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Grundlage für die Reduktion von Unfällen und Krankheiten und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben bildet ein gutes und vollständiges Sicherheitssystem. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers alle Massnahmen zu unternehmen um Unfälle und Krankheiten zu verhindern. Als unterstützende Funktion wird je nach Betriebsart und Grösse ein/-e oder mehrere Sicherheitsbeauftragte/-n bestimmt und ausgebildet, die spezifische Aufgaben übernehmen können.

In den nachfolgenden Kapiteln finden sie eine Anleitung, Tipps und Tools dafür, wie diese spezifischen Aufgaben erfüllt werden können.

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Wer Sicherheit will, muss sich dazu bekennen, Ziele setzen und entsprechend handeln.

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Warum braucht es Sicherheitsbeauftragte? Gemäss Artikel 3 bis 10 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) haben Arbeitgeber / -innen die Pflicht, alle Massnahmen zu treffen, um Unfälle und Krankheiten ihrer Arbeitnehmer zu verhindern. Weiter müssen auftretende Gefahren ermittelt und erforderliche Schutzmassnahmen nach anerkannten Regeln der Technik getroffen werden.

Die rechtlichen Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind sehr umfangreich und komplex. Die wichtigsten Träger dieser Vorgaben bildet das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Arbeitsgesetz (ArG) mit den entsprechenden Verordnungen.

Damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können, braucht ein Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und besondere Gefahren gemäss EKAS - Richtlinie 6508, ein umfassendes Sicherheitssystem. Dieses hilft und unterstützt die rechtlichen Forderungen systematisch umzusetzen. Zudem fasst es die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Arbeitsinstrument zusammen. Für Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte ist es weiter eine praktische Hilfe, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit sowie Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

Wenn Arbeitgebern die nötige Zeit fehlt, den gesetzlichen Forderungen nachzukommen, müssen Sicherheitsbeauftragte bestimmt, ausgebildet und mit spezifischen Aufgaben eingesetzt werden. Die Sicherheitsbeauftragten (Sibe) brauchen für ihre Tätigkeit spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt und gezielt geschult werden.

Stellung des Sibe

Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in der Funktion des Sibe unterstützt und berät die Geschäfts-leitung und die Linienvorgesetzten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Der Sibe ist dabei für die fachliche Richtigkeit seiner Empfehlungen verantwortlich. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bleibt aber bei der Geschäftsleitung und den Linienvorgesetzten.

Es ist wichtig, dass über die Stellung des SiBe’s im ganzen Betrieb Klarheit herrscht. Am Besten bringt man diese Stellung in einem Organigramm zum Ausdruck.

Als Einstieg in die Thematik eignet sich die Suva - Broschüre „Sicherheit organisieren - eine zentrale Aufgaben für jedes Unternehmen“ und der Film "Die Entscheidung“ der Suva.

Film „Die Entscheidung“ Erzählt wird die Geschichte der Becker AG, deren neuer Chef sich entschliesst, "Sicherheit mit System" umzusetzen. Am Ende des Films wird klar: Nicht nur die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz haben profitiert, sondern auch die Produktivität hat sich verbessert.

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Aufgaben Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Die spezifischen Aufgaben richten sich nach den durch die EKAS festgelegten 10 Kapiteln eines Sicherheitssystems. Wird eine Aufgabe nicht an ein SiBe delegiert, obliegt diese weiterhin dem Arbeitgeber. Die Aufgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in einem Unternehmen kann wie folgt organisiert werden:

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Hilfe beim Aufbau und Organisation ihres Sicherheitssystem finden Sie unter folgendem Link:

Die Sicherheit organisieren - eine zentrale Aufgabe für jedes Unternehmen

MERKE: Auf den Webseiten der Suva finden Sie übrigens noch viele weitere Informationen und Checklisten für den Aufbau, Unterhalt und Weiterentwicklung eines Sicherheitssystems.

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1. Kapitel „Sicherheitsleitbild / Sicherheitsziele“ Ein Sicherheitssystem beginnt mit einem Leitbild und Zielen. Es soll bereits zu Beginn klar sein wohin die Reise geht und was damit erreicht werden soll.

Sicherheitsleitbild Das Sicherheitsleitbild gilt als Teil des Unternehmensleitbildes und beschreibt den Stellenwert, den das Unternehmen der Sicherheit und Gesundheit des Personals beimessen will. Ein Sicherheitsleitbild kann nur dann Wirkung erzeugen, wenn es dem Personal bekannt ist, gelebt werden darf und von den Vorgesetzten vorgelebt wird.

Sicherheitsziele Um sinnvolle Ziele setzen zu können, brauchen sie Kenntnisse des Unfallgeschehens und der Schwachstellen in ihrem Betrieb. Zudem gilt: Wer Ziele setzt, muss auch dafür sorgen, dass die für die Zielerreichung notwendigen finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen vorhanden sind. In der Regel werden Ziele für ein Jahr gesetzt. Setzen sie qualitative Ziele (Verbesserung eines

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1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Berät die Geschäftsleitung beim formulieren eines Leitbildes «Sicherheit und Gesundheitsschutz» und der Kommunikation an Betriebsangehörige

- Berät die Geschäftsleitung beim festlegen von Zielen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz und der Kommunikation an Betriebsangehörige

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Zustandes) und auch quantitative Ziele (Verbesserung einer konkreten Zahl). Achten sie dabei auf eine „smarte“ Zielformulierung:

Beispiele

LeitbildUnversehrtheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter sind für uns das wichtigste Gut. Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes behandeln wir daher mit der gleichen Priorität wie Fragen der Qualität Produktivität und Wirtschaftlichkeit.

