Arbeitsbereich Isotopenanwendung - uni-ulm.de¶ffentlich/v-5... · Das Wort „radioaktiv“ wird...

60
Elke Bauer | Arbeitsbereich Isotopenanwendung | 2019 Strahlenschutzunterweisung Arbeitsbereich Isotopenanwendung

Transcript of Arbeitsbereich Isotopenanwendung - uni-ulm.de¶ffentlich/v-5... · Das Wort „radioaktiv“ wird...

Elke Bauer | Arbeitsbereich Isotopenanwendung | 2019

StrahlenschutzunterweisungArbeitsbereich Isotopenanwendung

StrahlenschutzunterweisungSeite 2

Historisches

• 1895 Entdeckung der Röntgenstrahlung.

• 1896 Henri Bequerel beobachtet die Aussendung von unsichtbaren Strahlen bei Uranerzen.

• 1898 Entdeckung der Elemente Polonium und Radium durch Marie und Pierre Curie. Das Wort „radioaktiv“ wird von Marie Curie eingeführt.

• 1934 Entdeckung der künstlichen Radioaktivität durch Curie-Joliot (Bombardierung von Elementen mit alpha-Strahlen)Seitdem konnten nach und nach viele radioaktive Isotope jedes Elements hergestellt werden.

StrahlenschutzunterweisungSeite 3

Historisches

Radioaktive Zusätze waren der Trend schlechthin und viele Konsumartikel

darunter auch viele Lebensmittel – waren aus heutiger Sicht regelrecht

verseucht. Da man die negativen Auswirkungen von Strahlung damals noch

nicht so genau kannte, ging man relativ verantwortungslos mit dieser

revolutionären naturwissenschaftlichen Errungenschaft um. Erst 1938

wurden die radioaktiven Zusätze in Konsumartikeln verboten.

StrahlenschutzunterweisungSeite 4

Historisches

Um 1920, kamen innen mit radiumhaltigem Erz beschichtete

Wassergefäße in den Handel.

Abends füllte man diese mit Wasser. Es reicherte sich über Nacht

mit dem radioaktiven Edelgas Radon aus der Beschichtung an. -

Am Morgen getrunken, sollte das Wasser die Lebenskraft

steigern. Sechs Gläser pro Tag wurden empfohlen.

StrahlenschutzunterweisungSeite 5

Historisches

Eye Applikator mit Radium 226

Der Artikel wurde in Los Angeles,

Kalifornien hergestellt.

Laut Aussage der Firma würde

dieses Wundermittel beste Erfolge

bei diversen Augenkrankheiten,

wie zum Beispiel latentem

Schielen, Kurz- und

Weitsichtigkeit garantieren.

Auch Kopfschmerzen – verursacht

durch Überanstrengung der

Augen - würden nach

regelmäßiger Anwendung des

Applikators nachlassen.

StrahlenschutzunterweisungSeite 6

Historisches

Das Pedoskop war einst die Attraktion in den Schuhgeschäften. Mit Röntgenstrahlen wurde im Pedoskop der Sitz der Schuhe an den Füssen getestet.Rund 40 Jahre lang galt dieser technische Apparat als schier unverzichtbar für den Kauf von Schuhen. In der Zeit von 1920 bis 1960 kam kein gehobenes Schuhgeschäft ohne ein Pedoskopaus.

Betriebsverbote folgten allerdings erst deutlich später, in Deutschland ungefähr 1973. Das letzte aktive Pedoskop in der Schweiz wurde jedoch erst 1989 abgeschaltet.

StrahlenschutzunterweisungSeite 7

Historisches

Hiroshima und Nagasaki, 6. und 9. August 1945

StrahlenschutzunterweisungSeite 8

Historisches

Die Gefahren von Radioaktivität und Strahlung wurden lange Zeit nicht

erkannt; oder wollten nicht erkannt werden. Etwa seit den 1920er Jahren ist in

Deutschland das Bewusstsein über die Gefahren sukzessive gewachsen, bis es

zum Erlass entsprechender Strahlenschutzbestimmungen kam.

