Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für ...
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Wölfel Engineering GmbH + Co. KG * Max-Planck-Straße 15 * 97204 Höchberg Telefon: 0931 49708-0 * Telefax: 0931 49708-150 * E-Mail: [email protected] * Internet: www.woelfel.de Beirat: Prof. Dr.-Ing. Horst P. Wölfel * Geschäftsführer: Dr.-Ing. Steffen Pankoke (Vorsitzender), Dr.-Ing. Carsten Ebert Kommanditgesellschaft AG WÜ HRA 4087 * Komplementärin: Wölfel Engineering Verwaltungs-GmbH, Höchberg, AG WÜ HRB 3886 Commerzbank AG Würzburg, IBAN: DE13 7908 0052 0316 1493 00, BIC: DRESDEFF790 Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN: DE23 7905 0000 0010 1055 75, BIC: BYLADEM1SWU Steuer-Nr.: 257/182/51101 * Umsatzsteuer-ID Nr.: DE 134 165 548
Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes
für das Bauvorhaben Hans-Löffler-Haus in der Augustinerstraße in
Würzburg
Fachgutachterliche Stellungnahme zur Luftreinhaltung
Auftraggeber: Hans-Löffler-Haus
Augustinerstraße GmbH
Schweinfurter Str. 4
97080 Würzburg
Berichtsnummer: L0479/003-01.006
Dieser Bericht umfasst 22 Seiten Text und 20 Seiten Anhang.
Höchberg, 12.07.2019
Dr. rer. nat. M. Barthel Dipl.-Geophys. S. Ibbeken Bearbeitung / fachliche Verantwortung Prüfung und Freigabe
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001 04.05.2018 - - Erstellung
002 09.05.2017 - - Redaktionelle Anpassungen
003 22.05.2018 S. 22 Gestattungserklärung, Abbildungsnachweise
Aktualisierung Planunterlagen
004 23.05.2018 Aktualisierung Planunterlagen
005 06.06.2018 Aktualisierung Planunterlagen
006 12.07.2019 Aktualisierung Planunterlagen
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung .................................................................................................................................. 3
2 Unterlagen, Abkürzungen ..................................................................................................................... 4 2.1 Unterlagenverzeichnis ................................................................................................................... 4 2.2 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................. 5
3 Beschreibung des Vorhabens und örtliche Gegebenheiten ................................................................... 6 3.1 Meteorologische Daten.................................................................................................................. 6 3.2 Hintergrundbelastung .................................................................................................................... 7
4 Beurteilungsgrundlagen......................................................................................................................... 7 4.1 1. BImSchV ................................................................................................................................... 7 4.2 39. BImSchV ............................................................................................................................... 10 4.3 Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL ............................................................................................. 10
5 Vorgehensweise .................................................................................................................................. 11
6 Ermittlung der Emissionen .................................................................................................................. 12 6.1 Einzelraumfeuerungsanlagen ...................................................................................................... 12 6.2 Abluft Tiefgarage ........................................................................................................................ 14 6.3 Abluft Gastronomie ..................................................................................................................... 16 6.4 Kontrollierte Wohnraumabluft .................................................................................................... 16 6.5 Küchenabluft Wohneinheiten ...................................................................................................... 16 6.6 Zu-/Abluft Aufzugsschächte ....................................................................................................... 17 6.7 Zu-/Abluft Trafostation ............................................................................................................... 17 6.8 Zu-/Abluft Batterieraum .............................................................................................................. 17 6.9 Be-/Entlüftung Schmutzwasserleitung ........................................................................................ 17 6.10 Adiabate Kühlung ....................................................................................................................... 17 6.11 Fettabscheider .............................................................................................................................. 18 6.12 Emissionen im Rahmen von außerplanmäßigen Ereignissen / Notfallsituationen ...................... 18
7 Zusammenfassung und Festsetzungsvorschläge ................................................................................. 20
8 Gestattungserklärung ........................................................................................................................... 22
Anhang Gebäudepläne ...................................................................................................................................... A1
Grundrisse ........................................................................................................................................... A5
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1 Aufgabenstellung
Die Stadt Würzburg plant für das Anwesen Augustinerstraße 9 und 11 im Stadtzentrum die Aufstellung
eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für das Bauvorhaben Hans-Löffler-Haus. Die Planung des
Vorhabenträgers sieht den Neubau des Hans-Löffler-Hauses als Wohn- und Geschäftshaus vor.
Auf den benachbarten Grundstücken befinden sich ebenfalls gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzungen
sowie Gebäude der St.-Ursula-Schule mit einer Sporthalle.
Die vom Bauvorhaben ausgehenden Emissionen von Luftschadstoffen und Gerüchen durch den Betrieb
der haustechnischen Anlagen, Gewerbebetrieb und Einzelraumfeuerungsanlagen sind abzuschätzen und
hinsichtlich ihrer möglichen Relevanz zu bewerten.
Die Themengebiete Schallimmissionsschutz und Erschütterungsschutz sind Gegenstand separater
Begutachtungen.
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2 Unterlagen, Abkürzungen
2.1 Unterlagenverzeichnis
Nr. Dokument/Quelle Bezeichnung / Beschreibung
1 Einsiedel Architekten,
Stuttgart
Grundrisse / Ansichten / Schnitte, Planstand 14.06.2019
Angaben zu den Betrieben und den haustechnischen Anlagen
2 JBI GmbH, Wiesbaden Entwurf Raumlufttechnik, UG 4 bis 1. OG, Planstand: 05.03.2018
3 Stadtbauplan GmbH,
Darmstadt
Vorhaben- und Erschließungsplan „Hans-Löffler-Haus“
verkehrliche Begleitung, Stand 14.12.2017
4 Burghardt und Partner,
Ingenieure, Kassel
Fachgutachten Wind, Windfelduntersuchung zum Bestands- und
Planfall des „Hans-Löffler-Hauses“ in Würzburg, 29.01.2018
5 Regierung von Unterfranken,
Würzburg
Luftreinhalteplan für die Stadt Würzburg, 1. Fortschreibung,
Dezember 2010
6 Regierung von Unterfranken,
Würzburg
Luftreinhalteplan für die Stadt Würzburg, 2. Fortschreibung,
Entwurf vom Juli 2017
7 TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz, 24.07.2002
8 GIRL Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen.
Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), Fassung vom 29.02.2008
mit einer Ergänzung vom 10.09.2008. Ministerium für Umwelt,
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.
9 1. BImSchV 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Verordnung über kleine
und mittlere Feuerungsanlagen, 26.01.2010
10 39. BImSchV 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen, 02.08.2010
11 Feuerungsverordnung Bayern Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Feuerungsverordnung
(FeuV), vom 11.11.2007
12 HBEFA 3.3 Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs 3.3, erarbeitet
durch INFRAS AG Bern/CH mit IFEU Heidelberg, 25.04.2017
13 BAST, 2005 PM10-Emissionen an Außerortsstraßen – mit Zusatzuntersuchung
zum Vergleich der PM10-Konzentrationen aus Messungen an der
A 1 Hamburg und Ausbreitungsrechnungen. Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik, Heft V 125,
Bergisch-Gladbach, Juni 2005.
14 Düring et al., 2011 Düring et al., Einbindung des HBEFA 3.1 in das FIS Umwelt und
Verkehr sowie Neufassung der Emissionsfaktoren für
Aufwirbelung und Abrieb des Straßenverkehrs. Abschlussbericht
des Ingenieurbüros Lohmeyer, Karlsruhe, 2011. Im Auftrag des
Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie.
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15 EMEP/CORINAIR, 2007 EMEP/CORINAIR Emission Inventory Guidbook - 2007. EEA
(European Environment Agency). Publish date: 5 Dec 2007. In:
Technical report No 16/2007.
16 Bayerisches Landesamt für
Umwelt, Augsburg
Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB):
https://www.lfu.bayern.de/luft/index.htm
17 Bayerisches Landesamt für
Umwelt, Augsburg
Lufthygienischer Jahresbericht 2016. Bayerisches Landesamt für
Umwelt, Augsburg, Dezember 2017.
