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Ausbildungsbausteine aus dem Ausbildungsberuf Fachlageristin/Fachlagerist für das Pilotprojekt „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen Stand 01.12.2007

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Ausbildungsbausteine

aus dem Ausbildungsberuf Fachlageristin/Fachlagerist

für das Pilotprojekt „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“

des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

Stand 01.12.2007

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Impressum Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen mit finanziellen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei den Autoren. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) geprüft und bestätigt. © AEDdZ IS4

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lle Rechte vorbehalten s ist gestattet, dieses Werk in der vorliegenden Form zu vervielfältigen und für die urchführung von Maßnahmen zu verwenden. Die Veränderung der Unterlage oder ie Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige ustimmung der Herausgeber.

ndustrie- und Handelskammer Nord Westfalen entmaringer Weg 61 8151 Münster

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Vorwort Das Vorhaben „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“ des Ministeriums für Arbeit,

Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, den ausbildungs- und

arbeitswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer persönlichen und

schulischen Voraussetzungen trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der

bestehenden Regelausbildungssysteme keine anerkannte berufliche Qualifizierung/

Ausbildung mit den dazu gehörigen Abschlüssen erwerben konnten, berufliche

Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und

Qualifikationen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung bis hin zum vollwertigen

Berufsabschluss zu vermitteln.

Die Strukturierung der dazu bereitgestellten Maßnahmen erfolgt durch

Ausbildungsbausteine, die durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet sind:

Ausbildungsbausteine

- sind tätigkeitsorientiert, d. h. ihr Zuschnitt erfolgt gemäß praxisbezogenen Kerntätigkeiten,

- sind in sich abgeschlossen,

- beschreiben Qualifizierungsergebnisse (outcome) auf dem Niveau der beruflichen Handlungskompetenz der jeweiligen Ausbildungsordnung,

- werden auf der Grundlage der jeweiligen nach BBiG und HWO erstellten Ausbildungsordnung entwickelt und haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum jeweiligen Ausbildungsrahmenplan,

- haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum Rahmenlehrplan und

- schließen mit einer Leistungsfeststellung/ einem Kompetenznachweis durch den Träger ab.

Bei der Erstellung wurden Eckwerte, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und

von den Kammern in Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung empfohlen wurden,

berücksichtigt. Die Erstellung und Abstimmung erfolgte durch die Industrie- und

Handelskammer Nord Westfalen zusammen mit einer Expertengruppe aus Schule und

Wirtschaft. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das BIBB geprüft

und bestätigt.

Wir danken allen Beteiligten für die engagierte und kompetente Mitarbeit.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 1 Fachlageristin/ Fachlagerist

Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf

Fachlageristin/ Fachlagerist vom 26. Juli 2004

2. Qualifizierungsziel Die Auszubildende/ der Auszubildende: • kennt den Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie

wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts, Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit,

• kann grundlegend mit Einheiten und Begleitpapieren umgehen, • kann Güter annehmen und kontrollieren und im Betrieb transportieren.

3. Dauer der Vermittlung

18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung:

1. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlageristin/ Fachlagerist (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein

Lernfeld 1 Güter annehmen und kontrollieren 30

Lernfeld 2 Güter lagern 50

Lernfeld 4 Güter im Betrieb transportieren 20

4.2 Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 1

keine

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung, Arbeits-

und Tarifrecht (§ 7 Nr.1)

• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 5.1.2. Aufbau und

Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 7 Nr. 2)

• Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

• Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

• Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

5.1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Nr. 3)

• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

• Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

5.1.4 Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den

Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

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5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1. Arbeitsorganisation;

Information und Kommunikation (§ 7 Nr. 5 g und h)

• Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten

• Aufgaben im Team bearbeiten

5.2.2 Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen (§ 7 Nr. 6 b)

• Normen, Maße, Mengen- und Gewichtseinheiten beachten

5.2.3 Einsatz von Arbeitsmitteln (§ 7 Nr. 7, a)

• Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen

5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen

Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Zusätzlich • Anzuwendende Arbeitsmittel im Praktikumsbetrieb

kennenlernen und Sicherheitsvorschriften kennen und anwenden

• Im Praktikumsbetrieb geführte chemische Stoffe und Stoffkonstanten kennenlernen

Dauer des Praktikums: 6 Wochen 6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation und berufsbezogener Software zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung ist integrativ zu vermitteln. Mathematische Inhalte sind den Lernfeldern zugeordnet und durchgängig integrativ anzuwenden. Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben für den Fachlageristen und die Fachlageristin eine besondere Bedeutung; deshalb ist während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln.

