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KOMPETENZORIENTIERT
BILDUNGSSTANDARDS
WIRTSCHAFTGESTALTEN2. SEMESTER
ARBEITSBUCH
Lindner
Fröhlich
Krauskopf
Diexer
1
Mit Beispielen
aus REALEN Wirtschafts-
unternehmen
verl
agh
pt.
at
BW/RW/WR
Business for BeginnersSCHULVERSUCH
PRAXIS HANDELSSCHULE 2011/12
Dieses Skriptum wurde für den Schulversuch „Praxis Handelsschule“ 2011/12 konzipiert. Das Autorenteam
und der Verlag möchten damit Lehrer/innen und Schüler/innen an den Schulversuchsstandorten beim
kompetenzorientierten Lehren bzw. Lernen unterstützen.
Dieses Skriptum ist ein Geschenk für alle Lehrer/innen und Schüler/innen, die als Pioniere im Wirtschafts-
unterricht neue Wege gehen wollen. Da die Entwicklungs- und Produktionskosten für neue Unterrichtsma-
terialien sehr hoch sind, kann dieses Skriptum nur als schwarzweiß gedrucktes Buch kostenlos abgegeben
werden. Sobald der Lehrplan für die neue Handelsschule in Kraft tritt, wird „Wirtschaft gestalten“ in Farbe
und mit hochwertiger Bindung erscheinen. Auf der Website des Verlages www.verlaghpt.at können Sie
bereits jetzt im bunten Buch blättern.
Kopierverbot Wir weisen darauf hin, dass das Kopieren zum Schulgebrauch aus diesem Buch verboten ist – § 42 Absatz (6) Urheber-
rechtsgesetz: „Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffen-
heit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind.“
Das Autorenteam und der Verlag bitten, alle Anregungen und Vorschläge, die dieses Schulbuch betreffen, an folgende
Adresse zu senden:
Verlag Hölder-Pichler-Tempsky GmbH & Co. KG
Frankgasse 4
1090 Wien
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Schulbuchvergütung/Bildrechte © VBK
1. Auflage 2012 (1,00)
© Verlag Hölder-Pichler-Tempsky GmbH & Co. KG, Wien 2012
Alle Rechte vorbehalten
Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, gesetzlich verboten
Satz: Bernhard Amanshauser, Wien
Druck: Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H, 3580 Horn
ISBN 978-3-230-03667-4
Johannes LindnerGerald FröhlichPeter KrauskopfBarbara Diexer
Wirtschaft gestalten 1
Arbeitsbuch für BW/RW/WR
2. Semester
Schulversuch „Praxis Handelsschule“ 2011/12
Illustrator: Helmut Pokornig
Verlag Hölder-Pichler-Tempsky GmbH & Co. KGwww.verlaghpt.at
2
Wie kann ich Probleme bei einem Geschäft ausräumen? Oder: Welche Rechte habe ich als Konsument/in beim Einkaufen?
Oder: Wie kann ich eine Rechnung bezahlen? Oder: Woher weiß ich, ob ein Unternehmen einen Gewinn oder Verlust er-
wirtschaftet?
Dies sind nur wenige Fragen, mit denen Sie sich in diesem Semester beschäftigen. Wirtschaft beginnt vor der eigenen
Haustür, und nur wer seine Kompetenzen steigert, wird auch seinen Weg bewusst wählen. Statt einer klassischen Einfüh-
rung in ein Arbeitsbuch möchte ich Sie zu einer Übung motivieren und Sie bitten, ein E-Mail zu schreiben.
1. Übung: Behalten Sie den Überblick!
Sie haben nun ein Semester Wirtschaft gelernt. Erklären Sie jemandem kurz und bündig: Wie funktioniert Wirtschaft? Wel-
che Rolle nehmen Sie als Jugendliche/r ein?
Ideal wäre es, wenn Sie eine Mindmap als Antwort zeichnen.
2. E-Mail: Wertschätzung
Sie haben ein Semester ein ganz neues Buch genutzt, dass wir für Sie geschrieben haben. Ich bitte Sie, uns als Autor/innen-
team ein E-Mail zu schreiben – an [email protected]:
a) Nennen Sie zwei Punkte, die Ihnen am Buch gefallen.
b) Was würden Sie am Arbeitsbuch weiterentwickeln/verbessern?
Das Autor/innenteam wünscht Ihnen viel Energie für Ihr Abenteuer „Wirtschaft“ und freut sich, wenn Sie mit uns in Kontakt
treten wollen.
Wir danken Frau Mag. Carola Greyer, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Klagenfurt, für ihre Unterstützung in steuer-
lichen Fragen und Frau Ursula Schmidtmayer für ihren Beitrag.
Johannes Lindner
für das Autor/innenteam
Wirtschaft braucht Orientierung
3
Inhaltsverzeichnis
5 Zahlung – Umgang mit Geld 4
5.1 Barzahlung 7
5.2 Zahlung unter Verwendung eines Girokontos 9
6 Aufzeichnungen führen und Gewinne ermitteln 34
6.1 Aufzeichnungen sind notwendig 34
6.2 Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R) 38
6.3 Die Umsatzsteuer 46
6.4 Geschäftsfälle erfassen 52
6.5 Umsatzsteuervoranmeldung erstellen 68
6.6 Gewinn/Verlust ermitteln 70
7 Probleme beim Kaufvertrag lösen 76
7.1 Lieferverzug – Reaktion und Vermeidung 78
7.2 Mangelhafte Lieferung 82
7.3 Mit der Rechnung stimmt etwas nicht 92
7.4 Konsumentenschutz – Bestimmungen für B2C-Geschäfte 94
7.5 Zahlungsverzug – Reaktion und Vermeidung 102
7.6 Annahmeverzug 110
7.7 Abruf- bzw. Spezifikationsverzug 111
8 Unternehmen als Ganzes betrachten 116
4
„Nur Leute, die ihre Rechnungen bezahlen, brauchen Geld – und ich bezahle meine nie.“ Oscar Wilde, Das Bildnis des Dorian Gray
Bearbeiten Sie dieses Kapitel und Sie können
�� die am häufigsten verwendeten Möglichkeiten der Zahlung anwenden,
�� die Vor- und Nachteile einzelner Zahlungsformen beurteilen,
�� die optimale Zahlungsform für jede Situation auswählen.
In diesem Kapitel begleiten Sie Christian Melzer und sein Unternehmen „KunstCocktail“ bei den vielen Möglichkeiten der
Zahlung. Unterstützen Sie ihn bei der richtigen Auswahl der Zahlungsform, füllen Sie für ihn Formulare aus und helfen Sie
ihm dabei, mit Geld sorgfältig umzugehen.
Zahlung – Umgang mit Geld
Zie
le
PraxisPraxiPr
Mag. Christian Melzer hat Rechtswissenschaften und Kultur- und Medienma-
nagement studiert. Nach dem Studium wollte er sich im Bereich Kultur selbst-
ständig machen. „Kunst braucht Information, Kommunikation – und entspannte
Zugänge.“
Das Unternehmen von Christian Melzer bewirbt ausgewählte Kulturveranstaltungen und begleitet diese mit einer
mobilen Bar, an der Cocktails verkauft werden. Kernstück des Unternehmens ist eine Datenbank, in der Adressen
von mehreren Tausend Personen abgespeichert sind, die regelmäßig Informationen zu den Veranstaltungen be-
kommen und diese auch besuchen.
Die Geschäftsidee zusammengefasst: KunstCocktail wird von einem Veranstalter gebucht. Dieser bezahlt dafür,
dass sein Event von KunstCocktail angekündigt wird. Erfahrungsgemäß kann der Veranstalter damit rechnen, dass
ca. 10 % der Personen, die in der Datenbank gespeichert sind, zum Event kommen. Dadurch macht KunstCocktail
für die Veranstalter Werbung und es kommt Publikum zu den Veranstaltungen. Zudem verkauft KunstCocktail vor
Ort Cocktails.
Geschäftsanschrift von Christian Melzer: Lilienbrunnengasse 18, 1020 Wien
Zahlung – Umgang mit Geld 5
Alles, was gekauft wird, muss auch bezahlt werden. Dabei stellen sich grundsätzlich zwei Fragen:
��� Wann muss bezahlt werden? Diese Frage beantwortet sich entweder durch die Sache, die ge-
kauft wird von selbst (eine Wurstsemmel wird vermutlich sofort und nicht erst nach 30 Tagen
bezahlt werden) oder durch vertragliche Vereinbarung.