Die Röntgenverordnung wurde erstmals im Jahre 1941 erlassen und galt

ursprünglich für nichtmedizinische Betriebe. Sie ist damit die älteste

gesetzliche Regelung auf diesem Rechtsgebiet.

Die Strahlenschutzverordnung, deren ursprüngliche Fassung aus dem

Jahre 1960 stammt, regelt in Deutschland die Grundsätze und

Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der

Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe, die Strahlenbelastung

zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs und den Betrieb von

Beschleunigern. Darunter fällt auch die medizinische Anwendung

radioaktiver Stoffe (Nuklearmedizin, Brachytherapie) sowie die

Strahlentherapie.

StrahlenschutzunterweisungSeite 9

Verschiedene Strahlungsarten

• Alpha-Strahlung

• Reichweite in Luft: wenige Zentimeter(Reichweite in Luft in cm = Energie in MeV)

• Reichweite in Gewebe: einige Mikrometer(ca. 0,05cm)

• z.B. Radon220, Polonium214

• Alpha-Strahlung muss nicht abgeschirmt werden!

StrahlenschutzunterweisungSeite 10

Verschiedene Strahlungsarten

• Beta-Strahlung

• Reichweite in Luft: maximal wenige Meter• Reichweite in Gewebe: wenige Millimeter

• sehr weiche (3H)

• weiche (14C, 35S)

• mittelharte (33P)

• sehr harte (32P)

• Wenige cm Plexiglas schirmen vollständig ab!!

Vorsicht Bremsstrahlung!!

Wenn harte Beta-Strahlung auf Materie hoher Ordnungszahl trifftentsteht Gammastrahlung, sogenannte Bremsstrahlung. Reihenfolge der Abschirmung beachten (von der Strahlenquelle aus,

erst Plexiglas dann Blei)

StrahlenschutzunterweisungSeite 11

Verschiedene Strahlungsarten

• Gamma-Strahlung

• Reichweite: unendlich

• Schwächung in Luft: vernachlässigbar

• Schwächung in Gewebe: 50 cm schwächen auf ein Zehntel

• Schwächung durch Materialien hoher Dichte (z.B. Blei)

• Gamma-Strahler weiche (125J)

harte (51Cr)

• Blei zum Abschirmen schwächt Gammastrahler effektiv.

StrahlenschutzunterweisungSeite 12

Wie wirken Strahlen auf den Körper?

Alle drei Strahlungsarten haben eines gemeinsam: Man schmeckt,riecht, fühlt und sieht sie nicht. Aber wenn die Strahlung auf biologischeZellen trifft, gibt sie einen Teil ihrer Energie ab. Es ist diese Energie, diedie Zellen attackiert. Die Strahlen können direkt bestimmteZellbestandteile verändern oder indirekt das Wasser in der Zelleionisieren – dabei entstehen freie Radikale, die dann das Gewebebeschädigen. Am empfindlichsten ist das Erbgut, das in Form einesDoppelstrangs aus Desoxyribonukleinsäure (DNA) in jeder Zelle desKörpers vorliegt. Die Strahlung kann die DNA-Ketten aufbrechen undden Erbcode verändern.

Übrigens kann nicht nur Radioaktivität solche Schäden anrichten: Auchchemische Stoffe oder UV-Licht können solche Veränderungenhervorrufen. Das körpereigene Reparatursystem des Menschen ist gut darauf trainiert, es behebt jeden Tag zig Billionen kleinerErbgutschädigungen.

StrahlenschutzunterweisungSeite 13

Strahlung und Schäden

Deterministische Schäden

• Schwere des Schadens abhängig von der Dosis• Es besteht ein Dosisschwellwert, unterhalb dessen der Schaden nicht

auftritt. D.h. ist diese Dosis überschritten, liegen die Schäden mit ziemlicher Sicherheit vor.

• Symptome treten unmittelbar nach einer Strahlenexposition auf, wie Hautverbrennungen, Ausbleiben der Teilung der Knochenmarkszellen (Blutbildveränderungen) und Übelkeit.

• Deterministische Schäden treten erst bei Teilkörperdosen über 250 mSv auf.

• Bei Ganzkörperbestrahlung Schädigung mehrerer Organe, ruft die akute Strahlenkrankheit hervor.

StrahlenschutzunterweisungSeite 14

Strahlung und Schäden

Stochastische Schäden

• Kein Schwellwert• Diese Strahlenschäden lassen sich nur in Wahrscheinlichkeiten

ausdrücken, sind abhängig von der Dosis und damit zufallsbedingt. Die Zeitdauer bis zum Auftreten eines Schadens nach Bestrahlung reicht von Jahren bis Jahrzehnten.

• Beispiele: Infolge eines Ionisationsereignisses tritt eine Veränderung einer Zelle auf. Derartige Zellen sind weiterhin überlebensfähig, aber wegen Veränderungen in der Erbsubstanz kommt es zu Fehlentwicklungen wie Krebs, Leukämie, Erbschäden.

StrahlenschutzunterweisungSeite 15

Wie groß ist die natürliche Strahlenexposition in Deutschland?

Dabei wird oft vergessen, dass jeder Mensch auf der Erde auf natürlicheWeise ionisierender Strahlung ausgesetzt ist. Niemand kann sich ihrentziehen. Ursache dafür sind Strahlenquellen, die in der Naturunabhängig vom Menschen entstanden sind und existieren.

Die gesamte natürliche Strahlenexposition in Deutschland beträgtdurchschnittlich 2,1 Millisievert im Jahr (effektive Dosis). Je nachWohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten reicht sie im einzelnenvon einem bis zu zehn Millisievert.

StrahlenschutzunterweisungSeite 16

Natürliche Strahlenexposition

Die innere Komponente macht den Hauptanteil der natürlichenStrahlenexposition aus. Über die Atemluft und die Nahrung nimmt derMensch seit jeher natürliche radioaktive Stoffe in den Körper auf. DieInhalation des radioaktiven Edelgases Radon mit seinenFolgeprodukten bewirkt im Durchschnitt pro Jahr eineStrahlenexposition von 1,1 Millisievert.Mit der Nahrung werden natürliche Radionuklide aus den radioaktivenZerfallsreihen des Thoriums und Urans sowie das Kalium-40aufgenommen; dadurch kommen im Mittel jährlich 0,3 Millisievert hinzu.

Die äußere Strahlenexposition beinhaltet etwa zur Hälfte die

- kosmische Strahlung, von der Sonne und aus dem Weltall.

- terrestrische Strahlung. Ihre Ursache sind natürliche radioaktiveStoffe, die in den Böden und Gesteinsschichten der Erdkrustevorhanden sind - in unterschiedlichen Konzentrationen und auchregional sehr unterschiedlich.

StrahlenschutzunterweisungSeite 17

Verteilung der terrestrischen Strahlenbelastung

StrahlenschutzunterweisungSeite 18

Natürliche Strahlenexposition

270 µSv/a kosmische Strahlung auf Meereshöhe500 µSv/a auf 1500 m über NN(100 µSv ein Flug Frankfurt – New York)

400 µSv/a Terrestrische Strahlung durch Radionuklide aus der Erdkruste, Böden und Steinen (Uran, Thorium)

1300 µSv/a Innere Strahlung durch Aufnahme von Speisen, Getränkenund Atmung (z.B. Kalium-40, Radon-220, Natrium-22, Kohlenstoff-14, Uran)

10 µSv/a aus radioaktivem Niederschlag aus Kernwaffenversuchen

1 – 3 µSv/a langzeitige Auswirkung des Reaktorunfalls von Tschernobyl

StrahlenschutzunterweisungSeite 19

Natürliche Strahlenexposition

Das Messnetz des BfS misst routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung.

Die gemessene Ortsdosisleistung (ODL) wird in der Einheit Mikrosievert pro

Stunde (μSv/h) angegeben.

Dies entspricht der Gammastrahlung aus der Umgebung pro Stunde an

einem bestimmten Ort.

Die natürliche ODL bewegt sich in Deutschland je nach örtlichen

Gegebenheiten ungefähr zwischen 0,05 und 0,18 μSv/h.

Diese äußere Strahlenbelastung ist an einem Ort weitgehend konstant.

