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ASV Rheuma im Fokus – Update Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung in der Rheumatologie (§ 116b SGB V) © Photographee.eu - Fotolia.com

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ASV Rheuma im Fokus – UpdateAmbulante Spezialfachärztliche Versorgung in der Rheumatologie (§ 116b SGB V)

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Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist jetzt auch für rheumatische Erkrankungen geöffnet. Damit kann Rheuma künftig in intersektoraler Koopera-tion mit interdisziplinärem Be-handlungsteam – also fachüber-greifend – therapiert werden. Vertragsärzte und Klinikärzte müssen dafür denselben Quali-fikationsnachweis erbringen. Hierdurch wird Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten der Zugang zu einer spezialisierten

Versorgungsform ermöglicht, die perspektivisch bessere Rahmen-bedingungen und finanzielle Anreize für eine hochqualifizierte fachärztliche Leistung bietet. Der Bundesverband ASV e. V. setzt sich bei den Entscheidungsträgern in Berlin dafür ein, dass Hemmnisse beseitigt werden. Wir unterstützen interessierte Ärzte beim Einstieg in diese neue Versorgungswelt. Ergreifen Sie die Chance für eine deutlich bessere Versorgung. Die Zukunft liegt in der Kooperation.

Dr. Axel Munte

Vorsitzender des Vorstands

Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V.

[email protected]

Intersektoral und interdisziplinär

von Dr. Axel Munte

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3Neues Behandlungsangebot für Rheuma . . . . . . . . . . . . . . . . 6Im Interview- Ursula Faubel, Patientenvertreterin im G-BA . . . . . . . . . . . 8- Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a. D. . . . . . . . . . 9- Prof. Heinz-Jürgen Lakomek, Vorstandsvorsitzender des

Verbands Rheumatologischer Akutkliniken e.V. (VRA) . . . . . . 10- Christa Stewens, Bayerische Staatsministerin a. D. . . . . . . . . 11- Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied im G-BA . . 12- Dr. Ludwig Kalthoff, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes

Deutscher Rheumatologen (BDRh). . . . . . . . . . . . . . . . . 13Wie werde ich ASV-Arzt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Checkliste: Was Sie sich fragen sollten . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Was macht die ASV so besonders? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Der Weg des Patienten in die ASV: Behandlungspfad . . . . . . . . . 21Vergütung und Abrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Inhalt

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Die Zukunft der medizinischen Ver-sorgung ist ambulant, interdisziplinär und intersektoral. Dafür ist die ambu-lante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ein Paradebeispiel. Seit 2004 formt der Gesetzgeber dieses Ver-sorgungsangebot, das mit Stand heute endlich zeitgemäß erscheint.

Viele Leistungen, die früher nur stationär durchgeführt wurden, können heute auf-grund des medizinischen und technischen Fortschritts ambulant vorgenommen werden. Auf diese Veränderung hat der Gesetzgeber reagiert, indem er Kranken-häusern sukzessive ermöglicht hat, ambu-lant tätig zu werden (§ 116b SGB V alter Fassung). Diese Praxis sorgte für reichlich Zündstoff: Die Kliniken unterlagen weni-ger Beschränkungen als die Praxen und durften Leistungen uneingeschränkt ohne

Mengenbegrenzung abrechnen. Zudem kritisierten Vertragsarztpraxen eine Über-legenheit der stationären Konkurrenz. Der Paragraf wurde Anfang 2012 durch das Versorgungsstrukturgesetz überarbeitet und zur „ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung” heutigen Typs – also inter-disziplinär und intersektoral – ausgebaut.

Die Grundidee: Die Behandlung seltener Erkrankungen sowie schwer therapierbarer komplexer Krankheiten und bestimmte hochspezialisierte Leistungen werden in einen neuen Sektor überführt. Das Besondere: Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Erstmals überneh-men Vertragsärzte und Krankenhaus-ärzte – bei entsprechender Qualifikation – gemeinsam die ambulante Versorgung schwerkranker Patienten.

