Ausgabe November 2018 - Arnstadt Netz€¦ · Typ CAPDIS-S1+ der Firma Kries, einzubauen. Für die...

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Stand November 2018 SWANKG, Elxlebener Weg 8, 99310 Arnstadt Öffentlich Seite 1 von 9 Ergänzende Hinweise zur VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ Ausgabe November 2018 Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen (Bezugsanlagen, Mischanlagen, Erzeugungsanlagen) an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG (SWANKG)

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Stand November 2018

SWANKG, Elxlebener Weg 8, 99310 Arnstadt Öffentlich Seite 1 von 9

Ergänzende Hinweise zur VDE-AR-N 4110

"Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb

(TAR Mittelspannung)“

Ausgabe November 2018

Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen (Bezugsanlagen, Mischanlagen, Erzeugungsanlagen)

an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG (SWANKG)

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Inhaltsverzeichnis Ziffer und Inhalt gemäß VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) Seite Vorwort 3

4 Grundsätze 4.2 Anschlussprozess und anschlussrelevante Unterlagen 4.2.2 Anschlussanmeldung/Grobplanung 3 4.2.5 Vorbereitung der Inbetriebsetzung der Übergabestation 3

5 Netzanschluss 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes 3 5.2 Bemessung der Betriebsmittel 4 5.3 Betriebsspannung und minimale KS-Leistung am Netzanschlusspunkt 5.3.1 Allgemein 4 5.4 Netzrückwirkungen 5.4.1 Allgemeines 4 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung 4 5.5 Blindleistungsverhalten 4

6 Übergabestation 6.1 Baulicher Teil 6.1.1 Allgemeines 4 6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung 4 6.2 Elektrischer Teil 6.2.1 Allgemeines 5 6.2.2 Schaltanlagen 6.2.2.1 Schaltung und Aufbau 5 6.2.2.2 Ausführung 6 6.2.2.3 Kennzeichnung und Beschriftung 6 6.2.2.4 Schaltgeräte 6 6.2.2.6 Transformatoren 6 6.2.2.7 Wandler 7 6.2.3 Sternpunktbehandlung 7 6.2.4 Erdungsanlage 7 6.3 Sekundärtechnik 6.3.2 Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzführende Stelle 7 6.3.4 Schutzeinrichtungen 8

7 Abrechnungsmessung 7.1 Allgemeines 8 7.2 Zählerplatz 8 7.4 Messeinrichtung 8 7.5 Messwandler 8 7.6 Datenfernübertragung 9 7.7 Spannungsebene der Abrechnungsmessung 9

10 Erzeugungsanlagen 9 Anlagen - Übersichtspläne 1 bis 14 - Stromlaufplan MS-Messung

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Vorwort

Diese Hinweise ergänzen die VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kun-denanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ und gelten für die Bauausführung, Ausrüstung, Eigentums- und Verfügungsbereichgrenzen von Kundenanlagen im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG (nachfolgend SWANKG genannt).

Weichen die o. a. VDE-AR-N 4110 und die ergänzenden Hinweise der SWANKG voneinander ab, so gelten die vorliegenden ergänzenden Hinweise der SWANKG. ERGÄNZENDE HINWEISE ZU DEN PUNKTEN 4 BIS 10 DER VDE-AR-N 4110 (TAR MITTELSPANNUNG)

4. Grundsätze 4.2 Anschlussprozess und anschlussrelevante Unterlagen 4.2.2 Anschlussanmeldung/Grobplanung Für die Anmeldung von MS-Netzanschlüssen von Kundenanlagen im Netzgebiet der SWANKG sind die auf der Internetseite der SWANKG (www.arnstadt-netz.de) veröffentlichten Formulare zur TAR Mittelspannung (Excel-Datei) zu benutzen. Die Anschlussanlage wird grundsätzlich von der SWANKG bzw. deren Beauftragten hergestellt, unterhalten, erneuert, abgetrennt und beseitigt. Abweichend hiervon wird im gegenseitigen Einver-nehmen der Anlagenteil „Übergabeschaltanlage“ auch vom Anschlussnehmer geplant und errichtet und verbleibt in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum.