��� Wie soll bezahlt werden? Auch die Frage nach dem Wie hängt stark von der Situation ab. Kleine
Beträge werden häufig bar bezahlt, für größere Beträge kommen viele andere Zahlungsmög-
lichkeiten in Frage.
im Voraus bei Lieferungtrotz Zahlungs-
ziel früherspäter verspätet
Vorauszahlung,
Anzahlung
sofortige Zahlung gegen Abzug eines
Skontos
auf Ziel zuzüglich Verzugs-
zinsen/Mahnspesen
BestellungLieferschein
RechnungMahnung
Im Voraus Erfolgt die gesamte Zahlung bereits im Voraus, spricht man von einer Vorauszahlung. Wird nur ein
Teil im Voraus bezahlt, handelt es sich um eine Anzahlung. Vorauszahlungen und Anzahlungen
sind häufig mit Anfall der Bestellung zu leisten. Diese Form der Zahlung ist für den Verkäufer am
günstigsten, weil er nicht befürchten muss, dass er sein Geld nicht erhält.
Bei Lieferung Bei Erhalt des Lieferscheins und der Rechnung wird gezahlt. Sofortige Zahlung bedeutet dabei in
der wirtschaftlichen Praxis „innerhalb von wenigen Tagen“.
Trotz Zahlungsziel
früher
Wurde zwischen Verkäufer und Käufer ein Skonto vereinbart, so kann dieser in Anspruch genom-
men werden, wenn innerhalb der Skontofrist (meist 8 bis 14 Tage) gezahlt wird.
Später Bei Vereinbarung eines Zahlungsziels (z. B. 30 Tage) kann der Betrag erst am Ende der Frist bezahlt
werden. Ein langes Zahlungsziel ist ein Vorteil für den Käufer, weil er in der Zwischenzeit die Waren
schon wieder verkaufen kann. Mit den erzielten Einnahmen kann dann die offene Rechnung (in-
nerhalb des Zahlungsziels) beglichen werden.
Verspätet Wird verspätet gezahlt, fallen für den Käufer noch zusätzlich Verzugszinsen und Mahnspesen an
(siehe Kapitel 7.5). Die verrechneten Zinsen und Spesen werden in Mahnungen ausgewiesen.
Bei der Frage nach dem Wie können grundsätzlich drei Gruppen von Zahlungsmöglichkeiten unterschieden werden:
��� Barzahlung: Hier verwendet keiner der Beteiligten ein Girokonto. Vor allem kleine Beträge werden sofort bar bezahlt.
Sind die beteiligten Personen bzw. Unternehmen nicht am gleichen Ort, können auch die Dienste von Western Union
bzw. der Post in Anspruch genommen werden.
��� Halbbare Zahlung: Einer der Beteiligten verwendet ein Girokonto. Hier wird z. B. Bargeld auf ein Konto eingezahlt.
��� Unbare Zahlung: Beide Beteiligten verwenden ein Girokonto. Diese Zahlungsmöglichkeit ist vor allem bei Unternehmen
von großer Bedeutung. Auch Privatpersonen nutzen verstärkt die Möglichkeiten der unbaren Zahlung (z. B. mittels Über-
weisung, Bankomatkarte, Kreditkarte).
Zahlung
Zeit
6
Das Girokonto ist ein Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt.
Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht. Kurzfristig kann man bei einem Girokonto auch
einen Kredit bis zur Höhe des Überziehungsrahmens in Anspruch nehmen – eine Kontoüberziehung verursacht aber hohe
Kosten.
keiner der Beteiligten
verwendet ein Girokonto
Barzahlung halbbare
Zahlung
unbare
Zahlung
einer der Beteiligten
verwendet ein Girokonto
beide
Beteiligten verwenden ein
Girokonto
Überblick über die
Zahlungsmöglichkeiten
häufig selten häufig
Arbeitsaufgabe 1: Zahlungsmöglichkeiten
Erstellen Sie in Partnerarbeit eine Liste mit allen Zahlungsmöglichkeiten, die Ihnen bekannt sind. Wo werden die von
Ihnen gesammelten Zahlungsmöglichkeiten vor allem eingesetzt?
Zahlungsmöglichkeit Einsatzmöglichkeit
Aufgabe
Zahlung – Umgang mit Geld 7
5.1 Barzahlung
Bei der Barzahlung wird der geschuldete Geldbetrag bar übergeben. Diese Form der Zahlung eignet sich besonders für
kleine Beträge. Sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer sind die anfallenden Belege im Rechnungswesen als Kassa-belege zu behandeln (siehe Kapitel 6). Möchte man jemandem größere Bargeldbeträge zukommen lassen oder können
sich die Beteiligten nicht an einem Ort treffen, kann man sowohl die Dienste von Western Union als auch der Post (Inlands-
postanweisung) in Anspruch nehmen.
5.1.1 Barzahlung mit Western Union
Mit Western Union (www.westernunion.at) kann man Bargeld in mehr als 200 Länder der Welt versenden. Vor allem Per-
sonen, die ihre Familien in anderen Ländern unterstützen, nutzen häufig die Dienste von Western Union. Das Geld kann
innerhalb weniger Minuten von einem der 470 000 Standorte weltweit abgeholt werden. Je nach Vertriebsstandort kann
die maximale Höhe der Auszahlung variieren. Die Spesen hängen sowohl von der Höhe des Betrages als auch vom Emp-
fängerland ab.
5.1.2 Barzahlung unter Einschaltung von Postdiensten
Bei der Inlandspostanweisung ist die Post Überbringer von Bargeld (bis maximal 9.000,00 EUR). Dabei wird das Bargeld
bei einer Postfiliale einbezahlt und kann bei einer anderen Postfiliale vom Empfänger abgeholt werden. Der Absender
des Geldbetrages muss den Empfänger verständigen, dass das Geld bei einer bestimmten Postfiliale abholbereit ist. Der
Empfänger hat sich bei dieser Postfiliale auszuweisen und bekommt den Betrag ausbezahlt. Der Geldbetrag bleibt einen
Monat lang in der vom Einzahler bestimmten Postfiliale zur Abholung bereit. Bei Nichtbehebung innerhalb eines Monats
wird der Betrag an den Einzahler zurückgezahlt.
Christian Melzer möchte die Fahrzeit in sein Büro verkürzen und entschließt sich zum Kauf einer alten Vespa. Als Kaufpreis
werden 750,00 EUR vereinbart. Der Verkäufer Günter Huber will den Typenschein aber erst aushändigen, wenn er das Geld
in bar erhalten hat. Christian Melzer und Günter Huber einigen sich darauf, dass als Zahlungsform die Inlandspostanwei-
sung gewählt wird.
Christian Melzer geht zu einer Postfiliale und füllt das Formular für die Inlandspostanweisung (rot) wie folgt aus und erhält
den vervollständigten Durchschlag:
Somit hat Günter Huber die Mög-
lichkeit, den Geldbetrag bei der
Postfiliale mit der Postleitzahl
7123 (Mönchhof ) abzuholen.
Dabei wird das Formular von der
auszahlenden Postfiliale fertig
ausgefüllt.
Die Daten für dieses Formular werden der auszahlenden Postfiliale per Fax übermittelt. Die Informationen werden über-
nommen und bei Abholung des Geldbetrages werden die Ausweisdaten überprüft und festgehalten.
Der Empfänger unterschreibt das Formular und erhält das Bargeld sowie den Durchschlag des Formulars.
wird vom Postamt
ausgefüllt
8
Arbeitsaufgabe 2: Western Union
Als Student ist Christian Melzer durch Afrika gereist und hat in Malawi eine Familie kennen gelernt, die er seither re-
gelmäßig unterstützt. Dieses Mal möchte er 200,00 EUR nach Malawi senden und nutzt dazu die Dienste von Western
Union. Empfänger des Betrags ist Suluhu Mponda. Die Familie Mponda lebt im Ort Kasungu (Central Region) in der
Liberty Street. (Es gibt keine Hausnummern, auch Postleitzahlen sind in Malawi bis auf die Großstädte unüblich.) Füllen
Sie für ihn das Formular aus und ergänzen Sie fehlende Informationen.
Aufgabe
A
Zahlung – Umgang mit Geld 9
5.2 Zahlung unter Verwendung eines Girokontos
Die Zeiten, in denen „nur Bares auch Wahres“ war, sind längst vorbei. Der Zahlungsverkehr ohne Verwendung eines Giro-
kontos würde in der heutigen Wirtschaft zu einem hoffnungslosen Chaos führen. Selbst der halbbare Zahlungsverkehr ist
stark im Rückgang begriffen, weil der Verwaltungsaufwand für diese Zahlungen sehr hoch ist. Bargeldloses Bezahlen mit
Karte ist angesagt – und das Internet stellt mit dem Online-Banking zusätzlich eine große Hilfe dar.
