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Ausgabe 1, November 2012

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Inhalt

1 WissenschaftlerInnen aus dem Ausland in Deutschland .............................................. 4

1.1 Humboldt-Forschungsstipendien der Alexander von Humboldt-Stiftung (alle Fachdisziplinen) ............................................................................................................................4

1.2 Georg Forster-Stipendium für Wissenschaftler aus Entwicklungsländern(alle Fachdisziplinen) 5

1.3 Bundeskanzler-Stipendium für künftige Führungskräfte (alle Fachdisziplinen) ....................5

1.4 Internationale Klimaschutzstipendien .........................................................................6

1.5 Hezekiah Wardwell-Stipendium (Musiker/Musikwissenschaftler aus Spanien) .....................7

1.6 Stipendien der Heinrich Hertz-Stiftung (alle Fachdisziplinen) ..........................................7

1.7 Marie-Curie-Maßnahme: International Incoming Fellowships (IIF, alle Fachdisziplinen) ........8

2 Austausch- und Kooperationsprogramme ................................................................. 9

2.1 Leopoldina-Postdoc-Stipendium (Deutschland, Österreich, Schweiz) .................................9

2.2 Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung ................................................................... 10

2.3 Förderprogramm für Postdocs (Koop. Deutschland-Israel) ............................................ 10

2.4 Minerva-Stipendien und Minerva-Kurzzeit-Stipendien (Israel-Deutschland) ...................... 11

2.5 Forschungsaufenthalte in Deutschland und Israel ........................................................ 12

2.6 EMBO – Promoting molecular biology in Europe ........................................................... 12

2.7 Stipendienfonds E.ON Ruhrgas (deutsch-norwegische Stipendienprogramme in den Wirtschafts-, Rechts- und Politikwissenschaften) ......................................................... 13

2.8 Stiftung für Kanada-Studien .................................................................................... 14

2.9 Kooperationsprogramme des Cultural Contact Point Germany (CCP) zur Förderung kleinerer und mehrjähriger Projekte (auch mit Drittländern) ....................................................... 14

2.10 Marie-Curie-Maßnahme: Initial Training Networks (ITN) ................................................ 15

2.11 Marie-Curie-Maßnahme: International Research Staff Exchange Scheme (IRSES) ............... 16

2.12 Marie-Curie-Maßnahme: Industry-Academia Partnerships and Pathways (IAPP) ................. 17

3 Forschungsaufenthalte im Ausland für deutsche WissenschaftlerInnen ....................... 18

3.1 Feodor Lynen-Programm der Alexander von Humboldt-Stiftung (alle Fachgebiete) ............. 18

3.2 Gastdozenturen für emeritierte und pensionierte Hochschullehrerinnen und -lehrer .......... 19

3.3 VolkswagenStiftung: „Forschung mit Freie-Elektronen-Lasern: Peter Paul Ewald Fellowships am LCLS in Stanford“ .............................................................................................. 19

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3.4 VolkswagenStiftung: Postdoctoral Fellowships in den Geisteswissenschaften an Universitäten und Forschungsinstituten in den USA ........................................................................ 20

3.5 VolkswagenStiftung: Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft ......................................................................................................... 21

3.6 VolkswagenStiftung: Postdoctoral Fellowships in the Humanities in Sub-Saharan Africa and North Africa .......................................................................................................... 22

3.7 Stipendien der Max Weber Stiftung – Deutsche geisteswissenschaftliche Institute im Ausland.. .......................................................................................................................... 22

3.8 Gerda Henkel Stiftung: Sonderprogramm Zentralasien (Geisteswissenschaften) ................ 23

3.9 Gerda Henkel Fellowship, Institute for Advanced Study, Princeton ................................... 24

3.10 Fellowship für Wissenschaftsjournalisten im Bereich der Geisteswissenschaften, Oxford University ............................................................................................................ 25

3.11 Stipendien der Heinrich Hertz-Stiftung (alle Fachdisziplinen) ........................................ 25

3.12 JSPS-Forschungsstipendium für Postdoktoranden nach Japan (alle Fachgebiete) .............. 26

3.13 NSC-Forschungsstipendium nach Taiwan (alle Fachgebiete) ........................................... 27

3.14 Rosalind Franklin Fellowships at the Faculty of Mathematics and Natural Sciences – Tenure track positions for talented female researchers ............................................................ 27

3.15 Forschungsstipendien des Deutschen Historischen Instituts Warschau ............................. 28

3.16 Forschungsstipendien des Deutschen Historischen Instituts Washington D.C. (Geschichtswissenschaft) ........................................................................................ 28

3.17 Forschungsstipendien der Rudolf Geißendörfer-Stiftung (Chirurgie) ................................ 29

3.18 Stipendien für Weiterbildungen im Ausland (Pränatale Medizin) ..................................... 29

3.19 Reisestipendien-Förderprogramm der Kind-Philipp-Stiftung für Leukämieforschung ........... 30

3.20 Forschungsstipendien der Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung für Arbeitsmedizin .. 31

3.21 Marie-Curie-Maßnahme: Intra-European Fellowships for Career Development (IEF) ............ 31

3.22 Marie-Curie-Maßnahme: Career Integration Grants (CIG) ............................................... 32

3.23 Marie-Curie-Maßnahme: International Outgoing Fellowships for Career Development (IOF) . 32

4 Rückkehr deutscher WissenschaftlerInnen aus dem Ausland ...................................... 34

4.1 NRW-Rückkehrer-Programm ..................................................................................... 34

4.2 Förderprogramm „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“ ......................... 35

4.3 Rückkehrer-Stipendium der Leopoldina ...................................................................... 35

5 Preise und Auszeichnungen ................................................................................... 37

5.1 Ernst Jung-Karriere-Förder-Preis für medizinische Forschung ......................................... 37

5.2 Humboldt-Forschungspreis ...................................................................................... 37

5.3 Max-Planck-Forschungspreis .................................................................................... 38

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5.4 Anneliese Maier-Forschungspreis: Kooperationspreis zur Förderung der Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland .................................................. 38

5.5 Fraunhofer-Bessel-Forschungspreis........................................................................... 39

5.6 Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis .................................................................. 40

5.7 Sofja Kovalevskaja-Preis .......................................................................................... 41

5.8 Reimar Lüst-Preis für internationale Wissenschafts- und Kulturvermittlung ....................... 41

5.9 Internationaler Forschungsförderpreis der Max Weber Stiftung beim Historischen Kolleg (geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Forschung) ............................................. 42

5.10 Preis für deutsch-polnische Zusammenarbeit in der Forschung........................................ 43

5.11 Philipp Franz von Siebold-Preis für japanische Wissenschaftler ....................................... 43

6 Haftungsausschluss .............................................................................................. 45

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1 WissenschaftlerInnen aus dem Ausland in Deutschland

1.1 Humboldt-Forschungsstipendien der Alexander von Humboldt-Stiftung (alle Fachdisziplinen)

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus dem Ausland. Das Forschungsstipendium bietet die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gast-geber an einer Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen. Das Programm steht in zwei Pro-grammlinien zur Verfügung: für Postdoktoranden (Bewerbung bis zu vier Jahre nach der Promotion) und für erfahrene Wissenschaftler (Bewerbung bis zu zwölf Jahre nach der Promotion).

WICHTIG: Das Auswahlgremium

tagt im März, Juli und November eines Jahres. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung vier bis sieben Monate vor dem gewünschten Auswahltermin

Weitere Informationen:

für Postdoktoranden: http://www.humboldt-foundation.de/web/humboldt-stipendium-postdoc.html für erfahrene Wissenschaftler: http://www.humboldt-foundation.de/web/humboldt-stipendium-erfahren.html

Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

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1.2 Georg Forster-Stipendium für Wissenschaftler aus Entwicklungsländern(alle Fachdisziplinen)

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus einem Entwicklungsland. Das Forschungsstipendium bietet die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftli-chen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen. Das Programm steht in zwei Programmlinien zur Verfügung: für Postdoktoranden (Bewerbung bis zu vier Jahre nach der Promo-tion) und für erfahrene Wissenschaftler (Bewerbung bis zu zwölf Jahre nach der Promotion).

WICHTIG: Das Auswahlgremium

tagt im Februar, Juni und Okto-ber eines Jahres. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung vier bis sieben Monate vor dem ge-wünschten Auswahltermin.

Weitere Informationen: für Postdoktoranden: http://www.humboldt-foundation.de/web/georg-forster-stipendium-postdoc.html für erfahrende Wissenschaftler: http://www.humboldt-foundation.de/web/georg-forster-stipendium-erfahren.html

Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

1.3 Bundeskanzler-Stipendium für künftige Führungskräfte (alle Fachdisziplinen)

Ziel des Programms ist es, Nachwuchsführungskräften aus den USA, der Russischen Föderation und der Volksrepublik China bereits in einem frühen Karrierestadium einen langfristigen Aufenthalt in Deutsch-land zu ermöglichen. Das Programm richtet sich an Vertreter aller Berufe und Fachdisziplinen, unter besonderer Berücksichtigung der Geistes-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Es ist erforderlich, bereits vor dem Einreichen der Bewerbungen mit dem vorgesehenen Gastgeber (Men-tor) in Deutschland Kontakt aufzunehmen, der die Betreuung während des Stipendienaufenthaltes ge-währleisten sollte. Voraussetzung ist der Bachelor-Abschluss oder vergleichbarer akademischer Grad, wobei der Abschluss bei Stipendienbeginn (1. September des auf die Bewerbung folgenden Jahres) nicht länger als 12 Jahre zurückliegen darf.

