Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle HSW Freiburg 9. Mai 2011.

44
Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle www.pwc.ch/careers HSW Freiburg 9. Mai 2011

Transcript of Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Page 1: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle

www.pwc.ch/careers

HSW Freiburg

9. Mai 2011

Page 2: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Vortragende

Jörg Blättler, dipl. Wirtschaftsprüfer, PwC Zürich

Claudia Michlig, dipl. Wirtschaftsprüferin, PwC Bern

Seite 29. Mai 2011

Page 3: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 39. Mai 2011

Page 4: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

1. PwC – wir über uns

Wir liefern branchenspezifische Dienstleistungen in Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung und Wirtschaftsberatung, um für unsere Kunden Wert zu schaffen. Mehr als 161’000 Mitarbeitende in den Mitgliederfirmen innerhalb des PwC-Netzwerks in 154 Ländern teilen untereinander ihre Denkweisen, Erfahrungen und Lösungen, um so neue Perspektiven sowie praktischen Rat für unsere Kunden zu entwickeln.

Seite 49. Mai 2011

Page 5: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Umsatz: CHF 704 Mio.

PwC Switzerland

Turnover: CHF

704mDurchschnittsalter:34 Jahre

2,623 Mitarbeitende

58 Nationalitäten

15 Büros

Seite 59. Mai 2011

Page 6: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Organisationsstruktur

Detailhandel und Konsumgüter

Industrielle Produktion

Pharma- und Biotechnologie

Banken und Asset Management

Versicherungen

Öffentlicher Sektor undGesundheitswesen

Technologie, Telekommunikation, Infocom und Medien

Energie und Versorgung

KMU

Interne Dienstleistungen

• BusinessDevelopment

• Finanz- undRechnungswesen

• Informatik• Marketing undKommunikation

• Personalwesen • Rechtsdienst• Wissens-management

Globales NetzwerkManagement BoardBeirat

Swiss Oversight Board Verwaltungsrat

Wirtschafts-prüfung

Steuer- undRechts-beratung

Wirtschafts-beratung

Seite 69. Mai 2011

Page 7: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Market position in Switzerland 2009/10

705

545.8

439

222156.6

704

507.3435

0

100

200

300

400

500

600

700

800

PwC E & Y KPMG Deloitte BDO

= 2009/10

= 2008/09

Seite 79. Mai 2011

Page 8: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 89. Mai 2011

Page 9: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

2. Grundsätze der Revisionspflicht

•Revisionspflicht von der Grösse des Unternehmens abhängig•Die Grundsätze der Revisionspflicht sind im Aktienrecht enthalten (Art. 727 bis 731a OR)•Verweis übrige Rechtsformen auf AktienrechtKategorien Kriterien

Ordentliche Revision

Publikumsgesellschaften Börsenkotiert, Anleihensobligationen ausstehend,Beitrag von 20% zu Umsatz oder Bilanzsumme

Wirtschaftlich bedeutendeUnternehmen

Bilanzsumme > CHF 10 Mio. 2 von 3 Kriterienin 2 Jahren überschritten

Umsatz > CHF 20 Mio.

Vollzeitangestellte > 50

Eingeschränkte Revision

KMU Alle übrigen Unternehmen

Unterform: Kleinstunternehmen mit < 10 Mitarbeitern

Seite 99. Mai 2011

Page 10: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Mengengerüst

Rechtsform Gesetzesbestimmung Anzahl

Aktiengesellschaft

OR 727 173'000

Genossenschaft OR 906 12'000

GmbH OR 818 84'000

Verein ZGB 69 b 6'000

Stiftung ZGB 83 b gültig p. 1.1.2006 19'000

Seite 109. Mai 2011

Page 11: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Betroffene Unternehmen

Kleinunternehmen 294‘000

Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen 5‘750

Publikumsgesellschaften 250

Seite 119. Mai 2011

Page 12: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Anforderungen an die Revisionsstellen

