Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

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2016 Ausgegeben zu Mainz, den 29. Februar 2016 Nr. 4 Tag Inhalt Seite 29.1.2016 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt im technischen Verwaltungs- dienst (APOtVwD-E4) 57 für das Land Rheinland-Pfalz Inhaltsübersicht Teil 1 Technisches Referendariat § 1 Zweck, Ziel und Fachgebiete § 2 Einstellungsvoraussetzungen § 3 Verfahren der Einstellung und Zulassung § 4 Beamtenverhältnis § 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen § 6 Dauer, Verkürzung und Verlängerung § 7 Gliederung § 8 Inhalt und Gestaltung der Ausbildung § 9 Berücksichtigung der Belange behinderter Referendarinnen Referendaren § 10 Begleitung und Überwachung der Ausbildung § 11 Beurteilung während der Ausbildung § 12 Urlaub § 13 Entlassung Teil 2 Staatsexamen § 14 Zweck des Staatsexamens § 15 Abnahme durch das Oberprüfungsamt § 16 Zulassung zum Staatsexamen § 17 Gliederung und Inhalt § 18 Häusliche Prüfungsarbeit § 19 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht § 20 Mündliche Prüfung § 21 Unterbrechung, Rücktritt § 22 Täuschung, Verstoß gegen die Ordnung § 23 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen § 24 Abschließende Bewertung, Gesamturteil § 25 Berufsbezeichnung, Prüfungszeugnis § 26 Wiederholung § 27 Prüfungsakte § 28 Ausführungsbestimmungen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst (APOtVwD-E4) Vom 29. Januar 2016

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2016 Ausgegeben zu Mainz, den 29. Februar 2016 Nr. 4

Tag I n h a l t Seite

29.1.2016 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt im technischen Ver waltungs -dienst (APOtVwD-E4) 57

für das Land Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht

Teil 1Technisches Referendariat

§ 1 Zweck, Ziel und Fachgebiete§ 2 Einstellungsvoraussetzungen§ 3 Verfahren der Einstellung und Zulassung§ 4 Beamtenverhältnis§ 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen§ 6 Dauer, Verkürzung und Verlängerung§ 7 Gliederung§ 8 Inhalt und Gestaltung der Ausbildung§ 9 Berücksichtigung der Belange behinderter Referendarinnen Referendaren§ 10 Begleitung und Überwachung der Ausbildung§ 11 Beurteilung während der Ausbildung§ 12 Urlaub§ 13 Entlassung

Teil 2Staatsexamen

§ 14 Zweck des Staatsexamens§ 15 Abnahme durch das Oberprüfungsamt § 16 Zulassung zum Staatsexamen§ 17 Gliederung und Inhalt § 18 Häusliche Prüfungsarbeit§ 19 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht§ 20 Mündliche Prüfung§ 21 Unterbrechung, Rücktritt § 22 Täuschung, Verstoß gegen die Ordnung§ 23 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen§ 24 Abschließende Bewertung, Gesamturteil§ 25 Berufsbezeichnung, Prüfungszeugnis§ 26 Wiederholung§ 27 Prüfungsakte§ 28 Ausführungsbestimmungen

A u s b i l d u n g s - u n d P r ü f u n g s o r d n u n gfür den Zugang zum vierten Einstiegsamt im

technischen Verwaltungsdienst(APOtVwD-E4)

Vom 29. Januar 2016

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Teil 3Sondervorschriften der Fachgebiete

Abschnitt 1Architektur

§ 29 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Refe ren dariat§ 30 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde und Zulas sungs behörde§ 31 Gliederung und Gestaltung des technischen Referen da riats§ 32 Ausbildungsplan§ 33 Prüfungsfächer

Abschnitt 2Geodäsie und Geoinformation

§ 34 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Refe ren dariat§ 35 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde§ 36 Gliederung und Gestaltung des technischen Referen da riats§ 37 Ausbildungsplan§ 38 Prüfungsfächer

Abschnitt 3Landespflege

§ 39 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Refe ren dariat§ 40 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde§ 41 Gliederung und Gestaltung des technischen Referen da riats§ 42 Ausbildungsplan § 43 Prüfungsfächer

Abschnitt 4Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

§ 44 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referen da riat§ 45 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde und Zulas sungs behörde§ 46 Gliederung und Gestaltung des technischen Referen da riats§ 47 Ausbildungsplan § 48 Prüfungsfächer

Abschnitt 5Städtebau

§ 49 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Refe ren dariat§ 50 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde und Zulas sungsbehörde§ 51 Gliederung und Gestaltung des technischen Referenda riats§ 52 Ausbildungsplan§ 53 Prüfungsfächer

Abschnitt 6Straßenwesen

§ 54 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Refe ren dariat§ 55 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde§ 56 Gliederung und Gestaltung des technischen Referenda riats§ 57 Ausbildungsplan § 58 Prüfungsfächer

Abschnitt 7Umwelttechnik

§ 59 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referen dariat§ 60 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde

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§ 61 Gliederung und Gestaltung des technischen Referenda riats§ 62 Ausbildungsplan § 63 Prüfungsfächer

Abschnitt 8Wasserwesen

§ 64 Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referen dariat§ 65 Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde§ 66 Gliederung und Gestaltung des technischen Referen da riats§ 67 Ausbildungsplan§ 68 Prüfungsfächer

Teil 4Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 69 Übergangsbestimmung§ 70 Inkrafttreten

Anlage 1: AusbildungsnachweisAnlage 2: Übersicht über das technische ReferendariatAnlage 3: BeurteilungAnlage 4: Antrag auf Zulassung zum StaatsexamenAnlage 5: Muster des PrüfungszeugnissesAnlage 6: Prüfstoffverzeichnis der Fachgebiete

Aufgrund des § 26 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Okto ber 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzesvom 18. August 2015 (GVBl. S. 201), BS 2030-1, wird im Benehmen mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastrukturverordnet:

Teil 1Technisches Referendariat

§ 1Zweck, Ziel und Fachgebiete

(1) Zweck und Ziel des technischen Referendariats ist es, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen technischerStudiengänge als Führungskräfte zu qualifizieren und sie auf Leitungsfunktionen in der Verwaltung und Wirtschaft praxisgerechtvorzubereiten. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in technischen Bereichen herangebil-det werden, die über grundlegende soziale, organisatorische, ökologische und ökonomische Kenntnisse verfügen.

(2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das an der Hoch schule erworbene technische Fachwissen in der Praxis anzuwendenund zu ergänzen. Sie soll umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Management und Führungs kom pe tenz sowie im öffent-lichen und privaten Recht vermitteln. Metho dische und soziale Kompetenzen zur Wahrnehmung von Füh rungsaufgaben sollenherausgebildet und gestärkt werden. Das Verständnis für staatspolitische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelleBelange ist zu fördern.

(3) Für das technische Referendariat werden in der Fach richtung Naturwissenschaft und Technik folgende Fach ge biete gebil-det:1. Architektur,2. Geodäsie und Geoinformation,3. Landespflege,4. Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung,5. Städtebau,6. Straßenwesen,7. Umwelttechnik und8. Wasserwesen.Diese Fachgebiete entsprechen den bei dem Oberprü fungs amt für das technische Referendariat (Oberprüfungsamt) bestehen denFachrichtungen.

(4) Das technische Referendariat schließt mit dem Staats examen in dem jeweiligen Fachgebiet ab. Damit wird der Zugang zum vier-ten Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik eröffnet. Das technischeReferendariat ist somit der Vorbereitungsdienst ge mäß § 23 der Laufbahnverordnung (LbVO).

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§ 2Einstellungsvoraussetzungen

Für das technische Referendariat können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die 1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,2. als Bildungsvoraussetzung den Abschluss

a) eines ersten berufsqualifizierenden Bachelor studien gangs oder einer gleichwertigen Qualifikation und eines in haltlich-fach -lich darauf aufbauenden Masterstudiengangs an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von grund sätzlich insgesamtzehn Semestern, die Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tä tigkeit, praktische Studiensemesterund Prüfungszeiten einschließen,

b) eines Diplom-Studiengangs an einer Universität oder gleich gestellten Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestensacht Semestern ohne Zeiten für Praxis- und Prüfungssemester sowie Diplomarbeit oder

c) eines gleichwertigen technischen Studiengangs nachweisen,

3. die weiteren in den Sondervorschriften der Fachgebiete (Teil 3) genannten Voraussetzungen für das jeweilige Fach gebiet erfüllenund entsprechend nachweisen.

Die Fähigkeit, selbstständig Fachwissen zu beherrschen und methodisch anzuwenden, ist durch eine das Studium abschließendeArbeit zu belegen. Die in Satz 1 Nr. 2 genannten Bil dungsvoraussetzungen können auch an einer ausländischen Hochschule erwor-ben sein.

§ 3Verfahren der Einstellung und Zulassung

(1) Die Bewerbung um Einstellung für das technische Refe rendariat ist bei der Einstellungsbehörde einzureichen. Ein stel lungs -behörden sind die in den Sondervorschriften der Fach gebiete (Teil 3) genannten Stellen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:1. ein Lebenslauf,2. Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Hoch schul reife,3. Kopien von Zeugnissen über Hochschulprüfungen und Ab schlüsse, sowie Kopien von Zeugnissen entsprechender aus ländischer

Hochschulen oder Universitäten, sowie gegebenenfalls über Zusatzprüfungen oder andere Prüfungen,4. Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade,5. Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten nach Ab legung der Hochschulprüfung.Die Vorlage eines Lichtbildes und gegebenenfalls einer Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über dieGleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist freiwillig.

(3) Vor der Einstellung sind auf Anforderung der Einstel lungs behörde vorzulegen:1. Geburtsurkunde, gegebenenfalls Eheurkunde, Lebens part ner schaftsurkunde und Geburtsurkunden von Kindern,2. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Nachweis der Staats an gehörig -

keit eines anderen Mitgliedstaates der Euro pä ischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkom mens über den Euro -päischen Wirtschaftsraum oder eines Dritt staates, dem Deutschland oder die Europäische Union vertraglich einen entsprechendenAnspruch auf Anerken nung von Berufsqualifikation eingeräumt haben,

3. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf und auch Auskunft über das Seh-, Farb unter -scheidungs- und Hörvermögen gibt,

4. eine Erklärung, ob a) ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, ein ge richtliches Strafverfahren oder ein Disziplinarver fah ren anhängig ist,b) ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt

sowie5. ein Führungszeugnis aus den letzten sechs Monaten zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde, das bei der zuständigen Melde -

behörde zu beantragen ist.

(4) Über die Einstellung für das technische Referendariat entscheidet die Einstellungsbehörde. Bedarf die Bewerberin oder derBewerber nach den Sondervorschriften der Fachgebiete (Teil 3) der Zulassung durch die Zulassungsbehörde, entscheidet diese auchüber die Einstellung. Dies gilt nicht bei Be werberinnen und Bewerbern für eine Kommunalverwaltung.

(5) Mit der Zusage der Einstellung für das technische Refe ren dariat ist der Bewerberin oder dem Bewerber der Ein stel lungsterminmitzuteilen. Kommt die Bewerberin oder der Bewerber diesem Termin ohne triftigen Grund nicht nach, verliert die Zusage derEinstellung ihre Gültigkeit.

(6) Aus der Einstellung für das technische Referendariat kann die Bewerberin oder der Bewerber keinen Anspruch auf eine spätereVerwendung im öffentlichen Dienst herleiten.

§ 4Beamtenverhältnis

(1) Für das technische Referendariat einzustellende Bewerbe rin nen und Bewerber werden unter Berufung in das Beamten verhält -nis auf Widerruf zu Referendarinnen und Referen daren mit einem auf das Fachgebiet hinweisenden Zusatz ernannt.

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(2) Das Beamtenverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Mo nats, in dem das Staatsexamen bestanden ist, oder mit Ablauf desTages, an dem das Staatsexamen endgültig nicht bestanden ist, oder durch Entlassung (§ 13).

§ 5Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

(1) Die Referendarinnen und Referendare werden von der Einstellungsbehörde, sofern sie die Ausbildung nicht selbst übernimmt,einer Ausbildungsbehörde zugewiesen. Wünsche nach Zuweisung an eine bestimmte Ausbildungsbehörde werden nach Möglich keitberücksichtigt.

(2) Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften der Fachgebiete (Teil 3) genannten Stellen.

(3) Die Ausbildungsbehörde weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu.

(4) Die Referendarinnen und Referendare können auf An trag und nach Übereinkunft der beteiligten Stellen in einzelnen Aus -bildungsabschnitten auch bei Verwaltungen, die dem Ober prü fungsamt nicht angeschlossen sind, oder bei sonstigen ge eignetenStellen ausgebildet werden.

§ 6Dauer, Verkürzung und Verlängerung

(1) Das technische Referendariat umfasst die Ausbildung und das Staatsexamen und dauert 24 Monate.

(2) Für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten können nach den Bestimmungen der Laufbahnverordnung auf das technischeReferendariat angerechnet werden. Förderlich sind nur solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Ab -schnitten ganz oder teilweise zu ersetzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorbereitung auf eine Führungs funk tion. DieAnrechnung soll sechs Monate nicht überschreiten. Die Entscheidung über eine Verkürzung trifft die Ausbildungs be hörde imBenehmen mit der Einstellungsbehörde und der Di rektorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes. Ein entsprechender An -trag der Referendarin oder des Referendars ist spätestens zwei Monate nach Beginn des technischen Referen dariats vorzulegen.

(3) Das technische Referendariat kann bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn das Ziel der Ausbildung in einzelnen Aus -bildungsabschnitten oder insgesamt nicht erreicht wird oder wenn Sonderurlaub gewährt wird und der Sonderurlaub die Dauervon einem Monat innerhalb eines Jahres überschreitet. Es soll bei einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutter schutzgesetz, beiElternzeit oder bei Dienstunfähigkeit in entsprechendem Umfang verlängert werden, wenn die Unter bre chung einen Monat inner-halb eines Jahres überschreitet. Bei einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz und bei Elternzeit ist die Ver länge rungzu gewähren, wenn die Referendarin oder der Referendar dies beantragt. Über eine Verlängerung des technischen Referendariatsentscheidet die Ausbildungsbehörde im Benehmen mit der Einstellungs be hör de.

§ 7Gliederung

(1) Das technische Referendariat gliedert sich in Ausbil dungs abschnitte, deren Anzahl, Dauer und Inhalt in den Sonder vor schriftender Fachgebiete (Teil 3) geregelt sind. Vorzugsweise sind Ausbildungsstationen in längere Ausbildungsabschnitte von mindestens16 Wochen zu bündeln, um die notwendige exemplarische Ausbildungstiefe zu erreichen.

(2) Für längere Ausbildungsabschnitte wird der Referendarin oder dem Referendar eine persönliche Ausbildungsbetreuerin oderein persönlicher Ausbildungsbetreuer zugeteilt, die oder der hauptamtlich Führungsfunktionen ausübt.

(3) Nach Möglichkeit soll den Referendarinnen und Re feren daren die Gelegenheit gegeben werden, innerhalb der Aus bil dungs ab -schnitte Wahlstationen (Hospitationen) von mindestens einem Monat Dauer auf anderen staatlichen Ebenen, in anderen Institu tionen,im kommunalen Bereich und in der Wirtschaft zu durchlaufen.

§ 8Inhalt und Gestaltung der Ausbildung

(1) Die Referendarinnen und Referendare werden nach den Sondervorschriften ihres Fachgebiets (Teil 3) ausgebildet. Wenn beider Ausbildung erhebliche Abweichungen von diesen Vor schriften beabsichtigt werden, ist hierzu vorher die Zustim mung desKuratoriums des Oberprüfungsamtes einzuholen.

(2) Als Einführung soll den Referendarinnen und Referen daren ein Überblick über das Verwaltungshandeln sowie über den öffent-lichen Dienst und die besonderen Aufgaben ihrer Fachverwaltung vermittelt werden. Dabei sollen ihnen die Ziele der Ausbildungerläutert und Hinweise zur Gliederung der Ausbildung, zum Ausbildungsstoff in den einzelnen Aus bildungsabschnitten sowie zumStaatsexamen gegeben werden.

(3) Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Plan spiele, computergestütztes Lernen (e-Learning), integriertes Lernen (BlendedLearning), Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch Exkursionen vertieft werden. Lehr gangsinhalte für diePrüfungsfächer Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen sowie Führungsaufgaben und Wirt schaftlichkeit können fachge-bietsübergreifend abgestimmt werden.

(4) Die Referendarinnen und Referendare sind so frühzeitig wie möglich in die praktischen Arbeitsabläufe der Ausbil dungs stelleneigenverantwortlich mit einzubeziehen. Nach Mög lich keit sollen sie auch umfassendere Aufgabenstellungen selbstständig bearbeiten.

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(5) Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Ver mitt lung von methodischen Fähigkeiten im ganzheitlichen Arbeits pro zess.In der Ausbildung sind Management- und Kom muni ka tionsqualifikationen sowie soziale Kompetenz in Theorie und Praxis zu ver-mitteln. Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass Mechanismen und Techniken in den Bereichen Moti va tion, Delegation,Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Rhe torik, Visualisierung und Moderation erlernt werden. Die Ausbildung in den Be -reichen Betriebswirtschaft, Führung, Or ganisation, Projektmanagement und Recht kann fachgebietsübergreifend erfolgen, ebensoin den Bereichen Umwelt ver träglichkeit, Flächenbeanspruchung und Sozialverträglichkeit. Die Kompetenz im Umgang mit denRegelungen und Ab läufen der Europäischen Union ist zu stärken. Geeignet da für sind auch Hospitationen bei europäischenInstitutionen und in europäischen Mitgliedsstaaten.

§ 9Berücksichtigung der Belange behinderter Referendarinnen und Referendare

(1) Im Rahmen der Ausbildung und beim Staatsexamen sind die besonderen Belange behinderter Referendarinnen und Refe ren -dare zu berücksichtigen. Schwerbehinderten und den ihnen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des NeuntenBuches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind die ihrer Beeinträchtigung angemessenen Hilfen zu gewähren (Nach teilsausgleich). Dabeiist die barrierefreie Gestaltung der Aus bildung und des Staatsexamens sicherzustellen. Soweit erforderlich, werden geeigneteKommunikationshilfen gewährt. Der Nachteilsausgleich muss sicherstellen, dass die Leistungen von den schwerbehinderten Refe -rendarinnen und Referendaren so erbracht und nachgewiesen werden können, dass ihre Leistungen mit den Leistungen ihrerMitbewerberinnen und Mitbewerber verglichen werden können. Der Nachteils aus gleich darf nicht dazu führen, dass die fachlichenAnfor de run gen herabgesetzt werden. Art und Umfang des zu gewährenden Nachteilsausgleichs sind rechtzeitig gemeinsam mit denschwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren und der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern.

(2) Behinderten Referendarinnen und Referendaren im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX und sonst beeinträchtigten Referenda rinnenund Referendaren kann der vorgenannte Nachteils aus gleich auf Antrag gewährt werden, wenn die Beeinträch ti gung durch ein ärzt-liches Zeugnis oder auf Verlangen durch ein amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen wird.

§ 10Begleitung und Überwachung der Ausbildung

(1) Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde. Diese oder dieser bestelltzur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter eine geeignete Bedienstete oder einen geeigneten Bediensteten der Ausbil dungs -behörde, die oder der das technische Referen dariat durchlaufen und das Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat. Die Ausbil dungs -leiterin oder der Ausbildungsleiter lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im Einzelnen obliegt jeweils derLeiterin oder dem Leiter der Aus bildungsstelle oder der von ihr oder ihm beauftragten Person.

(2) Die Ausbildungsbehörde stellt für alle Referendarinnen und Referendare einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeitenund Ausbildungsstellen sowie den Ausbildungsinhalt im Einzelnen festlegt. Wünsche der Referendarinnen und Re ferendare könnenberücksichtigt werden.

(3) Die Ausbildungsbehörde ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind in begrün-deten Fällen zulässig.

(4) Referendarinnen und Referendare haben einen Ausbildungs nachweis (Anlage 1) zu führen und darin eine Übersicht über ihrewesentlichen Tätigkeiten zu geben. Der Nachweis ist monatlich der Leiterin oder dem Leiter der jeweiligen Aus bildungsstelle undvierteljährlich der Ausbildungsbehörde zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen.

(5) Die Ausbildungsbehörde führt für alle Referendarinnen und Referendare eine Übersicht über das technische Referen dariat(Anlage 2).

(6) Zur Begleitung der Referendarinnen und Referendare in den Ausbildungsstellen sollen in allen längeren Ausbil dungs ab -schnitten Gespräche zur Vermittlung von Feedback mit den Ausbildungsbetreuerinnen oder Ausbildungsbetreuern (§ 7 Abs. 2)stattfinden.

§ 11Beurteilung während der Ausbildung

(1) Jede Ausbildungsstelle beurteilt die Referendarinnen und Referendare nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Aus bil dungs ab -schnittes oder -teilabschnittes unter Angabe der Art und Dauer der Beschäftigung nach ihren Leistungen (Arbeits güte, Arbeits menge,Arbeitsweise, Führungsverhalten) und ihren Befähigungen (Denk- und Urteilsvermögen, Organisa tions vermögen, Befähigung zurKommunikation und Zusam menarbeit, Führungsfähigkeit). Die Beurteilung (Anlage 3) muss erkennen lassen, ob das Ziel desAusbildungsabschnittes oder -teilabschnittes erreicht ist. Besondere Fähigkeiten und Mängel sind zu vermerken.

(2) Erreicht die Ausbildungszeit bei einer Ausbildungsstelle nicht die volle Dauer von sechs Wochen, bestätigt die Aus bil dungs stellenur die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Erreichung des Zieles des Ausbildungsabschnittes oder -teil abschnittes. Die inAbsatz 1 geforderte Beurteilung entfällt.

(3) Die Ausbildungsbehörde fertigt am Ende der Ausbildung eine abschließende Beurteilung über die gesamte Dauer des techni-schen Referendariats. Diese soll über die Ergebnisse der Ausbildung Aufschluss geben. Absatz 1 gilt entsprechend.

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(4) Die Beurteilungen nach Absatz 1 und 3 sind den Refe rendarinnen und Referendaren zu eröffnen und mit ihnen zu besprechen.Die Eröffnungen sind aktenkundig zu machen und mit den Beurteilungen zu den Ausbildungsakten zu nehmen.

§ 12Urlaub

(1) Erholungsurlaub ist in den Ausbildungsplan nach § 10 Abs. 2 im gegenseitigen Benehmen einzuarbeiten. Er soll so gelegt werden,dass die Erreichung des Ausbildungszieles nicht beeinträchtigt wird.

(2) Während der Zeit für die Anfertigung der häuslichen Prü fungsarbeit darf Erholungsurlaub grundsätzlich nicht gewährt werden.Urlaub aus triftigen Gründen ist nur im Einver neh men mit dem Oberprüfungsamt zulässig. Die Frist für die Abgabe der häuslichenPrüfungsarbeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.

§ 13Entlassung

Die Einstellungsbehörde kann Referendarinnen und Referen dare unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem technischenReferendariat entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn1. sie sich durch Verletzung der beamtenrechtlichen Pflich ten oder durch sonstige tadelhafte Führung unwürdig erweisen, im

Dienst belassen zu werden,2. zu erkennen ist, dass sie das Ziel der Ausbildung nicht erreichen werden, oder3. sie es schuldhaft versäumen, die Zulassung zum Staats exa men (§ 16 Abs. 2) oder die Zulassung zur Wiederholung des Staats -

examens (§ 26 Abs. 4) fristgemäß zu beantragen.

Teil 2Staatsexamen

§ 14Zweck des Staatsexamens

Im Staatsexamen haben die Referendarinnen und Referendare ihre Führungsqualifikation und die Befähigung für das vierteEinstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst der Fachrich tung Naturwissenschaft und Technik im jeweiligen Fach g ebiet nach-zuweisen. Im Einzelnen sollen sie zeigen, dass sie ihre an einer Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis an wenden können,sie mit den Aufgaben der Verwaltungen ihres Fachgebiets und mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischenVorschriften vertraut sind und sie ein Grund verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge besitzen. Das Staatsexamen ist Lauf -bahnprüfung im Sinne des § 24 LbVO.

§ 15Abnahme durch das Oberprüfungsamt

(1) Für die Abnahme des Staatsexamens ist das Ober prüfungs amt für das technische Referendariat zuständig. Rechts grund lage istdas Übereinkommen über die Errichtung eines ge meinschaftlichen Oberprüfungsamtes deutscher Länder und Verwaltungen fürdas technische Referendariat in der Neu fassung vom 20. Februar 1964 (Verkehrsblatt S. 142) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die mündliche Prüfung des Staatsexamens findet grundsätzlich am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Die Direktorin oder derDirektor des Oberprüfungsamtes kann diese auch an anderen Orten abhalten lassen.

(3) Beim Oberprüfungsamt werden Prüfungsausschüsse für die einzelnen Fachrichtungen eingerichtet, die den in § 1 Abs. 3genannten Fachgebieten entsprechen. Die oder der Vorsit zen de des Kuratoriums bestellt die Vorsitzenden, deren Stellver tre -terinnen oder Stellvertreter sowie die weiteren Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Es sollen Führungskräfte aus Verwal tung undWirtschaft bestellt werden, die die Befähigung für das vierte Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst der Fach richtungNaturwissenschaft und Technik oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Das Kuratorium kann in Sonder fällen Ausnahmenzulassen.

