Artenschutzkontrolle zum Vorhaben: B-Plan ... · Foto 15: Mauersegler-Laterne in Limbach-Oberfrohna...

18
Artenschutzkontrolle zum Vorhaben: B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal – Artenschutz-Maßnahmen für abzubrechende Gebäude – Bearbeiter: E. Fuchs, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsnutzung & Naturschutz, St. Ernst, Klingenthal (ortsansässiger Ornithologe) Datum: 16.03.2018 Auftraggeber: Büro für Städtebau GmbH Fr. Heinrich Leipziger Straße 207 im Auftrag der Stadtverwaltung Klingenthal Stadtbauamt Kirchstraße 6 08248 Klingenthal Auftragnehmer: Hohensteiner Straße 45 09117 Chemnitz Tel.: 0371-28 38 000 Fax: 0371-91 85 57 11 Mail: [email protected] Ingenieurgruppe Chemnitz GbR Dipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs

Transcript of Artenschutzkontrolle zum Vorhaben: B-Plan ... · Foto 15: Mauersegler-Laterne in Limbach-Oberfrohna...

Artenschutzkontrolle zum Vorhaben: B-Plan „Einzelhandelsstandort

Markneukirchner Straße“ in Klingenthal

– Artenschutz-Maßnahmen für abzubrechende Gebäude –

Bearbeiter: E. Fuchs, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsnutzung & Naturschutz, St. Ernst, Klingenthal (ortsansässiger Ornithologe) Datum: 16.03.2018

Auftraggeber: Büro für Städtebau GmbH Fr. Heinrich Leipziger Straße 207 im Auftrag der Stadtverwaltung Klingenthal Stadtbauamt Kirchstraße 6 08248 Klingenthal

Auftragnehmer: Hohensteiner Straße 45 09117 Chemnitz Tel.: 0371-28 38 000 Fax: 0371-91 85 57 11 Mail: [email protected]

Ingenieurgruppe Chemnitz GbRDipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 2

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

INHALTSVERZEICHNIS

1 Anlass und Aufgabenstellung.......................................................................................3 2 Untersuchungsgebiet.....................................................................................................4 3 fotografische und protokollarische Dokumentation ...................................................5 4 Zusammenfassung.......................................................................................................18

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 3

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

1 Anlass und Aufgabenstellung

Für den B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal ist im

Bearbeitungsgebiet eine Artenschutzkontrolle durchzuführen, da im Rahmen der Maßnahme

eventuell Quartiere/Fortpflanzungsstätten geschützter Tierarten nach § 44 BNatSchG in

dieser Fläche betroffen sein könnten. Gegebenenfalls sind konkrete Vermeidungs-,

Minderungs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Ersatzbrutplätze bzw. -nischen vorzuschlagen.

Durch die Artenschutzkontrolle werden Nischen, Nester, Brut- und Wohnplätze von Tieren

(Anhang IV, streng geschützt, Vögel und Fledermäuse) vor Ort geprüft und bei Anwesenheit

entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Artenschutzkontrolle erfolgt zum Abriss von 3 Gebäuden (Wohn- und Geschäftshaus

Fleischerei, Markneukirchner Str. 92, Fr. Bärbel Kunze, Wohnhaus Mühlenstraße 2, Knut

Blechschmidt, Lagergebäude der RHG, Markneukirchner Str. 94, Hr. Georgi) im Bereich des

jetzigen Lidl im Bereich Mühlenstraße/ Markneukirchner Straße in Klingenthal.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 4

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

2 Untersuchungsgebiet

Abb. 1: Untersuchungsgebiet B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal (rot) mit den 3 Gebäuden, die abgerissen werden sollen (blaue Pfeile).