Qualitative Ziele • Alle tragen bis Ende Oktober konsequent den Schutzhelm. • Im Jahr 2017 halten wir uns alle konsequent an die Strassenverkehrsregeln.

Quantitative Ziele • Im nächsten Jahr Senkung der Ausfalltage wegen Unfall um 20 Prozent. • Im nächsten Jahr Senkung der Anzahl Unfälle um 20 Prozent.

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2. Kapitel „Sicherheitsorganisation“ Mit einer festgelegten Sicherheitsorganisation sollen im Betrieb Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geregelt werden. Erst wenn die Rollen verteilt sind und alle wissen was zu tun ist, funktioniert ein System.

Organisatorische Verantwortung Für die organisatorische Umsetzung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Insofern muss ein Arbeitgeber die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für seine Arbeitnehmer so regeln, dass es zu keinen

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2. Sicherheitsorganisation

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Unterstützt beim Aufbau und Aktualisierung eines betrieblichen Sicherheitssystems und hält das dazugehörende Sicherheitshandbuch aktuell

- Berät und unterstützt den Arbeitgeber Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu regeln

- Zieht externe Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) bei (bei besonderen Gefahren, bei betrieblichen Veränderungen, wenn Spezialwissen fehlt)

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Unfällen kommt und die Gesundheit nicht geschädigt wird. Diese Verantwortung ist und bleibt eine Führungsaufgabe und kann nicht delegiert werden. Die Hauptverantwortung liegt schlussendlich bei der obersten Führungsstufe.

Aufbau und Aktualisierung eines betrieblichen Sicherheitssystems Gemäss Artikel 3 bis 10 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) haben Arbeitgeber / -innen die Pflicht, alle Massnahmen zu treffen, um Unfälle und Krankheiten ihrer Arbeitnehmer zu verhindern. Weiter müssen auftretende Gefahren ermittelt und erforderliche Schutzmassnahmen nach anerkannten Regeln der Technik getroffen werden.

Das Sicherheitssystem hilft und unterstützt um diesen rechtlichen Forderungen nachzukommen. Zudem fasst es die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Arbeitsinstrument zusammen. Für Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte ist es weiter eine praktische Hilfe, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit sowie Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

Beim Aufbau eines Sicherheitssystems stehen 3 Schritte im Zentrum, welche sie vor dem Start kennen müssen:

1. Schritt: Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Betrieb ermitteln Diese Frage muss vorab geklärt werden, denn nur so kann ein spezifisch wirkungsvolles Sicherheitssystem aufgebaut werden. Hier führt kein Weg an der EKAS-Richtlinie 6508 vorbei. Im Anhang dieser Richtlinie finden Sie sämtliche besonderen Risiken, für die spezielle Massnahmen vorgeschrieben werden. Das Ermitteln der spezifischen Risiken und diese einzustufen setzt aber entsprechende Fachkenntnisse voraus. Falls sie sich unsicher fühlen, beauftragen sie einen Spezialisten für Arbeitssicherheit von Qualitätswerk GmbH. Sicherheitsspezialisten können Ihnen eine Risikoanalyse erstellen, die für ein nachhaltiges Sicherheitssystem genutzt werden kann. Sobald Sie ihre spezifischen Risiken kennen, gehen sie zu Schritt 2.

2. Schritt: Umfang und Art eines geeigneten Sicherheitssystems erkennenGibt es in Ihrem Unternehmen bereits ein Sicherheitssystem (Modelllösung, Branchenlösung, Betriebsgruppenlösung) und falls ja, genügt dieses für die vorhandenen spezifischen Risiken? In der Regel gibt es in jedem Unternehmen bereits vorhandene Bausteine, die in ein Sicherheitssystem übernommen werden können. Einen einfachen Überblick verschaffen Sie sich am Besten mit dem Test der Suva:

Selbsttest Sicherheit und Gesundheitsschutz: Wo stehen wir?

3. Schritt: Sicherheitssystem aufbauen, umsetzen und weiterentwickelnEin Sicherheitssystem verfügt über mindestens 10 festgelegte Kapitel. Diese Kapitel werden von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) empfohlen und lauten wie folgt:

1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele 2. Sicherheitsorganisation 3. Ausbildung, Instruktion, Information 4. Sicherheitsregeln 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung 6. Massnahmenplanung und -realisierung 7. Notfallorganisation 8. Mitwirkung

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9. Gesundheitsschutz 10. Kontrolle, Audit

Ist das Sicherheitssystem und das dazugehörende Sicherheitshandbuch erstellt, müssen sie regelmässig aktualisiert werden. Insbesondere wenn bei gesetzlichen Änderungen, betrieblichen Veränderungen, neuer Maschinen, Geräten und Prozessen.

Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten regeln Das Zusammenspiel von den zahlreichen Aufgaben funktioniert nur, wenn alle wissen wer was machen muss und darf. Hierzu dient ein Funktionsdiagramm auf dem sämtliche Funktionen und Aufgaben mit entsprechenden Kompetenzen ersichtlich sind. Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden und Rollenträger ihre Aufgaben kennen und schulen Sie wenn nötig fehlendes Wissen entsprechend.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Organisation gilt der Zusammenarbeit mit Dritt- respektive Fremdfirmen. Diese Situation trifft man überall an, wenn zum Beispiel Reparaturen während dem laufenden Betrieb durch eine Fremdfirma durchgeführt werden. Beim Zusammenwirken mehrerer Unternehmen bleiben grundsätzlich alle beteiligten Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Betriebsangehörigen verantwortlich. Der einzelne Arbeitgeber nimmt diese Verantwortung wahr, indem er mit den anderen beteiligten Firmen, die zur Wahrung der Arbeitssicherheit erforderlichen Absprachen trifft und deren Einhaltung überprüft. Zusätzlich muss der auftraggebende Betrieb das Personal der Fremdfirmen ausdrücklich auf die in seinem Betrieb geltenden Sicherheitsbestimmungen aufmerksam machen.

Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen Wenn das erforderliche Wissen zur Beurteilung von grossen Risiken und zum Festlegen der notwendigen Schutzmassnahmen im Betrieb fehlt, so müssen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beigezogen werden. Der betriebsexterne ASA soll den Betrieb, insbesondere die Geschäftsleitung im Bestreben unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern. Der Betrieb schafft seinerseits die Voraussetzungen, damit der ASA seine Aufgaben erfüllen kann.

MERKE: Qualitätswerk GmbH bietet diese Dienstleistung an und unterstützt Sie gerne.

Hilfsmittel

★ Vorlage: Stellenbeschreibung SiBe / Vorlage: Stellenbeschreibung KOPAS

★ Vorlage: Funktionendiagramm allgemein

★ Checkliste: Zusammenarbeit mit Fremdfirmen

★ Vertrag: für den Beizug von ASA

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3. Kapitel „Ausbildung / Instruktion / Information“

Sicheres und gesundheitsbewusstes Handeln setzt entsprechendes Wissen voraus. Dieses Wissen wird durch gezielte und permanente Schulungen aller Arbeitnehmer sichergestellt. Ausbilden, instruieren und informieren sind wesentliche Aufgaben eines SiBe’s. Dank dem systematischen Vermitteln von Wissen, verfügen die Arbeitnehmer über die notwendigen Kenntnisse und werden dadurch mitverantwortlich für die sichere Ausführung ihrer Arbeit.

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3. Ausbildung / Instruktion / Information

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Mitarbeitende regelmässig über auftretende Gefahren und entsprechende Massnahmen instruieren

- Neue Mitarbeitende in die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz einführen - Ausbildungen über «Arbeiten mit besonderen Gefahren» planen und koordinieren - Instruktionen und Ausbildungen der Betriebsangehörigen schriftlich dokumentieren - Informationen und Publikationen zu «Sicherheit und Gesundheitsschutz» beschaffen, an

Betriebsangehörige weiterleiten

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Schulungen im Betrieb durchführen Es gibt Schulungen, die von anerkannten Fachstellen durchgeführt werden müssen, und solche, die der Betrieb in Eigenverantwortung selber vornehmen darf.

Zur ersten Gruppe gehören Ausbildungen im Zusammenhang von Arbeiten mit besonderen Gefahren gemäss (Art. 8 VUV). Zur zweiten Gruppe gehören alle übrigen Schulungen im Zusammenhang mit risikorelevanten Tätigkeiten. Als Grundlage für betriebsinterne Schulungen und Instruktionen dienen Betriebsanleitungen zu den eingesetzten Geräten und Maschinen, Arbeitsanweisungen des Branchenverbandes oder Checklisten der Suva. Qualitätswerk GmbH bietet Kurse und Unterrichtshilfen an. Informationen finden sie hier.

Damit Sie wissen, welche Schulungen überhaupt erforderlich sind, müssen Sie den Betrieb, die besonderen Gefährdungen, die Prozesse und Maschinen kennen. Am besten erstellen Sie eine Schulungsliste auf der ersichtlich ist, welche Schulungen und Instruktionen im Unternehmen gefordert werden. Im zweiten Schritt definieren Sie die Anspruchsgruppen, dann die Kursleiter / Instruktoren und zum Schluss in welchem Intervall respektive wann die Schulung besucht werden muss.

