Aufklärung bei Fehlbildungen

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Aufklärung bei Fehlbildungen Irmgard Griss Rechtsprechung und allgemeine Grundsätze

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Aufklärung bei Fehlbildungen. Rechtsprechung und allgemeine Grundsätze. Irmgard Griss. Gliederung. Rechtliche Grundlagen Fälle Zusammenfassung. Rechtliche Grundlagen. Ärztlicher Behandlungsvertrag - PowerPoint PPT Presentation

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Aufklärung bei Fehlbildungen

Irmgard Griss

Rechtsprechung und allgemeine Grundsätze

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Gliederung

Rechtliche Grundlagen Fälle Zusammenfassung

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Rechtliche Grundlagen

Ärztlicher Behandlungsvertrag Der Arzt schuldet dem Patienten eine

fachgerechte, dem objektiven Standard des besonderen Faches entsprechende Behandlung, nicht aber einen bestimmten Erfolg

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Rechtliche Grundlagen

Kunstfehler Ärztliche Behandlung ist nicht nach den

Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft erfolgt

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Rechtliche Grundlagen

Aufklärung als Nebenpflicht

vor einem Eingriff vor einer sonstigen Behandlung

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Rechtliche Grundlagen

Der Umfang der Aufklärung richtet sich in erster Linie nach dem Wohl des Patienten; in zweiter Linie ist auf das Selbstbestimmungsrecht Bedacht zu nehmen.

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Rechtliche Grundlagen

Je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten geboten ist, desto weiter reicht die Aufklärungspflicht.

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Rechtliche Grundlagen

Aufklärung als Hauptpflicht

Diagnose

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Rechtliche Grundlagen

Behandlungsvertrag über eine Ultraschalluntersuchung Arzt muss auf erkennbare Fehlbildungen

des Kindes hinweisen

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Rechtliche Grundlagen

maßgebender Kenntnisstand Arzt hat sich durch ständige Fort- und

Weiterbildung Kenntnisse über den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaften zu verschaffen

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Rechtliche Grundlagen

Dokumentation Die ärztliche Dokumentation ist nicht nur

eine interne Gedächtnisstütze für den Arzt, sondern sie wird als Teil der ordnungsgemäßen Erfüllung des Behandlungsvertrags geschuldet

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Dokumentation

8 Ob 134/01s – Gynäkologin vermerkt im August 1994 nach der Vorsorgeuntersuchung der Eierstöcke auf der Karteikarte „US: ob (Ko. re. Ovar 1 Jahr)“; im Juni 1995 wird ein faustgroßes Eierstockkarzinom festgestellt

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Aufklärung

6 Ob 303/02f: Ambulanzarzt eines Bezirkskrankenhauses erklärt 1995 einer familiär belasteten Schwangeren, es könne nicht pränatal geklärt werden, ob das Kind an Morbus Niemann-Pick leide

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Kunstfehler

1 Ob 91/99k: Bei Ultraschalluntersuchungen in der 10., 23. und 28. Schwangerschaftswoche wird 1987 nicht erkannt, dass das Kind Klumpfüße und keine Arme hat

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Aufklärung

5 Ob 165/05h: Arzt sieht bei der Ultraschalluntersuchung in der 23. Schwangerschaftswoche Auffälligkeiten (zu viel Fruchtwasser, Missverhältnis zwischen der Größe von Thorax und Bauchraum), gibt der Patientin eine Überweisung in die Risikoambulanz und sagt: „Sie gehen mir jetzt in die Risikoambulanz.“

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5 Ob 165/05h

Sind bestimmte ärztliche Maßnahmen erforderlich, so hat der Arzt auf ihre Notwendigkeit und die Risiken ihrer Unterlassung hinzuweisen

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5 Ob 165/05h

Patient muss über die nur dem Fachmann erkennbaren Gefahren aufgeklärt werden, weil er andernfalls die Tragweite seiner Handlung oder Unterlassung nicht überschauen kann

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5 Ob 165/05h

Überweisung in die Risikoambulanz genügt nicht, wenn der Grund für die Aufforderung und die Risiken der Unterlassung nicht dargelegt werden

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5 Ob 165/05h

Arzt muss darlegen Gefahr, dass Geburt eines behinderten

Kindes nicht mehr verhindert werden kann

Ausmaß der dem Kind drohenden Behinderung

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5 Ob 165/05h

Umfang der Haftung gesamter Unterhalt für das behinderte

Kind

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5 Ob 165/05h

noch zu klären ob die Klägerin die Schwangerschaft

hätte unterbrechen lassen ob der Abbruch auch noch nach Ablauf

der 24. Schwangerschaftswoche möglich gewesen wäre

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5 Ob 165/05h mit welchen Worten der Arzt der

Patientin das Ergebnis der Untersuchung mitgeteilt hat

warum die Patientin die Risikoambulanz nicht aufgesucht hat

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5 Ob 165/05h

Erst wenn dies geklärt ist, kann beurteilt werden, ob die Patientin ein Mitverschulden trifft

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Zusammenfassung

Arzt muss darauf hinweisen, wenn er bei Anwendung der dem letzten Stand der Wissenschaft entsprechenden Fachkenntnisse Auffälligkeiten erkennt, die auf eine Behinderung des Kindes hindeuten

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Zusammenfassung

Arzt muss sagen, um welche Behinderung es sich handeln

kann warum eine weitere Abklärung

notwendig ist welche Folgen ihre Unterlassung hat

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit