ARBEITSZEIT - KALENDER 2021€¦ · AK-Infomaterial ..... 1401 Bildungsgutschein ..... 0800 311 311...
Transcript of ARBEITSZEIT - KALENDER 2021€¦ · AK-Infomaterial ..... 1401 Bildungsgutschein ..... 0800 311 311...
-
1
ARBEITSZEIT-KALENDER 2021
KURZARBEITS-SPECIAL
-
2
Renate Anderl, AK Präsidentin, über das Corona Soforthilfe- Kurzarbeitsmodell Flex
»Es wird auch ein Nach der Krise geben. Daher ist eine Unterstützung für die Beschäftigten jetzt so wichtig, damit sich nach der Krise alles rasch wieder normalisiert.«
-
1
Persönliche Daten
Vorname
Nachname
Firma
Falls Sie diesen Kalender find
en, rufen Sie mich bitte an.
AK – Ihr starker Partner am ArbeitsplatzTelefonische Beratung, Mo-Fr 8.00 -15.45Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für
Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz...........................1201 Steuerrecht ................................................................................................. 1207 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung ................................................... 1204 Konsumentenschutz, Internet- & Datenschutzberatung (Mo-Fr 8-12 Uhr) ... 1209 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ............................................... 1208 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr) ............................................................. 1342 Registrierung Gesundheitsberufe ............................................................... 1202 Wohnrechtsberatung (Mo-Fr 8 -12 Uhr, Di 15 -18 Uhr).................... 1345 Bildungsnavi (Mo+Do 9 -14 Uhr, Di+Mi 13 -18 Uhr) ........................ 1406 Digi-Winner (Mo-Fr 8-12 Uhr) .......................................................... 1405 Pflegegeldberatung (Mo-Fr 8 -15.45 Uhr) ....................................... 1204
Mitgliederservice AK-Infomaterial ........................................................................................... 1401 Bildungsgutschein ....................................................................... 0800 311 311
Terminvereinbarung für persönliche Beratung, Mo-Fr 8.00 -14.00Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für
Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz .......................... 1341 Steuerrecht ................................................................................................. 1341 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung ................................................... 1341 Konsumentenschutz, Internet- & Datenschutzberatung (Mo-Fr 8-12 Uhr .... 1209 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr) ............................................................. 1342 Registrierung Gesundheitsberufe (Mo-Fr 8-14 Uhr) ................................... 1202
-
2
Dezember 2020
Krampus
Nikolaus
Maria Empfängnis
ÖBB Fahrplanwechsel
Winterbeginn
Heiliger Abend • Weihnachtsferien 23.12.2020 - 06.01.2021
Christtag
Stefanitag
Vollmond
Silvester
1234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
DiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDo
BILDUNGSGUTSCHEIN
Bestellungfür 2021
-
3
538.000.000Euro für unsere Mitglieder herausgeholt
93.400Rechtsvertretungen, gerichtlich & außergerichtlich
8.700.000Aufrufe unserer Online-Rechner
3.860.000Mitglieder vertreten wir Tag für Tag in ganz Österreich
2.000.000Beratungen
2.200.000Versand und Download von Broschüren und Foldern
Im Einsatz für die GerechtigkeitDie Leistungen der AK 2019
Quellen: Arbeiterkammer - alle Angaben 2019
-
4
Jänner 2021Neujahr
Heilige Drei Könige
Orthodoxe Weihnachten
Vollmond
1234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
FrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSo
-
5
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
Neujahr
Heilige Drei Könige
Orthodoxe Weihnachten
Vollmond
KW
2K
W 4
KW
1K
W 3
KW
5
Summe Stunden
-
6
Semesterferien Wien/NÖ bis 6.2.
Super Bowl
Alpine Ski WM Cortina d’Ampezzo bis 21.02.
Chinesisches Neujahrsfest
Valentinstag
Faschingsdienstag
Aschermittwoch
Vollmond
Februar 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728
MoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSo
-
7
Semesterferien Wien/NÖ bis 6.2.
Super Bowl
Alpine Ski WM Cortina d’Ampezzo bis 21.02.
Chinesisches Neujahrsfest
Valentinstag
Faschingsdienstag
Aschermittwoch
Vollmond
KW
6K
W 8
KW
5K
W 7
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
8
BeSt³ Wien bis 07.03.
