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1 NEWSLETTER Regierungspräsidium Tübingen • AUSGABE 3/Juli Aug. 2017 Konrad-Adenauer-Straße 20 • 72072 Tübingen • [email protected] Redaktion: Dirk Abel, Silvia Langer • Layout: Susanne Eißler AUSGABE 3/Juli-August 2017 Regierungspräsident Klaus Tappeser begrüßt die neu gewählten Damen und Herren Bürgermeister im Regierungspräsidium Tübingen Zu einer Kennenlernrunde und einem Fachaustausch hat Re- gierungspräsident Klaus Tappeser neu gewählte Bürgermeis- terinnen und Bürgermeister aus dem Regierungsbezirk ins Regierungspräsidium Tübingen eingeladen. Im Fokus des Fachaustausches standen neben aktuellen Themen und der Präsentation zukunftsweisender Projekte im Regierungsbe- zirk vor allem die Information über Förderprogramme für eine nachhaltige, kommunale Entwicklung. Das Regierungs- präsidium lädt die neu gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einmal jährlich zu einem Austausch ein. Obere Reihe (von links nach rechts): Bürgermeister Roland Deh (Graben- stetten), Bürgermeister Fabian Meschenmoser (Deggenhausertal), Bürger- meisterin Katja Liebmann (Schlier), Bürgermeisterin Franziska Hochstädter (Mehrstetten), Bürgermeister Robert Scherer (Meersburg) Untere Reihe (von links nach rechts): Regierungsvizepräsident Dr. Utz Rem- linger, Bürgermeister Tobias Brändle (Ebenweiler), Bürgermeister Kevin Wiest (Oberstadion), Regierungspräsident Klaus Tappeser, Bürgermeister Philip Schwaiger (Sigmaringendorf ), Bürgermeister Jörg Alisch (Nusplingen) des REGIERUNGSPRÄSIDIUMS TÜBINGEN NEWSLETTER Weitere THEMEN in diesem NEWSLETTER: Förderprogramm Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur - bis zum 30. September 2017 sind Anmeldungen von Maßnahmen möglich Für Sie gefunden: BMVI - Breitbandförderung Für Sie gefunden: Förderprogramm Integrationsmanagement „Citizen science“: Luftreinhaltungsmessung mit dem Sensor SDSO1 Die neue App „Verkehrsinfo BW“ ist verfügbar Heiß auf Lesen! Die Leseclubaktion 2017 ZAHLEN |DATEN | FAKTEN aus dem Regierungspräsidium Tübingen Neue Arbeitsschutzrichtlinie „Straßenbaustellen“ (ASR A5.2) Städtebauförderung: Fragen an Axel Bernhard, Leiter des Ref. 22 ELR: Fragen an Anita Schmitt, Leiterin des Referats 32 Förderprogramm Rad- und Fußverkehrsinf- rastruktur bis zum 30. September 2017 sind Anmeldungen von Maßnahmen möglich Im Programm zur Förderung kommunaler Rad- und Fußver- kehrsinfrastruktur sind gegenwärtig 75 Maßnahmen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen enthal- ten. Das Förderprogramm wird jährlich vom Ministerium für Verkehr (VM) fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang können bis zum 30. September 2017 Maßnahmen zur Auf- nahme in das Förderprogramm angemeldet werden. Städte, Gemeinden und Landkreise, die an dem Förderpro- gramm teilnehmen wollen, bewerben sich in einem dreistu- figen Verfahren: Das Regierungspräsidium ist dabei als Prü- fungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstelle der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Förderpro- gramm. Die Kommunen können Projekte bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anmelden. Das Regierungspräsidium prüft die Vorhaben und leitet sie an das VM weiter, das über die Aufnahme in das Programm ent- scheidet. Der Anmeldung zur Programmaufnahme sind die Unterlagen gem. Nummer 4.1.7, Teil B. Besonderer Teil, Kapitel III VwV-LG- VFG beizufügen. Weitere Informationen sind verfügbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/ Foerderungen/Seiten/Radverkehrsinfrastruktur.aspx