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Insbesondere sind • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zur

Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten zu beachten,

• Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen,

• berufsbezogene Umweltbelastungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung zu beachten,

• die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen durchzuführen,

• Grundsätze und Maßnahmen zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit genutzten Ressourcen zu berücksichtigen.

6.2 Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren

1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler

• verschaffen sich einen Überblick über die Lager- und Transportbereiche und ordnen die eigenen Arbeitsbereiche in den betrieblichen Ablauf ein,

• kennen die Arbeitsabläufe im Wareneingang, • führen entsprechende Belegprüfungen durch und kontrollieren die eingehenden

Packstücke, • dokumentieren den ordnungsgemäßen Empfang. Bei auftretenden

Leistungsstörungen setzen sie sich mit dem Frachtführer verantwortungsbewusst und zielgerichtet auseinander und leiten sachgerechte Maßnahmen ein. Dabei unterscheiden sie zwischen Transport- und Sachschäden,

• entladen unter Einsatz entsprechender Arbeitsmittel nach handelsrechtlichen und vertraglichen Regelungen und wählen einen geeigneten Platz für die eingehende Ware aus. Dabei beachten sie Sicherheitsvorschriften,

• gehen mit den empfangenen Verpackungen art- und umweltgerecht um, • kontrollieren die Güter quantitativ und qualitativ, • verwenden geeignete Belege, Prüfmittel sowie Hilfsmittel und beachten dabei sowohl

rechtliche als auch betriebliche Vorgaben, • dokumentieren das Ergebnis der Güterkontrolle und veranlassen Maßnahmen zur

Mängelbeseitigung, • begreifen die Kontrolle der Güter als wesentlichen Teil der Qualitätssicherung und

entwickeln eigene Ideen zur Verbesserung der Abläufe.

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Inhalte • Warenbegleitpapiere • Zuständigkeit beim Entladen des Transportfahrzeuges • Persönliche Schutzausrüstung • Beachtung von Sicherheitskennzeichen • Schadensbeurteilung • Reklamationsfristen • Mängelarten • Separierung • Aufbewahrungspflicht • Tausch von Mehrwegverpackungen • Barcodierungen

6.3 Lernfeld 2: Güter lagern

1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden

Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler

• kennen die Aufgaben der Lagerhaltung und unterscheiden Lagerarten nach der Art des einlagernden Betriebes, nach dem Standort, nach der Bauweise und nach dem Eigentümer des Lagers,

• machen sich mit Lagereinrichtungen vertraut und unterscheiden zwischen statischer und dynamischer Lagerung,

• informieren sich über Art, Beschaffenheit, Volumen und Gewicht der einzulagernden Güter und bereiten diese auf die Einlagerung vor,

• lagern die Güter unter Beachtung der Einlagerungsgrundsätze ein und dokumentieren die Einlagerung,

• gehen mit gefährlichen Stoffen verantwortungsbewusst um, • sichern Güter vor Verlust durch den Einsatz präventiver Maßnahmen des Diebstahl-

und Brandschutzes und reagieren situationsgerecht.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Inhalte • Vorschriften zu Lagereinrichtungen • Ladefläche, Anstellfläche, Lagerfläche, Wege, Güterbearbeitungsfläche • Flächen- und Raumberechnung • Volumenberechnung • Regalarten, Bodenlagerung • Komplettierung, Vorverpackung, Preisauszeichnung • Verderbliche Güter, Kühlgüter, Stapelfähigkeit, Zusammenlagerungsverbote • Arbeitsplatzbezogene Software • Gefahrstoffkennzeichnung • Betriebsanweisung • Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitsschutz, Arbeitsstätten, Gerätesicherheit • Feuerwarnanlagen, Handfeuerlöscher, Sprinkleranlagen, CO2-Anlagen

