Aufbaurichtlinien Transporter Vito / V-Klasse - BM 447 ...

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Aufbaurichtlinien Transporter Vito / V-Klasse - BM 447 Stand: 25.07.2014

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Aufbaurichtlinien TransporterVito / V-Klasse - BM 447

Stand: 25.07.2014

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderung gegenüber Version vom 24.01.2014. Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 2

Inhalt

1 Einleitung ............................................... 4 1.1 Konzept dieser Aufbaurichtlinie .............. 5 1.2 Darstellungsmittel ................................... 6 1.3 Fahrzeugsicherheit ................................. 7 1.4 Betriebssicherheit ................................... 8 1.5 Hinweis zum Urheberschutz.................... 9

2 Allgemeines ......................................... 10! 2.1 Beratung von Aufbauherstellern ............ 10 2.1.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung ...........11 2.1.2 Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheini-

gung ...................................................... 12 2.1.3 Rechtsansprüche .................................. 12 2.2 Produkt- und Fahrzeuginformationen für

Aufbauhersteller ................................... 13 2.2.1 Aufbauhersteller-Portal ......................... 13 2.2.2 Informationen für nicht registrierte Auf-

bauhersteller ......................................... 13 2.2.3 Werkstattinformationssystem (WIS) ...... 14! 2.2.4 Xentry Kit .............................................. 14 2.2.5 CERON .................................................. 15! 2.2.6 Europäische Typgenehmigung (ETG) und

EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) .................................................... 15

2.2.7 Produkt Information Tool (PIT) .............. 16 2.3 Produktsicherheit und Produkthaftung . 17 2.3.1 Produktsicherheit ................................. 17 2.3.2 Produkthaftung ..................................... 17 2.3.3 Sicherheitsrelevante Merkmale ............ 17 2.4 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit .. 19 2.5 Markenzeichen ..................................... 20 2.6 Unfallverhütung ................................... 21 2.7 Wiederverwertung von Bauteilen -

Recycling .............................................. 22 2.8 Qualitätssystem .................................... 23

3 Planung der Aufbauten ...................... 24 3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs ................ 25 3.1.1 Fahrzeug- und Typbezeichnung ............. 25 3.1.2 Motorvarianten Vito .............................. 30 3.1.3 Motorvarianten V-Klasse ....................... 31 3.1.4 Abgasvariante ....................................... 32 3.1.5 Antriebskonzepte .................................. 32 3.2 Fahrzeugänderungen ............................ 33! 3.3 Abmessungen und Gewichtsangaben ... 34 3.4 Fahrzeugkennzeichnungsdaten ............. 35 3.5 Fahrzeugstabilität ................................. 36 3.6 Bereifung .............................................. 37 3.7 Schraub- und Schweißverbindungen ..... 38 3.7.1 Schraubverbindungen ........................... 38 3.7.2 Schweißverbindungen ........................... 39 3.8 Geräuschdämmung ............................... 42

3.9 Wartung und Instandsetzung ................ 43 3.9.1 Lagerung des Fahrzeugs ....................... 43 3.9.2 Wartung und Lagerung von Batterien .... 44 3.9.3 Arbeiten vor der Auslieferung des umge-

bauten Fahrzeugs ................................. 44 3.10 Sonderausstattungen ............................ 45

4 Technische Grenzwerte bei der Planung ................................................ 46

4.1 Grenzwerte Grundfahrzeug ................... 46! 4.1.1 Lenkbarkeit ........................................... 46 4.1.2 Maximale zulässige Schwerpunktlage ... 46 4.1.3 Maximale Fahrzeugabmessungen ......... 46 4.2 Grenzwerte Fahrwerk............................ 47 4.2.1 Zulässige Achslasten ............................. 47 4.2.2 Freigegebene Reifengrößen .................. 48! 4.2.3 Wendekreisdurchmesser .......................51 4.3 Grenzwerte Rohbau .............................. 52 4.3.1 Änderungen Rohbau ............................. 52 4.3.2 Fahrzeugdach / Dachlast ..................... 52 4.3.3 Grenzwerte Befestigungspunkte ........... 52 4.4 Grenzwerte Elektrik / Elektronik .......... 53 4.4.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen .... 53 4.4.2 Fahrzeugsbegrenzungs- und Seitenmarkie-

rungsleuchten ....................................... 53 4.5 Grenzwerte Zusatzaggregate ................ 54

5 Schadenverhütung.............................. 55 5.1 Bremsschläuche/Kabel und Leitungen . 55 5.2 Schweißarbeiten ................................... 56 5.3 Korrosionsschutzmaßnahmen ............... 57 5.4 Lackierarbeiten/Konservierarbeiten ..... 59

6 Änderungen am Grundfahrzeug ........ 60 6.1 Fahrwerk ............................................... 60 6.1.1 Allgemeines Fahrwerk ........................... 60 6.1.2 Feder / Dämpfer-Elemente ................... 60 6.1.3 Bremsanlage ..........................................61 6.1.4 Luftfederung ......................................... 62 6.1.5 Räder / Reifen ...................................... 62 6.1.6 Reserverad ........................................... 63 6.2 Rohbau / Karosserie ............................. 64 6.2.1 Allgemeines Rohbau / Karosserie ......... 64 6.2.2 Ändern der Trennwand .......................... 65 6.2.3 Seitenwand, Fenster, Türen und

Klappen ................................................ 67 6.2.4 Kotflügel und Radkästen ....................... 68 6.2.5 Unterbodenverkleidung ......................... 68 6.2.6 Änderungen an der Dachstruktur .......... 69 6.3 Motorperipherie/Antriebsstrang ........... 71 6.3.1 Kraftstoffanlage .................................... 71 6.3.2 SCR- System ......................................... 71

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Inhalt

6.3.3 Abgasanlage ......................................... 73 6.3.4 Kühlung Motor ...................................... 73 6.3.5 Motorluftansaugung .............................. 74 6.3.6 Gelenkwellen ........................................ 74 6.4 Interieur ................................................ 75 6.4.1 Allgemeine Hinweise ............................. 75 6.4.2 Sicherheitsausstattung ......................... 76 6.4.3 Sitze ...................................................... 81 6.4.4 Minderung der Innengeräusche ............ 82 6.4.5 Lüftung ................................................. 83 6.5 Zusatzaggregate ................................... 84 6.5.1 Zusatzheizung ...................................... 84 6.6 Anbauten .............................................. 85 6.6.1 Fahrerhausüberbauung ........................ 85 6.6.2 Dachgepäckträger ................................ 85 6.6.3 Regaleinbauten .................................... 85 6.6.4 Anhängekupplung ................................. 86

7 Ausführung von Aufbauten ................ 87 7.1 Änderungen Interieur ............................ 87 7.1.1 Veränderungen im Cockpitbereich ........ 87 7.1.2 Nachträglicher Einbau Sitze ................. 87 7.2 Kühlfahrzeuge/Thermofahrzeuge ......... 89 7.3 Fahrzeuge für den Transport technischer

Gase ..................................................... 90 7.4 Reisemobile .......................................... 91 7.5 Nachträglicher Einbau Hubdach ............ 92 7.6 Dacherhöhung ...................................... 93 7.7 Behördenfahrzeuge ............................... 94

8 Elektrik ................................................. 95 8.1 Allgemeine Hinweise ............................. 95! 8.2 Elektromagnetische Verträglichkeit

(EMV) .................................................... 96 8.3 Batterie ................................................. 97 8.3.1 Hauptbatterie ........................................ 97 8.3.2 Nachträglicher Einbau eines Batteriehaupt-

schalters ............................................... 97 8.3.3 Zusatzbatterie ...................................... 97 8.3.4 Stützbatterie (Code E34) ....................... 99 8.3.5 Notbatterie ........................................... 99 8.3.6 Wartung und Lagerung Batterie ........... 99 8.4 Schnittstellen / elektrische Leitungen 100 8.4.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen .. 100 8.4.2 Kabelverlängerung .............................. 100 8.4.3 CAN- Bus und Vernetzung ....................101 8.4.4 Anschluss zusätzlicher elektrischer Ver-

braucher ..............................................101! 8.4.5 Stromentnahme über Klemmleiste ..... 102 8.4.6 Nachträglicher Einbau Generator ........ 103 8.4.7 Geschwindigkeits-Signal (nur Vito) ...... 104

8.5 Beleuchtung ........................................ 105 8.5.1 Scheinwerfer einstellen ...................... 105 8.5.2 Verdeckung von Beleuchtungseinrichtun-

gen ...................................................... 105 8.5.3 Fahrzeugbegrenzungsleuchten / Umriss-

leuchten .............................................. 105 8.5.4 Außenleuchten .................................... 106 8.5.5 Innenleuchten ..................................... 106 8.6 Mobile Kommunikationssysteme ........ 107 8.6.1 Gerät ................................................... 107 8.6.2 Anschluss und Kabelverlegung Antenne

(Funk).................................................. 107! 8.7 Fahrassistenzsysteme ......................... 108! 8.7.1 Elektronisches Stabilitätsprogramm

(ESP) ................................................... 108 8.7.2 Seitenwind-Assistent ...........................110 8.7.3 Collision Prevention Assist ...................110 8.7.4 Totwinkel-Assistent ..............................112 8.7.5 Fernlicht- und Spurhalte-Assistent .......113 8.7.6 Regensensor / Fahrlichtassistent ........114! 8.7.7 Reifenluftdrucküberwachung ...............115 8.7.8 Parkassistenzsysteme ..........................116 8.8 Parametrierbares Sondermodul (PSM) .118 8.8.1 PSM-Funktionen ..................................119 8.8.2 Schnittstellen des PSM ....................... 120 8.8.3 ABH-CAN ............................................ 120 8.9 Motor-Weiterlaufschaltung (nur Vito) ...121 8.10 Start-Stopp-Automatik ........................ 122 8.11 Stromlaufpläne .................................. 123

9 Berechnungen ................................... 124 9.1 Schwerpunkt ....................................... 124 9.1.1 Bestimmung der Schwerpunktlage in

x-Richtung ........................................... 124 9.1.2 Bestimmung der Schwerpunktlage in

z-Richtung ........................................... 126

10 Technische Details ............................ 130 10.1 Fahrzeugdaten .................................... 130

Stichwortverzeichnis .................................... 131

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 4

1 Einleitung

Diese Aufbaurichtlinie stellt Aufbauherstellern wichtige technische Informationen zur Verfügung, welche zur Planung und Herstellung eines verkehrs- und betriebs-sicheren Aufbaus berücksichtigt werden müssen. Die hierzu erforderlichen An-, Auf-, Ein- oder Umbauarbei-ten werden im Folgenden „Aufbauarbeiten“ genannt.

Die Daimler AG ist aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl an Aufbauherstellern und Aufbauarten nicht in der Lage, alle möglichen Veränderungen z.B. am Fahrverhalten, der Stabilität, der Gewichtsverteilung, des Schwerpunktes des Fahrzeuges und seiner Hand-habungscharakteristiken vorherzusehen, die durch Aufbauarbeiten entstehen können. Deshalb übernimmt die Daimler AG keine Haftung für Unfälle oder Verlet-zungen, die aus derartigen Veränderungen ihrer Fahr-zeuge resultieren, insbesondere dann nicht, wenn sich die Veränderungen negativ auf das Gesamtfahrzeug auswirken. Die Daimler AG haftet dementsprechend nur im Umfang ihrer eigenen Konstruktions-, Produktions- und Instruktionsleistungen. Der Aufbauhersteller selbst ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Aufbauarbei-ten weder an sich fehlerhaft sind, noch zu Fehlern oder Gefahren am Gesamtfahrzeug führen können. Im Falle der Verletzung dieser Pflicht ist eine eigene Produkthaf-tung des Aufbauherstellers gegeben.

Diese Aufbaurichtlinie wendet sich an professionelle Aufbauhersteller. Daher wird in dieser Aufbaurichtlinie ein entsprechendes Hintergrundwissen vorausgesetzt. Darüber hinaus hat der Aufbauhersteller die für das jeweilige Fahrzeug gültige Betriebsanleitung einzu-halten. Es ist zu beachten, dass einige Arbeiten (z.B. Schweißarbeiten an tragenden Teilen) nur durch ent-sprechend qualifiziertes Personal durchgeführt werden dürfen, um Verletzungsrisiken zu vermeiden und die für Aufbauarbeiten notwendige Qualität zu erreichen.

Bei allen in dieser Aufbaurichtlinie genannten Gesetzen, Normen, Richtlinien etc. gilt immer die jeweils aktuelle Fassung, sofern für Normen und Richtlinien nicht aus-drücklich anders angegeben.

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1.1 Konzept dieser Aufbaurichtlinie

1 Einleitung

1.1 Konzept dieser Aufbaurichtlinie

Damit Sie Informationen schnell finden, ist diese Auf-baurichtlinie in folgende verlinkte Kapitel gegliedert:

1 „Einleitung“ (e Seite 4)

2 „Allgemeines“ (e Seite 10)

3 „Planung der Aufbauten“ (e Seite 24)

4 „Technische Grenzwerte bei der Planung“ (e Seite 46)

5 „Schadenverhütung“ (e Seite 55)

6 „Änderungen am Grundfahrzeug“ (e Seite 60)

7 „Ausführung von Aufbauten“ (e Seite 87)

8 „Elektrik“ (e Seite 95)

9 „Berechnungen“ (e Seite 124)

10 „Technische Details“ (e Seite 130)

Anhang:

„Stichwortverzeichnis“ (e Seite 131)

Weitere Informationen siehe Unterkapitel 2.2 „Pro-dukt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller“ (e Seite 13).

Das im PDF-Format verlinkte Stichwortverzeichnis hilft Ihnen ebenfalls, Informationen schnell zu finden.

Die in Kapitel 4 „Technische Grenzwerte bei der Pla-nung“ (e Seite 46) genannten Grenzwerte sind unbedingt einzuhalten und müssen der Planung zu Grunde liegen.

Die Kapitel „Änderungen am Grundfahrzeug“ und „Aus-führungen von Aufbauten“ stellen die Basiskapitel für die technischen Inhalte der Aufbaurichtlinie dar.

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1.2 Darstellungsmittel

1 Einleitung

1.2 Darstellungsmittel

Sie finden in dieser Aufbaurichtlinie folgende Darstel-lungsmittel:

a WARNUNG

Ein Warnhinweis macht Sie auf mögliche Unfall- oder Verletzungsgefahren für Sie oder andere Personen aufmerksam.

H Umwelthinweis

Ein Umwelthinweis gibt Ihnen Hinweise zum Umwelt-schutz.

! Hinweis

Dieser Hinweis macht Sie auf mögliche Schäden für das Fahrzeug aufmerksam.

i Weitere Informationen

Dieser Hinweis weist Sie auf weiterführende Infor-mationen hin.

e Seite Dieses Zeichen gibt an, auf welcher Seite Sie weitere Informationen zum Thema finden.

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1.3 Fahrzeugsicherheit

1 Einleitung

1.3 Fahrzeugsicherheit

a WARNUNG

Lesen Sie unbedingt vor der Montage von Fremdauf-bauten oder Aggregaten die mit der Montage zusam-menhängenden Kapitel in dieser Aufbaurichtlinie, in den Anleitungen und Hinweisen der Aggregatezulie-ferer und in der ausführlichen Betriebsanleitung für das Basisfahrzeug. Sie können sonst Gefahren nicht erkennen und sich oder Andere gefährden.

Hinweise zur Fahrzeugsicherheit

Wir empfehlen Ihnen, die für den jeweiligen Fahrzeug-typ geeigneten Mercedes-Benz Originalteile, Aggregate, Umbau- oder Zubehörteile zu verwenden.

Bei Verwendung von nicht empfohlenen Teilen, Aggre-gaten, Umbau- oder Zubehörteilen lassen Sie umge-hend die Fahrzeugsicherheit prüfen.

! Hinweis

Beachten Sie unbedingt nationale Zulassungsvor-schriften, da sich durch Aufbauarbeiten am Fahrzeug die zulassungsrechtliche Fahrzeugart ändern und die Betriebserlaubnis erlöschen kann. Dies gilt beson-ders für:

• Änderungen, durch die sich die in der Betriebser-laubnis genehmigte Fahrzeugart ändert

• Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

• Änderungen, durch die sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert

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1.4 Betriebssicherheit

1 Einleitung

1.4 Betriebssicherheit

a WARNUNG

Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen Bauteilen und deren Software können diese nicht mehr funktionieren. Wegen der Vernetzung der Elekt-ronik können dabei auch Systeme betroffen sein, die nicht geändert wurden.

Funktionsstörungen der Elektronik können die Betriebssicherheit des Fahrzeugs erheblich gefähr-den.

Lassen Sie Arbeiten oder Veränderungen an elek-tronischen Bauteilen von einer qualifizierten Fach-werkstatt durchführen, welche die notwendigen Fachkenntnisse und Werkzeuge zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat.

Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen hierfür einen Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Arbeiten und Arbeiten an sicherheitsrelevanten Systemen ist der Service durch eine qualifizierte Fachwerkstatt unerlässlich.

Einige Sicherheitssysteme funktionieren nur bei lau-fendem Motor. Schalten Sie daher beim Fahren den Motor nicht aus.

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1.5 Hinweis zum Urheberschutz

1 Einleitung

1.5 Hinweis zum Urheberschutz

Das in dieser Aufbaurichtlinie enthaltene Text-, Bild- und Datenmaterial ist urheberrechtlich geschützt.

Dies gilt auch für die Ausgaben auf CD-ROM, DVD oder anderen Medien.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Mercedes-Benz Betreuungscenter

Telefon: 00800-97-777-777

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2.1 Beratung von Aufbauherstellern

2 Allgemeines

2.1 Beratung von Aufbauherstellern

Technische Beratung zur Kompatibilität des Aufbaus

Für die technische Beratung von Aufbauherstellern zur Aufbaukompatibilität mit dem Grundfahrzeug und für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen steht Ihnen ein Team des „Aufbauherstellerzentrums VAN“ mit folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Ansprechpartner

Name: Dirk Karolczak

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)3378-83-2113

Postanschrift: Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbHAbteilung VAN/VSAHPC (Hauspostcode) VS14Zum Industriepark 10D-14974 Ludwigsfelde

Name: Jens Lobinski

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)3378-83-2924

Postanschrift: Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbHAbteilung VAN/VSAHPC (Hauspostcode) VS14Zum Industriepark 10D-14974 Ludwigsfelde

Name: Mathias Götze

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)3378-83-3154

Postanschrift: Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbHAbteilung VAN/VSAHPC (Hauspostcode) VS14Zum Industriepark 10D-14974 Ludwigsfelde

Technische Beratung zum Parametrierbaren Sondermodul (PSM)

Neben den Informationen zum Parametrierbaren Sondermodul unter 8.8 „Parametrierbares Sonder-modul (PSM)“ (e Seite 118) steht Ihnen für Fragen zur PSM-Programmierung der PSM-Support im Werk Ludwigsfelde zur Verfügung.

Ansprechpartner

Name: Dirk Karolczak

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)3378-83-2113

Postanschrift: Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbHAbteilung VAN/VSAHPC (Hauspostcode) VS14Zum Industriepark 10D-14974 Ludwigsfelde

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2.1 Beratung von Aufbauherstellern

2 Allgemeines

Technische Beratung Grundfahrzeug

Als Ansprechpartner für Fragen zur Konfiguration und Ausstattung des Grundfahrzeugs stehen Ihnen Mitar-beiter im Auftragszentrum des Werkes Düsseldorf zur Verfügung.

Name: Patrick Rudolph

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)211-953-3567

Name: Bernd Howahl

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)211-953-2281

Name: Stefan Bock

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)211-953-3558

Name: Markus Philippen

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 (0)211-953-2408

Postanschrift: Daimler AGWerk DüsseldorfAbteilung VAN/PSOD-40467 Düsseldorf

Technische Beratung außerhalb Deutschlands

Zur technischen Beratung und als Ansprechpartner für Umbauten stehen Ihnen die Aufbauherstellerbetreuer der jeweiligen Länderorganisationen der Daimler AG zur Verfügung.

Darüber hinaus finden Sie alle Ansprechpartner mit Aufgabenbeschreibung im Aufbauherstellerportal unter

https://bb-portal.mercedes-benz.com/portal/apps/ansprechpartner_db/

2.1.1 UnbedenklichkeitsbescheinigungDie Daimler AG erteilt keine Aufbaugenehmigungen für Fremdaufbauten. Sie stellt den Aufbauherstellern lediglich wichtige Informationen und technische Vor-gaben im Umgang mit dem Produkt in dieser Richtlinie zur Verfügung. Die Daimler AG empfiehlt daher, dass alle Arbeiten an Grundfahrzeug und Aufbau unter Berücksichtigung von zulässigem Gesamtgewicht und zulässiger Achslast und nach der aktuellen und für das Fahrzeug geltenden Mercedes-Benz-Aufbaurichtlinie durchgeführt werden.

Die Daimler AG erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigun-gen auf freiwilliger Basis nach folgender Maßgabe:

Grundlage der Beurteilung der Daimler AG sind allein die eingereichten Unterlagen des Aufbauherstellers, der die Veränderungen durchführt. Geprüft und bescheinigt werden nur die ausdrücklich bezeichneten Umfänge und ihre grundsätzliche Verträglichkeit mit dem bezeichneten Fahrgestell und seinen Schnittstellen bzw. bei Fahrgestelländerungen die grundsätzliche konstruk-tive Zulässigkeit für das bezeichnete Fahrgestell. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezieht sich nicht auf die Konstruktion des Aufbaus insgesamt, seine Funktio-nen oder den geplanten Einsatz. Die Unbedenklichkeits-bescheinigung gilt nur, wenn Konstruktion, Produktion und Montage durch den Aufbauhersteller, der die Ver-änderungen durchführt, nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung der gültigen Aufbaurichtlinie der Daimler AG - soweit nicht hiermit zu Abweichungen Einverständnisse erklärt werden - ausgeführt werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung entbindet den Aufbauhersteller, der die Veränderungen durchführt, nicht von seiner Produktverantwortung und der Pflicht, eigene Berechnungen, Tests und eine Gesamtfahrzeug-erprobung durchzuführen, um sicherzustellen, dass Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit und Fahreigen-schaften des von ihm hergestellten Gesamtfahrzeugs gewährleistet sind.

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2.1 Beratung von Aufbauherstellern

2 Allgemeines

Es ist dementsprechend die alleinige Aufgabe und Ver-antwortung des Aufbauherstellers selbst, die Kompa-tibilität seiner Aufbauarbeiten mit dem Grundfahrzeug sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahr-zeugs zu gewährleisten.

! Hinweis

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und Zulas-sungsbestimmungen sind zu beachten!

2.1.2 Antrag auf Unbedenklichkeitsbeschei-nigung

Für die Bewertung im Rahmen einer Unbedenklich-keitsbescheinigung sind vor Beginn der Arbeiten am Fahrzeug folgende Unterlagen und Zeichnungen bei der zuständigen Abteilung „Technische Beratung zur Kom-patibilität des Aufbaus“ (e Seite 10) einzureichen:

• Alle Abweichungen von dieser Mercedes-Benz Auf-baurichtlinie

• Alle Maß-, Gewichts- und Schwerpunktsangaben (Wiegebescheinigungen)

• Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug

• Einsatzverhältnisse des Fahrzeugs (z. B. auf schlechten Straßen, bei hohem Staubanfall, in gro-ßen Höhen oder bei extrem Außentemperaturen)

• Zertifizierungen (e-Kennzeichen, Sitzzugversuch)

Durch vollständige Unterlagen werden Rückfragen ver-mieden und die Bearbeitung beschleunigt.

2.1.3 Rechtsansprüche• Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Unbedenk-

lichkeitsbescheinigung besteht nicht.

• Aufgrund der technischen Weiterentwicklung und der dabei gewonnenen Erkenntnisse kann die Daimler AG eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern, auch wenn bereits früher eine ver-gleichbare Bescheinigung erteilt wurde.

• Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auf Ein-zelfahrzeuge beschränkt werden.

• Für bereits fertig gestellte oder ausgelieferte Fahr-zeuge kann die nachträgliche Erteilung der Unbe-denklichkeitsbescheinigung abgelehnt werden.

• Der Aufbauhersteller ist allein verantwortlich für die Einhaltung folgender Anforderungen:

• Funktionalität und Kompatibilität seiner Aufbau-arbeiten mit dem Grundfahrzeug

• Verkehrs- und Betriebssicherheit

• Sämtliche Aufbauarbeiten und eingebaute Teile

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2.2 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller

2 Allgemeines

2.2 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller

Neben der Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnern der Aufbauherstellerbetreu-ung bei Mercedes-Benz (e Seite 11) haben Sie als Aufbauhersteller die Möglichkeit, sich detailliert über unsere Produkte und Systeme zu informieren.

2.2.1 Aufbauhersteller-Portal

Allgemeines

Das Aufbauhersteller-Portal ist die zentrale Kommu-nikationsplattform zwischen Mercedes-Benz Nutz-fahrzeugen und Ihnen als Partner in der Aufbauher-steller-Industrie. Das Aufbauhersteller-Portal bietet Informationen und Schnittstellen zu aufbaurelevanten Themen rund um alle Baureihen von Mercedes-Benz Lkw und Transportern. Das Portal erreichen Sie unter folgender Adresse:

https://bb-portal.mercedes-benz.com/

MBAS-Web Technik

Im Bereich MBAS-Web (Technik) des Portals finden Sie relevante Technische Datenblätter, Angebotszeich-nungen, Schaltpläne, Motordiagramme sowie die Auf-baurichtlinien. Neben den aktuellen Baureihen finden Sie dort auch Richtlinien für nicht mehr produzierte Fahrzeugtypen (unter Archiv). Stellen Sie dabei sicher, dass ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Auf-baurichtlinien gearbeitet wird.

Unter Aktuelles finden Sie die neuesten Informationen zu Produkten in Form von ABH-Informationen (Newslet-ter) oder der Zeitschrift ABH-Aktuell.

Außerdem haben Sie im Portal die Möglichkeit ihr Unternehmen und Ihre Produkte über Firmenprofil einzustellen und uns sowie unseren Verkäufern und in einem weiteren Schritt auch den Kunden zu präsentie-ren.

Somit sind Sie bestens gerüstet für kostengünstige, schnelle und umfassende Beratung Ihrer Kunden, für Machbarkeitsprüfungen, Planung und Festlegung des endgültigen Fahrzeugkonzeptes, bei der Angebotser-stellung und Konstruktion.

Konstruktionsdaten und Zeichnungen

Für Vito / V-Klasse - BM 447 können Sie als Aufbauher-steller Original 3D-Daten beziehen. Die Bestellung von 3D-Daten erfolgt über ein Formular welches Ihnen im Aufbauhersteller-Portal im Katalog „Zusatzinformatio-nen“ zur Verfügung steht.

Anmeldung CERON

Die Anmeldung im System CERON erfolgt über ein Formular welches Ihnen im Aufbauherstellerportal im Katalog „Zusatzinformationen“ zur Verfügung steht.

Weitere Informationen zum System CERON erhalten Sie unter 2.2.5 „CERON“ (e Seite 15).

2.2.2 Informationen für nicht registrierte Aufbauhersteller

Über das Portal „Service&Parts net“ finden nicht im Mercedes-Benz Aufbauhersteller-Portal registrierte Aufbauhersteller After-Sales-Informationen:

http://service-parts.mercedes-benz.com

Dort finden Sie Informationen zu den folgenden The-men:

• Service-/Teileinformationen

• Diagnose

• SCN Codierung

• Sonderwerkzeuge

• Tipps

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2.2 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller

2 Allgemeines

2.2.3 Werkstattinformationssystem (WIS)Als Bestandteil des „Service&Parts net“ steht unter dem Punkt „Service- / Teileinformationen“ das Werk-stattinformationssystem (WIS) zur Verfügung. Im WIS finden Sie zum Beispiel:

• Basisdaten (Abmessungen, Anzugsdrehmomente)

• Funktionsbeschreibungen

• Schaltpläne

• Reparaturanleitungen

• Wartungsblätter

Vertriebsnetzfremde Aufbauhersteller können einen Zugang zum WIS unter der folgenden Adresse erwer-ben:

http://service-parts.mercedes-benz.com

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Service Partner oder beim Kundenbe-treuungscenter (KBC) unter:

Kontaktdaten

Telefon: +49 (0)1805-010-7979

Telefax: +49 (0)1805-010-7978

E-Mail: [email protected]

2.2.4 Xentry KitAls Bestandteil des „Service&Parts net“ steht Ihnen unter dem Punkt „Diagnose“, für das System Xentry als Werkzeug, das Xentry Kit zur Verfügung. Das Diagnose-werkzeug Xentry Kit wurde bei Mercedes-Benz entwi-ckelt, um die Diagnose an den Fahrzeugen zu erleich-tern. Mit dem Xentry Kit ist es möglich, Fehlereinträge aus dem Fahrzeug auszulesen und zu diagnostizieren. Auch eine Veränderung der Parameter in den Steuerge-räten kann vorgenommen werden, zum Beispiel beim Parametriebaren Sondermodul (PSM).

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Fehlereinträge zu löschen, die bei der Montage des Aufbaus aufgetreten sind.

Darüber hinaus lassen sich mit Hilfe von Xentry Kit Steuergeräte über SCN-Codierungen aktualisie-ren. Der Einsatz der Online SCN-Codierung beim Vito / V-Klasse - BM 447 ist erforderlich, um z. B. eine Datenaktualisierung (Codierung) für das Kombi-Instru-ment vorzunehmen.

Bei der SCN-Codierung besteht die Möglichkeit, durch eine LAN oder WLAN-Verbindung das Xentry Kit mit dem zentralen Server der Daimler AG online zu verbin-den. Die passende SCN-Codierung wird online ange-fordert und dient zur eindeutigen Identifikation für die im Fahrzeug verbauten Steuergerät-Varianten. Darin ist sowohl die Hard- und Flashware als auch die fahrzeug-konforme Codierung verschlüsselt.

Weitere Informationen zur Nutzung der SCN Codier-möglichkeit finden Sie ebenfalls im Service&Parts net.

Xentry Kit steht Ihnen als Aufbauhersteller zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung.