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NEWSLETTER Regierungspräsidium Tübingen • AUSGABE 3/Juli – Aug. 2017Konrad-Adenauer-Straße 20 • 72072 Tübingen • [email protected]: Dirk Abel, Silvia Langer • Layout: Susanne Eißler

AUSGABE3/Juli-August 2017

Regierungspräsident Klaus Tappeser begrüßt die neu gewählten Damen und Herren Bürgermeister im Regierungspräsidium Tübingen

Zu einer Kennenlernrunde und einem Fachaustausch hat Re­gierungspräsident Klaus Tappeser neu gewählte Bürgermeis­terinnen und Bürgermeister aus dem Regierungsbezirk ins Regierungspräsidium Tübingen eingeladen. Im Fokus des Fachaustausches standen neben aktuellen Themen und der Präsentation zukunftsweisender Projekte im Regierungsbe­zirk vor allem die Information über Förderprogramme für eine nachhaltige, kommunale Entwicklung. Das Regierungs­präsidium lädt die neu gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einmal jährlich zu einem Austausch ein. Obere Reihe (von links nach rechts): Bürgermeister Roland Deh (Graben­stetten), Bürgermeister Fabian Meschenmoser (Deggenhausertal), Bürger­meisterin Katja Liebmann (Schlier), Bürgermeisterin Franziska Hochstädter (Mehrstetten), Bürgermeister Robert Scherer (Meersburg)

Untere Reihe (von links nach rechts): Regierungsvizepräsident Dr. Utz Rem­linger, Bürgermeister Tobias Brändle (Ebenweiler), Bürgermeister Kevin Wiest (Oberstadion), Regierungspräsident Klaus Tappeser, Bürgermeister Philip Schwaiger (Sigmaringendorf ), Bürgermeister Jörg Alisch (Nusplingen)

des REGIERUNGSPRÄSIDIUMS TÜBINGEN

NEWSLETTER

Weitere THEMEN in diesem NEWSLETTER: � Förderprogramm Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur - bis zum 30. September 2017 sind Anmeldungen von Maßnahmen möglich

� Für Sie gefunden: BMVI - Breitbandförderung � Für Sie gefunden: Förderprogramm Integrationsmanagement � „Citizen science“: Luftreinhaltungsmessung mit dem Sensor SDSO1 � Die neue App „Verkehrsinfo BW“ ist verfügbar � Heiß auf Lesen! Die Leseclubaktion 2017 � ZAHLEN |DATEN | FAKTEN aus dem Regierungspräsidium Tübingen � Neue Arbeitsschutzrichtlinie „Straßenbaustellen“ (ASR A5.2)

� Städtebauförderung: Fragen an Axel Bernhard, Leiter des Ref. 22 � ELR: Fragen an Anita Schmitt, Leiterin des Referats 32

Förderprogramm Rad- und Fußverkehrsinf-rastruktur – bis zum 30. September 2017 sind Anmeldungen von Maßnahmen möglich

Im Programm zur Förderung kommunaler Rad­ und Fußver­kehrsinfrastruktur sind gegenwärtig 75 Maßnahmen in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen enthal­ten. Das Förderprogramm wird jährlich vom Ministerium für Verkehr (VM) fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang können bis zum 30. September 2017 Maßnahmen zur Auf­nahme in das Förderprogramm angemeldet werden.

Städte, Gemeinden und Landkreise, die an dem Förderpro­gramm teilnehmen wollen, bewerben sich in einem dreistu­figen Verfahren: Das Regierungspräsidium ist dabei als Prü­fungs­, Entscheidungs­ und Bewilligungsstelle der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Förderpro­gramm.Die Kommunen können Projekte bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anmelden.Das Regierungspräsidium prüft die Vorhaben und leitet sie an das VM weiter, das über die Aufnahme in das Programm ent­scheidet.Der Anmeldung zur Programmaufnahme sind die Unterlagen gem. Nummer 4.1.7, Teil B. Besonderer Teil, Kapitel III VwV­LG­VFG beizufügen.

