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Kanton Zürich Gemeinde Erlenbach Areal «Sandfelsen» Projektwettbewerb Programm (Entwurf) mit Pflichtenheft zur Präqualifikation Fassung vom 4. Juni 2009 zhd. Download im Rahmen der Präqualifikation

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Kanton ZürichGemeinde Erlenbach

Areal «Sandfelsen»Projektwettbewerb

Programm (Entwurf)mit Pflichtenheft zur Präqualifikation

Fassung vom 4. Juni 2009zhd. Download im Rahmen der Präqualifikation

Gemeinde Erlenbach, Projektwettbewerb Sandfelsen, Programm mit Pflichtenheft Präqualifikation Seite 2

27308_13A_090604_Progra.doc Planpartner AG

Gemeinde Erlenbach

Seestrasse 59, CH-8703 Erlenbach ZH

Planpartner AG

Hofstrasse 1, Postfach, CH-8032 ZürichBearbeitung:– Urs Brüngger, dipl. Arch. ETH/FSU, Planer REG A– Evelyne Pfeifer, dipl. Ing. Raumplanerin FH– Barbara Evangelisti, Mag. Raumordnung u. Raumforschung

Blick von Süden auf das Planungsgebiet SandfelsenQuelle: Planpartner AG, Zürich

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Titelbild:

Gemeinde Erlenbach, Projektwettbewerb Sandfelsen, Programm mit Pflichtenheft Präqualifikation Seite 3

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung................................................................................................5

1.1 Absicht .....................................................................................................51.2 Planungsgebiet .......................................................................................5

2. Pflichtenheft zur Präqualifikation....................................................7

2.1 Allgemeines.............................................................................................72.1.1 Auftraggeberschaft...................................................................72.1.2 Verfahren....................................................................................72.1.3 Teilnahmeberechtigung...........................................................72.1.4 Federführung.............................................................................72.1.5 Mehrfachbewerbungen............................................................82.1.6 Auswahl .....................................................................................82.1.7 Preisgericht ................................................................................82.1.8 Befangenheit ..............................................................................82.1.9 Entschädigung...........................................................................8

2.2 Auswahlverfahren .................................................................................92.2.1 Eignungskriterien .....................................................................92.2.2 Nachwuchsförderung ..............................................................9

2.3 Einzureichende Unterlagen..................................................................92.3.1 Format / Inhalt..........................................................................92.3.2 Berücksichtigung / Vertraulichkeit ....................................102.3.3 Abgabe der Unterlagen .........................................................102.3.4 Auskunftsstelle........................................................................11

3. Allgemeine Bestimmungen zum Projektwettbewerb................12

3.1 Veranstalterin........................................................................................123.2 Auftrag ...................................................................................................123.3 Preisgericht............................................................................................123.4 Organisation und Vorprüfung ..........................................................133.5 Beauftragte Teams................................................................................133.6 Entschädigung / Rangierung ............................................................143.7 Veröffentlichung...................................................................................143.8 Weiterbearbeitung ...............................................................................143.9 Unterlagen/Urheberrechte.................................................................153.10 Termine / Ablauf .................................................................................15

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4. Aufgabenstellung................................................................................17

4.1 Zielsetzungen / Beurteilungskriterien.............................................174.2 Perimeter................................................................................................184.3 Planungsvorgaben ...............................................................................19

4.3.1 Massgebende Bauvorschriften .............................................194.3.2 Anzahl Wohnungen ...............................................................214.3.3 Dichte / Ausnützungstransfer .............................................214.3.4 Spiel- und Ruheflächen..........................................................224.3.5 Grundbucheinträge ................................................................22

4.4 Erschliessung ........................................................................................224.4.1 Motorisierter Verkehr ............................................................224.4.2 Parkierung................................................................................224.4.3 Panorama-Weg........................................................................234.4.4 Ver- und Entsorgung .............................................................23

4.5 Freiraumgestaltung..............................................................................234.6 Geologie .................................................................................................244.7 Ökologie.................................................................................................24

5. Anforderungen an die Bauten..........................................................25

5.1 Wohnungen/Raumprogramm..........................................................255.1.1 Wohnungsgrössen / Wohnungsmix...................................255.1.2 Anforderungen an die Wohnungen....................................25

5.2 Nebenräume / Raumprogramm.......................................................275.3 Anforderungen an die Bauten ...........................................................28

5.3.1 Hindernisfreies Bauen ...........................................................285.3.2 Nachhaltigkeit .........................................................................285.3.3 Energie/Haustechnik/Akustik............................................285.3.4 Kosten/Benchmark ................................................................29

6. Arbeitsunterlagen ...............................................................................30

7. Einzureichende Unterlagen ..............................................................317.1 Einzureichende Unterlagen................................................................317.2 Abgabeform und Darstellung............................................................32

8. Genehmigung ......................................................................................33

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1. Einleitung

1.1 Absicht

Die Gemeinde Erlenbach beabsichtigt auf der gemeindeeigenen Par-zelle Kat.-Nr. 4654 preisgünstige Wohnungen zu erstellen. Ziel ist eineWohnüberbauung mit preisgünstigen Wohnungen, hoher Siedlungs-und Wohnqualität in zeitgemässer Architektur und Aussenraumges-taltung, wirtschaftlicher Verkehrserschliessung sowie mit nachhaltigerEnergieversorgung und Gebäudetechnik für junge Erlenbacher Famili-en und ältere einheimische Personen.

Die Bauten sollen sich gut in die Umgebung einfügen, die Wohnungenmüssen gut nutzbare Grundrisse sowie ein ausgewogenes Preis-/Leistungsverhältnis aufweisen. Hierfür soll ein wirtschaftliches undnachhaltiges Projekt erarbeitet werden.

Zur Erreichung dieser Zielsetzung wird ein Projektwettbewerb unter 8bis 10 Teams im anonymen Verfahren durchgeführt. Die Teilnehmen-den werden in einem Präqualifikationsverfahren ausgewählt.

1.2 Planungsgebiet

Die Parzelle Kat.-Nr. 4654 weist eine Grundstücksfläche von rund6’500 m2 auf und liegt auf dem Areal „Sandfelsen“, im oberen, östli-chen Teil der Gemeinde an der Grenze zu Küsnacht.

Es erstreckt sich auf einer Länge von ca. 100 Metern zwischen derDarhalden- und Sandfelsenstrasse und entlang dem regional bedeut-samen Panoramaweg (vormals Zürchsee-Höhenweg). Das Grundstückist einer zweigeschossigen Wohnzone W2/30% zugewiesen und wirdheute landwirtschaftlich genutzt.

Das bestehende Garagengebäude auf der Parzelle kann abgebrochenwerden. Die privaten Wohnhäuser auf den in das Planungsgebiet hin-einragenden Parzellen Kat.-Nrn. 3623 und 4726 müssen bestehen blei-ben.

Die Realisierung der geplanten Wohnüberbauung erfolgt in einerEtappe, welche ab ca. 2011 vorgesehen ist.