Hier ein paar Schulungen die auf jeden Fall durchgeführt werden müssen:

- Einführung neuer Mitarbeitenden Eine der wichtigsten Ausbildung ist die Einführung von neuen Arbeitnehmer. Die neuen Arbeitnehmer haben ein 50 Prozent höheres Unfallrisiko als erfahrene Arbeitnehmer. Die sorgfältige Instruktion und Ausbildung ist deshalb von besonderer Bedeutung. Wie Sie diese Schulung durchführen können (müssen), erfahren Sie auf den nachfolgenden Checklisten: - Einführung neuer Arbeitnehmer  - Neu am Arbeitsplatz

- Schulungen zu besonderen Gefahren Fast in allen Unternehmen treten besondere Gefahren gemäss EKAS - Richtlinie 6508 (Anhang) auf. Hierbei gilt erst diese besonderen Gefahren zu definieren und zu bestimmen welche Mitarbeitenden davon betroffen sind. Im zweiten Schritt müssen entsprechende Massnahmen definiert werden, damit die besonderen Gefahren auf ein annehmbares Mass reduziert werden. Das bedeutet, dass bei einem Zwischenfall kein gravierender Unfall von einer solchen Gefahr ausgehen kann. Eine Schulung muss also als Ergänzung, die Gefahr auf ein annehmbares Mass reduzieren.

- Führen und bedienen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräte etc. Das Führen und bedienen von spezifischen Geräten setzt entsprechendes Fachwissen voraus. Solche Ausbildungen sind je nachdem zwingend durch eine anerkannte Ausbildungsstätte durchzuführen. Erst mit dem Nachweis der nötigen Kompetenzen, ist es den Mitarbeitenden erlaubt, komplexe und gefährliche Fahrzeuge, Geräte und Maschinen zu bedienen. Wenn Sie sich unsicher fühlen, schauen Sie in der Bedienungsanleitung nach, ob eine spezifischen Schulung nötig ist und wer diese Schulung durchführen darf.

- Einführung und Weiterbildung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Alle Mitarbeitenden müssen die wichtigsten Themen, Regeln und Vorgaben zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kennen. Führen Sie selbst regelmässige Schulungen durch, damit das nötige Wissen auf allen Stufen vorhanden ist. Weiter müssen auch Sie sich auf dem Laufenden halten und regelmässig (jährlich) Weiterbildungen besuchen. Qualitätswerk GmbH führt solche Weiterbildungsveranstaltungen für Sicherheitsbeauftragte regelmässig durch.

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Nachweis von Schulungen und Instruktionen Schulungen und Instruktionen die im Rahmen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchgeführt werden, müssen nachgewiesen werden. Das können Sie umsetzen, indem Sie jeweils Schulungs- und Instruktionsnachweise erstellen die folgendes enthalten: - Art und Zeitpunkt der Schulung / Instruktion - Inhalte der Schulung / Instruktion - Referent - Verwendete Unterlagen - Teilnehmer mit Unterschrift

Achten Sie darauf, dass auch diejenigen Mitarbeitenden die Schulung nachträglich erhalten, welche wegen Abwesenheit nicht teilnehmen konnten. Die Schulungsnachweise sind an einem definierten Ort abzulegen und aufzubewahren.

Informationen und Publikationen beschaffen Informieren Sie sich regelmässig über Informationen und Publikationen die von EKAS, SUVA, BfU usw. publiziert werden und beschaffen Sie sich die nötigen Unterlagen. Einige Unterlagen können direkt an Mitarbeitende abgegeben werden, andere unterstützen Sie in der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben wie Schulungen und Informationen an Mitarbeitenden.

Hilfsmittel

★ Arbeiten mit besonderen Gefahren

★ Art. 8 VUV

★ Ausbildung und Instruktion im Betrieb

★ Einführung neuer Arbeitnehmer 

★ Neu am Arbeitsplatz

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4. Kapitel „Sicherheitsregeln“

Die nachfolgende Auflistung von Aufgaben sind vorwiegend Beratungsfunktionen. Besprechen Sie daher unbedingt mit dem Arbeitgeber, wie und in welchem Umfang diese Aufgaben von Ihnen wahrgenommen werden.

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4. Sicherheitsregeln

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Sicherheit und Gesundheitsschutz in Projekte miteinbeziehen

- Sicherheit und Gesundheitsschutz in Aufträge an Fremdfirmen integrieren

- Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsanweisungen an Betriebsangehörige integrieren

- Sicherheitskonforme Arbeitsmittel beschaffen (Konformitätserklärung)

- Sicherheitskonforme persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung stellen

- Sicherheitskonforme Arbeitsmittel und PSA bei allen Arbeiten bestimmungsgemäss verwenden

- Arbeitsmittel instand halten (Instandhaltungsplan)

- PSA warten und instand halten

- Mitarbeitende ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen

- Arbeiten mit besonderen Gefahren nur von Mitarbeitenden ausführen lassen, die entsprechend ausgebildet sind

- Sicherheitsbestimmungen bei allen Arbeiten einhalten

- Schutzmassnahmen und -einrichtungen in ihrer Wirksamkeit erhalten

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Sicherheitsregeln ermöglichen es Arbeitnehmer und Dritten, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten. Vor allem bei risikoreichen und aussergewöhnlichen Aufgaben und Tätigkeiten sind betriebs- und arbeitsplatzspezifische Regeln unerlässlich.

Sicherheitsregeln sind allgegenwärtig und dienen grundsätzlich nur einem Zweck, - dem Schutz des Arbeitnehmers. Sicherheitsregeln finden sich in Gesetzen, in Verordnungen, in Regelwerken aber auch in Betriebsanweisungen und Firmenvorgaben. Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz finden Sie in der folgenden Darstellung:

Wichtig ist, dass Sie Ihre rechtlichen Grundlagen kennen, die für Ihr Unternehmen gelten.