4.2.5 Vorbereitung der Inbetriebsetzung der Übergabestation Für den Inbetriebsetzungsauftrag ist das auf der o. a. Internetseite der SWANKG veröffentlichte Formular (in der Excel-Formulardatei zur TAR MS enthalten) zu benutzen. Folgende vertragliche Voraussetzungen sind für die Inbetriebsetzung zu erfüllen:

rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und der SWANKG,

rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnut-zer und der SWANKG,

Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an die SWANKG.

5. Netzanschluss 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Die Bemessungsspannung der von der SWANKG betriebenen Netze beträgt 12 kV bzw. 24 kV. Der Netzanschluss erfolgt standardmäßig über eine Einschleifung (zwei Kabelsysteme). Die An-schlussebene wird entsprechend den technischen Randbedingungen (welche Netzebene ist vor-handen) und der Anschlussleistung von der SWANKG festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Netzanschlusskapazitäten als Orientierungswerte für den Netzanschlusspunkt einzelner Kundenanlagen. Im Einzelfall kann auf Grund einer erfolgten Netz-anschlussbeurteilung hinsichtlich der Netzrückwirkungen von den genannten Werten abgewichen werden.

Netzanschlusspunkt Anschlussleistung der einzelnen Kundenanlage [kVA]

Einbindung in das 10 kV-Netz 150 - 3.000

Anschluss an 10 kV-Sammelschiene im UW 3.000 - 7.000

Einbindung in das 20 kV-Netz 150 - 6.000

Anschluss an 20 kV-Sammelschiene im UW 6.000 - 15.000

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Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag festgelegt. Sie befindet sich an den Schraub-verbindungen am Kabelendverschluss der beiden Kabelabgangszellen, an welche die Netzan-schlusskabel angeschlossen werden.

5.2 Bemessung der Betriebsmittel Für die Ermittlung der maximalen Scheinleistung ist ein Verschiebungsfaktor von 0,95 anzusetzen.

5.3 Betriebsspannung und minimale Kurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt 5.3.1 Allgemein Das Netz der SWANKG wird mit einer Spannung von 10 kV oder 20 kV nach DIN EN 50160 be-trieben. Die Betriebsspannung am vorgesehenen Netzanschlusspunkt sowie gegebenenfalls vor-gesehene Änderungen (Umstellung von 10 kV auf 20 kV) werden dem Kunden im Rahmen des Anmeldeverfahrens mitgeteilt.

5.4 Netzrückwirkungen 5.4.1 Allgemeines Treten nach der Inbetriebsetzung der Kundenanlage. u. U. auch trotz Vorlage eines Anlagenzertifi-kats bei Erzeugungsanlagen, netzunverträgliche Rückwirkungen auf, so behält sich die SWANKG vor, eine Abschaltung der Kundenanlage bis zur erfolgten Nachbesserung hinsichtlich Netzrück-wirkungen vorzunehmen. 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung Derzeit betreibt die SWANKG keine Rundsteueranlagen.

5.5 Blindleistungsverhalten Der Verschiebungsfaktor der Bezugsanlage bei Wirkleistungsbezug darf nur zwischen 0,95 und 1,00 induktiv liegen. Eine Aufnahme kapazitiver Blindleistung ist generell unzulässig. Der Verschiebungsfaktor der Erzeugungsanlage bei Wirkleistungsbezug darf nur zwischen 0,95 und 1,00 induktiv liegen. Eine Aufnahme kapazitiver Blindleistung ist bis zu 2 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung (cos j = 0,9998) möglich. Die Erzeugungsanlage wird bei Wirkleistungseinspeisung mit einem Verschiebungsfaktor im Be-reich zwischen 0,95 induktiv (untererregt) und 0,95 kapazitiv (übererregt) betrieben. Weitere An-forderungen zur Blindleistungsregelung sind den "TMA FW-Anbindung EZA Mittelspannung" zu entnehmen.