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WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

Bewerber aus der Volksrepublik China: 30. Juni eines Jahres Bewerber aus den USA: 15. Okto-ber eines Jahres Bewerber aus der Russischen Föderation: 15. November eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/bundeskanzler-stipendium.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

1.4 Internationale Klimaschutzstipendien

Die Internationalen Klimaschutzstipendien ermöglichen Nachwuchsführungskräften aus einem außereu-ropäischen Schwellen- oder Entwicklungsland einen einjährigen Aufenthalt in Deutschland zur Durch-führung eines forschungsnahen Projekts eigener Wahl. Bewerber müssen ein klar erkennbares Führungspotential durch erste Tätigkeiten als Führungskraft oder durch einschlägige Referenzen belegen und ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes erstes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbarer akademischer Abschluss) vorweisen. Dabei darf der erste Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns nicht mehr als 12 Jahre zurückliegen. Zudem ist der Nachweis umfangreicher Berufs-erfahrung in leitender Funktion (mindestens 48 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbung) oder aber eines weiteren akademischen oder professionellen Abschlusses erforderlich. Neben Bewerbern mit einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung werden insbesondere auch Bewerber, die sich mit rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen des Klimawandels beschäftigen, zur Teilnahme an diesem Programm ermuntert. Die Alexander von Hum-boldt-Stiftung vergibt bis zu 15 Internationale Klimaschutzstipendien für künftige Führungskräfte aus den genannten Ländern. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass der Alexander von Hum-boldt-Stiftung die entsprechenden Fördermittel bewilligt werden.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im Dezember eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/iks.html Quelle:Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

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1.5 Hezekiah Wardwell-Stipendium (Musiker/Musikwissenschaftler aus Spanien)

Bewerben Sie sich als ein junger, hochbegabter Musiker oder Musikwissenschaftler aus Spanien um ein Hezekiah Wardwell-Stipendium. Mit dem Stipendium haben Sie die Möglichkeit, eine Weiterbildung oder ein fortgeschrittenes Studium an einer Musikhochschule oder einem Konservatorium in Deutschland zu absolvieren unter Betreuung eines anerkannten Musikpädagogen. Bitte vereinbaren Sie bereits vor der Bewerbung bei der Humboldt-Stiftung mit einer Musikhochschule Ihrer Wahl die Aufnahme und wissen-schaftliche Betreuung im Falle einer Stipendienverleihung.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im Januar eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/wardwell.html

Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

1.6 Stipendien der Heinrich Hertz-Stiftung (alle Fachdisziplinen)

Die Heinrich Hertz-Stiftung ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie fördert die Wissen-schaft durch den internationalen Austausch von Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen und sonstigen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, von wissenschaftlichen Nachwuchskräften und besonders quali-fizierten Studierenden mittels Gewährung von Stipendien.

Deutsche Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen können ein Stipendium für ei-nen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten, ausländische Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen für einen Forschungsaufenthalt in Nordrhein-Westfalen.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://www.heinrich-hertz-stiftung.de/antragstellung.html Quelle: Heinrich Hertz-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

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1.7 Marie-Curie-Maßnahme: International Incoming Fellowships (IIF, alle Fachdisziplinen)

„International Incoming Fellowships“ fördern die wissenschaftliche Qualität von Einrichtungen in Euro-pa durch die Zusammenarbeit mit individuellen Forscherinnen und Forschern aus Drittstaaten, mit dem Ziel, längerfristige Kooperationen von beiderseitigem Nutzen zu etablieren. Forschende müssen so ge-nannte „experienced researchers“ (müssen entweder eine abgeschlossen Promotion haben oder mindes-tens vier Jahre Forschungserfahrung aufweisen können) sein. Unterstützt werden Forschungsaufenthal-te an einer Einrichtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat. Die Forschungsphase in einer Einrich-tung in Mitglied- oder Assoziierten Staaten wird für ein bis zwei Jahre gefördert. Für Forschende insbe-sondere aus Entwicklungs- und Schwellenländern besteht die zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung einer Rückkehrphase im Heimatland von einem Jahr. Die Maßnahme steht ausschließlich Forscherinnen und Forschern offen, die derzeit in einem Drittstaat tätig sind.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im August eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/nks/iif.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartner am SSC: Jörn Möltgen Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Kontakt: [email protected]

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2 Austausch- und Kooperationsprogramme

2.1 Leopoldina-Postdoc-Stipendium (Deutschland, Österreich, Schweiz)

Zielgruppe des Programms sind jüngere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus naturwissenschaftlichen und medizinischen Fachge-bieten, die bereits ein eigenständiges Forschungsprofil erkennen lassen. Bei bewilligter Förderung füh-ren sie eigenständige Projekte an den renommiertesten Forschungsstätten ihrer Disziplinen im Ausland durch. Deutsche Wissenschaftler müssen Forschungsstätten im Ausland wählen. Österreichische und schweizerische Wissenschaftler können sich nur für Gastinstitute in Deutschland bewerben. Ziel des Programms ist, dass die Stipendiaten nach Ablauf des Förderzeitraums in ihr Heimatland zurück-kehren und ihre erworbene Qualifikation in den Wissenschaftsstandort einbringen. Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler aus allen Bereichen der Naturwissenschaften, Medizin und Geschichte der Wissenschaften sowie aus den Disziplinen, die durch die Sektionen der Akademie abgedeckt werden. Eine Bewerbung kann bis zu sieben Jahren nach Abschluss der Promotion erfolgen. Bewerber müssen eine besondere Forschungsbefähigung und ein eigenständiges Forschungsprofil auf-weisen und durch exzellente Leistungen ausgezeichnet sein.

Der Aufenthalt am Gastinstitut ist grundsätzlich für ein bis zwei Jahre möglich.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://www.leopoldina.org/de/foerderung/das-leopoldina-foerderprogramm/leopoldina-postdoc-stipendium/ Quelle: Leopoldina

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: PD Dr. Andreas Clausing 0345 - 47 239 – 150 andreas.clausing @leopoldina.org

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2.2 Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung

Mit dieser Ausschreibung möchte die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung (DPWS) die Wissenschaft und die Völkerverständigung fördern, indem sie die Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und Polen unterstützt. Die Vorhaben sollen dabei grundsätzlich in bilateraler Zusammenarbeit von Hochschulen und wissenschaftlichen Institutio-nen durchgeführt werden. Insbesondere deutsch-polnische Themen und Bezüge im europäischen Kontext sind von besonderem Interesse. Themen können sowohl gegenwartsbezogen als auch historisch behandelt werden. Der Schwerpunkt liegt bei Projekten, deren Fragestellung sich auf Phänomene der Neuzeit beziehen. Die DPWS hat folgende thematische Schwerpunkte definiert: Kultur- und Wissens-transfer, Mehrsprachigkeit, Europäisierungsprozesse, Normen- und Wertewandel.

WICHTIG: die aktuellen Fristen erfah-

ren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.dpws.de/ Quelle: DPWS

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Daria Mudzo-Wieloch. Projektleiterin 0049-(0)335-6640594 [email protected]

2.3 Förderprogramm für Postdocs (Koop. Deutschland-Israel)

Beim „GIF Young Scientists’ Program“ handelt es sich um ein gesondertes GIF-Programm zur Unterstüt-zung junger deutscher und israelischer Wissenschaftler. Das Programm bietet jungen Wissenschaftlern mit eigenen Forschungsprojekten die Gelegenheit, sich selbst und ihre Forschungsarbeit in Israel bzw. Deutschland einzuführen und dabei erste Kontakte zu potentiellen Forschungskollegen im jeweils ande-ren Land zu knüpfen.

Alter bis zu 40 Jahren, Abschluss der Promotion innerhalb der letzten 7 Jahre, Anstellung an einer Uni-versität oder öffentlichen Forschungseinrichtung (z.B. Max Planck oder Fraunhofer Institute, Mitglieds-institution der Helmholtz oder Leibniz Gemeinschaft).

WICHTIG: die aktuellen Fristen

erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.gif.org.il/

Quelle: GIF

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Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

2.4 Minerva-Stipendien und Minerva-Kurzzeit-Stipendien (Israel-Deutschland)

Durch dieses Programm erhalten israelische und deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Universitäten und Forschungseinrichtungen ihrer Länder die Möglichkeit zu längerfristigen For-schungsaufenthalten an Einrichtungen im Gastland zwischen 6 und 36 Monaten. Minerva-Stipendien stehen Wissenschaftlern aus allen deutschen und israelischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen offen, insbesondere auf den Gebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaf-ten sowie der Mathematik. Die Stipendien sind vor allem für jüngere Wissenschaftler nach deren Promo-tion gedacht. Es können aber auch Doktoranden sowie ältere Wissenschaftler und Hochschullehrer ohne „tenure” gefördert werden.

WICHTIG: die aktuellen Fristen

erfahren Sie hier

Weitere Informationen:

Minerva Fellowship Programm: http://www.minerva.mpg.de/fellowships/ Minerva Short-Term Research Grants: http://www.minerva.mpg.de/fellowships/research.html Quelle: Minerva Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

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2.5 Forschungsaufenthalte in Deutschland und Israel

Die Dr. Alexander und Rita Besser-Stiftung fördert die Begegnung von Israelis und Deutschen durch die Vergabe von Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland und Israel. Für das Jahr 2010 sind die Mittel für das Israelprogramm bereits vergeben. Seit 1994 stellt die Stiftung regelmäßig Mittel für das Programm Wissenschafts- und Auslandsjournalismus der Studienstiftung des deutschen Volkes zur Verfügung. Mit dem Programm werden längerfristige Volontariate und Praktika in Redaktio-nen, Verlagen, Rundfunk- oder Fernsehstationen sowie Studien an Journalistenschulen unterstützt

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://stiftungen.stifterverband.info/t158_besser/index.html Quelle: Stifterverband

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Karsten Krüger (Stifterverband) 0201 8401-193 [email protected]

2.6 EMBO – Promoting molecular biology in Europe

1. EMBO long term fellowships (travel costs and stipend) These fellowships are awarded for prolonged visits (12 to 24 months) and are particularly intended for advanced training through research. The fellowships provide the travel costs and a stipend for the fellow and his/her family. Applicants are only considered from candidates with a maximum of 3 years postdoc-toral experience. Applicants must have at least one first author publication in press or published in an international peer reviewed journal at the time of application.

