellverletzungen).

m E.87 Allgemeine Maßnahmen: Unfälle

� Unfallstelle absichern!

� Szeneüberblick: Wie viele Verletzte? Un-fallszenario?

� Ggf. weitere Einsatzkräfte nachfordern!

� Beurteilung des Unfallmechanismus:

t Aus welcher Richtung hat die Kraft aufden Patienten eingewirkt?

t Wie schnell war das Fahrzeug unter-wegs? bzw. Aus welcher Höhe ist derPatient gefallen?

t War der Patient angegurtet? HabenAirbags ausgelöst?

7 Bei der Wundversorgung sind immer sterile Materialien zu verwenden. Papierhandtücher o. ä. sind nicht zuläs-sig! Eine Ausnahme kann lediglich bei der Versorgung des Stichs bei der Blutzuckermessung mittels einessauberen Tupfers gemacht werden, da die Wunde minimal klein ist.

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50 | Medizinische Maßnahmen

t Welche besondere Verformungen sindam Fahrzeug sichtbar?

t Wurde der Patient aus dem Fahrzeuggeschleudert? bzw. Wurde ein Fußgän-

ger erfasst?

� Bei Hospitalisation: Patient nüchtern las-sen!

m E.88 Spezielle Maßnahmen: Fraktur

Taktik: Zeitkritisch. Evtl. vitale Bedrohungv. a. durch Blutverlust. Erkennen von großenBlutverlusten, Blutstillung, Steriles Abdecken,Einschätzen der vitalen Bedrohung, ggfsSchmerztherapie. Bei vitaler Bedrohung:Zeitkritisch, zügiger Transport. Bei stabilenPatienten: Schienung

� Blutstillung: Z. B. mit Beckengurt(Beckenfraktur)

� Vitale Bedrohung einschätzen, ggfs.Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Ggfs. mit hypo-volämischen Schock rechnen, Schockbe-kämpfung

� Wundversorgung: Bei offenen Fraktu-ren ist Keimfreiheit besonders wich-tig, da die Gefahr einer lebenslangen

Knochenmarksentzündung (Osteomye-litis) besteht! Wenn möglich soll eineWundfolie (z. B. OpSite™) verwendet wer-den.

� Kleidung und Schmuck von den betrof-fenen Gliedmaßen entfernen (Schwel-lung!)

� Ggfs. Schmerztherapie (veranlassen)

� Ruhigstellung/Schienung bei stabilenPatienten

� Beurteilung von Durchblutung, Motorikund Sensibilität (DMS) an der betroffe-nen Extremität und an der Gegenseite

� Transportentscheidung: Abt. f. Unfallchir-urgie, bei vitaler Bedrohung: Schock-raum

m E.89 Spezielle Maßnahmen: Verstauchung

� Kleidung und Schmuck von der betrof-fenen Gliedmaße entfernen (VorsichtSchwellung!)

� Ruhigstellen

� Hochlagern

� Kühlen

� Beurteilung von Durchblutung, Motorikund Sensibilität (DMS) an der betroffe-nen Extremität und an der Gegenseite

� Transportentscheidung: Abt. f. Unfallchir-urgie

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m E.90. Spezielle Maßnahmen: Verrenkung | 51

m E.90 Spezielle Maßnahmen: Verrenkung

� Kleidung und Schmuck von der betrof-fenen Gliedmaße entfernen (VorsichtSchwellung!)

� Stellung der Gliedmaße belassen

� Federnd fixierte Lagerung

� Keine Einrenkversuche!

� Beurteilung von Durchblutung, Motorikund Sensibilität (DMS) an der betroffe-nen Extremität und an der Gegenseite

� Transportentscheidung: Abt. f. Unfallchir-urgie

m E.91 Spezielle Maßnahmen: SHT

� Vitale Bedrohung beurteilen.

Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: s. u.

t Monitoring: Zusätzlich Beurteilungnach GCS (Verlauf beobachten und do-kumentieren, AASS 34.2.1)

� Lagerung: leicht erhöhter Oberkörper, ca.30 °, wenn keine Kontraindikation be-

steht.

� Je nach Unfallmechanismus HWS-Immobilisation (z. B. mit Stifneck™)

� Ggfs. Wundversorgung

t Steriler Verband (steriles Abdecken)

t Ausgetretene Hirnmasse feucht sterilabdecken und locker befestigen

t Knochen oder Fremdkörper nicht ent-fernen oder zurück stopfen

m E.92 Spezielle Maßnahmen: Rückenmarksverletzung, Verdacht

Taktik: Immobilisation und Transport in einegeeignete Einrichtung zur AbklärungVgl. mD.5

� HWS-Immobilisation (HWS-Schiene)

� Bergung mit Schaufeltrage, Spineboardoder KED-System

� Lagerung und Schienung mittels Vaku-

ummatratze, Schaufeltrage mit Fixati-onsmöglichkeit oder Spineboard.8

� Monitoring: Achte besonders auf Stö-rungen von Atmung und Bewusstsein,Schockentwicklung und beginnendeneurologische Ausfälle.

� Transportentscheidung: Je nach lokalenGegebenheiten

8 Welches Hilfsmittel eingesetzt wird ist abhängig vom Patientenzustand, dem Training des Teams, internenVorschriften und vorhandenem Material.