Das Untersuchungsgebiet (UG) B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in

Klingenthal liegt im Süden der Stadt. Das B-Plan-Gebiet liegt zwischen der Bahnlinie Zwota

– Klingenthal im Norden und der Markneukirchner Straße im Süden. Zufahrten sind die

Holzhofstraße und die Mühlenstraße. Ein Großteil der ehemaligen Bausubstanz wurde schon

abgebrochen. Geplant sind weitere 3 Gebäude-Abrisse, die nun artenschutzrechtlich

begleitet werden sollen.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 5

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

3 fotografische und protokollarische Dokumentation

Situation vor Ort

• 15.03.2018, sonnig, bis 8°C

Beteiligte

• igc (Herr Fuchs)

• Stephan Ernst, ortsansässiger Ornithologe

• Stadt Klingenthal (Herr Günnel)

• Hr. Blechschmidt

protokollarische Dokumentation

– Die Begehung B-Plan-Gebietes in Klingenthal fand Mitte März und damit vor der Brutzeit

von Gebäude begleitenden Vogelarten (z.B. Haus-/Feldsperling, Meisenarten,

Hausrotschwanz, Bach-/Gebirgsstelze, Star, Mauersegler, Turmfalke) bzw. der

Aktivitätsphase von Fledermäusen statt, d.h. die artenschutzrechtliche Beurteilung des

Gebäudeabrisses erfolgt durch einen „worst-case-Ansatz“.

– Bei 2 der 3 zu kontrollierenden Gebäuden konnte auch Dachböden und Keller begangen

werden.

– An den kontrollierten Gebäuden (vor allem im Drempelbereich der Fleischerei, Südseite

sowie im Drempelbereich Ostseite vom Lagergebäude der RHG, aber auch am

Wohnhaus Mühlenstr.2 ) sind zahlreiche Spalten und Nischen als potentielle Quartiere für

Gebäude begleitende Kleinvogelarten vorhanden.

– Im Durchgang zwischen Fleischerei und Lagergebäude wurde ein altes Nest des

Hausrotschwanzes dokumentiert, weiterhin wurden Kotspuren von Haussperlingen oder

Mauerseglern an der Ostseite des Lagergebäudes festgestellt, ein angebrachter

Nistkasten würde hier auch wegfallen. (vgl. Fotos).

– Die sich durch die Fassade ergebenden Spalten stellen potentielle Sommer- und

Zwischenquartiere für Fledermäuse dar (z.B. für die Zwergfledermaus u.a Arten). Weitere

potentielle Sommer-/Zwischenquartiere befinden sich im Drempelbereich der ehem.

Fleischerei und im hinter der Dachrinne am Lagergebäude der RHG (Ostseite).

– In den Kellern und Dachböden der kontrollierten Häuser wurden keine direkten oder

indirekten Hinweise auf Fledermäuse festgestellt.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 6

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 1: Wohnhaus Mühlenstraße 2. Hier wurden die Fassade von außen, aber auch die Kellerräume und der Dachboden von innen kontrolliert (vgl. Foto 3 und 4).

Foto 2: Spalten und Nischen im Drempelbereich sind für Gebäudebrüter potentiell nutzbar.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 7

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 3: Dachboden Mühlenstr. 2 ohne Hinweise auf Fledermäuse oder Gebäudebrüter.

Foto 4: Die Kellerräume Mühlenstr. 2 waren dicht, ohne Zugang von außen.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 8

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 5: Ehemalige Fleischerei (Wohn- und Geschäftshaus), Markneukirchner Str. 92.

Foto 6: Spalten und Risse im Drempelbereich der Südseite als pot. Quartiere für Gebäudebewohner wie Haussperling oder Mauersegler.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 9

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 7: Durch Spalten hinter der Dachrinne ist der Drempelbereich erreichbar.

Foto 8: Neststandort vom Hausrotschwanz im Durchgang zwischen Fleischerei und Lager.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 10

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 9: Altes Nest vom Hausrotschwanz im Durchgang (vgl. Foto 8).