Bei Fragen zu Xentry Kit wenden Sie sich an Ihre Daim-ler-Niederlassung oder an das Kundenbetreuungscenter (KBC):

Kontaktdaten

Telefon: +49 (0)1805-010-7979

Telefax: +49 (0)1805-010-7978

E-Mail: [email protected]

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 15

2.2 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller

2 Allgemeines

2.2.5 CERONDas System CERON (Certification Online) dient zum Dokumentenaustausch bzw. zur Dokumentenbereitstel-lung der Systemgenehmigungen und Gesamtbetriebser-laubnisse der EG (Europäische Gemeinschaft) bzw. ECE ( Economic Commision for Europe). Darin finden Sie z.B. Unterlagen zur ETG (Europäische Typ-Genehmi-gung) und ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für Lkw, Transporter, Bus und Unimog.

Die Nutzung des Systems CERON ist kostenpflichtig.

Die Anmeldung im System CERON erfolgt über ein Formular welches Ihnen im Aufbauherstellerportal im Katalog Zusatzinformationen zur Verfügung steht.

2.2.6 Europäische Typgenehmigung (ETG) und EG-Übereinstimmungsbescheini-gung (CoC)

Die Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parla-ments bildet die Vorgabe für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. In dieser Richtlinie wurden auch Vorschriften für die Genehmigungen von Fahrzeugen erlassen, die in mehreren Fertigungsstufen hergestellt werden, das Mehrstufen-Typgenehmigungs-verfahren. Demzufolge ist jeder am Bau eines Fahr-zeugs beteiligte Hersteller für die Genehmigung von geänderten oder hinzugefügten Umfängen in seiner Fer-tigungsstufe selbst verantwortlich. Der Hersteller kann eines der vier folgenden Verfahren wählen:

• EG-Typgenehmigung (ETG)

• EG-Kleinserien-Typgenehmigung

• Nationale Kleinserien-Typgenehmigung

• Einzelgenehmigung

CoC steht für Certificate of Conformity. Ein Dokument, das die Konformität bestimmter Waren - also auch von Fahrzeugen und Aufbauten - zu den anerkannten (internationalen) Normen bezeugt. Sinn und Zweck dieser EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist es, die Zulassung von Waren auf den internationalen Märkten zu erleichtern. Daher benötigt man das Dokument vor allem im Import und Export als Teil der Zollabfertigung. Der Hersteller, der Inhaber einer EG-Typgenehmigung oder EG-Kleinserien-Typgenehmigung ist, ist verpflichtet jedem Fahrzeug, das einem genehmigten Typ ent-spricht, ein Certificate of Conformity beizulegen.

Die fahrzeugspezifischen Daten der EG-Übereinstim-mungsbescheinigung (CoC) für das Grundfahrzeug stehen für eine komfortable und schnelle Bearbeitung des Aufbauumfangs im Aufbauhersteller-Portal bereit.

Sollten Sie eine ETG in einer Folgestufe (Mehrstufen-typgenehmigung) planen, so ist ein Vertrag gemäß 2007/46 EG Anh. XVII Abs. 1.1. erforderlich. Im Rah-men dieses Vertrags wird auch die Nutzung von Ceron geregelt. Die Herstellervereinbarung zum Mehrstufen-verfahren können Sie anfordern unter:

[email protected]

i Weitere Informationen

Ergänzende Erklärungen zum Datenzugang der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) finden Sie über das Aufbauhersteller-Portal in der Aufbau-hersteller-Information Ausgabe 16/2013 Van vom 24.09.2013.

Im Aufbauhersteller-Portal stehen Ihnen unter „Mein Portal“ > „Meine Auftragsdaten“ > „Auftragsda-tensystem“ > „Auftragsliste/Auftragsnummer“ > „Zulassungsdaten“ die Daten für das Grundfahrzeug zur Verfügung. Zur Wahl stehen eine Übersicht und eine Excel-Datei, nicht aber das Original-Dokument der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Bei Fragen zur Navigation innerhalb des Aufbauher-stellerportals ist dessen Hotline gerne für Sie da:

https://bb-portal.mercedes-benz.com/

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 16

2.2 Produkt- und Fahrzeuginformationen für Aufbauhersteller

2 Allgemeines

2.2.7 Produkt Information Tool (PIT)Über das Aufbauherstellerportal haben Sie Zugriff auf das System PIT. Im System PIT erhalten Sie Informa-tionen zu möglichen Fahrzeugausstattungen (Code, Fahrwerksvarianten, Produkte im Überblick, Anhänge-lasten etc.).

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 17

2.3 Produktsicherheit und Produkthaftung

2 Allgemeines

2.3 Produktsicherheit und Produkthaftung

2.3.1 ProduktsicherheitGrundsätzlich haben sowohl Fahrzeughersteller als auch Aufbauhersteller dafür zu sorgen, dass die im Umfang ihrer Aufgaben erstellten Produkte nur in einem sicheren Zustand in den Verkehr kommen und durch sie keine Gefahr für Nutzer oder Dritte entsteht. Andernfalls drohen zivil-, straf- oder öffentlich-rechtli-che Konsequenzen. Hierbei haftet grundsätzlich jeder Hersteller für das von ihm hergestellte Produkt.

Durch den Hersteller von An-/ Ein-/ Auf- und Umbau-ten ist die Einhaltung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit zu gewähr-leisten.

2.3.2 ProdukthaftungDer Aufbauhersteller trägt die Verantwortung für die folgenden Faktoren:

• Betriebs- und Verkehrssicherheit des Aufbaus

• Betriebs- und Verkehrssicherheit von Teilen und Umbauten

• Prüfung und Erhalt der Betriebs- und Fahrsicher-heit des Gesamtfahrzeugs nach Durchführung des Aufbaus (Fahr-, Brems- und Lenkverhalten dürfen durch den Aufbau nicht nachteilig verändert wer-den)

• Einflüsse von Teilen oder Umbauten auf das Fahr-gestell

• Folgeschäden, die durch den Auf-, Ein- oder Umbau entstehen

• Folgeschäden, die durch den nachträglichen Einbau von elektrischen und elektronischen Systemen entstehen

• Erhalt der Funktionssicherheit und die Freigängig-keit aller beweglichen Teile des Fahrgestells (z. B. Achsen, Federn, Gelenkwellen, Lenkung, Schaltge-stänge usw.) nach Durchführung des Aufbaus; auch bei diagonalen Verwindungen des Fahrzeugs

Durchgeführte Arbeiten oder Änderungen am Fahrge-stell oder Aufbau müssen im Wartungsheft, Abschnitt „Bestätigungen der Aufbauhersteller“, eingetragen werden.

2.3.3 Sicherheitsrelevante MerkmaleSicherheitsrelevant sind Bauteile oder Systeme, deren Fehlerhaftigkeit oder Ausfall eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer zur Folge haben kann.

Die Daimler AG empfiehlt für folgende Arbeiten die Bewertung der Sicherheitsrelevanz der Komponenten oder Funktionen:

• Umbauten am Fahrgestell

• Fahrzeugeinbauten

• Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Aufbau (Mechanik, Elektrik/Elektronik, Nebenabtriebe, Hydraulik, Pneumatik)

Eine Komponente oder Funktion ist als sicherheitsrele-vant einzustufen, wenn mindestens einer der folgenden zehn Sicherheitsaspekte erfahrungsgemäß eintreffen kann:

• Momentaner Verlust der Straßensicht

• Ausfall der Lenkbarkeit

• Verlust oder teilweiser Ausfall der Bremsfunktionen

• Ausfall der Fahrfunktion

• Unkontrollierter Antrieb

• Plötzlicher Ausfall der Antriebskraft

• Auslaufen von Kraftstoff/ Brandgefahr

• Lösen von Ladegut /Anhänger / Teilen

• Verletzungen bei Betrieb und sonstiger Bedienung des Fahrzeugs

• Insassenschutz bei Unfällen

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 18

2.3 Produktsicherheit und Produkthaftung

2 Allgemeines

Bei der Bewertung der Sicherheitsrelevanz sind fol-gende kundenbedingte Einflüsse zu berücksichtigen:

• extreme Einsatzbedingungen

• Missbrauch durch Sachunkundige

• Missbrauch bei Fehlreaktionen

• Abnutzung

• Umfeldbedingungen im Fahrzeug

Dokumentation

Bei einer Identifikation von Sicherheitsrelevanz gemäß den zehn Sicherheitsaspekten sind diese in Schrift- und Datensätzen entsprechend als sicherheitsrelevant zu kennzeichnen und zugehörige Funktionen und Merk-male zu dokumentieren.

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2.4 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

2 Allgemeines

2.4 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

Erst nach Auslieferung erkannte Gefahren des Aufbaus können nachträgliche Maßnahmen im Markt erfordern (Kundeninformation, Warnung, Rückruf). Um diese Maß-nahmen so effizient wie möglich zu machen, ist eine Rückverfolgbarkeit des Produkts nach Auslieferung erforderlich.

Hierfür, und um das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamts bzw. vergleichbare Register im Ausland für die Ermittlung betroffener Halter nutzen zu können, empfehlen wir Aufbauherstellern dringend, in ihren Datenbanken die Seriennummer/Identifikati-onsnummer ihres Aufbaus mit der Fahrgestellidentifika-tionsnummer des Grundfahrzeugs verknüpft abzulegen. Ebenso empfiehlt es sich zu diesem Zweck, die Adres-sen der Kunden zu speichern und späteren Erwerbern die Möglichkeit zur Registrierung einzuräumen.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 20

2.5 Markenzeichen

2 Allgemeines

2.5 Markenzeichen

Mercedes-Benz-Stern und Mercedes-Benz-Plakette sind Markenzeichen der Daimler AG.

Mercedes-Benz Markenzeichen dürfen ohne Geneh-migung nicht entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht werden.

Lose mitgelieferte Mercedes-Benz Markenzeichen müssen an der von Mercedes-Benz vorgesehenen Stelle angebracht werden.

i Weitere Informationen

Informationen zur Verwendung von Mercedes-Benz-Stern und Mercedes-Benz-Plakette erhalten Sie in der „Richtlinie für die Anbringung von Mercedes-Benz Markenzeichen an Transportern“ im Aufbauherstellerportal unter „Marketing“:

https://bb-portal.mercedes-benz.com/

Entspricht das Fahrzeug nicht dem Erscheinungsbild und den von Mercedes-Benz gestellten Qualitätsanfor-derungen, behält sich die Daimler AG vor, die Entfer-nung der Markenzeichen der Daimler AG einzufordern.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 21

2.6 Unfallverhütung

2 Allgemeines

2.6 Unfallverhütung

Der Aufbau und die an- oder eingebauten Geräte müs-sen den geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie den Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merkblättern der Unfallversiche-rungsträger entsprechen.

Alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Betriebsunsicherheiten sind auszunutzen.

Für den gewerblichen Güterverkehr erteilt in der Bun-desrepublik Deutschland Auskunft:

Telefon: +49 (0) 40 39 80 - 0

Telefax: +49 (0) 40 39 80-19 99

E-Mail: [email protected]

Postanschrift: Berufsgenossenschaft für Fahr-zeughaltungen, Fachausschuss „Verkehr“, Sachgebiet „Fahrzeuge“Ottenser Hauptstraße 54D-22765 Hamburg

Homepage: www.bgf.de

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und Zulassungs-bestimmungen sind zu beachten.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften liegt beim Aufbau- und Geräteherstel-ler.

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2.7 Wiederverwertung von Bauteilen - Recycling

2 Allgemeines

2.7 Wiederverwertung von Bauteilen - Recycling

H Umwelthinweis

Bereits bei der Planung der An- oder Aufbauten sollten, auch mit Rücksicht auf die gesetzliche Auf-lage nach der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge 2000 / 53 / EG, die nachfolgenden Grundsätze für eine umweltgerechte Konstruktion und Werkstoffwahl berücksichtigt werden.

Die Aufbauhersteller stellen sicher, dass bei den An- und Aufbauten (Umrüstungen) geltende Umwelt-Ge-setze und Vorschriften eingehalten werden, insbeson-dere die EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge und die EU-Richtlinie 2003/11/EG über Beschrän-kungen des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen („Schwerentflammbarkeit“ und bestimmte Flamm-schutzmittel) zur Präzisierung der Richtlinie 76/769/EWG.

Die Montageunterlagen der Umrüstungen sind vom Fahrzeughalter aufzubewahren und im Falle einer Fahrzeugverschrottung dem ausführenden Demontage-betrieb bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen. Auf diese Weise soll die umweltgerechte Verwertung auch für umgerüstete Fahrzeuge sichergestellt werden.

Werkstoffe mit Risikopotenzial wie Halogenzusätze, Schwermetalle, Asbest, FCKW und CKW sind zu vermei-den.

• Die EU-Richtlinie 2000/53/EG ist zu berücksichti-gen.

• Es sind vorzugsweise Werkstoffe zu verwenden, die stoffliches Recycling und geschlossene Wertstoff-kreisläufe ermöglichen.

• Werkstoff und Fertigungsverfahren sind so zu wählen, dass bei der Produktion nur geringe, gut recyclebare Abfallmengen entstehen.

• Kunststoffe sind nur dort einzusetzen, wo diese Kosten-, Funktions- oder Gewichtsvorteile bringen.

• Bei Kunststoffen, besonders bei Werkstoffverbun-den, dürfen nur untereinander verträgliche Stoffe einer Werkstoff-Familie eingesetzt werden.

• Bei recyclingrelevanten Bauteilen ist die Anzahl der verwendeten Kunststoffsorten möglichst gering zu halten.

• Es ist zu prüfen, ob ein Bauteil aus Recyclatmaterial bzw. mit Recyclatzusätzen hergestellt werden kann.

• Auf gute Demontierbarkeit bei recyclingfähigen Bauteilen ist zu achten, z. B. durch Schnappver-bindungen, Sollbruchstellen, gute Zugänglichkeit, Einsatz von Normwerkzeugen.

• Einfache, umweltverträgliche Entnahme der Betriebsflüssigkeiten durch Ablassschrauben etc. ist sicherzustellen.

• Wo immer möglich ist auf Lackierung und Beschich-tung der Bauteile zu verzichten; stattdessen sind eingefärbte Kunststoffteile zu verwenden.

• Bauteile in unfallgefährdeten Bereichen sind scha-denstolerant, reparabel und leicht austauschbar zu gestalten.

• Alle Kunststoffteile sind entsprechend dem VDA-Werkstoffblatt 260 („Bauteile von Kraftfahr-zeugen; Kennzeichnung der Werkstoffe“) zu kenn-zeichnen, z. B. „PP - GF30R”.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 23

2.8 Qualitätssystem

2 Allgemeines

2.8 Qualitätssystem

Weltweiter Wettbewerb, gesteigerte Qualitätsanforde-rungen der Kunden an das Gesamtprodukt Transporter, nationale und internationale Produkthaftungsgesetze, neue Organisationsformen und zunehmender Kosten-druck erfordern wirksame Qualitätssicherungssysteme in allen Bereichen der Automobilindustrie.

Die Anforderungen an ein solches Qualitätsmanage-ment-System sind in der DIN EN ISO 9001 beschrieben.

Eine Arbeitsgruppe des VDA hat auf Basis der DIN EN ISO 9000 ff für die deutschen Aufbauhersteller den Leitfaden „Qualitätsmanagement in der Automobilin-dustrie - Mindestanforderungen an ein Management-system bei Anhänger- und Aufbauherstellern - Sys-tembeschreibung und Bewertung“ erstellt. Erschienen als VDA Band 8 [VDA 8] (inkl. CD-ROM), Bestell-Nr. A 13DA00080.

Die Daimler AG empfiehlt aus den genannten Gründen dringend allen Aufbauherstellern die Einrichtung und Pflege eines Qualitätsmanagement-Systems mit folgen-den Mindestanforderungen:

• Festlegung von Verantwortlichkeiten und Befugnis-sen einschließlich Organisationsplan

• Beschreibung der Prozesse und Abläufe

• Benennung eines Qualitätsmanagement-Beauftrag-ten

• Durchführung von Vertrags- und Baubarkeitsprüfun-gen

• Durchführung von Produktprüfungen anhand vorge-gebener Abläufe gemäß Prüfanweisung

• Regelung des Umgangs mit fehlerhaften Produkten

• Dokumentation und Archivierung von Prüfergebnis-sen

• Sicherstellung aktueller Qualifizierungsnachweise der Mitarbeiter

• Systematische Überwachung der Prüfmittel

• Systematische Material- und Teilekennzeichnung

• Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Zulieferern

• Sicherstellung der Verfügbarkeit und Aktualität von Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen in den Bereichen und an den Arbeitsplätzen

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 24

3 Planung der Aufbauten

Allgemeines

Bei der Planung von Aufbauarbeiten sind für die Aus-wahl eines geeigneten Grundfahrzeugs beziehungs-weise Fahrgestells die jeweiligen Einsatzbedingungen des späteren Komplettfahrzeuges entscheidend.

Dabei sind zu beachten:

• Bedarfsgerechte Fahrzeug- beziehungsweise Fahr-gestellausführung

• Aufbauvariante

• Serien- und Sonderausstattungen

Zur Orientierung bei Planungen sind auch das Typ-schild, die Typbezeichnung und die Fahrzeugidentifi-zierungsnummer/ Vehicle Identification Number (VIN) zu nutzen, siehe 3.4 „Fahrzeugkennzeichnungsdaten“ (e Seite 35).

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 25

3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

Für den sicheren Einsatz des Fahrzeugs in dem gewünschten Einsatzbereich ist die sorgfältige Auswahl des Grundfahrzeugs notwendig.

Hierzu sollten vor allem folgende Punkte bei der Pla-nung berücksichtigt werden und dem jeweiligen Einsatz angepasst sein:

• Radstand

• Motor / Getriebe

• Achsübersetzung

• Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten

• Schwerpunktlage

• Serien- und Sonderausstattungen

• Kompatibilität der Assistenzsysteme

! Hinweis

Wichtig bei der Planung von Aufbauten ist neben einer nutzer- und wartungsfreundlichen Konstruk-tion auch die richtige Auswahl von Werkstoffen und die Beachtung von Korrosionsschutzmaßnahmen (e siehe Seite 57).

! Hinweis

Vor der Durchführung von Aufbaumaßnahmen ist das angelieferte Fahrzeug hinsichtlich der Erfüllung der notwendigen Anforderungen zu prüfen.

i Weitere Informationen

Auf der Mercedes-Benz-Homepage können Sie im Konfigurator Fahrzeuge zusammenstellen und ver-fügbare Sonderaustattungen einsehen:

http://www.mercedes-benz.com

Weitere Informationen zu den angebotenen Fahrzeug- und Aufbauvarianten erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung (e Seite 13).

3.1.1 Fahrzeug- und TypbezeichnungInformationen zur Position der Typschilder siehe 3.4 „Fahrzeugkennzeichnungsdaten“ (e Seite 35).

Informationen über die Liefer- und Zulassungsfähig-keit des Fahrzeuges erhalten Sie über Ihre Ansprech-partner unter „Technische Beratung Grundfahrzeug“ (e Seite 11)

Weitere Maßangaben finden Sie in den „Angebotszeich-nungen“ im Aufbauhersteller-Portal (e Seite 13). Die länderspezifischen Vorschriften sind zu beachten.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 26

3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

Vito Kastenwagen

Gewichtsvariante Code

A1 (kompakt), BM 447.601

A2 (lang), BM 447.603

A3 (extralang), BM 447.605

2,5 t Code X29

MX1/MX2/MG7/MG3/

895 800

1866-1915

32004895

MX1/MX2/MG7/MG3/

895 1045

1858-1911

32005140

MX1/MX2/MG7/MG3/

895 1045

1861-1913

34305370

2,8 t Code XG6

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 8001866-1915

32004895

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1858-1911

32005140

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1861-1913

34305370

3,05 t Code XA6

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 800

1866-1915

32004895

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1858-1911

32005140

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1861-1913

34305370

3,2 t Code XA5

MG7/MG3/MG4

895 800

1866-1915

32004895

MG7/MG3/MG4

895 1045

1858-1911

32005140

MG7/MG3/MG4

895 1045

1861-1913

34305370

Die dargestellte Fahrzeughöhe bezieht sich auf das jeweilige Basisfahrwerk. Bei Dynamikfahrwerk kann die Fahrzeug-höhe um 30 mm variieren.

Die Gewichtsvariante wird nicht über den Baumusterschlüssel sondern über Code gesteuert.

Auszug aus Aufbaucode Optionen

QA4 Anhängelast 2,5 t

ZG2 Allrad (nur bei MG4)

CF0 Basisfahrwerk

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 27

3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

Vito Mixto Code ZK4

Gewichtsvariante Code

A1 (kompakt), BM 447.701

A2 (lang), BM 447.703

A3 (extralang), BM 447.705

2,8 t Code XG6

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 800

1866-1915

32004895

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1858-1911

32005140

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1861-1913

34305370

3,05 t Code XA6

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 800

1866-1915

32004895

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1858-1911

32005140

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1861-1913

34305370

3,2 t Code XA5

MG7/MG3/MG4

895 800

1866-1915

32004895

MG7/MG3/MG4

895 1045

1858-1911

32005140

MG7/MG3/MG4

895 1045

1861-1913

34305370

Die dargestellte Fahrzeughöhe bezieht sich auf das jeweilige Basisfahrwerk. Bei Dynamikfahrwerk kann die Fahrzeug-höhe um 30 mm variieren.

Die Gewichtsvariante wird nicht über den Baumusterschlüssel sondern über Code gesteuert.

Auszug aus Aufbaucode Optionen

ZK4 Mixto

QA4 Anhängelast 2,5 t

ZG2 Allrad (nur bei MG4)

CF7 Komfortfahrwerk

CF9 Basisfahrwerk Plus

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 28

3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

Vito Tourer

Gewichtsvariante Code

A1 (kompakt), BM 447.701

A2 (lang), BM 447.703

A3 (extralang), BM 447.705

2,8 t Code XG6

MX1/MX2

895 800

1866-1915

32004895

MX1/MX2

895 1045

1858-1911

32005140

MX1/MX2

895 1045

1861-1913

34305370

3,05 t Code XA6

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 8001866-1915

32004895

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1858-1911

32005140

MX1/MX2/MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1861-1913

34305370

3,2 t Code XA5

MG7/MG3/MG4

895 800

1866-1915

32004895

MG7/MG3/MG4

895 1045

1858-1911

32005140

MG7/MG3/MG4

895 1045

1861-1913

34305370

Die dargestellte Fahrzeughöhe bezieht sich auf das jeweilige Basisfahrwerk. Bei Dynamikfahrwerk kann die Fahrzeug-höhe um 30 mm variieren.

Die Gewichtsvariante wird nicht über den Baumusterschlüssel sondern über Code gesteuert.

Auszug aus Aufbaucode Optionen

ZK5 Tourer Base

ZQ8 Tourer Pro

ZQ9 Tourer Select

QA4 Anhängelast 2,5 t

ZG2 Allrad (nur bei MG4)

CF7 Komfortfahrwerk

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3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

V-Klasse

Gewichtsvariante Code

A1 (kompakt), BM 447.811

A2 (lang), BM 447.813

A3 (extralang), BM 447.815

2,8 t Code XG6

MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 800

1866-1915

32004895

MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1858-1911

32005140

MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1861-1913

34305370

3,05 t Code XA6

MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 800

1866-1915

32004895

MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1858-1911

32005140

MG7/MG3/MG4 (ZG2)

895 1045

1861-1913

34305370

Die dargestellte Fahrzeughöhe bezieht sich auf das jeweilige Basisfahrwerk. Bei Dynamikfahrwerk kann die Fahrzeug-höhe um 30 mm variieren.

Die Gewichtsvariante wird nicht über den Baumusterschlüssel sondern über Code gesteuert.

Auszug aus Aufbaucode Optionen

VQ1 Avantgarde

QA4 Anhängelast 2,5 t

ZG2 Allrad (nur bei MG4)

ZK7 Marco Polo (nur für A2 + 3,05 t)

CF7 Komfortfahrwerk

CF8 Sportfahrwerk

CA1 FSD (Frequenzselektive Dämpfung) Fahrwerk

Z43 Zulassung als Sonder-Kfz, Wohnmobil

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3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

3.1.2 Motorvarianten VitoKastenwagen

Motorcode Motor max. Leistung [kW (PS)]

Verkaufsbezeichnung nach Kategorie und Motorleistung

Abgasstufe

MX1 OM622 DE16LA 65 (88) 109 CDI

109 BLUETECMA4 MA6

MX2 OM622 DE16LA 84 (114) 111 CDI

111 BLUETECMA4 MA6

MG7 OM651 DE22LA 100 (136) 114 CDI

114 BLUETECMA4* MA6

MG3 OM651 DE22LA 120 (163) 116 CDI

116 BLUETECMF4/MA4*

MA6

MG4 OM651 DE22LA 140 (190) 119 BLUETEC MA6**

Mixto/Tourer

MX1 OM622 DE16LA 65 (88) 109 CDI

109 BLUETECMA4

MA6/MB6

MX2 OM622 DE16LA 84 (114) 111 CDI

111 BLUETECMA4

MA6/MB6

MG7 OM651 DE22LA 100 (136) 114 CDI

114 BLUETECMA4*

MA6/MB6

MG3 OM651 DE22LA 120 (163) 116 CDI

116 BLUETECMF4/MA4* MA6/MB6

MG4 OM651 DE22LA 140 (190) 119 BLUETEC MA6/MB6

* Nur Linkslenker

** Bei Allrad Code ZG2 119 BLUETEC Allrad

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3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

3.1.3 Motorvarianten V-KlasseLuxuskombi

Motorcode Motor max. Leistung [kW (PS)]

Verkaufsbezeichnung nach Kategorie und Motorleistung

Abgasstufe

MG7 OM651 DE22LA 100 (136) V 200 CDI

V 200 BLUETECMA4*

MA6/MB6

MG3 OM651 DE22LA 120 (163) V 220 CDI

V 220 BLUETECMF4/MA4* MA6/MB6

MG4 OM651 DE22LA 140 (190) V 250 BLUETEC MA6**/MB6**

* Nur Linkslenker

** Bei Allrad CodeZG2 V 250 BLUETEC Allrad

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3.1 Auswahl des Grundfahrzeugs

3 Planung der Aufbauten

3.1.4 AbgasvarianteCode Abgasstufe

MF4* Euro 4 Gr. III

MA4 Euro 5b+ Gr. III

MB6 Euro 6 Gr. I

MA6 Euro 6 Gr. III

* Nur verfügbar in Ländern mit entsprechender Abgasnorm

3.1.5 AntriebskonzepteEs sind je nach Motorisierung unterschiedliche Antriebskonzepte verbaut.

Motorcode Frontantrieb Heckantrieb Allrad

MX1 X - -

MX2 X - -

MG7 - X -

MG3 - X -

MG4 - X X

X Verfügbar

- Nicht verfügbar

i Weitere Informationen

Informationen über die Liefer- und Zulassungsfähig-keit des Fahrzeuges erhalten Sie über Ihre Ansprech-partner unter „Technische Beratung Grundfahrzeug“ (e Seite 11).

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3.2 Fahrzeugänderungen

3 Planung der Aufbauten

3.2 Fahrzeugänderungen

Vor Beginn der Aufbauarbeiten ist vom Aufbauhersteller zu prüfen, ob

• das Fahrzeug für den geplanten Aufbau geeignet ist

• der Fahrzeug-Typ und die Ausrüstung auch nach dem Aufbau den Einsatzbedingungen entsprechen

Zum Planen von Aufbauten können Angebotszeich-nungen, Produktinformationen und Technische Daten bei der zuständigen Abteilung angefordert oder über das Kommunikationssystem abgerufen werden (e siehe Seite 13).

Des Weiteren ist auf die ab Werk angebotenen Sonder-ausstattungen (e Seite 45) zu achten.

Ab Werk gelieferte Fahrzeuge entsprechen den EG-Richtlinien und den nationalen Vorschriften (teil-weise ausgenommen Fahrzeuge für außereuropäische Länder).

Die Fahrzeuge müssen auch nach den durchgeführten Änderungen die EG Vorschriften und die nationalen Vor-schriften erfüllen.

! Hinweis

Um die Funktion und Betriebssicherheit der Aggre-gate zu gewährleisten, müssen ausreichend Frei-räume eingehalten werden.

a WARNUNG

Nehmen Sie keine Änderungen an Lenkung und Bremsanlage vor! Änderungen an Lenkung und Bremsanlage können dazu führen, dass diese Sys-teme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren und versagen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verur-sachen.

i Weitere Informationen

Für Fragen steht Ihnen das Team der „Technischen Beratung Aufbau“ zur Verfügung (e Seite 10).

! Hinweis

Änderungen an der Geräuschkapselung sind zu unterlassen.

Fahrzeugabnahme

Über Veränderungen am Grundfahrzeug muss der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer vom Aufbauhersteller informiert werden. Die Abnahme- und Prüforganisationen entscheiden über die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften nach eventuellen Änderun-gen am Grundfahrzeug und damit über die Zulassungs-fähigkeit des Komplettfahrzeuges.

! Hinweis

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und Zulas-sungsbestimmungen sind zu beachten.

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3.3 Abmessungen und Gewichtsangaben

3 Planung der Aufbauten

3.3 Abmessungen und Gewichtsangaben

Änderungen der Fahrzeugbreite, Fahrzeughöhe und Fahrzeuglänge, welche die vorgegebenen Grenzwerte der aktuellen Aufbaurichtlinie überschreiten, sind zu unterlassen.

Abmessungen und Gewichtsangaben sind den Angebotszeichnungen und Technischen Daten im Mercedes-Benz Aufbauhersteller-Portal (e Seite 13) sowie den Technischen Grenzwerten (e Seite 46) zu entnehmen. Diese beziehen sich auf die serienmäßige Fahrzeugausrüstung - Sonderausstattungen sind nicht berücksichtigt.

Gewichtstoleranzen von +5 % in der Fertigung sind zu beachten (in der Bundesrepublik Deutschland nach DIN 70020).

Die im Kapitel 4 „Technische Grenzwerte bei der Pla-nung“ (e Seite 46) angegebenen zulässigen Achs-lasten und das höchstzulässige Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden.

a WARNUNG

Die Reifentragfähigkeit des Fahrzeugs darf nicht durch Überladen über das spezifizierte Fahrzeug-gesamtgewicht hinaus überschritten werden. Die Reifen können sonst überhitzen und beschädigt werden. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Der Bremsweg kann sich deutlich verlängern, wenn das Fahrzeug überladen ist.