(4) Das Staatsexamen wird in den in § 1 Abs. 3 genannten und den Fachrichtungen beim Oberprüfungsamt entsprechen denFachgebieten von Prüfungskommissionen abgenommen, die von der Direktorin oder dem Direktor des Ober prüfungs amtes ausden Mitgliedern der Prüfungsausschüsse gebildet werden. Die Prüfungskommissionen setzen sich jeweils zusammen aus der oderdem Vorsitzenden und mindestens drei Prüfe rin nen oder Prüfern, wobei die Besetzung der Prüfungs kom mis sionen je nachPrüfungsfächern personell wechseln kann. Ein Mitglied der Prüfungskommission soll nach Möglichkeit der Verwaltung angehören,in der die zu prüfende Referendarin oder der zu prüfende Referendar überwiegend ausgebildet worden ist.

(5) Die Mitglieder der Prüfungskommission sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit derBehandlung von Prüfungsangelegenheiten befassten Personen sind zur Verschwiegenheit in allen die Vorbe rei tung und Durch -führung des Staatsexamens betreffenden Angelegen heiten verpflichtet.

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(6) Die oder der Vorsitzende des zuständigen Prüfungs aus schusses oder die entsprechende Vertretung leitet die Prü fungs kom mis sionund das Staatsexamen. Die Prüfungskommission ist bei ihrer Entscheidung beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende und zweiweitere Prüferinnen oder Prüfer an wesend sind. Soweit über die Leistungen in der mündlichen Prüfung entschieden wird, müssendie beschließenden Prü fe rinnen oder Prüfer an der mündlichen Prüfung teilgenommen haben. Die Prüfungskommission entschei-det mit Stimmen mehr heit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung istnicht zulässig.

(7) Die Direktorin oder der Direktor des Ober prüfungs amtes sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf. Sie oder er wachtdarüber, dass in allen Fachgebieten gleich hohe Prü fungsanforderungen gestellt und gleiche Beurteilungs maß stäbe angelegt werden.Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann sie oder er sich an den einzelnen Prüfungsteilen des Staats examens beteiligen und gilt indiesem Falle von Amts wegen als weiteres Mitglied der zuständigen Prüfungskommission.

§ 16Zulassung zum Staatsexamen

(1) Zum Staatsexamen können nur Referendarinnen und Re ferendare zugelassen werden, die die Ausbildung ordnungs gemäß ab -geleistet haben.

(2) Referendarinnen und Referendare haben ihren Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen (Anlage 4) innerhalb von zwei Wochennach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Ausbildungsbehörde hat den Referendarinnen und Referendarenden Termin für den Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen unter Hinweis auf die Folgen eines Ver säumnisses (§ 13 Satz 2 Nr. 3)schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen mit den darin aufgeführten Unterlagen so recht-zeitig dem Oberprüfungsamt zu, dass er dem Ober prü fungsamt zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häuslichePrüfungsarbeit vorliegt.

(4) Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungs amtes entscheidet aufgrund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegtenUnterlagen über die Zulassung zum Staatsexamen.

(5) Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zu sammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Aus -bildungsbehörde zur fristgerechten Aushändigung an die Referendarin oder den Referendar zu. Das Oberprüfungsamt übersendetgleichzeitig die dem Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen beigefügten Unterlagen an die Ausbildungs be hörde. Sie sind zu ver-vollständigen und mit der abschließenden Beurteilung (§ 11 Abs. 3) dem Oberprüfungsamt spätestens zwei Wochen vor demTermin der mündlichen Prüfung wieder zuzuleiten.

(6) Wird die Referendarin oder der Referendar nicht zum Staatsexamen zugelassen, regelt die Einstellungsbehörde die Dauer undGestaltung des weiteren technischen Referenda riats. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend.

§ 17Gliederung und Inhalt

Das Staatsexamen besteht aus 1. der häuslichen Prüfungsarbeit,2. den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und3. der mündlichen Prüfung.

§ 18Häusliche Prüfungsarbeit

(1) Die Referendarin oder der Referendar soll durch die häusliche Prüfungsarbeit zeigen, dass sie oder er eine Aufgabe aus derPraxis richtig erfassen, methodisch bearbeiten und das Ergebnis klar darstellen kann. In der Aufgabenstellung sollen Aspekte desManagements einen hohen Stellenwert erhalten.

(2) Die Referendarin oder der Referendar hat die häusliche Prüfungsarbeit innerhalb von sechs Wochen nach Zugang derAufgabenstellung zu fertigen und im Original unmittelbar beim Oberprüfungsamt einzureichen. Bei Vorliegen triftiger Gründekann die Direktorin oder der Direktor des Ober prü fungsamtes die Frist um höchstens vier Wochen verlängern. Die Referendarinoder der Referendar hat in diesem Fall un verzüglich einen Antrag durch die Ausbildungsbehörde, die dazu Stellung nimmt, an dasOberprüfungsamt zu richten. So weit eine Verlängerung nach Satz 2 zur Bearbeitung nicht ausreicht, kann eine neue Aufgabegestellt werden, die innerhalb der Frist des Satzes 1 zu bearbeiten ist.

(3) Die Referendarin oder der Referendar hat die Aufgabe in allen ihren Teilen ohne fremde Hilfe zu bearbeiten und alle benutztenQuellen und Hilfsmittel anzugeben. Dieses ist in einer dem Textteil der Arbeit vorzuheftenden Erklärung zu versichern. AlleAusarbeitungen sind von der Referendarin oder dem Referendar eigenhändig zu unterschreiben.

(4) Auf Antrag der Referendarin oder des Referendars kann die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Ein -vernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter des zuständigen Prüfungsausschusses eine während der Ausbildungszeit zu ver fassende

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Abschnitts- oder Projektarbeit als häusliche Prüfungs arbeit zulassen, wenn die Aufgabe unter Beteiligung einer Prüferin oder einesPrüfers des Oberprüfungsamtes gestellt worden ist und einer häuslichen Prüfungsarbeit entspricht. Der Antrag ist vor Ausgabe derAbschnitts- oder Projekt auf gabe zur Entscheidung vorzulegen. Die als häusliche Prüfungs arbeit zugelassene Abschnitts- oder Projekt -arbeit wird unabhängig von ihrer Begutachtung im Ausbildungsabschnitt von Prüferinnen oder Prüfern des Oberprüfungsamtesbeurteilt.

(5) Hat die Referendarin oder der Referendar an einem vom Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin ausgeschriebenen Schinkel-Wettbewerb oder an einem vom Land Berlin ausgeschriebenen Wettbewerb um den Peter-Josef-Lenné-Preis teilgenommen, sokann die Wettbewerbsarbeit auf Antrag als häusliche Prüfungsarbeit durch die Direktorin oder den Di rek tor des Ober prüfungs -amtes anerkannt werden, wenn die Aufgabe für die Wettbewerbsarbeit unter Beteiligung einer Prüferin oder eines Prüfers desOberprüfungsamtes gestellt worden ist und einer Aufgabe für die häusliche Prüfungs arbeit entspricht. Der Antrag ist mit demZulassungsantrag zu stellen. Die als häusliche Prüfungsarbeit zugelassene Wett bewerbsarbeit wird unabhängig von ihrer Bewertungim Wett bewerb von Prüferinnen oder Prüfern des Oberprüfungs amtes beurteilt.

(6) Anstelle der häuslichen Prüfungsarbeit können zwei zu sätzliche schriftliche Arbeiten unter Aufsicht angefertigt werden, wobeidie dann insgesamt sechs schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht mit 50 v. H. für das Gesamturteil gewichtet werden. Dies ist in fol-genden Fällen möglich:1. generell in einem Fachgebiet, wenn die Sondervor schrif ten dieses Fachgebiets (Teil 3) dies vorsehen, oder2. in anderen Fachgebieten als Ausnahme in Einzelfällen, in denen die Direktorin oder der Direktor des Ober prü fungs amtes im

Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter des zuständigen Prüfungsausschusses auf Antrag der Refe rendarin oder desReferendars dies genehmigt.

(7) Die häusliche Prüfungsarbeit ist angenommen, wenn die Erst- und Zweitbewertung nach § 23 Abs. 1 jeweils mit mindestens„ausreichend“ erfolgt. Wird die häusliche Prüfungs arbeit mit der Erstbewertung oder der Zweitbewertung nicht mit mindestens„ausreichend“ bewertet, entscheidet die oder der Vorsitzende der zuständigen Prüfungskommission, ob die häus liche Prüfungs arbeitangenommen wird. Wird die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen, ist das Staatsexamen nicht bestanden.

§ 19Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

(1) Die Referendarin oder der Referendar soll durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, dass sie oder er Aufgabenrasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zugelassenen Hilfsmitteln lösen und das Ergebnis knapp und übersichtlich dar-stellen kann. Aspekte des Managements sollen in der Aufgabenstellung einen hohen Stellenwert erhalten.

(2) Ist die häusliche Prüfungsarbeit angenommen worden (§ 18 Abs. 7), so wird die Referendarin oder der Referendar vomOberprüfungsamt zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht spätestens zwei Wochen vorher unter Angabe von Zeit und Ortihrer Fertigung geladen.

(3) Insgesamt ist aus vier Prüfungsfächern eines Fachgebiets (Teil 3) je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht in jeweils sechsStunden an vier aufeinander folgenden Werktagen zu fertigen. Mindestens eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht ist dabei aus denPrüfungsfächern Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen oder Führungsaufgaben und Wirt schaft lichkeit zu stellen.

(4) Die zugelassenen Hilfsmittel werden in der Regel zur Ver fügung gestellt. Wenn die Referendarin oder der Referendar selbstHilfsmittel mitbringen soll, werden diese in der Ladung nach Absatz 2 ausdrücklich benannt. Andere mitgeführte Hilfs mittel sindvor Aushändigung der Aufgabe bei der Aufsicht führenden Person zu hinterlegen.

(5) Das Oberprüfungsamt leitet die Aufgaben in verschlossenen Umschlägen der Ausbildungsbehörde zu. Diese gibt sie einzelnungeöffnet am Fertigungstag an die Aufsicht führende Person weiter, die sie zu Beginn der Prüfung den Refe ren da rinnen undReferendaren aushändigt. Mit der Aufsicht soll eine Bedienstete oder ein Bediensteter beauftragt werden, die oder der die Be -fähigung für das vierte Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Naturwissen schaft und Technik oder einevergleichbare Qualifikation besitzt.

(6) Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist hat die Re ferendarin oder der Referendar die schriftliche Arbeit unter Aufsichtunterschrieben und mit allen Zwischenrechnungen und Konzepten und dem Aufgabentext der Aufsicht führenden Person abzugeben.

(7) Die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden grundsätzlich mit informationstechnischen Systemen und Hilfs mit teln (Per -sonal-Computer) bearbeitet, sofern die oder der Vor sitzende des zuständigen Prüfungsausschusses dem grundsätzlich zustimmenund die für die Ausbildung zuständige Behörde für die Prüfung eine anforderungsgerechte Ausstattung ge währleistet. Die Refe ren -darin oder der Referendar kann auf Antrag bei ihrer oder seiner Ausbildungsbehörde eine handschriftliche Bearbeitung verlangen.

(8) Über den Verlauf der schriftlichen Arbeiten unter Auf sicht fertigt die Aufsicht führende Person jeweils eine Nieder schrift an.Dabei hat sie das vom Oberprüfungsamt dafür vorgesehene Formular zu verwenden. Die Niederschriften sind zu sammeln und amletzten Fertigungstag dem Ober prü fungs amt zu übersenden. Die gefertigten Arbeiten sind noch am jeweiligen Fertigungstagzusammen mit den Aufgabentexten mit Einlieferungsnachweis den vom Oberprüfungsamt benann ten Erstprüferinnen und Erst -prüfern zur Erstbewertung zu zuleiten.

(9) Sind die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht als nicht bestanden bewertet (§ 24 Abs. 5 und 6), wird die Referendarin oder derReferendar nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Entscheidung trifft das Oberprüfungsamt aufgrund der Bewertungennach § 23. Wird die Referendarin oder der Re ferendar nicht zugelassen, ist das Staatsexamen nicht bestanden.

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§ 20Mündliche Prüfung

(1) In der mündlichen Prüfung soll die Referendarin oder der Referendar neben dem Wissen und Können in dem jeweiligenFachgebiet vor allem Verständnis für Management und Füh rung sowie für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusam men -hänge erkennen lassen. Dabei sollen auch Urteilsvermögen, Si cherheit im Auftreten und Ausdrucksfähigkeit bewiesen werden.

(2) Ist die Referendarin oder der Referendar zur mündlichen Prüfung zugelassen (§ 19 Abs. 9), wird sie oder er vom Ober -prüfungsamt schriftlich zur mündlichen Prüfung geladen. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf zwei Tage. Bis zu drei Re feren -da rinnen oder Referendare können in einer Gruppe gemeinsam geprüft werden.

(3) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die sechs Prü fungs fächer der Fachgebiete (Teil 3), deren Prüfstoff dem Prüfstoff -verzeichnis (Anlage 6) zu entnehmen ist. Die Prüfungsdauer beträgt bei gemeinsamer Prüfung von drei Referendarinnen undReferendaren in einer Gruppe in der Regel insgesamt sechseinhalb Stunden, mindestens aber insgesamt sechs Stun den. Werdenweniger als drei Referendarinnen und Referendare geprüft, wird die Prüfungsdauer angemessen gekürzt. Die zu ständige Prüfungs -kommission kann die Prüfungszeit verlängern, wenn dies zur Beurteilung der Leistungen einer Referen darin oder eines Referendarsnotwendig ist. Die Verlängerung soll 15 Minuten je Prüfungsfach nicht überschreiten.

(4) Die Regelprüfungszeit bei drei Referendarinnen oder Re ferendaren beträgt bei einer Gesamtprüfungsdauer von sechseinhalbStunden für zwei Prüfungsfächer jeweils 75 Minuten; eines dieser beiden Fächer ist das Prüfungsfach Führungs auf gaben und Wirt -schaftlichkeit. Die Regelprüfungszeit der vier anderen Prüfungsfächer beträgt in diesem Fall jeweils eine Stunde. Bei einer Gesamt -prüfungsdauer von sechs Stunden beträgt bei drei Referendarinnen oder Referendaren die Regel prüfungszeit für jedes Prüfungsfachjeweils eine Stunde.

(5) Am zweiten Prüfungstag hat die Referendarin oder der Referendar einen Vortrag von mindestens fünf und längstens zehnMinuten zu halten. Das Thema wird aus dem Fach ge biet der Referendarin oder des Referendars oder einem sonstigen Gebiet dertechnischen Verwaltung entnommen und ist der Referendarin oder dem Referendar etwa zwanzig Minuten vor Beginn des Vortragsmitzuteilen.

(6) Die mündliche Prüfung und die Beratung sind nicht öf fentlich. Während der mündlichen Prüfung, nicht dagegen bei derFestsetzung der Prüfungsnoten, können nach vorheriger Absprache mit dem Oberprüfungsamt die Ausbil dungsleite rin oder derAusbildungsleiter der Referendarin oder des Refe rendars, in begründeten Fällen auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Ein -stellungsbehörde zugegen sein.

§ 21Unterbrechung, Rücktritt

(1) Kann die Referendarin oder der Referendar nicht zur Fer tigung der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichenPrüfung antreten oder muss sie oder er das Staats examen abbrechen, so ist unverzüglich das Oberprüfungsamt unter Angabe der Gründezu verständigen und der Nachweis der Verhinderung zu erbringen. Erkennt die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungs -amtes die Gründe als triftig an, so gelten bei einer Unterbrechung die bis dahin abgeschlossenen Prüfungsteile als abgelegt. DasStaatsexamen ist zum nächstmöglichen Termin fortzusetzen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn die Referendarin oder der Referendar bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Zu stim mungdes Oberprüfungsamtes von dem Staatsexamen zurücktritt.

§ 22Täuschung, Verstoß gegen die Ordnung

(1) Wird versucht, das Gesamturteil des Staatsexamens oder das Ergebnis einzelner Prüfungsteile durch Täuschung, insbesonderedurch Abgabe einer falschen Versicherung der selbstständigen Bearbeitung der häuslichen Prüfungsarbeit (§ 18 Abs. 3) oder Be -nutzung anderer als der zugelassenen Hilfs mittel bei den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (§ 19 Abs. 4), zu beeinflussen oderwird sonst während des Staats examens gegen die Ordnung verstoßen, soll die Fortsetzung des Staatsexamens unter Vorbehalt gestattetwerden. Der Vor behalt ist aktenkundig zu machen. In schweren Fällen kann die weitere Teilnahme an dem betreffenden Prüfungs -teil versagt werden.

(2) Über die Folgen eines Verhaltens nach Absatz 1, das nach Abgabe einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht festgestellt wird,entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Ober prüfungsamtes im Einvernehmen mit der oder dem Vor sit zen den des zustän-digen Prüfungsausschusses, bei einer Täuschung oder einem Ordnungsverstoß während der mündlichen Prüfung die jeweils zustän-dige Prüfungskommission. Je nach Schwere der Verfehlung kann die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsteile ange-ordnet, die Referendarin oder der Referendar von dem weiteren Staatsexamen ausgeschlossen oder das Staatsexamen für nichtbestanden erklärt werden. Die Referendarin oder der Referendar erhält hierüber einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechts -behelfsbelehrung versehen ist.

(3) Wird ein Verhalten nach Absatz 1 erst nach Aus händi gung des Prüfungszeugnisses bekannt oder kann es erst dann nachgewiesenwerden, ist das Oberprüfungsamt unverzüglich zu unterrichten. Die Direktorin oder der Direktor des Ober prü fungsamtes kannim Benehmen mit dem Kuratorium die Prü fung nachträglich für nicht bestanden erklären. Diese Maß nahme ist zulässig innerhalbeiner Frist von fünf Jahren nach dem letzten Tag der mündlichen Prüfung.

(4) Die oder der Betroffene ist vor der Entscheidung nach Ab satz 2 oder Absatz 3 zu hören.

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§ 23Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen

(1) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden von jeweils zwei Prüferinnen oder Prüfernder zuständigen Prüfungskommission als Erstprüferin oder Erstprüfer und als Zweitprüferin oder Zweitprüfer be wertet (Erst- undZweitbewertung). Die Leistungen in den Prüfungsfächern der mündlichen Prüfung werden von den jeweiligen Prüferinnen oderPrüfern der zuständigen Prüfungs kommission für das betreffende Prüfungsfach bewertet.

(2) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbei ten unter Aufsicht sind mit schriftlicher Begründung zu bewerten.

(3) Die einzelnen Prüfungsleistungen, einschließlich des Vor trags nach § 20 Abs. 5, sind mit folgenden Noten und Punkt zahlen zubewerten:

Dabei bedeutet die Note:

Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.

§ 24Abschließende Bewertung, Gesamturteil

(1) Die Punktzahlen und Noten der angenommenen häus lichen Prüfungsarbeit und der schriftlichen Arbeiten unter Aufsichtsowie die der Leistungen in jedem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung werden unabhängig voneinander von der zuständigenPrüfungskommission als Einzelnoten festgesetzt. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit (§ 15 Abs. 6).

(2) Für die Bildung des für das Gesamturteil maßgebenden Mittelwertes wird1. die Punktzahl der häuslichen Prüfungsarbeit mit zwei (= 20 v. H.)2. die Durchschnittspunktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht mit drei (= 30 v. H.)3. die Durchschnittspunktzahl der Leistungen in jedem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung mit fünf (= 50 v. H.)multipliziert und die hieraus gebildete Summe durch zehn dividiert. Eine dritte Stelle hinter dem Komma wird bei allen Rechen -vorgängen nicht berücksichtigt.

(3) Für das Gesamturteil gelten die folgenden Noten:sehr gutgutvollbefriedigendbefriedigendausreichendnicht bestanden.

(4) Das Staatsexamen ist bestanden1. mit dem Prädikat „sehr gut“

bei einem Mittelwert von 1,00 – 1,49,2. mit dem Prädikat „gut“

bei einem Mittelwert von 1,50 – 2,29, 3. mit dem Prädikat „vollbefriedigend“

bei einem Mittelwert von 2,30 – 2,99,4. mit „befriedigend“

bei einem Mittelwert von 3,00 – 3,49, 5. mit „ausreichend“

bei einem Mittelwert von 3,50 – 4,00.

(5) Das Staatsexamen ist nicht bestanden, wenn1. die häusliche Prüfungsarbeit nicht angenommen ist (§ 18 Abs. 7),2. der nach Absatz 2 errechnete Mittelwert 4,01 oder schlechter lautet,

sehr gut =(1,0 und 1,3 Punkte)

eine Leistung, die den Anforderungenin außergewöhnlichem Maße entspricht;

gut =(1,7 und 2,0 Punkte)

eine Leistung, die den Anforderungenin erheblichem Maße ent spricht;

vollbefriedigend =(2,3 und 2,7 Punkte)

eine Leistung, die den Anforderungenvoll entspricht;

befriedigend =(3,0 und 3,3 Punkte)

eine Leistung, die im Allgemeinen denAnforderungen entspricht;

ausreichend =(3,0 und 3,3 Punkte)

eine Leistung, die zwar Mängel aufweist aber imGanzen den An forderungen noch entspricht;

mangelhaft =(5,0 Punkte)

eine Leistung, die den Anforderungennicht entspricht.

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3. die Noten in zwei Prüfungsfächern der schriftlichen Ar beiten unter Aufsicht „mangelhaft“ sind, 4. die Note in einem Prüfungsfach der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht „mangelhaft“ ist und dabei die Durch schnitts -

punktzahl aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht 4,01 oder schlechter lautet, 5. die Noten der Leistungen in drei Prüfungsfächern der münd lichen Prüfung „mangelhaft“ sind, 6. die Noten der Leistungen in einem Prüfungsfach oder in zwei Prüfungsfächern der mündlichen Prüfung „mangelhaft“ sind und

nicht durch die Noten der Leistungen in den anderen Prüfungsfächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen werden; einAusgleich ist je Prüfungsfach durch zwei Noten „befriedigend“ oder „vollbefriedigend“ oder eine Note „gut“ oder „sehr gut“gegeben.

(6) Das Staatsexamen gilt als nicht bestanden, wenn1. die Referendarin oder der Referendar die häusliche Prü fungs arbeit nicht rechtzeitig einreicht oder ohne vom Ober prü fungsamt

anerkannten Grund zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht oder zur mündlichen Prüfung nicht er scheint oder einen dieserPrüfungsteile abbricht (§ 21 Abs. 1), oder

2. die Referendarin oder der Referendar nach § 22 Abs. 1 oder Abs. 2 von der weiteren Teilnahme an dem Staatsexamen ausge-schlossen ist.

(7) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Besetzung der zuständigen Prüfungs kom mis sion, derName der Referendarin oder des Referendars, die Einzelnoten der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der mündlichenPrüfung, die Gesamtnote und die Beurteilung des Vortrags (§ 20 Abs. 5) festgehalten werden. Die Niederschrift ist von der oderdem Vorsitzenden der zuständigen Prü fungs kommission und den an der mündlichen Prüfung beteiligten Prüferinnen oder Prüfernzu unterzeichnen. Sie ist wie die schriftlichen Begründungen zur Bewertung der häuslichen Prü fungsarbeit und der schriftlichenArbeiten unter Aufsicht Be standteil der Prüfungsakten.

(8) Im Anschluss an die mündliche Prüfung gibt die oder der Vorsitzende der zuständigen Prüfungskommission der Referen darinoder dem Referendar das Ergebnis der Prüfung bekannt.

(9) Bei Nichtbestehen des Staatsexamens erhält die Referen darin oder der Referendar hierüber vom Oberprüfungsamt einen Bescheidmit Rechtsbehelfsbelehrung.

§ 25Berufsbezeichnung, Prüfungszeugnis

(1) Mit Bestehen des Staatsexamens erwirbt die Referendarin oder der Referendar die Befähigung für das vierte Einstiegs amt imtechnischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Natur wissen schaft und Technik. Sie oder er ist berechtigt, die Be rufsbezeichnung„Technische Assessorin“ oder „Technischer Assessor“ zu führen. Hierüber erteilt das Oberprüfungsamt ein Prüfungszeugnis, dasdie Einzelnoten und das Gesamt ur teil enthält. Das Prüfungszeugnis wird nach dem Muster der An lage 5 gefertigt, von derDirektorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes unterzeichnet und mit dem Siegel ver sehen. Das Prüfungszeugnis wird miteinem Bescheid des Oberprüfungsamtes samt Rechtsbehelfsbelehrung und mit einem Zertifikat ausgehändigt oder übersandt.

(2) Findet die mündliche Prüfung nach § 15 Abs. 2 nicht am Dienstsitz des Oberprüfungsamtes statt, wird der Referen da rin oderdem Referendar mit Bestehen des Staatsexamens grundsätzlich eine Bescheinigung des Oberprüfungsamtes ausgehän digt, die auchAngaben über die Berufsbezeichnung beinhaltet. Das Prüfungszeugnis nach Absatz 1 wird der Referendarin oder dem Referendarübersandt.

§ 26Wiederholung

(1) Hat die Referendarin oder der Referendar das Staats exa men nicht bestanden, so kann sie oder er das Staatsexamen einmalwieder holen.

(2) Hat die Referendarin oder der Referendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig eingereicht oder ist diese nicht ange-nommen worden (§ 18 Abs. 7), hat sie oder er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des entsprechenden Bescheides des Ober prüfungs -amtes eine neue Aufgabe zu beantragen.