An die Diagnostik und Therapie dieser Patienten werden hohe Anforderungen gestellt. Die betroffenen Patientinnen und Patienten benötigen in der Regel eine interdisziplinäre Betreuung, und ihre Be-handlung erfordert eine spezielle Quali-fikation des Arztes sowie eine besondere Ausstattung. Die Details hat der Gemein-same Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie konkretisiert; ergänzend defi-niert er je Krankheitsbild Teilnahmevor-aussetzungen und Rahmenbedingungen

Neues Behandlungsangebot für RheumaASV – interdisziplinär und ohne sektorale Hindernisse

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Aus dem Gesetz (§ 116b SGB V), Stand 2017

„Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation der Ärzte, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine besondere Ausstattung erfordern.

Hierzu gehören Erkrankungen mit besonderen Krankheits- verläufen wie:

• onkologischeErkrankungen• rheumatologischeErkrankungen• HIV/AIDS• Herzinsuffizienz(NYHAStadium3bis4)• MultipleSklerose• zerebraleAnfallsleiden(Epilepsie)• komplexeErkrankungenimRahmender

pädiatrischen Kardiologie• FolgeschädenbeiFrühgeborenen• QuerschnittslähmungbeiKomplikationen,dieeine

interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen

ASVfürselteneErkrankungenmitgeringenFallzahlenwie:• Tuberkulose• Mukoviszidose• Hämophilie• MorbusWilson• pulmonaleHypertonie…etc.

in Form sogenannter Konkretisierungen. Für das Thema ASV hat der G-BA einen eigenen Unterausschuss gebil-det, dessen Vorsitzende die Ärztin Dr. Regina Klakow-Franck ist. Im Dezember 2016 wurde die Richtlinie für rheumatologische Erkrankungen durch den G-BA beschlossen. Letzte Punkte, u.a. der Leistungskatalog im Appendix, werden im Mai 2017 verabschiedet. Wenn das BMG diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten nicht beanstandet, kann die Konkretisierung im Juli 2017 in Kraft treten und ASV-Teams können gebildet werden.

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Die Patientenvertreterin im GesprächInterview mit Ursula Faubel, Patientenvertreterin im G-BA und Geschäftsführerin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband

Ist die ASV für alle Erkrankten sinnvoll? Faubel: Menschen mit rheumatischen Erkrankungen berichten immer wieder von Schnittstellenproblemen. Die ASV kann hier einen wesentlichen Beitrag zur koordinierten Versorgung leisten. Was ändert die ASV für Rheuma- patientinnen und Rheumapatienten? Faubel: Rheumakranke Menschen kön-nen mit der ASV eine komplexe Behand-lung an einem Ort erhalten, an dem neben dem Rheumatologen bei Bedarf auch ein Dermatologe, Nephrologe, Pneumologe oder Rheumaorthopäde hinzugezogen wird. Neu ist, dass nicht nur Krankenhausambulanzen, sondern auch niedergelassene Praxen eine ASV anbieten können und der Zugang nicht

auf schwere Verlaufsformen reduziert ist. Wir hoffen auch, dass die bisher oft sehr langen Wartezeiten auf Ter-mine durch die ASV reduziert werden können, da für Ärzte keine Anreize mehr zur Leistungsbegrenzung gesetzt werden.

Wie erfahren Betroffene von der ASV? Faubel: Die Rheuma-Liga wird natür-lich über die neue Versorgungsform informieren, aber auch die niedergelas-senen Ärzte sollten ihre Patienten auf die ASV hinweisen. Eine Überweisung in die ASV ist in der Regel Vorausset-zung und kann durch jeden Vertrags-arzt nach einer Mindestdiagnostik vorgenommen werden.

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Die Politikerin im GesprächInterview mit Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a. D.

Warum werden Rheumapatienten in der ASV besser versorgt?

