Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die...

9

Transcript of Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die...

Page 1: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.
Page 2: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Aufnahmevoraussetzungen

§ 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“

Für das zu wählende Pflichtinstru-ment (z.B. Violine, Cello, Klavier, Saxophon etc.) sind keine Vorkennt-nisse nötig.

Page 3: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Unterricht im Musischen Zweig:Ablauf des Unterrichts

Musik ist KernfachMusikpraxis (Singen und Musizieren)

Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten-schrift/Harmonielehre/Gehörbildung)

Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit)

Eine Schulaufgabe pro Halbjahr

Pflichtinstrument Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen

Musikliteratur aus verschiedenen Epochen

Ein Pflichtstück und ein Wahlstück pro Halbjahr

Page 4: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Unterricht im Musischen Zweig:zusätzliche Wahlunterrichts-

angebote/AufführungenOrchesterChor (Ober- und Mittelstufe)Chor (Unterstufe)BigbandBlechbläserensemble KlezmerbandEinzelne Instrumente (Klavier, Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Violine, Cello etc.)Treten auf bei folgenden Anlässen:Weihnachts- und SommerkonzerteSchulische und außerschulische Veranstaltungen aller Art (Gottesdienste, Abiturfeier, Einweihungen, Benefizkonzerte etc.)Dazu kommen noch für die musischen Schüler Klassenvorspiele

Page 5: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Unterricht im Musischen Zweig:Lehrkräfte/Instrumente

Schulmusiker

Instrumentallehrer (Schule)

Instrumentallehrer (privat)

Leihinstrumente (Violine, Cello)

Persönliche Instrumente

Page 6: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Unterricht im Musischen Zweig:Instrument und gemeinsames

Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung

Ausdauer

Konzentrationsfähigkeit

Innere Ruhe

Teamfähigkeit

Sozialkompetenz

Page 7: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Unterricht im Musischen Zweig:Vergleich mit den übrigen

Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge-schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt-schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler

Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler

Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler

Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler

1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler

Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi-sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)

Page 8: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Belegungsmöglichkeit

en Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik

Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe-reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)

Page 9: Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Abiturprüfung

Musik grundsätzlich als Abiturfach wählbar:

Als schriftliches Abiturfach mit prakti-schen Anteilen (das 2-stündige Grund-fach und 1 Std. Instrument)

Als mündliches Abiturfach (nur das 2-stündige Grundfach)