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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Flussbereich Merseburg Willi – Brundert - Straße 14 06132 Halle Auftragnehmer: kleine + kleine freie landschaftsarchitekten pfarrgasse 2d 06120 halle / lettin tel. 0345 / 68 100 60 fax 0345 / 68 100 88 mail: [email protected] Projektbearbeitung: B. Kleine Freie Landschaftsarchitektin A. Weis Dipl.-Ing. (FH) - Landespflege Technische Bearbeitung: A. Lautenschläger Techn. Zeichnerin Stand: 12.12.2013 Gutachter: ....................................................................... Berit Kleine

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz

und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Flussbereich Merseburg Willi – Brundert - Straße 14 06132 Halle Auftragnehmer: kleine + kleine freie landschaftsarchitekten pfarrgasse 2d 06120 halle / lettin tel. 0345 / 68 100 60 fax 0345 / 68 100 88 mail: [email protected] Projektbearbeitung: B. Kleine

Freie Landschaftsarchitektin

A. Weis Dipl.-Ing. (FH) - Landespflege

Technische Bearbeitung: A. Lautenschläger Techn. Zeichnerin Stand: 12.12.2013 Gutachter: ....................................................................... Berit Kleine

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz

und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Flussbereich Merseburg Willi – Brundert - Straße 14 06132 Halle Auftragnehmer: kleine + kleine freie landschaftsarchitekten pfarrgasse 2d 06120 halle / lettin tel. 0345 / 68 100 60 fax 0345 / 68 100 88 mail: [email protected] Projektbearbeitung: B. Kleine

Freie Landschaftsarchitektin

A. Weis Dipl.-Ing. (FH) - Landespflege

Technische Bearbeitung: A. Lautenschläger Techn. Zeichnerin Stand: 26.01.2017 Gutachter: ....................................................................... Berit Kleine

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Inhalt

Tabellenverzeichnis..................................................................................................................3

1 Einleitung ............................................................................................................................ 4!1.1 Auftrag ............................................................................................................................... 4!1.2 Aufgabenstellung ............................................................................................................... 4!1.3 Eingriffsvorhaben und technische Merkmale ..................................................................... 4!1.4 Verweis auf sonstige planerische Grundlagen ................................................................... 6!2 Rechtliche Grundlage und Methodik ................................................................................. 7!2.1 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................... 7!2.2 Methodik ............................................................................................................................. 8!3 Relevanzprüfung ................................................................................................................. 9!3.1 Vorhabensbezogene Wirkfaktoren und Wirkbereiche ........................................................ 9!3.1.1 Wirkfaktoren die vom Bauvorhaben auf Arten und Biotope ausgehen ........................... 9!3.1.2 Darstellung artgruppenbezogener Betrachtungsräume (Wirkbereiche) ........................ 10!3.2 Grundlagen zu Artvorkommen im Eingriffsraum .............................................................. 10!3.2.1 Darstellung des ausgewerteten Datenmaterials zu Artvorkommen im Eingriffsraum ... 10!3.2.2 Artengruppen .................................................................................................................. 2!3.2.2.1 Säuger .......................................................................................................................... 2!3.2.2.2 Vögel ............................................................................................................................ 2!3.2.2.3 Kriechtiere .................................................................................................................... 2!3.2.2.4 Lurche .......................................................................................................................... 2!3.2.2.5 Fische ........................................................................................................................... 2!3.2.2.6 Käfer ............................................................................................................................. 2!3.2.2.7 Libellen ......................................................................................................................... 2!3.2.2.8 Flora ............................................................................................................................. 2!3.2.3 Ableitung des Untersuchungsbedarfs ........................................................................... 17!3.2.4 Sonderuntersuchungen ................................................................................................. 17!4 Konfliktanalyse einschließlich Prüfung der fachlichen Voraussetzungen zur

Ausnahmezulassung ................................................................................................ 18!4.1 Säuger 18!4.1.5 Fledermäuse ................................................................................................................. 18!4.1.6 Artbezogene Einzelprüfung ........................................................................................... 26!4.1.6.1 Fischotter – Lutra lutra ............................................................................................... 26!4.1.6.2 Biber – Castor fiber albicus ........................................................................................ 29!4.2 Artengruppenbezogene Konfliktanalyse Vögel ................................................................ 31!4.2.1 Greife und Falken .......................................................................................................... 32!4.2.2 Spechte ......................................................................................................................... 37!4.2.3 Europäische Eulen ........................................................................................................ 41!4.2.4 Zug- und Rastvögel ....................................................................................................... 45!4.2.5 Artenbezogene Konfliktanalyse ..................................................................................... 53!4.2.5.1 Alcedo atthis – Eisvogel ............................................................................................. 53!4.2.5.2 Crex crex – Wachtelkönig .......................................................................................... 56!4.2.5.3 Circus aeruginosus - Rohrweihe ................................................................................ 60!4.2.5.4 Lanius collurio – Neuntöter ........................................................................................ 63!4.2.5.5 Luscinia svecica ssp. cyanecula –Blaukehlchen ........................................................ 66!4.2.5.6 Milvus milvus – Rotmilan ............................................................................................ 68!4.2.5.7 Porzana porzana – Tüpfelsumpfhuhn ........................................................................ 72!

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4.2.5.8 Sylvia nisoria – Sperbergrasmücke ............................................................................ 75!4.3 Artengruppenbezogene Konfliktanalyse Kriechtiere (Reptilia) ......................................... 78!4.3.1 Lacerta agilis (Zauneidechse) ....................................................................................... 78!4.4 Artengruppenbezogene Konfliktanalyse Lurche (Amphibia) ............................................ 82!4.5 Artgruppenbezogene Konfliktanalyse Fische und Rundmäuler (Pisces et Cyclostomata)87!4.6 Einzelartbezogene Konfliktanalyse Holzbewohnende Käfer (Coleoptera xylobionta) ...... 89!4.6.1 Osmoderma eremita – Eremit ....................................................................................... 89!4.7 Artgruppenbezogene Konfliktanalyse Pflanzen ............................................................... 91!5 Fazit und Zusammenfassung ........................................................................................... 92!

6 Verzeichnis der artspezifischen Maßnahmen ................................................................ 94!

7 Literatur und Quellen ........................................................................................................ 97!

8 Anlagen 101!8.1 Gesprächsprotokoll ASB (1) ........................................................................................... 101!8.2 Gesprächsprotokoll ASB (2) ........................................................................................... 103!Besprechungspunkte ........................................................................................................... 103! Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung über das Eintreten von Zugriffsverboten und zur Ausnahmezulässigkeit .............................................................................................. 92!

Tabelle 2: Übersicht zu den artenschutzrechtlichen Maßnahmen .............................................. 94! Abkürzungsverzeichnis / Erläuterungen

Gefährdung Rote Liste (RL), Deutschland (D), Sachsen-Anhalt (ST) 0 - ausgestorbene oder verschollene Arten 1 - vom Aussterben bedrohte Arten 2 - stark gefährdete Arten 3 - gefährdete Arten P - potenziell gefährdete Arten V - Vorwarnliste D - Daten defizitär n – nicht in der Roten Liste geführt Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) I - Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. II – Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. bestimmt und als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden könnten. IV – Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse

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1 Einleitung

1.1 Auftrag Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) plant den Neubau und die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen im Bereich der Ortslage Benkendorf, Rockendorf, Hohenweiden und Rattmannsdorf am Mühlgraben im Niederungsbereich der Saale im Landkreis Saalekreis. Das Vorhaben ist Teil der Maßnahmen zur durchgehenden Hochwassersicherung linksseitig der Saale für die Ortslagen Rattmannsdorf, Hohenweiden, Rockendorf, Benkendorf, Beuchlitz, Holleben, Angersdorf und Halle. Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist ein HQ100-sicherer Schutz der Bebauung. Mit der Erarbeitung des Artenschutzbeitrages zu diesem Deichneubau wurde das Unternehmen kleine + kleine, freie garten- und landschaftsarchitekten bdla, 06120 halle-lettin, beauftragt.

1.2 Aufgabenstellung

Inhalt dieser Studie stellt die Abarbeitung der Artenschutzbelange zur Klärung der artenschutz-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens dar. Es werden folgende Sachverhalte erarbeitet: • Prognose des vorhabensbedingten Eintretens der Zugriffsverbote auf relevante Arten unter

Berücksichtigung artspezifischer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbotsverletzung(en). • Einschätzung der Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme und Prüfung der fachlichen Vo-

raussetzungen auf Ausnahmezulassung und/ sowie Angabe der Begründung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses

1.3 Eingriffsvorhaben und technische Merkmale

Art und Umfang

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau des Hochwasserschutzdeiches rechtsseitig des Mühl-grabens sowie nördlich von Rattmannsdorf. In weiten Teilen verfügt das Bearbeitungsgebiet bereits über eine Hochwasserschutzanlage entlang des Mühlgrabens. Die vorhandene schar liegende Verwallung weist als Hochwasserschutzanlage eine unzureichende Dichtigkeit und Standfestigkeit auf. Zudem ist sie größtenteils mit Gehölz bewachsen. Dementsprechend wer-den die angrenzenden Ortslagen als Überschwemmungsgebiet eingestuft. Der Hochwasserschutzdeich in Benkendorf beginnt an der L 171 nordwestlich der Ortslage Benkendorf. Anschließend verläuft die Deichtrasse an der Bebauungsgrenze bogenförmig von Nordwesten nach Osten um die Ortslage und quert dabei den Mühlgraben (Absperrbauwerke mit Doppelrinnenschützanlage). Danach folgt die Trasse dem Mühlgraben am rechtsseitigen Ufer in südöstliche Richtung und schwenkt nach Querung des Entwässerungsgrabens bei Ro-ckendorf nach Süden. Der Deich verläuft ca. 150 m rechtsseitig des Entwässerungsgrabens in Richtung Mühlgraben. Vor dem Mühlgraben wird der Deich mit einer 90° Biegung in östliche Richtung geschwenkt und verläuft nun nahezu parallel zum rechtsseitigen Uferbereich. Die Deichtrasse verläuft im Abschnitt der Ortslagen Rockendorf sowie Hohenweiden bis zur Que-rung des Mühlgrabens mittels eines Absperrbauwerke mit Doppelrinnenschützanlage (im Be-reich der bestehenden Fußgängerbrücke) in Hohenweiden parallel zum Mühlgraben. Oberhalb des Sperrbauwerks setzt sich die Hochwasserschutzlinie an der linkseitigen Böschungsober-kante bis zur Straße Teichplatz in Form einer Stahlspundwand fort. In dem Teilabschnitt zwi-schen der Straße Teichplatz und der Teichstraße befinden sich Bauerngehöfte, die mit der Be-bauung bis an die linke Böschung des Saale-Altarms heranreichen. Zwischen den hier befindli-chen Gebäuden ist jeweils der Bau einer Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton als Lücken-

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schluss vorgesehen. Die Hochwasserschutzmaßnahme endet in Hohenweiden an der Scheune am Saalealtarm (Teichstraße). . Die Hochwasserschutzmaßnahme Rattmannsdorf beginnt an der nordwestlichen Zufahrt von der L171 zum Autohaus Geyer. Die Deichtrasse verläuft bogenförmig von Nordwesten nach Südosten und schließt an den vorhandenen Leitdeich an. Auf dem gesamten Abschnitt wurde versucht, durch Optimierung der Deichtrasse möglichst we-nige wertvolle Biotopstrukturen oder Gehölzflächen zu verlieren bzw. zu beeinträchtigen. Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen

Der Mühlgraben grenzt rechtsseitig an das SPA Vogelschutzgebiet-Gebiet „Saale-Alster-Aue südlich Halle“ und im Bereich von Benkendorf an das FFH-Gebiet „Saale-Alster-Luppe-Aue zwi-schen Merseburg und Halle“ an. Die Gewässersohle ist mit stark kontaminiertem Schlamm (Schwermetalle) überdeckt, wodurch der Mühlgraben in dem Abschnitt relativ flach ist (vgl. BASLER & HOFMANN). Um die Beein-trächtigungen durch das Bauvorhaben so gering wie möglich zu halten, sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen geplant. Diese sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan detail-liert beschrieben:

• Die Sicherung des Mühlgrabens bzw. der Saale vor Sedimentverfrachtungen durch die Baumaßnahmen an den Sperrbauwerken sowie beim Rückbau der vorhandenen Spundwand am Mühlgrabenabzweig jeweils in Fließrichtung durch zwei Schlammvor-hänge, so genannte „Siltcurtains“. Diese werden in den Arbeitsbereichen hintereinander in den Mühlgraben gehängt, die die Feinteile aus dem Gewässer filtern sollen. Die Silt-curtains haben einen Hohlsaum oben und unten für eine Eisenkette (als Balast) zum Beschweren am Sohlende und ein Rohr zum Aufschwimmen (Schwimmkörper, Ø 400 mm) an der Wasseroberfläche. Die Befestigung der Siltcurtains an beiden Uferseiten er-folgt im Rahmen der Umweltbaubegleitung, um Beeinträchtigungen des Gehölzbestan-des am Mühlgraben so gering wie möglich zu halten.

• Vor Baubeginn ist eine Elektrobefischung in den Bauabschnitten für die Absperrbauwer-ke durchzuführen sowie eine weitere Kontrollbefischung vor dem Einsetzen des Schlammvorhanges bzw. während der Bauzeit.

• Der beim Aushub der Baugruben für die Sperrbauwerke anfallende Schlamm aus der Mühlgrabensohle, mit Schlamm vermischter Auelehm und Kies sowie Fundamentreste (z.B. Abbruch der Widerlager der bisherigen Fußgängerbrücke) sind in wasserdichte Container zu laden, abzutransportieren und zu deponieren. Eine Zwischenlagerung auf Bereitstellungsflächen ist ausgeschlossen.

• Für das Herstellen der Spundwände sind vorzugsweise Hochfrequenzvibratoren für den Baggeranbau mit resonanzfreiem An- und Auslauf einzusetzen. Der Bau der Spund-wand erfolgt in Vor-Kopf-Bauweise, landseitig (keine Schlamm- Mobilisierung durch Rammen).

• Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sind im artenschutzrechtlichen Fachbei-trag (ASB) festgesetzt.

• Baum- und Gehölzschutzmaßnahmen (siehe LBP). • Aufgrund der räumlichen Nähe zu den bebauten Grundstücken und im Sinne einer Mi-

nimierung der Eingriffe in die Landschaft und Natur ist technologisch ein abschnittswei-ses Vor-Kopf-Bauen der Deiche geplant. In den für das Deichbauwerk und den Deich-schutzstreifen vorher abgeschobenen Bereichen erfolgt die Lagerung der künftig einzu-bauenden Materialien bzw. die Zwischenlagerung des wieder einzubauenden Mutterbo-dens. Damit kann die notwendige Anzahl der Zufahrten zu den Abschnitten optimiert werden.

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• Die Zuwegung erfolgt über öffentliche Wege beziehungsweise über Flurstücke, die im Zuge des Bauvorhabens sowieso beansprucht werden. Eine zusätzliche Beanspruchung von Flächen vorher nicht versiegelter Flächen zur Lagerung von Baumaterialien ist nicht geplant.

1.4 Verweis auf sonstige planerische Grundlagen

Im Rahmen des Bauvorhabens wurden neben dem ASB eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), eine FFH- Verträglichkeitsuntersuchung und eine SPA-Verträglichkeitsuntersuchung vom Büro kleine - kleine erarbeitet. Des Weiteren wurde eine Planänderungsunterlage zum Planfeststellungsbeschluss der ICE-Neubaustrecke Erfurt - Halle/ Leipzig, Planfeststellungsabschnitt 2.5, durch kleine+kleine erar-beitet, da der neue Deichkörper bereichsweise innerhalb der externen Kompensationsmaß-nahmen des Vorhabens der Deutschen Bahn liegt. Grundlage für die Änderungsunterlage wa-ren die Unterlagen aus dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1996 sowie die Unterla-gen zur 7. Planänderung aus dem Jahr 2013, die im Zuge der Kreisstraße 2191 erarbeitet wur-de.

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2 Rechtliche Grundlage und Methodik

2.1 Rechtliche Grundlagen

Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde der Naturschutz und die Landschaftspflege sowie der Wasserhaushalt der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes zuge-ordnet. Der Bund hat nun in diesen Bereichen die Befugnis Vollregelungen zu erlassen. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29.07.2009 hat der Bund von seiner neuen Zuständigkeit Gebrauch gemacht. Die rechtliche Grundlage des ASB bildet somit das BNatSchG vom 29. Juli 2009 in Verbindung mit den europarechtlichen Normen der FFH-Richtlinie sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie. Der gesamte Artenschutz ist abweichungsfest, so dass Länderregelungen nur dann greifen, wenn das BNatSchG dazu ermächtigt. Das Kapitel 5 „Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Bio-tope“ hält an der bisherigen Konzeption fest. Regelungen über invasive Arten sind neu hinzu-gekommen. Hervorzuheben ist die Verbesserung des Schutzes nur national geschützter Arten (nationale Verantwortungsarten), die in einer Rechtverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufge-führt werden. Im Ergebnis ist es nunmehr nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verboten:

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschä-digen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stö-ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

(Zugriffsverbote). Zur Überwindung von Zugriffsverboten bei eingriffsrelevanten Vorhaben bestehen auf europa-rechtlicher Ebene folgende Ansatzmöglichkeiten: Nach Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie kann von diesen Verboten u. a. abgewichen werden, wenn: - es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt, - die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Aus-

nahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen und

- zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozia-ler und wirtschaftlicher Art vorliegen.

Nach Art. 9 der EU-Vogelkschutzrichtlinie kann von diesen Verboten u. a. abgewichen werden, wenn: - es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, - das Abweichen von den Verboten im Interesse der Volksgesundheit, der öffentlichen Si-

cherheit oder im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt geschieht und - die getroffene Maßnahme gem. Art. 13 VSRL nicht zu einer Verschlechterung der derzeiti-

gen Lage des Erhaltungszustandes aller unter Art. 1 fallenden Vogelarten führt. In der nationalen Rechtssprechung bestehen gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG folgende Legal-ausnahmen von den o. g. Verbotstatbeständen:

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Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/ EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vo-gelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu-sammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG auf-geführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.

Gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 aus „ande-ren zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher so-zialer oder wirtschaftlicher Art“ möglich. Die Abwägung der Belange des Artenschutzes ein-schließlich der zugehörigen Maßnahmen obliegt den zuständigen Genehmigungsbehörden. Im ASB ist als Voraussetzung für eine Ausnahme von den bundesdeutschen artenschutzrechtli-chen Verbotstatbeständen zu überprüfen, ob die Verbotstatbestände der FFH- und/ oder EU-Vogelschutzrichtlinie erfüllt sind und, insofern diese vorliegen, ein begründetes Abweichen mög-lich ist. 2.2 Methodik

Die im Rahmen der Bearbeitung des ASB zu behandelnden Arten sind in Kap. 3.2.3 aufgeführt. Inhalt dieser Studie stellt die Abarbeitung der Artenschutzbelange zur Klärung der artenschutz-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens dar. Es werden folgende Sachverhalte erarbeitet: • Mittels einer Relevanzprüfung werden zunächst für die europarechtlich geschützten Arten

solche herausgefiltert, für die verbotstatbeständliche Betroffenheiten durch das Projekt zu erwarten sind. Die in § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG genannten Verbotstatbestände werden ausschließlich für die nach der Relevanzprüfung verbleibenden relevanten Arten geprüft

• Prognose des vorhabensbedingten Eintretens der Zugriffsverbote auf relevante Arten unter Berücksichtigung artspezifischer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbotsverletzung(en). Für die Arten erfolgt in der Regel eine Art-für-Art-Betrachtung es sei denn, dass eine Ab-handlung in Gruppen aufgrund gleicher bzw. ähnlicher Habitatansprüche und Lebenswei-sen, die auf ähnliche Betroffenheiten schließen lassen, möglich ist. Maßnahmen zur Verhin-derung von Zugriffsverboten können Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogene Aus-gleichsmaßnahmen sein.

• Einschätzung der Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme und Prüfung der fachlichen Voraussetzungen auf Ausnahmezulassung sowie Angabe der Begründung der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses (die wenn vorhanden, vom Vorhabensträger zu formulie-ren sind) bzw. Verweis auf die Quelle der Begründung (z.B. technische Entwurfsplanung)

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3 Relevanzprüfung

3.1 Vorhabensbezogene Wirkfaktoren und Wirkbereiche Im Rahmen der Relevanzprüfung werden in Abhängigkeit der prognostizierbaren Auswirkungen des geplanten Vorhabens die Arten ermittelt, die vom konkreten Vorhaben betroffen sein kön-nen bzw. eine Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden kann. In Sachsen-Anhalt liegt die „Liste der in Sachsen-Anhalt vorkommenden, im ASB zu berück-sichtigenden Arten“ (kurz: Artenschutz-Liste Sachsen-Anhalt, ASL-ST) vor (RANA 2008). Sie führt neben den im ASB zu behandelnden Arten auch die national streng geschützten Arten sowie auch alle ausschließlich im Anhang II der FFH-Richtlinie genannten Spezies mit Nach-weisen in Sachsen-Anhalt auf. Die ausschließlich national streng oder besonders geschützten Arten werden im Rahmen der Eingriffsregelung im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt. Die Arten des An-hangs II der FFH-Richtlinie werden im Rechtskreis FFH-Verträglichkeitsuntersuchung abgehan-delt. Die Arten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie werden im Rechtskreis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum SPA-Gebiet abgehandelt. Diese Arten finden im ASB keine Berücksichtigung. 3.1.1 Wirkfaktoren die vom Bauvorhaben auf Arten und Biotope ausgehen Wirkfaktoren stellen die vorhabensbedingten Parameter dar, die letztendlich den Naturhaushalt und das Landschaftsbild beeinträchtigen. Abhängig ist die Relevanz von vorhabensbedingten Wirkfaktoren und der durch sie ausgelösten Wirkprozesse inner- und außerhalb des Schutzgebietes von der Empfindlichkeit der potenziell betroffenen Erhaltungsziele und der konkreten Ausprägung der Wirkungspfade. Die Wirkfaktoren werden hinsichtlich der Betroffenheiten bau-, anlage- und betriebsbedingt abgeprüft. Folgende Gefährdungsfaktoren sind zu erwarten:

Flächeninanspruchnahme/ Veränderung der Habitatstruktur

Anlagenbedingt gehen grundsätzlich durch Versiegelung und Überbauung Lebensräume im Bereich des Deiches verloren. Betroffen sind unter anderem Auwald-, Grünland-, Acker- und Streuobstflächen. Baubedingt werden temporär Flächen für den Baustellenverkehr und für die Lagerung beansprucht. Barriere- und Fallenwirkung/ Individuenverlust

Erhebliche Auswirkungen durch diese Gefährdungsfaktoren sind nicht zu erwarten, da der Deichkörper als Grünkörper errichtet wird und mikroklimatisch zum Status quo (überwiegend Beanspruchung von Grünlandbiotopen) nur geringfügig Änderungen zu erwarten sind. Für mo-bile Arten ist er weiterhin überquerbar. Mikroklimatisch ergeben sich infolge der Exposition der Böschungsflächen auf der Nordseite die kühleren Flächen mit längerer Schattendauer, während die südexponierten Böschungsflächen trockener und einer längeren Sonneneinwirkung ausgesetzt sind. Stoffeintrag

Infolge vom Bauverkehr erfolgen temporär Stoffimissionen in den Baubereich. Im Zuge des Vorhabens kommt es durch das Setzen von Spundwänden und Tätigkeiten an der Gewässer-sohle zur Aufwirbelung von kontaminierten Schlämmen mit der Möglichkeit des Freisetzens von Schadstoffen in das Gewässer. Die Spundwandarbeiten erfolgen von der Wasserseite aus. Der Verdriftung von Schadstoffen wird durch geeignete Maßnahmen (Integration von Geotextil in den Mühlgraben) entgegengewirkt. Gewonnenens Aushubmaterial aus dem Mühlgraben bei der

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Errichtung der Schützbauwerke darf nicht zwischengelagert werden, sondern wird sofort auf LKWs verladen und deponiert. Im Nahbereich des Baufeldes können durch den Bauverkehr abgelagerte Staubpartikel auf Blät-tern den Strahlungs- und Wasserhaushalt der Pflanzen beeinflussen und dadurch die Photosyn-these beeinträchtigen. Immissionen solcher Stäube weisen ein Maximum im Abstand von 2 - 5 m von der Immissionsquelle auf. Aufgrund der Kurzfristigkeit sind die Auswirkungen als nicht erheblich einzuschätzen (Vor-Kopf-Bauweise mit abschnittsweiser Bautätigkeit) Nichtstoffliche Einträge/ Emissionsbedingte Störungen

Im Zuge der Bautätigkeiten kann es zu Erschütterungen beim Rammen der Spundwände und zu Schall (Verlärmung) kommen. Erschütterungen haben in der Regel eine geringe Reichweite. Erschütterungen entstehen insbesondere durch Vibrationen bei schweren Fahrzeugen und Baugeräten. Bei der Rammung der Spundwände wird ein vibrationsfreies Vorgehen erfolgen. Es sollten Hochfrequenzvibratoren für den Baggeranbau mit resonanzfreiem An– und Auslauf eingesetzt werden (keine Schlamm-Mobilisierung durch Rammen). Da die Bautätigkeiten am Tage stattfinden, sind Beeinträchtigungen durch Licht weitegehend auszuschließen. Verlärmung

Durch Baustellenverkehr sind Verlärmungen von Arten und Lebensräumen prognostizierbar. Es ist geplant, die Maßnahmen zum Hochwasserschutz abschnittsweise durchzuführen, so dass die verlärmten Bereiche optimiert verringert werden.

3.1.2 Darstellung artgruppenbezogener Betrachtungsräume (Wirkbereiche)

Die Wirkbereiche werden für nachfolgende Artgruppen, die im Rahmen dieses Gutachtens un-tersucht werden sollen, wie folgt ermittelt: • Gefährdungsursachen (richten sich nach der Empfindlichkeit der Arten, nach den Wirkfakto-

ren sowie den sich daraus herleitenden artspezifischen Wirkbereich) • Artspezifische Aktionsradien und andere spezifische ökologische Parameter der einzelnen Art • artenbezogene Lärmwerte und Effektdistanzen von Vögeln (nach GARNIEL et al. 2007) 3.2 Grundlagen zu Artvorkommen im Eingriffsraum

3.2.1 Darstellung des ausgewerteten Datenmaterials zu Artvorkommen im Eingriffsraum Im Rahmen des Vorhabens erfolgten keine faunistischen Sonderuntersuchungen oder floristi-sche Inventarisierungen. Es erfolgte die Auswertung vorliegender Daten: - Managementplan für das EU-SPA-Gebiet „Saale-, Elster-Aue südlich Halle“ (RANA 3/ 2011) - Managementplan für das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und

Halle“ (RANA 11/ 2010) - Darstellungen zur Verbreitung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-RL in

Sachsen-Anhalt (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANAHLT (LAU) 2001) - Darstellungen zur Verbreitung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL in

Sachsen-Anhalt (LAU 2001) - Standarddatenbögen zum FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und

Halle“ (LAU 2004) - Standarddatenbögen zum SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (LAU 2004) - Daten vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2011)

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- Ichthyozönose zum Mühlgraben und der Saale (LANDEBETRIEB FÜR HOCHWASSERSCHUTZ UND WASSERWIRTSCHAFT (LHW) 2013)

- Befischungsprotokolle des Saaleabschnittes Halle-Trotha bis Halle-Planena (LHW 2013) so-wie Korbetha bis Hohenweiden (LANDESVERWALTUNGSAMT (LVWA) 2013)

- Befischungsprotokoll Mühlgraben zwischen Benkendorf und Holleben (HALLESCHER ANGELVER-EIN, 2013)

3.2.2 Artengruppen Im Ergebnis der im Vorfeld vorgenommenen Abstimmungen mit der zuständigen Unteren Natur-schutzbehörde des Saalekreises sind zur Beurteilung der Folgen des geplanten Eingriffes als Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und den Artenschutzbeitrag (ASB) keine separaten Erfassungen zu faunistischen Artgruppen durchzuführen. Es kann auf die aus den Jahren 2011 vorliegenden Daten der Managementpläne für das EU-SPA-Gebiet „Saale-, Elster-Aue südlich Halle“ (RANA 3/ 2011) und das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (RANA 11/ 2010) zurückgegriffen werden. 3.2.2.1 Säuger Prüfungsrelevant sind aufgrund der vorhandenen Lebensraumausstattung Biber und Fischotter, Große Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Mopsfledermaus, Kleine Bart-fledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Großes Maus-ohr. Ein Biberbau des Bibers existiert außerhalb des Vorhabensbereiches im Bereich der Querung der ICE-Trasse über die Saale. Nachweise von Fährten des Fischotters aus dem Jahre 2004 lassen das Vorkommen des Fischotters auch am Mühlgraben vermuten. Der Vorhabensbereich ist Jagdhabitat für Fledermäuse. Das Vorkommen der Haselmaus kann ausgeschlossen werden, da aktuelle Nachweise bisher nur aus der Harzregion und dem Saale-Unstrut-Trias Land vorliegen. Beeinträchtigungen der Art durch das Vorhaben können ausgeschlossen werden. Eine Prüfung der Verbotstatbestände ist nicht notwendig. 3.2.2.2 Vögel Folgende Vogelarten haben ihr Vorkommen innerhalb der Saaleaue im Vorhabensbereich bzw. in der Nähe: Brut- und Gastvögel: Sperbergrasmücke und Neuntöter, Blaukehlchen, Eisvogel, Schwarz-specht, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Knäkente, Kiebitz, Bienenfresser Brut- und Gastvogel, Greife: Weißstorch, Mäusebussard, Schwarzmilan, Rotmilan, Rastvögel: Singschwan, Silberreiher, Eisvogel, Kiebitz, Knäkente, Wanderfalke, Rotmilan Folgende Arten können aufgrund geeigneter Habitatausstattungen ihr Vorkommen in der Saa-leaue bei Hohenweiden haben: Wendehals, Waldkauz, Waldohreule, Turteltaube, Schleiereule. 3.2.2.3 Kriechtiere Aufgrund geeigneter Habitatausstattungen im Vorhabensbereich ist die Zauneidechse arten-schutzrechtlich zu prüfen. 3.2.2.4 Lurche Wechselkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Kammmolch sind im Rahmen der FFH-Managementplanung zum FFH-Gebiet Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle im Bereich der Planenaer Teiche erfasst worden. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen werden sie artenschutzrechtlich mit abgehandelt. Aufgrund des in 2012 neu angelegten Stillge-wässers nördlich des Mühlgrabens, westlich der Kreisstraße, kann es zu Veränderungen der Wanderbeziehungen gekommen sein.

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3.2.2.5 Fische Vom Aal gibt es Nachweise der Messstelle Saale-Planena (LVWA, 2009) sowie im Mühlgraben zwischen Benkendorf und Holleben (Hallescher Anglerverein e. V. 2008). 3.2.2.6 Käfer Der Eremit hat potenzielle Vorkommen gemäß FFH-Managementplanung zum FFH-Gebiet Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle im Bereich der Abtei in Altbaumbestän-den. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Vorhaben bei Rodung von alten Obst-gehölzen oder relevanten Großgehölzen Beeinträchtigungen der Art erfolgen. Eine Prüfung der Verbotstatbestände erfolgt im Rahmen des ASB. 3.2.2.7 Libellen Die Arten haben ihr Hauptvorkommen an der Elbe. Aktuelle Ausbreitung in Richtung Saale, Un-strut usw. Vorkommen in Sachsen-Anhalt sind bundesweit bedeutsam. Im Rahmen der FFH-Managementplanung zum FFH-Gebiet Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle wurden die Arten Asiatische Keiljungfer und Grüne Flussjungfer an der Saale im Bereich der Röpziger Brücke erfasst. Aufgrund ungeeigneter Lebensbedingungen im Untersuchungsraum (hohe Schlammfracht des Mühlgrabens) ist ein Vorkommen der Arten nicht zu erwarten. Durch das Vorhaben werden keine Habitatstrukturen der Arten beeinträchtigt. Eine artenschutzrechtlichen Prüfung der Ver-botstatbestände ist nicht notwendig. 3.2.2.8 Flora Im Wirkraum des Vorhabens befindet sich kein Vokommen von geschützten und gefährdeten Arten, die hinsichtlich Verbotstatbeständen geprüft werden müssen.