Kleinere, kurzzeitige Erhöhungen treten auf, wenn radioaktive

Zerfallsprodukte des natürlich vorkommenden radioaktiven Gases Radon

durch Niederschläge aus der Atmosphäre ausgewaschen und am Boden

abgelagert werden.

Eine Abschwächung der Strahlung ergibt sich zum Beispiel, wenn der Boden

von Schnee bedeckt ist.

StrahlenschutzunterweisungSeite 20

Natürliche Strahlenexposition

Messstellenstatistik

Hier finden Sie ein paar statistische Werte zum ODL-Messnetz.

Diese Seite wird ein mal täglich aktualisiert. http://odlinfo.bfs.de/DE/themen/wo-stehen-die-sonden.html

Messstellen in Betrieb:

1699

Durchschnittlicher Tagesmittelwert:

0,089 µSv/h

Niedrigster Tagesmittelwert:

0,040 µSv/h

an der Station 24106 FINO 3 – Forschungsplattform

Höchster Tagesmittelwert:

0,161 µSv/h

an der Station 93170 Bernhardswald

StrahlenschutzunterweisungSeite 21

Strahlenschutz

Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtlicheGrundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondereKernbrennstoffe). Auf ihm bauen die Strahlenschutzverordnung(StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) auf.Zweck des Gesetzes (§ 1 AtG) ist:

Der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigendenWirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (ausnatürlichen und künstlichen Strahlenquellen).

StrahlenschutzunterweisungSeite 22

Begriffsbestimmungen

Aktivität

Die Aktivität ist ein Maß für die Menge einer radioaktiven Substanz.

Sie gibt an, wie viel Atomkerne dieser Substanz pro Sekunde zerfallen und wird gemessen in Becquerel (Bq)

1 Becquerel = 1 Zerfall pro Sekunde1 Bq = 60 dpm (desintegrations per minute / Zerfälle pro Minute)

1 Ci = 3,7 · 1010 Bq1 Bq = 2,7 · 10-11 Ci

StrahlenschutzunterweisungSeite 23

Begriffsbestimmungen

Die zur Bestimmung der Strahlenexposition verwendeten Größenwerden mit dem Begriff

DOSISbezeichnet.

(eigentlich: „radiobiologisch bewertete Energiedosis in Gewebe“)

ist ein Maß für die biologische Wirksamkeit, also für die Gefährlichkeiteiner Strahleneinwirkung.

Einheit : Sievert (Sv)

1 Sv = 1000 mSv1 mSv = 1000 µSv

StrahlenschutzunterweisungSeite 24

Strahlenschutzgrundsatz

§ 5 der Strahlenschutzverordnung:

Dosisbegrenzung

Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Dosisgrenzwerte eingehalten werden.

StrahlenschutzunterweisungSeite 25

Dosisgrenzwerte für den Kontrollbereich

§ 55 der Strahlenschutzverordnung

gibt die Dosisgrenzwerte vor:

Kat. B Kat. A

1-6 mSv/a 6-20mSv/a

Jugendliche und „nicht beruflich

strahlenexponierte Personen“:

1 mSv/a

StrahlenschutzunterweisungSeite 26

Strahlenschutzgrundsatz

§ 6 der Strahlenschutzverordnung:

Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung

Jede unnötige Strahlenexposition vermeiden!

Jede unvermeidbare Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten!

Dabei ist zu beachten:

• Minimierung wird auch unterhalb der Grenzwerte gefordert.

• Stand von Wissenschaft und Technik ist ausschlaggebend.

• Alle Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

StrahlenschutzunterweisungSeite 27

Strahlenschutzgrundsatz

Dabei gliedert sich der Strahlenschutz in drei grundsätzlicheSchutzmaßnahmen:

• Schutz vor äußerer Strahlung

• Schutz vor Kontamination

• Schutz vor Inkorporation

StrahlenschutzunterweisungSeite 28

Inkorporation Expositionspfade

Über Wunden

Über Ingestion

Über Inhalation

StrahlenschutzunterweisungSeite 29

Schutz vor Inkorporation

• Kein Zutritt mit offenen Wunden

• Nicht essen

• Nicht trinken

• Nicht rauchen

• Nicht schminken

• Schutzkleidung tragen

• Verschleppung vermeiden

• Im Prinzip also die gleichen Regeln wie beim Umgang mit giftigen Stoffen

StrahlenschutzunterweisungSeite 30

Innere Strahlenexposition

• Je nach chemischen Eigenschaften des Isotops oder der markierten Verbindung kann es so zu sehr engem Kontakt mit strahlensensiblen Organen kommen.