2. EMBO short-term fellowships (travel costs and subsistence) for pre-doctoral scientists and post-doctoral scientists with less than 10 years of professional experience since their Ph.D. degree. Short term fellowships are established to advance molecular biology research by helping scientists to visit another laboratory with a view to applying a technique not available in the home laboratory. Short term fellowships are awarded for exchanges between two laboratories in different countries. Short term fellowships are intended for joint research work rather than consultations. Applicants for fellowships to attend courses, workshops, or symposia will not be considered.

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WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

long term fellowships: 15 Febru-ar, 15. August short-term fel-lowships: 3 Monate vor Förder-beginn

Weitere Informationen: long term fellowships: http://www.embo.org/programmes/fellowships/long-term.html short term felloships: http://www.embo.org/programmes/fellowships/short-term.html Quelle: EMBO

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Andrea Hutterer 0049 6221 8891 122 [email protected]

2.7 Stipendienfonds E.ON Ruhrgas (deutsch-norwegische Stipendien-programme in den Wirtschafts-, Rechts- und Politikwissenschaften)

Ziel des Stipendienfonds E.ON Ruhrgas ist es – im Rahmen des Satzungszweckes der Förderung der inter-nationalen wissenschaftlichen Beziehungen und der Nachwuchsförderung –, die wirtschaftlichen Bezie-hungen zwischen dem Königreich Norwegen und der Bundesrepublik Deutschland durch einen verstärk-ten Austausch im akademischen und wissenschaftlichen Bereich zu ergänzen. Diesem Zweck dienen die deutsch-norwegischen Stipendienprogramme für Wirtschaftswissenschaft, Rechtswissen-schaft/European Law und Politikwissenschaft/European Studies, die der Stifterverband gemeinsam mit dem Norwegischen Forschungsrat verwaltet.

Seit Programmbeginn im Jahr 1984 wurden mehr als 1.400 Studierende, Graduierte, Doktoranden, Nachwuchswissenschaftler und Forscher in festen Hochschulpositionen durch Studien- und Forschungs-aufenthalte gefördert. Mehr als 60 deutsche Hochschullehrer weilten zu Gastvorträgen in Norwegen; mehr als 70 wissenschaftliche Konferenzen, Seminare und Workshops, Alumnitreffen und Informations-besuche der zuständigen Auswahlkommissionen in universitären und außeruniversitären Lehr- und For-schungseinrichtungen in Deutschland haben ein enges Netzwerk zwischen norwegischen und deutschen Wissenschaftlern auf den Gebieten der Wirtschafts-, Geschichts- und Rechtswissenschaften entstehen lassen.

Die Programme werden von einem deutsch-norwegischen Beirat begleitet und regelmäßig evaluiert.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen:

http://www.stipendienfonds-eon-ruhrgas.de/deutsch/foerderung/ Quelle: Stifterverband

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Jan Magnus Ruhlandt (Stifterverband) (0201) 8401-122 [email protected] oder (nächste Seite)

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Karl-Philip Güntert(E.ON Ruhrgas) 0201 184 7893 [email protected]

2.8 Stiftung für Kanada-Studien

Oberstes Anliegen der Stiftung für Kanada-Studien ist die Unterstützung und Förderung von Kanada-Studien in deutschsprachigen Ländern durch Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Lehre sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Stiftung fördert Kanada-Studien in Forschung und Lehre durch die Organisation und Unterstützung von wissenschaftlichen Tagungen, Forschungsvorhaben und einzelner Forschungsarbeiten, insbesonde-re auf den Feldern der interdisziplinären Kanadistik der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Geis-tes- und Rechtswissenschaften. Sie ermöglicht den Brückenschlag zwischen kanadischen und deutsch-sprachigen Wissenschaftlern und kümmert sich um die Wissenschaftskooperation durch Partnerschaften zwischen deutschsprachigen und kanadischen Universitäten, Studentenaustausch, Informationsvermitt-lung

Sie stellt Promotionsstipendien und zur Postdoc-Stipendien Verfügung.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im November eines Jahres

Weitere Informationen:

http://www.stiftung-kanada-studien.de/preise.html Quelle: Stifterverband

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Dr. Markus Heuel (Stifterverband) (0201) 8401- 212 [email protected]

2.9 Kooperationsprogramme des Cultural Contact Point Germany (CCP) zur Förderung kleinerer und mehrjähriger Projekte (auch mit Drittländern)

Das Programm „Kultur“ der Europäischen Union verfolgt insbesondere diese Ziele:

- Die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Kulturakteuren

- Die Unterstützung der transnationalen Verbreitung von kulturellen Werken und Erzeugnissen

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- Die Förderung des interkulturellen Dialogs in Europa

Durch diese drei Hauptziele soll das Programm in Europa:

- Austausch und Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden unterstützen

- Die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas fördern

- Das Bewusstsein für die Vielfalt und für das gemeinsame europäische Kulturerbe stärken

- Europäischen Bürgerinnen und Bürger in den Integrationsprozess einbinden

- Eine greifbare Europabürgerschaft zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung schaffen

Auf diesen Zielen beruhen die formalen und inhaltlichen Auswahlkriterien einer Förderung durch das Kultur-Programm der EU.

WICHTIG: die aktuellen Fristen erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.ccp-deutschland.de/kultur-programmdereu.html

Quelle: CCP

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: 0228 / 20 135 0 [email protected]

2.10 Marie-Curie-Maßnahme: Initial Training Networks (ITN)

„Initial Training Networks“ unterstützen die strukturierte Forschungsausbildung von Nachwuchswissen-schaftlerinnen und -wissenschaftlern, insbesondere Doktorandinnen und Doktoranden, durch grenz-überschreitende Netzwerke von Einrichtungen im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsausbildungs-programms in einem bestimmten wissenschaftlichen Bereich oder Thema. Ausgebildet werden sollen in einem „Initial Training Network“ Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, insbesondere Doktorandinnen und Doktoranden, in den ersten fünf Jahren Forschungserfahrung (Vollzeit-Äquivalent) nach der Graduierung. Die Laufzeit eines „Initial Training Networks“ beträgt vier Jahre, innerhalb derer einzelne Forscherinnen und Forscher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Positionen bzw. For-schermonate ausgebildet sowie weitere Aktivitäten des Netzwerks durchgeführt werden können. Die Förderung umfasst die Personalkosten für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die in dem ITN ausgebildet werden. Darüber hinaus bekommen die Einrichtungen jeweils Zuwendungen für die Projektkosten und das Management sowie einen Zuschuss zu den Gemeinkosten. Die Laufzeit eines „Initial Training Networks“ beträgt vier Jahre, innerhalb derer einzelne Forscherinnen und Forscher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Positionen bzw. Forschermonate ausgebildet sowie weitere Aktivi-täten des Netzwerks durchgeführt werden können.

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WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im November eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/nks/itn.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartner am SSC: Jörn Möltgen Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Kontakt: [email protected]

2.11 Marie-Curie-Maßnahme: International Research Staff Exchange Scheme (IRSES)

Das „International Research Staff Exchange Scheme“ zielt auf die Unterstützung und Stärkung interna-tionaler Forschungskooperationen zwischen Einrichtungen in Europa und in bestimmten Drittstaaten durch verstärkten Personalaustausch im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten ab. Ein Vorhaben muss min-destens zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen Mitglied- oder Assoziierten Staaten sowie mindes-tens eine Einrichtung aus einem Drittstaat involvieren. Dies beinhaltet nur Drittstaaten, mit denen die EU ein Abkommen zur wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit (so genannte „S&T Ag-reements“) abgeschlossen hat bzw. im Prozess der Verhandlung ist und Drittstaaten, die unter die Euro-päische Nachbarschaftspolitik fallen. Beteiligen können sich nur nicht-kommerzielle Forschungseinrich-tungen und Universitäten. Unterstützt wird ein ausgewogener gegenseitiger Austausch von Forschenden aller Karrierestufen sowie ggf. von Forschungspersonal aus dem technischen oder Managementbereich zwischen den beteiligten Einrichtungen im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprogramms. Ein Austausch kann immer nur zwischen einer der beteiligten Einrichtungen in Europa und in einem Dritt-staat erfolgen. Die Unterstützung der Kooperationen kann für eine Gesamtlaufzeit von zwei bis vier Jah-ren erfolgen. Die einzelnen Aufenthalte der beteiligten Forschenden können zwischen einigen Wochen bis zu maximal einem Jahr dauern.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im Januar eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/nks/irses.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartner am SSC: Jörn Möltgen Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Kontakt: [email protected]

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2.12 Marie-Curie-Maßnahme: Industry-Academia Partnerships and Pathways (IAPP)

