Atemschutz_285

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© BGHM 5/2013 05/2013 Atemschutz Information Im Rahmen der Gefährdungsermittlung müssen auch Schadstoffkonzentrationen in der Luſt am Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Je nach Arbeitsverfahren ist eine schadstoffarme Luſt durch freie oder technische Lüftung sicherzustellen. Kann die Einhaltung der Ar- beitsplatzgrenzwerte nicht sichergestellt werden, so ist der Einsatz von Atemschutzgeräten notwendig. Die Verwendung von Atemschutz darf aber keine Dauer- maßnahme sein. Mögliche Gefährdungen/Belastungen? Einatmen von Schadstoffen Sauerstoffmangel In Behältern und engen Räumen Verdrängung durch andere Gase (Schutzgas, Lösemitteldampf, Kohlendioxid) Unzureichender Atemschutz Auswahl eines falschen Atemschutzgerätes Filter nicht auf Schadstoff abgestimmt Undichtigkeiten (schlechter Sitz) Beschädigungen an Masken, Gewinden, Filtern Filterkapazität erschöpſt Unkenntnis über die Gefahrstoffsituation und die richtige Anwendung von Atemschutz durch feh- lende Unterweisung und Betriebsanweisungen Verwendung von Atemschutz durch gesundheitlich ungeeignete Personen Überschreiten der Tragezeiten Was kann passieren? Gesundheitliche Schäden Reizungen, Verätzungen Vergiſtungen Atemwegserkrankungen Allergien Berufskrankheiten Tod Was ist zu tun? Gefährdungen ermitteln, beurteilen und erforder- liche Schutzmaßnahmen festlegen Durch technische Maßnahmen dafür sorgen, dass die Luſt am Arbeitsplatz frei von Schadstoffen ist, z. B. durch Substitution durch ungefährliche Stoffe Arbeitsverfahren mit geringem Gefährdungs- potenzial Einsatz von emissionsarmen Maschinen und Geräten Lüſtungstechnische Maßnahmen (Kapselung, Absaugung, Hallenlüſtung) Kann durch die o. g. Maßnahmen die Einhaltung von Grenzwerten nicht erreicht werden, Atem- schutzgeräte einsetzen Trotz des Einsatzes von Atemschutz die Arbeitsplatz- situation durch weitere Maßnahmen verbessern BGR 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ heranziehen Bei der Auswahl des Atemschutzes Fachkraſt für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und betroffene Mitarbeiter beteiligen Atemschutz nach Wirksamkeit und Tragekomfort auswählen Beim gleichzeitigen Auſtreten unterschiedlicher Ge- fahrstoffe auf die richtige Filterkombination achten (Partikelfilter, Gasfilter) Eignung des Atemschutzträgers durch Betriebsarzt feststellen lassen Mitarbeiter im Gebrauch des Atemschutzes unter- weisen Atemschutzgeräte und -filter fachgerecht aue- wahren Filter rechtzeitig wechseln, Ersatzfilter bereitstellen Bei zu geringer Sauerstoffkonzentration (< 17 Vol.-%) Isoliergerät verwenden, keine Filtermasken Auf korrekten Sitz der Atemschutzmaske achten Regelungen für Arbeitszeiten unter Atemschutz tref- fen und auf Einhaltung der Tragezeitbegrenzungen und Pausen achten Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 26 „Atemschutzgeräte“ organisieren Betriebsanweisungen für die unterschiedlichen Geräte erstellen, Mitarbeiter unterweisen

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Informationen zum Thema Atemschutz

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Atemschutz

Information

Im Rahmen der Gefährdungsermittlung müssen auch Schadstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Je nach Arbeitsverfahren ist eine schadstoffarme Luft durch freie oder technische Lüftung sicherzustellen. Kann die Einhaltung der Ar-beitsplatzgrenzwerte nicht sichergestellt werden, so ist der Einsatz von Atemschutzgeräten notwendig. Die Verwendung von Atemschutz darf aber keine Dauer-maßnahme sein.

Mögliche Gefährdungen/Belastungen?

▪▪ Einatmen von Schadstoffen

▪▪ Sauerstoffmangel – In Behältern und engen Räumen

– Verdrängung durch andere Gase (Schutzgas, Lösemitteldampf, Kohlendioxid)

▪▪ Unzureichender Atemschutz – Auswahl eines falschen Atemschutzgerätes

– Filter nicht auf Schadstoff abgestimmt

– Undichtigkeiten (schlechter Sitz)

– Beschädigungen an Masken, Gewinden, Filtern

– Filterkapazität erschöpft

▪▪ Unkenntnis über die Gefahrstoffsituation und die richtige Anwendung von Atemschutz durch feh-lende Unterweisung und Betriebsanweisungen

▪▪ Verwendung von Atemschutz durch gesundheitlich ungeeignete Personen

▪▪ Überschreiten der Tragezeiten

Was kann passieren?