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Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde die Liste der planungsrelevanten Arten geprüft und die zu prüfenden Arten ge-mäß der Rechtskreise, in denen sie zu prüfen sind (LBP, ASB, FFH-VP, SPA-VP), dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt alle innerhalb des Vorhabensbereiches vorkommenden Arten auf, für die die Zugriffsverbote gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen sind. Die Relevanzprüfung basiert auf der Liste der heimischen, wildlebenden europäischen Vogelarten (Art. 1 VSchRL), der europäisch streng (An-hang IV der FFH-RL) und national streng (BArtSchV / EG-VO) geschützten Tierarten sowie diversen Naturschutzfachdaten des LAU Sachsen-Anhalt, zu vorkommenden Tier- und Pflanzenarten gemäß Managementplänen zum FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (RANA 2011), dem SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (RANA 2011), Fachdaten des den LVwA sowie dem Hallescher An-gelverein und LHW. Tab. 1: Ergebnis der Relevanzprüfung

Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name FFH Anh II

FFH Anh IV

EU-VSRL Anh I

BAV Anl 1 Sp 3

EG-VO Anh A

Potenzielles Vorkommen im Betrachtungsraum

F A U N A Säuger (Mammalia) Barbastella barbastel-lus

Mopsfledermaus X X 1 Nachweis in Döllnitz, Vorhabensbereich Bedeutung als Jagdhabitat

Castor fiber albicus Europäischer Biber

X X Aktuell sind neben der Saale auch Weiße Elster, Markgraben und Steinlache/Gerwische zwischen Döllnitz / Osendorf und Beesen / Korbetha / Planena besiedelt. Gemäß DREHER gibt es Belege von einem Familien-Verband aus dem Winter 2009/10 vom Brückenbauwerk des ICE über die Saale bei Korbetha (Myotis, Halle). Entsprechend Angaben von HEIDE-CKE ist die Art hier schon mindestens seit dem Jahr 2008 reproduktiv aktiv (MMP Saale-Elster-Luppe-Aue zw. Merseburg und Halle)

Eptesicus serotinus Breitflügelfleder-maus

X Potenzielle Vorkommen in Siedlungsbereichen des Vorhabengebietes, Planraum fungiert als Jagdhabitat

Lutra lutra Fischotter X X X Derzeit wahrscheinlich (noch) kein stabiles, reproduktives Vorkommen der Art im Vorha-bensbereich. Erste Hinweise auf ein Vorkommen im Umfeld durch Dr. D. HEIDECKE - Nachweis von Fährten im Uferbereich der Planenaer Teiche (nördlich Anglerheim) am 15.04.2004) Der Mühlgraben zwischen Hohenweiden und Holleben, welcher mehrfach von Straßen gequert wird, dient als wichtige Ausbreitungslinie des Fischotters. Ein besonderes Gefahrenpotenzial ergibt sich hier im Bereich der K 2151, welche zwischen Hohenweiden und Rockendorf den Mühlgraben quert. (RANA 2011)

Myotis brandtii Große Bartfleder-maus

X Nachweis im Bereich der Rabeninsel durch LEHMANN, Vorhabenbereich fungiert als Jagd-habitat

Myotis daubentonii Wasserfledermaus X Nachweis von Reproduktionen auf der Rabeninsel und in der Abtei bei Planena durch RANA (2011). LEHMANN (2003) nennt die Art für das NSG „Rabeninsel und Saaleaue bei Böll-berg“. Vorhabenbereich fungiert als Jagdhabitat

Myotis myotis Großes Mausohr X X Kein aktuelles Vorkommen (MMP Saale-Elster-Luppe-Aue zw. Merseburg und Halle), po-tenzielles Vorkommen möglich

Myotis mystacinus Kleine Bartfleder-maus

X LEHMANN (2003) nennt die Art für das NSG „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“. Vor-habenbereich fungiert als Jagdhabitat

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Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name FFH Anh II

FFH Anh IV

EU-VSRL Anh I

BAV Anl 1 Sp 3

EG-VO Anh A

Potenzielles Vorkommen im Betrachtungsraum

Myotis nattereri Fransenfleder-maus

X Nachweis adulter Tiere im Bereich der Rabeninsel, Reproduktionen eher unwahrscheinlich (RANA 2011), Nutzung des Vorhabengebietes als Jagdhabitat

Nyctalus noctula Großer Abendseg-ler

X Nachweis überfliegender Tiere im Bereich Wörmlitz, Reproduktionen unwahrscheinlich (RANA; 2011), Nutzung des Vorhabengebietes als Jagdhabitat

Vögel (Aves) Accipiter gentilis Habicht X seltener, aber weit verbreiteter Brutvogel, Abhandlung als Gruppe im LBP Accipiter nisus Sperber X seltener, aber weit verbreiteter Brutvogel, Bindung an Koniferen, Abhandlung als Gruppe im

LBP Alcedo atthis Eisvogel X X vor allem an Fließgewässern mit Steilufern, wie z.B. Mulde, Unstrut, Saale; im Herbst/Winter

verstärkt auch an Standgewässern, Vorkommen im Bereich der Planeneaer Teiche und Kiesgruben Rattmannsdorf (MMP RANA 2011)

Anas querquedula Knäkente X weit verbreiteter, aber seltener Brutvogel in Feuchtgebieten; regelmäßiger Durchzügler in Überschwemmungsgebieten, im SPA-Gebiet nicht als Durchzügler bekannt (MMP, RANA 2011)

Asio otus Waldohreule X weit verbreiteter Brutvogel; stark nahrungsabhängiger Bestand, geeignete Lebensräume sind vorhanden, Vorkommen nicht bekannt, Abhandlung im LBP

Buteo buteo Mäusebussard X weit verbreiteter, häufiger Brutvogel, Brutbäume im bzw. nahe am Vorhabensbereich (MMP RANA 2011)

Casmerodius albus Silberreiher X X regelmäßiger, zunehmender Gastvogel in allen Landesteilen, im SPA-Gebiet als Durchzüg-ler bekannt (u. a. Hollebener Aue) (MMP, RANA 2011)

Ciconia ciconia Weißstorch X X weit verbreiteter Brutvogel mit deutlichem Schwerpunkt an der Elbe und im nördlichen Lan-desteil; Bestand derzeit stabil, im SPA-Gebiet als Durchzügler bekannt, im Vorhabensbe-reich in Hollebener und Benkendorfer Aue, Brutnachweis südwestlich von benkendorf. Au-ßerhalb des Vorhabensbereiches (MMP, RANA 2011)

Crex crex Wachtelkönig X X global gefährdete Vogelart; starke Bestandsfluktuation; Hauptvorkommen auf Überflutungs-grünländern an Saale, Weißer Elster, Helme und Elbe; unregelmäßig auch auf Äckern, im SPA-Gebiet als Brutvogel bekannt, im Vorhabensbereich wurde er in der Hollebener Aue erfasst, wobei aufgrund der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung der Flächenein Brüten hier unwahrscheinlicher ist, als in der Planenaer Aue ( (MMP RANA 2011).

Cygnus cygnus Singschwan X X regelmäßiger Wintergast vor allem im Norden von ST im SPA-Gebiet als Durchzügler be-kannt, im Vorhabensbereich in Hollebener und Benkendorfer Aue (auch an Rattmannsdorfer KG) (MMP, RANA 2011)

Dryocopus martius Schwarzspecht X X weit verbreiteter Brutvogel in Wäldern mit Mindestanteil an Altholz, Vorkommen wahrschein-lich in den Auwäldern außerhalb des Vorhabensbereiches

Falco peregrinus Wanderfalke X X seltener Brutvogel mit aktueller Zunahme; Vorkommen von Fels- und Gebäudebrütern; ak-tuell Wiederansiedlung von Baumbrütern, im SPA-Gebiet als Brutvogel erfasst, im Vorha-bensbereich in Hollebener Aue als Rast- und Zugvogelerfasst (MMP RANA 2011),

Falco tinnunculus Turmfalke X weit verbreiteter Brutvogel, Vorkommen potentiell möglich Lanius collurio Neuntöter X häufiger, weit verbreiteter Brutvogel in strukturreicher Agrarlandschaft und an Waldsäumen,

im SPA-Gebiet als Brutvogel erfasst, Vorkommen im Vorhabensbereich in der Hollebener Aue, westlich und östlich Benkendorf (MMP, RANA 2011)

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15

Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name FFH Anh II

FFH Anh IV

EU-VSRL Anh I

BAV Anl 1 Sp 3

EG-VO Anh A

Potenzielles Vorkommen im Betrachtungsraum

Jynx torquilla Wendehals X weit verbreiteter Brutvogel lichter, altholzreicher Laubwälder und Streuobstbestände; nicht sehr häufig im SPA-Gebiet kein aktueller Brutbestand erfasst, jedoch kann vom Vorkommen entsprechend Standartdatenbogen aufgrund geeigneter Habitatqualitäten ausgegangen werden. Vorkommen im Vorhabensbereich möglich ( (MMP, RANA 2011)

Luscinia svecica ssp. cyanecula

Weißsterniges Blaukehlchen

X X sehr lokale Brutvorkommen; aktuell in Ausbreitung begriffen. Der Vorhabensbereich weist geeignete Lebensraumstrukturen auf, so dass ein Vorkommen nicht ausgeschlossen wer-den kann.

Lymnocryptes mini-mus

Zwergschnepfe X regelmäßiger Durchzügler an Stillgewässern u.a. Feuchtlebensräumen: ein Vorkommen im Vorhabensbereich ist möglich.

Merops apiaster Bienenfresser X Koloniebrüter in Steilwänden (Abbaugruben, Flussufer, Erosionstäler), daneben auch zahl-reiche Einzelbruten; lokal eng begrenzte Brutvorkommen; große Kolonie am Geiseltalsee. Geeignete Lebensraumstrukturen für die Art wie Steilwände, kommen im Bereich des Vor-habens nicht vor. Nach RANA (2011) frequentieren in den Spätsommermonaten die Aue zwischen Planena, Beesen, Burg und Döllnitz auch teilweise mehrere Hundert Bienenfressern zur Nahrungssuche.

Milvus migrans Schwarzmilan X X weit verbreiteter Brutvogel; vorzugsweise in Gewässernähe. Vorkommen im gesamten SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“. Nachweise liegen westlich von Benkendorf und östlich von Rattmannsdorf, außerhalb des Vorhabensbereichs (MMP, RANA 2011).

Milvus milvus Rotmilan X X flächig verbreitet, aber abnehmend; Vorkommen entlang der Saale und in der Hollebener Aue. Das gesamte SPA-Gebiet stellt eine Habitatfläche dar. Nachweise wurden westlich von Benkendorf und östlich von Rattmannsdorf, außerhalb des Vorhabensbereichs, erbracht (MMP, RANA 2011).

Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn X X im Bereich der Trinkwasserbecken südöstlich des Wasserwerkes Beesen , Im Jahr 2010 nach lang andauerndem Hochwasser auf Überschwemmungsflächen in der Hollebener Saa-leaue einzelne rufende Männchen, Sehr wahrscheinlich brütet die Art im PG nur sehr selten erfolgreich, eine sich selbst tragende Population ist nicht vorhanden (RANA 2011),

Strix aluco Waldkauz X weit verbreiteter, häufiger Brutvogel altholzreicher Wälder , Vorkommen wahrscheinlich, keine Nachweise im Vorhabensbereich

Sylvia nisoria Sperbergrasmü-cke

X X Nordöstlich von Benkendorf in der Röpziger Aue, außerhalb des Vorhabensbereichs liegen Habitatflächen (MMP RANA 2011). Beeinträchtigungen bei Nutzungsaufgabe der Wiesen-flächen.

Tyto alba Schleiereule X weit verbreitet; Gebäudebrüter; starke Bestandsschwankungen abhängig von Winterverlus-ten und Nahrungsangebot, Vorkommen im SPA-Gebiet wahrscheinlich, im Vorhabensbe-reich kein Nachweis, ggf. alte Industriehalle in Benkendorf

Vanellus vanellus Kiebitz X stark abnehmender Brutvogel der Flussauen; lokal auch auf Äckern brütend; große Zug-trupps auf Ackerflächen und Grünländern im Herbst. Im Bereich der Hollebener Aue wurden 2007 670 Individuen nachgewiesen (MMP Saale-Elster-Aue südlich Halle 2011).

Kriechtiere (Reptilia) Lacerta agilis Zauneidechse X Nachweise von 1 Fundort in der Saale-Elster-Aue bei Planena (RANA 2011) Lurche (Amphibia) Bufo viridis Wechselkröte X Nachweise von 2 Fundorten in der Saale-Elster-Aue bei Planena (RANA 2011)

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16 a

Wissenschaftlicher Name

Deutscher Name FFH Anh II

FFH Anh IV

EU-VSRL Anh I

BAV Anl 1 Sp 3

EG-VO Anh A

Potenzielles Vorkommen im Betrachtungsraum

Hyla arborea Laubfrosch X Nachweise von 2 Fundorten in der Saale-Elster-Aue bei Planena (RANA 2011) Pelobates fuscus Knoblauchkröte X Nachweise von 2 Fundorten in der Saale-Elster-Aue bei Planena (RANA 2011) Rana arvalis Moorfrosch X Nachweise von 2 Fundorten in der Saale-Elster-Aue bei Planena (RANA 2011), kann lange

und massive Laichanwanderungen durchführen Fische und Rundmäuler (Pisces et Cyclostomata) Anguilla anguilla Aal X nachgewiesenes Vorkommen: Saale-Planena (LVwA, 2009, LHW 2007/2009/2012), Mühl-

graben zwischen Benkendorf und Holleben (Hallescher Anglerverein e. V. 2008) Libellen (Odonata) Stylurus flavipes Asiatische Keil-

jungfer X Hauptvorkommen an der Elbe, aktuelle Ausbreitung (Saale, Unstrut usw.); Vorkommen in

Sachsen-Anhalt bundesweit bedeutsam. Besiedelung der Saale östlich des Vorhabensge-bietes (Röpziger Saalebrücke, linkes Saaleufer bei Benkendorf) (RANA, 2011). Aufgrund ungeeigneter Lebensbedingungen im Untersuchungsraum (hohe Schlammfracht des Mühlgrabens) ist ein Vorkommen der Art nicht zu erwarten. Die Art wird daher nicht weiter betrachtet.

Holzbewohnende Käfer (Coleoptera xylobionta)

Osmoderma eremita

Eremit X X Vorkommen gemäß FFH-Managementplanung im Bereich der Abtei in Altbaumbeständen potenziell möglich, im Vorhabensbereich potentiell möglich. * = prioritäre Art nach der FFH-Richtlinie; selten, aber weit verbreitet; Schwerpunkt in Auen von Saale und Elbe; Larven besiedeln Mulm alter, hohler Laubbäume

F L O R A Allium angulosum Kantiger Lauch Nationaler Schutz gemäß BArtSchV, Anl. 1, Sp.2 (besonders geschützte Art, Prüfung erfolgt

im Rahmen der Eingriffsregelung Saaleschleife bei Rattmannsdorf und Wiese am nördlichen Ortsrand von Rattmannsdorf (jeweils ca. 50 m vom Vorhaben entfernt) (LAU, Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sach-sen-Anhalt, 2011)

Althaea officinalis Echter Eibisch Nationaler Schutz gemäß BArtSchV, Anl. 1, Sp.2 (besonders geschützte Art, Prüfung erfolgt im Rahmen der Eingriffsregelung Nordöstlicher Rand (Wald) bei Benkendorf (etwa 100 m Entfernung zum Vorhabensbereich) (LAU, Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sachsen-Anhalt, 2011)

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3.2.3 Ableitung des Untersuchungsbedarfs

Der Leistungsumfang für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstreckt sich auf die im Einwirkungsbereich des Vorhabens wildlebenden Tier- und Pflanzenarten der Artenschutz-Liste Sachsen-Anhalt (ASL ST) zum Zeitpunkt der Erstellung des Fach-beitrags (2009):

- europäische streng geschützten Arten nach Anhang IV der RL 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)

- europäische Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2009/147/EG; Aus-genommen sind heimischen, wildlebenden europäischen Vogelarten nach Art. 1 der VSRL, die weit verbreitet und ungefährdet sind.

- Arten des Anhangs A der EG-VO 338/97 - Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 BNatSchG aufgeführt

sind (d.h. Arten der Anlage 1, Spalte 3 zu § 1der BArtSchV Da eine Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 bislang nicht erlassen wurde, wird für die national streng und besonders geschützten Arten die Bundesartenschutzver-ordnung (BArtSchV) mit Stand 16.02.2005, zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 3.10.2012 I 2108 herangezogen. Die ausschließlich national geschützten Arten werden im Rahmen der Eingriffsrege-lung behandelt. Der § 44 BNatSchG ist um den für Eingriffsvorhaben relevanten neu-en Absatz 5 ergänzt:

Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.

Entsprechend § 44 Satz 5 gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach § 15 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Bau-gesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 nur für die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführte Tier- und Pflanzenarten sowie für die Europäi-schen Vogelarten. Artenschutzrechtliche Maßnahmen, die sich bei der Prüfung auf Zugriffsverbote ge-mäß § 44 BNatSchG ergeben, werden im LBP gebündelt mit den Schutz- und Kom-pensationsmaßnahmen dargestellt.

3.2.4 Sonderuntersuchungen

Der Untersuchungsbedarf wurde im Vorfeld mit der UNB des Saalekreises abge-stimmt. Es besteht kein Bedarf für ein Sondergutachten.

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4 Konfliktanalyse einschließlich Prüfung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausnahmezulassung

Die Arten werden auf Zugriffsverbote gemäß § 44 BNatSchG untersucht. Andere besonders geschützte Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 14 und 15 BNatSchG zu behandeln. 4.1 Säuger 4.1.5 Fledermäuse Art nach Anhang IV a FFH-RL Gruppe Fledermäuse

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad

Mopsfledermaus (Barbastella barbastel-lus)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. 2 RL ST (2004), Kat. 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fortbe-stand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Breitflügelfledermaus (Eptesicus sero-tinus)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. G RL ST (2004), Kat. 2 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) FFH-RL II RL D (2008) , Kat. V RL ST (2004), Kat. 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) FFH-RL II RL D (2008) , ungefährdet RL ST (2004), Kat. 3 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Großes Mausohr (Myotis myotis) FFH-RL II RL D (2008) , Kat. V RL ST (2004), Kat. 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Gruppe Fledermäuse

Kleine Bartfledermaus (Myotis mystaci-nus)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. V RL ST (2004), Kat. 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekanntv

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Fransenfledermaus (Myotis nattereri) FFH-RL II RL D (2008) , ungefährdet RL ST (2004), Kat. 2 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Großer Abendsegler – (Nyctalus noctu-la)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. V RL ST (2004), Kat. 3 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Rauhautfledermaus – (Pipistrellus nathusii)

FFH-RL II RL D (2008) , ungefährdet RL ST (2004), Kat. 2 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Angabe der hauptsächlichen Gefährdungsursache(n) nach GÜNTHER et al (2005) und VOLLMER & OHLENDORF (2004):

• Lebensraumverlust durch Beseitigung wichtiger Habitatrequisiten • Lebensraumverlust durch Umwandlung strukturreicher Waldbestände, Entfernung von Altholz • Devastiuerung von Jagdhabitaten durch Grünlandumbruch oder erntenahen Umbruch von Ackerfluren • Quartierverluste durch Gebäudesanierung und Abriss • Quartierentzug und –verschlechterung durch Verschluss von Höhlen, Stollen und Kellern • Individuenverluste durch Kollisionen (Straßenverkehr, WEA)

2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Alle Angaben wurden den folgenden websites entnommen: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief, http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/m_s_saeuger_nrw.pdf Standortansprüche: • Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) - Die Mopsfledermaus ist relativ ortstreu, Wanderungen zwischen

Sommer- und Winterquartieren umfassen meist Entfernungen unter 40km. Die Mopsfledermaus nutzt als Sommerhabitate vorrangig waldreiche Landschaften. Die Wochenstubenquartiere (10 – 20 Weibchen) befin-den sich hinter loser Rinde von Totholz oder in Baumhöhlen. Regelmäßig siedeln solche Gesellschaften auch an Gebäuden, hier oft hinter Fensterläden. Die Weibchen bringen ab Mitte Juni 1 – 2 Jungtiere zur Welt. Als Winterquartiere werden zwischen Oktober/November und März/April unterirdische Räume wie Stollen, Höhlen u.ä. genutzt. Art hat hohe Kältetoleranz. Das Winterquartier wird erst bei vergleichsweise tiefen Temperaturen aufgesucht und Tiere sind oft im frostbeeinflussten Eingangsbereich zu finden. Zwischen den saisonalen Quar-tieren werden nur ausnahmsweise größere Wanderungen durchgeführt. Die Nahrung besteht aus verschiede-nen Fluginsekten, z.B. Kleinschmetterlingen oder kleinen Käfern, die an Waldrändern, in Gärten u.ä. Orten er-beutet werden (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998)

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Gruppe Fledermäuse

• Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) – Ortstreue Art, gelegentlich Wanderungen bis 100 km. Art des Siedlungsbereiches. Breitflügelfledermäuse gelten als standorttreue Fledermäuse, da ihre Winterquartiere meist weniger als 50 km vom Sommerlebensraum entfernt sind. Hangplätze in den Sommermonaten: Haus-verkleidungen, Fensterläden, Firstbereiche von Gebäuden sowie Zwischenböden. Die Sommerquartiere von Wochenstuben und Einzeltieren befinden sich in spaltenförmigen Verstecken im Dachbereich von Gebäuden (Wohnhäuser, Kirchen etc.)Nach MESCHEDE & HELLER (2000) sind häufige Quartierwechsel charakteris-tisch. Als Winterquartiere werden häufig Spaltenverstecke an und in Gebäuden, Felsspalten, Stollen, Keller und Höhlen, aber auch Dachstühle und Holzstapel genutzt. Bevorzugt werden Winterquartiere mit geringer Luftfeuchte sowie Temperaturen zwischen 3 bis 7 °CJagdhabitate weisen meist einen hohen Anteil an Grün-land und Gewässern auf, gelegentlich Nachweis jagender Arten über Ackerflächen.

• Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) – Typische Waldart, Insgesamt ist die Große Bartfledermaus als nicht sonderlich wanderfreudig einzustufen. Sommerlebensräume sind strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil (www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de 2010); bevorzugte Jagdgebiete sind unterholzreiche, aber noch lichte (Laub)Waldbestände, Feldgehölze und Hecken, eingeschränkt auch Siedlungsbereiche mit einem hohen Grünanteil (Parkanlagen, Gärten und Streuobstgebiete mit Altbaumbe-stand und ähnliche Strukturen) mit darin eingelagerten Feuchtgebieten bzw. Gewässern. Wochenstuben- und Sommerquartiere der Großen Bartfledermaus befinden sich ganz überwiegend in spaltenförmigen Quartieren an Gebäuden wie unter Verschalungen, in Spalten zwischen Balken, hinter Fassaden oder ähnliches. Die Nut-zung von Baumhöhlen, Hangplätzen hinter abstehender Rinde toter oder kranker Bäume und Flachkästen ist für die Art jedoch ebenfalls typisch und wird vermutlich nur seltener bekannt. Zur Überwinterung von Novem-ber bis April suchen Große Bartfledermäuse frostsichere unterirdische Winterquartiere wie Höhlen, größere Keller oder Stollen mit Temperaturen zwischen 2 und 7°C und hoher Luftfeuchtigkeit auf,Fortpflanzungsstätte: Gebäude bewohnende Art, in LSA Reproduktion in Holzflachkästen

• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) – Waldart, Die Wasserfledermaus wird als relativ ortstreue Art ange-sehen. Zwischen Winter- und Sommerquartiere liegen meistens nicht mehr als 100 km. wichtige Habitatstruktur ist eine hohe Höhlendichte (mindestens 10 Höhlen/ ha). Gewässernähe wird präferiert. Die meisten Quartiere (alte, nach oben ausgefaulte Spechthöhlen, seltener Stammrisse, Spalten und Astlöcher) werden an Laub-bäumen in unterschiedlicher Höhe (1-25 m) gefunden. Wochenstuben v. a. im Einzugsbereich von waldreichen Flusstälern/ in Gewässernähe. Jagdgebiete in einem Umkreis von 2- 8 km um Wochenstube. Die Art zeigt vor allem in Baumquartieren ein ausgeprägtes Quartierwechselverhalten. Beutetiere werden über stehenden oder langsam fließenden Gewässern bzw. in Feuchtwäldern gejagt. Wasserfledermäuse zeigen ab September an Winterquartieren oft ein ausgeprägtes Schwärmverhalten. Paarungen finden auch im Winterquartier noch statt. Geeignete Quartiere sind v. a. feuchte und relativ warme Orte wie Keller, Höhlen und Stollen (3-6°C).

• Großes Mausohr (Myotis myotis) – Gebäudefledrmaus, Zwischen Sommer- und Winterquartieren können Ent-fernungen von weit über 100 km liegen. Mausohr-Weibchen sind sehr standorttreu. Ab März Bildung von Wo-chenstuben auf warmen Dachböden in großen Gebäuden (Kirche, Schloss) durch die Weibchen. Männchen und nicht reproduzierende (jüngere) Weibchen haben ihre Sommerquartiere einzeln in Baumhöhlen, Felsspal-ten, Dachböden, Gebäudespalten oder Fledermauskästen. Überwinterung erfolgt in großen, warmen unterir-dischen Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit wie Stollen oder Keller (HOFMANN, 2001). Jagdhabitat in der offe-nen Kulturlandschaft bzw. in Hallenwaldstrukturen, die ca. 75 % der Jagdgebiete nach SIMON & BOYE (2004) ausmachen können. Jagdhabitate können sich bis zu einem Umkreis von 15 km um das Wochenstubenquar-tier befinden. (MESCHEDE et. al 2002)Entfernungen zwischen Sommerhabitaten und Winterstätten zwischen 100 km und macximal 320 km (STEFFENS et al. 2004)

• Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) – Typische „Dorffledermaus“, Fortpflanzungsstätte: Meist Ge-bäude bewohnende Art in strukturreichen Landschaften mit kleineren Fließgewässern in der Nähe von Sied-lungsbereiche. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften von meist 20-70 Weibchen befinden sich in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in Gebäuden, oft weit außerhalb des Waldes . Etwa Mit-te April verlässt die Kleine Bartfledermaus ihr Winterquartier. Mitte Oktober bis Mitte November zieht sich die Kleine Bartfledermaus wieder in ihr Winterquartier zurück, wobei sie als Art gilt, die nur kurze Wanderungen unter 100 km zurück legt. Die Weibchen beziehen ab Mai ihre Wochenstubenquartiere. Ruhestätte: Winter-quartiere in Höhlen, Stollen, Kellern oder anderen vorherrschend frostfreien unterirdischen Hohlräumen. Be-vorzugte Jagdgebiete sind offene, linienhafte Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken, wobei diese Art nicht so sehr an Wald und Wasser gebunden ist wie die Große Bartfledermaus. Sel-tener jagen die Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im Siedlungsbereich in Parks, Gär-ten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Jagdreviere liegen meistens nur bis maximal 2,8 km um die Quar-tiere.

• Fransenfledermaus (Myotis nattereri) - Die Fransenfledermaus ist sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen anzutreffen. Zwischen Sommer- und Winterlebensraum finden i. d. R. nur kürzere Wanderungen unter 40km statt. Fortpflanzungsstätte: Für Wochenstuben und Einzelquartiere werden im Wald Baumhöhlen und er-satzweise Fledermaus- oder Vogelnistkästen gewählt, in Ortschaften siedeln Fransenfledermäuse gerne in Hohlblocksteinen von Stallungen oder Maschinenhallen, aber auch in Spalten im Gebälk von Dachböden oder Kirchtürmen.

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Gruppe Fledermäuse

Ruhestätte: als Winterquartiere werden Höhlen, Bunker, Keller und Stollen mit hoher Luftfeuchtigkeit und Temp. Zwisdchen 2,5 und 8°C aufgesucht. Nachweise für Überwinterungen in Baumhöhlen liegen vor, die Art ist vergleichsweise kälteresistent. Bevorzugte Jagdhabitate sind unterholzreiche (Laub)Waldbestände sowie Siedlungen mit hohem Grünanteil. Entfernungen zwischen nacheinander genutzten Quartieren wenige hundert Meter bis 2,5 km. Entfernung zwischen Jagdgebiet und Quartier meist wenige hundert Meter sein

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) – Typische Baum- und Waldfledermaus (MESCHEDE & HELLER 2000). Als Sommerquartiere einschließlich der Wochenstuben werden überwiegend Spechthöhlen, bevor-zugt an Waldrändern, genutzt. Die Art nimmt Fledermauskästen sowie Spaltenquartiere an hohen Gebäuden an. Als Winterquartiere dienen dickwandige Baumhöhlen, ausreichend tiefe Felsspalten sowie Gebäude. Hauptjagdgebiete sind offene Wasserflächen größerer Stillgewässer sowie Grünlandbereiche (MESCHEDE & HELLER 2000). Jagdhabitat ist der freie Luftraum in 15 bis 50m Höhe, bevorzugt an Gewässern, über Wald, und je nach Nahrungsangebot auch im besiedelten Bereich in Parkanlagen oder über beleuchteten Flächen. Abendsegler besitzen ein ausgeprägtes Wanderverhalten. Nach WAID (2002) legt die Art Wanderstrecken von 28 – 950 km zwischen dem Hauptreproduktionsstätten (nö und ö Mitteleuropa) und den Paarungs- und Über-winterungsgebieten im w und sw Mitteleuropa zurück. Die Tiere sind ausgesprochen traditionell und kehren in ihnen bekannte Winter-, Sommer- und Durchzugsquartiere zurück. Auflösung der Wochenstuben im August

• Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) –Die Rauhautfledermaus ist eine Tieflandart, die bevorzugt in natür-lichen Baumquartieren (ersatzweise in Nistkästen oder hinter Fassadenverkleidungen) in waldreicher Umge-bung siedelt. Fernstreckenwanderer, legt zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten große Entfer-nungen zurück. Wichtige Habitatelemente / Faktoren sind strukturreiche Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil. Quartier und Jagdgebiete können mehrere Kilometer von einander entfernt liegen (bis 6,5 km).Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder mit einem hohen Quartierangebot (Baumhöhlen u. -spalten), wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt werden. Als Jagdgebiete wer-den vor allem insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht, wo die Tie-re als Patrouillenjäger in 5-15 m Höhe kleine Fluginsekten erbeuten. Als Fortpflanzungsstätte werden neben Baumhöhlen und -anrissen Vogel- und Fledermauskästen genommen, wobei kleinere Flachkästen in 4–5 m Höhe mit freiem Anflug optimal zu sein scheinen. Als Überwinterungsquartiere werden überirdische Spalten-quartiere und Hohlräume an und in Bäumen oder Gebäuden bevorzugt.

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Alle Angaben zum Vorkommen der Arten in Deutschland entstammen der website http://www.nlwkn.niedersachsen. de/naturschutz/staatliche_vogelschutzwarte/vollzugshinweise_arten_und_lebensraumtypen • Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus): Die Art ist deutschlandweit verbreitet, jedoch insgesamt lückenhaft

vertreten. Größte Vorkommen erstrecken sich von Süden her gesehen über Thüringen, das nördliche Bayern bis nach Sachsen. Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg verfügen ebenfalls über regelmäßige, wenn auch sehr regionale Vorkommen. Im nördlichen Nordrhein-Westfalen Reproduktion nachgewiesen, disjunktes Vorkommen.

• Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) - Die Breitflügelfledermaus ist flächendeckend in ganz Deutsch-land verbreitet, doch liegt ihr Schwerpunkt in den nordwestlichen Bundesländern. Angaben über die Bestands-situation in den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich. In Mecklenburg Vorpommern werden im nationalen Bericht zum Fledermausschutz 2006 mehrere 1000 Tiere angegeben. Für andere Bundesländer existieren keine genauen Angaben.

• Große Bartfledermaus (Myotis brandtii): Kommt nahezu flächendeckend in Deutschland vor. Fehlt im Nordwes-ten und kleinflächig im Nordosten des Bundesgebietes.

• Dichteunterschiede auf. Gewässerreiche Landschaften weisen die höchste Siedlungsdichte auf. • Großes Mausohr (Myotis myotis): Größte Vorkommen bundesweit in Süddeutschland, wo das Große Mausohr

beinahe flächendeckend vorkommt, Kolonien mit mehreren Tausend Tieren nicht selten. Ebenfalls in Sachsen ist die Art nahezu flächendeckend nachgewiesen. Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt und Brandenburg weisen deutlich geringere Nachweiszahlen auf. In Schleswig-Holstein ledig-lich Vorkommen an der Grenze zu Hamburg.

• Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) – Kommt nahezu flächendeckend in Deutschland vor. Fehlt im Nordwesten und kleinflächig im Nordosten sowie im alpennahen Raum des Bundesgebietes.

• Fransenfledermaus (Myotis nattereri) – Die Fransenfledermaus ist in Deutschland weit verbreitet. Aussagen über Vorkommen, Bestandsgröße oder Bestandstrend deutschlandweit können nicht gemacht werden.

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula): Der Große Abendsegler ist in Deutschland weit verbreitet. Die Kennt-nisse über Vorkommen, Bestandsgröße oder Bestandstrend in den Bundesländern sind sehr heterogen. Es bestehen beträchtliche Erfassungslücken, so dass keine Schätzung der Bestandsgröße für Deutschland ange-geben werden kann. Aus dem nationalen Bericht zum Fledermausschutz 2006 geht hervor, dass in Mecklen-burg-Vorpommern mehrere 1000 Individuen nachgewiesen sind. In Schleswig-Holstein befindet sich eines der größten bekannten Winterquartiere in Mitteleuropa am Nord-Ostseekanal (Levensauer Hochbrücke), hier sind 1993 ca. 5000 Individuen nachgewiesen worden.

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Gruppe Fledermäuse

• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) – Art ist in ganz Deutschland verbreitet, weist aber erhebliche regiona-le Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)- Die Rauhautfledermaus ist in Deutschland weit verbreitet. Die Angaben aus den einzelnen Bundesländern sind unvollständig. In Mecklenburg- Vorpommern werden Indivi-duenzahlen von über 500 angegeben. Die meisten Bundesländer geben nur an, dass die Art vorkommt, oder weisen auf das Vorkommen von Wochenstuben hin.

Verbreitung in Sachsen-Anhalt Alle Angaben aus www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de, download am 02.10.2013. • Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) – lückige Verbreitung in Sachsen-Anhalt. Winterquartiere (ca. 60)

sind aus allen Teilen des Landes bekannt. Wochenstubenquartiere (ca. 10) dagegen konnten nur vergleichs-weise wenige gefunden werden, die sich alle in größeren Waldgebieten befinden. Dabei wurden sowohl laub- (z. B. Colbitz-Letzlinger Heide, Südharzvorland) als auch nadelwalddominierte Bestände (Oranienbaumer Heide, Colbitz-Letzlinger Heide) besiedelt (www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de, download am 02.10.2013). Bei HOFMANN (2001) wurden 57 Vorkommen der Mopsfledermaus für Sachsen-Anhalt ange-geben, die sich auf sechs naturräumliche Haupteinheiten verteilten. Kenntnis- bzw. Bearbeitungsdefiziten hin-sichtlich der Verbreitung der Mopsfledermaus im Westen und Nordwesten des Landes, im Altkreis Halberstadt und vor allem der Zeitzer Forst (alte Nachweise).

