Ausgabe 5/2016 · 2016-05-23 · Big Data aktiv bewältigen Der Umgang mit verstreuten...

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bank&compliance-Newsletter Ausgabe 5/2016 Das fehlende Puzzle-Teil 3 News 7 Personalia 12 Termine 14 Impressum 14 Inhaltsverzeichnis Autoren: Stefan Hirschmann, Andreas Kißler, Anja Kraus, Lothar Lochmaier, Madeleine Nissen

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bank&compliance-Newsletter

Ausgabe 5/2016

Das fehlende Puzzle-Teil 3

News 7

Personalia 12

Termine 14

Impressum 14

Inhaltsverzeichnis

Autoren: Stefan Hirschmann, Andreas Kißler, Anja Kraus, Lothar Lochmaier, Madeleine Nissen

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 5/2016 3

FACHBEITRAG

Ein inhaltlich konsistenter Ansatz im Sinn von Shared Services sorgt für einen permanenten Überblick im Management-Cockpit. So verstan-den trägt Compliance as a Service (CaaS) dazu bei, Risiken zu vermindern und ganz nebenbei das Kostenbudget zu entlasten, um alle unter-nehmerischen Herausforderungen der Regulie-rungsagenda jederzeit im Griff zu behalten. Die Fragestellung, ob ein Unternehmen vollumfäng-lich compliant ist, lässt sich aus Sicht der Finanz-branche auch im vorgeblich so transparenten Online-Zeitalter keineswegs per Mausklick pau-schal beantworten. Gefragt ist also eine nach-haltige Umsetzung mit einem fundierten Be-richtswesen in alle Anwendungen hinein. Dabei muss eine Reihe relevanter Fragestellungen be-rücksichtigt werden: Was sagt das Management-Cockpit aus? Sind alle Daten vorhanden, um die Lage verlässlich und umfassend zu beurteilen? Hat das Unternehmen alle Bestimmungen einge-halten und kann die Geschäftsleitung dies auch revisionssicher dokumentieren und nachweisen?

Der Begriff Compliance beschränkt sich dabei nicht nur auf das Einhalten von gesetzlichen Bestimmungen, Standards und Normen. Er um-fasst auch Verstöße gegen selbst gesetzte Anfor-derungen im Sinn einer nachhaltigen Unterneh-mensführung (Corporate Governance). Der passende strategische Gestaltungsansatz: Ein umfassendes Konzept à la carte via Compliance as a Service erfordert seitens der Informations-technologie auf breiter Front die Anpassung aller relevanten Systeme, fortlaufend an alle aktuellen aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben. Von großer Bedeutung hierbei ist es, das Abglei-chen des Ist-Status und der Soll-Vorgaben auf einer möglichst automatisierten Grundlage zu ermöglichen.

Durch bedarfsgerechte und individuell konfigu-rierbare Compliance-Lösungen können Unter-nehmen nicht nur einen besseren Datenschutz und ein höheres Niveau an Informationssicher-heit herstellen. Betriebswirtschaftlich sollten alle

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Das fehlende Puzzleteil

„Compliance as a Service“ verbindet innovative, hoch performante und gleichzeitig siche-re IT-Architekturen direkt an der Schnittstelle zwischen Big Data, (Hybrid) Private Cloud und Business Intelligence. Von einem standardisierten und weitgehend automatisierten Berichtswesen können Vorstände und Risikoabteilungen von Banken und Finanzdienstleis-tern gleichermaßen profitieren, sofern sie ihre IT-Systeme in der richtigen Art und Weise an die unternehmensweite Datenlandschaft andocken. Lothar Lochmaier

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 5/2016 4

Finanzdienstleister – unabhängig von ihrer Grö-ßenordnung – außerdem in der Lage sein, ihre Investitionskosten möglichst präzise zu taxieren, auch um die Akzeptanz des neuen Zielsystems beim CaaS-Modell im gesamten Unternehmen zu stärken und etwaigen Vorbehalten auf Ebene der Anwender proaktiv entgegenzuwirken.Der Lösungsansatz können leistungsstarke Software-Werkzeuge sein. Sie tragen dazu bei, die vielschichtigen unternehmerischen Heraus-forderungen in sinnvolle Teileinheiten zu parti-tionieren, um so alle gesetzlichen und regulato-rischen Anforderungen verlässlich abzudecken und auf dem neuesten Stand zu halten.