„Industry-Academia Partnerships and Pathways“ unterstützen den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen aus dem öffentlichen Sektor (Hochschulen, Forschungseinrichtungen) und Ein-richtungen aus dem privaten/industriellen/kommerziellen Sektor (Unternehmen einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen). Als Beitrag zum verbesserten Verständnis der unterschiedlichen Anforde-rungen und Aktivitäten in Forschung und Entwicklung der beiden Bereiche strebt die Maßnahme eine verstärkte Interaktion zwischen Forschungspersonal aus beiden Sektoren an. Ein Projekt muss aus min-destens einer Einrichtung aus dem öffentlichen Sektor und mindestens einem Unternehmen bestehen, die in zwei unterschiedlichen Mitglied- oder Assoziierten Staaten ansässig sein müssen. Über dieses Minimum hinaus können weitere Einrichtungen aus beliebigen Sektoren und Ländern (einschließlich Drittstaaten) einbezogen werden. Auf der Basis eines gemeinsamen Forschungs- und Austauschpro-gramms werden der Austausch von Forschungspersonal zwischen den Partnern und die Einstellung neuer Forscherinnen und Forscher zur Unterstützung der gemeinsamen Aktivitäten unterstützt. Die Förderung erstreckt sich auf einen Zeitraum von drei bis vier Jahren, in dem Forschende und Forschungspersonal aus dem technischen oder Managementbereich für 2 bis 24 Monate zum Partner entsendet und erfahrene Forscherinnen und Forscher von außerhalb für ein bis zwei Jahre eingestellt werden können.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im Januar eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/nks/iapp.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartner am SSC: Jörn Möltgen Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Kontakt: [email protected]

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3 Forschungsaufenthalte im Ausland für deutsche WissenschaftlerInnen

3.1 Feodor Lynen-Programm der Alexander von Humboldt-Stiftung (alle Fachgebiete)

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus Deutschland. Das Forschungsstipendium bietet die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gast-geber an einer Forschungseinrichtung im Ausland durchzuführen. Das Programm steht in zwei Pro-grammlinien zur Verfügung: für Postdoktoranden (Bewerbung bis zu vier Jahre nach der Promotion) und für erfahrene Wissenschaftler (Bewerbung bis zu zwölf Jahre nach der Promotion).

WICHTIG: Das Auswahlgremium

tagt im Februar, Juni und Okto-ber eines Jahres. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung vier bis sieben Monate vor dem ge-wünschten Auswahltermin

Weitere Informationen: für Postdoktoranden: http://www.humboldt-foundation.de/web/feodor-lynen-stipendium-postdoc.html für erfahrene Wissenschaftler: http://www.humboldt-foundation.de/web/feodor-lynen-stipendium-erfahren.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

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3.2 Gastdozenturen für emeritierte und pensionierte Hochschullehrerinnen und -lehrer

Die Stiftungsinitiative Johann Gottfried Herder ist eine vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der Robert Bosch Stiftung sowie dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft getragene Kooperation.

Sie unterstützt und vermittelt den Einsatz deutscher emeritierter Hochschullehrer an ausländischen Hochschulen weltweit . Sie richtet sich an emeritierte und pensionierte deutsche Hochschullehrer aller Fachrichtungen, in Ausnahmefällen auch an Führungskräfte im Ruhestand aus Wirtschaft und Verwal-tung, die Interesse an einem längerfristigen (mindestens einsemestrigen) Lehraufenthalt an einer Gast-hochschule haben. Die Herder-Dozenten geben wichtige Impulse zur Vernetzung ihrer Gastuniversität mit Hochschulen in Deutschland, zur Erneuerung und Modernisierung des Lehrangebots der Gastuniver-sität und vermitteln zudem deutsche Sprache und Wissenschaftskultur im Ausland. Gefördert werden i.d.R. Semesterdozenturen; nur in Ausnahmefällen können kürzere Lehrvorhaben gefördert werden. Die Teilnehmer des Programms sollen jeweils zum Beginn des Semesters ihre Tätigkeit aufnehmen.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

Frühjahr und Herbst für das jeweils darauffolgende Semester

Weitere Informationen: http://www.daad.de/ausland/lehren/dozenten/de/4401-stiftungsinitiative-johann-gottfried-herder/ Quelle: DAAD

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

3.3 VolkswagenStiftung: „Forschung mit Freie-Elektronen-Lasern: Peter Paul Ewald Fellowships am LCLS in Stanford“

Die Volkswagenstiftung unterstützt mit einer Förderinitiative diese Pionierforschung mit Röntgenlasern, mit welchen selbst atomare Details sichtbar gemacht werden sollen. Ein Freie-Elektronen-Laser (FEL) für Röntgenstrahlung (X-Rays) ist in Deutschland im Bau und ermöglicht diese Forschung. Die Peter Paul Ewald-Fellowships richten sich an Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die neue Forschungsideen am LCLS und am künftigen European XFEL verwirklichen möchten und einen längeren Forschungsaufent-halt in Stanford anstreben. Die Förderung erstreckt sich auf drei Jahre – teils in Stanford, teils am Hei-matinstitut in Deutschland. Sie umfasst das eigene Gehalt sowie Sachmittel.

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WICHTIG BEWERBUNGS-SCHLUSS:

voraussichtlich im Januar eines Jahres

Weitere Informationen:

http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung/herausforderung/ewald.html Quelle: VW-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Dr. Ulrike Bischler 0511 8381-350 [email protected]

3.4 VolkswagenStiftung: Postdoctoral Fellowships in den Geisteswissenschaften an Universitäten und Forschungsinstituten in den USA

In Kooperation mit dem Mahindra Humanities Center at Harvard University, der Washington University, dem Stanford Humanities Center, dem Getty Research Institute sowie der Transatlantic Academy, schreibt die VolkswagenStiftung für das akademische Jahr 2013/2014 bis zu 12 Postdoctoral Fellowships in den Geisteswissenschaften für die USA aus. Aufbauend auf der Förderinitiative für Fellowships am Mahindra Humanities Center der Harvard Universität, möchte die Stiftung mit diesem Programm die transatlantischen Wissenschaftsbeziehungen speziell im Bereich der Geisteswissenschaften stärken.

Bewerbungen können explizit für eine der genannten Institutionen erfolgen oder einen individuell ge-planten Forschungsaufenthalt an einer anerkannten U.S. amerikanischen Universität oder an einem entsprechenden Forschungsinstitut vorsehen. Das Fellowship soll den Bewerber/innen ermöglichen, ein Forschungsprojekt durchzuführen oder einen Aspekt der Habilitation zu vertiefen.

WICHTIG BEWER-BUNGSSCHLUSS:

voraussichtlich im Oktober eines Jahres

Weitere Informationen:

http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung/internationales/fellowships-geisteswissenschaften.html Quelle: VolkswagenStiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Dr. Almut Steinbach 0511 8381-370 [email protected]

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3.5 VolkswagenStiftung: Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft

Mit ihrer Förderinitiative verfolgt die VolkswagenStiftung zwei wesentliche Ziele: Zum einen möchte sie das Forschungsinteresse an Mittelasien und dem Kaukasus in Deutschland stimulieren und zu intensiver wissenschaftlicher Beschäftigung mit den aktuellen Entwicklungen in diesen Regionen anregen. Zum anderen sollen Möglichkeiten eröffnet werden, um Arbeitskontakten mit wissenschaftlichen Einrichtun-gen in den Ländern der Zielregionen auf- und auszubauen und vor Ort die Voraussetzungen für wissen-schaftliches Arbeiten und akademische Lehre – durch den Erfahrungsaustausch mit Deutschland – zu verbessern.

Die Förderinitiative wendet sich sowohl an die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften als auch an die Ingenieur- und Naturwissenschaften (einschl. der theoretischen Medizin).

Im Rahmen der Initiative können gefördert werden:

- Forschungsprojekte von etwa zwei- bis dreijähriger Dauer durch die Vergabe von Personal- und Stipendienmitteln sowie Sachmitteln.

- „Partnerschaftsprojekte“ durch die Vergabe von Personal- und Sachmitteln bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für eine erste Projektphase von zwei bis drei Jahren.

- „Eingliederungshilfen“ für Nachwuchswissenschaftler, die nach Abschluss ihrer Ausbildung im Ausland an wissenschaftliche Institutionen in Mittelasien und dem Kaukasus zurückkehren.

- Infrastrukturelle Hilfen zur Verbesserung der Voraussetzungen von Forschung und Lehre in den Ländern der Zielregion.

- Im Rahmen der beschriebenen Vorhaben Maßnahmen zur Verbesserung des Projektmanage-ments sowie Sprachkurse zur Verbreiterung der kommunikativen Kompetenz.

- Einzeln oder in Verbindung mit einem der beschriebenen Vorhaben: Symposien und Sommer-schulen in Deutschland und in Mittelasien/ Kaukasien

WICHTIG: die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.volkswagenstiftung.de/index.php?id=174&utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter2011-07 Quelle: VW-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Geistes- und Gesellschaftswissenschaften: Dr. Wolfgang Levermann 0511 8381-212 [email protected]

Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin: Dr. Matthias Nöllenburg 0511 8381-290 [email protected]

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3.6 VolkswagenStiftung: Postdoctoral Fellowships in the Humanities in Sub-Saharan Africa and North Africa

Das Ziel dieser für alle Disziplinen offenen Initiative heißt: Aufbau und Stärkung von Wissenschaft im sub-saharischen Afrika. Kooperative Forschungsvorhaben, die von afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in enger Zusammenarbeit mit ihren deutschen Partnern entwickelt und durchge-führt werden, sollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs in Afrika an ihren Heimatinstitutionen die Mög-lichkeit zur Höherqualifizierung geben. Ein weiteres Anliegen ist die Entwicklung, Stärkung und Erweite-rung innerafrikanischer Netzwerke.