(3) Wurde die häusliche Prüfungsarbeit angenommen, so wird sie für die Wiederholung des Staatsexamens anerkannt. Wurde dieReferendarin oder der Referendar zur mündlichen Prü fung zugelassen, werden die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht für dieWiederholung des Staatsexamens anerkannt. Prüfungs fächer der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der münd lichen Prüfung,die mit mindestens „ausreichend“ bewertet sind, werden grundsätzlich für die Wiederholung des Staats examens anerkannt. Beiüberwiegend mangelhaften Leis tun gen kann der Prüfungsausschuss die Wiederholung aller schriftlichen Arbeiten unter Aufsichtoder der mündlichen Prüfung be schließen.

(4) Die zuständige Prüfungskommission befindet auch darüber, in welchen Abschnitten die Ausbildung einer Ergänzung bedarfund schlägt der Einstellungsbehörde die Dauer der zusätzlichen Ausbildung vor. Sie soll mindestens zwei, höchstens sechs Monatebetragen. Die Referendarin oder der Refe rendar hat sechs Wochen vor Beendigung der zusätzlichen Ausbildung die Zulassung zurWiederholung des Staats examens zu beantragen; andernfalls kann sie oder er entlassen werden (§ 13 Satz 2 Nr. 3).

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§ 27Prüfungsakte

(1) Wer am Staatsexamen teilgenommen hat, kann auf Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist seine Prüfungsakte in der Ge schäfts -stelle des Oberprüfungsamtes einsehen. Der Antrag nach Satz 1 ist schriftlich an die Direktorin oder den Direktor des Oberprüfungs -amtes zu stellen. Die Einsichtnahme ist in der Prüfungsakte zu vermerken.

(2) Nach fünf Jahren wird die Prüfungsakte vernichtet.

§ 28Ausführungsbestimmungen

Die weitere Ausgestaltung des Staatsexamens regelt die Direk torin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes im Beneh men mitdem Kuratorium des Oberprüfungsamtes in Ausfüh rungs bestimmungen, die öffentlich zugänglich gemacht und den Referen da rinnenund Referendaren auf Anforderung vom Ober prüfungsamt zur Verfügung gestellt werden.

Teil 3Sondervorschriften der Fachgebiete

Abschnitt 1Architektur

§ 29Einstellungsvoraussetzungen für

das technische Referendariat

Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Architektur ist derNachweis eines abgeschlossenen Studiums der Architek tur. Dabei ist das im Rahmen des Studiums zu erwerbende Wissens spek trumim Wesentlichen in folgenden Studienin hal ten nachzuweisen: 1. Allgemeine Fächer

a) Architektur- und Stadtbaugeschichte,b) Planungs- und Architekturtheorie,c) Rechtliche und ökonomische Grundlagen der Stadt- und Objektplanung,d) Kostenermittlung,e) Projektorganisation,

2. Gestaltung und Darstellung a) Darstellende Geometrie,b) Künstlerische und funktionsorientierte Gestaltung,c) Künstlerische Darstellung und Entwurfspräsentation,d) Informations- und datentechnische Architekturdar stel lung (CAD),

3. Konstruktionsplanung a) Konstruktionslehre,b) Methoden des Konstruierens,c) Baukonstruktion,d) Tragwerkslehre,e) Bauphysik,f) Baustoffkunde,g) Technische Gebäudeausrüstung,

4. Gebäudeplanung a) Gebäudelehre,b) Entwurfsmethodik,c) Bauaufnahme,d) Objektplanung,

5. Grundzüge der Stadtplanung und des Städtebaus.

§ 30Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde

und Zulassungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1) und Ausbildungs behör de (§ 5 Abs. 2) ist der Landesbetrieb Liegenschafts- und Bau betreuung(Landesbetrieb LBB). Bei Bewerberinnen und Be wer bern für eine Kommunalverwaltung ist diese die Ein stel lungs- und Ausbildungs -behörde.

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(2) Die Bewerberinnen und Bewerber bedürfen der Zulas sung durch das für den staatlichen Hochbau zuständige Ministe rium(Zulassungsbehörde). Bewerberinnen und Bewerber für eine Kommunalverwaltung werden im Benehmen mit dem für das Kom munal -recht zuständigen Ministerium zugelassen.

§ 31Gliederung und Gestaltung des

technischen Referendariats

(1) Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ab schnitte:

Insbesondere während des Abschnitts I soll den Referen da rinnen und Referendaren eine zeitlich begrenzte Führungs aufgabe unterdienstlicher und fachlicher Aufsicht übertragen werden. Hier sollen unter anderem die Thematiken Ver wal tungsrecht/Verwal -tungshandeln sowie Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit praktisch vertieft werden.

(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge mit inhaltlichem und zeitlichem Bezug zu den jeweiligen Aus bildungs -abschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für die Lehr gänge in Anspruch ge -nommen wird, soll sie den Aus bil dungs abschnitten anteilig hinzugerechnet werden.

(3) Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungs stellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgenden Aus bildungs planim Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entsprechenden Aus bil -dungs abschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderen Ausbildungsabschnitten,Ausbildungsstellen oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 32Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Archi tek tur strukturiert als allgemeiner Rahmen die Regelausbildung. Er sollfür jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabei sollen nach Möglichkeit Wünsche und Prio ritä tender Referendarinnen und Referendaren unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushalts mittel gefördert werden. DieReihenfolge der Ausbildungs ab schnitte kann vertauscht werden. Verschiedene Ausbildungs ab schnitte, die in denselben Ausbildungs -stellen absolviert werden, können zeitlich zusammengelegt und die Dauer der Ausbildungs ab schnitte angepasst werden.

Ausbildungsabschnitt I: Öffentlicher Hochbau

Ausbildungsabschnitt II: Stadtplanung, Städtebau und Bau ordnungswesen

Ausbildungsabschnitt III:Aufgaben der mittleren, höheren und oberstenDienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbehörden

Ausbildungsabschnitt IV: Lehrgänge und Fachexkursionen, Staatsexamen

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Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I – III

Allgemeine Rechts-und Verwaltungs -grundlagen, Leitungsaufgaben undWirtschaft lichkeit

kontinuierlich in allenAusbildungs-abschnitten

Allgemein für alle Ausbildungsstellen Alle Aufgaben der Leitung von fachtechnischen Orga ni -sations einheiten, Vor ge setz ten funktion, die der Leitungzugrunde liegenden Rechts- und Verwaltungs vorschrif ten,soziale und fachliche Kom pe tenz, wirtschaftliches, nach -haltiges und rechtskonformes Entscheiden und Handeln,Leitungs- und Führungs tech niken, Rhetorik und Präsen -tation. Alle Aufgaben sind der Referendarin oder demReferendar durch kontinuier liche Einbindung in die Lei -tungsfunktion in allen Aus bil dungsabschnitten zu ver-mitteln, auch in Form von Hospitanz, Mitarbeit undÜber tragung von geeigneten, konkreten Aufgaben.

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I

Öffentlicher

Hochbau

34 Wochen

Landes betrieb LBB, kommunales Hoch bau -amt oder ent spre chende öf fent lich-recht licheKör per schaf ten, pri vate Wirt schafts- und Be -ratungsunternehmen

Praxisorientierte Mitarbeit an allen baufachlichen Auf -ga ben der Bauverwaltung (Orts instanz/baudurchführendeEbene), insbesondere Vorbe reiten und Durchführen vonBaumaßnahmen aller Art, Fa cility-Management, Pro -jekt management, Haushalts ver fah ren und Mittelbe wirt -schaf tung, Vergabewesen, Ver trags wesen, Grundlagen undAnwendung des öffentlichen Baurechts und Bauneben -rechts, Wettbewerbswesen, Standards im Bauwesen,Ty pologie öffentlicher Hoch bauten, quantitativer undqualitativer Flächenbedarf, technische Ausrüstung imHoch bau, Bautechnik und Bau konstruktion, Bau be trieb,Nachhaltigkeit und Wirt schaft lichkeit im öffentlichenHochbau, Aufgaben erledi gung mit der Privatwirt schaft,fachliche Zusammenarbeit mit Mittelinstanz, obersterIn stanz, nutzender Verwal tung, Zulassungs- und Prüfbe -hör den.

Praxisorientierte Mitarbeit an allen Leitungsaufgaben,Dienststellenorganisation, Zu sammenarbeit mit Dienst-,Rechts-, Fachaufsicht und Per sonalvertretung, Un fall -ver hütung, Fürsorgepflichten, Personalbedarf und Per -so nal einsatz, Personalführung, Haus haltsverant wortung,Controlling, Innenrevision, Fortbildung, Kosten-Leis -tungs-Rechnung, betriebswirtschaftliches Mana ge ment,Einsatz von Informations- und Kommuni kations tech nik,Berichtswesen, Außen vertretung der Dienststelle.

II

Stadtplanung, Städte -bau und Bauordnungs-wesen

24 Wochen

Kommunalebene in einer Unteren Bau auf -sichtsbehörde und in Behörden des Bau neben -rechts

(14 Wochen)

Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der Un -teren Bauaufsichtsbehörde und in Behörden des Bau -nebenrechts, insbesondere Verwaltungs- und Zulassungs -verfahren nach Bauordnungsrecht und Fachgesetzen,Abwägung im Verwaltungsverfahren, Bescheidtechnik,Erstellung von Bescheiden, Behandlung von Rechts be -helfen und Rechtsmitteln, aufsichtsbehördliche Maß nah -men, Verwaltungsgebühren, Statistik, innere Organisation,Zusammenarbeit mit der Rechts- und Fachaufsicht imbauaufsichtlichen Zulassungsverfahren, Zusammen arbeitmit den Gremien der Gemeinde.

Kommunalebene in einer Planungsbehörde

(10 Wochen)

Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der kom-munalen Planungsbehörde, insbesondere fachrichtungs-bezogene Aufgaben aus der Gemeindeordnung, Stadt -ent wicklungsplanung, Bauleitplanung, Verwal tungs ver -fahren und Umsetzung städtebaurechtlicher Instrumente,Bodenordnung, Zusammenarbeit mit dem Grundbuch -amt sowie den Stellen der Regional- und Landesplanung,Verwaltungsgebühren, Statistik, innere Organisation,Zusammenarbeit mit der höheren Verwaltungsbehördeim Bauleitplanverfahren, Zusammenarbeit mit den Gre -mien der Gemeinde.

III

Aufgaben der mittleren,höheren und oberstenDienst-, Rechts- undFachaufsichtsbehörden

10 Wochen

Mittlere, höhere beziehungsweise oberste Ver -waltungsbehörde

Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Bau -rechts, Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs vorschrif ten,Umsetzung von Beschlüssen von Parlament und Re -gierung, Bundes- und Landesorganisation, Organisationder Europäischen Union, Dienststellenorganisation,Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht, Personalwirtschaft,Haushaltsverfahren und Mittelbewirtschaftung, Bedarfs -er mittlung und Bedarfsdeckung, technische und wirt-schaftliche Programmplanung, Standardisierung und

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

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§ 33Prüfungsfächer

Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Architektur geprüft werden: 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit, 3. Öffentliches Baurecht, 4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften,5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues, 6. Bautechnik.

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Standards im Bauwesen, Nachhaltigkeit und Wirtschaft -lichkeit im öffentlichen Hochbau, Landes- und Re gio -nalplanung, Pressearbeit, fachliche Zusammenarbeit mitdem Parlament, den Ressorts, dem nachgeordneten Be -reich, dem Bund und den Ländern und der Euro pä -ischen Union.

IV

Seminare und Lehr -gänge, Staatsexamen

12 Wochen

6 Wochen

6 Wochen

Ausbildungsbehörde Über mehrere Ausbildungsstellen verteilte Referen da -rin nen und Referendare sollen in den für einen Aus -bildungsabschnitt erforderlichen fachlichen Grundlagengemeinsam unterrichtet werden. Die Bildung von Ar -beits gemeinschaften von Referendarinnen und Referen -daren soll unterstützt werden, auch länderübergreifend.Seminare können länderübergreifend zentral durchge-führt werden. Im Sinne von § 8 sollen die Möglichkeitenzu besonderen Ausbildungsformen genutzt werden, ins-besondere um eine stets zeitgemäße Ausbildung zu ge -währleisten.

Einführung (ca. 1 Woche): Die Einführung soll insbe-sondere Struktur, Inhalt und Ziel des technischen Refe -rendariats, organisatorische Grundlagen der öffentlichenVerwaltung, Grundlagen der Aufbau- und Ablauf or ga -nisation, Aufgaben und Rechtsgrundlagen für die Fach -richtung Architektur vermitteln.

Allgemeines Verwaltungsseminar (ca. 4 Wochen).

Fachbezogene Verwaltungsseminare, die als Vertie fungs -seminare möglichst in Zusammenhang mit dem jeweili-gen Ausbildungsabschnitt durchgeführt werden sollen(ca. 4 Wochen).

Fachbezogenes Seminar zu Leitungsaufgaben und Wirt -schaftlichkeit, das über den gesamten Ausbildungs zeit -raum auch in zeitlich getrennten Abschnitten und teil-weise durch Hospitation in der freien Wirtschaft durch-geführt werden kann. Für diese Hospitation könnenzusätzlich auch Zeiten der fachbezogenen Verwal tungs -seminare oder der Ausbildungsabschnitte I bis III ver-wendet werden (ca. 3 Wochen).

Häusliche Prüfungsarbeit

Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht und mündlichePrüfung einschließlich Prüfungsvorbereitungen

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Monate)

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

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Abschnitt 2Geodäsie und Geoinformation

§ 34Einstellungsvoraussetzungen für

das technische Referendariat

Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Geodäsie undGeoinformation ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Geodäsie und Geoinformatik oder Geodäsie undGeoinformation oder vergleichbarer Studiengänge im Fachgebiet Geodäsie. Dabei ist das im Rahmen des Studiums zu erwerben-de Wissensspektrum im Wesentlichen in folgenden Studieninhalten nachzuweisen:1. grundlegendes mathematisch-naturwissenschaftliches Fachwissen und die Befähigung zu dessen wissenschaftsmethodischer

Anwendung in mindestens folgenden Fächern: a) Höhere Mathematik,b) Geometrie,c) Physik einschließlich der fachbezogenen Bereiche,d) Statistik und Parameterschätzung,e) Informatik,

2. Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit zur Lösung von Fachaufgaben nach wissenschaftlichen Grundsätzen mindestens in den fol-genden geodätischen Schwerpunktdisziplinen in einem für das Studium vorgegebenen Mindestumfang der Module:a) Vermessungskunde,b) Referenz- und Raumbezugssysteme,c) Ausgleichungsrechnung,d) Fotogrammetrie und Fernerkundung,e) Topografie und Kartografie,f) Ingenieurgeodäsie,g) Liegenschaftskataster und Grundbuch,h) Landentwicklung,i) Planung und Bodenordnung,j) Immobilienwertermittlung,k) Geoinformatik,l) Physikalische Geodäsie,m) Satellitenpositionierung,

3. fachbezogenes Ergänzungswissen (z. B. durch Wahlmodule) in einem der folgenden Bereiche:a) Führungstechnik/Management,b) Betriebswirtschaft,c) Rechtswissenschaften,d) Umweltschutz odere) Sprachen.

§ 35Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1) ist das für das amtliche Vermessungswesen zuständige Ministerium.

(2) Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2) ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

§ 36Gliederung und Gestaltung des

technischen Referendariats

(1) Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 73

Ausbildungsabschnitt I:Liegenschaftskataster und Landesvermessung,Geobasisinformationssystem

Ausbildungsabschnitt II: Landentwicklung

Ausbildungsabschnitt III: Landesplanung und Städtebau

Ausbildungsabschnitt IV: Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur

Ausbildungsabschnitt V: Seminare und Lehrgänge, Staatsexamen

Page 18: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

(2) Die Ausbildung kann in den Ausbildungsabschnitten I bis IV durch weitere fachbezogene Lehrgänge und Hospitationenergänzt werden.

(3) Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgendenAusbildungsplan im Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entspre-chenden Ausbildungsabschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderenAusbildungsabschnitten, Ausbildungsstellen oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 37Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Geodäsie und Geoinformation strukturiert als allgemeiner Rahmen dieRegelausbildung nach Inhalt und Dauer. Er soll für jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabeisollen nach Möglichkeit Wünsche und Prioritäten der Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung der zur Ver -fügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann vertauscht werden. Ver -schiedene Ausbildungsabschnitte, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden, können zeitlich zusammengelegt werden.

74 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I bis V

Allgemeine Rechts- undVerwaltungsgrundlagen

Führungsaufgaben undWir tschaftlich keit

während des ge samten Referendariats in allenAusbildungsabschnitten

Allgemein für alle Ausbildungsstellen Management- und Kommunikationsqualifikationen so wiesoziale Kompetenz sind in allen Ausbildungsabschnittenausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu vermit-teln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgabenoder Projekten sind die überfachlichen Führungs- undManagementtechniken anzuwenden.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Refe ren -darinnen und Referendare sich in der Präsentations tech -nik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkommnen.Ihnen ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Ver -handlungen und Sitzungen zu geben. Dies gilt besondersfür Besprechungsrunden von Behördenleitungen und an -deren Führungskräften. Darüber hinaus sind die Refe -rendarinnen und Referendare an der Durchsicht der vonFührungskräften zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails)zu beteiligen. Sie sollen Kurzvorträge halten, Bespre -chungs runden moderieren und Arbeitsergebnisse vor-stellen. Dabei sollen Methoden und Techniken in fol-genden Bereichen erlernt werden: Motivation, Ge sprächs -führung, Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung,Moderation, Protokollierung, Delegation, Besprechungs -vorbereitung und -durchführung sowie Rückkoppelungder Ergebniserzielung.

Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollendie Referendarinnen und Referendare die Ergebnisse ihrerArbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungs -abschnitt präsentieren.

Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushalts grund -lagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen,Füh rungskompetenzen, Qualifizierung im Bereich Recht,Projektmanagement und organisatorische Kompetenzsind nach Möglichkeit fachgebietsübergreifend zu ver-mitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zuwerden. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevanteQuerschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nach-haltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit.

Zur Stärkung der Kompetenz im Umgang mit denRegelungen und Abläufen der Europäischen Union sindAspekte über Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, Ini -tiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmen so -wie fachpolitische Strategien in die einzelnen Aus bil -dungsabschnitte aufzunehmen.

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 75

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I

Liegenschaftskatasterund Landesver mes -sung, Geobasis -informationssystem

20 Wochen

Vermessungs- und Katasterbehörde (mitGrund buchamt und Finanzverwaltung)

Obere Vermessungs- und Katasterbehörde

Hospitation bei einer Öffentlich bestelltenVermessungsingenieurin oder einemÖffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Die Referendarinnen und Referendare sollen dieStrukturen des amtlichen deutschen Vermessungs- undGeoinformationswesens, seine rechtlichen Grundlagenund Organisation sowie Wege der länderübergreifendenZusammenarbeit kennen lernen.

Die Referendarinnen und Referendare sollen sich inten-siv mit den Aufgaben des Liegenschaftskatasters, des Raum -bezugs und der Geotopografie sowie des Geobasisin -formationssystems auseinander setzen. Dabei sind dieHerausforderungen, Entwicklungstendenzen und Stra -te gien dieser Aufgabenfelder eingehend zu betrachten.

Bei der Oberen Vermessungs- und Katasterbehörde sol-len die Referendarinnen und Referendare ablauf- undpro zessorientiert u. a. insbesondere folgende Aufgaben -bereiche kennenlernen:

1. Aufsicht über die Vermessungs- und Katasterämtersowie über die Öffentlich bestellten Vermessungs -ingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermes sungs -ingenieure,

2. Grundzüge des verwaltungsrechtlichen Handelns, Be -schwerde- und Widerspruchsverfahren,

3. Anwendung des öffentlichen Dienstrechtes,

4. Zusammenwirken der Verwaltungen interdisziplinärund Ebenen übergreifend, Geschäftsbetrieb und Or -ganisation, Controlling sowie Projektmanagement.

Den Referendarinnen und Referendaren ist Gelegenheitzu geben, beim Grundbuchamt die Einrichtung undFührung des Grundbuchs und die geschäftliche Be hand -lung von Grundbuchsachen kennenzulernen. In der Fi -nanzverwaltung sollen die Grundzüge der Boden schät -zung und der Besteuerung des Grund und Bodens ver-mittelt werden.

Die Referendarinnen und Referendare sollen aktiv zupraktischen Arbeiten herangezogen werden.

II

Landentwicklung

16 Wochen

Flurbereinigungsbehörde

Obere Flurbereinigungsbehörde

mindestens eine der für folgende Bereichezuständigen Behörden:

1. Naturschutz

2. Wasserwirtschaft

3. Forstbewirtschaftung

4. Landwirtschaft und

5. Dorferneuerung,

Landentwicklungsbehörde in einem anderenBundesland

Die Referendarinnen und Referendare sollen sich ver-tieft mit den Herausforderungen der Landentwicklung,wie z. B. demografischer Wandel oder Gleichwertigkeitder Lebensverhältnisse auseinandersetzen.

Die Referendarinnen und Referendare sollen erlernen,wie die Anforderungen an die ländlichen Räume durchInstrumente der Landentwicklung bewältigt werdenkönnen. Dabei soll vor allem die Strategie „Wandel inden Köpfen“, die Instrumente LEADER, ILEK, Re gio -nalmanagement und Dorfentwicklung vermittelt werden.

In dem Bereich Agrar- und Strukturpolitik für die länd-lichen Räume ist das breite Spektrum der Europäischenund nationalen Förderprogramme, Regionalfonds undErschließung privater Finanzierungsquellen möglichst beidamit befassten Stellen (auch im Ausland) zu studieren.

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76 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

mindestens eine der folgenden Stellen:

1. LEADER-Lokale Aktionsgruppe(n)

2. Strukturfondseinrichtung der Kreisver wal -tung

3. EU- Kommission (Hospitation) oder

4. Flurbereinigungsbehörden anderer Bundes -länder oder Staaten

In dem Schwerpunktbereich Verfahren nach Flurbe -reinigungs- und Landwirtschaftsanpassungsgesetz sollendie Referendarinnen und Referendare auch zu praktischenArbeiten herangezogen werden. Im Vordergrund stehenZiele der ländlichen Bodenordnung nach Verfahrens -arten, Erlernen der Abläufe vor allem in den Terminender Landentwicklung und das Landentwick lungs fach -informationssystem LEFIS.

Modernes Verwaltungshandeln ist an geeigneten Fall -beispielen, durch Gutachten und Untersuchungen zu er -lernen.

Bei der Einordnung und Entwicklung der Land ent wick -lung soll der Blick in überfachlicher Sicht ausgeweitetwerden.

III

Landesplanung undStädte bau

16 Wochen

Oberste und obere Landesplanungsbehörde

Kommunale Dienststellen für Geoinfor ma tion,Vermessung, Liegenschaften, Planung sowiesonstige technische Aufgaben (z. B. Erschlie -ßung, Umweltschutz)

Geschäftsstelle eines Gutachterausschusses fürGrundstückswerte

Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses

Lehrgang bei einem Institut für Städtebau(oder vergleichbarer Einrichtung)

Hospitationen zur Immobilienwert ermitt lungbei Kreditinstituten, größeren Sachver stän di -gen büros oder Research unter nehmen

Die Referendarinnen und Referendare sollen die Auf -gaben und Verfahren von Raumordnung und Landes -planung kennenlernen.

Im Bereich der Stadtentwicklung und Stadtemeuerungsind neben den Aufgaben der Bauleitplanung insbeson-dere die Themen Bodenordnung und Immobilien wert -ermittlung in praktischer Mitarbeit vertieft zu vermitteln.Strategien der Baulandentwicklung und des Flächen ma -na gements sollen auch in Kooperation mit privaten In -vestoren behandelt werden.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit soll beispielweisein ämterübergreifenden Arbeitsgruppen, Ausschüssen, beiPlanfeststellungsverfahren sowie bei den Anforde run gendes Natur- und Umweltschutzes thematisiert werden.

Die Referendarinnen und Referendare sollen Gelegen -heit erhalten, die allgemeinen technischen Aufgaben einerKommunalverwaltung eingehend kennenzulernen. Ener -giepolitische Strategien, die Aspekte der demografischenEntwicklung sowie Umwelt- und Klimaveränderungensind ebenfalls wichtige Themen dieses Ausbil dungs ab -schnittes.

IV

Geodatenmanagementund Geodateninfra-struktur

16 Wochen

Vermessungs- und Katasteramt

Obere Vermessungs- und Katasterbehörde

Hospitationen bei Behörden auf kommunalerEbene, Landes- oder Bundesebene, europäi-schen Institutionen und gegebenenfalls auchWirtschaftsbetrieben mit entsprechenden Ge -schäftsfeldern

Die Referendarinnen und Referendare sollen die Heraus -forderungen für das Geoinformationswesen und dessenBeitrag zum E-Government sowie die zugehörigen Stra -tegien kennenlernen.

Die Referendarinnen und Referendare sollen anhandpraktischer Mitarbeit das Geodatenmanagement und dieAnforderungen der Geodateninfrastruktur (GDI) er -lernen, wobei besonders auch die Entwicklungen unddie Interdisziplinarität vermittelt werden sollen.

Die Ausbildung im Geodatenmanagement soll in großenGeodaten verarbeitenden Stellen erfolgen. Hierbei sinddie freie Wirtschaft und die Stellen auf Bundesebene ein-geschlossen. Zusätzlich sollen die Referendarinnen undReferendare Gelegenheit erhalten, Geofachinforma tions -systeme in den dafür zuständigen Behörden oder anderenStellen kennenzulernen, maßgeblich im Bereich Um -welt, der freien Wirtschaft oder auf kommunaler Ebene.