Big Data aktiv bewältigen

Der Umgang mit verstreuten Informationen und den allerorts vorhandenen unstrukturierten Da-ten bleibt auch in der Finanzbranche das zentrale Thema dieser Dekade. Vielerorts fehlt es an Stan-dards, Definitionen, einheitlichen Formaten und Codes, um der großen Datenflut Herr zu werden – eine der wichtigsten Voraussetzungen, um mit-hilfe der Data Governance die Servicearchitek-turen an der richtigen Schnittstelle anzudocken. Der laxe Umgang mit den Dateninseln erschwert jedoch nicht nur die Analyse der althergebrach-ten Informationslandschaften, er verhindert auch die strategische Analyse von zusätzlichen Geschäftspotenzialen. Damit Unternehmen den Umgang mit Big Data produktiv bewerkstelligen, erfordert dies eine wissensbasierte Informationsarchitektur, um Datenquellen, Anwendungen und Berichtswe-sen mithilfe von CaaS intelligent ineinander zu verzahnen. Neben der Neugestaltung von IT-Prozessen besteht die Herausforderung für Banken zusätzlich darin, generell höhere Stan-dards in Bezug auf Qualität, Konsistenz und „Ownership“ über risikobezogene Daten unter-nehmensweit zu implementieren. Zusätzlich ist die Performance und Flexibilität des Berichts-wesens zu steigern. Die oberste Führungsebene

der Bank hat außerdem dafür Sorge zu tragen, etwaige Defizite in allen Aspekten der internen Kontrollmechanismen bis hin zur Datenaggrega-tion zu beseitigen.Die Risikoberichterstattung sollte abschließend neben dem Aspekt der Vollständigkeit auch in verständlicher Form abgefasst zu sein, um Miss-verständnissen und Fehlinterpretationen keinen Raum zu geben. Das Reporting sollte also alle sensiblen und unternehmenskritischen Aspekte enthalten, die die gesamte Organisation betref-fen. Die operativen Zielsysteme sind folglich beim individuell justierten CaaS-Ansatz so zu gestalten, dass sie jederzeit die Zusammenfü-gung von risikobezogenen Daten einschließlich des Reportings ermöglichen, auch während einer akuten Stress- und Krisensituation.

Aufsetzen auf „Software as a Service“-Modelle

Zukunftsweisend aufgestellte Finanzdienstleis-ter setzen auf einem bereits hinreichend erprob-ten „Software as a Service“-Modell auf, das sich neben dem regulatorischen Meldewesen auch auf das Kernbanksystem erstreckt. Die vielfältig ausgestalteten Compliance-Anwendungen sind stets weiter zu aktualisieren. Das Augenmerk muss dabei, neben der Reputation des Anbieters, vor allem auf dessen inhaltlicher und personel-ler Fähigkeit liegen, den technischen Leistungs-anforderungen – mit Blick auf die notwendigen serviceorientierten Aspekte – im reibungslosen Echtzeitbetrieb vollumfänglich zu entsprechen, kurz, diese in den jeweiligen IT-Systemen umfas-send abzubilden. Der Vorteil des CaaS-Konzepts: Es entfallen so-wohl die Lizenzgebühren als auch die regelmä-ßigen Aufwendungen für Wartung und Pflege der Infrastruktur. Die Umsetzung des Vorhabens lässt sich somit im Rahmen eines klar definierten IT-Projekts mit einem Einmalaufwand kalku-lieren. Die dazu passende Softwarelösung lässt sich durch den Abgleich mit dem SaaS-Modell

FACHBEITRAG

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auswählen und anschließend in einem Mietmo-dell kontrahieren, das sowohl auf Stabilität und Langfristigkeit als auch auf technische Robust-heit angelegt ist. Unverzichtbar ist es, die Sicherheit der auf exter-nen Rechenzentren betriebenen Anwendungen regelmäßig zertifizieren zu lassen. Vorteilhaft aus Sicht der Anwender wirkt sich der Umstand aus, das Anbieterprofil bei der Auswahl einer CaaS-Lösung auch auf denkbare sinnvolle An-gebotserweiterungen prüfen zu lassen, beispiels-weise im Bereich FATCA/CRS.1

