Arbeitskreis Mandatsträger Mai 2009 Abgabenordnung und Umsatzsteuer Dozent Peter Lentschig.

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Arbeitskreis

Mandatsträger

Mai 2009

Abgabenordnung und Umsatzsteuer

Dozent

Peter Lentschig

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Abgabenordnung

Vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 A

Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil vom 9.12.2008 zur Entfernungspauschale

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Abgabenordnung

Verfassungsmäßigkeit und Steuerrecht - Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

- Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer- bescheid erfolglos

- Keine Verfassungswidrigkeit von Steuer- bescheiden wegen nachrangiger Nennung des Namens der Ehefrau

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Aktuelles

Abwrackprämie und Umsatzsteuer

Normalpreis 15.000 €

./. Sonderrabatt 2.500 €

./. Abwrackprämie 2.500 €

Nettopreis 10.000 €

zuzügl. 19 % USt 1.900 €

Bruttopreis 11.900 €

=========================

Normalpreis 15.000 €

./. Sonderrabatt 2.500 €

Nettopreis 12.500 €

zuzügl. 19 % USt 2.375 €

Bruttopreis 14.875 €

./. Abwrackprämie 2.500 €

zu zahlen 12.375 €

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Aktuelles

Fahrzeugeinzelbesteuerung § 1b UStG(1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb.

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Aktuelles

Fahrzeugeinzelbesteuerung § 1b UStG(2) Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind 1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt;

2. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern; 3. Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1 550 Kilogramm beträgt.

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Aktuelles

Fahrzeugeinzelbesteuerung § 1b UStG- Neufahrzeug nicht mehr als 6000 km oder

nicht älter als 6 Monate

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Aktuelles

Autohandel / Graumarkthandel

Her-stel-ler

A 1

Händ-ler

Neu-fahrzeug A 2

Grau-markthänd-

ler

End-kunde

Neu-fahrzeug

Rech-nung

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Aktuelles

Problematik der doppelten Rechnungsstellung

- Apotheke bei Kassenpatienten und Zuzahlung

- Hotel bei Einzelrechnung und Gesamtrechnung

- Tankstelle bei Einzelrechnung und Monatsrechnung

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Steuerbürokratiabbaugesetz

- Änderung des § 14 Abs.2 Satz 1 Nr.2 UStG keine Pflicht zur Erstellung einer ordnungsgem. Rechnung bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG.

- Änderung des § 14 Abs.3 Nr.2 UStG keine Sammelrechnung bei elektronischen Rechn.

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MWSt-Änderungspaket (EU)

Die Richtlinie 2008/8/EG betrifft insbesondere:

• die Bestimmung des Ortes der Dienstleistung, (gleiche Bestimmung in der EU)

• das Reverse-Charge- Verfahren; (Einheitlichkeit in der EU ist angestrebt)

• und die Abgabe Zusammenfassender Meldungen.

• Verabschiedet im Jahressteuergesetz 2009

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Jahressteuergesetz 2009

Die wichtigsten Änderungen im ÜberblickNeuregelung zum Ort der Dienstleistung §§3a, 3b, 3e UStG)  Folgeregelungen zum Reverse-Charge (§ 13b Abs. 4 Satz 1 UStG),  Rechnungslegungsvorschriften (§ 14a Abs.1 UStG),

Meldepflichten in der Voranmeldung (§ 18b Nr.2 UStG)

Zusammenfassenden Meldung (§ 18a Abs.1 Satz2. Abs.4 Nr.3 und Abs.5 und 6.

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MWSt-Änderungspaket (EU)