Prüfauftrag Anforderung Voraussetzung

Ordentliche Prüfung für Publikumsgesellschaften

Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen

• Zulassung Revisionsexperte• Einhaltung Gesetzesvorschriften

• Versicherung

Ordentliche Prüfungfür wirtschaftlich bedeutende Unternehmen

ZugelassenerRevisionsexperte

• Unbescholtener Leumund

• Je nach Ausbildung bis 12 Jahre Fachpraxis

Eingeschränkte Prüfung

Zugelassener Revisor

• Unbescholtener Leumund

• Ausbildungsvoraus-setzung und mind. 1 Jahr Fachpraxis

Seite 129. Mai 2011

Page 13: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Optimierungsmöglichkeiten

Opting - in

Opting - out Opting - up

Ordentliche Revision

Eingeschränkte Revision

Keine Revision

Seite 139. Mai 2011

Page 14: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 149. Mai 2011

Page 15: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

3. Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

Zwei Arten der Revision - UnterschiedeKriterium Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision

Gegenstand der Prüfung

• Jahres- bzw. Konzernrechnung• Antrag Verwaltungsrat bezüglich

Verwendung Bilanzgewinn• Internes Kontrollsystem

Jahresrechnung• Antrag Verwaltungsrat

bezüglich Verwendung Bilanzgewinn

Art der Prüfung

• Gemäss Schweizer Prüfungsstandards (PS) bzw. International Standards on Auditing (ISA)

• Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angem. Detailprüfungen

Prüfsicherheit

• Hohe Zusicherung • Weniger hohe Zusicherung

Bestätigung • Positive Bestätigung • Negative Bestätigung

Fachliche Anforderung

• Zugelassener Revisionsexperte• Staatlich beaufsichtigtes

Revisionsunternehmen

• Zugelassener Revisor

Seite 159. Mai 2011

Page 16: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Zwei Arten der Revision - Unterschiede

Kriterium Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision

Berichterstattung

• Bericht an die GV• Bericht an den VR

(Rechnungslegung, IKS, Revision)

• Bericht an die GV

Anzeigepflichten

• Meldung an VR von Verstössen gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement

• Information der GV über wesentliche Verstösse gegen Gesetz und Statuten oder andere Verstösse, wenn VR nicht aktiv

• Benachrichtigung Richter, wenn VR Anzeige unterlässt (OR 728c/3)

• Benachrichtigung Richter, wenn VR Anzeige unterlässt

(OR 728c/3)

Unabhängigkeit • Hohe Anforderungen (steuerliche Beratung zulässig)

• Rotation des Prüfungsleiters nach sieben Jahren

• Reduzierte Anforderungen

• Keine RotationSeite 16

9. Mai 2011

Page 17: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Aussage 1

Ein Sportverband beschäftigt seit mehreren Jahren rund 70 Funktionäre. Er benötigt CHF 30 Mio. jährliche Einnahmen zur Bestreitung seiner Löhne, Ausbildungs-, Marketing-und übrigen

Kosten. Da der Verband den Verein als Rechtsform gewählt hat, sind für ihn die gesetzlichen Neuregelungen nicht relevant.

Falsch.Der Verband überschreitet die Grössenkriterien von 50 Mitarbeitern

undCHF 20 Mio. Umsatz und unterliegt somit neu der ordentlichen

Revisionspflicht.

Seite 179. Mai 2011

Page 18: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Aussage 2

Ein kleines Architekturbüro, organisiert als GmbH, erzielt mit 7 Angestellten einen Umsatz von CHF 5 Mio. Es muss eine

eingeschränkte Revision durchführen lassen.

Richtig.Da das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt, kann

es aber auch auf eine eingeschränkte Revision verzichten. Dies jedoch nur, wenn sämtliche Gesellschafter dem Verzicht zustimmen

(Opting out).