Schmidt: Rheumatische Erkrankungen gehören zu den komplexen Krankheitsbildern. Deshalb ist die Zusammenarbeit von vielen Gesundheitsberufen die richtige Antwort auf eine bestmögliche Versorgung. Die Kompetenz hochspezialisierter Ärztinnen und Ärzte wird zu Gunsten der Kranken gebündelt. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob die Versorgung in der Arztpraxis oder in einem Krankenhaus erfolgt.

Was muss jetzt geschehen, damit Patientinnen und Patienten den Weg in diese Versorgungsform finden? Schmidt: Das A und O ist die Kommunikation, Infor- mation und Aufklärung sind notwendig. Kranken-kassen haben die Aufgabe, ihre Versicherten auf die ASV hinzuweisen. Die Medien, wie zum Beispiel Ratgebersendungen, können dieses moderne Behand-lungskonzept publik machen. Selbsthilfegruppen

sind ebenfalls wichtige Informanten, wenn es darum geht, den Weg in eine bessere Versorgung zu finden. Patientinnen und Patienten werden diese Versor-gungsform nachfragen, da bin ich sicher.

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Der Klinikarzt im GesprächInterview mit Prof. Heinz-Jürgen Lakomek, Vorstandsvorsitzender des Verbands Rheumatologischer Akutkliniken e.V. (VRA)

Inwieweit kann die ASV dazu bei-tragen, Rheumapatienten besser zu versorgen?

Lakomek: Das Prinzip der „Ver-sorgung aus einer Hand” stellt einen deutlichen Vorteil dar. Kritisch kranke Patienten können bei schwerem Verlauf kurzfristig aus der ambulanten in die akut-stationäre Versorgung übergeleitet werden. Es kann schneller entlas-sen werden, weil die ambulante Weiterbehandlung in der ASV-Ambulanz gewährleistet ist.

Was ändert sich durch die ASV im Klinikalltag?

Lakomek: Die institutionelle ambulante Behandlung macht personelle und organisatorische Maßnahmen notwendig. Folge kann die Einschränkung persön-licher Ermächtigungen einzelner Ärzte sein, wenn sie das Leis-tungsspektrum betreffen. Eine konsequente Umsetzung kann auch Auswirkungen auf die Not-wendigkeit einer stationären Be-handlung haben. ©

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Warum ist die ASV ein zukunftsweisendes Versorgungs-konzept?

Stewens: Weil die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung aufgehoben wird. In der Ver-gangenheit gab es bereits viele Versuche, diese sogenannten Sektorengrenzen zu überwinden. Die ASV schafft es, den Patienten/die Patientin in den Mittelpunkt zu stellen, und die Versorgung, die notwendig ist, drum herum zu organisieren. Alle an der Therapie Beteiligten kommunizieren miteinander, das ist ein großer Vorteil dieses Konzepts.

Wieso profitieren Rheumapatienten davon?

Stewens: Patientinnen und Patienten mit rheumatischen Erkrankungen sind in Deutschland unterversorgt. Mit der Umsetzung dieses Versorgungskonzepts werden diese Men-schen deutlich besser versorgt. Statt wie bisher von Pontius nach Pilatus zu laufen, kümmert sich ein interdisziplinäres Team um eine ganzheitliche Behandlung. Zudem gibt es hohe Qualitätsanforderungen, die genau festgelegt sind.

Die Politikerin im GesprächInterview mit Christa Stewens, Bayerische Staatsministerin a. D.

© www.stewens.de

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Für wen ist die ASV aus Ihrer Sicht die richtige Versorgungsform: eher für Pa-tienten mit seltenen Erkrankungen oder für solche mit onkologischen Indikatio-nen oder mit chronischen Erkrankungen wie Rheuma?