To Do: Erhebung Girokonten
Sammeln Sie in Ihrer Klasse Informationen zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit Girokonten:
a) Wie viel Prozent der Schüler/innen verfügen über ein Girokonto? Stellen Sie das Ergebnis grafisch dar.
b) Bei welchen Banken werden die Girokonten geführt? Stellen Sie das Ergebnis grafisch dar.
c) Warum haben Sie gerade bei dieser Bank ein Bankkonto eröffnet? Sammeln Sie Gründe und erstellen Sie ein Ran-
king mit den Top-3-Gründen.
5.2.1 Der Zahlungsempfänger verfügt über ein Konto
Verfügt nur der Zahlungsempfänger über ein Konto, kommt eine Zahlung mittels Zahlungsanweisung am häufigsten vor.
Diese Zahlungsanweisung ersetzt seit der Einführung der Single Euro Payments Area (SEPA = einheitlicher europäischer
Zahlungsraum) die bisher verwendeten Formulare für Bareinzahlungen auf Konten und Überweisungen (v. a. Zahlschein,
Erlagschein).
Für Bareinzahlungen auf ein fremdes Konto gibt es aufgrund der EU-Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche be-
sondere Vorschriften. Dadurch soll verhindert werden, dass illegal erwirtschaftetes Geld (z. B. durch Drogen- oder Men-
schenhandel, Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung) wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Ins-
besondere wird hier zwischen Einzahlungen, die unter 1.000,00 EUR liegen, und jenen mit Beträgen von mehr als 1.000,00
EUR unterschieden.
Alle Bareinzahlungen auf ein fremdes Konto bis zum Grenzwert von 1.000,00 EUR verlangen von der Person, die den Be-
trag einzahlt, keinen Ausweis. Bei diesen Einzahlungen ist die Bank verpflichtet, zu überprüfen, ob Name und Adresse des
Einzahlers angeführt sind. Manche Banken verlangen zusätzlich auch, dass der Beleg unterschrieben wird.
Übersteigt der Einzahlungsbetrag 1.000,00 EUR, müssen die Ausweisdaten des Einzahlers bzw. der Einzahlerin elektro-
nisch erfasst werden. Diese Daten muss die Bank sieben Jahre lang aufbewahren. Aufgrund des entstehenden Mehrauf-
wands für die Banken forcieren diese nach wie vor den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Zusätzlich zum größeren Aufwand,
der durch die Ausweispflicht entstehen kann, sind Bareinzahlungen auch mit hohen Spesen belastet. Diese sind je nach
Bank unterschiedlich und liegen meist zwischen 2,00 und 5,00 EUR.
Regelungen bei Bareinzahlungen auf
ein fremdes Konto
� Ausweispflicht� Daten werden elektronisch erfasst.� Manche Banken verlangen die
Unterschrift des Einzahlers/der Einzahlerin.
� Name und Adresse des Einzahlers/der Einzahlerin müssen angeführt werden.
� Keine Ausweispflicht� Manche Banken verlangen die
Unterschrift des Einzahlers/der Einzahlerin.
Einzahlung < 1.000,00 EUR Einzahlung > 1.000,00 EUR
Bei den anfallenden Belegen handelt es sich beim Zahlungsempfänger nach Erhalt des Kontoauszugs um einen Bankbeleg.
Beim Auftraggeber fällt ein Kassabeleg an. (siehe Kapitel 6)
To DoDD
34
„Machen wir es so einfach wie möglich – aber nicht einfacher.“ Albert Einstein
6.1 Aufzeichnungen sind notwendig
Bearbeiten Sie dieses Kapitel und Sie können
�� begründen, warum Unternehmen Aufzeichnungen führen,
�� entscheiden, wann welche Aufzeichnungen gemacht werden müssen und
�� erläutern, welche Bedeutung Aufzeichnungen für Unternehmen haben.
Herr Gerhard Liebminger betreibt das Restaurant FRISCHZELLE in Wien 3. Er hat heute den ganzen Tag über seine Kunden
bedient, Waren für die nächste Woche bestellt, einen Kaufvertrag für eine neue Kühlvitrine abgeschlossen und alle offenen
Rechnungen bezahlt. Obwohl er sichtlich sehr fleißig war und viel Geld eingenommen hat, sind seine Pflichten als Un-
ternehmer noch nicht zur Gänze erfüllt. Darüber hinaus hat Herr Liebminger auch größtes Interesse zu erfahren, wie viel
Umsatz er erzielt hat, und er hat auch noch andere Fragen.
Buchhaltung
Aufgaben und Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesen
Kostenrechnung StatistikPlanungs- oder
Vorschaurechnung
Habe ich einen Gewinn erzielt?
Wie reich bin ich?
Wie viel Getränke-umsatz mache ich an bestimmten Wochen-
tagen?
Um welchen Preis soll ich meine Leis-tungen verkaufen?
Komme ich mit mei-nen Zahlungsmitteln
aus?
verpflichtend freiwillig
Fragen des Rechnungs-wesens …
Antworten liefern …
Aufzeichnungen führen und Gewinne ermitteln
Zie
le
Aufzeichnungen führen und Gewinne ermitteln 35
Unter dem Begriff „Betriebliches Rechnungswesen“ versteht man alle Verfahren, die das gesamte betriebliche Geschehen
zahlenmäßig erfassen und überwachen.
Unternehmer und Unternehmerinnen sind verpflichtet, angefallene Belege zu sammeln und Aufzeichnungen zu führen,
wobei eine (An-)Sammlung am Schreibtisch, in der Schuhschachtel oder auf der Pinnwand den gesetzlichen Anforderun-
gen leider nicht genügt. Da Belege zur steuerlichen Nachvollziehbarkeit sieben Jahre lang aufbewahrt werden müssen,
wäre eine Lagerung am Schreibtisch auch äußerst unpraktisch.
Ein Beleg ist eine schriftliche oder elektronische Unterlage über einen Geschäftsfall (z. B. die Bezahlung der Ge-tränkelieferung) und dient als Grundlage für die Aufzeichnung in den Büchern. Nicht jedes betriebliche Schrift-stück ist ein Beleg (z. B. Anfragen oder Bestellungen sind keine Belege).
Jeder betriebliche Vorgang, der etwas mit Geld zu tun hat, wird als Geschäftsfall bezeichnet. Der Beleg (z. B. die Zahlungsbestätigung) stellt einen Zusammenhang zwischen dem Geschäftsfall und der Aufzeichnung dar.
Ein Beleg ist eine schriftliche oder elektronische Unterlage über einen Geschäftsfall (z. B. die Bezahlung der Ge-tränkelieferung) und dient als Grundlage für die Aufzeichnung in den Büchern. Nicht jedes betriebliche Schrift-stück ist ein Beleg (z. B. Anfragen oder Bestellungen sind keine Belege).
Jeder betriebliche Vorgang, der etwas mit Geld zu tun hat, wird als Geschäftsfall bezeichnet. Der Beleg (z. B. die Zahlungsbestätigung) stellt einen Zusammenhang zwischen dem Geschäftsfall und der Aufzeichnung dar.
Der Unternehmer ist selbst für die Ermittlung der Daten verantwortlich, von denen
das Finanzamt in weiterer Folge die Steuern berechnet. Entsprechend gesetzlicher
Vorschriften muss er sich für ein bestimmtes Aufzeichnungssystem entscheiden.
Existieren keine oder nur unzureichende Aufzeichnungen, so schätzt das Finanzamt
die Steuerschuld.
Aufzeichnungen beinhalten für den Unternehmer eine Fülle an Informationen, die
als Grundlage für die Steuerung des Unternehmens und für künftige Entscheidun-
gen genutzt werden können.
6.1.1 Verpflichtende Aufzeichnungen
Die Buchhaltung ist jener Teil des betrieblichen Rechnungswesens, mit deren Hilfe der Gewinn des Unterneh-mens aufgrund gesetzlicher Vorschriften ermittelt wird.Die Buchhaltung ist jener Teil des betrieblichen Rechnungswesens, mit deren Hilfe der Gewinn des Unterneh-mens aufgrund gesetzlicher Vorschriften ermittelt wird.
