Arbeitsschutzbelehrung PWM 2016 - uni-leipzig.de · Sicherheitsdatenblätter (MSDS)...

29
Arbeitsschutzbelehrung PWM 2016 Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 1 Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen bzw. biologischen Arbeitsstoffen Umgang mit Gefahrstoffen Arbeiten mit Lasern Verhalten im Gefahrenfall

Transcript of Arbeitsschutzbelehrung PWM 2016 - uni-leipzig.de · Sicherheitsdatenblätter (MSDS)...

Arbeitsschutzbelehrung PWM 2016

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 1

Arbeiten mit gentechnisch veränderten

Organismen bzw. biologischen Arbeitsstoffen

Umgang mit Gefahrstoffen

Arbeiten mit Lasern

Verhalten im Gefahrenfall

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 2

Organismus, dessen genetisches

Material in einer Weise verändert

wurde, wie sie unter natürlichen

Bedingungen (Kreuzen oder natür-

liche Rekombination) nicht vorkommt

und fähig ist sich zu vermehren oder

genetisches Material zu übertragen.(Gentechnik-Gesetz, GenTG)

img-src: //info.kopp-verlag.de/data/image/Mike_Adams/2010-12

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) / Biostoffe

GVO Biostoffe

Mikroorganismen, Zellkulturen u.

Endoparasiten einschließlich ihrer

gentechnisch veränderten Formen,

die durch Infektionen, übertragbare

Krankheiten oder Toxinbildung

gesundheitsschädigend wirken

können.(Biostoffverordnung, BiostoffV)

http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2014/biostofftag-2014.html

Es besteht ein potentielles Gesundheitsrisiko.

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 3

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) / Biostoffe

GVO Biostoffe

Zelllinien

bereits gentechnisch verändert aus

anderen Labors

kommerziell erworben

transfiziert in unserer Zellkultur

Gewebeproben aus Uni-Klinikum

aus der Pathologie

Vor Arbeitsaufnahme ist eine Risikobewertung (Bestimmung des

Gefährdungspotentials) für die geplanten Arbeiten vorzunehmen, aus der sich

die Sicherheitseinstufung der Arbeiten ergibt.

Bei Neuerwerb von GVO / Biostoffen muss der Beauftragte für biologische

Sicherheit informiert werden, um die Sicherheitseinstufung vorzunehmen.

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 4

Bei Arbeiten mit Zelllinien GenTG, GenTSV etc.

Zelllinien Risikogruppe 1 Sicherheitsstufe 1

Alle Gesetze, Verordnungen etc. sind bei mir im Büro verfügbar

Sicherheitsstufen / Geltungsbereich

Bei Arbeiten mit klinischen Proben BiostoffV

Gewebeproben aus dem Klinikum Risikogruppe 2

(potentielle Gefahr, können Krankheiterreger enthalten)

Arbeiten dürfen nur in Labors der Sicherheitsstufe 2

durchgeführt werden

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 5

Praktische Umsetzung:

In Labors, in denen Arbeiten mit klinischen Proben durchgeführt werden,

gilt generell Sicherheitsstufe 2 nach BioStoffV (S2)

(unabhängig davon ob eine Arbeit geringerer Sicherheitsstufe durchgeführt wird)

Zellkultur (R. 116 incl. Vorraum)

Raum 117 (Lagerung der Primärzellen)

AFM-Labors (R. 131 a / b)

SpiDi (R. 132, Untersuchung von Primärproben geplant)

OS-Labor (R. 311)

In allen anderen Labors gilt Sicherheitsstufe 1 nach GenTSV (S1)

BONG-Labor (R. 309)

Probenvorbereitung (R. 310)

Betriebsanweisungen, Hygieneplan, Hautschutzplan sind einzuhalten

Sicherheitsstufen / Geltungsbereich

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 6

Betriebsanweisung

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 7

Betriebsanweisung

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 8

Schutzausrüstung tragen:

Geschlossener Laborkittel

Einmal-Schutzhandschuhe

Festes, geschlossenes Schuhwerk

Ggf. Schutzbrille (Flüssigstickstoff)

Vor Verlassen des Labors Schutzkleidung ausziehen

Handschuhe!