Die Initiative bietet folgende Fördermöglichkeiten:

Projektförderung/Fellowships

Bitte beachten Sie: Forschungsprojekte können nur im Rahmen von Ausschreibungen beantragt werden.

Workshops, Symposien und Sommerschulen

Anträge werden nur nach vorherigem Kontakt mit den Ansprechpartnern entgegengenommen.

WICHTIG BEWERBUNGS-SCHLUSS:

voraussichtlich im November eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.volkswagenstiftung.de/index.php?id=afrika&utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter2012-04 Quelle: VW-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: für Anträge aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften: Dr. Cora Ziegenbalg 0511 8381-237 [email protected]

3.7 Stipendien der Max Weber Stiftung – Deutsche geisteswissenschaftliche Institute im Ausland

Die Max Weber Stiftung ist eine geisteswissenschaftliche Forschungsorganisation, deren Institute ihren Sitz im Ausland haben.

Die Max Weber Stiftung unterhält derzeit zehn geisteswissenschaftliche Institute im Ausland:

- Deutsches Forum für Kunstgeschichte Paris

- Deutsches Historisches Institut London

- Deutsches Historisches Institut Moskau

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- Deutsches Historisches Institut Paris

- Deutsches Historisches Institut Rom

- Deutsches Historisches Institut Warschau

- Deutsches Historisches Institut Washington D.C.

- Deutsches Institut für Japanstudien Tokyo

- Orient-Institut Beirut

- Orient-Institut Istanbul

Die Auslandsinstitute betreiben eigene Forschung und fördern die Zusammenarbeit mit Wissenschaftle-rinnen und Wissenschaftlern u. a. durch Stipendien für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Einmal jährlich werden die Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen ausgeschrieben. Jährlich können an bis zu sechs Personen Reisebeihilfen vergeben werden. Die Beihilfen ermöglichen die Finanzierung von insgesamt drei kurzfristigen Forschungsaufenthalten an den Auslandsinstituten der Stiftung.

Darüber hinaus vergibt die Max Weber Stiftung jährlich bis zu zwei Forschungsstipendien für Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftler der Auslandsinstitute, die nach Abschluss ihrer Tätigkeit nach Deutschland zurückkehren werden. Ziel des Stipendienprogramms ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Auslandsinstituten und den Universitäten Deutschlands. Bewerbungen um Stipendien und andere Förderungen sowie Rückfragen zu den einzelnen Programmen sind bitte direkt an die Institute zu richten.

WICHTIG: die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.maxweberstiftung.de/foerderung.html Quelle: Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: 0228-37786-0 [email protected]

3.8 Gerda Henkel Stiftung: Sonderprogramm Zentralasien (Geisteswissenschaften)

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den Ländern Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Nordafghanis-tan, Südsibirien, Tadschikistan, Tibet, Turkmenistan, Usbekistan und Xinjiang.

Ziel des Programms ist es, Forschungsarbeiten insbesondere im Bereich der Archäologie und der Kunst-geschichte, aber auch in den Disziplinen Geschichte, Historische Islamwissenschaft, Architektur und

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Kunstwissenschaft anzuregen. Besonders berücksichtigt werden Wissenschaftler aus der Region Zentral-asien. Ebenfalls gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaftlern aus den Zielländern und europäischen Zentralasien-Forschern. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist dabei ein besonderes Anliegen der Stiftung. Förderungen können für folgende Bereiche beantragt werden:

- konkrete und zeitlich begrenzte Forschungsprojekte - Promotions- und Forschungsstipendien im In- und Ausland (maximal 24 Monate) - Reisestipendien in kleinerem Umfang für Wissenschaftler aus der Zielregion zur Teilnahme an

Fachkonferenzen und zur Präsentation ihrer Forschungsvorhaben - Sachbeihilfen zur Sicherung von Beständen in Bibliotheken und Archiven sowie für Notgrabun-

gen.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://www.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=368&language=de#444 Quelle: Gerda Henkel Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

3.9 Gerda Henkel Fellowship, Institute for Advanced Study, Princeton

Das prestigeträchtige Institute for Advanced Study in Princeton lädt pro Jahr ca. 190 international aner-kannte Forscherinnen und Forscher ein und gibt ihnen die Gelegenheit, ohne weitere Verpflichtungen ihrer wissenschaftlichen Arbeit an einer der vier Instituts-Schulen (Historical Studies, Mathematics, Natural Sciences und Social Science) nachzugehen.

Die Stiftung stellt dem Institut jeweils ein Stipendium für den Zeitraum eines akademischen Jahres zur Verfügung. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt im Einvernehmen mit der Stiftung durch die ständigen Mitglieder der School of Historical Studies.

WICHTIG: die aktuellen Fristen

erfahren Sie hier: http://www.hs.ias.edu/

Weitere Informationen:

http://www.gerda-henkel-stiftung.de/fellowship.php?nav_id=741 Quelle: Gerda Henkel Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Marian Zelazny (School of Historical Studies: http://www.hs.ias.edu/) [email protected]

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3.10 Fellowship für Wissenschaftsjournalisten im Bereich der Geisteswissenschaften, Oxford University

Die Gerda Henkel Stiftung vergibt in Kooperation mit der Universität Oxford (Green Templeton College) und der Reuters Foundation ein Stipendium für Journalisten, die im Bereich der Historischen Geisteswis-senschaften tätig sind (insbesondere Themen der Geschichtsforschung, der Kunstgeschichte, der Ar-chäologie, der Rechtsgeschichte oder der islamischen Geschichte) Das an der Universität Oxford an-gesiedelte Programm ermöglicht es etablierten Journalisten, ihr Fachinteresse mit größerer Intensität und Ruhe zu verfolgen, als dies unter dem Druck des Medienalltags möglich ist.

Das Stipendium bietet die Möglichkeit eines sechsmonatigen Forschungsaufenthaltes an der Universität Oxford und umfasst die Kosten für Reise und Unterbringung sowie die Kursgebühr. Während dieses Zeit-raums wird von den Teilnehmern des Programms erwartet, dass sie einen substantiellen Beitrag nach akademischem Standard erarbeiten. Jedem Fellow wird ein akademischer Betreuer zugewiesen, der ihn bei der Forschungsarbeit unterstützt.

Der Forschungsaufenthalt in Oxford soll den Fellows den Aufbau vielfältiger Kontakte und den intensiven Austausch mit Vertretern der britischen Medien, Wissenschaftlern der Universität Oxford und Kollegen aus internationalen Medienorganisationen ermöglichen.

WICHTIG: die aktuellen Fristen

erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.gerda-henkel-stiftung.de/fellowship.php?nav_id=742 Quelle: Gerda Henkel Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

3.11 Stipendien der Heinrich Hertz-Stiftung (alle Fachdisziplinen)

Die Heinrich Hertz-Stiftung ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie fördert die Wissen-schaft durch den internationalen Austausch von Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen und sonstigen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, von wissenschaftlichen Nachwuchskräften und besonders quali-fizierten Studierenden mittels Gewährung von Stipendien.

Deutsche Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen können ein Stipendium für ei-nen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten, ausländische Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen für einen Forschungsaufenthalt in Nordrhein-Westfalen.

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WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://www.heinrich-hertz-stiftung.de/antragstellung.html Quelle: Heinrich Hertz-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

3.12 JSPS-Forschungsstipendium für Postdoktoranden nach Japan (alle Fachgebiete)

Bewerben Sie sich, wenn Sie als hoch qualifizierter Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland Ihre Promotion am 1. April des Finanzjahres vor nicht mehr als sechs Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Forschungsstipendium der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben (6 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wis-senschaftlichen Gastgeber an einer universitären oder ausgewählten nationalen Forschungseinrichtung in Japan durchzuführen.

Die Humboldt-Stiftung übernimmt für die JSPS die Vorauswahl der Bewerber ab einer Förderdauer von sechs Monaten. Die Vorauswahl für kürzere Förderzeiten sowie von nicht promovierten Bewerbern er-folgt durch den DAAD. Es werden jährlich bis zu 20 JSPS-Forschungsstipendien vergeben.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen:

http://www.humboldt-foundation.de/web/jsps-stipendium-postdoc.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stifutng

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

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3.13 NSC-Forschungsstipendium nach Taiwan (alle Fachgebiete)

Bewerben Sie sich, wenn Sie als promovierter Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland Ihre Promoti-on vor nicht mehr als zwölf Jahren abgeschlossen haben. Mit dem NSC-Forschungsstipendium haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in Taiwan (3−12 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung in Taiwan durch-zuführen. Der Gastgeber muss bereits eine Projektförderung durch den National Science Council erhalten haben. Jährlich werden bis zu zwei NSC-Forschungsstipendien vergeben.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen:

http://www.humboldt-foundation.de/web/nsc-stipendium.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stifutng

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

3.14 Rosalind Franklin Fellowships at the Faculty of Mathematics and Natural Sciences – Tenure track positions for talented female researchers

To promote the advancement of talented international researchers at the highest levels of the institu-tion, the University of Groningen has initiated the prestigious Rosalind Franklin Fellowship programme.

The Rosalind Franklin Fellowship programme is primarily directed at ambitious women in academia, research institutes or industry who have a PhD and aim for a career towards full professorship in a European top research university. The fellowship offers career opportunities to work in international leading milieus and is only awarded to outstanding researchers.

Successful candidates will be expected to establish an independent, externally funded research pro-gramme in collaboration with colleagues at our university and elsewhere. They will also be expected to participate in and contribute to the development of the teaching programme of their discipline.