In Österreich gibt es drei gesetzliche Möglichkeiten der Gewinnermittlung und der damit verbundenen Aufzeichnungs-pflichten. Bei der Gründung eines Unternehmens ist erstmals zu entscheiden, welches System angewendet werden soll
bzw. aufgrund gesetzlicher Vorschriften angewendet werden muss:
��� die doppelte Buchhaltung (siehe Band 2),
��� die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R, siehe Kap. 6.2) oder
��� die Pauschalierung (bestimmte Ausgaben werden hier mit einem fixen Prozentsatz des Umsatzes angesetzt).
Diese Ent scheidung ist für Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen nicht immer einfach, da die Rechtsvorschriften
dazu in mehreren Gesetzen (UGB Unternehmensgesetzbuch, EStG Einkommensteuergesetz, BAO Bundesabgabenord-
nung) zu finden sind und häufig verschiedene Begriffe für den gleichen Sachverhalt verwendet werden. Auch bestehende
Unternehmen müssen die gesetzlichen Vorschriften beachten: Mit zunehmender Unternehmensgröße oder Änderung der Rechtsform1 muss möglicherweise auch das Buchführungssystem gewechselt werden.
Die E-A-R hat in der Praxis sehr große Bedeutung, da sie von den meisten kleinen Unternehmen (wie Bäckerei, Tischle-
rei, Elektriker, etc.) mit einem Jahresumsatz von bis zu 700.000,00 EUR angewendet wird. Freiberuflich Tätige (wie Ärzte,
Rechtsanwälte, Künstler etc.) können die E-A-R auch über diese Umsatzgrenze hinaus anwenden. Das System der doppel-ten Buchhaltung ist das Aussagekräftigste, aber auch Aufwendigste. Es muss von Unternehmen mit einem Umsatz über
700.000,00 EUR und von Kapitalgesellschaften angewandt werden, bzw. kann auch immer freiwillig angewandt werden,
wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
1 Die Rechtsform entscheidet unter anderem, wer die Geschäfte führt, wer haftet und ob ein Mindestbetrag bei Unternehmensgründung aufgebracht
werden muss. Beispiele: Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft
(AG).
36
Nach welchem System müssen bzw. können Unternehmen Aufzeichnungen führen und den Gewinn ermitteln?
UnternehmenBestimmte Umsatz- bzw. andere
Grenzen
Pauscha-
lierungE-A-R
Doppelte
Buchhaltung
Kapitalgesellschaften
(AG, GmbH), GmbH & Co. KG
keine – – MUSS
Einzelunternehmen und
Personengesellschaften
(e. U., KG, OG)
Umsatz unter 220.000,00 EUR
Umsatz unter 700.000,00 EUR
Umsatz über 700.000,00 EUR
Kann
–
–
Kann
Kann
–
Kann
Kann
MUSS
Angehörige freier Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte etc.)
keine Kann Kann Kann
Land- und Forstwirte Einheitswert1 unter 65.500,00 EUR
Einheitswert über 65.500,00 EUR
Einheitswert über 150.000,00 EUR
oder Umsatz über 400.000,00 EUR
Kann
–
–
Kann
Kann
–
Kann
Kann
MUSS
1 Gesetzlich festgelegter Wert für Grundstücke.
Herr Liebminger macht einen Umsatz von knapp über 100.000,00 EUR und hat sich für die E-A-R entschieden.
Arbeitsaufgabe 1: Aufzeichnungssysteme
Unterstützen Sie folgende Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen bei ihrer Entscheidung, welches Aufzeich-
nungssystem anzuwenden ist! Kreuzen Sie Zutreffendes an und begründen Sie Ihre Entscheidung.
Nr. SituationPauscha-
lierungE-A-R
Doppel-
te Buch-
haltung
Begründung
a) Peter verkauft Maroni im Winter und Eis im
Sommer. Sein Umsatz beträgt rd. 400.000,00
EUR pro Jahr.
b) Ein Architekturbüro erwirtschaftete in den
letzten beiden Jahren einen Jahresumsatz
von 780.000,00 EUR.
c) Frau Langer handelt mit EDV-Zubehör und
erzielt durchschnittlich 880.000,00 EUR Jah-
resumsatz.
d) Frau Herman führt eine Landwirtschaft. Der
Einheitswert des Betriebes beträgt 79.000,00
EUR, der Umsatz beträgt 265.000,00 EUR.
e) Die Solaris GmbH ist mit einem solarbetrie-
benen Auto neu am Markt. Der Umsatz im
1. Wirtschaftsjahr betrug nur 478.000,00 EUR.
6.1.2 Freiwillige Aufzeichnungen
Jährlich werden in Österreich rund 30.000 Unternehmen neu gegründet, aber auch rd. 25.000 geschlossen. Ein Unterneh-
men kann auf die Dauer nur dann existieren, wenn die Einnahmen größer sind als die Ausgaben.
Die Kenntnis darüber, wie viel die erstellte Leistung kostet, ist für einen Unternehmer/eine Unternehmerin eine wichtige
Grundlage zur Berechnung der Preise. Die Zahlen der Buchhaltung sind dafür nicht immer ausreichend. Für den Unter-
nehmer/die Unternehmerin sind daher weitere und vielfach detailliertere Aufzeichnungen, wie die Kostenrechnung oder
Statistiken, von großer wirtschaftlicher Bedeutung, um richtige Entscheidungen treffen zu können.
Die Kostenrechnung hat unter anderem die Aufgabe, die Kosten als Grundlage für die Festsetzung der Preise fest-zustellen, außerdem wird die Wirtschaftlichkeit einzelner Produkte oder Unternehmensteile ermittelt. (siehe Band 2)Die Kostenrechnung hat unter anderem die Aufgabe, die Kosten als Grundlage für die Festsetzung der Preise fest-zustellen, außerdem wird die Wirtschaftlichkeit einzelner Produkte oder Unternehmensteile ermittelt. (siehe Band 2)
Aufgabe
Aufzeichnungen führen und Gewinne ermitteln 37
Beispiele aus der Kostenrechnung:
Herr Liebminger bietet auch Catering an. Um einen Auftrag für ein Hochzeitsbuffet (200 Gäste, Dauer rund 4 Stunden,
3 Servicekräfte) zu berechnen (kalkulieren), müssen nicht nur Speisen und Getränke, sondern auch der Preis der Ar-
beitszeit kalkuliert werden. Um welchen Gesamtpreis soll er das Catering anbieten?
Herr Liebminger bezieht seine Getränke bisher über einen Getränkezulieferer, der für die Zustellung nichts extra ver-
rechnet. Nun hat er ein Angebot eines anderen Lieferanten bekommen. Die Getränkepreise sind etwas günstiger,
jedoch würden für jede Zustellung 15,00 EUR anfallen. Für welchen Lieferanten soll er sich entscheiden?
Mithilfe von Statistiken können Zahlen des Rechnungswesens oder betrieblicher Vorgänge übersichtlich darge-stellt, verglichen oder in anderer Weise ausgewertet werden. Mithilfe von Statistiken können Zahlen des Rechnungswesens oder betrieblicher Vorgänge übersichtlich darge-stellt, verglichen oder in anderer Weise ausgewertet werden.
Beispiele Statistik:
Herr Liebminger hat von Montag bis Samstag geöffnet. Er überlegt, einen weiteren Tag in der
Woche zu schließen, da er mit seiner Familie mehr Zeit verbringen möchte. Über einen Zeitraum
von einem Monat führt er eine Statistik, an welchen Wochentagen er welchen Umsatz macht,
um sich dann für den umsatzschwächsten Tag zu entscheiden.
Herr Liebminger überlegt, mehr Bioprodukte in sein Getränke-Sortiment aufzunehmen bzw.
dieses komplett auf „Bio“ umzustellen. Er führt nun neu einen Bio-Apfelsaft „naturtrüb“ und ei-
nen Fairtrade-Kaffee „Organico“. Um festzustellen, wie oft diese Produkte im Vergleich zu den
herkömmlichen Produkten bestellt werden, führt er eine einfache Stricherlliste.
In der Planungs- oder Vorschaurechnung wird ein Überblick über zukünftige Entwicklungen des Unternehmens gegeben.In der Planungs- oder Vorschaurechnung wird ein Überblick über zukünftige Entwicklungen des Unternehmensgegeben.
Planungsrechnungen erleichtern nicht nur dem Unternehmer Entscheidungen, sondern werden auch von Banken ange-
fordert, wenn ein Kredit beantragt wird. Sie sind deshalb besonders bei Unternehmensgründungen von großer Bedeutung.