Wiener Immobilienmesse bis 07.03.
Internationaler Frauentag
Frühlingsbeginn
Osterferien Wien/NÖ/Bgld bis 05.04.
Vollmond • Palmsonntag • Sommerzeitbeginn
Steuer Sparenbestellen!
Steuerausgleichfür 2020
März 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 26272829 3031
MoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMi
-
9
BeSt³ Wien bis 07.03.
Wiener Immobilienmesse bis 07.03.
Internationaler Frauentag
Frühlingsbeginn
Osterferien Wien/NÖ/Bgld bis 05.04.
Vollmond • Palmsonntag • Sommerzeitbeginn
KW
13
Summe Stunden
KW
10
KW
12
KW
9K
W 1
1
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
10
Gründonnerstag
Karfreitag
Ostersonntag
Ostermontag
Weltgesundheitstag
Ramadan bis 13. Mai
Oscar-Verleihung
Vollmond
1234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 2627282930
DoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFr
April 2021
-
11
Gründonnerstag
Karfreitag
Ostersonntag
Ostermontag
Weltgesundheitstag
Ramadan bis 13. Mai
Oscar-Verleihung
Vollmond
KW
14
KW
16
KW
13
KW
15
KW
17
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
12
Tag der Arbeit, Maifest (Wien Prater)
Muttertag
Christi Himmelfahrt
Wiener Festwochen bis 20.06.
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
Vollmond
1234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
SaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMo
Mai 2021
-
13
Tag der Arbeit, Maifest (Wien Prater)
Muttertag
Christi Himmelfahrt
Wiener Festwochen bis 20.06.
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
Vollmond
KW
18
KW
20
KW
19
KW
21
Summe Stunden
KW
22
KW
17
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
14
Fronleichnam
Vienna Pride bis 20.06.
Fußball EM bis 11.07.
Vatertag
Pride Run
Regenbogenparade
Sommerbeginn
Vollmond
Tour de France bis 18.07.
Juni 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 2627282930
DiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMi
BILDUNGSGUTSCHEIN
Kursübersicht Herbst
-
15
Fronleichnam
Vienna Pride bis 20.06.
Fußball EM bis 11.07.
Vatertag
Pride Run
Regenbogenparade
Sommerbeginn
Vollmond
Tour de France bis 18.07.
KW
23
KW
25
KW
22
KW
24
KW
26
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
16
Schulschluss W/NÖ/Bgld
Olympische Sommerspiele Tokyo bis 08.08.
Vollmond
Juli 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
DoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSa
-
17
Schulschluss W/NÖ/Bgld
Olympische Sommerspiele Tokyo bis 08.08.
Vollmond
KW
27
KW
29
KW
26
KW
28
KW
30
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
18
Mariä Himmelfahrt
Vollmond
Paralympics Tokyo bis 05.09.
August 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
SoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDi
-
19
Mariä Himmelfahrt
Vollmond
Paralympics Tokyo bis 05.09.
KW
32
KW
34
KW 35
KW
31
KW
33
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
KW
30
-
20
Wien Energie Business Run
Schulbeginn W/NÖ/Bgld
Vienna City Marathon
Jom Kippur (Versöhnungstag)
Vollmond
Herbstbeginn
1234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 2627282930
MiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDo
September 2021
-
21
Wien Energie Business Run
Schulbeginn W/NÖ/Bgld
Vienna City Marathon
Jom Kippur (Versöhnungstag)
Vollmond
Herbstbeginn
KW
35
KW
37
KW
36
KW
38
KW
39
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
22
Vollmond
Nationalfeiertag • Herbstferien bis 02.11.
Sommerzeitende
Oktober 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
FrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSo
-
23
Vollmond
Nationalfeiertag • Herbstferien bis 02.11.
Sommerzeitende
KW
39
KW
41
KW
43
KW
40
KW
42
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
24
Allerheiligen
Allerseelen
Leopold (schulfrei in Wien, NÖ)
L14 – AK Bildungs- & Berufsinfomesse bis 20.11.
Vollmond
November 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 2627282930
MoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDi
BILDUNGSGUTSCHEIN
Kursübersicht Frühling
-
25
Allerheiligen
Allerseelen
Leopold (schulfrei in Wien, NÖ)
L14 – AK Bildungs- & Berufsinfomesse bis 20.11.