Fazit

Die wesentlichen Vorteile für innovative Finanz-dienstleister liegen am Ende in einem runden Serviceangebot, das eine deutlich erhöhte Projek-tagilität gegenüber der klassischen Vorgehens-weise aus der internen IT-Abteilung beinhaltet. Dies kann nicht nur auf der Kostenseite eine Ent-lastung bringen, auch das Nutzungsprofil birgt deutlich mehr Gestaltungsoptionen und Flexi-bilität. In der betriebswirtschaftlichen Gesamt-schau addieren sich all diese Argumente aus Sicht des IT-Einkaufs zum serviceorientierten Entlastungsszenario. Überzeugende CaaS-Lö-sungen punkten in diesem Kontext nicht nur bei weltweit agierenden Großbanken, sondern spre-chen auch kleinere Häuser und Geschäftseinhei-ten an. Davon profitieren auch Auslandsbanken,

denen der serviceorientierte Operationsmodus dabei hilft, wiederkehrenden Aufwand deutlich zu reduzieren, sofern der Anbieter kundenseitig einen vollständigen Service für die technische Anbindung gewährleisten kann.Die nicht leicht zu bewältigende Herausforde-rung besteht darin, das jeweilige CaaS-Angebot einschließlich aller vor- und nachgelagerten Kosten exakt zu kalkulieren, da sich in der Regel nicht alle internen IT-Aufwendungen in einen vollständigen Business Case steuern lassen. Der Anbieter sollte beim gemeinsamen Ziel-vorhaben CaaS über den eigenen Tellerrand hinausblicken. Alle damit verbundenen Her-ausforderungen erfolgreich adressiert und das softwarebasierte Mietmodell einmal richtig um-gesetzt, kann auch der Anwender vom selektiven Outsourcing-Modell profitieren. Idea-lerweise geschieht dies auch unter Einbeziehung weiterer Lösungsexperten, um zu einem späte-ren Zeitpunkt mit der notwendigen fachlichen Expertise jederzeit als Sparringspartner bereitzustehen.

1 Vgl. die Studie von PwC: https://www.pwc.at/herausforderung/crs-2015.pdf

Dies ist die gekürzte Fassung des Beitrags „Das

fehlende Puzzleteil“ aus die bank 5-2016.

Klicken Sie hier für die vollständige Fassung.

Kapitalmarkt-Compliance Überwachung der Einhaltung von Anlegerinteressen durch Compliance

am Donnerstag, 16. Juni 2016, von 09:30 bis 17:00 Uhr, in Köln

Fachtagung

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Information und Anmeldung: Stefan Lödorf | 0221/5490-133 | [email protected]

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 5/2016

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NEWS

Schärfere Strafen für Marktverstöße

Für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen künftig deutlich schärfere Strafen von bis zu 5 Mio. €. Das sieht eine Novellierung der deutschen Finanzmarktgesetze vor, die der Bundestag gebilligt hat und die nun auch der Bundesrat passieren ließ. Die Länder ver-zichteten in Berlin darauf, zu dem Ersten Fi-nanzmarktnovellierungsgesetz aus dem Haus von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Vermittlungsausschuss anzuru-fen. Der Gesetzgeber setzt damit europäische Vorschriften um. Durch die neuen Vorschrif-ten im Bereich Marktmissbrauch werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation drastisch verschärft – un-ter anderem als Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen. Bei leichtferti-gen Verstößen einzelner Personen sind künftig Geldbußen bis zu 5 Mio. € möglich – bisher lag der Höchstbetrag bei 1 Mio. €. Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipula-tionen sollen laut Bundesrat künftig als Ver-brechen eingestuft und mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurech-nen, soll ein Bußgeld an dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres anknüpfen. Zudem sollen europaweit einheitliche Regeln für die soge-nannten Beipackzettel von Finanzprodukten die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Produkte erhöhen. Zur Umsetzung der Finanz-marktrichtlinie MiFID II soll nach den Planun-gen Schäubles zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Zweites Finanzmarktnovellierungs-gesetz kommen.