Beachten Sie: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, - dafür zu sorgen, dass die Massnahmen zur Arbeitssicherheit von den Arbeitnehmer eingehalten

werden (Art. 6.3 VUV). - die Arbeitnehmer über die Gefahren, die bei ihren Tätigkeiten auftreten, zu informieren und über

die Massnahmen zu deren Verhütung anzuleiten (Art. 6.1 VUV) - Arbeitsmittel systematisch instand zu halten - sichere Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu beschaffen Art. 24 der Verordnung

über die Unfallverhütung (VUV).

Arbeitsmittel instand halten Die Planung und Umsetzung der Instandhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitssystems. Dank systematischer Instandhaltung (Kontrolle, Wartung, Instandsetzung) sind die Arbeitsmittel und Einrichtungen jederzeit funktionsfähig und sicher. Dadurch können die Aufträge qualitativ gut, termingerecht und vor allem sicher ausgeführt werden.

Siehe auch die entsprechenden Suva-Checklisten: • Regeln schaffen Klarheit • Instandhaltung planen und überwachen • EKAS-Richtlinie: Arbeitsmittel, Ziffer 4

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• Sichere Maschinen beschaffen - aber wie? • Abnahmecheckliste für Arbeitsmittel

Hilfsmittel ★ Regeln schaffen Klarheit

★ Instandhaltung planen und überwachen

★ EKAS-Richtlinie: Arbeitsmittel, Ziffer 4

★ Sichere Maschinen beschaffen - aber wie?

★ Abnahmecheckliste für Arbeitsmittel

★ www3.ekas.ch (Wegleitung durch die Arbeitssicherheit)

★ Checkliste: Persönliche Schutzausrüstung

★ Vorlage Instandhaltungsplan

★ Arbeitsmittel - die Sicherheit beginnt beim Kauf

Filmempfehlung: Suva „Schwarzer Freitag“

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5. Kapitel „Gefahren ermitteln und erkennen“ Gefahren können nur reduziert werden, wenn sie bekannt sind. Zu den zentralen Aufgaben der Sicherheitsarbeit gehören das Ermitteln der Gefahren im Betrieb und das Beurteilen der entsprechenden Risiken.

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5. Gefahren ermitteln und erkennen

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung von Betriebsmitteln (Maschinen, Gebäude, gefährliche Stoffe usw.) durchführen und dokumentieren

- Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung regelmässig überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen

- Unfälle, Beinaheunfälle und Berufskrankheiten erfassen, abklären, dokumentieren

- Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung von Arbeitsmitteln sicherstellen (Konformitätserklärung)

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Gefahren und Risikobeurteilungen durchführen und dokumentieren Das systematische Ermitteln der bei den betrieblichen Tätigkeiten auftretenden Gefahren und Risiken sowie das Festlegen von angemessenen Schutzmassnahmen, stehen am Anfang jeder gezielten Sicherheitsarbeit. Voraussetzung für ein erfolgreiches Anwenden, ist ein angemessenes Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wie es z.B. in Kursen bei Qualitätswerk GmbH vermittelt wird. Um die Betriebe in dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen, hat die Suva verschiedene Methoden und Hilfsmittel wie die folgenden Broschüre erarbeitet:

★ Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung in Kleinbetrieben

★ Gefahrenermittlung und Massnahmeplanung

Wird eine Gefahr erkannt sind geeignete Schutzmassnahmen zu treffen. Geeignete Schutzmassnahmen finden sie zum Beispiel in den Publikationen der Fachorganisationen, in den Betriebsanleitungen zu den Arbeitsmitteln oder in den Sicherheitsdatenblättern von Gefahrenstoffen - also in den anerkannten Regeln der Technik. Sind keine Regeln der Technik aufzufinden oder fehlt das erforderliche Wissen, um diese umzusetzen, so sind Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beizuziehen.

Gefahrenermittlungen sind regelmässig durchzuführen und müssen geplant werden. Am besten gehen Sie hierbei wie folgt vor: 1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Auswahl an Gefahrenermittlungen in der folgenden Broschüre: ★ Gefahrenermittlung und Massnahmeplanung

2. Halten Sie fest wann und wo Sie die jeweiligen Gefahrenermittlungen durchführen möchten 3. Führen Sie die Gefahrenermittlungen durch und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf. 4. Definieren Sie bei erkannten Mängel entsprechende Massnahmen

Gefahrenportfolio Die Methode "Gefahren-Portfolio" verschafft einen Überblick über das Gefahrenpotenzial im Betrieb und zeigt auf, ob allenfalls für einzelne betriebliche Abläufe oder Arbeitsplätze eine vertiefte Risikoanalyse erforderlich ist. Sie eignet sich grundsätzlich für alle Betriebe und Branchen. Eine erfolgreiche Anwendung der Methode setzt ein gutes Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz voraus (siehe dazu Anhang 4, Grundwissen im Überblick). Zusätzlich wird eine spezifische Schulung in der Anwendung der Methode empfohlen. Methode Suva zur Risikobeurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen Diese Methode dient der vertieften Risikoanalyse von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Die Anwendung setzt fundiertes Wissen voraus und ist deshalb den Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) vorbehalten.