Arbeitsaufgabe 2: Aufzeichnungen in Betrieben
Wählen Sie als Beispiel für einen Betrieb eine kleine Bäckerei oder einen kleinen Handelsbetrieb, den Sie kennen. Erar-
beiten Sie in Partnerarbeit! Betrieb:
Welche innerbetrieblichen Infor-
mationen könnten wofür benötigt
werden?
Welche Aufzeichnungen würden
Sie dafür empfehlen?
Welchem Teilbereich des Rech-
nungswesens sind diese Aufzeich-
nungen zuzuordnen?
Bsp: Kleiner Handelsbetrieb: Um Ihren
3 Verkäufern/Verkäuferinnen eine Prä-
mie auszahlen zu können, wollen Sie
ermitteln, wer am meisten Umsatz im
Jahr gemacht hat.
Beim Kassieren vermerken Sie jeweils
den getätigten Umsatz in einer Liste
beim Namen des Verkäufers/der Ver-
käuferin.
Statistik
PraxisPraxiPr
PraxisPraxiPr
Aufgabe
38
6.2 Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R)
„Einer der Hauptnachteile mancher Bücher ist die zu große Entfernung zwischen Titel- und Rückseite.“ Robert Lembke
Bearbeiten Sie dieses Kapitel und Sie können
�� das System der E-A-R in Grundzügen erklären,
�� beurteilen, welche Geschäftsfälle Betriebseinnahmen oder -ausgaben darstellen,
�� Belege für die E-A-R organisieren, prüfen und Formvorschriften auf die Aufzeichnungen anwenden.
6.2.1 Grundzüge der E-A-R
Die E-A-R ist ein vereinfachtes Aufzeichnungssystem bzw. eine Gewinnermittlungsart, bei
welcher der Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsaus-
gaben für ein Kalenderjahr ermittelt wird.
Betriebseinnahmen
– Betriebsausgaben
= Gewinn oder Verlust
+ Betriebseinnahmen (Zuflüsse an Geld) sind alle zugeflossenen betrieblichen Erträge.
Das sind insbesondere die Einnahmen aus Lieferungen (z. B. Warenverkäufe), die Einnahmen aus Leistungen
(z. B. Beratung, Frisör) und die Einnahmen aus Hilfsgeschäften (z. B. Provisionen für die Vermittlung von Geschäften).
– Betriebsausgaben (Abflüsse von Geld) sind alle abgeflossenen betrieblichen Aufwendungen.
Das sind insbesondere Ausgaben (Zahlungen) für Waren (z. B. Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Verbrauchsmate-
rial), sonstiges Material (Büro-, Reinigungs-, Verpackungsmaterial, Dekorationsware), Werbung, Energie (Strom,
Beheizung), Fahrt- und Reisespesen, Miete, Telefon, Personal, Reparaturen, sonstige Steuern und Abgaben (z. B.
Grundsteuer, nicht jedoch die Einkommensteuer), Versicherungen, Zinsen und Geldspesen.
Ø Zahlungen, die sich nicht auf den Gewinn auswirken, werden in der E-A-R bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt, z. B. eine Abhebung vom Bankkonto und Einlage in die Kassa, eine Privatentnahme aus der Kassa
oder vom Bankkonto (= Entnahme von Geld durch den Unternehmer), eine Privateinlage (= Einzahlung in die
Kassa oder Bank durch den Unternehmer), eine Kredit- oder Darlehensaufnahme oder -rückzahlung.
= Daraus ergibt sich ein Gewinn oder ein Verlust.
! Ausnahmen vom Zufluss- bzw. Abflussprinzip:��� Private Sachentnahmen
Darunter versteht man einen Verbrauch von Waren durch den Unternehmer oder
die private Verwendung von Betriebsgegenständen. (Z. B.: Herr Liebminger konsu-
miert Speisen und Getränke in seinem Restaurant und bezahlt dafür nicht.) Diese
führen also zu keinem Geldfluss, sind aber in der E-A-R trotzdem als Betriebseinnah-men zu berücksichtigen.
��� Anschaffung von AnlagegüternAnlagegüter sind Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr im Betrieb verwendet wer-
den sollen (z. B. die Kaffeemaschine im Restaurant FRISCHZELLE). Der Kaufpreis die-
ser Anlagegüter kann nicht sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden, sondern
muss gleichmäßig über einen bestimmten Zeitraum (z. B. 5 Jahre) verteilt werden.
(Details dazu siehe Kapitel 6.4.4)
Aufgrund der leichten Handhabung wird die E-A-R von kleinen Gewerbetreibenden, welche die Buchführungsgrenzen
nicht überschreiten, und von Freiberuflern, unabhängig von den Buchführungsgrenzen, angewendet. (siehe Kapitel 6.1.1)
Für die E-A-R ist grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) der Zahlungszeitpunkt für die Gewinnwirksamkeit (gewinn-
erhöhend bzw. gewinnmindernd) maßgeblich. Das bedeutet, alle Einnahmen und Ausgaben werden erst dann erfasst,
wenn das Geld tatsächlich „geflossen“ ist, entweder in bar oder über das Bankkonto. Als Beleg dient die Zahlungsbestä-
tigung (Bankbeleg, Kassabeleg). Eine Lieferung oder Leistung, die erst später bezahlt wird, wird daher noch nicht in die
Gewinnermittlung einbezogen. (Zufluss/Abflussprinzip)
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Aufzeichnungen führen und Gewinne ermitteln 39
Arbeitsaufgabe 3: Betriebseinnahme/Betriebsausgabe/nicht gewinnwirksame Zahlung
Kreuzen Sie bei folgenden Geschäftsfällen des Unternehmens FRISCHZELLE an, ob es ich um eine Betriebseinnahme,
-ausgabe oder eine nicht gewinnwirksame Zahlung handelt.
GeschäftsfälleBetriebsein-
nahme
Betriebs-
ausgabe
nicht gewinn-
wirksam
a) Ein Kunde überweist eine Cateringrechnung.
b) Barzahlung der Stromrechnung
c) Einkauf von Speisen und Getränken in bar
d) Überweisung der Kreditzinsen an die Bank
e) Abhebung vom Bankkonto und Einlage in die Kassa
f ) Herr Liebminger nimmt eine 1-kg-Packung vom Kaffee
„Spezialröstung“ aus der heutigen Lieferung mit nach
Hause.
g) Tageslosung (= Bareinnahmen eines Tages)
h) Kreditrückzahlung an die Bank
In der Praxis kann eine Vielzahl von unterschiedlichen, aber auch immer wiederkehrenden gleichen Geschäftsfällen (z. B.
monatliche Überweisung der Miete) in Unternehmen vorkommen. Diese Geschäftsfälle werden mit Belegen dokumen-tiert. Sowohl der Geschäftsfall selbst, als auch der Tag und die Art der Bezahlung (z. B. bar, Banküberweisung, Kreditkarte
etc.) muss aus den Belegen ersichtlich sein, um sie in der E-A-R richtig erfassen zu können. Die Aufzeichnungen erfolgen
dann nach bestimmten Spielregeln (gesetzlichen Vorschriften) und richten sich nach dem jeweiligen Zweck.
Welche Mindestaufzeichnungen sind in der E-A-R für die anfallenden Belege erforderlich?
Welche Belege bzw. Geschäftsfälle fallen an? Welche Aufzeichnungen müssen geführt werden?
Kassa- und Bankbelege Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben im
Kassa/Bankbuch bzw. in der Einnahmen-Ausgaben-Vertei-
lungstabelle
Wareneinkäufe (Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Verbrauchs-
material)
Wareneingangsbuch
Anlagegüter (z. B. Kaffeemaschine, Kühlvitrine etc.) Anlagenkartei (Anlagenverzeichnis)
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern Lohnkonten
Ein eigenes Kassabuch, in dem alle Barbewegungen erfasst werden, ist eigentlich gesetzlich nicht erforderlich. Trotzdem
wird von Unternehmen mit vielen Barbewegungen oft eines geführt, um den Kassastand abzustimmen. Wie die Belege
im Detail erfasst werden, die Aufzeichnungen bzw. Bücher genau geführt werden und welche gesetzlichen Vorschriften
zusätzlich zu beachten sind, lernen Sie in den folgenden Abschnitten. Am Ende eines Wirtschaftsjahres wird aus allen auf-
gezeichneten Einnahmen und Ausgaben der Gewinn, von dem dann die Steuer zu bezahlen ist, oder ein Verlust ermittelt.
Der Ausdruck „Bücher führen“ ist heute nicht mehr ganz wörtlich zu nehmen. Häufig wird die E-A-R gänzlich programm-unterstützt erstellt, oder Eintragungen werden in selbsterstellten Vorlagen vorgenommen. Gebundene Bücher kommen
nur mehr selten zur Anwendung.