PreisgünstigeWohnungen

WirtschaftlichesProjekt

Projektwett-bewerb

Areal Sandfelsen

WohnzoneW2 /30%

Bestehende undneue Bauten

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Abb. 1: Lageplan, Norden oben (Quelle: gis.zh.ch / Kanton Zürich)

Abb. 2: Luftbild, Norden oben (Quelle: maps.live.de, Microsoft Virtual World)

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2. Pflichtenheft zur Präqualifikation

2.1 Allgemeines

2.1.1 Auftraggeberschaft

Gemeinde Erlenbach, vertreten durch die Liegenschaftenkommission,Gemeindeverwaltung Erlenbach, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach ZH

2.1.2 Verfahren

Das Verfahren untersteht dem WTO/GATT-Abkommen, resp. Staats-vertrag über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Projektwettbe-werb wird gemäss Art. 12 lit. a) der Interkantonalen Vereinbarungüber das öffentliche Beschaffungswesen (IvöB) und §11 der kantonalenSubmissionsverordnung (SVO) im selektiven Verfahren durchgeführt.

Das Verfahren wird in zwei Stufen in Anlehnung an die SIA-Ordnung142 für Architekturwettbewerbe durchgeführt. Die erste Stufe dientder Präqualifikation. Sie wird nicht anonym durchgeführt. Für diezweite Stufe werden 8 bis 10 Projektteams zur Teilnahme am Projekt-wettbewerb eingeladen. Dieser wird anonym durchgeführt.

Die Sprache des Verfahrens ist deutsch.

2.1.3 Teilnahmeberechtigung

Bewerben können sich Teams aus den Fachbereichen Architektur,Landschaftsarchitektur und Haustechnik, mit Firmen- oder Wohnsitzin der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO/GATT-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieserStaat Gegenrecht gewährt.

Die Aufgabenstellung erfordert eine hohe Kompetenz und Erfahrungim preisgünstigen Wohnungsbau. Der Beizug von Fachleuten aus demBereich Landschaftsarchitektur und Haustechnik ist zwingend vorzu-sehen und in der Bewerbung entsprechend nachzuweisen. Der Beizugweiterer Spezialisten ist zulässig.

2.1.4 Federführung

Die Federführung innerhalb des Teams liegt beim Architekturbüro.Die Korrespondenz im Verfahren wird nur über dieses Büro geführt.

Auftraggeberschaft

WTO/GATT-Abkommen

Zwei Stufen

Teilnahme-berechtigung

Aufgabenstellung

Federführung

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2.1.5 Mehrfachbewerbungen

Mehrfachbewerbungen der Büros aus den Fachbereichen Landschafts-architektur und Haustechnik sind zulässig.

Wenn bei einem ausgewählten Team ein Büro zwei Mal vertreten ist,entscheidet das Los durch den Notar, welches Team das Büro aus-wechseln muss.

2.1.6 Auswahl

Die Teilnahme am Projektwettbewerb basiert auf einer Präqualifika-tion. Das Preisgericht schlägt der Gemeinde Erlenbach aufgrund dervorgegebenen Eignungskriterien mindestens 8 bis maximal 10 Teamsvor, welche am Projektwettbewerb teilnehmen können.

Das Preisgericht kann von den 8 bis 10 auszuwählenden Teams maxi-mal 2 Nachwuchsteams für die Teilnahme am Projektwettbewerbauswählen (siehe Kap. 2.2.2).

Die Gemeinde beauftragt die vom Preisgericht vorgeschlagenenTeams mit der Teilnahme am Projektwettbewerb. Alle Bewerberwerden über ihre Wahl oder Nichtwahl schriftlich benachrichtigt.

2.1.7 Preisgericht

Die Auswahl der Teams erfolgt durch das gleiche Preisgericht, welchesvon der Veranstalterin für die Beurteilung des Projektwettbewerbeseingesetzt wird.

2.1.8 Befangenheit

Die Mitglieder des Teams müssen von den Personen des Preisgerichtsunabhängig sein.1 Die Verantwortung dafür, beim Vorliegen besonde-rer Beziehungen nicht teilzunehmen, liegt bei den Teilnehmenden.

2.1.9 Entschädigung

Für die Bewerbung und Einreichung der geforderten Unterlagen fürdie Präqualifikation steht den Bewerbenden keine Entschädigung zu.

1 Es sind die Bestimmungen der SIA-Wegleitung „Befangenheit und Aus-

standsgründe“ vom März 2008 massgebend.

Mehrfach-bewerbungen

8 bis 10 Teams

Preisgericht

Befangenheit

KeineEntschädigung

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2.2 Auswahlverfahren

2.2.1 Eignungskriterien

Die Bewerbenden haben ihre Eignung aufgrund folgender, in der Rei-henfolge ihrer Gewichtung aufgeführten, Eignungskriterien nachzu-weisen. Bei mehr als 8 bis 10 geeigneten und gleichwertigen Bewer-bungen entscheidet das Los durch den Notar.

1a) Architektonische Qualitäten von zwei artverwandten geplantenund /oder realisierten Objekten (Architekt);

1b) Landschaftsarchitektonische Qualitäten von zwei artverwandtengeplanten und / oder realisierten Objekten (Landschaftsarchitekt);

2.) Erfahrung mit der Projektierung und/oder Realisierung von ener-getisch nachhaltigen Bauten (Architekt, Haustechniker);

3.) Erfahrung mit der Projektierung und/oder Realisierung vonpreisgünstigem oder genossenschaftlichem Wohnungsbau (Ar-chitekt, Landschaftsarchitekt, Haustechniker).

2.2.2 Nachwuchsförderung

Im Sinne der Nachwuchsförderung kann das Preisgericht von den 8bis 10 auszuwählenden Teams maximal 2 Nachwuchsteams für dieTeilnahme am Projektwettbewerb auswählen. Die Nachwuchsförde-rung bezieht sich nur auf das Architekturbüro. Dieses muss nur denPunkt 1a) gemäss Kapitel 2.2.1 und zusätzlich folgende Bedingungenerfüllen:

a) Alter der geschäftsführenden Personen des Architekturbüros ma-ximal 40 Jahre (Jahrgang 1969 und jünger);

b) Bestand des Architekturbüros erst seit dem 1. Januar 2004.

2.3 Einzureichende Unterlagen

2.3.1 Format / Inhalt

Alle Bewerbenden haben folgende Unterlagen auf weissem Papiereinzureichen. Unterlagen auf Datenträgern sowie per Fax und E-Mailwerden vom Präqualifikationsverfahren ausgeschlossen.

Eignungs-kriterien

Nachwuchs-teams

Format / Inhalt

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a) Die Bewerbungsformulare A, B und C gemäss PDF-Download,vollständig ausgefüllt, auf Computer oder in gut lesbarer Hand-schrift;

b) 3 Referenzobjekte auf 3 Blättern Format A3 quer (einseitig be-druckt, mit Name und Adresse versehen):2 Referenzobjekte, resp. 2 Blätter A3 für das Architekturbüro, 1 Re-ferenzobjekt, resp. 1 Blatt A3 für das Landschaftsarchitekturbüro,die Referenzobjekte des Fachbereiches Haustechnik sollen nicht il-lustriert werden.

Mit Illustrationen zu den Referenzobjekten gemäss Eignungskrite-rien Punkte 1.) und 2.). Die Objekte sind so darzustellen, dass eineBeurteilung der architektonischen und landschaftsarchitektoni-schen Qualitäten möglich ist. Die dargestellten Referenzobjektesind mit einem Kurztitel klar zu bezeichnen.

