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„Auch in Zukunft gut beraten!“ Vorstellung erster Ergebnisse der regionalen Prozesse der Beratungsstellen Fachtag „Freie Wohlfahrtspflege und Kommunen im Dialog: Wie weiter mit dem Gesetz zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote?“ 25.Februar 2015

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„Auch in Zukunft gut beraten!“

Vorstellung erster Ergebnisse der regionalen Prozesse der Beratungsstellen

Fachtag „Freie Wohlfahrtspflege und Kommunen im Dialog: Wie weiter mit dem Gesetz zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote?“ 25.Februar 2015

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Hintergrund - ein kurzer Rückblick

- Auftrag des Landtages 2009: Neuordnung der Beratungslandschaft und der Finanzierung durch das Land > gemeinsame Arbeitsgruppe beginnt Analyse und legt 2011 umfassenden Bericht zur Situation, Ausstattung und Beratungsleistungen vor:

- Konsens: Zunahme von Ratsuchenden mit komplexen, multiplen Problemlagen – höherer Anspruch an Beratungsleistungen

> keine gemeinsamen Empfehlungen zur Neugestaltung durch AG!

- LIGA legt 2011 Konzept zur „Integrierten psychosozialen Beratung“ für Menschen mit Multiproblemlagen vor > Vorstellung in den Fraktionen des Landtages, bei Kommunalen Spitzenverbänden und im Sozialministerium

- ab 2012 Konkretisierung des Konzeptes > LIGA- interne Diskussion zur fachlichen Ausrichtung und Entwicklung von Umsetzungsstrategien

- seit 2013 regionale, trägerübergreifende Arbeitsgruppen der Beratungsstellen

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„Integrierte psychosoziale Beratung“ als Modell der LIGA Sachsen- Anhalt

Integrierte psychosoziale Beratung ist eine neue Qualität in der Beratung von Menschen mit Multiproblemlagen:

…von der Weiterleitung zur gemeinsamen Bearbeitung von Einzelfällen ein abgestimmtes System von Beratungsleistungen mit einem

einheitlichen verbindenden Element zur Bedarfsfeststellung, Hilfeerbringung, Steuerung und Prävention

ganzheitlicher und individueller Beratungsansatz

Kernelement ist das verbindliche Zusammenwirken in (auch trägerübergreifenden) Multiprofessionellen Teams im Sinne des interdisziplinären Dialogs bzw. durch kollegiale Beratung

Fallführende Fachkraft wirkt im Sinne des Case Managements

Modell bietet einen Handlungsrahmen/Eckpfeiler zur flexiblen regionalen Ausgestaltung in Abstimmung mit den Kommunen

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Integrierte psychosoziale Beratung = gebündelte Beratungskompetenz für effiziente Hilfen

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Trägerübergreifende Zusammenarbeit in „Multiprofessionellen Teams“ auf Grundlage von regionalen Vereinbarungen

Zusammenwirken unterschiedlicher Kompetenzen und methodischer Beratungsansätze als neue Qualität

Kollegiale Beratung/Interdisziplinärer Dialog als Methode

frühzeitige Erfassung des komplexen Hilfebedarfes Ko

Verschiedene Blickwinkel heitliche ermöglichen sichern ganzheitliche Betrachtung des „Falls“

passgenaue schnelle Hilfe durch Abstimmung von Hilfeleistungen

Klientenfreundliches Prinzip: „on face to the customer“

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Vorteile von Integrierter psychosozialer Beratung

Beratungseffizienz:- Nutzer- und klientenfreundliche Zugänge, Ansprechbarkeit, Vertretung

- Fallführende Fachkraft/Berater sichert strukturiertes Vorgehen und Fallverfolgung, bleibt als stabile Vertrauensperson für Klienten erhalten

- Vermeidung von Doppelberatung und Drehtüreffekten

- umfassender Austausch und gegenseitiger Nutzen der Kompetenzen durch Austausch im multiprofessionellen Team- ganzheitliche Fallbearbeitung

Sachkosteneffizienz:- Ressourcen nutzen durch gemeinsame Räume, Materialien, Technik, Verwaltung

Nachhaltige Effekte:- Gemeinsame und abgestimmte Präventionsarbeit / Schwerpunkte und

Spezialisierungen - Empirisch fundierte Prognosen/Empfehlungen zu Beratungsbedarfen durch

verkoppelte Statistiken und gemeinsame Auswertung

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Ergebnisse des bisherigen Prozesses

Grundlagen für eine regionale, trägerübergreifende Zusammenarbeit sind gelegt: Übersicht zu den Standorten der Beratungsangebote (Träger, personelle Ausstattung, Spezifik der

Angebote, Einbindung in integrierte Systeme)

Auf der Grundlage eines regionalen Planungsprogrammes wurden Standortkarten mit den 4 Kernelementen erstellt.