Unerwünschte Ereignisse abklären Bei der systematischen Abklärung "unerwünschter Ereignisse" wie Unfälle, Beinahe-Unfälle und Sachschäden geht es nicht darum, Schuldige zu suchen! Das Ziel besteht vielmehr darin, Wiederholungen zu vermeiden und herauszufinden, wo und mit welchen Massnahmen die Sicherheit verbessert werden kann. Wenn ein solches Ereignis eintritt ist es wichtig, dass die Gründe rasch ermittelt werden, damit es nicht wieder geschieht. Hierbei hilft Ihnen die folgende SUVA-Unterlage:

Betriebsinterne Unfallabklärung: Damit es nicht wieder geschieht!

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Hilfsmittel ★ Formular Gefahrenermittlung ★ www.suva.ch/gefahrenermittlung (branchenspezifische Auswahl) ★ Ereignisprotokoll (Unfallabklärung)

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6. Kapitel Massnahmen planen

Mit geeigneten Massnahmen müssen die ermittelten Gefahren und Mängel beseitigt bzw. auf ein akzeptables Mass reduziert werden. Es ist sicherzustellen, dass die getroffenen Massnahmen langfristig wirksam bleiben.

Sicherheitsmassnahmen planten und realisieren Schutzmassnahmen ergeben sich beispielsweise aus der Gefahrenermittlung, aus der Ereignisabklärung und den periodischen Sicherheitsinspektionen. Die Umsetzung dieser Schutzmassnahmen muss geplant und überwacht werden.

Erstellen Sie eine zentrale Datenbank, in der Sie sämtliche Massnahmen dokumentieren. Halten Sie dabei folgendes fest: - Datum - Massnahme - Referenz (worauf bezieht sich die Massnahme) - Zuständigkeit - Enddatum

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6. Massnahmen planen

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Sicherheitsmassnahmen, inkl. Schwerpunktprogramme und Kampagnen planen

- Sicherheitsmassnahmen realisieren

- Schwerpunktprogramme und Kampagnen durchführen

- Massnahmenplanung dokumentieren

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Überwachen Sie die Massnahmen, dass diese innert Zeit korrekt erledigt werden.

Schwerpunktprogramm und Kampagnen planen und durchführen Manchmal genügen Regeln und Schulungen alleine nicht aus, Mitarbeitende zu sicherem Verhalten zu motivieren. Hierbei können Kampagnen und Schwerpunktprogramme hilfreich sein. Solche Aktionen sind nützlich aber auch aufwendig. Kampagnen und Schwerpunktprogramme bringen nur einen Nutzen, wenn Sie akribisch geplant und seriös durchgeführt werden.

Es gibt zahlreiche fertige Kampagnen die im Betrieb umgesetzt werden können. Unter anderem bieten die SUVA, EKAS und auch BfU solche Kampagnen teilweise sogar unentgeltlich an. Hilfsmittel

★ Formular Massnahmenplanung

★ www.suva.ch

★ www.ekas.ch

★ www.bfu.ch

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7. Kapitel „Notfallorganisation“

Bei Verletzungen und akuten Erkrankungen muss rasche und sachkundige Hilfe gewährleistet sein. Handelt es sich um nicht ortsfeste Arbeitsplätze, ist die Notfallorganisation immer wieder den Verhältnissen anzupassen. Die Brandbekämpfungsmassnahmen sind entsprechend dem vorhandenen Brandrisiko vorzusehen.

Unfälle, akute Erkrankungen am Arbeitsplatz, Brände oder andere unerwünschte Ereignisse können jedes Unternehmen treffen. In solchen Fällen tragen eine gute Notfallorganisation, funktionierende Erste-Hilfe-Massnahmen und gut instruiertes Personal viel zur Schadensminderung bei. Insbesondere die nachstehenden Punkte sind zu organisieren, zu instruieren bzw. periodisch zu üben.

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7. Notfallorganisation

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Notfallorganisation aufbauen, regelmässig aktualisieren

- Notfallmaterial beschaffen, Einsatzbereitschaft regelmässig überprüfen

- Mitarbeitende über Organisation und Verhalten im Notfall regelmässig instruieren

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Hilfe für allein arbeitende Personen sicherstellen Eine Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann. Diese Gefahr besteht zum Beispiel, wenn eine Person ohne Sichtverbindung und ausser Rufweite zu anderen Personen arbeitet. Checkliste: Allein arbeitende Personen

Und so gehen Sie vor: 1. Informieren Sie sich bei der kantonalen Feuerpolizei und Unternehmensleitung, ob bereits eine

Notfallorganisation vorhanden ist. Falls nicht, erhalten Sie von der Feuerpolizei Informationen und Hilfe beim Aufbau einer Notfallorganisation. Eine Notfallorganisation muss auf die besonderen Gefahren abgestimmt werden. Lagern Chemikalien, explosive Stoffe oder leicht brennbare Materialien auf dem Gelände, ist eine entsprechende Notfallorganisation gefordert die über Standart hinausragt. In einem solchen Fall ist unter Umständen eine zusätzliche Ausbildung gefordert.