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52 | Medizinische Maßnahmen

m E.93 Spezielle Maßnahmen: Rückenmarksverletzung mit Symptomen

Taktik: Zeitkritisch! Vitale Bedrohung! Zügi-ge Bergung, Immobilisation und Transport ineine geeignete EinrichtungVgl. mD.5

� Bei ansprechbaren Patienten: immerHWS-Immobilisation (HWS-Schiene)

� Bergung mit Schaufeltrage, Spineboardoder KED-System

� Lagerung und Schienung mittels mit Va-

kuummatratze, Schaufeltrage mit Fixati-onsmöglichkeit oder Spineboard.9

� Bei Querschnittslähmung: Kennzeich-nung der Sensibilitätsgrenze mit Angabeder Uhrzeit

� Monitoring: Achte besonders auf Störun-gen von Atmung und Bewußtsein, sowieSchockentwicklung.

� Transportentscheidung: Schockraum

m E.94 Spezielle Maßnahmen: Pneumothorax

Taktik: Zeitkritisch! Vitale Bedrohung! Entla-stungspunktion, zügiger Transport in eine ge-eignete Einrichtung

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: Oberkörper hoch. Wenn sta-bile Seitenlage notwendig ist, dannLagerung auf die verletzte Seite, da-mit die unverletzte Lunge nicht unnö-tig belastet wird.

t Notarzt: Ein Pneumothorax kann mit-tels Drainage bzw. Punktion entlastetwerden (ärztliche Maßnahme).

� Verband bei offener Thoraxverletzung:Nicht luftdicht verbinden, es kann sonstein Spannungspneumothorax entstehen!Steril abdecken.

� Transportentscheidung: Schockraum

m E.95 Spezielle Maßnahmen: Bauchtrauma, offen

Taktik: Zeitkritisch! Vitale Bedrohung! Zügi-ger Transport in eine geeignete Einrichtung

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: Bauchdecke entspannen ,Knierolle

� Darmteile nicht zurückstopfen→ sonst

Darmriß/Darmverschluß

� Steril abdecken, mit Ringerlösung feuchthalten

t Gefahr des Eindringens von Keimen(Peritonitis/Sepsis!)

� Transportentscheidung: Schockraum

9 Welches Hilfsmittel eingesetzt wird ist abhängig vom Patientenzustand, dem Training des Teams, internenVorschriften und vorhandenem Material.

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m E.96. Spezielle Maßnahmen: Beckentrauma, instabil | 53

m E.96 Spezielle Maßnahmen: Beckentrauma, instabil

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: flach

� Schockbekämpfung

� Wirbelsäulenschonende, situationsge-rechte Rettung (z. B. mittels Schaufeltra-ge)

� Lagerung auf/Schienung mit Vakuumma-tratze (wenn Lagerung mit erhöhten Bei-nen notwendig ist, Tragentisch schrägstellen)

� Bei Beckenfraktur: Beckengurt, zur Notmit Gürtel

� Transportentscheidung: Schockraum

m E.97 Spezielle Maßnahmen: Polytrauma

Taktik: Vitale Bedrohung! Zeitkritisch! Ra-sche Bergung, Stabilisierung der Vitalfunktio-nen, Immobilisierung, rasche Versorgung vongefährlichen Verletzungen, rascher Transport

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3). Besonderheiten:

t Lagerung: situationsgerecht, ggfs. Wir-belsäulenimmobilisation, bzw. ent-sprechend den Verletzungen und derHerz-Kreislauf-Situation

� Gefährliche Verletzungen versorgen(starke Blutungen, Beckengurt, . . . )

� Wärmeerhalt: Der Wärmeerhalt hat mas-

siven Einfluss auf das Überleben!

� Verletzungsmuster/Unfallmechanismuserheben→ zu erwartende Komplikatio-nen einschätzen

� Notarzt: Schmerztherapie, Narkose, Intu-bation und Beatmung

� Transportentscheidung:

t Transportentscheidung: Schockraum,mit Voranmeldung (Aviso) über Leit-stelle

t Hubschrauber-Transport erwägen

m E.98 Spezielle Maßnahmen: Versorgung eines Amputats

� Keine Reinigung des Amputats

� Sterile und trockene Versorgung des Am-putats (Verband)

� Transport in doppelwandigem Amputats-beutel (Replant-Beutel) bei einer Tempe-ratur von ca. 4 °C[17, 18, 19]. Zwischendie beiden Schichten des Beutels gibtman Wasser mit Eis (im Verhältnis 1:1).

� Das Amputat darf auf keinen Fall einfrie-ren – im Zweifelsfall eher wärmer alskälter lagern. Auch der direkte Kontaktzu Wasser oder Eis muss unbedingt ver-mieden werden!

� Ausgeschlagene Zähne sollten in einergeeigneten antiseptischen Flüssigkeittransportiert werden. [17, 18]

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54 | Medizinische Maßnahmen

m E.99 Spezielle Maßnahmen: Verbrennung, leicht

� Selbstschutz!

� Kleiderbrand löschen

� Vitale Bedrohung einschätzen. Bei vita-ler Bedrohung: Standardmaßnahmen beivital bedrohten Patienten (mD.3)

� Kleidung und Schmuck entfernen (sofernnicht eingeschmolzen!)