Klakow-Franck: Sowohl als auch. Für Patienten mit komplexen und seltenen Erkrankungen, wenn die Indikation für eine hochspezialisierte Diagnostik und Therapie mit interdisziplinärem Abstim-mungsbedarf besteht. Dies ist bei onkolo-gischen Patienten und Patienten mit seltenen Erkrankungen so gut wie immer der Fall, und auch bei rheumatologischen Patienten ist je nach Organbeteiligung zusätzliche Fachexpertise neben der des internistischen Rheumatologen gefragt. Außerdem haben wir in die ASV-Anlage zu Rheuma die Abklärung von Verdachts-

diagnosen aufgenommen, wodurch wir zu einer Abkürzung der zu langen Latenz- zeit zwischen Erstsymptomatik, Erken-nung als immunologischer Erkrankung und Einleitung der adäquaten Therapie beitragen wollen. Zusammenfassend kann man sagen: Die Indikation zur Überweisung in die ASV ist nicht allein von der Diagnose abhängig, sondern von einem besonderen Bedarf an Diagnostik und Therapie.

Also trifft das für alle Krankheiten zu?

Klakow-Franck: Wenn diese Kriterien für die Indikationsstellung zur ASV er-füllt sind, ja. Aber ganz wichtig – und das wird oft missverstanden: Mit der Über-weisung in die ASV „verschwindet“ der Patient nicht automatisch und dauerhaft aus der ambulanten Regelversorgung.

Die Richtlinienmacherin im GesprächInterview mit Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied im G-BA

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Was wird für niedergelassene Rheuma-tologen durch die ASV besser?

Kalthoff: Vieles. Es gibt keine Fallzahl-begrenzungen, Abstaffelungen oder Budgetierungen mehr. Die Patienten werden zielgerichteter zugewiesen.

Hat die ASV mit ihrem Ansatz zur Kooperation das Zeug dazu, junge Ärzte für das Fach zu begeistern? Kalthoff: Ich denke ja. Alle Ver-sorgungsformen, die mit einem inter-disziplinären Austausch und Teamarbeit anderer Kollegen einhergehen, sind von jungen rheumatologisch interessierten Ärzten gewünscht. Eine Kooperation zwischen Klinik und vertragsärztlicher Praxis ist die Zukunft und macht die Arbeit deutlich attraktiver.

Der Vertragsarzt im GesprächInterview mit Dr. Ludwig Kalthoff, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh), Facharzt für Innere Medizin - Rheumatologie

Seit der sektorenübergreifenden Neufas-sung des § 116b ist die ASV als ambulan-tes Leistungsangebot für eine definierte Behandlungsepisode zu verstehen. Diese Behandlungsepisode kann bei Patienten mit komplizierten Verläufen lang oder – wie bei besonders schweren seltenen Erkrankungen – sogar lebenslang sein, bei anderen Patienten hingegen vergleichs-weise kurz, wenn zum Beispiel bei Patien-ten mit dem Frühstadium einer Krebs-erkrankung die multimodale Therapie abgeschlossen ist und die Tumornachsorge dann auch im Rahmen der vertragsärzt- lichen Versorgung fortgesetzt werden kann. Aus diesem Grund sehen die neuen ASV-Anlagen im Gegensatz zur alten ABK-Richtlinie keine „en bloc“-Überwei-sungen der Patienten für drei Jahre vor, sondern flexible Überweisungsdauern je nach individuellem Krankheitsverlauf. ©BDRh,Kalthoff

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Um an der ASV teilnehmen zu können, müssenindikationsspezifischeVorausset-zungenerfülltwerden.DazugehörenzumBeispiel Mindestmengen und organisa-torische sowie sachliche Voraussetzungen. Anschließend stellt man beim Erweiterten Landesausschuss(ELA)derjeweiligenRe-gioneineTeilnahmeanzeige,dieinnerhalbvon zwei Monaten bearbeitet wird. Erteilt derELAkeinenablehnendenBescheid,istdieASV-Zulassungrechtskräftig.WerdenUnterlagen nachgereicht, unterbricht diesdieFrist.BerechtigteASV-Teamswerden durch die ASV-Servicestelle online veröffentlicht, sofern sie der Veröffent-lichung zustimmen und der Servicestelle alle Daten vollständig vorliegen.

www.asv-servicestelle.de

Wie werde ich ASV-Arzt?12 Fragen und Antworten erklären, wie es geht

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Haben Sie Vorteile und Risiken einer Teilnahme abgewogen?