The Groningen Faculty of Mathematics and Natural Sciences gives high priority to the international di-mension of education and research and has a long history of stimulating, initiating and carrying out multidisciplinary and internationally oriented research.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im Dezember eines Jahres

Weitere Informationen:

http://www.rug.nl/fwn/onderzoek/rff/index Quelle: Internetinformation des Förderers

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Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Dr. L.J.A. van Putten [email protected]

3.15 Forschungsstipendien des Deutschen Historischen Instituts Warschau

Das DHI Warschau vergibt Stipendien an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Unter-stützung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der polnischen, deutsch-polnischen und polnisch-ostmitteleuropäischen Geschichte, die einen Aufenthalt in Polen erfordern. Die Dauer der Förderung kann je nach Projekt einen oder mehrere Monate betragen. Die Höhe der Fördersumme beträgt für Doktoranden 1.100 €, für sonstige Stipendien 1.600 €.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im März und September eines Jahres

Weitere Informationen:

http://www.dhi.waw.pl/de/forschung/stipendien/dhi-stipendien.html Quelle: DHI

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

3.16 Forschungsstipendien des Deutschen Historischen Instituts Washington D.C. (Geschichtswissenschaft)

Das DHI Washington D.C. schreibt Kurzzeit-Stipendien für Doktoranden und Postdocs im Themenge-biet der deutschen Geschichte, Geschichte der deutsch-amerikanischen Beziehungen und der Ge-schichte der Rollen Deutschlands und der USA in den internationalen Beziehungen aus. In der Regel wird die Förderung von bis zu sechs Monaten bewilligt, kann aber entsprechend der verfügbaren Mittel um einen oder mehrere Monate verlängert werden. Die Fördersumme für deutsche Stipendiaten beträgt monatlich 1.700 € für Doktoranden und 2.950 € für Postdocs. Zusätzlich ist eine Rückerstattung der Flugkosten in die USA vorgesehen.

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WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im April und Oktober eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.ghi-dc.org/index.php?option=com_content&view=article&id=287&Itemid=62 Quelle: DHI

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected].

3.17 Forschungsstipendien der Rudolf Geißendörfer-Stiftung (Chirurgie)

Die Stiftung fördert medizinische Wissenschaft und Forschung, vornehmlich im Bereich der Chirurgie. In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie wird jährlich ein Stipendium von 5.000 Euro als Beihilfe für eine Forschungsreise zur Fortbildung in der Chirurgie vergeben. Befähigte Nachwuchswis-senschaftler/- innen erhalten damit die Möglichkeit, sich im Rahmen von Auslandsaufenthalten fortzu-bilden, um die wissenschaftlich gebotene Fachqualifikation zu erhalten bzw. eigene Forschungen zu bestreiten.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://stiftungen.stifterverband.info/t240_gei__endoerfer/index.html Quelle: Stifterverband

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Doris Zirkler (Stifterverband) (0201) 8401-161 [email protected]

3.18 Stipendien für Weiterbildungen im Ausland (Pränatale Medizin)

Die Anemarie und Günter Haackert-Stiftung fördert die wissenschaftliche Weiterbildung junger, deutschsprachiger Forscher auf dem Gebiet der Pränatalen Medizin. Stiftungszweck ist die wissenschaft-liche Weiterbildung junger deutschsprachiger Forscher auf dem Gebiet der pränatalen Medizin. Dazu werden Reisestipendien für eine Fortbildung außerhalb der Bundesrepublik vergeben. Darüber hinaus wird jährlich eine Drs. Haackert-Medaille verliehen, die Wissenschaftler für ihre Verdienste auf dem Ge-biet der pränatalen Medizin ehrt.

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WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://stiftungen.stifterverband.info/s070_haackert/index.html

Quelle: Stifterverband

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Doris Zirkler (Stifterverband) (0201) 8401-161 [email protected]

3.19 Reisestipendien-Förderprogramm der Kind-Philipp-Stiftung für Leukämieforschung

Die Kind-Philipp-Stiftung für Leukämieforschung vergibt Reisestipendien an Wissenschaftler/innen in der Bundesrepublik Deutschland, die ihre Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der pädiatrischen Onko-logie im Rahmen wissenschaftlich anspruchsvoller Veranstaltungen im Ausland zur Diskussion stellen wollen.

Die Kind-Philipp-Stiftung kann jährlich insgesamt 10 Reisestipendien vergeben. Die Höhe der Reisesti-pendien beträgt für Überseereisen bis zu EUR 1.025 und für Reisen innerhalb Europas bis zu EUR 665.

Die Stiftung erwartet, dass sich die Empfänger des Stipendiums an den Kosten der Reise beteiligen. An-träge können jederzeit gestellt werden, sie sollten jedoch spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt an die Stiftung gerichtet werden.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://stiftungen.stifterverband.info/t020_kind/index.html Quelle: forschen-foerdern.org

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Kind-Philipp-Stiftung für Leukämieforschung Frau Beate Siem(Stifterverband) 0201 84 01-197 [email protected]

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3.20 Forschungsstipendien der Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung für Arbeitsmedizin

Die Stiftung vergibt Forschungsstipendien für bis zu sechsmonatige Aufenthalte zur Aus- und Fortbil-dung an auswärtigen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. Die Stiftung fördert praxisorientier-te wissenschaftliche Vorhaben auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin. Die Mittel der Stiftung sollen vor-zugsweise der Förderung besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftler zugutekommen.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://stiftungen.stifterverband.info/t226_winkler/winkler_stiftung_hinweise_fuer_antragsteller.pdf

Quelle: Stifterverband

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Beate Siem (stifterverband) (0201) 8401-197 [email protected]

3.21 Marie-Curie-Maßnahme: Intra-European Fellowships for Career Development (IEF)

„Intra-European Fellowships for Career Development“ zielen auf die Unterstützung des Erwerbs zusätzli-cher Forschungskompetenzen europäischer Forscherinnen und Forscher durch individuelle Forschungs-aufenthalte im europäischen Ausland ab. Diese sollen den Forschenden beim Erreichen oder Stärken einer unabhängigen Forschungsposition helfen. Die Maßnahme steht nur so genannten „experienced researchers“ (müssen entweder eine abgeschlossen Promotion haben oder mindestens vier Jahre For-schungserfahrung aufweisen können) offen. Unterstützt werden Forschungsaufenthalte an einer Ein-richtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat, die der Weiterqualifizierung der Forscherin/des Forschers, z.B. durch den Erwerb und die Erweiterung von Forschungswissen oder durch intersektorale Erfahrungen, dienen. Der Forschungsaufenthalt kann zwischen 12 und 24 Monaten (Vollzeit) dauern. Bewerben können sich Forscherinnen und Forscher aller Nationalitäten, die derzeit in einem Mitglied- oder assoziierten Staat ansässig oder tätig sind.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im August eines Jahres

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Ansprechpartner am SSC: Jörn Möltgen Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Kontakt: [email protected]

3.22 Marie-Curie-Maßnahme: Career Integration Grants (CIG)

„Career Integration Grants“" unterstützen die berufliche (Re-)Integration individueller Forscherinnen und Forscher in eine europäische Forschungseinrichtung. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Einglie-derung Forschender in die EU-Forschungslandschaft und die Unterstützung der Fortentwicklung ihrer wissenschaftlichen Karriere. Außerdem wird ein Wissenstransfer von der vorherigen Einrichtung des Forschers an die neue Gasteinrichtung sowie eine langfristige Kooperation zwischen beiden Einrichtun-gen angestrebt. Forschende müssen so genannte „experienced researchers“ (müssen entweder eine abgeschlossen Promotion haben oder mindestens vier Jahre Forschungserfahrung aufweisen können) sein. Die Förderung kann für bis zu vier Jahre erfolgen. Unterstützt werden können Forscherinnen und Forscher jeder Nationalität. Die Bewerbung erfolgt gemeinsam mit einer Einrichtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat, die für die Reintegration der Forscherin/des Forschers für mindestens zwei Jah-re, idealerweise aber längerfristig, verantwortlich ist.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich im März und August eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/nks/cig.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartner am SSC: Jörn Möltgen Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Kontakt: [email protected]

3.23 Marie-Curie-Maßnahme: International Outgoing Fellowships for Career Development (IOF)

„International Outgoing Fellowships for Career Development“ unterstützen die Laufbahnentwicklung individueller europäischer Forscherinnen und Forscher durch die Möglichkeit, zusätzliche Forschungs-kompetenzen außerhalb Europas zu erwerben und dieses Wissen in ihre weiteren Karrierewege in Europa einzubringen. Unterstützt werden Vorhaben von zwei bis drei Jahren Länge, die einen ein- bis zweijähri-

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gen Forschungsaufenthalt an einer Einrichtung in einem Drittstaat, gefolgt von einer einjährigen Rück-kehrphase an einer Einrichtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat, umfassen. Eine Bewerbung ist ausschließlich für so genannte „experienced researchers“ (müssen entweder eine abgeschlossen Promotion haben oder mindestens vier Jahre Forschungserfahrung aufweisen können) möglich. Da die Maßnahme auf lebenslanges Lernen und Laufbahnentwicklung ausgerichtet ist, sind insbesondere For-scherinnen und Forscher mit weiterer Forschungserfahrung angesprochen. Beteiligt sind an der Maß-nahme eine Einrichtung in einem Drittstaat und eine Einrichtung in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat. Unterteilt ist der Aufenthalt in eine ein- bis zweijährige Forschungsphase im Drittstaat und eine einjährige Rückkehrphase in die Einrichtung im Mitglied- oder Assoziierten Staat. Die Rückkehrphase in Europa ist sowohl verpflichtend als auch Teil der Förderung. Die Einrichtung, an der die Rückkehrphase in Europa durchgeführt wird, kann in jedem Mitglied- oder Assoziierten Staat angesiedelt sein, inklusive des Heimatlands der Forscherin/des Forschers. Die Maßnahme steht Forscherinnen und Forschern mit der Nationalität eines Mitglied- oder Assoziierten Staates offen. Auch Forschende mit der Nationalität eines Drittstaates können sich bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses seit mindes-tens fünf Jahren in einem Mitglied- oder Assoziierten Staat ansässig und tätig waren.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

voraussichtlich August eines Jahres

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/nks/iof.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartner am SSC: Jörn Möltgen Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Kontakt: [email protected]