Die Referenzobjekte sollen die Erfahrung des Teams bzw. der einzel-nen Teammitglieder mit der Projektierung und / oder Realisierung derAufgabe entsprechender oder artverwandter Objekte neueren Datumsaufzeigen (Projektierung/Realisierung nicht vor dem Jahr 2000).

2.3.2 Berücksichtigung / Vertraulichkeit

Zusätzlich eingereichte, nicht verlangte Unterlagen und Firmendoku-mentationen werden nicht berücksichtigt. Bewerbende, die ihre Un-terlagen nicht termingerecht einreichen, werden vom Verfahren ausge-schlossen.

Alle eingereichten Unterlagen dienen ausschliesslich der Informationund werden vertraulich behandelt.

2.3.3 Abgabe der Unterlagen

Die Unterlagen müssen spätestens Freitag, 10. Juli 2009, 17:00 Uhr beider unten genannten Abgabestelle eingetroffen sein. Das Datum desPoststempels ist nicht massgebend!

Planpartner AG

«Projektwettbewerb Sandfelsen»Hofstrasse 1 / Postfach,CH-8032 Zürich--> Lageplan unter www.planpartner.ch

Berücksichtigung

Vertraulichkeit

Termin

Abgabestelle /Adresse

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2.3.4 Auskunftsstelle

Planpartner AGFrau E. Pfeifer / Herr U. BrünggerMail: [email protected] / [email protected]. +41 (0)44 250 58 80

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3. Allgemeine Bestimmungen zum Projektwettbewerb

3.1 Veranstalterin

Gemeinde Erlenbach, vertreten durch die Liegenschaftenkommission,Seestrasse 59, 8703 Erlenbach ZH

3.2 Auftrag

Es wird ein Verfahren in zwei Phasen durchgeführt:

In einer ersten Phase wird eine Präqualifikation durchgeführt, in wel-cher sich interessierte und geeignete Teams, zusammengesetzt aus denFachbereichen Architektur, Landschaftsarchitektur und Haustechnik,für die Aufgabe bewerben können (siehe Kap. 2). Die erste Phase istnicht anonym.

Aufgrund einer Auswahl von 8 bis 10 Teams wird in einer zweitenPhase ein Projektwettbewerb in Anlehnung an die SIA-Ordnung 142,Anhang Studienauftrag, Ausgabe 1998, durchgeführt. Die zweite Pha-se wird anonym durchgeführt.

Mit der Abgabe der Arbeiten in der zweiten Phase anerkennen dieTeams die Auftragsbedingungen, das vorliegende Programm, die Fra-genbeantwortung sowie die Entscheide des Preisgerichtes in Ermes-sensfragen.

3.3 Preisgericht

Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzt die Veranstalterinfolgendes Preisgericht ein:

Fachexperten und Fachexpertinnen mit Stimmrecht- Barbara Neff, dipl. Arch. ETH SIA BSA

Neff Neumann Architekten, Zürich

- Yvonne Rudolf, dipl. Arch. ETH BSAGalli Rudolf Architekten, Zürich

- Yves Schihin, dipl. Arch. ETH SIA SWBBurkhalter Sumi Architekten, Zürich

- Lukas Schweingruber, dipl. Landschaftsarchitekt FH BSLASchweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten, Zürich

Veranstalterin

Erste Phase

Zweite Phase

Anerkennung

Fachexpert/-innenmit Stimmrecht

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Sachexperten und Sachexpertinnen mit Stimmrecht

- Susi LötscherGemeinderätin Erlenbach, Präsidentin Liegenschaftenkommission

- Mario de CapitaniBauunternehmer, Mitglied Liegenschaftenkommission

- Dany LanterArchitekt, Mitglied Liegenschaftenkommission

- Martin RübelRechtsanwalt, Mitglied Liegenschaftenkommission

Beratende Experten (ohne Stimmrecht)- Marcel Dönni

Liegenschaftensekretär Gemeinde Erlenbach

- Urs BrünggerPlanpartner AG, Zürich

Bei Bedarf können weitere beratende Experten bzgl. Nachhaltigkeit,Kostenplanung usw. sowie Vertreter der Gemeinde Erlenbach mit be-ratender Stimme beigezogen werden.

3.4 Organisation und Vorprüfung

Die fachliche Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Projekt-wettbewerbes sowie die Durchführung und Organisation der Vorprü-fung erfolgen durch:

Planpartner AG, Raumplanung, Städtebau, EntwicklungHofstrasse 1, Postfach, CH-8032 ZürichTel: +41 (0)44 250 58 80, Fax: +41 (0)44 250 58 81

Für die Vorprüfung können bei Bedarf weitere Experten beigezogenwerden.

3.5 Beauftragte Teams

Folgende Teams werden aufgrund der Präqualifikation für die Bear-beitung des Projektwettbewerbs beauftragt:

• …

• …

• …

Sachexpert/-innenmit Stimmrecht

WeitereExperten

Organisation,Vorprüfung

Vorprüfung

BeauftragteTeams

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• …

• …

• …

• …

• …

• …

• …

3.6 Entschädigung / Rangierung

Für die termingerechte Ablieferung einer dem Programm entspre-chenden Arbeit erhält jedes Team eine fixe Entschädigung von je CHF10'000.-- (exkl. MwSt.).

Zusätzlich stehen dem Preisgericht CHF 45'000.-- (bei 10 Teams) bis65'000.-- (bei 8 Teams) zur Verfügung, welche als Preise oder zusätzli-che Entschädigungen vergeben werden.

Das Preisgericht behält sich vor, eine Rangierung vorzunehmen.

3.7 Veröffentlichung

Die Ergebnisse des Projektwettbewerbs werden durch das Preisgerichtin einem schriftlichen Kurzbericht festgehalten und der Fachpressebekannt gegeben. Die Arbeiten werden nach Abschluss des Verfahrensder Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht.

3.8 Weiterbearbeitung

Die Auftraggeberin beabsichtigt den Empfehlungen des Preisgerichteszu folgen und das siegreiche Team (Architektur, Landschaftsarchitek-tur, Energie/Haustechnik) für die Weiterbearbeitung und Realisierungdes Projektes zu beauftragen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ausführung des Projektes ei-nem Total-/Generalunternehmer zu übertragen oder eine externeBauleitungsfirma beizuziehen. Der Auftrag an das siegreiche Projekt-team umfasst mindestens 52% der Teilleistungen gemäss SIA-Ordnung102, Ausgabe 2003 (resp. SIA-Ordnung 105, Ausgabe 2007 für Land-schaftsarchitektur). Die Vertragsabschlüsse erfolgen vorbehältlich desdefinitiven Entscheides der Urnenabstimmung Erlenbach.

Entschädigung

Rangierung

Veröffentlichung

Weiterbear-beitung

Auftrag

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Für die Honorarberechnung nach den Baukosten werden gemäss SIA-Ordnung 102, Ausgabe 2003, folgende Rahmenbedingungen festgelegt:

• Schwierigkeitsgrad n 1.0

• Anpassungsfaktor r 1.0

• Teamfaktor i 1.0

• Faktor Sonderleistungen s 1.0

• Mittlerer Stundenansatz h CHF 140.--

Für die Koeffizienten Z1 und Z2 gelten die bei Vertragsabschlussaktuellen durch den SIA veröffentlichten Werte.