Checkliste: Was Sie sich fragen sollten

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Vorteile• Extrabudgetäre Einzelleistungs-

vergütungfürbetreuungsintensivePatienten

• Keine Mengenbegrenzung• Möglichkeit zur ambulanten

Behandlung und Abrechnung (EBM)fürKliniken

• Abrechnungsmöglichkeitfürbisher nicht im EBM abgebildete Leistungen(z.B.PET/CT,bestimmteaugenärztlicheLeistungen)

• MöglichkeitzurIntensivierungvonKooperationen

• Strategische Positionierung als Fachexperte

• Gegebenenfalls Gewinnung neuer Patienten

PotentielleNachteile• Konflikt mit Zuweisern oder Ko-

operationspartnern, die nicht an derASVteilnehmenkönnen/wollen

• OrganisatorischerAufwandfürVorbereitungderTeilnahmeundlaufende Abstimmung in der ASV

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Wie ist das interdisziplinäre (Kern-)Team zusammengesetzt?

Kernteam:• InnereMedizinundRheumatologie• Haut- und Geschlechtskrankheiten• InnereMedizinundNephrologie• InnereMedizinundPneumologie• Orthopädie und Unfallchirurgie mit

Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie

Wer übernimmt die Teamleitung?EinRheumatologeübernimmtdieTeamleitungunddamitdiefachlicheund organisatorische Koordination der BehandlunginderASV.NachAuffas-sungderELAsmussderTeamleiter namentlich benannt sein (keine koope-rativeoderrollierendeTeamleitung).

Ergänzend hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte

Teamleitung

Internistischer Rheumatologe

•Bieten(sofernnichtregelhaftdorttätig) mind. 1x wöchentl. eine Sprech-stunde am Ort der Teamleitung an

•ASV-LeistungeninderRegelmax.30 Minuten von Teamleitung

•FachlicheKoordination•OrganisatorischeKoordination

• OrtsnaheVerfügbarkeit(inmax.30Min.Erreichbarkeit)

-InnereMedizinundRheumatologie- Haut- und Geschlechtskrankheiten-InnereMedizinundNephrologie-InnereMedizinundPneumologie

- Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie

- - - - - - - - - - - - - - Kernteam - - - - - - - - - - - - - -(inkl.Teamleitungnamentlichbenannt)

sieheListenübersichtrechts

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Ist das Team ausreichend schnell erreichbar?AmPatientenarbeitendeÄrztedürfeninderRegelmaximal30MinutenvomTätig-keitsortdesTeamleitersentferntsein(giltnichtfürLabor,Pathologie).DerELAkannabhängig von der regionalen Versorgungs-situation Abweichungen zulassen.

Werden die teambezogenen Mindestmengen erfüllt?Das ASV-Kernteam muss eine Mindest-mengevon240Rheuma-PatientenindenzurückliegendenvierQuartalennachweisenkönnen.EineMindestmengefürdieBehand-lung von Kindern ist nicht festgelegt.

Ist die Kooperationsvereinbarung erarbeitet und abgeschlossen?Der Bundesverband ASV und diverse Berufsverbände stellen ihren Mitgliedern VorlagenzurVerfügung.EineRechts-beratungistergänzendratsam.WichtigePunkte, die Sie u.a. regeln sollten: Ent-scheidungsprozesseimTeam,Ausscheidenund Eintritt neuer Mitglieder, Haftpflicht-deckung, teaminterne Standards, z.B. Patienteninformationen, Behandlungspfade undAbläufeiminterdisziplinärenTeam.