De-Risking belastet Korres-pondenzbankbeziehungen

Die international operierenden deutschen Banken unterhalten intensive Beziehungen zu Korrespondenzbanken in aller Welt. So pfle-gen alleine Commerzbank und die UniCredit Bank jeweils etwa 5.000 Korrespondenzbank-beziehungen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Regierung erläutert in der Antwort, welche Pflichten die Banken bei solchen Beziehungen haben und schildert auch die entsprechenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine Gesamtliste von Korrespondenzbankenbeziehungen liegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) hingegen nicht vor, da keine entsprechenden Meldepflichten existieren. Ten-denziell ist die Zahl der Korrespondenzbankbe-ziehungen allerdings rückläufig, da sich in den letzten Jahren die gestiegenen Anforderungen in den Instituten in Bezug auf einen risikoorien-tierten Ansatz und veränderte Risikorahmenbe-dingungen die Risikosensibilität erhöht haben. Hinzu kommt, dass Banken im EWR-Raum für die Durchleitung von Geldern untereinander keiner Korrespondenzbanken seit der Einfüh-rung von SEPA bedürfen. SEPA-Zahlungen betreffen ca. 99 Prozent aller im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr durchgeführten Transaktionen. Parallel sind die Banken sehr darum bemüht, durch „De-Ris-king“ besonders risikobehaftete Geschäfte oder Geschäftsbeziehungen zu vermeiden oder die damit verbundenen Risiken in Bezug auf Geld-wäsche und Terrorismusfinanzierung zu redu-zieren. In diesem Zusammenhang wurde in den letzten Monaten von der Bundesregierung eine zunehmende Einschränkung der Aufnahme

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 5/2016

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�� Kompatibel mit Eigen- und Fremdsystemen

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Transaktionsdaten

�� Keine „Cloud“-Lösung, Hochsicherheits-umgebung in Deutschland

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Telefon: 0 69 / 4 789 429-15 (Ingmar Besch)E-Mail: [email protected]

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 5/2016

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oder Aufrechterhaltung von Korrespondenz-bankbeziehungen durch international agieren-de Banken festgestellt. Dieses Vorgehen wird mit der Befürchtung der Institute begründet, sanktioniert zu werden, sofern Partnerbanken oder deren Kunden, die die Korrespondenz-bankbeziehung nutzen, in einem Drittland in Verstöße gegen Geldwäschevorschriften invol-viert sind. Davon abgesehen spielen auch ge-schäftspolitische Erwägungen eine Rolle.

Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex-Geschäften

Im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zu den Cum-Ex-Geschäften standen drei ehemalige Mitarbeiter des Bundesverban-des deutscher Banken (BdB) Rede und Antwort. Der Bankenverband hatte im Dezember 2002 in einem Schreiben an das Bundesfinanzministe-rium (BMF) auf die Problematik von Leerver-käufen von Aktien um den Dividendenstichtag herum aufmerksam gemacht und eine Lösung vorgeschlagen, mit denen allerdings nur die in-ländischen Fälle unterbunden werden konnten. Dieser Vorschlag war 2007 in einer Gesetzes-änderung aufgegriffen worden. Endgültig wa-ren die Cum-Ex-Geschäfte erst 2012 für illegal erklärt worden. Der dem Fiskus durch diese Geschäfte gegebenenfalls entstandene Schaden wird auf etwa 12 Mrd. € geschätzt, wie der In-fodienst „hib – Heute im Bundestag“ mitteilt. Mit dem Brief vom Dezember 2002 wollte der Verband einen Anstoß dazu geben, steuerin-duzierte Gestaltungsmöglichkeiten endgültig zu beenden und zwar durch eine Regelung in Übereinstimmung mit den Börsenbedingun-gen, so Hans-Jürgen Krause, bis Ende 2003 ei-ner der Geschäftsführer des Bankenverbands. Es sei darum gegangen, eine Lücke zu schlie-