• Inkorporation von ß-Strahlern weit gefährlicher als -Strahler.

• Aufgrund der unterschiedlichen Reichweite kann die gesamte Energie auf kurzem Wege absorbiert werden und dadurch hohe lokale Dosen auftreten.

• Innere Exposition verursacht höhere Dosen, kann aber durch umsichtiges Arbeiten völlig vermieden werden!!!!!

• (deshalb auch das Verbot im Kontrollbereich von Essen, Trinken, Rauchen, Kosmetika, Kaugummi).

StrahlenschutzunterweisungSeite 31

Dosisgrenzwerte

Dosisgrenzwerte werden oft fälschlicherweise als Trennlinie zwischen „gefährlicher“ und „ungefährlicher“ Strahlenexposition interpretiert.

Eine Überschreitung des Grenzwertes bedeutet, dass dies – bei fortdauernder Exposition – für einen Einzelnen mit einem radiologischen Risiko verknüpft ist, das unter „normalen“ Umständen nicht mehr akzeptiert werden kann.

Auch unterhalb der Dosisgrenzwerte geht der Strahlenschutz von der Hypothese der Existenz eines geringen radiologischen Risikos aus. Gemäß dem ALARA-Prinzip ist es nicht ausreichend, einfach denDosisgrenzwert einzuhalten.

(ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable)

StrahlenschutzunterweisungSeite 32

Radioaktives Arbeiten

Allgemeine (4 A-) Regeln

• Einsatz möglichst geringer

Aktivität

• Beschränkung der

Aufenthaltsdauer

• Einhaltung von

Abständen

• Verwendung von

Abschirmungen

StrahlenschutzunterweisungSeite 33

Die Dosis erhöht sich linear mit der Aufenthaltsdauer

Dauer Dosis

doppelt doppelt3fach 3fach4fach 4fach5fach 5fach

. .

. .

. .

Je länger die Aufenthaltszeit ineinem Strahlungsfeld, desto höherist die dabei erhaltene Dosis.

StrahlenschutzunterweisungSeite 34

Abstandsquadratgesetz

Abstand Dosisleistungdoppelt ¼3fach 1/94fach 1/165fach 1/25

. .

. .

. .Je größer der Abstand von der Strahlungsquelle, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit getroffen zu werden.

StrahlenschutzunterweisungSeite 35

Abschirmung

Abschirmung: Dosis der ɣ-Strahlung nimmt exp. mit der Dicke derAbschirmschicht ab.

StrahlenschutzunterweisungSeite 36

Kontamination

Die Umgangsgenehmigung der ISO besagt:

„Gemäß § 39 StrSchV ist vor Verlassen des Arbeitsplatzes, insbesondere nach Beendigung der täglichen Arbeit, der Arbeitsplatz auf Kontamination zu überprüfen. Eine Kontamination ist zu beseitigen oder die kontaminierte Stelle zu kennzeichnen. Der Strahlenschutzbeauftrage ist hierüber unverzüglich zu informieren.“

Besteht die Möglichkeit, dass die Körperdosis durch Inkorporation von radioaktiven Substanzen den Wert von 2 mSv Ganzkörper bzw. den Wert von 50 mSv Haut- oder Handdosis überschreitet, ist eine Inkorporationsmessung durchzuführen. Das Regierungspräsidium bestimmt eine Messstelle.

StrahlenschutzunterweisungSeite 37

Kontamination

Und:

Durch jede NICHT beseitigte Kontamination kann jedes Experiment zunichte gemacht werden, auch wenn diese weit unter jeglichem gesundheitsschädlichem Niveau liegt.