� Nur wenn unmittelbar nach dem Unfall10

damit begonnen werden kann, für max.10min mit handwarmen Wasser die be-troffenen Körperregionen spülen;

Bei Frösteln des Patienten früher abzu-brechen: Gefahr der Unterkühlung!

� Abdeckung: Sterile, nicht verklebendeWundauflagen; evtl. metalliserte Wund-auflagen [21, 22]; locker anlegen

� Ggfs. Schockbekämpfung

m E.100 Spezielle Maßnahmen: Verbrennung, schwer

� Standardmaßnahmen bei vital bedroh-ten Patienten (mD.3)

� Kleidung und Schmuck entfernen (sofernnicht eingeschmolzen!)

� Besonders auf Wärmeerhalt achten!

� Luftzug vermeiden

� Keine Kühlung11

� Abdeckung: Sterile, nicht verklebende

Wundauflagen, evtl. metalliserte Wund-auflagen [21, 22].12 Locker anlegen. Beigroßflächigen Verbrennungen können,wenn das sterile Material nicht ausreicht,zur Not auch saubere Leintücher o. ä. ver-wendet werden [23, 1].

� Schockbekämpfung

� NKV+: Infusionstherapie mit kristalloidenLösungen; kolloidale Lösungen sind kon-traindiziert.

10 Bereits zwei Minuten nach Verbrennungsbeginn und damit bei Eintreffen des Rettungsdienstes ist ein positiverEffekt der Kühlung nicht mehr zu erwarten. Bei mehreren Minuten zurückliegenden Verbrennungen ist eineKühlung nicht mehr sinnvoll. [1, 20]

11 Bei großflächigen Verbrennungen sollte der Patient nur primär abgelöscht werden. Hier soll keine Kühlung derbetroffenen Hautregionen erfolgen. [1]

12 Der Nutzen von kühlenden Spezialverbänden, z. B. Waterjel™ ist aufgrund der Unterkühlungs-Gefahr undeiner möglichen Durchblutungsstörung der Wunde (Gefahr von Wundheilungsstörungen im weiteren Verlauf)umstritten.

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m E.101. Spezielle Maßnahmen: Inhalationstrauma | 55

m E.101 Spezielle Maßnahmen: Inhalationstrauma

� Vitale Bedrohung einschätzen.

Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3)

� Lagerung: Oberkörper hoch

� O2-Gabe gemäß mC.1

� Engmaschiges Monitoring

m E.102 Spezielle Maßnahmen: Verletzungen mit chemischen Substanzen

1. Auf Selbsschutz achten!� Patienten ggfs. retten, aber nur wennes der Eigenschutz zulässt.

2. Gefahr erkennen: Welcher Stoff? Exper-tenrat einholen!

3. Wenn erforderlich: Vorgehen analogzu Abschnitt »Gefahrengutunfall«, GAS-Regel (AASS 23)

4. Weitere Opfer ausschließen (lassen)

5. Sicherung der Vitalfunktionen, Beurtei-lung ob der Patient vital bedroht ist.

6. Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten

(mD.3). Besonderheiten:

� Lagerung: situationsgerecht.

7. Entfernung kontaminierter Kleidung

8. Spülung der betroffenen Hautpartienmit Wasser (richtig abrinnen lassen)

9. Auge: Spülung mit Wasser / Ringerlö-sung (nach außen abrinnen lassen!),Kontaktlinsen entfernen

10. Transportentscheidung: Ab einer Aus-dehnung von 15% (Erwachsener) bzw.10% (Kind) Spezialabteilung für Ver-brennungsverletzungen. Bei Augenver-letzungen Abt. für Augenheilkunde.

m E.103 Spezielle Maßnahmen: Erfrierungen

� Beengende Kleidungsstücke lockern(Einschnürung erhöht Risiko einer Erfrie-rung)

� Keimfreier, gepolsterter Verband

� Warme, gezuckerte Getränke – KEIN Al-kohol

� Körperstamm wärmen, NIE den erfrore-nen Körperteil abreiben!!

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56 | Medizinische Maßnahmen

m E.104 Spezielle Maßnahmen: Stromunfälle

� Eigenschutz! Bevor der Patienten be-rührt wird, muss man sich vergewissern,dass der Patient keinen Kontakt mehrmit dem Stromkreis hat! Strom abschal-ten (lassen)!

t Gefahrenbreich beachten: AASS 23.2

t Sicherheitsabstand (AASS 23.2)

t Schrittspannung und Spannungskegelbeachten (AASS 23.2)

t Bahnanlagen sperren/sichern lassen(AASS 23.2)

t Schalter ausschalten, (Haupt-)Sicherung auslösen, Stark-strom/Hochspannung durch Fach-mann abschalten bzw. erden lassen

t Strom gegen Wiedereinschalten si-chern!

t Patient mit isolierendem Material ausdem Stromkreis befreien

� Beurteilung der vitalen Bedrohung.