ßen, die es Aktienkäufern ermöglicht habe, nicht abgeführte Steuern anzurechnen. Der in dem Brief an das BMF enthaltene Vorschlag habe darauf abgezielt, unberechtigte Steuer-bescheinigungen zu vermeiden. Daher sollte es rein steuerrechtlich möglich werden, dass auch Kompensationszahlungen in der Folge des Wechsels des Aktieneigentümers genauso wie Dividenden steuerpflichtig werden. Die-ser Vorschlag habe wiederum auch eine Lücke gehabt, auf die der Verband das Ministerium auch aufmerksam gemacht habe: Und zwar sei bei ausländischen Fällen nicht erkennbar, ob es sich um Leerverkäufe handelte. Damals sei dem Verband aber keine umfängliche Lösung eingefallen. Der Verband habe die Thematik auch nicht als „das riesengroße Thema” er-achtet, so Krause. Wegen der falschen Steuer-bescheinigungen und der damit verbundenen Haftung sei es aber "gefährlich" gewesen. Mit dem Vorschlag aus dem Dezember 2002 habe man daher Nägel mit Köpfen machen wollen. Es habe sich dabei um ein Projekt auf Arbeitse-bene gehandelt.

Panama-Untersuchung: BaFin fordert Original-dokumente

Die Finanzaufsicht nimmt nach den Enthüllun-gen über Briefkastenfirmen ("Panama Papers") die betroffenen deutschen Banken besonders streng unter die Lupe. „Wir werden die Banken auffordern, alle Dokumente auszuliefern, und werden nicht den klassischen Weg über die Wirtschaftsprüfer gehen”, sagte Bankenauf-sichtsdirektor Raimund Röseler bei der Jahres-pressekonferenz der BaFin. „Wir wollen die Ori-ginale im Haus haben.” Er hält es für denkbar,

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auch in anderen Fällen so vorzugehen – nicht zuletzt, um eine abschreckende Wirkung zu er-zielen.

Die BaFin erhielt für diese strenge Vorgehens-weise prompt Applaus von Seiten der Poli-tik. „Die BaFin darf sich nicht auf die Berichte von Wirtschaftsprüfern verlassen, die von den Prüflingen für diese Berichte bezahlt werden, sondern muss mit eigenem Personal eigene Prüfungen vornehmen, wenn sie Banken und Unternehmen auf Augenhöhe begegnen will”, lobte Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpo-litik von Bündnis 90/Die Grünen. „Die BaFin wird sich nun an ihren Ergebnissen messen las-sen müssen, das heißt an der Qualität der Sach-verhaltsaufklärung und der Zahl der eingeleite-ten, abgeschlossenen oder an die Staatsanwalt abgegebenen Verfahren”, sagte er. Hinschauen alleine reiche nicht. Bei der Aufklärung der so-genannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte, mit denen Kapitalertragssteuern erschwindelt wurden, müsse die BaFin den gleichen Ehr-geiz zeigen, forderte der Politiker. "Es gilt, ein Maximum der mehrfach erstatteten Kapitaler-tragssteuern zurückzuerlangen”, sage Schick. Die BaFin ist hier ebenfalls aktiv. Röseler sagte: „Wir haben alle Banken in Deutschland gefragt: Habt Ihr Cum-Ex-Geschäfte gemacht?” Elf Ins-titute hätten dies bejaht. Sieben hätten mit Nein geantwortet, stünden aber auf der Liste. Die Ba-Fin will diese Fälle genau prüfen.

Geldwäsche-Kontrollen müssen funktionieren

Die Deutsche Bank muss sich in Großbritan-nien für Mängel bei ihren Kontrollen zur Ver-meidung von Geldwäsche, Terrorismusfinan-

