Ausführung von Betonbauteilen - IBOS...
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Referent: Dipl.-Ing. (FH) Lars Mauermann
Ausführung von Betonbauteilen
Anforderungen an Planung, Herstellung und Bauausführung von Tragwerken
aus Beton und Stahlbeton
16. Informationsveranstaltung „Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer“
4. September 2013
1. Regelwerke – Stand der Technik
2. Aufgaben der Planung und Überwachung
3. Anforderungen an das Bauunternehmen
Gliederung
Regelwerke – Stand der Technik
Allgemein anerkannte Regeln der (Bau)Technik (gemäß der Formulierung zum VOB-Kommentar)
Die „Allgemein anerkannten Regeln der (Bau)Technik“ stellen die Summe der im Bauwesen anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen dar, die durchweg bekannt und als richtig und notwendig anerkannt sind.
Grundlage:
• Bauaufsichtlich eingeführte technische Bestimmungen der Länder
- DIN oder Europanorm vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) - Richtlinien und Bestimmungen z. B. des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton
• Richtlinien, Technische Regeln, Merkblätter, ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen), Empfehlungen, Zulassungen, Herstellervorgaben
Regelwerke – Stand der Technik
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2013 Bayern, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt
Eurocodes im Bauwesen
Seit dem 1. Juli 2012 ist in Deutschland für die Bemessung, Konstruktion und Ausführung von Tragwerken aus Beton und Stahlbeton der Eurocode 2 verbindlich anzuwenden!
Regelwerke – Stand der Technik
Quelle: Beuth Verlag GmbH
Eurocodes im Bauwesen
Seit dem 1. Juli 2012 ist in Deutschland für die Bemessung, Konstruktion und Ausführung von Tragwerken aus Beton und Stahlbeton der Eurocode 2 verbindlich anzuwenden!
Regelwerke – Stand der Technik
Bemessung und Konstruktion DIN EN 1992 + NA Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spann-betontragwerken + Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter
Betonherstellung DIN EN 206-1 + NA Beton – Festlegung, Eigen-schaften, Herstellung und Konformität + Deutsche Anwendungsregeln in DIN 1045 – 2
Bauausführung DIN EN 13670 + NA Ausführung von Tragwerken aus Beton + Deutsche Anwendungsregeln in DIN 1045 – 3
Eurocodes im Bauwesen
Seit dem 1. Juli 2012 ist in Deutschland für die Bemessung, Konstruktion und Ausführung von Tragwerken aus Beton und Stahlbeton der Eurocode 2 verbindlich anzuwenden!
Regelwerke – Stand der Technik
Betonbauregelwerke neben dem EC2 DAfStb - Richtlinien
Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(BUmwS)
Ausgabedatum: März 2011
Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(BUmwS)
Ausgabedatum: März 2011
Anwendungsbereich:
Diese Richtlinie regelt in drei Teilen, welche baulichen Voraussetzungen erfüllt sein
müssen, damit Betonbauten ohne Oberflächenabdichtung, in Anlagen zum Lagern
(L), Abfüllen (A), Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie
Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV) im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen dem
Besorgnisgrundsatz nach § 62 (1) Wasserhaushaltsgesetz genügen. Die Richtlinie
gilt auch für den bestmöglichen Schutz beim Umschlagen (U) wassergefährdender
Stoffe.
Regelwerke – Stand der Technik
Betonbauregelwerke neben dem EC2 DAfStb - Richtlinien
Regelwerke – Stand der Technik
Betonbauregelwerke neben dem EC2 DAfStb - Richtlinien
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
(WU-Richtlinie)
Ausgabe November 2003
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
(WU-Richtlinie)
Ausgabe November 2003
Diese Richtlinie regelt Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von
wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton.
Diese Richtlinie regelt nur Anforderungen, die den Betonbau ummittelbar betreffen.
Hinweise für weitere Maßnahmen, die nutzungsbedingt erforderlich sein können, sind
informativen Charakters.
Die in der Richtlinie gestellten Anforderungen können nur durch intensive
Zusammenarbeit aller Baubeteiligten erfüllt werden.
Es ist insbesondere erforderlich, dass die technischen Verantwortlichkeiten der
Baubeteiligten und der Koordinierungsbedarf für ihre Tätigkeit festgelegt und
dokumentiert werden.
Regelwerke – Stand der Technik
Betonbauregelwerke neben dem EC2 DAfStb - Richtlinien
Regelwerke – Stand der Technik
Betonbauregelwerke neben dem EC2 DAfStb - Richtlinien
Massige Bauteile aus Beton
Ausgabedatum: April 2010
Massige Bauteile aus Beton
Ausgabedatum: April 2010
Anwendungsbereich:
Diese Richtlinie gilt für massige Bauteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton,
bei denen aufgrund großer Abmessungen eine erhöhte Bauteilerwärmung infolge
Hydratation auftreten kann. Die Regelungen der vorliegenden Richtlinie gelten für
Bauteile, deren kleinste Bauteilabmessung mindestens 0,80 m beträgt und bei denen
Zwangs- und Eigenspannungen in besonderer Weise zu berücksichtigen sind.
Mit der Einhaltung der nachfolgenden Regelungen, die zum großen Teil auf
langjährigen Erfahrungen beruhen, wird sichergestellt, dass für massige Bauteile die
Tragfähigkeits-, Gebrauchstauglichkeits- und Dauerhaftigkeitsanforderungen nach
DIN 1045 und DIN EN 206-1 erfüllt werden.