2.2 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Bedeutung
CO Kohlenstoffmonoxid
NO Stickstoffmonoxid
NO2 Stickstoffdioxid
PM10/PM2.5 Massenfraktion der luftgetragenen Partikel, die einen größenselektierenden Einlass
passiert, der eine 50 %ige Abscheideeffizienz bei einem aerodynamischem
Durchmesser von 10 μm bzw. 2,5 µm aufweist
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3 Beschreibung des Vorhabens und örtliche Gegebenheiten
Im Stadtzentrum von Würzburg ist der Neubau des Hans-Löffler-Hauses als Wohn- und Geschäftshaus
geplant. Das Baugrundstück befindet sich östlich der Augustinerstraße auf einer gemischten Fläche (MI)
der Stadt Würzburg. In den Ebenen Erdgeschoss und einem Teil des 1. Obergeschoss sind gastronomische
Betriebe, im restlichen 1. sowie 2., 8. und 9. Obergeschoss Gewerbe (Büro-/Praxisräume) und ab dem 3.
Obergeschoss Wohnungen vorgesehen. In den Untergeschossen UG -4 bis UG -1 ist die Unterbringung
von Park- und Technikflächengeplant. Die Erschließung der Parkflächen erfolgt von der Augustinerstraße.
3.1 Meteorologische Daten
Die Ausbreitung von Luftschadstoffen und Gerüchen wird wesentlich von den meteorologischen
Parametern Windrichtung, Windgeschwindigkeit und der Ausbreitungsklasse, dem Turbulenzzustand der
Atmosphäre, bestimmt. Für die Ausbreitungsberechnung wird die Ausbreitungsklassen-Zeitreihe
(AKTerm) des Deutschen Wetterdienstes (DWD) von der Station Würzburg aus dem Jahr 2008 angesetzt.
* Az.: KU11A6/13/A985
* AKTERM-Zeitreihe, Deutscher Wetterdienst, Offenbach (KU11A)
* Station Wuerzburg
* Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2008
+ Anemometerhoehen (0.1 m): 40 40 46 62 83 128 183 228 268
Die Richtungsverteilung aller Windgeschwindigkeiten (gelb)
mit einem Schwachwindanteil von 6 % (rot)
ist nebenstehender Windrose zu entnehmen:
Die Verteilung zeichnet sich durch zwei ausgeprägte Maxima bei Winden
aus Westen und Südwesten aus. Ein weiteres Nebenmaximum findet sich bei Winden aus Nordosten.
Ein relevanter Einfluss von Kaltluftströmungen muss für den Standort nicht angenommen werden.
Die aufgezeigte Richtungsverteilung stimmt hinsichtlich der Hauptwindrichtungen und
Windgeschwindigkeiten im Wesentlichen mit der im Fachgutachten Wind „Windfelduntersuchung zum
Bestands- und Planfall des Hans-Löffler-Hauses in Würzburg“ des Büros Burghardt und Partner /4/ zu
Grunde gelegten Verteilung aus dem Jahr 1996 überein. Dort wird ebenfalls eine primäre
Anströmungsrichtung des Vorhabens aus Südwest angenommen.
Wölfel
Engineering,
Höchberg 6%
N
S
O W
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3.2 Hintergrundbelastung
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt das lufthygienische Landesüberwachungssystem
Bayern (LÜB) mit mehr als 50 Messstationen. Zur Abschätzung der Hintergrundbelastung im
innerstädtischen Bereich werden die Daten der Messstation „Würzburg Kopfklinik“ (PM10, PM2.5) bzw.
„Schweinfurt Obertor“ (NO2) herangezogen. Die Messstation „Würzburg Kopfklinik“ steht ca. 2,4 km
nordöstlich an der Lindleinstraße im Stadtteil Grombühl. Die beiden Stationen sind als Hintergrundstation
im vorstädtischen bzw. städtischen Gebiet eingestuft /16/. Zur Berücksichtigung der innerstädtischen Lage
des Untersuchungsgebietes werden die Messwerte der beiden Stationen mit jeweils 3 µg/m3 beaufschlagt.
Die Jahresmittelwerte für das Jahr 2016 und ggf. die Anzahl der Überschreitungen der Kurzzeitmittel-
werte sind in Tabelle 1 zusammengefasst /17/.
Tabelle 1: Immissionskenngrößen der nächstgelegenen LÜB-Stationen für das Jahr 2016 /17/ und angenommene
Hintergrundbelastung für das innerstädtische Gebiet.
Jahresmittelwerte Kurzzeitmittelwert
PM10 PM2.5 NO2 PM10 NO2
Bezugszeit Jahr Jahr Jahr 24 h 1 h
Grenzwert 40 µg/m3 25 µg/m3 40 µg/m3 50 µg/m3 200 µg/m3
Gemittelte Jahreskonzentration Anzahl der Überschreitungen
Würzburg Kopfklinik
Hintergrund, vorstädt.
Gebiet
15 µg/m3 11 µg/m3 --- 5 ---
Schweinfurt Obertor
Hintergrund, städt. Gebiet 16 µg/m3 --- 23 µg/m3 3 0
Sicherheitszuschlag 3 µg/m3 3 µg/m3 3 µg/m3 --- ---
Angenommene
Hintergrundbelastung 19 µg/m3 14 µg/m3 26 µg/m3 5 0
4 Beurteilungsgrundlagen
4.1 1. BImSchV
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) /9/ regelt
die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach
§ 4 des BImSchG bedürfen (kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Der in der 1. BImSchV verwendete
Begriff „Feuerungsanlagen“ – allg. eine Anlage bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme
erzeugt wird – umfasst die sog. „Einzelraumfeuerungsanlagen“ – Feuerungsanlagen, die vorrangig zur
Beheizung des Aufstellraumes verwendet werden. Für Einzelraumfeuerungsanlagen gelten andere
Anforderungen als für Feuerungsanlagen im Allgemeinen.
Im Folgenden sind die für das Bauvorhaben maßgeblichen Punkte der 1. BImSchV angeführt.
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Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste
Brennstoffe
Für ab dem 01.01.2015 errichtete Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten die
Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV. Diese sind in Tabelle 2 zusammengefasst:
Tabelle 2: Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, 1. BImSchV, Stufe 2.
Feuerstättenart Technische Regel
Typprüfung
Grenzwert Stufe 2 (Errichtung
nach dem 31.12.2014)
Mindestwirkungsgrad
in %
CO in g / m3 Staub in g / m3
Raumheizer mit
Flachfeuerung
DIN EN 13240
(Ausgabe 10/2005)
Zeitbrand
1,25 0,04 73
Raumheizer mit
Füllfeuerung
DIN EN 13240
(Ausgabe 10/2005)
Dauerbrand
1,25 0,04 70
Kamineinsätze
(geschlossene
Bauweise)
DIN EN 13229
(Ausgabe 10/2005) 1,25 0,04 75
Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen zum Beheizen, die nicht einer in der Tabelle genannten Feuer-
stättenart bzw. technischen Regeln zuzuordnen sind, müssen die Anforderungen der Raumheizer mit
Flachfeuerung (DIN EN 13240, Ausgabe Oktober 2005) einhalten.
Offene Kamine
Gemäß Abschnitt 2 §4 Absatz 4 der 1. BImSchV dürfen offene Kamine nur gelegentlich betrieben
werden. In Ihnen dürfen nur naturbelassenes, stückiges Holz oder Presslinge in Form von Holzbriketts
eingesetzt werden.
Der Begriff „gelegentlich“ ist in der 1. BImSchV nicht näher definiert. Das OVG Rheinland-Pfalz
(Koblenz) hat durch Beschluss vom 12.04.1991 (7 B10342/91 OVG) die Auffassung vertreten, die
Anordnung, einen Kamin an nicht mehr als acht Tagen pro Monat für fünf Stunden zu betreiben sei nicht
zu beanstanden.
Diese Anordnung kann jedoch nicht als bundesweit genereller Maßstab angesehen werden. Der Umfang
der ggf. konkret anzuordnenden Betriebseinschränkungen hängt vielmehr von den Umständen des
Einzelfalles ab. Diese Umstände haben die Überwachungsbehörden zu ermitteln und abzuwägen, ob und
welche konkreten Betriebseinschränkungen angeordnet werden müssen. Für eine Anordnung zur
Festlegung der Betriebszeiten eines offenen Kamins bedarf es nicht der Feststellung von schädlichen
Umwelteinwirkungen. Entscheidend ist vielmehr, ob der offene Kamin regelmäßig oder nur ab und zu bei
besonderen Anlässen betrieben wird.
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Ableitbedingungen
Gemäß Abschnitt 5 § 19 Absatz 1 der 1. BImSchV müssen die Austrittsöffnungen von Feuerungsanlagen
für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet werden,
1. bei Dachneigungen
a. bis 20° den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m
entfernt sein
b. von mehr als 20° den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen
Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;
2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15
Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter
überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf
höchstens 40 Meter.