6.4 Lernfeld 4: Güter im Betrieb transportieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler • kennen die Bedeutung des innerbetrieblichen Materialflusses für die betrieblichen

Abläufe und die Notwendigkeit des dazugehörigen Informationsflusses, • wählen die geeigneten Fördermittel und -hilfsmittel in Abhängigkeit von der Güterart

und Gütermenge, der Wegstrecke, den vorhandenen Lagereinrichtungen sowie der Häufigkeit und Geschwindigkeit der Beförderung aus,

• nutzen die Fördermittel und -hilfsmittel vorschriftsmäßig, umweltschonend und Kosten sparend,

• verhalten sich sicherheitsbewusst, bei Unfällen reagieren sie situationsgerecht und leiten erste Maßnahmen ein.

Inhalte • Stetigförderer • Unstetigförderer • Flurfreie Fördersysteme • Flurgebundene Fördersysteme • Hebezeuge • Regalbediengeräte • Handtransport • Gesetzliche Vorschriften zur Unfallverhütung

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 2 Fachlageristin/ Fachlagerist

Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf

Fachlageristin/ Fachlagerist vom 26. Juli 2004 2. Qualifizierungsziel

Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann den Lager- und Transportbereich in ein betriebliches Gesamtgefüge einordnen, • Der Auszubildende ist in der Lage, einfachere logistische Sachverhalte

abteilungsübergreifend zu klären. 3. Dauer der Vermittlung

18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung

1. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlageristin/ Fachlagerist (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein

Lernfeld 1 Güter annehmen und kontrollieren 50

Lernfeld 3 Güter bearbeiten 20

Lernfeld 4 Güter im Betrieb transportieren 20

4.2 Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 2 Teilnahme am Ausbildungsbaustein 1

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5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung, Arbeits-

und Tarifrecht (§7Nr.1)

• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 5.1.2. Aufbau und

Organisation des Ausbildungsbetriebes (§7 Nr. 2)

• Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

• Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

• Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

5.1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Nr. 3)

• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

• Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

5.1.4 Umweltschutz (§7 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den

Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

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5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1. Arbeitsorganisation;

Information und Kommunikation (§7 Nr. 5 a –e, f)

• den Lager- und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in den betrieblichen Ablauf einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten

• Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen

• betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen

• arbeitsplatzbezogene Software anwenden • fremdsprachige Fachausdrücke anwenden • mit vorausgehenden und nachfolgenden

Funktionsbereichen kommunizieren 5.2.2 Annahme von Gütern

(§7 Nr. 8 a - c) • Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und

Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen

• Güter entladen • quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen,

Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen 5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Lagerung von Gütern

(§ 7 Nr. 9 a und b) • Güter auszeichnen, sortieren, Lager- und

Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten

• Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern

5.3.2 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation und berufsbezogener Software zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung ist integrativ zu vermitteln. Mathematische Inhalte sind den Lernfeldern zugeordnet und durchgängig integrativ anzuwenden. Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben für den Fachlageristen und die Fachlageristin eine besondere Bedeutung; deshalb ist während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln.

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Insbesondere sind • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zur

Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten zu beachten,

• Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen,

• berufsbezogene Umweltbelastungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung zu beachten,

• die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen durchzuführen,

• Grundsätze und Maßnahmen zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit genutzten Ressourcen zu berücksichtigen.

6.2 Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren

1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler • verschaffen sich einen Überblick über die Lager- und Transportbereiche und ordnen

die eigenen Arbeitsbereiche in den betrieblichen Ablauf ein, • kennen die Arbeitsabläufe im Wareneingang, • führen entsprechende Belegprüfungen durch und kontrollieren die eingehenden

Packstücke, • dokumentieren den ordnungsgemäßen Empfang. Bei auftretenden

Leistungsstörungen setzen sie sich mit dem Frachtführer verantwortungsbewusst und zielgerichtet auseinander und leiten sachgerechte Maßnahmen ein. Dabei unterscheiden sie zwischen Transport- und Sachschäden,