• Großes Mausohr (Myotis myotis) - In den wärmegetönten Regionen des Saale-Unstrut-Triaslandes befand sich bis in die Mitte der 1990er Jahre der Reproduktionsschwerpunkt der Art mit der höchsten Siedlungsdichte. Die Mehrzahl dieser Wochenstuben unterlag einer negativen Entwicklung. So wurden kopfstarke Gesellschaften in Freyburg, Thalwinkel, Kleinjena, Schulpforte, Burg Saaleck und Nebra aufgegeben und sind seither verschol-len (vgl. LEHMANN 2008, OHLENDORF 2006). Dem Saale-Unstrut-Triasland wird weiterhin eine hohe Be-deutung für den Erhalt der Art in Sachsen-Anhalt zugeschrieben, da sich vermutlich Teile verschollener Kolo-nien in noch derzeit unbekannten Quartieren im Gebiet reproduzieren. Aktuell sind vom Mausohr in Sachsen-Anhalt 29 Wochenstuben und 153 Winterquartiere, meist Einzelnachweise, bekannt. Winterquartiere bestehen in allen naturräumlichen Haupteinheiten in Sachsen-Anhalt, jedoch mit kopfstärkeren Kolonien mit dem Schwerpunkt im Harz.

• Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) – Reproduktiuonsquartier in Haldensleben. Art schwärmt gemein-sam mit der Nordfledermaus Ende Juli bis Mitte August im Harz - um Rübeland und Elbingerode sehr gute Schwärmquartiere vor ehemaligen Gruben. An den Questenberger Hangabrissspalten im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz" wird stark geschwärmt und hier vermutlich auch überwintert. Schwärmplätze au-ßerhalb des Harzes sind u.a. an den Stollen in Köllme und bei Schraplau bekannt.

• Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) - Weit verbreitet im Tiefland in den Flussauen und im Unterharz in den Bauchauen und Teichgebieten. Die Art wird in LSA besonders in Holzflachkästen in Bruch- und Auenwälder und hinter Fassadenverblendungen an Wohngebäuden nachgewiesen; natürliche Baumquartiere sind bislang nicht gefunden worden. Das größte zusammenhängende Reproduktionsgebiet mit mehreren Reproduktionsge-sellschaften befindet sich im Cheiner Moor nördlich von Salzwedel (OHLENDORF &HECHT 2001). Weitere große Reproduktionsgesellschaften befinden sich im NSG „Kreuzhorst“ und im Ziegelrodaer Forst (LEHMANN 2008). Winterquartiere befinden sich fast ausschließlich im Harz mit mehreren Individuen. Die bemerkenswer-testen Winterquartiere sind das Grubengebiet Büchenberg und der Marmorbruch Krockstein mit mehr als 20 Individuen.

• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) – Weit verbreitet. Bekannte Reproduktionsgebiete an der Elbe, Havel, Saale und Mulde, große Talsperren im Harz, Rappbodetalsperre, Wendefurther Talsperre und Überleitungs-sperre sowie am Kelbraer Stausee. Sachsen-Anhalt ist Reproduktionsgebiet und Durchzugsgebiet für die Wasserfledermaus. Es ist belegt, dass Tiere aus Mecklenburg-Vorpommern und aus Brandenburg die Harzer Schwärm- und Winterquartiere aufsuchen (maximale Entfernung 230 km). Mitte bis Ende August kommt es an den großen Fließgewässern in Sachsen-Anhalt zum Massenauftreten dieser Art. Mitte April erfolgt der mas-senhafte Ausflug der Wasserfledermäuse aus den Harzer Winterquartieren, so aus der Höhle Heimkehle und aus den Rübeländer Höhlen.

• Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) - Verbreitungsschwerpunkt hat sie in Naturräumen mit starker Reliefenergie, in den bewaldeten Endmoränengebieten, im Hügelland und in den kollinen bis montanen Regio-nen des Harzes, Reproduktionsnachweise sind hinter Fensterläden aus der Altmark und aus dem Vorfläming bekannt, Reproduktionsquartiere fehlen bislang aus dem Harz und seinem Umfeld. Bemerkenswerteste Win-terquartiere sind besonders im Harz wie das Grubengebiet Büchenberg und der Marmorbruch Krockstein mit mehr als 20 Individuen. Schwärmquartiere sind besonders im Rübeländer Höhlengebiet (OHLENDORF 2003) und im Gipskarst im Südharz (OHLENDORF et al. 2004) untersucht.

• Fransenfledermaus (Myotis nattereri) – Weit verbreitete Art in LSA. Im Tiefland, in den Auenwäldern, z.B. an der Elbe, in den Heidegebieten der Colbitz- Letzlinger Heide, der Klietzer Heide oder in der Glücksburger Hei-de präsent. Im Harz sind Reproduktionen bis zu einer Höhe von 530 m ü. NN bekannt (OHLENDORF 2002). Derzeit gibt es nur wenige bekannte Reproduktionsgesellschaften (Unterharzhochfläche bei Tanne oder Stadtwald von Havelberg). Natürliche Sommerquartiere sind Baumhöhlen und Fäulnishöhlen. Die Fransenfle-dermaus gehört neben der Wasserfledermaus zu den häufigsten Winterschläfern in Fels- und Kelleranlagen. In den Rübeländer Höhlen überwintern schätzungsweise ca. 5.000 Individuen und in der Gipskarsthöhle Heim-kehle am Südharz ca. 2.000 Individuen. Auch in der Altmark, im Fläming und in anderen Landesteilen sind große Überwinterungsquartiere bekannt. Ende August bis Ende September schwärmt die Art vor den großen Kellerquartieren in der Altmark sowie vor den großen Felsquartieren im Harz (Heimkehle, Höhlen um

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Gruppe Fledermäuse

Rübeland, der Gruben Büchenberg und Volkmarskeller). Wanderungen vom Tiefland zu Harzer Winterquartie-ren sind bis 110 km Entfernung belegt.

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) – Art ist flächendeckend in LSA nachgewiesen. Art durchwandert LSA 2mal im Jahr, im Frühjahr und Spätsommer. Es liegen nur wenige Reproduktions- und Quartiernachweise vor. Große Reproduktionsgebiete befinden sich in der Altmark, im Drömling, im Elb-Havel-Winkel sowie im Bio-sphärenreservat Mittelelbe. Quartiere sind von der Flusslandschaft Elbe, der Flusslandschaft an der Saale be-kannt. Aus den südwestlichen westlichen und südlichen Landesteilen fehlen Reproduktionsnachweise. Winter-quartiernachweise in Bäumen selten, Zahl der Überwinterer in Kastenquartieren steigt jährlich.

• Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) – Verbreitungsschwerpunkt in den Flusslandschaften des Tieflandes (Nachweise in Fledermauskästen in Bruchwäldern) Die natürlichen Quartiere der Rauhautfledermaus befinden sich hinter Borkenlösungen alter Bäume bzw. in Baumhöhlen. Auch hinter Verblendungen und unter Dächern von Hochsitzen im Wald wurden Quartiere nachgewiesen. Die südwestlichste Reproduktionsgesellschaft der Rauhautfledermaus in Sachsen-Anhalt, vergesellschaftet mit den oben genannten Arten, wurde im Ziegelroda-er Forst festgestellt (LEHMANN 2008). Winternachweise gelangen bisher nur in Ausnahmen (OHLENDORF et al. 2002). Kenntnisdefizite liegen insbesondere aus dem Elster-Luppe-Gebiet, der Saale südlich Plötzkau, der Unstrut und vom Nordharzvorland bis zum Großen Graben vor.

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich • Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) - 1 Nachweis in Döllnitz, Vorhabensbereich Bedeutung als Jagdha-

bitat • Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) - Potenzielle Vorkommen in Siedlungsbereichen des Vorhabenge-

bietes, Planraum fungiert als Jagdhabitat • Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) - Nachweis im Bereich der Rabeninsel durch LEHMANN, Vorhabenbe-

reich fungiert als Jagdhabitat • Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) - Nachweis von Reproduktionen auf der Rabeninsel und in der Abtei

bei Planena durch RANA (2011). LEHMANN (2003) nennt die Art für das NSG „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“.Vorhabenbereich fungiert als Jagdhabitat

• Großes Mausohr (Myotis myotis) - Kein aktuelles Vorkommen (MMP Saale-Elster-Luppe-Aue zw. Merseburg und Halle), potenzielles Vorkommen möglich

• Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) - LEHMANN (2003) nennt die Art für das NSG „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“. Vorhabenbereich fungiert als Jagdhabitat

• Fransenfledermaus (Myotis nattereri) - Nachweis adulter Tiere im Bereich der Rabeninsel, Reproduktionen eher unwahrscheinlich (RANA 2011), Nutzung des Vorhabengebietes als Jagdhabitat

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) - Nachweis überfliegender Tiere im Bereich Wörmlitz, Reproduktionen unwahrscheinlich (RANA; 2011), Nutzung des Vorhabengebietes als Jagdhabitat

• Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) - Vorkommen nach RANA (2011) Rabeninsel bei Halle und am Kol-lenbeyer Holz, LEHMANN nennt eine Bedeutung des NSG „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ als Durch-zugsgebiet für die Rauhautfledermaus

Keine der Art reproduziert sich innerhalb des Vorhabensbereiches. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Vorhabensbereich innerhalb des Niederungsbereiches der Saale als Paarungsraum dient und Bedeutung beim Durchzug von Fledermäusen besitzt. Die einzigen der vorkommenden Arten, die in dickwandigen Bäumen überwin-tern, sind Rauhautfledermaus und Großer Abendsegler. Bevorzugt werden tiefe Spechthöhlen in festem Holz wie Buchen (Wärme). 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu ja nein

deren Schutz) tritt ein

Zur Vermeidung baubedingter Verletzungen/ Tötungen werden alle Gehölze außerhalb der Fortpflanzungszeiten der Fledermäuse zwischen Anfang Oktober und Ende Februar gerodet. Zur Vermeidung von Individuenverlusten für

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den Großen Abendsegler und ggf. die Rauhautfledermaus erfolgt eine Kontrolle der Spalten und Höhlungen in allen relevanten zu rodenden Gehölzen ab 30 cm Stammdurchmesser gemessen in einer Höhe von 1,50m vor Baube-ginn und außerhalb der der Winterruhe, die geeignete Quartiermöglichkeiten (Spechthöhlen) aufweisen. Werden dabei Tiere vorgefunden, sind diese zu entnehmen und in geeignete Gehölze umzusetzen. Gleichzeitig sind alle potenziellen und tatsächlichen Quartiere in den zu rodenden Gehölzen zu verschließen, um einen Wiederbesatz zu vermeiden. Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde und wird als „selbst-befreiende“ Ausnahmeregelung verstanden, die keine weitergehende Zulassung einer Ausnahme erfordert. Die Vermeidungsmaßnahme stellt keinen Verbotstatbestand dar. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB7 – Kontrolle von Gehölzen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen, Steuerung der Baufeld-

freimachung

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Die Baumaßnahmen zum Deich finden ortsnah statt, so dass Hecken und Gebüsche, Einzelbäume, Grabeländer und Wiesenflächen beansprucht werden. Die Tötung von Tieren durch Rodung besetzter Quartiere kann durch Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Individuenverluste werden durch Kontrollen relevanter Gehölze vermieden. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB7 – Kontrolle von Gehölzen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen, Steuerung der Baufeld-

freimachung

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zur Lebensstätte Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden

beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt

ja nein

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Folgende Störungen sind zu erwarten: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-

rungszeiten;

Das heißt: Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

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4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Fledermauspo-pulationen. Innerhalb der Saaleaue zwischen Hohenweiden und Holleben befinden sich ausreichend störungsarme Flächen, die von den Arten als Jagdhabitate genutzt werden können. Alte Gehölze mit Stammdurchmessern über 10 cm, die als Quartiere genutzt werden können, finden sich in ausreichendem Umfang innerhalb der Saaleniede-rung im Umfeld des Vorhabens. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Er-richtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde auf-grund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerbo-den, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Varianten-vergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.1.6 Artbezogene Einzelprüfung

4.1.6.1 Fischotter – Lutra lutra Art nach Anhang IV a FFH-RL Lutra lutra (Fischotter)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. 3 RL ST (2004), Kat. 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fort-bestand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussich-

ten unbekannt

Angabe der hauptsächlichen Gefährdungsursache(n) nach GÜNTHER et al (2005) und VOLLMER & OHLEN-DORF (2004):

• Lebensraumverlust durch Beseitigung wichtiger Habitatrequisiten • Gewässerausbau, Zerstörung des Biotopverbundes, Aufhebung der Durchgängigkeit von Fließgewäs-

sern • Touristische Erschließungen • Reusenfischerei • Straßenverkehr (Zerschneidung von Lebensräumen und Wanderkorridoren in Verbindung mit Kollisions-

gefährdung) 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Standortansprüche: Der Fischotter bewohnt großräumig vernetzte, semiaquatische Lebensräume jeglicher Art (Fließgewässersyste-me, Seenplatten, Weihergruppen, Moore, Teichgebiete, Kanäle, Grabensysteme der Niederungen). Er ist auf störungsarme und naturbelassene oder naturnahe Gewässerufer in hydrologisch intakten Feuchtgebieten mit nahrungsreichen, schadstoffarmen und unverbauten Gewässern angewiesen. Der Fischotter ist ein solitär lebender, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiver, semiaquatischer Marder. Er ernährt sich abhängig von Nahrungsangebot und Jahreszeit von Fischen (75 % und mehr), Lurchen, Reptilien, Vögeln, Säugetieren, Krebsen, Muscheln und Wasserinsekten (Such- und Verfolgungsjäger). Der Fischotter hat keine bestimmte Paarungszeit. Die Paarung erfolgt im Wasser. Pro Wurf bekommt er durch-schnittlich 2,3 Junge (1-6), die mit 2 bis 3 Jahren erwachsen sind. Der Fischotter lebt als Einzeltier und in kleinen Familienverbänden in festen Revieren. Bei flächendeckender Verbreitung weisen durchschnittliche Reviere, d.h. Aufenthaltsräume eines Einzeltieres oder eines Familienverbandes einen Radius von ca.6-7 km auf. Ein Männ-chen-Revier tangiert dabei Teile mehrerer Weibchen-Reviere. Streifgebiete der Männchen erstrecken sich auf eine Uferlänge von bis zu 20 km, bei den Weibchen auf bis zu 7 km. Der Fischotter wandert hauptsächlich entlang von Gewässer, kann jedoch auch längere Strecken über Land zurücklegen (LUA 2002). Artspezifische Beeinträchtigungen durch Wasserbauvorhaben bestehen insbesondere durch den Gewässeraus-bau, Gewässerausbau und die Zerschneidung von Wanderkorridoren.

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland • Disjunkte Vorkommen in ganz Deutschland, Schwerpunkte sind Nord- und Ostdeutschland • In Ausbreitung begriffen (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de /arten/gruppe

/saeugetiere) • Während HAUER & HEIDECKE (1999) noch die Elbe als westliche Verbreitungsgrenze der Fischotterpopu-

lation Osteuropas ansahen, hat sich diese Grenze aktuell (Stand 2007) ins nördliche Niedersachsen verla-gert.

Verbreitung in Sachsen-Anhalt Ende der 1980er Jahre, stärker in den 1990er Jahren, wurde eine Erholung und Wiederausbreitung der Fischot-terpopulation beobachtet. Es erfolgte ein Anstieg der Nachweise auch außerhalb der großen Flussauen. In LSA Erweiterung der Verbreitung in südwestlicher Richtung. Neu besiedelte Gewässer seit HAUER & HEIDECKE (1999) sind (geordnet nach biogeografischen Regionen [nach HEIDECKE et al., Script]): in der atlantischen Region die Aller und in der kontinentalen Region: westlich der Elbe: Landwehr, Flieth, Kapengraben, Ohre, Drömling, Tanger, Dollgraben, Aland, Uchte, Biese, Seege, Beeke,

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Lutra lutra (Fischotter)

Dumme und Flötgraben sowie östlich der Elbe: Olbitzbach, Rossel, Nuthe, Ehle und Karthane. Im Muldeeinzugs-bereich die Taube, Fuhne und Sollnitzbach, im Saaleeinzugsbereich Bode, Wipper, Salza, Weiße Elster, Unstrut, Helme und Thyra sowie in der Havelregion Elbe-Havel-Kanal, Stremme und Tuchheimer Bach.

Aus der kontinentalen Region liegen Reproduktionsnachweise bzw. Hinweise auf stabile Populationen vor: Mittle-re Elbe in der Region Elb-Havel-Winkel als stabilster Verbreitungsschwerpunkt (HAUER 1996), Drömling (Repro-duktionsnachweis regelmäßig seit 2005) und die nördliche Altmark mit Salzwedeler Dumme und Aland. In der Schwarze Elster-Elbe-Region wurde ein stabiles Vorkommen aufgrund der Korridoranbindung zur Lausitz vermu-tet (HAUER1996). (www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de, download am 02.10.2013

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Derzeit wahrscheinlich (noch) kein stabiles, reproduktives Vorkommen der Art im Vorhabensbereich. Erste Hin-weise auf ein Vorkommen im Umfeld durch Dr. D. HEIDECKE - Nachweis von Fährten im Uferbereich der Pla-nenaer Teiche (nördlich Anglerheim) am 15.04.2004) Der Mühlgraben zwischen Hohenweiden und Holleben, welcher mehrfach von Straßen gequert wird, dient als wichtige Ausbreitungslinie des Fischotters. Ein besonderes Gefahrenpotenzial ergibt sich hier im Bereich der K 2151, welche zwischen Hohenweiden und Rockendorf den Mühlgraben quert. (RANA 2011) 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu ja nein

deren Schutz) tritt ein

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Der Fischotter nutzt den Mühlgraben ausschließlich als Migrationsraum. Ansiedlungen sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Eine Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann daher ausgeschlossen werden.

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt

ja nein

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Lutra lutra (Fischotter)

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Folgende Störungen sind zu erwarten: Während der Bauphase sind Störungen des dämmerungs- und nachtaktiven Fischotters in dem als Wanderkorri-dor und potenziellen Nahrungsraum fungierenden Mühlgraben nicht auszuschließen. Aufgrund der insgesamt geringen Bedeutung des Raums für die Art sowie seines flexiblen Verhaltens (Der Otter nutzt nicht nur Wege in Gewässernähe, sondern kann auch mehrere km über Land zurücklegen.) ist aus dieser nur temporären Störwir-kungen keine erhebliche, populationsrelevante Störung abzuleiten. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-

rungszeiten;

Das heißt: Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts-

und Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Fischotterpo-pulationen. Innerhalb der Saaleaue zwischen Hohenweiden und Holleben befinden sich ausreichend störungsar-me Flächen, die für den Zeitraum der baubedingt beeinträchtigten Bauabschnitte zur Migration genutzt werden können.

Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Errichtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwi-schen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmanns-dorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerboden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hoch-wasserereignissfall im Variantenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher techni-scher Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.1.6.2 Biber – Castor fiber albicus Art nach Anhang IV a FFH-RL Castor fiber (Biber)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. V RL ST (2004), Kat. 2 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fort-bestand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussich-

ten unbekannt

Angabe der hauptsächlichen Gefährdungsursache(n) nach GÜNTHER et al (2005) und VOLLMER & OHLEN-DORF (2004):

• Lebensraumverlust durch Beseitigung wichtiger Habitatrequisiten • Gewässerausbau, Zerstörung des Biotopverbundes, Aufhebung der Durchgängigkeit von Fließgewäs-

sern • Lebensraumzerstörung, insbesondere Verlust und Nahrungshabitaten durch Entfernung von Gehölzen

(vor allem Weichholzbestände) und Verbau von Gewässerufern • Einschränkung der Wanderungen durch Gewässerausbau sowie Zerschneidung und Zersiedlung der

Landschaft • Plötzliche und starke Hochwässer

2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Standortansprüche: Biber sind charakteristische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften mit ausgedehnten Weichholzauen. Geeignete Lebensräume sind Bach- und Flussauen, Entwässerungsgräben, Altarme, Seen, Teichanlagen sowie Abgrabungsgewässer. Wichtig sind für Biber ein gutes Nahrungsangebot (v.a. Wasserpflanzen, Kräuter, Weich-hölzer), eine ständige Wasserführung sowie störungsarme, grabbare Uferböschungen zur Anlage der Baue. Ein Revier umfasst 1-5 km Gewässerufer mit bis zu 20 m Breite. Der Biber kann seinen Lebensraum aktiv gestalten, zum Beispiel indem er Gewässer gezielt durch Dämme aufstaut. Biber leben in Familienverbänden mit 2-8 Tieren (Eltern mit Jungtieren bis zum 3. Lebensjahr). Die Paarungen erfolgen von Januar bis März, nach drei Monaten werden 2-4 Jungtiere geboren. Im Herbst wird die Burg winterfest gemacht, und es werden Nahrungsvorräte für den Winter angelegt. Ab dem 2. Lebensjahr wandern die Jungbiber ab und suchen sich ein eigenes Revier. Dabei legen sie Entfernungen von durchschnittlich 25 (max. 100) km zurück. • Biber sind dämmerungs- und nachtaktiv. Im Sommer leben sie tagsüber im Bau, nachts ufernah im Wasser

o. auf Land. Im Winter und bei strengem Frost halten sie sich wochenlang im Bau auf, halten jedoch keinen durchgehenden Winterschlaf. Bei mildem Winterwetter sind Biber außerhalb des Baues aktiv (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/saeugetiere).

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland • Disjunkte Vorkommen in ganz Deutschland, Schwerpunkte sind Elbe und nördliches Ostdeutschland • In Ausbreitung begriffen durch Wiederansiedlungsprojekte (http://www.naturschutzinformationen-

nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/saeugetiere) • Deutschlandweit kommt der Biber mit ca. 8.000 Individuen vor, wobei sein Verbreitungsschwerpunkt fast

ausschließlich in der Kontinentalen Region liegt (ELLWANGER et al. 2002). Verbreitung in Sachsen-Anhalt Bedingt durch Zerstörungen des Lebensraumes und starke Verfolgung ging der Bestand des Bibers, im heutigen Sachsen-Anhalt speziell des Elbebibers (C. f. albicus), drastisch zurück. Mitte des letzten Jahrhunderts lebten an der Mittelelbe und dem Unterlauf der Schwarzen Elster noch maximal 200-300 Tiere (HEIDECKE et al. 2003). Aus diesem Restbestand erfolgte die Wiederbesiedlung der Elbe. Bezogen auf die biogeographischen Regionen liegt der Großteil der aktuellen Bibervorkommen in der kontinenta-len Region. Lediglich die Ansiedlungen im Bereich des Drömlings sind der atlantischen Region zuzurechnen. Innerhalb dieser Regionen werden vor allem die Elbtalniederung (D09) und das Elbe-Mulde-Tiefland (D10) im kontinentalen, sowie das Weser-Aller-Flachland (D31) im atlantischen Bereich besiedelt.

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Castor fiber (Biber)

In der Zählsaison 2006/07 existierten in Sachsen-Anhalt 1.107 bekannte Reviere (alle Zahlenangaben nach HEIDECKE & SCHUMACHER 2009, HEIDECKE et al. in prep.), von denen 706 (= 64 %) sicher oder aber sehr wahrscheinlich besetzt waren. Die Hochrechnung ergab damit einen Bestand von ca. 2.330 Bibern in Sachsen-Anhalt. (www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de, download am 02.10.2013). 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Aktuell sind neben der Saale auch Weiße Elster, Markgraben und Steinlache/Gerwische zwischen Döllnitz / O-sendorf und Beesen / Korbetha / Planena besiedelt. Gemäß DREHER gibt es Belege von einem Familien-Verband aus dem Winter 2009/10 vom Brückenbauwerk des ICE über die Saale bei Korbetha (Myotis, Halle). Entsprechend Angaben von HEIDECKE ist die Art hier schon mindestens seit dem Jahr 2008 reproduktiv aktiv (MMP Saale-Elster-Luppe-Aue zw. Merseburg und Halle) 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu ja nein

deren Schutz) tritt ein

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Der Biber nutzt den Mühlgraben ausschließlich als Migrationsraum. Ansiedlungen sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Eine Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann daher ausgeschlossen werden.

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt

ja nein

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

ja nein

Folgende Störungen sind zu erwarten: Während der Bauphase sind Störungen des dämmerungs- und nachtaktiven Bibers in dem als Wanderkorridor und potenziellen Nahrungsraum fungierenden Mühlgraben nicht auszuschließen. Aufgrund der abschnittsweisen Bautätigkeiten und der Tatsache, dass die Bautätigkeiten am Tage stattfinden, kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Störungen, die populationsrelevant sind, auftreten. Außerdem wird der Deich auf der rechten Mühlgrabenseite in einem ausreichendem Abstand zum Mühlgraben errichtet. Nur im Bereich der Gestaltung der Schützbauwerke ist der Mühlgraben kleinflächig direkt betroffen.

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Castor fiber (Biber)

Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten;

Das heißt: Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts-

und Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Biberpopulati-on. Innerhalb der Saaleaue zwischen Hohenweiden und Holleben befinden sich ausreichend störungsarme Flä-chen, die für den Zeitraum der baubedingt beeinträchtigten Bauabschnitte zur Migration genutzt werden können.

Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Errichtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwi-schen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmanns-dorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerboden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hoch-wasserereignissfall im Variantenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher techni-scher Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

4.2 Artengruppenbezogene Konfliktanalyse Vögel

In nachfolgendem Abschnitt werden die zu prüfenden Arten auf Ebene der Artengruppen sowie einzelartenbezogen abgehandelt. Die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ungefährdeter, kommuner Arten erfolgt im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (KLEINE+KLEINE, 2013). Zu solchen Arten zählen alle im Gebiet vorkommenden europäischen Vogelarten, die weitestgehend euryök, weit verbreitet, ungefährdet und nicht streng geschützt sind.

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4.2.1 Greife und Falken zugeordnete

Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Fangen / Entnehmen v. Tieren Verletzung / Tötung von Tieren

(§ 44 (1) Nr. 1)

Erhebliches Stören während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten (§ 44 (1)

Nr. 2)

Entnahme, Beschädigung, Zer-störung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3)

Accipiter gen-tilis (Habicht) Accipiter nisus (Sperber)

Habicht EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) , (ungefährdet) RL LSA (2004), (ungefährdet)

Standvogel, Habichte erreichen eine Länge von 50 bis 60 cm und eine Spannweite von 100 bis 120 cm. Die Weibchen sind wesentlich größer und schwerer als die Männchen. Lebensraum: Wäldern, Nähe menschlicher Siedlungen, Parklandschaften. Nahrung: Kleinvögel, Kleinsäuger. Horst wird in hohen Laub- und Nadelbäumen angelegt und oft mehrere Jahre benutzt. Ein Horst kann einen Durchmesser von 1,20 m erreichen. Brutzeit: Ende März – Mai, 1 Jahresbrut, Brutdauer über 30 Tage Sperber

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) , (ungefährdet) RL LSA (2004), (ungefährdet)

Sperber ist dem Habicht sehr ähnlich, nur deutlich klei-ner.

Fangen / Entnahme wild lebender Tiere

ja nein

Verletzung / Tötung wildlebender Tiere

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Konfliktvermeidende Bauzeitenre-gelung Bauzeitenregelungen bzw. Bau-feldinspektionen sind vorgesehen:

ja nein

Das Baufeld wird vor dem

Besetzen des Aufzuchtorts oder nach dem Verlassen ge-räumt.

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung au-

ßerhalb der Brut- und Fort-pflanzungszeit

Um eine tatbestandsmäßige Be-

Störung wildlebender Tiere Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gestört?

ja nein

Verschlechterung des Erhal-tungszustands der lokalen Po-pulation?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung

außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Erhaltungszustand vor und nach dem Eingriff Baubedingte Störungen können

Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

potenziell möglich (Mäuse-bussard, Habicht, Sper-ber)

nein Funktionalität wird gewahrt?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Verlust von Gehölzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den betroffenen Gehölzen Nist- und Brutstätten befinden.

Im Umgriff des Bauvorhabens befinden sich ausreichend alte Gehölzstrukturen, die potenziel-

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Buteo buteo (Mäusebus-sard) Milvus mig-rans (Schwarzmi-lan)

Lebensraum: Sein Nest baut der Sperber am liebsten in Fichtendickichten in einer Höhe um die 7 m, aber auch Lärchen- und Kiefernstangenhölzer werden genutzt. Nahrung: Kleinvögel bis Taubengröße. Zugvogel nach West-/ Südwesteuropa (September und Februar) Fortpflanzung: Balz im Januar/ Februar, Brutzeit : April bis Mai , 1 Jahresbrut, Brutdauer über 30 Tage Mäusebussard

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) ,( ungefährdet) RL LSA (2004), (ungefährdet)

Als Kulturfolger besiedelt der Mäusebussard nahezu alle Lebensräume unserer Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. In optimalen Gegenden kann ein Brutpaar ein Jagdre-vier von nur 1,5 km2 Größe beanspruchen (LANUV 2008). Verbreitung in Deutschland: ist ein regelmäßiger, mittelhäufiger Brutvogel. Bestand wird auf 77.000-110.000 Brutpaare geschätzt (SÜD-BECK et. al. 2007). Sachsen-Anhalt: Angaben gem. ASL ST (Stand 07.02.2008): Weit verbreiteter, häufiger Brutvogel • Brutpaarbestand in ST gem. DORNBUSCH et al. (2007): 1999 und 2005: 5.000-7.000 (0) Verbreitung im Vorhabensbereich Es kann vermutet werden, dass der Mäusebussard seine Horste in den alten Auwaldstrukturen beidseitig der Landesstraße 171 bei Benkendorf sowie nördlich Hohenweiden hat. Die Art ist regelmäßiger Nahrungs-gast in allen Bereichen des Vorhabensbereiches. Schwarzmilan

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1

troffenheit der Arten ausschließen zu können, erfolgt die Rodung außerhalb der Brutzeit. Bei den zu fällenden Gehölzen handelt es sich um Obstgehölze, Nadelgehölze (insbesondere im Bereich von Benkendorf) sowie um Laubgehölze der hpnV.

potenzielle Aufzuchtstätten und Ruhestätten der Art werden vor dem Eingriff auf Besatz geprüft

Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein

ja nein

innerhalb der artspezifischen Fluchtdistanz für den Schwarz-milan von 300 m, den Habicht und Mäusebussard 200 m und den Sperber 150 m wirksam sein (GARNIEL et. al. 2009). Im Umgriff des Bauvorhabens be-finden sich ausreichend alte Gehölzstrukturen, die als Aus-weichhabitate zur Verfügung stehen. Störungen der am Ran-de des Vorhabensgebietes liegenden Brutplätze des Schwarzmilans sind aufgrund der ausreichenden Entfernung zum Vorhaben nicht zu erwar-ten. Da der Deich abschnitts-weise gebaut wird, sind die bau-bedingten Beeinträchtigungen der Nahrungsflächen der Arten für den Erhalt der Populationen nicht erheblich. Die Arten haben einen großen Aktionsradius und sind in der Wahl ihrer Nahrung sehr flexi-bel. Geeignete Nahrungshabita-te und Bruthabitate stehen wei-terhin in hinreichender Ausdeh-nung zur Verfügung. Störungen, die sich erheblich auf den Erhal-tungszustand der Lokalpopulati-on auswirken, können daher ausgeschlossen werden. Eine Verschlechterung bzw. Beeinträchtigung des Lebens-raumes durch den neugebauten Deich erfolgt nicht. Baubedingte Störungen, die sich erheblich auf den Erhal-tungszustand der lokalen Popu-lation auswirken, sind nicht zu

le Verluste von Horsten kom-pensieren können. Erhebliche Beeinträchtigungen auf die kommunen Arten sind nicht prognostizierbar. Der Verbotstatbestand ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten” tritt ein

ja nein

Die Arten sind weit verbreitet. Die Populationen befinden sich in einem guten Erhaltungszu-stand, so dass sich die Gehölz-verluste nicht signifikant auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen auswirken. Es ist zu erwarten, dass die Arten in ungestörte, noch nicht besiedel-te Bereiche ausweichen. Geeignete Strukturen im Umfeld des Vorhabensortes sind in ausreichendem Umfang vor-handen. Die ökologische Funk-tionalität der betroffenen Fort-pflanzungsstätten bleibt daher im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Es ist zu prognostizieren, dass der lokale Bestand auch ohne spezifische Maßnahmen stabil bleiben und keine erhebliche Störung im Sinne des Ver-botstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten

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kleine + kleine 34 freie garten- u. landschaftsarchitekten, halle / lettin

zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Falco tinnunculus (Turmfalke)

streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007), ungefährdet RL LSA (2004), ungefährdet

Verbreitung Europa - Brut 64.000 – 100.000 [Ind.] Bird Life International (2004) Deutschland 5.000 – 7.000 [BP] (SÜDBECK et al)

Brutpaarbestand in ST gem. DORNBUSCH et al. (2007): 1999: 800 (0), 2005: 800-1.200 (+) Der Schwarzmilan ist ein regelmäßiger, weitverbreiter-ter Brutvogel. Schwarzmilane brüten wie Rotmilane bevorzugt an Waldrändern sowie in Feldgehölzen oder Baumreihen in offener und halboffener Landschaft. Als Nestbäume kommen vor allem Laubbäume in Frage. Ein großer Teil der jagenden Schwarzmilane wird in einer Entfernung von 100 bis 3.000 m vom Nest ange-troffen. Tagaktiv (LfB BAY). Hauptsächliche Jagdgebie-te sind Binnengewässer, fisch- und mähwiesenreiche Feuchtgebieten und Auwälder. Die Brutzeit beginnt meist Mitte April bis Mitte Mai. Die Nahrung besteht vor allem aus toten oder kranken Fischen, die von der Wasseroberfläche aufgelesen werden. Er jagt auch Kleinsäuger und Vögel (meist Jungtiere), außerdem geht er gerne an Aas und schmarotzt bei anderen Vo-gelarten. (BAUER et. al. 2005) Vorkommen im Vorhabensbereich Innerhalb des Vorhabensbereiches befindet sich kein Horst. Fortpflanzungsstätten liegen nachweislich west-lich von Benkendorf und östlich von Rattmannsdorf , außerhalb der Deichtrasse. Jedoch werden die Wiesen und Äcker als Nahrungshabitat genutzt. Turmfalke

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1

erwarten, da die Hochwasser-schutzanlagen abschnittsweise gebaut werden und somit aus-reichende Nahrungs- und Ruhe-stätten zur Verfügung stehen. Im unmittelbar angrenzenden Bereich zum Vorhaben stehen ausreichend Habitate zur Verfü-gung, sollten Individuen bauzeit-lich bedingt vergrämt werden.