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 77

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zur Geodateninfrastruktur (GDI) sollbei der oberen Vermessungs- und Katasterbehörde statt-finden, die nach § 10 des Landesgeodaten infra struk tur -gesetzes die Aufgaben der zentralen Stelle für die Geo -dateninfrastruktur wahrnimmt.

Der Ausbildungsabschnitt eignet sich besonders für dieAnfertigung von Abschnitts- oder Projektarbeiten oderfür Hospitationen bei europäischen Institutionen, in derPrivatwirtschaft oder sonstigen Einrichtungen der natio-nalen Geodateninfrastruktur.

V

Seminare und Lehr-gänge, Staatsexamen

24 Wochen

Obere Vermessungs- und Katasterbehörde

Ausbildungsbehörde(12 Wochen)

Im Einführungslehrgang sollen auch erste Kommuni -kations- und Managementkompetenzen vermittelt wer-den (z. B. Rhetorik, Gesprächsführung, Konflikt be wäl -tigung, Visualisierung und Moderation), die in den Aus -bildungsabschnitten und den weiteren Lehrgängen aus-zubauen sind.

Allgemeines Verwaltungsseminar.

Fachbezogene Verwaltungsseminare, die im Zu sam men -hang mit den jeweiligen Ausbildungsabschnitten durch-geführt werden können.

Über mehrere Ausbildungsstellen verteilte Referenda rin -nen und Referendare sollen in den für einen Aus bil -dungsabschnitt erforderlichen fachlichen Grundlagen ge -meinsam unterrichtet werden. Dieser einführende Un -terricht sollte möglichst zu Beginn des Ausbil dungs ab -schnittes vermittelt werden.

Seminare sowie andere Ausbildungsformen (z. B. Plan -spiele, e-Learning, Blended-Learning, Arbeits gemein -schaf ten und Übungen in freier Rede, Assessment-Center-Trainingseinheiten sowie Exkursionen).

Besondere Lehrgänge und Seminare sollen eine theoreti-sche Ausbildung in Führungsaufgaben und Wirtschaft -lichkeit beinhalten.

Länderübergreifend einheitliche Fachthemen könnenzentral vermittelt werden (z. B. Angelegenheiten derArbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen derBundesrepublik Deutschland AdV, des Bundes, der Geo -dateninfrastruktur Deutschland sowie europäischeThemen).

Häusliche Prüfungsarbeit,

Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht und mündliche Prü -fung einschließlich Prüfungsvorbereitungen.

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Monate)

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§ 38Prüfungsfächer

Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation geprüft werden: 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit,3. Liegenschaftskataster und Landesvermessung, Geobasisinformationssystem,4. Landentwicklung,5. Landesplanung und Städtebau,6. Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur.

Abschnitt 3Landespflege

§ 39Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referendariat

(1) Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Landespflege istder Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Landespflege oder vergleichbarer Studiengänge mit ökologisch-naturschutzfach-licher Vertiefung, wie zum Beispiel Naturschutz- und Landschaftsplanung, Landschafts- und Freiraumentwicklung und Land schafts -architektur und Umweltplanung, oder einer vergleichbaren Kombination von Studiengängen.

(2) Dabei ist das im Rahmen des Studiums zu erwerbende Wissensspektrum im Wesentlichen in folgenden Studieninhalten nach-zuweisen:1. wissenschaftliche Grundlagen und deren methodische Anwendung in folgenden Teilbereichen der Landespflege:

a) Naturschutz,b) Landschaftspflege,c) Grünordnung,d) Landschaftsökologie (einschließlich der Grundlagenfächer Botanik/Vegetationskunde, Zoologie und Geologie/Boden -

kunde);daneben sind planerische Fähigkeiten auf dem Gebiet der Landschafts-, Grünordnungs- und Objektplanung sowie Garten- undLandschaftsarchitektur nachzuweisen,

2. grundlegendes Fachwissen und dessen methodische Anwendung mindestens in folgenden Fächern: a) Rechtsgrundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,b) Landschaftsökologie,c) Landschaftsplanung,d) Faunistische und floristische Kenntnisse,e) Landschafts- und Grünflächenbau/Ingenieurbiologie,f) Geografische Informationstechnik,

3. neben dem grundlegenden Fachwissen soll das Studium durch Grundkenntnisse in mindestens drei der folgenden Fächer abge-rundet worden sein:a) Raumordnung, Landes- und Regionalplanung,b) Städtebau und Siedlungswesen,c) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,d) Verkehrsplanung/Verkehrsanlagen,e) Wasserwirtschaft und Wasserbau,f) Bergbau, Bodenabbau, Abgrabungen,g) Waldbau/Forstplanung, Forstrecht, h) Landwirtschaft/Agrarplanung,i) Umweltschutz, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft,j) Leitungsaufgaben/Führungstechnik/Management.

§ 40Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde

Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1) und Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2) sind die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), derLandesbetrieb Mobilität (LBM), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) oder die Struktur- und Geneh mi gungs -direktion Süd (SGD Süd).

78 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 23: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

§ 41Gliederung und Gestaltung des technischen Referendariats

Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgenden Ausbildungsplanim Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entsprechendenAusbildungsabschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderen Aus bildungs -abschnitten, Ausbildungsstellen oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 42Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Landespflege und Naturschutz strukturiert als allgemeiner Rahmen die Regel -ausbildung. Er soll für jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabei sollen nach MöglichkeitWünsche und Prioritäten der Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushalts -mittel gefördert werden. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann vertauscht werden. Verschiedene Ausbildungs ab schnitte,die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden, können zeitlich zusammengelegt werden.

Ausbildungsabschnitt I:Einführung in die Verwaltung sowie Information undpraktische Mitarbeit bei der unteren Naturschutz-/ Land -schaftsbehörde sowie bei der Kommunal verwal tung

Ausbildungsabschnitt II:

Information und praktische Mitarbeit bei den Fach ver -waltungen der Nachbargebiete der Landespflege/ Natur -schutz und bei wissenschaftlichen Einrichtungen desLandes und des Bundes

Ausbildungsabschnitt III:

Praktische Mitarbeit und Information bei einer Landes -mitteIbehörde und/oder Landesoberbehörde für Natur -schutz und Landschaftspflege sowie Anfertigen derHäuslichen Prüfungsarbeit

Ausbildungsabschnitt IV: Seminare und Lehrgänge, Staatsexamen

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 79

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I bis III Allgemein für alle Ausbildungsstellen Management- und Kommunikationsqualifikationen so wiesoziale Kompetenz sind in allen Ausbildungsabschnittenausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu vermit-teln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgabenoder Projekten sind die überfachlichen Führungs- undManagementtechniken anzuwenden. In allen Ausbil dungs -abschnitten ist besonderer Wert darauf zu legen, dass dieReferendarinnen und Referendare Erfahrungen in derPräsentationstechnik, im Vortrag und im Schriftverkehrsammeln. Ihnen ist Gelegenheit zur Teilnahme an Ter -minen, Sitzungen und Verhandlungen sowie an Bespre -chungsrunden von Behördenleitungen und anderen Füh -rungskräften zu geben. Sie sollen Kurzvorträge halten,Besprechungsrunden moderieren und Arbeitsergebnissepräsentieren. Zu erlernende Qualifikationen sind dabeiMotivation, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung,Rhetorik, Visualisierung, Moderation, Protokollierung,Delegation, Besprechungsvorbereitung und -durchführungsowie das Feedback.

Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushalts grund -lagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Füh -rungskompetenzen, Qualifizierung im Bereich Recht,Projektmanagement und organisatorische Kompetenzsind nach Möglichkeit fachgebietsübergreifend zu ver-mitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zuwerden. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevanteQuer schnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nach-haltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit.

Page 24: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

80 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsabschnitte I bis III sind besonders fürProjektarbeiten und Hospitationen auf Bundesebene so -wie bei europäischen Institutionen, in europäischen Mit -gliedstaaten oder in der freien Wirtschaft geeignet. ZurStärkung der Kompetenz im Umgang mit den Rege -lungen und Abläufen der Europäischen Union sindAspekte über Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene,Initiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmensowie fachpolitische Strategien in die einzelnen Aus bil -dungsabschnitte aufzunehmen.

I

1 Woche (1 bis 2 Wochen)*

34 Wochen(28 bis 36 Wochen)*

* Bei Nutzung der Flexi bi li -

sie rungs spannen ist die Gesamt -

dauer der Ausbildung von 104

Wochen einzuhalten.

Ausbildungsbehörde

Untere Verwal tungs behörde für Natur schutzund Landschaftspflege (mindestens 16 Wochen)

Kommunalverwaltung, insbesondere Grün -flächenämter (mindestens 8 Wochen)

Planungs-, Kommunal- oder Regiona lver band

Einführung in die Ausbildung sowie die Verwaltung, dieAufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen.

Praktische, fachspezifische Ausbildung im SchwerpunktNaturschutz und Landschaftspflege.

Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbstständige Mit -arbeit und Anwendung der einschlägigen Vorschriften,Erlasse und Richtlinien.Vertiefende Anwendung des technischen und naturwis-senschaftlichen Wissens in den einzelnen Aufgaben fel dernsowie der in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse.

Ausweisung von Schutzgebieten und -objekten, Planungund Entwurf in der Landschafts-, Grünordnungs-, Bio -top- und Objektplanung, Biotop- und Grünflächen -pflege; Artenschutz, Anwendung der Eingriffsregelungin der Bauleit- und Fachplanung sowie bei sonstigenVorhaben, Förderprogramme, Prüfung von Anträgen,Verfassen von Entwürfen für Genehmigungen, Anord -nungen, Bescheide, Stellungnahmen und allgemeinerSchriftverkehr, Vorbereitung von Ausschreibungs unter -lagen, Abwicklung von Aufträgen; Finanzkontrolle, Ab -rechnung, Liegenschaftswesen, Einsatz und Anwendungvon ADV; Zusammenwirken mit Beiräten, Natur schutz -verbänden, Naturschutzbeauftragten, Landschafts wartensowie politischen Entscheidungsgremien; Personal-,Haushalts- und Rechnungswesen, Geschäftsbetrieb undBürotechnik, Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Per -so naleinsatz, Personalführung, Beurteilungen, Personal -entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Aus -schusssitzungen, Scoping- und Anhörungsterminen so -wie Abstimmungsgesprächen.

II

16 Wochen(12 bis 18 Wochen)*

* Bei Nutzung der Flexi bi li -

sie rungs spannen ist die Gesamt -

dauer der Ausbildung von 104

Wochen einzuhalten.

Fachverwaltungen insbesondere

Landesfachdienststelle für Naturschutz/Land -schaftspflege/Umwelt

Wasserwirtschaft

Landwirtschaft/ Flurbereinigung

Forstwirtschaft

Straßenbau

Kennenlernen der relevanten Aufgaben, Organisation,Instrumente und Rechtsgrundlagen sowie der Zusam -menarbeit mit der Naturschutzverwaltung und der Auf -gaben als Träger öffentlicher Belange bei Fach pla nun gen.

Bei der Landesfachdienststelle insbesondere:

Beratungsaufgaben gegenüber den Behörden und Stellendes Landes, der Kommunen; fachtechnische Betreuungder Naturschutz- und Landschaftsbehörden, Projekt -grup penarbeit; Kennenlernen der Erstellung von Gut -achten, der Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüberAufsichtsbehörden und Gerichten, der Bewertung vonUmweltverträglichkeitsstudien und Fachplanungen, Teil -nahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen.

Page 25: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 81

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

III

13 Wochen(10 bis 18 Wochen)*

* Bei Nutzung der Flexi bi li -

sie rungs spannen ist die Gesamt -

dauer der Ausbildung von 104

Wochen einzuhalten.

Mittlere und/oder höhere (oberste) Verwal -tungs behörde für Naturschutz und Land -schafts pflege

Praktische Ausbildung:

Organisation und Aufgaben der staatlichen Mittel in stanzals Bündelungsbehörde.

In Vertiefung der Abschnitte I und II:Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mit ar beitunter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Er lasseund Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfungen,Fördermittel, Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriftendurch Rechtssetzungsverfahren, Bewilligungen, Erlaub -nisse, Zulassungen, Planfeststellungen, Bescheide, Be -schlüsse, insbesondere in den Bereichen des Natur schut -zes und der Landschaftspflege sowie der Regional pla nung,der Bauleitplanung und den angrenzenden Fach gebieten.

IV

16 Wochen(12 bis 18 Wochen)*

* Bei Nutzung der Flexi bi li -

sie rungs spannen ist die Gesamt -

dauer der Ausbildung von 104

Wochen einzuhalten.

Lehrgänge/Seminare/Arbeitsgemein schaften/Exkursionen/Prüfungsvorbereitung

Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Ver wal -tung; Management, Mitarbeiterführung, Planung, Ent -scheidung; Rhetorik, Gesprächsführung; Psychologie.

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen.

Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strate -gien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

– Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes,– Umweltschutz als planerische und ordnungsrechtliche

Aufgabe,– Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip,– Genehmigung, Durchführung und Überwachung von

Maßnahmen, Erfolgskontrolle,– Grundlagen und technische Regeln,– Voruntersuchungen, Planung,– Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten,– Grundzüge der Verwaltungspraxis.

Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungs vorschrif ten.

Grundlagen des Verwaltungsrechts, Verfassungsrecht,Rechts stellung der Beamtin/des Beamten, Geheim hal -tungs- und Auskunftspflicht, Ordnungsrecht, Straf -recht/Ordnungswidrigkeitenrecht, Bau- und Planungs -recht, Zivilrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassen -wesen, Finanzierungsprogramme.

Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht, Haftungs recht.

Verwaltungsvollstreckung, verwaltungsgerichtliche Ver -fahren (Klagearten, Urteile).

Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände.

Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts-und Verwaltungsvorschriften.

Nationales, internationales und EU-Recht in den Be -reichen Natur- und Artenschutz, Umwelt ver träg lich -keit, Raumordnung und Landesplanung, Bauplanungs-und Bauordnungsrecht, Wasser, Bodenschutz, Abfall,Altlasten, Immissionsschutz.

Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Energie -wirtschaft, Kommunikationstechnik, Verkehrswesen, Jagd-und Fischereirecht,

Page 26: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

§ 43Prüfungsfächer

Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Landespflege und Naturschutz geprüft werden: 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit,3. Naturschutz und Landschaftspflege,4. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau,5. Freiraumplanung und Grünordnung,6. Angrenzende Fachgebiete.

Abschnitt 4Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

§ 44Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referendariat

Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Maschinen- undElektrotechnik in der Verwaltung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums einer der in Satz 2 genannten Fachrichtungenoder einer vergleichbaren Kombination von Studiengängen. Für das Studium kommen folgende Fachrichtungen in Betracht:1. Maschinenbau,2. Elektrotechnik,3. Versorgungstechnik,4. Wirtschaftsingenieurwesen mit technischen Vertiefungen in den vorgenannten Fachrichtungen oder 5. auf der Basis von Mathematik, Physik, Chemie, Mechanik vergleichbare Studiengänge.

§ 45Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde und Zulassungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1) und Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2) ist der Landesbetrieb LBB.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber bedürfen der Zulassung durch das für den staatlichen Hochbau zuständige Ministerium(Zulassungsbehörde). Bewerberinnen und Bewerber für eine Kommunalverwaltung werden im Benehmen mit dem für dasKommunalrecht zuständigen Ministerium zugelassen.

82 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

6 Wochen

6 Wochen(3 bis 6 Wochen)*

* Bei Nutzung der Flexi bi li -

sie rungs spannen ist die Gesamt -

dauer der Ausbildung von 104

Wochen einzuhalten.

Ausbildungsstationen und Lehrgänge nachfreier Wahl oder Stationen für Prüfungs vor -bereitung sowie Prüfungszeiten

(Garten-) Denkmalschutz und -pflege.

Häusliche Prüfungsarbeit

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Monate)

Page 27: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

§ 46Gliederung und Gestaltung des technischen Referendariats

(1) Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

Allgemeine Seminare und Lehrgänge sind im Ausbildungsabschnitt II enthalten. Den Referendarinnen und Referendaren soll einezeitlich begrenzte Führungsaufgabe unter dienstlicher und fachlicher Aufsicht übertragen werden, insbesondere während desAbschnittes I. Hier sollen unter anderem die Thematiken Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben undWirtschaftlichkeit praktisch vertieft werden.

(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge mit inhaltlichem und zeitlichem Bezug zu den jeweiligen Aus bil dungs -abschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für Lehrgänge in Anspruch genom-men wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugerechnet werden.

(3) Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgenden Ausbil dungs -plan im Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entsprechendenAusbildungsabschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderen Ausbildungs ab -schnitten oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 47Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung strukturiert als allgemeinerRahmen die Regelausbildung. Er soll für jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabei sollen nachMöglichkeit Wünsche und Prioritäten der Referendarinnen und Referendaren unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehen-den Haushaltsmittel gefördert werden. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann vertauscht werden. Verschiedene Aus -bildungsabschnitte, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden, können zeitlich zusammengelegt und die Dauer derAusbildungsabschnitte angepasst werden.

Ausbildungsabschnitt I:Praktische Mitarbeit in Dienststellen, die mit demBauen befasst sind und Hospitationen in Verwaltungund Wirtschaft

Ausbildungsabschnitt II: Seminare und Lehrgänge

Ausbildungsabschnitt III: Prüfungsvorbereitung und Staatsexamen

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 83

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I

44 Wochen Landesbetrieb LBB, untere staatliche und/oder kommunale Baudienststelle mit ma -schinen- und elektrotechnischer Abteilung,

davon möglichst 3 Wochen Hospitation ineinem privatwirtschaftlichen Unternehmen

Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Ge schäfts -betrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Per -sonalwesen (z. B. Personaldisposition, Personalführung,Personalbeurteilung), Personal- und Sozialrecht, neuesSteuerungsmodell und Verwaltungsreformansätze in dertechnischen Verwaltung, Korruptionsprävention. Technische Angelegenheiten: Grundsätze und praktische Mitwirkung bei Planung,Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt gegebenen-falls Betrieb von maschinen- und elektrotechnischen An -lagen einschließlich kommunikationstechnischen Anlagen,Energieeinsparung, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen(Lebenszyklusbetrachtung). Facilitymanagementorientierte Planung (Projekt ent wick -lung und -steuerung, Objektbewirtschaftung), Betriebs -führung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen(VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklungvon Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Korrup tions -prävention bei Planung, Vergabe und Abrechnung vonBaumaßnahmen, Qualitätsmanagement, Gewähr leistung,Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und An -wendung der Datenverarbeitung, betriebswirtschaftlicheGrundlagen/Managementmethoden und -instrumente,Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Lebenszyklus kosten -berechnung.

Page 28: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

§ 48Prüfungsfächer

Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltunggeprüft werden: 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit,3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften,4. Elektrotechnische Anlagen,5. Maschinen und verfahrenstechnische Anlagen,6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik.

84 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

4 Wochen

3 Wochen

3 Wochen

2 Wochen

6 Wochen

4 Wochen

2 Wochen

Private, staatliche und/oder kommunaleIn stitutionen mit umfangreichen technischenAn lagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken,Universitäten, Deutsche Bahn AG (DB)

Hospitation beim Betrieb von maschinen-, elektro- undkommunikationstechnischen Anlagen.

Vertiefung betriebsgerechtes Planen und Bauen,Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, In -standhaltungs- sowie Inspektions- und Wartungs ver träge.

Versorgungsunternehmen für Strom, Gas,Wasser oder Fernwärme (wie Pfalzwerke oderStadtwerke mit technischen Abteilungen)

Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungs an -lagen, Energielieferverträge.

Umweltbehörde, Struktur- und Genehmi -gungs direktion, Regionalstelle Gewerbe auf -sicht

Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeits schutz,Immissionsschutz.

Technische Überwachung (z. B. TÜV)

Struktur- und Genehmigungsdirektion alstechnische Aufsichtsbehörde

Einführung in die Abnahme und Inspektion überwa-chungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Be -stimmungen.

Arbeitsgebiete: Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht derTarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst, Verfas sungs -recht, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen,Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Ent wür -fen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen.

Mittlere oder oberste Landesbehörde als Ge -neh migungsbehörde

Baurecht:Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bau auf -sicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz undAr beitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanz -planung.

Betrieb und Energieverbrauch überwachendeDienststellen, Landesbetrieb LBB, Zentrale(Energiemanagement/ Facilitymanagement)

Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirt-schaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datener -fassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen.

II

12 Wochen Lehrgänge und Seminare

III

12 Wochen Häusliche Prüfungsarbeit, Prüfungsvorbereitungen, Staats -examen

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Wochen)

Page 29: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Abschnitt 5Städtebau

§ 49Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referendariat

(1) Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Städtebau ist derNachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Studiums. Den Anforderungen entsprechen insbesondere folgende Studiengänge: 1. Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung, Studium der Stadtplanung oder Stadt- und Regio nal -

planung, 2. vertiefendes Studium mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung (Masterstudiengang) im Rahmen des Studiums der Architektur,

des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geografie sowie weiterer einschlägigerStudiengänge,

3. aufbauendes Studium Städtebau/Stadtplanung im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens, desVermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geografie sowie weiterer einschlägiger Studiengänge.

(2) Folgendes Wissensspektrum, das im Rahmen des Studiums zu erwerben ist, soll im Wesentlichen nachgewiesen werden:1. ökonomische und soziologische Grundlagen einer nachhaltigen Stadt-, Regional- und Landesplanung

a) Regionale Strukturpolitik,b) Soziologische Grundlagen,c) Einzel- und gesamtwirtschaftliche Grundlagen,d) Developer-Rechnung, e) Immobilienmärkte und Immobilienentwicklung,

2. Theorie und Kontext der räumlichen Planunga) Aufgaben der räumlichen Planung im gesellschaftlichen Kontext,b) Politische Entscheidungen und räumliche Steuerung,c) Politik und Verwaltung im Mehrebenensystemen,

3. Methoden, Verfahren und Instrumente der räumlichen Planunga) Methoden der Raumplanung, b) Verfahren und Instrumente (zur nachhaltigen Stadtentwicklung), c) Management und Kommunikation,

4. Städtebaulicher Entwurf a) Städtebauliche Gestaltung und ihre Darstellung,b) Bebauungsplanung,c) Morphologie und Typologie,d) Visualisierung von Planungen,

5. Geschichte der Siedlungsentwicklung und des Städtebaus a) Geschichte der Siedlungsentwicklung und des Städtebaus in Stadt und Land, b) Denkmalpflege,

6. rechtliche Grundlagen a) Allgemeines Verfassungsrecht, b) Allgemeines Verwaltungsrecht, c) Bau- und Planungsrecht, d) Raumordnungsrecht, e) Bodenrecht, f) Fachplanungsrecht, g) Besonderes Städtebaurecht (insbesondere Stadterneuerung),h) Europäisches Raumplanungsrecht,

7. natürliche Voraussetzungen und technische Elemente der Stadt-, Regional- und Landesplanung a) Grundlagen des Ökosystems, b) Landschaft und Umwelt, c) Umwelt und Ressourcen, unter anderem Energie, d) Verkehr und Mobilität, Logistik und Wirtschaftsverkehr, e) Immobilienmärkte und Immobilienentwicklung, f) Gebäudelehre,

8. Statistik und E-Planning a) Empirische Erhebungsmethoden,b) Qualitative und quantitative Methoden der Datenerhebung, c) Deskriptive Statistik, d) Internetgestützte Planungskommunikation.

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 85

Page 30: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

(3) Die Fähigkeit, das Fachwissen auf dem Gebiet der Stadt- und Regionalplanung methodisch anzuwenden, Kreativität zu entwi-ckeln und gestalterischen Anforderungen gerecht zu werden, ist durch Entwurfsarbeiten und eine das Studium abschließendeMasterarbeit oder Diplomarbeit zu belegen. Diese Arbeiten sollen überwiegend konzeptionelle Inhalte haben sowie überwiegendund erkennbar eigenständig bearbeitet worden sein. In den Arbeiten soll die Fähigkeit gezeigt werden, verschiedene Wissensgebietemiteinander zu verknüpfen.

§ 50Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde und Zulassungsbehörde

(1) Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1) und Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2) ist der Landesbetrieb LBB. Bei Bewerberinnen undBewerbern für eine Kommunalverwaltung ist diese Einstellungs- und Ausbildungsbehörde.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber bedürfen der Zulassung durch das für den staatlichen Hochbau zuständige Ministerium(Zulassungsbehörde). Bewerberinnen und Bewerber für eine Kommunalverwaltung werden im Benehmen mit dem für dasKommunalrecht zuständigen Ministerium zugelassen.

§ 51Gliederung und Gestaltung des technischen Referendariats

(1) Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter sollen darauf achten, dass im Ausbildungsabschnitt I jeweils mindestens eineberufspraktische Arbeit in den Prüfungsfächern Stadtplanung, technische Elemente und Fachrecht erstellt wird. In den Aus bil -dungsabschnitten I bis III soll besonderen Wert auf Abschnitts- und Vertiefungsarbeiten sowie auf integrierte Arbeitsansätze undressortübergreifende Teamarbeit gelegt werden, wobei die Referendarinnen und Referendare ihre Arbeitsergebnisse eigenständigvertreten sollen. Hier sollen unter anderem die Thematiken Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben undWirtschaftlichkeit praktisch vertieft werden.

(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge mit inhaltlichem und zeitlichem Bezug zu den jeweiligen Aus bil dungs -abschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für die Lehrgänge in Anspruchgenommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugerechnet werden.

(3) Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgenden Ausbil dungs -plan im Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entsprechendenAusbildungsabschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderen Aus bil dungs ab -schnitten, Ausbildungsstellen oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 52Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Städtebau strukturiert als allgemeiner Rahmen die Regelausbildung nach Inhaltund Dauer. Er soll für jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabei sollen nach MöglichkeitWünsche und Prioritäten der Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haus -haltsmittel gefördert werden. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann flexibel gestaltet werden. Verschiedene Ausbil -dungsabschnitte, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden, können zeitlich zusammengelegt werden.