Angaben zu den zulässigen Gewichten finden Sie auf dem Typschild am Fahrzeug (e Seite 35).

a WARNUNG

Die zulässigen Achslasten sind einzuhalten. Werden die zulässigen Achslasten überschritten oder unter-schritten, kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Die Mindestwerte für die Vorderachslast im Fahrbe-trieb sind:

• 35 % des jeweiligen aktuellen Fahrzeuggesamt-gewichtes

Auskunft über Gewichtsänderung erteilt Ihr Ansprech-partner (e Seite 10).

! Hinweis

Bei allen Aufbauten sind die einzelnen zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht einzu-halten.

Zu beachten sind dabei auch die zulässige Anzahl der Fahrzeuginsassen und ein ausreichender Spielraum für die Zuladung. Hierbei ist auch das Gewicht des gesam-ten Gepäcks zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung ist das Gewicht der Sonderausstat-tungen zu berücksichtigen.

Es gelten die länderbezogenen Vorschriften und Richt-linien.

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3.4 Fahrzeugkennzeichnungsdaten

3 Planung der Aufbauten

3.4 Fahrzeugkennzeichnungsdaten

Das Typschild mit der Fahrgestellnummer ist im Türrah-men auf der Fahrerseite.

1 Fahrzeugtypschild an der B-Säule der Fahrerseite

Beispiel eines Typschilds einer Personenkraftwa-genbaureihe mit Anhängevorrichtung

1 Fahrzeugtypschild

2 Fahrzeughersteller (Daimler AG)

3 EG-Betriebserlaubnis-Nummer (nur für bestimmte Länder)

4 FIN

5 Zulässiges Gesamtgewicht (kg)

6 Zulässige Gesamtmasse des Zugs (kg) (nur für bestimmte Länder)

7 Zulässige Achslast vorn (kg)

8 Zulässige Achslast hinten (kg)

9 Lackcode

FIN im Motorraum

! Hinweis

Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) / Vehicle Identification Number (VIN) und Typschild des Fahr-zeugs dürfen weder geändert noch an einer anderen Stelle angebracht werden.

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3.5 Fahrzeugstabilität

3 Planung der Aufbauten

3.5 Fahrzeugstabilität

Bei Abnahme des aufgebauten Fahrzeugs muss nach der EG-Richtlinie Bremsen 71 / 320 / EWG und ECE R 13 ein rechnerischer Nachweis über die Schwer-punkthöhe bei beladenem Fahrzeug erbracht werden. Beachten Sie hierzu 4.1.2 „Maximale zulässige Schwer-punktlage“ (e Seite 46).

Von der Daimler AG wird keine Aussage getroffen über

• Fahrverhalten

• Bremsverhalten

• Lenkverhalten

• ESP-Regelverhalten

bei Aufbauten für Ladungen mit ungünstigen Schwer-punktlagen (z. B. Heck-, Hoch- und Seitenlasten), da diese Aspekte wesentlich durch Aufbauarbeiten beein-flusst werden und daher ausschließlich vom Aufbauher-steller beurteilt werden können.

a WARNUNG

Bei Fahrzeugen mit ESP, bei denen sich in Folge der Aufbauarbeiten extreme Schwerpunktlagen ergeben, ist das ESP gegebenenfalls zu deaktivieren. Dies ist der Einführung der generellen ESP-Pflicht nur noch bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung möglich.

Auskunft erteilt die zuständige Abteilung (e Seite 10). Wenn das ESP deaktiviert wurde, muss mit entsprechend angepasster Fahrweise (verringerte Kurvengeschwindigkeit, Vermeidung ruckartiger Lenkbewegungen) gefahren werden. Das Fahrzeug verhält sich im fahrdynamischen Grenz-bereich wie ein Fahrzeug ohne ESP. Die zulässigen Achslasten, Gesamtgewichte und Schwerpunktlagen müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es zu Unfällen kommen.

Sowohl bei Um- und Einbauten als auch im fahrfertigen Zustand dürfen die zulässigen Rad- und Achslasten sowie die zulässigen Gesamtgewichte des Fahrzeugs keinesfalls überschritten werden.

a WARNUNG

Die zulässigen Achslasten sind einzuhalten. Wer-den die zulässigen Achslasten überschritten, kann bei Fahrzeugen mit ESP dieses System nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

i Weitere Informationen

Weitere Angaben zu den zulässigen Gewichten finden Sie in den Fahrzeugkennzeichnungsdaten am Fahrzeug (e Seite 35).

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3.6 Bereifung

3 Planung der Aufbauten

3.6 Bereifung

Der Aufbauhersteller muss sicherstellen, dass

• der Abstand vom Reifen zum Kotflügel oder Radkas-ten auch bei montierten Schnee- oder Gleitschutz-ketten und voller Einfederung (auch bei Achsver-schränkung) ausreichend ist (e Seite 68) und die entsprechenden Angaben in den Angebotszeichnun-gen beachtet werden.

• nur zugelassene Reifengrößen verwendet werden, siehe Zulassungsbescheinigung sowie 4.2.2 „Frei-gegebene Reifengrößen“ (e Seite 48).

a WARNUNG

Das Überschreiten der angegebenen Reifentragfähig-keit oder zugelassenen Reifenhöchstgeschwindigkeit kann zu Reifenschädigungen bzw. Reifenausfällen führen. Sie können dadurch die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren, einen Unfall verursachen und sich selbst oder andere Personen verletzen.

Verwenden Sie deshalb nur für Ihren Fahrzeugtyp zugelassene Reifentypen und Reifengrößen, und beachten Sie die für Ihr Fahrzeug notwendige Reifen-tragfähigkeit und den Geschwindigkeitsindex.

Beachten Sie insbesondere auch die landesspezi-fischen Zulassungsvorschriften für Reifen. Diese Vorschriften legen unter Umständen einen bestimm-ten Reifentyp für Ihr Fahrzeug fest bzw. verbieten die Verwendung bestimmter Reifentypen, die in anderen Ländern zugelassen sind.

Wenn Sie andere Räder montieren lassen

• können die Radbremsen oder Fahrwerksteile beschädigt werden

• ist der Freigang der Räder und Reifen nicht mehr gewährleistet

• können die Radbremsen oder Fahrwerksteile nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen (e siehe Seite 13) und (e siehe Seite 48).

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3.7 Schraub- und Schweißverbindungen

3 Planung der Aufbauten

3.7 Schraub- und Schweißverbindungen

3.7.1 SchraubverbindungenMüssen serienmäßige Schrauben / Muttern ersetzt werden, dürfen nur Schrauben / Muttern mit

• gleichem Durchmesser

• gleicher Festigkeit

• gleicher Schraubennorm beziehungsweise Schrau-benart

• gleicher Oberflächenbeschichtung (Korrosions-schutz, Reibungszahl)

• gleicher Gewindesteigung

verwendet werden.

Wir empfehlen Mercedes-Benz Normteile.

a WARNUNG

Alle sicherheitsrelevanten Verschraubungen z. B. für Radführungs-, Lenk- und Bremsfunktionen dürfen nicht verändert werden. Sonst können diese nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Die Neumontage ist gemäß Mercedes-Benz Kun-dendienst-Anweisung mit geeigneten Normteilen durchzuführen. Wir empfehlen Mercedes-Benz Originalteile.

• Bei allen Montagen ist die VDI-Richtlinie 2862 umzusetzen.

• Eine Verkürzung der freien Klemmlänge, Umstel-lung auf Dehnschaft oder die Verwendung von Schrauben mit kürzerem freien Gewindeanteil ist zu unterlassen.

• Das Setzverhalten von Schraubverbindungen ist zu beachten.

• Die Verwendung von Mercedes-Benz Anzugsmo-menten setzt eine Gesamt-Reibungszahl im Bereich µges=0.08 bis 0.14 für die jeweiligen Verschrau-bungspartner voraus.

• Werden Schrauben bei Mercedes-Benz mit Drehmo-ment und Drehwinkel angezogen, ist eine konstruk-tive Änderung nicht möglich.

• Mit Hilfe des Mercedes-Benz Werkstatt-Informa-tions-Systems (WIS) ist zu ermitteln, ob Schrauben und Muttern von Fahrwerkskomponenten erst im fahrfertigen Zustand festzuziehen sind.

• Zusätzlich mitverspannte Bauteile des Aufbaus müssen eine gleiche oder höhere Festigkeit wie der bisherige Spannverband aufweisen.

i Weitere Informationen

Auskunft erteilt jeder Mercedes-Benz Service-Stütz-punkt.

a WARNUNG

Schrauben oder Muttern mit Sperrverzahnung, mik-roverkapselte Schrauben und selbstsichernde Mut-tern sind grundsätzlich nach einmaliger Verwendung zu erneuern. Bevor neue mikroverkapselte Schrau-ben eingeschraubt werden, muss das Gegengewinde nachgeschnitten oder die Mutter erneuert werden, um alle Reste der alten Schraubensicherungsmasse zu entfernen. Anschließend ist es erforderlich, die nachgeschnittenen Gewindedurchgangs- und Gewindesacklöcher auszublasen, da verbleibende Klebereste im Gewinde ein korrektes Festziehen der Schrauben verhindern.

Bei Nichtbeachtung können durch die fehler-hafte Schraubenvorspannung Biegekräfte auf die Schraube einwirken und einen Schraubenbruch zur Folge haben. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verur-sachen.

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3.7 Schraub- und Schweißverbindungen

3 Planung der Aufbauten

a WARNUNG

Beim Lösen von mikroverkapselten Schrauben besteht durch das plötzliche Lösen der Schrauben Verletzungsgefahr. Achten Sie daher beim Lösen mikroverkapselter Schrauben auf ausreichenden Bewegungsfreiraum.

i Weitere Informationen

Zu Sonderverschraubungen steht Ihnen das Mercedes-Benz Werkstatt-Informations-System (WIS) oder das Team der „Technischen Beratung Aufbau“ zur Verfügung (e Seite 10).

3.7.2 Schweißverbindungen

Allgemeines

Um die von Mercedes-Benz geforderte hohe Qualität von Schweißarbeiten zu erhalten, müssen die mit dem Schweißen beauftragten Personen über die entspre-chende Qualifikation verfügen.

Für den Erhalt von hochwertige Schweißnähten wird prinzipiell empfohlen:

• gründliche Reinigung der zu schweißenden Bereiche

• mehrere kurze Schweißraupen statt einer langen

• symmetrische Raupen zur Begrenzung des Schrumpfens

• Vermeidung von mehr als 3 Schweißnähten in einem Punkt

• Vermeidung von Schweißungen in kaltverfestigten Bereichen

! Hinweis

Vor Schweißarbeiten ist die Batterie abzuklemmen und Airbags, Airbagsteuergerät, Airbagsensoren sowie Sicherheitsgurte sind gegen Schweißspritzer zu schützen und gegebenenfalls auszubauen.

Auswahl von Schweißverfahren

Von der Auswahl des Schweißverfahrens und der zu verbindenden Geometrie sind die mechanische Eigen-schaften von Schweißnähten abhängig.

Bei überlappenden Blechen ist das geeignete Schweiß-verfahren je nach Zugänglichkeit der Seiten auszuwäh-len:

zugängliche Seiten

1 Schutzgas- Lochpunkt-schweißen

2 Widerstandspunktschweißen

Widerstandspunktschweißen

Widerstandspunktschweißen wird bei überlappenden Teilen mit beidseitigem Zugang angewandt. Das Punkt-schweißen von mehr als zwei Blechschichten ist zu vermeiden.

Abstand der Schweißpunkte

Um Nebenschluss (Shunteffekte) zu vermeiden, müs-sen die angegebenen Abstände zwischen den Schweiß-punkten eingehalten werden (d=10e+10 mm).

d Abstand der Schweißpunkte

e Blechdicke

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3.7 Schraub- und Schweißverbindungen

3 Planung der Aufbauten

Abstand zum Rand des Blechs

Um Schädigungen der Schmelzkerne zu vermeiden, müssen die angegebenen Abstände zum Rand des Blechs eingehalten werden (L=3e+2 mm).

e Blechdicke

L Abstand zum Rand des Bleches

Schutzgas-Lochpunktschweißen

Sind überlappende Bleche nur von einer Seite zugäng-lich, ist die Schweißverbindung durch Schutzgas-Loch-punktschweißen oder Heftschweißen zu erstellen.

Wird die Verbindung durch Stanzen oder Bohren und anschließendes Lochpunktschweißen erzielt, muss der Bohrungsbereich vor dem Schweißen entgratet werden.

D = Loch-durchmesser [mm]

4,5 5 5,5 6 6,5 7

e = Blechdicke [mm] 0,6 0,7 1 1,25 1,5 2

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3.7 Schraub- und Schweißverbindungen

3 Planung der Aufbauten

Die mechanische Qualität kann zusätzlich durch den Einsatz von „Langlöchern“ erhöht werden (l=2b).

b Breite Langloch

I Länge Langloch

Heftschweißung

Bei Blechdicken > 2 mm können überlappende Bleche auch durch Heftschweißung verbunden werden (30 mm < L < 40e; d > 2L).

Maße bei Heftschweißungen

d Abstand Heftschweißung

e Blechdicke

L Länge Heftschweißung

Nicht schweißbare Teile

An folgenden Bauteilen/Aggregaten darf nicht geschweißt werden:

• Fahrzeugrahmen

• Motor, Getriebe, Achsen usw.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen sind den Kapiteln 4 „Techni-sche Grenzwerte bei der Planung“ (e Seite 46), 5 „Schadenverhütung“ (e Seite 55) sowie dem Abschnitt 6.2 „Rohbau / Karosserie“ (e Seite 64) und dem Mercedes-Benz Werkstatt-Informa-tions-System (WIS) zu entnehmen.

Korrosionsschutz nach dem Schweißen

Nach allen Schweißarbeiten am Fahrzeug sind die ange-gebenen Korrosionsschutzmaßnahmen (e Seite 57) zu beachten.

! Hinweis

Bei Schweißarbeiten sind darüber hinaus auch die im Kapitel 5 „Schadenverhütung“ (e Seite 55) und 6 „Änderungen am Grundfahrzeug“ (e Seite 60) aufgeführten Hinweise zu beachten.

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3.8 Geräuschdämmung

3 Planung der Aufbauten

3.8 Geräuschdämmung

Bei Veränderungen geräuschrelevanter Teile, wie z.B. den folgenden, sind Geräuschmessungen durchzufüh-ren:

• Motor

• Abgasanlage

• Luftansauganlage

• Reifen usw.

Es gelten die länderbezogenen Vorschriften und Richt-linien.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG und § 49.3 StVZO (geräuscharm) zu beachten.

• Serienmäßig eingebaute Teile zur Geräuschdäm-mung dürfen nicht ausgebaut oder verändert werden.

• Die Innengeräuschsituation darf sich nicht ver-schlechtern.

! Hinweis

Bei allen Änderungen am Fahrzeug ist das nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG festgelegte Außenge-räusch des Fahrzeugs einzuhalten.

! Hinweis

Um das Geräuschniveau des Fahrzeugs durch Ände-rungen nicht zu beeinflussen, ist bei der Planung von Aufbauten auf die Minimierung der Innengeräusche (e siehe Seite 82) zu achten.

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3.9 Wartung und Instandsetzung

3 Planung der Aufbauten

3.9 Wartung und Instandsetzung

Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs dürfen durch den Aufbau nicht erschwert werden.

Wartungsstellen und Aggregate müssen gut zugänglich bleiben.

Die Betriebsanleitung ist zu beachten.

Wartungsklappen oder abschraubbare Rückwände müs-sen an Staukästen eingebaut werden.

Der Batteriekasten muss eine ausreichende Be- und Entlüftung haben. Gegebenenfalls ist eine Batterieent-lüftung einzubauen.

Batterien sind auf Leistung und Zustand zu prüfen und nach Herstellerangaben zu warten (e Seite 44).

! Hinweis

Durch längere Standzeiten kann es zu Batterieschä-den kommen. Dies ist durch Abklemmen der Bat-terie und entsprechender Lagerung zu umgehen (e Seite 44).

Durch den Aufbau verursachte Mehrarbeit bei

Garantie-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten wird von der Daimler AG nicht übernommen.

Vom Aufbauhersteller ist vor Auslieferung des Fahr-zeugs folgendes zu beachten:

• Scheinwerfereinstellung überprüfen oder von einer qualifizierten Fachwerkstatt überprüfen lassen. Wir empfehlen einen Mercedes-Benz Service-Stütz-punkt.

• Die Radmuttern / Radschrauben sind unter Beach-tung des Anziehdrehmoments nachzuziehen.

• Die Daimler AG empfiehlt, Wartungsumfänge am Aufbau mit den gültigen Wartungssystemen von Mercedes-Benz auf das jeweilige Fahrzeug abzu-stimmen. Dies gilt sowohl für Art und Umfang als auch für die zu Grunde gelegten Zeitabstände bzw. Laufleistungen, nach denen Wartungen durchge-führt werden sollen.

Betriebsanleitung und Wartungsvorschrift für die durch-geführten Aufbauarbeiten und zusätzlich eingebauten Aggregate müssen dem Fahrzeug vom Aufbauhersteller in der Sprache des Einsatzlandes beigelegt werden.

3.9.1 Lagerung des Fahrzeugs

Lagerung in geschlossenen Räumen• Reinigung des Gesamtfahrzeugs

• Kontrolle von Öl- und Kühlflüssigkeitsständen

• Erhöhung des vorgeschriebenen Reifendrucks um 0,5 bar

• Feststellbremse lösen und Fahrzeug gegen Wegrol-len durch Vorlegekeile sichern

• Batterie in geladenem Zustand (mindestens zu 80 %) abklemmen und die Kabelschuhe und Klem-men schmieren

Lagerung im Freien (< 1 Monat)• die gleichen Schritte wie in geschlossenen Räumen

durchführen

• alle Lufteingänge schließen und die Heizung auf „Aus“ stellen

Lagerung im Freien (> 1 Monat)• die gleichen Schritte wie in geschlossenen Räumen

durchführen

• Abklappen der Scheibenwischer von der Wind-schutzscheibe

• alle Lufteingänge schließen und die Heizung auf „Aus” stellen

• Batterie ausbauen und nach Herstellerangabe lagern (e Seite 44)

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3.9 Wartung und Instandsetzung

3 Planung der Aufbauten

Wartung von gelagerten Fahrzeugen (bei Lagerung > 1 Monat)

• Monatliches Prüfen des Ölstandes

• Monatliches Prüfen der Kühlflüssigkeit

• Monatliches Prüfen des Reifenluftdrucks

Entnahme des Fahrzeugs aus dem Fahrzeuglager• Überprüfen der Fahrzeugflüssigkeitsstände

• Richtig stellen des Reifendrucks nach Vorschrift

• Prüfen des Ladungszustandes und Einbauen der Batterie

• Reinigung des Gesamtfahrzeugs

3.9.2 Wartung und Lagerung von BatterienBei längerer Standzeit beziehungsweise Lagerung ist darauf zu achten, dass die Batterie sich stets in einem geladenen Zustand (mindestens 80 % - entspricht einer Ruhespannung von ca. 12,55 V) befindet. Um Schäden an der Batterie zu vermeiden, ist bei Standzeiten des Fahrzeugs von über einer Woche die Batterie abzuklem-men. Hierzu sind stets beide Pole abzuklemmen.

Bei Standzeiten von über einem Monat ist die Batterie auszubauen und bei Temperaturen zwischen 0 °C bis 30 °C trocken zu lagern.

Die Batterie muss stehend gelagert werden.

Die Batteriespannung ist dabei konstant über 12,55 V zu halten.

Fällt die Batteriespannung unter 12,55 V, aber nicht unter 12,1 V muss die Batterie geladen werden.

! Hinweis

Fällt die Batteriespannung unter 12,1 V, kommt es zu Schäden und ein Austausch wird notwendig.

3.9.3 Arbeiten vor der Auslieferung des umgebauten Fahrzeugs

Der Eintrag der durchgeführten Arbeiten und Änderun-gen muss durch den Aufbauhersteller im Wartungsheft bestätigt werden.

Kontrolle des Gesamtfahrzeugs

Das Fahrzeug ist auf seinen einwandfreien Zustand zu prüfen und gegebenenfalls Schäden zu beseitigen.

Kontrolle der Bremsanlage

Ist die Standzeit des Fahrzeuges nicht bekannt, muss die Bremsflüssigkeit erneuert werden.

Elektrische und hydraulische Leitungen sind auf Beschädigungen jeglicher Art zu prüfen und gegebenen-falls zu reparieren beziehungsweise zu erneuern.

Die Pneumatikanlage ist auf Beschädigungen jeglicher Art zu prüfen und gegebenenfalls zu reparieren bezie-hungsweise zu erneuern.

Die Bremsflüssigkeit muss alle zwei Jahre erneuert werden.

Kontrolle Fahrzeugelektrik

Nach Arbeiten an der Elektrik oder Elektronik ist der Fehlerspeicher der Steuergeräte auszulesen und gege-benenfalls zu löschen.

Kontrolle der Batterie

Vor der Auslieferung des Fahrzeugs ist der Ladungszu-stand der Batterie zu prüfen (e Seite 44). Gegebe-nenfalls ist die Batterie nachzuladen.

Kontrolle der Reifen

Vor Auslieferung des Fahrzeugs sind die Reifen auf den vorgeschriebenen Luftdruck sowie auf Reifenschäden zu prüfen. Beschädigte Reifen sind zu tauschen.

Kontrolle der Radeinstellung

Bei Änderungen an der Karosserie wird die Kontrolle der Achsgeometrie empfohlen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Mercedes-Benz Werkstatt-Infor-mations-System (WIS).

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3.10 Sonderausstattungen

3 Planung der Aufbauten

3.10 Sonderausstattungen

a WARNUNG

Die Verwendung von nicht freigegebenen Teilen, Aggregaten, Umbau- oder Zubehörteilen kann die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigen.

Lesen Sie vor Beginn von Arbeiten am Fahrzeug die mit der Montage zusammenhängenden Kapitel der Fahrzeug-Betriebsanleitung und die Betriebs- und Montageanleitungen der Hersteller von Zubehör und Sonderausstattungen. Sie können sonst Gefahren nicht erkennen und sich oder Andere gefährden.

Um das Fahrzeug optimal an den Aufbau anzupassen, empfehlen wir die als Code erhältlichen Sonderausstat-tungen.

i Weitere Informationen

Nähere Informationen zu Sonderausstattungen bekommen Sie hier:

• Mercedes-Benz Service-Stützpunkt

• PIT (Produkt Information Tool Transporter) im Aufbauherstellerportal (e Seite 16)

• „Technische Beratung Grundfahrzeug“ (e Seite 11)

Auf der Mercedes-Benz-Homepage können Sie im Konfigurator Fahrzeuge zusammenstellen und ver-fügbare Sonderaustattungen einsehen:

http://www.mercedes-benz.com

Sonderausstattungen (z. B. verstärkte Federn, Rahmen-verstärkungen, Zusatztanks, Stabilisatoren usw.) oder nachträglich eingebrachte Ausstattungen können das Leergewicht des Fahrzeugs verändern. Darüber hinaus können Sonderausstattungen auch Schwerpunktlage, Bauraumverhältnisse und Bauteilfreigangsbedingun-gen verändern. Deshalb ist bei allen durchzuführen-den Arbeiten auf den Erhalt der Funktionalität des Gesamtfahrzeuges und die Einhaltung der Grenzwerte (e Seite 46) zu achten.

Das tatsächliche Fahrzeuggewicht und die Achslasten sind vor dem Aufbau durch Wiegen zu ermitteln.

Es können nicht alle Zusatzausstattungen problemlos in jedes Fahrzeug eingebaut werden. Dies gilt besonders bei nachträglichem Einbau, da benötigte Bauräume von anderen Bauteilen belegt sein können oder die Sonder-ausstattung weitere Bauteile erfordert.

i Weitere Informationen

Für Fragen steht Ihnen das Team der „Technischen Beratung Aufbau“ zur Verfügung (e Seite 10).

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 46

4.1 Grenzwerte Grundfahrzeug

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

4.1 Grenzwerte Grundfahrzeug

! Hinweis

Dieses Kapitel enthält die wichtigsten zur Planung notwendigen technischen Grenzwerte für das Grund-fahrzeug. Darüber hinaus sind auch die anderen Kapitel der aktuellen Aufbaurichtlinie zu beachten.

4.1.1 Lenkbarkeit• Im Fahrbetrieb muss in allen Belastungszuständen

die Vorderachslast mindestens 35 % des jeweiligen aktuellen Fahrzeuggesamtgewichts betragen.

• Die zulässigen Achslasten sind einzuhalten.

4.1.2 Maximale zulässige Schwerpunktlage

x-Richtung: Bei R1 = 3200 mm < 1700 mm (ca. 53 % Hinterachs-Lastanteil)

Bei R2 = 3430 mm < 1800 mm (ca. 53 % Hinterachs-Lastanteil)

y-Richtung: Bei beladenem Fahrzeug darf die Radlast (1/2 der Achslast) nur um 4 % überschritten werden.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen siehe 9.1.2 „Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung“ (e Seite 126).

4.1.3 Maximale Fahrzeugabmessungen

Zulässige Fahrzeugbreite

Entsprechend EG-Richtlinien 97/27/EG, 96/53/EG und 92/21/EG

Allgemein: 2550 mm

Personenkraftwagen: 2500 mm

Ohne Hinzufügen zusätzlicher Scheinwerfer, bei 1928 mm Serienfahrzeugbreite (ohne Außenspiegel):

2249 mm (ECE R48) :

Fahrzeughöhe

Entsprechend EG-Richtlinien 97/27/EG, 96/53/EG und 92/21/EG

4000 mm

Fahrzeuglänge

Entsprechend EG-Richtlinien 97/27/EG, 96/53/EG und 92/21/EG

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 47

4.2 Grenzwerte Fahrwerk

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

4.2 Grenzwerte Fahrwerk

4.2.1 Zulässige Achslasten

a WARNUNG

Die zulässigen Achslasten sind einzuhalten. Wer-den die zulässigen Achslasten überschritten, kann bei Fahrzeugen mit ESP dieses System nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Des Weiteren kann die Überlastung zu Schäden am Fahrwerk und an tragenden Teilen führen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Auskunft über Achslasten und höchst zulässiges Gesamtgewicht erhalten Sie über die „Technische Beratung Grundfahrzeug“ (e Seite 11).

i Weitere Informationen

Weitere Informationen über zulässige Achslasten siehe 2 „Allgemeines“ (e Seite 10).

Vito

Achslasten [t] Kastenwagen Mixto Tourer

Vorder-achse [kg]

Hinter-achse [kg]

Vorder-achse [kg]

Hinter-achse [kg]

Vorder-achse [kg]

Hinter-achse [kg]

2,5 1400 1400 X X X X

2,8 1490 1490 1490 1490 1490 1490

3,05 (M1) 1550 1650 1550 1550 1550 1550

3,05 (N1) 1550 1650 1550 1650 1550 1550

3,2 1550 1750 1550 1750 1550 1750

Achslasten [t] V-Klasse

Vorderachse [kg]

Hinterachse [kg]

2,8 1490 1490

3,05 1550 1550

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 48

4.2 Grenzwerte Fahrwerk

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

4.2.2 Freigegebene Reifengrößen

i Weitere Informationen

Informationen über die Zuordnung des Reifens zum Fahrzeugmodell, die zugeordneten Felgen und even-tuelle Einschränkungen erhalten Sie:

• über Ihre Ansprechpartner, siehe 2.1 „Beratung von Aufbauherstellern“ (e Seite 10)

• über den Fahrzeugkonfigurator unter http://www.mercedes-benz.com

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 49

4.2 Grenzwerte Fahrwerk

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

Freigegebene Reifengrößen Vito

Rad Reifen Code Lastindex Verwen-dung

2,5 t 2,8 t 3,05 t 3,2 t

6,5 J x 16H2 ET 52 Stahl

195/65 R16 C RG6

100/108 T Sommer X X (3,4) - -

104/102 T (100T)

Sommer X X (3,4) X (1,3,4) -

Winter X X (3,4) X (1,3,4) -

6,5 J x 16H2 ET 52

Stahl/Alu

205/65 R16 C RG1

103/101 H Sommer X X (4) X (4) -

1047/105 T(103H)

Winter X X (4) X (4) -

107/105T(103H)

All Season X X (4) X (4) -

225/60 R16 C RG2 105/103 H Sommer X X (4) X (4) -

6,5 J x 17H2ET50 Stahl

ET51 Alu

225/55 R17 C

RG7

109/107 H(104H)

Sommer X X X X

104/102 H All Season X X X -

109/107 T(104T)

Winter X X X X

225/55 R17 RF 101V

Sommer - X (2,5) X (2,5) -

Winter - X (2,5) X (2,5) -

7,5 J x 18H2

ET 52 Alu

245/45 R18 XL RH4 100W Sommer - X (2) X (1,2) -

8 J x 19H2ET 52 Alu

245/45 R19 XL RK1 102Y Sommer - X (2,5) X (2,5) -

X Freigegeben- Nicht freigegeben1 Nur bei M1-Zulassung und/oder Tourer2 Nicht bei MX1/MX23 Nicht bei MG34 Nicht bei MG45 Nur bei Tourer

T - bis 190 km/hH - bis 210 km/hV - bis 240 km/hW - bis 270 km/hBei der Auslegung werden übli-cherweise 6 % Abweichung von der Höchstgeschwindigkeit berücksich-tigt.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 50

4.2 Grenzwerte Fahrwerk

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

Freigegebene Reifengrößen V-Klasse

Rad Reifen Code Lastindex Verwendung 2,8 t 3,05 t

6,5 J x 16H2 ET 52 Stahl

195/65 R16 C RG6

100/108 T Sommer X (3,4) -

104/102 T (100T)

Sommer X (3,4) -

Winter X (3,4) -

6,5 J x 16H2 ET 52 Stahl/

Alu

205/65 R16 C RG1

103/101 H Sommer X (4) X (4)

1047/105 T(103H)

Winter X (4) X (4)

107/105T(103H)

All Season X (4) X (4)

225/60 R16 C RG2 105/103 H Sommer X X (4)

6,5 J x 17H2ET50 StahlET51 Alu

225/55 R17 C

RG7

109/107 H(104H)

Sommer - -

104/102 H All Season - -

109/107 T(104T)

Winter - -

225/55 R17 RF 101V

Sommer X X

Winter X X

7,5 J x 18H2ET 52 Alu

245/45 R18 XL RH4 100W Sommer X X

8 J x 19H2ET 52 Alu

245/45 R19 XL RK1 102Y Sommer X X

X Freigegeben- Nicht freigegeben1 Nur bei M1-Zulassung und/oder Tourer2 Nicht bei MX1/MX23 Nicht bei MG34 Nicht bei MG45 Nur bei Tourer

T - bis 190 km/hH - bis 210 km/hV - bis 240 km/hW - bis 270 km/hBei der Auslegung werden üblicherweise 6 % Abweichung von der Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 51

4.2 Grenzwerte Fahrwerk

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

4.2.3 WendekreisdurchmesserIn der Tabelle finden Sie einen groben Überblick zum Wendekreisdurchmesser (in Meter) in Abhängigkeit von Antriebsart und Fahrzeuglänge (Ausführung).