Vollmond
KW
45
KW
47
KW
44
KW
46
KW
48
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
26
Krampus
Nikolaus
Mariä Empfängnis
ÖBB Fahrplanwechsel
Vollmond
Winterbeginn
Heiliger Abend • Weihnachtsferien 24.12.2020 - 06.01.2021
Christtag
Stefanitag
Silvester
Dezember 20211234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
MiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFr
BILDUNGSGUTSCHEIN
Bestellungfür 2022
-
27
Krampus
Nikolaus
Mariä Empfängnis
ÖBB Fahrplanwechsel
Vollmond
Winterbeginn
Heiliger Abend • Weihnachtsferien 24.12.2020 - 06.01.2021
Christtag
Stefanitag
Silvester
KW
49
KW
51
KW
48
KW
50
KW
52
Summe Stunden
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden
-
28
Neujahr
Heilige Drei Könige
Vollmond
Jänner 20221234 5 6789
101112 13141516171819202122232425 262728293031
SaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMo
-
29
SO FUNKTIONIERTIHRE AKTIVKARTE
Für einen Termin in der AK Wien bringen Sie bitte Ihre Karte mit!
Sie wollen ein Angebot nutzen: Sie bekommen die Ermäßigung für AK Wien Mitglieder,
oft auch für Ihre Begleitperson, gegen Vorweis der Karte.
Aktuelle Angebote: Alle Angebote finden Sie auf wien.arbeiterkammer.at/aktivkarte Hier können Sie auch Ihre Karte und den Newsletter anfordern.
A L L E L E I S T U N G E N D E R A K W I E N A U F E I N E R K A R T E
M E I N E A K
1234567890
Max Mustermann
http://wien.arbeiterkammer.at/aktivkarte
-
30
Was ist die Corona-Kurzarbeit?
Ihre Arbeitszeit wird verringert und Sie behalten Ihre Arbeit. Sie erhalten monatlich zwischen 80 und 90 Prozent Ihres bisherigen Einkommens vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Dieser erhält im Gegenzug eine Förderung vom AMS, mit der dem Arbeitgeber Ihre ausgefallenen Arbeitsstunden ersetzt werden.
Damit Sie nicht gekündigt werden müssen und Ihr Betrieb und die Wirtschaft insgesamt die Corona-Krise verkraften, haben die Sozialpartner bestehend aus Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Wirtschaftskammer ein besonderes Modell verhandelt, die Corona Kurzarbeit. Ihre Arbeitszeit kann unter anderem auf bis zu null Stunden verringert werden.
Sollte Ihnen daher die (vorübergehende) Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses angeboten werden, weisen Sie Ihren Arbeitgeber ausdrücklich auf diese Alterna-tive hin!
Gut zu wissen: Kündigungsschutz während der Kurzarbeit und bis
einen Monat danach. Corona-Kurzarbeit ist auch in Betrieben ohne
Betriebsrat möglich. Kurzarbeit gilt auch, wenn der Betrieb vollständig
geschlossen ist
Kurzarbeits-Special
-
31
Seit wann gilt die Kurzarbeit Phase 3 und wie lang gilt sie?
Seit 1. Oktober 2020. Sie gilt sechs Monate. Nach den Semester-ferien wird evaluiert und bis Ostern eine Möglichkeit erarbeitet, um die Kurzarbeit erneut zu verlängern.
Kurzarbeit Phase 1, Phase 2 und Phase 3:Die Antworten auf die vielen Kurzarbeits-Fragen können unter Umständen unterschiedlich ausfallen, je nach dem, auf welche Phase der Kurzarbeit sich Ihre Frage bezieht.
Die Regelungen zur Kurzarbeit wurden von den Sozial- partnern nämlich seit Beginn der Krise laufend überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten und Problemfelder angepasst. Es kann daher sein, dass zur Beantwortung Ihrer Frage vorerst zu klären ist, ob sich Ihr Betrieb in Phase 1, 2 oder 3 befindet.
Wurde die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb ab 01.10.2020 erstmals eingeführt oder ab diesem Tag neu verlängert, befinden Sie sich in Phase 3.