Bevor Belege in den Büchern erfasst werden, müssen sie vorerst richtig „gelesen“ und geprüft werden. Für manche Ge-
schäftsfälle sind mehrere Belege als Dokumentation nötig (z. B. wird ein Einkauf mit Kreditkarte bezahlt, sind folgende
Belege erforderlich: die Rechnung, der Kreditkartenbeleg und die Abbuchung von der Bank).
Aufgabe
KASSABUCH Frischzelle 01.01.20..- Seite: 1Dat. Beleg Text Einnahmen Ausgaben Kassastand
Anfangsbestand 242,15
7.1. K1 Lebensmittel 13,79 228,36
7.1. K2 Tageslosung 284,30 512,66
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Aufzeichnungen führen und Gewinne ermitteln 41
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76
„Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.“Erich Kästner (deutscher Schriftsteller)
Bearbeiten Sie dieses Kapitel und Sie können
�� die Schwierigkeiten abschätzen, die bei einem Kaufvertrag auftreten können,
�� rechtlich und betriebswirtschaftlich gute Lösungen bei solchen Schwierigkeiten finden,
�� den bei diesen Problemen notwendigen Schriftverkehr richtig abwickeln.
Bisher ist alles einwandfrei gelaufen. Sie wissen, welche Regelungen in Kaufverträgen verpflich-
tend oder sinnvoll sind und können die Vertragsabwicklung von der Anfrage bis zur Zahlung und
Erfassung in der Buchhaltung ordnungsgemäß und praxisgerecht durchführen. Schwierigkeiten
entstehen häufig bei der Vertragserfüllung, wenn Lieferung, Rechnungslegung, Annahme oder
die Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht korrekt durchgeführt werden.
Sie unterschreiben einen Kaufvertrag für Ihren Mopedtraum, E-MAX 110S. Folgende Probleme könnten bei der Erfül-
lung der Vertragspflichten auftreten:
�� Probleme bei der Lieferung: Das Moped ist zum vereinbarten Termin nicht abholbereit (Liefer-
verzug) oder es wurde statt der E-MAX 110S ein anderes Modell geliefert oder das Moped hat
einen Defekt (mangelhafte Lieferung).
���Probleme bei der Rechnung: Die Rechnung beinhaltet einen falschen Preis, einen Rechen-
fehler oder es fehlen Bestandteile des Umsatzsteuergesetzes (fehlerhafte Rechnung).
�� Probleme bei der Annahme: Sie möchten das Moped nicht mehr abnehmen und holen es
daher nicht ab (Annahmeverzug).
���Probleme bei der Zahlung: Sie zahlen das Moped nicht rechtzeitig (Zahlungsverzug).
���Weitere Probleme: Da es sich um einen Kauf im B2C-Bereich handelt, können auch Verstöße gegen das Konsumen-
tenschutzrecht vorliegen, indem der Verkäufer Ihnen vorgeschriebene Informationen nicht gegeben hat, z. B. wenn
Ihnen das Moped zum Netto- statt zum Bruttopreis angeboten wurde oder im Rahmen eines Online-Kaufes oder
eines Kaufes mittels eines Verbraucherkredites.
Probleme beim Kaufvertrag lösen
Zie
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PraxisPraxiPr
Zahlung
Probleme beim Kaufvertrag lösen 77
Da der Kaufvertrag bereits zustande gekommen ist, müssen Verkäufer und Käufer ihre Pflichten erfüllen (vgl. Kapitel 4.1).
Vertragsanbahnung Vertragsabschluss Vertragserfüllung
z. B. mittels Werbung
oder Anfrage
z. B. mittels verbindlichem Angebot
und Bestellung
Verkäufer: Lieferung und Rechnung
Käufer: Annahme und Bezahlung
Welche Probleme können bei der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Verkäufer und durch den Käufer auftreten und
wie häufig passiert dies in der Praxis?
Probleme bei der Erfüllung der Kaufvertragspflichten
durch den Verkäufer durch den Käufer
Lieferverzug
(Kap. 7.1)
Mangelhafte
Lieferung
(Kap. 7.2)
Fehlerhafte
Rechnung
(Kap. 7.3)
Nur bei B2C:
Verstöße
gegen das
KSchG
(Kap. 7.4)
Zahlungs-
verzug
(Kap. 7.5)
Annahme-
verzug
(Kap. 7.6)
Abruf- bzw.
Spezifikations-
verzug
(Kap. 7.7)
Lieferung
(noch) nicht
erfolgt
Mangel,
falsche Ware,
falsche Menge
Bestandteil lt.
UStG fehlt,
Rechenfehler,
falsche Anga-
ben, …
Informationen
zum Konsu-
mentenschutz
fehlen, …
Zahlung
(noch) nicht
erfolgt
Lieferung
wurde nicht
abgenommen
Liefermenge
bzw. Qualität
wurde nicht
mitgeteilt
häufig häufig gelegentlich gelegentlich häufig selten selten
Arbeitsaufgabe 1: Probleme beim Brückenbau
Welche Probleme können beim Bau der „Golden Gate Brücke der Alpen“
bei der Erfüllung des Kaufvertrages über die Drahtseile (vgl. Arbeitsbuch,
1. Semester, Bestellung in der Arbeitsaufgabe 1, Seite 115) zwischen der
Geobrugg AG und der Oberhofer Stahlbau GmbH auftreten? Beschreiben
Sie diese Probleme möglichst praxisnah.
Pflichtverletzung durch die Geobrugg AG Pflichtverletzung durch die Oberhofer GmbH
Aufgabe
78
7.1 Lieferverzug – Reaktion und Vermeidung
Sie haben Ihr Moped, E-MAX 110S, bestellt, doch seit Wochen ist der vereinbarte Liefertermin
überschritten.
7.1.1 Vorgehen bei Lieferverzug
Nun haben Sie folgende Schritte vorzunehmen:
1. Der Käufer muss dem Verkäufer eine Mahnung („Liefermahnung“) schreiben, in welcher er eine Nachfrist setzt. Die
Nachfrist soll so gewählt sein, dass der Verkäufer tatsächlich liefern kann, z. B. bei normalen Waren ca. 14 Tage, bei Spezi-
alanfertigungen oder Bauaufträgen mehrere Wochen oder gar Monate. Wurde in der Bestellung ein Fixtermin vereinbart,
kann dieser Schritt entfallen.
2. Ist die Nachfrist oder ein Fixtermin abgelaufen und die Ware noch immer nicht geliefert, ermög-
licht das Gesetz (ABGB) dem Käufer
���auf die Lieferung weiter zu bestehen oder
���vom Kaufvertrag zurückzutreten.
���Zusätzlich kann der Käufer verlangen, dass ihm ein entstandener Schaden ersetzt wird.
Bestellung mit gewöhnlichem Liefertermin: Beispiele: „Lieferung innerhalb von 3 Wochen“
„Lieferung Ende März“
„Liefertermin: Kalenderwoche 15“
Bestellung mit Fixtermin („Fixgeschäft“):Beispiele: „Lieferung am 30. 3. 20.. fix“
„Lieferung genau am 30. 3. 20.. um 13:30 Uhr“
„Fixtermin: Kalenderwoche 15“
„Lieferung zur Feier am 30. 3. 20..“
Lieferverzug Lieferverzug
Liefermahnung mit Nachfrist:Beispiel: „Leider wurde unsere Bestellung Nr. 0245 bis heute nicht gelie-
fert. Wir setzen Ihnen eine Nachfrist bis zum 20. 4. 20..“
Nachfrist
Rechtliche Möglichkeiten:
��� Auf nachträgliche Lieferung bestehen (erforderlichenfalls bei Gericht)
��� Rücktritt vom Kaufvertrag
��� Evtl. Schadenersatz, wenn ein nachweisbarer Schaden entstanden ist
Arbeitsaufgabe 2: Probleme beim Mopedkauf
Analysieren Sie den abgebildeten Auszug aus dem Kaufvertrag
Ihres Mopeds und beantworten Sie die folgenden Fragen:
a) Liegt ein gewöhnlicher Liefertermin oder ein Fixgeschäft vor?
b) Wie werden Sie reagieren, wenn das Moped Ende Mai noch
nicht geliefert wurde?
c) Wie werden Sie reagieren, wenn das Moped nach Ablauf einer Nachfrist nicht geliefert wurde?
d) Welche Formulierung für einen Fixtermin hätten Sie im Kaufvertrag wählen können?