Ausfüh-rung

Frontantrieb Heckantrieb Allradantrieb

A1 12,9 11,8 12,7

A2 12,9 11,8 12,7

A3 13,7 12,5 13,5

Die Größe des Wendekreises Ihres Fahrzeugs finden Sie in den Datenblättern und Angebotszeichnun-gen. Mit dem Produkt Information Tool Vans (PIT) (e Seite 16) oder dem Aufbauhersteller-Portal (e Seite 13) sind beide Daten-Quellen zugänglich.

Die internationalen und nationalen Vorschriften für die Fahrzeuggenehmigung und -zulassung sind einzuhalten. Unter anderem sind dies:

• ECE-R 79

• Europäische Union: 97/27/EG (gültig bis 31.10.2014)

• Europäische Union: 96/53/EG

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4.3 Grenzwerte Rohbau

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

4.3 Grenzwerte Rohbau

4.3.1 Änderungen RohbauBei Änderungen der tragenden Struktur muss die Stei-figkeit der vom Aufbauhersteller eingebrachten Struktur in der Summe mindestens der Steifigkeit des Serien-fahrzeugs entsprechen.

4.3.2 Fahrzeugdach / DachlastMaximale Dachlast Normaldach [kg]

150 (bei mindestens drei Stützfußpaaren)

Die Angaben gelten bei gleichmäßiger Lastverteilung über die gesamte Dachfläche.

Bei einem kürzeren Dachträger ist die Beladung pro-zentual zu verringern. Die Höchstbelastung je Dachträ-ger-Stützfußpaar beträgt 50 kg.

Die Höchstbelastung eines Relingträgers beträgt 100 kg.

Für Änderungen an der Dachstruktur ist 6.2.6 „Ände-rungen an der Dachstruktur“ (e Seite 69) zu beach-ten.

4.3.3 Grenzwerte Befestigungspunkte Die maximale Zugbelastung der Zurrpunkte gilt nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• die auf dem Laderaumboden stehende Last ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesichert und

• der Abstand zur nächsten Lastsicherung an der gleichen Schiene beträgt ca. 1 m

Maximale Belastungskräfte [daN]

Code VV2 Lastenverankerungs-schienensystem 500

Code UR1 Sitzschienen system 350

Code V42 Zurrschienen Seiten-wand an Brüstungsgurt 100

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4.4 Grenzwerte Elektrik / Elektronik

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

4.4 Grenzwerte Elektrik / Elektronik

i Weitere Informationen

Siehe hierzu auch 8 „Elektrik“ (e Seite 95).

4.4.1 Elektrische Leitungen / SicherungenDie folgende Tabelle ist gültig für Kabel mit einer Isolie-rungs-Grenztemperatur von mehr als 105 °C.

Max. Dauer-stromstärke

[A]

Nennstrom der Schmelzsi-

cherung [A]

Leitungsquer-schnitt [mm2]

0 - 4,9 5 0,5

5 - 9,9 10 1

10 - 18 20 2,5

19 - 28 30 4

29 - 35 40 6

36 - 48 50 10

49 - 69 70 46

70 - 98 100 25

99 - 123 125 35

124 - 148 150 50

4.4.2 Fahrzeugsbegrenzungs- und Seiten-markierungsleuchten

Für alle Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite ab 2,10 m sind (zusätzlich zu den Fahrzeugbegrenzungsleuchten) Umrissleuchten nach ECE-R48 vorgeschrieben.

Für alle Fahrzeuge über 6 m Gesamtlänge sind Seiten-markierungsleuchten nach ECE-R48 notwendig.

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4.5 Grenzwerte Zusatzaggregate

4 Technische Grenzwerte bei der Planung

4.5 Grenzwerte Zusatzaggregate

Beim nachträglichen Einbau von Zusatzaggregaten (zum Beispiel zusätzliche Klimakompressoren, Pumpen etc.) ist Folgendes zu beachten:

• Fahrzeugteile dürfen in ihrer Funktion nicht beein-trächtigt werden.

• Die Freigängigkeit des Fahrzeugs und der Anbau-teile muss in jeder Fahrsituation gewährleistet bleiben.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 55

5.1 Bremsschläuche/Kabel und Leitungen

5 Schadenverhütung

5.1 Bremsschläuche/Kabel und Leitungen

! Hinweis

Die Unfallverhütungsvorschriften sind bei den Arbei-ten am Fahrzeug einzuhalten.

! Hinweis

Die länderspezifischen Richtlinien und Gesetze sind zu beachten.

Vor dem Schweißen, Bohren, Schleifen und Arbei-ten mit Trennscheiben sind Kunststoffleitungen und Bremsschläuche abzudecken, wenn notwendig auszu-bauen.

Nach Montage von Druckluftleitungen und hydrauli-schen Leitungen ist die Anlage auf Druckverlust und Dichtheit zu prüfen.

An Bremsschläuchen dürfen keine anderen Leitungen mitbefestigt werden.

Leitungen sind vor Hitzeeinwirkung durch entspre-chende Isolierung zu schützen.

Die Leitungsführung muss so eingesetzt werden, dass die Druckverluste nicht zunehmen.

a WARNUNG

Durch unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an Bremsschläuchen und Kabeln kann deren Funktion beeinträchtigt werden. Dies kann zum Ausfall von Komponenten oder sicherheitsrelevanten Bauteilen führen.

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5.2 Schweißarbeiten

5 Schadenverhütung

5.2 Schweißarbeiten

a WARNUNG

Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme (Airbag oder Gurte) kann dazu führen, dass diese Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme ist deshalb zu unterlassen.

a WARNUNG

Unsachgemäß durchgeführte Schweißarbeiten können zum Ausfall von sicherheitsrelevanten Bau-teilen und damit zu Unfällen führen. Daher müssen im Zusammenhang mit Schweißarbeiten die in den folgenden Punkten aufgeführten Sicherheitsmaßnah-men beachtet werden:

• Schweißarbeiten am Fahrzeug dürfen nur durch Fachpersonal ausgeführt werden.

• Vor Schweißarbeiten sind Komponenten, in denen sich feuer- oder explosionsgefährliche Gase befin-den können - beispielsweise Kraftstoffanlage - auszubauen oder mit einer feuerfesten Decke vor Funkenflug zu schützen. Komponenten, die durch Funkenflug bei Schweißarbeiten beschädigt wur-den, sind auszutauschen.

• Vor Schweißarbeiten im Bereich von Sicherheits-gurten, Airbagsensoren bzw. Airbag-Steuergerät müssen die Bauteile für die Dauer der Arbeiten aus-gebaut werden. Wichtige Informationen zu Umgang, Beförderung und Lagerung von Airbageinheiten finden Sie unter 6.4 „Interieur“ (e Seite 75).

• Vor Schweißarbeiten müssen Federn und Feder-bälge gegen Schweißperlen abgedeckt werden. Federn dürfen nicht mit Schweißelektroden oder Schweißzangen berührt werden.

• Nicht geschweißt werden darf an Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen sowie am Untergurt des Rahmens und an der A- und B-Säule.

• Plus- und Minusklemmen der Batterien sind abzu-nehmen und abzudecken.

• Die Masseklemme des Schweißgeräts ist direkt mit dem zu schweißenden Teil zu verbinden. Die Masseklemme darf nicht mit Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen verbunden werden.

• Gehäuse elektronischer Bauteile (z. B. Steuerge-räte) und elektrische Leitungen dürfen nicht mit der Schweißelektrode oder Masseklemme des

Schweißgeräts berührt werden. Am Vito E-Cell dürfen keine Elektroschweißarbeiten durchgeführt werden.

• Die Elektroden dürfen nur mit Gleichstrom über den Pluspol verschweißt werden. Geschweißt wird grundsätzlich von unten nach oben.

• Die Stromstärke darf maximal 40 A pro mm Elekt-rodendurchmesser betragen.

• Nur gut ausgetrocknete Elektroden (Durchmesser 2,5 mm) mit kalkbasischer Umhüllung verwenden.

• Schutzgas-Schweißen ist möglich.

• Es dürfen nur Schweißdrähte von einer Stärke zwi-schen 1 und 1,2 mm verwendet werden.

• Der Schweißwerkstoff muss mindestens die gleiche Streckgrenze und Zugfestigkeit wie der zu schwei-ßende Werkstoff haben.

• Lochschweißung ist nur in den senkrechten Stegen des Rahmenlängsträgers zulässig.

• Um eine Kerbwirkung durch Schweißeinbrände zu verhindern, sind Schweißnähte zu verschleifen und durch Winkelprofile zu verstärken.

• In Biegeradien darf nicht geschweißt werden.

• Der Abstand von Schweißnähten zu Außenkanten muss mindestens 15 mm betragen.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Schweißarbeiten siehe Kapitel 3.7 „Schraub- und Schweißverbindungen“ (e Seite 38) und das Mercedes-Benz Werk-statt-Informations-System (WIS).

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 57

5.3 Korrosionsschutzmaßnahmen

5 Schadenverhütung

5.3 Korrosionsschutzmaßnahmen

Nach Um- und Einbaumaßnahmen am Fahrzeug müs-sen Oberflächen- und Korrosionsschutz an den betrof-fenen Stellen durchgeführt werden.

! Hinweis

Für alle anfallenden Korrosionsschutz-Maßnahmen sind ausschließlich die von der Daimler AG geprüften und freigegebenen Konservierungsmittel zu verwen-den.

H Umwelthinweis

Seit 01. 07. 2007 darf der Oberflächenschutz (z.B. auch nach DBL 9440.40) kein Chrom 6 mehr enthal-ten.

Maßnahmen bei der Planung

Durch geeignete Materialauswahl und Gestaltung von Bauteilen sollte der Korrosionsschutz mit in die Planung und Konstruktion einfließen.

i Weitere Informationen

Werden zwei unterschiedliche metallische Werk-stoffe durch einen Elektrolyt (z. B. Luftfeuchtigkeit) verbunden, entsteht eine galvanische Verbindung. Es kommt zur elektrochemischen Korrosion wobei das unedlere Metall beschädigt wird. Die elektrochemi-sche Korrosion ist umso größer, je weiter die betrof-fenen Metalle in der elektrochemischen Spannungs-reihe auseinander liegen.

Deshalb muss durch entsprechende Behandlung der Bauteile oder Isolierungen die elektrochemische Korrosion verhindert oder durch geeignete Material-auswahl gering gehalten werden.

Vermeidung von Kontaktkorrosion durch elektrische Isolierungen

Vermeidung von Kontaktkorrosion

1 Isolierende Unterlegscheibe

2 Isolierende Muffe

Durch den Einsatz von elektrischen Isolierungen wie Unterlegscheiben, Muffen oder Hülsen kann Kontakt-korrosion vermieden werden.

Schweißarbeiten an unzugänglichen Hohlräumen sind zu vermeiden.

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5.3 Korrosionsschutzmaßnahmen

5 Schadenverhütung

Maßnahmen durch Bauteilgestaltung

Durch konstruktive Maßnahmen besonders bei der Auslegung von Verbindungen zwischen gleichen oder unterschiedlichen Materialien kann Korrosion vermin-dert werden.

Ecken, Kanten sowie Sicken und Falze beinhalten die Gefahr der Ablagerung von Schmutz und Feuchtigkeit.

Durch den Einsatz von geneigten Flächen, Abläufen und der Vermeidung von Spalten an Bauteilverbindungen sollte bereits konstruktiv der Korrosion entgegenge-wirkt werden.

Konstruktiv bedingte Spalten an Schweißverbin-dungen und ihre Vermeidung

Ausführungsbeispiele Schweißverbindungen

A = günstig(durchgeschweißt)

B = ungünstig(Spalte)

Maßnahmen durch Beschichtungen

Durch das Aufbringen von Schutzschichten (z. B. Galva-nisieren, Lackieren, Konservieren oder Zink- Auftrag per Flamme), wird das Fahrzeug gegen Korrosion geschützt (e Seite 59).

Nach allen Arbeiten am Fahrzeug• Bohrspäne entfernen

• Kanten entgraten

• Verbrannte Lacke entfernen und Oberflächen für die Lackierung gründlich vorbereiten

• Alle blanken Teile grundieren und lackieren

• Hohlräume mit Wachskonservierungsmittel konser-vieren

• Korrosionsschutzmaßnahmen an Unterboden und Rahmenteilen ausführen

• Bei Fahrzeugen mit Code Z90 (Wegfall Unterboden-konservierung) ist generell der Rahmen entspre-chend den Vorgaben der Daimler AG zu konservie-ren

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5.4 Lackierarbeiten/Konservierarbeiten

5 Schadenverhütung

5.4 Lackierarbeiten/Konservierarbeiten

! Hinweis

Zur Lacktrocknung darf eine Umlufttemperatur von 80 °C und eine Bauteiltemperatur von 60 °C nicht überschritten werden. Bei höheren Temperaturen kann es zu Schäden der Steuergeräte oder anderer Komponenten kommen.

Eine durch den Aufbauhersteller beschädigte Lackie-rung oder Konservierung ist vom Aufbauhersteller wieder instand zu setzen.

Dabei ist zu beachten:

• Die Qualitätsanforderungen der Daimler AG für Erstlackierung und Reparaturlackierung sind einzu-halten.

• Für alle anfallenden Lackier- und Konservierar-beiten sind ausschließlich die von der Daimler AG geprüften und freigegebenen oder gleich geeigne-ten Materialien zu verwenden.

• Die werkseitig vorgegebenen Schichtstärken der einzelnen Lackschichten sind vom Aufbauhersteller einzuhalten.

• Bei Überlackierung muss die Lackverträglichkeit gegeben sein.

i Weitere Informationen

Die werkseitig verwendeten Lackmaterialien, Schichtstärken und Mercedes-Benz-Farbnummern können bei jedem Mercedes-Benz Service-Stütz-punkt erfragt werden.

Vor dem Lackieren sind folgende Bereiche abzudecken:

• Scheibenbremsen

• Bremsschläuche

• Bremsflüssigkeitsbehälter

• Übersetzereinheit der Feststellbremse

• Anlageflächen zwischen Scheibenrädern und Radn-aben bzw. Bremsscheiben

• Anlageflächen der Radmuttern / Radschrauben

• Airbags und Sicherheitsgurte

• Dichtungsflächen

• Fenster, Spiegelgläser

• Lichtaustrittsöffnungen

• Entlüfter an Getriebe, Achsen usw.

• Türschlösser

• Türfeststeller in den Scharnieren der Heckdrehtür

• Laufflächen in den Laufschienen der Schiebetüren

• Türfeststeller und Öffnungsbegrenzer in den mittle-ren Laufschienen

• Bewegliche Teile der Schiebetürlaufwagen

• Kupplungsflansche von Antriebswellen und Neben-antrieben

• Kolbenstangen, z.B. an Gasfedern der Heckklappe

• Pneumatische Steuerventile (Druckluftanlage / Unterdruckanlage)

• Bereich Feder / Federauflage

• Parktronic-Sensoren

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Lackierarbeiten und Konservierarbeiten stehen Ihnen im „Leitfaden für Lacktechnik“ unter

https://aftersales.mercedes-benz.com

zur Verfügung.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 60

6.1 Fahrwerk

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.1 Fahrwerk

6.1.1 Allgemeines Fahrwerk

a WARNUNG

Unzulässige Änderungen an Fahrwerkkomponenten können zu einer Beeinträchtigung des Fahrverhal-tens und zu instabilem Fahrverhalten führen. Ände-rungen an Fahrwerkteilen sind deshalb zu unterlas-sen.

Das gilt insbesondere für:

• Querlenker vorn: Änderung von Radstellungsgrößen sind zu unterlassen.

• Vorderachsschemel: der Vorderachsschemel darf für den Anbau von Zusatzaggregaten und sonstigen Änderungen nicht verändert werden.

• Stabilisatoren: Änderungen an Stabilisatoren (Durchmesser, Material) vorne und hinten sowie deren nachträglicher Einbau benötigen eine Unbe-denklichkeitsbescheinigung der zuständigen Abtei-lung (e Seite 10).

• Hinterachse: Änderungen sind zu unterlassen.

• Bremsen: Änderungen sind zu unterlassen.

• Geräte, Sensoren, Leitungsverlegung für ESP / ABS: Änderungen sind zu unterlassen.

• Bei Montage der Vorderachse sind neue Schrauben zu verwenden. Alle Schrauben und Schraubverbin-dungen sind nach den Mercedes-Benz Anzugsvor-schriften anzuziehen. Auskunft hierzu erteilt Ihr Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.

• Bei allen Montagen ist die VDI- Richtlinie 2862, insbesondere der Teil „Schraubverbindungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz“ umzusetzen.

• Eine Verkürzung der freien Klemmlänge, Umstel-lung auf Dehnschaft oder die Verwendung von Schrauben mit kürzerem freien Gewindeanteil ist zu unterlassen.

• Das Setzverhalten von Schraubverbindungen ist zu beachten

• Zusätzlich mitverspannte Bauteile müssen eine gleiche oder höhere Festigkeit wie der bisherige Spannverband aufweisen.

• Die Verwendung von Mercedes-Benz Anzugsmo-menten setzt Schraubenreibbeiwerte im Tole-ranz-Bereich [=0.08 bis 0.14] voraus.

• Wir empfehlen Mercedes-Benz Normteile.

i Weitere Informationen

Weitere Auskünfte, insbesondere zu Mercedes-Benz Anzugsvorschriften und zum Setzverhalten von Schraubverbindungen können bei jedem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt erfragt werden.

6.1.2 Feder / Dämpfer-ElementeÄnderungen an Federn, Dämpfern und Stabilisatoren können nur in der von der Daimler AG vorgegebenen Kombinationen an Vorder- und Hinterachse erfolgen. In diesem Fall ist keine Unbedenklichkeitsbescheini-gung erforderlich. Darüber hinausgehende Änderun-gen müssen an Vorder- und Hinterachse aufeinander abgestimmt sein und erfordern eine Unbedenklichkeits-bescheinigung.

• Wir empfehlen Mercedes-Benz Original-Federn

• Bei Montagearbeiten ist zu berücksichtigen, dass Oberfläche und Korrosionsschutz der Federn nicht beschädigt werden.

• Vor Schweißarbeiten müssen Federn gegen Schweißperlen abgedeckt werden.

• Federn dürfen nicht mit Schweißelektroden oder Schweißzange berührt werden.

Der Einsatz von Federn und Dämpfern, welche nicht den Eigenschaften der Serienteile oder den als Son-derausstattung erhältlichen Teilen entsprechen, ist zu unterlassen. Wir empfehlen, Mercedes-Benz Normteile zu verwenden.

a WARNUNG

Der Einsatz von Federn und Dämpfern, die nicht den Eigenschaften der Serienteile oder den als Son-derausstattung erhältlichen Teilen entsprechen, ist zu unterlassen. Veränderungen können dazu füh-ren, dass das ESP nicht mehr bestimmungsgemäß funktioniert und versagt. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

! Hinweis

Beachten Sie auch hierzu die als Code ab Werk erhältlichen Sonderausstattungen (e Seite 45).

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 61

6.1 Fahrwerk

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.1.3 Bremsanlage

a WARNUNG

Durch unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an Brem-senkomponenten oder Leitungen der Bremsanlage (dies umfasst Leitungen für Hydraulik, Luft oder elektrische Steuersignale) kann die Funktion der Bremsanlage beeinträchtigt werden. Dies kann dazu führen, dass die Bremsanlage nicht mehr bestim-mungsgemäß funktioniert und versagt. Lassen Sie Arbeiten an Bremsenkomponenten, deren Schläu-chen, Leitungen und Kabeln nur durch eine qualifi-zierte Fachwerkstatt durchführen.

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Bremsanlage auf einwandfreie Funktion zu prüfen. Wir empfehlen die Abnahme durch eine technische Prüfstelle.

Bei notwendigen Verlegungsänderungen ist das Über-queren scharfer Kanten sowie die Verlegung in zu engen Zwischenräumen und in der Nähe beweglicher Teile zu vermeiden.

Hydraulische Bremsanlage• Hydraulische Bremsleitungen sind komplett durch

freigegebenes Wickelrohr 4,75 mm x 0,7 mm bzw. 6 mm x 0,7 mm zu erneuern.

• Der Biegeradius muss >17,5 mm sein

• Leitungen dürfen nur in einer Biegevorrichtung geformt werden. Der Querschnitt darf nicht verrin-gert werden.

• An Leitungsenden Muttern (Teile-Nr. 000 428 04 72) aufstecken und Bördel (F DIN 74234) anferti-gen.

• Die Leitungen müssen vor dem Einbau innen gerei-nigt werden.

• Die Verwendung von Kunststoffleitungen in hydrau-lischen Anlagen ist zu unterlassen.

• Ist die Standzeit eines Fahrzeugs mit Hydrau-lik-Bremsanlage nicht bekannt, muss die Bremsflüs-sigkeit erneuert werden.

• Die Bremsflüssigkeit muss alle zwei Jahre erneuert werden.

• Bei einer Verlegung zwischen zwei Bauteilen die sich relativ zueinander bewegen können, ist eine flexible Leitung (Schlauch, Stahlflex etc.) zu verwen-den.

Leitungsverlegung

a WARNUNG

Ein ausreichender Abstand der Bremsleitungen zu Wärmequellen, scharfkantigen und beweglichen Teilen muss eingehalten werden. Andernfalls kann es durch Blasenbildung in der Bremsflüssigkeit oder durch Scheuerstellen in der Bremsleitung zu Beein-trächtigungen und zum Totalausfall des Bremssys-tems kommen.

• Zur Befestigung empfehlen wir Original-Bremslei-tungshalter von Mercedes-Benz zum Einclipsen der Bremsleitung.

• Der Abstand von Schlaufe zu Schlaufe darf max. 500 mm betragen.

• Die Bremsleitungen sind knickfrei zu verlegen.

• Winkeländerungen an den Endstücken der Bremsseilhülle (freie Litzenstücke) sind zu unterlas-sen.

Verlegen von Leitungen entlang der Bremsschläuche

An Bremsschläuchen dürfen keine anderen Leitungen mitbefestigt werden.

Bremsseil für die Feststellbremse / Änderung der Bremsseillänge

Ist ein neues Bremsseil für die Feststellbremse erfor-derlich, muss die neue Länge des Seilzugs ermittelt und ein neuer geeigneter Seilzug beschafft werden.

Die Halter der Bremsseile sind momentenoptimiert; eine Veränderung ist zu unterlassen.

Die Bremsseile sind knickfrei zu verlegen.

i Weitere Informationen

Für Fragen zum Serienbremsseil steht Ihnen die zuständige Abteilung zur Verfügung (e Seite 11).

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6.1 Fahrwerk

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Scheibenbremsen

Die Kühlung darf nicht durch Spoiler unterhalb des Stoßfängers, zusätzliche Radzierblenden oder Bremsscheibenabdeckungen usw. beeinträchtigt sein.

a WARNUNG

Änderungen an der Luftanströmung und Luftab-strömung der Bremsanlage sind zu unterlassen. Änderungen an Lenkung und Bremsanlage können dazu führen, dass diese Systeme nicht mehr bestim-mungsgemäß funktionieren und versagen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Durch Überhitzung der Bremsanlage können neben verringertem Bremsvermögen auch Reifenschäden die Folge sein.

Deshalb ist stets eine ausreichende Kühlluftzufuhr sicherzustellen.

a WARNUNG

Änderungen an Bremsenkomponenten (z.B. Bremssättel, Bremsscheiben, ...) und Sensoren sind zu unterlassen. Änderungen an Bremsenkomponen-ten können dazu führen, dass diese Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren und versa-gen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Zusatzbremsen / Retarder

Für den nachträglichen Einbau von Zusatzbremsen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Abteilung notwendig (e Seite 10).

6.1.4 Luftfederung

a WARNUNG

Der nachträgliche Einbau von Luftfederungen kann dazu führen, dass das ESP nicht mehr bestimmungs-gemäß funktioniert. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen. Für den nachträglichen Einbau von Luftfederungen ist daher eine Abstimmung mit der zuständigen Abteilung (e Seite 10) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

6.1.5 Räder / Reifen

a WARNUNG

Verwenden Sie nur Reifentypen und Reifengrößen, die für den entsprechenden Fahrzeugtyp zugelassen sind. Beachten Sie die für das Fahrzeug notwendige Reifentragfähigkeit und den Geschwindigkeitsindex.

Beachten Sie insbesondere auch die landesspezifi-schen Zulassungsvorschriften für Reifen. Diese Vor-schriften legen unter Umständen einen bestimmten Reifentyp für das Fahrzeug fest bzw. verbieten die Verwendung bestimmter Reifentypen, die in anderen Ländern zugelassen sind.

Wenn andere Räder montiert werden, kann es zu folgenden Gefahren kommen:

• Bremsen oder Fahrwerksteile können beschädigt werden

• der Freigang der Räder ist nicht mehr gewähr-leistet

• Bremsen oder Fahrwerksteile funktionieren nicht mehr bestimmungsgemäß.

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6.1 Fahrwerk

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Der Aufbauhersteller muss sicherstellen, dass die fol-genden Anforderungen erfüllt werden:

• Der Abstand vom Reifen zum Kotflügel oder Rad-kasten muss auch bei montierten Schnee- oder Gleitschutzketten und voller Einfederung (auch bei Achsverschränkung) ausreichend sein. Angaben in den Angebotszeichnungen hierzu müssen beachtet werden.

• Es dürfen nur zugelassene Reifen und Reifengrößen verwendet werden (siehe hierzu Zulassungsbeschei-nigung, Angebotszeichnungen (e Seite 13), oder Tabellen unter „4.2.2 Freigegebene Reifengrößen“).

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Rädern / Reifen erhal-ten Sie in jedem Mercedes-Benz Service-Stütz-punkt oder unter 3.10 „Sonderausstattungen“ (e Seite 45).

6.1.6 Reserverad Die länderspezifische Ausstattung beziehungsweise Sonderausstattung kann ein Ersatzrad beinhalten.

Bei der Befestigung sind neben den gesetzlichen Richt-linien folgende Anforderungen zu beachten:

• Die Befestigung muss gemäß Angebotszeichnung unter dem Rahmen erfolgen.

• Gute Zugänglichkeit und einfache Bedienbarkeit müssen gewährleistet sein.

• Das Ersatzrad muss zweifach gegen Verlieren gesi-chert sein.

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6.2 Rohbau / Karosserie

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.2 Rohbau / Karosserie

6.2.1 Allgemeines Rohbau / KarosserieDurch Umbauten darf die Funktion und Festigkeit von Aggregaten und Bedienungseinrichtungen des Fahr-zeugs sowie die Festigkeit tragender Teile nicht beein-trächtigt werden.

Bei Umbauten dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, welche die Funktion und Bewegungsfreiheit der Fahrzeugteile (z. B. bei Wartungs- und Prüfarbeiten) und die Zugänglichkeit zu diesen beeinträchtigen.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

• Alle Änderungen sind vorab vollständig durch Zeich-nungen und Berechnungen darzustellen und vom Fahrzeughersteller mit bescheinigen zu lassen.

• Radstandsänderungen sind zu unterlassen.

• Die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschrit-ten werden.

• Eingriffe (wie beispielsweise Bohren oder Schwei-ßen) in die Trägerstruktur von vorn bis hinter die B-Säule sind zu unterlassen.

• Veränderungen an Windschutzscheibe und Wind-schutzscheibenrahmen sowie an A- und B-Säule sind nicht erlaubt.

• Löcher am Rahmenlängsträger resultieren aus dem Produktionsprozess und sind nicht zur Befestigung von Aufbauten geeignet; andernfalls kann es zu Schäden am Rahmen kommen.

• An C- und D-Säule (Heckportal) darf inklusive der zugehörigen Dachspriegel nicht geschnitten wer-den.

• Der nachträgliche Umbau von Fahrzeugen mit Windowbag ist im Dachbereich der B-Säule nicht zulässig.

• Trennwände können ganz oder teilweise ausgebaut werden.

• Der Freiraum für den Kraftstoff-Einfüllstutzen sowie für Tank- und Kraftstoffleitungen muss erhalten bleiben, siehe 6.3.1 „Kraftstoffanlage“ (e Seite 71).

• Scharfkantige Ecken sind zu vermeiden.

• Anhängeranschlüsse sind auf Funktion zu prüfen.

• Wird eine Anhängekupplung eingebaut, müssen die notwendigen Verstärkungen vorhanden sein (e Seite 86).

• Für die Befestigung von nachträglichen Einbauten im Innenraum sind vorrangig die Sitzbefestigungs-konsolen der 1. und 2. Fondsitzreihe sowie die serienmäßigen Verzurrösen und deren Aufnahme-punkte zu verwenden.

• Die Befestigung von zusätzlichen Geräten an Längs- und Querträgern muss über Konsolen (Lochschwei-ßung) erfolgen und bedarf einer Genehmigung.

• Das Reifendruckkontrollsystem (Tyre Pressure Management System, TPMS) darf nicht durch Modi-fikationen im direkten Umfeld der Antennen und Räder in seiner Funktion gestört werden.

Schweißen am Rohbau

Schweißarbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausge-führt werden.