Die Veranstalterin behält sich vor, mit dem betreffenden Team Ände-rungen am Projekt zu entwickeln. Für die Projektoptimierung undKostenschätzung zuhanden der Urnenabstimmung Erlenbach stehteine maximale pauschale Summe von CHF 50'000.-- (exkl. MwSt.) zurVerfügung.

3.9 Unterlagen/Urheberrechte

Mit der Bezahlung der Entschädigung gehen die eingereichten Unter-lagen in das Eigentum der Auftraggeberin über.

Die Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Verfasserinnen undVerfassern.

Nach Fertigstellung und Übergabe des Bauwerkes steht der Eigentüme-rin das uneingeschränkte Änderungsrecht zu, falls mit dem Architektenkeine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Diese Regelungwird in den Vertrag mit dem siegreichen Team aufgenommen.

3.10 Termine / Ablauf

Was Wann Wer

Präqualifikation

Startsitzung Preisgericht 15. Mai 2009 Preisgericht,Planpartner

Ausschreibung Präqualifikation /Bezug der Unterlagen

ab 5. Juni 2009 Planpartner

Abgabe der Bewerbungenbei Planpartner AG

bis 10. Juli 2009 Teilnehmende

-->

Rahmen-bedingungen

Projekt-optimierung

Unterlagen

Urheberrecht

Änderungsrecht

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-->

Was Wann Wer

Beurteilung der Bewerbungen /Auswahl der Teams

Definitive VerabschiedungProgramm durch Preisgericht

20. August 2009 Preisgericht,Planpartner

Was Wann Wer

Projektwettbewerb (Entwurf)

Start Verfahren,Ausgabe der Unterlagen,Begehung vor Ort

September2009

TeilnehmendePlanpartner

Schriftliche Fragestellung an:Planpartner AG per Post oder Fax(auch baurechtliche Fragen)

September2009

Teilnehmende

Versand schriftlicheFragenbeantwortung (per Mail)

Oktober2009

Planpartner

Abgabe Pläne und Bericht beiPlanpartner AG

Mitte Dezember2009

Teilnehmende

Abgabe Modell beiGemeindeverwaltung Erlenbach

Mitte Dezember2009

Teilnehmende

Vorprüfung Januar 2010 Planpartner,Experten

Beurteilung durch dasPreisgericht

Januar 2010 Preisgericht

Was Wann Wer

Projektoptimierung

Optimierung Siegerprojekt undKostenschätzungzhd. Urnenabstimmung

bis April 2010 Siegerteam,Gemeinde

Urnenabstimmungüber Projektierungskredit

13. Juni 2010 Gemeinde

Projektierung /Realisierung

anschliesend Siegerteam,Gemeinde

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4. Aufgabenstellung2

4.1 Zielsetzungen / Beurteilungskriterien

Mit dem Projektwettbewerb sollen Vorschläge für die Realisierungeiner attraktiven, wirtschaftlichen und nachhaltigen Wohnsiedlung mithohen Wohn- und Freiraumqualitäten und einer effizienten Verkehrs-Erschliessung erarbeitet werden.

Die Studien haben im Wesentlichen die untenstehenden Zielsetzungenzu verfolgen. Die eingereichten Studien werden vom Preisgericht imHinblick auf diese Kriterien beurteilt. Die Aufzählung ist nicht ab-schliessend, die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung.

Ortsbauliche und architektonische Aspekte• Hohe ortsbauliche und architektonische Qualitäten, gute Einpas-

sung in das gewachsene Terrain und gute Eingliederung in den um-liegenden Siedlungskontext;

• Zeitgemässe und ansprechende Architektur mit einem attraktivenWohnumfeld;

• Attraktiver Charakter, welcher der künftigen Bewohnerschafteine hohe Identifikationsmöglichkeit bietet;

• Schaffung einer „Guten Adresse“;

Freiräume / Erschliessung• Hohe Qualität bei Gestaltung und Gliederung der siedlungsinter-

nen und privaten Freiräume bzgl. Benutzbarkeit, Besonnung, Inti-mität und Bezug zu den Wohnräumen;

• Sinnvolle und nachvollziehbare Aufteilung von privaten und ge-meinschaftlichen Freiräumen;

• Multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten der gemeinschaftlichenFreiräume

• Gute Einpassung der neuen Erschliessungsanlagen;

2

Die Inhalte in den Kap. 4 bis 7 sind derzeit noch in Bearbeitung unddienen im Rahmen der Präquali fikation nur al s Orientierung für die ge-stell te Aufgabe. Die Inhalte stimmen in den Grundzügen, können im De-tail jedoch noch Änderungen erfahren.

Zielsetzungen

Ortsbau undArchitektur

Freiräume /Erschliessung

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Wohn- und Gebrauchswert• Auf die Zukunft ausgerichteter Wohnungsstandard, flexibles

Wohnangebot für Familien und ältere Menschen;

• Zukunftgerichtete Grundrisse mit nutzungsneutralen Räumenund guter Möblierbarkeit;

• Wohnqualität auch für ältere und behinderte Menschen, mitRücksicht auf Verkehrswege und Alters- bzw. Behindertenge-rechtigkeit;

• Soziale und gemeinschaftliche Aspekte, gute Bedingungen fürdas Zusammenleben;

Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit• Gutes Preis-/Leistungsverhältnis, wirtschaftliche Lösungen als

Basis für günstige Mietzinsen und preisgünstiges Wohnen;

• Nachweis Standard Minergie, im Rahmen der Mietzinsziele Op-timierung der Nachhaltigkeit und des Energiesparens.

4.2 Perimeter

Das Planungsgebiet (Perimeter) umfasst die gemeindeeigene ParzelleKat.-Nr. 4654 mit einer Fläche von 6’445 m2 (siehe Situationsplannächste Seite).

Das bestehende Garagengebäude auf der Parzelle kann abgebrochenwerden. Die privaten Wohnhäuser auf den in das Planungsgebiet hin-einragenden Parzelle Kat.-Nrn. 3623 und 4726 müssen bestehen blei-ben.

Die heute unbebauten östlich angrenzenden privaten Parzellen Kat.-Nrn. 1012, 1147 und 2755 (hangaufwärts hinter der bestehenden He-cke) sollen zu einem späteren Zeitpunkt überbaut werden.

Die neu zu erstellenden Erschliessungsanlagen (Verlängerung desFritz-Gottlieb-Pfister-Weges) sollen so platziert und dimensioniertwerden, dass in einer weiteren Etappe auch diese Parzellen erschlossenwerden können (siehe auch Kap. 4.4.1).

Wohn- undGebrauchswert

Wirtschaftlich- /Nachhaltigkeit

Perimeter

BestehendeBauten

Erschliessungs-anlagen

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Abb. 2: Projektperimeter(Quelle: Planpartner AG, Datei: 27308_05A_090507_Perim.jpg)

4.3 Planungsvorgaben

4.3.1 Massgebende Bauvorschriften

Es gelten die Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) derGemeinde Erlenbach (von 1995). Zudem gelten insbesondere das Pla-nungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) mit den dazugehören-den Verordnungen (bspw. ABV, Allgemeine Bauverordnung) sowie dieUmweltschutzgesetzgebung.

Das Planungsgebiet ist der Wohnzone W2/30% zugewiesen. ZulässigeNutzungen sind Wohnen und nicht störendes Gewerbe.