Ausbildungsabschnitt I:Geschichte des Städtebaus, Stadtplanung und Stadt -entwicklung, Technische Elemente des Städtebaus,Fachrecht (I)

Ausbildungsabschnitt II: Raumordnung, Fachrecht (II)

Ausbildungsabschnitt III:Wahlweise Vertiefung der Ausbildungsinhalte der Aus -bildungsabschnitte I oder II

Ausbildungsabschnitt VI: Lehrgänge, Fachexkursionen und Staatsexamen

86 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I bis III Allgemein für alle Ausbildungsstellen Management- und Kommunikationsqualifikationen so -wie soziale Kompetenz sind in allen Ausbildungs ab -schnitten ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxiszu vermitteln.

Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben oderProjekten sind die überfachlichen Führungs- und Mana -gementtechniken anzuwenden.

Page 31: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 87

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Referen -darinnen und Referendare sich in der Präsentations tech -nik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkom mnen.Ihnen ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen,Verhandlungen und Sitzungen zu geben. Insbesonderesollen die Referendarinnen und Referendare an Bespre -chungsrunden von Behördenleitungen und anderen Füh -rungskräften sowie an der Durchsicht der von Füh -rungs kräften zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails)beteiligt werden. Sie sollen Kurzvorträge halten, Bespre -chungsrunden moderieren und Arbeitsergebnisse vorstel-len. Dabei sollen Methoden und Techniken in folgendenBereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächs füh rung,Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Modera -tion, Protokollierung, Delegation, Besprechungs vor -be reitung und -durchführung sowie Feedback über dieErgebniserzielung.

Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollendie Referendarinnen und Referendare die Ergebnisse ihrerArbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungs -abschnitt präsentieren.

Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrund -lagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Füh -rungskompetenzen, Qualifizierung im Bereich Recht,Projektmanagement und organisatorische Kompetenzsind nach Möglichkeit fachrichtungsübergreifend zu ver -mitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zuwerden.

Zur Stärkung der Kompetenz zum geltenden Gemein -schaftsrecht und der Kohäsions- und Strukturpolitik derEuropäischen Union (EU) sind Aspekte über Entschei -dungsprozesse auf EU-Ebene, Initiierung und Beglei tungvon EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische Strate -gien in die einzelnen Ausbildungsabschnitte aufzunehmen.

I

Geschichte des Städte -baus, Stadtplanung undStadtentwicklung

Technische Ele mentedes Städtebaus

Fachrecht I

50 Wochen

Stadt, Kreis, Planungsamt oder Planungs ab -tei lung, Bauaufsichtsamt, übergreifende Ämterfür Hochbau, Verkehr, Ver- und Entsor gung,Landschaftspflege und Grünordnung, Liegen -schaftswesen, Leitung des Planungs- oderBaudezernats und andere Dezernate

gegebenenfalls Wohnungsbauträger, öffent -liche Betriebe, Projektentwickler, Planungs -büros

Aufgaben, Organisation, Abläufe/Prozesse und Rechts -grundlagen von Kommunalverwaltungen.

Aufgaben, Organisation, Abläufe/Prozesse und Rechts-grundlagen kommunaler Dezernate.

Leitung des Planungs- oder Baudezernats, politischeGremien, Personalwesen.

Entwicklungs- und Bauleitplanung:Stadtentwicklungsprogramme, vorbereitende und ver-bindliche Bauleitplanung, Bestandsaufnahme, Analyse,Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe,Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung.

Planverwirklichung:Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Lie -gen schaftswesen.

Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration:Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Ver kehr(öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßen -planung), Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luft -reinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz-,Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung.

Page 32: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

88 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen.

Die Referendarinnen und Referendare sollen aktiv zupraktischen Arbeiten/Projektarbeit herangezogen werden.

II

RaumordnungFachrecht II

10 Wochen

Region, Regierungsbezirk, Land, Bund Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Be -hörden und übergreifenden Ämter, Raumordnung, Lan -desplanung,

Regionalplanung,

Städtebau,

Bauordnungswesen,

Genehmigung der Bauleitplanung,

Naturschutz und Landschaftspflege,

Umweltschutz,

Wasserwirtschaft,

Denkmalpflege,

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Pla nung.

Die Referendarinnen und Referendare sollen aktiv zupraktischen Arbeiten herangezogen werden.

III

Wahlweise Ver tiefungder Ausbildungs in halteder Ausbildungs-abschnitte I oder II

4 Wochen

Wahlweise im Bereich der Ausbildung sstel lendes Abschnittes I oder des Abschnittes IIund/oder bei einer kommunalen/regionalenStelle in einem europäischen Nachbarland

IV

Seminare und Lehr-gänge, Staatsexamen

15 Wochen

verschiedene Im Rahmen eines Einführungslehrgangs sollen erste Kom -munikations- und Managementkompetenzen vermitteltwerden (z. B. Rhetorik, Gesprächsführung, Konflikt be -wältigung, Visualisierung und Moderation), die in denAusbildungsabschnitten und den weiteren Lehrgängenauszubauen sind.

Allgemeines Verwaltungsseminar und fachbezogene Ver -waltungsseminare, die im Zusammenhang mit den je -weiligen Ausbildungsabschnitten durchgeführt werdenkönnen.

Über mehrere Ausbildungsstellen verteilte Referen da -rin nen und Referendare sollen in den für einen Aus -bildungsabschnitt erforderlichen fachlichen Grundlagengemeinsam unterrichtet werden. Dieser einführendeUnterricht sollte möglichst zu Beginn des Ausbildungs -abschnitts vermittelt werden.

Seminare sowie andere Ausbildungsformen gemäß § 8(z. B. Planspiele, e-Learning, Blended-Learning, Arbeits -gemeinschaften und Übungen in freier Rede, Assess -ment-Center-Trainingseinheiten sowie Exkursionen).

Besondere Lehrgänge und Seminare zum Thema Füh -rungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit,

Page 33: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

§ 53Prüfungsfächer

Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Städtebau geprüft werden: 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit,3. Raumordnung,4. Geschichte des Städtebaus, Stadtplanung und Stadtentwicklung,5. Technische Elemente des Städtebaus,6. Fachrecht.

Abschnitt 6Straßenwesen

§ 54Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referendariat

Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Straßenwesen ist derNachweis eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens oder in vergleichbaren Studiengängen. Dabei ist das im Rahmendes Studiums zu erwerbende Wissensspektrum im Wesentlichen in folgenden Studieninhalten nachzuweisen:1. Grundlagenwissen (mathematisch-naturwissenschaftliche Studieninhalte)

a) Höhere Mathematik,b) Mechanik,c) Physik einschließlich der fachbezogenen Bereiche,d) Informatik,e) Geometrie,f) Chemie,g) Geologie,

2. Fachwissen (berufsfeldbezogene Studieninhalte)a) Grundbau und Bodenmechanik,b) Baustatik,c) Vermessungskunde,d) Baustoffkunde,e) Baukonstruktionslehre,f) Konstruktiver Ingenieurbaus,g) Verkehrswesen,h) Straßenbau,i) Straßenplanung,j) Baubetrieb,

3. achbezogenes wünschenswertes Ergänzungswissena) Führungstechnik/Management,b) Betriebswirtschaft, c) Rechtswissenschaften,d) Umweltschutz,e) Sprachen oder f) Maschinenbau oder Elektrotechnik.

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 89

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

6 Wochen

7 Wochen

Häusliche Prüfungsarbeit,

Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht und mündliche Prü -fung einschließlich Prüfungsvorbereitungen und Arbeits -gemeinschaften.

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Wochen)

Page 34: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Bei der Einstellung sind Studiengänge mit dem Studienschwerpunkt in den Bereichen Konstruktiver Ingenieurbau, Straßenbau und-planung oder Baubetrieb zu bevorzugen.

§ 55Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde

Einstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1) und Ausbildungsbehörde (§ 5 Abs. 2) ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM).

§ 56Gliederung und Gestaltung des technischen Referendariats

(1) Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge mit inhaltlichem und zeitlichem Bezug zu den jeweiligen Aus bil -dungsabschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für die Lehrgänge in An -spruch genommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugerechnet werden.

(3) Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgenden Aus bil dungs -plan im Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entsprechendenAusbildungsabschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderen Ausbildungs ab -schnit ten, Ausbildungsstellen oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 57Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Straßenwesen strukturiert als allgemeiner Rahmen die Regelausbildung. Er sollfür jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabei sollen nach Möglichkeit Wünsche undPrioritäten der Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördertwerden. Dabei kann auch die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte vertauscht werden. Verschiedene Ausbildungsabschnitte, diein denselben Ausbildungsstellen absolviert werden, können zeitlich zusammengelegt werden.

Ausbildungsabschnitt I:Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften(Einführung)

Ausbildungsabschnitt II:Vorbereitung und Durchführung von Straßen bau vor -haben

Ausbildungsabschnitt III: Raumplanung und städtische Infrastruktur

Ausbildungsabschnitt VI:Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften (Vertiefung)

Ausbildungsabschnitt V: Seminare und Lehrgänge, Staatsexamen

90 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I bis V

Allgemeine Rechts- und Verwaltungs-grund lagen

Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

während des gesam ten technischen Refe ren-dariats in allen Ausbil-dungsabschnitten

alle Management- und Kommunikationsqualifikationen so -wie soziale Kompetenz sind in allen Ausbil dungs ab -schnitten ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxiszu vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung vonAufgaben oder Projekten sind die überfachlichen Füh -rungs- und Managementtechniken anzuwenden.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Refe ren da -rinnen und Referendare sich in der Präsentations tech nik,im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkommnen.Ihnen ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Ver -handlungen und Sitzungen zu geben. Insbesondere sollendie Referendarinnen und Referendare an Be spre chungs -runden von Behördenleitungen und anderen Führungs -kräften sowie an der Durchsicht der von Führungs kräf -ten zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails) be teiligt

Page 35: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 91

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

werden. Sie sollen Kurzvorträge halten, Besprechungs -runden moderieren und Arbeitsergebnisse vorstellen. Da -bei sollen Methoden und Techniken in folgendenBereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächs füh rung,Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Mode ra -tion, Protokollierung, Delegation, Besprechungs vor be -reitung und -durchführung sowie Feedback über dieErgebniserzielung.

Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollendie Referendarinnen und Referendare die Ergebnisse ihrerArbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungs -abschnitt präsentieren.

Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushalts grund -lagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen,Führungskompetenzen, Qualifizierung im Bereich Recht,Projektmanagement und organisatorische Kompetenzsind nach Möglichkeit fachrichtungsübergreifend zu ver -mitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz gerecht zuwerden. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevanteQuerschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nach-haltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit.

Zur Stärkung der Kompetenz im Umgang mit den Re -gelungen und Abläufen der Europäischen Union sindAspekte über Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, Ini -tiierung und Begleitung von EU- Fördermaßnahmensowie fachpolitische Strategien in die einzelnen Ausbil -dungsabschnitte aufzunehmen.

I

Fachbezogene Verwal -tung und Rechtsvor-schriften (Einführung)

16 Wochen

Untere Ebene der Straßenbauverwaltung Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation derStraßen bauverwaltung in Bund, Ländern und Kom mu nensowie deren Zusammenwirken

Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Büro -technik der Unteren Ebene der Straßenbauverwaltung

Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungs-technischer und rechtlicher Hinsicht

Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle all-gemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in derVerwaltung (Controlling)

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung, Bau durch -führung und Betrieb

Praxis der Personalführung einschließlich Personal be -urteilung

Personal- und Sozialrecht: Beamtengesetze, Laufbahn -vorschriften, Disziplinarrecht; Tarifverträge des Bundesund der Länder

Verantwortung und Haftung im öffentlichen Dienst,Regress

Personalvertragsrecht

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes undder Länder

Straßenverwaltung

Straßenrecht

Page 36: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

92 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

Straßenunterhaltung

Verkehrssicherheit

Straßenbetrieb

II

Vorbereitung und Durch führung vonStraßenbauvorhaben

24 Wochen

Untere Ebene der Straßenbauverwaltung Straßenplanung und -entwurf:

Linienbestimmung

Umweltverträglichkeit und Naturschutzuntersuchungen

Immissionsschutz

Flächensicherung

Planfeststellung

Grunderwerb

Enteignung

Flurbereinigung

Bauvorbereitung und -durchführung:

Ausschreibung und Vergabe nach VOB, VOL, VOF

Bauvertragsrecht

Baupreisrecht

Verantwortung bei Planung und Durchführung vonBaumaßnahmen (Baubevollmächtigter)

Bauaufsicht und Bauleitung

Arbeitssicherheit

Straßenbautechnik

Straßenausstattung

Konstruktiver Ingenieurbau

Güteüberwachung

III

Raumplanung undstädtische Infra-struktur

12 Wochen

Kommunale und sonstige Fachverwaltung Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbst -verwaltung

Raumordnung

Bauleitplanung

Bauordnungsrecht

Erschließung in Kommunen

Bodenordnung

Landesbauordnung

Kommunaler Tiefbau

Kommunale Verkehrsplanung und -bau

Kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe

Verkehrsbetriebe

Aufgaben und Organisation anderer technischer Fach -verwaltungen

Grundzüge des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft

Grundzüge des Eisenbahnrechts

Page 37: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 93

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

IV

Fachbezogene Verwal-tung und Rechts vor-schriften

(Vertiefung)

16 Wochen

Mittlere/höhere Ebene der Straßen bau ver -waltung

Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Infor ma -tionstechnik der mittleren und/oder höheren Ebene derStraßenbauverwaltung

Grundzüge des Staatsverwaltungs- und Privatrechts

Staatshaftung

Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle all-gemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in derVerwaltung (Controlling)

Internationale und supranationale Institutionen

Grundzüge der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Grundsätze der Aufbau- und Ablauforganisation

Personalplanung, Stellenbemessung und -bewertung, Per -sonalmanagement

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundesund der Länder

Raumordnungsrecht (Vertiefung)

Planungsmethodik Bedarfsplanung und AusbaupläneStraßenfinanzierung

Fachplanungen anderer Fachverwaltungen Straßen bau -recht (Vertiefung und Grunderwerb)

V

Seminare und Lehr-gänge, Staatsexamen

12 Wochen

6 Wochen

6 Wochen

Fachrichtungs- und gegebenenfalls länder-übergreifende Lehrgänge, Arbeitsge mein -schaf ten bei Fortbildungseinrichtungen derLänder

Ausbildungsbehörde

Einführungslehrgang (4 Wochen).Im Einführungslehrgang sollen erste Kommunikations-und Managementkompetenzen vermittelt werden (z. B.Rhetorik, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Vi -sualisierung und Moderation), die in den Ausbil dungs -abschnitten und den weiteren Lehrgängen auszubauensind.

Allgemeine und fachbezogene Verwaltungsseminare(4 Wochen).

Fachbezogene technische Seminare (2 Wochen).

Über mehrere Ausbildungsstellen verteilte Referen da -rin nen oder Referendare sollen in den für einen Aus -bildungsabschnitt erforderlichen fachlichen Grundlagengemeinsam unterrichtet werden. Dieser einführendeUnterricht sollte möglichst zu Beginn des Ausbil dungs -abschnittes vermittelt werden.

Besondere Lehrgänge und Seminare sollen eine theoreti-sche Ausbildung in Führungsaufgaben und Wirtschaft -lichkeit beinhalten (2 Wochen).

Seminare sowie andere Ausbildungsformen gemäß § 7(z. B. Planspiele, e-Learning, Blended-Learning, Arbeits -gemeinschaften und Übungen in freier Rede, Assess -ment-Center-Trainingseinheiten sowie Exkursionen).

Häusliche Prüfungsarbeit

Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht und mündlichePrüfung einschließlich Prüfungsvorbereitungen

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Monate)

Page 38: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

§ 58Prüfungsfächer

Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Straßenwesen geprüft werden:1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit, 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften,4. Raumplanung und städtische Infrastruktur,5. Straße und Verkehr,6. Ingenieurbauwerke.

Abschnitt 7Umwelttechnik

§ 59Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referendariat

Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Umwelttechnik ist derNachweis eines abgeschlossenen Studiums der Umwelttechnik oder in vergleichbaren Studiengängen. Dabei ist das im Rahmen desStudiums zu erwerbende Wissensspektrum im Wesentlichen in folgenden Studieninhalten nachzuweisen:1. Mathematik,2. Abfallwirtschaft und Bodenschutz,3. Immissionsschutz (Bundesimmissionsschutzgesetz),4. Allgemeine Wasserwirtschaft,5. Siedlungswasserwirtschaft (Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlung, Wasserversorgung),6. Wasserbau,7. Industrieller Umweltschutz.

§ 60Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde

Einstellungsbehörden (§ 3 Abs. 1) und Ausbildungsbehörden (§ 5 Abs. 2) sind die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord(SGD Nord) und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

§ 61Gliederung und Gestaltung des technischen Referendariats

(1) Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

(2) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge mit inhaltlichem und zeitlichem Bezug zu den jeweiligen Aus bil dungs -abschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für die Lehrgänge in Anspruchgenommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugerechnet werden.

Ausbildungsabschnitt I:Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Boden-schutz

Ausbildungsabschnitt II: Immissionsschutz und Klimaschutz

Ausbildungsabschnitt III: Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

Ausbildungsabschnitt IV: Praktikum und Hospitationen

Ausbildungsabschnitt V: Seminare und Lehrgänge, Staatsexamen

94 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 39: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

(3) Innerhalb der Ausbildungsabschnitte I bis IV besteht die Möglichkeit zum Aufenthalt in Wahlstationen (Hospitationen gemäߧ 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 5 mit fachlichem Bezug) im Umfang von bis zu maximal sechs Wochen. Die Abzüge der Aus bil dungs -wochen erfolgt vorzugsweise in den Abschnitten I und II.

(4) Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgenden Ausbil dungs -plan im Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entsprechendenAusbildungsabschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderen Ausbildungs -abschnitten, Ausbildungsstellen oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 62Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Umwelttechnik mit dem Bereich Wasserwirtschaft strukturiert als allgemeinerRahmen die Regelausbildung. Er soll für jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabei sollen nachMöglichkeit Wünsche und Prioritäten der Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehendenHaushaltsmittel gefördert werden. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann vertauscht werden. VerschiedeneAusbildungsabschnitte, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden, können zeitlich zusammengelegt werden.

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 95

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I bis IV

Allgemeine Rechts- und Verwaltungs-grund lagen, Füh rungs-auf gaben und Wirt-schaftlichkeit

während des gesamten technischen Referen-da riats in allen Ausbil-dungs abschnitten

Allgemein für alle Ausbildungsstellen Management- und Kommunikationsqualifikationen so -wie soziale Kompetenz sind in allen Ausbildungs ab -schnitten ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxiszu vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung vonAufgaben oder Projekten sind die überfachlichen Füh -rungs- und Managementtechniken anzuwenden.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Refe ren -darinnen und Referendare sich in der Präsentations -technik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervoll-kommnen. Ihnen ist Gelegenheit zur Teilnahme anTerminen, Verhandlungen und Sitzungen zu geben. Diesgilt besonders für Besprechungsrunden von Behör den -leitungen und anderen Führungskräften. Darüber hi naussind die Referendarinnen und Referendare an der Durch -sicht der von Führungskräften zu verteilenden Eingänge(Post, E-Mails) zu beteiligen. Sie sollen Kurzvorträgehalten, Besprechungsrunden moderieren und Arbeits -ergebnisse vorstellen. Dabei sollen Methoden und Tech -niken in folgenden Bereichen erlernt werden: Moti va tion,Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Rhetorik, Vi -sualisierung, Moderation, Protokollierung, Delegation,Besprechungsvorbereitung und Besprechungs durchfüh rungsowie Rückkoppelung der Ergebniserzielung.

Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollendie Referendarinnen und Referendare die Ergebnisse ihrerArbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungs -abschnitt präsentieren.

Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushalts grund -lagen und Haushaltsbewirtschaftung sowie Finanz pla nun -gen, Führungskompetenzen, Qualifizierung im BereichRecht, Projektmanagement und organisatorische Kom -petenz sind nach Möglichkeit fachgebietsübergreifendzu vermitteln, um ihrem interdisziplinären Ansatz ge -recht zu werden. Dies gilt auch für gesellschaftlich rele-vante Querschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit,nachhaltiges Flächenmanagement und Sozial verträg lich -keit.

Zur Stärkung der Kompetenz im Umgang mit den Re -gelungen und Abläufen der Europäischen Union sindAspekte über Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, Ini -tiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmensowie fachpolitische Strategien in die einzelnen Aus -bildungsabschnitte aufzunehmen.

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96 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

Selbstständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen.

In den Abschnitten I bis III sind jeweils auch Leitungs -aufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Mitar -beit erführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Ge -sprächs führung, Psychologie) zu vermitteln.

I

Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung undBodenschutz

17 Wochen

SGD Nord und SGD Süd

(Obere Abfall- und Bodenschutzbehörde)

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfall -wirtschaftsplanung, Abfallbehandlung, Abfallbeseiti gung,Überwachung der Abfallentsorgung, Stoffstrom kon trol -len, Bodenschutz, Altlasten (weitere SchwerpunkteAusbildungsabschnitt VI).

Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mit ar beit,Anwendung von Rechtsvorschriften, vertiefte Anwen dungdes technischen und naturwissenschaftlichen Wissens.

Prüfung von Zulassungsanträgen, Verfassen von Anord -nungen, Bescheiden, Stellungnahmen und Berichten,Protokollführung.

Teilnahme an Messungen, Untersuchungen und Probe -nahme, Außendienst, Überwachung von Anlagen.

Erarbeitung von Fachstellungnahmen z. B. im Rahmenvon Genehmigungs- oder Gerichtsverfahren.

Vollzug von Rechtsvorschriften des Kreislauf wirt schafts-und Abfallrechtes.

II

Immissionsschutz undKlimaschutz

17 Wochen

SGD Nord und SGD Süd

Obere Immissionsschutzbehörden

Genehmigungsverfahren, Produktionstechnologien undAuswirkungen.

Überwachung von Anlagen und Betriebsbereichen.

Lärm und Erschütterungen, elektromagnetische Felder(EMF), Luftreinhaltung, Abgasreinigung, Gerüche, Stör -fall- und umweltgefährdende Stoffe.

Klimaschutz, Chemikaliensicherheit (weitere Schwer -punkte Ausbildungsabschnitt VI).

Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mit arbeit.

Anwendung von Rechtsvorschriften.

Vertiefte Anwendung des technischen und naturwissen-schaftlichen Wissens.

Prüfung von Zulassungsanträgen, Verfassen von Anord -nungen, Bescheiden, Stellungnahmen und Berichten.

Protokollführung.

Teilnahme an Messungen, Untersuchungen und Probe -nahme.

III

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

17 Wochen

SGD Nord und SGD Süd

Obere Wasserbehörden

Grundlagen der Wasserwirtschaft,

Wasserrahmenrichtlinie,

Oberirdische Gewässer,

Gewässerüberwachung,

Gewässernutzungen,

Einleiter-Überwachung,

Abwasserbeseitigung,

Abwasserabgabe,

Wasserversorgung,

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 97

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

Grundwasser,

wassergefährdende Stoffe,

Hochwasserschutz.

Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit,Anwendung von Rechtsvorschriften.

Vertiefte Anwendung des technischen und naturwissen-schaftlichen Wissens.

Prüfung von Zulassungsanträgen, Verfassen von Anord -nungen, Bescheiden, Stellungnahmen und Berichten.

Protokollführung.

Teilnahme an Messungen, Untersuchungen und Probe -nahme.

Außendienst, Überwachung von Anlagen.

Erarbeitung von Fachstellungnahmen z. B. im Rahmenvon Genehmigungs- oder Gerichtsverfahren.

Vollzug von Rechtsvorschriften des Wasserrechts.

IV

Praktikum/Hospita-tionen

17 Wochen

Organisationen, Unternehmen, KommunaleEigenbetriebe, Verbände

EU

Kommunalverwaltung, Städte und Ge mein -den, Landkreise

Obere/Oberste Behörde oder Fachbehörde(Landesämter)

Umweltmanagement, Umwelttechnik, Umweltschutz,Projektabwicklung, Organisation, Leitung und Füh rung,Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Leistungsrechnung,Con trolling, Personal- und Finanzplanung, Beschaffungund Einsatzplanung, Abrechnung, Aufgaben der Um -welt beauftragten in den Betrieben, Kennenlernen rele-vanter Umweltaufgaben und Aufbau der Organisation.

Organisation, Aufbau, Aufgaben und Projekte, Inte res -senvertretung, politische Willensbildung, Gesetz ge bungs -verfahren.

Organisation, Aufbau und Aufgaben als Selbstver wal tungund im übertragenen Wirkungskreis, politische Willens -bildung, kommunale Planungen, Haushalts- und Rech -nungswesen, Daseinsvorsorge, Einführung in die Ver -wal t ung, Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften.

Organisation, Aufbau und Aufgaben, Fach- und Dienst -aufsicht, Personalbewirtschaftung, Kommunalaufsicht,Verbandswesen, Planungsaufgaben, Planfeststellungs ver -fahren, Genehmigungsverfahren, Organisation und Auf -gaben der Regionalplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Wider -spruchs- und Gerichtsverfahren, Vollzug der fachlichenRechtsvorschriften durch Genehmigung, Zulassung, An -ordnung, Bescheid (insbesondere in den Bereichen Kreis -laufwirtschaft, Abfallentsorgung, Altlasten, Immissions -schutz – Luft, Lärm, elektromagnetische Felder (EMF) –,Anlagen, Wasser, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),Chemikalien, Gentechnik).