Anlage- und betriebsbedingt sind keine Störungen für die Arten zu erwarten.

Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein

ja nein

wird.

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kleine + kleine 35 freie garten- u. landschaftsarchitekten, halle / lettin

zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) ,( ungefährdet) RL LSA (2004), (ungefährdet)

Er besiedelt Kulturlandschaften, Kulturfolger. Nistzeit: April/ Mai (Brutdauer 30 Tage) Nahrung: Mäuse, Eidechsen, Insekten, Kleinvögel. Als Nahrungshabitate werden Flächen mit niedriger Vege-tation, wie Dauergrünland und Brachen aufgesucht. In optimalen Gegenden kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5-2,5 km2 Größe beanspruchen. Fortpflanzung: brütet in verlassenen Nestern an Ge-bäuden und Felswänden. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. (LANUV 2008) Das Jagdrevier des Turmfalken umfasst rund 200 Hek-tar. Standvogel Verbreitung in Deutschland: ist ein regelmäßiger, mittelhäufiger Brutvogel. Bestand wird auf 43.000 bis 65.000 Brutpaare geschätzt (SÜD-BECK et. al. 2007). Sachsen-Anhalt: • Angaben gem. ASL ST (Stand 07.02.2008): weit verbreiteter Brutvogel • Brutpaarbestand in ST gem. DORNBUSCH et al. (2007): 1999: 3.000-4.000 (0), 2005: 3.000-5.000 (0) Turmvogel ist im Vorhabensbereich nicht nachgewie-sen, sein Vorkommen kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Es werden im Zuge des Bauvorhabens Einzelbäume und flächige Gehölzbestände dauerhaft verloren gehen. Von der Rodung sind Gehölze betroffen, in denen Horste von Greifen und Falken vorkommen können. Im Umfeld des Bauvorhabens befinden sich ausreichend geeignete Lebensraumstrukturen, um die lokale Population nicht erheblich zu beeinträchti-gen. Eine Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG ist durch die Maßnahmen VASB1 und VASB2 nicht zu prognostizieren. Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i V. m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu

treffen nicht zu treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahme: VASB1, VASB2

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Aus-nahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen. Im Umfeld des Vorhabens finden sich zahlreiche alte Gehölze, die ausreichend Lebensraumstrukturen bieten. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Errichtung von Deichen und Spundwänden gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühl-grabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerboden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Variantenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.2 Spechte zugeordnete

Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Fangen / Entnehmen v. Tieren Verletzung / Tötung von Tieren

(§ 44 (1) Nr. 1)

Erhebliches Stören während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten (§ 44 (1)

Nr. 2)

Entnahme, Beschädigung, Zer-störung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3)

Jynx torquilla (Wendehals)

Spechte bevorzugen Lebensräume mit altem Baumbe-stand und glattrandigen Stämmen (wie Buche). Sie kommen in Nadel- und Mischwäldern aber auch in Parkanlagen, Feldgehölzen, Auwäldern und Streuobst-wiesen vor. Die meisten Spechte bevorzugen Nisthöhlen an mor-schen und kranken Bäumen, nutzen aber auch alte Höhlen zum Brüten. Zum Nahrungsspektrum gehören Insekten, Larven und andere Kleintiere, die sich unter der Rinde oder im kranken Holz befinden, aber auch bodenbewohnende Ameisen (Erdspechte). Spechte gelten - außerhalb der Brutzeit - als Einzelgänger. Die Jungen aller Arten sind bis Juli flügge.

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7 (2) Nr.13 BNatSchG streng geschützt gemäß BArtSchV Sp. 3 RL D (2007) , Kategorie 2 RL LSA (2004), Kategorie V

Regelmäßig, weit verbreiterter Brutvogel (DDV) Der Wendehals besiedelte u.a. alte, strukturreiche Obstwie-sen, Gärten, baumreiche Parklandschaften sowie noch halboffene trockenere Offenstandorte mit lückigem Baumbestand. Er gilt als Charakterart einer reich struk-turierten Kulturlandschaft mit einem kleinräumigen Wechsel von lichten Gehölzbeständen und offenen

Fangen / Entnahme wild lebender Tiere

ja nein

Verletzung / Tötung wildlebender Tiere

ja, potenziell nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Konfliktvermeidende Bauzeitenre-gelung Bauzeitenregelungen bzw. Bau-feldinspektionen sind vorgesehen:

ja nein

Das Baufeld wird vor dem

Besetzen des Aufzuchtorts oder nach dem Verlassen ge-räumt

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung au-

ßerhalb der Brut- und Fort-pflanzungszeit

Störung wildlebender Tiere Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gestört?

ja nein

Verschlechterung des Erhal-tungszustands der lokalen Po-pulation?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung

außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Aufgrund der weiträumig vor-handenen Lebensräume für den

Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

ja nein

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den be-troffenen Gehölzen Brutstätten befinden. Funktionalität wird gewahrt?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Durch den Erhalt der wesentli-chen Funktionen und Bestände der Leitstruktur des Lebens-raumtypes Auwälder im Wech-sel mit alten Streuobstwiesen in der Saaleaue, ist ein erhebli-

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Dryocopus martius (Schwarz-specht)

Freiflächen. Reviergründung und Balz finden nach An-kunft aus dem Überwinterungsgebiet ab Mitte April statt (Durchzügler). Die Eiablage erfolgt ab Mitte Mai. Als Bruthöhle werden bereits vorhandene Specht- oder Baumhöhlen in einer Höhe von 1-5 (selten bis 15) m über dem Boden genutzt. (BAUER et. al. 2005, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 2001b) Verbreitung in Deutschland: Der Wendehals ist in Deutschland ein regelmäßiger, mittelhäufiger Brutvogel. Der Bestand wird auf 9.900 bis 15.000 Brutpaare geschätzt. (SÜDBECK et. al. 2007) Verbreitung in Sachsen-Anhalt: • Angaben gem. ASL ST (Stand 07.02.2008): weit verbreiteter Brutvogel lichter, altholzreicher Laubwälder und Streuobstbestände; nicht sehr häufig • Brutpaarbestand in ST gem. DORNBUSCH et al. (2007): 1999: 1.500-2.500 (-), 2005: 2.000-3.000 (-) Im Vorhabensbereich sowie im SPA_Gebiet ist kein aktueller Brutbestand erfasst, jedoch kann aufgrund der Ausstattung des Gebietes mit einem Vorkommen gerechnet werden (RANA 2011). Im SPA-Gebiet sind 11-50 BP nachgewiesen. Schwarzspecht

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7 (2) Nr.13 BNatSchG streng geschützt gemäß BArtSchV Sp. 3 RL D (2007) , ungefährdet RL LSA (2004), ungefährdet

Verbreitung Europa - Brut 740.000 – 1.400.000 [Ind.] Bird Life International (2004) Deutschland 30.000 – 40.000 [BP] (SÜDBECK et al)

Um eine tatbestandsmäßige Be-troffenheit ausschließen zu kön-nen, erfolgt die Rodung außerhalb der Brutzeit (Gehölzfällungen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom 01.10 bis 01.03). Durch die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit wird ver-mieden, dass besetzte Fortpflan-zungsstätten verloren gehen. Individuenverluste können ausge-schlossen werden können.

potenzielle Aufzuchtstätten und Ruhestätten der Art werden vor dem Eingriff auf Besatz geprüft

Bei den zu fällenden Gehölzen handelt es sich um Obstgehölze, Nadelgehölze sowie um Laubge-hölze der hpnV. Die Altersstruktur der zu rodenden Gehölze er-streckt sich von Jungbäumen und Stangenholz bis hin zu ca. 50jährigen Gehölzbeständen. Im Zuge der Minimierung der Eingrif-fe wurde darauf geachtet, dass durch die Deichtrasse keine Ro-dung alter Laubgehölze erfolgen muss. Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein

ja nein

Wendehals und den Schwarz-specht ist eine Funktionsbeein-trächtigung infolge des neuge-bauten Deiches sowie eine er-hebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhestät-ten nicht zu erwarten. Störun-gen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpo-pulation auswirken können, sind nicht zu erwarten. Baubedingt können optische und akustische Reize (Lärmemissionen) ausgehen. Baubedingte Störungen können innerhalb der artspezifischen Fluchtdistanz für den Schwarz-specht bei 300 m und dem Wendehals bei 100 m wirksam sein (GARNIEL et. al. 2009). Da in unmittelbarer Benachba-rung ausreichend Nahrungsflä-chen und Fortpflanzungsstätten zur Verfügung stehen, ist davon auszugehen, dass sich die Arten aus den jeweiligen Abschnitten, in dem der Deich errichtet wird, in lärmarme Bereiche zurück-ziehen werden. Baubedingte Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Population auswirken, sind nicht zu erwar-ten, da die Hochwasserschutz-anlagen abschnittsweise gebaut werden und somit ausreichende Nahrungs- und Ruhestätten zur Verfügung stehen werden. Im unmittelbar angrenzenden

cher Eingriff für die Artengruppe nicht gegeben. Der Verbotstatbestand ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten” tritt trotz Vermeidungs- und fundktionserhaltende Maß-nahmen ein

ja nein

Für die Arten kann der Verlust von Fortpflanzungsstätten nicht abschließend ausgeschlossen werden. Jedoch stehen ausrei-chend Ausweichlebensräume für diese Arten zur Verfügung, so dass der lokale Bestand auch ohne spezifische Maßnahmen stabil bleibt und keine erhebliche Störung im Sinne des Ver-botstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintritt.

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Brutpaarbestand in ST gem. DORNBUSCH et al. (2007): 1999: 800 (0), 2005: 800-1.200 (+) Der Schwarzspecht ist in seinem Vorkommen stark an Altwaldbestände gebunden (Alt- und Totholz, mit Amei-senvorkommen), wobei geschlossene, ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen) bevorzugt werden. Ein Brutpaar benötigt je nach Habitatqualität zwischen 250-400 ha Waldfläche. Die Reviergrößen sind bisweilen deutlich größer (500-1.500 ha/BP), da die Schlafbäume weit entfernt von den Hauptnahrungsgebieten liegen kön-nen. Die bevorzugte Nahrung sind Ameisen, im Som-mer auch Fliegen und Mücken sowie andere Arthropden. Fichten- und Kiefernhölzer sind als Nah-rungshabitat von Bedeutung (LANUV 2008, BAUER et. al. 2005) Verbreitung im Vorhabensbereich Ein Vorkommen innerhalb des Vorhabensgebietes ist nicht nachgewiesen. Im gesamten SPA-Gebiet kom-men nach RANA 10-12 Brutpasare in den zusammen-hängenden Auwaldbereichen vor, u. a. in der Abtei. Die Siedlungsdichte wird mit „gut“ eingeschätzt. Im Allge-meinen sind die meisten Bruthöhlen ca. 900 m vonei-nander entfernt. Das Vorhandensein von Bruthöhlen kann innerhalb des Vorhabensbereiches ausgeschlos-sen werden.

Bereich zum Vorhaben stehen ausreichend Habitate zur Verfü-gung, sollten Individuen bauzeit-lich bedingt vergrämt werden. Anlage- und betriebsbedingt sind keine Störungen für die Arten zu erwarten. Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein

ja nein

Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Es werden im Zuge des Bauvorhabens Einzelbäume und flächige Gehölzbestände dauerhaft verloren gehen. Von der Rodung sind Obstbäume betroffen, in denen Höhlen für Spech-te vorkommen können. Im Umfeld des Bauvorhabens befinden sich ausreichend geeignete Lebensraumstrukturen, um die lokale Population nicht erheblich zu beeinträchtigen. Eine Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG ist durch die Maßnahmen VASB1, VASB2 nicht zu prognostizieren. Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i V. m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu

treffen nicht zu treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahme: VASB1, VASB2

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Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Aus-nahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen. Im Umfeld des Vorhabens finden sich zahlreiche alte Obstgehölze, die ausreichend Lebensraumstrukturen bieten. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Errichtung von Deichen und Spundwänden gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühl-grabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerboden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Variantenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.3 Europäische Eulen zugeordnete

Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Fangen / Entnehmen v. Tieren Verletzung / Tötung von Tieren

(§ 44 (1) Nr. 1)

Erhebliches Stören während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten (§ 44 (1)

Nr. 2)

Entnahme, Beschädigung, Zer-störung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3)

Asio otus (Waldohreule)

Waldohreule EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) , (ungefährdet) RL LSA (2004), (ungefährdet)

Die Waldohreule bevorzugt halboffene Parklandschaf-ten mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und reich strukturierten Waldrändern. Darüber hinaus kommt sie auch im Siedlungsbereich (Parks, Grünanlagen sowie Siedlungsränder). Die Waldohreule brütet vor allem in Feldgehölzen, an Waldrändern, in Baumgruppen, sel-ten in Einzelbäumen (vor allem in dichten Koniferen) oder in Mooren auch auf dem Boden. Dagegen fehlt sie weitestgehend in großen geschlossenen Waldgebieten. Sie brütet fast ausschließlich in alten Elstern- oder Krä-hennestern, selten in denen von Greifvögeln, Graurei-hern oder Ringeltauben. Als Jagdgebiete werden de-ckungsarme Offenlandbiotope aufgesucht. Ein Brutre-vier kann je nach Habitatqualität eine Größe zwischen 20-100 ha erreichen, die ,Siedlungsdichte ist jedoch stark vom Nahrungsangebot abhängig (Gradationsjah-re). (BAUER et. al. 2005, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 2001b, LANUV 2008). Brut: Legebeginn in guten Mäusejahren ab Ende FEB, sonst Mitte MRZ bis Mitte APR; Ästlinge MAI bis AUG. -- Brutzeit: FEB/MRZ bis AUG/SEP. Deutschland: In Deutschland ist die Waldohreule eine regelmäßig

Fangen / Entnahme wild lebender Tiere

ja nein

Verletzung / Tötung wildlebender Tiere

ja nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Konfliktvermeidende Bauzeitenre-gelung Bauzeitenregelungen bzw. Bau-feldinspektionen sind vorgesehen:

ja (Waldohreuele, Waldkauz) nein

Das Baufeld wird vor dem

Besetzen des Aufzuchtorts oder nach dem Verlassen ge-räumt.

Um eine tatbestandsmäßige Be-troffenheit der Arten ausschließen zu können, erfolgt die Rodung außerhalb der Brutzeit (VASB2) Gehölzfällungen gemäß § 39

Störung wildlebender Tiere Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gestört?

ja nein

Verschlechterung des Erhal-tungszustands der lokalen Po-pulation?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Erhaltungszustand vor und nach dem Eingriff Da keine Störungen der Wal-dohreule zu erwarten sind, die sich erheblich auf den Erhal-tungszustand der Lokalpopulati-on auswirken können, ist eine

Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

ja nein

Im Umgriff des Bauvorhabens befinden sich ausreichend alte Gehölzstrukturen, die potenziel-le Verluste von Nestern und Höhlen kompensieren können. Waldohreule und Waldkauz sind weit verbreitete Brutvögel. Der Verlust eines Höhlenbaumes wirkt sich nicht erheblich auf die Gesamtpopulation aus. Funktionalität wird gewahrt?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

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kleine + kleine 42 freie garten- u. landschaftsarchitekten, halle / lettin

zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Strix aluco (Waldkauz)

brütende, heimische Vogelart. Der Bestand wird auf 26.000-32.000 Brutpaare geschätzt, was als mittelhäu-fig bewertet wird. Der Bestandstrend ist gleich bleibend (SÜDBECK et. al. 2007). Die Art hat in Deutschland ihren mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt und gehört neben dem Waldkauz zu den am weitesten ver-breiteten Eulenarten Deutschlands (BAUER et. al. 2005). Sachsen-Anhalt • Angaben gem. ASL ST (Stand 07.02.2008): weit ver-breiteter Brutvogel; stark nahrungsabhängiger Bestand • Brutpaarbestand in ST gem. DORNBUSCH et al. (2007): 1999 und 2005: 2.000-3.000 (0) Waldkauz

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) , (ungefährdet) RL LSA (2004), V

Der Waldkauz lebt in reich strukturierten Kulturland-schaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 25 und 80 Hektar erreichen. Als Nistplatz werden Baumhöhlen bevorzugt, gerne werden auch Nisthilfen angenommen oder Dachböden und Kirchtürme bewohnt. Die Belegung der Reviere erfolgt bereits im Herbst, ab Februar beginnt die Frühjahrs-balz. Im März, seltener schon im Februar erfolgt die Eiablage, im Juni sind die Jungen selbständig. Deutschland 59.000-75.000 [BP] (SÜDBECK et. al. 2007) Sachsen-Anhalt weit verbreiteter, häufiger Brutvogel altholzreicher Wälder

Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom 01.10 bis 01.03) Bei den zu fällenden Gehölzen handelt es sich um Obstgehölze, Nadelgehölze (insbesondere im Bereich von Benkendorf) sowie um Laubgehölze der hpnV.

potenzielle Aufzuchtstätten und Ruhestätten der Art werden vor dem Eingriff auf Besatz geprüft

Es erfolgt eine Kontrolle potentiel-ler Brutstätten der Waldohreule vor Baubeginn VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung au-

ßerhalb der Brut- und Fort-pflanzungszeit

Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein

ja nein

Einstufung des Erhaltungszu-standes der lokalen Population nicht erforderlich. Baubedingt können optische und akustische Reize (Lärmemissionen) stören. Aufgrund der weiträumig genutz-ten und unspezifischen Nah-rungshabitate der potentiell vor-kommenden Waldohreule, Waldkauz und Schleiereule ist keine Funktionsbeeinträchtigung durch den neugebauten Deich und somit keine Verschlechte-rung der Nahrungssituation der betroffenen Reviere zu erwar-ten. Baubedingte Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, sind nicht zu erwarten, da die Hochwasserschutzanlagen ab-schnittsweise gebaut werden und somit ausreichende Nah-rungs- und Ruhestätten zur Verfügung bestehen bleiben. Im unmittelbar angrenzenden Bereich zum Vorhaben stehen ausreichend Habitate zur Verfü-gung, sollten Individuen bauzeit-lich bedingt vergrämt werden.

Anlage- und betriebsbedingt sind keine Störungen für die Arten zu erwarten.

Brutstätten von Waldkauz und Schleiereule gehen nicht verlo-ren.

Der Verbotstatbestand ,,Ent-nahme, Beschädigung, Zer-störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten” tritt ein

ja nein

Fortpflanzungsstätten der Schleiereule sind nicht betrof-fen. Für die kommunen Arten Waldkauz und Waldohreule kann der Verlust von Fortpflan-zungsstätten nicht abschließend ausgeschlossen werden. Je-doch stehen ausreichend Aus-weichlebensräume für diese Arten zur Verfügung, so dass der lokale Bestand auch ohne spezifische Maßnahmen stabil bleibt und keine erhebliche Stö-rung im Sinne des Verbotstat-bestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintritt.

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Tyto alba (Schleiereule)

Schleiereule EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) ,( ungefährdet) RL LSA (2004), (ungefährdet)

Hauptnahrung: Mäuse Als Jagdgebiete werden Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen aufgesucht. Ein Jagdrevier kann eine Größe von über 100 ha erreichen. Als Nistplatz und Tagesruhesitz werden störungsarme, dunkle, geräumi-ge Nischen in Gebäuden genutzt, die einen freien An- und Abflug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Bewohnt werden Gebäu-de in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Ab Ende Februar/Anfang März belegen die Tiere ihren Nistplatz, das Brutgeschäft beginnt meist ab April. In Jahren mit hohen Kleinsäugerbeständen sind Zweitbruten möglich, so dass spätestens im Oktober die letzten Jungen flüg-ge werden. Die Schleiereule gilt als ausgesprochen reviertreu. Deutschland 13.000-18.000 [BP] (SÜDBECK et. al. 2007) Sachsen-Anhalt weit verbreitet; Gebäudebrüter; starke Bestandsschwan-kungen abhängig von Winterverlusten und Nahrungsan-gebot

Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein

ja nein

Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Es werden im Zuge des Bauvorhabens Einzelbäume und flächige Gehölzbestände dauerhaft verloren gehen. Von der Rodung sind Gehölze betroffen, in denen Bruthöhlen von Eulen vorkommen können. Im Umfeld des Bauvorhabens befinden sich ausreichend geeignete Lebensraumstrukturen, um die lokale Population nicht erheblich zu beeinträchtigen. Eine Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG ist durch die Maßnahmen VASB1, VASB2 nicht zu prognostizieren. Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i V. m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu

treffen nicht zu treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahme: VASB1, VASB2

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Aus-nahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen. Im Umfeld des Vorhabens finden sich zahlreiche alte Gehölze, die ausreichend Lebensraumstrukturen bieten. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Errichtung von Deichen und Spundwänden gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühl-grabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerboden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Variantenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.4 Zug- und Rastvögel zugeordnete

Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Fangen / Entnehmen v. Tieren Verletzung / Tötung von Tieren

(§ 44 (1) Nr. 1)

Erhebliches Stören während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten (§ 44 (1)

Nr. 2)

Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten

(§ 44 Abs. 1 Nr. 3)

Anas querquedula (Knäckente)

Knäckente EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007), 2 RL LSA (2004), 2

Die Knäkente ist eine kleine Schwimmente. Die Nah-rung besteht vor allem aus Wasserpflanzen (z.B. Was-serlinsen) sowie aus kleinen Wassertieren (z.B. Insek-tenlarven, kleine Krebse), die im Flachwasser gesucht werden. Knäkenten brüten in Feuchtwiesen, Nieder-mooren, Sümpfen, an Heideweihern, verschilften Grä-ben sowie in anderen deckungsreichen Binnengewäs-sern. Die Standorte haben meist nur eine kleine offene Wasserfläche. Auf einer Fläche von 10 ha können 1-3 Brutpaare vorkommen. Das Nest wird gut versteckt am Boden in der Vegetation angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab Mitte April, Hauptlegezeit ist Mai bis Mitte Juni, bis Mitte August sind alle Jungen flügge.

Deutschland: Brutvogelbestand in Deutschland - In Deutschland brüten 1.300 Brutpaare (2005). - In Deutschland ist der Bestand abnehmend Sachsen-Anhalt (NLWKN (Hrsg.) (2011)): - tritt als weit verbreiteter, aber seltener Brutvogel in Feuchtgebieten und regelmäßiger Durchzügler in Über-schwemmungsgebieten aus Südskandinavien, Russ-land und Osteuropa auf Als Durchzügler erscheint die

Fangen / Entnahme wild lebender Tiere

ja nein

Verletzung / Tötung wildlebender Tiere

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Konfliktvermeidende Bauzeitenre-gelung Bauzeitenregelungen bzw. Bau-feldinspektionen sind vorgesehen:

ja nein

Das Baufeld wird vor dem

Besetzen des Aufzuchtorts oder nach dem Verlassen ge-räumt.

potenzielle Aufzuchtstätten und

Ruhestätten der Art werden vor dem Eingriff auf Besatz geprüft

Störung wildlebender Tiere Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gestört?

ja nein

In GARNIEL & MIERWALD 2010 sind die Störempfindlich-keiten für Vögel durch Verlär-mung infolge von Straßenver-kehr festgehalten. Nach GAR-NIEL sind für Rastvögel in ers-ter Linie optische Reize und optische Kulisseneffekte für die Meidung von Flächen verant-wortlich. Von einer Steigerung der Störintensität mit zuneh-mendem Lärm ist nicht auszu-gehen. Sichtbare Fußgänger und Radfahrer stören Zug- und Rastvögel mehr, als Fahrzeuge. Durch den Baubetrieb ist mit keiner deutlichen Zunahme der Störwirkung zu rechnen, da die Deichtrasse überwiegend auf vorhandenen Feldwegen, die gegenwärtig durch Fußgänger und Radfahrer zur Freizeiterho-lung genutzt werden, errichtet

Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

ja nein

Funktionalität wird gewahrt?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Der Verbotstatbestand ,,Entnahme, Beschädi-gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ru-hestätten” tritt ein

ja nein

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Lymnocryptes minimus (Zwerg-schnepfe)

Knäkente im Herbst in der Zeit von August bis Ende September. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brut-gebieten treten die Tiere von Anfang März bis Ende Mai auf, mit maximalen Bestandszahlen Anfang April. Be-vorzugte Rastgebiete sind große Flachwasserbereiche von Teichen, Seen und Bagger- und Stauseen. Zwergschnepfe

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG streng geschützt gemäß BArtSchV Sp. 3 RL D (2007) , (ungefährdet) RL LSA (2004), (nicht eingestuft)

Die Zwergschnepfe ist deutlich kleiner als die ähnliche Bekassine. Aufgrund der sehr versteckten Lebensweise und der geringen Fluchtdistanz sind die Tiere nur selten zu beobachten. Die Nahrung besteht vor allem aus wirbellosen Kleintieren und Sämereien, die aus den oberen Bodenschichten erbeutet werden. Die Brutge-biete liegen in den offenen Moorlandschaften Nordeu-ropas und Nordrusslands. Die Vögel erscheinen vor allem auf dem Herbstdurchzug in der Zeit von Mitte September bis Ende November, mit einem Maximum gegen Mitte Oktober/Anfang November. Auf dem deut-lich geringer ausgeprägten Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Tiere von Mitte März bis Anfang Mai auf, mit maximalen Bestandszahlen gegen Anfang April. Als Rastgebiete nutzt die Zwergschnepfe niedrigwüch-sige Nassgrünländer und Verlandungsbereiche in den Niederungen großer Flussläufe. Geeignete Nahrungs-habitate sind mit Wasserflächen durchsetztes Feucht-grünland, Wiesengräben, Flachmoore sowie niedrig bewachsene Schlamm- und Verrieselungsflächen. Dar-

Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein

ja nein

wird. Folgende Störempfindlichkeite-für Zug- und Rastvögel sind definiert: - Knäckente – Fluchtdistanz

120 m, geringe Lärmemp-findlichkeit

- Zwergschnepfe Effektdis-tanz 100 m

- Bienenfresser – geringe Lärmempfindlichkeit

- Wanderfalke Fluchtdistanz 200 m

- -Kiebitz – 200 m - Singschwan – 400 m - Weißstorch- Lärm am Brut-

platz unbedeutend Verschlechterung des Erhal-tungszustands der lokalen Po-pulation?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Das abschnittsweise Vorgehen beim Bau des Deiches verlärmt immer nur einen geringen Anteil der Rastflächen in der Hollebe-ner Aue. Zug- und Rastvögeln bieten sich ausreichend Mög-lichkeiten, auf andere Flächen

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Merops apias-ter (Bienen-fresser)

über hinaus kommen die Tiere an verlandenden Ufern von Flüssen, Altwässern, Seen, kleinen Teichen und Kläranlagen vor. Europa (Rastvögel)

>1.000.000 [Ind.] bis (20.000) Wetlands International (2006) Deutschland 0 [BP] (BAUER et. al. 2002) Sachsen-Anhalt Die Zwergschnepfe tritt in Sachsen-Anhalt als regelmä-ßiger Durchzügler auf. Vorhabensbereich Kein Nachweis der Art. Bei Überflutungen der überwie-gend trockenen Wiesenflächen kann mit dem Rasten von Tieren während des Herbstzuges gerechnet wer-den. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Bienenfresser

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007) RL LSA (2004), 3

Lebensraum: Trocken-warme, halboffene, strukturrei-che Landschaften der niederen Lagen werden von der Art insbesondere an der Nordgrenze des Verbreitungs-gebietes deutlich bevorzugt. Langstreckenzieher: bereits ab August werden, spätes-tens Ende Sept. werden Brutgebiete verlassen Aussehen: 27 – 29 cm Oberseite bei Altvögeln braun-gelb-grün-türkis, Unterseite türkis mit gelber Kehle Nahrung: Insekten, wie Hummeln, Bienen, Libellen, Käfer, Schmetterlinge, welche im Flug erbeutet werden. Brutplatz: Vorzugsweise aufgelassenen Kies-, Sand- und Braunkohlegruben mit Steilwänden

auszuweichen, sollten sie trotz geringer Lärmempfindlichkeiten vergrämt werden. Es erfolgt keine Funktionsbeein-trächtigung durch den neuge-bauten Deich . Baubedingte Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Population auswirken, sind nicht zu erwar-ten, da die Hochwasserschutz-anlagen abschnittsweise gebaut werden und somit ausreichende Nahrungs- und Ruhestätten zur Verfügung bestehen bleiben. Anlage- und betriebsbedingt sind keine Störungen für die Arten zu erwarten. Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein

ja nein

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Falco peregri-nus (Wander-falke)

Brutbiologie: Brut in bis zu zwei Meter langen, selbst-gegrabenen Brutröhren von Steilwänden zwischen Mai und August, 4-8 Eier je Brut, durchschnittlich 4-6 Jung-vögel, Brutdauer 19-25 Tage, Nestlingszeit: 31 – 33 Tage (NABU Sachsen-Anhalt,) Europa (Rastvögel) 480.000 - 1.000.000 [Ind.] bis (20.000) Bird Life Inter-national (2004) Deutschland 535-574 [BP] (SÜDBECK et al) Sachsen-Anhalt - 50 Prozent des bundesweiten Bestandes der Art

kommen in Sachsen-Anhalt vor. - Seit 20 Jahren brütet er in LSA mit kontinuierlicher Zunahme der Brutbestände, insbesondere in den Land-kreisen Saalekreis und Salzlandkreis, ununterbrochen. etablierten sich große Brutkolonien. Nach der Brutzeit vereinigen sich Alt- und Jungvögel zu großen Schwär-men, welche gemeinsame Schlafplätze und Nahrungs-flächen aufsuchen. Diese werden, wie auch die Brut-plätze, jährlich wiederholt genutzt. Wichtige Nahrungs-flächen des Bienenfressers liegen im Spätsommer zwi-schen August und September in der Saale-Elster-Aue und hier speziell den Auenbereichen zwischen Planena und Beesen. Der Grund für die Konzentration der Tiere in der Saale-Elster-Aue ist die gute Verfügbarkeit von Großinsekten. Gerade im Spätsommer ist der Anteil von ein großes Jagdwartenangebot in (MMP RANA 2011) Vorhabensbereich Im unmittelbaren Vorhabensbereich sind keine geeig-neten Brutplätze (Abbruchkanten etc.) vorhanden. Je-doch kann davon ausgegangen werden, dass die Wie-senflächen der Saaleniederung als Nahrungshabitate genutzt werden. Wanderfalke

EG VO 338/ 97, Anhang A

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Vanellus Va-nellus (Kiebitz)

RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007), 3 RL LSA (2004), 3

Europa 12.000 - 25.000 [Ind.] bis (20.000) Bird Life Internati-onal (2004) Deutschland 810-840 [BP] (SÜDBECK et al) Er nutzt Felsen als natürlichen Brutplatz, nimmt aber auch Steinbruchwände, hohe Gebäude,Türme, Brücken und Telegrafenmasten mit Nisthilfen als Brutplatz an. Der Wanderfalke ist zur Brutzeit an seinem Horst stö-rungsempfindlich. Der Wanderfalke hat ein breites Beu-tespektrum, zu dem vor allem Vögel bis Krähengröße gehören. Mitte März bis Anfang April legt das Weibchen drei bis vier Eier, die es insgesamt 32 Tage ausbrütet. Nach 35 bis 42 Tagen fliegen die Jungen aus. Sie wer-den noch weitere vier Wochen von den Eltern mit Nah-rung versorgt. Im Vorhabensbereich als Rast- und Zugvogel erfasst Kiebitz

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007), 2 RL LSA (2004), 2

Europa - Brut 1.700.000 – 2.800.000 [Ind.] bis (20.000) Bird Life International (2004) Deutschland 68.000-83.000 [BP] (SÜDBECK et al)

Europa - Rast 5.100.000 – 8.400.000 [Ind.] bis (20.000) Westlands

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Cygnus cygnus (Singschwan) Ciconia cico-nia (Weißstorch)

International (2004) Deutschland 250.000-500.000 [BP] (BURDORF et al, 1997) Saale-Elster-Aue (RANA 2011) 1981 ca. 100 BP (TEICHMANN, RYSSEL & SCHWARZ). Aufgrund Tagebau Wasserabsenkung mit einhergehender Dezimierung des Bestandes. 2010 1 BP (RANA), Brutversuche meist nach Hochwasserer-eignissen Im Vorhabensbereich kommt Kiebitz als Zug- und Rast-vogel vor. Singschwan

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007), 2 RL LSA (2004), 2

Europa - Brut 1.700.000 – 2.800.000 [Ind.] bis (20.000) Bird Life International (2004) Deutschland 68.000-83.000 [BP] (SÜDBECK et al)

Europa - Rast 5.100.000 – 8.400.000 [Ind.] bis (20.000) Westlands International (2004) Deutschland 250.000-500.000 [BP] (BURDORF et al, 1997) Weißstorch

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007), 3 RL LSA (2004), ungefährdet

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Casmerodius albus (Silberreiher

Verbreitung Europa - Brut 180.000 – 220.000 [Ind.] Bird Life International (2004) Deutschland 4.200 – 4.300 [BP] (SÜDBECK et al)

Europa - Rast 93.000 [Ind.] bis (20.000) Westlands International (2006) Als Nahrungsflächen benötigen Weißstörche offenes, störungsarmes, feuchtes oder extensiv genutztes Grün-land mit möglichst hohem Anteil an Kleinstrukturen wie z.B. Gräben, Säume, Raine. Neststandorte sind mög-lichst hohe einzelne Gebäude, in dörflichen und klein-städtischen Siedlungen oder in Vororten von Großstäd-ten, vereinzelt auch Masten oder Bäume in Talauen oder Gebieten mit hoher Dichte an Teichen und Feuchtbereichen. Nahrungssuchende Vögel wurden auf Nassgrünland, Wiesen/Weiden, in Flachmooren und an stehenden Gewässern registriert. Tagaktiv Vorkommen im Vorhabensbereich Innerhalb des Vorhabensbereiches befindet sich kein Neststandort. Jedoch werden die Wiesen und Äcker als Nahrungshabitat genutzt. Silberreiher

EG VO 338/ 97, Anhang A RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie), Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13 BNatSchG RL D (2007), RL LSA (2004),

Verbreitung Europa - Brut 11.000 – 24.000 [Ind.] Bird Life International (2004) Europa - Rast 38.800 [Ind.] bis 54.300 Wetlands International

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(2006) Zugvogel. Brutgebiete im Südosten Europas. 2012 erste Brut in Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern (LBV Bayern). Wanderungen: Ab JUL Zersteuungswanderungen der Jungvögel, Überwinterer (Durchzügler) ab AUG/SEP bis MRZ (APR); ein Teil der Jungvögel bleibt auch den Sommer über. Tagaktiv (BAY LfU).

Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Es werden im Zuge des Bauvorhabens Offenlandbiotope dauerhaft verloren gehen. Diese haben aufgrund der Nähe zu den Ortslagen eine untergeodnete Bedeutung als Rastflä-che für Zugvögel. Baubedingt können durch Lärm oder visuelle Reize Scheuchwirkungen insbesondere während des Herbstzuges ausgehen. Die Zwergschnepfe rastet zudem nur in überfluteten Bereichen. Im Umfeld des Bauvorhabens befinden sich ausreichend geeignete Lebensraumstrukturen, um die Zug und Rastvögel nicht erheblich zu beein-trächtigen. Eine Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG ist nicht zu prognostizieren. Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i V. m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu

treffen nicht zu treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahme:

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen. Im Umfeld des Vorhabens finden sich zahlreiche Flächen, die als Rastflächen geeignet sind. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhal-tungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Errichtung von Deichen und Spundwänden gewährleistet. Der ge-samte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerboden, durch potentielle Mobili-sierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Variantenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.5 Artenbezogene Konfliktanalyse 4.2.5.1 Alcedo atthis – Eisvogel Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Alcedo atthis (Eisvogel)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) , Kat. ! RL ST (2004), Kat. V streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (VS-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Gefährdungen des Eisvogels resultieren hauptsächlich aus Veränderungen des Lebensraumes wie Zerstörungen durch Wasserbaumaßnahmen sowie Eingriffe in die Fließgewässerdynamik. Eutrophierung und Gewässerver-schmutzung, Intensivierung von Teichwirtschaften und Sportfischerei sind weitere Gefährdungsursachen. Natürli-che Gefährdungsursachen sind u. a. Bestandseinbrüche durch Extremwinter, Brutverluste durch Hoch-wasserereignisse, geringer Bruterfolg in regenreichen Sommern und Prädation. Die natürlichen Bestandseinbußen können jedoch bei geeigneter Habitatqualität durch hohe Reproduktionsraten schnell ausgeglichen werden (BAUER et al. 2012). Speziell für Sachsen-Anhalt werden ähnliche Gefährdungsursachen angegeben (WEBER et al. 2003). 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

(nach BAUER et al. 2012, SÜDBECK et al. 2005 und Weber et al. 2003)

Der Eisvogel benötigt als Höhlenbrüter, es werden 50 bis 90 Zentimeter tiefe Brutröhren angelegt, geeignete Prall-hänge und Steilufer an Bächen, Flüssen, Wegböschungen, Hohlwegen, Materialentnahmestellen oder auch Wur-zelteller umgestürzter Bäume in räumlicher Nähe zu geeigneten Jagdgewässern. Es werden auch einige hundert Meter Entfernung von der Brutröhre zum Nahrungsgewässer toleriert, jedoch werden die Röhreneingänge bevor-zugt über dem Wasser angelegt. Die Brutröhren werden häufig mehrfach genutzt, manchmal jedoch auch neu an-gelegt. Manche Brutpaare besitzen mehrere Röhren. Als Jagdgewässer des hauptsächlich kleine Süßwasserfische, aber auch Insekten, kleine Frösche, Kaulquappen, Molche jagenden Stoßtauchers werden langsam fließende oder stehende Gewässer mit guten Sichtverhältnissen und einem reichen Angebot an Kleinfischen benötigt. Da dem Futtererwerb aus dem Rüttelflug heraus die Nahrung hauptsächlich von Sitzwarten aus erbeutet wird, ist ein ausreichendes Angebot an in einer Höhe von kleiner 3 Me-tern die Gewässerufer überragenden Ästen und ähnlichen Strukturen erforderlich. Die Fortpflanzungszeit des Eisvogels erstreckt sich je nach Anzahl der Bruten über einen recht langen Zeitraum von Ende März bis September, ausnahmsweise sogar bis Oktober. Im Regelfall werden zwei Jahresbruten gezei-tigt, bei besonders günstigen Bedingungen oder nach besonders strengen Wintern auch Dritt- und Viertbruten. Die mitteldeutschen Eisvögel zeigen kein ausgeprägtes Zugverhalten, je nach Eisfreiheit der Gewässer werden Ausweichbewegungen und Kurzstreckenzug durchgeführt.

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Der Eisvogel wird in Deutschland als seltener Brutvogel mit 5600 bis 8000 Brutpaaren angegeben. Die Bestände sind sowohl im langfristigen als auch kurzfristigen Trend stabil. Abnehmende Bestände werden nur aus Mecklen-burg-Vorpommern gemeldet, Einigen Bundesländern mit stabilem Bestandstrend, darunter auch Sachsen-Anhalt, stehen mehrere Bundesländer mit zunehmenden (>20%) bis stark zunehmenden (>50%) Beständen gegenüber (SÜDBECK et al. 2007). Verbreitung in Europa 79.000 – 160.000 [Ind.] Bird Life International (2004)

Sachsen-Anhalt Der Bestand des Eisvogels in Sachsen-Anhalt wird für das Jahr 2005 mit 200-500 Brutpaaren angegeben (DORN-BUSCH et al. 2007). Im Südteil Sachsen-Anhalts wurden im Zeitraum von 1990-1995 100-200 Brutpaare ermittelt (GNIELKA & ZAUMSEIL 1997, im Nordteil ST von 1998-2008 350-400 BP (FISCHER & PSCHORN 2012). Die Verbreitung im Land ist lückenhaft, trockene Heidegebiete, gewässerarme Ackerlandschaften und Hochlagen des Harzes werden großräumig gemieden. Die Vorkommen konzentrieren sich an Fließgewässern, Bruten an ste-henden Gewässern werden in Sachsen-Anhalt deutlich seltener beobachtet (WEBER et al. 2003).

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Alcedo atthis (Eisvogel)

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Innerhalb des SPA-Gebietes wurden im Rahmen der Managementplanung (RANA 2011) 9 Reviere erfasst. Dies ist nach Aussagen von SCHULZE (2005) vermutlich die Kapazitätsgrenze, da aufgrund des Ausbaugrades einiger Gewässer nicht alle besiedelt werden können. Fließgewässerabschnitte mit hohem Ausbaugrad werden gemie-den. Örtlich können auch die kleineren (künstlichen) Fließgewässer Brutplätze aufweisen, so im Bereich des Mühlgrabens. Am 02.09.2013 wurde am Mühlgraben bei Benkendorf ein jagendes Exemplar beobachtet (KLEI-NE). 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Die Baumaßnahmen zum Deich finden zwischen Benkendorf und Hohenweiden bis zum Wohngebiet „An den Schwedenhäusern“ nördlich der bestehenden Verwallung statt, so dass keine Bautätigkeiten am Mühlgraben selbst erfolgen und auch keine den Mühlgraben überragende Gehölze entfernt werden.

Aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse wird im Bereich der Schwedenhäuser in den Deich eine Spundwand gerammt. Die Arbeiten erfolgen vom Wasser aus. Die alten Weiden, die den Mühlgraben in diesem Abschnitt säumen (Einzelbäume), werden entfernt.

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art

Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze zum normalen Verhaltensrepertoire.

Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind obligatorisch.

Aussagen zur Lebensstätte Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden

beschädigt oder zerstört. Im Bereich der Schwedenhäuser gehen 9 alte Weiden verloren.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammen-hang erfüllt

ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Alcedo atthis (Eisvogel) Aufgrund der weiträumig vorhandenen Lebensräume ist eine Funktionsbeeinträchtigung infolge der Errichtung der Spundwand sowie eine erhebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhe-stätten nicht zu erwarten. Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken können, erfolgen nicht. Das rechte Ufer des Mühlgrabens bleibt von den Bautätigkeiten ausgenommen. Auf dieser Seite ragen zahlreiche Gehölze über den Mühlgraben, die die Funktion als Ansitzwarten weiterhin erfüllen werden.

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Der Eisvogel gehört nach GARNIEL zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit. GARNIEL hat eine Wirksam-keit von Straßen ausgehende Störungen für den Eisvogel innerhalb einer artspezifischen Effektdistanz bis 200 m angegeben (GARNIEL et. al. 2009). Der Abschnitt, an dem die Weiden gefällt werden, liegt inmitten der Ortslage Hohenweiden. Störungen sind infolge dessen bereits im Status Quo vorhanden. Zusätzliche Verlärmungen und optische Reize innerhalb des Nahrungshabitates erfolgen ausschließlich während der Bauphase in einem kleinen Abschnitt des Mühlgrabens von ca. 100 m. Da innerhalb des Wirkbereiches keine Fortpflanzungsstätte des Eisvo-gels nachgewiesen ist, ist davon auszugehen, dass baubedingte Störungen keine Auswirkungen auf die Fortpflan-zung- und Ruhestätte. Des Weiteren stehen geeignete Nahrungshabitate weiterhin in hinreichender Ausdehnung zur Verfügung. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten liegt vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt. Da keine Störungen des Eisvogels zu erwarten sind, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, ist eine Eistufung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht erforderlich.

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Population. Auf der rechten Mühlgrabenseite des Mühlgrabens im Bereich der Baumaßnahme bei den Schwedenhäusern finden sich zahlreiche alte Gehölze, die als Ansitzwarten für die Jagd erhalten bleiben. Der durch Baumaßnahmen einsei-tig beeinträchtigte Abschnitt des Mühlgrabens entspricht mit 100 m ca. 1,5 % der Gesamtlänge des Mühlgrabens. Es stehen auch nach Beendigung der Bautätigkeiten ausreichend Nahrungsflächen zur Verfügung. Die ökologi-sche Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Ver-schlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Er-richtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässer-boden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Varian-tenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.5.2 Crex crex – Wachtelkönig Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Crex crex (Wachtelkönig)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) , 2 RL ST (2004), Kat. V streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Hauptgefährdungsfaktor für die Art stellt eine zu frühe und großflächige Mahd oder Beweidung der Bruthabitate dar. Negativ auf den Bruterfolg wirken sich Überstauung von Wiesenflächen infolge Frühjahrshochwässer aus. Insbesondere durch hohe Besatzdichte bei Beweidung oder frühe Erstnutzung und enge Nutzungsintervalle in der landwirtschaftlichen Nutzung führen zur Zerstörung von Gelegen bodenbrütender Vögel. Das Brachfallen bzw. in Sukzession entlassen von Frisch-, Feucht- und Nasswiesen führt zur Verschlechterung der Habitateignung für Wiesenbrüter. 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Der Wachtelkönig ist ein mittelgroßer, langbeiniger Rallenvogel mit einer Körperlänge von 27 cm. Wachtelkönige sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher im tropischen Afrika südlich der Sahara überwintern. Wanderungen: Ankunft selten vor (APR)/MAI, Wegzug AUG/SEP(LfU BAY). Wachtelkönige sind charakteristische, aber zunehmend seltener werdende Brutvögel spät genutzter Grünländer und Brachen in Flussauen oder Niederungen. Unregelmäßiger werden auch Getreidefelder und Bergwiesen be-siedelt. Die Art führt 1-2 Jahresbruten durch. Zur Nahrung der Art zählen bodennah lebende Wirbellose und Säme-reien (RANA 2011). Die Vögel sind besonders in der Dämmerung und nachts rufaktiv. Die Siedlungsdichte kann bis zu 1 Brutpaar auf 10 ha betragen. Das Nest wird in Bodenmulden an Standorten mit ausreichender Deckung angelegt. Das Brutgeschäft beginnt meist ab Mai/Juni, spätestens im August sind die Jungen flügge. Der Wachtelkönig unterliegt großen Bestandsschwankungen und jährlich einer große Variabilität seines zeitlichen und räumlichen Auftretens. Nach Mahdereignissen sowie nach der ersten Brut kommt es meist zu einem Orts-wechsel.

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Der Wachtelkönig wird in Deutschland als seltener Brutvogel mit 2.000 bis 2.300 Brutpaaren angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Bestände sind im langfristigen Trend abnehmend (1999: 1.300 bis 1.900 BP in BAUER 2002). Verbreitung in Europa 1.300.000 – 2.000.000 [Ind.] Bird Life International (2004)

Sachsen-Anhalt Der sachsen-anhaltische Bestand rufender Männchen schwankt erheblich, jährlich wurden bislang 50 bis 120 Re-viere festgestellt (vgl. DORNBUSCH et al. 2007). Im Rahmen eines landesweiten Artenschutzprogramms des NABU mit flächendeckender Kartierung konnten in den Jahren 2009 und 2010 250 bzw. 216 Reviere nachgewie-sen werden (RANA 2010). Vorkommensschwerpunkte in Sachsen-Anhalt stellen die Aland-Elbe-Niederung, der Elb-Havel-Winkel, die Milde-niederung, die Elbaue Jerichow, das Kuhrieth am Helmestausee sowie die Saale-Elster-Aue dar. Größere Bestän-de weisen auch die Bachtäler und Bergwiesen im Harz auf.

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Nachweise des Wachtelkönigs innerhalb des SPA-Gebietes in der Döllnitz-Kollenbeyer sowie in der Beesener Elsteraue (RANA 2011). Bei diesen beiden Nachweisorten handelt es sich um regelmäßig bis alljährlich von der Art besiedelte Habitatflächen. Unregelmäßiger tritt die Art in der Hollebener und Planenaer Aue auf, in letzterer etwas regelmäßiger aufgrund des günstigeren Habitatangebotes. Bruten sind insbesondere in der trockeneren und folglich intensiver genutzten Hollebener Aue unwahrscheinlich, da die häufigere Schnittnutzung dies verhindert (RANA 2011).

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Crex crex (Wachtelkönig)

3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Die Baumaßnahmen zum Deich finden ortsnah zwischen Benkendorf und Hohenweiden bis zum Wohngebiet „An den Schwedenhäusern“ sowie in Rattmannsdorf nördlich der bestehenden Verwallung statt, so dass neben Grabe-ländern auch Wiesenflächen beansprucht werden. Nach GARNIEL nimmt die Habitateignung in Abhängigkeit Lärm (untersucht wurde die Abhängigkeit zu Verkehrslärm) deutlich ab. Die Fluchtdistanz ist mit 50 m angegeben (GARNIEL et. al. 2010). Aufgrund dessen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass im Bereich der künftigen Deichtrasse auch gegenwärtig kein Wachtelkönig brüten würde, da die Ortschaft und Feldwege für Frequentierung sorgen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bruten stattfinden. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen werden Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt.

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 – Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit (Europäische Vogelarten) VASB3 – Bauzeitenregelung zur Verhinderung der Vergrämung der Europäischen Vogelart Wachtelkönig während

der Brutzeit (Der zu errichtende Deichabschnitt ist vor Mai von Vegetationsstrukturen freizumachen und dauerhaft frei zu hal-ten, um einer Besiedlung entgegen zu wirken.)

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art

Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze zum normalen Verhaltensrepertoire.

Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind obligatorisch.

Aussagen zur Lebensstätte Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden

beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 – Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit (Europäische Vogelarten) VASB3 – Bauzeitenregelung zur Verhinderung der Vergrämung der Europäischen Vogelart Wachtelkönig während

der Brutzeit

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Crex crex (Wachtelkönig)

b) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusam-menhang erfüllt

ja nein

Aufgrund der weiträumig vorhandenen Lebensräume ist eine Funktionsbeeinträchtigung infolge der Errichtung des Deiches sowie eine erhebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zu erwarten.

Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken können, erfolgen nicht. Der Deichkörper wird außerhalb der großräumigen Saaleaue ortsnah errichtet. Die störungsarmen Bereiche der Aue werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Da die Bautätigkeiten abschnittsweise erfolgen, sind Beeinträchtigungen kleinflächig räumlich begrenzt.

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Der Wachtelkönig gehört nach GARNIEL zu den Arten mit hoher Lärmempfindlichkeit. GARNIEL hat eine Flucht-distanz von 50 m ermittelt (GARNIEL et. al. 2010). Störungen sind durch die Ortslagen und die Nutzung der Feldwege durch Fußgänger und Radfahrer bereits im Status Quo geringfügig vorhanden. Zusätzliche Verlärmungen und optische Reize innerhalb des Nahrungshabita-tes erfolgen während der Bauphase in den jeweiligen Bauabschnitten. Da der Wachtelkönig eine hohe Fluchtdis-tanz aufweist und durch die Vermeidungsmaßnahme VASB2 ein Brüten im Wirkbereich ausgeschlossen wird, ist davon auszugehen, dass baubedingte Störungen keine Auswirkungen auf die Fortpflanzung- und Ruhestätten haben werden. Während der Bauphase wird der Wachtelkönig seine Nester in störungsarme Bereiche der Saa-leaue bauen. Ausreichend Flächen für Reproduktion sowie geeignete Nahrungshabitate stehen weiterhin in hinrei-chender Ausdehnung zur Verfügung. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten liegt vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt. Da keine Störungen des Wachtelkönigs zu erwarten sind, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der lokalen Popula-tion auswirken, ist eine Eistufung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht erforderlich.

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 – Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit (Europäische Vogelarten) VASB3 – Bauzeitenregelung zur Verhinderung der Vergrämung der Europäischen Vogelart Wachtelkönig während

der Brutzeit

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Wachtelkönig-population. Innerhalb der Saaleaue bei Hohenweiden und Holleben befinden sich ausreichend störungsarme Flä-chen, die auch gegenwärtig bevorzugt vom Wachtelkönig besiedelt werden. Hauptgefährdungsursache sind zu frühe und intensive Nutzungsformen sowie Frühjahrshochwässer, die zu Populationsschwankungen führen. Es stehen auch nach Beendigung der Bautätigkeiten ausreichend Habitatflächen zur Verfügung. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechte-rung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Crex crex (Wachtelkönig)

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Er-richtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässer-boden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Varian-tenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.5.3 Circus aeruginosus - Rohrweihe Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Circus aeruginosus (Rohrweihe)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) RL ST (2004), Kat. V streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Verlust des Lebensraumes durch Regulierung von Fließgewässern, Grundwasserabsenkungen und Entwässe-rung, dadurch Trockenfallen und Verlust der Schilfgebiete und Flussauenlandschaften. Schilfschnitt. Rückgang der Nahrungsgrundlagen durch Intensivierung der Landwirtschaft. Störungen an Brutplätzen durch Personen, Hunde und Freizeitnutzungen sowie Prädatoren (Schwarzwild, Waschbär…). 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Rohrweihen brüten in kleineren und größeren Schilfröhrichten, vorzugsweise am Rande größerer Stillgewässer, wie Altwässern, Flussmündungen, Teichen oder Abgrabungsgewässern. Alternativ werden auch Ackerflächen zur Nestanlage genutzt. Die Rohrweihe nutzt ein relativ großes Nahrungsrevier von 100-900 ha. Jagdgebiet vorwie-gend auf die landwärts angrenzenden offenen Verlandungsgesellschaften mit niedriger Vegetation und Kulturland. Im Verbreitungsraum überwiegend Zugvogel. Wanderungen: in Nord- und Mitteleuropa ab Mitte August. In Sachsen-Anhalt in der 1. Hälfte Oktober. Heimzug im März/April. Reviergrößen/Siedlungsdichten. Siedlungsdichten in Deutschland 0,7-5,2 BP/100 qkm. Jagdgebiete einzelner

Paare bei sehr guten Bedingungen <100 ha, in Mitteleuropa meist 900 ha, in ungestörten Gebieten ebenfalls kolonieartiges Brüten möglich (BAUER et al. 2005). Kleinflächig werden in Optimalhabita-ten aber auch bis zu 130 BP / 100 km2 erreicht (RANA 2011).

Auch auf dem Zug sind rastende Rohrweihen fast stets in Feuchtgebieten anzutreffen. Gemeinsame Schlafplätze befinden sich im Rohr und im Grasland. Die Rohrweihe ist tagaktiv und jagt ihre Beutetiere (zumeist kleine Säuge-tiere und Vögel) gewöhnlich in niedrigem Suchflug. Legebeginn erfolgt ab Mitte/Ende April mit der Hauptlegezeit im Mai. Für die Rohrweihe liegen die Empfindlichkeiten, wie auch für andere Greifvogelarten, eher gegenüber optischen Scheuchwirkungen (v.a. durch Personen). Die Effektdistanz entspricht der Fluchtdistanz von 300 m. Eine relevan-te Lärmempfindlichkeit besteht nicht. (GARNIEL & MIERWALD 2010).

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Die Rohrweihe wird in Deutschland als regelmäßiger, weit verbreiterter Brutvogel mit 5.900 bis 7.900 Brutpaaren angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Bestände sind im mittelfristigen fristigen Trend stabil (1999: 5.500 bis 8.400 BP in BAUER 2002). Verbreitung in Europa 93.000 – 140.000 [Ind.] Bird Life International (2004)

Sachsen-Anhalt In der zusammenfassenden Übersicht zu Brutbestandstrends von 20 Greifvogel- und Eulenartenwird die Rohrwei-he im Zeitraum 1988 – 2000 mit einer signifikanten Brutbestandszunahme zwischen 20 und 50 % geführt (Son-derheft des LAU 4/ 2004: 58-64. n Sachsen-Anhalt wird der Brutbestand mit 800-1.200 angeben. Der Bestand-strend von 1999 bis 2005 ist positiv (Dornbusch et al.2007).

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Aufgrund der artspezifischen Habitatpräferenz ist das Schilfgebiet zwischen Döllnitz und Burg im SPA-Gebiet der wichtigste Brutplatz. Im Jahr 2010 wurde ein Revier an der Abgrabung nördlich der Bahnlinie, östlich Angersdorf, festgestellt (RANA 2011). Innerhalb des Vorhabensgebietes hat die Rohrweihe ihre Nahrungsflächen. 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein

ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Circus aeruginosus (Rohrweihe)

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Die Baumaßnahmen zum Deich finden ortsnah zwischen Benkendorf und Hohenweiden bis zum Wohngebiet „An den Schwedenhäusern“ sowie in Rattmannsdorf nördlich der bestehenden Verwallung statt, so dass neben Grabe-ländern auch Wiesenflächen beansprucht werden. Die Rohrweihe hat in diesem Teil der Saaleaue kein Fortpflan-zungsgebiet (Schilfflächen fehlen). Der Vorhabensbereich wird allerdings als Nahrungshabitat genutzt. Aufgrund dessen kann ausgeschlossen werden, dass im Bereich der künftigen Deichtrasse Rohrweihen brüten,

(Der zu errichtende Deichabschnitt ist vor Mai von Vegetationsstrukturen freizumachen und dauerhaft frei zu hal-ten, um einer Besiedlung entgegen zu wirken.)

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze

zum normalen Verhaltensrepertoire. Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-

gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind obligatorisch.

Aussagen zur Lebensstätte Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden

beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

c) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammen-hang erfüllt

ja nein

Aufgrund der weiträumig vorhandenen Nahrungsflächen ist eine Funktionsbeeinträchtigung infolge der Errichtung des Deiches sowie eine erhebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhe-stätten nicht zu erwarten.

Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken können, erfolgen nicht. Der Deichkörper wird außerhalb der großräumigen Saaleaue ortsnah errichtet. Die störungsarmen Bereiche der Aue werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Da die Bautätigkeiten abschnittsweise erfolgen, sind Beeinträchtigungen kleinflächig räumlich begrenzt.

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Die Rohrweihe gehört mit einer Fluchtdistanz von bis zu 300 m zu den störungsunempfindlichen Greifvogelarten, wobei sich diese Empfindlichkeit eher auf optische Signale bezieht. Der Brutplatz an der Abgrabung nördlich der Bahnlinie, östlich Angersdorf, befindet sich in einem ausreichenden Abstand zu den geplanten Deichbaumaßnah-men. Baubedingt können Störungen auf das Nahrungshabitat erfolgen. Da der Deich jedoch abschnittsweise errichtet wird und die Saaleaue über ausreichende Ausweichhabitate für die Nahrungssuche aufweist, ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Lokalpopulation nicht zu erwarten. Dennoch wird aus

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Circus aeruginosus (Rohrweihe)

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

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4.2.5.4 Lanius collurio – Neuntöter Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Lanius collurio (Neuntöter)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) , ungefährdet RL ST (2004), ungefährdet streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Lebensraumverlust durch Beseitigung wichtiger Habitatrequisiten und dadurch Verarmung der Strukturvielfalt in der Landschaft (z.B. Beseitigung von Gebüschen und Hecken), Intensivierung der Landwirtschaft mit Nutzung von Ruderalflächen, Trocken- und Magerrasen, Aufforstung unproduktiver Flächen, Grünlandumbruch und –entwässerung, Einsatz von Bioziden und dadurch Verarmung des Nahrungsangebotes 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Der Neuntöter benötigt halboffene und offene Landschaften mit aufgelockertem, abwechslungsreichem Gebüsch-bestand, Hecken und Einzelbäumen. Entscheidend ist ein vielfältiges Angebot angrenzender insektenreicher Frei-flächen, die als Nahrungshabitate dienen. Die Art benötigt daher größere kurzrasige und/oder vegetationsarme Flächen, mit dennoch artenreicher Krautflora (z.B. Ruderal- und Brachflächen sowie extensiv genutztes Grünland). Er besiedelt ebenso Moorrandbereiche und Heiden, lichte Wälder und Waldränder sowie Trockenhänge und Bahndämme. Als Ansitzwartenjäger ist die Art auf Strukturen angewiesen, die als Sitzwarte genutzt werden. Der Neuntöter ist ein Langstreckenzieher mit Hauptüberwinterungsgebiet Ost- und Süd-Afrika. Die Rückkehr aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab ca. Mitte April, meist Ende April/Anfang Mai, der Wegzug nach Verlust oder Abschluss der Brut von Mitte Juli bis Anfang Oktober. Er brütet in Büschen und Bäumen, relativ flexibel, abhängig vom Angebot, Legebeginn ist frühestens Anfang Mai. Im Regelfall hat der Neuntöter eine Jahresbrut. Nach 14-16 Tagen bebrütung werden die Nestlinge 13-15 Tage versorgt. Nahrung ist hauptsächlich Insekten, aber auch Kleinsäuger und ausnahmsweise Jungvögel. Die Nahrung wird gern auf Dornen aufgespießt. 2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Der Neuntöter wird in Deutschland als weit verbreiteter Brutvogel mit 120.000 bis 150.000 Brutpaaren angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Bestände sind im langfristigen Trend stabil. Verbreitung in Europa 6.300.000 – 13.000.000 [Ind.] Bird Life International (2004). Europaweit bis ca. 1950 deutliche Zunahme, danach zum Teil drastischer Rückgang des Bestandes (NLWKN) Sachsen-Anhalt Auch in ST wird die Art nicht mehr in den Roten Listen gefuührt. Der Brutbestand liegt bei 15 000 – 20 000 BP. Die Bestände haben sich in den letzten 25 Jahren weniger als 20 % verändert. Schwerpunkträume sind u. a. die SPA Mündungsgebiet Schwarze Elster, Buchenwälder um Stolberg, Hakel, Mahlpfuhler Fenn, Helmestausee Berga-Kelbra und das SPA Fallsteingebiet nördlich Osterwieck (Dornbusch et al. 2007). Nach DORNBUSCH zeigt sich bei langfristig scheinbar stabilen Beständen deutschlandweit und für Ostdeutschland eine deutliche Trendwende hin zu Bestandsrückgängen ab Mitte der 1990er Jahre. Ab 2005 zeigt sich ebenfalls eine jedoch nicht signifikante Tendenz zum Rückgang der Art in Sachsen- Anhalt. (Dornbusch et al. 2011).

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Im SPA-Gebiet wurden in 2004 110 Reviere nachgewiesen. Eine hohe Konzentrationen des Auftretens wurden in den strukturreichen Auenbereichen zwischen Holleben / Pfingstanger im Norden und der Döllnitzer Aue im Osten ermittelt. Im Vorhabensbereich wurde der Neuntöter westlich der Ortslage Benkendorf und nördlich des Mühlgra-bens in Richtung Holleben erfasst. Eine weitere Nachweisfläche befindet sich östlich der Ortslage Benkendorf, nördlich des Auwäldchens. Diese erstreckt sich entlang eines Grabens in Nord-Südausrichtung (RANA 2011) 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein

ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Lanius collurio (Neuntöter)

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Die Baumaßnahmen zum Deich finden ortsnah statt, so dass Gehölzstrukturen, Grabeländer und Wiesenflächen beansprucht werden. Der Neuntöter hat im Vorhabensbereich mindestens 2 Reviere im direkten Trassenbereich bzw. im Bereich des Baufeldes. Im Zuge der Baufeldräumung kann es somit zur Tötung von Individuen oder Zer-störung von Gelegen kommen. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen werden Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt. Die Brutzeit des Neuntöter reicht maximal von Anfang Mai bis Ende August. Über die grundsätzliche Vorgabe zur Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung erfolgt gemäß § 39 Abs. 5 zwischen 01.10. und 28.02. außerhalb der Vogelbrutzeiten) wird das Risiko einer Verletzung oder Tötung von Tieren an ihren Nist- und Brutplätzen vermie-den, da in diesem Zeitraum keine von brütenden Altvögeln oder von Jungvögeln besetzten Nester vorhanden sind. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art

Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze zum normalen Verhaltensrepertoire.

Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind ob-ligatorisch.

Es befinden sich mindestens 2 Brutreviere der Art, insbesondere im Bereich von Benkendorf, im Trassen- oder Baufeldbereich bzw. in direkter Trassennähe. Zwar kommt es mit Einhaltung der Maßnahme VASB2 aufgrund der nur einmaligen Nutzung eines Nestes nicht zur direkten Zerstörung der Fortpflanzungsstätte (Brutplatz), jedoch gehen im Zuge des bau- und anlagebedingten Biotopverlustes anteilig auch Habitatstrukturen verloren. Im Hinblick auf die insgesamt sehr gute Ausstattung des Landschaftsraums mit Flurgehölzstrukturen, parallel zum Mühlgraben befindet sich ein dichter Gehölzbestand, der durch die Baumaßnahme nur kleinstflächig betroffen ist, kann von hinreichenden Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Reviere ausgegangen werden. Aussagen zur Lebensstätte

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusam-menhang erfüllt

ja nein

Aufgrund der weiträumig vorhandenen Lebensräume ist eine Funktionsbeeinträchtigung infolge der Errichtung des Deiches sowie eine erhebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zu erwarten.

Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken können, erfolgen nicht. Da die Bautätigkeiten abschnittsweise erfolgen, sind Beeinträchtigungen zeitlich und räumlich begrenzt.

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Lanius collurio (Neuntöter)

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Der Neuntöter gehört nach GARNIEL zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit. GARNIEL hat eine Effekt-distanz gegenüber Straßenverkehr von 200 m ermittelt (GARNIEL et. al. 2010) Störungen sind durch die Ortslagen und die Nutzung der Feldwege durch Fußgänger und Radfahrer bereits im Status Quo geringfügig vorhanden. Zusätzliche Verlärmungen und optische Reize erfolgen während der Bauphase in den jeweiligen Bauabschnitten. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Neuntöter im Zuge der Baumaßnahmen aus den jeweils betroffe-nen Bauabschnitten auf unverlärmte Bereiche in der Saaleaue ausweicht. Ausreichend Flächen für Reproduktion sowie geeignete Nahrungshabitate stehen weiterhin in hinreichender Ausdehnung zur Verfügung. Nach Beendi-gung der Bautätigkeiten kann er die baubedingt verlärmten Reviere wieder vollständig nutzen, da betriebsbedingt keine Wirkungen zu erwarten sind. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten liegt vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt. Da keine Störungen des Neuntöters zu erwarten sind, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, ist eine Eistufung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht erforderlich.

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Neuntöterpo-pulation. Innerhalb der Saaleaue zwischen Hohenweiden und Holleben befinden sich ausreichend störungsarme Flächen, die vom Neuntöter besiedelt werden können. Gehölze zur Anlage von Nestern oder als Ansitzwarte be-stehen am Mühlgraben und den Entwässerungsgräben sowie in den ortsnahen Obstwiesen. Der überwiegende Bereich der Saaleaue im Vorhabensbereich wird als Grünland extensiv beweidet, so dass zur Jagd ausreichend Nahrungshabitat zur Verfügung steht. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen wer-den.