Wird eine Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben, handelt es sich um Lieferverzug. Wird eine Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben, handelt es sich um Lieferverzug.
Kaufvertrag
1. Verkäufer: Zweiradhändler Schnell GmbH2. Käufer: …3. Kaufobjekt: E-MAX 110S, …4. Kaufpreis: Der Gesamtkaufpreis bei Bar-
zahlung beträgt 1.899,00 EUR.5. Liefertermin: 2. Hälfte Mai 20..
Kaufvertrag
1. Verkäufer: Zweiradhändler Schnell GmbH2. Käufer: …3. Kaufobjekt: E-MAX 110S, …4. Kaufpreis: Der Gesamtkaufpreis bei Bar-
zahlung beträgt 1.899,00 EUR.5. Liefertermin: 2. Hälfte Mai 20..
Aufgabe
Zahlung
Probleme beim Kaufvertrag lösen 79
Arbeitsaufgabe 3: Lieferverzug
Sie arbeiten bei der Firma Josef Gartner (eingetragener Einzelunterneh-
mer) und Herr Gartner bittet Sie, sich um eine möglichst rasche Liefe-
rung der bestellten Geräte (siehe abgebildete Bestellung) zu kümmern.
Heute ist der 28. Mai und die Ware wurde noch nicht geliefert. Adresse
der Firma Sonepar: 1230 Wien, Großmarktstraße 7b
Josef Gartrr ner e. U., Wiener Straße 54, 3710 ZiersdorfrrTeTT l./Fax 029x 56 555 614, Web: www.jo-gartner.at
TELEFAFF XAn Sonepar Österreich GmbH, i-center Wien Datum 20..-05-15
1netieSsuahierFhcirdeirF.H.z005-08086xaF
Bestellung Nr.rr 0325
Sehr geehrter Herr Freihaus,
ich danke für Ihr Angebot Nr. A00456 vom 12. Mai 20.. und bestelle wie folgt:
Menge Bezeichnung Artrr ikelnummer Preis in EUR1 Split-Raumklimagerät 349210 1.547,001 Kühlleitung 5 m (für KSSr 4504C) 344160 123,001 Montagezubehör 343230 85,00
00,557.1)tSU.lkxe(emmuslletseB
Lieferung: frei HausLieferterr rmin: bis spätestens 27. Mai 20.. fix!Zahlung: 14 TagTT e 3 % Skonto oder 30 TaTT ge netto
Mit freundlichen Grüßen
Josef Gartner e. U.
BIC: RLNWATWWPRB, IBAN: AT943266700000719020Kreisgericht Korneuburg, FN 59020, Bank: RAIKA Wienerwarr ld BLZ 32667, Kto.: 719.020; ATAA U 200 36020
a) Ist die Firma Sonepar Österreich GmbH bereits in Lieferverzug? Begründen Sie Ihre Antwort.
, weil
b) Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen offen?
c) Welche weiteren vertraglichen Vereinbarungen hätten Sie vornehmen können, damit Sie nun weniger Probleme
haben?
d) Herr Gartner beauftragte Sie, eine möglichst rasche Lieferung zu bewerkstelligen. Prüfen Sie die Möglichkeit der Liefermahnung bzw. eines Vertragsrücktritts inkl. Schadenersatzanspruch. Verfassen Sie ein entsprechendes
Schreiben. Unter www.bw-vwl.at stehen Ihnen hierfür Faxformular und Briefpapier der Firma Gartner zur Wahl.
Aufgabe
80
7.1.2 Schadenersatz bei Lieferproblemen
Wurde ein bestelltes Frühlingskleid um eine Woche zu spät geliefert, ist ver-
mutlich kein nachweisbarer Schaden entstanden. Wurde jedoch die Einrich-
tung für ein Hotelzimmer zwei Wochen zu spät geliefert, so ist dann ein Scha-
den entstanden, wenn der Hotelier Gästebuchungen stornieren musste.
Arbeitsaufgabe 4: Schadenersatz bei Lieferproblemen
Liegt in den folgenden Fällen ein Schadenersatzanspruch vor? Wenn ja, wie hoch wäre der forderbare Schaden?
Schadenersatzanspruch?
Forderbarer Schaden?
a) Der Schulumbau wurde nicht, wie vereinbart, bis
1. 9. 20.. fertig, es musste ein Ausweichquartier um
5.000,00 EUR angemietet werden.
b) Durch das unvorsichtige Arbeiten des Gärtners wur-
den zwei Gartenzwerge komplett zerbrochen.
c) Ihr Moped, E-MAX 110S, wird mit einwöchiger Verspä-
tung geliefert.
d) Wegen eines Gewitters kann der geplante Hub-
schrauberrundflug für die Gäste der KGV AG nicht
stattfinden. Die KGV AG möchte 5.000,00 EUR Ent-
schädigung.
e) Das Hochzeitscatering war für 14:00 Uhr bestellt. Um
15:00 Uhr musste schließlich ein rascher Ersatz beauf-
tragt werden. Es sind 800,00 EUR Mehrkosten entstan-
den und die Gäste wollen 500,00 EUR Entschädigung
für die Wartezeit.
f ) Die neuen Firmenkataloge wurden, trotz Fixgeschäft,
nicht bis zur Messe in Frankfurt fertig. Das Unterneh-
men schätzt, dass ihm dadurch 250.000,00 EUR Um-
satz entgehen.
Häufig werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte
des Käufers verschlechtert. Daher sollte man diese vor dem Vertragsab-
schluss genau lesen und bei Bedarf nachverhandeln.
Beispiel aus einem PKW-Kaufvertrag:
„Der Verkäufer kann den Liefertermin um 8 Wochen überschreiten.
Nach Ablauf der Frist ist der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2
Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.“
Beispiel aus einem Möbel-Liefervertrag:
„Im Verzögerungsfalle hat der Besteller nach Ablauf einer mit uns zu ver-
einbarenden angemessenen Nachfrist lediglich ein Recht zum Rückritt,
nicht aber einen Anspruch auf Schadenersatz.“
Ist durch den Lieferverzug ein nachweisbarer Schaden für den Käu-fer entstanden, so muss diesen der Verkäufer ersetzen. Dies ist un-abhängig davon, ob der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder weiter-hin auf die Lieferung besteht.
Ist durch den Lieferverzug ein nachweisbarer Schaden für den Käu-fer entstanden, so muss diesen der Verkäufer ersetzen. Dies ist un-abhängig davon, ob der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder weiter-hin auf die Lieferung besteht.
Aufgabe
PraxisPraxiPr
Probleme beim Kaufvertrag lösen 81
7.1.3 Vereinbarungen zur Vermeidung von Lieferverzug
Arbeitsaufgabe 5: Vereinbarungen zur Vermeidung von Lieferverzug
Welche Vereinbarungen zur Vermeidung von Lieferverzug würden Sie in den folgenden Fällen empfehlen (Mehrfa-
chantworten möglich)? Begründen Sie stichwortartig Ihre Wahl.
Fix-
terminPönale
Liefer-
garantie
Keine Ver-
einbarungBegründung
a) Heute ist der 2. 11. 20.. und Sie bestellen ei-
nen Geschirrspüler bei der Firma Miele. Für
28. 11. 20.. haben Sie bereits einen Installateur
zur Überprüfung der Therme bestellt, der Ihnen
auch den Geschirrspüler anschließen würde,
wenn er bereits geliefert ist.
b) Für den Bau eines Krankenhauses bestellt die
Porr AG einen Spezialkran, der ab der Kalender-
woche 34 einsetzbar sein muss.
c) Sie bestellen in einer Buchhandlung ein Buch,
dass Ihnen ein Freund empfohlen hat, da es
nicht lagernd ist.
d) Sie möchten einen Kaufvertrag für eine Eigen-
tumswohnung unterschreiben. Die Wohnung
wird erst gebaut und soll nächsten März fertig
sein. Sie müssen bereits eine Anzahlung über 30 %
des Gesamtkaufpreises geben.
e) Für das Feuerwehrfest der FF Schladming am
2. Augustwochenende sollen 500 Bio-Grillhen-
deln bestellt werden.