Wer sind die hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzte?• Augenheilkunde• Frauenheilkunde und Geburtshilfe• Hals-Nasen-Ohrenheilkunde• Humangenetik• InnereMedizin,Angiologie• InnereMedizin,Gastroenterologie• InnereMedizin,Hämatologieund

Onkologie• InnereMedizin,Kardiologie• Laboratoriumsmedizin• Mikrobiologie,VirologieundInfektions-

epidemiologie • Neurologie• Nuklearmedizin• Pathologie • Psychiatrie und Psychotherapie • Radiologie• Urologie

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Sind die weiteren Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt?PersönlicheAnforderungen(z.B.ErfüllungderQS-Ver-einbarungnach§135Abs.2SGBV,Facharztstatus),sächliche und organisatorische Anforderungen (z.B. 24-Stunden-Notfallversorgungund-Rufbereitschaft).Es ist daher auch eine Einbindung eines geeigneten Krankenhauses (rheumatologische Akutklinik oder HausmitinternistischerAbteilungundNotaufnahme)notwendig.DassichertimNotfalldieVersorgungderPatienten.EinevollständigeÜbersichtüberalleTeil-nahmevoraussetzungenfindenSieunterdemReiter„ASV” auf www.bv-asv.de.

Wie setzen Sie die ASV technisch um?AktuellrechnetjedesTeammitgliedseineASV-Leistun-genbilateraloderüberdieKVmitdenKrankenkassenab. Ein gemeinsamer Abrechnungsweg kann hierbei sinnvollsein.AucheineInfrastrukturfürdenzeitnahenZugang zu Befund- und Behandlungsdokumentationen

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(Fallakte) ist mittelfristig notwendig. So ist darzulegen, dass zumindest die Mitglieder des Kernteams zeitnah Zugriff auf die Befund- und Behandlungsdokumenta-tionen nehmen können.

Was benötigen Sie für die Anzeige der ASV beim ELA?AlleELAsstellenMusteranzeigenzurVerfügung,diemanverwendensollte.ErstrecktsichdasTeamüberdieZuständigkeitsgebietemehrererELAs,soistderOrtderTeamleitungmaßgeblich.AbhängigvonderPrüftiefedereinzelnenELAssindnebenderausge-fülltenundunterschriebenenAnzeigeweitereUnter-lagenbeizufügen,wiez.B.derKooperationsvertragdesinterdisziplinärenTeamssowieggf.NachweiseüberQualifikationendereinzelnenTeammitglieder(Zeugnisse,etc.).DieKontaktdatenderELAsmitLinkszu den Musteranzeigen sind hier zu finden:

www.bv-asv.de/asv/landesausschuesse

Welche Informationen benötigt die ASV-Servicestelle?Die ASV-Servicestelle (www.asv-servicestelle.de) vergibtdieTeamnummer,dieSiefürdieAbrechnungbenötigen.DafürsindDatenIhresASV-Teamser-forderlich,diezumTeilüberdiederTeilnahmeanzeigehinausgehen.RegistrierenSiesichdaherfrühzeitigaufderInternetseiteundprüfenSiediebenötigtenDaten.HolenSiedieseidealerweiseparallelzudenInforma-tionenundUnterlagenfürdieAnzeigeein.

Ab wann sind Sie zur ASV-Teilnahme berechtigt?Es gilt eine Anzeigepflicht, keine Genehmigungspflicht. HabenSienachzweiMonatennichtsvomELAgehört,sindSiezurASV-Teilnahmeberechtigt.DiemeistenELAsversendenjedocheineBestätigung,dassalleAn-forderungenerfülltwurden.SolltenSieUnterlagennach-reichenmüssen,wirddiese2-Monatsfristunterbrochen.

Hinweis: Die Erläuterungen in dieser Broschüre beziehen sich nur auf erwachsene Rheuma-Patienten, nicht auf Kinder und Jugendliche.

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Was macht die ASV so besonders?