Für Schweißarbeiten ist Kapitel 5.2 „Schweißarbeiten“ (e Seite 56) zu beachten. Zusätzlich finden Sie Informationen zur Ausführung von Schweißverbindung im Kapitel 3.7 „Schraub- und Schweißverbindungen“ (e Seite 38).

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6.2 Rohbau / Karosserie

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Bohren am Rohbau

! Hinweis

In folgenden Bereichen darf nicht gebohrt werden:

• A- und B-Säule

• Untergurt des Rahmens

• Bereich der Hinterachse, der tragende Funktio-nen übernimmt

• Bereich von Bauteilen, die am Rahmen befestigt sind

• Lasteinleitungspunkte (beispielsweise Federbö-cke, Halter)

Bohrungen am Steg des Längsträgers sind entspre-chend folgender Abbildung und unter Einsatz mit dem Längsträger verschweißter Distanzbuchsen zulässig:

Bohrungen am Rahmenlängsträger

1 Fahrgestellrahmen

2 Distanzbuchsen

a Abstand mindestens 20 % der Rahmenhöhe

b Bohrungsabstand mindestens 50 mm

Nach dem Bohren alle Bohrungen entgraten und aufrei-ben, Späne aus dem Rahmen entfernen und durch die Bohrungen Hohlraumversiegelung einbringen.

! Hinweis

Bestehende Löcher am Rahmenlängsträger resultie-ren aus dem Produktionsprozess und sind nur mit einer Technischen Bescheinigung der zuständigen Abteilung zu benutzen (e Seite 11).

6.2.2 Ändern der TrennwandSollte aufgrund eines Um- oder Einbaus ein Beschnitt der Trennwand notwendig werden, ist dies in Verbin-dung mit einem umlaufendem Rahmen möglich.

Im Falle der Ausrüstung des Fahrzeugs mit Windowbags für Fahrer und Beifahrer sind Änderungen der Trenn-wand im dargestellten Bereich (e Seite 66) unter-sagt, um ein einwandfreies Entfalten der Windowbags zu gewährleisten.

Trennwände können ganz oder teilweise ausgebaut werden.

a WARNUNG

Nachträgliches Verändern des Dachhimmels bezie-hungsweise der Dachhaut ist bei Ausstattung mit Windowbag zu unterlassen. Sonst kann das Entfalten des Windowbags nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren (z. B. verzögerte oder unvollständige Entfaltung des Windowbags).

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6.2 Rohbau / Karosserie

6 Änderungen am Grundfahrzeug

1

3

1 1

2

Bereiche, die bei Fahrzeugen mit Windowbag erhalten bleiben müssen

2 Vertikales Maß (vom höchsten Punkt des Fahrzeug-dachs, Innenseite, auf Höhe B-Säule): 650 mm

3 Horizontales Maß: 800 mm

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6.2 Rohbau / Karosserie

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.2.3 Seitenwand, Fenster, Türen und Klap-pen

Seitenwand

Bei Änderungen der Seitenwand am Kastenwagen oder Kombi, muss eine dem Grundfahrzeug entsprechende Ersatzsteifigkeit geschaffen werden.

Der Dachrahmen darf in seiner Funktion nicht beein-trächtigt werden und muss erhalten bleiben.

Bei Änderungen der projizierten Seitenfläche ist 8.7.2 „Seitenwind-Assistent“ (e Seite 110) zu beachten.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Abteilung ist notwendig (e Seite 10).

! Hinweis

Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind die angegebe-nen Korrosionsschutzmaßnahmen (e Seite 57) zu beachten.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Änderungen der Seiten-wand erhalten Sie unter 6.6.3 „Regaleinbauten“ (e Seite 85)

Fenster

Scheiben müssen mit einem stabilen Rahmen einge-fasst werden. Dieser Rahmen ist mit anderen Karosse-rieelementen kraftschlüssig zu verbinden.

Werden durch den nachträglichen Einbau von Fenstern (Panoramaverglasung) Eingriffe in die tragende Struktur (Säulen, Verstärkungen, Anbindung der Spriegel) des Grundfahrzeugs durchgeführt, muss eine dem Grund-fahrzeug entsprechende Ersatzsteifigkeit geschaffen werden.

Türen und Klappen

Werden durch Änderungen von Türen Eingriffe in die tragende Struktur (Querträger, Rahmen, Säulen, Verstärkungen, Anbindung der Spriegel) des Grund-fahrzeugs durchgeführt, muss eine dem Grundfahrzeug entsprechende Ersatzsteifigkeit geschaffen werden.

! Hinweis

Änderungen am Heckportal inklusive Dachbereich sind nur in Ausnahmefällen und mit einer Unbedenk-lichkeitsbescheinigung der zuständigen Abteilung zulässig (e Seite 10).

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6.2 Rohbau / Karosserie

6 Änderungen am Grundfahrzeug

N23.00-2031-00

1 Bereich Heckportal (Unbedenklichkeitsbescheini-gung erforderlich)

• Sitze müssen direkt von außen durch eine Tür oder vom Fahrerhaus zugänglich sein.

• Verschlossene Türen müssen auch von innen schnell und einfach zu öffnen sein.

• Die Türen müssen sich so weit öffnen lassen und die Einstiege müssen so ausgebildet sein, dass ein gefahrloses und bequemes Ein- und Aussteigen möglich ist.

• Der Abstand zwischen Fahrbahn und unterster Tritt-stufe darf maximal 400 mm betragen.

• Einbauten müssen in jeder Position der Laderaum-schiebetür ausreichend Freiraum zu den Innengrif-fen gewährleisten (Einklemmschutz).

• Änderungen an der Schließanlage, im direkten Umgebungsbereich der Tür sowie im Bereich von Säulen/Querträgern sind zu unterlassen.

! Hinweis

Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind die angegebe-nen Korrosionsschutzmaßnahmen (e Seite 57) zu beachten.

6.2.4 Kotflügel und Radkästen

a WARNUNG

Absenkungen der Radkästen sind zu unterlassen. Sonst können Schäden am Fahrzeug (z. B. Radkäs-ten und Reifen) die Folge sein.

6.2.5 UnterbodenverkleidungWenn Teile der serienmäßigen Unterbodenverkleidung entfallen, ist zusätzlicher Korrosionsschutz im gesam-ten Unterbodenbereich erforderlich.

Wenn Verkleidungsteile entfallen, kann dies Windgeräu-sche verursachen.

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6.2 Rohbau / Karosserie

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.2.6 Änderungen an der Dachstruktur

! Hinweis

Änderungen an der Dachstruktur einschließlich Heckportal sind nur in Ausnahmefällen und nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständi-gen Abteilung zulässig (e Seite 10).

a WARNUNG

Nachträgliches Verändern des Dachhimmels bezie-hungsweise der Dachhaut ist bei Ausstattung mit Windowbag zu unterlassen. Sonst kann das Entfalten des Windowbags nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren (z. B. verzögerte oder unvollständige Entfaltung des Windowbags).

• Dachspriegel oder tragende Teile dürfen nicht ohne Ersatz entfernt oder beschädigt werden.

• Werden Dachhaut und Dachspriegel abgetrennt und ist kein umlaufender Profilrahmen möglich, sind mindestens zwei zusätzliche Dachspriegel vor und hinter der Stelle des entnommenen Spriegels notwendig.

• Die Anbindung der Spriegel an die Seitenwände muss so ausgelegt sein, dass eine kraftschlüssige Verbindung gewährleistet ist (biegesteife Verbin-dung von Spriegel und Dachrahmen).

• Die maximale Dachlast ist einzuhalten.

• Der maximale zulässige Schwerpunktlage darf nicht überschritten werden (e Seite 46)

• Bei der Montage eines Trägersystems direkt an den Nietmuttern sind ausschließlich die von der Daimler AG freigegebenen Befestigungskonsolen oder Konsolen nach Zeichnungen der Daimler AG als direkte Verbindung zum Dach zu verwenden. Nur darauf dürfen andere Trägersysteme montiert werden. Dabei darf die Belastung pro Stützfuß von 25 kg und die maximale Dachlast nicht überschrit-ten werden.

• Die nachfolgenden aufbauspezifischen Hinweise zur Dachstrukturänderung sind einzuhalten.

Maximale Dachlast Normaldach [kg]

150

Die maximal zulässige Schwerpunktlage darf nicht überschritten werden, siehe 4.1.2 „Maximale zulässige Schwerpunktlage“ (e Seite 46).

Anordnung der Dachspriegel• hinter den vorderen Türen (B-Säule)

• in der Fahrzeugmitte hinter der Laderaumschie-betür (C-Säule)

Isometrische Ansicht Dachspriegel

Die neue Dachstruktur muss festigkeitsmäßig dem Seriendach entsprechen. Das mindestens erforderliche Trägheitsmoment je Dachspriegel beträgt Ix = 4000 mm4.

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6.2 Rohbau / Karosserie

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Dacherhöhung

Dacherhöhungen dürfen nur mit integrierten Spriegeln und Verstärkungsrahmen erfolgen.

Bei fest mit dem Aufbau verbundenen Dacherhöhungen ist keine Dachlast zulässig.

Bei Änderungen der projizierten Seitenfläche ist 8.7.2 „Seitenwind-Assistent“ (e Seite 110) zu beachten.

Nachträglicher Einbau Hubdach / Dachluken

Kunststoffdächer sind für den Einbau von Dachluken nur bedingt geeignet.

Die Dachbelastung ist begrenzt (e Seite 52). Bei Abweichung ist die Genehmigung der zuständigen Abteilung erforderlich (e Seite 10).

Bei Einbau eines Hubdaches müssen mindestens 2 / 3 der Original-Dachfläche erhalten bleiben. Holme oder tragende Teile dürfen nicht entfernt werden.

Änderungen Fahrerhausdach

a WARNUNG

Durch Änderungen am Fahrerhaus dürfen keine sicherheitsrelevanten Bauteile (wie Airbageinhei-ten, Sensoren, Pedale, Schalthebel, Leitungen und andere) in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dies kann zum Ausfall von Komponenten oder sicherheits-relevanten Bauteilen führen.

Nachträgliches Verändern des Dachhimmels bezie-hungsweise der Dachhaut ist bei Ausstattung mit Windowbag zu unterlassen. Sonst kann das Entfalten des Windowbags nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren (z. B. verzögerte oder unvollständige Entfaltung des Windowbags).

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6.3 Motorperipherie/Antriebsstrang

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.3 Motorperipherie/Antriebsstrang

6.3.1 KraftstoffanlageÄnderungen an der Kraftstoffanlage sind nur in Absprache mit der zuständigen Abteilung möglich (e Seite 10).

Der Freiraum für den Kraftstoffeinfüllstutzen sowie Tank- und Kraftstoffleitungen muss erhalten bleiben.

Das Anbringen von hitzeführenden Komponenten oder von Komponenten, die den Bauraum einschränken, ist zu unterlassen.

! Hinweis

Unzulässige Änderungen an der Kraftstoffanlage (Tank, Leitungen...) können zu Beeinträchtigungen der Fahrleistung und zum Motornotlauf führen.

Bei Anschlüssen für Kraftstoffzufuhr von Zusatzheizun-gen ist der Bauartgenehmigung Folge zu leisten.

H Umwelthinweis

Durch unsachgemäße Änderungen an der Kraftstoff-anlage kann die Umwelt in Mitleidenschaft gezogen werden.

6.3.2 SCR- SystemUm die EURO6-Emissionsvorschriften für Dieselmo-toren zu erfüllen, wird ein SCR- System (Selective Catalytic Reduction) angeboten. Das SCR-System ist eine Abgasnachbehandlung, bei der eine Reduktion der Stickstoffoxide (NOx) erzielt wird.

Die Leergewichtszunahme des Fahrzeugs mit Abgasan-lage und SCR-System beträgt 37 kg gegenüber einem Fahrzeug mit Abgasanlage ohne SCR-System.

Neben elektronischen Steuergeräten und Sensoren benötigt das SCR- System einen katalytischen Wandler und das Additiv AdBlue®.

AdBlue®

AdBlue® ist eine Mischung aus Harnstoff (33 %) und Wasser (67 %). AdBlue® ist eine nicht brennbare, nicht toxische, farblose, geruchsneutrale und wasserlösliche Flüssigkeit.

AdBlue® besitzt eine begrenzte Haltbarkeit, welche durch die Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit beeinflusst wird. Bei Betankungen aus Gebinden ist dies zu beachten.

Informationen zur Handhabung von AdBlue® und den Stoffeigenschaften finden Sie in der ISO 22241.

Zur fachgerechten Entsorgung sind die länderspezifi-schen Gesetze und Richtlinien einzuhalten.

Das SCR- System ist der wesentliche Bestandteil, um die EURO6- Emissionsvorschriften zu erfüllen. Ein Ver-ändern oder Versetzen der Komponenten des SCR-Sys-tems ist nicht gestattet. Dies beinhaltet den SCR-Tank, SCR- Leitungen und alle weiteren SCR- Systemkompo-nenten.

Wenn AdBlue® mit lackierten Oberflächen oder Alumi-nium in Kontakt kommt, muss der betroffene Bereich sofort mit Wasser gereinigt werden.

Aus dem SCR-Tank abgepumptes AdBlue® darf nicht wiederverwendet werden. Da die Reinheit des AdBlue® nicht sichergestellt ist, muss dieses fachgerecht ent-sorgt werden.

! Hinweis

Wenn AdBlue® führende Komponenten geöffnet wer-den, muss anschließend eine hermetische Abdich-tung gegenüber der Umgebungsluft hergestellt werden. Andernfalls kann AdBlue® auskristallisieren und die Systemkomponenten zusetzen.

i Weitere Informationen

Für weitere Informationen beachten Sie die Betriebs-anleitung des Fahrzeugs.

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6.3 Motorperipherie/Antriebsstrang

6 Änderungen am Grundfahrzeug

SCR-Tank

Das Tankflanschmodul mit Pumpen, Heizung und Sensoren als Teil des SCR- Systems ist fest mit dem SCR- Tank verschweißt. Der SCR-Tank befindet sich in Fahrtrichtung unterhalb des Rohbaus auf Höhe des lin-ken Frontsitzes. Der Einfüllstutzen ist in Fahrtrichtung links neben der Vordertür.

Rohbau, linke Fahrzeugseite

1 SCR- Tank

2 AdBlue®-Einfüllstutzen mit Verschlussdeckel

Pfeil Fahrtrichtung

Rohbau, Draufsicht

1 SCR- Tank

2 SCR- Leitungen

Pfeil Fahrtrichtung

Rohbau, von unten

1 SCR- Tank

2 AdBlue®-Einfüllstutzen mit Verschlussdeckel

3 SCR- Leitung

Pfeil Fahrtrichtung

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6.3 Motorperipherie/Antriebsstrang

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.3.3 AbgasanlageÄnderungen der Abgasanlage sind zu unterlassen.

Bei allen Umbauten müssen folgende Mindestabstände zu Kunststoff-Leitungen, elektrischen Kabeln und Reserverädern eingehalten werden:

• 200 mm bei Abgasanlagen ohne Abschirmung,

• 80 mm bei Blechabschirmung,

• 40 mm bei Blechabschirmung mit zusätzlicher Isolierung.

Zusätzliche Abschirmungen sind erforderlich• Im Bereich von Bedieneinrichtungen

• Im Bereich von Aggregaten, An- und Einbauten, wenn sie nicht aus hitzebeständigem Material bestehen.

6.3.4 Kühlung MotorÄnderungen am Kühlsystem (Kühler, Kühlergrill, Luft-kanäle, Kühlmittelkreis usw.) sind zu unterlassen. Die Querschnittflächen der Kühllufteinlassflächen sind freizuhalten (Gefahr Motor-Notlauf).

Der Lufteinlass des Kühlers ist freizuhalten.

Warntafeln, Plaketten oder andere Zierteile dürfen nicht im Bereich vor dem Kühler angebracht werden.

Frontblitzanlagen sind gegebenenfalls seitlich im Bereich des Kühlergitters (Kühlerumfeldabdichtung) auf oder zwischen den horizontalen Lamellen zu befestigen. Die Vertikalstege der Kühlerverkleidung dürfen nicht modifiziert werden, da sonst die Stabilität des Kühler-gitters nicht mehr gewährleistet ist.

Zusätzliche Kühleinrichtungen für Aggregate sind vor-zusehen bei stehendem Fahrzeug und Abnahme einer hohen Dauerleistung

Scheibenbremsen

Die Kühlung darf nicht durch Spoiler unterhalb des Stoßfängers, zusätzliche Radzierblenden oder Bremsscheibenabdeckungen usw. beeinträchtigt sein.

a WARNUNG

Änderungen an der Luftanströmung der Bremsan-lage können zu Beeinträchtigungen der Bremsleis-tung führen.

Durch Überhitzung der Bremsanlage können in Ext-remfällen neben verringertem Bremsvermögen auch Reifenschäden die Folge sein.

Änderungen, die die Kühlluftzufuhr der Bremsanlage beeinträchtigen, sind deshalb nur in Absprache mir der Daimler AG zulässig (e Seite 10).

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6.3 Motorperipherie/Antriebsstrang

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.3.5 MotorluftansaugungVeränderungen der Motor-Luftansaugung sind nicht zulässig.

Die Reinluftseite der Motorsauganlage darf nicht verän-dert werden.

Warmluft• Das Ansaugen von warmer Luft führt zu einem

Leistungsverlust des Motors. Eine Abschottung zwi-schen Motorinnenraum und Ansaugstelle ist daher zwingend notwendig.

• Die Ansaugtemperatur sollte die Außentemperatur um nicht mehr als 10 °C überschreiten.

Wasser• Es ist darauf zu achten, dass Wasser nicht durch

eventuelle Frischluftzufuhröffnungen an die Ansaug-stelle gelangt. Die Strömungsgeschwindigkeit an der Ansaugstelle darf nicht durch Veränderungen der Ansaugstellenöffnung erhöht werden.

Staub/Schmutz• Der Bereich des Ansaugraums muss gegen Staub-

aufwirbelungen aus dem Radlauf abgeschottet sein.

• Erhöhte Staubaufnahme führt zu Wartungsintervall-verkürzungen des Luftfilters.

6.3.6 Gelenkwellen

! Hinweis

Änderungen am Antriebsstrang sind zu unterlassen.

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.4 Interieur

6.4.1 Allgemeine HinweiseAlle in diesem Kapitel aufgeführten gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland. In allen anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu beachten.

a WARNUNG

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten sind pyrotech-nische Gegenstände. Beim Umgang mit pyrotech-nischen Gegenständen besteht Explosionsgefahr. Dadurch können Personen verletzt werden.

Der Umgang (Einbau, Ausbau, Transport, Lagerung und Entsorgung) mit Airbag- und Gurtstraffer-Einhei-ten darf daher nur durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

Umgang, Beförderung und Lagerung pyrotechnischer Gegenstände unterliegen dem „Gesetz über explosions-gefährliche Stoffe“ und sind deshalb beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzumelden.

a WARNUNG

Änderungen an Rückhaltesystemen (Sicherheits-gurte und -verankerungen, Gurtstraffer oder Airbags) oder deren Verkabelung können dazu führen, dass Rückhaltesysteme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Ein Rückhaltesystem kann ausfallen oder ungewollt aktiviert werden. Dadurch können Personen verletzt werden. Änderungen an Rückhal-tesystemen sind daher zu unterlassen.

a WARNUNG

Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen der Instrumententafel, des Lenkradpralltopfes sowie der Aufreißnähte der Airbags sind zu unterlassen. Andernfalls kann es auf den behandelten Oberflä-chen zu chemischen Reaktionen kommen. Hierdurch können die Materialien geschwächt oder beschädigt werden, so dass die Rückhaltesysteme nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Ein Rückhaltesys-tem kann ausfallen oder ungewollt aktiviert werden. Dadurch können Personen verletzt werden.

Änderungen im Cockpitbereich und oberhalb der Brüstungslinie (zusätzliche Einbauten, Holzdekore, Handyhalter, Flaschenhalter o.ä.) müssen die Krite-rien der Kopfaufschlagprüfungen nach ECE R14 bzw. FMVSS 201 erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Entfaltungsbereiche der Airbags. Siehe hierzu auch die Darstellungen zu den Entfaltungsbereichen der Airbags (e Seite 76).

Zulässige Schwerpunktlage sowie Achslasten dürfen nicht überschritten werden.

Informationen zum Reisemobilumbau erhalten Sie unter 7.4 „Reisemobile“ (e Seite 91).

• Für den Umbau der Fahrzeuge in der Bundesrepub-lik Deutschland können entsprechende Merkblätter bei der zuständigen Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr (z. B. TÜV, DEKRA) angefordert werden.

• Der Innenausbau ist mit weichen Kanten und Ober-flächen zu gestalten.

• Einbauten müssen aus schwer entflammbaren Material hergestellt und fest montiert sein.

• Ein ungehinderter Zugang zu den Sitzen muss gewährleistet sein. Im Bereich der Sitzplätze dürfen sich keine vorstehenden Teile, Ecken oder Kanten befinden, die zu Verletzungen führen können.

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.4.2 Sicherheitsausstattung

a WARNUNG

Bei folgenden Eingriffen in die Struktur des Fahr-zeugs ist die sichere Funktion von Rückhaltesyste-men nicht mehr gewährleistet:

• Änderungen der Sitze

• Änderungen des Vorbaus

• Einbauten von Teilen in der Nähe der Austrittsöff-nungen und im Entfaltungsbereich der Airbags

• Einbau von Fremdsitzen

• Änderungen an der A- und B-Säule sowie an Dachrahmen und deren Verkleidung

• Änderungen an den Türen

Diese Änderungen sind daher zu unterlassen. Andernfalls können Personenschäden die Folge sein.

! Hinweis

Fest mit der Struktur verbundene Anbauten an Front, Seite und Heck des Fahrzeugs in Höhe von mögli-chen Unfallbereichen können die Eigenschaften der passiven Sicherheit verändern.

Sicherheitsgurte

Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwin-digkeit über 25 km / h müssen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.

Für Sicherheitsgurte, Gurtstraffer und Verankerungen der Sicherheitsgurte sind die Vorschriften ECE R14, R16 und R17 einzuhalten und nachzuweisen.

Airbag und Gurtstraffer-Einheiten

Alle Airbag-Einheiten sind mit dem Schriftzug „Airbag“ versehen:

• Der Fahrerairbag ist am Lenkradpolster an der Auf-schrift „Airbag“ erkennbar.

• Der Beifahrerairbag ist ebenfalls an der Aufschrift „Airbag“ auf der Armatur zu erkennen.

• Die Windowbags sind mit dem Schriftzug „Airbag“ seitlichen im Dachhimmel gekennzeichnet.

• Der Thoraxbag ist an der Aufschrift „Airbag“ seitlich an der Sitznaht zur Fahrzeugaußenseite gekenn-zeichnet.

Zusätzliches Erkennungsmerkmal ist die rote Kontroll-leuchte im Kombi-Instrument.

Im Fahrzeug verbaute Airbags

Zu den verbauten Airbag-Einheiten gehören Fahrer-airbag, Beifahrerairbag, Windowbag und Thoraxbag im Fahrer- bzw. Beifahrersitz.

Weitere Informationen zu den als Serienumfang und als Sonderausstattungen verfügbaren Airbags erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt, der zuständigen Abteilung „Technische Beratung Grundfahr-zeug“ (e Seite 11) oder unter 3.10 „Sonderausstat-tungen“ (e Seite 45).

Diese Bauteile/Baugruppen dürfen nur nach Zustim-mung der Daimler AG verändert werden.

Die folgenden Abbildungen zeigen die Position und den Entfaltungsbereich von Fahrer airbag, Beifahrerairbag, Windowbag und Thoraxbag.

! Hinweis

Änderungen der Bodenstruktur im Bereich des Air-bag-Auslösesteuergerätes sind zu unterlassen.

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Entfaltungsbereiche Airbags am Beispiel V-Klasse mit A-D Windowbag

1 Fahrerairbag (Serienausstattung)

2 Beifahrerairbag

3 A-D Windowbag,

Entfaltungsbereiche Airbags am Beispiel V-Klasse

1 Windowbag

2 Fahrerairbag (Serienausstattung)

3 Beifahrerairbag

4 Thoraxbag

Unterschied A-B / A-D Windowbag

1 Entfaltungs- und Überdeckungsbereich A-B Windowbags

2 Entfaltungs- und Überdeckungsbereich A-D Windowbags

Airbag-Steuergerät und Seitencrashsensoren, Drucksensoren

Das im Fahrzeug befindliche Airbag-Steuergerät zur Insassensicherheit und die Seitencrashsensoren bei Fahrzeugen mit Windowbag dürfen bezüglich Einbauort, Einbaulage und Befestigung gegenüber der Serie nicht verändert werden.

Andere Fahrzeugkomponenten dürfen nicht am Air-bag-Steuergerät, den Seitencrashsensoren oder seinen Befestigungspunkten platziert oder befestigt werden.

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

a WARNUNG

Schwingungserzeugende Fahrzeugteile dürfen nicht in der Nähe des Airbag-Steuergeräts oder der Sensormontageorte befestigt werden, sonst ist die sichere Funktion von Airbag und Gurtstraffer-Ein-heiten nicht mehr gewährleistet. Personenschäden können die Folge sein.

Die Position für Airbag-Steuergerät, Auslösesensoren und ESP-Drehraten-Sensor ist im Fußraum/Mittelkon-sole hinter der Verkleidung.

1 Airbag- Steuergerät mit integriertem ESP-Drehraten-Sensor

Pfeil Fahrtrichtung

Das ausgebaute Airbag Steuergerät ist stoßempfindlich und muss erschütterungsfrei gelagert werden.

a WARNUNG

Airbag-Sensorik, ESP-Drehraten-Sensoren oder Air-bag-Steuergeräte, die zu Boden gefallen sind, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mehr verbaut werden. Diese Teile müssen durch entsprechende original Mercedes-Benz Ersatzteile ersetzt werden. Andern-falls ist die sichere Funktion dieser Systeme nicht mehr gewährleistet und Personenschäden können die Folge sein.

Die Seitencrashsensoren sind auf beiden Seiten im unteren Bereich der B-Säule hinter der Verkleidung (analog auf der linken Fahrzeugseite).

N54.21-2110-00

1 Seitencrashsensor

2 Fahrtrichtung

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

a WARNUNG

Airbag-Einheiten im ausgebauten Zustand sind immer so aufzubewahren, dass die gepolsterte Seite nach oben zeigt. Zeigt die gepolsterte Seite nach unten, wird bei unkontrollierter Zündung die Air-bag-Einheit durch die Luft geschleudert. Dies kann zu Verletzungen von Personen führen.

Prüf- und Montagearbeiten dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt beziehungsweise beaufsichtigt werden.

Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nur in ein-gebautem Zustand mit den vorgeschriebenen Prüfge-räten elektrisch überprüft werden. Wir empfehlen, die Prüfung in einem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt durchführen zu lassen.

Die Montage und Demontage der Airbag- und Gurtstraf-fer-Einheiten darf ausschließlich bei abgeklemmter Batterie, abgedecktem Minuspol beziehungsweise abgedeckter Minusklemme und getrennter Prüfkupp-lung / Steckverbindung erfolgen.

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen erst unmit-telbar vor der Montage aus dem Lagerraum entnom-men werden. Nach Demontage müssen Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten unverzüglich in den Lagerraum gebracht werden.

Bei einer eventuellen Arbeitsunterbrechung sind die Airbag- bzw. Gurtstraffer-Einheiten erneut unter Ver-schluss aufzubewahren.

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nicht mit Fett, Reinigungsmitteln oder ähnlichem Mitteln behandelt werden.

Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen auch kurzzeitig keiner Temperatur über 100 °C ausgesetzt werden.

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die aus mehr als 0,5 m Höhe heruntergefallen sind, sind zu erneuern.

Transport und Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

Der Transport von pyrotechnischen Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten im Fahrgastraum ist verboten.

Der Transport hat grundsätzlich im Kofferraum bzw. im Laderaum des Fahrzeugs unter Verwendung der Ersatz-teilverpackung zu erfolgen.

a WARNUNG

Airbag-Einheiten im ausgebauten Zustand sind immer so aufzubewahren, dass die gepolsterte Seite nach oben zeigt. Zeigt die gepolsterte Seite nach unten, wird bei unkontrollierter Zündung die Air-bag-Einheit durch die Luft geschleudert. Dies kann zu Verletzungen von Personen führen.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 dürfen in einem gewerblich genutzten Gebäude nur in begrenzter Stückzahl gelagert werden.

Nach Anlage 6 zum Anhang der „Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ sind in einem gewerblich genutzten Gebäude unter Beachtung bestimmter Auf-lagen (wie z. B. Stahlschrank) nachstehend aufgeführte maximale Lagermengen ohne besondere Genehmigung durch die zuständige Behörde zugelassen:

• Allgemeiner Lagerraum: 20 kg Brutto

• Zur Berechnung der tatsächlich gelagerten Masse ist die Bruttomasse des Bauteils heranzuziehen, für das die sprengstoffrechtliche Zulassung erteilt wurde.

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Bruttomasse pyrotechnischer Bauteile Vito [kg]

Fahrer-Airbag 1,14

Beifahrer-Airbag 2,82

A-B Windowbag 1,12

A-D Windowbag 3,98

Thoraxbag 0,43

Gurtstraffer 1,2 (im Gurtroller integriert)

Bruttomasse pyrotechnischer Bauteile V-Klasse [kg]

Fahrer-Airbag 1,14

Beifahrer-Airbag 2,1

A-B Windowbag 1,12

A-D Windowbag 3,98

Thoraxbag 0,43

Gurtstraffer 1,2 (im Gurtroller integriert)

Entsorgen von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

Pyrotechnische Airbag-und Gurtstraffer-Einheiten müs-sen nach den landesspezifischen Gesetzen und Richtli-nien entsorgt werden. In der Bundesrepublik Deutsch-land ist es vorgeschrieben, pyrotechnische Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten vor dem Entsorgen durch elektri-sches Zünden unschädlich zu machen.

Diese Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, weil die pyrotechnischen Gegenstände bei unsachgemäßer Aktivierung Verletzungen verursachen können.

Gefahr besteht z. B. beim Entsorgen mit Schneidbren-nern, bei Verhüttung oder wenn noch geladene Teile auf Mülldeponien in Feuer oder Schwelbrände geraten.