StrahlenschutzunterweisungSeite 38

Kontamination Dekontamination

Alle Laboreinrichtungen (einschließlich Wände und Böden) müssenleicht dekontaminierbar sein.

Die notwendigen Hilfsmittel müssen vorhanden und leicht greifbar sein.

• Mittel zur Kennzeichnung: Ölkreide oder Filzschreiber, Warnzeichen• Saugfähiges Material (z.B. Einwegtücher)• Zange zur Manipulation (Greifer, Pinzette, etc.)• Dekontaminierungs-Lösungen bzw. -Pasten• Behältnisse zum Abtransport: Wannen, Tüten, Behälter• Ersatzabdeckungen: Kunststoff- oder Alu-Folien• Überschuhe• Schlauchfolie, Schere und Folienschweißgerät• Messgeräte und Monitore

StrahlenschutzunterweisungSeite 39

Kontamination Dekontamination

• nötigenfalls Schutz vor Inkorporation

• bei umfangreicheren Kontaminationen Hilfe holen

• Verschleppung der Aktivität vermeiden

• generell von „außen nach innen“ arbeiten

• mit geeigneten Messgeräten ständig Dekontaminationserfolg prüfen

• Hilfsmittel prüfen, ggf. dekontaminieren oder entsorgen

• Bericht/Protokoll zur Dokumentation oder Isopersonal um Hilfe bitten

Dekontamination unterscheidet sich vom „herkömmlichen Putzen“ des Arbeitsplatzes!!

StrahlenschutzunterweisungSeite 40

Arbeiten im Kontrollbereich

Zugang zum Kontrollbereich ist zulässig, wenn:

- Der Aufenthalt der betroffenen Person zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der Betriebsvorgänge oder Versuche dient und ist an gewissen Auflagen geknüpft.

- Die Personen eingewiesen und mindestens 18 Jahre alt sind (Azubis dürfen 16 sein).

- Besucher angemeldet sind.

StrahlenschutzunterweisungSeite 41

Arbeiten im Kontrollbereich

• Schwangere und Stillende

dürfen nur nach Absprache mit

dem Strahlenschutzbeauftragten

den Kontrollbereich betreten.

• Bei radioaktiven Arbeiten dürfen

Schwangere während der

gesamten Schwangerschaft

nicht mehr als 1 mSv erhalten.

StrahlenschutzunterweisungSeite 42

Arbeiten im Kontrollbereich

Bei Frauen:

• Eine Schwangerschaft ist so früh wie möglich mitzuteilen

Dadurch können alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Kindes unverzüglich getroffen werden.

• Bei stillenden Frauen besteht im Falle einer Kontamination ein Inkorporationsrisiko für den Säugling

StrahlenschutzunterweisungSeite 43

Zugang zum Kontrollbereich

• SI-Port Anlage

• Karten freischalten:

nur eingewiesene Personen, ulub-Nr., Unterschrift,E-Mail Adresse

• Jährliche Rückmeldung über die weitergehende Beschäftigung an der Uni, sonst Sperrung der Karte

StrahlenschutzunterweisungSeite 44

Messbereich

N25 N27

StrahlenschutzunterweisungSeite 45

Szintillationsgefäße

Gefäße müssen fest verschlossen sein!!

Bei Mitnahme der Ergebnisse, bitte auch sofort die

Proben aus den Countern räumen. NICHT IM

COUNTER LASSEN!!

Bitte mit Handschuhen!!

StrahlenschutzunterweisungSeite 46

Für den ganzen Bereich gilt:

Bitte richtigesVerpackungsmaterial benutzen!

Keine radioaktiv Zeichen im Müll!Beutel ohne Aufdrucke!Dickes Plastik, dicht fürFlüssigkeiten.

In der ISO erhältlich!

StrahlenschutzunterweisungSeite 47

Verlassen des Kontrollbereichs

StrahlenschutzunterweisungSeite 48

Verlassen des Kontrollbereichs

Jeder, der den Bereich verlässt

muss sich eintragen!

StrahlenschutzunterweisungSeite 49

Entwicklerraum mit Dunkelkammer

Schlüssel in N25, R. 1201

Entwickler in O26, R. 150

StrahlenschutzunterweisungSeite 50

Dunkelkammer mit Drehtür – N27

Bitte den Entwickler bei Benutzung nach 15.30 Uhr selbstständig ausschalten.