zierung und Sanktionsbrüchen verantworten. Die Mängel seien „schwerwiegend” und „sys-tembedingt”, zitiert die Financial Times aus einem vertraulichen Untersuchungsbericht der britischen Finanzaufsicht FCA. Ein Konzern-sprecher bestätigte die Untersuchung gegen die Deutsche Bank in Großbritannien. „Wir koope-rieren mit unseren Regulatoren, um unser Pro-gramm zur Bekämpfung von Finanzkriminali-tät grundlegend zu korrigieren”, sagte er. „Wir sind uns der Bedeutung des Themas bewusst und bemühen uns mit Engagement um eine Lö-sung.” Wie die FT berichtet, deckte die FCA bei einer vertieften Untersuchung im vergangenen Jahr unter anderem fehlende Dokumente, eine mangelhafte Überwachung von Transaktionen und unverhältnismäßige Druck der Mitarbei-ter auf bestimmte Kunden auf. Die FCA habe daraufhin eine weitere, unabhängige Untersu-chung angeordnet, wie aus einem Schreiben der FCA an die Bank hervorgehe. Diese Art von Un-tersuchung, die unter anderem feststellen soll, wie und wo die Bank nachbessern muss, dauere üblicherweise mehrere Monate.

Gleichwohl scheint die Deutsche Bank eines ihrer größten Probleme, die Prozesse, langsam in den Griff zu bekommen. „Bei aller Vorsicht sehe ich uns – was unsere Rechtsstreitigkeiten angeht – allmählich auf der Zielgeraden”, sagte Vorstandschef John Cryan bei der Hauptver-sammlung. „Wir sind zuversichtlich, in diesem Jahr noch einige wichtige Verfahren abschließen zu können”, sagte er. Die Deutsche Bank hatte im vergangenen Jahr einen Rekordverlust von 6,8 Mrd. € geschrieben. Für die Beilegung an-hängiger Rechtsverfahren hat die Bank derzeit 5,4 Mrd. € zurückgestellt. „In diesem Jahr rech-nen wir noch einmal mit weiteren Belastungen”, sagte Cryan. Aber: „Rechtskosten in solchen Di-mensionen sind völlig inakzeptabel.”

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 5/2016 12

Neues Gesicht bei Credit-reform Compliance

Philipp Frenz (Foto) übernimmt bei der Credit-reform Compliance Services GmbH den neu ge-schaffenen Bereich Datenschutz Services. Der Ju-rist und Rechtsanwalt soll als Senior Consultant für Datenschutz & Compliance sowohl Mandate als externer Datenschutzbeauftragter überneh-men, als auch seine Expertise bei der branchen-übergreifenden Beratung von Unternehmen im Datenschutz einbringen. Zudem soll er die Kun-den bei der Entwicklung neuer Services unter Be-rücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen in den Bereichen Datenschutz, Telekommunika-tion und Informationstechnologie unterstützen. Frenz kommt von einem Tochterunternehmen des TÜV Saarland, wo er für die Leistungen im Bereich Datenschutz verantwortlich war. Neben der Tätigkeit als Auditor mit der Verantwortung für TÜV- Zertifizierungen mit Bezug zu Daten-schutz und Compliance, betreute er als externer Datenschutzbeauftragter in dieser Zeit Unterneh-men vom Start-up bis hin zum international agie-renden Konzern bei der Einführung und Weiter-entwicklung eines praxisgerechten Datenschutz Management Systems.

Bankenaufseher Heist wechselt zu Deloitte

Alexander Heist (Foto) ist neuer Partner bei Deloitte Legal am Standort Frankfurt und ver-stärkt dort die Financial-Services-Industry-Gruppe. Heist wird auch das nationale Team „Business Integrity & Regulatory Affairs“ von Alexander Schemmel unterstützen. Er war lan-ge Jahre bei der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Zentralbank (EZB) tätig. Für die BaFin führte er zunächst Enforcement-Verfahren durch, wid-mete sich dem Auf- und Ausbau der Compli-ance und übernahm schließlich die Leitung des Sachgebiets „Internes Meldewesen“. Daraufhin wechselte Alexander Heist zur EZB, wo er den Aufbau der Stabsstelle „Compliance and Gover-nance Office“ wesentlich mitverantwortete.