Es gilt nicht die Bauweise nach Regelbauweise, sondern die Bauweisenach Arealüberbauung, mit welcher bei guter Gestaltung ein Ausnüt-zungsbonus von 10%, eine Erhöhung der Gebäudelänge und der Ge-bäudehöhe sowie eine Unterschreitung der arealinternen Gebäudeab-stände gewährt werden kann.

ÜbergeordneteVorschriften

Bau- undZonenordnung

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Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen zur Arealüberbau-ung in der Wohnzone W2/30% zusammengefasst (Entwurf):

Ausnützungsziffer(siehe auch Kap. 4.3.3)

40%(30% + 10% Bonus)

Vollgeschosse 2

AnrechenbareDachgeschosse

0 3

AnrechenbareUntergeschosse

1 4, 5 6

Gebäudehöhe max. 8.5 m

Mehrhöhenzuschlag Gilt gegenüber Grundstücken aus-serhalb des Perimeters ab 7.5 mGebäudehöhe (Regelbauweise inWohnezone W2/30%)

Grenzabstand + Mehrhöhe(im vorliegenden Fall: + 1.0 m)

Gebäudelänge max. 30.0 m

Gebäudebreite max. 16.0 m

Mehrlängenzuschlag Gilt gegenüber Grundstücken aus-serhalb des Perimeters ab 16 mGebäudelänge:

Grenzabstand + 1/4 der Mehr-länge, maximal jedoch 4 m

Fassadenlängen von Gebäuden,deren Gebäudeabstand 6 m unter-schreiten, werden zusammenge-rechnet.

3

Die Anordnung von Att ikageschossen i st im Rahmen der Arealüberbau-ung gemäss BZO nicht zuläss ig.

4Ein Unter- oder Dachgeschoss wird als anrechenbar bezeichnet, wenn esWohn- , Arbeits - oder sonst dem dauernden Aufenthalt d ienende Nut-zungen enthält . Unter- oder Dachgeschosse mit Lager-, Es trich- , Keller-oder Haustechnikräumen werden demzufolge nicht als anrechenbareDach- oder Untergeschosse bezeichnet.

5Geschosse, welche nur einige cm im gewachsenen Terrain versenkt undmit Wohn-, Arbeit s- oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienendenNutzungen belegt sind, gelten auch als anrechenbare Untergeschosseund müssen demnach nicht an die Ausnützungsz iffer gerechnet werden.

6Art. 36 BZO: In den Zonen …, W2/30 und … ist die Nutzung der Unterge-schosse zu Wohn- und Arbeitszwecken nur dort gestattet, wo sie auf-grund der Hangneigung natürli ch anfallen (kann ev. ges trichen werden)

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Grenzabstand Kleiner Grenzabstand 5.0 m

Grosser Grenzabstand 8.0 m

Der grosse Grenzabstand gilt ent-weder auf der seeseits oder auf dersüdseits orientierten Längsfassade.

Gebäudeabstand7 Summe aus zwei Grenzabständen

Strassen- und Wegabstände(PBG § 265)

6.0 m: der Strassenabstand gilt ge-genüber der Darhalden- und derSandfelsenstrasse

3.5 m: der Wegabstand gilt beidseitsgegenüber dem Panorama-Weg

Abgrabungen(BZO Art. 37, PBG § 293)

Abgrabungen dürfen nicht mehr alsden halben Gebäudeumfang ausma-chen und nur bis zu 1.5 m unterhalbdes gewachsenen Bodens vorge-nommen werden.

Einzelne separate Haus- oder Keller-zugänge, ausgenommen Garagen-einfahrten, werden nicht mitge-rechnet.

4.3.2 Anzahl Wohnungen

Es ist eine möglichst hohe Anzahl Wohnungen anzustreben, unter derVoraussetzung der Einhaltung der Vorgaben gemäss Kap. 5.1 und ei-ner guten Einordnung der Bauvolumen in die Umgebung. Es sollenmindestens 20 neue Wohnungen erstellt werden.

4.3.3 Dichte / Ausnützungstransfer

Die zur Verfügung stehende anrechenbare Geschossfläche (aGF)8 be-rechnet sich wie folgt:

Parzelle Kat.-Nr. 4654 5’827 m2 x 40% 2’331 m2 aGF

Teil von Parzelle Kat.-Nr. 1012 618 m2 x 40% 247 m2 aGF

aGF insgesamt 2’578 m2 aGF

7 Innerhalb des Perimeters können die Grenz- und Gebäudeabstände bei

einwandfreien wohnhygienischen und feuerpolizei lichen Verhältnissendie kantonalen Mindestmasse von 3.5 m bzw. 7.0 m unterschreiten (§270 Abs. 3 PBG)

8Anrechenbare Geschossfläche (aGF) gemäss PBG § 255

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4.3.4 Spiel- und Ruheflächen

Gemäss BZO Art. 44 müssen bei Wohnbauten ab 4 Wohneinheitenzweckmässige Spiel- und Ruheflächen zur Verfügung gestellt werden.Diese müssen mindestens 10% der Gesamtnutzfläche9 betragen, beiprivaten Gartenanteilen kann dieses Mass entsprechend verringertwerden.

4.3.5 Grundbucheinträge

Für die südlich benachbarte Parzelle Kat.-Nr. 3623 mit dem bestehen-den Einfamilienhaus besteht ein Grenzbaurecht für Stützmauern.

4.4 Erschliessung

4.4.1 Motorisierter Verkehr

Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ausschliesslichüber den Fritz-Gottlieb Pfister-Weg. Die südlich verlaufende Sandfel-sen- und nördlich verlaufende Darhaldenstrasse können nicht für Er-schliessungszwecke genutzt werden.

Für die Gemeindeparzelle (Perimeter) und die östlich angrenzendenprivaten Parzellen Kat.-Nrn. 1012, 2755 und 1147 sind gemeinsameErschliessungsanlagen (Tiefgarageneinfahrt, Wendebereich) zu erstel-len. Die Anlagen sind im Bereich der Sandfelsenstrasse zwischen dembestehenden Wohnhaus auf der Parzelle Kat.-Nr. 3623 und dem Pano-rama-Weg anzuordnen.

4.4.2 Parkierung

Die erforderliche Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge berechnetsich nach Art. 41 BZO. Für Mehrfamilienhäuser in der Wohnzone gel-ten folgende Berechnungsgrundlagen:

Bewohner PP / m2 Gesamtnutzfläche 1 PP / 90 m2

Besucher / Kunden PP / m2 Gesamtnutzfläche 1 PP / 5 Whg.

(Dezimalstellen werden gerundet)

9

Defin ition gemäss Art. 27 BZO, Gesamtnutzfläche = aGF plus anrechen-bare Flächen im Untergeschoss

Spiel- und Ruhe-flächen

Grundbuch

Erschliessung

BerechnungAbstellplätze

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Die Parkierung für Bewohner ist grundsätzlich unterirdisch zu erstel-len. Besucherparkplätze können auch oberirdisch angeordnet werden.Sind diese unterirdisch vorgesehen, dürfen sie nicht innerhalb des ab-schliessbaren Bereiches für die Bewohner-Parkplätze liegen.