6. Übergabestation 6.1 Baulicher Teil 6.1.1 Allgemeines Fabrikfertige Stationen gemäß DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) müssen die Störlichtbogenqua-lifikation IAC-AB unter Beachtung der unter 3.2.4 aufgeführten Kurzschlusströme aufweisen. In Gebäude zu integrierende Übergabestationen müssen ebenerdig an Außenwände angeordnet werden. Der Zugang zur Übergabeschaltanlage muss direkt von außen möglich sein. Ein Nach-weis für die Störlichtbogensicherheit des Gebäudes ist zu erbringen und der SWANKG vorzulegen. 6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung Folgende fabrikgefertigte Kabeleinführungssysteme zum Einbau in die Gebäudeaußenwand sind für die Kabel der SWANKG zugelassen:

Hersteller Typ Firma Langmatz EK Firma Hauff HSI

Beleuchtung, Steckdosen Unmittelbar neben dem Messschrank ist eine Schutzkontakt-Steckdose für die Datenfernausle-sung erforderlich.

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6.2 Elektrischer Teil 6.2.1 Allgemeines Die Betriebsmittel der Übergabestation sind für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen auszulegen:

Kenngröße Einheit Netzanschluss 10 kV

Netzanschluss 20 kV

Nennspannung Un [kV] 10 20

Bemessungsspannung Ur [kV] 12 24

Bemessungsfrequenz fr [Hz] 50 50

Bemessungsstrom Kabelabgang Ir [A] 630 630

Bemessungs-Kurzzeitstrom (1 s) Ith, 1 s [kA] 20 16

Bemessungs-Stoßstrom Ip [kA] 50 40

Folgende Parameter gelten für Schaltanlagen gemäß DIN EN 62271-200 hinsichtlich der IAC-Klassifizierung:

Aufstellungsort 10 kV-Schaltanlage 20 kV-Schaltanlage

nicht begehbare Station / begehbare Station bei Wandaufstellung IAC AFL 20 kA, 1 s IAC AFL 16 kA, 1 s

begehbare Station bei Raumaufstellung IAC AFLR 20 kA, 1 s IAC AFLR 16 kA, 1 s

6.2.2 Schaltanlagen 6.2.2.1 Schaltung und Aufbau Grundlage für den Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage ist die Summe der Bemessungs-Scheinleistung aller angeschlossenen Transformatoren (unter Berücksichtigung ggf. erfolgter Zwangsbelüftung) des Anschlussnehmers. Folgende weitere Anforderungen gelten:

Einzeltransformatoren mit einer Bemessungs-Scheinleistung < 1 MVA sind mit einem Lasttrennschalter mit untergebauten HH-Sicherungen abzusichern; ein Leistungs-schalter mit UMZ-Schutz ist auch zulässig,

bei Einzeltransformatoren mit einer Bemessungs-Scheinleistung ≥ 1 MVA ist der Ein-satz eines Leistungsschalters mit UMZ-Schutz erforderlich,

bei mehreren Abgangsfeldern auf der Anschlussnehmerseite und einer installierten Bemessungs-Scheinleistung der Transformatoren - ≤ 1.260 kVA ist ein Lasttrennschalter als Übergabeschalter, - > 1.260 kVA ist ein Lasttrennschalter als Übergabeschalter sowie zusätzlich ein

Leistungsschalter mit UMZ-Schutz und Trennfunktion (ggf. ausfahrbar, ansonsten Sammelschienentrenner notwendig) als Kuppelschalter

erforderlich. Sammelschienen und Kabelabgangsfelder sind für einen Bemessungsstrom von mindestens 630 A, Trafoabgangsfelder von 200 A, auszulegen. An jedem Sammelschienenabschnitt ist bei luftisolierten Anlagen ein Anschluss für eine Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit nachfolgenden Bedingungen vorzusehen:

Phasenanschluss über Kugelfestpunkte (Ø 25 mm), Erdungs- und Kurzschlussgarnitur 3-polig, 50 mm² Cu, mit Erdungsseil 25 mm² Cu.