Alle Ersteinführungen und Verlängerungen, deren Gel-tungsbeginn laut Vereinbarung nach dem 31.05.2020 und spätestens am 30.09.2020 liegt, befinden sich in Phase 2.
Ersteinführungen und Verlängerungen, die bis ein-schließlich 31.05.2020 begonnen haben, unterliegen den Regelungen zur Phase 1.
Kurzarbeits-Special
-
32
Wie viel Lohn oder Gehalt bekomme ich bei Kurzarbeit?
Das Einkommen während der Kurzarbeit orientiert sich Ihrem Brutto- entgelt vor Kurzarbeit (inklusive Zulagen, Zuschläge und laufender Provisionen, sowie Mehrstunden und Mehrstundenzuschläge, nicht hingegen Aufwandsentschädigungen/Diäten und Überstundenent-gelte) und garantiert Ihnen ein Mindesteinkommen:
Bis zu € 1.700,- Bruttoentgelt vor Kurzarbeit beträgt das Entgelt in Kurzarbeit 90 Prozent des bisherigen Einkommens.
Bis zu € 2.685,- Bruttoentgelt vor Kurzarbeit beträgt das Entgelt in Kurzarbeit 85 Prozent des bisherigen Einkommens.
Ab € 2.686,- Bruttoentgelt vor Kurzarbeit beträgt das Entgelt in Kurzarbeit 80 Prozent des bisherigen Einkommens.
Für Einkommensteile über € 5.370,- gebührt dem Arbeitgeber jedoch keine Beihilfe.
Bei Lehrlingen beträgt das Einkommen 100 Prozent der bisherigen Lehrlingsentschädigung.
Es gebührt am Monatsende grundsätzlich immer die garantierte Bruttoersatzrate (80/85/90 Prozent), unabhängig davon, wie wenig Stunden Sie tatsächlich leisten. Dennoch sind Ihre Arbeitsleistun-gen nicht ohne Bedeutung: Ihr Arbeitgeber ist nämlich verpflich-tet, sicherzustellen, dass Ihre tatsächlich geleisteten Stunden auch tatsächlich bezahlt werden.
Zeichnen Sie Ihre tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden genau auf. So können Sie leicht prüfen, ob Sie auch alle Stunden bezahlt bekommen haben. Tragen Sie Ihre
AK Infoservice
-
33
Stunden in Ihrem persönlichen Arbeitszeitkalender ein. Die AK bietet auch eine eigene App, den AK Zeitspeicher, wo Sie digital Ihre Arbeitszeiten erfassen können!
Was passiert mit meinen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in der Kurzarbeit?
Die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) werden, unabhängig von Ihrer Ersatzrate (80-90 Prozent) ungekürzt gewährt. Sie erhalten im Jahr 2020 daher wie gewohnt ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld (in Höhe Ihres ungekürzten Gehalts) zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt (meistens Ende Juni und Ende November) vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Lange Zeit bestand Unsicherheit darüber, ob das nur den Bruttobe-trag betrifft oder ob auch das auszubezahlende Netto in voller Höhe gebührt. AK und Gewerkschaften haben für Sie erreicht, dass der Nettobetrag Ihres Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes in der Kurzarbeit nicht reduziert werden darf.
Muss ich vor der Kurzarbeit Urlaub und Zeitguthaben verbrauchen?
Die Richtlinie zur Corona-Kurzarbeit besagt, dass Alturlaube aus Vorjahren und offene Zeitausgleichsguthaben vor oder während der Kurzarbeit „tunlichst“ abzubauen sind. Sollte also der Arbeitgeber verlangen, Zeitausgleich oder Alturlaub abzubauen, ist dem Verlan-gen nachzukommen. Den Alturlaub zu verbrauchen, hat den Vorteil, dass in der Zeit des Urlaubs das volle Entgelt zusteht und nicht nur 80 bis 90 Prozent. Die Kurzarbeit sollte man nicht an der Frage des Urlaubsverbrauchs scheitern lassen!
Kurzarbeits-Special
-
34
Wie und wann kann Corona-Kurzarbeit in einem Betrieb eingeführt werden?