Weitere Informationen sind verfügbar unter:https://rp.baden­wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/Radverkehrsinfrastruktur.aspx

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HEISS AUF LESEN© 2017, Auftaktveranstaltung für den Regierungsbezirk Tübingen in der Stadtbibliothek Ulm, v.l.n.r. Martin Szlatki (Leiter der Stadtbibliothek Ulm), RVP Dr. Utz Remlinger (Regierungspräsidium Tübingen), BM‘in Iris Mann, Stadt Ulm“

Der Leseclub HEISS AUF LESEN© 2017 ist im Regie-rungsbezirk Tübingen mit einer Auftaktveranstal-tung in der Stadtbibliothek Ulm gestartet.

Vom 10. Juli bis 23. September laden Bibliotheken wieder zur Leseclubaktion HEISS AUF LESEN© ein. „Im Mittelpunkt der Leseclubaktion steht der Lesespaß“, sagte Regierungsvizeprä­sident Dr. Remlinger vor Schülerinnen und Schülern der Adal­bert­Stifter­Gemeinschaftsschule sowie des Schubart­ und des Kepler­Gymnasiums bei der Auftaktveranstaltung in Ulm.

Der Leseclub im Sommer findet bereits zum achten Mal im Regierungsbezirk Tübingen statt. Bei der Aktion im Vorjahr wurden 58.000 Bücher von über 7.000 Kinder in ganz Ba­den­Württemberg gelesen. Die Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungspräsidium Tübingen un­terstützt die außerschulische Aktion zur Leseförderung.

Bildquelle: Regierungspräsidium Tübingen

Luftreinhaltung: Messungen mit dem Feinstaub-sensor SDS01

In zahlreichen Kommunen laden Bürgerinitiativen und NGO (NichtRegierungsOrganisationen)­Aktionen unter dem Stich­wort „citizen science“ Bürgerinnen und Bürger dazu ein, ein­fache Apparaturen zur Messung der Luftqualität zu erstellen und damit dezentral Daten zur Luftqualität zu erfassen und im Internet zu veröffentlichen. Eine bekannte Initiative ist „OK­LAB“.

Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden­Württemberg) als Betreiber des landesweiten amtlichen Luftmessnetzes erhält seit einigen Monaten zahlreiche Anfragen zur Qualität von kostengünstigen Sensoren zur Bestimmung der Feinstaub­belastung. Deshalb hat die LUBW die dabei verwendeten Sensoren untersucht und einen Bericht dazu verfasst, den Sie auf unserer Webseite im Publikationsshop online herunterla­den können. Eine Druckversion ist nicht verfügbar.

Der Bericht beinhaltet PM10­Vergleichsmessungen eines von OK­LAB verwendeten Sensortyps mit einem eignungsgeprüf­ten Feinstaubanalysator. Ergänzt werden die Auswertungen um Fragestellungen, die beim Einsatz von (kostengünstigen) Sensoren auftreten sowie einem Vergleich mit den Anforde­rungen, die an amtliche Messungen gestellt werden. Der folgende Link führt zum Dokument:http://www4.lubw.baden­wuerttemberg.de/servlet/is/268831/

Die neue App „VerkehrsInfo BW“ ist verfügbar

Die Landesstelle für Straßentechnik am Regierungspräsidium Tübingen hat eine neue App “VerkehrsInfo BW“ entwickelt. Sie liefert jederzeit, überall und immer aktuell umfassende Verkehrsinformationen. Nach den Worten von Verkehrsminis­ter Winfried Hermann MdL ist hiermit ein weiterer wichtiger Baustein zur Transparenz des Verkehrsgeschehens gesetzt. Alle dem Land verfügbaren Informationen sind in einem An­gebot vereint. Insbesondere durch die Bedienfreundlichkeit erhofft sich der Verkehrsminister einen bewussteren Umgang der Bürgerinnen und Bürger bei ihren Reiseentscheidungen – von der Wahl des Zeitfensters bis hin zur Wahl des Verkehrs­mittels.Mehr unter: https://vm.baden­wuerttemberg.de/de/ministe­rium/presse/pressemitteilung/pid/die­neue­app­verkehrsin­fo­bw­ist­jetzt­verfuegbar/

FÜR SIE GEFUNDEN...