Neue Fachausdrücke im Bereich der

 §§ 3a UStG und § 3b UStG

B2B - Umsätze

B2C - Umsätze

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Neuregelung des § 3a UStG

Ort der Dienstleistung Grundregel des § 3a UStG

B 2 C - Umsatz

Business to consumer

Unternehmer an Endverbraucher

§ 3a Abs. 1 UStG

Unternehmenssitz desLeistungsgebers

B 2 B - Umsatz

Business to business

Unternehmer an Unternehmer

§ 3a Abs. 2 UStG

Unternehmenssitz desLeistungsempfängers

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Neuregelung des § 3a UStG

Art des Umsatzes

Lieferung Werklieferung

§ 3 Abs. 1 UStG § 3 Abs. 4 UStG

Ort des Umsatzes

§ 3 Abs. 6 UStG

§ 3 Abs. 7 Satz 1; Satz 2 UStG

Sonst. Leistung Werkleistung

§ 3 Abs. 9 UStG § 3 Abs. 4

1. Prüfung Sonderregelungen § 3b UStG; § 3e UStG

2. Prüfung Ausnahmen § 3a Abs. 3 bis 7 UStG

3. Prüfung Grundregeln§ 3a Abs. 1 UStG B2C-Umsatz§ 3a Abs. 2 UStG B2C-Umsatz

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Neuregelung des § 3a UStG

1. Prüfung: Sonderregelungen

Beförderungsleistungen i.S. des § 3b UStG

Verpflegungsleistungen an Bord einesBeförderungsmittel § 3e UStG

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§ 3e UStG

(1) Wird ein Gegenstand an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets geliefert, so gilt der Abgangsort des jeweiligen Beförderungsmittels im Gemeinschaftsgebiet als Ort der Lieferung.

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Neuregelung des § 3a UStG

2. Prüfung: Ausnahmen

§ 3a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a – c UStG§ 3a Abs. 3 Nr. 2 a –b UStG§ 3a Abs. 3 Nr. 3 a –c UStG§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG

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Neuregelung des § 3a UStG

Beispiele

Unternehmer U vermietet eine Ferienwohnung auf der Insel Sylt kurzfristig an Feriengäste.

=Sonstige Leistung § 3 Abs. 9 UStG; Lageort: § 3a Abs. 3 Nr. 1a UStG; Sylt,Inland

Makler M mit Unternehmenssitz in München vermittelt an einen französischen Unternehmer ein Grundstück in Spanien.

= Sonstige Leistung § 3 Abs. 9 UStG; Lageort: § 3a Abs. 3 Nr. 1b UStG; Spanien;

Architekt A mit Sitz in Aachen plant, zeichnet einen Neubau in Wien/Östereich;

= Sonstige Leistung § 3 Abs. 9 UStG; Lageort: § 3a Abs. 3 Nr. 1b UStG; Wien/Österreich

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Neuregelung des § 3a UStGVermietung von einem Beförderungsmittel

langfristige Vermietung kurzfristige Vermietung

B 2 C 

Umsatz

B 2 B 

Umsatz

§ 3a Abs. 1 UStG

 Sitzort desLeistungs-

gebers

§ 3a Abs. 2 UStG

Sitzort desLeistungs-

empfängers- Reverse- Charge- ZM-Meldung

Wasserfahrzeugenicht mehr als

90 Tage

andere Beförderungsmittel

nicht mehr als30 Tage

Leistungsort nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG da wo das Beförderungsmittel tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.

                          

 

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Vermittlungsleistung § 3a UStG

Unternehmer W  Wien/Österreich 

Unternehmer P  WarschauPolen

Warenbewegung

Entgelt

HandelStuttgartInland

Provision

Verkaufsvermittlung

Stellungnahme zu a)           

 

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Katalogumsatz § 3a UStG

 

a) einen inländischen Unternehmer für dessen inländisches Unternehmeb) für dessen Privatbereich

c) einen ausländischen Unternehmer für dessen Unternehmen im Auslandd) für dessen inländische Betriebsstätte

e) eine Privatperson mit Wohnsitz im Drittlandsgebiet

f) eine Privatperson mit Wohnsitz in der EU. 

SachverhaltEin im Inland ansässiger Steuerberater berät in seiner Kanzlei folgende Personen:

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Beratungsleistung§ 3a (4) 3; § 3a (3) Satz 1 UStG

nicht steuerbarZM-Meldung

SteuerberaterInland / Büro

ausländischerUnternehmer

§ 3 Abs. 9 UStG§ 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG§ 3a Abs. 3 Satz 1 Leistungsort

AuslandSteuerpflichtRevers-Charge-Regel

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Betreff: Beratungsauftrag vom Tag / Monat der Leistung.................Leistungsgeber: USt-ID-Nr.: DE 123456789

Leistungsempfänger: USt-ID-Nr.: IT 44556677889 Leistungsort: Italien (§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG)

  für die Beratungsleistung lt. Vertrag vom .................. erlaube ich mir zu berechnen:  

Vereinbartes Honorar 10.000 €Reisekosen, Pkw, Bahn, Flugzeug u.s.w. 1.000 €Porto, Telefon 100 €Zwischensumme 11.100 €berechnete USt / TVA / Tax 0 €Gesamtbetrag 11.100 €

 Der Leistungsempfänger USt-ID-Nr.: IT 44556677889 ist Schuldner der Umsatzsteuer (Revers-Charge-Regelung) in Italien. 