Foto 10: Kotspuren von Haussperling bzw. Mauersegler an der Ostseite vom Lager RHG.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 11

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 11: Nische zwischen Fleischerei und Lager RHG. Solche Löcher können auch von Fledermäusen als Zwischenquartier genutzt werden.

Foto 12: Dachboden im Lager der RHG – ohne Hinweise auf Fledermäuse.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 12

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 13: Wespennester im Dachbodenbereich. Netsbereiche von Haussperling/Mauersegler sind von innen oft auch schlecht einzusehen.

Foto 14: Drempelbereiche sind auch von innen nur schwer einsehbar.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 13

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Im Rahmen des geplanten Abrisses der 3 benannten Gebäude im B-Plangebiet

„Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ sind folgende Konfliktpotentiale

nicht auszuschließen:

– Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1–2 BNatSchG (Verletzen und Töten

besonders und streng geschützter Arten, erhebliche Störung) sind beim Abriss gegenüber

Fledermäusen (in pot. Sommer-/Zwischen-/Winterquartieren) und Vögeln (Gebäudebrüter

wie z.B. Hausrotschwanz, Mauersegler/Haussperling) nicht auszuschließen.

– Durch Abriss der Gebäude einschließlich dokumentierter sowie potentieller Dauernist-

/Ruhestätten bzw. Quartiere werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3

verletzt. Nach § 45 BNatSchG kann ein Antrag auf Ausnahme bzw. nach § 67 BNatSchG

ein Antrag auf Befreiung zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen

werden. Ein dementsprechender Antrag ist vom Vorhabensträger bei der Unteren

Naturschutzbehörde zu stellen.

Ohne entsprechende Vermeidungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

wird beim Abriss der 3 Gebäude „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ gegen

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verstoßen.

Um ein Eintreten der Verbotstatbestände zu vermeiden sind folgende Maßnahmen

durchzuführen:

Vermeidungsmaßnahmen

• Abriss der Gebäude außerhalb der Brutzeit von Oktober bis Februar

• Werden im Rahmen der Abrissarbeiten wider Erwarten Fledermäuse oder brütende

bzw. ans Gebäude anfliegende brutverdächtige Vögel festgestellt, so sind

unverzüglich die Arbeiten einzustellen und die ökologische Baubegleitung zu

informieren.

Bezüglich der Fledermäuse im B-Plangebiet in Klingenthal wurden auch Aussagen aus dem

Regionalplan (Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse in der Region Chemnitz

des Planungsverbands der Region Chemnitz, 2012) berücksichtigt. Es ergeben sich danach

keine Konflikte mit bekannten Wochenstuben, besetzten Quartieren etc. in fledermaus-

relevanten Strukturen, Tal-Lebensräumen und Quartierpuffern (vgl. Abb. 2).

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 14

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Abb. 2: Untersuchungsgebiet (rot) grob überlagert mit einem Auszug aus „Karte 12: Fledermausrelevante Räume aus fledermausrelevanten Strukturen, Tallebensräume und Quartierpuffern“ der Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse in der Region Chemnitz des Planungsverbands der Region Chemnitz, 2012. schwarzgrün – sehr relevante Multifunktionsräume, dunkelgrün - relevante Multifunktionsräume, hellgrün – sehr relevante Räume, gelb – relevante Räume.

Kompensationsmaßnahmen

Um dauerhaft nachteilige Auswirkungen auf Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen

Zusammenhang auszuschließen, sind entsprechende Ersatzquartiere zu schaffen. Um das

Erfolgsrisiko des ersatzweisen Angebots von Nisthilfen zu mindern, wird eine

Überkompensation der Anzahl der Ersatzniststätten im Vergleich zur Anzahl der zerstörten

Nistplätze im Zahlenverhältnis vorgeschlagen.