Seite 189. Mai 2011

Page 19: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Aussage 3

Die Aktiengesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Revision. Aktionäre, die 10 % des Aktienkapitals

vertreten, begehren eine ordentliche Revision anlässlich der Generalversammlung, Der Verwaltungsrat möchte die bisherige

Revisionsstelle vorschlagen, kann er dies?

Eventuell.Der Verwaltungsrat muss feststellen, ob die bisherige

Revisionsstelle als Revisionsexperte registriert ist, dann ist dies möglich.

Seite 199. Mai 2011

Page 20: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 209. Mai 2011

Page 21: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

4. Anforderungen an das Interne KontrollsystemInternes KontrollsystemBei der internen Kontrolle handelt es sich um die Gesamtheit aller vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen (Kontrollmassnahmen), die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen. Die organisatorischen Massnahmen der internen Kontrolle sind in die Betriebsabläufe integriert, das heisst, sie erfolgen arbeitsbegleitend oder sind dem Arbeitsvollzug unmittelbar vor- oder nachgelagert.

Die interne Kontrolle wirkt unterstützend bei:• der Erreichung der geschäftspolitischer Ziele durch eine wirksame und

effiziente Geschäftsführung

• der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance)• dem Schutz des Geschäftsvermögens• der Verhinderung, Verminderung und Aufdeckung von Fehlern und

Unregelmässigkeiten• der Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Buchführung• der zeitgerechten und verlässlichen finanziellen Berichterstattung Seite 21

9. Mai 2011

Page 22: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Gesetzesbestimmungen (In Kraft seit 01.01.2008)

Art. 728a OR

Die Revisionsstelle prüft,ob ein internes Kontrollsystem existiert.

Die Revisionsstelle berücksichtigt bei der Durchführung und Festlegung des Prüfungsumfangs das interne Kontrollsystem.

Art. 728b OR

Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Berichtmit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision.

Art. 663b OR

Der Anhang enthält u.a.• Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung.

Im Fokus der Gesetzesrevision sind interne Kontrollen im Bereich

Buchführung und finanzielle Berichterstattung

Seite 229. Mai 2011

Page 23: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Aussage 4

Der Finanzchef eines KMUs überprüft monatlich, ob seine Angestellten die Übereinstimmung von Buchhaltung und

Bankauszügen kontrollieren. Nach erfolgter Abstimmung werden die Bankauszüge visiert. Es existiert keine Prozessdokumentation und

keine Beschreibung der Kontrolle. Dies bedeutet, in diesem Prozess existiert kein internes Kontrollsystem.

Falsch.Die Kontrolle wird durchgeführt und vom Vorgesetzten überwacht.

Eine Dokumentation der Kontrolltätigkeiten ermöglicht aber erst die Überwachung und Prüfung. Sie ist abhängig von der Grösse des Unternehmens, den Risiken und der Komplexität der Prozesse.

Seite 239. Mai 2011

Page 24: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Aussage 5

Die Verwaltungsrat eines Schweizer KMUs traktandiert einmal jährlich das Thema „Risikobeurteilung“ und beschäftigt sich

anlässlich eines Workshops systematisch mit dem von der Geschäftsleitung erstellten Risikokatalog. Er stellt sicher, dass

Massnahmen umgesetzt werden. Im Anhang der Jahresrechnung wird dieser Prozess beschrieben. Die identifizierten Risiken müssen

nicht genannt werden.Richtig.

Für ein KMU ist dies ein sinnvolles Vorgehen. Das Gesetz verlangt „Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung“. Die Praxis wird zeigen, wie umfangreich diese Angaben gemacht

werden. Je nach Branche und Komplexität der Risiken sollte die Häufigkeit einer Risikobeurteilung erhöht bzw. ein

Risikomanagement eingeführt werden.

Seite 249. Mai 2011

Page 25: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 259. Mai 2011

Page 26: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

5. Revisionsaufsichtsbehörde RAB – EntstehungFestgestellte Mängel / Lücken nach dem bisherigen Recht:

• Revisionspflicht im Wesentlichen von der Rechtsform abhängig.