• entladen unter Einsatz entsprechender Arbeitsmittel nach handelsrechtlichen und vertraglichen Regelungen und wählen einen geeigneten Platz für die eingehende Ware aus. Dabei beachten sie Sicherheitsvorschriften. Sie gehen mit den empfangenen Verpackungen art- und umweltgerecht um,

• kontrollieren die Güter quantitativ und qualitativ, • verwenden geeignete Belege, Prüfmittel sowie Hilfsmittel und beachten dabei sowohl

rechtliche als auch betriebliche Vorgaben, • dokumentieren das Ergebnis der Güterkontrolle und veranlassen Maßnahmen zur

Mängelbeseitigung, • begreifen die Kontrolle der Güter als wesentlichen Teil der Qualitätssicherung und

entwickeln eigene Ideen zur Verbesserung der Abläufe.

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Inhalte • Warenbegleitpapiere • Zuständigkeit beim Entladen des Transportfahrzeuges • Persönliche Schutzausrüstung • Beachtung von Sicherheitskennzeichen • Schadensbeurteilung • Reklamationsfristen • Mängelarten • Separierung • Aufbewahrungspflicht • Tausch von Mehrwegverpackungen • Barcodierungen

6.3 Lernfeld 3: Güter bearbeiten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler • führen während der Lagerung Maßnahmen zur Güterbearbeitung durch, wählen die

erforderlichen Arbeitsmittel aus, pflegen und verwenden sie zweckentsprechend. Dabei wenden sie gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung an,

• bewahren anfallende Verpackungen auf oder führen sie einer umweltgerechten Entsorgung zu,

• erkennen die Notwendigkeit der Kontrolle und Pflege eingelagerter Güter, • führen entsprechende Maßnahmen zur Qualitätserhaltung und -verbesserung der

Güter durch, • führen Inventurarbeiten durch und dokumentieren das Ergebnis, • unterscheiden Lagerkennzahlen und berechnen diese anhand von vorgegebenen

Formeln. Inhalte • Gesetzliche Vorgaben zur Abfallentsorgung • Klammer-, Hebe- und Umreifungsgeräte • Sichtkontrolle, Mindesthaltbarkeitsdatum • Zähl-, Mess- und Wiegeeinrichtungen, Scanner • Luftfeuchtigkeit, Temperatur, UV-Strahlung • Inventurarten • Meldebestand, Mindestbestand, Höchstbestand, durchschnittlicher Lagerbestand, • Umschlagshäufigkeit, Lagerdauer, Lagerreichweite

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6.4 Lernfeld 4: Güter im Betrieb transportieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler • kennen die Bedeutung des innerbetrieblichen Materialflusses für die betrieblichen

Abläufe und die Notwendigkeit des dazugehörigen Informationsflusses, • wählen die geeigneten Fördermittel und -hilfsmittel in Abhängigkeit von der Güterart

und Gütermenge, der Wegstrecke, den vorhandenen Lagereinrichtungen sowie der Häufigkeit und Geschwindigkeit der Beförderung aus,

• nutzen die Fördermittel und -hilfsmittel vorschriftsmäßig, umweltschonend und Kosten sparend,

• verhalten sich sicherheitsbewusst, bei Unfällen reagieren sie situationsgerecht und leiten erste Maßnahmen ein.

Inhalte • Stetigförderer • Unstetigförderer • Flurfreie Fördersysteme • Flurgebundene Fördersysteme • Hebezeuge • Regalbediengeräte • Handtransport • Gesetzliche Vorschriften zur Unfallverhütung

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 3 Fachlageristin/ Fachlagerist

Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf

Fachlageristin/ Fachlagerist vom 26. Juli 2004 2. Qualifizierungsziel

Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann Güter unter Beachtung aller wesentlichen Vorschriften annehmen und führt

qualitätssichernde Maßnahmen durch. 3. Dauer der Vermittlung

16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung

1. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlageristin/ Fachlagerist (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein

Lernfeld 2 Güter lagern 50

Lernfeld 3 Güter bearbeiten 40

4.2 Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 3 Teilnahme am Ausbildungsbaustein 2

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5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung,

Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Nr.1)

• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 5.1.2. Aufbau und

Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 7 Nr. 2)

• Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

• Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

• Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

5.1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Nr. 3)

• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

• Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

5.1.4 Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den

Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

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5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1. Güterkontrolle und

qualitätssichernde Maßnahmen (§ 7 Nr. 6 a, c - g)

• Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben

• gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden

• Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben

• gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden

• qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen

• bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken 5.2.2 Annahme von Gütern

(§ 7 Nr. 8 d - f) • Mängelbeseitigung veranlassen • Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln

nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren

• Güter dem Bestimmungsort zuleiten

5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen

Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation und berufsbezogener Software zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung ist integrativ zu vermitteln. Mathematische Inhalte sind den Lernfeldern zugeordnet und durchgängig integrativ anzuwenden. Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben für den Fachlageristen und die Fachlageristin eine besondere Bedeutung; deshalb ist während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln.

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Insbesondere sind • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zur

Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten zu beachten,

• Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen,

• berufsbezogene Umweltbelastungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung zu beachten,

• die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen durchzuführen,

• Grundsätze und Maßnahmen zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit genutzten Ressourcen zu berücksichtigen.

6.2 Lernfeld 2: Güter lagern

1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden

Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler • kennen die Aufgaben der Lagerhaltung und unterscheiden Lagerarten nach der Art

des einlagernden Betriebes, nach dem Standort, nach der Bauweise und nach dem Eigentümer des Lagers,

• machen sich mit Lagereinrichtungen vertraut und unterscheiden zwischen statischer und dynamischer Lagerung,

• informieren sich über Art, Beschaffenheit, Volumen und Gewicht der einzulagernden Güter und bereiten diese auf die Einlagerung vor,

• lagern die Güter unter Beachtung der Einlagerungsgrundsätze ein und dokumentieren die Einlagerung,

• gehen mit gefährlichen Stoffen verantwortungsbewusst um, • sichern Güter vor Verlust durch den Einsatz präventiver Maßnahmen des Diebstahl-

und Brandschutzes und reagieren situationsgerecht.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Inhalte • Vorschriften zu Lagereinrichtungen • Ladefläche, Anstellfläche, Lagerfläche, Wege, Güterbearbeitungsfläche • Flächen- und Raumberechnung • Volumenberechnung • Regalarten, Bodenlagerung • Komplettierung, Vorverpackung, Preisauszeichnung • Verderbliche Güter, Kühlgüter, Stapelfähigkeit, Zusammenlagerungsverbote • Arbeitsplatzbezogene Software • Gefahrstoffkennzeichnung • Betriebsanweisung • Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitsschutz, Arbeitsstätten, Gerätesicherheit • Feuerwarnanlagen, Handfeuerlöscher, Sprinkleranlagen, CO2-Anlagen

6.3 Lernfeld 3: Güter bearbeiten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler • führen während der Lagerung Maßnahmen zur Güterbearbeitung durch, wählen die

erforderlichen Arbeitsmittel aus, pflegen und verwenden sie zweckentsprechend. Dabei wenden sie gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung an,

• bewahren anfallende Verpackungen auf oder führen sie einer umweltgerechten Entsorgung zu,

• erkennen die Notwendigkeit der Kontrolle und Pflege eingelagerter Güter, • führen entsprechende Maßnahmen zur Qualitätserhaltung und -verbesserung der

Güter durch, • führen Inventurarbeiten durch und dokumentieren das Ergebnis, • unterscheiden Lagerkennzahlen und berechnen diese anhand von vorgegebenen

Formeln. Inhalte • Gesetzliche Vorgaben zur Abfallentsorgung • Klammer-, Hebe- und Umreifungsgeräte • Sichtkontrolle, Mindesthaltbarkeitsdatum • Zähl-, Mess- und Wiegeeinrichtungen, Scanner • Luftfeuchtigkeit, Temperatur, UV-Strahlung • Inventurarten • Meldebestand, Mindestbestand, Höchstbestand, durchschnittlicher Lagerbestand, • Umschlagshäufigkeit, Lagerdauer, Lagerreichweite

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 4 Fachlageristin/ Fachlagerist

Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf

Fachlageristin/ Fachlagerist vom 26. Juli 2004 2. Qualifizierungsziel

Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann Güter unter Beachtung aller wesentlichen Vorschriften annehmen und

führt qualitätssichernde Maßnahmen durch, • kann Güter fachgerecht lagern.