Landesgesetzgebung, Erlasse und Richtlinien, Mitwir kungin Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften und in Länder-Arbeitsgemeinschaften, Gutachten und Stellungnahmen(für Genehmigungs- oder Gerichtsverfahren), Fach pla -nungen, Messungen, Untersuchungen, Bekanntgabe vonStellen, Erarbeitung von Jahresberichten, Statistiken undKatastern,

Erfassung umweltrelevanter Daten.

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§ 63Prüfungsfächer

Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Umwelttechnik geprüft werden:1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit,3. Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz,4. Immissionsschutz und Klimaschutz,5. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz,6. Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Abschnitt 8Wasserwesen

§ 64Einstellungsvoraussetzungen für das technische Referendariat

Bildungsvoraussetzung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 zur Einstellung für das technische Referendariat im Fachgebiet Wasserwesen ist derNachweis eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesen oder in vergleichbaren Studiengängen. Dabei ist das im Rahmendes Studiums zu erwerbende Wissensspektrum im Wesentlichen in folgenden Studieninhalten nachzuweisen:1. Mechanik,2. Baustatik,3. Ingenieurmathematik,4. Baustoffkunde/Bauphysik/Bauchemie,5. Vermessung,6. Baubetriebswirtschaft,7. Massivbau, Stahlbetonbau,8. Grundbau, Bodenmechanik, Geotechnik,9. Siedlungswasserwirtschaft (Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlung, Wasserversorgung),

10. Wasserbau,11. Allgemeine Wasserwirtschaft,12. Abfallwirtschaft, Bodenschutz.

98 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

V

Seminare und Lehr-gänge, Staatsexamen

24 Wochen

Sonderstelle für Aus- und Fort bildung (SAF)Hannover

Fachrichtungs- und gegebenenfalls länder-übergreifende Lehrgänge, Arbeitsgemein -schaften bei Fortbildungseinrichtungen derLänder

In den Seminaren und Lehrgängen sollen die rechtlichenGrundlagen der öffentlichen Verwaltung sowie die natur -wissenschaftlich-technischen Anforderungen und Vor -schrif ten für den Verwaltungsvollzug in der Umwelt -verwaltung vermittelt werden. Darüber hinaus sind Kom -munikations- und Managementkompetenzen (Rhetorik,Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Psychologie,Visualisierung, Moderation) als wirksame Führungs -instrumente zu trainieren. Dabei sind die modernenMethoden oder Formen wie z. B. Planspiele, e-Learning,Arbeitsgemeinschaften, Übungen in freier Rede, Ex -kursionen zu nutzen.

Häusliche Prüfungsarbeit, Prüfungsvorbereitung undPrüfungen

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Monate)

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§ 65Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde

Einstellungsbehörden (§ 3 Abs. 1) und Ausbildungsbehörden (§ 5 Abs. 2) sind die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord(SGD Nord) und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

§ 66Gliederung und Gestaltung des technischen Referendariats

(1) Das Fachgebiet Wasserwesen umfasst ausschließlich den Bereich Wasserwirtschaft.

(2) Das technische Referendariat gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

(3) Die Ausbildung soll nach Möglichkeit durch Lehrgänge mit inhaltlichem und zeitlichem Bezug zu den jeweiligen Aus bildungs -abschnitten vertieft werden. Soweit die dafür im Musterausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für die Lehrgänge in Anspruch ge -nommen wird, soll sie den Ausbildungsabschnitten anteilig hinzugerechnet werden.

(4) Innerhalb der Ausbildungsabschnitte I bis IV besteht die Möglichkeiten zum Aufenthalt in Wahlstationen (Hospitationengemäß § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 5 mit fachlichem Bezug im Umfang von bis zu maximal sechs Wochen. Die Abzüge der Aus bil -dungswochen erfolgt vorzugsweise in den Abschnitten I und II.

(5) Die Dauer der Ausbildungsabschnitte, die Ausbildungsstellen und die Ausbildungsinhalte sind in dem folgenden Ausbil dungs -plan im Einzelnen angegeben. Soweit die dafür im folgenden Ausbildungsplan vorgesehene Zeit nicht für den entsprechendenAusbildungsabschnitt oder die entsprechende Ausbildungsstelle in Anspruch genommen wird, soll sie anderen Ausbil dungsab -schnitten, Ausbildungsstellen oder Lehrgängen hinzugerechnet werden.

§ 67Ausbildungsplan

Der nachfolgende Ausbildungsplan des Fachgebiets Wasserwesen strukturiert als allgemeiner Rahmen die Regelausbildung. DerAusbildungsplan soll für jede Referendarin oder jeden Referendar individuell aufgestellt werden. Dabei sollen nach MöglichkeitWünsche und Prioritäten der Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushalts -mittel gefördert werden.

Ausbildungsabschnitt I:Organisation der Verwaltung, Betrieb und Unter hal -tung der eigenen Infrastruktur, untere Verwaltungs -ebene

Ausbildungsabschnitt II: Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Bauträgers

Ausbildungsabschnitt III:Aufgaben benachbarter Bundes-, Landes- und Kom -munal verwaltungen

Ausbildungsabschnitt IV:Aufgaben der mittleren und höheren Verwaltungs -ebene

Ausbildungsabschnitt V: Seminare und Lehrgänge, Staatsexamen

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 99

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

I – IV Allgemein für alle Ausbildungsstellen Allgemeine und fachbezogene Rechts- und Verwaltungs -grundlagen,

Leitungskonzeptionen, Leitungsmethoden, Leitungs tech -niken, Management der öffentlichen Verwaltung undbetriebswirtschaftliche Steuerung,

Personalführung,

Kommunikation.

I

Organisation der Ver-waltung, Betrieb undUnterhaltung der eigenen Infrastruktur

22 Wochen

SGD Nord und SGD Süd

(Wasserwirtschaftliche Fachbehörde)

Information und praktische Mitarbeit bei der technischenVerwaltung.

Aufgaben der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung,Organisation und Aufbau der öffentlichen Verwaltung,allgemeiner Geschäftsbetrieb, Grundsätze des Verwal tungs -handelns, Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen,Betrieb und Unterhaltung von Gewässern und wasser-

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100 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Ausbildungsabschnitteund empfohlene Dauer

Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte

wirtschaftlichen Anlagen, Wirtschaftlichkeits betrach tungund Steuerung technischer Planungen, wasserwirtschaft-liche Zulassungsverfahren, wasserwirtschaftliche Grund -lagenplanungen, wassergefährdende Stoffe, Gewässer -ökologie, Ingenieurhydrologie, Wassermengen- undWassergütewirtschaft, Abwasserbehandlung, Abfall wirt -schaft, Wasserversorgung, Abflussregelung, Hoch was ser -schutz, Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, wasser-wirtschaftliche Finanzierungs- und Förderprogramme,Informationstechnik.

II

Aufgaben des öffent-lich-rechtlichen Bau-trägers

22 Wochen

SGD Nord und SGD Süd oder andere öf -fentlich-rechtliche Bauträger

Leitungskonzeptionen, Leitungsmethoden und Lei tungs -techniken, Management der öffentlichen Verwaltung undbetriebswirtschaftliche Steuerung, Personalführung, Kom -munikation, Eigenverantwortliche Mitarbeit beim Vor -bereiten und Durchführen von Baumaßnahmen, Vor -arbeiten für Bauvorhaben, Aufstellen und Prüfen vonEntwürfen, Vergabe von Leistungen nach VOB undVOL, Vergabe von Ingenieurleistungen (VOF, HOAI),Abwicklung von Baumaßnahmen, Leitung und Über-wachung von Baumaßnahmen, Verantwortlichkeit aufder Baustelle.

III

Aufgaben benach-barter Bundes-, Landes- und Kommunal-verwaltungen

12 Wochen

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Kommunalverwaltungen mit unterer Wasser -behörde,

LUWG (obere wasserwirtschaftliche Fach-behörde)

Aufgaben und Organisation der Fachverwaltung und/oder der kommunalen Selbstverwaltung.

IV

Aufgaben der mittlerenund höheren Verwal-tungsebene

6 Wochen

Fachministerium (oberste Wasserbehörde)

SGD Nord und SGD Süd (Obere Wasser -behörde)

Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der jewei-ligen Einrichtung, allgemeines Staatsrecht, EU, Natur -schutz und Landschaftspflege, Raumordnung, Landes pla -nung, Liegenschaftswesen, allgemeines Verwaltungs recht,Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht, beson-deres Verwaltungsrecht, Privatrecht und Zivilprozess recht,Strafrecht, Wasserrecht, Umweltschutzrecht, Baurecht.

V

Seminare und Lehr-gänge, Staatsexamen

16 Wochen

14 Wochen

Sonderstelle für Aus- und Fortbildung (SAF)Hannover

Ausbildungsbehörde

Einführungslehrgang (3 Wochen),

Verwaltungslehrgang (3 Wochen),

Baulehrgang (3 Wochen),

Managementlehrgang (4 Wochen),

Schlusslehrgang (3 Wochen).

Prüfungsvorbereitung und Staatsexamen

ca. 12 Wochen Erholungsurlaub

104 Wochen (24 Monate)

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§ 68Prüfungsfächer

(1) Folgende Fächer sollen nach § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 in dem Fachgebiet Wasserwesen geprüft werden:1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen,2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit,3. Wasserstraßen/Wasserwirtschaft,4. Sondergebiete der Wasserwirtschaft,5. Vorbereiten und Durchführen von Bauten,6. Fachbezogenen Verwaltungs- und Rechtsvorschriften.

(2) Das Fach „Sondergebiete der Wasserstraßen“ wird nicht geprüft.

Teil 4Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 69Übergangsbestimmung

Wer vor Inkrafttreten dieser Verordnung die Ausbildung nach der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für dieLaufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes vom 6. August 2003 (GVBl. S. 225), geändert durch Artikel 8 des Gesetzesvom 15. September 2009 (GVBl. S.333), BS 2030-20, begonnen hat, wird nach dem bisher geltenden Recht ausgebildet und geprüft.

§ 70Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 69, die Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahndes höheren technischen Verwaltungsdienstes vom 6. August 2003 (GVBl. S. 225), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15.September 2009 (GVBl. S. 333), BS 2030-20, außer Kraft.

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 101

Mainz, den 29. Januar 2016Die Ministerin der Finanzen

Doris Ahnen

Der Minister des Innern,für Sport und Infrastruktur

Roger Lewentz

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft,Ernährung, Weinbau und Forsten

Ulrike Höfken

Page 46: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

102 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

72

Anlage 1 (zu § 10 Abs. 4)

Ausbildungsnachweis der/ des _________________-referendarin/ -referendars _____________________________ (Vor- und Zuname) des Fachgebiets: ____________________________________________________________ Einstellungsbehörde: _________________________________________________________ Ausbildungsbehörde: _________________________________________________________

Ausbildungs-

dauer (vom…bis….)

Ausbildungs-

abschnitt

Ausbildungsstellen

und Tätigkeit

Bescheinigung der

Ausbildungsstellen und der

Ausbildungsbehörde

1 2 3 4

Anlage 1(zu § 10 Abs. 4)

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 103

73

Anlage 2 (zu § 10 Abs. 5)

___________________________

(Ausbildungsbehörde)

Übersicht über das technische Referendariat der/ des ______________________-referendarin/ -referendars

_________________________________________________________________________ (Vor- und Zuname)

des Fachgebiets: ___________________________________________________________

geboren am: _______________________________________________________________

Geburtsort und Kreis: ________________________________________________________

Familienstand: _____________________________________________________________ (Tag der Eheschließung, Anzahl der Kinder)

! Masterstudiengang ! Diplom-Studiengang

Hochschulprüfung bestanden am: ______________________________________________

Technische Hochschule/ Universität: ____________________________________________

Prädikat: __________________________________________________________________

Vertiefungs-/ Hauptfach: ______________________________________________________

Einstellungsbehörde: ________________________________________________________

Tage des Dienstantritts: ______________________________________________________

Voraussichtliches Ende der Ausbildung: _________________________________________

Voraussichtliches Ende des technischen Referendariats: ____________________________

Auf den Vorbereitungsdienst von zwei Jahren wurden_____________________ Monate *)

________________ Wochen *) förderlicher Zeiten (§ 6 Abs. 2 APOtVwD-E4) angerechnet.

*) Nichtzutreffendes streichen

Anlage 2(zu § 10 Abs. 5)

Page 48: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

104 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

74

(Rückseite)

Ausbildungsdauer Ausbildungs-

abschnitte

Ausbildungs-

stellen vom bis Wochen Bemerkungen

1 2 3 4

I (Aufgaben)

Page 49: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 105

75

Anlage 3

(zu § 11 Abs. 1 und Abs. 3)

_______________________________________

(Ausbildungsbehörde/-stelle)

Beurteilung der/ des ______________________-referendarin/ -referendars

_________________________________________________________________________ (Vor- und Zuname)

des Fachgebiets: ___________________________________________________________

Einstellungsbehörde: ________________________________________________________

für die Zeit der Ausbildung vom ____________________bis _________________________

bei _______________________________________________________________________

� Ausbildungsabschnitt: ___________________________________________________

� Teilabschnitt/ Station: ____________________________________________________

� Abschließende Beurteilung über die gesamte Dauer des technischen Referendariats

Anlage 3(zu § 11 Abs. 1 und Abs. 3)

Page 50: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

106 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

76

I. Leistungen

Einzelmerkmale 1)

Bewertung (Zutreffendes bitte ankreuzen)

A = entspricht den Leistungsanforderungen in außergewöhnlichem Maße

B = entspricht den Leistungsanforderungen erheblich

C = entspricht den Leistungsanforderungen voll D = entspricht den Leistungsanforderungen im Allgemeinen E = entspricht im Ganzen noch den Leistungsanforderungen

F = entspricht nicht den Leistungsanforderungen

1. Arbeitsgüte

1.1 Fachliches Wissen und Können

1.2 Gründlichkeit

1.3 Rechtmäßigkeit des Handelns

1.4 Zweckmäßigkeit des Handelns

1.5 Schriftlicher Ausdruck

1.6 Mündlicher Ausdruck

[ggf. Ergänzungen]

A B C D E F

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2) 2. Arbeitsmenge

2.1 Arbeitsumfang

2.2 Termingerechtes Arbeiten

2.3 Belastbarkeit

[ggf. Ergänzungen]

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

3. Arbeitsweise

3.1 Organisation des Arbeitsbereiches

3.2 Eigenständigkeit

3.3 Initiative

3.4 Bereitschaft zur Teamarbeit

3.5 Bürgerfreundliches Verhalten

[ggf. Ergänzungen]

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2) 4. Führungsverhalten

4.1 Wahrnehmung der Führungsverantwortung

4.2 Motivierung und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

4.3 Vereinbarung und Kontrolle der Arbeitsmenge

[ggf. Ergänzungen]

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

!! 2) !! 2) !! !! !! !! 2)

Gesamtbewertung der Leistungen 2) !! !! !! !! !! !! 1) soweit beobachtbar

2) Begründung auf Blatt 3 erforderlich!

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 107

77

Begründung für die Bewertung eines Einzelmerkmals der Leistungen mit A, B oder F (Einzelmerkmale, Bewertung, Begründung): Begründung der Gesamtbewertung der Leistungen:

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108 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

78

II. Befähigung

Einzelmerkmale 1)

Bewertung (Zutreffendes bitte ankreuzen) A = außergewöhnlich befähigt B = erheblich befähigt C = voll befähigt D = im Allgemeinen befähigt E = im Ganzen noch befähigt F = nicht befähigt

1. Denk- und Urteilsvermögen

A B C D E F

!! !! !! !! !! !!

2. Organisationsvermögen !! !! !! !! !! !!

3. Befähigung zur Kommunikation und Zusammenarbeit

!! !! !! !! !! !!

4. Führungsfähigkeit

!! !! !! !! !! !!

[ggf. Ergänzungen] !! !! !! !! !! !!

Gesamteinschätzung der Befähigungsbeurteilung

!! !! !! !! !! !!

Begründung der Gesamteinschätzung der Befähigung:

1) soweit beobachtbar

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 109

79

III. Besondere Fähigkeiten / Mängel

IV. Gesamteinschätzung Das Ausbildungsziel ist

� erreicht

� nicht erreicht

_________________________________ ______________________________________ (Ort) (Datum) Unterschrift der Leiterin/des Leiters der Ausbildungsstelle _________________________________ ______________________________________ (Ort) (Datum) Unterschrift der Ausbildungsleiterin/ des Ausbildungsleiters _________________________________ ______________________________________ (Ort) (Datum) Sichtvermerk der Referendarin/ des Referendars

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110 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

80

Anlage 4

(zu § 16 Abs. 2 und Abs. 3)

Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen

in der Fachrichtung des Oberprüfungsamtes:________________________________________

Vor- und Zuname: ____________________________________________________________

geboren am: _________________________________________________________________

Geburtsort und Kreis: __________________________________________________________

Wohnungsanschrift (Nachträgliche Änderungen sind dem Oberprüfungsamt sofort anzuzeigen):

____________________________________________________________________________

Hiermit bitte ich um Zulassung zur erstmaligen *) - wiederholten *) - Ablegung des

Staatsexamens.

______________________ , den _____________________________ (Ort) (Datum)

________________________________________________________ (Unterschrift)

__________________________________ -referendarin/ -referendar

_____________________ *) Nichtzutreffendes streichen.

Anlage 4(zu § 16 Abs. 2 und Abs. 3)

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 111

81

Anlage 4 Rückseite

___________________________ (Ausbildungsbehörde)

Gesch.-Nr. bez. Az.:_____________________________ ________________ , den ____________

An das

Oberprüfungsamt

Robert-Schuman-Platz 1

53170 Bonn

durch ________________________________________ (Einstellungsbehörde)

Betr.:__________________________________ referendarin/ -referendar _______________

Hiermit lege ich den Zulassungsantrag der/des ____________________________________

referendarin/-referendars _____________________________________________________

vor.

Beigefügt sind:

1.) ___________ Hefte mit Personalakten und Abschnittsbeurteilungen

2.) Übersicht über das technische Referendariat

3.) Ausbildungsnachweis

4.) ______________________________________________________

5.) ______________________________________________________

6.) ______________________________________________________

7.) ______________________________________________________ Ich halte die Referendarin/den Referendar aufgrund der während des technischen Referenda-riates erteilten Beurteilungen und nach meiner eigenen Kenntnis für vorbereitet und befürworte ihren/seinen Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen. Die Häusliche Prüfungsarbeit soll in der Zeit vom ______________ bis __________ angefertigt werden. Ich bitte daher, mir die Aufgabe so rechtzeitig zuzustellen, dass sie der Referendarin/dem Referendar am ________________ ausgehändigt werden kann.

Anlage 4Rückseite

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112 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

82

Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1)

STAATSEXAMEN Frau/Herr __________________________ geboren am _________ in ________________________

HAT VOR DEM OBERPRÜFUNGSAMT

FÜR DAS TECHNISCHE REFERENDARIAT DAS STAATSEXAMEN IN DER FACHRICHTUNG

GEODÄSIE UND GEOINFORMATION

ABGELEGT.

IHR/IHM WURDE ALS (DAS) GESAMTURTEIL

das Prädikat vollbefriedigend ZUERKANNT.

SIE/ER IST BERECHTIGT, DIE BERUFSBEZEICHNUNG

Technische(r) Assessor(in)

ZU FÜHREN.

DIE DIREKTORIN / DER DIREKTOR

DES OBERPRÜFUNGSAMTES FÜR DAS TECHNISCHE REFERENDARIAT

BONN Datum

Anlage 5(zu § 25 Abs. 1)

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Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 113

83

EINZELNOTEN

DES STAATSEXAMENS VON FRAU/HERRN _________________________________ HÄUSLICHE PRÜFUNGSARBEIT vollbefriedigend 2,3 SCHRIFTLICHE ARBEITEN UNTER AUFSICHT

Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit befriedigend 3,3

Liegenschaftskataster und Landesvermessung, befriedigend 3,3 Geobasisinformationssystem

Landentwicklung befriedigend 3,3

Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur vollbefriedigend 2,7

MÜNDLICHE PRÜFUNG

Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen vollbefriedigend 2,7

Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit gut 2,0

Liegenschaftskataster und Landesvermessung, vollbefriedigend 2,7 Geobasisinformationssystem

Landentwicklung vollbefriedigend 2,7

Landesplanung und Städtebau gut 2,0

Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur vollbefriedigend 2,3

VORTRAG gut 2,0

MITTELWERT 2,59 EINZELNOTEN: sehr gut - gut - vollbefriedigend - befriedigend - ausreichend - mangelhaft GESAMTURTEIL: Prädikat sehr gut - Prädikat gut - Prädikat vollbefriedigend - befriedigend - ausreichend Die Bildung des Gesamturteils, die Definition der Noten und deren Abstufungen richten sich nach den Bestimmungen der Mitgliedsverwaltungen

Page 58: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

114 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Prüfstoffverzeichnis der Fachgebiete

Architektur(zu § 33)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und GrundrechteStaatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und RechtsprechungVerfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und SatzungenRechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

KommunalrechtKommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, GemeindeordnungOrgane und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im Verwaltungsverfahren

Anlage 6(zu § 20 Abs. 3)

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Auslegung von RechtsnormenAmtshilfe

VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den GrundzügenSozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den GrundzügenWettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den GrundzügenZivilprozessordnung in den Grundzügen

Gerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

Strafrecht Strafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

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Page 60: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheitE-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

GrundsätzeMinimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

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Page 61: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Öffentliches Baurecht

Allgemeine GrundlagenGeschichte, Entwicklung und Ziele des öffentlichen BaurechtsGesetzgebungszuständigkeiten zum Planungs- und Baurecht von Bund, Ländern und GemeindenZuständigkeiten der Europäischen Union im öffentlichen Baurecht

Raumordnungs-, Landesplanungs- und RegionalplanungsrechtPlanungsträgerVerfahren zur PlanaufstellungPlaninhalte, BeispieleInstrumente zur Plansicherung und -verwirklichung

Bauplanungsrecht Allgemeines und besonderes StädtebaurechtVerfahren zur Planaufstellung PlaninhalteZusammenwirken von Behörden und PrivatenInstrumente zur Plansicherung und -verwirklichungGenehmigungs- und Zulassungstatbestände

BauordnungsrechtFormelles Recht

Zuständigkeiten und AufgabenBauaufsichtliche VerfahrenBedeutung von Befreiungen, Ausnahmen und AbweichungenBeteiligte an bauaufsichtlichen Verfahren und deren VerantwortungSicherstellung der Verwendbarkeit von BauproduktenBauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse Bestandsschutz

Materielles BaurechtAllgemeine AnforderungenGrundstücke und deren BebauungBauliche AnlagenSonderbautenTechnische BaubestimmungenBrandschutz

BaunebenrechtFachplanungsrecht, rechtliche Grundlagen, PlanungsträgerDenkmalrechtNaturschutzrechtWasserrechtBundesimmissionsschutzrechtArbeitsstättenrecht NachbarrechtGenehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung des Baunebenrechts im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren

Rechtsschutz im öffentlichen BaurechtStädtebauliche PlanungenBauaufsichtliche VerfahrenFachplanungsrechtAmtspflichten und AmtshaftungHaftung von VerfahrensbeteiligtenNachbarschutz

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Page 62: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

UnfallschutzRecht der BerufsgenossenschaftenUnfallverhütung

4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden (Finanzbauverwaltungen)Zuständigkeiten Aufbau-und AblauforganisationArbeitsweise

Aufgaben der Hochbauverwaltungen (staatliche Bauverwaltung) Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen

Vergabe von Dienst-, Bau- und LieferleistungenPlanungswettbewerbeFertigung der BauunterlagenÜberwachung der BauausführungRechnungsprüfung Kassenanordnung Abnahme Übergabe Dokumentation Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsverfahren

Betriebsführung und Betriebsüberwachung von Technischen AnlagenAnwendung der Informations- und KommunikationstechnikBaufachliche Gutachten und Stellungnahmen Wertermittlung Baufachliche Mitwirkung bei ZuwendungsmaßnahmenVerwaltungsverfahren bei SicherheitsmaßnahmenPlanung und Durchführung von Baumaßnahmen Dritter Grundzüge der Wohnungsbauförderung Datenbanken und Statistik im öffentlichen HochbauStandardisierung und Standards im öffentlichen HochbauFacility-Management im öffentlichen HochbauVeröffentlichungen

Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen Verfahrensvorschriften

Durchführung von öffentlichen HochbaumaßnahmenZuwendungsmaßnahmenGebäudebestandsdokumentation Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen AnlagenUnfallverhütungsvorschriften Vermessung Nachhaltiges Planen und BauenPlanungswettbewerbe Kunst am Bau

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Bundes- und Landeshaushaltsordnung mit VerwaltungsvorschriftenHaushaltswirtschaft der Gemeinden Mittelbewirtschaftung und BewirtschaftungsverfahrenInformationstechnik im Haushalt

VergabewesenVertragswesenWettbewerbswesenKartellrechtPreisrecht Urheberrecht in der Architektur

5. Grundzüge des öffentlichen Hochbaus und des Städtebaus

Stadtplanung und StädtebauStadtplanung

PlanungsleitbilderStadtgeschichteInstrumente der Stadtplanung

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Page 63: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

StädtebauGrundzüge des StädtebausStädtebauliche StrukturenStädtebauliche Faktoren