Dies steht im Einklang mit der Feuerungsverordnung Bayern /11/, die darüber hinaus Ableitbedingungen
für Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe definiert. Demnach müssen die Mündungen von
Abgasableiteinrichtungen die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens
1 m überragen
a. in einem Umkreis von 15 m bei Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer
Gesamtnennwärmeleistung bis 50 kW; der Umkreis vergrößert sich um 2 m je weitere
angefangene 50 kW bis auf höchstens 40 m,
b. in einem Umkreis von 8 m bei Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer
Gesamtnennwärmeleistung bis 50 kW; der Umkreis vergrößert sich um 1 m je weitere
angefangene 50 kW bis auf höchstens 40 m.
Die Gesamtnennwärmeleistung bezieht sich auf die Summe aller an einen Kaminzug angeschlossenen
Feuerstellen.
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4.2 39. BImSchV
Die Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(39. BImSchV) /10/ dient u. a. der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. In der 39. BImSchV sind
Immissionsgrenz- bzw. Zielwerte zur Beurteilung der Luftschadstoffimmissionen festgelegt.
Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit definierten Immissionsgrenzwerte sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit gemäß 39. BImSchV.
Mittelungszeitraum Immissionsgrenzwert Überschreitungen
PM10 Tag 50 µg/m3 max. 35 pro Jahr
Kalenderjahr 40 µg/m3 ---
PM2.5 Kalenderjahr 25 µg/m3 ---
NO2 1 Stunde 200 µg/m3 max. 18 pro Jahr
Kalenderjahr 40 µg/m3 ---
Da im Rahmen der vorliegenden Betrachtung ausschließlich Emissionswerte von Luftschadstoffen und
keine Immissionswerte (beispielsweise durch Ausbreitungsrechnung) ermittelt werden, sind die oben
aufgeführten Immissionsgrenzwerte rein informativ zu verstehen.
4.3 Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL
Als Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage für Geruchsimmissionen wird im Allgemeinen die
Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in der Fassung vom 29.02.2008 mit einer Ergänzung vom
10.09.2008 zu Grunde gelegt /8/. Eine Geruchsimmission ist demnach zu berücksichtigen, wenn sie nach
ihrer Herkunft anlagenbezogen, d. h. mit hinreichender Sicherheit und zweifelsfrei abgrenzbar ist
gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrand, der Vegetation, landwirtschaftlichen
Düngemaßnahmen oder Ähnlichem.
Der Geltungsbereich der GIRL erstreckt sich über alle nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz
(BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und kann auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
(hier zutreffend) sinngemäß angewandt werden.
Die GIRL sieht eine Beurteilung der Geruchsimmissionen anhand der relativen Geruchsstundenhäufigkeit
vor. Die relative Geruchsstundenhäufigkeit bezeichnet den Anteil der Geruchsstunden an den 8.760
Stunden eines Kalenderjahres (Schaltjahre ausgenommen). Eine Geruchsstunde liegt vor, wenn in
mindestens 10 % der Stunde (entsprechend 6 Minuten) ein Geruch wahrnehmbar ist.
Folgende Immissionswerte für die relative Geruchsstundenhäufigkeit, unterschieden nach
Gebietsausweisung, sind gemäß GIRL als zulässig zu erachten:
Wohn- / Mischgebiete 10 %
Gewerbe- / Industriegebiete 15 %
Dorfgebiete 15 %
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Werden diese Werte überschritten, so ist die Geruchsimmission in der Regel als erhebliche Belästigung
(und somit als schädliche Umwelteinwirkung) zu werten. Der zulässige Immissionswert für Dorfgebiete
gilt nur für Geruchsimmissionen, die durch Tierhaltungsanlagen verursacht werden.
Da im Rahmen der vorliegenden Betrachtung ausschließlich Emissionswerte von Gerüchen und keine
Immissionswerte (beispielsweise durch Ausbreitungsrechnung) ermittelt werden, sind die oben
aufgeführten Immissionsgrenzwerte rein informativ zu verstehen.
5 Vorgehensweise
Im Rahmen der vorliegenden fachgutachterlichen Stellungnahme sollen die geplanten Abluft- und
Abgasableiteinrichtungen des Bauvorhabens aufgeführt und die geplanten Ableitbedingungen geprüft
werden. Ggf. sind. für den geplanten Vorhaben- und Erschließungsplan erforderliche Festsetzungen zu
definieren. Eine tabellarische Übersicht über alle Lüftungsöffnungen des Vorhabens findet sich auf den
Seiten A19 – A20 /2/.
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind Emissionen aus dem Betrieb der haustechnischen Anlagen
(Wohneinheiten und Gewerbe), den Einzelraumfeuerungsanlagen sowie der Tiefgarage zu erwarten. Im
Folgenden wird unterschieden zwischen Emissionsquellen, die dem regulären Betrieb sowie
Emissionsquellen die im Rahmen von außerplanmäßigen Ereignissen (Notfallsituationen), wie
beispielsweise die Netzersatzanlage im Fall von Stromausfällen oder die RDA/Entrauchung in
Brandfällen, betrieben werden. Hierzu zählen:
Regulärer Betrieb
- Einzelraumfeuerungsanlagen
- Gastronomieabluft (Küche, Gasträume, WC-Räume)
- Parkverkehr Tiefgarage
- Küchenabluft Wohneinheiten
- Kontrollierte Wohnraumabluft (Wohnungen, Büros, Praxen, Flure, Keller)
- Abluft Aufzugsschächte
- Abluft Traforäume
- Abluft Batterieraum
- Fettabscheider Gastronomiebetriebe
Außerplanmäßige Ereignisse / Notfallsituationen
- Netzersatzanlage
- Entrauchung
- Rauchschutz-Druck-Anlage (RDA)
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6 Ermittlung der Emissionen
6.1 Einzelraumfeuerungsanlagen
Die Nutzungen des Bauvorhabens werden primär mit Fernwärme beheizt. Zusätzlich sehen die Planungen
die Errichtung von insgesamt 18 Einzelraumfeuerungsanlagen auf den Etagen 3. OG bis 9. OG vor. Die
Einzelraumfeuerungsanlagen sind nicht zur Beheizung der gesamten Wohneinheiten geeignet und sind
vielmehr zum gelegentlichen Betrieb (vergleiche Definition Abschnitt 4.1) zur Ergänzung der vorhanden-
en Heizung (hier: Fernwärme) gedacht. Im Folgenden wird der Begriff Einzelraumfeuerungsanlage
abdeckend für die im Rahmen des Vorhabens vorgesehenen Feuerungsanlagen für feste und gasförmige
Brennstoffe verwendet, auch wenn die Anlagen in Einzelfällen in der Trennwand zwischen zwei Räumen
verbaut werden.
Emissionswerte Einzelraumfeuerungsanlagen
Es wird zwischen offenen Kaminen (OK), Gaskaminen (GaK) und geschlossenen Kaminen (GK)
unterschieden.
Die vorgesehenen geschlossenen Kamine (z. B. Brunner Kamineinsatz Panorama-Kamin 51/88/50/88)
erfüllen die Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV. Die Emissionsgrenzwerte betragen:
Tabelle 4: Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, 1. BImSchV, Stufe 2.
Prüfung Grenzwert 1. BImSchV Stufe 2
(Errichtung nach dem 31.12.2014)
Mindestwirkungsgrad
in %
CO in mg / m3 Staub in mg / m3
EN 13229 Kamineinsätze
(geschlossene Bauweise)
1.250 40 75
Die Emissionsmassenströme gemäß Herstellerangaben werden unter idealisierten Bedingungen im
Rahmen einer Typenprüfung ermittelt und entsprechen gemäß Herstellerangaben nicht den Emissionen im
realen Praxisbetrieb.
Die Anforderungen der 1. BImSchV, Stufe 2 werden von den offenen Kaminen nicht erfüllt und sie sind
somit nur zum gelegentlichen Betrieb – z. B. an maximal 8 Tagen pro Monat für jeweils maximal 5
Stunden – zugelassen.
Sofern zukünftig Partikelabscheider und keramische Katalysatoren für offene Kamine verfügbar werden,
wird durch den Betreiber angestrebt, mit Hilfe dieser Minderungssysteme die Emissionen der offenen
Kamine zu reduzieren. Gemäß Herstellerangaben verfügen elektrostatische Partikelabscheider über eine
Abscheideeffizienz für Gesamtstaub zwischen 50 und 90 %.