Regelwerke – Stand der Technik
Betonbauregelwerke neben dem EC2 DAfStb - Richtlinien
Regelwerke – Stand der Technik
Betonbauteile, die nicht in den Geltungsbereich der DIN EN 1992 (EC2) fallen
• Gärfuttersilos, Güllebehälter (DIN 11622)
• Biogasanlagen (Zement-Merkblatt LB14)
• Kellerfußböden und Industrieböden, die nicht zum Tragwerk gehören
• Verkehrsflächen (TL Beton-Stb)
• Ländliche Wege (ZTV LW)
• Betonpflaster und -platten (TL Pflaster, DIN EN 1338, DIN EN 1339)
• Betonwerkstein (DIN V 18500)
• Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente (DIN EN 13198)
Aufgaben der Planung und Überwachung
Quelle: HeidelbergCement AG
Aufgaben der Planung und Überwachung
Festlegung des Betons
Festlegungen für Beton nach Eigenschaften Der Verfasser der Leistungsbeschreibung muss sicherstellen dass, alle relevanten
Anforderungen an die Betoneigenschaften dem Hersteller gegenüber festgelegt sind!
Neben Festbetoneigenschaften sind auch alle Anforderungen festzulegen, die für
Förderung, Einbringen, Verdichtung und Nachbehandlung erforderlich sind!
Aufgaben der Planung und Überwachung
Festlegung des Betons
• Übereinstimmung mit DIN EN 206-1/DIN 1045-2
• Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklasse
• Druckfestigkeitsklasse
• Art der Verwendung des Betons (unbewehrter Beton, Stahlbeton,Spannbeton)
• besondere Arten oder Klassen von Zement (z. B. LH, HS, etc.) • besondere Arten oder Klassen von Gesteinskörnungen
• Frischbetontemperatur, Festigkeitsentwicklung, Wärmeentwicklung
• verzögertes Ansteifen
• Wassereindringwiderstand, Abriebwiderstand
Der Hersteller (AN/Betonwerk) entwirft den Beton und ist dafür verantwortlich, dass
der bereitgestellte Beton die geforderten Eigenschaften hat und die entsprechenden
Anforderungen erfüllt!
Aufgaben der Planung und Überwachung
Überwachung des Betons auf der Baustelle
Quelle: Zement-Merkblatt Betontechnik B 5
Aufgaben der Planung und Überwachung
Überwachung des Betons auf der Baustelle
Quelle: Zement-Merkblatt Betontechnik B 5
Überwachung
durch
- Baustellen-
personal
- Bauleiter
Bei Festlegung der ÜK 2 und 3 muss nach der DIN
EN 13670 das Bauunternehmen über eine ständige
Betonprüfstelle verfügen.
Baustellen der ÜK 2 und 3 müssen durch eine vom
Institut für Bautechnik Berlin anerkannte
Überwachungsstelle fremdüberwacht werden.
Anforderungen bei Beton der ÜK 2 und 3 • Bauuntermehmen muss über ständige Betonprüfstelle verfügen
• Fachkräfte des Bauunertnehmens sind max. aller drei Jahre zu schulen,
i. d. R. durch Prüfstellenleiter der Betonprüfstelle
• Nachweis der Schulung des Personals ist auf Antrag den Vertretern der Fremdüberwachung vorzulegen
• Die mit der Eigenüberwachung der Baustelle beauftragte Prüfstelle darf
nicht den Betonhersteller überwachen.
Anforderungen an das Bauunternehmen
Aufgaben der ständigen Betonprüfstelle:
• Beratung des Bauunternehmens und der Baustelle, Durchführung der
Prüfung (soweit sie nicht durch Baustellenpersonal durchgeführt)
• Überprüfung der Geräteausstattung der Baustelle
• Überprüfung und Beratung bei Verarbeitung und Nachbehandlung
• Beurteilung und Auswertung der Prüfergebnisse
• Schulung des Baustellenpersonals
Anforderungen an das Bauunternehmen
Während der Betonüberwachung sind zu dokumentieren:
• Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Betoniervorgänge
• Lufttemperatur und Witterungsverhältnisse während der Ausführung oder
Bauteile bis zum Ausschalen und Ausrüsten
• Art und Dauer der Nachbehandlung
• bei Lufttemperatur zwischen < +5 °C und > +30 °C: Messen und
Aufzeichnen der Frischbetontemperatur
• Name, Lieferwerk und Nummer Lieferschein
• Aufzeichnung der Ergebnisse der Prüfung
Anforderungen an das Bauunternehmen
Auswahl Betonsorten
Auf Grundlage der Bauunterlagen und Ausführungspläne und unter Beratung
durch den zuständigen Betoningenieur erfolgt die Festlegung der Frisch- und
Festbetoneigenschaften.
Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
• Betoneigenschaften
• Betontransport
• Art des Einbringens
• Art der Verdichtung • Art der Oberflächenbearbeitung
• Geometrie des Bauteils
• Art und Dauer der Nachbehandlung
Anforderungen an das Bauunternehmen
Nachbehandlung ist der Schutz des eingebauten Betons vor schädi-
genden Einflüssen, bis der Beton den Einflüssen einen ausreichenden
Widerstand entgegensetzt.
Anforderungen an das Bauunternehmen
Nachbehandlung
Entsprechend Norm: bei Erreichen von 50 % der char. Festigkeit
Maßnahmen:
• Belassen in der Schalung
• Wasserhaltende Abdeckung (Verdunstungsschutz)
• Besprühen, Nebeln mit Wasser
• Schutz vor Frost
• Schutz vor Erschütterungen und Schwingungen
In besonderen Fällen: Erarbeitung eines bauteilbezogenen
Nachbehandlungskonzeptes
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!