Wir empfehlen, das Entsorgen der pyrotechnischen Gegenstände einem Entsorger zu übertragen, der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (u.a. 10 m Sicherheitsabstand, spezielle Zündvorrichtung) durch-führt.

Bei Übernahme muss der Entsorger eine Erklärung unterschreiben, in der er sich verpflichtet, pyrotech-nische Gegenstände gemäß den Unfallverhütungsvor-schriften zu entsorgen. Bei Vereinbarungen dieser Art muss sichergestellt sein, dass es nicht möglich ist, pyrotechnische Gegenstände nach der Entsorgung aus-zusondern und zur Instandsetzung weiterzugeben.

• Bei notwendiger Entsorgungszündung nicht gezün-dete Gurtstraffer in den Fußraum eines Fahrzeugs, das der Verschrottung zugeführt wird, legen und 2-polige Steckkupplung direkt anschließen.

• Sind die Polsterplatten der Airbag-Einheiten nicht zerstört, müssen die Airbag- Einheiten mit der 2-poligen Steckkupplung durch geschultes Personal gezündet werden.

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.4.3 SitzeSollen andere als die werkseitig lieferbaren Sitze nach-gerüstet werden, ist eine Genehmigung der zuständigen Abteilung „Technische Beratung zur Kompatibilität des Aufbaus“ (e Seite 10) erforderlich.

Der Festigkeitsnachweis der werkseitig lieferbaren Sitze ist nur in Verbindung mit den originalen Befesti-gungselementen gültig. Jede Abweichung hiervon muss mit der zuständigen Abteilung „Technische Beratung zur Kompatibilität des Aufbaus“ (e Seite 10) abge-stimmt werden.

Eine von der Serienbestuhlung abweichende Fond-sitzanlage mit 2- bzw. 3-Punkt-Gurten muss die Anfor-derungen nach ECE R14 erfüllen.

Sitzanlagen ohne Gurte sind nicht zulässig. Zur Geneh-migung durch die Daimler AG ist das Prüfzertifikat ECE R14 (Zugversuch inklusive Bodengruppe) vorzulegen. Prüfzertifikate für Sitzanlagen auf starrer Platte werden nicht akzeptiert.

Bei der Wiederanbringung der Sicherheitsgurte und Sitze (einschließlich Sitzkasten) müssen die vorge-schriebenen Schrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment angezogen werden.

a WARNUNG

Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, aus Sicherheits-gründen nur Sitzbezüge zu verwenden, die für Mercedes-Benz-Fahrzeuge geprüft wurden und mit einer Aussparung für Thoraxbags ausgestattet sind. Sonst könnte ein Thoraxbag sich nicht richtig aufbla-sen und nicht das vorgesehene Schutzpotenzial bei einem Unfall bieten. Personenschäden können die Folge sein.

Geeignete Bezüge erhalten Sie zum Beispiel in einem Mercedes-Benz-Service-Stützpunkt.

Beachten Sie hierzu auch die weiteren Informationen in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs.

i Weitere Informationen

Informationen zu dem nachträglichem Einbau von Sitzen erhalten Sie im Kapitel 7 „Ausführung von Aufbauten“ (e Seite 87).

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.4.4 Minderung der InnengeräuscheUm den Geräuschpegel im Fahrzeuginnenraum zu redu-zieren, können geräuschdämmende Materialien einge-baut werden. Diese müssen schwer entflammbar sein.

Bodenbereich

Zur Isolation und Schalldämmung wird der Aufbau nach Abbildung empfohlen. Im Bereich der Radkästen kann zusätzlich eine Belegung mit Schwerdämmfolie erfol-gen.

! Hinweis

Dämmfolien, z. B. Bitumen-Pappe sind begrenzt temperaturbeständig. Sie dürfen deshalb nicht in unmittelbarer Nähe von Motor und Auspuff verlegt werden.

1 Teppichboden (Unterseite gummiert)

2 Holzfußboden (Sperrholz 12 mm)

3 Schwerdämmfolie (Flächengewicht 8-10 kg/m2)

4 Tragende Konstruktion

Dach und Seitenwände

Zusätzlich zur wirkungsvollen Isolation sollen die ver-wendeten Dämmstoffe folgende Eigenschaften aufwei-sen:

• nicht-hygroskopisch

• nicht-wasserspeichernd

• nicht-wasseraufnehmend

• nicht-wasseraufsaugend

• wasserabweisend

Für den schnellen und ungehinderten Abfluss von Feuchtigkeitsansammlungen oder Kondensaten sind Vorkehrungen zu treffen, um korrosionsverstärkende Einflüsse zu vermeiden.

Die serienmäßigen Ablauföffnungen sind beizubehalten. Bei Bedarf sind weitere Ablauföffnungen nach Beratung durch die zuständige Abteilung „Technische Beratung zur Kompatibilität des Aufbaus“ (e Seite 10) zu schaffen.

Die Innenseite muss mit einem schalldurchlässigen Material (Lochpappe, Kunststoff, Textilbezug) verkleidet werden.

a WARNUNG

Nachträgliches Verändern des Dachhimmels bezie-hungsweise der Dachhaut ist bei Ausstattung mit Windowbag zu unterlassen. Sonst kann das Entfalten des Windowbags nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren (z. B. verzögerte oder unvollständige Entfaltung des Windowbags).

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6.4 Interieur

6 Änderungen am Grundfahrzeug

Abdichtungen

Durchbrüche, Fugen und Schlitze zwischen Motorraum, Fahrzeugunterseite und Spritzwand zum Innenraum mit elastischen Material sorgfältig abdichten. Be- und Entlüftungsöffnungen nicht in unmittelbarer Nähe von Schallquellen anbringen.

Zusätzlich sollten Hersteller oder Lieferanten von Schallschutzmaterial befragt werden. Diese können Ihnen Vorschläge zum optimalen Schallschutz, speziell für Ihren Umbau, machen.

6.4.5 LüftungDer Wohnteil und der Fahrerplatz müssen ausreichend be- und entlüftet werden können.

Die Entfrostung der Front- und Seitenscheiben muss wirksam bleiben, besonders, wenn der Fahrerplatz in den Wohnteil einbezogen ist oder Anordnung und Gestaltung nicht der Serienausstattung entsprechen.

Neufahrzeuge können als Sonderausstattungen mit diversen Heizungen/Lüftungen und Klimaanlagen geliefert werden. Weitere Informationen zu Sonder-ausstattungen erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt, der zuständigen Abteilung (e Seite 11) oder unter 3.10 „Sonderausstattungen“ (e Seite 45).

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6.5 Zusatzaggregate

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.5 Zusatzaggregate

Die Hinweise in den Kapiteln 5.3 „Korrosionsschutz-maßnahmen“ (e Seite 57) und 5.4 „Lackierarbeiten/Konservierarbeiten“ (e Seite 59) sind zu beachten.

6.5.1 Zusatzheizung Werden Abgase nach unten geleitet, muss der Fahr-zeugboden gasdicht sein.

Bodenöffnungen für Bedienteile müssen mit Gummim-anschetten abgedichtet werden.

Nachträglicher Einbau Zusatzheizung

Beim nachträglichen Einbau einer Zusatzheizungs-anlage sind die Bestimmungen für Brandschutz, Crash-verhalten und Unfallschutz einzuhalten. Gefahren durch Vergiftung oder Erstickung durch gasförmige Stoffe sind durch die Auswahl des Einbauortes beziehungs-weise durch Abdichtungsmaßnahmen zu unterbinden.

Die folgenden Komponenten der Zusatzheizung dürfen nicht innerhalb des Fahrer-, Passagier- oder Laderaums montiert werden:

• Zusatzheizung

• Abgasrohre der Zusatzheizung

• Be- und Entlüftungen für die Bestandteile des Zusatzheizungssystems

• Brennstoffleitungen

• Brennstofftank und Tankeinfüllstutzen

Alle Rohr-, Schlauch- und elektrischen Leitungen sind frei von mechanischen Belastungen zu verlegen.

i Weitere Informationen

Kontaktieren Sie vor dem Verbau von Zusatz-/Stand-heizungen das Team der „Technischen Beratung Aufbau“ (e Seite 10).

Weitere Informationen erhalten Sie unter 3.10 „Son-derausstattungen“ (e Seite 45).

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6.6 Anbauten

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.6 Anbauten

Bei Anbauten am Rahmen ist eine Unbedenklichkeits-bescheinigung der zuständigen Abteilung erforderlich (e Seite 10).

Die zulässigen Schwerpunktlagen und Achslasten sind immer einzuhalten, siehe Kapitel 4 „Technische Gren-zwerte bei der Planung“ (e Seite 46).

Eventuelle Wechselwirkungen mit Fahrassistenzsyste-men sind zu berücksichtigen, siehe 8.7 „Fahrassistenz-systeme“ (e Seite 108).

Fahrzeugteile dürfen nicht in ihrer Funktion durch Anbauten beeinträchtigt werden.

Länderspezifische gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.

6.6.1 Fahrerhausüberbauung • Die zulässige Schwerpunktlage, siehe 4.1 „Gren-

zwerte Grundfahrzeug“ (e Seite 46) und Vor-derachslast, siehe 4.2 „Grenzwerte Fahrwerk“ (e Seite 47) ist zu beachten.

• Die Anbindung am Dach ist gemäß 6.2.6 „Ände-rungen an der Dachstruktur“ (e Seite 69) zu gestalten.

6.6.2 Dachgepäckträger • Gleichmäßige Lastverteilung über die gesamte

Dachfläche beachten.

• An der Vorderachse wird der Einbau eines Stabilisa-tors empfohlen.

• Stützfüße sind in gleichmäßigem Abstand anzu-ordnen. Dabei darf die Belastung von 25 kg pro Stützfuß nicht überschritten werden.

• Bei kürzerem Dachgepäckträger ist die Beladung prozentual zu verringern.

Grenzwerte Dachgepäckträger

Max. Dachlasten

Mindestanzahl Stützfüße

Normaldach 150 kg 6

6.6.3 Regaleinbauten Regaleinbauten müssen:

• Ausreichend stabil und selbsttragend ausgeführt sein

• Auf den Quer- und Längsträgern des Fahrzeugbo-dens aufliegen

• Die Kräfte gleichmäßig verteilen

! Hinweis

Anbindungen mit Krafteinleitung nur in die Fahr-zeugseitenwand sind zu unterlassen.

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6.6 Anbauten

6 Änderungen am Grundfahrzeug

6.6.4 AnhängekupplungWir empfehlen, nur von Mercedes-Benz freigegebene oder gleich sichere Anhängekupplungen (AHK) zu verwenden und diese nur an den dafür vorgesehenen Rohbauaufnahme-Punkten (Längsträger hinten) zu befestigen.

• Die Zugänglichkeit zum Reserverad ist bei AHK mit nicht demontierbarem Kugelkopf (besonders bei vollbeladenem Fahrzeug) zu gewährleisten.

• Der Anbau der AHK muss den Vorschriften der jeweiligen Länder entsprechen: in der EU nach ECE-R55.

• Die länderspezifischen Freiraummaße sind zu berück sichtigen: in der EU nach ECE-R55.

• Bei Abweichungen von den Unfallverhütungsvor-schriften (UVV) muss in der Bundesrepublik Deutschland eine Technische Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung, 22757 Hamburg (Tel. +49 (0)40-381091) angefordert wer-den:

http://www.bgf.de/

Ein nachträglicher Einbau einer AHK ist bei Vorhanden-sein einer Vorrüstung (Code E 57) prinzipiell technisch unproblematisch.

Wenn diese Vorrüstung ab Werk nicht vorhanden ist, muss zusätzlich zum nachzurüstenden Kabelsatz das Anhängeransteuergerät eingebaut und angeschlossen werden. Weiterhin ist eine Variantencodierung des elektronischen Zündschlosses vorzunehmen, da sonst Fehlfunktionen auftreten können. Die Variantencodie-rung erfolgt über ein Mercedes-Benz-Diagnosegerät. Wir empfehlen, die Variantencodierung in einem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt durchführen zu lassen.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 87

7.1 Änderungen Interieur

7 Ausführung von Aufbauten

7.1 Änderungen Interieur

In diesem Kapitel finden Sie Informationen, die den vom Aufbauhersteller zu fertigenden Aufbau betreffen.

7.1.1 Veränderungen im CockpitbereichVeränderungen im Cockpitbereich und oberhalb der Brüstungslinie sind nicht erlaubt. Dies gilt insbeson-dere für die Austrittsbereiche der Airbags (Holzdekors, zusätzliche Einbauten, Handyhalter, Flaschenhalter o.ä.)

Siehe hierzu auch die Darstellungen zu den Entfaltungs-positionen der Airbags (e Seite 76).

7.1.2 Nachträglicher Einbau Sitze Für Änderungen der Sitzanbindung (einschließlich Sitzkasten) und Gurtbefestigungen oder den Einbau von anderen als den werkseitig lieferbaren Sitzen erteilt die Daimler AG nach ihrem Ermessen gegebenenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (e Seite 11).

Der Festigkeitsnachweis der werkseitig lieferbaren Sitze ist nur in Verbindung mit den originalen Befesti-gungselementen gültig.

Beim nachträglichen Einbau von Sitzen ist das Ein-halten des H-Punktes dringend erforderlich. Aktuelle Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung (e Seite 10).

Bei der Wiederanbringung der Sicherheitsgurte, müssen die vorgeschriebenen Schrauben mit dem ursprünglichen Drehmoment angezogen werden.

a WARNUNG

Änderungen am Fahrer- und Beifahrersitz oder die Anbindung von Sitzen am Radkasten sind zu unter-lassen. Bei einem Unfall können die Sitze aus der Verankerung gerissen werden.

Passagier- / Transportraum

Bei Kastenwagen ist die Rohbaubodengruppe für den nachträglichen Einbau von Sitzbänken als Sonderaus-stattung mit dem Code V40 (Bodengruppe Kombi) ab Werk erhältlich. Die Anzahl der Anbindungsmöglichkei-ten der Bodengruppe Kombi richtet sich nach dem Bau-muster und der Ausstattungs- bzw. Zulassungsvariante (die Befestigungsschalen für die Sitzbänke sind dabei nicht im Lieferumfang enthalten).

Weitere Informationen zur Sonderausstattung Code V40 erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt, der zuständigen Abteilung (e Seite 10) oder im Kapitel 3.10 „Sonderausstattun-gen“ (e Seite 45).

a WARNUNG

Die Anbindung von Sitzen am Radkasten ist zu unterlassen. Bei einem Unfall können Personen verletzt werden, wenn die Sitze aus der Verankerung gerissen werden und es können weitere Schäden am Fahrzeug die Folge sein.

Eine von der Serienbestuhlung abweichende Fondsit-zanlage mit 2- bzw. 3-Punkt-Gurten muss die Anforde-rungen nach ECE R14 erfüllen.

Sitzanlagen ohne Gurte sind nicht zulässig. Zur Geneh-migung durch die Daimler AG ist das Prüfzertifikat ECE R14 (Zugversuch inklusive Bodengruppe) vorzulegen. Prüfzertifikate für Sitzanlagen auf starrer Platte werden nicht akzeptiert.

Page 88: Aufbaurichtlinien Transporter Vito / V-Klasse - BM 447 ...

Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 88

7.1 Änderungen Interieur

7 Ausführung von Aufbauten

a WARNUNG

Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, aus Sicherheits-gründen nur Sitzbezüge zu verwenden, die für Mercedes-Benz-Fahrzeuge geprüft wurden und mit einer Aussparung für Thorax-Sidebags ausgestat-tet sind. Sonst kann ein Thorax-Sidebag sich nicht richtig aufblasen und nicht das vorgesehene Schutz-potenzial bei einem Unfall bieten. Personenschäden können die Folge sein.

Geeignete Bezüge erhalten Sie zum Beispiel in einem Mercedes-Benz-Service-Stützpunkt.

Beachten Sie hierzu auch die weiteren Informationen in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs.

Weitere Informationen zu Sonderausstattungen erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Service-Stütz-punkt, der zuständigen Abteilung (e Seite 10) oder über das Kapitel 3.10 „Sonderausstattungen“ (e Seite 45).

Fahrzeugdach

Informationen zu Änderungen am Dach erhalten Sie unter 6.2.6 „Änderungen an der Dachstruktur“ (e Seite 69).

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 89

7.2 Kühlfahrzeuge/Thermofahrzeuge

7 Ausführung von Aufbauten

7.2 Kühlfahrzeuge/Thermofahrzeuge

Bei Umbauten zu Kühlfahrzeugen ist eine Unbedenk-lichkeitsbescheinigung notwendig (e Seite 12).

Beachten Sie die Kapitel:

• 6.2.6 „Änderungen an der Dachstruktur“ (e Seite 69)

• 6.4.4 „Minderung der Innengeräusche“ (e Seite 82)

• 8.4.4 „Anschluss zusätzlicher elektrischer Verbrau-cher“ (e Seite 101)

Für Fahrzeuge zum Transport von Ladung unter kon-stanten Bedingungen innerhalb des Laderaums, bei-spielsweise mit gleichmäßiger Temperatur größer 0 °C, gelten diese Anforderungen und Hinweise gleichfalls.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 90

7.3 Fahrzeuge für den Transport technischer Gase

7 Ausführung von Aufbauten

7.3 Fahrzeuge für den Transport technischer Gase

Behälter und Leitungen für verflüssigte Gase sind mit ausreichender Wärmeisolierung gegenüber dem Fahr-zeug auszustatten. Für Leitungen, die durch die Fahr-zeugkarosserie oder den Fahrzeugrohbau hindurchge-führt werden gilt dies in verstärktem Maße.

Für das Abblasen tiefkalt verflüssigter Gase ist ein Mindestabstand von der Abblasöffnung zum Fahrzeug von mindestens drei Metern erforderlich. Beim Abbla-sen ist darauf zu achten, dass die Abblasrichtung vom Fahrzeug weg zeigt.

Auftretendes Kondensat ist in einem geeigneten Behält-nis aufzufangen.

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7.4 Reisemobile

7 Ausführung von Aufbauten

7.4 Reisemobile

Vor Umbau in Reisemobile ist Folgendes zu beachten:

• Gesetzliche Vorschriften

• Mindestanforderung an Innenraumgestaltung und Ausstattung für Reisemobile

• Zulässige Schwerpunktlage sowie Achslasten

Für den Umbau der Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland können entsprechende Merkblätter bei der zuständigen Technischen Prüfstelle für den Kfz-Ver-kehr (z. B. TÜV, DEKRA) angefordert werden.

Folgende Abschnitte der Aufbaurichtlinien sind beson-ders zu beachten:

• 3.3 „Abmessungen und Gewichtsangaben“ (e Seite 34).

• 6 „Änderungen am Grundfahrzeug“ (e Seite 60).

• 6.2.4 „Kotflügel und Radkästen“ (e Seite 68)

• 8 „Elektrik“ (e Seite 95)

• 8.7 „Fahrassistenzsysteme“ (e Seite 108)

Durch Änderungen oder Umbau serienmäßiger Fahr-zeuge (beispielsweise durch Einbau eines Hubdachs) kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die Zulassungs-bedingungen und Vorschriften der Europäischen Typ-genehmigung (ETG) sind umzusetzen (e Seite 15). In der Bundesrepublik Deutschland müssen deshalb Fahrzeugänderungen bei der zuständigen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr nach § 19 Absatz 2 der StVZO über-prüft werden. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) müssen dabei vorgelegt werden. Nach Eintrag der Änderungen sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II der zuständigen Zulassungsstelle zur Ertei-lung einer neuen Betriebserlaubnis vorzulegen.

Der Innenausbau ist so zu gestalten, dass keine schar-fen Kanten oder Ecken entstehen (Unfallverhütung).

Einbauten müssen aus schwer entflammbaren Material hergestellt und fest montiert sein. Ein ungehinderter Zugang der Sitze muss gewährleistet sein. Im Bereich der Sitzplätze dürfen sich keine vorstehenden Teile, Ecken oder Kanten befinden, die zu Verletzungen füh-ren könnten.

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7.5 Nachträglicher Einbau Hubdach

7 Ausführung von Aufbauten

7.5 Nachträglicher Einbau Hubdach

Für den nachträglichen Einbau von Hubdächern beach-ten Sie die Informationen unter „Nachträglicher Einbau Hubdach / Dachluken“ (e Seite 70).

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7.6 Dacherhöhung

7 Ausführung von Aufbauten

7.6 Dacherhöhung

Für die nachträgliche Erhöhung des Fahrzeugdaches beachten Sie die Informationen unter „Dacherhöhung“ (e Seite 70).

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7.7 Behördenfahrzeuge

7 Ausführung von Aufbauten

7.7 Behördenfahrzeuge

Folgende Abschnitte der Aufbaurichtlinien sind zu beachten:

• 3.3 „Abmessungen und Gewichtsangaben“ (e Seite 34)

• 6 „Änderungen am Grundfahrzeug“ (e Seite 60)

• 6.3.4 „Kühlung Motor“ (e Seite 73)

• 8.2 „Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)“ (e Seite 96)

• 8.4.4 „Anschluss zusätzlicher elektrischer Verbrau-cher“ (e Seite 101)

Empfohlene Sonderausstattungen (Code) für den Umbau zum Behördenfahrzeug

• Code ED5: PSM (Parametriebares Sondermodul)

• Code MW1: Motorweiterlaufschaltung

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zu empfohlenen Sonderaus-stattungen erhalten Sie bei der zuständigen Abtei-lung (e Seite 11).

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8.1 Allgemeine Hinweise

8 Elektrik

8.1 Allgemeine Hinweise

a WARNUNG

Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen Bauteilen und deren Software können diese nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Wegen der Vernetzung der Elektronik können dabei auch Sys-teme betroffen sein, die nicht geändert wurden.

Funktionsstörungen der Elektronik können die Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs erheblich gefähr-den.

Lassen Sie Arbeiten oder Veränderungen an elek-tronischen Bauteilen von einer qualifizierten Fach-werkstatt durchführen, welche die notwendigen Fachkenntnisse und Werkzeuge zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat.

Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen hierfür einen Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.

Insbesondere bei Arbeiten an sicherheitsrelevanten Systemen ist der Service durch eine qualifizierte Fachwerkstatt unerlässlich.

! Hinweis

Bei Anschluss zusätzlicher elektrischer Verbraucher (e Seite 101) ist eine positive Gesamtladebilanz sicherzustellen.

Bei laufendem Motor dürfen die Anschlussklemmen der Batterien nicht gelöst oder abgenommen wer-den.

Batterien dürfen nur dann mit einem Schnell-Ladege-rät geladen werden, wenn die Plus- und Minusklem-men vom Wagennetz abgeklemmt sind.

• Elektrische und elektronische Komponenten müs-sen die Prüfanforderung gemäß ISO 16750 erfüllen.

• Beim Einbau zusätzlicher Batterien sind die Hin-weise (e Seite 97) zu beachten.

• Kabel, die in der Nähe von Abgasanlagen verlegt werden, müssen hochtemperaturfest ummantelt sein, siehe „Leitungsverlegung“ (e Seite 61).

• Kabel müssen so verlegt sein, dass keine Scheu-erstellen entstehen, siehe „Leitungsverlegung“ (e Seite 61).

• Vor Standzeiten des Fahrzeugs von über einer Woche ist die Batterie abzuklemmen. Bei Inbetrieb-nahme des Fahrzeugs ist auf ausreichenden Lade-zustand der Batterie(n) zu achten (e Seite 44).

• Die Betriebsanleitung ist zu beachten.

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8.2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

8 Elektrik

8.2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Elektromagnetische Verträglichkeit ist die Eigenschaft eines elektrischen Systems, sich in der Umgebung anderer Systeme bei vollständiger Funktion neutral zu verhalten. Dabei werden keine aktiven Systeme in der Umgebung gestört und umgekehrt kommt es ebenfalls zu keiner Beeinträchtigung.

In Kfz-Bordnetzen treten durch die unterschiedli-chen Verbraucher elektrische Störgrößen auf. Bei Mercedes-Benz sind die ab Werk verbauten elektri-schen und elektronischen Komponenten auf ihre elek-tromagnetische Verträglichkeit im Fahrzeug überprüft. Bei nachträglichen Veränderungen kann es in Einzelfäl-len zu Komforteinschränkungen (z.B. Radiorauschen) kommen.

Bei der Nachrüstung elektrischer und elektronischer Systeme ist deren elektromagnetische Verträglichkeit zu prüfen und nachzuweisen.

Die Geräte müssen eine Typgenehmigung nach ECE-R 10 in der aktuellen Fassung besitzen und mit dem e-Kennzeichen versehen sein.

Die Hinweise unter 8.4.4 „Anschluss zusätzlicher elektrischer Verbraucher“ (e Seite 101) sowie 4.4 „Grenzwerte Elektrik / Elektronik“ (e Seite 53) sind zu beachten.

Folgende Regelwerke erteilen Auskunft zur EMV:

• CISPR 12

• CISPR 25

• DIN EN 55012

• DIN EN 55025

• DIN 40839

• ISO 7637

• ISO 10605

• ISO 11451

• ISO 11452

• MBN 10284

• ECE-R 10

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8.3 Batterie

8 Elektrik

8.3 Batterie

8.3.1 HauptbatterieDie Hauptbatterie befindet sich im rechten Sitzkasten.

Einbaulage Hauptbatterie

1 Hauptbatterie

Pfeil Fahrtrichtung

Werkseitig lieferbare Batterien

Code Batterietyp Kapazität [Ah]

Serie Bleibatterie 74

ED1 AGM-Batterie 70

ED4 AGM-Batterie 95

EE8 (nur Vito) Bleibatterie 100

Für Fahrzeuge mit ECO Start-Stopp-Automatik „plus“ (Code MJ8) ist immer eine AGM- (Absorbent Glass Mat) Batterie zu verwenden.

8.3.2 Nachträglicher Einbau eines Batterie-hauptschalters

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Sonderausstattungen erhalten Sie in jedem Mercedes-Benz Service-Stütz-punkt, der zuständigen Abteilung (e Seite 11). oder unter 3.10 „Sonderausstattungen“ (e Seite 45).

8.3.3 Zusatzbatterie

! Hinweis

Batterien mit Kapazitäten über 100 Ah dürfen nicht direkt mit dem Bordnetz verbunden werden, da es zu Schäden am Grundfahrzeug kommen kann.

Eine positive Gesamtladebilanz ist durch die Auswahl eines geeigneten Generators sicherzustellen.

Für Haupt- und Zusatzbatterie ist immer der gleiche Batterietyp zu verwenden.

Ab Werk ist die Zusatzbatterie über den Code E28 bestellbar.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Sonderausstattungen erhalten Sie in jedem Mercedes-Benz Service-Stütz-punkt, der zuständigen Abteilung (e Seite 11). oder unter 3.10 „Sonderausstattungen“ (e Seite 45).

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8.3 Batterie

8 Elektrik

Nachträglicher Einbau Zusatzbatterie

Der Einbau einer Zusatzbatterie darf nur im linken Sitz-kasten erfolgen.

Der Anschluss einer Zusatzbatterie an das Fahrzeug-bordnetz muss über ein geeignetes Trennrelais sowie über eine entsprechende Sicherung erfolgen.

Die Zusatzbatterie darf ausschließlich definierten Zusatzverbrauchern wie Standheizung, Ladehilfen oder elektrischen Geräten in Reisemobilen (Kühlschrank usw.) zugeordnet werden.

Für Haupt- und Zusatzbatterie ist immer der gleiche Batterietyp zu verwenden.

Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp Automatik ist immer eine AGM- Batterie zu verwenden.

Einbaulage Zusatzbatterie

1 Zusatzbatterie

Pfeil Fahrtrichtung

Weitere Zusatzbatterien

i Weitere Informationen

Für den nachträglichen Einbau weiterer Zusatzbatte-rien ist eine Technische Bescheinigung der zuständi-gen Abteilung (e Seite 10) notwendig.

! Hinweis

Ist das Fahrzeug bereits mit einer Zusatzbatterie ausgestattet, dürfen keine weiteren Zusatzbatterien ohne eine Ladestrombegrenzung parallel ange-schlossen werden. Dies kann durch eine Zusatzelek-tronik erfolgen. Ein maximaler Ladestrom für beide Zusatzbatterien von 40 A muss durch den Aufbau-hersteller sichergestellt werden. Andernfalls kann es zur Beschädigung des Grundfahrzeuges kommen.

Eine positive Gesamtladebilanz ist durch die Auswahl eines geeigneten Generators sicherzustellen.

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8.3 Batterie

8 Elektrik

8.3.4 Stützbatterie (Code E34)Die Stützbatterie befindet sich im rechten Sitzkasten.

Die Stützbatterie dient zur Stabilisierung des Bord-netzes bei Fahrzeugen mit der Start-Stopp Automatik.

Einbaulage Stützbatterie

1 Stützbatterie

Pfeil Fahrtrichtung

8.3.5 NotbatterieBei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe und ohne Stütz-batterie ist an Stelle der Stützbatterie eine Notbatterie verbaut. Dies ermöglicht im Falle einer Stromunterbre-chung, weiterhin die Getriebestellung N oder P einzule-gen.

8.3.6 Wartung und Lagerung Batterie Batterien müssen - auch in ausgebautem Zustand - regelmäßig auf Spannungsabfall (Selbstentladung) überprüft werden. Bei wartungsarmen Batterien entfällt die Kontrolle des Flüssigkeitsstands.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter 3.9.2 „War-tung und Lagerung von Batterien“ (e Seite 44).

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8.4 Schnittstellen / elektrische Leitungen

8 Elektrik

8.4 Schnittstellen / elektrische Leitungen

a WARNUNG

Der CAN-Bus darf aufgrund der Vernetzung und der internen Überwachung von Verbrauchern nicht ver-ändert werden (z. B. durch Unterbrechen, Verlängern oder „Anzapfen“). Jegliche Änderung am Kabelstrang bezüglich Länge, Querschnitt oder Widerstand kann zu Ausfällen von sicherheitsrelevanten Bauteilen führen und als Folge zu Unfällen oder Schäden am Fahrzeug führen.

8.4.1 Elektrische Leitungen / SicherungenEs dürfen nur bleifreie PVC-ummantelte Kabel mit einer Isolierungs-Grenztemperatur von mehr als 105 °C. verwendet werden. Verwendete Leitungen und Verbin-dungen müssen fachgeregt und Wasserdicht ausgeführt werden sowie gegen Abriss, Schlag und Hitze geschützt sein. Die Leitung ist je nach abgenommener Strom-stärke zu dimensionieren und durch Sicherungen zu schützen, siehe 4.4.1 „Elektrische Leitungen / Siche-rungen“ (e Seite 53).