Maßgeblich für die tatsächliche Abscheideeffizienz sind eine Vielzahl von Faktoren, u. a. Zustand des
Brennstoffs, Nutzerverhalten, etc. Aus vorgenannten Gründen kann gemäß Herstellerangaben von einer
Abscheideeffizienz von mindestens 50 % ausgegangen werden.
Für den Partikelabscheider Airjekt 25 der Fa. Kutzner + Weber wird aktuell eine bauaufsichtliche
Zulassung angestrebt. Der gegenwärtig verfügbare Partikelabscheider Airjekt 1 verfügt bereits über eine
Zulassung für den Betrieb mit raumluftabhängigen, geschlossen betriebenen Feuerstätten bis 50 kW für
den Brennstoff Holz.
Für im Rahmen des Vorhabens angestrebte katalytische Systeme zur Minderung der Kohlemonoxid-
Emissionen liegen zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Gutachtens keine Angaben zu
konkreten Typenbezeichnungen bzw. Hersteller vor. Aus lufthygienischer Sicht sind die vorgenannten
geplanten Minderungsmaßnahmen wünschenswert, sie werden aber mangels konkreter Modelle mit
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entsprechender Typenzulassung für offene Kamine zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden
Stellungnahme in den weiteren Betrachtungen nicht explizit berücksichtigt.
Ableitbedingungen Einzelraumfeuerungsanlagen
Die allgemeinen Ableitbedingungen für Abgase aus Feuerungsstätten nach 1. BImSchV bzw. Feuerungs-
verordnung (FeuV) fordern für feste Brennstoffe die Berücksichtigung eines Umkreises von 15 m in dem
die Lüftungsöffnungen schutzbedürftiger Räume um mindestens 1 m überragt werden müssen. Im Falle
von gasförmigen Brennstoffen reduziert sich der Umkreis auf 8 m (vergleiche Abschnitt 4.1). Die
Abgasführung für die Feuerstätten hat in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger in
einzelnen Kaminzügen zu erfolgen. Insbesondere die Abgase der offenen Kamine können nicht
zusammengeführt werden.
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten EFA inkl. der vorgesehenen Brennstoffe
und den Abstand der zugehörigen Abgaskamine zu Lüftungsöffnungen, die nicht um mindestens 1 m
überragt werden.
Tabelle 5: Geplante Einzelraumfeuerungsanlagen.
WE, Geschoss Position EFA2 Brennstoff Ableitung1 Abstand
WE 11, 3. OG Wohnen GaK gasförmig Dach 6. OG, Süd > 8 m
WE 10, 3. OG Wohnen OK fest Dachterrasse 6. OG, Ost > 15 m
Bad OK/GK fest Dach 6. OG, NO = 15 m
WE 9, 3. OG Wohnen OK fest Hauptkamin Nord > 15 m
WE 8, 4. OG Wohnen, Essen GK fest Hauptkamin Süd > 15 m
WE 7, 4. OG Wohnen GaK gasförmig Dach 6. OG, Süd > 8 m
WE 6, 4. OG Wohnen OK/GK fest Dach 6. OG, NO = 15 m
WE 5, 4. OG Wohnen GK fest Hauptkamin Nord > 15 m
WE 4, 5. OG Bad OK/GK fest Dach 6. OG, NO = 15 m
Wohnen OK fest Dachterrasse 6. OG, Ost > 15 m
WE 3, 5. OG Bad GK fest Hauptkamin Nord > 15 m
Wohnen GaK gasförmig Dach 6. OG, Süd > 8 m
WE 2, 6. OG Bad GK fest Hauptkamin Nord > 15 m
Wohnen OK fest Hauptkamin Süd > 15 m
WE 1, 7. OG Bad GK fest Hauptkamin Nord > 15 m
Wohnen OK fest Hauptkamin Süd > 15 m
WE DG, 8. OG Wohnen/Essen OK fest Hauptkamin Nord > 15 m
Büro, 9. OG Büro OK fest Hauptkamin Süd > 15 m
1Lage der Kamine vgl. S. A15 (6. OG) bzw. A18 (9. OG); 2OK: offener Kamin; GK : geschlossener Kamin; GaK: Gaskamin
Lüftungsöffnungen von schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft werden um deutlich mehr als
1 m überragt. Die Austrittsöffnung der tiefstgelegenen Abgasableiteinrichtung (Kamine auf Höhe 6. OG
des Bauvorhabens) befindet sich auf einer Höhe von ca. 25 m über GOK. Die Nachbargebäude
Augustinerstraße 7 bzw. Augustinerstraße 13 verfügen über eine Firsthöhe von 21,5 m bzw. 19,7 m.
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Die in Tabelle 5 gelisteten Abstände beziehen sich somit ausschließlich auf Lüftungsöffnungen am
Bauvorhaben selbst. Aus der Tabelle geht hervor, dass bei Realisierung der Feuerungsstätten, wie in den
Grundrissen (Stand 07.03.2018) geplant, die Anforderungen zu den Ableitbedingungen der 1. BImSchV
bzw. der FeuV erfüllt werden.
Der Entwurf zur 2. Fortführung des Luftreinhalteplans der Stadt Würzburg (Stand Juli 2017) schätzt den
Anteil der Zusatzbelastung an PM10 durch immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige
Anlagen – zu denen auch die Kleinfeuerungsanlagen zählen – auf ca. 3,5 % oder 0,7 µg/m3 am PM10-
Gesamtbelastungsimmissionswert. Da der durch Kleinfeuerungsanlagen verursachte Immissionsanteil als
gering eingestuft wird /6/, wird im Rahmen der 2. Fortführung nach aktuellem Stand (Entwurfsfassung
Juli 2017) auf Vorgaben verzichtet, die über die Anforderungen der 1. BImSchV hinausgehen.
Die im Rahmen der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Würzburg /5/ beschlossene
Maßnahme 28 zur Förderung der Brennstoffumstellung bei Hausfeuerungsanlagen gilt seit dem
31.12.2011 als abgeschlossen. Hier bleibt anzumerken, dass sich die Maßnahme 28 zur Brennstoffumstell-
ung an die primär verwendete Art der Beheizung adressierte. Im vorliegen Fall wird der Energiebedarf
ohnehin durch den emissionsarmen Energieträger „Fernwärme“ abgedeckt. Die Einzelraumfeuerungsan-
lagen stellen lediglich eine ergänzende oder bei Ausfall der Fernwärme überbrückende Wärmequelle dar.
Einen wesentlichen Einfluss auf das Emissionsverhalten fester Brennstoffe hat die Art und die Feuchte des
verwendeten Brennstoffs. Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen,
- einen beheizten Brennholzlagerraum in einem der Untergeschosse einzurichten
- einen entsprechenden Absatz zur Zulässigkeit von Brennstoffen in die WEG-Satzung
aufzunehmen: „In den Einzelraumfeuerungsanlagen darf nur stückiges Holz verbrannt werden,
das über einen Feuchtegehalt von maximal 25 %, bezogen auf das Trockengewicht des
Brennstoffs, verfügt. Die Einzelraumfeuerungsanlagen dürfen an maximal 8 Tagen pro Monat für
jeweils maximal 5 Stunden, genutzt werden. Die Verbrennung von allen anderen Brennstoffen
außer den oben beschriebenen, insbesondere von Papier, feuchtem Holz, Müll, Plastik, etc. ... ist
verboten.“
Aus fachlicher Sicht sind bei gelegentlichem Betrieb der offenen Kamine (z. B. an maximal 8 Tagen pro
Monat für jeweils maximal 5 Stunden) sowie bei dem als Zusatzheizung zur bestehenden Fernwärme zu
erwartenden Betrieb der Einzelraumfeuerungsanlagen, die die Anforderungen der 1. BImSchV, Stufe 2
erfüllen, keine Konflikte mit den Anforderungen der 39. BImSchV zu erwarten.
6.2 Abluft Tiefgarage
Die Planungen sehen insgesamt 34 PKW- und 24 Motorrad-Stellplätze in den Untergeschossen UG -1 bis
UG -4 vor. Die Zufahrt erfolgt von der Augustinerstraße an der Westfassade des Bauvorhabens. Es ist die
Einrichtung eines Autoaufzugs zur Erschließung der Untergeschosse geplant.