PERSONALIA

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 5/2016 14

TERMINE / IMPRESSUM

Verlag und Redaktion: Bank-Verlag GmbH Postfach 450209, 50877 Köln Wendelinstraße 1, 50933 Köln

Tel. 0221/54 90-0 Fax 0221/54 90-315 E-Mail: [email protected]

Geschäftsführer: Wilhelm Niehoff (Sprecher) Michael Eichler Matthias Strobel

Gesamtleitung Kommunikation und Redaktion: Dr. Stefan Hirschmann Tel. 0221/54 90-221 E-Mail: stefan.hirschmann@ bank-verlag.de

Objektleitung: Bernd Tretow

Layout & Satz: Cathrin Schmitz Tel. 0221/54 90-132 E-Mail: cathrin.schmitz@ bank-verlag.de

Mediaberatung: Alexander May Tel. 0221/54 90-603 E-Mail: alexander.may@ bank-verlag.de

Redaktion: Anja U. Kraus Tel. 0221/54 90-542 E-Mail: anja.kraus@ bank-verlag.de

Erscheinungsweise: 10 x jährlichDer nächste bank&compliance-Newsletter 06-2016 erscheint in der KW 25.

ISSN: 2195-4488 Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags verviel-fältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Verviel-fältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel-fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abgedruckten Inhalte. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Empfehlungen sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie anderer Finanz- oder Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft verantwortlich. Die Redaktion stützt sich neben der Eigenbe-richterstattung auch auf international tätige Journalisten, insbesondere der Nach-richtenagentur Dow Jones News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Verzögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.

Impressum

Termine

Fachtagung: Die Reform der InvestmentbesteuerungTermin: 2. Juni 2016Ort: KölnInfo: http://www.compliance-fachtagung.de

Intensivseminar: Datenschutz in der Finanzwirtschaft 2016Termin: 7. Juni 2016Ort: KölnInfo: http://www.bub-fachtagung.de

Webinar:Rahmenvertragsdokumentation von OTC-DerivatenTermin: 16. Juni 2016Info: http://www.bub-fachtagung.de

Fachtagung: Kapitalmarkt-Compliance Termin: 16. Juni 2016Ort: KölnInfo: http://www.compliance-fachtagung.de

Webinar:PSD 2 – GrundlagenTermin: 22. Juni 2016Info: http://www.die-bank-trainings.de

Intensivseminar: Investorenschutz unter MiFID II – Status quo und weitere SchritteTermin: 29. Juni 2016Ort: KölnInfo: http://www.die-bank-trainings.de

Intensivseminar: Aktuelle Herausforderungen für die Fonds-industrie zwischen AIFM und OGAW-VTermin: 30. Juni 2016Ort: Frankfurt am MainInfo: http://www.bub-fachtagung.de

5. Bankenaufsichtskonferenz 2016Termin: 7. September 2016Ort: MainzInfo: http://www.die-bank-trainings.de

[email protected] Stoll: 0221/5490-124

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Datenschutz, Datensicherheit und InformationssicherheitAus § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes ist u. a. die Aufgabe des Datenschutzbeauftrag-ten abzuleiten, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen mit den Vorschriften und den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes ver-traut zu machen. Mit der neuen webbasierten Schulung erhalten Sie komfortable Unter-stützung für Ihre Mitarbeiterschulung durch:

» aktuelle Lerninhalte zur gezielten Vermittlung von Grundlagen datenschutzrechtli-cher Anforderungen

» einen Ausblick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Automatischer Informationsaustausch über FinanzkontenSeit dem 1. Januar 2016 verpflichtet das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) Finanzinstitute zur Erhebung steuerrelevanter Informationen über ihre Konto-inhaber und deren Meldung an das BZSt. Mit der neuen webbasierten Schulung erhalten Sie komfortable Unterstützung für Ihre Mitarbeiterschulung durch:

» einen Überblick über die aktuellen Sorgfaltspflichten des einzelnen Bankmitarbei-ters zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

» einen fundierten Einblick in die Identifizierung und Meldung von Neukonten und bestehenden Konten

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» interaktive Wissensvermittlung im modernen, benutzerfreundlichen Layout» anschauliche Beispiele und Fälle aus der Praxis» Abschlusstest mit Zertifikat» optional integrierbare Monitoring-Funktion zur Dokumentation des Lernerfolgs

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Zielgruppe

» alle Mitarbeiter in Banken und Kreditinstituten

Zielgruppe

» alle Mitarbeiter in Kredit-instituten, insbesondere aus den Bereichen:

» Vertrieb » Backoffice » Organisation » Compliance » Revision