Diese sind unterlegt mit dem jeweiligen Träger, der Personal-ausstattung und sonstigen Angaben (Adresse usw.) mit Hintergrunddaten zu Bevölkerungsdichte, Zahl der Hilfeempfänger, Einzugsbereichen/ Erreichbarkeit, Versorgungssituation, Besonderheiten zur regionalen Infrastruktur

gemeinsame Auswertungsgespräche und Überlegungen für ein regionales Angebotskonzept

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Region Halle- Saalekreis

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Kompetenzgewinn im Prozess

- Kenntnisse der Beratungsstellen über rechtliche Grundlagen, Zielgruppen, Methoden und Inhalte anderer Beratungsangebote erweitert, Abgleich von

Schnittstellen und gemeinsamer Handlungsansätze > Wer bringt welche Kenntnisse und Kompetenzen ins Multiprofessionelle Team ein?

- grundsätzliches Verständigung zum LIGA - Konzept und Entwicklung eines gemeinsamen Ziels > Wem nutzt es?

Vorteile für: Klienten/Ratsuchende, den Landkreis/die Stadt und die Beratungsstellen/Beratungsfachkräfte

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Kriterien für die Zusammenarbeit

Flexibilität hinsichtlich der einzubeziehenden Beratungsbereiche bzw.

Kernelemente sind je nach Bedarf erweiterbar (z.B. durch Migrationsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe)

Methodische Gestaltungsräume zur interdisziplinären Zusammenarbeit z.B. Kollegiale Beratung > Wie wollen wir zusammenarbeiten und gemeinsam Lösungen entwickeln?

Qualifizierte Ablaufverfahren entwickeln und festlegen (Flussdiagramme nach QM -Verfahren)

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Klärung konzeptioneller Fragen - Definition „Multiproblemlage/Multiproblemfall“ > nicht jeder Fall ist

ein Multiproblemfall und muss im Rahmen von integrierter Beratung besprochen werden

> Entscheidungsspielraum liegt bei der Beratungsfachkraft, die den Fall zuerst aufnimmt ( Kompetenz zur ganzheitlichen und multiprofessionellen Anamnese)

- Abstimmungsbedarfe zur Statistik und zur Erfassung von Multiproblemfällen unter Beachtung des Datenschutzes

- Einberufung des Multiprofessionellen Teams zur kollegialen Fallbesprechung

mit Schweigepflichtsentbindung oder anonymisierte Fallbesprechung

> Klärung der Fallverantwortung /Wechsel /Weiterleitung

> Dokumentation bzw. Weiterverfolgung des Falls im Sinne der Nachhaltigkeit, >Verabredungen zu Grundsätzen, organisatorische Fragen

,

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Bsp. Flussdiagramm zum Ablauf Int. Beratung

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Auftrag an Beratungsstellen lt. § 20 Abs.5 FamFöG

Die Zuweisungen sind …an die freien Träger von Beratungsstellen unter der Voraussetzung weiterzugeben, dass die Beratungsstellen nachweisen, dass sie im Sinne der Integrierten psychosozialen Beratung:

Fachübergreifend unter Nutzung gemeinsamer Ressourcen zusammenwirken, durch Abstimmung den individuellen, komplexen Hilfebedarf zu Beginn der

Beratungsleistung feststellen, umfassende und gebündelte Beratungsleistungen abgestimmt auf den Hilfebedarf,

auch für Ratsuchende mit mehreren Problemen, erbringen, Ein gemeinsames Beratungszentrum oder ein mit den Landkreisen /kreisfreien Städten

abgestimmtes Netzwerk betreiben und über ein einheitliches Qualitätssicherungssystem und Dokumentation verfügen Es ist eine Vereinbarung zwischen den Trägern und mit dem Landkreis/kreisfreie Stadt mit

regionalem Konzept zu schließen

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Auftrag an Kommunen lt. §20 Abs.2

Die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreie Städte nach Abs. 1 sind davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossene Sozialplanung…und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.

…erstmals zum 31.Oktober 2015

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Ausgewählte Dokumente für Integrierte psychosoziale Beratung

- Regionale Bestandsaufnahme – Erkenntnisse und Schlussfolgerungen

- Übersicht einzelne Beratungsbereiche mit jeweiligem Profil und Ausrichtung (Ansprechpartner, Öffnungszeiten)

- Konzept „Integrierte psychosoziale Beratung“ mit regionalen Ergänzungen- Ziele

- Definition Multiproblemfall / möglichweise Matrix zur Erfassung oder Screeningbogen

- Grundlagen/Verabredungen zum „Multiprofessionellen Team“

- Flussdiagramm /Ablaufschema

- beispielhafte Methoden zur Zusammenarbeit

- Dokumentation des Prozesses/Protokolle der AG‘en

- Vereinbarungen auf Trägerebene zur Zusammenarbeit (Willensbekundung), sichert Handlungsrahmen für Beratungskräfte

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Beispielhafte Umsetzung im LIGA-Kontext

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Auszug Dokument : Verständigung zu Merkmalen /Kriterien „Multiproblemlagen“

Definition Multiproblemfall- Multiproblem-Familie:

Multiple Problemlagen werden von verschiedenen Wissenschaftlern beschrieben (Neuffer 2009, Großmaß 2010, Keupp 2002) und auch als solche bezeichnet. Prekäre Lebenslagen haben sich sowohl qualitativ als auch quantitativ verfestigt