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Er-richtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässer-boden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Varian-tenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.5.5 Luscinia svecica ssp. cyanecula –Blaukehlchen Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Luscinia svecica ssp. cyanecula (Blaukehlchen)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) , V RL ST (2004), Art mit geografischer Restriktion streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Lebensraumverlust durch Beseitigung oder Beeinträchtigung von geeigneten Lebensräumen, u. a. durch Unterhal-tungsmaßnahmen, Melioration Biozideinsatz, besonders an Brutplätzen, die in schmalen Streifen zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen lie-gen 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Bevorzugte Habitate stellen ehemalige Abbaustandorte (Kies, Kohle) mit Restseen, Seen mit großen Verlan-dungsbereichen (Schollener See, Salziger See) und Auenstandorte dar. Allen Habitaten gemein ist die Nähe zu Gewässern (Gräben, Bäche, Seen, Teiche, Sümpfe, Tümpel), die in der Verlandungszone eine Röhrichtzone auf-weisen (zusätzlich oft größere Rohbodenanteile (Ufer, Schlammflächen) und Gehölze/Gebüsche). Als Habitatan-sprüche sind definiert: 1. Offene, vegetationsarme und möglichst feuchte Böden zur Nahrungsaufnahme 2. Eine dichte krautige (Ruderal-)Vegetation sowie Gebüsche, die ausreichend Deckung bieten 3. Möglichst freie und erhöhte Singwarten im Zentrum des Reviers Die Art grenzt sehr kleine Revier von nur 0,3 ha ab und kann somit Dichten von 2-9 BP / 10 ha erreichen (vgl. BAUER et al. 2005). Die Art kehrt bereits Mitte März aus dem Winterquartier zurück und kann in Mitteleuropa zwei Bruten durchführen. Die Revierpaare sind sehr standorttreu. Legebeginn Mitte/ Ende April. Ende der Brutperiode ist spätestens im August mit dem Selbstständigwerden der Zweitbruten. Das Nest wird bodennah angelegt, die Nahrungssuche findet auf dem Boden oder in lichter Krautschicht statt. Zur Nahrung zählen vor allem bodenlebende Zweiflügler und Käfer. Wegzug aus den Brutgebieten kann ab Mitte Juli einsetzen. Hauptzugzeiten sind von August bis maxi-mal Ende September.

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Das Blaukehlchen wird in Deutschland als regelmäßiger, auf bestimmte Regionen beschränkter Brutvogel mit 7.400 bis 8.300 Brutpaaren angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Bestände haben im langfristigen Trend zuge-nommen (1999: 3.300 – 4.600 BP BAUER et.al). Verbreitung in Europa 4.500.000 bis 7.800.000 [Ind.] Bird Life International (2004).Europaweit bis ca. 1950 deutliche Zunahme, danach zum Teil drastischer Rückgang des Bestandes (NLWKN) Sachsen-Anhalt In 2011 wurden im Zuge des Vogelmonitorings ein Brutbestand von ca. 200 – 250 Revieren geschätzt (DORN-BUSCH et. al 2012). Gebiete mit den höchsten Revierzahlen waren das NSG Schollener See/SDL mit 12 Revie-ren (M. Kuhnert). In der Saaleaue bei Angersdorf wurde 1 Revier gemeldet (TAUCHNITZER). Das Blaukehlchen weist aktuell eine starke Bestandszunahme auf, da es eine breite Palette an Sekundär- und Primärhabitaten besiedelt (RANA 2011).

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Im SPA-Gebiet wurden in 2010 13 Reviere nachgewiesen. Hierbei ergab sich eine starke Konzentration des Vor-kommens auf die Döllnitzer Elsteraue, welches sich in der östlich angrenzenden Reideaue fortsetzte. Besiedelt wurden hier vornehmlich (lichte) Schilfröhrichte auf Überflutungsstandorten. Ein Blaukehlchen-Revier befindet sich in einer Entfernung von ca. 800 m zur geplanten Deichtrasse nordwestlich von Benkendorf in der Hollebener Aue(RANA 2011). 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Luscinia svecica ssp. cyanecula (Blaukehlchen)

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Die Baumaßnahmen finden außerhalb des Revieres des Blaukehlchen statt.

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze

zum normalen Verhaltensrepertoire. Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-

gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind obligatorisch.

Das Brutrevier der Art befindet sich deutlich außerhalb der geplanten Deichtrasse oder des Baufeldbereiches. Aussagen zur Lebensstätte

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammen-hang erfüllt

ja nein

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Das Blaukehlchen gehört nach GARNIEL zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit. GARNIEL hat eine Effektdistanz gegenüber Straßenverkehr von 200 m ermittelt (GARNIEL et. al. 2010) Störungen sind durch die Ortslagen und die Nutzung der Feldwege durch Fußgänger und Radfahrer bereits im Status Quo geringfügig vorhanden. Zusätzliche Verlärmungen und optische Reize erfolgen während der Bauphase in den jeweiligen Bauabschnitten. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Blaukehlchen im Zuge der Baumaßnahmen aus den jeweils be-troffenen Bauabschnitten auf unverlärmte Bereiche in der Saaleaue ausweicht. Ausreichend Nahrungsflächen stehen weiterhin in hinreichender Ausdehnung zur Verfügung.

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

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4.2.5.6 Milvus milvus – Rotmilan Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Milvus milvus (Rotmilan)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) , 2 RL ST (2004), Kat. 3 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Verluste von Lebensraum durch Landschaftsverbauung, agrarische Neuordnung und Intensivierung sowie von Brutplätzen durch Vernichtung von Auenlandschaften und Altholzbeständen, Rückgang des Nahrungsangebotes (Abnahme des Hamsters, geringere Wühlmausgradationen), illegale Bejagung und Verfolgung (Vergiftung, Aus-horstung), Freileitungen, Windkraftanlagen, Verkehr, Freizeitnutzung und Holzeinschlag in Horstnähe (BAUER et al. 2005). 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Rotmilane treten oft syntop mit dem Schwarzmilan auf. Auch hinsichtlich des Beutespektrums, des Brutverhaltens und der Nahrungsflächen bestehen Parallelen. Die Bindung an Flussauen ist weniger stark ausgeprägt als beim Schwarzmilan, da sich das Beutespektrum unter Normalbedingungen leicht unterscheidet, jedoch wird - wie beim Schwarzmilan - auch Fisch und Aas erbeutet. Der Rotmilan ist ein Kurzstreckenzieher, der v. a. im Mittelmeerraum und regelmäßig auch südwestlich der Elbe im Harzvorland überwintert. Die Art zeigt eine hohe Nestreviertreue. Der Rotmilan besiedelt strukturreiche Kulturlandschaft, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen gekennzeichnet ist. Der Nahrungsraum umfasst offene Feldfluren, Grünland- und Ackergebiete, Bereiche um Gewässer sowie auch Siedlungsräume. Hinsichtlich der Jagdhabitate werden dörfliche Siedlungen neben Grünland und Ackerflächen gleichwertig genutzt. Die maximale Jagdentfernung vom Horst bis 4 km. Der Horst wird meist am Waldrand lichter Laubaltholzbestände oder auch in Feldgehölzen und Baumreihen 12-20 m hoch errichtet (Andretzke et al. 2005, Mebs & Schmidt 2006). Der Rotmilan verfügt über bis zu 3-5 Ausweichnes-ter, die bei Störungen als Brutplatz genutzt werden. Die Brutzeit umfasst den Zeitraum von Mitte März bis Mitte August. Der Rotmilan ist tagaktiv und ernährt sich von Kleinsäugern und Vögeln, die in der offenen Kulturlandschaft bei Suchflügen erbeutet werden (Bauer et al. 2005). Großräumige Siedlungsdichten liegen in Deutschland zwischen 0,5 und 16 BP /100 km2, in Dichtezentren werden bis 47 BP erreicht (BAUER et al. 2005). Für den Rotmilan sind, wie auch für andere Greifvogelarten, optische Störwirkungen entscheidend. Die Effektdis-tanz entspricht der Fluchtdistanz von 300 m. Eine relevante Lärmempfindlichkeit besteht nicht. (GARNIEL & MIERWALD 2010). Kollisionsgefährdung besteht für den Rotmilan insbesondere im Bereich stark befahrener Stra-ßen, da er seine Nahrung auch im Mittel- und Randstreifen von Straßen sucht. 2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Der Rotmilan wird in Deutschland als regelmäßiger, weit verbreiteter Brutvogel mit 10.000-14.000 Brutpaaren an-gegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Bestände sind im langfristigen Trend stabil. In Mitteleuropa positiver Bestand-strend, in Deutschland leichte Rückgänge. (BAUER et al. 2005) Verbreitung in Europa 19.000 bis 25.000 [Ind.] Bird Life International (2004). Sachsen-Anhalt In ST ist die Art als gefährdet eingestuft. Der Brutbestand beträgt ca. 2000 – 2500 BP, Bestandsabnahme > 20 % in den letzten 25 Jahren, wichtige Reproduktionszentren sind u. a. die SPA Mündungsgebiet Schwarze Elster, Huy nördlich Halberstadt, Auenwald Plötzkau, Feldflur bei Kusey, Buchenwälder um Stolberg, Hakel, Helmestausee Berga-Kelbra, Fallsteingebiet nördlich Osterwieck und Mahlpfuhler Fenn (Dornbusch et al. 2007)

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Im SPA-Gebiet wurden in 2004 47 Revierpaare nachgewiesen. Ein Horstbaum befindet sich in der Abtei auf der Insel in der Saaleschleife in einer Entfernung von etwa 200 m von der geplanten Deichtrasse. Ein weiterer Horst-baum befindet sich zwischen Benkendorf und Rockendorf südlich des Mühlgrabens in einer Entfernung von etwa 250 m zur geplanten Deichtrasse (RANA 2011). Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in den Au-waldrelikten östlich von Hohenweiden, nordöstlich von Benkendorf und in den alten Eichen nördlich von Rocken-dorf weitere Horste errichtet worden sind. 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Milvus milvus (Rotmilan)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Im Zuge der Baumaßnahmen zum Deich werden Gehölzstrukturen gerodet. Der Rotmilan hat nahe des Vorha-bensbereiches mindestens 2 Horstbäume, weitere Horste können nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Zuge der Baufeldräumung kann es somit zur Tötung von Individuen oder Zerstörung von Gelegen kommen. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen werden Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt. Die Brutzeit des Rotmilans reicht maximal von Mitte März bis Anfang August. Über die grundsätzliche Vorgabe zur Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung erfolgt gemäß § 39 Abs. 5 zwischen 01.10. und 28.02. außerhalb der Vogelbrutzeiten) wird das Risiko einer Verletzung oder Tötung von Tieren an ihren Nist- und Brutplätzen vermie-den, da in diesem Zeitraum keine von brütenden Altvögeln oder von Jungvögeln besetzten Nester vorhanden sind. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art

Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze zum normalen Verhaltensrepertoire.

Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind ob-ligatorisch.

Im Zuge der Baumaßnahmen zum Deich werden Gehölzstrukturen gerodet. Der Rotmilan hat in der Nähe zum Vorhabensbereich mindestens 2 Horstbäume. Eine Zerstörung der bekannten Brutplätze kann ausgeschlossen werden. Um die Gefährdung weiterer Horste mit Sicherheit ausschließen zu können, werden im Winter vor dem Baubeginn alle relevanten Bereiche, die zur Anlage von Horsten geeignet sind und durch die Baumaßnahme be-troffen sein könnten, unter Berücksichtigung des § 28 NatSchG LSA auf Horste kontrolliert (VASB5). Aussagen zur Lebensstätte

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

VASB4 Erfassung der Horste vom Rotmilan vor Beginn der Bautätigkeiten in relevanten Gehölzflächen Im Hinblick auf die insgesamt sehr gute Ausstattung des Landschaftsraums mit potenziellen Horstbäumen, kann von hinreichenden Ausweichmöglichkeiten für eventuell betroffene Reviere ausgegangen werden. Aufgrund der Anlage der Deichtrasse gehen keine Nahrungshabitate verloren, da die Deiche begrünt werden.

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kleine + kleine 70 freie garten- u. landschaftsarchitekten, halle / lettin

Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Milvus milvus (Rotmilan)

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusam-menhang erfüllt

ja nein

Aufgrund der weiträumig vorhandenen Lebensräume ist eine Funktionsbeeinträchtigung infolge der Errichtung des Deiches sowie eine erhebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zu erwarten.

Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken können, erfolgen nicht. Da die Bautätigkeiten abschnittsweise erfolgen, sind Beeinträchtigungen zeitlich und räumlich begrenzt.

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Der Rotmilan gehört nach GARNIEL zu den Arten, für die Verkehrslärm keine Relevanz besitzt. GARNIEL hat eine Fluchtdistanz gegenüber Straßenverkehr von 300 m ermittelt (GARNIEL et. al. 2010). Während der Brut und Auf-zucht der Jungen reagieren Rotmilane störungsempfindlich. Gemäß § 28 NatSchG LSA sind zum Schutz der be-sonders störungsempfindlichen Arten, zu denen auch der Rotmilan zählt, in einem Umkreis von 300 m zum Horst zu unterlassen. Verlärmungen und optische Reize erfolgen während der Bauphase in den jeweiligen Bauabschnitten. Die bekann-ten Horste werden durch Baulärm beeinträchtigt, da sie sich in einer Entfernung von 200 – 250 m zum Baugesche-hen befinden. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen werden Vermeidungsmaßnahmen ausgewiesen (VASB5). Um die Gefährdung weiterer Horste mit Sicherheit ausschließen zu können, werden im Winter vor dem Baubeginn alle relevanten Bereiche, die zur Anlage von Horsten geeignet sind und durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten, unter Berücksichtigung des § 28 NatSchG LSA auf Horste kontrolliert (VASB4). Es kann davon ausgegangen werden, dass der Rotmilan für seine Nahrungssuche auf Räume außerhalb der durch die Baumaßnahmen beunruhigten Bereiche in der Saaleaue ausweichen kann. Geeignete Nahrungshabitate ste-hen in ausreichender Ausdehnung zur Verfügung. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten liegt vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt. Da keine Störungen des Rotmilans zu erwarten sind, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, ist eine Eistufung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht erforderlich.

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit VASB4 – Erfassung der Horste vom Rotmilan vor Beginn der Bautätigkeiten in relevanten Gehölzflächen VASB5 – Kontrolle der Horstbäume auf Besatz. Bei Feststellung von Besatz Durchführung der Baumaßnahmen

gemäß § 28 NatSchG LSA außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten des Rotmilans (Mitte März bis Mitte August)

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands

Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Rotmilanpopu-lation. Innerhalb der Saaleaue bei Hohenweiden befinden sich ausreichend Gehölze, die als Horstbäume von Rot-milanen besiedelt werden können. Die Gebietskapazität des gesamten SPA-Gebietes wird mit 47 Revierpaaren

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Milvus milvus (Rotmilan)

nicht erreicht, im Vergleich mit anderen Regionen ergibt sich jedoch immer noch eine hohe Siedlungsdichte (RANA 2011). Der überwiegende Bereich der Saaleaue im Vorhabensbereich wird als Grünland extensiv beweidet, so dass zur Jagd ausreichend Nahrungshabitate zur Verfügung steht. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden. Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Er-richtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässer-boden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Varian-tenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.2.5.7 Porzana porzana – Tüpfelsumpfhuhn Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Porzana porzana (Tüpfelsumpfhuhn)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) , 1 RL ST (2004), Kat. V streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Wasserstandsschwankungen, zu schnelles Abfließen des Wassers, starke Austrocknung der Grünländer bereits im Mai/Juni zur Hauptbrutzeit, Verluste durch potentielle Sommerhochwässer sowie Mahd und Beweidung der Gewässer- und Flutrinnenränder (zu schmale Randstreifen) sind Hauptgefährdungsursachen. Des Weiteren kön-nen Prädatoren zu Verlusten führen. Tod an Freileitungen und Schnellstraßen insbesondere auf dem Zug (Nacht-zieher). 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Das Tüpfelsumpfhuhn ist ein Langstreckenzieher. Zur Brutzeit reagiert es hoch mobil auf günstige Habitatangebo-te. Tüpfelsumpfhühner bevorzugen als Brutplatz nasse Wiesen mit lockerer bis dichter Vegetation sowie landseiti-ge Übergangsbereiche von Schilfröhrichten zu Seggenriedern an Altarmen, Flutrinnen oder anderen Stillgewäs-sern. Vollgelege werden von April bis Juni (Juli) bebrütet, es erfolgen oft 2 Jahresbruten. Tüpfelsumpfhühner be-vorzugen zur Brutzeit gleichbleibende Wasserstände, Schwankungen werden oft mit schneller Abwanderung quit-tiert. Ihre Nahrung besteht aus Kleintieren im Seichtwasser und Schlamm, Insekten, Spinnen, Würmen, Schne-cken, zarte Pflanzenteilen. Die Nahrung wird vom Boden aufgenommen. Wanderungen: Ankunft im Brutgebiet APR, Wegzug SEP/OKT (früher bei Habitatverschlechterung); Durchzug im APR sowie zwischen JUL und OKT, v.a. AUG/SEP. Rufaktivität im MAI deutet auf Revierinhaber hin. Brut: Bodenbrüter, das Nest steht entweder direkt auf feuchtem Boden oder in höchstens 15 cm tiefen Flachwas-serzonen, Eiablage ab Mitte APR bis Ende JUL, Hauptlegezeit MAI. -- Brutzeit: MAI bis AUG/SEP. Tagesperiodik: Tag- und dämmerungs- bzw. nachtaktiv; Balzrufe die ganze Nacht. (http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief, download 04.10.2013)

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Das Tüpfelsumpfhuhn wird in Deutschland als regelmäßiger, weit verbreiteter Brutvogel mit 570 bis 820 Brutpaaren angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Bestände sind im langfristigen Trend überregional negativ (RANA 2011). Verbreitung in Europa 120.000 – 260.000 [Ind.] Bird Life International (2004)

Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt liegt der Bestand bei 20-30 Rufern (FISCHER & DORNBUSCH 2010), wobei oft weit weniger rufende Männchen gemeldet werden (vgl. FISCHER & DORNBUSCH 2005-2009 in RANA 2011).

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Nachweise von 2 Revieren des Tüpfelsumpfhuhns innerhalb des SPA-Gebietes in der Elsteraue zwischen Döllnitz und Osendorf (RANA 2011). In den Jahren 2008 und 2009 wurden im Bereich der Trinkwasserbecken südöstlich des Wasserwerkes Beesen rufende Männchen nachgewiesen. Im Jahr 2010 wurden nach lang andauerndem Hochwasser auf Überschwem-mungsflächen in der Hollebener Saaleaue jeweils einzelne rufende Männchen erfasst. Das Brutplatzangebot ist stark von den Überschwemmungsereignissen, der Dauer der Überschwemmungen sowie der Wasserstandshöhe am Brutplatz abhängig. Aufgrund des schnellen Abflusses des Wassers von den Wiesen und aus den Flutrinnen werden nur sehr lokal und meist nur über kurze Zeiträume optimale Habitateigenschaften erreicht. Es kann ange-sichts der wenigen aktuellen Beobachtungen nicht von einem regelmäßigen und stabilen Vorkommen ausgegan-gen werden (RANA 2011).

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Porzana porzana (Tüpfelsumpfhuhn)

3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Nach GARNIEL nimmt die Habitateignung in Abhängigkeit vom Lärm (untersucht wurde die Abhängigkeit zu Ver-kehrslärm) deutlich ab. Die Fluchtdistanz ist mit 60 m angegeben (GARNIEL et. al. 2010). Besucherverkehr auf den feldwegen führt bereits im Status quo zu Beeinträchtigungen dieser Art.

Die Baumaßnahmen zum Deich finden ortsnah in der Saaleaue statt, so dass neben Grabeländern auch Wiesen-flächen beansprucht werden. Aufgrund des schnellen Abflusses des Wassers von den Wiesen und aus den Flut-rinnen werden nur sehr lokal und meist nur über kurze Zeiträume optimale Habitateigenschaften erreicht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass bereits im Status quo kein Vorkommen der Art im Vorhabensbereich zu erwarten ist.

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze

zum normalen Verhaltensrepertoire. Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-

gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind ob-ligatorisch.

Aussagen zur Lebensstätte Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden

beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusam-menhang erfüllt

ja nein

Aufgrund der weiträumig vorhandenen potentiellen Lebensräume, die abhängig von den Wasserständen sind, ist eine Funktionsbeeinträchtigung infolge der Errichtung des Deiches sowie eine erhebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zu erwarten.

Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken können, erfolgen nicht. Der Deichkörper wird ortsnah errichtet. Die störungsarmen Bereiche der Aue werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Da die Bautätigkeiten abschnittsweise erfolgen, sind Beeinträchtigungen kleinflächig räumlich begrenzt.

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Porzana porzana (Tüpfelsumpfhuhn)

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Das Tüpfelsumpfhuhn gehört nach GARNIEL zu den Arten mit hoher Lärmempfindlichkeit. GARNIEL hat eine Fluchtdistanz von 60 m ermittelt (GARNIEL et. al. 2010). Störungen sind durch die Ortslagen und die Nutzung der Feldwege durch Fußgänger und Radfahrer bereits im Status Quo vorhanden. Zusätzliche Verlärmungen und optische Reize innerhalb des Nahrungshabitates erfolgen während der Bauphase. Da das Tüpfelsumpfhuhn eine hohe Fluchtdistanz aufweist und ein Brüten im Wirkbereich nicht wahrscheinlich ist, ist davon auszugehen, dass baubedingte Störungen keine Auswirkungen auf die Fort-pflanzung- und Ruhestätten haben werden. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten liegt vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt. Da keine Störungen des Tüpfelsumpfhuhns zu erwarten sind, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation auswirken, ist eine Eistufung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht erforderlich.

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

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4.2.5.8 Sylvia nisoria – Sperbergrasmücke Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Sylvia nisoria (Sperbergrasmücke)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad RL D (2007) , ungefährdet RL ST (2004), ungefährdet streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG

RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL), Anhang 1 EG VO 338/ 97, Anhang A Art mit besonderen Ansprüchen

Angabe der hauptsächlichen Gefährdungsursache(n): • Lebensraumverlust durch Beseitigung wichtiger Habitatrequisiten und dadurch Verarmung der Struktur-

vielfalt in der Landschaft (z.B. Beseitigung von Gebüschen, Hecken) • Intensivierung der Landwirtschaft mit Nutzung von Ruderalflächen, Trocken- und Magerrasen, Aufforstung

unproduktiver Flächen, Grünlandumbruch • Einsatz von Bioziden und dadurch Verarmung des Nahrungsangebotes • Schwankungen der Arealgrenze in den vergangenen Jahrzehnten vermutlich klimatisch bedingt, da die

Art feuchte und kühle Frühsommer nicht verträgt (NLWKN) 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Die Sperbergrasmücke gehört zu den Langstreckenziehern. Sie kommt Anfang/Mitte Mai in ihr Brutgebiet und bleibt dort bis Ende Juli/ Anfang August August. Die Sperbergrasmücke besiedelt Laubgebüsche, Feldgehölze, und Hecken in extensiv genutzten Wiesen und Weiden und in der Agrarlandschaft sowie lückige, strukturreiche Vorwälder trockener und frischer In der Regel ist in den Revieren eine untere Schicht meist dorniger bzw. stachli-ger Büsche gefolgt von hohen Sträuchern und zumindest punktuell ausgebildeten Großsträuchern oderhohen Bäumen vorhanden. Die Sperbergrasmücke bevorzugt sommerwarme und –trockene Landschaften. Zur Insekten-jagd werden keine kurzrasigen Vegetationsbestände benötzigt. Diese sucht sie im dichten Gesträuch oder im Kro-nenbereich von Bäumen. Die Sperbergrasmücke schließt sich häufig dem Neuntöter an (Ausnutzung des Warn-verhaltens des Würgers, RANA 2011). Die Brutperiode erstreckt sich von Mitte Mai bis Mitte/Ende August. Die Nester werden laut MLUV des Landes Brandenburg (2007) nicht mehrfach genutzt. Der Raumbedarf zur Brutzeit beträgt <0,4 bis >3 ha (Flade 1994). Die Besiedlungsdichte liegt zwischen 0,7 und 2 Revieren/10 ha .Die Sperbergrasmücke ernährt sich hauptsächlich von Insekten und deren Larven. Die Effektdistanz beträgt 100 m. Die Lärmempfindlichkeit ist gering. (GARNIEL & MIERWALD 2010) Gegenüber sich frei bewegenden Personen liegt die Fluchtdistanz bei 10 bis 40m (Flade 1994). 2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Die Sperbergrasmücke wird in Deutschland als regelmäßiger, auf bestimmte Regionen beschränkter Brutvogel mit 8.500 bis 13.000 Brutpaaren angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Die Bestände sind im langfristigen Trend abneh-mend (1999: 7.000 bis 16.000 BAUER et. al). Verbreitung in Europa 460.000 – 1.000.000 [Ind.] Bird Life International (2004). Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt liegt das Vorkommen bei 1.500 bis 2.000 Brutpaaren mit gleich bleibender Tendenz über die letzten 25 Jahre (Dornbusch et al. 2007).

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Im SPA-Gebiet wurden in 2004 19 Reviere nachgewiesen. In der Saale-Elster-Aue siedelt die Art seit mehreren Jahrzehnten traditionell. Im Vorhabensbereich wurde die Sperbergrasmücke nicht nachgewiesen. Sie siedelt aber nördlich in der Aue, westlich von Röpzig (RANA 2011). 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu deren Schutz) tritt ein

ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Sylvia nisoria (Sperbergrasmücke)

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Die Baumaßnahmen zum Deich finden ortsnah statt, so dass Gehölzstrukturen, Grabeländer und Wiesenflächen beansprucht werden.Die Sperbergrasmücke hat im Vorhabensbereich kein nachgewiesenes Revier. Da sie jedoch syntop mit dem Neuntöter auftritt, ist das Brüten von Sperbergrasmücken im Bereich der Neuntöterreviere nicht ausgeschlossen. Im Zuge der Baufeldräumung kann es somit zur Tötung von Individuen oder Zerstörung von Ge-legen kommen. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen werden Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt. Die Brutzeit der Sperbergrasmücke reicht maximal von Mitte Mai bis Ende August. Über die grundsätzliche Vorga-be zur Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung erfolgt gemäß § 39 Abs. 5 zwischen 01.10. und 28.02. außerhalb der Vogelbrutzeiten) wird das Risiko einer Verletzung oder Tötung von Tieren an ihren Nist- und Brutplätzen ver-mieden, da in diesem Zeitraum keine von brütenden Altvögeln oder von Jungvögeln besetzten Nester vorhanden sind. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Verbotstatbestand tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Durch das Vorhaben gehen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verloren.

Aussagen zum Brutplatz Die Art benutzt den Brutplatz regelmäßig nur einmal. Eine Zerstörung des (einmal genutzten) Brutplatzes

bleibt ohne Beeinträchtigung der Art Die Art benutzt den Brutplatz im Einzelfall wiederholt; jedoch gehört Ausweichen auf andere Brutplätze

zum normalen Verhaltensrepertoire. Die Art benutzt den Brutplatz wiederholt. Ausweichen tritt v.a. als Folge anthropogener Beeinträchtigun-

gen/ Störungen auf. Der Brutplatz bzw. mehrere Brutplätze im engen räumlichen Zusammenhang sind obligatorisch.

Es befinden sich potentielle Brutreviere der Art im Vorhabensbereich, da die Art syntop mit dem Neuntöter siedelt. Zwar kommt es mit Einhaltung der Maßnahme VASB2 aufgrund der nur einmaligen Nutzung eines Nestes nicht zur direkten Zerstörung der Fortpflanzungsstätte (Brutplatz), jedoch gehen im Zuge des bau- und anlagebedingten Biotopverlustes anteilig Habitatstrukturen verloren. Im Hinblick auf die insgesamt sehr gute Ausstattung des Landschaftsraums mit Flurgehölzstrukturen, parallel zum Mühlgraben befindet sich ein dichter Gehölzbestand, der durch die Baumaßnahme nur kleinstflächig betroffen ist, kann von hinreichenden Ausweichmöglichkeiten für die Art ausgegangen werden. Aussagen zur Lebensstätte

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusam-menhang erfüllt

ja nein

Aufgrund der weiträumig vorhandenen Lebensräume ist eine Funktionsbeeinträchtigung infolge der Errichtung des Deiches sowie eine erhebliche Verschlechterung der Nahrungssituation bzw. von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zu erwarten.

Störungen, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der Lokalpopulation auswirken können, erfolgen nicht. Da die Bautätigkeiten abschnittsweise erfolgen, sind Beeinträchtigungen zeitlich und räumlich begrenzt.

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

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Art nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie Sylvia nisoria (Sperbergrasmücke)

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Die Sperbergrasmücke gehört nach GARNIEL zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit. GARNIEL hat eine Effektdistanz gegenüber Straßenverkehr von 100 m ermittelt (GARNIEL et. al. 2010) Störungen sind durch die Nähe zu den Ortslagen und die Nutzung der Feldwege durch Fußgänger und Radfahrer bereits im Status Quo geringfügig vorhanden. Zusätzliche Verlärmungen und optische Reize erfolgen während der Bauphase in den jeweiligen Bauabschnitten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Sperbergrasmücke im Zuge der Baumaßnahmen aus den jeweils betroffenen Bauabschnitten auf unverlärmte Bereiche in der Saaleaue ausweicht. Ausreichend Flächen für Repro-duktion sowie geeignete Nahrungshabitate stehen weiterhin in hinreichender Ausdehnung zur Verfügung. Nach Beendigung der Bautätigkeiten können die baubedingt verlärmten Reviere wieder vollständig genutzt werden, da betriebsbedingt keine Wirkungen zu erwarten sind. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten liegt vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt. Da keine Störungen der Sperbergrasmücke zu erwarten sind, die sich erheblich auf den Erhaltungszustand der lokalen Po-pulation auswirken, ist eine Eistufung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht erforderlich.