Durch die Fahrzeugbewegungen im Inneren der Tiefgarage entstehen Verbrennungsabgase, die durch eine
Lüftungsanlage über den Hauptfortluftschacht abgeleitet werden. Die vorliegende Untersuchung
konzentriert sich auf die v. a. vom Fahrzeugverkehr erzeugten Schadstoffe Stickoxide NOx und
Feinstaubpartikel (PM10 und PM2.5). Die zu erwartenden Fahrzeugbewegungen bei der geplanten
Stellplatzanzahl werden in der Plausibilitätsprüfung des Tiefgaragenverkehrs /3/ mit 82 Kfz-Bewegungen
pro Tag angenommen. Auf der sicheren Seite liegend werden in der vorliegenden Untersuchung 100
Fahrbewegungen pro Tag angenommen und es werden die Motorräder bzw. Motorroller als PKW
angesetzt. Mit Hilfe des Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs 3.3 (HBEFA 3.3,
Veröffentlichungsdatum 25.04.2017) /12/ werden unter Annahme eines maximal zu erwartenden
Fahrwegs von 30 m (Ausfahrt aus Autoaufzug bis Stellplatz P32) im Inneren der Tiefgarage die
Emissionsmassenströme für PM10, PM2.5 und NOx ermittelt.
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Im vorliegenden Fall wird für den Parkverkehr die Verkehrssituation „Innerorts, Nebenstraße, Tempolimit
30 km/h“ und „Stop & Go-Verkehr“ angesetzt. Die motorbedingten Emissionsfaktoren werden für eine
Flottenzusammensetzung des Prognosejahres 2020 angesetzt. Dies stellt eine auf der sicheren Seite
liegende Vorgehensweise dar, da die Emissionen der Fahrzeugflotte für das Prognosejahr 2025 geringer
ausfallen. Die Emissionsfaktoren in g pro km und Fahrzeug ergeben sich zu:
Tabelle 6: Motorbedingte Emissionsfaktoren für die untersuchten Verkehrssituationen nach HBEFA 3.3 /12/.
Straßenparameter Emissionsfaktoren pro Fahrzeug in g/km
Verkehrs-
situation
Geschwindigkeit1
in km/h
Längsneigung
in %
PM10 und PM2.5 NOx
IO-NS-30sg 12,7 0 0,0063 0,504 1Angabe für Fahrzeug-Kategorie PKW
Der aerodynamische Durchmesser der partikulären motorbedingten Emissionen liegt nach den
Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen unterhalb von 1 µm /14/ und sie sind somit inPM10 und
PM2.5 enthalten (siehe Definitionen in Abschnitt 2.2).
Die nicht motorbedingten Emissionsfaktoren für PM10 und PM2.5 werden in Anlehnung an Bast (2005)
/13/, Düring et al. (2011) /14/ sowie an EMEP/CORINAIR (2007) /15/ berücksichtigt.
Tabelle 7: Nicht motorbedingte Emissionsfaktoren für die untersuchte Verkehrssituation nach /15/.
Straßenparameter Emissionsfaktoren pro Fahrzeug in g/km
Verkehrs-
situation
Geschwindigkeit1
in km/h
PM10 PM2.5
IO-NS-30sg 12,7 0,045 0,022
1Angabe für Fahrzeug-Kategorie PKW
Es ergeben sich folgende Kennzahlen und Emissionswerte (Motorradstellplätze werden als PKW-
Stellplätze berücksichtigt):
Tabelle 8: Emissionsquellstärken des Parkverkehrs in der Tiefgarage.
Anzahl Kfz-
Bewegungen
Durchschn. Weglänge in
km
Emissionen in g pro Tag
PM10 PM2.5 NOx
Gesamt 100 0,03 0,154 0,085 1,511
Aus fachlicher Sicht sind die ermittelten Emissionsmassenströme der Tiefgaragenabluft als irrelevant
einzustufen. Es sind keine kritischen Situationen durch die Ableitung der Tiefgaragenabluft zu erwarten,
insbesondere da die Ableitung in den freien Luftstrom erfolgt und die Höhe der Abgasableiteinrichtung
deutlich oberhalb der umgebenden Bebauung liegt.
Die Luftschadstoffemissionen des anlagenbezogenen Kfz-Fahr- und Parkverkehrs auf öffentlichen
Verkehrsflächen im Anlagenumfeld kann auf Grund der vergleichsweise geringen Verkehrszahlen
ebenfalls als unkritisch betrachtet werden.
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6.3 Abluft Gastronomie
Im Erdgeschoss ist die Einrichtung von zwei Gastronomiebetrieben vorgesehen, die jeweils über eine
Küche im östlichen (der Augustinerstraße abgewandten) Bereich des Gebäudes verfügen. Die Fortluft der
Gastronomie-Küchen wird mittels eines Fett- und Aerosolabscheiders sowie einer nachgeschalteten
modularen Abluftreinigungsanlage für gewerbliche Küchen (Typ CB mini, Fa. Oxytec oder vergleichbar)
gereinigt, bevor im Hauptfortluftkanal die Vermischung mit weiteren Fortlüften und die Ableitung über
den Hauptfortluftschacht erfolgt.
Die Aufreinigung basiert auf einem UV-C-/Ozon-Luftreinigungsverfahren, bei dem durch die Bestrahlung
der vorgereinigten Fortluft mit kurzwelliger UV-C-Strahlung und dadurch bedingter Entstehung von
photolytisch aktivem Ozon organische Substanzen wie Fett und andere geruchsverursachende
Verbindungen oxidiert werden.
Die Reinigung der Gastronomieabluft mittels Fett- und Partikelabscheider sowie UV-C-/Ozon-
Behandlung zur Reduzierung von Geruchsstoffen entspricht dem Stand der Technik und gewährleistet in
Verbindung mit den vorgesehenen Ableitbedingungen aus fachlicher Sicht, dass keine Belästigungs-
situationen durch den Geruch der Küchenfortluft aus den Gastronomiebetrieben am Bauvorhaben selbst
oder in der Nachbarschaft hervorgerufen werden können. Unter ungünstigen Bedingungen können
zeitweise Gerüche wahrnehmbar sein, was die GIRL mit einer zulässigen Geruchsstundenhäufigkeit von
10 % (inklusive der Berücksichtigung einer ggf. vorhandenen Vorbelastung) in Misch- und Wohngebieten
ausdrücklich zulässt.
Die Abluft der Gastronomiebetriebe umfasst zusätzlich zu den Küchenabzugshauben die Abluft der Gast-
und WC-Räume. Aus diesen Teilvolumenströmend sind ebenfalls keine maßgeblichen Geruchs- oder
Luftschadstoffemissionen zu erwarten.
6.4 Kontrollierte Wohnraumabluft
Die Abluft der Wohneinheiten wird dezentral durch die Wand im jeweiligen Geschoss über die Fassade
geführt. Aus fachlicher Sicht sind keine relevanten Emissionen von Geruchs- oder Luftschadstoffen zu
erwarten.
Die Positionierung der Abluftöffnungen ist nach Möglichkeit derart zu gestalten, dass bei horizontaler
Ausblasrichtung keine Lüftungsöffnungen oder Freibereiche (Balkone) benachbarter Wohneinheiten
unmittelbar angeströmt werden. Dies kann ggf. auch durch die Installation entsprechender
Lüftungsauslassgitter mit Lamellen in 45°-Orientierung erreicht werden.
6.5 Küchenabluft Wohneinheiten
Die Küchenablüfte der Wohneinheiten kommen prinzipiell als Geruchsemittenten in Frage. Die
Absaugung der Küchenablüfte erfolgt mittels Dunstabzugshauben mit Volumenströmen zwischen 650 und
950 m3/h (abhängig von der Wohneinheit). Die Positionierung der Ausblasöffnungen ist an den
Außenfassaden der jeweiligen Stockwerke vorgesehen. Die Abluft wird über einen Aktivkohlefilter
geführt und kann demzufolge bei sachgemäßer Anwendung und Wartung der Anlage als vergleichsweise
geruchsarm bis geruchsneutral angesehen werden.
Kochgerüche aus privaten Küchenablüften sind in Wohn- und Mischgebieten als ortsüblich einzustufen.
Das Gebot auf gegenseitige Rücksichtnahme kann unter den gegebenen Umständen in Anbetracht der über
das übliche Maß hinausgehenden Geruchsminderungsmaßnahmen (Aktivkohlefilter bei
Dunstabzugshaube mit Ableitung ins Freie) aus fachlicher Sicht als sicher erfüllt betrachtet werden.
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Die Positionierung der Abluftöffnungen ist nach Möglichkeit derart zu gestalten, dass bei horizontaler
Ausblasrichtung keine Lüftungsöffnungen oder Freibereiche (Balkone) benachbarter Wohneinheiten
unmittelbar angeströmt werden. Dies kann ggf. auch durch die Installation entsprechender
Lüftungsauslassgitter mit Lamellen in 45°-Orientierung erreicht werden.