Arbeitsaufgabe 6: Formulierungen zur Vermeidung von Lieferverzug
Formulieren Sie die von Ihnen in der Arbeitsaufgabe 5 a) und b) vorgeschlagene Vereinbarung zur Vermeidung von
Lieferverzug, die Sie in der Bestellung aufnehmen würden.
a) Formulierung zur Arbeitsaufgabe 5 a)
b) Formulierung zur Arbeitsaufgabe 5 b)
Um Lieferverzug und die daraus entstehenden Probleme möglichst zu vermei-den, kann der Käufer verschiedene Vereinbarungen im Kaufvertrag – meist in
der Bestellung – treffen. In der Praxis finden Sie folgende Möglichkeiten (siehe Kapitel 4.2.6):
��� Fixgeschäft: Ein Rücktritt und Schadenersatz ist sofort bei Lieferverzug, auch ohne Nachfristsetzung, möglich. Da diese Vereinbarung (z. B. „Lieferung am … fix“) sehr einfach ist, wird sie häufig verwendet, wenn eine Lieferung dringend gebraucht wird.��� Pönale: Der Verkäufer muss bei Lieferverzug eine fix vereinbarte Schadenersatz-summe an den Käufer zahlen. Da diese Vereinbarung sehr einfach und effizient ist, wird sie im B2B-Bereich, insbesondere bei Bauaufträgen o. Ä., verwendet.��� Liefergarantie: Die Bank des Verkäufers zahlt bei Lieferverzug eine fix verein-barte Summe an den Käufer. Da die Bank für diese Garantie Gebühren verrech-net, wird sie fast ausschließlich im B2B-Bereich und nur bei höheren Vertrags-summen verwendet.
Um Lieferverzug und die daraus entstehenden Probleme möglichst zu vermei-den, kann der Käufer verschiedene Vereinbarungen im Kaufvertrag – meist in
der Bestellung – treffen. In der Praxis finden Sie folgende Möglichkeiten (siehe Kapitel 4.2.6):
� Fixgeschäft: Ein Rücktritt und Schadenersatz ist sofort bei Lieferverzug, auch ohne Nachfristsetzung, möglich. Da diese Vereinbarung (z. B. „Lieferung am … fix“) sehr einfach ist, wird sie häufig verwendet, wenn eine Lieferung dringend gebraucht wird.
� Pönale: Der Verkäufer muss bei Lieferverzug eine fix vereinbarte Schadenersatz-summe an den Käufer zahlen. Da diese Vereinbarung sehr einfach und effizient ist, wird sie im B2B-Bereich, insbesondere bei Bauaufträgen o. Ä., verwendet.
� Liefergarantie: Die Bank des Verkäufers zahlt bei Lieferverzug eine fix verein-barte Summe an den Käufer. Da die Bank für diese Garantie Gebühren verrech-net, wird sie fast ausschließlich im B2B-Bereich und nur bei höheren Vertrags-summen verwendet.
Aufgabe
Aufgabe
116
„Für das Können gibt es nur einen Beweis: Das Tun!“ Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin
Bearbeiten Sie dieses Kapitel und Sie können
�� die Arbeitsschritte vom Einkauf bis zum Verkauf in einem Einzelhandelsunternehmen analysieren,
�� Daten aus Originalbelegen herauslesen,
�� die Aufbauorganisation (Abteilungen) eines Einzelhandelsunternehmen und die Anspruchsgruppen (Interessen-
partner) aufzeigen und deren Erwartungen interpretieren.
En Vogue – ein führendes Modehaus En Vogue zählt zu den interessantesten Modeadressen Österreichs. Das beeindruckende Sortiment und die herausragende
Qualität des Services sind bei Kunden in ganz Österreich beliebt. Anna Kneifel hat es mit großem Einsatz geschafft, die
Modewelt nach Steyr zu bringen.
Das Modehaus befindet sich in einem denkmalgeschützten Stadthaus im Herzen der malerischen Altstadt von Steyr, am
Zusammenfluss von Enns und Steyr. Das Modehaus mit seinen rund 300 Quadratmetern Verkaufsfläche kontrastiert in
einfachen Formen die historischen Elemente des Hauses, die bis in das 15. Jahrhundert zurückreichen. Die weltoffene
Geschäftsfrau hat in ihrem Modehaus ihrer zweiten Passion, der Kunst, einen passenden Rahmen gegeben. So hat es Anna
Kneifels Einsatz möglich gemacht, dass Fotografiestars wie Helmut Newton, Albert Watson, Arthur Elgart, Tyen, Walter Chin
oder Irving Penn bei En Vogue in Steyr zu sehen waren. Auch der zeitgenössischen Kunst räumt die Modehändlerin immer
wieder Platz ein. Hubert Schmalix oder Siegfried Anzinger zählen zu den bekanntesten Namen, denen die Verkaufsräume
von En Vogue bereits als Galerie dienten.
888888Unternehmen als Ganzes betrachten
Wie kommt die Ware
zum Kunden?
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Unternehmen als Ganzes betrachten 117
Das En-Vogue-Team will mehr als nur Mode verkaufen: Es will seine Kunden in die Sinnlichkeit der internationalen Mode
einführen. Besondere Aufmerksamkeiten wie die saisonalen Kataloge, Modeberatung auch außerhalb der normalen Öff-
nungszeiten oder ein Private-Shopping-Service gehören hier zum Standard.
Arbeitsaufgabe 1: Arbeiten und Abteilungen im Modehaus
Überlegen Sie: Welche Arbeiten werden in einem Modehaus anfallen? Welche Jobs kann es daher in einem Modehaus
geben? Welche Abteilungen gibt es in dem Modehaus? Erstellen Sie eine Struktur und geben Sie einen Überblick über
die Abteilungen des Modehauses.
Aufgabe
118
Arbeitsaufgabe 2: Erwartungen an das Modehaus
a) Überlegen Sie, welche Anspruchsgruppen für ein Modehaus bestehen. Ergänzen Sie diese in der Grafik.
b) Notieren Sie die Erwartungen der einzelnen Anspruchsgruppen. Aufgabe
WirtschaftTechnol
ogieNatur
Gesellschaft
Unternehmen als Ganzes betrachten 119
120
Arbeitsaufgabe 3: Arbeitsabläufe im Überblick
Analysieren Sie die einzelnen Arbeitsabläufe, die im Modehaus notwendig sind, damit die Ware zum Kunden kommt.
Ordnen Sie den Arbeitsabläufen die Abteilungen und Personen zu, die am jeweiligen Arbeitsschritt beteiligt sind. Zei-
gen Sie auf, welche der Schriftstücke (diese finden Sie auf den nächsten drei Seiten) bei den einzelnen Arbeitsschritten
notwendig sind: Auftrag, Lieferschein, Rechnung, Auszug Artikelanzeige aus dem Warenwirtschaftssystem, Kassabon.
Datum Abteilungen Belege
1. Terminvereinbarung
Nach Abstimmung mit den Terminen der Geschäfts-
führung wird mit dem Lieferanten ein „Ordertermin“
vereinbart.
2. Produktauswahl/Ordertermin
Kriterien für die Produktauswahl sind Verkaufsdaten
des Vorjahres, aktuelle und zukünftige Trends und
„guter Instinkt“. � Auftrag „schreiben“
3. Auftragsabgabe
Nach der letzten Kontrolle wird der endgültige Auf-
trag an den Lieferanten gesendet.
4. Auftragsbearbeitung
Der Auftrag wird in das Warenwirtschaftssystem ein-
gegeben.
5. Auftragsbestätigung
Der Lieferant schickt eine Auftragsbestätigung, wel-
che mit unserem Auftrag abgestimmt werden muss.
� Der Auftrag wird entweder bestätigt oder nach
Rücksprache mit dem Lieferanten geändert (z. B. bei
Unterschieden in Preis, Farbe, Qualität ...). � evtl. Än-
derungen im Warenwirtschaftssystem angleichen
6. Warenlieferung
Die Ware wird vom Spediteur geliefert. In der Waren-
wirtschaft werden Lieferschein, Ware und Auftrag
verglichen. � Rücksendung der falschen Ware, Re-
klamation oder Etikettieren der Ware
7. Etikettieren der Ware
Das Preisschild (Etikett) und die Sicherung werden an
den Kleidungsstücken angebracht.
8. Präsentation der Ware im Geschäft
Die Ware wird in die Regale eingeräumt.
9. Rechnung zahlen und buchen
Die Rechnung wird mit dem Lieferschein verglichen.
Wenn die Angaben stimmen, wird die Rechnung ge-
zahlt und verbucht. Bei Differenzen wird der Lieferant
kontaktiert.
10. Verkauf der Ware
Beratung der Kunden. Nach erfolgreichem Verkaufs-
gespräch wird die Ware schlussendlich kassiert.
Aufgabe
Unternehmen als Ganzes betrachten 121
Beilage: Lieferschein
Beilage: Auftrag