Kompensationsmaßnahme Ersatzquartiere

Alternativ zu Einzel-CEF-Maßnahmen für die potentiell vorkommenden („worst-case-

Szenario) bzw. festgestellten Arten können diese auch zusammengefasst über einen

Artenschutzturm in Form einer Mauersegler-Laterne realisiert werden. Neben

Mauerseglern werden die Brutkammern auch von Sperlingen, Meisen, Hausrotschwanz und

Star genutzt. In Kombination mit zusätzlich montierten Fledermaus-Kästen kann man daher

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 15

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

allen tatsächlich und potentiell vorkommenden Arten im B-Plangebiet „Einzelhandelsstandort

Markneukirchner Straße“ aus artenschutzrechtlicher Sicht gerecht werden. Die

Mauerseglerlaterne könnte daher direkt auf diesem Standort des B-Plangebietes

„Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ montiert werden, idealer Weise auf einer

Grünfläche, aber auch über versiegelter Fläche. Die Abnahme erfolgt durch eine ökologische

Baubegleitung.

Die Artenschutztürme werden u.a. von folgenden regionalen Anbietern individuell hergestellt:

Freund Dächer (Herr Ihmann) Metallbau Graubner Freitagstraße 11b Erdbeerweg 23 08066 Zwickau 09456 Annaberg-Buchholz 03735 3033470 03733 64595 / 03733 24753 info@freund-dächer.de [email protected]

Der Artenschutzturm benötigt in Summe 30 Brutplätze, davon ca. 10 Quartiere mit runden

Einflugöffnungen (ca. 45 mm für Star, Haussperlings-Kolonie bzw. Meisenarten,

Hausrotschwanz, (Fledermäuse)) und ca. 20 Quartiere mit ovalen Einfluglöchern (ca. 60

mm x 40 mm für Mauersegler-Kolonie). Im Übergang vom Mast zum Quartierteil können

mind. 4 Fledermauskästen (z.B. 1x 1FTH, 1x 1FQ, 2x Nr. 128) angebracht werden oder es

werden individuell Nischen geschaffen. Es ist zudem zu prognostizieren, dass Fledermäuse

ebenfalls die angebotenen Brutplätze für Vögel nutzen werden. Der Artenschutzturm bietet

ggf. in Summe mehr Quartiere für Vögel und Fledermäuse, als sich nach der Vorort-

Begehung am 15.03.2018 und dem daraus resultierendem „worst-case-Szenario“ ergeben.

Diese ungleichen Zahlenverhältnisse stehen jedoch nur scheinbar in Konflikt zu einander, da

sich die CEF-Maßnahmen vorwiegend aus einem „worst-case“ Ansatz ergeben. Dieser ist

methodisch bedingt mit einem hohen Unsicherheitsfaktor verbunden. Dem Artenschutzturm

zur Umsetzung der sich aus o.g. Gegebenheiten ergebenden Ersatzmaßnahmen sollte auch

in Anbetracht des hohen öffentlichkeitswirksamen und -bildenden Werts für den Natur- und

Artenschutz der Vorzug gegeben werden. Es ist zu prognostizieren, dass sich der

Artenschutzturm im Verhältnis zur Summe etwaiger Einzelkästen/-quartiere mit den damit

verbundenen Montage- und Personalkosten kostenneutral verhält.

Beispiele von Artenschutztürmen

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 16

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Foto 15: Mauersegler-Laterne in Limbach-Oberfrohna mit in Summe 24 Brutplätzen für Mauersegler, Stare, Haussperlinge und Meisenarten.

Foto 16: Artenschutzturm in Zwickau mit in Summe 44 Brutplätzen für Mauersegler. Zusätzlich wurden Nisthilfen für Mehlschwalben und Fledermausquartire angebracht.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 17

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

4 Zusammenfassung

Für den B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ ist im Bearbeitungsgebiet

(vgl. Abb. 1) in Klingenthal eine Artenschutzmaßnahme durchzuführen, da im Rahmen des

Vorhabens eventuell Quartiere/Fortpflanzungsstätten geschützter Tierarten nach § 44

BNatSchG in dieser Fläche betroffen sein könnten. Deshalb sind konkrete Vermeidungs-,

Minderungs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Ersatzbrutplätze bzw. -nischen vorzuschlagen.