BMVI - Breitbandförderung:

Fünfter Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Inf­rastrukturprojekten – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepu blik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 (ak­tuell gültig: dritte Überarbeitung vom 02. Mai 2017). Antragsfrist: 29.09.2017Mehr unter: http://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandaus­bau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html

Neu: Förderprogramm Integrationsmanagement

Um die Kommunen mit Blick auf die Flüchtlingszugänge fi­nanziell bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen, wurde der Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) geschlos­sen. Neben einer pauschalen Förderung stehen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 58 Millionen Euro für die Förderung von Integrationsmanagerinnen und ­managern in den Kom­munen zur Verfügung. Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt landesweit die Abwicklung des Förderverfahrens für das Sozial­ und Integrationsministerium.Mehr unter: https://rp.baden­wuerttemberg.de/themen/in­ternational/fluechtlinge/integration/Seiten/default.aspx

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ZAHLEN | DATEN | FAKTEN...aus dem Regierungspräsidium Tübingen

690 Millionen Euro betrugen im Jahr 2016 alle Transferleistungen, d. h. alle staatlichen Leistungen, zu denen die Zuschüsse oder auch die Zuweisungen innerhalb des öffentlichen Sektors gehören. Mit der Gesamtsumme bedient wurden über 114 Programme, die allesamt im Regierungspräsidium bearbeitet werden. Schauen Sie in unserem Internetauftritt in unse­ren Förderwegweiser. Hier finden Sie Informationen und Antragsunterlagen zu den durch die Regierungspräsidien beglei­teten Programme. Mehr unter: https://rp.baden­wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/default.aspx

Quelle: SAP und Kennzahlen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen

Bildquelle: mit freundlicher Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart

Seit Anfang 2017 sind in Baden­Württeberg die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) zur Anwendung vorge­geben. Sie ergänzen die Richtlinien für die Sicherung von Ar­beitsstellen an Straßen (RSA). Während die RSA die verkehrs­rechtliche Sicherheit von Arbeitsstellen an und auf Straßen im Auge hat, rückt die ASR A5.2 den Schutz des in der Baustel­le Arbeitenden ins Blickfeld. Die neuen Arbeitsschutzrichtlinien legen unter anderem grö­ßere Mindestbreiten für die Verkehrsführung bei einer Bau­stellenabsicherung mit transportablen Schutzeinrichtungen entlang von Straßenbaustellen fest.

Nach den bisher geltenden Regeln war es zulässig, den Ver­kehr bei einer Straßenbreite von mindestens 6,85 m mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an einer innerörtlichen Baustelle vorbeizuführen – bzw. außerorts bei einer Breite

von mindestens 7,25 m mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die neuen Richtlinien verlangen dagegen inner­ wie außerorts eine vorhandene Gesamtfahrbahnbreite von min­destens 7,85 m bei maximal 30 km/h bzw. von 8,25 m bei ma­ximal 50 km/h.

Die größeren Mindestbreiten gehen vor allem auf eine Ver­breiterung des Sicherheitskorridors zwischen dem Baube­reich und dem Verkehrsbereich zurück. Dadurch wird die Ar­beitssicherheit der Straßenbauarbeiter erhöht. Von der neuen Regelung sind voraussichtlich viele Bundesstraßen und na­hezu alle Landesstraßen in der Weise betroffen, dass sie nur noch unter Vollsperrung saniert werden können.

Bei den Sanierungsmaßnahmen wird es deshalb viel häu­figer als bisher zu Vollsperrungen und Umleitungen in bei­den Fahrtrichtungen kommen. Im Gegenzug kann das Regie­rungspräsidium Tübingen verstärkt die Vorteile des Bauens unter Vollsperrung ausnutzen, d. h. vor allem die Bauzeit ver­kürzen und das Asphaltmischgut mit einer höheren Qualität einbauen, was eine längere Lebensdauer begünstigt.