Öffentliche Gebäude Öffentliche BauaufgabenGebäudetypologien und BaugestaltBaugeschichtliche EntwicklungenGestaltungs- und KonstruktionselementeBaukultur und öffentlicher Raum

Planungsgrundlagen Raumbedarfsanforderungen

Qualitative BedarfsanforderungenAusstattungsstandardsFunktionale AnforderungenBehaglichkeitskriterien

WirtschaftlichkeitsbetrachtungBewertung von Bauplanungen

gestalterisch technisch wirtschaftlich energetisch ökologisch

Öffentlich-rechtliche AnforderungenWerterhaltung öffentlicher GebäudePlanung im Bestand

KostenGrundlagen und Methoden der KostenermittlungBau- und Planungskosten Baunutzungskosten Lebenszykluskosten Kostenkennwerte und Flächenrichtwerte

Nachhaltigkeitsanforderungen im öffentlichen Hochbau und im StädtebauKriterien und Zertifizierungen Lebenszyklus von Siedlungen und BauwerkenIntegrale Planung

Projektmanagement Begriffsbestimmungen

ProjektmanagementProjektorganisationProjektplanung und -steuerung

Methoden des Projektmanagements (Leitungskonzepte)Institutionelle Bezüge (Organisationskonzepte)Kostensteuerung Terminplanung und -steuerung Qualitätsmanagement

6. Bautechnik

Regeln der Technik Allgemeine RechtsgrundlagenGesetze, Verordnungen, Normen

Technische Elemente der Stadt- und GebäudeplanungTechnische Grundlagen städtischer InfrastrukturTechnische Erschließung von GebäudenVer- und Entsorgungsanlagen und deren Leitungssysteme

Grundzüge der Baukonstruktion und BaumethodenBaugrund und GrundwassermanagementGründungsartenTragkonstruktion, auch selbsttragende FassadenkonstruktionenNichttragende Konstruktionen und Ausbaukonstruktionen

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 119

Page 64: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Grundzüge der Installations- und BetriebstechnikPassive und aktive Energiegewinnung im HochbauHeizung, RaumlufttechnikWasserversorgung, -nutzung und -entsorgungWertstoff- und Schadstoffsammlung sowie -entsorgung Elektrische Anlagen (Niederspannung, Schwachstrom) und BeleuchtungFördertechnikKüchen-, Labor- und MedizintechnikGebäudeleittechnikInformations- und Kommunikationstechnik

Bauphysikalische Aspekte bei der GebäudeplanungWärme-, Schall- und Feuchteschutz Ursachen, Vermeidung und Behebung von BauschädenAlterungsbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

Nachhaltigkeitsanforderungen in der Bautechnik Bewertung von Bauteilen, Baustoffen, Baumethoden und Installations- und BetriebstechnikTechnische und ökologische Qualität nachhaltigen Bauens Rückbaufähigkeit und Wiederverwendbarkeit von Bauelementen Raumklimaverträglichkeit, Energieeffizienz Altlasten, Gefahrstoffbeseitigung, Verwendungsverbote

Historische Bauwerke und BaukonstruktionenTechnisch-physikalische und chemische UntersuchungsmethodenZerstörungsarme und zerstörungsfreie UntersuchungsmethodenMaterialprüfung Rekonstruktionsmethoden Bautechnische Anforderungen bei RekonstruktionsmaßnahmenVerwendung althergebrachter Techniken und Baustoffe

Baubetrieb und BaulogistikAllgemeine RahmenbedingungenBauverfahrenBauablauf Störungen im Bauablauf

Geodäsie und Geoinformation (zu § 38)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und GrundrechteStaatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und RechtsprechungVerfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und Satzungen

120 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 65: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

RechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

KommunalrechtKommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, GemeindeordnungOrgane und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im VerwaltungsverfahrenAuslegung von RechtsnormenAmtshilfe

VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den GrundzügenSozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den GrundzügenWettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den GrundzügenZivilprozessordnung in den Grundzügen

Gerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 121

Page 66: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Strafrecht Strafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheit

122 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 67: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

E-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

GrundsätzeMinimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Liegenschaftskataster und Landesvermessung, Geobasisinformationssystem

Amtliches deutsches Vermessungs- und GeoinformationswesenGliederung des deutschen Vermessungs- und GeoinformationswesensAufgabenbereicheZuständigkeiten

Herausforderungen und Bedeutung des amtlichen Vermessungs- und Geoinformationswesens Föderalismus und nationale EinheitlichkeitEinbindung in die LandespolitikHaushaltsentwicklung Staatsfunktion

Rechtliche Grundlagen und OrganisationVermessungs- und Geoinformationsgesetze der Länder

Inhalt, Grundsätze, RechtsvergleichVerwaltungsaufbau und OrganisationsansätzeRecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI)Ländervergleich

LiegenschaftskatasterGewährleistung des Eigentums und Sicherung des GrundstücksverkehrsAufgaben, Zweck und Inhalt

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 123

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Qualitätsanforderungen und -management Einrichtung als Amtliches Liegenschaftskataster-InformationssystemBenutzungskriterien Gebrauch und Nutzung durch Wirtschaft, Verwaltung und GesellschaftBenachbarte Rechtsgebiete

Materielles und formelles LiegenschaftsrechtWasserrecht, VerkehrswegerechtBeurkundungsrecht in GrundzügenErbbaurecht, Wohnungseigentumsrecht, ZwangsversteigerungsrechtBauordnungsrecht

ProzessorientierungZusammenarbeit

Grundbuch und andere RegisterFlurbereinigung Andere behördliche VermessungsstellenLandesvermessung FinanzverwaltungLandesplanungsverwaltungBauverwaltung

Liegenschaftsvermessungen und FortführungEntstehung, geschichtliche Entwicklung, Erneuerung

LandesvermessungGewährleistung, DaseinsvorsorgeKlassische AufgabenfelderZweck und AnforderungenGeodätischer Raumbezug

FestpunktfelderSAPOS Amtliches Bezugssystem Amtliches Festpunkt–Informationssystem

Erfassung der amtlichen GeotopographieTopographisches Informationsmanagement, Topographische LandesaufnahmePhotogrammetrie, Fernerkundung

Landesluftbildsammlung Landeskartenwerke Amtliches Topographisch-Kartographisches InformationssystemQualitätsmanagement Gebrauch und Nutzung Prozessorientierung Zusammenarbeit Benutzungskriterien Entstehung, geschichtliche Entwicklung

Militärische Epoche Zivile EpocheEntwicklungstendenzen

GeobasisinformationssystemInhalt, Bestandteile, ZweckBedeutung (auch für die GOI)Aktivierungsfunktion Bereitstellung der GeobasisdatenGeolnfoDok und AAA-Datenmodell

StrategienGrundsätze des amtlichen VermessungswesensBereitstellung von Geobasisdaten Eckwerte der Zusammenarbeit mit den ÖbVI

Länderübergreifende Zusammenarbeit Strategische Zusammenarbeit in der AdV

AufgabenOrganeZiele, Ergebnisse

Operative Zusammenarbeit im Lenkungsausschuss GeobasisZusammensetzung

124 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

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Aufgabenpotenziale Vorgehen Zentraler Vertrieb und gemeinsame Entwicklung

Zusammenarbeit mit dem Bund Zusammenarbeit im internationalen Bereich

EntwicklungstendenzenAufgabenentwicklungVerwaltungsreformen Entwicklung der Geodäsie in Deutschland

4. Landentwicklung

Herausforderungen für die LandentwicklungDemografischer Wandel, Klimawandel, EnergiewendeFlächenverbrauch, Infrastruktur, MobilitätStrukturwandel in der LandwirtschaftKulturlandschaften und GewässerSchrumpfungsprozesse im ländlichen RaumInnenentwicklung kleiner Städte und Dörfer Dorfumbau, Daseinsvorsorge, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse

Anforderungen an die ländlichen Räume und Instrumente der Landentwicklung Strategien

Wandel in den KöpfenInterkommunale KooperationenAllianzen

LEADER und ILEKRegionalmanagementDorfentwicklung und Daseinsvorsorge

Natur- und Artenschutz, LandschaftsentwicklungHochwasser-, Trinkwasser- und GewässerschutzTechnische Infrastruktur

Straßen, Schiene Kommunikations- und LeitungsnetzeEnergieerzeugung

Bedarfs- und funktionsgerechte ländliche Wegenetze

Agrar- und Strukturpolitik für die ländlichen RäumeEuropäische und nationale Förderprogramme Regionalfonds und Erschließung privater Finanzierungsquellen

Privat-Public-Partnership-Modelle Sponsoring Stiftungen, Vereine und Genossenschaften

Einsatz von Finanzierungsmitteln anderer Fachbehörden in der LandentwicklungVerkehrsanlagen, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft Naturschutz, Energieanlagen, Tourismus

Verfahren nach Flurbereinigungs- und LandwirtschaftsanpassungsgesetzZuständigkeiten und Ziele der ländlichen Bodenordnung nach VerfahrensartenVerfahrensabläufe

Einleitung, Legitimation, Wertermittlung, Planung Flurbereinigungsplan, tatsächliche und rechtliche Ausführung des FlurbereinigungsplansBerichtigung der öffentlichen Bücher Schlussfeststellung

Technik und AutomationLandentwicklungsfachinformationssystem LEFISVermessung und Geoinformation

Beschaffung geobasierter InformationenÖrtliche Erfassungsverfahren

Verwaltungsakte und RechtsbehelfsverfahrenBesonderheiten der UnternehmensflurbereinigungFreiwilliger Nutzungstausch KostenartenHerstellung und Ausbau der Anlagen

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 125

Page 70: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Modernes VerwaltungshandelnWohlstandsentwicklung und -messung

Wertschöpfung, NachhaltigkeitLebensqualität

Beteiligungs- und AktivierungsformenArbeiten mit Szenarien und Variantenbottom-up Prinzip Moderation der Landentwicklung Planungsrecht und PlanfeststellungsverfahrenEnteignungsrecht im Kontext der FachaufgabenUmweltverträglichkeitsverfahren, Kompensationsmanagement

Einordnung und Entwicklung der LandentwicklungLandesentwicklung und Landentwicklung Geschichtliche Entwicklung Personalmanagement und –qualifizierungOrganisationsvergleich in den BundesländernVerwaltungsmodernisierungsansätze in den Bundesländern

5. Landesplanung und Städtebau

Herausforderungen für Raumordnung und StadtentwicklungDemografischer Wandel Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Zentralörtliche Versorgung Erneuerbare Energien, EnergiewendeStadt-Umland-Beziehungen, RegionalentwicklungStadterweiterung, Stadterneuerung, StadtumbauInnenentwicklung Landmanagement Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, FlächenverbrauchKlimawandel Infrastruktur Zusammenwirken von kommunaler Planung und privaten InvestorenEngagement und Teilhabe an PlanungsprozessenWirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Landesplanung, Raumordnung Rechtliche Grundlagen und System der räumlichen PlanungPrinzip der zentralen Orte Planung

Planungsebenen (Landesentwicklungsplan, regionale Entwicklungspläne, Regionale Teilentwicklungspläne)Organisation und Kompetenzen

Ziele, Grundsätze und Leitbilder der RaumordnungPlanungsverfahren, RaumordnungsverfahrenVerhältnis Landesplanung und BauleitplanungEuropäische RaumordnungBund-Länder-Zusammenarbeit Sicherung der Raumordnung Georeferenzierte Raumbeobachtungssysteme, RaumordnungskatasterInterkommunales Flächenmanagement

Städtebau und BodenordnungRechtliche Grundlagen Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Aufbau als georeferenzierte InformationssystemeStädtebauliche Verträge, Vorhaben- und Erschließungsplan Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigung Bodenordnung, Bodenordnungsverfahren Enteignung, Erschließung Kommunale Bodenpolitik und Modelle der BaulandentwicklungMaßnahmen für den Naturschutz Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Soziale Stadt und Stadtumbau

ImmobilienwertermittlungRechtliche Grundlagen Verkehrswert, Marktwert, sonstige Wertbegriffe und Wertermittlungsaufgaben

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Page 71: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Organisation der Wertermittlung, Gutachterausschuss, SachverständigenwesenVerkehrswertgutachtenKaufpreissammlung, BodenrichtwerteOberer Gutachterausschuss, Zentrale GeschäftsstelleWertermittlungsverfahren, Ableitung erforderlicher DatenTransparenz des Immobilienmarktes, Auskünfte, VermarktungMarktberichte, länderübergreifende Zusammenarbeit

Interdisziplinäre ZusammenarbeitPlanfeststellungsverfahrenNatur- und UmweltschutzDenkmalschutzNachbarrecht Geoinformationsbeschaffung und -transferKommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen

Entwicklungsprozesse Geschichtliche Entwicklung von Städtebau und BodenordnungEntwicklungslinien der ImmobilienwertermittlungRechtsentwicklung des Baugesetzbuches

6. Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur

Herausforderungen für das GeoinformationswesenGlobalisierungKlimaveränderungen Monitoring des GesamtsystemsErdeUmweltschutz Demografische EntwicklungVeränderungen der Infrastruktur

Bedeutung der Geoinformationen Geoinformationen im globalisierten 21. Jahrhundert

Historische Dimension Politische Dimension Administrative Dimension Bedeutung in der Bundesverwaltung Bedeutung auf Länderebene Bedeutung auf kommunaler Ebene

Nationale Berufsverbände, privater BereichGesellschaftlicher Auftrag Geoinformation im internationalen Umfeld

Partner, Stakeholder, KooperationenInternationale Programme, Initiativen und Projekte

Informations- und Datenpolitik

GeoGovernment und Strategien Geoinformationswesen und Staat

Staatsbindung, HoheitsfunktionGesellschaftssektoren Rolle des Staates

Strategien der ZusammenarbeitFöderalismusArbeitskreiseStrategische Leitlinien des StaatesBereitstellungsstrategien

Geodatenmanagement Begriffe und Definitionen Einsatzfelder von GeoinformationAnforderungen an das Geodatenmanagement

TechnischOrganisatorischPersonell

Datenbanken IT-Infrastruktur, IT-Netze

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Page 72: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Dienste- und PortaltechnologieUmsetzung des Geodatenmanagements

Organisatorische und personelle UmsetzungFrontoffice-Backoffice-ModellProzessmanagement Kooperationen und Modellprojekte

eGovernment, OPEN Government, OPEN DataBedarfs- und Nutzerorientierung

Synergien und WertschöpfungNutzergruppen

BereitstellungUrheberrecht, DatenbankschutzrechtNutzungsbedingungen, Lizenzierung, LizenzierungsmodelleBereitstellungsmodelle, Gebührenmodelle Datenschutz

Public Relations und MarketingNormierung und StandardisierungFachdatenmodelle Nicht-amtliche Geodaten

Geodateninfrastruktur (GDI)Ansatz, Begriffe, DefinitionenRechtliche Grundlagen

Europäische Ebene Nationale Ebene

Europäische GDIAufbau der GDI-OE, Architektur

GDI des BundesLänder-GDI kommunale GDI

Daten, Datenanforderungen, MetadatensystemDienste und Portale Koordinierung Organisation der GDI in Bund, Ländern und Kommunen

Lenkungsgremium GDI-OE GIW-Kommission IT -Planungsrat Fachnetzwerke Organisation der GDI in den Ländern

Entwicklungen und Interdisziplinarität Entwicklungstendenzen von Geodatenmanagement und GeodateninfrastrukturModellansatzZentrale Geodienstleister Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Landespflege(zu § 43)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und Grundrechte

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Page 73: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Staatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und RechtsprechungVerfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und SatzungenRechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

KommunalrechtKommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, GemeindeordnungOrgane und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im VerwaltungsverfahrenAuslegung von RechtsnormenAmtshilfe

VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den GrundzügenSozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den Grundzügen

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 129

Page 74: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Wettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den GrundzügenZivilprozessordnung in den Grundzügen

Gerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

StrafrechtStrafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung

130 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 75: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheitE-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

GrundsätzeMinimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Naturschutz und Landschaftspflege

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung

Rechtsgrundlageninternationale und europäische RegelungenBundes- und Landesrecht

Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege

LandschaftsplanungGrundlagen, EbenenInhalte und VerfahrenUmsetzung

EingriffsregelungPrinzipienBewertungsfragenVerfahren

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 131

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Naturschutz und Landschaftspflege und konkurrierende Nutzungen

Biotopschutz, BiotopverbundGrundlagenProgrammeKonzeptionenPlänePflege von BiotopenVertragsnaturschutz

Biodiversität

Flächen-und ObjektschutzSchutzkategorienVerordnungenSatzungenWirkungenEntschädigungsfragen

NATURA 2000RegelungenInstrumenteVorschriften

Internationaler und nationaler Artenschutz, Artenschutzprogramme, Artenhilfemaßnahmen

Klimaschutz, Klimawandel mit Bezug zum Naturschutz

Förderprogramme für Naturschutz und Landschaftspflegeder EUdes Bundesder Länder der Kommunen

Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwaltung

Naturschutzverbände und -beiräte und sonstige Naturschutzinstitutionen, Biologische Stationen

Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz

4. Raumordnung, Landesplanung und Städtebau

Aufgaben, geschichtliche Entwicklung von Raumordnung, Landesplanung, Städtebau und Bodenordnung

Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landesplanung und des Städtebaus (einschließlich Bauleitplanung), Rechts ent -wicklung des Raumordnungs- und des Bauplanungsrechts Ziele und Grundsätze von Raumordnung, Landesplanung undStädtebau

Programme, Pläne und SatzungenPlanungsebenen und deren Beziehungen untereinanderInhalte und VerfahrenWirksamkeit UmsetzungSicherungVollzugsdefizite

Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Städtebauförderung

Prinzip der zentralen Orte/Zentrale-Orte-Konzept

Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen

Zusammenwirken mit den Fachplanungen, Verhältnis Bundesplanung, Landesplanung, Regionalplanung und Bau leit planung

MKRO, Leitbilder der Raumordnung, Bund-Länder-Zusammenarbeit

Planungsverfahren, Raumordnungsverfahren

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich bauaufsichtlicher Verfahren

Integration von Programmen, Plänen und sonstigen Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grün -ordnung

Beziehungen zum NaturschutzrechtEingriffsregelungUVP

132 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

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VerträglichkeitsprüfungArtenschutzLandschaftsplanung

Herausforderung Demografischer Wandel, Gestaltung von Schrumpfungs- und Alterungsprozessen, Sicherung derDaseinsvorsorge, Innenentwicklung kleiner Städte und Dörfer, Dorfentwicklung, Beteiligungs- und Aktivierungsformen

Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse

Klimawandel, Energiewende, Ausbau der erneuerbaren Energien

Flächenverbrauch, Infrastruktur, Mobilität

Anforderungen an die Entwicklung der (ländlichen) Räume, Instrumente der Landes- und Regionalentwicklung, Ko -operationen, Interkommunale Kooperationen, Regionalmanagement, Stadt-Umland-Beziehungen

Metropolregionen

Strukturpolitik für die (ländlichen) Räume, Europäische, nationale und Landes-Förderprogramme, Leader, Integrierteländliche Entwicklungskonzepte, Privat-Public-Partnership-Modelle

Raumbeobachtung, Raumordnungskataster

Zuständige BehördenAufgabenOrganisationZusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung

5. Freiraumplanung und Grünordnung

Aufgaben und Organisation städtischer Grün- bzw. Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Ämtern

Funktionen von Freiräumen und Grünflächen - einschließlich Verbundsystemen – im besiedelten und unbesiedeltenBereich

Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume, Grünflächen und EinzelobjekteÜbernahme in andere PlanungenUmsetzung

Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten

Naturschutz im besiedelten Bereich

Konflikte Naturschutz/Freizeitnutzung, Lösungsmöglichkeiten

Gartendenkmalpflege

Wettbewerbswesen

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grünflächen sowie von EinzelobjektenAbwicklung und Kosten

VerdingungswesenAusschreibung und Vergabe gemäß VOB

Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofswesens

Verkehrssicherungspflicht, Haftungsrecht

6. Angrenzende Fachgebiete

Übersicht überZiele und GrundsätzeAufgabenRechtsgrundlagenOrganisationProgramme und PläneInstrumente, Verfahren und Verknüpfung zum NaturschutzrechtPlanungen und Maßnahmen in Natur und LandschaftFörderinstrumenteMöglichkeiten der Zusammenarbeit (Synergien)

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 133

Page 78: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

KonfliktlösungsstrategienMöglichkeiten der Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege

in den angrenzenden Fachgebietender Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereinigung)der Forstwirtschaftder Wasserwirtschaftder Abfallwirtschaftder Gewinnung von Bodenschätzendes Bodenschutzesdes Immissionsschutzesder Energiewirtschaftder Kommunikationstechnikdes Verkehrsder Denkmalpflegeder Jagd und der Fischerei

Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung(zu § 48)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und GrundrechteStaatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und RechtsprechungVerfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und SatzungenRechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Kommunalrecht Kommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, GemeindeordnungOrgane und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung

134 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 79: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im VerwaltungsverfahrenAuslegung von RechtsnormenAmtshilfe

VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den GrundzügenSozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den GrundzügenWettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den GrundzügenZivilprozessordnung in den Grundzügen

Gerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

StrafrechtStrafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 135

Page 80: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheitE-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

Grundsätze

136 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 81: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Minimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Bauplanungsrecht

Bauordnungsrecht

Vorschriften zur Energieeinsparung

Umweltschutzrecht

Gewerberecht

Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung

Ingenieurverträge

Durchführung von Baumaßnahmen

Verdingungswesen

Instandhaltungsverträge

Energielieferungsverträge

4. Elektrotechnische Anlagen (einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Verteilungs- und Schaltanlagen

Versorgungsnetze

Elektroinstallationen

Ersatz- und Eigenstromerzeugung

Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen

Telekommunikationsanlagen

Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

Einbruchmelde-/Überfallmeldeanlagen

Zugangskontrollsysteme

Datenverarbeitungsnetze

Elektromagnetische Verträglichkeit

Blitzschutzanlagen

5. Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen (einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologische und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Wasser- und Ab -wasseranlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen

Heizungs- und Warmwasseranlagen

Druckbehälter

Brennstoffversorgungsanlagen

Raumlufttechnische Anlagen

Wasser- und Abwasseranlagen

Wasseraufbereitung

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 137

Page 82: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik (einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)

Ökologische Grundsätze

Nachhaltiges Bauen

Rationelle Energieverwendung

Energieträger

Regenerative Energie

Energiemanagement

Betriebsüberwachung

Wärme-Kraft-Kopplung

Verpflegungs- und Küchensysteme

Kältetechnische Anlagen

Feuerlöschanlagen

Förderanlagen

Gebäudeautomation

Städtebau(zu § 53)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und GrundrechteStaatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und RechtsprechungVerfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und SatzungenRechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Kommunalrecht Kommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, Gemeindeordnung

138 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 83: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Organe und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im VerwaltungsverfahrenAuslegung von RechtsnormenAmtshilfe

VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den GrundzügenSozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den GrundzügenWettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den GrundzügenZivilprozessordnung in den Grundzügen

Gerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

Strafrecht Strafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 139

Page 84: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheitE-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

140 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 85: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

GrundsätzeMinimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Raumordnung

Landes- und Regionalplanung

Geschichte der Raumplanung und Raumordnung in der Bundesrepublik

Entwicklung Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkungen

Arbeitsmethoden

Planungselemente und Raumkategorien

Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumordnung und Landesplanung in der Bundesrepublik Deutschland sowieder europäischen Union

Raumrelevante europäische Strukturprogramme

Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungsprogramme

Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung, Landesentwicklungsgesetz

Programme und Pläne der Landesentwicklung und Regionalplanung

Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen sowie ihr Verhältnis zueinander

Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgabenträger, Beteiligte

Probleme und KonfliktsteIlen der Planung und die Verwirklichung raumordnerischer Ziele

Raumordnungs-Projekte (z.B. Regionalpark, regionales Wohnungsbauprogramm, regionales Einzelhandelskonzept)

4. Geschichte des Städtebaus, Stadtplanung und Stadtentwicklung

Geschichte des StädtebauesEpochen des Städtebaues und ihre Charakteristika, vor allem seit dem Entstehen der IndustriegesellschaftStädtebauliche Theorien und Leitbilder, insbesondere seit dem 19. JahrhundertGeographische, soziale, wirtschaftliche, technische und politische Faktoren der Siedlungsentwicklung und des Städtebaus in derGeschichte

Stadtplanung und StadtentwicklungBegriffe und Ziele Ordnungselemente, Funktionsbereiche, Infrastruktur und Standortkriterien Städtebauliche Systeme, Bebauung/Freiraum, Gebäudetypen insbesondere des Wohnungsbaues, öffentliche und privateEinrichtungen Stadtgestaltung Städtebauliche Erneuerung (Sanierung, Modernisierung)Entwicklungsmaßnahmen Verträge über stadtplanerische LeistungenWettbewerbswesen, WorkshopsÖffentlichkeitsarbeit, Beteiligungsverfahren, Quartiersarbeit

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 141

Page 86: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Integration von FachplanungenUmweltverträglichkeit der PlanungNaturschutz und LandschaftspflegeLandschaftsplanung und -gestaltungAgrarstrukturStädtebauliche Denkmalpflege

EDV und IT in der Stadtplanung und Stadtentwicklung

5. Technische Elemente des Städtebaus

VerkehrBedeutung des Verkehrs im Städtebau, WechselwirkungenVerkehrsarten, VerkehrsnetzeVerkehrsuntersuchungen (Zählungen, Analysen, Prognosen)Generalverkehrsplanung, Mobilitätsmanagement, VerkehrssystemmanagementGrundzüge des Wasser-, Schienen- und StraßenverkehrsÖffentlicher Nahverkehr und IndividualverkehrNichtmotorisierter Verkehr