Bei vitaler Bedrohung: Standardmaß-nahmen bei vital bedrohten Patienten(mD.3)

� Monitoring und Reanimationsbereit-schaft: auf evtl. Herzrhythmusstörun-gen vorbereitet sein (bis zu 24 h Latenz)

� Genaue Patientenuntersuchung →Eintritts- und Austrittsmarke

� Hospitalisierung auch bei symptomlosenPatienten zur Überwachung

� Stromverbrennungen wie Verbrennun-gen versorgen

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F Kommentare

Kapitel D

1 Immer durchzuführende Maßnahmen, Belassung: Die Frage, wie nichtärztliches Per-sonal bei einer Transportverweigerung oder vermeintlich nicht vorliegender Behandlungs-bedürftigkeit/Spitalspflichtigkeit vorzugehen hat, ist nach wie vor nicht zufriedenstellendbeantwortet.Zur rechtlichen Lage in Österreich: Die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvor-

liegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen ist im § 2 Abs. 2Z. 1 ÄrzteG geregelt und hat keine Entsprechung im SanG; somit fällt die Feststellung,ob eine Behandlungsbedürftigkeit besteht unter den Ärztevorbehalt, d. h. ist den Ärztenvorbehalten.»Ob Behandlungsbedarf vorliegt, kann nur von einem Arzt entschieden werden. Denn die

dafür erforderliche Diagnose von (behaupteten) Krankheitszuständen fällt unter § 2 Abs. 2 Z. 1ÄrzteG und ist daher den Ärzten vorbehalten.« OGH (4 Ob 36/10p)Das »selbstständige Begeben in ärztliche Behandlung« stellt keine Verneinung des

Vorliegens einer Erkankung oder gesundheitlichen Störung sowie deren grundsätzlicherBehandlungsnotwendigkeit dar. (Seite 15)

2 Konsensus: Review 2011-01-11 (Seite 20)

Kapitel E

1 Akutes Koronarsyndrom, Nitro-Spray: Die Empfehlung, den Patienten seinen Nitro-Spray weiterhin selbstständig nehmen zu lassen, ist im Konsens getroffen worden. Wurdeder Spray extra für diese Situation (was anzunehmen ist) verschrieben, so würde ein vomSanitäter ausgesprochenes Einnahmeverbot in die ärztliche Verschreibung unbotmäßigeingreifen. Lediglich bei Vorhandensein von komplizierenden Umständen (Patient ist zurselbstständigen Einnahme nicht mehr fähig, Hypotonie) soll eine Einnahme verwehrtwerden.Ein »Nitro-Kollaps« ist bei Patienten mit einer Nitro-Verschreibung aufgrund des Ge-

wöhnungseffektes nicht zu erwarten. Dennoch soll eine besondere Betonung auf die ge-fäßerweiternde, und damit blutdrucksenkende Wirkung gelegt werden. (Seite 25)

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58 | Kommentare

2 Asthma, Sauerstoffgabe: Asthma: O2 bis eine Sauerstoffsättigung von 94–98% er-reicht ist, oder 8 L/min, gem. [10]. Die einschlägige Literatur ist widersprüchlich. Besonderesbetont muss die Notwendigkeit zur Überwachung des Patienten bezüglich Bewusstseins-störungen und Atmung werden!) (Seite 29)

3 Asthma / Spray: Oft stellt sich die Frage »Darf der Patient seinen (vom Arzt vielleichtgerade für diese Situation verschriebenen) Spray nehmen?« Grundsätzlich soll beim schwe-ren Asthma-Anfall davon abgesehen werden, »blind« ein inhalatives Beta-Mimetikumzu geben, das zweifelhaft ist, ob die Luftpassage ausreicht, umd den Wirkstoff in dieLunge zu befördern. Eine generelle Freigabe, verschriebene Srpays einzunehmen, kann inAnbetracht der Nebenwirkungen bei Schleimhautresorption nicht gegeben werden. (Seite29)

4 Absaugen Neugeborener: ASBÖ Lehrmeinung 18/2011 »Absaugen Neugeborener imRettungsdienst« [AsboeLehrmeinung2011-19]: »Mehrere Studien zeigten keine Verbesserungim Outcome gegenüber abgesaugter Neugeborener. Daher ist es obligat, keine Verzögerung beiden BLS-Maßnahmen hervorzurufen, welche durch lange Absaugversuche zustande kommenkönnen. Lediglich die Atemwegsobstruktion durch Mekonium muss behandelt werden, indemdie Atemwege freigemacht werden. Selbst missfarbiges Fruchtwasser stellt keine Indikation zurAbsaugung dar.«ERC 2010 [13]: »Absaugen ist nur notwendig, wenn die Atemwege verlegt sind. Eine solche

Verle- gung kann aufgrund von Mekonium, auch wenn das Neugeborene keine Mekoniumabla-gerungen auf der Haut zeigt, aber auch Blutkoageln, zähem Schleim oder Vernix bestehen. Wirdabgesaugt, ist zu bedenken, dass zu heftiges oropharyngeales Ab- saugen das Einsetzen einersuffizienten Spontanatmung verzögern und zu einem Laryngospasmus sowie zu einer vagalenBradykardie führen kann. Das Vorhandensein von zähflüssigem Mekonium beim schlaffen,avitalen Neugeborenen ist die einzige Situation, in der ein sofortiges Absaugen des Oropharynxzu erwägen ist.« (Seite 39)