Nichtsdestotrotz wird für jeden Einzelfall geprüft und abge­wogen, wie die notwendige Sicherheit für das Baustellenper­sonal unter Minimierung der Einschränkungen für den Ver­kehr erreicht werden kann.

Die neue Arbeitsstättenregel (ASR A5.2) verbessert den Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen

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NACHGEFRAGT... FÖRDERPROGRAMME FÜR EINE

NACHHALTIGE KOMMUNALE ENTWICKLUNG

Teil 1: Städtebauförderung

Das Förderprogramm „Städebauliche Erneuerung“ gehört zu den TOP TEN der Förderprogramme, die im Regierungsprä­sidium Tübingen betreut werden. Antragsfrist für die neuen Anträge in dem regelmäßig überzeichneten Programm ist wie jedes Jahr Ende Oktober. Derzeit führen die Kolleginnen

und Kollegen vor Ort zahlreiche Vorab­Ge­spräche zur Vorbereitung der Anträge.

Fragen an ...

Axel Bernhard, Leiter des Referats 22, Stadtsanierung, Wirtschaftsförde-

rung, Gewerberecht, Preisrecht

Herr Bernhard, welche Bedeutung hat die Städte­bauförderung in einem ländlich geprägten Regierungs­bezirk wie dem unseren?

Die Städtebauförderung spielt nicht nur in Ballungszentren und großen Städten eine Rolle, sondern ist gerade auch für kleinere Städte und Gemeinden ein wichtiges Förderinstrument, um fle-xibel und nachhaltig auf die Herausforderungen unserer Zeit re-agieren zu können. Die Städtebauförderung hilft, flächenhaft auftretende bauliche wie funktionale Missstände zu beseitigen, Entwicklungsdefizite abzubauen und die kommunale Identität und Attraktivität zu stärken. Gerade der demographische Wan-del sowie der vielschichtige Bedarf an modernem Wohnraum stellt viele Kommunen vor große Aufgaben, deren Bewältigung wir mithilfe der Städtebauförderung zumindest erleichtern wol-len.

Im Einzelfall stehen wir dabei in enger Abstimmung mit den Kol-leginnen und Kollegen des Entwicklungsprogrammes Ländli-cher Raum, um für jede Gemeinde die für ihre Struktur und Grö-ße passende Förderung zu finden.

Wozu dienen die Vorab­Gespräche, die in diesen Wochen durchgeführt werden?

Wir beraten die Städte und Gemeinden im Vorfeld einer Antrag-stellung, ob und welche geplanten Maßnahmen in der Städteb-auförderung abgebildet werden können – und welche Alternati-ven ggf. zur Verfügung stehen.

Bei Neuanträgen geht es dabei in erster Linie darum, geeignete Maßnahmenbündel aus kommunalen und privaten Einzelmaß-nahmen zu definieren, die auch von der breiten Bürgerschaft ge-tragen werden.

Dazu ist wichtig, dass jede Kommune ein Gemeindeentwick-lungskonzept erstellt, aus dem sich die Handlungsbedarfe in al-len relevanten Lebensbereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Pflege, Nahversorgung und Verkehr für die kommenden Jahre ergeben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dringlichkeit der Maßnahmen, um einen geordneten Mittelabruf während der Laufzeit der Förderprogramms von in der Regel acht Jahren ge-währleisten zu können.

Bei Aufstockungsanträgen geht es in erster Linie darum, den konkreten Bedarf für die nächsten Jahre festzulegen oder ggf. abzuschichten und mit den finanziellen Spielräumen, die unser bezirksweit regelmäßig rund vierfach überzeichnetes Förderpro-gramm zulässt, in einen vernünftigen Rahmen zu stellen.

Worauf sollte bei der Antragstellung auf jeden Fall geachtet werden?

Grundlage für Neuanträge und Aufstockungsanträge gleicher-maßen ist, dass die Kommune über ein Gemeindeentwicklungs-konzept sowie ein speziell auf das Sanierungsgebiet abgestimm-tes, integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept verfügt, aus dem sich die beantragten Maßnahmen ableiten lassen. Die beantragten Maßnahmen sollten zudem grundsätzlich eine ge-wisse Planungsreife erreicht haben bzw. über eine entsprechen-de Beschlusslage verfügen. Für die Erbringung des Eigenanteils der Kommune zu allen Fördermaßnahmen ist die Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde unablässig.