Erschließungssysteme und ihre Elemente, Ruhender Verkehr, Wirtschaftsverkehr inkl. Wirtschaftlichkeitsfragen der Er -schließung

Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie, Abwasser- und Abfallbeseitigung

Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in den Grundzügender Luftreinhaltung des Lärmschutzes des Gewässer- und Bodenschutzes des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

6. Fachrecht

Planungsrecht, insbesondere Baugesetzbuch unter besonderer Beachtung der Bauleitplanung, der Sicherung der Bauleitplanung, der Regelung der baulichenund sonstigen Nutzung sowie der Grundzüge der Bodenordnung, der Enteignung, der Erschließung, der städtebaulichen Sa -nierungsmaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erhaltungssatzung und der städtebaulichen GeboteBaunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung Bauordnungsrecht und seine DVO in seinen städtebaurelevanten Teilen

Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen zu Städtebau und Bauleitplanung (PIanfeststellungsverfahren) in denGrundzügen der folgenden Gesetze und Bestimmungen

Bundeswasserstraßengesetz Luftverkehrsgesetz Bundesfemstraßen-, Landesstraßen- und WegegesetzEnergiewirtschaftsgesetz, TelegrafenwegegesetzAbfallwirtschaftsgesetz Wasserhaushaltsgesetz und LandeswassergesetzBundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des LandesBundeswaldgesetz

Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondereGesetz über die UmweltverträglichkeitsprüfungBundesimmissionsschutzgesetz und sonstige UmweltschutzbestimmungenDenkmalschutzgesetz des LandesFlurbereinigungsgesetz Bundeskleingartengesetz Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Kommunalabgabengesetz und kommunales Satzungsrecht Vertragswesen (HOAI) sowie sonstige Verträge über stadtplanerische LeistungenNachbarrecht, Urheberrecht, Kammerwesen

Straßenwesen(zu § 58)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

142 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 87: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und GrundrechteStaatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und RechtsprechungVerfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und SatzungenRechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

KommunalrechtKommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, GemeindeordnungOrgane und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im VerwaltungsverfahrenAuslegung von RechtsnormenAmtshilfe

VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den Grundzügen

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 143

Page 88: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Sozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den GrundzügenWettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den GrundzügenZivilprozessordnung in den Grundzügen

Gerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

Strafrecht Strafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

144 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 89: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheitE-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

GrundsätzeMinimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

Straßenrecht RechtsgrundlagenBundesfernstraßengesetzStraßengesetz des LandesErgänzende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 145

Page 90: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

StraßenlastenStraßenbaulastVerkehrssicherungspflicht Reinigungs-, Streu- und Beleuchtungspflicht

Die Straße als öffentliche SacheStraßenbestandteile und -zubehörNebenanlagen und NebenbetriebeWidmung, Umstufung und EinziehungEigentum an der StraßeStraßenverzeichnis, Nummerierung

StraßengebrauchGemeingebrauchSondernutzung und GestattungZufahrten Versorgungsleitungen und TelekommunikationslinienAnliegerrechte

Anbau und NachbarrechtAnbau AußenwerbungSchutzvorschriftenNachbarrechte bei Straßen

KreuzungsrechtKreuzungen und Einmündungen von Straßen Kreuzungen von Eisenbahnen, Wasserwegen und Straßen

Recht der Planung, GrunderwerbBestimmung der LinienführungFlächensicherungPlanfeststellung Grunderwerb, Enteignung, BesitzeinweisungEntschädigung Flurbereinigung

Rechtsgrundlagen der Ingenieur- und BauverträgeHonorarordnung (HOAI) Verdingungswesen (VOB)Bauvertragsrecht Verantwortung der am Bau Beteiligten

StraßenverkehrsrechtRechtsquelle (StVG, StVO, StVZO)Zuständigkeiten

Grundzüge benachbarter RechtsgebieteEisenbahnrecht Wasserstraßenrecht Wasserrecht Naturschutzrecht Denkmalschutz Abfallgesetzgebung Gefahrgutverordnung Umweltrecht

4. Raumplanung und städtische Infrastruktur

Raumordnung, Landes- und Stadtplanung Raumordnungsgrundsätze des Bundes und der LänderZielvorstellungen der Raumordnung und VerkehrspolitikRaumordnungs- und Verkehrsentwicklungsprogramme, RegionalpläneRaumordnung und FachplanungPlanungsrecht (Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)BauordnungsrechtLandesbauordnung Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren

146 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

Page 91: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Städtische Infrastruktur Verkehrsentwicklungsplanung (öffentlicher, individueller und ruhender Verkehr) Stadtstraßen und Schienenbahnen (ÖPNV) Wasserversorgung und StadtentwässerungStadtreinigung (Straßenreinigung und Müllbeseitigung)Stadtbetriebe

5. Straße und Verkehr

BedarfsplanungErmittlung des StraßenbedarfsBedarfs- und AusbaupläneBundesverkehrswegeplanung

Straßenfinanzierung

Rechtliche Absicherung von Straßenplanungen

StraßenplanungIntegrierte NetzgestaltungGrundlagen der StraßenplanungWirtschaftlichkeitsuntersuchungenUmweltverträglichkeit und NaturschutzImmissionsschutzNebenanlagen Technische Regelwerke

StraßenbautechnikStraßenbeanspruchungStraßenbefestigungenBauverfahren und BauweisenStraßenbaustoffe Technische Regelwerke, GütesicherungHistorischer StraßenbauStraßenbauforschung

Bauvorbereitung und Baudurchführung

Bauen unter Verkehr

StraßenverkehrstechnikVerkehrssicherheitUnfallauswertungVerkehrsmanagement Telematik

StraßenerhaltungErhaltungsmanagementErhaltungsstrategienBaustoffe und Bauweisen

Betriebsmanagement Aufgaben des Betriebsdienstes Organisation und Steuerung des BetriebsdienstesFahrzeug- und GerätetechnikBetriebskostenrechnung, Mittelbewirtschaftung

6. Ingenieurbaukunde

Entwurf von IngenieurbauwerkenKonstruktion und BemessungGestaltungWirtschaftlichkeit Ausstattung

Bauverfahren und Bauweisen

Bauvorbereitung und Durchführung

Prüfung von Ausführungsunterlagen

Erhaltung von IngenieurbauwerkenÜberwachung und PrüfungWartung Instandsetzung

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 147

Page 92: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Erneuerung ErtüchtigungBauwerksmonitoring

Normen und Technische Regelwerke

Umwelttechnik(zu § 63)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und GrundrechteStaatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und RechtsprechungVerfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und SatzungenRechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

Kommunalrecht Kommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, GemeindeordnungOrgane und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im VerwaltungsverfahrenAuslegung von RechtsnormenAmtshilfe

148 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

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VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den GrundzügenSozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den GrundzügenWettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den GrundzügenZivilprozessordnung in den Grundzügen

Gerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

StrafrechtStrafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

Nr. 4 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 149

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QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheitE-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

GrundsätzeMinimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

150 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 29. Februar 2016 Nr. 4

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Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz

Ziele und Grundsätze der KreislaufwirtschaftAbfallvermeidung und RessourcenschonungStoffliche und energetische AbfallverwertungProduktverantwortung

AbfallwirtschaftsplanungAbfallarten Abfallaufkommen Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzenAbfallwirtschaftspläne/Abfallvermeidungsprogramm

AbfallbehandlungAbfallsortierung, Kompostierung, VergärungMechanisch-Biologische AbfallbehandlungChemisch-physikalische AbfallbehandlungThermische Abfallbehandlung

AbfallbeseitigungBau- und Betrieb von DeponienDeponietechnik Deponiesickerwasser und DeponiegasStilllegung und Nachsorge von Deponien

Überwachung der Abfallentsorgung Andienungs- und ÜberlassungspflichtenEntsorgungsnachweis- und AbfallbegleitscheinverfahrenNotifizierung von Abfallverbringungen Nachweisbücher, RegisterpflichtenBetriebsprüfungen, Umweltinspektionen

Bodenschutz und AltlastenVorsorgender Bodenschutz Erkundung und Bewertung von altlastenverdächtigen FlächenSicherung und Sanierung von kontaminierten StandortenBodenbehandlung

4. Immissionsschutz und Klimaschutz

Zulassung und Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen für folgende BereicheEnergieerzeugung Steinbrüche Glasherstellung Eisen-, Temper- und StahlgießereienOberflächenbehandlung von MetallenHerstellung von BasiskunststoffenChlor-Alkali-ElektrolysePapierherstellung Tierhaltung Lagerung gefährlicher Stoffe

LuftreinhaltungArten der Luftverschmutzung Messprogramme und -systeme Ermittlung und Bewertung von Gerüchen, GeruchsgutachtenEmissionskataster Luftreinhaltepläne Aufstellung von Überwachungsprogrammen und -pläne

Abgasreinigung Biologische Abgasreinigung Thermische und katalytische Abgasreinigung

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Abgasentschwefelungsanlagen Absorptions- und AdsorptionsverfahrenStaubabscheidung

Lärm und Erschütterung Ermittlung und Bewertung von Geräuschen, Lärmgutachten Lärmminderungsmaßnahmen Lärmminderungsplanung Erschütterungen (Grundlagen)

KlimaschutzKlimaschutzziele Entwicklung der TreibhausgasemissionenGrundlagen des EmissionshandelsÜberwachung der TreibhausgasemissionenTechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase

5. Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

Grundlagen der Wasserwirtschaft Wasserkreislauf (Niederschlag, Verdunstung, Abfluss, Versickerung, Grundwasser) Hydrologisches Messwesen Modellierung in der Wasserwirtschaft (z.B. NA-Modelle)

Oberirdische Gewässer Gewässertypen, Leitbilder, LebensgemeinschaftenGewässergüte (Wasserqualität), GewässerstrukturenGewässerüberwachung (Monitoring) Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau, GewässerrenaturierungÜberschwemmungsgebiete - Ermittlung und Festsetzung Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten und Maßnahmen an GewässernÖkologischer Hochwasserschutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrisikomanagement Hochwasserwarndienst

GewässernutzungenEntnahme und Einleitung Wasserkraftanlagen, Wehre, Querbauwerke, TalsperrenFreizeit, Fischerei, Schifffahrt

Abwasserbeseitigung Pflicht zur AbwasserbeseitigungAnforderungen an das Einleiten von AbwasserBauwerke der Kanalisation Verfahren zur AbwasserbehandlungAbwasseranlagen und AbwassereinleitungenGewerbliches Abwasser, Indirekteinleitungen

WasserversorgungTrinkwassergewinnung/AufbewahrungstechnikRohwasserüberwachungTrinkwasserbeschaffenheitTrinkwasserbedarf, -verbrauchWasserschutzgebiete

GrundwasserGrundwasserbeschaffenheitGrundwasserbeobachtungGrundwasserbewirtschaftungGrundwassersanierung

Rohrfernleitungen

Wassergefährdende Stoffe

6. Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Allgemeines Umweltrecht Internationale und Supranationale Umweltschutzkonventionen (z.B. Aarhus-Konvention)Umweltschutzrichtlinien und -programme der Europäischen Gemeinschaft (z.B. Umweltinformationsrichtlinie)

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Page 97: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Gesetz zur Prüfung der UmweltverträglichkeitUmweltinformationsrechtUmwelthaftungsgesetz Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die Umwelt

AbfallrechtAbfallrichtlinien und -verordnungen der EUAbfallverbringungsgesetz Kreislaufwirtschaftsgesetz mit untergesetzlichem RegelwerkLandesabfallgesetze

BodenschutzrechtBundesbodenschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk

ImmissionsschutzrechtImmissionsschutzrechtliche Richtlinien der EU (z.B. Industrieemissionsrichtlinie) Bundesimmissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk TA Luft, TA Lärm Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

WasserrechtEU-WasserrahmenrichtlinieEU-Hochwasserrisikomanagement-RichtlinieEU- Trinkwasser-Richtlinie Wasserhaushaltsgesetz mit untergesetzlichem RegelwerkLandeswassergesetze Abwasserabgabengesetze

Sonstige Umweltrechte

Raumordnung, Landesplanung, BaurechtRaumordnungsgesetz Landesplanungsgesetze Baugesetzbuch BaunutzungsverordnungLandesbauordnungen

Landschaftspflege und NaturschutzrechtFFH-Richtlinie BundesnaturschutzgesetzLandesnaturschutzgesetz

Chemikalienrecht, Gentechnik EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Chemikaliengesetz, -verbotsverordnung Gentechnikgesetz

Wasserwesen(zu § 68)

1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

RechtsgeschichteRechtsgeschichte in den Grundzügen Rechtsstaatliche Entwicklung in Deutschland und EuropaVerfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

Allgemeines StaatsrechtStaatsbegriff, StaatswesenVölkerrecht in den GrundzügenInternationale und supranationale Organisationen, RechtsstatusStaatsformen Entstehung und Auflösung von StaatenStaatliche Entwicklung in Deutschland

Verfassungsrecht des Bundes und der LänderVerfassungsgrundsätze und GrundrechteStaatsrechtliches Wesen der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsmäßige Regelungen für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung

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Verfassungsorgane des BundesFunktionen der StaatsgewaltGewaltenteilung

Begriff und Wesen der öffentlichen VerwaltungGesetzgebungsverfahrenRechtsverordnungen und SatzungenRechtsprechungNormenkontrolle und Verfassungsbeschwerde

Verfassungsorgane der LänderStaats- und AmtshaftungsgrundsätzeFinanzwesen des Bundes und der Länder

Europäische UnionEntstehungsgeschichteStatus und OrganeAufgaben und ZieleÜbertragene SouveränitätsrechteRechtsetzung und Umsetzung in nationales RechtEuropäischer Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion

KommunalrechtKommunale Gebietskörperschaften, RechtsstatusKommunalverfassung, GemeindeordnungOrgane und Aufgaben der GebietskörperschaftenKommunales Finanzwesen

Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderenöffentlich-rechtlichen Institutionen

Verwaltungsaufbau des Bundes und der Länder Organisation der unmittelbaren Staatsverwaltung Organe, Aufgaben und Organisation der mittelbaren StaatsverwaltungAufgaben und Organisation von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen RechtsAufgabenübertragung auf Rechtspersonen des PrivatrechtsRechts-, Fach- und Dienstaufsicht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, VerwaltungsprozessrechtVerwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder

Grundsätze des VerwaltungshandelnsFörmliche und nichtförmliche VerwaltungsverfahrenAbwägung und Ermessensausübung im VerwaltungsverfahrenAuslegung von RechtsnormenAmtshilfe

VerwaltungsvollstreckungVerwaltungszustellungsverfahrenVerwaltungsgebührenVerwaltungsgerichtsordnung in GrundzügenOrdentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Besonderes VerwaltungsrechtBeamtenrechtDisziplinarrechtPersonalvertretungsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtArbeitsschutzrecht in den GrundzügenDatenschutzrecht in den GrundzügenSozialrecht in den GrundzügenSteuerrecht in den GrundzügenGewerbe- und Berufsrecht in den GrundzügenPolizeirecht in den Grundzügen

Privatrecht und ZivilprozessrechtBürgerliches Gesetzbuch

Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht in den GrundzügenNachbarrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in den GrundzügenWettbewerbsrecht in den GrundzügenVergaberecht in den Grundzügen

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Page 99: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Zivilprozessordnung in den GrundzügenGerichte und ZuständigkeitenVerfahren bei den ordentlichen GerichtenRechtsmittel

StrafrechtStrafgesetzbuch in den GrundzügenStraftaten im AmtKorruptionsprävention

2. Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Leitungskonzeptionen, -methoden und -technikenBegriffe Methoden und Techniken der Leitung und Lenkung

Führungs- und LeitungskonzeptionenKybernetik/Regelkreis-Modell Orientierung (Input/Output, Mitarbeiter, Prozess, Produkt, Kunde)

Methoden und Techniken der Planung und SteuerungZielvereinbarung (Zielsetzung, Zielsysteme, Zielkonflikte)ProblemanalyseAlternativensuche und -bewertung Entscheidung Kontrolle

Management der öffentlichen Verwaltung und Betriebswirtschaftliche Steuerung Begriffe

Verwaltung im sozialen SystemKonzept „Bürokratie"Funktion und SelbstverständnisNew Public Management

KalkulationRessourcenControlling (strategisch/operativ)

Ziele, Produkte, LeistungenKennzahlenBerichtswesen

Kosten-Leistungs-RechnungKaufmännische Buchführung

Gewinn und VerlustrechnungBilanzEingeführte Datenverarbeitungssysteme

QualitätsmanagementProjektmanagementBenchmarking Budgetierung

PersonalführungFührungsstile Grundkenntnisse der Menschenführung

Soziale Kompetenz Individuum und Gruppen im ArbeitsprozessMotivationAnerkennung und Kritik Kommunikation und KonfliktbehandlungBelastungen und ihre Bewältigung

Grundsätze der Zusammenarbeit mit Beschäftigten und deren VertretungPersonalbeurteilungPersonalentwicklungArbeitsschutz und GesundheitsmanagementGleichstellung

KommunikationRhetorikGesprächsführung Moderation und BesprechungstechnikPräsentation und ihre TechnikÖffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Pressearbeit

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InformationstechnikOrganisation beim Einsatz der Informationstechnik, PflichtenheftDatensicherheitE-GovernmentE-VergabeDatenschutzStatistik

OrganisationGrundzüge der OrganisationslehreAufgaben, Organisation und GeschäftsbetriebGeschäftsprozessoptimierungInterdisziplinäre Zusammenarbeit

Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes, der Länder und der KommunenRahmengesetzgebung zum Haushaltsrecht HaushaltsordnungenHaushaltsgesetzeGrundlagen des Haushalts

Grundsätze/Begriffe (Entwurf, Plan, Gesetz, Vollzug, Prüfung)Finanzplanung Programmplanung Verfahren und Regeln der BewirtschaftungRechnungslegung

Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter

Volks- und betriebswirtschaftliche UntersuchungenGrundbegriffe der Wirtschaftlichkeit

GrundsätzeMinimal-/Maximal-/Optimal-PrinzipRahmendaten und Datenrahmen

Rechentechniken der WirtschaftlichkeitsrechnungAusgabenrechnung, Kalkulation und AufgabenwirtschaftlichkeitStatische/Dynamische RechenverfahrenKapitalwertmethoden

Verfahren der WirtschaftlichkeitsuntersuchungGesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche BetrachtungMonetäre/Nichtmonetäre BetrachtungKostenvergleichsrechnungInvestitionsrechnung

Bewertungsverfahren für Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben, LebenszyklusbetrachtungBeschaffungsmaßnahmen, alternative Formen der BedarfsdeckungInvestitionsmaßnahmen

Kosten-Nutzen-AnalysenNutzwertanalyse/Kostenwirksamkeitsanalyse

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren

3. Wasserstraßen/Wasserwirtschaft

Wasserstraßennetz Gliederung, Klassifizierung und NetzkategorisierungFunktionen, EntwicklungAnlagen der Wasserstraßen Aufgaben an den WasserstraßenWasserbewirtschaftung der Wasserstraßen

SchiffsverkehrRechtsgrundlagen, ZuständigkeitenVerkehrsströme Flottenstruktur (Küste und Binnen)Transportgüter

Wasserwirtschaftliche GrundlagenplanungenRechtsgrundlagen, ZuständigkeitenWasserwirtschaftliche EU-RichtlinienInternationale Übereinkommen Generalpläne, Unterhaltungsrahmenpläne, GewässerentwicklungspläneAufbau, Auswirkungen

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Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer GewässerRechtsgrundlagen, Zuständigkeiten Sicherheitstechnische Anforderungen Meldesysteme und Alarmpläne

Naturschutz und LandschaftspflegeRechtsgrundlagen, ZuständigkeitenNaturschutzfachliche EU-RichtlinienSchutzgebiete Eingriffe in Natur und Landschaft FFH-Verträglichkeit, Artenschutzprüfung, Umweltverträglichkeit

Gewässerökologie Naturnahe Gewässergestaltung bei Bau und UnterhaltungRenaturierung von Gewässern

IngenieurhydrologieMessverfahren Aufbau des MessnetzesPegelvorschriftenGewässerkundliches Jahrbuch Grundkenntnisse der Meteorologie in Bezug auf Sturmfluten und HochwasserHydrologische Nachrichtendienste einschließlich Wasserstandsvorhersagen

Wasserbauliches VersuchswesenBedeutung, Möglichkeiten Modelle (Arten, Anwendungsgebiete)

4. Sondergebiete der Wasserwirtschaft (nur für den Bereich Wasserwirtschaft)

Wassermengen- und WassergütewirtschaftBegriffe Technische Vorschriften Grundsätzliche Anforderungen an GewässerbenutzungenAbwasser-, Wärme- und Radioaktivitätsbelastung

Wassergefährdende Stoffe im GrundwasserbereichTechnische Vorschriften Sicherheitstechnische Anforderungen

Schadstoffunfallbekämpfung Zuständigkeiten Technische Vorschriften

AbwasserbehandlungBegriffe Technische VorschriftenPlanungsgrundsätze Anforderungen an AbwassereinleitungenVerfahren der AbwasserbehandlungBehandlung von NiederschlagswasserSchlammbehandlung und -verwertungAbwasseruntersuchung

AbfallwirtschaftBegriffe Technische VorschriftenTechnische AnleitungenAbfallplanung Emissionsbegrenzung bei AbfallanlagenAbfallvermeidung, -verminderung, -verwertungAltlasten Abfall- und EmissionsuntersuchungenLAGA-Merkblätter

WasserversorgungBegriffe Technische VorschriftenWasseruntersuchung

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Wasserschutzgebiete Schutzmaßnahmen bei VerunreinigungenBemessungs- und AufbereitungsverfahrenDVGW-Arbeitsblätter

Abflussregelung, Hochwasserschutz, KüstenschutzBegriffe Zuständigkeiten Technische Vorschriften Staatsaufsicht für Talsperren

Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, landwirtschaftlicher WasserbauZuständigkeiten Technische GrundsätzeArbeitsmethoden

Wasserwirtschaftliche Finanzierungs- und FörderprogrammeBegriffe Zuständigkeiten

5. Vorbereiten und Durchführen von Bauten

Vorarbeiten für BauvorhabenGrundlagenermittlung

Aufstellen und Prüfen von EntwürfenVeranlassung Rechts- und Verwaltungsgrundlage Bautechnische Grundlagen, Bauweisen, BauverfahrenWirtschaftlichkeit Umweltschutz Entwurfsarten Bestandteile der Entwürfe Zuständigkeiten, Mitwirkung Dritter

Vorbereitung von BaumaßnahmenGrunderwerb Beweissicherung

Vergabe nach VOB und VOl Verwaltungsvorschriften und –verfahrenVerdingungsunterlagen, StandardleistungsbeschreibungenVergabeentscheidung, Zuschlagserteilung

Vergabe von IngenieurleistungenVerwaltungsvorschriften und –verfahrenVergabe nach VOF Anwendung HOAI

Abwicklung von BaumaßnahmenVerwaltungsvorschriftenBauprogrammAusgabenkontrolleVertragsänderungNachtragsmanagementBaubestandspläneBauabnahme Bauabrechnung Gewährleistung

Verantwortung bei Planung und Durchführung von BaumaßnahmenRechts- und Verwaltungsgrundlagen Bauaufsicht Baubevollmächtigter (nur WSV) Bauleiter Unfallverhütung, Baustellenverordnung (SiGeKo)

6. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften

WasserstraßenrechtBundeswasserstraßengesetz

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Page 103: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten ...

Wasserstraßenstaatsvertrag Völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen

WasserrechtEU-Richtlinien (WRRL, HWRMRL, MSRL)WasserhaushaltsgesetzLandeswassergesetzeAbwasserabgabengesetz Grundzüge des Wasserverbandsrechts, Deichrechts, Fischereirechts und Wassersicherstellungsgesetzes

UmweltschutzrechtEU-Richtlinien (FFH, Vogelschutz)Bundesnaturschutzgesetz, LandesnaturschutzgesetzeKreislaufwirtschaftsgesetz Landesabfallgesetze Meeresumweltschutz Grundzüge der Gewerbeordnung und des Bundes-ImmissionsschutzgesetzesUmweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Bundesbodenschutzgesetz

BaurechtBaugesetzbuchLandesbauordnungen

Raumordnung, Landesplanung, Liegenschaftswesen – GrundzügeRaumordnungsgesetz Landesplanungsgesetze Flurbereinigungsrecht Liegenschaftswesen

Wegerecht anderer Verkehrszweige - Grundzüge Bundesfernstraßengesetz, LandesstraßengesetzeAllgemeines Eisenbahngesetz

HafenpolizeirechtGrundzüge

Besondere Gesetze und Verordnungen nur für die beiden Bereiche der WasserstraßenGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr Seestraßenordnung Kollisionsverhütungsregeln Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Schifffahrtsstraßen-Ordnungen im Binnenbereich Lotswesen

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Gesetz- und Verordnungsblattfür das Land Rheinland-Pfalz

3231

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Herausgeber und Verleger: Staatskanzlei Rheinland-PfalzDruck: JVA Diez Druckerei, Limburger Str. 122, 65582 DiezBezugsbedingungen: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 32,00 EUR. Abbestellungen für das nächsteKalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Staatskanzlei vorliegen. Auslieferung von Einzelstücken durch das Landeshauptarchiv,Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz; Preis je Doppelseite 0,15 EUR zuzügl. Versandkosten. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da dieHerausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes hoheitliche Tätigkeit ist.

Postanschrift: Staatskanzlei, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz, Tel. 06131 16-4767