Pro 25 Parkplätze ist mindestens ein rollstuhlgängiger Parkplatz vorzu-sehen (gemäss SIA-Norm 500). Von den Parkierungsanlagen müssenalle Haus- und Wohnungszugänge sowie Treppenhäuser und Lifte stu-fenfrei erreichbar sein.

Für Fahrräder sind im Bereich der Hauszugänge in abschliessbarenRäumen oder Unterständen zwei gedeckte Abstellplätze pro Wohnungvorzusehen. Es ist auch denkbar, diese Abstellflächen in der Parkie-rungsanlage vorzusehen.

Für schwere Motorräder ist in der unterirdischen Parkierungsanlageein Abstellplatz pro fünf Wohnungen vorzusehen.

4.4.3 Panorama-Weg

Der heutige Abschnitt des Panorama-Weges über das Areal Sandfelsenist unbefestigt und ca. 1.5 m breit. Der Raumbedarf für den neu zugestaltenden Panorama-Weg liegt bei 2.0 m. Bauten müssen gemässPBG einen Mindestabstand von 3.5 m einhalten (ab Wegrand). Mehr-längen- und Mehrhöhenzuschläge müssen keine angewendet werden.

Der Panorama-Weg muss weiterhin über das Areal verlaufen. Er kannjedoch räumlich verschoben und in den Siedlungsfreiraum integriertwerden. Voraussetzung ist eine zweckmässige Anordnung und einegute Gestaltung in die neue Siedlung.

(Abklärung zu Anrechenbarkeit Wegfläche für Ausnützung pendent.)

4.4.4 Ver- und Entsorgung

Die Anschlüsse für die Wasser- und Abwasserleitungen erfolgen anden im Leitungsplan bezeichneten Stellen (siehe Arbeitunterlage 6.7).Die Leitungen auf dem Areal Sandfelsen müssen so gelegt werden,dass ein späterer Anschluss der östlichen Parzellen möglich ist.

4.5 Freiraumgestaltung

Die bestehende Hecke entlang des Panorama-Weges ist zu erhalten.

AnordnungAbstellplätze

RollstuhlgängigeAbstellplätze

AbstellplätzeFahrräder

AbstellplätzeMotorräder

RaumbedarfPanorama-Weg

Verlegungmöglich

AnschlussLeitungen

Hecke

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Eine sinnvolle und nachvollziehbare Aufteilung von privaten und ge-meinschaftlichen Freiräumen ist anzustreben. Die Freiräume sollenmultifunktionale Nutzungsmöglichkeiten zulassen und eine hoheAufenthalts- und Gestaltungsqualität aufweisen. Öffentliche Freiräu-me für das Quartier müssen nicht vorgesehen werden (Ausnahme:Panorama-Weg). Gebäude und Freiräume sollen sich ideal ergänzenund zu einem optimalen Ganzen fügen. Eine zweckmässige Zuordnungder Gebäudenutzung (insbesondere in den Erdgeschossen) und derNutzung der Aussenflächen ist ebenfalls ausschlaggebend für die Qua-lität der Freiräume.

Dem Überbauungsgrad der Grundstücksfläche ist grosse Aufmerk-samkeit zu schenken. Ober- und unterirdische Bauten sind so zu di-mensionieren, dass genügend natürliches Erdreich für Bäume undBegrünung zur Verfügung steht. Für eine möglichst naturnahe Aus-senraumgestaltung ist der Versickerung und Retention von Meteor-wasser die entsprechende Beachtung zu schenken.

4.6 Geologie

Es liegt ein Geologisches Kurzgutachten der Dr. H. Jäckli Ing. AG vor(siehe Arbeitsunterlage 6.6). Aufgrund der vorherrschenden Boden-verhältnisse kann mit angemessenem Aufwand ein Untergeschossrealisiert werden. Es sind keine Altlasten vorhanden bzw. zu erwarten.

4.7 Ökologie

Es gelten die heutigen Anforderungen des nachhaltigen Bauens. Imspeziellen sind die folgenden Kriterien nach SNARC zu beachten. DieBedeutung dieser Kriterien geht aus der SIA-Dokumentation D0200hervor.

• Grundstück: Haushälterischer Umgang mit dem Boden, Erhal-tung der Grundwassersubstanz;

• Erstellung: Niedriger Ressourcenaufwand für Baugrube, Terrain-gestaltung und Rohbaukonstruktion;

• Betrieb: Niedriger Heizenergiebedarf;

• Nutzung: Guter Lärm- und Sonnenschutz, hoher Lüftungskom-fort (Bedarfslüftung mit Wärmerückgewinnung).

AufteilungFreiräume

Überbauungsgrad,Versiegelung

Baugrund

NachhaltigesBauen

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5. Anforderungen an die Bauten

5.1 Wohnungen/Raumprogramm

5.1.1 Wohnungsgrössen / Wohnungsmix

Es sind nicht zwingend alle Wohneinheiten als Geschosswohnungenauszugestalten, sofern der Benchmark (gem. Kap. 5.3.4) eingehalten ist.

Es sind folgende Wohnungsgrössen vorzusehen:

Wohnungsgrösse Hauptnutzfläche(SIA 416)

Wohnungsmix

2 1/2-Zimmerwohnung 65 - 70 m2 ca. 10%

3 1/2-Zimmerwohnung 85 - 90 m2 ca. 30%

4 1/2-Zimmerwohnung 100 - 110 m2 ca. 40%

5 1/2-Zimmerwohnung 120 - 130 m2 ca. 20%

Bei der Hauptnutzfläche handelt es sich um Richtgrössen. Der höhereFlächenwert ist als Maximum zu betrachten. Die effektiven Nutzflä-chen sind zu optimieren.

Jede Wohneinheit muss über einen Abstellraum und Einbauschränke(zusammen 3 bis 4 m2) in der Wohnung verfügen. Diese Flächen sindin der oben genannten Hauptnutzfläche nicht enthalten.

Es müssen nicht von allen Wohnungsgrössen (Zimmerzahl) dieselbenWohnungstypen vorgesehen werden.

5.1.2 Anforderungen an die Wohnungen

Generell werden der Wohnwert und eine vielseitige Möblierbarkeitder Wohnungen hoch bewertet.

Jede Wohnung hat über einen grosszügigen Eingangsbereich mit Gar-derobe und / oder einem Einbauschrank zu verfügen.

Die Hauptnutzfläche der Zimmer muss (mit Ausnahme des Wohn-zimmers) mindestens 13 m2 betragen. Bei einzelnen Zimmern sindauch kleinere Flächen möglich sofern eine gute Grundrisslösung nach-gewiesen werden kann.

Grundsatz

Wohnungs-grössen

Richtgrössen undNutzflächen

Abstellräume

Wohnungstypen

Wohnwert

Eingangsbereiche

Zimmerfläche

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Das halbe Zimmer muss einen hohen Nutzen in den Bereichen Woh-nen/Küche/Essen erbringen.

Die Küchen sind als attraktive und gut nutzbare Arbeitsplätze bzw.-flächen für mindestens zwei Personen zu konzipieren. Es ist genü-gend Arbeitsfläche für zwei Personen bereitzustellen.

Es sind sowohl offene als auch geschlossene Küchen denkbar. Zur Si-cherstellung einer hohen Aufenthaltsqualität beträgt die Richtgrösseim geschlossenen Zustand mind. 14 m2. Es soll ein grosser Esstisch inder Küche platziert werden können sowie genügend Stellfläche füreine individuelle Möblierung zur Verfügung stehen.