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4 Rückkehr deutscher Wissenschaft-lerInnen aus dem Ausland

4.1 NRW-Rückkehrer-Programm

Das „Programm zur Förderung der Rückkehr des wissenschaftlichen Spitzennachwuchses aus dem Aus-land“ des Landes Nordrhein-Westfalen bietet hervorragenden Nachwuchswissenschaftlern im Ausland die Chance, eine selbstständige Nachwuchsgruppe an einer nordrhein-westfälischen Universität ihrer Wahl aufzubauen. Jeder Gruppe stellt das Land über einen Zeitraum von fünf Jahren bis zu 1,25 Millio-nen Euro zur Verfügung. Gefördert werden neben der Leiterstelle alle für die Forschungsarbeiten not-wendigen Mittel für Personal, Geräte, Verbrauchsmaterial und Reisen, wobei der vorgegebene Kosten-rahmen einzuhalten ist.

10 Spitzenforscher aus den Bereichen Lebenswissenschaften, Nanotechnologie und Energieforschung kehrten bereits über das Rückkehrerprogramm nach Nordrhein-Westfalen zurück und bauen an einer nordrhein-westfälischen Universität ihrer Wahl ihre eigene Forschergruppe auf.

WICHTIG: die aktuellen Fristen

erfahren Sie hier

Weitere Informationen:

http://www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/wissenschaftlicher-nachwuchs/rueckkehrerprogramm-2012/ Quelle: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartnerin am SSC: Silke Müller Telefon: 0201 183-7686 [email protected]

Kontakt: Dr. Sonja Brandt 0211/ 896-4358 [email protected]

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4.2 Förderprogramm „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“

Das Programm „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“, das die German Scholars Organization seit September 2006 im Auftrag der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung durch-führt, möchte einen Beitrag dazu leisten, deutsche Forscher, die ihre wissenschaftliche Laufbahn im Ausland fortgesetzt haben, für eine Lehr- und Forschungstätigkeit in Deutschland zurückzugewinnen. Die Hochschulen sollen im internationalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Wissenschaftler gestärkt und dabei unterstützt werden, ihre wissenschaftliche Exzellenz gezielt auszubauen. Hinweis: Die Förde-rung gilt nur für Universitäten, nicht für Fachhochschulen.

Das Programm fördert: a) die Berufung deutscher Wissenschaftler, die aus dem Ausland auf eine Professur an einer Universität in Deutschland zurückkehren. Beantragt werden können bis zu 100.000 € für einen Zeitraum von maxi-mal fünf Jahren. Diese Mittel können sowohl für eine angemessene Vergütung des Hochschullehrers als auch für (wissenschaftliche) Mitarbeiter sowie für Sach- oder Umzugskosten verwendet werden. b) Reisekosten, die im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren an einer deutschen Universität anfallen. Hier kann die Hochschule einen Zuschuss von bis zu 3.000 € pro Bewerber beantragen. Im Falle einer Berufung des Bewerbers müssen diese Kosten von der Universität zurückerstattet werden. Hinweise zu den Vergaberichtlinien sowie zur Antragsstellung haben finden Sie hier: http://www.gsonet.org/ge/supportRules.php.

Anträge können von privaten und öffentlichen deutschen Universitäten gestellt werden. Bei einer ge-meinsamen Berufung können auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an der Bewerbung betei-ligt sein. Die Anträge müssen von der jeweiligen Universitätsleitung gestellt werden. Sie sind schriftlich einzureichen.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen:

http://www.gsonet.org/ge/supportRules.php Quelle: Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

4.3 Rückkehrer-Stipendium der Leopoldina

Das Rückkehrer-Stipendium des Leopoldina-Förderprogramms bietet ehemaligen Leopoldina-Stipendiaten die Möglichkeit, ihren wissenschaftlichen Werdegang weiter zu planen.

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Mit Projektvorbereitung, Antragstellung, Mitteleinwerbung und Stellensuche sollen Stipendiaten in einem Überbrückungszeitraum daran arbeiten, die eigene Karriere zu verfolgen. Rückkehrern kann dafür mit dem Stipendium eine finanzielle und fachliche Hilfestellung für einen Zeitraum von bis zu 12 Mona-ten gewährt werden. Eine in diesem Zeitraum angestrebte Habilitation gilt jedoch nicht als Fördergrund.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Wissenschaftler, die zuvor mit dem Leopoldina-Postdoc-Stipendium gefördert wurden.

Die Bewerbung kann jederzeit erfolgen, aber höchstens bis zu zwei Jahre nach Ablauf der Leopoldina-Förderung. Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch den interessierten Wissenschaftler und die aufneh-mende Einrichtung. Die ausgewählte wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland bestätigt den Auf-nahmewillen im Falle der Förderung zu den unten stehenden Bedingungen. Antragsteller müssen aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, um die Förderung erhalten zu können. Das geförderte Postdoc-Projekt muss erfolgreich verlaufen und abgeschlossen sein.

Das Rückkehrer-Stipendium wird als Inlandsstipendium gewährt. Die Höhe entspricht dem altersabhän-gigen Grundstipendium des Postdoc-Stipendiums.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit bis zu zwei Jahre nach Ablauf der Leopoldina-Förderung

Weitere Informationen: http://www.leopoldina.org/de/foerderung/das-leopoldina-foerderprogramm/rueckkehrer-stipendium/ Quelle: Leopoldina

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: PD Dr. Andreas Clausing 0345 - 47 239 – 150 [email protected]

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5 Preise und Auszeichnungen

5.1 Ernst Jung-Karriere-Förder-Preis für medizinische Forschung

Die JUNG-STIFTUNG FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG richtet sich an erfolgreiche Nachwuchsmedizi-ner, die nach mindestens zweijähriger Forschungsarbeit im Ausland zurückkehren, um an einer deut-schen Klinik vertieft wissenschaftlich zu arbeiten und gleichzeitig die Facharztausbildung anstreben. Die Auszeichnung ist mit einem Betrag in Höhe von 210.000 Euro dotiert, der für einen Zeitraum von drei Jahren bestimmt ist. Die Stiftung leistet damit einen wertvollen Beitrag, um dem medizinisch-wissenschaftlichen Nachwuchs eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen.

WICHTIG: die aktuellen Fristen

erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.jung-stiftung.de/jung-stiftung/start.html Quelle: Internetinformation des Förderers

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.2 Humboldt-Forschungspreis

Mit dem Preis werden Wissenschaftler für ihr bisheriges Gesamtschaffen ausgezeichnet, deren grundle-gende Entdeckungen, Erkenntnisse oder neue Theorien das eigene Fachgebiet nachhaltig geprägt haben und von denen auch in der Zukunft weitere Spitzenleistungen erwartet werden können. Die Preisträger werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen durchzuführen. Das Preisgeld beträgt 60.000 Euro. Die Nominierung erfolgt durch Wissen-schaftler in Deutschland. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen:

http://www.humboldt-foundation.de/web/humboldt-preis.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

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Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.3 Max-Planck-Forschungspreis

Ausgezeichnet werden besonders herausragende, international anerkannte wissenschaftliche Leistun-gen. Der gemeinsame Forschungspreis der Humboldt-Stiftung und der Max-Planck-Gesellschaft wird im jährlichen Wechsel in Teilgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Lebenswissenschaften und der Geisteswissenschaften ausgeschrieben. Die Humboldt-Stiftung und die Max-Planck-Gesellschaft verleihen jährlich zwei Preise an jeweils einen in Deutschland und einen im Ausland tätigen Forscher. Die Nominierung erfolgt durch Rektoren/Präsidenten von Hochschulen sowie Leitern von Forschungs-einrichtungen in Deutschland. Eine Eigenbewerbung ist nicht mög-lich.

WICHTIG: die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/max-planck-preis.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.4 Anneliese Maier-Forschungspreis: Kooperationspreis zur Förderung der Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland

Für den Forschungspreis können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozial-wissenschaften aus dem Ausland vorgeschlagen werden, deren bisherige wissenschaftliche Leistungen in ihrem Fachgebiet international anerkannt sind und von deren Forschungskooperation mit Fachkolle-ginnen und Fachkollegen in Deutschland ein nachhaltiger Beitrag zur weiteren Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland erwartet wird.

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Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die bereits zur etablierten Spitzengruppe ihres Fachs gehören, sollen auch in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn noch nicht so weit fortgeschrittene, aber bereits international ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angesprochen werden, von denen eine nachhaltige Prägung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland durch län-gerfristige Kooperationsperspektiven erwartet werden kann. Auf die Nominierungen qualifizierter Wis-senschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden selbst gewählte Forschungskooperationen für einen Zeit-raum von bis zu fünf Jahren mit der bzw. dem Nominierenden und / oder Fachkolleginnen bzw. Fachkol-legen in Deutschland durchführen. Ein Preis ist mit 250.000 Euro dotiert.