5 Ort der HF-Messung beim Neugeborenen: ERC 2010 [13]: »Die beste Methode zur Be-urteilung der Herzfrequenz ist die direkte Auskultation mit dem Stethoskop über der Herzspitze.Das Tasten des Pulses an der Basis der Nabelschnur ist oft möglich, kann aber irreführend sein.Eine Beurteilung der Herzfrequenz allein über die Pulsation der Nabelschnur ist nur zuverlässig,wenn die Herzfrequenz über 100/min liegt.«Bei Sanitätern, insbesondere der niedrigeren Ausbildungsstufen, kann nicht davon

ausgegangen werden, dass eine Auskultation in dieser stressreichen Situation fehlerfreiund zuverlässig angewendet werden kann. Die Oberarmarterie erscheint in diesem Fallals pragmatischer Kompromiss. (Seite 40)

6 Wundreinigung: Alternativ sind statt der physiologischen Kochsalzlösung auch an-dere kristalloide Infusionslösungen verwendbar. Die Desinfektion mittels Wunddesinfekti-onsmittels ist nicht mehr empfohlen. [16] (Seite 49)

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G Literatur

[1] Jörg Asanger u. a.: Brandverletzungen - Empfehlungen zur Erst-versorgung. In: Österreichieche Ärztezeitung 13.5 (März 2010).Empfehlungen zur Erstversorgung von Brandverletzungen derÖsterreichischen Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenme-dizin. URL: http://www.aerztezeitung.at/archiv/oeaez- 2010/oeaez- 5 - 10032010/ brandverletzungen- empfehlungen- zur -erstversorgung.html.

[2] ASBÖ Akademie: Verbrennung – Aktuelle Lehrmeinung. In: ASBÖAkademie update 1.0 (2010), S. 3–4.

[3] Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesver-band/Bundesschulung: Lehrmeinung Nr. 09/2011: Sauerstoff-gabe im Rettungsdienst. Rundschreiben, online. Lehrmeinung.Hollergasse 2-6, A-1150 Wien: Arbeiter-Samariter-BundÖsterreichs Bundesverband.

[4] John E. Campbell, Hrsg.: Präklinische Traumatologie. 6. Aufl. Deut-sche Übersetzung der ITLS-Lehrunterlagen. Pearson Studium,2010. ISBN: 978-3-8273-7347-2.

[5] Jens Scholz u. a., Hrsg.: Notfallmedizin. 2. Aufl. Thieme, 2008,S. 329. ISBN: 978-3-13-112782-2.

[6] Rüdiger Siewert, Hrsg.: Chirurgie. 8. Aufl. Springer-Verlag, 2006.ISBN: 3-540-30450-9.

[7] Ärztliche Leitung ASB Floridsdorf-Donaustadt: Memorandum ÄL11-1: Änderung der Arzneimittellisten 1 und 2 gem. § 10 bzw. §11 SanG. Rundschreiben. ASB Floridsdorf-Donaustadt, 2011.

[8] Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesver-band/Bundesschulung: Lehrmeinung Nr. 04/2011:Sauerstoffgabe bei MCI und ROSC im Rettungsdienst.Rundschreiben, online. Lehrmeinung. Hollergasse 2-6, A-1150Wien: Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesverband.

[9] A. J. Handley u. a.: Lebensrettende Basismaßnahmen für Erwachse-ne und Verwendung automatisierter externer Defibrillatoren – Ab-schnitt 2 der Leitlinien zur Reanimation 2005 des European Resus-citation Council. In: Notfall + Rettungsmedizin 9 (2006), S. 10–25. DOI: 10.1007/s10049-006-0792-4.

[10] Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesver-band/Bundesschulung: Lehrmeinung Nr. 11/2011:Sauerstoffgabe bei Asthmapatienten im Rettungsdienst.Rundschreiben, online. Lehrmeinung. Hollergasse 2-6, A-1150Wien: Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesverband.

[11] Dieter Seebald: Sitzungsprotokoll der Sitzung vom 11.10.2012 inder MA 70. Aktuelles aus dem Rettungswesen in Wien. Magistrats-abteilung 70 Rettungs- und Krankenbeförderung der StadtWien,11. Okt. 2012.

[12] Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS-Gesellschaft(DAIG) und Osterreichischen AIDS-Gesellschaft (OAG):[Post-exposure prophylaxis of HIV infection. German-Austrianrecommendations, update September 2007]. In: Dtsch MedWochenschr 134 Suppl 1 (2009), S16–S33.

[13] D. Biarent u. a.: Lebensrettende Maßnahmen bei Kindern („paedia-tric life support“) – Sektion 6 der Leitlinien zur Reanimation 2010des European Resuscitation Council. In: Notfall + Rettungsmedi-zin 13 (7 2010). 10.1007/s10049-010-1372-1, S. 635–664. IS-SN: 1434-6222. URL: http://dx.doi.org/10.1007/s10049-010-1372-1.

[14] Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesver-band/Bundesschulung: Lehrmeinung Nr. 19/2011:Abnabelung Neugeborener im Rettungsdienst. Rundschreiben,online. Lehrmeinung. Hollergasse 2-6, A-1150 Wien:Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesverband.