Die Kücheneinrichtung ist wie folgt zu dimensionieren:

Wohnungsgrösse Anzahl Elemente

2 1/2 Zi-Wohnung 7 - 8 Elemente

3 1/2 Zi-Wohnung 8 - 9 Elemente

4 1/2 Zi-Wohnung 8 - 9 Elemente

5 1/2 Zi-Wohnung 9 - 10 Elemente

Die Badezimmer müssen mit 90-er Waschbecken/-tischen ausgerüstetwerden können. Badewannen sind auf 180/75 zu dimensionieren. EinBad mit Dusche soll mind. 3 m2, ein solches mit Badewanne mind. 6 m2

aufweisen.

Die Badezimmer sind als attraktive Räume zu konzipieren und sollenüber genügend Stellfläche für eine individuelle Möblierung verfügen.Sie sind wie folgt auszustatten:

Wohnungsgrösse Nasszellen

2 1/2 Zi-Wohnung Dusche / WC / Lavabo

3 1/2 Zi-Wohnung Badewanne / WC / Lavabo undsep. WC / Lavabo / Dusche

4 1/2 Zi-Wohnung Badewanne / WC / Lavabo undsep. WC / Lavabo / Dusche

5 1/2 Zi-Wohnung Badewanne / WC / Lavabo undsep. WC / Lavabo / Dusche

Pro Wohnung sind für eine Waschmaschine und einen Tumbler(Waschturm) die entsprechende Fläche und Anschlussmöglichkeitenvorzusehen, entweder in einem Bad oder in einem Abstellraum.

Halbes Zimmer

Küchen

Küchen-einrichtung

Badezimmer

Waschturm

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Der Qualität der privaten Aussenräume ist hohe Beachtung zu schen-ken (Benutzbarkeit, Besonnung bzw. Beschattung, Intimität, Aussicht,Bezug zu den Wohnräumen, Lärmschutz).

Jede Wohnung muss über einen privaten Aussenraum verfügen. Gutnutzbare Balkone oder Terrassen sind entsprechend der Wohnungs-grösse grosszügig zu dimensionieren (mindestens 10 m2). Pro Woh-nung hat ein Balkon eine Tiefe von mindestens 2.5 m aufzuweisen.Verfügt die Wohnung über zwei Balkone, kann dieser Wert beimzweiten Balkon unterschritten werden.

Private Gartensitzplätze, welche eine vergleichbare Grösse wie dieBalkone und Terrassen aufweisen, sind möglich.

Den Sicherheitsaspekten ist Rechnung zu tragen. Angsträume und-zonen, bspw. bei den Eingangsbereichen oder den Zugängen zur Ein-stellhalle, sind zu vermeiden. Balkonkonstruktionen sollten keine Ein-stiegshilfen in Wohnungen bilden.

5.2 Nebenräume / Raumprogramm

Für Kinderwagen und Kinderfahrzeuge sind an geeigneter Lage aufder Hauseingangsebene genügend Abstellflächen bereitzustellen.

Pro Wohnung ist ein Keller mit einer Fläche von mindestens 8.0 m2

vorzusehen.

Pro max. 8 Wohnungen sind ein Waschraum mit 2 Waschmaschinenund 1 Tumbler sowie ein Trockenraum mit Raumlufttrocknungsgerätvorzusehen. Bei der Standortwahl ist zu berücksichtigen, dass dieWaschräume attraktive und kommunikative Treffpunkte sein sollen,welche nach Möglichkeit natürlich belichtet sind.

Sofern möglich sind zumietbare Bastelräume mit natürlicher Belich-tung und Belüftung vorzusehen (10 bis 15 m2)

Für die Hauswartung ist ein Fläche von ca. 30 m2 einzuplanen (Raumfür Putz- und Garagegeräte, WC, Lavabo/Ausguss, Lager, kleineWerkstatt).

Es sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzraumbauten vorzuse-hen (siehe Arbeitsunterlage 6.8).

PrivateAussenräume

WeitereAnforderungen

Kinderwagen

Keller

Waschräume

Bastelräume

Hauswartung

Schutzräume

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5.3 Anforderungen an die Bauten

5.3.1 Hindernisfreies Bauen

Es gelten die Anforderungen des alters- und hindernisfreien Bauens(siehe Arbeitsunterlage 6.8). Die Zugangswege zu den Bauten, die Er-schliessungszonen innerhalb der Gebäude sowie die Wohnungen sindrollstuhlgängig zu konzipieren.

In Gebäuden mit Alterswohnungen (2 1/2- und 3 1/2-Zimmer-Wohnungen) und generell ab 9 Wohneinheiten pro Treppenhaus sindrollstuhlgängige Personenaufzüge vorzusehen. Im Sinne des preis-günstigen Wohnungsbaus sind möglichst viele Wohnungen mit mög-lichst wenig Liften zu erschliessen.

5.3.2 Nachhaltigkeit

Es wird ein Bausystem angestrebt, welches eine einfache, unabhängigeErneuerung der verschiedenen Bauteile mit unterschiedlicher Lebens-dauer ermöglicht (Systemtrennung). Bspw. muss ein Fenster ersetztwerden können, ohne dass Fassadenteile demontiert werden müssen.

Die Idealvorstellung für die haustechnische Erschliessung einer Woh-nung ist eine zugängliche vertikale Steigzone10. Es ist mindestens dar-auf zu achten, dass für den Zugang zu den Steigzonen nur minimaleAbbruch-/Demontagearbeiten notwendig sind.

5.3.3 Energie/Haustechnik/Akustik

Der Standard MINERGIE ist zu erreichen, eine Zertifizierung wirdderzeit jedoch nicht angestrebt. Eine kontrollierte Lüftung soll vorge-sehen werden, es ist jedoch noch nicht entschieden, ob sie realisiertwerden soll.

Eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energieträgern ist zu prü-fen. Ev. können auch Sonnenkollektoren für die Warmwassererwär-mung vorgesehen werden.

Es ist von einer zentralen Wärmeerzeugung mit dezentralen Untersta-tionen pro Gebäude auszugehen. Für die zentrale Wärmeerzeugung istdie entsprechende Fläche einzuplanen.

10

Bspw. zugänglicher Installationsschrank für 2 oder mehr Wohnungen

HindernisfreiesBauen

RollstuhlgängigePersonenaufzüge

Systemtrennung

ZugänglicheSteigzone

Minergie

Energieträger

Technikräume

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Die Steigzonen (Leitungsschächte für Heizung, Lüftung und Sanitär)müssen ausreichend dimensioniert sein. Pro Wohnung ist eine Reser-vefläche in den Steigzonen von mind. 20 x 40 cm vorzusehen.

Die Hauptsteig- und Verteilleitungen für elektrische Installationen(Elektrosmog) sowie Kanäle für Lüftung und Leitungen für Frisch-und Abwasser dürfen nicht an sensiblen Stellen (z.B. Schlafzimmer-wand) angeordnet werden.

Bezüglich Tritt- und Luftschalldämmung gelten die erhöhten Anforde-rungen gemäss SIA Norm 181, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe2006. Das Haustechnikkonzept ist so anzulegen, dass keine Lärmbe-lastungen zwischen verschiedenen Wohnungen möglich sind.