2. Folgen Sie der SUVA-Checkliste „Notfallplanung“

3. Telefonnummern von Ärzten, Feuerwehr, Spital und Rega gut sichtbar bei den Telefonapparaten anschlagen.

4. Das Erste-Hilfe-Material (Sanitätskasten, allenfalls ein Sanitätszimmer) muss vorhanden sein (Informationen)

5. Die Leistung der Ersten Hilfe muss während der gesamten Arbeitszeit sichergestellt sein, wobei der Umfang und die Ausbildung des Sanitätspersonals, an die vorhandenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, anzupassen ist (Informationen: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Art. 36, Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität und Schweizerische Herzstiftung), Empfehlungen zum Einsatz von Defibrillatoren (AED)

6. Sind die richtigen Feuerlöscher, in der richtigen Anzahl, an den richtigen Orten vorhanden? Dies müssen Sie erst überprüfen und allenfalls korrigieren. Weiter muss die Handhabung der Feuerlöscher periodisch an Mitarbeitende instruiert werden. Damit sie im Notfall richtig funktionieren sind Feuerlöschgeräte periodisch zu prüfen. Achten Sie darauf, dass Feuerlöscher jederzeit gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Die Standorte für die Feuerlöscher müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein. Weitere muss die örtliche Feuerwehr über allfällige Gefahrenstoffe im Betrieb orientiert sein (Lagerort, Menge). Achten Sie darauf, dass Fluchtwege jederzeit frei von Hindernissen sind. Informieren Sie das Personal wo sich der Sammelplatz befindet.

Hilfsmittel ★ Checkliste: Notfallplanung für ortsfeste Arbeitsplätze ★ Checkliste: Notfallplanung für nicht ortsfeste Arbeitsplätze ★ Checkliste: Notfallplanung ★ Checkliste: Allein arbeitende Personen ★ Erste-Hilfe-Material bestellen: www.sapros.ch/erste-hilfe ★ Information: bsvonline.vkf.ch ★ Information: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Art. 36

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8. Kapitel „Mitwirkung“

Bei der Mitwirkung geht es für den Betrieb vor allem darum, das Wissen der Arbeitnehmer optimal zu nutzen und die Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Gemeinsam getroffene Entscheidungen werden in der Regel besser akzeptiert.

Betroffene zu Beteiligten machen Sicherheit und Gesundheitsschutz tangieren elementarste Interessen der Arbeitnehmer. Es geht um ihre Gesundheit und ihre körperliche Integrität. Die Beschäftigten haben deshalb in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Gesetzes wegen Anspruch auf Information und Mitsprache (Art. 6 ArG  und Art. 6a VUV).

Die Arbeitnehmenden haben aber auch Pflichten: Sie müssen den Arbeitgeber in seinen Anstrengungen für sichere und gesund Arbeitsplätze unterstützen. • SECO-Merkblatt 104 "Mitwirkung"

Und so setzen Sie die Aufgabe um: Beziehen sie ihre Arbeitnehmer beim Ermitteln von Gefährdungen und Festlegen von Schutzmassnahmen mit ein. Informieren Sie die Arbeitnehmer frühzeitig über geplante organisatorische Massnahmen (Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Pausen-, Raucherregelungen usw.) und geben Sie ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme.

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8. Mitwirkung

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Mitwirkung der Arbeitnehmenden gewährleisten

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9. Kapitel Gesundheitsschutz

Die Berücksichtigung von ergonomischen, arbeitshygienischen und arbeitspsychologischen Grundsätzen und Regeln ist Voraussetzung für eine optimale Arbeitsgestaltung. Insbesondere sind krankheitserzeugende Faktoren systematisch zu erfassen und wo nötig Massnahmen zu treffen.

Der Gesundheitsschutz umfasst ganz verschiedene und teilweise sehr komplexe Themenbereiche. Die wichtigsten Themen sind nachstehend stichwortartig aufgelistet mit Verweisen (Links und Downloads) auf weiterführende Informationen.

Gestaltung der Arbeitsplätze / Ergonomie • Checkliste: Richtige Körperhaltung bei der Arbeit • Checkliste: Das richtige Arbeiten am Bildschirm • SECO-Merkblatt "Stehen bei der Arbeit", Best.Nr. 710.077 • SECO-Merkblatt "Sitzen bei der Arbeit", Best.Nr. 710.068 • SECO-Merkblatt "Ergonomie", Best.Nr.710.067 • Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz • Ergonomie an industriellen und gewerblichen Arbeitsplätzen

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9. Gesundheitsschutz

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Gesetzliche Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten gewährleisten

- Bei Arbeitsplatzgestaltung ergonomische Grundsätze berücksichtigen

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Arbeitszeiten • www.seco.admin.ch

Heben und Tragen von Lasten • Checkliste: Lastentransport von Hand • Checkliste: Fahrzeuge beladen von Hand

Arbeitsplatzbeleuchtung • EKAS-Wegleitung - Kapitel Beleuchtung • Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren • EKAS-Wegleitung - Kapitel Lüftung im Arbeitsbereich

Nichtraucherschutz • Checkliste: Rauchen • Nichtraucherschutz

Lärm • Checkliste: Lärm

Hautschutz • Checkliste: Hautschutz bei der Arbeit

Suchtmittel • Suchtmittel am Arbeitsplatz

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10. Kapitel Kontrolle und Audit

Werden die zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit gesteckten Ziele erreicht? Regelmässige Kontrollen geben darüber Aufschluss.