Bei Einsatz vollisolierter Transformatoren ist darauf zu achten, dass vor und hinter den eingebau-ten Mittelspannung-Wandlern eine Erdungs- und Kurzschließvorrichtung vorhanden ist. Übersichtsschaltpläne für den Anschluss von Kundenanlagen sind für die gebräuchlichsten Über-gabestationen in den Blättern 1 bis 8 der Anlage 1 dargestellt.

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6.2.2.2 Ausführung In allen im Verfügungsbereich der SWANKG stehenden Schaltanlagenfeldern (Übergabeschaltan-lage) ist jeweils ein kapazitives Spannungsprüfsystem gemäß DIN EN 61243-5 (VDE 0682-415), Typ CAPDIS-S1+ der Firma Kries, einzubauen. Für die Erfassung von Kurz- und Erdschlüssen ist je zwei im Verfügungsbereich der SWANKG stehende Schaltfelder ein Grid-Inspector IKI-50_2F der Firma Kries einzubauen und mittels Y-Kabel mit den beiden vorgenannten Spannungsprüfsystemen zu verbinden. Folgende Einstellwerte werden vorgegeben:

Ansprechwert Kurzschluss 400 A, Ansprechwert Erdschluss 30 A, Rücksetzzeit 2 h. Der Grid-Inspector ist an eine Hilfsenergiequelle (24…230 V AC/DC) anzuschließen. Wird vom Kunden ein eigenes Mittelspannungsnetz betrieben, sind in der Übergabestation auch (n-1) der im Verfügungsbereich des Kunden stehenden Schaltanlagenfelder mit einem elektroni-schen Kurz- und Erdschlusserfassungssystem auzustatten. Für die Anschlussanlage der SWANKG werden aus betriebstechnischen Gründen folgende Schaltanlagenfabrikate eingesetzt:

- luftisolierte Schaltanlagen Schneider / ABB / Driescher, - SF6-isolierte Schaltanlagen Schneider / ABB / Siemens.

In gasisolierten Schaltanlagen darf die Leckrate 0,1 % p. a. nicht überschreiten. Es sind Betriebs-bedingungen gemäß DIN EN 60694 einzuhalten. 6.2.2.3 Kennzeichnung und Beschriftung Jedes Feld der gesamten Mittelspannungs-Schaltanlage ist mit einer Feldnummerierung entspre-chend dem vorher abgestimmten Übersichtsschaltbild und demzufolge entsprechend der Nenn-spannung (=K.. bei 10 kV bzw. =J.. bei 20 kV) zu beschriften. Die Abgangsbezeichnungen werden für die Übergabeschaltanlage durch die SWANKG ange-bracht. In Abstimmung mit dem Anschlussnehmer können nach Auftragserteilung auch für die im Anschlussnehmereigentum stehenden Felder die Abgangsbeschriftungen angebracht werden. Ist die Bedienbuchse für die vorhandenen Schaltgeräte nicht in das Blindschaltbild auf der Zellen-tür integriert, so ist separat am Blindschaltbild und an der Bedienbuchse eine Bezeichnung wiede-rum entsprechend dem vorher abgestimmten Übersichtsschaltbild anzubringen (z. B. -Q9 für Ab-gangstrenner). Die Lage der Kugelfestpunkte, der Strom- und Spannungwandler für Mess- und Schutzzwecke sowie der kapazitiven Spannungsabgriffe und der Erd-/Kurzschlussanzeiger ist ebenso im Blind-schaltbild auf der Zellentür darzustellen. 6.2.2.4 Schaltgeräte Alle Schaltgeräte sind mit den notwendigen Hilfs- und Meldeschaltern und -kontakten auszurüsten. Zur Aufschaltung auf das Fernwirksystem sind diese Meldungen (potentialfrei) auf eine entspre-chend beschriftete Klemmleiste zu führen. 6.2.2.6 Transformatoren Für die Anzapfungen des Transormators wird ein Einstellbereich von ± 4 %, besser jedoch noch ± 2 x 2,5 %, empfohlen.