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Zutritt zu den Labors nur nach Sicherheitsbelehrung

Besucher nur in Anwesenheit unterwiesener Mitarbeiter

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 9

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Türen u. Fenster müssen während der Arbeiten geschlossen sein

Spritzen, Kanülen, Skalpelle nur nutzen wenn unbedingt notwendig,

Entsorgung in durchstoßsicheren, autoklavierbaren Behältern

nach Beendigung der Arbeit bzw. vor dem Verlassen des Labors Hände

waschen und desinfizieren (s. Hygieneplan)

Labors sauber u. aufgeräumt halten

Essen, Trinken, Rauchen und Aufbewahrung von Lebensmitteln sind verboten

Kenntnis über Betriebsanweisung, Hygiene- u. Hautschutzplan!

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 10

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Aerosolbildung vermeiden (z. B. beim Umfüllen, Rühren, Schütteln,

Pipettieren, Zentrifugieren, Arbeiten mit Ultraschall)

Für innerbetrieblichen Transport von GVO bzw. Biostoffen fest geschlossene,

bruchsichere, flüssigkeitsdichte u. autoklavierbare Behälter benutzen

Lagerung von GVO bzw. Primärproben in Flüssigstickstoff (R. 117)

www.renders-partner.de

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 11

Umgang mit LN2

Hautkontakt mit flüssigem Stickstoff

kann zu Kaltverbrennungen und

Erfrierungen führen,

d.h Schutzausrüstung tragen !!!

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 12

Umgang mit LN2

Die Füllstandsanzeige für LN2 gibt aufgrund von Eisbildung gelegentlich

falschen Alarm.

In diesem Falle und jedes Mal nach dem Öffnen des Behälters sind die Deckel

zu tauschen. Auf diese Weise ist ein lückenloses Monitoring gewährleistet.

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 13

Hygienische Maßnahmen

Nach Beendigung der Arbeit:

Arbeitsflächen, Geräte und Instrumente reinigen

Sicherheitswerkbänke nach Reinigung UV-Lampe einschalten

Vor Verlassen des Labors Hände reinigen (s. Hygieneplan)

Auftreten von Ungeziefer (z.B. Ameisen) ist zu melden

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 14

Hygieneplan

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 15

Sachgerechte Entsorgung

Feste Abfälle, die GVO oder Biostoffe enthalten sind vor der Entsorgung zu

deaktivieren u. im Anschluss im Restmüll zu entsorgen

Autoklav (R. 116, Vorraum) 121 °C, 20 min, Programm P3

Andere Gefahrstoffe entsprechend Sicherheitsdatenblatt (MSDS) des

jeweiligen Herstellers

Flüssige Abfälle, die GVO oder Biostoffe enthalten, werden

mit 1%iger Na-Hypochlorid-Lösung deaktiviert und in den

entsprechend gekennzeichneten Behältern gesammelt

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 16

Gefahrstoffe

Stoffe oder Stoffgemische

gesundheitsschädlich

giftig / sehr giftig

ätzend

leichtentzündlich / entzündlich

brandbeschleunigend

umweltgefährdend

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 17

Gefahrstoffe

Kennzeichnung auf Etikett

Hazard statements

Precautionary statements

detailierte Informationen siehe

Sicherheitsdatenblätter (MSDS)

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 18

Umgang mit Gefahrstoffen

vor Beginn der Arbeit über potentielle Gefahren informieren*

möglichst im Abzug arbeiten

Gefäße kennzeichnen: Namen des Stoffes, Name des Nutzers,

entsprechende Gefahrensymbole

Lagerung nur in Behältnissen, die für den Gefahrstoff geeignet sind

sehr giftige, giftige, kanzerogene, fruchtschädigende und erbgutverändernde

Stoffe unter Verschluss halten

sachgerechte Entsorgung (siehe MSDS)

*bei Umgang mit Flusssäure muss gesonderte Einweisung erfolgen

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 19

Austreten oder Verschütten von Gefahrstoffen / GVO / Biostoffen

Gefahrstoffe:

Dekontaminationsmaßnahmen

ergreifen

• Flächen/Geräte:

Material aufnehmen, sachgerecht

entsorgen

• Haut:

kontaminierte Hautstellen

mit viel Wasser abspülen

• Schleimhäute/Augen:

mit viel Wasser abspülen bzw.