• AmbulanteBehandlungkomplexerErkrankungen(seltene Krankheiten bzw. Erkrankungen mit be-sonderem Krankheitsverlauf)

• ZugangausschließlichüberQualifikation• ZugangsprüfungdurchdieErweitertenLandes-

ausschüsse• UnabhängigvonderBedarfsplanung• InterdisziplinäreundsektorenübergreifendeArbeit• EigeneVergütungs-undAbrechnungssystematik• ExtrabudgetäreVergütungohneMengenbegrenzung• Verbotsvorbehalt* ermöglicht Einsatz neuer Unter-

suchungs- und Behandlungsmethoden

Chancen durch die Teilnahme an der ASV

StrategischeChancen:• PositionierungalsSchwerpunktzentrum• BindungvonZuweisern• GewinnungneuerPatienten• Auf-undAusbauvonKooperationenambulant/

stationär• KooperativesArbeiteniminterdisziplinärenTeam

WirtschaftlicheChancen:• KollektiveWirkungfüralleKassen• EinzelleistungsvergütungmitfestenPreisenohne

Mengenbegrenzung • AmbulanteAbrechnungsmöglichkeitenfürKliniken• Verbotsvorbehalt:AbrechnungneuerLeistungen

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* alle Behandlungsmethoden sind erlaubt, solange der G-BA sie nicht verboten oder per Richtlinie eingeschränkt hat.

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Der Weg des Patienten in die ASV: Behandlungspfad Von der Regelversorgung in die ASV und wieder zurück

Überweisung in die ASV• DerPatientistaufgrundseinerErkrankungfürdieASVgeeignet• ZuganginderRegelaufÜberweisungeinesVertragsarztes(zweiQuartalegültig)

oder direkte Aufnahme durch einen ASV-berechtigten Vertragsarzt bzw. eine Klinik

Aufnahme ins ASV-Team• ÜberprüfungderZugangskriterien((Verdachts-)Diagnose,Therapiebedarf)

durch ASV-berechtigten Arzt• UmfassendeInformationdesPatientenüberdieASVunddasTeam

Behandlungsplan erstellen• DasTeambzw.derTeamleitererstelltdenBehandlungsplanfürdenPatienten• DerPatientwirdinnerhalbdesKernteamsohneÜberweisungbetreut–bei

Beteiligung der hinzuzuziehenden Fachärzte ist eine Überweisung notwendig

Überleitung in die Regelversorgung• WeiterbehandlunginderRegelversorgung,sobaldderPatient

dieASV-Kriteriennichtmehrerfüllt• ObligatorischesEntlassmanagement

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Vergütung und AbrechnungBessere Konditionen als in der Regelversorgung

FürdieASVgilteineigenesVergütungs-undAbrech-nungssystem.DerG-BAdefiniertproASV-Indikationden sogenannten „Behandlungsumfang“ aus den am- bulantenLeistungen,dieimRahmenderASVerbrachtund abgerechnet werden können.ASV-zugelasseneKrankenhäuserkönnen–überdenBehandlungsumfanghinaus–weiterefachärztlicheLeistungenerbringen,soferndieseinunmittelbaremZusammenhang mit der ASV-Erkrankung stehen, im selben Krankenhaus erbracht werden und Patienten eine Überweisung in die vertragsärztliche Versorgung nicht zuzumuten ist.

Abrechnung nach der regionalen Euro-GebührenordnungDadieASV-LeistungenvorerstsowohldurchKranken-häuser als auch durch Vertragsärzte nach dem Ein-heitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet

werden,giltdieregionaleEuro-Gebührenordnungderjeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Allerdings werdenASV-LeistungendirektalsEinzelleistungen,d.h. ohne Mengenbegrenzung und Budgets, von den Krankenkassenvergütet.Der G-BA kann in den Behandlungsumfang auch Leistungenaufnehmen,diebislangnichtBestandteildesambulantenLeistungskatalogsdergesetzlichenKrankenkassenwaren.DieseLeistungenwerdendannzunächstnachderGebührenordnungfürÄrzte(GOÄ)vergütet,bisderergänzteBewertungsausschussdafüreigeneGebührenordnungspositionenimKapitel50und51desEBMgeschaffenhat.EineÜbersichtderneuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden fürRheumaliegtnochnichtvor,daderGemeinsameBundesausschuss diese noch definieren muss. Der sogenannte„Appendix”sollimMai2017beschlossenwerden.

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