Leitungsverlegung

Bei notwendigen Verlegungsänderungen ist das Über-queren scharfer Kanten sowie die Verlegung in zu engen Zwischenräumen und in der Nähe beweglicher Teile zu vermeiden.

Die Kabelführung darf bei Umbaumaßnahmen im Bereich des Getriebetunnels weder verletzt noch ver-legt werden

Der Kabelkanal im Lade-/Fahrgastraum befindet sich mittig längs in Fahrtrichtung und im Bereich Heck-tür/- klappe. Bei Umbaumaßnahmen in diesem Bereich muss die Kabelführung so durchgeführt werden, dass die Gesamtlänge der einzelnen Kabelstränge erhalten bleibt.

1 Kabelkanal

Pfeil Fahrtrichtung

8.4.2 KabelverlängerungBei Kabelverlängerungen ist der gleiche oder ein höhe-rer Kabelquerschnitt zu verwenden. Wir empfehlen den Einsatz von Leitungen nach DIN 72551 oder ISO 6722-3. Die Schutzwirkung von Sicherungselementen darf nicht beeinträchtigt werden.

Alle Verbindungen sind fachgerecht und wasserdicht nach IP 69k (Hochdruckreinigerfest) auszuführen.

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8.4 Schnittstellen / elektrische Leitungen

8 Elektrik

8.4.3 CAN- Bus und VernetzungDie im Motor- und Fahrgastraum vorhandenen elektro-nischen Systeme sind durch Netzwerke (Bussysteme) miteinander verbunden. Über Gateways werden Daten zwischen den einzelnen Bussystemen ausgetauscht.

Diese Bussysteme sind unter anderem:

• LIN-Bus (Local Interconnect Network)

• Ethernet

• MOST-Bus (Media Oriented Systems Transport)

• CAN-Bus (Controller Area Network) darunter:

• Body-CAN

• Headunit CAN

• Chassis-CAN

• Diagnose-CAN

• ABH-CAN (e Seite 120))

• CIA-CAN

a WARNUNG

Eingriffe in die Bussysteme (z. B. durch Unterbre-chen, Verlängern oder „Anzapfen“) sind zu unter-lassen. Jegliche Änderung an Bussystemen kann zu Ausfällen von sicherheitsrelevanten Bauteilen und als Folge zu Unfällen oder Schäden am Fahrzeug führen.

Das ringförmige aufgebaute MOST-Netz der V-Klasse verwendet einen Lichtwellenleiter als Datenträger zur Übertragung von Audio- und Steuersignalen. Dieses System ermöglicht die synchrone Datenübertragung mit hohen Baudraten, ist unempfindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen (EMV), erzeugt selbst keine elektromagnetischen Störungen und kann gleich-zeitig Audio- und Steuerdaten übertragen. Auch bei „Zündung aus“ ist das System verfügbar und wird über eine eigene Weckleitung aktiviert.

Über die OBD-Diagnosesteckdose (SAE 1962) ist eine interne und externe Fahrzeugdiagnose möglich. Jedes Steuergerät ist eigendiagnosefähig und verfügt über einen Fehlerspeicher.

Die Kommunikation mit dem Steuergerät kann mit dem Xentry Kit-Testgerät und der dafür entwickelten Soft-ware erfolgen.

Über das Parametrierbare Sondermodul PSM (Code ED5) kann auf einzelne über den CAN-Bus verfügbare Daten zugegriffen werden (Seite 110).

i Weitere Informationen

Weitere Informationen erteilt Ihnen hierzu Ihr Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.

8.4.4 Anschluss zusätzlicher elektrischer Verbraucher

a WARNUNG

Unsachgemäße Eingriffe bzw. Einbauten in die Fahrzeugelektrik / Fahrzeugelektronik können deren Funktion beeinträchtigen. Dies kann zum Ausfall von Komponenten oder sicherheitsrelevanten Bauteilen und als Folge zu Unfällen oder Schäden am Fahrzeug führen.

! Hinweis

Außerdem können Eingriffe in die Fahrzeugelektrik / Fahrzeugelektronik zum Erlöschen der Gewährleis-tung / Betriebserlaubnis führen.

Bei nachträglichem Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher ist zu beachten:

• Der Generator und die Batterien müssen ausrei-chend dimensioniert sein (positive Ladebilanz). Hierfür sind als Sonderausstattung verfügbare Batterien mit größerer Kapazität (Kapitel 8.3) und stärkere Generatoren (siehe 8.4.6) vorzusehen.

• An belegten Sicherungen dürfen keine weiteren Verbraucher angeschlossen werden.

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8.4 Schnittstellen / elektrische Leitungen

8 Elektrik

• An vorhandenen Leitungen dürfen keine zusätzli-chen Leitungen (z. B. mit Schneidklemmen) ange-schlossen werden.

• Zusätzliche elektrische Verbraucher müssen über zusätzliche Sicherungen ausreichend abgesichert sein.

• Der Leitungsquerschnitt muss je nach abgenom-mener Stromstärke dimensioniert sein, siehe 4.4.1 „Elektrische Leitungen / Sicherungen“ (e Seite 53).

• Elektrische Leitungen müssen einwandfrei verlegt werden, siehe 8.4.1 „Elektrische Leitungen / Siche-rungen“ (e Seite 100).

• Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit dürfen nicht ver-schlechtert werden.

• Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors dürfen nicht beeinträchtigt werden, siehe 6.3.4 „Kühlung Motor“ (e Seite 73).

• Die Richtlinien des Geräteherstellers für die Kom-patibilität zum Basisfahrzeug müssen beachtet werden.

• Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate müssen bei Übergabe des Fahrzeugs beigelegt werden.

• Alle verbauten elektrischen Verbraucher müssen nach ECE-R 10 in der aktuell gültigen Fassung geprüft und mit dem E-Kennzeichen versehen sein, siehe 8.2 „Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)“ (e Seite 96).

• Für nachträglich verbaute elektrische Geräte reicht eine Bescheinigung des Herstellers oder eine CE-Kennzeichnung aus, wenn diese Geräte die Stör-festigkeit nicht beeinflussen.

• Der Anschluss zusätzlicher elektrischer Nebenver-braucher muss über die ab Werk lieferbare Klemm-leiste für Nebenverbraucher (Code EK1) erfolgen, siehe 8.4.5 „Stromentnahme über Klemmleiste“ (e Seite 102).

8.4.5 Stromentnahme über KlemmleisteDie Klemmleiste für Nebenverbraucher (Sonderausstat-tung Code EK1) ist an der A-Säule unter dem Cockpit in Fahrtrichtung rechts und besitzt drei Anschlüsse:

1 Klemmleiste

Pfeil Fahrtrichtung

Position Klemmen-bezeich-

nung

Sicherung Sicherungs- wert [A]

S2-6 15 F318 20

S4 30 F321 25

ED4 61 F319 15

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8.4 Schnittstellen / elektrische Leitungen

8 Elektrik

8.4.6 Nachträglicher Einbau GeneratorBei nachträglichem Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher kann der erhöhte Strombedarf durch den Einsatz eines stärkeren Generators sichergestellt werden.

Als Sonderausstattung stehen folgende als Code ab Werk erhältliche Generatoren zur Verfügung:

Vito

Code I [A] / U [V] Motor OM622

(MX1, MX2)

Motor OM651

(MG3, MG4, MG7)

M39 150 / 14,3 - Serie*

M44 185 / 14,3 Serie -

M49 180 / 14,3 - optional

M40 200 / 14,3 - optional

M60 250 / 14,3 - optional

* Nicht bei Vito Tourer SELECT

V-Klasse

Code I [A] / U [V] Motor OM622

(MX1, MX2)

Motor OM651

(MG3, MG4, MG7)

M49 180 / 14,3 - optional

M40 200 / 14,3 - optional

M60 250 / 14,3 - optional

Alle verbauten elektrischen Geräte müssen nach der EU-Richtlinie 72/245/EWG geprüft und mit dem e-Kennzeichen versehen sein.

Sollen andere Generatoren nachträglich verbaut wer-den, sind folgende Punkte zu beachten:

• Beeinträchtigungen von Fahrzeugteilen sowie deren Funktion durch den Einbau eines Generators sind zu unterlassen.

• Die Kapazität der Batterie (e Seite 97) und die bereitstehende Leistung des Generators (e Seite 103) müssen ausreichend dimensioniert sein.

• Der Generatorstromkreis ist mit einer zusätzlichen Absicherung zu versehen, siehe 4.4.1 „Elektrische Leitungen / Sicherungen“ (e Seite 53).

• Der Leitungsquerschnitt ist je nach abgenommener Stromstärke zu dimensionieren, siehe 4.4.1 „Elek-trische Leitungen / Sicherungen“ (e Seite 53). Der höhere Strombedarf kann den Austausch des Starter/Generator- Leitungssatzes erfordern. Wir empfehlen hierzu Mercedes-Benz Originalteile.

• Elektrische Leitungen müssen einwandfrei verlegt werden (e Seite 100).

• Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit dürfen nicht ver-schlechtert werden.

• Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors dürfen nicht beeinträchtigt werden (e Seite 73).

• Die Richtlinien des Geräteherstellers für die Kom-patibilität zum Basisfahrzeug müssen beachtet werden.

• Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate müssen bei Übergabe des Fahrzeugs beigelegt werden.

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8.4 Schnittstellen / elektrische Leitungen

8 Elektrik

8.4.7 Geschwindigkeits-Signal (nur Vito)Die Kombi-Instrumente „Highline“ und „Lowline“ bieten ein elektronisches Geschwindigkeitssignal am Pin 9 des Steckverbinders am Kombi-Instrument.

Das Geschwindigkeits-Signal (positiv gegen Masse) dient als Weg- und Geschwindigkeitssignal für externe Elektroniken, z.B. Taxameter oder geschwindigkeitsab-hängige Lautstärkeregler. Das Signal ist kurzschlussfest gegen Masse und Batteriespannung und wird nicht überwacht.

Es werden 4 Pulse pro Meter ausgegeben. Die Puls-breite ist 4 ms.

Bei 112,5 km/h ist die Pulsdauer gleich der Pulspause. Dieses 1:1 Verhältnis wird zu höheren Geschwindig-keiten hin beibehalten. Das bedeutet, bei höheren Geschwindigkeiten werden Pulslänge und Pausenlänge gleichzeitig kürzer.

THigh

TLOW TLOWN30.00-2014-00

Verhältnis Pulsdauer / Pulspause

Geschwindigkeits-Signal (Imax = 20 mA):

THigh Ua >= 8 V

TLow Ua <=1 V

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 105

8.5 Beleuchtung

8 Elektrik

8.5 Beleuchtung

8.5.1 Scheinwerfer einstellenEs gelten die länderspezifischen Zulassungsbestimmun-gen.

Die Scheinwerfer-Grundeinstellung ist zu beachten (siehe Typschild).

Scheinwerfer-Stellung nur bei unbeladenem Fahrzeug (betriebsfertig – vollgetankt und mit 1 Fahrer oder 75 kg belastet) prüfen.

• Fahrzeug auf eine ebene, waagerechte Fläche stellen

• Scheinwerfer-Einstellgerät und Fahrzeug rechtwink-lig zueinander ausrichten

• Reifen-Luftdruck richtigstellen (siehe Reifen-Luft-drucktabelle)

• Leuchtweitenregler in Grundstellung 0 bringen

• Scheinwerfer einschalten

• Jeder Scheinwerfer ist einzeln zu prüfen; dabei den zweiten Scheinwerfer und die übrigen Leuchten abdunkeln.

Die Hell-/Dunkelgrenze des Abblendlichtes in 10 m Entfernung ergibt sich aus der Scheinwerferhöhe (Scheinwerfermitte zum Boden) minus der angegebe-nen Scheinwerfer-Grundeinstellung.

Grundeinstellung LED-Scheinwerfer

Bei Fahrzeugen mit LED-Scheinwerfern ist die Grund-einstellung in einem Mercedes-Benz-Service-Stützpunkt mittels Xentry Kit vorzunehmen.

Scheinwerfer-Grundeinstellung:

1 % = 10 cm, 1,5 %=15 cm, 2 %=20 cm

usw.

a WARNUNG

Lebensgefahr durch Hochspannung an den Xenon-Scheinwerfern. Hochspannung führende Teile nicht berühren. Personen, die Träger elektronischer Implantate (z. B. Herzschrittmacher) sind, dürfen an Xenon-Scheinwerfern keine Arbeiten durchführen.

8.5.2 Verdeckung von Beleuchtungseinrich-tungen

Es gelten die länderspezifischen Zulassungsbestimmun-gen.

Kann beim Betrieb beweglicher Fahrzeugteile eine Beleuchtungseinrichtung zu mehr als 50 % verdeckt werden, muss das Fahrzeug entsprechend gesichert werden.

Ein diesbezüglicher Hinweis für den Fahrzeugführer muss leicht erkennbar vorhanden sein.

Detailinformationen über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen sowie Anforderungen beim Verdecken von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen-durch bewegliche Fahrzeugteile entnehmen Sie bitte der ECE-Regelung Nr. 48.

8.5.3 Fahrzeugbegrenzungsleuchten / Umrissleuchten

Umrissleuchten erhöhen die passive Sicherheit und sind für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m vorgeschrieben. Sie dürfen ab einer Breite von 1,80 m angebracht werden (Richtlinie ECE R48).

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8.5 Beleuchtung

8 Elektrik

8.5.4 Außenleuchten

Leuchtenüberwachung

Alle Ausgänge werden durch das Signalerfass- und Ansteuerungsmodul (SAM) auf „Open Load“ (Leitungs-abriss) und Kurzschluss überwacht. Wird eine Leuchte nicht beziehungsweise mit zu viel Leistung ange-schlossen, erfolgt ein Fehlereintrag im Speicher des SAM-Steuergerätes. Der Fahrzeughalter beziehungs-weise der Fahrer ist darauf hinzuweisen, ein Eintrag im Serviceheft wird empfohlen. Der Fehlereintrag ist im Servicefall bei Auslesen mit der Xentry Kit zu berück-sichtigen.

Zusatzleuchten

Zusatzleuchten sind über PSM oder ein separates Würfelrelais zu betreiben. Zu den Außenleuchten (mit Ausnahme von dritter Bremsleuchte, Blinker, Kennzei-chenbeleuchtung, Seitenmarkierung und Umrissleuch-ten) kann optional ein Standard-Würfelrelais (Ri > 80 Ohm) parallel geschaltet werden. Dies führt zu keiner negativen Beeinflussung der Leuchtenüberwachung.

EK1/ED5/U

R >80

BAT

N82.10-2485-00

B

A

i

Anschluss Zusatzleuchte

A Umfang Grundfahrzeug

B Umfang Aufbauhersteller

8.5.5 InnenleuchtenEs können alle Innenleuchten durch andere aufbauher-stellerspezifische Leuchten ersetzt werden. Die Betäti-gung der Innenleuchten geschieht über SAM-vernetzte Rückleseschalter (SAM = Signalerfass- und Ansteue-rungsmodul).

Es wird nur auf Kurzschluss überwacht, maximale Last 80 W. Standardmäßig werden die Leuchten gedimmt angesteuert. Bei einer Verwendung von Leuchtstoff-leuchten bzw. Entlastungsrelais muss im SAM die Dimmung deaktiviert werden.

Der Rückleseschalter muss immer ans SAM ange-schlossen werden, da andernfalls keine Innenlichtfunk-tion gegeben ist.

U

AUTO

ON

SAMN82.20-2182-00

A

BAT

Schaltprinzip Rückleseschalter

UBAT Innenleuchtenversorgung (+ 12 V)

AUTO Ansteuerung durch SAM, z.B. beim Türöffnen

ON Innenleuchte permanent angesteuert

A Rückleseschalter (Innenlicht)

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8.6 Mobile Kommunikationssysteme

8 Elektrik

8.6 Mobile Kommunikationssysteme

Beim nachträglichen Einbau mobiler Kommunikati-onssysteme (z. B. Telefon, CB-Funk) müssen folgende Anforderungen erfüllt werden, um spätere Betriebsstö-rungen am Fahrzeug zu vermeiden.

Alle verbauten elektrischen Geräte benötigen eine Typ-genehmigung nach der EU-Richtlinie 72 / 245 / EWG und müssen mit dem e-Kennzeichen versehen sein.

8.6.1 GerätDie maximale Sendeleistung (PEAK) am Fußpunkt der Antenne darf die folgenden Werte nicht überschreiten. Darüber hinaus sind länderspezifische Gesetze zu den maximal legitimierten Sendeleistungen zu beachten.

Frequenzbereich Maximale Sende-leistung [W]

Kurzwelle (f < 54 Mhz) 100

4 m-Band 30

2 m-Band 50

Bündelfunk/Tetra 35

70 cm-Band 35

GSM 900/AMPS 10

GSM 1800 10

UMTS/LTE 10

• Die mobilen Kommunikationssysteme und Halterun-gen dürfen nicht im Entfaltungsbereich der Airbags liegen (e Seite 76).

• Geräte müssen fest installiert werden. Der Betrieb von portablen oder mobilen Geräten innerhalb des Fahrerhauses ist nur über eine reflexionsfrei ange-brachte Außenantenne zulässig.

• Der Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahr-zeug-Elektronik einzubauen.

• Das Gerät ist vor Nässe und starken mechani-schen Erschütterungen zu schützen; die zulässige Betriebstemperatur ist zu beachten.

8.6.2 Anschluss und Kabelverlegung Antenne (Funk)

• Hinweise und Einbauvorschriften des Herstellers sind zu beachten.

• Der Einbau einer Antenne ist auf dem gesamten Fahrzeugdach möglich. Die maximale Sendeleis-tung darf nicht überschritten werden.

• Der Anschluss ist direkt an Klemme 30 über eine zusätzliche Sicherung vorzunehmen. Vor Starthilfe ist das Gerät von der elektrischen Anlage zu tren-nen.

• Leitungen sind so kurz wie möglich zu verlegen, zu verdrillen sowie als geschirmte Leitung (Koaxialka-bel) auszuführen. Scheuerstellen sind zu vermei-den.

• Auf gute Masseverbindungen zur Karosserie ist zu achten (Antenne und Gerät).

• Die Antennen- und Verbindungsleitung zwischen Sende-, Empfangs- und Bedienteil sind räumlich getrennt vom Fahrzeugkabelstrang in der Nähe der Karosseriemasse zu verlegen.

• Die Antennenleitung darf nicht geknickt oder gequetscht werden.

• GGVSE und ADR-Vorschriften sind zu beachten.

Die Hinweise der Kapitel 5.3 „Korrosionsschutzmaßnah-men“ (e Seite 57) und 5.4 „Lackierarbeiten/Konser-vierarbeiten“ (e Seite 59) sind zu beachten.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

8.7 Fahrassistenzsysteme

a WARNUNG

Fahrsicherheits- und Fahrassistenzsysteme kön-nen die Unfallgefahr einer nicht angepassten oder unaufmerksamen Fahrweise weder verringern noch physikalische Grenzen außer Kraft setzen. Fahrsi-cherheits- und Fahrassistenzsysteme sind nur Hilfs-mittel. Die Verantwortung für Sicherheitsabstand, Geschwindigkeit und rechtzeitiges Bremsen liegt beim Fahrer. Die Fahrweise ist immer den aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen, ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten und aufmerksam zu fahren.

Nur wenn ein möglichst guter Kontakt zwischen Rei-fen und Fahrbahn gegeben ist, können die beschrie-benen Fahrsicherheitssysteme ihre maximale Wirkung erzielen. Beachten Sie dazu insbesondere die Hinweise zu Reifen, empfohlener Reifenmindest-profiltiefe usw. unter 3.6 „Bereifung“ (e Seite 37), 4.4.2 „Fahrzeugsbegrenzungs- und Seitenmarkie-rungsleuchten“ (e Seite 53) und 6.2.4 „Kotflügel und Radkästen“ (e Seite 68). Verwenden Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen (M+S-Reifen), gegebenenfalls mit Schneeketten. Nur so erreichen Sie die maximale Wirkung der in diesem Abschnitt beschriebenen Fahrsicherheitssysteme.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Ausstattung des Fahrzeugs mit Fahrassistenzsystemen und über deren Kombinationsmöglichkeiten erhalten Sie über die Abteilung „Technische Beratung Grundfahrzeug“ (e Seite 11).

8.7.1 Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)

ESP ist ein Fahrdynamikregelsystem, welches neben der Längsdynamik des Fahrzeugs auch die Querdyna-mik aktiv regelt.

Durch eine erweiterte Sensorik, die den momentanen Ist-Kurs des Fahrzeugs ständig mit dem vom Fahrer vorgegebenen Soll-Kurs vergleicht, wird mit ESP eine höhere Fahrstabilität erreicht.

ESP trägt in allen Fahrsituationen zur Stabilität des Fahrzeugs bei - beim Beschleunigen, Bremsen und freien Rollen, in Geradeaus- oder Kurvenfahrt.

Im Zusammenwirken mit den Signalen der anderen Sensoren kontrolliert ein Rechner die Einhaltung des vorgegebenen Kurses des Fahrers.

Weicht das Fahrzeug von dem Sollkurs ab (Unter- oder Übersteuern), wird ein stabilisierendes Gegenmoment durch einen individuellen Bremseingriff eingeleitet.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

a WARNUNG

Folgende Änderungen an Fahrzeugen mit ESP sind zu unterlassen:

• Änderungen des zulässigen Gesamtgewichts

• Änderungen am Radstand

• Änderungen an der Sensorik (Lenkwinkelsensor, Gierratensensor, Raddrehzahlsensor)

• Ändern des Schwingungsverhalten am Einbauort im Bereich des Gierratensensors durch Karosse-rieänderungen

• Änderung der Position von ESP-Komponenten

• Änderungen am Fahrwerk

• Änderungen der Räder und Reifen

• Änderungen am Motor

• Änderungen an der Lenkanlage

• Änderungen an der Bremsanlage

• Änderungen der Einbaulage des Hydroaggre-gates, des Halters und dessen Befestigung am Grundfahrzeug, da der ESP-Drehraten-Sensor im ESP- Steuergerät integriert ist.

• Befestigung von schwingungserzeugenden Gerä-ten in der Nähe des ESP- Steuergerätes.

Änderungen können bei Fahrzeugen mit ESP dazu führen, dass dieses System nicht mehr bestim-mungsgemäß funktioniert und versagt. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Wenn das Fahrzeug zusätzlich mit dem Seitenwind- Assistenten ausgestattet ist, beachten Sie 8.7.2 „Sei-tenwind-Assistent“ (e Seite 110).

Der ESP-Drehraten-Sensor darf bezüglich Einbauort, Einbaulage und Befestigung gegenüber der Serie nicht verändert werden.

Der ESP-Drehraten-Sensor ist im Hydroaggregat inte-griert und befindet sich im Motorraum vorne links.

Erkennbar ist der ESP-Drehraten-Sensor am schwarzen quadratischen Gehäuse mit weißem Aufkleber.

1 Airbag-Steuergerät mit integriertem ESP-Drehraten-Sensor

Pfeil Fahrtrichtung

a WARNUNG

Ein zu Boden gefallener ESP-Drehraten-Sensor darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingebaut werden. In diesem Fall ist ein Orginal-Ersatzteil von Mercedes-Benz zu verbauen.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

8.7.2 Seitenwind-AssistentDer Seitenwind-Assistent erkennt die Einflüsse des Seitenwindes (Spurversatz) durch die vorhandenen ESP- Komponenten und wirkt durch Einzelradbremsung mit Hilfe des ESP entgegen.

Alle Aufbauarbeiten am Fahrzeug, welche die proji-zierte Seitenfläche verändern, sind nur eingeschränkt und nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung zulässig (e Seite 10). Wenn der geplante Umbau möglich ist, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen (e Seite 12).

Zu den Maßnahmen, welche die projizierte Seitenfläche verändern, gehören beispielsweise nachträgliche Hoch-dachanbauten. Ein Verändern der Seitenflächen führt zu einer Parameteränderung, wodurch die vorgesehene Funktionsweise des Systems beeinträchtigt sein kann.

Der Seitenwind-Assistent kann nicht deaktiviert wer-den.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständi-gen Abteilung (e Seite 10).

8.7.3 Collision Prevention AssistDer Sensor des Collision Prevention Assist ist seitlich versetzt im vorderen Stoßfänger integriert.

Position Sensor Collision Prevention Assist

1 Sensor

2 Signaltrichter

Um die einwandfreie Funktion des Systems sicherzu-stellen, sind folgende Änderungen zu unterlassen:

• Versetzen des Sensors

• Anbringen von Anbauteilen, die den Sensorbereich abschatten können. Gegebenenfalls muss das Sys-tem deaktiviert werden.

Der Collision Prevention Assist kann über den Bord-computer ein- oder ausgeschaltet werden.

a WARNUNG

Lacke oder Folierungen können je nach Ausführung und Dicke Dämpfungen der Radarwellen verur-sachen. Dies kann zu Fehlfunktionen oder einem Systemausfall führen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Der Sensorbereich darf nicht lackiert oder mit Folie überdeckt werden.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

! Hinweis

Lassen Sie nach einer Beschädigung der Fahrzeug-front die Einstellung und Funktion des Radarsensors in einer qualifizierten Fachwerkstatt, z. B. in einem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt überprüfen. Das gilt auch bei Kollisionen mit geringer Geschwindig-keit, bei der keine Schäden an der Fahrzeugfront sichtbar sind.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

8.7.4 Totwinkel-AssistentDie Sensoren des Totwinkel- Assistenten sind seitlich im hinteren Stoßfänger integriert. Die Signalgebung an den Fahrer erfolgt optisch über Leuchtsymbole in den Außenspiegeln und akustisch über einen Warnton.

Sensorpositionen und Erfassungsbereiche Totwinkel-Assistent

Um die einwandfreie Funktion des Systems sicherzu-stellen, sind folgende Änderungen zu unterlassen:

• Versetzen von Sensoren

• Entfernen oder Modifizieren von Anbauteilen im Bereich der Sensoren

• Anbringen von Anbauteilen, die den Sensorbereich abschatten können

• Verändern der Außenspiegel

Der Totwinkel-Assistent kann über einen Taster im Bedi-enfeld deaktiviert werden.

a WARNUNG

Lacke oder Folierungen können je nach Ausführung und Dicke Dämpfungen der Radarwellen verur-sachen. Dies kann zu Fehlfunktionen oder einem Systemausfall führen. Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

Der Sensorbereich darf nicht lackiert oder mit Folie überdeckt werden.

! Hinweis

Lassen Sie nach einer Beschädigung der Sensor-bereiche die Einstellung und Funktion der Radar-sensoren in einer qualifizierten Fachwerkstatt, z. B. in einem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt über-prüfen. Das gilt auch bei Kollisionen mit geringer Geschwindigkeit, bei der keine Schäden der Sensor-bereiche sichtbar sind.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

8.7.5 Fernlicht- und Spurhalte-Assistent

! Hinweis

Bei Fahrzeugen mit Aufbauten, die über die im Folgenden dargestellte Grenze hinausragen, kann es zu einer Funktionsbeeinträchtigung der Kamera kommen.

Es wird daher empfohlen, Fahrzeuge mit Aufbauten, die über diese Grenze hinausragen, nicht mit einem Fernlicht- und Spurhalte-Assistenten auszustatten.

Grenze für Aufbauten bei Fahrzeugen mit Regen- und Lichtsensor

1 Kamera

2 Grenze Aufbau

! Hinweis

Änderungen der Position der Kamera und ihrer Umgebung (z.B. Änderung der Serienscheibe) sind zu unterlassen. Andernfalls kann Kamera nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.

Durch Änderungen am Fahrzeug, welche die Nei-gung verändern, wie z.B. Federbeintausch, muss die Kamera neu justiert werden. Lassen Sie die Justierung von einer qualifizierten Fachwerkstatt durchführen, welche die notwendigen Fachkenntnisse und Werk-zeuge zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat. Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen hierfür einen Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.

Der Fernlicht-Assistent kann über ein Menü im Kom-biinstrument und der Spurhalte-Assistent über einen Taster im Bedienfeld deaktiviert werden.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Justierung des Fernlicht- und Spurhalte-Assistenten erhalten Sie im Werkstat-tinformationssystem (WIS) (e Seite 14).

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

8.7.6 Regensensor / Fahrlichtassistent

! Hinweis

Bei Fahrzeugen mit Aufbauten, die über die im Fol-genden dargestellte Grenze hinausragen, kann es zu einer Funktionsbeeinträchtigung des Regensensors / Fahrlichtassistenten kommen. Es wird daher empfohlen, Fahrzeuge mit Aufbauten, die über diese Grenze hinausragen, nicht mit einem Regensensor / Fahrlichtassistenten auszustatten.

Grenze für Aufbauten bei Fahrzeugen mit Regen-sensor /Fahrlichtassistent

1 Regensensor / Fahrlichtassistent

2 Grenze Aufbau

! Hinweis

Änderungen der Position des Regensensor / Fahr-lichtassistenten und seiner Umgebung (z.B. Ände-rung der Serienscheibe) sind zu unterlassen. Andern-falls kann der Regensensor / Fahrlichtassistent nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

8.7.7 Reifenluftdrucküberwachung

a WARNUNG

Nehmen Sie keine Modifikationen im Bereich unterhalb des Fahrzeugbodens, einschließlich der Fahrzeugachsen und der Systembestandteile der Reifendruckkontrolle vor. Andernfalls kann die Funktion des Reifendruckkontrollsystems durch Reflexionseinflüsse beeinträchtigt werden. Hierdurch kann der Fahrer einen Reifendruckverlust möglicher-weise nicht erkennen und einen Unfall verursachen. Außerdem kann das Fahrzeug unter Umständen die Zulassungsvoraussetzungen verlieren.