3. Dauer der Vermittlung

18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung

2. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlageristin/ Fachlagerist (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein

Lernfeld 5 Güter kommissionieren 40

Lernfeld 6 Güter verpacken 40

4.2 Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 4

Teilnahme am Ausbildungsbaustein 3

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)

5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung,

Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Nr.1)

• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 5.1.2. Aufbau und

Organisation des Ausbildungs-betriebes (§ 7 Nr. 2)

• Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

• Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

• Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

5.1.3 Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit (§ 7 Nr. 3)

• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

• Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

5.1.4 Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den

Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1 Einsatz von

Arbeitsmitteln (§ 7 Nr. 7 b und c)

• Arbeits- und Fördermittel einsetzen • Arbeits- und Fördermittel pflegen sowie deren

Funktionalität und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen

5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Lagerung von

Gütern (§ 7 Nr. 9 c-e)

• Maßnahmen zur Qualitäts- und Werterhaltung durchführen• Lagerbestände kontrollieren und Abweichungen melden • Lagerkennzahlen unterscheiden

5.3.2 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation und berufsbezogener Software zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung ist integrativ zu vermitteln. Mathematische Inhalte sind den Lernfeldern zugeordnet und durchgängig integrativ anzuwenden. Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben für den Fachlageristen und die Fachlageristin eine besondere Bedeutung; deshalb ist während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln. Insbesondere sind • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zur

Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten zu beachten,

• Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen,

• berufsbezogene Umweltbelastungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung zu beachten,

• die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen durchzuführen,

• Grundsätze und Maßnahmen zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit genutzten Ressourcen zu berücksichtigen.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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6.2 Lernfeld 5: Güter kommissionieren

2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden

Zielformulierung Die Schülerinnen/ die Schüler • kontrollieren die Arbeitsunterlagen und bereiten die Kommissionierung unter

Berücksichtigung der jeweiligen Lager- und Kommissioniersysteme vor, • kommissionieren nach unterschiedlichen Methoden, • bewerten die Kommissionierzeiten und schlagen Möglichkeiten zur Verbesserung vor. Inhalte • dynamische und statische Kommissioniersysteme • beleglose Kommissionierung • auftrags- und serienorientierte Kommissioniermethoden • ein- und zweidimensionale Fortbewegung • manuelle, mechanische und automatische Entnahme • zentrale, dezentrale Abgabe und Pick-Pack-Verfahren • manuelle und automatische Kontrolle

6.3 Lernfeld 6: Güter verpacken

2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen/ die Schüler • verpacken Güter kundenorientiert, • wählen die verschiedenen Packmittel und -hilfsmittel nach ihren Eigenschaften und

Einsatzmöglichkeiten aus und berücksichtigen dabei Güter- und Transportart, Transportweg und Wirtschaftlichkeit,

• wenden die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen an,

• beachten beim Verpacken der Güter die Arbeitssicherheitsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen,

• wählen die entsprechenden Maschinen und Werkzeuge aus und setzen sie zweckentsprechend ein,

• nehmen die Beschriftungen und Kennzeichnungen der Verpackung gemäß rechtlicher Bestimmungen verantwortungsbewusst vor,

• stellen Güter zu Ladeeinheiten zusammen.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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Inhalte • Begriffe der Verpackung • Funktionen der Verpackung • Beanspruchungen der Verpackung

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 5 Fachlageristin/ Fachlagerist

Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf

Fachlageristin/ Fachlagerist vom 26. Juli 2004 2. Qualifizierungsziel

Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann Güter auftragsgemäß seinen Lagerplätzen entnehmen • kann Ladeeinheiten unter Verwendung qualitätssichernder Verpackungs- und

Versandmittel kommissionieren und zum Versand bereitstellen. 3. Dauer der Vermittlung

16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung

2. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlageristin/ Fachlagerist (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein

Lernfeld 5 Güter kommissionieren 20

Lernfeld 6 Güter verpacken 40

Lernfeld 7 Güter verladen 30

4.2 Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 5

Teilnahme am Ausbildungsbaustein 4

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)

5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung,

Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Nr.1)

• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 5.1.2. Aufbau und

Organisation des

Ausbildungs-

betriebes

(§ 7 Nr. 2)

• Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

• Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

• Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

5.1.3 Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit (§ 7 Nr. 3)

• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

• Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

5.1.4 Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den

Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

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5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1. Kommissionierung

und Verpackung von Gütern (§ 7 Nr. 10 a und b)

• Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten

• Güter unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung und der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen

5.3 Komplexe Arbeiten

5.3.1 Kommissionierung und Verpackung von Gütern (§ 7 Nr. 10 c - e)

• Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen

• Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken • zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf

Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern

5.3.2 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation und berufsbezogener Software zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung ist integrativ zu vermitteln. Mathematische Inhalte sind den Lernfeldern zugeordnet und durchgängig integrativ anzuwenden. Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben für den Fachlageristen und die Fachlageristin eine besondere Bedeutung; deshalb ist während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln. Insbesondere sind • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zur

Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten zu beachten,

• Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen,

• berufsbezogene Umweltbelastungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung zu beachten,

• die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen durchzuführen,

• Grundsätze und Maßnahmen zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit genutzten Ressourcen zu berücksichtigen.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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6.2 Lernfeld 5: Güter kommissionieren

2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden

Zielformulierung Die Schülerinnen/ die Schüler • kontrollieren die Arbeitsunterlagen und bereiten die Kommissionierung unter

Berücksichtigung der jeweiligen Lager- und Kommissioniersysteme vor, • kommissionieren nach unterschiedlichen Methoden, • bewerten die Kommissionierzeiten und schlagen Möglichkeiten zur Verbesserung

vor. Inhalte • dynamische und statische Kommissioniersysteme • beleglose Kommissionierung • auftrags- und serienorientierte Kommissioniermethoden • ein- und zweidimensionale Fortbewegung • manuelle, mechanische und automatische Entnahme • zentrale, dezentrale Abgabe und Pick-Pack-Verfahren • manuelle und automatische Kontrolle

6.3 Lernfeld 6: Güter verpacken

2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen/ die Schüler • verpacken Güter kundenorientiert, • wählen die verschiedenen Packmittel und -hilfsmittel nach ihren Eigenschaften

und Einsatzmöglichkeiten aus und berücksichtigen dabei Güter- und Transportart, Transportweg und Wirtschaftlichkeit,

• wenden die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen an

• beachten beim Verpacken der Güter die Arbeitssicherheitsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen,

• wählen die entsprechenden Maschinen und Werkzeuge aus und setzen sie zweckentsprechend ein,

• nehmen die Beschriftungen und Kennzeichnungen der Verpackung gemäß rechtlicher Bestimmungen verantwortungsbewusst vor,

• stellen Güter zu Ladeeinheiten zusammen.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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Inhalte • Begriffe der Verpackung • Funktionen der Verpackung • Beanspruchungen der Verpackung

6.4 Lernfeld 7: Güter verladen

2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen/ die Schüler

• bereiten unter Beachtung gesetzlicher Regelungen sowie vertraglicher Vorgaben die Verladung der Güter kosten- und kundenorientiert vor,

• übernehmen die zu versendenden Güter und ermitteln das Frachtgewicht sowie das Frachtvolumen,

• kontrollieren Verkehrs- und Beförderungsmittel auf Einsetzbarkeit, • sprechen die Verladung mit dem Frachtführer ab, • nutzen geeignete Fördermittel, Förderhilfsmittel und Ladehilfen, • laden, stauen und befestigen die Güter in Abhängigkeit der Versandart sowie des

Bestimmungsortes beförderungssicher, • führen bei Gefahrguttransporten erforderliche Kontroll-, Verlade-, Sicherungs-

und Kennzeichnungsmaßnahmen nach Vorgabe durch, • reflektieren die Folgen fehlerhaften Verladens auf Gesellschaft, Umwelt und

Wirtschaft.

