Aufgaben- und Finanzplan 2017 – 2021...2016/12/14  · November 2016 Aufgaben- und Finanzplan...

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GEMEINDE EPTINGEN Kanton Basel-Landschaft Gemeindeverwaltung Eptingen Hauptstrasse 18 4458 Eptingen Telefon: 062 299 12 62 Telefax: 062 299 00 14 E-Mail: [email protected] Internet: www.eptingen.ch Postcheckkonto: 40-14107-2 Einwohnergemeinde Eptingen Aufgaben- und Finanzplan 2017 – 2021 Eptingen, 22. November 2016

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GEMEINDE EPTINGEN Kanton Basel-Landschaft

Gemeindeverwaltung Eptingen Hauptstrasse 18 4458 Eptingen

Telefon: 062 299 12 62 Telefax: 062 299 00 14

E-Mail: [email protected] Internet: www.eptingen.ch

Postcheckkonto: 40-14107-2

Einwohnergemeinde Eptingen

Aufgaben- und Finanzplan

2017 – 2021

Eptingen, 22. November 2016

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Aufgaben- und Finanzplan 2017-2021

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Allgemeines Ausgeglichenheit des Finanzhaushalts Ziel des Aufgaben- und Finanzplans ist es aufzuzeigen, wie der auf Dauer ausgeglichene Finanz-haushalt gewährleistet werden kann (§ 157c Abs. 2 Bst. b GemG). Konkret heisst dies, dass per Ende der Planungsperiode kein Bilanzfehlbetrag resultieren darf. Andernfalls sind Massnahmen (Minderausgaben oder Mehreinnahmen) einzuplanen, um einen drohenden Bilanzfehlbetrag zuverhindern.

Jährlichkeit und Planungshorizont Mit dem Aufgaben- und Finanzplan wird eine „rollende Planung“ betrieben, d.h. der bestehende Aufgaben- und Finanzplan wird jährlich um ein Jahr erweitert und die verbleibenden Planungsjahre werden aktualisiert (§ 157c Abs. 1 GemG). Der Aufgaben- und Finanzplan beschreibt die voraus-sichtliche Entwicklung der Aufgaben und den Finanzbedarf einer Gemeinde über die jeweils kommenden fünf Jahre, wobei das aktuelle Budgetjahr jeweils dem ersten Planungsjahr des Aufgaben- und Finanzplans entspricht (§ 157c Abs. 2 Bst. a GemG). Keine Rechtsgrundlage Im Gegensatz zum Budget handelt es sich beim Aufgaben- und Finanzplan um ein Arbeitsinstrument der Exekutive, welches der Legislative „nur“ zur Kenntnisnahme vorgelegt werden muss (§ 157c Abs. 3 GemG). Der Aufgaben- und Finanzplan stellt daher keine Rechtsgrundlage für Ausgaben dar.

Allgemeiner Haushalt und Spezialfinanzierungen Bei den Spezialfinanzierungen handelt es sich um eigene Rechnungskreise innerhalb der Gemeinde-rechnung, welche wegen deren buchhalterischen Ausgeglichenheit auf das Gesamtergebnis der Gemeinderechnung keinen Einfluss haben. Daher müssen für die Spezialfinanzierungen separate Aufgaben- und Finanzpläne (inkl. Investitionsprogramm) erstellt werden. Die Funktionen der Spezial-finanzierungen sind aus dem Aufgaben- und Finanzplan des allgemeinen Haushalts zu entfernen.

Investitionsprogramm der Gemeinde

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Vorfinanzierungen Auf die Gemeinde Eptingen kommen grosse Investitionsvorhaben zu. Die Sanierung vom

Schulhaus mit Lifteinbau kann über den Verkauf der beiden Gebäude Friedheim und

Verwaltung finanziert werden. Für weitere geplante Investitionen konnten in den Vorjahren

Vorfinanzierungen gemacht werden. Per Ende 2015 weist die Bilanz folgende Vorfinan-

zierungen aus.

Grundlagen für die Berechnungen der Planererfolgsrechnung

Einflussgrössen für die Planerfolgsrechnung

Bei den Fremdkapitalzinsen wird mit tieferen Zinsen ab 2018 gerechnet, da ein Darlehen

über 700‘000 Franken bei der UBS neu günstiger refinanzierbar sein sollte.

Kostenfaktoren für die Planerfolgsrechnung

Heimatkunde 30'000 Fr.

Melioration Strassen 550'000 Fr.

Gemeindehaus (Verkaufserlös) 700'000 Fr.

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Abschreibungen Bei der Planerfolgsrechnung wurden die neuen Abschreibungssätze gemäss HRM2

berücksichtigt. Die Abschreibungssätze vom alten Verwaltungsvermögen sind in der Tabelle

Kostenfaktoren für die Planerfolgsrechnung aufgeführt. Basis für die Berechnung bildet dabei

immer der Investitionswert per Ende 2013.

Für Investitionen ab 2014 gelten neue Abschreibungssätze.

Hochbauten 30 Jahre 3.33%

Immaterielle Werte, Hard- und Software 5 Jahre 20.00%

Wasserversorgung, Kanalisation 50 Jahre 2.00%

Strassen 40 Jahre 2.50%

Technikanlagen 15 Jahre 6.67%

Allg. Mobilien, Fahrzeuge, Einrichtungen, Maschinen 10 Jahre 10.00%

Planwerke 15 Jahre 6.67%

Für die Sanierung vom Schulhaus wurde mit einer mittleren Lebensdauer von 20 Jahren (5%

Abschreibung) gerechnet, da sowohl technische Einrichtungen mit 15 Jahren und Hochbau-

arbeiten mit 30 Jahren Lebensdauer im Projekt enthalten sind.

Hilfsberechnung Finanzausgleich Die Berechnungen basieren auf der Excel Hilfstabelle vom statistischen Amt welche zur

Berechnung vom Finanzausgleich den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.

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Planerfolgsrechnung (ohne Sonderfinanzierungen)

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Aufgaben- und Finanzplan 2017-2021

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Im Bereich Bildung ist durch zunehmende Kinderzahlen bis zum Jahr 2020 mit steigenden

Kosten zu rechnen, ab 2021 nehmen diese voraussichtlich wieder ab. Ohne Kreisprimar-

schule TED wären die Bildungskosten noch wesentlich höher.

Entwicklung Eigenkapital

Planerfolgsrechnung Sonderfinanzierungen

Falls sich die Zahlen beim Wasser und Abwasser gemäss dieser Prognose entwickeln, wird

die Gemeinde nicht darum herumkommen, die Gebühren zu erhöhen. Sowohl die Wasser-

wie auch die Abwasser- Rechnung müssen mittelfristig ausgeglichen sein.

22.11.2016 Thomas Marti, Gemeindeverwalter