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Geplante Neuregelung derErweiterung des § 13b UStG

§ 13b UStG  vermutlich ab 01.01.2010

Anwendung der Reverse-Charge-Regel im Inland

- Lieferung von Industrieschrott

- Lieferung von Altmetallen

- und Gebäudereinigung

 

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Vorsteuervergütungsverfahren

Unternehmerbescheinigung ist notwendig

- Originalrechnung

-- Unterschrift des Unternehmers

-- Abgabefrist bis zum 30.06 des Folgejahres

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Vorsteuervergütungsverfahren

Änderung ab dem 01.01.2010

per Email

An den Ansässigkeitsstaat

Belege eingescannt

Abgabefrist bis zum 30.09. des Folgejahres

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Umsätze aus Glücksspielen Rechtsgrundlage

Art 13 Teil B Buchst. f 6. EG-Richtl.

§ 4 Nr. 9b UStG alte / neue Fassung

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 17.02.2005

BFH, Urteil vom 12.05.2005 V R 7/02

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Umsätze aus Glücksspielen

Steuerfreier Umsatz

Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH

06.05.2006

Steuerpflichtiger Umsatz

Aufgrund der

Änderung des

§ 4 Nr. 9b UStG

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Neuregelung des § 4 Nr. 9b UStG entspricht

eventuell nicht dem EU-Recht

Die Entscheidung zur AdV

FG, Düsseldorf; Urteil vom 27.03.2007 Al 5 V 3840/06

FG, Düsseldorf; Urteil vom 27.03.2007 Al 5 V 4521/06

BFH, Beschluss vom 09.08.2007 V B 96/07

Umsätze aus Glücksspielen

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Die Entscheidung in der Hauptsache entspricht dem EU-Recht

Rechtsprechung

FG, Niedersachsen Urteil vom 18.10.2007 Al 5 K 137/07

Revisions AZ des BFH: V R 83/07

17.12.08 Vorlage an den EuGH

Umsätze aus Glücksspielen

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Beratungshinweis

USt-Jahreserklärung 2006 und folgende

bis zum 05.05.06 steuerfreier Umsatz

ab dem 06.05.06 eventuell steuerfreier

Umsatz; Offenlegung der Abweichung ;

Einspruch; Ruhen des Verfahren

Umsätze aus Glücksspielen

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Photovoltaikanlage

Steuerfrei

vermietete

Wohnung

Selbstgenutzte

Wohnung

Energie-unternehmer

0,4301 €

0,2501 €

0,19 €

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Photovoltaikanlage und USt

www.erneuerbare-energien.de

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DoppelbelastungUmsatzsteuer / Grunderwerbst.

Grunderwerbsteuerbescheide

Einheitsvertrag

Mix aus Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist rechtmäßig

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Legen von Hausanschlüssen

Konsequenzen der BFH-Urteile vom 8.10.2008, V R 61/03 und V R 27/06

Bundesministerium der Finanzen 7. April 2009, IV B 8 - S 7100/07/10024

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Aktuelles

Abwrackprämie und Umsatzsteuer

Normalpreis 15.000 €

./. Sonderrabatt 2.500 €

./. Abwrackprämie 2.500 €

Nettopreis 10.000 €

zuzügl. 19 % USt 1.900 €

Bruttopreis 11.900 €

=========================

Normalpreis 15.000 €

./. Sonderrabatt 2.500 €

Nettopreis 12.500 €

zuzügl. 19 % USt 2.375 €

Bruttopreis 14.875 €

./. Abwrackprämie 2.500 €

zu zahlen 12.375 €

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Aktuelles

Zeitpunkt der Änderung der Bemessungsgrundlage oder des

Vorsteuerabzugs

Voranmeldezeitraum der tatsächlichen Rückzahlung

BFH, Urteil vom 18.09.2008 V R 56/06

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Ordnungsgem. RechnungVorsteuerabzug

Geräteidentifikationsnummer als Bestandteil der handelsüblichen

Bezeichnung des gelieferten Gegenstands;

BFH-Urteil vom 19. April 2007, V R 48/04

Bundesministerium der Finanzen 1. April 2009, IV B 8 - S 7280-a/07/10004

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Aktuelles

Steuersatz bei Heilbäder

Floaten, Heubäder, Schokoladenbäder, Kleopatrabäder und Aromabäder

Der Regelsteuersatz kommt zur Anwendung

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Umsatzsteuer Chefseminar

•Änderungen zum 01.01.2010

Praktikerseminar•ESt; KöSt, Bilanz, USt, AO,

•Erbschaftsteuer; Bilmog,

•Mallorca

•02.10. bis 07.10.09

Referent

Peter Lentschig

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