Corona-Kurzarbeit ist in Ihrem Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig von der Branche möglich. Auch Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die am Erwerbsleben teilnehmen (z.B. öffentliche Museen), können Kurzar-beit einführen. Wenn Ihr Unternehmen Corona-Kurzarbeit einführen möchte, nimmt es in einem ersten Schritt Kontakt mit dem AMS auf. Das kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Zeitgleich finden Gespräche auf betrieblicher Ebene statt, um in Betrieben mit einem Betriebsrat eine unterschriftsreife Betriebsver-einbarung abzuschließen.
Wie kann der Betriebsrat bei der Kurzarbeit mitwirken?
Ihr Betriebsrat kann wichtig sein, damit es überhaupt zu Verhandlun-gen über die Kurzarbeit kommt. Er muss in jedem Fall von Beginn an in die Verhandlungen zur Einführung von Kurzarbeit eingebunden werden. Das betrifft sowohl die Gespräche zwischen dem Arbeitge-ber und dem Arbeitsmarktservice (AMS), als auch die Verhandlungen zu einer Kurzarbeitsvereinbarung und notwendige Betriebsverein-barungen. Bei Fehlen eines Betriebsrates tritt an dessen Stelle die Gewerkschaft.
Woher weiß ich, welche Regelungen zur Kurzarbeit in meinem Betrieb gelten?
Grundsätzlich ist vor Einführung der Kurzarbeit eine ausdrückliche Zustimmung aller Beschäftigten einzuholen. Bevor die Zustimmung
AK Infoservice
-
35
erteilt wird, empfehlen wir Ihnen, die ausgefüllte Kurzarbeitsvereinba-rung (Sozialpartnervereinbarung) ausführlich zu lesen und bei Fragen den Betriebsrat, die Arbeiterkammer oder die zuständige Fachge-werkschaft zu kontaktieren, bevor Sie etwas unterschreiben.
Ab der Phase 2 haben Sie zusätzlich einen Rechtsanspruch auf diese Unterlagen: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen entweder eine Kopie der Kurz- arbeitsvereinbarung aushändigen oder einen eigenen Kurzarbeits- Dienstzettel erstellen. Tut er das nicht, könnten Sie diese Unterlagen sogar einklagen.
Gilt Verringerung der Arbeitszeit als Freizeit?
Grundsätzlich gilt die freiwerdende Zeit als Freizeit und steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können in dieser Zeit auch einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen und Geld dazuverdienen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber aufrechte gesetzliche bzw. ein-zelvertragliche Konkurrenzverbote!
Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?
Wenn Sie krank werden, bekommen Sie Ihre Entgeltfortzahlung – wie üblich – vom Arbeitgeber im Ausmaß Ihres garantierten Kurzarbeits-entgelts (80/85/90 Prozent) ausbezahlt.
Kann ich während der Kurzarbeit in Urlaub gehen?
Ja. Urlaub ist jedoch Vereinbarungssache zwischen Ihnen und Ihrem Chef. Das bedeutet: Sie müssen sich beide einig werden, wenn tat- sächlich ein Urlaub verbraucht werden soll.
Kurzarbeits-Special
-
36
AK Infoservice
Nicht möglich ist es aber, nur an jenen Tagen Urlaubstage zu konsu-mieren, während derer gearbeitet wird und für die Tage, an denen die Arbeit ausfällt, nicht. Mit z. B. drei Urlaubstagen eine ganze Woche frei zu bekommen, ist also nicht möglich.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber während der Kurzarbeit insolvent wird?
In diesem Fall wird die Kurzarbeit beendet. Erklären Sie sich weiter-hin arbeitsbereit und melden Sie sich unverzüglich bei der AK!
Weiterbildung in der Kurzarbeit – was gilt für mich?
Mit Beginn der Phase 3 gibt es die Möglichkeit sich in der ausgefal-lenen Arbeitszeit während der Kurzarbeit weiterzubilden.
60 Prozent der Ausbildungskosten trägt dabei das AMS, 40 Prozent Ihr Arbeitgeber. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Mit Beginn der Phase 3 müssen sich daher grundsätzlich bereithal-ten, eine von Ihrem Arbeitgeber angebotene Aus-, Fort- oder Weiter-bildungsveranstaltung zu absolvieren. Sie können Ihrem Arbeitgeber aber natürlich auch selbst Vorschläge unterbreiten, wenn Sie eine geeignete Bildungsmaßnahme gefunden haben. Eine Verpflichtung für Ihren Arbeitgeber, Aus-, Fort- oder Weiterbildungen auch tatsäch-lich zu veranlassen, besteht jedoch ausdrücklich nicht!