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt ein ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB2 - Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Sperbergras-mückenpopulation. Innerhalb der Saaleaue zwischen Hohenweiden und Holleben befinden sich ausreichend stö-rungsarme Flächen, die von der Art besiedelt werden können. Gehölze zur Anlage von Nestern oder als Ansitz-warte bestehen am Mühlgraben und den Entwässerungsgräben, an der Saale und ihren Strukturen sowie in den ortsnahen Obstwiesen. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zu-sammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Er-richtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässer-boden, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Varian-tenvergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.3 Artengruppenbezogene Konfliktanalyse Kriechtiere (Reptilia)

4.3.1 Lacerta agilis (Zauneidechse) zugeordnete

Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Fangen / Entnehmen v. Tieren Verletzung / Tötung von Tieren

(§ 44 (1) Nr. 1)

Erhebliches Stören während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten (§ 44 (1) Nr. 2)

Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

(§ 44 Abs. 1 Nr. 3)

Lacerta agilis (Zaun-eidechse)

Zauneidechse RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie),

Anhang 1 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13

BNatSchG RL D (2009): V RL LSA (2004): 3

Die Zauneidechse ist eine typische Art wärme-begünstigter Standorte. Sie bewohnt als typi-sche Waldsteppenart reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen, verbuschten Bereichen. Zu den wichtigsten Habitaten gehö-ren Trocken- und Halbtrockenrasen, Felsfluren, Binnendünen, Sandtrockenrasen, Zwerg-strauchheiden, Gebüschlebensräume und lichte Wälder. Auch anthropogen entstandene Lebens-räume, wie Eisenbahndämme, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben und Truppenübungsplät-ze, werden besiedelt. Im Winter werden frost-freie Verstecke wie Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume oder selbst gegrabene Quartiere aufgesucht. Nach Beendigung der Winterruhe, ab März bis Anfang April, werden diese Unter-schlüpfe verlassen. Ab Ende Mai vergraben die Tiere ihr Eier in Erdlöcher. Die jungen Echsen schlüpfen von August bis September. Während

Fangen / Entnahme wild leben-der Tiere

ja nein

Verletzung / Tötung wildleben-der Tiere

ja nein

Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Konfliktvermeidende Bauzeiten-regelung Bauzeitenregelungen bzw. Bau-feldinspektionen sind vorgese-hen:

ja nein

Die Deichtrasse wird auf bishe-rigen Acker- und Grünlandstruk-turen angelegt, nur kleinflächig gehen Gebüsche verloren. Wei-terhin werden bisher unversie-gelte Feldwege überbaut. Der geplante Deich verläuft nördlich der Gehölzbestände, so dass

Störung wildlebender Tiere Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gestört?

ja nein

Verschlechterung des Erhal-tungszustands der lokalen Population?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Bau- und betriebsbedingte Störungen durch Lärm oder optische Störungen (inkl. Licht) werden für die Zauneidechse als nicht relevant eingestuft. Reptilien verfügen über wenig leistungsfähige Gehörorgane (Reck et al. 2001). Die Tiere haben ein hohes

Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

ja nein

Funktionalität wird gewahrt?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforder-lich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Kleinflächig sind Flächeninanspruchnah-men von Habitaten der Zauneidechse im Bereich der geplanten Deichtrasse süd-westlich von Benkendorf (ehemalige Zuckerfabrik) möglich. Durch den Deichneubau werden sonnen-begünstigte Gras- und Krautfluren ge-schaffen, die zu einer Verbesserung der Lebensraumbedingungen der Art führen. Die südexponierten, neu entstehenden Deichböschungen wird als Vernetzungs-struktur zu anderen Habitaten eine hohe Bedeutung zukommen. In solchen Bö-schungen überwinternde Zau-

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

die Jungtiere noch bis Mitte Oktober aktiv sind, suchen Alttiere Anfang September bis Anfang Oktober ihre Winterquartiere auf. Die Zauneidechse ist eine ausgesprochen standorttreu Art, die nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m2 nutzt. Bei saisona-len Revierwechseln kann die Reviergröße bis zu 1.700 m2 betragen. Innerhalb des Lebensrau-mes können bei Adulten Ortsveränderungenvon > 100 m beobachtet werden. Maximale Wander-distanzen liegen bei > 300 m bzw. bis zu 1.200 m (Elbing et al. 1996). Die Ausbreitung der Art erfolgt vermutlich über die Jungtiere. Zau-neidechsen halten sich tagsüber meist unter Hohlräumen von Totholz, Steinen, Erdlöchern und Laubhaufen versteckt. Diese Verstecke werden lediglich zur Nahrungssuche und zum Sonnen verlassen. Angabe der hauptsächlichen Gefährdungsursa-che(n): - Verluste halboffener magerer Habitatstruk-

turen durch sukzessionsbedingte Verbu-schung / Bewaldung

In Deutschland zählt die Zauneidechse zu den häufigsten Reptilienarten und ist über das ge-samte Bundesgebiet verbreitet. Deutliche Ver-breitungslücken finden sich jedoch im Nord-westdeutschen Tiefland sowie den Westlichen und Östlichen Mittelgebirgen aufgrund natur-räumlicher Gegebenheiten. (Alfermann & Nicolay 2003). In Sachsen-Anhalt ist die Zauneidechse landes-weit verbreitet und gleichzeitig häufigste Reptili-enart (SCHÄDLER 2004). Zu den wesentlichs-ten Verbreitungsschwerpunkten gehören die wärmebegünstigten Bereiche der Porphyrkup-penlandschaft nördlich von Halle, das Gebiet der Mansfelder Seen sowie das östliche Harzvorland (SCHÄDLER 2004). Verbreitungslücken beste-hen in höheren Lagen des Harzes sowie in nörd-

die Randstrukturen nordexpo-niert und damit nicht wärmebe-günstigt liegen. Der Bau des Deiches erfolgt abschnittsweise. Eine Baufeldfreimachung au-ßerhalb der Reproduktion- und Winterruhezeitraums ist nicht möglich, da die Zauneidechse ganzjährig ihren Lebensraum besiedelt. Der Zeitraum der Reproduktion schließt sich un-mittelbar an die Winterruhe an. Zur Vermeidung von baubeding-ten Verletzungen/ Tötungen erfolgen Vermeidungsmaßnah-men. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB6 - Schutz und Umsiedlung von Zauneidechsen mit Kontrol-le geeigneter Habitate im Bau-feld auf Zauneidechsenvorkom-men während der Aktivitätspha-se (abhängig von der Witterung zwischen April und Ende Au-gust) mittels Fangblechen (Be-schreibung der Maßnahme vergl. Sp. 5). Der Verbotstatbestand „Töten, Verletzen, Fangen” tritt ein

ja nein

Fluchtverhalten, so dass sie bei baubedingten Erschütte-rungen fliehen. Durch die Vermeidungsmaßnahme VASB7 sind jedoch keine Tiere mehr im Bauumfeld zu erwar-ten. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB6 - Schutz und Umsied-lung von Zauneidechsen mit Kontrolle geeigneter Habitate im Baufeld auf Zau-neidechsenvorkommen wäh-rend der Aktivitätsphase (ab-hängig von der Witterung zwi-schen April und Ende August) mittels Fangblechen (Be-schreibung der Maßnahme vergl. Sp. 5). Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein

ja nein

neidechsenpopulationen werden von einer Flutung im Hochwasserfall kaum betroffen, da diese die oberen Bereiche der Deiche und die landeinwärts gerichte-te Seite, die eher ein lockeres Substrat und einen lockeren Bewuchs aufweist, bevorzugen. Der Deich führt überwiegend von Ost nach West, so dass die Landseite südex-poniert liegt und xerotherme bzw. wärme-liebende Arten und Gesellschaften be-günstigt. Geeignete Ausweichhabitate sind im Umgriff des Bauvorhabens ausreichend vorhanden, so dass kleinflächige Verluste von Habitatstrukturen kompensiert wer-den können. Es handelt sich um die Be-reiche der Zuckerfabrik außerhalb des Vorhabensbereiches. Erhebliche Beein-trächtigungen für die lokale Population sind nicht zu prognostizieren. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB6 - Schutz und Umsiedlung von Zauneidechsen mit Kontrolle geeigneter Habitate im Baufeld auf Zauneidechsen-vorkommen während der Aktivitätsphase (abhängig von der Witterung zwischen April und Ende August) mittels Fangble-chen. Im Nachweisfall wird zur Vermei-dung von Individuenverlusten im Jahr vor dem Baubeginn innerhalb der Deichauf-stellfläche sowie in einem ca. 2m breiten Streifen östlich der Baufeldgrenze zur Zuckerfabrik spätestens Ende Juli die Fläche vollständig von Bewuchs freige-stellt und dauerhaft bis zur Bauausfüh-rung von Vegetationsstrukturen frei ge-halten. Im Nachweisfall Fangen der Indi-viduen vor Baufeldräumung und Umset-zen in die angrenzenden Flächen der

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

lichen Landesteilen (Altmark, Börde). Ein Vorkommen der Zauneidechse im Untersu-chungsraum ist potenziell möglich, da geeignete Habitatstrukturen wie Gehölz-/ Heckensäume vorhanden sind. Aufgrund des eher geringen Anteils an trocken-mageren Ausprägungen von Habitatstrukturen in der Aue ist insgesamt je-doch nur von Einzelvorkommen auszugehen. Potenzial bilden die Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik in Benkendorf, die eine Vielfalt an offenen Standorten, Rohböden, kleinflächige Gebüsche, Holz- und Steinhaufen aufweisen.

ehemaligen Zuckerfabrik vor Baubeginn. Innerhalb der ehemaligen Zuckerfabrik finden sich bereits geeignete Habi-tatstrukturen, die der Eiablage und Überwinterung dienen können, so z. B. Stein- und Holzhaufen sowie offene Ru-deralfluren und kleinere Gehölzinseln. Unmittelbar vor Baubeginn ist im Bereich der geplanten Bautrasse eine nochmali-ge Kontrolle auf Vorkommen von Zau-neidechsen durchzuführen. Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit der UNB des Saalekreises. Das Fangen zum Umsetzen während der Baufeldfreimachung erfüllt gemäß § 44 (5) BNatSchG keinen Verbotstatbestand entsprechend § 44 (1) BNatSchG, da die ökologischen Funktionen der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten weiterhin erfüllt wer-den. Den südexponierten, neu entstehenden Deichböschungen werden als Vernet-zungsstruktur zu anderen Habitaten eine hohe Bedeutung zukommen. In solchen Böschungen überwinternde Zau-neidechsenpopulationen werden von einer Flutung im Hochwasserfall kaum betroffen, da sich diese vorzugsweise in den oberen Bereichen der Deiche und auf der landeinwärts gerichteten Seite, die eher ein lockeres Substrat und einen lockeren Bewuchs aufweist, befinden werden. Der Verbotstatbestand ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fort-pflanzungs- und Ruhestätten” tritt ein

ja nein

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Temporäre Beeinträchtigungen können während der Dauer der Bauzeit insbesondere durch Erschütterungen auftreten. Da Reptilien empfindlich auf Erschütterungen reagieren, werden die Tiere auf Habitate im Umfeld des Vorhabens ausweichen. Potentiell kleinflächig verlorengehende Habitate führen nicht zur Verschlechterung der Population. Die neuen Deiche werden der Ausbreitung der Tiere in der Saaleniederung dienen, da die wärmebegünstigten, südexponierten Böschungsstrukturen als Vernetzungsstruktur für wärmelieben-de Arten in der Niederung eine hohe Bedeutung haben werden. Eine Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG ist nicht zu prognostizieren. Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i V. m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu

treffen nicht zu treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahme

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen. Im Umfeld des Vorhabens finden sich geeignete Lebensraum-strukturen, in die die Tiere ausweichen können. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Benkendorf bis Rattmannsdorf dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Errichtung von Deichen und Spundwänden gewähr-leistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem rechten Mühlgrabenufer und dem Flusslauf der Saale von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und dar-über hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasser-schutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde aufgrund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerboden, als ungüns-tiger prognostiziert. Ursache ist die potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.4 Artengruppenbezogene Konfliktanalyse Lurche (Amphibia) Art nach Anhang IV a FFH-RL Amphibien (Lurche)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad Bufo viridis (Wechselkröte)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. 3 RL ST (2004), Kat. 3 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

(www.ffh-anhang4.bfn.de, 20.08.2013)

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fortbe-stand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Gefährdungsgrad Hyla arborea (Laubfrosch)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. 3 RL ST (2004), Kat. 3 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

(www.ffh-anhang4.bfn.de, 20.08.2013)

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fortbe-stand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Gefährdungsgrad Pelobates fuscus (Knoblauchkröte)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. 3 RL ST (2004), ungefährdet streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

(www.ffh-anhang4.bfn.de, 20.08.2013)

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fortbe-stand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Gefährdungsgrad Rana arvalis (Moorfrosch)

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. 3 RL ST (2004), Kat. 3 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

(www.ffh-anhang4.bfn.de, 20.08.2013)

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fortbe-stand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Angabe der wesent. Gefährdungsursache(n) nach GÜNTHER et al (2005) und VOLLMER & OHLENDORF (2004): Lebensraumverlust durch Veränderung/ Zerstörung des Lebensraumes, z. B. durch Verlust von Retentionsflächen, Grundwasserabsenkungen sowie Flussregulierungen bzw. Entwässerung von Laichgewässern intensive Landwirtschaft hoher Fischbesatz in Laichgewässern Zerschneidung von Lebensräumen durch beispielsweise Forstwege oder Straßen 2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Standortansprüche: • Bufo viridis (Wechselkröte) Die Wechselkröte ist ursprünglich eine Steppenart, die vergleichsweise unempfindlich auf Trockenheit, Wärme oder Kälte reagiert. Sie sind eine der häufigsten in Deutschland vorkommenden Amphibienarten. Wechselkröten sind dämmerungs- und nachtaktive Tiere.

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Amphibien (Lurche)

Landlebensraum: Die Art ist wenig anspruchsvoll. Sie bevorzugt lichte Laubwälder und gehölzreiche Kulturland-schaften. In intensiveren Landwirtschaftsflächen sowie reinen Nadelforsten kommen die Tiere nicht vor. Laichgewässer: Als Laichgewässer werden größere Tümpel und Abgrabungsgewässer besiedelt, die sonnenexpo-nierte Flachwasserzonen aufweisen. Die Stillgewässer sind i. d. R. mindestens 0,5 m tief und mit Schilf, Seggen, Rohrkolben oder Ästen bestanden. Der Laich wird in gallerartigen Schnüren am Gewässerrand abgelegt. Wande-rung zu den Laichhabitaten: Ende Februar/März. Laichzeit: März/April. Überwinterung: Im Winter verstecken sich die Tiere in selbstgegrabenen Erdhöhlen, in Kleinsäugerbauten oder in Steinhaufen sowie im tiefen Laub und oft in Wäldern. Wanderung zu den Winterlebensräumen: ab September bis Oktober. Die Fernausbreitung erfolgt vor allem über die Jungtiere. Die Entferung zwischen Winter- und Sommerle-bensraum beträgt bis zu 3 km. • Hyla arborea (Laubfrosch)

Laubfrösche gehören zu den Baumfröschen und gelten als Charakterart der bäuerlichen Kulturlandschaft. Sie sind dämmerungs- und nachtaktiv. Landlebensraum: Bevorzugt werden Kulturlandschaften mit kleingewässerreichen Wiesen und Weiden in einer mit Gebüschen und Hecken reich strukturierten Landschaft. Die Art kommt auch in Gärten und Parks vor. Der ur-sprüngliche Lebensraum waren wärmebegünstigte Flussauen. Als einzige heimische Lurchart klettern die Tiere an Hochstauden, Sträuchern und Bäumen empor (Sitzhöhen bis zu 10 m Höhe). Laichgewässer: Als Laichgewässer werden vegetationsreiche Gewässer bevorzugt, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Der Laich wird in Form von Laichklumpen abgelegt. Wanderung zu den Laichhabitaten: ab Ende Feb-ruar. Laichzeit: April – Juni. Überwinterung: Die Überwinterung erfolgt an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen, Feldgehölzen oder Säu-men, in Wurzelhöhlen oder Erdlöchern verstecken. Jungtiere verlasen zwischen Juli und August das Gewässer. Ab Ende September/Oktober suchen Alttier die Winterquartiere auf. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt vor allem über die Jungtiere. Allerdings sind auch die Alttiere mit einem Aktionsradius von 500 m um das Laichgewässer sehr mobil. • Pelobates fuscus (Knoblauchkröte)

Knoblauchkröten sind nachtaktive Tiere. Landlebensraum: Die Art bewohnt offene, steppenartige Landschaften in unmittelbarer Nähe der Laichgewässers sowie Sandgebiete in größeren Flussauen. Als sekundäre Lebensräume fungieren Agrarlandschaften (Kultursteppe), Kleingärten und Abbaugebiete. Laichgewässer: Offene Gewässer mit größeren Tiefenbereichen, Röhrichtzonen und einer reichhaltigen Unterwas-servegetation aufgesucht. Laichzeit: April bis Mai, (zweite Laichzeit im Juni und August möglich). Überwinterung: Im Winter graben sich die Tiere in sandige Böden bis zu einer Tiefe von 60 (max. 100 cm) ein. Jungkröten verlassen zwischen Ende Juni und Mitte September das Gewässer. Ab Oktober wandern die Tiere in ihr Winterquartier, wobei meist Strecken von 200 m (max. 1.200 m) zurückgelegt werden. Spät angelegte Eier über-wintern im Gewässer und vollenden ihre Metamorphose im folgenden Jahr. • Rana arvalis (Moorfrosch)

Moorfrösche sind nachtaktive, während Regenperioden auch tagaktive Tiere. Tagsüber (bei trockener Witterung) lauern sie auf Beute , in ihren Verstecken. In der Nacht erfolgt die aktive Jagd. Die Art kommt ausschließlich in Lebensräumen mit hohen Grundwasserständen sowie in periodischen Überschwemmungen vor (sumpfige Nass- und Feuchtwiesen, Nieder- und Flachmoore, Randbereiche von Hoch- und Übergangsmoore, Flussauen sowie Bruch- und Auenwälder). In Nordostdeutschland werden auch grundwasserferne Lebensräume besiedelt (BfN, 2013). Der Moorfrosch ist ein Frühjahr- und Explosivlaicher mit einer relativ kurzen Paarungs- und Ablaichphase. Zum Laichen werden Tümpel, Teiche, Weiher, Altwässer, Sölle, Gräben sowie die (flachen) Uferbereiche größerer Seen aufgesucht. Die Gewässer sind oligo- bis mesothroph, schwach bis mäßig sauer (ph-Wert > 4,5), fischfrei und meist üppig bewachsen. Sonnenexponierte Bereiche werden bevorzugt. Die Wassertiefe am Laichplatz be-trägt bis zu 50 cm (BfN, 2013). Frühjahrswanderungen zu den Laichgewässern finden ab Ende Februar / März teilweise tagsüber statt. Die Hauptlaichzeit liegt im Monat April, teilweise ab Ende Februar/Anfang März. Nach der Laichperiode, die nur wenige Tage umfasst, verbleiben insbesondere die Männchen mehrere Wochen im unmit-telbaren Umfeld der Laichgewässer, bevor sie ihren Sommerlebensraum aufsuchen. Die Weibchen verlassen i. d. R. nach wenigen Tagen die Gewässer. Als Landlebensräume werden Feucht- und Nassgrünländer bevorzugt aufgesucht. Jahreslebensräume einer Po-pulation können recht klein sein. Die Mobilität des Moorfrosches ist eher gering ausgeprägt. Der jährliche Aktions-raum umfasst bei Adulten meist einen Radius von bis zu 500 m und bei Jungtieren bis zu 1.000 m.

Im Oktober / November beginnen die Wanderungen zu den Winterquartieren. Die Überwinterung erfolgt an Land, wo sie vorhanden Lücken- und Hohlraumsysteme nutzen. Seltener überwintern einzelne Individuen im Gewässer oder graben sich im lockeren Boden ein. Die Winterruhe dauert von Oktober / November bis Februar / März.

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Amphibien (Lurche)

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland Alle Angaben entstammen http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/saeugetiere (03.10.2013) • Bufo viridis (Wechselkröte) Deutschlandweit gilt die Art als mittelhäufig und ihre Bestände sind langfristig gesehen stark, in den letzten zwei Jahrzehnten „mäßig“ zurückgegangen, wobei der rückläufige Trend nach Westen deutlich zunimmt (KÜHNEL et al. 2009). • Hyla arborea (Laubfrosch) Im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern ist der Laubfrosch in den meisten östlichen Bundesländern trotz regionaler Bestandsverluste noch gut vertreten (GLANDT 2004). Deutschlandweit gilt die Art als mäßig häufig und ihre Bestände sind sowohl langfristig als auch in den letzten zwei Jahrzehnten stark zurückgegangen, wobei in einigen Fällen lokal auch eine Stabilisierung der Bestände aufgrund von Naturschutzmaßnahmen eingetreten ist (KÜHNEL et al. 2009). • Pelobates fuscus (Knoblauchkröte) Während die Knoblauchkröte im Norden mit Ausnahme der Küstenmarschgebiete und im Osten Deutschlands weit verbreitet ist, fehlt sie bis auf einige Verbreitungsinseln in West- und Süddeutschland. Sie gilt als mittelhäufig und ist langfristig gesehen stark in ihrem Bestand zurückgegangen (KÜHNEL et al. 2009). • Rana arvalis (Moorfrosch) Der Moorfrosch besitzt seine Schwerpunktvorkommen im N und O Deutschlands (Schleswig-Holstein, Niedersach-sen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg/Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt) und ist hier, insbesondere im Nordostdeutschen Tiefland, weit verbreitet. Hier sind teilweise größere Populationen mit nur geringem Gefähr-dungspotenzial vorhanden. In Mittel-, West- und Süddeutschland ist der Moorfrosch nur sehr lückig vertreten. Wäh-rend die Art im Tiefland als häufig und der Bestandstrend mit langfristigen wie auch in den letzten zwei Jahrzehnten mäßigen Rückgängen eingestuft wird, gilt sie im Bergland als selten. Deutschlandweit gilt der Moorfrosch als mit-telhäufig und der Bestandstrend wird sowohl langfristig wie auch in den letzten zwei Jahrzehnten als stark rückläu-fig eingestuft. Verbreitung in Sachsen-Anhalt • Bufo viridis (Wechselkröte) Die Wechselkröte erreicht in Sachsen-Anhalt einen Teil ihrer westlichen Arealgrenze. Von N kommend verläuft diese durch den Elbe-Havel-Winkel und die östliche Altmark nach S, stößt dann im Bereich des Weser-Aller-Flachlands und Nördlichen Harzvorlands nach W bis in die Niedersächsischen Börden vor und verläuft anschlie-ßend, den Harz östlich umschließend, nach S bis zum Nordrand des Thüringer Beckens (GÜNTHER & POD-LOUCKY1996). In Sachsen-Anhalt kommt die Art in fast allen Landesteilen vor, die höchsten Fundpunktdichten sind im Östlichen und Nördlichen Harzvorland, im Helme-Unstrut-Schichtstufenland und in der Elbtalniederung zu verzeichnen. Große Waldgebiete werden vollständig gemieden, Äcker und Bergbaufolgelandschaften überdurch-schnittlich besiedelt (MEYER et. al 2004). Kontinentale regionen mit trocken-warmen Klima werden bevorzugt. • Hyla arborea (Laubfrosch) Ein Viertel der Landesvorkommen wurden in den westlichen Altmarkplatten nachgewiesen. Südlich der Altmarkplat-ten schließt sich ein geschlossenes Verbreitungsgebiet an, welches die Ohreniederung, den Drömling und den Nordrand des Ohre-Aller-Hügellandes umfasst und ca. 20 % der Fundpunkte beherbergt. Größere Vorkommen liegen im Dessauer Elbtal zwischen Coswig und Schönebeck sowie südlich davon zwischen Mulde und Saale. Im Süden Sachsen-Anhalts bilden u.a. die Saale-Elster-Aue, das Gebiet des Ziegelrodaer Forstes und die Berg-baufolgelandschaften im Zeitzer Raum wichtige Verbreitungszentren (GROSSE & GÜNTHER 1996, MEYERet al. 2004, MEYER & SY 2004). • Pelobates fuscus (Knoblauchkröte) Die Art ist in Sachsen-Anhalt weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte zeichnen sich in den großen Flusstälern, in Teilen der Altmark, in weiten Regionen des Köthener und Halleschen Ackerlandes sowie in einigen Bergbaufolge-landschaften ab. Größere Verbreitungslücken bestehen offenbar in der Magdeburger Börde sowie in den gewäs-serarmen Sandergebieten der Altmarkheiden (z.B. Colbitz-Letzlinger Heide). Die Harzvorländer und das Ohre-Aller-Hügelland weisen spärliche Vorkommen auf, die Festgesteinsgebiete im Südwesten Sachsen-Anhalts sind fast ohne Nachweise. Die Höhenverbreitung reicht in Sachsen-Anhalt bis etwa 300 m üNN, weshalb auch aus dem Harz keine Vorkommen bekannt sind (MEYER et al. 2004, MEYER & SY 2004). • Rana arvalis (Moorfrosch) In Sachsen-Anhalt liegt der Verbreitungsschwerpunkt in den eiszeitlich geprägten Tiefebenen. Hier werden die Flussauen der Elbe, Mulde, Saale, Havel und Ohre fast lückenlos besiedelt. Zudem sind der Drömling und die Alt-moränenlandschaften der Altmark großflächig vom Moorfrosch besiedelt. Er fehlt hingegen weitgehend in den San-dern und Endmoränenlandschaften der Altmarkheiden mit Ausnahme der elbnahen Bereiche. Auch die Lössböden der Ackerebenen weisen mit Ausnahme des Köthener Ackerlandes kaum Nachweise auf. Aus den Hügelländern sind nur vereinzelte Vorkommen bekannt, so z.B. aus dem Helme-Unstrut-Buntsandsteinland, wobei die Höhen-grenze der Verbreitung bei etwa 300 m liegt (MEYER et al. 2004, MEYER & SY2004). (www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de, download am 02.10.2013).

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Amphibien (Lurche)

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Nachweise von 2 Fundorten in der Saale-Elster-Aue bei Planena (RANA 2011), Moorfrösche können lange und massive Laichanwanderungen durchführen (MMP Saale-Elster-Luppe-Aue zw. Merseburg und Halle). Im Jahre 2012 wurde nördlich des Mühlgrabens, westlich der Kreisstraße ein Stillgewässer geschaffen. Dieses Gewässer besitzt potentiell Bedeutung als Laichgewässer, Nachweise wurden noch nicht erbracht. 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu ja nein

deren Schutz) tritt ein

Verbotstatbestände sind nicht zu erwarten, da die Art überwiegend nacht- und dämmerungsaktiv ist, die Bauaus-führung tagsüber stattfindet.

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Da die Tiere überwiegen nacht- und dämmerungsaktiv sind, sind keine erheblichen baubedingten Beeinträchtigun-gen zu erwarten. Die Bauausführung findet tagsüber statt. Während Regenperioden können die Tiere auch tags-über aktiv sein. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Einzelindividuen im Zuge der Wanderungen zum Laichgewässer bzw. Winterlebensraum in den Vorhabensbereich gelangen. Eine tatbestandsmäßige Betrof-fenheit durch Verletzen oder Töten von Einzelindividuen kann durch die Vermeidungsmaßnahmen VASB8 (Aufstel-len von Amphibienschutzzäunen vor Baubeginn beidseitig der Bautrasse im Bereich des Stillgewässers ab Februar/ März des Baujahres) sowie VASB9 (Anlage von Ausstiegen zur Vermeidung von Falleneffekten in Baugruben) aus-geschlossen werden. Anlage- und betriebsbedingt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Populationen zu prognostizieren. VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB8 Aufstellen von Amphibienschutzzäunen vor Baubeginn VASB9 Anlage von Ausstiegen zur Vermeidung von Falleneffekten in Baugruben

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Laich- bzw. Stillgewässer sind nicht von dem Vorhaben betroffen. Sommer- bzw. Landlebensräume werden durch die Herstellung des Deichesn bauzeitlich lokal beeinträchtigt. Es gehen innerhalb des unmittelbaren Baubereiches Habitatstrukturen (Wiesen, Grünland) verloren. Im Umfeld des Vorhabens sind ausreichende geeignete Lebens-raumstrukturen vorhanden, in die die Tiere ausweichen können.

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden

beschädigt oder zerstört.

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt

ja nein

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Amphibien (Lurche)

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

Folgende Störungen sind zu erwarten: Während der Bauphase sind Störungen der dämmerungs- und nachtaktiven Amphibien im Bereich des neu ange-legten Stillgewässers insbesondere während der Wanderungszeiten nicht auszuschließen, da das Gewässer ver-mutlich Bedeutung als Laichgewässer besitzt. Um eine tatbestandsmäßige Betroffenheit (Verletzen/Töten) der Ar-ten auszuschließen, erfolgt vor Baubeginn und für die Dauer der Bauausführung die Aufstellung von Amphibien-schutzzäunen (VASB9). Bei Durchführung der Vermeidungsmaßnahme kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Störungen, die populationsrelevant sind, auftreten. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-

rungszeiten;

Das heißt: Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB8 Aufstellen von Amphibienschutzzäunen vor Baubeginn VASB9 Anlage von Ausstiegen zur Vermeidung von Falleneffekten in Baugruben

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung Obwohl keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind, werden im Folgenden vorsorglich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

Wahrung des Erhaltungszustands Die Gewährleistung einer Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lurchpopulatio-nen. Innerhalb der Saaleaue zwischen Hohenweiden und Holleben befinden sich ausreichend störungsarme Still-gewässer, die für den Zeitraum des baubedingt beeinträchtigten Bauabschnittes als Laichgewässer genutzt werden können. Nach Beendigung der Bautätigkeiten steht der Lebensraum uneingeschränkt zur Verfügung.

Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands kann ausgeschlossen werden.

Vergleich zumutbarer Alternativen

Die Erreichung des Hochwasserschutzes für Hohenweiden dient dem Allgemeinwohl. Das Ziel wird durch die Er-richtung von Deichen und einer Spundwand gewährleistet. Der gesamte Niederungsbereich der Saale zwischen dem nördlichen Mühlgrabenufer und dem Flusslauf selbst von der OL Benkendorf bis zur OL Rattmannsdorf und darüber hinaus wird komplett von externen Kompensationsmaßnahmen zum PFA 2.5 der ICE-Neubautrasse Erfurt - Leipzig/ Halle beansprucht. Eine Gestaltung der Hochwasserschutzanlagen südlich des Mühlgrabens wurde auf-grund der hohen Schadstofffracht des Mühlgrabens, gegenwärtig gebunden in den Schlämmen am Gewässerbo-den, durch potentielle Mobilisierung der bisher gebundenen Schadstoffe im Hochwasserereignissfall im Varianten-vergleich als ungünstiger prognostiziert. Nach Untersuchung möglicher technischer Varianten wurde die mit der geringsten Eingriffswirkung in Natur und Landschaft gewählt. Alternativen sind nicht gegeben.

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4.5 Artgruppenbezogene Konfliktanalyse Fische und Rundmäuler (Pisces et Cyclostomata)

zugeordnete

Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

Fangen / Entnehmen v. Tieren Verletzung / Tötung von Tieren

(§ 44 (1) Nr. 1)

Erhebliches Stören während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mau-ser-, Überwinterungs- und Wan-

derungszeiten (§ 44 (1) Nr. 2)

Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten

(§ 44 Abs. 1 Nr. 3)

Anguilla an-guilla (Aal)

Aal EG VO 338/ 97, Anhang B

FFH-RL II streng geschützt § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt, § 7(2) Nr.13

BNatSchG RL D (2009): RL LSA (2004): Kat. 3

Der Aal ist der einzige heimische katadrome Wanderfisch. Jungtiere wandern vom Meer zur europäischen Küste weiter fluss- bzw. bach-aufwärts zu Binnengewässern, in denen er bis zum Erreichen der Geschlechtsreife verbleibt. Zum Laichen wandern die Fische wieder ins Meer zurück (Juli bis Oktober). Natürlich ver-breitet ist der Aal im Atlantik und dessen Ne-benmeere wie Nord- und Ostsee sowie die mit ihnen verbundenen Binnen- und Fließgewäs-ser. Aufgrund von Besatzungsmaßnahmen kommt er auch in völlig abgeschlossenen Ge-wässern vor. Bevorzugt werden weiche und schlammige Gewässergründe sowie sauer-stoffreiche Gewässer. Der Aal ist überwiegend dämmerungs- bzw. nachtaktiv. Tagsüber hält er sich in Bereichen der Ufervegetation und in Höhlen auf oder versteckt sich eingegraben im Grund. Aale ernähren sich von Würmern, Schnecken, kleinen Krebstierchen, Insekten-larven sowie Fischen. Sie werden den Raubfi-

Fangen / Entnahme wild lebender Tiere ja nein

Verletzung / Tötung wildlebender Tiere

ja nein

Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB10 - Elektrobefischung vor Baubeginn Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung

ja nein

Direkte Eingriffe in das Gewässer erfolgen im Bereich der zu errichtenden Absperr-bauwerke (Schütztafelverschlüsse). Im Bereich der Schwedenhäuser, wo der be-stehende Deich mittels Spundwände er-tüchtigt wird, erfolgt eine Vor-Kopf-Bauweise über Land, so dass Beeinträchti-gungen des Mühlgrabens im Rahmen der Bauausführung vermieden werden. Der Mühlgraben wird während der Bauzeit im Bereich der Schutzbauwerke komplett durch Spundwände abgesperrt. Um eine tatbestandsmäßige Betroffenheit

Störung wildlebender Tiere Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mau-ser-, Überwinterungs- und Wan-derungszeiten gestört?

ja nein

VASB1 – Umweltbaubegleitung VASB10 - Elektrobefischung vor

Baubeginn Verschlechterung des Erhaltungs-zustands der lokalen Population?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaßnahme CEF-Maßnahmen

Um eine tatbestandsmäßige Be-troffenheit der Arten gemäß § 44 BNatSchG ausschließen zu können, werden die Tiere vor Beginn der Baumaßnahme mittels Elektrobefischung abgefischt (VASB10) und oberhalb des Baube-reiches wieder eingesetzt. Zur Vermeidung von Individuen-

Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

ja nein (Vermeidungsmaß-

nahme) Funktionalität wird ge-wahrt?

ja nein

Vermeidungs-/CEF-Maßnahme erforderlich?

nein Vermeidungsmaß-

nahme CEF-Maßnahmen

Baubedingt kommt es zeitweise zur Beeinträchti-gungen des Lebensraumes durch Bautätigkeiten unmit-telbar im Gewässer (Ab-sperrbauwerke). Die Beein-trächtigungen sind auf die Dauer der Baumaßnahmen beschränkt. Es erfolgt die Errichtung von Fangdäm-men aus Geotextil quer zur Fließrichtung (VASB11).

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zugeordnete Arten Lebensweise der Artengruppe Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 Nr. 1 – 3 BNatSchG

schen zugeordnet. Gefährdungen des Aals erfolgen einerseits durch den Gewässerausbau bzw. –unterhaltung, die zur Beeinträchtigung von Wanderbewegungen bzw. zum Verlust von natürlichen Habitatrequisiten führen können. Anderseits besteht ein hoher Prädationsdruck durch den Komoran, der sich im mitteldeut-schen Binnenland stark ausgebreitet hat. Wenn der Aal – z.B. bei der Abwanderung im Herbst – lokal gehäuft auftritt, kann der oppor-tunistisch jagende Kormoran eine gravierende Beeinträchtigung darstellen. Neben dieser direkten Entnahme verursachen Verletzungen an nicht erlegten Aalen (verzögerte Mortalität) eine weitere Verminderung der Zahl der ab-wandernden Blankaale (BELYANECZ & BRÄ-MICK 2009). Der Fischerei als Gefährdungsursache steht gegenüber, dass Aalbesatzmaßnahmen in Deutschland weitgehend durch die Fischerei alleine erfolgt (http:// http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8083&article_id=46103&_psmand=26#Fisch e).