Inhalte • Ladeliste, Beladeplan • Ladehöhe, Schwerpunkt • Palette, Gitterboxen, Container • Sauberkeit, Beschädigung, Geruchsfreiheit • Verplombung • Laderampen, Ladebrücken • Flächen-, Volumenberechnung • Gewichte, Kräfte • Sicherungstechniken • Sicherungsmittel

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 6 Fachlageristin/ Fachlagerist

Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf

Fachlageristin/ Fachlagerist vom 26. Juli 2004 2. Qualifizierungsziel

Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann im Team kundenorientiert arbeiten • kann Güter verpacken, verladen und versenden.

3. Dauer der Vermittlung

18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung

2. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlageristin/ Fachlagerist (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein

Lernfeld 7 Güter verladen 40

Lernfeld 8 Güter versenden 40

4.2 Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 6

Teilnahme am Ausbildungsbaustein 5

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)

5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung,

Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Nr.1)

• Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

• gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

• Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 5.1.2. Aufbau und

Organisation des

Ausbildungs-

betriebes

(§ 7 Nr. 2)

• Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

• Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

• Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

• Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

5.1.3 Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit (§ 7 Nr. 3)

• Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

• berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

• Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

5.1.4 Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den

Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

• für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

• Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1. Versand von

Gütern (§ 7 Nr. 11 a und b)

• Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen

• Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln

5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Versand von

Gütern (§ 7 Nr. 11 c - e)

• Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen

• Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden • Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen

melden 5.3.2 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen

Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation und berufsbezogener Software zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung ist integrativ zu vermitteln. Mathematische Inhalte sind den Lernfeldern zugeordnet und durchgängig integrativ anzuwenden. Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben für den Fachlageristen und die Fachlageristin eine besondere Bedeutung; deshalb ist während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln. Insbesondere sind • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zur

Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten zu beachten,

• Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen,

• berufsbezogene Umweltbelastungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung zu beachten,

• die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen durchzuführen,

• Grundsätze und Maßnahmen zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit genutzten Ressourcen zu berücksichtigen.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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6.2 Lernfeld 7: Güter verladen

2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen/ die Schüler • bereiten unter Beachtung gesetzlicher Regelungen sowie vertraglicher Vorgaben die

Verladung der Güter kosten- und kundenorientiert vor, • übernehmen die zu versendenden Güter und ermitteln das Frachtgewicht sowie das

Frachtvolumen, • kontrollieren Verkehrs- und Beförderungsmittel auf Einsetzbarkeit, • sprechen die Verladung mit dem Frachtführer ab, • nutzen geeignete Fördermittel, Förderhilfsmittel und Ladehilfen, • laden, stauen und befestigen die Güter in Abhängigkeit der Versandart sowie des

Bestimmungsortes beförderungssicher, • führen bei Gefahrguttransporten erforderliche Kontroll-, Verlade-, Sicherungs- und

Kennzeichnungsmaßnahmen nach Vorgabe durch, • reflektieren die Folgen fehlerhaften Verladens auf Gesellschaft, Umwelt und

Wirtschaft. Inhalte • Ladeliste, Beladeplan • Ladehöhe, Schwerpunkt • Palette, Gitterboxen, Container • Sauberkeit, Beschädigung, Geruchsfreiheit • Verplombung • Laderampen, Ladebrücken • Flächen-, Volumenberechnung • Gewichte, Kräfte • Sicherungstechniken • Sicherungsmittel

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

6.3 Lernfeld 8: Güter versenden

Zielformulierung Die Schülerinnen/ die Schüler • verschaffen sich einen Überblick über die verschiedenen Arten des Versandes von

Gütern und die dafür zu nutzenden Verkehrsträger, • beurteilen die Vorteile und Nachteile der Verkehrsmittel, • ermitteln aus vorgegebenen Frachttabellen die Kosten des Versandes, • unterscheiden die Aufgaben von Frachtführer und Spediteur, • gleichen Versandpapiere mit der Ladung ab und reagieren bei Abweichungen

situationsgerecht, • erkunden Verkehrswege zwischen bedeutenden Wirtschaftszentren in Deutschland

und Europa.

Inhalte • Lieferschein, Frachtbrief • Ladeschein, Bill of Lading • Air Waybill

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