Systemsicherheit periodisch überprüfen Wer bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Erfolg haben will, muss überlegt und gezielt vorgehen, d.h. nach einem durchdachten System. Das bringt mehr Erfolg als das punktuelle Anordnen einzelner Sicherheitsmassnahmen. Es ist deshalb wichtig, das betriebliche Sicherheitssystem periodisch (beispielsweise 1 Mal pro Jahr) auf Vollständigkeit zu überprüfen. Genau das ermöglicht Ihnen der „SUVA-Selbsttest". Er zeigt auf, wo allenfalls noch Handlungsbedarf besteht. —> Sicherheit und Gesundheitsschutz: Wo stehen wir? Ein Selbsttest für KMU 

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10. Kontrolle und Audit

Aufgabe Sicherheitsbeauftragte:

- Unfall- und Absenzenstatistik (Absenzenmanagement) führen, periodisch über Ergebnisse informieren

- Sicherheitsinspektionen durchführen, dokumentieren

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Zielerreichung überprüfen Falls Sicherheitsziele festgelegt wurden, ist die Zielerreichung zu überprüfen und zu bewerten. Die Resultate und Schlussfolgerungen sind mit den Arbeitnehmer zu besprechen und gemeinsam sind weiterführende Ziele festzulegen.

Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen überprüfen Um sich nachhaltig zu verbessern, braucht es periodische Überprüfungen der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen. Dazu sind "Sicherheitsinspektionen" an ausgewählten Arbeitsplätzen oder zu Arbeitsprozessen geeignet. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhalten der Arbeitnehmer. Durch systematisches Beobachten und Gespräche am Arbeitsplatz können organisatorische und sicherheitstechnische Mängel entdeckt und die Bedingungen für sicheres Verhalten nachhaltig verbessert werden.

Unfall- und Absenzenstatistik führen Das oberste Ziel von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fokussier darauf Unfälle, Krankheiten und damit Ausfalltage zu verhindern. Ob das betriebliche Sicherheitssystem und die damit verbundenen Bemühungen die Zielerreichung positiv beeinflussen, ist an den Kennzahlen erkennbar. Wenn Sie die Unfall- und Krankheitszahlen nicht im Betrieb selbst erfassen, sind diese bei Ihrem Unfallversicherer vorhanden.

Überprüfen Sie Ihre Unfall- und Krankheitszahlen. Gibt es Auffälligkeiten? Wenn ja, warum? Damit Sie die Zahlen von Jahr zu Jahr vergleichen können, müssen Sie diese in Kennzahlen umwandeln. Die bekanntesten Kennzahlen sind:

- Anzahl Unfälle pro 100 Vollzeitangestellte - Anzahl Ausfalltage pro Unfall - Anzahl Krankheitsfälle pro 100 Vollzeitangestellte - Anzahl Ausfalltage pro Krankheitsfall

Sicherheitsinspektionen Kantonale Arbeitsinspektoren und weitere Durchführungsorgane führen Inspektionen durch. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen in der Einhaltung überprüft. Inspektionen werden in der Regel angekündigt. Einem Inspektor muss Zugang zu allen Räumlichkeiten und Unterlagen gewährt werden. Es ist empfehlenswert, sich auf diesen Besuch vorzubereiten. Am besten erkundigen Sie sich direkt beim Arbeitsinspektor über die Schwerpunkte der Kontrolle und was Sie allenfalls dafür vorbereiten können.

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A. Lösungen Aufgaben:

Aufgabe Lösung

Beispiel für ein Leitbild Unversehrtheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter sind für uns das wichtigste Gut. Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes behandeln wir daher mit der gleichen Priorität wie Fragen der Qualität Produktivität und Wirtschaftlichkeit.

Beispiel für eine Vision Unfälle und Krankheiten haben in unserem Unternehmen keine Chance. Wir setzen gezielte Massnahmen, damit sämtliche Unfälle und Krankheiten bei der täglichen Arbeit verhindert werden können.

Beispiel für quantitative und qualitative Ziele

Qualitative Ziele: • Alle tragen bis Ende Oktober konsequent den Schutzhelm. • Im Jahr 2017 halten wir uns alle konsequent an die

Strassenverkehrsregeln.

Quantitative Ziele: • Im nächsten Jahr Senkung der Ausfalltage wegen Unfall um

20 Prozent. • Im nächsten Jahr Senkung der Anzahl Unfälle um 20 Prozent.

Begriffe definieren Definition „Schulung“Eine Schulung ist eine Lehrveranstaltung, in der sich eine begrenzte Gruppe intensiv, oft auch praktisch, mit einem Thema auseinandersetzt.Definition „Instruktion“Eine Instruktion ist eine Handlungsanweisung, bei der praktisches Wissen durch eine Fachperson an einen Anwender 1:1 vermittelt wird. Definition „Information“Eine Information ist eine Teilmenge an Wissen, die ein Sender einem Empfänger mittels Signalen über ein bestimmtes Medium vermitteln kann.

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