Nach den Vorschriften der Europäischen Gemein-schaft ((EG) 661/2009“ (zuletzt geändert durch „(EU) 523/2012“) und der UN-/ECE-Regelung Nr. 64, Ände-rungsserie 02, Berichtigung 1) müssen alle Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), die ab dem 01.11.2014 erstmalig zugelassen werden, mit einer präzisen Überwachungs-Einrichtung für den Reifen-Innendruck ausgerüstet sein. Dies gilt auch bei Umrüstung auf Winterräder oder Zubehör-Räder, außerdem bei Fahrzeugen, die von anderen Klassen auf die Klasse M1 umgeschrieben werden. Die betroffenen Fahrzeuge müssen dann auch ständig mit Reifendruck-sensoren betrieben werden. Andernfalls stellt dies eine Abweichung von den EU-Vorschriften dar und kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ungültig werden las-sen. Derzeit im Aufbau befindliche Fahrzeuge ohne Rei-fendrucküberwachung müssen daher bis Ende Oktober 2014 zugelassen werden. Danach ist für die Zulassung eine nationale Ausnahmegenehmigung erforderlich. Falls andere Fahrzeuge (nicht M1) mit einer Reifen-luftdrucküberwachung ausgerüstet sind, muss diese Anlage die oben genannten Vorschriften erfüllen.

Das drahtlose Reifendruckkontrollsystem an Vorder- und Hinterachse (Code RY2) erfüllt die oben genannten Vorschriften. Gefordert wird es für die Erstzulassung neuer Fahrzeuge der Klasse M1 ab 01. November 2014 in den EU- und EFTA-Staaten. Deshalb sind Verände-rungen an den Bauteilen dieses Systems oder dessen Beeinflussung durch Veränderung von elektromagne-tischen Feldern, Hinzufügen solcher und Neupositio-nierung der System-Bauteile zu unterlassen. Gleiches gilt für weitere Staaten, die die EU-Verordnungen und ECE-Regelungen anwenden. Die nationalen Vorschriften sind zu beachten.

Das Empfangsmodul/Steuergerät des Systems ist außen am Fahrzeugbodenblech oberhalb des Hinter-achsdifferentials angebracht. Die Drucksensoren sind in die Reifenventile integriert.

Werden dennoch Aufbauarbeiten im Bereich des Fahrzeugunterbaus geplant, konsultieren Sie auf jeden Fall die Technische Beratung 2.1 „Beratung von Aufbau-herstellern“ (e Seite 10) des Aufbauherstellerzen-trums. Nach Aufbauarbeiten in diesem Bereich kann die erneute Prüfung der Reifenluftdrucküberwachung entsprechend ECE-Regelung Nr. 64 durch eine staatlich anerkannte Prüforganisation zu Lasten des Aufbauher-stellers erforderlich werden. Dies dient dem Nachweis, daß die Fahrzeugzulassungsfähigkeit entsprechend dieser Regelung durch Nichtbeeinflussung des Reifen-luftdrucküberwachungssystems weiterhin gegeben ist.

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8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

8.7.8 Parkassistenzsysteme

Parktronic• Bei nachträglichem Einbau von freigegebenen

Anbauteilen muss in der Parktronic der pas-sende Parametersatz nachträglich durch Ihren Mercedes-Benz-Partner codiert werden.

• Die nachträgliche Lackierung des Stoßfängers darf nicht mit eingebauten Parktronic-Ultraschallsen-soren erfolgen. Die Lackschicht beeinträchtigt das Abstrahlen und Empfangen der Ultraschallsignale.

! Hinweis

Bereits lackierte Sensoren dürfen nicht nachlackiert werden.

Unlackierte Sensoren müssen - um die Funktion der Sensoren über die Lebensdauer zu gewährleisten - vor dem Einbau lackiert werden.

Über Ihren Mercedes-Benz Partner können sie unla-ckierte und lackierte Sensoren in diversen Farben beziehen.

Die Schichtdicke des gesamten Lackaufbaus auf der Membran darf maximal 120 µm betragen ohne dass die Sensorfunktion beeinträchtigt wird. Dies schließt auch Mehrfachlackierungen und die Schicht der kathodischen Tauchlackierung (KTL-Schicht) ein. Die KTL-Schichtdicke liegt zwischen 12 µm und 25 µm.

Um die einwandfreie Funktion der Sensoren zu gewähr-leisten ist deshalb die Schichtdicke stichprobenartig zu überprüfen.

Bei der Lackierung ist darauf zu achten, dass nicht nur die Membran sondern auch der zylindrische Sensor-membranrand mindestens 2 mm umlaufend gleichmä-ßig mit Lack beschichtet wird.

2

1

N98.00-2170-00

Lackierbereich zylindrischer Sensormembranrand

1 Lackierbereich

2 Lackschichtdicke max. 120 µm

! Hinweis

Die Lackschicht darf nicht mechanisch abgeschlif-fen werden. Die Chromat- oder KTL-Schicht oder die Sensormembran können hierdurch beschädigt werden.

! Hinweis

Bei der KTL-Grundierung darf der Lack nicht che-misch entfernt werden. Die KTL-Schicht kann hierdurch beschädigt und nachträglich nicht mehr aufgebracht werden. Auch eine chemische oder mechanische Nacharbeit ist zu unterlassen.

! Hinweis

Anbauteile im Erfassungsbereich der Sensoren können die Funktion der Parktronic negativ beein-trächtigen (z. B. Anhängekupplung, Überhänge von Aufbauten, Radträger, Auftritte, Rammschutz).

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 117

8.7 Fahrassistenzsysteme

8 Elektrik

Rückfahrkamera

Die Rückfahrkamera mit 180 ° Blickwinkel ist oberhalb der Kennzeichenblende in der Heckklappe integriert.

1 Kennzeichenblende

a WARNUNG

Durch Änderungen an der Position der verbauten Kamera oder durch Anbauten, die in den Blickwinkel der Kamera ragen, kann das System unter Umstän-den nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dies kann dazu führen, dass Personen, Tiere oder Gegenstände im Rangierbereich übersehen werden. Nehmen Sie daher keine Veränderungen im Bereich der Kamera vor.

360 ° -Kamera

Die 360 ° -Kamera ist ein Kamerasystem, das Bilder aus vier 180 ° -Kameras auswertet. Das System erfasst die unmittelbare Umgebung des Fahrzeugs als Orientie-rung beim Rangieren.

Positionen und Erfassungsbereiche der Kameras• Frontkamera

• Rückfahrkamera

• Kameras in den beiden Außenspiegeln

a WARNUNG

Durch Änderungen an der Position der verbauten Kamera oder durch Anbauten, die in den Blickwinkel der Kamera ragen, kann das System unter Umstän-den nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Dies kann dazu führen, dass Personen, Tiere oder Gegenstände im Rangierbereich übersehen werden. Nehmen Sie daher keine Veränderungen im Bereich der Kamera vor.

Page 118: Aufbaurichtlinien Transporter Vito / V-Klasse - BM 447 ...

Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 118

8.8 Parametrierbares Sondermodul (PSM)

8 Elektrik

8.8 Parametrierbares Sondermodul (PSM)

Das parametrierbare Sondermodul (PSM) wurde als Schnittstelle zwischen dem Fahrzeug und Aufbaulösun-gen entwickelt, um Aufbauherstellern die Möglichkeit zu geben, auf einzelne CAN-Bus- Daten zuzugreifen. Mit diesem PSM ist eine klar definierte, diagnosefähige und EMV-geprüfte Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Aufbau vorhanden.

Das PSM, verfügbar unter dem Code ED5, kann die Bot-schaften auf dem CAN-Bus lesen und zum Beispiel in Schaltsignale an dafür vorgesehenen Binären Ausgän-gen oder in PWM-Signalen (Pulsweitenmodulation) zur Verfügung stellen sowie über einen spezifizierten ABH-CAN (e Seite 120) weiterleiten. Entsprechend kann eine Aufbauhersteller-Elektronik auf die gewünschten Signale zugreifen.

i Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema CAN-Bus siehe 8.4.3 „CAN- Bus und Vernetzung“ (e Seite 101).

Einbaulage PSM im Sitzkasten links

1 Parametrierbare Sondermodul (PSM)

Pfeil Fahrtrichtung

! Hinweis

Es darf kein Eingriff in die Verkabelung des Fahr-zeugs vorgenommen werden, da dies zu Fehlermel-dungen der anderen Steuergeräte am CAN-Bus führt.

i Weitere Informationen

Die Parametrierung des PSM erfolgt über Xentry Kit (e Seite 14).

Informationen zu möglichen Parametrierungen erhal-ten Sie in der ausführlichen „Funktionsbeschreibung PSM“, welche Ihnen im Aufbauhersteller-Portal unter

https://bb-infoportal.mercedes-benz.com/ portal/kat_ze.0.html?&no_cache=1&L=

zur Verfügung steht.

Informationen zu möglichen Standardparametrierun-gen, wie Arbeitsdrehzahlregelung usw., erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.

Informationen zu möglichen Parametrierungen, wel-che nicht durch die „Funktionsbeschreibung PSM“ abgedeckt werden, erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung und beim PSM-Support (e Seite 10).

i Weitere Informationen

Für Schulungen zum Thema PSM steht Ihnen unser Fachtraining zur Verfügung unter:

http://www.global-training.de

! Hinweis

Beim Schreiben einer Standardcodierung werden alle vorherigen Parametrierungen gelöscht. Wir emp-fehlen eine vorherige Datensicherung.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 119

8.8 Parametrierbares Sondermodul (PSM)

8 Elektrik

8.8.1 PSM-FunktionenEinlesen vom Body-CAN:

• Fahrzeugstatus

E Klemme 15

E Klemme 61

E außen sichern, ...

• Lichtstatus

E LDS und LSS Anforderungen (z. B.: Fernlicht, Blinker, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer, ...)

E Warnblinker OBF

• Scheibenstatus

E Front- und Heckwischer

E Front- und Heckscheibenheizung

• Zentralverriegelung

E Türen offen/geschlossen, entriegelt/verriegelt

• Chassis-CAN Informationen

E Raddrehzahl

E Geschwindigkeit

E Motordrehzahl, ...

E Tempomatbedienung

E Bremsen betätigt, ...

E Getriebe

E Kupplungsinformationen

E Lenkwinkel, ...

E Tachographeninfo nach FMS-Standard

• Ausstattungsmerkmale

E Türverbauung

E Schiebedach

E Getriebe, ...

Ausgabe auf Body-CAN

• Lichtsteuerung

E Parklicht

E Standlicht

E Blinker

E Fernlicht, ...

Alarm-Funktionen

E Alarm-/Blinken von Fernlicht

E Nebelscheinwerfer

E Warnblinker

E Signalhorn

• Schiebedach

E Öffnen und Schließen des Schiebedachs hinten

• Zentralverriegelungsfunktion

E Front, Laderaum und Gesamtfahrzeug ent-/ verriegeln

• Frontscheibe und Heckscheibe

E Frontwischer und Heckwischer

E Front- und Heckscheibenheizung

• Verschiedene Funktionen

E Summer (im Kombi) und Innenlicht ansteuern

E Laden aktiv

E Retarder-Funktion

• Warnsignale

E PSM defekt

E Unterspannung

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 120

8.8 Parametrierbares Sondermodul (PSM)

8 Elektrik

8.8.2 Schnittstellen des PSM• E/A- Modul

E 10 parametrierbare Eingänge

E 19 parametrierbare Ausgänge

• Logik Funktionen (Mini-SPS)

Die Mini-SPS (SPS = Speicherprogrammierbare Steuerung) ist ein Modul mit frei programmierbaren und frei verschaltbaren Funktionsblöcken zur Erstel-lung von beliebigen Signalverknüpfungen:

E 96 AND-/NAND-/OR-/EXOR-/NOR-/EXNOR-Gatter

E 24 RS- und D-Flip-Flops

E 12 Retriggerbare/ nicht retriggerbare Timerstu-fen

E 12 Hysterese Glieder mit einstellbaren Schwel-len

E 24 Schwellwertschalter mit 3 Stufen

E 12 Zähler

• Arithmetik Einheit

E 20 Rechenblöcke

E 8 Filter

E 8 Integrierer/Differenzierer

E 8 Vergleicher

E 4 Kennlinien

E 16 nicht flüchtige Speicher

E 20 frei definierbare Konstanten

8.8.3 ABH-CANAm PSM ist ein zweiter CAN-Bus vorhanden:

Der AufBauHersteller-CAN (ABH-CAN).

• Highspeed CAN Class C

• Extended CAN-Identifier (29 Bit)

E Baudrate umschaltbar zwischen 250 kBit/s und 125 kBit/s

E Signalformat: Intel (LSB first)

E Alle Businhalte können per Parametrierung getrennt und unabhängig voneinander aktiviert werden:

- Flotten Management Standard - FMS (nur Senderichtung)

- ISO11992-2 und 3 (auszugsweise)

- frei belegbare Botschaften (J1939)

i Weitere Informationen

Die vielfältigen Möglichkeiten des PSM können im Rahmen der Aufbaurichtlinie nicht vollständig wie-dergegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie in der Funktionsbeschreibung PSM und beim PSM-Support (e Seite 10).

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8.9 Motor-Weiterlaufschaltung (nur Vito)

8 Elektrik

8.9 Motor-Weiterlaufschaltung (nur Vito)

Ab Werk steht Ihnen die Motor-Weiterlaufschaltung (Code MW1) für Sonderfahrzeuge, z.B. Polizei- oder Rettungswagen, zur Verfügung.

Die nachträgliche Montage einer Motor-Weiterlaufschal-tung ist nicht möglich.

a WARNUNG

Durch die nachträgliche Montage einer Motor-Wei-terlaufschaltung kann es zu kritischen Fahrzeugzu-ständen, Beeinträchtigungen der Fahrzeugelektronik oder Fehlermeldungen kommen. Daher ist die nach-trägliche Montage einer Motor-Weiterlaufschaltung zu unterlassen.

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8.10 Start-Stopp-Automatik

8 Elektrik

8.10 Start-Stopp-Automatik

Die Start-Stopp Automatik ist ein System zur Reduzie-rung der Emissionswerte. Wird die Start-Stopp Auto-matik verwendet, kommt ein erweitertes Bordnetz zur Stabilisierung der Bordnetzspannung zum Einsatz. Dies beinhaltet eine zusätzliche Stützbatterie sowie eine geänderte Sicherungsdose.

Um eine definierte Ladekapazität der Batterie nicht zu unterschreiten, deaktiviert sich das System ab einer Leistungsentnahme von 140 A oder bei einem niedrigen Batterieladezustand selbständig.

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8.11 Stromlaufpläne

8 Elektrik

8.11 Stromlaufpläne

Aufbauherstellern können Stromlaufpläne zur Verfü-gung gestellt werden. Anfragen sind zu richten an:

Kontaktdaten

Telefax: +49 (0)7 11- 17 -8 34 17

E-Mail: [email protected]

Stromlaufpläne sind auch über das Werkstattinformati-onssystem (WIS) (e Seite 14) abrufbar.

Darüber hinaus stehen Ihnen Stromlaufpläne im Auf-bauhersteller-Portal zur Verfügung:

MBAS-Web (Technik) / Kataloge / Schaltpläne

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9.1 Schwerpunkt

9 Berechnungen

9.1 Schwerpunkt

Die Gesamtschwerpunkthöhe (Fahrzeug mit An- bzw. komplettem Aufbau ohne Beladung) ist so niedrig wie möglich zu halten.

Die Schwerpunktlage in Fahrzeuglängsrichtung wird bezogen auf eine Fahrzeugachse angegeben.

Die Schwerpunkthöhe wird bezogen auf die Mitte der Radnabe oder bezogen auf die Fahrbahn angegeben.

Mercedes-Benz empfiehlt, die Schwerpunktlage von einer anerkannten und hierin erfahrenen Prüfinstitution (beispielsweise DEKRA, TÜV oder andere) ermitteln zu lassen. Unterstützung hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung, siehe 2.1 „Beratung von Aufbau-herstellern“ (e Seite 10).

Für die Schwerpunktermittlung durch den Aufbau-hersteller selbst wird empfohlen, die unter 9.1.1 „Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung“ (e Seite 124) und 9.1.2 „Bestimmung der Schwer-punktlage in z-Richtung“ (e Seite 126) beschriebe-nen Vorgehensweisen einzuhalten und entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen, um realistische und verwertbare Ergebnisse zu erhalten.

9.1.1 Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung

Schwerpunktkoordinate in x-Richtung (Achslastverteilung VA/HA)

Vorgehensweise:• Das Fahrzeug ist mit komplettem An- bzw. Aufbau

und ohne Beladung zu wiegen.

• Reifen bis zu dem Reifeninnendruck füllen, der für die jeweilige maximal zulässige Achslast vorgege-ben ist.

• Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheiben-reinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) vollständig füllen.

• Auf der Waage Motor abstellen, Getriebe in Neutral-stellung schalten und Bremsen lösen.

• Das Fahrzeug muss zum Wiegen waagerecht und eben stehen.

• Zuerst die einzelnen Achslasten (Vorder- und Hin-terachslast) und danach das Gesamtgewicht des Fahrzeugs wiegen.

• Mit den gemessenen Werten kann die Lage des Schwerpunkts in Fahrzeuglängsrichtung nach den Gleichungen (3) und (4) berechnet werden.

• Zur Kontrolle der Ergebnisse nach (3) und (4) ist (2) heranzuziehen.

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9.1 Schwerpunkt

9 Berechnungen

Abbildung: Achslastberechnung

GG = GHA + GVA(1)

l = lV + lH (2)

Berechnung der Schwerpunktlage in x-Richtung

lV =GHA × l

GG

(3)

lH =GV A × l

GG

(4)

Gewichte:

GG Gesamtgewicht Fahrzeug

GVA Vorderachslast des leeren Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrge-stells)

GHA Hinterachslast des leeren Fahrzeugs (Vorgabe bzw. Wägung des jeweiligen Fahrge-stells)

Abmessungen

lV Abstand des Gesamtgewichtschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Vorderachse

lH Abstand des Gesamtgewichtschwerpunkts des leeren Fahrzeugs zur Hinterachse

l Radstand

SG Gesamtfahrzeugschwerpunkt

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9.1 Schwerpunkt

9 Berechnungen

! Hinweis

Die praktische Bestimmung der Schwerpunkthöhe darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Zuhilfenahme von geeigneten und geeichten Waagen durchgeführt werden.

Um Messfehler zu reduzieren, ist jeder Messwert mindestens drei Mal zu ermitteln und aus diesen drei Werten der Mittelwert zu berechnen. Mit diesem Wert erfolgt anschließend die Berechnung nach den Gleichungen (3) und (4).

i Weitere Informationen

Der Radstand „l“ ist durch das Fahrzeugbaumuster (siehe Bestellung) definiert oder durch Längenmes-sung gemäß DIN 70020, Teil 1 zu ermitteln.

9.1.2 Bestimmung der Schwerpunktlage in z-Richtung

Schwerpunktkoordinate in z-Richtung (Schwerpunkthöhe hS für das Gesamtfahrzeug)

Zur Bestimmung der Fahrzeuggesamtschwerpunkt-höhe hS durch den Aufbauhersteller empfiehlt Mercedes-Benz nach Fertigstellung des kompletten Fahrzeugs folgende Vorgehensweise:

Das Fahrzeug ist nach dem Umbau in zwei Fahrstel-lungen nacheinander auf einer Plattenwaage oder auf geeigneten Radlastwaagen zu wiegen. Dabei sind die gemessenen Achslasten im ebenen Zustand (GVA und GHA, siehe 9.1.1 „Bestimmung der Schwerpunktlage in x-Richtung“ (e Seite 124)) sowie die Achslasten bei einer um den Betrag h’ erhöhten Achse (QHA bzw. QVA) zu ermitteln. Die Hubhöhe h’ sollte entsprechend des vorderen und hinteren Überhangwinkels des Fahrzeugs (auch als vorderer bzw. hinterer „Böschungswinkel“ bezeichnet) so groß wie möglich sein. Der Zielwert ist h’ > 600 mm.

Um Messfehler zu reduzieren sind bei der Achslaster-mittlung für jede Fahrzeugachse mindestens sechs Einzelmessungen durchzuführen: jeweils drei pro Achse im ebenen Fahrzeugzustand und jeweils drei bei einer angehobenen Achse. Aus den drei Messungen eines Zustandes ist für jede Achse jeweils der Mittelwert zu bilden. Aus diesen drei Werten ist der Mittelwert zu berechnen und dieser bei der Berechnung nach den Gleichungen (5) bis (7) zu verwenden. Zur Verbesse-rung der Genauigkeit des Endergebnisses ist die Achs-laständerung sowohl bei angehobener Hinterachse als auch bei angehobener Vorderachse zu ermitteln.

! Hinweis

Um Fehlmessungen zu vermeiden, ist zu beachten:

• Beim Wiegen im ebenen Fahrzeugzustand muss das Fahrzeug exakt waagerecht stehen. Durch eine Waage verursachte Höhenunterschiede zwischen den Achsen sind entsprechend auszu-gleichen.

• Beim Anheben auf die gewünschte Hubhöhe ist die zu wiegende Achse gegen Ein –und Ausfe-dern zu blockieren.

• Beim Anheben auf die gewünschte Hubhöhe darf kein Fahrzeugteil aufsetzen.

• Alle Fahrzeugräder müssen abrollen können: Schaltung in Neutralstellung, alle Bremsen einschließlich Feststellbremse gelöst, eventuell Vorlegekeile in ausreichendem Abstand zu den Rädern platzieren.

• Fahrzeug zum Wenden (um die jeweils andere Fahrzeugachse zu wiegen) mit eigener Kraft bewegen, um eventuelle Verspannungen des Fahrzeugs zu lösen.

• Sicherstellen, dass sich während der Messungen keine Gegenstände im Fahrzeug verschieben können.

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9.1 Schwerpunkt

9 Berechnungen

Kann die Fahrzeugfederung aufbaubedingt oder bau-raumbedingt nicht blockiert werden, müssen weitere Achslastmessungen bei verschiedenen Anhebungen (beispielsweise 600 mm, 700 mm und 800 mm) durch-geführt werden. Hierdurch können Fehler durch eine Mittelwertbildung ebenfalls eingegrenzt werden. Die Schwerpunkthöhe ergibt sich hierbei aus dem arithme-tischen Mittelwert der einzelnen Schwerpunkthöhen je Anhebungshöhe.

Beispiel für die Vorgehensweise

1. Das Fahrzeug ist mit komplettem An- bzw. Aufbau und ohne Beladung zu wiegen.

2. Reifen bis zu dem Reifeninnendruck füllen, der für die jeweilige maximal zulässige Achslast vorgege-ben ist.

3. Alle Flüssigkeitsbehälter (Kraftstofftank, Scheiben-reinigungsbehälter, gegebenenfalls Hydrauliktank, Wassertank etc.) vollständig füllen.

4. Auf der Waage Motor abstellen, Getriebe in Neutral-stellung schalten und Bremsen lösen.

5. Fahrzeug mit der Hinterachse (HA) waagerecht und eben auf die Waage stellen und Achslast ermitteln.

6. Vorderachse (VA) um den Wert h’, mindestens 600 mm, anheben. Eine größere Höhe h’ unter Beachtung der fahrzeugbedingten weiteren Rand-bedingungen ist für das Endergebnis günstiger. Der Wert h’ muss bei allen Einzelmessungen mit angehobener Achse ermittelt werden und soll mög-lichst identisch sein. Alternativ zur angehobenen Höhe h’ kann der Winkel a zwischen den Radnaben bestimmt werden.

7. Die sich an der HA auf der Waage einstellende Achslastverlagerung QHA ermitteln.

8. Fahrzeug herunterlassen, wenden und entspre-chende Messungen an der VA (zunächst GVA bei ebener und anschließend QVA bei um h’ angehobe-ner HA) durchführen.

9. Die Schritte 4 bis 7 insgesamt drei Mal (bei blo-ckierter Federung) durchführen.

10. Mit den ermittelten Werten kann nach den Glei-chungen (5) bis (7) die Schwerpunkthöhe berechnet werden.

11. Bei den Berechnungen nach den Gleichungen (3) bis (9) sind alle Längenmaße in Millimeter (mm) und alle Gewichtsangaben in Deka-Newton (1 daN = 10 N) zu verwenden. G = 1 daN = 10 N ist die Gewichtskraft, die der Masse m = 1 kg entspricht.

12. Die angehobene Achse weiter anheben (um z.B. 100 mm) und erneut die Schwerpunkthöhe ermit-teln, um das Messergebnis zu bestätigen.

! Hinweis

Die praktische Bestimmung der Schwerpunkthöhe darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Zuhilfenahme von geeigneten und geeichten Messeinrichtungen und Messwerkzeugen durchge-führt werden.

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9.1 Schwerpunkt

9 Berechnungen

Abbildung: Ermitteln der Schwerpunkthöhe

hS = ha + rstat(5)

rstat Statischer Reifenhalbmesser

QVA Vorderachslast bei hinten angehobenem Fahr-zeug

QHA Hinterachslast bei vorne angehobenem Fahr-zeug

hS Schwerpunkthöhe über Fahrbahn

ha Schwerpunkthöhe über Mitte Rad

h’ Höhe, um die das Fahrzeug angehoben wurde

SG Gesamtfahrzeugschwerpunkt

1 Wiegevorrichtung

i Weitere Informationen

Der Radstand „l“ ist durch das Fahrzeugbaumuster (siehe Bestellung) definiert oder durch Längenmes-sung gemäß DIN 70020, Teil 1 zu ermitteln.

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 129

9.1 Schwerpunkt

9 Berechnungen

Formeln für angehobene Vorderachse:

hS =

(l

h′ ×QHA − GHA

GG

×√

l2 − h′2) + rstat (6)

Formeln für angehobene Hinterachse:

hS =

(l

h′ ×QV A − GV A

GG

×√

l2 − h′2) + rstat (7)

! Hinweis

Der ermittelte Schwerpunkt darf die unter 4.1.2 „Maximale zulässige Schwerpunktlage“ (e Seite 46) genannten Grenzwerte nicht über-schreiten.

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10.1 Fahrzeugdaten

10 Technische Details

10.1 Fahrzeugdaten

i Weitere Informationen

Weitere Technische Daten zum Fahrzeug erhalten Sie:

• über Ihre Ansprechpartner, siehe 2.1 „Beratung von Aufbauherstellern“ (e Seite 10)

• über 2.2.7 „Produkt Information Tool (PIT)“ (e Seite 16)

• über den Fahrzeugkonfigurator unterhttp://www.mercedes-benz.com

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Stichwortverzeichnis

A

Abgasanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73Abmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 46Achslasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Airbag-Steuergerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77Anbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Änderungen am Grundfahrzeug . . . . . . . . . . . . . . 60Anhängekupplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86Antenne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107Antriebsstrang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71Aufbauhersteller-Portal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Aufbauten Kühlfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Aufbauten Reisemobile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91Ausführung von Aufbauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87Auslieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Auswahl des Fahrgestells / Grundfahrzeugs . . . . 25

B

Batterie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97Batterien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Beleuchtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105Beratung von Aufbauherstellern . . . . . . . . . . . . . . 10Berechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124Bereifung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Betriebssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Bremsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61Bremsschläuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

D

Dach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Dacherhöhung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93Dachgepäckträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Dachlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 69Dämpfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Darstellungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

E

Elektrik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95Elektrik / Elektronik Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . 53Elektrische Leitungen / Sicherungen . . . . . . . . . . 53Elektrische Schnittstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) . . . . 108EMV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

F

Fahrerhausüberbauung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Fahrwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Fahrzeugabmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Fahrzeugabnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Fahrzeugänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Fahrzeugbegrenzungsleuchten . . . . . . . . . . . . . . . 53

Fahrzeugbreite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Fahrzeughöhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Fahrzeugkennzeichnungsdaten . . . . . . . . . . . . . . . 35Fahrzeuglänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Fahrzeugschwerpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124Fahrzeugsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Fahrzeugstabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Feder / Dämpfer-Elemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Freiraummaße, Anhängekupplung . . . . . . . . . . . . 86

G

Gelenkwellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74Geräuschdämmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Geräuschpegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82Gewichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Gewichtsangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Grenzwerte Elektrik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Grenzwerte Fahrwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Grenzwerte Grundfahrzeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Grenzwerte Reifengrößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Grenzwerte Rohbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Grundfahrzeug (Änderungen) . . . . . . . . . . . . . . . . 60Gurtstraffer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

H

Heftschweißung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41Hubdach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 92

I

Innengeräusche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82Instandsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Interieur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 87

K

Kabel und Leitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Karosserie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64Kennzeichnungsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Klappen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Konservierarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Konstruktionsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Konstruktionszeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Kontrolle des Gesamtfahrzeugs . . . . . . . . . . . . . . 44Korrosionsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 57Kotflügel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68Kraftstoffanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71Kühlfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Kühlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

L

Lackierarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Lackierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Lagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

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Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Vito / V-Klasse - BM 447, Version 25.07.2014!Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken! 132

Stichwortverzeichnis

Lenkbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Luftfederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Lüftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

M

Markenzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20MBAS-Web Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Mercedes-Benz-Stern und Mercedes-Benz-Plakette 20Minderung der Innengeräusche . . . . . . . . . . . . . . 82Mini-SPS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120Mobile Kommunikationssysteme . . . . . . . . . . . . 107Motorluftansaugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74Motorperipherie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

P

Parametrierbares Sondermodul (PSM) . . . . . . . . .118Produkthaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Produktsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17PSM-Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119PSM (Parametrierbares Sondermodul) . . . . . . . . .118

Q

Qualitätssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

R

Räder / Reifen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Radkasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68Reifenluftdrucküberwachung . . . . . . . . . . . . . . . .115Reserverad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63Rohbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64Rohbau Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Rückverfolgbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

S

Schadenverhütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Schraubverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Schutzgas-Lochpunktschweißen . . . . . . . . . . . . . . 40Schweißarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Schweißverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Schwerpunktberechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124Seitencrashsensoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 79Sicherheitsausstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76Sicherheitsrelevante Merkmale . . . . . . . . . . . . . . 17Sicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Sitze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87Sonderausstattungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) . . . 120STAR DIAGNOSIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .118Staub/Schmutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

T

Technische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Technische Bescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11Technische Grenzwerte bei der Planung . . . . . . . 46Trennwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65Typbezeichnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Typschild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

U

Unfallverhütung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Unterbodenverkleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68Urheberschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

W

Wartung und Instandsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . 43Wiederverwertung von Bauteilen . . . . . . . . . . . . . 22

Z

Zusatzaggregate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84Zusatzheizung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84