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6.2.2.7 Wandler Neben den in der "Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforde-rungen an Datenumfang und -qualität im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG (TMA Strom)" aufgeführten Anforderungen an Verrechnungswandler sind für die notwen-dige Bereitstellung von Messwerten sowie für Schutzzwecke durch den Anlagenbetreiber separate Wandler mit folgenden Kenngrößen zu verwenden:

Stromwandler

Kern 1 Messung xxx A / 5 A SA ≤ 1 MVA 5 VA cl. 0,5 FS5 (120%)

SA > 1 MVA 5 VA cl. 0,2 FS5 (120%)

Kern 2 Schutz xxx A / 1 A 5 VA 5P20 (120%)

Kabelum-bauwandler Schutz 60 A / 1 A

1,2 VA cl. 1 FS10 (100%)

Spannungswandler

Wicklung 1 Messung xx kV/√3 / 100 V/√3 SA ≤ 1 MVA 15 VA cl. 0,5

SA > 1 MVA 15 VA cl. 0,2

Wicklung 2 Schutz xx kV/√3 / 100 V/√3 15 VA 3P

Wicklung 3 Schutz xx kV/√3 / 100 V/3 6 A 3P 1,9xUn (8h)

6.2.3 Sternpunktbehandlung Im Netzgebiet der SWANKG ist folgende MS-Sternpunktbehandlung und Niederspannungsnetz-form (Arten der Erdverbindung) vorhanden:

MS: Erdschlusskompensation NS: TT-System (neue Netze) TN-System (Altbestand)

Die erforderliche Erschlussstromkompensation eines nachgelagerten, galvanisch mit dem Mit-telspannungsnetz der SWANKG verbundenen anschlussnehmereigenen Mittelspannungsnetz er-folgt durch die SWANKG. Ausnahme bilden nachgelagerte weitläufige anschlussnehmereigenen Mittelspannungsnetze; hier ist die Erdschlusskompensation - in Absprache mit der SWANKG - durch den Anschlussnehmer selbst durchzuführen. Für die Sternpunktbehandlung des nachgelagerten, galvanisch getrennten anschlussnehmereige-nen Mittel- und Niederspannungsnetz ist der Anschlussnehmer verantwortlich. 6.2.4 Erdungsanlage Für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen im Mittelspannungsnetz der SWANKG ist ein Erschlussreststrom von 60 A zu Grunde zu legen. Die Erdungsimpedanz der Hochspannungs-Schutzerdung soll 2 Ω nicht überschreiten. 6.3 Sekundärtechnik 6.3.2 Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzführende Stelle In der Regel werden die im Verfügungsbereich der SWANKG stehenden Schaltgeräte bei Bezugs-anlagen nicht ferngesteuert. Die Schaltgeräte müssen für die SWANKG jederzeit zugänglich und vor Ort zu betätigen sein. Bestehen erhöhte Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit, kann im Rahmen des indivi-duell zu vereinbarenden Netzanschlusskonzeptes eine Fernsteuerung der im Verfügungsbereich der SWANKG stehenden Schaltgeräte sowie des Kuppelschalters (nur Ausschaltung) notwendig werden. Anforderungen an die Fernsteuerung sowie die Hilfsenergieversorgung für Erzeugungsanlagen sind den "TMA FW-Anbindung EZA Mittelspannung" zu entnehmen.

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6.3.4 Schutzeinrichtungen Einspeise- und Übergabeschaltfelder Die Ausschaltung des ggf. vorhandenen Mittelspannungs-Kuppelleistungsschalters erfolgt durch elektronischen UMZ-Schutz mit Wandlerstromauslösung. Die Einstellwerte für die Schutzauslö-sung dieses Schalters werden nach gemeinsamer Abstimmung durch die SWANKG separat vor-gegeben. Bei Veränderungen im Verteilnetz kann die SWANKG eine Anpassung der Schutzein-stellungen in der Übergabestation fordern. Bei Erzeugungsanlagen werden die Einstellwerte für die Entkupplungsschutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt und an der Erzeugungseinheit entsprechend des Types und der Anzahl der Erzeugungseinheiten und deren ggf. erfolgter Einbindung in eine auch primär auf Bezug ausge-richtete Kundenanlage von der SWANKG vorgegeben: Prüfklemmenleiste Zur Überprüfung des UMZ-Schutzes ist in die Nischentür bzw. die Relaisnische der Schaltzelle eine Prüfsteckdose vom Typ B14 oder C14 einzubauen und zwischen Schaltanlage und Schutzre-lais zu schalten. Schutzprüfung Der SWANKG wird vor Erstinbetriebnahme der Anlage ein Relaisprüfprotokoll des Schutzes vom Kuppelschalter und ggf. von den anschlussnehmereigenen Transformatoren übergeben. Nach jeder Änderung von Einstellwerten, weiterhin aber auch zyklisch (mindestens alle zwei Jahre bei Einsatz elektromechanischer und alle vier Jahre bei Einsatz digitaler Schutzrelais), sind Schutzprüfungen durchzuführen. Ein Nachweis mittels entsprechender Prüfprotokolle ist der SWANKG unaufgefordert vorzulegen.