Weitere Informationen zur Städtebauförderung unter:https://rp.baden­wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/FB62/Erneuerung­staedtebaulich.aspx

Quelle: Regierungspräsidium Tübingen, Städtebauförderung in Neustetten

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Fragen an ...

Anita Schmitt, Leiterin des Referats 32 –Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung:

Frau Schmitt, Worauf ist beim ELR­Jahrespro­gramm 2018 besonders zu achten? Wie bereits im letzten Jahr, liegt der Schwerpunkt im Bereich „Wohnen“, mindestens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel wird für diesen Bereich eingesetzt.

Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer in die Schaf-fung zeitgemäßer Wohnverhältnisse werden hoch priorisiert (Modernisierung, Umnutzung oder ortsbildgerechter Neubau). Dabei können erstmals auch Maßnahmen an Gebäuden mit Baujahr bis in die 1960er Jahre beantragt werden, sofern eine Anbindung dieser Siedlungen an den Ortskern ersichtlich ist.

Zum Bereich „Wohnen“ zählen auch Maßnahmen der Innenent-wicklung wie (kommunaler) Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung sowie der unrentierliche Mehraufwand bei Erwerb und Baureifmachung zur Weiterveräußerung.

Teil 2: ELR – Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum:

Anträge sind bis 20. Oktober 2017 zu stellen!

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden Württemberg über das Ministerium für Länd­lichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förder­angebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhal­ten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusam­menarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Res­sourcen­ und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Förder­vorrang. Projektträger und Zuwendungsempfangende kön­nen neben den Kommunen auch z. B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

NACHGEFRAGT... FÖRDERPROGRAMME FÜR EINE

NACHHALTIGE KOMMUNALE ENTWICKLUNG

Schließlich tragen im Förderschwerpunkt „Wohnen“ auch kom-munale Wohnumfeldmaßnahmen wie z. B. die attraktive Neu-gestaltung von Dorfplätzen mit Aufenthaltsqualität (sowie die Moderation von Bürgerbeteiligungsprozessen und Projektbe-treuung) zur Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlich geprägten Orten bei.

Neu ist im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“, dass der Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger erweitert ist. Neben Dorfgasthäusern, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien kön-nen auch Ärzte, Physiotherapeuten, örtliche Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe etc. mit bis zu 20 % der Investitions-kosten gefördert werden. Hierbei ist darzulegen und durch die Gemeinde zu bestätigen, dass es sich um dringlich vor Ort zu erbringenden Güter und Dienstleistungen zur Deckung des täg-lichen, wöchentlichen sowie des unregelmäßigen Bedarfs han-delt und diese überwiegend regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km um die Gemeinde angeboten oder erbracht werden.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Die Gemeinde muss einen Aufnahmeantrag für das Jahrespro-gramm stellen. In diesen sind die kommunalen, privaten und ge-werblichen Einzelprojekte einzugliedern und in eine Reihenfolge zu bringen. Das Vorliegen einer umfassenden Entwicklungskon-zeption ist nicht zwingender Bestandteil der Bewerbung. Jedoch sollten die strukturelle Ausgangslage und die Entwicklungsziele der Gemeinde dargestellt werden sowie der Bezug der Einzel-projekte zu diesen Entwicklungszielen. Bei den wohnraumbezo-genen Projekten ist zu beachten, dass die Projektbeschreibung Wohnen (Formular ELR 4) von der Gemeinde auszufüllen ist. Grundsätzlich sollten nur Projekte beantragt werden, die inner-halb des Programmjahres Umsetzungsreife erreichen können.

Im Übrigen verweisen wir auf den neu erstellten Leitfaden zur ELR­Antragstellung sowie auf die neuen Antragsformula­re unter:https://rp.baden­wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Sei­ten/ELR­Antragstellung.aspx

Quelle: ELR­Projekt in der Gemeinde Grabenstetten