6.6 Zu-/Abluft Aufzugsschächte
Die Zu- und Abluftöffnungen des Bewohner-Aufzugsschachts sind im Bereich der Hauptfortluft über
Dach (Achsen B-C/3-4) geplant. Der Gewerbeaufzugschacht soll über eine Lüftungsöffnung auf Höhe des
6. OG im Bereich der Achsen D-E/3-4 entlüftet werden. Aus fachlicher Sicht sind im regulären Betrieb
keine relevanten Emissionen von Geruchs- oder Luftschadstoffen zu erwarten.
6.7 Zu-/Abluft Trafostation
Die Abluft der Trafostation wird in Höhe des 9. OG im Bereich der Achsen B-D/3-4 mit einer
Abluftgeschwindigkeit von ca. 5 m/s abgeführt. Der geschätzte Volumenstrom liegt gemäß TGA-Planung
bei ca. 9.400 m3/h bei einer Temperatur von maximal 40°C. Es sind keine Emissionen von Geruchsstoffen
oder Luftschadstoffen zu erwarten.
6.8 Zu-/Abluft Batterieraum
Die Abluft des Batterieraumes wird in Höhe der Oberkante des 1. OG im Bereich der Achsen D-E/1 mit
einer Abluftgeschwindigkeit von ca. 5 m/s abgeführt. Es sind keine Emissionen von Geruchsstoffen oder
Luftschadstoffen zu erwarten.
6.9 Be-/Entlüftung Schmutzwasserleitung
Die Be- und Entlüftungsöffnungen der Schmutzwasserleitungen befinden sich über Dach im Bereich der
Achsen B/2 und C-D/2. Bei Entlüftung können Geruchsemissionen nicht ausgeschlossen werden. Auf
Grund der zu erwartenden geringen Emissionsstärken und der Ableitsituation sind keine maßgeblichen
Geruchsimmissionen in der Nachbarschaft oder am Bauvorhaben selbst zu befürchten. Die
Ableitbedingungen erfüllen mit der Ableithöhe 40 cm über First die Anforderungen gemäß VDI 3781,
Blatt 4.
6.10 Adiabate Kühlung
Gemäß Baubeschreibung erfolgt die Kühlung des Gebäudes zentral mittels einer Kompressionskälteanlage
zur Kälteerzeugung. Die Grundkühlung und Kälteübergabe erfolgt über Flächenkühlungen und ggf.
Umluftkühlgeräte. Die Abwärme der Kältemaschine wird überwiegend über eine Befeuchtung der Fortluft
der Lüftungsanlagen mit Nacherwärmung (= Adiabate Rückkühlung) aus dem Gebäude abgeführt. Durch
die kaskadenförmige Verdunstung von Wasser mit jeweils anschließender erneuter Erwärmung werden
große Abwärmemengen der Kältemaschine in die Fortluft eingebracht und aufgenommen, so dass auf
dachständige und sichtbare Rückkühler verzichtet werden kann. Weiterhin wird ein Teil der Abwärme
prozessintern genutzt. Zur Pufferung von Spitzenlasten kann Abwärme auch in einen zentralen,
multifunktionalen Wasserspeicher im Sinne eines Tagesspeichers zwischengespeichert werden.
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Die gepufferte Wärme wird nachts über den fortgeführten Betrieb der Kältemaschine wieder aus dem
Speicher entnommen und dann über die oben beschriebene Adiabate Rückkühlung nach außen abgegeben.
Dies bedingt wiederum, dass die Lüftungsgeräte im Sommer auch nachts betrieben werden.
Ein Großteil der Geräte wird im 2. UG des Gebäudes angeordnet. Die mit Feuchte belastete Fortluft wird
über Dach (Hauptfortluftschacht) geführt.
In den Sommermonaten ist damit zu rechnen, dass die Fortluft mit einer Temperatur von ca. 35° C und
einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 55 % abgeführt wird. In den Wintermonaten und der
Übergangszeit fällt die erforderliche Kühlleistung geringer aus bzw. entfällt, weshalb in diesen Zeiten eine
entsprechend geringere Feuchtebeladung der Abluft anzunehmen ist. Die gelegentliche Entstehung von
Dampffahnen kann nicht ausgeschlossen werden. Aus fachlicher Sicht sind durch die Befeuchtung der
Fortluft, die sich in wesentlichen Teilen aus der gereinigten Abluft der Gastronomiebetriebe, der Fortluft
aus Büros und Praxen, Verkehrswege (allg. Räume) und Eigentümerkeller sowie der Fortluft der
Tiefgarage zusammensetzt, keine maßgeblichen Effekte auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
zu erwarten.
6.11 Fettabscheider
Die Fettabscheider dienen der Trennung von Fetten und Ölen vom Abwasser der Gastronomiebetriebe und
sind unter den Küchen (EG, Ostseite) und in den Lageräumen (UG1, Ostseite) der jeweiligen Betriebe
geplant. Nachdem das Abwasser von Fetten/Ölen gereinigt wurde, wird das verbleibende, gereinigte
Abwasser mittels Hebeanlagen in die Grundleitung gefördert. Regelmäßig werden die Fette von einem
Tankwagen an der Straße aus den Fettabscheidern abgesaugt und somit geleert. Bei den Fettabscheidern
handelt es sich um geschlossene Systeme, aus denen im regulären Betrieb keine Geruchsemissionen zu
erwarten sind. Lediglich bei Leerung der Fettabscheider können bei unsachgemäßer Handhabung Gerüche
entstehen.
Im Rahmen der Leerung soll deshalb darauf geachtet werden, dass der Tankwagen über eine
entsprechende Abluftreinigungsanlage (z. B. Aktivkohlefilter mit Desodorierungssystem) verfügt. Bei
Einhaltung der Vorgaben sind keine maßgeblichen Geruchsimmissionen im Anlagenumfeld zu erwarten.
6.12 Emissionen im Rahmen von außerplanmäßigen Ereignissen / Notfallsituationen
Aus fachlicher Sicht sind Emissionen im Rahmen von Notfallsituationen (Brandfällen) immissionsschutz-
rechtlich nicht relevant, weshalb auf eine explizite Betrachtung der Entrauchungsöffnungen bzw. der
Abluftöffnungen für die Rauchschutz-Druck-Anlage (RDA) verzichtet wird. Auch die wiederkehrenden
Tests und Wartungen der RDA- und Entrauchungseinrichtungen (tagsüber) stellen keine immissions-
schutzrechtlich relevanten Vorgänge dar, da in diesen Fällen Außenluft angesaugt und wieder ausgeblasen
wird.
Der Betrieb der Netzersatzanlage stellt nicht zwingend eine Notfallsituation dar, sondern kann ggf. auch
im Rahmen von planmäßigen Wartungsarbeiten an den Transformatoren notwendig sein. Die Emissionen
der Netzersatzanlage werden im Folgenden detailliert betrachtet.
Gemäß Nr. 5.5 der TA Luft /7/ sind Abgase so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien
Luftströmung gewährleistet ist. Die erforderliche Mindest-Schornsteinhöhe für Anlagen nach TA Luft
(hiervon ausgenommen sind u. a. kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die der 1. BImSchV bzw. FeuV
unterliegen) ergibt sich nach Nr. 5.5.2, Absatz 1: „Der Schornstein soll mindestens eine Höhe von 10 m
über der Flur und eine den Dachfirst um 3 m überragende Höhe haben. Bei einer Dachneigung von
weniger als 20° ist die Höhe des Dachfirstes unter Zugrundelegung einer Neigung von 20° zu berechnen;
die Schornsteinhöhe soll jedoch das 2-fache der Gebäudehöhe nicht übersteigen.“
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Absatz 1 findet bei anderen als Feuerungsanlagen keine Anwendung bei geringen Emissionsmassen-
strömen sowie in den Fällen, in denen nur innerhalb weniger Stunden des Jahres aus Sicherheitsgründen
Abgase emittiert werden. In diesen Fällen sind die in der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe November
1980) oder in der Richtlinie VDI 2280 Abschnitt 3 (Ausgabe August 1977) angegebenen Anforderungen
sinngemäß so anzuwenden, dass eine ausreichende Verdünnung und ein ungestörter Abtransport der
Abgase mit der freien Luftströmung sichergestellt sind.