(Verletzen/Töten) der Arten auszuschlie-ßen, erfolgt vor Baubeginn im abgetrenn-ten Gewässer-Baubereich die Abfischung mittels Elektro-Befischung durch einen anerkannten Sachverständigen für Gewäs-serschutz / Fischereisachverständigen. Die erfassten Fische sind in von der Maßnah-me unbeeinflusste Abschnitte mit geeigne-ter Habitatausstattung umzusetzen (VASB10) Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde und wird als „selbstbefreiende“ Ausnah-meregelung verstanden, die keine weiter-gehende Zulassung einer Ausnahme erfor-dert. Die Vermeidungsmaßnahme stellt keinen Verbotstatbestand dar (Fangen/ Entnahme). Die lediglich im Hochwasserfall geschlos-senen Schütztafelverschlüsse bedingen keine Beeinträchtigungen für die Arten. Wanderbewegungen der Fischfauna wer-den nicht unterbunden (keine Lebens-raumzerschneidung). Der Verbotstatbestand „Töten, Verlet-zen, Fangen” tritt ein

ja nein

verlusten infolge Aufwirbelung der bisher im Schlammkörper gebun-denen Schadstoffe durch die Bau-tätigkeiten im Bereich der Spund-wandgestaltung an den Schwe-denhäusern, erfolgt die Baumaß-nahme ausschließlich landseitig in Vor-Kopf-Bauweise. Des Weiteren erfolgt die Errichtung von Fang-dämmen aus Geotextil quer zur Fließrichtung (VASB11). Damit sollen Einträge von Schweb- und Schadstoffe in den Mühlgraben und im weiteren Verlauf in die Saale verhindert werden. Die Einhaltung der Vermeidungs-maßnahmen ist durch eine Um-weltbaubegleitung abzusichern (VASB1). Das Eintreten von Verbotstatbe-ständen nach § 44 (1) Nr. 2 kann für diese Artengruppe unter Be-rücksichtigung der Vermeidungs-maßnahmen ausgeschlossen werden. Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein

ja nein

Das Eintreten von Verbots-tatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 kann ausge-schlossen werden. Der Verbotstatbestand ,,Entnahme, Beschädi-gung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ru-hestätten” tritt ein

ja nein

Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Um Verbotstatbestände auszuschließen, sind artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen. In Baubereichen, in denen Arbeiten unmittelbar im Gewässer aus-geführt werden, erfolgen Elektobefischungen (VASB10 im Bereich der geplanten Schützbauwerke bei Benkendorf und Hohenweiden).

Die Rammung der Spundwand im Bereich der Schwedenhäuser erfolgt ausschließlich landseitig in Vor-Kopf-Bauweise, um Einträge von Schweb- und Schadstoffen in den Mühl-graben und im weiteren Verlauf in die Saale zu verhindern. Im Rahmen einer Umweltbaubegleitung (VASB1) ist die Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen zu dokumentieren. Eine Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG ist unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen nicht zu prognostizieren.

Die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i V. m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu treffen nicht zu

treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahme: VASB1, VASB10, VASB11

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4.6 Einzelartbezogene Konfliktanalyse Holzbewohnende Käfer (Coleoptera xylobionta) 4.6.1 Osmoderma eremita – Eremit Art nach Anhang IV a FFH-RL Osmoderma eremita (Eremit)

1. Gefährdungsstatus

Gefährdungsgrad

FFH-RL II RL D (2008) , Kat. V RL ST (2004), Kat. 2 streng geschützt § 7 (2) Nr. 14

BNatSchG

Erhaltungszustand Sachsen-Anhalt

FV günstig U 1 ungünstig - unzureichend U 2 ungünstig – schlecht XX unbekannt

Zukunftsaussichten Sachsen-Anhalt (Sicherung der Fortbe-stand der Art)

gute Aussichten unzureichend schlechte Aussichten unbekannt

Angabe der hauptsächlichen Gefährdungsursache(n) nach den Vollzugshinweisen zum Schutz von Wirbellosenar-ten in Niedersachsen, Stand 2009: Die Fundnachweise der einst häufigen Art waren in den letzten 50 Jahren bun-desweit durchwegs rückläufig. Ursachen:

• Wirbellosenart mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen • Abnehmende Anzahl geeigneter Brutbäume infolge Intensivierung der Forstwirtschaft • Fällen von geschädigten Bäumen in Parkanlagen und Alleen, z. B. aufgrund der Verkehrssicherungspflicht • Populationen in Kopfbäumen durch mangelnde Pflege gefährdet • Baumaßnahmen (Wegebau)

2. Charakterisierung

2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen

Standortansprüche (Vollzugshinweise zum Schutz von Wirbellosenarten in Niedersachsen, Stand 2009 sowie Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-RL im Land Sachsen-Anhalt):

Die bis zu 6 cm langen Larven entwickeln sich im Mulm alter, hohler Laubbäume (bes. Eiche und Linde, aber auch Weide (nur alte, hohle Kopfweiden), Buche, Esche, Kastanie, Walnuß oder verschiedene Obstbäume). Der Eremit befällt keine stammgesunden Bäume, ist also kein Primärbesiedler, der sein Brutsubstrat selbst mit erzeugt. Wie verwandte Rosenkäferarten besiedelt er in allen Enwicklungsstadien nur alte Baumindividuen, die sich in der Ab-sterbephase befinden. Ein gewisser Besonnungsgrad und der damit verbundene Wärmegenuss des Brutmilieus durch Freistand der Bäume, verbunden mit einem gewissen Feuchteangebot im Boden, und damit auch im Mulm, scheint erforderlich (TIETZE 1996). Ein bevorzugtes Bruthabitat bilden in Flussniederungen stockende, alte Kopf-weidenpflanzungen. Nach KLAUSNITZER in TIETZE (1996) sind existenzbestimmende Faktoren für das Vorkom-men des Eremiten ein bestimmter Zersetzungsgrad des Holzmulmes in den Brutbäumen und eine sich darauf ent-wickelnde besondere Pilzflora (schwarzer Mulm). Fortpflanzung und Eiablage unter mitteleuropäischen Bedingungen vor allem im Juli und August in den tiefen Be-reichen der Mulmhöhle, Larvenstadium 3 bis 4 Jahre Die Lebens- und Flugzeit des Käfers beträgt nur wenige Wochen (ab Ende Juni, meist aber erst im Juli). Die sehr wärmeliebenden Käfer sind nur an heißen Tagen flugaktiv. Sie zeigen eine geringe Ausbreitungstendenz, solange ihnen die Brutquartiere zusagen. Viele Käfer verlassen ihre Baumhöhle nicht (daher der Name „Eremit“). In einem Baum können sich über Jahrzehnte viele Generationen nebeneinander entwickeln. Die Imagines sind dämmerungs- und nachtaktiv. Die Brutbäume riechen zumindest teilweise, ebenso wie der Käfer, streng nach Juch-tenleder. HORION (1958) verweist auf Schwarmflüge des Eremiten, die gelegentlich bei Sonnenuntergang beo-bachtet worden sind. Die Tiere fliegen ans Licht. In Auswertung der Fundmeldungen konnten folgende phänologischen Angaben ermittelt werden: frühester Fund eines Imago im Mai (allerdings unklar, ob das Tier zu diesem Zeitpunkt schon aktiv war), Hauptaktivitätszeit im Juli und August, im September wurden lediglich noch vier Funde getätigt.

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Sachsen-Anhalt

Deutschland • Diese Art ist nur in Europa verbreitet wobei Deutschland im Verbreitungszentrum liegt. Aktuelle Vorkommen

sind aus fast allen Bundesländern bekannt. Allerdings nimmt die Häufigkeit in Richtung Westen ab. (http://www.bfn.de/0316_eremit.html, eingesehen am 01.11.2013)

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Osmoderma eremita (Eremit)

Verbreitung in Sachsen-Anhalt Über die Verbreitung des zu den Blatthornkäfern zählenden Eremiten oder Juchtenkäfers Osmoderma eremita (SCOPOLI, 1763) bestehen in Sachsen-Anhalt Kenntnislücken. Schwerpunkt der Verbreitung stellen die Auen von Elbe und Saale und deren Nebenflüsse dar (GRILL et al. 2001). Auch in der Colbitz-Letzlinger Heide bestehen größere Vorkommen des Eremiten (vgl. RANA 2008a, b; NEUMANN i. Dr.). Er hat in diesem Gebiet ein Verbrei-tungszentrum in Sachsen-Anhalt. Weitere Vorkommen sind aus der Umgebung Magdeburgs bekannt (NSG „Kreuzhorst“) (RANA 2010). Für den Eremiten ermittelte GRILL (2001) 91 Vorkommen für Sachsen-Anhalt, davon datierten 49 nach 1960. Über 50% der Nachweise lagen um Dessau, im Verlauf der Saale bei Bernburg und Halle (östliches Harzvorland). Weite-re Nachweise befanden sich im Raum Quedlinburg, Köthen sowie im Süden (RAPP 1934) Sachsen-Anhalts. Für den Norden Sachsen-Anhalts waren bis zum Jahre 2000 kaum Funde bekannt (GRILL 2001). Die Projektgruppe EVSA e.V & RANA untersuchte in den Jahren 2005 und 2006 24 FFH-Gebiete mit bekanntem Vorkommen auf Aktualität. Für 12 Gebiete wurde die Art erneut bestätigt, für 5 weitere Gebiete wurde eine wahrscheinliche Besied-lung und für 5 keine Besiedlung angenommen. Für drei weitere FFH-Gebiete mit bisher unbekanntem Vorkommen wurden aktuelle Nachweise erbracht. Das stärkste Eremitvorkommen wurde für die Colbitz-Letzlinger Heide er-bracht. Alle Vorkommen befinden sich in der kontinentalen Region. (www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de, download am 02.10.2013).

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum

nachgewiesen potenziell möglich Altnachweise bestehen in Holleben (21.08.2005 Hensel) und Röpzig (Vermutlich in einem der Altbäume in der Nä-he der Abtei, 28.07.1998, K. Schneider) Eine Überprüfung der Altangaben ergab im MMP keine Hinweise auf wei-terhin bestehende aktuelle Vorkommen an diesen Orten (MMP Saale-Elster-Luppe-Aue zw. Merseburg und Halle). Aufgrund des Fehlens von starken Altbäumen mit Stammdurchmessern von 50 -100 cm, die Höhlungen mit Mulm aufweisen, ist das Vorkommen von Osmoderma eremita vermutlich nicht zu erwarten. Einzelne Vorkommen z. B. in Obstgehölzen sind jedoch nicht auszuschließen. 3. Prognose der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG Abs. 1 (Zugriffsverbote)

3.1 Schädigungstatbestände

3.1.1 Fangen/Entnahme wild lebender Tiere

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere (ausgenommen zu ja nein

deren Schutz) tritt ein

Verbotstatbestand Fangen/Entnahme wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.2 Verletzung/Tötung wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 1) ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen

Es erfolgt eine naturschutzfachliche Begutachtung aller relevanten zu rodenden Gehölzen, die Höhlungen, Risse, Spalten oder Astlöcher besitzen. Im Zuge dessen erfolgt die Untersuchung auf das Vorhandensein der Art in dem Einzelbaum sowie die Einschätzung der Potentialeignung für den Eremiten. Werden dabei Tiere der Art vorgefun-den, ist der Baum ohne Störung des Eremiten umzupflanzen oder als „Totholzpyramide“ zu erhalten. VASB...... - Naturschutzfachliche Begutachtung und Kontrolle von zu fällenden Gehölzen auf Vorkommen des Ere-mits

Verbotstatbestand Verletzung/Tötung wild lebender Tiere tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.1.3 Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3)

ja nein

Es werden durch die Baufeldfreimachung potentielle Habitatbäume, z. B. Obstgehölze, die schwarzen Mulm auf-weisen könnten, gerodet oder beeinträchtigt.

Essentieller Nahrungsraum und/oder maßgebliche Wege zwischen Brutplatz und Nahrungsraum werden beschädigt oder zerstört.

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Art nach Anhang IV a FFH-RL Osmoderma eremita (Eremit)

Vermeidungsmaßnahmen

CEF-Maßnahmen

Im Zuge der naturschutzfachliche Begutachtung erfolgt die Untersuchung auf das Vorhandensein der Art und damit einhergehend, ob die von Fällungen betroffenen Einzelbäume als Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzt werden. Wenn dabei Gehölze als Fortpflanzungs- und Ruhestätte der Art mit aktuellem Besatz nachgewiesen werden, ist der Baum ohne Störung des Eremiten umzupflanzen oder als „Totholzpyramide“ zu erhalten.

VASB5 - Naturschutzfachliche Begutachtung und Kontrolle von zu fällenden Gehölzen auf Vorkommen des Eremits

a) Ökologische Funktion der Lebensstätte wird weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt

ja nein

b) Verbotstatbestand Beschädigung/Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein

ja nein

3.2 Störungstatbestände wild lebender Tiere (§ 44 (1) Nr. 2) ja nein

ja nein

Folgende Störungen sind zu erwarten: - kein erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten;

Das heißt: Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ja nein

Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen (umfassen auch Bauzeitenregelung, Baufeldfreimachung, Kontrolle von Aufzuchts- und

Ruhestätten, Konfliktmindernde Maßnahmen) sind erforderlich

Verbotstatbestand der erheblichen Störung tritt trotz Maßnahmen weiterhin ein ja nein

4. Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG

nein (Verbotstatbestände treten nicht ein) ! Prüfung endet hier!

ja (Verbotstatbestände treten ein) ! Ausnahmevoraussetzungen sind zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfung

Nicht notwendig

4.7 Artgruppenbezogene Konfliktanalyse Pflanzen Vorkommen von nach BNatSchG streng geschützten sowie nach FFH-Richtlinie Anhang IVb geschützten Arten sind im Vorhabensbereich nicht bekannt. Gemäß dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU, 23.06.2011) kommen folgende nach BArtSchV § 1 (Anlage 1, Spalte 3) besonders geschützte Pflanzen nahe des Vorhabens-bereiches vor:

- Kantiger Lauch (Allium angulosum) - Echter Eibisch (Althaea officinalis)

Die Arten finden Beachtung im Rahmen der Eingriffsregelung und werden dort behandelt, um Umweltschäden gemäß dem Umweltschadengesetz (USchadG) auszuschließen.

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5 Fazit und Zusammenfassung

Im Rahmen der durch das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigten Hochwasserschadensbesei-tung mit Neubau des Deiches Hohenweiden von Benkendorf bis Rattmannsdorf wurde die Ver-träglichkeit des Vorhabens auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen betrachtet und die Zugriffsverbote gemäß § 44 BNatSchG auf die zu betrachtenden Arten geprüft. Im Zuge der Konfliktanalyse wurde herausgearbeitet, dass für keine der überprüften Arten aus den Artengruppen Säugetiere, Vögel, Kriechtiere, Lurche, Fische, Käfer und Pflanzen nach Festlegung und Umsetzung der festgelegten Vermeidungsmaßnahmen (VASB) bau-, anlage- oder betriebsbedingte Schädigungs- oder Störungstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG verbleiben. Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens kann gutachterlich bestätigt werden. Es verbleiben keine Verletzungen von Zugriffsverboten, die eine Prüfung der Ausnahmevoraus-setzungen nach § 45 (7) BNatSchG, die Festlegung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (ACEF) oder Festlegung arterhaltender Maßnahmen (AFCS) zur Sicherung des günstigen Erhal-tungszustandes der Population einzelner Arten erforderlich machen. Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung über das Eintreten von Zugriffsverboten und zur Ausnahmezulässigkeit

Art / Artengruppe

Fangen / Verletzen / Töten von Tieren gem.

§ 44 (1) Nr. 1

Erhebliches Stören von Tieren gem.

§ 44 (1) Nr. 2

Schädigung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten gem. § 44 (1) Nr. 3

Ausnahme zulässig

gem. § 45 (7)

S Ä U G E T I E R E ( M A M M A L I A )

Fledermäuse (Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Klei-ne Bartfledermaus, Große Bartfledermaus, Großer Abendsegler

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB7

nein nein nicht notwendig

Biber Nein Nein Nein nicht notwendig Fischotter Nein Nein Nein nicht notwendig

V Ö G E L ( A V E S )

G R U P P E N

Greife und Falken

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB2

nein nein nicht notwendig

Spechte

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB2

nein nein

nicht notwendig

Europäische Eulen

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB2

nein nein nicht notwendig

Zug- und Rastvögel nein nein nein nicht notwendig

E I N Z E L A R T E N

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Art / Artengruppe

Fangen / Verletzen / Töten von Tieren gem.

§ 44 (1) Nr. 1

Erhebliches Stören von Tieren gem.

§ 44 (1) Nr. 2

Schädigung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten gem. § 44 (1) Nr. 3

Ausnahme zulässig

gem. § 45 (7)

Eisvogel, Neuntöter, Sperbergrasmücke,

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB2

nein nein

nicht notwendig

Rotmilan

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB2, VASB4 und

VASB5

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB2, VASB4 und

VASB5

nein

nicht notwendig

Wachtelkönig

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB3

nein nein

nicht notwendig

Blaukehlchen, Rohr-weihe, Tüpfelsumpf-huhn

nein nein nein nicht notwendig

K R I E C H T I E R E ( R E P T I L I A )

Kriechtiere (Zau-neidechse)

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB6

nein

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB6

nicht notwendig

L U R C H E ( A M P H I B I A )

Lurche (Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wech-selkröte, Laubfrosch)

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB8 VASB9

nein nein nicht notwendig

F I S C H E U N D R U N D M Ä U L E R ( P I S C E S E T C Y C L O S T O M A T A )

Fische (Aal)

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB10

nein, mit Maßnahme

VASB1 VASB10 VASB11

Nein VASB11

nicht notwendig

H O L Z B E W O H N E N D E K Ä F E R ( C O L E O P T E R A X Y L O B I O N T A )

Eremit

nein, mit Maßnahme

VASB12

Nein

nein, mit Maßnahme

VASB12

nicht notwendig

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6 Verzeichnis der artspezifischen Maßnahmen

Die nachfolgende Tabelle stellt die artenschutzrechtlich festgelegten, relevanten Maßnahmen zur Vermeidung von Zugriffsverboten gemäß § 44 (1) BNatSchG zusammenfassend dar. Die artenschutzrechtlich festgelegten Maßnahmen werden im weiteren Planungsverlauf in den Landschaftspflegerischen Begleitplan integriert und dort in Formblättern detailliert beschrieben. Tabelle 2: Übersicht zu den artenschutzrechtlichen Maßnahmen

Nr. Kurzbeschreibung Lage Ziel Zielart Zeitliche Umsetzung VASB1 Umweltbaubegleitung in sensiblen

Räumen, Umsetzung von Vermei-dungsmaßnahmen

Bauanfang bis Bauende der jeweiligen Achsen 100, 200, 300, 400 und 500 incl. aller Nebenflächen und bauzeitlichen Inanspruch-nahmen

Kontrolle der Vermeidungs-maßnahmen während der Bauphase in den jeweiligen Bauabschnitten. Fachgerech-te Umsetzung der VASB-Maßnahmen und Schutz-maßnahmen aus dem LBP

Alle Artengruppen

Vor Baubeginn für die bauvor-bereitenden Vermeidungsmaß-nahmen des Artenschutzes. Während der gesamten Dauer der Bauzeit in den verschiede-nen Bauabschnitten

VASB2 Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit Bauanfang bis Bauende im

Baubereich der Achsen 100, 200, 300, 400 und 500 incl. aller Nebenflä-chen und bauzeitlichen Inanspruchnahmen

Vermeidung von Zugriffsver-boten gemäß § 44 (1) Nr. 1 und 2, Vermeidung des Ver-lustes oder der Beschädi-gung von besetzten Nestern, Vermeidung von Verlusten von Eiern

Europäische Vogelarten Greife (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan), Spechte (Wendehals, Schwarz-specht), Eulen (Wal-dohreule, Waldkauz), Eisvogel, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Wachtelkönig

Durchführung aller Einrich-tungs- und Erschließungsarbei-ten zur Baufeldfreimachung Auf Acker und Grünland: zwi-schen 01. 09. bis 14.03. im Bereich von Gehölzstruktu-ren: zwischen 01.10. und 28.02. beschränkt. Ökologische Baubegleitung für die Zeiträume außerhalb der gesetzlichen Regelungen ge-mäß § 39 (5) BNatSchG

VASB3 Bauzeitenregelung zur Verhinderung der Vergrämung der Europäischen Vogelart Wachtelkönig während der Brutzeit

Grünland und Acker , Ach-se 100, Bau-km 0+520,000 bis 0+945,00 (Benkendorf) sowie Achse 500 (Ratt-mannsdorf) Bau-km 0+185,000 bis Bauende

Vermeidung von Zugriffsver-boten gemäß § 44 (1) Nr. 2,

Umgebungsschutz für die störempfindliche Art Wach-telkönig

Wachtelkönig

Die Baustelleneinrichtung muss nahtlos in die Bauausführung innerhalb der potentiellen Le-bensräume übergehen. Die Tätigkeiten müssen vor dem Brutgeschehen der Art begin-nen, um Zugriffsverbote auf reproduzierende Arten auszu-schließen. Brutbeginn ist witterungsab-hängig, in der Regel Beginn des Monats April

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95 a

Nr. Kurzbeschreibung Lage Ziel Zielart Zeitliche Umsetzung VASB4 Erfassung der Horste vom Rotmilan

vor Beginn der Bautätigkeiten in rele-vanten Gehölzflächen

Gehölzflächen Bauanfang (Achse 100) bis Bauende (Achse 500)

Vermeidung von Zugriffsver-boten gemäß § 44 (1) Nr 1-3, Einhaltung der Horstschutz-zonen gemäß § 28 NatSchG

LSA

Rotmilan Winterperiode vor Beginn erster Bautätigkeiten

VASB5 Kontrolle der Horstbäume auf Besatz. Bei Feststellung von Besatz Durch-führung der Baumaßnahmen gemäß § 28 NatSchG LSA außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten des Rotmi-lans (Mitte März bis Mitte August)

Horstbäume der Gehölzflä-chen Bauanfang (Achse 100) bis Bauende (Achse 500)

Vermeidung von Zugriffsver-boten gemäß § 44 (1) Nr 1-3, Einhaltung der Horstschutz-zonen gemäß § 28 NatSchG

LSA

Rotmilan Prüfung auf Besatz vor Beginn der Bautätigkeiten in den jewei-

ligen Bauabschnitten

VASB6 Schutz und Umsiedlung von Zau-neidechsen Achse 100 (Benkendorf),

Bau-km 0+050 bis 0+200: Ruderalfluren im Aufschüt-tungsbereich der alten Zuckerfabrik

Vermeidung von Zugriffsver-boten gemäß § 44 (1) Nr 1-3

Zauneidechse Kontrolle abhängig von der Witterung zwischen April und

Ende August Baufeldfreimachung mit poten-tieller Umsiedlung bis spätes-

tens Ende Juli im Jahr vor dem Baubeginn

Kontrolle und ggf. Umsiedlung verbliebener Individuen April/

Mai vor Baubeginn

VASB7 Kontrolle vorhandener Höhlen, Spal-ten oder Risse relevanter Gehölze auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten und das Vorkommen von Fledermäu-sen Steuerung der Baufeldfreimachung

Gehölzflächen Achse 100 – 500; Achse 100: Baum Nr. 3, 4, 5, Achse 400, Weiden am Mühlgraben (Baum-Nr. 69 bis 77) im Bereich der Schwedenhäuser, OL Ho-henweiden, sowie im Be-reich Achse 300, Bau-km 0+930 bisSchützbauwerk, Achse 400: Schützbauwerk bis 0+030 (rechtes Seite), OL Hohenweiden.

Vermeidung der Tötung von Individuen

Mopsfledermaus, Breit-flügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasser-

fledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfle-

dermaus, Fransenfle-dermaus, Großer Abend-

segler, Rauhautfleder-maus

Durchführung aller Einrich-tungs- und Erschließungsarbei-

ten zur Baufeldfreimachung zwischen

Anfang und Mitte Oktober Die Durchführung der Kontrol-len der relevanten Gehölze auf den Besatz erfolgt unmittelbar vor der Fällung.

VASB8 Aufstellen von Amphibienschutzzäu-nen vor Baubeginn für die Dauer der Bauausführung im Bereich des neu angelegten Stillgewässers

Achse 200 (Rockendorf) im Bereich des neu angeleg-ten Stillgewässers Achse 200, 0+055 bis 0+890

Vermeidung der Tötung von Individuen während der Wanderungszeiten

Amphibien Aufstellen der Schutzzäune beidseitig der Bautrasse witte-

rungsabhängig ab Februar/ März, wenn die Temperaturen über 10 ° C erreicht haben, für

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Nr. Kurzbeschreibung Lage Ziel Zielart Zeitliche Umsetzung die Dauer bis Ende Juni

Tägliches Ablesen der Schutz-zäune während der Hauptwan-

derzeit Abstimmung mit der UNB des

Saalekreises VASB9 Anlage von Ausstiegen zur Vermei-

dung von Falleneffekten in Baugru-ben

Vorhaben im jeweiligen Bauabschnitt (Achse 100, 200, 300, 400, 500) von Bauanfang bis Bauende

Vermeidung der Tötung und Beeinträchtigung von Indivi-duen

Amphibien Während der Bautätigkeiten in den jeweiligen Bauabschnitten

VASB10 Elektro-Befischung durch einen aner-kannten Sachverständigen für Ge-wässerschutz / Fischereisachver-ständigen und Umsetzung in von der Maßnahme unbeeinflusste Abschnitte mit geeigneter Habitatausstattung

Schützbauwerk Benken-dorf: Achse 100, Schütz-bauwerk Hohenweiden, Achsen 300 und 400 sowie Achse 400

Vermeidung der Tötung von Individuen

Aal Vor Beginn der Bautätigkeiten im Mühlgraben

VASB11 Errichtung von Fangdämmen aus Geotextil quer zur Fließrichtung im Mühlgraben

Schützbauwerk Benken-dorf: Achse 100, Schütz-bauwerk Hohenweiden sowie Achse 300 und Ach-se 400, Spundwand Achse 400, Bau-km 0+059,460

Vermeidung der Beeinträch-tigung der Fischfauna im Mühlgraben und der Saale aufgrund von prognostizier-baren Erhöhungen der Schadstofffracht durch Mobi-lisierung der im Schlamm des Gewässerbodens ge-bundenen Schadstoffe infol-ge Aufwirbelungen.

Aal Vor Beginn der Bautätigkeiten im Mühlgraben Ständige Funktionskontrolle der Geotextil

VASB12 Naturschutzfachliche Begutachtung und Kontrolle von zu fällenden rele-vanten Gehölzen auf Vorkommen des Eremits Bei Nachweis des Eremiten sind betroffene Gehölze ohne Beschädi-gung der Brutstätten zu fällen und in unmittelbarer Nähe außerhalb des Eingriffes umzusetzen.

Zu fällende Bäume von Bauanfang bis Bauende im Baubereich

Eremit Kontrolle unmittelbar vor den Fällungen

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DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1979): RICHTLINIE 79/409/EWG DES

RATES VOM 2. APRIL 1979 ÜBER DIE ERHALTUNG WILDLEBENDER VOGELARTEN: - AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, REIHE L 103: 1-6, ZU-LETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2006/105/EG DES RATES VOM 20. NOVEM-BER 2006.

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1992): RICHTLINIE 92/43/EWG DES

RATES VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN TIERE UND PFLANZEN (ABL. L 206 VOM 22.7.1992, S. 7), ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2006/105/EG DES RATES VOM 20. NOVEMBER 2006 (ABL. L 363 VOM 20.12.2006, S. 368) KONSOLIDIERTE FASSUNG VOM 1.1.2007.

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1996): Verordnung (EG) Nr. 338/97

Des Rates vom 09. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S.1); zu-

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letzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1332/2005 der Kommission vom 09. August 2005, berichtigt ABl L 113 vom 27.04.2006, S 26 (1332/2005)

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bogen für das Gebiet SPA0021 Saale-, Elster-Aue südlich Halle . LANDESVERWALTUNGSAMT SACHSEN-ANHALT, REFERAT AGRARWIRTSCHAFT,

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8 Anlagen

8.1 Gesprächsprotokoll ASB (1)

pfarrgasse 2d 06120 halle / lettin

tel. : 0345 68 100 60 fax : 0345 68 100 88 Besprechungsprotokoll Nr. ASB 1

Vorhaben: Deichsanierung Hohenweiden ASB Blatt-Nr. : 1 von1

Ort: Landkreis Saalekreis, Merseburg, Domplatz Datum: 23.06.2009, 9.00 Uhr

Thema: ASB zum Vorhaben Deichsanierung Hohenweiden

Zielsetzung: Abstimmung der zu untersu-chenden Arten und Gilden

Teilnehmer: Herr Jünemann – Landkreis Saalekreis, UNB Herr Bräunig – LHW Halle, SB Ingenieurbiologie und

Ökologie Frau Kleine - kleine+kleine, Fr. Landschaftsarchitekten

Verteiler: wie Protokoll Nr. Besprechungspunkte

1 Vorstellung des Vorhabens anhand der Karte der Biotop- und Nutzungstypen und aktueller Luft-

bilder sowie der geplanten Varianten mit Darstellung der Vorzugsvariante durch den Vorhabens-träger und das planende Büro. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Versiegelungsgrade der Deichverteidigungswege bzw. der zu verlagernden Landwirtschaftswege in schottergebundener Bauweise ausgeführt werden, um den Beeinträchtigungsgrad des Potenzials Boden zu minimie-ren. Kurze Erläuterung der Alternativen, Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen und der vermutlichen Betroffenheiten durch die Varianten von Biotopen sowie Lebensräumen des An-hangs 1 der FFH-Richtlinie. Seitens Herr Jünemann wurde die jetzige durch das LHW bevorzugte Trassenvariante als Vor-zugsvariante außerhalb wertvoller Biotopstrukturen befürwortet.

2 Folgende Einzelarten und Gilden sind im ASB (Artenschutzbeitrag) zum LBP näher zu untersu-chen: Vögel: Abarbeitung in mehreren Gilden (Spechte, Greife, Zug- und Rastvögel). Säuger: 1 Art - Breitflügelfledermaus Fische: Abarbeitung verbal als Klasse Amphibien 2 Gilden (Grünfrösche mit Präferenz zu Stand- und Fließgewässern, andere Arten mit Präferenz zu Standgewässern und terrestrischen Lebensräumen) Reptilien: 2 Arten (Zauneidechse – landbezogen , Ringelnatter- wasserbezogen) Insekten (Käfer) Abarbeitung verbal. Insbesondere werden Aussagen zu Laufkäfern in Agrarräumen erarbeitet. Pflanzen

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pfarrgasse 2d 06120 halle / lettin

tel. : 0345 68 100 60 fax : 0345 68 100 88 Besprechungsprotokoll Nr. ASB 1

Vorhaben: Deichsanierung Hohenweiden ASB

Abarbeitung verbal. Insbesondere werden Aussagen zur Flora in Agrarräumen erarbeitet. Im ASB werden alle für die FFH- und SPA-Gebiete gemeldeten FFH-Anhang IV Arten, die bun-desrechtlich besonders geschützten Arten sowie die Arten Anhang 1 Vogelschutzrichtlinie (sofern nicht bereits bei der FFH-Verträglichkeit des SPA-Gebietes bearbeitet) thematisiert.

3 Auf Anfrage von Frau Kleine bezüglich potenziellen Ausgleichs- und Ersatzflächen der öffentli-chen Hand (Landkreis Saalekreis) sichert Herr Jünemann zu, dass er die Möglichkeiten des Saa-lekreises dahingehend prüft und diese dem Büro kleine+kleine zuarbeitet.

Grundsätzlich sieht er aber eine recht geringe Aussicht zur Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzflächen durch den Saalekreis.

4. Durch Hr. Bräunig kam der Vorschlag, im Zuge des potenziellen Eingriffs auf Streuobstbestände geeignete Streuobstwiesen im Plangebiet durch Pflanzung wieder zu ergänzen. Diesem Vor-schlag stimmt Herr Jünemann grundsätzlich zu.

Hr. Jünermann verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer längeren Entwick-lungspflege.

Berit Kleine Freie Landschaftsarchitektin bdla Halle, 10.08.2009

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8.2 Gesprächsprotokoll ASB (2)

pfarrgasse 2d 06120 halle / lettin

tel. : 0345 • 68 100 60 fax : 0345 • 68 100 88 Telefonnotiz: ASB (2)

Vorhaben: Deichsanierung Hohenweiden ASB Blatt-Nr.: 1 von1

Ort: – Datum: 28.08.2013, 10.00 Uhr

Thema: ASB zum Vorhaben Deichsanierung Ho-henweiden, prüfungsrelevante Käferarten

Zielsetzung: Abstimmung der zu untersuchenden Käferarten

Gesprächspartner: Herr Jünemann – Landkreis Saalekreis, UNB Frau Weis – kleine+kleine

Telefonnummer: 03461 / 401423

Verteiler: – Nr. Besprechungspunkte

1 Im Protokoll vom 23.06.2009 (Teilnehmer Hr. Jünemann, Hr. Bräunig, Fr. Kleine) wurde festge-legt, dass Insekten (Käfer) verbal abgearbeitet werden. Insbesondere sollten Aussagen zu Laufkäfern in Agrarräumen erfolgen. Da der Lauf des Deiches geändert wurde, sind im aktuellen Planungsstand überwiegend Grün-länder betroffen. Daher war zu klären, inwieweit Laufkäfer in Agrarräumen im ASB planungsre-levant sind. Vorkommen von Käferarten im Vorhabenbereich sind nicht bekannt. Aus dem Arten- und Bio-topschutzprogramm (ABSP) Saale-Unstrut-Triasland sind lebensraumbedeutende Käferarten aufgeführt. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass keine der genannten Arten nach Anh. IV der FFH-RL oder streng geschützt nach BNatSchG zugeordnet ist.

2 In Absprache mit Hr. Jünemann ist die Liste der zu berücksichtigenden Arten, aufgestellt vom Landesbetrieb Bau des Landes Sachsen-Anhalt, zu beachten. Dort aufgelistete Käferarten sind auf potenzielle Vorkommen zu prüfen bzw. ob geeignete Lebensraumstrukturen für die Arten betroffen sind. Damit wird nicht mehr nur auf die Laufkäferarten eingegangen. Bei keinen geeigneten Habitatstrukturen bzw. Abschätzung eines Nicht-Vorkommens im Vorha-bensbereich sind diese auszuschließen und werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Abhandlung nicht weiter geprüft. Sollten keiner der Käferarten potenziell vorkommen, entfällt die Artgruppe Käfer im ASB.

3 Der Eremit wird im Rahmen der FFH-Prüfung abgehandelt. Gemäß Standarddatenbogen und Managementplan zum FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist die Art gelistet.

Antje Weis Dipl.-Ing. (FH) - Landespflege Halle, 28.08.2013