[15] Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesver-band/Bundesschulung: Lehrmeinung Nr. 18/2011:Absaugen Neugeborener im Rettungsdienst. Rundschreiben,online. Lehrmeinung. Hollergasse 2-6, A-1150 Wien:Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesverband.

[16] Ritin Fernandez und Rhonda Griffiths:Water for wound cleansing.eng. In: Cochrane Database Syst Rev 2 (2012), S. CD003861. DOI:10.1002/14651858.CD003861.pub3. URL: http://dx.doi.org/10.1002/14651858.CD003861.pub3.

[17] Roman Böhmer, Thomas Schneider und Benno Wolcke:Taschenatlas Rettungsdienst. 6. Aufl. Naseweis, Sep. 2006. ISBN:3939763063.

[18] Bodo Gorgass u. a.: Rettungsassistent und Rettungssanitäter.7. Aufl. Springer, 2007. ISBN: 3540214879.

[19] Peter Hansak u. a.: LPN-San Österreich. 3. Aufl. Stumpf & Kossen-dey, März 2008. ISBN: 3938179422.

[20] Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesver-band/Bundesschulung: Lehrmeinung Nr. 21/2011: Verbrennungim Rettungsdienst. Rundschreiben, online. Lehrmeinung.Hollergasse 2-6, A-1150 Wien: Arbeiter-Samariter-BundÖsterreichs Bundesverband.

[21] Tobias Helfen: BASICS Notfall- und Rettungsmedizin. 1. Aufl. Ur-ban & Fischer Bei Elsevier, Juli 2008. ISBN: 3437423665.

[22] Christoph Redelsteiner u. a., Hrsg.: Das Handbuch für Notfall-und Rettungssanitäter. Patientenbetreuung nach Leitsymptomen.1. Aufl. Braumüller, März 2005. ISBN: 3700314671.

[23] AAOS: Emergency Care and Transportation of the Sick and Injured.Englisch. 9. Aufl. Jones und Bartlett Publishers, Inc, Juni 2006.ISBN: 0763744050.

[24] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments unddes Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeich-nung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderungund Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG undzur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Amtsblatt derEuropäischen Union. Dez. 2008. URL: http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:353:0001:1355:de:PDF.

[25] Committee on Inland Transport Economic Commission for Euro-pe, Hrsg.: European Agreement concerning the International Car-riage of Dangerous Goods by Road. Englisch. ADR applicable asfrom 1 January 2011; Two volumes. United Nations, 2010. ISBN:978-92-1-139140-4. URL: http://live.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr2011/11contentse.html.

[26] Söhnke H. Hagelberg und Hartmut Gehring: Pulsoxymetrie: Sinn-volle Ergänzung zur Kapnographie. In: Rettungsdienst 2006.7 (Ju-li 2006), S. 32–35.

[27] Tom Lissauer MB BChir FRCP FRCPCH und Graham Clayden MDFRCP FRCPCH: Illustrated Textbook of Paediatrics: With STUDENTCONSULT Online Access. Englisch. 3. Aufl. Mosby, Juli 2007. ISBN:0723433976.

[28] Boris Lutomsky und Frank Flake, Hrsg.: Leitfaden Rettungsdienst.3. Aufl. Urban & Fischer, 2003. ISBN: 3-437-47150-3.

[29] World Health Organization und International Diabetes Federati-on, Hrsg.: Definition and diagnosis of diabetes mellitus and inter-mediate hyperglycemia. Report of a WHO/IDF consultatIon. Eng-lisch. World Health Organization, 2006. ISBN: 92-4-159493-4.URL: http://www.who.int/diabetes/publications/Definition%20and%20diagnosis%20of%20diabetes_new.pdf.

[30] Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesver-band/Bundesschulung: Lehrmeinung. Rundschreiben,online. Lehrmeinung. Hollergasse 2-6, A-1150 Wien:Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Bundesverband.

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H Übersichten und Tabellen

Tab. H.1 – Kennzeichnung durch Gefahrentafel.

Allgemeine Kennzeichnung(Sammeltransporte) Spezielle Kennzeichnung

Gefahrnummer(Kemler-Nummer)Stoffnummer(UN-Nummer)

Tab. H.2 – Bedeutung der Ziffern der Gefahrennummer

2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion

3 Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssigeStoffe (z.B. Benzin, Diesel)

4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffen

5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr

7 Radioaktivität

8 Ätzwirkung

9 Gefahr einer spontan heftigen Reaktion

0 Keine weitere Gefahr

X Reagiert gefährlich mit Wasser

Tab. H.3 – Spezielle Ziffernkombinationen bei der Gefahrennummer

22 Tiefgekühltes Gas

X323 Entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei entzündbare Gaseentweichen

X333 Selbstentzündliche Flüssigkeit, die mit Wasser gefährlich reagiert

X423 Entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei brennbare Gaseentweichen

44 Entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in Geschmolzenem Zustandbefindet

539 Entzündbares organisches Peroxid

90 Verschiedene gefährlich Stoffe

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Tab. H.4 – Ausgewählte Stoffnumern