Augendusche

• Laborleiter informieren, ggf.

Arzt aufsuchen

GVO / Biostoffe:

Material sofort inaktivieren:

• Flächen/Geräte:

Material mit Papiertüchern oder anderem

autoklavierbarem Stoff aufnehmen und

autoklavieren, danach Wischdesinfektion

• Gefäßbruch:

Glasbruchstücke desinfizieren

• Kleidung:

ablegen und autoklavieren

• Haut:

desinfizieren (Sterillium)

• Schleimhäute/Augen:

mit viel Wasser abspülen bzw.

Augendusche

• Laborleiter/Projektleiter/BBS

informieren, ggf. Arzt aufsuchen

Handschuhe anziehen, betroffenen Bereich sichern

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 20

Arbeiten mit Lasern

www.laserde.com / www.vitronic.de

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 21

Arbeiten mit Lasern

Gefährdungspotential durch Laser

Deposition von thermischer Energie im Gewebe

lokale Temperaturerhöhung

räumliches und zeitliches Temperaturprofil

Gewebereaktionen bzw. Schädigung

Klasse 1: grundsätzlich ungefährlich

Klasse 2: ungefährlich bei intakten Reflexen

Klasse 3: gefährlich für Auge und Haut, Brand- und Explosionsgefahr

Klasse 4: bei Unfall immer Arzt aufsuchen

Laserklassen

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 22

Arbeiten mit Lasern

Laserklassen

www.iap.tu-darmstadt.de

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 23

Arbeiten mit Lasern

Schutzmaßnahmen

1. Warnleuchte vor der Eingangstür

2. Schutzvorhang trennt Eingangs-

vom Laserbereich

3. Laserschutzbrillen im Eingangs-

bereich

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 24

Arbeiten mit Lasern

Schutzmaßnahmen

Laserschutzbrillen, Justierbrillen

Strahlkapselung, Schwärzung, Absorber

Augenhöhe, Fensterrichtung

Interlocks, Warnlampen

Laservorhänge

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 25

Verhalten im Gefahrenfall

unverzüglich Alarm geben

Dispatcher der Universität Tel 34444 oder bei nicht durch Alarmanlage

(akustisches Signal) angezeigten Brand zusätzlich die Feuerwehr

0-112

Ruhe bewahren - Menschenleben vor Brandbekämpfung

Fenster und Türen schließen, Türen nicht abschließen

elektr. Geräte abschalten, außer Raum- u. Treppenbeleuchtung

sofort Gebäude verlassen u. zum Sammelpunkt gehen

keine Aufzüge benutzen

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 26

Verhalten im Gefahrenfall

Vor Beginn der Arbeiten informieren über:

Standort von Körper- u. Augendusche

(R. 310 fest installiert, sonst Spülflaschen)

Funktion von Desinfektionsmitteln

(Sterillium, Bacillol)

Erste-Hilfe-Einrichtungen

(Sanitätskästen in jedem Labor)

Feuerlöscheinrichtungen

Flucht- u. Rettungswege

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 27

Verhalten im Gefahrenfall

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 28

Brandverhütung / Schadensbegrenzung

es besteht generelles Rauchverbot

Brandschutztüren u. and. bauliche Schutzmaßnahmen dürfen nicht verändert oder

zweckentfremdet werden (Brandschutztüren nicht blockieren oder mit

Gegenständen verstellen, Türschließmechanismus nicht aushängen od. verändern)

festgestellte Mängel im Brandschutz sind unverzüglich dem Sicherheits-

beauftragten (Herr Lorenz, Werkstatt) oder dem Dekanatsrat (Dr. Schaefer) zu

melden

Aufstellorte der Feuerlöscher und Löschmittel sind ständig freizuhalten

auf gekennzeichneten Fluchtwegen (Plan) dürfen keine Gegenstände abgestellt

werden, Hinweiszeichen zu den Rettungswegen dürfen nicht verstellt werden

Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 29

Stichwort: Abteilungsseminar

Biophysik-Praktikum 6.3. – 17.3.2017