Für die im außerplanmäßigen Betrieb betrachtete Emissionsquelle Netzersatzanlage trifft die
Formulierung zu, dass Emissionen im ungünstigsten Fall (Stromausfall, Testbetrieb) nur innerhalb
weniger Stunden eines Jahres aus Sicherheitsgründen erfolgen.
Die gemäß TA Luft aktuell rechtsverbindliche Ausgabe der VDI 3781 Blatt 4 vom November 1980 fordert
die Ableitung der Abgase bei Dachneigungen ≥ 20°
- am First oder in der Nähe des Firstes
- in einer Mindesthöhe von 0,4 m über dem First
Um im Fall von Stromausfällen oder Arbeiten an der hauseigenen Trafoanlage die Versorgung mit
Elektrizität zu gewährleisten, ist die Installation einer Netzersatzanlage vorgesehen. Die Planungen sehen
den Einsatz eines dieselgetriebenen Notstromgenerators (SDMO J165K oder vergleichbar) mit einer
Leistung von 150 kVA vor.
Gemäß technischem Datenblatt betragen die Emissionen:
Tabelle 9: Emissionswerte des Notstromgenerators und Grenzwerte TA Luft.
Parameter/Stoff Einheit SDMO J165K Grenzwert TA Luft
Abgasvolumenstrom m3/h 1.386 -
Abgaswert PM g/kWh 80 -
Emissionsmassenstrom PM mg/m3 8,7 20/801
Emissionsmassenstrom CO mg/m3 150 300
Emissionsmassenstrom mg/m3 35 60 1Der Grenzwert von 80 mg/m3 gilt für Verbrennungsmotoren, die ausschließlich dem Notantrieb dienen
oder die maximal 300 Stunden pro Jahr betrieben werden.
Die Emissionsgrenzwerte gemäß Nr. 5.4.1.4 der TA Luft werden laut Datenblatt sicher eingehalten. Die
Ableitung der Abgase erfolgt direkt in einem eigenen Kaminzug (Achse C-D/1-3). Die Ableitung der
Fortluft erfolgt im zentral zusammengeführten Fortluftkanal der RLT-Anlagen Büro/Praxis,
Küche/Gastro, Verkehrswege (im Schacht Achse 3/B-C) über Dach und entspricht somit den
Anforderungen der VDI 3781, Blatt 4 (1980).
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7 Zusammenfassung und Festsetzungsvorschläge
Die Betrachtungen zu den geplanten Abluft- und Abgasableiteinrichtungen des Bauvorhabens Hans-
Löffler-Haus in der Augustinerstraße in Würzburg ergeben, dass bei Umsetzung der Planungen unter
Berücksichtigung der nachstehenden Festsetzungsvorschläge sowie bei bestimmungsgemäßer
Handhabung der möglichen Emissionsquellen keine Konflikte durch Geruchs- oder
Luftschadstoffimmissionen in der Nachbarschaft oder am Bauvorhaben selbst zu erwarten sind.
Die auf Grundlage der vom Bayerischen LfU betriebenen Messstationen „Würzburg Kopfklinik“ und
Schweinfurt Obertor anzunehmende Hintergrundbelastung (inkl. Sicherheitszuschlag zur Berücksichti-
gung der innerstädtischen Lage) für die maßgeblichen Schadstoffe NO2, PM10 und PM2.5 im Bereich des
Bauvorhabens bewegt sich in einem Konzentrationsbereich von maximal 65 % des zulässigen
Immissionsgrenzwertes (für die Komponente NO2). Es ist nicht zu erwarten, dass die aus dem Bauvor-
haben resultierende Zusatzbelastung zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV
führt. Auch im Falle der betrachteten Geruchsemissionen durch das Vorhaben ist davon auszugehen, dass
diese keine maßgeblichen Beiträge zu den Geruchsimmissionen im Plangebiet leisten.
Die maßgeblichen Aspekte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Einzelraumfeuerungsanlagen
Bei sachgemäßem Betrieb der Einzelraumfeuerungsanlagen und Einhaltung der Festsetzungsvorschläge
sind aus lufthygienischer Sicht keine kritischen Situationen zu erwarten.
Abluft Tiefgarage und Kfz-Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen
Bedingt durch die vergleichsweise geringen zu erwartenden Verkehrszahlen sind keine maßgeblichen
Emissionen zu erwarten.
Abluft Gastronomie
Die Reinigung der Gastronomieabluft mittels Fett- und Partikelabscheider sowie UV-C-/Ozon-
Behandlung zur Reduzierung von Geruchsstoffen entspricht dem Stand der Technik und gewährleistet in
Verbindung mit den vorgesehenen Ableitbedingungen aus fachlicher Sicht, dass keine maßgeblichen
Belästigungssituationen durch den Geruch der Küchenfortluft aus den Gastronomiebetrieben am
Bauvorhaben selbst oder in der Nachbarschaft hervorgerufen werden können.
Kontrollierte Wohnraumabluft / Küchenablüfte der Wohneinheiten
Aus fachlicher Sicht sind im regulären Betrieb keine relevanten Emissionen von Geruchs- oder
Luftschadstoffen zu erwarten.
Abluftöffnungen Aufzugsschächte / Trafostation / Batterieraum / Schmutzwasserleitung
Aus fachlicher Sicht sind im regulären Betrieb keine relevanten Emissionen von Geruchs- oder
Luftschadstoffen zu erwarten.
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Adiabate Kühlung
Durch die Befeuchtung der Fortluft sind keine maßgeblichen Effekte auf die Immissionssituation in der
Nachbarschaft zu erwarten.
Fettabscheider
Bei sachgemäßem Betrieb der Anlage und bei Verwendung von Tankwagen mit Abluftreinigungsanlage
(z. B. Aktivkohlefilter mit Desodorierungssystem) im Rahmen der Leerung sind keine maßgeblichen
Geruchsimmissionen im Anlagenumfeld zu erwarten.
Betrieb der Netzersatzanlage
Die Emissionsgrenzwerte gemäß Nr. 5.4.1.4 der TA Luft werden laut Datenblatt sicher eingehalten. Die
Ableitung der Abgase erfolgt direkt in einem eigenen Kaminzug im zentral zusammengeführten
Fortluftkanal der RLT-Anlagen Büro/Praxis, Küche/Gastro, Verkehrswege (im Schacht Achse 3/B-C)
über Dach und entspricht somit den Anforderungen der VDI 3781, Blatt 4 (1980).
Festsetzungsvorschläge
- Einzelraumfeuerungsanlagen, die häufiger als gelegentlich – z. B. häufiger als an 8 Tagen pro
Monat für mehr als jeweils maximal 5 Stunden – betrieben werden sollen, müssen die
Anforderungen der 1. BImSchV, Stufe 2 einhalten.
- Einzelraumfeuerungsstätten, insbesondere offene Kamine, die die Anforderungen der 1.
BImSchV, Stufe 2 nicht einhalten, dürfen nur gelegentlich – z. B. an maximal 8 Tagen pro Monat
für jeweils maximal 5 Stunden – betrieben werden.
- Die Anforderungen für Ableitbedingungen von Abgasen gemäß 1. BImSchV und der
Feuerungsverordnung Bayern sind einzuhalten.
- Die Positionierung der Abluftöffnungen der dezentralen Wohnraum- und privaten Küchenablüfte
ist nach Möglichkeit derart zu gestalten, dass bei horizontaler Ausblasrichtung keine
Lüftungsöffnungen oder Freibereiche (Balkone) benachbarter Wohneinheiten unmittelbar
angeströmt werden. Dies kann ggf. auch durch die Installation entsprechender
Lüftungsauslassgitter mit Lamellen in 45°-Orientierung erreicht werden.
- Die Küchenabluft der Gastronomiebetriebe ist mittels Fett- und Partikelabscheider sowie UV-C-
/Ozon-Behandlung zur Reduzierung von Geruchsstoffen auszustatten. Die Abscheider sowie die
Komponenten des UV-C/Ozon-Luftreinigungssystems sind gemäß Hersteller-Angaben
regelmäßig zu reinigen bzw. zu warten.
- Bei der Beauftragung der Leerung der Fettabscheider der Gastronomiebetriebe ist darauf zu
achten, dass der Tankwagen über eine entsprechende Abluftreinigungsanlage (z. B.
Aktivkohlefilter mit Desodorierungssystem) verfügt.
- Die Ableitung der Fortluft über den Hauptfortluftschacht hat gemäß den Anforderungen der VDI
3781, Blatt 4 in einer Höhe von mindestens 1 m über Dachfläche senkrecht nach oben in den
freien Luftstrom zu erfolgen. Die Austrittsgeschwindigkeit soll mindestens 7 m/s betragen. Von
einer Überdachung der Abluftöffnung ist abzusehen.