▪▪ Gesundheitliche Schäden – Reizungen, Verätzungen

– Vergiftungen

– Atemwegserkrankungen

– Allergien

▪▪ Berufskrankheiten

▪▪ Tod

Was ist zu tun?

▪▪ Gefährdungen ermitteln, beurteilen und erforder-liche Schutzmaßnahmen festlegen

▪▪ Durch technische Maßnahmen dafür sorgen, dass die Luft am Arbeitsplatz frei von Schadstoffen ist, z. B. durch

– Substitution durch ungefährliche Stoffe

– Arbeitsverfahren mit geringem Gefährdungs-potenzial

– Einsatz von emissionsarmen Maschinen und Geräten

– Lüftungstechnische Maßnahmen (Kapselung, Absaugung, Hallenlüftung)

▪▪ Kann durch die o. g. Maßnahmen die Einhaltung von Grenzwerten nicht erreicht werden, Atem-schutzgeräte einsetzen

▪▪ Trotz des Einsatzes von Atemschutz die Arbeitsplatz-situation durch weitere Maßnahmen verbessern

▪▪ BGR 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ heranziehen

▪▪ Bei der Auswahl des Atemschutzes Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und betroffene Mitarbeiter beteiligen

▪▪ Atemschutz nach Wirksamkeit und Tragekomfort auswählen

▪▪ Beim gleichzeitigen Auftreten unterschiedlicher Ge-fahrstoffe auf die richtige Filterkombination achten (Partikelfilter, Gasfilter)

▪▪ Eignung des Atemschutzträgers durch Betriebsarzt feststellen lassen

▪▪ Mitarbeiter im Gebrauch des Atemschutzes unter-weisen

▪▪ Atemschutzgeräte und -filter fachgerecht aufbe-wahren

▪▪ Filter rechtzeitig wechseln, Ersatzfilter bereitstellen

▪▪ Bei zu geringer Sauerstoffkonzentration (< 17 Vol.-%) Isoliergerät verwenden, keine Filtermasken

▪▪ Auf korrekten Sitz der Atemschutzmaske achten

▪▪ Regelungen für Arbeitszeiten unter Atemschutz tref-fen und auf Einhaltung der Tragezeitbegrenzungen und Pausen achten

▪▪ Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 26 „Atemschutzgeräte“ organisieren

▪▪ Betriebsanweisungen für die unterschiedlichen Geräte erstellen, Mitarbeiter unterweisen

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Atemschutz

Checkliste

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

1. Ist bekannt, dass vor dem Einsatz von Atemschutz alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Gefahren ausgeschöpft sein müssen?

2. Werden bei der Auswahl der Atemschutzgeräte auch die betroffenen Beschäftigten beteiligt?

3. Werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, um die Eignung der Mitarbeiter für das Tragen von Atemschutz festzustellen?

4. In welcher Form wird die korrekte Verwendung von Atemschutz mit den Beschäftigten geübt?

5. Wie werden erschwerende Arbeitsbedingungen (z. B. Hitze, beengte Raumverhältnisse, schwere körperliche Arbeit) beim Einsatz von Atemschutz berücksichtigt?

6. Werden für den Einsatz von Atemschutzgeräten Betriebsanweisungen erstellt?

7. Weiß jeder Mitarbeiter, bei welchen Tätigkeiten Atemschutz zu verwenden ist, und wo ist dies dokumentiert?

8. Werden den Mitarbeitern die Funktionsweise von Atemschutzfiltern (Partikelfilter, Gasfilter), die unterschiedliche Kennzeichnung, Farbe und die Verwendungsbeschränkungen erläutert?

9. Werden die Arbeitszeiten für Tätigkeiten unter Atemschutz sowie die Pausenzeiten geregelt (Tragezeitbegrenzungen)?

10. Welcher Atemschutz ist für Arbeitssituationen vorgesehen, in denen weder die Gefahrstoffkonzen-tration noch der Sauerstoffgehalt in der Luft bekannt sind?

11. Sind Arbeitsbereiche, in denen grundsätzlich Atemschutz getragen werden muss, mit dem entsprechenden Gebotsschild gekennzeichnet?

12. Gibt es einen Verantwortichen, der sich um die Beschaffung von Ersatzteilen (Dichtungen, Filter etc.) und die Wartung von Atemschutzgeräten kümmert?

13. Werden Atemschutzgeräte vorschriftsmäßig aufbewahrt, instandgehalten und in einem hygienisch einwandfreien Zustand bereitgestellt?

14. Werden die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die Verwendung ihres Atemschutzes unter-wiesen?