Die Humboldt-Stiftung vergibt jährlich bis zu fünf Anneliese Maier-Forschungspreise. Die Nominierung erfolgt durch Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler in Deutschland. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

WICHTIG: Die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/anneliese-maier-preis.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.5 Fraunhofer-Bessel-Forschungspreis

Für den Fraunhofer-Bessel-Forschungspreis können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen außereuropäischen Ländern, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben und deren bisherige Erfolge in der angewandten Forschung bereits zu ihrer Anerkennung als international herausragende Fachwissenschaftler geführt haben, nominiert werden. Von ihnen wird erwartet, dass sie zukünftig durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen ihr Fachgebiet auch über das engere Ar-beitsgebiet hinaus nachhaltig prägen.

Die Preisträger werden für ihre herausragenden Forschungsleistungen ausgezeichnet. Sie sind eingela-den, selbstgewählte Forschungsvorhaben in Kooperation mit Fachkollegen in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr an einem der Fraunhofer-Institute in Deutschland durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden.

Die Humboldt-Stiftung und die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. verleihen gemeinsam jährlich bis zu drei Fraunhofer-Bessel-Forschungspreise.

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Die Nominierung erfolgt durch die Institutsleiter oder durch leitende Wissenschaftler an den Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 45.000 Euro do-tiert.

WICHTIG: BEWERBUNGSSCHLUSS

jederzeit

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/fraunhofer-bessel-preis.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.6 Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis

Für den Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis können in ihrem Fachgebiet bereits international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben, nominiert werden. Von ihnen wird erwartet, dass sie zukünftig durch weitere wis-senschaftliche Spitzenleistungen ihr Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig prägen.

Die Preisträger werden für ihre herausragenden Forschungsleistungen ausgezeichnet. Sie sind eingela-den, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden.

Die Humboldt-Stiftung verleiht jährlich bis zu 25 Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreise.

Die Nominierung erfolgt durch Wissenschaftler in Deutschland. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 45.000 Euro dotiert.

WICHTIG: Nominierungen

jederzeit

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/bessel-preis.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

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5.7 Sofja Kovalevskaja-Preis

Bewerben Sie sich, wenn Sie als bereits erfolgreiche Spitzennachwuchswissenschaftlerin oder als erfolg-reicher Spitzennachwuchswissenschaftler aus dem Ausland Ihre Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren mit herausragendem Ergebnis abgeschlossen haben und Sie Publikationen in anerkannten internationalen Zeitschriften oder Verlagen vorweisen können. Mit dem Sofja Kovalevskaja-Preis haben Sie die Möglichkeit, an einer selbst gewählten Forschungseinrichtung in Deutschland für die Dauer von fünf Jahren eine Arbeitsgruppe aufzubauen und ein hochrangiges und innovatives Forschungsprojekt eigener Wahl durchzuführen.

Wissenschaftler aller Fachgebiete können ihre Bewerbung direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung einreichen. Es werden voraussichtlich bis zu acht Sofja Kovalevskaja-Preise vergeben. Der Preis ist mit bis zu 1,65 Mio. Euro dotiert.

WICHTIG: Die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier.

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/kovalevskaja-preis.html

Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.8 Reimar Lüst-Preis für internationale Wissenschafts- und Kulturvermittlung

Hoch angesehene Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Ausland, die sich als Multiplikatoren besondere Verdienste um die nachhaltige Förderung der bilateralen Beziehun-gen zwischen Deutschland und dem Heimatland in der Wissenschaft und durch die Wissenschaft erwor-ben haben, können für den Reimar Lüst-Preis für internationale Wissenschafts- und Kulturvermittlung nominiert werden.

Es können zudem auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager für ihre fächerübergrei-fenden Verdienste um die Förderung der kulturellen und akademischen Beziehungen zwischen Deutsch-land und dem Herkunftsland nominiert werden.

Zur Stärkung und Erweiterung der bilateralen Kooperationsbeziehungen werden die Preisträger zu einem Aufenthalt in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr eingeladen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden.

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Die Humboldt-Stiftung vergibt gemeinsam mit der Fritz Thyssen Stiftung jährlich zwei Reimar Lüst-Preise. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.

WICHTIG: Die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier.

Weitere Informationen: http://www.humboldt-foundation.de/web/luest-preis.html

Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.9 Internationaler Forschungsförderpreis der Max Weber Stiftung beim Historischen Kolleg (geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Forschung)

Die Max Weber Stiftung und das Historische Kolleg schreiben jährlich den Internationalen Forschungs-förderpreis der Max Weber Stiftung beim Historischen Kolleg aus. Mit dem Internationalen Forschungs-förderpreis sollen herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihr bisheriges Gesamt-schaffen ausgezeichnet werden, die sich in vorbildlicher Weise um international ausgerichtete, geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Forschung verdient gemacht haben. Der Internationale Forschungs-förderpreis ist mit 30 000 Euro dotiert.

Mit dem Preis verbunden ist die freibleibende Einladung zu einem Forschungsaufenthalt und zur Durch-führung eines internationalen Kolloquiums am Historischen Kolleg in München. Deutsche Forschungs-einrichtungen, die den erfolgreichen Antrag unterstützt haben und sich an der Durchführung dieses Kolloquiums inhaltlich beteiligen, erhalten eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 000 Euro.

Nominiert werden und sich bewerben können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Gast-ländern bzw. den Gastregionen der Institute der Max Weber Stiftung.

Nominierungsberechtigt sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer von Forschungseinrichtungen in Deutschland. Eigenbewerbungen sind möglich.

WICHTIG: die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier

Weitere Informationen: http://www.maxweberstiftung.de/fileadmin/user_upload/upload/Flyer_Foerderpreis_web.pdf Quelle: Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland

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Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: Dr. Tina Rudersdorf 0228 37786-28 [email protected]

5.10 Preis für deutsch-polnische Zusammenarbeit in der Forschung

Mit dem Wissenschaftlichen Förderpreis des Botschafters der Republik Polen werden jährlich bundesweit herausragende Dissertationen und Masterarbeiten aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissen-schaften zur polnischen Geschichte und Kultur sowie den deutsch-polnischen Beziehungen ausge-zeichnet. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgen regional in Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum für Historische Forschung Berlin der Polnischen Akademie der Wissenschaften und der Botschaft in Ber-lin sowie den Generalkonsulaten in Hamburg, Köln und München. Zum Einreichen berechtigt sind sowohl die Verfasserinnen und Verfasser als auch die Gutachterinnen und Gutachter.

Für die besten Beiträge verleiht die Jury einen Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro für die beste Disserta-tion und einen Preis in Höhe von 1.000 Euro für die beste Abschlussarbeit (MA).

WICHTIG: die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier

Weitere Informationen:

http://www.cbh.pan.pl/index.php?option=com_content&view=article&id=251%3Akonkurs-kolonia-2012&catid=31&Itemid=177&lang=de Quelle: Zentrum für historische Forschung Berlin der polnischen Akademie der Wissenschaften

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: [email protected]

5.11 Philipp Franz von Siebold-Preis für japanische Wissenschaftler

Dieser Forschungspreis wird jährlich an eine japanische Wissenschaftlerin oder einen japanischen Wis-senschaftler verliehen, die oder der sich besondere Verdienste um ein besseres gegenseitiges Verständ-nis von Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Japan erworben hat. Der Wissenschaftler sollte nicht älter als 50 Jahre sein und über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Preisträ-ger wird zusätzlich zu einem Forschungsaufenthalt bis zu einem Jahr nach Deutschland eingeladen. Der Preis ist mit einem Betrag von 50.000 EUR dotiert.

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Das Vorschlagsrecht für eine Nominierung haben neben den Präsidenten der japanischen Universitäten die früheren Siebold-Preisträger, die Leiter der Goethe-Institute in Japan und des Deutschen Instituts für Japanstudien sowie der deutsche Botschafter in Tokio und der deutsche Generalkonsul in Osaka. Humboldt-Forschungsstipendiaten und -Preisträger können Vorschläge über den Rektor einer japani-schen Universität unterbreiten. Über die Preisvergabe entscheidet ein besonderer Ausschuss unter dem Vorsitz des deutschen Botschafters in Japan. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

WICHTIG: die aktuelle Nominie-

rungsfrist erfahren Sie hier

Weitere Informationen:

http://www.humboldt-foundation.de/web/siebold-preis.html Quelle: Alexander von Humboldt-Stiftung

Ansprechpartnerin am SSC: Catharina Yacoub Telefon: 0201 183-6272 catharina [email protected]

Kontakt: DAAD Tokyo Office 0003-3582-5962 [email protected]

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6 Haftungsausschluss

Wir haben die Informationen sorgfältig zusammengestellt, übernehmen aber keine Haftung für die Rich-tigkeit der Angaben. Bitte ziehen Sie bei einer Antragstellung immer die offiziellen Dokumente der För-derer hinzu.

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Das Ressort Forschungsförderung unterstützt

Sie gerne bei der Suche nach der passenden

Fördermöglichkeit!

Universität Duisburg-Essen | Universitätsstr. 2 | 45141 Essen

Telefon: 0201 183-2751 | Telefax 0201 183-4694

Jörn Möltgen Ressortleiter Internationales | EU-Forschungsförderung Telefon: 0201 183-2941 [email protected]

Silke Müller Nationale Forschungsförderung Telefon: 0201 183-7686 [email protected]

Berit Schlierkamp EU-Projektmanagement Telefon: 0201 183-6274 [email protected]

Catharina Yacoub Stiftungsförderung | MERCUR Telefon: 0201 183-6272 [email protected]

Dr. Barbara Bigge Forschungsförderberatung für die Geisteswissenschaften Telefon: 0201 183-3254 barbara [email protected]