5.3.4 Kosten/Benchmark

Als Kostenobergrenze ist ein Benchmark von CHF 3'500.--/m2 HNF an-gestrebt (HNF = Hauptnutzfläche gemäss Definition SIA 416).

Im Benchmark enthalten sind:

• nicht zur HNF zählende Abstellräume in den Wohnungen;

• sämtliche Planungs-, Bau- und Nebenleistungen (BKP 1-5, inkl. Ho-norare), die für die schlüsselfertige Erstellung und Übergabe derBaute erforderlich sind, soweit sie nicht nachstehend ausdrücklichals nicht enthalten erwähnt sind;

• MWSt. von 7.6%.

Im Benchmark nicht enthalten sind (Aufzählung abschliessend):

• Parkierungskosten;

• Erschliessungskosten;

• Landkosten;

• Finanzierung.

Für die Parkierung gilt als maximale Kostenobergrenze CHF 30'000.--pro Parkplatz in der Tiefgarage (unterirdisch).

Es gilt die Preisbasis vom 1. April 2009 des Zürcher Baukostenindex.

Steigzonen

InternerSchallschutz

Benchmark

enthalten

nicht enthalten

Parkierungskosten

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6. Arbeitsunterlagen

Es werden folgende Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt (Papier-form / CD-Rom)11:

6.1 Vorliegendes Programm, Fassung vom .. .. 2009

6.2 • Digitaler Katasterplan, mit Höhenkurven,(Formate dwg 2000 und dxf 2000)

• Übersichtsplan 1: 2'500 (Format TIF)

• Orthofoto 1: 1'000 (Format TIF),plus weitere Luftbilder

• Layerbeschrieb und Nutzungsbestimmungen

• Diverse Leitungskataster

6.3 • Gipsmodell 1: 500 / weiss

6.4 Grundlagen Gemeinde Erlenbach:

• Bau- und Zonenordnung, inkl. Zonenplan

• Gruppe Erneuerbare Energien Erlenbach

• Abstände für Bepflanzungen und Einfriedigungen

6.5 Grundlagen Kanton Zürich:

• Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich PBG, inkl.ABV

• Grundlage für die Berechnung der Anzahl Schutzplätze

6.6 • Geotechnische Berichte Dr. H. Jäckli Ing. AG, Zürich

6.7 • Leitungsplan mit Anschlusspunkten,Ernst Winkler Partner, Effretikon

6.8 • sia-Norm 500 (Hindernisfreies Bauen)

• Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar, Schweiz. Fachstellefür behindertengerechtes Bauen, 2. Auflage, April 1996

6.9 • sia-Dokumentation 0200, SNARC, Systematik zurBeurteilung der Nachhaltigkeit von Architekturprojekten

6.10 • Vorgegebene Tabelle für Nachweis Kennzahlen(Format xls)

11

Für d ie Konvertierung der digitalen Daten sind die Benutzer verant-wortl ich . D ie Daten dürfen nur im Rahmen des Projektwettbewerbes be-nutzt werden. Nach Ablauf des Verfahrens müssen die Daten auf sämtli-chen Datenträgern gelöscht werden.

Arbeitsunterlagen

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7. Einzureichende Unterlagen

7.1 Einzureichende Unterlagen

Es sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

7.1 Situationsplan im Massstab 1: 500, dargestellt auf digitalemKatasterplan (gemäss Arbeitsgrundlage 6.2) mit:

• Bestehenden Parzellengrenze

• Dachaufsicht

• Zugängen zu den Bauten und Anlagen, Panoramaweg

• Nutzung und Gestaltung der Umgebungs- und Freiflächen

• Zufahrten und Parkierungsflächen

7.2 Schwarzplan Mst. 1: 2'500, auf Übersichtsplanmit weiterer Quartierumgebung

7.3 • Grundrisse, Schnitte und Fassaden im Massstab 1:200(inkl. Bezeichnung bestehendes / neues Terrain in m ü. M.).

• Beim EG-Grundriss ist die Umgebung darzustellen

• Typische(r) Wohnungsgrundriss(e) im Massstab 1:50,inkl. Möblierung

• Schnitt, Grundriss und Ansicht eines repräsentativenFassadenbereiches im Massstab 1:20 mit Konstruktions-und Materialangaben

7.4 Geeignete Visualisierung(en) oder Modellphotos zurVerdeutlichung der städtebaulichen Qualitäten

7.5 Kennzahlen Flächen / Volumen12

• Geschossfläche GF nach SIA-Norm 416

• Hauptnutzfläche HNF SIA-Norm 416

• Gebäudevolumen GV SIA-Norm 416

• Anrechenbare Geschossfläche aGF, mit Ausnützungsziffer

• Wohnungsmix

• Nachweis Abstellplätze

7.6 Kennzahlen Energie

• Energiebezugsfläche EBF

• Heizwärmebedarf Qh

• Gebäudehüllzahl

12

einzutragen in Tabel lenvor lage Arbeitsunterlage 6.11, inkl. nachvoll-z iehbarer Nachweis mit Schemata A4 oder A3

EinzureichendeUnterlagen

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• Schachtkonzept für die vertikale und horizontale Ver-und Entsorgung, mit Angaben über die Zugänglichkeit

7.7 Erläuterungsbericht in Planform,Texte möglichst kurz und stichwortartig

7.8 Volumenmodell Mst. 1: 500, auf der abgegebenen Modell-grundlage, in weiss

7.9 CD mit PDF-Files der abgegebenen Pläne

• Format A0, Originalgrösse

• Excel-Tabelle mit Kennzahlen, inkl. Schemapläne

7.10 Couvert mit:

• Angaben zu den Verfasser/innen und Mitarbeiter/innen

• Einzahlungsschein für Begleichung Entschädigung, Angabenzur Adresse und MWSt.-Nummer

7.2 Abgabeform und Darstellung

Sämtliche Elemente des Studienauftrages sind mit einem Kennwort zuversehen sowie mit dem Vermerk »Projektwettbewerb Sandfelsen, Ge-meinde Erlenbach« zu bezeichnen und anonym abzugeben.

Es sind maximal vier Pläne abzuliefern.

Alle Pläne haben das Format A0 quer (84 cm x 119 cm) aufzuweisen.Sämtliche Pläne sind:

• derart darzustellen, dass sie gut reproduzierbar sind;

• mit einem grafischen Massstab und Nordpfeil zu versehen;

• auszurichten gemäss Gipsmodell (Norden oben).

Die Pläne sind ungefaltet abzuliefern. Sie dürfen nicht auf feste Materi-alien aufgezogen werden.

Pläne, Berichte und Berechnungsschemas sind dreifach einzureichen:1 Plansatz für die Beurteilung, 2 Plansätze für die Vorprüfung (s/w-Ausdruck mit weniger hoher Papier- bzw. Druckqualität möglich).

Jedes teilnehmende Team darf nur ein Projekt einreichen. Variantensind nicht zulässig.

Kennwort undBezeichnung

Hinweise zuden Plänen

Anzahl Plansätzeund Beilagen

Keine Varianten

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8. Genehmigung

Dieses Programm wurde vom Preisgericht genehmigt.

Barbara Neff

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Yvonne Rudolf

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Yves Schihin

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Lukas Schweingruber

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Susi Lötscher

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Mario de Capitani

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Dany Lanter

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Martin Rübel

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