0048 Sprengkörper 1223 Kerosin

0333 Feuerwerkskörper 1789 Salzsäure

1005 Ammoniak 1830 Schwefelsäure

1011 Butan 1962 Ethylen

1013 Kohlendioxid 1972 Methan oder Erdgas (tiefgekühlt, flüssig)

1017 Chlor 1977 Stickstoff

1052 Flußsäure 1978 Propan

1090 Aceton 3295 Kohlenwasserstoff, flüssig

1203 Benzin 3312 Gas, tiefgekühlt, flüssig

Gefahrgutsymbolenach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gültig ab 1.12.2010 [24]

Gefahr:Explosions-gefährlich

Gefahr:Leicht-/Hoch-entzündlich

Gefahr:Brandfördernd

Achtung:KomprimierteGase

Gefahr:Ätzend

Gefahr:Giftig/Sehr giftig

Achtung:Gesundheits-gefährdend

Gefahr:Gesundheits-schädlich

Warnung:Umwelt-gefährdend

GHS01 GHS02 GHS03 GHS04 GHS05 GHS06 GHS07 GHS08 GHS09

Diese GHS-Symbole werden mit Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen ergänzt!

Alte Zeichen und Gefahrenbezeichnungen (Bis Mitte 2017)

E F, F+ O C T, T+ N

Explosions-gefährlich

Leicht-/Hoch-entzündlich

Brandfördernd keine Ent-sprechung

Ätzend Giftig/Sehr giftig

keine Ent-sprechung

keine Ent-sprechung

Umwelt-gefährlich

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Tab. H.5 – Gefahrenklassen und ausgewählte Symbole (Gefahrenzettel), nach [25]

Klasse 1Explosive Stoffe und Gegenständemit ExplosivstoffUnterklassen:1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6

Klasse 2.1Entzündbare Gase

Klasse 2.2Nicht entzündbare,nicht giftige Gase

Klasse 2.3Giftige Gase

Klasse 3Entzündbareflüssige Stoffe

Klasse 4.1Entzündbare feste Stoffe, selbst-zersetzliche Stoffe und desensibi-lisierte explosive feste Stoffe

Klasse 4.2Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 4.3Stoffe, die in Berührung mit Was-ser entzündliche Gase entwickeln

Klasse 5.1Entzündend(oxidierend)wirkende Stoffe

Klasse 5.2Organische Peroxide

Klasse 6.1Giftige Stoffe

Klasse 6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 7Radioaktive Stoffe

Klasse 8Ätzende Stoffe

Klasse 9Verschiedene gefährliche Stoffeund Gegenstände

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Kopf überstrecken

Beginn Einschätzungsblock

Ansprechbarkeit prüfen,Bewusstsein beurteilen

Patient nicht ansprechbar

Patient ansprechbar

Adäquate Behandlung

Notarzt anfordern

Atmung prüfen normale Atmung

Stabile Seitenlage, weitere Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patientenkeine normale Atmung

CPR30 Herzdruckmassagen : 2 Beatmungen

solange bis AED einsatzbereit

Analyse

kein Schock empfohlenSchock empfohlen

1 SchockUnterbrechung der HDM < 5 s

CPR 30:2sofort beginnen, 2 min (5 Zyklen)

CPR 30:2sofort beginnen, 2 min (5 Zyklen)

Fortfahren bis Patient Lebenszeichen zeigt oder Abbruchkriterien zutreffen!

Szeneüberblick mit (Selbst-)Schutz

Eindruck/Hauptbeschwerde: Reglosigkeit

Abb. H.1 – Basic Life Support mit AED

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Beginn Einschätzungsblock

Rhythmus beurteilen

schockbarer RhythmusKammerflimmern (VF) oder

pulslose ventrikuläre Tachykardie (VT)

1 Schockbiphasisch 150-360 J, monophasisch 360 J

Unterbrechung der HDM < 5 s

CPR 30:2sofort beginnen, 2 min (5 Zyklen)

parallel dazu: Maßnahmen 1

Szeneüberblick mit (Selbst-)Schutz

Eindruck/Hauptbeschwerde: Reglosigkeit

Basic Life Support (BLS) bis CPR

CPR30 Herzdruckmassagen : 2 Beatmungensolange bis Defibrillator einsatzbereit

nicht schockbarer RhythmusAsystolie oder

pulslose elektrische Aktivität (PEA)

CPR 30:2sofort beginnen, 2 min (5 Zyklen)

parallel dazu: Maßnahmen 2

Maßnahmen 1 (während CPR)

Allgemein: Diese Maßnahmen nur durchführen, wenn CPR gesichert läuft! Die CPR darf durch diese Maßnahmen nicht unterbrochen werden!

Prüfen: Elektrodenposition und -kontakt (Nach Möglichkeit selbstklebendeElektroden verwenden! Bei Paddles Einmal-Gel-Pads benutzen! Die Paddles dürfen nur am Patienten oder im Gerät sein!

Vorbereiten: i.v.-Zugang, Adrenalin, Amiodaron, Atemwegsicherung

Medikamentengabe: 1 mg Adrenalin nach dem 3. Schock und dann alle 3-5 min. (Achtung: 1 ml Suprarenin muss mit 9 ml NaCl verdünnt werden, L-Adrenalin (10 ml) ist spritzenfertig.)