• Abschaffung „Laienrevision“ mit Aktienrechtsrevision 1991 nur formell erreicht.

• Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche warfen Fragen nach der rechtzeitigen Erkennbarkeit von Manipulation und negativen Entwicklungen auf. „Expectation Gap“ zwischen Erwartung und tatsächlicher Möglichkeit der Revisionsstellen.

• Bisher v.a. Selbstkontrolle des Berufsstandes der Revisoren; wurde vom Kapitalmarkt zunehmend als ungenügend beurteilt.

• Handlungsbedarf besteht auf Grund internationalen Entwicklungen (US-amerikanischer Sarbanes-Oxley Act, EU-Recht).

>>> Die genannten Lücken und Mängel führten zur Revision des OR sowie der Schaffung des Revisionsaufsichtsgesetzes in den Jahren 2007 und 2008.

Seite 269. Mai 2011

Page 27: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Revisionsaufsichtsbehörde RAB – Aufgaben

• Zulassung und Beaufsichtigung von Personen, die Revisionsdienstleistungen erbringen

• Registrierung von Revisoren, Revisionsexperten und staatlich beaufsichtigen Revisionsunternehmen

• Beaufsichtigung der Revisionsunternehmen, die börsenkotierteUnternehmen prüfen (Inspektionen alle 3 Jahre, firm, files)

• Sanktionen (Bussen bis 1 Mio. CHF, Gefängnis; Entzug der Zulassung)

• Jährlicher Tätigkeitsbericht (öffentlich)• Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden, Börsen,

Strafbehörden, Zivilgerichten und mit den ausländischenRevisionsaufsichtsbehörden

Seite 279. Mai 2011

Page 28: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 289. Mai 2011

Page 29: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

6.1. Prüfungsvorbereitung

Seite 299. Mai 2011

Page 30: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

6.2. Prüfungsplanung

Definition des Prüfauftrages• Klarheit über Art und Umfang des Auftrages schaffen

Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers (PS 210)• Schriftlichkeit• Klarheit über die Wahl und Beauftragung des

Abschlussprüfers• Wesentliche Bestandteile: Ziel der Abschlussprüfung,

Feststellungder Verantwortung der Unternehmensleitung, Umfang undGegenstand der Abschlussprüfung, Form der Berichterstattung,Honorar, Interne Revision, Mitwirkung anderer Prüfer oderExperten, etc.

• Folgeprüfungen: Abwägung Änderung oder BestätigungSeite 30

9. Mai 2011

Page 31: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Entwicklung Prüfstrategie – Risikobeurteilung (PS 300)

Aspekte, welche der Abschlussprüfer bei der Entwicklung der Prüfstrategie / konkreten Vorgehensweise beachten muss:

• Kenntnisse von Tätigkeit und Umfeld des Unternehmens (PS 310) (Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Faktoren, finanzielle Performance, allg. Kompetenzniveau der Unternehmensleitung)

• Verständnis des Rechnungswesen-Systems und der Internen Kontrolle (PS 401) (Rechnungslegungsgrundsätze, neue Normen, vorhandene Kenntnisse des Abschlussprüfers von RW-System und int. Kontrollen)

• Risiko (PS 400) und Wesentlichkeit (PS 320) (Einschätzung Risiken und Identifizierung wesentlicher Prüffelder)

• Art, Zeitpunkt und Umfang der Prüfung• Prüfungsprogramm• Umfang von Prüfungshandlungen• Koordination, Anleitung, Überwachung und Durchsicht

Input

Elemente der

Umsetzung

Seite 319. Mai 2011

Page 32: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Bestandteile des Prüfungsrisikos

Prüfungsrisiko = Inhärentes Risiko x

Kontrollrisiko x Aufdeckungsrisiko

Wahrscheinlichkeit für die Abgabe eines uneingeschränkten Prüfungsurteils trotz Vorhandensein von wesentlichen falschen Angaben