Der Bericht des MS beschreibt die Merkmale von Multiproblem-Fällen, aber auch das Konzept der LIGA. Immer weniger Menschen haben die Kraft bzw. ausreichende Ressourcen, sich aus solchen Lebenslagen ohne Unterstützung zu befreien. siehe Anlage 1

 Problembündel: Häufung von Problemen, die zu akuten, prekären

und instabilen Lebenssituationen führen: 

Erziehungsprobleme/Überforderung/Vernachlässigung, Verwahrlosung, Kindeswohlgefährdung

Probleme in und im Zusammenhang mit Schwangerschaft

Suchtproblematik-gefährdung/Missbrauchsverhalten, Abhängigkeit

Langzeitarbeitslosigkeit, Verarmung, chronische und psychische Erkrankungen bedingt durch Arbeitslosigkeit, Schulden/ drohende Insolvenz, Wohnungslosigkeit,

Gewalterfahrung, Trennung – und Scheidung mit hohem Konfliktpotenzial

 

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Auszug Dokument : Verständigung zur Erfassung von „Multiproblem-Fällen“

Vorläufige Überlegungen /Probephase: Einordnen in „Multiproblem-Fall“ durch die jeweils zuerst angefragte Fachkraft im Rahmen der

Anamnese bzw. im weiteren Beratungsverlauf

-wenn 3 der o.g. Merkmale/Kriterien in einem Fall zutreffen

-wenn 3 Beratungsbereiche oder andere Hilfesysteme bereits involviert sind

-wenn die Komplexität des Falls eine gemeinsame Betrachtung im Multiprof. Team (MPT) notwendig macht, um effiziente Hilfe zu sichern = Prioritäten der Hilfeleistungen gemeinsam festlegen

Nicht jeder „Multiproblem-Fall“ muss im Rahmen der Integrierten psychosozialen Beratung besprochen werden.

Integrierte psychosoziale Beratung erfolgt im Multiprof. Team (MPT) entweder: nach Schweigepflichtsentbindung – ermöglicht direkte Beteiligung der Ratsuchenden und Angebot

gemeinsamer Beratungsgespräche, Begleitung zu anderen Beratungsangeboten

oder im Rahmen der anonymisierten Fallbesprechung/ interne Kollegiale Beratung siehe

Flussdiagramm

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Flussdiagramm-ein festgelegtes qualifiziertes Ablaufverfahren auf QM- Basis

siehe gesonderte Datei

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Prinzipien der Zusammenarbeit im MPT

Das Team setzt sich Beratungsfachkräften folgender Beratungsstellen zusammen:

-Schwangerschaftsberatung Roßlau- Pro Familia Landesverband -Schwangerschaftsberatung/Erziehungsberatung- Diakonisches Werk -Schwangerschaftsberatung/Erziehungsberatung- PSW GmbH -Schwangerschaftsberatung –Caritasverband für das Dekanat Dessau -Suchtberatung – Diakonie Bethanien -Suchtberatung –Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Dessau -Schuldner-und Insolvenzberatung- Diakonisches Werk

Durch Fallbesprechung im MPT und Einholen externer Expertenmeinungen erweitert sich der Blickwinkel auf einen komplexen Problemfall und ermöglicht eine umfassende und ganzheitliche Fallanalyse

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Prinzipien der Zusammenarbeit im MPT

Ziel des Interdisziplinären Dialoges im MPT:

- gegenseitige Unterstützung bei der Problemklärung/-lösung bei Multiproblemfällen

- gleichberechtigter von Fachmeinungen

- Entwicklung partnerschaftlicher Lösungsansätze

- Aussprechen von Empfehlungen zur weiteren (gemeinsamen) Fallbearbeitung

Grundsätze der Zusammenarbeit:

Verlässlichkeit Einhalten von Absprachen und Vereinbarungen

Gegenseitige Akzeptanz der Fachmeinungen

Offenheit

Verschwiegenheit

Kontinuität der Ansprechpartner im Team

Ausschlusskriterien: Konkurrenz, Kompetenzüberschreitungen, Unehrlichkeit

Festlegung: monatlicher fester Termin, in Krisenfällen kurzfristig sicherstellen

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Angebot der LIGA für eine gemeinsame Umsetzung des Gesetzes

• wir unterstützen gemeinsam die Kommunen bei der Sicherung ihrer Aufgaben und bei der Erstellung und Abstimmung der Jugendhilfe- und Sozialplanungen (lt. § 20 (2) FamFöG)

• wir passen unsere Angebote den veränderten Bedarfen der Menschen und ihrer Lebenssituationen und wir bieten auch weiterhin verlässliche und qualifizierte Beratungsangebote

• Die Umsetzung des Gesetzes gelingt nur gemeinsam, wenn der Abstimmungsprozess zur Sozialplanung:

> partnerschaftlich erfolgt

> als Dialog zu den statistische Daten geführt wird

> als Aushandlungsprozesse mit klaren Indikatoren gestaltet wird. Die Umsetzung des FamFöG ist ein längerfristiger Entwicklungsprozess.

Kon

zept

Qualität

Budget