Die Begehung des B-Plangebietes und der 3 abzureisenden Gebäude fand Mitte März 2018

und damit noch vor der Brutzeit von Gebäude begleitenden Vogelarten bzw. der

Aktivitätsphase von Fledermäusen statt, d.h. die artenschutzrechtliche Beurteilung des

Gebäudeabrisses erfolgt durch einen „worst-case-Ansatz“. Bei den Gebäuden konnte 2 von

3 Gebäuden auch innen (Dachböden, Kellergeschosse) begangen werden. Am gesamten

Gebäudekomplex sind zahlreiche Spalten und Nischen als potentielle Quartiere für Gebäude

begleitende Kleinvogelarten sowie Fledermäuse vorhanden. Es wurden Dauerniststätten von

Haussperling bzw. Mauersegler am Lagergebäude der RHG, potentielle Nischen für

Mauersegler in der ehem. Fleischerei (vor allem Südseite), im Durchgang zwischen

ehemaliger Fleischerei und Lagergebäude ein altes Nest des Hausrotschwanzes sowie

mehrere potentielle Nischen und Spalten für die potentielle Besiedlung durch Gebäudebrüter

und/oder Fledermäusen dokumentiert (vgl. Fotos).

Im Rahmen des B-Planes „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ und der

geplanten Abrisse der 3 Gebäude sind folgende Konfliktpotentiale nicht

auszuschließen:

– Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1–2 BNatSchG (Verletzen und Töten

besonders und streng geschützter Arten, erhebliche Störung) sind beim Abriss gegenüber

Vögeln (Gebäudebrüter wie z.B. Hausrotschwanz, Haussperling/Mauersegler) und

Fledermäusen (in pot. Sommer-/Zwischen-/Winterquartieren) nicht auszuschließen.

– Durch Abriss der 3 Gebäude einschließlich dokumentierter sowie potentieller Dauernist-

/Ruhestätten bzw. Quartiere werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3

verletzt. Nach § 45 BNatSchG kann ein Antrag auf Ausnahme bzw. nach § 67 BNatSchG

ein Antrag auf Befreiung zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen

werden. Ein dementsprechender Antrag ist vom Vorhabensträger bei der Unteren

Naturschutzbehörde zu stellen.

Artenschutzkontrolle B-Plan „Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ in Klingenthal S. 18

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz, 0371/ 28 38 000, 0371/ 91

85 57 11, [email protected]

Ohne entsprechende Vermeidungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

wird beim Abriss der o.g. Gebäude gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §

44 BNatSchG verstoßen.

Um ein Eintreten der Verbotstatbestände zu vermeiden sind folgende Maßnahmen

durchzuführen:

Vermeidungsmaßnahmen

• Abriss der Gebäude außerhalb der Brutzeit von Oktober bis Februar

• Werden im Rahmen der Abrissarbeiten wider Erwarten Fledermäuse oder brütende

bzw. ans Gebäude anfliegende brutverdächtige Vögel festgestellt, so sind

unverzüglich die Arbeiten einzustellen und die ökologische Baubegleitung zu

informieren.

Kompensationsmaßnahmen

Um dauerhaft nachteilige Auswirkungen auf Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen

Zusammenhang auszuschließen, sind entsprechende Ersatzquartiere zu schaffen. Um das

Erfolgsrisiko des ersatzweisen Angebots von Nisthilfen zu mindern, wird eine

Überkompensation der Anzahl der Ersatzniststätten im Vergleich zur Anzahl der pot.

zerstörten Nistplätze im B-Plan-Gebiet vorgeschlagen.

Es wird favorisiert diese Artenschutz-Maßnahmen zusammengefasst über einen

Artenschutzturm in Form einer Mauersegler-Laterne im B-Plangenbiet

„Einzelhandelsstandort Markneukirchner Straße“ zu realisieren.