Höchberg, 12.07.2019; Bt/Ib
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8 Gestattungserklärung
VEP „Hochhaus Augustinerstraße – Hans-Löffler-Haus“ – Altstadt 25.7
Erklärung der Verfasser:
Hiermit übertrage ich die Nutzungsrechte der Verfahrensunterlagen für o. g. Bebauungsplan dem
Auftraggeber sowie der Stadt Würzburg uneingeschränkt für die öffentliche Verwendung, auch für eine
Internetnutzung.
i. V.
Dr. rer. nat. M. Barthel
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A1 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
Berechnungsmodell, Ergebnisse
Anhang
Gebäudepläne
Ansicht von Westen
von Einsiedel Architekten BDA, Stuttgart
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A2 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
Berechnungsmodell, Ergebnisse
Gebäudepläne
Ansicht von Norden
von Einsiedel Architekten BDA, Stuttgart
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A3 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
Berechnungsmodell, Ergebnisse
Gebäudepläne
Ansicht von Osten
von Einsiedel Architekten BDA, Stuttgart
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A4 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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Gebäudepläne
Ansicht von Süden
von Einsiedel Architekten BDA, Stuttgart
Anlage 10
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A5 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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Grundrisse
UG -4
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A6 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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UG -3
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A7 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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Grundrisse
UG -2
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A8 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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UG -1
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A9 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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EG
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A10 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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1. OG
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2. OG
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3. OG
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4. OG
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5. OG
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A15 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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Grundrisse
6. OG
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A16 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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Grundrisse
7. OG
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A17 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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Grundrisse
8. OG
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A18 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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9. OG
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A19 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
Berechnungsmodell, Ergebnisse
Projekt: HLH-A Emissionsquellen Stand: 23.04.2018
Geschoss Bezeichnung Anzahl der Öffnungen
Ausblas- geschwindigkeit
[m/s]
∑ max. Volumenstrom
[m³/h] Qualitätsbeschreibung
Standort/Lage [Achse]
9.OG Be- und Entlüftung von Schmutzwasserleitung 2 - - Gerüche von Schmutzwasser B/2 und C-D/2
9.OG Fortluft RLT-Geräte 1 5,0 ~50.000 Küchen-, WC-,Büro-,Tiefgaragen, EDV-Abluft (gewerbliche Abluft)
B-D/3-4
9.OG Entrauchung Tiefgarage (über Fortluft RLT) 1 1,4 9.350 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Entrauchung Eigentümerkeller (3.-4.UG) (über Fortluft RLT) 1 1,0 ~3.590 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Entrauchung HLS-Fläche (2.UG) (über Fortluft RLT) 1 1,0 ~8.200 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Entrauchung Gastro 1 Lager (1.UG) (über Fortluft RLT) 1 1,0 ~2.020 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Entrauchung Gastro 2 Lager (1.UG) (über Fortluft RLT) 1 1,0 ~1.620 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Entrauchung Gastro WC/Umkleide (1.UG) (über Fortluft RLT) 1 1,0 ~2.540 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Entrauchung Müll Woh.Büro/Gastro (1.UG) (über Fortluft RLT) 1 1,0 ~2.100 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Fortluft Trafos 1 5,0 9.400 Warme Abluft B-D/3-4
9.OG Fortluft NEA. 1 5,0 9.850 Warme Abluft B-D/3-4
9.OG Abgasanlage/Kamin mit flüsigem Brennstoff 1 - 1.390 Abgas von NEA.Diesel (CO, NOX, Staub, OGC/Corg) C-D/2
9.OG Abgasanlage Kamine mit festen Brennstoffen 11 - 5.500 Abgas von Feuerstätte (CO, NOX, Staub, OGC/Corg) B/2 und C-D/2
9.OG Abströmschacht (1m²) Rauchdruckanlage Si.-TRH.+FWA. 1 6,0 ~21.000 Rauchgas B-D/3-4
9.OG Schachtentrauchung (0,1m²) Dunkelklappe -Bewohneraufzug 1 6,0 ~3.000 Rauchgas/Lüftung B-C/3-4
8.OG Rauchschutzdruckanlage: Sicherheitstreppenhaus (Entrauchung)
1 6,0 ~3.900 Rauchgas-/-Luftgemisch B/3-4
8.OG Rauchschutzdruckanlage: Feuerwehraufzug (Schachtentrauchung)
1 6,0 10.000 Rauchgas-/-Luftgemisch B/3-4
8.OG Büro / WC 1 5,0 272 Büro- und WC-Abluft E/2-3
8.OG WE DG 1 5,0 94 Wohnraum-/WC-Abluft A/1-2
8.OG WE DG 1 5,0 650 Küchenabluft A/1-2
7.OG WE 1 1 5,0 192 Wohnraum-/WC-Abluft A/1-2
7.OG WE 1 1 5,0 950 Küchenabluft E/2-3
6.OG Abgasanlage Kamine mit festen Brennstoffen 2 - 1.000 Abgase von Feuerstätten (CO, NOX, Staub, OGC/Corg) E-F/6-7 und G-H/5-6
6.OG Abgasanlage Kamine mit gasf. und flüssigen Brennstoffen 4 - 2.000 Abgase von Feuerstätten (CO, NOX, Staub, OGC/Corg) C/6 und G/3
6.OG Abströmschacht (1m²) Rauchdruckanlage Si.-TRH.+FWA. 1 6,0 ~21.000 Rauchgas
6.OG Abströmschacht (1m²) Rauchdruckanlage Si.-TRH.+FWA. 1 6,0 ~21.000 Rauchgas
6.OG Schachtentrauchung (0,1225m²) Dunkelklappe -Gewerbeaufzug 1 6,0 ~3.000 Rauchgas/Lüftung D-E/3-4
6.OG WE 2 1 5,0 242 Wohnraum-/WC-Abluft E/1-2
Anlage 10
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A20 Hans-Löffler-Haus, Würzburg
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6.OG WE 2 1 5,0 950 Küchenabluft E/1-2
5.OG WE 3 1 5,0 256 Wohnraum-/WC-Abluft E/1-2
5.OG WE 3 1 5,0 950 Küchenabluft H/3-4
5.OG WE 4 1 5,0 222 Wohnraum-/WC-Abluft B-C/4-5
5.OG WE 4 1 5,0 950 Küchenabluft B-C/4-5
4.OG WE 5 1 5,0 155 Wohnraum-/WC-Abluft A-B/4
4.OG WE 5 1 5,0 650 Küchenabluft A/1-2
4.OG WE 6 1 5,0 134 Wohnraum-/WC-Abluft B-D/5-6
4.OG WE 6 1 5,0 650 Küchenabluft B/5-6
4.OG WE 7 1 5,0 182 Wohnraum-/WC-Abluft D-F/7
4.OG WE 7 1 5,0 650 Küchenabluft D-F/7
4.OG WE 8 1 5,0 210 Wohnraum-/WC-Abluft E-F/1-2
4.OG WE 8 1 5,0 650 Küchenabluft E-F/1-2
3.OG WE 9 1 5,0 155 Wohnraum-/WC-Abluft A-B/4
3.OG WE 9 1 5,0 650 Küchenabluft A-B/4
3.OG WE 10 1 5,0 259 Wohnraum-/WC-Abluft B/4-6
3.OG WE 10 1 5,0 950 Küchenabluft D-F/7
3.OG WE 11 1 5,0 210 Wohnraum-/WC-Abluft E-F/1-2
3.OG WE 11 1 5,0 650 Küchenabluft G-H/3-4
2.OG Abluft SiBel. (über Fries) 1 5,0 100 Abluft Batterieraum D-E/1
EG Abströmung Eingangstüre (Rauchschutzdruckanlage) 1 3,0 ~25.000 Rauchgas-/-Luftgemisch D-E/1-2
Aussenluftansaugungen
1.OG Aussenluft RLT-Geräte 1 2,0 ~50.000 Aussenluft C-D/6-7
1.OG Aussenluft Rauchschutzdruckanlage Sicherheitstreppenhaus & Feuerwehraufzug 1 2,0 ~59.900
Aussenluft G-H/4 (E-H/1-2)
1.OG Aussenluft Trafos 1 2,0 9.400 Aussenluft G-H/4 (E-H/1-2)
1.OG Aussenluft NEA-Diesel (über Fries) 1 2,0 9.850 Aussenluft D-E/1
Anlage 10
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