Wahrscheinlichkeit für das Auftreten wesentlicher falscher Angaben unter der Annahme fehlender interner Kontrollen

Wahrscheinlichkeit für die Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben durch das Interne Kontrollsystem (IKS)

Wahrscheinlichkeit für die Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben durch den Abschlussprüfer

Vom Prüfer zu verantworten

Durch Prüfer nicht beeinflussbar

Durch Prüfer nicht beeinflussbar

Durch Prüfer beeinflussbarQuelle: Handbuch der Wirtschaftsprüfung 2009, Band 2, Seite 121

Seite 329. Mai 2011

Page 33: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Auswirkung der Wirtschaftskrise auf die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers

• Impairment Test aufgrund rückläufiger Umsätze(Beteiligungen / Sachanlagen)

• Erhöhte „Fraud“ Gefahr bei beispielsweise EBIT-abhängigenBonifikationen des Managements

• Vermehrt Diskussionen zum Thema Going Concern

Seite 339. Mai 2011

Page 34: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

6.3. Prüfungsdurchführung

• Zeitliche Aspekte

• Prüfungsverfahren• Funktionsprüfungen > IKS

• Aufbauprüfung / Wirksamkeitsprüfung• Aussagenbezogene (ergebnisorientiere) Prüfungen

• Analytische Prüfungen (indirekt) / Einzelfallprüfungen (direkt)

• Lückenlose Prüfung versus Stichprobenprüfung

• Berücksichtigung der Wesentlichkeit

• Dokumentation• Ausmass / Herkunft / Schlussfolgerung

Seite 349. Mai 2011

Page 35: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Wo erhalten wir Audit Comfort?

Verwaltungsrat

Leiter Geschäftseinheiten

Geschäftsprozesse

Transaktions - verarbeitung

Prüfsicherheit wird durch die Analyse der Managementkontrollen gewonnen

Detailprüfungen, basierend auf der Risikoanalyse

Leiter Geschäftseinheiten

Geschäftsprozesse

Transaktions - verarbeitung

Prüfsicherheit wird durch die Analyse der Managementkontrollen gewonnen

Detailprüfungen, basierend auf der Risikoanalyse

Seite 359. Mai 2011

Page 36: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

6.4. Bericht an die Generalversammlung (PS 700)

Die Revisionsstelle:

• prüft Buchführung, Jahresrechnung und Gewinnverwendung (PS 200)

• prüft bei einer ordentlichen Revision die Existenz eines IKS (PS 890)

• plant und führt die Prüfung so durch, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden (PS 320)

• stützt sich auf Analysen und Erhebungen, welche auf Stichproben beruhen (PS 530)

• beurteilt wesentliche Bewertungsentscheide und die Jahresrechnung als Ganzes

• prüft die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften und Rechnungslegungsnormen

Seite 369. Mai 2011

Page 37: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Bericht an die Generalversammlung (PS 700)

Die Revisionsstelle:• prüft nicht alles lückenlos• sucht nicht nach deliktischen Handlungen• prüft nicht die finanzielle und wirtschaftliche Lage des

Unternehmens• prüft nicht die Geschäftsführung• kann keine Unternehmenszusammenbrüche verhindern• ist kein “Super-Verwaltungsrat”, der die Oberaufsicht

ausführt

>>> Das Prüfungstestat ist stets ein Urteil über die Güte der Darstellung der finanziellen Lage und nie ein Urteil über die Qualität des Unternehmens selbst.