-
37
Was passiert, wenn sich während meiner Weiter-bildung die Auftragslage für das Unternehmen verbessert und ich zurück in den Job muss?
In diesem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, Ihre begon-nene Weiterbildung innerhalb von 18 Monaten zu Ende zu bringen.
Kann ich auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag, bei Leiharbeit, in Teilzeit oder als Lehrling Kurzarbeit bekommen?
Ja! Wenn Sie Teilzeit arbeiten, muss Ihre Arbeitszeit nur entspre-chend verringert werden.
Wenn Sie in Altersteilzeit sind, wird Ihre bereits verringerte Arbeitszeit nochmals herabgesetzt. Sie bekommen dann weiter den Einkommensausgleich für die Altersteilzeit. Von Ihrem Betrieb bekommen Sie die Stunden bezahlt, die Sie weiterhin arbeiten. Den Rest auf bis zu 90 Prozent übernimmt das AMS.
LeiharbeitnehmerInnen können ebenfalls kurzarbeiten. Auch Lehrlinge können in die Kurzarbeit miteinbezogen werden. Sie erhalten sogar die volle Lehrlingsentschädigung weiter ausbezahlt. Kommen Lehrlinge in laufender Kurzarbeit in ein höheres Lehrjahr oder legen Sie erfolgreich die Lehrabschlussprüfung ab, ist die Lehrlingsentschädigung bzw. der Lohn/das Gehalt auch in Kurzarbeit entsprechend zu erhöhen.
Ab Phase 3 gilt zusätzlich: Kurzarbeit für Lehrlinge ist nur dann möglich, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Dabei sind mindestens 50 Prozent der ausge-fallenen Arbeitszeit über den gesamten Kurzarbeits-Zeitraum für ausbildungs- bzw berufsrelevante Maßnahmen zu nutzen.
Kurzarbeits-Special
-
38
AK Infoservice
Wurde die Arbeitszeit eines Lehrlings im Durchschnitt um mehr als 20 Prozent reduziert, ist vom Lehrbetrieb am Ende der Kurzarbeit in einem eigenen Durchführungsbericht darzulegen, welche konkreten Maßnahmen pro Lehrling und in welchem Ausmaß stattgefunden haben, um die Ausbildung sicherzustellen.
Kann ich gleich nach Ablauf der Kurzarbeitszeit gekündigt werden?
Nein, es gilt wie bisher eine Behaltefrist von einem Monat.
Zeichnen Sie auch in der Kurzarbeit Ihre Arbeitszeiten genau auf! Sie können dafür auch den AK Zeitspeicher verwenden.
http://jobundcorona.at
-
39
Wie lange habe ich heute gearbeitet? Wie lange eine Pause gemacht? Unser Zeitspeicher unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitszeit einfach und genau zu dokumentieren. Das hilft im Konfliktfall, zu Ihrem Geld zu kom-men. Darüber hinaus können Sie den Zeitspeicher an Ihre Bedürfnisse anpassen und für Arbeits- und Freizeitprojekte verwenden.
www.ak-zeitspeicher.at
http://www.ak-zeitspeicher.at
-
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
KW 53
1234
JÄNNER
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
KW 30
3132333435
AUGUST
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
KW 9
10111213
MÄRZ
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
KW 44
45464748
NOVEMBER
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
KW3536373839
SEPTEMBER
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
KW4859505152
DEZEMBER Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 14 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
KW2223242526
JUNI
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
KW 5
678
FEBRUAR
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
KW 3940414243
OKTOBER
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
KW 171819202122
MAI
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
KW 1314151617
APRIL
Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
KW 26
27282930
JULI
Jahreskalender 2021
40
-
41
UrlaubsplanerArbeits- / Werktage
+
+
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
+
Meine offenen Urlaubstage aus VorjahrenNeuer Urlaub
Minus mein Verbrauch an UrlaubstagenDatum Urlaubsantritt Datum Urlaubsende
Resturlaub
-
42
150 Millionen Euro mehr für AK Mitglieder: Digi-Bonus Digi-Winner Bildungsnavi Internet- und Datenschutzberatung Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 Wohnrechtsberatung Pflegegeld-Beratung Gesundheitsberuferegister
wien.arbeiterkammer.at/zukunftsprogramm
Das Zukunftsprogramm der AK Wien.