Medikamentengabe: 300 mg Amiodaron ebenso nach dem 3. Schock (Achtung: 300 mg sind 2 Ampullen Sedacoron á 150 mg)

Reversible Ursachen erkennen und beheben: 4H + HITS

Maßnahmen 2 (während CPR)

Allgemein: Diese Maßnahmen nur durchführen, wenn CPR gesichert läuft! Die CPR darf durch diese Maßnahmen nicht unterbrochen werden!

Prüfen: Elektrodenposition und -kontakt (Nach Möglichkeit selbstklebendeElektroden verwenden! Bei Paddles Einmal-Gel-Pads benutzen! Die Paddles dürfen nur am Patienten oder im Gerät sein!

Vorbereiten: i.v.-Zugang, Adrenalin, Atemwegsicherung

Medikamentengabe: 1 mg Adrenalin alle 3-5 min. (Achtung: 1 ml Suprarenin muss mit 9 ml NaCl verdünnt werden, L-Adrenalin (10 ml) ist spritzenfertig.)

Reversible Ursachen erkennen und beheben: 4H + HITS

Atemwegsicherung

Guedel-Tubus für RS mit entsprechender Fortbildung

Larynx-Tubus für NFS mit entsprechender Fortbildung Vorbereiten: Absaugbereitschaft, Tubus, Blockerspritze, Stethoskop, Beatmungsbeutel mit Reservoir und Sauerstoff

Endotracheale Intubation für (erfahrene) NKI und NA Vorbereiten: Absaugbereitschaft, Tubus, Blockerspritze, Laryngoskop mit Spatel, Beißkeil (od. Guedel-Tubus), Mullbinde (od. Befestigungspflaster), Magill-Zange, Silikonspray (od. Gel), Mandrin (Führungsdraht), Stethoskop, Beatmungsbeutel mit Reservoir und Sauerstoff, Beatmungsgerät Notarztassistenz: Material vorbereiten, Laryngoskop dem NA in die linke Hand geben, einge- sprühten Tubus mit Mandrin dem NA in die rechte Hand geben, mit Blockerspritze "cuffen", Lagekontrolle, Tubus fixieren, Beatmungsbeutel/-gerät anschließen, CPR ohne Pause fortführen

Reversible Ursachen (4H + HITS)

4H: Hypoxie (z.B. Atemwegsverlegung), Hypovolämie (z.B. Blutung nach Trauma, Aneurysmaruptur, GI-Blutung), Hypo-/Hyperkaliämie (z.B. Stoffwechselstörung), Hypothermie (z.B. Ertrinkungsunfall)

H: Herzbeuteltamponade (z.B. Thoraxtrauma durch Stich oder Schuss)

I: Intoxikation (z.B. Opiate, trizyklische Antidepressiva)

T: Thromboembolie (Lungenembolie, Herzinfarkt)

S: Spannungspneumothorax

Abb. H.2 – Advanced Life Support mit AED

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Kind: Kopf überstreckenSäugling: Kopf in Neutralposition

Beginn Einschätzungsblock

Ansprechbarkeit prüfen,Bewusstsein beurteilen

Patient nicht ansprechbar

Patient ansprechbar

Adäquate Behandlung

Notarzt anfordern

Atmung prüfen10s sehen-hören-fühlen

normale Atmung

Stabile Seitenlage, weitere Standardmaßnahmen bei vital bedrohten Patientenkeine normale Atmung

CPR15 Herzdruckmassagen : 2 Beatmungen

Suche nach Lebenszeichenmax. 10s

Fortfahren bis Patient Lebenszeichen zeigt oder Abbruchkriterien zutreffen!

Szeneüberblick mit (Selbst-)Schutz

Eindruck/Hauptbeschwerde: Reglosigkeit, Kind oder Säugling?

Atemwege frei machen(nur wenn offensichtlich verlegt)

5 Initialbeatmungen

Lebenszeichen vorhandenSpontanbewegung/Husten/normale Atmung

Beatmung bis Atmung effizient

keine Lebenszeichen

Abb. H.3 – Pediatric Life Support mit AED

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Tab. H.6 – Übersicht Normalwerte

NG Sg KK SK Ju Erw | Erw ~

RRsys [mmHg] 75 80–90 95 100–110

120 100–140

←-

HF [/min] 140–180

110–160

95–140

80–120

60–100

60–100

←-

AF [/min] 30–50 20–30 20–30 15–20 14–20 12–16 ←-

AZVa [ml] 20–30 40–55–80

80–180

240–350

500 800 700

BZb [mg/dl] ,→ ,→ ,→ ,→ ,→ 80–100

←-

SpO2 [%] ,→ ,→ ,→ ,→ ,→ 95–100

←-

Tempc [°C] ,→ ,→ ,→ ,→ ,→ 37 ←-

Tab. H.7 – Apgar-Score

Kriterium 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte

Herzfrequenz unter 60/min 60–99/min über 100/min

Atemanstrengung keine unregelmäßig, flach regelmäßig, Kindschreit

Reflexe keine Grimassieren kräftiges Schreien

Muskeltonus schlaff leichte Beugung derExtremitäten

aktive Bewegung derExtremitäten

(Haut-) Farbe blau, blass Stamm rosig, Extremi-täten blau

gesamter Körper rosig

SO LONG....... . . . AND THANKS FOR ALL THE FISH