Arbeitslosenversicherung

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Arbeitslosenversicheru ng Leistungen Finanzierung Geschichte

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Arbeitslosenversicherung. Leistungen Finanzierung Geschichte. Arbeitslosenversicherung. Wer ist versichert? Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. - PowerPoint PPT Presentation

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Arbeitslosenversicherung

Leistungen

Finanzierung

Geschichte

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Arbeitslosenversicherung

• Wer ist versichert?

• Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung.

• Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

• Das betrifft den Arbeiter, Angestellte oder einen Auszubildenden.

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Leistungen der Arlo-Versicherung 1

• Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten)

• Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe; Reisekostenbeihilfe; Fahrkostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe),

• Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

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Leistungen der Arlo-Versicherung 2

• Förderung der Berufsausbildung,

• Förderung der beruflichen Weiterbildung,

• Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation), (Übergangsgeld; Ausbildungsgeld; weitere Leistungen),

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Leistungen der Arlo-Versicherung 3

• Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt), (Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld bei Weiterbildung)

• Förderung der ganzjährigen Beschäftigung

(Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld)

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Finanzierung

• Die Leistungen der Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld) und die sonstigen Ausgaben werden durch Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber finanziert.

• Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag zur Arbeitsförderung in der Regel je zur Hälfte.

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Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

• Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2009 2,8 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage.

• Beitragsbemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt der Beschäftigten, das bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2010: alte Bundesländer 66.000 Euro im Jahr / neue Bundesländer 55.800 Euro im Jahr) berücksichtigt wird.

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Geschichte

• Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 wurde nach der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung als weitere Säule des Sozialstaats  das Risiko der Arbeitslosigkeit abgesichert.

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Arbeitslosenzahlen 1991-2009

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Quellennachweis

• http://www.deutsche-sozialversicherung.de/index.html

• http://www.faz.net/m/%7B61487213-42B6-4672-AAF6-AB7D925C6ED5%7DPicture.jpg