7. Abrechnungsmessung 7.1 Allgemeines Die TMA Strom regeln die technischen Mindestanforderungen an den Ein- und Ausbau, den Be-trieb und die Wartung von Mess- und Zusatzeinrichtungen, wie sie von Messstellenbetreibern nach § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sicherzustellen sind. Für den Kunden und die SWANKG ist eine eindeutige Bezeichnung des Zählpunktes (ab 01.02.2018 Messlokation und zusätzlich Marktlokations-ID), der Zählwertanforderung und der Energieflussrichtungen sicherzustellen, um Missverständnisse über zu bildende Zählwerte auszu-schließen. Bereits in der Planungsphase eines neuen Netzanschlusses (Einspeise- und/oder Ent-nahmepunktes) muss eine rechtzeitige Abstimmung bezüglich der Zähleinrichtungen und ggf. hin-sichtlich Kommunikation und Datenbereitstellung erfolgen. 7.2 Zählerplatz Es muss ein lichter Mindestabstand des Zählerschrankes zur gegenüberliegenden Wand/Schaltanlage von 1,20 m vorhanden sein. Am Anbringungsort muss eine ausreichende Be-leuchtung gewährleistet werden, die Temperatur der umgebenden Luft soll nicht unter 5 °C absin-ken und nicht über 30 °C ansteigen. 7.4 Messeinrichtung Alternativ zum Einbau einer Vergleichsmessung besteht die Möglichkeit, dass die SWANKG auf Wunsch des Kunden für den Betrieb eines kundeneigenen Lastmanagementsystems entspre-chende Impulse über zur Abrechnungszählung gehörende passive Schnittstellen (Trennrelais oder Optokoppler) zur Verfügung stellt. Der Abgriff der Impulse erfolgt über einen außerhalb des Zäh-lerschrankes für den Anschlussnehmer frei zugänglichen Übergabeklemmkasten. Die Beistellung des Übergabeklemmkasten einschließlich Beschriftung der Klemmen erfolgt durch den Anschlussnehmer. Der Anschlussnehmer passt die Impulswertigkeit seines Lastmanagment-systems an die Abrechnungszählung der SWANKG an. Für die zur Verfügung gestellten Impulse übernimmt die SWANKG keinerlei Haftung. 7.5 Messwandler Spezielle Anmerkungen sind den TMA Strom zu entnehmen.

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7.6 Datenfernübertragung Über die für die Datenfernübertragung genutzte Technik entscheiden Anschlussnehmer und SWANKG bzw. Messstellenbetreiber einvernehmlich. In der Regel erfolgt die Datenfernübertra-gung über ein GSM-Modem. Zu näheren Einzelheiten ist die rechtzeitige Abstimmung mit der SWANKG erforderlich. 7.7 Spannungsebene der Abrechnungsmessung Die Messung einer an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlage erfolgt immer auf der Mittelspannungsseite. Der Mess-Spannungswandler müssen, vom Netz des Netzbetreibers aus gesehen, immer vor den Mess-Stromwandlern installiert werden.

10. Erzeugungsanlagen

Für Erzeugungsanlagen ist das Formular „E.9 Netzbetreiber-Abfragebogen“ zu beachten.

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