Seite 379. Mai 2011

Page 38: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Bericht an die Generalversammlung (PS 700)

• Standardisierter Text • Entscheidungshilfe für den Aktionär• Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung oder Rückweisung an den Verwaltungsrat• Empfehlung kann mit oder ohne Einschränkung angegeben werden• Prüfungstestat besteht aus einem Normalwortlaut – jede

Abweichung davon ist gewollt: - Einschränkung: Wesentliche Verstösse gegen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften - Hinweis: Verstösse gegen Gesetze und Statuten - Zusatz: Weitere Angaben zur Prüfung und zum Prüfungsergebnis; meistens Zusatzinformationen, die den

Aktionär vor Fehlinterpretationen schützen sollen > beeinflussen Prüfurteil nicht

Seite 389. Mai 2011

Page 39: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 399. Mai 2011

Page 40: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

7. Zusammenfassung

• Prüfer arbeiten eng mit den Unternehmen zusammen• Die Prüfung ist ein kontinuierlicher Prozess, der die

Unternehmungwährend des ganzen Jahres begleitet

• Die Prüfung ist getrieben von der Risikoeinschätzung über dasUnternehmen, die internen Prozesse sowie die Rechnungslegung

• Gewissheit für Stakeholder, dass die finanzielle Berichterstattunginhaltlich korrekt ist

• Prüfer macht eine Aussage zur Qualität der finanziellenBerichterstattung – nicht zur Geschäftsführung oder zur Unternehmung als Ganzes

• Der Wirtschaftsprüfer trägt zum Vertrauen der Stakeholder in dieUnternehmung bei

Seite 409. Mai 2011

Page 41: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Inhalt

1.PwC – wir über uns

2.Grundsätze der Revisionspflicht

3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision

4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)

5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung

1. Prüfungsvorbereitung

2. Prüfungsplanung

3. Prüfungsdurchführung

4. Bericht an die Generalversammlung

7.Zusammenfassung

8.Ein paar Worte zu unserem Beruf

Seite 419. Mai 2011

Page 42: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

8. Ein paar Worte zu unserem Beruf: Aufgaben des Wirtschaftsprüfers

• Abschlussprüfung bei Aktiengesellschaften• Prüfung von Konzernabschlüssen nach OR, Swiss GAAP

FER, IFRS, US-GAAP• Pflichtprüfung gemäss OR bei Gründungen,

Kapitalerhöhungen(Sacheinlagen) und bei Kapitalherabsetzungen

• Kontrollstelle bei Personalvorsorgeeinrichtungen• Expertisen in Buchführungs- und Bilanzierungsfragen (bei

Gerichtsverfahren, Second Opinions, etc.)• Beratung bei der Erstellung von Rechnungsabschlüssen

undkonsolidierten Jahresrechnungen

• Betriebs- und finanzwirtschaftliche Analysen und Gutachten• Beratung in Finanzierungsfragen und Liquiditätsplanung

Seite 429. Mai 2011

Page 43: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Ein paar Worte zu unserem Beruf: Wie wird man dipl. WirtschaftsprüferIn?

• Mögliche Richtung nach dem FH-Abschluss• Nicht nur Zahlen, sondern auch Prozesse, Systeme,

Kontrollen• Täglich mit Menschen zu tun – im Team, mit Kunden > hohe

Sozialkompetenz gefordert• Sehr steile Lernkurve (Unternehmen verschiedener

Grössen, Branchen, etc.)

• Verbindung von Theorie und Praxis• Weiterbildung zum dipl. Wirtschaftsprüfer – siehe

Broschüre• Zeitliche und örtliche Flexibilität, ca 80% der Tätigkeit ist

bei denKunden

>> WIR SIND AM PULS DER WIRTSCHAFT <<Seite 43

9. Mai 2011

Page 44: Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle  HSW Freiburg 9. Mai 2011.

Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC

Thank you.

This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers AG, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it.

© 2011 PricewaterhouseCoopers AG. All rights reserved. In this document, “PwC” refers to PricewaterhouseCoopers AG which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.

For further information or questions please see the following websites:

• www.pwc.ch/careers• www.educaris.ch

Or contact:

Claudia Michlig Jörg Blättler

PricewaterhouseCoopers AG PricewaterhouseCoopers AG058 792 75 04 058 792 22 [email protected]@ch.pwc.com

Seite 449. Mai 2011