http://wien.arbeiterkammer.at/zukunftsprogramm
-
43
AK Infoservice
ÖsterreichischerGewerkschaftsbund1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-39ÖGB-Servicecenter(01) 534 44-39E-Mail: [email protected]: www.oegb.at
GEWERKSCHAFTEN:
Gewerkschaft der PrivatangestelltenDruck, Journalismus, Papier1030, Alfred-Dallinger-Platz 1Telefon 05 03 01-301E-Mail: [email protected]: www.gpa-djp.at
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst1010, Teinfaltstraße 7Telefon (01) 534 54-0E-Mail: [email protected]: www.goed.at
Gewerkschaft vida1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-79E-Mail: [email protected]: www.vida.at
younionDie Daseinsgewerkschaft1090, Maria-Theresienstr. 11Telefon (01) 313 16-8300E-Mail: [email protected]: www.younion.at
Gewerkschaft Bau-Holz1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-59E-Mail: [email protected]: www.bau-holz.at
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-49E-Mail: [email protected]: www.gpf.at
Produktionsgewerkschaft pro-ge1020, Johann-Böhm-Platz 1Telefon (01) 534 44-69E-Mail: [email protected]: www.proge.at
Meine Gewerkschaft
Gemeinsam stark
mailto:oegb%40oegb.at?subject=http://www.oegb.atmailto:service%40gpa-djp.at?subject=http://www.gpa-djp.atmailto:goed%40goed.at?subject=http://www.goed.atmailto:info%40vida.at?subject=http://www.vida.atmailto:infocenter%40younion.at?subject=http://www.younion.atmailto:bau-holz%40gbh.at?subject=http://www.bau-holz.atmailto:gpf%40gpf.at?subject=http://www.gpf.atmailto:proge%40proge.at?subject=http://www.proge.at
-
44
Beratungszentrum Ottakring
1160 WienThaliastraße 125 A
Eingang Hettenkofergasse
Beratungszentrum Liesing
1230 Wien Liesinger Platz 1
Beratungszentrum1040 Wien Prinz-Eugen-Straße 20-22
Beratungszentrum Floridsdorf 1210 Wien, Prager Straße 31
Beratungszentrum Donaustadt1220 Wien Wagramer Straße 147
Die AK Wien für Sie – Immer in Ihrer NäheTerminvereinbarung für persönliche Beratung unter (01) 501 65-1341Telefonische Beratung unter (01) 501 65-1201
facebook.com/Arbeiterkammer
youtube.com/AKOesterreich
wien.arbeiterkammer.at
AK Infoservice
twitter.com/Arbeiterkammer
http://facebook.com/Arbeiterkammerhttp://youtube.com/AKOesterreichhttp://wien.arbeiterkammer.athttp://twitter.com/Arbeiterkammer
-
3
Wo gibt’s den Arbeitszeitkalender?Als AK Mitglied können Sie diesen Arbeitszeitkalender einfach be-stellen. Halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Sie finden diese auf der Rückseite der Zeitung AK FÜR SIE oder auf Ihrer Aktivkarte.
Wichtig: Selbstverständlich werden sämtliche Inhalte unserer Druck-werke sorgfältig geprüft. Dennoch können wir keine Garantie für Voll-ständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Im Arbeitszeit-kalender finden Sie allgemeine Bestimmungen. Konkrete Rechtslagen können Ihnen nur in einem Beratungsgespräch erläutert werden.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.arbeiterkammer.at
Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen
Weitere Bestellmöglichkeiten: E-Mail: [email protected] Mitgliederservice: (01) 501 65 1401
Artikelnummer 454
ImpressumMedieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressumBilder: U1: © Adobe Stock - Marina Andrejchenko U2: © Sebastian Philipp S1: © Adobe Stock-robynmac Grafik: Andreas KuffnerDruck: ADAM, 4813 AltmünsterVerlags- und Herstellungsort: Wien
Stand: November 2020
http://www.arbeiterkammer.athttp://wien.arbeiterkammer.at/publikationenmailto:mitgliederservice%40akwien.at?subject=
- http://jobundcorona.at