Sonst zu hoher Materialverbrauch und Gefahr des Trockenlaufen des Gerätes!!

Entwickelte Filme bitte eintragen!!

StrahlenschutzunterweisungSeite 51

Blutbestrahlungsanlage Gammacell M24, R.371

Kontrollbereich!

StrahlenschutzunterweisungSeite 52

Blutbestrahlungsanlage Gammacell M24, R.371

Zutritt zum Raum:

Alle Nutzer müssen eingewiesen sein!!

Gleiche Verhaltensregeln wie für den Kontrollbereich!!

Schlüssel nur gegen Unterschrift!!

StrahlenschutzunterweisungSeite 53

Blutbestrahlungsanlage Gammacell M24, R.371

Eingebaute radioaktive Strahlenquelle

Radionuklid: Cs – 137Ausgangsaktivität: 66,6 TBq

vom 15.03.1983

Derzeitige Aktivität: 30, 7 TBq

Ortsdosisleistung in 0,05m Abstand• Wenn Bestrahlungskammer in „Ruheposition“ 4 µSv/h• Wenn Bestrahlungskammer in „Bestrahlungsposition“ 4 µSv/h

Da die vom Gerät ausgehende Strahlung bereits am Gehäuse unter 10µSv liegt, ist eine Personendosisüberwachung nicht notwendig.

StrahlenschutzunterweisungSeite 54

Blutbestrahlungsanlage Gammacell

Jede Bestrahlung im Betriebsbuch eintragen!Bitte Name, Abteilung und ggf. AG leserlich eintragen!!!

StrahlenschutzunterweisungSeite 55

Blutbestrahlungsanlage Gammacell

Bedienfeld beschädigt!!

Bitte vorsichtig drücken!!

Control panel damaged!!

Please press carefully!!

Nach Beendigung der Bestrahlung ist der Raum zu

verschließen!

StrahlenschutzunterweisungSeite 56

Blutbestrahlungsanlage Gammacell

Wichtig!

Bei einem Ausfall der Netzspannung verbleibt das Bestrahlungsgut inder Bestrahlungsposition. Eine Entnahme ist nicht möglich. Nach Rückkehr der Netzspannung wird das Bestrahlungsgut in dieLadeposition zurückgefahren und das zu bestrahlende Gut kannentnommen werden. Dies ist tolerabel, da hiervon keine Gefährdung oder Strahlenexpositionfür Personen ausgeht und das Bestrahlungsgut nicht im Bereich derHumanmedizin eingesetzt wird.

StrahlenschutzunterweisungSeite 57

N27, Fuji-Scanner

Anmerkung:

Vor Benutzung des Fuji-Scanners in N27,

bitte das Raumlicht ausschalten!!!!

Bei zu hohem Lichteinfall wird der Laser stark beeinträchtigt!

Folge: Der Scanner zeigt einen Error an und lässt sich in Folge nicht mehreinschalten.

StrahlenschutzunterweisungSeite 58

Isotopen-Bestellungen

• Bestellformulare liegen in der Isotopenanwendung aus (oder über die Homepage)

• Sammelbestellung Donnerstag Vormittag (Vorteil: Versand- und Verpackungskosten werden geteilt.)

• 24Stunden-Bestellung für 32P ist auch möglich (muss allerdings direkt bei uns abgegeben werden)

• Isotope für N27 bitte markieren

StrahlenschutzunterweisungSeite 59

Strahlenschutzbeauftragte

Hier finden Sie Hilfe, wenn

Sie das Strahlen aufgeben

möchten. Befragen Sie Ihren

Arzt oder Ihren

Strahlenschutzbeauftragten!!

Tel.: 22551

15642 od. 15383

Öffnungszeiten:

Mo – Do: 08:30 – 15:30 Uhr

Fr: 08:30 – 14:00 Uhr

Elke Bauer Yvonne Bozyk

Bettina Wolfgang

StrahlenschutzunterweisungSeite 60

Strahlendes!